Haushalt, Finanzen, Steuern, Nachhaltigkeit

Haushalt, Finanzen, Steuern, Nachhaltigkeit Die Lage der öffentlichen Haushalte hat sich unter der Verantwortung der Großen Koalition bis zum Beginn d...
Author: Dennis Straub
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Haushalt, Finanzen, Steuern, Nachhaltigkeit Die Lage der öffentlichen Haushalte hat sich unter der Verantwortung der Großen Koalition bis zum Beginn der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise kontinuierlich verbessert. Trotz eines krisenbedingten Anstiegs der Neuverschuldung halten wir an dem Ziel fest, dass der Staat weitgehend ohne neue Schulden auskommt – dem dient die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für Bund und Länder. In der Krise hat die Bundesregierung durch schnelles Handeln die Volkswirtschaft stabilisiert. Die Bürger werden in mehreren Schritten in Milliardenhöhe entlastet – vor allem bei der Einkommensteuer, aber auch bei Erb- oder Kfz-Steuer. Durch die Unternehmenssteuerreform ist der Standort Deutschland in den letzten vier Jahren wettbewerbsfähiger geworden. I. Was haben wir vorgefunden? -

Im Jahr 2005 lag das gesamtstaatliche Defizit bei 3,3 Prozent – Deutschland verstieß damit im vierten Jahr in Folge gegen den Europäischen Stabilitätspakt. 2005 nahm der Bund deutlich mehr neue Schulden auf (31,2 Mrd. €), als er für Investitionen ausgab (23,8 Mrd. €) und hielt – wie schon 2002 bis 2004 – die alte Regelverschuldungsgrenze des Art. 115 Abs. 1 GG (Nettokreditaufnahme unterhalb der Höhe der Investitionsausgaben) nicht ein.

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Die nominale steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften war 2005 mit durchschnittlich 38,65 Prozent die höchste im europäischen Vergleich. Damit konnte Deutschland auf Dauer im internationalen Wettbewerb nicht bestehen.

II. Was haben wir getan? Was haben wir erreicht? STAATSFINANZEN UND GENERATIONENGERECHTIGKEIT -

Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sparmaßnahmen in Milliardenhöhe (z. B. Rückführung der Steuervergünstigungen des Bundes von 17,4 Mrd. € 2005 auf 15,8 Mrd. € 2008) und mithilfe von wachstumsbedingten Mehreinnahmen konnten wir bis zur Krise enorme Forschritte bei der Konsolidierung der Staatsfinanzen verzeichnen: o Die gesamtstaatliche Defizitquote sank 2006 auf 1,5 Prozent des BIP und damit erstmals seit fünf Jahren wieder unter die EU-Defizitobergrenze von 3 Prozent. 2007 und 2008 betrug sie nur noch -0,2 bzw. -0,1 Prozent.

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o Mit 11,5 Mrd. € nahm der Bund 2008 so wenige Schulden neu auf, wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Bereits seit 2007 hielt der Bund mit einer Neuverschuldung von 14,3 Mrd. € die in den Jahren vor 2005 nicht beachtete Regelgrenze des Art. 115 Abs. 1 wieder ein. Die Kreditfinanzierungsquote des Bundes erreichte 2008 mit 4,1 Prozent den niedrigsten Stand seit 1973. o Die Staatsquote sank bis 2008 auf 43,9 Prozent des BIP und damit auf einen Tiefstwert seit der Wiedervereinigung. Aufgrund der krisenbedingten Steigerung der Staatsausgaben wird sie 2009 wieder ansteigen (auf rd. 49 %). o Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben 2009 zwei Nachtragshaushalte erforderlich gemacht. Die Neuverschuldung des Bundeshaushalts steigt demzufolge in diesem Jahr auf 49,1 Mrd. € (ohne Sondervermögen). Gründe dafür sind die konjunkturbedingt unerwartet hohen Steuerausfälle, krisenbedingte Mehrausgaben im Bereich des Arbeitsmarktes sowie ein voraussichtlich in diesem Jahr notwendiges Darlehen an den Gesundheitsfonds. o Hinzu kommen in diesem und im nächsten Jahr u. a. noch neue Schulden für den Investitions- und Tilgungsfonds in Höhe von 25,2 Mrd. Euro (inkl. Zinsvorsorge 4,8 Mrd. Euro) zur Finanzierung der öffentlichen Investitionen und für gezielte weitere Konjunkturimpulse. Jedoch haben wir in einem gesetzlichen Tilgungsplan festgelegt, dass diese Mittel aus einem Teil des jährlichen Bundesbankgewinns jährlich getilgt werden müssen. Hinzu kommen auch die Mittel für den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, dessen endgültige Kosten aber sehr von der weiteren Entwicklung der Finanzmarktkrise abhängen. -

Dem Ziel, nicht auf Kosten künftiger Generationen zu leben, dient auch die mit der zweiten Stufe der Föderalismusreform in der Verfassung verankerte „Schuldenbremse“. Danach ist die Neuverschuldung des Bundes ab 2016 im Regelfall auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränkt. Die Länder dürfen von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten überhaupt keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Mit dem Stabilitätsrat wurde zudem ein Frühwarnsystem verfassungsrechtlich verankert.

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Auch die Verpflichtung der Bundesregierung auf das Leitprinzip Nachhaltigkeit steht im Kontext der Generationengerechtigkeit. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie wurde mit dem Fortschrittsbericht 2008 wesentlich weiterentwickelt, etwa durch die unabhängige Erhebung der Nachhaltigkeitsindikatoren durch das Statistische Bundesamt. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung wurde für ein konsequentes Nachhaltigkeitsmanagement gestärkt. Durch eine Änderung der GGO hat sich die Bundesregierung verpflichtet, künftig jeden Gesetzund Verordnungsentwurf auf Nachhaltigkeit hin zu prüfen.

FINANZMÄRKTE -

Ein funktionierender Finanzmarkt ist die Grundlage einer erfolgreichen Wirtschaft. Mit der Sparergarantie und dem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte vom Oktober 2008, das innerhalb weniger Tage von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, hat die Bundesregierung schnell und entschlossen in internationaler Abstimmung gehandelt. Dies hat entscheidend dazu beigetragen, den negativen Trend an den Finanzmärkten zu stoppen und die Grundlagen für deren Stabilisierung gelegt. Abgerundet wurden die Maßnahmen durch die für Banken geschaffene Möglichkeit, strukturierte Wertpapiere und ganze nicht strategisch relevante Geschäftsfelder in sog. „Bad Banks“ auszulagern.

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Um ähnliche Krisen in Zukunft zu vermeiden, haben wir wichtige Schritte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene getan. o Im Lichte der Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise haben wir die deutsche Finanzmarktaufsicht gestärkt, damit die Aufsichtsbehörden auch vorbeugend tätig werden können. Zur Stärkung der europäischen Finanzmarktaufsicht wird ein europäisches System von Aufsichtsbehörden errichtet. Die gesetzliche Einlagensicherung wurde verbessert. o International hat die Bundesregierung maßgeblich dazu beigetragen, eine zügige Reform der internationalen Finanzmarktordnung auf den Weg zu bringen, insbesondere um weltweit eine flächendeckende Aufsicht über alle Finanzmärkte, alle Finanzmarktprodukte und alle Finanzmarktteilnehmer zu erreichen und um mehr Transparenz zu gewährleisten. An die Beschlüsse der G-20-Gipfel von Washington und London wird der Gipfel in Pittsburgh im September 2009 anschließen.

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STEUER- UND ABGABENENTLASTUNG -

Die Große Koalition entlastet Bürger und Betriebe – auch, um in der Krise Wachstumsimpulse zu setzen – 2009 und 2010 u. a. durch folgende steuerliche Maßnahmen: o Einkommensteuer: Erhöhung des Grundfreibetrages in zwei Stufen auf 8.004 €; Senkung Eingangssteuersatz auf 14 %; korrigierter Steuertarifverlauf, um Arbeitnehmern mehr von Lohnerhöhungen zu erhalten; steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab 2010. o Kindergeld/Kinderfreibetrag: Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages auf 6.024 € (+ rd. 200 €) bzw. des Kindergeldes um 10 €/Monat pro Kind und um 16 €/Monat ab dem 3. Kind. o Kraftfahrzeugsteuer: Bei Neuzulassungen bis zum 30. Juni 2009 gilt eine auf ein Jahr befristete Kfz-Steuerbefreiung (bei besonders abgasarmen Fahrzeugen bis zu zwei Jahren). Um Anreize zum Kauf abgasarmer Pkw zu setzen, haben wir die Steuer für Neufahrzeuge zum 1. Juli 2009 auf CO2Basis umgestellt. Eine vierköpfige Familie (verheiratet; 30.000 € Jahresbrutto) wird mit den Maßnahmen der beiden Konjunkturpakete allein im laufenden Jahr um rd. 700 € entlastet.

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Mit der Reform der Erbschaftsteuer zum 1.1.2009 haben wir Freibeträge angehoben, Steuersätze neu justiert und die Unternehmensnachfolge erleichtert. So können Ehepartner künftig selbstgenutztes Wohneigentum und zusätzlich 500.000 Euro steuerfrei erben; Familienunternehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen künftig vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

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Mit der Unternehmenssteuerreform sanken die Steuern für Unternehmen ab 2008 auf ein wettbewerbsfähiges Niveau von unter 30 Prozent. Die steuerliche Belastung liegt jetzt etwa im europäischen Mittelfeld (EU-15). Aufgrund der Wirtschaftskrise entschärfen wir 2008 und 2009 die ursprünglich zur Gegenfinanzierung eingeführte „Zinsschranke“ und erhalten bei Unternehmenssanierung die Möglichkeit von Verlustvorträgen.

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Unternehmen werden bei der Umsatzsteuer entlastet, indem die jährliche Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen die Umsatzsteuer erst nach Erhalt an den Fiskus abführen müssen, auf bundeseinheitlich 500.000 Euro erhöht wurde (befristet bis Ende 2011).

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Die Einführung einer Abgeltungssteuer ab 2009 mindert den Anreiz für private Anleger, Kapital allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern. Wir haben den Anlegerschutz durch bessere Kontrollmöglichkeiten und eine höhere Transparenz gestärkt.

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Bundesweit engagieren sich 23 Mio. Bürger ehrenamtlich, es gibt über 16.400 Stiftungen. Wir stellen seit 2008 jährlich rund eine halbe Milliarde Euro bereit, um die steuerlichen Anreize für bürgerschaftliches Engagement zu stärken und das Stiften und Spenden attraktiver zu gestalten.

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