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Impressum Herausgeber:

Landeshauptstadt Magdeburg Jugendamt

Leitung:

Dr. Detlev Klaus W.- Höpfner-Ring 4 39112 Magdeburg Tel.: 0391 / 540 31 44 Fax: 0391 / 540 31 87 E-Mail: [email protected] Internet: www.magdeburg.de

Titelbilder:

Landeshauptstadt Magdeburg Aktion „60 Jahre UNICEF“ Projekt „Graffiti Legal“

Inhalt

Seite

Vorwort

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Das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg im Überblick

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Jugendhilfeausschuss

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Jugendhilfeplanung

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Thema 2011: KIMA - Netzwerk Kinderschutz Magdeburg

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Arbeitsbereiche des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling

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Abteilung 51.1 - Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle

18

Abteilung 51.2 - Jugendförderung

19

Abteilung 51.3 - Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen

20

Abteilung 51.4 - Tagesbetreuung/ Erziehungsberatung/ Frühförderung

24

Leistungen des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg Jugendförderung

25

Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen

34

Tagesbetreuung von Kindern

49

Erziehungsberatung

54

Frühförderung

56

Abkürzungsverzeichnis

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Anlagen

59

Vorwort

Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Magdeburg beherbergte zum Jahresende 2011 insgesamt 231.620 Einwohner, darunter ca. 28.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Der Kontakt zur Jugendhilfe bzw. zu den Leistungen des Jugendamtes ist für viele Bürger/-innen über Institutionen, Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen oder Betreuungsformen gelebte Realität. Eine besondere Stellung nimmt neben einer Vielzahl an bearbeiteten Themen und Schwerpunkten in der Kinder- und Jugendarbeit der Kinderschutz in der Landeshauptstadt Magdeburg ein. Auf der Grundlage der 2009 verabschiedeten Landesgesetzgebung zur Verbesserung des Schutzes von Kindern gründete sich 2011 ein lokales Netzwerk Kinderschutz in Magdeburg mit dem primären Ziel, Informations- und Verfahrenssysteme zur Abwendung von Kindesvernachlässigung bzw. Kindeswohlgefährdung zu qualifizieren bzw. zu erweitern. Relevant war und ist das Thema Kinderschutz auch in der Fort- und Weiterbildung von Fachkräften. Die Mehrheit der Sozialarbeiter/innen im Bereich „Persönliche Hilfen“ sowie Mitarbeiter/-innen in Kindertagesstätten absolvierte eine zertifizierte Ausbildung zur „Kinderschutzfachkraft“. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Risikoeinschätzung und Kindeswohlabsicherung außerhalb der regulären Dienstzeit ein Rufbereitschaftsdienst installiert. Im Hinblick auf das Ende 2011 verabschiedete Bundeskinderschutzgesetz werden ab 2012 weitere und insbesondere den Bereich „Frühe Hilfen“ und „anonyme Beratung“ betreffende Anforderungen zum Thema Kinderschutz umzusetzen sein. Im Bereich der Jugendhilfeplanung gem. § 11 SGB VIII wurde unter Führung der Stabsstelle des Dezernates V und in Kooperation mit freien Trägern der zweite Planungsschritt fortgesetzt. Begleitthemen waren hier u. a. die Beschreibung von Standards und Bedarfen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die Implementierung von Angeboten offener Kinder- Jugendarbeit in Schulkinderhäusern sowie die Verortung einer neuen Einrichtung im Stadtteil Altstadt. Als zentrales familienpolitisches Thema steht die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen dauerhaft im öffentlichen Fokus. Hauptaufgaben waren 2011 neben der Einführung einer Software zur internetgestützten Anmeldung bzw. Platzreservierung in Kindertageseinrichtungen auch die Umsetzung der im Vorjahr erarbeiteten neuen Finanzierungsrichtlinie zur einheitlichen Finanzierung aller Kindertageseinrichtungen freier Träger in Magdeburg sowie die Einführung einer Tagespflegerichtlinie. Dank der Initiative des Oberbürgermeisters Dr. Trümper, des Stadtrates und des Jugendhilfeausschusses wird bis 2013 eine Mehrkapazität von rund 1.000 Betreuungsplätzen in Magdeburg realisiert. In Umsetzung dieser Themen und Arbeiten war die Verwaltung des Jugendamtes auch im Jahr 2011 kontinuierlich gefordert. Für eine gleichwertige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist hierbei nicht nur die Sicherstellung finanzieller und pädagogischer Ressourcen von Bedeutung, sondern auch der Erhalt bzw. der Ausbau bestehender Angebote und differenzierter Helfersysteme. Bestandteil dieser Helfersysteme sind Einrichtungen der Tagesbetreuung und Tagespflege, Kinder- und Jugendhäuser ebenso wie ambulante und stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe, Leistungsbereiche, Beratungs- und Frühförderstellen und viele andere Institutionen. Zunehmend ist mit dieser Anforderung die fachliche Auseinandersetzung über Bedarfe, Qualität und Wirksamkeit der Angebote verbunden.

3

Zum Abschluss noch der Blick auf das kommende Jahr mit zentralen Themen wie der Novellierung des KiFöG, der weiteren Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes oder der Neufassung der Finanzierungsgrundlagen für die Erziehungsberatungsstellen bzw. Jugendarbeit. Für das zurückliegende Jahr möchte ich allen Mitarbeiter/-innen für ihre Arbeit und beständiges Engagement im Interesse aller Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien in der Landeshauptstadt Magdeburg danken und wünsche den Leser/-innen anregende Informationen sowie einen fundierten Überblick über die vielfältige Arbeit der Verwaltung des Jugendamtes.

Dr. Detlev Klaus AmtsleiterJugendamt

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Das Jugendamt im Überblick

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg im Überblick Organisationseinheit

Name

Adresse

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 32 20 Mail: [email protected]

Dezernat V Soziales, Jugend und Gesundheit Beigeordneter

Herr Brüning

Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung

Herr Dr. Gottschalk

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 31 04 Mail: [email protected]

Gleichstellungsbeauftragte

Frau Beier

Alter Markt 6 Tel.: 540 23 16 Mail: [email protected]

Ausländerbeauftragter

Herr Coulibaly

Alter Markt 6 Tel.: 540 23 82

Behindertenbeauftragter

Herr Pischner

Alter Markt 6 Tel.: 540 23 42

Kinderbeauftragte

Frau Thäger

Alter Markt 6 Tel.: 540 28 57

Gesundheits- und Veterinäramt Amtsleiter

Sozial- und Wohnungsamt Amtsleiter

Jugendamt Amtsleiter

Herr Dr. Hennig

Lübecker Straße 32 39124 Magdeburg Tel.: 540 60 09 Mail: [email protected], [email protected] W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 36 01 Mail: sozial-und-wohnungsamt @magdeburg.de

Frau Borris

Herr Dr. Klaus

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 31 44 Mail: [email protected]

Vorzimmer

Frau Szczekalla-Fett

Tel.: 540 31 45 Mail: [email protected]

Jugendhilfeausschuss

Frau Kiuntke

Tel.: 540 31 48

Finanzcontrolling

Frau Mäder

Tel.: 540 31 49

Fachcontrolling

Frau Germer

Tel.: 540 31 50

5

Organisationseinheit

Name

Adresse

Qualitätsmanagement

Frau Podei

Tel.: 540 31 76

Team Steuerung

Frau Jänsch

Tel.: 540 31 27

Projektmanagement

Herr Neuschulz Herr Kubisch

Tel.: 540 31 37 Tel.: 540 31 46

51.1 Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle

Herr Kracht

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 31 06 Mail: [email protected]

Team Förderung freier Träger Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Verträge nach § 78 a ff SGB VIII

Herr Tangelmann Tel.: 540 31 54

Team Förderung Freier Träger Kindertageseinrichtungen

Frau Gröseling

Tel.: 540 31 40

Team Haushalt/ Rahmenverträge

Frau Schneider

Tel.: 540 31 97

51.2 Abteilung Jugendförderung

Frau Dr. Arnold

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 31 59 Mail: [email protected]

Team Jugendarbeit

Frau Wysocki

Tel.: 540 31 60 Mail: [email protected]

Kommunale Kinder- und Jugendhäuser

Rogätzer Str. 21 Tel.: 2 53 20 48 Mail: [email protected]

NextGeneration

Herr Teichler

Banane

Herr Wesemann

Quittenweg 52 Tel.: 61 63 72 Mail: [email protected]

Magnet

Herr König

Lemsdorfer Weg 23 Tel.: 6 07 57 09 Mail: [email protected]

Bauarbeiter

Herr Bentenschneider

Silberschlagstr. 23 Tel.: 2 52 39 53 Mail: [email protected]

Müntzer

Herr Rehahn

T.-Müntzer-Str. 23 Tel.: 60 48 56 Mail: [email protected]

6

Organisationseinheit

Name

Adresse

Oase

Herr Kunde

Im Brunnenhof 9 Tel.: 2 51 52 07 Mail: [email protected]

Werder

Herr Papenberg (bis 30.06.2011)

Mittelstr. 13/14 Tel.: 5 41 47 03 Mail: [email protected]

Heizhaus

Herr Tennert

Harsdorfer Str. 33b Tel.: 7 31 15 16 Mail: [email protected]

Weizengrund/ Weiberkiste

Frau Gantze Rennebogen 167 (bis 30.06.11); ab Tel.: 7 22 00 66 01.07.11 Herr Mail: [email protected] Pappenberg Barleber See Tel.: 5 05 13 91 Mail: [email protected]

IJBZ Barleber See Team Jugendsozialarbeit/ Kinder- und Jugendschutz/ Familienbildung

Frau Achatzi

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 31 79 Mail: [email protected]

Jugendwerkstatt

Herr Knopf

Ferchlander Weg 1 Tel.: 2 52 91 25 Mail: [email protected]

51.3 Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen

Herr Krüger

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 31 13 Mail: [email protected]

Sozialzentrum Nord • Persönliche Hilfen • Jugendgerichtshilfe • Streetwork • Elternbeitragsstelle

Herr Vesterling

Lübecker Str. 32 Tel: 540 60 91 Mail: [email protected]

Sozialzentrum Mitte • Persönliche Hilfen • Jugendgerichtshilfe • Streetwork

Frau Stechbarth

Katzensprung 2 Tel.: 540 49 70 Mail: [email protected]

Frau Lachmund

J.-Bremer-Str. 8 Tel.: 540 24 42 Mail: [email protected]

Frau Böttge

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 31 41 Mail: [email protected]

(Leistungsabteilung) • Beistandschaft/ Beurkundung • Unterhaltsvorschuss Sozialzentrum Süd • Persönliche Hilfen • Jugendgerichtshilfe • Streetwork • wirtschaftliche Erziehungshilfe

7

Organisationseinheit

Name

Adresse

Sozialzentrum Südost • Persönliche Hilfen • Jugendgerichtshilfe • Streetwork • Adoptionsvermittlungsstelle/ Pflegekinderdienst • Amtsvormundschaften

Frau Brink

B.-Brecht-Str. 16 Tel.: 6 24 51 11 Mail: [email protected]

Kinder- und Jugendnotdienst/ Inobhutnahme

Herr Krämer

G.-Hauptmann-Str. 46 Tel.: 7 31 01 14 Mail: [email protected]

Lokales Netzwerk Kinderschutz Magdeburg (KIMA)

Frau Lodahl

G.-Hauptmann-Str. 46 Tel.: 2 58 98 86 Mail: [email protected]

51.4 Abteilung Tagesbetreuung/ Erziehungsberatung/ Frühförderung/ QM

Frau Pawletko

W.-Höpfner-Ring 4 Tel.: 540 31 26 Mail: [email protected]

Team Tagesbetreuung/ Platzvermittlung

Frau Orlamünder

Tel.: 540 31 21 Mail: [email protected]

Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Frau Thüme

Kroatenwuhne 1 Tel.: 6 07 49 89 Mail: [email protected]

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle

Frau Garlipp

Lumumbastr. 26 Tel.: 6 62 78 89 Mail: [email protected]

8

Regionale Übersicht über die Arbeitsbereiche des Jugendamtes

[Quelle: Jugendamt Stand 04.03.2010]

9

Strukturelle Gliederung des Jugendamtes

[Quelle: Jugendamt Stand 01.02.2008]

10

Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss führte 2011 insgesamt 9 Sitzungen durch, in denen 90 Beschlüsse bzw. Beschlussempfehlungen mit folgenden Inhalten gefasst wurden: • • • • • • • • • • •

Direktanträge an den Stadtrat und aus dem Stadtrat Haushaltsplanentwurf 2012 Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe Leistungsvereinbarungen Umsetzung „Jugendpolitisches Programm“, „Lokaler Aktionsplan“ sowie Fachkräfteprogramm Prioritäten in der kommunalen Förderung von Bauinvestitionen für Kindertagesstätten sowie Kinderund Jugendfreizeiteinrichtungen freier Träger Umbau, Sanierung von Einrichtungen grundlegende Beschlüsse (Förderrichtlinien, Rahmenverträge, Infrastrukturplanung) Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Zielvereinbarungen zwischen Jugendhilfe, Jugendamt u. a. Infrastrukturplanung für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

In der V. Wahlperiode setzt sich der Jugendhilfeausschuss 2011 personell wie folgt zusammen: Jugendhilfeausschuss

Mitglied

Vorsitzender

Stadtrat Sven Nordmann

SPD -Tierschutzparteifuture!

Stellvertretender Vorsitzender

Stadtrat Oliver Müller

DIE LINKE

Stimmberechtigte Mitglieder

Mitglieder Jugendverbände/ freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit

Stellvertreter/-in

Fraktion/ freier Träger/ Institution

Stadtrat Sven Nordmann

Heidrun Skowronek

SPD -Tierschutzparteifuture!

Stadträtin Ursula Biedermann

Michael Meier

SPD -Tierschutzparteifuture!

Melanie Ockert

Stefan Bublitz

SPD -Tierschutzparteifuture!

Stadtrat Oliver Müller

Evelyn Edler

DIE LINKE

Stadtrat Torsten Hans

Jana Bork

DIE LINKE

Stadtrat Wigbert Schwenke

Stadträtin Uta Siedentopf

CDU – Fraktion

Tobias Krull

Freya Gergs

CDU – Fraktion

Stadtrat Thorsten Giefers

Stadtrat Andreas Bock

B90/ Grüne

Stadtrat Gregor Bartelmann

Heinz-Josef Sprengkamp

FDP – Fraktion

Erika Tietze

n. b.

Stadtmission/ Ev. Kirchenkreis

Gerald Bache

Gudrun Wollny

Internationaler Bund

Dr. Sabine Dutschko

Marina Wölk

DPWV/ Familienhaus MD e. V.

11

Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfeausschuss

Beratende Mitglieder

Mitglied

Stellvertreter/-in

Fraktion/ freier Träger/ Institution

Heike Rudolf

Heiko Grote

AWO

Liane Kanter

Carola Böttger-Schmidt

Spielwagen e. V.

Nicole Friedrichsen

Matthias Urban

Caritas

Andreas Hagensieker

n. b.

Amtsgericht MD

Wolfgang Meier

Staatliches Schulamt

Rainer Bode

Heiko Zacher

Polizeidirektion MD

Rudolf Förster

Lydia Kaps

Katholische Kirche

Ute Kopp

Christian Neugebauer

Evangelische Kirche

Agnes Vogler

Rüdiger Bodem

Adventjugend

Faina Lyashkevic

Lilija Goldenberg

Jüdische Gemeinde zu MD in der Mädchenarbeit Erfahrene

Heike Ponitka

Geschäftsführung

Sabine Kronfoth

Hans-Peter-Pischner

Arbeit mit behinderten Kindern u. Jugendlichen

Saadat Ismayil

Svetlana Oster

Arbeit mit ausländischer Kindern u. Jugendlichen

Bernd Galetzka

Uta Sierig

Stadtelternbeirat

Ronald Mainka

Hans-Jörg Beyerling

StadtJugendRing Magdeburg e. V.

Maike Hoffmann

Marcus Lahn

Jugendforum Magdeburg

Katrin Thäger

Kinderbeauftragte

Hans-Werner Brüning

Beigeordneter Dezernat V

Dr. Detlev Klaus

Amtsleiter Jugendamt

Iris Kiuntke

Jugendamt

[Quelle: Jugendamt/ Geschäftsführung JHA 2012]

Der Jugendhilfeausschuss bildet einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung. An der Arbeit des Unterausschusses sind Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe kontinuierlich und angemessen beteiligt. 2011 führte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung 12 Sitzungen in folgender personeller Zusammensetzung durch:

12

Unterausschuss JHP

Unterausschuss Jugendhilfeplanung

Mitglied

Fraktion/ freier Träger/ Institution

Vorsitzender

Stadtrat Wigbert Schwenke

CDU - Fraktion

Stellvertretender Vorsitzender

Stadtrat Sven Nordmann

SPD - Tierschutzpartei future!

Stadtrat Oliver Müller

DIE LINKE

Stadtrat Torsten Giefers

B 90/ Grüne

Erika Tietze

Stadtmission

Liane Kanter

Spielwagen e. V.

Dr. Detlev Klaus

Amtsleiter Jugendamt

[Quelle: Jugendamt/ Geschäftsführung JHA 2012]

Am 01.09.2011 gründete der Jugendhilfeausschuss einen zeitlich befristeten thematischen Unterausschusses (tUA) mit dem Ziel, eine Fachförderrichtlinie des Jugendamtes zur Gewährung von Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe im Leistungsbereich §§ 11 - 16 SGB VIII im Entwurf zu erarbeiten. Der tUA arbeitet auf der Grundlage einer eigenen Geschäftsordnung und kam 2011 insgesamt in fünf Sitzungen mit folgenden Mitgliedern zusammen: Thematischer Unterausschuss

Mitglied

Stellvertreter/-in

Fraktion/ freier Träger/ Institution

Sprecher

Stadtrat Torsten Hans

Oliver Müller

Die Linke

Stellvertretender Sprecher

Tobias Krull

Jens Ansorge

CDU-Fraktion

Stadtrat Thorsten Giefers

Eva-Maria Schulz

Bündnis 90/Grüne

Stadträtin Ursula Biedermann

Sven Nordmann

SPD -Tierschutzpartei future!

Liane Kanter

Spielwagen e. V.

Nicole Friedrichsen

Hans-Jörg Beyerling

Caritasverband Magdeburg e. V.

Ute Kopp

Lydia Kaps

Evangelische Jugend Magdeburg

Dr. Sabine Dutschko

Steffen Hickisch

DPWV

Dr. Detlev Klaus

Verwaltung des JA

Dr. Cornelia Arnold

Verwaltung des JA

Torsten Kracht

Verwaltung des JA

[Quelle: Jugendamt/ Geschäftsführung JHA 2012]

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Themat. Unterausschuss JHP

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung Das Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit setzt sich organisatorisch aus dem Sozial- und Wohnungsamt, Jugendamt, Gesundheits- und Veterinäramt sowie der Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozialund Gesundheitsplanung zusammen. Die hauptamtlich beschäftigte Kinderbeauftragte bzw. der Behindertenbeauftragte sowie der ehrenamtlich bestellte Senioren- und Integrationsbeauftragte sind dem Dezernat organisatorisch zugeordnet. Im Fokus der Jugendhilfeplanung standen 2011 insbesondere folgende Themen: •

Das Pilotprojekt „Integrierte soziale Arbeit in der Sozialregion Nord“ wurde 2011 mit unterschiedlichen Netzwerkpartnern fortgeführt. Ziel des Pilotprojektes ist die Umsetzung einer ressort-, produkt-, träger- und generationsübergreifenden Netzwerkplanung. Dadurch sollen wirksamere, bedarfsgerechte und wohnortnahe Hilfsangebote bzw. Kooperationsmodelle etabliert und insbesondere die Lebenslagen von Alleinerziehenden mit Kindern, von jungen Menschen unter 25 bzw. Erwachsenen über 55 Jahren, von Menschen mit Migrationshintergrund sowie von behinderten Menschen verbessert werden. Im Rahmen des Projektes werden derzeit u. a. fünfzehn modellhafte Teilprojekte vorbereitet bzw. umgesetzt. Insbesondere ist hier das MEHRLiNProjekt (Mehr Lebensqualität im Norden Magdeburgs) zu nennen. Dem Projektnetzwerk von sechs Trägern stehen Bundesmittel in Höhe von rund 2 Mio. Euro zur Verfügung.



Das Projekt „jungbewegt - Dein Einsatz zählt“ wird in Magdeburg zusammen mit dem Land Sachsen-Anhalt und der Bertelsmann-Stiftung mit dem Ziel der Förderung des gesellschaftlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. 2011 konnten insgesamt neun Kindertageseinrichtungen, Schulen und Freizeiteinrichtungen als Projektteilnehmer gewonnen werden, die von qualifizierten Trainern geschult wurden und derzeit an der Umsetzung ihrer Projektideen arbeiten. Im Rahmen des Projektes wurde auch ein Ideenwettbewerb für Jugendliche ausgeschrieben. Von dreizehn eingereichten Projektideen wurden bis Dezember 2011 elf Projekte umgesetzt und finanziell bzw. personell, u. a. durch Qualifizierungen, unterstützt.



Der Stadtrat hat die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept mit familienpolitischen Leitlinien zu erarbeiten. Die Stabsstelle für Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung begleitete 2011 die Erarbeitung von Leitlinien und Kernaktivitäten für die zukünftige Familienpolitik in der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Entwurf dieser Leitlinien wurde in einem öffentlichen Workshop am 4. Juli 2011 unter Beteiligung von Familien, Verbänden, Vereinen, freien Trägern, Politik und Verwaltung diskutiert und stellt mittelfristig sowohl eine Orientierung für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung familienpolitischer Maßnahmen als auch eine Grundlage für die Arbeit des Magdeburger Bündnisses für Familie dar.



Am 9. Mai 2011 fand die dritte Fachkonferenz „Kinder- und Familienarmut“ mit dem Schwerpunkt „Jugendarbeitslosigkeit“ statt, in deren Ergebnis Problemschwerpunkte und Lösungsansatze in den unterschiedlichen Sozialisationsfeldern junger Menschen zur Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit beschrieben wurden, die weiterführend in das „Jugendpolitische Programm zur beruflichen und sozialen Integration Benachteiligter in der Landeshauptstadt Magdeburg (BIB)“ aufgenommen und bearbeitet werden.



Im Juni 2011 hat die Stabsstelle Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung den Planungsprozess zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen aufgenommen. In Kooperation mit dem Kommunalen Gebäudemanagement (KGM), der Verwaltung des Jugendamtes sowie dem Jugendhilfeausschuss bereitete die Stabsstelle die notwendigen Infrastruktur- und Investitionsplanungen vor. Dieser Prozess wird aktuell durch die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes und die Konkretisierung der Förderprogramme des Landes Sachsen Anhalt beeinflusst. [Quelle: LH MD: Geschäftsbericht 2011]

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Thema 2011: KIMA-Netzwerk Kinderschutz Magdeburg

Thema 2011: KIMA - Netzwerk Kinderschutz Magdeburg Der Landtag Sachsen-Anhalts hat im Dezember 2009 zur Verbesserung des Schutzes von Kindern das Kinderschutzgesetz (KiSchG) Sachsen-Anhalts verabschiedet. Mit dem KiSchG erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte auch den gesetzlichen Auftrag, ein lokales Netzwerk Kinderschutz für frühe und rechtzeitige soziale und gesundheitliche Hilfen einzurichten sowie Leistungen für Schwangere, Kinder, Mütter und Väter vorzuhalten. In der Landeshauptstadt Magdeburg konstituierte sich hierzu ab März 2010 ein Gremium und erarbeitete mit Unterstützung der Bundesinitiative „Für ein kindgerechtes Deutschland“ die ersten konzeptionellen Schritte zum Aufbau eines lokalen Netzwerkes (Anlage 1) mit folgenden Schwerpunkten: • • • • • • • • • •

Auf- und Ausbau früher und niedrigschwelliger Hilfen Abstimmung der Beteiligten zur Erbringung früher und rechtzeitiger Hilfen bzw. Leistungen Auf- und Ausbau eines Risiko-, Krisen- und Fehlermanagements Sicherstellung eines engmaschigen Informationsaustausches Vermittlung erforderlicher Hilfen und Leistungen Sicherstellung einer zügigen Leistungserbringung anonymisierte Fallberatung individuelle Fallerörterung mit Einwilligung der Betroffenen Fortbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen Öffentlichkeitsarbeit

Zielführend sollen in Magdeburg bewährte Informations- und Verfahrenssysteme zur Abwendung von Kindesvernachlässigung bzw. Kindeswohlgefährdung erhalten, qualifiziert und erweitert werden. Dabei führt insbesondere das Aufgreifen wichtiger Erkenntnisse und Bedürfnisse aus der Praxis zu einer Weiterentwicklung sowohl des präventiven als auch des reaktiven Kinderschutzes. Ebenso relevant ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung eines abgestimmten und standardisierten Informationssystems für alle Netzwerkpartner, um im Risiko- bzw. Gefährdungsfall schnellstmögliche Hilfe gewährleisten bzw. den Netzwerkpartnern ein sicheres Handeln in der Praxis ermöglichen zu können. Die Gründung des Netzwerkes Kinderschutz in Magdeburg, kurz KIMA, erfolgte im Mai 2011 (Anlage 2). Zur Umsetzung der Ziele des KischG wurde eine Koordinationsstelle eingerichtet, die als Ansprechpartner für die unterschiedlichen Professionen und Einrichtungen agiert bzw. gemäß den Ausführungen des Bundesmodellprojektes „Guter Start ins Kinderleben“ die Funktion eines „One Face to the Customer“ (Clearingstelle) übernimmt.

[Quelle: Ute Ziegenhain, 3.Hohenheimer Tage der Familienpolitik, Stuttgart-Hohenheim, 12.-13.10.2011]

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Um inhaltlich differenzierte Fragestellungen zeitnah und parallel bearbeiten zu können, existieren derzeit folgende KIMA-Themenarbeitsgruppen: • AG 1 - Definitionen und Begrifflichkeiten zur Kindeswohlgefährdung (Erstellung einer Handreichung) • AG 2 - Entwicklung von Leitfäden bei Verdacht von Kindeswohlgefährdung • AG 3 - Erfassung der Magdeburger Unterstützungs- und Hilfsangebote im Bereich Früher Hilfen (Handreichung für Helfersysteme) Die KIMA-Koordinationsstelle ist mit 30 Wochenstunden besetzt und dienstlich der Abteilung Hilfen in besonderen Lebenslagen zugeordnet. Sie befindet sich in den Räumen des Kinder- und Jugendnotdienstes in der Gerhart-Hauptmann-Straße 46a. Zu den Arbeitsergebnissen des KIMA-Netzwerkes in 2011 zählen verschiedene Fortbildungen zur „Früherkennung der Risiken für Kindeswohlgefährdung und Handlungserfordernisse“ sowie zum „Datenschutz im Rahmen der Netzwerkarbeit“ (Anlage 3). Im Rahmen einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit wurde eine "NOTFALLKARTE" für Kinder, Jugendliche und Eltern entworfen und bereits vielfach an Akteure, Partner und Interessierte ausgereicht.

[Quelle: Jugendamt/ KIMA 2011: Notfallkarte]

Mit Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ab 2012 ergeben sich neue Herausforderungen für einen aktiven Kinderschutz. Insbesondere gilt dies für die Bereiche Frühe Hilfen, Handlungs- u. Rechtssicherheit von Akteuren, Stärkung der Handlungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie Verbindlichkeit qualitativer Standards in der Kinder- und Jugendhilfe. Für die KIMA-Koordinationsstelle in der Landeshauptstadt Magdeburg sind in diesem Zusammenhang u. a. die Überprüfung des Meldebogens im Risiko- bzw. Gefährdungsfall sowie die Umsetzung von anonymisierten Beratungsangeboten handlungsrelevante Themen.

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Qualitäts-, Projektmanagement; Controlling

Qualitäts-, Projektmanagement und Controlling Die Arbeitsbereiche Qualitäts- und Projektmanagement sowie Finanz- und Fachcontrolling arbeiten abteilungsübergreifend als zentrale Servicebereiche. Sie sind bis auf den Bereich Projektmanagement mit jeweils einer Personalstelle besetzt. Der Bereich Projektmanagement ist mit zwei Personalstellen ausgestattet. Als Schnittstelle sind diese Bereiche abteilungsübergreifend in verschiedene Projekte bzw. vielfältige Arbeitsaufträge eingebunden und bearbeiten darüber hinaus u. a. folgende konstante Themen: Qualitätsmanagement • • • •

Projektarbeit im Rahmen von Qualitätsmanagement (Prozessbetrachtung, Dokumentation, Evaluation) Realisierung von Befragungen Auditierungen von Einrichtungen im Hinblick auf Qualitätssicherung und -entwicklung Geschäftsführung der Steuerungsgruppe des Jugendamtes

Qualitätsmanagement

Projektmanagement • • • • •

Administration von Fachverfahren Optimierung der softwaregestützten Datenerfassung Erstellung von Datenauswertungen Entwicklung und Einführung neuer Softwarekonzepte Koordinierung der IT-Infrastruktur (Hard-, Software, Drucker, Trouble-Shooting, Internet, Datenarchivierung)

Projektmanagement

Finanzcontrolling • • • •

Finanz- und Kostenanalysen einschließlich Berichtswesen Koordinierung der Doppikeinführung einschließlich Produktplanung Kosten- und Leistungsrechnung Interkommunaler Vergleich der Jugendämter ostdeutscher Großstädte

Finanzcontrolling

Fachcontrolling • • • •

Leistungserfassung im Bereich Hilfen zur Erziehung und Erziehungsberatung Aufbereitung der Daten und leistungsbezogene Datenauswertung Projektarbeit im Rahmen des Aufbaus eines abteilungsübergreifenden Berichtswesens Berichte und Präsentationen des Jugendamtes

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Fachcontrolling

Abteilung Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle

Abteilung 51.1 - Förderung freier Träger/ Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle Fünf Mitarbeiter/-innen des Teams prüfen, bearbeiten und bescheiden im Rahmen der Förderung von Kindern und Jugendlichen sämtliche Anträge sowie sonstige verwaltungs- und finanztechnische Vorgänge im Zusammenhang mit der Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. der Jugendsozialarbeit (insb. § 74 SGB VIII). Sieben Mitarbeiter/-innen des Teams prüfen, bearbeiten und bescheiden im Rahmen der Förderung von Kindern und Jugendlichen Anträge sowie sonstige verwaltungs- und finanztechnische Vorgänge im Zusammenhang mit der •

• • • •

Prüfung der eingereichten Anträge und dazu gehörenden Kostenplanung schriftlichen Anhörung des Trägers zur Prüfung des Antrages und der Kostenplanung Erteilung der Vorschussbescheidung für das laufende Haushaltsjahr Mittelausreichung entsprechend der Vorschussbescheidung in zweimonatlichen Raten Prüfung der vorgelegten Kostennachweise mit abschließender Bescheiderteilung zum tatsächlichen Kostenerstattungsanspruch

Ermittlung des Mittelbedarfes für das folgende Haushaltsjahr auf Grundlage der Kostenplanung durch die Träger sowie der durchschnittlichen Kinderzahl aus dem zurückliegenden Haushaltsjahr in Abstimmung mit der Fachabteilung Zustimmung und Finanzierung zur Betreuung von Kindern in und aus „Fremdgemeinden“ (insb. §§ 3b und 11 Abs. 5 KiFöG LSA) Finanzierung von Tagespflege (§ 11 Abs. 6 KiFöG LSA) Bearbeitung von Einnahmen Bearbeitung des Vermögenshaushaltes (Antragstellung, Auszahlung und Prüfung).

Den fünf Mitarbeiter/-innen des Teams obliegt für das gesamte Jugendamt die • • •

Förderung freier Träger Kita

Finanzierung sämtlicher Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft (Kostenerstattung oder Pauschalfinanzierung, insb. § 11 Abs. 4 KiFöG LSA) einschließlich der o o o o o



Förderung freier Träger Jugendarbeit

Haushaltsplanung und -durchführung, Begleitung der Haushaltskonsolidierung sowie die Koordinierung der Doppikeinführung

einschließlich aller damit zusammenhängenden Aufgaben wie die zentrale und dezentrale Rechnungsbearbeitung im laufenden Haushaltsjahr, die Erstellung von Statistiken und Haushaltsberichten, die Inventarisierung und Fahrzeuganalyse, die Beschaffung und ggf. notwendigen Ausschreibungen sowie die Koordinierung der Fachabteilungen bezüglich haushaltstechnischer Angelegenheiten.

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Haushalt/ Rahmenverträge

Abteilung Jugendförderung

Abteilung 51.2 - Jugendförderung Jugendarbeit beinhaltet gemäß § 11 SGB VIII die Verpflichtung, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Das Angebotsspektrum umfasst außerschulische Jugendbildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugenderholung, internationale Jugendarbeit und Jugendberatung. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Kinder und Jugendliche an den Entscheidungen und der Entwicklung von Maßnahmen selbst beteiligt werden und die unterschiedlichen Lebenslagen von Jungen und Mädchen berücksichtigt werden. Das Team Jugendarbeit setzt sich aus fünf Mitarbeiter/-innen zusammen. Das Team besteht aus vier Mitarbeiter/-innen. Die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII zielen auf den Ausgleich sozialer Benachteiligungen bzw. auf die Überwindung individueller Beeinträchtigungen ab und sollen die schulische und berufliche Ausbildung unterstützen, in die Arbeitswelt eingliedern und die soziale Integration junger Menschen fördern. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII ist ein präventives Angebot, das junge Menschen stärken und befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Die Maßnahmen sollen die Kritik- und Entscheidungsfähigkeit sowie die Eigenverantwortlichkeit fördern. Mit den Angeboten sollen aber auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte angesprochen werden. Im Rahmen der Familienförderung nach § 16 Abs. 2 SGB VIII stehen Maßnahmen der Familienbildung im Vordergrund, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken und entwickeln sollen.

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Jugendarbeit

Jugendsoz.- arbeit, Kinder- u. Jugendschutz, Familienförderung

Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen

Abteilung 51.3 - Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen Im Bereich Persönliche Hilfen werden Eltern und Personensorgeberechtigte sowie junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr bzw. in Ausnahmen bis zum 27. Lebensjahr durch insgesamt 33 Sozialarbeiter/innen und vier leitende Sozialarbeiter/-innen in folgenden Angelegenheiten beraten und unterstützt: • • • • • • • •

Persönliche Hilfen

allgemeine Fragen zur Erziehung und Entwicklung junger Menschen Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung Fragen zum Sorgerecht Konflikte in Familien und Erziehungsprobleme (z. B. Erziehungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Schulbummelei, Weglaufen, Lügen, Stehlen, Taschengeld, Pubertät und Ablösungsprozesse vom Elternhaus) Regelung der elterlichen Sorge Ausübung des Umgangsrechtes durch nicht sorgeberechtigte Väter oder Mütter, Pfleger und Vormünder Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche.

Die Sozialarbeiter/-innen vermitteln: • • • • •

Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche bei seelischer Behinderung Hilfen für junge Volljährige allgemeine soziale Beratung und ggf. an spezielle Beratungseinrichtungen an andere soziale Dienste

und wirken weiterhin bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen, in Verfahren vor dem Familiengericht sowie in Verfahren zum Wohle des Kindes mit. Für die Zahlung von Entgelten an Leistungserbringer von Jugendhilfemaßnahmen und die Prüfung einer Kostenheranziehung der Eltern sind in diesem Arbeitsbereich sechs Mitarbeiterinnen zuständig. Wenn für ein Kind oder einen Jugendlichen Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses geleistet wird, übernimmt der öffentliche Jugendhilfeträger die Kosten der Jugendhilfeleistung soweit dem Kind oder dem Jugendlichen und dessen Eltern die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten bzw. nicht möglich ist. Die Heranziehung der Kosten erfolgt durch die Erhebung eines Kostenbeitrages soweit nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes oder des Jugendlichen auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übergeht. Im Bereich Pflegekinderdienst/ Adoptionsvermittlungsstelle arbeiten insgesamt vier Mitarbeiter/-innen, von denen im Pflegekinderdienst zwei Mitarbeiter/-innen vollzeitbeschäftigt und zwei Mitarbeiter/-innen mit jeweils 0,5 Stellen im Pflegekinderdienst und in der Adoptionsvermittlungsstelle angesiedelt sind. Die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes beraten Pflegestellenbewerber informell, prüfen ihre Eignung zur Aufnahme eines Pflegekindes und bereiten die Aufnahme des Pflegekindes in den Haushalt der zukünftigen Pflegeeltern vor. Die Mitarbeiter/-innen des Arbeitsbereiches Adoptionsvermittlungsstelle prüfen als hoheitliche Aufgabe der Kommune die Eignung von Adoptionsbewerbern und die Vermittlungsfähigkeit von Kindern. Sie beraten und vermitteln zwischen abgebenden und annehmenden Eltern mit Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren, begleiten Adoptionsverfahren und unterstützen adoptierte Personen mit Vollendung der Volljährigkeit im Rahmen ihrer Identitätsfindung. Im Stadtgebiet Magdeburg sind acht Sozialpädagoginnen im Bereich der Jugendgerichtshilfe tätig. Sie beraten, unterstützen bzw. begleiten delinquente Jugendliche und Heranwachsende sowie deren sorgeberechtigte Eltern. Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat in mehrfacher Hinsicht eine Vermittlungsfunktion:

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Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Pflegekinderdienst

Adoptionsvermittlung

Jugendgerichtshilfe

• •

aus der Straffälligkeit und ihren Folgen Risiken für die weitere Entwicklung des Jugendlichen zu vermeiden sowie die weitere Straffälligkeit zu verhindern.

Die Aufgaben und Verfahrensweisen im Jugendstrafverfahren sind durch die unterschiedlichen Handlungsfelder der Jugendhilfe und Justiz geprägt und erfordern eine funktionierende Kooperation. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im Einzelfall entsprechend des Kinder- und Jugendhilfeauftrags tätig und dabei der Freiwilligkeit und Partizipation verpflichtet. Aus diesem Auftrag heraus unterbreiten die Mitarbeiterinnen im Jugendstrafverfahren dem Gericht zur Ahndung des delinquenten Verhaltens folgende erzieherische Vorschläge: • • • • •

die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich, die Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs, die Annahme einer Betreuungsweisung, die Annahme von unterschiedlichen Beratungsstellen, die Einstellung des Verfahrens, weil Jugendhilfeleistungen installiert wurden, etc.

Das Unterhaltsvorschussgesetz verfolgt das Ziel, Kindern Alleinerziehender finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, wenn der andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt. Für die Leistungsdauer von maximal 72 Monaten kann der Unterhaltsvorschuss für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist, gezahlt werden.

Unterhaltsvorschuss/ Rückgriff

Im Leistungsbereich Unterhaltsvorschuss stehen zehn Mitarbeiter/-innen beratend für die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zur Verfügung. Sie entscheiden über die Antragstellung durch Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid und sind zuständig für die Heranziehung der ausgezahlten Unterhaltsvorschussgelder. Da der Staat im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes nur in Vorleistung tritt, besteht ein wesentlicher Teil der Arbeit in der Rückerstattung erbrachter Unterhaltsleistungen (Rückgriff), wozu u. a. folgende inhaltliche Schwerpunkte zählen: • • • • •

Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Unterhaltsberechnungen Schaffung von gerichtlichen Unterhaltstiteln und deren Durchsetzung durch Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsversuche Bearbeitung von Stundungsanträgen, Ratenzahlungsvereinbarungen, befristeten und unbefristeten Niederschlagungen Beteiligung an Insolvenzverfahren von Unterhaltsschuldnern.

Schwerpunkte der acht Mitarbeiter/-innen in diesem Arbeitsbereich sind die Beratung und Unterstützung gem. §§ 18 und 52 a SGB VIII sowie die Beistandschaft, Ergänzungspflegschaft und Beurkundung. Beratung und Unterstützung wird als Wirken im Vorfeld einer Beistandschaft verstanden. Eine Beistandschaft kann erforderlich werden, wenn die Vaterschaftsfeststellung und/ oder die Durchsetzung des Unterhaltsanspruches im gerichtlichen Verfahren notwendig ist oder durchgreifende Maßnahmen, zum Beispiel im Rahmen der Zwangsvollstreckung, erforderlich werden. Nach Antragstellung der Elternteile fungiert das Jugendamt als Beistand für den genannten Aufgabenbereich. Neben Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Eltern und junge Volljährige ist häufig eine intensive Fallbearbeitung erforderlich, die sowohl Auskunftsersuchen, Unterhaltsberechnungen, freiwillige Beurkundungen ermittelter Unterhaltsbeträge als auch die Korrespondenz bzw. die Gesprächsführung mit den Beteiligten für eine einvernehmliche Regelung von Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten umfasst. Nicht zum Wirkungskreis der Beistandschaft zählt die Vaterschaftsanfechtung. Im Rahmen von Vaterschaftsanfechtungsverfahren oder auch Unterhaltsabänderungsverfahren werden die Mitarbeiter/innen dieses Aufgabenbereiches durch das zuständige Amtsgericht zum Ergänzungspfleger bestellt.

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Beistandschaft/ Pflegschaft/ Beurkundung

Weiterhin kann eine Bestellung zum Ergänzungspfleger erfolgen, wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und ein unterhaltspflichtiges Elternteil seinen bestehenden Unterhaltstitel herabsetzen lassen will. In diesen Fällen übernimmt der Ergänzungspfleger das Unterhaltsverfahren für das Kind. Zu den Aufgaben der ermächtigten Urkundspersonen des Leistungsbereiches zählen die kostenlose Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Mutterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungsurkunden bzw. Abänderungen, Sorgeerklärungen und Beglaubigungen. Zu unterscheiden ist zwischen gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften: •

die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt per Gesetz unmittelbar ein, ohne dass es einer gerichtlichen Anordnung und Bestellung bedarf. Eine gesetzliche Amtsvormundschaft besteht in der Praxis dann, wenn ein Kind geboren wird, deren Eltern nicht miteinander verheiratetet sind und die Mutter minderjährig und damit lediglich beschränkt geschäftsfähig ist (§ 1791 c BGB). Parallel dazu existiert die Möglichkeit der gesetzlichen Vormundschaft im Adoptionsverfahren.



die bestellte Amtsvormundschaft (§ 1791 c BGB) basiert auf einer Anordnung des Familiengerichts. Sie tritt beispielsweise bei Entzug (§§ 1666 bis 1672 BGB) oder Ruhen der elterlichen Sorge (§§ 1673 bis 1675 BGB) und insbesondere im Hinblick auf die Vertretung des Mündels in der Personen- und Vermögenssorge ein.

Amtsvormundschaft

Amtsvormundschaft und Ergänzungspfleger unterstehen der gerichtlichen Aufsicht und müssen dem zuständigen Gericht regelmäßig über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mündel berichten. Die neuen Regelungen der Vorschriften zur Amtsvormundschaft sind stärker an die Erfordernisse eines umfassenden Kinderschutzes angepasst. Aus der Änderung des § 1793 ff BGB ergibt sich die Notwendigkeit, den persönlichen Kontakt zum Mündel zu halten. Es soll eine wirksame Überwachung der Pflege und Erziehung des Mündels durch den Vormund gesichert werden. Die Änderung des § 1800 ff BGB zieht die ausdrückliche Pflicht nach sich, die Pflege und Erziehung persönlich zu überwachen. Die Zahl der durch Vormünder betreuten Mündel ist mit der Ergänzung im § 55 Abs. 2 SGB VIII konkreter gefasst und wird auf höchstens 50 Mündel pro Amtsvormund begrenzt. Vor diesem Hintergrund wurde die Personalkapazität in 2011 von 1,5 auf 2,5 Vollzeitstellen erhöht, die aktuell von drei Mitarbeiter/-innen ausgefüllt werden. Das Aufgabenspektrum der fünf Streetworker ist aufsuchende, nieder schwellige Sozialarbeit. Sie kann ohne Voraussetzungen von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, ist ein lebensweltnahes Dienstleistungsangebot der öffentlichen Jugendhilfe, knüpft an die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen an und fördert nachhaltig die soziale Integration junger Menschen. Konkret umfasst die inhaltliche Arbeit drei Schwerpunkte: • • •

Streetwork

Einzelfallhilfe Gruppen- und Projektarbeit, Freizeitgestaltung und Erlebnispädagogik Gemeinwesen- und Öffentlichkeitsarbeit.

Streetwork fördert nachhaltig die soziale Integration junger Menschen und kann dazu beitragen, dass die Beziehungen unter Jugendlichen in Konfliktsituationen positiv gestaltet werden können. Dazu gehört auch das Aufspüren und Bewerten von Veränderungen und Defiziten im Sozialraum, so dass Hilfe und Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird. Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über einen Kinder- und Jugendnotdienst (KJND). Diesem obliegen Aufgaben, die sich aus der Umsetzung des § 42 SGB VIII ergeben. Hier werden im Rahmen von Kriseninterventionen Kinder und Jugendliche kurzfristig aufgenommen und zur Abklärung weiterer notwendiger Hilfemaßnahmen betreut. Dieses stationäre Angebot wird 24 Stunden täglich und ganzjährig vorgehalten. Im KJND arbeiten zwei Sozialarbeiter/-innen und vier Erzieher/-innen.

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Kinderund Jugendnotdienst

Die Koordinationsstelle des Netzwerkes Kinderschutz Magdeburg (KIMA) ist mit einer Personalstelle besetzt und in den Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendnotdienstes verortet. Zu ihren Aufgaben zählt die Koordinierung und Steuerung des aufzubauenden lokalen Netzwerkes einschließlich damit zusammenhängender Verfahren. Aber auch die Bündelung, Aktualisierung und Weiterleitung von Informationen sowie Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit bilden zentrale Arbeitsschwerpunkte ebenso wie die Organisation von Qualifizierungsangeboten zum Thema Kinderschutz.

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Netzwerk Kinderschutz

Abteilung Tagesbetreuung/ Erziehungsberatung/ Frühförderung

Abteilung 51.4 - Tagesbetreuung, Erziehungsberatung, Frühförderung Die Gesamtverantwortung für die bedarfsgerechte und konzeptionell vielfältige Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder in Einrichtungen und Tagespflege trägt das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Kindertageseinrichtungen, in denen jedes Kind im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang betreut, gebildet und erzogen wird. Mit der Umsetzung dieser Aufgabenstellung sind im Team Tagesbetreuung/ Platzvermittlung insgesamt 5 Mitarbeiterinnen betraut. Das Team der Psychologischen Familien- und Erziehungsberatungsstelle setzt sich aus vier Psychologinnen, einer Sozialpädagogin und einer Verwaltungsfachkraft zusammen. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und deren Eltern einschließlich junge Erwachsene sowie Mitarbeiter/-innen sozialer und pädagogischer Einrichtungen, die im sozialen Umfeld von Kindern, Jugendlichen und Eltern wirksam werden. Hauptaufgabenfeld der acht Mitarbeiterinnen in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle ist das frühzeitige Erkennen von Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen sowie die Milderung bzw. Behebung von Behinderungen und ihren Folgen.

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Tagesbetreuung

Erziehungsberatung

Frühförderung

Jugendförderung

Jugendförderung Die Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung bearbeitet Leistungen außerhalb der Hilfen zur Erziehung. Unter besonderer Berücksichtigung der Prävention werden Angebote der Freizeitgestaltung vorgehalten bzw. initiiert, die vor allem belastete Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen sollen, mit kritischen Lebenssituationen besser umzugehen. Das Spektrum der Maßnahmen umfasst sowohl Beratung und vorbeugende Unterstützung als auch gezielte Hilfen zur Erschließung von Selbsthilferessourcen. In der Umsetzung dieser Angebote hat sich in den letzten Jahren eine Verlagerung der Schwerpunkte ergeben. Die Ursachen hierfür sind u. a. in der wachsenden Anzahl sozial belasteter Familien als auch in notwendigen Prioritätensetzungen vor dem Hintergrund eines stark defizitären Haushaltes der Landeshauptstadt Magdeburg begründet. Die Arbeit in Zahlen Ausgaben

2009

2010

2011

4.631.399,24 EUR

4.414.750,90 EUR

4.526.582,70 EUR

1.935.823,29 EUR

1.977.800,54 EUR

1.664.678,58 EUR

6.567.222,53 EUR

6.392.551,44 EUR

6.191.261,28 EUR

59.007

59.004

58.761

111 EUR

108 EUR

105 EUR

Jugendarbeit § 11 SGB VIII •

Angebote der Jugendarbeit freier Träger a. v. E.* • kommunale Angebote der Jugendarbeit a. v. E* • kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit** • Einrichtungen der Jugendarbeit freier Träger** Jugendsozialarbeit (JSA), Kinderund Jugendschutz (KJSch), Familienförderung (FamFö) §§ 13, 14, 16 (2) SGB VIII • • • • • • •

Unterkunft in Ausbildung JSA, KJSch, FamFö durch freie Träger a. v. E.* kommunale Angebote der JSA, des KJSchutz u. der FamFö a. v. E.** kommunale Jugendwerkstätten** Jugendwerkstätten freier Träger** Einrichtungen des KJSch freier Träger** Einrichtungen der FamFö freier Träger**

Gesamtausgaben Einwohner im Alter von 0 - u. 27 Jahren*** kommunale Ausgaben §§ 11, 13, 14, 16 (2) SGB VIII gesamt pro Einwohner (0 - u. 27 Jahre)

[Quelle: Jugendamt/ Haushalt Stand 11/2012] * a. v. E. : außerhalb von Einrichtungen ** einschließlich Personal- und Betriebskosten *** LH MD, Amt für Statistik/ Jugendamt: eigene Bevölkerungsfortschreibung

Ursächlich für den Kostenanstieg in der Jugendarbeit § 11 SGB VIII sind in 2011 höhere Personalausgaben in den kommunalen Kinder- und Jugendhäusern. Die Reduzierung der Ausgaben im Bereich der Jugendsozialarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Familienförderung gem. §§ 13, 14, 16 (2) sind u. a. auf die Insolvenz eines freien Trägers in 2011 zurück zu führen.

25

Ab 2011 wurden die Leistungsbereiche kommunaler Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft gemeinsam erfasst.

Leistungen

2009

2010

2011

Freizeiten

78

36

55

internationale Jugendbegegnungen

1

1

2

Jugendleiterschulungen

7

11

8

Bildungsmaßnahmen

12

11

11

Veranstaltungen/ Veranstaltungsreihen

78

74

148

Jugendarbeit - Anzahl der Maßnahmen gesamt

176

133

224

Jugendarbeit - Anzahl der Träger gesamt

45

33

41

[Quelle: Jugendamt/ Jugendarbeit/ Jugendförderung 2012]

Stellen

Schulstandorte

2009 Programme

2010 Programme

2011 Programme/ BuT-Paket

BIB

ESF

BIB

ESF

BIB/ BuTPaket

ESFProgramm

3 SEK

4 SEK

3 SEK

5 SEK

3 SEK

5 SEK

5 FÖS

1 FÖS

5 FÖS

1 FÖS

5 FÖS

1 FÖS

1 GS

1 GS

1 GS

2 GS

5 GS (davon 4 ab 09/11 über BuT-Paket)

2 GS

40 Stunden schulübergreifende Tätigkeit 9 Teilzeitstellen (30h) 1 Teilzeitstelle (20h)

2 IGS

2 IGS

2 IGS

1 Gym

1Gym

1Gym

1 BBS

1 BBS

1 BBS

13 Vollzeitstellen

40 Stunden schulübergreifende Tätigkeit 9 Teilzeitstellen (30h)

15 Vollzeitstellen

1 Teilzeitstelle (20h)

40 Stunden schulübergreifende Tätigkeit 13 Teilzeitstellen (30h)

15 Vollzeitstellen

1 Teilzeitstelle (20h)

[Quelle: Jugendamt/ Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung 2012] Abkürzungen: BIB = Berufliche Integration benachteiligter junger Menschen, BuT = Bildung- und Teilhabe, ESF = Europäischer Sozialfonds, SEK = Sekundarschule FÖS = Förderschule, GS = Grundschule, IGS = Integrierte Gesamtschule, Gym = Gymnasium, BBS = Berufsbildende Schule

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Graffitiprojekt

2009

2010

2011

Flächenangebote für legale Graffiti

25

29

32

Anzahl der legalen Graffitiprojekte

17

13

12

[Quelle: Jugendamt/ Jugendarbeit/ Jugendförderung 2012]

[Quelle: Jugendamt/ Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres]

Jugendwerkstätten

Träger

Arbeitsplätze 2011

Jugendwerkstatt „Buntes Werkstattprojekt“

Landeshauptstadt Magdeburg, Jugendamt

34

Werkstatt "Die Brücke Magdeburg e. V."

Die Brücke-MD gGmbH

10 (+10)

offene Jugendwerkstatt der BAJ Magdeburg GmbH

BAJ Magdeburg GmbH (in 2011 Insolvenz angemeldet)

15 (Reduzierung der Kapazität um 15 Plätze)

Jugendmetall-Selbsthilfewerkstatt

Evangelischer Kirchenkreis

10

Projekt Tagelöhner/ gemeinnützige Arbeitsauflagen

Der PARITÄTISCHE PSW-GmbH

10

[Quelle: Jugendamt/ Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung 2012]

Familienbildungsarbeit

2009

2010

2011

Anzahl der Träger

5

7

6

Anzahl der Maßnahmen

10

13

12

Anzahl der Teilnehmer/-innen

195

351

272

[Quelle: Jugendamt/ Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Familienbildung 2012]

Die geringere Anzahl an Teilnehmer/-innen in 2011 gegenüber dem Vorjahr resultiert zum einen aus der reduzierten Anzahl an Maßnahmen. Zum anderen verringerte sich die Anzahl der Teilnehmer/27

innen einer Maßnahme aus dem qualitativen Anspruch des Trägers heraus, intensiver bzw. individueller auf die Zielgruppe einzugehen. Schwerpunkte und Ergebnisse Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt über eine gut ausgebaute Struktur von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, geprägt durch eine Vielfalt an Trägern und konzeptionellen Ausrichtungen. Neben Standorten der Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs oder Jugendräume werden auch standortungebundene Freizeit- und Bildungsangebote durch verschiedene Träger der Jugendarbeit vorgehalten. Insgesamt verfügt die Landeshauptstadt Magdeburg über folgende standortgebundene Angebote bzw. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Zuständigkeit als auch in freier Trägerschaft: • • • • • •

26 Kinder- und Jugendhäuser 2 Jugendräume 2 Jugendtreffs in Selbstverwaltung 2 Sport- und Spielmobile 2 pädagogisch betreute Aktions-, Bau und Naturspielplätze 1 Internationales Jugendbegegnungszentrum Barleber See

Die standortgebundenen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wurden im Rahmen der Jugendhilfeplanung § 11 SGB VIII als notwendige und geeignete Infrastruktur bis 2013 bestätigt. In ausgewählten Einrichtungen werden generationsübergreifende oder familienorientierte Angebote vorgehalten. Darüber hinaus werden Angebote für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen, für Szenejugendliche, für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie für junge Familien vorgehalten. Neben mobilen Formen der Arbeit, gemeinwesenorientierten Ansätzen und erlebnispädagogischen Maßnahmen findet offene Kinder- und Jugendarbeit überwiegend in Jugendhäusern mit hauptamtlich tätigen pädagogischen Mitarbeiter/-innen statt. Die Häuser bieten neben einem offenen Türbereich verschiedene themenspezifische Angebote sowie Jugendberatung an und sind vielfach auch Anlaufstelle oder „Zuhause“ für junge Menschen. Selbstverwaltete Jugendtreffs und Jugendräume werden ohne hauptamtliches Personal durch Jugendliche in Eigenverantwortung oder im Rahmen von Vereinsarbeit inhaltlich und organisatorisch geführt und durch Sozialpädagogen/-innen des Jugendamtes fachlich unterstützt. Sport- und Spielmobile verstehen sich als zeitlich befristete Spielplätze und kommen in erster Linie dort zum Einsatz, wo keine anderen pädagogisch betreuten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit existieren. Als offener Spiel- und Erlebnisraum für Kinder und Jugendliche bietet der durch Sozialpädagogen/innen betreute Aktions-, Bau und Naturspielplatz gute Möglichkeiten, die Entwicklung eines positiven Körpergefühls oder die Kompensierung von Frustrationserlebnissen bzw. Aggressionspotentialen bei Kindern und Jugendlichen positiv zu unterstützen. Das Internationale Jugendbegegnungszentrum (IJBZ) am Barleber See steht Kindern und Jugendlichen ganzjährig zur Verfügung. In den Ferien und an Wochenenden wird die Einrichtung schwerpunktmäßig für die Durchführung von Ferienfreizeiten genutzt. Außerhalb der Ferien greifen Kinder- und Jugendgruppen, Jugendverbände oder Schulklassen mit thematischen Schwerpunkten (z. B. Erlebnispädagogik) auf das IJBZ zurück. Auch als Aus- und Fortbildungsstätte für Jugendgruppen und Fachkräfte der sozialen Arbeit steht das IJBZ mit seinen vielseitigen lokalen Angeboten zur Verfügung. In den aufgeführten Einrichtungen sind insgesamt 68 hauptamtliche pädagogische Fachkräfte (berechnet auf 40-Stunden-Stellen), davon 57% Frauen und 43% Männer, beschäftigt. Die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen wird jährlich durch Praktikanten/-innen, Zivildienstleistende, Personen in MAE, FSJ´ler etc. unterstützt.

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Jugendarbeit

Eine wichtige Maßgabe in der Kinder- und Jugendarbeit ist die Umsetzung des Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe. Damit soll eine Benachteiligung verhindert und die Gleichstellung zwischen Mädchen bzw. jungen Frauen und Jungen bzw. jungen Männern für eine nicht von Rollenmustern tangierte, freie und selbst bestimmte Lebensgestaltung gefördert werden. Im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung wurden 2011 vielfältige Angebote von Trägern und Jugendverbänden umgesetzt. Neben politischen, kulturellen, ökologischen, kreativen, sportlichen und religiösen Themenfeldern wurden zunehmend Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen unterbreitet bzw. methodisch in bestehende Maßnahmen eingebunden. Um den aktuellen Erfordernissen der Kinder- und Jugendarbeit zu entsprechen, wurden die 2008 im Rahmen der Jugendhilfeplanung gem. § 11 SGB VIII neu entwickelten Leitlinien als Handlungsorientierung bei der Umsetzung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit angewandt: • • • • •

Jugendarbeit fördert Demokratieentwicklung und Demokratieverständnis Jugendarbeit sichert Selbstbestimmung und Selbstorganisation Jugendarbeit gibt Orientierungshilfe Jugendarbeit ist Bildungsbeteiligung Jugendarbeit fördert Chancengerechtigkeit

Im Rahmen der Infrastrukturplanung wurde für den Stadtteil Werder eine Standortverlagerung der Einrichtungsressourcen des KJH „Werder“ in bedarfsbezogen schlechter ausgestattete Stadtgebiete vorgeschlagen (Drucksache 553/08), da unter langfristiger Perspektive ein standortbezogener Entwicklungsbedarf in der Jugendarbeit u. a. im Versorgungsgebiet Altstadt existiert. Der Stadtteilreport 2010 weist für diesen Stadtteil die höchste Ausländer-, Kinder- und Jugendquote der Stadt sowie einen hohen Anteil an Empfängern von SGB II-Leistungen aus. In der weiteren Diskussion zur Standortentwicklung der Liegenschaft Mittelstr. 13/14 im Stadtteil Werder und der Orientierung eines Angebotes in der Altstadt wurde der der Oberbürgermeister gebeten, die Etablierung eines Angebotes der Kinder- und Jugendarbeit im Bereich des Spielplatzes SP061 Hegelstraße/Leibnizstraße zu prüfen (Stadtratsbeschluss Nr. 621-25(V)10). Auf der Suche nach geeigneten Objekten in der gesamten Altstadt wurden verschiedene Varianten geprüft, wobei letztlich die Entscheidung zugunsten eines Mietobjektes am Schleinufer 11 ausfiel. Dieses Objekt hält geeignete Räumlichkeiten für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit vor und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Hegelspielplatz, womit verschiedene hinausreichende Angebote ermöglicht werden können. Auch die Nähe zum Jugendinformationszentrum des Stadtjugendringes bietet beste Voraussetzungen für eine enge Kooperation. Die Nutzungsaufgabe der Einrichtung „Werder“ erfolgte zum 01.07.2011. Langwierige Vertragsverhandlungen und notwendige Sanierungsarbeiten verhinderten allerdings die ebenfalls für 2011 avisierte Neueröffnung des Treffpunktes in der Altstadt. In dieser Situation waren die Mitarbeiter/innen der Einrichtung im Rahmen der hinausreichenden Arbeit im Einsatz und unterstützten beispielsweise auf dem Spielplatz in der Hegelstraße verschiedene Träger bei ihrer Arbeit. Die Förderung internationaler Jugendbegegnungen ist in den letzten Jahren stark rückläufig. 2011 nahmen nur einzelne Träger Förderprogramme der EU, des Bundes oder des Landes in Anspruch, um entsprechende Maßnahmen umzusetzen. So nutzten das Kinder- und Jugendhaus „Oase“ und das Jugendzentrum „Don Bosco“ die internationalen Jugendbegegnungen mit Kindern und Jugendlichen aus Vietnam und Magdeburg bzw. aus der Ukraine und Magdeburg, um ihre interkulturellen Erfahrungen im Austausch zu intensivieren bzw. die Verständigung zwischen den verschiedenen Nationalitäten, Kulturen und Religionen zu erweitern. Am 27.10.2011 fand in Magdeburg der erste Städtepartnerschaftskongress statt. Der Kongress widmete sich der künftigen Zusammenarbeit zwischen den Partnerstädten sowie dem Ausbau bestehender bzw. neuer Projekte und Beziehungen. Das kommunale Kinder- und Jugendhaus „Magnet“ nahm die Anregung auf und plant einen städtepartnerschaftlichen Austausch mit der Partnerstadt Saporoshje in der Ukraine. Es ist vorgesehen, städtepartnerschaftliche Projekte in der zu überarbeitenden Förderrichtlinie der Kinder- und Jugendarbeit zukünftig stärker zu berücksichtigen und den internationalen Austausch zu forcieren.

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Einen hohen Stellenwert nimmt das von der Landeshauptstadt Magdeburg vorgehaltene Graffitiprojekt ein, indem Flächen zum legalen Sprayen in Magdeburg zur Verfügung gestellt werden. Zur Bekämpfung illegaler Graffiti gibt es im Rahmen dieses Projektes eine enge Kooperation mit dem „Kriminalpräventiven Beirat“ der Stadt. Auf der Internetseite des Jugendamtes ´www.graffiti-legal.com` können sich alle Interessierten über aktuelle Entwicklungen informieren. Als präventives Angebot der Jugendarbeit gewinnt das Graffitiprojekt zunehmend an Bekanntheit. Am 28. April 2011 beschloss der Stadtrat mehrheitlich, dass die neu entstehenden Lärmschutzwände am nördlichen Stadteingang künstlerisch gestaltet werden sollen. Für die Umsetzung des Projektes konnten 13 Sprayer, die bereits seit mehreren Jahren im Graffiti-Projekt tätig sind, gewonnen werden. Die Graffitis nehmen u. a. Bezug auf wissenschaftliche Errungenschaften Otto-von-Guerickes, die grüne Oase des Elbauenparks, bestehende Städtepartnerschaften, die Blütenpracht der GrusonGewächshäuser sowie sportliche Aktivitäten und Sportvereine der Stadt. Die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 EUR stellte das Jugendamt zur Verfügung. Der Förderverein der Gruson-Gewächshäuser unterstützte die Gestaltung des gleichnamigen Graffitis „Blütenpracht“ mit 500 EUR. Entsprechend des Stadtratsbeschlusses wurde am 18.05.2011 das „Jahr der Jugend“ offiziell eröffnet. Dahinter steht die Absicht, Jugendliche in Magdeburg, ihre Interessen, Ideen, aber auch Probleme ernst zu nehmen und gemeinsam Projekte zu gestalten. Bereits zum Jahresbeginn wurden durch das Projektteam mehr als 200 Projekte gemeinsam mit jungen Menschen in Vereinen, Einrichtungen und Institutionen geplant, organisiert und durchgeführt. Dies waren z. B. der Ideenwettbewerb „think big“, das Modellprojekt “jungbewegt - Dein Einsatz zählt“ sowie Ausstellungen, Workshops, Musik- und Sportevents. Darüber hinaus wurde in Kooperation mit dem Kultusministerium mit der Qualifizierung von in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeiter/-innen zu dieser Thematik begonnen. Seit 01.01.2011 werden die Schwerpunkte des Projektes „Fifty- Fifty- Energiesparen an Schulen“ auch in zwei kommunalen Kinder- und Jugendhäusern der Landeshauptstadt Magdeburg bearbeitet. Sie umfassen u. a. Energieeinsparungen in den Bereichen Wasser, Wärme und Strom durch energiebewusstes Verhalten oder das Aufzeigen von Zusammenhängen zwischen eigenem Handeln und globalen Auswirkungen im Klimaschutz. Perspektivisch sollen alle kommunalen Kinder- und Jugendhäuser in dieses Projekt involviert werden. Im Zeitraum 2009 bis 2013 wird das Programm „BIB-Magdeburg“ fortgesetzt. Es enthält eine Vielzahl von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Familienbildungsarbeit, die insgesamt auf die Zielstellung der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen ausgerichtet sind. Folgende Angebote werden u. a. im Rahmen des „BIB-Magdeburg“ gefördert: • • • • • • • •

zwei Projekte zur Bekämpfung von Schulverweigerung („Werk-statt-Schule“ und „Reintegrationsklasse“) schulübergreifende Schulsozialarbeit sowie Schulsozialarbeit an neun Schulstandorten fünf Jugendwerkstätten Projekte der Familienbildung zur Erhöhung von Erziehungskompetenzen die Jugendkompetenzagentur „JuKoMa“ und die Jugendmigrationsdienste Projekte zur beruflichen Integration spezieller Zielgruppen sozialpädagogische Betreuung und Begleitung im Rahmen des Jugendwohnens die Suchtprävention durch Fachkräfte der Drogenberatungsstelle DROBS.

Einen Arbeitsschwerpunkt in diesem Jahr bildete in diesem Zusammenhang die Anwendung der vereinbarten Evaluationsmethoden und Kriterien für eine Erfolgsmessung der umgesetzten Maßnahmen. Für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren bietet der Internationale Bund e. V. (IB) eine sozialpädagogische Betreuung und Begleitung zur Unterstützung der beruflichen und sozialen Integration an. Im Rahmen des Jugendwohnens gem. § 13 Abs. 3 SGB VIII wurden 2011 analog zum Vorjahr insgesamt acht Jugendliche betreut. Sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen des Jugendwohnens gem. § 13 Abs. 1 SGB VIII erhielten 2011 insgesamt 18 junge Menschen. Hiervon wurden zehn Jugendliche mit einer

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Jugendsozialarbeit

Mindestbetreuungszeit von sechs Monaten hinsichtlich ihres Entwicklungsverlaufes beobachtet. Bei sieben Jugendlichen konnte eine Verbesserung in mindestens 3 Kompetenzbereichen (Persönlichkeit, Konfliktfähigkeit, Integrationsfähigkeit etc.) festgestellt werden. Die Reintegrationsklasse mit besonderem Hortangebot (RIK-H) des Internationalen Bundes für Sozialarbeit e. V. (IB) ist ein alternatives Beschulungs- und Betreuungsangebot für Schüler/-innen im Alter von 10 - 14 Jahren, die die Schule aus verschiedenen Gründen aktiv oder passiv verweigern oder ihrer Schulpflicht nur unregelmäßig nachkommen. Aufgrund verschiedener Probleme (u. a. Anpassung des Alters der Zielgruppe) war 2011 eine konzeptionelle Überarbeitung erforderlich. Ab 2012 wird das Angebot mit neuer Methodik in Kooperation mit den Jugendwerkstätten umgesetzt. Die Jugendkompetenzagentur "JuKoMa", seit September 2011 in Trägerschaft des IB, hat sich als spezielles Beratungs- u. Begleitungsangebot für sozial benachteiligte junge Menschen etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag im Netzwerk der Jugendberufshilfe. 2011 wurden insgesamt 109 junge Menschen in der „JuKoMa“ im Rahmen des Case Managements beraten und begleitet, davon haben 104 (95,41%) die vereinbarten Kennzahlen im Förderplan (Zielvereinbarung) erreicht. 44 der Beratungsund Casemanagement-Kunden wurden in geeignete weiterführende Angebote vermittelt und konnten ihre beruflichen Vorstellungen konkretisieren. Das Angebot bedarfsorientierter Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Magdeburg wurde durch das ESF-Programm gegen Schulversagen, durch das „BIB-Programm“ und seit September 2011 durch das Bildungs- und Teilhabepaket ausgeweitet. Die Schulsozialarbeiter/-innen des BIB realisierten 2.027 Kontakte bei Hilfen im Einzelfall und erreichten 11.343 Schüler/-innen im Rahmen von Gruppenarbeit. 108 Schüler/-innen absolvierten eine Ausbildung zum Streitschlichter und an sechs Schulstandorten wurden Mediationsprojekte umgesetzt. Darüber hinaus wurden 49 Kurse zum Thema soziales Lernen und 21 Kurse zur Gruppenfindung mit insgesamt 2.102 Teilnehmer/-innen realisiert. In Kooperation mit der Netzwerkstelle für Schulerfolg und der Hochschule Magdeburg-Stendal wurde ein Fachtag zur Schulsozialarbeit und ein Praxisworkshop zum Thema „Medien in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ organisiert. Die fünf Jugendwerkstätten in Magdeburg führen durch Beratung, Betreuung und fachliche Anleitung Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit verschiedenen Problemlagen an die Arbeitswelt heran und erhöhen dadurch die Chancen ihrer Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie bieten Unterstützung bei der beruflichen Orientierung an, realisieren Bildungs- und Qualifizierungsangebote, organisieren Praktika in Betrieben und kooperieren mit Schulen und Trägern der Jugendhilfe sowie mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Im Projekt „Werk-statt-Schule“ haben alle Schüler/-innen des 2. Projektjahres ihre Schulpflicht erfüllt. 50% der Schüler/-innen erlangten einen BVJ- bzw. HauptschulAbschluss, 83% der Schüler/-innen wurden in geeignete weiterführende Maßnahmen vermittelt. Zusammengefasst realisierten die fünf Werkstätten 362 Tage projektbezogene Arbeit in Gruppen (z. B. Seminare zur Berufs- und Lebenswegplanung) und betreuten insgesamt 530 Teilnehmer/-innen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gem. § 14 SGB VIII ist sowohl Fachaufgabe als auch Querschnittsaufgabe und somit in alle Leistungsbereiche der Jugendhilfe eingebunden. Die Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit haben sich in den letzten Jahren zunehmend des Themas Kinder- und Jugendschutz angenommen und daraus bedarfsgerechte Angebote entwickelt. Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wurden 2011 verschiedene Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Multiplikatorenschulungen zu Themen wie Gewalt, Extremismus und Medienpädagogik umgesetzt. Partner bei der Umsetzung waren der Verein "fjp media e. V.", die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz, Miteinander e. V., das Fanprojekt des „Paritätischen“ sowie Kinder- und Jugendhäuser, das Jugendinformationszentrum, Schulen, Horte und Kindertageseinrichtungen. Ein Arbeitsschwerpunkt im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes war die nachhaltige Sicherung der integrierten lokalen Strategie in Magdeburg im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN (Programmbereich Lokaler Aktionsplan LAP).

31

Kinderund Jugendschutz

Diese umfasst folgende Ziele: Ziel 1: Förderung des demokratischen Engagements Ziel 2: Stärkung kommunaler Akteure und Netzwerke Ziel 3: Förderung des Engagements gegen rechtsextreme Aktivitäten Für den Förderzeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 wurden ca. 65.000 EUR für elf Projekte bewilligt. Über einen Stadtratsbeschluss wurde die Initiierung der Netzwerkstelle „Demokratisches Magdeburg“ sicher gestellt. Diese wird mit 35.000 EUR Personalkosten gefördert und übernimmt als lokale Koordinierungsstelle, Schnittstelle und Impulsgeber wichtige Aufgaben für die Stadtverwaltung und Kommunalpolitik sowie für alle im LAP vertretenen Akteure. Auch im vierten Förderzeitraum haben die Zuwendungen des LAP die von Land und Kommune bereits unterstützten Initiativen zur Stärkung der Demokratie sowie zur Vermeidung von Rechtsextremismus sinnvoll ergänzt bzw. verstärkt. Das in den letzten drei Jahren aufgebaute und beständige Netzwerk von Akteuren bietet so die Möglichkeit, zeitnah auf lokale Problemlagen rechtsextremer Gefährdungen zu reagieren bzw. präventiv tätig zu werden. Seit 01.09.2008 wird in Magdeburg das Fanprojekt „Von Fans - für Fans“ des „Paritätischen“ SachsenAnhalt umgesetzt. Die Landeshauptstadt Magdeburg, das Land Sachsen-Anhalt und der Deutsche Fußballbund (DFB) fördern das Projekt jeweils mit jährlich ca. 25.000 EUR. Das Fanprojekt leistet vor allem präventive Arbeit zur Eindämmung von Gewalt sowie zum Abbau extremistischer Orientierungen und delinquenter Verhaltensweisen. Das Fanhaus „Club 65“ hat sich zu einem festen Anlaufpunkt für jugendliche Fußballfans entwickelt. Zur Förderung der elterlichen Erziehungskompetenzen hat sich in den vergangenen sieben Jahren der Abschluss von Vereinbarungen zur Leistungserbringung im Bereich der Familienbildungsarbeit gem. § 16 Abs. 2 SGB VIII als ein Schwerpunkt etabliert. Die umgesetzten Maßnahmen beinhalten niedrigschwellige Angebote zur Entwicklung von Selbsthilfepotenzialen, die insbesondere von sozial benachteiligten und belasteten Familien in Anspruch genommen werden sollen. Beispielhaft kann in diesem Zusammenhang auf folgende Maßnahmen verwiesen werden. Der Caritasverband für das Dekanat Magdeburg e. V führte 2011 sieben Familienbildungstage durch. Das familienunterstützende Angebot richtet sich an interessierte Familien und Alleinerziehende mit Kindern aller Altersstufen aus Magdeburg, die aus eigener Initiative Unterstützung suchen, um Konflikte innerhalb der Familie zu lösen bzw. Lösungsansätze zu erarbeiten. Um individueller auf die Zielgruppe eingehen zu können, wurde die Anzahl der Teilnehmer/-innen in dieser Maßnahme gegenüber 2010 verringert. Durch den Deutschen Familienverband Sachsen-Anhalt e. V. wurden in Kooperation mit den Schulsozialarbeiter/-innen der einbezogenen Schulen des Förderzentrums Nord drei Maßnahmen durchgeführt, die ebenfalls die Zielstellung verfolgten, erzieherische Handlungskompetenzen zur Gestaltung des innerfamiliären Zusammenlebens zu stärken. Das Familienhaus Magdeburg realisierte 2011 eine Bildungsfreizeit für Familien, die im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe durch den Verein betreut werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Familien, die eine isolierte Lebenssituation aufweisen, sozial unsicher sind und bei geringen Alltags- und Erziehungsanforderungen ihrer Kinder akute Stresssymptome zeigen. Ausblick 2013 Im Rahmen des zweiten Planungsschrittes der Jugendhilfeplanung gem. § 11 SGB VIII sollen die erarbeiteten Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit im kommenden Jahr weiter konkretisiert werden. Dabei steht die Definition, Beschreibung und Abgrenzung der Kinder- und Jugendarbeit in Magdeburg im Mittelpunkt. Aus den vorliegenden Ergebnissen zur Infrastrukturplanung müssen weiterführende strategische und operative Ziele abgeleitet werden. Ein Schwerpunkt ist in diesem Zusammenhang die Konkretisierung der Anforderungen für die Standorte der Jugendarbeit (u. a. die Definition von Förderprioritäten auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse zu Bedarfslücken).

32

Familienbildung

Die im Rahmen des LAP entstandenen Strukturen und Aktivitäten sollen durch den Bereich Kinder- und Jugendschutz und die „Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg“ fortlaufend fachlich begleitet und im Sinne einer nachhaltigen Verankerung weiterentwickelt werden. Perspektivisch soll die Förderung von Familienbildungsangeboten in Vernetzung mit Maßnahmen des „BIB-Programms“ ausgebaut werden. 2012/13 sollen alle Maßnahmen des BIB evaluiert, Schlussfolgerungen abgeleitet und die Fortschreibung des Programms vorbereitet werden. Im Rahmen der vorhandenen sozialen Infrastruktur sind darüber hinaus verstärkt Aktivitäten zu entwickeln, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes profitieren können (z. B. Infoveranstaltungen für Schulsozialarbeiter).

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Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen

Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen Zur Abteilung Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen gehören die Arbeitsbereiche Persönliche Hilfen, Wirtschaftliche Erziehungshilfe, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Beistandschaften und Streetwork. Die Arbeit in Zahlen Die Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung ist im direkten Zusammenhang mit der nachfolgend dargestellten Fallzahlentwicklung zu betrachten. Ausgaben 2009 Ausgaben 2010 Ausgaben 2011 (€) (€) (€)

Hilfeart

sonstige Hilfen zur Erziehung gem. § 27

130.288

78.825

128.512

soziale Gruppenarbeit gem. § 29

23.479

10.965

5.777

Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer gem. § 30

780.546

517.992

507.094

1.444.976

1.429.732

1.634.523

Tagesgruppe gem. § 32

616.762

627.880

842.431

Vollzeitpflege gem. § 33

1.154.897

1.481.135

2.065.314

Kostenerstattung gem. § 33 an andere Jugendämter

503.073

313.150

in Vollzeitpflege gem. § 33 enthalten

Kostenerstattung gem. § 33 von anderen Jugendämtern an das Jugendamt (Einnahmen)**

-189.111

-422.032

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen gem. § 34

9.857.105

9.402.057

9.835.256

intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 - stationär

8.741

3.306

18.823

intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 - ambulant

1.362

18.377

0

247.168

329.699

268.772

274.095

294.931

215.850

Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 - ambulant

86.677

177.297

163.101

Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 - stationär

787.782

580.250

545.017

sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31

Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche gem. § 35a - ambulant Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche gem. § 35a - teilstationär Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche gem. § 35a - stationär

34

Ausgaben 2009 Ausgaben 2010 Ausgaben 2011 (€) (€) (€)

Hilfeart Jugendsozialarbeit (betreutes Jugendwohnen i. R. berufl. Ausbildung) gem. § 13.3 (3) vorläufige Schutzmaßnahmen gem. § 42/43

71.202

90.032

84.895

Bereitschaftspflege

17.420

15.926

34.779

Inobhutnahmen

221.303

194.995

227.975

559.184

642.484

490.400

7.166

3.573

17.550

gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter gem. § 19 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gem. § 20 Familienbildung gem. § 16.2

69.582

Täter-Opfer-Ausgleich gem. § 10 JGG

5.426

2.625

16.982.337

16.287.614

17.088.694

35.480

35.024

34.550

479

465

495

Gesamtkosten Einwohner im Alter von 0 bis u. 21 Jahren* kommunale Ausgaben HzE gesamt pro Einwohner (0 - u. 21 Jahre)

*LH MD/ Amt für Statistik/ Jugendamt: eigene Bevölkerungsfortschreibung ** Bis 2010 in den Gesamtkosten als Ausgabe berücksichtigt, da die Erstattung jeweils erst im neuen Haushaltsjahr erfolgte. Ab 2011 werden Kostenerstattungen von anderen Jugendämtern an das Jugendamt Magdeburg i. R. der doppischen Haushaltsführung als Erträge erfasst und nicht mehr in der Ausgabenübersicht aufgeführt. [Quelle: Jugendamt/ Haushalt Stand 11/2012]

Fallzahlen 2009*

Hilfe gem. SGB VIII

Fallzahlen 2010

Fallzahlen 2011

Mutter-Kind-Wohnen gem. § 19

25

19

21

sonstige Hilfen zur Erziehung gem. § 27.2

49

58

59

sonstige Hilfen zur Erziehung gem. § 27.3

11

9

12

soziale Gruppenarbeit gem. § 29

8

17

8

Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer gem. § 30

101

120

127

sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31

230

262

301

Tagesgruppe gem. § 32

61

66

67

Vollzeitpflege gem. § 33

266

259

251

Heimerziehung gem. § 34

412

373

410

35

Hilfe gem. SGB VIII

2009*

2010

2011

intensive soz.- päd. Einzelbetreuung gem. § 35

2

4

1

Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder/ Jugendliche gem. § 35 a (amb., teilstat., stat. Hilfen)

47

50

59

Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 (amb., stat. Hilfen)

85

108

90

vorläufige Schutzmaßnahmen gem. § 42 (Inobhutnahmen/ Bereitschaftspflegen)

199

252**

208**

betreutes Jugendwohnen gem. § 13.3

10

8

8

1.506

1.605

1.622

Gesamt

* Die Angaben in den Hilfen gem. §§ 30, 31, 33, 34, 42 SGB VIII weichen in dieser Ausgabe des Geschäftsberichtes durch nachträglich vorgenommener Meldungen geringfügig von den Angaben im Geschäftsbericht 2009 ab. ** 2010/ 2011 Inobhutnahmen einschließlich Bereitschaftspflegen [Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am Stichtag 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres]

Adoptionsvermittlungen

Adoptionsbeschlüsse

Adoptionshilfen

2009

7

7

187

2010

9

8

128

2011

12

8

102

[Quelle: Jugendamt/ Adoptionsvermittlung 2012]

Fallzahlen 2009

Fallzahlen 2010

Fallzahlen 2011

Anklagen

1.299

1.440

1.205

Polizeimitteilungen

1.884

1.590

973

Ordnungswidrigkeiten

552

431

553

Diversionsverfahren

94

82

88

Täter-Opfer-Ausgleich

34

39

22

27.301

19.200

k. A.

Betreuungsweisungen (§ 30 SGB VIII)

39

22

21

sozialer Trainingskurs (§ 29 SGB VIII)

12

14

7

Verfahren/ Aktivitäten Jugendgerichtshilfe

Arbeitsauflagen in Stunden

[Quelle: Jugendamt/ Jugendgerichtshilfe 2012]

36

Unterhaltsvorschuss

2009

2010

2011

3.999.296,53 EUR

4.577.374,69 EUR

4.875.308 EUR

19.694

20.361

20.794

203 EUR

225 EUR

234 EUR

470.261,09 EUR

532.237,64 EUR

610.239,08 EUR

11,76%

11,63%

12,5%

2.472

2.598

2.637

2009

2010

2011

Beistandschaften

1.052

1.058

1.152

Beurkundungen

1.484

1.507

1.730

k. A.

2.187

2.196

k. A.

26

22

2009

2010*

2011

186

169

224

Ausgaben Einwohner im Alter von 0 bis u. 12 Jahren* kommunale Ausgaben pro Einwohner (0 - u. 12 Jahre) Einnahmen gem. § 7 UVG** Verhältnis Einnahmen/ Ausgaben Fallzahlen

[Quelle: Jugendamt/ Haushalt Jahresabschluss 09.02.2012] *LH MD/ Amt für Statistik/ Jugendamt: eigene Fortschreibung ** tatsächliche Geldeingänge

Beistandschaften

Beratung/ Unterstützung gem. §§ 18, 52a SGB VIII Ergänzungspflegschaften [Quelle: Jugendamt/ Beistandschaften: OK.JUG 2012]

Pflegschaften/ Vormundschaften

Pflegschaften/ Vormundschaften*

[Quelle: Jugendamt/ Vormundschaft: OK.JUG 2012] * Im Geschäftsbericht 2010 wurden für 2010 150 Pflegschaften/ Vormundschaften als Durchschnittswert angegeben

Maßnahmen Streetwork

2009

2010

2011

60

60

54

12 eintägig 2 mehrtägig 22 einmalig

12 2 14

9 1 13

4 fortlaufend

3

3

Projekte zur Natur- und Umweltbildung (Projekttage)

17

24

11

erlebnispädagogische Maßnahmen (z. T. mehrtägig)

8

5

4

betreute Einzelfälle familienunterstützende Projekte Sport- und Freizeitprojekte

37

Maßnahmen Streetwork

2009

2010

2011

15

20

19

k. A.

k. A.

31

betreute Gruppen und Cliquen Zusammenarbeit mit Ämtern, Institutionen, Gremien (FH; Stadtplanungsamt, KIMA; etc.) laufende Teilhabe an der Gemeinwesenarbeit (GWA) [Quelle: Jugendamt/ Streetwork 2012]

Schwerpunkte und Ergebnisse Mit der Umsetzung der Schnittstelle in der Software OK.JUG im Bereich der „Wirtschaftlichen Erziehungshilfe“ soll der laufende Zahlungsverkehr für Jugendhilfeleistungen zukünftig softwaregestützt erfolgen. Die Umsetzung dieser Zielstellung bildete auch 2011 einen zentralen Arbeitsschwerpunkt. Der Bereich Hilfen zur Erziehung umfasst gemäß §§ 27 ff SGB VIII ein breites Spektrum an individuellen sozialpädagogischen und therapeutischen Leistungen für Kinder und Jugendliche, die nach Antragstellung und Prüfung auf der Grundlage eines erzieherischen Bedarfes oder als Ausgleich mangelnder elterlicher Erziehungsleistungen im Einzelfall zu gewähren sind. Darüber hinaus sind junge Volljährige berechtigt, Leistungen zur Unterstützung ihrer Verselbständigung nach dem SGB VIII in Anspruch zu nehmen. Diese „Pflichtleistungen“ umfassen: • • •

familienunterstützende Hilfen mit ambulanten Angeboten, familienergänzende Hilfen mit teilstationären Angeboten, familienersetzende Hilfen mit stationären Angeboten.

Bundesweit verschärfen sich die Bedarfslagen von Familien. U. .a hinterlassen Langzeitarbeitslosigkeit, ALG II sowie der Verfall der „Institution“ Familie bei Kindern und Jugendlichen zunehmend Spuren. Sorgeberechtigte verfügen immer weniger über gut funktionierende soziale Netzwerke und Ressourcen innerhalb der Familie, die zur Lösung von Problemen beitragen. Die Folgen sind Resignation, Überforderung sowie mangelnde Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung und verhindern allzu oft eine altersgerechte emotionale, körperliche und seelische Entwicklung des Kindes. Vor diesem Hintergrund sind: die Prüfung und Abwendung drohender Kindeswohlgefährdungen die Bewältigung von Problemen und aktueller Krisen in Familien die Beratung zu Erziehungsfragen und -kompetenzen der Sorgeberechtigten die Beratung zu Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie zum Umgang das Aufzeigen gravierender Defizite im Elternhaus bzw. in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die Klärung individueller familiärer Probleme zentrale und tägliche Arbeitsschwerpunkte im Bereich der erzieherischen Hilfen. Der Fallzahlenanstieg zeichnet sich angesichts der voran gestellten Problemlagen aber auch im Zusammenhang mit den Kinderschutzgesetzen vorrangig im Bereich der ambulanten Hilfen ab. Analog zum Vorjahr stiegen die Hilfen 2011 insbesondere im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII, da diese Hilfe nach Abklärung von Meldungen über Kindeswohlgefährdungen eine häufig erforderliche Erziehungshilfe darstellt. Aber auch im Bereich der Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII sowie in den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder/ Jugendliche gem. § 35a wird ein Fallzahlenanstieg infolge häufig unzureichender Versorgung und Betreuung des Kindes im elterlichen Haushalt sichtbar. Bei den stationären Hilfen zeichnet sich 2011 analog zum Vorjahr eine rückläufige Entwicklungstendenz in der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII ab. Dies ist vornehmlich auf die Reduzierung der Anzahl von Pflegekindern in Pflegefamilien (Empfehlung Landesverwaltungsamt/

38

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Persönliche Hilfen

Landesjugendamt) sowie auf die insgesamt zu geringe Anzahl an zur Verfügung stehenden Pflegefamilien zurück zu führen. Vor diesem Hintergrund müssen Kinder in kostenintensiveren stationären Einrichtungen platziert werden, was sich u. a. auf den Fallzahlenanstieg im Bereich der stationären Heimunterbringung gem. § 34 SGB VIII auswirkt. Entsprechend ihrer Herkunftsadresse können 2011 von insgesamt 1.622 Erziehungshilfen ca. 30% (485 Hilfen) sozialräumlich der Sozialregion Nord zugeordnet werden, wobei die Stadtteile Neue Neustadt, Neustädter See und Kannenstieg den Hauptanteil beanspruchen. Die Sozialregion Nord verzeichnet 2011 im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 30% mehr Fällen die größte Entwicklungstendenz innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Sozialregion Mitte setzt sich aus 14 Stadtteilen zusammen und zieht sich als flächenmäßig größte Sozialregion über das gesamte Stadtgebiet. Innerhalb dieser Sozialregion haben sich die Fallzahlen 2011 im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant entwickelt. Von den Erziehungshilfen insgesamt entfallen auf die Sozialregion Mitte ca. 22,7% (368 Fälle), die sich hauptsächlich auf die Stadtteile Neu Olvenstedt und Altstadt verteilen. Knapp 24% (385 Fälle) aller Erziehungshilfen in 2011 können der Sozialregion Süd zugeordnet werden und konzentrieren sich hauptsächlich auf die Stadtteile Sudenburg und Stadtfeld Ost. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet die Sozialregion Süd mit -13% einen deutlichen Rückgang der Fallzahlen insgesamt. Auch die Sozialregion Süd-Ost verzeichnet 2011 im Vergleich zum Vorjahr eine leicht rückläufige Tendenz (-3%) in der Fallzahlenentwicklung. Von den Fallzahlen insgesamt können 21,1% (343 Fälle) der Sozialregion Süd-Ost zugeordnet werden und verteilen sich schwerpunktmäßig auf die Stadtteile Buckau, Leipziger Straße und Reform. Nachfolgend wird die Entwicklung der einzelnen Hilfen in 2011 dargestellt. Die Fallzahlen der gemeinsamen Wohnform für Mütter/ Väter und deren Kinder gem. § 19 SGB VIII sind im Jahr 2011 gegenüber denen des Vorjahres leicht angestiegen. Junge Mütter und Väter mit zum Teil eigenen Entwicklungsrückständen sind zunehmend nicht in der Lage, den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden. Fehlende Erwerbs- und Ausbildungsangebote sowie fehlender Rückhalt in der eigenen Familie sind Hauptgründe, die die Betroffenen als Veranlassung sehen, auf die Hilfestellungen des Jugendamtes zurückzugreifen. Die Intention des Jugendamtes ist dabei nach wie vor die Gewährleistung einer umfassenden Unterstützung, um Mutter bzw. Vater und Kind(er) nicht trennen zu müssen.

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres; Angaben schließen jeweils Mutter und Kinder(er) in einem Fall ein]

Mit der Öffnungsklausel des § 27(2) SGB VIII ist das Jugendamt Magdeburg dazu übergegangen, Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Maßnahmekataloges (Leistungen nach 39

§§ 28 bis 35 SGB VIII) zu gewähren, die dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall entsprechen. Damit wurde der geforderten Flexibilität Rechnung getragen und eine bedarfsorientierte Ausgestaltung der Hilfen umgesetzt. Diese flexiblen Hilfen sind eine wichtige Stütze und bieten schnelle Reaktionsmöglichkeiten bei Ansätzen von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere aber für die Hilfegewährung bei Familien mit kleinen Kindern. Diese Hilfe umfasst hauptsächlich die Gewährleistung einer Ganztagsbetreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinne einer erzieherischen Hilfe. Im Vergleich zum Vorjahr entwickelten sich die Fallzahlen 2011 konstant.

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres]

Die Entwicklung der Fallzahlen in der sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII in 2011 ist stark rückläufig. Dies ist zum einen damit zu erklären, dass das Angebot der sozialen Gruppenarbeit als eine elementare Form der sozialen Arbeit einer neuen fachlich-inhaltlichen Ausrichtung bedarf. Das Gruppenverhalten hat sich u. a. durch die zunehmende Nutzung von medialer Technik verändert. Auf diese und andere in der sozialen Arbeit wahrgenommene Themen muss zukünftig mit adäquaten Angeboten reagiert werden.

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres]

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Für den Bereich der Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungsweisung gem. § 30 SGB VIII ist in den letzten Jahren eine kontinuierlich steigende Tendenz zu erkennen. Nach wie vor besteht ein steigender Bedarf an dieser ambulanten Hilfeform für junge Menschen, vorrangig in der Altersgruppe der 14- bis 18-Jährigen. Insbesondere wird diese Hilfeform von Eltern eingefordert, die mit der Ausübung ihrer elterlichen Erziehungskompetenz überfordert sind und deshalb bzw. auch vor dem Hintergrund, eine Fremdplatzierung zu vermeiden, Hilfe in Anspruch nehmen.

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres]

Die Entwicklung der Fallzahlen in der sozialpädagogischen Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII unterstreicht den seit Jahren steigenden Bedarf an ambulanten Maßnahmen in der Landeshauptstadt Magdeburg. Im Zusammenhang mit dem vorrangigen Erhalt der Familienstruktur ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine akzeptierte Hilfeform und gute Möglichkeit, Familien beratend und begleitend zur Seite zu stehen. Der erhöhte Bedarf erklärt sich u. a. vor dem Hintergrund, dass „Lebensbewältigungsstrategien“ innerhalb der Familie nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen bzw. entsprechende Kompetenzen nicht weitergegeben werden. Desweiteren greift diese Hilfe nach erfolgter Meldung von Kindeswohlgefährdung als primär notwendige und geeignete Hilfeform, was sich ebenfalls in der Fallzahlenentwicklung wider spiegelt.

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[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres]

Vier Träger der freien Jugendhilfe halten Angebote in Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII in der Landeshauptstadt Magdeburg vor. Damit soll Kindern das soziale Lernen in der Gruppe sowie die Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit ermöglicht werden, um den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie zu sichern. Dabei ist festzustellen, dass insbesondere die heilpädagogische Tagesgruppenbetreuung durch komplexe Diagnostik von sozialen Störungsbildern stark nachgefragt wird. Aufgrund der bestehenden und begrenzten Kapazitäten ist die Fallzahlenentwicklung 2011 gegenüber dem Vorjahr jedoch annähernd konstant.

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres]

Die Anzahl der Heimunterbringungen gem. § 34 SGB VIII ist 2011 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dabei besteht eine enge Verbindung zwischen den beendeten stationären Hilfen und dem Anstieg ambulanter und teilstationärer Hilfen. Diese Verbindung resultiert u. a. daraus, dass die Arbeit im Bereich der erzieherischen Hilfen vorrangig präventiv ausgerichtet ist und den Erhalt der Familie und des sozialen Umfeldes fokussiert. Der Fallzahlenanstieg ist insbesondere auf die Zunahme von stationären Kurzzeitinterventionen zurück zu führen, die im Zusammenhang mit akuter Kindeswohlgefährdung, mit der Inhaftierung von Sorgeberechtigen sowie mit der starken Zunahme

42

psychisch erkrankter Eltern bzw. Elternteile gesehen werden müssen. Nach wie vor nehmen die Heimunterbringungen gem. § 34 SGB VIII den größten Kostenumfang in den Hilfen zur Erziehung insgesamt ein.

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres]

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben bzw. in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Innerhalb dieser Hilfeform ist die Zusammenarbeit der Sozialarbeiter/innen mit Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder mit Kinder- und Jugendpsychotherapeuten eine gesetzlich vorgeschriebene Rechtsnorm. Die Inanspruchnahme dieser Hilfe kann einzelfallorientiert, in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen, in 24Stunden-Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen erfolgen. Analog den Vorjahren ist auch in 2011 ein Anstieg von Leistungen zur Gewährung von Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII zu verzeichnen. Ursächlich für diesen Fallzahlenanstieg ist u.a.: • • • • • • •

dass Eltern/ Elternteile ihre Überforderungssituation oder ihre Störungsbilder in das Familiensystem übertragen Kinder und Jugendliche unabhängig von den Überforderungssituationen oder Störungsbildern ihrer Eltern/ Elternteile vermehrt eigene Störungen aufweisen Kinder und Jugendliche aufgrund der Trennungs- und Scheidungssituationen ihrer Eltern/ Elternteile seelische Störungen entwickeln (vgl. Inanspruchnahme von Erziehungsberatungsstellen) aufgrund differenzierter psychotherapeutischer Diagnostik vermehrt Störungen wie ADS/ ADHS oder autistische Spektrumsstörungen festgestellt werden im Anschluss an therapeutische Behandlungen in Kliniken behandelnde Ärzte Hilfen gem. § 35a SGB VIII nachweislich anregen bzw. empfehlen keine adäquate Beschulungsmöglichkeiten für ausgewählte Störungsbilder wie Autismus in der Landeshauptstadt existieren, in dessen Folge vielfach individuelle Integrationshilfe gem. § 35a SGB VIII geleistet werden muss ein erhöhter Bedarf an Integrationsplätzen in Kindertageseinrichtungen, die gem. § 35a SGB VIII finanziert werden müssen, besteht

Als internen Qualitätsstandard hat das Jugendamt 2011 ein differenziertes Verfahren zur Bewilligung von Hilfen gem. § 35a SGB VIII entwickelt. Bestandteile dieses Verfahrens sind u. a. eine gutachterliche Stellungnahme, eine sozialpädagogische Diagnose und die Abklärung der Trägerzuständigkeit. Im kommenden Jahr wird dieses Verfahrend fachlich vertieft.

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[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres; jeweils ambulante/ teilstationär/ stationäre Fälle]

Im Vergleich zum Vorjahr ist bei den Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII 2011 eine rückläufige Entwicklung zu beobachten. Vielschichtige Probleme wie fehlende Schulabschlüsse, Misserfolge und Ablehnung verzögern die die in den Hilfeplänen fixierten Verselbständigungsphasen. Aus sozialpädagogischer Sicht besteht nach wie vor die Notwendigkeit dieser Hilfeform, dennoch hat sich die Dauer der Inanspruchnahme verkürzt. Dies ist zum einen darauf zurück zu führen, dass aufgrund der guten Kooperation mit dem Jobcenter zunehmend mehr Erwerbs- und Lehrangebote zur Verfügung gestellt werden können und zum anderen der/ die Jugendliche mit Vollendung des 18. Lebensjahres selbst zum Antragsteller für eine Hilfe gem. § 41 SGB VIII mit allen Konsequenzen (Kostenheranziehung) wird.

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres, jeweils ambulante/ teilstationär/ stationäre Fälle]

Der Pflegekinderdienst wird in der Landeshauptstadt Magdeburg vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe vorgehalten. Die hier tätigen Sozialarbeiter/-innen werben einerseits Pflegeeltern und begleiten andererseits fachlich die Lebenswege von Pflegekindern. Im Bereich der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII wird in 2011 ein Rückgang der Fallzahlen deutlich. Diese Tendenz resultiert aus den Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt, eine Pflegestelle nur noch mit maximal zwei Kindern zu belegen. Darüber hinaus sind zunehmend weniger Familien motiviert, als Pflegefamilie zur Verfügung zu stehen. Diese Entwicklung vollzieht sich bundesweit analog. Die Pflegefamilien müssen sich zudem

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Pflegekinderdienst

mit finanziellen Einschränkungen aufgrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auseinander setzen, in dessen Folge auch die Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg für die Pflegegeldzahlung außer Kraft gesetzt wurde. Diese Entwicklung betrifft insbesondere Säuglinge und Kinder bis 6 Jahre, die aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Pflegefamilien in Einrichtungen der stationären Heimunterbringung platziert werden müssen, was sowohl Mehrkosten verursacht als auch die Finanzierung weiterer Leistungen für ein Kind (Tagebetreuung, Heimunterbringung, ggf. individuelle Sonderleistungen) nach sich ziehen kann.

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: laufende Fälle am 31.12. und beendete Fälle im Zeitraum 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres, Angaben enthalten 1. Fälle in fachlicher und finanzieller Zuständigkeit des JA MD, 2. Fälle nur in fachlicher Zuständigkeit des JA MD und 3. Fälle nur in finanzieller Zuständigkeit des JA MD]

Die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes betreuten 2011 insgesamt 174 Pflegekinder in 105 Pflegefamilien. 20 Kinder wurden in eine Pflegefamilie vermittelt. Von 105 Pflegestellen standen sechs als Bereitschaftspflegestelle und 28 als Sonderpflegestelle zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr standen damit insgesamt 15 Pflegefamilien und drei Bereitschaftspflegefamilien weniger zur Verfügung, was den Trend im Bereich der Hilfen gem. § 33 SGB VIII bestätigt und sich in der Fallzahlenentwicklung wider spiegelt. In diesem Kontext führte der Pflegekinderdienst Informationsbzw. Werbeveranstaltungen für Pflegeeltern im Rahmen der geforderten Eignungsprüfung oder in Vorbereitung der Aufnahme eines Kindes durch. Desweiteren gehört der Pflegeelternstammtisch zum festen Bestandteil der Arbeit mit Pflegeltern. Auch im kommenden Jahr bilden die intensive Werbung von Pflegefamilien sowie eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit wesentliche Arbeitsschwerpunkte. Die Fallzahlen der Adoptionsvermittlung von Kindern, deren Eltern eine Vermittlung wünschen bzw. die nicht in der Lage sind, eine Versorgung zu gewährleisten oder trotz Inanspruchnahme einer Erziehungshilfe ihrer Elternverantwortung nicht nachkommen, sind 2011 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Rahmen der Adoptionsvermittlung wurden 2011 zwölf Kinder in Adoptionspflegestellen vermittelt und acht Adoptionsbeschlüsse durch das Familiengericht erteilt. Die Suche nach leiblichen Verwandten (Adoptionshilfe) erfolgte in 102 Fällen und zeigt einen deutlichen Rückgang gegenüber den Vorjahren. Darüber hinaus wurden fünf Anträge zu Stiefkind-/ Verwandtenadoptionen inklusive einer Adoption nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bearbeitet. Anträge auf Adoption mit ausländischer Beteiligung erfolgten in drei Fällen, beteiligte Länder waren Russland und Nigeria. Vier Säuglinge wurden in der Babyklappe abgelegt und in eine Adoptionspflege vermittelt. Die Justiz hat den Auftrag, Recht zu sprechen und im Fall von jungen Menschen künftiger Straffälligkeit entgegenzuwirken. Sie kann Strafen verhängen und mit Zwang durchsetzen. Diese Sanktionen sind durch die Jugendhilfe im Strafverfahren zu kontrollieren und wie folgt zu begleiten: • • •

Ableistung von gemeinnütziger Arbeit Schadensregulierung durch Geldzahlungen Verhängung von Freizeit- oder Dauerarresten in der Arrestanstalt Halle

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Adoptionsvermittlung

Jugendgerichtshilfe



Erarbeitung einer Vollzugsplanung mit dem Ziel der Resozialisierung bei Vollstreckung von Haftstrafen in der Jugendstrafanstalt Raßnitz

Im Jahr 2011 ist ein leichter Rückgang der Informationen durch die Polizei festzustellen. Ursächlich hierfür sind die Polizeistrukturreform und der Umzug des Jugendsachgebietes in das Polizeirevier Nord. Die ehemals gut funktionierenden Netzwerke zwischen Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Arbeitsförderung drohen durch die vielerorts stattfindenden Strukturreformen sichtbar aufzubrechen. Dies ist eine perspektivisch negative Tendenz, da gerade im Bereich der Jugendstrafrechtspflege die Notwendigkeit der interdisziplinären Kooperation zur Bewältigung der unterschiedlichen Aufgaben besteht. Kurzfristige Beratungsleistungen und ambulante Angebote werden von jungen Menschen im nahen Sozialraum gut angenommen. In Ermangelung ausreichender Angebote im Rahmen des § 36a SGB VIII wurden im vergangenen Jahr mehr Strafen in Form von gemeinnütziger Arbeit und Jugendarresten durch die Jugendrichter ausgesprochen und weniger erzieherische Angebote unterbreitet. Durch das seit 01.01.2011 geltende Jugendstrafvollzugsgesetz Sachsen- Anhalt entstehen darüber hinaus Probleme im Übergangsmanagement (Haftbetreuung und Resozialisierungsvorbereitungen), da es keine ausreichenden Absprachen zwischen Jugendhilfe und Justiz gibt. Die gegenwärtige Situation trägt leider dazu bei, dass durch verantwortliche Behörden besonders schwierige Lebenssituationen für junge Menschen geschaffen werden, die einem straffreien Leben entgegen wirken und im krassen Gegensatz zu den Grundaussagen des SGB VIII und JGG stehen. Das Jugendamt zahlte 2011 für 2.637 Kinder allein stehender Mütter und Väter im Alter von 0 bis 12 Jahren entsprechend des Gesetzes zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von insgesamt 4.875.308 Euro. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 610.239,08 Euro (12,5%). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Einnahmen 2011 um 0,9% gestiegen.

Unterhaltsvorschuss

Zumeist ist die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Elternteile so eingeschränkt, dass sie sich nur mit sehr geringen Zahlungen am Unterhalt beteiligen können oder durch den Bezug von Leistungen gem. SGB II nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltszahlungen nachzukommen. Das geringe Einnahmevolumen basiert vielfach nicht auf der fehlenden Zahlungsmoral von Unterhaltspflichtigen, sondern resultiert aus soziökonomischen Belastungsfaktoren wie Arbeitslosigkeit oder einem zu geringen Einkommen. Der Bundestag hat die Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 14. April 2011 beschlossen. Ziel dieser Gesetzesänderung ist, den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel deutlich zu stärken, um die Pflege und Erziehung des Mündels zu gewährleisten bzw. zu fördern. Die Änderungen betreffen neben dem BGB auch das SGB VIII. Öffentlichkeitswirksame Fälle von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass im Bereich der Vormundschaft die Qualität der Betreuung des Mündels mit steigender Mündelfallzahl pro zuständigen Amtsvormund sinkt. Die beschlossenen Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht sollen dazu führen, dass die Qualität im Bereich der Personensorge erhöht wird. Der im § 1793 BGB neu aufgenommene Absatz 1a beschreibt, dass der Vormund mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten hat. In der Regel soll dieser Kontakt einmal monatlich in der gewohnten Umgebung des Mündels stattfinden. Die neu im § 55 Abs. 2 SGB VIII aufgenommenen Sätze legen fest, dass ein Mündel vor der Auswahl eines Vormundes angehört werden soll sofern es sein Entwicklungsstand zulässt. Im Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg werden bei der Zuweisung eines Vormunds bereits folgende Kriterien berücksichtigt: • • • • • •

Geschlecht (Vormund, Mündel) Alter Mündel Interessen / Hobbies (Vormund, Mündel) Arbeitszeit (halbtags, Teilzeit, Vollzeit) Fachkenntnisse (rechtliche, psychologische, sozialpädagogische) Aufwand (Verteilung, Neufall) sowie

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Amtsvormundschaft



Auslastung (Fallbelastung).

Neu geregelt wurde auch, dass ein Amtsvormund höchstens 50 Vormundschaften und/ oder Pflegschaften betreuen darf. Ende 2009 erfolgte die Trennung der Arbeitsbereiche Beistandschaft und Vormundschaft. Aktuell ist der Bereich Beistandschaft dem Leistungsbereich angegliedert. Insgesamt verzeichnen die acht Mitarbeiter/-innen dieses Arbeitsbereiches 2011 im Vergleich zum Vorjahr vor allem bei den Beistandschaften und Beurkundungen steigende Tendenzen. So wurden 2011 insgesamt 1.152 Beistandschaften, d. h. ca. 9% mehr als im Vorjahr geführt. Auch die Urkundstätigkeit ist eine häufig in Anspruch genommene und für Bürger/-innen kostenlose Dienstleistung. 2011 wurden 1.730 Beurkundungen, ca. 15% mehr als im Vorjahr, ausgestellt. Dazu kommen weitere 135 vollstreckbare Teilausfertigungen von Urkunden, die beispielsweise im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss oder im Jobcenter benötigt werden, um daraus Ansprüche zu vollstrecken. Trotz rückläufiger Tendenz hinsichtlich umgesetzter Projekte, Maßnahmen und betreuter Gruppen, Cliquen oder Einzelfälle wurde der komplexe Wirkungskreis von Streetwork 2011 weiter spezialisiert. Prävention, Beratung, Begleitung, Bildung und Erziehung waren hierbei Themen in der täglichen Arbeit der Streetworker, die in den umgesetzten Projekten und erlebnispädagogischen Maßnahmen bearbeitet wurden.

Beistandschaft/ Pflegschaft/ Beurkundung

Streetwork

Mit Blick auf das kommende Jahr sollen in Kooperation mit der Fachhochschule Magdeburg-Stendal u. a. Studenten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Gebrauch und Gestaltung öffentlicher Räume“ motiviert werden, öffentliche Flächen und Treffpunkte mit zu gestalten. Darüber hinaus ist das verstärkte Aufsuchen problembelasteter Zielgruppen eine Zielstellung für 2012 ebenso wie die Fortführung bestehender sozialraumbezogener, familien-, natur- und sportpädagogischer Projekte, auch unter dem Aspekt, die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu fördern. Geplant ist zudem Präventionsarbeit zum Thema Kindeswohlgefährdung sowie die Weiterführung der Vater-/ Mutter-Kind-Projekte einschließlich Angebote für junge alleinstehende Mütter und Väter aus dem direkten Arbeitsfeld der Streetworker. Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in der Landeshauptstadt Magdeburg erfüllt die Pflichtaufgabe, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen. Er ist Anlaufstelle, wenn Inobhutnahmen erforderlich werden. Neben dem KJND können Kinder und Jugendliche im Rahmen von Inobhutnahmen auch bei freien Trägern der Jugendhilfe bzw. Kinder unter drei Jahren in einer Bereitschaftspflegestelle platziert werden. Die Inobhutnahme erfolgt darüber hinaus auch durch Notdienste in anderen Kommunen, wenn Kinder und Jugendliche aus Magdeburg vor Ort aufgegriffen werden. 2011 wurden insgesamt 208 Kinder und Jugendliche bzw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen (203 beendete Hilfen im Zeitraum 01.01.-31.12. sowie 5 laufende Hilfen zum Stichtag 31.12.2011). Damit hat sich die Anzahl der Inobhutnahmen gegenüber dem Vorjahr um knapp 14% verringert. Von den 2011 im KJND insgesamt in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen waren 12% im Alter von 0 bis 3 Jahren, 4% im Alter von 4 bis 6 Jahren, 4% im Alter von 7 bis 9 Jahren, 13% im Alter von 10 bis 12 Jahren, 35% im Alter von 13 bis 15 Jahren und 33% im Alter von 16 bis 17 Jahren. 53% der im KJND in Obhut genommenen Kinder und Jugendliche waren Jungen, 47% Mädchen. Die Zugänge erfolgten in 44% der Fälle durch das Jugendamt, in 29% der Fälle durch die Polizei, in 18% der Fälle durch Selbstmeldungen, in 6% der Fälle durch die Eltern selbst, in 2% der Fälle durch andere Einrichtungen sowie in 0,5% der Fälle durch Ärzte. In den durch das Jugendamt veranlassten Inobhutnahmen lagen gewichtige Anhaltspunkte von akuter Kindeswohlgefährdung vor.

47

Kinder- und Jugendnotdienst

[Quelle: Jugendamt/ Fachcontrolling 2012: abgeschlossene Fälle (einschließlich Bereitschaftspflegen) im Zeitraum 01.01.-31.12. des jeweiligen Jahres]

48

Tagesbetreuung

Tagesbetreuung von Kindern Die Arbeit in Zahlen Unter Berücksichtigung der neuen Förderrichtlinie wurden 2011 insgesamt 55.277.799,32 EUR für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich hieraus eine Steigerung der Gesamtausgaben um 10%.

Haushaltsjahr 2009

Haushaltsjahr 2010

Haushaltsjahr 2011

446.231,46 EUR

632.264,07 EUR

918.084,18 EUR

Zuschuss/ Erlass Elternbeiträge (freie Träger der Kita's u. Horte)

6.590.197,15 EUR

6.437.614,16 EUR

2.852.979,87 EUR

Einrichtungsförderung (freie Träger der Kita's u. Horte)*

41.338.290,39 EUR

42.816.774,73 EUR

51.458.135,27 EUR

250.292,12 EUR

265.748,46 EUR

48.600,00 EUR

48.625.011,12 EUR

50.152.401,42 EUR

55.277.799,32 EUR

Tagespflege (Tagesmütter)

investive Zuschüsse an Einrichtungen Ausgaben gesamt: Einnahmen (Zuschüsse) Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Sachsen-Anhalt

15.968.298,22 EUR

17.472.215,83 EUR

Rückzahlungen von Zuwendungen durch freie Träger **

892.766 EUR

Einnahmen gesamt Anteil Land Sachsen-Anhalt an Gesamtausgaben kommunale Ausgaben abzgl. Landeszuschuss und Rückzahlungen kommunaler Anteil an Gesamtausgaben

18.441.750,37 EUR

19.334.516,37 EUR 32,84%

34,84%

32.656.712,90 EUR

67,16%

32.680.185,59 EUR

65,16%

33,36%

35.943.282,95 EUR

66,64%

[Quelle: Jugendamt/ Haushalt: Haushaltrechnung 2011] *Angaben umfassen Vorschüsse für den laufenden Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Horte bzw. Nachzahlungen entsprechend der Endabrechnung. Die Summe der Nachzahlung bezieht sich immer auf die Vorjahre. **ab 2011 werden als weitere Einnahme die Rückzahlungen von Zuwendungen durch freie Träger berücksichtigt. Dabei bezieht sich die Summe der Rückzahlungen immer auf die Vorjahre.

In 125 Kindertageseinrichtungen (fünf Kinderkrippen, 81 Kindertagesstätten und 39 Horte) wurden 2011 insgesamt 13.770 Plätze für Kinder (2.922 Kinderkrippe, 5.808 Kindergartenkinder, 5.040 Hortkinder) vorgehalten.

2009

2010

2011

Krippe

2.714

2.940

2.922

Kindergarten

5.397

5.541

5.808

Jahr

49

Jahr Hort

2009

2010

2011

4.730

5.170

5.040

[Quelle: Jugendamt/ Tagesbetreuung 2012]

Betreut wurden in den zur Verfügung stehenden Einrichtungen monatlich im Durchschnitt 13.854 Kinder (2.883 Kinderkrippe, 5.763 Kindergarten, 5.208 Hort). Das ergibt in Bezug auf die vorhandenen Platzkapazitäten einen Überhang von 84 Kindern, die im Rahmen von Überbelegungs- bzw. Ausnahmeregelungen betreut wurden.

Jahr

2009

2010

2011

Krippe

2.765

2.856

2.883

Kindergarten

5.381

5.544

5.763

Hort

4.827

5.032

5.208

[Quelle: Jugendamt/ Tagesbetreuung: Trägermeldungen 2011]

Im Bereich der Tagespflege konnten 62 Tagespflegestellen entsprechend ihrer Pflegeerlaubnisse insgesamt 267 Plätze zur Kinderbetreuung im Alter von 0 bis 3 Jahren vorhalten (Stichtag 31.12.11). Dies entspricht einer deutlichen Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von ca. 47%.

Jahr

2009

2010

2011

Tagespflege

135

182

267

[Quelle: Jugendamt/ Tagesbetreuung/ Förderung freier Träger Kindertageseinrichtungen 2012]

Betreuung von Magdeburger Kindern in Kindertageseinrichtungen außerhalb von Magdeburg:

Durchschnittliche Belegung pro Monat je Betreuungsart

Jahr

HO

KG GT

KG HT

KK GT

KK HAT

Summe

Differenz zum Vorjahr

2009

126

13

4

13

3

159

8

2010

130

20

2

16

4

172

13

2011

114

23

3

18

4

162

-10

Abkürzungen: HO = Hort; KG GT = Kindergarten ganztags; KG HT = Kindergarten halbtags; KK GT = Kinderkrippe ganztags; KK HT = Kinderkrippe halbtags [Quelle: Jugendamt/ Förderung freier Träger Kindertageseinrichtungen 2012]

50

Jahr

Kostenanspruch der Gemeinden und Landkreise für die Betreuung von Magdeburger Kindern

Differenz zum Vorjahr

2009

168.840,98 EUR

30.794,71 EUR

2010

221.359,28 EUR*

52.518,30 EUR

2011

203.152 EUR

-18.207,28 EUR

[Quelle: Jugendamt/ Haushaltsrechnung 2011] * Nach Geltendmachung zurückliegender Forderungen ergibt sich für 2010 eine Differenz von 47.403, 85 EUR in Bezug auf den o. a. Betrag

Betreuung von auswärtigen Kindern in Magdeburger Kindertageseinrichtungen:

Durchschnittliche Belegung pro Monat je Betreuungsart

Jahr

HO gesamt

KG GT

KG HT

KK GT

KK HT

Summe

Differenz zum Vorjahr

2009

111

94

12

42

6

265

23

2010

120

102

14

41

3

280

15

2011

115

93

13

37

3

261

-19

Abkürzungen: HO gesamt = Hort, KG GT = Kindergarten ganztags; KG HT = Kindergarten halbtags; KK GT = Kinderkrippe ganztags; KK HT = Kinderkrippe halbtags [Quelle: Jugendamt/ Förderung freier Träger Kindertageseinrichtungen 2012]

Jahr

Einnahmen der Landeshauptstadt Magdeburg für die Betreuung von auswärtigen Kindern

Differenz zum Vorjahr

2009

595.310,28 EUR

26.990,33 EUR

2010

598.602,10 EUR

3.291,82 EUR

2011

582.851,09 EUR

-15.751,01 EUR

[Quelle: Jugendamt/ Haushaltsrechnung 2011]

Tagespflege

Anzahl der Tagespflegepersonen tatsächlich betreute Kinder (entsprechend der monatlichen Gesamtbelegung)

2009

2010

2011

52

48

62

1.845

2.591

3.002

[Quelle: Jugendamt/ Tagesbetreuung/ Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle 2012]

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Elternbeiträge ab 01.01.2011 für Kinder von 0 bis 3 Lebensjahren:

Tägliche Verweildauer

Betreuungskosten 1-Kind Familien min.

max. Kind

Betreuungskosten 2-Kind Familien je

min

max. je Kind

77,53 EUR

100,00 EUR

Betreuungskosten 3-Kind Familien je Kind min.

max. 1./ 2. Kind

77,53 EUR

3. Kind

bis 5 Stunden

116,30 EUR

150,00 EUR

100,00 EUR 0,00 EUR

über 5 Stunden

158,30 EUR

192,00 EUR 105,54 EUR 128,00 EUR 105,53 EUR 128,00 EUR 0,00 EUR

Elternbeiträge ab 01.01.2011 für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung:

Tägliche Verweil-dauer

Betreuungskosten 1-Kind Familien min.

max. Kind

Betreuungskosten 2-Kind Familien je

min

max. je Kind

Betreuungskosten 3-Kind Familien je Kind min. 1./2. Kind

max. 3. Kind

bis 5 Stunden

98,30 EUR

119,00 EUR

65,53 EUR

79,00 EUR

65,53 EUR

79,00 EUR

0,00 EUR

über 5 Stunden

128,30 EUR

149,00 EUR

85,53 EUR

99,00 EUR

85,53 EUR

99,00 EUR

0,00 EUR

Elternbeiträge ab 01.01.2011 für Kinder von der Einschulung bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang:

Tägliche Verweil-dauer

Betreuungskosten 1-Kind Familien min.

max. Kind

Betreuungskosten 2-Kind Familien je

min

max. je Kind

Betreuungskosten 3-Kind Familien je Kind min. 1./2. Kind

max. 3. Kind

bis 6 Stunden

36,00 EUR

51,00 EUR

24,00 EUR

34,00 EUR

24,00 EUR

34,00 EUR

0,00 EUR

über 6 Stunden

44,00 EUR

59,00 EUR

29,33 EUR

39,00 EUR

29,33 EUR

39,00 EUR

0,00 EUR

Hinweis: Besitzstandsregelung Frühhortkinder - Beschlusspunkt 5: „Die Änderung der Entgelte für die Betreuung der Kinder in einem Schulhort hat einen auslaufenden Besitzstand für am 01.01.2011 bestehende Betreuungsverträge für Frühhortkinder.“ [Quelle: Jugendamt/ Förderung freier Träger/Vertragsrecht/ Rechtsmittelstelle/Tagebetreuung 2012]

Schwerpunkte und Ergebnisse Kindertagesbetreuung ist ein zentrales familienpolitisches Thema und damit immer wieder von öffentlichem Interesse. Gemeinsam mit freien Trägern gewährleistet die Landeshauptstadt Magdeburg den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und hat durch entsprechende Investitionen in mehreren Einrichtungen zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Die steigende Nachfrage wurde auch durch zusätzliche Tagespflegestellen abgedeckt. Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt 2011 war die Umsetzung der 2010 erarbeiteten „Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg“. Seit 01.01.2011 regelt das Verfahren die einheitliche Finanzierung aller Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Die Finanzierung des pädagogischen Personals erfolgt entsprechend der Richtlinie zu 100% in Form der Kostenerstattung. Die Personalbemessung richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben zur Kinderbetreuung. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Kosten für das pädagogische Personal ist das Besserstellungsverbot gegenüber kommunalen Angestellten zu beachten. So stellt die jeweils in Frage kommende Vergütung gem. TVöD die Obergrenze für die anerkennungsfähigen Kosten dar. Das Prinzip des Besserstellungsverbotes gilt auch für die Anerkennung etwaiger Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen.

52

Zur Abgeltung des Erstattungsanspruches wird für jedes betreute Kind entsprechend der Betreuungsart Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort eine Pauschale gezahlt wobei der Träger einen 5%igen Eigenanteil zu leisten hat. Von der Auskömmlichkeit dieser Pauschale wird ausgegangen. Soweit die Pauschale im Einzelfall nachweislich nicht ausreicht, ist eine zusätzliche Beantragung von Mitteln möglich. Dies gilt u. a. für Maßnahmen der Hochbauunterhaltung, der Grünanlagenunterhaltung sowie für bereits bestehende Mietzahlungsverpflichtungen als Bestandteil der Standortplanung. Die Finanzierung notwendiger Betriebskosten in angemessener Höhe erfolgt auf der Grundlage von § 74 a SGB VIII in Verbindung mit § 11 Abs. 4 KiFöG LSA bzw. bei etwaigen Änderungen auf der Grundlage entsprechender Nachfolgeregelungen in der jeweils gültigen Fassung. Der finanzielle Anteil der Landeshauptstadt Magdeburg bezieht sich dabei auf die notwendigen und angemessenen Kosten der Regelbetreuung. Im Rahmen der Evaluation des neuen Finanzierungsverfahrens wurden u. a. Antrags- und Abrechnungsformulare für die Träger entwickelt sowie Ziele und Kennzahlen festgelegt. Insgesamt fanden hierzu 30 von 35 geplanten Trägergesprächen statt. Zur Festsetzung von Kita-Elternbeiträgen gem. Punkt V der „Richtlinie zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg“ beschloss der Jugendhilfeausschuss am 24.03.2011 verbindliche Eckpunkte und Verfahrensabläufe zur Umsetzung des empfohlenen Elternbeitragskorridors, die von Kindertageseinrichtungen zwingend zu beachten sind. Die Erhebung von Elternbeiträgen (Teilnehmerbeiträgen) erfolgt derzeit gem. § 13 KiFöG LSA in Verbindung mit § 90 SGB VIII. Entsprechend § 90 Abs. 1 bzw. Abs. 3 können die Teilnehmerbeiträge bzw. Gebühren nach Antragstellung gestaffelt, teilweise oder vollständig übernommen werden. Die Entscheidung zur Übernahme wird nach sozialer Bedürftigkeit getroffen. Unter Berücksichtigung der sozialen und finanziellen Belastbarkeit der Erziehungsberechtigten darf eine zu hohe Kostenbeteiligung nicht dazu führen, dass der gesetzliche Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung gem. § 3 KiFöG LSA ausgesetzt wird. Besteht in diesem Zusammenhang ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme der Teilnehmerbeiträge, so ist die Landeshauptstadt Magdeburg verpflichtet, diese Zahlungen zu leisten. Die Staffelung der Teilnehmerbeiträge bei Geschwisterkindern erfolgt nach der Anzahl der im Haushalt lebenden, kindergeldberechtigten Kinder sowie entsprechend der jeweiligen Betreuungsart. Eine weitere Schwerpunktaufgabe im Bereich Tagesbetreuung war 2011 die Einführung der KitaSoftware zur internetgestützten Anmeldung bzw. Platzreservierung in Magdeburger Kindertageseinrichtungen. Von 30 freien Trägern in Magdeburg haben sich 23 (77%) an der KitaSoftware beteiligt und wurden im Rahmen des Einführungsprozesses qualifiziert begleitet. In Umsetzung des 1. Moduls ist es Eltern nunmehr möglich, freie Plätze bei den teilnehmenden Trägern einzusehen bzw. diese zu reservieren. Trägerseitig werden die geschlossenen Betreuungsverträge über die Software verwaltet, sodass eine kontinuierliche Übersicht über freie Kapazitäten existiert. Insgesamt wurden 2011 über die Software 12.714 Betreuungsverträge für alle Betreuungsarten (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort) verwaltet und 1.011 Reservierungen vorgenommen. Mit Blick auf 2012 stellt unter Berücksichtigung der KiFöG-Novellierung die Umsetzung des 2. Moduls Finanzierung der freien Träger hinsichtlich entgangener Elternbeiträge - eine weitere Herausforderung dar.

53

Erziehungs- und Familienberatung

Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle Die Arbeit in Zahlen

Beratungen/ Kontakte

2009 01.01.2009 31.12.09 (12 Monate)

2010 01.01.2010 31.12.2010 (12 Monate)

2011

übernommene Beratungsfälle aus dem Vorjahr

71

79

57

abgeschlossene Beratungsfälle

615

570

580

durchschnittliche Fallzahl pro Beraterin

129

120

122

Kontakteinheiten insgesamt (1 Kontakt = 30 bis 60 Minuten)

4.125

4.475

4.246

Kontakteinheiten pro Mitarbeiterin (1 Kontakt = 30 bis 60 Minuten)

868

942

894

Geschlecht

2009 01.01.09 – 31.12.09 (12 Monate)

2010 01.01.201031.12.2010 (12 Monate)

2011

männlich

58,0%

56,3%

59,5%

weiblich

42,0%

43,7%

40,5%

[Quelle: Jugendamt/ Psychologische Familien- und Familienberatungsstelle 2012]

[Quelle: Jugendamt/ Psychologische Familien- und Familienberatungsstelle 2012]

Sozialräumliche Zuordnung

2009 01.01.09 – 31.12.09

2010 01.01.2010 – 31.12.2010

2011

Sozialregion Nord

18,5%

19,7%

16,3%

Sozialregion Mitte

23,3%

25,4%

28,6%

Sozialregion Süd

35,6%

33,6%

33,4%

Sozialregion Süd-Ost

22,6%

21,2%

21,7%

[Quelle: Jugendamt/ Psychologische Familien- und Familienberatungsstelle 2012]

Schwerpunkte und Ergebnisse Familien sind heute mit Herausforderungen konfrontiert, die so vielschichtig und komplex sind, dass sie vielfach nicht mehr von Eltern allein zu bewältigen sind. Aus heutiger Sicht stehen Eltern anders als Generationen vor ihnen unter einem enormen Erziehungsdruck. Die Gründe dafür sind im gesellschaftlichen Wandel, in veränderten Familienformen und Lebensbedingungen aber auch im Bedeutungszuwachs von Erziehung und guter Bildung zu suchen. In diesem Bedingungsgefüge benötigen Eltern und Kinder oft gleichermaßen Orientierung, Unterstützung und Ermutigung für eine dem Wohle des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Entwicklung.

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Im Berichtszeitraum 2011 stimmt die Anzahl abgeschlossener Beratungsfälle und Neuvorstellungen annähernd mit dem Vorjahr überein. Der Anteil männlicher Klienten erhöhte sich 2011 um 3,2%. Hinsichtlich der sozialräumlichen Verteilung zeichnet sich in den vergangenen vier Jahren ebenfalls ein annähernd gleich verteilter Zugang von Klienten zur Beratungsstelle ab. Nach wie vor kommen die meisten Ratsuchenden (33,4%) aus der Sozialregion Süd und hier insbesondere aus den Stadtteilen Sudenburg sowie Stadtfeld Ost und West, was sich u. a. aus der Verortung der Beratungsstelle bzw. der intensiven Vernetzung mit dem Sozialzentrum IV erklärt. Leicht erhöht hat sich der Anteil von Klienten aus der Sozialregion Mitte, demgegenüber verringert hat sich die Anzahl der Ratsuchenden aus der der Sozialregion Nord. Vorrangige Gründe für das Aufsuchen der Beratungsstelle in 2011 waren schulische bzw. berufliche Probleme junger Menschen. In diesem Beratungskontext erfolgte in 175 Beratungsfällen eine psychodiagnostische Abklärung von Leistungsauffälligkeiten durch Intelligenz- und Schulleistungstests, um Aufschluss über kognitive und außerintellektuelle Fähigkeiten wie z. B. Aufmerksamkeit, Konzentration und Merkfähigkeit zu gewinnen. An zweiter Stelle der Zugangsgründe standen 2011 Entwicklungsauffälligkeiten bzw. seelische Probleme des jungen Menschen. Im weiteren Ranking und leicht angestiegen sind Vorstellungen aufgrund eingeschränkter Erziehungskompetenzen der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sowie Vorstellungen aufgrund von Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte. Eine unzureichende Förderung, Betreuung und Versorgung in der Familie war als Vorstellungsgrund lediglich minimal vertreten und eine Unversorgtheit des jungen Menschen oder Gefährdung des Kindeswohles lag in keinem Fall vor. Die Hauptaltersgruppe stellen analog zum Vorjahr die 6 - 8 bzw. 9 - 13 Jährigen, was die starke Problemanfälligkeit im Schulalter unterstreicht und durch die Vorstellungsgründe belegt wird. Aber auch im Altersbereich der 3 - 5 Jährigen wird ein gestiegener Beratungsbedarf sichtbar, der wie bereits erwähnt oft auf einer erhöhten Erziehungsunsicherheit der Eltern basiert. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass Eltern die Kindererziehung zunehmend als schwierig, verunsichernd bis überfordernd erleben. In 580 abgeschlossenen Beratungsfällen erfolgte Erziehungsberatung bei 104 Klienten (17,9%) in Kombination mit therapeutischen Interventionen. In 47 Beratungsfällen vollzog sich die Therapie für das Kind bzw. den Jugendlichen im Einzelsetting, in 43 Fällen wurden sowohl Eltern als auch das Kind bzw. der Jugendliche familientherapeutisch behandelt und eine Gruppentherapie (Konzentrationstraining) wurde bei 14 Kindern im Grundschulalter angewandt. In 340 abgeschlossenen Fällen (58,6%) wurde mit der gesamten Familie, d. h. in Kombination mit Elternteil und Kind bzw. Jugendlichen gearbeitet. Vorrangig Eltern wurden in 209 Fällen (36,0%) beraten, worunter insbesondere Trennungs- und Scheidungsberatung fällt und in 31 Fällen (5,4%) bezog sich der Beratungskontakt vorrangig auf den jungen Menschen allein. 2011 war durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Sozialzentren und einer intensiven Kooperation mit dem Adoptions- und Pflegekinderdienst geprägt. Im Rahmen der Projektgruppe „Findelkinder“ war die Beratungsstelle zusammen mit dem Adoptions- und Pflegekinderdienst an der Etablierung eines Adoptiveltern-Stammtisches für Magdeburger Familien beteiligt. Darüber hinaus wurden eine Coaching-Gruppe für Pflegeeltern und die fachliche Begleitung des “Bunten Werkstattprojektes“ als neue Angebote initiiert. Als präventives Angebot wurde ein thematischer Elternabend zum Thema „Mein Kind ist ängstlich“ für Eltern mit Kindern im Kindergartenalter realisiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erfolgte am 03.10.2011 eine umfassende Präsentation der kommunalen Beratungsstelle zum Rathausfest. Im kommenden Jahr wird die Zusammenarbeit mit der Projektgruppe „Findelkinder“ fortgesetzt, wobei insbesondere der Adoptiveltern-Stammtisch erweitert werden soll. Angestrebt wird auch der Ausbau der Coaching-Gruppe für Pflegeeltern sowie die Fortsetzung der fachlichen Begleitung des „Bunten Werkstattprojektes“.

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Frühförderung

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Die Arbeit in Zahlen 2011 wurden insgesamt 178 Kinder, davon 28 Neuaufnahmen, diagnostiziert und gefördert. Insgesamt wurden 2.421 Frühfördereinheiten erbracht und 71 Eingangs-, Verlaufs,- und Abschlussdiagnostiken erstellt. Mit den in der Frühförder- und Beratungsstelle, in Kindertagesstätten bzw. in Elternhäusern umgesetzten Frühfördereinheiten wurden vom Land Sachsen-Anhalt als zuständigen Kostenträger Einnahmen in einer Gesamthöhe von 169.470 Euro erzielt.

Alter der Kinder

Anzahl der geförderten Kinder 2011 gesamt

davon Jungen

davon Mädchen

0 bis < 1 Jahr

1

1

0

1 bis < 2 Jahre

13

7

6

2 bis < 3 Jahre

12

6

6

3 bis < 4 Jahre

23

13

10

4 bis < 5 Jahre

48

33

15

5 bis < 6 Jahre

42

27

15

6 bis < 7 Jahre

29

16

13

7 J. u. älter

10

7

3

Summe

178

110

68

[Quelle: Jugendamt/ Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle 2012]

Die größte Anzahl der geförderten Kinder (48 Kinder) befindet sich in der Altersgruppe der 4 bis 5 Jährigen. An zweiter Stelle stehen Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren (42 Kinder), gefolgt von der Altersgruppe der 6 bis 7 Jährigen (29). Im Hinblick auf die sozialräumliche Herkunft der geförderten Kinder führen die Stadtteile Neue Neustadt (29 Kinder), Neu Olvenstedt (21 Kinder) und Neustädter Feld (19 Kinder) den Vergleich an. In der geschlechtsspezifischen Differenzierung ist ein deutlicher Mehranteil an Jungen (62%) zu erkennen. Die Aufnahmegründe für die Kinder zur Frühförderung sind vielschichtig. Zumeist sind es allgemeine Entwicklungsrückstände, die häufig in Verbindung mit kognitiven und/ oder sprachlichen Auffälligkeiten genannt werden.

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Aufnahmegründe 2011 (Mehrfachnennungen möglich)

Anzahl gesamt

Allgemeiner Entwicklungsrückstand

150

88

62

Auffälligkeit im Sozialverhalten

12

11

1

Auffälligkeit in der Kognition

23

13

10

Auffälligkeit in der Wahrnehmung

12

9

3

Motorische Auffälligkeit

13

8

5

Sprachliche Auffälligkeit

22

16

6

Gesamtsumme

232

145

87

davon bei Jungen davon bei Mädchen

[Quelle: Jugendamt/ Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle 2012]

Schwerpunkte und Ergebnisse Die interdisziplinäre Frühförderung verfolgt das Ziel, Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen früh zu erkennen, dem Auftreten von Behinderungen vorzubeugen sowie Behinderungen und ihre Folgen zu mildern bzw. zu beheben. Dadurch sollen dem Kind die bestmöglichen Chancen gegeben werden, sich optimal zu entwickeln, seine Kompetenzen zu entfalten und sich bestmöglich in seine Lebenswelt zu integrieren. Das komplexe Aufgabenspektrum der Frühförderung erfordert die Zusammenarbeit eines interdisziplinären Teams, das sich aktuell aus zwei Heilpädagoginnen, einer Sonderpädagogin, einer Ergotherapeutin, einer Diplom-Sozialpädagogin in Leitungsfunktion sowie einer Diplom-Psychologin für die Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik zusammen setzt. Zu den 2011 initiierten Aktivitäten zählen u. a. das Jubiläum zum 20-jährigen Bestehen der interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle sowie die analog zum Vorjahr organisierte Freizeitwoche für sozial benachteiligte und im Rahmen der Frühförderung begleitete Familien. Kontinuierlich wurden Eltern- Kind Nachmittage angeboten und Zusammenkünfte mit Leiterinnen Integrativer Kindereinrichtungen in Magdeburg realisiert. Ausblick Ein Schwerpunkt in 2012 ist die Anpassung an die Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zur Verordnung von Früherkennung und Frühförderung von behinderten und von Behinderung bedrohter Kinder aus 2007. Vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfes an zusätzlicher sprachlicher Förderung strebt die Frühförder- und Beratungsstelle einen Kooperationsvertrag mit niedergelassenen Logopäden in der Landeshauptstadt Magdeburg an. Aktuell sind diesbezüglich die Entgeltverhandlungen mit dem Land zur Finanzierung einer Frühfördereinheit noch nicht abgeschlossen.

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Abkürzungen

Abkürzungsverzeichnis ABV ADHS/ADS a. v. E. AWO BBS BIB BW DFB DFV S/A e.V. DPWV DROBS ESF e. V. FamFG FamFö FB FSJ GT GWA HH HT HO HzE IFFBS IJBZ IGS IuK JA JGH JGG JHA JHP JSA JuKoMa KiFöG LSA Kita KJH KJSch KJND KG KK LAP LH MD MAE MAPP PF PEFBS QM RIK-H SGB VIII UA UVG WEH SZ

Ausbildungsverbund der Wirtschaftsregion Braunschweig/Magdeburg Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom/ Hyperaktivitätsstörung außerhalb von Einrichtungen Arbeiterwohlfahrt Berufsbildende Schule Berufliche und soziale Integration Benachteiligter Berichtswesen Deutscher Fußballbund Deutscher Familienverband Sachsen-Anhalt e.V. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Drogenberatungsstelle Europäischer Sozialfonds eingetragener Verein Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Familienförderung Fachbereich Freiwilliges Soziales Jahr ganztags Gemeinwesenarbeit Haushalt halbtags Hort Hilfen zur Erziehung Integrative Frühförder- und Beratungsstelle der Landeshauptstadt Magdeburg Internationales Jugendbegegnungszentrum Barleber See Integrierte Gesamtschule Information und Kommunikation Jugendarbeit Jugendgerichtshilfe Jugendgerichtsgesetz Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeplanung Jugendsozialarbeit Jugendkompetenzagentur Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt Kindertageseinrichtung Kinder- und Jugendhäuser Kinder- und Jugendschutz Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Magdeburg Kindergarten Kinderkrippe Lokaler Aktionsplan Landeshauptstadt Magdeburg Mehraufwandsentschädigung Magdeburger Akademie für Praxisorientierte Psychologie an der Hochschule MD-STD Pauschalfinanzierung Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Jugendamtes Qualitätsmanagement Reintegrationsklasse mit besonderem Hortangebot Achtes Sozialgesetzbuch Unterausschuss Jugendhilfeplanung Unterhaltsvorschussgesetz Wirtschaftliche Erziehungshilfe Sozialzentrum

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Anlagen

Anlagen 1. KIMA-Netzwerkpartner

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2. Gründung des KIMA- Netzwerk Kinderschutz Magdeburg

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3. KIMA-Fortbildung

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62