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be natural. kontrollierte naturkosmetik Green Lifestyle – im Einklang mit Mensch und Natur Der neue nachhaltige Lebensstil ist längst in der Mitte d...
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be natural. kontrollierte naturkosmetik

Green Lifestyle – im Einklang mit Mensch und Natur Der neue nachhaltige Lebensstil ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Denn das heutige Credo heißt „Genießen – und zugleich sich und der Natur etwas Gutes tun“. Schon beim Einkauf kann man ein kleines Stück zu einer besseren Welt beitragen. Wer sich bewusst für Naturkosmetik entscheidet, erwartet zu Recht Qualität, biologische Bestandteile, umweltschonende Herstellung und die Berücksichtigung des Tier- und Artenschutzes. Doch wie erkennt man, welches Produkt hält was es verspricht?

Das BDIH-Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik stellt seit fast einem Jahrzehnt eine vertraute Konstante im immer größer werdenden Angebot an natürlichen, pflanzlichen und biologischen Kosmetika dar. Eingeführt wurde das Zeichen im Februar 2001, in enger Zusammenarbeit mit namhaften Herstellern. Alle mit dem BDIH-Prüfzeichen gekennzeichneten Erzeugnisse unterliegen einer unabhängigen und fortlaufenden Kontrolle. So

wird die weltweite Einhaltung der Kriterien sichergestellt. Ein Produkt kann das Prüfzeichen zudem nur tragen, wenn mindestens 60 % aller Kosmetika der dazugehörigen Marke den BDIH-Standard erfüllen. Rund 5.800 Produkte wurden bis heute regelmäßig auf ihre Inhaltsstoffe und Zusammensetzung überprüft. Sie decken alle kosmetischen Einsatzbereiche ab.

Die Umwandlung der Rohstoffe zu kosmetischen Produkten erfolgt schonend mit physikalischen sowie wenigen chemischen Prozessen. Die meisten Rohstoffe entstammen dem Pflanzenreich, mit einigen Ergänzungen mineralischen und tierischen Ursprungs. Durch die überwiegende Verwendung von Rohstoffen aus kontrolliert biologischem Anbau unterstreichen die Hersteller ihren aktiven Einsatz gegen Gentechnologie.

Ziel ist der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen durch umweltschonende Herstellungsverfahren, gute Abbaubarkeit von Rohstoffen und Fertigprodukten sowie die Verwendung sparsamer, umweltverträglicher Verpackungen. Fairer Handel und die Verwendung von Rohstoffen aus ökologischen Projekten fördern zudem die soziale Verträglichkeit.

Auch wenn mit der Einhaltung des BDIH-Standards einheitliche Vorgaben erfüllt werden, führt dies nicht zu gleichartigen Produkten. Vielmehr stehen die Naturkosmetik-Hersteller für ein vielfältiges Angebot höchst individueller und innovativer Produkte, die an unterschiedlichen Konzepten ausgerichtet sind. Unter www.ionc.info finden Sie alle Hersteller, die zertifizierte Produkte nach BDIH-Standard anbieten.

Der BDIH-Standard Der BDIH-Standard hat das Ziel, den Begriff Naturkosmetik im Interesse des Verbrauchers sachlich korrekt und nachvollziehbar zu definieren und Transparenz zu schaffen. Darüber hinaus soll er einen fairen Wettbewerb der Hersteller und Vertreiber von Naturkosmetika ermöglichen. Der Standard beschreibt Anforderungen, welche sich auf die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren Verarbeitung beziehen. Hierbei werden die Belange des Tier- und Artenschutzes besonders berücksichtigt. BIO-AUSLOBUNG Der BDIH-Standard schreibt vor, dass für bestimmte Inhaltsstoffe nur zertifiziertes biologisches Ausgangsmaterial verwendet werden darf. Unabhängig davon verwenden viele Hersteller auch dort Biobestandteile, wo es vom BDIH-Standard nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Damit der Verbraucher korrekte Information über die Bioqualität von Naturkosmetika erhält, lässt der BDIH bei der Kontrolle auch die Bioauslobung überprüfen. So darf ein Naturkosmetik-Produkt nur dann als „bio“ bezeichnet werden, wenn der Bioanteil im Verhältnis zu allen in Bioqualität verwendbaren Bestandteilen (ohne Wasser und Mineralien) mindestens 95% beträgt. Für diese Berechnung darf nur der wirkliche Anteil des biologischen Materials berücksichtigt werden. Und: Wird damit geworben, dass ein Produkt Bioanteile enthält, so muss der Verbraucher aus der Liste der Inhaltsstoffe klar erkennen können, welche Bestandteile „bio“ sind und welche nicht. Detaillierte Information zu den BDIH Bio-Rohstoffen, der Positivliste sowie den Bedingungen für die Auslobung von Bioqualität finden Sie auf dem BDIH-Portal www.ionc.info.

KRITERIEN

1. Pflanzliche Rohstoffe Pflanzliche Rohstoffe müssen aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial stammen, soweit sie aus Pflanzen bestehen oder gewonnen wurden, die zu den vom BDIH definierten Bio-Rohstoffen gehören. 2. Tierische Rohstoffe und Tierschutz 2.1. Tierische Rohstoffe Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet.

2.2. Tierversuche und Endprodukte Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte dürfen Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. 2.3. Tierversuche und Rohstoffe Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich verbunden sind. 3. Mineralische Rohstoffe Der Einsatz anorganischer und mineralischer Salze, Säuren und Laugen (z.B. Magnesiumsulfat, Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet (Ausnahmen s. Punkt 5). 4. Erlaubte Herstellungsprozesse Für die Herstellung von Natur-

kosmetika sind neben physikalischen Verfahren einschließlich der Extraktion mit Wasser, pflanzlichem Alkohol, Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen sowie hieraus gewonnenem Glycerin auch enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wie sie in der Natur vorkommen. Daneben dürfen Stoffe aus Naturstoffen wie Fette, Öle und Wachse, Zucker, Stärke, Cellulose, Eiweiße, Polysaccharide, Vitamine mittels Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung oder sonstigen Spaltungen und Kondensationen gewonnen werden. Die zulässigen Stoffe sind in der aktuellen Positivliste festgelegt. 5. Nicht erlaubte Stoffe Stoffe aus den folgenden Stoffgruppen dürfen nicht verwendet werden: – organisch-synthetische Farbstoffe – synthetische Duftstoffe – ethoxilierte Rohstoffe – Silikone – Paraffine und andere Erdölprodukte

6. Konservierung Zum Zwecke des Verbraucherschutzes können erforderlichenfalls die folgenden naturidentischen Konservierungsmittel verwendet werden: – Benzoesäure und ihre Salze – Salicylsäure und ihre Salze – Sorbinsäure und ihre Salze – Benzylalkohol Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: “Konserviert mit ... [Name des Konservierungsstoffes]” erforderlich. 7. Riechstoffe Zugelassen sind natürliche Riechstoffe, die der ISO Norm 9235 entsprechen. Außerdem können biotechnologisch gewonnene Riechstoffe verwendet werden. 8. Radioaktive Bestrahlung Die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Strahlen ist nicht zulässig.

Der BDIH Der Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V. (BDIH) ist eine 1951 gegründete Vereinigung von Herstellern und Vertriebsunternehmen mit Sitz in Mannheim. Der BDIH ist im Europäischen Verband der Hersteller von Gesundheitsprodukten (EHPM) organisiert und Mitglied im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL).

Um den Naturkosmetik-Standard und das 2001 eingeführte Prüfzeichen international noch effektiver zu verankern, hat der BDIH die International Organic and Natural Cosmetics Corporation (IONC) gegründet. Ihre Aufgabe ist die weltweite Kontrolle von kosmetischen Mitteln nach BDIH-Standard. Das BDIH-Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik steht damit als unverwechselbares Zeichen auch in einer einheitlichen englischsprachigen IONC-Version weltweit zur Verfügung.

Zudem arbeitet der BDIH seit sieben Jahren mit namhaften europäischen NaturkosmetikVerbänden zusammen. Gemeinsam ist es gelungen eine Harmonisierung für die unterschiedlichen nationalen Standards für Natur- und Biokosmetik zu erzielen. Der Europäische Cosmos Standard garantiert Vergleichbarkeit und setzt verbindliche Mindeststandards, ohne die national etablierten Systeme abzuschaffen. Verbraucher und Hersteller können damit weiterhin

auf die ihnen bekannten Standards vertrauenDetaillierte Information hierzu finden Sie unter www.cosmos-standard.org. Seine derzeit ca. 500 Mitglieder berät der BDIH in allen rechtlichen Fragen zur Herstellung und Vermarktung von kosmetischen Mitteln, Lebensmitteln (insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel), Medizinprodukten und freiverkäuflichen Arzneimitteln. Wesentliche Instrumente sind die vom BDIH gegründeten Arbeitsgruppen,

die in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Behörden, Experten und den Mitgliedern aktuelle Fragestellungen bearbeiten.

Weiterführende Information finden Sie auf der ständig aktualisierten Website www.ionc.info

Impressum Herausgeber: Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V. (BDIH)

Mitherausgeber: International Organic and Natural Cosmetics Corporation GmbH (IONC)

L 11, 20-22, 68161 Mannheim

L 11, 20-22, 68161 Mannheim

Telefon: 0621-30980860 E-Mail: [email protected] www.bdih.de

Telefon: 0621-30980870 E-Mail: [email protected]. www.ionc.info

VR 1076 Vereinsregister Amtsgericht Mannheim

HRB 704980 Amtsgericht Mannheim

Vertretungsberechtigt: RA Harald Dittmar, Geschäftsführer

Vertretungsberechtigt: RA Harald Dittmar, Geschäftsführer

Konzept, Redaktion und Realisation: carl.com GmbH, München www.carl-com.de Artwork: Gregor Pielsticker Bildmaterial: iStockphoto.com

© 2010 BDIH e.V. Nachdruck, auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des BDIH. Druckfehler, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.