Berufsrecht Modul 1

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Author: Lothar Lorentz
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Evaluation 

Berufskunde/Berufsrecht  Modul 1   

Norbert Deuser  www.podologie.team  [email protected] 

 

Evaluation Modul 1 - Berufsbild und Geschichte 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! Art.

=

BFS

=

BG

=

BMG

=

BVerwG

=

DM

=

DFS

=

GG

=

OVG

=

PodAPrV

=

PodG

=

SPP

=

SVD

=

VG

=

VerwG

=

VGH

=

WHO

=

ZFD

=

  1 

2. Was ist ein Gesetz, was eine Rechtsverordnung? 3. Was versteht man unter einem Gesetz im formellen, was im materiellen Sinn? 4. Die Grenzen einer Rechtsverordnung müssen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß festgelegt sein. Welche Bedeutung hat diese Vorgabe und wo ist die Rechtsgrundlage? 5. Welchen Rechtscharakter hat die PodAPrV? 6. Wer ist für den Vollzug des PodG und der PodAPrV zuständig? Rechtsgrundlage? 7. Ist die Beherrschung der deutschen Sprache (in Wort und Schrift) für eine Ausübung der Tätigkeit als Podologin bzw. als Podologe notwendig? Rechtsgrundlage?

8. Die podologische Ausbildung kann verkürzt werden. A) Rechtsgrundlage? B) Wer ist für eine diesbezügliche Entscheidung zuständig? C) Rechtsgrundlage? 9. Im Zusammenhang mit dem Berufsgesetz für Podologen sind folgende Daten bedeutsam: 02.01.2002, 01.01.2003. Was verbirgt sich hinter diesen Daten? 10. Wie wird die widerrechtliche Benutzung der Berufsbezeichnung z. B. „Medizinische Fußpflegerin“ geahndet? Rechtsgrundlage? 11. Was ist eine Straftat, was eine Ordnungswidrigkeit? 12. Was verbindet Sie mit der Jahresangabe 1989 und dem Ort St. Vincent? 13. Das PodG ist ein so genanntes Titelschutzgesetz. Erklären Sie, was darunter zu verstehen ist! 14. Wie ist das Gesamtstundenvolumen der podologischen Ausbildung? Rechtsgrundlage? 15. Handelt es sich bei den Inhalten und dem Umfang der PodAPrV um minimale oder maximale Anforderungen? Rechtsgrundlage? 16. Welches Grundrecht wird in Art. 12 GG garantiert? Inwieweit hat dieses Grundrecht in der permanenten Diskussion Podologe vs. Fußpfleger Bedeutung?

  2 

17. Grundrechte nach dem GG: Genießt eine Person, die die Tätigkeit als Fußpflegerin ohne Ausbildung ausübt, den Schutz des GG? Erklären Sie! 18. Wir unterscheiden zwischen akademischen und nichtakademischen Gesundheitsfachberufen. Nennen Sie 5 nichtakademische Berufe die bundesrechtlich geregelt sind und 5 nichtakademische Berufe, die landesrechtlich geregelt sind! 19. Akademische Gesundheitsfachberufe sind in großen Teilen „verkammert“. Was ist unter verkammert zu verstehen? Nennen Sie 3 akademische verkammerte Gesundheitsfachberufe! 20. Angenommen, einer der Berufsverbände für Podologen und Fußpfleger (ZFD, VDP, DPV) setzt sich in seiner Satzung zum Ziel, für einen möglichst hohen Gütegrad der podologischen Ausbildung zu sorgen. Welche Möglichkeiten der Umsetzung dieses Zieles hat der Berufsverband? 21. Was waren die Ausgangslage, Inhalte und Ziele der St. Vincent Deklaration (SVD) von 1989? Welche Zielvorgaben wurden für die darauffolgenden 5 Jahre formuliert? Inwieweit wurden die gesteckten Ziele zur Verbesserung der Versorgung von Diabetespatienten in Deutschland inzwischen erreicht? Erklären Sie ausführlich!

Fassung: 05.04.2016 (0) © Norbert Deuser

  3 

                                                         

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Berufskunde/Berufsrecht   

Norbert Deuser  www.podologie.team  [email protected] 

   

Evaluation Modul 2 - GUV 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! AG

=

AN

=

ArbSchG

=

ASiG

=

ArbStättV

=

AU

=

AUB

=

BG

=

BGR 250

=

BGV A 1

=

BGW

=

BioStoffV

=

BRD

=

DDR

=

DGUV

=

GdB

=

GefStoffV

=

GKV

=

GPSG

=

  1 

GRV

=

GUV

=

MdE

=

NSV

=

RVO

=

SGB

=

SGB V

=

SGB VII

=

2. In welchem Jahr beschloss der Reichstag das Unfallversicherungsgesetz oder: Welches war das Geburtsjahr der GUV? 3. Sie befinden sich in der Ausbildung zur Podologin. In diesem Rahmen sind Sie gesetzlich unfallversichert. Wer hat Sie wo versichert? Wer bezahlt die Versicherungsprämie? 4. Frau Yildirim Gülgör ist im Rahmen eines 450-Euro-Jobs als Reinemachefrau am St. Marienkrankenhaus beschäftigt. Ist sie gesetzlich unfallversichert? Falls ja, wo? Wer bezahlt die Versicherungsprämie? 5. Versicherte der GUV, z.B. Personen in podologischer Ausbildung, haben Mitwirkungspflichten. So z.B. eine Meldepflicht gegenüber dem AG oder dem zuständigen Vorgesetzten, wenn Arbeitsmittel, sonstige Einrichtungen, Arbeitsabläufe etc. Mängel aufweisen, die Gefahr für Sicherheit und Gesundheit darstellen könnten. Rechtsgrundlage (exakte Quellenangabe)? 6. Die BGV A 1 (Unfallverhütungsvorschrift) in der aktualisierten Fassung 1/2009 gehört zu Ihren Arbeitsunterlagen. Wo steht dieses Papier zum Download bereit? Exakte Angabe bzw. Link notwendig! 7. Ein Unfall im Sinne der GUV kann sich bei unterschiedlichen Tätigkeiten ereignen. Geben Sie an, bei welchen der nachfolgend genannten Fälle es sich um versicherungsauslösende Tätigkeiten handelt?     

Ausübung eines Ehrenamtes Weg nach Hause von einer genehmigten Betriebsfeier Teilnahme am Betriebssport Aufenthalt eines Kindes im Kindergarten Weg zur eigenen Wohnungstür, um sich zur Arbeitsstelle zu begeben

8. Was verbindet Sie mit dem Datum 3.10.1990? 9. Die Führung der BG’s = Gesetzliche Unfallversicherung (als eine Säule der Deutschen Sozialversicherung) erfolgt in „Selbstverwaltung“. Erklären Sie das Prinzip der Selbstverwaltung!   2 

10. Was versteht man unter Subsidiaritätsprinzip? Zuständigkeit der EU unter diesem Prinzip? 11. Die GUV befindet sich seit 1951 in paritätischer Selbstverwaltung. Erklären Sie, was „paritätische Selbstverwaltung“ bedeutet! 12. Die GUV untergliedert sich in 3 Bereiche. Nennen Sie diese! 13. Welche Risiken sind in der GUV versichert? 14. Was versteht man unter Berufskrankheit im Sinne der GUV? Welche Krankheiten zählen als Berufskrankheiten? Etwa wie viele Krankheiten sind dies? 15. Welche Personen sind in der GUV versichert? 16. In welcher Form erbringt die GUV Leistungen? 17. Was ist ein D-Arzt? 18. Wie melden Sie sich mit welchen Angaben bei der BWG an? Oder: Wie ist verbindlich eine Statusfeststellung auszulösen? 19. Wie kommen Sie zu einem Meldebogen für Arbeitsunfälle bzw. Wegeunfälle? 20. Was bedeutet „unverzüglich“ ganz allgemein, aber auch im Zusammenhang von Meldepflichten gegenüber der Berufsgenossenschaft? 21. Was versteht man unter Arbeitsunfall, was unter Wegeunfall nach GUV-Definition! 22. Welche Gerichte sind für Streitigkeiten in der GUV (GUV vs. Versicherter) zuständig? 23. Kann der Bürger bei Streitigkeiten in mit der GUV sofort den Rechtsweg bei Gericht wählen oder sind Voraussetzungen zu beachten? 24. Was ist ein Verwaltungsakt? 25. Welche Rechtsbehelfe hat der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung im Verwaltungsrecht und im Sozialrecht? Beschreiben Sie exakt die Stufen des Vorgehens und der Folgen! 26. Die TRBA Stand 9/2015 gehört zu Ihren Arbeitsunterlagen. Wofür steht TRBA? Wo steht diese Unterlage Download bereit? Exakte Angabe bzw. Link notwendig!   3 

27. Wer hat für die als Berufskrankheit anerkannte Virushepatitis einer im St. Marienkrankenhaus in Ludwigshafen/Rhein angestellten Raumpflegerin die Kosten der Heilbehandlung zu tragen?      

die Krankenkasse das Krankenhaus die Deutsche Rentenversicherung Bund die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz die zuständige Berufsgenossenschaft die vom Krankenhausträger abgeschlossene Haftpflichtversicherung

28. Wo kann der Versicherte gegen einen rechtsmittelfähigen Bescheid im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Berufskrankheit Klage erheben?     

Amtsgericht Verwaltungsgericht Sozialgericht Arbeitsgericht Landgericht

29. Welche Berufsgenossenschaft ist für Podologen/innen und Mitarbeiter der Podologenpraxis (angestellte Podologen, Bürokraft, Reinemachefrau) zuständig? 30. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind zu leisten     

allein vom Arbeitgeber 50 % vom Arbeitgeber, 50 % vom Arbeitnehmer – also paritätisch allein vom Arbeitnehmer von den gesetzlichen Krankenkassen 70 % vom Arbeitgeber, 30 % vom Arbeitnehmer

31. Was versteht man unter Biologischen Arbeitsstoffen? Quellenangabe! 32. Was versteht man unter Schutzkleidung? Quellenangabe! 33. Was versteht man unter Arbeitskleidung? Quellenangabe! 34. Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für (richtige Antwort ankreuzen)?     

alle Beschäftigten alle Beschäftigten die Arbeitnehmer sind nur für Personen, die unter Vertrag stehen alle Beschäftigten und Unternehmer nicht für geringfügig Beschäftigte

35. Um Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten, bedarf es oftmals finanzieller Investitionen. Kann der Unternehmer die Mitarbeiter an solchen Investitionen, die die Sicherheitslage des Betriebes für die Arbeitnehmer deutlich verbessern, angemessen beteiligen? Ggf. Rechtsgrundlage!

  4 

36. Der Podologe als Unternehmer hat seine Mitarbeiter regelmäßig über die UVV und die besonderen betrieblichen Gefährdungen zu unterweisen. Gibt es hierzu Formvorschriften? Ggf. welche? Rechtsgrundlage/n? 37. Ein Mitarbeiter entdeckt in der podologischen Praxis einen Sachverhalt, der eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit darstellen könnte. Hat der Mitarbeiter eine Meldepflicht? Ggf. Rechtsgrundlage! 38. Benötigt eine Praxis für Podologie einen Sicherheitsbeauftragten? Rechtsgrundlage? 39. Jede Praxis für Podologie muss über einen Hygieneplan verfügen. Wo finden Sie Arbeitshilfen zur Erstellung eines solchen Planes? 40. Definieren Sie Nadelstichverletzung! Quelle? 41. Der Patient war beim Autobahnamt als Streckenteamleiter eingesetzt und wurde in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf der Autobahn von einem LKW, der die Absperrsituation trotz Warnmaßnahmen zu spät erkannte, erfasst. Bei dem anerkannten Arbeitsunfall wurden die Füße des Patienten schwer geschädigt. Der D-Arzt verordnet auf dem Heilmittel-Verordnungsvordruck 13 der GKV „6 x Podologische Komplexbehandlung, Frequenz alle 4 Wochen“. Weiterer Eintrag in der Verordnung: „Z.n. multiplen Quetschverletzungen mit knöcherner Beteiligung beider Füße, Z.n. Osteosynthese“. Erklären Sie alle Kürzel und Begriffe (kursive Schreibweise) und bewerten bzw. beurteilen Sie diesen ärztlichen Auftrag und den Umgang (einschl. Abrechnung) aus Sicht der podologischen Profession detailliert!

Stand: 12.04.2016 (0) © Norbert Deuser

  5 

                                                         

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Evaluation Modul 3 - Arbeitsschutzrecht 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Kürzel durch Volleintrag! AG

=

ArbSchG

=

Art.

=

ASiG

=

AZ

=

BGB

=

BGG

=

BGV

=

BioStoffV

=

BurlG

=

CEN

=

DGUV

=

DIN

=

EU

=

EuGH

=

GefStoffV

=

GewO

=

GG

=

  1 

GUV

=

HBV

=

HCV

=

HGB

=

KSchG

=

MdE

=

NSV

=

PSA

=

SGB VII

=

TRBA

=

TRGS

=

UVV

=

VO

=

WAZ

=

2. Definieren Sie Arbeitsschutz! 3. Wer ist in einer podologischen Einrichtung grundsätzlich für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig? 4. Erklären Sie „Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin“ der Praxis für Podologie im Zusammenhang mit der Zulassung als Leistungserbringer in der GKV (Kassenzulassung) einschl. der Rolle, die diese Person ausübt. Quellenangaben! 5. Das Arbeitsschutzrecht gewährt wem welchen Schutz? 6. Wir sprechen bei der Ausgestaltung des Arbeitsschutzes von einem „Dualen Arbeitsschutzsystem“. Erklären Sie, was darunter zu verstehen ist! 7. Nennen Sie mindestens 5 Gesetze bzw. Verordnungen, die dem Arbeitsschutz dienen!

8. Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für Einrichtungen der Podologie? Erklären Sie!

9. Gilt die Biostoffverordnung auch für Podologen?   2 

10. Definieren Sie Nadelstichverletzung! Quelle? 11. Was versteht man unter Arbeitskleidung? Quelle? 12. Was versteht man unter Schutzkleidung? Quelle? 13. Ein Podologe hat zu Beginn seiner Tätigkeit in eigener Praxis, sofern er Arbeitnehmer beschäftigt, gemäß § 4 BioStoffV i.V. mit Punkt 3.1 der TRBA eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. a) Welche 3 Schritte sind hierbei zu durchlaufen? b) Gibt es Formvorschriften für die Dokumentation? c) Wann oder in welchen Abständen wird eine erneute Überprüfung notwendig? Quelle? 14. Welches sind mit Abstand die im Gesundheitswesen bei Arbeitsunfällen am häufigsten verletzten Körperpartien? Quelle? 15. Die TRBA 250 schreibt grundlegende Schutzmaßnahmen für podologische Einrichtungen vor. Es gibt einen Aufbau, bestehend aus 4 Stufen. Wie werden die 4 Stufen benannt? Welche Maßnahmen welcher Stufen treffen i.d.R. auf die Podologie zu? 16. Während der Berufsausübung als Podologin dürfen an Händen und Unterarmen z.B. keine Schmuckstücke, Ringe (einschl. Eheringe), Armbanduhren, Piercings, künstliche Fingernägel, so genannte Freundschaftsbänder etc. getragen werden. Rechtsgrundlage? 17. Beschäftigte in Podologenpraxen müssen anhand der Betriebsanweisung (Hygieneplan) unterwiesen werden. Dies gilt auch für Reinigungspersonal, Büropersonal und sonstige Personen, wie z.B. Praktikanten. Wann ist diese Unterweisung aktenkundig durchzuführen? Quelle? 18. Während Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Podologin ziehen Sie sich eine Verletzung mit der Mediklinge bzw. dem Skalpell zu. Beschreiben Sie folgerichtig alle notwendigen Maßnahmen! 19. Das Einsteingymnasium fragt an, ob in der Praxis für Podologie Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse ein 14 Tage dauerndes Praktikum ableisten können. Sie stehen der Sache grundsätzlich positiv gegenüber. Wo finden Sie Handlungsanweisungen dazu? 20. Beim Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen und auf dem gesamten Gebiet der Hygiene und der Aufbereitung von Medizinprodukten müssen tätig werdende Personen „Fachlich geeignet“ sein. Was versteht man darunter? Quelle? 21. Welche Mindestgröße muss eine Praxis für Podologie, die eine Kassenzulassung beantragen will, haben? Welche Mindestgröße muss der Behandlungsraum haben? Angenommen, die Praxis soll für 3 Behandler eingerichtet werden. Welche weitere Therapiefläche ist dann notwendig? Quelle? 67067 Ludwigshafen, 13.04.2016 (0) © Norbert Deuser   3 

                                                         

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      Evaluation Lektion 4 - MPG und MPBetreibV 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! BfArM

=

BGB

=

BMG

=

CE

=

DIMDI

=

DIN

=

EG

=

EN

=

EU

=

EWG

=

GG

=

GMK

=

i.d.R.

=

in vitro

=

in vivo

=

ISO

=

KRINKO

=

MP

=

MPG

=

  1 

MPBetreibV

=

MPV

=

MTK

=

NSV

=

RKI

=

RL

=

StGB

=

STK

=

2. Das EG-Recht kennt die Begriffe „EG-Verordnung“ und „EG-Richtlinie“. Wie sind die Wirkungsweisen dieser EG-Rechtsnormen bei den z.Zt. 28 Mitgliedsstatten? 3. Im MPG gibt es mehrere Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen. Welches ist die für die podologische Praxis wichtigste Rechtsverordnung? 4. Was ist nach Medizinprodukterecht-Definition unter einem Einmal-Produkt zu verstehen? 5. Wen schützt das MPG (Schutzcharakter dieses Gesetzes)? Quelle? 6. Unterscheidung „aktives“ und „nichtaktives“ MP? 7. Nennen Sie je 5 aktive und nichtaktive MP aus dem Bereich der Podologie! 8. Der Hersteller hat für ein aktives MP, das in der Podologenpraxis zum Einsatz kommt, eine STK vorgeschrieben. Welche Fristen gelten hierfür nach welcher Rechtsgrundlage? 9. Nach der EN 13060 werden Dampf-Kleinsterilisatoren nach Zyklen klassifiziert. Wie werden die Zyklen bezeichnet? Welcher Zyklus stellt die höchsten Ansprüche in Bezug auf das Leistungsvermögen? 10. Definition „Sterilisation“! 11. Definition „Desinfektion“! 12. Was ist „Antiseptik“? 13. Was verstehen Sie unter transienter, was unter residenter Flora?   2 

14. Erklären Sie „Seifenfehler“? 15. Erklären Sie „Eiweißfehler? 16. Was verstehen Sie unter „Hygienische Händedesinfektion“? 17. Welchen Stellenwert hat die Händewaschung in der Podologie? Wann kommt die Händewaschung zu Einsatz? 18. Womit befasst sich die GMK? 19. Welche Bedeutung hat das CE-Kennzeichen auf Medizinprodukten? 20. In § 26 MPG wird eine bedeutsame Aussage gemacht. Erklären Sie, inwieweit diese für Podologen relevant ist! 21. Definieren Sie „Nadelstichverletzung“ nach BG-Vorschriften! Quelle? 22. Während einer Behandlung verletzen Sie sich mit dem Skalpell. Beschreiben Sie folgerichtig alle notwendigen Maßnahmen: 23. Was ist Aufgabe des RKI? 24. Das MPG trat am 1.1.1995 in Kraft. Es ist ein Rahmengesetz mit ca. 10 Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen. Welche dieser Rechtsverordnungen ist für die für den podologischen Alltag wichtigste? 25. Ein Podologe kauft einen gebrauchten Patienten-Behandlungsstuhl, der Mängel aufweist. Er nutzt diesen (bis zur Lieferung eines Neuen). Es ist nicht auszuschließen, dass Patienten oder Dritte gefährdet werden könnten. Welche Sanktionen sind für einen solchen Fall vorgesehen? Rechtsgrundlage? 26. Sie führen einen Sterilisationszyklus (Lisa 517 – B-Klasse) durch. Wie können Sie bei unvollständiger Beladung zu einer kürzeren Zykluszeit kommen?

27. Beladung Lisa 517: Die verpackten Instrumente sind wie im Autoclav zu platzieren?

28. Was ist ein Helix-Test und wozu dient er? Wie oft wenden Sie den Test an? 29. Der Podologe hat für alle Arbeitsbereiche entsprechend „seiner“ Gefährdungsbeurteilung neben geeigneten baulichen Voraussetzungen insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung einer   3 

Infektionsgefährdung in Form eines Hygieneplans schriftlich festzulegen und deren Befolgung zu überwachen. Wo finden sich in der TRBA 250 Hinweise zur Erstellung des Hygieneplanes? Wie oft sind die Beschäftigten zu unterweisen? 30. Hygieneplan und Reinigungs- und Desinfektionsplan? Was ist was und dient wozu? 31. Wie sind die Lagerungszeiten für Sterilgut?

32. Was ist ein Peel-Test? Wie häufig ist er durchzuführen?

33. Beschreiben Sie Schritt für Schritt die Durchführung des Peel-Tests! 34. Was ist der Seal Check-Test? Wie häufig ist er durchzuführen? 35. Wie pflegen Sie Instrumente, um die Langlebigkeit zu erhalten? 36. Welcher Leitfaden gilt für Podologen/innen bezüglich der werterhaltenden Aufbereitung von MP? Wie bzw. wo beziehe ich diesen Leitfaden? 37. Wasser, was ist das (Definition)? 38. Destilliertes Wasser, was versteht man darunter? 39. Aqua destillata, was ist das? 40. Aqua bidestillata, was ist das? 41. Aqua tridestillata, was ist das? 42. Demineralisiertes Wasser, was versteht man darunter? 43. Frischwasser im Zusammenhang mit dem Autoclav: Was ist gemeint? 44. Brauchwasser im Zusammenhang mit dem Autoclav: Was ist gemeint?

Ludwigshafen, 01.05.2016 (0) © Norbert Deuser   4 

                                                         

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Norbert Deuser  www.podologie‐team.de  norbert.deuser@podologie‐team.de 

 

Vorbemerkung Ich empfehle Ihnen, diesen Fragenpool innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Vorlesung zu bearbeiten. In diesem Zeitraum können Sie ggf. Unklarheiten im persönlichen Gespräch oder per E-Mail mit mir abklären. Falls Sie möchten, können Sie mir darüber hinaus (nur im Zeitraum von 10 Tagen nach Beendigung der Vorlesung) den Fragenpool mit Ihren Lösungen per E-Mail (in Word oder Open Office) zuleiten. Dann erfolgt meinerseits eine Korrektur zeitnah. Die Arbeit wird (ohne formale Konsequenz) benotet. Damit verfügen Sie (auch mit Blick auf bewerte Klausuren und Prüfungsarbeiten) über ein realistisches Fremdeinschätzungsfeedback. Mit Rückgabe der vorgelegten Arbeit erhalten Sie von mir eine Muster-Lösungsskizze. Mündliche Nachbesprechungen in der Gruppe erfolgen i.d.R. nicht.

Evaluation – Übungsfragen Modul 6 - Instrumentenpflege

1. a) Welche Erscheinungen können durch kalkhaltiges Wasser auf Instrumentarium entstehen? b) Nennen Sie deren Ursachen. c) Welche Maßnahmen zur Beseitigung sind Ihnen bekannt? 2. Was verstehen Sie unter einer „Passivschicht“? Erläutern Sie! 3. Nennen Sie die 3 häufigsten in der Podologie vorkommenden Korrosionsarten! 4. Was sind Ursachen für eine Lochkorrosion? 5. Wie erkennen Sie eine Reibkorrosion an einem Instrument? 6. Wie pflegen sie Ihre Instrumente in der Podologie um die Langlebigkeit zu erhalten?

Stand: 22.02.2014 (0) © Norbert Deuser   1 

                                                         

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Norbert Deuser  www.podologie.team  [email protected] 

    Evaluation Modul 7 - Gesetzgebung 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! BAG

=

BFH

=

BGH

=

BIP

=

BMG

=

BSG

=

BVerfG

=

BVerwG

=

EG

=

EU

=

EuGH

=

EWG

=

FinG

=

GG

=

LAG

=

LG

=

LSG

=

MP

=

OLG

=

  1 

OVG

=

RL

=

SG

=

VerwG

=

VGH

=

VG

=

VO

=

2. Die EU als Staatengemeinschaft besteht z.Zt. aus wie viel Ländern? 3. Nennen Sie die 4 Grundfreiheiten der EU-Staaten! 4. Welche Wirkung haben EG-Verordnungen, welche EG-Richtlinien für die Mitgliedstaaten? 5. Das Europäische Parlament besteht aus 766 gewählten Mitgliedern. Es wird als „Stimme des Volkes“ bezeichnet. Es übt die demokratische Kontrolle über die gesamte politische Arbeit der EU aus. Welche 3 Mitgliedsstaaten entsenden die meisten Mitglieder. Wie viele sind dies jeweils?

6. Erklären Sie Föderalismus allgemein und am Beispiel der BRD!

7. Erklären Sie, was man unter Gewaltenteilung der Staatsgewalt ganz allgemein versteht und erklären Sie dazu die Begriffe „Legislative – Exekutive – Judikative“!

8. Was ist ein Gesetz, was eine Rechtsverordnung? 9. Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet wurden, benötigen in manchen Fällen die Zustimmung des Bundesrates. Man bezeichnet solche Gesetze als Zustimmungsgesetze. In welchen Fällen handelt es sich um Zustimmungsgesetze? 10. Die Gesetzgebungskompetenz liegt nach Art. 70 GG bei den Ländern. Der Bund hat jedoch das Podologengesetz erlassen. Woraus ergibt sich diese Ermächtigung für den Bund? Erklären Sie! 11. Warum ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keine „Superrevisionsinstanz“? Erklären Sie! 12. Was verstehen Sie unter Verwaltung?

  2 

13. Welche Rechtsbehelfe hat der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung? Beschreiben Sie exakt die Stufen des Vorgehens und jene der jeweiligen Folgen! 14. Was versteht man unter so genanntem Verwaltungsunrecht? Wie sehen die Sanktionen aus?

15. Was ist ein Verwaltungsakt?

16. Warum können Verwaltungsakte nicht als Rechtsnormen eingestuft werden?

Stand: 29.05.2016 (0) © Norbert Deuser

  3 

                                                         

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Evaluation Modul 8 - Gesundheitswesen (GW) 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! AM

=

AMG

=

BfArM

=

BtM

=

BZgA

=

DIMDI

=

GW

=

ICD

=

i.d.F.

=

IfSG

=

MDK

=

MP

=

ÖGD

=

ÖGDG

=

PEI

=

RKI

=

STIKO

=

TRBA

=

UAW

=

  1 

2. Was versteht man unter ÖGD? 3. Das IfSG: a) Wann trat es in Kraft? b) Welches bedeutende Vorgängergesetz setzte es außer Kraft? c) Was regelt das Gesetz? d) Enthält es für Podologenpraxen gültige Passagen? Falls ja, welche? e) Enthält es Ermächtigungen für die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) gegenüber Podologen bzw. Podologenpraxen? 4. Das IfSG ermächtigt die zuständigen Gesundheitsbehörden zu sehr weit greifenden Schutzmaßnahmen. Es setzt wie kaum ein anderes Gesetz ggf. Grundrechte außer Kraft. Erklären Sie (mit Bezug zur Podologie) was gemeint ist! 5. § 2 des IfSG definiert Begriffsbestimmungen. Definieren Sie in diesem Kanon folgende Begriffe: Kranker Krankheitsverdächtiger nosokomiale Infektion Senitel-Erhebung Bevölkerungsgruppen Gesundheitsamt 6. IfSG: In § 73 finden sich die Bußgeldvorschriften, in § 74 die Strafvorschriften. Erklären Sie den Unterschied zwischen Buße und Strafe! 7. Wofür ist das BfArM zuständig?

8. Was ist die Aufgabe des RKI? 9. Wer ist für die Erstellung und Herausgabe (Codierung, Verschlüsselung) von amtlichen Klassifikationen (ICD, OPS) zuständig?

10. DIMDI: Was ist das?

11. Landesgesetz ÖGD Rheinland-Pfalz: Welche wichtige Aussage macht dieses Gesetz in § 14 (= Berufsaufsicht) bezüglich der Ausübung der Tätigkeit als Podologe?

  2 

12. Das Bundesgesundheitsamt (BGA) wurde 1994 aufgelöst. Die Aufgaben wurden auf unabhängige Bundesoberbehörden übertragen. Übersetzen Sie die Kürzel dieser Behördenbezeichnungen: RKI

=

BfArM

=

PEI

=

BZgA

=

DIMDI

=

13. Die frühere Bundesoberbehörde für Gesundheit (das BGA) wurde 1994 im Rahmen eines bundesweiten Skandals um HIV-verseuchte Blutkonserven aufgelöst. An seine Stelle traten kleinere, voneinander unabhängige und (hoffentlich) leistungsfähigere Bundesoberbehörden. Eine davon ist das RKI. a) b) c) d) e)

Was sind die Aufgaben dieses Institutes? Was ist eine RKI-Liste? Was ist eine DGHM-Liste? Was ist eine VAH-Liste? Was enthalten diese Listen und welche Bedeutung bzw. Verbindlichkeit haben sie für die Podologie?

14. Welche Bundesoberbehörde ist für den Vollzug des AMG zuständig? 15. Auf Grund welcher Rechtsgrundlagen handeln die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter)?

Stand: 07.06.2016 (0) © Norbert Deuser

  3 

                                                         

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Evaluation Modul 9 - Gesetzliche Krankenversicherung 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! AEV

=

AOK

=

BKK

=

BMG

=

CDU

=

DAK

=

DKG

=

DKV

=

DMP

=

EBM

=

EU

=

G-BA

=

GbR

=

GKV

=

GRV

=

GUV

=

HeilprG

=

HeilprVO

=

HEK

=

  1 

hkk

=

i.d.R.

=

IGeL

=

IKK

=

KBV

=

KV

=

KK

=

KKH

=

KV’en

=

LKK

=

PKV

=

RVO

=

SGB V

=

SGG

=

TK

=

vdek

=

2. Die deutschen Sozialversicherungen sind gesetzliche Pflichtversicherungen. Was heißt und bedeutet das? 3. Wir kennen in Deutschland 5 Versicherungszweige, die wir als Sozialversicherung bezeichnen. Nennen Sie die 5 Sozialversicherungszweige! 4. Welche Versicherung ist der älteste Zweig der Sozialversicherung? 5. Was fällt Ihnen zu den folgenden Jahreszahlen (unter Bezug auf unser Modul) ein? 1883 = 1911 = 1939 = 1989 =

  2 

6. Benennen Sie die folgenden Epochen? 1871 – 1918: 1914 – 1918: 1918 – 1933: 1939 – 1945: 7. Welches Ziel wurde mit Schaffung der Reichsversicherungsordnung verfolgt? 8. Bis in die 70er Jahre war das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland sehr unübersichtlich und in zahlreichen Einzelgesetzen geregelt. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) war das vorrangige Ziel verbunden, ein einheitliches Gesetzgebungswerk für alle wesentlichen Bereiche der sozialen Sicherung zu erhalten. a) Aus wie vielen Gesetzbüchern besteht die Reihe der SGB? b) Welches Gesetzbuch ist für den Podologen mit Kassenzulassung besonders relevant? c) Nach welchem Gesetzbuch sind Fragen zum Wegeunfall und zur Berufskrankheit zu klären? 9. GKV und PKV in Deutschland: Was versteht man darunter? Wie sieht etwa die prozentuale Verteilung aus? 10. In welchem Jahr und mit welchem Gesetz wurden Zuzahlungen für Heilmittel (Eigenanteile der Patienten) eingeführt? 11. Wie ist die mittlere Lebenserwartung der Deutschen (getrennt nach Frauen und Männer) nach dem Stand von 2015 (Statistisches Bundesamt)? 12. Wer sind die Entscheidungsträger der GKV auf Spitzenebene? 13. Woraus errechnet sich a) der Beitrag zur GKV und wie hoch ist er zur Zeit, wer hat b) den Beitrag aufzubringen, wer hat c) die Zahlungen an wen zu leisten? 14. Definieren Sie die Begriffe Heilmittel und Hilfsmittel nach SGB V und geben Sie jeweils 5 Beispiele! 15. Was versteht man unter Selbstverwaltungsprinzip?

16. Ab welchem Zeitpunkt hat der GKV-Spitzenverband (Bund) seine Aufgaben übernommen? Was sind seine Aufgaben? 17. Neben dem GKV-Spitzenverband gibt es aber auch Verbände (Zusammenschlüsse) der Krankenkassen auf Bundesebene als GbR. Welche Aufgaben verbleiben denen dann noch   3 

18. Wenn Sie als Podologe eine Kassenzulassung in der GKV beantragen, muss dies nicht bei ca. 118 Krankenkassen erfolgen. Das wäre auch mit den jeweils notwendigen Aktualisierungsmeldungen nicht leistbar. Sie können sich, um bei allen Kassen eine Zulassung zu haben, an die 6 existenten Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene wenden. Nennen Sie diese 6 Verbände! 19. Welche Krankenkassen werden von der vdek vertreten? 20. Welche wichtige und auch im Alltag unseres Handelns als Akteure im Gesundheitswesen bedeutsame Aussage macht § 12 SGB V? 21. § 92 SGB V ist Grundlage für welches podologisch bedeutsame Regelwerk? 22. Was versteht man unter a) Sachleistungsprinzip, was unter b) Kostenerstattungsprinzip in der GKV? Was wird überwiegend in der GKV praktiziert? 23. Außerhalb der GKV war das Kostenerstattungsprinzip immer die Regel in der PKV. Welche Rechtsbeziehung besteht bei einem Selbstzahler bzw. PKV-Versicherten zum Podologen? Wie sieht folglich die Abrechnung der erbrachten Leistungen durch den Podologen aus? 24. Welche zwingende Vorschrift ergibt sich aus § 302 SGB V für Podologen mit Kassenzulassung? 25. Wie lautet die Überschrift des Abschnittes im SGB V, unter denen die §§ 124 und 125 angesiedelt sind? 26. Erklären Sie mit eigenen Worten, was in den §§ 124 und 125 SGB V und den sich daraus ergebenden Richtlinien geregelt wird! 27. Welche Gerichte sind für Streitigkeiten im Sozialrecht (z.B. der GKV) zuständig? 28. Welche Aufgaben hat der G-BA? Wo ist sein Sitz? 29. Gesetzlich Versicherte können die Krankenkasse frei wählen (was früher nicht möglich war). Seit welchem Jahr gibt es diese Wahlfreiheit? 30. DMP – was versteht man darunter, für welche Krankheiten sind solche Programme existent? 31. Welches Krankheitsbild ist bei DMP-Programmen dominant? 32. Jedes DMP-Programm schreibt dem Arzt eine „systematische“ (vorgeschriebene) Vorgehensweise vor. Wenn ein Diabetiker im DMP-Programm eingetragen ist, wird in welchen zeitlichen Abständen die diesbezügliche Untersuchung (mit Bestimmung des HbA1 c) vorgenommen?

  4 

33. Wie viele gesetzliche Krankenkassen gibt es nach dem Stand 1/2016 in Deutschland? Welcher Trend ist aus welchen Gründen erkennbar?

Stand: 20.06.2016 (0) © Norbert Deuser

  5 

                                                         

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Evaluation Modul 10 - Heilmittelrichtlinie 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! AOK

=

BKK

=

BSG

=

BVA

=

BZ

=

DAK

=

DFS

=

DM

=

Erst-VO

=

Folge-VO

=

G-BA

=

GG

=

GKV

=

GKV-HIS

=

GW

=

HEK

=

HeilM

=

HeilM-RL

=

  1 

HeilM-VO

=

HIS

=

ICD

=

IKK

=

KK

=

LKK

=

MFA

=

pAVK

=

PC

=

ppt.

=

RL

=

RR

=

RVO

=

SGB V

=

TK

=

vdek

=

VO

=

2. Wo werden im SGB V die Begriffe Heilmittel und Hilfsmittel beschrieben bzw. erwähnt? 3. Wie ist der Begriff Heilmittel in der gesetzlichen Sozialversicherung definiert? 4. Wie ist der Begriff Hilfsmittel in der gesetzlichen Sozialversicherung definiert? 5. Die Zuzahlungspflicht für Heilmittel nach SGB V gilt grundsätzlich ab welchem kalendarischen Alter? Rechtsgrundlage! 6. Versicherte haben nach § 32 i.V. mit § 61 SGB V zu Heilmitteln Zuzahlungen zu leisten. Erklären Sie, wie diese für den Bereich der Podologie (am Beispiel einer Podologische Komplexbehandlung beider Füße) konkret aussehen! 7. Wie lautet die bundeseinheitliche Positionsnummer für die „Podologische Komplexbehandlung an beiden Füßen“?   2 

8. Welchen Rechtscharakter hat die HeilM-RL? Für wen ist diese Vorschrift bindend? 9. § 92 SGB V ist Rechtsgrundlage für welches podologisch bedeutsame relevante Regelwerk der GKV? 10. Was ist wesentliche Voraussetzungen für eine Verordnung von Podologischer Therapie durch den Vertragsarzt der GKV? 11. Eine Patientin (40 Jahre) mit schwerem Rheuma und als Folge eine schwere Deformität beider Hände kann sich nicht selbst pflegerisch versorgen. Kann eine Podologische Komplexbehandlung zu Lasten der GKV verordnet werden? Begründung! 12. Ein Patient (LKW-Fahrer) hat infolge eines Unfallgeschehens während der Arbeit schwerste Verletzungen an beiden Beinen erlitten (war im Führerhaus eingeklemmt). Im Rahmen der Heilbehandlung wird Podologische Therapie benötigt. Können Podologische Komplexbehandlungen zu Lasten der GKV verordnet werden? Begründung! 13. Als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalles wurde der Vorfuß des Patienten bds. geschädigt. Der D-Arzt verordnet auf dem Heilmittelverordnungsvordruck 13 der GKV „6 x Podologische Komplexbehandlung alle 4 Wochen“. Weiterer Eintrag in der HeilM-VO: „Zustand nach multiplen Quetschverletzungen mit knöcherner Beteiligung beider Füße, Z. n. Osteosynthese“. Erklären (Übersetzen) Sie alle Kürzel und bewerten Sie diesen ärztlichen Auftrag und den Umgang damit aus Sicht der podologischen Profession detailliert! 14. Welche wichtige Aufgabe obliegt dem G-BA im Zusammenhang mit dem Leistungskatalog der GKV? 15. Wann verliert i.d.R. eine HeilM-VO ausgehend vom Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit? Kann diese Gültigkeit verkürzt oder verlängert werden? Erklären Sie! 16. Wie viele podologische Behandlungen kann der Vertragsarzt der GKV auf einem HeilM-VO-Blatt verordnen? 17. Die Wagner-Stadien wurden durch Amstrong modifiziert. Worum geht es bei dieser Modifikation? 18. Die Behandlung der Wagner Stadien 1 bis 5 ist ärztliche (nicht podologische) Angelegenheit. Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche? Rechtsgrundlage? 19. Sie erhalten eine HeilM-VO mit einer Angabe der Leitdiagnose in ICD-Verschlüsselung. Wie können Sie diese Botschaft entschlüsseln? Handelt es sich um eine für die Podologie gültige Verordnung, wenn die Leitdiagnose nicht übersetzt (also in Worten) eingetragen ist? 20. Hat der Podologe eine Prüfpflicht bezüglich der vorgelegten Heilmittelverordnung? Falls ja, was umfasst diese? Rechtsgrundlage!   3 

21. Welche Pflichtangaben muss eine HeilM-VO enthalten? 22. Welcher Zusammenhang besteht zwischen podologischer Tätigkeit als Leistungserbringer in der GKV und § 71 SGB V? Erklären Sie! 23. Wann wird die Grundlohnsummen-Veränderungsrate durch wen der Entwicklung angepasst? 24. In welchen Größenordnungen hat sich die GLS-Veränderung in den Jahren 2008 bis 2014 entwickelt? 25. Welche zwingende Vorschrift ergibt sich aus § 302 SGB V für Podologen mit Kassenzulassung? 26. Was ist GKV-HIS? Womit befasst es sich und wozu wurde es eingerichtet? 27. Gesamtausgaben der GKV innerhalb eines Jahres: Wie hoch sind prozentual podologische Heilmittel am Gesamtausgabenkuchen beteiligt? 28. Die folgenden Daten kennzeichnen Ereignisse mit podologischen Bezug. Um welche Ereignisse handelt es sich? 01.07.2001 02.01.2002 01.08.2002 01.01.2003 01.07.2004 01.07.2007 01.07.2011 01.11.2011 01.07.2014 01.01.2017 29. Was ist eine Betreuung? Wer entscheidet darüber? Ausweis? 30. Wodurch kann ein Betreuer seine Vertretungsmacht nachweisen?

  4 

31. Es soll ein 40 Jahre alter Patient podologisch wegen eines Unguis incarnatus behandelt werden. Er hat ein Down-Syndrom. Die telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung erfolgte durch die Tante des Patienten, die sich um ihn kümmert. Woran müssen Sie bezüglich dem rechtswirksamen Vertragsabschluss Therapeut vs. Patient (Behandlungsvertrag) denken? Kann es sich bei diesem Sachverhalt um eine GKV-Leistung handeln? 32. Wo finden sich Regelungen, die den GKV-Vertragsarzt und den GKV-Leistungserbringer verpflichten, im Interesse einer gemeinsamen Patientenbehandlung zu kommunizieren? 33. Was ist ein IK, wie kommt man dazu und welchen Stellenwert hat es für Podologen? 34. Muss eine Praxis für Podologie zum Zwecke einer Kassenzulassung in der GKV behindertengerecht sein? Rechtsgrundlagen! 35. In den Rahmenempfehlungen nach § 125 SGB V (Stand: 01.04.2010) ist in § 11 „Organisatorische Voraussetzungen“ unter (4) ausgeführt: „Der Heilmittelerbringer haftet für die Tätigkeit sämtlicher Mitarbeiter in gleichem Maße wie für seine eigene Tätigkeit“. Wo findet eine solche Vertragsfestlegung gesetzliche Bestätigung? 36. Der Patient erscheint mit einer (in allen Punkten) gültigen Heilmittelverordnung beim kassenzugelassenen Leitungserbringer. Der Auftrag lautet: „Podologische Komplexbehandlung“. Sind folgende Teilleistungen vom Podologen zu erbringen? -

Hilfestellung beim Aus- und Anziehen der Fußbekleidung Hilfe beim Fußbad Applikation von Druck- oder Reibungsschutz an den gefährdeten Stellen ohne gesonderte Berechnung (= im Vergütungssatz der Krankenkasse enthalten) Ausdünnen der verdickten Nagelplatte Beratung des Patienten bzw. seiner Bezugsperson (Begleitperson)

Den Antworten entsprechende Rechtsquellen anfügen. 37. Ab 1.1.2017 dürfen zur Verordnung von Heilmitteln nur noch die neuen HeilM-VO-Vordrucke verwendet werden. Diese enthalten 2 Spalten für ICD-Code. Inwieweit sind diese beiden Spalten für die Prüfung durch den Leistungserbringer (den ausführenden Podologen), ob es sich um eine gültige Verordnung handelt, bedeutsam?

Stand: 28.06.2016 (0) © Norbert Deuser

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Evaluation Modul 11 - Heilkundeausübung 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! GewO

=

HeilprG

=

OVG

=

TCM

=

2. Wie wird Heilkunde nach dem HeilprG definiert? 3. Das HeilprG entstand in der Zeit des Nationalsozialismus und war ursprünglich als „AntiHeilpraktikergesetz“ konzipiert. Was damals als Übergangsregelung gedacht war, wurde ab 1957 ins Gegenteil verkehrt. Beschreiben Sie, was geschehen ist!

4. Gibt es eine verkammerte Berufsaufsicht für Heilpraktiker?

5. Heilpraktikerorganisationen (so genannte Berufsverbände) haben Standesregeln entwickelt. Welchen Stellenwert haben diese Regeln? 6. Was versteht man unter einem „Sektoralen Heilpraktiker“? Erklären Sie am Beispiel der Podologie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Sektoraler Heilpraktiker für den Bereich Podologie zu werden! 7. Der Podologe, der auch um die Bezeichnung „Sektoraler Heilpraktiker für Podologie“ rechtmäßig führen darf, kann sich höher qualifiziert fühlen, als der („nur“) Podologe. Wie macht sich diese Zusatzqualifikation „Sektoraler Heilpraktiker“ im Berufsalltag der Podologie bemerkbar? Gibt es Dinge, die nur dem „Sektoralen Heilpraktiker“ vorbehalten sind? Wie sieht es mit der Abrechnung bzw. Rechnungsstellung aus?

  1 

8. Der Podologe, gleichzeitig Sektoraler Heilpraktiker“, verfügt über eine Zulassung als GKVLeistungserbringer (Kassenzulassung). Inwieweit hat sich in dieser Frage etwas gegenüber dem „nur“-Podologen verändert? Es ist so, dass Heilpraktiker (auch sektorale Heilpraktiker), in der GKB keine zulassungsfähigen Personen sind. Begründen Sie die Positionierung bzw. den Widerspruch! 9. Welcher Art ist die Vertragsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Patient? 10. Wonach bemisst der Heilpraktiker die Berechnung seiner Leistungen?

11. Kann der Heilpraktiker als Leistungserbringer in der GKV tätig werden? Ggf. Rechtsgrundlage/n!

12. Ein approbierter Arzt der Humanmedizin will gleichzeitig als Heilpraktiker tätig sein. Ist dies möglich? 13. Ein approbierter Zahnarzt will gleichzeitig als Heilpraktiker tätig sein. Ist dies möglich?

14. Ein approbierter Tierarzt will gleichzeitig als Heilpraktiker tätig sein. Ist dies möglich?

15. Unterliegt der Heilpraktiker der Schweigepflicht nach § 203 StGB? Begründen Sie die Aussage!

16. Können Kosmetiker, Fußpfleger, geprüfte Fußpfleger, qualifizierte Fachfußpfleger, anerkannte Fußfachpfleger, ärztlich geprüfte Fußpfleger, ärztlich anerkannte Fachfußpfleger, Fußtherapeuten und geprüfte Fußexperten auf Grund der Reglungen des § 203 StGB belangt werden?

17. Podologen über ihre Tätigkeit meist gewerbsmäßig (jedoch als Freiberufler) aus. Was bedeutet „gewerbsmäßig“ in diesem Zusammenhang?

18. Definieren Sie „Gesundheit“ nach WHO!

19. Definieren Sie „Krankheit“ nach HeilprG!

20. Gehört die Lasertherapie zum Aufgabenbereich eines Podologen? Begründung! 21. Gehört die Durchführung der Fußreflexzonenmassage zum Aufgabenbereich eines Podologen? Begründung! 22. Gehört der Einsatz von Kaustika (z.B. als Albothyl-Touchet) zum Aufgaben- bzw. Anwendungsbereich des Podologen? Erklären Sie!   2 

23. Zum Problem Heilkundeausübung: In Deutschland gibt es berufliche Tätigkeiten im Gesundheitswesen, die (noch) nicht als klassisches Berufsbild ausgewiesen sind, z.B. der Osteopath. Sofern der osteopathischen Qualifikation eine ärztliche Approbation zu Grunde liegt, bestehen keine grundsätzlichen Probleme. Wenn jedoch der Osteopath z.B. Physiotherapeut ist, stellt sich die Sachlage gänzlich anders dar. Nun hat kürzlich ein hohes deutsches Gericht festgestellt, dass für die Ausübung der Osteopathie bei Nichtärzten zwingend die Qualifikation als Heilpraktiker notwendig ist. Erklären Sie dieses Geschehen ausführlich!

Stand: 12.07.2016 (0) © Norbert Deuser

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Evaluation Modul 12 - Delegationsrecht 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! Wird ein Kürzel synonym verwendet, ergibt sich der erfragte Volleintrag aus dem Inhalt dieser Lektion. AM

=

AMG

=

BGB

=

BSG

=

BVerwG

=

GW

=

HeilprG

=

SGB V

=

StGB

=

SVR

=

2. Welche Aufgabe hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen? Wer erteilt dem SVR den Auftrag? Ist der den Auftrag Erteilende an die Empfehlungen bzw. Vorschläge des SVR gebunden? 3. In welchem deutschen Gesetz aus welchem Jahr wird „Heilkunde“ definiert? 4. Wie lautet die Definition von Heilkunde (nach dem unter Nr. 2 erwähnten Gesetz)?

  1 

5. Definieren Sie a) Delegation b) Assistenz c) Substitution d) Allokation! 6. Was versteht man unter Debris? 7. Ersetzen Sie Debridement mit einem deutschen Begriff! 8. Einteilung von Debridement? 9. Kann der Arzt ein chirurgisches Debridement an den Podologen delegieren? Erklären Sie! 10. Auf welcher Basis beruhen die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Podologen und dem Patient? 11. Setzt die podologische Behandlung die Einwilligung des Patienten voraus? Falls ja, wie ist diese i.d.R. einzuholen? Rechtsfolgen bei nicht korrektem Vorgehen? 12. Was versteht man unter fahrlässiger Körperverletzung? Formulieren Sie ein Beispiel aus dem Arbeitsalltag der Podologie, das den Straftatbestand „fahrlässige Körperverletzung“ erfüllen könnte! 13. Was regelt § 280, was § 823 BGB? 14. Werden vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung grundsätzlich strafrechtlich verfolgt? 15. Sind folgende Tätigkeiten vom Arzt auf die Podologin delegierbar? a) Ärztliche Anamneseerhebung b) Durchführung einer Leistungsanästhesie nach Oberst c) interaartikuläre Injektion d) intramuskuläre Injektion e) intravenöse Injektion 16. Eine Podologin vernachlässigt Hygienemaßnahmen durch die ein Patient geschädigt werden könnte. Welche Straftatbestände können hier greifen? 17. Eine Podologin ist in Verlegenheit. Das alkoholische Hautantiseptikum (Kodan Tinktur forte farblos) ist ausgegangen. Sie verwendet deswegen alternativ Sterillium classic pure. Beurteilen bzw. bewerten Sie das Handeln der Podologin!

  2 

18. Die Podologin beauftragt in ihrer Praxis die kfm. Kraft an der Anmeldung mit der Herstellung der Desinfektionslösung. Nehmen wir an, die kfm. Kraft begeht Fehler in der Dosierung. Die Wirksamkeit der Desinfektionslösung ist dadurch fragwürdig. Welche Rechtsfolgen kann dieser Sachverhalt haben? Haftet die Praxisinhaberin für ihre Mitarbeiterin? Rechtsgrundlage/n? 19. Eine Podologin ist am Krankenhaus angestellt und lt. Anstellungsvertrag Ltd. Pflegekraft der Diabetologischen Fußambulanz. Der Diabetologe ist in Urlaub und wird lt. Anordnung des Chefarztes durch einen Assistenzarzt der Inneren Medizin vertreten. Dieser weist die Podologin an, eine intramuskuläre Injektion beim Patient X mit einem nicht steroidalen Antiphlogistikum (Voltaren) auszuführen. Darf bzw. muss die Podologin die Ausführung verweigern? Nehmen Sie ausführlich zu dem Problembereich Stellung!

Stand: 17.07.2016 (0) © Norbert Deuser

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Evaluation - Übungsfragen Modul 13 - Patientenrechte 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! BGB

=

EDV

=

ff

=

GG

=

GKV

=

HWK

=

i.d.R.

=

PatRGE

=

PKV

=

SGB V

=

StGB

=

u.U.

=

2. Erklären Sie, was man unter einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag versteht! 3. Was ist ein Behandlungsvertrag? Welchen Stellenwert hat diese Vertragsform in der Podologie? 4. Was sind vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag?

  1 

5. Wie kommt ein Vertragsabschluss zwischen Patient und Podologe zustande? Gibt es dazu Formvorschriften? 6. Wann ist die durch den Behandelnden zu entrichtenden Vergütung an den Podologen fällig? Rechtsgrundlage? 7. Kann der Patient bei Begleichung der Rechnung des Podologen Skonti in Abzug bringen (den Rechnungsbetrag also kürzen)? Erklären Sie unter Angabe der Rechtsquelle(n)! 8. Wir unterscheiden bei Abgabe podologischer Leistungen zwischen vertraglichen Hauptpflichten und Nebenpflichten. Beschreiben Sie diese!

9. Die notwendige Aufklärung des Patienten besteht aus 6 Teilaspekten. Nennen Sie diese! 10. Eine der vertraglichen Nebenpflichten ist die Sorgfaltspflicht. Was sind die zu beachtenden Items der Sorgfalt? 11. Wer kann die Behandlungsaufklärung gegenüber dem Patienten in der Podologie vornehmen? Gibt es dazu Formvorschriften? 12. Der Patient lehnt nach Aufklärung während der Behandlung eine Teilmaßnahme (z.B. Ausräumen eines Pilznestes um ungualen Bereich) ab. Wie gehen Sie damit um? Beschreiben Sie! 13. Das PatRGE regelt, dass nach entsprechend „so rechtzeitiger“ Aufklärung der Patient „seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann“. Interpretieren Sie diese gesetzliche Forderung an einem Beispiel! Rechtsquelle?

14. Risikoaufklärung: Formulieren Sie aus der Praxis der Podologie ein Geschehen, aus dem deutlich wird, wie wichtig die Risikoaufklärung ist!

15. Kostenaufklärung des Patienten in der Podologie: Wie kann bzw. muss diese erfolgen? Gibt es Formvorschriften? 16. Der Podologe hat eine Dokumentationspflicht. Wie differenziert muss er dokumentieren? Rechtsgrundlage/n? 17. Die Dokumentation ist eine Urkunde im Sinne von § 810 BGB und unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Angenommen der Podologe verändert nachträglich die Aufzeichnungen in der Patientendokumentation (z.B. zu seinen Gunsten). Um welchen Straftatbestand handelt es sich dann? 18. Was versteht man unter Beweislastumkehr? Erklären Sie!   2 

19. Gibt es für die Aufbewahrung der Patientenunterlagen eine zeitliche Aufbewahrungspflicht? Rechtsgrundlage/n? 20. Drei Tage nach der podologischen Behandlung meldet sich der Patient telefonisch und klagt über Schmerzen im behandelten Bereich. Hat der Podologe eine Nachbesserungspflicht? Rechtsgrundlage/n!

21. Podologische Praxis mit 2 Podologinnen und 2 Fußpflegerinnen: Beide Podologinnen fallen kurzfristig aus (Grippesymptomatik). Da Patienten nicht mehr abbestellt werden können, behandelt die Fußpflegerin einen Patienten mit DFS und ausgeprägter PNP und setzt dabei eine Verletzung, die (lt. Behauptung des Patienten) im Laufe der Zeit zur Amputation von D 1 führt. Die Fußpflegerin hatte keine Erfahrung in der Behandlung solcher Fälle, hat sich aber „geopfert“ um dem Patient ein nochmaliges Kommen zu ersparen und der Chefin in dieser schwierigen Situation zu helfen. Bewerten Sie diesen Sachverhalt ausführlich unter Angaben der jeweiligen Quellen bzw. Rechtsgrundlagen! 22. Ein Patient wurde wegen eines Unguis incarnatus bei D 1 rechts podologisch behandelt. 3 Tage später meldet sich der Patient telefonisch, beschreibt nicht mehr auszuhaltende Schmerzen im Bereich des gesamten rechten Vorfußes und lässt keinen Zweifel daran, dass die (nicht sachgerecht) durchgeführte podologische Behandlung die Ursache für das jetzige Geschehen sei. Wie reagieren Sie? Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise und die Folgen ausführlich!

23. Ein unzufriedener Patient ruft in der Praxis an. Er beklagt sich über die seiner Auffassung nach nicht sachgerechte Behandlung. Er will in einer Stunde vorbeikommen und sämtliche Unterlagen, die über ihn existieren, mitnehmen. Er will die Behandlerin verklagen. Welche Rechte hat der Patient nach welchen Rechtsgrundlagen? Kann die Behandlerin die Herausgabe der Unterlagen verweigern? Beschreiben Sie Vorgehen und die Folgen ausführlich. 24. Ein Patient erscheint mit einer Hilfsmittelverordnung, ausgestellt von einer Fachärztin für Chirurgie, die folgenden Text trägt: „Nagelspangenbehandlung mit mehrfachem Versetzen zur Vermeidung einer Operation. D: Unguis incarnatus bei Rollnagel links“. Nun haben Sie den Patient über die Vorgehensweise(n) zu informieren. Welche Aufklärungspflichten bestehen nach welcher Rechtsgrundlage? Beschreiben Sie den Ablauf und wesentlichen Inhalt ihrer Aufklärung.

25. Ein Patient erscheint an der Anmeldung mit einem Privatrezept „6 x Podologische Komplexbehandlung. D: Diabetes mellitus“. Er schließt mit Ihnen mündlich einen Behandlungsvertrag. Was ist als Forderung aus dem Patientenrechtegesetz bezüglich der Kosten besonders zu beachten? Rechtsgrundlage? 26. Fortbildungspflicht für praktizierende Podologen: Für Podologen mit Kassenzulassung (Praxisinhaber und Fachlicher Leiter) besteht eine vertragliche Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung. Beschreiben Sie, wie diese Fortbildungspflicht aussieht unter Angaben der konkreten Rechtsquellen!

27. Fortbildungspflicht für praktizierende Podologen (ohne Kassenzulassung): Inwieweit ist eine solche Fortbildungspflicht aus dem Patientenrechtegesetz abzuleiten? Erklären Sie!   3 

28. Das Patientenrechtegesetz fordert vom Behandelnden eine ergebnisoffene Beratung bei Darlegung von Alternativen zu möglichen Maßnahmen der podologischen Profession. Bilden Sie zu solch einem Sachverhalt ein Beispiel aus dem podologischen Alltag. Beschreiben Sie den Beispielfall und geben Sie die Rechtsquelle(n) dieser Forderung an!

Stand: 04.10.2016 (0) © Norbert Deuser

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Evaluation Modul 14 - Arbeitsrecht 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! AG

=

AGG

=

AN

=

ArbG

=

ArbSchR

=

AZ

=

BAG

=

BGB

=

ff

=

GbR

=

GKV

=

GmbH

=

GewO

=

HGB

=

i.d.R.

=

KSchG

=

LAG

=

MiLoG

=

NachwG

=

  1 

PartG

=

PartGG

=

PT

=

RA

=

SGB V

=

StB

=

TRBA

=

TzBfG

=

UVV

=

UWG

=

2. Was regelt ein Arbeitsvertrag und wozu dient er? 3. Um welche Vertragsform in unserem Rechtssystem handelt es sich bei einem Arbeitsvertrag? Rechtsgrundlagen? 4. In welchen 3 Rechtswerken finden sich wichtige Regelungen zum Arbeitsrecht? 5. Wie sieht der Instanzenweg in der Arbeitsgerichtsbarkeit aus? 6. Welche Formen für den Abschluss eines Arbeitsvertrages kennen Sie? 7. Ein Arbeitsverhältnis wurde mündlich vereinbart. Woran muss man denken, wenn dieses länger als 1 Monat dauert? Rechtsgrundlage? 8. Ein Arbeitsverhältnis soll zeitlich befristet eingegangen werden. Es liegt kein Befristungsgrund vor. Wie lang maximal kann der befristete Vertrag Gültigkeit haben? Rechtsgrundlage? 9. Ein Arbeitsverhältnis soll zeitlich befristet eingegangen werden. Der Befristungsgrund ist die Abwesenheit einer Mitarbeiterin durch Elternzeit (zweckbefristeter Arbeitsvertrag). a) Ist eine Befristung aus diesem Anlass grundsätzlich möglich und b) wie lange dauert Elternzeit maximal? Rechtsgrundlage? 10. Gibt es für eine Kündigung Formvorschriften? Rechtsgrundlage? 11. Was ist bei der Absicht, Kündigungsschutzklage zu erheben, zu beachten? Rechtsgrundlage?   2 

12. Hat der AN eine Gehorsamspflicht gegenüber AG? Rechtsgrundlage? 13. Was versteht man unter Wettbewerbsverbot? 14. Kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden? Was ist dabei zu beachten? Rechtsgrundlage? 15. Eine Podologin aus Hamburg soll sich in Ludwigshafen/Rhein vorstellen. Sie wird dazu von der prospektiven Arbeitgeberin aufgefordert. Welche vorvertraglichen Rechtsbeziehungen sind zu beachten? Erklären Sie! 16. Wann trat das Mindestlohngesetz in Kraft? Wie ist die Höhe des Mindestlohns? 17. Nach der Anlage 1 der PodAPrV (Stundentafel, Seite 14) sind „mindestens 280 Stunden in einem unter ärztlicher Leitung stehenden Praktikum in … abzuleisten“. Wie verhält es sich hier bezüglich dem Mindestlohn? Erklären Sie unter Angabe der Rechtsgrundlagen! 18. Eine 17-jährige Schülerin, kurz vor dem Realschulabschluss, macht in den Sommerferien ein Praktikum von 14 Tagen in einem Podologischen Zentrum. Hat sie Anspruch auf den Mindestlohn? Rechtsgrundlage? 19. Ist eine Rückzahlungsvereinbarung von Fortbildungskosten zwischen AG und AN grundsätzlich rechtens? Was ist ggf. zu beachten? 20. Womit befasst sich das AGG inhaltlich? 21. Ist der Diebstahl einer geringwertigen Sache grundsätzlich Kündigungsgrund? 22. Ist ein unerlaubtes Arbeitsversäumnis, z.B. eigenmächtige Freizeitnahme, eigenmächtiger Urlaubsantritt, eigenmächtige Urlaubsverlängerung, verspäteter Arbeitsantritt Kündigungsgrund? 23. Der AG will sanktionieren. Was muss einer Kündigung i.d.R. vorausgehen? 24. Hat der AN ein Recht zur Einsichtnahme in seine Personalakte? Rechtsgrundlage? 25. Was ist eine Änderungskündigung? Welche Folgen hat die Nichtannahme einer solchen Kündigung durch den AN?

Stand: 18.10.2016 (0)   3 

                                                         

Evaluation 

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Evaluation Modul 15 - Bewerbungsmanagement

1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! AG

=

AGG

=

AN

=

ArbG

=

ArbV

=

BAG

=

BBiG

=

BDSG

=

BGB

=

FH

=

GewO

=

ggf.

=

i.d.F.

=

i.d.R.

=

LAG

=

LArbG

=

LDSG

=

OLG

=

  1 

ppa.

=

WAZ

=

z.B.

=

2. Das AGG fordert keine Benachteiligung durch den Inhalt oder das Stellenangebot im Hinblick auf die Merkmale (bitte die Leerzeile ergänzen)? 3. Für die Erhebung und Speicherung von Bewerberdaten gibt es welche Rechtsgrundlage? 4. Wie lange dürfen Daten eines Bewerbungsverfahrens nach welcher Rechtsgrundlage gespeichert werden? 5. In wessen Eigentum stehen Bewerbungsunterlagen? 6. Der Arbeitgeber hat eine Pflicht zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Nach welcher/welchen Rechtsgrundlagen? 7. Nach dem Zeitpunkt unterscheiden wir 2 Arten von Zeugnissen. Dies sind 8. Nach dem Inhalt unterscheiden wir 2 Arten von Zeugnissen. Dies sind … 9. Ist ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis existent? 10. In welchen Fällen hat es sich als gängige Übung im Arbeitsrecht herausgestellt, ein Zwischenzeugnis zu erstellen? 11. Wie kann ein Arbeitsvertrag geschlossen werden? 12. Erklären Sie, was man unter einer konkludenten Handlung versteht! 13. Dürfen in einem Arbeitszeugnis Straftaten, politische Betätigungen (Ehrenämter) gewerkschaftliche oder Betriebsratstätigkeiten Erwähnung finden? Begründen Sie die Aussage! 14. In welchen Fällen kann der neuen Arbeitgeber nach welcher Rechtsgrundlage den bisherigen Arbeitgeber wegen eines Arbeitszeugnisses haftbar machen (verklagen)? Formulieren Sie mindestens 2 fiktive Fälle! 15. Welche nachvertraglichen Pflichten ergeben sich für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bei einer Kündigung bzw. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

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16. Welchen Inhalt muss das einfache Zeugnis haben? 17. Welchen Inhalt muss das qualifizierte Zeugnis haben? 18. Welche Anforderungen sind an die äußere Form eines Zeugnisses zu stellen? 19. Eine Realschulabgängerin (guter Realschulabschluss und auch im Sozialverhalten unauffällig) will Podologin werden. Sie ist durch die Mutter, die bereits seit 15 Jahren Fachfußpflege betreibt, „infiziert“. Um einen Überblick über den Beruf und sein Anforderungsprofil zu erhalten, macht die junge Frau in Ihrer Praxis für ein „Vorpraktikum“ von 4 Wochen ganztätig. a) Steht der Kandidatin eine Vergütung zu? Beurteilen Sie die Rechtslage aufgrund der geltenden Gesetzgebung! b) Muss ein schriftlicher Praktikumsvertrag (Arbeitsvertrag) abgeschlossen werden? Falls ja, was wäre in diesem zu regeln? c) Erstellen Sie für diese Person ein Praktikumszeugnis. Wählen Sie dazu fiktive Personendaten. Berücksichtigen Sie inhaltlich, dass das Praktikum hervorragend gelaufen ist und sie mit der Praktikantin und alledem, was sie zu machen hatte, hoch zufrieden waren. 20. Sie sind Inhaberin einer Podologenpraxis mit Kassenzulassung. Eine Podologin ist 4 Jahre bei Ihnen tätig und scheidet nun wegen Heirat und Umzug aus. Sie waren hoch zufrieden. Es hat in der Zusammenarbeit in jeder Hinsicht gut funktioniert. a) Sämtliche Daten bestimmen Sie fiktiv. b) Erstellen Sie ein Arbeitszeugnis unter Verwendung der fiktiven Daten.

Stand: 08.11.2016 (0)

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Repetitorium 

Berufskunde/Berufsrecht   

Norbert Deuser  www.podologie.team  norbert.deuser@podologie‐team.de 

   

Übungsfragen Modul 16 - Wettbewerbsrecht 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! AM

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BGB

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GG

=

GKV

=

HeilprG

=

HWG

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i.d.F.

=

MP

=

MPG

=

UWG

=

2. Ist der Podologe in seinen Werbemaßnahmen eingeschränkt? Begründung! 3. Welche Gesetze sind bei der Gestaltung der Werbung durch Podologen unbedingt zu beachten?

4. Was schützt das UWG, wozu dient das HWG?

5. Nennen Sie 2 Beispiele für unzumutbare Belästigungen nach UWG!

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6. Definieren Sie den Begriff Mitbewerber nach UWG!

7. Was ist unter Geschäftsgeheimnis, was unter Betriebsgeheimnis zu verstehen? Rechtsquelle?

8. Was versteht man unter Heilgewerbe? Nennen Sie mindestens 5 Beispiele!

9. Was versteht man unter Fachkreise im Sinne des HWG?

Stand: 29.11.2016 (0)

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Repetitorium 

Berufskunde/Berufsrecht   

Norbert Deuser  www.podologie‐team.de  norbert.deuser@podologie‐team.de 

   

Übungsfragen Modul 17 - Öffentlichkeitsarbeit 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! DIN

=

dpa

=

HWG

=

ppt.

=

Zu diesem Modul sind keine Hausaufgaben festgelegt. Im Forum sind Mustertexte eingestellt, die inhaltlich (unverändert oder modifiziert) verwendet werden können. Gestalterisch sind diese Texte von mir verfälscht. Sie entsprechen gerade nicht dem, was Sie im Modul 15 gelernt haben. Sie haben die Möglichkeit, die Texte mit einem auf Ihre (künftige) Praxis zutreffenden Sachverhalt entsprechend den Hinweisen im Modul 15 frei zu gestalten. Wenn Sie möchten, können Sie mir gerne Ihre Arbeit zur Bewertung vorlegen. Dies ist jedoch dann in Word- und PDF-Variante erforderlich. Nur beim PDF-Dokument kann ich exakt die Zeilenumbrüche, Seitenumbrüche etc. nachvollziehen. Zwar ist es noch einige Zeit hin, bis Sie sich als Podologin zu „vermarkten“ gedenken. Aber alles, was Sie im Vorfeld schon erledigt haben, bei Bedarf also nur darauf zugreifen müssen, wird Ihnen später eine große Hilfe sein.

Stand: 31.10.2012 (1)

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Evaluation 

Berufskunde/Berufsrecht   

Norbert Deuser  www.podologie.team  [email protected] 

   

Evaluation Modul 18 - Qualität im GW

1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! DIN

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EN

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G-BA

=

ISO

=

QM

=

RL

=

SGB

=

VDP

=

ZFD

=

2. Wie ist die Definition von „Heilmittel“ nach den Rahmenempfehlungen nach § 125 SGB V (in der aktuellen Fassung)? Quelle? 3. Beschreiben Sie kurz, welche Elemente die Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität beinhalten! 4. Im Wirkungssystem der GKV gibt es gesetzliche Vorgaben für Leistungserbringer (ganz allgemein) zur Qualitätssicherung. Benennen Sie exakt die Rechtsgrundlage!

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5. Gibt es für Podologen gesetzliche Verpflichtungen zur Qualitätssicherung? Wie sehen diese ggf. konkret aus? Rechtsgrundlage(n)?

6. Sind Podologen zur Installation eines QM-Systems verpflichtet? Begründen Sie Ihre Aussage!

7. „Der Heilmittelerbringer haftet für die Tätigkeit sämtlicher Mitarbeiter in gleichem Maße wie für seine eigene Tätigkeit“. Wo findet diese Aussage in unserem Rechtssystem seine Rechtsquelle? 8. Der Praxisinhaber (Podologe) gerät infolge einer Beziehungskrise in eine Alkoholabhängigkeit und fällt längere Zeit (Entgiftung, Teilnahme an einer stationären Therapie) aus. Weitere Mitarbeiter gibt es in der Praxis mit Kassenzulassung nicht. Der Ausfall kann bis zu 12 Monaten dauern. Der Betroffene will in seiner Abwesenheitszeit die Praxis durch eine Podologin fortführen lassen, die er anzustellen gedenkt. Es ist dem Praxisinhaber wichtig, nach Rückkehr in das Erwerbsleben nicht bei null beginnen zu müssen, sondern seine (gut laufende) Praxis fortzuführen. Beurteilen und bewerten Sie den Sachverhalt auf Grund der bestehenden Rechtnormen und benennen Sie diese konkret! 9. Welche Aufbewahrungsfristen sind Ihnen für podologische Dokumentationen bekannt? Benennen Sie exakt die Rechtsquellen! 10. Wenn sich ein Podologe selbstständig macht bzw. eine Selbstständigkeit plant und eine Kassenzulassung erreichen will, ist eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe nachzuweisen. Rechtsgrundlage? 11. Angestellte Podologen in einer Praxis für Podologie (= therapeutische Mitarbeiter) haben sich beruflich jährlich extern angemessen fachspezifisch fortzubilden. Wer hat dafür Sorge zu tragen? Quelle? Welche Fortbildungen zählen? Quelle? 12. Die Rahmenbedingungen für eine Praxiszulassung in der GKV sind für Podologen/innen gesetzlich bundeseinheitlich geregelt. Nennen Sie die 2 wesentlichen Rechtsgrundlagen, in denen diese Regelungen ihren Ursprung finden und erklären Sie, wie sie zu diesen „Informationspaketen“ kommen können.

Stand: 10.01.2017 (0)

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Evaluation 

Berufskunde/Berufsrecht   

Norbert Deuser  www.podologie.team  [email protected]   

  Evaluation - Übungsfragen Modul 19 - Compliance/Adhärenz 1. Bitte „übersetzen“ Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! DAK

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GKV

=

GW

=

i.S.

=

OSM

=

StGB

=

2. Der Begriff „Compliance“ ist in der Medizin wie besetzt? 3. Definieren Sie die Begriffe Compliance und Adhärenz. Worin liegt der bedeutende Unterschied zwischen den beiden Konzepten? 4. Abrechnungsbetrug und Korruption fügen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) große finanzielle Schäden zu. Welchen Zugang zur GKV hat Jedermann, um Verdachtsfälle zu melden? 5. Nennen Sie mindestens 3 klassische Formen von Fehlverhalten (Abrechnungsbetrug), die besonders in der Podologie häufiger vorkommen!

6. Immer mehr Arbeitgeber bzw. Betriebe im GW haben einen Verhaltenskodex. Was ist Sinn und Zweck eines Verhaltenskodex?

Stand: 14.02.2017 (0) © Norbert Deuser   1