EU-NEWS Seite AUSSENHANDEL Seite STEUERN UND FINANZEN Seite WIRTSCHAFTSRECHT Seite BETRIEB UND UMWELT Seite 11

1 Folge 23 11.6.2001 EU-NEWS Seite 3 + 4 1. Sicherheit im Internet - Kommission sieht dringenden Handlungsbedarf 2. Grundsätzliche politische Eini...
Author: Gregor Kraus
5 downloads 2 Views 58KB Size
1

Folge 23 11.6.2001

EU-NEWS

Seite 3 + 4

1. Sicherheit im Internet - Kommission sieht dringenden Handlungsbedarf 2. Grundsätzliche politische Einigung beim Gemeinschaftspatent 3. Weitere EU-Informationen

AUSSENHANDEL 1. 2. 3. 4.

Exportmerkblätter Außenhandelssprechtag Afrika Beschaffungsmarkt Frankreich 2001 OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen

STEUERN UND FINANZEN 1. 2. 3. 4.

Seite 7 + 8

Vergütung von ausländischen Vorsteuern Meldepflicht bei Aktienerwerb durch Organmitglieder/leitende Angestellte Neue Broschüren der WKÖ zum Euro Einzelerledigungen des Finanzministeriums

WIRTSCHAFTSRECHT 1. 2. 3. 4.

Seite 5 + 6

Seite 9 + 10

Verfolgung von Software-Urheberrechtsver-letzungen Medizinprodukte mit Komponenten tierischen Ursprungs Deutsches Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe Neue Probleme mit Verkehrsflächenbeiträgen

BETRIEB UND UMWELT 1. Akkreditierung der ÖQS

Seite 11

2 FORSCHUNG UND TECHNOLOGIE

Seite 12

1. Österreichische HSC-Tagung 2. EU-Rahmenprogramm - aktuelle Ausschreibung

INFRASTRUKTUR

Seite 13

1. Entwurf einer 21. Novelle zum Kraftfahrgesetz 2. Fahrleistungsabhängige Maut für weitere Bundesstraßen

E-BUSINESS

Seite 14 + 15

1. Industrieforum "e-Business"

DATEN UND FAKTEN 1. Großhandelspreisindex Mai 2001

Seite 16

3 EU-NEWS 1. Sicherheit im Internet - Kommission sieht dringenden Handlungsbedarf Die Europäische Kommission hat am 6. Juni eine Mitteilung über die Sicherheit der Netze und Informationen vorgelegt. Diese enthält ausgehend von einer Analyse des Ist-Zustandes (Sicherheitsbedrohungen wie Viren, „Hacking“, gezielte Überlastung von Servern, Abhören, Naturkatastrophen, etc.) Vorschläge für einen europäischen Politikansatz. Im Vordergrund der Lösungsansätze steht dabei die vertiefte Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Unter den Maßnahmenvorschlägen der Kommission finden sich Sensibilisierungskampagnen über die mit den Informationstechnologien verbundenen Risiken für Nutzer, eine bessere Vernetzung der europäischen Warn- und Informationssysteme zur Abwehr von Computerviren, die vertiefte Zusammenarbeit bei der Konzeption technischer Lösungen, Interoperabilität (z.B. bei Verschlüsselungstechniken) sowie die stärkere Kooperation der nationalen Computer-Notdienste. Auch der rechtliche Rahmen soll den Sicherheitsbedrohungen künftig besser Rechnung tragen: Die Kommission will zunächst ein Inventar nationaler Maßnahmen, die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht getroffen worden sind, einrichten. Der freie Warenverkehr von Verschlüsselungsprodukten und –diensten soll gefördert werden. Die strafrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Angriffe auf Computersysteme (einschließlich Hacking und gezielte Überlastung von Servern) sollen angeglichen werden. Auf Grundlage der vorliegenden Mitteilung dürfte der Europäische Rat am 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg Leitlinien für die weitere Vorgangsweise vorgeben. Die Kommission kündigt die Konsultation der betroffenen Wirtschaftszweige, der Nutzer sowie der Datenschutzbehörden im Hinblick auf die praktische Durchführung der vorgeschlagenen Aktionen an. Stellungnahmen können bis Ende August 2001 an die Kommission ([email protected]) gerichtet werden. Der endgültige Maßnahmenkatalog könnte dann Ende des Jahres vorgelegt werden. (Mag. Robert Andrecs, [email protected])

2. Grundsätzliche politische Einigung beim Gemeinschaftspatent Auf dem letzten Binnenmarkt-Rat am 30. und 31. Mai 2001 haben sich die Minister über Leitlinien geeinigt, die eine Fortsetzung der Arbeiten zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents ermöglichen. Dieses Gesetzesvorhaben ist derzeit blockiert, da in einigen wesent-lichen Fragen keine Einigung erzielt werden konnte und Vorbehalte einzelner Mitgliedstaaten bestehen. Dies betrifft etwa die Rolle der nationalen Patentämter, die Verwendung der Sprachen (der Kommissionsvorschlag sieht nur Englisch, Deutsch und Französisch vor) oder die Bezeichnung der zuständigen Gerichtsstände. Beim nun erzielten Kompromiss handelt es sich jedoch nicht um das Abkommen über das Gemeinschaftspatent selbst, sondern lediglich um Leitlinien für die Fortsetzung der Arbeiten, die möglichst noch vor Jahresende abgeschlossen sein sollten. Die Leitlinien würdigen sowohl die zentrale Rolle des Europäischen Patentamts in München (EPA) betreffend Ausstellung und Verwaltung der Patente als auch jene der nationalen Patentämter (NPA), die eine beratende Funktion einnehmen sollen. Die NPAs können ihre Aktivitäten in den jeweiligen Arbeitssprachen durchführen, wobei der Umfang dieser Tätigkeiten erst definiert werden muss. Hinsichtlich der anwendbaren Sprachregelung für das Gemeinschaftspatent bleibt der erzielte Kompromiss jedoch recht vage. (Mag. Barbara Schennach, [email protected])

4 3. Weitere EU-Informationen Forschung und Technologie:

Ø EU-Rahmenprogramm - aktuelle Ausschreibung Betrieb und Umwelt:

Ø Veranstaltung „Von EMAS I auf EMAS II wird Umweltmanagement attraktiver“

5 AUSSENHANDEL 1. Exportmerkblätter Folgende Außenwirtschaftsnachrichten können kostenpflichtig (Mitglieder/Nichtmitglieder inkl. MwSt) bezogen werden, Fax: 01/501 05-255, Telefon: 01/501 05-5050, e-mail: [email protected]: Prüfvorschriften in den USA

H 64/2001 ATS 110,--/220,-Firmengründung in Bulgarien H 65/2001 ATS 165,--/330,-Der Weinmarkt in Litauen H 66/2001 ATS 110,--/220,-Estlands Investitionen in die Umwelt - H 67/2001 Estlands Bedarf an Umwelttechnolo- ATS 440,--/880,-gie Liefer-, Lizenz-, Kooperations- und H 68/2001 Investitionsverträge mit China ATS 880,--/1.760,-Der Holzmarkt in Taiwan H 70/2001 ATS 220,--/440,-Libyen - Liste der wichtigsten import- H 71/2001 berechtigten Firmen und Organisa- ATS 220,--/440,-tionen

2. Außenhandelssprechtag Afrika Am 22. Juni 2001 findet in Linz der Außenhandelssprechtag "Afrika" statt. Folgende Handelsdelegierte nehmen daran teil: Dr. Walter Pöschl, Johannesburg; Dr. Franz Knappitsch, Tripolis; Mag. Guido Stock, Lagos; Dr. Heinz Paumgarten, Casablanca; Dr. Heinz Wimpissinger, Tunis; Mag. Alf-Peter Lenz, Harare. Für Fragen in Bezug auf Finanzierung und Absicherung wird auch Frau Prokurist Margarete Tallian, Leiterin der Repräsentanz der Österreichischen Kontrollbank in Linz, zur Verfügung stehen. Nähere Auskünfte und Anmeldung: Sigrid Schatz, Tel.: (0732)7800-294, Fax: 520 Dw., email: [email protected].

3. Beschaffungsmarkt Frankreich 2001 Kontaktplattform für die österreichische Industrie im Design Center in Linz. Am Donnerstag, dem 04. Oktober 2001 von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr, findet eine Ausstellung, die ein breites Spektrum an französischen Zulieferprodukten und -leistungen bietet, im Design Center in Linz statt. In Form einer Tischmesse präsentieren etwa 40 französische Unternehmen spanend und spanlos hergestellte und umgeformte Dreh-, Guss- und Schmiedeteile, Stanz- und Tiefziehteile, Befestigungs- und Verbindungselemente. Darüber hinaus demonstrieren sie ihr Know-how auf den Gebieten Blechverarbeitung, Oberflächenveredelung, Präzisionsmechanik sowie Werkzeug- und Formenbau. Für Fragen steht Ihnen die Handelsabteilung der Französischen Botschaft, Frau Nadine Fraysse-Eckstein und Herr Matthias Kail, Reisnerstraße 50, 1030 Wien, zur Verfügung. Tel.: (01) 7126357, Fax: (01) 7126299, e-Mail: [email protected]. Internet-Info Adresse: www.bmfrankreich.com

6 4. OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen Auf unserem Internetportal gibt es die OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen zum Abruf. Den Volltext der Leitsätze samt Einleitung, finden Sie unter folgender Adresse: Einleitung: http://wko.at/eu/handel/oecd.htm Volltext: http://wko.at/eu/handel/OECD-RL.pdf

7 STEUERN UND FINANZEN 1. Vergütung von ausländischen Vorsteuern Österreichische Unternehmer, die im Ausland keine Betriebsstätte (keinen Sitz, Zweigniederlassung) haben, können in einem besonderen Vergütungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuerbeträge, die in anderen EU-Staaten sowie auch in bestimmten Nicht-EU-Staaten in Rechnung gestellt werden, erstattet bekommen. Die Antragsfrist endet allerdings mit 30. Juni 2001 für das Jahr 2000. Bezüglich der Vorsteuererstattung in Deutschland ist ein aktuelles BFH-Urteil von besonderer Bedeutung: Seit April 1999 sind Vorsteuern aus Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Deutschland nicht mehr abzugsfähig bzw. rückerstattbar. Nach Auffassung des BFH und jetzt auch des deutschen BMF entspricht die diesbezügliche Regelung nicht der 6. EGRichtlinie. Die Rückerstattung von Vorsteuern aus Reisekosten in Deutschland kann demnach beantragt werden. Als Voraussetzung ist jedoch zu beachten, dass als Rechnungsadressat der Unternehmer und nicht der Arbeitnehmer (auch wenn die Reisekosten für ihn angefallen sind) aufscheint.

2. Meldepflicht bei Aktienerwerb durch Organmitglieder/leitende Angestellte Aufgrund des Aktienoptionengesetzes besteht seit 1. 5. 2001 eine neue Meldepflicht für Vorstände, Aufsichtsratmitglieder und leitende Angestellte einer börsenotierten Aktiengesellschaft bei Erwerb von Arbeitgeberaktien (§ 91a Börsegesetz). Dadurch soll es der Bundeswertpapieraufsicht in Anlehnung an internationale Usancen ermöglicht werden, Insidergeschäfte mit vom Management gehaltenen Aktien leichter nachzuvollziehen: Erwerben oder veräußern Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates oder leitende Angestellte einer an einer österreichischen Börse im amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr zugelassenen Aktiengesellschaft deren Aktien, so haben sie dies innerhalb von 7 Tagen der Bundes-Wertpapieraufsicht sowie der Gesellschaft zu melden. Dabei ist der Zahl der in ihrem Eigentum stehenden Aktien der Gesellschaft bekanntzugeben. Es besteht eine Ausnahme von der Meldepflicht: Ausgenommen ist der Erwerb und die Veräußerung, wenn der Kurswert der Bestandsveränderung die Bagatellegrenze von 10.000 Euro nicht übersteigt. Dabei sind Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge eines Kalenderjahres zusammenzurechnen.

3. Neue Broschüren der WKÖ zum Euro 1.

Euro Pricing für österreichische Unternehmen

Mit der richtigen Euro-Strategie und Preispolitik zum Erfolg. Die vorliegende Broschüre zur europäischen Strategieentwicklung und Preispolitik für Unternehmen von der Unternehmensberatung Simon, Kucher & Partners ist das Ergebnis einer sehr fruchtbaren Kooperation der Wirtschaftskammern mit den Autoren beim Euromobil 2000. In den ersten beiden Kapiteln der Publikation wird beschrieben, welche Anpassungen auf dem österreichischen Binnenmarkt vorzunehmen sind und zum anderen gezeigt, wie hiesige Unternehmen zu einer innerhalb Europas abgestimmten Preispolitik für ihre Produkte und Dienstleistungen kommen können, die ein Absacken sämtlicher nationaler Preise auf ein Einheitsniveau auf niedrigster Ebene verhindert. Das folgende Kapitel widmet sich wichtigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zum Euroland. Nicht nur im direkten Kontakt zum Kunden ist eine Preisanpassung vorzunehmen sondern auch dann, wenn ein Zwischenhandel oder multinationale Einkaufsorganisationen eingeschaltet sind.

8 In Kapitel 4 wird schließlich diskutiert, welche weiteren Maßnahmen im Marketing in den Bereichen Distribution, Produkt und Kommunikation notwendig sind, um eurofit zu werden. Der Weg zu einer Europastrategie wird dargestellt. Kostenbeitrag für Mitglieder der Wirtschaftskammer ATS 165,-- (11,99 EUR), für Nichtmitglieder: ATS 330,-- (33,98 EUR); Preise inklusive Mehrwertsteuer. 2. Der Euro-Leitfaden für Unternehmen

Der neu aufgelegte Euro-Leitfaden (verfasst von Rolf Gleissner) gibt einen komprimierten Überblick über den gesamten innerbetrieblichen Euro-Umstellungsfahrplan. Kurz und bündig sind alle wesentlichen Informationen für eine erfolgreiche Euro-Einführung zusammengefasst. Für Mitglieder der Wirtschaftskammer: Bis zu 5 Stück kostenlos. Für Nichtmitglieder: ATS 110,- (EUR 7,99); Preise inklusive Mehrwertsteuer. Die neuen Euro-Publikationen können im Mitgliederservice der Wirtschaftskammer Österreich, Telefon 01/501 05/DW 5050, Fax: 01/501 05 DW 235, e-mail: [email protected] sowie über Internet http://wko.at/mservice bestellt werden.

4. Einzelerledigungen des Finanzministeriums Euro-Startpakete - Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung

1. Dürfen Startpakete für Konsumenten als (Weihnachts-)Geschenke an Mitarbeiter weitergegeben werden? Startpakete (für Privatpersonen) dürfen aus Sicht des Finanzministeriums selbstverständlich als (Weihnachts-)Geschenke an Mitarbeiter weitergegeben werden. 2.

Wie werden diese Geschenke steuerliche behandelt?

2.1 Erfolgt eine Versteuerung als Geldwert oder als Ware? Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 14 EStG 1988 sind der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen von der Einkommensteuer befreit, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind. Die Lohnsteuerrichtlinien 1999 definieren die Angemesenheit für empfangene Sachzuwendungen mit S 2.550,-- jährlich; außerdem ist für die Steuerfreiheit keine besondere Betriebsfeier erforderlich, die Verteilung von Sachzuwendungen gilt bereits als Betriebsveranstaltung (Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien 1999). Nach Ansicht des BMF handelt es sich bei einer noch im Jahr 2001 erfolgten Übergabe von Startpaketen (z.B. zu Weihnachten) um keine Sachzuwendung, weil die weitergegebenen Euro-Münzen bereits kurze Zeit nach der Zuwendung als Bargeld verwendet werden können bzw. dürfen. 2.2. Gibt es eine Möglichkeit der Umsatzsteuer-Rückvergütung? Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 8 lit. b UStG 1994 sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln steuerfrei. Dies gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden. Die in den Euro-Startpaketen enthaltenen Euro-Münzen sind gemäß § 1 des Euro-Gesetzes ab 1. 1. 2002 gesetzliche Zahlungsmittel. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Umsatzsteuerfreiheit des § 6 Abs. 1 Z. 8 lit. b UStG auf die Umsätze von Euro-Münzen bereits vor diesem Zeitpunkt angewendet wird (BMF vom 10. 4. 2001).

9 WIRTSCHAFTSRECHT 1. Verfolgung von Software-Urheberrechtsverletzungen Die volkswirtschaftlichen Schäden, die durch gesetzwidriges Kopieren von Softwareprogrammen entstehen, sind sehr hoch. Daran hat sich auch nach Klärung der Frage, ob Software Urheberechtsschutz genießen soll, durch die UrhG-Nov 1993 nichts geändert: Nach wie vor kommt illegales Vervielfältigen von Programmen vor, sei dies aus Unwissenheit oder auch nur, um Kosten zu sparen. Von urheberrechtlich geschützter Software darf nur eine Sicherheitskopie angefertigt werden! Die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch gilt nicht für Software! Gekaufte Standard-Software darf normalerweise nur auf einem PC installiert werden! Für die Installation auf weiteren PCs ist eine weitere Lizenz nötig oder die Software muss auf dem anderen PC entfernt werden. Ein privater Verband großer Softwarehersteller (Business Software Alliance) hat es sich nun unter Betreuung einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei zur Aufgabe gestellt, darüber nicht nur aufzuklären, sonder diesen Urheberrechtsverletzungen gezielt entgegen zu treten. Zu diesem Zweck hat die Business Software Alliance in OÖ die Aktion „Schonfrist“ gestartet. Es wurde an eine Reihe von Betrieben Briefe verschickt und darin die kostenlose Überprüfung des jeweiligen Firmensoftware-Bestandes angeboten. Das Anliegen der Softwarefirmen und ihres Verbandes ist legitim, da es nicht angeht, dass die Softwarehersteller laufend um ihre Lizenzgebühren geprellt werden. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass ich dieser Verband nur mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses in einem Straf- oder Zivilrechtsverfahren zwangsweise Zugang zu Firmenräumen verschaffen kann. Eine Warnung vor einer Hausdurchsuchung muss aber nicht erfolgen und passiert in der Regel sehr überraschend!

2. Medizinprodukte mit Komponenten tierischen Ursprungs Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat uns einen Entwurf einer Entscheidung der Europäischen Kommission zu Medizinprodukten mit Komponenten tierischen Ursprungs übermittelt. Es handelt sich dabei lediglich um eine Vorinformation. Das Bundesministerium plant, diesen Entwurf anschließend in Österreich in einer Verordnung zum Medizinproduktegesetz umzusetzen. Nach Umsetzung dieser Entscheidung müssen österreichische Hersteller von davon betroffenen Produkten eine Risikoanalyse bzw. ein Risikomanagement gemäß dem beiliegenden Anhang der Entscheidung durch durchführen bzw. eine Reevaluierung durch die benannte Stelle veranlassen. Bevollmächtigte für den EWR mit Sitz in Österreich und Importeure aus Drittstaaten sollten die jeweiligen Hersteller betroffener Medizinprodukte über die Implikationen dieser kommenden Kommissionsentscheidung informieren und auf die Notwendigkeit einer Reevaluierung gemäß dem Anhang dieser Entscheidung hinweisen. Für Medizinprodukte mit Komponenten tierischen Ursprungs, die keiner Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle unterliegen (z.B. Sonderanfertigungen für orthopädische Schuhe aus Rindsleder oder Klasse-1-Produkte, die nur mit unversehrter Haut in Berührung kommen), soll es anlässlich der geplanten Verordnung zum Medizinproduktegesetz eine gesonderte Information über die allfällige weitere Vorgangsweise geben. Da im derzeitigen Stadium noch Änderungen der Kommissionsentscheidungen möglich sind, ersuche wir Sie möglichst umgehend um Stellungnahme zu jenen vorgeschlagenen Regelungen, die in der Praxi nicht durchführbar scheinen.

10 3. Deutsches Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe Im gegenständlichen Gesetz ist vorgesehen, dass grundsätzlich bei jedem Bauauftrag durch den Auftraggeber (nur Unternehmer, nicht private Auftraggeber) ein Steuerabzug in Höhe von 15% der geschuldeten Rechnungsbeträge einzubehalten und für Rechnung des Auftraggebers an das deutsche Finanzamt abzuführen ist. Das Gesetz wird bereits im Juli voraussichtlich in Kraft treten. Der Steuerabzug wird allerdings erstmals für nach dem 31.12.2001 ausgestellte Rechnungen verbindlich. Die Außenhandelsstelle Frankfurt wird unmittelbar nachdem das Gesetz endgültig in Kraft getreten ist uns weitere Informationen übermitteln.

11 BETRIEB UND UMWELT 1. Akkreditierung der ÖQS Am 1. Juni 2001 wurde im Bundesgesetzblatt die Akkreditierung der ÖQS - Zertifizierungs- und Begutachtungs- GmbH (BGBl II Nr. 206/2001) veröffentlicht. Gemäß dieser Verordnung wird die ÖQS-Zertifizierungs- und Begutachtungs- GmbH mit Sitz in 1010 Wien, Gonzagagasse 1/25, als Stelle die Managementsysteme zertifiziert, akkreditiert. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Managementsystemen, die im Verfahren zur Herstellung von Produkten oder bei der Erbringung von Leistungen angewendet werden, insbesondere 1. die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach EN ISO-9000ff, 2. die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach QS-9000, 3. die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach TL 9000 4. die Zertifizierung von Managementsystemen nach SCC 5. die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14000ff in den in der Spalte "NACE Rev. 1" der Anlage angegebenen Bereichen. Das Bundesgesetzblatt aus dem Internet: http://www.bgbl.at/dbbgbl/PDF/2001b206.pdf

12 FORSCHUNG UND TECHNOLOGIE 1. Österreichische HSC-Tagung Im Juni wird Steyr wiederum zum Zentrum innovativer Metallbe- und -verarbeitungsmethoden. Vom 20. bis 22. Juni 2001 findet die 9. Österreichische HSC-Tagung statt. Die Tagung wendet sich an Führungs- und Fachkräfte, an Praktiker aus Industrie, Werkzeug- und Formenbau und an Wissenschafter auf Forschung & Entwicklung. Programm, Anmeldeformular und nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.high-speed-machining.at

2. EU-Rahmenprogramm - aktuelle Ausschreibung Seit kurzem gibt es für das 2. Horizontale Programm „Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU“ des 5. EURahmenprogramms eine neue Ausschreibung. Sie haben noch bis 14. September 2001 die Möglichkeit, Ihr Projekt im Schwerpunktbereich C „Gemeinsame Maßnahmen im Bereich Innovation/KMU“ im Unterpunkt C.5 „Mechanismen zur Förderung von Gründung und Wachstum innovativer Unternehmen“ einzureichen. Weitere Informationen sowie Zugang zu Antragsformularen etc. finden Sie im Internet unter: http://www.cordis.lu/innovationsmes/calls/200101. htm Nähere Informationen: CATT - Central Austrian Technology Transfer and Training, Frau Kerstin Knabel, Tel.: 0732/3334-602, Fax: 0732/349358, e-mail: [email protected], http://www.catt.at.

13 INFRASTRUKTUR 1. Entwurf einer 21. Novelle zum Kraftfahrgesetz Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat einen Entwurf für eine 21. Novelle zum Kraftfahrgesetz 1967 samt Erläuterungen übermittelt. Für die Wirtschaft sind vor allem folgende Punkte des Novellierungsentwurfes von Bedeutung: 1. 2. 3. 4.

5. 6. 7. 8. 9. 10.

11. 12. 13. 14.

Änderung der Definition des „kombinierten Verkehrs“, indem klargestellt wird, dass der Ver- oder Entladebahnhof nicht zwingend in Österreich liegen muss. Es soll die Möglichkeit zur Überprüfung von im Handel angebotenen Kfz-Teilen und Ausrüstungsgegenständen geschaffen werden, wenn der Verdacht besteht, dass nicht genehmigte Teile feilgeboten werden. Transportbegleitfahrzeuge von beeideten Straßenaufsichtsorganen sollen Warnleuchten mit rotem Licht verwenden dürfen. Die Vorschriften über die Verwendung von Probefahrtkennzeichen werden entsprechend den von der Wirtschaftskammer Österreich vorgebrachten Forderungen adaptierte (zum Beispiel sollen Fahrtunterbrechungen bis 72 Stunden im Rahmen einer Probefahrt zulässig sein, die zusätzliche Bescheinigung für Probefahrten auf Freilandstraßen bzw. an Sonn- und Feiertagen entfällt). Die Evidenz des Versicherungsverbandes über die privaten Zulassungsstellen wird auf eine fundierte gesetzliche Basis gestellt und die Auskunftserteilung geregelt. Bei der wiederkehrenden Begutachtung wird eine entsprechende Haftpflichtversicherung als Ermächtigungsvoraussetzung vorgeschrieben. Es wird die Grundlage für die sogenannte EU-Kennzeichen geschaffen (das internationale Unterscheidungszeichen befindet sich dann am linken Rand in einem blauen Feld). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Zwangsmaßnahmen auch schon bei geringfügigen Gewichtsüberschreitungen (Gewichtsüberschreitung um mehr als 2% oder Achslastüberschreitung um mehr als 6%) gesetzt werden dürfen. Die Sonderregelung betreffend das Vermieten von Omnibussen ohne Lenker wird auch auf LKW und Sattelzugfahrzeuge ausgeweitet. Die bisherige Sonderregelung der Zählweise der Kinderbeförderung in Omnibussen wird geändert; im Gelegenheitsverkehr wird die Zählregel 1:1 eingeführt, die Sonderregelung (3 Kinder unter 14 Jahren werden als 2 Personen gezählt) bleibt nur im Kraftfahrlinienverkehr aufrecht. Die Regelungen über Schülertransporte mit Omnibussen werden geändert. Umfassende Änderungen gibt es für den Fahrschulbereich, wobei Verschärfungen für die Fahrschulen, aber auch für Fahrschullehrer und Fahrlehrer festgelegt werden. Für Gewichtsüberschreitungen wird das Organmandat auf ATS 3.000,-- angehoben. Die Höhe des Organmandates für das Nichtanlegen des Gurtes wird auf ATS 300,-- angehoben.

2. Fahrleistungsabhängige Maut für weitere Bundesstraßen Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat uns einen Entwurf über die Festlegung von weiteren Bundesstraßen, für deren Benutzung eine fahrleistungsabhängige Maut zu leisten ist, zur Kenntnis gebracht. Demnach sollen auch für die Benützung der A5 Nord-Autobahn, der B 307 Parndorfer Straße und der B 310 Mühlviertler Straße eine fahrleistungsabhängige Maut nach den Bestimmungen des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes zu leisten sein. Die Aufnahme dieser Straßen in die Verordnung soll die Finanzierung durch die ASFINAG ermöglichen. Die Bedeutung dieser Strecken wurde durch die GSD-Studie nachgewiesen. Die gegenständlichen Strecken wurden auch im Jahr 2000 der Europäischen Kommission zur Aufnahme in die Transeuropäischen Verkehrsnetze genannt. Nach Auskunft aus dem Ministerium wird nach der Anhörung der Länder gemäß § 1 Abs. 2 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz das ordentliche Begutachtungsverfahren eingeleitet werden.

14 E-BUSINESS 1. Industrieforum „e-Business“ Ø Elektronische Marktplätze - Herausforderung für Ihre zukunftsorientierte Unternehmensstrategie Trotz eingekehrter Vorsicht auf den Kapitalmärkten der sogenannten New-Economy sind sich nach wie vor alle namhaften Experten und auch die meisten Unternehmer darüber einig, dass gerade die Bereiche der elektronischen Geschäftsbeziehungen zwischen den Unternehmen und im Speziellen die elektronischen Marktplätze nachhaltig viele betriebliche Prozesse und Strukturen beeinflussen und verändern werden. Die Bedeutung der elektronischen Marktplätze wird jedoch aus heutiger Sicht entsprechend der jeweiligen Branchen- aber auch Produktstruktur variieren, wobei der Nutzen der elektronischen Marktplätze oftmals nicht primär in der Akquirierung neuer Kunden sondern vor allem auch in der Intensivierung bestehender Kundenbeziehungen gesehen wird. Um Ihrem Unternehmen möglichst umfassende und konkrete Informationen für betriebliche Entscheidungen bieten zu können, hat die Sektion Industrie OÖ gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und dem Industriewissenschaftlichen Institut unter enger Einbindung von Industriebetrieben eine Studie zum Thema „elektronische Marktplätze“ durchgeführt. Bei der Ergebnispräsentation soll im Rahmen dieser Veranstaltung insbesondere auf folgende Kernpunkte eingegangen werden: -

Einstiegsvoraussetzungen/innerbetriebliche Anforderungen für elektronische Marktplätze Branchenmäßige/ produktmäßige Eignung Internationales Umfeld/bestehende Marktplätze Kostenanforderungen Nutzen/Chancen/Risiken für die Unternehmen

Abgerundet wird dieses Programm durch Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte von bestehenden Marktplätzen bzw. Projekten, die sich gerade in Umsetzung befinden. Programm:

Ø Begrüßung und Einleitung Dipl.-Ing. Herbert STEINWENDER, Obmann-Stv. der Sektion Industrie der Wirtschaftskammer OÖ

Ø Kernaussagen der Studie: „Österreichs Wirtschaft vor der Herausforderung elektronischer Marktplätze“ Univ. Prof. Dr. Werner Clement, Geschäftsführer des Industriewissenschaftlichen Instituts

Ø allgemeine Diskussion der Studienergebnisse Ø „Gründe für die Beteiligung an einem Kunststoffmarktplatz“ Mag. Gerald Pröll, Beauftragter der Geschäftsführung der Firma Engel Maschinenbau Gesellschaft m.b.H.

Ø Kaffeepause Ø „Der Triple A-Marktplatz eBusiness für den automotiven Mittelstand“

Mag. Gerlinde Pöchhacker, OÖ TMG, Projektkoordinatorin Triple A-Marktplatz

Ø „Marktplatz - Vorteile im Einkauf“ Heinz Zimmermann, Geschäftsführender Gesellschafter der vemap.com

15 Termin:

Donnerstag, 5. Juli 2001, 14.00 Uhr (Ende ca. 17.30 Uhr) Ort:

Wirtschaftskammer Oberösterreich 4010 Linz, Hessenplatz 3 Julius Raab Saal, Erdgeschoss Anmeldung:

Bitte bis spätestens 29. Juni 2001 (Frau Gossenreiter: Tel.: 0732/7800-260, Fax: 0732/7800-687 oder per e-mail: [email protected]). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

16 DATEN UND FAKTEN 1. Großhandelspreisindex Mai 2001 Großhandelspreisindex (Basis 2000 = 100) Mai 2001 = 102,5

Veränderung zum Vormonat: + 0,4 % Veränderung zum Vorjahresmonat: + 3,1 % Großhandelspreisindex (Basis 1996 = 100) Mai 2001 = 105,6

Großhandelspreisindex (Basis 1986 = 100) Mai 2001 = 110,1

Großhandelspreisindex (Basis 1976 = 100) Mai 2001 = 146,6

Großhandelspreisindex (Basis 1964 = 100) Mai 2001 = 244,1

Bei den Notierungen für Mai 2001 handelt es sich um vorläufige Werte.

Suggest Documents