1 Wirtschaft und Arbeitsmarkt. 2 Einkommen und soziale Sicherheit. 4 Bildung und Qualifizierung

II. Berichte zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 Wirtschaft und Arbeitsmarkt...
Author: Silvia Schmidt
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II.

Berichte zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

1

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

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Einkommen und soziale Sicherheit

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Umwelt

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Bildung und Qualifizierung

5

Kultur

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1

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.1

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: weiter auf Talfahrt

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Jahr 2005 – zum vierten Mal in Folge – um 4.500 Personen zurückgegangen. Weniger sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wurden zuletzt im Jahr 1997 im Saarland verzeichnet. Für das Jahr 2006 ist eine Wende auf dem Arbeitsmarkt nicht erkennbar. Fehlende öffentliche und private Nachfrage schlagen seit Jahren bei der Beschäftigungsentwicklung durch. Trotz des höchsten realen Wirtschaftswachstums (+2,5 Prozent) im Vergleich aller Bundesländer ist im Saarland die Zahl der Erwerbstätigen (= Arbeitsplätze) nur noch wenig gestiegen (+300). Der leichte Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist ausschließlich Folge der Zunahme der Selbstständigenzahlen (+1.500), zurückzuführen darauf, dass sich Arbeitslose aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht haben. Die Zahl der Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Beamte und Ein-Euro-Jobs) ist dagegen um 1.200 gesunken. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Saarland haben im Jahr 2005 einen Rückgang von rund 4.500 Personen zu verzeichnen. Das ist der vierte Rückgang in Folge. Mit 1,3 Prozent war der Rückgang stärker als in Westdeutschland (-0,9 Prozent). 341.500 Personen waren im Jahr 2005 noch im Saarland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, tiefer war der Stand zuletzt im Jahr 1997. Beim letzten Beschäftigungshöchststand im Jahr 2001 hatten noch knapp 360.000 Menschen im Saarland ein sozial abgesichertes Beschäftigungsverhältnis1. Vor allem Vollzeitarbeitsplätze waren vom Beschäftigungsabbau betroffen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten erhöhte sich dagegen kontinuierlich auf zuletzt 52.000 Personen. Der sprunghafte Anstieg der Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten seit 1999 setzte sich im Jahr 2005 zunächst nicht weiter fort. Rund 72.000 Menschen waren im Jahr 2005 ausschließlich als Minijobber tätig, ebenso viele wie im Jahr 2004. Die Zahl der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten (21.000 Personen im Jahr 2005) stieg zwar weiter an, aber nicht mehr so stark wie im Jahr 2004. Neu hinzu kommen noch fast 3.500 Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs), die im Jahr 2005 erstmals als Erwerbstätige gezählt wurden.

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ohne Leiharbeiter

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20

00

zusätzliche „neue“ „verlorene“

20

brutto: „neue“ und „verlorene“ – netto = „zusätzliche“

Arbeitsplätze im Saarland 1990 – 2005

01

20

02

1)

20

03

Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wirtschaftsgruppen (3-Steller); jeweils 30. Juni

1)

- 16.000

- 12.000

- 8.000

- 4.000

0

4.000

8.000

12.000

16.000

Grafik 1

04

20

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Arbeitskammer

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Beschäftigung: Aussichten verhalten Auch im laufenden Jahr sind die Aussichten für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation wenig ermutigend, obwohl die Wachstumsprognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute mit 1,8 Prozent gar nicht so schlecht sind. Tragende Säule der Konjunktur wird wie bisher die Exportwirtschaft sein. Davon wird das Saarland mit seiner starken Stahl- und Automobilindustrie weiterhin überdurchschnittlich profitieren. Sorgen macht die ungenügende Binnennachfrage. Bei den Kommunen ist z. B. kein Umlenken beim Investitionsverhalten zu erkennen, obwohl der Sanierungsbedarf von Schulen, Straßen und Kanalisation inzwischen offenkundig ist. Der private Konsum bleibt bei insgesamt nur mäßig steigenden Tarifeinkommen und weiter anziehenden Energiekosten der Schwachpunkt für die konjunkturelle Entwicklung. Lediglich Vorzieheffekte wegen der geplanten Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 werden die private Nachfrage steigern. Unter diesen Bedingungen ist kaum zu erwarten, dass der weitere Abbau von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Stillstand kommt. Die ersten Zahlen für das Jahr 2006 versprechen nichts Gutes. In den ersten drei Monaten des Jahres 2006 ist nach den vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber den Vorjahresmonaten um weitere 5.600 gesunken. Die Arbeitskammer geht für das gesamte Jahr von einem weiteren Abbau von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erneut in einer Größenordnung von 4.000 aus. Tiefer lag die Beschäftigtenzahl zuletzt im Jahr 1988. Die Verluste seit dem letzten Höchststand im Jahr 2001 summieren sich dann auf rund 20.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze2. Ursprünglich waren einmal 60.000 neue Arbeitsplätze angekündigt worden. Produzierendes Gewerbe: anhaltender Arbeitsplatzabbau Der Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Saarland erfolgte überwiegend im Produzierenden Gewerbe. Knapp 3.600 Arbeitsplätze wurden wieder abgebaut. Das Minus war mit 2,7 Prozent etwas größer als in Westdeutschland (-2,4 Prozent). Aber auch der Dienstleistungssektor, lange Jahre Garant für eine Überkompensation der Verluste im Produzierenden Gewerbe, verlor im Jahr 2005 – nun schon zum zweiten Mal hintereinander – Beschäftigte (-0,4 Prozent; -900 Beschäftigte). In Westdeutschland entwickelte sich der Dienstleistungssektor dagegen weitgehend stabil (-0,1 Prozent). Im Bergbau geht der massive Stellenabbau weiter. 6.200 Personen waren in der Branche im Jahr 2005 noch beschäftigt, 1.350 (-17,9 Prozent) weniger als 2004.

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Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: weiter auf Talfahrt

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: weiter auf Talfahrt

Grafik 2

Beschäftigungsentwicklung nach Wirtschaftsbereichen Veränderungsraten 2005 im Vergleich zum Vorjahr in Prozent Insgesamt Landwirtschaft Bergbau Verarb. Gewerbe Energie, Wasser Baugewerbe Handel Gastronomie Verkehr Kredit Unternehmensdienstl. Öffentl. Verwaltung Saarland

Bildung, Erziehung

Westdeutschland

Gesundheit, Soziales Sonst. Dienstleist. -22,0

-17,0

-12,0

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

-7,0

-2,0

3,0

Arbeitskammer

Baugewerbe: leichte Hoffnungsschimmer Auch im Baugewerbe hält der Stellenabbau unvermindert an. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sank um 900 (-4,6 Prozent; Westdeutschland: -5 Prozent). Rund 18.200 Personen waren in den Betrieben des saarländischen Baugewerbes im Jahr 2005 beschäftigt, rund 5.000 weniger als 1999. Leichte Hoffnungsschimmer auf ein vorläufiges Ende des Arbeitsplatzabbaus im Baugewerbe resultieren insbesondere aus Vorzieheffekten beim privaten Eigenheimbau als Folge des Auslaufens der Eigenheimzulage. Auch das von der Bundesregierung beschlossene Programm zur Forcierung von Energiesparmaßnahmen in privaten Gebäuden sowie zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur könnte zunächst den Beschäftigungsabbau bremsen.

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Tabelle 1

Beschäftigungsentwicklung in beschäftigungsstarken Branchen des Verarbeitenden Gewerbes1 im Saarland 2005 im Vergleich zum Vorjahr Beschäftigte 2005 Verarbeitendes Gewerbe insgesamt dar. Herstellung von Kfz und Kfz-Teilen Metallerzeugung und -bearbeitung Maschinenbau Herstellung von Metallerzeugnissen Ernährungsgewerbe Herstellung von Gummi- u. Kunststoffwaren Glasgewerbe, Keramik Medizin-, Mess-, Steuer und Regelungstechnik Elektrotechnik Verlags- und Druckgewerbe

90.783 25.049 15.765 11.797 9.350 7.746 4.993 3.845 3.338 2.453 1.824

Betriebe von Unternehmen mit im allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten Quelle: Statistisches Landesamt des Saarlandes

Veränderung in Prozent -0,9 -0,5 3,3 -3,6 -2,3 0,2 -3,2 -3,6 -1,6 -1,1 -7,9

1

Arbeitskammer

Verarbeitendes Gewerbe: trotz guter Auftragslage... Trotz einer Steigerung der Auftragseingänge um 10,2 Prozent im Jahr 2005 ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr um 1.200 gesunken. Das Minus war mit 1,2 Prozent im Saarland aber nicht so ungünstig wie in Westdeutschland (-1,9 Prozent). Die Industriestatistik zeigt, dass trotz verbesserter Auftragseingänge in den meisten Branchen – bis auf Metallerzeugung und -bearbeitung – die Zahl der Arbeitsplätze zurückgeht. Einzig die Stahlindustrie hat das deutliche Plus an Auftragseingängen (+13,3 Prozent) in nennenswerte Beschäftigungsgewinne umgesetzt. In der ebenfalls boomenden saarländischen Autoindustrie (Auftragseingänge: +14,3 Prozent) ist die Arbeitsplatzentwicklung negativ. Hier spielt sicher eine Rolle, dass auch der Standort Saarlouis von Ford Ende des Jahres 2005 vom weltweiten Abbau von Arbeitsplätzen im Konzern nicht verschont geblieben ist.

...Beschäftigungsaufbau fraglich Ob dem durchweg positiven Auftragswachstum in den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes auch zusätzliche Beschäftigung folgt, ist allerdings eher fraglich. Länger andauernde gute Auftragslagen werden in den Unternehmen heute eher mit dem Einsatz von Leiharbeitskräften, weiterer Rationalisierung und dem flexiblen Arbeitseinsatz von Mitarbeitern abgefangen. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von durch Tarifverträge ermöglichte Arbeitszeitmodelle, die es den Unternehmen gestatten, die regelmäßige Wochen-

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Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: weiter auf Talfahrt

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1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: weiter auf Talfahrt

arbeitszeit dauerhaft zu verlängern oder Mehrarbeit einzusetzen. Ein Höchstmaß an Flexibilität ist heute schon an der Tagesordnung. Dienstleistungssektor: Nur Unternehmensdienste können zulegen Stagnierende oder zurückgehende öffentliche und private Ausgaben hinterlassen ihre Spuren auch im Dienstleistungssektor. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist im Jahr 2005 zum zweiten Mal in Folge gefallen (-0,4 Prozent; Westdeutschland -0,1 Prozent). Viele Jahre konnte der Dienstleistungssektor die Beschäftigungsverluste im Produzierenden Gewerbe auffangen. Das scheint aber nur in Wachstumsphasen möglich zu sein. Im Handel sinkt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten schon zum dritten Mal in Folge, zuletzt um -0,8 Prozent (-450 Beschäftigte), ebenso im Gastgewerbe. Selbst im Gesundheits- und Sozialsektor war im letzten Jahr die Beschäftigung mit einem Minus von 0,2 Prozent rückläufig. In den Jahren davor waren dort immer Zuwächse zu verzeichnen. Kostensenkungsrunden und Reorganisationsprozesse in fast allen Bereichen öffentlich finanzierter Dienstleistungen, ob Gesundheit, Bildung, Kultur oder Medien, führen dazu, dass reguläre, sozial abgesicherte Beschäftigung abgebaut oder durch Minijobs, (Schein-)Selbstständigkeit und inzwischen auch Ein-Euro-Jobs ersetzt wird. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden mit solchen Strategien verschlechtert und die Qualität der Dienstleistungen gemindert. Allein die unternehmensbezogenen Dienstleistungen, wie Verkehr/Nachrichtenübermittlung (+0,7 Prozent), Kredit/Versicherung (+1,0 Prozent) sowie die Unternehmensdienstleistungen (+1,7 Prozent) konnten bei der Beschäftigung noch zulegen. Insbesondere Letztere mit inzwischen knapp 40.000 Beschäftigten wachsen ungebrochen weiter, wenn auch mit kleineren Zuwächsen als in Westdeutschland. Ein Teil dieses Wachstums ist allerdings auf Auslagerung von Dienstleistungstätigkeiten aus Industrieunternehmen zurückzuführen. Es sind lediglich statistische Umgruppierungen, denen kein echter Arbeitsplatzzuwachs entspricht. Ein detaillierter Blick auf die einzelnen Branchen der Unternehmensdienstleistungen zeigt, dass auch dort die Entwicklung nicht einheitlich verläuft. Branchen mit Beschäftigungszuwächsen stehen Branchen mit anhaltendem Arbeitsplatzabbau gegenüber. Der EDV-Sektor hat sich vom Platzen der Dot.com-Blase immer noch nicht erholt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist vom Höchststand mit 6.500 Personen im Juni 2002 kontinuierlich bis auf 5.800 im Juni 2005 gefallen. Deutliche Einbußen hat es auch im Reinigungsgewerbe gegeben (-16,3 Prozent seit 2002), zurück-

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Tabelle 2

Beschäftigte in Unternehmensdienstleistungen im Saarland 2002 insgesamt 38.980 Grundstückswesen, Vermietung 2.620 EDV 6.545 Forschung und Entwicklung 1.733 Rechts-, Unternehmensberatung 7.480 Architektur-, Ingenieurbüros 4.094 Techn. Untersuchungen 843 Werbung 787 Arbeitnehmerüberlassung 5.325 Detekteien; Bewachung 822 Gebäudereinigung 6.215 Sonstige Dienstl. für Unternehmen 2.516 Juni-Werte Quelle: Bundesagentur für Arbeit

2003 37.941 2.527 6.094 1.753 7.692 3.901 812 785 5.022 807 5.729 2.819

2004 38.711 2.414 5.855 1.770 7.908 3.887 870 645 6.074 841 5.390 3.057

2005 39.418 2.261 5.802 1.833 8.368 3.722 890 651 6.772 835 5.204 3.080

Arbeitskammer

zuführen sicherlich zu einem wesentlichen Anteil auf die Umwandlung von sozialversicherungspflichtigen in geringfügige Stellen. Deutliche Arbeitsplatzgewinne konnten dagegen Rechts- und Unternehmensberatungen (+11,9 Prozent), Arbeitnehmerverleih (+27,2 Prozent) sowie die sonstigen Dienstleistungen für Unternehmen (+22,2 Prozent) erzielen.

1

Im März 2002 wurden aus der Beschäftigtenstatistik des Saarlandes 3.850 französische Arbeitnehmer von französischen Leiharbeitsfirmen, die beim Arbeitsamt Saarbrücken gemeldet waren, herausgenommen.

2

3.850 französische Arbeitnehmer von französischen Leiharbeitsfirmen sind herausgerechnet (siehe Anmerkung 1).

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Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: weiter auf Talfahrt

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.2 Arbeitslosigkeit im Saarland: deutlicher Sprung nach oben

1.2

Arbeitslosigkeit im Saarland: deutlicher Sprung nach oben

Rund 53.500 Menschen waren im Saarland im Jahr 2005 arbeitslos; ein deutlicher Sprung nach oben (+7.500) gegenüber dem Jahr 2004, der auch auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zurückzuführen ist. Das tatsächliche Ausmaß der Arbeitslosigkeit wird aber immer noch unterschätzt, weil sich viele in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden und die Statistik beschönigen. Für das Jahr 2006 erwartet die Arbeitskammer eine leichte Verminderung (-3.000) der Arbeitslosenzahl. 53.500 Menschen waren im Schnitt des Jahres 2005 im Saarland arbeitslos gemeldet. Auch wegen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Jahresbeginn 2005 hat die Zahl der Arbeitslosen einen deutlichen Sprung nach oben gemacht, 7.500 mehr als im Jahr 2004. Der Anstieg war im Saarland mit 16,4 Prozent etwa gleich stark wie in Westdeutschland (+16,7 Prozent). Die Arbeitslosenquote lag mit 11,7 Prozent um 0,7 Prozent über dem Niveau in Westdeutschland. Die Aussichten für den Arbeitsmarkt sind im laufenden Jahr nur sehr verhalten. Zwar prognostizieren die Wirtschaftsforschungsinstitute ein Wachstum von 1,8 Prozent. Die Konjunktur wird weiter vom Export getragen. Die Binnennachfrage wird aufgrund von Vorzieheffekten wegen der Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 leicht anziehen. Die Arbeitskammer rechnet allenfalls mit einer leichten Verminderung der Arbeitslosenzahl (-3.000).

Ein-Euro-Jobs beschönigen Arbeitsmarktlage Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist in den ersten drei Monaten des Jahres 2006 um weitere 5.600 Personen im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahresmonaten gefallen. Überraschend ist, dass die Zahl der Arbeitslosen in diesem Jahr im Schnitt gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um rund 3.400 auf 52.700 gesunken ist. Das resultiert aber nicht aus einer Verbesserung der Situation am Arbeitsmarkt, sondern aus dem verstärkten Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, insbesondere von Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs). Ohne den Einsatz von Ein-EuroJobs (3.250 mehr im Schnitt der Monate Januar bis Mai 2006 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) – die Maßnahmeteilnehmer gelten nicht mehr als arbeitslos – wäre die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Hochstand Anfang des Jahres 2005 unverändert geblieben. Schon im Jahr 2005 hat der im Vergleich zu Westdeutschland stärkere Einsatz der arbeitsmarktpolitischen „Billig“-Instrumente Trainingsmaßnahmen

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Grafik 1

Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen je 100 Arbeitslose - 2005

Weiterbildung

Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) Überbrückungsgeld

Ich-AGs Westdeutschland

Trainingsmaßnahmen

Saarland 0

Jahresdurchschnitte Quelle: Bundesagentur für Arbeit

1

2

3

4

5

6

7

Arbeitskammer

und insbesondere Ein-Euro-Jobs dazu geführt, dass die offene Arbeitslosigkeit im Saarland überdurchschnittlich gedrückt wurde. So kamen im Saarland auf 100 Arbeitslose noch einmal 2,3 Personen in Trainingsmaßnahmen (Westdeutschland: 1,5) und 6,5 Personen in Ein-Euro-Jobs (Westdeutschland: 3,1 Personen). Beide Instrumente zusammen haben die Arbeitslosigkeit im Saarland im Schnitt des Jahres 2005 immerhin um mehr als 4.700 Personen gesenkt (Ein-Euro-Jobs allein: 3.500). Nicht unwesentlich haben auch die beiden Arbeitsmarktinstrumente Überbrückungsgeld mit 900 Teilnehmern und Existenzgründungszuschüsse (IchAGs: 2.600 Teilnehmer) dazu beigetragen, die ausgewiesene Arbeitslosenzahl zu senken. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen spielen nach der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik keine Rolle mehr (100 Maßnahmeteilnehmer). Die lange als neues Wundermittel angesehenen Personal-Service-Agenturen haben sich mit einem Bestand von 180 Teilnehmern als Flop erwiesen. Als erfreulich muss bewertet werden, dass der steile Sinkflug bei den Weiterbildungsmaßnahmen inzwischen gestoppt scheint. Die Teilnehmerzahlen erreichten

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Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.2 Arbeitslosigkeit im Saarland: deutlicher Sprung nach oben

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.2 Arbeitslosigkeit im Saarland: deutlicher Sprung nach oben

mit 1.400 Personen im ersten Halbjahr 2005 Niedrigststände im Saarland, seit November 2005 liegen sie zumindest wieder in einer Größenordnung über 2.500. Hinzu kommen rund 6.000 Personen, die als Arbeitslose ohne Lohnersatzleistungen der Bundesagentur für Arbeit im Laufe des Jahres 2005 aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden sind. Wahrscheinlich handelt es sich um ehemalige Arbeitslosenhilfebezieherinnen, die wegen verschärfter Anrechnungsbedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II ihre Arbeitslosenmeldung im Laufe des Jahres nicht mehr erneuert haben, weil sie sich z.B. keine Vermittlungschance mehr ausrechnen.

Tatsächliches Ausmaß der Arbeitslosigkeit: weit höher Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 hat offengelegt, dass insbesondere bei Frauen, jüngeren Menschen und Ausländern das Ausmaß der tatsächlichen Arbeitslosigkeit bisher deutlich unterschätzt wurde: K Überdurchschnittlich gestiegen ist vor allem die ausgewiesene Arbeitslosigkeit der Frauen, plus 31,7 Prozent auf 24.600. Ihre Arbeitslosenquote hat mit 11,7 Prozent wieder mit der der Männer gleichgezogen. Der große Zuwachs hängt damit zusammen, dass sich mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die bisher nicht erwerbstätigen Ehefrauen von ehemaligen Arbeitslosenhilfebeziehern – jetzt Arbeitslosengeld-II-Bezieher – arbeitslos melden mussten, um selbst Arbeitslosengeld II zu bekommen, sofern sie erwerbsfähig sind. K Mit 6.800 hat die Zahl der arbeitslosen jüngeren Menschen (unter 25 Jahre) einen neuen Höchststand erreicht (siehe ausführlicher in Kapitel 3.1 im Schwerpunktteil dieses Berichtes). K Die Zahl der arbeitslosen Ausländer ist im Vergleich zu 2004 im Saarland um mehr als ein Viertel auf 7.200 im Jahr 2005 gestiegen. Knapp 80 Prozent des Zuwachses entfiel auf Frauen. Die Ursache liegt in der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Auch hier gilt: Die nichterwerbstätigen Ehefrauen von ausländischen Arbeitslosenhilfebeziehern mussten sich arbeitslos melden, um selbst Arbeitslosengeld II beziehen zu können. Die Arbeitslosenquote der Ausländer liegt mit fast 30 Prozent weit über der aller Arbeitsloser im Saarland. Im Vergleich zu den ausländischen Arbeitslosen in Westdeutschland ist die Quote im Saarland um 6,1 Prozentpunkte höher. Die Integration von Ausländern in das Beschäftigungssystem hat bisher kaum Fortschritte gemacht.

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Tabelle 1

Arbeitslose nach ausgewählten Strukturmerkmalen im Saarland Merkmale

Jahreswerte 2000

2003

2004

2005

Alle Arbeitslosen absolut Arbeitslosenquote in %

47.778 10,8

47.728 10,4

45.990 10,0

53.533 11,7

Geschlecht Männer Arbeitslosenquote in % Frauen Arbeitslosenquote in %

28.012 11,1 19.765 10,4

28.561 11,4 19.167 9,1

27.293 11,0 18.697 8,9

28.911 11,7 24.622 11,7

Nationalität Deutsche Arbeitslosenquote in % Ausländer Arbeitslosenquote in %

42.246 10,1 5.531 22,3

41.686 9,5 6.043 25,1

40.293 9,3 5.697 23,3

46.338 10,7 7.195 29,6

45,2

42,2

41,7

46,3

5.407 10,5 31.983 10.388 21,7

6.023 10,0 36.477 5.228 11,0

5.846 9,9 35.272 4.872 10,6

6.805 11,8 40.470 6.258 11,7

27.221 20.557

30.799 16.929

29.009 16.981

36.033 17.500

Berufsausbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung1 Alter unter 25 Jahre Arbeitslosenquote in % 30 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 65 Jahre Anteil 55 bis unter 65 Jahre an allen Arbeitslosen in % Dauer der Arbeitslosigkeit unter 1 Jahr 1 Jahr und länger

Anteil an allen Arbeitslosen im September Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen

1

Arbeitskammer

K Auch die Arbeitslosigkeit Älterer steigt wieder. Knapp 6.300 Personen, die 55 Jahre und älter sind, waren im Jahr 2005 arbeitslos gemeldet, 1.500 mehr als im Jahr zuvor. Der Hauptgrund liegt sicher in der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Die Steigerung von 5.800 in den letzten Monaten des Jahres 2005 auf 6.300 in den ersten Monaten des Jahres 2006 ist aber auch eine Folge davon, dass zum 31. Januar 2006 die Übergangsregelung des SGB III ausgelaufen ist, nach der ältere Arbeitnehmer bis zu 32 Monaten Arbeitslosengeld erhalten konnten. Danach sind es nur noch 18 Monate. Viele Arbeitgeber haben diese noch günstige Regelung genutzt, um kurz vor der Rente stehende Arbeitnehmer zu entlassen.

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Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.2 Arbeitslosigkeit im Saarland: deutlicher Sprung nach oben

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.2 Arbeitslosigkeit im Saarland: deutlicher Sprung nach oben

Stellensituation weiterhin miserabel Das Hauptproblem am Arbeitsmarkt ist weiterhin, dass es nicht genügend Arbeitsplätze gibt, trotz aller neuen Ansätze wie „Fordern und Fördern“ oder bessere Arbeitsvermittlung. Die Zahl der ungeförderten offenen Stellen, die bei den Arbeitsagenturen gemeldet waren, ist zwar im Jahr 2005 wieder gewachsen, um rund 2.000 gegenüber dem Jahr 2004, auf 23.400. Der Bestand an offenen Stellen (ungefördert) je 100 Arbeitslose lag aber mit 5,2 auf niedrigstem Niveau. Erfreulich: Der Zugang an ungeförderten Stellen bei den saarländischen Arbeitsämtern ist in den ersten fünf Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14,8 Prozent gestiegen.

190

1.3

Arbeitszeiten im Saarland

In der Debatte um Arbeitszeit geht es inzwischen um flächendeckende Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich und weitere massive Flexibilisierung zu Lasten der Arbeitnehmer. Arbeitszeitverlängerung auf breiter Front erhöht aber die Arbeitslosigkeit weiter. Arbeitszeitflexibilisierung hat den Beschäftigten bisher nur wenig „Zeitsouveränität“ ermöglicht. Die Beschäftigten im Saarland arbeiten im Bundesländervergleich heute schon lange und flexibel. In der öffentlichen Debatte um Arbeitszeit sind die Arbeitnehmer in den letzten Jahren massiv unter Druck geraten. Es geht nicht mehr um Arbeitszeitverkürzung – wie noch vor 20 Jahren –, es geht um flächendeckende Arbeitszeitverlängerung und weitere massive Flexibilisierung zu Lasten der Arbeitnehmer. Die ersten Arbeitszeitverlängerungen sind von den Tarifparteien übergreifend für ganze Branchen vereinbart. Bei der Bahn ist zum 1. Mai 2005 die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde auf 39 Stunden angehoben worden. Im Bauhauptgewerbe gilt seit Januar 2006 wieder die 40-Stunden-Woche (plus 1 Stunde). Im öffentlichen Dienst müssen die Bundesbeschäftigten West eine halbe Stunde länger arbeiten, für den kommunalen Bereich Hamburg, Baden-Württemberg) sind Tarifverträge abgeschlossen, die eine Differenzierung der Arbeitszeit zwischen 38,5 und 40 Stunden nach Alter, Kinderzahl und tariflicher Eingruppierung vorsehen. Die Arbeitszeitverlängerungen erfolgen ohne Entgeltausgleich für die Beschäftigten. Bei der Volkswagen AG wird eine Anhebung von 28 auf 35 Stunden ohne Lohnausgleich diskutiert. Aber: Es gibt auch Gegenbeispiele wie die Telekom, bei der die Arbeitszeit von 38 auf 34 Stunde je Woche gesenkt wurde bei gleichzeitiger Anpassung der Entgelttabelle auf Basis einer 35,5-Stunden-Woche. Begründet wird die Forderung nach einer Verlängerung mit Arbeitszeiten, die angeblich im internationalen Vergleich zu den kürzesten zählen und dadurch Wettbewerbsnachteile bewirkten. Arbeitszeitverlängerung werde – so die Befürworter – die Personalkosten senken, die Produktivität steigern und über die dadurch ermöglichten niedrigeren Preise die Nachfrage erhöhen. In der Folge führe dies zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Im Bereich der öffentlichen Dienste dient Arbeitsverlängerung vor allem dazu, Handlungsspielräume für Personalabbau zu öffnen und damit zur Ausgabensenkung beizutragen, wie von öffentlichen Arbeitgebern offen eingeräumt wird. Die Forderungen nach Arbeitszeitverlängerung werden auch im Saarland seit einiger Zeit mit Nachdruck erhoben. Sie gehen allerdings an der Wirklichkeit vorbei und sind wenig zielführend.

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Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

Tatsächliche Arbeitszeit liegt im EU-Durchschnitt Bundesweit, so zeigen seriöse Vergleiche1, liegen die tatsächlichen Arbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten bei 40 Stunden je Woche und damit im EUDurchschnitt. Seit Mitte der neunziger Jahre haben sich die tatsächlichen von den tariflichen Arbeitszeiten entkoppelt. Tatsächlich arbeiten die Beschäftigten 2,5 Stunden je Woche länger als tariflich vereinbart. Die Gründe liegen in der abnehmenden Tarifbindung der Betriebe und der verstärkten Nutzung von Öffnungsklauseln zur Arbeitszeitverlängerung in Tarifverträgen. Bundesweit geht die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit von Vollzeitkräften bereits seit Anfang der 90er-Jahre nicht weiter zurück – im Gegenteil: Die tatsächliche Jahresarbeitszeit von Vollzeit-Arbeitnehmern stieg in den letzten Jahren wieder an und lag 2005 mit 1.677 Stunden um rd. 25 Stunden über dem Durchschnitt der 90er-Jahre. Von einer Arbeitszeitverkürzung kann also schon lange keine Rede mehr sein. Die weiterhin sinkende Durchschnittszahl für alle Arbeitnehmer ist ausschließlich auf den vermehrten Einsatz von Teilzeitkräften zurückzuführen.

Grafik 1

Arbeitszeit 1970 – 2005 Deutschland Stunden 2.000 1.900 1.800 Vollzeit-Arbeitnehmer 1.700 1.600 alle Arbeitnehmer

1.500

Teilzeiteffekt

1.400 1.300 1.200 1970

1975

1980

1985

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB); eigene Berechnungen

1990

1995

2000

2005

Arbeitskammer

192

Nach Bundesländern differenziert liefert die amtliche Statistik allerdings keine vergleichbaren Zahlen. Insbesondere wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten unterschieden. Da die Teilzeitanteile in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, müssen – um einen seriösen Vergleich vorzunehmen – entsprechende Korrekturen vorgenommen. Ergebnis: Auch bei der tatsächlich geleisteten Jahresarbeitszeit liegt das Saarland in der Spitzengruppe der Bundesländer (West).

Produzierendes Gewerbe: Saarland in der Spitzengruppe bei Jahresarbeitszeit Besonders deutlich wird dies im Produzierenden Gewerbe, das einen relativ niedrigen Teilzeitanteil hat und so die Verzerrung hier relativ gering ist. Hier bildet das Saarland – mit Hamburg und Niedersachsen – die Spitzengruppe bei der Jahresarbeitszeit.

Grafik 2

Arbeitszeit je Arbeitnehmer 2004 Jahresarbeitszeit - Produzierendes Gewerbe in Stunden Hamburg

1.484

Niedersachsen

1.483

Saarland

1.473

Bremen

1.461

Nordrhein-Westfalen

1.449

Rheinland-Pfalz

1.448

Hessen

1.445

Deutschland (West)

1.442

Schleswig-Holstein

1.436

Bayern

1.427

Baden-Württemberg 1.380

1.416 1.400

1.420

Quelle: Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder; eigene Berechnungen

193

1.440

1.460

1.480

1.500

Arbeitskammer

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

Grafik 3

Wöchentliche bezahlte Arbeitsstunden 2005 Bundesländervergleich - Produzierendes Gewerbe in Stunden Saarland

38,2

Rheinland-Pfalz

38,1 37,9

Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein

37,7

Deutschland (West)

37,6

Hessen

37,6

Hamburg

37,6

Bayern

37,6

Baden-Württemberg

37,6

Berlin

37,3

Niedersachsen

36,3

Bremen

36,2 30

32

34 Stunden

Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen

36

38

40

Arbeitskammer

Die Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten im saarländischen Produzierenden Gewerbe (= Industrie, Bauwirtschaft usw.) war auch 2005 so lange, wie in keinem anderen Bundesland (West): Im Dienstleistungsbereich weist die amtliche Statistik für das Saarland eine unterdurchschnittliche Jahresarbeitszeit aus. Diese ist allerdings verzerrt durch einen hohen Anteil von Teilzeit-Beschäftigten, die den statistischen Pro-Kopf-Durchschnitt stark nach unten drücken, und damit kaum aussagekräftig ist. Dies gilt vor allem durch den hohen Anteil an geringfügig Beschäftigten an allen Arbeitnehmern: Hier hat das Saarland in 2005 mit 22,2 Prozent den höchsten Anteil aller Bundesländer (West). Die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisteten mit durchschnittlich 1,8 Stunden pro Woche auch im Jahr 2005 mit Abstand die meisten Mehrarbeitsstunden im Bundesländervergleich (West). Das gilt im Übrigen auch, wenn man die neuen Bundesländer einbezieht.

194

Grafik 4

Arbeitszeit je Arbeitnehmer 2004 Jahresarbeitszeit - Dienstleistungsbereiche in Stunden Hamburg

1.400

Hessen

1.356

Bremen

1.317

Bayern

1.306

Deutschland (West)

1.299

Baden-Württemberg

1.296

Schleswig-Holstein

1.287

Saarland

1.283

Nordrhein-Westfalen

1.281

Niedersachsen

1.274

Rheinland-Pfalz

1.263 1.150

1.200

1.250

1.300

Quelle: Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder; eigene Berechnungen

1.350

1.400

1.450

Arbeitskammer

Arbeitsvolumen im Saarland: -20 Prozent seit 1970 Das Arbeitsvolumen, d.h. die Gesamtzahl der pro Jahr geleisteten Arbeitsstunden, lag 2005 mit rd. 710 Mio. Stunden um fast 20 Prozent unter dem von 1970. Gleichzeitig ist die Zahl der Erwerbstätigen mit 506.000 so hoch wie noch nie. Deutlich wird: Angesichts des rückläufigen Arbeitsvolumens erwies sich die Verkürzung der Arbeitszeit als die entscheidende „Stellschraube“, um die Arbeitslosigkeit nicht noch weiter anschwellen zu lassen. Die Arbeitszeit je Erwerbstätigen lag 2005 um 28 % unter der des Jahres 1970. Nur so lässt sich sinkendes Arbeitsvolumen mit steigenden Erwerbstätigenzahlen kombinieren. Hinter diesen Durchschnittszahlen verbergen sich allerdings gravierende Veränderungen am saarländischen Arbeitsmarkt. Diese vollzogen sich keineswegs als „Selbstläufer“, sondern sind Resultat vieler gesetzlicher und tariflicher – häufig sehr umstrittener – Entscheidungen.

195

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

Grafik 5

Mehrarbeit 2005 Stunden pro Woche - Produzierendes Gewerbe 1,8

Saarland 1,5

Nordrhein-Westfalen 1,1

Schleswig-Holstein Niedersachsen

1,0

Hamburg

1,0

Deutschland (West)

1,0

Rheinland-Pfalz

1,0 0,9

Hessen Baden-Württemberg

0,8

Bremen

0,7

Berlin

0,7

Bayern

0,7 0,6

0,8

1,0

1,2

1,4

1,6

1,8

2,0

Stunden Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen

Arbeitskammer

Polarisierung der Arbeitszeit Ergebnis ist eine zunehmende Polarisierung der Arbeitszeit: K Bei den Vollzeit-Arbeitsplätzen ist der langjährige Trend abnehmender Arbeitsstunden bereits seit über einem Jahrzehnt zum Stillstand gekommen Auffallend ist jedoch eine zunehmende Spreizung der geleisteten Arbeitszeit, insbesondere nach Qualifikationsstufen: Mehrarbeit – häufig unbezahlt – gehört immer mehr zur Tagesordnung. K Bei den Teilzeit-Arbeitsplätzen ist ein Anstieg und gleichzeitig eine zunehmende Vielfalt festzustellen. Neben der seit langem steigenden Zahl sozialversicherungspflichtiger Teilzeit-Beschäftigungsverhältnisse (2005: 52.000 Beschäftigte) drückt sich dies vor allem in dem starken Anstieg von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen mit geringen Arbeitszeiten und/oder geringen Verdiensten aus: Mittlerweile arbeitet rd. ein Sechstel der Beschäftigten – zumeist Frauen – im Saarland in einem Nie-

196

197

1970

1975 1980

1985

Erwerbstätige

1970 – 2005

1990

1995

Arbeitsvolumen

Erwerbstätige und Arbeitsvolumen im Saarland

2000

Arbeitskammer

2005

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder; eigene Berechnungen

70

75

80

85

90

95

100

105

110

115

120

1970 = 100

Grafik 6

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

driglohnbereich, den es vor 30 Jahren praktisch noch gar nicht gegeben hat. Dies geschieht häufig nicht freiwillig, sondern ist Ergebnis von Rahmenbedingungen, z.B. der angebotenen Arbeitsmöglichkeiten, aber auch des Steuer- und Sozialversicherungsrechts, der Kinderbetreuung oder der Studienfinanzierung, die häufig keine andere Wahl lassen. Die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten weichen allerdings häufig von den Arbeitzeitwünschen der Beschäftigten ab. So kommt das Institut zur Erforschung sozialer Chancen Köln (ISO) bei einer Arbeitszeituntersuchung2 im Jahr 2003 zu dem Ergebnis, dass die Arbeitszeitwünsche der vollbeschäftigten Männer auf eine vollständige Reduzierung der geleisteten Mehrarbeit zielen. Vollzeitbeschäftigte Frauen wünschen zusätzlich eine Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte hätten demgegenüber gerne eine vertragliche und tatsächliche Verlängerung der Arbeitszeit bei entsprechend höherem Entgelt.3 Auch deshalb steht eine neue Diskussion über Arbeitszeitverkürzung an.

Arbeitszeitverlängerung = Beschäftigungsabbau Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich, wie derzeit schon vielfach durchgesetzt, bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer eine direkte Senkung des Stundenverdienstes. Gesamtwirtschaftlich wird damit die Zahl der Beschäftigten noch weiter reduziert, da bei gleicher Produktivität weniger Beschäftigte bei höherer Arbeitszeit die gleiche Produktionsmenge wie vorher erzeugen können. Zusätzliche Beschäftigung entsteht erst, wenn die Produktionsmenge überproportional im Vergleich zur Arbeitszeit ansteigt. Bei der derzeitigen Nachfrageschwäche auf dem Binnenmarkt ist aber kaum davon auszugehen, dass die Unternehmen die Risiken einer wenig kalkulierbaren Produktionsausweitung eingehen. In der Konsequenz bedeutet Arbeitszeitverlängerung also den Abbau von Beschäftigung. Die ohnehin schon hohe Arbeitslosigkeit wird weiter nach oben getrieben mit der Folge einer weiteren Schwächung der Binnenkonjunktur. Eine pauschale Verlängerung der Wochen-Arbeitszeit um 2 Stunden würde im Saarland K die Zahl der Beschäftigten um 32.000 vermindern, wenn die Wertschöpfung unverändert bleibt (zum Vergleich: 53.300 Arbeitslose im März 2006), K erst dann beschäftigungsneutral sein können, wenn gleichzeitig die Wertschöpfung um + 7,7 Prozent (!) steigen würde (zum Vergleich: das Saar-BIP-Wachstum 2005 betrug +2,5 %),

198

K erst dann zusätzliche Arbeitsplätze bringen, wenn die Produktion um mehr als diese 7,7 Prozent zulegen würde: Dies mag für einzelne Betriebe – z.B. bei echter Standortverlagerung ins Saarland – denkbar sein, von einem gesamtwirtschaftlichen Regelfall kann jedoch nicht ausgegangen werden. Hinzu kommt: Die Arbeitnehmer gehen schon heute in einem Höchstmaß flexibel auf die betrieblichen Arbeitsanforderungen ein. Inzwischen finden sich in den meisten Tarifverträgen flexible Arbeitszeitregelungen, die alle nur denkbaren Arbeitszeitmodelle auf betrieblicher Ebene zulassen.4 So kann die Arbeitszeit für bestimmte Mitarbeitergruppen dauerhaft verlängert werden. Betriebliche Vereinbarungen zur Standortsicherung lassen Arbeitszeitreduzierungen (oder -verlängerungen) ohne Lohnausgleich zu. Arbeitszeitkonten für die Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Gestaltungsvarianten sind inzwischen fast die Regel. Auch im Saarland wird in sehr breitem Umfang von unterschiedlichen betrieblichen Flexibilisierungsstrategien Gebrauch gemacht.5 So verwundert es kaum, dass bei betrieblichen Mitbestimmungsfragen der Regelungsbereich Arbeitszeit auch im Saarland ganz oben auf der Tagesordnung steht.6 Von der im Zuge der Arbeitszeitflexibilisierung versprochenen „Zeitsouveränität“ für die Arbeitnehmer ist allerdings in der Praxis wenig zu merken. Kaum planbare Arbeitszeiten belasten die Beschäftigten. Arbeitsguthaben verfallen, weil sie nicht abgebaut werden können. Insbesondere in Phasen starker Arbeitbelastung wirken Zeitkonten zum Nachteil der Beschäftigten, weil sie Arbeitzeiten nicht begrenzen, was erheblichen Gestaltungsdruck im Alltag erzeugt. Auch aus diesem Grund ist eine neue Diskussion um die „Balance von Arbeit und Leben“ erforderlich.

1

Z.B. St. Lehndorff (2003), Wie lang sind die Arbeitszeiten in Deutschland? IAT-Report 2003–07 oder Eurostat Jahrbuch 2005.

2

Bauer, Frank; Munz, Eva (2005), Arbeitszeiten in Deutschland: 40plus und hochflexibel; in WSIMitteilungen 1/2005.

3

Vgl. dazu auch Statistisches Bundesamt (2006), Unterbeschäftigung nimmt zu: Jeder siebte Erwerbstätige möchte mehr Arbeit; Pressemitteilung vom 24. März 2006.

4

Boecklerimpuls 11/2005.

5

Zu saarländischen Beispielen für flexible Arbeitszeitregelungen siehe: Arbeitszeitmodelle – Wie es gerade passt; in: arbeitnehmer, Heft 3/2005; S. 12/13.

6

Arbeitskammer und BEST Saarland (2005), AK-Betriebsbarometer 2005.

199

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

1.3 Arbeitszeiten im Saarland

Einkommen und soziale Sicherheit

2.1 Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

2

Einkommen und soziale Sicherheit

2.1

Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

Im Saarland sind die gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter aller Arbeitnehmer (Voll- und Teilzeitbeschäftigte) im vergangenen Jahr im Durchschnitt real um 1,8 Prozent zurückgegangen. Dabei hat auch die steigende Zahl von Minijobs und anderen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen eine Rolle gespielt. Aber auch die Bruttomonatsverdienste der Vollzeitbeschäftigten im Produzierenden Gewerbe sowie im Handel und im Bankund Versicherungsgewerbe sanken real um 0,5 Prozent. Hier machte sich der weitere Abbau übertariflicher Leistungen bemerkbar. Die saarländischen Bruttojahresverdienste der Vollzeitbeschäftigten lagen zuletzt um 9,3 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Im Jahr 2005 schlossen die DGB-Gewerkschaften in ganz Deutschland Lohnund Gehaltstarifverträge für 7,3 Mio. Beschäftigte ab. Für weitere gut 5,7 Mio. Beschäftigte traten Erhöhungen in Kraft, die bereits früher vereinbart worden waren. Die tarifliche Abschlussrate belief sich im Durchschnitt auf 1,8 Prozent. Die kalenderjährliche, also auf das Jahr 2005 bezogene Tarifsteigerung, welche die Auswirkungen aus der oft unterschiedlichen Lage und Laufzeit der Tarifabkommen berücksichtigt und die im Berichtsjahr wirksam werdenden Abschlüsse aus den Vorjahren sowie zusätzliche Einmalzahlungen und Pauschalzahlungen mit einbezieht, betrug für insgesamt 13,1 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Deutschland 1,6 Prozent.1 Damit wurde erneut der kostenneutrale Verteilungsspielraum aus Preissteigerung (+2,0 %) und Produktivitätszuwachs (+1,5 % je Arbeitsstunde) nicht ausgeschöpft. Die effektiven Bruttolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer stiegen sogar nur um 0,4 Prozent. Das Zurückbleiben der Effektivverdienste hinter der Tariflohnsteigerung geht auf mehrere Faktoren zurück: K K K K

eine weiterhin leicht rückläufige Tarifbindung, eine zunehmende Zahl von tariflichen Öffnungsklauseln, ein weiterer Abbau übertariflicher Leistungen, wachsender Lohndruck auch durch die Arbeitsmarktreformen.

Auch die steigende Zahl von Minijobs und anderen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen trug mit dazu bei, das Niveau der effektiven Bruttoeinkommen im Durchschnitt zu senken.

200

Verdienstabstand zum Bund hat zugenommen Im Saarland sind die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen Jahr im Durchschnitt um 0,2 Prozent gestiegen. Durch den Anstieg der Verbraucherpreise hat sich die Lebenshaltung auch im Saarland um 2,0 Prozent verteuert. Somit mussten die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt einen realen Rückgang ihrer Verdienste um 1,8 Prozent hinnehmen. Das Verarbeitende Gewerbe bildet – trotz der Ausdehnung des Dienstleistungssektors – nach wie vor den Kern der Wirtschaft bildet und hat als Auftraggeber z.B. auf die Entwicklung der Unternehmensdienstleistungen maßgeblichen Einfluss. Hier liegen sowohl die laufenden Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) wie auch die Bruttojahresverdienste (einschl. aller Sonderzahlungen) der vollzeitbeschäftigten Saarländer im Bundesländervergleich auf dem letzten Rang (vergl. Grafik 2).

Grafik 1

Entwicklung des Verdienstabstandes zum Bundesgebiet (West) Minderverdienste in Prozent

0 -2

-1,7 -2,4

-4 -6

-1,8

-2

-3,7 -4,9

-4,5

-4,5

-4,7 -5,0 -6,6

-8 -10 -10,5 -12 -14

-13,8

-14,1

Arbeiter

-16

-14,1

-15,5

Angestellte

-18 1980

1985

1990

1995

2000

2003

2004

2005

Bruttostundenverdienst der Arbeiter im Produzierenden Gerwerbe (strukturbereinigt) Bruttomonatsverdienst der Angestellten im Produzierenden Gewerbe, Handel, Bank- und Versicherungsgewerbe (strukturbereinigt) Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Saarland, eigene Berechnungen

201

Arbeitskammer

Einkommen und soziale Sicherheit

2.1 Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

41.068

-9,3

-8,8 -15,9 -39,3 20,9 -27,7 1,7 -3,7 0,8 -8,2 -18,0 -13,6 -7,3 -2,9 -5,1 -8,4 -10,2 -7,2 -5,7 -12,0

in %

Abstand Saar zu Bund

2.924

2.974 2.494 1.879 2.883 2.596 2.716 3.091 2.791 3.013 2.763 3.270 2.361 3.358 2.618 2.970 2.802 2.264 3.362 3.168

Euro

Saar

3.118

3.153 2.726 2.438 2.487 3.451 2.710 3.085 2.772 3.279 3.357 3.544 2.578 3.564 2.705 3.129 3.196 2.433 3.430 3.541

Euro

Bund (West)

-6,2

-5,7 -8,5 -22,9 15,9 -24,8 0,2 0,2 0,7 -8,1 -17,7 -7,7 -8,4 -5,8 -3,2 -5,1 -12,3 -6,9 -2,0 -10,5

in %

Abstand Saar zu Bund

Bruttomonatsverdienste Arbeitnehmer insgesamt

3.208

3.678 3.307 2.657 3.591 3.263 3.530 3.804 3.570 3.739 3.666 4.146 3.228 3.803 3.473 3.691 2.802 2.264 3.362 3.168

Euro

Saar

3.538

4.004 3.489 3.133 3.198 4.035 3.596 3.961 3.655 4.019 4.189 4.670 3.416 3.825 3.576 3.972 3.196 2.433 3.430 3.541

Euro

Bund (West)

-9,3

-8,1 -5,2 -15,2 12,3 -19,1 -1,8 -4,0 -2,3 -7,0 -12,5 -11,2 -5,5 -0,6 -2,9 -7,1 -12,3 -6,9 -2,0 -10,5

in %

Abstand Saar zu Bund

Bruttomonatsverdienste Angestellte

-

16,94 12,69 10,10 15,14 12,39 14,94 17,69 15,43 17,20 13,12 19,54 13,09 17,12 14,23 16,60 -

Euro

Saar

-

16,21 13,82 12,20 13,32 16,59 14,11 17,32 14,80 17,02 15,26 19,91 14,18 18,93 14,69 16,09 -

Euro

Bund (West)

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Saarland, eigene Berechnungen

1

Arbeitskammer

-

4,5 -8,2 -17,2 13,7 -25,3 5,9 2,1 4,3 1,1 -14,0 -1,9 -7,7 -9,6 -3,1 3,2 -

in %

Abstand Saar zu Bund

Bruttostundenverdienste Arbeiter

Daten von 2004 (Bruttojahresverdienste einschl. Sonderzahlungen), bei Handel, Banken u. Versicherungen jeweils Angestellte 2 bei Bruttojahresverdiensten nur Textilgewerbe Bruttomonatsverdienste und Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien usw.)

37.245

Euro

41.373 35.755 32.001 32.503 46.612 35.206 40.457 36.587 43.020 43.695 45.399 33.031 47.498 34.135 40.986 42.045 31.446 47.309 49.328

Euro

37.725 30.054 19.430 39.290 33.703 35.801 38.977 36.874 39.490 35.838 39.227 30.625 46.144 32.411 37.536 37.777 29.195 44.617 43.432

Bund (West)

Saar

Bruttojahresverdienste1 Arbeitnehmer insgesamt

Abstand der Bruttoverdienste Saarland und Bundesgebiet (West) im Jahr 2005

Verarbeitendes Gewerbe Ernährungsgewerbe Textil- und Bekleidungsgewerbe2 Holzgewerbe (ohne Möbel) Chemische Industrie Gummi- u. Kunststoffwaren Metallerzeugung und -bearbeitung Metallerzeugnisse Maschinenbau Elektrotechnik, Feinmechanik usw. Kraftwagen und Kraftwagenteile Möbel Energie- und Wasserversorgung Hoch- und Tiefbau Produzierendes Gewerbe insgesamt Großhandel Einzelhandel (oh. Kfz u. Tankst.) Kreditgewerbe Versicherungsgewerbe Produzierendes Gewerbe; Handel; Kredit- u. Versicherungsgewerbe insgesamt

Wirtschaftszweig

Tabelle 1

Einkommen und soziale Sicherheit

2.1 Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

202

203 1,2 3,5 2,2 1,2 -1,2 1,5 1,1 0,7 2,1 -1,3 0,5 -0,2 1,1 1,3 1,4 0,6 1,7 1,4 2,8 1,5

2.924

in %

Euro

2.974 2.494 1.879 2.883 2.596 2.716 3.091 2.791 3.013 2.763 3.270 2.361 3.358 2.618 2.970 2.802 2.264 3.362 3.168 1,8

1,8 1,9 1,1 0,8 1,8 1,8 1,3 1,2 1,8 2,3 1,7 1,6 3,2 -0,1 1,8 1,4 1,7 2,8 1,7

in %

2005 zu 2004

3.208

3.678 3.307 2.657 3.591 3.263 3.530 3.804 3.570 3.739 3.666 4.146 3.228 3.803 3.473 3.691 2.802 2.264 3.362 3.168

Euro

2005

1,7

1,3 2,0 2,5 2,2 1,0 1,8 1,7 1,0 1,4 -2,3 1,3 2,9 2,2 3,1 1,3 0,6 1,7 2,1 2,8

in %

2005 zu 2004 Euro

3.538

4.004 3.489 3.133 3.198 4.035 3.596 3.961 3.655 4.019 4.189 4.670 3.416 3.825 3.576 3.972 3.196 2.433 3.430 3.541 2,0

1,8 2,0 0,9 0,9 1,7 1,6 1,3 1,2 1,6 2,0 2,1 1,3 2,8 -0,4 1,8 1,4 1,7 1,8 1,7

in %

2005 zu 2004

Bund (West) 2005

-

2.780 2.193 1.692 2.690 2.097 2.509 2.900 2.577 2.754 2.143 3.165 2.248 2.888 2.450 2.759 -

Euro

2005

-

1,3 4,2 1,6 0,7 -1,0 1,3 1,2 1,1 2,1 -0,1 0,3 -0,9 1,8 0,7 1,5 -

in %

2005 zu 2004

Saarland

-

1,3 1,5 0,8 0,6 1,6 1,6 1,2 1,0 1,7 1,8 0,7 1,4 3,3 -0,4 1,2 -

in %

2005 zu 2004

Arbeitskammer

-

2.629 2.388 2.014 2.292 2.745 2.370 2.801 2.442 2.744 2.441 3.026 2.234 3.156 2.479 2.626 -

Euro

2005

Bund (West)

Bruttomonatsverdienste Arbeiter

Einkommen und soziale Sicherheit

3.118

3.153 2.726 2.438 2.487 3.451 2.710 3.085 2.772 3.279 3.357 3.544 2.578 3.564 2.705 3.129 3.196 2.433 3.430 3.541

Euro

2005

Bund (West)

Saarland

2005 zu 2004

Saarland 2005

Bruttomonatsverdienste Angestellte

Bruttomonatsverdienste Arbeitnehmer insgesamt

Entwicklung der Bruttoverdienste im Jahr 2005

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Saarland, eigene Berechnungen

Verarbeitendes Gewerbe Ernährungsgewerbe Textil- und Bekleidungsgewerbe Holzgewerbe (ohne Möbel) Chemische Industrie Gummi- u. Kunststoffwaren Metallerzeugung und -bearbeitung Metallerzeugnisse Maschinenbau Elektrotechnik, Feinmechanik usw. Kraftwagen und Kraftwagenteile Möbel Energie- und Wasserversorgung Hoch- und Tiefbau Produzierendes Gewerbe insgesamt Großhandel Einzelhandel (oh. Kfz u. Tankst.) Kreditgewerbe Versicherungsgewerbe Produzierendes Gewerbe; Handel; Kredit- u. Versicherungsgewerbe insgesamt

Wirtschaftszweig

Tabelle 2

2.1 Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

Einkommen und soziale Sicherheit

2.1 Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

Die Bruttojahresverdienste als umfassendste Einkommensgröße zeigen im Saarland in den letzten Jahren eine bedenkliche Entwicklung: Bereits 2002 betrug der Rückstand zum Bundesgebiet (West) im Verarbeitenden Gewerbe schon -5,3 Prozent. Binnen zwei Jahren, bis 2004, ist er auf -8,8 Prozent gestiegen. Nimmt man noch die Energie- und Wasserversorgung, das Baugewerbe sowie den Handel und das Bank- und Versicherungsgewerbe hinzu, so beläuft sich der Rückstand sogar auf -9,3 Prozent (letzter verfügbarer Wert von 2004). Offensichtlich sind im Saarland in weiten Bereichen durch den Abbau übertariflicher Leistungen Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien usw.) stärker zurückgegangen als bundesweit. Hinzu kommt, dass der längerfristige Einsatz von Zeitarbeitspersonal (mit schlechteren Entlohnungsbedingungen) vielfach die Einkommen gedrückt hat.

Reallohneinbußen auch bei Vollzeitbeschäftigten ... Die Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe sowie im Handel und im Bank- und Versicherungsgewerbe sind im Jahr 2005 im Durchschnitt um 1,5 Prozent gestiegen. Der Zuwachs war damit um 0,3 Prozentpunkte geringer als im westdeutschen Durchschnitt (1,8 %). Da die Verbraucherpreise 2005 auch im Saarland um 2 Prozent gestiegen sind, mussten die saarländischen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Durchschnitt einen realen Rückgang ihrer laufenden Bruttomonatsverdienste um rund ein halbes Prozent hinnehmen. Zu erinnern ist hier, dass in den laufenden Verdiensterhebungen wichtige Verdienstbestandteile (wie Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien usw.) nicht erfasst werden. Im Verarbeitenden Gewerbe (ohne Bergbau, Bauindustrie und Energie- und Wasserversorgung) war der Anstieg im Saarland mit nur 1,2 Prozent noch schwächer. Hier drückte vor allem der geringe Verdienstzuwachs in der KfzIndustrie von nur 0,5 Prozent (Bund: 1,7 %) das Gesamtergebnis. Aber auch in der Metallerzeugung und -bearbeitung und bei den weiterverarbeitenden Herstellern von Metallerzeugnissen insgesamt war der Zuwachs hierzulande mit 1,1 Prozent insgesamt nur unterdurchschnittlich (wenngleich er knapp an das westdeutsche Ergebnis von 1,2 % heranreichte). Während die Arbeitnehmer in den genannten Bereichen vielfach deutliche Realeinkommenseinbußen hinnehmen mussten, konnten die Arbeitnehmer im Ernährungsgewerbe mit einem deutlichen Verdienstplus von 3,5 Prozent (Bund: 1,9 %) und im Papier-, Verlags- und Druckgewerbe mit einem Zuwachs von 3,2 Prozent (Bund: 1,3 %) auch real noch einen spürbaren Anstieg ihrer laufenden Bruttomonatsverdienste erreichen.

204

Grafik 2

Verdienste im Verarbeitenden Gewerbe Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmer im Verarbeitenden Gewerbe im Jahresdurchschnitt 2005 (Vollzeitbeschäftigte) Hamburg

3.695

Bremen

3.309

Baden-Württemberg

3.292

Berlin-West

3.209

Bayern

3.179

Früheres Bundesgebiet

3.153

Hessen

3.132

Rheinland-Pfalz

3.071

Nordrhein-Westfalen

3.054

Schleswig-Holstein

3.011

Niedersachsen

2.995

Saarland

2.974

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

Euro

Arbeitskammer

Bruttojahresverdienste der Arbeitnehmer im Verarbeitenden Gewerbe Jahr 2004 (Vollzeitbeschäftigte) Hamburg

48.848

Berlin

43.636

Baden-Württemberg

42.809

Bayern

42.135

Bremen

42.029

Hessen

41.380

Bundesgebiet (West)

41.373

Rheinland-Pfalz

41.086

Nordrhein-Westfalen

40.144

Schleswig-Holstein

39.393

Niedersachsen

38.744

Saarland 25.000

37.725 30.000

35.000

40.000

45.000

50.000

Euro Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

205

Arbeitskammer

Einkommen und soziale Sicherheit

2.1 Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

Einkommen und soziale Sicherheit

2.1 Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

Zunahme der Arbeiterverdienste wie bundesweit Die saarländischen Arbeiterinnen und Arbeiter im Verarbeitenden Gewerbe konnten mit einem Anstieg ihrer durchschnittlichen Bruttomonatslöhne von 1,3 Prozent mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Westdeutschland mithalten, damit aber nicht den Anstieg der Lebenshaltungskosten um zwei Prozent ausgleichen. Im Niveau liegen die Bruttostundenverdienste der saarländischen Arbeiter strukturbereinigt (d.h. bei Zugrundelegung der gleichen Wirtschaftszweig-, Geschlechts- und Leistungsgruppenstruktur wie im früheren Bundesgebiet) im Verarbeitenden Gewerbe um 1,7 und im Produzierenden Gewerbe (einschl. Energie- und Wasserversorgung, Bergbau und Baugewerbe) um 2,0 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt (vergl. Grafik 1). Zum Teil deutliche Reallohneinbußen hatten auch die Arbeiter in den bedeutenderen saarländischen Industriebranchen zu verzeichnen: In der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie in der Herstellung von Metallerzeugnissen, deren Bruttomonatsverdienste – ähnlich wie bundesweit – im Durchschnitt nur um 1,2 bzw. 1,1 Prozent stiegen. In der Kfz-Industrie (einschl. Teilehersteller) fiel der Zuwachs mit 0,4 Prozent (Bund: 0,8 %) so gering aus, dass die saarländischen Kfz-Arbeiter unter Berücksichtigung des Anstiegs der Verbraucherpreise real sogar 1,6 Prozent weniger verdienten.

Angestelltengehälter weiterhin mit hohem Verdienstrückstand zum Bund Die Gehälter der Angestellten im Produzierenden Gewerbe (einschl. Handel, Banken und Versicherungen) blieben 2005 mit einem Zuwachs von 1,7 Prozent unter dem Anstieg in Westdeutschland (2,0 %). In den tertiären Bereichen des Handels sowie des Bank- und Versicherungsgewerbes konnten sie mit einer Erhöhung von 1,8 Prozent mit der Bundesentwicklung insgesamt zwar Schritt halten (1,9 %), im Verarbeitenden Gewerbe aber blieben sie mit einem Plus von nur 1,3 Prozent um einen halben Prozentpunkt unter dem Gehaltszuwachs ihrer westdeutschen Kolleginnen und Kollegen (1,8 %). Von wenigen Ausnahmen abgesehen mussten damit die meisten Angestellten aufgrund der um zwei Prozent gestiegenen Verbraucherpreise reale Gehaltseinbußen hinnehmen. Im Niveau lagen die Gehälter (strukturbereinigt) im Verarbeitenden Gewerbe um 11,0 und im Produzierenden Gewerbe sowie Handel, Bank- und Versicherungsgewerbe insgesamt sogar um 14,1 Prozent unter denen in Westdeutschland (vergl. Grafik 1). Es bleibt abzuwarten, ob die jüngsten Tarifabschlüsse z.B. in der Metallindustrie auch zu einer Erhöhung der effektiven Verdienste führen und damit dazu beitragen, die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken. Die führenden

206

Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrem Frühjahrsgutachten jedenfalls davon aus, dass die Bruttolöhne und -gehälter im laufenden Jahr 2006 im Durchschnitt lediglich um 1,0 Prozent zulegen, die Effektivlöhne sich aber wieder – wie schon in den Vorjahren – schwächer entwickeln, da weiterhin außertarifliche Lohnbestandteile abgebaut werden. Hinzu kommt, dass das drastische Anziehen der Preise für Benzin, Heizöl und andere Energieprodukte auch in diesem Jahr die Kaufkraft der Arbeitnehmer weiter schwächt. Die realen Nettolöhne und -gehälter werden daher insgesamt kaum zunehmen.

1

vgl. WSI-Tarifarchiv: Tarifpolitischer Jahresbericht 2005, S. 5 f., Düsseldorf, Januar 2006

207

Einkommen und soziale Sicherheit

2.1 Wieder deutlicher Rückgang der Realeinkommen

Einkommen und soziale Sicherheit

2.2 Rentenbesteuerung nach dem neuen Alterseinkünftegesetz

2.2

Rentenbesteuerung nach dem neuen Alterseinkünftegesetz

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinKG) hat sich die Besteuerung von Alterseinkünften in der Anspar- und in der Auszahlungsphase ab dem 1. Januar 2005 wesentlich verändert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen zusätzliche Vorsorge treffen. Ausgehend von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 (Urteil 2 BvL 17/99, BSt Bl. II 2002, Seite 618) zur unterschiedlichen Besteuerung der Alterseinkünfte der Pensionäre und der Rentner hat der Gesetzgeber eine grundlegende Neuerung ab dem Kalenderjahr 2005 vorgenommen. Für die Neuregelung des Gesetzes waren die Grundaussagen des Urteils maßgebend. Das Gericht hatte festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen (§ 19 EStG) und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG) seit 1996 mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist. Dem Gesetzgeber wurde auferlegt, im Rahmen der gebotenen Neuregelung, spätestens mit Wirkung ab 1.1.2005, die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass beide Gruppen gleichartig besteuert werden. Bis zur Neuregelung waren bei den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Altersvorsorgeaufwendungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu 50 % (Arbeitgeberanteil) steuerfrei und zu 50 % (Arbeitnehmeranteil) steuerpflichtig. Während der Auszahlungsphase wurden die Alterseinkommen nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil richtete sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn. Bei den Beamten entsteht in der aktiven Zeit, der „Ansparphase“, ein Pensionsanspruch, der später vom jeweiligen staatlichen Arbeitgeber zu erfüllen ist. Die Mittel müssen in den Haushalten bereit gestellt werden. Eigenmittel müssen Beamte nicht einbringen. Dafür wird die Beamtenpension bei der Auszahlung voll steuerpflichtig. Allerdings wird ein Versorgungsfreibetrag und ein Werbungskostenpauschbetrag steuermindernd berücksichtigt. Nach dieser Gesetzeslage waren Beamte nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes im Vergleich zu Rentnern mit gesetzlichen oder diesen vergleichbaren Renten ungleich behandelt worden, weil die Pensionen voll der Besteuerung, die Renten aber nur mit dem sogenannten Ertragsanteil der Besteuerung unterworfen wurden.

208

Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Nunmehr hat der Gesetzgeber folgende Neuregelungen ab 2005 vorgenommen: K Steuerliche Gleichbehandlung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der staatlichen Pensionen ab 2040: Renten sind künftig wie Pensionen in voller Höhe steuerpflichtig. K Schrittweiser Übergang zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung aller Altersbezüge über einen Zeitraum von 35 Jahren ab 2005 bis 2040. K Aufwendungen zur Altersvorsorge sind nach einer Übergangszeit von 20 Jahren bis zu 20.000 Euro im Jahr als Vorsorgeaufwendungen für alle Steuerpflichtigen abzugsfähig. Die Vorsorgeaufwendungen werden ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgeteilt in eine Basisversorgung und in sonstige Vorsorgeaufwendungen. Die Basisversorgung umfasst alle Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), die landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungseinrichtungen und private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden (sogenannte Rürup-Rente). In der Ansparphase werden diese im Kalenderjahr 2005 mit zunächst 60 % von höchstens 20.000 Euro steuerbegünstigt berücksichtigt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2006 bis 2025 erfolgt eine jährliche schrittweise Erhöhung um 2 Prozent. Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern jedoch die abzugsfähigen Aufwendungen, so dass 2005 bei Arbeitnehmern 10 % als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Die Rentenzahlungen aus der Basisversorgung werden bei der Auszahlung ab dem Kalenderjahr 2005 zu 50 % steuerpflichtig, anstatt wie bisher nach der Ertragsanteilsbesteuerung mit 32 % (60. Lebensjahr) bzw. 27 % (65. Lebensjahr). Diese Neuregelung trifft auf alle Rentner zu, sowohl auf Neurentner als auch auf Bestandsrentner. Die steuerpflichtigen Rentenanteile werden für jeden neuen Rentenjahrgang bis 2020 in 2-%-Schritten auf 80 % und bis 2040 in 1-%-Schritten auf 100 % angehoben. Für alle Neurentner bis 2039 wird ein lebenslanger Rentenfreibetrag festgestellt, mit dem die Besteuerung in der Ansparphase bis 2039 kompensiert werden soll.

Ertragsanteilsbesteuerung für Zusatz- und Privatrenten Die Ertragsanteilsbesteuerung wird ab 2005 nur noch auf Rentenauszahlungen angewandt, die außerhalb der Basisversorgung aus dem zu versteuern-

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Einkommen und soziale Sicherheit

2.2 Rentenbesteuerung nach dem neuen Alterseinkünftegesetz

Einkommen und soziale Sicherheit

2.2 Rentenbesteuerung nach dem neuen Alterseinkünftegesetz

den Einkommen aufgebaut wurden. Dies sind überwiegend die Renten aus der privaten Rentenversicherung, Renten aus privater Unfallversicherung, Renten aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung, Veräußerungsrenten sowie Renten aus umlagefinanzierten Zusatzversorgungen. Die neue Ertragsanteilstabelle ist abgesenkt worden. Deshalb müssen bei betroffenen Rentnern die Ertragsanteile neu ermittelt werden. Für das Kalenderjahr 2005 ergibt sich für die Versteuerung der Pensionen noch keine große Änderung. Der Versorgungsfreibetrag bleibt mit höchstens 3.000 Euro jährlich erhalten, für den Wegfall des Arbeitnehmerpauschbetrages erhält der Steuerpflichtige ersatzweise einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und die Werbungskostenpauschale, die auch die Rentner erhalten. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden bis zum Kalenderjahr 2040 auf Null abgeschmolzen. Die öffentlichen und privaten Rentenkassen, Pensionsfonds, Versorgungswerke und Lebensversicherer müssen erstmals für das Kalenderjahr 2005 sämtliche Rentenzahlungen an die „Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen“ der Deutschen Rentenversicherung Bund melden. Von dort werden die zuständigen Finanzämter informiert.

Besteuerung im Alter senkt Rentenniveau Auf die Arbeitnehmer kommt in den kommenden Kalenderjahren beim Rentenbezug eine höhere finanzielle Belastung zu. Dies gilt insbesondere für Rentner mit mittleren und höheren Renten bzw. mit weiteren Einkünften, soweit das von der Besteuerung freigestellte Existenzminimum überschritten wird. Arbeitnehmer müssen dies bereits heute berücksichtigen und zusätzlich vorsorgen. Die Steuerminderzahlungen, die durch die Berücksichtigung der Altervorsorgeaufwendungen in der aktiven Phase anfallen, dürfen nicht etwa ausgegeben werden, sondern müssen durch eine entsprechende Zusatzvorsorge für das Alter „zurückgelegt“ werden, wenn eine zusätzliche Absenkung der Altersversorgung vermieden werden soll. Denn durch die nachgelagerte Besteuerung sinkt die Nettorente im Alter. So sinkt das Nettorentenniveau für einen Standardrentner, der 2030 neu in Rente geht von 58,5 % auf gut 52 %. Die zusätzliche Lücke von 6,5 Prozentpunkten muss durch zusätzliche private Vorsorge ausgeglichen werden. Neurentner mit unterdurchschnittlichen Renten sind wegen der Nichtbesteuerung des Existenzminimums hiervon weniger stark betroffen. Neurentner mit höheren Renten entsprechend stärker.

210

Arbeitnehmer müssen private Vorsorge treffen Während die (freiwillige) Riester-Rente die Rentenkürzungen aus dem Altersvermögensergänzungsgesetz von 2001 auffangen soll, ist für das Alterseinkünftegesetz ebenso wie bereits für das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz kein staatliches Kompensationsangebot vorgesehen. Mit der so genannten Rürup-Rente wurde zwar eine ergänzende Leibrentenform geschaffen, die jedoch nicht besonders gefördert wird. Die Arbeitnehmer sind daher ausschließlich auf Eigenvorsorge angewiesen. Hierfür stehen – mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung – mehrere Alternativen zur Verfügung. Insgesamt gilt, dass die Nettorente im Gegensatz zu heute auch auf Grund von zu erwartenden Änderungen im Steuerrecht schwerer zu kalkulieren sein wird. Sozialpolitisch ist dies eher ein Rückschritt. Zumal die staatliche „erzwungene“ Vorsorge für das Alter über eine gesetzliche Rentenversicherung von der Grundüberlegung her gerade auf das verfügbare Renteneinkommen abstellt. Die gesetzliche Rente wird durch die nachgelagerte Besteuerung noch stärker an das Existenzminimum herangeführt. Hinzu kommt, dass ehemalige Steuerpflichtige in Zukunft wieder beim Finanzamt eine Steuererklärung einreichen müssen. Nach dem neuen Alterseinkünftegesetz werden neben den bisher 2 Millionen steuerpflichtigen Rentnern, künftig rund 1,3 Millionen zusätzlich einkommensteuerpflichtig. Bei der schrittweisen Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung wird dies alle Rentner betreffen, deren Einkommen oberhalb des Existenzminimums liegen. Angesichts der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts ist eine Steuerpflicht praktisch bis zum Ableben höchst zweifelhaft.

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Einkommen und soziale Sicherheit

2.2 Rentenbesteuerung nach dem neuen Alterseinkünftegesetz

Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

3

Umwelt

3.1

Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

Umweltpolitik im Saarland muss sich an die zu erwartenden demographischen Veränderungen anpassen. Prognostizierter Bevölkerungsrückgang und die zunehmende Alterung der Gesellschaft wird sich in unterschiedlicher, oft heute noch nicht abschätzbarer Art und Weise auf die Umwelt auswirken. Die Auswirkungen beschränken sich jedoch nicht nur auf den Bereich Umwelt. Fast alle Dimensionen gesellschaftlichen Handelns sind oder werden vom demographischen Wandel betroffen sein. Eine zukunftsfähige Umweltpolitik muss sich dieser Herausforderung stellen und sich stärker zu einer Politik der Nachhaltigkeit entwickeln. Die Arbeitskammer des Saarlandes sieht daher eine integrierte Landesentwicklungsplanung für dringend erforderlich, die ökologische, soziale und ökonomische Belange berücksichtigt. Die Aufgabenstellung, der sich auch das Saarland zu stellen hat, lautet deshalb: bei zunehmend dünner werdender Besiedlung und gleichzeitig wachsender Anteile älterer Bevölkerungsgruppen neue Strategien zur Sicherstellung der infrastrukturellen Versorgung zu entwickeln. Bereits heute zeigt sich in vielen saarländischen Gemeinden, dass eine Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur beziehungsweise ein notwendiger Ausbau nur eingeschränkt möglich ist. Hauptursache dafür ist die immer weiter abnehmende Finanzausstattung der öffentlichen Hand. Verschärft wird dieses Problem in den kommenden Jahren durch die erwartete Abnahme der Bevölkerung und ihrer gleichzeitigen Überalterung. Im Jahr 2020 wird das Saarland fast 90.000 Einwohner weniger zählen als heute. Davon geht zumindest das Statistische Landesamt in seiner 10. koordinierten Bevölkerungsprognose aus. Das entspricht der Einwohnerzahl von Völklingen, St. Wendel und Schmelz zusammen. Mit dem Bevölkerungsverlust geht auch eine Alterung der saarländischen Bevölkerung einher. Die Zahl der jungen Menschen unter 18 Jahren wird um rund 25 Prozent abnehmen. Dafür wird es immer mehr ältere Menschen über 70 geben. Ihre Zahl soll im Saarland von 2003 bis 2020 um 26.000 auf dann insgesamt 166.300 zunehmen. Nach Auffassung der Arbeitskammer bedarf es daher einer integrierten Landesentwicklungsplanung im Saarland, die die verschiedenen Handlungsbereiche der Landespolitik aufeinander abstimmt. Gelingt dies nicht, droht die Bewältigung des demographischen Wandels im Saarland in einem Konkur-

212

renz- und Verdrängungswettkampf zwischen den Kommunen, Kreisen, Verund Entsorgern zu münden. Was im Zweifelsfall zum Schaden der Umwelt und der Bürgerinnen und Bürgern sein wird.

Nachhaltigkeit als zentrales Politikziel etablieren Notwendig ist eine stärkere Vernetzung und Abstimmung der einzelnen Politikbereiche. Handlungsrahmen für eine solche Politik bietet nach Auffassung der Arbeitskammer das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Landesregierung ist eine entsprechende Selbstverpflichtung eingegangen. Ministerpräsident Peter Müller hat bereits in der Regierungserklärung vom 27. Oktober 1999 angekündigt, den Weg der Nachhaltigkeit in die Praxis der saarländischen Landespolitik umzusetzen. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Die Landesregierung hat im Jahr 2003 ein nach eigenen Worten „umfassendes Konzept für eine nachhaltige Entwicklung des Saarlandes“ vorgestellt. Statt der angekündigten Ausweitung der Saarland-Agenda auf alle Politikbereiche der Landesregierung blieb es allerdings bei der Beschränkung auf den Bereich Umwelt, und das auch nur im Bereich des Umweltministeriums. Das ursprüngliche Vorhaben, sich durch eine Saarland-Agenda eine öffentliche Selbstverpflichtung zur Nachhaltigkeit aufzuerlegen, wurde und wird von der Arbeitskammer des Saarlandes ausdrücklich unterstützt. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik ist jedoch, dass sich alle Ressorts an der Agenda beteiligen und die Vernetzung von Sozialem, Umwelt und Wirtschaft mit Leben erfüllt wird. Davon ist die Landesregierung jedoch auch nach sieben Jahren seit der Ankündigung noch weit entfernt.

Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Umwelt Die zu erwartenden demographischen Veränderungen werden sich auch auf die Siedlungsentwicklung, die Mobilität und die Ver- und Entsorgung auswirken. Aus ökologischer Sicht kann es dabei zu positiven als auch zu negativen Veränderungen kommen. Grundsätzlich muss jedoch davon ausgegangen werden, dass trotz sinkender und immer älter werdender Bevölkerung weiterhin der Ressourcenverbrauch zunehmen wird. Auch ökologische Probleme werden sich somit nicht von alleine lösen, sondern müssen weiterhin aktiver Gegenstand politischen Handelns sein.

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Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

Nachhaltige Siedlungsentwicklung Wenn die künftige Siedlungsentwicklung dem Leitbild der Nachhaltigkeit gerecht werden will, muss sie sich stärker dem Umbau von Städten und Gemeinden stellen. Eine nachhaltigen Siedlungsentwicklung muss daher folgende Punkte beinhalten: K Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungsund Verkehrszwecke K Verbesserung des Freiraums- und Grünflächenangebotes K umweltverträglichere Mobilität K Nutzung erneuerbarer Energien K effiziente, dezentrale Ver- und Entsorgung K energiesparende Bauweise K Verwendung von umwelt- und gesundheitsverträglichen regionalen Baustoffen Dabei ist zu beachten, dass sich umweltverträgliche Lösungen nur gesellschaftlich durchsetzen, wenn sie wirtschaftlich tragfähig sind und sozial akzeptiert werden.

Strategien zur Reduzierung des Flächenverbrauchs sind trotz demographischem Wandel notwendig Theoretisch besteht die Chance, dass der prognostizierte Bevölkerungsrückgang automatisch auch zu einer rückläufigen Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr führt. Somit würde zumindest in einem Punkt – dem Flächenverbrauch – das Nachhaltigkeitsziel erreicht, ohne besondere zusätzliche Leistungen zu erbringen. Es bleibt jedoch fraglich, ob dies wirklich so kommt. Die zunehmende Zahl an kleineren Haushalten, der anhaltende Wohnflächenzuwachs und die interkommunale Konkurrenz um Wohnbevölkerung und Gewerbe werden auch in Zukunft, trotz Bevölkerungsrückgang, zu einer weiterhin steigenden Inanspruchnahme von Flächen führen. So hat der Flächenverbrauch im Saarland in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, obwohl die saarländische Bevölkerung seit ihrem Höchststand 1993 von 1.084.522 um 32.976 Einwohner auf 1.051.546 (September 2005) abgenommen hat. Die Landesregierung hat mit dem aktuellen Entwurf zum Landesentwicklungsplan Siedlung versucht, die zukünftige Siedlungsentwicklung im Saarland an die zu erwartenden demographischen Veränderungen anzupassen. Dies ist aus Sicht der Arbeitskammer notwendig und wird ausdrücklich begrüßt. Die darauf folgende Kritik vieler Gemeinden im Saarland machte je-

214

Grafik 1

Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

Flächennutzung im Saarland in km2 1985 – 2004

2

km

600 500 400 300 200 100 0 1985

1989

Gebäude- und Freifläche Quelle: Statistisches Landesamt

1993

1997 Betriebsfläche

2001

2004 Verkehrsfläche

Arbeitskammer

doch deutlich, dass nicht alle Kommunen dem Ansinnen des Umweltministeriums folgen wollen. Dem Wettbewerb um neue Einwohner und neues Gewerbe wird in manchen Kommunen Priorität eingeräumt. Dies wird zur Ausweisung neuer Bauflächen und Gewerbeflächen im Außenbereich führen, was hohe infrastrukturelle Folgekosten nach sich ziehen wird.

Mobilität Die zunehmende Alterung der Gesellschaft bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang wird zu Veränderungen im Mobilitätsverhalten führen. Offen bleibt dabei die Frage, ob dies zu einer Zunahme des motorisierten Individualverkehrs (MIV) führt oder zu einer stärkeren Nutzung des ÖPNV. Zwar neigen ältere Menschen zu einer stärkeren Nutzung von Bus und Bahn, gleichzeitig nimmt jedoch die Gruppe der älteren Autofahrer ständig zu. Unabhängig von der sich entwickelnden Verkehrsmittelwahl müssen die Nahverkehrsunternehmen auf die sich veränderten Rahmenbedingungen frühzeitig reagieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob die finanziellen Möglichkeiten der Verkehrsunternehmen ausreichen werden, um die erforderlichen Neuinvestitionen zu finanzieren und das Streckennetz aufrecht zu erhalten. Aufgrund der abnehmenden Bevölkerungsdichte und der damit einhergehenden Auflockerung der Siedlungsstruktur kann es zu einer

215

Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

geringeren Auslastung und damit zu einer geringeren Rentabilität einzelner Strecken kommen.

Aufwertung des ÖPNV notwendig Wenn sich in den kommenden Jahren keine entscheidende Veränderung im Mobilitätsverhalten der Saarländerinnen und Saarländer abzeichnet, wird auch die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zunehmend schwieriger. Der ÖPNV wird im Saarland nur durch eine drastische Attraktivitätssteigerung sein Dasein sichern können. Denn der derzeitige Zustand des ÖPNV im Saarland gewährleistet in Konkurrenz zum Individualverkehr keine zukunftsfähige Entwicklung. Um dieses bestehende Ungleichgewicht abzubauen, sind aus Sicht der Arbeitskammer folgende Maßnahmen zu ergreifen: K Umfassende Sanierung der Bahnhöfe/Haltepunkte und ihres Umfeldes, K Neubau von Haltepunkten im saarländischen Schienennetz, K Barrierefreier Zugang zu den Gleisen und Zügen durch Anhebung der Bahnsteige, K Reaktivierung der Strecken Völklingen – Überherrn und Dillingen – Lebach, K Verdichtung der bestehenden Zugverbindungen, K Ausbau der Saarbahn in Richtung Neuscheidt und Völklingen, K Optimale Vertaktung an den Umsteigeplätzen von Bus und Bahn, K Vereinheitlichung des ÖPNV-Angebotes im saarVV (Fahrzeiten, Linienpläne, Informationsangebote), K Einführung neuer Angebote, wie z.B. dem Stadtbus INGO in St. Ingbert, K Stärkung des Jobticket-Angebotes des saarVV. Werden die Angebote des ÖPNV im Saarland für die Nutzer des Individualverkehrs spürbar attraktiver, wird auch die Zahl der Fahrgäste steigen. Dies bietet die Chance, die Folgen des demographischen Wandels abzumindern, vielleicht sogar auszugleichen.

Ökologische Ver- und Entsorgung Fast überall werden langfristig die Bevölkerungszahlen sinken – aber nicht überall gleich stark. Insoweit wird es zu einem absehbaren Wettbewerb der Regionen kommen. Dabei werden die Regionen und Kommunen Vorteile haben, die neben einem attraktiven ÖPNV auch über eine intakte und für den Bürger finanzierbare Ver- und Entsorgung im Bereich der Abfall- und Wasserwirtschaft verfügen.

216

Höhere Kosten durch falsch gesteuerte Siedlungsentwicklung Eine unverdichtete und zerstreute bauliche Entwicklung an dezentralen Standorten kann gegenüber einer auf den Kernsiedlungsraum von Städten und Gemeinden orientierten Siedlungsweise bis zu vierfach höhere Infrastrukturkosten verursachen1. Gegenüber einer Neuerschließung eines Wohngebietes auf der grünen Wiese können bei Siedlungserweiterungen im Innenbereich Einsparpotentiale von 75% bis zu 90%2 erreicht werden. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können durch Neuordnung, Umwidmung oder Schließung an die veränderte Nachfragesituation angepasst werden. Für Anlagen der technischen Infrastruktur ist dies nur sehr begrenzt möglich. Aufgrund fester physischer Verknüpfungen (Leitungsnetze) zwischen Anlagen und Nachfragern können sie kaum auf Veränderungen der Einwohnerzahlen in ihrem Versorgungsgebiet reagieren. Die Konsequenz sind höhere Kosten. Zum einen verursacht durch die Notwendigkeit, auch bei rückläufiger Bevölkerung eine flächendeckende Versorgung aufrecht zu erhalten. Zum anderen bedingt durch die Immobilität und Unteilbarkeit vieler Einrichtungen sowie hohe Fixkostenanteile bei technischen Infrastrukturnetzen.

Quersubventionierung zu Lasten niedriger Einkommen Die siedlungsstrukturell bedingten Mehrkosten für die Erbringung von Infrastrukturleistungen auf Grund geringer baulicher Dichte oder einer ungünstigen Standortwahl werden jedoch nur in begrenztem Umfang von den unmittelbar Betroffenen getragen. Durch die Zahlung von Erschließungsbeiträgen wird nur ein Teil der Erschließungskosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Kommunale Pflichtanteile, nicht beitragsfähige Kosten der äußeren Erschließung sowie die staatliche Subventionierung von Investitionen führen zu einer Teilsozialisierung der Infrastrukturkosten. Hinzu kommt, dass die Gebührenordnungen der Kommunen in der Regel keine an den realen standörtlichen Erbringungskosten orientierte Gebührengestaltung vorsehen. Einheitliche Tarife bewirken aber eine unter sozialen Gesichtspunkten fragwürdige Quersubventionierung – die Bewohner städtisch geprägter Siedlungen höherer Dichte müssen die Mehrkosten unverdichteter und zersiedelter Nutzungsstrukturen als Steuer- und Gebührenzahler mittragen. Unter sozialen Gesichtspunkten ist dies vor allem deshalb zu hinterfragen, weil in diesen Gebieten zumeist höhere Einkommensgruppen wohnen, während in den effizienter zu versorgenden Gebieten schwächere Einkommensgruppen überrepräsentiert sind.

217

Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

Instandhaltung der Infrastruktur wird aufwendiger Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang führt automatisch zu einem Rückgang der Verbrauchsmengen. Neben den dadurch verursachten Einnahmeausfällen für die Versorger können jedoch zusätzliche Kosten infolge notwendiger betriebsbedingter Maßnahmen hinzukommen. Z. B. durch zusätzliche Spülungen der Trinkwasser zur Vorbeugung von Verkeimungen oder der Abwassernetze zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen und Ablagerungen. Die Versorgungsunternehmen werden zukünftig sowohl mit erhöhten Betriebskosten als auch mit hohen Investitionskosten für den erforderlichen Umbau von Anlagen konfrontiert sein. Kosten, die am Ende der Gebührenzahler zu schultern hat.

Ein Nebeneinander von Schrumpfung und Wachstum Prognosen der Bertelsmann-Stiftung sehen im Saarland Gewinner und Verlierer des demographischen Wandels nah beieinander. Auch wenn das Saarland insgesamt an Bevölkerung verlieren wird, so gibt es auch Gemeinden, die mit Bevölkerungszuwächsen rechnen können. Es wird im Saarland, im Gegensatz zu anderen Regionen Deutschlands, jedoch nicht dazu kommen, dass sich die eher ländlichen Gebiete entvölkern und die urbanen Zentren mit einem Zuwanderungsgewinn rechnen können. Ein Grund liegt sicherlich in den relativ geringen Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften und den Mittel- und Oberzentren im Saarland. Diese Chance sollte genutzt werden, um ein weiteres Auseinanderdriften der einzelnen Gemeinden zu vermeiden.

Heute müssen die Weichen für die Zukunft gestellt werden Die saarländischen Kommunen haben bereits heute Schwierigkeiten, ihren kommunalen Pflichtaufgaben im Bereich der Ver- und Entsorgung nachzukommen. Netzinfrastrukturen wie die Abwasserkanäle verfügen jedoch nur über eine sehr eingeschränkte Flexibilität, die es erlauben würde, auf Veränderungen in der Bevölkerung zu reagieren. Im Saarland wird dies durch die überwiegend vorhandenen Mischwassersysteme im Kanalbestand verstärkt. So werden in Zukunft, trotz einem geringeren Schmutzwasseraufkommen, die Kosten für Kanal und Reinigung steigen. Entlang der Hauptachsen der Ver- und Entsorgung und des schienengebundenen ÖPNV muss ein attraktives Wohnumfeld geschaffen werden, um in diesen Bereichen den Bevölkerungsstand zu halten. Somit können die für den Umweltschutz notwendigen und vorhandenen Infrastrukturen in diesen Verdichtungsräumen auch in Zukunft sinnvoll und kostengünstig ausgelastet werden. Gelingt dies, besteht

218

Bevölkerungsentwicklung 2003 bis 2020 in den saarländischen Gemeinden – Veränderungen in % -12

-7

-2 0 +2

+7

+12

S TA D T V E R B A N D S A A R B R Ü C K E N Saarbrücken Friedrichsthal Großrosseln Heusweiler Kleinblittersdorf Püttlingen Quierschied Riegelsberg Sulzbach/Saar Völklingen

L A N D K R E I S M E R Z I G -W A D E R N Beckingen Losheim am See Merzig Mettlach Perl Wadern Weiskirchen

LANDKREIS NEUNKIRCHEN Eppelborn Illingen Merchweiler Neunkirchen Ottweiler Schiffweiler Spiesen-Elversberg

LANDKREIS SAARLOUIS Dillingen/Saar Lebach Nalbach Rehlingen-Siersburg Saarlouis Saarwellingen Schmelz Schwalbach Überherrn Wadgassen Wallerfangen Bous Ensdorf

S A A R P FA L Z -K R E I S Bexbach Blieskastel Gersheim Homburg Kirkel Mandelbachtal St. Ingbert

L A N D K R E I S S T. W E N D E L Freisen Marpingen Namborn Nohfelden Nonnweiler Oberthal St. Wendel, Kreis Tholey 7 bis unter 12 stark zunehmend 2 bis unter 7 leicht zunehmend

2 bis -2 stabil 2 bis -7 leicht abnehmend

Quelle: Bertelsmann-Stiftung, Wegweiser Demographischer Wandel

219

-7 bis -12 unter -12

stark abnehmend sehr stark abnehmend

GRAFIK: ARBEITSKAMMER

DES

SAARLANDES

Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

Umwelt

3.1 Umweltpolitik im Schatten des demographischen Wandels

durchaus die Chance, die Auswirkungen des demographischen Wandel erfolgreich und sozial ausgewogen zu gestalten.

Infrastrukturkosten werden zum begrenzenden Faktor Vieles spricht dafür, dass das Leitbild kompakter Siedlungsstrukturen, dessen Legitimität bislang vor allem auf ökologischen, sozialen und verkehrlichen Erwägungen basierte, unter Schrumpfungsbedingungen eine Renaissance erfährt. Infrastrukturkosten werden zum begrenzenden Faktor für die städtebaulichen Gestaltungsspielräume im zukünftigen Umgang mit städtischen und stadtregionalen Siedlungsstrukturen. Viele saarländische Innenstädte und Dorfkerne leiden bereits heute unter einem hohen Leerstand im Bereich der Wohn- und Gewerbeimmobilien. Der Trend, aus dem Zentrum wegzuziehen und sich am Stadtrand anzusiedeln, ist weiterhin ungebrochen. Es gibt keine saarländische Gemeinde, die in den vergangenen Jahren – trotz gleichzeitig zunehmendem Leerstand im Zentrum – nicht Neubaugebiete in Randlagen ausgewiesen hat. Wollen die saarländischen Kommunen diesem Kreislauf entkommen, müssen sie heute aktiv mit dem Umbau einzelner Stadtteile und Ortslagen beginnen. Vielerorts bedeutet dies auch, bestehende Strukturen zurückzubauen. Ein geordneter Schrumpfungsprozess ist für viele Gemeinden schmerzlich, verhindert aber eine spätere unkontrollierte Verwahrlosung innerörtlicher Problemlagen. Grundsätzlich gilt für alle Handlungsfelder, dass mit zunehmender Zersiedlung die Infrastrukturkosten zunehmen. Diesen Trend umzukehren, erfordert zum einen konkretes Handeln in den Kommunen, zum andern muss die Landespolitik aber auch die Rahmenbedingungen verändern. Dazu gehören auch Überlegungen zur Neustrukturierung der Gemeindefinanzierung insgesamt und des kommunalen Finanzausgleichs im Besonderen, dessen Verteilungssystematik aktuell sehr stark auf die Einwohnerzahl abstellt. Die Infrastrukturpolitik der kommenden Jahre muss sich dem aktiven Umbau der saarländischen Städte und Gemeinden widmen. Die wenigsten Gemeinden werden diese Aufgabe jedoch für sich alleine bewältigen können. Eine verstärkte Kooperation zwischen den Kommunen wird in allen Infrastrukturbereichen notwendig sein.

1

Ecoplan Wirtschafts- und Umweltstudien (2000): Siedlungsentwicklung und Infrastrukturkosten. Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Raumentwicklung, des Staatssekretariats für Wirtschaft des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern. Bern: Doubek, C.; Zanetti, G. (1999): Siedlungsstruktur und öffentliche Haushalte. Gutachten des Österreichischen Instituts für Raumplanung (ÖIR). Schriftenreihe Nr. 143. Wien: Österreichische Raumordnungskonferenz.

2

Schroer, W. (1999): The Transprotation and Environmantel Impact of Infill Versus Grennfield Development: A Comparative Case Study Analysis. EPA publication number 231-R-99-005. Washington: United states Environmantel Protection Agency.

220

4

Bildung und Qualifizierung

4.1

Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

4.1.1 Integration als Anspruch – Selektion als Praxis Die Gestaltung eines Bildungssystems, das den individuell ausgeprägten Begabungen und Neigungen Rechnung tragen und die aus demokratischer Sichtweise unverzichtbare Forderung nach Chancengleichheit verwirklichen soll, zählt zu den „essentials“ verfassungsmäßig garantierter Rechte. Diese grundlegenden Ziele erfahren ihre Präzisierung in den entsprechenden Bestimmungen auf der Ebene der Bundesländer; im Saarland etwa im Schulordnungsgesetz. Soweit die hehren Ansprüche, teils zurückreichend bis in die Gründerjahre unserer Republik. Die Praxis dagegen sieht bis heute anders aus: Nicht erst seit PISA 2000 und 2003 wissen wir, in welch hohem Maße das deutsche Schulwesen die Schüler/innen nach deren sozialem Hintergrund selektiert. Diese zwischenzeitlich allseits bekannten und beklagten, aber noch immer nicht radikal (= von den Wurzeln her) angegangenen Befunde haben Mitte Mai 2006 eine negative Ergänzung erfahren. Im Rahmen einer PISA-Zusatz-Auswertung mussten das deutsche Schulwesen und die sie tragende Bildungspolitik eine erneute Beschämung hinnehmen: K Die bereits zuvor offenkundig gewordenen grundsätzlichen Schwachstellen im Rahmen einer „Integration mittels Bildung“ für die Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund erwiesen sich im Detail als noch dramatischer. Erneut dokumentierte das deutsche Schulwesen seine – mittlerweile fast berüchtigte – internationale Sonderstellung. Denn fast ausnahmslos nur hier verschlechtern sich die Schulleistungen dieser Kinder und Jugendlichen mit zunehmender Aufenthaltsdauer. In nahezu allen anderen der untersuchten 17 Industriestaaten zeigt sich dagegen der umgekehrte Effekt. Dort verbessern sich mit der Zeit die Schulleistungen. Noch deutlicher als zuvor wurde zudem, dass fehlende oder unzureichende Deutsch-Kenntnisse zu einem erheblichen Teil für die Misere verantwortlich sind. Mit einer der Hauptgründe für die nun eingetretene (sich aber vorher schon lange abzeichnende) Situation mag in der über viele Jahre hinweg anhaltenden Weigerung der politisch Verantwortlichen in der Bundesrepublik zu suchen sein, diese trotz klar erkennbarer Fakten (nicht einmal „optional“) als „Einwanderungsland“ verstehen zu wollen. Von daher waren zugleich auch nur minimale Bemühungen Richtung „Einglie-

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Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

derung/Einbürgerung“ zu unternehmen. Jetzt wissen alle: Verschenkte Zeit. Was das für diese Herausforderungen zu keiner Zeit hinreichend ausgerüstete Schulsystem betrifft, wirken die eher selektiv als fördernd ausgerichteten Strukturen (frühe Trennung der Kinder nach der Grundschule, wenig Flexibilität im Umgang mit schulischen Leistungsproblemen, nicht ausreichende Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote) in dieser ungünstigen Ausgangssituation zusätzlich „problemverschärfend“ (weitere Informationen zu dieser Thematik enthält das Kapitel 4.1.5 „Zur Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“). Dabei erweisen sich auch heute noch die „Eintritts-“ und „Gelenkstellen“ des Bildungssystems als eine Art Abfolge von Drehscheiben oder Weichen, an denen schuladministrative Entscheidungen zu treffen sind, die Selektion wirksam werden lassen.

Selektion: im schulischen Alltag noch immer Vorfahrt vor Integration und individueller Förderung In unserem noch immer stark gegliederten Schulsystem wirken die bekannten und schon seit vielen Jahren von Bildungsexperten kritisierten Mechanismen der Aussonderung bereits vor dem Eintritt in die Grundschule: K Nicht alle vom Alter her einzuschulenden Kinder kommen ins erste Schuljahr, da schon an dieser Eintrittspforte ein Teil als „nicht schulreif“ zurückgestellt und für einen späteren Einschulungstermin vorgesehen wird. Diese „Aussonderung“ von Teilen der Kinder und Jugendlichen setzt sich später unter fragwürdiger Zuhilfenahme der (objektiv nicht immer präzise zu überprüfenden) Feststellung bzw. Behauptung/Vermutung fort, der/die betroffene Schüler/in erfülle nicht in hinreichendem Umfang die geforderten (normierten) Schulleistungen dieser Klassenstufe, „gehöre“ nicht in diese Schulform oder komme für eine „Zuweisung“ zu einem bestimmten Lern- oder Anspruchsniveau nicht in Betracht. Wirksam werden diese Selektionsverfahren vor allem K In der Grundschule mittels Klassenwiederholung („Sitzenbleiben“) oder durch die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfes – mit anschließender Überweisung in eine Sondereinrichtung in Form einer Sonderschule mit speziellem Förderschwerpunkt (vorrangig „Lernen“, mit leicht zunehmender Tendenz aber auch „Soziale Entwicklung“);

222

K Zum Zeitpunkt der Schullaufbahnentscheidung nach der Grundschulzeit über die Vergabe von „Berechtigungen“ zum Übergang in eine sich anschließende Schulform (mittels Prognose – oder wahrheitsgetreuer: Mutmaßung – hinsichtlich des sich dort voraussichtlich einstellenden Schulerfolges); K In den weiterführenden Schulformen „Erweiterte Realschule“ und „Gymnasium“ ebenfalls über Nichtversetzung; bei der „Wahlschule“ Gymnasium zudem mittels „Abstufung“ in den nächst niedrigeren Bildungsgang; K An den „Erweiterten Realschulen“ und den „Gesamtschulen“ durch dauerhafte oder temporäre Zuordnung der Schüler/innen zu bestimmten „Leistungsniveaus“ (Gesamtschulen) oder „Bildungsgängen“ (ERS) – mit sich anschließender Abschlusserwartung „Hauptschulabschluss“ oder „mittlerer Bildungsabschluss“. K Nach dem (erfolgreichen) Besuch der Klassenstufen 5 – 10 im Blick auf den möglichen Wechsel in die gymnasiale Oberstufe (bzw. Angebote im berufsbildenden Sektor). Entscheidung hinsichtlich Zulassung zur Abiturprüfung und Bestehen/Verfehlen des angestrebten Schulabschlusses. Anmerkung am Rand: „Selektionsmechanismen“ finden sich daneben selbstverständlich auch im Bereich der beruflichen Qualifikation – bis hin in die von der Institution Schule nicht zu verantwortende innerbetriebliche Weiterbildung. Dort haben Un- und Angelernte weniger Chancen auf Teilhabe als höherqualifizierte Beschäftigte (nähere Angaben dazu finden sich im „Schwerpunktteil Weiterbildung“ des Arbeitskammer-Berichtes 2005).

Nüchterne Zahlen belegen noch immer hohes Maß an Selektivität Ein Blick in die Bildungsstatistik dokumentiert dabei, in welch hohem Maße diese Selektionsmechanismen auch noch ein halbes Jahrzehnt nach den (in eine konzeptionell gegenläufige Richtung zeigenden!) Ergebnissen aus PISA 2000 zur Anwendung kommen: K Zum Schuljahr 2004/05 standen im Saarland 9.407 Kinder zur Einschulung an, davon wurden insgesamt 438 (entsprechend 4,6 %) nicht eingeschult (399 Zurückstellungen und 39 Befreiungen vom Schulbesuch). Deutschlandweit waren es von 784.788 Einzuschulenden 37.387 Fälle von Nichteinschulung (4,7 %).

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Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

K An den Saar-Grundschulen (Schuljahre 1 – 4) wiederholten im Vergleichszeitraum 442 Kinder eine Klassenstufe; im Sekundarbereich I (Klassen 5 – 10) waren es 873; im Sek-II-Bereich immerhin noch 170. Insgesamt umfasst diese Zahl von „Sitzenbleiber/innen“ damit 1.485 Kinder und Jugendliche. Das bedeutet – bei einer hier gegebenen Grundpopulation von rund 109.500 Schüler/innen insgesamt – etwa 1,4 Prozent. Eine nicht unerhebliche Quote – wobei diese offenbar mit zunehmendem Alter der Kinder/Jugendlichen wächst (Grundschule = 1,1 %, Sekundarbereich I = 1,4 %, Sekundarbereich II = 2,2 %; hier ließe sich zudem trefflich darüber streiten, ob in die Grundschul-Quote zusätzlich die Anzahl zurückgestellter Kinder einzurechnen wäre).1 K Bei umfassenderer Analyse kommt dazu eine beträchtliche Anzahl von Kindern/Jugendlichen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde (mit anschließender Einweisung/Umschulung in eine Sondereinrichtung oder mit integrativer Beschulung in Regelschulen). An saarländischen Sonderschulen wurden dabei im Schuljahr 2004/05 etwa 3.900 Schüler/innen betreut – in Integrationsmaßnahmen an Regelschulen waren es rund 1.300; summiert bedeutet dies die nicht unproblematische Zahl von 5.200 Kindern/Jugendlichen (ohne hier näher auf diese Fragestellung eingehen zu können, muss zumindest in den Fällen, in denen Schüler/innen nach der Feststellung „Sonderpädagogischer Förderbedarf mit Schwerpunkt ‚Lernen’“ die Regelschule in Richtung Sondereinrichtung verlassen, von „Separation“ gesprochen werden). K Schließlich erreicht ein noch immer bedenklich hoher Teil der Entlassschüler/innen keinen Hauptschulabschluss am Ende der Schulzeit. Sicherlich müssen bei objektiver Betrachtung einige dieser Schüler/innen die „Hauptlast“ an diesem Versagen ihrem Verhalten selbst zuschreiben (wer nichts oder zuwenig tut, darf sich in der Tat hinterher nicht beklagen). Aber auch hier hat ein größerer Prozentsatz davon Betroffener bis zum Eintritt dieses Ereignisses schon eine Reihe – in geringerem Maße selbst verursachter – schulischer Misserfolgserlebnisse hinter sich gebracht. Einmal von den individuell recht unterschiedlichen Reaktionen der von Selektion (z. B. „Sitzenbleiben“) betroffenen Schüler/innen abgesehen, wird in der kritischen Gesamtschau auf das bundesrepublikanische Bildungswesen anhand der aufgelisteten Zahlen ein Fakt zweifelsohne deutlich: Dass nämlich zwischen K dem Anspruch, möglichst jedes Kind oder jeden Jugendlichen individuell zu fördern, ihr Begabungspotential zu entfalten und (in der Gesellschaft akzeptierte) individuelle Neigungen weiter zu entwickeln und

224

K der Realität (sehr effiziente Mechanismen der Auslese nach formalen/funktionalen Gesichtspunkten) ein krasser und nicht legitimierbarer Widerspruch besteht, dessen Überwindung auch nach den dazu unmissverständlich erbrachten Erkenntnissen aus PISA 2000 und 2003 noch immer in weiter Ferne liegt. Die skizzierten Selektionsmechanismen kamen sicherlich nicht aus böser Absicht zustande, sondern sind vielmehr als eine der Konsequenzen aus der gegliederten Struktur des Bildungswesens zu verstehen: Wer gehalten ist, Schüler/innen auf verschiedene Schulformen zu verteilen, muss die „Tombola“ nach bestimmten formalen Kriterien organisieren. So kommt es, dass in alltäglicher Anwendung dieser „praktischen“ Regelungen nicht mehr das (in Sonntagsreden stets betonte) Wohl und Interesse des Kindes/Jugendlichen im Vordergrund steht, sondern das Bemühen, Schule – so wie sie eben ist – funktionsfähig zu halten (dabei stören Schüler/innen, die – aus welchen Gründen auch immer – ein vorgegebenes Leistungsniveau nicht erreichen, die unterschiedliche Probleme „mit in die Schule“ bringen, verhaltensauffällig sind usw.) K Dabei ist die „Schuld“ an der seit vielen Jahren bekannten (und dennoch weiter anhaltenden) Misere nicht bei den mangelhaft ausgestatteten Schulen allein und auch in nur geringem Maße bei der Lehrerschaft zu suchen (diese sind z.B. für die Defizite in ihrer Ausbildung nicht verantwortlich) – die Ursachen liegen überwiegend in fehlenden „Unterstützungssystemen“ und nicht vorhandenen (frühzeitige Intervention durch gezielte, intensive Förderung in Kleingruppen bei sich abzeichnenden/auftretenden Leistungsproblemen, Schulsozialarbeit usw.). Diese sind nicht kostenlos zu haben – von daher wiegen die klaren Versäumnisse in der Vergangenheit in Zeiten leeren Kassen umso schwerer. Verzichten auf diese Unterstützungssysteme kann man dennoch nicht. Neben den an dieser Stelle nur am Rande anzusprechenden, überwiegend negativen Auswirkungen auf die „Kunden“ der Bildungseinrichtung Schule, führen die oben skizzierten Selektionsmechanismen zu durchaus bedenklichen Zusatzkosten im Schulwesen (Klassenwiederholungen so vieler Schüler/innen kosten durchaus „richtig Geld“). Zusätzlich bewir,ken sie einen weiteren, sehr besorgniserregenden Effekt: Den der rigiden sozialen Auslese im Blick auf die z.T. extrem unterschiedlich ausgeprägte Bildungsbeteiligung verschiedener Bevölkerungsschichten (vgl. dazu das Kapitel „8.1 Selektion in Schule abbauen – Begabungspotentiale besser nutzen“ im Schwerpunktthema dieses Berichtes).

225

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Empfehlungen der Arbeitskammer K Auf die im Saarland erforderliche Einleitung einer weiteren Phase der „Bildungsexpansion“ hat die Arbeitskammer bereits an anderer Stelle hingewiesen. Diese muss Verbesserungen in den einzelnen Schulstandorten selbst, aber auch strukturelle Veränderungen zum Ziel haben. Das Motto dabei lautet: Soviel integrative Elemente wie möglich (realisierbar), soviel „differenzierende“ Elemente wie erforderlich. Damit können nicht zuletzt die Bedingungen dafür verbessert werden, bislang „bildungsferneren“ Bevölkerungsschichten größere Bildungschancen einzuräumen. K Dazu gehört – wie bereits im Vorjahresbericht ausführlicher dargestellt – die Aufrechterhaltung eines ausgewogenen Bildungsangebotes in den ländlichen Regionen des Saarlandes. Dies muss auch bei weiter rückläufigen Schülerzahlen durch die im Schulordnungsgesetz vorgesehene Möglichkeit der Zweizügigkeit und zusätzliche Gesamtschul-Standorte sichergestellt werden. K Auch der forcierte Ausbau nachmittäglicher Betreuungsangebote kann seinen Beitrag im Blick auf einen Abbau bestehender Bildungsbenachteiligung leisten. Dabei ist das Angebot hin in die Richtung „klassische Ganztagsschule“ weiterzuentwickeln: „Schüler-Aufbewahrung“ am Nachmittag kommt den heutigen Erfordernissen nur sehr begrenzt entgegen. An dieser Stelle sei in gebotener Kürze an die Diskussion „FöderalismusReform“ im Bereich „Bildung/Wissenschaft“ und die damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen Bund/Länder erinnert. Primär stellt sich dabei die Frage, ob denn die alleinige Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer für schulische Allgemeinbildung tatsächlich noch zeitgemäß erscheint (an dieser Stelle sollte man sich noch einmal den im Februar 1978 von der damaligen Bundesregierung veröffentlichten „Mängel-Bericht“ zur Situation im föderativen Bildungssystem vornehmen): Einmal abgesehen von differierenden schulischen Strukturen und Inhalten (siehe etwa Fremdsprachenunterricht, Fremdsprachenfolge...) – was wäre von einer eventuell eintretenden „Kleinstaaterei“ hinsichtlich gegenseitiger Anerkennung von Schulabschlüssen und Zugangs-Berechtigungen zu halten, wenn gerade in diesen Fragen andererseits im Hochschulbereich eine europaweite Harmonisierung angestrebt wird?2 Sekundär – aber in der Praxis wohl eher vorrangig – tritt die Frage nach den Finanzierungsmöglichkeiten oder -grenzen auf. An der Thematik „Ausbau der Ganztagsbetreuung“ wird die hier u. U. aufkommende problematische Situation der „armen“ Bundesländer sichtbar – zu denen bekannt-

226

lich auch das Saarland zählt. Ohne die aus Berlin erhaltenen Mittel („IZZB“) dürfte man hier getrost davon ausgehen, dass sich bezüglich der vorher oft beklagten (Mangel-)Situation wohl nur marginale Veränderungen zum Besseren eingestellt hätten. So ist immerhin ein (ausbaufähiger) Anfang gemacht, dessen finanzielle Kosten das Saarland alleine nicht hätte aufbringen können. K Die Praxis der Klassenwiederholungen sollte stark eingeschränkt werden. Völlig verzichten kann man darauf im Bereich des Bildungsganges mit der Abschlussqualifikation „Hauptschulabschluss“ an den Erweiterten Realschulen. Nach den der Arbeitskammer dazu vorliegenden Informationen bewirkt dieser Vorgang dort eher Frustration und anschließende Aggression – er bringt weder für den/die Schüler/in, noch für die Klassengemeinschaft oder die Schule Vorteile. K Im Rahmen gesetzlich gegebener (oder verwaltungstechnischer) Möglichkeiten erscheint es sinnvoll und geboten, hinsichtlich der – vom Familieneinkommen abhängigen – Erstattung von Schulbuchkosten auf Antrag („Schülerförderungsgesetz“) nach alternativen Lösungen zu suchen. Entweder sollte die Schule selbst den Bedarf insgesamt feststellen und dann die erforderlichen Bücher/Medien in Eigenverantwortung anschaffen, um sie den in Frage kommenden Schüler/innen zur Verfügung zu stellen. Oder aber, es sind geeignete, andere Wege zu beschreiten, die garantieren, dass die gewährten Hilfen auch den Schüler/innen selbst zugute kommen. Sicherlich ist hier nicht von generellem Missbrauch oder einer Vielzahl einzelner Missbrauchsfälle auszugehen; doch kommt es in Schulen gelegentlich vor, dass sich Schulleitung oder Klassenlehrer/in um diese Angelegenheiten kümmern, ohne den angestrebten „positiven Effekt“ zu erreichen (das betroffene Kind kommt auch nach Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Buchbeschaffung weiterhin in die Schule, ohne die betreffenden Bücher zu Hause tatsächlich auch erhalten zu haben).

1

Vgl.: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 / Reihe 1 „Bildung und Kultur“ – Allgemein bildende Schulen Schuljahr 2004/05; Wiesbaden, September 2005, S. 82

2 Vgl.: Bericht der Bundesregierung über die Strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems. Deutscher Bundestag, Drucksache 8/1551 vom 23.02.78.

227

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

4.1.2 Schulabschlüsse: Verfehlter Hauptschulabschluss weniger häufig; Stagnation bei höherwertigeren Abschlüssen Die nach dem Besuch des allgemein bildenden Schulsystems erworbenen Abschlüsse leisten nicht nur einen Beitrag zur Qualifizierung der nachwachsenden Generation; sie dienen hinsichtlich ihrer Art und Anzahl zugleich als Kriterium zur Beurteilung des Schulwesens selbst: Nicht allein der erbrachte oder auch ausgebliebene schulische Erfolg der Entlassschüler/innen steht demnach zur Debatte – vielmehr ist auch nach der positiven oder negativen Erfolgsbilanz der Schule selbst zu fragen. Die dazu bundesweit aktuell veröffentlichten Zahlen beschreiben die Situation am Ende des Schuljahres 2003/04 (vgl. Tabelle „Schulentlassene im Schuljahr 2003/2004 mit/ohne Abschluss“).

Zahl der Entlassschüler/innen: gegenläufige Ost-West-Trends Im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahreswerten wird hier zunächst ein gegenläufiger Trend hinsichtlich der alten und neuen Bundesländer deutlich: K Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen ist in den „West-Ländern“ noch immer überwiegend im Anstieg begriffen – in den „Ost-Ländern“ dagegen zeigen die Werte mehrheitlich nach unten. So etwa verließen 2003/04 in Bremen annähernd acht Prozent mehr Jugendliche das allgemein bildende Schulsystem als im Jahr zuvor (Schleswig-Holstein = 5,4 Prozent; Hessen = 4,7 Prozent; Hamburg = 4,0 Prozent; Nordrhein-Westfalen = 3,6 Prozent; Baden-Württemberg = 2,0 Prozent; Bayern = 1,7 Prozent; Rheinland-Pfalz = 0,8 Prozent). In Berlin ist mit 0,4 Prozent der geringste Anstieg zu verzeichnen. Die einzige Ausnahme im Reigen der alten Bundesländer stellt das Saarland dar (Verringerung der Absolventenzahl um 1,6 Prozent). K In den neuen Ländern stellte sich der stärkste prozentuale Rückgang mit 4,5 Punkten in Thüringen ein (Mecklenburg-Vorpommern = - 3,1; Sachsen = - 2,6; Sachsen-Anhalt = - 0,6). Hier lautet die Ausnahme „Brandenburg“ mit einem Zuwachs um 2,5 Prozentpunkte.

228

229

986.317

Bund:

82.212

8.738 11.800 4.019 3.268 786 1.785 5.639 2.453 8.776 14.408 3.709 998 5.152 4.864 3.030 2.787 8,3

7,1 8,5 10,3 8,8 10,0 11,3 8,6 9,8 7,5 6,9 8,0 8,9 9,4 13,8 9,8 8,8 246.237

40.840 47.360 8.692 6.774 1.743 3.983 16.824 4.575 22.647 46.511 14.199 3.890 6.996 4.330 10.943 5.930 25,0

33,2 34,1 22,2 18,3 22,2 25,2 25,8 18,2 19,5 22,4 30,8 34,6 12,7 12,3 35,5 18,7 419.790

48.409 53.691 14.041 15.989 3.230 4.761 25.210 12.178 64.360 86.601 17.095 3.820 28.911 17.176 10.147 14.171 42,6

39,4 38,6 35,9 43,2 41,1 30,2 38,6 48,5 55,3 41,6 37,1 34,0 52,6 48,7 32,9 44,6

Mit RS-Abschluss abs. vH

11.683

303 39 0 35 11 291 880 235 1.619 6.735 605 74 0 429 427 0 1,2

0,2 0,0 0,0 0,1 0,1 1,8 1,3 0,9 1,4 3,2 1,3 0,6 0,0 1,2 1,4 0,0

Mit FH-Reife abs. vH

226.395

24.578 26.046 12.327 10.929 2.079 4.965 16.696 5.679 18.942 53.733 10.451 2.462 13.929 8.460 6.249 8.870

22,9

20,0 18,7 31,5 29,5 26,5 31,4 25,6 22,6 16,3 25,8 22,7 21,9 25,3 24,0 20,3 27,9

Mit AH-Reife abs. vH

Bildung und Qualifizierung

1) Quelle: Statistisches Bundesamt: „Bildung und Kultur“, Fachserie 11, Reihe 1, „Allgemein bildende Schulen“, Wiesbaden, 19.09.2005 *) Die Zahlenangaben für 2003/04 aus dem Bundesland Niedersachsen beinhalten zusätzlich die Zahlen der Übergänger/innen in die Sekundarstufe II. Damit steigt die für 2003/04 statistisch ausgewiesene Anzahl der Entlassschüler/innen nicht unerheblich - und zugleich „überproportional“ im Vergleich zu den übrigen Ländern - an. Gleichzeitig reduzieren sich so die Angaben zu „Mit FH-Reife“ und „Mit-AH-Reife“, während „Mit RS-Abschluss“ ansteigt. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zum Vorjahreswert aus Niedersachsen ist so ebenso wenig gegeben wie der Vergleich mit den anderen Bundesländern. Abkürzungen: HS-Abschluss = Hauptschulabschluss RS-Abschluss = Realschul-Abschluss FH-Reife = Fachhochschul-Reife Arbeitskammer AH-Reife = Allgemeine Hochschulreife

122.868 138.936 39.079 36.995 7.849 15.785 65.249 25.120 116.344 207.988 46.059 11.244 54.988 35.259 30.796 31.758

Mit HS-Abschluss abs. vH

Schulentlassene im Schuljahr 2003/2004 mit/ohne Abschluss1)

Insgesamt Ohne HS-Abschluss abs. vH

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Land

Tabelle 1

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Zurückgehende Quote beim verfehlten Hauptschulabschluss Eine nähere Betrachtung der Entlasschüler-Quote „ohne Hauptschulabschluss“ sowie der einzelnen Qualifikationsniveaus erbringt folgendes Bild: K Ohne Hauptschulabschluss beendeten 2003/04 im Saarland 998 Schüler/innen ihre Schullaufbahn. Dies entspricht einem Anteil von 8,9 Prozent (Vorjahr = 9,1 Prozent) und bedeutet somit eine Verbesserung gegenüber der Situation im Schuljahr zuvor. Auf mittlere Sicht fällt die Senkung der Quote „ohne Hauptschulabschluss“ noch deutlicher aus, da sich dieser Wert über viele Jahre hinweg auf dem 10-Prozent-Niveau bewegte bzw. dieses gelegentlich überstieg. Im Ländervergleich kann unser Bundesland jedoch auch mit diesem „intern“ beachtlichen Ergebnis keine Verbesserung erzielen, da in einer Reihe der übrigen Länder ebenfalls positive Entwicklungen eingetreten sind: So kommt es, dass der hier im Vorjahr eingenommene Rang 5 zu Position 9 auf der Skala wechselt. Platz 1 belegt – wie seit einer Reihe von Jahren – Nordrhein-Westfalen (6,9 Prozent der Entlassschüler/innen blieben dort ohne Hauptschulabschluss); das Schlusslicht im Länderranking bildet Sachsen-Anhalt mit dem bedenklich hohen Wert von 13,8 Prozent. K Die Quote der Absolventinnen und Absolventen mit Hauptschulabschluss belief sich im Saarland auf 34,6 Prozent (höchster Wert in Schleswig-Holstein = 35,5; niedrigster in Sachsen-Anhalt = 12,3 Prozent). Damit „produziert“ das saarländische Schulwesen im Bereich Allgemeinbildung bundesweit den zweithöchsten Anteil beim Hauptschulabschluss. So erfreulich es einerseits ist, dass die (über viele Jahre hinweg noch höhere, aber auch jetzt noch zu hohe) Quote von Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss gesenkt werden konnte, muss andererseits der im Ländervergleich doch recht breite Sockel von annähernd 35 Prozent in der Sparte „Hauptschulabschluss“ auch kritisch betrachtet werden: Die übrigen Länder können einen – teils deutlich – größeren Anteil an „höherwertigen“ Schulabschlüssen in Form von mittlerem Bildungsabschluss und/oder allgemeiner Hochschulreife vorweisen.

Stagnierende Quoten bei „mittlerem Abschluss“ und „Abitur“ K Mit Realschulabschluss verließen 34 Prozent der saarländischen Entlassschüler/innen ihre Schule; dies bedeutet – wie schon im Vorjahr – Rang 14 im Ländervergleich. Dieser Rangplatz wird gehalten, obwohl der Vorjahreswert mit 34,4 Prozent noch 0,4 Punkte besser ausgefallen war. Der damit eingetretene leichte Rückgang dieser Quote erscheint insbesondere angesichts der in den übrigen Ländern mehrheitlich eingetretenen

230

Aufwärtsentwicklungen bedenklich: Hält diese Abwärtsbewegung im Saarland an, steigt die Gefahr, den Anschluss an die anderen Länder zu verlieren. Denn wesentlich höhere Werte erreichen hier zunächst einmal die „neuen“ Bundesländer Sachsen (Rang 1 mit 52,6 Prozent), SachsenAnhalt (48,7 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (48,5 Prozent). Aber auch im Reigen der „alten“ Länder befinden sich etliche, die das Saarland locker überholen: So unter anderem Bremen (41,1 Prozent), Baden-Württemberg (39,4 Prozent), Bayern und Hessen (jeweils 38,6 Prozent). Auch das Nachbarland Rheinland-Pfalz (37,1 Prozent) liegt hier einige Prozentpunkte vor dem Saarland. Annähernd ebenso schwach wie der Saar-Wert fällt die entsprechende Quote in Hamburg mit 30,2 Prozent aus (Rang 16 und damit „rote Laterne“) – allerdings sorgt hier der hohe Anteil von Abiturientinnen und Abiturienten (31,4 Prozent) für einen deutlichen Ausgleich („Abi-Quote“ Saarland dagegen um 9,5 Prozentpunkte geringer!). K Im Segment „Allgemeine Hochschulreife“ gelangt das saarländische Schulwesen im Länder-Ranking mit einer Quote von 21,9 Prozent auf Rang 12 im Ländervergleich. Mit einem Schwund des Abi-Anteils an den Schulabschlüssen insgesamt um 0,1 Punkte ist gleichzeitig eine Abstufung um einen Rangplatz im Ländervergleich eingetreten. Dieses negativ zu wertende Ergebnis kumuliert sich mit der eher schwachen Positionierung im Segment „mit Realschulabschluss“ zu einer durchaus besorgniserregenden Trendaussage: Das Saarland verliert bei den höherwertigen Schulabschlüssen an Boden; das Qualifikationsniveau in der Bevölkerung nimmt demnach in der Tendenz eher ab als zu.

Saarland verliert bei ungünstiger Ausgangslage weiteren Rangplatz Mit den beiden skizzierten schwachen Teilergebnissen beim mittleren Bildungsabschluss sowie bei der Allgemeinen Hochschulreife kann das Gesamtergebnis selbstverständlich nicht besser ausfallen: K Wie die Übersicht „Anteil Entlass-Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife zusammen“ dokumentiert, erreicht das Saarland in der Summe dieser schulischen Qualifikationen nunmehr lediglich Rang 15 und damit den vorletzten Platz im Vergleich aller Bundesländer. Die noch im Vorjahr gegebene Position 14 wurde an Bayern verloren, das mit einem klaren Zugewinn um 1,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr und einem Gesamtergebnis von 57,3 Prozent am hier wortwörtlich „absteigenden Aufsteigerland“ Saarland vorbeigezogen ist (bei uns = Rückgang der Quote um 0,7 auf 56,5 Prozent).

231

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Tabelle 2

Anteil Entlass-Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife zusammen Land

Sachsen Sachsen-Anhalt Niedersachsen*) Brandenburg Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Bremen Berlin Hessen Hamburg Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Schleswig-Holstein

Quote in vH

Veränderung Vorjahr

Rang

Rang Vorjahr (2003/2004)1)

77,9 73,9 73,0 72,8 72,5 72,0 70,6 67,7 67,4 65,5 63,4 61,1 59,6 57,3 56,5 54,6

+ 0,5 vH + 0,3 vH + 7,9 vH + 0,7 vH + 1,9 vH + 1,1 vH + 0,5 vH - 1,7 vH + 1,3 vH + 1,2 vH + 0,6 vH + 1,3 vH - 0,1 vH + 1,1 vH - 0,7 vH + 0,2 vH

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

1 2 9*) 3 5 4 6 7 8 10 11 12 13 15 14 16

Summiert werden die jeweiligen Prozent-Quoten der drei Abschluss-Niveaus. *) Die Zahlenangaben für 2003/04 aus dem Bundesland Niedersachsen beinhalten zusätzlich die Zahlen der Übergänger/innen in die Sekundarstufe II. Damit steigt die für 2003/04 statistisch ausgewiesene Anzahl der Entlassschüler/innen nicht unerheblich - und zugleich überproportional im Vergleich zu den übrigen Ländern - an. Gleichzeitig reduzieren sich so die Angaben zu "Mit FH-Reife" und "Mit-AH-Reife", während "Mit RS-Abschluss" ansteigt. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zum Vorjahreswert aus Niedersachsen ist so ebenso wenig gegeben wie der Vergleich mit den anderen Bundesländern. Arbeitskammer

1)

Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die in dieser Tabelle ausgewiesenen Werte für Niedersachsen infolge einer abweichenden statistischen Berechnungsgrundlage im Jahr 2003/04 mit großer Zurückhaltung zu betrachten sind, geben dennoch alleine schon die in den alten Bundesländern mehrheitlich erreichten Werte von 60 Prozent bzw. deutlich darüber Anlass zu bildungspolitischer Sorge – und erfordern im Interesse der jetzt noch beschulten Kinder und Jugendlichen, aber auch im Blick auf die demographische und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes, energisches Gegenlenken.

Empfehlungen der Arbeitskammer zum Thema „Schulabschlüsse“ K Nicht nur nach Auffassung der Arbeitskammer kann angesichts der objektiv eingetretenen Negativentwicklung der Slogan nicht länger lauten „weiter so!“. Es gilt nunmehr, im allgemein bildenden Schulsystem die

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erforderlichen Verbesserungen rasch einzuleiten: Diese müssen einerseits die sich bereits positiv abzeichnende Entwicklung bei der Senkung des Entlassschüleranteils „ohne Hauptschulabschluss“ stützen – und andererseits eine deutlich bessere Quote bei mittlerem Bildungsabschluss und Abitur anstreben. Abschließend darf selbstverständlich folgender Hinweis nicht fehlen: Die Situation des Saarlandes hellt sich in dieser Frage im Rahmen des Ländervergleiches dadurch etwas auf, dass hier im Bereich der beruflichen Schulen in größerem Umfang als in etlichen der übrigen Bundesländer höherwertige Abschlüsse erworben werden, die das „Manko“ im allgemeinbildenden Bereich abschwächen. Dennoch kann diese Tatsache auf mittlere Sicht nicht über die skizzierten Problemstellungen hinweghelfen. K Dazu müssen nicht zuletzt die Rahmenbedingungen in den allgemein bildenden Schulen deutlich verbessert werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die Tatsache zu denken geben, dass die Arbeitskammer mit dieser Einschätzung nicht alleine steht, da sich etwa auch das Institut der Deutschen Wirtschaft im März 2006 (vgl. Meldung der Saarbrücker Zeitung vom 22.03.06) zum wiederholten Mal gehalten sah, schlechte Noten für die bildungspolitische Situation im Saarland zu erteilen („vorletzter Rangplatz“, „ungünstige Schüler-Lehrer-Relation“, „große Klassen“...).

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Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

4.1.3 „Impulsgeber“ Saarland: Integration statt Ausgrenzung – Zwanzig Jahre gemeinsamer Unterricht in Regelschulen Vor nunmehr 20 Jahren ist es im Saarland gelungen, einen beachtlichen – und bis heute nachhaltigen – Schritt in der Überwindung vordem bestehender Separationsmechanismen voranzukommen. Mit der gemeinsamen Unterrichtung und Erziehung behinderter und nicht behinderter Schüler/innen errichteten Regierung und Gesetzgeber eine weithin sichtbare „bildungspolitische Landmarke“ – mit der neuen Botschaft: Von Behinderung betroffene oder bedrohte Kinder und Jugendliche werden nicht mehr länger quasi „automatisch“ in speziell für sie geschaffene Sondereinrichtungen eingeschult oder überwiesen. Seit 1986 obliegt ihre Bildung als grundsätzlicher Auftrag auch den Regelschulen. Mit dieser veränderten pädagogischen Sichtweise setzte sich das Saarland damals an die „Spitze der bundesrepublikanischen Bewegung“ und galt hier einige Jahre als Vorbild innovativer Bildungspolitik. Rückblickend betrachtet, darf die eingeleitete Trendwende „weg von der Separation – hin zur Integration“ für bislang einige tausend betroffene Kinder/Jugendliche als wichtiges, positives Ereignis in ihrem Bildungs- und Lebensweg betrachtet werden. Diese Aussage hat auch dann Fortbestand, wenn an dieser Stelle – der Objektivität geschuldet – an die glücklicherweise wenigen Momente erinnert werden soll, in denen hoffnungsvoll begonnene Integrationsmaßnahmen scheiterten. Gleichzeitig war und ist die insgesamt als Erfolg zu bewertende integrative Unterrichtung mit ihren sich abwechselnden Phasen auf- oder abwärtsgerichteter Entwicklungen ein wissenschaftlich interessanter Modellfall der „Implementation“ nicht nur an der Oberfläche bleibender, sondern nachhaltiger Bildungsreform.

Zahlreiche Anläufe und Initiativen – viele „Mütter und Väter“ Bereits Ende der 1960er-Jahre wuchsen – nicht nur, aber auch im Saarland – bei Experten/innen, in Teilen der Lehrerschaft sowie in Institutionen Zweifel an einer bis dahin kaum kritisch bzw. mittels wissenschaftlicher Instrumentarien hinterfragten Praxis. Wie im übrigen Bundesgebiet galt für Kinder mit länger anhaltenden Problemen beim Lernen, erkennbaren intelligenz- und entwicklungsmäßigen, sozial oder körperlich gegebenen Beeinträchtigungen von vorne herein: Sie wurden nicht in die Regelschule (Grundschule) eingeschult bzw. später aus dieser „ausgesondert“ und weiter in spe-

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ziellen Einrichtungen betreut. Die zunehmende Hinterfragung dieser (vermeintlich im Interesse des Kindes liegenden) bedenkenlos geübten Praxis führten unter anderem zur Erkenntnis, dass sich K zwischen „programmatischer“ Absicht (Entlastung betroffener Kinder mittels temporärer Betreuung und Förderung in der besser ausgestatteten Sonderschule mit späterer Wiedereingliederung ins Regelschulsystem) und den tatsächlichen Gegebenheiten K einer zahlenmäßig zu vernachlässigenden Quote tatsächlich erfolgender Rücküberweisungen an die vordem besuchte Regelschulform (d.h.: dauerhafter Verbleib in der Sondereinrichtung) ein unübersehbarer, breiter und unschöner Graben auftat. Zudem kam die Einsicht, dass Kinder aus sozial schwächeren Bevölkerungsschichten (später auch aus „Ausländerfamilien“) weit häufiger in eine Sonderschule für Lernbehinderte wechselten als ihre Alterskollegen/innen aus „betuchten Schichten“ (bzw. aus Elternhäusern ohne „Migrationshintergrund“). Mit die ersten Initiativen, die auf eine Veränderung des damals geltenden Automatismus „Behinderung bzw. auffällige Schulleistungsdefizite“ + „Feststellung Sonderschulbedürftigkeit“ + „Einweisung in Sonderschule“ drängten, kamen aus der Lehrerschaft selbst (besonders zu erwähnen: die Fachgruppe Sonderschulen der GEW).1 K Auch die Arbeitskammer des Saarlandes plädierte schon Ende der 70erJahren im Rahmen einer Grundschulreform (u.a. Klassenfrequenzen in den beiden ersten Schuljahren unter 20 sowie Ganztagsschulversuche) für mehr „Arbeitsmethoden ... die sich gezielt an diejenigen Schüler wenden, die infolge bestimmter Verhaltensauffälligkeiten oder anderer Faktoren besonders von Selektion bedroht sind ... Ebenso ist eine verstärkte Kooperation zwischen Sonderschulen und Grundschulen denkbar, die schuladministrative Schritte (Einweisung in Sonderschule) zum Teil überflüssig machen könnte ...“2 K Im Jahr 1981 befürwortete sie einen Schulversuch mit dem vom Deutschen Bildungsrat bereits 1973 empfohlenen Modell des kooperativen Schulzentrums aus Schule für Behinderte und allgemeiner Schule – als Schritt hin zur Integration behinderter Kinder ins Regelschulsystem. Unter der Überschrift „Schulen für Behinderte – Forderung nach Integration noch unerfüllt“ war festzuhalten: „Wiedereingliederungen ... bleiben extreme Ausnahmeerscheinungen. In den vorherigen beiden Schul-

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jahren lag die Quote der Zurücküberweisung von Sonderschülern an die Hauptschule unter der 0,5 vH-Marke“ (1979/80 z.B.: 21 Fälle absolut bzw. 0,34 vH aller Sonderschüler). Zusätzliche Kritik provozierte die Tatsache, „dass es innerhalb des Sonderschulsystems ganz eindeutig nicht gelingt, wenigstens einem nennenswerten Teil der Schüler eine Qualifikation in Form des Hauptschulabschlusses zu vermitteln.“3 K Beim Ende 1983 vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Schulrechts empfahl die Arbeitskammer eine Erweiterung des § 4 im Schulordnungsgesetz dahingehend, „daß künftig eine verstärkte Kooperation zwischen Sonderschulen und Regelschulformen angestrebt wird (unter anderem beispielsweise Einsatz von Sonderpädagogen in der Grundschule). Damit könnte der aktuellen Diskussion über die Integration Behinderter und der Forderung nach gemeinsamen Lernerfahrungen behinderter und nicht behinderter Schüler deutlicher als bisher Rechnung getragen werden.“ Zur Begründung führte die Kammer aus: „Die Veränderungen im Bereich der schulischen Betreuung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher in einigen europäischen Ländern haben auch in der Bundesrepublik zu einer verstärkten Diskussion über die Integration behinderter Schüler in das Regelschulsystem geführt. Mittlerweile existieren auf Bundesebene etwa 100 verschiedene Schulversuche, die in diesem Sinne neue Wege beschreiten wollen. Im Saarland sind der Arbeitskammer keine entsprechenden Versuche bekannt. Ebenso fehlen Hinweise darauf, daß unser Bundesland durch andere Maßnahmen Erfahrungen in dieser Frage sammelt.“ 4 Dass zwei Jahre später die Weichen im Saarland in eine andere Richtung gestellt wurden, ist dem Engagement vieler Menschen zu verdanken – womit der spätere Erfolg hier sinnbildlich und zugleich tatsächlich „viele Mütter und Väter“ hat. Zwei Personen sind allerdings namentlich zu erwähnen: Prof. Dr. Diether Breitenbach und Prof. Dr. Alfred Sander. Mit unterschiedlichem Zugang zur Thematik konnten beide auf mehreren Handlungsebenen entscheidende Impulse geben (Alfred Sander als Professor für Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule – PH – sowie an der Universität des Saarlandes; Diether Breitenbach als Rektor der PH, Professor für Psychologie an der Universität des Saarlandes und späterer Bildungsminister). Am Rande sei erwähnt, dass erste Überlegungen dazu im Rahmen des früheren Kooperationsvertrages zwischen Arbeitskammer und Pädagogischer Hochschule entwickelt wurden. 5 In der „Realisierungsphase“ leisteten zudem verschiedene Arbeitsgruppen/ Kommissionen/Teams ihren Beitrag – insbesondere bei der Ausarbeitung der

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erforderlichen Empfehlungen und Richtlinien zu integrativer Erziehung und Unterrichtung (wobei auch Prof. Dr. Hans Meister eigens zu nennen ist, der maßgeblich an den Richtlinien zur gleichzeitig angestrebten Integration behinderter Kinder in Vorschuleinrichtungen mitgewirkt hat – die übrigens bis heute weniger durch politische und administrative Auseinandersetzungen gehemmt wurde als die schulische Integration). Bedeutsam war und bleibt die Rolle engagierter Eltern, die sich im Sinne alternativer schulischer Betreuungskonzepte für ihre Kinder engagier(t)en. Aus diesen anfangs als „Einzelkämpfer/innen“ auftretenden Personen entstand dann 1984 der Verein „Miteinander Leben Lernen (MLL)“, der bis heute als wesentliche Kraft im Sinne der Weiterentwicklung von Integration im Bildungswesen bezeichnet werden kann.

„Startschuss“ bereits 1985; gesetzliche Verankerung 1986 Mit dem 1985 der „Landesschulkonferenz“ vorgelegten Antrag auf Einrichtung eines Schulversuches zur gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nicht behinderter Kinder kann der „Startschuss“ in diesem neuen Handlungsfeld terminiert werden: Zum ersten Mal in der saarländischen Bildungsgeschichte besuchten im Schuljahr 1985/86 eine handvoll „lernbehinderte“ Kinder eine Regelschule. Das eigentliche „Gründungsjahr“ jedoch ist auf 1986 zu datieren: Anfang Juni wurde § 4 des saarländischen Schulordnungsgesetzes (SchOG) neu formuliert: Nun umfasste „der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schulen der Regelform grundsätzlich auch die behinderten Schüler“ – wobei sich diese neue Aufgabenstellung „im Rahmen der vorhandenen schulorganisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten“ bewegen sollte (musste). K Die damit geschaffene „Parallelität“ – z.T. wohl auch „Dualität“ – zwischen neu gegebenem Auftrag (Integration) und zugleich weiter fortbestehender Alternative bzw. Option (Separation) basiert auf den tradierten zusätzlichen Bestimmungen im neu gefassten Paragraphen: Für Schüler/innen, „die infolge ihrer körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Entwicklung in den Schulen der Regelform auch durch besondere Hilfen nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können...“ dienen weiterhin „besondere Schulen für Behinderte (Sonderschulen) oder Klassen (Unterrichtsgruppen)“. Gleiches behielt Geltung für Schüler/innen, die „durch ihr soziales Verhalten die Entwicklung ihrer Mitschüler erheblich hemmen oder stören.“ 6 Diese Zweigleisigkeit (das novellierte SchOG vom Juni 1986 sah neben dem Integrationsauftrag für Regelschulen den Fortbestand von 9 Sonderschul-

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formen vor: Blinde, Erziehungshilfe, Gehörlose, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Lernbehinderte, Schwerhörige, Sehbehinderte, Sprachbehinderte) hat sich bis in unsere Gegenwart hinein erhalten. Zumindest für den Förderschwerpunkt „Lernen“ gilt dabei zwischenzeitlich: Hier ist die Beibehaltung beider Möglichkeiten nach zwei Jahrzehnten erfolgreicher Praxis in Regelschulen ein nur noch mühsam nachzuvollziehendes Moment – und zugleich ein neuer, mahnender Hinweis (PISA lässt grüßen!) auf weiterhin wirksame „Trägheitskräfte“ im Bildungswesen. Rückblickend allerdings war diese Mitte der 80er-Jahre installierte „Parallelität“ eine (vorübergehend) notwendige, richtige Entscheidung. K Um dem neuen pädagogischen Ansatz die erforderliche „Nachhaltigkeit“ zu sichern, galt es zunächst einmal, die erwarteten positiven Ergebnisse zu produzieren und zu dokumentieren – mit denen gleichzeitig die nicht geringe Zahl von Skeptiker/innen in der (mehrheitlich konservativ orientierten) Lehrerschaft und in der Schuladministration überzeugt werden mussten. Davon abgesehen war selbstverständlich als „oberstes Gebot“ zu berücksichtigen, dass hier keine unausgereiften Experimente vollzogen wurden: Immerhin waren die bis dahin in Deutschland vorliegenden praktischen Erfahrungen von der Quantität her eher begrenzt (im Saarland fehlten sie völlig); die im Schulordnungsgesetz angekündigte spezielle Rechtsverordnung fehlte noch, die Informationsmöglichkeiten für die Eltern waren limitiert – und die an Integration interessierten Lehrer/innen verfügten noch nicht über hinreichende Möglichkeiten zur Weiterbildung in diesem neuen Handlungsfeld.

Integrationsverordnung von 1987 brachte enorme Fortschritte – allerdings mit wechselndem Tempo und Elan Viele noch offene Fragen konnten mit der 1987 verabschiedeten Rechtsverordnung („Integrationsverordnung“) präzise definiert und in schuladministrative Schritte „umgeformt“ werden. Die damals bundesweit vorbildliche saarländische Integrationsverordnung sah vor: K Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes und bei dessen Notwendigkeit anschließende Entscheidung der/des Erziehungsberechtigten, ob das Kind seine Schullaufbahn im Rahmen einer Sonderschulbetreuung oder in Form integrativen Unterrichtes fortsetzen soll (im letzteren Fall: Stellung eines Antrages auf Integration);

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K freiwillige Entscheidung der beteiligten Personen (Eltern/Lehrkräfte) und Einrichtungen (Schule) zur Unterrichtung eines behinderten Kindes/Jugendlichen in einer Regelschule; K Förderausschüsse (mindestens einzuberufen alle zwei Jahre) zur Beratung anstehender Fragen/Vorbereitung der Entscheidung; K Kind-/Umfeld-Diagnose als Instrument zur Einschätzung/Überprüfung der wahrscheinlich gegebenen Erfolgschancen (im Blick auf die Erfordernisse des betroffenen Kindes) bei der Einrichtung einer Integrationsmaßnahme. Die darauf folgende Phase der raschen quantitativen und qualitativen Aufwärtsentwicklung der Integrationsmaßnahmen hat die Arbeitskammer in ihren jährlich erscheinenden Berichten ebenso beschrieben wie das später einsetzende „Auf und Ab“. Von diesen unterschiedlichen Entwicklungsphasen legen u.a. die jeweils gewählten Überschriften und Zwischenüberschriften Zeugnis ab: Im Jahr des zwanzigjährigen Bestehens darf dazu folgende kleine Auswahl präsentiert werden – als „rückblickende Einblicke“ in die jeweilige Befindlichkeit: 7 1987: „Integration behinderter Kinder in Regelschulen weiter fördern.“ 1989: „Erfahrungen mit schulischer Integration sprechen für Ausweitung der Maßnahmen.“ 1992: „Integration in allen Regionen, vielen Behinderungsarten und Schulformen“; (gleichzeitig aber auch) „‚Einfrieren’ der Integrationsmaßnahmen: fragwürdige Sparmaßnahme und bildungspolitische Fehlentscheidung.“ 1993: „Schulische Integration im Saarland: konzeptionell durchdacht und vorbereitet ... mit rascher quantitativer Aufwärtsentwicklung.“ 1994: „Eher ‚krisenhafte’ Entwicklungsphase ... Blockierte Kommunikationswege erschweren erforderlichen Dialog.“ 1995: „Problematische Entwicklungsphase überwinden ... Anzeichen für eine Neuorientierung.“ 1996: „Integrationspolitik: Weiterentwicklung erkennbar.“ 1999: „Integrationspolitik erneut im ‚Wechselbad’.“ 2003: „Integrationspolitik: Zwischenetappe von der Separation zur Inklusion?!“ 2005: „Integrationspolitik: quantitativ weiter aufwärts, qualitativ eher stagnierend.“

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Die dazugehörenden quantitativen und qualitativen Entwicklungslinien im Bereich des gemeinsamen Unterrichtes können grob skizziert wie folgt zusammengefasst werden: K Aus den anfänglich (1986) rund 30 Integrationsmaßnahmen entstand bereits zum Zeitpunkt 1990 die zehnfache Anzahl (325 Maßnahmen); K Im Jahr 1991 verringerte sich das Tempo enorm: Mit einem minimalen Zuwachs (lediglich zwei weiteren Maßnahmen) folgte nun das „Tal der Stagnation“. Offizielle Begründung: Das „Einfrieren“ des zahlenmäßigen Bestandes an Integrationsmaßnahmen war Folge der schon damals dramatischen Haushaltslage des Landes (und der daraus resultierenden unzureichenden Zahl neu eingestellter Lehrer/innen). „Einfrieren“ war jedoch zugleich – „nomen est omen“ – zutreffend für die sich einstellenden klimatischen Veränderungen: Die vordem recht reibungslose Zusammenarbeit zwischen Integrationsbefürwortern/innen einerseits und dem Bildungsministerium andererseits kam ins Stocken (Randbemerkung: Prof. Dr. Breitenbach war ab 1990 nicht mehr für Schulpolitik zuständig). So etwa wuchs die Zahl erfolglos gestellter Anträge auf Integration. Negativ vervollständigt wurde das Bild durch interpretationsbedürftige Anweisungen und fragwürdige Handlungen aus dem Fachressort selbst (z.B. befremdlich anmutende Zeugnisformulare). K Im Jahr 1994 schließlich konstatierte die Arbeitskammer „eine krisenhafte Situation“, einmündend in die Frage, ob denn die Landesregierung weiterhin ihre selbst formulierten bildungspolitischen Grundsätze verfolge. Zeitgleich war eine faktisch nur noch rudimentär existierende Kommunikation zwischen Ministerium und Integrationsbefürwortern feststellbar (Beispiel: BLK-Projekt Förderzentren). K Schon 1995 (Diether Breitenbach war erneut für Bildung zuständig) steht rückblickend für die Wiederbelebung von Kommunikation und Kontakt zwischen Fachressort und Integrationsanhänger/innen. Ihren quantitativen Niederschlag fand dieses „Tauwetter“ in einer deutlichen Ausweitung der Integrationsmaßnahmen (1994 = 433, 1995 = 545, 1996 = 648; 1997 = 785). Im Jahr 1996 schließlich konnte ein positives Fazit hinsichtlich des ersten Jahrzehnts „Integrationspraxis“ gezogen werden. Positiv auch der „Landesbericht der IntegrationsforscherInnen“, die u.a. das Verhältnis „eingereichte Integrationsanträge zu positiven/negativen Entscheidungen“ begrüßten (positiv entschieden wurden 95 Anträge; abgelehnt nur einer). 8

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SB 141 157 172 210 240 286 277 304 327 380 426 455 457 451

MZG 48 60 55 84 109 150 175 160 172 155 170 176 166 165

SP 41 47 45 56 63 69 77 76 93 103 113 142 141 159

WND 35 40 42 46 50 65 64 69 78 87 110 133 126 130

Summe 388/346 416/387 433/395 545/509 648/607 785/743 799/767 883/850 973/935 1026/983 1170/1119 1287/1226 1330/1261 1381/1310

GS 245 235 232 270 310 393 382 403 484 494 551 599 638 671

HS 58 73 76 106 117 111 83 54 21 8 7 7 5 -

Integrationsmaßnahmen im Saarland 1992 bis 20051

nach Regionen NK SLS 42 81 38 74 46 73 55 94 71 115 79 136 88 118 144 130 159 144 147 154 164 187 184 197 155 211 (+74) 146 211 (+119)

nach Schulformen (E)RS GYM 14*) 4 30*) 4 28*) 0 38*) 1 60*) 2 94*) 4 135*) 7 211*) 8 258*) 9 287 14 325*) 16 347*) 19 350 20 358 19 IGS 54 59 87 123 151 177 186 204 200 220 270 312 313 328

BBZ 2 2 1 3 3 3 3 2 0 0 0 3 4 5

SO 11 13 9 4 5 3 3 1 1 2 1 0 0 0

1

Abkürzungen: SB = Stadtverband Saarbrücken MZG = Kreis Merzig-Wadern NK = Kreis Neunkirchen SLS = Kreis Saarlouis SP = Saarpfalz Kreis WND = Kreis St. Wendel GS = Grundschule HS = Hauptschule (E)RS = (Erweiterte) Realschule GYM = Gymnasium IGS = Gesamtschule BBZ = Berufsbildungszentrum SO = Kooperation Sonderschule/Regelschule

2001: 1 Nennung „Sekundarschule“, 0 „Realschule“ 287 „Erweiterte Realschule“. 2002: 1 Nennung „Sekundarschule“, 1 „Realschule“ 323 „Erweiterte Realschule“ 2003: 1 Nennung „Sekundarschule“, 1 „Realschule“ 345 „Erweiterte Realschule“ 2004: 1 Nennung „Realschule“, 349 „Erweiterte Realschule“ 2005: „Realschule“ und „Sekundarschule“ ausgelaufen

Bildung und Qualifizierung

Einschließlich 7 Nennungen im Bereich „Sekundarschule“ 22 Nennungen „Sekundarschule“, 8 „Realschule“ 23 Nennungen „Sekundarschule“, 5 „Realschule“ 33 Nennungen „Sekundarschule“, 5 „Realschule“ 56 Nennungen „Sekundarschule“, 4 „Realschule“ 58 Nennungen „Sekundarschule“, 2 „Realschule“ 43 Nennungen i.d. Schulf. „Erweiterte Realschule“ 1998: 41 Nennungen „Sekundarschule“, 1 „Realschule“ 93 „Erweiterte Realschule“ 1999: 22 Nennungen „Sekundarschule“, 1 „Realschule“ 188 Nennungen „Erweiterte Realschule“ 2000: 10 Nennungen „Sekundarschule“, 1 „Realschule“ 247 „Erweiterte Realschule“.

*)1992: 1993: 1994: 1995: 1996: 1997:

In den für 2001 aufgelisteten 1026 Integrationsmaßnahmen ist ein Anteil von 43 Schüler/innen in integrativen Sprachförderungen (Grundschulen) enthalten. Diese in den Vorjahresangaben nicht berücksichtigten Fälle subtrahiert, bleibt eine Zahl von 983 Schüler/innen in Integrationsmaßnahmen. Nur dieser Wert ist mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. Die Zahl der Schüler/innen in den erwähnten Sprachförderklassen belief sich 1993 auf 29 (1994=38; 1995=36; 1996=41; 1997=42; 1998=32; 1999=33;2000=38, 2001 = 43 und 2002 = 51; 2003 = 61; 2004 = 69; 2005 = 71). Zur zahlenmäßigen Ermittlung der Integrationsmaßnahmen im engeren Sinne sind davon wiederum jeweils die unter der Rubrik "SO" geführten Zahlen zu subtrahieren, da es sich hier um eine nicht näher bestimmbare Kooperation zwischen Sonder- und Regelschule handelt. 2 Zahlen in Klammern bei Angaben zu SLS: 74 bzw. 119 Schüler/innen in Sonderpädagogischen Förderzentren Lebach (Sehen+Hören).

Jahr 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 20042 2005

Tabelle 1

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

2006: Integration in allen Landesteilen, allen Schulformen und in allen Förderschwerpunkten Wie die Übersicht „Integrationsmaßnahmen im Saarland 1992 bis 2005“ dokumentiert, ist auch in der jüngeren Vergangenheit eine weitere quantitative Ausweitung des integrativen Unterrichtes zu verzeichnen (wobei die jährlichen Zuwachsraten etwas bescheidener ausfallen). K Der Blick auf die regionale Verteilung der Integrationsmaßnahmen zeigt, dass in allen Landkreisen und im Stadtverband eine beachtliche Zahl von Maßnahmen eingerichtet ist; präzisere Auskünfte zur „Integrationsdichte“ könnten dabei über Relationen („Bevölkerungsdichte“ zu „Schülerzahlen“ zu „Integrationsmaßnahmen“) gewonnen werden (z.B. fällt auf, dass der bevölkerungsstärkere Landkreis Neunkirchen weniger Maßnahmen aufweist als der dünner besiedelte Kreis Merzig-Wadern). Die Suche nach den entsprechenden Ursachen könnte dann Hinweise auf eventuell vorhandene „regionalspezifische Hemm- oder Förderfaktoren“ liefern. K Alle Regelschulformen beteiligen sich an Integration. Rang 1 nimmt dabei noch immer die Grundschule ein (im Jahr 2005 mehr als 670 Integrationsmaßnahmen); als besonders „integrationsfreundlich“ – gemessen an ihrer Schülerzahl insgesamt – darf nach wie vor die Gesamtschule gelten (328 Maßnahmen). Deutlich zugenommen hat aber auch die Anzahl integrativ unterrichteter Kinder an der Erweiterten Realschule (358 Schüler/innen). K Obwohl in jüngster Vergangenheit immerhin ein erkennbarer prozentualer Zuwachs zu erkennen ist, bleiben die Zahlenangaben für den Bereich der Berufsbildungszentren auch zwanzig Jahre nach dem Beginn der Integrationspolitik im Saarland ernüchternd. So gilt bedauerlicherweise auch heute noch: Integrativer Unterricht ist bislang eine vorzugsweise auf die allgemein bildenden Schulen begrenzte Angelegenheit. K Die Tabelle „Integrationsmaßnahmen nach Förderschwerpunkten“ lässt erkennen, dass der Bereich „Lernen“ – erwartungsgemäß – auch noch nach zwanzig Jahren die „Hitliste“ anführt (738 Nennungen; das bedeutet rund 56 Prozent der integrativ unterrichteten Kinder und Jugendlichen und entspricht so ungefähr der Relation der Förderschwerpunkte in Schulen für Behinderte). Rang 2 nimmt der Förderschwerpunkt „Sprache“ ein (180 Schüler/innen absolut – entsprechend ca. 14 Prozent) wobei die Sprachheilklassen an Grundschulen statistisch einbezogen werden, deren Zusammenarbeit mit der jeweiligen Grundschule sehr unterschiedlich verlaufen kann bzw. verläuft. In etwa gleichrangig fol-

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gen dann „Erziehungshilfe“ (bzw. soziale/emotionale Entwicklung) mit 117 sowie „Körperliche Entwicklung“ mit 115 Schüler/innen (jeweiliger Anteil an der Gesamtpopulation: annähernd 9 Prozent). Relativ stark vertreten ist auch „Hören“ (96 Nennungen), während Kinder/Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten „Sehen“ (37) und „Geistige Entwicklung“ (27) auffallend weniger häufig in Integrationsmaßnahmen vertreten sind; im letztgenannten Bereich stagniert dabei die Entwicklung sogar seit etlichen Jahren. Integrationsmaßnahmen nach Förderschwerpunkten1 Behinderungen/Jahr Geistige Entwicklung Körperliche Entwicklung Lernen Hören Sehen Sprache Soziale Entwicklung Mehrfachbehinderung Summe:

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 25 (3) 28 (1) 24 (1) 28 (2) 27 (1) 27 27 82 92 88 97 102 114 121 460 490 546 560 651 703 709 61 67 64 66 88 88 94 7 11 14 19 23 26 28 52 68 96 102 121 153 161 80 94 103 111 107 115 121 *) *) *) *) *) *) *) 767

850

935

2005 27 115 738 96 37 180 117 *)

983 1.119 1.226 1.261 1.310

Ohne Berücksichtigung von Schüler/innen in integrativen Sprachförderklassen. Die in Klammern aufgeführten Zahlen geben den Anteil der in Kooperation Sonderschule/Regelschule laufenden Maßnahmen an. Diese Kinder besuchen eine Sonderschule, die in einem nicht näher definierten Ausmaß mit einer Regelschule kooperiert. *) Nicht gesondert erfasst.

1

Demnach ist bezüglich der verschiedenartigen quantitativen Angaben (Zuwachs an Integrationsmaßnahmen, regionale Verteilung, Beteiligung der Schulformen sowie Förderschwerpunkte) ein Zwischenfazit mit der Benotung „gut bis zufriedenstellend“ zu ziehen. Als bedeutsamer Beurteilungsfaktor gilt dabei zudem das Verhältnis „integrativ unterrichtete Schüler/innen“ zu „in Sonderschulen unterrichtete Kinder/Jugendliche“: Hier liegt die Quote der Integrationsschüler/innen, gemessen an der Gesamtzahl „Kinder/Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ derzeit bei 26 Prozent (auch in jüngerer Vergangenheit mit einem leichten Aufwärtstrend versehen).

Auch im „Jubiläumsjahr“ gilt: Qualitative Aspekte stärker beachten Mitbegründet im Saarland und dann Ende der 80er Jahre „übertragen“ auf andere innovativ orientierte Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein) sieht sich „Integrativer Unterricht“ gegenwärtig wieder stärker hinterfragt und – vornehmlich außerhalb des Saarlandes – in veränderten politischen Konstellationen gegenwärtig weniger unterstützt. „Offiziell“ gilt dabei immer der Hinweis auf die Haushaltsproblematik als Begründung für anstehende

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Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

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Veränderungen (Zauberwort „Einsparungen“). Aus Sicht der politisch Verantwortlichen handelt es sich dabei um „notwenige Korrekturen“, aus Sicht der Integrationsanhänger/innen um „Einschränkungen“ oder gar „massive Verschlechterungen“ (siehe die aktuelle Auseinandersetzung um die Neuordnung der integrativen Regelklassen in Hamburg und die dazu von der GEW abgegebene Bewertung). K Im Saarland sind derzeit keine Anzeichen für grundlegende Veränderungen in diesem Politikbereich gegeben: Die Landesregierung folgt – wie schon über viele Jahre hinweg – ihrem Bekenntnis: Integration und Sonderschulwesen stehen als Bildungsangebote angeblich gleichrangig nebeneinander. Allerdings kann der „Integrative Sektor“ noch immer nur eingeschränkt „auf Antrag der/des Erziehungsberechtigten“ in Aktion treten – bleibt also zunächst abhängig von einer tatsächlich vollzogenen Antragstellung und dann von der Bewilligung beantragter Integrationsmaßnahmen. Nachdem gemeinsamer Unterricht nun aus schuladministrativer Perspektive heraus betrachtet über zwei Jahrzehnte hinweg seine „Funktionsfähigkeit“ grundsätzlich sowie im Einzelfall unter Beweis stellen konnte, darf an dieser Stelle auch im „Jubiläumsjahr“ auf verschiedene Problemstellungen hingewiesen werden, auf deren Beseitigung hinzuarbeiten ist. -

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Trotz anderslautender Richtlinien in der Integrationsverordnung muss in einzelnen Fällen noch immer davon ausgegangen werden, dass die Betreuung des integrativ unterrichteten Kindes außerhalb des Klassenraumes erfolgt. Dies kann in Ausnahmefällen und für kurze Zeit durchaus Sinn machen – wird aber zur fragwürdigen Angelegenheit, wenn man ständig so verfährt (Stichwort: „Kartenraum-Integration“). Angeblich infolge mangelnder personeller Ressourcen (zu wenig Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation) stehen für die einzelne Integrationsmaßnahme tendenziell zu wenig Förderstunden zur Verfügung. In Entscheidungsabläufen („Verwaltungshandeln“) hinsichtlich der Befürwortung/Ablehnung von Integrationsanträgen sowie gelegentlich auch im Blick auf den Einsatz von „Förderlehrer/innen“ herrscht ein zu geringes Maß an Transparenz. So etwa bleibt unklar, wie viele Eltern im Vorfeld einer u.U. zu beantragenden Integrationsmaßnahme mit welcher Zielrichtung beraten wurden (eher Richtung „integrativer Unterricht“ oder mehr Richtung „Sonderschule“). Auch nach zwanzigjähriger Integrationspraxis sehen sich insbesondere Lehrer/innen an weiterführenden Schulen (mehr Fachlehrerereinsatz, Differenzierung) gelegentlich unvermittelt einem „Integrationskind“ in

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der Klasse gegenüber – ohne dass sie sich in ihrer früheren Ausbildung oder in bisheriger Weiterbildung mit den Zielsetzungen und Modalitäten in diesem Handlungsfeld vertaut machen konnten. Die Lehrerfortbildungsinstitute (LPM und ILF) bieten kaum entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen in eher bescheidenem Umfang an (modulare Kursangebote mit eventuellen Zertifikatsabschlüssen existieren derzeit nicht). Lediglich für den Elementarbereich läuft hier ein Kurs für Sozialpädagogen/innen (Kooperation von UNI und Landesjugendamt). Forschung und Lehre zum Bereich „Integration/Sonderpädagogik“ sind an der Universität seit 2003 nicht mehr existent. Dies wiegt umso schwerer, als es im Saarland keine Studiengänge Lehramt Grundschule/Lehramt Sonderpädagogik gibt. Integrationsunterstützende Beratung ist damit nicht nur im wissenschaftlichen Bereich weniger geworden – auch im Blick auf die Eltern– und Lehrerschaft sind Mängel zu erkennen bzw. Verbesserungen möglich. Sehr zurückhaltend formuliert, lässt die Informationspolitik des Bildungsministeriums gegenüber den an Integration interessierten Eltern viele Wünsche offen (Information läuft eher nach dem Motto „... da gibt es auch noch ...“). Nach wie vor fehlt eine umfassendere Informationsschrift über Ziele, Verfahren und Inhalte integrativer Unterrichtung. Die integrationsbefürwortenden Lehrkräfte sehen sich seitens der Landesregierung in ihrem Engagement nur sehr spärlich bis gar nicht unterstützt. Verschiedene administrative Entscheidungen (nach Angaben der Integrationsanhänger auch beim Thema „Personal/Funktionsstellen“) scheinen geeignet, den gegenteiligen Eindruck zu stabilisieren.

Nach Einschätzung der Arbeitskammer wäre es ohne die Existenz des Vereines „Miteinander Leben Lernen“ für viele betroffene/interessierte Eltern wohl noch weitaus schwieriger, sich Informationen über die Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichtes zu besorgen. So entsteht (wie anhand der oben skizzierten zeitlichen Abläufe deutlich wird: nicht das erste Mal!) der Eindruck, die Landesregierung befürworte Existenz und Weiterentwicklung der Integrationsansätze nur noch halboder viertelherzig. Diese Haltung wäre nicht nur bedauerlich gegenüber der Praxis des integrativen Unterrichtes, den dort unterrichteten Schüler/innen und engagierten Lehrer/innen. Sie liefe darüber hinaus Gefahr, bildungspolitisch zu verkennen, dass in dieser Praxis Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des Schulwesens insgesamt vorhanden sind, die es zu nutzen gilt (u.a. Individualisierung des Unterrichtes, Aufbau eines „fördernden Klimas“ sowie einer „Pädagogik der Vielfalt“ an der Schule – gegenüber der derzeit noch weit eher existierenden „bewertenden“ und separierenden Praxis).

245

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Empfehlungen der Arbeitskammer Im Rahmen ihrer Berichterstattung zum Teilbereich „Integration“ hat die Arbeitskammer in den zurückliegenden Jahren eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen und Reformelementen unterbreitet; es ist nicht notwendig diese erneut wie eine „Prozession“ vorüberziehen zu lassen. Nicht nur im Blick auf die Schule, sondern gleichberechtigt auch im Interesse der Eltern und Kinder, sollen deshalb nachfolgend lediglich einige der zentralen Empfehlungen wiederholt bzw. neu formuliert werden. Die Arbeitskammer hat dabei auch die Situation der Mütter und Väter im Blickfeld, die sich für die bestmöglich schulische Ausbildung und Betreuung ihrer Kinder einsetzen. Gerade Eltern behinderter Kinder können nicht nur „ein Lied“, sondern oft eine „düstere Ballade“ über die – sich häufig über Jahre hinziehenden oder immer wieder neu beginnenden – Kämpfe in Sachen „Integration“ singen: Was im Vorschulbereich zumeist ohne Probleme funktioniert, setzt sich mit leichten Erschwernissen bei der Beantragung der Integrationsmaßnahme im Grundschulbereich fort, gefolgt von einer zumeist „härteren Gangart“ beim Wechsel in eine weiterführende Schule. Ganz schwierig wird es dann mit dem weiteren Bemühen um Integration im Sektor der beruflichen Qualifikation – und hinsichtlich der sich anschließenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund müssen die Rahmenbedingungen für integrativen Unterricht zunächst einmal im schulisch zu verantwortenden Bereich besser gestaltet werden. K Zumindest im sonderpädagogischen Förderbereich „Lernen“ sollte nach zwanzig Jahren erfolgreicher Integrationspraxis die Zweigleisigkeit „Integration“ und „Sonderschule“ beendet werden. Hier hat gemeinsamer Unterricht seine Vorzüge bewiesen; Sondereinrichtungen sind nicht länger notwendig (einmal davon abgesehen, dass die derzeitige Existenz von „Parallelwelten“ zusätzliche Finanzmittel beansprucht). K In diesem Sektor, aber nachzuprüfen auch in anderen Förderbereichen, wäre ein erster Schritt dahingehend zu unternehmen, dass die bisher gültige Regelung „Beantragungsrecht“ (einer Integrationsmaßnahme) durch ein „Auswahlrecht“ ersetzt wird: Die Eltern können dann selbst entscheiden, in welcher Schulform ihr Kind schulisch betreut und gefördert wird. K Die für „Integration“ personell zur Verfügung gestellten Ressourcen müssen erweitert werden, um die Qualität in der einzelnen Maßnahme zu sichern.

246

K Eine bessere Informationspolitik gegenüber Eltern- und Lehrerschaft in Sachen Integration ist ebenso geboten wie eine Verbreiterung der Weiterbildungsangebote für interessierte Lehrer/innen. K Wie bereits im Vorjahresbericht, appelliert die Arbeitskammer erneut gegenüber der Landesregierung, diese möge der integrativen Unterrichtung/Erziehung die ihr gebührende Anerkennung ebenso zukommen lassen, wie den in diesem anspruchsvollen Feld engagierten Lehrer/innen. K Die Erarbeitung von Plänen, die auf eine bessere Begleitung integrativ unterrichteter behinderter Jungendlicher beim Übergang ins Berufsleben abzielen, sollte unter Berücksichtigung aktueller Gegebenheiten erneut angegangen werden.

1

Der Autor dieses Beitrages erinnert sich noch an eine Veranstaltung mit Dr. Ludwig Roser aus Florenz in Saarbrücken aus dem Jahr 1982; organisiert von der GEW-Fachgruppe Sonderschulen. Dr. Roser berichtete damals über die neuen Entwicklungen im Sonderschulwesen Italiens, das – ähnlich wie die skandinavischen Länder – viele Veränderungen auf den Weg gebracht hatte; vor allem den integrativen Unterricht (Vgl.: Bericht dazu in: AK-Zeitschrift „arbeitnehmer“; Heft 10/1982, S. 366 ff).

2

Vgl.: Bericht der Arbeitskammer an die Regierung des Saarlandes 1979, S272 f.

3

Vgl.: Bericht der Arbeitskammer an die Regierung des Saarlandes 1981, S. 278 ff. Im Schuljahr 1979/80 erlangten lediglich 38 Schüler/innen bzw. 3,4 vH der Sonderschul-Absolventen den Hauptschulabschluss.

4

Vgl.: Bericht der Arbeitskammer an die Regierung des Saarlandes 1984; S. 347 ff.

5

Diether Breitenbach erlebte in seiner Kindheit/Jugend, wie sein als engagierter Lehrer tätiger Vater nachmittags immer wieder Kinder unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlicher Begabung zum gemeinsamen „Förderunterricht“ einlud. Dabei wurde deutlich, dass Kinder mit bestimmten Wissenslücken durchaus in der Lage waren, diese mit Hilfe ihrer (besser informierten) Mitschüler/innen zu schließen; d.h. Kinder waren bei entsprechender Anleitung in der Lage, gegenseitig voneinander zu lernen. Alfred Sander war zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit Sonderschullehrer „ohne die damals damit gegebene übliche Praxis des getrennten Unterrichtes für nicht behinderte und behinderte Kinder in Frage zu stellen“. Zweifel kamen dann mit ersten wissenschaftlichen Studien, welche die Effektivität der Sondereinrichtungen kritisch hinterfragten. Später zeigten unter anderem die Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates in diesem Bereich alternative Handlungsmöglichkeiten auf. Mit diesen Themenstellungen befasste er sich weiterhin im Verlauf seiner Tätigkeit als Professor an der Saar-UNI.

6

Vgl.: Amtsblatt des Saarlandes Nr. 23 vom 5. Juni 1986, S. 478 f.

7

Vgl. dazu: Bericht der Arbeitskammer an die Regierung des Saarlandes 1987 (S. 320ff.), 1989 (S. 264 ff.), 1992 (S. 299 ff.), 1993 (S. 314 ff.), Oktober 1994 (AK-Bericht „Zum Bildungswesen im Saarland“, S. 77 ff.), 1995 (S. 258 ff.), 1996 (S. 223 ff.), 1999 (S. 225 ff.), 2003 ( S. 204 ff.) und 2005 (S. 228 ff.).

8

Vgl.: Bericht der Arbeitskammer an die Regierung des Saarlandes 1996, S. 226 ff. Zusätzliche Informationen enthält auch der „Länderbericht Saarland“ von Irmtraud Schnell und Alfred Sander zur 20. Jahrestagung der Integrationsforschungsgruppen im Februar 2006 in Rheinsberg.

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Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

4.1.4 Unterrichtliche Rahmenbedingungen: Das „Aufsteigerland“ kommt nicht aus dem Keller Die Arbeitskammer vergleicht seit einer Reihe von Jahren einige zentrale Daten und Ergebnisse des saarländischen Schulwesens mit der entsprechenden Situation in den übrigen Bundesländern. Hier stehen die Beurteilungskriterien Klassengrößen („Schüler je Klasse“) sowie Schüler-Lehrer-Relation („Schüler je Lehrer“) im Vordergrund; ergänzt durch die je Schüler/in erteilten Unterrichtsstunden. Dabei fallen die entsprechenden Ergebnisse für das Saarland mehrheitlich schon seit vielen Jahren unbefriedigend bis nicht-akzeptabel aus; dringende Korrekturen sind endlich angebracht. Die statistisch erfassten Werte geben – ähnlich wie die Messzahl zur Schüler-Lehrer-Relation – einen Eindruck von der „Betreuungsdichte“ (wie intensiv kann sich eine Lehrkraft um den einzelnen Schüler kümmern?).

Beurteilungskriterien Klassenfrequenzen und Schüler-Lehrer-Relation Nach Auffassung der Arbeitskammer genügt die isolierte Betrachtung eines einzigen Indikators nicht, um zu einer möglichst fundierten Beurteilung der unterrichtlichen Rahmenbedingungen zu kommen. Vielmehr sind mehrere Einflussgrößen zu beachten. Dabei ergibt sich auch für das Schuljahr 2004 (dazu liegen zwischenzeitlich die bundesweiten Vergleichszahlen vor) ein eher negativ geprägtes Bild: Fazit: Im Hinblick auf die unterrichtlichen Rahmenbedingungen stellt sich

Saarland im Ländervergleich - Schüler je Klasse1) Schulform

Saarland Zahlenwert

Saarland Rang

Spitzenposition (Rang1) Zahlenwert Bundesland

GS ERS (5-10) *) GYM (5-10) IGS (5-10) **)

19,6 24,0 28,3 28,1

5 (von 16) 8 (von 9) 16 (von 16) 15 (von 15)

17,3 19,3 23,1 19,3

Sachsen-Anhalt Thüringen Thüringen Thüringen

Saarland im Ländervergleich - Schüler je Lehrer Schulform

Saarland Zahlenwert

Saarland Rang

Spitzenposition (Rang1) Zahlenwert Bundesland

GS ERS (5-10) *) GYM (5-10) IGS (5-10) **)

18,9 17,0 19,7 16,2

8 (von 16) 8 (von 9) 13 (von 16) 14 (von 15)

13,5 11,5 13,5 12,3

Sachsen-Anhalt Thüringen Sachsen Thüringen

248

Saarland im Ländervergleich – Erteilte Unterrichtsstunden je Schüler/in Schulform

Saarland Zahlenwert

Saarland Rang

Spitzenposition (Rang1) Zahlenwert Bundesland

GS ERS (5-10) *) GYM (5-10) IGS (5-10) **)

1,33 1,41 1,13 1,46

8 (von 16) 9 (von 9) 15 (von 16) 13 (von 15)

1,62 2,20 1,55 1,91

Abkürzungen: GS = Grundschule ERS* = Erweiterte Realschule (5-10) = jeweils Klassenstufen 5-10

IGS GYM

Hamburg Hamburg Sachsen Brandenburg

= Gesamtschule = Gymnasium

Erläuterungen: 1) Angegeben sind die entsprechenden Werte für die einzelnen Schulformen im Saarland sowie der damit erreichte Rangplatz im Ländervergleich. Die hinter „Rang“ in Klammern stehende Zahl gibt Auskunft über die bundesweit insgesamt möglichen Rangplätze. *)

Die Erweiterte Realschule wird in der KMK-Dokumentation unter der Rubrik „Schularten mit mehreren Bildungsgängen“ geführt. Diese existierte vordem nur in 8 Bundesländern; 2004 kommt mit Bremen das 9. Land dazu.

**)

Keine Gesamtschulen in Sachsen (deshalb sind hier nur 15 Rangplätze zu vergeben).

Quellenangabe: KMK-Dokumentation 179, „Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 1995 bis 2004“, Bonn, Januar 2006.

die Situation im Saarland auch im aktuell gegebenen Vergleichszeitraum 2004 weitgehend ungünstig dar. Lediglich im Grundschulbereich (hier allerdings noch ohne die Auswirkungen der jüngst eingeleiteten Grundschulstrukturreform) kann bei den Klassenfrequenzen (mit 19,6 bester Wert der „alten“ Bundesländer), bei der Schüler-Lehrer-Relation sowie den erteilten Unterrichtsstunden (jeweils Rang 8) von guten bis zufriedenstellenden Resultaten ausgegangen werden. Rangplatz 16 bei der Klassenfrequenz in den Klassenstufen 5 – 10 der Gymnasien und Platz 15 (bei 15 möglichen) – hier zusammen mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen – bei den Klassengrößen an den Integrierten Gesamtschulen lassen dagegen erkennen, wie schwach die Investitionen in den Bereich Bildung im Saarland ausfallen. Die objektive Betrachtung zeigt zudem, dass dieser unbefriedigende und bedenkliche Zustand nicht neu ist, sondern seitens der Arbeitskammer seit mehr als einem Jahrzehnt beklagt wird. Hier ist „Gegenlenken“ dringend erforderlich. Diese Aussage gilt umso mehr, als dass auch in den Beurteilungskriterien „Schüler je Lehrer“ und „Erteilte Unterrichtsstunden je Schüler/in“ keine Ruhmesblätter auf das Saarland regnen: Vorletzter Rang im bundesweiten Vergleich bei der Schüler-Lehrer-Relation an den Gesamtschulen sowie ein entsprechender Rang 13 für die Gymnasien lassen auch in dieser Beurtei-

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Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

lungskategorie keinen Raum für Lobgesänge. Ähnliches wiederholt sich dann bei den Messwerten zur Kategorie „erteilte Unterrichtsstunden“: Rangplatz 13 bei den Gesamtschulen und eine Platzierung auf Rang 15 bei den Gymnasien sind ebenfalls als „dürftig“ zu charakterisieren. In diesem Zusammenhang ist schließlich auch im Blick auf die Erweiterten Realschulen kaum Erfreuliches festzuhalten: Zwar sind hier die Zahlen mit einer gewissen Zurückhaltung zu interpretieren, weil diese Schulform (in der bundesweit gültigen Statistik als „Schulart mit mehreren Bildungsgängen“ definiert) derzeit nur in 9 der 16 Bundesländer eingerichtet ist (und dort jeweils mit unterschiedlich hohen Schüleranteilen besteht). Aber auch mit dieser Einschränkung spenden die erreichten Rangplätze des Saarlandes im Ländervergleich keine Freude. Je vorletzter Rang bei den Klassenfrequenzen (Saarland = 24,0; Bundesdurchschnitt = 21,9) und der Schüler-Lehrer-Relation (Saar = 17,0; Bund = 13,0) sowie der letzte Platz bei den „Erteilten Unterrichtsstunden“ (Saar = 1,41; Bund = 1,67) geben Hinweise auf die unbefriedigende Situation auch an dieser Schulform.

„If education is expensive – try ignorance“: Zurückgehende Schülerzahlen als Ausbaupotential nutzen Die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen aus dem Ausland zeigen – ebenso wie die jüngere Unterrichtsforschung in Deutschland – dass die Klassenoder Gruppengröße mit an allererster Stelle genannt werden muss, wenn es um die Erklärung von erfolgreichem Unterricht geht. Dieser Faktor dominiert auch gegenüber den Unterschieden, die durch die verschiedenen Möglichkeiten hervorgerufen werden, Unterricht zu organisieren (d.h. überwiegend „althergebrachter“ Frontalunterricht mit starker Lehrerzentrierung in einer kleinen Klasse bringt – bei Konstanz der übrigen Faktoren – dem einzelnen Kind/Jugendlichen mehr als schülerzentrierter Gruppenunterricht in einer „Mega-Klasse“). Klassengrößen und Schüler-Lehrer-Relation sind demnach nicht nur „statistische Messgrößen“, sondern lassen tatsächlich Rückschlüsse auf die Unterrichtsqualität zu. K Demnach ist es also stark mit-entscheidend, in welchem Umfang Schulen personell ausgestattet werden. Im Saarland sind sie derzeit unterpersonalisiert – zumindest im Vergleich zu den übrigen Bundesländern. Bekanntlich wird an dieser Stelle stets auf die Haushaltslage hingewiesen – aber auch unabhängig von dieser gilt weiterhin die grundlegende Erkenntnis des früheren Präsidenten der Harvard-Universität, Derek Bok: Wenn Dir Bildung zu teuer ist – versuch’s doch mal mit Dummheit („if you think, education is expensive – try ignorance“).

250

K Günstigere unterrichtliche Rahmenbedingungen können durch Ausnutzung der rückläufigen Schülerzahlen erreicht werden. Voraussetzung dabei ist, dass nicht im gleichen Umfang Lehrerstellen eingespart werden. So verbessern sich die Messwerte „Kinder je Klasse“ und „Schüler je Lehrer“ nach und nach. Daneben sind allerdings in einigen Bereichen auch zusätzliche Investitionen erforderlich, wenn das Saarland den Anschluss an die bundesweiten Standards nicht völlig verlieren will.

251

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

4.1.5 Zur Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Mit der „Kapitulation der Lehrerschaft“ an der Berliner Rütli-Hauptschule sind Schüler/-innen mit Migrationshintergrund wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Im Zuge der Darstellung und Diskussion um die dort gegebenen Ursachen und Folgen hat sich erneut eine heftige öffentliche Debatte über die Integration von Migrant/-innen – insbesondere im Bildungssystem – entfacht. Von Integrationsverweigerung über Versagen des Bildungssystems bis hin zum Versagen der Gesellschaft reicht die Meinungspalette. Entsprechend vielfältige Lösungsvorschläge lassen sich auch von Seiten der Politik, Gewerkschaften, Verbänden, Experten und Betroffenen vernehmen. Bei der Betrachtung der Ereignisse an der Berliner Rütli-Hauptschule rückt jedoch auch die Chancen- und Perspektivlosigkeit der dortigen Jugendlichen in den Blick.1 Die mangelhaften Chancen auf einen der knappen Ausbildungsplätze trifft besonders junge Migrant/innen, die zu einem weit größeren Teil als Deutsche die Hauptschule besuchen und diese häufig auch ohne Abschluss verlassen. K „Einer BIBB-Untersuchung zufolge müssen mehrere günstige Faktoren zusammentreffen, damit ein Jugendlicher eine der knappen Lehrstellen ergattern kann. Dazu zählen: eine gute Note in Mathematik, eine bestimmte Altersgrenze und eine Region mit niedriger Arbeitslosigkeit. Wenn das zutrifft, bekommt ein deutscher Schüler laut Untersuchung mit bis zu 70 Prozent Wahrscheinlichkeit die Ausbildung, ein eingewanderter dagegen zu 44 Prozent. Ist er türkischer Herkunft, sinken seine Chancen auf 16 Prozent. Sollte er zudem in einer Region mit hoher Arbeitslosigkeit leben, kann er nur auf ein Wunder hoffen“.2 Gute schulische Bildung und höhere Schulabschlüsse bleiben dennoch weiterhin wichtige Schlüssel zur beruflichen und damit auch gesellschaftlichen Integration junger Migrant/innen, und im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung, die durch einen hohen Technisierungsgrad gekennzeichnet ist, sind zunehmend hoch qualifizierte Arbeitskräfte gefordert – während einfache Tätigkeiten wegfallen. So sollten mit der „Green-card“-Regelung und schließlich dem Zuwanderungsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte, die auf dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht ausreichend vorhanden sind, ins Land zu holen. Wesentlicher Aspekt war dabei auch die demographische Entwicklung. Doch weder „Green-card“ noch das Zuwanderungsgesetz erzielten diesbezüglich bislang die erwünsch-

252

ten Erfolge. Bürokratische Hemmnisse bezüglich des Familiennachzugs, Sprache und schlechtes Image als Einwanderungsland – sicherlich verstärkt durch rassistische und rechtsextremistische Vorfälle – ziehen Hochqualifizierte eher in die skandinavischen oder angelsächsischen Länder. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund muss ein Bildungssystem, in dem die soziale Zugehörigkeit über den Bildungserfolg entscheidet, dringend den geänderten gesellschaftlichen Erfordernissen angepasst werden. Dabei kann es jedoch nicht darum gehen, verstärkt „Eliteförderung“ zu betreiben, sondern möglichst viele zu höheren Schulabschlüssen zu führen. Die Ergebnisse der PISA-Studie haben auch gezeigt, dass dies in anderen Ländern durchaus miteinander vereinbar ist. Denn es ist umgekehrt eher so, dass frühzeitige, vielschichtige und breite Förderung aller Kinder besonders in den vor- und grundschulischen Bereichen mehr Hochgebildete hervorbringt. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund verlassen die Schulen mit nur unzureichenden Schulabschlüssen. Um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an Ausbildungs- und Berufschancen zu ermöglichen, ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. Mittlerweile haben in Deutschland etwa 10 Prozent aller Schüler/innen an allgemein- und berufsbilden-

Tabelle 1

Ausländische Schüler/innen nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten Schuljahr 2004/2005 im Saarland Staatsangehörigkeit

absolut

494 259 216 1.949 197 408 525 3.624

von allen Nationalitäten vH 80,8 5 2,6 2,2 19,6 2 4,1 5,3 36,4

7.672

75,2

Europa darunter: Albanien Bosnien und Herzegowina Frankreich Italien Polen Russische Föderation Serbien und Montenegro Türkei ausgewählte europäische Nationalitäten insgesamt

8.028

Afrika Amerika Asien darunter: Libanon Sri Lanka andere 65 Nationalitäten zusammen

308 131 1.166

311

3,1

insgesamt

9.944

100

3,1 1,3 11,7 176 238

1,7 2,4

staatenlos, ungeklärt oder ohne Angabe 314 Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen

253

Arbeitskammer

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

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4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

den Schulen eine ausländische Staatsbürgerschaft, fast ein Drittel kommt aus Migrantenfamilien.3 Im Saarland befinden sich 8,5 Prozent Schüler/innen mit ausländischer Nationalität im allgemeinbildenden Schulsystem und etwa ein Viertel der Schüler/innen kommt aus Migrantenfamilien. Etwa 80 Prozent der ausländischen Schüler/innen in allgemeinbildenden Schulen im Saarland sind europäischer Herkunft. Über die Hälfte besitzen die italienische und türkische Staatsbürgerschaft. Jede/r dritte Schüler/in mit Migrationshintergrund ist ein türkisches Kind oder Jugendlicher. Trotz hoher Bildungsmotivation der Eltern und deren Bereitschaft, in die Bildung ihrer Kinder zu investieren4, stehen die Bildungserfolge dieser Schülergruppe jedoch nach wie vor weit hinter denen deutscher Schüler/innen zurück. Bundesweit erlangten im Schuljahr 1991/1992 drei mal so viele ausländische Schüler/innen wie deutsche keinen Hauptschulabschluss. Im Schuljahr 2003/2004 waren dies immer noch zweieinhalb mal so viele. Den Hauptschulabschluss erreichen annähernd doppelt so viele Ausländer/innen wie Deutsche. Umgekehrt erlangen deutlich weniger einen mittleren Bildungsabschluss. Nur ein Zehntel der Ausländer/innen erreichen die allgemeine Hochschulreife, hingegen ein Viertel der Deutschen. Der Unterschied bzw. Abstand zwischen deutschen und ausländischen Schüler/innen hat sich somit über Jahrzehnte nicht wesentlich geändert. Beim Vergleich „Saarland/Bundesdurchschnitt“ zeigt sich, dass die Schulabschlüsse sowohl der deutschen wie auch der ausländischen Schüler/innen – besonders beim mittleren Bildungsabschluss – deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt zurückfallen. Besonders dramatisch stellt sich hier die Situation der ausländischen Schüler/innen dar. Etwa 40 Prozent der saarländischen Schüler/innen mit deutschem Pass verlassen die Schule ohne oder nur mit Hauptschulabschluss, hingegen über 70 Prozent der ausländischen. Annähernd 60 Prozent der Deutschen erlangen einen mittleren Bildungsabschluss oder die Hochschulreife, doch dies gelingt nur knapp 30 Prozent der Ausländer/innen. Letzteres geht mit dem Umstand einher, dass ausländische Schüler/innen an saarländischen Sonderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen im Verhältnis etwa dreimal so häufig vertreten sind wie deutsche. Beim Besuch von Gymnasien beträgt dieser Index umgekehrt nur ein Drittel.5 Auch hierbei liegt das Saarland weit hinter dem Bundesdurchschnitt zurück.

254

Tabelle 2

Schulabschlüsse deutscher und ausländischer Schüler/innen in Deutschland, in Prozent Abschlussart

Schuljahr 91/92

Schuljahr 94/95

Schuljahr 03/04

Deutsche Ausländer

Deutsche Ausländer

Deutsche Ausländer

ohne Hauptschulabschluss 6,7 mit Hauptschulabschluss 25,1 mit mittlerem Bildungsabschluss 41,6 mit Fachhochschulreife 0,8 mit allgemeiner Hochschulreife 25,8

20,9 44,4 26,3 0,6 7,8

7,7 25,7 40,1 0,8 25,7

19,7 43,8 26,3 0,8 8,8

Quelle: Statistisches Bundesamt

7,4 23,5 43,7 1,2 24,3

18,1 40,9 30,8 1,3 8,9

Arbeitskammer

Tabelle 3

Schulabschlüsse deutscher und ausländischer Schüler/innen Deutschland und Saarland, Schuljahr 2003/2004 Abschlussart ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit mittlerem Bildungsabschluss mit Fachhochschulreife mit allgemeiner Hochschulreife Quelle: Statistisches Bundesamt

Bund Deutsche Ausländer 7,4 23,5 43,7 1,2 24,3 100,0

18,1 40,9 30,8 1,3 8,9 100,0

Saarland Deutsche Ausländer 7,8 33,2 35 0,7 23,3 100,0

20,9 51,1 21,5 0,4 6,1 100,0 Arbeitskammer

Aus den Selektionsmustern des gegliederten Schulsystems ergibt sich für Migrantenkinder ein weiteres Moment des „auf-der-Strecke-Bleibens“. Das System Schule übt institutionelle Diskriminierung aus, indem durch ethnischkulturelle Zuschreibungsprozesse nicht selten potentiell erfolgreichere Bildungskarrieren – vom Intelligenz- und Leistungsvermögen her – verhindert werden.6 Dass es sich bei der beschriebenen Problematik nicht um ein neues Phänomen handelt, sondern um die Konsequenzen aus jahrelangem Nichtstun – dokumentiert ein Zitat aus dem Jahr 1974: „Unser Erziehungs- und Bildungssystem und darüber hinaus unsere Gesellschaft ist vor die Aufgabe gestellt, jetzt und in Zukunft Millionen ausländischer Arbeiter und ihrer Familien zu integrieren. Die Gesellschaft und ihre Institutionen können sich dieser Aufgabe nicht entziehen. Sie haben sie bisher nach Art und Grad so hinhaltend und abwehrend heruntergespielt, dass heute und in der allernächsten Zukunft eine schwere und bedrohliche Hypothek abzutragen ist, die durch Ignorieren nur umso schneller weiter wächst.“7

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Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Diese „schwere und bedrohliche Hypothek“ ist mittlerweile unbestreitbar eingetreten. Dies zeigen die Ergebnisse der im Mai 2006 veröffentlichten Zusatz-Auswertung aus PISA (erste Ergebnisse dazu wurden Ende 2004 vorgestellt): K Die bereits zuvor erwiesenen Bildungs-Benachteiligungen der Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund im deutschen Schulsystem zeigten sich hier noch dramatischer. Gerade bei uns verschlechtern sich die Schulleistungen dieser Kinder und Jugendlichen mit zunehmender Aufenthaltsdauer. In nahezu allen anderen der untersuchten Industriestaaten ist dagegen der umgekehrte Effekt festzustellen – dort verbessern sich mit der Zeit die Schulleistungen. Wiederholt wurde zudem deutlich, dass fehlende oder unzureichende Deutsch-Kenntnisse zu einem erheblichen Teil zu dieser (nicht rasch zu lösenden) Misere beitragen. Diese Probleme werden durch die bestehenden Schulstrukturen ganz offensichtlich weiter verstärkt (siehe dazu das Kapitel 4.1.1 „Integration als Anspruch – Selektion als Praxis“). Bereits in den vergangenen Jahren hat die Arbeitskammer in ihren Berichten an die Landesregierung verschiedene Maßnahmen und Ansatzpunkte zur Verbesserung der Bildungssituation junger Migrant/innen aufgezeigt, deren Umsetzung zum Teil noch aussteht.8 Die bestehenden Maßnahmen wie K „Früh Deutsch lernen“, K das saarländische Sprachförderprogramm „Signal“ im Rahmen von FörMig, K Programme über die Stiftungen „Mercator“, die außerschulischen Förderunterricht finanziert, K „Start“ über die Hertie-Stiftung, die leistungsstarke Schüler/innen mit Migrationshintergrund finanziell fördert, setzen zwar an der gezielten Förderung von Migrant/innen an, reichen allerdings alleine nicht aus. Wichtig ist – neben weiteren Angeboten – auch ein Gesamtklima, in dem sich Migrant/innen als Teil dieser Gesellschaft fühlen können.9

Empfehlungen der Arbeitskammer K Schaffung einer Bildungs- und Erziehungskultur, die zur Auseinandersetzung mit institutioneller Diskriminierung ermutigt und Möglichkeiten

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schafft. Dies muss eingebettet sein in ein gesellschaftliches Klima, in dem Chancengleichheit propagiert wird und diese auch in den Schulgesetzen verankert wird. K Muttersprachlicher Unterricht (türkisch und italienisch) sollte an den allgemeinbildenden Schulen eingeführt werden und als eine Fremdsprache anerkannt werden. K Der Islamunterricht sollte als Regelunterricht eingeführt und in deutscher Sprache mit an hiesigen Universitäten ausgebildeten Lehrkräften erteilt werden. K Dazu bedarf es dringend einer Abkehr vom monokulturellen Leitbild von Schule. Dies bedeutet eine ressourcenorientierte Sichtweise, die weniger die Defizite als vielmehr die zusätzlichen Potentiale von Migrant/innen in den Blick rückt. K Der öffentliche Dienst sollte sich – als Vorreiter – verstärkt um Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund bemühen (an dieser Stelle sei stellvertretend auf die in Bundesländern gestiegene Bereitschaft verwiesen, häufiger als bislang junge Menschen mit Migrationshintergrund in den Polizeidienst einzustellen).

1

Fast ein Drittel der Schüler/innen stammt aus Familien arabischer Kriegsflüchtlinge, die z.T. sogar schon in Deutschland geboren sind, bislang jedoch ohne gesicherten Aufenthaltsstatus hier leben. Dies bedeutet keine Schulpflicht, keine Ausbildungsmöglichkeit.

2

AiD 1/2006, S.16.

3

Memorandum der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck 10/2005, S. 8.

4

Vgl. AK-Studie „Bildung im Saarland“, 03/2004.

5

Dieser Relative Risiko-Index bezieht sich auf das Jahr 2002, vgl. Jahresbericht 2005, S. 240.

6

Vgl. Jahresbericht 2005, S. 240.

7

Aus Müller, H., Ausländerkinder in deutschen Schulen, 1974, in Mecheril, P., Migrationspädagogik, 2004.

8

Jahresberichte 2005, 2004, 2003, 2002.

9

Vgl. Schwerpunktthema Kap. 5.2.

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Bildung und Qualifizierung

4.1 Allgemeine Bildung – Selektion überwinden

Bildung und Qualifizierung

4.2 Berufliche Bildung

4.2

Berufliche Bildung

4.2.1 Das Saarland – eine „Modellregion“ der beruflichen Erstausbildung? 2005 wurden im Saarland 6.512 Ausbildungsstellen angeboten, 857 bzw. 11,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Zum Stichtag 30. September 2005 waren 8.177 neue Ausbildungsverträge registriert, entsprechend 0,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotz Ausbildungspakt blieben damit im Saarland zwischen 2.000 und 3.000 Jugendliche ohne den erhofften Ausbildungsplatz, denn auch statistisch „versorgte“ Jugendliche sind im „richtigen Leben“ oft „unversorgt“. Oberflächlich betrachtet könnte in der Tat der Eindruck entstehen, dass das Saarland in Sachen Ausbildung ein „Musterländle“ ist. Zumal Landesregierung und Wirtschaftskammern seit Jahren keine Gelegenheit auslassen, um mit Erfolgs- und Spitzenplatzmeldungen ein solches Bild zu zeichnen. Die Realität im Land sieht indes für die meisten ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen ganz anders aus. Für viele von ihnen war das Ausbildungsjahr 2005 ein wenig erfolgreiches Jahr. Zum wiederholten Mal hatte man ihnen versprochen, dass alle ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz oder – wie mittlerweile schon eingeschränkt wird – die Chance auf eine Einstiegsqualifizierung erhalten. Gehalten wurde dieses Versprechen bislang jedoch nicht. Dass sich die Situation im Saarland vergleichsweise besser darstellt als in den übrigen Bundesländern, ist zweifelsohne erfreulich und wird seitens der Arbeitskammer auch gewürdigt. Zu verdanken ist dies zum einen wohl der etwas günstigeren demografischen Entwicklung, zum anderen aber auch dem großen Engagement vieler in diesem Land. Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, dass es auch im Saarland seit Jahren unübersehbare Probleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt gibt und Jugendliche Jahr für Jahr ohne Ausbildungsplatz bleiben bzw. in „Warteschleifen“ münden. Anhand der vorliegenden Zahlen und Fakten müssen wir bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass sich die Lage auf dem saarländischen Ausbildungsmarkt keineswegs entspannt hat. Eine kritische Bestandsaufnahme der Ausbildungsplatzbilanz im Saarland ergibt folgendes Bild: K Laut Ausbildungsplatzbilanz des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Saarland zum Stichtag 30. September 2005 nach einem minimalen Plus im vergan-

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genen Jahr (0,3 Prozent) wieder rückläufig. Mit 8.177 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen gab es damit gegenüber dem Vorjahresergebnis ein Minus von 0,3 Prozent bzw. 24 Verträgen. K Während es in den Bereichen Industrie und Handel mit 4.719 neuen Verträgen (35 zusätzlich bzw. 0,7 Prozent) sowie in der Landwirtschaft mit 163 Verträgen (23 Verträgen bzw.16,4 Prozent) und in der Hauswirtschaft mit 61 Verträgen (6 Verträge bzw. 10,9 Prozent) ein Plus gab, meldeten die übrigen Kammern einen Rückgang. Dabei fiel das Minus im Handwerk mit 2,5 Prozent (absolut = 65 Verträge) und 2.513 Verträgen etwas deutlicher aus als in den freien Berufen (u.a. Ärzte, Apotheker, Steuerberater, selbstständige Juristen) mit 3,0 Prozent (19 Verträge) und 622 Verträgen und im Öffentlichen Dienst mit 3,9 Prozent (4 Verträge) und 99 abgeschlossenen Verträgen. K Wie bereits in den Vorjahren auch, verschlechterte sich im „fünften Quartal“, also dem Zeitraum zwischen Oktober und Dezember, die Ausbildungsbilanz gegenüber dem Stichtag 30. September. Mit 8.052 Verträgen wurden bei den Kammern 1,53 Prozent bzw.125 Ausbildungsverträge weniger registriert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum gab es allerdings mit einem Zuwachs von 129 Verträgen ein Plus von 1,6 Prozent. Damit stellt sich nach 2002 (7.745 Verträge), 2003 (7.886 Verträge) und 2004 (7.923 Verträge) am Ende des Jahres zum dritten Mal in Folge ein Plus ein.

Verhältnis von Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage K Zur Beschreibung der Marktverhältnisse werden üblicherweise Angebots-Nachfrage-Relationen berechnet. Sie sollen über die Zahl der Lehrstellenangebote je 100 Ausbildungsplatznachfrager Auskunft geben. Liegt die Zahl über 100, so signalisiert dies einen Angebotsüberschuss, bleibt sie darunter, gibt es einen Angebotsmangel. Für 2005 wurde im Saarland ein Wert von 96,8 (Bund: 95,2) errechnet. Vergleicht man diesen Wert mit dem Vorjahreswert (mit 94,7 der zweitniedrigste seit 1990), so stellt man fest, dass die Angebots-Nachfrage-Relation sich rechnerisch leicht verbessert hat. Der Grund hierfür liegt darin, dass 2005 die Zahl der auf der oben beschriebene Weise erfassten Ausbildungsplatznachfrager noch stärker gesunken ist, als das Ausbildungsplatzangebot. K Ein anderer Indikator zur Beschreibung der Ausbildungsplatzsituation ist die Ausbildungsquote. Der Anteil der Auszubildenden an der Gesamtzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehört zum festen Repertoire der quantitativen Analyse betrieblicher Ausbildungsleistun-

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Bildung und Qualifizierung

4.2 Berufliche Bildung

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gen. Mit 5,8 Prozent im Jahre 2005 ist die in der Vergangenheit kontinuierlich gesunkene Ausbildungsquote im Saarland inakzeptabel niedrig. Zumal dieser Wert in vielen Unternehmen – insbesondere den Großbetrieben – all zu oft noch deutlich unterschritten wird. K Das Verhältnis gemeldeter Ausbildungsstellen zu Bewerber/innen: Saarländische Betriebe meldeten im Ausbildungsjahr 2005 mit 6.512 Ausbildungsplätzen 11,7 Prozent (857 Stellen) weniger als noch ein Jahr zuvor. Den von den Betrieben gemeldeten Ausbildungsstellen standen allerdings 8.068 Jungen und Mädchen gegenüber, die bei der Arbeitsagentur um eine Ausbildungsstelle nachfragten. Das waren 5,5 Prozent (419 Stellen) mehr als im Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum Ausbildungsjahr 2004 verschlechterte sich damit die Relation zwischen Angebot und Nachfrage deutlich. Auf 100 Bewerber/innen kamen damit gegenüber 2004 (95 Stellenangebote) rein rechnerisch nur noch 81 Angebote. K 2005 ließen sich bei der Agentur für Arbeit 8.068 Jugendliche als Ausbildungsplatzbewerber registrieren. Von ihnen traten lediglich 3.937 (48,8 Prozent) eine Ausbildungsstelle an und 499 (6,2 Prozent) waren am Ende des Geschäftsjahres noch nicht vermittelt. 3.632 (45,0 Prozent) der bei der Agentur gemeldeten Bewerber/innen schlugen – wohl auch oder vor allem wegen der schwierigen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt – eine „Alternative“ ein (z.B. gingen allein 916 Bewerber/innen in Arbeit bzw. an die Arbeitsvermittlung, 431 besuchten das Berufsgrundschul-/grundbildungsjahr, 404 die Berufsfachschulen, 307 die allgemein bildenden Schulen, 238 berufsvorbereitende Maßnahmen, 211 die Fachhoch-/Hochschule, 168 sonstige berufsbildende Schulen, 155 verblieben unbekannt, 105 absolvierten ein freiwilliges soziales Jahr und 93 absolvierten die Bundeswehr bzw. den Zivildienst, etc.). In den letzten Jahren ist der Anteil der Bewerber, die nicht in eine Berufsausbildung einmündeten, aber auch nicht am Ende des Geschäftsjahres zu den noch nicht vermittelten Bewerbern zählten, stark gewachsen. Unter den alternativ verbliebenen gewannen seit Anfang der 90er-Jahre insbesondere die Einmündungsformen „erneuter Schulbesuch“, „berufsvorbereitende Maßnahme“ und „Suche nach/Aufnahme einer Arbeitsstelle“ an Gewicht.

Auch „versorgte“ Jugendliche oft „unversorgt“ Die 499 Jugendlichen, die Ende September bei der Agentur für Arbeit als unvermittelt registriert waren, werden sowohl offiziell als auch in der öffentlichen Diskussion als diejenigen angesehen, die letztlich keinen Ausbildungsplatz erhalten haben und für die noch etwas getan werden muss. Sie

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stellen die besondere Zielgruppe der Bemühungen im Rahmen der Nachvermittlungsaktion dar. Eine Vorgehensweise, welche die tatsächliche Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt seit Jahren bewusst verharmlosend darstellt. Ein Umstand, der zwischenzeitlich auch bei Fachleuten auf Kritik stößt; diese plädieren deshalb nachdrücklich für eine Modernisierung der Statistik.1 K Bislang werden in der offiziellen Bildungsstatistik nämlich nur diejenigen Jugendlichen als Lehrstellennachfragende registriert, die bei ihrer Ausbildungsplatzsuche erfolgreich waren oder bis zum Ende des Jahres weder eine Lehre begannen noch in eine Alternative dazu einstiegen – und damit weiter als „unversorgt“ gelten. Bewerber/innen, die sich angesichts der Misere auf dem Ausbildungsstellenmarkt eine Alternative suchten, zählen nicht dazu. In Zeiten, in denen den Jugendlichen noch ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen zur Verfügung stand, machte diese Sichtweise Sinn. Denn wer eine Alternative zur Lehrstelle wählte, tat dies in der Regel freiwillig. Heute steigen Jugendliche aber vor allem auch deshalb in berufsvorbereitende Maßnahmen, in schulische Bildungsgänge oder in einen Job ein, um die Wartezeit bis zum Einstieg in eine Lehre zu überbrücken. K Damit verschwinden diese Jugendlichen aus der Statistik der noch nicht vermittelten Bewerber und zählen somit nicht mehr zu den Ausbildungsplatznachfragenden – selbst dann nicht, wenn sie weiterhin intensiv nach einer Lehrstelle suchen. Das ist so, als betrachtete man auf dem Wohnungsmarkt nur diejenigen als wohnungssuchend, die obdachlos sind. All die jedoch, die notdürftig bei Freunden, Bekannten bzw. sonst wo untergebracht sind, würden als versorgt angesehen. Eine Sichtweise der Verhältnisse, die auf dem Wohnungsmarkt wohl niemand so gelten lassen würde. Repräsentative Untersuchungen bei den bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerbern zeigen auch, dass die Zahl der Jugendlichen, die ihren alternativen Verbleib mit erfolglosen Bewerbungen in Verbindung brachten, bundesweit mehrere Zehntausend Jugendliche umfasst. Sie fingen nur deshalb zu jobben an, besuchten wieder die Schule oder mündeten in eine berufsvorbereitende Maßnahme ein, weil ihre Lehrstellenbewerbungen trotz intensiver Suche erfolglos blieben. Tatsächlich ist der Anteil der Jugendlichen, die nach Verlassen der allgemein bildenden Schule in schulischen Einrichtungen oder in berufsvorbereitenden Maßnahmen eine berufliche Grundbildung erwerben, in den letzten Jahren massiv gestiegen. Eine Tatsache, die von den Handelnden in Politik und Wirtschaft nicht länger ignoriert werden kann.

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Bildung und Qualifizierung

4.2 Berufliche Bildung

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Zunehmende „Verstaatlichung“ der dualen Berufsausbildung Mit dem Rückgang des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes haben die Anstrengungen und damit die Ausgaben der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Bundesagentur für Arbeit) zur Verbesserung der Situation in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Jahr für Jahr kamen – vor allem vom Bund finanzierte – neue Programme hinzu. Ziel der ganzen Programme war und ist es, die immer schlechter werdende Ausbildungsplatzsituation zu verbessern und zuletzt wohl auch, den „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ erfolgreich erscheinen zu lassen. Zu den vom Bund finanzierten Programmen gehören das von der neuen Bundesregierung initiierte Programm „JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden“ (Fördervolumen bis zu 100 Mio Euro) ebenso wie die bisherigen Programme „STARegio“ (37 Mio. Euro), „Ausbildungsprogramm Ost“, „Ausbildungsplatzentwickler – Unterstützung für mehr Ausbildungsplätze“, „RegioKom – das Projekt Regio-KompetenzAusbildung“, „Patenschaften für Ausbildung und KAUSA – die Koordinationsstelle Ausbildung in ausländischen Unternehmen“. Die Landesausgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf das mit 787.100 Euro finanzierte Landesprogramm „Ausbildung jetzt“, die mit 1,4 Mio. Euro angesetzten Mittel für Förderprogramme schwervermittelbarer Jugendlicher sowie die Finanzierung der durch die Ausbildungsplatzmisere verursachten höheren Schülerzahlen in den beruflichen Bildungsgängen. Zu den wichtigsten Programmen der Bundesagentur für Arbeit gehören nach wie vor die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die überbetriebliche Ausbildung sowie die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Dabei gaben die saarländischen Agenturen 2005 für die Finanzierung berufsvorbereitender Maßnahmen 4.539.111 Euro aus sowie 8.270.531 Euro an Fördermitteln für benachteiligte Auszubildende. Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) – beschlossen beim Ausbildungspakt, finanziert vom Bund – soll leistungsschwachen Bewerbern über ein bezahltes Praktikum in Betrieben helfen, ihre Ausbildungs- und Vermittlungsfähigkeit zu erhöhen. Doch eine erste Bilanz macht deutlich: Hier wie dort hat ein Großteil der Praktikanten mindestens mittlere Reife – es handelt sich demnach nicht um die ursprünglich anvisierte Zielgruppe Leistungsschwacher. Jugendliche ohne Schulabschluss haben somit auch beim EQJ kaum eine Chance. Sozialpädagogische Begleitung ist nicht vorgesehen und die Kooperation mit den Berufsschulen ungeklärt. Anders als versprochen, werden erworbene Teilqualifikationen fast nie auf eine sich anschließende

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Ausbildung angerechnet. So haben die EQJ-Praktika letztlich auch nur den Charakter einer Warteschleife.

Trotz höherem Bildungsniveau gehören Mädchen und junge Frauen weiterhin zu den Verlierern der Ausbildungsplatzmisere Obwohl ihr Bildungsniveau höher ist, als das ihrer männlichen Altersgenossen und sie allenthalben erfolgreicher sind, gehören Mädchen und junge Frauen Jahr für Jahr zu den Verlierern der Ausbildungsplatzmisere. Von den im Ausbildungsjahr 2005 bestehenden 21.689 Ausbildungsverträgen waren 8.414 von weiblichen Auszubildenden. Damit sank der Anteil weiblicher Auszubildenden innerhalb der letzen fünf Jahre von 40,5 auf jetzt noch 38,8 Prozent. Gesunken ist auch die Zahl der gemeldeten Bewerberinnen bei der Agentur für Arbeit. Betrug ihr Anteil 2004 noch 48,9 Prozent, so sank er im Ausbildungsjahr 2005 auf 47,4 Prozent. Von den 3.821 gemeldeten Bewerberinnen hatten 35,4 Prozent einen mittleren Bildungsabschluss, 36,1 Prozent einen Hauptschulabschluss, 25,2 Prozent die Fachhochschul- bzw. Hochschulreife; lediglich 0,8 Prozent waren ohne Abschluss. Bei den männlichen Bewerbern hatten hingegen nur 27,8 Prozent einen mittleren Abschluss, während 1,5 Prozent ohne Abschluss waren. Weil Mädchen nicht nur Auto fahren, sondern auch Autos kaufen, sollten sie diese auch konstruieren und bauen, lautet die einschlägige Werbebotschaft von Ford Deutschland. Trotz dieses schönen Werbeslogans und vieler Sonntagsreden ist – so jedenfalls die Beobachtung – die bundesrepublikanische Wirklichkeit davon noch weit entfernt. K Im Gegenteil: Seit die heftig bezuschussten Programme „Mädchen in Männerberufe“ der 80er-Jahre ausliefen, ist die Zahl von Frauen in den meisten gewerblich-technischen und IT-Berufen zwischenzeitlich wieder rückläufig. Ausnahmen bilden lediglich Berufe wie beispielsweise der Mediengestalter, bei denen der Frauenanteil unter den Auszubildenden auf über die Hälfte gestiegen ist. K Obwohl Frauen theoretisch Zugang zu allen 350 Ausbildungsgängen des dualen Systems haben, hat sich die Selektierung in „Männer-“ und „Frauenberufe“ weitgehend erhalten. Pflegen, Helfen und Zuarbeiten gelten dabei als „weiblich“, und wie eh und je konzentrieren sich junge Frauen – noch mehr als Jungen – ganz überwiegend auf die Ausbildungen in Einzelhandel, Friseursalons und Arztpraxen. Im Saarland beispielsweise konzentrieren sich immer noch rund die Hälfte der Mädchen auf lediglich sechs Berufe. Aber vom Monatseinkommen als Arzthelferin allein kann man nun mal nur schlecht leben. Allen Erkenntnissen zum Trotz,

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4.2 Berufliche Bildung

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dass „Männerberufe“ im gewerblich-technischen Bereich die besseren Arbeitsmarktchancen, existenzsichernde Einkommen, vielfältigere Tätigkeit und größere Aufstiegschancen bieten. Und obwohl junge Frauen etwa für einen Elektroberuf genau so geeignet sind wie junge Männer, bleibt alles beim Alten. Die Ursachen für die Geschlechtertrennung in der beruflichen Bildung sind dabei vielfältig: -

Unwissenheit und Vorurteile seitens der Eltern und Betriebe, das gerade in der Pubertät bestehende starke Bedürfnis von Mädchen, durch die Wahl eines „Frauenberufs“ ihre Weiblichkeit darzustellen, die Rollenmodelle, welche die Eltern vorleben, tradierte, auch heute noch gepflegte Verhaltensmuster und Einstellungen, die „Signale“ des Arbeitsmarktes, der Frauen in männerdominierten Branchen im Allgemeinen geringere berufliche Chancen verspricht, nicht zu unterschätzen ist auch der Einfluss politischer Rahmenbedingungen, schließlich scheint es so zu sein, dass das knapper werdende Angebot an Ausbildungsplätzen zu einer „Retraditionalisierung“ führt: Je heftiger die Konkurrenz, desto weniger trauen sich die Mädchen, Geschlechtergrenzen zu überschreiten. In vielen dieser Berufe werden aber in Zukunft Fachkräfte fehlen – oder sie fehlen schon jetzt.

Angesichts des bildungspolitischen Potentials, das junge Frauen heutzutage mitbringen, ist es gesellschaftspolitisch geradezu dringend notwendig, dass sie den schmalen Sektor „weiblicher“ Berufe wie Arzthelferin, Friseuse oder Bürokauffrau verlassen. Eine Institution, die hier unterstützend wirken könnte, wäre die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Jedoch ist sie, wie eine aktuelle Studie2 belegt, nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Nach der vorliegenden Studie wirkt die Berufsberatung alles in allem der geschlechtlichen Aufsplitterung des Ausbildungsmarkts nicht entgegen; sie ist Mitverursacherin dieses Zustandes, der die Berufs- und Lebenschancen von Frauen in Deutschland beschneidet. Belege hierfür sind u.a.: -

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das interaktive Computerprogramm „Mach´s Richtig“. Gibt man dort beispielsweise das Stichwort „mit Menschen“ arbeiten ein, wird man in der Mehrzahl zu Berufsvorschlägen wie „Friseur/in, „Arzthelfer/in“ oder „Modist/in“ geführt, in keinem Fall aber zu gewerblich-technischen Berufen, Berufsberater/innen bewahren noch immer tradiertes „Wissen“ aus den 70er- und 80er-Jahren, wonach Frauen in gewerblich-technischen Berufen eher nicht erfolgreich sind,

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wenn Frauen vermeintlich „vorrangig büroorientierte, pflegerische oder erzieherische Tätigkeiten suchen“, wie ein langjähriger Abteilungsleiter der Nürnberger Agenturzentrale formulierte, wäre es Aufgabe der Berufsberatung, sie auf die Tücken dieser Tätigkeiten – Sackgassenberufe, in denen „Frau“ kaum das Salz in der Suppe verdient – hinzuweisen und auf Alternativen aufmerksam zu machen. Dies geschieht jedoch in der Regel nicht, da Einzelhandel, Arzt- und Anwaltspraxen trotz Ausbildungsstellenknappheit immer noch zahlreiche Ausbildungsplätze anbieten und die Jugendlichen ja „versorgt“ werden müssen, werden junge Frauen, auch wenn sie nicht pflegen, erziehen oder leitenden Herren zuarbeiten möchten, auf die Schiene „Frauenberufe“ gesetzt.

Der Druck, traditionelle Einstellungen aufzugeben, ist angesichts zahlreicher Bewerber/innen, die um wenige Ausbildungsplätze kämpfen, allerdings eher gering. Da hilft auch der jährlich medial inszenierte „Girl‘s Day“ wenig. Angesichts der in der Realität in eine andere Richtung zeigenden täglichen Praxis droht er zur Alibiveranstaltung zu verkommen.

„Loser-Karte“ für jugendliche Migrant/innen Junge Menschen mit Migrationshintergrund3 haben es im hiesigen Bildungssystem schwer: Obgleich viele von ihnen in Deutschland geboren sind, erreichen die jungen Leute mit fremdem Pass seltener höhere Bildungsabschlüsse. Aufgrund ihrer schulischen Abschlüsse sowie des vergleichsweise geringen Zugangs zum schulischen Teil des Ausbildungssystems sind sie verstärkt auf eine betriebliche Ausbildung im dualen System angewiesen. Fehlende Ausbildungsplätze, die bei jungen Deutschen zum Teil bessere schulische Vorbildung sowie bisweilen massive Vorurteile gegenüber Menschen ausländischer Herkunft machen es ihnen aber schwer, einen betrieblichen Ausbildungsplatz in Wirtschaft und Verwaltung zu finden. Dabei ist es gerade die berufliche Qualifizierung und die Teilhabe am Erwerbsleben, die maßgeblich zur Integration von Migranten beitragen. Da zukünftig vermutlich aber nur noch diejenigen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, die über mindestens einen formalen Berufsabschluss verfügen und diesen durch Fort- und Weiterbildung laufend ergänzen und erweitern, sieht die Zukunftsperspektive jugendlicher Migranten düster aus. Zwar hat es in der Vergangenheit unverkennbar positive Entwicklungen gegeben, jedoch hat sich dieser Aufwärtstrend in der zweiten Hälfte der 90erJahre bedauerlicherweise nicht fortgesetzt. Die aktuell verfügbaren Daten zeigen für das Jahr 2004 im Saarland folgendes Bild:

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Bildung und Qualifizierung

4.2 Berufliche Bildung

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Der Anteil ausländischer Jugendlicher an den Schulabsolvent/innen betrug 2004 im Saarland 8,0 Prozent, ihr Anteil an den Absolvent/innen ohne einen Hauptschulabschluss betrug 18,8 Prozent, das bedeutet, von den 899 ausländischen Absolvent/innen waren 21,0 Prozent ohne Hauptschulabschluss. Die Quote der deutschen Jugendlichen betrug hingegen „lediglich“ 7,8 Prozent; ihr Bevölkerungsanteil bei der für eine Berufausbildung in Frage kommenden Altersgruppe der 15- bis 25jährigen betrug 2004 im Saarland 9,5 Prozent; mit 4,4 Prozent (940 ausländische Auszubildende) hingegen war ihr Anteil an den eingetragenen Ausbildungsverhältnissen deutlich unterrepräsentiert. Gegenüber dem Vorjahr (4,8 Prozent) bedeutet das einen weiteren Rückgang; die Ausbildungsbeteiligungsquote – berechnet als Anteil der ausländischen Auszubildenden an den 15- bis 25jährigen ausländischen Jugendlichen (11.201) – beträgt 8,4 Prozent.

Mangelnde schulische Bildungsvoraussetzungen junger Menschen mit Migrationshintergrund werden seit Jahren argumentativ ins Feld geführt, wenn es darum geht, ihre geringe Teilhabe an einer dualen Ausbildung zu erklären. Ungeachtet des durch die PISA-Studien belegten höheren Risikos von Schülern mit Migrationshintergrund, zu denjenigen mit schwacher Lesekompetenz zu gehören, zeigen eine Reihe von Untersuchungen – wie auch die PISA-Studien selbst –, dass die Bildungschancen in Deutschland in erster Linie sozial und nicht nach ethnischen Gesichtspunkten unterschiedlich verteilt sind. Ergebnisse der Bewerberbefragung 2004 der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) weisen u.a. deutlich darauf hin, dass die Arbeitsmarktbedingungen am Wohnort und die schulischen Voraussetzungen – wie die Abschlussnote in Mathematik bzw. die Höhe des Schulabschlusses – Faktoren sind, die auf die Aussichten von Lehrstellenbewerbern einen signifikanten Einfluss haben.4 Berücksichtigt man dazu den Migrationshintergrund als zusätzliche Einflussgröße, so liegen die Aussichten von Bewerbern mit Migrationshintergrund immer deutlich unter den Zugangsmöglichkeiten Jugendlicher ohne Migrationshintergrund. Eine ganze Reihe von zwischenzeitlich vorliegenden Untersuchungsergebnissen weisen aber auch deutlich darauf hin, dass für Schulabgänger aus Migrantenfamilien neben dem Migrationshintergrund auch andere Mechanismen der Ausgrenzung aus beruflicher Ausbildung wirksam sind. Hierzu gehören insbesondere:5 - Mangelnde Förderansätze in der Schule, - Ausbildungsplatzmangel,

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Rekrutierungsstrategien und Vorbehalte von Betrieben und Verwaltungen, Unterbewertung interkultureller (Basis-)kompetenzen, Informationsdefizite von Betrieben.

Die Gesellschaft muss sich dabei im Klaren sein, welche Potentiale sie vergibt, vor allem aber, welche zukünftigen Probleme entstehen können, wenn sie bei der Ausbildung und Qualifizierung dieser Menschen versagt.

Berufliche Schulen – Warteschleife der Nation Die Erhebungen des Statistischen Landesamtes belegen es Jahr für Jahr recht deutlich: In den beruflichen Bildungsgängen gab es in den letzten Jahren einen massiven Anstieg an Schüler/innen. Eine Entwicklung, welche die beruflichen Schulen Jahr für Jahr vor große Probleme stellt. Auch wenn der Zusammenhang zwischen den Problemen auf dem Ausbildungsstellenmarkt und der in den letzten Jahren drastisch zugenommenen Schüler/innen-Zahlen in den berufsbildenden Schulen, insbesondere im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), den Berufsfachschulen und der Fachoberschule von verschiedener Seite abgestritten wird, so gibt es – nach Auffassung der Arbeitskammer – doch einen nicht zu übersehenden Zusammenhang. Besonders deutlich wird dieser im Schuljahr 2002/2003. Einem Zeitpunkt also, zu dem das Plus an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen – nach einer vorübergehenden Verbesserung – Anfang des neuen Jahrzehnts erneut einbrachen. Dem Rückgang von 580 Schülern an Berufsschulen – bedingt durch den Einbruch bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen – stand eine Zunahme von 270 Schülern im BGJ, von 24 im BVJ, von 51 an Berufsfachschulen sowie von 301 Schülern an Fachoberschulen gegenüber. Nach den jüngsten Erhebungen des statistischen Landesamtes (Schuljahr 2005/06) ist die Zahl der Schüler/innen an Berufsschulen weiter rückläufig. Waren es im Schuljahr 2004/05 noch 20.470 Schüler/innen, so ging ihre Zahl im vergangenen Jahr um 0,5 (92 absolut) auf jetzt 20.378 zurück. Erstmals seit fünf Jahren ging die Schülerzahl im BGJ um 8,6 Prozent (182 Schüler/innen) zurück. Einen Rückgang der Schülerzahlen um 0,1 Prozent (3 Schüler/innen) auf 2.233 Schüler/innen gab es bei den Fachschulen sowie mit 5,4 Prozent (137 Schüler/innen) auf 2.425 Schüler/innen bei den Schulen des Gesundheitswesens. In allen übrigen Schularten gab es erneut Zuwächse. Mit 411 Schüler/innen (5,9 Prozent) stieg die Zahl der Fachoberschüler/innen auf 7.356, die der Berufsfachschulen um 318 (8,2 Prozent) auf 3.995, der beruflichen Gymnasien um 47 Schüler/innen (7,3 Prozent) auf 692, der Berufsgrundschulen um 7 Schüler/innen (1,0 Prozent) auf 689 sowie des BVJ um 7

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Schüler/innen (1,3 Prozent) auf 549. In den letzten fünf Jahren stiegen damit die Schülerzahlen im BGJ um 691, im BVJ um 237, in den Berufsfachschulen um 705 und in der Fachoberschule um 2.834. K Die Gründe, weshalb Jugendliche in den letzten Jahren so massiv berufliche Schulen in Anspruch genommen haben, liegen – nach Auffassung der Arbeitskammer – letztlich in den Ausbildungsplatzproblemen begründet. Auch dann, wenn Jugendliche – in der Hoffnung auf einen Ausbildungsplatz – durch den Besuch einer beruflichen Schule ihre Vorqualifikation zu verbessern suchen. Der Anteil der Mädchen an den beruflichen Schulen beträgt nahezu unverändert 46 Prozent. Dabei ist der Anteil in den hauswirtschaftlich-sozialpflegerischen Berufsgrundschulen mit 85,8 Prozent und den Schulen des Gesundheitswesens mit 79,9 Prozent extrem hoch. Angesichts der oben beschriebenen tatsächlichen Ausbildungsplatznachfrage sowie im Wissen darum, dass – wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBiB) untersucht hat – fast alle Bewerber/innen, die sich „hilfsweise“ auf „Alternativen“ eingelassen haben, ihren Wunsch nach einem „echten Ausbildungsplatz“ aufrecht halten, ergibt sich nach vorsichtigen Schätzungen der Arbeitskammer im Saarland eine Größenordnung von 2.000 bis 3.000 Jugendlichen, die im Ausbildungsjahr 2005 ohne den von ihnen angestrebten Ausbildungsplatz geblieben sind.

Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen Bis zum Jahr 2001 nahm die Zahl der Vertragslösungen im Saarland regelmäßig jährlich zu, seitdem aber war Jahr für Jahr ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu beobachten. Im Ausbildungsjahr 2005 aber wurden mit 2.034 Verträgen (plus 2,1 Prozent) wieder mehr Ausbildungsverhältnisse vorzeitig gelöst. Die Quote stieg damit wieder von 9,3 Prozent auf 10,4 Prozent. Auffallend dabei ist aber, dass das Handwerk mit 48,9 Prozent (994 Verträge) fast die Hälfte aller Vertragslösungen ausmacht. Ausbildungsabbrüche und Umorientierungen während der betrieblichen Berufsausbildung werden meist von individuellen und betrieblichen Faktoren beeinflusst. Dabei wirken individuelle Faktoren zumeist stärker als betriebliche. Vertragslösungen bedeuten aber in der Regel nicht das Ende einer betrieblichen Ausbildung. Bei der Verhinderung von Vertragslösungen gilt das Hauptaugenmerk den Klein- und Kleinstbetrieben. Hier treten die weitaus meisten Vertragslösungen auf, wie die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung aus dem Jahre 2002 zeigen. Die Untersuchung belegt aber auch, dass 70 Prozent der Vertrags-

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lösungen in der betrieblichen Sphäre begründet sind. Hier dominieren Konflikte mit Ausbildern oder Betriebsinhabern (60 Prozent). Für jeden Dritten stand der Abbruch in engem Zusammenhang mit der Berufswahl und der beruflichen Orientierung. Von ihnen gab jeder Zweite an, dass der Einstiegsberuf nicht dem Wunschberuf entsprochen habe. Vertragslösungen sind in aller Regel mit Ärger und Kosten verbunden – aber auch vermeidbar, wenn Warnsignale beachtet und rechtzeitig eingegriffen wird. Möglich ist dies u.a. mit externem Ausbildungsmanagement, Mediation und Ausbildungscoaching.

Ausbeutung statt Ausbildung? Qualität und Eignung der Betriebe sind ein weiterer Grund für Vertragslösungen. Angesichts des Mangels an Ausbildungsplätzen und dem damit verbundenen Bemühen, selbige einzuwerben, spielt die Eignung der Betriebe und folglich auch die Qualität der Ausbildung – wenn überhaupt – all zu oft lediglich eine untergeordnete Rolle; Hauptsache, ein Ausbildungsbetrieb. Qualität und Eignung der Betriebe werden von den zuständigen Stellen folglich zu wenig überprüft. Schlichtweg ignoriert bzw. nichts unternommen wird aber auch in jenen Fällen, in denen bekanntermaßen seit langem Mängel bestehen bzw. Probleme bekannt sind. Dazu gehören beispielsweise anhaltende Verstöße gegen gesetzliche Regelungen (u.a. Jugendarbeitsschutzgesetz, Ausbildungsordnung), fortlaufende Misserfolge der Ausbildung (u.a. gehäufte und über Jahre anhaltende vorzeitige Beendigung von Ausbildungsverhältnissen, geringe bzw. schlechte Prüfungserfolge). Die Leidtragenden sind zunächst einmal die Jugendlichen, die entweder eine schlechte oder gar keine Prüfung absolvieren, ihre Ausbildung einfach abbrechen oder aber – nachdem sie es nicht mehr aushalten – rechtliche Beratung in Anspruch nehmen bzw. den Rechtsweg beschreiten und in der Folge dann meist gekündigt werden. Zu den in diesem Zusammenhang problematischen Branchen gehören unter anderem das Hotel- und Gaststättengewerbe, der Dienstleistungssektor, der Einzelhandel sowie Teile des Handwerks.

Ausbildungspakt hält nicht, was er verspricht Die bisherigen Unterzeichner des „Paktes für Ausbildung Saarland“, die Landesregierung, Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, die Handwerkskammer des Saarlandes, die Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände sowie die Regionaldirektion Rheinland/Pfalz-Saarland der Agentur für Arbeit halten – wie nicht anders zu erwarten war – den Pakt für einen vollen Erfolg, den sie sich – so Wirtschaftsminister Dr. Georgi – nicht

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4.2 Berufliche Bildung

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klein reden lassen wollen. Ihre Paktverpflichtung bestand darin, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen eine Chance auf berufliche Ausbildung zu geben, wobei die Paktpartner definierten, wer ausbildungswillig und -fähig ist. Der zentrale Punkt des Paktes bestand somit aus einer allgemeinen Selbstverpflichtung; eine Zielsetzung also, die relativ leicht zu realisieren war. Welch geringes Interesse der Pakt zwischen Politik und Wirtschaft in den Betrieben gefunden hat, belegen aktuelle Umfrageergebnisse der Arbeitskammer und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): K Betriebsbarometer 2005 der Arbeitskammer: Auf die Frage, ob der Betrieb bzw. die Dienststelle der Verpflichtung von Regierung und Wirtschaftsverbänden zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation im Rahmen des Ausbildungspaktes nachgekommen und die Zahl der Auszubildenden erhöht habe, antworteten 58,6 Prozent der befragten Betriebs- und Personalräte mit „nein, gar nicht“ oder „nein, eher nicht“. Lediglich 29,9 Prozent antworteten mit „ja, teilweise“ bzw. 9,8 Prozent mit „ja, intensiv“. K Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): Das Institut hat festgestellt, dass die übergroße Mehrzahl der Betriebe, nämlich 71 %, in ihrem Ausbildungsangebot durch den Pakt nicht beeinflusst wurde. Nur jeder fünfte Betrieb sagt, dass das Einstellungsverhalten sich verändert habe. „Chancengarantie 2006“ heißt der förmlich erneuerte Ausbildungspakt auf Landesebene für das neue Ausbildungsjahr – die Pakt-Verpflichtung ist die Gleiche wie in den Jahren zuvor. Für die Arbeitskammer, die seitens des Wirtschaftsministers immer wieder dazu aufgefordert wird, sich am Pakt zu beteiligen, ist eine Beteiligung nur unter folgenden Bedingungen vorstellbar: 1. Zunächst muss die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt einer ehrlichen Bestandsaufnahme und Analyse unterzogen werden (u.a. ehrliche statistische Auswertungen – also kein „Schönrechnen“ –, keine definitorischen Ausgrenzungen Jugendlicher), 2. Zentraler Punkt eines aussagekräftigen Paktes muss die Festschreibung einer deutlichen und nachprüfbaren Zahl zusätzlicher Ausbildungsplätze sein. 3. Für den Fall, dass das gesteckte Ziel (bestimmte Zahl zusätzlicher Ausbildungsplätze) nicht erreicht wird, muss der Pakt Interventionsmöglichkeiten beschreiben und einleiten (beispielsweise der Einführung einer Ausbildungsplatzumlage im Saarland zuzustimmen).

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4. Befreiung der ausbildenden Betriebe von Kammergebühren für Ausbildung. Diese Kosten müssen von allen Kammermitgliedern getragen werden, denn auch die nicht ausbildenden Betriebe profitieren letztlich von den Anstrengungen der ausbildenden Betriebe. 5. Die Qualität der Ausbildung muss Bestandteil des Paktes werden. Zum einen muss die immer wieder angesprochene Ausbildungsfähigkeit junger Menschen verbessert werden. Hierzu gilt es, die im Jahr 2001 von einer Unterarbeitsgruppe der Saar-Gemeinschaftsinitiative im Konsens erarbeiteten „Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit junger Menschen“ umzusetzen. Insbesondere muss die Zahl der Jugendlichen, die jährlich die allgemein bildende Schule ohne einen Abschluss verlässt, innerhalb eines festzuschreibenden Zeitraumes deutlich gesenkt werden.6 Zum anderen muss aber auch überlegt werden, wie die Qualität der Ausbildung in den Betrieben verbessert werden kann. Bislang aber haben alle gutgemeinten Aktivitäten das seit Jahren bestehende Problem mangelnder Ausbildungsplätze nicht gelöst – weder der Ausbildungspakt, noch die umfangreiche Palette an Bundesprogrammen, noch die zahlreichen Appelle und „Klinkenputzaktionen“. Sie haben allenfalls das schlimmste verhindert – sind aber keine effektiven Alternativen zu einer gesetzlichen Regelung. K Die Arbeitskammer fordert daher die Landesregierung dazu auf, sich mit einer Bundesratsinitiative für die Schaffung eines gerechten Finanzierungssystems einzusetzen und damit mehr Gerechtigkeit zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben herzustellen. Die Einführung einer solchen Umlage kann zu Effizienzsteigerungen führen, da die mögliche Verlockung, als Trittbrettfahrer vom dualen System zu profitieren, für Betriebe deutlich reduziert würde. Dass ein solches Verfahren funktionieren kann, zeigen die Erfahrungen in der Baubranche. Denn: Wer weiter darauf hofft, durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft und unverbindliche Absprachen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhöhen, der verspielt die Zukunft der Jugend und damit die unseres Landes. K „Wenn Appelle und Selbstverpflichtung nicht ausreichen, ist es Aufgabe der Politik, im Interesse der Jugendlichen steuernd einzugreifen, um möglichst allen ausbildungssuchenden Jugendlichen eine entsprechende Ausbildung zu ermöglichen“, so das Gemeinsame Wort der Kirchen vom Februar 1998.

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Bildung und Qualifizierung

4.2 Berufliche Bildung

Bildung und Qualifizierung

4.2 Berufliche Bildung

1

Siehe dazu: „Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt – Aktuelle Lage, Intransparenz und Lösungsmöglichkeiten“ von Joachim Gerd Ulrich (Vorlage zur Sitzung 1/2006 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung am 9. März 2006 in Bonn).

2

Siehe dazu: „Steuerung des Geschlechterverhältnisses durch eine politische Institution – die Mädchenpolitik der Berufsberatung“, von Helga Ostendorf.

3

Amtliche Statistiken, wie beispielsweise Berufsbildungsstatistiken, berücksichtigen nicht den Migrationshintergrund, sondern lediglich die Staatszugehörigkeit. Das bedeutet: Personen mit deutschem Pass und Migrationshintergrund werden nicht als Migranten berücksichtigt. Dies gilt vor allem für Aussiedler und solche Personen mit Migrationshintergrund, die eingebürgert sind. Die amtliche Statistik erfasst somit nur einen Teil der Einwohner mit Migrationshintergrund. Bei Analysen zur Bildungs- und Lebenslage junger Menschen mit Migrationshintergrund wird daher meistens auf die Teilgruppe „ausländische“ Jugendliche zurückgegriffen.

4

Siehe dazu: Joachim Gerd Ulrich (2005) „Wer hat noch Chancen?“ Informationsdienst des Bundesinstituts für Berufsbildung, Heft 2.

5

Siehe dazu: „Jugendliche mit Migrationshintergrund in der beruflichen Bildung“ in WSI-Mitteilungen, Heft 8 (2003) von Mona Granato.

6

Siehe dazu u.a. das Reformpapier der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit präzise beschriebenen Maßnahmeschritten und deren Evaluierung.

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4.3

Weiterbildung – Abstieg in die zweite Liga?

Eigentlich ist die problematische Lage bekannt und auch, was notwendig wäre. Zahlreiche internationale Studien offenbaren es seit Jahren: Deutschland nimmt, was das Thema Weiterbildung angeht, im europäischen Vergleich lediglich einen Platz unterhalb des Durchschnitts ein. Nach neuesten Berichten sank sowohl die Zahl der Teilnehmer/innen an beruflicher als auch an politischer Weiterbildung – eine für die deutsche Wettbewerbsfähigkeit fatale Entwicklung. Die Realität der allgemeinen, kulturellen, politischen und beruflichen Weiterbildung steht in deutlichem Gegensatz zu denjenigen Reformvorstellungen, die seit den siebziger Jahren (über Ländergesetze zur Freistellung für Bildungszwecke, Länderfinanzierungsgesetze) das Ziel „Vierte Säule des Bildungswesens“ für diesen Bereich proklamierten. Die einschlägigen Aktivitäten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der letzten Jahre zur Weiterbildung – u.a. zu „Lernende Regionen“ oder „Lebenslangem Lernen“ – sind ohne wirklich nennenswerte und nachhaltige Reformeffekte geblieben. Die im Gutachten der SachverständigenKommission „Finanzierung lebenslangen Lernens“ im Winter 2004 präsentierten Vorschläge haben die Verantwortlichen bislang nicht ausreichend aufgegriffen und umgesetzt. Gemessen am Programm „Lebenslanges Lernen“ , wie es zum Beispiel im EU-Memorandum vom 30.10.2000 verkündet wurde, werden in Deutschland – besonders im internationalen Vergleich – zu wenig Teilnehmende erreicht, zu wenig Ressourcen mobilisiert, nur geringe Chancen für Lernen am Arbeitsplatz eingeräumt und zu wenig systematische Lernangebote vorgehalten. Eine vergleichende Studie des EU-Statistikamtes Eurostat belegt, wie Besorgnis erregend die Lage ist: K Die Investitionen in Weiterbildung liegen im Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland lediglich bei 1,4 Prozent der Arbeitskosten. In Frankreich sind es aber 2,0 Prozent und in Schweden und Dänemark sogar 2,6 Prozent. Bei den Teilnehmerzahlen sieht es nicht besser aus. Nach Angaben der europäischen Weiterbildungserhebung nahmen 2001 32 Prozent der Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe an einer Weiterbildung teil, in Schweden waren es hingegen 61 Prozent, in Dänemark 53, in Frankreich fast 50 Prozent, und in Großbritannien waren es 49 Prozent. Deutschland ist also in diesem Ländervergleich das Schlusslicht.

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Bildung und Qualifizierung

4.3 Weiterbildung – Abstieg in die zweite Liga?

Bildung und Qualifizierung

4.3 Weiterbildung – Abstieg in die zweite Liga?

Europäische Nachbarn machen sich durch Weiterbildung fit Was getan werden kann, zeigen uns diese Länder ebenfalls: In Schweden beispielsweise erhält jeder Erwachsene, der einen Schul- oder einen Berufsabschluss nachholen oder studieren will, bis zum 50. Lebensjahr ein Stipendium. Regionale Weiterbildungsgremien, in denen Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Kommunen sitzen, ermitteln den Weiterbildungsbedarf und bringen ihn mit den Angeboten zusammen. In Dänemark gibt es eine Art Bafög für Erwachsene: Wer einen Schul- oder Berufsabschluss nachholen will, erhält ein Stipendium. Und in Frankreich haben Unternehmer, Gewerkschaften und der Staat vor drei Jahren einen zukunftsträchtigen Tarifvertrag unterzeichnet. Danach wird die seit vielen Jahren im Rahmen einer Fonds-Lösung praktizierte Umlage für Weiterbildung auf 1,6 Prozent der Lohnsumme erhöht und jeder Beschäftigte erhält ein Anrecht auf 20 bezahlte Weiterbildungsstunden pro Jahr. K Dass auch im Saarland beim Thema Weiterbildung ein „Handlungsfeld zwischen Wünschen und Wirklichkeit“ besteht, hat das Schwerpunktthema des letztjährigen AK-Berichtes an die Regierung des Saarlandes deutlich gezeigt. In dem Bericht wurde insgesamt ein ernüchterndes Urteil zur betrieblichen Weiterbildung im kleinsten Flächenstaat gezogen. Im Ergebnis lautete es: In den Unternehmen ist ein personalpolitischer Pragmatismus weit verbreitet. Neben der (noch) etablierten Praxis der Berufsausbildung und der Anpassungsqualifizierung an technische Änderungen gibt es nur in wenigen Fällen – und dann meist in großen Unternehmen – eine langfristige, aktive Ausrichtung der betrieblichen Personalpolitik. K Die Realität lautet in vielen Betrieben: Knappe finanzielle wie personelle Ressourcen und betriebsinterne ad-hoc-Lösungen bestimmen die Weiterentwicklungsperspektiven des Personals. Qualifikations- und Personalentwicklung haben meist nur eine reaktive, kurzfristige Perspektive. Darüber hinaus gilt in den Betrieben nach wie vor das Matthäus-Prinzip, das heißt: „Wer hat, dem wird gegeben, wer aber wenig hat, bekommt fast nichts.“ Die Erkenntnis, dass sich in einer rasch wandelnden Arbeitswelt weder die Betriebe noch die Beschäftigten auf einer guten Berufsausbildung ausruhen können und dass zu einer modernen Personalpolitik der Ausbau der betrieblichen Weiterbildung gehört, hat sich bislang noch wenig durchgesetzt. Weiterbildung sichert Qualifikation und schützt damit vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Der Ausbau der Weiterbildung ist zentrale Voraussetzung, um Lebenschancen realisieren und verbessern zu können und notwendiges Element in einer Strategie gegen einen schon heute in Teilbereichen ab-

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sehbaren Fachkräftemangel. In den meisten Fällen lohn sich Weiterbildung für ein Unternehmen, weil damit die Produktivität erhöht wird. Und: Unternehmen aus einem Hochlohnland können im internationalen Wettbewerb nur durch Innovation überleben, und das geht nur mit Investition in Bildung und Weiterbildung.

Arbeitskammer-Kritik bestätigt sich: Zahl der Teilnehmer/innen nach Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes rückläufig Neben der beruflichen stellt auch die allgemeine, politische und kulturelle Weiterbildung einen Schlüssel für individuelle Lebenschancen, für berufliche Entfaltung, für kulturelle Teilhabe und gesellschaftliche Innovation dar. Ein Bildungsbereich allerdings, der seit Jahren durch eine relativ kontinuierliche Abwärtsentwicklung gekennzeichnet ist. Ein wichtiges Instrument dieser Weiterbildungsmöglichkeit stellen die Weiterbildungsgesetze der Länder dar. Das „Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG)“ wurde im Jahre 2003 jedoch hinsichtlich seiner Inanspruchnahmemöglichkeit deutlich eingeschränkt. K Im Ergebnis führte dies – entgegen der im Vorfeld seitens der Landesregierung und der sie tragenden CDU-Landtagsfraktion in Aussicht gestellten stärkeren Inanspruchnahme – zu einem Rückgang sowohl der Angebote als auch der Teilnehmerzahlen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden im Saarland 2004 nur noch 19.134 Veranstaltungen (2003: 20.401) nach SWBG durchgeführt. Das waren 6,2 Prozent bzw. 1.267 Veranstaltungen weniger, als noch ein Jahr zuvor. An den durchgeführten Veranstaltungen nahmen noch 327.063 Teilnehmer/innen (2003: 344.662) teil; das bedeutet 5,0 Prozent bzw. 17.599 Teilnehmer/innen weniger im Jahre 2004. Aus Sicht der Arbeitskammer hat die Landesregierung damit in einer Zeit wachsenden Weiterbildungsstellenwertes das falsche Zeichen gesetzt: Die in der entsprechenden Resolution der Arbeitskammer-Vertreterversammlung enthaltene Kritik an den Veränderungen im Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (insbesondere die Reduktion des Freistellungsanspruches für Bildung) bewahrheitet sich nun – die Weiterbildungsbeteiligung im Saarland geht zurück.

Bundesregierung will lebenslanges Lernen nachhaltig stärken Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hingegen will das lebenslange Lernen nachhaltig stärken. Hierzu will sie einen Innovationskreis

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Bildung und Qualifizierung

4.3 Weiterbildung – Abstieg in die zweite Liga?

Bildung und Qualifizierung

4.3 Weiterbildung – Abstieg in die zweite Liga?

Weiterbildung einberufen. Das kündigte die Ministerin auf dem 12. Deutschen Volkshochschultag an. Ihr Ziel ist es dabei, die Chancen der Menschen zur persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklung während ihrer gesamten Lebenszeit zu verbessern. Weiterbildungsangebote sind nach den Worten der Ministerin gerade auch für Erwachsene mit unzureichender Schulbildung der beste Weg, um Defizite aus der Schulzeit auszugleichen: „Erwachsenenbildung verbessert die Lebensqualität und gibt auch jenen eine zweite Chance, die es versäumt haben, sich ausreichend auf ihr Berufsleben vorzubereiten.“ K Hierzu gehört nach Auffassung der Arbeitskammer gerade auch die Bildungsfreistellungsregelung. Ein Ausbau dieser gesetzlichen Möglichkeit zu einem echten Weiterbildungsgesetz nach französischem oder skandinavischem Vorbild sollte hier das Ziel sein. Das Thema Weiterbildung ist auch Inhalt des im November 2005 von CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrages. Er enthält hierzu weitreichende Zielsetzungen. So soll - die Teilnahme an Weiterbildung deutlich erhöht und sozial Benachteiligte gefördert werden, - Jugendlichen und Erwachsenen ohne Schulabschluss und Ausbildung eine zweite Chance gewährt werden, - die Weiterbildung zur vierten Säule des Bildungssystems gemacht werden, - mit bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinien eine Weiterbildung mit System etabliert werden. Zur Verbesserung der Weiterbildungssituation gehört allerdings auch, dass die Bundesagentur für Arbeit dringend zu einer Korrektur ihrer Geschäftspolitik bewegt wird. Sie hat nämlich in den letzten Jahren ihre finanziellen Mittel für die nach dem SGB III geförderte Weiterbildung erheblich gekürzt und damit vielen von Arbeitslosigkeit Betroffenen die Möglichkeit genommen, sich entsprechend zu qualifizieren und Anschluss zu halten. Denn: Bildungsförderung bleibt langfristig die beste Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Gewerkschaftliche Initiativen zur Förderung der Weiterbildung Die Initiative „Bundesregelungen für die Weiterbildung“, getragen von den Gewerkschaften ver.di, IG Metall und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie von Weiterbildungsträgern und Wissenschaftlern, nahm die oben skizzierten Koalitionsvereinbarungen auf und fordert ihre Umsetzung. Die Initiative setzt sich dafür ein, dass durch gesetzliche Regelungen auf Bundesebene der Rahmen für ein einheitliches und zukunftsfähi-

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ges System der Weiterbildung für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen wird. Neben dieser Initiative zur Schaffung einer Bundesregelung für die Weiterbildung haben die Gewerkschaften in den letzten Jahren die Möglichkeiten genutzt, über betriebliche und tarifvertragliche Regelungen eine aktive Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik voranzutreiben. Hier gibt es zwischenzeitlich zahlreiche, zum Teil weitgehende Einzelregelungen. Eine systematische und flächendeckende Regelung durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen steht aber bislang noch aus. K Für die IG Metall beispielsweise bleibt Weiterbildung ein zentrales Thema. Sie hat in der abgelaufenen Tarifrunde mit dem in der nordrheinwestfälischen Metall- und Elektro-Industrie abgeschlossenen und von weiteren Tarifbezirken (u.a. auch der Bezirk Hessen-Rheinland-PfalzSaarland-Thüringen) übernommenen „Tarifvertrag zur Qualifizierung“ erneut flächendeckend das Thema Weiterbildung in Tarifverträgen durchgesetzt und geregelt. Im Kern beinhaltet er für jeden Beschäftigten einen individuellen Anspruch auf ein jährliches Weiterbildungsgespräch. Darin wird geklärt, ob eine Fortbildung nötig ist. Das Problem der geschlossenen Vereinbarung besteht aber darin, dass uneinsichtige Arbeitgeber letztlich nicht gezwungen werden können. Eine Einigungsstelle für Streitigkeiten – wie im baden-württembergischen Qualifizierungstarifvertrag – sieht der neu geschossene Tarifvertrag nicht vor. Auch wenn es in der betrieblichen Realität schwer sein dürfte, die Regelung umzusetzen – er ist als weiterer Schritt zu sehen, das Thema Weiterbildung zu thematisieren und in der betrieblichen Realität durch die Schaffung von Strukturen und Möglichkeiten voranzubringen. K Die Qualifikation ist in den letzten Jahren zur neuen zentralen Dimension sozialer Ungleichheit in unserer Gesellschaft geworden, stellt der Vizepräsident des Instituts für Arbeit und Technik (IAT), Prof. Dr. Gerhard Bosch fest. Wenn es also nicht gelingt, Bedingungen herzustellen, damit alle mitgenommen werden, dann drohen neue soziale Ausgrenzungen und eine weitere Spaltung der Gesellschaft. Hier sind Unternehmen, Betriebsräte und Gewerkschaften aufgefordert, an einem Strang zu ziehen. Insbesondere gilt es, bildungsferne und bislang bei Weiterbildung ausgegrenzt Beschäftigte einzubeziehen: sie auch zu überzeugen, mehr für ihre Weiterbildung zu tun. Dringend notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Verbesserung der Weiterbildung in unserem Land ist aber die Entstehung einer „Weiterbildungskultur“. Diesbezüglich sollten wir im Jahr der Weltmeisterschaft von den „Champions“ in Sachen Bildung lernen, und das sind nun mal die Skandinavier.

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Bildung und Qualifizierung

4.3 Weiterbildung – Abstieg in die zweite Liga?

Kultur und Kulturpolitik

5 Kultur und Kulturpolitik

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Kultur und Kulturpolitik

Die aktuellen Entwicklungen in der saarländischen Kulturlandschaft spielen sich vorrangig in zwei unterschiedlichen Bereichen ab. Dabei herrscht im Handlungsfeld der „traditionellen Kulturpolitik“ ein überwiegend positiv eingefärbter Eindruck; eingeschränkt durch gelegentliche Eintrübungen. Tendenziell umgekehrt ist die Situation im jüngeren Handlungsfeld „Industriekultur“: Hier ist die Stimmungslage eher durchwachsen, eventuelle krisenhafte Entwicklungen infolge sich zuspitzender Finanzierungsfragen sind nicht auszuschließen. Für Aufhellungen sorgen hier temporäre (vorzugsweise „güldene“) Sonnenstrahlen aus dem Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Stichwortartig lassen sich demnach die unterschiedlichen, teils gegenläufigen, Entwicklungen, Einschätzungen und Informationen zu den oben skizzierten kulturellen Handlungsfeldern wie folgt zusammenfassen: K Einerseits präsentiert sich der „herkömmliche“ Kultursektor infolge der – zwar gelegentlich bedächtig fortschreitenden, aber kontinuierlich neue Gestalt annehmenden – „Baustelle Museumszeile“ in einem überwiegend positiven Licht. Schatten dagegen produzieren hier die fortwährende Finanzknappheit vieler Kultureinrichtungen im Land und die noch immer nicht zur Ruhe gekommene bzw. gerade in den letzten Wochen wieder aufgekommene Diskussion um das Staatstheater. K Andererseits verfestigt sich im Blick auf die zweite, neuere „Baustelle Industriekultur“ nicht nur mehr und mehr der Eindruck von Stillstand, sondern darüber hinaus gelegentlich die Befürchtung, dass sich dort Bauleitung und „Bauherr“ nicht mehr ganz im Klaren darüber sind, wie es weitergehen – und auf welchem Weg der weitere Ausbau künftig finanziert werden soll. Dagegen kommen hier die Lichtblicke aus den Ursprüngen der Industriekultur: der Alten Völklinger Hütte. Das dortige Weltkulturerbe wird zunehmend für Besucher/innen erschlossen und präsentiert von den Besucherzahlen her durchaus erfolgreiche Ausstellungen; wobei auch hier nicht „alles Gold ist, was glänzt“.

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5.1

„Kultur-Baustelle Schlossplatz“: Ausbau geht voran

Im vorjährigen Bericht an die Landesregierung hat die Arbeitskammer auf die damals aktuellen „Licht- und Schattenseiten“ der saarländischen Kulturpolitik hingewiesen; wobei zu den bedenklich stimmenden Aspekten die überwiegend problembeladenen finanziellen Perspektiven einiger Kultureinrichtungen zählten. Auch die Auseinandersetzung über das Staatstheater stand 2005 stärker im Mittelpunkt der Betrachtung. Zu den überwiegend erfreulichen Nachrichten zählte das Thema „Umgestaltung der Museumslandschaft“. Hier lohnte es schon im Vorjahr, etwas ausführlicher auf die Überlegungen und Initiativen zur Idee „Museumszeile“ beim Saarbrücker Schloss einzugehen – ein bedeutsames Vorhaben, das zwischenzeitlich ein gutes Stück voran gekommen ist. Die weiter in der Realisierungsphase befindliche Umgestaltung der musealen Einrichtungen am Saarbrücker Schlossplatz – mit der Grundidee „Geschichts-Museen links der Saar; „Kunst-Präsentation rechts der Saar“ läuft auch gegenwärtig nach Einschätzung kulturell Interessierter und Engagierter „eigentlich recht zufriedenstellend“. Untermauert wird diese Bewertung durch folgende Tatsachen: K Die bereits im Jahr 2004 renovierte und als „Museum für Sakrale Kunst“ neu eröffnete Schlosskirche bereichert die Museumslandschaft am Schlossplatz und wird in ihrer neuen Funktion bislang gut „angenommen“. Über die jetzt bestehende Verbindung zum benachbarten Kreisständehaus dürften sich hier zusätzliche Besucher/innen einfinden. K Mit dem durch das Land erfolgten Erwerb des Kreisständehauses vom Stadtverband (bzw. im „Ringtausch“ mit dem alten Rathaus) konnte Ende 2005 die Voraussetzung geschaffen werden, um das nächste „Etappenziel“ bei der Umgestaltung der Museumslandschaft anzugehen. Im Rahmen der fortschreitenden Realisierung der Idee „Museumszeile mit Schwerpunkt Geschichte und Kulturgeschichte“ können nun im weitgehend neu hergerichteten Kreisständehaus das Museum für Vor- und Frühgeschichte sowie Teile der „Alten Sammlung“ untergebracht werden. K Unter (inhaltlicher) Einbeziehung des „Historischen Museums“ am Schlossplatz kommt man somit der Realisierung einer Standortkonzentration von Museen zu unterschiedlichen Abschnitten/Epochen der saarländischen Geschichte bzw. der Geschichte in der Region näher. Gleichzeitig bedeutet die nun im Vordergrund stehende „inhaltliche Koordination“ den vorläufigen Abschied vom ursprünglichen Gedanken, gleich-

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Kultur und Kulturpolitik

5.1 „Kultur-Baustelle Schlossplatz“: Ausbau geht voran

Kultur und Kulturpolitik

5.1 „Kultur-Baustelle Schlossplatz“: Ausbau geht voran

zeitig mit dem inhaltlichen Zusammenwachsen mehrerer Einrichtungen eine neue, umfassende „strukturelle Hülle“ (alles unter einem Dach) zu schaffen. Angesichts der in diesem Bereich gegebenen Strukturen und den erkennbaren Problemen, diese in einer sinnvollen Weise zu überwinden, dürfte die „zweitbeste“ – oder besser gesagt: die nicht ganz so weit gehende – Lösung sich als der richtige, weil pragmatisch realisierbare Ansatz erweisen. Es geht also jetzt und zukünftig deutlicher um die einvernehmliche Abstimmung darüber, was die einzelne Einrichtung präsentiert/macht (keine strukturelle, sondern eine inhaltliche Koordinierung). Damit ist die von Kulturminister Jürgen Schreier vorangebrachte Idee derzeit auf einem gutem Weg: Es ist zu erwarten, dass die Museen am Schlossplatz vom Jahr 2007 an „wohl deutlich mehr zu bieten haben als bisher“. Die Bereitschaft dazu – seitens des Historischen Museums, aber auch der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz – darf jedenfalls als gegeben angenommen werden. Ohne unmittelbaren Bezug zu den Plänen zur Umgestaltung der Museumslandschaft, aber aus dem skizzierten inhaltlichen Zusammenhang heraus dennoch erwähnenswert, sind die beim „Historischen Museum“ laufenden Arbeiten und die sich für 2007 abzeichnenden Entwicklungen: K Dort werden voraussichtlich ab Januar 2007 die ausgegrabenen (bzw. unter dem Schlossplatz vom Museum aus erschlossenen) Reste der Saarbrücker Burg für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die imposanten Ausgrabungen selbst bedeuten ein Plus von mehr als 500 Quadratmetern an Fläche für das Museum und eine Bereicherung um ein attraktives Element für die Besucher/innen (nur am Rande und der Vollständigkeit halber sei dabei erwähnt, dass die finanziellen Mittel dafür nicht aus der Kultur-, sondern der Tourismusförderung kamen). Unter den Stichworten „Historisches Museum“ und „Museumszeile“ ist schließlich aus Sicht der Arbeitskammer zu vermerken, dass Ausstellungen zu wichtigen und interessanten geschichtlich-politischen Epochen auch zukünftig ihren festen Platz in der dann neu geschaffenen Museumslandschaft haben müssen – obwohl dabei erfahrungsgemäß von vorne herein nicht mit „massenhaftem Besucherandrang“ zu rechnen ist. So etwa wurde die zum 50. Jahrestag der zweiten Saar-Abstimmung 1955 vom Historischen Museum präsentierte Ausstellung „JA und NEIN“ von rund 10.000 Personen besucht. Aus rein „ökonomisch-touristischer Sichtweise“ betrachtet, können diese Besucherzahlen mit den bei „Leonardo“, „Inka-

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Gold“ und „Schätze“ im Weltkulturerbe Völklingen erreichten Zahlen nicht mithalten. Im Blick auf die Themenstellung allerdings darf sie sowohl von der Präsentation als auch von den Besucher/innen her als eine der besten „politischen“ Ausstellungen an diesem Ort bewertet werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Ausrichtung der neu gestalteten „Museumszeile“ am Schlossplatz auch künftig vorzugsweise an Themen und Ereignissen aus dem Saarland und der Region orientiert. Eine mehr und mehr verengte Sichtweise dieser Kultureinrichtungen als „Tourismusmagnet“ könnte sich auf mittlere Sicht dagegen der ursprünglichen Idee als nicht angemessen erweisen. Dabei geht es nicht um die Frage einer zeitgemäßen Präsentation von Ausstellungsgegenständen und Themen, sondern um die – auch an anderer Stelle mehr und mehr um sich greifende – Gefahr einer durchgehend „ökonomisierten“ Betrachtungsweise. Wenn die Hauptaufgabe dieser auf „historische/kulturhistorische Themen“ ausgerichteten Institutionen in enger Begrenzung darin gesehen wird, „möglichst viele Leute anzulocken“, die dann in anderer Weise zusätzlich möglichst viel „konsumieren“ sollen, werden sie auf Dauer ihrem weitergehenden, kulturellen Auftrag gegenüber den Menschen in der Region wohl kaum gerecht. Als „Wermutstropfen“ ist auch im Jahr 2006 wieder die Thematik „Staatstheater“ aufzuzählen. Hier sind durch die in jüngster Zeit seitens des Landes nachträglich eingeräumte Möglichkeit, die „Bringschuld“ (Einsparvolumen) des Staatstheaters um einen nicht geringen Betrag zu senken, Irritationen bezüglich vorangegangener Entscheidungsabläufe entstanden. Die damit teils fahrlässig in die Welt gesetzte „Option zur Spekulation“ bleibt: Zeichnete sich die reduzierte Einsparforderung nicht schon früher ab – oder hat man durch die vorher aufrechterhaltenen Zwänge möglicherweise den Weggang des bisherigen Intendanten Schildknecht billigend in Kauf genommen?

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Kultur und Kulturpolitik

5.1 „Kultur-Baustelle Schlossplatz“: Ausbau geht voran

Kultur und Kulturpolitik

5.2 „Baustelle Industriekultur“

5.2

„Baustelle Industriekultur“: Anfänglich hohe Erwartungshaltung mündet in zunehmende Skepsis

„Hohe Erwartungshaltung“ – dies trifft die allgemein verbreitete Befindlichkeit nach der Vorlage des sogenannten Ganser-Gutachtens „IndustrieKultur Saar“ und dessen medienwirksamer öffentlicher Vorstellung im Jahr 2000; begleitet und aufgewertet durch den Ministerpräsidenten. Diese Begeisterung anlässlich des „Neu-Starts“ der Industriekultur im Saarland war damals durchaus nachvollziehbar – wenngleich (oder gerade weil) man damit in unserer Region einen relativ späten Einstieg in die Thematik fand (das Ruhrgebiet etwa war hier schon einige Jahre früher dran). Zwischenzeitlich ist die anfängliche erkennbare Euphorie weitgehender Ernüchterung gewichen; zunehmend macht sich Skepsis breit. Die „anfängliche Aufbruchstimmung“ wurde damals hervorgerufen durch die von Professor Karl Ganser neu entwickelten, schwungvollen Ideen – und beflügelt durch das verstärkte Engagement der Landesregierung. So wollte man die Industriekultur partiell auch kulturell, insgesamt aber primär als Motor für weiteren Strukturwandel und wirtschaftlichen Aufschwung nutzen. Vorrangig konzentriert war dies an drei Zukunftsstandorten beabsichtigt, die wie „Leuchttürme“ das Saarland in seiner Gesamtheit verkörpernd, weit über die Region hinaus ‚von ihm und für es Kunde geben’ sollten.1 Viele kulturell, historisch und/oder technisch interessierte Menschen hofften nun auf eine bald bevorstehende, glänzende (Ur-)Aufführung der Vorstellung „IndustriekulturSaar“. Dies galt umso mehr nach der bereits verpatzten „Generalprobe“ (zuvor waren die ersten bescheidenen Schritte des Landes im Rahmen der „Stiftung Industriekultur“ im Gefolge der „Affäre Zeithammer“ gescheitert). Sechs Jahre später nun ist diese „Aufbruchstimmung“ einer eher skeptischen Grundstimmung gewichen: Lohnt das Ganze sich wirklich? Konfrontiert man die im Ganser-Gutachten visionär skizzierte schöne neue Welt der Industriekultur mit ihren bis heute konkret erbrachten Ergebnissen, geht es nicht mehr um die – längst, aber gleichzeitig immer nur „vorläufig“ (!) verneinte – Frage, ob denn die dort ehedem ausgebreiteten Visionen im Blick auf Strukturwandel und zusätzliche Arbeitsplätze tatsächlich Realität geworden sind. Wie die Dinge sich derzeit entwickeln und weiter abzeichnen, könnten sich schon in den nächsten Monaten intensivere Auseinandersetzungen darüber anbahnen, ob die Industriekultur im Saarland in der gegebenen Form weitere Existenzberechtigung hat – und wie die weitere Finanzierung gestaltet werden soll (oder kann). Dabei geht es allerdings einschränkend nicht um das prinzipielle „Dass“ (die zugrunde-

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liegenden Überlegungen waren und sind in weiten Teilen nicht falsch), sondern um das „Wie“ – also die konkrete Umsetzung.

Konzeptionelle Perspektiven und quantitative Annahmen bezüglich der Ansiedlung „hochwertiger“ Arbeitsplätze haben sich im Alltag nicht erfüllt Zentrale Bestandteile der im „Ganser-Gutachten“ enthaltenen Ausführungen zur Um- oder Neunutzung der früher industriell genutzten Flächen waren vor allem: K Punktuell/temporär = Neu-Nutzung brachliegender Flächen/Gebäude mittels „kultureller Bespielung“: Kultur-Veranstaltungen verschiedener Art (Konzerte, Seminare, Workshops, Aufführungen usw.) zu einer nicht näher definierten „Palette“ von Themen (dazu gelegentlich, wenn auch nicht „obligatorisch“, solche mit einem inhaltlichen/historischen Bezug zur früheren Nutzung oder Bedeutung des jeweiligen Ortes); K Dauerhaft/nachhaltig = Um-Nutzung derjenigen „Areale“ innerhalb der Zukunftsstandorte, die für museale Aufarbeitung oder kulturelle Nutzung nicht in Betracht kamen; d.h. der weitaus größere Teil der Flächen/Gebäude. Insbesondere dafür wurde auch die Gesellschaft „Industriekultur Saar“ (IKS) gegründet, zu deren Aufgaben es gehört, detailliertere Zukunftsperspektiven dazu zu entwickeln. Als vorrangiges Ziel galt – in Anlehnung an die besondere ehemalige Bedeutung der neu zu nutzenden Flächen – vor allem die Ansiedlung von Arbeitsplätzen, die in irgendeiner Form besondere Innovationen oder Zukunftsfähigkeit zeigen sollten. Neben den bei derartigen Anlässen mittlerweile als Standardrepertoire genannten „klassischen“ Bereichen (Bio- und Nano-Technik, EDV) konnte man sich bei der IKS durchaus auch die Ansiedlung kleinerer, handwerklich orientierter Betriebe vorstellen; „Bedingung“ war lediglich deren Orientierung an „zukunftsfähigen“ Tätigkeiten. Unter Beachtung dieser Aspekte sollten sich die an einer Ansiedlung interessierten Betriebe/Firmen/Dienstleister einfügen „in die Idee des Standortes“. Ausgeschlossen blieben so etwa Unternehmer/innen oder Unternehmen, der/die keine Sensibilität für diesen speziellen Ansiedlungs-Ort entwickeln wollten oder konnten, die nicht zuletzt auch Fragen der Architektur umfasst (also keine Errichtung reiner „Zweckbauten“, die sich nicht ins Gesamtbild des jeweiligen Zukunftsstandortes einfügen – ebenso wenig kommen Firmen – wie z.B. Logistikunternehmen – in Betracht, die große Flächen bei geringer Zahl von dort bereitgestellten Arbeitsplätzen benötigen).

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Kultur und Kulturpolitik

5.2 „Baustelle Industriekultur“

Kultur und Kulturpolitik

5.2 „Baustelle Industriekultur“

K Gemessen an den damals diskutierten Vorstellungen, nach denen an den drei Zukunftsstandorten Göttelborn, Reden und Völklingen im Verlauf nur weniger Jahre einige tausend Arbeitsplätze entstehen sollten (die Rede war von rund 3.000), erscheinen die tatsächlichen Ergebnisse mager. So konnten auf dem Gelände der ehemaligen Steinkohlengrube Göttelborn bislang ein rundes Dutzend von (vorzugsweise kleinen) Firmen/Betrieben angesiedelt werden, die insgesamt 280 Arbeitsplätze auflisten. Gemessen an Göttelborn stehen die beiden anderen „Zukunftsstandorte“ Reden und Völklingen in dieser Frage noch weit schlechter da. K Im Sinne „mildernder Umstände“ darf hier die Tatsache gelten, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit dem „Neustart“ der Industriekultur vor gut einem halben Jahrzehnt eher verschlechtert haben (Stichworte: Produktionsverlagerungen ins Ausland, schwache Binnennachfrage, anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, deutlicher Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse). Auch waren die Prognosen hinsichtlich der Entlassung aller Flächen aus der Bergaufsicht (als Voraussetzung für eine Neu-Nutzung) offensichtlich zu optimistisch. K In der Gesamtschau allerdings drängt sich angesichts der tatsächlich eingetretenen Situation die Frage auf, ob die bis dato in „Industriekultur“ insgesamt investierten Mittel die relativ schwachen Resultate aufwiegen – zumindest im Blick auf die früher proklamierte Zahl neuer Arbeitsplätze gerade in diesen durch Arbeitsplatzverluste gekennzeichneten Regionen (die beiden Gruben in Göttelborn und Reden sowie die Völklinger Hütte zusammen beschäftigten in ihren Glanzzeiten mehrere zehntausend Menschen). K Kritisch zu hinterfragen sind auch einige der im Rahmen der „kulturellen Bespielung“ gelaufenen Veranstaltungen und andere – finanziell teils aufwendige – Initiativen. Dabei handelt es sich nicht in erster Linie um Expertengespräche und Workshops (die zur Erarbeitung von Masterund Detailplänen konzeptionell wohl mehrheitlich erforderlich waren). Zu fragen ist etwa, warum am Standort Göttelborn ein eigener Veranstaltungsraum entstehen musste – und welche Mittel in sonstige „interne“ Angelegenheiten (Aufbau von Infrastruktur am Standort) geflossen sind.

Finanzierungsfrage stellt sich ab 2008 „heftiger“ Auch im Blick auf die Finanzierung von Industriekultur haben sich zwischenzeitlich erhebliche Veränderungen eingestellt: Nach den Vorstellungen der Ganser-Kommission sollten über den Zeitraum von zehn Jahren hinweg 400

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Millionen DM aufgewendet werden – dies entspricht heute etwa 200 Millionen Euro (davon allerdings waren damals 75 Millionen Euro aus zusätzlichen Einnahme- und Fördertöpfen vorgesehen; d.h. kein genuines „Landesgeld“). Von den so zur Diskussion stehenden 125 Millionen Euro sind dann nach Sparmaßnahmen des Landes nur noch 100 Millionen übrig geblieben (demnach also Kürzungsrate seitens des Landes: 20 Prozent). Zusammengefasst bedeutet diese Summe im Schnitt 10 Millionen Euro jährlich als Ausgabepotential der IKS (wobei die „Zeitschiene“ nach den nachvollziehbaren Anlaufschwierigkeiten zwischenzeitlich auf nunmehr 15 Jahre gestreckt wurde). Diese Mittel im Verantwortungsbereich der IKS sind demnach in die beiden Zukunftsstandorte Göttelborn und Reden, in das Netzwerk der Industriekultur sowie in geeignet/erfolgversprechend scheinende Projekte zu investieren. Bei näherer Hinsicht befallen den außenstehenden Betrachter allerdings gewisse Zweifel, ob die dahinterstehende „Finanzierungskonstruktion“ dauerhaft tragfähig erscheint. K Dabei mag die Tatsache, dass die IKS – einmal abgesehen von den jährlich im Landeshaushalt ausgewiesen 500.000 Euro als „Betriebskostenzuschuss“ – ihre Aktivitäten/Projekte vorrangig auf Darlehens-Basis finanziert, von Finanz- und Haushaltsexperten noch mit Unaufgeregtheit zur Kenntnis genommen werden. Dies mag auch noch gelten für die Tatsache, dass die Saarlandtoto-GmbH und die Spielbank finanzielle Mittel in Höhe mehrerer Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben, mit denen dann der IKS-Schuldendienst bedient wird. Dazu kommen – allerdings als „Einmalzahlung“ – noch finanzielle Zahlungen der DSK für nicht erforderlich gewordene Abrisskosten (die nicht abgerissenen Gebäude werden weiterhin durch die IKS genutzt bzw. an Interessenten vermietet). K Zusätzliche Schwierigkeiten dürften sich jedoch voraussichtlich dann einstellen, wenn das Land ab 2008 die Schuldendienst-Leistung für seine Gesellschaft IKS selbst aus Eigenmitteln finanzieren muss (dazu „geistern“ derzeit Zahlen in der Größenordnung von jährlich etwa acht Millionen Euro herum). Spannend wird demnach die Frage, wie das am Rande der Hauhaltsnotlage existierende Saarland diese Beträge über die nächsten sieben bis acht Jahre aufbringen will (bzw. wem sie „abgeholt“ werden).

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Kultur und Kulturpolitik

5.2 „Baustelle Industriekultur“

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5.2 „Baustelle Industriekultur“

Jetzt Fehler der Vergangenheit korrigieren Bereits im Vorjahr hat die Arbeitskammer auf die ihrer Einschätzung nach gegebenen Fehleinschätzungen und die daraus resultierende „Fehlkonstruktion“ in der Phase des „Neu-Startes“ der Industriekultur im Saarland hingewiesen: -

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Drei Zukunftsstandorte, die von zwei unabhängig voneinander agierenden Gesellschaften mit je eigenem „Management“ betreut (vermarktet) werden; wobei im Bereich der IKS in jüngerer Vergangenheit noch das „Netzwerk der Industriekultur“ dazugekommen ist; keine Verpflichtung zur inhaltlich-konzeptionellen, organisatorischen oder finanziellen Zusammenarbeit (was auch bedeutet: keine Abstimmung und/oder „Synergieeffekte“ hinsichtlich der Beantragung von Bundesmitteln oder EU-Geldern); mit „nach außen hin“ unterschiedlich wahrzunehmenden Aufgabenschwerpunkten: IKS verstärkt mit „Ansiedlungsprogramm“ und eingeschränkter „kultureller Bespielung“; Weltkulturerbe mit ausgeprägterem „Ausstellungs-/Event-Schwerpunkt“ und offenbar schwächerem Bemühen um die Ansiedlung neuer Unternehmen/Arbeitsplätze.

Nach Auffassung der Arbeitskammer ist es nach mehreren Jahren mit Praxiserfahrungen nun an der Zeit, die Strukturen für die Industriekultur im Saarland neu zu ordnen.

Modellcharakter: ähnlich „strukturierte“ Orte der Industriekultur als Vorbilder Als mögliches Vorbild könnten dabei insbesondere solche Orte der Industriekultur in anderen Bundesländern dienen, die zuvor in den Bereichen Eisenerzeugung und Gewinnung von Bodenschätzen anzusiedeln waren. Beispiele liefern hier vor allem die „Zeche Zollverein“ in Essen bzw. das ehemalige Erzbergwerk „Rammelsberg“ bei Goslar (beides ebenfalls Weltkulturerbe, letzteres zusammen mit der Altstadt von Goslar). Beide Stätten könnten deshalb als Vorbild gelten, weil sie einerseits ebenfalls eine „industriell-technisch“ geprägte Vergangenheit hinter sich haben – und andererseits bislang sehr erfolgreich (überregional) tätig sind. Am Rammelsberg etwa entstand nach Einstellung der Förderung/Eisenerzverarbeitung Ende des vergangenen Jahrhunderts zunächst ein „klassisches“ Bergwerksmuseum. Ausgeweitet auf technikgeschichtliche, historische und wirtschaftliche Aspekte wurden die Aktivitäten dann nicht zuletzt infolge der Teilnahme an der Weltausstellung „Expo“.

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Im Zentrum der Bemühungen standen von diesem Zeitpunkt an nicht mehr allein die imposante Anlage der Eisenerzaufbereitung und die weit verzweigten unterirdischen Anlagen, sondern auch die Bedeutung des Rammelsberges als „Ernährer“ der Kaiserstadt Goslar. Im Rahmen der unverzichtbaren Tätigkeiten eines Museums (musealen Weltkulturerbes) konnten dann auch die Sparten „Sammeln, Aufbewahren, Forschen, Präsentieren“ ausgebaut werden. So kann der/die Besucher/in heute unter verschiedenen Angeboten auswählen (unterschiedlich lange/intensive Führungen unter Tage bzw. in der Erzaufbereitungsanlage; mehrere Museumsräume u.a. mit Sammlungen zur Geologie des Rammelsbergs sowie zu dessen wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung für die Region). K Sehr bedeutsam ist die dort installierte „Doppelspitze“ innerhalb der Führungsstrukturen: Eine Person ist für die Unterhaltung und Sicherheit der Anlage/Gebäude zuständig (technischer Bereich, Personaleinsatz), eine weitere für die „musealen“ Aktivitäten und deren Darstellung nach außen. Besonders zu erwähnen ist an dieser Stelle auch, dass es diesem Weltkulturerbe über Jahre hinweg gelungen ist, etwa die Hälfte der jährlich benötigten Finanzmittel über Besucher-Eintrittsgeld selbst zu erwirtschaften (und dies selbst angesichts einer insgesamt beachtlichen Personalkapazität – mit bis zu 35 Festangestellten und deutlich mehr als 50 weiteren in „freien“ Tätigkeiten oder in Honorarverträgen usw.).2 Die „Zeche Zollverein“ bildet zusammen mit dem stellvertretend für andere Orte stehenden „Gasometer Oberhausen“ die mehrere Orte umfassende „Premium-Palette“ der Industriekultur im Ruhrgebiet (aufzulisten wären weitere Zechen, Arbeitersiedlungen, Haldenlandschaften und museale Einrichtungen). Die seit 2001 als Weltkulturerbe geführte Zeche Zollverein gehört von ihrer Größe und ihrer Architektur her (nicht zufällig waren die dort beschäftigten Architekten später auch verantwortlich für die Eisenerzaufbereitungsanlage am Rammelsberg) zu den imposantesten Anlagen früherer Kohleförderung. Heute können Besucher/innen dem „Weg der Kohle“ folgen, die teils museal (etwa für Design) genutzten, aufbereiteten Hallen/Gebäude besichtigen – und sich auch gastronomisch „vor Ort rundum“ umsorgen lassen. Der auf Anraten von Professor Karl Ganser (damals Direktor der Internationalen Bau-Ausstellung Emscher-Park/IBA) erhalten gebliebene Gasspeicher in Oberhausen – mit mehr als 115 Metern Höhe einmalig in Europa –

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Kultur und Kulturpolitik

5.2 „Baustelle Industriekultur“

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5.2 „Baustelle Industriekultur“

wird heute als Industriedenkmal, Aussichtsplattform und Ausstellungsort genutzt. Im Jahr 1998 stillgelegt und 1993/94 für rund 16 Millionen DM umgebaut, dient der Gasometer heute als „Wahrzeichen“ Oberhausens und stößt auf reges Besucher-Interesse: Immerhin haben bisher über 2 Millionen Menschen den Weg dorthin gefunden. Gerade dieses „erfolgreiche“ Beispiel für die Umnutzung ehemaliger Industrieanlagen macht allerdings noch etwas anderes sichtbar, was hier im Saarland Anlass zum Nachdenken geben sollte: Der Gasometer steht nicht für sich alleine, sondern ist „eingebettet“ in eine insgesamt umgewandelte, urban dominierte Kulturlandschaft. So ist in unmittelbarer Nähe ein ebenfalls neu entstandenes, riesiges Einkaufszentrum zu finden („CentrO“), das alleine jährlich mehrere Millionen Besucher/innen verzeichnen kann. In Nachbarschaft auch die Multifunktionshalle „Arena“ mit 12.000 Plätzen und das Rheinische Industriemuseum (Präsentation der Geschichte von Eisen und Stahl), für Kunstfreunde die Galerie Ludwig „Schloss Oberhausen“ und nicht zuletzt „Eisenheim“ als eine der ältesten Arbeitersiedlungen Deutschlands. K Dies bedeutet: Es existiert ein „nährhaftes Umfeld“ (weitere kulturelle Angebote, zusätzliche Orte der Industriekultur; Einkaufs- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten) hinsichtlich der Neu-Nutzung des Gasometers in Oberhausen; Bedingungen also, die im Saarland so nicht (jedenfalls noch nicht) gegeben sind. Vorerst existieren im Saarland diese günstigen „Rahmenbedingungen“ allenfalls ansatzweise; von daher hat es auch die Industriekultur – zumindest im Blick auf die „kulturelle Umnutzung“ ehemaliger Industrieanlagen – schwerer als an den herausragenden Orten im Ruhrgebiet. Doch auch unter Einbeziehung dieser Umstände sind im Saarland angesichts der derzeit gegebenen Anforderungen folgende Lösungsansätze zu empfehlen: K Die beiden getrennten Gesellschaften (Weltkulturerbe GmbH, IKS) werden in einer Organisation vereint. Diese agiert mit einer „Doppelspitze“, wobei die Vermarktung der freien Flächen/Gebäude sowie der technische Bereich der einen – und die „kulturelle Bespielung“ sowie die museale Aufarbeitung der anderen zuzuordnen sind. Voraussetzung ist die vorherige – in den entsprechenden Masterplänen wohl enthaltene – klare Abgrenzung der zukünftig „museal/kulturell“ oder „wirtschaftlich“ zu nutzenden Flächenanteile und Gebäude. Angesichts der Überschaubarkeit des Landes, aber auch der nicht mehr „unendlich“ vorhandenen Zeugnisse früherer industrieller Nutzung, müsste es dieser dann singulären Gesellschaft gelingen, die Industriekultur im Saarland erneut voran zu bringen und ihre Nachhaltigkeit zu sichern.

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K Die gegenwärtig gegebenen und die sich bereits abzeichnenden zusätzlichen Problemstellungen bedeuten nicht, dass die ursprünglich im „Ganser-Gutachten“ gesammelten Ideen und Anregungen von vorneherein „falsch“ angelegt waren und sind. Die bisher erreichten Fortschritte bleiben zwar deutlich hinter den früheren Visionen (Illusionen) zurück, rechtfertigen aber keineswegs den Schritt, die Bemühungen in diesem Feld nun gänzlich aufzugeben. Dazu ist einerseits bislang schon zuviel an finanziellen Mitteln in diesen Sektor geflossen; andererseits erscheinen die bislang vorzeigbaren Ergebnisse bei Befolgung einiger weitgehender Vorschläge für Modifikationen (siehe oben) durchaus noch ausbaufähig; gemäß dem Motto: „Nur wer aufgibt, hat verloren“.

Auch Situation und Entwicklungsperspektiven des Weltkulturerbes sprechen für neuen Lösungsansatz Auf die dem Weltkulturerbe Völklinger Hütte zugewiesene Sonderstellung im Ganser-Gutachten („Ikone der Industriekultur“) und die daraus resultierenden „Verpflichtungen“ hat die Arbeitskammer mehrfach ausführlich hingewiesen. Gleiches gilt im Blick auf das durchaus schwierig auszubalancierende Gleichgewicht zwischen „musealer, bewahrender“ Einrichtung und der seitens der Politik durchaus gewünschten – und an Besucherzahlen gemessen – Rolle eines erfolgsorientierten Produzenten von „Events“ und Ausstellungen. K Was die mittlerweile sukzessiv verbesserte Präsentation von Hüttengelände und Hochofengruppe angeht, konnte die Arbeitskammer auf die hier erkennbare positive Entwicklung mehrfach hinweisen (erweiterte Besucherrundwege, verbesserte Informationsmöglichkeiten, Zugang zu Teilen der Möllerhalle ...). K Als problematisch sind nach wie vor die fehlenden Ansätze zur Realisierung eines Dokumentationszentrums für die Eisenverhüttung und Stahlerzeugung zu bewerten – ebenso wie die sich in jüngerer Vergangenheit thematisch stark ähnelnde Auswahl von Themen („Inka-Gold“, „Schätze aus 1001 Nacht“ und sehr aktuell „Macht und Pracht. Europas Glanz im 19. Jahrhundert“) für die Ausstellungen in der Gebläsehalle. Hier befällt den etwas kritischer eingestellten und an den „Ursprüngen“ der Industriekultur Interessierten gelegentlich doch ein etwas zwiespältiger Eindruck, zusammenfassbar in „Mit Speck fängt man Mäuse“ (Gold, Schätze, Macht & Pracht üben erwiesenermaßen durchaus Anziehungskraft auf Menschen aus), andererseits aber auch „Hauptsache, es glänzt (gülden geht die Sonne auf...)“. Fragt sich letztlich: Orientiert man sich in Völklingen womög-

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lich gar an Nietzsches Erkenntnis „von der ewigen Wiederkehr des (immer) Gleichen“? Gerade im vorangegangenen Bericht an die Landesregierung hat die Arbeitskammer die über mehrere Monate des Jahres (bzw. zwischenzeitlich = ständige/anhaltende) Nutzung der Gebläsehalle für Ausstellungen kritisiert: Damit wird ein wesentlicher Bestandteil des Weltkulturerbes dauerhaft „fremdgenutzt“. Die im Mai 2006 eröffnete Ausstellung „Macht & Pracht“ wird – sofern nicht verlängert – am 1. Dezember 2006 zu Ende gehen. Dies bedeutet erneut: Eingeschränkte (und „verdunkelte“) Besichtigungsmöglichkeiten der Gasgebläsehalle für den vorrangig industriekulturell Interessierten; kein echter Zugang zu den imposanten Gebläsemaschinen und kein räumlicher Eindruck von der Dimension dieser Halle. An diesem Punkt darf sich die Arbeitskammer nunmehr auch durch die entsprechende Beurteilung des Weltkulturerbes durch die „ICOMOS“ (hier: Monitoring-Gruppe des deutschen Nationalkomitees) bestätigt sehen.3 Dort wird u.a. ausgeführt: K Positiv: „Die Finanzierung für zukünftige Instandsetzungsarbeiten ist bis 2011 gesichert“. Sicherungs-Arbeiten an der Gichtbühne, Umnutzung des Erzsilos 1. Nach wie vor „ausgezeichnete denkmalpflegerische Betreuung vor Ort“ – und „intelligentes Ausbaukonzept“. K Negativ: „Teile des Weltkulturerbes verfallen. Im Besonderen ist hier das Kraftwerk 1 zu benennen“ (noch in Besitz von Saarstahl). Trotz entsprechender Hinweise gibt es dazu bisher keine entsprechende Reaktion seitens der staatlichen Denkmalpflege. Die dringend notwendigen Instandsetzungsarbeiten müssen gefordert werden.“ (Hier könnte man aus Sicht der Arbeitskammer zudem auf den sich nicht von selbst bessernden Zustand der Benzolhäuser hinweisen, von denen mindestens zwei zu retten und der Nachwelt zu erhalten wären). K Kritisch: „Nach wie vor ist eine Übernutzung der Gebläsehalle festzustellen, dem beeindruckendsten Innenraum der gesamten Anlage. Die Halle ist in der Regel für Ausstellungen verdunkelt, die Maschinen durch Stellwände verbaut, der großartige Raumeindruck nur ansatzweise erfahrbar.“ An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Arbeitskammer schon mehrfach empfohlen hat, nach alternativen Ausstellungsmöglichkeiten im Bereich der Hütte selbst zu suchen. Diese müssen zu diesem Zweck auf mittlere Sicht hergerichtet und genutzt werden, um die Gebläsehalle dauerhaft erkennbar zu entlasten und die in ihr selbst ruhenden „Schätze“ (wenn auch nicht aus

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Gold) zugänglich und nutzbar zu machen. Damit auch ein „konstruktives“ Element in die Kritik einfließt, soll an dieser Stelle folgender Vorschlag für eine Ausstellung in der Gebläsehalle unterbreitet werden: Nach mehrfacher (und ohne Bezug zur Hütte oder zum Saarland stehender) Präsentation des Themenspektrums „Gold, Glanz, Prunk, Pracht“ erscheint es angeraten, jetzt mit den Vorbereitungen für eine regionsbezogene Ausstellung „Saar-2010Land“ (oder auch Saar-Lor-Lux-2010-Region) zu beginnen. In geeigneter Form zu zeigen wären hier prägende historische Entwicklungsepochen, beispielhaft dargestellt (und z.T. auch kontrovers indem etwa höfisches und bäuerliches Leben nebeneinander gestellt werden). Schlussakkord müsste der Wandel hin zum Montanstandort mit den Einflüssen auf das Alltagsleben der Bevölkerung sein – und dessen sich bereits vollzogener oder abzeichnender Wandel. Dies könnte sinnbildlich präsentiert werden durch ein aus Einzelteilen bestehendes Modell des „Ford Focus“ („Explosionsmodell“) an der großen Wand der Gebläsehalle. Eine durchaus spannend zu machende Ausstellung, die sicher auf ein breites Interesse (von der Oma bis zum Enkel) treffen könnte. Sie sollte Aussagen (auch industriekultureller Art) versuchen und Fragen provozieren: Woher kamen wir im Saarland (wir Saarländer/innen) – und wohin gehen wir? Die oben insgesamt skizzierten Erfahrungswerte genügen nach Auffassung der Arbeitskammer, um die Dringlichkeit einer Neuordnung der „Industriekultur Saarland“ – auch unter Einbeziehung des Weltkulturerbes Völklinger Hütte – hinreichend zu begründen. Die hier zwischenzeitlich erbrachten Leistungen rechtfertigen kein „weiter so!“; sie verdienen vielmehr – einschließlich der eingebrachten Vorstellungen zum „Netzwerk Industriekultur“ – eine weiter anhaltende, ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser schwierigen Materie und neue Strukturen zur Weiterentwicklung. Abgerundet werden die Argumente durch einen Blick auf den „Zukunftsstandort“ Reden: K Nach Vorlage von Umnutzungsplänen durch die IKS sowie nach Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes im Auftrag der Gemeinde Schiffweiler (in Anlehnung an das „eden-project“ in Cornwall „Projekt (R)eden“ genannt) soll nun ein Erlebnispark („Gondwana“) entstehen. Interesse daran haben zwei private Investoren gezeigt. Unnötigerweise – und wie die bisherigen Erfahrungen dokumentieren: vorschnell – wurden erneut künftig zu erwartende Besucherströme in der Größenordnung von 300.000 jährlich in die Welt gesetzt. K Ausgehend von anderen „Erlebnisparks“ und der dort stattfindenden Entwicklung zu einem immer stärkeren High-tech-Einsatz zur Erzeugung schöner/gruseliger Illusionen oder Erlebnisse muss hier im Auge behalten werden, welche Zielsetzungen mit „Gondwana“ verfolgt werden.

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Will man tatsächlich einen überregional beachteten Erlebnispark einrichten, ist es heute geboten, „in der Champions-league mitzuspielen“ – mit zuvor enorm hohem finanziellen Einsatz in höheren zweistelligen (oder gar dreistelligen) Millionenbeträgen. K Inhaltlich-konzeptionell mit dem ehemaligen Bergwerk verbunden (etwa Darstellung der Karbon-Zeit auf der Erde mit dazugehörigen Pflanzen- und Tier-Rekonstruktionen mit geeignetem Übergang zum Bergwerk, dessen Geschichte, Technik und soziale/wirtschaftliche Bedeutung) erscheint eine solche Idee durchaus reizvoll. Bedauerlicherweise aber wohl auch sehr teuer. Andererseits gilt für unsere Gegenwart aber ebenso (ohne den potentiellen Investoren derartiges unterstellen zu wollen, deren Pläne derzeit noch nicht näher bekannt sind): Mit ein paar „Gummi-Dinos“ und „Beton-Saurier“ kann man heute kaum noch einen Hund hinter dem Ofen hervorlocken.

1

Gelegentlich erinnerten die damals zur Beschreibung der Visionen gebräuchlichen Formulierungen den kulturell auch anderweitig Interessierten an Textpassagen aus Marcel Prousts „Auf der Suche nach der verlorenen Zeit/À la recherche du temps perdu“ (hier speziell aus dem ersten Band „Du côté de chez Swann“ anlässlich der geographisch vor-österlichen Annäherung an das Feriendomizil „Combray“).

2

Auf die beim „Rammelsberg“in jüngster Zeit eingetretenen Veränderungen kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen personellen und strukturellen Gegebenheiten, vor allem der Weggang von Prof. Reinhard Roseneck, auf die weitere Entwicklung des dortigen Weltkulturerbes auswirken werden.

3

ICOMOS = »INTERNATIONAL COUNCIL ON MONUMENTS AND SITES / CONSEIL INTERNATIONAL DES MONUMENTS ET DES SITES / CONSEJO INTERNACIONAL DE MONUMENTOS Y SITIOS» (Weltkulturerbe Deutschland – Monitoring-Berichte 2005; Geschäftsstelle Bayrische Landesstiftung, München).

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