Handlungsanleitung Brände von Kunststoffen aller Art

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Author: Jonas Schräder
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Handlungsanleitung - 1.1 Brände von Kunststoffen aller Art

Handlungsanleitung 1.1 Brände von Kunststoffen aller Art

Eigenschaften Bei Kunststoffbränden entstehen Rauchpartikel sowie toxische Dämpfe und Gase in nicht näher bestimmbarer Zusammensetzung. Bei niedrigen Temperaturen (Pyrolyse) entstehen diverse Zersetzungsprodukte, die den Ausgangssubstanzen ähnlich sein können. Ab ca. 600 °C vornehmlich stabile Gase und Dämpfe nach Anhang 1.

Gefahren Bei den entstehenden Stoffen sind sämtliche Gefährlichkeitsmerkmale nach Gefahrstoffverordnung zu erwarten. Die Aufnahme über die Haut oder durch Verschlucken ist vernachlässigbar. Lediglich die Inhalation muss berücksichtigt werden.

Sofortmaßnahmen als Empfehlung an die Einsatzleitung



Unaufschiebbare Erstmaßnahmen Kanaleinläufe abdecken Entfernung von gefahrvergrößernden Objekten



Stoffinformation sammeln

-

Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, Lagerlisten) o. ä. Sachkundige Personen befragen. Rücksprache mit Betriebsangehörigen über zusätzliche Gefahrenpotentiale (brandfördernde, explosionsgefährliche, giftige Stoffe; Druckgasflaschen, Druckbehälter, PCB-Trafos).



Gefahrstelle absperren a) Innere Absperrung: in der Regel 25 m bei großflächigen Bränden, bis zu 50 m jeweils bemessen vom erkennbaren Rand des Brandes. In diesen Bereichen nur Personen mit geeigneter Schutzausrüstung. b) Äußere Absperrung durch Polizei entsprechend größer, um Einsatzkräften (Feuerwehr, Notarzt, Messwagen, zuständige Behörde u. a.) Raum zu geben.

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Schutzkleidung Einsatz der Feuerwehren nur mit persönlichem Atemschutz (PA) und Schutzanzug (vorzugsweise Einwegschutzanzug).



Technische Einzelmaßnahmen -

-



Messungen -



Austretende Flüssigkeiten auffangen oder binden. Säuren und Laugen neutralisieren, nicht mit Wasser verdünnen a) Säuren mit Carbonaten wie Dolomit b) Laugen mit schwacher Säure, Essigsäure o. ä. Niederschlagen von wasserlöslichen Brandgasen (HCI) mit Sprühstrahl. Achtung: Folgeschäden (z. B. Korrosion) beachten.

Messungen mit Dräger-Röhrchen Simultantest l und II für Leitgase veranlassen. Röhrchen besitzt die Feuerwehr (siehe Anhang 2). Die Simultanmessung für anorganische Brandgase l und II erlaubt die Messung von je 5 Brandgasen gleichzeitig. Markiert sind auf den Röhrchen der MAK-Wert und der 5-fache Wert. Immissionsmessungen und Probenahme durch Auftragslabor nach Absprache.

Warnung -

der Einsatzkräfte vor zusätzlichen Gefahrenpotenzialen, der Bevölkerung im möglichen Einwirkungsbereich: (abhängig von Windrichtung, Wetterlage, Quellenstärke usw.) a) Gebäude aufsuchen b) Fenster und Türen schließen c) innenliegende Räume aufsuchen d) Klimaanlagen und Lüftungen abschalten.

Innerhalb eines Gebäudes wird auch über mehrere Stunden nur bis zu 1/10 der Außenluftkonzentration des Gefahrstoffes erreicht.



Evakuierung Eine Evakuierung ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, wenn mit hohen Belastungen über längere Zeiträume gerechnet werden muss, so dass die Konzentration der Schadstoffe innerhalb von Gebäuden stark ansteigen kann. Probleme bei der Evakuierung der kontaminierten Bereiche.

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Unmittelbare Nachsorgemaßnahmen durch Betreiber (Veranlassung und Überwachung, ggf. Anordnung durch zuständige Behörde).



Bei asbesthaltigen Baumaterialien siehe Handlungsanleitung Brand mit asbesthaltigen Baustoffen".



Arbeitsschutz bei der Entsorgung von Brandrückständen und Sanierungsarbeiten an der Brandstelle sicherstellen.

Weitere Maßnahmen durch zuständige Behörde.



Ereignis feststellen (siehe Formblatt Schadensbericht)



Wiederinbetriebnahme Prüfen, ob beschädigte oder kontaminierte Geräte bzw. die Anlage wieder in Betrieb genommen werden können.



Dekontamination von Gebäuden, Geräten, Schutzkleidung, Personen

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Anhang 1

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Vergiftung mit Brandgasen

Tabelle 1: Brandgase nach Temry, Montgomery, Reinhardt (1979) Giftgase

Wird frei bei Verbrennung oder Verschwelung von

Blausäure

Wolle, Seide, Polyacrylnitrile, Nylon, Polyurethan aus Matratzen, Polstermöbeln, Vorhängen, Teppichen, Autos, Flugzeugen und Papier in verschiedenen Ausmaßen

Kohlendioxid

bei allen offenen und Schwelbranden, vollständige Verbrennung aller organischen Substanzen (schwerer als Luft)

Schleimhaut-Reizung. Atemnot, Krämpfe, Atemstillstand

Kohlenmonoxid

vollständige Verbrennung aller organischen Substanzen (leichter als Luft)

Blutgift, Übelkeit, Kopfschmerzen, Bewusstlosigkeit, Atemstillstand

Lungenreizstoffe

Wird frei bei Verbrennen und Verschwelung von

Vergiftungssymptome

Acrolein

Polyolefinen, Überhitzen von Speisefett und ZelluloseProdukten unter niedrigen Temperaturen (< 300°C), wird wieder zerstört (> 800°C)

Schleimhaut-Reizung, Schwindel, Benommenheit, Bewusstlosigkeit, Lungenödem

Ammoniak

Wolle, Seide, Nylon. Kunstharz, stechender, unerträglicher Düngemittel, Geruch reizt Augen- und Konzentration bei häuslichen Nasenschleimhäute, Bränden normalerweise gering Lungenödem

Vergiftungssymptome

180

schnell tödliches Atemgift

Brom-FluorWasserstoffe

Fluorhaltigen Harzen oder Atemstörungen, LungenFilmen und einigen feuer-festen ödem Materialien, die Brom enthalten

Isocyanate

wenig aus Polyurethanen

Nitrose Gase

Tödliche Konzentration in 10 Min. [ppm]

starkes Lungenreizgift

starke Lungenreizung nach in kleiner Menge durch Textilien, Latenzzeit, kann sofortigen in größerer durch Zellulosenitrat Tod sowie auch Spätschäund Zelluloid, Düngemittel den verursachen Augenverätzungen, starke Lungenreizung, Vergiftungsintensität der gebundenen Salzsäure größer als die entsprechende Menge in gasförmigem Zustand

Salzsäure

Kabelisolationsmaterial wie PVC, chlorierten Acrylen und gehärteten Metallen

Schwefeldioxid

starkes Reizgift, schon in Schwefelhaltigen Verbindungen viel kleineren als den und deren Oxydationsprodukten letalen Dosen unerträglich

80.000

1000 - 2000

Tödliche Konzentration in 10 Min. [ppm]

30 - 100

1000

HF COF2 HBr

4000 100 > 500 100

>200

500

50 - 100

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Anhang 2 Tabelle 1: Simultantest-Set Anorganische Brandgase I Pos.

Prüfröhrchen kalibriert auf

Verfärbung

1

Chlorwasserstoff

blau-gelb

2

Cyan-wasserstoff

3

1. Markierung (ppm)

2. Markierung (ppm)

Hinweise

5

25

Salpetersaure, Bromwasserstoff, Ameisensäure, Essigsäure und Propionsäure werden ebenfalls angezeigt. Oxidierende Substanzen (z. B. Chlor) ergeben eine blaugraue Verfärbung.

gelb-rot

10

50

Nitrose Gase färben die Anzeigeschicht gleichmäßig dunkelorange ohne die rote Anzeige der Blausäure zu beeinflussen. Schwefelwasserstoff färbt die Vorschicht dunkelbraun.

Kohlenstoffmonoxid

weißbraungrün

30

150

Acetylen reagiert ähnlich, andere organische Verbindungen werden bis zu bestimmten Konzentrationen in der Vorschicht zurückgehalten und daher nicht angezeigt.

4

Ammoniak

gelb-blau

50

250

Andere basisch reagierende Schadstoffe wie z. B. Amine, Hydrazin und substituiertes Hydrazin werden ebenso angezeigt.

5

Stickstoffdioxid

hellgraublaugrau

5

25

Chlor ergibt eine blaugraue, Ozon eine graue Verfärbung. Stickstoffdioxid in hohen Konzentrationen verfärbt die gesamte Anzeigeschicht gelbbraun. Nitrose Gase in hohen Konzentrationen werden auch in Prüfröhrchen der Position 1 durch eine gelbgraue Verfärbung angezeigt.

Tabelle 2: Simultantest-Set Anorganische Brandgase II 1. Markierung (ppm)

2. Markierung (ppm)

Pos.

Prüfröhrchen kalibriert auf

Verfärbung

1

Schwefeldioxid

blauweiß

-

25

Schwefelwasserstoff ergibt eine graue Verfärbung. Nitrose Gase verkürzen die Schwefeldioxidanzeige.

2

Chlor

weißorange

*

2,5

Brom reagiert ähnlich, die Anzeige ist schwach gelb. Stickstoffdioxid reagiert weniger empfindlich, die Anzeige ist schwach gelb.

3

Schwefelwasserstoff

weißhellbraun

10

50

Schwefeldioxidkonzentrationen > 20 ppm bewirken eine Verlängerung der verfärbten Zone, ergeben aber allein keine Anzeige.

4

Kohlenstoffdioxid

weiß-blauviolett

5000

25000

Die Anzeige ist weitgehend spezifisch.

5

Phosgen

weiß-rot

-

0,5

Hohe Chlorkonzentrationen verhindern die Anzeige.

Hinweise

5

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