Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Wolframstraße 89 – 92 und Alarichstr. 12 – 17 (Regionaler Standort ...
Author: Werner Haupt
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Wolframstraße 89 – 92 und Alarichstr. 12 – 17 (Regionaler Standort der Jugendberufsagentur und Bereich U25) 12105 Berlin Telefon: 030 5555 80 2222*, Fax: 030 5555 80 7777** E-Mail: [email protected]

www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Inhaltsverzeichnis 1

Vorbemerkung ............................................................................................................. 4

2

Profil des Jobcenters ................................................................................................... 4

2.1 Lokale Arbeitsmarktlage............................................................................................... 4 Angebotssituation Arbeitsmarkt ......................................................................................... 5 2.2 Lokale Ausbildungsmarktlage ...................................................................................... 5 2.3 Kundenstruktur ............................................................................................................ 6 3

Ziele ............................................................................................................................. 9

3.1 Bundeseinheitliche Ziele .............................................................................................. 9 4

Ausgewählte Handlungsfelder.....................................................................................11

4.1 Die Handlungsfelder im Einzelnen ..............................................................................11 4.2 Zielgruppen und Kontext .............................................................................................15 4.3 Umsetzungsstrategie/Aktivitäten .................................................................................21 4.4 Kooperationsvereinbarungen / Zusammenarbeit mit Dritten ........................................23 4.5 Zielnachhaltung...........................................................................................................24 5

Finanzielle Ressourcen ...............................................................................................25

5.1 Eingliederungstitel.......................................................................................................25 5.2 Personelle Ressourcen ...............................................................................................27 Für die Umsetzung u.a. der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aber auch zur Abwicklung der leistungsrechtlichen Ansprüche sind im Jobcenter Berlin TempelhofSchöneberg z.Zt. 618 Stellen eingerichtet auf denen gegenwärtig 665 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden. Die beiden größten Gruppen bilden dabei die Beschäftigten in den Leistungsbereichen (248 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) bzw. in der Arbeitsvermittlung (250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). ...27 5.3 Sondermittel (Sonderprogramme) ...............................................................................27 Schlussbemerkungen .......................................................................................................27 Anhang .............................................................................................................................28 Abkürzungsverzeichnis .....................................................................................................28

2 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

3 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

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Vorbemerkung

Im Jahr 2016 wird eine Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland erwartet. Die Prognosen zum Wirtschaftswachstum liegen zwischen +1,6 und +1,8%. Für Berlin wird – ausgehend von einem im Vergleich zum Bund erwarteten stärkeren Aufwuchs des Bruttoinlandsprodukts im laufenden Jahr (Berlin +2,2%, Bund +1,6%) – sogar ein darüber hinausgehendes Niveau prognostiziert (z.B. Landesbank Berlin +2,1 %).

Gleichwohl wird das Jahr 2016 ein herausforderndes Jahr werden, geprägt u.a. von der starken Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die sich auch auf dem Arbeitsmarkt auswirken wird.

Mit dem vorliegenden Arbeitsmarktprogramm sollen die Ziele und die daran ausgerichteten Aktivitäten und Beiträge des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg beschrieben werden, die Menschen bei der Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit in diesem Kontext zu unterstützen.

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Profil des Jobcenters

2.1 Lokale Arbeitsmarktlage Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind rund 16.500 Unternehmen angesiedelt, die über 100.000 Mitarbeiter/-innen beschäftigten. Das verarbeitende Gewerbe sowie der Handel und die Reparatur von Kfz bilden mit 15,9 bzw. 17,0% die größten wirtschaftlichen Bereiche. Prägend für die Struktur des Bezirkes sind (weiterhin) die Klein- und Mittelstandsunternehmen, d.h. Betriebe die < 100 Arbeitnehmer/-innen beschäftigen; konkret liegt die Beschäftigtenzahl in den allermeisten Fällen unter 10 Mitarbeitern/-innen. Die steigende Nachfrage nach Wohnraum, der anhaltend wachsende Tourismusboom, die günstigen Tarifabschlüsse bei gleichzeitig niedriger Preissteigerung und damit gesteigerter Konsumnachfrage eröffnen auch für 2016 Beschäftigungschancen u.a. in den Bereichen Bau, HoGa und Handel. Aber auch in den Segmenten Gesundheit und Pflege sowie Dienstleistungen scheint sich die Nachfrage weiterhin günstig zu entwickeln. Für die Nachfrage am Arbeitsmarkt gilt weiterhin, dass ein hoher Bedarf an Fachkräften besteht. Die Qualifizierung von Kundinnen und Kunden hat daher weiterhin eine hohe Bedeutung. Und weiterhin gilt, dass Bewerberinnen und Bewerber mit Teilqualifizierungen im Bereich der Altenpflege und im Wachschutz gute Einstiegsmöglichkeiten besitzen, wie sich hier auch für Umschüler/-innen gute Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Insgesamt darf – entsprechend der allgemeinen positiven wirtschaftlichen Entwicklung - auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg für 2016 eine günstige Entwicklung angenommen werden. Angebotssituation Arbeitsmarkt Die Zahl der beim JC Berlin Tempelhof-Schöneberg gemeldeten Arbeitslosen konnte im Vergleich zum Vorjahr nicht reduziert werden (+ 0,1 Prozentpunkte – Stand Nov. 2015).

Auch bei der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) war ein Abbau nicht erreichbar. Im Jahresdurchschnitt wuchs ihr Bestand um 1,77% und beträgt 36.642 Personen (Stand Nov. 2015). Von diesem Personenkreis sind weiterhin 2/3 im Langzeitleistungsbezug. Dieser Bestand konnte auch in 2015 nicht reduziert werden (+0,3% zum Vorjahr – Stand Nov. 2015).

Im kommenden Jahr ist außerdem mit einer Wachstumsrate der eLb in Berlin im Mittel von +3,1 % zurechnen. Für Tempelhof-Schöneberg wird unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung im Berliner Vergleich (positiver Wanderungssaldo, Zugang von eLb in 2015) von einer Steigerung des eLb-Bestandes von +3,5% ausgegangen. Ausgehend von einem Jahresdurchschnittswert in 2015 von 37.144 eLb, bedeutet dies einen Anstieg um 1.763 Personen im Jahr 2016.

Problematisch für den Integrationsprozess ist schließlich, dass deutlich mehr als die Hälfte der Kunden/-innen den markfernen Profillagen zugerechnet werden muss. 2.2 Lokale Ausbildungsmarktlage Die Ausbildungssituation in Berlin ist – im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet - immer noch davon geprägt, dass die Zahl der Ausbildungsbetriebe nicht zugenommen hat / nicht zunimmt. Die Quote der Ausbildungsbetriebe in Berlin liegt rd. 1,6 Prozentpunkte unter der des Bundes.

Zugleich ist weiterhin zu beobachten, dass viele Arbeitgeber/-innen ihre Ausbildungsstellen nicht besetzen können. Junge Menschen drängen weiterhin in schulische Bildungsgänge oder entscheiden sich für ein Studium, anstatt eine Lehre zu beginnen.

Diese Situation ist auch im Bezirk Berlin Tempelhof-Schöneberg zu beobachten. Die Ausbildungsbetriebe versuchen hier zu reagieren und bieten mit der Einrichtung von Ringpraktika und Verbundausbildungen den Bewerbern/-innen besondere Möglichen einer individuellen Erprobung des adäquaten Ausbildungsbereichs an. 5 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Angebotssituation Ausbildungsmarkt Beim Potenzial der Bewerbern/-innen aus dem Bezirk Berlin Tempelhof-Schöneberg wird für 2016 – trotz rückläufiger Zahlen bei den Schulabgängern/-innen – mit einem Anstieg gerechnet: 2015 waren 1.236 erwartet worden, in 2016 sollen 1.433 Bewerberinnen und Bewerber gewonnen werden.

Diese positive Einschätzung stützt sich u.a. auf die die erwarteten Wirkungen durch die Aufnahme der Arbeit der Jugendberufsagentur im Bezirk.

Darüber hinaus ist zu beobachten, dass der in 2015 eingesetzte und für 2016 in der Entwicklung fortgesetzt erwartete Aufwuchs der eLb durch Personen im Segment U25 stark beeinflusst sein wird. Seit Jahresbeginn ist der Bestand U25-eLb um 4% gewachsen. Auch hier wird Potential für betriebliche Ausbildungsbewerber/-innen erwartet. 2.3 Kundenstruktur Die Kundenstruktur im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg stellt sich wie folgt dar: Verteilung der Profillagen in % bzw. nach absoluten Anteilen (Datenstand: Dezember 2015 – Quelle DORA 1207)

MP

AP

FP

EP

SP

UP

N

Markt-

Aktivie-

Förder-

Entwicklungs-

Stabilisie-

stüt-

Noch nicht

profil

rungsprofil

profil

profil

rungsprofil

zungspro-

festgelegt

Unterstüt-

fil

I

Z

Integriert,

Zuordnung

aber hilfe-

nicht erfor-

bedürftig

derlich

0,7

0,4

11,9

21,8

21,0

15,3

0,5

9,5

18,9

258

170

4.597

8.453

8.129

5.928

182

3.699

7.326

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil der Kunden mit Entwicklungsprofil um rd. 1,7 Prozentpunkte reduziert und derer mit Unterstützungsprofil um rd. 1,66 Prozentpunkte erhöht. Die restlichen Werte blieben annähernd unverändert. Dies gilt auch für die Kundenanteile mit den Merkmalen Z, N und I, der – wie 2014 – 28,9 % ausmacht.

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Altersverteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im JDW (Stand: 16.11.15)

7.000

6.253

6.000 5.000

4.380

4.094

3.735

4.000

4.228

3.956

4.032 3.322 2.539

3.000 2.000 1.000 0

15 bis 25 bis 30 bis 35 bis 40 bis 45 bis 50 bis 55 bis 60 bis unter 25 unter 30 unter 35 unter 40 unter 45 unter 50 unter 55 unter 60 unter 65 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

Bei der Verteilung der eLb auf die einzelnen Altersgruppen fällt im Vergleich zum Vorjahr auf, dass die Anzahl der 15 bis unter 25jährigen stark angestiegen sind (+415). Ein leichter Rückgang ist bei den 40 bis unter 45jährigen und bei den 60 bis unter 65jährigen zu verzeichnen.

Kundenstatus der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Bestand

Alle

eLB

Arbeits-

Anteil

los

der

alo

eLB

an

Nicht alo

Anteil

Rat-

Anteil der

Ohne

Anteil

/ asu

der

asu

suchend

ratsuchen-

AV-

der eLB

eLB

an

den

Status /

ohne

allen eLB

allen eLB

an

eLB

nicht

Staus

eLB

allen

gesetzt

an allen eLB

JDW 2015

36.666

13.939

38,0

11.484

31,3

20

0,05

10.592

28,9

JDW 2014

36.085

13.846

38,4

11.652

32,3

287

0,8

9.774

27,1

Berufsausbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Deutlich mehr als die Hälfte aller eLb (65,1 %) hat keine abgeschlossene Berufsausbildung; 25,9 % aller eLb können eine betriebliche bzw. schulische Ausbildung nachweisen. Der Anteil hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 1 Prozentpunkt reduziert. Der Anteil der eLb mit akademischer Ausbildung an allen eLb liegt bei 6,5 %. Ihre Anzahl ist gegenüber dem Vorjahr um 148 Personen angestiegen.

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2.4 Kooperationen mit Netzwerkpartnern Die Situationen der Kunden und Kundinnen, die Unterschiedlichkeit ihrer Bedürfnisse sowie die sich daraus ergebenden individuellen Lösungswege können nur erfolgreich beschritten werden, wenn mit allen Akteuren am Arbeitsmarkt zusammengearbeitet wird. Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg versucht dies in den unterschiedlichsten Konstellationen zu den verschiedensten Themen durch die Zusammenarbeit z.B. mit der Regionaldirektion Berlin–Brandenburg, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Agentur für Arbeit Berlin Süd, den Bezirken – zuvörderst dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin , Bildungsträgern, soziale Institutionen sowie Arbeitgebern/-innen.

Die in 2015 verfolgten Ansätze werden auch 2016 fortgeführt. Einige seien exemplarisch benannt: 

Verstetigung der positiven Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt TempelhofSchöneberg von Berlin im Zusammenhang mit den Eingliederungsleistungen nach §16a II SGB II.



Fortgesetzte Mitwirkung in der vom Land Berlin eingeleiteten Initiative zum Thema „Mini-Jobs“.



Weiterführung der Mitarbeit in den Netzwerken zur Verbesserung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.



Ausbau eines Netzwerkes zur verbesserten Unterstützung der schwerbehinderten Menschen.

8 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

3

Ziele

3.1 Bundeseinheitliche Ziele Grundlage des Zielsystems ist § 48a SGB II. Die Steuerungsziele und Qualitätskennzahlen werden anhand spezifischer Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen gemessen.

Für 2016 strebt das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg folgende Ziele an: 

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Integrationsquote + 0,9 %.



Verringerung von langfristigem Leistungsbezug, Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern -0,1%.

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3.2 Lokale Ziele Neben den übergeordneten Zielstellungen hat das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg folgende lokale Zielstellungen zu verfolgen: 

Vermeidung der Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit (nicht mehr als +1,1% gegenüber dem Vorjahr).



Erhöhung der Abgänge von Langzeitarbeitslosen in Erwerbstätigkeit auf den 1. Arbeitsmarkt und in Selbstständigkeit (um + 5,2% zum Vorjahr).



Erhöhung der Abgänge von schwerbehinderten Menschen in Erwerbstätigkeit auf den 1. Arbeitsmarkt und in Selbstständigkeit (um + 8,3% zum Vorjahr).



Integration von Kunden/innen unter 25Jahren in Ausbildung oder Arbeit (Integrationsquote 21,8% oder 1.366 Integrationen).

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Ausgewählte Handlungsfelder

Die folgenden geschäftspolitischen Handlungsfelder, welche eng mit den Zielen verzahnt sind, werden 2016 (weiter)verfolgt: 

Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren.



Langzeitleistungsbezieher und Langzeitarbeitslose aktivieren und deren Integrationschancen erhöhen.



Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern.



Kunden/-innen ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Arbeitsmarkt integrieren.



Beschäftigungschancen für Alleinerziehende nutzen.



Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen.

4.1 Die Handlungsfelder im Einzelnen Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist prioritäres Ziel der neu gegründeten Jugendberufsagentur (JBA). Eine intensive, abgestimmte Zusammenarbeit der kommunalen Partner, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und aller weiteren Netzwerkpartner ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die im Jahr 2016 zu erwartende stark steigende Zahl junger Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wird die Integrationsfachkräfte vor zusätzliche Herausforderungen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben stellen. Zur nachhaltigen Zielerreichung sind folgende Aktivitäten vorgesehen: 

Erschließung des Potenzials aller Jugendlichen für eine Ausbildung und daran folgend eine erfolgreicher Berufseinstieg. Das impliziert für die zugewanderten Flüchtlinge die Vermittlung der erforderlichen Deutschsprachkenntnisse und die Feststellung der mitgebrachten Schul-, Arbeits- und Ausbildungskenntnisse. Dazu dient insbesondere die speziell auf die Bedürfnisse der jungen Flüchtlinge zugeschnittene und ausgeschriebene Maßnahme „Perspektive für junge Flüchtlinge“ (PerjuF).



Frühzeitige Bewerbergewinnung und Aktivierung der erwerbsfähigen Jugendlichen in Kooperation mit den Partnern der Jugendberufsagentur.



Betriebsnahe, niedrigschwellige Angebote für Jugendliche konsequent nutzen (§ 45 SGB III, ausbildungsvorbereitende Bildungsmaßnahmen).



Einstiegsqualifizierung (EQ) proaktiv anbieten.

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg



EQ-Welcome für die Zielgruppe geeigneter junger Flüchtlinge zur Chancenverbesserung einer Ausbildung.



Jugendliche vor und während der Ausbildung mit dem Instrument Assistierte Ausbildung (AsA) unterstützen, um u.a. Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Im Rahmen der Integrationsarbeit liefern auch die zusätzlich bereitgestellten Angebote des Landes Berlin zur Förderung der Berufsausbildung „Berliner Ausbildungsplatzprogramm“ (BAPP), die Aktivitäten im Rahmen des bezirklichen Beschäftigungsbündnisses und der Jugendberufshilfe einen wichtigen Beitrag. Sie flankieren die Integrationsbemühungen und werden für geeignete Bewerberinnen und Bewerber individuell genutzt.

Weiteres Ziel ist die Integration in Arbeit von Jugendlichen. Dieser Schwerpunkt liegt in einem Team U25, welches die Jugendlichen mit Berufsabschluss und Jugendliche ohne Ausbildungswunsch und -eignung betreut. Intensive, branchenorientierte Vermittlungsarbeit, Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice und Nutzung passgenauer, betriebsnaher Maßnahmen (§45 SGBIII, § 81 SGBIII) stehen hier im Fokus. Langzeitleistungsbezieher und Langzeitarbeitslose aktivieren und deren Integrationschancen erhöhen Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher sind regelmäßig individuell und zielorientiert zu fördern. Dies soll unter Nutzung aller Förderinstrumente geschehen, die sinnvoll aufeinander aufbauen müssen, um die Qualifikation im Einzelfall zu steigern. Ergänzend ist die Inanspruchnahme der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II zu forcieren, die einen maßgeblichen Beitrag zum Abbau von Vermittlungshemmnissen und letztlich zur Integration in Arbeit beitragen können.

Schließlich muss auch bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Rahmen der bewerberorientierten Vermittlungsarbeit gezielt für den Kundenkreis der Langzeitleistungsbezieher geworben und damit bestehende Vorbehalte gegenüber Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II abgebaut werden. Durch den Einsatz begleitender Instrumente können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei unterstützt werden. Zu nennen sei hier z.B. das Programm „Berliner Jobcoaching“. Es bietet Coaching- und Qualifizierungsangebote mit dem Ziel, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Angebote richten sich in erster Linie an Personen, die z.B. mit Lohnkostenzuschüssen, Eingliederungszuschüssen, Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen, Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern Die erfolgreiche Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist nach wie vor eine große Herausforderung und Inklusion im Arbeitsleben leider noch immer keine Selbstverständlichkeit, obwohl dieser Personenkreis zum Teil über große Potenziale verfügt. Die Integration schwerbehinderter Menschen erfordert besondere Anstrengungen, denn der Informationsbedarf ist bei allen Beteiligten sehr hoch. Um erfolgreich zu agieren, ist der Einsatz von Experten im Rahmen der Vermittlung zielführend und eine umfassende Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern muss sichergestellt werden. Hierbei darf es sich nicht allein auf Förderleistungen beschränken, sondern Unsicherheiten der Arbeitgeber/-innen z.B. bezüglich besonderer Kündigungsrechte etc. müssen intensiv erörtert werden. In dem gemeinsamen Arbeitgeberservice soll die bewerberorientierte Vermittlungsarbeit für schwerbehinderte Menschen intensiviert werden. Kunden/-innen ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Arbeitsmarkt integrieren Fachkräfte sichern Innovationsfähigkeit und Wachstum in unserer Volkswirtschaft, sie schaffen Neues und generieren Beschäftigungschancen auch für geringer qualifizierte Arbeitskräfte. Die Entwicklung und Förderung von Fachkräftepotenzialen ist daher auch im Jahr 2016 ein Schwerpunkt. Dazu wird die Ausbildung junger Menschen genauso gehören, wie die Intensivierung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsanstrengungen für unterschiedliche Alters- und Qualifikationsgruppen. Insbesondere die Potenziale von Frauen und Älteren, aber auch die von Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen müssen auf ein hohes, am Arbeitsmarkt nachgefragtes Qualifikationsniveau entwickelt werden. Dabei sind vorhandene Beschäftigungspotenziale in der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu nutzen.

Konkrete Ansätze zur erfolgreichen Arbeit sind u. a.: 

Die Aktivierung der 25- bis 35-Jährigen mit dem Ziel einer abschlussorientierten Qualifizierung zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt.



Die Förderung von beruflichen Weiterbildungen in Engpassberufen einschließlich des adäquaten Absolventenmanagements.



Die gezielte Einbindung Dritter zur Unterstützung der Eingliederungsprozesse z.B. durch das „Berliner Jobcoaching“.

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Beschäftigungschancen für Alleinerziehende nutzen Der Trend zur „Ein-Eltern-Familie“ bleibt weiterhin bestehen. Fast jede fünfte Familie in Deutschland gehört dazu, in Berlin betrifft dies bereits jede dritte Familie. In vielen Fällen leben diese Familien in prekären finanziellen Verhältnissen – die Armut der Kinder von Alleinerziehenden ist am größten.

Den Zugang zu einer höherwertigen und damit existenzdeckenden Beschäftigung können viele Alleinerziehende aus eigener Kraft nicht erreichen. Allein durch zusätzliche Vermittlungsaktivitäten kann das Problem i. d. R. nicht gelöst werden.

Alleinerziehende sind motiviert und suchen eine berufliche Herausforderung. Es bleibt von besonderer Bedeutung Unternehmen auf das ungenutzte Fachkräftepotenzial der Alleinerziehenden aufmerksam zu machen und durch gute Netzwerkarbeit die Beschäftigungschancen der Alleinerziehenden zu erhöhen.

Beschäftigungschancen von Alleinerziehenden sind jedoch an wichtige Bedingungen geknüpft. Dazu zählen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Kinderbetreuung, die den heutigen Bedarfen gerecht wird, die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Aus- und Weiterbildung. Nur eine gesamtheitliche Betrachtung kann zur Verbesserung von beruflichen Perspektiven für Alleinerziehende führen. Die Aktivitäten des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg auch in Projekten und Netzwerken, welche sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die bessere Gestaltung der Rahmenbedingungen für berufliche Perspektiven von Alleinerziehenden (z.B. durch Teilzeitberufsausbildung) zum Gegenstand haben, bleiben von wesentlicher Bedeutung. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Die rechtssichere und zeitgerechte Bereitstellung der Leistungen zum Lebensunterhalt für alle Anspruchsberechtigten wird 2016 – insbesondere vor dem Hintergrund der erwarteten Herausforderungen aus dem Zugang von Menschen mit Asylberechtigung – ein zentrale Aufgabe sein. Dabei werden Einzelthemen wie Kosten der Unterkunft oder Einkommensanrechnung im Sinne einer weiteren Verbesserung der konkreten Anwendung im Fokus stehen. Dies wird u.a. durch die Bereitstellung von Vertiefungsqualifizierungen, Optimierungen der Arbeitshilfen sowie einer risikoorientierten Anpassung der Fachaufsicht erfolgen.

Analog zum Jahr 2015 wird die Berücksichtigung des Mindestlohnes im Zusammenhang der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine sorgfältige Begutachtung sichergestellt werden.

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen ist dabei auch ein Faktor, um den ergänzendem Arbeitslosengeld-II-Bezug zu reduzieren bzw. aufzulösen.

4.2 Zielgruppen und Kontext Jugendliche Alle Handlungsansätze der Jugendberufsagentur (JBA) bzw. im Bereich U25 werden auch 2016 darauf ausgerichtet sein, die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu bekämpfen und die vorhandenen Ausbildungs- und Integrationschancen zu nutzen. Das Ziel, 2016 die Jugendarbeitslosenquote zu senken bzw. mindestens stabil zu halten, wird - vor dem Hintergrund eines prognostizierten Anstiegs junger eLB im Rechtskreis SGB II - mit Nachdruck verfolgt. Junge Flüchtlinge sollen so schnell wie möglich in geeignete Maßnahmen einmünden, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei wird das gesamte Maßnahmeportfolio des Jobcenters und der Fremdförderung genutzt. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit der unter 20jährigen eLB bleibt ebenfalls weiter im Fokus der Beratungs- und Integrationsarbeit. Jedem Jugendlichen, der über die Ausbildungsreife und die nötigen Sprachkenntnisse verfügt, soll ein erfolgreicher Berufseinstieg ermöglicht werden. Jugendliche mit Startschwierigkeiten erhalten zielgerichtete und passgenaue Angebote zur Festigung sozialer Kompetenzen und zum Ausbau beruflicher Fähigkeiten. Die Erschließung vorhandener Potenziale durch eine frühzeitige Schüleraktivierung und Bewerbergewinnung erfolgen in eng abgestimmten Prozessen und gemeinsamen Aktionen aller Beteiligten der Jugendberufsagentur. Eine Intensivierung der bisherigen Zusammenarbeit wird durch die nun auch räumliche Verbindung des Beratungs- und Vermittlungsangebotes unter einem Dach in dem regionalen Standort der Jugendberufsagentur in TempelhofSchöneberg ermöglicht.

Jugendliche, die keinen direkten Zugang in Ausbildung finden, erhalten besondere Unterstützung, die wirksam und individuell angeboten werden muss, um sie zu aktivieren und mit entsprechenden Fördermaßnahmen zur Ausbildungsreife zu befähigen. Neben den Förderangeboten des SGB II und SGB III stehen für Jugendliche die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II und Beratungs- und Unterstützungsangebote des Jugendamtes und des Träger Beratungszentrums in der JBA zur Verfügung.

Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche wird durch Angebot der Assistierten Ausbildung (AsA) die Möglichkeit gegeben, mit einer weitreichenden Unterstützung in eine reguläre betriebliche Ausbildung einzumünden. Die Unterstützung wird während der 15 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Ausbildung fortgesetzt, um bei schulischen Defiziten und sozialpädagogischem Förderbedarf Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Darüber hinaus werden im Ausbildungsjahr 2016 zusätzlich Ausbildungsplätze im Rahmen der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) zur Verfügung gestellt. Teilzeitausbildung für junge Mütter mit komplexen Problemlagen wird auch 2016 eine strategische Komponente zur nachhaltigen Integration sein. Regelmäßige Gruppeninformationen für (Allein)Erziehende U25 unterstützen den Aktivierungsprozess. Es ist vorgesehen, das Förderinstrument auch für in Frage kommende junge Frauen aus der Gruppe Flüchtlinge/Bleibeberechtigte gezielt zu nutzen und ihnen mit der entsprechenden Unterstützung und Kinderbetreuungsangeboten berufliche Perspektiven aufzuzeigen.

Jugendliche mit Berufsabschluss werden intensiv durch Integrationsfachkräfte mit berufsfachlicher Ausrichtung betreut, um einen sofortigen Zugang und Einstieg in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Jugendliche ohne Ausbildungseignung und –wunsch werden intensiv mit Vermittlungs- und Maßnahmeangeboten und dem direkten Kontakt zum gemeinsamen Arbeitgeberservice auf den Weg zur Arbeitsaufnahme begleitet. Als zusätzliches Vermittlungsangebot werden gemeinsame Beratungsgespräche unter Beteiligung des gemeinsamen Arbeitgeberservice geführt. Die enge Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice wird weiterhin durch gemeinsame Gestaltung von zielgruppenorientierten Informationsveranstaltungen und Stellenbörsen flankiert. Langzeitleistungsbezieher Langzeitleistungsbeziehern (LZB) werden alle erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den letzten 24 Monaten mehr als 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben, zugeordnet; eine sehr komplexe Gruppe. Bei aller Heterogenität dieser Personengruppe gilt insgesamt, dass sie einen verfestigten Leistungsbezug aufweisen, der besondere Anstrengungen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit erfordert. Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher an allen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im Verantwortungsbereich des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg beträgt aktuell ca. 72 %. Die absolute Zahl liegt bei rd. 26.600 (Nov. 2015).

Ziel in der täglichen Arbeit der Integrationsfachkräfte ist es zum einen, diesen Personenkreis zu aktivieren, um langfristig eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen und zum anderen, einen Aufwuchs bei dieser Personengruppe zu verhindern, indem z.B. 16 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Aktivierungsmaßnahmen mit Kunden/-innen initiiert werden, die dieser Gruppe noch nicht angehören. Die Aktivierung der Kundinnen und Kunden ist zwingende Voraussetzung zur Senkung der Anzahl der Langzeitleistungsbezieher. Arbeitsrelevante Eigenschaften wie fachliche Qualifikation, Belastbarkeit und soziale Kompetenzen werden bei diesem Personenkreis durch Arbeitgeber/-innen noch immer kritisch bewertet, so dass die Chancen im Einstellungsverfahren einer intensiven Unterstützung bedürfen. Hier gilt es verstärkt Aufklärungsarbeit zu leisten und bewerberorientiert zu vermitteln. Zudem sind den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, die bei der Einstellung von Langzeitleistungsbeziehern greifen, um tatsächliche bestehende Minderleistungen auszugleichen. Dazu kann z.B. eingesetzt werden: Eingliederungszuschüsse oder der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen.

Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle die Tatsache, dass ca. 25 % der LZB sogenannte I- oder Z-Kunden sind. d.h. diese Kunden sind entsprechend ihres Leistungsvermögen voll integriert oder sie sind unter Berücksichtigung des § 10 SGB II nicht aktivier- bzw. integrierbar.

Langzeitarbeitslose Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit sinken die Beschäftigungschancen für den Leistungsbezieher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rapide. Dieser Entwicklung gilt es aktiv entgegenzuwirken, in dem das Spannungsfeld zwischen der sich verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit bei gleichzeitig steigendem Fachkräftebedarf und dem demografischen Wandel geschuldeten Rückgang des Potentials an erwerbsfähigen Personen aufgelöst wird.

Gemäß § 18 Abs. 1 SGB III i.V. mit § 16 SGB II ist ein Kunde bzw. eine Kundin langzeitarbeitslos, wenn die Arbeitslosigkeit ein Jahr oder länger ununterbrochen andauert.

Langzeitarbeitslosigkeit zeigt sich, wie bei den Langzeitleistungsbeziehern, in verschiedenen Schwerpunktgruppen: Alleinerziehende, jungen Erwachsene 25-35 Jahre, über 50-Jährige sowie Selbständige. Ihre Unterstützung ist daher thematisch bereits Bestandteil von spezifischen Ansätzen und Maßnahmen für diese Teilgruppen. Mit den im Jahr 2015 begonnenen Schulungen zur „Beratungskonzeption SGB II“ und deren Umsetzung wird die Beratungsqualität der Integrationsfachkräfte weiter erhöht. Gesprächsund Handlungskompetenzen werden weiterentwickelt und so die Beratung professionalisiert. Diese Professionalisierung zielt noch stärker als bisher auf die Identifizierung von Stärken 17 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

und Potentialen der Kunden/-innen ab, ohne dabei die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu vernachlässigen. Die Schulungen und deren Umsetzung werden auch im Jahr 2016 fortgesetzt. Bei der Beratung und Betreuung des langzeitarbeitslosen Gesamtkundenbestandes erfolgt eine Fokussierung auf bestimmte Teilgruppen von Langzeitarbeitslosen zur Effektivitätssteigerung der Integrationsprozesse. Dementsprechend wird der systematische Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente bedarfsgerecht vorgenommen mit dem Ziel einer Integration der langzeitarbeitslosen Leistungsbezieher in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das grundlegende Ziel ist es, erwerbsfähigen langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehern im SGB II durch eine intensive Unterstützung, Perspektiven für eine berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.

Zusätzlich wird mit der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dieses Ziel aktiv verfolgt. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die Ansprache und Beratung von Arbeitgebern/-innen, Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich von Minderleistungen durch Lohnkostenzuschüsse. Die Beschäftigungsverhältnisse sollen durch die umfassende Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber/-innen soweit stabilisiert und nachhaltig gestaltet werden, dass sie dauerhaft fortgeführt werden.

Nicht zuletzt durch die Implementierung eines Selbständigenteams mit spezialisierten Integrationsfachkräften (IFK) im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg wird die gezielte Unterstützung und Betreuung auch von langzeitarbeitslosen selbständigen Kunden/Kundinnen sicher gestellt. Mit der engen Begleitung von Selbständigen und deren qualifizierte Beratung durch diesesTeam wird es möglich, dass sich langzeitarbeitslose Selbständige bei einer dauerhaft unwirtschaftlichen selbständigen Tätigkeit optimal auf dem ersten Arbeitsmarkt orientieren können. Dabei wird der/die o.a. selbständige Kunde/Kundin auch zu geeigneten Förder- und Coachingmaßnahmen intensiv beraten.

Schwerbehinderte Menschen Im Jahr 2015 ist es trotz eines allgemeinen Aufschwunges am Arbeitsmarkt nicht gelungen, die Situation für schwerbehinderte Menschen bei der beruflichen Eingliederung gravierend zu verbessern. Menschen mit Behinderung zählen zu den Problemgruppen auf dem Arbeitsmarkt und haben bei Stellenbesetzungen häufig das Nachsehen. So ist immer wieder 18 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

festzustellen, dass Arbeitgeber lieber die gesetzlich geregelte Ausgleichsabgabe entrichten, weil sie die Beschäftigungsquote schwerbehinderten Menschen von 5% in ihrem Betrieb nicht erfüllen, als einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einzustellen. Diese Verhaltensmuster sind selten durch begründete Erfahrungswerte unterlegt, sondern basieren vielmehr auf Annahmen und Fehlinformationen. Integrationserfolge und gute Beispiele für erfolgreiche Inklusionsarbeit sind leider immer noch die Ausnahme, obwohl die Anzahl schwerbehinderter Menschen in unserer Gesellschaft stetig ansteigt. Lösungen können hier aber nicht lokal erreicht werden, sondern nur durch ein intensives Zusammenwirken aller Partner am Arbeitsmarkt. Alle Beteiligten sind hier verpflichtet einen entsprechenden Beitrag zu leisten und einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Durch das Jobcenter werden zu diesem Zweck alle spezifischen Förderinstrumente genutzt, die enge Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Rehaträger, Bildungsträger, Integrationsfachdienst, Behindertenbeauftragte des Bezirks etc.) forciert und eine intensive, spezialisierte Beratungsarbeit durch die Integrationsfachkräfte ausgebaut. Menschen mit Migrationshintergrund Auch die Situation für Menschen mit Migrationshintergrund hat sich in 2015 leider nicht wesentlich verändert. Mit Stand November 2015 besitzen rund 32,6 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Menschen mit Migrationshintergrund nehmen am Arbeitsmarkt teil, jedoch partizipieren sie im Vergleich zu Menschen ohne Migrationshintergrund nicht in gleichem Maße von den Chancen. Subjektive Vorurteile in Unternehmen hinsichtlich einer Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund auf Grund scheinbar fehlender Eignung sind weiter weit verbreitet. Objektive Sprach- und Qualifikationsdefizite bestehen weiterhin und stellen die gravierendsten Hemmnisse bei der Integration in Arbeit dar. Die Herausforderungen durch die aktuelle Zuwanderung wird in 2016 dieses Handlungsfeld noch stärker in den Vordergrund rücken. Die Entwicklung einer nachhaltigen beruflichen Perspektive von Menschen mit Migrationshintergrund wird im Jobcenter Berlin TempelhofSchöneberg stets im Focus bleiben. Hierzu zählen der Auf- und Ausbau von DeutschSprachkenntnissen und die Förderung von individuellen Bildungsabschlüssen. Eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Akteuren ist dabei entscheidend. Ebenso eine intensive Nutzung der Angebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse. Dazu zählen die BAMF-Integrationskurse als auch die berufsbezogenen Sprachkurse ESF-BAMF. Das ESF-BAMF-Programm stellt eine wertvolle Ergänzung des Grundangebotes an Integrationskursen durch den Bund dar und richtet sich an diejeni-

19 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

gen Personen, die eine berufsbezogene sprachliche und fachsprachliche Weiterqualifizierung benötigen.

Gemeinsames Wirken mit allen Akteuren wie den Migrationsdiensten und der Integrationsbeauftragten des Bezirks bleibt unerlässlich, um eine übergreifende Unterstützung und mehr Transparenz erreichen zu können. Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) als aktives Mitglied im Netzwerk „Neuzuwanderung und Integration in Tempelhof-Schöneberg“ vertreten. Die Zusammenarbeit des Jobcenters (vertreten durch die BCA) mit der Erstanlaufstelle IQ Netzwerk und allen anderen Berliner Anerkennungsberatungsstellen wird fortgeführt.

Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg unterstützt aktiv die Überprüfung und Anerkennung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse. Dadurch wird einerseits diese besondere Personengruppe gezielt gefördert und andererseits auch ein Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftebedarfs geleistet.

Durch vielfältige Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund, dazu gehören u.a. auch Maßnahmen zur Aktivierung, bedarfsgerechte Förderung beruflicher Weiterbildung oder die „Vor Ort Beratung“ des Jobcenters in Migrationszentren werden fortführend in 2016 ein vertrauensvoller Rahmen geschaffen, die Entwicklung beruflicher Perspektiven gefördert und dem steigenden Fachkräftebedarf entgegengewirkt.

Alleinerziehende Im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg waren im November 2015 insgesamt 14.168 arbeitslose Personen gemeldet – darunter 6.174 Frauen und 1.473 Alleinerziehende. Gegenüber dem Vorjahresmonat ergab sich eine deutlich positive Veränderung hin zur beruflichen Teilhabe.

Geringe Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt haben insbesondere gering qualifizierte Alleinerziehende. Oftmals befinden sie sich auch in unsicheren Arbeitsverhältnissen, die eine vollumfängliche Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gewährleisten.

Die Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg unterstützt zu Themen der Frauenförderung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Beratung der Arbeitsmarktpartner/-innen bei Fragen zur flexiblen Kinderbetreuung und Arbeitszeitgestaltung. In 2016 werden die regelmäßigen Informationsangebote und Veranstaltungsreihen fortgeführt. Durch frühzeitige Aktivierungs- und Bera20 Stand 04.03.2016

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tungsangebote werden Alleinerziehenden Perspektiven aufgezeigt und Chancen zur beruflichen Teilhabe ermöglicht und ein Beitrag zur Fachkräftesicherung und Vermeidung von Kinderarmut geleistet.

Die regelmäßigen Informationsveranstaltungen tragen zu mehr Transparenz bei. Sie fördern die Entwicklung von beruflichen Perspektiven, die Reflexion des individuellen Rollenverständnisses als (Allein)Erziehende(r) und damit auch das Überwinden von bestehenden Hemmnissen, die eine Integration behindern oder erschweren. Das durch die BCA entwickelte, etablierte und gut angenommene zusätzliche Beratungsangebot vor Ort in Kooperation mit den Mehrgenerationshäusern und weiteren Netzwerkpartnern wird in 2016 fortgeführt und durch Themensprechstunden ergänzt.

So werden auf die Bedürfnisse Alleinerziehender abgestimmte Angebote im Bereich der Vermittlung zum Beispiel „ZAK“ (Zwischen Arbeit und Kind, Maßnahme nach §45 SGB III) durch das Jobcenter bereitgestellt. Frühzeitig Unterstützung zum Abbau von diversen Problemlagen (Kinderbetreuung, Finanzen u.a.) kann auch im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung durch diese Aktivierungshilfe angeboten werden. Im Fokus dieser Maßnahmen steht die Entwicklung und Stärkung eigener Handlungskompetenz, um den Erfolg bei der Qualifizierung und in der Beschäftigung zu ermöglichen.

Ein weiterer Fokus soll auf dem Erwerb von beruflichen Abschlüssen liegen, da 60% der arbeitslosen Alleinerziehenden über keinen Berufsabschluss verfügt (Stand November 2015). Hierbei gilt es natürlich insbesondere die Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung transparent zu vermitteln, da diese Form der Ausbildungsorganisation für diesen Personenkreis eine attraktive Variante der Berufsausbildung darstellen kann. 4.3 Umsetzungsstrategie/Aktivitäten Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg erbringt im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung Leistungen, die im Wesentlichen folgenden Gruppen zugeordnet werden können: 

individuelle Integrationshilfen/Arbeitgeberzuschüsse, z. B. neben der Beratungsdienstleistung das Vermittlungsbudget, Eingliederungszuschüsse oder Zuschüsse für die Arbeitsaufnahme in kleinen und mittelständischen Unternehmen,



durch Dritte erbrachte Arbeitsmarktdienstleistungen, z. B. Förderung der beruflichen Weiterbildung für Kundinnen und Kunden mit vorwiegend integrationsnahen Profillagen, sowie Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung auf der Grundlage der individuellen Integrationsstrategie,

21 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg



öffentlich geförderte Beschäftigung, wie Arbeitsgelegenheiten - Mehraufwandsvariante für Kundinnen und Kunden mit komplexen Profillagen gemäß § 16 d SGB II sowie



die Förderung von Arbeitsverhältnisse nach § 16 e SGB II als individualrechtliche Arbeitgeberförderung in Form von Zuschüssen für Kunden und Kundinnen mit multiplen Vermittlungshemmnissen.

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Planungen für das Jahr 2016:

Maßnahme

Plan 2016 Eintritte

DurchschnittsKostensatz je TN

Durchschnittliche Dauer der Maßnahme

1.950

870 €

5 Monate

FbW Flucht/Asyl

100

870 €

5 Monate

§ 45 (1) Nr. 1 SGB III

920

100 € … 300 €

6-12 Monate

§ 45 (1) Nr. 2 SGB III

580

100 € … 300 €

1-12 Wo. / 6-12 Monate

§ 45 (1) Nr. 2 SGB III (MAG)

400

60 €

94

1.400 €

1.155

300 € … 700 €

484

200 € … 760 €

390

820 €

6-12 Monate

130

820 €

6-12 Monate

20

1.500 €

24-48 Monate

360

982 €

12 Monate

760

370 €

6-12 Monate

FbW

§ 45 (1) Nr. 4 SGB III § 45 SGB III Maßnahme-Kombination § 45 SGB III Maßnahme-Kombination für Flüchtlinge Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss Flucht/Asyl Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsgelegenheiten – Mehraufwandsent-schädigung

4 Wochen 1Tg – 8 Wochen 6-12 Monate 6 Wochen -12 Monate

** siehe Textteil 5.1

Die aufgeführten Eintritte nach § 45 SGB III beinhalten folgende Arten von Maßnahmen:      

§ 45 (1) Nr. 1 SGB III: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt § 45 (1) Nr. 2 SGB III: Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen § 45 (1) Nr. 3 SGB III: Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung § 45 (1) Nr. 4 SGB III: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit § 45 (1) Nr. 5 SGB III: Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme § 45 (1) SGB III: Maßnahmekombination aus Nr. 1/2/3/5 - u.a. Aktivcenter

Neben den voran stehend aufgeführten Maßnahmen werden auch die folgenden Möglichkeiten genutzt: 22 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Das Programm „Berliner Jobcoaching bei Unternehmen“, welches aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Berlin gefördert wird, bietet Coaching- und Qualifizierungsangebote für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen am Arbeitsplatz, mit dem Ziel, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei werden Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen während der ersten sechs bis zwölf Monate eines neu entstandenen Arbeitsverhältnisses kompetent, persönlich und vertrauensvoll beraten. Bei Bedarf hat der Arbeitnehmer/in die Möglichkeit zusätzliches Einzel-Coaching und individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Es können gegebenenfalls berufsbegleitenden Weiterbildungen gewährt werden, um mit den Anforderungen und Herausforderungen am neuen Arbeitsplatz optimal wachsen zu können. Die Dauer und Höhe der Förderung richten sich nach den individuellen Voraussetzungen und Vermittlungshemmnissen der Arbeitnehmer/innen. Die Qualifizierungsangebote „Qualifizierung für Beschäftigung“ und „Qualifizierung vor Beschäftigung“ stehen teilweise auch ALG II-Empfangenen und Nicht-Leistungsempfangenden zur Verfügung, die nicht an einer Maßnahme der Beschäftigungsförderung teilnehmen und ergänzen die Bildungsinhalte von FbW sinnvoll. Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung für Berliner Arbeitgeber, die neue Beschäftigungsverhältnisse begründen. Als Zielgruppe werden insbesondere Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. Minijobber und –jobberinnen und Teilnehmende von Qualifizierungsmaßnahmen), gefördert. 4.4 Kooperationsvereinbarungen / Zusammenarbeit mit Dritten Mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin besteht eine Zusammenarbeit mit den Abteilungen Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung sowie Jugend, Ordnung, Bürgerdienste. Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung über die Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a Nr. 1, 3 und 4 SGB II zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg abgeschlossen. Für das Jahr 2016 hat der Bezirk für die Schuldner- und Insolvenzberatung einen neuen Partner. Mit diesem werden Vor-Ort-Angebote der Beratung angeboten – sowohl als Angebot in der Jugendberufsagentur als auch für alle übrigen Kunden/-innen des Jobcenters. Auch mit der Agentur für Arbeit Berlin Süd bestehen Kooperationsvereinbarungen für die Bereiche Zusammenarbeit U25, Rehabilitation (Verwaltungs- und Kooperationsvereinbarung) und gemeinsamer Arbeitgeberservice (Masterplan). Des Weiteren bestehen Absprachen mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Zusammenhang mit der Betreuung wohnungsloser Menschen.

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Ziel der Vereinbarungen ist es, Regelungen zu treffen, die eine gute Zusammenarbeit der beteiligten Stellen sowie ein möglichst optimales Ergebnis für die/den betroffene/n Kundin bzw. Kunden ermöglicht.

4.5 Zielnachhaltung Der Zielnachhalteprozess soll eine effektive Zielerreichung unterstützen und Transparenz über das Geschäftsergebnis schaffen. Die Abweichungs- und Ursachenanalysen sowie die Empfehlungen des Controllings liefern dabei den operativen Bereichen wertvolle Erkenntnisse zur Vorbereitung zielorientierter Entscheidungen und zur Zielerreichung.

Folgende Nachhaltungs-Aktivitäten sind von besonderer Bedeutung: 

die Umsetzung der Eintrittsplanung,



die Bindung der Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung,



die unterjährige Zielerreichung bei den geschäftspolitischen Zielen (vom Gesamtergebnis zur Teamebene),



die chancenorientierte bzw. risikoorientierte Realisierung von Steuerungsmaßnahmen,



die Einhaltung der Mindeststandards.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) bietet daneben die zusätzliche Möglichkeit der Auswertung fachaufsichtlicher Feststellungen. Steuerungsrelevante Erkenntnisse fließen in die betreffenden Besprechungsformate mit ein. Gleiches gilt für Auswertungen im Rahmen der Datenqualität. Regelmäßig werden die Erkenntnisse in die Steuerungsüberlegungen mit einbezogen.

24 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

5

Finanzielle Ressourcen

5.1 Eingliederungstitel Im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg werden alle Möglichkeiten des Integrationsprozesses am Arbeitsmarkt zielorientiert genutzt, um mit dem Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Anzahl der Integrationen in den Arbeitsmarkt zu steigern. Weitere Ziele sind der Abbau von Beschäftigungshürden sowie die Herstellung und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, die sich in Integrationsfortschritten widerspiegeln.

Geplante Ausgaben des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg

Intrumente 2. Arbeitsmarkt (ögB, FAV sowie Ausf. BEZ); rd. 6.618.400 €

Instrumente 1. Arbeitsmarkt; rd. 22.626.700 €

Für das Neugeschäft 2016 stehen Ausgabemittel in Höhe von rund 17,2 Mio. € zur Verfügung. Daneben sind finanzielle Aufwendungen für bereits initiierte Maßnahmen zu leisten, so dass rund 12 Mio. € für Vorbindungen aus 2015 und Vorjahren, fällig in 2016, berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen auch bereits erfolgte Einkäufe für Maßnahmen des 1. Arbeitsmarktes im Jahr 2016. Der geschäftspolitische Schwerpunkt - unter Berücksichtigung von Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekten – liegt auch 2016 - bei den auf die Integration in den 1. Arbeitsmarkt gerichteten Instrumenten. In Erwartung einer höheren Integrationsleistung im Vergleich zum Jahr 2015 sind daher insbesondere in Anbetracht der „Flüchtlingsthematik“ bei den individuellen Maßnahmen-Kombinationen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III, den beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen sowie den Eingliederungszuschüssen mehr Eintritte geplant. Für den Bereich der beruflichen Weiterbildung wurden rund 6,4 Mio. € geplant, mit denen 2.050 Eintritte in Bildungsmaßnahmen finanziert werden sollen. Zusammen mit den Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die auch der Kenntnisvermittlung

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

dienen, werden unter Berücksichtigung bereits laufender Maßnahmen im Ergebnis für Qualifizierung rund 12,7 Mio. € aufgewendet. Das sind rund 43,4% des Eingliederungstitels. Mit 4,3 Mio. € will das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg 4.128 Arbeitslose in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung fördern, davon 400 in Maßnahmen bei Arbeitgebern/-innen.

Für die Gewährung von Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen einstellen, sind rund 1,6 Mio. € vorgesehen.

Analog zum Vorjahr sind in 2016 auch Arbeitsgelegenheiten sowie die Förderung von Arbeitsverhältnissen; zu nennen sind hier exemplarisch Maßnahmen aus den gesamtstädtischen Einsatzfeldern (GSE); geplant. Unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen der Vorjahre wird dieser Bereich mit rund 6,6 Mio. € gefördert werden.

Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Gesamtplanung im Einzelnen:

Gesamtplanung I. Integrationsorientierte Instrumente davon Förderung beruflicher Weiterbildung Eingliederungszuschuss Aktivierung und berufliche Eingliederung Begleitende Hilfen für Selbständige Erwerb HSA Vermittlungsbudget Einstiegsgeld Freie Förderung II. Beschäftigung schaffende Maßnahmen davon Arbeitsgelegenheiten – Mehraufwandvariante Förderung von Arbeitsverhältnissen inkl. betriebliche FAV

III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere davon Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Einstiegsqualifizierung (EQ) Assistierte Ausbildung (AsA)

Plan Eintritte

2.050 520 4.128

45

Neugeschäft 2016 (ohne Vorbindungen)

6,4 Mio. € 1,6 Mio. € 4,3 Mio. € 130 T € 20 T € 500 T € 50 T € 20 T €

760

2,1 Mio. €

360

1,9 Mio. €

20 28 10

90 T € 30 T € 40 T €

IV. Berufliche Reha + SB-Förderung davon Teilnahmekosten (Pflichtleistungen) Maßnahme-Kosten Förderungszuschüsse

260 T € 90 T € 60 T €

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

5.2 Personelle Ressourcen Für die Umsetzung u.a. der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aber auch zur Abwicklung der leistungsrechtlichen Ansprüche sind im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg z.Zt. 618 Stellen eingerichtet auf denen gegenwärtig 665 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden. Die beiden größten Gruppen bilden dabei die Beschäftigten in den Leistungsbereichen (248 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) bzw. in der Arbeitsvermittlung (250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). 5.3 Sondermittel (Sonderprogramme) Zur Beförderung der Integration arbeitsmarktferner Langzeitarbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt nimmt das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg an dem mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten „ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch“ teil. Schlussbemerkungen Im Jahr 2016 mit seinen besonderen Herausforderungen auch weiterhin die Kundinnen und Kunden bei ihrem Einstieg bzw. ihrer Rückkehr in das Erwerbsleben zu unterstützen und ihre Hilfebedürftigkeit zu reduzieren oder gar zu beenden, dieses Ziel soll mit diesem Programm realisiert werden.

Berlin, 17.03.2016

Elena Zavlaris Geschäftsführerin JC Berlin Tempelhof-Schöneberg

27 Stand 04.03.2016

Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Anhang Abkürzungsverzeichnis A2LL

Arbeitslosengeld 2 – Leistungen zum Lebensunterhalt (Web-basierte Fachsoftware zur Umsetzung des SGB II-Leistungsrechts)

ABM

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

AGH-Entgelt

Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante

AGH-MAE

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

AG-S

Arbeitgeber-Service

BaE

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BEZ

Beschäftigungszuschuss gemäß § 16 e SGB II (§ 16 a SGB II alte Fassung)

FbW

Förderung der beruflichen Weiterbildung

IKS

Internes Kontrollsystem

KdU

Kosten der Unterkunft und Heizung

MAG

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

ÖBS

Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor

pAp

persönlicher Ansprechpartner

QM

Quartiersmanagement

SGB II

Sozialgesetzbuch Zweites Buch

SGB III

Sozialgesetzbuch Drittes Buch

SGG

Sozialgerichtsgesetz

SpL

Summe passiver Leistungen (Alg II und Sozialgeld)

SWL

Sonstige weitere Leistungen

U25

Personen unter 25 Jahren

Ü25

Personen 25 Jahre und älter

UVB

unversorgte Bewerber

Erläuterungen zu Begriffen arbeitslos Arbeitslose sind Personen, die 1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und 3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. arbeitssuchend Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben. ratsuchend Der Status Ratsuchend wird vergeben, wenn Kunden die Regelungen zu § 65 Abs. 4 SGB II in Anspruch genommen haben.

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

BFD Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde anstelle der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. EGZ Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderhöhe und Förderdauer eines Eingliederungszuschusses richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers bzw. den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. FSJ Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. FÖJ Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren. Das Freiwillige Ökologische Jahr dauert in der Regel zwölf Monate. erwerbsfähige Leistungsberechtige (eLb) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, • erwerbsfähig sind, • hilfebedürftig sind und • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Integrationen sind Abgänge von Kunden aus dem Kundenkontakt im Rechtskreis des SGB II in Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.

Integrationen in Erwerbstätigkeit: Eine Integration in Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn ein Kunde in Kundenkontakt mit dem Kennzeichen Trägerschaft SGB II aus dem Kundenkontakt abgeht und eine abhängige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bzw. selbständige Erwerbstätigkeit mit 15 Stunden oder mehr in der Woche aufnimmt. Es wird unterschieden zwischen Abgängen in geförderte Beschäftigung/Existenzgründung und in ungeförderte Beschäftigung/Existenzgründung. Integrationen in Ausbildung: Integrationen in Ausbildung liegen vor, wenn Kunden in Kundenkontakt mit dem Kennzeichen Trägerschaft SGB II aus dem Kundenkontakt abgehen und eine betriebliche, außerbetriebliche oder schulische Ausbildung aufnehmen. Bei abhängiger Beschäftigung bzw. selbständiger Tätigkeit unter 15 Stunden/Woche und unter 7 Tagen (Lückenregel) liegt keine Integration vor. Ebenso werden Arbeitsaufnahmen am zweiten Arbeitsmarkt (z.B. AGH), Abgänge in Wehr-/Zivildienst sowie Maßnahmeteilnahmen, die keine Beschäftigung begleitende Leistungen sind (z. B. FbW), nicht als Integrationen gezählt.

Kunde im Kundenkontakt: Als Kunden im Kundenkontakt zählen Personen, die - arbeitslos sind, - an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder - Aufstocker (Arbeitslosengeld I) sind.

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Arbeitsmarktprogramm 2016 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

MAG Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG). Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dürfen jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten.

Erläuterungen zu den Profillagen Marktprofil Marktprofile weisen keine vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe in den Schlüsselgruppen „Qualifikation“, „Leistungsfähigkeit“ und „Motivation“ auf und haben in der Regel eine Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 6 Monaten.

Aktivierungsprofil Aktivierungsprofile weisen vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe in der Schlüsselgruppe „Motivation“ auf und haben eine Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 6 Monaten. Diese Profile bedürfen primär der Aktivierung („Fordern“), ihre Qualifikation wird am Arbeitsmarkt prinzipiell nachgefragt, aber sie bewegen sich ggf. in einem für ihre Situation ungünstigen regionalen und/oder fachlichen Arbeitsmarkt; ggf. muss eine berufliche Alternative erarbeitet oder die Bereitschaft zur Mobilität/ Flexibilität erhöht werden.

Förderprofil Förderprofile weisen vermittlungsrelevante Handlungsbedarfe in einer der drei Schlüsselgruppen „Qualifikation“, „Leistungsfähigkeit“ oder „Rahmenbedingungen“ (alle drei Schlüsselgruppen tangieren den Bereich „Fördern“) auf und haben eine Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von bis zu 12 Monaten.

Entwicklungsprofil Entwicklungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in einer der drei FörderSchlüsselgruppen „Qualifikation“, „Leistungsfähigkeit“ oder „Rahmenbedingungen“ auf sowie zusätzlich in mindestens einer weiteren Dimension (bzw. Verdichtung im Schwerpunkt) und haben eine Integrationswahrscheinlichkeit in den 1. Arbeitsmarkt von mehr als 12 Monaten.

Stabilisierungsprofil Stabilisierungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in der Dimension „Leistungsfähigkeit“ auf sowie zusätzlich in mindestens zwei weiteren Schlüsselgruppen (bzw. Verdichtung im Schwerpunkt). Hier ist das Heranführen an die Erwerbstätigkeit in bis zu 12 Monaten wahrscheinlich.

Unterstützungsprofil Unterstützungsprofile weisen den Schwerpunkt vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe in der Dimension „Rahmenbedingungen“ auf sowie zusätzlich in mindestens zwei weiteren Schlüsselgruppen (bzw. Verdichtung im Schwerpunkt Rahmenbedingungen). Hier ist das Heranführen an die Erwerbstätigkeit in weniger als 12 Monaten unwahrscheinlich.

Die Profillagen Marktprofil, Aktivierungsprofil, Förderprofil werden als integrationsnahe Profillagen und die Profillagen Entwicklungsprofil, Stabilisierungsprofil, Unterstützungsprofil als komplexe Profillagen bezeichnet. Neben der Zuordnung in diese 6 Profillagen bestehen noch die Gruppen Z = Zuordnung nicht erforderlich z.B. für Rentenantragsteller, Elternzeit, Einstellung in den nächsten 6 Wochen etc. und I = unter Ausschöpfung ihrer individuellen Möglichkeiten erwerbstätig oder in Vollzeit auf dem 1. Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. selbständig tätig und weiterhin hilfebedürftig sind, da der Bedarf durch das erzielte Einkommen nicht bzw. nicht vollständig gedeckt werden kann. Die Betreuung des Kunden richtet sich hier auf die weitere Reduzierung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit.

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