Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Ludwig Spaenle, MdL

Aktuelle Informationen aus dem Kultusministerium

Ausbau der Bildungsmaßnahmen zur Integration von Flüchtlingen

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Inhaltsübersicht

1 Einleitung................................................................................................................ 3 2 Verteilung der 1.079 Planstellen und Ausbau der Bildungsangebote ..................... 3 2.1 Verteilung der Stellen ..................................................................................... 3 2.2 Ausbau der Bildungsangebote an Grund-, Mittel-, und Förderschulen .......... 3 2.2.1 Übergangsklassen, Deutschförderkurse und Deutschförderklassen ... 3 2.2.2 Besondere pädagogische Maßnahmen zur Erreichung qualifizierter Abschlüsse .......................................................................................... 4 2.3 Ausbau der Maßnahmen im Bereich der beruflichen Schulen – Berufsintegrationsklassen – und komplementäre Angebote .......................... 5 2.3.1 Kompetenzerhebung ........................................................................... 5 2.3.2 Berufsintegrationsklassen ................................................................... 5 2.3.3 Angebote der Bundesagentur für Arbeit und des Bayerischen Arbeitsministeriums ............................................................................. 7 2.4 Ausbau der Bildungsangebote an weiterführenden Schulen ......................... 8 2.5 Ausweitung des Modellversuchs Islamischer Unterricht ................................ 9 3 Maßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften / Erhöhung der Unterrichtskapazität ....................................................................... 10 3.1 Besetzung der 1.079 Stellen ........................................................................ 10 3.2 Weitere Erhöhung des Unterrichtsvolumens ................................................ 10 3.3 Erläuterung der Sondermaßnahmen............................................................ 11 3.3.1 Sondermaßnahmen für die Mittelschulen .......................................... 11 3.3.2 Sondermaßnahmen an Berufsschulen .............................................. 12 4 Einsatz der Mittel für Drittkräfte ............................................................................ 13 4.1 Eckpunkte .................................................................................................... 13 4.2 Mögliche Maßnahmen ................................................................................. 13 5 Fortbildungsangebote für DaZ/DaF bzw. den Themenbereich Asyl ..................... 14 6 Wertevermittlung .................................................................................................. 16 7 Bayerischer Weg der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung für Flüchtlinge .. 18 8 Schlussbemerkung ............................................................................................... 21

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Einleitung

Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Bayern verfügt über bewährte Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderem Sprachförderbedarf. Der Nachtragshaushalt 2016 umfasst im Bildungsbereich Stellen und Mittel im Umfang von 160,7 Mio. €. Darin enthalten sind z.B. 1.079 Planstellen, die dem Staatsministerium ab dem 01.01.2016 zur Verfügung stehen, und erstmalig 10 Mio. € zum flexiblen Einsatz von Drittkräften. Mit diesen Stellen und Mitteln können wir unsere Bildungsangebote, d.h. insbesondere die Übergangsklassen und Sprachförderangebote der Grund- und Mittelschulen und die Berufsintegrationsklassen der Berufsschulen, erneut in großem Umfang ausbauen. Dort lernen die ankommenden Kinder und Jugendlichen die deutsche Sprache und die Grundwerte für das Leben in Bayern kennen.

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Verteilung der 1.079 Planstellen und Ausbau der Bildungsangebote

2.1 Verteilung der Stellen Mit den vom Bayerischen Landtag im Dezember 2015 bewilligten 1.079 Planstellen verstärken wir im Schwerpunkt die Schularten, die die meisten der jungen Flüchtlinge aufnehmen, das sind die Grund- und Mittelschule sowie die Berufsschule. Darüber hinaus werden wir aufgrund des zunehmenden Bedarfs an weiterführenden Schulen auch dort Planstellen zuweisen. 

Grund- und Mittelschule:

696 Planstellen



Berufsschule:

332 Planstellen



Realschule:

28 Planstellen



Gymnasium:

23 Planstellen



Summe:

1.079 Planstellen

2.2 Ausbau der Bildungsangebote an Grund-, Mittel-, und Förderschulen 2.2.1 Übergangsklassen, Deutschförderkurse und Deutschförderklassen Mit den Stellen und Mitteln des Nachtragshaushaltes 2016 ist ein kontinuierlicher und dem Zuzug der Flüchtlinge entsprechender Ausbau der Übergangsklassen von aktuell rd. 580 auf bis zu 1.600 Übergangsklassen im Jahr 2016 möglich. 3

Waren es zum Schuljahresbeginn 2014/2015 noch 309 Übergangsklassen, so stieg die Zahl zum Schuljahresbeginn 2015/2016 auf 471 Übergangsklassen. Seit Schuljahresbeginn kamen - auch unter Einsatz der Stellen und Mittel des Nachtragshaushalts 2016 - bereits rd. 110 zusätzliche Übergangsklassen hinzu, so dass die Zahl der Übergangsklassen derzeit nun bei rd. 580 Klassen liegt.

Neben der Aufnahme in Übergangsklassen werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund auch weiterhin in Regelklassen der Grund- und Mittelschulen unterrichtet. Hier wurden zwischen Schuljahresbeginn und Ende Januar 2016 rd. 5.000 Schüler mit Migrationshintergrund neu aufgenommen.

Dort werden sie in Deutschförderkursen und Deutschförderklassen gezielt in ihrem Spracherwerb unterstützt. Wir werden diese Angebote mit den Stellen und Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 weiter stärken und ausbauen.

Die Entscheidung, ob eine Übergangsklasse eingerichtet wird oder die Deutschförderklassen, Deutschförderkurse und Vorkurse erweitert werden sollen, kann somit vor Ort flexibel und bedarfsgerecht getroffen werden.

Wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, können die Flüchtlinge auch an Förderschulen unterrichtet werden. Die entsprechenden Personalkapazitäten werden bereitgestellt.

2.2.2 Besondere pädagogische Maßnahmen zur Erreichung qualifizierter Abschlüsse Daneben werden weitere pädagogische Maßnahmen erprobt, um Flüchtlingen durch gezielte Angebote zu qualifizierten Abschlüssen zu verhelfen: 

Möglichkeit, am Ende der Ü 9-Klasse über eine Prüfung den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule zu erwerben



Erprobung „Übergangsklasse 9+“ zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei Schuljahren i. d. R. im Anschluss an die Übergangsklasse im 8. Schulbesuchsjahr 4



Erprobung „Mittlere-Reife-Klassen international“ Die M9i/M10i ist ein Angebot eines mittleren Bildungsabschlusses für besonders motivierte und leistungsstarke Schüler im Anschluss an die Ü-Klasse i. d. R. im 8. Schulbesuchsjahr.



Deutsches Sprachdiplom DSD I Schüler mit Migrationshintergrund, die eine Ü-Klasse besuchen, haben seit dem Schuljahr 2014/15 die Möglichkeit, das deutsche Sprachdiplom I der KMK abzulegen. Das international anerkannte Zertifikat bescheinigt deutsche Sprachkenntnisse i.d.R. auf B1 - in einigen Fällen auf A2-Niveau. In einer Erprobungsphase wird das DSD I im Schuljahr 2014/15 und 2015/16 an vier Mittelschulen durchgeführt (München, Nürnberg, Würzburg, Augsburg). Eine Ausweitung ist geplant.

2.3 Ausbau der Maßnahmen im Bereich der beruflichen Schulen – Berufsintegrationsklassen – und komplementäre Angebote 2.3.1 Kompetenzerhebung Zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit, den Kammern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) werden Instrumente für die Erhebung von Kompetenzen der jungen Flüchtlinge entwickelt und eingesetzt. Dabei streben wir auch einen Austausch der Kompetenzprofile an, der die Beratung, Vorbereitung und Vermittlung der Jugendlichen hinsichtlich einer Berufsausbildung bzw. einer weiterführenden Schule wesentlich verbessern wird (vgl. zur Gesamtstruktur unter Nr. 7: Bayerischer Weg der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung für Flüchtlinge).

2.3.2 Berufsintegrationsklassen Bayern verfügt mit dem zweijährigen Vollzeitmodell der Berufsintegrationsklassen über ein bundesweit beachtetes Modell, das Spracherwerb mit gezielter Berufsvorbereitung verbindet. Dieses Modell trifft auf große Zustimmung - von der bayerischen Wirtschaft bis hin zu den Flüchtlingsorganisationen. 5

Mit den Stellen und Mitteln des Nachtragshaushaltes 2016 ist ein bedarfsorientierter Ausbau der Berufsintegrationsklassen auf bis zu 1.200 Berufsintegrationsklassen möglich.

Waren es zum Schuljahresbeginn 2015/2016 noch rd. 440 Berufsintegrationsklassen (rd. 8.100 Schülerinnen und Schüler), so stieg die Zahl bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres auf 500 Berufsintegrationsklassen an. Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres am 22.02.2016 wurden weitere 144 Berufsintegrationsklassen sowie 22 Sprachintensivklassen eingerichtet. Damit beträgt die Gesamtzahl der Klassen seit dem 22.02.2016 aktuell insgesamt rd. 670.

Für den Zeitraum von März bis Juni 2016 sind bereits weitere rd. 120 Sprachintensivklassen in Vorbereitung. Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ist ein Aufwuchs auf bis zu 1.200 Berufsintegrationsklassen mit rd. 22.000 Schülerinnen und Schülern geplant.

Organisatorische Rahmenbedingungen: 

Die Ausweitung im laufenden Schuljahr erfolgt u.a. mit ausgelagerten Klassen an beruflichen und allgemeinen Schulen (in Abstimmung mit dem jeweiligen Sachaufwandsträger). Hier gibt es u.a. bereits sehr gute Kooperationen zwischen einigen Berufsschulen und Gymnasien.



Ab September 2016 werden wir - nicht zuletzt wegen der zunehmenden Raumproblematik - weitere Möglichkeiten der Einrichtung von Berufsintegrationsklassen schaffen: 1. Einrichtung von eigenständigen Berufsintegrationsklassen auch an öffentlichen Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen und Fachoberschulen (nicht nur wie bisher ausgelagerte Klassen der Berufsschule). Damit besteht die Möglichkeit für das dortige Personal, Erfahrung im Unterricht mit jungen Flüchtlingen zu sammeln. 2. Möglichkeit der Einrichtung von Berufsintegrationsklassen an privaten beruflichen Schulen. 6



Zum Schuljahr 2015/2016 startete das Modellprojekt Perspektive Beruf für Asylbewerber und Flüchtlinge der Stiftung Bildungspakt Bayern mit dem Ziel, die wirksamen Instrumente und Konzepte für den Unterricht für junge Asylbewerber und Flüchtlinge an der Berufsschule zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Daneben erarbeiten die 21 Modellschulen mit Unterstützung der Stiftung und eines wissenschaftlichen Beirats auch Konzepte zur systematischen Optimierung der Sprachförderung in Hinblick auf die Anforderungen der beruflichen Bildung.



An vier der 21 Modellschulen wurde in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Bayern (RD) der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Teilprojekts Berufliches Übergangsjahr je eine zusätzliche Klasse eingerichtet. Dabei wird das Ziel verfolgt, bei der Vorbereitung der jungen Flüchtlinge und Asylbewerber auf einen erfolgreichen Übergang in eine duale Ausbildung oder den ersten Arbeitsmarkt die Kompetenz der Agentur für Arbeit im Bereich der Berufsorientierung und -vorbereitung noch stärker zu nutzen.

2.3.3 Angebote der Bundesagentur für Arbeit und des Bayerischen Arbeitsministeriums Daneben stehen jungen Asylbewerbern und Geduldeten mit hoher Bleibeperspektive sowie Flüchtlingen komplementäre Angebote der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bayerischen Arbeitsministeriums zur Verfügung, z. B.: 

Maßnahmen der BA (vgl. zur Gesamtstruktur unter Nr. 7: Bayerischer Weg der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung für Flüchtlinge) o Teilnahme an Berufsvorbereitenden Maßnahmen bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen o Fast Track: 

vorbereitende Maßnahme für jungen Asylbewerber und Geduldete mit hoher Bleibeperspektive sowie Flüchtlinge bis zum 21. Lebensjahr im Rahmen des Bayern-Turbo. Die Teilnehmer benötigen nur noch wenig Anpassung an die Anforderungen einer Berufsausbildung. Die Maßnahmen werden in Kooperation mit dem StMAS und der vbw durchgeführt.

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vorbereitende Maßnahme für junge Asylbewerber und Geduldete mit hoher Bleibeperspektive sowie Flüchtlinge ab 21 Jahren (durchaus bis zum 35. Lebensjahr) zur Unterstützung im Rahmen des Brückenjahres 21 plus, finanziert durch die Regionaldirektion Bayern

o Slow Track: 

Einstiegsqualifizierung



1. Phase der Assistierten Ausbildung (bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen)

o Ausbildungsbegleitend (bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen)





Ausbildungsbegleitende Hilfen



Assistierte Ausbildung (2. Phase)

Sprachkurse des StMAS für junge Erwachsene ab 18 Jahren

2.4 Ausbau der Bildungsangebote an weiterführenden Schulen Da die Nachfrage nach Bildungsangeboten an weiterführenden Schulen weiter anhält, werden wir sowohl die besonderen Klassen an Gymnasien und Realschulen als auch die Sprachbegleitung für Schüler in Regelklassen weiter ausbauen, um diese Schüler ihrem Leistungsvermögen entsprechend zu fördern und deren Potentiale zu erschließen.

Gymnasium: Ausbau Modellprojekt „InGym“ 

Seit Schulhalbjahr 2016: Ausbau von zwei auf fünf Standorte seit September 2015: München und Nürnberg, seit Schulhalbjahr 2016 zusätzlich Augsburg, Regensburg und Würzburg



Ausbau der Sprachbegleitung an den anderen Standorten

Realschule: Ausbau Modellprojekt „SPRINT“ 

Aktuell: 2 Standorte - München und Nürnberg



ab September 2016: Ausweitung um 15 weitere Standorte auf 17 Standorte:

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Augsburg II, Aschaffenburg, Coburg I, Ergolding, Fürstenfeldbruck, Fürth, Ismaning, München II und III, Neubiberg, Neu-Ulm, Nürnberg II und III, Passau, Regensburg II, Rosenheim, Würzburg Fachoberschule (FOS): Einführung der Integrations-Vorklassen Darüber hinaus werden wir an der FOS erste Erfahrungen mit sogenannten Integrations-Vorklassen sammeln, mit denen vergleichbare Angebote an der FOS entstehen sollen. 

Seit Schulhalbjahr 2016 an den drei Standorten Kempten, Weiden und Würzburg



Ausbau im September auf insgesamt acht Standorte (Standorte stehen noch nicht fest)

2.5 Ausweitung des Modellversuchs Islamischer Unterricht Der Modellversuch „Islamischer Unterricht“ hilft muslimischen Kindern und Jugendlichen, zu einer reflektierten religiösen Kompetenz zu gelangen. Die systematische Einbeziehung interreligiöser und persönlichkeitsbildender Inhalte stellt ein Gegengewicht zu fundamentalistischer Indoktrination dar (z.B. durch den Salafismus). Für die Ausweitung der Standorte im Modellversuch „Islamischer Unterricht“ stellen wir insgesamt 38 Vollzeitkapazitäten (VZK) zur Verfügung 

Schulhalbjahr 2016:

15 VZK



September 2016:

weitere 23 VZK

Insgesamt wird damit bis zum September 2016 eine Ausweitung der Modellversuchsstandorte von derzeit ca. 260 Schulen (Schwerpunkt Grund- und Mittelschulen, aber auch einige Realschulen und Gymnasien) auf über 400 Schulen erzielt.

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Maßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften / Erhöhung der Unterrichtskapazität

Mit den Stellen und Mitteln des Nachtragshaushalts 2016 werden wir alle oben dargestellten Maßnahmen - dem Zuzug der Flüchtlinge entsprechend - realisieren können. Die notwendigen Lehrerkapazitäten werden durch nachfolgend beschriebene Maßnahmen gewonnen:

3.1 Besetzung der 1.079 Stellen Wir werden alle zur Verfügung gestellten Planstellen in 2016 besetzen. Bis zum Halbjahrestermin Ende Februar 2016 wurden bereits rd. zwei Drittel der 1.079 Planstellen (rd. 710 Planstellen) zur Besetzung freigeben (inkl. der Sondermaßnahmen): Für die Grund- und Mittelschule

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Für die Berufsschulen

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Insgesamt aktuell vergebene bzw. zugesagte Planstellen

711

Ausblick: Die restlichen Planstellen werden sukzessive bis zum Beginn des neuen Schuljahres vergeben. Für den Einstellungstermin im Herbst 2016 werden neben der Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften weitere Sondermaßnahmen geplant. Hierbei rechnen wir mit einer noch größeren Nachfrage, da neben den im Sommer das Referendariat abschließenden Lehrkräften auch freie und außerbayerische Lehrkräfte aller Schularten zur Verfügung stehen.

3.2 Weitere Erhöhung des Unterrichtsvolumens Eine weitere Erhöhung des Unterrichtsvolumens werden wir mit folgenden Maßnahmen realisieren:

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Teilzeitaufstockungen



Rückkehrer aus der Beurlaubung etc.



bezahlte Mehrarbeit



Auch weiterhin werden Aushilfslehrkräfte auf Vertragsbasis beschäftigt o Grund- und Mittelschulen (GS/MS): Bewerbung bei den Schulämtern und Bezirksregierungen möglich o Berufsschule: Direktbewerbung bei den Berufsschulen jederzeit möglich



Die Anschreiben an Pensionisten fanden eine große Resonanz: o rd. 500 positive Rückmeldungen bei GS/MS (~ 100 VZK) o rd. 60 positive Rückmeldungen bei Berufsschule (~ 10 VZK)



Absolventen mit 1. Lehramtsprüfung GS/MS bzw. Masterabschluss Lehramt Berufliche Schulen von Februar bis zum Beginn des Referendariats.

3.3 Erläuterung der Sondermaßnahmen Aktuell nehmen insgesamt rund 270 Teilnehmer an Sondermaßnahmen teil, die direkt in eine Planstellenvergabe münden: 

davon rd. 210 für Mittelschulen



und ca. 55 an Berufsschulen.

3.3.1 Sondermaßnahmen für die Mittelschulen 

Bereits im September 2015 startete eine Sondermaßnahme für Gymnasialund Realschullehrkräfte mit Deutsch, Mathematik oder Englisch und einem weiteren Fach aus dem Fächerkanon der Mittelschule: o Einsatz in allen Regierungsbezirken o 2-jährige Bewährungszeit bei Zusage der Verbeamtung o Bezahlung nach E11 bei Vollzeiteinsatz mit 27 Wochenstunden o 1. Jahr: Einsatz weitestgehend in den studierten Fächern, Begleitung durch erfahrene Mittelschullehrkraft o 2. Jahr: Einsatz als Klassenlehrer, Feststellung durch drei Unterrichtsvorführungen und ein 30-minütiges Kolloquium o Teilnehmer: 89 genehmigte Teilnehmer im September 2015.

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Februar 2016: Gymnasiallehrkräfte, die im Februar 2016 das 2. Staatsexamen erwerben: o Einsatz in den Regierungsbezirken Oberbayern und Mittelfranken o Inhalt wie Maßnahme im September, aber Öffnung für alle Fächerkombinationen o Teilnehmer: rd. 100



Februar 2016: Bewerber mit Lehramt RS oder GY mit modernen sprachlichen Fächerkombinationen, die bereits mindestens ½ Jahr an MS tätig sind o 1 ½ Jahre Qualifikation, ansonsten analog zu Sept. 2015 o Teilnahme an Seminartagen in den nichtstudierten Fächern o Teilnehmer: 23



Bei beiden Sondermaßnahmen in 2016 gilt: o Bewährungsfeststellung wie Sept. 2015 o Vergütung nach E11

3.3.2 Sondermaßnahmen an Berufsschulen 

September 2015: Sondermaßnahme für Gymnasiallehrkräfte o 1-jährige Sondermaßnahme mit Aussicht auf Planstellen o eine Lehrprobe und drei mdl. Prüfungen o Teilnehmer: rd. 15



Februar 2016: Sondermaßnahme für Gymnasiallehrkräfte, die im Februar 2016 das 2. Staatsexamen erwerben: o wie Maßnahme September 2015, nur mit ½-jähriger Dauer o Teilnehmer: ca. 55

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Einsatz der Mittel für Drittkräfte

Im Nachtragshaushalt 2016 konnten wir neben den Stellen und Personalmitteln erstmals einen neuen Haushaltstitel vorsehen, der insbesondere auf die Unterstützung und Ergänzung des schulischen Angebots durch Drittkräfte zielt. 

Die Mittel werden zentral durch das Staatsministerium (Stabsstelle Flüchtlingsintegration im Bildungsbereich) bewilligt.



Mit diesen Mitteln können wir die Reichweite unseres Angebots mit maximaler Flexibilität vergrößern.



Ziel ist es, die Schulen in die Lage zu versetzen, bedarfsgerecht v.a. das unterrichtliche Sprachförderangebot zu unterstützen und zu ergänzen.

4.1 Eckpunkte 

hohe Flexibilität für die Schulen



alle Schularten: Ergänzung und Begleitung des Unterrichtsangebots



Unterstützung und Ergänzung des unterrichtlichen Sprachförderangebots auch schulartübergreifend



Prüfung, Freigabe und Monitoring durch die Stabsstelle Flüchtlingsintegration im Bildungsbereich

4.2 Mögliche Maßnahmen 

Förderung außerunterrichtlicher Kurse, in ländlichen Gebieten auch schul- bzw. schulartübergreifend o Richtwert: mindestens fünf Schüler mit sprachlichem Begleitungsbedarf o Prüfung alternativer Angebote war negativ



Interkulturelle Projekte zur Förderung der Integration



Verstärkung der interdisziplinären Teams der Schule durch DaZ- bzw. DaF-Kräfte



ggf. weitere Unterstützung der Deutschkurse in den Erstaufnahmeeinrichtungen



In Einzelfällen: Einsatz von Dolmetschern für Elterngespräche



Einrichtung von vorgeschalteten Alphabetisierungskursen für alle Kinder und Jugendlichen



Erhöhung der Beschulungsquote an der Berufsschule durch Sprachbegegnungskurse 13

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Fortbildungsangebote für DaZ/DaF bzw. den Themenbereich Asyl

Bayern verfügt über ein flächendeckendes und umfassendes Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte, die Flüchtlinge unterrichten. Mit diesen Angeboten werden wir allen Lehrkräften, die Flüchtlinge unterrichten, ein Fortbildungsangebot unterbreiten können. Zentral – an der ALP Dillingen – und regional bestehen Fortbildungen für alle Schularten und zum gesamten Themenspektrum des Unterrichts für Flüchtlinge, d.h. zu Asylfragen, Integration, Übergangsklassen, Deutsch als Zweitsprache, Trauma, Berufsintegrationsklassen, unbegleitete Minderjährige, SPRINT, InGym, etc.

Insgesamt wurden im Jahr 2015 zum Themenbereich Asyl (inkl. DaZ) über alle Schularten hinweg 440 Fortbildungsveranstaltungen allein zentral und regierungsweit angeboten und von rd. 14.000 Teilnehmern absolviert. Darunter waren eintägige Fortbildungen, 2,5-tägige Seminare bis hin zu Veranstaltungen für die Schulaufsicht. Darunter war auch ein siebenwöchiger Sequenzlehrgang, der Lehrkräfte zum 1. Staatsexamen in DaZ führt. Die Fortbildungsveranstaltungen werden in 2016 fortgeführt. Beispielhaft für unsere Anstrengungen sind im Bereich der Grund- und Mittelschulen zu nennen: 

Fortbildungen für Kollegien an Grund- und Mittelschulen, die erstmals Flüchtlinge aufnehmen: Für alle Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, die erstmals im laufenden Schuljahr Flüchtlinge unterrichten, wurden regionale, lokale und schulhausinterne Fortbildungen angeboten. Für diesen Zweck sind für die Zeit zwischen Januar und Juli 2016 weitere Fortbildungen auf allen Ebenen geplant, darunter rund 340 weitere schulhausinterne Lehrerfortbildungen mit rund 5.000 Teilnehmern. Für die Gestaltung der Fortbildungen werden Berater Migration und Schulpsychologen für besondere Themenfelder mit herangezogen. Entsprechende Veranstaltungen werden auch im Bereich der Berufsschulen

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angeboten. Diese wurden parallel zum Ausbau der BerufsintegrationsklassenStandorte ausgeweitet. 

Intensivlehrgänge für Lehrkräfte, die erstmals in Übergangsklassen unterrichten: Für Lehrkräfte, die erstmals in Übergangsklassen unterrichten, wurden an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) Halbwochenlehrgänge eingerichtet. In diesen Lehrgängen werden sie auf die neue Aufgabe umfassend vorbereitet und eingestimmt.

Ergänzend wurde ein Online-Informationsportal eingerichtet, das seit Schuljahresbeginn 2015/2016 verfügbar ist (http://daz.alp.dillingen.de). Es bietet u.a. durch direkt einsetzbare Unterrichtsbeispiele rasche Hilfe, insbesondere bei kurzfristigem Kontakt mit Schülern ohne Deutschkenntnisse. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich ausgebaut. Das Online-Angebot wurde seit Sept. 2015 rd. 23.000 mal besucht.

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Wertevermittlung

Grundsätzlich gilt: Wertevermittlung ist ein Grundprinzip des Unterrichts und des Schullebens, das vorgelebt werden muss. Denn Werte sind gelebte Grundsätze der Schulentwicklung. Dazu gehören Toleranz, demokratische Spielregeln, angemessene Umgangsformen, Gleichberechtigung und die weiteren Prinzipien der Verfassung.

Eine Verbindung von Deutschunterricht und Wertevermittlung ist ständige Unterrichtspraxis, da Sprache nie inhaltsleer vermittelt werden kann. So finden sich zahlreiche Bezüge zum Thema Wertevermittlung z.B. im DaZ-Lehrplan des Lehrplans Plus. Eine Schlüsselstellung nehmen auch Fächer wie Ethik, Religion, HSU oder Sozialkunde, aber auch der Sportunterricht ein. Darüber hinausgehende Maßnahmen 

Neufassung der Broschüre „Oberste Bildungsziele“ des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) mit Konkretisierung der interkulturellen Wertebildung



Kooperation mit ARD ALPHA bei der Produktion von Kurzfilmen mit schulischen Konfliktsituationen (z.B. Umgang mit Eigentum) und normorientierten Lösungen: o Entwicklung von Begleitmaterialien durch den Arbeitskreis „Lehrer mit Migrationshintergrund“ („LeMi“) am ISB o Implementation der Konfliktlösung über das Schulspiel (Kooperation mit Landeszentrale für politische Bildungsarbeit)



Projekt der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in Kooperation mit dem Institut für Medienpädagogik (IFF) zur Produktion von animierten Cartoons mit präventiver Thematik (z.B. Mobbing), um Schülerinnen und Schüler unmittelbar anzusprechen



Schulartübergreifende Wertetage zu dieser Thematik in der Regionalen Lehrerfortbildung (z.B. April 2016 in Mittelfranken) mit großer Breitenwirkung

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Das Bayerische Justizministerium führt Informationsveranstaltungen zu grundlegenden Rechten und Pflichten sowie Werten für das Leben in Bayern durch.



einschlägige Kooperationsprojekte im Wertebündnis Bayern o WERTvoll MITeinander zur interkulturellen Schulentwicklung, o mehrWERT Demokratie zur Demokratieerziehung, o neues aktuelles Integrationsprojekt derzeit in Vorbereitung

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Bayerischer Weg der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung für Flüchtlinge Die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ der Bayerischen Staatsregierung mit den Vertretern der Wirtschaft und der RD Bayern der Bundesagentur für Arbeit ist einzigartig in Deutschland. Ziel 2016: 20.000 Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplätze; Ziel bis Ende 2019: insgesamt 60.000 erfolgreiche Vermittlungen in Ausbildung oder Arbeit



In der Vereinbarung verpflichten sich die Partner, bestehende Maßnahmen zur beruflichen Integration von Flüchtlingen auszubauen und neue Maßnahmen einzurichten.



Zusammen mit den Maßnahmen der Bundesagentur ist hierbei der Bayerische Weg der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung für Flüchtlinge entstanden.



Grundgedanke des Bayern-Modells ist, dass der Anteil von Mittelschule und Berufsschule im Laufe des Integrationsprozesses zurück geht und der Anteil des Beitrags der Wirtschaft und der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zunimmt.



Zentrales Element des Modells sind die drei Säulen Lernen – Heranführen – Ausbilden

Quelle: Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit

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Quelle: Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit



Ausgangspunkt: Transparenz schaffen – Erhebung von Kompetenzprofilen Verbindendes Element der drei Säulen ist die Schaffung von Transparenz über die jeweiligen Kompetenzen der jungen Flüchtlinge. Dies erfolgt über die Erhebung von Kompetenzprofilen und den Austausch dieser zwischen den Partnern.



Säule 1 – Lernen (Berufsorientierung und Berufsvorbereitung) Besuch der Mittelschule bzw. der Berufsintegrationsklassen mit anschließendem Wechsel in eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Neu in der Mittelschule: Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) für Schüler und Schülerinnen mit Fluchthintergrund. Neu bei Berufsintegrationsklassen: Die RD Bayern wird die bisherigen Angebote der Berufsberatung in den Berufsintegrationsklassen ausweiten (Zeitpunkt der Durchführung: jeweils im zweiten Halbjahr der Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr). Bisher wurde in den Klassen ein Beratungsangebot vorgestellt, zukünftig wird das Angebot um eine Berufsorientierung und eine Information über weitergehende Angebote sowie Möglichkeiten der Förderung erweitert.

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Nach Säule 1 ist der Einstieg in eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule vorgesehen. Falls eine weitere „Heranführung“ erforderlich ist, stehen hierfür die zwei folgenden Möglichkeiten zur Verfügung. 

Säule 2 – Heranführen im „Slow Track“ oder im „Fast Track“ „Slow Track“ Für junge Asylbewerber und Geduldete mit hoher Bleibeperspektive sowie Flüchtlinge mit größerem Unterstützungsbedarf bietet die „langsamere Spur“ bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen eine weitere Vorbereitung auf eine Berufsausbildung in Form einer Einstiegsqualifizierung (i.d.R. ein Jahr) oder der 1. Phase der Assistierten Ausbildung an (beides Instrumente der BA für Arbeit). „Fast Track“ Hier unterstützen die vbw, die RD Bayern und das StMAS Asylbewerber und Geduldete mit hoher Bleibeperspektive sowie Flüchtlinge bis 21 Jahre im Rahmen des „Bayern-Turbo“, die aufgrund ihrer Vorbildung für eine Ausbildung in Frage kommen und nur noch eine mehrmonatige Vorbereitung für eine Ausbildung benötigen. Darüber hinaus unterstützt die RD Bayern die Integration von Asylbewerbern und Geduldeten mit hoher Bleibeperspektive sowie Flüchtlingen ab dem 21. Lebensjahr (Teilnahme durchaus bis zum 35. Lebensjahr möglich) und damit nicht mehr der Berufsschulpflicht unterliegen, mit der Maßnahme „Brückenjahr 21 plus“.



Säule 3 Ausbildung Während der Ausbildung können junge Geduldete mit hoher Bleibeperspektive sowie Flüchtlinge bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen durch die Assistierte Ausbildung (2. Phase) bzw. durch Ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützt werden (beides Instrumente der BA für Arbeit).

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Schlussbemerkung

Mit all diesen Maßnahmen unternehmen wir aktuell und auch in Zukunft große Anstrengungen, um die enorme Herausforderung der Integration der Kinder und Jugendlichen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Bayern bleiben werden, zu meistern. Die Koordination und Steuerung all dieser Aufgaben bei der Integration von schulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen im Bildungsbereich obliegt dabei der Stabstelle Flüchtlingsintegration im Bildungsbereich im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

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