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ERSTE-SPARINVEST - RENTENFONDS ESPA PORTFOLIO BOND Miteigentumsfonds in Wertpapieren bis 31.10.2002: EKA-BOND Rechenschaftsbericht 2002/03 ESPA PO...
Author: Sofie Beutel
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ERSTE-SPARINVEST - RENTENFONDS

ESPA PORTFOLIO BOND Miteigentumsfonds in Wertpapieren bis 31.10.2002: EKA-BOND

Rechenschaftsbericht 2002/03

ESPA PORTFOLIO BOND

Inhalt

Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft ................................................................................................

2

Entwicklung des Fonds .......................................................................................................................................................................

3

Performance ...............................................................................................................................................................................

3

Marktbericht USA ......................................................................................................................................................................

3

Marktbericht Europa ................................................................................................................................................................

3

Marktbericht Japan ...................................................................................................................................................................

4

Anlagepolitik ................................................................................................................................................................................

4

Zusammensetzung des Fondsvermögens ................................................................................................................................

4

Vergleichende Übersicht (in EURO) ................................................................................................................................................

5

Ausschüttung/Auszahlung ...............................................................................................................................................................

5

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ...............................................................................................

6

Vermögensaufstellung zum 31. August 2003 .........................................................................................................................

9

Bestätigungsvermerk ........................................................................................................................................................................... 14 Bericht des Aufsichtsrates ................................................................................................................................................................. 14 Fondsbestimmungen ............................................................................................................................................................................ 15 Allgemeine Fondsbestimmungen ...................................................................................................................................... 15 Besondere Fondsbestimmungen ...................................................................................................................................... 17 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung für Ausschüttungsanteilscheine ......................................................... 24 “Zwischensteuer” für Stiftungen ..................................................................................................................................................... 25 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine ................................................................................................ 26 “Zwischensteuer” für Stiftungen ..................................................................................................................................................... 27

Publikumsfonds der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. ........................................................... 28

1

Rechnungsjahr 2002/03

Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft

ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: 05 0100-19881 bzw. 17101, Telefax: 05 0100-17102

Stammkapital

1,30 Mio. EURO

Gesellschafter

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG (81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %)

Aufsichtsrat

Direktor Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Direktor Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) Direktor Mag. Dr. Kurt STÖBER (Vorsitzender-Stv.) Direktor Leopold BREITFELLNER Direktor Mag. Alois HOCHEGGER Abt.-Direktor Mag. Dr. Michael MALZER Direktor Franz RATZ Direktor Mag. Josef STÖGER vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Elisabeth BRAUNER (bis 31.12.2002; ab 2.6.2003) Mag. Karl BRANDSTÖTTER (vom 1.1.2003 bis 1.6.2003) Mag. Franz KISSER Wolfgang MAYER Herbert STEINDORFER

Geschäftsführer

Mag. Heinz BEDNAR Dr. Franz GSCHIEGL

Prokuristen

Mag. Karl BRANDSTÖTTER Mag. Harald EGGER Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Mag. Franz KISSER Dr. Rolf MAJCEN Klaus SCHELLANDER Dr. Günther SCHUPP (bis 30.9.2002) Ernst SORGER

Staatskommissäre

Rat Mag. Wolfgang PECHRIGGL AD Erwin GRUBER

Prüfer

Eidos Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH

Depotbank

Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG

2

ESPA PORTFOLIO BOND

Sehr geehrter Anteilsinhaber, wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA PORTFOLIO BOND Miteigentumsfonds in Wertpapieren über das Rechnungsjahr 1. September 2002 bis 31. August 2003 vorzulegen. Weiters erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass der EKA-BOND mit Stichtag 1. November 2002 in ESPA PORTFOLIO BOND umbenannt wurde.

Entwicklung des Fonds Das Fondsvermögen verminderte sich in der Berichtsperiode von rund EURO 501,9 Mio. zum 31.8.2002 auf rund EURO 477,9 Mio. zum 31.8.2003 um rund 4,78 %. Am 31.8.2002 waren 7.211.649 Ausschüttungsanteile und 707.823 Thesaurierungsanteile im Umlauf, am 31.8.2003 6.975.952 Ausschüttungsanteile, 657.601 Thesaurierungsanteile und 179 Vollthesaurierungsanteile. Vollthesaurierungsanteile wurden erstmals in der Berichtsperiode (1.9.2002 - 31.8.2003) ausgegeben. Die Zahl der Ausschüttungsanteile verringerte sich damit im Berichtsjahr um rund 3,27 %, die Zahl der Thesaurierungsanteile verringerte sich um rund 7,10 %. Die Rechenwerte wurden zum 31. August 2002 mit EURO 62,51 für die Ausschüttungsanteile bzw. EURO 72,21 für die Thesaurierungsanteile und zum 31. August 2003 mit EURO 61,51 für Ausschüttungsanteile bzw. EURO 74,19 für Thesaurierungsanteile ermittelt. Unter der Annahme einer gänzlichen Wiederveranlagung der Ausschüttung in der Höhe von EURO 3,30 bzw. der Auszahlung gem. § 13 InvFG in der Höhe von EURO 0,75 erhöhten sich die Anteilswerte im Berichtsjahr um 3,80 %. Beginnend mit 16.12.2002 wurden Vollthesaurierungsanteile ausgegeben. Deren Rechenwerte je Anteil entsprachen im Berichtsjahr 2002/03 jeweils den Werten für die Thesaurierungsanteile. Performance Im abgelaufenen Berichtsjahr erreichte der Fonds eine Performance von plus 3,8 %. Positiv hat sich dabei die gute Entwicklung der Rentenmärkte in allen Währungen ausgewirkt. Negativ hat sich allerdings die drastische Abwertung des Dollars und des Yen gegenüber dem Euro ausgewirkt. Darüber hinaus hat das aktive Management der Zins- und Wechselkursrisiken ebenfalls einen positiven Performance-Beitrag erwirtschaftet. Marktbericht USA Im abgelaufenen Berichtsjahr waren zunächst die schlechten Konjunkturdaten das vorherrschende Thema an den Kapitalmärkten. Diese Unsicherheit auf den Märkten wurde durch den drohenden und dann eingetretenen Irakkrieg noch weiter angeheizt. Die Federal Reserve Bank agierte weiter aggressiv und reduzierte die Leitzinsen von 1,75 % auf das aktuelle Niveau von 1 %. Die von Alan Greenspan angeheizte Diskussion um das Risiko der Deflation und die politische Verunsicherung führte bis Mitte Juni zu den niedrigsten Renditen in den USA seit über 50 Jahren. Die damit einhergehenden Kursgewinne bei US-Anleihen wirkten sich sehr positiv auf die Performance des Fonds aus. Seit Mitte Juni lebte die Hoffnung auf den Konjunkturaufschwung in den USA auf – ein überraschend heftiger Renditeanstieg war die Folge. Im Berichtsjahr konnte vor allem der kurze Laufzeitenbereich punkten. Der USD wertete sehr stark ab und fiel von 0,98 auf 1,09 USD/EUR. Marktbericht Europa Die Konjunkturentwicklung in Europa verlief weiter eher schleppend. Das Euro-Wachstum lag zwischen 0,5 und 1 Prozent. Der starke Euro belastete die Exportwirtschaft zusätzlich. Besonders schlecht war und ist die Stimmung in Deutschland. Die EZB reagierte mit zwei Zinssenkungen der Leitzinsen auf nunmehr 2 %. Die Euro-Renditen fielen über das gesamte Laufzeitenspektrum, wobei die Kurve steiler wurde. Die Rendite von zehnjährigen deutschen Bundesanleihen fiel im Berichtzeitraum von 4,4 % auf 4,20 %. 3

Rechnungsjahr 2002/03 Marktbericht Japan Das Wirtschaftswachstum in Japan hat sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Das Bruttoinlandsprodukt ist im 2. Quartal 2003 im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % angestiegen. Die deflatorischen Tendenzen haben sich etwas verringert, der Fall der Verbraucherpreisindizes hat sich von – 1 % auf – 0,4 % verringert. Der letzte Tankan-Bericht war ebenfalls positiv. Alles in allem also Zeichen für eine konjunkturelle Erholung der seit Jahren brachliegenden japanischen Wirtschaft. Der Yen wertete gegenüber dem Euro allerdings deutlich ab, was zu Kursverlusten führte. Der Wechselkurs stieg von 117 auf 128,5 JPY/EUR. Anlagepolitik Die modified Duration des Fonds schwankte zwischen 4,50 und 5,50 Prozent. Das Schwergewicht der Veranlagung lag in Euro-Staatsanleihen. Das USD-Wechselkursrisiko des Fonds schwankte ca. zwischen 10 und 20 % des Fondsvolumens. Der Anteil des JPY-Wechselkursrisikos schwankte zwischen 0 und 8 %. Der Anteil von Unternehmensanleihen betrug ca. 12 %, der Anteil von US-Mortgages belief sich auf ca. 10 %. Zur aktiven Steuerung des Zinsänderungsrisikos wurden Anleihen-Futures eingesetzt. Zur Absicherung von bestehenden Wechselkursrisiken wurden Devisentermingeschäfte eingesetzt.

Zusammensetzung des Fondsvermögens 31. August 2003 Mio. EURO % Anleihen lautend auf australische Dollar britische Pfund dänische Kronen EURO japanische Yen norwegische Kronen polnische Zloty Schwedenkronen ungarische Forint US-Dollar Investmentzertifikate lautend auf EURO Wertpapiervermögen Financial Futures Devisentermingeschäfte Bankguthaben Zinsenansprüche Fondsvermögen

4

31. August 2002 Mio. EURO %

-23,2 16,1 283,4 -4,6 13,0 -13,3 53,7

-4,85 3,37 59,30 -0,95 2,72 -2,79 11,24

20,0 25,6 32,3 244,8 26,4 -8,4 25,9 9,3 70,7

3,99 5,10 6,44 48,78 5,26 -1,67 5,15 1,86 14,09

21,5 428,8 1,1 - 0,1 38,1 10,0 477,9

4,51 89,73 0,23 - 0,03 7,98 2,08 100,00

22,2 485,7 - 1,6 5,6 1,3 10,9 501,9

4,43 96,77 - 0,32 1,11 0,27 2,17 100,00

ESPA PORTFOLIO BOND

Vergleichende Übersicht (in EURO*) Rechnungsjahr

1997/98 1998/99 1999/2000 2000/01 2001/02 2002/03 3)

Fondsvermögen

606.801.461,16 618.530.231,94 567.327.923,94 542.484.589,78 501.915.018,78 477.911.944,81

Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile WertentErrechneter AusErrechneter Zur Thesaurierung Auszahlung gem. wicklung Wert schüttung Wert verwendeter § 13 3. Satz in Prozent 1) je Anteil je Anteil Ertrag InvFG

66,37 63,91 62,88 63,07 62,51 61,51

3,63 3,60 3,60 3,60 3,30 3,00

63,91 66,00 69,43 72,21 74,19

2,93 3,08 3,27 3,06 2,87 4)

0,67 0,70 0,69 0,75 0,75 4)

+ + + + + +

6,20 1,88 4,39 6,32 2) 5,05 2) 3,80

* Die ATS-Werte wurden mit dem Kurs von 13,7603 in EURO umgerechnet und gerundet. 1) Unter Berücksichtigung (Wiederveranlagung) der im Rechnungsjahr erfolgten Ausschüttung (Auszahlung). 2) Die Wertentwicklung der Thesaurierungsanteile weicht auf Grund von Rundungen geringfügig von diesem Wert ab. 3) Beginnend mit 16.12.2002 wurden Vollthesaurierungsanteile ausgegeben. Die errechneten Werte je Anteil und damit die Wertentwicklung entsprachen bis zum Ende des Rechnungsjahres (31.8.2003) den Werten für die Thesaurierungsanteile. 4) Für Vollthesaurierungsanteile erfolgt keine Auszahlung gem. § 13 InvFG. Die Höhe des zur Thesaurierung verwendeten Ertrags beträgt für Vollthesaurierungsanteile für das Rechungsjahr 2002/03 daher EURO 3,62 je Anteil.

Ausschüttung/Auszahlung Für das Rechnungsjahr vom 1. September 2002 bis 31. August 2003 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 3,00 (2001/02 EURO 3,30) je Anteil, das sind bei 6.975.952 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 20.927.856,00, vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 0,62 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Mittwoch, den 15. Oktober 2003, bei der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Wien, und ihren Filialen, sowie bei sämtlichen Sparkassen und ihren Filialen bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2002/03 je Anteil EURO 2,87 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 657.601 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 1.887.314,87. Im Hinblick auf § 13 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer (EURO 0,75 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei 657.601 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 493.200,75. Die Kapitalertragsteuer ist in dieser Höhe von den depotführenden Banken einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Auch die Auszahlung erfolgt am Mittwoch, den 15. Oktober 2003. Für die Vollthesaurierungsanteile erfolgt keine Auszahlung gem. § 13 des Investmentfondsgesetzes. Für das Rechnungsjahr 2002/03 werden EURO 3,62 je Anteil zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 179 Vollthesaurierungsanteilen insgesamt EURO 647,98.

5

Rechnungsjahr 2002/03

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds-

Ausschüttungs-

Thesaurierungs-

währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags

anteile

anteile 1)

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres

62,51

72,21

Ausschüttung am 15.10.2002 (entspricht rd. 0,0549 Anteilen) 2)

3,30

Auszahlung (KESt) am 15.10.2002 (entspricht rd. 0,0103 Anteilen) 2)

0,75

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres

61,51

74,19

64,89

74,96

Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile Nettoertrag pro Anteil

+

2,38

+

2,75

Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr

+

3,80 %

+

3,80 %

2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge

22.755.100,65

Dividendenerträge

0,00

Sonstige Erträge 3)

10.948,40

22.766.049,05

Aufwendungen Vergütung an die KAG

-

2.771.921,65

Aufwendungen für die Depotbank

-

32.215,84

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

-

152.655,78

- 2.956.793,27

Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

19.809.255,78

Realisiertes Kursergebnis 4) 5) Realisierte Gewinne 6)

14.124.965,54

Realisierte Verluste 7)

- 10.070.263,43

Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

4.054.702,11

Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

23.863.957,89

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 4) 5) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses

-

Ergebnis des Rechnungsjahres

5.547.069,76 18.316.888,13

c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres

-

Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge

- 1.961.228,23

Ertragsausgleich Fondsergebnis gesamt

6

501.833,53 -

2.463.061,76 15.853.826,37

ESPA PORTFOLIO BOND

3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 8)

501.915.018,78

Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 15.10.2002

- 23.798.441,70

Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 15.10.2002

-

530.867,25 - 24.329.308,95

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen

25.419.761,25

Rücknahme von Anteilen

- 40.947.352,64 - 15.527.591,39

Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)

15.853.826,37

Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 9)

477.911.944,81

4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am 15.10.2003 für 6.975.952 Ausschüttungsanteile zu je EUR 3,00

20.927.856,00

Auszahlung (KESt) am 15.10.2003 für 657.601 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,75

493.200,75

Wiederveranlagung für 657.601 Thesaurierungsanteile zu je EUR 2,87

1.887.314,87

2.380.515,62

Wiederveranlagung für 179 Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 3,62

647,98 23.309.019,60

Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)

21.400.896,13

Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz Gewinnübertrag auf die Substanz

10.070.263,43 -

10.047.755,01

22.508,42

Veränderung des Gewinnvortrags 10) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode

60.559.405,98 -

58.673.790,93

1.885.615,05 23.309.019,60

7

Rechnungsjahr 2002/03

1) Beginnend mit 16. Dezember 2002 wurden für den ESPA PORTFOLIO BOND Vollthesaurierungsanteile ausgegeben. Deren Werte je Anteil sowie deren Wertentwicklung entsprachen bis zum Ende des Rechnungsjahres (31. August 2003) jeweils den Werten der Thesaurierungsanteile. 2) Rechenwerte am 11.10.2002 (Ex-Tag): Für einen Ausschüttungsanteil EUR 60,12, für einen Thesaurierungsanteil EUR 72,51. 3) Die in dieser Position ausgewiesenen Erträge entfielen zur Gänze auf Leihgebühren aus Wertpapierleihgeschäften. 4) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 5) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EURO - 1.492.367,65. 6) Davon aus Derivativgeschäften: EURO 9.743.934,41. 7) Davon aus Derivativgeschäften: EURO - 4.720.864,90. 8) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 7.211.649 Ausschüttungsanteile und 707.823 Thesaurierungsanteile. 9) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 6.975.952 Ausschüttungsanteile, 657.601 Thesaurierungsanteile und 179 Vollthesaurierungsanteile. 10) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war.

8

ESPA PORTFOLIO BOND

Vermögensaufstellung zum 31. August 2003 einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. September 2002 bis 31. August 2003 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf britische Pfund lautend Emittent EUROPAEISCHE INVESTITIONSBANK EIB EUR. INV.BK 94/04

XS0048601792

6,00000

0

0

15.700

102,340000

Summe GBP umgerechnet zum Kurs von 0,69260

23.198.642,80

4,85

23.198.642,80

4,85

8.906.087,99 7.206.811,11

1,86 1,51

16.112.899,10

3,37

17.079.900,00

3,57

17.079.900,00

3,57

434.020,00 415.960,00

0,09 0,09

849.980,00

0,18

ANLEIHEN auf dänische Kronen lautend Emissionsland DAENEMARK REALKREDIT DANM.98/05 REALKREDIT DANM.98/06

DK0009261406 DK0009261323

4,00000 4,00000

30.000 52.500

65.000 0

65.000 52.500

101,750000 101,940000

Summe DKK umgerechnet zum Kurs von 7,42610 ANLEIHEN auf EURO lautend Emissionsland BELGIEN BELGIQUE 99/09

BE0000292012

3,75000

0

0

17.000

100,470000 Summe

Emissionsland CAYMAN-INSELN BCP FIN. BK 01/11 SANT.C.H. 99/09

XS0127011798 XS0098944209

6,25000 5,12500

400 400

0 0

400 400

108,505000 103,990000 Summe

Emissionsland DAENEMARK DANSKE BK MTN 01-11

XS0126788198

5,75000

400

0

400

107,395000 Summe

429.580,00

0,09

429.580,00

0,09

398.000,00 7.088.200,00 15.191.400,00

0,08 1,48 3,18

22.677.600,00

4,75

12.265.000,00

2,57

12.265.000,00

2,57

3.138.150,00 439.580,00 427.300,00 643.860,00 433.060,00 432.320,00 9.275.200,00

0,66 0,09 0,09 0,13 0,09 0,09 1,94

14.789.470,00

3,09

Emissionsland DEUTSCHLAND BAY.HYP-U.VER. 09 BAY.LDSBK GZ 98/04 DG HYP 00/09 REG

XS0093907078 DE0002131034 DE0002366523

4,62500 4,50000 5,50000

400 7.000 0

0 0 0

400 7.000 14.000

99,500000 101,260000 108,510000 Summe

Emissionsland FINNLAND FINNLAND 00-11

FI0001005167

5,75000

0

0

11.000

111,500000 Summe

Emissionsland FRANKREICH AVENTIS 01/06 AXA S.A. 01/13 MTN CASINO GUICHARD 01/08 FRANCE TELECOM 03/07 LAFARGE 00/07 MOET-HENNESSY 08 REP. FSE 94/25

XS0127769858 XS0130738213 FR0000485807 FR0000471955 FR0000481665 FR0000486151 FR0000571150

5,00000 6,00000 6,00000 6,00000 6,37500 6,12500 6,00000

0 400 400 600 400 400 0

0 0 0 0 0 0 0

3.000 400 400 600 400 400 8.000

104,605000 109,895000 106,825000 107,310000 108,265000 108,080000 115,940000 Summe

9

Rechnungsjahr 2002/03 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

XS0165867226 XS0094703799 XS0148363814 XS0095680004 XS0149078239 XS0141875020 XS0133729425 XS0145441191 XS0128842571 XS0162614167

4,87500 4,87500 6,00000 4,75000 5,75000 6,37500 5,25000 6,62500 6,00000 4,25000

Kurs

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

Emissionsland GROSSBRITANNIEN BARCLAYS BK 03/13 BAT INTL FIN 99-09 COMPASS GR 02/09 MTN HALIFAX PLC 99/09 IMP.TOBACCO FIN 05 MMO2 PLC 02/07 NGG FINANCE 01/06 REXAM 02/07 MTN ROYAL BK SCOTLD 01/13 VODAFONE 03-09

400 400 400 400 400 400 400 400 400 600

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

400 400 400 400 400 400 400 400 400 600

101,830000 99,725000 108,945000 103,065000 104,120000 107,110000 104,185000 107,985000 110,300000 100,610000 Summe

407.320,00 398.900,00 435.780,00 412.260,00 416.480,00 428.440,00 416.740,00 431.940,00 441.200,00 603.660,00

0,09 0,08 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,13

4.392.720,00

0,92

448.740,00

0,09

448.740,00

0,09

5.344.000,00 443.500,00

1,12 0,09

5.787.500,00

1,21

423.200,00

0,09

423.200,00

0,09

434.920,00

0,09

434.920,00

0,09

409.400,00 620.220,00 669.000,00 651.000,00 425.480,00 1.062.800,00 401.580,00 410.500,00 429.780,00 6.577.200,00 408.680,00 423.780,00 427.200,00 424.060,00 424.220,00 420.400,00 436.900,00 419.400,00

0,09 0,13 0,14 0,14 0,09 0,22 0,08 0,09 0,09 1,38 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09

15.041.600,00

3,15

Emissionsland IRLAND BK OF IRELD 00/10

XS0107515198

6,45000

400

0

400

112,185000 Summe

Emissionsland ITALIEN B.T.P. 02-17 GENERALI 00/10

IT0003242747 XS0114161796

5,25000 6,15000

0 400

0 0

5.000 400

106,880000 110,875000 Summe

Emissionsland LUXEMBURG SOGERIM 01/06 MTN

XS0128140380

6,12500

400

0

400

105,800000 Summe

Emissionsland NIEDERL. ANTILLEN OLIVETTE FIN99-09

XS0100276244

6,57500

400

0

400

108,730000 Summe

Emissionsland NIEDERLANDE ABN AMRO BK 99-09 ALLIANZ FIN.02/07 DT.TELEK.INTL 02-07 E.ON INTL FIN.02/09 FORTIS FIN.01/08 ING BK NV 01/12 INTERN. ENDESA 09 KPN 98/08 MTN 1-2 MUNICH RE FIN. 03/23 NIEDERLANDE 00-10 PORT.TEL.INTL99/09 REPSOL INTL F.01/06 RWE FIN. 02/07 MTN TELEF.EUROP 00/05 TPSA EUROFIN.01/06 UNILEVER 01/06 MTN VNU N.V.NOTES00/07 WOLTERS KLUWER 99/06

NL0000122463 XS0158788355 XS0148955742 XS0148578262 XS0125287283 NL0000119592 XS0098523797 XS0091945419 XS0166965797 NL0000102580 XS0096141337 XS0139658115 XS0147030042 XS0118006377 XS0125219526 XS0129935523 XS0111874128 XS0101766110

4,62500 4,62500 7,50000 5,75000 5,37500 5,50000 4,37500 4,75000 6,75000 5,50000 4,62500 5,75000 5,50000 6,12500 6,62500 5,12500 6,62500 5,50000

400 600 600 600 400 1.000 400 400 400 0 400 400 400 400 400 400 400 400

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

400 600 600 600 400 1.000 400 400 400 6.000 400 400 400 400 400 400 400 400

102,350000 103,370000 111,500000 108,500000 106,370000 106,280000 100,395000 102,625000 107,445000 109,620000 102,170000 105,945000 106,800000 106,015000 106,055000 105,100000 109,225000 104,850000 Summe

10

ESPA PORTFOLIO BOND Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

101,200000 102,300000 106,300000 98,800000 105,765000

8.602.000,00 13.401.300,00 24.952.836,49 11.836.240,00 423.060,00

1,80 2,80 5,22 2,48 0,09

59.215.436,49

12,39

431.880,00 421.860,00

0,09 0,09

853.740,00

0,18

5.207.850,00

1,09

5.207.850,00

1,09

437.280,00 421.240,00 616.500,00 400.200,00 618.870,00 417.860,00 465.992,00

0,09 0,09 0,13 0,08 0,13 0,09 0,10

3.377.942,00 163.275.178,49

0,71 34,16

4.559.512,55

0,95

4.559.512,55

0,95

5.028.676,30 4.873.021,34 3.089.699,47

1,05 1,02 0,65

12.991.397,11

2,72

4.243.092,13 9.097.141,30

0,89 1,90

13.340.233,43

2,79

Emissionsland OESTERREICH BUNDESANL. 94/04 BUNDESANL. 98/05 BUNDESANL. 98/08 BUNDESANL. 99/14 ERSTE BONDS 01/11

AT0000382874 5,50000 AT0000384524 verlieh.* 3,90000 AT0000384227 verlieh.* 5,00000 AT0000384748 4,12500 XS0139662067 5,25000

0 0 0 0 400

0 0 0 0 0

8.500 13.100 23.474 11.980 400

Summe Emissionsland SCHWEDEN FORTUM POWER 01/08 SVENSK.HDLSB. 01/11

XS0124553560 XS0125742311

6,00000 5,50000

400 400

0 0

400 400

107,970000 105,465000 Summe

Emissionsland SPANIEN SPANIEN 98-14

ES0000012098

4,75000

0

0

5.000

104,157000 Summe

Emissionsland USA BNP PAR.CAP.IV 02/UN CSGF (US) 00/05 FORD MOTOR CRED.02-05 GEN.ELEC. 03-08 GEN.MOTORS 01/06MTN HOUSEHOLD FIN.05 S.CH.CAP.TR.I 00/UND

XS0141843689 XS0118111599 XS0142798734 XS0166548841 XS0124313684 XS0147372782 XS0109213172

6,34200 5,75000 6,00000 3,75000 5,75000 5,62500 8,16000

400 400 600 400 600 400 400

0 0 0 0 0 0 0

400 400 600 400 600 400 400

109,320000 105,310000 102,750000 100,050000 103,145000 104,465000 116,498000

Summe Summe EUR ANLEIHEN auf norwegische Kronen lautend Emissionsland NORWEGEN NORWAY 93-04

NO0001004659

5,75000

36.500

0

36.500

103,020000

Summe NOK umgerechnet zum Kurs von 8,24700 ANLEIHEN auf polnische Zloty lautend Emissionsland POLEN POLEN 01/06 POLEN 02/08 POLEN 99/04

PL0000102331 PL0000102869 PL0000101218

8,50000 5,75000 10,00000

0 21.000 0

0 0 0

20.000 21.000 13.000

109,600000 101,150000 103,600000

Summe PLZ umgerechnet zum Kurs von 4,35900 ANLEIHEN auf ungarische Forint lautend Emissionsland UNGARN HUNGARY 02-05 05/I UNGARN 02-07/07/D

HU0000402086 HU0000402052

8,50000 1.100.000 6,25000 0

0 1.100.000 0 2.500.000

99,311500 93,686000

Summe HUF umgerechnet zum Kurs von 257,46000

* Die mit "verlieh." gekennzeichneten Wertpapiere sind hinsichtlich des Wertpapiers AT0000384524 mit einem Teilbetrag von Nom. EURO 7,50 Mio und hinsichtlich des Wertpapiers AT0000384227 mit einem Teilbetrag von Nom. EURO 10,00 Mio im Wertpapierleihsystem der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG gegen eine Gebühr in der Höhe von 0,06 % p.a. verliehen.

11

Rechnungsjahr 2002/03 Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

Zinssatz

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

US36213HVX42 US36213HW543 US36201EMM92 US36213EMR44 US36213EPS99 US36213SZB41 US9128277M81 US912828AY63 US912810EW46 US912810FE39

6,50000 6,50000 6,00000 7,00000 6,00000 6,50000 3,00000 2,00000 6,00000 5,50000

Kurs

Kurswert in EURO

%-Anteil am Fondsvermögen

105,626205 105,626205 104,064804 105,739594 102,168594 104,046799 100,957000 99,210900 108,203000 101,812000

1.609.893,60 1.684.828,30 6.586.098,27 3.082.051,82 5.568.424,33 3.116.775,11 2.494.590,46 10.441.341,17 8.317.975,66 10.808.265,76

0,34 0,35 1,38 0,64 1,17 0,65 0,52 2,18 1,74 2,26

53.710.244,48

11,24

96,510000 * 21.530.415,90

4,51

ANLEIHEN auf US Dollar lautend Emissionsland USA GNMA 2016 POOL555130 GNMA 2016 POOL555168 GNMA 2017 POOL 580964 GNMA 2031 POOL 552168 GNMA 2031 POOL 552233 GNMA 2031 POOL563338 US TREASURY 02-04 US TREASURY 03/06 US TREASURY 96/26 US TREASURY 98/28

0 0 0 0 0 0 0 11.500 0 0

2.606 2.429 2.456 4.270 3.285 5.555 0 0 0 0

1.665 1.743 6.916 3.185 5.955 3.273 2.700 11.500 8.400 11.600

Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1,09270 INVESTMENTZERTIFIKATE auf EURO lautend Emissionsland OESTERREICH ESPA BD DOLLAR-CORP. EB/T AT0000724265

-

0

0

223.090

Summe EUR SUMME AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE

21.530.415,90 308.718.523,86

4,51 64,60

14.823.400,00 17.046.400,00 19.997.387,13 5.649.600,00 29.981.500,00 10.429.500,00 4.189.600,00 446.000,00 5.162.500,00 12.384.000,00

3,10 3,57 4,18 1,18 6,27 2,18 0,88 0,09 1,08 2,59

120.109.887,13 120.109.887,13

25,13 25,13

IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend Emissionsland DEUTSCHLAND BUNDANL.00/10 BUNDANL.01/11 BUNDANL.98/08 BUNDANL.98/08 BUNDANL.98/28 BUNDESOBL.02/07 COCA-COLA AG 00/05 CONTINENTAL 01-08 DEPFA DT.PFBK.98/05 EUROHYP AG 98/05

DE0001135150 DE0001135184 DE0001135069 DE0001135093 DE0001135085 DE0001141406 DE0005440010 XS0139722069 DE0002475522 DE0002425758

5,25000 5,00000 5,62500 4,12500 4,75000 4,50000 5,87500 6,87500 5,00000 4,50000

0 16.000 0 5.500 0 10.000 0 400 0 0

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

13.700 16.000 18.068 5.500 30.500 10.000 4.000 400 5.000 12.000

108,200000 106,540000 110,680000 102,720000 98,300000 104,295000 104,740000 111,500000 103,250000 103,200000

Summe EUR SUMME IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE

nicht realisiertes Ergebnis in EURO

DEVISENTERMINGESCHÄFTE Offene Positionen GBP

0 Summe SUMME DEVISENTERMINGESCHÄFTE

- 125.342,47

- 0,03

- 125.342,47 - 125.342,47

- 0,03 - 0,03

175.168,16 946.122,56

0,04 0,20

1.121.290,72 1.121.290,72

0,23 0,23

FINANCIAL FUTURES Verkauf Zins-Terminkontrakte CTN 5YR 09/03 FVU3 USD TNI CBOT 10YR 09/03 TYU3 USD

* Tageskurs nach dem Abzug der Ertragsbestandteile.

12

50 165 Summe SUMME FINANCIAL FUTURES

ESPA PORTFOLIO BOND GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS WERTPAPIERE FINANCIAL FUTURES DEVISENTERMINGESCHÄFTE BANKGUTHABEN ZINSENANSPRÜCHE

428.828.410,99 1.121.290,72 - 125.342,47 38.129.751,68 9.957.833,89

FONDSVERMÖGEN

477.911.944,81 100,00

UMLAUFENDE AUSSCHÜTTUNGSANTEILE UMLAUFENDE THESAURIERUNGSANTEILE UMLAUFENDE VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE ANTEILSWERT AUSSCHÜTTUNGSANTEIL ANTEILSWERT THESAURIERUNGSANTEIL ANTEILSWERT VOLLTHESAURIERUNGSANTEIL

Stück Stück Stück EUR EUR EUR

89,73 0,23 - 0,03 7,98 2,08

6.975.952 657.601 179 61,51 74,19 74,19

WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND Wertpapier-Bezeichnung

Kennnummer

lautend auf

Zinssatz

Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE QUEENSL.TREA.94/05 QUEENSLD TREA. 00/11 NYKREDIT 97/03 REALKREDIT DANM.98/03 REALKREDIT DANM.98/04 BUNDESANL. 99/10 NEDERLAND 97-07 JAPAN 01/03 JAPAN 01/06 JAPAN 98/19 JAPAN 99/09 SCHWEDEN 99/06

USQ7943QGR40 US748305BC27 DK0009744633 DK0009262057 DK0009261083 AT0000384938 NL0000102267 JP1021861172 JP1050121159 JP1200411V08 JP1102131W04 SE0000537995

AUD AUD DKK DKK DKK EUR EUR JPY JPY JPY JPY SEK

6,50000 6,00000 4,00000 4,00000 4,00000 5,50000 5,75000 0,10000 0,50000 1,50000 1,40000 3,50000

17.300 0 0 0 60.000 0 0 0 0 0 0 0

17.300 35.500 52.000 88.000 60.000 18.300 9.500 500.000 885.000 200.000 980.000 247.000

EUR JPY

4,12500 0,70000

3.500 0

5.500 440.000

IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE BUNDESOBL.99/04 JAPAN 01/07

DE0001141323 JP1060371133

Wien, im September 2003 ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Mag. Bednar

Dr. Gschiegl

13

Rechnungsjahr 2002/03

Bestätigungsvermerk Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der für das Vermögen des ESPA PORTFOLIO BOND Miteigentumsfonds in Wertpapieren geführten Bücher und Schriften sowie der uns von der Geschäftsführung erteilten Aufklärungen und Nachweise entspricht der Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr von 1. September 2002 bis 31. August 2003 den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden eingehalten. Eidos Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH Mag. Robert Pejhovsky (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)

Dr. Michael Heller (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)

Wien, am 30. September 2003

Bericht des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während der Rechnungsperiode laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die durch Gesellschafterbeschluss zum Abschlussprüfer bestellte Eidos Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft mbH, hat den Rechenschaftsbericht für den ESPA PORTFOLIO BOND Miteigentumsfonds in Wertpapieren über das 17. Rechnungsjahr von 1. September 2002 bis 31. August 2003 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind gemäß § 12 Abs. 5 Investmentfondsgesetz dem Aufsichtsrat vorgelegt worden.

Der Aufsichtsrat Direktor Mag. Wolfgang Traindl Vorsitzender Wien, im Oktober 2003

14

ESPA PORTFOLIO BOND

Fondsbestimmungen für den ESPA PORTFOLIO BOND Miteigentumsfonds in Wertpapieren

Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. in Wien (nachstehend „Kapitalanlagegesellschaft“ genannt) für die von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung. § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Fonds gehörigen Vermögenswerten ist je Anteilscheingattung (Ausschüttungs-, Thesaurierungs- bzw. Vollthesaurierungsanteilscheine) in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter über einen oder mehrere Anteile verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen (Ausschüttungs- und/ oder Thesaurierungs- und/oder Vollthesaurierungsanteilscheine) ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 in der jeweils geltenden Fassung) oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Fonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Fonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. 2. Die effektiven Stücke tragen die vervielfältigten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft sowie die handschriftliche Unterschrift eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank (§ 5). 3. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Fonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Fonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat hierbei die Interessen der Anteilinhaber zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 AktG anzuwenden und die Bestimmungen des österreichischen Investmentfondsgesetzes sowie die allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingeben. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den laut den besonderen Fondsbestimmungen vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 Investmentfondsgesetz bestellte Depotbank führt die Depots und Konten des Fonds und übt alle übrigen ihr im Investmentfondsgesetz sowie in den allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.

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Rechnungsjahr 2002/03 § 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilwert) für jede Anteilscheingattung jedesmal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der „Investmentfondsbeilage zum Amtlichen Kursblatt der Wiener Börse“ verlautbart. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Fonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den „Besonderen Fondsbestimmungen“ angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gem. § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Fonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 Investmentfondsgesetz erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres eines Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 Investmentfondsgesetz erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Wird der Anspruch auf Herausgabe der Erträgnisanteile nicht binnen fünf Jahren von den Anteilinhabern geltend gemacht, so gilt dies als Verzicht der Anteilinhaber; solche Erträgnisanteile sind als Erträgnisse des Fonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 KMG Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft und der Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Allgemeinen und die Besonderen Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Billigung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Fonds nach Einholung der Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw., sofern das Fondsvermögen Euro 370.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen.

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ESPA PORTFOLIO BOND 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung dieses Fonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den bezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des ESPA PORTFOLIO BOND unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 Investmentfondsgesetz mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des ESPA PORTFOLIO BOND auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des ESPA PORTFOLIO BOND übernehmen.

Besondere Fondsbestimmungen für den ESPA PORTFOLIO BOND, Miteigentumsfonds in Wertpapieren (nachstehend Kapitalanlagefonds). § 13 Depotbank Depotbank ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft in Wien. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind sämtliche österreichische Sparkassen und ihre Filialen und die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Wien und ihre Filialen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungs-, Thesaurierungs- als auch Vollthesaurierungsanteilscheine und zwar jeweils über 1 Anteil ausgegeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden oder in effektiven Stücken dargestellt. Aus drucktechnischen Gründen kann sich deren Ausfolgung verzögern. Die Vollthesaurierungsanteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen bzw. der Auszahlungen gemäß § 26a durch die jeweils für den Anteilinhaber depotführende Bank. § 15 Wertpapiere Für den Kapitalanlagefonds dürfen nur Wertpapiere im Sinne des § 20 Investmentfondsgesetz und des § 14 EStG i.V.m. § 25 Pensionskassengesetz in der jeweils geltenden Fassung erworben werden. Der Kapitalanlagefonds muß mindestens zur Hälfte Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 Pensionskassengesetz enthalten. Weiters müssen im Fondsvermögen mindestens zur Hälfte auf Euro lautende Veranlagungen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 und/oder Z 2 Pensionskassengesetz enthalten sein. Wertpapiere, die von demselben Zone-A-Staat oder die vom Bund oder den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert wurden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens zumindest in 6 verschiedenen Emissionen erfolgt und die Veranlagung ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreitet. § 16 Börsen und organisierte Märkte Die Kapitalanlagegesellschaft darf Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller erwerben, wenn sie - an der Wertpapierbörse eines EWR-Mitgliedsstaates amtlich notiert werden oder an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines EWR-Mitgliedsstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notiert oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittlandes gehandelt werden oder, - wenn die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, daß die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. Der Gesamtwert der in einem Drittland außerhalb der OECD zugelassenen oder gehandelten Wertpapiere darf 5 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigen.

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Rechnungsjahr 2002/03 § 17 Nicht notierte Wertpapiere und andere verbriefte Rechte Insgesamt bis zu 10 v.H. des Wertes des Fondsvermögens dürfen angelegt werden in Wertpapiere gemäß § 15, die nicht die Voraussetzungen des § 16 erfüllen und/oder in anderen verbriefen Rechten, die Wertpapieren gleichzuhalten sind, übertragbar und veräußerbar sind und deren Wert jederzeit oder zumindest in den in § 6 vorgesehenen Zeitabständen bestimmt werden kann. Die oben genannten Veranlagungen dürfen nur erworben werden, wenn sie von Ausstellern gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit b) sublit aa) – cc) PKG in der jeweils geltenden Fassung oder gemäß § 25 Abs. 2 Z 12 PKG in der jeweils geltenden Fassung begeben wurden und dürfen gemeinsam mit Wertpapieren, die nur in einem Drittland außerhalb der OECD zugelassen oder gehandelt werden (§ 16 letzter Satz) 10 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigen. § 18 Anteile von Investmentfonds 1. Anteile einer Investmentgesellschaft oder Anteile eines anderen Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 5 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Anteile öffentlich ohne eine Begrenzung der Zahl der Anteile angeboten werden und die Anteilinhaber das Recht zur Rückgabe der Anteile haben. 2. Im Rahmen von Absatz 1 dürfen mit Bewilligung der Finanzmarktaufsicht auch Anteile eines anderen Kapitalanlagefonds der ERSTESPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., bzw. Anteile eines Kapitalanlagefonds einer anderen Kapitalanlagegesellschaft oder Anteile einer Investmentgesellschaft, mit der die ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, erworben werden, sofern die Fondsbestimmungen der zu erwerbenden Anteile die Spezialisierung auf die Anlage auf einen bestimmten geographischen oder wirtschaftlichen Bereich vorsehen und die ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. die Absicht des Erwerbs derartiger Anteile angekündigt hat. § 19 Derivative Produkte § 19a Wertpapier- und Wertpapierindexoptionsgeschäfte Für den Kapitalanlagefonds dürfen folgende Optionsgeschäfte getätigt werden, wenn die Optionen an einer im Anhang angeführten Börse zum Börsenterminhandel zugelassen sind und die zugrundeliegenden Wertpapiere an einem der im Anhang angeführten organisierten Märkte gehandelt werden: - der Verkauf von Kaufoptionen auf zum Fondsvermögen gehörende Wertpapiere oder auf einen Wertpapierindex, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluss erhaltenen Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 3 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise verkaufter Kaufoptionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit gekaufter Optionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der verkauften Kaufoptionen entsprechen; - der Verkauf von Verkaufsoptionen, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluss erhaltenen Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 3 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise verkaufter Verkaufsoptionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit gekaufter Verkaufsoptionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der verkauften Verkaufsoptionen entsprechen; - der Kauf von Kauf- und Verkaufsoptionen, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluss gezahlten Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 10 v. H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise gekaufter Optionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit verkaufter Optionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der gekauften Optionen entsprechen. Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Erwerbsgrenzen einbezogen. § 19b Devisenkurssicherungsgeschäfte Zur Absicherung von Währungsrisiken dürfen für den Kapitalanlagefonds Devisen auf Termin verkauft werden. Ein offenes Devisenterminverkaufsgeschäft darf vorzeitig durch ein entsprechendes kompensierendes Devisenterminkaufgeschäft geschlossen werden. § 19c Devisenoptionsgeschäfte Zur Absicherung von Währungsrisiken dürfen für den Kapitalanlagefonds Devisenverkaufsoptionen auf den im Anhang angeführten Märkten gekauft bzw. Devisenkaufoptionen verkauft werden, soweit den verkauften bzw. veroptionierten Devisen Vermögensgegenstände im gleichen Umfang und in der gleichen Währung gegenüberstehen. Im Rahmen der Absicherung von Währungsrisiken ist auch der Verkauf von Devisenverkaufsoptionen und der Kauf von Devisenkaufoptionen für das Fondsvermögen gestattet.

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ESPA PORTFOLIO BOND Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Grenzen einbezogen. § 19d Finanzterminkontrakte mit Absicherungszweck Zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dürfen für den Kapitalanlagefonds folgende auf den im Anhang angeführten Börsen gehandelte Finanzterminkontrakte verkauft werden: - Terminkontrakte auf Wertpapierindices, soweit den Kontrakten Wertpapiere mit den gleichen Kurswerten im Fondsvermögen gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig; - Zinsterminkontrakte, soweit den Kontrakten im Fondsvermögen Vermögensgegenstände mit Zinsrisiken in dieser Währung gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig; - Währungsterminkontrakte, soweit den Kontrakten im Fondsvermögen Vermögensgegenstände mit entsprechenden Fremdwährungsrisiken gegenüberstehen; Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig. § 19e Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Terminkontrakte auf Wertpapierindices, Zinsterminkontrakte und Währungsterminkontrakte, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen dienen, abgeschlossen werden, sofern sie an den im Anhang angeführten Börsen gehandelt werden und die diesen Finanzterminkontrakten im Zeitpunkt des Abschlusses zugrundeliegenden Kontraktwerte zusammen mit den Werten bereits abgeschlossener Finanzterminkontrakte, die ebenfalls nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, 10 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigen. § 19f Optionen auf Finanzterminkontrakte mit Absicherungszweck Zur Absicherung von Vermögensgegenständen dürfen für den Kapitalanlagefonds Verkaufsoptionen auf Finanzterminkontrakte gekauft bzw. Kaufoptionen auf Finanzterminkontrakte verkauft werden, soweit diese auf den im Anhang angeführten Märkten gehandelt werden und den zugrundeliegenden Finanzterminkontrakten Kursrisiken im Fondsvermögen im gleichen Umfang und in gleicher Währung gegenüberstehen. Im Rahmen von Absicherungsmaßnahmen sowie zur Begrenzung des Einflusses von Wechselkursschwankungen auf das Fondsvermögen dürfen für den Kapitalanlagefonds auch Verkaufsoptionen auf Finanzterminkontrakte verkauft, Kaufoptionen auf Finanzterminkontrakte gekauft und entsprechende Geschäfte zur Deckung offener Positionen abgeschlossen werden. Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Grenzen einbezogen. § 19g Optionen auf Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Optionen auf Finanzterminkontrakte ge- und verkauft werden, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen dienen, sofern sie an den im Anhang angeführten Börsen gehandelt werden und die für diese Geschäfte beim Abschluss gezahlten oder erzielten Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen auf Finanzterminkontrakte, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, 5 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigen. Soweit verkaufte Kauf- bzw. Verkaufsoptionen und gekaufte Kauf- bzw. Verkaufsoptionen auf den gleichen Finanzterminkontrakt einander in der Laufzeit entsprechen, bleiben die Optionspreise der gekauften Optionen bei der Berechnung der oben genannten Grenze außer Ansatz. Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Erwerbsgrenzen einbezogen. § 19h Außerbörsliche Optionen (OTC Optionen) Die beschriebenen Optionen dürfen auch dann eingesetzt werden, wenn sie nicht an einer Börse zum Handel zugelassen sind, sofern sie marktüblich bewertet sind, der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, der Vertragspartner der Option ein Kreditinstitut (§ 2 Z 20 BWG), ein Finanzinstitut (§ 2 Z 24 BWG) oder eine Wertpapierfirma (§ 2 Z 31 BWG) mit Sitz oder Hauptverwaltung in einem Zone A- Staat gemäß § 2 Z 18 BWG ist und im Zeitpunkt des Abschlusses der Wert (Kontraktwert bzw. Ausübungspreis) aller für Rechnung des Fondsvermögens eingesetzten Techniken und Instrumente dieses Vertragspartners (Ausstellers) zusammen mit dem Wert der Wertpapiere dieses Ausstellers die Grenzen des § 20 Abs. 3 Z 5 lnvestmentfondsgesetz nicht überschreitet.

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Rechnungsjahr 2002/03 § 19i Obergrenze für derivative Produkte Der Verkauf von Verkaufsoptionen und der Kauf von Kaufoptionen, der Kauf und Verkauf von nicht der Absicherung dienenden Finanzterminkontrakten und Optionen auf Finanzterminkontrakte dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn der Gesamtbetrag aus a) beim Abschluss erhaltenen Optionspreisen für verkaufte Verkaufsoptionen einschließlich der Optionspreise für noch laufende Verkaufsoptionen, b) beim Abschluss bezahlten Optionspreisen für gekaufte Kaufoptionen einschließlich der Optionspreise für noch laufende Kaufoptionen, c) Kontraktwerten für Finanzterminkontrakten gemäß §§ 19e und 19g einschließlich der Kontraktwerte bereits abgeschlossener Finanzterminkontrakte dieser Art 10 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. § 20 Bankguthaben Neben den Erträgnissen dürfen bis zu 50 v.H. des Fondsvermögens in auf Euro oder auf eine andere frei konvertierbare Währung lautende Bankguthaben gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. § 21 Geldmarktpapiere Die Anlage von Mitteln des Fondsvermögens in Kassenscheinen und anderen Geldmarktpapieren ist bis zu 50 v.H. des Fondsvermögens gestattet. Veranlagungen in commercial papers sind mit 5 v.H. beschränkt und dürfen nur erfolgen, wenn sie a) von erstklassigen Schuldnern ausgestellt werden, b) auf inländische Währung lauten, c) eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben und d) ihr Handel im Interbankenmarkt vorgesehen ist. § 22 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 22a Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22b Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 22c Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens diese gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 22d Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes, soferne die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. b sublit. cc) PKG idjgF vorliegen, berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurückzuübereignen. § 23 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 3,5 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.

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ESPA PORTFOLIO BOND § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Fonds ist die Zeit vom 1.9. bis zum 31.8. des nächsten Kalenderjahres. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine monatliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,6 v.T. des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. § 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Fonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.10. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 26a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsfondsanteilscheinen bis 31.12. des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § 13 3. Satz Investmentfondsgesetz ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 26b Verwendung der Erträgnisse bei Vollthesaurierungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird bei dieser Art der Thesaurierungsfondsanteilscheine keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Die Vollthesaurierungsanteilscheine dürfen weder direkt noch indirekt von Personen, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, erworben oder gehalten werden. Die KAG stellt im Depotbankvertrag sicher, dass vollthesaurierende Anteilscheine nur an Personen ausgegeben werden, die nachweislich nicht in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen sind, und die sich vor Anteilserwerb verpflichten, den Anteil zurückzugeben, wenn sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig werden. § 27 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H.

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Rechnungsjahr 2002/03 Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten Standardliste, Stand 1.10.2001 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierte Märkte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 1.10. 1.11. 1.12. 1.13. 1.14. 1.15.

BELGIEN DÄNEMARK DEUTSCHLAND FINNLAND FRANKREICH GRIECHENLAND GROSSBRITANNIEN IRLAND ITALIEN LUXEMBURG NIEDERLANDE ÖSTERREICH PORTUGAL SCHWEDEN SPANIEN

Brüssel Kopenhagen Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Helsinki Bordeaux, Lille, Lyon, Marseille, Nancy, Nantes, Paris Athen London Dublin Mailand, Genua, Rom, Turin, Bologna, Venedig, Triest, Florenz, Neapel, Palermo Luxemburg Amsterdam Wien Lissabon Stockholm Barcelona, Madrid, Mercado Continuo

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 2.8. 2.9.

KROATIEN NORWEGEN POLEN SCHWEIZ SLOWAK. REPUBLIK SLOWENIEN TSCHECH. REPUBLIK TÜRKEI UNGARN

Zagreb Oslo Warschau Zürich, Genf, Basel Bratislava Ljubljana Prag Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“) Budapest

3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.8. 3.9. 3.10. 3.11. 3.12. 3.13. 3.14. 3.15. 3.16. 3.17. 3.18. 3.19.

ARGENTINIEN AUSTRALIEN BRASILIEN CHILE HONGKONG INDIEN INDONESIEN JAPAN KANADA KOREA MALAYSIA MEXIKO NEUSEELAND PHILIPPINEN SINGAPUR SÜDAFRIKA TAIWAN THAILAND USA

3.20.

VENEZUELA

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Buenos Aires Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Seoul Kuala Lumpur Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Manila Singapore Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York/AMEX, NYSE, Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/ Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas

ESPA PORTFOLIO BOND 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 4.1. 4.2. 4.3. 4.4.

JAPAN KANADA KOREA SCHWEIZ

4.5.

USA

Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market Vorbörse Zürich, Vorbörse Genf, Börse Bern, Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over the Counter Market für Agency Mortgage Backed Securities

5. Börsen mit Futures- und Options-Märkten 5.1. 5.2. 5.3. 5.4.

ARGENTINIEN AUSTRALIEN BELGIEN BRASILIEN

5.5. 5.6. 5.7. 5.8. 5.9. 5.10. 5.11. 5.12. 5.13.

DÄNEMARK DEUTSCHLAND FINNLAND FRANKREICH GROSSBRITANNIEN HONG KONG IRLAND ITALIEN JAPAN

5.14. 5.15. 5.16. 5.17. 5.18. 5.19. 5.20. 5.21. 5.22. 5.23. 5.24. 5.25. 5.26.

KANADA NEUSEELAND NIEDERLANDE NORWEGEN ÖSTERREICH PHLIPPINEN SCHWEDEN SCHWEIZ SINGAPUR SLOWAK. REPUBLIK SPANIEN SÜDAFRIKA USA

Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Sidney Futures Exchange Ltd. Belgian Futures and Options Exchange Bolsa Brasileira de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange FUTOP DTB, Deutsche Terminbörse Finnish Options Market MONEP (Marché des Options Negociables de Paris), MATIF SA London International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE), OM London Hong Kong Futures Exchange Irish Futures and Options Exchange Mercato Italiano Futures, Italian Derivative Market Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange New Zealand Futures and Options Exchange European Options Exchange Oslo Stock Exchange Wiener Börse AG Manila International Futures Exchange OM Stockholm AB Swiss Options & Financial Futures Exchange Singapore International Monetary Exchange Bratislava, RM-System Slovakia u. Bratislava Options Exchange-BOB Meff Renta Fija, Meff Renta Variable, Mercado de Futuros Financieros (MEFF) Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange

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Rechnungsjahr 2002/03

Steuerliche Behandlung der Ausschüttung für Ausschüttungsanteilscheine des ESPA PORTFOLIO BOND in EURO je Anteil (Rechenwert für einen ESPA PORTFOLIO BOND-Anteil zum 31.8.2003: EURO 61,51) (Erstausgabepreis für einen ESPA PORTFOLIO BOND-Anteil: EURO 72,67*) Rechnungsjahr: Ausschüttung: Wertpapier-Kenn-Nr.: Fondskategorie:

1.9.2002 – 31.8.2003 15.10.2003 AT000 085 852 7 1

PrivatanIeger

Betriebliche Anleger Natürliche Personen

Betriebliche Anleger Juristische Personen

EUR

3,0000

3,0000

3,0000

Abzugssteuern auf Erträge von Anleihen EUR

0,0006

0,0006

0,0006

EUR

0,5034

-

-

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

2,4972

3,0006

3,0006

4. Hievon endbesteuert

EUR

2,4972

2,4972

-

5. Steuerpflichtige Einkünfte

EUR

0,0000

0,5034

3,0006

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

a) anrechenbar

EUR

0,0006

0,0006

0,0006

b) rückerstattbar

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

0,62

EUR

0,00

-

-

EUR

0,00

-

-

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

2,4972

2,4972

2,4972

EUR

0,0006

0,0006

0,0006

1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und KESt III 2. Zuzüglich einbehaltene ausländische 3. Abzüglich a) Ausgeschüttete steuerfreie Substanzgewinne b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge

6. Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 7. Zur Vermeidung der Doppelbest.: Im Ausland entrichtete Steuern

8. a) Österr. KESt I (auf Dividenden) b) Österr. KESt II (auf Zinsen) 1)

2)

0,62

2)

0,62

3)

c) Österr. KESt III (auf inländische Substanzgewinne) 9. Erbschaftssteuerwert 10. a) Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG bzw. § 37 Abs. 4 EStG (Inlandsdividenden brutto) b) Zinsenerträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 1) c) zu Punkt 7. a) anrechenbare Steuern aus Anleihen 4) Japan *) 1) 2) 3) 4)

ATS 1.000,--, umgerechnet mit dem Kurs von 13,7603, hier gerundet auf zwei Nachkommastellen. Sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Endbesteuerungs-KESt. Auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Die Anrechnung bzw. Rückzahlung gem. § 240 BAO der in Österreich in Abzug gebrachten Steuer (KESt) in dieser Höhe kann beantragt werden.

24

ESPA PORTFOLIO BOND

Die steuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Für Privatanleger ist die Einkommensteuer hinsichtlich der gegenständlichen Ausschüttung durch den Abzug der Kapitalertragsteuer ohne Tätigwerden des Steuerpflichtigen zur Gänze abgegolten, sodass diesbezüglich keine Steuererklärungspflicht besteht.

“Zwischensteuer” für Stiftungen Die gemäß § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs 3 des Körperschaftsteuergesetzes mit 12,5 % zu versteuernden Kapitalerträge wurden mit EURO 2,4972 je Anteil ermittelt. Deren Ermittlung erfolgte auf der Grundlage der genannten gesetzlichen Bestimmungen sowie deren Auslegung durch das Bundesministerium für Finanzen (s. d. Stiftungsrichtlinien).

25

Rechnungsjahr 2002/03

Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine des ESPA PORTFOLIO BOND in EURO je Anteil (Rechenwert für einen ESPA PORTFOLIO BOND-Anteil zum 31.8.2003: EURO 74,19) (Erstausgabepreis für einen ESPA PORTFOLIO BOND-Anteil: EURO 72,67*) Rechnungsjahr: 1.9.2002 – 31.8.2003 Auszahlung (§ 13 InvFG): 15.10.2003 Wertpapier-Kenn-Nr.: AT000 081 280 5 Fondskategorie: 1

PrivatanIeger

Betriebliche Anleger Natürilche Personen

Betriebliche Anleger Juristische Personen

EUR

3,0113

3,0113

3,0113

Abzugssteuern auf Erträge von Anleihen EUR

0,0007

0,0007

0,0007

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

3,0120

3,0120

3,0120

4. Hievon endbesteuert

EUR

3,0120

3,0120

-

5. Steuerpflichtige Einkünfte

EUR

0,0000

0,0000

3,0120

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

a) anrechenbar

EUR

0,0007

0,0007

0,0007

b) rückerstattbar

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

0,75

EUR

0,00

-

-

EUR

0,00

-

-

EUR

0,0000

0,0000

0,0000

EUR

3,0120

3,0120

3,0120

EUR

0,0007

0,0007

0,0007

1. Ertrag ohne Substanzgewinne 2. Zuzüglich einbehaltene ausländische 3. Abzüglich gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge

6. Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 7. Zur Vermeidung der Doppelbest.: Im Ausland entrichtete Steuern

8. a) Österr. KESt I (auf Dividenden) b) Österr. KESt II (auf Zinsen) 1)

2)

0,75

2)

0,75

3)

c) Österr. KESt III (auf inländische Substanzgewinne) 9. Erbschaftssteuerwert 10. a) Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG bzw. § 37 Abs. 4 EStG (Inlandsdividenden brutto) b) Zinsenerträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 1) c) zu Punkt 7. a) anrechenbare Steuern aus Anleihen 4) Japan *) 1) 2) 3) 4)

ATS 1.000,--, umgerechnet mit dem Kurs von 13,7603, hier gerundet auf zwei Nachkommastellen. Sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Endbesteuerungs-KESt. Auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Die Anrechnung bzw. Rückzahlung gem. § 240 BAO der in Österreich in Abzug gebrachten Steuer (KESt) in dieser Höhe kann beantragt werden.

Die steuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Für Privatanleger ist die Einkommensteuer hinsichtlich des gegenständlichen ausschüttungsgleichen Ertrags durch den Abzug der Kapitalertragsteuer ohne Tätigwerden des Steuerpflichtigen zur Gänze abgegolten, sodass diesbezüglich keine Steuererklärungspflicht besteht.

26

ESPA PORTFOLIO BOND

“Zwischensteuer” für Stiftungen Die gemäß § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs 3 des Körperschaftsteuergesetzes mit 12,5 % zu versteuernden Kapitalerträge wurden mit EURO 3,0120 je Anteil ermittelt. Deren Ermittlung erfolgte auf der Grundlage der genannten gesetzlichen Bestimmungen sowie deren Auslegung durch das Bundesministerium für Finanzen (s. d. Stiftungsrichtlinien).

27

Rechnungsjahr 2002/03

Publikumsfonds der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Bausteinfonds CASH-Familie: Fonds, die in Geldmarkt-Papiere und kurzlaufende Anleihen anlegen ESPA CASH EURO Euro-Anleihen mit sehr kurzer Laufzeit bis 31.10.2002: EURO-CASH

ESPA CASH EURO-PLUS

Euro-Anleihen mit kurzer Laufzeit

bis 31.10.2002: SPARFONDS

ESPA CASH EURO-MIDTERM

Euro-Anleihen mit mittlerer Laufzeit

bis 31.10.2002: EUROBOND-PROTECT

ESPA CASH DOLLAR

Dollar-Anleihen mit sehr kurzer Laufzeit

bis 31.10.2002: EKA-DOLLAR-CASH

BOND-Familie: Fonds, die in festverzinsliche Wertpapiere anlegen ESPA BOND EURO-RENT Staatsanleihen in Euro bis 31.10.2002: EKA-RENT

ESPA BOND COMBIRENT

Staatsanleihen in Euro

bis 31.10.2002: COMBIRENT

ESPA BOND EURO-MÜNDELRENT*

Mündelsichere Anleihen in Euro

bis 31.10.2002: SPARKASSEN MÜNDELRENT

ESPA BOND EURO-RESERVA*

Euro-Renten

bis 31.10.2002: RESERVA

ESPA BOND EURO-PRO*

Euro-Renten

bis 31.10.2002: EKA-PRO

ESPA BOND MORTGAGE

US-Hypothekar-Papiere, Euro-währungsgesichert

bis 31.10.2002: MORTGAGE-BOND

ESPA BOND EURO-CORPORATE*

Unternehmensanleihen in Euro

bis 31.10.2002: EURO-CORPORATE-BOND

ESPA BOND EUROPE

Paneuropäische Anleihen

bis 31.10.2002: EKA-BOND-EUROPE

ESPA BOND EUROPE-HIGH YIELD

Unternehmensanleihen niedriger Bonität in Euro

bis 31.10.2002: EUROPEAN HIGH YIELD BOND

ESPA BOND DANUBIA

Osteuropäische Renten, Schwerpunkt EU-Kandidaten

bis 31.10.2002: DANUBIA-RENT

ESPA BOND USA

Amerikanische Staatsanleihen, Euro-währungsgesichert

bis 31.10.2002: EKA-DOLLAR-BOND

ESPA BOND USA-CORPORATE bis 31.10.2002: FX-H DOLLAR-CORPORATE-BOND

ESPA BOND DOLLAR

Amerikanische Unternehmensanleihen, Euro-währungsgesichert Staatsanleihen in Dollar

bis 31.10.2002: DOLLARTREND

ESPA BOND DOLLAR-CORPORATE

Unternehmensanleihen in Dollar

bis 31.10.2002: DOLLAR-CORPORATE-BOND

ESPA BOND YEN

Staatsanleihen in Yen

bis 31.10.2002: EKA-YEN-BOND

ESPA BOND EMERGING-MARKETS

Staatsanleihen aus Schwellenländern

bis 31.10.2002: FIRST AUSTRIAN EMERGING BOND

ESPA BOND INTERNATIONAL

Staatsanleihen international

bis 31.10.2002: INTERTREND Die mit * gekennzeichneten Fonds sind auch zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geeignet.

28

ESPA PORTFOLIO BOND STOCK-Familie: Fonds, die in Aktien anlegen ESPA STOCK VIENNA

Aktien Österreich

bis 31.10.2002: VIENNA-INVEST

ESPA STOCK EUROPE

Aktien Europa

bis 31.10.2002: EUROSTOCK

ESPA STOCK AMERICA

Aktien USA

bis 31.10.2002: STOCK-AMERICA

ESPA STOCK JAPAN

Aktien Japan

bis 31.10.2002: JAPAN-STOCK

ESPA STOCK DANUBIA

Osteuropäische Aktien, Schwerpunkt EU-Kandidaten

bis 31.10.2002: DANUBIA-INVEST

ESPA STOCK ISTANBUL

Aktien Türkei

bis 31.10.2002: ISTANBUL-STOCK

ESPA STOCK GLOBAL

Aktien weltweit

bis 31.10.2002: GLOBAL-EQUITY

ESPA STOCK EUROPE-PROPERTY

Europäische Immobilien-Aktien

bis 31.10.2002: EUROPEAN-PROPERTY-STOCK

ESPA STOCK BIOTEC

Biotechnologie-Aktien

bis 31.10.2002: BIOTEC-STOCK

ESPA STOCK PHARMA

Pharma-Aktien

bis 31.10.2002: PHARMA-STOCK

ESPA STOCK TECHNO

Technologie-Aktien

bis 31.10.2002: TECHNO-STOCK

ESPA STOCK INTERNET-INFRA

Aktien von Internet-Infrastruktur-Unternehmen

bis 31.10.2002: INTERNET-INFRASTRUKTUR-STOCK

ESPA STOCK UMWELT

Umwelttechnologie-Aktien

bis 31.10.2002: UMWELT-STOCK

ESPA STOCK FINANCE

Aktien aus dem Finanzsektor

bis 31.10.2002: FINANCIAL-STOCK

ESPA STOCK ETHIK

Aktien aus ethisch orientierten Unternehmen

bis 31.10.2002: ETHIK-STOCK

ALPENFONDS

Aktien Alpenraum

BEST OF FONDS-Familie: Fonds, die in eine Auswahl der besten Fonds anlegen ESPA BEST OF EUROPE Aktienfonds Europa bis 31.10.2002: BEST OF EUROPE

ESPA BEST OF AMERICA

Aktienfonds USA

bis 31.10.2002: BEST OF USA

ESPA BEST OF JAPAN

Aktienfonds Japan

bis 31.10.2002: BEST OF JAPAN

ESPA BEST OF EMERGING-MARKETS

Aktienfonds Schwellenländer

bis 31.10.2002: BEST OF EMERGING MARKETS

ESPA BEST OF WORLD

Aktienfonds weltweit

bis 31.10.2002: BEST OF WORLD

ESPA BEST OF HEALTHCARE bis 31.10.2002: BEST OF HEALTHCARE

ESPA BEST OF TECHNOLOGY

Aktienfonds aus den Sektoren Pharma, Biotechnologie, Medizintechnik Aktienfonds Technologie weltweit

bis 31.10.2002: BEST OF TECHNOLOGY

29

Rechnungsjahr 2002/03

Anlagestrategiefonds Bezeichnung

BOND

MED

MIX

INVEST

TOP

STOCK

Aktienanteil

0%

bis 25 %

bis 35 %

bis 50 %

bis 75 %

100 %

PORTFOLIO-Familie: Fonds, deren Anlagestrategie von der ERSTEN-SPARINVEST festgelegt wird ESPA PORTFOLIO BOND* Renten-Asset Allocation bis 31.10.2002: EKA-BOND

ESPA PORTFOLIO MED

Asset Allocation mit bis zu 25 % Aktien

bis 31.10.2002: EKA-MED

ESPA PORTFOLIO MIX*

Asset Allocation mit bis zu 35 % Aktien

bis 31.10.2002: EKA-MIX

SELECT-Familie: Dachfonds, deren Anlagestrategie von der ERSTEN-SPARINVEST festgelegt wird ESPA SELECT CASH Euro-Geldmarkt-Dachfonds mit ESPA-Geldmarktfonds ESPA SELECT BOND Euro-Anleihen-Dachfonds mit ESPA-Rentenfonds ESPA SELECT MED Asset Allocation mit bis zu 25 % Aktienfonds bis 31.10.2002: SELECT-TREND

ESPA SELECT INVEST

Asset Allocation mit bis zu 50 % Aktienfonds

bis 31.10.2002: SELECT-INVEST

ESPA SELECT STOCK

Asset Allocation - 100 % Aktienfonds

bis 31.10.2002: SELECT-GLOBAL

ESPA SELECT STOCK-INDUSTRIES bis 31.10.2002: SELECTPLUS GLOBAL TRENDS

Asset Allocation auf Branchen-Basis 100 % Aktienfonds

PRO-Familie: Gemischte Fonds mit einer anderen als der hauseigenen Asset Allocation ESPA PRO MIX* Gemischter Fonds, bis zu 35 % Aktien bis 31.10.2002: PRO-MIX

ESPA PRO INVEST*

Gemischter Dachfonds, bis zu 50 % Aktienfonds

bis 31.10.2002: ALPHA-INVEST

ESPA PRO TOP

Gemischter Fonds

bis 31.10.2002: SPARINVEST

PIF-Familie: Fonds für die private Pensionsvorsorge (mit staatlicher Prämie) ESPA PIF MIX Pensionsinvestmentfonds mit staatlicher Prämie bis 31.10.2002: SPARKASSEN PENSIONSINVESTMENTFONDS-PLUS

ESPA PIF TOP

Pensionsinvestmentfonds mit staatlicher Prämie

bis 31.10.2002: SPARKASSEN PENSIONSINVESTMENTFONDS-TOP

ESPA VORSORGE CLASSIC/03

Staatlich geförderter Zukunftsvorsorgefonds

Fonds der Sparkassen Fonds der Salzburger Sparkasse: SALZBURGER SPARKASSE BOND AUSTRIA*

EURO-Renten, österreichische Emittenten

bis 17.01.2003: SALZBURGER SPARKASSE RENT

SALZBURGER SPARKASSE BOND GERMANY

EURO-Renten, überwiegend deutsche Emittenten

bis 17.01.2003: SALZBURGER SPARKASSE DM-BOND

Die mit * gekennzeichneten Fonds sind auch zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geeignet.

30

ESPA PORTFOLIO BOND

Fortsetzung Fonds der Salzburger Sparkasse: SALZBURGER SPARKASSE SELECT TREND

Gemischter Dachfonds, ca. 25 % Aktienfonds

bis 17.01.2003: SALZBURGER SPARKASSE TREND

SALZBURGER SPARKASSE SELECT INVEST

Gemischter Dachfonds, ca. 50 % Aktienfonds

bis 17.01.2003: SALZBURGER SPARKASSE INVEST

SALZBURGER SPARKASSE TOP OF WORLD

Globaler Aktiendachfonds

Fonds der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG: TOP I-DER STABILE Gemischter Dachfonds, ca. 20 % Aktienfonds TOP II-DER FLEXIBLE Gemischter Dachfonds, bis zu 70 % Aktienfonds TOP III-DER AKTIVE Aktiendachfonds TOP IV-DER PLANENDE* Dachfonds TOP V-DER OFFENSIVE Branchendachfonds Sonstige Fonds der Sparkassen: DELPHIN INVEST SELECT ANLEIHEN-DACHFONDS SELECT AKTIEN-DACHFONDS

Globaler Aktiendachfonds, Waldviertler Sparkasse Dachfonds, Wiener Neustädter Sparkasse Dachfonds, Wiener Neustädter Sparkasse

GLOBAL-PERFORMER Aktiendachfonds der Sparkasse Knittelfeld AG PIZ BUIN GLOBAL WILDER KAISER

Globaler Aktiendachfonds, Sparkasse Knittelfeld Aktiendachfonds, Vorarlberger Sparkasse Dachfonds, Sparkasse Kufstein

Die mit * gekennzeichneten Fonds sind auch zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geeignet.

31

Gemäß § 43 Abs. 1 Investmentfondsgesetz 1993 weisen wir darauf hin, daß ein Prospekt gemäß § 6 Abs. 1 Investmentfondsgesetz am Sitz der Gesellschaft sowie am Sitz der Depotbank, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, aufliegt. Das Erscheinungsdatum des Prospekts sowie dessen Abholstellen wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 7.11.2002 kundgemacht.

www.sparinvest.com www.erstesparinvest.at