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A uslandsimmobilien Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. September/Oktober 5/2016 ISSN 1433-0121 Frankreich Reform des Vertragsrechts...
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A uslandsimmobilien Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. September/Oktober 5/2016

ISSN 1433-0121

Frankreich Reform des Vertragsrechts: Mehr Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer Vorgehensweise bei problematischer Erbabwicklung

Italien Nicht angemeldete touristische Vermietung: Was passieren kann Welche Form für Vollmachten?

Spanien Küstengesetz: Warum vieles unklar bleibt Valencia: Wichtige Aspekte der touristischen Vermietung

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INHALT

Editorial Warum wurde nicht vorher nachgedacht und ­gehandelt?������������������������������������������������������������ 128 Impressum������������������������������������������������������������� 128

FRANKREICH IMMOBILIEN135 Reform des Vertragsrechts: Mehr Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer����������������������������������������� 135

DSA DSA-Ferien: 1. Beratungstermin am 6. September����� 129

Vorgehensweise bei problematischer Erbabwicklung������������������������������������������������������� 135 ZEV: Broschüre „Immobilienkauf in Frankreich“��������� 136 Aktuelle Immobilienartikel und Marktberichte������������ 136 F + D

LEBEN INTERNATIONAL Europäischer Berufsausweis: European Professional Card��������������������������������������������������������������������� 129 EVZ Deutschland: Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung�������������������������������������������������������������� 130 OECD: Regionale Unterschiede in Deutschland geringer���������������������������������������������������������������� 130 Wie oft Flugzeuge zu früh oder zu spät ankommen���� 130 „Grüne Reisen“: Gütesiegel lässt auf sich warten������� 131 Terroranschläge: Zwangsversicherung für ­Pauschalurlauber?�������������������������������������������������� 131 Fliegen mit Flatrate������������������������������������������������� 131 KURZNACHRICHTEN131

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„mobiklasse.de“ und Deutschlernen in Frankreich����� 137 VERKEHR137 Atout France: „Verkehrsregeln peinlich genau nehmen“��������������������������������������������������������������������� 137 Kraftstoffpreise und sonstige Verkehrsnachrichten������ 138 POLITIK/WIRTSCHAFT/ALLTAG138 2018: Umstellung auf Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber����������������������������������������������������� 138 Staatspräsident Hollande: „Terroristen wollen uns spalten“����������������������������������������������������������� 139 Bio auf dem Vormarsch������������������������������������������� 139 KURZNACHRICHTEN139 UNTERNEHMUNGEN141 Le Corbusier: La „Cité radieuse“ in Marseille������������ 141

IMMOBILIEN INTERNATIONAL

Fête de la Gastronomie vom 23. bis 25. ­September 2016���������������������������������������������� 141

Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: BVerG setzt Frist����������������������������������������������������������������������� 132

Neckermann offeriert französische Skigebiete������������ 141

Aktuelle Analyse: Bau- und Leistungsbeschrei­ bungen erfüllen Mindestanforderungen nicht������������ 132

AUFGELESEN141

Deloitte Property Index 2016: Deutliches Stadt-Land-Gefälle������������������������������������������������� 133

Le montant du salaire mensuel du coiffeur de ­François Holland���������������������������������������������������� 141

FeWo-direkt: „Bis zu acht Prozent Bruttorendite“�������� 134 „AnaCredit“: Weltweit größtes Kreditregister geplant������������������������������������������������������������������ 134

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INHALT

ITALIEN

SPANIEN

IMMOBILIEN142

IMMOBILIEN149

Nicht angemeldete touristische Vermietung: Was passieren kann������������������������������������������������ 142

Küstengesetz: Warum vieles unklar bleibt������������������ 149

DSA-Anfrage: Welche Form für Vollmachten?������������ 143

Valencia: Wichtige Aspekte der touristischen ­Vermietung������������������������������������������������������������ 151

„Sozialer Wohnungsbau auf Italienisch“�������������������� 143

Aktuelle Online-Artikel und -Marktberichte��������������� 151

Reiseriese hält an „Castel Fiffi“ fest��������������������������� 144 Mitgliedsempfehlung für Rechtsanwaltsbüro in Bozen�������������������������������������������������������������������� 144 Italienische Online-Artikel und -­Marktberichte����������� 144 I + D

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Roberto Saviano erhält den M100 Media Award 2016���������������������������������������������������������� 144 Italienisches Briefporto am teuersten������������������������� 145 VERKEHR145 Kraftstoffpreise und Verkehrsnachrichten������������������� 145 WIRTSCHAFT/POLITIK/ALLTAG145 Krisenbanken: Staatshilfen weiterhin im Gespräch����� 145 Olivenöl – heißbegehrt und daher oft „gefälscht“������ 146 Monumente: Unternehmen sollen sich beteiligen������� 146

E + D

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Deutsch-spanisches Austauschprojekt: ­Ausstellungen in Berlin und Valladolid���������������������� 152 BGH: Sparkassen gewinnen gegen Banco Santander�������������������������������������������������������������� 152 VERKEHR153 Kraftstoffpreise������������������������������������������������������� 153 POLITIK/WIRTSCHAFT/ALLTAG153 Palma: Sauftouristen nicht mehr willkommen������������� 153 Brexit: Was wird aus Gibraltar?�������������������������������� 153 KURZNACHRICHTEN153 UNTERNEHMUNGEN154

UNESCO droht Venedig����������������������������������������� 146

Neues Weltkulturerbe: Die Dolmen von Antequera�������������������������������������������������������������� 154

Mit Überwachungskameras gegen Sandklau������������� 146

Sevilla – Flamenco Biennale 2016��������������������������� 155

KURZNACHRICHTEN147

Unikum: Museum Vostell in Malpartida de Caceres����������������������������������������������������������������� 155

UNTERNEHMUNGEN148

AUFGELESEN155

ENIT: Die besten deutschsprachigen Medienbeiträge������������������������������������������������������ 148

Hachís vor Málaga������������������������������������������������� 155

Köln: ITALIANA 2016 – Das italienische Musikfestival���������������������������������������������������������� 148 AUFGELESEN148 „La morte di Bernardo Provenzano è una liberazione“����������������������������������������������������������� 148

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EDITORIAL

Warum wurde nicht vorher nachgedacht und gehandelt? Missstände und der auch in der EU vorhandene Strukturreform­ bedarf wurden in Brüssel viel zu selten thematisiert. Nach dem Austritt von Großbritannien gibt es nun kritische Stimmen von Würdenträgern der EU und Regierungschefs, die vieles anders und besser machen wollen. Verbleibt es nicht nur bei wohlfeilen Worten in Brüssel, dann lässt sich dem Brexit eine sehr positive Seite abgewinnen. Aber warum hat man nicht früher intensiver nachgedacht und gehandelt? In Bezug auf Ferienimmobilien, Zweit- und Ruhestandssitze wird es darauf ankommen, wie tief der Pfund-Kurs sinken wird und ob sich die Briten Immobilien und das Leben im Ausland weiterhin leisten können. Gegebenenfalls könnte es einen größeren Verkaufsdruck in die­ sem speziellen Bereich in Spanien geben. Denn Briten spielen

insbesondere in Spanien eine gewichtige Rolle (siehe Tabelle in der letzten Ausgabe). Es wäre nicht das erste Mal, dass Briten in größerer Zahl auf ihre Insel zurückkehren. Sie sind aber auch wieder nach Spanien zurückgekommen. Eine Rückkehr des Landes in die EU wäre aber eine ganz andere Geschichte. Ihr

Peter Schöllhorn >[email protected]

LESERBRIEFE, ERFAHRUNGSBERICHTE, EMPFEHLUNGEN UND INSERATE

Leserbriefe, ob mit Kritik oder Lob, sind immer willkommen. Ebenso sind willkommen Erfahrungsberichte über den Immo­ bilienkauf und sonstige mit Immobilien oder dem Leben im Ausland in Zusammenhang stehende Berichte und Empfeh­ lungen. Diese können je nach Einzelfall auch ohne Namens­ nennung abgedruckt werden. Schreiben Sie uns!

Inserate Mitglieder können grundsätzlich kostenlos ein Inserat aufge­ ben, mit Namensnennung oder Chiffre, sei es ein Kauf- oder Verkaufsinserat oder auch ein Inserat mit sonstigem Inhalt.

IMPRESSUM Deutsche Schutzvereinigung Auslands­ immobilien e. V. – DSA e. V.

Redaktion und verantwortlich im Sinne des Presserechts: Peter Schöllhorn.

Vorstand: Peter Schöllhorn

Namen der Autoren und Agenturen: Rechts­ anwalt Peter Schöllhorn (ps), Rechtsan­ wältin Katja Macor (km), Redaktionsbüro Th. ­Michael Schweizer (tdt). Der redaktio­ nelle Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet. Den­ noch kann für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für even­ tuelle Druckfehler keine Haftung übernom­ men werden. Alle Rechte bleiben vorbehal­ ten. Diese Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung der DSA e. V. weder ganz noch teilweise reproduziert werden.

VR 2882 AG Freiburg i. Breisgau – Aner­ kannt und registriert als qualifizierte Ver­ braucherschutz-Einrichtung gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Zähringerstr. 373, 79108 Freiburg, Telefon (0761) 55012, Telefax (0761) 55013, E-Mail: [email protected], Internet: www.dsa-ev.de. 128

Titelfoto: Girona – tiburi Erscheinungsweise: zweimonatlich (Januar/ Februar, März/April, Mai/Juni, Juli/August, September/Oktober, November/Dezember). Die Zeitschrift ist erhältlich im Rahmen ei­ ner Mitgliedschaft bei der DSA, der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 215 Euro. Bankverbindung: Volksbank Freiburg, IBAN: DE 88 6809 0000 0007 623518. BIC: GENO DE 61 FR 1. USt-IdNr.: DE 812174308.

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DSA

DSA DSA-Ferien: 1. Beratungstermin am 6. September ps. Ab Montag, den 5. September 2016, sind wir wieder im Büro erreichbar. Am Dienstag, den 6. September 2016, findet der 1. Beratungstermin nach den Ferien statt. Die Bürozeiten (0761/55012) sind weiter­ hin jeweils montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Die Frankreich-Beratung durch Rechts­ anwältin Macor findet an den markierten Tagen jeweils nachmittags von 13.30 bis 15.30 Uhr statt. Die Spanien- und Italien-Beratung durch Rechtsanwalt Peter Schöllhorn findet an den markierten Tagen jeweils nachmittags von 13.30 bis 17.30 Uhr statt.

Beratungszeiten September 2016 Mo Di

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LEBEN INTERNATIONAL Europäischer Berufsausweis: European Professional Card Die EPC bedeutet keine zusätzliche Qualifikation, ist keine Garantie für gute Arbeit und betrifft nur eine geringe Anzahl von Berufen. Wer beispielsweise einem Makler mit diesem elektronischen Nachweis begegnet, sollte die gleichen Fragen stellen wie bei Maklern ohne.

ps. Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card, EPC) ist ein elek­ tronisches Verfahren zur Anerkennung verschiedener Berufsqualifikationen in einem anderen EU-Land. Kurze Liste der Berufe Allerdings gibt es diesen Ausweis nur für folgende Berufe: Krankenschwester/ Krankenpfleger für die allgemeine Pflege, Apotheker/Apothekerin, Physiotherapeut/ Physiotherapeutin, Bergführer/Bergführe­ rin und Immobilienmakler/Immobilien­ maklerin. Der Vorteil für die Inhaber Die Ausstellung der Karte sei einfacher, schneller und transparenter als die her­ kömmlichen Verfahren zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation, sagt die EU-Kommission. Man kann den Antrag online verfolgen und bereits hochgeladene Unterlagen bei neuen Anträgen für andere Länder wiederverwenden. Das EPC-Ver­ fahren können all diejenigen nutzen, die Auslandsimmobilien 5/2016

ihren Beruf vorübergehend und gelegent­ lich in einem anderen EU-Land ausüben (vorübergehende Mobilität) oder sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort ihren Beruf dauerhaft ausüben möchten (Niederlassung). Elektronischer Nachweis für … Der EPC ist kein physischer Ausweis. Ge­ mäß EU-Kommission ist er ein elektro­ nischer Nachweis dafür, dass alle Verwal­ tungsprüfungen erfolgreich durchlaufen und die Berufsqualifikationen von dem Land anerkannt wurden, in dem man ar­ beiten möchte (Aufnahmeland), oder dass man die Voraussetzungen für die vorüber­ gehende Erbringung von Dienstleistun­ gen in diesem Land erfüllt hat. Nach Genehmigung des Antrags lässt sich ein EPC-Zertifikat im PDF-Format er­ stellen. Eventuell Zusatzprüfungen Wer eine langfristige Niederlassung plant, muss sich möglicherweise außerdem vor

Beginn der Berufsausübung bei einer Be­ rufsorganisation eintragen lassen oder Zu­ satzprüfungen ablegen. Standardverfahren Fachkräfte mit einem anderen Beruf müs­ sen für die Anerkennung ihrer Berufsqua­ lifikation nach wie vor Standardverfah­ ren anwenden, die sehr aufwendig sein können. Das EPC-Verfahren wird aber vielleicht auf andere Berufe ausgeweitet, erläutert die Kommission. Reglementiert oder nicht Zu unterscheiden sind zwei Alternati­ ven. Der Beruf ist im Heimatland regle­ mentiert, im anderen Land jedoch nicht. Dann lässt sich dieser Beruf unter den­ selben Voraussetzungen ausüben wie von den Staatsangehörigen dieses Landes. Bei­ spiel: Jemand hat seine beruflichen Prü­ fungen in Deutschland nicht bestanden, kann dann dennoch in einem anderen Land in diesem Beruf tätig werden, wenn dieser Beruf dort nicht reglementiert ist. Die EU-Kommission weist aber auch da­ rauf hin, dass zwar der Beruf als solcher im anderen Land nicht reglementiert ist, doch könnte er dort als Teil eines anderen, reglementierten Berufes gesehen werden. Deshalb lautet die Empfehlung, sich auf jeden Fall bei den Behörden des Landes 129

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zu erkundigen, in dem gearbeitet werden soll, ob der Beruf dort als reglementierter Beruf gilt. Die jeweiligen nationalen Kontaktstellen für die Anerkennung von Berufsqualifi­ kationen unterstützen bei der Suche nach

der Behörde, die diese Auskunft erteilen kann. Rentner Wer sich als Rentner im Ruhestand in Richtung Süden absetzt und sich dort

noch ein wenig beruflich betätigen will, muss ebenfalls die obigen Ausführungen beachten. Es kommt nicht auf den Umfang der aus­ geübten Tätigkeit, sondern auf die jewei­ lige berufliche Tätigkeit an.

EVZ Deutschland: Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung ps. Die EU-Kommission hat für Streitig­ keiten im Netz ein zentrales Online-Portal eingerichtet. Für Verbraucher gibt es da­ mit eine neue Möglichkeit, Streitigkeiten mit Online-Händlern und Dienstleistern gütlich zu lösen. Dort finden Verbrau­ cher zugelassene Schlichtungsstellen in ganz Europa und können Schlichtungs­ verfahren von A bis Z durchführen, stellt

Die OS-Kontaktstelle befasst sich auch mit ausländischen Firmen in der EU, Island, Norwegen und Liechtenstein. das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) fest. Häufig sitzen laut EVZ die Unterneh­ men – nicht immer leicht erkennbar – in einem anderen EU-Land. Kommt es zu Streitigkeiten, stehen Verbraucher dann vor Problemen. „Eine Hürde kann die fremde Sprache sein“, erklärt Ben Bor­ sche, Projektleiter der OS-Kontaktstelle. „Letztlich schrecken aber viele vor allem aus Angst vor hohen Kosten und langwie­ rigen Gerichtsverfahren davor zurück, bei Streitigkeiten ihr Recht einzufordern.“

Online-Formular in verschiedenen Sprachen Über ein Online-Formular lässt sich eine Beschwerde auf Deutsch oder einer Spra­ che nach Wahl einreichen und die rich­ tige Schlichtungsstelle für eine gütliche Einigung finden. Die Schlichtungsent­ scheidung erhalten die Parteien am Ende des Verfahrens ebenfalls auf Deutsch. Die Verfahren sind schnell (maximal 90 Tage) und in vielen Fällen kostenlos. Um die erforderliche Neutralität und Qualität der Schlichtungsstellen zu sichern, werden sie behördlich überwacht, so das EVZ. Einzige Voraussetzung: Das Unternehmen hat seinen Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder Liechtenstein (Te­ lefon 49 7851 991 48 60 oder www.evz. de/de/ihr-problem-loesen/os-kontakt stelle/).

OECD: Regionale Unterschiede in Deutschland geringer ps. Gut 25 Jahre nach der Wiederverei­ nigung sind in Deutschland regionale Unterschiede bei den sozialen und wirt­ schaftlichen Lebensverhältnissen weit we­ niger ausgeprägt als in den meisten ande­ ren größeren OECD-Ländern. Dies geht aus der Studie „Regionen auf einen Blick 2016“ (in englischer Sprache unter www. oecd.org) hervor. Auf Basis von rund 20 Indikatoren ver­ gleicht die Studie Lebensqualität und Lebenszufriedenheit in OECD- und G20-Ländern und gibt Aufschluss über Unterschiede zwischen den verschiede­

nen subnationalen Einheiten – im Falle Deutschlands der Bundesländer. Unterschiede weitaus geringer Der Studie zufolge sind in Deutschland die regionalen Einkommensunterschie­ de weit geringer ausgeprägt als etwa in Spanien, Italien, Großbritannien oder Polen. Auch bei der Lebenserwartung sind die regionalen Unterschiede inner­ halb Deutschlands geringer als in Spani­ en oder Frankreich. Gleiches gelte für die Mordrate, die Belastung der Bevölkerung durch Luftverschmutzung, die Wahlbetei­

ligung und den sozialen Zusammenhalt. Vergleichsweise groß seien die regionalen Unterschiede bei den Wohnverhältnissen (gemessen in Räume pro Person) und beim Bildungsniveau (Anteil der Bevöl­ kerung mit Sekundarabschluss). Auch der Anteil älterer Menschen an der Bevölke­ rung ist in den Bundesländern in den ver­ gangenen Jahren unterschiedlich schnell gewachsen. Vergleichsweise groß sind auch die regionalen Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung (Zahl der Haus­ ärzte und Krankenhausbetten bezogen auf die Bevölkerung).

Wie oft Flugzeuge zu früh oder zu spät ankommen ps. Zwar heben im europäischen Flugver­ kehr vier von zehn Flugzeugen verspätet ab. Doch viele steigen auch früher auf als geplant: 17 Prozent aller Jets waren 2015 fünf bis 15 Minuten zu früh in der Luft – und 0,7 Prozent sogar noch früher. Oft sind Piloten andererseits aber auch schnel­ ler am Ziel, als der Flugplan es ausweist: 28,9 Prozent unterschritten ihre Ankunfts­ zeit im vergangenen Jahr um fünf bis 15 Minuten. Und fast jeder zehnte Flugzeug­ führer – so zeigen Zahlen der europäischen 130

Flugsicherung Eurocontrol weiter – setzte seine Maschine sogar mehr als eine Viertel­ stunde vor der vorgesehenen Landung auf. Wie oft zu spät? Fast jeder fünfte Jet hob in Europa 2015 mehr als eine Viertelstunde zu spät ab: 18,2 Prozent aller Flüge verpassten den Flugplan um mehr als 15 Minuten. Wei­ tere 21,4 Prozent hatten Verspätungen zwischen fünf und 15 Minuten. Auch die Ankunftspünktlichkeit – so geht aus

einer Statistik der Flugsicherungsbehörde Eurocontrol weiter hervor – wies star­ ke Schwankungen auf: 17,9 Prozent der Maschinen hatten „Delays“ von mehr als einer Viertelstunde und 17,7 Prozent zwi­ schen fünf und 15 Minuten.

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„Grüne Reisen“: Gütesiegel lässt auf sich warten tdt. Die von der Reisebranche seit 2011 diskutierte einheitliche Kennzeichnung nachhaltiger Touristikprodukte kommt nicht voran. Das Problem dabei sei „nicht das Wollen, sondern dass jemand für ein derartiges Zertifikat die Qualitätsverant­ wortung übernehmen muss“, so Profes­ sor Harald Zeiss. Außerdem koste ein solches Siegel Geld. Auch müssten Reise­ ver­anstalter an die Zukunftsfähigkeit von Nachhaltigkeit glauben. Dennoch gibt es seit einiger Zeit ein Förderprojekt der

Bundesregierung, bei dem die großen Fe­ rienfabriken Praxispartner sind. Doch das Thema steht innerhalb der Reise­ indus­ trie, weiß der Umweltexperte, „nicht ganz oben auf der Agenda“. Im November 2011 hatte der Deutsche Reiseverband (DRV) erstmals ein „leicht zu erkennendes und zu verstehendes Gü­ tesiegel“ für „Grüne Reisen“ angeregt. Viele Pauschalurlauber würden es begrü­ ßen: Bei einer Befragung von 7 500 Bun­ desbürgern der Forschungsgemeinschaft

Urlaub und Reisen (FUR) kam 2014 heraus, dass sich 43 Prozent ein spezielles Gütesiegel wünschen.

Terroranschläge: Zwangsversicherung für Pauschalurlauber? tdt. Die Reisebranche diskutiert eine obli­ gatorische Reisekrankenversicherung. Der Vorschlag kommt von der Allianz Glo­ bal Assistance, die Reiseveranstalter dazu bringen will, für ihre Kunden generell einen solchen Schutz abzuschließen. Dies sei auch im Interesse der Unternehmen. Der Versicherungskonzern verweist auf den Terroranschlag Mitte Januar in Istan­ bul, bei dem elf deutsche Touristen ums Leben kamen.

Würden Reiseveranstalter kurz danach mit betroffenen Kunden konfrontiert, die für die Rückführung nach Deutschland und die Krankenhauskosten bezahlen müssen, sei das „in diesem Moment nicht vertretbar“, so Allianz-Manager Olaf Nink. Geringe Mehrkosten Der Deutsche Reiseverband (DRV) lehnt eine derartige Versicherungspflicht ab.

Kunden müssten selbst über den Ab­ schluss einer Reisekrankenversicherung entscheiden. Außerdem drohe ein Preis­ sprung bei Pauschalreisen. Der Versicherungsexperte hält dagegen, dass sich die Mehrkosten nur „auf wenige Euro“ belaufen. „Die Leute zahlen 5,50 Euro für einen Cappuccino, aber für eine Auslandskrankenversicherung ist kein Geld da“, so Nink. „Das kann ich nicht glauben.“

zwischen drei deutschen Städten – Berlin, Frankfurt am Main und München – pen­ deln, finden sich mindestens 100 Nutzer. In der Planung sind auch Passagen zwi­ schen Mallorca und Ibiza. In USA wird eine einmalige Aufnahme­ gebühr in Höhe von 1 000 Dollar – um­ gerechnet gut 900 Euro – fällig, dazu

kommt ein monatlicher Mitgliedsbeitrag von 2 000 Dollar. Danach kann man auf dem Streckennetz unbegrenzt fliegen. Dieses Geschäftsmo­ dell gilt auch in Europa, allerdings liegen die Tarife höher: Zum Start zahlt man 1 300 Euro und dann Monat für Monat 3 250 Euro.

Fliegen mit Flatrate tdt. Fliegen per Flatrate kommt nach Eu­ ropa. Die kalifornische Surf Air, die seit Juni 2013 dieses Geschäft an der West­ küste der USA betreibt und mittlerweile 85 Flüge pro Tag zwischen zwölf Zielen anbietet, nimmt ab Oktober Kurs auf Cannes, Dublin, Genf, London, Paris und Zürich. Ab 2017 will die Airline auch

KURZNACHRICHTEN Lufthansa: Bahnanreise teurer tdt. Deutschlands größte Fluggesellschaft nimmt jetzt vier Euro mehr für die Bahn­ anreise zum Flughafen. Die Preise für „Rail & Fly“ steigen bei der Deutschen Lufthan­ sa (LH) für die einfache Fahrt in der zwei­ ten Klasse auf 33 Euro und auf 59 Euro in der ersten Klasse. Einige Mitbewerber der LH – wie etwa Emirates, ­Korean Air oder American Airlines – geben die Bahntickets an ihre Fluggäste gratis ab. Flugreisen: Internet Mangelware tdt. Internet an Bord ist bei vielen Airlines Mangelware. Nur 18 der 57 größten euro­ päischen Fluggesellschaften bieten diesen Service – aber nicht auf allen Routen und in allen Jets. Außerdem kommen auf Pas­ Auslandsimmobilien 5/2016

sagiere zum Teil hohe Kosten zu. Air Berlin etwa nimmt für 60 Minuten Netzzugang mit 50 MB Dateivolumen 8,90 Euro. Nur bei einer einzigen Fluggesellschaft – so zeigt eine Übersicht des Vergleichsportals Check 24 weiter – kommen Reisende gra­ tis ins Netz: Billigflieger Norwegian Air nimmt nichts für das Surfen. Buchungsportal für Camper tdt. Campinglätze lassen sich nun auch über spezielle Portale buchen: Mit www. campday.de und www.getacamp.com bie­ ten gleich zwei Start-ups ihre Dienste an. Zuvor gab es nur Portale, die über Plätze informierten, aber nicht buchbar mach­ ten. Die beiden Newcomer aus Freiburg und Berlin ähneln mit ihrem Service er­

folgreichen Hotelportalen und orientie­ ren sich an einem Unternehmen aus den USA: www.hipcamp.com offeriert dort mittlerweile 280 000 private und öffent­ liche Stellplätze. Fernbusse: Namenswechsel tdt. Deutschlands größte Fernbus-Linie verabschiedet sich von ihrer Doppelmar­ ke: „MeinFernbus FlixBus“ heißt jetzt nur noch „FlixBus“, auch weil dieser Namen „international eingängiger“ ist. Die rund 1 000 grünen Busse rollen mittlerweile durch 18 Länder in Europa. Flugsessel gegen Gebot tdt. Auf dem Flugreisen-Markt macht eine neue Geschäftsidee von sich reden: 131

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Airlines versteigern in den Touristenab­ teilen Sitze, die leer zu bleiben drohen. Schon zwei Portale vermitteln solche Plät­ ze: Jump on (www.gojumpon.com) aus Kanada und Bidflyer (www.bidflyer.com) aus Israel. Die Unternehmen profitieren von dem riesigen Angebot unverkaufter Flugsessel: Fast eine Milliarde fliegen 2016 ohne Fluggäste durch die Luft. Das Ge­ schäftsmodell ist einfach: Reisende bieten auf den Portalen für die dort eingestellten

Ladenhüter der Airlines einen gewissen Preis. Wird dieser von der Fluggesellschaft akzeptiert, steht die Buchung sofort. Liegt der Preis unter ihrer Vorstellung, teilt sie spätestens 48 Stunden vor Abflug mit, ob sie dennoch einverstanden ist – und der Kunde mitgenommen wird. „Integraler Teil von Notfallplänen“ tdt. Die „globale Bedrohung“ des Touris­ mus bremst die Reiselust nicht. Doch es

gelte sicherzustellen, dass der Tourismus „integraler Teil von Notfallplänen auf glo­ baler, regionaler und nationaler Ebene“ wird, so Taleb Rifai, Generalsekretär der Welttourismusorganisation UNWTO. In den ersten vier Monaten waren 348 Milli­ onen Touristen grenzüberschreitend unter­ wegs, 5,3 Prozent mehr als im Vergleichs­ zeitraum des Vorjahres. Zwischen Mai und August 2016 erwartet die UNWTO sogar eine halbe Milliarde Auslandstouristen.

IMMOBILIEN INTERNATIONAL Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: BVerG setzt Frist ps. 2014 hatte der Erste Senat des Bun­ desverfassungsgericht (BVerG) §§  13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaft­ steuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzge­ ber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, hat der Vorsitzen­ de des Ersten Senats des Bundesverfas­ sungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirch­ hof, der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt, „dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorge­ hen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerge­ setz befassen wird“. Armutszeugnis Eine gesetzliche Neuregelung lässt also weiterhin auf sich warten, weil sich Bun­ destag und Bundesrat nicht einig werden.

Diese immer noch ausstehende Neuregelung ist ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber bzw. für die Abgeordneten auf Bundes- und Länderebene. Eine Neuregelung wird auch für Immobilien in Frankreich, Italien und Spanien gelten, falls der Erblasser, der Erbe, die beschenkte Person oder der Schenker ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sonstige Sonderfälle zur Anwendung kommen. Für Fragen wie bekannt: 0761/55012 zu den üblichen Beratungszeiten. Die Fristversäumnis ist ein Armutszeug­ nis für die beteiligten Kreise. Leider darf man nicht darauf hoffen, dass das Gesetz ersatzlos wegfällt, wenn auch die neu ge­ setzte Frist nicht eingehalten wird. So ist der Druck dieser neuen Fristsetzung eher zweifelhaft. Auch fürs Ausland Das deutsche Erbschaft- und Schenkung­ steuergesetz ist auch für ausländischen Grundbesitz von Bedeutung. Wird bei­ spielsweise eine spanische, italienische

oder französische Zweitwohnsitzimmo­ bilie vererbt, fällt auch in Deutschland grundsätzlich Erbschaftsteuer an, wobei aber die im Ausland gezahlte Erbschaft­ steuer anteilig angerechnet werden kann. Voraussetzung ist nur, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Für Schenkungen dieser Zweitwohnsitze gilt Entsprechendes: Voraussetzung ist nur, dass der Schenker oder die beschenk­ te Person seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Aktuelle Analyse: Bau- und Leistungsbeschreibungen erfüllen Mindestanforderungen nicht ps. Bereits seit 2003 gibt es „Mindestan­ forderungen an Bau- und Leistungsbe­ schreibungen für Ein- und Zweifamilien­ häuser“. Doch auch heute noch erfüllen viele Ver­ tragswerke die Anforderungen dieses In­ stru­ments nicht, das im Rahmen der „Ini­

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tiative kostengünstig qualitätsbewusst bau­ en“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung entwickelt und 2008/2009 novelliert wurde. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund e. V. hin: „Für Bauherren können sich daraus zum Teil erhebliche Risiken ergeben.“

Erheblicher Verbesserungsbedarf In einer aktuellen Analyse hat die Ver­ braucherschutzorganisation BauherrenSchutzbund e. V. (BSB) in Zusammen­ arbeit mit dem Institut für Bauforschung e. V. Hannover (IFB) 100 Bau- und Leis­ tungsbeschreibungen von Generalunter­ nehmen, Generalübernehmern und Bau­ trägern unter die Lupe genommen. Kei­ nes der untersuchten Vertragswerke erfüll­ te die definierten Mindestanforderungen vollständig. Immerhin sind im Vergleich zur Vorgängerstudie von BSB und IFB aus 2010 leichte Verbesserungen festzustellen, wird in einer Pressemitteilung konsta­ tiert. So seien 2016 bei 72 Prozent die Auslandsimmobilien 5/2016

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Leistungen zumindest im Wesentlichen vollständig, aber nicht durchgehend kon­ kret beschrieben gewesen, 2010 traf dies nur bei 53 Prozent zu. Entwarnung gibt der BSB für Verbraucher dennoch nicht, denn selbst hier müssen Bauherren noch mit einer Reihe von nachteiligen und mit erheblichen Kosten- und Qualitätsrisiken verbundenen Regelungen in den Bauund Leistungsbeschreibungen rechnen. Unzureichend beschrieben Besonders negativ schnitten in der aktu­ ellen Studie die Bereiche „Übergabe der Unterlagen und technischen Nachweise“, die „Planung und Bauleitung“, die „Bau­ stelleneinrichtung“ und die „Außenanla­ gen“ ab, die überwiegend unzureichend beschrieben waren. Verbesserungen gab es laut Pressemitteilung in der Gesamt­ bewertung der Bereiche „Ausstattung“, „Allgemeine Objektangaben“ sowie mit Abstrichen auch bei „Haustechnischen Anlagen“ und dem „Rohbau“. Die Studie bewertet sie mindestens als „im Wesentlichen vollständig“ beschrie­ ben. Anlass zu anhaltender Kritik sehen die Verfasser der Analyse, wie schon in 2010, u. a. bei der „Nutzung regenerati­ ver Energien“ sowie „Schutz/Sicherheit bei Elektroanlagen“. Kosten- und Haftungsrisiken Alle vom Bauherren-Bund beschriebe­ nen Risiken können gleichermaßen im Ausland auftreten bzw. sind noch wahr­ scheinlicher aufgrund von Sprachschwie­ rigkeiten. Mangelhafte Leistungsbeschrei­ bungen können für Bauherren erhebliche Risiken nach sich ziehen. Kostenrisiken entstehen zum Beispiel, wenn der Bau­

Ausländische Bauverträge sind umso schwieriger, als noch Sprachschwierigkeiten hinzukommen und die Bauherren seltenst vor Ort sind. Wer im Ausland baut, begibt sich in aller Regel auf einen schwierigen und steinigen Weg. Dass Fertigstellungsfristen nicht eingehalten werden, darauf sollten sich potenzielle Bauherren ebenfalls einrichten. herr bestimmte Leistungen als Vertragsbe­ standteil erwartet, diese aber nicht genau definiert sind und zusätzliche, nicht ein­ geplante Kosten entstehen. Bei ungenauen Angaben zur Beschaffen­ heit und Qualität von Bauteilen kann der Bauherr verschiedene Angebote nur schwer vergleichen, um das vorteilhafteste Preis-Leistungs-Verhältnis herausfinden. Ungenaue Beschreibungen bergen auch das Risiko von Mängeln und Folgeschä­ den am Haus, wenn bestimmte Leis­ tungen dadurch mangelhaft ausgeführt werden. Wenn beispielsweise durch un­ genaue Baubeschreibungen eine Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert oder der Bauherr nicht versichert ist, können schlimmstenfalls straf- oder zivilrechtliche Verfolgung drohen und Vermögensschä­ den nach sich ziehen. Vorsicht geboten ist laut der Studie bei Formulierungen wie „Versicherung und sonstige Baunebenkosten sind vom Bau­ herren zu zahlen“ oder „Ein Grundstücks­ entwässerungsplan kann als Zusatz ver­ einbart werden“, die für den Bauherren Kostenrisiken nach sich ziehen und den

Vergleich mit anderen Angeboten er­ schweren. Formulierungen wie „… oder gleichwertig“ öffnen Tür und Tor für den Einbau von No-Name-Produkten, deren Preis und Herkunft kaum zu ermitteln sind. Und wenn der Bauherr laut Leis­ tungsbeschreibung für die „Sicherung der Baustelle“ selbst verantwortlich ist, trägt er nicht nur ein hohes Kostenrisi­ ko, sondern schlimmstenfalls auch juris­ tische Konsequenzen. Durch die aktuelle Studie sieht sich der BSB in seiner For­ derung bestätigt, Mindeststandards für Bau- und Leistungsbeschreibungen auch gesetzlich zu verankern (www.bsb-ev.de/­ presseservice). Was tun im Ausland? Ausländische Bauverträge sind umso schwieriger, als noch Sprachschwierigkei­ ten hinzukommen und die Bauherren sel­ tenst vor Ort sind. Wer im Ausland baut, begibt sich in aller Regel auf einen schwie­ rigen und steinigen Weg. Dass Fertigstel­ lungsfristen nicht eingehalten werden, darauf sollten sich potenzielle Bauherren ebenfalls einrichten. Hinzu kommt noch, dass es schon sehr schwierig sein kann, die baurechtlichen Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen und richtig einzuschätzen. Auch in dieser Hinsicht tun sich Ausländer oftmals sehr schwer. Wer ein gebrauchtes Objekt kauft, hat es in aller Regel einfacher. Eventuell lässt sich ein Objekt mit kleineren Umbau­ maßnahmen passend machen. Wer im Ausland bauen will, sollte dies nur mit einer vertrauenswürdigen Person vor Ort in Angriff nehmen, mit der man sich auch sprachlich gut verständigen kann.

Deloitte Property Index 2016: Deutliches Stadt-Land-Gefälle ps. Wie viel Quadratmeter bekommt man für 200 000 Euro, lautete die von Deloitte selbst gestellte Frage an den dies­ jährigen Eigentums-Index. Er zeigt ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. In den größten europäischen Städten kann man für 200 000 Euro im Durchschnitt eine 89 m² große Wohnung kaufen. Unter Einbezug von Stadt und Land erhält man für denselben Betrag in den europäischen Ländern durchschnittlich rund 114 m². Die kleinsten Wohnungen bekommt man im Vereinigten Königreich. Dort reicht es gerade einmal für ein 39 m² großes Ein­ zimmerapartment, im Zentrum von Lon­ don sogar nur für 11 m². „Das Preisgefälle zwischen Stadt und Land nimmt europa­ Auslandsimmobilien 5/2016

Der Deloitte Property Index vergleicht „Wohnungsmarkt und Wohnmarkttrends in ausgewählten, hauptsächlich europäischen Ländern“ (kostenloser Download www2.deloitte.com). Von den im Artikel genannten Durchschnittspreisen sind größere Abweichungen nach oben und unten möglich. weit weiter zu. Die Bewohner der großen Städte müssen immer mehr Geld für im­ mer weniger Wohnfläche aufbringen“, er­ klärt Alexander Hohendanner, Partner bei Deloitte Österreich. „Dieser Trend wird auch in Zukunft unverändert anhalten.“ Österreich beim Wohnungsbau vorne Im Jahr 2015 errichtete Österreich im Eu­ ropavergleich weiterhin die meisten Wohn­ neubauten pro Einwohner: 6,2 Wohnun­

gen wurden pro 1 000 Einwohner fertig­ gestellt. Österreich liegt damit 55 % über dem Durchschnittswert der 28 EU-Länder. Bewilligt bzw. mit dem Bau gestartet wur­ den 7,5 Wohnungen pro 1 000 Einwohner, dies bedeutet e­ inen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Auch Frankreich baut stetig neue Wohnungen und liegt auf Platz zwei. Den geringsten Wert verzeich­ net Portugal mit nur 0,7 fertiggestellten Wohnungen pro 1 000 Einwohner. 133

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Wie viele Bruttojahresgehälter? Die erschwinglichsten Neubauwohnun­ gen bekomme man in Deutschland, wo man im Schnitt nur 3,2 Bruttojahresge­ hälter für 70 m² Wohnfläche sparen müs­ se, so der Deloitte-Index. Die Österrei­ cher reihen sich gemeinsam mit Spanien, Tschechien und Portugal im Mittelfeld ein. Sie müssen weiterhin rund sechs Bruttojahresgehälter aufbringen. Am teu­ ersten ist es im Vereinigten Königreich: Fast elf Bruttojahresgehälter müssen die Briten für ein Eigenheim aufwenden.

schnittlich um 27 % angestiegen sind. Auch in Israel und Spanien sind die Stei­ gerungen mit jeweils knapp 11 % be­ achtlich. In Österreich und Deutschland gab es nur einen kleinen Preisanstieg bei Neubauwohnungen. Österreicher müs­ sen 0,3 % mehr bezahlen, die Deutschen 3,2 %. Deutlich gefallen sind die Preise in Russland. Dort bezahlte man im Ver­ gleich zum Vorjahr 27 % weniger, wobei diese Preissenkung in erster Linie auf die Abwertung des Rubels gegenüber dem Euro zurückzuführen ist.

Größter Preisanstieg in Irland Den größten Preisanstieg bei Neubauten verzeichnet Irland, wo die Preise durch­

Höchste Quadratmeterpreise Die höchsten durchschnittlichen Quad­ ratmeterpreise bezahlt man laut Property-

Index mit über 5 000 Euro im Vereinigten Königreich. Frankreich folgt dicht dahin­ ter mit etwa 4 000 Euro pro Quadratme­ ter. Den niedrigsten Quadratmeterpreis hat Russland mit Preisen deutlich unter 1 000  Euro. Von diesen Durchschnittspreisen sind größere Abweichungen nach oben und unten möglich, lässt sich anfügen. Es kommt immer auf das konkrete Objekt an, dessen Wert individuell ermittelt wer­ den muss. Gewisse Tendenzen lassen sich aber durchaus ableiten, nämlich das zuneh­ mende Stadt-Land-Gefälle und über­ durchschnittliche Preissteigerungen in den großen Städten.

FeWo-direkt: „Bis zu acht Prozent Bruttorendite“ ps. In einer Pressemitteilung teilt das Fe­ rienhausvermietungsportal mit, dass mit Jahresmieteinnahmen von durchschnitt­ lich 14 500 Euro und einer möglichen Bruttorendite von bis zu acht Prozent in Deutschland die Ferienimmobilie als An­ lageform immer attraktiver werde. Vor­ rangiges Kaufmotiv sei eine lukrative Ver­ mietung. Käufer stellen daher höhere An­ sprüche an Qualität und Ausstattung der Objekte, um Urlaubererwartungen gerecht zu werden, so der Hinweis von FeWo. Was bedeutet Bruttorendite? Dieser Begriff ist gesetzlich nicht definiert, sodass immer nachgefragt werden sollte, was im jeweiligen Einzelfall gemeint ist. Grundsätzlich wird man als Brutto­ mietrendite die Jahresbruttomieteinnah­ men im Verhältnis zum Kaufpreis der Immobilie (inklusive oder exklusive Kauf­

nebenkosten) nehmen können. Allerdings ist die Aussagekraft sehr beschränkt, denn jeder Vermieter hat ja laufende Ausgaben und immer mal wieder Renovierungsund Sanierungskosten usw. Nettomietrendite Wer sich also seine Vermietungsrendite nicht schön rechnen will, nimmt nicht die Bruttorendite, sondern die Mietein­ nahmen im Verhältnis zu den Kosten, die im Zusammenhang mit der Immobilie und der Vermietung anfallen. Noch genauer wird die „Rechnung“, wenn man etwaige Zinskosten für Fremd­ kapital, Abschreibungen für das Gebäude, Rücklagen und Rückstellungen berück­ sichtigt. Allerdings dürfte die Rendite dann auf wenige Prozente zusammenge­ schrumpft sein. Aber auch damit lässt sich je nach Einzelfall sehr gut leben.

Steuern In der Anfangsphase einer Vermietung sind Verluste nicht ungewöhnlich. Falls sie steu­ erlich berücksichtigt werden können, hilft dies den Verlust besser zu verkraften. Falls die Ferienimmobilie teils eigengenutzt, teils vermietet wird, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Nur auf diese Weise lässt sich eine realistische Rendite errechnen, außerdem ist diese Aufteilung der Kosten steuerlich vorgeschrieben. Verluste aus der Vermietung einer italienischen oder fran­ zösischen Immobilie dürfen in Deutsch­ land nicht verrechnet werden – im Gegen­ satz zu Verlusten aus der Vermietung einer spanischen Immobilie (und es sich nicht um Liebhaberei handelt). Andererseits sind in Deutschland nur Überschüsse der Ver­ mietung der spanischen Immobilie steuer­ pflichtig, dagegen nicht die Überschüsse aus Italien oder Frankreich.

„AnaCredit“: Weltweit größtes Kreditregister geplant ps. Die Ausführungen der Deutschen Bundesbank lesen sich nicht ganz einfach: „Der EZB-Rat billigte am 18. Mai 2016 die Verordnung zur Implementierung ei­ nes granularen statistischen Kreditmelde­ wesens („ECB Regulation on the collec­ tion of granular credit and credit risk data – AnaCredit“). Sie tritt zum 31. Dezem­ ber 2017 in Kraft.“ AnaCredit steht für „Analytical Credit Datasets“, eine Art Kreditregister. Vor­ gesehen ist eine neuartige Erhebungsme­ thodik auf Einzelkreditebene („Loan-by-­ Loan“). „Es entsteht ein granularer Da­ tensatz, der bedarfsgerechte Auswertun­ gen auf verschiedenen Aggregationsstufen ermöglicht“, so die Bundesbank. 134

Das neue System diene vielfältigen Nut­ zungszwecken innerhalb und außerhalb des europäischen Systems der Zentral­ banken („collect data only once“). Im Zuge der Finanzkrise habe sich nämlich gezeigt, dass die aggregierten Statistiken für die Analyse häufig nicht ausreichten. Der neue granulare Datensatz soll diese Datenlücke schließen. Hoher Aufwand, viele Daten Manche sprechen auch von einem unnö­ tigen bürokratischen Aufwand bzw. von einer Datenkrake. Wer einen Kredit bean­ tragt, wird grundsätzlich mit einer umfas­ senden Abfrage vertraulicher Daten rech­ nen müssen, wobei die jetzige Regelung

schon eine Reduzierung der ursprünglich geforderten Daten beinhaltet. Ursprüng­ lich wollte man auch kleinste Kredite erfassen. Das Kreditregister wird stufen­ weise eingeführt, ab 2020 erhebt die EZB Meldedaten auch von Einzelpersonen, sofern Wohnungsbaudarlehen betroffen sind oder es sich um Einzelkaufleute oder Personengesellschaften handelt. In einer ersten Stufe ab September 2018 müssen Banken detaillierte Daten zu al­ len Krediten von einem Volumen über 25 000 Euro, die an eine nichtnatürliche Person vergeben werden, an die jeweilige nationale Notenbank melden. Dies be­ trifft hauptsächlich den deutschen Mit­ telstand. Auslandsimmobilien 5/2016

FRANKREICH

FRANKREICH IMMOBILIEN

Reform des Vertragsrechts: Mehr Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer km. Nach mehr als 100 Jahren fast un­ berührten Vertragsrechts hat Frankreich eine Schuldrechtsreform beschlossen. Die neuen Vorschriften werden für alle ab 1.10.2016 geschlossenen Verträge gelten und sollen verständlichere und leicht an­ wendbare Regelungen enthalten. Insbesondere im vorvertraglichen Bereich soll mehr Rechtssicherheit geschaffen wer­ den, was auch Immobilienbesitzer oder solche, die es werden wollen, berühren wird. Viele der nun kodifizierten Rechts­ sätze gab es allerdings bereits in der fran­ zösischen Rechtsprechung, wie z. B. „la bonne foi“ – Treu und Glauben (bei uns: § 242 BGB). Vorvertragliche (Immobilien-) Verhandlungen In Deutschland auch bis zur Schuld­ rechtsreform aus dem Jahr 2002 nur als Rechtssatz „culpa in contrahendo/c. i. c.“ bekannt und dann in § 311 BGB kodifi­ ziert, normiert er die schuldhafte Verlet­ zung von Pflichten aus einem vorvertrag­ lichen Schuldverhältnis – also bevor sich die Parteien vertraglich gebunden haben. Wer nun gem. Art. 1112 Code Civil neue

Fassung Schadensersatz von der anderen Partei verlangen möchte, muss darlegen, dass man einen Vertrag mit der anderen Partei hätte abschließen können und dass dieser Vertragsabschluss nicht erfolgt ist und auch nicht mehr erfolgen kann. Ersetzt wird allerdings nur der Schaden, der in der entgangenen Möglichkeit liegt, den Vertrag stattdessen mit einem Dritten zu schließen – wenn einem also während der Vertragsverhandlungen ein „Schnäpp­ chen“ o. Ä. entgangen ist. Widerruf eines Angebots nicht möglich Auch im Immobiliengeschäft werden häufig offres angeboten. Nun wird im neu­ en Art. 1116 Code Civil festgelegt, dass dieses Angebot grundsätzlich nicht wider­ ruflich ist. Erlaubt ist aber, eine Wider­ rufsmöglichkeit in den Text einzubauen oder – was bereits üblich ist – eine kurze Bindungsfrist festzulegen. Vorverträge sind verbindlich Weithin verbreitet sind in Frankreich die Vorverträge als compromis de vente, in der sich der Käufer und der Verkäufer bereits gegenseitig verpflichten. Es gibt aber auch

einseitig verpflichtende Versprechen, eine sog. promesse unilaterale. Hier verpflichtet sich nur der Verkäufer, und der Käufer kann innerhalb einer bestimmten Frist das Angebot annehmen. Ruderte der Verkäufer zurück, war er bisher nur schadensersatz­ pflichtig. Jetzt hat der Käufer ein Recht auf Erfüllung und Vollzug des Kaufvertrags. Vorvertragliche Informationspflicht Im neuen Art. 1112-2 Code Civil ist nun die „devoir d’information“ geregelt. Alle Umstände, die für die Willensbildung der einen Partei (z. B. Immobilienkäu­ fer) wichtig und ihr nicht bekannt sind, müssen offengelegt werden. Wird dagegen verstoßen, kann dies bei besonders wich­ tigen Umständen bis zur Nichtigkeit des Vertrages führen. Rücktritt vom Vertrag Bisher konnte ein Vertrag in Frankreich nicht einseitig durch Rücktritt gelöst wer­ den, sondern musste durch ein Gericht aufgelöst werden. Jetzt kann ein Rück­ tritt bei einer schweren Pflichtverletzung (Art. 1224 Code Civil) ausgesprochen werden.

Vorgehensweise bei problematischer Erbabwicklung km. Hat man eine Immobilie in Frank­ reich geerbt, müssen erst alle Formali­ täten erledigt werden. Das geht relativ zügig, wenn alle Erben mit der Erbfolge einverstanden sind und sich aktiv an der Erbabwicklung beteiligen. Oft winkt ein Verkaufserlös, aber selbst das scheint eini­ ge Erben nicht zu beeindrucken: Manche reagieren einfach nicht. Diese Erbabwick­ lungen können sich sehr zum Leid der „aktiven“ Erben über Jahre hinziehen. Das muss nicht sein. Ist französisches Erb­ recht anwendbar – also bei Tod des Erb­ lassers vor dem 17.8.2015, bei Wahl des französischen Erbrechts oder gewöhnli­ chen Aufenthaltes des Erblassers in Frank­ reich – gibt es die Möglichkeit, den Erben eine formalisierte Annahmefrist zu setzen. Ist diese verstrichen, gilt die Erbschaft als angenommen. Auslandsimmobilien 5/2016

Konkrete Vorgehensweise Der „aktive“ Erbe beruft sich auf Art. 771 und 772 Code Civil. Er beauftragt (meist durch einen französischen Anwalt) einen französischen huissier (Gerichtsvollzie­ her), der tätig werden kann, wenn sich der andere Erbe vier Monate nach Eröffnung der Nachlasssache nicht gemeldet hat. Der huissier wendet sich mit einer sommation (Aufforderung) an das Amtsgericht des Wohnorts des „passiven“ Erben. Das Amtsgericht stellt diesem sodann die Auf­ forderung des huissiers zu, innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzu­ geben. Diese Stellungnahme soll an den mit der Erbschaft befassten französischen Notar gerichtet sein und angeben, ob die Erb­ schaft angenommen wird („si vous acceptez purement et simplement la succession“),

ausgeschlagen wird („si vous y renoncez“) oder ob die Erbschaft unter Vorbehalt der Haftung aus dem Nachlass angenommen wird („si vous acceptez la succession à concurrence de l’actif net“). Verstreicht diese Frist ohne eine Reaktion des „passiven“ Erben gilt die Erbschaft als angenommen: „l’héritier est réputé acceptant pur et simple“, was der Notar sodann förmlich feststellt. Diese Vorgehensweise ist unbedingt zu beachten, eine einfache Aufforderung, auch durch einen Anwalt, mit In-VerzugSetzung reicht nicht aus. Warum ist die Erbabwicklung so ­wichtig? Der französische Notar ist nicht nur für die Eigentumsumschreibung zuständig, er fertigt auch die von den Erben zu un­ 135

FRANKREICH

terschreibende Erbschaftssteuererklärung. Haben die Erben den Wohnsitz außerhalb Frankreichs, also z. B. in Deutschland, beträgt die Frist zur Abgabe der Erb­ schaftssteuererklärung ein Jahr ab Tod des Erblassers. Ansonsten drohen Zuschläge

und Verzugszinsen in nicht unbeträchtli­ cher Höhe. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen ein Erbfall in der Familie in Bezug auf Frankreich nicht geregelt wur­ de und die lange, manchmal Jahrzehnte, zurückliegen. Hier gilt: Erbabwicklung in

Angriff nehmen. Von der Steuerbehörde ist grundsätzlich nach 10 Jahren nichts mehr zu befürchten. Sollte die Immobilie jedoch irgendwann einmal verkauft wer­ den, muss die Immobilie auf die aktuellen Eigentümer eingetragen sein.

ZEV: Broschüre „Immobilienkauf in Frankreich“ ps. Die vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. herausgegebene kleine Broschüre lässt sich gut für einen ersten Überblick über den Immobilien­

kauf in Frankreich nutzen (Stand Mai 2016). Die 18-seitige Broschüre ist kos­ tenlos entweder gedruckt oder als pdfDatei unter www.cec-zev.eu erhältlich. Es

gibt viele hilfreiche Hinweise und Emp­ fehlungen und einen Adressenteil. Dass unsere Schutzvereinigung ebenfalls aufge­ führt ist, ist natürlich sehr erfreulich.

Ökohaus am Waldrand 65 km westlich von Straßburg. 75qm Wfl., 2 500 qm Wiese und Wald. Solar und PV, hydr. Widder, Kachelöfen. Kleiner Bach und sep. Sommerhaus (ganzjährig bewohnbar). Einkünfte aus Ferienvermietung. 125 Tausend €. Tel 00 33 329 412165.

Aktuelle Immobilienartikel und Marktberichte* lefigaro.fr vom 2.8.2016 Immobilier: les taux des crédits continuent leur chute km. Die Zinsen fallen in Frankreich wei­ ter: von durchschnittlich 1,62 % im Juni 2016 auf 1,55 % im Juli 2016. Kredite werden durchschnittlich für 222 Monate (18,5 Jahre) in Bezug auf Altbauten auf­

Colmar

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genommen. Für Neubauten verpflichten sich Käufer im Durchschnitt für 233 Mo­ nate (19,41 Jahre). Die niedrigen Zinsen erlauben auch fi­ nanzschwächeren Käufern den Zugang zum Immobilieneigentum. Für Deutsche, die eine Immobilie in Frankreich erwer­ ben, lohnt sich der Vergleich zwischen deutschen und franzö­ sischen Krediten. Aller­ dings nehmen deutsche Banken grundsätzlich nur eine deutsche Immobilie als Sicherheit. Lemonde.fr vom 8.7.2016 Fuite d’eau: la commune devait prévenir son abonnée km. Eine Dame in der région Haute-Vienne bekam eine Wasserrechnung in Höhe 8  154 Euro. Sie hatte an ihren normalen Verbrauchsgewohnheiten nichts geändert und war entsprechend schockiert. Sie verweigerte die Zah­

lung. Die Gemeinde klagte und verlor in zwei Instanzen, weil sie die Dame nicht über den gesteigerten Wasserverbrauch (wohl in Folge eines Wasserrohrbruches) informiert hatte. Allerdings musste die Beklagte das Doppelte des normalen Was­ serverbrauches zahlen (Art. 2 des Gesetzes vom 17.5.2011). lavieimmo.com vom 25.7.2016 Immobilier: „2016 sera une bonne année“ km. Interview mit Fabrice Abraham, directeur général des Immobiliennetzwerkes Guy Hochet, über den aktuellen Immobi­ lienmarkt, Preise und Schattenseiten des Jahres 2016. Er stellt optimistisch ein gutes Jahr in Aussicht und betont, dass auch die Zinsen weiter fallen werden. Insbesondere seien auch Erstkäufer mittlerweile an großer Zahl vorhanden, was den Markt beleben würde. Als Perspektive nennt er einen Preisanstieg auf nationalem Niveau in Höhe von bis zu 1,5 %. * Einen einfachen Zugriff auf die Artikel haben Sie mit der Eingabe der zitierten Artikelüberschrift in eine Suchmaschine, zum Beispiel bei www.google.de. Auslandsimmobilien 5/2016

FRANKREICH

F+D

„mobiklasse.de“ und Deutschlernen in Frankreich ps. Partnerorganisationen des Programms „mobiklasse.de“ sind laut Angaben der deutschen Botschaft in Paris das DeutschFranzösische Jugendwerk, MercedesFrankreich, das Goethe-Institut, die Ver­ einigung der deutsch-französischen Häu­ ser und das französische Bildungsministe­ rium. Aufgabe der deutschen Botschaft und der Kulturmittler in Frankreich sei es, die französischen Partner mit innovati­ ven Programmen bei der Förderung von

Deutsch zu unterstützen. Er lobte die Vielfalt derartiger Angebote. Eines der sichtbarsten Projekte sei das Programm „mobiklasse.de“: „mobiklasse.de ist ein seit 2001 bestehendes Kooperations-Pro­ jekt, das der innovativen Förderung der deutschen Sprache und Kultur an schuli­ schen Einrichtungen dient. An 11 Stand­ orten (Lille, Nancy, Caen, Paris, Dijon, Nantes, Lyon, Aix-en-Provence, Nizza, Toulouse, Bordeaux) in Frankreich besu­ chen ausgebildete, mit Mercedes Citans

ausgestattete Lektorinnen Grund- und Mittelschulen, um in verschieden gestal­ teten Unterrichtseinheiten den Schülern Lust auf Deutsch und Deutschland zu machen und ein lebendiges, modernes Deutschlandbild zu vermitteln.“ Insbesondere ziele das Programm dar­ auf ab, Schüler und Eltern zur Wahl von Deutsch als zweiter Fremdsprache zu mo­ tivieren. Es sei das Pendant zu dem seit 2002 in Deutschland bestehendem Pro­ gramm FranceMobil.

VERKEHR

Atout France: „Verkehrsregeln peinlich genau nehmen“ ps. In einem sogenannten „Kleiner Ur­ laubsknigge“ wird von der Französischen Zentrale für Tourismus u. a. zur peinlich genauen Einhaltung der Verkehrsregeln aufgerufen. Andernfalls komme es zu ­einer unliebsamen Bekanntschaft mit der französischen Gendarmerie und hohen Geldbußen, wovon nicht nur Touristen betroffen seien, sondern auch bei Franzo­ sen keine Ausnahme gemacht werde (de. rendezvousenfrance.com/de/info/kleinerurlaubsknigge). Mit dem Auto Auch wenn man leicht den Eindruck gewinnen könne, dass man es in Frank­ reich mit Verkehrsregeln nicht so genau nimmt, so sollte man sich doch peinlich genau daran halten. Dies gelte vor allem für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Landstraßen und Autobahnen. Die fran­ zösische Gendarmerie stehe am Straßen­ rand und kassiere bei Verstößen jeglicher Art eine beträchtliche Summe. Und dies nicht, wie gern unterstellt wird, nur bei Touristen, sondern von allen, stellt die Tourismuszentrale klar. TGV Für die Fahrt mit dem TGV innerhalb Frankreichs wird eine Reservierung be­ nötigt, diese ist obligatorisch und wird in der Regel zusammen mit der Fahrkarte verkauft. Die Türen eines TGV schließen bereits zwei Minuten vor der Abfahrtszeit und gehen dann auch nicht mehr auf. Da­ her sei es wichtig, mindestens fünf Minu­ ten vor Abfahrt am Bahnsteig zu sein. Die Auslandsimmobilien 5/2016

Fahrkarten müssen vor dem Einsteigen in den Zug entwertet werden (außer OnlineTickets). Hierfür gibt es am Anfang der Bahnsteige gelb-orange Entwerter. Er­ gänzend lässt sich anmerken, dass man die Fahrkarte einfach in den Automaten – Composteur – schieben und abstempeln kann. Die Reservierung ist im Preis inbe­ griffen. Alle Gepäckstücke, die man mit in den Zug nimmt, müssen mit Adressanhän­ gern versehen sein, andernfalls werden sie vom Bahnpersonal konfisziert. Für das große Gepäck gibt es nur jeweils am An­ fang und Ende der Abteile sowie in der Mitte separate Gepäckablagen. Pariser Metro Die Tourismuszentrale macht ausdrück­ lich darauf aufmerksam, dass man in der Pariser Metro gut auf die Wertsachen auf­ passen soll, gerade tagsüber werde im Ge­ dränge oft gestohlen. Wertsachen sollen

deshalb am besten direkt am Körper ge­ tragen werden, denn „Taschen und Ruck­ säcke sind schnell aufgeschlitzt“. Im Bus Möchte man an einer Haltestelle in einen Bus steigen, so müsse man diesem mittels Handzeichen signalisieren, dass man gern zusteigen möchte. Andernfalls fährt er an der Haltestelle vorbei. In der Regel könne man Einzelfahrscheine beim Fahrer erwerben. Es gibt jedoch im­ mer häufiger auch Fahrscheinautomaten, an denen man Tickets kaufen kann. Als Fußgänger „An Fußgängerüberwegen ist Vorsicht geboten!“ Denn die Franzosen halten nur selten an den Zebrastreifen an, so die Tou­ rismuszentrale. Man solle sich vorher un­ bedingt vergewissern, dass entweder die Straße frei ist oder die Autos auch wirk­ lich anhalten.

Metro-Station, Paris

137

FRANKREICH

Kraftstoffpreise und sonstige Verkehrsnachrichten ps. Es gibt eine offizielle Internetseite www.prix-carburants.gouv.fr mit den niedrigsten und höchsten Preisen, für Gas gibt es die Internetseite http://stations.gpl.online.fr/. Kraftstoff

Oktan

Diesel – Diesel, Gazole, Gasoil Bleifrei Super – sans plomb (S. P.) 95

95

prix-carburants.gouv.fr

AvD

– günstigste Preise Bas-Rhin

– durchschnittliche Preise

11.8.2016

15.6.2016

31. KW 2016

24. KW 2016

1,029 Euro

1,098 Euro

1,10 Euro

1,17 Euro

1,233 Euro

1,319 Euro

1,27 Euro

1,37 Euro

AvD: www.avd.de

Paris mit Umweltzone Sie umfasst alle Straßen innerhalb des Stadtautobahnrings, nicht jedoch den Boulevard périphérique selbst. Seit Juli dür­ fen ältere Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1997 (Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 1999) montags bis freitags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr nicht mehr in diesen Stadtbereich einfahren. Dies gilt auch für PKW mit ausländischen Kenn­ zeichen. Verstöße werden aber erst ab Sep­ tember geahndet, 35 Euro werden fällig. Anfang 2017 steigt das Bußgeld dann auf 78 Euro. Erinnert sei auch an den einge­ führten „autofreien Sonntag“ einmal pro Monat auf den Champs-Elysées.

Umweltplakette Acht weitere französische Städte wollen mit der Einführung einer Umweltzone folgen. Ab Januar 2017 wird eine Um­ weltplakette – certificat qualité de l’air – in denjenigen Städten für bestimmte Zonen – dans certaines zones – eingeführt, die ihren Verkehr aus Umweltgründen ein­ schränken. Diese kann für 3,70 Euro + Portokosten auf www.certificat-air.gouv.fr bestellt wer­ den. Bis Ende des Jahres gilt weiterhin der Zulassungsschein als Berechtigung zur Einfahrt. Derzeit ist noch unklar, ob auch auslän­ dische Kraftfahrer eine solche Umweltpla­

kette erwerben müssen oder vergleichbare ausländische Plaketten (z. B. aus Deutsch­ land) als Nachweis ausreichen. FlixBus: Saarbrücken–Lyon Seit Mitte Juli 2016 hat FlixBus nach ei­ genen Angaben seine bereits bestehende Verbindung 710 um einen Halt in Saar­ brücken erweitert. Fahrgäste gelangen aus der saarländischen Landeshauptstadt ohne Umstieg über Forbach, Metz, Nancy und Dijon bis nach Lyon. In Richtung Metz finden zwei Abfahrten pro Tag statt und ermöglichen so eine fle­ xible Reiseplanung nach Lothringen.

POLITIK/WIRTSCHAFT/ALLTAG

2018: Umstellung auf Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber ps. Musste bisher der Steuerpflichtige in Frankreich seine Erklärung für ein Steuer­ jahr immer bis Mitte Mai des Folgejahres abgeben, d. h. im Mai 2016 für das Jahr 2015, soll die Lohnsteuer in Zukunft wie in Deutschland und anderen Industrie­ ländern monatlich direkt vom Arbeitge­ ber an die Steuerverwaltung entrichtet werden (Prélèvement à la source), so das französische Finanzministerium. Die Um­ stellung ist zum 1. Januar 2018 geplant.

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Formell soll diese noch im Herbst 2016 vom Parlament beschlossen werden. Bis­ her konnte der Steuerpflichtige die Ein­ kommensteuer in drei Abschlagszahlun­ gen im Februar, Mai und September oder auf einen Schlag leisten. Allerdings muss der Steuerpflichtige – wie in Deutschland – auch in Zukunft nach Ablauf des Jahres eine Einkommen­steuer­ erklärung inklusive Kapitalerträge und Immobilien abgeben. Die endgültige Höhe der Steuer wird dann mit dem Ein­ kommensteuerbescheid festgesetzt. Die Berechnungsgrundlagen sowie die Be­ rücksichtigung der familiären Lebensver­ hältnisse bleiben aber laut Finanzminis­ terium unverändert. Der Steuerabzug an der Quelle erfolge bei allen Beschäftigten, Beamten, Rentnern, und Empfängern von Transferleistungen. Das neue Verfahren sei transparenter und ermögliche den Privathaushalten auch eine vorausschauendere Haushaltsfüh­ rung ohne notwendige Rückstellungen. Außerdem sei es auch einfacher und fle­

xibler, da es sofort auf eine veränderte Einkommens- oder Familiensituation re­ agieren könne. Selbständige, Landwirte und ­Eigentümer Eigentümer mit Einnahmen aus Immo­ bilien und Verpachtung leisten schon heute nach ähnlichen Regeln Abschlags­ zahlungen, die dann mit der endgültigen Einkommensteuererklärung verrechnet werden. Auf Grundlage dieser Erklärung erfolgt dann auch künftig die endgültige Steuerfestsetzung mit Nachforderungen oder Erstattungen. Dies gilt auch für Selb­ ständige und Landwirte. Elektronische Steuererklärung Bis 2019 soll die elektronische Steuer­ erklärung für all diejenigen zur Regel wer­ den, die an ihrem Hauptwohnsitz über einen Internetanschluss verfügen. Haus­ halte, die über keinen Internetanschluss verfügen, können weiterhin ihre Erklä­ rung in Papierform abgeben. Auslandsimmobilien 5/2016

FRANKREICH

Staatspräsident Hollande: „Terroristen wollen uns spalten“ ps. Anlässlich des Attentates in SaintEtienne-de-Rouvray Ende Juli 2016, wo der Priester, Vater Jacques Hamel, ermor­ det wurde, gab Staatspräsident Holland eine Erklärung ab und bezog sich auch auf die Attentate in Nizza und in Paris im letzten Jahr. Die Regierung werde mit größter Stren­ ge die Gesetze anwenden, die beschlossen wurden und die der Justiz, den Präfekten, den Ordnungskräften und den Nachrich­ tendiensten Handlungsfähigkeit geben, intensiviert durch die Verlängerung und Verstärkung des Ausnahmezustands. Ei­ gentlich hätte der Ausnahmezustand mit

Ende der Fußballeuropameisterschaft aus­ laufen sollen. Holland sagte u. a.: „Unser Land ist im Krieg. Im Krieg im Ausland – dies ist der Sinn der Entscheidungen, die ich in Syri­ en und Irak getroffen habe –, im Krieg im Inland mit der Bekämpfung der Radikali­ sierung durch die Verfolgung dschihadis­ tischer Individuen und die Ausmerzung krimineller Netzwerke, und wir werden weitermachen. Durch Beharrlichkeit wer­ den wir ihn gewinnen. Ich schulde Ihnen auch diese Wahrheit: Der Krieg wird lang. Unsere Demokratie wurde ins Visier ge­ nommen. Sie ist das Ziel, sie wird unser

Schutzschild sein. Unsere Einheit ist un­ sere Stärke. Also, Französinnen, Franzo­ sen, stehen wir geschlossen zusammen. So werden wir den Krieg gegen den Hass und den Fanatismus gewinnen, denn ich versichere Euch, diesen Krieg werden wir gewinnen. Es lebe die Republik und es lebe Frankreich.“ Premierminister Valls wies darauf hin, dass alles, was die Effektivität steigere, Be­ achtung verdiene. „Aber es gibt eine unüberschreitbare Grenze: den Rechtsstaat. (…) Meine Re­ gierung wird kein französisches Guanta­ namo schaffen.“

Bio auf dem Vormarsch ps. Laut der letzten Bilanz der Agence Bio (Französische Agentur für die Ent­ wicklung und Förderung der biologi­ schen Landwirtschaft – L’Agence française pour le développement et la promotion de l’agriculture biologique) hat der Bio-Markt 2015 Rekordzahlen verzeichnet, u.  a. 14,7 % Wachstum in nur einem Jahr. Der Marktanteil von Bioprodukten erreiche etwa 20 % bei Eiern und 12 % bei Milch. Eine informative Internetseite findet sich – teilweise auch in deutscher Sprache – unter www.agencebio.org.

entspreche 6,5 % der landwirtschaftlichen Betriebe und 10 % der Arbeitsplätze im Bereich der Landwirtschaft. Die Hälfte aller Biobetriebe konzentriert sich in den drei Regionen Languedoc-Roussillon-

Midi-Pyrénées, wo allein ein Viertel der französischen Biolandwirtschaft betrieben werde, es folgen die Regionen AuvergneRhône-Alpes und Aquitaine-LimousinPoitou-Charentes.

28 884 Biohöfe Entstanden seien über 200 Bio-Bauern­ höfe pro Monat. Ende 2015 habe es in Frankreich 28 884 Biohöfe gegeben. Dies

KURZNACHRICHTEN Operative Reserve wird aufgebaut La garde nationale soll bis 2019 auf 84 000 Personen anwachsen. Davon sol­ len 40 000 Personen dem Verteidigungsund 44 000 dem Innenministerium zur Verfügung stehen. Arbeitsmarktreform in Kraft ps. Die 35-Stunden-Woche wird gelo­ ckert. Es gab ansonsten viele Zugeständ­ nisse der französischen Regierung. Den­ noch musste das Gesetz ohne Schluss­ abstimmung per Dekret in Kraft gesetzt werden. Gegen die Reform hatte es viele Streiks und Blockaden gegeben. 3,3 Milliarden Mehrausgaben ps. Trotz dieser Mehrausgaben beteuert die französische Regierung, dass sie im kom­ Auslandsimmobilien 5/2016

menden Jahr die Neuverschuldung auf 2,7 % des BIP drücken will. Erreicht wer­ den soll dies u. a. mit höheren Einnahmen aus dem Kampf gegen den Steuerbetrug. Einschränkung der Moschee­ finanzierung? ps. Premierminister Valls will die Mo­ scheefinanzierung aus dem Ausland stop­ pen. Dieses Verbot solle für eine bestimm­ te Zeit gelten. Nantes: Mehrheit für neuen Flughafen ps. Bei einem Referendum stimmten über 55 Prozent für einen neuen Groß­ flughafen bei einer Wahlbeteiligung von ungefähr 51 Prozent. Abgestimmt wurde im gesamten Département, nicht nur in Nantes. Der alte Flughafen Nantes-Atlan­

tique werde bald überlastet sein, deshalb werde ein neuer benötigt, so die Argu­ mentation der Befürworter. Terroranschlag in Nizza ps. Innenpolitischen Streit gibt es über die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen an der Promenade des Anglais am National­ feiertag. Premierminister Valls wurde bei einer Schweigeminute in Nizza ausgepfif­ fen, Innenminister Cazeneuve wurde Ver­ tuschung vorgeworfen. Gleichzeitig wird Nizza in den Medien als eine Hochburg von Dschihadisten bezeichnet. Portugal gewinnt ps. Weder „La Mannschaft“ noch „Les Bleus“ wurden Fußballeuropameister, son­ dern Portugal. Grund zu überschwängli­ 139

FRANKREICH

chen Feiern gab es aber dennoch, nämlich den französischen Sieg im Halbfinale über die deutsche Mannschaft. Mindestlohn für deutsche Busfahrer tdt. Das Nachbarland stuft im grenzüber­ schreitenden Verkehr Busfahrer seit Juli als nach Frankreich entsandte Arbeit­

nehmer ein. Folge: Sie müssen dann den französischen Mindestlohn in Höhe von 9,67 brutto erhalten. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) spricht von einem „Bürokratie-Monster“ und davon, dass ausländischen Fahrer keine nach Frankreich entsandten Arbeit­ nehmer sind.

Auch andere Hersteller betrügen ps. Eine Kommission des Umweltminis­ teriums hat festgestellt, dass neben VW auch andere Hersteller bei den Abgas­ werten betrügen. Besonders negativ fallen Renault, Mercedes, Opel und Fiat auf. Pariser Weltklimaabkommen ratifiziert ps. Nach der Verabschiedung des Ratifi­ zierungsgesetzes durch das Parlament im Juni dieses Jahres ist Frankreich laut eige­ nen Angaben damit das erste Industrie­ land (G 7 und G20), das diesen Vertrag nur sechs Monate nach seiner Paraphie­ rung ratifiziert hat. Wohlstandseffekt der Hauptstadt ps. Wenn man Paris beim Bruttoinlands­ produkt außen vor lässt, wäre das BIP je Einwohner gemäß Berechnung des Insti­ tuts der Deutschen Wirtschaft um fünf­ zehn Prozent niedriger. Dies ist innerhalb Europas einer der höchsten „Minus“-Wer­ te, aufgrund der zentralistischen Struktur Frankreichs aber keine große Überra­ schung.

Paris

Feiertage – Jours Fériés – und Schulferien – Vacances scolaires – im September und Oktober 2016 Feiertage Keine Feiertage im September und ­Oktober.

Sommerferien Die Sommerferien gehen in allen drei Zonen am Montag, 31. August 2016, zu Ende.

Herbstferien In allen drei Zonen „Allerheiligenferien“ – Vacances de la Toussaint – vom 19. Oktober bis 3. November 2016.

Zonenaufteilung Zone A: Caen, Clermont-Ferrand, Grenoble, Lyon, Montpellier, Nancy, Metz, Nantes, Rennes, ­Toulouse. Zone B: Aix-Marseille, Amiens, Besançon, Dijon, Lille, Limoges, Nizza, Orléans-Tours, Poitiers, Reims, Rouen, Straßburg. Zone C: Bordeaux, Créteil, Paris, Versailles.

Offizieller Schulferienkalender – calendrierscolaire: www.education.gouv.fr/

Öffnungszeiten, Service- und Telefonnummern und Pannenhilfe Einkaufen Kleinere Geschäfte haben wochen- und samstags in der Regel von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 19, bisweilen auch bis 20 Uhr geöffnet. Supermärkte öffnen um 8 Uhr, manchmal auch um 9 Uhr, und ins­ besondere die großen „Hypermarchés“ schließen ihre Pforten oft nicht vor 20 oder gar 22 Uhr. Sonntags sind eine ganze Reihe von Restaurants und Cafés, Souvenirshops, Bäckereien, Metzgereien, Delikatessenläden und Blumengeschäften geöffnet. Außerdem finden in vielen Ortschaften Märkte statt, auf denen Sie sich mit frischen Produkten eindecken und die Atmosphäre genießen können.

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Banken Banken haben in der Regel montags bis frei­ tags von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr ihre Schalter geöffnet, samstags meist bis 14 Uhr. Manche Banken haben auch durchgehend geöffnet, dafür sind andere samstags und bis­ weilen auch montags geschlossen. Die Post hat montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr geöffnet, samstags von 9 bis 13 Uhr. Allerdings sind manche Filialen samstags ge­ schlossen. Über die Mittagszeit gilt dies für die allermeisten Postfilialen.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum

Notrufnummern –– Polizei – Police17 –– Feuerwehr (sapeurs pompiers)18 –– SAMU – Service d’aide medicale urgent (Rettungsdienst/Notarzt/ Krankenwagen)15 –– Euro-Notruf  112

Telefonnummern Internationale Vorwahl Frankreich 0033 Telefonauskunft0118 Private Telefonnummern: Pages Blanches: www.pagesblanches.fr Geschäftliche Telefonnummern: Pages Jaunes: www.pagesjaunes.fr Pannenhilfe –– auf Autobahnen über die Notrufsäulen –– auf Landstraßen, in Ortschaften und Städten über den Polizeiruf „Police se­ cours“, Tel. 17. –– Pannenhilfe der „AIT-FIPA Assistance“ unter 0800089222 – außer auf den ­Autobahnen. –– ADAC-Auslandsstation 0472-171222 Konsularische Hilfe für Deutsche in Not Zentrale: 01 53 83 45 00 24h/24h, ­Wochenende und Feiertage

Auslandsimmobilien 5/2016

FRANKREICH

UNTERNEHMUNGEN Le Corbusier: La „Cité radieuse“ in Marseille ps. Im Dezember 1945 wurde Le Corbusier mit dem Bau dieser Unité d’Habitation in Marseille beauftragt (280, Boulevard Michelet, F-13008 Marseille). Damals war die Wohnungsnot sehr groß. Sein Konzept war gemäß französischem Fremdenverkehrsamt „ultramodern, was Hygiene, Ästhetik und Komfort angeht“. Außer Marseille sind in den 1950er Jah­

ren weitere strahlende Städte – cités radieuses – entstanden. Das Fremdenverkehrsamt verweist aber auch darauf, dass bis heute „das Konzept kontrovers diskutiert“ werde: „Die einen loben die Farblehre und die Proportionen, die anderen sehen sie als großstädtische Bausünde.“ Neu sei auch die innere Orga­ nisation gewesen. Das Gebäude ist in der

Form eines Kreuzfahrtschiffes angelegt; manche Etagen, wie eine Einkaufsstra­ ße, und die Dachterrasse sind öffentlich zugänglich. Wie man bei der Begehung einer Modellwohnung feststellen könne, sind die Wohnungen lichtdurchflutet und komfortabel ausgestattet. So seien zum Beispiel die Einbauküchen selbst aus unserer heutigen Sicht sehr praktisch und funktional. Es handle sich um Maiso­ nette­ wohnungen in Nord-Südrichtung mit gleichmäßigem Sonnenlicht-Einfall. In Berlin gibt es im Bezirk Charlotten­ burg-Wilmersdorf ebenfalls eine Unité d’Habitation von Le Corbusier. Besichtigungen Führungen werden vom Office de Tourisme et des Congrès Marseille angeboten. Auf dem Programm stehen die verschiedenen Räume, die Halle, die Einkaufsstraße, die Dachterrasse und auch eine Modellwoh­ nung, die als historisches Monument aus­ gezeichnet wurde. Für Familien mit Kin­ dern gibt es spezielle Führungen (www. resamarseille.com).

„Rue Intérieure“, Cité Radieuse, Marseille – Captainm/wikimedia

Fête de la Gastronomie vom 23. bis 25. September 2016 ps. Themenschwerpunkt dieses Jahr ist die traditionelle französische Küche. Ge­ mäß französischem Touristikamt treffen sich über drei Tage lang Akteure aus dem Bereich der Gastronomie, des Tourismus,

der Wirtschaft und die breite Öffentlich­ keit, um sich über das Thema Gastronomie auszutauschen. Seit 2011 habe sich die Fête de la Gastronomie in Frankreich zu einer Institution entwickelt. 2015 nahmen laut

eigenen Angaben über zwei Millionen Be­ sucher und 300 000 Leute aus dem Fach­ bereich Gastronomie auf den über 11 000 Veranstaltungen teil (www.economie.gouv. fr/fete-gastronomie/accueil).

Neckermann offeriert französische Skigebiete tdt. Bisher sparte die Massenmarke des zweitgrößten deutschen Reisekonzerns Thomas Cook in ihren Katalogen Frank­ reich als Winterziel aus. „Preise und Ver­

fügbarkeit waren bisher problematisch“, so Geschäftsführerin Stefanie Berk. Nun aber lassen sich ab der Wintersaison 2016/17 auch bei Neckermann Reisen

20 Unterkünfte in zehn Skigebieten der französischen Alpen buchen. Allein in Les 3 Vallées warten über 600 Pistenkilo­ meter und rund 160 Skilifte.

AUFGELESEN Le montant du salaire mensuel du coiffeur de François Holland ps. Wer hätte das von einem sozialistischen Staatspräsidenten gedacht … Nicht einmal der frühere Cavaliere Berlusconi hatte ei­ nen eigenen Parlamentsfriseur. Dieser gab sich mit den ganz normalen italienischen Parlamentsfriseuren zufrieden, die für ihn kostenlos waren, und soll dort nicht nur einmal am Tag gewesen sein. 9 895 Euro bekommt der persönliche Friseur des Prä­ sidenten monatlich, aufgedeckt vom fran­ Auslandsimmobilien 5/2016

zösischen Satireblatt Le Canard e­nchaîné. Leider ist dieses Honorar aber nicht sati­ risch überhöht dargestellt worden, son­ dern wurde dessen Arbeitsvertrag entnom­ men. Die italienischen Kollegen mit vielen Berufsjahren sollen circa 100 000 Euro im Jahr verdienen, also ebenfalls ganz ordent­ lich. Aber letztere waren für alle Parlamen­ tarier da. Er habe anderswo viel mehr Geld eingespart, als der Friseur koste, antwortet

Hollande seinen Kritikern. Aber seit wann gibt es für Inhaber von Staatsämtern Boni für geleistete oder vermeintlich gute Ta­ ten? Hat Hollande Frankreich wenigstens ein Stück vorangebracht? Weder noch, wird man antworten können. So mag es passieren, dass die Wähler Hollande zwar eine sehr gute Frisur attestieren, aber ihm nicht ihre Wählerstimmen im kommen­ den Jahr geben. 141

ITALIEN

ITALIEN IMMOBILIEN

Nicht angemeldete touristische Vermietung: Was passieren kann ps. Es dürfte kein Zufall sein, dass bei der DSA immer mehr Anfragen zur touris­ tischen Vermietung nicht nur in Italien eingehen. Ferienimmobilienportale und Makler werben für Ferienimmobilien mit einer im Vergleich zu den üblichen Spar­ anlagen hohen Rendite. Seriöse Rendite­ rechnungen unter Berücksichtigung aller Kosten, auch der Versteuerung und des eigenen Zeitaufwandes, findet man aber nicht. Dennoch kann man natürlich vermieten, wenn damit ein Teil der Finanzierung der Ferienimmobilie gesichert werden soll oder eine niedrige Rendite akzeptiert oder der persönliche Zeitaufwand außer Acht gelassen wird, weil diese Tätigkeit gerne gemacht wird. Abgesehen von der Versteuerung werden oft formalrechtliche Aspekte außer Acht gelassen, was durch­ aus keine negativen Konsequenzen haben muss, solange die Behörden nichts unter­ nehmen, sei es aus Gründen der Überlas­ tung oder weil sie nichts davon wissen. Anhand eines Beispielsfalls aus der Bera­ tungspraxis lässt sich beschreiben, wie die Behörden von der Vermietung erfahren können und was das für Konsequenzen haben kann. Vermietungsportale ideale ­Informationsquelle Das Internet ist nicht nur für den Kauf und Verkauf von Immobilien ein sehr gutes Medium, sondern auch für die Ver­ mietung. Es gibt sehr große Vermietungs­ portale, wo Vermieter ihre Immobilien einstellen können. Aber gerade diese Ver­ mietungsportale sind eine ideale Informa­ tionsquelle für Behörden jeder Art. 2 000 Euro Geldbuße So ist es im Nachhinein nicht verwunder­ lich, dass der Vermieter im Beispielsfall einen Bescheid über eine Geldbuße von 2 000 Euro erhielt, weil die Vermietung nicht angemeldet war, ebenso wenig die Gäste. Die Polizia Municipale legt los Ausgangspunkt war die Werbung des Ver­ mieters bei HomeAway (www.homeaway. com), nach eigenen Angaben der weltwei­ 142

Bei einer Locazioni turistiche oder auch attività di affitto di appartamento ammobiliati ad uso turistico gibt es u. a. die Pflicht zur Anmeldung der Vermietung, deren Verletzung empfindliche Geldbußen zur Folge haben kann. Die Dunkelziffer der nicht anmeldeten Vermietungen dürfte sehr hoch sein. Im Aufdeckungsfalle drohen aber empfindliche Geldbußen.

te Marktführer. Ein solches Vermietungs­ portal kann viele Gäste bringen, aber ist in Bezug auf Ämter und Behörden eine offene Flanke. Dafür kann das Vermie­ tungsportal nichts und es ist auch nicht verantwortlich dafür, dass die Vermieter ihren rechtlichen Pflichten nachkommen. Wer Werbung macht, tritt eben nach au­ ßen hin in Erscheinung und kann dann über mehrere Zwischenschritte identifi­ ziert werden. Es ist nicht einmal notwen­ dig, dass sich die Behörden „under cover“ über das Portal an den Vermieter heran­ machen müssen. Die notwendigen Daten bekommt die Polizia Municipale von den anderen Behörden geliefert, vorweg muss nur das Grundstück lokalisiert und iden­ tifiziert werden. Ortseingabe und Lokalisierung Über eine Ortseingabe im Portal be­ kommt eine Behörde schnell die Immo­ bilien aufgelistet, die in der örtlichen Gemeinde vermietet werden. Mittels der eingestellten Fotos lässt sich meist auch die Immobilie lokalisieren. Dann ist der Schritt zum Eigentümer nicht mehr weit. Nur wenn es sich um ein großes Apart­ menthaus handeln mag, könnte die Lo­ kalisierung der Wohnung innerhalb des Hauses unmöglich sein. Dann würde aber immer noch die Möglichkeit bestehen, „under cover“ mit dem Vermieter Kon­ takt aufzunehmen und dessen Identität bzw. die der Vermietungsgesellschaft zu erfahren, falls letztere auch ohne Anmel­ dung vermieten würde. Kataster und visura catastale Dann wurden die Katasterangaben für das Grundstück eruiert und die Eigentümer und dessen deutsche Adresse anhand einer visura identifiziert. All dies hat die Polizia Municipale Schritt für Schritt im Bescheid

detailliert aufgelistet, und zwar „in rela­ zione all’immobile pubblicizzato sul sito www.HomeAway.it denominato ….“ Bei einer Locazioni turistiche oder auch attività di affitto di appartamento ammobiliati ad uso turistico mag die Dunkelziffer in Bezug auf die Meldepflichten sehr hoch sein. Im Aufdeckungsfalle drohen aber empfindliche Geldbußen. Es gibt natür­ lich nicht die Möglichkeit, darauf zu ver­ weisen, dass sich andere auch nicht anmel­ den oder man davon nichts gewusst habe. Unwissenheit hilft nicht weiter, höchstens ein sehr wohlgesonnener Beamter, der darüber hinwegschaut, falls man umge­ ­ hend seinen Pflichten nachkommt. Im Behörden-Italienisch lautet dann die Conclusio für den nicht angemeldeten Vermieter: „… in violazione dell’articolo 53 comma 7 della L.R: 32/2014 sanzio­ nato dall’articolo 62 comm 1 della L.R. 32/2014 con sanzione ammistrativa da € 1 000,00 ad € 6 000,00.“ Es handelt sich dabei um das ligurische Regionalgesetz 32/2014, wo in Artikel 62 für die Verletzung der Meldepflicht diese Geldbuße zwischen 1 000 und 6 000 Euro geregelt ist. In diesem beschriebenen Fall wurde die Geldbuße auf 2 000 Euro fest­ gesetzt. Dem Bescheid waren ausführliche Unterlagen beigeheftet, u. a. auch Bild­ schirmkopien des Portals mit der betref­ fenden Wohnung. Ricorso bzw. Beschwerde Beschwerde kann man innerhalb von 30 Tagen einlegen. Bei dieser recht eindeu­ tigen und sehr gut dokumentierten Sachund Rechtslage wird man sich aber wohl höchstens um eine Reduzierung der Geld­ buße bemühen können mit dem Hinweis, dass man von der Meldepflicht wirklich nichts gewusst habe und natürlich alles nachhole oder schon nachgeholt hat. Auslandsimmobilien 5/2016

ITALIEN

Versteuerung Hinzukommen dürfte noch die fehlen­ de Versteuerung der Einkünfte, die mit der gerade erwähnten Sanktion natürlich nicht miterledigt worden ist. Anhand der Wochenpreise im Vermie­ tungsportal wird man auch Schätzungen vornehmen können, wie viel ungefähr

eingenommen wurde. Auch in dieser Be­ ziehung haben es die Behörden also leicht, Zahlen für eine belastbare Schätzung zu finden. Was zu tun ist Vorgeschrieben ist die Anmeldung des Beginns der touristischen Vermietung.

Vorschriften über die Ausstattung einer Ferienwohnung müssen ebenfalls einge­ halten werden. Die jeweiligen Mieter/Gäste müssen angemeldet werden, wobei es auch um Fragen der inneren Sicherheit geht. Die Einkünfte sind in Italien, nicht aber in Deutschland zu versteuern.

DSA-Anfrage: Welche Form für Vollmachten? ps. Wer in Deutschland eine Vollmacht für den Verkauf oder Kauf einer Immobi­ lie erteilen will, hat es recht einfach. Eine privatschriftliche Vollmacht auf einem normalen Blatt Papier ist ausreichend. Sie sollte nur klar und deutlich formuliert sein. Es ist aber weder eine Beglaubigung noch eine Beurkundung notwendig. Forma della procura Nach italienischem Recht muss die Voll­ macht – procura – genau in der Form abgefasst werden, in der das beabsichtige Geschäft erfolgen wird. Wird ein notariel­ ler Kaufvertrag über eine Immobilie abge­ schlossen, dann muss nach italienischem Recht auch die Vollmacht notariell beur­ kundet sein. Zwei Verträge Meistens werden ja in Italien zwei Kauf­ verträge abgeschlossen, ein privatschriftli­ cher Kaufvertrag und ein notarieller. Beim notariellen Kaufvertrag muss also in Ita­

lien eine notarielle Vollmacht vorliegen, falls sich Käufer oder Verkäufer vertreten lassen. In Deutschland reicht wie schon oben erwähnt eine privatschriftliche. Da­ gegen ist in Deutschland ein privatschrift­ licher Kaufvertrag über eine Immobilie rechtlich nicht zulässig, insofern ist das italienische Recht sehr viel flexibler. Aller­ dings ist dies nicht ungefährlich für unbe­ darfte Vertragsparteien, da beim Abschluss privatschriftlicher Verträge meist ein Bera­ ter nicht in der Nähe ist und so beispiels­ weise rechtsunkundige und unerfahrene Ausländer gerne übervorteilt werden.

dass der Widerruf belegt werden kann, wenn die andere Vertragsseite bestreitet, von dem Widerruf in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Prokura Der in Deutschland verwendete Begriff Prokura wird nicht allgemein für Voll­ macht verwendet, sondern speziell für eine umfangreiche geschäftliche Vertre­ tungsmacht. Der italienische Begriff Procura meint dagegen die Vollmacht ganz allgemein.

Widerruf – Revoca Damit der Widerruf einer Vollmacht ge­ genüber dritten Personen gültig ist, muss dieser den oder der dritten Person(en) mit geeigneten Mitteln zur Kenntnis gebracht werden. Dieser Widerruf muss aber nicht notariell beurkundet sein. Bei einem Wi­ derruf muss die bevollmächtigte Person die Vollmacht zurückgeben. Wichtig ist,

„Sozialer Wohnungsbau auf Italienisch“ ps. So lautet die Überschrift eines Artikels in der FAZ vom 29.7.2016, der an Klar­ heit nichts zu wünschen übrig lässt. Die einleitenden Sätze lauten: „Das übertrifft noch einmal alle Vorurteile: die Missstän­ de im sozialen Wohnungsbau Italiens sind unvorstellbar. Nur ein paar Stichwörter: Vetternwirtschaft, Drogenszene, Miet­ rückstände in Millionenhöhe – und na­ türlich die Mafia.“ Dies ist nicht neu, zeigt aber wieder ein­ mal, wie italienische Behörden arbeiten. Man sollte sich zwar hüten, den öffentli­ chen Dienst in Italien unter Generalver­ dacht zu stellen. Aber der Artikel fördert eine realistische Einstellung für Behör­ dengänge. Was tun? Mal abgesehen von sprachlichen Proble­ men und fehlenden rechtlichen Kenntnis­ sen empfiehlt es sich jemanden vor Ort zu suchen, mit dem man sprachlich gut kom­ Auslandsimmobilien 5/2016

munizieren und der bei Behördengängen hilfreich sein kann oder diese besser noch übernimmt und zuverlässig erledigt. Da aber manches bei den Behörden unerledigt liegen bleibt, könnte man auf die Frage kommen, wie man am besten auf „italie­ nische“ Art und Weise weiterkommt. Dies sollte immer im Bewusstsein geschehen, dass diese Vorgehensweise eben in aller Regel nicht den Vorschriften entspricht, aber eventuell geduldet, auch wenn die Angelegenheit aufgedeckt wird. Allerdings sollte jedem Ausländer klar sein, dass Ein­ heimische einen Heimvorteil haben und bei diesen eher beide Augen zugedrückt werden als bei Ausländern. Dazu gehört alles, was ganz am Anfang als Vetternwirt­ schaft – nepotismo – erwähnt wurde. Illegale Gebäude Unter der Überschrift „Illegale Gebäude in Italien: Häuslebauen auf Sizilianisch“ gibt es auf Spiegel online einen Artikel zu

den sattsam bekannten Schwarzbauten in Süditalien. Dessen einleitenden Sätze lau­ ten: „Illegale Bauten verschandeln auf Si­ zilien historische Ruinen oder Küstenstrei­ fen. Abreißen, fordern nun viele Italiener. Doch wer das tut, lebt gefährlich. Und so könnten die Gebäude am Ende genehmigt werden.“ Sollte man auf die Idee kommen mitzu­ machen und auf eine Genehmigung oder zumindest auf die Duldung des Schwarz­ baus zu spekulieren? Eine Gruppe sizilianischer Politiker hat laut Spiegel eine ganz eigene Lösung für das leidige Problem gefunden. Mit einem trickreichen Antrag, der im Regionalpar­ lament von Palermo demnächst zur Ab­ stimmung steht, wollen sie illegale Häuser nachträglich genehmigen. Die Bauten müssen nur mindestens 150 Meter vom Strand entfernt stehen. Unabhängig von der Zulässigkeit des Antrages bleibt zu hoffen, dass er keine Mehrheit findet. 143

ITALIEN

Reiseriese hält an „Castel Fiffi“ fest tdt. Europas Nummer eins unter den Reise­veranstaltern hält am größten Touris­ musprojekt seiner Geschichte fest. Noch 2014 wollte sich TUI von seinem 250 Mil­ lionen-Euro-Projekt in Italien trennen – es fehlten Käufer, die in das Urlaubsareal in der Toskana investierten. Doch das hat sich nun offensichtlich geändert. Der Verkauf

der Immobilieneinheiten, so TUI-Vorstand Sebastian Ebel, laufe mittlerweile „richtig gut“. Täglich gingen „20 bis 30 Anfragen ein“. Genaue Absatzzahlen will Ebel aber nicht nennen. Bereits 2007 hatte der Kon­ zern Tenuta de Castelfalfi südlich von Pisa mit Burg und Agrarflächen auf einer Ge­ samtfläche von elf Quadratkilometern ge­

kauft, um ein „weitläufiges Ferien­resort zu entwickeln, das seinesgleichen in der Tos­ kana suchen wird“. Erst 2012 konnte dann das erste von drei geplanten Hotels eröffnet werden. Mit der Fertigstellung aller geplan­ ten Anlagen auf „Castel Fiffi“, wie das Dorf intern scherzhaft genannt wird, ist nicht vor 2018 zu rechnen.

Mitgliedsempfehlung für Rechtsanwaltsbüro in Bozen ps. Ein Mitglied der DSA empfiehlt RA Dr. Harald Leitgeb in Bozen: Via L. Da Vinci 8, 39100 Bolzano (BZ), www.leitgebharaldanwaltskanzlei.com.

Unser Mitglied weist außerdem darauf hin, dass die Abrechnung gemäß seinem deutschen Rechtsschutz erfolgte.

Italienische Online-Artikel und -­Marktberichte* Ilsole24ore online vom 28.7.2016 Case vacanza: più acquisti in montagna e sui laghi. Prezzi medi in calo (ma con eccezioni) ps. Mehr Käufe von Ferienwohnungen – seconde case – im Gebirge und an den Seen ist das Ergebnis einer Untersuchung von Fimaa-Confcommercio und Nomis­ ma. Die durchschnittlichen Preise sinken, wenn auch mit Ausnahmen. „Fragilità e incertezza“ werden aber trotz der Kon­ solidierung laut Bericht andauern, also Zerbrechlichkeit und Ungewissheit. Die Preissituation ähnelt der Situation in Städten. Am Meer gab es in 2015 einen Zuwachs an Verkäufen von 6,8 %, in den Bergen von 9 % und an den Seen um 16,1 %. Der mittlere Preis beträgt 2 285 Euro je Quadratmeter, ein Rückgang übers Jahr 2015 von 2,3 %. In Amalfi stiegen da­ gegen die Preise mit 6 % am stärksten,

weitere Ausnahmen mit Preissteigerungen waren außerdem u. a. Lurisia, Limone und Bellagio mit einem Anstieg zwischen 1,6 und 2 %. Santa Margarita in Ligu­ rien glänzt mit einem Höchstpreis von 14 000 Euro je Quadratmeter und Forte die Marmi mit 13 500 Euro. Libero online vom 4.7.2016 Casa, Istat: prezzi ancora in calo (–1,2 %), e dal 2010 il crollo è del 15 % ps. Laut dem in diesem Artikel zitier­ ten Touristikamt sind die Preise auch im ersten Quartal des Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,2 % gefal­ len. Seit 2010 seien die Preise um 15 % gefallen – dal 2010, i prezzi sono crollati del 15 %. Laut Artikel hat immerhin die Ein­ nahmen­ agentur bzw. der Osservato­ rio del Mercato Immobiliare für das erste Quartal einen gewichtigen Anstieg der Verkäufe um 20,6 % vermeldet – la com-

Südtirol – Thommy Weiss/pixelio.de

pravendita di case ha registrato un aumento importante (20,6 %). * Einen einfachen Zugriff auf die Artikel haben Sie mit der Eingabe der zitierten Artikelüberschrift in eine Suchmaschine, zum Beispiel bei www.google.de.

I+D

Roberto Saviano erhält den M100 Media Award 2016 ps. Der italienische Schriftsteller und Journalist Roberto Saviano wird mit dem diesjährigen M100 Media Award ausge­ zeichnet. Die Preisverleihung findet am 15. September zum Abschluss der inter­ nationalen Medienkonferenz M100 Sans­ souci Colloquium in der Orangerie von Potsdam statt. Berühmt wurde Saviano vor zehn Jahren durch seinen Roman „Go­ morrha. Reise in das Reich der Camorra“ (Gomorra – Viaggio nell’impero economico 144

e nel sogno di dominio della camorra). Er beschreibt laut „M100“ die Praktiken des organisierten Verbrechens und dessen Vernetzung mit legalen Wirtschaftsstruk­ turen und der Politik und nennt offen die Namen der Beteiligten. Für das Buch hat er jahrelang als Hafenarbeiter gearbeitet. ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lo­ renzo hält die Laudatio, die politische Hauptrede hält Bundeskanzlerin Dr. An­ gela Merkel. Bisherige Preisträger sind

unter anderem das französische Satire­ magazin Charlie Hebdo, Vitali Klitsch­ ko, Kurt Westergaard und Hans-Dietrich Genscher. „M100“ ist eine Initiative der Landes­ hauptstadt Potsdam und des Vereins Pots­ dam Media International e. V. Gefördert wird die diesjährige Veranstaltung u. a. von der Stadt Potsdam, dem Medien­ board Berlin-Brandenburg, dem Auswär­ tigen Amt und dem Land Brandenburg. Auslandsimmobilien 5/2016

ITALIEN

Italienisches Briefporto am teuersten ps. Der Preis für den Standard-Inlands­ brief liegt in Deutschland trotz der jüngs­ ten Portoerhöhung auf 70 Cent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt, teilt die Deutsche Post mit. Das belege der diesjährige Briefpreisvergleich der Deut­ schen Post. Der europäische nominale Durchschnittspreis für den Standardbrief liegt bei 80 Cent. Am teuersten ist der

Inlandsbrief – lettera standard per l’interno – nun in Italien mit 2,80 Euro, allerdings beinhaltet er jetzt auch eine einfa­ che Sendungsver­ folgung.

VERKEHR

Kraftstoffpreise und Verkehrsnachrichten ps. Wo es weniger kostet – „per scoprire dove costa meno“ – ist das Motto und Angebot der Internetseite www.prezzibenzina.it/ mit billigen Tankstellen. Auf der Internetseite https://carburanti.mise.gov.it des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung – Ministero dello sviluppo economico – finden sich ebenfalls Treibstoffpreise, wobei sich diese über eine Ortseingabe im Vergleich darstellen lassen. Kraftstoff

Oktan

Diesel – Gasolio Auto, Diesel, carburante Diesel Bleifrei Super – Benzina senza piombo, benzina verde

ADAC: Keine Polizei bei ­Bagatellunfällen Seit Anfang 2016 nimmt die italienische Polizei laut ADAC nach Bagatellunfällen, zum Beispiel Parkremplern, keine Anzei­ gen mehr auf und protokolliert den Unfall auch nicht. Bisher hätten aber zahlreiche Versicherungen dieses Protokoll zur Vor­ aussetzung gemacht, um einen Schaden zu regulieren. Deshalb sollten Autofahrer nach einem Unfall weiterhin zunächst die Polizei verständigen. Lehne diese einen Einsatz ab, müssten die Unfallbeteiligten selbst einen Unfall- und Schadensbericht

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prezzibenzina.it (mit Service)

AvD

11.8.2016

15.6.2016

31. KW 2016

24. KW 2016

1,272 Euro

1,335 Euro

1,29 Euro

1,32 Euro

1,427 Euro

1,502 Euro

1,43 Euro

1,48 Euro

erstellen und den Schaden umgehend dem Autovermieter bzw. der eigenen Ver­ sicherung melden.

von Rom, Mailand, Turin und Venedig nach München, sowie Mailand–Frankfurt und Mailand–Köln abdecken.

FlixBus: Mehr Busverbindungen Das private deutsche Fernbusunterneh­ men FlixBus übernimmt nicht nur das Busnetz der Post, sondern baut auch nach eigenen Angaben seine Strecken nach Ita­ lien und innerhalb Italiens weiter aus. In Italien starten Busse täglich in über 50 euro­ päische Städte. Neben Mailand sei auch Turin ein wichtiges Drehkreuz für die „grünen Busse“, die täglich Strecken

Airline ohne Flotte und Personal tdt. Italien hat eine neue Fluggesellschaft: Fly Ernest nimmt Kurs auf Italien. Inter­ essant: Die Fluggesellschaft besitzt weder Flotte noch Flugpersonal, sondern leiht sich beides aus. Erstes Ziel ist Tirana, das von Ascona aus angesteuert wird. In Kür­ ze folgen auch Flüge von Ancona, Bari, Bergamo, Florenz, Pisa, Perugia, Rimini und Triest.

WIRTSCHAFT/POLITIK/ALLTAG Krisenbanken: Staatshilfen weiterhin im Gespräch ps. Die europäischen Banken hätten Wi­ derstandsfähigkeit gezeigt und würden besser dastehen im Vergleich zu früheren Jahren, lautete das Fazit der EU-Banken­ aufsichtsbehörde. Zwar konnten auch italienische Banken aufatmen. Zumin­ dest manche italienischen Banken sind aber nicht gut genug für eine dauerhafte Lösung für die sich auf geschätzte 360 Auslandsimmobilien 5/2016

Milliarden Euro belaufenden faulen Kre­ dite. Deshalb sind Staatshilfen für Banken weiterhin im Gespräch. Italiens Noten­ bankchef Ignazio Visco schließt sie nicht aus, EZB-Chef Draghi scheint auch nicht abgeneigt zu sein. Allerdings schließt die EU-Bankenrichtlinie Staatshilfen zumin­ dest grundsätzlich aus. Hätte man aber schon beim aktuellen Bankenrettungs­

fonds „Atlante“ genauer hingeschaut, hätte man auf die Idee kommen können, dass dieser keine „private“ Angelegenheit darstellt und als unzulässige Staatshilfe angesehen werden könnte. Besonders kri­ tisch sieht es bei der toskanischen Monte die Paschia aus, für die noch kurz vor Be­ kanntgabe der Ergebnisse des Stresstests ein Rettungspaket geschnürt wurde. 145

ITALIEN

Olivenöl – heißbegehrt und daher oft „gefälscht“ ps. Etikettenschwindel ist bei Olivenölen keine Seltenheit, stellt die Verbraucher­ zentrale Südtirol fest. In den letzten Mo­ naten konnten die italienischen Behörden gleich mehrere Betrugsfälle aufdecken, ergänzt sie. Für einige Hersteller gab es nun Strafen. Sie hatten Olivenöle als „extra vergine“ verkauft, welche den qualitativen Anfor­ derungen nur teilweise entsprachen. Italienisches Olivenöl? Eventuell ist es überhaupt kein Olivenöl oder kommt nicht aus Italien. Angeblich italienisches Olivenöl, welches jedoch tatsächlich aus in Spanien und Griechen­ land geernteten Oliven gewonnen wurde; Olivenöl „extra vergine“, welches sich als gefärbtes raffiniertes Soja- und Sonnen­ blumenöl herausstellte … Dies sind nur zwei Beispiele für Betrugsfälle, welche die italienischen Behörden in den letzten Mo­ naten aufdecken konnten.

Nun hat die nationale Wettbewerbsbe­ hörde Antitrust über mehrere Hersteller Strafen wegen unlauterer Geschäftsprak­ tiken verhängt. Die beanstandeten Öle stammen von den Marken Lidl, Carapelli, Sasso, Bertolli und Coricelli. Nur „vergine“ Die Olivenöle waren als „extra vergine“ verkauft worden, obwohl sie laut Unter­ suchungsergebnissen nur der Güteklasse „vergine“ entsprechen. Ins Rollen gekommen war die Angelegen­ heit durch einen Test der Verbraucher­ schutz-Zeitschrift „Il Test – Salvagente“ vom Juni 2015. Bei diesem Test waren neun von 20 Olivenölproben „extra ver­ gine“ aufgrund der sensorischen Prüfung auf das Qualitätsniveau „vergine“ abge­ stuft worden. Die festgestellten sensori­ schen Fehler betrafen eine „schlammige“ Geschmacksnote („morchia“), eine ran­ zige Geschmacksnote und eine feuchte,

erdige Schimmelnote („muffa/umidità/ terra“). „extra vergine“ Olivenöl der Güteklasse „extra vergine“ stammt aus Kaltpressung und darf einen Säuregehalt (Gehalt an freien Fettsäuren) von maximal 0,8 Prozent aufweisen, der Geschmack muss fruchtig und frei von sensorischen Fehlern sein, erläutert die Ver­ braucherzentrale. Olivenöl der Güteklasse „vergine“ wird ebenfalls ausschließlich mit mechanischen Verfahren und ohne Wärme­ einwirkung gewonnen, darf jedoch leichte sensorische Fehler und einen höheren Säu­ regehalt von bis zu 2 Prozent aufweisen. Für Olivenöle der Güteklassen „extra vergine“ und „vergine“ ist zudem eine Herkunftsan­ gabe vorgeschrieben. Wird beispielsweise „Italien“ als Herkunft genannt, bedeutet das, dass die Oliven in Italien geerntet und gepresst wurden. Aber dies entspricht nicht immer der Wahrheit, siehe oben.

Monumente: Unternehmen sollen sich beteiligen ps. Anfang Juli wurde das Ergebnis von dreijährigen Restaurierungsarbeiten an der Außenfassade des Kolosseums in Rom mit höchster politischer Prominenz gefei­ ert. Die Arbeiten wurden von Diego Della Valle von der Tod’s Gruppe mit 25 Milli­ onen Euro unterstützt. Weitere 18 Millio­ nen Euro aus Staatsgeldern und Spenden­ mitteln seien investiert worden, um auch den Innenbereich vom Untergeschoss

Kolosseum, Rom

über die Arena bis 2018 zu restaurieren und ein Besucherzentrum einzurichten, so ENIT, die italienische Tourismuszentrale. Zur Feier kamen auch Ministerpräsident Matteo Renzi und der Minister für Kultur und Tourismus Dario Franceschini, der feststellte, dass mehr Geld als je zuvor für Kultur zur Verfügung gestellt werde. Schwung für den Tourismus Laut ENIT appellierte Della Valle an­ gesichts des großen Kulturerbes Italiens an die Unternehmer, sich stärker für den Erhalt des Kulturguts zu engagieren, mit der sich die italienische Gesellschaft iden­

tifiziere. „Jedes Unternehmen sollte ein Monument adoptieren“, so Della Valle, und weiter: „Der Tourismus ist der Sektor, der wieder Schwung nach Italien bringen kann.“ Allerdings ist dies leichter gesagt als getan bei dieser kaum fassbaren Zahl an Kulturschätzen. Berühmte Monumente haben es vergleichsweise leicht, Sponsoren zu bekommen. Laut ENIT beteiligte sich Ferragamo an der Renovierung des Nep­ tunbrunnens in Florenz, Packard für den Erhalt der antiken Stätte in Herkulaneum, Diesel für die Arbeiten an der Rialto-Brü­ cke in Venedig und Fendi für die Restaurie­ rung der Fontana di Trevi in Rom.

UNESCO droht Venedig tdt. Venedig droht der Entzug des Welt­ erbe-Titels. Setzt die Stadt im Nordosten Italiens bis Februar 2017 nicht diverse Maßnahmen gegen die Touristenflut in Kraft, verliert sie ihren prestigeträchtigen Status und wird von der UNESCO auf

die schwarze Liste des gefährdeten Welt­ erbes gesetzt. Unter anderem muss die Lagunenstadt ein Besucher-Management einführen, das die Touristenmassen kana­ lisiert. Auch soll der Motorbootverkehr eingeschränkt und Ozeanriesen aus den

Gewässern verbannt werden. Ein solches Verbot bestand schon einmal vor zwei Jah­ ren, wurde dann aber von einem Gericht kassiert. Venedig selbst hat nur knapp 60 000 Einwohner, wird pro Jahr aber von zehn Millionen Touristen besucht.

Mit Überwachungskameras gegen Sandklau ps. Auf Sardinien scheint der Sandklau – Furto di sabbia – von den Stränden ein ernsthaftes Problem geworden zu sein. Manche Gemeinden wollen mit Überwa­ chungskameras dagegen vorgehen. Wer auf dem Flughafen bei der Rückreise mit 146

Sand erwischt wird, muss laut Medienbe­ richten mit einer saftigen Geldbuße rech­ nen. Ein schwedischer Tourist habe eine Strafe von über 3 000 Euro bezahlen müssen – pagare una multa di oltre tremila euro. Der

konfiszierte Sand wird dann wieder an den Strand zurückgebracht (Adresse der Organisation gegen Sandklau – Sardegna rubata e depredata: www.facebook.com/ Sardegna-Rubata-e-Depredata). Auslandsimmobilien 5/2016

ITALIEN

KURZNACHRICHTEN Guerra ad ombrellone selvaggio ps. Behörden müssen nur wollen, dann ist vieles möglich, woran man eigentlich nicht geglaubt hat. Die italienischen Küs­ tenwachen haben Strandliegen und Son­ nenschirme einkassiert, die in aller Frühe für die Reservierung und Blockierung des Strandes aufgestellt worden waren. Diese werden nur gegen Zahlung einer Geld­ buße wieder herausgegeben. Die guardie costiere weisen darauf hin, dass mit der Operation „Mare sicuro“ auch der un­ gehinderte Zugang zum Strand gewähr­ leistet werden soll. Allerdings werden die Kontrollen bzw. dieser „Krieg gegen die wilden Sonnenschirme“ einige Zeit an­ dauern müssen, bis diese Unsitte dauer­ haft abgestellt sein wird. Schläge gegen die Mafia ps. Mafia-Schlagzeilen gibt es fast ohne Ende, zwei – neben dem Tod von Proven­ zano – stechen aber hervor. Vier Mafio­ si wurden wegen des Mordes an Falcone nach über 20 Jahren wegen neuer Aussa­ gen zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Außerdem wurde die Festnahme des seit über 20 Jahren untergetauchten kalabri­ schen Mafiabosses Ernesto Fazzalari ver­ kündet. „Viva l’Italia!“, twitterte Renzi.

Außerdem ist die Hauptstadt hoch ver­ schuldet. Von der gleichen Gruppierung kommt auch Turins neue Bürgermeisterin Chiara Appendino, die gleich zu Beginn ihrer Amtsperiode vegetarisches und vega­ nes Essen fördern will. Erdogan gegen Italien ps. Erdogans Sohn will in Bologna sein Studium abschließen. Doch er steht un­ ter Geldwäscheverdacht, was insbesonde­ re seinem Vater missfiel und ihn zu den Anmerkungen veranlasste, dass sich die italienischen Richter besser mit der Mafia befassen sollten, die Angelegenheit könne die Beziehungen zu Italien beeinträchti­ gen. Renzi verwies auf den Rechtsstaat. Franzose leitet Unicredit ps. Jean-Pierre Mustier ist neuer Chef der größten italienischen Bank Unicredit, die sich wie andere italienische Banken in einer großen Krise befindet. Eine Betei­ ligung macht aber keine Sorgen, sondern bringt Dividende, nämlich die deutsche Tochter HypoVereinsbank.

Besucheransturm auf den Iseo-See ps. Für den Verpackungskünstler C ­ hristo war es ein überragender Erfolg, seine schwimmenden Stege über den Iseo-See. Eigentlich sollten die „Floating Piers“ rund um die Uhr begehbar sein, mussten aber wegen Reparaturen nachts gesperrt wer­ den. Leider waren die Gemeinden vor Ort auf den Besucheransturm nicht vorbereitet. Wohlstandseffekt der Hauptstadt ps. Wenn man Rom beim Bruttoinlands­ produkt außen vor lässt, wäre das BIP je Einwohner gemäß Berechnung des Insti­ tuts der Deutschen Wirtschaft um zwei Prozent niedriger. Verfassungsreferendum ohne ­Mehrheit? ps. Der genaue Termin steht noch nicht fest, Renzi scheint zu taktieren. Eine Mehrheit für die von ihm favorisierten Änderungen der Verfassung ist nicht ge­ sichert. Ursprünglich verband er mit dem Referendum seine politische Zukunft, nun rudert er zurück, das Referendum habe mit ihm persönlich nichts zu tun.

Anerkennung homosexueller ­Partnerschaften Das entsprechende Gesetz ist Ende Juli in Kraft getreten. Italien war das letzte westeuropäische Land, das eine gesetzli­ che Grundlage für diese Partnerschaften geschaffen hat. Bürgermeisterinnen für Rom und ­Turin ps. Müll und Ratten sind die erste Bewäh­ rungsprobe für Roms neue Bürgermeiste­ rin Virginia Raggi, die von der 5-SterneBewegung bzw. von den Grillini kommt.

The Floating Piers von Christo and Jeanne-Claude, Iseo-See – Wolfgang Volz

Feiertage – Giorni di Festa – und Schulferien – Vacanze Scolastiche – im September und Oktober 2016 Lokale Feiertage Die Geschäfte sind meist geschlossen. Die Aufzählung ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit. –– Sonntag, 4. September 2016: Santa Rosalia – Hl. Rosalia, Palermo (Si­ zilien), –– Mittwoch, 7. September 2016: San Grato, Hl. Gratus, Aosta (Aostatal), Auslandsimmobilien 5/2016

–– Montag, 19. September 2016: San Gennaro – Hl. Januarius, Neapel (Kampanien), –– Dienstag, 4. Oktober 2016: San Petronio – Hl. Petronius, Bologna (Emilia Romagna), –– Sonntag, 30. Oktober 2016: San Saturnino – Hl. Saturninus, Cagliari (Sardinien).

Sommerferien Diese haben regional unterschiedlich Anfang Juni (am frühesten in den Marken am 4. Juni, am spätesten in Südtirol am 17. Juni 2016) begonnen und enden fast überall am 9. Septem­ ber 2016.

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ITALIEN

UNTERNEHMUNGEN

ENIT: Die besten deutschsprachigen Medienbeiträge ps. Im 22. Jahr des Premio ENIT hat die Italienische Zentrale für Tourismus wiederum die besten deutschsprachigen Medienbeiträge über das Reiseland Ita­ lien ausgewählt. Insgesamt wurden 198 Beiträge eingereicht, die besten Beiträge in fünf Kategorien wurden ausgezeichnet. Es zeichnete sich laut eigenen Angaben der Trend ab, über ursprüngliche italieni­ sche Destinationen fernab bekannter tou­ ristischer Routen in Italien zu berichten. In der Kategorie Bestes Buch geht der Pre­ mio ENIT 2016 an den „inspirierenden“ Reiseführer Sardinien mit 46 Wandertou­ ren (Verlag Reise Know-How). Ein Son­

derpreis in derselben Kategorie gibt es für „Ein Sommer wie damals“, ein „genuss­ volles Kochbuch all’italiana“ von Claudio del Principe (Christian Brandstätter Ver­ lag). In der zweiten Kategorie Beste Zeitschrift geht der Preis an das „hochwertige“ Spe­ cial „Italien. Der Süden“ von Lars Nielsen und Kornelia Dietrich (GEO SPECIAL 2/2016). Eine Sondererwähnung in der gleichen Kategorie erhält der Artikel „Mo­ lise. Eine Welt hinter den Bergen“ von Max Fleschhut (GEO SAISON 3/2016). In der Kategorie Multimedia kann sich Autor Florian Fitz für die „innovative“

Wander-App Gardasee (Michael Müller Verlag) freuen. Bester Reisefilm wurde die „erlebnisreiche“ ARTE-Dokumentati­ onsreihe „Italien, meine Liebe“ von Ema­ nuela Casentini. In der Kategorie Travel Blog entschieden sich die Juroren für den Beitrag Venedig im Winter von Mela Mörtenbäck, die mit Geheimtipps aus der „Serenissima“ auf Individualicious.com ihre Leser verzaubere. Unter der Schirmherrschaft der Botschaft der Italienischen Republik werden am Vorabend (18.10.2016) der Internationa­ len Buchmesse in Frankfurt die Gewinner ausgezeichnet.

Cala Regina, Sardinien

Köln: ITALIANA 2016 – Das italienische Musikfestival ps. Das 6. italienische Musikfestival ITALIANA findet vom 23.9. bis zum 23.10.2016 an unterschiedlichen Veran­ staltungsorten in Köln statt. Laut eigenen Angaben bringt das Festival die moderne und innovative Musikszene Italiens nach Deutschland und präsentiert das Land ab­

seits von gängigen Klischees. Es wird vom Italienischen Kulturinstitut in Köln mit­ organisiert und u. a. von der Italienischen Zentrale für Tourismus ENIT, der Stadt Köln und dem Westdeutschen Rundfunk unterstützt. Es biete dem Publikum die bedeutendsten Jazzmusiker Italiens, aber

auch Nachwuchstalente und Künstler aus dem Bereich Weltmusik. Angeschlossen ist eine Fotoausstellung von Roberto Cifarelli und ein Workshop von Stefano Zenni über den italienischen Jazz (www.festival-all-italiana.de).

AUFGELESEN

„La morte di Bernardo Provenzano è una liberazione“ ps. In der letzten Ausgabe hatten wir Don Camillos und Pepones Gemeinde Brescel­ lo erwähnt, deren Gemeindeverwaltung im Mai aufgelöst worden war, per infiltra­ zione mafiose. Dieses Mal richtet sich der Blick nach Corleone. Corleone wurde durch den Roman und späteren Film El Padrino – Der Pate – von Mario Puzzo weltberühmt. Beschrieben wird die Ge­ schichte der aus dem sizilianischen Dorf 148

Corleone stammenden New Yorker Mafia­ familie Corleone, die es aber tatsächlich nicht gegeben hat, genau so wenig wie Don Camillo und Pepone. Aus Corleone stammt aber der leibhaftige Cosa-NostraBoss Bernardo Provenzano, der im Juli dieses Jahres nach zehn Jahren Haft im Al­ ter von 83 Jahren gestorben ist. Vor seiner Haft war er vierzig Jahre untergetaucht. Laut Wikipedia bedeutet Corleone sinnge­

mäß Löwenherz. Er wurde aber nicht als Löwenherz gefeiert, sondern von einem anderen Mafioso als „mit dem Gehirn eines Huhns“ – cervello di gallina – ge­ schmäht. Doch geschossen habe er wie ein Gott, der Capo di tutti i capi, der Nachfol­ ger von Totò Riina an der Spitze der Cosa Nostra. Der Bürgermeister von Corleone merkte zum Todesfall an: „La morte di Bernardo Provenzano è una liberazione.“ Auslandsimmobilien 5/2016

SPANIEN

SPANIEN IMMOBILIEN

Küstengesetz: Warum vieles unklar bleibt ps. Im Jahr 2013 wurde das Küstengesetz – Ley de Costas – modifiziert, es sollte u. a. mehr juristische Sicherheit bringen. Hinzu kommen noch Vorschriften der Reglamento General de Costas. Allerdings haben diese modifizierten Vorschriften nur teilweise die gewünschte Klarheit gebracht. Die Verlän­ gerung des Nutzungsrechts an der Wohn­ immobilie auf bis zu 75 Jahre war sicher­ lich im Sinne vieler Eigentümer, aber der Küstenschutz bzw. die Umgestaltung der Küste selbst wurde auf den Sankt-Nimmer­ leinstag verschoben. Für Eigentümer und Kaufinteressenten kann es eigentlich nur darum gehen, diese Aufteilung der Küste in verschiedene Zonen grundsätzlich zu verstehen. Für die Abklärung hinsichtlich einer konkreten Immobilie ist es in der Re­ gel unumgänglich, jemanden vor Ort ein­ zuschalten und sich nur auf verbindliche schriftliche Unterlagen zu verlassen. Bei Urbanisationen und Apartmentanlagen dürften die jeweiligen Verwaltungen infor­ miert sein. Aber auch in solchen Fällen soll­ te man sich nur auf schriftliche Unterlagen und Pläne mit den eingezeichneten Grenz­ ziehungen verlassen. Selbstverständlich können solche Unterlagen bei der DSA zur Überprüfung vorgelegt werden. Auch Eigentümer, die nicht verkaufen wollen, ist zu empfehlen abzuklären, ob sich die Im­ mobilie in der Einfluss- oder Schutzzone usw. befindet und gegebenenfalls welche Einschränkungen bestehen. Welche Kon­ sequenzen aus der erfolgten Einordnung gezogen werden, ist eine ganz andere Ange­ legenheit, umso mehr als der Unterschied zwischen Gesetz und Wirklichkeit groß ist. Das Gesetz wurde noch nie dauerhaft um­ gesetzt und nur in einzelnen Fällen konse­ quent angewendet. Die nebenstehende Grafik stammt von der spanischen Regierung bzw. dem Ministe­ rium für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt und will die gesetzlichen Begriffe und Abgrenzungen bildlich erläutern. Die Überschrift lautet sinngemäß „Öffentlichrechtliche Flächen und gesetzliche Dienst­ barkeiten“. Anzumerken ist, dass die örtli­ che Topografie ganz anders als die Grafik gestaltet sein kann. Aber nicht nur aus die­ sem Grund gestalten sich Grenzziehungen öfters als schwierig. Auslandsimmobilien 5/2016

Empfehlenswert ist die Abklärung der küstengesetzlichen Einordnung innerhalb oder außerhalb der Schutzzonen in jedem Fall. Welche Konsequenzen aus der erfolgten Einordnung gezogen werden, ist eine ganz andere Angelegenheit, umso mehr als der Unterschied zwischen Gesetz und Umsetzung groß ist. Fest steht nur, dass die mit dem Gesetz verfolgte Umgestaltung und der Schutz der Küste wohl endgültig gescheitert ist.

Grobe Aufteilung Eine grobe Aufteilung besteht aus der öffentlich-rechtlichen Eigentumszone „DPMT“ direkt am Meer (zona de dominio público marítimo-terrestre), der Schutz­ zone mit Dienstbarkeiten (zona de servidumbre de protección) und der Einfluss­zone auf nichtstädtische Grundstücke (zona de influencia en suelos no urbanos). Die erst­ genannte öffentlich-rechtliche Zone soll dem Staat gehören, Privateigentum soll ausgeschlossen sein. Nur mit Genehmi­ gungen und Konzessionen sollten zum Beispiel Yachthäfen oder Tätigkeiten ohne feste Einrichtungen möglich sein, in Be­

tracht kommen saisonbedingt Liegestühle und Imbissstände/Bars – chiringuitos – oder Ähnliches. Befindet sich die betref­ fende Immobilie außerhalb dieser Zone, dann ist das schon mal ein großer Vorteil, auch wenn dies noch längst keine Entwar­ nung darstellt. Sehr viele Wohnimmobili­ en sind von der zweitgenannten Schutz­ zone betroffen, die sich an die öffentlichrechtliche Strandzone anschließt und den Grundstückseigentümern ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für bis zu 75 Jahre einräumt, und zwar ohne sonstige Entschädigung. Deshalb wird auch oft von Enteignung gesprochen. Diese zweite Schutzzone ist für Immobilieneigentümer die zahlenmäßig wichtigste. In der dritten Zone muss man vor allem auf die örtlichen Bauvorschriften achten, diese dritte Zone ist sehr viel weniger ein­ schränkend als die zweite Zone. Schon die Bezeichnung „Einfluss“-Zone im Gegen­ satz zur „Schutz“-Zone zeigt den Unter­ schied auf. „DPMT“ Wenn man die Grafik „von unten“ liest, hat man zwei Bereiche, nämlich links „Dominio Privado“, also „Privateigen­ tum“, und „DPMT“, die Abkürzung für Dominio Público Marítimo-Terrestre, also

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SPANIEN

„Öffentlich-rechtliches Eigentum MeerFestland“. Letzterer Bereich teilt sich auf in Ribera del Mar, also Meeresufer, und Mar Territorial y las Aguas interiores, d. h. die Meerfläche und die Gewässer, die ins Festland hineinragen. Dieser Bereich „Mar territorial …“ ist „natürlich“ öffentlichrechtliches Eigentum und betrifft das Meer selbst und Gewässer Richtung Landesin­ nere. Weiter links schließt sich der schon erwähnte Uferbereich Ribera de Mar an, der sich aufteilt in den Uferbereich ZMT – Zona Mar Territorial, daran schließt sich der Strand – la playa – an und Dü­ nen – Duna – samt abschüssigem Gelände – Acantilado. An die Zone Ribera del Mar schließt sich die Grenzziehung zur Zone Dominio privado an. Diese gesamte Zone „DPMT“ mit dem Ufer- und Strandbe­ reich wurde „schon immer“ als öffentlichrechtlich angesehen. Diesen Bereich sollte man für einen Immobilienkauf nicht in Betracht ziehen, das dürfte nur Ärger brin­ gen. Allerdings gibt es davon Ausnahmen für spezielle Gebiete. Außerdem können legal errichtete Gebäude auch in diesem Bereich grundsätzlich weiterhin genutzt werden, wenn auch nicht als Eigentum, sondern über eine Nutzungsberechtigung. Jedenfalls müssen sie nicht automatisch abgebrochen werden. Entschädigungen für den Wegfall der Nutzung sind vorge­ sehen. „Dominio Privado“ Dieser Bereich hat eine Länge von 500 Meter landeinwärts und ist unterteilt in mehrere Zonen. Links von der Grenze zur Ribera de Mar folgt die Zone „Servi­ dumbre de Proteccion“, also der Bereich mit den Schutzzonen mit öffentlichen Dienstbarkeiten und Einschränkungen für private Eigentümer. Diese Schutzzone unterteilt sich in die sechs Meter breite Zone „Servidumbre de tránsito“, also eine Dienstbarkeit für einen Durchgangsweg bzw. Weg an der Küste entlang, die in bestimmten Fällen auch breiter gestaltet werden darf. Dieser Bereich ist gleichzei­ tig auch Teil der auf 20 Meter verkürzten Schutzzone für den Fall, dass es sich um ein städtebauliches Gebiet schon vor dem 1.1.1988 gehandelt hat (SU – suelo urbano). Die „normale“ Schutzzone beläuft sich aber nicht nur auf 20, sondern auf 100 Meter (erweiterbar auf 200 Meter). „Influencia en Suelos no urbanos“ An die Zone „Servidumbre de proteccion“ schließt sich die „Zona de Influencia en Suelos no urbanos“ an, also die Einfluss­ 150

zone auf Grund und Boden ohne städte­ baulichen Charakter. Da entscheidet dann vor allem die Bauleitplanung, Flächennut­ zungspläne, was dort passiert oder gemacht werden kann und darf. Dort müssen sich Eigentümer insbesondere um die dort gel­ tenden Bauvorschriften kümmern. Acceso al Mar Mit den Küstengesetzvorschriften sollen auch mehr kostenlose Zugangsmöglich­ keiten zum Meer geschaffen werden. Da­ bei geht es um einzelne Stellen, an denen der Zugang zu den Stränden und zum Meer kostenlos ermöglicht werden soll. In städtebaulichen Zonen und bebaubaren Gebieten sollen die Fußgängerzugänge maximal 200 Meter auseinanderliegen, in der Umgebung nicht mehr als 500 Meter. Nutzungsrechte an Immobilien Das im Gesetz erwähnte Nutzungsrecht begann 1988 zu laufen und wäre 2018 ausgelaufen, wenn es nicht die Verlänge­ rung auf bis zu 75 Jahre geben würde. Streitpunkt Grenzziehung Für die Grenzziehung „DPMT“ usw. ist das Landwirtschafts-, Ernährungs- und Umweltministerium mit der Dirección General de Sostenibilidad de la Costa y del Mar zuständig. Es gibt dabei genügend praktische Probleme. An welchem Punkt beginnt man zu messen? Probleme berei­ tet dieses Thema auch nach erfolgter un­ streitiger Grenzziehung, wenn das Meer Teile des Uferbereiches wegspült und die Grenzziehung eventuell neu vorgenom­ men werden muss. Eventuell könnten Neuabgrenzungen auch dann erforderlich werden, wenn der Meeresspiegel steigt und das Meer sich Land vereinnahmt. Jede öffentlich-rechtliche Grenzziehung ist grundsätzlich rechtlich angreifbar, sowohl verwaltungsrechtlich als auch gerichtlich – recurrible, tanto en vía administrativa, como en vía judicial. Aber zuerst muss man überhaupt wissen, wo sie verläuft. Vorteilhaft für Ausländer ist bei diesem Thema die Tatsache, dass spanische Eigen­ tümer genau so von den Vorschriften be­ troffen sind wie ausländische. Auch gibt es Gemeinden, die sich gegen deren Ansicht nach falschen Grenzziehungen zur Wehr setzen. Allerdings sollte man nicht auf die Idee kommen, sich mit mündlichen Aus­ künften von irgendwelchen Dritten zu­ frieden zu geben. Innerhalb der gleichen Gemeinde kann die Grenzziehung je nach Strandabschnitt unterschiedlich ausfal­ len. Entgegen mancher Vermutung findet

man zu diesem Thema in einem Grund­ buchauszug meist nichts angemerkt. Für eine Neueintragung im Grundbuch ist je nach küstenrechtlicher Situation aber eine entsprechende Bescheinigung notwendig. Was ist in der Zona de servidumbre de protección erlaubt? Es besteht ein Verbot für Neubauten, Wohnungen und Hotels jeglichen Typs – prohibición de nuevas construcciones, viviendas u hoteles de ningún tipo. Das sehen viele Gemeinden, Bauträger und Grund­ stückseigentümer sehr ungern, weil es meist um viel Geld geht und weshalb um die Grenzziehungen hart gerungen und auch vor Gericht gestritten wird. Andere Beschränkungen betreffen schon vorhandene Bauten hinsichtlich des Ver­ botes der Erweiterung, Höhe und Fläche – no se permite ampliar el volumen, altura ni superficie de las edificaciones existentes. Grundsätzlich erlaubt sind aber Repara­ turarbeiten, Ausbesserung, Erhaltung und Modernisierung immer unter dem Vor­ behalt, dass sich das Volumen nicht er­ höht usw. wie gerade schon erwähnt – las ­obras de reparación, mejora, consolidación y modernización siempre que no impliquen aumento de volumen etc. Auch darf kein Wertzuwachs erfolgen, der im Falle einer Enteignung ersetzt werden müsste. Was tun, was lassen? Jedenfalls sind der Verkauf, die Schenkung und die Vererbung der Immobilie erlaubt. Ob jemand mit den erwähnten Einschrän­ kungen in der Schutzzone gut leben kann oder lieber außerhalb kauft, das ist eine persönliche Entscheidung. Nur sollten die Fakten und die rechtliche Beurteilung klar auf dem Tisch liegen. Ein gut informierter Kaufinteressent wird nach der Einordnung gemäß Küstengesetz fragen. Die Aussicht auf eine Wohnung (fast) direkt am Meer wird viele diese Einschränkungen, auch das zeitlich beschränkte Nutzungsrecht, akzeptieren lassen. Und wer will in Abre­ de stellen, dass es irgendwann eine weitere Verlängerung des Nutzungsrechtes geben könnte? Was passiert aber mit den Bauten, die nach 1988 erstellt worden sind? Kann man sich auch bei diesen Objekten darauf verlassen, dass sie ebenfalls bis zu 75 Jahre ab 1988 gerechnet genutzt werden dürfen, obwohl sie erst nach Inkrafttreten des Küs­ tengesetzes im Jahr 1988 gebaut worden sind? Da lässt sich keine juristisch verbindliche Antwort geben, auch bei dieser Frage gibt es eine große Ungewissheit. Auslandsimmobilien 5/2016

SPANIEN

Valencia: Wichtige Aspekte der touristischen Vermietung ps. Im Gesetz über die städtische Vermie­ tung – Ley de Arrendamiento Urbano – wurde die Verantwortung für die Ferien­ wohnungsvermietung auf die 17 Comunidades Autónomas übertragen. Allerdings haben nicht alle 17 Autonomen Gemein­ schaften eigene Dekrete verabschiedet, teilweise existieren noch alte Regelungen bezüglich dieser Ferienvermietung. Für diese Art der Vermietung werden un­ terschiedliche Formulierungen verwen­ det: „Viviendas de uso turístico“, „Casas de vacaciones“, „Apartamentos turísticos“ und „Viviendas vacacionales“ für die be­ treffenden Wohnungen und Häuser, die Ferienvermietung wird mit „alquiler va­ cacional“, „alquileres vacacionales“ und „alojamientos de uso turístico“ bezeich­ net. Letztendlich kommt es aber nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf die tatsäch­ liche Art der Vermietung. Wird tatsäch­ lich kurzfristig an Touristen vermietet, gelten nicht die Vorschriften für normale langfristige Mietverträge. Deshalb nützt es auch nichts, mit einer anderen Benen­ nung diese kurzfristige Vermietung zu ka­ schieren, da dennoch die Vorschriften für die kurzfristige touristische Vermietung zur Anwendung kommen.

Erwähnt sei schon an dieser Stelle, dass sich auch die folgenden Vorschriften än­ dern und die Anforderungen eventuell heraufgesetzt werden können.

ein Fluchtplan und Telefonnummern für den Notfall an einer gut sichtbaren Stelle. Ein Parkplatz ist bei der Standardkatego­ rie nicht vorgeschrieben.

Valencia: Registrar viviendas turísticas Die Autonome Körperschaft Valencia ist mit der Costa Blanca eine sehr touris­ tisch geprägte Region. Registriert werden können bzw. müssen angemeldet werden „apartamentos, estudios, villas, chalets, bungalows y otras propiedades similares“. Das ist durchaus erwähnenswert, weil eine touristische Vermietung beispielsweise auf den Balearen nur für freistehende Einfa­ milienhäuser und -doppelhaushälften – viviendas unifamiliares independientes y a viviendas unifamiliares pareadas – erlaubt ist. Zuständig sind die Büros des Servicio territorial de turismo beispielsweise in Ali­ cante oder Valencia, die Registrierung ist auch postalisch möglich.

Dimensiones de las viviendas Ein Schlafzimmer mit Doppelbett in­ klusive Schrank muss mindestens 8 m² haben, das Elternschlafzimmer inklusive Schrank – Dormitorio principal – 10 m², ein Einzelzimmer inklusive Schrank 6 m², Wohn-Esszimmer und Küche 18 m².

Ausstattung Es kommt auf die Kategorie der Immo­ bilie an. Für die Standard-Kategorie – categoría estándar – ist in Valencia u. a. vor­ geschrieben: gesonderter Eingang für die Gäste – Entrada de clientes, Aufzug ab dem vierten Stockwerk. Dazu gehört u. a. auch

Dotación de las viviendas U. a. muss die Küche einen Kühlschrank – Frigorifico, einen Herd mit mindestens zwei Platten – Hornilla de al menos 2 fogones – und einen Backofen/Mikrowelle – Horno/Microondas – enthalten. Declaración de los ingresos Die steuerliche Erklärung der Einkünfte – Declaración de los ingresos – für die Feri­ envermietung – por el alquiler vacacional sollte nicht vergessen werden. Es ist vier­ teljährlich eine Voranmeldung abzugeben. Es ist aber nicht nur Einkommensteuer zu bezahlen (Formular Modelo 210), sondern auch den Mietern Umsatzsteuer in Rech­ nung zu stellen. Zuständig ist die örtliche Agencia Tributaria, also das örtliche Fi­ nanzamt. Umgangssprachlich wird meist von der Hacienda gesprochen. Versteuerung der Einkünfte in D Generell gilt für alle Vermietungseinkünf­ te in Spanien, dass diese auch der deut­ schen Einkommensteuer unterliegen, wobei aber die in Spanien gezahlte bei der deutschen Einkommensteuer anteilig angerechnet werden darf.

Benidorm, Costa Blanca

Aktuelle Online-Artikel und -Marktberichte* El País online vom 27.7.2016 La subida del precio de la vivienda pierde fuerza: pasará del 5 % al 2 % ps. Der Preisanstieg am Wohnungsmarkt verliert an Kraft, nämlich von 5 % auf 2 %. Das Jahr 2016 hatte für Wohnungs­ verkäufer so schön begonnen, nämlich mit 5 % Preisanstieg im ersten Halbjahr. So wird es aber nicht weitergehen, werden die Asociación Española de Análisis de Valor (AEV) und andere Experten zitiert, auch wenn es in gewissen Gebieten von Groß­ städten Ausnahmen gibt. Die AEV ist eine Art Beratungs- und Analysegesellschaft insbesondere auf dem Immobiliensektor Auslandsimmobilien 5/2016

und wurde von großen Bewertungsgesell­ schaften gegründet. Zusammen mit ande­ ren Experten wurde ein Bericht zur aktuel­ len Lage erstellt. Die Mehrheit der Exper­ ten ist vorsichtig in Bezug auf einen neuen Expansionszyklus – prudente en cuanto a la posibilidad de un nuevo ciclo expansivo. Die Zahl der Kreditbewilligungen und die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die beschränkten finanziellen Möglichkeiten vieler Familien stellen keine merklichen Impulse dar. Die Preise werden sich da­ nach im Rahmen des Wirtschaftswachs­ tums bewegen, also im Umfeld von 2 bis 3 % jährlich – el entorno del 2 % y el 3 %

anual. „Die Vorsicht von Bauträgern und Baugesellschaften sei völlig gerechtfer­ tigt“ – „La precaución que se aprecia en los promotores y constructores está plena­ mente justificada“, so lautet das Fazit des Berichtes. El País online vom 27.7.2016 El Catastro descubre 1,7 millones de con­ strucciones irregulares vía satélite ps. In der letzten Ausgabe lautete unse­ re Überschrift im Spanien-Teil: „Nicht korrekt registriert: Mit Flugzeugen gegen Bausünder und säumige Steuerzahler.“ Im Artikel von El País geht es um das gleiche 151

SPANIEN

Thema. El Catastro, also das Katasteramt, hat 1,7 Millionen irreguläre Baumaßnah­ men via Satellit aufgedeckt, für die eigent­ lich Grundsteuer und Wertzuwachsteuer gezahlt werden müssen. Zum größten Teil handelt es sich dabei um Vergrößerungen von Wohnungen, Einhausungen von Terrassen, AttikaWohnungen, ergänzende Baumaßnah­ men zur Hauptwohnung, für den Garten und Swimmingpools – ampliaciones de

viviendas, cerramientos de terrazas, t­ echados de áticos, construcciones suplementarias a la vivienda principal, metros ganados al jardín o al chalé y piscinas. Gemäß Artikel haben 78 % aller spanischen Gemeinden mit dem Prozess der Aufarbeitung begon­ nen – ha iniciado el proceso de revisión. In der Praxis bedeutet dies nichts anderes, als dass viele Eigentümer aufgefordert wer­ den, illegal vorgenommene Baumaßnah­ men zu legalisieren und höhere Steuern zu

bezahlen. Dabei dürfen die Gemeinden auf die Hilfe des Katasteramtes hoffen. Zum Thema construcciones irregulares gibt es in der nächsten Ausgabe noch einen ge­ sonderten Artikel. * Zugriff auf die Artikel haben Sie mit der Eingabe der zitierten Artikelüberschrift in eine Suchmaschine, zum Beispiel bei www.google.de. Die Artikel sind kosten­ los zugänglich.

E+D

Deutsch-spanisches Austauschprojekt: Ausstellungen in Berlin und Valladolid ps. Beteiligt sind die Staatlichen Museen zu Berlin/Stiftung Preußischer Kulturbe­ sitz und das Ministerium für Erziehung, Kultur und Sport Spaniens (Ministerio de Educación, Cultura y Deporte). Valladolid: „Letzte gotische Lichtblitze“ In der Ausstellung „Últimos fuegos góti­ cos. Escultura alemana del Bode Museum

de Berlín“ werden im Museo Nacional de Escultura in Valladolid bildhauerische Schätze aus dem Bode-Museum Berlin zur Zeit des Übergangs vom Mittelalter zum Modernen Zeitalter gezeigt (http://museo escultura.mcu.es, die Ausstellung läuft noch bis Sonntag, 6. November 2016). Berlin: „El Siglo de Oro. Die Ära Velázquez“ Zeitgleich zur Ausstellung in Valladolid wird in der Berliner Gemäldegalerie eine Ausstellung über die spanische Kunst im Gol­ denen Zeitalter (etwa von 1550 bis 1680) gezeigt. Gemäß Pres­ semitteilung der Gemäldegalerie kann in diesem Sommer „erstmals die faszinierende Vielfalt der Ma­

Bartolomé Esteban Murillo: Die Pastetenesser, um 1670/75, © Bayerische Staatsgemäldesammlungen München – Alte Pinakothek

lerei und Skulptur des 17. Jahrhunderts auch außerhalb Spaniens umfassend ent­ deckt werden“, und zwar mit über 130 Meisterwerken von 64 internationalen Leihgebern, darunter das Museo del Pra­ do in Madrid, das Metropolitan Museum of Art in New York, der Louvre in Paris sowie das Museo Nacional de Escultura in Valladolid. Die Ausstellung steht unter der gemeinsamen Schirmherrschaft Sei­ ner Majestät Felipe VI. König von Spa­ nien und des Bundespräsidenten Joachim Gauck. Die Ausstellung läuft noch bis zum 30. Oktober dieses Jahres. Nach der Station in Berlin wird die Ausstellung vom 25. November 2016 bis 26. März 2017 in der Hypovereinsbank Kunsthalle München zu sehen sein.

El Siglo de Oro. Die Ära Velázquez – Ausstellungsansicht © Staatliche Museen zu Berlin, Gemäldegalerie/Achim Kleuker

BGH: Sparkassen gewinnen gegen Banco Santander ps. Der Bundesgerichtshof hat im Juli die­ ses Jahres entschieden (I ZB 52/15), dass die rote Farbmarke der Sparkassen nicht im Markenregister zu löschen ist. Aber genau dies hatten die Unternehmen der spanischen Santander-Bankengruppe, die auch in Deutschland Dienstleistungen im Bereich des Privatkundengeschäfts der Banken erbringen und für ihren Markt­ 152

auftritt auch die Farbe Rot verwenden, verlangt. Der Markeninhaber ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe. Für ihn ist die abstrakte Farbmarke „Rot“ (HKS 13) als „verkehrsdurchgesetztes“ Zeichen für „Bankdienstleistungen für Privatkunden“ registriert. Der Bundesgerichtshof meint, dass es ausreichend ist für eine Verkehrs­

durchsetzung, dass der überwiegende Teil des Publikums in der Farbe ein Kennzei­ chen für die Waren oder Dienstleistungen sieht, für die die Marke Geltung bean­ sprucht. Dies sei anhand von Gutachten belegt worden, sodass sich jetzt die Sparkassen freuen können, dass ihre Farbe als Farb­ marke eingetragen bleibt. Auslandsimmobilien 5/2016

SPANIEN

VERKEHR Kraftstoffpreise ps. Auf den Kanarischen Inseln sind die Kraftstoffpreise – precios de gasolina – sehr viel niedriger als die unten aufgeführten Werte. Günstige Tankstellen samt Lageplänen finden sich unter www.gasofa.es (Precio de la gasolina y gasoil en España). Kraftstoff

Oktan

Diesel – gasóleo A Bleifrei Super – gasolina sin plomo

95

gasofa.es

AvD

(estaciones de servicio)

31. KW 2016

24. KW 2016

11.8.2016

15.6.2016

1,01 Euro

1,06 Euro

1,015 Euro

1,070 Euro

1,13 Euro

1,19 Euro

1,128 Euro

1,180 Euro

POLITIK/WIRTSCHAFT/ALLTAG Palma: Sauftouristen nicht mehr willkommen tdt/ps. Mallorcas Hauptstadt will zügello­ se Partytouristen nicht mehr. Palma habe „inzwischen so viele Besucher, dass wir wählerisch sein können“, so Bürgermeis­ ter José Hila in der „Mallorca Zeitung“. „Touristen, die sich eine Woche lang be­ trinken wollen, brauchen wir nicht.“ Sie verursachten „mehr Kosten, als sie Nutzen bringen“. Das seit einem Jahr amtierende Stadtober­ haupt verweist dabei auch auf die mittler­ weile an der Playa de Palma aufgestellten Informationsschilder mit Benimmregeln, die „im Prinzip alles untersagen, was an­ dere Urlauber stören könnte“. Es gehe dabei aber nicht darum, Buß­ gelder zu verhängen, sondern bestimm­ te Verhaltensweisen zu verhindern. Die

Stadtverwaltung wolle kein Geld einneh­ men, sondern erreichen, dass die „Leute hier ihren Urlaub genießen können – aber ohne sich zu betrinken und andere zu be­ lästigen“. Palma hatte im März 2016 die Alkohol­ exzesse verboten, aber erst zwei Monate später damit begonnen, an dem Stadt­ strand mit seinem vor allem von deut­ schen Touristen geschätzten „Ballermann“ die Bußgelder auch durchzusetzen: Zwi­ schen 1 500 und 3 000 Euro werden fällig. Bestraft werden auch Wirte, die zu Trink­ gelagen im öffentlichen Raum animieren. Auch im Handel und an Getränkeauto­ maten darf nun zwischen Mitternacht und acht Uhr morgens kein Alkohol mehr verkauft werden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder nicht nur auf Mallorca mehr oder weniger ernsthafte Versuche, den Sauftourismus einzuschränken. Ein durchschlagender Erfolg war diesen Bemühungen aber bis­ her nie gegönnt. Immerhin kann man ja als Tourist diese allseits bekannten Loka­ litäten meiden. Mallorca ist ja viel mehr als Ballermann und bietet genügend Aus­ weichmöglichkeiten. Andererseits gibt es mit Magaluf noch einen weiteren Hotspot für Sauftouristen, der vor allem von Bri­ ten heimgesucht wird. Auch auf dem Festland in Benidorm an der Costa Blanca will man gegen den Sauftourismus vorgehen. Allerdings wird damit viel Geld verdient, sodass es auch Widerstände gibt.

Brexit: Was wird aus Gibraltar? ps. Bei der Abstimmung über den Brexit war die Antwort der Einwohner eindeu­ tig, nämlich mit über 90 Prozent gegen den Austritt. Aber Gibraltar ist britisches Überseegebiet und Kronkolonie. Doch galten schon bisher EU-Sonderregelungen für Gibraltar, u. a. für die Mehrwertsteuer. Welche Regelungen werden künftig gel­

ten? Gibraltar ist ähnlich wie Schottland an der Beibehaltung des bisherigen Status quo interessiert. An diesem Punkt bringt sich Spanien wieder ins Spiel, das ja schon seit langer, langer Zeit die Anbindung bzw. Rückgabe Gibraltars an Spanien ver­ langt. Für Touristen ist Gibraltar mit dem Felsen von Gibraltar ein beliebtes Aus­

flugsziel. Mit dem Auto fährt man vom spanischen Festland über das Flugfeld des örtlichen Flugplatzes nach Gibraltar. ­Daran wird sich nichts ändern. Für die dortige Bevölkerung bleibt aber die große Ungewissheit, was der Brexit an Konsequenzen noch mit sich bringen wird.

KURZNACHRICHTEN Mar Menor durch Algen gefährdet ps. Bisher war das Mar Menor unter Um­ weltgesichtspunkten wegen des erwarteten Anstiegs des Meeresspiegels im Gespräch. Hinzu kommt offensichtlich eine starke Gefährdung durch Algen. Das Wachstum von Algen – El crecimiento del fitoplanctón – könne das Mar Menor in eine große grüne Suppe „sopa verde“ umwandeln, Auslandsimmobilien 5/2016

Salinen, Mar Menor – Carlitos Urrutia/wikimedia

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SPANIEN

so die Lokalzeitung La Opinión de Murcia, die sich auf WWF und die spanische Umweltorganisation ANSE (Asociación de Naturalistas del Sureste) bezieht. Ursäch­ lich für die „grüne Suppe“ sind Abwässer und Salzlake aus Entsalzungsanlagen der Landwirtschaft.

hat niemand etwas, meinen andere, man müsse auf die schwierige wirtschaftliche Situation Spaniens Rücksicht nehmen. Von Spanien gehe keine Gefahr für die Finanzstabilität der Euro-Zone aus. Der amtierende Ministerpräsident Rajoy lehnt Sparmaßnahmen ab.

Keine Strafe im EU-Defizit-Straf­ verfahren ps. Es war das erste Defizit-Strafverfahren gegen EU-Länder, und zwar gegen Spani­ en und Portugal. Spanien bekommt eine Verlängerung von zwei Jahren, aber eben­ so wenig eine Geldbuße wie Portugal. Die Meinungen gehen auseinander, ob dies richtig sei. Es gibt nicht einmal eine symbolische Strafe. Wer wird dann noch das Ganze ernst nehmen? Der Stabilitäts­ pakt sei damit tot. Vom bloßen Abstrafen

Dritte Parlamentswahl wird ­wahrscheinlich ps. Die aus der zweiten Wahl gestärkt her­ vorgekommene konservative Volkspartei würde mit den Sozialisten zusammenge­ hen, letztere wollen aber lieber in die Op­ position. Ein Linksbündnis mit Podemos, der Izquierda Unida und der Sozialisti­ schen Partei PSOE hat keine Mehrheit. Denkbar wäre eine konservative Minder­ heitsregierung, die aber die Sozialisten auch nicht dulden wollen. Die Ciudada­

Feiertage – Días festivos – und Schulferien – Vacaciones escolares – September und Oktober 2016 Nationaler Feiertag –– Mittwoch, 12. Oktober 2016: Fiesta Nacional de España o Día de la Hispanidad – Nationalfeiertag (Jahrestag der Entdeckung Amerikas durch Christoph Columbus im Jahr 1492). Regionale und lokale Feiertage Aufzählung ohne Anspruch auf ­Vollständigkeit. –– Freitag, 2. September 2016: Día de Ceuta (spanische Exklave), –– Donnerstag, 8. September 2016: Día de Asturias (Asturien),

–– Donnerstag, 8. September 2016: Día de Extremadura (Extremadura), –– Sonntag, 11. September 2016: La Diada oder L’Onze de Setembre (Katalonien), –– Sonntag, 9. Oktober 2016: Día de la Comunidad Valenciana (­Autonome Gemeinschaft Valencia). Sommerferien – vacaciones de verano Diese begannen in den einzelnen Auto­ nomen Körperschaften unterschiedlich zwischen dem 20. Juni und 1. August (Asturien) und enden zwischen dem 7. und 14 September 2016 (Aragonien).

nos würden sich zwar bei einer eventu­ ellen Abstimmung enthalten, das reicht aber nicht. Wohlstandseffekt der Hauptstadt ps. Wenn man Madrid beim Bruttoin­ landsprodukt außen vor lässt, wäre das BIP je Einwohner gemäß Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft um sechs Prozent niedriger. Spanien vor Rekordjahr tdt. Spanien steht vor einem neuen Be­ sucherrekord. Nachdem allein zwischen Januar und Mai 2016 mehr als 14 Milli­ onen ausländische Touristen in das Land kamen, rechnet das Nationale Statistik­ institut (INE) für das Gesamtjahr mit über 45 Millionen Besuchern – mehr als je zuvor. Für den Schub sorgen die Tou­ rismuskrisen in Ländern wie Ägypten, Tu­ nesien und der Türkei. Davon profitieren in Spanien laut INE besonders die Inseln Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote und Teneriffa. Katalonien betreibt weiterhin die ­Abspaltung ps. Die Mehrheit im katalonischen Par­ lament bejahte Ende Juli eine einseitige Abspaltung von Spanien. Die Madrider Zentralregierung drohte wieder mit dem Verfassungsgericht, das diesen Unabhän­ gigkeitsbeschluss nicht unerwartet auf­ hob. Wahrscheinlich dürfte sich dieses Procedere noch öfters wiederholen, da mit einer Aufgabe der Unabhängigkeitsbestre­ bungen nicht zu rechnen ist.

UNTERNEHMUNGEN

Neues Weltkulturerbe: Die Dolmen von Antequera

El Torcal – spain.info

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ps. Neu in die UNESCO-Kulturerbeliste aufgenommen wurden die Dolmen von Menga, Viera und die Grabkammern von El Romeral sowie die nahegelegenen Na­ turschutzgebiete Peña de los Enamorados und El Torcal. Laut Mitteilung vom spanischen Fremden­ verkehrsamt wurden die Dolmen vor rund 6 000 Jahren von den ersten Siedlern des heutigen Andalusiens errichtet. Es handle sich in der europäischen Vorgeschichte um die erste bewusste Einbindung einer mo­ numentalen Architektur in eine ebensol­ che Landschaft. Ihre Erbauer waren Siedler der Neusteinzeit, deren Ursprünge bis in das frühe sechste Jahrtausend vor Chris­ Auslandsimmobilien 5/2016

SPANIEN

Dolmen von El Romeral – spain.info

tus zurückreichen. Die Megalithen von Antequera, gelegen in der Provinz Málaga, die wie Menga und Viera im Neolithikum, im Fall von El Romeral in der Bronzezeit, errichtet wurden, gehören laut Fremdenverkehrsamt zu den besten und bekanntesten Beispie­ len des europäischen Megalithismus. Sie sind durch die Verwendung von großen Steinblöcken, die Kammern und Räume mit Decken oder falscher Kuppel bilden, gekennzeichnet und

dienten rituellen Zeremonien und Bestat­ tungszwecken. Besonders originell und außergewöhnlich sei der enge und intime Dialog zwischen der Megalith-Architek­ tur und der Natur. Antequera liegt circa 50 Kilometer von Málaga entfernt. Der Conjunto Arqueológico Dólmenes de Antequera (Archäologische Komplex Dolmen von Antequera) ist je nach Jahreszeit zu unterschiedlichen Uhrzeiten geöffnet und montags mit Ausnahme von Feiertagen ge­ schlossen (http://www.andalucia.org/de).

Sevilla – Flamenco Biennale 2016 ps. Die Flamenco Biennale von Sevilla ist gramm“, so das Touristikamt. In diesem gemäß spanischem Touristikamt die größ­ Jahr findet die Flamenco-Biennale vom 8. te Flamenco-Veranstaltung weltweit. Alle September bis zum 2. Oktober statt. Der zwei Jahre pilgern Profis, Amateure und Schwerpunkt liegt auf der Gitarre (www. Flamenco-Fans nach Sevilla, wo sie seit labienal.com). ihrer Gründung im Jahr 1980 alle zwei Jahre stattfindet. Es fin­ den traditionelle Flamenco-Auf­ führungen statt, aber auch ex­ perimentelle und avantgardisti­ sche. „So standen in den letzten drei Jahrzehnten alle Arten von Flamenco-Kunstformen mit der ihr eigenen Ästhetik, mit den unterschiedlichsten Farben und Perspektiven dieser zeitlosen Kunstform auf dem Festivalpro­ Flamenco – Antonio Acedo/spain.info

spain.info

Unikum: Museum Vostell in Malpartida de Caceres

Museum Vostell – spain.info

ps. Das Museum „beherbergt ein Stück deutsche Kultur im Herzen der Extremadura“, so das spanische Fremdenverkehrsamt. Es handelt sich um eine ehemalige Wollwaschanla­ ge in 14 km Entfernung von Cáceres und feiert sein 40-jähriges Bestehen, gegründet im Oktober 1976 von dem deutschen Künstler Wolf V ­ ostell (1932–1998). Er war laut Frem­ denverkehrsamt der „Entdecker der Dé-collage, Vater des Happenings in Europa, Mitbegründer der Fluxus-

Bewegung und Pionier der Videokunst“. Laut Wikipedia besuchte Vostell 1974 das westspanische Dorf und die in der Nähe liegende Felsenlandschaft Los Barruecos. Die bizarren Granit-Findlinge hätten ihn an seine eigenen Betonplastiken erinnert, er habe den Ort zu einem „Kunstwerk der Natur“ erklärt. Das Museum zählt laut Fremdenverkehrs­ amt „zu den originellsten Zentren für Zeitgenössische Kunst“ in Spanien. Die Altstadt von Cáceres gehört im Übrigen zum UNESCO-Welterbe.

AUFGELESEN

Hachís vor Málaga ps. Afrika beginne eben schon in Andalu­ sien, hört man – politisch nicht korrekt – hin und wieder, wenn irgendetwas in An­ dalusien negativ eingeschätzt wird. Doch kommt auch Gutes von Afrika, werden sich zumindest einige Leute gedacht ha­ ben, als bei Málaga am Strand an einem Auslandsimmobilien 5/2016

Sonntagnachmittag Haschisch angespült wurde, das sicherlich über die Meerenge von Gibraltar transportiert wurde und ir­ gendwie verlorengegangen war. Als die Policía Local eingetroffen war, war die Beute fast vollständig verteilt. Dies ist zumindest historisch gesehen nicht ver­

wunderlich, da ja in Torremolinos, einem Vorort von Málaga, Aussteiger und Hip­ pies aus allen Ländern untergekommen waren. Wird noch öfters derartige Fracht angespült, dürften die längst vergangenen Zeiten wieder aufleben. „Don’t bogart that joint, my friend. Pass it over to me …“ 155

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Nach erfolgter Anmeldung haben Sie ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht und können innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaft schriftlich stornieren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt aber dann vorzeitig, wenn Sie als neues Mitglied vor Ablauf der Frist die Beratung der DSA in Anspruch genommen haben (§ 312d III BGB).