Senatsverwaltung für Inneres und Sport – ZS A - / - III C -

Berlin, den 03.09.2013 Telefon (intern) 9223 - 2570 Fax (intern) 928 – 4622

1160 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei – G Sen –

30. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 26. August 2013

Der Innenausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung zum Tagesordnungspunkt 1 die sich aus der Anlage ergebenden Berichtsaufträge beschlossen. Hierzu wird berichtet: - siehe nachfolgende Sammelvorlage, Seiten 3 bis 219, zzgl. Anlagen -

Die Berichtsaufträge bitte ich mit dieser Sammelvorlage als erledigt anzusehen.

In Vertretung Andreas Statzkowski Staatssekretär Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Seite 2 von 219

Inhalt: 0531-0553

- Der Polizeipräsident in Berlin – allgemein - ...................................................................................................... 13

51408 Dienst- und Schutzkleidung .......................................................................................................................................... 13

Nr. 2 / SPD/CDU.......................................................................................................................................................................................... 13 Kosten einschließlich Kontenwirtschaft.................................................................................................................................................... 13

Einzelplan 05

- allgemein -...................................................................................................................................................... 14

Nr. 4 / GRÜNE ............................................................................................................................................................................................. 14 Evaluation des Berliner Modells bei der Polizei ........................................................................................................................................ 14 Nr. 5 / GRÜNE ............................................................................................................................................................................................. 15 Ausscheiden in den Ruhestand in den Jahren 2014/2015 ........................................................................................................................ 15 Nr. 7 / GRÜNE ............................................................................................................................................................................................. 16 Neuorganisation von Querschnittsaufgaben (Shared-Services) .............................................................................................................. 16

0531-0559

- Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -....................................................................................................... 18

Nr. 8 / GRÜNE ............................................................................................................................................................................................. 18 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Verwaltungstätigkeit ....................................................................................................................... 18 Nr. 10 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 19 Überlegungen zu Aufbau einer Einsatzdirektion ....................................................................................................................................... 19

0561-0565

- Berliner Feuerwehr - allgemein - ....................................................................................................................... 20

Nr. 11 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 20 Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (BFRA) .................................................................................................................... 20 Nr. 12 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 22 Umsetzung Notfallsanitätergesetz (NotSanG) ........................................................................................................................................... 22 Nr. 14 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 24 Forschungsprojekt Stroke-Einsatz-Mobil (STEMO)................................................................................................................................... 24

0500

- Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -- Allgemein - .............. 26 Nr. 14a / GRÜNE ......................................................................................................................................................................................... 26 Frauenförderplan ....................................................................................................................................................................................... 26

Einzelplan 05

- B. Gender Budgeting -................................................................................................................................... 28

Nr. 15 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 28 Personalstruktur von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen / Gender Budgeting ......................................................................................... 28

0533-0538

- Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -....................................................................................................... 29

11151 Gebühren nach der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen .............................................. 29

Nr. 16 / GRÜNE [110, 118, 126, 134, 142, 150] ............................................................................................................................................ 29 Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Anordnungssoll 2013........................................................................................................................... 29

11201 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder......................................................................................... 30

Nr. 17 / GRÜNE [110, 118, 126, 134, 142, 150] ............................................................................................................................................ 30 Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Anordnungssoll 2013 ........................................................................................................................... 30

11903 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen ................................................................................................................... 31

Nr. 18 / GRÜNE [110, 118, 126, 134, 142, 150] ............................................................................................................................................ 31 Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Anordnungssoll 2013........................................................................................................................... 31

0533-0538, 0541, 0553

- Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein - .................................................................................. 32

51408 Dienst- und Schutzkleidung .......................................................................................................................................... 32

Nr. 19 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 32 Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung .......................................................................................................................................... 32

0533-0538

- Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -....................................................................................................... 33

51429 Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät..................................................................................................... 33

Nr. 20 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 33 Verbrauchsmittel für Waffen und Einsatzgerät ......................................................................................................................................... 33

Seite 3 von 219

0533-0538, 0543, 0559

- Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein - .................................................................................. 34

51140 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände ................................................................................................. 34

Nr. 21 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 34 Kriminaltechnische Geräte ........................................................................................................................................................................ 34

Insbes. 0541, 0553

- Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -......................................................................................... 35

51420 Beköstigung .................................................................................................................................................................. 35 51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements ............................................................................ 35 51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management........... 35 51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements ..................................................................... 35

Nr. 22 / GRÜNE [160, 191, 194, 196] ........................................................................................................................................................... 35 Abschiebegewahrsam, Grünauer Str. 140 ................................................................................................................................................. 35

Einzelplan 05

- allgemein -...................................................................................................................................................... 36

11151 Gebühren nach der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen .............................................. 36 11201 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder......................................................................................... 36

Nr. 23 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 36 Möglichkeiten der Einnahmeerhöhung ..................................................................................................................................................... 36

42201 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen ........................................................................................................... 37

Nr. 24 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 37 Detaillierte Darstellung zu zusätzlichen Planstellen ................................................................................................................................. 37

42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten............................................................................................................... 38

Nr. 25 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 38 Detaillierte Darstellung zu zusätzlichen Planstellen ................................................................................................................................. 38

44100 Beihilfen für Dienstkräfte .............................................................................................................................................. 39

Nr. 26 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 39 Verringerung des Verwaltungsaufwands .................................................................................................................................................. 39

51101 Geschäftsbedarf ............................................................................................................................................................ 40

Nr. 27 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 40 Fernmeldegebühren; Juris-Arbeitsplätze .................................................................................................................................................. 40

51403 Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen .................................................................................................................. 41

Nr. 28 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 41 Vorhandene Fahrzeuge; ökologische Gesichtpunkte bei Beschaffung (Schadstoffgrenze 120mg) ....................................................... 41

52501 Aus- und Fortbildung .................................................................................................................................................... 43

Nr. 29 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 43 Konkrete Fortbildungsmaßnahmen; Teilnehmerkreis............................................................................................................................... 43

54001 Sächliche Ausgaben für die Verwaltungsreform .......................................................................................................... 48 52502 Sport .............................................................................................................................................................................. 48

Nr. 30 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 48 Maßnahmen und Konzepte des Gesundheitsmanagements..................................................................................................................... 48

68520 Zuschüsse an Universitäten .......................................................................................................................................... 53

Nr. 31 / GRÜNE ........................................................................................................................................................................................... 53 Darstellung der Projekte ............................................................................................................................................................................ 53

Einzelplan 05

- allgemein -...................................................................................................................................................... 54

Nr. 32 / DIE LINKE ...................................................................................................................................................................................... 54 Personalkonzept Polizeivollzug................................................................................................................................................................. 54 Nr. 33 / DIE LINKE ...................................................................................................................................................................................... 55 Auflösung pauschale Minderausgabe Personal bei 0500 und 0553 ......................................................................................................... 55 Nr. 34 / DIE LINKE ...................................................................................................................................................................................... 57 Ausbildungspositionen und -entgelte ....................................................................................................................................................... 57 Nr. 35 / DIE LINKE ...................................................................................................................................................................................... 59 Personalkonzept Berliner Feuerwehr ........................................................................................................................................................ 59 Nr. 36 / DIE LINKE ...................................................................................................................................................................................... 61 Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention ...................................................................................................................................................... 61 Nr. 37 / DIE LINKE ...................................................................................................................................................................................... 62 Umsetzung Partizipations- und Integrationsgesetz im Bereich Inneres ................................................................................................... 62 Nr. 40 / Piraten............................................................................................................................................................................................ 64 Kameras für Übersichtsaufnahmen ........................................................................................................................................................... 64 Seite 4 von 219

Nr. 41 / Piraten............................................................................................................................................................................................ 65 Abschiebegewahrsam Köpenick ............................................................................................................................................................... 65 Nr. 42 / Piraten............................................................................................................................................................................................ 66 Zielvereinbarungen Polizei ........................................................................................................................................................................ 66 Nr. 43 / Piraten............................................................................................................................................................................................ 67 Zivilfahrzeuge Polizei ................................................................................................................................................................................. 67

0500

- Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service - ................................... 69

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten....................................................................................................... 69

Nr. 45 / GRÜNE [17] .................................................................................................................................................................................... 69 Detaillierte Darstellung der Beschäftigungspositionen ............................................................................................................................ 69

42601 Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben ..................................................................................................... 70

Nr. 46 / GRÜNE [18] .................................................................................................................................................................................... 70 Detaillierte Darstellung zur Auflösung der PMA........................................................................................................................................ 70

51802 Mieten für Fahrzeuge..................................................................................................................................................... 71

Nr. 47 / GRÜNE [19] .................................................................................................................................................................................... 71 Ansatz 2014/2015 ggü. Ist 2012 und Ist Stand Juni 2013 .......................................................................................................................... 71

52703 Dienstreisen................................................................................................................................................................... 72

Nr. 49 / GRÜNE [20] .................................................................................................................................................................................... 72 Dienstreisen im Zusammenhang mit EU-Projekten; Dienstreisen (und Fortbildungen) der Hausleitung ............................................... 72

53101 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ....................................................... 75

Nr. 50 / GRÜNE [20] .................................................................................................................................................................................... 75 Broschüren und Flyer ................................................................................................................................................................................ 75

54010 Dienstleistungen............................................................................................................................................................ 76

Nr. 51 / DIE LINKE [21] ............................................................................................................................................................................... 76 Detaillierte Darstellung der zusätzlichen Dienstleistungen ...................................................................................................................... 76

54050 Innovationsfonds........................................................................................................................................................... 77

Nr. 52 / GRÜNE [21] .................................................................................................................................................................................... 77 Detaillierte Darstellung .............................................................................................................................................................................. 77

54051 Prävention im Bereich der inneren Sicherheit .............................................................................................................. 78

Nr. 53 / GRÜNE [21] .................................................................................................................................................................................... 78 Erläuterung zu Maßnahmen gegen Rechtsextremismus u. a.................................................................................................................... 78 Nr. 54 / DIE LINKE [21] ............................................................................................................................................................................... 79 Veränderungen von Maßnahmen und Projekten durch die Landeskommission...................................................................................... 79

54053 Veranstaltungen ............................................................................................................................................................ 81

Nr. 55 / DIE LINKE [22] ............................................................................................................................................................................... 81 Ausgefallene Veranstaltungen in 2012 ...................................................................................................................................................... 81

54085 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik ........................................................................................ 82

Nr. 56 / GRÜNE [28] .................................................................................................................................................................................... 82 Bewerber- und Einstellungsmanagement – Darstellung des Projekts ..................................................................................................... 82

54615 Entgelte für Statistikleistungen aufgrund von Servicevereinbarungen ....................................................................... 83

Nr. 57 / GRÜNE [22] .................................................................................................................................................................................... 83 Detaillierte Darstellung zu Europawahl und Zensus 2011......................................................................................................................... 83 Nr. 58 / DIE LINKE [22] ............................................................................................................................................................................... 84 Zahlungen für Zensus ................................................................................................................................................................................ 84

68123 Ehrungen, Preise ........................................................................................................................................................... 85

Nr. 59 / GRÜNE [23] .................................................................................................................................................................................... 85 Empfängerinnen von Ehrenzeichen .......................................................................................................................................................... 85

68508 Zuschuss an die Verwaltungsakademie ....................................................................................................................... 86

Nr. 61 / GRÜNE [24] .................................................................................................................................................................................... 86 Detaillierte Darstellung des Mehrbetrags; Entwicklung Schüler-/Studentenzahlen ................................................................................. 86 Nr. 62 / DIE LINKE [24] ............................................................................................................................................................................... 87 Erläuterung Erhöhung ............................................................................................................................................................................... 87

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland ............................................................................................... 88

Nr. 63 / GRÜNE [25] .................................................................................................................................................................................... 88 Internationale Organisation für Migration (IOM)........................................................................................................................................ 88 Nr. 64 / DIE LINKE [25] ............................................................................................................................................................................... 88 a) Einsatz in Berlin ..................................................................................................................................................................................... 88 b) IOM - Rückkehrberatung........................................................................................................................................................................ 88 Nr. 65 / Piraten [25]..................................................................................................................................................................................... 88 IOM - Rückkehrberatungsstelle ................................................................................................................................................................. 88

Seite 5 von 219

81240 Weiterentwicklung der Reform des Personenstandswesens ....................................................................................... 90

Nr. 66 / GRÜNE [26] .................................................................................................................................................................................... 90 Erläuterung des Sachverhalts ................................................................................................................................................................... 90

91917 Zuführung an die Rücklage für den Digitalfunk ............................................................................................................ 91

Nr. 67 / GRÜNE [26] .................................................................................................................................................................................... 91 Aktueller Sachstand zu Digitalfunk ........................................................................................................................................................... 91

0509

- Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Personalüberhang - ............................................................................... 93 Nr. 69 / GRÜNE [42] .................................................................................................................................................................................... 93 Detaillierte Darstellung zu den Beschäftigten des Personalüberhangs ................................................................................................... 93

0531

- Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab - ................................................................................... 95

23103 Ersatz von Personalausgaben durch die Länder bei Abordnungen und Versetzungen .............................................. 95

Nr. 71 / GRÜNE [90] .................................................................................................................................................................................... 95 Detaillierte Darstellung der Einnahmen..................................................................................................................................................... 95

45903 Prämien für besondere Leistungen............................................................................................................................... 96

Nr. 72 / GRÜNE [91] .................................................................................................................................................................................... 96 Detaillierte Darstellung der Verbesserungsvorschläge ............................................................................................................................ 96

51420 Beköstigung ................................................................................................................................................................ 100

Nr. 73 / GRÜNE [92] .................................................................................................................................................................................. 100 Ansatz 2014/2015 ggü. Ist 2012 und Ist Stand 30.06.2013 ....................................................................................................................... 100 Nr. 74 / DIE LINKE [92] ............................................................................................................................................................................. 100 Keine Anpassung an Ist 2012 .................................................................................................................................................................. 100 Nr. 75 / Piraten [92]................................................................................................................................................................................... 100 Beköstigung bei Einsätzen: Diskrepanz Ansätze zu Ist 2012 ................................................................................................................. 100

53101 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ..................................................... 102

Nr. 77 / GRÜNE [93] .................................................................................................................................................................................. 102 Darstellung der Informationsmaterialien und der Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................. 102

63102 Ersatz von Personalausgaben an den Bund bei Abordnungen und Versetzungen ................................................... 103

Nr. 78 / GRÜNE [93] .................................................................................................................................................................................. 103 Detaillierte Darstellung Unterstützungskräfte - Einsätze ........................................................................................................................ 103 Nr. 79 / DIE LINKE [93] ............................................................................................................................................................................. 104 Anpassung an Ist 2012? .......................................................................................................................................................................... 104

63202 Ersatz von Personalausgaben an Länder bei Abordnungen und Versetzungen ....................................................... 105

Nr. 80 / GRÜNE [94] .................................................................................................................................................................................. 105 Ansatz 2014/2015 ggü. Ist 2012; Detaillierte Darstellung Unterstützungskräfte - Einsätze .................................................................... 105 Nr. 81 / DIE LINKE [94] ............................................................................................................................................................................. 106 Anpassung an Ist 2012? .......................................................................................................................................................................... 106

68123 Ehrungen, Preise ......................................................................................................................................................... 107

Nr. 82 / GRÜNE [94] .................................................................................................................................................................................. 107 Förderung der Mitarbeiterinnen bzgl. Ehrungen ..................................................................................................................................... 107

68124 Belohnungen ............................................................................................................................................................... 108

Nr. 83 / GRÜNE [94] .................................................................................................................................................................................. 108 Belohnungen an Privatpersonen ............................................................................................................................................................. 108

81279 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen ..................................................................................................... 109

Nr. 85 / GRÜNE [94]]................................................................................................................................................................................. 109 Verkehrsüberwachungs-Kameras ........................................................................................................................................................... 109

0533-0543

- Der Polizeipräsident in Berlin – Direktionen und LKA - ................................................................................. 110

51429 Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät................................................................................................... 110

Nr. 86 / DIE LINKE [111] ........................................................................................................................................................................... 110 Patronen für Reizstoffsprühgeräte 2009-2012 ......................................................................................................................................... 110

0533

- Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 1 - ........................................................................................................... 111

51429 Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät................................................................................................... 111

Nr. 87 / Piraten [111]................................................................................................................................................................................. 111 Hohes Ist 2012 ggü. Ansatz 2012 für Verbrauchsmittel .......................................................................................................................... 111

Seite 6 von 219

0533-0543

- Der Polizeipräsident in Berlin – Direktionen und LKA - ................................................................................. 112

52610 Gutachten .................................................................................................................................................................... 112

Nr. 89 / DIE LINKE [112] ........................................................................................................................................................................... 112 Auskunftsersuchen und Anschlussinhaberfeststellungen; Ausgabenentwicklung 2010-2012 ............................................................. 112

0534

- Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 2 - ........................................................................................................... 113

52610 Gutachten .................................................................................................................................................................... 113

Nr. 92 / Piraten [120]................................................................................................................................................................................. 113 Dolmetscherleistungen ............................................................................................................................................................................ 113

0536

- Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 4 - ........................................................................................................... 114

51429 Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät................................................................................................... 114

Nr. 93 / Piraten [135]................................................................................................................................................................................. 114 Hohes Ist 2012 ggü. Ansatz 2012 für Verbrauchsmittel .......................................................................................................................... 114

81279 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen ..................................................................................................... 115

Nr. 94 / GRÜNE [137] ................................................................................................................................................................................ 115 Lasersimultanschießanlagen - Schießstände ......................................................................................................................................... 115

0541

- Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben - ............................................................................... 118

HGr. 4 Personal - allgemein ................................................................................................................................................... 118

Nr. 95 / DIE LINKE .................................................................................................................................................................................... 118 Personalkonzept Zentraler Objektschutz und Gefangenenwesen .......................................................................................................... 118 Nr. 96 / DIE LINKE .................................................................................................................................................................................... 119 Personalstellen Abschiebegewahrsam Köpenick ................................................................................................................................... 119

11903 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen ................................................................................................................. 120

Nr. 97 / GRÜNE [158] ................................................................................................................................................................................ 120 Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Ist 2013 ............................................................................................................................................... 120

12504 Erlöse für Dienstleistungen......................................................................................................................................... 121

Nr. 98 / GRÜNE [158] ................................................................................................................................................................................ 121 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 121

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten..................................................................................................... 122

Nr. 99 / Piraten [159]................................................................................................................................................................................. 122 Hohes Ist 2012 ggü. Ansatz 2012 ............................................................................................................................................................. 122

51131 Bekleidung, Wäsche .................................................................................................................................................... 123

Nr. 100 / Piraten [159] ............................................................................................................................................................................... 123 Beschaffungen: für wen?......................................................................................................................................................................... 123

51133 Erwerb von Tieren ....................................................................................................................................................... 124

Nr. 101 / Piraten [159] ............................................................................................................................................................................... 124 Diensthunde ............................................................................................................................................................................................. 124

51420 Beköstigung ................................................................................................................................................................ 125

Nr. 102 / Piraten [160] ............................................................................................................................................................................... 125 Verpflegung Insassen Abschiebegewahrsam Köpenick u.a. .................................................................................................................. 125

52703 Dienstreisen................................................................................................................................................................. 126

Nr. 105 / GRÜNE [161] .............................................................................................................................................................................. 126 Dienstreisen Gefangenenüberführung; Andere Dienstreisen/Fahrgelder .............................................................................................. 126

54011 Überführungen, Überstellungen.................................................................................................................................. 127

Nr. 106 / DIE LINKE [161] ......................................................................................................................................................................... 127 Sammelrückführungen ............................................................................................................................................................................ 127 Nr. 107 / Piraten [161] ............................................................................................................................................................................... 127 Häftlingsüberführungen und Sammelrückführungen ............................................................................................................................. 127

54012 Ersatzvornahmen ........................................................................................................................................................ 129

Nr. 108 / GRÜNE [161] .............................................................................................................................................................................. 129 Rückgriff auf Gefahrenverursacher? ....................................................................................................................................................... 129

54039 Haltung von Tieren ...................................................................................................................................................... 130

Nr. 109 / GRÜNE [162] .............................................................................................................................................................................. 130 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 130

Seite 7 von 219

81259 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik ................................. 131

Nr. 111 / GRÜNE [165] .............................................................................................................................................................................. 131 Gerätebestand.......................................................................................................................................................................................... 131 Nr. 112 / DIE LINKE [165] ......................................................................................................................................................................... 131 Detaillierte Darstellung der Maßnahmen ................................................................................................................................................. 131

81279 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen ..................................................................................................... 133

Nr. 113 / GRÜNE [163] .............................................................................................................................................................................. 133 Gerätebestand.......................................................................................................................................................................................... 133

81289 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuK-Technik ............................. 134

Nr. 114 / GRÜNE [164] .............................................................................................................................................................................. 134 Gerätebestand.......................................................................................................................................................................................... 134

0543

- Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt - .............................................................................................. 135

HGr. 4 Personal – allgemein - ................................................................................................................................................ 135

Nr. 115 / GRÜNE ....................................................................................................................................................................................... 135 Personalstruktur in Abteilungen u. a.; zusätzliche 250 Planstellen ....................................................................................................... 135

allgemein................................................................................................................................................................................. 136

Nr. 115a / GRÜNE ..................................................................................................................................................................................... 136 Kosten von Vertrauenspersonen ............................................................................................................................................................. 136

allgemein................................................................................................................................................................................. 137

Nr. 116 / GRÜNE [168] .............................................................................................................................................................................. 137 Analytische Task Force (ATF).................................................................................................................................................................. 137

11903 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen ................................................................................................................. 138

Nr. 121 / GRÜNE [168] .............................................................................................................................................................................. 138 Ansatz 2014/2015 ggü. Ist Stand 30.06.2013............................................................................................................................................ 138

23112 Zuweisungen des Bundes für konsumtive Zwecke .................................................................................................... 139

Nr. 122 / GRÜNE [168] .............................................................................................................................................................................. 139 Detaillierte Darstellung der Leistungen ................................................................................................................................................... 139

27290 Zweckgebundene Einnahmen aus dem Ausland für konsumtive Zwecke ................................................................. 140

Nr. 123 / GRÜNE [169] .............................................................................................................................................................................. 140 Twinning-Projekte .................................................................................................................................................................................... 140

42701 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ................................................................................................. 141 52501 Aus- und Fortbildung .................................................................................................................................................. 141

Nr. 124 / GRÜNE [169] .............................................................................................................................................................................. 141 Initiative sexuelle Vielfalt ......................................................................................................................................................................... 141

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten..................................................................................................... 142

Nr. 125 / GRÜNE [169] .............................................................................................................................................................................. 142 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 142

51433 Laborbedarf und kriminaltechnisches Verbrauchsmaterial ....................................................................................... 143

Nr. 126 / GRÜNE [171] .............................................................................................................................................................................. 143 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 143

52501 Aus- und Fortbildung .................................................................................................................................................. 144

Nr. 127 / GRÜNE [171] .............................................................................................................................................................................. 144 Fortbildungen der VP-Führung nach NSU............................................................................................................................................... 144

54023 Fahndungsmaßnahmen............................................................................................................................................... 146

Nr. 129 / GRÜNE [172] .............................................................................................................................................................................. 146 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 146

54042 Leistungen an die Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH .......................................................................................... 147

Nr. 130 / GRÜNE [172] .............................................................................................................................................................................. 147 Fremdvergabe DNA-Untersuchungen ..................................................................................................................................................... 147 Nr. 131 / DIE LINKE [172] ......................................................................................................................................................................... 147 DNA-Untersuchungen .............................................................................................................................................................................. 147

54085 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik ...................................................................................... 148

Nr. 132 / DIE LINKE [179] ......................................................................................................................................................................... 148 SW-Pflege TKÜ......................................................................................................................................................................................... 148

Seite 8 von 219

81222 Technisches Analysesystem Internet/Telekommunikation ........................................................................................ 149

Nr. 133 / GRÜNE [174] .............................................................................................................................................................................. 149 IMSI-Catcher............................................................................................................................................................................................. 149 Nr. 134 / DIE LINKE [174] ......................................................................................................................................................................... 149 IMSI-Catcher............................................................................................................................................................................................. 149 Nr. 135 / Piraten [174] ............................................................................................................................................................................... 150 IMSI-Catcher............................................................................................................................................................................................. 150

81243 Telekommunikationsüberwachung ............................................................................................................................. 151

Nr. 136 / DIE LINKE [180] ......................................................................................................................................................................... 151 Veränderung am TKÜ-System ................................................................................................................................................................. 151 Nr. 137 / Piraten [180/181] ........................................................................................................................................................................ 153 Veränderung am TKÜ-System ................................................................................................................................................................. 153

81259 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik ................................. 154

Nr. 138 / GRÜNE [182] .............................................................................................................................................................................. 154 Detaillierte Darstellung des Gerätebestands ........................................................................................................................................... 154 Nr. 140 / Piraten [182] ............................................................................................................................................................................... 155 Details zu Workstations und Bearbeitungsstation CD/DVD.................................................................................................................... 155

81279 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen ..................................................................................................... 156

Nr. 141 / GRÜNE [175] .............................................................................................................................................................................. 156 Detaillierte Darstellung zu Maßnahmen................................................................................................................................................... 156 Nr. 142 / DIE LINKE [175] ......................................................................................................................................................................... 159 Detaillierte Darstellung zu Maßnahmen................................................................................................................................................... 159 Nr. 143 / Piraten [175/176] ........................................................................................................................................................................ 159 Detaillierte Darstellung zu Maßnahmen................................................................................................................................................... 159

81288 Verdeckte Überwachungstechnik der Spezialeinheiten ............................................................................................. 161

Nr. 144 / GRÜNE [177] .............................................................................................................................................................................. 161 Detaillierte Darstellung zu Maßnahmen................................................................................................................................................... 161 Nr. 145 / DIE LINKE [177] ......................................................................................................................................................................... 162 Zweck und Einsatzgebiet ......................................................................................................................................................................... 162 Nr. 146 / Piraten [176/177] ........................................................................................................................................................................ 163 Details zu Beschaffung ............................................................................................................................................................................ 163

81289 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuK-Technik ............................. 164

Nr. 147 / GRÜNE [178] .............................................................................................................................................................................. 164 Detaillierte Darstellung des Gerätebestands ........................................................................................................................................... 164 Nr. 148 / DIE LINKE [178] ......................................................................................................................................................................... 165 Details zu den Maßnahmen...................................................................................................................................................................... 165

0553

- Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service - ................................................................................................. 166

11151 Gebühren nach der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen ............................................ 166

Nr. 149 / GRÜNE [186] .............................................................................................................................................................................. 166 Detaillierte Darstellung der Entwicklung ................................................................................................................................................. 166

11201 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder....................................................................................... 167

Nr. 150 / GRÜNE [186] .............................................................................................................................................................................. 167 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 167

11903 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen ................................................................................................................. 168

Nr. 151 / GRÜNE [186] .............................................................................................................................................................................. 168 Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Stand 2013 ......................................................................................................................................... 168

13203 Verkauf von beweglichem Vermögen ......................................................................................................................... 169

Nr. 152 / GRÜNE [187] .............................................................................................................................................................................. 169 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 169

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten..................................................................................................... 170

Nr. 153 / GRÜNE [188] .............................................................................................................................................................................. 170 Detaillierte Darstellung des Zuwachses .................................................................................................................................................. 170

46201 Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben ................................................................................................... 171

Nr. 154 / GRÜNE [188] .............................................................................................................................................................................. 171 Auflösung, auch im Zusammenhang mit HH 2012/2013.......................................................................................................................... 171 Nr. 155 / Piraten [188] ............................................................................................................................................................................... 171 Realisierung und Ist 2012? ...................................................................................................................................................................... 171

51410 Allgemeine Dienstkleidung (Kontenwirtschaft) .......................................................................................................... 172

Nr. 156 / Piraten [190] ............................................................................................................................................................................... 172 Kosten für die Nachrüstung der Dienstkleidung bzgl. Kennzeichnungspflicht...................................................................................... 172

Seite 9 von 219

51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements .......................................................................... 173

Nr. 157 / GRÜNE [191] .............................................................................................................................................................................. 173 Rudolstädter Straße 79-81 und Kurfürstendamm 142, 147 ..................................................................................................................... 173 Nr. 158 / Piraten [191 ................................................................................................................................................................................ 173 Nachweis zu Einzelmaßnahmen .............................................................................................................................................................. 173

51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements .......................................................................... 174 51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management ......... 174 51925 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements ................................................................... 174

Nr. 159 / DIE LINKE [191ff.] ...................................................................................................................................................................... 174 Abschiebegewahrsam Grünauer Straße.................................................................................................................................................. 174

51801 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume........................................................................................................... 175

Nr. 160 / Piraten [193] ............................................................................................................................................................................... 175 Unterbringung von Unterstützungskräften ............................................................................................................................................. 175

53111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen...................................................................................................................... 176

Nr. 161 / GRÜNE [199] .............................................................................................................................................................................. 176 Ausschreibungen Fachpersonal.............................................................................................................................................................. 176

81179 Fahrzeuge .................................................................................................................................................................... 177

Nr. 163 / DIE LINKE [201] ......................................................................................................................................................................... 177 Videoanlagen in PKW .............................................................................................................................................................................. 177 Nr. 164 / Piraten [201] ............................................................................................................................................................................... 177 Videokraftwagen ...................................................................................................................................................................................... 177

81259 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik ................................. 179

Nr. 165 / GRÜNE [215] .............................................................................................................................................................................. 179 Detaillierte Darstellung des Gerätebestands ........................................................................................................................................... 179

81279 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen ..................................................................................................... 180

Nr. 166 / GRÜNE [203] .............................................................................................................................................................................. 180 Detaillierte Darstellung des Gerätebestands ........................................................................................................................................... 180

81289 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuK-Technik ............................. 182

Nr. 167 / GRÜNE [208] .............................................................................................................................................................................. 182 Detaillierte Darstellung des Gerätebestands ........................................................................................................................................... 182

0559

- Hauptstadtbedingte Aufwendungen im Sicherheitsbereich des Landes Berlin - ................................................... 184

allgemein................................................................................................................................................................................. 184

Nr. 168 / GRÜNE ....................................................................................................................................................................................... 184 Möglichkeit der Ausgabenreduzierung ................................................................................................................................................... 184 Nr. 169 / DIE LINKE [218ff] ....................................................................................................................................................................... 184 Verhandlungen zu Höhe der Zuweisung? ............................................................................................................................................... 184

23141 Zuweisungen des Bundes für hauptstadtbedingte Mehraufwendungen für die innere Sicherheit ........................... 185

Nr. 170 / GRÜNE [218] .............................................................................................................................................................................. 185 Verhandlungen zu Höhe der Zuweisung? ............................................................................................................................................... 185

0565

- Berliner Feuerwehr – Service – ................................................................................................................................ 186

allgemein................................................................................................................................................................................. 186

Nr. 172 / GRÜNE ....................................................................................................................................................................................... 186 Katastrophenschutzkonzept .................................................................................................................................................................... 186

11152 Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften ................................................................................ 188

Nr. 173 / GRÜNE [248] .............................................................................................................................................................................. 188 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 188

11903 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen ................................................................................................................. 189

Nr. 174 / GRÜNE [248] .............................................................................................................................................................................. 189 Ansatz 2014/2015 ggü. Ist Stand 30.06.2013............................................................................................................................................ 189

12504 Erlöse für Dienstleistungen......................................................................................................................................... 190

Nr. 175 / GRÜNE [249] .............................................................................................................................................................................. 190 Entgelte aus Einnahmen Feuerwehrmuseum.......................................................................................................................................... 190

28290 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke ............................................................................... 191

Nr. 176 / GRÜNE [249] .............................................................................................................................................................................. 191 Ansatz 2014/2015 ggü. Ist 2012 und Stand 30.06.2013 ............................................................................................................................ 191

Seite 10 von 219

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten..................................................................................................... 192

Nr. 177 / GRÜNE [250] .............................................................................................................................................................................. 192 Erläuterung zu Zuwachs .......................................................................................................................................................................... 192

51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements .......................................................................... 193

Nr. 178 / GRÜNE [253] .............................................................................................................................................................................. 193 Erläuterung zu Zuwachs .......................................................................................................................................................................... 193

51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management ......... 194

Nr. 179 / GRÜNE [256] .............................................................................................................................................................................. 194 Erläuterung zu Zuwachs 2014 und Reduzierung 2015 ............................................................................................................................ 194

68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland ............................................................................................. 195

Nr. 179a / SPD/CDU [263] ......................................................................................................................................................................... 195 DLRG; Abrechnung der Hilfsdienste ....................................................................................................................................................... 195

81279 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen ..................................................................................................... 196

Nr. 180 / GRÜNE [266] .............................................................................................................................................................................. 196 Detaillierte Darstellung des Gerätebestands ........................................................................................................................................... 196

0571

- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Leitung - ....................................................................... 197

53101 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ..................................................... 197

Nr. 181 / GRÜNE [280] .............................................................................................................................................................................. 197 Darstellung der Publikationen ................................................................................................................................................................. 197

54010 Dienstleistungen.......................................................................................................................................................... 198

Nr. 182 / GRÜNE [280] .............................................................................................................................................................................. 198 Work-Life Management ............................................................................................................................................................................ 198

54053 Veranstaltungen .......................................................................................................................................................... 199

Nr. 183 / GRÜNE [280] .............................................................................................................................................................................. 199 Darstellung der Veranstaltungen ............................................................................................................................................................. 199

0572

- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Personenstands- und Einwohnerwesen - .................. 200

11201 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder....................................................................................... 200

Nr. 184 / GRÜNE [286] .............................................................................................................................................................................. 200 Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Ist 2013 ............................................................................................................................................... 200

11903 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen ................................................................................................................. 201

Nr. 185 / GRÜNE [286] .............................................................................................................................................................................. 201 Einnahmen aus Glücksspielstaatsvertrag............................................................................................................................................... 201

11979 Verschiedene Einnahmen ........................................................................................................................................... 202

Nr. 186 / GRÜNE [286] .............................................................................................................................................................................. 202 Erläuterung zu Ist Stand 30.06.2013 ........................................................................................................................................................ 202

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten..................................................................................................... 203

Nr. 187 / GRÜNE [286] .............................................................................................................................................................................. 203 Erläuterung Zuwachs............................................................................................................................................................................... 203

0573

- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Kraftfahrzeugwesen - .................................................. 204

11201 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder....................................................................................... 204

Nr. 189 / GRÜNE [300] .............................................................................................................................................................................. 204 Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Ist 2013 ............................................................................................................................................... 204

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten..................................................................................................... 205

Nr. 190 / GRÜNE [300] .............................................................................................................................................................................. 205 Erläuterung Zuwachs............................................................................................................................................................................... 205

51820 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management......... 206

Nr. 191 / GRÜNE [302] .............................................................................................................................................................................. 206 Liegenschaft Ferdinand-Schultze-Str. 55 ................................................................................................................................................ 206

0574

- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerangelegenheiten - ....................................... 207

allgemein................................................................................................................................................................................. 207

Nr. 193 / Piraten [313-322] ........................................................................................................................................................................ 207 Modellprojekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur interkulturellen Öffnung ............................................................... 207

Seite 11 von 219

11153 Gebühren nach Bundesrecht ...................................................................................................................................... 208

Nr. 194 / DIE LINKE [314] ......................................................................................................................................................................... 208 Gebühren von Geduldeten....................................................................................................................................................................... 208

11201 Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder....................................................................................... 209

Nr. 195 / Piraten [314] ............................................................................................................................................................................... 209 Detaillierte Darstellung ............................................................................................................................................................................ 209

52610 Gutachten .................................................................................................................................................................... 210

Nr. 196 / DIE LINKE [316] ......................................................................................................................................................................... 210 Ärztliche Gutachten im Zusammenhang mit Abschiebemaßnahmen ..................................................................................................... 210

54010 Dienstleistungen.......................................................................................................................................................... 211

Nr. 198 / Piraten 317] ................................................................................................................................................................................ 211 Detaillierte Darstellung, Fahrten zur Passbeschaffung........................................................................................................................... 211

MG 32 Ausgaben für verfahrensabhängige IuK .................................................................................................................... 212

Nr. 199 / Piraten [319] ............................................................................................................................................................................... 212 IT-Fachverfahren ...................................................................................................................................................................................... 212

0575

- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Entschädigungsleistungen -........................................ 213

51715 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements .......................................................................... 213

Nr. 200 / GRÜNE [325] .............................................................................................................................................................................. 213 Liegenschaft Fehrbelliner Platz 1 ............................................................................................................................................................ 213

63601 Ersatz von Verwaltungsausgaben an Sozialversicherungsträger .............................................................................. 214

Nr. 201 / GRÜNE [327] .............................................................................................................................................................................. 214 Grund für bisher nicht geleistete Zahlungen........................................................................................................................................... 214

0585

- Landesverwaltungsamt – Leitung - ........................................................................................................................... 215

allgemein................................................................................................................................................................................. 215

Nr. 202 / GRÜNE ....................................................................................................................................................................................... 215 Entwicklungspotenzial des LVwA; Shared Services ............................................................................................................................... 215

42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten..................................................................................................... 216

Nr. 203 / GRÜNE [340] .............................................................................................................................................................................. 216 Erläuterung des Zuwachses .................................................................................................................................................................... 216

0586

- Landesverwaltungsamt – Logistikservice - .............................................................................................................. 217

51802 Mieten für Fahrzeuge................................................................................................................................................... 217 54010 Dienstleistungen.......................................................................................................................................................... 217

Nr. 204 / GRÜNE [347] .............................................................................................................................................................................. 217 Bedarf Fuhrpark, Fahrpersonal ............................................................................................................................................................... 217

1250 – MG 05 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Hochbau EPl. 05 – SenInnSport - ..................... 218 Nr. 206 / SPD/CDU .................................................................................................................................................................................... 218 Investitionen Berliner Feuerwehr ............................................................................................................................................................ 218

Anlage 1 zu Nr. 2 ............................................................................................. Bekleidungskonzept Polizei („Kontenwirtschaft“) Anlage 2 zu Nr. 14a .................................................................. Frauenförderplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Anlage 3 zu Nr. 65 ....................................................................................................................................Projektkonzeption - IOM Anlage 4 zu Nr. 116 .................................................................................... Projektbeschreibung Analytische Task Force (ATF)

Seite 12 von 219

Kapitel:

0531-0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – allgemein -

Titel

Bezeichnung

51408

Dienst- und Schutzkleidung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 2 / SPD/CDU Kosten einschließlich Kontenwirtschaft Bitte die jeweiligen Kosten darstellen einschließlich der „Kontenwirtschaft“.

Wie in der 30. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 26. August 2013 zugesagt, wird das Bekleidungskonzept aus dem Jahr 2009 vorgelegt (siehe Anlage 1). Das Bekleidungskonzept wurde von der Polizei in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erarbeitet. Es sah vor, die Bekleidung von der Bedarfswirtschaft (eigene Bekleidungskammer, Vorratshaltung) auf Kontenwirtschaft (Abschaffung der Bekleidungskammer, Nutzung elektronisches Kaufhaus, Direktlieferung an die Dienststellen) umzustellen. Als Dienstleister für die neue Bereitstellung der Dienstkleidung konnte das Land Brandenburg, dort der Zentraldienst der Polizei, gewonnen werden. Bestandteil des Bekleidungskonzeptes sind auch Art und Umfang der einzelnen Bekleidungstücke. Im Haushaltsplanentwurf sind für Bekleidung einschließlich der Kontenwirtschaft folgende Ansätze vorgesehen: Kapitel 0553 0559 0531 bis 0541 0553 0553

Titel 51410 51410 51408

Bezeichnung Allgemeine Dienstkleidung (Kontenwirtschaft) Allgemeine Dienstkleidung (Kontenwirtschaft) Dienst- und Schutzkleidung

51408 63203

Dienst- und Schutzkleidung Ersatz von Ausgaben an Länder

Seite 13 von 219

Ansatz (in €) 2.299.000 250.000 101.000 1.365.000 985.000 5.000.000

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 4 / GRÜNE Evaluation des Berliner Modells bei der Polizei Liegt eine schriftliche Evaluation des Berliner Modells vor? Wann beabsichtigt der Senat, diese zu veröffentlichen? Mit welchen Auswirkungen ist bei Fortschreibung des Berliner Modells zu rechnen?

Ein vorläufiger Abschlussbericht der Polizei zum Thema Evaluierung des Berliner Modells liegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vor. Die Grundsäulen des Berliner Modells bleiben erhalten. -

Die Kiezorientierung und die damit verbundene örtliche Zuständigkeit im Dienstgruppenbereich sollen erhalten bleiben. Die polizeiliche Sachbearbeitung, insbesondere mit den Schwerpunkten der Jugendsachbearbeitung und der häuslichen Gewalt, soll weiterhin unmittelbar durch die Abschnitte erfolgen. Der an einen festen Tourenplan angelehnte bedarfsorientierte Dienst soll fortgeführt werden.

Ab dem 01.01.2014 wird die Polizei einen einjährigen Probelauf zur Zentralisierung der Vorgangsbearbeitung in Abschnittskommissiariaten für jeweils zwei Abschnitte je örtlicher Direktion starten (12 Abschnitte insgesamt). Darüber hinaus werden zwei weitere Abschnitte je örtlicher Direktion unabhängig vom vorgenannten Probelauf - einen neuen Tourenplan im Probeechtbetrieb testen. Der Probelauf soll von einem Begleitgremium, angebunden bei der Behördenleitung der Polizei, unterstützt und gesteuert werden. Zum Jahresbeginn 2015 ist mit einem verbindlichen Ergebnis zu rechnen und dementsprechend auch mit einer Veröffentlichung durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Seite 14 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 5 / GRÜNE Ausscheiden in den Ruhestand in den Jahren 2014/2015 Wie viele Personen gehen im Laufe des Haushaltsjahres 2014/2015 in den Ruhestand? Die altersbedingte Fluktuation für stellt sich für die Haushaltsjahre 2014 / 2015 – unter Berücksichtigung eines Ausscheidensalters mit dem 63. Lebensjahr (allgemeine Verwaltung und vollzugsnaher Dienst) - wie folgt dar: Allgemeine Verwaltung Haushaltsjahr 2014 2015 Zwischensumme

Altersbedingte Fluktuation 120,91 VZÄ 129,78 VZÄ 250,69

Darüber hinaus beträgt die sonstige Fluktuation 60 VZÄ p.a., sodass in den Jahren 2014/2015 von einer altersbedingten sowie sonstigen Fluktuation von rd. 370 VZÄ auszugehen ist. Polizeivollzugsnahen Dienstes Haushaltsjahr 2014 2015 Summe Einzelplan 05

Altersbedingte Fluktuation 90 100 190

Polizeivollzug Haushaltsjahr 2014 2015 Summe Einzelplan 05

Altersbedingte Fluktuation 480 500 980

Feuerwehrtechnischer Dienst Haushaltsjahr 2014 2015 Summe Einzelplan 05

Altersbedingte Fluktuation 88,5 103 191,5

Seite 15 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 7 / GRÜNE Neuorganisation von Querschnittsaufgaben (Shared-Services) Welche konzeptionellen und operativen Fortschritte gibt es seit der Roten Nummer 0735 A bei der Neuorganisation von Querschnittsaufgaben (Shared-Services), und wie und wo schlagen sich diese im Haushaltsentwurf, insbesondere im Einzelplan 05, nieder? Liegt die für Mitte 2013 angekündigte, abschließende, erweiterte Fassung der Arbeitsgruppe vor, wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wie ist insbesondere die Weiterentwicklung des "Vier-Säulenmodells" für die Personalaktenführung vorangeschritten?

Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Senatskanzlei und Senatsverwaltungen für Finanzen und für Inneres und Sport sowie des Landesverwaltungsamtes Berlin ist bei ihrer Prüfung und Erschließung weiterer Shared-Service-Potenziale weiterhin auf einem guten, Erfolg versprechenden Weg. Gegenüber dem Sachstand, der in dem genannten Bericht dargestellt wurde, sind insbesondere folgende Fortschritte zu verzeichnen:





Querschnittsfeldübergreifende Organisationsgrundsätze:  Die Arbeitsgruppe hat die Erarbeitung bis zu einem jetzt vorliegenden vollständigen Entwurf weitergeführt. Die Organisationsgrundsätze sind mit Festlegungen zum weiteren Vorgehen verbunden. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beabsichtigt jetzt vorbehaltlich der Zustimmung des Staatssekretärsausschusses zur Verwaltungsmodernisierung am 09.09.2013, den Entwurf allen Senatsressorts und Bezirken zur Stellungnahme vorzulegen.  Neben anderem bekräftigen die Organisationsgrundsätze die Absicht der Senatsverwaltungen für Finanzen und für Inneres und Sport, bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2016/2017 für einzelne Querschnittsaufgaben konkretisierte Modelle für die Finanzierung zu entwickeln, die im Anschluss mit den übrigen Behörden und politisch abzustimmen sowie festzulegen sind. Shared Service Personalverwaltung:  Bei der anstehenden Einbeziehung der Senatsverwaltung für Finanzen in die Nutzung des Shared Services werden zurzeit noch die abschließenden Stellen- und Mittelumsetzungen und Versetzungen, der formelle Erlass bzw. Abschluss der Übertragungs- und Servicevereinbarung sowie die Beteiligungen der Beschäftigtenvertretungen, die bei diesen Maßnahmen erforderlich sind, bearbeitet. Alle anderen organisatorischen Vorbereitungen wurden erfolgreich abgeschlossen.  Der Senat hat am 25.06.2013 das Personalbedarfskonzept und damit auch die darin enthaltene Festlegung, dass bis Ende 2015 alle Senatsressorts - bis auf die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Bereiche Polizei und Feuerwehr - für ihre Personalaktenführung den Shared Service des Landesverwaltungsamtes nutzen, beschlossen.  Die Staatssekretärskonferenz hat am 12.08.2013 konkretisierenden Eckpunkten zur Bündelung zugestimmt. Zu den Eckpunkten gehören insbesondere das Ausgehen vom VierSäulen-Modell bei der Bündelung, eine Zeitplanung für die schrittweisen Einbeziehungen und Vorbereitungsphasen sowie Festlegungen zur Ressourcenausstattung der gebündelten Aufgabenwahrnehmung.  Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltungen für Justiz und Verbraucherschutz, die im Jahr 2015 in die Nutzung des Shared Services einbezogen wird, für Inneres und Sport und für Finanzen sowie des Landesverwaltungsamtes sind in die Vorbereitung der Einbeziehung ein-

Seite 16 von 219

gestiegen. Der Start des Vorbereitungsprozesses für die Einbeziehung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die bereits Anfang 2014 vorgesehen ist, wurde initiiert.



Übrige Querschnittsfelder:  Zum Querschnittsfeld Facility Management befinden sich die Senatsverwaltungen für Inneres und Sport und für Finanzen und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH in Abstimmungen über die Aufsetzung einer gemeinsamen vertieften Prüfung. In der Diskussion sind der Umfang der Leistungen der BIM GmbH für die von ihr verwalteten Dienstgebäude (unter anderem der Aspekt Möblierung).  In den Querschnittsfeldern IT-Service, Organisations- und Personalentwicklung sowie Finanzen (hier: Forderungsmanagement) erfolgen bereits außerhalb der o.g. Arbeitsgruppe gesonderte zielführende Befassungen mit der Prüfung und Erschließung weiterer Shared-ServicePotenziale und auch Berichterstattungen dazu. Auf eine Darstellung der Entwicklungen in diesen Bereichen wird deshalb an dieser Stelle verzichtet. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterrichtet am 09.09.2013 den Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung über den aktuellen Zwischenstand. Im ersten Quartal 2014 legt sie dem Senat ein abschließendes Gesamtkonzept vor.

Seite 17 von 219

Kapitel:

0531-0559 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 8 / GRÜNE Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Verwaltungstätigkeit Bitte darlegen und mit Stellenplan untersetzen, wie viele MitarbeiterInnen der Berliner Polizei mit Verwaltungstätigkeiten betraut sind. Bitte aufschlüsseln wie viele Vollzugsbedienstete – auch nur vorübergehend – nicht im Vollzugsdienst tätig sind.

Derzeit sind 997,4 Stellen für Beamte der Laufbahnen des nichttechnischen und bautechnischen Verwaltungsdienstes, des technischen Dienstes beim Polizeipräsidenten und des wissenschaftlichen Dienstes im Stellenplan ausgewiesen. Ferner sind derzeit 2.020,31 Stellen für Tarifbeschäftigte (der Begriff wird hier ausschließlich als zusammenfassende Bezeichnung der vielfältigen fachlichen Ausrichtungen im Tarifbereich genutzt) etatisiert. Polizeivollzugsbeamte sind grundsätzlich nicht mit Verwaltungsausgaben betraut, es sei denn aus fürsorgerischen Aspekten. Eine umfassende Auflistung über die Vollzugsbeamten/innen, die – auch nur vorübergehend – nicht im Vollzugsdienst tätig sind, liegt nicht vor und kann in der Kürze der Beantwortungszeit auch nicht erstellt werden, da es sich hierbei um Einzelfallregelungen unter dem Aspekt der Fürsorge handelt, die nicht behördenweit erfasst werden. Der fürsorgerische Aspekt ergibt sich sowohl aus den Vorgaben der Mutterschutzverordnung als auch aus der Neuregelung des § 105 Landesbeamtengesetz sowie der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Zurruhesetzungen wegen fehlender Polizeidienstfähigkeit sind damit grundsätzlich nicht mehr möglich. Vielmehr sind für die betroffenen Vollzugsbeamten leidensgerechte Dienstposten freizumachen oder durch zumutbare organisatorische Maßnahmen einzurichten. Die Verwendung von funktionsbezogen dienstfähigen Dienstkräften muss allerdings immer in Übereinstimmung mit der sach- und ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes stehen und darf nicht die Funktionsfähigkeit der Polizei, beispielsweise die uneingeschränkte operative Aufgabenwahrnehmung in den Einsatzdienststellen, nachhaltig beeinträchtigen. Ist dies nicht gegeben, soll die Polizeivollzugskraft bei Polizeidienstunfähigkeit in ein Amt einer anderen Laufbahn versetzt werden (§105 Abs. 2 LBG). Den dienstunfähigen vollzugsnahen Tarifbeschäftigten wird grundsätzlich, auch wegen der tariflichen Regelungen, nicht gekündigt. Für diesen Personenkreis müssen demzufolge Aufgabenbereiche der Verwaltung in der Polizei Berlin gefunden werden. Aktuell können ca. 90 vollzugsnahe Tarifbeschäftigte nicht in ihren ursprünglichen Aufgaben eingesetzt werden.

Seite 18 von 219

Kapitel:

0531-0559 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 10 / GRÜNE Überlegungen zu Aufbau einer Einsatzdirektion Welche Überlegungen bestehen hinsichtlich des Aufbaus einer Einsatzdirektion?

Am 1. Juli 2013 wurde eine Projektgruppe zur Untersuchung der Struktur der Einsatzeinheiten und Stäbe bei der Polizei Berlin eingerichtet. Die Projektgruppe hat den Auftrag, die Strukturen der ständigen Einsatzeinheiten der Polizei Berlin ergebnisoffen zu überprüfen und ggf. einen Vorschlag für deren Neuordnung zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist auch die Einrichtung einer zentralen Einsatzdirektion zu betrachten. Konkrete Überlegungen zur Einrichtung einer zentralen Einsatzdirektion können erst im Rahmen der Soll-Konzeption auf Grundlage einer profunden Ist-Erhebung sowie einer differenzierten Analyse erfolgen. Der Abschlussbericht wird zum 31. Juli 2014 erwartet.

Seite 19 von 219

Kapitel:

0561-0565 - Berliner Feuerwehr - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 11 / GRÜNE Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (BFRA) Wie sieht das Zukunftskonzept des Senats für die Berliner Feuerwehr- und RettungsdienstAkademie (BFRA) aus?

Ausgangslage 1980 wurde die Aus- und Fortbildung der Berliner Feuerwehr von der Feuerwache Tegel auf das Gelände Ruppiner Chaussee 268 in Berlin Schulzendorf verlegt. Dort teilt sie sich mit Dienststellen der Polizei und der Justiz das über 25 Hektar große Gelände einer ehemaligen Kaserne. Die technische und bauliche Ausstattung der Aus- und Fortbildung wird den modernen Anforderungen der Aus- und Fortbildung im Bereich des feuerwehrtechnischen Dienstes nicht mehr gerecht. Die bauliche und technische Weiterentwicklung ist am Standort Schulzendorf nicht möglich. Die gesamte ehemalige Kasernenanlage steht unter Denkmalschutz und kann baulich daher nicht im erforderlichen Umfang verändert und weiterentwickelt werden. Durch den Verkauf von Teilen des Kasernengeländes ist die Wohnbebauung bis unmittelbar an das Übungsgelände der BFRA herangerückt. Die Nähe zur Bundesautobahn (BAB) 111 führt ebenfalls zu Auflagen, die den Übungsbetrieb einschränken. Als Folgen dieser Situation sind zu nennen:  Schulbetrieb in einer ehemaligen, denkmalgeschützten Militärliegenschaft in zu kleinen, ungeeigneten Räumen  Ausstattung unterhalb des Standes der Technik wegen Ausstattungs- und Modernisierungsstau  Zu geringe Ausbildungsanteile in realitätsnahen Trainingsanlagen  Geringes Spektrum an Übungsvarianten  Großer logistischer Aufwand durch weit entfernte externe Trainingsanlagen  Probleme bei der effizienten Stundenplanung wegen der Abhängigkeit des praktischen Trainings von der Jahreszeit und der Wetterlage  Verluste an Unterrichtszeiten durch technische Unzulänglichkeiten  Verluste an Unterrichtszeiten durch Wettereinflüsse  Unzureichende Drainage, dadurch keine Übungen mit Schaum-Löschmitteln und keine Fahrzeugreinigung nach der Übung möglich Ziele der Berliner Feuerwehr im Bereich der Aus- und Fortbildung Strategisches Ziel ist die Schärfung des Profils der Berliner Feuerwehr als Kompetenzzentrum der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in den Bereichen Lehre, Forschung und Technologieentwicklung. Die bundesweite und internationale Reputation Berlins als Zentrum der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr soll dadurch positive Impulse erhalten. Die Anforderungen an die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr sind in den letzten Jahrzehnten qualitativ und quantitativ stark angestiegen. Die Einsatzkräfte, speziell die Dienstanfänger, müssen mit einer vielseitigen und praxisnahen Ausbildung auf die hohen physischen und psychischen Anforderungen vorbereitet werden. Der Kenntnisstand bereits im Dienst befindlicher Einsatzkräfte muss auf aktuelle technische Entwicklungen angepasst werden.

Seite 20 von 219

Ziele bezogen auf die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule • Aus- und Fortbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst aller Laufbahnen und für Einsatzkräfte in der Notfallrettung auf hohem fachlichem, technischem und pädagogischem Niveau. • Die Lehrinhalte sind den aktuellen technischen Anforderungen des Einsatzdienstes in der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung und im Umweltschutz und dem medizinischen und technischen Fortschritt ständig anzupassen. • Die Schulungs- und Trainingsanlagen müssen den realen Einsatzanforderungen entsprechen und realitätsnahe Ausbildung gewährleisten. • Die Nachwuchskräfte sind auf die hohen physischen und psychischen Anforderungen des Einsatzdienstes und des Rettungsdienstes hinreichend gut vorzubereiten. Zukünftige Strukturen der Aus- und Fortbildung in der Berliner Feuerwehr Hinsichtlich der personellen, der baulichen und der technischen Ausstattung der BFRA soll ein ähnlicher Qualitätsstandard wie bei vergleichbaren Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa erreicht werden. Nur dadurch können die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr auf die steigenden Anforderungen der Gefahrenabwehr praxisnah vorbereitet werden. Um die oben genannten Ziel zu erreichen, wurde im Jahr 2012 als erster organisatorischer Schritt die Serviceeinheit Ausund Fortbildung in die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (Berlin Fire and Rescue Academy –BFRA–) umgewandelt. Diese Organisationseinheit innerhalb der Berliner Feuerwehr führt die bisherigen Bereiche Feuerwehrschule und Rettungsdienstschule sowie die in unterschiedlichen Bereichen der Berliner Feuerwehr durchgeführten nationalen und internationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbildungsprojekte zusammen. Die Akademie soll die enge fachliche Vernetzung der größten Berufsfeuerwehr Deutschlands mit weiteren Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, hochqualifizierten Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft ermöglichen. Verlagerung der BFRA an einen geeigneten Standort Unter der Prämisse, eine wirtschaftlich günstige Variante zu realisieren und einen in absehbarer Zeit verfügbaren und gut geeigneten Standort zu beziehen, wurden potenzielle Immobilien und Flächen in Berlin auf Verwendbarkeit untersucht. Als sehr gut geeigneter Standort wurden Teile des Flughafens Tegel identifiziert, die sich westlich des Hauptabfertigungsgebäudes befinden. Es handelt sich um ein Konglomerat sehr spezieller Infrastrukturgebäude im Hangarbereich, die mit der Schließung des Flughafens Tegel ihre Funktion verlieren werden. Die Hangars mit einer nutzbaren Höhe von bis zu 30 Metern und entsprechender Grundfläche bieten hervorragende Möglichkeiten für die Ausbildung in der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung, des Rettungsdienstes, des Höhenrettungsdienstes und der Ausbildung an Fahrzeugen. Damit könnte erstmals ein von der Witterung und der Jahreszeit unabhängiger praktischer Ausbildungsbetrieb möglich werden. Die Hangars verfügen weiterhin über eingebaute Werkstatträume und Büros. Die verfügbaren Freiflächen sind aufgrund ihrer Versiegelung und Drainage ohne große Veränderungen für den Übungsbetrieb mit Wasser und auch mit Schaumlöschmitteln geeignet. Das benachbarte Tanklager bietet sehr gute Möglichkeiten als Übungsanlage für die Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Ein geeignetes Gebäude für den Unterricht mit Lehrsälen und Büros ist ebenfalls vorhanden. Die Feuerwache der Flughafenfeuerwehr kann für die Stationierung von operativen Einheiten genutzt werden, um das gesamte Gebiet des zukünftig stillgelegten Flughafens und die umgebenden Stadtteile rettungsdienstlich und brandschutzmäßig abzudecken. Durch die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr würden nicht nur für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern auch für alle anderen Nachnutzer des Flughafengeländes positive Effekte im Hinblick auf Notfallrettung, Brandschutz und technische Hilfeleistung entstehen. Daraus ergeben sich zusätzliche Standortvorteile für die Vermarktung des Flughafengeländes. Der wichtigste Schritt zur Erreichung eines realitätsnahen und dem Stand der Technik entsprechenden Unterrichtsbetriebes und der oben formulierten Ziele ist ein geeigneter Standort für die BFRA, der sich mit der Nachnutzung des Hangarbereichs von TXL in hervorragender Weise bietet.

Seite 21 von 219

Kapitel:

0561-0565 - Berliner Feuerwehr - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 12 / GRÜNE Umsetzung Notfallsanitätergesetz (NotSanG) Welche Vorsorge trifft der Senat für die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG)?

Der Deutsche Bundestag hat am 28.Februar 2013 das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) sowie zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.01.2014 in Kraft. Das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 tritt am 31.12.2014 außer Kraft. Mit dem NotSanG wurde eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung vorgenommen. Die Neuregelung beinhaltet eine grundlegende Neugestaltung der Ausbildung, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Sie enthält eine umfassende Beschreibung des Ausbildungsziels und legt Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung fest. Die Bundesregierung hat die dazu gehörende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zwischenzeitlich den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet und wird diese im Oktober dem Bundesrat zuleiten. Es ist davon auszugehen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch zahlreiche Nachbesserungen erfährt. Die grundsätzliche Regelungskompetenz der Länder für die staatliche Anerkennung der Schulen bleibt zwar im Gesetz unberührt, allerdings werden erstmals Mindestanforderungen an die Schulen vorgegeben, wobei sich der Gesetzgeber eng an den entsprechenden Vorschriften des Krankenpflegegesetzes orientiert hat (z.B. hauptberufliche Leitung einer Schule kann nur eine entsprechend qualifizierte Fachkraft mit abgeschlossener Hochschulbildung sein; die praktische Ausbildung muss künftig durch Praxisanleiter in Lehrrettungswachen und geeigneten Krankenhäusern begleitet werden). Als neue Berufsbezeichnung wird die „Notfallsanitäterin“ bzw. der „Notfallsanitäter“ eingeführt. Im Ausbildungsziel wird ausgeführt, über welche Kompetenzen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, um kritischen Einsatzsituationen gerecht zu werden. Die Beschreibung soll bei der Beurteilung der so genannten Notkompetenz als Auslegungshilfe dienen. Neu eingeführt wird auch ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer von 3 Jahren. Eine gesetzliche Regelung zur Kostentragung wurde aus rechtssystematischen Gründen im Gesetz nicht vorgenommen. Die Kosten für die Ausbildung sollen von der Gesetzlichen Krankenversicherung als Gebühren oder Entgelte (Rettungsdienstgebühren) getragen werden. Einer derartigen Umwälzung der Kosten widerspricht der GKV-Spitzenverband jedoch grundsätzlich. Eine Bundesratsinitiative, den Rettungsdienst als eigenständiges Leistungssegment in das SGB V (Sozialgesetzbuch) einzufügen und damit die Übernahme der Ausbildungskosten für den Gesundheitsfachberuf des Notfallsanitäters durch die gesetzlichen Krankenkassen festzuschreiben, lehnte die Bundesregierung im Juni 2013 ab.

Seite 22 von 219

Durch die Neuregelung der Ausbildung entstehen für die Beteiligten Mehrkosten durch die Verlängerung der Ausbildung von 2 auf 3 Jahre, Vorgaben für die Lehrkräfte, Einsatz von Praxisanleitern in Lehrrettungswachen und Krankenhäusern und Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Eine Bezifferung der Höhe der Kosten für die Ausbildung kann erst dann erfolgen, wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter durch den Bundestag beschlossen wurde und deren genaue Regelungen bekannt sind. Auch die anderen Bundesländer sind mit der Umsetzung nicht weiter. In den Bundesländern ist zudem die Zuständigkeit für den Rettungsdienst unterschiedlich geregelt (Innenressort oder Gesundheitsressort). In dem Länderausschuss „Ausschuss Rettungswesen“ (Gremium der Innenministerkonferenz der Länder und der AOLG - Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden-) wurden zwei Arbeitskreise gebildet. Der erste Arbeitskreis beschäftigt sich mit spezifischen Umsetzungsproblemen der Berufsfeuerwehren, die Rettungsdienstaufgaben wahrnehmen, hier hat Berlin den Vorsitz, und der zweite Arbeitskreis beschäftigt sich mit sonstigen, nicht feuerwehrspezifischen Umsetzungsproblemen (Vorsitz Baden-Württemberg). Eine abschließende Aussage zu den Umsetzungsmöglichkeiten kann noch nicht getroffen werden, da diese derzeit noch intensiv geprüft werden. Im September 2013 findet die nächste Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen der Bundesländer statt.

Seite 23 von 219

Kapitel:

0561-0565 - Berliner Feuerwehr - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 14 / GRÜNE Forschungsprojekt Stroke-Einsatz-Mobil (STEMO) Es wird um einen Bericht zum aktuellen Stand des Forschungsprojekts Stroke-Einsatz-Mobil (STEMO) gebeten. Inwieweit erwägt der Senat die Fortführung im Regelbetrieb?

Das Stroke-Einsatz-Mobil (STEMO) ist ein Forschungsprojekt zur Optimierung der prähospitalen Schlaganfallbehandlung. Das Fahrzeug STEMO verfügt über einen Computertomografen, moderne Labordiagnostik und eine telemedizinische Vernetzung. So kann mit der Schlaganfallbehandlung direkt am Ort des Schlaganfallereignisses begonnen werden - noch bevor der Patient in einer der Schlaganfallkliniken weiterbehandelt wird. Das Fahrzeug wird seit Februar 2011 in Berlin erprobt und die Prozesse werden wissenschaftlich evaluiert. STEMO erreicht von seinem zentralen Standort auf der Feuerwache Wilmersdorf ca. ein Drittel der Berliner Bevölkerung. Unter Verbundkoordination von Prof.Dr. Heinrich Audebert besteht das Forschungskonsortium aus

   

der Charité Universitätsmedizin Berlin, Centrum für Schlaganfallforschung, der Berliner Feuerwehr, der MEYTEC GmbH Informationsssysteme, ThermoFisher Scientific B.R.A.H.M.S. Biomarkers.

Das Projekt wird von der Investitionsbank Berlin durch das Technologieförderprogramm „ProFIT“ und vom Land Brandenburg in Kofinanzierung durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Berliner Feuerwehr erbrachte hierfür einen Eigenanteil in Höhe von 17 Prozent durch Arbeitsleistungen und Verbrauchsmittel. Im Rahmen der STEMOProjektbeteiligung stellte die Berliner Feuerwehr einen Rettungsingenieur und drei Rettungsassistenten und Planungskapazitäten für die Konzeption des Fahrzeugs. Zusätzlich zur vorhandenen Berufsausbildung zum Rettungsassistenten mussten die Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr Zusatzschulungen absolvieren, um den anspruchsvollen Aufgaben der präklinischen Schlaganfallbehandlung gerecht zu werden. Darüber hinaus wurde das Standard-Notrufabfrageprotokoll (SNAP) speziell für STEMO angepasst und die Mitarbeiter der Feuerwehrleitstelle entsprechend geschult. Projektbeginn war der 1. Januar 2010. Das Forschungsprojekt wurde über das ursprünglich vorgesehene Projektende am 30. Juni 2012 hinaus bis zum 30. Juni 2013 gefördert und anschließend auf Antrag des Konsortialführers erneut bis zum 31. Oktober 2013 kostenneutral verlängert. Das im Feuerwehreigentum befindliche Fahrzeug „Stroke-Einsatzmobil“ wird seit 1. Juli 2013 im Forschungsprojekt „Tele-Diagnostik im Rettungsdienst“ (TeDiR) anschlussverwendet. Mit STEMO wurde der Nachweis erbracht, dass eine deutliche Verkürzung der Zeit vom Notruf bis zum Beginn der Thrombolyse bei Schlaganfallpatienten erreicht werden kann. Hierbei wurden technische Errungenschaften, praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengeführt, um eine effektivere und frühere Behandlung von Schlaganfällen zu ermöglichen. STEMO bietet eine wichtige präklinische Ergänzung zu der bereits vorhandenen Schlaganfall-Versorgung durch die Stroke-Units in Berlin.

Seite 24 von 219

Die frühe Einleitung der prähospitalen Lyse führt zu einem geringeren Untergang von Hirngewebe und einer geringeren Behinderung von Schlaganfallpatienten. Bei ca. 3.000 Einsätzen während der Projektlaufzeit konnten etwa 2.000 Schlaganfallpatienten versorgt werden. Die durchschnittliche Zeit vom Notruf bis zur Einleitung der Behandlung konnte durch den Einsatz des STEMO um 25 Minuten je Fall verkürzt werden. Während des STEMO-Einsatzes erhielten 50 Prozent mehr der Patienten eine Thrombolysetherapie. Für die Überführung des STEMO in die Regelversorgung ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen im Rahmen der Rettungsdienstfinanzierung notwendig. Um die hierfür notwendigen Informationen bereitstellen zu können, nutzt der Projektpartner Charité die erneute Verlängerung inhaltlich für eine Analyse gesundheitsökonomischer Aspekte des STEMO: „Die prospektive Effektivitätsstudie des STEMO-Projektes war bis Ende Juni 2013 abgeschlossen. Die bisherigen Ergebnisse lassen eine hohe Nutzungsfrequenz des Stroke-Einsatz-Mobils mit Versorgung einer großen Anzahl von akuten Schlaganfallpatienten erkennen. Die Evaluation zur Sicherheit der prähospital eingeleiteten Lysetherapie zeigt ausgesprochen positive Ergebnisse, so dass das Safety-Board der Studie einen Weiterbetrieb des STEMOs über die Vergleichsstudie empfohlen hat. Die aktuell zur Verf ügung stehenden Daten lassen darüber hinaus eine deutlich häufigere Anwendung der Lysetherapie bei den im STEMO versorgten Patienten mit einer relevanten Zeiteinsparung vermuten. Gleichzeitig ist das STEMO-Konzept mit Mehrkosten im investiven und Personalbereich verbunden. Diese Kosten müssen den zu erwartenden Verbesserungen in der Patientenversorgung und möglichen Einsparungen (z.B. durch verminderte bleibende Behinderung oder verringerte Sekundärtransporte) gegenübergestellt werden. Entscheidungen über eine langfristige Umsetzung des STEMOKonzeptes in Berlin bzw. über die Einführung des STEMOs andernorts benötigen daher zunächst eine gesundheitsökonomische Evaluation. Während der Projektphase ist daher eine gesundheitsökonomische Analyse des Projektes unter Miteinbeziehung der Daten der Effektivitätsstudie vorgesehen. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2013 vorliegen“ (aus dem Verlängerungsantrag der Charité). Eine Entscheidung über die Überführung des Stroke-Einsatzmobils in die Regelversorgung wird zu gegebener Zeit getroffen. Im Ergebnis ist diese Entscheidung abhängig von der Auswertung aller vorliegenden Erkenntnisse, die einen eindeutigen Bedarf dieses, die Notfallrettung ergänzenden Systems nachweisen sowie eine gesicherte Finanzierung. Eine Aussage über die Höhe der Kosten ist derzeit nicht möglich.

Seite 25 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service - Allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 14a / GRÜNE Frauenförderplan Es wird darum gebeten, die Frauenförderpläne vorzulegen und darzulegen, inwieweit die Zielvorgaben durch Personalmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2012/2013 erreicht wurden sowie etwaige Abweichungen von den Förderplänen zu begründen.

Der Frauenförderplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Verwaltungsakademie Berlin trat am 1. August 2012 in Kraft und gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren. Nach zwei Ja hren ist der Frauenförderplan an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat das Ziel, den Gleichstellungsauftrag des Landesgleichstellungsgesetztes (LGG) durch die nachfolgend aufgeführten spezifische Maßnahmen und Prozesse (siehe Anlage 2, Seite 17 Frauenförderplan) umzusetzen. 1. Abbau der Unterrepräsentanzen von Frauen im Spitzenamt des gehobenen Dienstes und in den Ämtern des höheren Dienstes (BesGr. A 15 und Ämter der B – Besoldung) Im Spitzenamt des gehobenen Dienstes ist ein leichter Abbau der Unterrepräsentanzen der weiblichen Beschäftigten durch eine Steigerung von 36,5 % auf 37,5 % zu verzeichnen. Im Bereich des höheren Dienstes ist es noch nicht gelungen die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen. Derzeit sind mehrere Stellen im höheren Dienst vakant. In den Stellenausschreibungen wird auf die Unterrepräsentanz von Frauen hingewiesen. Frauen werden aufgefordert sich aktiv für eine Tätigkeit in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen bevorzugt ausgewählt. Werden Ämter vakant, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden bereits planmäßig beschäftigte Frauen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durch gezielte individuelle Personalentwicklungsmaßnahmen im Bereich der außerfachlichen Kompetenzen qualifiziert, um z.B. auf die Übernahme einer Führungsposition vorbereitet zu sein. 2. Abbau von Unterrepräsentanzen von Frauen in Führungspositionen und Schaffung von Rahmenbedingungen und Bereitstellung von Instrumenten der Personalentwicklung, die Frauen in ihrer Karriere fördern. Zu den gezielten Instrumenten der Personalentwicklung zählt unter anderem die Durchführung eines Potenzialanalyseverfahrens im Rahmen des Qualifizierungsprogramms „KompetenzPLUS“ zur Gewinnung von Führungsnachwuchskräften. In der ersten Staffel des Qualifizierungsprogramms „KompetenzPLUS“ waren von den 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sieben weiblich. Für die Teilnahme am Führungskolleg Speyer an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften wurde eine weibliche Führungskraft benannt. Darüber hinaus haben die Führungskräfte die Möglichkeit im Rahmen einer individuellen Personalentwicklungsmaßnahme z.B. Rotation oder Hospitation ihre fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen zu verbessern.

Seite 26 von 219

3. Re-Auditierung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat 2012 den Re – Auditierungsprozess zum Audit berufundfamilie durchgeführt. In der Zielvereinbarung wurden unter anderem die nachfolgend genannten Maßnahmen festgelegt, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. - Die Voraussetzungen für flexibles kurzfristiges mobiles Arbeiten werden bewertet und geprüft. - Die KITA-Initiative des Senats wird aktiv begleitet, um eine passende Lösung für SenInnSport zu forcieren. - Der Erfahrungsaustausch mit Telearbeitenden und deren Führungskräften sowie an Telearbeit interessierten Beschäftigten wird zweimal jährlich durchgeführt. - Das Angebot einer professionellen Sozialberatung zur Entlastung herausfordernder Lebensphasen, die Beschäftigte bewältigen müssen, wird geprüft, bewertet und Bedarfsgerecht umgesetzt. Der Optimierungsprozess erstreckt sich über drei Jahre bis 2015. Bis dahin wird die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen erreicht werden. 4. Unterstützung einer ausgewogenen Work-Life-Balance u.a. durch ein Inhouse-Seminar mit anschließender kollegialer Beratung (jährliches Angebot vorrangig für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen) In 2011 wurde das Inhouse-Seminar erstmals für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen angeboten und anschließend die kollegiale Beratung über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. In 2014 wird die Maßnahme fortgeführt. 5. Ausbau des Fortbildungsangebotes für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen Bei der Durchführung von Inhouse-Seminaren wird darauf geachtet, dass Fortbildungsangebote überwiegend vormittags angeboten werden, um teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen, unter Berücksichtigung ihrer familiären Situation, die Teilnahme am Seminar zu ermöglichen. Sofern Fortbildungen ganztägig stattfinden wird das rechtzeitig kommuniziert, um den Mitarbeiterinnen die Möglichkeit zu geben entsprechend zu planen. 6. Durchführung von Führungskräftefeedbacks Ein wichtiges Instrument der Führungsarbeit ist das Führungskräftefeedback. Ziel ist es, dieses Instrument für alle Führungskräfte der Abteilungs-, Referats- und Gruppenleitungsebene anzubieten. Zur systematischen und standardisierten Durchführung von Führungskräftefeedbacks wurde ein Handlungsleitfaden für die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erstellt. Das Pilotverfahren wurde Anfang 2013 durchgeführt. Die nächsten Führungskräftefeedbacks auf Abteilungs– und Referatsleiterebene sind derzeit in Planung und werden noch in 2013 durchgeführt. Ein Jahr ist seit dem Inkrafttreten des Frauenförderplanes vergangen und die nachfolgend genannten Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden:  Durchführung des Potentialanalyseverfahrens Kompetenz Plus 1. Staffel 2012/2013  Abschluss der Re-Auditierung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren  Unterstützung einer ausgewogenen Work-Life-Balance u.a. durch ein Inhouse-Seminar mit anschließender kollegialer Beratung (jährliches Angebot vorrangig für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen)  Ausbau des Fortbildungsangebotes für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen  Durchführung von Führungskräftefeedbacks Der Abbau von Unterrepräsentanzen von Frauen in den Spitzenämtern des gehobenen und höheren Dienstes und in sonstigen Führungspositionen bleibt das vorrangige Ziel der nächsten Jahre.

Seite 27 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - B. Gender Budgeting -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 15 / GRÜNE Personalstruktur von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen / Gender Budgeting Bitte die Personalstruktur männlicher/weiblicher MitarbeiterInnen nach Besoldungs-/Tarif-Höhe darlegen. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um der Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen MitarbeiterInnen im monatlichen Durchschnittseinkommen entgegenzuwirken? Wie ist die Entwicklung der letzten 4 Jahre? Wie wurden die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsplanaufstellung gesichert?

Die Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur für den Einzelplan 05 ist den jeweiligen Allgemeinen Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln unter Punkt B zu entnehmen. Die Bezahlung für im öffentlichen Dienst Beschäftigte richtet sich nach den gültigen Besoldungs- und Tarifrecht. Frauen und Männer haben gleichermaßen einen Zugang zu allen öffentlichen Ämtern. Die Diskrepanzen im monatlichen Durchschnittseinkommen sind in vielen Bereichen der Aufgabenstruktur geschuldet. In Bereichen in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird in der Stellenausschreibung darauf hingewiesen, dass die Bewerbung von Frauen ausdrücklich erwünscht ist. Bei gleicher Eignung werden Frauen bevorzugt eingestellt. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Frauenförderung in den – auf die Besonderheiten der jeweiligen Bereiche zugeschnittene – Frauenförderpläne festgelegt. Die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes werden beachtet.

Seite 28 von 219

Kapitel:

0533-0538 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

Titel

Bezeichnung

Kapitel 11151

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

Gebühren nach der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen

0533 0534 0535 0536 0537 0538

22.000 32.000 22.000 32.000 24.000 40.000

22.000 32.000 22.000 32.000 24.000 40.000

22.000 32.000 26.000 32.000 24.000 40.000

17.445,00 24.743,80 16.858,83 22.032,19 18.684,68 29.376,83

ISOA / 26.08.2013 Nr. 16 / GRÜNE [110, 118, 126, 134, 142, 150] Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Anordnungssoll 2013 Wie erklärt der Senat den Ansatz 2014/2015 im Hinblick darauf, dass im Jahr 2013 bereits ein weitaus höherer Betrag angeordnet wurde?

Das Anordnungssoll weist die Summe der mittels Einnahmeanweisung an die Kasse gemeldeten Forderungen aus. Inwieweit es aufgrund der gemeldeten Forderungen später zu tatsächlichen Zahlungseingängen kommt (Ist), ist hierbei nicht berücksichtigt. Das fortgeschriebene Soll liegt bei den aufgeführten Titel daher regelmäßig deutlich über dem tatsächlichen Ist. Nicht alle Forderungen werden unmittelbar nach Anordnung ausgeglichen. Teilweise werden sie der Höhe oder dem Grunde nach bestritten, so dass eine Zahlung deutlich später (nach Rechtskraft), in geringerem Umfang oder gar nicht erfolgt. Darüber hinaus handelt es sich bei den Zahlungspflichtigen (z. B. hilflosen Personen im Polizeigewahrsam) auch um nicht zahlungskräftige bzw. teilweise zahlungsunfähige Bürgerinnen und Bürger, weshalb in erheblichem Maße Forderungen nicht beigetrieben werden können. Solche Forderungen werden in den so genannten Sollabgang gestellt und können daher nicht zu IST-Einnahmen werden.

Seite 29 von 219

Kapitel:

0533-0538 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

Titel

Bezeichnung

Kapitel 11201

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsund Zwangsgelder

0533 0534 0535 0536 0537 0538

5.000 10.000 7.000 5.000 14.000 1.000

5.000 10.000 7.000 5.000 14.000 1.000

5.000 10.000 12.000 5.000 14.000 1.000

5.198,00 14.272,00 13.250,60 6.996,20 14.977,84 1.445,00

ISOA / 26.08.2013 Nr. 17 / GRÜNE [110, 118, 126, 134, 142, 150] Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Anordnungssoll 2013 Wie erklärt der Senat den Ansatz 2014/2015 im Hinblick darauf, dass im Jahr 2013 bereits ein weitaus höherer Betrag angeordnet wurde?

Das Anordnungssoll weist die Summe der mittels Einnahmeanweisung an die Kasse gemeldeten Forderungen aus. Inwieweit es aufgrund der gemeldeten Forderungen später zu tatsächlichen Zahlungseingängen kommt (Ist), ist hierbei nicht berücksichtigt. Das fortgeschriebene Soll liegt bei diesem Titel regelmäßig über dem tatsächlichen Ist, da es sich um Zwangsgelder im Zusammenhang mit einer Aufenthaltsverbotsverfügung handelt. Bürgerinnen und Bürger, die einen „Platzverweis“ erhalten, sind erfahrungsgemäß nicht zahlungsfähig oder -willig, so dass Forderungen häufig nicht beigetrieben werden können. Solche Forderungen werden in den so genannten Sollabgang gestellt und können daher nicht zu IST-Einnahmen werden.

Seite 30 von 219

Kapitel:

0533-0538 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

Titel

Bezeichnung

Kapitel 11903 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 0533 0534 0535 0536 0537 0538

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

200.000 165.000 100.000 110.000 110.000 156.000

200.000 165.000 100.000 110.000 110.000 156.000

164.000 165.000 250.000 110.000 110.000 156.000

Ist (Rest/R) 2012 140.741,96 225.836,32 94.455,98 100.983,96 124.237,16 127.335,06

ISOA / 26.08.2013 Nr. 18 / GRÜNE [110, 118, 126, 134, 142, 150] Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Anordnungssoll 2013 Wie erklärt der Senat den Ansatz 2014/2015 im Hinblick darauf, dass im Jahr 2013 bereits ein weitaus höherer Betrag angeordnet wurde?

Das Anordnungssoll weist die Summe der mittels Einnahmeanweisung an die Kasse gemeldeten Forderungen aus. Inwieweit es aufgrund der gemeldeten Forderungen später zu tatsächlichen Zahlungseingängen kommt (Ist), ist hierbei nicht berücksichtigt. Das fortgeschriebene Soll liegt bei den aufgeführten Titel daher regelmäßig deutlich über dem tatsächlichen Ist. Nicht alle Forderungen werden unmittelbar nach Anordnung ausgeglichen. Teilweise werden sie der Höhe oder dem Grunde nach bestritten, so dass eine Zahlung deutlich später (nach Rechtskraft), in geringerem Umfang oder gar nicht erfolgt. Darüber hinaus handelt es sich bei den Zahlungspflichtigen auch um nicht zahlungskräftige bzw. teilweise zahlungsunfähige Bürgerinnen und Bürger, weshalb Forderungen häufig nicht beigetrieben werden können. Solche Forderungen werden in den so genannten Sollabgang gestellt und können daher nicht zu IST-Einnahmen werden.

Seite 31 von 219

Kapitel:

0533-0538, 0541, 0553 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

Titel

Bezeichnung

51408

Dienst- und Schutzkleidung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 19 / GRÜNE Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung Wie verläuft grundsätzlich die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung? Wieso wurde ein Teil der Beschaffung vom Zentralen Service in die Direktionen verlegt? Sind die Polizeibediensteten nach Ansicht des Senats bedarfsgerecht – insb. für den Winter – ausgerüstet?

Die Beschaffung von Sonderbekleidung wird grundsätzlich unter Berücksichtigung der Notwendigkeit und unter Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften durchgeführt. Bei der allgemeinen Dienstkleidung nutzen die Dienstkleidungsträger das elektronische Warenhaus der Zentraldienste der Polizei Brandenburg (ZdPol). Unter Inanspruchnahme des persönlichen Budgets von jährlich 150 € je Dienstkleidungsträgerin bzw. Dienstkleidungsträger können Dienstkleidungsartikel aus dem eW arenhaus bestellt werden. Die Ausgaben der persönlichen Konten aller Dienstkleidungsträger (Kontenwirtschaft) sowie die Ausgaben für Sonderbekleidung werden zentral im Kapitel 0553 nachgewiesen. In den einzelnen Direktionen ist lediglich die Beschaffung zusätzlicher Bedarfe in geringem Umfange vorgesehen. Die Ausstattung der Polizeibediensteten wird als bedarfsgerecht erachtet. Die Polizeibediensteten müssen jedoch die veröffentlichten Hinweise zum Tragekonzept beachten.

Seite 32 von 219

Kapitel:

0533-0538 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

Titel

Bezeichnung

Kapitel 51429

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät

0533 0534 0535 0536 0537 0538

51.500 64.500 38.000 85.000 78.000 95.000

51.500 64.500 38.000 85.000 78.000 95.000

50.000 64.500 31.000 33.900 78.000 95.000

89.660,25 83.133,31 57.492,38 93.926,74 60.927,99 96.470,23

ISOA / 26.08.2013 Nr. 20 / GRÜNE Verbrauchsmittel für Waffen und Einsatzgerät Wie erklärt der Senat den Ansatz 2014/15 im Hinblick auf das zum größten Teil höhere Juni-Ist 2013 in den einzelnen Direktionen? Welche veränderten Qualitätsanforderungen bestehen an die genutzten Materialien (S. 111)?

Das Halbjahres-Ist beinhaltet bereits die Jahresbestellung an Munition. Sowohl die Jahresbestellung an Munition als auch die Ersatzbeschaffung an Alkoholtestmaterial, Drogenvortester und RSG-Patronen ist stark verbrauchsabhängig und daher schwankend. Durch den verstärkten Einsatz von Lasersimulationsschießanlagen im Einsatztraining wird mit einem geringeren Bedarf an Munition gerechnet. Sollte es nicht gelingen, die Ausgaben für Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät auf konstantem Niveau zu halten bzw. zu senken, müssen die notwendigen Mehrausgaben zu Lasten anderer Budgets bei den konsumtiven Sachausgaben innerhalb des Polizeihaushalts bzw. des Einzelplanes 05 ausgeglichen werden. Bei der Einsatzmunition wird keine Vollmantelmunition mehr verwendet, sondern Munition mit geringerer Durchschlagkraft und aufpilzender Spitze. Die neue Übungsmunition ist sortenrein, d.h. sie enthält kein Blei mehr. Des Weiteren enthält sie ein Pulver mit geringeren Emissionswerten.

Seite 33 von 219

Kapitel:

0533-0538, 0543, 0559 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

Titel

Bezeichnung

51140

Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 21 / GRÜNE Kriminaltechnische Geräte Bitte die kriminaltechnischen Geräte für das jeweilige Kapitel aufschlüsseln. Aus dem Titel wird in allen örtlichen Direktionen (Kapitel 0533-0538 sowie 0559 – Hauptstadtbedingte Aufwendungen) Material für Spurensicherungskoffer und für die Kriminaltechnik erforderliches handelsübliches Werkzeug wie z.B. Schraubendreher, Bandmaße, Zangen, Inbussets (Innensechskantschlüssel), Lupen, Pinzetten, Scheren, Universalmesser und –sägen, Magnetpfeile, Taschenlampen (LED Lenser) und Speziallupen zur Dokumentenprüfung beschafft. Beim Landeskriminalamt (Kapitel 0543) werden aus dem Titel Reparaturen von kriminaltechnischen Geräten und Ersatzbeschaffungen für defekte, nicht mehr reparable Geräte, bezahlt.

Seite 34 von 219

Kapitel:

Insbes. 0541, 0553 - Der Polizeipräsident in Berlin - allgemein -

Titel

Bezeichnung

insbesondere 51420 51715 51820 51925

Beköstigung Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

100.000 37.344.000

100.000 37.430.000

150.000 36.440.000

77.886,18 35.911.231,38

103.252.000

103.336.000

103.511.000

104.299.768,62

2.516.000

2.516.000

2.386.000

2.689.059,27

ISOA / 26.08.2013 Nr. 22 / GRÜNE [160, 191, 194, 196] Abschiebegewahrsam, Grünauer Str. 140 Welche Mittel sind für die Unterhaltung des Abschiebegewahrsams insgesamt in 2014 und 2015 eingeplant? Wann soll das Gebäude in der Grünauer Str. 140 abgerissen werden? Welche Kosten entfallen durch den Abriss?

Im Haushalt sind für die vorstehend genannten Titel folgende Beträge veranschlagt: Titel 51420 51715 51820 51925 Gesamt

2014 80.000 € 832.311 € 1.547.719 € 34.000 € 2.494.030 €

2015 80.000 € 852.539 € 1.547.719 € 34.000 € 2.514.258 €

Ein Abriss des Gebäudes ist derzeit nicht beabsichtigt. Sollte die Polizei Berlin das Gebäude nicht mehr benötigen, ist die BIM GmbH für die Nachnutzung / Vermarktung des Gebäudes zuständig.

Seite 35 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

Bezeichnung

11151 11201

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

Gebühren nach der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsund Zwangsgelder

ISOA / 26.08.2013 Nr. 23 / GRÜNE Möglichkeiten der Einnahmeerhöhung Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Einnahmen durch Gebühren sowie durch Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgelder zu erhöhen? 

Verwarnungsgelder und Geldbußen basieren vorwiegend auf Bundesrecht und sind daher seitens des Landes in der Höhe nur gering beeinflussbar. So wurde der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog gerade erst zum 01.04.2013 angepasst.



Unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen wird seit Sommer 2011 an der Neufassung des Berliner Gebührengesetzes gearbeitet, in dessen Folge auch die die Polizei betreffende Gebührenordnung neu zu fassen ist.



Die aufgrund des § 6 Absatz 1 des derzeitigen Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 erlassene Gebührenordnung wird in regelmäßigen Abständen unter Würdigung der aktuellen Kostensituation und möglicher neuer Tarifstellen überarbeitet und wurde letztmalig mit der 25. Verordnung zur Änderung der Polizeibenutzungsgebührenverordnung vom 4. September 2012 angepasst.



Im April 2013 wurde basierend auf dem Auflagenbeschluss Nr. 79a zum Haushalt 2012/2013 (Drucksache Nr. 17/0400) eine bei der Senatsverwaltung für Finanzen angegliederte Arbeitsgruppe gegründet, die ein Konzept zum Forderungsmanagement des Landes Berlin erstellen soll. Der Projektauftrag lautet: „Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken für das Forderungsmanagement des Landes Berlin ein Konzept zu entwickeln, das die Veräußerung von Forderungen, die Hinzuziehung Privater als Verwaltungshelfer auch bei der Verfolgung öffentlichrechtlicher Forderungen berücksichtigt. Soweit sich Einschränkungen aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, sind diese in der Konzeption darzustellen und Möglichkeiten der rechtlichen Fortentwicklung darzustellen.“ Der dringendste Handlungsbedarf wird dort gesehen, wo Einnahmen nicht zur rechten Zeit und bzw. oder nicht in voller Höhe erhoben werden. Vorrangiges Ziel ist daher die Klärung, wo eventuelle Schwachpunkte des derzeitigen Forderungsmanagements vorliegen, also in welchen Bereichen bedeutsame Forderungsausfälle bestehen. Das Projekt wird spätestens mit Ablauf der 17. Wahlperiode im Jahr 2016 abgeschlossen. Bis Ende 2013 wird ein Grobkonzept erarbeitet, welches die Zeitplanung im Rahmen des weiteren Projektverlaufs konkretisiert. Seite 36 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

Bezeichnung

42201

Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 24 / GRÜNE Detaillierte Darstellung zu zusätzlichen Planstellen Es wird um nähere Darlegung gebeten, soweit die Ausgaben für Bezüge die zu erwartenden Lohnsteigerungen übertreffen. Insbesondere wird um detaillierte Darlegung der zusätzlichen ca. 150 Planstellen bis 2015 im Kapitel 0500 – Senatsinnenverwaltung – Politisch-Adminstrativer Bereich u. Service - (siehe HPl S. 480) gebeten.

Der Aufwuchs von 152,33 Planstellen bis 2015 im Kapitel 0500, Titel 422 01 und Titel 428 01 e rgibt sich nahezu ausschließlich aus dem Zuwachs bei den Planstellen für verbeamtete Nachwuchskräfte. Die Anzahl der Planstellen entspricht dem im Rahmen des vom Senat beschlossenen Personalbedarfskonzepts (S-1086/2013) Einstellungskorridors für Nachwuchskräfte des gehobenen und höheren Dienstes. Die stellenplanmäßigen Veränderungen gestalten sich im Stellenplan unter den Zwischenüberschriften im Einzelnen wie folgt: Abteilung III – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

- 3 Planstellen

(Verlagerung von drei Stellen der Lagezentrale zum Polizeipräsidenten)

Nachwuchskräfte des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes für den unmittelbaren Landesdienst Berlin Regierungsinspektoren/innen

Nachwuchskräfte des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes für den unmittelbaren Landesdienst Berlin Regierungsrätin/ rat

Seite 37 von 219

150 (2013) + 70 (2014) + 45 (2015)

72 (2013) + 33 (in 2014) + 7 (in 2015)

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

Bezeichnung

42801

Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 25 / GRÜNE Detaillierte Darstellung zu zusätzlichen Planstellen Es wird um nähere Darlegung gebeten, soweit die Ausgaben für Entgelte die zu erwartenden Tarifsteigerungen übertreffen. Insbesondere wird um detaillierte Darlegung der zusätzlichen ca. 150 Planstellen bis 2015 im Kapitel 0500 – Senatsinnenverwaltung – Politisch-Adminstrativer Bereich u. Service - (siehe HPl S. 480) gebeten.

s. Antwort zur Frage 24

Seite 38 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

Bezeichnung

44100

Beihilfen für Dienstkräfte

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 26 / GRÜNE Verringerung des Verwaltungsaufwands Welchen Spielraum sieht der Senat, um den Verwaltungsaufwand zu verringern?

Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass durch die in früheren Jahren erfolgte Zusammenführung der davor dezentralen Beihilfebearbeitung beim Landesverwaltungsamt Berlin und die parallel damit erfolgte Beschaffung und Weiterentwicklung eines seinerzeit neuen IT-gestützten Bearbeitungssystems bereits eine zentrale, günstige und wirtschaftliche Bearbeitungssituation geschaffen wurde. Gleichwohl prüfen sowohl das Landesverwaltungsamt wie auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport kontinuierlich, ob und wo es weitere wirtschaftliche oder qualitative Optimierungsmöglichkeiten bei der Bearbeitung oder der Bearbeitungssituation gibt. Die Ermittlung und Erschließung solcher Möglichkeiten hat im Beihilfebereich auch deshalb eine große Bedeutung, weil die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge kontinuierlich und ca. 3% pro Jahr ansteigt. In dem Maß, in dem die Personalausstattung der Beihilfestelle nicht im gleichen Umfang erhöht werden kann, müssen Rationalisierungspotenziale erschlossen werden. Nur so kann das Landesverwaltungsamt in diesem Fall den notwendigen steigenden Leistungsumfang erbringen und vertretbare Bearbeitungszeiten aufrechterhalten. Aktuell erstellt ein Teilprojekt des - im Programm ServiceStadt Berlin verankerten Projekts Landesweite, optimierte Geschäftsprozesse (ProLoG) eine Machbarkeitsstudie für OnlineBeihilfeanträge und das erkennende (auslesende) Scannen von Beihilfeanträgen und -unterlagen in Papierform. Mit der Prüfung werden auch Weiterentwicklungen bei mehreren anderen Bundesländern und Bundesbehörden aufgegriffen. Die Studie ermittelt das erforderliche Vorgehen, die Kosten und die Potenziale für die Bearbeitung. Der Senat hält es für aussichtsreich, auf dem zurzeit geprüften Weg zu Rationalisierungen zu kommen, die eine Aufrechterhaltung der sachgerechten Bearbeitung der Anträge trotz ihrer gestiegenen und steigenden Anzahl und ohne stetig in gleicher Höhe steigenden Personaleinsatz ermöglichen.

Seite 39 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

Bezeichnung

51101

Geschäftsbedarf

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 27 / GRÜNE Fernmeldegebühren; Juris-Arbeitsplätze Bitte die zum Teil stark gesunkenen Ausgaben bei den Fernmeldegebühren erläutern. Wie viele Juris-Arbeitsplätze standen nach dem ressortweiten Vertrag zur Verfügung (siehe HPl. S. 18)? Wer konnte auf diese zugreifen? Wie hoch waren die Gesamtkosten? Wie sind die JurisLizenzen jetzt vertraglich geregelt? Wie viele Arbeitsplätze stehen jetzt zur Verfügung? Wer kann auf sie zugreifen? Wie hoch sind die Gesamtkosten?

Fernmeldegebühren (die Frage trifft auf zu auf Kapitel 0533-0553 / Titel 51101) Auf Grund einer Forderung des Rechnungshofes werden die in den Polizeikapiteln im Titel 51101 - Geschäftsbedarf – ausgewiesenen Ausgaben für Auskunftsersuchen und Anschlussinhaberfeststellungen, die bisher aus dem Teilansatz Fernmeldegebühren gezahlt wurden, ab dem Jahr 2014 beim Titel 52610 - Gutachten - nachgewiesen. Juris-Arbeitsplätze (nur Kapitel 0500 / Titel 51101) Der ressortweite Vertrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport umfasst 49 Lizenzen zur Nutzung des Rechtsinformationssystems der Fa. juris GmbH. Neben der Senatsverwaltung nehmen im Ressort die Berliner Feuerwehr, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, das Landesverwaltungsamt Berlin, der Polizeipräsident in Berlin und die Verwaltungsakademie Berlin teil. Die Zugriffsrechte erteilen die Bereiche in eigener Verantwortung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf jährlich 38.700 €. Die vertraglichen Regelungen sind seit Vertragsbeginn am 1. März 2012 unverändert.

Seite 40 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

Bezeichnung

51403

Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 28 / GRÜNE Vorhandene Fahrzeuge; ökologische Gesichtpunkte bei Beschaffung (Schadstoffgrenze 120mg) Bitte die in den jeweiligen Einrichtungen vorgehaltenen Fahrzeuge auflisten. Nach welchen Gesichtspunkten finden Neuanschaffungen statt? Welche ökologischen Gesichtspunkte werden berücksichtigt?

Polizei Der Fahrzeugbestand der Polizei Berlin ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Er beinhaltet auch die Anhänger und Arbeitsmaschinen sowie Fahrzeuge, die sich noch im Prozess des Ausbaus befinden und somit als Dienstfahrzeug noch nicht vollständig einsetzbar gelten. Direktion 1 Direktion 2 Direktion 3 Direktion 4 Direktion 5 Direktion 6 Direktion Zentrale Aufgaben Landeskriminalamt Zentraler Service Behördenleitung und Stab

204 217 219 221 200 225 402 537 286 14

Neuanschaffungen erfolgen nach den Aussonderungskriterien Alter und Laufleistung. Die Fahrzeugbeschaffungen erfolgen nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) vom 23. Oktober 2012.

Feuerwehr Die Berliner Feuerwehr verfügt behördenweit aktuell über folgende Fahrzeuge: Lösch- und Tanklöschfahrzeuge Drehleitern Rüst- und Gerätewagen Rettungsfahrzeuge davon RTW: 159 davon NEF: 35 SonderKfZ, Einsatzleitwagen, PKW und Wirtschaftsfahrzeuge Mannschaftstransportfahrzeuge

Seite 41 von 219

187 41 21 209

98 26

LKW, Kranfahrzeuge (3) Fernmeldefahrzeuge Wechselladerfahrzeuge (WLF) div. Abrollbehälter für WLF (Atemschutz, Bahn, Ölsperre usw.) Anhänger und Arbeitsmaschinen Katastrophenschutzfahrzeuge Bund + Land

62 4 24 43 79 86

Der Beschaffungsschwerpunkt der Feuerwehr liegt aufgrund der Einsatzsituation auf Fahrzeugen für den Notfallrettungsdienst (Rettungswagen – RTW – und Notarzteinsatzfahrzeugen – NEF -). Neuanschaffungen erfolgen nach den Aussonderungskriterien Alter und Laufleistung. Die Fahrzeugbeschaffungen erfolgen nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) vom 23. Oktober 2012 unter Beachtung der aktuellen Standards (ab 2014 ausschließlich EURO 6). Landesverwaltungsamt Der aus Einzelplan 05 finanzierte Fuhrpark umfasst insgesamt 43 Fahrzeuge. Neben dem Senat werden auch dem Abgeordnetenhaus nach dessen Anforderungen personengebundene Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Derzeit stehen dem Parlamentspräsident, Vizepräsidentin und Vizepräsident sowie den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Linke jeweils ein Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung. Bisher wurden den Berechtigten auf Leasingbasis im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung durch das Landesverwaltungsamt Berlin -Fuhrpark Berlin- Fahrzeugmodelle der 6-er Reihe der Audi AG – incl. einem Hybridfahrzeug –, 5-er Reihe der BMW AG – incl. einem Hybridfahrzeug –, E-Klasse der Daimler AG – incl. einem Hybridfahrzeug –. angeboten. Am 12. März 2013 hat der Senat im Rahmen des Vorhabens „Internationales Schaufenster der Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ das Projekt „A7/Elektrifizierung des Landesfuhrparks Berlin“ beschlossen. In Umsetzung des Senatsbeschlusses wird daher jetzt die komplette Umstellung des Fuhrparks Berlin (bis auf wenige technisch bedingte Ausnahmefälle) auf alternativ betriebene Fahrzeuge angestrebt. Da reine Elektrofahrzeuge in der vom Fuhrpark Berlin verwendeten Fahrzeugklasse bisher noch nicht zur Verfügung stehen, streben wir an, den Anteil an Hybridelektrokraftfahrzeugen zu erhöhen.

Seite 42 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

Bezeichnung

52501

Aus- und Fortbildung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 29 / GRÜNE Konkrete Fortbildungsmaßnahmen; Teilnehmerkreis Bitte für das jeweilige Kapitel die Fortbildungen der letzten 2 Jahre aufschlüsseln. Welche Fortbildungsmaßnahmen sind für 2014/15 geplant? Welches Qualifizierungskonzept liegt zugrunde? Wie sind die Teilnehmerzahlen der letzten Jahre auch im Hinblick auf Alter und Geschlecht der TeilnehmerInnen? Wie häufig nimmt jede/r MitarbeiterIn an einer Fortbildung teil?

Senatsverwaltung für Inneres und Sport In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden bzw. werden im Kapitel 0500, Titel 525 01, Unterkonto 200 (Aus- und Fortbildung) nachfolgende kostenpflichtige Fortbildungen durchgeführt bzw. sind für die Folgejahr 2014/2015 geplant:



   



   

Durchgeführte kostenpflichtige Inhouse-Fortbildungen Haushaltsjahre 2011 und 2012 Führungsstile und Führungsverhalten in der Praxis im Rahmen des Zielvereinbarungs- und Organisationsentwicklungsprozess in der Abteilung I, Fortführung des Führungskräfte-Workshops im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses der Abteilung II, Fortführung des in 2010 begonnenen Organisations- und Teamentwicklungsprozess in der Abteilung III, Fortführung des in 2010 begonnenen Organisations- und Teamentwicklungsprozess in der Abteilung IV, Seminare zur interkulturellen Kompetenz: Auswirkungen der Konflikte in der islamischen Welt auf die Community in Berlin, Sprachkurse Englisch und Französisch, Gesundheitsorientiertes Führen und Gespräche über Gesundheit, Ersthelferschulung, Lebensqualität in Beruf und Privatleben für Frauen sowie Männer mit Familie (Work-Life-Balance) und anschließender kollegialer Beratung Sexueller Missbrauch in Sporteinrichtungen für alle Hallen- und Platzwarte der zentral verwalteten Sportanlagen Geplante kostenpflichtige Inhouse-Fortbildungen Haushaltsjahre 2014 und 2015 Reflexion von Führungsthemen in der Praxis im Rahmen des Zielvereinbarungs- und Organisationsentwicklungsprozess in der Abteilung I, Fortsetzung des Organisations- und Teamentwicklungsprozesses in der Abteilung IV, Workshop zum ministeriellen Selbstverständnis für Führungskräfte der Abteilung III, Kritik- und Konfliktmanagement im Rahmen des KPlus-Programms, Seminare zur interkulturellen Kompetenz: Sprachkurse Englisch und Französisch, Interkulturelle Kompetenz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder bzw. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter Diversity – sexuelle und geschlechtliche Vielfalt Kollegiale Beratung für am Seminar Work-Life-Balance teilgenommener Frauen und Männer mit Familie, Resilienz – Stärkung der Widerstandskraft, Beurteilungswesen Seite 43 von 219

(AV BVVD), Verfügungstechniken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung III Darüber hinaus haben weitere Inhouse-Fortbildungen an der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) stattgefunden, die im Rahmen des den Dienststellen seitens der VAk zur Verfügung gestellten kostenfreien Kontingents (mindestens 6 Seminartage pro Behörde) durchgeführt wurden. Ob die mit der VAk in den Jahren 2014/2015 vorgesehenen Fortbildungen entgeltpflichtig sein werden oder im Rahmen des o.g. Kontingents entgeltfrei sind, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Bedarfsermittlung in den einzelnen Abteilungen wird Ende November 2013 beendet sein. In den Haushaltsjahren 2011 und 2012 wurden nachfolgend genannte Individualfortbildungen durchgeführt:

 



  

  

Kostenpflichtige Fortbildungen (Einzel- oder Mehrfachteilnahmen) Haushaltsjahre 2011 und 2012 Einzelcoaching, Führungskolleg Speyer, Führungskräfteentwicklung, Das Aufsichtsratsmandat im öffentlichen Unternehmen Fachfortbildungen: öffentlichen Ausschreibungen, nationales und europäisches Vergaberecht, Reisekostenrecht, Öffentliches Dienstrecht, Beförderungsauswahl vor Gericht, VwVfG, Disziplinarrecht und Beamtenversorgung, Dienstunfähigkeit des Beamten, Fachkonferenz Personalmanagement im Öffentlichen Dienst, Forum Behindertenpolitik, Auszubildende coachen - Ausbildung managen Fachfortbildungen Sicherheit: Kriminalprävention, Hochrisikoanlagen - Notfallschutz der Kernkraft-, Chemie- und Sondermüllanlagen, Fallkonferenzen im jugendstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Feuerwehrrecht und Kalkulation der Gebühren für Feuerwehreinsätze, Feuerwehrrecht und Kalkulation der Gebühren für Feuerwehreinsätze, Bekämpfung der Jugendkriminalität, Bewältigung von Einsatzlagen zur Bekämpfung von Politischen motivierter Kriminalität, Politisch motivierte Kriminalität, Konzessionsmodell im Rettungsdienst, Opfer von Straftaten in der EU, Jahrestagung zur Korruptions- und Betrugsbekämpfung in der EU, Zuständigkeiten und Informationswege in der Jugendhilfe, der Polizei und der Justiz bei Kindeswohlgefährdung, Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DIN/VDE (ET 8), Demografie Kongress und Kongress Moderner Staat, Verwaltungsmodernisierung, Demographiemanagement in Behörden, Public Recruiting, Demokratietagung, KGSt-Forum Von der Idee zum druckreifen Artikel, Redenschreiben, Sicheres Auftreten in den Medien, Kommunikation und Rhetorik für die Arbeit als Jugend- und Auszubildendenvertreterin, Verständliche Gesetzesentwürfe, Satzungen, Verordnungen oder Vertragstexte entwerfen, Arbeitstagung Personalentwicklung, Workshop Bildungscontrolling. Wie macht Weiterbildung Sinn?, Professional Learning Europe 2012, Glienicker Gespräch Aus- und Weiterbildung in einer Hand - spezifische Fachdidaktiken und Weiterbildungstools an den FhöD EUAktionsprogramme für Projekte & Träger, Fortbildung für Betriebsleiter, Schwimmmeister und technisches Personal im Schwimmbadbereich, Engagementpolitik des organisierten Sports, Öffentlichkeitsarbeit mit Web 2.0/Social Media, Informationsveranstaltung 'Soziale Netzwerke/ Neue Medien, Fortbildungen der Beschäftigtenvertretungen SenInnSport und Hauptpersonalrat

Der überwiegende Teil der gesamten Fortbildungen in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird durch die VAk entgeltfrei durchgeführt. Einzelne Fortbildungen bei anderen Institutionen, Bundesverwaltungen oder Bildungsträgern fanden ebenfalls ohne Teilnahmegebühren statt. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Inhouse-Seminaren und an Individualfortbildungen schlüsselt sich wie folgt auf: Geschlecht

Haushaltsjahr 2011 2012

Gesamtzahl der teilgenommenen Beschäftigten 177 306

davon weiblich 99 104

davon männlich 78 202

Seite 44 von 219

Beschäftigte gesamt zum 01.01. 687 667

Häufigkeit einer Fortbildungsteilnahme 0,26 0,46

Zum Alter der teilgenommenen Beschäftigten können keine Angaben gemacht werden, da das Kriterium nicht erhoben wird. Für die durchgeführten und geplanten Inhouse-Fortbildungen liegt kein originäres Qualifizierungskonzept zugrunde. Die Fortbildungsbedarfsplanung ergibt sich aus der strategischen und operativen Zielbestimmung der Abteilungen, aber auch aus z.B. dem Frauenförderplan, der Zielvereinbarung Audit berufundfamilie den Ergebnissen der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbefragung sowie durchgeführten Führungskräftefeedbacks. Darüber hinaus aus Vorgaben des Gesetzgebers und aus abgeleiteten Fortbildungsmaßnahmen der Personalentwicklung (z.B. Kompetenz Plus). Für die Teilnahme an Individualfortbildungen besteht ein Bildungsinformationssystem und darüber hinaus werden einzelne Angebote der Bildungsträger, der Landes- und Bundeseinrichtungen gefiltert und zielgruppengenau bekannt gegeben. Außerdem bietet der örtliche Aus- und Fortbildungsbeauftragte eine regelmäßig stattfindende Bildungsberatung an, aus der sich individueller Fortbildungsbedarf ergeben kann. Polizei Im Titel 52501 werden allein Gebühren für die Teilnahme bei externen Fortbildungsträgern (z.B. Ärztekammer, TÜV, Kfz-Innung, IHK, Erzbistum, Katholische Akademie, Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, Deutsche Presseagentur) veranschlagt. Nicht enthalten sind Fortbildungen bei externen Anbietern, die kostenfrei sind, z.B. der Verwaltungsakademie Berlin. Besuchte Fortbildungsveranstaltungen Haushaltsjahre 2011 und 2012  Deutsche Hochschule der Polizei, diverse Fortbildungsveranstaltungen für den höheren Polizeivollzugsdienst, Katastrophenschutzforum beim Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheiti in Berlin, Wasserschutzpolizeischule Hamburg, Bundespolizeiakademie Lübeck, Bundeskriminalamt, Gefahrgutseminare Zentraler Verkehrsdienst, Ausbildung Personenspürhunde,  Sportlehrerlehrgang, Qualifizierung für Video-Distanz-Auswertungs-Systembetreuer, Social Media + Kommunikationsmanagement  Ausbildung für die Wasserschutzpolizei (WSP-Fachlehrgang Binnen, UKWSprechfunklehrgang Binnen, WSP-Ausbildungslehrgang Radar –Binnen-), Qualifizierung zum medizinischen Sachverständigen (Erstellen von medizinischen Gutachten), Lehrgänge für andere amtlich anerkannte Sachverständige, Tauchmedizinische Fortbildung, Strahlenschutz/Röntgenkurse, Tropenmedizin/Impfen, Wiederholungslehrgänge für Gefahrenguttransporte „Gefahrgutführerschein“, Abgasuntersuchungen, Vergabe- und Vertragsordnung, Diverse vorgeschriebene Befähigungsnachweise für Transporte, Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Lehrgängen für Sicherheitspersonal (Wahrung des Befähigungsscheines), Bewältigung von Amoklagen, Geschwindigkeitsmesstechnik, Befähigungsnachweis zum Tiertransporteur, Ladungssicherung, Korruptionsprävention Die Planung für 2014/15 richtet sich nach dem durchschnittlichen Bedarf der letzten Jahre. Die Qualifizierungskonzepte sind funktionsgebunden und aufgabenspezifisch, d.h. sie stehen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verschiedene Fortbildungen müssen/sollten regelmäßig wiederholt werden bzw. sind zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben, wie z.B. für die Mitarbeiter in den Werkstätten oder im ärztlichen Dienst. So müssen z.B. auch bei der Bundespolizeiakademie bestimmte Lehrgänge wiederholt werden, um spezielle Aufgaben weiterhin erfüllen zu dürfen. Neben den einschlägigen diversen Spezialbestimmungen regelt die Geschäftsanweisung ZSE IV Nr. 03/2007 über die Planung, Durchführung und Erfassung der polizeilichen Fortbildung und das Fortbildungskonzept der Deutsche Hochschule für Polizei für den höheren Polizeivollzugsdienst das polizeispezifische Fortbildungswesen. Angaben zu den Teilnehmer- und Teilnehmerinnenzahlen im Hinblick auf Geschlecht und Alter, sowie bezüglich der Anzahl an Fortbildungen für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht durchgängig statistisch erfasst, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. Eine Erfassung des Geschlechts erfolgt seit diesem Jahr.

Seite 45 von 219

Feuerwehr Fortbildungsteilnahmen 2011 und 2012: Berufsfeuerwehr – Fortbildungsteilnahmen und Fortbildungstage Haushaltsjahr 2011 Haushaltsjahr 2012 Anzahl der FortbilTeilnehmerinnen und Anzahl der FortbilTeilnehmerinnen und dungstage Teilnehmer dungstage Teilnehmer 3561 6989 3299 6326 Freiwillige Feuerwehr – Fortbildungsteilnahmen und Fortbildungstage Haushaltsjahr 2011 Haushaltsjahr 2012 Anzahl der FortbilTeilnehmerinnen und Anzahl der FortbilTeilnehmerinnen und dungstage Teilnehmer dungstage Teilnehmer 189 3551 188 2408 Durchgeführte Aus- und Fortbildungen 2011 und 2012: Berufsfeuerwehr: Führungsfortbildungen mittlerer und gehobener feuerwehrtechnischer Dienst, Rettungsdienstliche Ausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst, Rettungsdienstliche Fortbildungen, Fortbildungen Stressbewältigung und Sucht, sonstige Aus- und Fortbildungen, wie Einführungsseminar Brandschutzerziehung, Wassernoteinsätze, Wachbezogene Einsatzmittel- und Einsatztrupppflege (WEB) und sonstige Seminare, wie Verletztenversorgung auf Großschadensstellen und weitere Aus- und Fortbildungen. Freiwillige Feuerwehr: Truppmann, Atemschutznotfall – Ausbilderlehrgang, Frühdefibrillation (Halbjährliche Überprüfung), Sprechfunker- und Maschinisten-Lehrgang, Absturzsicherung – Grundeinweisung, Fortbildung zum Umgang mit psychisch belastenden Einsätzen, Funktions-Fortbildung, Gruppenführer Prüfung (mündlich und praktisch), Ausbilder in der Feuerwehr (Stützpunktausbilder), Wehrleiter - Lehrgang / Wehrleiter – Schulung, Erste-Hilfe-Lehrgänge für Jugendfeuerwehren, Rettungssanitäter – Lehrgang, Selbsthilfekraft im Brandsicherheitswachdienst und weitere Aus- und Fortbildungen. In 2013 wurden die Fortbildungsangebote stark erhöht (siehe Basisfortbildungen für Berufsfeuerwehr im Lehrgangskatalog Teil 2). Hiermit wird angestrebt, dass in 2013 jeder Mitarbeiter/ Mitarbeiterin im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mind. zwei Tage Basisfortbildung und jeder Mitarbeiter/ Mitarbeiterin des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes mind. einen Tag Basisfortbildung erhält. Von der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst- Akademie und den Direktionen, incl. der Feuerwachen und Wehren der Freiwilligen Feuerwehren Berlins werden weitere verschiedenste Fortbildungen (sog. zentrale und dezentrale Fortbildungen) angeboten, die entweder gesetzlich vorgegeben sind oder durch andere interne Vorschriften gefordert werden. Diese finden in den Bereichen Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung/Umweltschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst statt. Spezielle Fortbildungsangebote der Verwaltungsakademie sowie von externen Anbietern wurden und werden ebenfalls stark besucht. Tendenziell ist davon auszugehen, dass in 2014 und 2015 die schon vorhandenen Fortbildungsangebote noch weiter ausgebaut werden, um den erhöhten Anforderungen bzw. rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Informationen über das Alter oder Geschlecht werden derzeit statistisch nicht erfasst. Ebenso ist nicht erfasst, wer mehrmals in einem Jahr an einer Fortbildung teilgenommen hat. Es ist davon auszugehen, dass jeder aktive Feuerwehrmann wenigstens einmal im Jahr zur Atemschutzüberprüfung geht sowie einmal jährlich die Defibrillationsgrundschulung absolviert. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Im Jahr 2011 wurden 763 Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt (=Teilnahmen an Fortbildungen). Durchschnittlich nahm jeder Beschäftigte des LABO im Jahr 2011 0,8-mal an Fortbildungsmaßnahmen teil. Von den 763 Teilnahmen waren 518 von weiblichen Beschäftigten belegt, das entsprach 68% und spiegelt den hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten wieder. Das DurchschnittsalSeite 46 von 219

ter der an Fortbildungen teilnehmenden Beschäftigten war 47 Jahre, das Durchschnittsalter im LABO lag 2011 bei 48 Jahren. Im Jahr 2012 wurden 671 Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt (=Teilnahmen an Fortbildungen). Durchschnittlich nimmt jeder Beschäftigte des LABO im Jahr 2012 0,7-mal an Fortbildungsmaßnahmen teil. Von den 671 Teilnahmen waren 452 von weiblichen Beschäftigten belegt, das entsprach 67% und spiegelt den hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten wieder. Das Durchschnittsalter der an Fortbildungen teilnehmenden Beschäftigten betrug 46 Jahre, das Durchschnittsalter im LABO lag 2012 bei 48 Jahren. Auch für die Jahre 2014 und 2015 ist von 600 – 700 Fortbildungsmaßnahmen auszugehen. Grundlage hierfür bildet die jährlich durchgeführte behördenweite Fortbildungsplanung, welche sich insbesondere an den Bedarfen der einzelnen Bereiche des LABO orientiert. Darüber hinaus werden Fortbildungsbedarfe, welche sich aus übergeordneten Zusammenhängen ergeben, umgesetzt. Die Planungen für das Jahr 2014 werden voraussichtlich Anfang Dezember abgeschlossen sein. Teilnahmen = durchgeführte Fortbildungen Kapitel 0571 0572 0573 0574 0575 0576 (ab 2012 in 0572) gesamt LABO

2011 128 93 299 169 26

2012 74 122 307 147 21

48 763

jede/r Mitarbeiter/in nimmt x-mal an einer Fortbildung teil 2011 2012 2,3 1,2 0,8 0,7 0,7 0,8 0,5 0,5 0,7 0,6

0,8 671

0,8

Teilnehmer 2011 2012 52 39 48 73 182 192 104 97 16 15

30 0,7

432

Beschäftigtenzahl 2011 2012 55 61 124 181 408 406 314 319 38 38

59 416

998

1005

Landesverwaltungsamt (LVwA) Der überwiegende Teil der Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt über die Verwaltungsakademie und wird über die KLR intern verrechnet. Kostenpflichtige Aus- und Fortbildungen fanden beispielsweise zu folgenden Themen statt: Pflegeversicherung, Ersthelfer, Vergaberecht, Kindergeld, Supervision, Lohn- und Gehaltspfändung sowie Schulungen für Personalvertreter und Teambildungsmaßnahmen. Die Ansätze für Aus- und Fortbildung – für 2014/ 2015 in Höhe von insgesamt 23.500 € - sind dezentral in den Kapitel 0585-0588 veranschlagt. Ein Qualifizierungskonzept bzw. spezielle Fortbildungsmaßnahmen für die Folgejahre liegen noch nicht vor. Die Geschlechterstruktur der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entspricht im Wesentlichen der Struktur des LVwA (ca. 70% weiblich, 30% männlich). Das Alter der Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer verteilte sich wie folgt: ca. 10% unter 40 Jahre, 42% zwischen 40 und 49 Jahre, 48% - 50 Jahre und älter). Durchschnittlich alle 2 Jahre nimmt jede/r Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des LVwA an einer Fortbildung teil.

Seite 47 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

54001 52502

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

Sächliche Ausgaben für die Verwaltungsreform Sport

ISOA / 26.08.2013 Nr. 30 / GRÜNE Maßnahmen und Konzepte des Gesundheitsmanagements Bitte die Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements (zentral/dezentral) und die hierfür angesetzten Kosten aufschlüsseln und diese zu den im Titel Sport geführten Maßnahmen abgrenzen. Welche Konzepte bestehen in der Senatsinnenverwaltung für das Gesundheitsmanagement?

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Im Kapitel 0500 Titel 54001 sind - im Rahmen des Ansatzes in Höhe von 580.000 € - 80.000 € für Ausgaben im Rahmen des landesweiten Gesundheitsmanagements vorgesehen. Die landesweite Steuerungsgruppe für das Gesundheitsmanagement hat in ihrer Sitzung am 30.01.2013 für das Jahr 2013/14 die Umsetzung von zentralen Maßnahmen mit einem Volumen von 20.000 € bzw. 40.000 € beschlossen, dazu zählen:  Planung und Durchführung der Veranstaltung „Gesundheitsforum 2014“  Weiterentwicklung / Anpassung des Standardfragebogens der Mitarbeiter/Innen-Befragung einschl. der Anpassung des Online-Fragebogens durch das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und der Auswertungsroutine durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg  Teilnahme am länderübergreifenden Leistungsvergleich Behördliches Gesundheitsmanagement (BGM) Bund-Länder der KGSt. Das landesweite Personalmanagement der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement - unterstützt die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung bei der in dezentraler Verantwortung liegenden Betrieblichen Gesundheitsförderung durch die finanzielle Förderung von Maßnahmen. Die landesweite Steuerungsgruppe für Gesundheitsmanagement beschloss für das Jahr 2013 die Förderung von dezentralen Maßnahmen zum Thema „psychische Belastungen“. Diese Maßnahmen sollen folgende Ziele verfolgen:  Führungskompetenzen erhöhen (z.B. Mitarbeiter-/Innenführung, Konfliktmanagement, gesundheitsorientierte Führung)  Zusammenarbeit stärken (z.B. Teambildung und –entwicklung Förderung von Kommunikation)  Qualifizierung der Beschäftigten (z.B. Stress- und Zeitmanagement)  Arbeitsorganisation (z.B. Geschäftsprozessoptimierung)

Seite 48 von 219

Die Förderung von dezentralen Maßnahmen im Jahr 2013 mit dem Schwerpunkt Psychische Belastungen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: 1. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt 63.854 Euro. 2. Gefördert wurden Anträge mit den Zielen: Führungskräftequalifizierung Anzahl der geförderten Maßnahmen 16

Volumen der Förderung rd. 32.825 Euro

Gefördert wurden Anträge u.a. aus den Bereichen Polizei, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Soziale Dienste der Senatsverwaltung für Justiz, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie drei Bezirksämter. Stress- und Zeitmanagement: Anzahl der geförderten Maßnahmen 16

Volumen der Förderung 14.552 Euro

Gefördert wurden Anträge u.a. von sieben Schulen, vier Finanzämtern sowie zwei Bezirksämter. Teambildung, Teamentwicklung. Kommunikation Anzahl der geförderten Maßnahmen 6

Volumen der Förderung 4.327 Euro

Gefördert wurden Anträge u.a. von drei Amtsgerichten und zwei Justizvollzugsanstalten. Sonstiges (z.B. Workshop Partizipation, Coaching, Supervision, Konfliktmanagement, Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen). Anzahl der geförderten Maßnahmen 7

Volumen der Förderung 12.150 Euro

Gefördert wurden Anträge u.a. von vier Schulen sowie von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Darüber hinaus wurde eine Förderung der Maßnahme „Durchführung einer Mitarbeiter/InnenBefragung“ für die Dienststellen, die bisher noch keine Befragung durchgeführt haben, beschlossen. Im Jahr 2013 stellten Insgesamt 51 Dienststellen einen Antrag auf Förderung dezentraler Maßnahmen mit einem Fördervolumen von insgesamt 182.623, 78 €. Von den im Haushalt veranschlagten 80.000 € standen nach Abzug der für die Umsetzung der zentralen Maßnahmen noch Mittel in Höhe von 60.000 € für die Förderung von dezentralen Maßnahmen zur Verfügung. Die Anträge auf Förderung wurden nach dem von der landesweiten Steuerungsgruppe für Gesundheitsmanagement beschlossenen Bewertungsschema ausgewertet. Nach dieser Auswertung werden derzeit 44 dezentrale Maßnahmen gefördert (s. nachfolgende Übersicht). Eine Entscheidung der landesweiten Steuerungsgruppe für Gesundheitsmanagement, welche/n Schwerpunkt/e die Förderung von dezentralen Maßnahmen im Jahr 2014 haben wird, kann erst nach Verabschiedung des Haushaltsgesetztes 2014/2015 vorgenommen werden. Es ist geplant, die landesweite Steuerungsgruppe für Gesundheitsmanagement zu einer Sitzung Ende dieses /Anfang des nächsten Jahres einzuladen. Das dezentrale Gesundheitsmanagement der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist in der Abteilung Zentraler Service, Referat ZS A, angesiedelt. Die Maßnahmen für die Umsetzung des Gesundheitsmanagements werden zum einen aus den Ergebnissen der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbefragung abgeleitet und zum anderen im Rahmen einer strategischen Zielsetzung für das nächste Jahr durch den Ausschuss für Gesundheitsmanagement beschlossen. Die nachfolgenden Schwerpunkte wurden gesetzt: Seite 49 von 219

 Führungskräfte haben eine zentrale Rolle im Bezug auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Der Stärkung des gesundheitsorientierten Führungsverhaltens kommt daher eine größte Bedeutung zu. Daher werden Inhouse-Schulungen zum Thema „Gesundheitsorientiertes Führen“ für alle Führungskräfte seit 2010 jährlich durchgeführt.  Im Rahmen der Ende 2011 durchgeführten Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenbefragung gaben ca. 60% der Befragten an, während der Arbeit ständig mehrere Aufgaben gleichzeitig erledigen zu müssen und ca. 1/3 fühlt sich durch Arbeiten unter Zeitdruck belastet. Um einer daraus resultierenden gesundheitlichen Beanspruchung entgegen zu wirken, werden ab Herbst 2013 Inhouse-Seminare zum „Zeit- und Stressmanagement“ initiiert. Die nächste MAB wird Ende 2014 durchgeführt.  Berufliche und persönliche Spannungsfelder beeinflussen die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten. Sorgen und Probleme sowohl im Arbeitsleben als auch im privaten Umfeld können Krisen auslösen. Um solchen Situationen entgegenwirken zu können, wird in diesem Jahr das bestehende Beratungsangebot (Servicestelle Konfliktmanagement, Arbeitsgruppe gegen Suchtproblematik am Arbeitsplatz, etc.) ausgebaut. Dabei werden die Beschäftigten über bestehende Angebote informiert. Des Weiteren erfolgt die Prüfung der Rahmenbedingungen für die Etablierung einer familienunterstützende Service- und Beratungsleistungen für Beschäftigte mit Familie (Sozialberatung).  Im Rahmen einer im Jahr 2013 durchgeführten Gesundheitswoche beschäftigte sich ein Schwerpunkttag ausschließlich mit dem Thema „psychische Belastungen und Stress“. Dabei wurden verschiedene Impulsreferate angeboten. Weiterhin wurden „Schnupperkurse“ mit dem Schwerpunkt „QiGong“, „Autogenes Training“ und „Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen“ angeboten. Durch das äußerst positive Interesse unter den Beschäftigten konnten alle Schnupperangebote in das Präventionskursprogramm aufgenommen werden.  Das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) wird in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport umgesetzt. Polizei Im Haushaltsplanentwurf der Polizei sind zentral beim Kapitel 0531 Titel 54001 Mittel in Höhe von 20.000 € und dezentral bei den übrigen Kapiteln insgesamt 22.600 €. Euro veranschlagt. Mit den zentral veranschlagten Mitteln werden Ausgaben zur Durchführung der behördlichen Leitthemen, wie z.B. Führungskräfteseminare zu Themen wie psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz, Burn-Out-Prävention etc., finanziert. Die dezentral veranschlagten Mittel dienen der Finanzierung:  Der Gesundheitstage der einzelnen Ämter und Direktionen,  Durchführung von Gesundheitsschecks (Teststreifen zur Ermittlung der Blutzucker- und Cholesterinwerte),  von Vorträgen zu versch. Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, einzelner kleinerer Projekte/Maßnahmen, die unterjährig festgelegt werden. Aus dem Titel 525 02 –Sport- mit einem Gesamtvolumen über alle Kapitel der Polizei in Höhe von 20.900 € werden alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Dienstsport und Einsatztraining bzw. zur Aufrechterhaltung des Ausbildungsbetriebs finanziert, z.B.  (Ersatz-)Beschaffung von Sportgeräten und Zubehör (z.B. Bälle, Matten, Bänke, Boxhandschuhe, Ballnetze Fußballtornetze, Boxsäcke, und Judomatten)  Reparaturen und Wartung der Sportgeräte (z.B. Spinningräder, Cardio- und Kraftgeräte),  teilweise auch Sportbekleidung (Ausstattung der Mannschaften für die Teilnahme an Deutschen Polizeimeisterschaften). Der Ansatz im Kapitel 0553 in Höhe von 4.500 € dient der Aufrechterhaltung des Schulbetriebes der Abteilung Aus- und Fortbildung. Es sind keine konkreten größeren Beschaffungen geplant. Unterjährig muss dem auftretenden Verschleiß durch Ersatzbeschaffungen begegnet werden.

Seite 50 von 219

Berliner Feuerwehr Im Haushaltsplanentwurf für die Berliner Feuerwehr sind bei den Kapiteln 0561 – 0564 beim Titel 52502 – Sport – insgesamt 63.000 € für die Haushaltsjahre 2014/2015 vorgesehen. Eine Abgrenzung für explizite Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements ist nicht möglich bzw. erfolgt nicht. Sämtliche, aus dem Sporttitel finanzierte Maßnahmen und Anschaffungen können und werden von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur körperlichen Fitness und damit zur Gesunderhaltung genutzt. Für präventive Sportangebote werden diverse Sportgeräte angeschafft, wie z.B. Cardiogeräte für ein gezieltes Herz- Kreislauftraining, Kraftgeräte zur Stärkung der Muskulatur, Nordic-Walking-Stöcke usw. Die regelmäßig durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ca. 40-45 Stunden/Woche) angebotenen Kurse, wie z.B. Spinning- und Nordic-Walking-Kurse sowie Rückenschule sind für alle Beschäftigten zugänglich und nutzbar. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Eigene Haushaltstitel zur Finanzierung von Maßnahmen des Gesundheitsmanagements sind im LABO derzeit nicht gesondert veranschlagt. Ausgaben werden bedarfs- und anlassbezogen in der Haushaltswirtschaft umgesetzt. Grundlage betreffender Maßnahmen sind die landesweite DV Gesundheit, hiesige Konzept zum Gesundheitsmanagement und Festlegungen des hiesigen Ausschuss für Arbeitssicherheit und des Ausschusses für Gesundheitsmanagement sowie der hiesigen Managementrunde als Entscheidungsgremium der LABO-Leitungskräfte (Direktorin und Abteilungsleitungen). Der Maßnahmenkatalog für das Jahr 2014 befindet sich noch in der Erstellung. Es ist beabsichtigt auch im Jahr 2014, zur Förderung der Ziele des Gesundheitsmanagements, zielgerichtet Maßnahmen anzubieten bzw. durchzuführen wie, Gesundheitstage, Fortbildungs- bzw. Infoveranstaltungen, gesundheitspräventive Sportkurse, etc. Nachfolgend ein Überblick zu den Aktivitäten des LABO auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements:  Integriertes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement Es wurde eine Geschäftsanweisung erarbeitet und erlassen, die die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement regelt. Diese Geschäftsanweisung wurde in abteilungsinternen Veranstaltungen den Führungskräften vorgestellt.  Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Das LABO sieht in der Möglichkeit des alternierenden Arbeitens ein sehr geeignetes Instrument, Beruf und Familie zu vereinbaren. In einem Projekt wurden daher die unterschiedlichen Varianten beleuchtet und für den Umgang damit in einer Dienstvereinbarung Richtlinien und Vorgehensweisen festgelegt. Wenn die Voraussetzungen vorliegen ist es nunmehr möglich, alternierend ggf. mittels eines Laptops - an einem fest installierten Arbeitsplatz in den Wohnräumlichkeiten der Beschäftigten zu arbeiten Es ist aber auch möglich, Laptops an verschiedenen Orten außerhalb der Dienststelle einzusetzen. Zu allen Varianten gibt es ein geregeltes Verfahren. Es wurden bisher 38 Telearbeitsplätze eingerichtet, Tendenz steigend.  Förderung der Eigenverantwortung und Verbesserung von Führung und Zusammenarbeit Im LABO wurden flächendeckend Führungskräftefeedbacks durchgeführt. Die Ergebnisse gingen den jeweiligen Führungskräften zu und wurden danach, auf Wunsch moderiert, den Feedbackgebenden vorgestellt. Ein weiteres Angebot zur Stärkung der Eigenverantwortung waren Informationsveranstaltungen zum Thema „Ernährung“. Durch einen fachkundigen Arbeitsmediziner wurden in jeweils drei Veranstaltungen die Zusammenhänge von Ernährung und Körperfunktionen erläutert. Ziel war es durch Wissen ggf. Verhaltensänderungen herbeizuführen, die das gesundheitliche Wohlbefinden fördern und damit Aktivität in Beruf und Familie ermöglichen.

Seite 51 von 219

Weitere Gesundheitskurse/Informationsveranstaltungen waren:  Burnout vermeiden – für Führungskräfte  Gesundheitsorientiertes Führen  Stolpersteine, die Frauen sich und anderen in den Weg legen - im Rahmen der Frauenversammlung  Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz  Verhalten bei Verdacht auf Suchterkrankungen  Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM Zur besseren Handhabbarkeit der BEM-Verfahren wurde die Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements überarbeitet und im November 2012 neu abgeschlossen. Das hat zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren geführt.  Sozialbetreuung Im LABO gibt es bereits seit Beginn der 1990er Jahre eine Sozialbetreuung. Die Aufgabe wurde bis 2008 immer von der jeweiligen Vertrauensperson für die schwerbehinderten Menschen in Personalunion wahrgenommen. 2009 wurde die Stelle bewertet und im März 2009 besetzt. Nun gehört zur Sozialbetreuung auch die Aufgabe der BEM-Koordination.

Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) Eigene Haushaltstitel zur Finanzierung von Maßnahmen des Gesundheitsmanagements sind im LVwA derzeit nicht gesondert veranschlagt. Ausgaben werden bedarfs- und anlassbezogen im Rahmen der Haushaltswirtschaft geleistet. Die Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind im Aktionsprogramm 2011-2013 festgelegt. Für die Zeit ab 2014 wird der Ausschuss für Gesundheitsmanagement/Ausschuss für Arbeitssicherheit erst nach Vorlage der Ergebnisse der diesjährigen Mitarbeiter- Mitarbeiterinnenbefragung (IV. Quartal 2013).

Seite 52 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

Titel

Bezeichnung

68520

Zuschüsse an Universitäten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 31 / GRÜNE Darstellung der Projekte Welche Projekte laufen in den Haushaltsjahren 2014/15 aus? Welche künftigen Projekte sind geplant?

Das auf 18 Monate geplante Projekt zu Evaluation der Gewaltpräventionsmaßnahmen der Berliner Polizei an Berliner Schulen soll planmäßig in 2014 beendet werden. Weitere Projekte werden nicht durchgeführt und sind derzeit nicht geplant. Die Mittel sind bei 0543/685 20 veranschlagt (nur für 2014).

Seite 53 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 32 / DIE LINKE Personalkonzept Polizeivollzug Welches Personalkonzept verfolgt der Senat im Bereich des Polizeivollzugs? Welche personellen Veränderungen sind wo im Haushaltsplan veranschlagt? Wo sollen ggf. neue Personalkräfte eingesetzt werden, wo fallen ggf. Stellen weg?

Der Bereich des Polizeivollzugsdienstes wird weiter personell gestärkt. Bereits mit dem Haushalt 2012/2013 hat die Koalition begonnen, einen deutlichen Schwerpunkt mit der Schaffung von 250 zusätzlichen Stellen für den Polizeivollzugsdienst zu setzen. Dieser Weg wird mit dem Haushalt 2014 und 2015 fortgesetzt. Es werden je 50 zusätzliche Ausbildungspositionen Polizeivollzugsdienst zur Verfügung gestellt (davon 10 gehobener Dienst, 40 mittlerer Dienst). Die Zielzahl für den Polizeivollzug wird damit perspektivisch von 16.410 auf 16.510 erhöht. Die Anwärter für den Polizeivollzugsdienst werden nach Ende der Ausbildung übernommen. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden über den Haushalt 2016/2017 geschaffen. Die 100 zusätzlichen Polizeivollzugsbeamte werden es ermöglichen, eine verstärkte Bürgernähe durch eine dauerhafte Präsenz am Alexanderplatz und in der City-West zu etablieren. Zudem können die Maßnahmen zur Bekämpfung der weiter zunehmenden Anzahl von Delikten gegen die Unverletzlichkeit des Wohnraums bei Wohnungseinbrüchen und die körperliche Unversehrtheit verstärkt werden. Hierzu werden die entsprechenden Basisdienste der Abschnitte und die Operativkräfte im Bereich „Fahndung, Aufklärung und Observation“ der Referate „Verbrechensbekämpfung“ der örtlichen Direktionen verstärkt. Ein weiterer bedeutsamer Bereich, der einer Verstärkung bedarf, ist die Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität, insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus. Politisch motivierte Kriminalität bindet zunehmend Personal, es sind bundesweite Verpflichtungen (Teilnahme an den Abwehrzentren) zu erfüllen. Zwischen den örtlichen Direktionen kommt es aufgrund der Fortschreibung des Zielstellenplans im Bereich der Schutzpolizei im Rahmen der bedarfsorientierten Personalverteilung zu Stellenverlagerungen, um alle örtlichen Direktionen bedarfsgerecht auszustatten. Dabei kommt es zu einer Stärkung der Direktionen 2 (+ 32 Stellen), 3 (+ 27 Stellen) und 5 (+52 Stellen). Der Ausgleich erfolgt in den Direktionen 1 (- 24 Stellen), 4 (- 17 Stellen) und 6 (-50 Stellen). 20 Stellen werden zur Stärkung der Bereiche „Fahndung, Aufklärung, Observation“ aus dem LKA in die örtlichen Direktionen verlagert. Darüber enthält der Stellenplan 2014/2015 eine Stellenverlagerung in Höhe von 233 Stellen von den örtlichen Direktionen zum Landeskriminalamt, um die bereits erfolgte Zentralisierung der Bearbeitung von Betrugsdelikten im LKA 3 stellenplanmäßig abzubilden. Insgesamt fallen keine Stellen im Polizeivollzugsdienst weg.

Seite 54 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 33 / DIE LINKE Auflösung pauschale Minderausgabe Personal bei 0500 und 0553 Welche Planungen gibt es zur Auflösung der pauschalen Minderausgaben für Personalausgaben in Kap. 0500 und 0553? Welche Bereiche sind in welchem Maße von Personaleinsparvorgaben betroffen (bitte detailliert darstellen)? Welcher Anteil der PMA wird durch Stellenabbau erbracht, welcher durch die Altersfluktuation?

Pauschale Minderausgabe 0500 / 46201 Die beim Kapitel 0500 Titel 462 01 etatisierte Pauschale Minderausgabe in Höhe von 15.670.000 € für 2014 und 23.113.000 € für 2015 ist in Höhe von 11.132.000 € (2014) bzw. 16.211.000 € (2015) durch Einsparungen im Bereich der allgemeinen Verwaltung und in Höhe von 4.538.000 € (2014) bzw. 6.902.000 € im Bereich des vollzugsnahen Dienstes zu erbringen. Die Höhe der Pauschalen Minderausgabe resultiert aus der vom Senat im Rahmen der Fortschreibung des Personalbedarfskonzept festgelegten Einsparvorgabe von 913 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für den Einzelplan 05 bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 (Senatsbeschluss Nr. S-1086/2013 vom 25.6.2013). Von den 913 VZÄ entfallen 664 auf den Bereich der allgemeinen Verwaltung und 249 VZÄ auf den Bereich des vollzugsnahen Dienstes. Im Haushaltsjahr 2012 wurde bereits ein VZÄ-Abbau durch das Abschöpfen der altersbedingten Fluktuation von 129 VZÄ, davon 87 im Bereich der allgemeinen Verwaltung und 42 im vollzugsnahen Dienst, erbracht. (vgl. Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen zum Auflagenbeschluss Drs. 17/0400 (II.A.17) vom 30.04.2013). Die Pauschale Minderausgabe 2012 wurde vollumfänglich erbracht und im Rahmen der Ansatzfortschreibung für die Haushaltsjahre 2014/ 2015 ansatzmindernd berücksichtigt. Ab dem laufenden Haushaltsjahr 2013 verbleibt somit noch eine Einsparvorgabe in Höhe von 784 VZÄ, davon 577 allgemeine Verwaltung und 207 vollzugsnaher Dienst. Die nachhaltige Erbringung der Einsparvorgabe hat für die Senatsverwaltung für Inneres und Sport indes hohe Priorität - und kann nur durch strukturelle Veränderungen erfolgen. Daher wird zurzeit in Zusammenarbeit mit den Dienst- sowie Fachaufsichten ein Einsparkonzept für den Einzelplan 05 erarbeitet. Die Bereiche des Polizeivollzuges, des feuerwehrtechnischen Dienstes, des Verfassungsschutzes, die Fahrer beim Landesverwaltungsamt sowie fremdfinanzierte Bereiche werden von den Einsparvorgaben ausgenommen. Die Erwirtschaftung der pauschalen Minderausgabe erfolgt bis zur Umsetzung des Einsparkonzeptes vorrangig durch die Abschöpfung der altersbedingten und sonstigen Fluktuation sowie die zeitliche Verzögerung bei Stellenbesetzungsverfahren. Zur Sicherstellung der Erbringung der Einsparvorgaben besteht darüber hinaus innerhalb des Einzelplans 05 ein Genehmigungsvorbehalt sämtlicher Stellenbesetzungen durch die für den Einzelplan zuständige Stelle. Die titel- und stellenscharfe Auflösung der Pauschalen Minderausgabe 2013 erfolgt gem. Auflagenbeschluss zum Doppelhaushalt 2012/2013 (Drs. 17/0400 (II.A.17) zum 31.03.2014.

Seite 55 von 219

Pauschale Minderausgabe 0553 / 46201 Für den Einzelplan 05 besteht noch eine Pauschale Minderausgabe aus dem besonderen politikfeldbezogenen Bereich (Polizei). Die Mitteleinsparungen ergeben sich aufgrund der Tatsache, dass ausscheidende lebensältere Dienstkräfte höhere Personalausgaben verursachen, als die neu einzustellenden lebensjüngeren Dienstkräfte. Es handelt sich also um eine fluktuationsbedingte – rein monetäre - Abschöpfung von Personalmitteln, die keinerlei Auswirkungen auf den Stellenplan hat. (vgl. auch Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen rote Nummer PHPW 0051A)

Seite 56 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 34 / DIE LINKE Ausbildungspositionen und -entgelte Wie viele Ausbildungspositionen in welchen Bereichen sind jeweils in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen? Welche Veränderungen ergeben sich zum Haushalt 2012/13? Welche Veränderungen gibt es bezüglich der Ausbildungsentgelte?

Die Entwicklung der Ausbildungspositionen stellt sich ggü. dem Haushaltsjahr 2013 für die Haushaltsjahre 2014/ 2015 wie folgt dar:

Veränderungen

Planstellen/ BPos InnSport RR* RI* RegRef. Trainees E 9* Trainees E 13* Azubis Zwischensumme Polizei Kriminalkommissaranwärter/in Polizeikommissaranwärter/in Polizeimeisteranwärter/in Polizeioberwachtmeister/in Zwischensumme

2014

2015

2013 2014 ggü. 2013

105 220 0 10 30 221 586

112 265 0 10 23 195 605

72 150 20 0 0 172 414

33 70 -20 10 30 49 172

217,5 617,5 909,01 8,34 1752,35

267,5 690 1042 0 1999,5

260 500 790,84 91,5 1642,34

-42,5 117,5 118,17 -83,16 110,01

Feuerwehr Brandreferendar/in 6 8 2 4 Brandoberinspektoranwärter/in 21 29 27 -6 Brandmeisteranwärter/in 247 264 173 74 Zwischensumme 274 301 202 72 * Nachwuchskräfte für den gehobenen und höheren Dienst bzw. vgl. Tarifbeschäftigte (nur nachrichtlich ausgewiesen)

Seite 57 von 219

Im Detail für Polizei und Feuerwehr: Ausbildungsplanung Polizei: gD PKA KKA

120 40

1.4.2014 – 31.5.2017 1.4.2014 – 31.5.2017

PKA KKA

120 60

1.10.2014 – 30.11.2017 1.10.2014 – 30.11.2017

PKA KKA PKA KKA

120 70 120 60

1.4.2015 – 31.5.2018 1.4.2015 – 31.5.2018 1.10.2015 – 30.11.2018 1.10.2015 – 30.11.2018

232 216 256 216

1.3.2014 – 31.8.2016 1.9.2014 – 28.2.2017 1.3.2015 – 31.8.2017 1.9.2015 – 28.2.2018

(beinhaltet 10 zusätzliche gD)

(beinhaltet 10 zusätzliche gD)

mD PMA PMA PMA PMA

(beinhaltet 40 zusätzliche mD) (beinhaltet 40 zusätzliche mD)

Ausbildungsplanung Feuerwehr hD BRef BRef

4 4

1.4.2014 – 31.3.2016 1.4.2015 – 31.3.2017

10 10

1.4.2014 – 31.3.2017 1.4.2015 – 31.3.2018

66 66 66 66

1.3.2014 – 28.2.2016 1.9.2014 – 31.8.2016 1.3.2015 – 28.2.2017 1.9.2015 – 31.8.2017

gD BOI BOI mD BMA BMA BMA BMA

Ausbildungsentgelte Entsprechend dem Rundschreiben SenFin II Nr. 38/2013 vom 24.04.2013 wurden die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG ab 1. April 2013 um einen Festbetrag von 48,75 € (97,5 v.H. von 50 Euro) erhöht. Vom 1. Januar 2014 an werden die Ausbildung sentgelte um weitere 2,95 v.H. angehoben.

Seite 58 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 35 / DIE LINKE Personalkonzept Berliner Feuerwehr Welches Personalkonzept verfolgt der Senat im Bereich der Feuerwehr? Welche personellen Veränderungen sind wo im Haushaltsplan veranschlagt? Wo sollen ggf. neue Personalkräfte eingesetzt werden, wo fallen ggf. Stellen weg?

Mit dem Haushalt 2014/2015 wurden 80 Planstellen für den feuerwehrtechnischen Dienst geschaffen, um dem gestiegenen Bedarf im Bereich der Notfallrettung zu begegnen. Das Einsatzaufkommen für den Bereich des Rettungswagens ist in den letzten 11 Jahren um ca. 80.000 Alarmierungen gestiegen, was einem Anstieg um 31 Prozent entspricht. Ein Trend, der sich auch in anderen deutschen Städten beobachten lässt. Aufgrund des erhöhten Einsatzaufkommens bei gleich bleibender Infrastruktur muss ein einzelner RTW durchschnittlich deutlich mehr Alarmierungen abarbeiten. Hatte im Jahr 2000 ein RTW ca. 2.700 Alarmierungen abzuarbeiten, waren es im Jahr 2011 bereits ca. 3.550. Dieser Steigerung von 31,5% muss mit dem Einsatz zusätzlicher RTW gegengesteuert werden. Die vorgesehenen Schutzfristen sollen perspektivisch eingehalten werden. Mit dem zusätzlichen Personal können 7 zusätzliche RTW besetzt werden. Damit werden zunächst keine neuen Standorte bedient, sondern besonders belastete Standorte unterstützt (z.B. Mitte – Wedding, Gesundbrunnen usw.), um gleichzeitige Notfälle in kürzerer Zeit zu bedienen. Das neue Einsatzkonzept hat sich nach Überwindung der erwarteten anfänglichen Umstellungsschwierigkeiten auf die Veränderungen im Einsatzgeschehen und des täglichen Dienstablaufes zwar grundsätzlich über einen längeren Zeitraum bewährt und die Akzeptanz der Belegschaft erreicht. Dennoch erweist es sich nunmehr in einem zweiten Schritt als notwendig, im Rahmen einer funktionsgerechten Stellenausstattung die zutage getretenen Verzerrungen der Stellenzumessung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zu korrigieren, da hauptsächlich in diesem Bereich die personelle Ausstattung nicht mit den zugrunde zu legenden Personalfaktoren korrespondiert. Insofern mussten in größerem Umfang Aufgaben des gehobenen Dienstes vertretungsweise von ausgewählten Mitarbeitern des mittleren Dienstes wahrgenommen werden, was zu Mehrbelastungen der dort tätigen Mitarbeiter führte. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass die teilweise gravierenden Unterschiede der einzelnen Feuerwachen hinsichtlich der stationierten Fahrzeuge und damit des Personalbestandes sowie der Wahrnehmung von Sonderfunktionen (z.B. Höhenrettung, ABC-Dienst) ein durchaus unterschiedliches Maß der Verantwortung für die jeweiligen Wachleiter mit sich bringt. Darüber hinaus hat sich die Angliederung der Stützpunkte Karlshorst und Hermsdorf zu einzelnen Feuerwachen hinsichtlich der organisatorisch wahrzunehmenden Aufgaben sowie der Personalmanagementaufgaben der jeweiligen Wachleiter als problematisch erwiesen. Durch die Umwandlung dieser Stützpunkte zu eigenständigen Feuerwachen können die aufgetretenen Reibungsverluste vermieden werden. Mit diesem Haushalt wird das von der Feuerwehr vorgelegte Konzept eines „Zielstellenplans“ umgesetzt. Damit soll erreicht werden, dass die Personalausstattung der Feuerwachen und der Direktionen sowohl im mittleren als auch gehobenen Dienst mit den jeweils stationierten Fahrzeugen korrespondiert, die wahrzunehmenden Funktionen im Einsatzdienst konkreten Ämtern zugeordnet werden und die Bewertung der Wachleiter dem unterschiedlichen Maß der Verantwortung gerecht wird. Seite 59 von 219

Die funktionsgerechte Stellenausstattung der Feuerwachen führte zu einer rechnerischen Einsparung von Personalausgaben in den Kapiteln 0562, 0563 und 0564 in Höhe von insgesamt 1.060.170 €. 30 der insgesamt 80 Stellen wurden von der Feuerwehr durch Umstrukturierung selbst gegenfinanziert. Für den Einzelplan 05 ist mit den 30 durch die Feuerwehr selbst gegenfinanzierten Planstellen keine Ausweitung des Gesamtstellenrahmens verbunden. Die Verschiebungen innerhalb der Kapitel der Feuerwehr sind der Umsetzung des Zielstellenplans geschuldet.

Seite 60 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 36 / DIE LINKE Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention Wo und in welchem finanziellen und personellen Umfang ist die neue „Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention“ etatisiert? Wie ist die Stelle organisatorisch konzeptioniert? Welchen Finanzierungsanteil übernimmt SenInnSport, welchen Anteil übernehmen andere Senatsverwaltungen?

Die Finanzmittel für die Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention sind im Titel Kapitel 05 00 Titel 54051 – Prävention im Bereich der inneren Sicherheit, Unterposition "Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Prävention von und der Intervention bei Gewalt" etatisiert. Auftragnehmer ist die Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung gGmbH. In den kommenden Jahren fallen folgende Ausgaben an: 2013 82.920 €

2014 319.393€

2015 319.393€

2016 319.393€

2017 319.393€

2018 135.100 €

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport trägt allein sämtliche Kosten für die Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention. Die Geschäftstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt sowie die Senatsverwaltungen, die an der Entwicklung des Gesamtkonzepts des Senats zur Reduzierung der Jugendgewaltprävention beteiligt waren, nämlich die Senatsverwaltung für Justiz, die Senatverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Bereiche Jugend und Schule), die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung), der Polizeipräsident von Berlin, die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Bereich Frauen), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie zusätzlich die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unterstützen die Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit ohne zusätzliches Personal. Die wissenschaftsbasierte Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention betreibt ihre Forschungen unabhängig. Einige Themen, z.B. die Auswahl der zu evaluierenden Projekte und Maßnahmen sowie die sozialraumorientierten Kriminalitätsmonitorings, erfolgen in Abstimmung mit der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt und der Koordinierungsgruppe zur Arbeitstelle Jugendgewaltprävention, der die oben genannten Verwaltungen angehören sowie zwei Bezirke. Zudem richtet Camino zu den verschiedenen fachlichen Handlungsfeldern Qualitätszirkel ein, die mit Expert/innen aus Wissenschaft und Praxis besetzt werden. Es finden regelmäßig Arbeitstreffen mit der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt statt. Camino berichtet regelmäßig über den Projektfortschritt im Staatssekretärsgremium Landeskommission Berlin gegen Gewalt. Ab 2014 werden auch Veranstaltungen für die Fachöffentlichkeit durchgeführt.

Seite 61 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 37 / DIE LINKE Umsetzung Partizipations- und Integrationsgesetz im Bereich Inneres Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes (Schulungen, Fortbildungen, Veranstaltungen u.a.) sind im Bereich Inneres vorgesehen? In welchen Haushaltstiteln sind Mittel dafür veranschlagt?

Unter der Federführung des Ansprechpartners für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in Zusammenarbeit mit dem Aus- und Fortbildungsbeauftragten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Landesantidiskriminierungsstelle (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) wurde Ende 2011 zur Umsetzung des Senatsbeschlusses zur Stärkung der Akzeptanz sexueller Vielfalt (AH Beschlussnummer 16) eine Auftaktveranstaltung für interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte durchgeführt. Es ist vorgesehen, entsprechende InhouseSchulungen für alle Führungskräfte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in 2014 anzubieten. Zur Umsetzung der in § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIngG) vom 28.12.2010 verankerten „GleichberechtigtenTeilhabe und Interkulturellen Öffnung“ wurde zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 14.11.2012 ein Tag des Personals mit dem Thema „Stadt der Vielfalt Chancen und Grenzen dieser Vielfalt erlebbar machen“ durchgeführt. Am Tag des Personals standen die Chancen der kulturellen und religiösen Vielfalt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer insbesondere im beruflichen aber auch im privaten Kontext im Vordergrund. Den Teilnehmenden wurden durch themenspezifische Referate und Trainings durch Fachdozenten Impulse vermittelt eigene Denkmuster und ggf. Vorurteile zu hinterfragen, durch ein besseres Verständnis über die Unterschiedlichkeiten Vorurteile abzubauen und somit die interkulturelle Kompetenz zu stärken. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräften ist für das Haushaltsjahr 2014 die Durchführung von Inhouse-Seminaren zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz geplant. Bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als zentrale Ausbildungsbehörde für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst sind interkulturelle Module Gegenstand der Ausbildung bzw. Qualifikation während der Probezeit u.a. in berufsbegleitenden Qualifizierungsreihen und Projekten, z.B. Lehrveranstaltungen zu EU-Themen und bürgerorientiertem Handeln mit interkultureller Vielfalt. Daneben ist zur Sensibilisierung für Ausbilderinnen und Ausbilder bzw. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ein Inhouse-Seminar geplant. Darüber hinaus werden zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz und damit einhergehend zur Verbesserung der Sprachkompetenz seit Mitte 2010 Englisch-Sprachkurse und seit September 2012 auch Französisch-Sprachkurse als regelmäßige Inhouse-Schulung angeboten. Die InhouseSprachschulungen sollen bedarfsorientiert auch in den Jahren 2014 und 2015 weitergeführt werden. Für die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Dienstkräfte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind im Haushaltsplanentwurf 2014/ 2015 beim Kapitel 0500, Titel 525 01 Mittel in Höhe von 93.000 € vorgesehen. Die Aus- und Fortbildungsplanung für das Folgejahr erfolgt im IV. Quartal des Vorjahres, in der die Mittel für die geplanten Seminare festgelegt werden.

Seite 62 von 219

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten führt seit 2012 gezielt Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen zur Umsetzung des PartIngG durch. Es wurden bisher Mitarbeitende und Führungskräfte aller Abteilungen zu den Themen „Interkulturelle Kommunikation“ sowie „Interkulturelle Kompetenz“ durchgeführt, weitere Schulungen sind geplant. Darüber hinaus wurden Fremdsprachenkurse, insbesondere Englischkurse für die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde, durchgeführt. Alle Maßnahmen wurden bzw. werden aus dem Titel 0571/525 01 finanziert. Ebenso wurde für die Mitarbeitenden des LABO die Interkulturelle Kompetenz als Teil der DiversityKompetenz in das Basisanforderungsprofil einbezogen und ist somit integraler Bestandteil sowohl der hiesigen Personalentwicklung als auch des hiesigen Beurteilungswesens.

Seite 63 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 40 / Piraten Kameras für Übersichtsaufnahmen Unter welchem Titel sind die Kameras etatisiert, die zur Durchführung der Übersichtsaufnahmen nach dem Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen angeschafft werden sollen? Welche Art von Kameras (Hersteller, Modellnummer, technische Spezifikationen etc.) sollen zur Durchführung von Übersichtsaufnahmen angeschafft werden? Sollen keine neuen Kameras angeschafft werden, wie wird dann bei der Nutzung der alten Kameras sichergestellt, dass die besonderen Vorgaben (Keine Aufzeichnung, kein Heranzoomen etc.) für Übersichtsaufnahmen eingehalten werden? Sofern die Anschaffungskosten 5.000 € im Einzelfall überschreiten, wird die Beschaffung im Titel 81289 – Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuKTechnik - und/oder im Titel 81279 - Geräte, technische Einrichtungen und Ausstattungen - nachgewiesen. Unterhalb dieser Betragsgrenze erfolgt die Beschaffung aus dem Titel 51140 – Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände – bzw. dem Titel 51143 - Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensunabhängige IuK-Technik -. Das Modell und der Hersteller werden erst im Rahmen des Ausschreibungsergebnisses festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass Kameras aus dem Consumer-Bereich, wie auch aus dem semiprofessionellen Bereich ausschließlich mit Zoomfunktion angeboten werden. Mit der Anordnung des Polizeiführers Übersichtsaufnahmen zu übertragen, weist er die eingesetzten Beamten an, die Kamera ausschließlich im Weitwinkel zu benutzen und auf eine Aufzeichnung zu verzichten. Übersichtsübertragungen durch den Hubschrauber sind von der Flughöhe abhängig. Hier legt der Polizeiführer mittels Bildübertragung den Bildausschnitt, also entsprechend der Flughöhe fest.

Seite 64 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 41 / Piraten Abschiebegewahrsam Köpenick Bitte einen kurzen Sachstandsbericht zu allen Optionen, die zur Zukunft des Abschiebegewahrsams in Köpenick geprüft werden? Was sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen?

Die derzeitige Situation im Abschiebungsgewahrsam ist gekennzeichnet durch geringe Belegungszahlen, eine zu große, sanierungsbedürftige Liegenschaft, einen hohen Personalaufwand und damit einen insgesamt unwirtschaftlichen Betrieb des Abschiebungsgewahrsams. Alle bisher geprüften Alternativen haben sich als ungeeignet bzw. nur als bedingt geeignet gezeigt. Folgende Alternativen wurden geprüft: 

Der Einsatz privater Dienstleister, der in Brandenburg in der Abschiebungshafteinrichtung Eisenhüttenstadt (AHE) praktiziert wird, löst nicht die Probleme der Liegenschaft und verspricht keine entscheidenden Einspareffekte.



Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und aus praktischen Gründen nicht sinnvoll.



Ein alternatives geeignetes Bestandsobjekt steht dem Land Berlin nicht zur Verfügung. Einzig die JVA Lehrter Straße 61, 10557 Berlin – Moabit wäre nach Inbetriebnahme der neuen JVA Heidering verfügbar. Das unter Denkmalschutz stehende, stark sanierungsbedürftige Gebäude ist ungeeignet für die Zwecke eines Abschiebungsgewahrsams.



Kooperation mit Brandenburg in Eisenhüttenstadt stellt eine wirtschaftliche Lösung dar. Es ist abhängig von der Auslastung von Kosten in Höhe von ca. 200 € pro Hafttag und Insasse auszugehen. Nachteil dieser Option ist die Lage außerhalb Berlins.



Die Option eines Neubaus wurde im Rahmen einer Voruntersuchung 2009/2010 geprüft und wäre nur in Kooperation mit anderen Bundesländern / Bund eine wirtschaftliche Lösung.

Seite 65 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 42 / Piraten Zielvereinbarungen Polizei Bitte alle Zielvereinbarungen in der Berliner Polizei für das Jahr 2012 nennen und einen Bericht über die jeweilige Umsetzung beilegen.

Für das Jahr 2012 hat die Behördenleitung der Polizei Berlin mit sämtlichen Direktionen, dem Landeskriminalamt und der Zentralen Serviceeinheit Zielvereinbarungen abgeschlossen. Für alle Bereiche wurden entsprechend der inhaltlichen Schwerpunktsetzung fachliche Ziele formuliert und mit Messgrößen hinterlegt. Der Grad der Zielerfüllung wird im Rahmen eines Berichtswesens dargestellt und behördenintern ausgewertet. Die Zielvereinbarungen stellen ein internes Steuerungsinstrument dar und eignen sich nicht für eine Veröffentlichung.

Seite 66 von 219

Kapitel:

Einzelplan 05 - allgemein -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 43 / Piraten Zivilfahrzeuge Polizei Wie viele Zivilfahrzeuge wurden im Jahr 2012 für die Berliner Polizei angeschafft? (Bitte eine Einzelauflistung nach Fahrzeugtyp und jeweiligem Anschaffungspreis) Über wie viele Zivilfahrzeuge verfügt die Berliner Polizei? (Bitte eine Einzelauflistung nach Fahrzeugtyp und jeweiligem Anschaffungspreis) Wie viele der vorstehend genannten Fahrzeuge wurden als Neuwagen angeschafft? Welche Eigenschaften muss ein Fahrzeug aufweisen, damit es als Zivilfahrzeug für die Berliner Polizei angeschafft wird? Wie werden die Zivilfahrzeuge für die Berliner Polizei angeschafft? (Bitte eine Einzelauflistung nach Art der Finanzierung, Leasing, Laufzeit, Rate und Gesamtpreis etc.) Wie lange bleiben die Fahrzeuge durchschnittlich im Besitz der Berliner Polizei und was passiert danach mit ihnen? Welcher Betrag wurde seit dem Jahr 2008 für den Erwerb von Zivilfahrzeugen jährlich ausgegeben? (Bitte eine Einzelauflistung nach Jahr und Betrag.)

Im Jahr 2012 wurden 60 Zivilfahrzeuge (Standardfahrzeuge ohne Spezialfahrzeuge) beschafft, davon 34 getarnte Pkw (Basisfahrzeuge ohne Ausbau) mit Einzelpreisen zwischen 20.000 € und 70.000 € 20 neutrale Einsatzwagen mit Einzelpreisen zwischen 29.000 € und 37.000 € 5 neutrale Busse mit einem Einzelpreis von 47.300 € 1 Pkw mit einem Einzelpreis von 46.000 €. (Aus einsatztaktischen Gründen erfolgt keine typgenaue Einzelaufstellung.) Darüber hinaus wurden getarnte Pkw mit einem Volumen von 250.000 € ausgebaut und mit der Beschaffung von 10 neutralen Einsatzwagen begonnen. (Die Beschaffung wurde 2013 abgeschlossen.) Zusätzlich wurden 2012 zwei zivile Spezialfahrzeuge mit einem Einzelpreis von 398.000 € beschafft. Die Polizei Berlin verfügt über insgesamt 1.020 zivile Fahrzeuge (in Klammern aktueller Durchschnittsbeschaffungspreis), davon: 4 neutrale Krafträder (18.000 €) 432 neutrale Einsatzwagen (31.000 €) 269 getarnte Pkw (45.000 €) 144 neutrale Busse (48.000 €) 7 Pkw (25.000 €) sowie 164 zivile Spezialfahrzeuge (zwischen 30.000 € und 395.000 €). Seite 67 von 219

Bis auf einzelne Ausnahmen (taktische Gründe, Übernahme eingezogener Tatmittel gemäß Strafvollstreckungsordnung) werden alle Fahrzeuge der Polizei Berlin als Neufahrzeug angeschafft. Die Anforderungen an die Fahrzeuge sind gemäß den einsatzspezifischen Anforderungen und taktischen Erfordernissen in technischen Leistungsbeschreibungen zusammengefasst. Bei Standardfahrzeugen gelten sie für die betreffende Fahrzeuggruppe, für Spezialfahrzeuge werden sie einzelfallbezogen erarbeitet. Die Fahrzeuge werden angekauft. Hinsichtlich der erforderlichen umfangreichen polizeitechnischen Ein- und Ausbauleistungen sind alternative Finanzierungsarten für die Beschaffung dieser Fahrzeuge nicht zielführend. Die Beschaffung erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VOL/A unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Einzelfalls. Das Durchschnittsalter der vorgenannten Zivilfahrzeuge bei der Polizei Berlin beträgt 7,5 Jahre. Die Fahrzeuge werden nach Maßgabe verfügbarerer Haushaltsmittel ersetzt, wenn sie die fahrzeuggruppenspezifischen Aussonderungskriterien (Alter und Laufleistung) erfüllen oder eine Instandsetzung technisch oder wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Ausgesonderte Polizeifahrzeuge werden nach Rückrüstung zum handelsüblichen Kfz meistbietend versteigert oder verschrottet. Für die Beschaffung von Zivilfahrzeugen wurden folgende Beträge aufgewendet: 2008 2009 2010 2011 2012

5.748.000 € 2.758.000 € 5.596.000 € 3.209.000 € 3.391.000 €

(davon 570.000 € Konjunkturpaket II)

Seite 68 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

2.590.000

2.856.000

1.058.000

Ist (Rest/R) 2012 673.121,45

ISOA / 26.08.2013 Nr. 45 / GRÜNE [17] Detaillierte Darstellung der Beschäftigungspositionen Es wird um genauere Darlegung der 15 Beschäftigungspositionen gebeten. Wieso werden für Menschen mit einer schweren Behinderung keine Planstellen geschaffen?

Im Stellenplan (vgl. Seite 371) werden beim Kapitel 0500, Titel 428 11 15 Beschäftigungspositionen der Entgeltgruppe 5 - Tarifbeschäftigte/r - nachgewiesen. Der entsprechende anteilige Ansatz dieser nichtplanmäßigen Mittel in Höhe von 695.850 € steht den Dienststellen des Landes Berlin (Hauptverwaltung und Bezirke) als finanzielle Unterstützung für die Eingliederung schwer behinderter Menschen in das Berufsleben zur Verfügung. Aus den nichtplanmäßigen Mitteln erfolgt die Erstattung der Personalkosten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport an die antragstellenden Behörden. Den Beschäftigungspositionen sind daher keine konkreten Aufgabengebiete zugewiesen und werden deshalb nicht besetzt. In einem ersten Schritt erhalten damit arbeitssuchende Menschen mit Behinderung im Rahmen einer auf zwei Jahre befristeten Tätigkeit die Möglichkeit sich temporär in das Berufsleben wieder einzugliedern und praktische Berufserfahrungen zu sammeln um sich dann in einem zweiten Schritt einem Auswahlverfahren für die Besetzung eines konkreten freien Arbeitsgebiet bewerben zu können. Eine dauerhafte Übernahme schwer behinderter Menschen im Rahmen von Auswahlverfahren obliegt damit den Behörden des Landes Berlin, die für die Einstellung ihres Personals eigenverantwortlich zuständig sind. Menschen mit Behinderung sind bei gleicher Eignung wie Bewerberinnen und Bewerber ohne Behinderung bevorzugt einzustellen. Aktuell sind 17 Menschen mit Behinderung im Rahmen dieser Eingliederungsmaßnahme in den nachfolgenden Dienststellen beschäftigt: Dienststelle Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf von Berlin Bezirksamt Mitte von Berlin Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksamt Spandau von Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Landesamt für Gesundheit und Soziales Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Senatsverwaltung für Wissenschaft, Technik und Forschung Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Anzahl der Beschäftigen 1 3 1 1 1 4 3 1 1 1

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt auf Antrag der jeweiligen Dienstbehörde die Eingliederungsmaßnahmen finanziell. Die Eingliederungshilfen der Bundesagentur für Arbeit werden im Kapitel 0500, Titel 236 01 - Ersatz von Ausgaben durch Sozialversicherungsträger – vereinnahmt. Seite 69 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

42601

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

-15.670.000

-23.113.000

-12.339.000

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 46 / GRÜNE [18] Detaillierte Darstellung zur Auflösung der PMA Es wird um eine detaillierte Auflösung der pauschalen Minderausgaben im Zusammenhang mit den pauschalen Minderausgaben des letzten Haushaltsplans gebeten.

s. Antwort zur Frage 33

Seite 70 von 219



Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

51802

Mieten für Fahrzeuge

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

13.000

13.000

13.000

Ist (Rest/R) 2012 3.020,19

ISOA / 26.08.2013 Nr. 47 / GRÜNE [19] Ansatz 2014/2015 ggü. Ist 2012 und Ist Stand Juni 2013 Wie erklärt sich der Ansatz 2014/2015 von jeweils 13.000 € im Hinblick auf das IST des Jahres 2012 i.H.v. 3.020,19 € und dem IST von Juni 2013 i.H.v. ca. 2.000 €.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport betreut durch ihren Bereich "Internationale Zusammenarbeit" (IZ) die Städtepartnerschaften Berlins zu den europäischen Metropolen Warschau, Moskau, Budapest und Prag. Im Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge - stehen Mittel für die Anmietung von Bussen für Transferfahrten der Seminargruppen zur Verfügung. Leider konnten in 2012 und 2013 die Seminare mit der Partnerstadt Moskau nicht wie geplant durchgeführt werden. Moskau hat Seminare ohne weitere Begründungen abgesagt. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren die Seminare auch mit Moskau wieder wie geplant durchgeführt werden können. Der Innensenator hat sich aktuell dafür eingesetzt. Die sonstigen für dieses Jahr vorgesehenen Seminare werden stattfinden; auf Wunsch der entsprechenden Partnerländer werden die Seminargruppen aber erst etwas verzögert im Herbst begrüßt

Seite 71 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

52703

Dienstreisen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

115.000

115.000

Ist (Rest/R)

92.000

2012 86.605,65

ISOA / 26.08.2013 Nr. 49 / GRÜNE [20] Dienstreisen im Zusammenhang mit EU-Projekten; Dienstreisen (und Fortbildungen) der Hausleitung Es wird gebeten aufzuschlüsseln, im Zusammenhang mit welchen Bundes-/EU-weiten Projekten und Seminaren in den letzten Jahren Dienstreisen angefallen sind. Welche zusätzlichen Projekte und Seminare werden hinzukommen? Bitte die Dienstreisen (und Fortbildungen) des Senators für Inneres sowie der Staatssekretäre getrennt von einander ausweisen.

Dienstreisen Hausleitung (getrennt voneinander) und Dienstkräfte allgemein: 1. Im Schwerpunkt hat der Senator folgende (Auslands)Dienstreisen mit Bundes-/EU-Bezug durchgeführt: 2011 Geschäftsort Bugarien und Israel/Palästina

Anlass: Gespräche mit dem bulgarischen und dem palästinensischen Innenminister

2012 Geschäftsort London Tallin London

Anlass: Paralympischen Spiele Parlamentarische Frühjahrstagung der NATO Vorkonferenz Olympische Spiele

2013 Geschäftsort Zagreb Afghanistan Luxemburg Dubrovnik

Anlass: Info-Austausch zukünftiges EU-Beitrittsland Kroatien Delegationsreise Frühjahrstagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO 59. Jahrestagung der NATO

2. Im Schwerpunkt hat der Staatssekretär für Inneres folgende (Auslands)Dienstreisen mit Bundes/EU-Bezug durchgeführt: 2011 Geschäftsort Israel (und Palästinensische Gebiete)

Anlass: Informationsreise des Verfassungsschutzausschuss

Seite 72 von 219

2012 Geschäftsort Wiesbaden Brüssel Brüssel Bonn

Anlass: Lände AG „Cybersicherheit“ AdR in Brüssel Ausschuss ECOS-Tagung Länder AG „Cybersicherheit“

2013 Geschäftsort Frankfurt am Main Brüssel Graz Brüssel

Anlass: Länder AG „Cybersicherheit“ ECOS Tagung ECOS Tagung EU denkt mit - Seminar

3. Im Schwerpunkt hat der Staatssekretär für Sport folgende (Auslands)Dienstreisen mit Bundes/EU-Bezug durchgeführt: 2011 Geschäftsort Paris London

Anlass: Gespräche im Rahmen der Tour de France Vertretung Berlins anl. des SportAccord

2012 Geschäftsort Bonn Dubai London London Helsinki Brüssel Bochum Hannover

Anlass: e-Government Summit Dubai Government forum for best Paralympischen Spiele Olympische Spiele Leichtathletik EM IT-Planungsrat Leichtathletik Meisterschaft Cebit/ IT-Planungsrat

2013 Geschäftsort Moskau Wiesbaden München Hannover St. Petersburg

Anlass: Leichtathletik WM Sportministerkonferenz 1. Fachkongress des IT-Planungsrats 25013 Cebit und IT-Planungsrat Sport Accord Conv. (Präsentation Sportmetropole)

4. Im Schwerpunkt haben Dienstkräfte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport folgende (Auslands)Dienstreisen mit Bundes-/EU-Bezug durchgeführt: 2011 Geschäftsort Speyer Münster Passau

Anlass: Seminar Personalentwicklung Bekämpfung Jugendkriminalität Crashkurs Europarecht

2012 Geschäftsort Speyer London

Anlass: Führungskräfteseminar Olympische Spiele

Seite 73 von 219

London Münster Speyer Speyer Bonn Speyer Wien Trier München Weltweit (Hamburg, Brüssel, Moskau, New York, Washington, Kairo; Israel, Jordanien) 2013 Geschäftsort Brüssel Stuttgart Ahrweiler Ahrweiler Brüssel Bad Breisig Bonn Münster Brüssel Speyer Speyer Weltweit

Paralympischen Spiele Seminar Rauschgiftkriminalität Seminar Vergaberechtstage 2012 Demokratie-Tragung Seminar Seminar Demografiemanagement in Behörden – Altersgerechte Gestaltung von Arbeit und demografiesensibles Personalmanagement Verwaltungsmodernisierung – Seminar Seminar Beamtenrecht Jahrestagung Vergaberecht – Europäische Rechtsakademie Der Aufsichtsrat –Rechte, Pflichten und Haftung Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Anlass: Workshop EU-Kommissionen Jahresbericht Länder EU Seminar Führungs- und Stabslehre Fachforum Medizinische Task Force EU-Referentenreise europapol. Seminar Vorbereitung LÜKEX 2013 9. Europäischer Bevölkerunkschutzkongress Seminar Straf- Strafprozessrecht Qualifizierungsseminar „Europa mit denken“ Führungskräfteseminar Seminar Modere Führung Bundesakademie für Sicherheitspolitik

Neben dem ständig wachsenden Bedarf an Dienstreisen im Zusammenhang mit der Europäisierung und den transnationalen Entwicklungen müssen Mittel für Dienstreisen für die Teilnahme von Führungskräften am Führungskräftekolleg in Speyer bereitgestellt werden. Weiterhin müssen Dienstreisen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Seminaren an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik ab 2013 vollständig eigenfinanziert werden, die bisher von Bund finanziert wurden. 5. Seit Beginn der Legislaturperiode haben weder der Senator noch die beiden Staatssekretäre an expliziten Fortbildungen mit Dienstreisen teilgenommen. Ob in den nächsten beiden Jahren Fortbildungen mit Dienstreisen anfallen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Seite 74 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

53101

Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

30.000

30.000

Ist (Rest/R) 2012

25.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 50 / GRÜNE [20] Broschüren und Flyer Welche Broschüren und Flyer sind geplant?

Die Verwaltung bietet mittlerweile zahlreiche Online-Serviceangebote an, die jedoch in der Öffentlichkeit nur ungenügend bekannt sind. Um den Bekanntheitsgrad und damit auch die Nutzung zu erhöhen, ist ein Infoflyer als Zeitungsbeilage geplant, um über die Onlineangebote der Berliner Verwaltung zu informieren.

Seite 75 von 219



Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

54010

Dienstleistungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

43.000

43.000

23.000

Ist (Rest/R) 2012 22.003,70

ISOA / 26.08.2013 Nr. 51 / DIE LINKE [21] Detaillierte Darstellung der zusätzlichen Dienstleistungen Welche zusätzlichen Dienstleistungen sollen durch wen erbracht werden?

Die zusätzlichen Dienstleistungen ergeben sich aus dem audit "beruf und familie". Danach ist zu prüfen, inwieweit das Arbeitsaufkommen in Bezug auf die Aufgabenkapazität realistisch eingeschätzt wird. Zu diesem Zweck sollen Organisationsentwicklungsanalysen durch spezialisierte externe Beraterinnen und Berater begleitet werden, um die Arbeitsabläufe und -aufgaben zu optimieren. Von dieser Maßnahme sind alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport betroffen. Dafür sind Mittel in Höhe von 20.000 € zusätzlich zu den veranschlagten Mitteln für den arbeitsmedizinischen Dienst eingeplant.

Seite 76 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

54050

Innovationsfonds

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

200.000

200.000

200.000

Ist (Rest/R) 2012 138.622,73

ISOA / 26.08.2013 Nr. 52 / GRÜNE [21] Detaillierte Darstellung Bitte aufschlüsseln.

Die einzelnen zu finanzierende Maßnahmen werden erst in den Stadträterunden der Bürger- und Ordnungsämter mit der Senatsverwaltung und Inneres und Sport im jeweiligen Haushaltsjahr beschlossen. Die Mittel für 2012/2013 wurden wie folgt verwendet: 2013 Ordnungsämter 1. Landeslizenzen für BALVI-Module „Futtermittelüberwachung“ und „Futtermittelbewertung“ (30.000 €) 2. Werbeflyer für das Projekt „Maerker“ (3.500 €) 3. Hardware für ZMS in den Pilotbezirken (CW, MH, TK, Nkn, Rckd, Pnk) in Höhe des Restbetrages Bürgerämter: 1. Ausweitung ständige (Bürger-)Ämterbewertung auf interessierte Bezirke 2. Ständige Mitarbeiterbefragung der BüÄ 3. Englisch-Kurse für Mitarbeiter/innen der Bürgerdienste 4. Zeitmanagementsystem (ZMS)-Weiterentwicklung 2012 Ordnungsämter (96.738 €): 1. Finanzierung der Arbeitsplatzausstattungen für das 2nd Level mit Ticket-Service für den Anschluss der Ordnungsämter an die D 115 ITDZ (30.000 €) 2. Einführung des Zeitmanagementsystem in den Ordnungsämtern in publikumsintensiven Bereichen - ITDZ (29.848 €) 3. Softwareanpassung BalVi, Fortschreibung Fachsoftware Balvi IP für die Lebensmittelaufsicht zur Vereinfachung der Veröffentlichungspraxis (17.850 €) 4. Landeslizenz für die Nutzung von BalVi Mobil, Nutzung von mobilen Endgeräten in der Lebensmittelüberwachung (19.040 €) Bürgerämter (90.000 €): 1. Weiterentwicklung ZMS (48.187€) 2. Flyererstellung und Verteilung in Wochenzeitungen (33.485 €) 3. ZMS Hardware Bezirk TS (6.800 €) 4. Einrichtung und Schulung ZMS (1.518,20 €)

Seite 77 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

54051

Prävention im Bereich der inneren Sicherheit

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

487.000

487.000

487.000

Ist (Rest/R) 2012 437.934,20

ISOA / 26.08.2013 Nr. 53 / GRÜNE [21] Erläuterung zu Maßnahmen gegen Rechtsextremismus u. a. Aus welchem Grund wurde bei dem Untertitel „Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerbe, auch Expertisen“ der Teil „und Kleinprojekte – auch im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ gestrichen? Unter welchen Titel fällt dieser Bereich nunmehr?

Die Maßnahmen der Landeskommission Berlin gegen Gewalt gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus werden nach wie vor aus dem Titel 54051 Prävention im Bereich der inneren Sicherheit bezahlt. Es hat sich inhaltlich nichts geändert. Der bei dem o. g. Untertitel veranschlagte Betrag von 12,000 € für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus wurde in den Jahren 2012 bzw. wird im Jahr 2013 deutlich überschritten werden. Im Jahr 2012 hatte die Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin 120.712 € für Projekte gegen Rechtsextremismus ausgegeben: 

Druck des Forschungsberichts « Die Praxis von Vorurteils- und Gewaltprävention » der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention am Zentrum für Antisemitismusforschung an der TU Berlin 5.736 €



Vorbereitung der Veranstaltung „Gewalttätigkeit und Gruppenfeindschaften: Die Praxis von Vorurteils- und Gewaltprävention in zwei Berliner Quartieren“, Druck des Flyers 594 €



Förderung des Projekts “Fairplay im Fußball – gemeinsam gegen Rassismus und Gewalt” des Berliner Fußballverbandes (BFV) 80.000 €



Förderung des „Infokoffers gegen Rechtsextremismus für Berliner Betriebe“ der Initiative "Handeln Statt Wegsehen" - Antirassistisches Engagement in Betrieben, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) 16.609 €



Förderung der Broschüre Versteckspiel „Versteckspiel – Lifestyle, Symbole und Codes von neonazistischen und extrem rechten Gruppen“ der Agentur für soziale Perspektiven (ASP e.V.) 16.273 €



Förderung einer Veranstaltung zum Thema Rechtsextremismus des Bezirksamtes Neukölln 1.500 €

Seite 78 von 219

Im Jahr 2013 wird die Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin ca. 49.111 € für Projekte gegen Rechtsextremismus ausgeben: 

Förderung eines Forschungsauftrages „Antisemitismus in Berlin 2010-2013“ des Zentrums für Antisemitismusforschung an der TU Berlin 40.000 €



Veranstaltung „Gewalttätigkeit und Gruppenfeindschaften: Lokale Praxis von Prävention und Intervention bei Kindern in Berliner Kiezen“ 418,50 €



Veranstaltung „Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt im Dialog mit Expert/innen zum Thema „Neue Facetten des Antisemitismus in Berlin“ ca. 800 €



Fachtag gegen Rechtsextremismus – Kommunale Netzwerke, Beratung, Bildung und Aufklärung - in Kooperation mit dem Landespräventionsrat Sicherheitsoffensive Brandenburg 1.192 €



Dokumentation des Fachtages gegen Rechtsextremismus – Kommunale Netzwerke, Beratung, Bildung und Aufklärung – ca. 3.700 €



Nachdruck der Publikation « Die Praxis von Vorurteils- und Gewaltprävention » ca. 3.000 €

Das Präventionsprojekt 2013 des Berliner Fußballverbandes e.V. (BFV): „Diversity und Vielfalt im Amateurfußball“ dient dieses Mal nur indirekt der Rechtsextremismusprävention. Ab 2014 sind jährlich knapp 320.000 € zur Finanzierung der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention gebunden, deren Aufgabe es ist, die Umsetzung des Gesamtkonzepts des Senats zur Reduzierung der Jugendgewaltdelinquenz zu koordinieren sowie das Konzept weiter zu entwickeln, die Berliner Präventionslandschaft in Bezug auf Jugendgewalt zu evaluieren, sozialraumbezogene Kriminalitätsmonitorings und Dunkelfeldbefragungen durchzuführen und Qualitätsstandards für Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Damit sind weniger Finanzmittel für die übrigen Projekte vorhanden. Die Prävention gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus wird weiterhin ein thematischer Schwerpunkt bleiben. Hierfür werden ca. 12.000 € zur Verfügung stehen. Die konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der Arbeits- und Finanzplanungen für die Jahre 2014 und 2015 in dem ressortübergreifenden Staatsekretärsgremium Landeskommission Berlin gegen Gewalt beraten und beschlossen werden.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 54 / DIE LINKE [21] Veränderungen von Maßnahmen und Projekten durch die Landeskommission Welche Quantitativen und qualitativen Veränderungen gibt es hinsichtlich der von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt koordinierten Maßnahmen und Projekte?? Im Titel Kapitel 0500 Titel 54051 – Prävention im Bereich der inneren Sicherheit sind 487.000 € veranschlagt. In den Jahren 2012/2013 lagen die Arbeitschwerpunkte in den folgenden Bereichen:  Berliner Präventionstage  Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt  Häusliche Gewalt, Kinderschutz  Maßnahmen gegen Rechtsextremismus  Maßnahmen gegen Homophobie  Gewaltprävention im Fußball und  Stärkung des Rechtsbewusstseins an Schulen. Seite 79 von 219

In den Jahren 2012/2013 verfügte die Landeskommission Berlin gegen Gewalt über ausreichende Finanzmittel zur Förderung gewaltpräventiver Projekte aus verschiedensten Handlungsfeldern. Ab 2014 sind knapp 320.000 € zur Finanzierung der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention gebunden, deren Aufgabe es ist, die Umsetzung des Gesamtkonzepts des Senats zur Reduzierung der Jugendgewaltdelinquenz zu koordinieren sowie das Konzept weiter zu entwickeln, die Berliner Präventionslandschaft in Bezug auf Jugendgewalt zu evaluieren, sozialraumbezogene Kriminalitätsmonitorings und Dunkelfeldbefragungen durchzuführen und Qualitätsstandards für Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Darüber hinaus sind Projektförderungen im Bereich Gewaltprävention und Sport (Berliner Fußballverband und Landessportbund) sowie eine Förderung von gewaltpräventiven Maßnahmen des LSVD vorgesehen. Des Weiteren sollen Schwerpunkte in den folgenden Themenbereichen gesetzt werden:  Gewaltprävention im Bereich Schule  Maßnahmen gegen Gewalt in der Familie  Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt  Maßnahmen gegen Gewalt gegenüber Polizeibeamten,  Maßnahmen gegen psychische und körperliche Gewalt gegenüber älteren Menschen  sowie Prävention gegen Rechtsextremismus/Antisemitismus. Die Arbeits- und Finanzplanung für das Jahr 2014 wird Anfang Januar 2014 in dem ressortübergreifenden Staatsekretärsgremium Landeskommission Berlin gegen Gewalt beraten und beschlossen werden.

Seite 80 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

54053

Veranstaltungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

122.000

122.000

121.500

Ist (Rest/R) 2012 55.857,61

ISOA / 26.08.2013 Nr. 55 / DIE LINKE [22] Ausgefallene Veranstaltungen in 2012 Welche Veranstaltungen in 2012 sind unvorhergesehen ausgefallen?

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport betreut durch ihren Bereich "Internationale Zusammenarbeit" (IZ) die Städtepartnerschaften Berlins zu den europäischen Metropolen Warschau, Moskau, Budapest und Prag (vgl. Antwort zur Nr. 47). Im Titel 540 53 – Veranstaltungen – steht für diese Zwecke ein Teilansatz in Höhe von 86.500 € zur Verfügung, unter anderem für Seminare mit den Partnerstädten. Leider konnten in 2012 die Seminare mit der Partnerstadt Moskau nicht wie geplant durchgeführt werden. Moskau hatte die Seminare ohne weitere Begründungen abgesagt Im Bereich Verwaltungsmodernisierung sind keine Veranstaltungen ausgefallen. Statt des augenfälligen geringeren Ist-Betrags 2012 handelt es sich um einen erhöhten Teilansatz für 2014/15, denn 35.000 EUR wurden aus dem bisherigen Titel 53101 verlagert.

Seite 81 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

54085

Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

6.856.000

7.106.000

2.859.100

Ist (Rest/R) 2012 2.589.010,22

ISOA / 26.08.2013 Nr. 56 / GRÜNE [28] Bewerber- und Einstellungsmanagement – Darstellung des Projekts Es wird um eine Darstellung des landesweiten Bewerber- und Einstellungsmanagements gebeten.

Die ab 2014 angemeldeten Mittel werden dafür verwendet, ein E-Recruiting-System mit integrierter Eignungsdiagnostik landesweit zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2013 gab es hierfür keine Ansätze, weil es sich um einen neuen Sachverhalt handelt. Das Projekt „E-Recruiting“, das den neu geplanten IT-Einsatz vorbereitet, wurde in den Jahren 2012/2013 aus zentralen Mittel des Programms „ServiceStadt Berlin“ finanziert. Kernziel des Projektes ist es, den Dienststellen des Landes Berlin ein standardisiertes E-RecruitingSystem (IT-gestütztes Bewerbungs- und Einstellungsmanagement) als „Software as a Service“ (SaaS = „Mietsoftware“, die von einem Provider über das Internet zur Verfügung gestellt wird) anzubieten. Das Verfahren wird von der Stellenbe- und -ausschreibung über die Suche geeigneter Bewerberinnen und Bewerber, der anschließenden Auswahl der am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten bis hin zur Einstellung workflowbasierte, medienbruchfreie Geschäftsprozesse ermöglichen - sowohl für interne als auch externe Rekrutierungsprozesse. Der Produktivbetrieb des Verfahrens wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2014 beginnen. Das Ausrollen der Anwendung auf die gesamte unmittelbare Landesverwaltung soll bis Ende 2016 abgeschlossen werden. Ergänzend zum E-Recruiting-System sollen in Form einer integrierten Anwendung IT-gestützte eignungsdiagnostische Verfahren eingesetzt werden. Um eine Anbindung an das SAP-basierte Personalverwaltungsverfahren IPV (Integrierte Personalverwaltung) sicherzustellen, ist eine standardisierte Datenschnittstelle zu SAP HCM vorgesehen. Um schon wenige Monate nach Projektbeginn den Einstellungsbehörden eine kurzfristig verfügbare IT-Unterstützung anbieten zu können, wurde im Rahmen des Vorhabens eine Kooperation mit INTERAMT eingegangen. Diese Internetplattform - ebenfalls schon eine SaaS-Lösung - ermöglicht einen einfachen Einstieg in die elektronische Bearbeitung von Bewerbungs- und Einstellungsverfahren. Zwölf Landesbehörden nutzen bereits das Verfahren. INTERAMT ist jedoch als Übergangslösung zu verstehen und wird sukzessive durch ein leistungsfähigeres Verfahren abgelöst. Das EUweite Ausschreibungsverfahren hierzu beginnt in KW 36 d. J. Darüber hinaus wird im Rahmen des Projektes E-Recruiting ein zentrales Karriereportal für die Berliner Landesverwaltung aufgebaut, das die Berufsinformationen sowie die internen und externen Stellenausschreibungen der jeweiligen Behörden bündelt. Start des neuen Subportals von berlin.de wird Anfang Oktober 2013 sein.

Seite 82 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

54615

Entgelte für Statistikleistungen aufgrund von Servicevereinbarungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

16.671.000

15.171.000

16.671.000

Ist (Rest/R) 2012 14.292.987,89

ISOA / 26.08.2013 Nr. 57 / GRÜNE [22] Detaillierte Darstellung zu Europawahl und Zensus 2011 Es wird um Aufschlüsselung der Beträge für die Europawahl und den Zensus 2011 gebeten. Wieso werden keine Verpflichtungen für Volksbegehren und weitere Statistiken bereitgehalten?

Aufschlüsselung Europawahl Hhj. 2014 1.140.000 €

Sachkosten Kosten im AfS zur Durchführung der gesetzl. vorge schriebene Aufgaben (z. B. Druck von Broschüren, Wahlplakaten, Wahlbenachrichtigungen, Stimmzetteln etc.) Portokosten IT-Infrastruktur

Personalkosten

400.000 € 650.000 € 90.000 €

360.000

Ansatz

1.500.000 €

Die Erfrischungsgelder werden aus Titeln der Bezirksämter geleistet. Nach jüngsten Erkenntnissen aus der Begleitung der Bundestagswahl gibt es Hinweise darauf, dass auch die Ausgaben für die Europawahl ansteigen könnten; dies wird derzeit ermittelt. Aufschlüsselung Zensus Hhj. 2014 Sachkosten

Hhj. 2015

38.360 €

45.257 €

Personalkosten

1.395.640 €

1.388.743 €

Ansatz

1.434.000 €

1.434.000 €

(IT Aufwand, allgemeiner betrieblicher Aufwand)

Die Position „Zusätzliche Verpflichtungen (z.B. Volksbegehren, weitere Statistiken)“ ist nicht mit einem Teilansatz erläutert, weil der Bedarf an weiteren Statistiken derzeit nicht erkennbar ist. Auch ist bei der Haushaltsplanaufstellung jeweils nicht klar, ob und in welcher Anzahl Volksbegehren und Volksentscheide beantragt werden. Pauschal vorzusehende Ausgaben sind nicht zulässig.

Seite 83 von 219

ISOA / 26.08.2013 Nr. 58 / DIE LINKE [22] Zahlungen für Zensus Warum sind für den abgeschlossenen Zensus 2011 noch 2014 und 2015 Zahlungen an das Amt für Statistik notwendig?

Am 31. Mai 2013 wurden zunächst lediglich die amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Kommunen sowie die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung bekannt gegeben. Erst Anfang 2014 ist der Zusammenführungsprozess aller statistisch auswertbaren Merkmale im Rahmen der Haushaltegenerierung endgültig abgeschlossen und die Veröffentlichung der vollständigen Zensusergebnisse kann erfolgen. Nach diesem zweiten Veröffentlichungstermin Anfang 2014 wird dann mit den komplexen Länderauswertungen und Analysen auf Basis des nun vollständigen zensustypischen Datensatzes für die Veröffentlichungen („Deutschland mit Länderergebnissen“, „Veröffentlichungen in tiefer regionaler Gliederung“) begonnen. Diese Auswertungen sind nicht vor Ende 2015 abgeschlossen. Des Weiteren beginnen ab etwa Mitte 2014 die Arbeiten für den Qualitätsbericht über die Zensusdurchführung, der nach § 17 Zensusgesetz bis zum 31. Dezember 2015 zu erstellen ist.

Seite 84 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

68123

Ehrungen, Preise

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

6.000

6.000

Ist (Rest/R) 2012

5.500

5.462,07

ISOA / 26.08.2013 Nr. 59 / GRÜNE [23] Empfängerinnen von Ehrenzeichen Wie erklärt der Senat, dass es nicht gelungen ist, die Zielsetzung, das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Empfängern von Ehrenzeichen mindestens beizubehalten, zu erreichen? Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Senat den Anteil weiblicher Empfängerinnen von Ehrenzeichen zu erhöhen?

Die Verwaltungsvorschrift über die Verleihung eines Feuerwehr- und KatastrophenschutzEhrenzeichens vom 31. Juli 2010 sieht vor, dass Ehrenzeichen frühestens nach 10-jähriger, ehrenamtlicher Tätigkeit im Katastrophen- und Brandschutz verliehen werden können. Dementsprechend können die vom Senat eingeleiteten Maßnahmen wie z.B. das EU-Projekt PROTECT, das u. a. den Zugang von Migrantinnen in das Ehrenamt fördern soll, erst in den kommenden Jahren greifen. Derzeit überwiegt bei der Ehrenzeichenverleihung wegen der hohen Dominanz männlicher Helfer in der Vergangenheit auch der entsprechende Anteil männlicher Empfänger von Ehrenzeichen.

Seite 85 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

68508

Zuschuss an die Verwaltungsakademie

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

4.729.000

4.747.000

3.919.000

Ist (Rest/R) 2012 3.864.275,73

ISOA / 26.08.2013 Nr. 61 / GRÜNE [24] Detaillierte Darstellung des Mehrbetrags; Entwicklung Schüler-/Studentenzahlen Bitte den Mehrbetrag detailliert darstellen. Wie ist die Entwicklung der Schüler-/Studierendenzahlen der letzten 4 Jahre?

Der Ansatz 2014 steigt gegenüber 2013 um rd. 700.000 Euro. Der Ansatz 2015 steigt gegenüber 2013 um rd. 750.000 Euro.   



Unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen mit den Verwaltungen ein Konzept und damit Standards für ein einheitliches Führungsverständnis im Land Berlin weiterentwickelt. Durch aufeinander aufbauende Qualifizierungsbausteine werden geeignete Nachwuchskräfte zunächst systematisch auf Führungsaufgaben vorbereitet. Führungskräften werden dann durch entsprechende gezielte Fortbildungsangebote unterstützt. Im Rahmen der landesweiten Verantwortung von SenInnSport für das Personalmanagement werden mit anderen Verwaltungen die standardisierte Auswahlverfahren so entwickelt, dass für die Übernahme von Führungsverantwortung geeignete Dienstkräfte besser identifiziert und gefördert werden können. Die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) setzt die Maßnahmen operativ um. Die VAk soll zu einem Kompetenzzentrum für Führungskräfte weiterentwickelt werden. Mit dem Haushaltsjahr 2014 soll mit der Qualifizierung der extern eingestellten Führungsnachwuchskräfte begonnen werden (Trainees und Regierungsräte). Im Zuschuss der VAk für das Jahr 2014 sind 600.000,- € und für das Jahr 2015 1.000.000,- € für diese Aufgabe vorgesehen.

Dass die Erhöhungen der Zuschüsse sich nicht deckungsgleich in den Titeln abbilden, ist in der Tatsache begründet, dass die VAk im Jahre 2014 an einen neuen Standort in Berlin-Mitte (Alt-Moabit) umzieht und die einmaligen Umzugskosten und die geringeren Mietkosten am neuen Standort bereits in den Ansätzen berücksichtigt sind.

Entwicklung der Schüler-/Studierendenzahlen in den vergangenen 4 Jahren: Jahr 2009 2010 2011 2012

IVM FBZ "Studierende" = Fortbildung 9.716 22.869 9.476 25.174 8.574 21.843 6.962 19.093

Seite 86 von 219

ABZ "Schüler" = Ausbildung 292 253 271 320

ISOA / 26.08.2013 Nr. 62 / DIE LINKE [24] Erläuterung Erhöhung Bitte die Erhöhung der Zuschüsse erläutern.

s. Antwort zu Nr. 61

Seite 87 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

68569

Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

385.000

385.000

385.000

Ist (Rest/R) 2012 535.949,94

ISOA / 26.08.2013 Nr. 63 / GRÜNE [25] Internationale Organisation für Migration (IOM) Wie wurden die ab dem Jahr 2013 erhöhten Mittel für die Internationale Organisation für Migration (IOM) verwandt? Aus welchem Grund bestand ein Mehrbedarf?

b) s. Antwort zu Nr. 65

ISOA / 26.08.2013 Nr. 64 / DIE LINKE [25] a) Einsatz in Berlin b) IOM - Rückkehrberatung a) Warum werden keine Mittel für das Projekt „Einsatz in Berlin“ eingestellt, obwohl das Projekt verlängert wurde? b) Warum werden die Mittel für die „Rückkehrberatung“ der IOM nicht an das Ist 2012 angepasst, sondern erhöht? a) Das Projekt „Einsatz Berlin“ wurde nur bis zum 28.2.2013 verlängert. Die Stufenausbildung wurde zum 1.9.2012 als ergänzendes Regelangebot für die Nachwuchsgewinnung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes eingeführt. Die entsprechenden Mittel sind in 0565/52501 etatisiert. b) s. Antwort zu Nr. 65

ISOA / 26.08.2013 Nr. 65 / Piraten [25] IOM - Rückkehrberatungsstelle Bitte einen kurzen Sachstandsbericht und die Angabe der Fallzahlen über die Arbeit der IOMRückkehrberatungsstelle in der Ausländerbehörde, insbesondere zu ERF-geförderten „Reintegrationsprojekt für ausreisepflichtige vietnamesische Staatsangehörige“ und zudem eine Projektkonzeption vorlegen.

Seite 88 von 219

Warum erhöht sich der Ansatz des Titels von 85.000 Euro in den Jahren 2012/2013 auf jeweils 105.000 Euro in den Jahren 2014/2015?

Die Fragen 63, 64 b, 65 werden zusammengefasst beantwortet. Zur allgemeinen Entwicklung des Projekts und den Haushaltszahlen: Fünf Jahre lang, bis 2011, wurde das Projekt als „Informations- und Rückkehrberatungsstelle“ in der Berliner Ausländerbehörde geführt. Es erfolgte eine Ko-Finanzierung durch EU-Mittel. Projektträger war die IOM, die Internationale Organisation für Migration. Zum Jahr 2012 wurde das Projekt inhaltlich neu aufgesetzt, weil sich die Förderschwerpunkte des Bundesministeriums des Innern geändert haben. Neben der reinen Rückkehrberatung wird nun auch eine Reintegrationsunterstützung für freiwillige Rückkehrer in das Herkunftsland Vietnam angeboten. Damit erhöhte sich in den Jahren 2012/2013 auch der Ansatz von 53.000 EUR auf 85.000 EUR. Nun ist auf zwei Dinge hinzuweisen: 1. Warum wurden von den 85.000 EUR in 2012 nur 62.000 EUR ausgegeben? Für das neu begonnene Projekt waren im ersten Projektjahr zunächst organisatorische und konzeptionelle Grundlagen zu schaffen. Die geplante Zahl von Rückkehrförderungen konnte insoweit nicht vollständig umgesetzt werden konnten. 2. Warum wird der Teilansatz in 14/15 erhöht? Hier wurde durch die Fragestellung deutlich, dass ein Aufstellungsfehler entstanden ist. Für das Projekt werden weiterhin nur 85.000 EUR benötigt. Der Teilansatz für die Haushaltsjahre 2014/15 von 105.000 EUR ist durch ein Versehen zustande gekommen, weil in diesem Titel mehrere Zuwendungen abgebildet werden. Im letzten Haushaltsplan war zusätzlich auch noch die Zuwendung für das Projekt „Einsatz in Berlin“ mit einer Restrate von 20.000 EUR vorgesehen. Dieser Betrag wurde – wie nun festgestellt wurde - im Übertrag nach 14/15 leider „mitgeschleppt“. Diesen Fehler bedauern wir. Zur inhaltlichen Entwicklung des Projekts: Mit Start des neuen Projektes zum 01.01.2012, das – wie schon gesagt – nun auch eine Reintegrationsunterstützung für freiwillige Rückkehrer in das Herkunftsland Vietnam anbietet, konnte die Anzahl der beratenen Personen und insbesondere die der freiwilligen Ausreisen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden (siehe Tabelle).

Anzahl der beratenen Personen insgesamt Anzahl der freiwilligen Ausreisen

2011

2012

2013 1. Halbjahr

211

247

128

62

124

80

Auch die Zahl der vietnamesischen Staatsangehörigen, die eine Reintegrationsunterstützung beantragen, nimmt stetig zu. Es ist davon auszugehen, dass das Projektziel, im Jahr 2013 Reintegrationsmaßnahmen für ca. 19 Rückkehrer nach Vietnam zu fördern, erreicht wird.

Anzahl der beratenen Vietnamesen Anzahl der getroffenen Förder-entscheidungen für Reintegrationsprojekte in Vietnam

2012

2013 1. Halbjahr

56

36

13

12

Die erbetene Projektkonzeption (6 Seiten) ist als Anlage 3 beigefügt.

Seite 89 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

81240

Weiterentwicklung der Reform des Personenstandswesens

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.500.000

1.500.000

Ist (Rest/R) 2012 247.554,54

ISOA / 26.08.2013 Nr. 66 / GRÜNE [26] Erläuterung des Sachverhalts Wo wurden die Ausgaben bislang nachgewiesen? Welche Ausgaben liegen bislang für das Jahr 2013 vor? Wieso und welche kompletten Funktionen und Module mussten aus dem ursprünglichen Leistungsumfang herausgenommen werden? An welcher anderen Stelle können im Gegenzug Einsparungen erzielt werden?

Bisher waren die Mittel zur Realisierung des Projektes ProPstand im Haushalt des LABO im Investitionstitel 0572 / 813 62 eingestellt. Im Haushaltsjahr 2013 wurden bisher rund 118.000 € verausgabt, festgelegt wurden für 2013 insgesamt 1,24 Mio. €. Die Abnahme der Projektleistung erfolgt in diesem Jahr, daher fallen die Schlusszahlungen aus dem Projektvertrag noch im laufenden Haushaltsjahr an. Im Rahmen des Projektes ProPstand wurde bisher die Einführung des gesetzlich verbindlich vorgeschriebenen elektronischen Personenstandsregisters (BePersReg) realisiert. Der ursprünglich geplante gesamte Leistungsumfang des Projektes ist damit jedoch noch nicht umgesetzt und musste zeitlich verlagert werden. Teilprojekte wie die Entwicklung eines Fachverfahrens, die Schaffung einer Lösung für die elektronische Sammelakte und Konzeption einer Nacherfassungslösung für Personenstandseinträge in Papierform sollen, wie in anderen Bundesländern auch, im Rahmen der „Weiterentwicklung des Personenstandswesens“ in den nächsten Jahren durchgeführt werden. Es wurden also keine Module oder Funktionen der jetzt realisierten Software herausgenommen, sondern ganze Leistungspakete bisher nicht umgesetzt, die zur wirtschaftlichen Führung des elektronischen Personenstandsregisters beitragen. Besondere Dringlichkeit aus fachlicher Sicht hat die Konzeption einer Lösung für die zukünftige Verwaltung der Zweitbuchbestände, die in der Zuständigkeit der Innenverwaltung unter Kosten- / Nutzenaspekten erarbeitet wird. Die Zweitbuchbestände sind entsprechend gesetzlicher Vorgaben auch nach der Einführung der elektronischen Registerführung zukunftssicher aufzubewahren und zu verwalten. Für die Weiterentwicklung des Personenstandswesens entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben des Personenstandsgesetzes und der Personenstandsverordnung wurden daher Haushaltsmittel im Kapitel 0500 / 81240 angemeldet. Das LABO hat die zentrale Verfahrensverantwortung für das Registerverfahren. Die Mittel für Betrieb und Wartung des Produktivsystems BePersReg werden weiterhin im Haushalt des LABO geführt.

Seite 90 von 219

Kapitel:

0500 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Politisch-Administrativer Bereich und Service -

Titel

Bezeichnung

91917

Zuführung an die Rücklage für den Digitalfunk

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012 —

12.124.244,75

ISOA / 26.08.2013 Nr. 67 / GRÜNE [26] Aktueller Sachstand zu Digitalfunk Es wird um einen Bericht zum aktuellen Stand bei der Einführung und Nutzung des Digitalfunks gebeten.

Das Projekt wird zum Ende des Jahres 2013 abgeschlossen sein. Das für das Projekt zur Einführung des Digitalfunks vorgegebene Budget wird eingehalten. Errichtung des Funknetzes (Netzaufbau) Der Erstaufbau des Digitalfunknetzes wurde im Dezember 2012 mit der Errichtung der 48. Basisstation abgeschlossen. Zur Feststellung, ob nunmehr die ursprünglich geforderte 1 Funkversorgung (GAN 32) erreicht wird, werden aktuell Messungen im gesamten Netzabschnitt Berlin durchgeführt. Diese werden gegen Ende 2013 abgeschlossen. Als erstes Teilergebnis ist festzustellen, dass größtenteils mindestens eine GAN 3 Versorgung, großflächig sogar GAN 4, und nur stellenweise eine Unterversorgung (weniger als GAN 3) vorhanden ist. Eine belastbare Aussage zur Gesamtversorgungsauslastung von mindestens 96 Prozent im gesamten Netzabschnitt, kann erst nach Abschluss der Messungen getroffen werden. Die Maßnahmen zur Beseitigung der im Rahmen der Messungen ggf. festgestellten punktuellen Unterversorgung werden im Rahmen des Betriebes durchgeführt. Netzkomponenten Netzanbindung: Das zur Anbindung der Basisstationen an das Kernnetz erforderliche Übertragungsnetz ist vollständig hergerichtet. Leitstellenanbindung: Die Leitstellen der Polizei sind, mit Ausnahme der Einsatzleitzentrale, weitestgehend an das Digitalfunknetz angeschlossen. Die Einsatzleitzentrale soll bis Ende 2013 angebunden sein. Bei der Leitstelle der Feuerwehr ist nur noch die Kryptierungsfunktion zu realisieren (ebenfalls bis Ende 2013). Endgeräte: Die Erstausstattung der Einsatzkräfte mit digitalen Endgeräten und Zubehör ist beendet. Die vollständige Migration der Fahrzeuge für den Digitalfunk soll bis Ende 2013 abgeschlossen werden. Es wurden insgesamt über 14.000 Endgeräte bereitgestellt. Schulungen: Die Schulungen der Digitalfunkanwender ist abgeschlossen. Sie erfolgte mit Hilfe eines Multiplikatorenkonzeptes auf Basis der E-Learning-Module und anschließender Präsenzschulung. 1

Bei der geforderten Funkversorgung handelt es sich um den ggü. der BDBOS und deren Auftragnehmern bestellten Funkversorgungsgrad (GAN 3 auf 96 Prozent der Gesamtfläche). 2 GAN 3: Funkversorgung mit Handfunksprechgeräten innerhalb von Gebäuden – in Fensternähe – in Kopftrageweise (vglb. mit der bisherigen Analogfunkversorgung) Seite 91 von 219

Finanzen Das Projekt Digitalfunk wird zum Ende dieses Jahres beendet. Dennoch ist nach aktuellem Erkenntnisstand davon auszugehen, dass nicht alle für den Erstaufbau des Berliner Netzes geplanten Mittel in 2013 vollständig abfließen. Ursächlich hierfür ist, dass insbesondere die Rechnungslegung durch die Systemtechniklieferantin, deren Leistungen über Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen der Bundesanstalt für den Digita lfunk (BDBOS) abgerufen wurden, nicht zeitgerecht sichergestellt werden kann. Die Höhe der nicht abfließenden Mittel wird aktuell in Zusammenarbeit mit der BDBOS ermittelt. Eine valide Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch (noch) nicht möglich. Dennoch wird sichergestellt, dass die noch bestehenden Verpflichtungen für Erstinvestitionen erfüllt werden. Nutzung des Digitalfunks Im Netzabschnitt Berlin wird der Digitalfunk im technischen Probe-Echtbetrieb seit Ende 2010 parallel zum Analogfunk im täglichen Dienst genutzt. Auch in Großeinsatzlagen (z.B. Besuch des Amerikanischen Präsidenten, 1. Mai) wird der Digitalfunk neben dem Analogfunk genutzt. Die aus den Einsatzlagen gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, die Nutzung des Digitalfunks insbesondere in einsatztaktischer Hinsicht stetig zu optimieren. Die vollständige operativ-taktische Nutzung des Digitalfunks im Wirkbetrieb ist erst möglich, wenn alle Komponenten vollständig auf den Digitalfunk umgestellt sind. Dies ist frühestens, aufgrund der o.g. noch laufenden Messungen zur Feststellung der tatsächlich vorhandenen Funkversorgung, im Frühjahr 2014 möglich. Unabhängig davon ist, insbesondere für länderübergreifende Einsatzlagen, bis zum wesentlichen Abschluss des bundesweiten Netzaufbaus des Digitalfunks bis Ende 2014 sowie der noch laufenden Stabilisierungsprozesse bundesweit eine analoge Mindestversorgung aufrecht zu erhalten.

Seite 92 von 219

Kapitel:

0509 - Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Personalüberhang -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 69 / GRÜNE [42] Detaillierte Darstellung zu den Beschäftigten des Personalüberhangs Bitte den neuen Personalüberhang detailliert erläutern und die Struktur darlegen. Wer ist im Personalüberhang genau erfasst und in welchem Gesundheitszustand befinden sich die betroffenen Personen? Welche Reintegrationsmaßnahmen finden bereits statt und welche sind weiterhin geplant? In wessen Zuständigkeit liegt das Reintegrationsmanagement?

Die Struktur des Personalüberhangs ist dem Stellenplan auf der Seite 373 ff des Haushaltsplanentwurfs 2014/ 2015 zu entnehmen. Die stellenplanmäßigen Veränderungen stellen sich in der Gesamtschau wie folgt dar:

2014

2015

2013

Stellen mit Wegfallvermerk, die während der Gültigkeit des Stellenpoolgesetzes dezentral veranschlagt wurden

42201 42801 Zwischensumme

18 35,78 53,78

18 18 36

11 77,94 88,94

Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden 42201 19 19 0 42801 42,5 42,5 0 Zwischensumme 61,5 61,5 0

Stellen mit Wegfallvermerk insgesamt

115,28

97,5

88,94

Verteilung der Personalüberhangkräfte auf die einzelnen Dienststellen Dienststelle

InnSport (Stamm)

LABO

LVwA

Polizei

Fw

Summe

bereits vor Auflösung ZeP dezentral veranschlagt 18,78 * 7 1 26 0 52,78 Versetzungen nach Auflösung ZeP 10 9 11 21 4 55 * SenInnSport (Stamm) einschließlich RI / RR (Nachwuchskräfte), die sich derzeit in einer Beurlaubung befinden, die Probezeit beendet haben und noch nicht dauerhaft vermittelt werden konnten.

Die Diskrepanz in Höhe von 7,5 VZÄ Personalüberhangkräften zur Anzahl der im Kapitel 0509 nachgewiesenen Stellen ergibt sich aus den noch nicht abgeschlossenen Versetzungsverfahren. Im Personalüberhang des Kapitels 0509 sind die Beschäftigten erfasst, die bereits vor Auflösung des Stellenpools auf dezentral veranschlagten Stellen mit Wegfallvermerk geführt wurden. Diese Planstellen wurden aufgrund von Einsparvorgaben der vorhergehenden Haushaltsjahre mit einem Wegfallvermerk versehen. Die Stelleninhaber/innen wurden nicht in das Zentrale PersonalüberhangmaSeite 93 von 219

nagement (ZEP) versetzt, das sie sich bereits in der Freizeitphase der Altersteilzeit befanden oder der Eintritt in den Ruhestand unmittelbar bevorstand, so dass eine Vermittlung nicht mehr möglich war. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 die Stellen im Kapitel 0509 etatisiert, deren Stelleninhaber/innen sich in Übergangseinsätzen in den Dienststellen des Epl. 05 befanden sowie ehemalige Beschäftigte der Behörden des Epl. 05, die aufgrund von Einsparmaßnahmen in das ZeP versetzt wurden, aber noch keine dauerhafte Vermittlung auf freien Stellen im Land Berlin erfolgen konnte. Die Versetzungsverfahren in die Einsatzdienststellen sind noch nicht in Gänze abgeschlossen. Zum Gesundheitszustand der betroffenen Personen wird aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilt. Zu den Reintegrationsmaßnahmen der einzelnen Dienstellen wird wie folgt Stellung genommen: Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) Die Personalüberhangkräfte sind entsprechend ihrer vorherigen Übergangseinsätze in den Abteilungen der SenInnSport – außer der Abteilung Verfassungsschutz – eingegliedert worden. Die Reintegration erfolgt dezentral durch die Fachbereiche. Erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen sind evaluiert worden. Drei zur SenInnSport versetzte Personalüberhangkräfte sind dem EZeP erneut als vermittelbarer Personalüberhang gemeldet worden. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Die Personalüberhangkräfte sind ihren Kompetenzen entsprechend in allen Abteilungen des LABO eingesetzt. Maßnahmen zu ihrer Reintegration werden dementsprechend zukünftig abteilungsübergreifend unter Koordination durch die Abteilung V geplant. Eine Neumeldung zum landesweiten Personalüberhang erfolgte bisher nicht. Landesverwaltungsamt (LVwA) Für die Personalüberhangkräfte des LVwA gibt es kein gesondertes Reintegrationsmanagement. Personalüberhangkräfte werden – wie planmäßig beschäftigte Dienstkräfte im Falle längerfristiger Erkrankungen - im Verfahren des behördlichen Eingliederungsmanagement (BEM) - eingegliedert. Die Zuständigkeit obliegt den zuständigen Fachbereichen und dem Integrationsteam des jeweiligen BEM-Verfahrens. Acht zum LVwA versetzte Personalüberhangkräfte wurden dem EZeP erneut zur landesweiten Vermittlung gemeldet. Polizei 22 Personalüberhangkräfte wurden vom EZeP zur Polizeibehörde versetzt. Davon wurden bereits 14 Dienstkräfte wieder dem EZeP zur landesweiten Vermittlung gemeldet. Die acht nicht der landesweiten Vermittlung gemeldeten Personalüberhangkräfte wurden aufgrund vorliegender Ausschlussgründe (4 x Freistellungsphase der AtZ, 2 x bevorstehender Renteneintritt, 1 x Sonderurlaub, 1 x Langzeiterkrankung) nicht gemeldet. Die langzeiterkrankte Personalüberhangkraft wird nach der Maßgabe der Reglungen des Behördlichen Eingliederungsmanagement (BEM) betreut. Das Reintegrationsmanagement obliegt dem Zentralen Service der Polizeibehörde. Berliner Feuerwehr Vier Personalüberhangkräfte wurden vom Zentralen Personalüberhangmanagement zur Berliner Feuerwehr versetzt. Es ist beabsichtigt die vier Personalüberhangkräfte dauerhaft in die Berliner Feuerwehr zu integrieren. Spezielle Reintegrationsmaßnahmen sind nicht erforderlich, da die Dienstkräfte bereits im Rahmen eines Übergangseinsatzes dort tätig waren. Die Personalüberhangkräfte sind in der Berliner Feuerwehr- und Rettungsakademie sowie in der Direktion Süd Fachbereich 2 Personal und der Serviceeinheit Informationstechnik eingesetzt. Die Betreuung der Personalüberhangkräfte wird von der Zentralen Serviceeinheit der Berliner Feuerwehr koordiniert.

Seite 94 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

23103

Ersatz von Personalausgaben durch die Länder bei Abordnungen und Versetzungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.000.000

1.000.000

Ist (Rest/R) 2012

700.000

1.346.190,73

ISOA / 26.08.2013 Nr. 71 / GRÜNE [90] Detaillierte Darstellung der Einnahmen Den Titel bitte genauer aufschlüsseln (nach Einsätzen, Zahl entsandter Kräfte, jeweilige Kosten etc.).

Behörde

Anzahl

Abordnungszeitraum

Betrag

Summe Behörde

Dienstkräfte Deutsche Hochschule der Polizei Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

1

01-12/2012

65.183,18

65.183,18

1

01-03/2012

8.261,31

8.261,31

2

01-12/2012

32.053,50

08-12/2012

14.877,95

46.931,45 17.625,72

Bundesamt für Verfassungsschutz

2

01-03/2012

17.625,72

Deutscher Bundestag

4

01-06/2012

10.437,03

01-03/2012

8.361,22

01-04/2012

10.804,62

08-12/2012

14.197,55

43.800,42

09-12/2012

18.922,00

18.922,00

200.724,08

200.724,08

13.445,88

13.445,88

214.169,96

214.169,96

Hochschule für Wirtschaft und Recht

1

Summe 2012 (Buchung ProFiskal) Deutscher Bundestag (2013 gebucht, 2012 betreffend)

1

08-12/2012

Gesamt 2012

Seite 95 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

45903

Prämien für besondere Leistungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.400

1.400

Ist (Rest/R) 2012 —

1.400

ISOA / 26.08.2013 Nr. 72 / GRÜNE [91] Detaillierte Darstellung der Verbesserungsvorschläge Bitte die Vorschläge seit Bestand dieses Titels und die vergebenen Prämien aufschlüsseln.

Vorschlag

Prämie

Beschaffung weißer Textiljacken für ZVkD

80,00 €

Anwendung zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen für den Vollzugsbereich

70,00 €

Optimierung des Eigensicherungs- / Situationstrainings

150,00 €

Abschluss neuer Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern

30,00 €

Einstellung der amtlichen Beschaffung von Kalendern

25,00 €

Änderung der GA LPVA Nr. 2/2000 (Aufbewahrungsfrist für Fahndungsfernschreiben)

75,00 €

Ergänzung der Vordrucke Pol 750 und Pol 881

80,00 €

Einrichtung eines Pools sämtlicher freier Fortbildungsplätze bei der LPS

25,00 €

Ergänzung des Pol 975 um den Hinweis "Unterschrift nicht vergessen"

75,00 € 105,00 €

Vordruck für Tankbetrugsdelikte Erstellung eines Vordrucks zur Fahrzeugführerermittlung

95,00 €

Reduzierung der Kopien des Pol 900

65,00 €

Nummerierung der Stellplätze auf den ausgehängten Plänen

190,00 €

Adapter im Turm des SW 4

130,00 €

Einfügung eines Muss-Feldes auf dem Pol 750 A

50,00 €

Erweiterung des Pol 923

80,00 € 130,00 €

Schutzschildvariante Instandsetzung von Atemalkoholkonzentrations-Messgeräten

50,00 € 1.505,00 €

Prämienzahlungen 2002

Vorschlag

Prämie

Verzicht auf Beschaffung der Zeitschrift "Transaktuell"

90,00 €

ISVB-Formular 302 nicht mehr automatisiert ausdrucken

100,00 €

Verzicht auf Ausdruck der Kopfzeile im ZEVIS-Programm

100,00 €

Ermittlungsersuchen zu Firmenanschriften an BA

25,00 €

Reduzierung des Lieferumfangs des "Berliner Behördenspiegel"

25,00 €

Vollstreckungsersuchen an FA gesammelt versenden

600,00 €

Änderung des Pol 915 (Belehrungsschreiben/rechtliches Gehör)

140,00 €

Kostenerhebung bei Nichterscheinen zu ED-Behandlungen und DNA-Entnahmen

100,00 € 1.180,00 €

Prämienzahlungen 2003

Seite 96 von 219

Vorschlag

Prämie 65,00 €

Änderung des Pol 908 Änderung des Pol 900 G

100,00 €

Änderung des Pol 900

105,00 €

Änderung des Pol 900 K

105,00 €

Änderung der Verfahrensweise bei der Verkehrsunfallbearbeitung

150,00 € 65,00 €

Reduzierung der Kopien des Pol 900 Erweiterung des Areals zur Vermietung von Stellplätzen beim A 12

250,00 € 80,00 €

Änderung des Pol 900 und Pol 900 D Gründung eines Management - Teams "Übungsdorf Ruhleben"

100,00 €

Änderung des Pol 1029

65,00 €

Änderung des Pol 900 D

60,00 € 110,00 €

Änderung des Pol 639 Keine Ausdrucke des Pol 900 B im BMO-Office

70,00 €

Modifizierung des Formulars 021 im ISVB

25,00 €

Einstellen von Schuhspuren in das Intranet

150,00 €

Senkung der Verfahrenseinstellungen aufgrund Verfolgungsverjährung

500,00 €

Änderung des Pol 1040

100,00 €

Elektronischer Pressespiegel

500,00 €

Aufhebung des automatischen Ausdrucks des ISVB-Formulars 031

180,00 €

Einstellen der Daten von beschlagnahmten Fahrrädern in das Internet

30,00 €

Abschaffung der Befristung der Dienstausweise

300,00 €

Umfüllen der Treibstofftanks in der Tankstelle Dir 2 von Normal auf Diesel

250,00 €

Abschaffung der blauen Schirm- und Pelzmützen bei der WSP

100,00 €

Reduzierung von Teilnahmebescheinigungen von DIN A 4 auf DIN A 5

170,00 €

neuer Vordruck Pol 900 / BO-Bericht

230,00 €

Keine Rechnungsbegleichung bei Interneteinwahlen mit strafbaren Dialern

220,00 €

Einführung zusätzlicher Außenspiegel für Kfz. 7,5 Tonnen ("Toter Winkel")

190,00 €

Helmhalterung für den Einsatzhelm

190,00 €

Veränderung des Pol 1028 (Dolmetscherrechnung)

220,00 €

Unterbringung des Spurensicherungskoffers auf dem EWA BMW

100,00 €

Schlauchbootfüllventile zum Befüllen von Schlauchbooten der WSP

250,00 €

Seminare für Polizeibedienstete beim Erzbistum Berlin ins Intranet stellen

250,00 € 5.280,00 €

Prämienzahlungen 2004

Vorschlag

Prämie

Elektronische Vorgangsbearbeitung (Programm "Quickie")

500,00 €

Schaffung einer zentralen Vollstreckungsstelle

500,00 €

Arbeitszeitkontentabellen

200,00 €

Änderung des Pol 578 (Fernkopie)

180,00 €

Nutzung der Anschriftenprüfung durch Post AG

100,00 € 50,00 €

Verbesserung des Bürgerservice (Tel.Nr. 4664-0) Gestaltung kostengünstige und benutzerfreundliche Aktenablage

210,00 €

Frontscheibenplane Grukw

120,00 €

Wegfall des Pol 1510 (Verkehrs-OWI-Anzeige)

260,00 €

Seite 97 von 219

Rasseunabhängige Suchhunde im Bereich Sprengstoff- und Schmauchspurensuche

220,00 €

Verwertung ausgesonderter Drucker für gemeinnützige Einrichtungen

100,00 €

Befehlsstellensoftware

270,00 € 2.710,00 €

Prämienzahlungen 2005

Vorschlag

Prämie

Beheizung von Garagen überprüfen

110,00 €

Umgang mit Scannern

110,00 €

Tragevorrichtung für Thunder 3 D

180,00 €

Software Auswahlverfahren

300,00 €

Graffiti-Beseitigung an FStw mit Dekontaminol

100,00 €

Einsparung von Kopien der Owi-Akten

100,00 € 1.000,00 €

Rückerstattung Niederschlagswasserentgelt Änderung der Dienstkarten

180,00 €

Virtueller Abschlussmeldebogen

100,00 €

Beschaffung von Spike-Schuhkrallen

100,00 €

Türkischsprachige Polizei- Bürgerhotline

100,00 €

Verteilung von Geschäftsanweisungen

160,00 € 2.540,00 €

Prämienzahlungen 2006

Vorschlag

Prämie

Datenbank für asservierte Gegenstände

170,00 €

Verstärkung der Sitzmulden in Grukw

200,00 €

Pinlock-Visiere

200,00 €

Entwicklung eines Formulars zur Bearbeitung von Strafanzeigen an Schulen

190,00 € 50,00 €

Umgang mit Effekten im Polizeigewahrsam Modifizierung Strafantragsformular

140,00 €

Rufbereitschaft bei Reptilieneinsatz

210,00 €

Papierlieferung direkt an Dienststellen

130,00 €

Änderung der GA LKA Nr. 2/1997

110,00 €

Mehrsprachige Präsenz des Internetportals

140,00 €

Optimierung von Arbeitsabläufen zwischen StaLa und Polizei

180,00 € 1.720,00 €

Prämienzahlungen 2007

Vorschlag

Prämie

regelmäßig wiederkehrende Belehrungen per Intranet

110,00 €

Entwicklung eines Probentrockenständers

100,00 €

Amtskennzeichnung Schutzpolizei (PHK / EPHK)

100,00 €

Prämienzahlungen 2008

310,00 €

Vorschlag

Prämie 160,00 €

Bekleidung der Dienstkräfte des Antikonfliktteams Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten durch Radarsensor-Zählerkästen

60,00 €

Nachrüstung der Rettungskragen der WSP

180,00 €

Gehörlosenprojekt

110,00 €

Seite 98 von 219

"Bescheinigung zur Vorlage beim Amts-/Landgericht" als Entschädigungsantrag

140,00 € 30,00 €

Internetadresse auf Vordrucken Nutzung von BVG-Sammelfahrscheinen

180,00 €

Neue Asservatenaufkleber für DNA-Spuren

120,00 €

Prämienzahlungen 2009

980,00 €

Vorschlag

Prämie

PC-gestützte Zahlstellenbuchführung

220,00 €

Verwaltung der ballistischen Schutzwesten in den Standardgrößen

160,00 € 79,60 €

Nutzung von BVG-Sammelfahrscheinen

120,00 €

Ausschluss von tatneutralen Fingerabdruckspuren Einführung eines Koordinators für Haft- und Vorführungsbefehle auf den Abschnitten

30,00 €

Optimierung des Streckenprüfungsverfahrens bei Großraum- und Schwertransporten (GST)

230,00 €

Veröffentlichung der Kodiertermine für Fahrräder im Internet

180,00 €

Regelung zum E-Mail-Verkehr

140,00 €

Hinweisblatt zu Belastungsreaktionen für Opfer und Zeugen von Straftaten

170,00 €

Änderung der PolBenGebOrdnung für Einsätze "unzulässiger Lärm"

15,00 €

Konsequente Anwendung der PolBenGebOrdnung bei Einsätzen "unzulässiger Lärm"

15,00 € 1.359,60 €

Prämienzahlungen 2010

Vorschlag

Prämie 0,00 €

Prämienzahlungen 2011

Vorschlag

Prämie 0,00 €

Prämienzahlungen 2012

Auch in 2013 sind bisher keine Prämien gezahlt worden.

Seite 99 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

51420

Beköstigung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

139.000

139.000

Ist (Rest/R) 2012

139.000

375.430,62

ISOA / 26.08.2013 Nr. 73 / GRÜNE [92] Ansatz 2014/2015 ggü. Ist 2012 und Ist Stand 30.06.2013 Es wird um Erläuterung des Ansatzes 2014/2015 im Hinblick auf das Ist 2012 und das Ist i.H.v. 244.903 € zum 30.06.2013 gebeten. Siehe unten (Antwort zur Frage 75) ISOA / 26.08.2013 Nr. 74 / DIE LINKE [92] Keine Anpassung an Ist 2012 Warum erfolgt keine Anpassung an das Ist 2012? Die Ausgaben sind nicht steuerbar und von den Einsatzlagen und vom Einsatz eigener Kräfte abhängig. Der Ansatz wurde mit größtmöglicher Genauigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen gebildet. ISOA / 26.08.2013 Nr. 75 / Piraten [92] Beköstigung bei Einsätzen: Diskrepanz Ansätze zu Ist 2012 Bitte eine Einzelaufschlüsselung des Ist-Wertes 2012 in Höhe von 375.430,62 Euro nach Anlässen und Zeitraum. Wie erklärt sich die Diskrepanz zum Ansatz 2012 in Höhe von 139.000 Euro? Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Ansatz von 350.000 Euro für die Jahre 2014/2015 realistischer wäre? Einzelaufschlüsselung für 2012: Anlass Getränkebestellungen Reiseverpflegung für Einsätze in anderen Ländern Walpurgisnacht/1. Mai 2012 und vorbereitende Einsatzmaßnahmen ab 25.04.12 Staatsbesuche Jahrestag Räumung Liebigstr. 14, Demo am 04.02.12 Fußball, diverse Aufzüge am 11.02.12 NPD-Aufzug und Trauermarsch am 13.04.12 Fußball, diverse Aufzüge am 12.05.12 Maßnahmen des LKA 4 am 29./30.05. und 07.06.12 Maßnahmen Rocker 02. Und 03.06.12 Maßnahmen Rocker ab 12.06.12 Aufzug rechts/links + Fanmeile am 17.06.2012 Fußball EM – Fanmeile Div. Versammlungen am 18. Und 19.08.12 Silvio Meier am 24.11.12 Seite 100 von 219

Ausgaben in € 65.273,59 6.644,42 241.655,76 10.900,31 16.483,26 2.797,90 1.154,53 4.532,96 6.538,96 2.141,30 25.212,15 7.462,90 6.419,24 52.808,37 31.564,16

Dt.-Israel. Regierungskonsultationen 05. – 06.12.12 Unvorhergesehene Ereignisse/Sonstiges insgesamt

82.057,81 11783,00 575.430,62

Die Ausgaben des Titels sind abhängig von den in der Regel nicht im Voraus planbaren Einsatzlagen. Der Ansatz orientiert sich an den bereits im Vorfeld bekannten Einsatzlagen. Die aufgeführten Ausgaben beinhalten auch den Ansatz 0559/51420 i.H.v. 200.000 €.

Seite 101 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

53101

Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

15.000

15.000

15.000

Ist (Rest/R) 2012 16.353,89

ISOA / 26.08.2013 Nr. 77 / GRÜNE [93] Darstellung der Informationsmaterialien und der Öffentlichkeitsarbeit Welche Informationsmaterialien sind geplant? Bitte die einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit erläutern.

Durch die Behördenleitung werden zahlreiche stadtweite Einsätze im Rahmen der Verkehrsunfallprävention und Verkehrsüberwachung angeordnet (Einschulungsaktion, Alkohol/Drogen/Medikamente, Handy/Gurt/Kindersitze, Toter Winkel, Dunkle Jahreszeit, etc.). Hierzu werden Präventionsmaterialien bereitgestellt. Im Bereich der Verkehrsunfallprävention wird zurzeit folgendes Informationsmaterial herausgegeben: „Achtung Einschulung!“ „Das vorschriftsmäßige Fahrrad – Hallo Radfahrer!“ „Dunkle Jahreszeit“ „Kinder in Kraftfahrzeugen“ „Klarer Kopf am Steuer“ „Motorräder haben keine Knautschzone“ „Platz für Rettungsfahrzeuge“ „Radfahren in Berlin“ „Sicher und mobil im Alter“ „Vorrang für den Fußgängerverkehr“ „Wer während der Fahrt telefoniert“ Weitere Flyer zu verschiedenen Themen der Verkehrsunfallprävention sind geplant. Des Weiteren werden Streuartikel wie Reflektoren und Warnwesten verteilt. Aktuell wird die Imagebroschüre für die Polizei Berlin (gesamtbehördlich) erstellt. Im Rahmen der einsatzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit werden jährlich zu den Einsätzen „Walpurgisnacht“ und „1. Mai“ sog. Streuartikel (z.B. Kugelschreiber, Schlüsselbänder, Haftnotizblöcke) beschafft, um eine nachhaltig wirkende Präventionsarbeit zu erreichen. Erläuterung der einsatzbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit Unter einsatzbegleitender Öffentlichkeitsarbeit ist die Nutzung verschiedener Ressourcen zu verstehen, die zum einen die taktischen Ziele des Polizeieinsatzes unterstützen und zum anderen das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit stärken. Hierzu gehören neben den o.g. „Streuartikeln“ u.a. auch anlassbezogene Information von Bürgerinnen und Bürger/Anwohnerinnen und Anwohner im Vorfeld bzw. während eines Einsatzes/einer Veranstaltung und Druckerzeugnisse zu Personenfahndungen u.ä.

Seite 102 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

63102

Ersatz von Personalausgaben an den Bund bei Abordnungen und Versetzungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

150.000

150.000

150.000

Ist (Rest/R) 2012 1.905.259,93

ISOA / 26.08.2013 Nr. 78 / GRÜNE [93] Detaillierte Darstellung Unterstützungskräfte - Einsätze Es wird um Erläuterung der enormen Differenz zum Ist 2012 gebeten. Bitte aufschlüsseln, wie viele Unterstützungskräfte in den letzten 2 Jahren jeweils zu welchem Einsatz angefordert wurden und welche Kosten hierfür jeweils angefallen sind. Wie hoch sind die noch für dieses Jahr zu erwartenden Kosten? Die Ausgaben sind von der jeweiligen Einsatzlage abhängig. Die Abrechnung erfolgt nicht immer in dem Jahr, in dem der Einsatz liegt. Insbesondere bei Einsätzen am Jahresende wird eine Erstattungsanforderung in der Regel erst im Folgejahr zugesandt. Angaben für 0531/631 02: Einsatz

Anzahl der Unterstützungskräfte

Räumung Liebigstr. 14 am 02.02.11 Observation 19./20.02.11 Walpurgisnacht, 1. Mai 2011 Rocker- Einsatz 25.05.11 Kriminalitätsbekämpfung Inbrandsetzen von Kfz 22.08.11 – 02.01.12 „Occupy Berlin“ am 22.10.11

109

21.693,64

7 1032 170

1.927,06 511.414,46 81.602,94

Einsatzkräfte in unterschiedlicher Stärke durchgängig im Einsatz, Angabe der Anzahl kurzfristig nicht möglich 124

Versammlung „Silvio Meier“ am 19.11.11 Fußball, Rocker am 09.12.11 Fußball, Versammlungen am 11.02.12 Maßnahmen Rocker 28.03.12 NPD-Aufzug am 13.04.12 „Insurrectiondays“, Walpurgisnacht, 1. Mai 12 Fußball, Versammlungen am 12.05.12 Maßnahmen Rocker 12. – 25.06.12

Erstattung in 2011 in €

78

Erstattung Erstattung in in 2012 in € 2013 in €

1.042.252,57 618.967,48

13.028,64 9.861,08

131 119

30.499,34 20.914,31

80 94

1.606,23 4.114,51

300

409.753,58

105

28.897,61

Einsatzkräfte in unterschiedlicher Stärke durchgängig im Einsatz, Angabe der Anzahl kurzfristig nicht möglich

349.063,46

81

33.619,00

95

1.506,75

Fanmeile Fußball EM, Aufzug Rechts/Links am 17.06.12 Fanmeile Fußball-EM 28.06.12

Seite 103 von 219

BAO Buchdruck 29.07. – 27.08.12

Veranstaltungen „Pro Deutschland“ am 18./19.09.12 Versammlung „Silvio Meier“ am 24.11.12 Observationsmaßnahme für LKA 23.10. – 19.11.12

Einsatzkräfte in unterschiedlicher Stärke durchgängig im Einsatz, Angabe der Anzahl kurzfristig nicht möglich

172.347,68

344

233.969,98

102

19.926,10

Einsatzkräfte in unterschiedlicher Stärke durchgängig im Einsatz, Angabe der Anzahl kurzfristig nicht möglich

105.138,97

Die für dieses Jahr noch zu erwartenden Kosten hängen von den zukünftigen Einsatzlagen ab. Zurzeit steht noch die Abrechnung des Einsatzes am 10.08.2013 (diverse Veranstaltungen) aus. Hierfür werden ca. 15 T€ prognostiziert. Angaben für 0559/631 02 (Hauptstadtkapitel): Einsatz

Anzahl der Unterstützungs-kräfte

Erstattung in 2011 in €

Objektschutz Bundestag 22.11.10 – 01.04.11

Einsatzkräfte in unterschiedlicher Stärke durchgängig im Einsatz, Angabe der Anzahl kurzfristig nicht möglich

1.033.014,85

247

52.153,27

118

5.964,52

4

7.803,39

Besuch des Israelischen StP 05. -08.04.11 Bundeswehrgelöbnis am 20.07.11 Papstbesuch 22./23.09.11 Deutsch-Israelische Regierungskonsultationen 06./07.12

149

Erstattung in 2012 in €

Erstattung in 2013 in €

30.891,71

ISOA / 26.08.2013 Nr. 79 / DIE LINKE [93] Anpassung an Ist 2012? Warum wird der Ansatz nicht an das Ist 2012 angepasst? Welche Prognose gibt es hinsichtlich der in Berlin zu leistenden Unterstützungseinsätze durch die Bundespolizei?

Die Ausgaben sind nicht steuerbar und von den Einsatzlagen und vom Einsatz eigener Kräfte abhängig. Der Ansatz wurde nach vorliegenden Erkenntnissen und Erfahrungen als Mindestbedarf gebildet.

Seite 104 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

63202

Ersatz von Personalausgaben an Länder bei Abordnungen und Versetzungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.100.000

1.100.000

1.100.000

Ist (Rest/R) 2012 2.680.285,54

ISOA / 26.08.2013 Nr. 80 / GRÜNE [94] Ansatz 2014/2015 ggü. Ist 2012; Detaillierte Darstellung Unterstützungskräfte - Einsätze Es wird um Erläuterung der enormen Differenz zum Ist 2012 gebeten. Bitte aufschlüsseln, wie viele Unterstützungskräfte in den letzten 2 Jahren jeweils zu welchem Einsatz angefordert wurden und welche Kosten hierfür jeweils angefallen sind. Wie hoch sind die noch für dieses Jahr zu erwartenden Kosten? Die Ausgaben sind nicht steuerbar und von den Einsatzlagen und vom Einsatz eigener Kräfte abhängig. Angaben für 0531/632 02:

Einsatz

Anzahl der Unterstützungskräfte

Erstattung in 2011 in €

Erstattung in 2012 in €

Räumung Liebigstr. 14 am 02.02.11

1594

513.631,44

Versammlung Liebigstr. 14 am 05.02.11 Walpurgisnacht, 1. Mai 2011

287 2025

231.697,52 1.498.444,62

Rocker- Einsatz am 25.06.11

134

67.930,98

Div. Veranstaltungen am 11.09.11

331

160.303,97

„Occupy Berlin“ am 22.10.11

327

84.962,01

Jahrestag Liebigstr. 14 am 04.02.12

198

31.277,92

Fußball, div. Aufzüge am 11.02.12

211

74.108,71

Gedenkveranstaltung rechtsextremistische Gewalt am 23.02.12 „Insurrectiondays“, Walpurgisnacht, 1. Mai 12

1.271,00

4 2.376

1.691.877,87

Fanmeile Fußball EM, Aufzug Rechts/Links am 17.06.12 Fanmeile Fußball-EM 28.06.12 Veranstaltungen „Pro Deutschland“ am 18./19.09.12 Versammlung „Silvio Meier“ am 24.11.12

123

92.684,98

203 499

59.078,90 470.762,76

808

105.381,83

Veranstaltungen „Pro Deutschland“ am 18./19.09.12 Versammlung „Silvio Meier“ am 24.11.12

344

233.969,98

Observationsmaßnahme für LKA 23.10. – 19.11.12

Erstattung in 2013 in €

29.035,91

272.246,87

102

19.926,10

Einsatzkräfte in unterschiedlicher Stärke durchgängig im Einsatz, Angabe der Anzahl kurzfristig nicht möglich

105.138,97

Seite 105 von 219

Die für dieses Jahr noch zu erwartenden Kosten hängen von den zukünftigen Einsatzlagen ab. Zurzeit steht noch die Abrechnung der Einsätze am 24.11.12 (Silvio Meier), 01.05.13, 10.08.13 (diverse Veranstaltungen) und 17.0813 (diverse Veranstaltungen) aus. Hierfür werden ca. 1.437 T€ prognostiziert. Angaben für 0559/632 02 (Hauptstadtkapitel): Einsatz

Erstattung in 2011 in €

Anzahl der Unterstützungskräfte

Besuch des Israelischen StP 05. -08.04.11 Nato-AußenministerKonferenz 14/15.04.11 Deutsch-Chinesische Regierungskonsultationen 26.06.11 Bundeswehrgelöbnis am 20.07.11 Besuch des Türkischen StP 19.09.11 Papstbesuch 22./23.09.11 Besuch des Palästinensischen PM 27. – 29.03.12 Besuch des Türkischen MP 30. – 31.10.12 Deutsch-Israelische Regierungskonsultationen 06./07.12

989

389.856,86

1697

786.563,68

157

23.435,08

433

88.774,38

459

174.257,84

3.066

424.031,96

19 8

Erstattung in 2012 in €

616.046,83

Erstattung in 2013 in €

9.180,48 ca. 144.000,00 (noch offen)

8.599,44 Keine Abrechnung, Unterstützung erfolgte durch Brandenburg

1662

720.091,35

Sowohl bei Titel 631 02 als auch bei 632 02 sind die Ausgaben von der jeweiligen Einsatzlage abhängig. Die Abrechnung erfolgt nicht immer in dem Jahr, in dem der Einsatzanlass liegt. Insbesondere bei Einsätzen am Jahresende wird eine Erstattungsanforderung in der Regel erst im Folgejahr zugesandt. Dieses ist beispielsweise an den Einsätzen anlässlich des Papstbesuches 2011 oder den Deutsch-Israelischen Regierungskonsultationen 2012 erkennbar. Sofern die Erstattungsanforderungen anlässlich des Unterstützungseinsatzes des Besuches von US-Präsident Obama noch in diesem Jahr eingehen, werden die Ausgaben bei 631 02 auf ca. 260.000,00 € und bei 632 02 auf ca. 1.800.000,00 € prognostiziert. Weitere Einsätze zu Lasten des Hauptstadtkapitels sind derzeit nicht geplant.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 81 / DIE LINKE [94] Anpassung an Ist 2012? Warum wird der Ansatz nicht an das Ist 2012 angepasst? Welche Prognose gibt es hinsichtlich der der in Berlin zu leistenden Unterstützungseinsätze durch Polizeikräfte anderer Länder?

s. o. Der Ansatz wurde nach vorliegenden Erkenntnissen und Erfahrungen als Mindestbedarf gebildet.

Seite 106 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

68123

Ehrungen, Preise

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.700

1.700

Ist (Rest/R) 2012

1.700

2.291,35

ISOA / 26.08.2013 Nr. 82 / GRÜNE [94] Förderung der Mitarbeiterinnen bzgl. Ehrungen Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen, um den Anteil der Mitarbeiterinnen zu erhöhen, die eine Ehrung/einen Preis erhalten? Welche Maßnahmen plant der Senat künftig? Seitens der Polizei Berlin wird jährlich eine zentrale Veranstaltung abgehalten, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für -

herausragende dienstliche Leistung, besonders hervorzuhebendes innerdienstliches/außerdienstliches Verhalten (Lebensretter), kontinuierliche vorbildliche Leistungen über einen längeren Zeitraum oder für besonders herausragende sportliche Leistungen (Teilnahme Olympische Spiele, WM, EM etc.)

auf Vorschlag der Dienststellen durch die Behördenleitung geehrt werden. Die zu Ehrenden erhalten eine Urkunde und ein Präsent. Die bestehenden Kriterien sind genderneutral. Aktuell wird geprüft, ob weitere Kategorien aufgenommen werden bzw. eine Konkretisierung der bestehenden Kriterien erfolgen könnte.

Seite 107 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

68124

Belohnungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

3.000

3.000

Ist (Rest/R) 2012

3.000

3.321,20

ISOA / 26.08.2013 Nr. 83 / GRÜNE [94] Belohnungen an Privatpersonen Inwieweit hat sich die Auskehrung von Belohnungen an Privatpersonen bewährt? Wie gedenkt der Senat künftig mit dieser Maßnahme umzugehen? Kann er sich vorstellen, den Titel zu erhöhen? Belohnungen und Anerkennungen können für die Mitwirkung bei der Aufklärung oder Verhütung strafbarer Handlungen, der Ergreifung oder Wiederergreifung flüchtiger Straftäterinnen und Straftäter, der Wiederbeschaffung von Tatbeute oder der Sicherstellung von Beweismitteln ausgesprochen werden. Zur Anerkennung couragierten Verhaltens in dem genannten Zusammenhang werden in erster Linie Geld- oder Sachleistungen gewährt. Es handelt sich also um eine nachträgliche Würdigung der Leistung von Privatpersonen. Die nachträgliche Anerkennung couragierten Verhaltens wird einzelfallbezogen in die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin einbezogen und hat sich als Instrument bewährt. Die Zahl der gewährten Anerkennungen ist abhängig von der Anzahl der bekannt gewordenen Fälle. Die Art und Höhe der Anerkennung orientiert sich an der Besonderheit des jeweiligen Sachverhaltes.

Seite 108 von 219

Kapitel:

0531 - Der Polizeipräsident in Berlin – Behördenleitung und Stab -

Titel

Bezeichnung

81279

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

300.000

300.000

Ist (Rest/R) 2012

200.000

348.364,12

ISOA / 26.08.2013 Nr. 85 / GRÜNE [94]] Verkehrsüberwachungs-Kameras Bitte darlegen, welche Verkehrsüberwachungs-Kameras an welchen Standorten erneuert werden. Wie alt sind die durch die Neuanschaffung zu ersetzenden AVÜK-Anlagen? Welche Lebensdauer haben grundsätzlich die neu angeschafften Anlagen? Bei den zu erneuernden Automatischen Verkehrsüberwachungskameras (AVÜK) handelt es sich ausschließlich um analoge stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen, die mit rotsensiblen Verkehrsüberwachungsfilmen (Nassfilmtechnik) betrieben werden. Mit zunehmender Digitalisierung der Verkehrsüberwachungstechnik muss damit gerechnet werden, dass sich der letzte zugelassene Hersteller für rotsensible Verkehrsüberwachungsfilme kurzfristig aus der Produktion zurückzieht und die analogen AVÜK der Polizei Berlin für die Verkehrsüberwachung nicht mehr verwendet werden können. Darüber hinaus neigen die analogen Anlagen auf Grund ihres Alters und technischem Verschleiß zunehmend zum Ausfall. An folgenden Standorten werden analoge AVÜK zur stationären Rotlichtüberwachung eingesetzt, die sukzessive durch digitale Anlagen ersetzt werden sollen: Standort Bismarckstraße/Leibnizstraße, 10625 Berlin Mühlendamm/Grunerstraße/Molkenmarkt, 10178 Berlin Altonaer Straße/Bartningallee/Klopstockstraße, 10557 Berlin Attilastraße/Attilaplatz, 12105 Berlin Mehringdamm/Bergmannstraße, 10961 Berlin Buckower Damm/ Gutschmidtstraße, 12359 Berlin Schildhornstraße/Gritznerstraße, 12163 Berlin

Alter (Jahre) 33 19 38 21 29 28 19

Eine zur amtlichen Verkehrsüberwachung zugelassene AVÜK-Anlage besteht aus einer Vielzahl elektronischer Baugruppen. In Abhängigkeit von den jeweiligen Zulieferern und der (zukünftigen) Verfügbarkeit elektronischer Bauteile geben die Anlagenhersteller eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren an. Bei guter Wartung und Pflege der Anlagen ist eine deutlich längere Lebensdauer durchaus möglich.

Seite 109 von 219

Kapitel:

0533-0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktionen und LKA -

Titel

Bezeichnung

51429

Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 86 / DIE LINKE [111] Patronen für Reizstoffsprühgeräte 2009-2012 Bitte die Ausgaben für den Posten „Patronen für Reizstoffsprühgeräte“ 2009-2012 für alle Direktionen und LKA angeben.

Seite 110 von 219

Kapitel:

0533 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 1 -

Titel

Bezeichnung

51429

Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

51.500

51.500

50.000

Ist (Rest/R) 2012 89.660,25

ISOA / 26.08.2013 Nr. 87 / Piraten [111] Hohes Ist 2012 ggü. Ansatz 2012 für Verbrauchsmittel Der Ansatz für das Jahr 2012 beträgt für diesen Titel 50.000 Euro. Der Ist-Wert für das Jahr 2012 beträgt für diesen Titel jedoch 89.660,25 Euro. Woraus ergibt sich diese Steigerung? Aufgrund welcher Erkenntnisse kommt der Senat zu der Entscheidung, für die Jahre 2014/2015 51.000 Euro anzusetzen?

Im Fragenkatalog wird hier die Titelkennzahl 41429 genannt, die verbale Titelbezeichnung ist jedoch dem Titel 51429 zugeordnet. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2011/2012 wurde berücksichtigt, dass nach damaligem Informationsstand das Schießtraining der Polizeivollzugsbeamten zu einem erheblichen Teil künftig in einer Lasersimulationsschießanlage erfolgen würde, also ohne den Verbrauch von (Übungs-)Munition. Darauf wurde in den Titelerläuterungen entsprechend hingewiesen. Tatsächlich konnte die in 2011 installierte Simulationsschießanlage jedoch (noch) nicht das Schießtraining durch Verschießen echter (Übungs-)Munition im Schießstand ersetzen, so dass im Jahr 2012 in erheblichem Umfang Verbrauchsmittel nachbestellt werden mussten, was zu der deutlichen Überschreitung des ursprünglichen Ansatzes von 50.000 EURO führte. Zwischenzeitlich wurde jedoch das polizeiliche Schießtraining modifiziert, so dass prognostisch weniger Munition verschossen werden muss. Lediglich die inzwischen gewachsenen Qualitätsanforderungen an die genutzte Munition wurden durch eine geringfügig höhere Anmeldung berücksichtigt.

Seite 111 von 219

Kapitel:

0533-0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktionen und LKA -

Titel

Bezeichnung

52610

Gutachten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 89 / DIE LINKE [112] Auskunftsersuchen und Anschlussinhaberfeststellungen; Ausgabenentwicklung 2010-2012 Bitte den Posten „Auskunftsersuchen und Anschlussinhaberfeststellungen“ näher erläutern und Ausgabenentwicklung 2010-2012 für alle Direktionen und LKA angeben.

Bei diesem Posten handelt es sich um Ausgaben, die im Zusammenhang mit Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen anfallen. Die Verpflichteten (Telekommunikationsunternehmen und Diensteanbieter) werden gemäß Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) entschädigt. Für Verbindungsanfragen und Anschlussinhaberfeststellungen bei den Providern fielen Ausgaben wie folgt an: Kapitel

2010

2011

2012

0,00 € 26.725,86 € 46.490,74 € 37.603,91 € 37.271,58 € 52.926,73 € 35.357,94 €

0,00 € 25.804,20 € 46.213,00 € 42.682,00 € 46.916,40 € 60.573,00 € 29.878,00 €

0,00 € 24.784,00 € 67.524,80 € 67.065,00 € 51.904,00 € 87.765,50 € 59.113,00 €

0553

3.164,00 € 314.012,81 € 72,00 €

3.798,00 € 397.325,62 € 72,00 €

2.771,00 € 484.130,40 € 0,00 €

Gesamt

553.625,57 €

653.262,22 €

845.057,70 €

0531 0533 0534 0535 0536 0537 0538 0541 0543

Seite 112 von 219

Kapitel:

0534 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 2 -

Titel

Bezeichnung

52610

Gutachten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

168.000

168.000

120.000

Ist (Rest/R) 2012 136.568,83

ISOA / 26.08.2013 Nr. 92 / Piraten [120] Dolmetscherleistungen Warum ist der Ansatz für Dolmetscher für die Jahre 2014/2015 deutlich geringer als die Ist-Werte für die Jahre 2010 und 2012? Welche Sprachen wurden in den Jahren 2010 bis 2012 in welchem Anteil gedolmetscht?

Die Anmeldung des Doppelhaushaltes 2014/2015 erfolgte unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Prognosen, finanziellen Kalkulationen und der vorherrschenden Kriminalitätslage. Dolmetscher werden durch die Polizei im täglichen Dienst zur Kommunikation mit Betroffenen, Beschuldigten oder Zeugen benötigt. Hierbei wird die Bandbreite der europäischen aber auch nichteuropäischen Sprachen benötigt. Nicht selten sind dabei auch normalerweise kaum anzutreffende Sprachen oder Dialekte für die polizeiliche Arbeit notwendig. Die Erstattung der Dolmetscherrechnungen erfolgt in der Polizei Berlin an zentraler Stelle. Bebucht werden jeweils die Kapitel/Titel der Dienststellen, bei denen der Vorgang, für den die Leistung erbracht wurde, anhängig ist. Es erfolgt keine statistische Erfassung der gedolmetschten Sprachen. Eine retrograde Ermittlung der Werte ist in der Kürze der Zeit nicht möglich, da behördenweit ca. 18.000 bis 20.000 Abrechnungsvorgänge pro Jahr bearbeitet werden.

Seite 113 von 219

Kapitel:

0536 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 4 -

Titel

Bezeichnung

51429

Verbrauchsmittel für Bewaffnung und Einsatzgerät

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

85.000

85.000

Ist (Rest/R) 2012

33.900

93.926,74

ISOA / 26.08.2013 Nr. 93 / Piraten [135] Hohes Ist 2012 ggü. Ansatz 2012 für Verbrauchsmittel Worauf ist die Steigerung des Ist-Wertes für das Jahr 2012 in Höhe von 93.926,74 Euro im Verhältnis zum Ansatz für das Jahr 2012 in Höhe von 33. 900 Euro zurückzuführen? Bitte eine Einzelaufschlüsselung der einzelnen Kostenausgaben.

Aufgrund der verstärkten Nutzung der Lasersimulationsschießanlage wurde damit gerechnet, dass die Kosten für Munition drastisch gesenkt werden können. Dies ist so nicht eingetreten. Zwischenzeitlich wurde jedoch das polizeiliche Schießtraining modifiziert, so dass prognostisch weniger Munition verschossen werden muss. Lediglich die inzwischen gewachsenen Qualitätsanforderungen an die genutzte Munition wurden durch eine geringfügig höhere Anmeldung berücksichtigt. 64.326,77 €

Kosten für Munition und RSG insgesamt: davon: für Übungsmunition für Einsatzmunition für Knallpatrone für RSG 3 für RSG 8

55.384,00 € 6.614,14 € 50,00 € 619,50 € 1.428,50 € 27.720,43 €

Sonstiges Verbrauchsmaterial: davon u.a:

Drogenvortestgeräte (Urin) 10.612,42 € Schießstandmaterial 6.387,77 € Atemschutzfilter für Schutzmasken 7.102,00 € 1.171,41 €

Waffenreparaturen: Stromkosten für AVÜK Oberlandstraße und Tempelhofer Damm:

Seite 114 von 219

708,13 €

Kapitel:

0536 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 4 -

Titel

Bezeichnung

81279

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

104.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 94 / GRÜNE [137] Lasersimultanschießanlagen - Schießstände Über wie viele Lasersimulationsschießanlagen und wie viele reguläre Schießstände verfügt die Berliner Polizei (bitte aufschlüsseln)? Wie hoch sind die Kosten insgesamt? Worin liegen die Unterschiede, Vor-/Nachteile des Trainings am jeweiligen Stand? Es wird um einen Bericht zur eingeschränkten Nutzung regulärer Schießstände aufgrund gesundheitsgefährdender Stoffe gebeten (inkl. Kostenübersicht). Bitte die Kosten für die Nutzung externer Anlagen aufschlüsseln.

1. Übersicht der Lasersimulationsschießanlagen, Schießstände, Kosten Die Polizei Berlin verfügt über nachfolgend aufgeführte Lasersimulationsschießanlagen: Fest eingebaute Anlagen: Standort Beschaffungskosten in € Unterhaltskosten in € (2012) Charlottenburger Chaussee, 438.000 * 29.600 Haus 18/3 Charlottenburger Chaussee, * 14.700 Haus 4 Bernauer Straße, Halle 6 220.000 12.294,42 LKA, Tempelhofer Damm 89.250 11.800 Dir 3, Kruppstraße 250.000 0 Gesamt: 997.250 68.394,42 *Gesamteinbaukosten Charlottenburger Chaussee Haus 18/3 und Haus 4

Mobile Anlagen: Standort Dir 1 Dir 2 Dir 3 Dir 4 Dir 5 Dir 6 ZSE Gesamt:

Beschaffungskosten in € 116.383,04 91.737,64 48.024,12 75.894,22 105.318,82 116.241,90 93.500,00 647.099,74

Unterhaltskosten in € (2012) 0 0 1.148,92 74,90 0 11,00 0 1.234,82

Die Polizei Berlin verfügt über nachfolgend aufgeführte Schießstände: Landeseigene Schießstände: Standort

Alemannenstraße Friesenstraße Gallwitzallee Kruppstraße Tempelhofer Damm

Anzahl der Schießbahnen 2 2 2 3 2

Seite 115 von 219

Unterhaltskosten in € (2012) (Miete, Betriebs- und Wartungskosten) 13.601 58.229 62.175 44.392 37.140

Pankstraße Radelandstraße Charlottenburger Chaussee, Haus 18/1 Charlottenburger Chaussee, Haus 18/2 Charlottenburger Chaussee, Haus 18/3 Charlottenburger Chaussee, Haus 4 Gesamt:

2 2 4 2 6 2 29

56.434 29.594 36.948 16.974 26.330,40 8.776,80 390.594,20

Angemietete Schießstände: Standort

Anzahl der Schießbahnen Wannsee Stand E 3 Wannsee Stand F 3 Wannsee Stand H 7 Wannsee Stand I 3 Bernauer Straße, Halle 5 5 Bernauer Straße, Halle 6 6 Bernauer Straße, Halle 7 4 Bernauer Straße, Halle 8 6 Gesamt: 37 *Gesamtkosten für Schießstätte Wannsee mit allen Ständen **Gesamtkosten für Schießstätte Bernauer Straße mit allen Ständen

Unterhaltskosten in € (2012) 208.604* * * * 341.344** ** ** ** 549.948

Neben den Beschaffungskosten für die Lasersimulationsschießanlagen (fest und mobil = 1.644.349,70 Euro), die in unterschiedlichen Haushaltsjahren beschafft wurden, sind im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 1.010.171,40 Euro für den Unterhalt aller Schießanlagen aufgewandt worden. 2. Unterschiede, Vor-/Nachteile der Trainingssysteme (Laserschießanlage/regulärer Schießstand) Das Einsatztraining in Lasersimulationsschießanlagen wird mit speziell ausgerüsteten Trainingswaffen durchgeführt, aus denen ein gebündelter Lichtstrahl auf Zieldarstellungen gelenkt wird, die mittels eines Beamers auf eine Leinwand projiziert werden. Neben der Verwendung von Schusswaffen ist bei diesem System auch der simulierte Einsatz weiterer polizeilicher Ausrüstungsgegenstände wie dem Einsatzstock, dem Reizstoffsprühgerät und der Taschenlampe möglich. Die Trefferauswertung erfolgt elektronisch. Mit diesem System lassen sich Einsatzsituationen (Handlungsabläufe als Filmszene) simulieren, deren geforderte polizeiliche Reaktion in rechtlicher und taktischer Hinsicht (z.B. einzelnes Vorgehen unter Sicherung des Teampartners) unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheitsbestimmungen in einem regulären Schießstand nicht möglich wären und deshalb eine Erweiterung des Trainings darstellen. Beim Trainierenden bewirkt die Anwendung von Laserwaffen im Wissen um die Verwendung nur eines Lichtstrahls als Geschossmedium in der Regel ein verbessertes Trefferbild. Dieser psychologische Umstand macht deshalb das Training mit Einsatzwaffen unter Abgabe von scharfen Schüssen unverzichtbar. Dennoch bleibt der Einsatz von Simulationsschießanlagen eine sinnvolle Ergänzung des Einsatztrainings, auf die wegen ihrer erweiterten Möglichkeiten unter keinen Umständen verzichtet werden sollte. Alle an Dienstwaffen ausgebildeten und damit ausgestatteten Waffenträger der Polizei Berlin sind verpflichtet, regelmäßig mit den ihnen zugewiesenen Dienstwaffen zu trainieren. Dieses Training kann nur unter Abgabe des scharfen Schusses auf regulären Schießständen durchgeführt werden. Jeder Schießstand unterliegt in seinem Betrieb den Auflagen der gültigen Schießstandrichtlinien (SSRL). Das Schießen erfolgt unter den strengen Vorgaben der Schießordnung und den darin enthaltenen Sicherheitsbestimmungen. Es dient dem Erhalt und der Korrektur der Schießfertigkeiten (richtiges Zielen, Abzugsverhalten, Atemtechnik, Laden/Entladen, Anschlagsarten, etc.) der Schützen. Im Training werden Schießfertigkeiten (Handhabungs-/Treffsicherheit) mit rechtlichem und taktischem polizeilichen Vorgehen in möglichen Einsatzsituationen kombiniert. Nur die Verwendung der Einsatzwaffe kann die realistische Wahrnehmung des scharfen Schusses in annähernd realistischen Einsatzlagen vermitteln. Ein vollständiger Verzicht des Trainings mit diesem Einsatzmittel ist nicht vorstellbar. Die Nutzung der scharfen Einsatzwaffe im Schießstand beschränkt aber auch die tat-

Seite 116 von 219

sächlichen Trainingsmöglichkeiten. So ist aus Sicherheitsgründen beispielsweise ein getrenntes Vorgehen von einzelnen Schützen unter Sicherung des Teampartners nicht möglich. Im Gegensatz zum Laserschießen verursacht die verschossene Munition Kosten z.B. für Trainingsmunition, Schießscheiben und Schusspflaster, bzw. neue Papierrollen. 3. Bericht über die eingeschränkte Nutzung von Schießständen aufgrund gesundheitsgefährdender Stoffe Aufgrund eines von der Direktion Zentrale Aufgaben Landeskommission Schießen (Dir ZA LaKoS) als verantwortlicher Betreiber am 15. Juli 2013 über den Sicherheitsingenieur bei PPr Arbeitssicherheit in Auftrag gegebenen Gutachtens über mögliche Lärmemissionen, die vom Schießstand Alemanenstraße in den Außenbereich dringen könnten, wurden auf diesem Schießstand offenliegende künstliche Mineralfasern (KMF) der Dämmstoffe in den Schießstandwänden durch die Gutachterin festgestellt. Dämmstoffe, die vor dem Jahr 1996 verbaut worden sind, enthalten Mineralfasern, die mit der Atemluft aufgenommen im menschlichen Körper Krebs erzeugen können. Vor diesem Hintergrund wurden sofort alle Schießstände auf offenliegende Dämmstoffe überprüft. Ähnliche Schadensbilder wurden auch in den Schießständen Tempelhofer Damm, Friesenstraße, Pankstraße, Radelandstraße und in der Schießstätte Charlottenburger Chaussee Haus 18/1 und 18/2 festgestellt. Da die Erstelldaten dieser Schießstände weit vor dem Jahr 1996 liegen, wurde durch den Leiter des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Polizei Berlin am 22. Juli 2013 ein Betretungsverbot für diese Stände ausgesprochen. Seit dem 26. August 2013 liegen bereits zwei Varianten eines Sanierungskonzeptes vor, deren Kostenrahmen für die Sanierung von sechs Schießständen sich zum einen auf 309.855,64 Euro und zum anderen auf 375.888,49 Euro beläuft. Eine Entscheidung, welches Sanierungskonzept zur Wiederherstellung der Stände greifen soll, liegt noch nicht vor.

Seite 117 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

HGr. 4

Personal - allgemein

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 95 / DIE LINKE Personalkonzept Zentraler Objektschutz und Gefangenenwesen Welches Personalkonzept verfolgt der Senat in den Bereichen Zentraler Objektschutz und Gefangenenwesen und wie ist dies in die Haushalts- und Stellenplanung eingeflossen? Wie will der Senat das Problem der Personalunterausstattung und der exorbitanten Überstunden in den Griff bekommen? Welche Vorschläge der Projektgruppe ZOS/Gef werden umgesetzt und wo findet sich dies im Haushaltsplan wieder?

Die Einsparvorgabe für den vollzugsnahen Bereich der Polizei beträgt für die Jahre 2012-2016 insgesamt 249 VZÄ, wobei die Einsparvorgabe 2012 mit 42 VZÄ erfüllt wurde. Ein Stellenabbau ist mit dem Haushalt 2014/2015 noch nicht erfolgt. Die Prüfungen bezüglich der Erbringung der Einsparung im vollzugsnahen Bereich der Polizei sind noch nicht abgeschlossen. Neben dieser Einsparvorgabe ist die Situation im Gefangenenbewachungsdienst und im Objektschutz geprägt durch eine geringere Arbeitszeit mit Beginn des Angleichungstarifvertrags (12hSchichten bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 h), die Einführung der bezahlten Pause sowie durch die dauerhaft dienstunfähigen Tarifbeschäftigten (über 70 im Objektschutz und über 19 im Gefangenenbewachungsdienst). Dies führt derzeit (Juni 2013) zu einem Personaldefizit von 476 Dienstverrichtern (357 im Objektschutz und 119 im Gefangenenbewachungsdienst) und einer Stundenbelastung von rd. 495.205 Std (363.340 im Objektschutz und 131.865 im Gefangenenbewachungsdienst). Die Polizei hat ein Konzept erarbeitet, um das Arbeitszeitguthaben aus Frei-Schichten (ca. 170.000) im Bereich des Zentralen Objektschutzes mittel- bis langfristig abzubauen. Demgemäß werden zunächst vom 1.8.2013 bis 30.06.2014 täglich Unterstützungskräfte im Umfang von 42 Polizeivollzugsbeamten im Zentralen Objektschutz eingesetzt. Zusätzlich wird die Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells im Bereich Objektschutz und Gefangenenbewachungsdienst unter Reduzierung der Schichtlängen geprüft. Dies würde zu einer Reduzierung des bestehenden Defizits um 79 VZÄ führen. Bezüglich der Ergebnisse der Projektgruppe ZOS/Gef wird auf den Bericht an den Hauptausschuss zum 30.09.2013 verwiesen.

Seite 118 von 219

ISOA / 26.08.2013 Nr. 96 / DIE LINKE Personalstellen Abschiebegewahrsam Köpenick Wie viele Personalstellen stehen zurzeit dem Abschiebegewahrsam Köpenick zur Verfügung? Wie viele davon sind Beamte, wie viele Angestellte? Wie sieht die Personalplanung 2014/15 in diesem Bereich aus? Wie hoch war die durchschnittliche Belegung in 2012 und 2013?

Gemäß Stellenplan sind dem Abschiebungsgewahrsam folgende Stellen zugeordnet: 30 PVB, 182 Tarifbeschäftigte Gefangenenbewachung, 5 Tarifbeschäftigte Verwaltung. Der tatsächliche Personaleinsatz ist an den Bedarf angepasst. Nicht benötigtes Personal wird vorübergehend im Objektschutz bzw. zur Verstärkung der Transportkommandos des Gefangenenwesens verwendet. Die Personalplanung 2014/2015 wird sich ebenfalls am tatsächlichen Bedarf / den Belegungszahlen orientieren. In 2014 scheiden 6 Tarifbeschäftigte Gefangenenbewachung, in 2015 9 Tarifbeschäftigte Gefangenenbewachung aus. Die durchschnittliche Belegung in 2012 lag bei 15 Insassen. Im Juli 2013 betrug die durchschnittliche Belegung 11 Insassen.

Seite 119 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

11903

Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

100.000

100.000

206.000

Ist (Rest/R) 2012 66.722,73

ISOA / 26.08.2013 Nr. 97 / GRÜNE [158] Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Ist 2013 Bitte den Ansatz 2014/2015 erläutern im Hinblick darauf, dass für das Jahr 2013 bereits 450.956 € angeordnet wurden?

Das Anordnungssoll weist die Summe der mittels Einnahmeanweisung an die Kasse gemeldeten Forderungen aus. Inwieweit es aufgrund der gemeldeten Forderungen später zu tatsächlichen Zahlungseingängen kommt (Ist), ist hierbei nicht berücksichtigt. Das fortgeschriebene Soll liegt bei den aufgeführten Titel daher regelmäßig deutlich über dem tatsächlichen Ist. Nicht alle Forderungen werden unmittelbar nach Anordnung ausgeglichen. Teilweise werden sie der Höhe oder dem Grunde nach bestritten, so dass eine Zahlung deutlich später (nach Rechtskraft), in geringerem Umfang oder gar nicht erfolgt. Darüber hinaus handelt es sich bei den Zahlungspflichtigen auch um nicht zahlungskräftige bzw. teilweise zahlungsunfähige Bürgerinnen und Bürger, weshalb Forderungen häufig nicht beigetrieben werden können. Solche Forderungen werden in den so genannten Sollabgang gestellt und können daher nicht zu IST-Einnahmen werden.

Seite 120 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

12504

Erlöse für Dienstleistungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

300.000

300.000

500.000

Ist (Rest/R) 2012 286.687,20

ISOA / 26.08.2013 Nr. 98 / GRÜNE [158] Detaillierte Darstellung Bitte aufschlüsseln.

Bei diesem Titel werden ausschließlich Einnahmen aus dem Begleitschutz von Geldtransporten gegenüber der Deutschen Bundesbank nachgewiesen. Die Berechnung erfolgt aufgrund des Erlasses über Leistungen der Polizei außerhalb ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben (Entgelterlass).

Seite 121 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

146.000

150.000

58.600

Ist (Rest/R) 2012 177.820,63

ISOA / 26.08.2013 Nr. 99 / Piraten [159] Hohes Ist 2012 ggü. Ansatz 2012 Wie ist die Diskrepanz zwischen dem Ansatz im Jahre 2012 in Höhe von 57.600 Euro und dem IstWert für das Jahr 2012 in Höhe von 177.820,63 Euro zu erklären?

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2013 basiert auf der Ist-Fortschreibung des Haushaltsjahres 2010. Im Haushaltsplan 2012 sind sieben Beschäftigungspositionen für Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder ausgewiesen, die im Haushaltsjahr 2010 nicht vollumfänglich besetzt waren. Im Haushaltsjahr 2012, dessen Ist die Basis für die Ansatzfortschreibung 2014/2015 bildet, wurden die Beschäftigungspositionen befristet mit Vertretungskräften besetzt.

Seite 122 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

51131

Bekleidung, Wäsche

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

12.800

12.800

12.800

Ist (Rest/R) 2012 13.988,63

ISOA / 26.08.2013 Nr. 100 / Piraten [159] Beschaffungen: für wen? Für wen wurden Tisch-, Bettwäsche und Handtücher beschafft?

Es handelt sich in der Regel um die Ersatzbeschaffung von Bettwäsche und Handtüchern, die verschlissen oder nicht mehr zu reinigen sind. Bedarfsträger sind das Abschiebegewahrsam Köpenick, die Gefangenensammelstelle Tempelhof und die örtlichen Gefangenensammelstellen.

Seite 123 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

51133

Erwerb von Tieren

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

20.000

20.000

Ist (Rest/R)

20.000

2012 23.160,00

ISOA / 26.08.2013 Nr. 101 / Piraten [159] Diensthunde Wie viele Diensthunde sind aus welchen Gründen (Alter, Krankheit, Verhalten etc.) in den vergangenen fünf Jahren ausgeschieden? Was passiert mit Diensthunden, die nicht mehr für den Dienst verwendet werden können?

Insgesamt wurden vom 01.01.2008 bis zum heutigen Tag 110 Diensthunde ausgesondert. Davon wurden 65 von Diensthundführern privat übernommen, 36 mussten eingeschläfert werden, 6 Hunde wurden an Privatpersonen veräußert und 3 Hunde sind an Hundehändler verkauft worden. Die übernommenen bzw. veräußerten Diensthunde waren alle aus Alters- bzw. Krankheitsgründen als Diensthunde nicht mehr einsetzbar. Die an die Hundehändler verkauften Diensthunde wiesen im Laufe der Zeit Wesensmerkmale auf, die einen Einsatz bei der Berliner Polizei nicht weiter zuließen.

Seite 124 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

51420

Beköstigung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

100.000

100.000

150.000

Ist (Rest/R) 2012 77.886,18

ISOA / 26.08.2013 Nr. 102 / Piraten [160] Verpflegung Insassen Abschiebegewahrsam Köpenick u.a. Bitte eine Einzelaufschlüsselung der anfallenden und angefallenen Kosten nach Verpflegung der Insassen des Abschiebegewahrsams Köpenick, des Polizeigewahrsams Tempelhof und den Gefangenensammelstellen. Welches Versorgungsunternehmen liefert die Verpflegung in den Abschiebegewahrsam Köpenick? Warum ist der Ansatz für die Jahre 2014/2015 höher als der Ist-Wert für das Jahr 2012 und mit wie vielen Inhaftierungen wird auf welcher Berechnungsgrundlage gerechnet?

Die Einzelaufschlüsselung der Verpflegungskosten für Gewahrsame für den Zeitraum 01.01.13 bis 31.07.13 ergibt Folgendes: Abschiebegewahrsam Köpenick

27.310 €

PolGew TeDamm

7.623 €

Gefangenensammelstellen

5.120 €

Zurzeit wird die Verpflegung von der Firma Sodexo geliefert. (Die Firma war zunächst nicht genannt worden, weil zunächst zu prüfen war, ob es eine Vertraulichkeitsvereinbarung gibt.) Der Vertrag muss im Jahre 2014 neu ausgeschrieben werden. Es wird mit höheren Kosten gerechnet. Die Anzahl der Insassen für die Jahre 2014/2015 kann nicht prognostiziert werden, die Ansatzbildung ist entsprechend der Istausgaben 2010 und 2011 gebildet worden und ist gegenüber dem Ansatz 2013 bereits um 1/3 reduziert worden.

Seite 125 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

52703

Dienstreisen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

230.000

230.000

230.000

Ist (Rest/R) 2012 236.492,21

ISOA / 26.08.2013 Nr. 105 / GRÜNE [161] Dienstreisen Gefangenenüberführung; Andere Dienstreisen/Fahrgelder Bitte die Untertitel „Dienstreisen Gefangenenüberführung“ sowie „Andere Dienstreisen/Fahrgelder“ für die letzten 2 Jahre aufschlüsseln und erläutern.

Dienstreisen Gefangenenüberführung: Hier werden sämtliche Ausgaben der begleitenden Beamten des Landeskriminalamtes und der Direktion Zentrale Aufgaben - Dir ZA Gef - im Zusammenhang mit Häftlingsüberstellungen bzw. rückführungen sowie Abschiebungen abgebildet. Andere Dienstreisen/Fahrgelder: Diese werden unter anderem für Ausgaben der Beschäftigten der Dir ZA anlässlich von Tagungsreisen, Sportreisen und Reisen zur Vorbereitung länderübergreifender Einsätze abgerechnet. Des Weiteren werden hieraus auch Fahrscheine der BVG für Dienstfahrten beschafft. Eine weitere Ausgabe ist die Erstattung der Fahrkosten an Beamte gemäß § 5 Bundesreisekostengesetz (BRKG) in Verbindung mit § 77 Landesbeamtengesetz (LBG).

In den Jahren 2011 und 2012 wurden hierfür folgende Beträge verausgabt: Anlass Dienstreisen Gefangenenüberführungen Andere Dienstreisen/Fahrgelder: Allgemeine Dienstreisen Wegstreckenentschädigung Fahrscheine BVG Gesamt:

2011 109.197,16 €

2012 103.754,79 €

16.961,11 € 86.744,59 € 2.781,50 € 215.684,36 €

10.516,51 € 103.874,49 € 2.145,30 € 220.291,09 €

Seite 126 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

54011

Überführungen, Überstellungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

470.000

470.000

380.000

Ist (Rest/R) 2012 440.937,86

ISOA / 26.08.2013 Nr. 106 / DIE LINKE [161] Sammelrückführungen Wie viele „Sammelrückführungen“ nach Vietnam mit Beteiligung Berlins hat es 2012/13 gegeben? Wie viele Personen wurden dabei abgeschoben? Welche Prognose gibt es für 2014/15?

Siehe Antwort zur Frage 107 ISOA / 26.08.2013 Nr. 107 / Piraten [161] Häftlingsüberführungen und Sammelrückführungen Bitte eine Einzelaufschlüsselung der Kostenpunkte nach Häftlingsüberführungen, Abschiebungen und Rückführungen. Was genau ist unter Häftlingsüberführungen in diesem Titel zu verstehen? Welche Kosten entstanden durch die Sammelrückführungen nach Vietnam? Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren sammelrückgeführt und in welche Länder? Wo werden die Beträge ausgewiesen, die für die Unterbringung und Verpflegung im Abschiebgewahrsam Köpenick und für die Zurückweisungen, Zurückführungen und Abschiebungen von den jeweiligen Schuldner_innen beglichen werden?

Entsprechende Angaben lassen sich nur anhand der einzelnen Personenakten ermitteln und binden erhebliche Zeit- und Personalressourcen. Für die Jahre bis 2011 befinden sich entsprechende Unterlagen bereits im Archiv. Im Jahr 2012 wurden 10 Sammelrückführungen nach Vietnam gemäß Rückübernahmeabkommen mit Beteiligung Berlins durchgeführt. Hier wurden 63 Personen abgeschoben. Auf Grund der bundesweit sinkenden Fallzahlen von rückzuführenden vietnamesischen Staatsangehörigen, wurden die Sammelrückführungen mit Ablauf des Jahres 2012 eingestellt. Im ersten Halbjahr 2013 wurden 20 Personen in Einzelmaßnahmen abgeschoben. Für die kommenden Jahre wird von einer gleich bleibenden Zahl von Rückführungen nach Vietnam ausgegangen. Unter Häftlingsüberführungen versteht man die Verbringung bzw. Überstellung von Personen an einen Ort, der durch einen behördlichen Bescheid bestimmt wurde. Das kann z.B. bei Abschiebungen das Heimatland des Betroffenen oder ein anderes EU-Land, in dem ein Asylantrag gestellt wurSeite 127 von 219

de, sein. Eine Häftlingsüberführung ist auch die Verbringung von Personen in ein anderes Gewahrsam oder in ein anderes Gewahrsamsverhältnis. Die Ausgaben für Häftlingsüberführungen setzen sich aus den Haft- einschließlich der dafür entstehenden Verpflegungskosten, den Rückführungs- und Transportkosten sowie den Personalkosten und den Reisekosten für das Begleitpersonal zusammen. Sie sind Bestandteil der jeweiligen Abschiebevorgänge, werden aber ansonsten nicht separat erfasst. Im Haushaltsjahr 2012 sind für Häftlingsüberführungen nachstehende Ausgaben entstanden: Titel 54011 - Überführungen, Überstellungen Titel 52703 - Dienstreisen -

366.229,76 € 103.754,79 €

Sammelrückführungen werden durch die Bundespolizei organisiert und durchgeführt. Entsprechend der Anzahl der rückzuführenden Personen einschließlich der vom LABO angemeldeten aber nicht durchgeführten Rückführungen (Stornokosten) stellt der Bund entsprechende Rechnungen. Nach Auswertungen aus PROFISKAL wurden für Sammelrückführungen der Jahre 2010 bis 2012 die nachstehenden Forderungen des Bundes für Sammelrückführungen nach Vietnam erstattet (für das Jahr 2009 liegen die entsprechenden Daten im Buchungssystem PROFISKAL nicht mehr vor). 2010

78.999,90 €

2011

75.736,63 €

2012

105.146,92 €

2013

42.976,44 €

Sammelrückführungen erfolgten fast ausschließlich nach Vietnam und in geringem Umfang in den Kosovo. Die Anzahl der rückgeführten Personen lässt sich aus diesem System nicht generieren. Die entsprechenden Einnahmen werden im Kapitel 0541 vereinnahmt. Sofern die Einnahme im gleichen Jahr der Ausgabe erzielt wird beim Titel 54011 als Rückzahlung bei den Ausgaben, ansonsten beim Titel 28101 - Ersatz von Ausgaben -.

Seite 128 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

54012

Ersatzvornahmen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

600.000

600.000

822.000

Ist (Rest/R) 2012 478.669,59

ISOA / 26.08.2013 Nr. 108 / GRÜNE [161] Rückgriff auf Gefahrenverursacher? Bitte aufschlüsseln inwieweit zur Kostendeckung ein Rückgriff auf den Gefahrenverursacher stattfindet.

Aus diesem Titel werden zum einen die im Zusammenhang mit strafprozessualem Hintergrund veranlassten Tür-/ Tresor-/ Fahrzeug- und Schließfachöffnungen bezahlt und zum anderen die von Amts wegen veranlassten Ersatzvornahmen, wie z.B. Beauftragung des Tierfangs, der Müllabholung (BSR), des Abschleppdienstes, des Wachschutzes und andere Maßnahmen zur Eigentumssicherung. Sofern ein Verantwortlicher festgestellt werden kann, der zum Zeitpunkt der Beauftragung der Maßnahme seiner Verantwortung nicht nachkommen konnte, wird ein Gebührenbescheid nach den Tarifstellen 7 oder 8 der Polizeibenutzungsgebührenordnung in der Fassung der 25. Änderung gegen ihn erlassen. Tarifstelle 7: Eigentumssicherung nach Straftaten, Unglücksfällen sowie eines dahin gehenden zurechenbaren Anscheins und Eigentumssicherung bei unverschlossenen Türen oder Fenstern von Wohnungen, Geschäftsräumen usw. im Zusammenhang mit Maßnahmen nach den §§ 15, 36 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zuzüglich der durch die Eigentumssicherung entstandenen Auslagen je Einsatzfall 74,20 € Tarifstelle 8: Unmittelbare Ausführung von Maßnahmen und Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr für Personen, Sachen und Tiere gemäß den §§ 14, 15 und 36 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, insbesondere Sicherung von Gefahrenstellen auf öffentlichem Straßenland/ Baustellensicherungen, Personen und Tiere in Notlagen, sofern nicht eine speziellere Tarifstelle einschlägig ist je Einsatzfall 101,87 € zuzüglich der durch die Ersatzvornahme entstandenen Auslagen. Die hieraus erzielten Einnahmen werden im Titel 11151 vereinnahmt.

Seite 129 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

54039

Haltung von Tieren

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

150.000

150.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 109 / GRÜNE [162] Detaillierte Darstellung Bitte aufschlüsseln welche und jeweils wie viele Tiere gehalten werden.

Es befinden sich 140 Diensthunde im Bestand.

Seite 130 von 219

180.000

Ist (Rest/R) 2012 136.942,09

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

81259

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik

Ansatz

Ansatz

2014

2015

78.000

Ansatz 2013 —

Ist (Rest/R) 2012

50.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 111 / GRÜNE [165] Gerätebestand Bitte den derzeitigen Gerätebestand aufschlüsseln. Aus diesem Titel werden investive Beschaffungen mit einem Anschaffungswert über 5.000 € im Einzelfall für die verfahrensabhängige IuK-Technik beschafft (z. B. Computergestützter VideoAuswerteplatz, Video-Scrambling-Anlage [Verschlüsselungstechnik] u.ä.). In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden aus diesem Titel keine Beschaffungen vorgenommen.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 112 / DIE LINKE [165] Detaillierte Darstellung der Maßnahmen Bitte die einzelnen Posten näher erläutern und die Notwendigkeit der Investitionen begründen.

Erneuerung des veralteten PC gesteuerten Systems zur Aufzeichnung und Bearbeitung der polizeirelevanten TV-Sendungen der öffentlichen und privaten Sendeanstalten, bestehend aus 8 Aufzeichnungs-PC's, Archivserver, Umschaltlogistik, 5 Monitore, 3 PC Arbeitsplätze (Client), Software. Das zurzeit bei ELZ 3 eingesetzte PC-gesteuerte TV-Aufzeichnungs- und -bearbeitungssystem wurde 2004 beschafft und ist im hier vorgesehenen Erneuerungsjahr 10 Jahre alt. Schon jetzt kommt es aufgrund der erheblichen "Rund um die Uhr" Nutzung zum Ausfall von einzelnen Komponenten, die bisher noch durch Reparatur bzw. Austausch wirtschaftlich angemessen behoben werden konnten. Spätestens jedoch 2014 wird dies, insbesondere durch technische Weiterentwicklungen und die damit verbundene Umstellung der Produktion auf andere Komponenten, nicht mehr der Fall sein. So ist ein Totalausfall des Systems absehbar. Dann ist die Aufzeichnung von Fernsehsendungen sowie deren Aufbereitung zur Lageanalyse oder zur Strafverfolgung behördenweit nicht mehr möglich. Ersatzbeschaffung des 2006 beschafften Großformatfarbdruckers incl. Steuerungsrechner und Monitor. Der Drucker wird u. a. zum Ausdruck von CAD und GIS-Karten bzw. Zeichnungen benötigt. Hierbei kann bis auf Din A0 geplottet werden. Anwendungsbeispiele sind u. a. Abschnitts- und Kontaktbereichs-Karten, Einsatzkarten für Großveranstaltungen wie Marathon, Velothon, Sternfahrten. Die Nutzung des Großformatfarbdruckers gewährleistet eine Aktualisierung aller unter der Maßnahmenbeschreibung aufgeführten Drucke. Bei dem Drucker handelt es sich um ein Einzelstück, der Ausfall würde zum Totalausfall führen. Seite 131 von 219

Mit der 2007 erfolgten Einführung digitaler Kontrollgeräte zur Aufzeichnung der Daten für die sog. Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) wurde die Beschaffung entsprechender Auswertungstechnik zur Fortführung der Verkehrsüberwachung unabdingbar. Von den 2008 beschafften und in Betrieb genommenen 7 Auswerteinheiten verfügt der Sachgebietsbereich Sonderverkehr- derzeit über 5 einsatzfähige Einheiten. Sowohl im täglichen Dienst, als auch bei Verkehrssonderkontrollen ist diese Geräteanzahl, gemessen an der Mitarbeiterzahl von 30, zu gering. Es bedarf der Beschaffung von 2 weiteren kompletten Auswerteeinheiten. Die Nutzungsmöglichkeit der o. g. Überwachungstechnik ist Voraussetzung, die Einhaltung der sog. Sozialvorschriften überwachen zu können. Da die vorhandene Technik stückzahlbedingt nicht ausreichend ist, kann die Überwachung nicht in dem erforderlichen Umfang und im Einzelfall (hoher Kräfteansatz) überhaupt nicht erfolgen.

Seite 132 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

81279

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

55.000

Ist (Rest/R) 2012

70.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 113 / GRÜNE [163] Gerätebestand Bitte den derzeitigen Gerätebestand aufschlüsseln. Aus diesem Titel werden investive Beschaffungen mit einem Anschaffungswert über 5.000 € im Einzelfall oder eine Gesamtmaßnahme, die nicht dem IuK-Segment zuzuordnen sind, beschafft (z. B. Außenbordmotoren, Radlastwaagen, Geschwindigkeitsmessgeräte, Kameras u.ä.). Im Jahr 2011 wurden aus diesem Titel beschafft: 2 prof. Videokameras Flussradaranlage Taucheranzüge Abschlussarbeiten Simulationsschießanlage

61.992 € 18.559 € 5.146 € 4.352 €

Im Jahr 2012 wurden aus diesem Titel keine Beschaffungen vorgenommen.

Seite 133 von 219

Kapitel:

0541 - Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion Zentrale Aufgaben -

Titel

Bezeichnung

81289

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuK-Technik

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

10.000

Ist (Rest/R) 2012

59.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 114 / GRÜNE [164] Gerätebestand Bitte den derzeitigen Gerätebestand aufschlüsseln. Aus diesem Titel werden investive Beschaffungen mit einem Anschaffungswert über 5.000 € im Einzelfall für die verfahrensunabhängige IuK-Technik beschafft (z. B. PC-Technik für das Funkmeldesystem, Richtfunkanlagen, Touchscreen-Monitore u.ä.). Im Jahr 2011 wurden aus diesem Titel beschafft: 2,3 Ghz Sende- und Empfangsanlage

44.783 €

Im Jahr 2012 wurden aus diesem Titel keine Beschaffungen vorgenommen.

Seite 134 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

HGr. 4

Personal – allgemein -

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

ISOA / 26.08.2013 Nr. 115 / GRÜNE Personalstruktur in Abteilungen u. a.; zusätzliche 250 Planstellen Bitte die Personalstruktur der einzelnen Abteilungen, Referate und Stabsbereiche darlegen und die bis 2015 zusätzlich geplanten 250 Planstellen aufschlüsseln (siehe S. 480).

Für das Landeskriminalamt ergibt sich derzeit folgende stellenwirtschaftliche Struktur: Dienststelle LKA 1) LKA Stab LKA 1 LKA 2 LKA 3 LKA 4 LKA 5 LKA 6 LKA 7 LKA KT Gesamtergebnis

Beschäftigtengruppe Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte Beamte Tarifbeschäftigte

Stellen 2013 29,75 10 128 18,5 215,15 33,82 264,05 56,75 465,1 99,69 253,75 34,28 277,7 56,4 652,75 17,5 222,75 23,49 195,75 233,56 3.288,74 2)

1)

Direktor/ Vorzimmer/ Prävention/ Büro PersRat/PersRat/

2)

Einschl. Stellen des Hauptstadtkapitels und unter Berücksichtigung der unterjährigen Stellenumsetzungen im Rahmen der belastungsorientierten Personalverteilung im Vollzug und der Zentralisierung der Bearbeitung von Betrugsdelikten im LKA 3

Die zusätzlichen 250 Planstellen gründen sich vor allem auf die kapitelübergreifenden Stellenverlagerungen, die im Zuge der Zentralisierung der Betrugsbearbeitung im LKA 3 sowie der Fortschreibung des Zielstellenplans der Schutzpolizei (jeweils aus dem Jahr 2011) erforderlich wurden.

Seite 135 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

allgemein

ISOA / 26.08.2013 Nr. 115a / GRÜNE Kosten von Vertrauenspersonen Bitte aufschlüsseln, welche Kosten im Zusammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen in den letzten 2 Jahren in den verschiedenen Bereichen angefallen sind.

Die Kosten im Zusammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen (hierzu zählen Auslagenerstattungen, Honorare, Prämien, Einsatz- und besondere Fahndungskosten) werden aus dem Titel 54023 -Fahndungsmaßnahmen- erstattet. Die Kosten bewegten sich in den letzten beiden Jahren im unteren 6-stelligen Bereich, wobei ca. 50 % der Ausgaben im Zusammenhang mit der Auszahlung von Prämien und Honoraren erfolgten.

Seite 136 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

allgemein

ISOA / 26.08.2013 Nr. 116 / GRÜNE [168] Analytische Task Force (ATF) Bitte eine Projektbeschreibung der Analytischen Task Force (ATF) vorlegen.

Die Projektbeschreibung der ATF ist als Anlage 4 beigefügt.

Seite 137 von 219

Ist (Rest/R) 2012

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

11903

Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

145.000

145.000

145.000

Ist (Rest/R) 2012 80.391,68

ISOA / 26.08.2013 Nr. 121 / GRÜNE [168] Ansatz 2014/2015 ggü. Ist Stand 30.06.2013 Bitte den Ansatz 2014/2015 im Hinblick auf das hohe Ist zum 30.06.2013 und die bereits angeordnete Summe für 2013 von über 1 Mio € erläutern.

Das Anordnungssoll weist die mittels Einnahmeanweisung an die Kasse gemeldeten berechtigten oder auch noch strittigen (Schadensersatz-) Forderungen kumuliert aus. Das fortgeschriebene Soll liegt bei diesem Titel i.d.R. deutlich über dem tatsächlichen Ist, da es sich erfahrungsgemäß um nicht zahlungsfähige oder –willige Bürger handelt, weshalb in erheblichem Maße Forderungen nicht beigetrieben werden können und daher in Sollabgang gestellt werden müssen. Durch die zeitliche Verzögerung zwischen Schadensersatzforderung und Bezahlung/Sollabgang kommt es zu einem derartig hohen Soll. Bei der Ansatzbildung wurde das durchschnittliche Ist der letzten drei Jahre berücksichtigt, welches lediglich bei 118 T€ lag. Die Einnahmen in diesem Titel sind nicht steuerbar, da sie u.a. vom Ausgang einzelner Rechtsstreitigkeiten mit teilweise hohem Streitwert abhängig sind.

Seite 138 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

23112

Zuweisungen des Bundes für konsumtive Zwecke

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

280.000

280.000

280.000

Ist (Rest/R) 2012 264.213,74

ISOA / 26.08.2013 Nr. 122 / GRÜNE [168] Detaillierte Darstellung der Leistungen Bitte anhand der tatsächlich erbrachten Leistungen aufschlüsseln. Das Land Berlin erbringt gegenüber dem Bund (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben –BImA -) vorab Leistungen, die im Zuge der Gefahrenabwehr zur Ermittlung, Bergung und Beseitigung von ehemals reichseigenen Kampfmitteln jeglicher Art erfolgen. Die Einnahmen sind vom Fundaufkommen abhängig und eine Abrechnung beim Bund kann erst nach Ablauf des Jahres erfolgen. Gegenwärtig wird seitens der BImA die Abrechnung des Jahres 2010 vorgenommen.

Seite 139 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

27290

Zweckgebundene Einnahmen aus dem Ausland für konsumtive Zwecke

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

2.000

2.000

Ist (Rest/R) 2012

2.000

27.666,01

ISOA / 26.08.2013 Nr. 123 / GRÜNE [169] Twinning-Projekte Welche Twinning-Projekte sind geplant?

Derzeit ist nicht absehbar, wie viele Ausschreibungen zu Twinning-Projekten erfolgen werden. Erst nach Vorliegen von Projekten kann eine Bewerbung erfolgen. Da dies derzeit nicht absehbar ist, ist lediglich ein Merkansatz von 2.000 € veranschlagt worden.

Seite 140 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

42701 52501

Bezeichnung

Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Aus- und Fortbildung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

1.000

1.000

1.000

476,00

19.200

19.200

19.200

63.344,33

ISOA / 26.08.2013 Nr. 124 / GRÜNE [169] Initiative sexuelle Vielfalt Kann sich der Senat vorstellen für Schulungen und Fortbildungen der Polizei im Rahmen der „Initiative sexuelle Vielfalt“ den Ansatz zu erhöhen?

Bereits seit 1992 werden durch die Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, LKA Präv 1, regelmäßig Veranstaltungen „Polizei und Homosexualität“ in der Aus- und Fortbildung durchgeführt. Seit 1999 nimmt die Einrichtung Maneo, das schwule Anti-Gewalt-Projekt in Berlin, regelmäßig an der Durchführung teil. Die Finanzierung dieser polizeiexternen Referentenhonorare wurde bisher ausschließlich aus polizeieigenen Mitteln bestritten. Der Polizei Berlin wurde im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ ein Etat von 1000,- Euro pro Jahr für polizeiexterne Referenten zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 21 Veranstaltungen im Bereich Ausbildung mit externer Beteiligung und 26 Veranstaltungen im Bereich Fortbildung durchgeführt. 2012 entstanden somit Referentenhonorare in Höhe von 2776,- €. Bis zum Ende des Jahres 2013 werden voraussichtlich 29 Veranstaltungen durchgeführt. Die Ausgaben hierfür werden auf 1.392,- € geschätzt. Ab Herbst 2013 werden die Einstellungszahlen sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst spürbar erhöht werden, so dass von mehr Klassen / Veranstaltungen und somit für die Folgejahre von zusätzlichen Ausgaben für externe Referenten ausgegangen werden muss. Eine Erhöhung der Ansätze ist derzeit nicht vorgesehen.

Seite 141 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

38.000

Ist (Rest/R) 2012

38.500

ISOA / 26.08.2013 Nr. 125 / GRÜNE [169] Detaillierte Darstellung Bitte aufschlüsseln und erläutern.

Auf der Grundlage von § 16 Abs. 3 LGG bzw. § 96 Abs. 4 SGB IX hat die Polizeibehörde mit dem Haushaltsplanungsverfahren 2014 / 2015 erstmals Beschäftigungspositionen für Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterinnen bzw. freigestellte Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen beantragt. Der Titel wird im Kapitel 0543 ab dem Haushaltsjahr 2014 neu eingerichtet. Im Kapitel 0543 ist eine Beschäftigungsposition für eine Ersatzkraft für eine freigestellte Frauenvertreterin ausgewiesen.

Seite 142 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

51433

Laborbedarf und kriminaltechnisches Verbrauchsmaterial

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.222.000

1.222.000

1.222.000

Ist (Rest/R) 2012 1.799.885,74

ISOA / 26.08.2013 Nr. 126 / GRÜNE [171] Detaillierte Darstellung Bitte aufschlüsseln.

Hierbei handelt es sich um Chemikalien und Gase für die tägliche Laborarbeit sowie Verbrauchsmaterial für die DNA-Untersuchungen. Außerdem werden Glasverbrauchsmaterialien (z.B. Reagenzgläser, Rührspatel, Schraubgläser usw.) aus diesem Titel beschafft.

Seite 143 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

52501

Aus- und Fortbildung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

19.200

19.200

19.200

Ist (Rest/R) 2012 63.344,33

ISOA / 26.08.2013 Nr. 127 / GRÜNE [171] Fortbildungen der VP-Führung nach NSU Wie viele und welche Fortbildungen fanden nach Bekanntwerden des NSU – auch aufgrund der vom Innensenator ergriffenen Sofortmaßnahmen - zur VP-Führung statt? Wie viele und welche Fortbildungen sind hierzu geplant?

Fortbildungsveranstaltungen für die VP-Führung, welche direkt und ausschließlich auf der Grundlage und im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden des NSU stehen, wurden bislang nicht durchgeführt. Diese Tatsache resultiert daraus, dass in diesem Zusammenhang eher Regelungs- und Umsetzungsdefizite als übergreifende Ausbildungsdefizite festgestellt wurden. Diesbezügliche Defizite entfalten ihre Wirkung grundsätzlich und nicht nur im Zusammenhang mit dem NSU, wenn auch entsprechende Auswirkungen sich in diesem Zusammenhang möglicherweise besonders tragisch umgesetzt haben. Des Weiteren sollten die Feststellungen nicht zuletzt des Schlussberichts des Bundestagsuntersuchungsausschusses in entsprechende Überlegungen zu einer Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung der VP-Führer einfließen. Eine Feststellung war, dass bestehende Defizite sich jeweils sehr individuell gestalten. Insofern enthalten die vor dem Abschluss stehenden neuen Regelungswerke auch die Verpflichtung der zuständigen Führungskräfte, individuell auf die Beamten abgestellte Fortbildungskonzepte zu entwickeln. Die o. g. im Mitzeichnungsverfahren befindlichen neuen Vorschriften zur VP-Führung sehen zudem eine regelmäßige Hospitation auf den ermittlungsführenden Fachdienststellen vor. Ferner ist eine mehrteilige Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (MA) zum Thema Aktenaufbau und -führung geplant, welche die speziellen in den o. g. neuen Vorschriften abgebildeten Regelungen vertiefen sollen. Im vergangenen und in diesem Jahr wurden von den MA des LKA 514 - VP-Führung Staatsschutz folgende Speziallehrgänge beim BKA besucht: Hauptamtliches Führen von Vertrauenspersonen 2012 2 MA 2013 3 MA Ein weiterer MA wird noch im Jahr 2013 ebenfalls diesen Lehrgang besuchen. Für die Folgejahre ist die Teilnahme an weiteren Speziallehrgängen des BKA geplant, so dass jeder MA mindestens einmal einen solchen Lehrgang besucht hat. Darüber hinaus fand zum Thema VP-Führung in diesem Jahr eine 2-tägige Fortbildungsveranstaltung mit der zentralen VP-Führungsdienststelle LKA 651 statt. Zudem erfolgt in regelmäßigen Treffen mit den VP-Führungsdienststellen des Landes Brandenburg, der Bundespolizei und des Zolls ein Erfahrungsaustausch zu aktuellen Entwicklungen. Ebenso förderlich sind die regelmäßig unter Seite 144 von 219

der Federführung des BKA stattfindenden Treffen der Leitungen der VP-Dienststellen des Bundes und der Länder, bei denen u. a. der NSU thematisiert wurde. Die erörterten Qualitätsfragen wurden in den internen Dienstbesprechungen kommuniziert. Nachfolgend werden Fortbildungsveranstaltungen aufgeführt, an denen Mitarbeiter des LKA 514 Führung Staatsschutz zum Zwecke der allgemeinen Weiterbildung teilgenommen haben: Tagesseminar zur politischen Bildung Verrückt? Eine Einführung zum Umgang mit psychisch auffälligen Personen im polizeilichen Alltag Ausländerrecht (Grundlagen) Englisch für Fortgeschrittene Erfolgreich verhandeln Führung, Macht, Autorität- Teil 2 Ausländerrecht (Grundlagen) Tagesseminar zur politischen Bildung

Seite 145 von 219

19.04.2013 19.04.2013 09.05.2012 19.04.2012 07.03.2012 07.06.2012 28.11.2012 27.04.2012 19.04.2013

09.05.2012 19.04.2012 27.07.2012 08.06.2012 29.11.2012 27.04.2012 19.04.2013

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

54023

Fahndungsmaßnahmen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

920.000

920.000

670.000

Ist (Rest/R) 2012 1.009.377,14

ISOA / 26.08.2013 Nr. 129 / GRÜNE [172] Detaillierte Darstellung Bitte aufschlüsseln.

Es werden Mittel für folgende Zwecke benötigt: Für die Anmietung von konspirativen Wohnungen, für die technische Überwachung verschiedener Örtlichkeiten, für die langfristige Observation einer Vielzahl von Personen sowie zur aufwendigen Ermittlungsarbeit in Staatsschutzdelikten, für die Haltung von Fahrzeugen sowie Aufwendungen für den Bereich Verdeckte Ermittler / Vertrauenspersonen (Prämien und Honorare für Hinweisgeber und Vertrauenspersonen etc.). Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Mantrailer-Hunden.

Seite 146 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

54042

Leistungen an die Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

3.835.000

3.835.000

Ist (Rest/R) 2012 4.354.291,92

ISOA / 26.08.2013 Nr. 130 / GRÜNE [172] Fremdvergabe DNA-Untersuchungen Bitte die aktuellen Fallzahlen und Kosten aufschlüsseln. Werden sämtliche DNA-Untersuchungen extern vorgenommen oder werden diese zum Teil selbst durchgeführt und falls ja, bitte Fallzahlen und die hierfür entstehenden Kosten aufschlüsseln. Wie sieht das mittel- bis langfristige Konzept zur Durchführung von DNA-Untersuchungen aus?

Im Jahr 2012 wurden an die Charité 5.365 Vorgänge abgegeben. Dafür wurden Zahlungen in Höhe von 4,4 Mio. € an die Charité geleistet. Im gleichen Zeitraum wurden 7.310 Vorgänge durch LKA KT 42 abschließend bearbeitet. Die Kosten bei LKA KT 42 betrugen ca. 3,3 Mio €. Der 2012 ursprünglich vorgesehene Betrag zur Vergabe von DNA-Untersuchungen in Höhe von 1.835 T€ (damals noch veranschlagt im Titel 54010 - Dienstleistungen -) wurde im Rahmen der Haushaltswirtschaft auf 4.355 T€ verstärkt. Ausgehend davon wurde der Ansatz für die Jahre 2014 und 2015 auf 3.835 T€ jährlich erhöht. Eine Anpassung an das Ist 2012 ist daher im Rahmen der Haushaltplanaufstellung erfolgt. Auch weiterhin ist eine Verteilung der DNA-Untersuchungen zwischen dem LKA und der Charité vorgesehen. Dabei werden komplexe DNA-Untersuchungen, die vor allem der Schwer- und Schwerstkriminalität zugeordnet werden, durch das LKA bearbeitet. Weniger komplexe und mehr der Massenkriminalität zuzuordnende DNA-Untersuchungen werden weiterhin an die Charité abgegeben.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 131 / DIE LINKE [172] DNA-Untersuchungen Warum erfolgt keine Anpassung an das Ist 2012? Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um den Bearbeitungsstau bei den beim LKA anfallenden DNA-Untersuchungen abzubauen?

Der Senat hat den Ansatz für DNA-Untersuchungen um je 2 Millionen Euro für 2014 und 2015 erhöht. Darüber hinaus prüft die Polizei im Rahmen eines Verfahrens, welche DNA-Untersuchen mit welcher Priorität durchgeführt werden sollen, um eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung zu sichern. Beide Maßnahmen werden dazu beitragen, den Stau abzubauen.

Seite 147 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

54085

Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

195.000

195.000

215.000

Ist (Rest/R) 2012 299.399,00

ISOA / 26.08.2013 Nr. 132 / DIE LINKE [179] SW-Pflege TKÜ Bitte den Posten „SW-Pflege TKÜ“ näher erläutern und die Notwendigkeit der Ausgaben begründen. Bei dem Posten „SW-Pflege TKÜ“ handelt es sich um die vertraglich vereinbarten Wartungs- und Pflegekosten (Upgrading und technischer Support) für die Technik der TelekommunikationsÜberwachungsanlage. Die Notwendigkeit ergibt sich bei softwarebasierten Verfahren zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit durch den Hersteller.

Seite 148 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

81222

Technisches Analysesystem Internet/Telekommunikation

Ansatz 2014 —

Ansatz

Ansatz

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

1.180.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 133 / GRÜNE [174] IMSI-Catcher Bitte aufschlüsseln, wie viele GSM/UMTS-Analsysesysteme (IMSI-Catcher) angeschafft werden sollen und erläutern inwieweit diese abhörsicher sind.

Es soll ein IMSI-Catcher beschafft werden. Da das GSM/UMTS-Analysesystem seinerseits nicht der Datenübertragung dient und ein in sich geschlossenes System darstellt, ist es als abhörsicher zu betrachten.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 134 / DIE LINKE [174] IMSI-Catcher Bitte erläutern, warum eine in 2011 geplante Beschaffung „wegen des gestiegenen Finanzbedarfs“ nicht realisiert werden“ konnte. Wie oft ist seit 2010 von der Berliner Polizei in welchen Einsatzlagen und mit welchem Erfolg ein IMSI-Catcher eingesetzt worden? Von wem ist dieser zur Verfügung gestellt worden? Inwiefern soll die Investition der „Aufklärung von Kommunikationswegen und -daten“ sowie dem in der Erläuterung genannten Ziel einer „sofortige(n) Reaktion bei Änderungen im Kommunikationsverhalten“ dienlich sein? Bis 2011 war ein Investitionsvolumen von 500 T€ veranschlagt. Im Rahmen der Marktforschung im Vorfeld zur Beschaffung wurde ein Finanzbedarf von 1.200 T€ ermittelt. Der Mehrbedarf war zum damaligen Zeitpunkt nicht zu finanzieren. Für den Zeitraum von fünf Jahren liegen keine ausreichenden Informationen über die Anzahl der Einsätze von IMSI-Catchern vor. Auf Grund einer Sondererhebung des Landeskriminalamtes können jedoch für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis 31. Oktober 2012 folgende Daten genannt werden: Im Erhebungszeitraum wurden insgesamt 35 Einsätze unter Verwendung des IMSI-Catcher initiiert. 34 Einsätze davon wurden zur Strafverfolgung nach § 100i StPO und ein Einsatz zur Gefahrenabwehr nach § 25a ASOG durchgeführt. In 17 Fällen waren Verstöße gegen das BtMG anlassgebend, sonst vereinzelt in Fällen des erpresserischen Menschraubes (1), versuchten Totschlages (2), versuchten Mordes (1), Verdacht der Entführung (2) , schweren Bandendiebstahles (3), Verabredung zum Verbrechen (1), räuberischen Erpressung (1), Vorbereitung eines schweren staatsgefährdenden Verbrechens (1), gewerbsmäßigen Computerbetruges (2), illegalen Zigarettenhandels (2), ohne Angabe (1) sowie zur Gefahrenabwehr im Falle einer Vergewaltigung. Weitere Daten wurden hierzu nicht statistisch nicht erfasst.

Seite 149 von 219

Die Frage der Erfolgsquote als auch die Frage zur Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen kann nur durch die Staatsanwaltschaft Berlin beantwortet werden.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 135 / Piraten [174] IMSI-Catcher Wie oft haben sich welche Organisationseinheiten der Berliner Polizei in den letzten fünf Jahren IMSI-Catcher über welchen Zeitraum von welchen Dienststellen der Länder und/oder des Bundes geliehen? Im Zeitraum Oktober 2011 bis Oktober 2012 kam es zu 35 Einsätzen von IMSI-Catchern. Bei keinem der vorgenannten Einsätzen von IMSI-Catchern ist, laut Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Piraten (Drs.: 17/11845) bekannt, ob Beweise, die durch IMSI-Catcher geliefert wurden, für eine spätere Verurteilung mitursächlich waren. Hält der Senat es vor diesem Hintergrund für gerechtfertigt, ein so teures Gerät selbst anzuschaffen? Die Ausleihe erfolgte von den Landeskriminalämtern Sachsen, Brandenburg und Hessen sowie vom Bundeskriminalamt und der Bundespolizei. Die Aufklärung von Kommunikationswegen und -daten ist zwingend erforderlich, um richterlich angeordnete Maßnahmen gem. §100a StPO umsetzen zu können. Eine vom Täter genutzte unbekannte SIM-Karte oder ein unbekanntes Endgerät und somit unbekannte IMEI kann nur mittels eines IMSI-Catcher festgestellt werden. Auf Grund des nahezu unkontrollierbaren Zugriffs auf SIM-Karten oder Endgeräte ist es Tätern möglich, ihre SIM-Karten oder Endgeräte in kurzen Intervallen zu wechseln. Hierdurch laufen richterlich angeordnete Maßnahmen gem. §100a StPO ins Leere. Eine(r) sofortige(n) Reaktion auf die o.a. Umstände ist nur durch die schnelle und uneingeschränkte Verfügbarkeit eines IMSI-Catchers möglich. Nur hierdurch können vermutete veränderte Kommunikationswege auch in zeitkritischen Lagen aufgeklärt und in richterlich angeordneten Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Anschaffung des IMSI-Catchers genießt eine hohe Priorität, so dass auch im Kontext zu den finanzpolitischen Rahmenbedingungen an der Veranschlagung festgehalten wird. Die Beschaffungen werden zukünftig mit Brandenburg abgestimmt, so dass jeweils ein Wechsel bei der Erneuerung der Technik verabredet und gesichert ist. Dies führt zur sparsamen Verwendung von Steuergeldern.

Seite 150 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

81243

Telekommunikationsüberwachung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

476.000

484.000

550.000

Ist (Rest/R) 2012 560.561,75

ISOA / 26.08.2013 Nr. 136 / DIE LINKE [180] Veränderung am TKÜ-System Welche Komponenten/Module der TKÜ-Anlage sollen erneuert werden? Welche Funktionsänderungen/-erweiterungen ergeben sich daraus? Welche Pläne verfolgt der Senat hinsichtlich der Durchführung von Quellen-TKÜ und der Beschaffung dafür geeigneter Software? Welche Ausgaben plant er dafür ein? Wie haben sich die Ausgaben für die TKÜ in den letzten fünf Jahren entwickelt.

Haushaltsjahr 2014: 1. Upgrade der Systemsoftware Der seit Jahren im Einsatz befindliche SDA2 (Data Analyzer) für die Analyse der InternetDatenflüsse muss den aktuellen Datenformaten und Protokollen angepasst werden. Die aktuelle Version SDA3 ist Bestandteil der Version und beinhaltet die Web2.0 Integration und ist damit leistungsfähiger bei der Decodierung und Darstellung aktueller Internetinhalte. Weiterer wesentlicher Bestandteil der neuen SW-Version ist die interne Schnittstelle zwischen dem TKÜ - System und dem InfReq100 – System der Elektronischen Schnittstelle Behörden für die Erhebung der Verkehrsdaten und Anschlussinhaberdaten.

2. Decodererweiterung Zur Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen/Datenmengen aus der Überwachung von Datenkommunikation (breitbandiger Datenverkehr) ist eine Erweiterung der Decoderhardware erforderlich. 3. InfReq100 „Elektronische Schnittstelle für Behörden (ESB)“ - Fortschreibung Das im Jahre 2012/2013 beschaffte System ESB muss mit einem räumlich getrennten Archivierungssystem in redundanter Ausgestaltung erweitert werden. Hierfür müssen Haushaltsmittel für Hardware und gegebenenfalls Steuersoftware bereitgestellt werden. 4. Umzugskosten/Transportkosten TKÜ-Anlage Nach Umsetzung des Dual-Site Konzeptes im Rahmen der TKÜ-Kooperation Berlin/Brandenburg und Übernahme des Vollbetriebs an beiden Standorten ist geplant, die Berliner TKÜ-Anlage in eine neue, den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechende Betriebsumgebung zu verlegen. Dazu muss die Systemherstellerfirma für den Abbau/Aufbau der Systemkomponenten Techniker bereitstellen sowie Spezialtechnik für Abbau und Transport, wie z.B. Spezialfahrzeug mit Hubtechnik, angemietet werden. 5. Erneuerung von 2 Admin-PC (Techniker) Die gestiegenen Anforderungen an die Systemadministration erfordern eine Anpassung der Administrationshardware. Zwei Admin-PC haben den Abschreibungszeitraum von 4 Jahren erreicht und sind auszutauschen.

Seite 151 von 219

6. Remoteauswertung /-administration über DSL und UMTS über gesichertes VPN In der zurückliegenden Zeit entstand häufig der Bedarf auf Grundlage von Rechtshilfe/Amtshilfeersuchen einen Fernzugriff auf Berliner TKÜ-Maßnahmen für andere berechtigte Stellen national/international zu realisieren (BKA, Bundespolizei, Dolmetscher, GEG BB, Fahndung). Ferner ist es zur schnellen Beseitigung bei Systemstörungen notwendig, dass die eigenen Administratoren LKA 721 einen Fernwartungs- bzw. Administrationszugriff erhalten. 7. Anpassung/Erhöhung Citrixlizenzen Mit Integration der Elektronischen Schnittstelle Behörden ( ESB) zur Verkehrsdatenerhebung gem. § 100 StPO in das TKÜ-System hat sich der Anwenderkreis und somit die Zugriffe aus dem MAPSystem (Auswertung im MAP-System) erhöht. Dementsprechend muss die Anzahl der Citrixlizenzen angepasst werden. 8. Schulungsumgebung für InfReq100 Für das neue System zur Erhebung von Verkehrsdaten und weiterer Telekommunikationsdaten (Anschlussinhaber, Bestandsdaten, Standortdaten) besteht der Bedarf für landesweite Anwenderschulungen in einer gesonderten Schulungsumgebung. Hierfür wird Hardware und ggf. Software benötigt. Haushaltsjahr 2015: 1. Erneuerung von Serverkomponenten der TKÜ-Anlage Um den Anforderungen der Hochverfügbarkeit bei Serverkomponenten zu entsprechen, sind diese in regelmäßigen Zeitabschnitten auszutauschen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Virtualisierung möglich ist. Virtualisierte Systeme erlauben ein deutlich einfacheres Desaster Management sowie ein zentrales Backup. Aus Performancegründen bzw. nicht virtualisierbarer Schnittstellen kann sich eine Virtualisierung ausschließen. Bei der verwendeten Blade-Technologie sind nicht nur die Blades sondern auch das Enclosure mit seiner Peripherie (Switche, Netzteile u.a.m) zu berücksichtigen. 2. Reagieren auf gesetzliche Anforderungen Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der weiteren Entwicklung in der Kommunikationstechnik mit zusätzlichen neuen Überwachungsschnittstellen zu rechnen ist. Um auf diese möglichen Anforderungen schnell reagieren zu können, müssen entsprechende Finanzmittel eingeplant werden. 3. Reagieren auf neue technische Anforderungen Zur Reaktion auf neu eingeführte Dienste/Anwendungen/Protokolle müssen für die Beschaffung neuer Softwaredecoder Finanzierungsmittel eingeplant werden. 4. Erweiterung/Erneuerung Archivierungssystem für TKÜ Das Archivierungssystem wurde in der ersten Ausbaustufe 2009 beschafft. Zur notwendigen Reaktion auf das zu erwartende erhöhte Datenaufkommen soll in einer nächsten Ausbaustufe das modular aufgebaute System erweitert werden. Daher müssen hierfür die notwendigen Finanzierungsmittel eingeplant werden. 5. Erneuerung von 5 Admin-PC/10 Monitore Die Arbeitsplatzrechner für Sachbearbeiter in der Maßnahmenadministration der TKÜ und in der Verkehrsdatenerhebung, Anschlussinhaber- und Bestandsdatenerhebung sind nach dem Gebrauchszyklus von fünf Jahren zu erneuern. 6. Erweiterung/Anpassung der TKÜ - Software Vorgangsbearbeitung/Verwaltung Mit den veränderten Systemanforderungen sind auch Anpassungen in der Software TKÜVorgangsbearbeitung/TKÜ-Verwaltung notwendig geworden. Insbesondere soll die Software mit der Automatisierung von Routineaufgaben, Plausibilitätsprüfungen sowie Optimierung des Workflow erweitert werden. 7. Erweiterung von Funktionalitäten der ESB Das im Jahr 2012/2013 erworbene System InfReq100 zum Betrieb der Elektronischen Schnittstelle Behörden (ESB) ist mit weiteren Modulen zur gesetzlichen Erhebung von Daten aus den Telekommunikationsnetzen zu erweitern.

Seite 152 von 219

8. Schulungsmaßnahmen für technische MA/Ing Die ständig fortschreitende Entwicklung im Bereich der Telekommunikationstechnik und der damit verbundene komplexe Ausbaustand des TKÜ-Systems erfordern für das Administrationspersonal notwendige Schulungsmaßnahmen. Polizeiinterne Schulungen werden dazu nicht angeboten. Somit kann nur auf externe Schulungsangebote (z.B. Systemhersteller, spezielle Softwarelösungen wie Oracle/Crystal Reports/Nagios) zurückgegriffen werden. Hinsichtlich des Einsatzes der Quellen-TKÜ-Software können aufgrund der Vertraulichkeit keine umfassenden Aussagen im Rahmen eines öffentlichen Dokumentes getätigt werden. Verwiesen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen in dieser Thematik. Die Ausgaben für die Telekommunikationsüberwachung haben sich in den letzten fünf Jahren folgendermaßen entwickelt: Ist 2008: Ist 2009: Ist 2010: Ist 2011: Ist 2012:

278.923,99 € 609.107,22 € 276.685,15 € 777.242,84 € 555.221,74 €

ISOA / 26.08.2013 Nr. 137 / Piraten [180/181] Veränderung am TKÜ-System Welche Änderung welcher Rahmenbedingungen hat zu welcher Veränderung am TKÜ-System geführt und welche Kosten sind dabei jeweils entstanden?

Das TKÜ-System befindet seit dem Jahr 2003 im Vollbetrieb. Die TKÜ-Anlage musste kontinuierlich auf einem aktuellen hohen technischen Ausbaustand gehalten werden. Aus den Erfahrungen des langjährigen Betriebes der TKÜ-Anlage hat sich jedoch die Notwendigkeit eines redundanten Aufbaus einer TKÜ-Anlage an zwei Standorten herauskristallisiert. Aufgrund der Innovationen im Bereich der Telekommunikationsnetze und der angebotenen Dienste in den TK-Netzen wurde bundesweit in den berechtigten Behörden und in allen mit dem Thema befassten Gremien Kooperationen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung als zukunftsweisend empfohlen. Seit dem Jahr 2011 befinden sich die Polizeibehörden Berlin und Brandenburgs auf fachlicher wie auf ministerieller Ebene in Kooperationsverhandlungen, die zu einer Beschaffung einer gemeinsamen TKÜ-Anlage in redundanter Ausführung an zwei Standorten (Berlin und Potsdam) führen soll. Eine entsprechende Unterrichtung des Abgeordnetenhauses befindet sich in Vorbereitung.

Seite 153 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

81259

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.083.000

277.000

416.000

Ist (Rest/R) 2012 1.387.982,85

ISOA / 26.08.2013 Nr. 138 / GRÜNE [182] Detaillierte Darstellung des Gerätebestands Bitte den derzeitigen Gerätebestand aufschlüsseln. Aus diesem Titel werden investive Beschaffungen mit einem Anschaffungswert über 5.000 € im Einzelfall für die verfahrensabhängige IuK-Technik beschafft. Eine Unterscheidung zwischen verfahrensabhängiger und verfahrensunabhängiger IuK-Technik erfolgt erst seit dem Haushaltsjahr 2012. Im Jahr 2012 wurden beschafft: Auswertesysteme Kinderpornografie 2 digitale Langzeitrecorder 40 Notebooks Optische Fahrzeuginnenraum Überwachung 2 digitale Aufzeichnungsgeräte zur Überwachung Besondere Sprechfunkgeräte Serverstruktur für GPS Ortungssysteme Sicherung der Internetanbindung/LKA 3 Basis und Peripherie für das Netz LKA 6 Überwachung besonderer Kommunikationsstrecken Ablösung von Backupzweitsystemen Ablösung des Serversystems für das KT 5 interne Netz Austausch von Kameras für die LIBAS Anlage Aufrüstung des Spurendokumentationssystems Telefonmitschnitt der Hinweisaufnahme Ermittlungsnetz-PC 131 helmunabhängige Hör-/Sprechgarnituren Aufrüstung des Identifizierungssystems Sicherung Internetanbindung Firewall Ergänzung MESH Technik

Seite 154 von 219

27.484 € 16.151 € 50.670 € 25.275 € 24.595 € 83.682 € 5.373 € 6.661 € 73.464 € 12.359 € 60.708 € 13.006 € 91.296 € 208.712 € 111.590 € 18.118 € 439.372 € 49.920 € 5.671 € 32.052 €

ISOA / 26.08.2013 Nr. 140 / Piraten [182] Details zu Workstations und Bearbeitungsstation CD/DVD Wofür braucht das LKA KT drei Workstations für digitale Bildbearbeitung und welche Bilder werden zu welchem Zweck mit welchen Computerprogrammen wie bearbeitet? Wofür braucht das LKA KT eine Bearbeitungsstation CD/DVD und welche CDs/DVDs werden dort zu welchem Zweck wie bearbeitet?

Das LKA KT verfügt über insgesamt 15 Workstations. Um diese dem neuesten Stand der Technik anzupassen, werden turnusmäßig immer 3 Arbeitsplätze einem update unterzogen. Anwendungsgebiete und Software der 3 Workstations für „Digitale Bildbearbeitung“ -

-

qualitative Bildverbesserung von gelieferten Bilddaten o Herstellung von Prints 13 x18 cm zur Berichtserstellung o Herstellung von Bildberichtsausdrucken Ausdruck von gelieferten Bildberichten Wahllichtbildvorlagen Mikroskopaufnahmen Behördenweit Großformatdruck o Ausdruck Verkehrsunfallskizzen (Verfahren „Digitale Unfallaufnahme – Elcovision 10 / BricsCAD11“)

Bearbeitete Programme: Command Work Station zur automatisierten Bildausgabe von PDF-Dateien Adobe Photoshop Adobe Acrobat Prof. Office Corel DxO Optics Pro Silverfast Scannersoftware Epson Scanner oXYgenLE Scannersoftware Kodak IQSmart Nero Burning ROM ACDSee ACDSee Pro 3 QSS-SEQ 3301 Steuerungssoftware Minilab mit eingeschränkten Bildbearbeitungsfunktionen Die Bilddateien werden einer qualitativen Verbesserung unterzogen und ein Farbmanagement nach FOGRA-Norm angewendet. Bei der Bearbeitungsstation handelt es sich um einen „Brennroboter“ der zentral die behördenweit aufgenommenen Bilddateien manipulationssicher als „Urkopie“ zum Vorgang auf die zu erzeugenden CD/DVDs sichert.

Seite 155 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

81279

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

751.000

1.904.000

Ist (Rest/R) 2012

1.403.000

2.130.684,57

ISOA / 26.08.2013 Nr. 141 / GRÜNE [175] Detaillierte Darstellung zu Maßnahmen Bitte den derzeitigen Bestand aufschlüsseln und eine kurze Funktionsbeschreibung der Geräte (inkl. Neuanschaffungen) geben. Wie wird mit den ausgesonderten Altgeräten verfahren?

Antwort: Aus diesem Titel werden investive Beschaffungen mit einem Anschaffungswert über 5.000 € im Einzelfall oder als Gesamtmaßnahme, die nicht dem IuK-Segment zuzuordnen sind, beschafft (z. B. Geräte für die Kriminaltechnik). Beschaffungen 2010 Optische Aufklärungstechnik Tatobjekt Digitale Langzeitrecorder Austausch von Kamerasystemen Ortungstechnik zur Personensicherung Ersatz von Videoauswertesystemen 1 Präzisionsschützengewehr 1 Handheld-Oszilloskop dig. Steuer- und Auswertesysteme dig. Steuer- und Auswertesysteme Digitale Telefone und Headsets Arbeitsschutz Btm 6 IuK-Labor-Arbeitsplätze Universalgerät zur Asbestuntersuchung Analysecomputer für Sprechererkennung HPLC-System für Amphetamin, Designeramphetamine HPLC-System für Gifte (aus 2011) digitale Bildverarbeitungsanlage Pyrolyse-Gaschromatograph mit Massenspektrometer Hochvakuumanlage Photogrammetriesoftware Pipettierroboter Kleiner Fernlenkmanipulator Anlage zur Lösungsmittelrückgewinnung Auflichtmikroskop mit Dokumentationseinheit 1 Jammer div. daktyloskopische Arbeitsplatzausrüstungen Seite 156 von 219

Angaben in € 136.208 33.583 10.463 17.283 13.583 14.960 6.705 23.364 31.698 7.943 14.984 31.271 48.687 29.816 38.129 57.144 51.972 127.154 119.000 63.199 159.996 207.889 9.060 34.011 29.495 36.701

1 Proben-Prüfgerät (Realtime PCR) fotografisches 2D/3D-Messsystem 1 Ergänzungspaket zur Röntgenfluoreszenzanalyse 1 Sicherheitsstand Beschaffungen 2011 Ballistische Schutzschilde Ballistische Schutzwesten Sicherheitsschrank für Schlüsselverwaltungssystem 1 Videoendoskop 2 Langzeitrekorder 2 Videokamerasysteme Ersatz von Personensicherungstechnik 2 GPS-Ortungssysteme 1 Videomessplatz Präparationstechnik zur Ortung 10 Nachtsichtbrillen 1 stationärer Funkmessplatz 1 Spezialmessplatz für Einsatztechnik 5 Nachtsichtbrillen Autosampler Arbeitsplatzausstattung für die Fotostelle Stereomikroskop mit Zubehör und Dokumentationseinrichtung Videotechnik für Täterfallen Pipettierstation + System zur Dokumentation von Spuren und Spurenträgern Vergleichsmakraskop mit digitaler Fotoeinrichtung GC-MSD mit Thermodesorber Auswertesoftware für HPLC und Gaschromatographie

34.248 61.541 16.414 108.154 Angaben in € 10.309 399.354 13.853 20.263 13.065 16.225 10.647 63.844 10.959 15.241 73.142 79.414 35.717 40.727 19.534 38.164 15.729 46.801 146.116 73.545 100.168 60.541

6 IuK-Labor-Arbeitsplätze FTIR mit Mikroskop Negativentwicklungsmaschine Pyrolyse Gaschromatograph mit Massenspektrometer 2 Gaschromatographen Hochgeschwindigkeis Videokamera Messsyst.zum Screening von Urinproben auf Drog. U. Medikam. Digitales Schusswaffen- und Schussspuren-Endoskopiesystem Fotofarbkopierer 2 Upgrade für REM Ersatz von Auswertetechnik in der Mikro- bzw. Makroskopie Studiobereichsausstattung

68.246 99.990 24.234 117.495 99.339 155.210 6.690 82.262 55.869 118.811 17.236 50.880

Röntgenfluoreszenzanalysegerät Daktyloskopische Arbeitsplatzausstattungen Arbeitsplätze für Phantom- und Tatortzeichnungen Vergleichsmikroskop für Lacke Klima-Konditionierungsschrank Anpassung von Dokumentationssoftware Spektralselektive Anlage Handschriften, Urkunden etc. Klimaprüfschrank Wasseraufbereitungsanlage Feinstaubarbeitsplatz Spurensicherung Splitter(Bomben-)schutzanzug aus 2012

169.099 31.920 34.362 45.000 6.957 73.541 26.399 26.762 13.403 11.142 38.168

Seite 157 von 219

Handgeführter Stapler "Car Mover" Festlegungen aus 2010 Auswertesysteme für Kinderpornografie Grundausstattung Datenanalyse Rechner Projekt Inter-Netz Mobile Täterlichtbilddatei Einrichtung eines Notsystems Anpassung Peripheriegeräte Digitalfunk BOS Mobile Funkaufklärung GPS Auswerterechner Mobile Verfolgungspeilung Digitale Videosendeanlage Bild-Sprachübertragungssysteme Sicherungsmaßnahmen Augustaplatz Sicherungsmaßnahmen Friesenstr. Sicherungsmaßnahmen T-Damm Sicherungsmaßnahmen Bayernring Sicherungsmaßnahmen Tiefgarage T-Damm Sicherungsmaßnahmen Gothaer Str. MS Office für LKA Netz Reproeinheit für die Studio- und Spurenfotografie Upgrade der forensischen IuK Auswertesysteme 2 Workstations 6 Dateneingabestationen für das Fotolabor Workstation für die Bearbeitung von Bild- und Videoaufnahmen Ablösung von KT-Auswerteplätzen Elektronisches Leitsystem für Untersuchungsmaterial

23.506 28.258 39.753 113.164 9.468 5.961 25.223 66.028 129.715 16.374 139.487 79.598 126.339 36.681 47.313 49.450 37.842 110.333 135.831 29.752 19.291 41.532 18.635 119.613 19.685 94.241 264.508

Anpassung des zentralen Backupsystems der KT Netzwerkdrucker Beschaffung von ED-Aufnahmestationen Neues Backup KT 014

51.483 106.701 63.713 7.100

Beschaffungen 2012 Löt- und Bestückungsarbeitsplatz SMD/ LKA 6 (neu) Messplatz Röntgenpulverdiffraktometer Röntgenpulverdiffraktometer DNA Analysegerät (Kapillar-Elektrophorese) Alarmsystem Ionenchromatografie Messplatz DNA Thermocycler

Angaben in € 10.744 200.000 189.999 189.497 26.416 43.423 27.972

Extraktions Automat System zur Farbortbestimmung (Faseranalytik) 4 Formspuren PC Arbeitsplätze

53.838 101.103 23.042

6 Komplettarbeitsplätze Phantombilderstellung, Tatortvermessung, grafische Arbeiten

141.077

Analysenwaage Cyanacrylat Bedampfungsschrank Thermodesorptionssystem Infrarotspektrometer Auswertesystem für chromatografische Daten Hochleistungs Fotodrucker Volldigitales Minilab

8.092 25.082 63.699 29.197 85.262 37.616 233.621

Seite 158 von 219

Gaschromatograf zur BTM Quantifizierung/ neu incl. der Maßnahme FTIR-Spektrometer

172.467

Ninhydrintauchbadgerät Raman Spektrometer Seziertisch mit Luftabsaugung Laborausstattung für die Spurensicherung Analysesystem zur automatischen Sprecherkennung Ionenmobilitätsspektrometer zur Untersuchung flüssiger und fester Stoffe Bagger für Sprengplatz Grunewald

4.956 185.950 28.129 38.665 101.495 49.980 53.762

Nicht mehr benötigte Geräte werden nach der Prüfung grundsätzlich verschrottet. Sollte noch eine Brauchbarkeit bestehen, die aber für die dortigen Zwecke nicht mehr ausreichend ist, wird das Gerät zunächst innerhalb der Polizeibehörde angeboten. Findet sich hier kein Abnehmer wird das Gerät auf einer interaktiven Geräte- und Ausstattungsbörse beim Landesverwaltungsamt eingestellt.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 142 / DIE LINKE [175] Detaillierte Darstellung zu Maßnahmen a) Bitte die Posten „Optische Aufklärung Tatobjekt“ und „Akustische Freilandüberwachung“ näher erläutern und die Notwendigkeit der Investitionen begründen. b) Zu welchem Zweck, mit welchen Funktionen und in welchen Einsatzlagen soll die „AUS-POL ‚Drohne‘ zur Luftfotografie“ eingesetzt werden?

Siehe Antwort zur Frage 143.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 143 / Piraten [175/176] Detaillierte Darstellung zu Maßnahmen Was ist unter „Optische Aufklärungstechnik Tatobjekt“ in diesem Titel zu verstehen? Wofür wird sie vom LKA 6 eingesetzt? Was ist unter „Akustische Freilandüberwachung“ in diesem Titel zu verstehen? Wofür wird diese vom LKA 6 eingesetzt? Was ist unter „Manipulation Fahrzeug-Elektronik“ in diesem Titel zu verstehen? Wofür wird diese vom LKA 6 eingesetzt? Wer oder was ist Zielobjekt für einen Einsatz? Warum benötigt das LKA KT eine neue AUS-POL „Drohne“ zur Luftfotografie und wozu soll diese eingesetzt werden? Was ist mit der bereits erworbenen AUS-POL „Drohne“ passiert? Kommt diese auch weiterhin zum Einsatz? Wieso braucht das Land Berlin zwei AUS-POL „Drohnen“? Optische Aufklärung Tatobjekt“: Es handelt sich um optische Geräte jeder Art, die geeignet sind, ein Bild des Tatortes aufzuzeichnen, wiederzugeben oder zu senden (optische Aufklärung). Sie dienen der Lagebeurteilung und u. a. auch der Beweissicherung. „Akustische Freilandüberwachung“: Es handelt sich um Maßnahmen im Rahmen der akustischen Aufklärung in z. B. Waldgebieten, Parkanlagen oder dem öffentlichen Straßenland. Sie dienen insbesondere der Lagebeurteilung und Beweissicherung durch die Einsatzleitung.

Seite 159 von 219

„Manipulation Fahrzeug-Elektronik“ Es handelt sich hier um Eingriffe in die Fahrzeugtechnik eines Kraftfahrzeuges, um polizeiliche Maßnahmen, z. B. Festnahmen, zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Maßnahmen richten sich in der Regel gegen Straftäter bei z. B. Geiselnahmen. Der Einsatz aller aufgeführten Maßnahmen erfolgt in Fällen der Schwerstkriminalität. „Drohne“ Die Beschaffung der Drohne ist eine Ersatzbeschaffung, da die bisher genutzte Drohne nicht mehr dem Stand der heutigen Technik entspricht. Die alte Drohne wird ausgesondert und nicht mehr genutzt, sodass nur eine Drohne im Einsatz sein wird. Die Drohne wird zur Tatortdokumentation und bei schweren Verkehrsunfällen eingesetzt.

Seite 160 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

81288

Verdeckte Überwachungstechnik der Spezialeinheiten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

226.000

Ist (Rest/R) 2012

307.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 144 / GRÜNE [177] Detaillierte Darstellung zu Maßnahmen Bitte aufschlüsseln. Bitte den derzeitigen Bestand aufschlüsseln und eine kurze Funktionsbeschreibung der Geräte (inkl. Neuanschaffungen) geben. Wie wird mit den ausgesonderten Altgeräten verfahren?

Bei der Bekämpfung von schwerer und schwerster Kriminalität ist der Einsatz spezieller Einsatztechnik notwendig. Diese umfasst im Wesentlichen die Präparation von Räumlichkeiten, Behältnissen, Fahrzeugen und Personen (Peilungs-, Ortungs- und Sprachübertragungstechnik). Die gewonnenen Informationen in Bild oder Ton müssen mindestens bis zum Ende des Gerichtsverfahrens archiviert werden. Dazu muss das Rohmaterial durch die Bearbeitung im Rahmen der Fotobzw. Videoauswertung aufbereitet werden. Technische Gerätschaften für die optische Aufklärung: • Video-Miniaturkameras (Tag / Nacht tauglich, analog / digital) • Aufzeichnungstechnik im analogen u. digitalen Bereich • Auswertetechnik analog u. digital • Übertragungstechnik Analog-, Digitalfunk, GSM/UMTS • Wärmebildkameras • Digitale Fototechnik • Automatisches Kennzeichenlesesystem Die durchschnittlichen Erneuerungsintervalle auf Grund von Verschleiß und Anpassung an den technischen Fortschritt betragen: -bei Kameras und Aufzeichnungstechnik etwa 4 Jahre -bei Übertragungstechnik etwa 6 Jahre Technische Gerätschaften für die akustische Aufklärung: • Audiorekorder / Audiosender analog u. digital, GSM • Empfangs-/Auswerteeinheiten analog u. digital, GSM Die durchschnittlichen Erneuerungsintervalle auf Grund von Verschleiß und Anpassung an den technischen Fortschritt betragen: -bei Audiosendern etwa 6 Jahre -bei Empfangs-/Auswertesystemen etwa 5 Jahre Ortungstechnik • Ortungsgeräte • Auswerteeinheiten für die Ortung Die durchschnittlichen Erneuerungsintervalle auf Grund von Verschleiß und Anpassung an den technischen Fortschritt betragen: -bei Ortungsgeräten etwa 4 Jahre -bei Auswerteeinheiten etwa 5 Jahr Seite 161 von 219

Da die Anzahl der zur Verfügung gestellten Geräte im Einzelfall ggf. Rückschlüsse auf die taktische Einsatzfähigkeit zulässt, wird im Geheimhaltungsinteresse auf diese Angabe verzichtet. Zu ausgesonderten Altgeräten erfolgt regelmäßig eine schriftliche Aussonderungsverhandlung und die einzelnen Artikel werden aufgrund ihrer Funktionsuntüchtigkeit im Regelfall der Vernichtung zugeführt. Allgemeine Computertechnik (PCs, Laptops), die aufgrund der fortwährenden technischen Weiterentwicklung einem behördlich festgelegten regelmäßigen Austauschzyklus unterliegt, wird durch die Zentrale Serviceeinheit der Polizei Berlin aus dem Dienstbetrieb entfernt und – soweit noch eine Funktionsfähigkeit vorhanden ist – karitativen Zwecken zugeführt.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 145 / DIE LINKE [177] Zweck und Einsatzgebiet Um welche Überwachungstechnik handelt es sich? Bitte Zweck und Einsatzgebiet der Technik näher erläutern. Zu Lasten welches Titels soll der Ansatz 2013 im Wege der Haushaltswirtschaft bereitgestellt werden?

Im Fragenkatalog wird hier die Titelkennzahl 81228 genannt, die verbale Titelbezeichnung ist jedoch dem Titel 81288 zugeordnet. Zur Überwachungstechnik gehören       

Automatisches Kennzeichenlesesystem, Audio- und Videoserver, Audio-/Bildübertragungssystem, Technisches Aufklärungs- und Kommunikationssystem Einsatztechnik für Videofahrzeug Ortungstechnik, Fahrzeuginnenraumüberwachung.

Mit der Technik sollen richterliche Beschlüsse im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr umgesetzt werden. Die Finanzierung erfolgte zu Lasten 0543 / 812 79, 0543 / 813 61, 0543 / 813 85, 0543 / 812 67, 0553 / 812 67, 0553 / 812 84 und 0553 / 813 67. Die Mittelbereitstellung erfolgte jedoch aus 0543/81389.

Seite 162 von 219

ISOA / 26.08.2013 Nr. 146 / Piraten [176/177] Details zu Beschaffung Was genau wurde in diesem Titel angeschafft bzw. soll angeschafft werden? Welche Spezialeinheiten des LKA 6 sollen diese Anschaffung wie und für welchen Zweck nutzen? Sollte eine öffentliche Beantwortung dieser Frage nicht möglich sein, bitten wir um eine Einsichtnahme in die Antworten im Geheimschutzraum (Abgeordnetenhaus/Innenverwaltung).

Der Titel ist erstmalig als Einzeltitel veranschlagt. 2014 sollen beschafft werden: - Automatisches Kennzeichenlesesystem - Audio- und Videoserver - Audio-/Bildübertragungssystem - Technisches Aufklärungs- und Kommunikationssystem - Einsatztechnik für Videofahrzeug 2015 sollen beschafft werden: -Ausbau Netzstruktur Audio-Videoserver - Ersatz Ortungstechnik - Einsatztechnik für Videofahrzeug - Fahrzeuginnenraumüberwachung

Seite 163 von 219

Kapitel:

0543 - Der Polizeipräsident in Berlin – Landeskriminalamt -

Titel

Bezeichnung

81289

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuK-Technik

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

165.000

Ist (Rest/R) 2012

53.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 147 / GRÜNE [178] Detaillierte Darstellung des Gerätebestands Bitte den derzeitigen Gerätebestand aufschlüsseln.

Im Jahr 2010 wurden beschafft (hier noch verfahrensunabhängige und verfahrensabhängige Beschaffungen): Digitale Videokameras (PG SOK) OWI-Software, Jagd-und Waffenrecht Funkgerätezubehör Auswertungssysteme Kinderpornografie Anpassung von Peripheriegeräten für Digitalfunk BOS Telefonkonferenzserversystem Ablösung mobiler Hard- und Software Server Inter-Netz Monobildverfahren Upgrade der forensischen IuK-Auswertungssysteme Ablösung der Clientlizenzen Betriebssystem und Officepaket

71.734 € 14.515 € 97.374 € 29.686 € 44.082 € 13.273 € 41.644 € 13.452 € 70.189 € 34.809 € 30.754 €

Im Jahr 2011 wurden folgende Beschaffungen vorgenommen: 39.753 € 113.164 € 9.468 € 5.961 € 25.223 € 66.028 € 129.715 € 16.374 € 139.487 € 79.598 € 126.339 € 36.681 € 47.313 € 49.450 € 37.842 € 110.333 €

Auswertesysteme für Kinderpornografie Grundausstattung Datenanalyse Rechner Projekt Inter-Netz Mobile Täterlichtbilddatei Einrichtung eines Notsystems Anpassung Peripheriegeräte Digitalfunk BOS Mobile Funkaufklärung GPS Auswerterechner Mobile Verfolgungspeilung Digitale Videosendeanlage Bild-Sprachübertragungssysteme Sicherungsmaßnahmen Augustaplatz Sicherungsmaßnahmen Friesenstr. Sicherungsmaßnahmen T-Damm Sicherungsmaßnahmen Bayernring Sicherungsmaßnahmen Tiefgarage T-Damm Seite 164 von 219

Sicherungsmaßnahmen Gothaer Str. Clientlizenzen für Virenscanner MS Office für LKA Netz Reproeinheit für die Studio- und Spurenfotografie Upgrade der forensischen IuK Auswertesysteme 2 Workstations 6 Dateneingabestationen für das Fotolabor Workstation für die Bearbeitung von Bild- und Videoaufnahmen Ablösung von KT-Auswerteplätzen Elektronisches Leitsystem für Untersuchungsmaterial Anpassung des zentralen Backupsystems der KT Netzwerkdrucker Beschaffung von ED-Aufnahmestationen Neues Backup KT 014

135.831 € 4.311 € 29.752 € 19.291 € 41.532 € 18.635 € 119.613 € 19.685 € 94.241 € 264.508 € 51.483 € 106.701 € 63.713 € 7.483 €

Im Jahr 2012 wurden keine Beschaffungen vorgenommen:

ISOA / 26.08.2013 Nr. 148 / DIE LINKE [178] Details zu den Maßnahmen Bitte die Posten „System Videoaufnahme- und Speichertechnik“ und „Konferenzbasiertes Kommunikationsverfahren“ näher erläutern und die Notwendigkeit der Investitionen begründen. „System Videoaufnahme- und Speichertechnik“: Durch den rapide fortschreitenden technologischen Wandel müssen die vorhandenen, in der Regel computergestützten Videoauswertesysteme erneuert und ggf. ergänzt werden. Hierzu zählen: a) Computergestützte Foto-/Videoauswerteplätze, b) Fotokameras, c) Video- und Visualisierungssysteme. Die Bearbeitungs-, Speicherungs- und Ausgabesysteme werden eingesetzt für die Verarbeitung von angeliefertem Bild-/Tonmaterial, insbesondere im Rahmen von Lagen der Schwerstkriminalität, bei Großverfahren, komplexen Ermittlungsvorgängen und Katastrophensituationen, sowie im terroristischen Anschlagsfall. „Konferenzbasiertes Kommunikationsverfahren“: Zur Gewährleistung der Zusammenarbeit operativer Spezialkräfte im taktischen Einsatz sind nach Kommunikationsgruppen gliederbare flexible Serversysteme in redundanter Auslegung erforderlich. Dazu zählen die Servertechnik, Softwareupdatelizenzen, dislozierte Steuerungssysteme, sowie Zubehör wie Mobilfunkgeräte mit Induktionsgarnituren, Bluetooth-Adapter und Unterbrechungstasten (Push To Talk - PTT) für das Mikrofon, sowie Mobile-Device-Management Systeme.

Seite 165 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

11151

Gebühren nach der Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

5.300.000

5.300.000

6.089.000

Ist (Rest/R) 2012 5.304.195,58

ISOA / 26.08.2013 Nr. 149 / GRÜNE [186] Detaillierte Darstellung der Entwicklung Bitte genauer aufschlüsseln und dabei die Entwicklung der letzten Jahre darlegen. Wie schätzt der Senat das Risiko im Hinblick auf das Urteil des VG Berlin vom 19. Juni 2013 – VG 14 K 34.13 – ein?

Tatbestand

Ist 2011

Ist 2012

5.312.000 €

5.127.000 €

31.000 €

17.000 €

Sicherstellung von Fahrzeugen

125.000 €

124.000 €

Überfall-, Einbruch- und Meldeanlagen Summe

37.000 € 5.505.000

36.000 € 5.304.000 €

Umsetzung verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge Standgebühr nach Versteigerung

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat mit Urteil vom 19. Juni 2013 (VG 14 K 34.14) entschieden, dass die Gebührenerhebung für das Umsetzen von Kraftfahrzeugen rechtswidrig sei, weil die Gebührenordnung, eine Rechtsverordnung, nicht mit höherrangigem Recht vereinbar sei. Zwar ermächtige das Gesetz über Gebühren und Beiträge den Senat zum Erlass von Gebührenund Beitragsordnungen. Die Polizeibenutzungsgebührenordnung (PolBenGebO) stehe damit aber nicht in Einklang und sei deshalb unanwendbar. Die gesetzliche Ermächtigung erfasse bei den hier in Rede stehenden Gebühren nur die Benutzung öffentlicher Einrichtungen. Der Halter eines Kraftfahrzeugs benutze aber keine öffentliche Einrichtung, wenn dieses umgesetzt werde. Bei der polizeilichen Leitzentrale für das Umsetzen handele es sich schon nicht um eine öffentliche Einrichtung; hiervon würden nur Einrichtungen der Daseinsvorsorge – etwa Schwimmbäder oder Sportstätten – erfasst. Die Polizei betreibe hier aber keine Daseinsvorsorge, sondern werde allein ordnungsrechtlich tätig. Zudem benutze der Fahrzeughalter die Polizei in Umsetzungsfällen nicht. Das Benutzen setze eine willensgetragene Entscheidung des Betroffenen voraus, an der es hier ebenfalls fehle. Das Urteil wird zunächst keine Rechtskraft erlangen, da die Polizei Berufung vor dem OVG eingelegt hat. Gebührenbescheide werden weiterhin erlassen und die Gebühren werden vereinnahmt. Widersprüche mit Bezug auf die VG Rechtsprechung der 14. Kammer werden unter Hinweis der fehlenden Rechtskraft des Urteils abschlägig beschieden.

Seite 166 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

11201

Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsund Zwangsgelder

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

43.000.000

43.100.000

Ist (Rest/R) 2012

41.620.000

41.489.574,76

ISOA / 26.08.2013 Nr. 150 / GRÜNE [186] Detaillierte Darstellung Bitte genauer aufschlüsseln.

Verwarnungsgelder/Geldbußen-BOW Geldbußen aus Disziplinarverfahren u.a. dienstrechtliche Maßnahmen Aktenversandpauschale Anteilige Zahlungen an die Bezirksämter für von dort veranlasste Anzeigen Gesamt

Seite 167 von 219

Ist 2012 43.395 T€ 11 T€ 807 T€ -2.723 T€ 41.490 T€

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

11903

Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

185.000

185.000

200.000

Ist (Rest/R) 2012 183.679,70

ISOA / 26.08.2013 Nr. 151 / GRÜNE [186] Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Stand 2013 Bitte den Ansatz 2014/2015 im Hinblick darauf erläutern, dass für 2013 bereits über 1 Mio € angeordnet wurden.

Das Anordnungssoll weist die mittels Einnahmeanweisung an die Kasse gemeldeten berechtigten oder auch noch strittigen (Schadensersatz-) Forderungen kumuliert aus. Das fortgeschriebene Soll liegt bei diesem Titel i.d.R. deutlich über dem tatsächlichen Ist, da es sich erfahrungsgemäß um nicht zahlungsfähige oder –willige Bürgerinnen und Bürger handelt, weshalb in erheblichem Maße Forderungen nicht beigetrieben werden können und daher in Sollabgang gestellt werden müssen. Durch die zeitliche Verzögerung zwischen Schadensersatzforderung und Bezahlung/Sollabgang kommt es zu einem derartig hohen Soll.

Seite 168 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

13203

Verkauf von beweglichem Vermögen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

450.000

450.000

171.000

Ist (Rest/R) 2012 502.833,59

ISOA / 26.08.2013 Nr. 152 / GRÜNE [187] Detaillierte Darstellung Bitte aufschlüsseln. In welchem Rahmen erfolgt der Verkauf?

In diesem Titel werden die Einnahmen aus dem Verkauf von ausgesonderten Fahrzeugen (zu ca. 95 % der geplanten Einnahmen) und Ausrüstungsgegenständen (z. B. Ferngläser, Fotoapparate) nachgewiesen. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich über entsprechende Versteigerungsplattformen wie die VEBEG GmbH (zentraler Versteigerer für Bundes- und Landesbehörden) und GoIndystry.

Seite 169 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

200.000

205.000

104.000

Ist (Rest/R) 2012 112.307,68

ISOA / 26.08.2013 Nr. 153 / GRÜNE [188] Detaillierte Darstellung des Zuwachses Bitte den Zuwachs erläutern und ggf. neu geschaffene Stellen aufschlüsseln.

Auf der Grundlage von § 16 Abs. 3 LGG bzw. § 96 Abs. 4 SGB IX hat die Polizeibehörde mit dem Haushaltsplanungsverfahren 2014 / 2015 erstmals Beschäftigungspositionen für Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterinnen bzw. freigestellte Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen beantragt. Im Kapitel 0553 werden deshalb zusätzlich zu den auch bisher in dem Titel 42811 abgebildeten drei Beschäftigungspositionen für Ersatzkräfte freigestellter Personalratsmitglieder eine Beschäftigungsposition für eine Ersatzkraft für eine freigestellte Frauenvertreterin und 0,75 Beschäftigungsposition für eine Ersatzkraft für eine freigestellte Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen ausgewiesen.

Seite 170 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

46201

Pauschale Minderausgaben für Personalausgaben

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

-2.972.000

-7.335.000

Ist (Rest/R) 2012

-5.100.000



ISOA / 26.08.2013 Nr. 154 / GRÜNE [188] Auflösung, auch im Zusammenhang mit HH 2012/2013 Es wird um eine detaillierte Auflösung der pauschalen Minderausgaben im Zusammenhang mit den pauschalen Minderausgaben des letzten Haushaltsplans gebeten.

Die Mitteleinsparungen ergeben sich aufgrund der Tatsache, dass ausscheidende lebensältere Dienstkräfte höhere Personalausgaben verursachen, als die neu einzustellenden lebensjüngeren Dienstkräfte. Es handelt sich also um eine fluktuationsbedingte – rein monetäre - Abschöpfung von Personalmitteln, die keinerlei Auswirkungen auf den Stellenplan hat. Die Pauschale Minderausgabe weist generell einen negativen Ansatz aus, der eine Einsparvorgabe darstellt, die durch Minderausgaben bei den konkreten Personaltiteln im Rahmen der Haushaltswirtschaft einzusparen ist. Aus diesem Grund wird dieser Titel keine Ist-Ausgaben ausweisen. Die „Nullstellung“ der Pauschalen Minderausgabe erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses durch Ausgleichsbuchungen über das Buchungssystem ProFiskal.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 155 / Piraten [188] Realisierung und Ist 2012? Wie werden die pauschalen Minderausgaben durch welche Maßnahmen in welchen Direktionen realisiert?

Die Mitteleinsparungen ergeben sich aufgrund der Tatsache, dass ausscheidende lebensältere Dienstkräfte höhere Personalausgaben verursachen, als die neu einzustellenden lebensjüngeren Dienstkräfte. Es handelt sich also um eine fluktuationsbedingte – rein monetäre - Abschöpfung von Personalmitteln, die keinerlei Auswirkungen auf den Stellenplan hat.

Warum gibt es keinen Ist-Wert für 2012, obwohl der Ansatz für 2012 auf 6.186.000 Euro beziffert wurde? Die Pauschale Minderausgabe weist generell einen negativen Ansatz aus, der eine Einsparvorgabe darstellt, die durch Minderausgaben bei den konkreten Personaltiteln im Rahmen der Haushaltswirtschaft einzusparen ist. Aus diesem Grund wird dieser Titel keine Ist-Ausgaben ausweisen. Die „Nullstellung“ der Pauschalen Minderausgabe erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses durch Ausgleichsbuchungen über das Buchungssystem ProFiskal.

Seite 171 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

51410

Allgemeine Dienstkleidung (Kontenwirtschaft)

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

2.299.000

Ist (Rest/R) 2012

2.299.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 156 / Piraten [190] Kosten für die Nachrüstung der Dienstkleidung bzgl. Kennzeichnungspflicht Schlagen sich in diesem Titel die Kosten für die Nachrüstung der Dienstkleidung zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen nieder? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, wo sind diese Kosten im Haushalt (Seite, Kapitel, Titel) zu finden? Wie hoch waren die Kosten, die für die Nachrüstung der Dienstkleidung zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen bis jetzt insgesamt entstanden sind und wo im Haushalt (Seite, Kapitel, Titel) finden sich diese Kosten wieder? Welche Kosten fallen noch in den nächsten Jahren an, bis alle Dienstkleidungsstücke so nachgerüstet sind, dass die Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen im Land Berlin ausnahmslos umgesetzt werden kann?

Nein, die entsprechenden Ausgaben werden im Kapitel 0553 Titel 51408 - Dienst- und Schutzkleidung - nachgewiesen. Bisher wurden für die Umrüstung rd. 6.000 € aufgewendet, bis zur vollständigen Umsetzung wird mit weiteren Ausgaben von rd. 55.000 € gerechnet. Die Ausgaben werden ebenfalls aus Kapitel 0553 Titel 51408 (Seite 189 des Vorabdrucks Epl. 05) geleistet.

Seite 172 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

51715

Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

37.344.000

37.430.000

36.440.000

Ist (Rest/R) 2012 35.911.231,38

ISOA / 26.08.2013 Nr. 157 / GRÜNE [191] Rudolstädter Straße 79-81 und Kurfürstendamm 142, 147 Es wird um einen Bericht zum aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten der Liegenschaft in der Rudolstädter Straße 79-81 gebeten. Wann wird der Polizeiabschnitt 26 wieder in die Liegenschaft einziehen? Wieso fallen für das Jahr 2014 Betriebs- und Nebenkosten für die Liegenschaft am Kurfürstendamm 142 u. 147 an?

Die Sanierungsarbeiten für die Liegenschaft Rudolstädter Str. 79-81 werden von der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) durchgeführt. Die Fertigstellung ist für November 2013 vorgesehen, so dass der Abschnitt 26 voraussichtlich zeitgerecht im Dezember 2013 vom Kurfürstendamm in die Rudolstädter Str. umziehen kann. Bei den im Kapitel 0553 Titel 51715 für 2014 nachgewiesenen Mitteln für die Liegenschaft Kurfürstendamm 142 und 147 (547.992 €) handelt es sich nicht um Betriebs- und Nebenkosten, sondern um „umzugsbedingte Folgekosten“ (Rückbaukosten u.a.) die - im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss (Rote Nummer 17/2421 vom 04. April 2011 - in diesem Titel nachgewiesen werden. ISOA / 26.08.2013 Nr. 158 / Piraten [191 Nachweis zu Einzelmaßnahmen Bitte eine Einzelaufschlüsselung der Lfd. Nr. 1- 82, damit sich nachvollziehen lässt, wofür das Geld jeweils genau ausgegeben werden soll.

Aus diesem Titel werden die Betriebskostenvorauszahlungen für die polizeilichen Liegenschaften gezahlt. Dabei handelt es sich um: Sach- und Haftpflichtversicherungen, Be- und Entwässerung sowie Niederschlagswasser, Heizung, Straßenreinigung, Schnee- und Eisbeseitigung, Hausmeisterkosten, Müllentsorgung, Gebäudereinigung incl. Glasreinigung, Stromversorgung und gebäudespezifische Wartungskosten. Die Vorauszahlungen werden nicht nach diesen Teilbereichen aufgeteilt. Die Höhe der Ansätze beruht auf den Kalkulationen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und orientiert sich u. a. an den Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre für die jeweiligen Objekte. Seite 173 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

51715 51820 51925

Bezeichnung

Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

37.344.000

37.430.000

36.440.000

35.911.231,38

103.252.000

103.336.000

103.511.000

104.299.768,62

2.516.000

2.516.000

2.386.000

2.689.059,27

ISOA / 26.08.2013 Nr. 159 / DIE LINKE [191ff.] Abschiebegewahrsam Grünauer Straße Welche Planungen gibt es bezüglich der Zukunft des Abschiebegewahrsams in der Grünauer Straße? Ist die Schließung bzw. der Umzug in einen kleineren Standort geplant? Treffen Berichte zu, nach denen eine Unterbringung von Berliner Gefangenen in Brandenburg geplant ist?

Im Fragenkatalog wird hier die Titelkennzahl 51920 genannt, die verbale Titelbezeichnung ist jedoch dem Titel 51925 zugeordnet. Siehe Antworten zu den Fragen 22, 41 und 96.

Seite 174 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

51801

Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

35.000

35.000

35.000

Ist (Rest/R) 2012 737.464,31

ISOA / 26.08.2013 Nr. 160 / Piraten [193] Unterbringung von Unterstützungskräften Wie erklärt sich die große Differenz zwischen dem Ist-Wert für Unterbringung von Unterstützungskräften im Jahre 2012 (664.478,89 Euro) und dem Ansatz (1000 Euro) für die Jahre 2014/2015 für die Unterbringung von Unterstützungskräften?

Grundsätzlich ist beabsichtigt, Unterstützungskräfte in öffentlichen Liegenschaften unterzubringen. Bei sich kurzfristig ergebenden Einsatz- bzw. Großlagen, die die eigenen Kapazitäten überschreiten, sind zusätzlich Unterbringungsmöglichkeiten anzumieten. Da dies im Voraus nicht planbar ist, wird nur ein Merkansatz vorgesehen.

Seite 175 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

53111

Ausschreibungen, Bekanntmachungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

80.000

80.000

100.000

Ist (Rest/R) 2012 71.188,57

ISOA / 26.08.2013 Nr. 161 / GRÜNE [199] Ausschreibungen Fachpersonal Bitte erläutern, aus welchem Grund weniger Ausschreibungen für Fachpersonal in Fachzeitschriften vorgenommen werden.

Die kostenintensiven Ausschreibungen in Fachzeitschriften mussten zur Gewinnung von Fachärzten im Ärztlichen Dienst vorgenommen werden. Derzeit ist nicht zu erwarten, dass in den nächsten Jahren weiteres Personal für diesen Bereich gewonnen werden muss.

Seite 176 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

81179

Fahrzeuge

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

6.819.000

7.134.000

6.181.000

Ist (Rest/R) 2012 6.807.525,14

ISOA / 26.08.2013 Nr. 163 / DIE LINKE [201] Videoanlagen in PKW Wie viele der neu zu beschaffenden PKW werden mit Videoanlagen ausgestattet? Wie viel kostet dies pro PKW? Wie oft sind jeweils in den Jahren 2010-2013 Maßnahmen nach § 19a ASOG (Videoüberwachung zur Eigensicherung) getroffen worden? In wie vielen Fällen wurden dabei Aufzeichnungen zur Strafverfolgung verwendet, in wie vielen Fällen trugen die Aufzeichnungen zur Identifizierung von Personen bei? Siehe Antwort zu Nr. 164. ISOA / 26.08.2013 Nr. 164 / Piraten [201] Videokraftwagen Zu welchem Zweck sollen die 9 „Videokraftwagen“ angeschafft werden? Wo und wann sollen diese zum Einsatz kommen? Welche Art der Videoaufzeichnung soll mit diesen Videokraftwagen stattfinden? Wie sind diese technisch ausgestattet?

Es ist vorgesehen jährlich 85 Fahrzeuge (Einsatzwagen Abschnitt) mit einer Videoeigensicherungsanlage zu beschaffen. Die Kosten für diese Ausrüstungskomponente betragen je Fahrzeug etwa 1.500 €. Darüber hinaus sollen 9 (7x 2014 und 2x 2015) Videokraftwagen beschafft werden. Diese Fahrzeuge werden mit einem Videonachfahrsystem (ProViDa) zur Verkehrsüberwachung ausgestattet. Die Kosten für ein entsprechendes System betragen inklusive Einbau etwa 25.000 €.

Die statistische Erhebung der Auslösungen und Auslesungen von Aufzeichnungen mit dem Videosystem zur Eigensicherung in Kfz der Polizei Berlin erfolgt erst seit August 2010. Die Videoanlagen zur Eigensicherung kommen derzeit ausschließlich im Einsatzwagen Abschnitt zum Einsatz. Die Anzahl der Auslösungen und der tatsächlich durchgeführten Auslesungen, werden halbjährlich erfasst und können der Tabelle entnommen werden: Jahr 2010 2011 2012 2013

Gesamtanzahl der Auslösungen nach § 19a ASOG 750 2.337 2.710 1.296

Anzahl der ausgelesenen Aufzeichnungen zur Strafverfolgung 4 8 13 11

Seite 177 von 219

Videounterstützte Geschwindigkeitsüberwachung durch Nachfahren ist insbesondere auf Autobahnen und Hauptstraßen wesentlicher und für die Verkehrssicherheit zwingend notwendiger Bestandteil polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit und trägt erheblich zur Bekämpfung folgenschwerer Verkehrsunfälle bei. Zu diesem Zweck setzt die Polizei Berlin stadtweit 20 Videonachfahrsysteme vom Typ ProViDa 2000 modular ein. Mit den Videonachfahrsystemen werden verdachtsabhängig insbesondere Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, verkehrsgefährdende Abstandsunterschreitungen, Missachtung gesperrter Fahrstreifen auf Autobahnen und in Straßentunnelanlagen sowie Nötigung im Straßenverkehr beweissicher dokumentiert. Im Anschluss an die Videoaufzeichnung werden die betroffenen Fahrzeugführer/-innen unmittelbar an einer geeigneten Örtlichkeit angehalten und ihnen die entsprechende Videosequenz vorgeführt. Die Videofahrzeuge sind jeweils mit einer Front- und Heckkamera sowie einem Videomonitor ausgestattet. Die verdachtsabhängig aufgenommenen Videosequenzen werden mit einem im Einsatzfahrzeug verbauten digitalen Videorecorder aufgezeichnet und auf DV-Kassetten gespeichert. Auf Grund ihres täglichen Einsatzes im Berliner Schnellstraßennetz unterliegen die Fahrzeuge einer hohen Laufleistung und Beanspruchung. Vor diesem Hintergrund sollen in den Haushaltsjahren 2014/15 neun (Video-) Fahrzeuge mit ProViDa-Technik nach einer durchschnittlicher Einsatzzeit von acht Jahren durch neue ersetzt werden.

Seite 178 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

81259

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

150.000

150.000

Ist (Rest/R) 2012 894.121,58

ISOA / 26.08.2013 Nr. 165 / GRÜNE [215] Detaillierte Darstellung des Gerätebestands Bitte den derzeitigen Gerätebestand aufschlüsseln. Aus diesem Titel werden investive Beschaffungen mit einem Anschaffungswert über 5.000 € im Einzelfall für die verfahrensabhängige IuK-Technik beschafft. Eine Unterscheidung zwischen verfahrensabhängiger und verfahrensunabhängiger IuK-Technik erfolgt erst seit dem Haushaltsjahr 2012.

Aus diesem Titel wurde im Jahr 2012 beschafft: 8.574,55 € 177.560,32 € 21.816,27 €

1 ZAMIK Terminalserver IuK Ausrüstung und Zubehör für Pol-Kfz Meßgeräte - Omniscanner II Digitalfunk - Umbau Befehlsstelle Olympiastadion( Ausstattung mit FRT´s )

9.440,20 €

POLIKS Fristenkonzept

144.181,16 €

Digitalfunk - Air Analyzer Digitalfunk - Basisstation Lehrsaalausstattung in der Landespolizeischule

197.834,74 € 60.571,00 € 31.742,50 € 163.925,67 € 40.814,63 €

EVA II - Ablösung, Modernisierung und Weiterentwicklung Bildauswertung Bußgeldstelle

Seite 179 von 219

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

81279

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

776.000

663.000

Ist (Rest/R) 2012

264.000

472.119,15

ISOA / 26.08.2013 Nr. 166 / GRÜNE [203] Detaillierte Darstellung des Gerätebestands Bitte den derzeitigen Gerätebestand aufschlüsseln. Aus diesem Titel werden investive Beschaffungen mit einem Anschaffungswert über 5.000 € im Einzelfall oder als Gesamtmaßnahme, die nicht dem IuK-Segment zuzuordnen sind, beschafft (z. B. Geräte für die Autowerkstatt, medizinische Geräte für den Ärztlichen Dienst, Kameras u.ä.). Im Jahr 2010 wurden beschafft: Klimagerät Medienzentrum Zahnarztstuhl Prägemaschine für Kfz-Schilder Anpassung und Modernisierung von Verkehrsradargeräten Elektr. Gabelstapler NEU) 1 Reifenmontiergerät (Lkw - ZW) Falz- und Kuvertiermaschine Motortester Teleskoplift 1 Achsmeßgerät (ZW)

25.105 € 17.838 € 10.834 € 96.750 € 16.910 € 10.498 € 7.960 € 17.147 € 13.936 € 6.022 €

Im Jahr 2011 wurden beschafft: 269.869 € 8.352 € 25.212 € 104.958 € 24.812 € 17.738 € 13.265 € 32.259 € 15.588 € 7.181 € 11.903 € 25.212 € 96.155 € 7.577 €

Helmsprechgarnituren Top View System Mobiles Notstromaggegat 2 Verkehrsradargeräte Röntgenröhre Achsmessgerät Fahrzeug-Diagnosesysteme Werkstattwagen Motortestgeräte Scherenhebebühne Zweisäulenhebebühne Spezialwerkzeugsatz Tragevorrichtung Einsatz Gummi kurz Mobile Lichtzeichenanlage

Seite 180 von 219

Im Jahr 2012 wurden beschafft: 2 Verkehrsradargeräte Ausgleichsmatten Radlastwaage Dir 5 2 Radlastwaagen Werkstattausstattung Kfz ProVida Rückzahlung Helm-Hörsprechgarnituren Erhöhung PC-Sollausstattung – Beschaffung Mobiliar

Seite 181 von 219

106.124,20 € 6.851,42 € 19.475,54 € 35.821,51 € 54.690,02 € 184.676,83 € 64.479,63 €

Kapitel:

0553 - Der Polizeipräsident in Berlin – Zentraler Service -

Titel

Bezeichnung

81289

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensunabhängige IuK-Technik

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

28.000

Ist (Rest/R) 2012

21.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 167 / GRÜNE [208] Detaillierte Darstellung des Gerätebestands Bitte den derzeitigen Gerätebestand aufschlüsseln. Aus diesem Titel werden investive Beschaffungen mit einem Anschaffungswert über 5.000 € im Einzelfall für die verfahrensunabhängige IuK-Technik beschafft Im Jahr 2010 wurden beschafft (hier noch verfahrensunabhängige und verfahrensabhängige Beschaffungen) Badge Drucker Anpassung Sicherheitskonzept ELZ Auslesestation für die Unfalldatenschreiber Videovorzeigedatei Erneuerung von Komponenten zur Tondokumentation in der Fubz 8 Programmier PCs Erstreckung ELZ Software Dir 1 + Dir 6 Anschluss Digitalfunk sowie Erweiterung ELZ Software Firewall Digitalfunknetz Ausstattung der FeBz mit Leitstellentischen (Fortsetzung von 2009) Bildungsmanagementsystem für die LPS Erneuerung Bibliothekensoftware Netzwerkdrucker POLIKS Erweiterung InfoZoom für Recherchen Erstellung POLIKS-Modul "Freie Recherche" Einführung Livescan (Daktyloskopie) Schulungslizenzen ESD Ablösung analoger Aufnahmetechnik in den EE 2 Einsatzarbeitsplätze NRAbE Erneuerung USV Anlage Friesenstr. 16, Hs. 1 Erneuerung von Funkgerätezubehör

7.282 € 21.913 € 5.139 € 6.677 € 6.088 € 24.131 € 100.700 € 106.247 € 54.640 € 100.489 € 64.123 € 12.148 € 3.330 € 64.677 € 229.117 € 129.710 € 54.710 € 184.427 € 23.277 € 153.288 € 75.661 €

Im Jahr 2011 wurden beschafft 30 Mobile Funkanlagen Software Octoware für den Ärztlichen Dienst

9 Einzelplatz-PC (Kfz-Werkstatt) Bildungsmanagementsystem LPS Seite 182 von 219

10.096 € 83.319 € 4.955 € 55.460 €

Einstellungs- und Aufstiegsverfahren Photogrammetrie Einführung Livescan (Daktyloskopie) PELZ Arbeitsplätze Videoverkehrsüberwachung Ausstattung und Erstreckung der Leitstellen Transponder

Digitalfunkzubehör Im Jahr 2012 erfolgten hier keine Beschaffungen.

Seite 183 von 219

33.261 € 10.059 € 8.330 € 148.004 € 58.119 € 378.233 € 32.141 € 143.857 €

Kapitel:

0559 - Hauptstadtbedingte Aufwendungen im Sicherheitsbereich des Landes Berlin -

Titel

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

allgemein

ISOA / 26.08.2013 Nr. 168 / GRÜNE Möglichkeit der Ausgabenreduzierung Welchen Spielraum sieht der Senat, die Ausgaben zu senken?

Der Senat sieht keinen Spielraum, die Ausgaben zu senken. 95,75 % der veranschlagten Ausgaben sind Personalausgaben. Das veranschlagte Personal ist in diesem Umfang zur Aufgabenerledigung notwendig. Die in diesem Kapitel zugrunde liegenden hauptstadtbedingten Aufgaben wie z.B. Objektschutz von Bundeseinrichtungen und ausländischen Einrichtungen, Personenschutzaufgaben usw. sind Pflichtaufgaben, die nicht infolge einer Aufgabenkritik möglicherweise entfallen könnten. Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben mit einem Anteil von 2,5 % wird ebenso wie auch bei den Investitionen (1,05 %) kein Spielraum gesehen.

ISOA / 26.08.2013 Nr. 169 / DIE LINKE [218ff] Verhandlungen zu Höhe der Zuweisung? Verhandelt der Senat mit der Bundesregierung über eine Aufstockung der Zuweisungen des Bundes für hauptstadtbedingte Sicherheitsaufgaben? Wenn ja, wie ist der Stand der Verhandlungen? Wenn nein, warum nicht?

Mit dem Bundesinnenministerium wurde auf Staatssekretärsebene zunächst darüber Einvernehmen erzielt, die zur Bezifferung der hauptstadtbedingten Ausgaben relevanten Zahlen und Fakten zu überprüfen und dem heutigen Stand anzupassen. Besonders im Fokus stehen hierbei die anteilsmäßig höchsten Aufwendungen für den Bereich des mobilen und stationären Objektschutzes, für den Bereich Unterstützungskräfte/Große Einsatzlagen, des Personenschutzes und für den Schutz des Parlaments- und Regierungsviertels. Die systematische Herangehensweise erfolgt dergestalt, dass zunächst die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Stellen für das Personal erfasst werden. In einem zweiten Schritt werden hiervon die Personal-, Sach- und Gemeinkosten abgeleitet. Im Rahmen der Verhandlungen zu dem laufenden Hauptstadtfinanzierungsvertrag sind seinerzeit unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bundesinnenministerium und der Senatsverwaltung für Inneres sowohl in Bezug auf die Anzahl des erforderlichen Personals als auch über die Umlageschlüssel zur Bezifferung der Sachkosten zu Tage getreten. Als Verhandlungsergebnis ist der allseits bekannte Zuwendungsbetrag des Bundes in Höhe von 60 Mio. € jährlich vertraglich vereinbart worden, obgleich die hauptstadtbedingten Ausgaben seinerzeit bereits mit rund 100 Mio. € beziffert wurden.

Seite 184 von 219

Der Abschluss der eingangs genannten Prüfung steht in Kürze bevor, so dass dann erneut an das Bundesinnenministerium herangetreten wird mit dem Ziel, einen nennenswerte Aufstockung des Erstattungsbetrages zu erreichen..

Kapitel:

0559 - Hauptstadtbedingte Aufwendungen im Sicherheitsbereich des Landes Berlin -

Titel

Bezeichnung

23141

Zuweisungen des Bundes für hauptstadtbedingte Mehraufwendungen für die innere Sicherheit

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

60.000.000

60.000.000

60.000.000

Ist (Rest/R) 2012 60.000.000,00

ISOA / 26.08.2013 Nr. 170 / GRÜNE [218] Verhandlungen zu Höhe der Zuweisung? Welche Anstrengungen hat der Senat seit den letzten Haushaltsberatungen unternommen, um eine Erhöhung der Zuweisung durch den Bund zu erreichen?

s. Antwort zur Frage 169.

Seite 185 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

allgemein

ISOA / 26.08.2013 Nr. 172 / GRÜNE Katastrophenschutzkonzept Es wird um Darlegung des Katastrophenschutzkonzeptes sowie der damit einhergehenden Kosten gebeten. Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren gemeinsam eine „Neue Strategie für den Bevölkerungsschutz“ entwickelt. Wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist ein bundesfinanziertes Ausstattungskonzept mit bundeseinheitlichen, länderübergreifend einsetzbaren medizinischen Einheiten (MTF), einem flächendeckenden CBRN-Schutz, sowie ergänzenden Einheiten. Quantitative Auswirkung dieses Konzeptes ist die Reduzierung von bundesfinanzierten Kraftfahrzeugen, die den Ländern für den Zivil- und ergänzenden Katastrophenschutz bis zum 31. Dezember 2009 zur Verfügung gestellt wurden. Berlin erhält drei MTF und eine Analytische TaskForce (ATF). Dies hat Auswirkungen auf die Sanitäts-, Betreuungs-, ABC- und Brandschutzdienste des Landeskatastrophenschutzes Berlin, die bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich mit diesen bundesfinanzierten Kfz aufgestellt wurden. Die neue Katastrophenschutzdienstverordnung (KatSD-VO), die diese Dienste qualitativ und quantitativ regelt, wurde überprüft und unter Berücksichtigung des o.a. Sachverhaltes und des Versorgungsbedarfs der Bevölkerung im Katastrophenfall angepasst und im November 2011 in Kraft gesetzt. „Konzept 21“ (7+7+7) plus Brandschutz der novellierten KatSD-VO: Zur Erhaltung des Versorgungsgrades der Bevölkerung im Katastrophenfall sind  sieben Betreuungsplätze 500 und  sieben Behandlungsplätze 25  sieben Patiententransportzüge und  fünf Brandschutzbereitschaften mit jeweils drei Brandschutzzügen im Landeskatastrophenschutz vorzuhalten. Fähigkeiten, Ausstattung und personelle Besetzung werden in der KatSD-VO geregelt. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes zur Herstellung der Einsatzbereitschaft für die Hilfsorganisationen (HiO) werden im Rahmen des neuen Konzeptes „Massenanfall von Verletzten“ (MANVKonzeptes) von der Berliner Feuerwehr (FW) zunächst Versorgungskapazitäten für 150 Verletzte pro Stunde vorgehalten werden, die jedoch nicht dauerhaft und ausschließlich verfügbar sind, da die Fähigkeit zur Grundversorgung der Bevölkerung Berlins aufrecht erhalten werden muss. Die Behandlungsplätze der FW werden durch die von den HiOs gestellten Einheiten ergänzt bzw. übernommen. Die Behandlungskapazitäten der notwendigen sieben BHP 25 umfassen ebenfalls insgesamt 150 Verletzte pro Stunde. Berlin verfügt im Gegensatz zu Flächenländern über eine hohe Dichte an Unfallkrankenhäusern. Diese Behandlungskapazitäten werden durch die Einrichtung von Transportkomponenten für transportfähige verletzte Personen genutzt. Hierzu sind sieben Patiententransportzüge aufzustellen. Ein Zugriff auf private Krankentransportunternehmen im Großscha-

Seite 186 von 219

densfall unterhalb der Katastrophenschwelle ist nicht möglich, im Katastrophenfall nur verzögert und im Vorhinein nicht fest einplanbar. Die Ausgestaltung der BHP, BTP und PTZ ist mit den Hilfsorganisationen und der FW abgestimmt. Sie umfasst die sukzessive Ersatzbeschaffung auszusondernder Kfz bis zum Jahr 2020 (analog zur Vorgehensweise des Bundes).   



 



Berlin erhält bis 2025 vom Bund 201 neue Fahrzeuge (ursprünglich bis 2020) In Berlin wurden nach „altem“ Konzept 292 Kfz im Katastrophenschutz von Bund finanziert. 128 „alte“ Kfz, die nicht mehr dem neuen Konzept entsprachen, wurden dem Land Berlin zur Überlassung angeboten und übernommen. 118 Kfz wurden von den HiOs als Schenkung angenommen, die übrigen 10 Kfz, Lösch- und Dekonfahrzeuge, hat die Feuerwehr übernommen. Insgesamt wurden von den vorhandenen 292 Kfz 163 Kfz zunächst auf das neue Konzept angerechnet, da sie über vergleichbare Funktionalitäten verfügen wie nach neuem Konzept benötigt. Berlin erhält im Laufe der nächsten Jahre neben den auszutauschenden 163 angerechneten Kfz 38 „echte neue“ Kfz, um die Soll-Ausstattung von 201 Kfz erreichen. Um die in der Katastrophenschutzdienstverordnung vorgesehene sach- und fachgerechte Ausstattung für die Sanitäts-, Betreuungs-, ABC- und Brandschutzdienste des Landeskatastrophenschutzes zu erreichen, werden insgesamt die künftig vom Bund finanzierten 201 Kfz und zusätzlich 73 aus dem Berliner Landeshaushalt zu finanzierende Kfz benötigt. Für die den HiOs im Mai 2010 überlassenen 118 Kfz erhalten die HiOs seit 2010 jährlich eine Kfz-spezifische Wartungs- und Reparaturpauschale aus dem Haushalt der Berliner Feuerwehr. Da diese Kfz bei der Überlassung nicht neu waren, ist mit einem sukzessiven Ausfall in den nächsten Jahren zu rechnen. Diese Kfz sind also teilweise zu ersetzen, soweit sie dem Ausstattungsbedarf nach der KatSD-VO entsprechen. Sie werden künftig und im Gegensatz zu den überlassenen Kfz wieder vom Land Berlin beschafft, zugelassen, unterhalten und den HiOs für den Katastropheneinsatz zur Verfügung gestellt, soweit sie nicht von der FW selbst be- und eingesetzt werden.

Um die mit den verantwortlichen Fachleuten aus den Hilfsorganisationen und der Berliner Feuerwehr abgestimmte sach- und fachgerechte Ausstattung mit je 7 BHP, 7 BTP, 7 PTZ und den notwendigen Kfz für den Brandschutz (5 Brandschutzbereitschaften mit je 3 Brandschutzzügen) im Katastrophenfall zu erhalten bzw. bis 2020 zu erreichen werden Investitionsmittel und konsumtive Mittel benötigt. Hinzu kommen zusätzliche Kosten für die Fachdiensteinheiten, die nur teilweise fahrzeugabhängig sind. Die Werte basieren auf den erstmalig seit Überlassung eines Teils der Kfz an die HiOs in 2010 gemachten Erfahrungen der BlnFw und werden ab dem Doppelhaushalt 2014/2015 wie folgt in den Ansätzen abgebildet (Teilansätze): Kapitel BlnFw – 0565

Titel

Titelbezeichnung

2014

2015

51408

Dienst- und Schutzkleidung

80.000

80.000

BlnFw – 0565

51701

30.000

30.000

BlnFw – 0565

51801

250.000

250.000

BlnFw – 0565

52501

40.000

40.000

BlnFw – 0565

54085

Bewirtschaftungsausgaben (hier: Betriebskosten KatSGaragen) Mieten und Pachten aus zweckgebundenen Einnahmen (hier: Mieten für KatS-Garagen aus zweckgebundenen Bundesmitteln) Aus- und Fortbildung (hier: Kosten für Führerscheinerweiterung) Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK-Technik (hier: Unterhaltung Digitalfunkgeräte)

100.000

100.000

500.000

500.000

1.656.000

1.006.000

SUMME investiv:

1.656.000

1.006.000

Gesamt:

2.156.000

1.506.000

SUMME konsumtiv:

BlnFw – 0565

81150

Fahrzeuge des Katastrophenschutzes

Seite 187 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

11152

Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

90.000.000

90.000.000

83.000.000

Ist (Rest/R) 2012 86.175.518,28

ISOA / 26.08.2013 Nr. 173 / GRÜNE [248] Detaillierte Darstellung Bitte aufschlüsseln und darlegen inwieweit Fehlalarmierungen abgerechnet werden.

Bezogen auf den Ist-Betrag 2012 entfiel ein Anteil in Höhe von 3.324.342,96 Euro (3,86 %) auf den Bereich der Abrechnung des Gebührenverzeichnisses K – Kostenersatz - der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung. Hierunter fallen die kostenpflichtigen Maßnahmen nach § 17 Abs. 1 Feuerwehrgesetz (vorsätzlich grundlose Fehlalarmierungen, Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen, Fälle der KFZ-Halterhaftung, Tierhalterhaftung und sonstiger Gefährdungshaftung). Der verbleibende Anteil in Höhe von 82.851.175,32 Euro (96,14 %) entfällt auf den Bereich des Gebührenverzeichnisses B – Besondere Benutzungen – der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung. Hierunter fallen im Wesentlichen Gebühren für die Notfallrettung. Fehlalarmierungen – sowohl für den Bereich der Notfallrettung als auch für den Bereich der Gefahrenabwehr – sind kostenersatzpflichtig und damit Gebührentatbestand, sofern es sich um vorsätzlich grundlose Alarmierungen handelt. Wenn dieser Sachverhalt und der Verantwortliche am Einsatzort vom Einsatzleiter gesichert festgestellt werden kann, werden diese Einsätze abgerechnet. Das Erfüllen all dieser Voraussetzungen ist äußerst selten – die Einnahmen daraus sind verschwindend gering.

Seite 188 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

11903

Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

66.200

66.200

Ist (Rest/R)

66.200

2012 74.904,61

ISOA / 26.08.2013 Nr. 174 / GRÜNE [248] Ansatz 2014/2015 ggü. Ist Stand 30.06.2013 Bitte den Ansatz 2014/15 im Hinblick auf das Ist i.H.v. 74.212 € zum 30.06.2013 erläutern.

Auf dem Titel 11903 werden Schadenersatzleistungen gem. § 79 LBG sowie Zahlungen aus Regressansprüche gem. § 64 ASOG vereinnahmt (nicht steuerbar). Die Einnahmen in diesem Titel sind nicht voraussehbar. Bis zum 31.12.2013 ist keine erhebliche Steigerung der Einnahmen mehr zu erwarten, weil die Bearbeitung ungefähr dem aktuellen Stand entspricht. Schätzungsweise werden die Einnahmen bis Ende des Jahres 2013 ca. 80.000 € betragen.

Seite 189 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

12504

Erlöse für Dienstleistungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

152.000

152.000

Ist (Rest/R)

152.000

2012 157.350,35

ISOA / 26.08.2013 Nr. 175 / GRÜNE [249] Entgelte aus Einnahmen Feuerwehrmuseum Bitte erläutern, welche Entgelte aus Einnahmen des Feuerwehrmuseums enthalten sind und diese von den in Kap. 0561 (Landesbranddirektor), Tit. 11122 aufgeführten Eintrittsgeldern des Feuerwehrmuseums (S. 230) abgrenzen.

Die das Feuerwehrmuseum betreffenden Tarifstellen sind im Tarifblock 3.9 der Anlage zum Entgelterlass enthalten. Bei 0565/125 04 werden nur die Einnahmen aus den Tarifsätzen 3.9.41 bis 3.9.52 des aktuellen Entgelterlasses nachgewiesen (Gebrauchsüberlassung von historischen Fahrzeugen, Nutzung des Museumsarchivs/Rechercheanfragen, Kopier- und Reproduktionskosten). Das waren in der Vergangenheit ausschließlich vereinzelte Einnahmen aus Gebrauchsüberlassungen historischer Fahrzeuge, die nicht in jedem Haushaltsjahr auflaufen. Hier hat sich kein regelmäßiger Bedarf, sondern lediglich ein spontanes Interesse gezeigt. Die Einnahmen daraus sind unregelmäßig und – gemessen am Haushaltsansatz – verschwindend gering. Sämtliche Eintrittgelder (Tarifsätze 3.9.1 bis 3.9.30) werden bei 0561/111 22 vereinnahmt.

Seite 190 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

28290

Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

4.000

4.000

Ist (Rest/R) 2012

4.000

621.906,19

ISOA / 26.08.2013 Nr. 176 / GRÜNE [249] Ansatz 2014/2015 ggü. Ist 2012 und Stand 30.06.2013 Bitte den Ansatz 2014/15 im Hinblick auf das Ist 2012 sowie das Ist i.H.v. 261.476 € zum 30.06.2013 erläutern.

Der Titel wird für die Vereinnahmung zweckgebundener Einnahmen im Zusammenhang mit verschiedenen Projekten bzw. Events und Publikationen verwendet. Das Ist 2012 betrug 621.906,20 € und setzte sich zusammen aus Sponsoring-Einnahmen für den Zentralen Tag der Offenen Tür und für den Jahresbericht 2012 sowie Einnahmen für die Projekte ALARM, TankNotStrom, STEMO, BaSiGo, InKA und KatLeuchttürme. Die daraus zu leistenden Ausgaben sind den korrespondierenden Ausgabetiteln 0565/42890, 51190, 54690 und 68190 zugeordnet. Wie auch schon im HPl 2012/13 beträgt der Ansatz in diesem Titel 4.000 €. Es handelt auf Grund der unklaren Höhe der zu erwartenden Einnahmen um einen sog. Merkansatz. Entsprechende Merkansätze sind aus den gleichen Gründen auch in den o.a. korrespondierenden Ausgabetiteln veranschlagt. Das Ist zum 30.06.2013 i. H. v. 261.476,00 € resultiert aus bereits bis dahin stattgefundenen Einnahmen im Zusammenhang mit dem Tag der Offenen Tür, dem Jahresbericht sowie den o.a. Projekten.

Seite 191 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.720.000

1.763.000

96.400

Ist (Rest/R) 2012 1.581.376,56

ISOA / 26.08.2013 Nr. 177 / GRÜNE [250] Erläuterung zu Zuwachs Bitte den Zuwachs mit Stellenuntersetzung erläutern.

In diesem Titel werden Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder etatisiert. In 2012 wurden aus diesem sachlich in Betracht kommenden Titel richtigerweise zudem auch nichtplanmäßig befristet eingestellte Rettungsassistenten bezahlt, so dass hier in 2012 ein entsprechend hohes Ist erzeugt wurde. Die befristet eingestellten Rettungsassistenten dienten zur Überbrückung von Vakanzen so lange bis ausreichend ausgebildete Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes zur Verfügung standen. Die Ansätze 2014 und 2015 wurden auf dieser Grundlage fortgeschrieben. Die Mittel werden so dann für das zwischenzeitlich vorhandene feuerwehrtechnische Personal in den Titeln 42201 der einzelnen Kapitel der Feuerwehr benötigt.

Seite 192 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

51715

Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

10.095.000

10.038.000

9.198.300

Ist (Rest/R) 2012 9.355.868,59

ISOA / 26.08.2013 Nr. 178 / GRÜNE [253] Erläuterung zu Zuwachs Bitte den Zuwachs erläutern.

Die Ansatzbildung für den Titel erfolgt nach Vorgaben der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Im Jahr 2011 gab es aufgrund von Schlechtleistungen einen Dienstleisterwechsel, der Zuschlag ging an den Zweitbieter der Ausschreibung für die komplette Betreuung im Rahmen des Facility Managements des Portfolios der Feuerwehr. Die Mehrkosten belaufen sich jährlich auf 400 T€. Die Unterhaltsreinigung wurde in 2012 neu ausgeschrieben, dabei haben sich Mehrkosten insbesondere durch die Erhöhung des Mindestlohns ergeben. Die Mehrkosten belaufen sich jährlich auf 120 T€. Weiterhin sind, wie in allen anderen Portfolien auch, über die Gesamtsteigerung der Betriebskosten pro Jahr von ca. 2,5% hinaus, die hohen Steigerungen bei den Energiekosten mit jährlich 3% und den Stromkosten mit jährlich 5% eingeplant. Dabei wirken die Energieeinsparmaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II kostendämpfend. 70.700 € werden künftig im Kapitel 0559 Hauptstadtbedingte Aufwendungen im Sicherheitsbereich des Landes Berlin nachgewiesen (Alt-Moabit 145 – Wache Regierungsviertel).

Seite 193 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

51820

Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

28.007.000

27.703.000

27.760.000

Ist (Rest/R) 2012 27.420.176,66

ISOA / 26.08.2013 Nr. 179 / GRÜNE [256] Erläuterung zu Zuwachs 2014 und Reduzierung 2015 Bitte den Zuwachs im Ansatz 2014 und die Reduzierung im Ansatz 2015 erläutern.

Die Ansatzbildung für den Titel erfolgt nach Vorgaben der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) auf der Grundlage von Mietverträgen. Der Differenzbetrag von ca. 52.000,00 € zwischen 2013 und 2014 erklärt sich wie folgt: Zum einen resultiert der Zuwachs aus dem Neubau von Wasserrettungsstationen (bzw. Mieterhöhungen für Wasserrettungsstationen aufgrund von Flächenaufwuchs, teilweise aufgrund aktualisierter Aufmaßdaten), zum anderen aus Mieterhöhungen bei den externen Antennenverträgen wegen in den abgeschlossenen Mietverträgen vereinbarten Mietanpassungsklauseln (sog. Indexierungsverpflichtungen). Die Reduzierung in Höhe von 304.000 € erklärt sich aus der Aufgabe des Grundstücks Rathausstr. 70/71. die Liegenschaft wird im Rahmen eines Umzugsprojektes aufgegeben und abgemietet. 195.000 € werden künftig im Kapitel 0559 (Hauptstadtbedingte Aufwendungen im Sicherheitsbereich des Landes Berlin) nachgewiesen (Alt-Moabit 145 – Wache Regierungsviertel).

Seite 194 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

68569

Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

532.000

532.000

532.000

Ist (Rest/R) 2012 481.095,28

ISOA / 26.08.2013 Nr. 179a / SPD/CDU [263] DLRG; Abrechnung der Hilfsdienste DLRG: Wie ist hier die Finanzierung und Ausstattung; Wie besteht generell eine Möglichkeit der Abrechnung der Hilfsdienste

Die DLRG erhält (wie die Hilfsorganisationen Arbeiter Samariterbund -ASB-, DRK, Johanniter Unfallhilfe -JUH- und Malteserhilfsdienst -MHD-) eine jährliche Zuwendung jeweils für die Mitwirkung im Katastrophenschutz und den Wasserrettungsdienst. Voraussetzung für die Zuwendungsgewährung ist neben einem Antrag ein Sachbericht über die Verwendung der Zuwendung des Vorjahres und eine Finanzierungsübersicht für die Zuwendung/Ausgabenplanung des aktuellen Jahres. Diese ist zur Abgeltung für die Mitwirkung der im Katastrophenschutz (KatS) und Wasserrettungsdienst (WRD) entstandenen Aufwendungen vorgesehen und errechnet sich je nach Hilfsorganisation nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Für die Zuwendung des KatS melden die HiOs die entsprechenden Helferzahlen und die Anzahl der taktisch funktionsfähigen Einheiten. Aus diesen Daten findet eine Verteilungsberechnung nach einem festgelegten und in Arbeitskreisen abgestimmten Schema statt. Hieraus ergeben sich die jeweiligen Zuwendungsanteile. Durch das Neukonzept KatS (ab 2010) werden keine Investitionen mehr durch Zuwendungsanteile abgedeckt; diese sind durch die HiOs selbst zu finanzieren. Die Zuwendungsgewährung ist im Katastrophenschutzgesetz vorgesehen. Für die vom Bund überlassenen KatS-Fahrzeuge wird eine festgelegte Kfz-Pauschale zugewiesen, die unabhängig von der Zuwendung gezahlt wird. Aus dieser Pauschale sind sämtliche für die Unterhaltung der überlassenen Fahrzeuge entstehenden Kosten zu decken. Bei der Zuwendung für die Abgeltung der Mitwirkung im Wasserrettungsdienst wurde durch die Arbeitsgemeinschaft WRD (zuletzt im Januar 2010) für die drei beteiligten HiOs ein fester Verteilungsschlüssel festgelegt (dieser beträgt für den ASB 31%, die DLRG 49% und für das DRK 20%). Mit den o.a. Zuwendungen sind alle Ausgaben vereinbarungsgemäß abgedeckt; Hilfsdienste werden im Regelfall gegenüber der Feuerwehr nicht separat abgerechnet. Im Falle von tatsächlichen Katastrophenschutzeinsätzen gelten die gesetzlichen Regelungen (u. a. Katastrophenschutzgesetz).

Seite 195 von 219

Kapitel:

0565 - Berliner Feuerwehr – Service –

Titel

Bezeichnung

81279

Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

751.000

500.000

830.000

Ist (Rest/R) 2012 518.632,08

ISOA / 26.08.2013 Nr. 180 / GRÜNE [266] Detaillierte Darstellung des Gerätebestands Bitte den derzeitigen Bestand aufschlüsseln.

Für die im Doppelhaushalt 2014/15 im Titel 81279 geplanten Ersatzbeschaffungen gibt es mit heutigem Stand folgende Bestände:

-

191 Sprungpolster (feuerwehrtechnische Beladung Löschhilfeleistungsfahrzeuge) 190 CSA (Chemieschutzanzüge) 2630 Atemschutzgeräte (für ca. 5000 Einsatzkräfte) 3655 Lungenautomaten (für ca. 5000 Einsatzkräfte)

Seite 196 von 219

Kapitel:

0571 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Leitung -

Titel

Bezeichnung

53101

Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.000

1.000

Ist (Rest/R) 2012

1.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 181 / GRÜNE [280] Darstellung der Publikationen Bitte die Publikationen der letzten 2 Jahre auflisten. Welche Publikationen sind geplant?

Mit den Mitteln wurden in den letzten zwei Jahren die Erstellung und der Druck des jährlichen Geschäftsberichts (Auflage jeweils 100 Stück) des LABO beauftragt. Dies ist auch in Zukunft geplant.

Seite 197 von 219



Kapitel:

0571 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Leitung -

Titel

Bezeichnung

54010

Dienstleistungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

18.100

18.100

Ist (Rest/R) 2012

2.500

19.178,57

ISOA / 26.08.2013 Nr. 182 / GRÜNE [280] Work-Life Management Bitte den Untertitel „Work-Life Management“ und die entsprechenden Kosten erläutern.

Das LABO hat im Jahr 2011 einen internen Prozess zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie initiiert und erfolgreich abgeschlossen. Ein Ergebnis bestand u.a. darin, dass ein besonderer Belastungsfaktor für die Beschäftigten in fehlenden Betreuungsmöglichkeiten von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen in unvorhersehbaren Notsituationen besteht. Insbesondere war die fehlende Verfügbarkeit kurzfristiger realisierbarer Angebote in diesem Bereich und die damit einhergehenden Folgen wie Überforderung, Überlastung u.ä. als Ursachen von Arbeitsunfähigkeit identifiziert worden. Vor diesem Hintergrund hat sich das LABO entschieden, mit dem Ziel der Kostenreduktion in Folge von Arbeitsunfähigkeit, seinen Beschäftigten ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Dafür wurde im Wege der Vergabe ein unabhängiger professioneller Dienstleister beauftragt, entsprechende Vermittlungsangebote für die Beschäftigten des LABO zu realisieren. Die Kosten für die Inanspruchnahme dieser Angebote sind dabei durch die Mitarbeiter/innen selbst zu tragen, das LABO übernimmt lediglich die jährliche Gebühr von 12€ netto pro Beschäftigten für den Vermittlungsdienstleister. Bei ca. 1000 Mitarbeiter/innen ergeben sich daher IST-Ausgaben von 14.280€ im Jahr 2012.

Seite 198 von 219

Kapitel:

0571 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Leitung -

Titel

Bezeichnung

54053

Veranstaltungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

6.000

6.000

Ist (Rest/R) 2012

10.000

6.232,43

ISOA / 26.08.2013 Nr. 183 / GRÜNE [280] Darstellung der Veranstaltungen Bitte die Veranstaltungen der letzten 2 Jahre auflisten. Welche Veranstaltungen sind geplant?

In den letzten zwei Jahren hat das LABO an folgenden Veranstaltungen teilgenommen bzw. organisiert:  Computermesse CeBit  Verwaltungsmesse Moderner Staat  Präventionstage der Berliner Polizei  Tagung der Ausländerbehörden großer Städte in Deutschland  diverse Tage der offenen Tür Mit Ausnahme der Teilnahme an der Computermesse CeBit und Organisation der Tagung der Ausländerbehörden großer Städte in Deutschland ist die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen auch für die Folgejahre geplant.

Seite 199 von 219

Kapitel:

0572 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Personenstands- und Einwohnerwesen -

Titel

Bezeichnung

11201

Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsund Zwangsgelder

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

35.000

35.000

Ist (Rest/R)

35.000

2012 49.710,34

ISOA / 26.08.2013 Nr. 184 / GRÜNE [286] Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Ist 2013 Bitte den Ansatz 2014/15 im Hinblick darauf erläutern, dass für 2013 bereits ein Betrag von 2.853.705 € angeordnet wurde.

Der angeordnete Betrag umfasst nicht nur das Jahr 2013, sondern auch die Vorjahre, da offene Forderungen in folgende Haushaltsjahre übernommen werden. Im Ansatz für die Jahre 2014/2015 sind nur Einnahmen veranschlagt, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch erzielt werden können. Die darüber hinaus gehenden Forderungen können vermutlich nicht beigetrieben werden. Der besonders hohe Betrag derzeit nicht beitreibbarer Forderungen bei diesem Titel resultiert aus der geänderten Rechtslage im Bereich Sportwetten (vgl. Darstellung des Sachverhalts bei der Frage zu 0572/11903).

Seite 200 von 219

Kapitel:

0572 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Personenstands- und Einwohnerwesen -

Titel

Bezeichnung

11903

Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.000

1.000

20.000

Ist (Rest/R) 2012 32.841,88

ISOA / 26.08.2013 Nr. 185 / GRÜNE [286] Einnahmen aus Glücksspielstaatsvertrag Bitte die veränderte Rechtslage und die damit einhergehenden geminderten Einnahmen im Zusammenhang mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag darstellen.

Seit dem 01.07.2012 dürften Sportwetten aufgrund einer Experimentierklausel im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) auch von Inhabern einer Konzession (max. 20 Konzessionen) veranstaltet werden (§§ 4a, 10a GlüStV). Diese dürfen mit Genehmigung der zuständigen Behörde (Berlin: LABO) auch terrestrische Wettvermittlungsstellen betreiben. Die Zahl der Wettvermittlungsstellen ist im Land Berlin auf 10 für jeden Konzessionär beschränkt, so dass sich eine Gesamtzahl von maximal 200 legalen Wettvermittlungsstellen ergeben wird (§9 AG GlüStV). Da noch keine Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten nach den §§ 4a ff. und 10a GlüStV vom zuständigen Land Hessen erteilt worden sind, gelangte auch das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen für den Betrieb von Wettvermittlungsstellen nach § 9 AG GlüStV bislang nicht zur Anwendung. Es wird nach dem gegenwärtigen Sachstand davon ausgegangen, dass das zentral durchgeführte Verfahren zur Vergabe der Sportwettkonzessionen im Jahr 2013 noch abgeschlossen und anschließend mit den dort berücksichtigten Unternehmen die hiesigen Erlaubnisverfahren nach § 9 AG GlüStV zum Betrieb von maximal 200 Wettvermittlungsstellen in Berlin aufgenommen werden können. Nach Abschluss dieser örtlichen Verfahren wäre dann - zumindest hinsichtlich der von diesen Erlaubnisverfahren erfassten und damit künftig legalen Wettvermittlungsstellen - auch die genannte „Zielzahl“ erreichbar. In Bezug auf die absolute Anzahl von - legalen und illegalen - Wettvermittlungsstellen in Berlin und eine diesbezügliche „Zielzahlerreichung“ lassen sich gegenwärtig jedoch noch keine belastbaren zeitlichen Aussagen treffen, da hinsichtlich der - voraussichtlich erneut nur zwangsweise und mit gerichtlicher Unterstützung möglichen - Schließung der verbleibenden illegalen Betriebsstätten die konkreten Rahmenbedingungen etwa in Gestalt der Positionierung der Rechtsprechung o.ä. derzeit noch nicht hinreichend absehbar sind. Nach der Rechtsprechung des VG Berlin und OVG Berlin - Brandenburg sind zurzeit keine verwaltungsrechtlichen Schritte gegen Sportwettbüros möglich, was sich dementsprechend auf die Einnahmen bei diesem Titel auswirkt. Bei den in diesem Titel offenen Forderungen handelt es sich um Altfälle aus dem alten Glücksspielstaatsvertrag, bei denen der Kläger im Rechtsweg der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterlag, das LABO jedoch als Zweitschuldner gegenüber der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und gegenüber der Justizkasse in Vorleistung gehen musste. Teilweise werden diese Forderungen im Rahmen von Ratenzahlungen beglichen. Bei einer Vielzahl der Forderungen verliefen die bisherigen Bemühungen im Rahmen von Zwangsvollstreckungen leider erfolglos. Es ist daher nicht zu erwarten, dass alle bestehenden Forderungen beigetrieben werden können.

Seite 201 von 219

Kapitel:

0572 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Personenstands- und Einwohnerwesen -

Titel

Bezeichnung

11979

Verschiedene Einnahmen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

2.000

2.000

Ist (Rest/R) 2012

2.000

186.598,01

ISOA / 26.08.2013 Nr. 186 / GRÜNE [286] Erläuterung zu Ist Stand 30.06.2013 Bitte das Ist zum 30.06.2013 i.H.v. 368.110 € erläutern.

Der in der Erläuterung zum Haushaltsplanentwurf genannte Sachverhalt zur Übertragung von Haushaltsmitteln der Bezirke an das LABO für die Wahrnehmung der Verfahrensverantwortung der IT-Verfahren Mobile Datenerfassung (MdE) und Nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten (NOWI) gilt auch für das Jahr 2013. Auch hier sind Teile der übertragenen Mittel in den Einnahmen zu verbuchen, da diese in den bezirklichen Wirtschaftplänen veranschlagt sind.

Seite 202 von 219

Kapitel:

0572 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Personenstands- und Einwohnerwesen -

Titel

Bezeichnung

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

182.000

187.000

60.000

Ist (Rest/R) 2012 166.569,20

ISOA / 26.08.2013 Nr. 187 / GRÜNE [286] Erläuterung Zuwachs Bitte den Zuwachs mit Stellenuntersetzung erläutern.

Bei den hier veranschlagten Mitteln handelt es sich um Ausgaben für die befristete Beschäftigung von Auszubildenden des Landes Berlin im Anschluss an ihre Ausbildung. Dafür sind keine Stellen oder Beschäftigungspositionen zu veranschlagen.

Seite 203 von 219

Kapitel:

0573 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Kraftfahrzeugwesen -

Titel

Bezeichnung

11201

Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsund Zwangsgelder

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

151.000

151.000

Ist (Rest/R) 2012

151.000

184.000,71

ISOA / 26.08.2013 Nr. 189 / GRÜNE [300] Ansatz 2014/2015 ggü. aktuellem Ist 2013 Bitte den Ansatz 2014/15 im Hinblick darauf erläutern, dass für 2013 bereits ein Betrag i.H.v. 368.515 € angeordnet wurde.

Der angeordnete Betrag umfasst nicht nur das Jahr 2013, sondern auch die Vorjahre, da offene Forderungen in folgende Haushaltsjahre übernommen werden. Im Ansatz für die Jahre 2014/2015 sind nur Einnahmen veranschlagt, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch erzielt werden können. Die darüber hinaus gehenden Forderungen können vermutlich nicht beigetrieben werden.

Seite 204 von 219

Kapitel:

0573 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Kraftfahrzeugwesen -

Titel

Bezeichnung

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

701.000

718.000

80.400

Ist (Rest/R) 2012 642.550,23

ISOA / 26.08.2013 Nr. 190 / GRÜNE [300] Erläuterung Zuwachs Bitte den Zuwachs mit Stellenuntersetzung erläutern.

Bei den hier veranschlagten Mitteln handelt es sich um Ausgaben für die befristete Beschäftigung von Auszubildenden des Landes Berlin im Anschluss an ihre Ausbildung. Dafür sind keine Stellen oder Beschäftigungspositionen zu veranschlagen.

Seite 205 von 219

Kapitel:

0573 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Kraftfahrzeugwesen -

Titel

Bezeichnung

51820

Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

1.668.000

1.668.000

1.528.000

Ist (Rest/R) 2012 1.605.003,26

ISOA / 26.08.2013 Nr. 191 / GRÜNE [302] Liegenschaft Ferdinand-Schultze-Str. 55 Bitte den Zuwachs bei der Nettokaltmiete der Liegenschaft Ferdinand-Schultze-Str. 55 erläutern.

Bei der Liegenschaft Ferdinand-Schultze-Straße 55 handelt es sich um ein Leasingobjekt. Lt. bestehendem Leasingvertrag steht dem Leasinggeber eine Erhöhung der Leasingrate zu. Diese höhere Leasingrate wird nunmehr durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) gemäß bestehender Managementvereinbarung an das LABO als Nutzer weitergereicht.

Seite 206 von 219

Kapitel:

0574 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerangelegenheiten -

Titel

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

allgemein

ISOA / 26.08.2013 Nr. 193 / Piraten [313-322] Modellprojekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur interkulturellen Öffnung Laut Integrationssenatorin Dilek Kolat nimmt die Ausländerbehörde Berlin am neuen Modellprojekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur interkulturellen Öffnung teil. Bitte einen kurzen Sachstandsbericht dazu.

Die Ausländerbehörde Berlin beteiligt sich nicht an dem Projekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Mit dem Modellprojekt des BAMF „Ausländerbehörde – Willkommenskultur“ sollen in einem zweijährigen Projekt die Ausländer- und Meldebehörden interessierter Bundesländer und Kommunen zu „Willkommensbehörden“ weiterentwickelt und dabei von bereits weit fortgeschrittenen Behörden begleitet werden. Dieses Projekt soll aus Bundes- und Europamitteln finanziert werden. Für eine längerfristige Finanzierung sollte auch eine Beteiligung des Landes Berlin in Höhe von 10000,-€ erfolgen. Mit dem Ziel, eine positive Willkommenskultur zu schaffen, betreibt das Land Berlin jedoch bereits seit vielen Jahren aktiv und sehr ehrgeizig verschiedene Projekte: So verfolgt Berlin u. a. mit dem Projekt der One-Stop-City ein eigenes Projekt der Vernetzung u. a. auch der Bürgerämter als Meldebehörden und der ABH bis 2016. Dieses Projekt lässt sich nicht sinnvoll mit dem der von Ihnen angedachten „Willkommensbehörden“ verzahnen. Zudem übernehmen die Bürgerämter in Berlin schon jetzt ausländerbehördliche Aufgaben. Darüber hinaus hat sich die Berliner Ausländerbehörde bereits vor Jahren mit verschiedenen Stellen vernetzt (z.B. Migrationserstberatung im Haus, regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit der LIGA, Business Immigration Service). Daneben wird bereits seit 2004 das Projekt der interkulturellen Öffnung der Berliner Verwaltung erfolgreich betrieben. Damit ist die Berliner Ausländerbehörde bereits sehr weit fortgeschritten und entwickelt. Unabhängig davon erklärte sich das Land Berlin aber gegenüber dem BAMF bereit, dass die Berliner Ausländerbehörde nur und ausschließlich als Referenzbehörde mit beratender Funktion bei der Weiterentwicklung anderer Ausländer- und Meldebehörden unterstützt. Wegen der äußerst begrenzten Ressourcen in personeller und finanzieller Hinsicht wollte sich die Berliner Ausländerbehörde jedoch nicht an den Kosten des Projektes beteiligen. Dieses Angebot wurde jedoch vom BAMF abgelehnt.

Seite 207 von 219

Kapitel:

0574 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerangelegenheiten -

Titel

Bezeichnung

11153

Gebühren nach Bundesrecht

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

3.000.000

3.650.000

1.500.000

Ist (Rest/R) 2012 2.726.362,05

ISOA / 26.08.2013 Nr. 194 / DIE LINKE [314] Gebühren von Geduldeten Nimmt die Ausländerbehörde immer noch Gebühren von Geduldeten für (bescheinigte) Verlassenserlaubnisse im Rahmen der Residenzpflicht nach § 12 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz und wenn ja, wie hoch waren die Einnahmen in 2012 und 1013? Wann werden die Gebühren endlich abgeschafft?

Die Erlaubnis zum Verlassen des Geltungsbereichs nach § 12 Abs. 5 AuftenhG erfolgt formlos und ist gebührenfrei. Lediglich wenn die Antragstellerin / der Antragsteller eine schriftliche Bescheinigung der Erlaubnis ausdrücklich wünscht, wird diese ausgestellt und hierfür eine Gebühr erhoben. Das Einnahmevolumen hinsichtlich des genannten speziellen Tatbestandes kann nicht einzeln ermittelt werden. Eine Abschaffung der Gebühren ist nach hiesiger Kenntnis nicht beabsichtigt.

Seite 208 von 219

Kapitel:

0574 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerangelegenheiten -

Titel

Bezeichnung

11201

Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsund Zwangsgelder

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

33.500

33.500

Ist (Rest/R) 2012

8.000

33.490,75

ISOA / 26.08.2013 Nr. 195 / Piraten [314] Detaillierte Darstellung Bitte Einzelaufschlüsselung nach den einzelnen Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungs- und Zwangsgeldern und den jeweils zu Grunde liegenden Sachverhalten und Rechtsgrundlagen für die Jahre 2010 bis 2012. Wie hoch waren in den Jahren seit 2010 die eingenommenen Gebühren für die Erteilung einer Verfahrenserlaubnis im Rahmen der Residenzpflicht sowie Verstößen gegen die Residenzpflicht? Bitte die Einnahmen aus den Verstößen gegen die Passpflicht aufschlüsseln.

Eine Aufschlüsselung der Einnahmen ist nur aggregiert hinsichtlich Geldbußen und der Verwarnungsgelder möglich. Dies sind: 2010 Geldbußen: Verwarnungsgelder:

1.723,21€ 13.435,71€

2011 Geldbußen: Verwarnungsgelder:

2.545,00€ 19.885,00€

2012 Geldbußen: Verwarnungsgelder:

8.467,82€ 23.513,18€

Eine differenzierte Auflistung nach Sachverhalten und Rechtsgrundlagen ist nicht möglich. Die Steigerung der Einnahmen in den vergangenen Haushaltsjahren ist u.a. auf eine gestiegene Anzahl von Verstößen gegen die Passpflicht zurückzuführen. Die Einnahmen durch Verwarnungsgelder und Geldbußen auf Grund von Verstößen gegen die sog. Residenzpflicht oder die Passpflicht sind nicht separat auswertbar. Die Erlaubnis zum Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs für Asylsuchende (sog. Residenzpflicht) ist gebührenfrei. .

Seite 209 von 219

Kapitel:

0574 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerangelegenheiten -

Titel

Bezeichnung

52610

Gutachten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

144.000

144.000

100.000

Ist (Rest/R) 2012 119.548,58

ISOA / 26.08.2013 Nr. 196 / DIE LINKE [316] Ärztliche Gutachten im Zusammenhang mit Abschiebemaßnahmen Wie viele ärztliche Gutachten im Zusammenhang mit Abschiebemaßnahmen wurden 2012 und 2013 eingeholt? An wen wurden diese Gutachten vergeben?

Bei diesem Titel handelt es sich ausschließlich um Gutachten, die im Rahmen von aufenthaltsrechtlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstellt wurden. Diese wurden durch die Verwaltungsgerichte beauftragt, die auch die Arztauswahl vorgenommen haben. Die Anzahl, die Ersteller und die sachlichen Zusammenhänge der Gutachten können hier nicht ausgewertet werden. NACHFRAGE der Fraktion „Die Linke“ im Ausschuss am 26.08.13: Warum wird dann der Ansatz im Haushaltsplan 2014/2015 erhöht? Antwort: Die Anzahl aufenthaltsrechtlicher verwaltungsgerichtlicher Verfahren hat sich seit 2010 erhöht. Im Rahmen einer seriösen Prognose ist daher auch von sich durchschlagenden steigenden Kosten in diesem Bereich auszugehen, wofür Haushaltsvorsorge getroffen werden muss.

Seite 210 von 219

Kapitel:

0574 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerangelegenheiten -

Titel

Bezeichnung

54010

Dienstleistungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

36.000

36.000

40.000

Ist (Rest/R) 2012 29.501,33

ISOA / 26.08.2013 Nr. 198 / Piraten 317] Detaillierte Darstellung, Fahrten zur Passbeschaffung Bitte diesen Titel näher erläutern (insbesondere Fahrten zur Passbeschaffung).

In diesem Titel werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Dienstleistung "Kurier- und Botendienst" nachgewiesen. Diese Kosten entstehen für entsprechende Transportleistungen mit anderen Behörden des Landes Berlin (insbesondere Gerichten), die aufgrund besonderer Umstände (z.B. Eilbedürftigkeit) nicht mit dem internen Postverkehr des Landes Berlin durchgeführt werden können oder für Standorte, die nicht an diesen internen Postverkehr angeschlossen sind. Unter der Begrifflichkeit „Fahrten zur Passbeschaffung“ sind dabei Kurierfahrten zu den Bundespolizeibehörden an den Flughäfen Tegel und Schönefeld gemeint, die zum Zweck der Passhinterlegung für Personen, die ihrer Ausreisepflicht freiwillig nachkommen, durchgeführt werden.

Seite 211 von 219

Kapitel:

0574 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Ausländerangelegenheiten -

Titel

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

MG 32 Ausgaben für verfahrensabhängige IuK

ISOA / 26.08.2013 Nr. 199 / Piraten [319] IT-Fachverfahren Welche IT-Fachverfahren sind derzeit in der Berliner Ausländerbehörde im Einsatz ? (bitte IT-Fachverfahren nach Bezeichnung, Hersteller und Anwendungsgebiet aufschlüsseln). Seit wann kommen diese IT-Fachverfahren jeweils zum Einsatz? Welche internen und externen Stellen haben welche Zugriffsrechte auf welche Daten in diesen ITFachverfahren? Welche Datenbanken sind aus welchen dieser IT-Fachverfahren abrufbar?

Es ist derzeit in der Ausländerbehörde ein IT-Verfahren i.S.d. Nr. 6.1 der IT-Organisationsgrundsätze der Berliner Verwaltung im Einsatz. Dabei handelt es sich um das IT-Verfahren „Ausländerregister 2 (AusReg2)“ der Firma Hewlett-Packard (HP), welches das Ausländerfachverfahren zur elektronischen Bearbeitung aller Sachverhalte der Ausländerbehörde darstellt. Das Verfahren ist seit 2005 im Einsatz. Auf das IT-Verfahren haben ausschließlich Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde mittels Leseund Schreibrechten Zugriff. Dies sind derzeit ca. 330 Beschäftigte. Externe Stellen haben keinen Zugriff. Von dem IT-Verfahren kann auf folgende Fremdverfahren (Datenbanken) Zugriff genommen werden: o o o

Ausländerzentralregister (AZR) – Grunddaten zu den in Deutschland von den Ausländerbehörden erfassten Drittstaatsangehörigen VISA – Daten der Auslandsvertretungen zu Einreiseverfahren Schengener Informationssystem (SIS) – Daten aller daran beteiligten europäischen Staaten zu ausgewiesenen, abgeschobenen Personen

Diese drei Fremdverfahren werden alle vom Bundesverwaltungsamt betrieben.

Seite 212 von 219

Kapitel:

0575 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Entschädigungsleistungen -

Titel

Bezeichnung

51715

Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

128.000

130.000

109.000

Ist (Rest/R) 2012 106.000,00

ISOA / 26.08.2013 Nr. 200 / GRÜNE [325] Liegenschaft Fehrbelliner Platz 1 Bitte den Zuwachs bei den Betriebsnebenkosten der Liegenschaft Fehrbelliner Platz 1 erläutern.

An dieser Liegenschaft haben sich die abgerechneten Betriebskosten erhöht, was die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) gemäß bestehendem Mietvertrag veranlasst hat, die Vorauszahlungen anzupassen. Hintergrund sind gestiegene Nebenkosten für Strom, Wasser, usw. sowie höhere Kosten in der Folge der Neuausschreibungen von Dienstleistungen (Hausmeister, Reinigung usw.).

Seite 213 von 219

Kapitel:

0575 - Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Entschädigungsleistungen -

Titel

Bezeichnung

63601

Ersatz von Verwaltungsausgaben an Sozialversicherungsträger

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

50.000

50.000

50.000

Ist (Rest/R) 2012 844,09

ISOA / 26.08.2013 Nr. 201 / GRÜNE [327] Grund für bisher nicht geleistete Zahlungen Bitte darlegen, aus welchem Grund für das Jahr 2013 bisher keine Zahlung angeordnet wurde insb. im Hinblick darauf, dass gemäß der Erläuterungen für das Jahr 2012 noch keine Zahlungen geleistet wurden.

Aus diesem Titel werden u.a Zahlungen zur Erstattung des Verwaltungskostenanteils von 5 % der Aufwendungen, die der AOK Berlin für die Durchführung der gesundheitlichen Versorgung von Krankenversorgungsberechtigten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) zu ersetzen sind, geleistet.^ Hierzu konnten keine Zahlungen geleistet werden, da das für die Abrechnung der Krankenversorgungskosten zuständige Bezirksamt Pankow trotz kontinuierlich erfolgter Aufforderungen keine Angaben zur Höhe der für den Personenkreis der Berechtigten entstandenen Kosten mitteilen konnte. Für das Haushaltsjahr 2013 teilte uns das Bezirksamt Pankow einen geschätzten Jahresaufwand in Höhe von 5.500.000,00 € für die ambulante gesundheitliche Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Land Berlin mit. Der hiervon auf den Personenkreis der nach dem PrVG Krankenversorgungsberechtigten entfallene Kostenanteil, aus welchem sich der Verwaltungskostenanteil errechnen ließe, konnte bisher vom Bezirksamt Pankow nicht beziffert werden. Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Jahr eine Klärung erfolgt. Aus diesen Gründen erfolgte die Veranschlagung wie bisher bei 50.000€.

Seite 214 von 219

Kapitel:

0585 - Landesverwaltungsamt – Leitung -

Titel

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

Ist (Rest/R) 2012

allgemein

ISOA / 26.08.2013 Nr. 202 / GRÜNE Entwicklungspotenzial des LVwA; Shared Services Welches grundsätzliche Entwicklungspotenzial sieht der Senat für das Landesverwaltungsamt und seine Aufgaben? Wie korrespondieren die Planungen zu Shared Services mit den Aufgaben des Landesverwaltungsamtes? Welche Einsparmöglichkeiten gibt es?

Das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) ist als Verwaltungsdienstleister in den Bereichen Personalservice (Kapitel 0587 und 0588) und Logistikservice (Kapitel 0586) tätig. Seit Mai 2012 befasst sich die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verstärkt und zusammen mit der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Finanzen und dem LVwA mit der Prüfung und Erschließung weiterer SharedService-Potenziale der Berliner Verwaltung, unter anderem in den genannten Aufgabenfeldern des LVwA (vgl. Bericht an den Hauptausschuss vom 21.02.2013, rote Nr. 0735 A). In dem Zusammenhang hat der Senat in der von ihm am 25.06.2013 beschlossenen Fortschreibung des (landesweiten) Personaldarfskonzepts festgelegt, dass sich die Senatsverwaltungen für Finanzen, für Gesundheit und Soziales, für Stadtentwicklung und Umwelt, für Arbeit, Integration und Frauen, für Wirtschaft, Technologie und Forschung und für Justiz und Verbraucherschutz bis Ende 2015 schrittweise der Nutzung des Shared Services Personalverwaltung des LVwA anschließen. Dies wird zu wesentlichen Aufgaben- und Ressourcenzuwächsen beim LVwA in diesem Bereich führen. Im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 bereits berücksichtigt ist die als erster Schritt noch in diesem Jahr (2013) erfolgende Einbeziehung der Senatsverwaltung für Finanzen in die SharedService-Nutzung. Bezogen auf das Querschnittsfeld Beschaffungen (Sammelbeschaffungen und Beschaffungsservice) erstreckt sich die Shared-Service-Prüfung darauf, ob und wie die in diesem Bereich die dort wesentlichen Aufgabenstellungen, die zurzeit vom LVwA wahrgenommen werden, unter struktureller Stärkung der Quantität und Qualität der Shared-Service-Angebote und -Nutzung auf andere Träger verlagert werden können. Diese Prüfung steht in Übereinstimmung mit Absichten des LVwA und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, das LVwA zukünftig als zentralen Dienstleister im Bereich Personalservice zu positionieren und die Aufgabenstellungen im Bereich Logistikservice (bis auf den personengebundenen Fuhrpark) auf andere Träger zu verlagern. Da die inhaltliche und zeitliche Konkretisierung der Planungen noch aussteht und Gegenstand der weiteren Bearbeitung ist, können sich die geplanten Veränderungen noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 widerspiegeln. Ob bzw. in welchem Umfang die geplanten strukturellen Veränderungen insgesamt beim LVwA sowie unter Berücksichtigung zukünftiger anderer Aufgabenträger und bei Betrachtung der Berliner Verwaltung insgesamt zu Einsparungen führen, ist Bestandteil der Prüfung. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die diesbezüglichen Erkenntnisse wegen der noch ausstehenden Konkretisierungen der Maßnahmen im Bereich des Logistikservices noch nicht vor.

Seite 215 von 219

Kapitel:

0585 - Landesverwaltungsamt – Leitung -

Titel

Bezeichnung

42811

Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

169.000

Ist (Rest/R) 2012

174.000

ISOA / 26.08.2013 Nr. 203 / GRÜNE [340] Erläuterung des Zuwachses Bitte den Zuwachs mit Stellenuntersetzung erläutern.

Es handelt sich um Beschäftigungspositionen für die Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder der Beschäftigtenvertretungen, a) den Personalratsvorsitzenden b) die Frauenvertreterin. Diese sind ab 2014 zentral im Kopfkapitel des Direktors des LVwA veranschlagt (bislang im ursprünglichen Kapitel des freigestellten Beschäftigtenvertreters). BPos zu a) Umsetzung von Kapitel 0588, Titel 42811; b) Neuschaffung.

Seite 216 von 219

Kapitel:

0586 - Landesverwaltungsamt – Logistikservice -

Titel

Bezeichnung

51802 54010

Mieten für Fahrzeuge Dienstleistungen

Ansatz

Ansatz

Ansatz

2014

2015

2013

220.000 454.000

220.000 454.000

220.000 454.000

Ist (Rest/R) 2012 186.852,46 527.801,96

ISOA / 26.08.2013 Nr. 204 / GRÜNE [347] Bedarf Fuhrpark, Fahrpersonal Bitte den Bedarf für den Fuhrpark und das externe Fahrpersonal erläutern.

518 02 Ist 2012: 186.852,46 € Ist 2013 (Stand: 28.08.): 124.950,48 € Anmeldung 2014/2015: 220.000 €/220.000 € Leasing-Raten für 42 personenbezogene Fahrzeuge plus 2 Pool-Fahrzeuge davon ein Sicherheitsfahrzeug für den RegBM mit mtl. 4.284 € = 51.408 € jährlich 540 10 Ist 2012: 526.138,73 € Ist 2013 (Stand: 28.08.): 407.246,97 € Anmeldung 2014/2015: 454.000 €/454.000 € Zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sind in 8 Fällen Dienstwagen dauerhaft mit einem 2. Fahrer zu besetzen. In weiteren 10 Fällen ist wenigstens ein tageweiser Einsatz eines 2. Fahrers erforderlich. Aufgrund der Altersstruktur im Fahrerbereich kommt es darüber hinaus zu häufigeren krankheitsbedingten und längerfristigen Ausfällen.

Seite 217 von 219

Kapitel:

1250 – MG 05 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Hochbau EPl. 05 – SenInnSport -

ISOA / 26.08.2013 Nr. 206 / SPD/CDU Investitionen Berliner Feuerwehr Wir bitten um eine Darstellung des weiteren Investitionsbedarfs und der Investitionsplanung für die Gebäude der Berliner Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr).

Antwort: Titel

Bezeichnung

70127 70162

044 044

70164

044

70165

044

Neubau der Feuerwache Pankow Berliner Feuerwehr, Neubau einer Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr Gatow Berliner Feuerwehr, Neubau des Rettungswagen-Stützpunktes Nöldnerstraße Neubau RTW Stützpunkt auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Blankenfelde

Ansatz

Ansatz

Ansatz

Ist (Rest/R)

Ist (Rest/R)

2014

2015

2013

2012

2011

2.300.000 600.000

1.150.000 50.000

810.000 500.000

992.841,81 991.906,50

100.000

10.000

50.000

471.123,55

800.000

40.000

1.400.000

0

Bei den oben aufgelisteten Baumaßnahmen handelt es sich jeweils um bereits begonnene, teilweise bereits abgeschlossene bzw. kurz vor dem Abschluss stehende Projekte. a) Feuerwache Pankow Projektkosten insgesamt 6.600.000 €3. Der Rohbau ist fast fertig gestellt, am 11. September 2013 wird das Richtfest stattfinden. Die Maßnahme liegt innerhalb des Kostenrahmens und weitgehend im Zeitplan (Verzögerung hauptsächlich jahreszeitbedingt – langer Winter). b) Neubau für Freiwillige Feuerwehr Gatow Projektkosten insgesamt 2.460.000 €. Die Maßnahme ist abgeschlossen, die Einweihung erfolgte am 27. August 2013. c) RTW-Stützpunkt Nöldnerstraße Projektkosten insgesamt 870.000 €. Der Stützpunkt wurde im Juni 2013 übergeben und ging am 1. Juli 2013 in Betrieb. d) RTW-Stützpunkt Blankenfelde Projektkosten insgesamt 1.750.000 €. Der Hauptausschuss hat die BPU am 15.05.2013 freigegeben. Baubeginn ist für Mitte/Ende September 2013 geplant. e) Weiterer Bedarf: FF Staaken Fahrzeughalle Perspektivisch – ursprünglich für die HHJ 2015/ 2016 - plant die Berliner Feuerwehr die Errichtung einer Fahrzeughalle auf dem Gelände der FF Staaken (geschätzte Baukosten: rd. 1,3 Mio €). Fahrzeuge sind teilweise provisorisch in einem Zelt, teilweise in der viel zu kleinen Fahrzeughalle untergebracht. Einsatzabläufe müssen dringend optimiert werden, es fehlt eine bedarfsgerechte Desin-

3

Bei allen Maßnahmen jeweils nach Bauplanungsunterlage (BPU)

Seite 218 von 219

fektion. Die FF hat einen eigenen Ausrückebereich. In die aktuelle Investitions-/Finanzplanung 2013 bis 2017 ist die erneut angemeldete Maßnahme nicht aufgenommen worden. f) Weiterer Bedarf: Neustrukturierung der Freiwilligen Feuerwehren Rahnsdorf und Wilhelmshagen, Zusammenlegung an einem Ort vereinigt mit einem Rettungswagenstützpunkt. Im südöstlichen Bereich der Direktion Süd befinden sich die FF Rahnsdorf und die FF Wilhelmshagen in unmittelbarer Nähe (Abstand 2 km). Der bauliche Zustand der vorhandenen Dienstgebäude ist nicht akzeptabel. Hohe Investitionskosten zur Grundsanierung sind erforderlich, zur dauerhaften Erhaltung der Gebäudesubstanz, der Herstellung eines betriebstechnisch akzeptablen Zustandes, der Beseitigung arbeitsschutzrechtlicher Unzulänglichkeiten und der Beseitigung bautechnisch bedingter Einschränkungen der Einsatzfahrzeugunterbringung. Die Personalgewinnung ist für den Standort Rahnsdorf langfristig nicht sichergestellt. Zurzeit ist die FF Rahnsdorf nicht durch ehrenamtliche Kräfte besetzt. Vor Ort ist noch ein provisorisch stationierter RTW (Container). Der allgemein inakzeptable bautechnische Zustand der Gebäude beider Freiwilliger Feuerwehren ist nicht geeignet, neue Mitglieder für die Freiwilligen Feuerwehren im erforderlichen Umfang zu gewinnen. Zur dauerhaften Sicherstellung einer leistungsfähigen Gefahrenabwehr im Einsatzgebiet der Freiwilligen Feuerwehren Rahnsdorf und Wilhelmshagen ist im Bereich der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung durch die Freiwillige Feuerwehr, sowie rettungsdienstlich durch einen mit Kräften der Berufsfeuerwehr besetzten Rettungswagen die Zusammenlegung beider Freiwilliger Feuerwehren an einem zentralen Standort erforderlich. Durch die Zusammenführung der personellen Kapazitäten wird eine zur Besetzung mehrerer Löschfahrzeuge ausreichende Mitgliederstärke erreicht, sowie die für das Einsatzgebiet erforderliche Besetzung von Sonderfahrzeugen (SW 2000, TLF, First - Responder) realisierbar. Die bereits am Standort Wilhelmshagen eingerichtete Jugendfeuerwehr kann in einem größeren Einzugsgebiet Mitglieder gewinnen. Hierdurch kann für das zusammengelegte Einsatzgebiet dauerhaft eine Personalgewinnung im erforderlichen Umfang erfolgen. Der jetzige Standort der FF Rahnsdorf hat durch die provisorische Einrichtung eines Rettungswagenstützpunktes gezeigt, dass der Standort geeignet ist. Die Unterbringung in einem Container ist allerdings nicht mehr länger haltbar, insbesondere nicht in den Wintermonaten. Eine erste Schätzung geht von Baukosten i. H. v. rd. 5 Mio € aus. Die Errichtung einer Rettungswache Rahndsorf mit Rettungswagen und Zusammenlegung der Freiwilligen Feuerwehren Rahnsdorf und Wilhelmshagen ist ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich vorteilhaft für das Land Berlin, einsatztaktisch unbedenklich und unterstützt dauerhaft die Dienstfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Bereich Rahnsdorf und Wilhelmshagen.

g) Standort Feuerwache Köpenick Das Gebäude der Feuerwache Köpenick ist stark sanierungsbedürftig. Es gab Überlegungen, den Standort aufzugeben und im Ausrückebereich der Wache auf einem geeigneten anderen Grundstück einen Neubau zu errichten. Die geplante Maßnahme ließ sich jedoch im Ergebnis nicht wirtschaftlich darstellen. Abgesehen von der Schwierigkeit, ein passendes freies Grundstück zu finden, dass einsatztaktisch gut geeignet ist, wurden die für eine neue Wache erforderlichen Baukosten zwischen 20 – 25 Mio € beziffert. Auch mit Verwertung des Bestandsgrundstücks wäre die Maßnahme nicht finanzierbar gewesen. Investoren konnten für das Projekt nicht gewonnen werden. Es ist daher mit der BIM GmbH entschieden worden, die dringend notwendige Sanierung am alten Standort durchzuführen. Ein Neubau ist in absehbarer Zukunft nicht beabsichtigt.

h) Der sonstige Investitionsbedarf bei der Berliner Feuerwehr für gebäudespezifische Sanierungsmaßnahmen/Abbau des Instandhaltungsstaus beträgt nach der entsprechenden Auflistung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (vgl. HA-Vorlage SenFin vom 4.6.2012, Rote Nr. 0496 A) zZt. rd. 136 Mio €. Der BIM stehen hierfür rd. 5 Mio €/Jahr zur Verfügung. Die Berliner Feuerwehr selbst verfügt zur Finanzierung der notwendigen (ergänzenden) nutzerspezifischen Maßnahmen bei 0565/519 25 über Mittel i. H. v. rd. 1,6 Mio €/Jahr.

Seite 219 von 219

Anlage 1 Der Polizeipräsident in Berlin Zentrale Serviceeinheit

Projektgruppe Bekleidung Stra tegie zur Erneuerung der Dienstbe kleidung

Der Polizeipräsident in Berlin Zentra le Servic e e inhe it Proj e k tgrupp e B e k l e idung Otto-Braun-Straße 27 10178 Berlin Fon: +49 (0) 30 / 4664-991150 Fax: +49 (0) 30 / 4664-991199 Berlin, 20.01.2009

Projektgruppe Bekleidung

1 2 3

Einleitung.................................................................................................3 Logistik ....................................................................................................5 Dienst- und Schutzbekleidung.................................................................7 3.1 Ausgangssituation ..........................................................................7 3.2 Dienstbekleidung ............................................................................8 3.3 Persönliche Kleidergeldkonten ..................................................... 10 3.4 Farbumstellung ............................................................................. 11 3.4.1 Finanzierungsoption ................................................................. 11 3.4.2 Zeitplanung mit Trageversuch .................................................. 11 3.4.3 Zeitplanung ohne Trageversuch............................................... 13 3.4.4 Namentliche Kennzeichnung.................................................... 14 3.5 Schutzbekleidung ......................................................................... 15 4 Rechtliche Situation............................................................................... 16 4.1 Wettbewerbsrecht......................................................................... 16 4.1.1 Kartellrecht ............................................................................... 16 4.1.2 Vergaberecht............................................................................ 17 4.2 Haushaltsrecht.............................................................................. 18 4.3 Personalvertretungsrecht.............................................................. 18 4.3.1 Erlass einer Trageordnung ....................................................... 18 4.3.2 Beschaffung von Artikeln der Dienstbekleidung ....................... 19 4.3.3 Organisatorische Änderungen.................................................. 20 5 Zusammenfassung ................................................................................ 20 5.1 Eckzahlen ..................................................................................... 20 5.1.1 Regelmäßiger Haushaltsbedarf für Ersatzbeschaffungen ........ 20 5.1.2 Haushaltsbedarf für eine Farbumstellung................................. 21 5.1.3 Haushaltsanmeldung 2010/2011.............................................. 22 5.2 Fazit.............................................................................................. 23 5.2.1 Zusammenarbeit Berlin und Brandenburg................................ 23 5.2.2 Beschaffung von Dienstbekleidung .......................................... 23

Inhaltsverzeichnis

Seite 2 von 23

Projektgruppe Bekleidung

1 Einleitung In der Polizeibehörde wurden durch eine gezielte Finanzmittelsteuerung in der jüngeren Vergangenheit auch mit einem knappen Haushalt umfangreiche Modernisierungsbemühungen erfolgreich umgesetzt. Die Möglichkeiten einer solchen Modernisierung finden ihre Grenzen aber dort, wo Bedarf und verfügbare Finanzmittel derart auseinander klaffen, dass selbst die Finanzierung der unbedingt notwendigen Ersatzbeschaffungen nicht abgesichert ist. Die Kürzungen der vergangenen Haushaltsjahre haben im Bereich des polizeilichen Bekleidungswesens ein solches strukturelles Ungleichgewicht entstehen lassen. Eine Korrektur allein aus den dafür veranschlagten Geldern ist nicht mehr möglich. Ungeachtet sonstiger Überlegungen wird es daher unumgänglich sein, einen Mehrbedarf für das Bekleidungswesen der Berliner Polizei in das Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2010 und 2011 einzubringen. Eine Gegenfinanzierung aus dem Polizeihaushalt wird zu prüfen, allerdings nicht vollständig zu realisieren sein. Im Bereich der polizeilichen Bekleidung konnten im Gegensatz zu anderen Themenfeldern trotz aller Anstrengungen aufgrund der beschriebenen Unterfinanzierung keine durchgreifenden Innovationen implementiert werden. Für das Jahr 2009 stellt sich angesichts erneut prognostizierter Unterschreitungen der Ansätze für Personalausgaben und der damit verbundenen Chance für eine weitere Kapitalisierung nunmehr die Frage, ob jetzt auch das Bekleidungswesen einer grundlegenden Modernisierung unterzogen werden sollte. Dabei spielt die Art und Weise der Versorgung eine Rolle, aber auch die Frage, in welcher Farbe die Dienstbekleidung in Berlin künftig getragen werden soll. Anders als beispielsweise beim Kauf von Fahrzeugen bedürfen konzeptionelle Überlegungen zur Dienstbekleidung eines ganzheitlichen und letztlich abschließenden Ansatzes, da eine Umstellung des aufeinander aufbauenden Sortiments praktisch nicht auf einzelne Artikel beschränkt bleiben kann und nur in einem Zug sinnvoll ist. Das Sortiment der Dienstbekleidung kann folglich durchgreifend nur durch eine vollständige Umstellung modernisiert werden. Insofern schließt sich an einen Gedanken zur Runderneuerung der polizeilichen Bekleidung auch zwingend die Frage einer Farbumstellung an. Dabei lässt die fortschreitende Entwicklung im gesamten Bundesgebiet es nicht mehr verantwortbar erscheinen, ein flächendeckendes Vorgehen und die damit verbundene Verausgabung eines nennenswerten Umfangs an Finanzmitteln für Produktinnovationen auf die Farben Grün und Beige auszurichten. Mithilfe kapitalisierter Personalmittel könnte insofern die kostenrelevante Farbumstellung begonnen und je nach strategischem Vorgehen bereits umfangreich vorangebracht werden sowie damit eine Anschubfinanzierung zur Abmilderung der strukturellen Finanzierungsdefizite geleistet werden. Entgegen zahlreicher Verlautbarungen aus anderen Bundesländern kann eine Farbumstellung nicht kostenneutral erfolgen. Gemeint ist bei derartigen Hinweisen regelmäßig eine haushaltsneutrale Umstellung, bei der interne finanzielle Spielräume genutzt werden, um die Mehrkosten der Umstellung aufzufangen. Diese Spielräume ergeben sich in anderen Bundesländern, wenn die Veranschlagung im Haushalt als grundsätzlich auskömmlich

Das polizeiliche Bekleidungswesen ist deutlich unterfinanziert und muss modernisiert werden.

Die Kapitalisierung von Personalmitteln eröffnet die Chance für einen Neuanfang.

Eine Farbumstellung ist die konsequente Folge der Modernisierung jedoch kostenneutral nicht möglich.

Seite 3 von 23

Projektgruppe Bekleidung

angesehen werden kann. In diesem Fall ist es möglich, durch temporäre Beschränkungen nur noch den unabdingbaren Bedarf zu decken und aus den Einsparungen entsprechende Rücklagen zu bilden. Aus Brandenburg ist zudem bekannt geworden, dass Mehreinnahmen bei Bußgeldern für die Farbumstellung verwendet werden konnten. Für die Umstellung des Versorgungssystems ergibt sich aufgrund der räumlichen Nähe eine enge Verbundenheit mit dem Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, der über ein modernes und mittlerweile etabliertes sowie elektronisch gestützes Logistiksystem verfügt. Dienstbekleidung kann dort „per Mausklick“ über das polizeiliche Intranet bestellt werden. Der ZDPol hat zudem bereits ein neues modulares Bekleidungssortiment erarbeitet und erprobt, welches nunmehr flächendeckend eingeführt wird. Insgesamt steht mit dem ZDPol damit ein unverändert kooperationsbereiter und leistungsfähiger Partner zur Verfügung. Nachstehend werden insofern Möglichkeiten dargestellt, wie und mit welcher Zeitplanung eine Kooperation mit Brandenburg zur Auflösung langjähriger Defizite und zur Farbumstellung der Bekleidung erfolgen könnte. Hinzu kommt, dass eine Kooperation mit dem Nachbarland eine echte Zusammenarbeit darstellt und sich damit von anderen und unternehmerisch geprägten Geschäftsmodellen absetzt. So besteht durch die Art der Zusammenarbeit und durch die räumliche Nähe die Möglichkeit, bei entsprechender Bereitschaft Dienstkräfte aus Berlin beim ZDPol einzusetzen und damit die nötigen Zahlungen an den Brandenburger Partner unmittelbar zu reduzieren. Damit entstehen auf Berliner Seite haushaltswirksam Einsparungen und zugleich kann der ZDPol mit dem dort im Falle einer Kooperation benötigten zusätzlichen Fachpersonal verstärkt werden.

Für eine Kooperation ist Brandenburg ein leistungsstarker Partner.

Die Zusammenarbeit ermöglicht einen gemeinsamen Personaleinsatz.

Anders als beispielsweise beim Logistikzentrum Niedersachsen kalkuliert der ZDPol im Rahmen der Kooperation mit nachvollziehbaren und feststehenden anteiligen Kosten für die vorhandene bzw. zu erweiternde Logistik einschließlich des benötigten Personals. Für die jeweiligen Bekleidungsstücke werden dementsprechend ausschließlich die reinen Ausschreibungsergebnisse in Rechnung gestellt, ein unternehmerischer Aufschlag ist nicht vorgesehen. Demzufolge verursachen unter anderem Portfolioüberarbeitungen oder andere verwaltungsmäßige Aufwände keine zusätzlichen Dienstleistungskosten. Die Resultate der Ausschreibungen werden so gegenüber den bisher in Berlin selbst durchgeführten Verfahren tendenziell keine Änderungen erfahren. Das Brandenburger Portfolio ist modern, schlank und im Kostenvergleich günstiger als das bisherige Berliner Portfolio. Im Falle einer Kooperation und der damit verbundenen Erhöhung der Ausschreibungsmargen können eher Kostenreduzierungen erwartet werden. Eine Übernahme des Brandenburger Portfolios spart der Berliner Polizei zudem die langwierige und kostenintensive Entwicklung eines eigenen blauen Sortiments. Als Fazit ist festzuhalten, dass sich die mit Brandenburg angestrebte Kooperation bei der Versorgung mit Dienstkleidung aus wirtschaftlicher, zeitlicher und fachlicher Sicht als das zielführendste Vorgehen erwiesen hat, um kurzfristig und ohne nennenswerte eigene Investitionen eine moderne Seite 4 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Bekleidungslogistik realisieren zu können. Zudem werden beide Kooperationspartner in die Lage versetzt, Synergieeffekte zu erschließen. Darüber hinaus wird der politischen Maßgabe Rechnung getragen, die Zusammenarbeit der beiden Bundesländer anzustreben. Die Justizvollzugsbeamten der Länder Berlin und Brandenburg werden bereits über den ZDPol mit einer einheitlichen Dienstbekleidung versorgt.

2 Logistik Im Abschlussbericht der Projektgruppe Bekleidung vom 25.04.2005 wurde bereits ausführlich die Notwendigkeit dargestellt, die bisherige Organisation zur Versorgung der Berliner Polizei mit Dienstkleidung über die Kleiderkammer zu modernisieren. In diesem Zusammenhang wurden parallel zu den Kooperationüberlegungen mit Brandenburg alternativ Planungen für eine modifizierte Eigenlösung aufgestellt, bei der über eine kombinierte Versand/Kammer-Lösung die Versorgung der Dienstkleidungsträger gewährleistet werden sollte. Allein aufgrund der hohen einmaligen Investitionskosten für bauliche Maßnahmen von über 2 Mio. € sowie der zum damaligen Zeitpunkt nicht kalkulierbaren Aufwände bei der Einführung und den Betrieb einer Software für das elektronische Warenhaus schnitt die Eigenlösung bei dem Wirtschaftlichkeitsvergleich deutlich ungünstiger ab als die geplante Kooperation mit Brandenburg. Neben den monetären Aspekten kam bei der Umsetzungsplanung für eine Eigenlösung noch hinzu, dass die bauliche Herrichtung der Gebäude sowie die planerische Vorbereitung und Einführung einer modernen IT-Anwendung erhebliche zeitliche Vorläufe bedingt hätten. Dieser Umstand dürfte durch den Wegfall eigener Planungsbereiche für Baumaßnahmen in der Polizei mittlerweile noch an Bedeutung gewonnen haben. Die Bedingungen für eine Eigenlösung haben sich seit dem angeführten Bericht des Vorprojektes nicht wesentlich geändert. Insofern ist unverändert die kurzfristige Realisierung einer modernen Eigenlösung nicht möglich. Neben einer eigenen Lösung könnte auch die Vergabe an einen externen Anbieter in Betracht gezogen werden. Überlegungen zur Privatisierung staatlicher Aufgaben werden in der Regel von der Absicht dominiert, die Kosten für die Erbringung der öffentlichen Leistungen zu reduzieren. Insbesondere bei staatlichen Kernaufgaben oder deren Stützungsaufgaben erlangen jedoch insbesondere auch nichtmonetäre Aspekte eine maßgebliche Bedeutung. Besonderes Augenmerk verdient dabei die Frage, was im Falle von Leistungsstörungen an Konsequenzen für die polizeiliche Arbeit zu befürchten wäre. Die in der logistischen Arbeit einer Versorgung mit Bekleidung möglicherweise auftretenden Probleme sind vielfältig und bestehen gleichermaßen für einen privaten wie auch behördlichen Anbieter. Unterschiedlich sind jedoch die Möglichkeiten der Einflussnahme, vor allem dann, wenn noch eigene Kompetenzbereiche in der Polizei vorgehalten werden. Aus sicherheitspolitischen Gründen erscheint die völlige Privatisierung des Bekleidungswesens daher bedenklich. Von der vollständigen Vergabe der Versorgung mit Dienstbekleidung an ein privates Unternehmen wird daher aufgrund des damit verbundenen Abhängigkeitsverhältnisses und der zwangsläufig geringer werdenden Einflussmöglichkeiten abgeraten. Diese Auffassung wird durch die Erkenntnis

Das vorhandene Logistiksystem muss dringend modernisiert werden.

Die Implementierung einer modernen Eigenlösung ist kostenund zeitintensiv.

Eine Privatisierung des polizeilichen Bekleidungswesens ist abzulehnen. Seite 5 von 23

Projektgruppe Bekleidung

bestätigt, dass sich die Privatisierungsbestrebungen im Bereich der polizeilichen Dienstkleidung in Deutschland bisher nicht durchsetzen konnten. Lediglich Bayern hat eine Teilprivatisierung durchgeführt. Der besonders sensible Bereich der Einsatzbekleidung wird jedoch weiterhin über ein eigenes Logistiksystem abgedeckt, so dass zwei separate Bekleidungssysteme betrieben werden müssen. In Niedersachsen wird die Versorgung mit Dienstkleidung durch einen Landesbetrieb (Logistikzentrum Niedersachsen - LZN) gewährleistet, der nach unternehmerischen Grundsätzen arbeitet. Auch wenn hier keine echte Privatisierung vorliegt, so sind mit einer Inanspruchnahme des Landesbetriebes als Generalauftragnehmer vergleichbare negative Effekte wie etwa die geringen Einflussmöglichkeiten, das Abhängigkeitsverhältnis und der Verlust eigener Kompetenz zu befürchten. Unabhängig davon ist hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Situation zu beachten, dass durch das LZN bereits die Polizeien der Länder Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und MecklenburgVorpommern versorgt werden. Ein Hinzutreten auch der Berliner Polizei würde den Schwellenwert eines unzuzlässigen Nachfragekartells daher überschreiten. Dieser Auffassung folgte seinerzeit auch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und lehnte daher eine Kooperation mit der Berliner Polizei im Schreiben vom 02.03.2005 vorerst ab. Eine aktualiserte Betrachtung der wettbewerbsrechtlichen Situation erfolgt ergänzend unter der Nummer 4.1. Ausgehend von den Überlegungen für eine Privatisierung des Bekleidungswesens oder eine ähnlich gelagerte Zusammenarbeit mit einem anderen Bundesland hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein reines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis im Bekleidungswesen nicht erstrebenswert ist. Vielmehr sollte es bei einer länderübergreifenden Kooperation das Ziel sein, ein gemeinsames Bekleidungswesen zu betreiben, in dem gerade auch die Produktentwicklung gleichberechtigte Aufgabe beider Partner sein sollte. Durch diese Organisationsform können negative Begleiterscheinungen wie ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis, die schwindende Einflussnahme und der damit verbundene Wissensverlust vermieden werden. Zum Zeitpunkt der ersten Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten im Jahr 2005 gab es in Deutschland erst wenige Polizeien, die überhaupt über eine moderne Logistik verfügten und somit für eine für die Berliner Polizei erstebenswerte Kooperation in Betracht kamen. Dies waren neben den Nordländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die eine Zusammenarbeit über das bereits aufgeführte LZN realisieren konnten, noch Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg. Mittlerweile verfügen auch weitere Bundesländer über moderne Bekleidungssysteme, die in unterschiedlicher Ausprägung eine Versandlogistik beinhalten, die jeweils mit Beteiligung von internen oder externen Dienstleistern realisiert wurden. Insofern hat sich das Spektrum potentieller Kooperationspartner grundsätzlich erweitert. Die Erfahrungen der bereits bestehenden Kooperationen zeigen jedoch, dass eine räumliche Nähe der Kooperationspartner sowohl für die

Eine Versorgung über das Logistikzentrum Niedersachsen wäre unverändert kartellrechtlich bedenklich.

Eine gemeinsame Versorgung sollte auf Basis einer engen Zusammenarbeit erfolgen:

Seite 6 von 23

Projektgruppe Bekleidung

abstimmungsintensive Planungsphase, als auch für den späteren Betrieb förderlich ist. So sind einsatzbedingte kurzfristige Einkleidungsaktionen, aber auch planmäßige Ersteinkleidungen von Dienstanfängern bei größeren räumlichen Entfernungen nur mit unverhältnismäßigen Aufwänden und Zeitverlusten zu realisieren. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte hat die Projektgruppe Bekleidung mit dem Bericht vom 25.04.2005 den Vorschlag zu einer Kooperation mit dem ZDPol gemacht. Ziel war eine gemeinsame Versorgung mit Dienstbekleidung über die „Logistik Elektronisches Warenhaus“ (LEW). Die damaligen Erkenntnisse haben unverändert Bestand. Das Finanzierungsmodell geht dabei von einem Wegfall großer Teile der in Berlin vorgehaltenen Ressourcen für die Versorgung aus, wodurch entsprechende Mittel zur Entgeltung der Leistungen freigesetzt werden können, die der ZDPol aufgrund vertraglicher Absprachen zu erbringen hätte. Ergänzt wird dieses Modell – wie eingangs erwähnt – durch die Möglichkeit eines Personaltransfers. Insofern erzeugt die Umstellung der Logistik für sich genommen zunächst keinen Haushaltsmehrbedarf. Hier wäre aber die zumindest teilweise Umwandlung von Personal- in Sachmittel nötig.

Eine Kooperation mit dem ZDPol in Brandenburg ist unverändert sinnvoll.

Unberücksichtigt bleibt dabei zunächst, dass ein Versorgungssystem wie beim ZDPol einer Kontenwirtschaft bedarf. Eine vernünftige finanzielle Ausstattung der persönlichen Kleidergeldkonten lässt sich mit den aktuell veranschlagten Mitteln jedoch nicht realisieren. Somit zeigt sich auch über den Weg der Einrichtung persönlicher Konten, dass die eingangs erwähnten finanziellen Defizite beseitigt werden müssen, um überhaupt auf dem Sektor des Bekleidungswesens handlungsfähig sein zu können.

3 Dienst- und Schutzbekleidung 3.1 Ausgangssituation Ungeachtet der logistischen Lösung bedarf die Bekleidungsausstattung selbst und deren Ersatzbeschaffung einer genauen Betrachtung. Ein straffes und sinnhaft aufeinander aufbauendes System kann hierbei die Kosten senken bzw. bei gleich bleibendem Kostenansatz das Potenzial für eine Qualitätsverbesserung eröffnen. Das Sortiment der polizeilichen Bekleidung in Berlin hat sich über Jahrzehnte entwickelt. Heutzutage werden ca. 400 verschiedene Artikel vorgehalten. Insbesondere in den letzten Jahren haben sich die Kosten für die Beschaffung der Dienst- und Schutzbekleidung deutlich erhöht. Neben der allgemeinen Preissteigerung und der Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 haben insbesondere die wieder aufgenommenen Ausbildungsaktivitäten sowie qualitative Verbesserungen der Ausstattungen, z.B. durch die Einführung der schwer entflammbaren Einsatzbekleidung aus Aramid, zu einer Erhöhung der Ausgaben geführt. Dem gegenüber ist der Ansatz seit 1997 von umgerechnet rd. 5,57 Mio. € auf aktuell 2,25 Mio. € reduziert worden. Ein Ausgleich des Mehrbedarfs war in den letzten Jahren nur durch die Verschiebung von Haushaltsmitteln und somit durch erhebliche interne Verstärkungen möglich. Der Grundsatz einer wahrheitsgemäßen Haushaltsveranschlagung ist dabei mehr und mehr verloren gegangen.

Das Portfolio der Dienstbekleidung bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.

Dem steigenden finanziellen Bedarf stehen sinkende Haushaltsansätze gegenüber.

Seite 7 von 23

Projektgruppe Bekleidung

in Mio. €

HH-Ansatz Ausgaben Differenz

2006

2007

2008

2,40 2,77 0,37

2,35 3,49 1,14

2,25 4,41 2,16

Der im Titel 514 08 etatisierte Ansatz fasst Ausgaben für Dienstbekleidung, Sonderbekleidung, Arbeitsschutz und sonstige im Zusammenhang mit der Bekleidung anfallende Dienstleistungen zusammen. Der Bereich des Arbeitsschutzes und der sonstigen Ausgaben bildet seit Jahren mit ca. 0,4 Mio. € eine feste Größe. Der Anteil der Dienstbekleidung an den in 2008 getätigten Ausgaben betrug 2,3 Mio. €, der der Schutzbekleidung 1,7 Mio. €. Die für eine Farbumstellung relevante Dienstkleidung sowie die Schutzbekleidung wird im Folgenden näher dargestellt.

3.2 Dienstbekleidung Ausgehend von regulären Erneuerungsintervallen für die aktuell definierte Sollausstattung ergibt sich im Segment der Dienstbekleidung rechnerisch ein jährlicher Erneuerungsbedarf von rd. 3,9 Mio. €. Diesem Bedarf kann grundsätzlich entgegen gehalten werden, dass in der Vergangenheit die Ersatzbeschaffungen tatsächlich weniger Finanzbedarf ausgelöst haben. Hierbei muss jedoch zunächst beachtet werden, dass die Erneuerung von Dienstbekleidung in der Vergangenheit sehr restriktiv gehandhabt wurde, indem der jeweilige Erneuerungsbedarf durch Vorlage und kritische Prüfung der zu tauschenden Bekleidung sowie orientiert an der tatsächlich ausgeübten Funktion des Dienstkleidungsträgers im Einzelfall belegt werden musste. Daneben hat die Versorgungssituation bei einigen Artikeln eine auskömmliche Erneuerung nicht immer zugelassen, so dass Tragezeiten zum Teil erheblich verlängert werden mussten. Darüber hinaus wurde die ergänzende Vorsorgung aus vorhandenen Lagerbeständen gewährleistet, die in der Folge massiv abgebaut worden sind. Zudem konnten günstige Gelegenheiten genutzt werden, um kritische Situationen zu vermeiden. So wurden beispielsweise aus Hessen, wo die Umstellung auf Blau bereits erfolgt ist, Diensthemden für einen Euro pro Stück aufgekauft. Es zeigt sich damit, dass die für die Bekleidung veranschlagten Mittel für eine reguläre Versorgung nicht mehr ausreichen werden, insbesondere weil die dauerhafte interne Verstärkung zu Lasten anderer Maßnahmen geht und damit die Haushaltsklarheit und –wahrheit sowie die Budgethoheit des Haushaltsgesetzgebers in Frage gestellt werden. keine ausreichenden Lagerbestände mehr verfügbar sind und auch bundesweit aufgrund der fortgeschrittenen Farbumstellung künftig kaum noch Aufkäufe von Beständen in nennenswertem Umfang erfolgen können. ohne die vorgenannten Umstände keine Abschwächung der finanziellen Lage mehr möglich ist und das ohnehin bestehende Defizit damit voll zum Tragen kommt.

Faktoren, die eine Auskömmlichkeit der Mittel bislang positiv beeinflusst haben, sind nunmehr weggefallen.

Im Rahmen einer Kooperation mit dem ZDPol wird von einer nahezu vollständigen Übernahme der dort entwickelten blauen Dienstbekleidung ausgegangen. Insofern nachstehend von Effekten zur Kostenreduzierung bei Seite 8 von 23

Projektgruppe Bekleidung

der Einführung einer Kontenwirtschaft ausgegangen wird, spielt dabei also auch das neu entwickelte Brandenburger Portfolio eine Rolle. Die Straffung des Sortiments führte einhergehend mit einer Qualitätsverbesserung zu geringeren Beschaffungskosten. Eine komplette Grundausstattung in Brandenburg kostet ca. 940 €; in Berlin beträgt der Gesamtbetrag aktuell ca. 1.040 €.

“Weniger ist mehr“: Das „blaue Sortiment“ aus Brandenburg ist kleiner aber besser und kostet weniger.

Für den Bereich der Logistik wurden die Vorteile einer Kooperation ausführlich dargestellt. Bereits erwähnt wurde auch der Umstand, dass bei der Übernahme eines kompletten Portfolios die Entwicklungskosten entfallen und „das Rad nicht neu erfunden“ werden muss. Zudem dürfte die mit der geplanten Kooperation verbundene einheitliche Dienstbekleidung im Ballungsgebiet Berlin/Brandenburg mit der entsprechenden Außenwirkung grundsätzlich als wünschenswert angesehen werden. Der Kostenvergleich für die bisherige Ausstattung in Berlin sowie das neue Sortiment aus Brandenburg basiert auf einem vergleichbaren Datenmaterial. Die wiederholt aufgetretene Frage nach den Kosten einer Grundausstattung anderer Polizeien lässt sich in gleicher Weise nicht beantworten. Hier fehlt es grundlegend an den Informationen, die duch die ständige Abstimmung mit den Brandenburger Kollegen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss deutlich gesagt werden, dass die Kenntnis darüber, zu welchen Preisen anderswo Artikel der polizeiliche Bekleidung erworben werden können, für sich genommen nicht zu einem aussagefähigen Ergebnis führen kann. Die Sortimente der Bundesländer sind nicht identisch. Dies spiegelt sich im Umfang der Artikel aber auch in der Qualiät wider. Hinzu tritt, dass die Rahmenbedingungen für die Beschaffungen unterschiedlich sind und ihre mögliche Wirtschaftlichkeit erst auf einer weiteren Ebene entfalten. So spielen nicht nur die Beschaffungsmengen für die Stückpreiskalkulation eine Rolle, sondern auch die Definition der Abrufoptionen. Dabei wird ein Vertrag, der flexible Bestellenmengen gestattet, grundsätzlich erhöhte Stückkosten zur Folge haben, da sich das unternehmerische Risiko des Lieferanten und die eventuell enstehenden Lagerkosten in den Preisen wiederfinden. Auf der Seite des Auftraggebers reduzieren sich hingegen der Aufwand bei der Lagerhaltung und das Risiko durch Fehlbestände (Über- und Unterbestand). In Abhängigkeit vom Geschäftsmodell schwanken zudem die Artikelpreise im Bundesgebiet durch denkbare Kalkulationen. Anders als bei einer Kooperation mit Brandenburg, wo eine pauschale Entgeltung der Logistikkosten vorgesehen ist, könnten diese Kosten auch Bestandteil der Produktpreise sein. Zur Frage der Kosten anderer Grundausstattungen ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Preise maßgeblich beeinflusst werden von dem Umfang der Ausstattung (also von der Anzahl der Artikel) der Qualität der Artikel möglicherweise in den Produktpreisen enthaltenen Logistikkosten den Rahmebedigungen für die Belieferung. Die vorstehenden Punkte sind „Stellschrauben“, die je nach Schwerpunktsetzung eine variable Justierung der Produktpreise erlauben. Letztlich unterliegen die Einkaufspreise aber dem Wettbewerb in einem Vergabeverfahren, welches für Beschaffungen der öffentlichen Hand in jedem Fall einer Kooperation oder einer Vergabe an externe Anbieter zwingend Seite 9 von 23

Projektgruppe Bekleidung

einzuhalten ist. Insofern wird damit deutlich, dass die Frage der Produktkosten für Überlegungen zu einer Kooperation im logistischen Bereich nicht von Bedeutung sind. Die Wahl eines Partners darf insofern von dieser Frage nicht abhängig gemacht werden. Mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden ist in diesem Zusammenhang nur die Auswahl der bei einem Kooperationspartner schon vorhandenen Dienstbekleidung. Auch dabei spielen Kostenvergleiche aber kaum eine Rolle. Die wettbewerbliche Situation führt im Regelfall zu einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis. Das Brandenburger Portfolio liefert in diesem Zusammenhang mit seiner modularen und straffen Struktur jedenfalls keinen Anhalt für unwirtschaftliche Aspekte.

Produktpreise dürfen nicht zur Entscheidungsgrundlage für eine Kooperation gemacht werden.

3.3 Persönliche Kleidergeldkonten Vorstehend wurde der jährliche Erneuerungsbedarf auf der Grundlage des Gesamtwertes der bisherigen Berliner Grundausstattung in Verbindung mit realistischen Tragezeiten auf ca. 3,9 Mio. € beziffert. Bei der Übernahme des Brandenburger Portfolios wäre aufgrund des um ca. 10 % geringeren Gesamtwertes der Grundausstattung von einem jährlichen Erneuerungsbedarf von ca. 3,5 Mio. € auszugehen. Durch eine gestärkte Eigenverantwortung der Dienstkleidungsträger kann erfahrungsgemäß dieser (theoretische) Erneuerungsbedarf reduziert werden. Dazu werden den Dienstkleidungsträgern persönliche Budgets als Kleidergeldkonten zur Verfügung gestellt. Deren Bemessung kann sich auf Erfahrungswerte stützen. Anders als bei weiteren bekannten Geschäftsmodellen beinhalten die Produktpreise des ZDPol keine kalkulatorischen Bestandteile für die Logistik. Die Logistikkosten werden separat beglichen. Portfolio und Konten der Brandenburger Polizei, aber auch der Justizverwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg, die beide über den ZDPol versorgt werden und über finanziell vergleichbare Sortimente verfügen, können daher als Maßstab und für einen direkten Vergleich zur Festlegung persönlicher Kleidergeldkonten genutzt werden. Dabei wird in allen Fällen jedem Dienstkleidungsträger ein jährliches Konto in Höhe von 150 € mit der Möglichkeit eines maximalen Ansparbetrages von 450 € zur Verfügung gestellt. Sofern ein persönliches Konto auch für die Dienstkleidungsträger der Berliner Polizei zur Verfügung gestellt werden würde, ergibt sich auf Grundlage der ca. 16.000 Dienstkleidungsträger ein jährlicher Bedarf von 2,40 Mio. €. Dieser Wert entspricht in etwa den Ausgaben für Dienstbekleidung im Jahr 2008, liegt jedoch deutlich unter den anhand der Sollausstattung kalkulierten und oben erwähnten Erneuerungsaufwänden in Höhe von ca. 3,9 Mio. € für die Berliner Grundausstattung bzw. den nach der Übernahme des Brandenburger Portfolios zu erwartenden Erneuerungsaufwänden in Höhe von 3,5 Mio. € . Somit ergibt sich ein Indiz dafür, dass sich durch die Eigenverantwortung der Dienstkräfte deutliche Einsparpotentiale bei insgesamt verbesserter und verstärkt bedarfsorientierter Ausstattung erschließen. Die Beträge auf den Konten sind von Jahr zu Jahr übertragbar. Es ist daher wichtig, dass auch die Haushaltsmittel für übertragbar erklärt werden. Andernfalls würden sich mit wachsenden Ansparbeträgen auf den Konten der Dienstkleidungsträger beachtliche finanzielle Risiken aufbauen.

Persönliche Konten gewährleisten einen bedarfsorientierten Einsatz knapper Finanzmittel.

Beträge auf den Konten und Haushaltsmittel müssen übertragbar sein.

Seite 10 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Die Brandenburger Polizei hat bislang die Erfahrung gemacht, dass die persönlichen Konten grundsätzlich nicht ausgeschöpft werden. So würde sich theoretisch ein Potenzial zur Reduzierung des Haushaltsbedarfs ergeben, wenn die mit einem Betrag von 150 € ausgewiesenen Konten nicht in voller Höhe haushaltsmäßig abgesichert wären. Aus heutiger Sicht wäre ein solches Vorgehen mit einem hohen Risiko verbunden. Insbesondere werden die Erfahrungen aus Brandenburg als noch nicht hinreichend belastbar eingeschätzt. Dies liegt daran, dass für die neue Bekleidung aufgrund der noch laufenden Erstausstattung noch kein gravierender Erneuerungsbedarf entstanden sein kann und kurzfristig auch nicht entstehen wird. Vor dem Farbwechsel auf Blau wurde in Brandenburg ebenfalls schon mit dem Kontensystem gearbeitet. Hierbei stand jedoch der Farbwechsel bereits einige Zeit zuvor im Raum und könnte bei den Dienstkleidungsträgern ein zurückhaltendes Bestellverhalten verursacht haben. Die Frage einer reduzierten Unterlegung der persönlichen Konten muss aus fachlicher Sicht insofern von der tatsächlichen Beanspruchung in Berlin abhängig gemacht und könnte erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Für den Zeitraum einer Farbbumstellung würden die persönlichen Konten gesperrt und die hierfür vorgesehenen Mittel zunächst anteilig für die Ersteinkleidung eingesetzt werden.

3.4 Farbumstellung 3.4.1 Finanzierungsoption Aufgrund der bundesweiten Entwicklung - hier wird wohl allein das Bundesland Bayern auf absehbare Zeit an der Farbgebung Grün/Beige festhalten - führt nach derzeitigem Kenntnisstand kein Weg daran vorbei, bedeutende Investitionen in die Artikel der polizeilichen Bekleidung mit einer Umstellung auf die Farbe Blau zu verbinden. Die in Aussicht stehende Möglichkeit der Personalmittelkapitalisierung eröffnet dabei die Chance, eine derartige Umstellung im Rahmen des laufenden Haushaltes und ohne die Anmeldung von Mehrbedarf zu realisieren. Die Progonose zur Unterschreitung der Personalausgaben beschränkt sich angesichts der noch ausstehenden Haushaltspläne für die Folgejahre aber auf den Zeitraum 2009. Für die Zeitplanung möglicher Umstellungsszenarien sind insofern zwei Varianten denkbar, die entweder einen Trageversuch und eine zeitlich gestreckte Beschaffung oder den zügigen Mittelabluss noch im Jahr 2009 zum Ziel haben.

Die Kapitalisierung von Personalmitteln eröffnet die Möglichkeit einer haushaltsneutralen Farbumstellung.

3.4.2 Zeitplanung mit Trageversuch Das Brandenburger Sortiment wurde unter Berücksichtigung eines Trageversuchs eingeführt. Grundsätzlich kann also davon ausgegangen werden, dass alle Artikel für den polizeilichen Alltag erprobt und gegebenenfalls angepasst wurden. Trotzdem könnte die Einführung in Berlin mit Vorbehalten belegt sein, wenn den Dienstkräften nicht selbst die Gelegenheit für einen Test eingeräumt wird. Ein Trageversuch könnte insofern die Akzeptanz erhöhen, würde aber auch eine zeitliche Verzögerung bewirken. Dies gilt vor allem für den Fall, dass tatsächlich noch Änderungswünsche artikuliert werden und aus nachvollziehbaren Gründen Seite 11 von 23

Projektgruppe Bekleidung

nicht ignoriert werden sollten. Die Einführung mit einem vorherigen Trageversuch berücksichtigt also auch die Möglichkeit, Änderungen am Portfolio durchzuführen. Zugleich muss aber festgestellt werden, dass gravierende Änderungen der Artikel erst im Rahmen einer fortgesetzten Produktinnovation gemeinsam mit Brandenburg erfolgen könnten. Zur Berücksichtigung kleinerer Änderungswünsche wurde die Zeitplanung so gestaltet, dass die Ausschreibungen erst nach Ende des Trageversuchs erfolgen. Für den Trageversuch ist die Einbeziehung von zwei Abschnitten vorgesehen. Damit würden mindestens 300 Dienstkräfte die neue Bekleidung probeweise tragen. Unter Berücksichtigung zwingend einzuhaltender Fristen im Vergabeverfahren sowie unausweichlicher Zeitläufe bei der Herstellung ergibt sich ein grober zeitlicher Ablauf. Der erforderliche Mittelabfluss lässt sich im Jahr 2009 demnach nicht mehr realisieren und könnte selbst in den Jahren 2010 und 2011 nur dann entsprechend der aufgezeigten Zeitplanung gewährleistet werden, wenn kurzfristig eine verbindliche Entscheidung zur Umstellung einschließlich erforderlicher Finanzierungszusagen erfolgen würde

Die durch Kapitalisierung in 2009 verfügbaren Mittel müssen in die Folgejahre mitgenommen werden.

Zu den Ausschreibungen und Liefermengen ist anzumerken, dass nur eine einzige Bestellung für alle Ausstattungen mit einem hohen Risiko verbunden wäre. Erfahrungsgemäß lassen sich Größenschwankungen in Abhängigkeit vom Hersteller nicht ausschließen. Daher muss durch eine zweite Lieferung die Möglichkeit bestehen, unter Beachtung der Erkenntnisse aus der 1. Rate Korrekturen beim Größenschlüssel vorzunehmen. Die Liefermengen und Einkleidungsbedarfe stellen sich als beachtliche logistische Herausforderung dar. Zum Erhalt einer korrektiven Menge wird insofern vorgeschlagen, die ca. 1.900 angestellten Dienstkleidungsträger (PAngOS, GD und SOD) von der Ersteinkleidung bis 2011 auszunehmen. Als Nebeneffekt ist zu benennen, dass dadurch die erst kürzlich ausgegebene hochmoderne Bekleidung für die PAngOS nicht sofort wieder ausgesondert werden müsste. 2009 01 02 bis 07 bis 10

Entscheidung über Kooperation und Farbumstellung Größenermittlung für Trageversuch Beschaffung der Ausstattungen für den Trageversuch Auswertung des Trageversuchs parallel Vorbereitung der Ausschreibung und Größenermittlung in repräsentativem Umfang

2010 03 Bestellung auslösen für ca. 7.000 Ausstattungen (1. Rate) ab 11 Ersteinkleidung für ca. 4.000 Dienstkleidungsträger 2011 01 Bestellung auslösen für weitere ca. 7.000 Ausstattungen (2. Rate) ab 06

unter Beachtung der Erkenntnisse aus der laufenden Ersteinkleidung Fortsetzung der Ersteinkleidung mit Eingang der weiteren ca. 7.000 Ausstattungen aus der 2. Rate

Für eine haushaltstechnische Umsetzung bedeutet diese Planung, dass die finanziellen Spielräume aus dem Jahr 2009 (bis auf die Finanzierung der Ausstattungen für den Trageversuch) in die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Seite 12 von 23

Projektgruppe Bekleidung

übertragen werden müssten. Konkrete haushaltstechnische Instrumente (Übertragbarkeit, Rücklage) bieten sich für diesen Weg nicht an. Zudem ist zu beachten, dass das Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2010 (2011) noch nicht mal begonnen wurde und bekannte Sachverhalte zunächst dort angemeldet werden müssten. Im Interesse einer gesicherten Finanzierung erscheint daher allein ein Weg geeignet zu sein, der auf einem politischen Konsens beruht und damit auch die Billigung des Haushaltsgesetzgebers finden würde. Denkbar wäre hierbei beispielsweise der umfangreiche Verzicht auf Kapitalisierungen im Jahr 2009 und eine damit verbundene Entlastung des Landeshaushaltes wobei im Gegenzug ein bestimmter Anteil in den Jahren 2010 und 2011 wieder dem Polizeihaushalt zweckgebunden zur Finanzierung der Farbumstellung zufließen müsste.

Die Übertragung der kapitalisierten Mittel bedarf einer Zustimmung durch die Entscheidungsträger.

Die Kosten für eine Umstellung belaufen sich nach aktuellem Stand und unter Zugrundelegung des in Brandenburg getragenen Sortiments sowie der dortigen Preise ohne eine Verpassreserve für Größenschwankungen auf ca. 11,11 Mio. €. Die Kalkulation beinhaltet ausschließlich die Bekleidungsartikel der Grundausstattung, die aufgrund der Farbumstellung erneuert werden müssen (im Wert von ca. 700 € je Mitarbeiter). In den beiden Jahren der Umstellung könnten für die Bekleidung künftig erforderliche und in voller Höhe veranschlagte Mittel zur anteiligen Finanzierung dieser Umstellungskosten eingesetzt werden. Durch das Verschieben von Beschaffungen im Umfang von 1.900 Ausstattungen für die Polizeiangestellten ergibt sich zunächst ein finanzieller Minderbedarf von ca. 1,32 Mio. €. Eine Übertragung dieser Mittel in die Haushaltsjahre ab 2012 muss planerisch aber ebenfalls berücksichtigt werden und könnte beispielsweise durch die im Rahmen der Kontenwirtschaft nötigen Übertragbarkeitsvermerke bzw. eine Rücklage gewährleistet werden.

3.4.3 Zeitplanung ohne Trageversuch Zur Gewährleistung eines Finanzmittelabflusses in nennenswerter Größenordnung bereits im laufenden Haushaltsjahr ist ein modifiziertes Vorgehen denkbar. Insbesondere wäre in diesem Fall auf einen Trageversuch und die möglicherweise anschließenden (kleinen) Anpassungen der Artikel so wie dies beim Verfahren mit Trageversuch vorgesehen ist - zu verzichten. In beiden Szenarien besteht aber die Option, im Rahmen kontinuierlicher Verbesserungen nach der flächendeckenden Einführung entsprechende Modifikationen vorzunehmen, bei Ersatzbeschaffungen umzusetzen und die Wünsche der Belegschaft dabei zu berücksichtigen. In der Nachhaltigkeit der Veränderungsmöglichkeiten unterscheiden sich die beiden Verfahren damit kaum. Um mögliche Akzeptanzschwierigkeiten durch einen fehlenden Trageversuch auszuräumen, bedarf es daher im beschriebenen Sinne einer geeigneten internen Öffentlichkeitsarbeit und einer vorherigen Abstimmung mit den Beschäftigtenvertretungen. Die Planung sieht nach der notwendigen Entscheidung, die mit einer verbindlichen Mitteilung an Brandenburg verbunden sein muss, die Auslösung einer ersten Bestellung im Wert von ca. 8,5 Mio. € vor. Dies ergibt ca. 8.000 Ausstattungen sowie weitere Artikel, die jedoch aufgrund der zahlenmäßigen Zusammensetzung keine vollständigen personenbezogenen Einkleidungen mehr erlauben. Die entsprechende Ware würde insofern gelagert und in die fortgesetzte Einkleidung eingebracht werden. Diese Zahlen basieren auf den

Der Verzicht auf einen Trageversuch ermöglicht einen Mittelabfluss bereits im Jahr 2009.

Seite 13 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Ergebnissen einer Recherche des ZDPol zur Leistungsfähigkeit der gängigen Hersteller und Lieferanten. Das Beschaffungsverfahren unterliegt dabei den üblichen Risiken. Dies gilt damit auch für die Aussage zu einem Mittelabfluss bis Ende des Jahres 2009. Es muss zudem betont werden, dass alle über diese große Bestellung hinausgehenden Planungsschritte unter dem Vorbehalt des praktischen Fortschritts gesehen werden müssen, der nach den entsprechenden Lieferungen bei der Ersteinkleidung erreicht werden kann. Hier spielt die Abwicklung der Einkleidung selbst eine Rolle aber auch die möglichen Größenschwankungen. Die Fortsetzung der Ersteinkleidung kann daher nur grob geplant werden und sollte eine Umsetzung im laufenden Haushalt ermöglichen. Als finanzielles Potenzial dafür käme der Mehrbedarf in Frage, der ohnehin für die Einführung einer Kontenwirtschaft erforderlich wird, aber für den Zeitraum der Farbumstellung, wenn dieser überschaubar bleibt, gesperrt werden würde. Für die Haushaltsplanung bedeutet dies also, dass zur Fortsetzung der Ersteinkleidung keine gesonderte Anmeldung für die Jahre 2010 und 2011 nötig wäre. Unabweisbar wäre in diesem Fall aber, dass für den Bereich der Dienstbekleidung eine haushaltsmäßige Absicherung der besagten 150 € pro Dienstkleidungsträger erfolgen muss. Anstelle einer Unterlegung der Konten würde der Gesamtbetrag aber anteilig für die weitere Farbumstellung genutzt werden.

Die Beschaffung und der Mittelabfluss unterliegen den üblichen Risiken

2009 01 02 03 bis 12

Entscheidung über Kooperation und Farbumstellung Anpassung der Leistungsbeschreibung Bestellung auslösen im Wert von ca. 8,5 Mio. € Lieferung und Bezahlung der 1. Rate Beginn der Ersteinkleidung PVB

2010 03 Bestellung auslösen zum Ausgleich von Größenschwankungen Ersteinkleidung PVB fortsetzen

2011

Die Planung wird von der „Trefferquote“ der ersten großen Bestellung geprägt und muss in den Folgejahren flexibel bleiben.

Ersteinkleidung abschließen für alle ca. 13.000 PVB (ohne Anwärter)

Die Finanzierung im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2009 ermöglicht insofern eine haushaltsneutrale Farbumstellung ohne eine gesonderte Anmeldung von Haushaltsmitteln. Voraussetzung ist aber ein Mittelabfluss im laufenden Haushalt von ca. 8,5 Mio. € sowie die fristgerechte Lieferung der entsprechenden Artikel. Die haushaltsrechtlichen Gegebenheiten werden zudem unter der Nummer 4.2 näher beleuchtet.

3.4.4 Namentliche Kennzeichnung Die Einführung einer grundlegend neuen Dienstbekleidung könnte verbunden werden mit der Möglichkeit, zunächst optional und später verpflichtend ein Namensschild zu tragen. Eine genaue Betrachtung dieses Vorhabens macht es erforderlich, die künftige Bekleidung gegebenenfalls entsprechend vorzubereiten. Die Überlegungen dazu berücksichtigen, dass nach den beschriebenen Szenarien für die Beschaffung neuer Artikel zunächst keine Abweichungen vom Brandenburger Sortiment vorgesehen sind. In Brandenburg ist nämlich das Tragen von Namensschildern verbindlich weder

Die Brandenburger Artikel sind für Namensschilder nicht vorbereitet.

Seite 14 von 23

Projektgruppe Bekleidung

vorgesehen noch entsprechend geplant. Von dem Grundsatz, keine Änderungen vorzunehmen, muss in Abhängigkeit von der Entscheidungslage dann möglicherweise zielgerichtet abgewichen werden. Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten, eine namentliche Kennzeichnung flexibel anzubringen, ohne nachträglich die Gewebestruktur zerstören zu müssen. Die technisch verfügbaren Varianten vermögen für eine dauerhafte Verwendung im täglichen Dienstgeschehen jedoch nicht zu überzeugen. Insbesondere mittels Clip (per Federdruck) oder durch Aufkleben angebrachte Schilder lassen den nötigen repräsentativen Charakter bzw. eine entsprechende Langlebigkeit vermissen. Allein die Anbringung mittels Magneten würde auch auf dünneren Materialien die erforderliche Geeignetheit besitzen, findet aber beispielsweise bei dicken Jacken bereits ihre Grenzen. Insgesamt ist festzustellen, dass für den Fall eines verbindlichen Tragens eines Namensschildes auch entsprechend permanente Haltevorrichtungen in die Artikel integriert werden sollten. Nach dem Stand der Technik sind dafür sogenannte Flauschflächen, auf die entsprechende Klettschilder aufgebracht werden können, am besten geeignet. Inwiefern mit dem Aufbringen der Flauschflächen im Produktionsprozess Mehrkosten verbunden wären, lässt sich gegenwärtig nicht seriös abschätzen. Die Namensschilder selbst müssten jedenfalls durch ein gesondertes Verfahren beschafft werden. Die Kosten pro Dienstkleidungsträger belaufen sich bei der Ausgabe von 5 Schildern auf ca. 15 € und verursachen insofern Mehrausgaben von insgesamt ca. 240.000 €. In Anbetracht des Gesamtvolumens einer Bekleidungsumstellung und der abzuwartenden detallierten Ergebnisse der durchzuführenden Vergabeverfahren kann dieser Betrag im jetzigen Stadium vernachlässigt werden. Sollte das Tragen von Namensschildern künftig verbindlich vorgeschrieben werden, müssten für eine technisch vertretbare Befestigung die Leistungsbeschreibungen modifiziert werden. Beschränkt auf die Vorbereitung der Namensschilder kann dies bei den aufgestellten Planungen noch gewährleistet werden. Die präjudizierende Wirkung der nötigen Flauschflächen sollte unter Würdigung der Beteiligungsrechte (siehe 4.3) Anlass sein für entsprechende Abstimmungen mit den Beschäftigtenvertretungen.

Eine verbindliche namentliche Kennzeichnung sollte bekleidungstechnisch vorbereitet werden.

3.5 Schutzbekleidung Die Schutzbekleidung beinhaltet alle weiteren Bekleidungsartikel, die nicht der Dienstbekleidung zuzuordnen sind. Dazu gehören z.B. die Einsatzbekleidung der geschlossenen Einheiten (Einsatzanzüge, Overalls), die Sonderbekleidung der unterschiedlichen Dienstzweige (Kradbekleidung, Diensthundführer) und die persönliche Schutzausstattung (Einsatzhelm, Körperschutzausstattung) der Dienstkräfte. Grundsätzlich kann die Schutzbekleidung unabhängig von der Dienstbekleidung betrachtet werden. Bis zur Angleichung der Sortimente beider Länder wäre in reduziertem Umfang eine eigene Logistik für die Ausgabe aber auch Rücknahme bestimmter Artikel vorzuhalten. Im Zuge einer Feinplanung wäre das Versorgungssystem für die Schutzbekleidung insbesondere hinsichtlich des Erhalts eines kleinen eigenen Standortes als „Filiale“ für den ZDPol zu prüfen. Auswirkungen auf die vorstehende Seite 15 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Einführungsstrategie bei der Dienstbekleidung ergeben sich aber nicht unmittelbar. Trotzdem muss auch für dieses Segment der Bekleidung ein Haushaltsmehrbedarf festgestellt werden. Der Anstieg ist insbesondere auf die ab 2009 jährlich durchzuführenden Ersatzbeschaffungen aller Komponenten der Körperschutzausstattung der Einsatzhunderschaften in Höhe von rd. 0,8 Mio. € zurückzuführen. Ausgehend von den erforderlichen Erneuerungsintervallen ergibt sich im Segment der Schutzbekleidung ein jährlicher Erneuerungsbedarf ab 2009 von rd. 2,6 Mio. €.

Der Mehrbedarf bei der Schutzbekleidung besteht unabhängig von den Szenarien bei der Dienstbekleidung.

4 Rechtliche Situation Die rechtlichen Gegebenheiten wurden mit dem Bericht der Projektgruppe Bekleidung vom 25.04.2005 geprüft. Die jetzt relevanten Punkte werden nachstehend nochmals aktualisiert und weitergehende Aspekte aufgegriffen.

4.1 Wettbewerbsrecht 4.1.1 Kartellrecht Nach der Verwaltungspraxis des Bundeskartellamtes und ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung stellen kartellrechtlich relevante Einkaufkooperationen Vereinbarungen zwischen Unternehmen dar, die auf den jeweils relevanten Beschaffungsmärkten miteinander im Nachfragewettbewerb stehen. Da solche Vereinbarungen über die gemeinsame Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen durch die Bündelung der Einkaufsvolumina der Beteiligten und die regelmäßig erstrebte und verbundene Vereinheitlichung von Preisen und Konditionen eine Beschränkung dieses Nachfragewettbewerbs bezwecken oder bewirken, unterliegen sie, soweit die Beschränkung auf dem jeweils betroffenen Nachfragemarkt auch nur „spürbar“ ist, dem Kartellverbot des § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dieses Verbot gilt gemäß § 130 Abs. 1 GWB auch für die öffentliche Hand“1. Die 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes äußerte im Februar 2005, dass sie im Rahmen ihres Aufgreif- und Verfolgungsermessens eine Beschaffungskooperation in kleinerem Umfang dulden würde. „Dabei orientiert [sie] sich [...] an dem Schwellenwert von 15% Marktanteil, bei dessen Nichtüberschreitung die EG-Kommission nach Rz. 130 ihrer „Leitlinien über die Anwendbarkeit von Art. 81 EG-Vertrag auf Vereinbarungen über die horizontale Zusammenarbeit“2 Einkaufkooperationen im Regelfall als wettbewerblich unschädlich ansieht.“ Eine Orientierung an diesem Schwellenwert hat zur Folge, dass eine Zusammenarbeit mit dem Logistikzentrum Niedersachsen als weiterhin problematisch anzusehen ist. Die Kooperation mit Brandenburg würde den kritischen Wert aber nicht erreichen. An der seinerzeit so durch das Bundeskartellamt bestätigten Auffassung hat sich jedenfalls auch durch die mittlerweile erfolgte 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 16. Juni 2005 grundlegend nichts

An der Anwendung des Schwellenwertes hat sich nichts geändert.

Die Kooperation mit Brandenburg ist kartellrechtlich als eher unkritisch zu bewerten.

1 Schreiben der 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, Gesch.-Z.: B 2 – 17/05 vom 01.02.2005 2 ABl. C 3/19 vom 06.01.2003

Seite 16 von 23

Projektgruppe Bekleidung

geändert. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass das Bundeskartellamt zwar nicht mehr berechtigt sei, schriftliche Freistellungsbescheinigungen von Einkaufskooperationen zu erteilen, jedoch nach wie vor ein Vorgehen gegen eine gemeinsame Beschaffung von Dienstbekleidung der Länder Berlin und Brandenburg von Seiten des Bundeskartellamtes nicht zu erwarten ist.

4.1.2 Vergaberecht Für die Zusammenarbeit mit dem ZDPol ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung auf ministerieller Ebene vorgesehen. Dieses Verfahren wurde auch durch die Senatsverwaltung für Justiz praktiziert. Vorsorglich wird hier kurz geprüft, ob die damit angestrebte Übernahme der Logistikleistung durch Brandenburg dem Vergaberecht unterliegt. Das Vergaberecht zielt nicht darauf ab, Vorgaben für die Organisation der staatlichen Aufgabenerfüllung zu geben. Nur in den Fällen, in denen ein öffentlicher Auftraggeber wie ein Privater als Nachfrager am Markt auftritt, also ein marktrelevantes Verhalten vorliegt, können die Regelungen des Vergaberechts greifen und ihrem wesentlichen Zweck, der Förderung des Wettbewerbs, dienen.3 Ein vergaberechtsfreier Vorgang liegt dann vor, wenn sich die Vertragsparteien nicht als Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer gegenüber stehen, sondern es sich um einen Vertrag zwischen verschiedenen „öffentlichen Auftraggebern“ selbst handelt und somit kein Wettbewerb auf dem entsprechenden Markt stattfindet. Ein gemeinsames Bekleidungswesen der Polizeien Berlin und Brandenburg ist als eine Partnerschaft unter Hoheitsträgern ohne Beteiligung privater Dritter vorgesehen. Im Abschlussbericht der Projektgruppe Bekleidung vom 25.04.2005 wird ausführlich dargelegt, dass das polizeiliche Bekleidungswesen eine tragende Säule der ständigen Einsatzbereitschaft ist. Der mit einer Privatisierung verbundene Verlust an Fachwissen im Textilbereich und die schwindende Einflussmöglichkeit, z.B. bei einer auftretenden Leistungsstörung, werden ebenso als Gefahr für die Einsatzfähigkeit angesehen, wie die Unmöglichkeit der kurzfristigen Umkehr beim Scheitern einer Zusammenarbeit mit einem privaten Anbieter. Im Ergebnis spricht sich die Projektgruppe Bekleidung gegen eine Privatisierung aus. Bei einem gemeinsamen Bekleidungswesen kann es sich demnach nicht um eine Betätigung auf einem sonst auch privaten Unternehmen zugänglichen Markt handeln. Ein marktrelevantes Verhalten kann ausgeschlossen werden. Darüber hinaus stehen sich die Polizeien der Länder als gleichwertige Partner gegenüber. Ziel der länderübergreifenden Kooperation ist ein gemeinsames Bekleidungswesen, in dem z.B. die Produktentwicklung und Sortimentsgestaltung, aber auch die Entscheidungsfindung in wichtigen strategischen Fragen gleichberechtigte Aufgabe beider Partner sind. Über die zusammen zu leistenden Aufgaben hinaus soll der Zentraldienst der Polizei Brandenburg die Rolle des Verfahrensbetreibers für das gemeinsame Elektronische Warenhaus übernehmen. Damit obliegt der Brandenburger Seite lediglich der Teil der logistischen Abwicklung. Die Funktion eines „Generalunternehmers“ ist damit nicht verbunden. Das Vorliegen eines Auftraggeber/Auftragnehmer–Verhältnisses kann aus den oben genannten Gründen verneint werden. Ein öffentlicher Auftrag im Sinne der EG-Richtlinie liegt damit nicht vor.

Die Einrichtung eines gemeinsamen Bekleidungswesens unterliegt nicht dem Vergaberecht.

RA Kersting / Siems, Ausschreibungspflicht für staatliche Kooperationen?, DVBL, 15.04.2005,477 ff.

3

Seite 17 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Die Kooperation der Polizeien Berlin und Brandenburgs mit dem Ziel eines gemeinsamen Bekleidungswesens kann nach hiesiger Auffassung als vergaberechtsfreier Organisationsakt bewertet werden. Die oben geführte Argumentationskette wird durch die aktuell angestrebte Änderung des § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB untermauert, wonach ein öffentlicher Auftrag nicht vorliegt, „wenn öffentliche Auftraggeber … Liefer-, Bau- oder Dienstleitungen durch eine oder mehrere juristische Personen erbringen lassen, die selbst öffentliche Auftraggeber sind und an denen privates Kapital nicht beteiligt ist, sofern diese juristischen Personen die zu erbringenden Leistungen überhaupt nicht auf dem Markt anbieten oder im wesentlichen für öffentliche Auftraggeber tätig sind.“4

4.2 Haushaltsrecht Die in diesem Konzept verschiedentlich angeführte haushaltsneutrale Umstellung der Dienstbekleidung beruht in wesentlichem Umfang auf der prognostizierten Unterschreitung der Haushaltsansätze für Personalausgaben. Diese Minderausgaben können im Wege der Deckungsfähigkeit gemäß § 46 der LHO für andere Ausgaben verwendet werden. Dabei kennt die LHO grundsätzlich keine Höchstbeträge. Formal ist es lediglich erforderlich, dass der Polizeipräsident in Berlin auf entsprechenden Antrag die Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erhält. Auf der Ebene der Senatsverwaltung ist zu entscheiden, welche weitere Einbindung, z. B. der Senatsverwaltung für Finanzen, erforderlich erscheint. Hierbei dürfte die Größenordnung der Mittelverschiebung ebenso relevant sein wie die politische Bedeutung des zugrundeliegenden Vorhabens. Insgesamt sollte gewährleistet bleiben, dass die Budgethoheit des Haushaltsgesetzgebers nicht unterlaufen wird.

Die Nutzung der Personalmittel für die Beschaffung von Bekleidung bedarf einer Zustimmung durch SenInnSport.

4.3 Personalvertretungsrecht 4.3.1 Erlass einer Trageordnung Gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 7 PersVG unterliegt der Erlass einer Trageordnung für Dienstkleidung der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Personalvertretung hat hierbei in erster Linie darauf zu achten, dass die Trageordnung an dienstlichen Erfordernissen ausgerichtet ist und dass die Interessen der Dienstkräfte beachtet werden, insbesondere keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden5. Soweit ein „Trageversuch“ eine Anordnung betrifft, die neue Dienstkleidung in Ausübung des Dienstes zu erproben, ist darin auch bereits der vorläufige Erlass einer Trageordnung zu sehen, mit der Folge, dass diese Anordnung mitbestimmungspflichtig ist. Soweit mit einer Trageordnung auch die namentliche Kennzeichnung an der Dienstbekleidung geregelt wird, fällt eine solche Regelung ebenfalls unter dieses Mitbestimmungsrecht. Gemäß § 81 Abs. 2 PersVG handelt es sich bei § 85 Abs. 2 Nr. 7 um ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht, d. h. dass die oberste Dienstbehörde gegen den Beschluss der Einigungsstelle die Entscheidung des Senats von Berlin beantragen kann, der den Beschluss der Einigungsstelle bestätigen, aufheben oder abändern kann.

Der Erlass einer Trageordnung unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates.

4

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (21.05.2008) 5 Germelmann/Binkert, PersVG, 2. Auflage, § 85 Rn. 273 f. Seite 18 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Sollte die namentliche Kennzeichnung an der Dienstbekleidung nicht im Zusammenhang mit einer Trageordnung geregelt werden, bestünde ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 6 PersVG - Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Dienstkräfte. Vorliegend handelt es sich um eine Anordnung, die das Verhalten der Dienstkräfte hinsichtlich der äußeren Ordnung in der Dienststelle betrifft und nicht die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben. Dieses Mitbestimmungsrecht ist nicht durch § 81 Abs. 2 PersVG eingeschränkt. Es dürfte insoweit jedoch der in § 83 Abs. 3 angefügte Satz 4 zu berücksichtigen sein, wonach geregelt ist: „Entscheidungen, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind, dürfen jedoch nicht dem Senat von Berlin entzogen werden“. Insoweit dürfte auch bei diesem Mitbestimmungsrecht von einer eingeschränkten Mitbestimmung auszugehen sein. Die Gesamtfrauenvertreterin sowie die Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in der Berliner Polizei sind ebenfalls im Rahmen des § 17, 18 a Abs. 4 LGG bzw. § 95 Abs. 2, § 97 Abs. 7 SGB IX zu beteiligen.

4.3.2 Beschaffung von Artikeln der Dienstbekleidung Bei der Beschaffung der üblichen Dienstbekleidung besteht grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG). Hiernach bestimmt die zuständige Personalvertretung mit über Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen. Die Vorschrift zielt darauf ab, das Risiko von Gesundheitsschäden oder Unfällen in der Dienststelle zu mindern und einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten6. Für die Auslösung des Mitbestimmungsrechts ist aber in jedem Fall Voraussetzung, dass die Dienststelle mit der beabsichtigten Maßnahme unmittelbar die Verhütung von Gesundheitsschädigungen bezweckt oder aber die Maßnahme zumindest darauf anlegt, einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten7. Im Hinblick auf vom Dienstherrn zur Verfügung gestellte Bekleidung ist der Tatbestand nur für Schutzkleidung eröffnet8. Diese Voraussetzungen sind hier aber nicht erfüllt. Die bloße Beschaffung beispielsweise bestimmter Anoraks dient in erster Linie der Sicherstellung eines einheitlichen Auftritts der Polizei und ihrer Erkennbarkeit nach außen. Die Tatsache, dass die Anoraks gewissen Ansprüchen an ihre Funktionalität und ihre Wetterbeständigkeit zu genügen haben, ist in diesem Zusammenhang lediglich sekundärer Natur. Primär zielt die Ausstattung mit Anoraks auf die Vereinheitlichung ab; der z. B. durch Wetterbeständigkeit des Kleidungsstücks etwaig auch geförderte Gesundheitsschutz erfolgt dagegen hier - anders als beispielsweise bei der Beschaffung von Schutzwesten - nur beiläufig (mittelbar). Überdies stellen die Anoraks keine Schutzkleidung im für § 85 Abs. 1 Nr. 7 PersVG erforderlichen Sinne dar.

Die Beschaffung bestimmter Artikel der Dienstbekleidung löst keine Beteiligungsrechte aus.

Bei der Beschaffung bestimmter Kleidungsstücke wird auch nicht der Mitbestimmungstatbestand des § 85 Abs. 2 Nr. 7 PersVG berührt, wonach die 6 7 8

GKÖD Bd. 5 Teil 3, § 75 Rn. 101 zum inhaltsgleichen § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG Ibertz/Widmaier, BPersVG, 10. Aufl., § 75 Rn. 156a Germelmann/Binkert, PersVG Berlin, 2. Aufl. § 85 Rn. 274 Seite 19 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Personalvertretung mitbestimmt über den Erlass von Trageordnungen für Dienstkleidung. Ein derartiger Erlass geht der konkreten Beschaffungsmaßnahme gegebenenfalls voraus bzw. regelt das Tragen der beschafften Artikel, die Bestellung bestimmter Kleidung selbst ist jedoch kein Erlass in diesem Sinne, sondern allenfalls dessen Umsetzung. Der Personalrat sollte daher lediglich im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit von der Beschaffung in Kenntnis gesetzt werden.

4.3.3 Organisatorische Änderungen Ein Mitwirkungsrecht gemäß § 90 Nr. 4 PersVG besteht bei der Einschränkung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen. Die Einschränkung einer Dienststelle bedeutet deren Verkleinerung infolge eines Wegfalls eines Teils der ihr übertragenen Aufgaben. Erheblich ist eine Verkleinerung aber grundsätzlich nur, wenn der Personalabbau die Größenordnung des § 17 Kündigungsschutzgesetz erreicht. Bei einer Dienststelle von mindestens 500 Dienstkräften müssten daher mindestens 30 Dienstkräfte betroffen sein. Diese Zahlen sind aber nur grobe Anhaltspunkte, entscheidend ist immer die Auswirkung im Einzelfall, insbesondere inwieweit das Wesen der Dienststelle durch die Maßnahme betroffen wird9. Eine Einschränkung liegt auch dann vor, wenn sie wesentliche Auswirkungen auf die Dienststellenorganisation und die Dienstkräfte hat. Nicht jede innerorganisatorische Änderung ist eine Einschränkung. Auch bei Auswirkungen, die nur einen unwesentlichen Nebenbereich betreffen, kann von einer Einschränkung im Sinne des § 90 Nr. 4 PersVG nicht gesprochen werden10. Für die Neuordnung des Bekleidungswesens innerhalb der Berliner Polizei ist angesichts der geplanten Kooperation und der Übernahme wesentlicher operativer Teilbereiche durch den ZDPol davon auszugehen, dass eine Mitwirkung im oben angeführten Sinne ausgelöst wird. Das Mitwirkungsrecht bei den organisatorischen Veränderungen erstreckt sich jedoch nicht auch auf die damit im Zusammenhang stehenden personellen Angelegenheiten, die gesondert zu betrachten wären. Bei sämtlichen organisatorischen Maßnahmen ist zudem die Frauenvertreterin bzw. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen zu beteiligen.

Mitwirkung bei grundlegenden Organisationsveränderungen.

5 Zusammenfassung 5.1 Eckzahlen 5.1.1 Regelmäßiger Haushaltsbedarf für Ersatzbeschaffungen Der nachstehenden Tabelle kann zusammenfassend nochmals entnommen werden, dass sich der verfügbare Haushaltsansatz für die gesamte polizeiliche Bekleidung momentan auf 2,25 Mio. € beläuft, während der rechnerische Erneuerungsbedarf pro Jahr für die Dienstbekleidung bei 3,9 Mio. € und insofern zusammen mit der Schutzbekleidung bei 6,50 Mio. € liegt. Ein Aufwuchs bei den Haushaltsmitteln ist insofern unerlässlich, lässt 9 Vgl. 10

Germelmann/Binkert, PersVG Berlin, § 90, Rn 58 Vgl. Germelmann/Binkert, PersVG Berlin, § 90, Rn 60 Seite 20 von 23

Projektgruppe Bekleidung

sich aber durch die Vorteile eines Kontensystems reduzieren. Bei Konten von 150 € pro Jahr und Dienstkleidungsträger beläuft sich der Bedarf für das Segment der Dienstbekleidung nämlich auf nur 2,4 Mio. € und führt mit dem unverändert angesetzten Bedarf für die Schutzbekleidung zu einer Gesamtsumme von 5 Mio. €. pro Jahr in Mio. €

Dienstbekleidung

Aktueller HH-Ansatz (2008) Bedarf (rechnerisch) Bedarf (Kontensystem) HH-Mehrbedarf (Kontensystem)

Schutzbekleidung

nicht getrennt veranschlagt

3,90 2,40

2,60 2,60

gesamt

2,25 6,50 5,00

Die Kontenwirtschaft führt planerisch zu einem reduzierten Bedarf.

2,75

Durch eigene Bemühungen erscheint es zu Lasten anderer Bereiche möglich, eine Verstärkung des bisherigen Ansatzes innerhalb der Polizei von 2,25 Mio. € auf ca. 3 Mio € zu realisieren. Durch Einführung des Systems der persönlichen Konten und der Nutzung von internen Verstärkungsmöglichkeiten lässt sich demnach der HH-Mehrbedarf auf 2 Mio. € p. a. beschränken. Für die Schutzkleidung wird in der obigen Darstellung von einem unveränderten Bedarf auch bei der Einführung persönlicher Konten ausgegangen. Insofern diese Form der Bewirtschaftung um Dienststellenkonten erweitert wird, könnten in der Praxis ebenfalls mittelfristig Einspareffekte zu erzielen sein. Voraussetzung für die Einrichtung von Dienststellenkonten ist jedoch, wie auch bei den persönlichen Konten, eine zumindest ansatzweise auskömmliche finanzielle Ausstattung.

5.1.2 Haushaltsbedarf für eine Farbumstellung Nach den unter Nummer 3.4.2 dargestellten Planungen für eine Bekleidungsumstellung mit Trageversuch ergeben sich durch vorgesehene Beschaffungen folgende Beträge als Bedarf in den jeweiligen Haushaltsjahren: Jahr

Bedarf

2009

Einkleidung Trageversuch (300 DKT) Ersteinkleidung 1. Rate Ersteinkleidung 2. Rate Ersteinkleidung PAng Summe (gerundet)

2010 2011 2012

Ausgaben in Mio. €

0,21 4,81 4,81 1,32 11,11

Die Gesamtausgaben für eine Farbumstellung belaufen sich demzufolge auf 11,11 Mio. €. Diese Summe kann im Haushalt der Polizei nur durch die Kapitalisierung von Personalmitteln (im Jahr 2009) erwirtschaftet werden. Ergänzend ist also eine Steuerung erforderlich, durch die eine Verfügbarkeit in den benannten Jahren gewährleistet wird.

Gesamtbedarf für Kapitalisierungen zur Farbumstellung: 11,11 Mio. €

Gemäß den Planungen unter 3.4.3 ergibt sich eine Verschiebung der Haushaltsbedarfe, wenn ein Mittelabfluss ohne Trageversuch bereits im Jahr 2009 angestrebt wird. Seite 21 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Jahr

Bedarf

2009 2010

Einkleidung PVB Fortsetzung Ersteinkleidung Fortsetzung Ersteinkleidung Restbetrag Summe (gerundet)

2011

Ausgaben in Mio. €

8,50 1,20 1,20 0,21 11,11

Im Jahr 2009 ergibt sich der Mittelabfluss aus dem maximalen Liefervolumen. Der weitere Verlauf der Einkleidung ist hochgradig von dem entsprechenden praktischen Ergebnis abhängig. Entsprechend den Ausführungen unter der Nummer 3.4.3 ist es daher erforderlich, die weitere Umsetzung flexibel zu gestalten. Der für die Jahre 2010 und 2011 angesetzte Betrag entspricht insoweit dem Aufwuchs, der ohnehin zur künftigen Ausfinanzierung von Kleidergeldkonten in Höhe von 150 € pro Dienstkleidungsträger erforderlich ist. Als Restbetrag für die Umstellung, die auch die vollzugsnahen Angestellten ab dem Jahr 2011 zu berücksichtigen hat, verbleiben etwa 0,21 Mio. €, die der Vollständigkeit halber entsprechend aufgeführt wurden.

5.1.3 Haushaltsanmeldung 2010/2011 Zur besseren Orientierung erfolgt abschließend eine auf den kommenden (Doppel-)Haushalt ausgerichtete Simulation der nötigen Haushaltsanmeldung. Aufgrund der vorstehenden ausführlichen Darstellungen wird die Frage der Gegenfinzierung an dieser Stelle nicht mehr wiederholt: Zunächst beziehen sich die Werte wieder auf das Szenario mit Trageversuch: Titel 514 08 (Beträge in Mio. €)

2010

2011

Zusatzbedarf Farbumstellung Dienstbekleidung * Ersatzbeschaffung Dienstbekleidung (150 € pro DKT) Ersatzbeschaffung Schutzbekleidung Summe

3,61

3,61

2,40

2,40

2,60

2,60

8,61

8,61

Szenario mit Trageversuch: Schwerpunkt der Umstellung in den Jahren 2010 und 2011

*: Der Bedarf beläuft sich gemäß Nummer 5.1.2 auf 4,81 Mio. €, jedoch werden durch die Sperrung der Kleidergeldkonten ca. 1,2 Mio. € aus dem Bereich der Ersatzbeschaffung von Dienstbekleidung herangezogen. Der dortige Ansatz von 2,4 Mio. € soll wegen der Fortschreibung auch in kommenden Jahren (Konto pro DKT von 150 €) unverändert dargestellt werden.

Die Verausgabung eines Betrages von etwa 8,5 Mio. € bereits im laufenden Haushalt würde in Verbindung mit dem Szenario ohne Trageversuch die Anmeldung folgender Beträge erforderlich machen:

Seite 22 von 23

Projektgruppe Bekleidung

Titel 514 08 (Beträge in Mio. €)

2010

2011

Ersatzbeschaffung Dienstbekleidung (150 € pro DKT) ** Ersatzbeschaffung Schutzbekleidung Summe

2,40

2,40

2,60

2,60

5,00

5,00

Szenario ohne Trageversuch: Ab 2010 wird ein Bedarf angemeldet, der in den kommenden Jahren nicht verändert werden soll.

**: Auch hier werden die Konten für die Farbumstellung gesperrt, so dass ca. 1,2 Mio. € für die Ersteinkleidung verplant werden. Der Wegfall eines zusätzlichen Bedarfs macht jedoch die Ausweisung von Mehrbedarfen für die Farbumstellung entbehrlich.

5.2 Fazit 5.2.1 Zusammenarbeit Berlin und Brandenburg Ein gemeinsames Bekleidungswesen erschließt Synergien und stellt eine sinnvolle Kooperation für den Betrieb einer modernen Logistik dar. Die bislang für eine eigene Logistik in Berlin aufgewendeten Mittel dienen dann größtenteils der Finanzierung einer Kooperation mit dem ZDPol in Brandenburg und damit zur Nutzung eines modernen elektronischen Warenhauses. Die räumliche Nähe ermöglicht einen wirtschaftlich sinnvollen Personaltransfer.

5.2.2 Beschaffung von Dienstbekleidung Unabhängig von einer Farbumstellung bedarf der Haushaltstitel für die polizeiliche Bekleidung einer Verstärkung. Eine Portfolioumstellung und das System der Kontenwirtschaft würden dabei gegenüber der bisherigen Methodik zu einem reduzierten Verstärkungsbedarf führen. Dabei könnte auf das Brandenburger Logistiksystem aber auch auf das dort entwickelte Portfolio zurückgegriffen werden. Der Einstieg in ein gemeinsames Bekleidungswesen würde insofern beginnen mit der Beschaffung der in Brandenburg neu entwickelten und blauen Dienstbekleidung für die Berliner Polizei. Im Interesse einer zügigen und nachhaltigen Umstellung sowie Verbesserung der polizeilichen Dienstbekleidung ist, aufbauend auf dem Realisierungsangebot des ZDPol, eine Kapitalisierung von Personalmitteln im Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 8,5 Mio. € angeraten. Die Umsetzung macht eine Entscheidung über das weitere Vorgehen noch im laufenden Monat Januar, aufgrund entsprechender Vorbereitungen aber spätestens Anfang Februar erforderlich (Terminsetzung des ZDPol für die Beauftragung: 20.02.2009).

Seite 23 von 23

Anlage 2

Frauenförderplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Verwaltungsakademie 2012 bis 2018

Impressum Herausgeberin: Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZS A 1 Klosterstraße 47 10179 Berlin Foto: Landesredaktion.berlin.de Berlin Mai 2012

Inhaltsverzeichnis 1.

VORWORT ............................................................................................................................................4

2.

GRUßWORT DER FRAUENVERTRETERINNEN……………………………………………………….. 5

3.

ZIELSETZUNG DES FRAUENFÖRDERPLANS...................................................................................6

4.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN...........................................................................................................6

5.

GELTUNGSBEREICH ...........................................................................................................................6

6.

BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR DER SENINNSPORT (STAND 01.01.2012) ........................................7

6.1

STATUSGRUPPEN ................................................................................................................................7

6.2

FÜHRUNGSPOSITIONEN.....................................................................................................................8

6.3

ALTERSSTRUKTUR .............................................................................................................................9

6.4

FLUKTUATION .....................................................................................................................................9

7.

BEFÖRDERUNGEN, HÖHERGRUPPIERUNGEN UND AUSWAHLVERFAHREN ..........................10

7.1

BEFÖRDERUNGEN.............................................................................................................................10

7.2

STELLENBESETZUNGSVERFAHREN ..............................................................................................10

8.

PERSONALENTWICKLUNG / QUALIFIZIERUNG...........................................................................11

8.1

PERSONALENTWICKLUNG..............................................................................................................11

8.1.1

AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN DIENST / TEILNAHME AN VERWALTUNGSLEHRGÄNGEN 11

8.1.2

AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN DIENST ............................................................................................11

8.1.3

KOMPETENZPLUS .............................................................................................................................12

8.1.4

ROTATION / HOSPITATION..............................................................................................................12

8.2

QUALIFIZIERUNG.............................................................................................................................12

8.2.1

WEITERBILDUNG ..............................................................................................................................12

8.2.2

BILDUNGSSPRECHSTUNDE / E-LEARNING....................................................................................12

8.2.3

FORTBILDUNGEN IM RAHMEN DER EU ........................................................................................13

8.2.4

INHOUSE- SPRACHKURSE................................................................................................................13

8.2.5

IVM-QUALIFIZIERUNGSREIHEN ....................................................................................................13

8.2.6

LANDESWEITE AKTIVITÄTEN - AUSBILDUNG .............................................................................13

9.

VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE ...............................................................................13

9.1

WORK-LIFE-BALANCE ....................................................................................................................13

9.2

TELEARBEIT .....................................................................................................................................13

9.3

ELTERNZEIT UND BETREUUNG DER KINDER.............................................................................14

9.4

TEILZEITBESCHÄFTIGUNG............................................................................................................14

2

9.5

AUDIT BERUF UND FAMILIE...........................................................................................................14

10.

VERWALTUNGSAKADEMIE (STAND 1. JANUAR 2012)..................................................................15

10.1

STATUSGRUPPEN ..............................................................................................................................15

10.2

FÜHRUNGSPOSITIONEN...................................................................................................................15

10.3

TEILZEIT.............................................................................................................................................15

11.

FAZIT...................................................................................................................................................16

12.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN...............................................................................................................16

ANLAGE 1........................................................................................................................................................17

3

1. Vorwort

Liebe Mitarbeiterinnen, ich freue mich, Ihnen den Frauenförderplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und für die Verwaltungsakademie Berlin für den Zeitraum 2012 bis 2018 vorzustellen. Der Frauenförderplan 2012 – 2018 legt konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben fest und baut damit die Chancengleichheit für Frauen im Beruf weiter aus. Ein wichtiges gleichstellungspolitisches Signal ist die Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. Es ist zwar gelungen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern, aber es besteht weiterhin konkreter Handlungsbedarf. Die Etablierung des Qualifizierungsprogramms „KompetenzPlus“ ist ein geeignetes Instrument, Frauen gezielt auf die Übernahme einer Führungsfunktion vorzubereiten. Die Bereitstellung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen ist die Grundlage für eine moderne innovative Verwaltung. Frauen und Männer erhalten gleichermaßen die Möglichkeit, sich der Erziehung ihrer Kinder und/oder der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen zu widmen. Flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit der Telearbeit und die Bereitstellung mobiler kindgerechter Ausstattungen für den Betreuungsnotfall unterstreichen diesen Anspruch der durch die Zertifizierung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ durch die Audit berufundfamilie Service GmbH nachhaltig bestätigt wird. Dem Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach beruflicher Entwicklung und Förderung wird durch ein breites Spektrum an Aus- und Fortbildungsangeboten der Verwaltungsakademie und externer Bildungsträger sowie durch individuelle Personalentwicklung in Form konkreter Vereinbarungen zwischen Führungskraft und Mitarbeiterin und Mitarbeiter in den Jahresgesprächen Rechnung getragen. Ein wichtiger Beitrag, dem demografischen Wandel aktiv entgegenzuwirken, ist die Ausbildung im öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiv zu gestalten und eine berufliche Perspektive im Anschluss an die Ausbildung zu ermöglichen. Die hohen Einstellungszahlen – insbesondere weiblicher Nachwuchskräfte - belegen dieses Bestreben. Der vorliegende Frauenförderplan formuliert die Ziele und Maßnahmen für die nächsten sechs Jahre. Gemeinsam mit Ihnen, den Frauenvertreterinnen und den Führungskräften gilt es aktiv diese Ziele umzusetzen. Bringen Sie Ihre Ideen und Vorschläge ein und gestalten Sie so die aktive Gleichstellungspolitik in unserer Dienststelle mit.

Frank Henkel

4

2. Grußwort der Frauenvertreterinnen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bereits mit dieser Anrede möchten wir verdeutlichen, dass sich der Frauenförderplan nicht nur an Frauen richtet. Seine Erstellung ist Auftrag des Landesgleichstellungsgesetzes an die Verwaltung, Frauenförderung selbst ist Auftrag vieler – insbesondere der Führungskräfte. Es sind in den letzten Jahren gute Fortschritte bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für die berufliche Entwicklung von Frauen erzielt worden. Die Möglichkeit der Flexibilisierung von Arbeitszeit und –ort, aber auch die aktive Gestaltung von „Vereinbarkeitsthemen“ für Menschen mit Betreuungs- oder Pflegeaufgaben seien hier exemplarisch genannt. Die Einführung der Telearbeit und das „Audit Beruf und Familie“ waren wichtige Meilensteine. Auch ist es gelungen, die Information und Vernetzung der Mitarbeiterinnen zu fördern und damit ein (Selbst-) Bewusstsein für das Thema zu schaffen. Wenn jedoch als wichtigster Indikator für erfolgreiche Gleichstellungspolitik die Besetzung von Führungspositionen betrachtet wird, wissen wir, es gibt noch sehr viel zu tun. Dabei wird es insbesondere darauf ankommen, den Aspekt der aktiven Frauenförderung in die operative Personal- und Organisationsentwicklung als „Tagesgeschäft“ (Jahresgespräche, Beurteilungen, Führungsfeedback, Aufgaben- und Organisationsgestaltung und auf dieser Basis angepasste Anforderungsprofile) zu integrieren. Eine strategische Personalentwicklungsplanung ist dafür unerlässlich, insbesondere in den männerdominierten Sicherheitsbereichen. Nur so werden die guten Ansätze unseres Hauses bei der Gestaltung einer modernen Personalentwicklung und Mitarbeiter-/innenführung nachhaltig – auch in der Frauenförderung – wirken. Wir, die Frauenvertreterinnen der SenInnSport, werden – auf der Basis der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit – weiterhin nicht nur unsere Beteiligungsrechte wahrnehmen, sondern die Kultur unseres Hauses in Sachen Frauenförderung und Gleichstellung aktiv mit gestalten, um den Frauenförderplan mit Leben zu füllen und die darin formulierten Ziele zu erreichen.

Petra Siebert auch im Namen der Amtskollegin der Abt. II

5

3. Zielsetzung des Frauenförderplans Der Frauenförderplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Verwaltungsakademie hat das Ziel, die Gleichstellungsverpflichtung von Frauen und Männern im Berufsleben gemäß § 3 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu fördern und bestehende Unterrepräsentanzen weiter abzubauen. Die Erfüllung dieser Verpflichtung gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Leiters der Dienststelle und der Führungskräfte (Abteilungs- und Referatsleiter/innen) der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und des/der Direktors/in der Verwaltungsakademie. Ein wichtiger Aspekt des Frauenförderplanes ist die verbindliche Festlegung von Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in den Besoldungs- und Entgeltgruppen des gehobenen und höheren Dienstes einschließlich der Führungsfunktionen. Die Zielvorgaben im Frauenförderplan sind Bestandteil der Personalentwicklungsplanung zwischen den Führungskräften und Mitarbeiterinnen sowie Basis für den weiteren Prozess der Umsetzung des gleichstellungspolitischen Auftrages des LGG. Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Dienststelle die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern und zu stärken und Frauen bei ihrer individuellen Personalentwicklungsplanung zu unterstützen.

4. Gesetzliche Grundlagen Die Gleichstellungsverpflichtung ergibt sich zunächst aus Artikel 3 Abs. 2 GG, Artikel 10 Abs. 3 VvB sowie § 3 Abs. 1 und 2 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Das LGG - zuletzt geändert am 18.11.2010 - schreibt in § 4 die Erstellung eines Frauenförderplanes für jede Dienststelle des Landes Berlin vor. Er ist für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen und nach zwei Jahren an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport setzt mit der Erstellung des Frauenförderplanes § 4 Abs.1 LGG um. Bei der Erstellung des Frauenförderplans wurden die Frauenvertreterinnen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Abteilung II nach § 4 (5) LGG direkt einbezogen. Im Anschluss erfolgte die förmliche Beteiligung beider Frauenvertreterinnen nach § 4 (5) i. V. mit § 17 (1) LGG. Den Vertrauenspersonen der schwer behinderten Menschen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Abteilung II wurde der Frauenförderplan im Rahmen der Unterrichtung und Anhörung gemäß Sozialgesetzbuches IX vorgelegt. Die Personalräte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Abteilung II wurden gemäß § 2 PersVG im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert.

5. Geltungsbereich Ausgangsbasis für den Frauenförderplan 2012 bis 2018 ist die Datenbasis des Jahres 2011. Der Frauenförderplan gilt für die Beschäftigten einschließlich der Probebeamten/innen und Auszubildenden der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Verwaltungsakademie. Die Abschnitte fünf, sechs, sieben und acht gelten nur für den Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Der Frauenförderplan der Senatsverwaltung für Inneres und Sport tritt am 1. August 2012 in Kraft.

6

6. Beschäftigtenstruktur der SenInnSport (Stand 01.01.2012) 6.1 Statusgruppen Laufbahnen Höherer Dienst Gehobener Dienst Einfacher / Mittlerer Dienst Einfacher / Mittlerer Dienst davon Verwaltungspersonal

Insgesamt :

Frauen absolut

Männer

gesamt

%

absolut

%

50

42

69

58

119

158

53,2

139

46,8

297

113

42,6

152

57,4

265

99

68,3

46

31,7

145

321

47,1

360

52,9

681

Am 1. Januar 2012 waren 681 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport beschäftigt, davon 341 Beamtinnen und Beamte (50,1 %) sowie 340 Tarifbeschäftigte (49,9 %).Das Verhältnis zwischen den Beschäftigtengruppen ist ausgeglichen (vgl. Anlage 1). Der Anteil von Frauen an der Gesamtmitarbeiter/innenzahl lag bei 47,1 %. Im höheren Dienst hat sich zwar die Zahl der Frauen im Zeitraum von 2006 bis 2012 von 32 auf 50 Beschäftigte erhöht, der Anteil liegt aber weiterhin unter 50 %. Ziel bleibt es den Frauenanteil im höheren Dienst kontinuierlich zu steigern, um die Unterrepräsentanz abzubauen und die Grundlage für eine stärkere Präsenz von Frauen in Führungspositionen zu schaffen. Im gehobenen Dienst ist es in den letzten Jahren gelungen, den Anteil der Frauen stetig zu steigern und Unterrepräsentanz abzubauen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten im gehobenen Dienst liegt bei 53,2 %. Bei einer Betrachtung der einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen (vgl. Anlage 1) ist jedoch eine erhebliche Unterrepräsentanz von Frauen im Spitzenamt des gehobenen Dienstes (BesGr. A 13 S / vglb. E 12) zu verzeichnen. Es bleibt daher weiterhin Ziel, den Frauenanteil in diesem Amt weiter zu erhöhen. Im mittleren Dienst liegt der Anteil der weiblichen Beschäftigten unter 50 %. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass ein großer Anteil an männlichen Tarifbeschäftigten im handwerklichen Bereich der Sporteinrichtungen tätig ist. Bezogen auf den Verwaltungsbereich liegt der Anteil der weiblichen Beschäftigten bei 68,3 %, so dass hier kein Handlungsbedarf besteht.

7

6.2 Führungspositionen Bei den herausgehobenen Führungsfunktionen - Abteilungs- und Referatsleitung – besteht nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf. Zum Stichtag 1. Januar 2012 wurde von fünf Abteilungen nur eine von einer Frau geleitet. Im Bereich der Referatsleitungen konnte die Zahl der weiblichen Führungskräfte auf lediglich drei Referatsleiterinnen gesteigert werden. Der Frauenanteil liegt damit bei bei 17,6 %. Im Bereich der Gruppenleitungen hat sich der Anteil der weiblichen Führungskräfte aufgrund organisatorischer Maßnahmen gegenüber den Vorjahren zu Gunsten der männlichen Führungskräfte verschoben. stellv. Abteilungsleitungen

A b t e i l un gsl e i t unge n

Frauen; 1

Fr auen; 1

Männer; 4

Männer; 4

stellv. Referatsleitungen

Referatsleitungen

Frauen; 3 Frauen; 7

Männer; 10

Männer; 14

Gruppen- und Teamleitungen

Frauen; 22

Männer; 28

Auf die Darstellung der stellv. Gruppen- und Teamleitungen wird verzichtet, da diese Funktionen nicht in allen Abteilungen wahrgenommen werden.

Auch mit Blick auf die Vielfalt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Führungskräften angestrebt. Ein hoher männlicher Führungsanteil erzeugt eine einseitig männliche Perspektive in der Führungskultur. Mit z.B. gender-gemischten Leitungsteams können vielfältige Lösungsperspektiven in der täglichen Führungspraxis umgesetzt werden. In den Abteilungen I und II sind solche „Führungstandems“ bereits etabliert. (AbtL/in+ stellv. AbtL/in). 8

6.3 Altersstruktur In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport lag der Altersdurchschnitt am 1. Januar 2012 bei 48,6 Jahren. Das Durchschnittsalter der weiblichen Beschäftigten betrug 47,3 Jahre und das der männlichen Beschäftigten 49,8 Jahre. Lediglich 18 Dienstkräfte mit einem Alter bis zum 30. vollendeten Lebensjahr sind bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport beschäftigt. Das entspricht einem Anteil von lediglich 2,6 % an der Gesamtbeschäftigtenzahl. 55 Dienstkräfte sind 61 Jahre und älter. Das entspricht einem Anteil von 8 % an der Gesamtbeschäftigtenzahl.

Durchschnittsalter der Beschäftigten der SenInnSport 50,0

49,8

49,5 49,0 48,6 48,5 Gesamt DS Alter SenInnSport 48,0

DS - Alter weibliche. Beschäftigte 47,3

DS - Alter männliche. Beschäftigte

47,5 47,0 46,5 46,0

6.4 Fluktuation In den Jahren 2012 bis 2019 werden unter Zugrundelegung des 65. Lebensjahres 144 Dienstkräfte altersbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Dabei berücksichtigt sind auch die Dienstkräfte die sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befinden. Der Anteil der weiblichen Dienstkräfte liegt dabei bei 44,4 %. Die Führungskräfte sind gefordert unter Berücksichtigung sich verändernder Rahmenbedingungen eine vorausschauende Nachfolgeplanung - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Personalentwicklung – vorzunehmen. Dabei bietet sich, aufgrund der bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen die Chance, den Abbau von Unterrepräsentanzen voranzutreiben und dem demografischen Wandel durch die Gewinnung von Nachwuchskräften entgegen zu wirken. Der Bereich ZS A 1 führt dazu jährlich Gespräche mit den Abteilungsleitungen und unterstützt diese bei der Umsetzung organisatorischer und personeller Maßnahmen sowie bei der gezielten Personalentwicklung ihrer Mitarbeiter/innen. Altersbedingte Fluktuation 2012 bis 2019 (ab dem 65. Lebensjahr) 14,00

13

13

12

12

12,00

11 10

10

10,00

10

9 8

8,00

8

8

Frauen

7

Männer

6

6,00

5

4,00 2 2,00 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

9

7. Beförderungen, Höhergruppierungen und Auswahlverfahren 7.1

Beförderungen

Von 681 Beschäftigten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden im Jahr 2011 49 Beschäftigte, davon 29 Frauen und 20 Männer, befördert bzw. höhergruppiert. An der Verwaltungsakademie wurden in 2011 acht Beschäftigte befördert, davon sechs Frauen. Weibliche Beschäftigte haben somit in beiden Dienststellen von Beförderungen und Höhergruppierungen profitiert.

7.2 Stellenbesetzungsverfahren Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in Stellenbesetzungsverfahren in der Senatverwaltung für Inneres und Sport und an der Verwaltungsakademie werden die Vorgaben des LGG berücksichtigt. Stellenbesetzungen unterliegen den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen, so dass Außeneinstellungen nur im Ausnahmefall mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen bzw. im Rahmen der genehmigten Einstellungskorridore möglich sind. In den Interessenbekundungsverfahren bzw. öffentlichen Ausschreibungen (§ 5 Abs. 1 LGG) werden bei Unterrepräsentanzen von Frauen, diese gezielt aufgefordert sich zu bewerben. In 2011 gestalteten sich die Stellenbesetzungen wie folgt: Stellebesetzungsverfahren SenInnSport

11

Frauen Männer 25

Gesamt 14

Insgesamt wurden mehr Männer als Frauen für die Besetzung einer Stelle ausgewählt. Das liegt zum einen an der Anzahl zu besetzender Stellen in der Abteilung II mit ihrer besonderen Aufgabenstellung, für deren Besetzung vorrangig Dienstkräfte des Vollzugsdienstes der Polizei in Betracht kommen (überwiegend männliche Beschäftigte). Zum anderen an der Besetzung freier Stellen im handwerklichen Bereich in den Sporteinrichtungen, bei denen nahezu ausschließlich Bewerbungen von Männern vorlagen. Bewerberinnen und Bewerber erhalten am Ende des Bewerbungsgesprächs – insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Personalentwicklung – das Angebot für ein Feedbackgespräch zeitnah nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Dies wird zukünftig professionalisiert, um eine gute Grundlage für die individuelle Personalentwicklung zu bilden.

10

8. Personalentwicklung / Qualifizierung 8.1 Personalentwicklung Die Personalentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist originäre Aufgabe der Führungskräfte. Die Führungskräfte sind durch das Landesgleichstellungsgesetz (§ 4 Abs. 8 LGG), die landesweiten Leitlinien der Personalentwicklung sowie die Führungsstandards der Senatsverwaltung für Inneres und Sport – diese gelten nur für den Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - verpflichtet, eine aktive Frauenförderung vorzunehmen. Für eine gezielte Personalentwicklung stehen bei SenInnSport u.a. folgende Instrumente zur Verfügung:

8.1.1 Aufstieg in den gehobenen Dienst / Teilnahme an Verwaltungslehrgängen Eine Möglichkeit gezielter Personalentwicklung für Mitarbeiterinnen des mittleren Dienstes ist das Aufstiegsstudium in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw. vergleichbar für Tarifbeschäftigte die Teilnahme am Verwaltungslehrgang I und II. In 2011 haben zwei Beamtinnen des mittleren Dienstes die Zulassung für das Aufstiegsstudium in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erhalten. Zwei weibliche Tarifbeschäftigte absolvieren derzeit den Verwaltungslehrgang I und drei weibliche Tarifbeschäftigte den Verwaltungslehrgang II. In 2012 sind eine weibliche und zwei männliche Tarifbeschäftigte der SenInnSport und eine weibliche Tarifbeschäftigte der Verwaltungsakademie für den Verwaltungslehrgang II zugelassen worden. Die Dienststelle wird Frauen auch weiterhin die Teilnahme am Aufstiegsstudium bzw. den Verwaltungslehrgängen im Hinblick einer gezielten Personalentwicklung ermöglichen und die Mitarbeiterinnen und Führungskräfte bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.

8.1.2 Aufstieg in den höheren Dienst Mit der Zulassung von Frauen für das Aufstiegsstudium in den höheren Dienst wird die Förderung von Frauen im Hinblick auf die künftige Übernahme einer Führungsposition beispielhaft unterstützt. In 2010 wurden zwei Frauen für das Aufstiegsstudium in den höheren Dienst zugelassen. In 2011 waren keine Beschäftigten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Aufstieg in den höheren Dienst zugelassen. Durch die Novellierung des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung ändern sich die Zugangsvoraussetzungen für den Laufbahnwechsel in den höheren Dienst. Mögliche Handlungsbedarfe in Form gezielter unterstützender und begleitender PEMaßnahmen (z.B. Teilnahme an KompetenzPLUS), werden nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen abgeleitet. Die Dienststelle wird durch den Aus– und Fortbildungsbeauftragten und die Personalentwicklungsberaterin, die Beschäftigten über die geänderten Bedingungen des Aufstiegsverfahrens zeitnah umfassend informieren. Darüber hinaus ist es Ziel der Dienststelle die Abteilungen zu sensibilisieren, dass es sich bei der Teilnahme von Dienstkräften an Aufstiegs- und Verwaltungslehrgängen um eine individuelle Personalentwicklungsmaßnahme handelt, deren Zielsetzung vor Beginn der Maßnahme in einem Personalentwicklungsgespräch zu kommunizieren ist.

Gerd Altmann/shapes:All Silhouettes.com/pixelio.de

11

8.1.3 KompetenzPLUS Ab dem IV. Quartal 2012 wird das Potenzialanalyseverfahren Kompetenz plus zur Gewinnung von Führungsnachwuchskräften angeboten. Teilnehmen können interessierte planmäßig Beschäftigte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Verwaltungsakademie ab BesGr. A 11 bzw. Egr. 10. Ziel des Verfahrens ist die gezielte Entwicklung von Führungsnachwuchskräften beider Dienststellen, die Qualifizierung und Motivierung der Teilnehmenden, die Verbesserung der Kommunikationskultur durch Netzwerkbildung sowie die Etablierung von KompetenzPlus als Maßnahme der individuellen Personalentwicklung. Für das dabei anzubietende Mentoring wird aktiv um Mentorinnen im Sinne eines Rollenvorbildes geworben. Die Führungskräfte der teilnehmenden Dienstkräfte sind im Rahmen des Verfahrens aufgefordert, die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur beruflichen Entwicklung - insbesondere im Hinblick auf die Übernahme einer Führungsfunktion – zu identifizieren. Der Bereichs ZS A 1 koordiniert und begleitet das Verfahren und unterstützt Führungskräfte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

8.1.4 Rotation / Hospitation Die Dienststelle bietet allen Beschäftigten die Möglichkeit, im Rahmen gezielter Personalentwicklung am Rotationsverfahren teilzunehmen. Die individuellen Veränderungswünsche der Beschäftigten, die familiäre Situation sowie die dienstlichen Erfordernisse werden bei der Dauer der Rotation berücksichtigt. Dieses Angebot wird zunehmend nachgefragt. 2012 sind drei Mitarbeiterinnen im Rahmen einer sechsmonatigen Rotation zu anderen Behörden auf Bundes- und Landesebene abgeordnet.

8.2

Qualifizierung

8.2.1 Weiterbildung Das hohe Niveau der Teilnahme von Frauen an Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen soll durch gezielte Information über spezielle Angebote - u.a. der Verwaltungsakademie und externer Bildungsträger - gehalten werden. 449 Frauen nahmen in 2011 an Fortbildungen. Das entspricht einem Anteil von 57 %. Aufgrund des hohen Anteils von Frauen in einer Teilzeitbeschäftigung ist das Angebot an Fortbildungen für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen weiter auszubauen. Darüber hinaus werden Frauen mit speziellen Fortbildungsangeboten durch für sie relevante Themen in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Der Aus- und Fortbildungsbeauftragte und die Personalentwicklungsberaterin stimmen jeweils zum Jahresbeginn mit den Frauenvertreterinnen die konkreten Maßnahmen ab.

8.2.2 Bildungssprechstunde / e-learning Seit Oktober 2011 bietet der Aus – und Fortbildungsbeauftragte eine Bildungssprechstunde an, in der Dienstkräfte gezielt über Fortbildungsangebote informiert werden. Die Bildungssprechstunde wird bisher vorrangig von Frauen genutzt. Des Weiteren besteht seit Februar 2012 die Möglichkeit am e-learning teilzunehmen und die speziellen Fortbildungsangebote der Verwaltungsakademie am Arbeitsplatz zu nutzen.

12

8.2.3 Fortbildungen im Rahmen der EU Mit der Teilnahme am Berufsausbildungs- und Berufsfortbildungsprogramms „Leonardo da Vinci“ finanziert durch die Europäische Union - werden internationale Fach- und Fremdsprachenkompetenzen sowie soziale und interkulturelle Kompetenzen im Rahmen von Auslandsaufenthalten erworben. Die zwei- bis dreimonatigen Abordnungen ins europäische Ausland werden den teilnehmenden Dienstkräften ermöglicht und bilden einen Baustein für die individuelle Entwicklung der Teilnehmenden. Die Fortbildungen im Rahmen der EU dienen zum einem der Persönlichkeitsentwicklung der Mitarbeiterinnen und sind zum anderen ein Gewinn für die Dienststelle, die die erworbenen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen für die eigene Organisation nutzen kann.

8.2.4 Inhouse- Sprachkurse Die Inhouse Englischkurse zur Erweiterung der Sprachkompetenz werden weitergeführt. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Frauen und Männer, ist nicht funktionsgebunden und für alle Besoldungs- und Entgeltgruppen geöffnet. Aufgrund der guten Erfahrungen aus dem Jahr 2011 wird ein Kurs speziell für teilzeitbeschäftigte Dienstkräfte angeboten. An den Kursen nehmen aktuell 29 Frauen und 22 Männer teil. Der Frauenanteil liegt damit bei 57 %. Das Sprachangebot wird bedarfsbezogen weiterentwickelt.

8.2.5 IVM-Qualifizierungsreihen An den modulartig aufgebauten Qualifizierungsreihen der Verwaltungsakademie nahmen in 2011 zwei Frauen teil und haben sich zur Gesundheitskoordinatorin bzw. zur Personalentwicklungsberaterin ausbilden lassen und konnten somit ihre Verwendungsbreite ausbauen. Die Teilnahme von Frauen an speziellen Qualifizierungsreihen wird weiterhin von der Dienststelle unterstützt.

8.2.6 Landesweite Aktivitäten - Ausbildung Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat aufgrund ihrer Funktion als zentrale Ausbildungsbehörde des Landes Berlin für beamtete Nachwuchskräfte eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung der Vorgaben des LGG und fördert gezielt Frauen nach Abschluss ihres Studiums. Die hohen Einstellungszahlen weiblicher Nachwuchskräfte im höheren und gehobenen Dienst konnten auch in 2011 gehalten werden. Im höheren Dienst wurden für die Besetzung von 30 Planstellen mit Probebeamten/innen 20 Regierungsrätinnen auf Probe ernannt, das entspricht einem Anteil von 67 %. Im gehobenen Dienst wurden für die Besetzung von 50 Planstellen für Probebeamte/innen 36 Regierungsinspektorinnen ernannt, das entspricht einem Anteil von 72 %.

9. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 9.1 Work-Life-Balance Die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gute Work-Life-Balance, als Basis für Frauenförderung und Chancengleichheit steht weiterhin im Fokus der Dienststelle. Ziel der Dienststelle ist es, das Seminar Work-Life-Balance mit anschließender kollegialer Beratung - insbesondere für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen konzipiert - einmal jährlich anzubieten.

9.2 Telearbeit Seit 1. September 2010 ist die Dienstvereinbarung Telearbeit als ein Instrument zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie, in Kraft. 2012 arbeiten 13 Beschäftigte alternierend an einem Telearbeitsplatz, davon zehn Frauen. Drei weitere Dienstkräfte sind außerbetrieblich alternierend ohne IT Unterstützung tätig. In einem Erfahrungsaustausch mit den Telearbeitenden und ihren Führungskräften im Juni 2012 wurden Optimierungspotentiale erörtert, um das Angebot zukünftig daran auszurichten und ggf. auch die DV Telearbeit fortzuschreiben. Der Erfahrungsaustausch 13

wird künftig einmal im Jahr durchgeführt und für Dienstkräfte geöffnet, die Interesse an der Telearbeit haben.

9.3 Elternzeit und Betreuung der Kinder Über die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit werden die Beschäftigten von der Personalstelle informiert. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Über dienstliche Entwicklungen und Veränderungen und Aktivitäten der Dienststelle werden beurlaubte Dienstkräfte auf Wunsch von ihrer Büroleitung informiert. Beurlaubte Dienstkräfte werden über ihre zuständige Büroleitung zu Informationsveranstaltungen der Dienststelle eingeladen. Während der Elternzeit können die beurlaubten Dienstkräfte bereits an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, die den Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützen. Die Veranstaltung für Neueinsteiger/innen und Rückkehrer/innen informiert die Mitarbeitenden über die aktuelle Organisation der Dienststelle und aktuelle Arbeitsschwerpunkte der Abteilungen (Trendthemen). Um berufstätigen Eltern im Bedarfsfall die Betreuung ihrer Kinder während der Arbeitszeit am eigenen Arbeitsplatz zu ermöglichen stehen drei mobile kindgerechte Ausstattungen bereit.

9.4 Teilzeitbeschäftigung In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden mit der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit Rahmenbedingungen geschaffen, die allen Beschäftigten eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht. Wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann eine Teilzeitbeschäftigung in individuellen Arbeitszeitmodellen wahrgenommen werden. Es besteht somit ein hohes Maß an Arbeitszeitflexibilisierung. Die Vereinbarkeit von Teilzeit und Wahrnehmung einer Führungsfunktion wird in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erst vereinzelt umgesetzt. Von 71 Führungskräften der Abteilungs-, Referats- und Gruppenleitungsebene sind derzeit 4 teilzeitbeschäftigt, davon 2 Frauen. Bei der Ausschreibung von Führungspositionen wird explizit auf die Möglichkeit der Teilzeitarbeit hingewiesen.

9.5 Audit Beruf und Familie Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird den im Jahr 2008 begonnenen Auditierungsprozess zur Schaffung von Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Erhalt des Zertifikats als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ fortsetzen. Die Dienststelle setzt damit ihre familienbewusste Personalpolitik weiter um. Im Re-Auditierungsprozess werden die behördenspezifischen Maßnahmen - die es den Beschäftigten ermöglichen, Beruf und Karriere einerseits und das Leben in der Familie z.B. mit der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen andererseits in einer gesunden Balance zu gestalten - überprüft und ggf. weiterentwickelt. Die festzulegenden Handlungsschwerpunkte werden 2012 in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten14

vertretungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Führungskräften verschiedener Ebenen in gemeinsamen Workshops erarbeitet. Für die Gewinnung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Nachwuchskräften ist es wichtig, sich auch in Zukunft als familienfreundlicher Arbeitgeber zu positionieren.

10. Verwaltungsakademie (Stand 1. Januar 2012)

10.1 Statusgruppen Laufbahnen

Frauen

Männer

gesamt

absolut

%

absolut

%

Höherer Dienst Gehobener Dienst Einfacher / Mittlerer Dienst

7

77,8

2

22,2

9

12

66,7

6

33,3

18

13

68,4

6

31,6

19

Insgesamt :

32

69,9

14

30,4

46

In der Verwaltungsakademie waren am 1. Januar 2012 46 Dienstkräfte beschäftigt, davon 32 Frauen. Das entspricht einem Anteil von 69,9 %.

10.2 Führungspositionen In der Verwaltungsakademie sind im Bereich der Abteilungsleitung zwei Frauen und zwei Männer tätig. Damit liegt der Anteil der weiblichen Führungskräfte in diesem Bereich bei 50 %. In der Verwaltungsakademie wird im Jahr 2012 das Amt des/r Direktors/in neu zu besetzen sein. Mit Blick auf den weiblichen Anteil von Spitzenführungskräften im Ressort wird es Ziel sein, erneut eine Frau für die Leitungsposition zu gewinnen.

10.3 Teilzeit Laufbahnen

Frauen

Männer

absolut

%

absolut

%

gesamt

TZ Frauen

TZ Männer

absolut

%

absolut

gesamt

%

Höherer Dienst Gehobener Dienst Einfacher / Mittlerer Dienst

7

77,8

2

22,2

9

4

100

-

4

12

66,7

6

33,3

18

3

100

-

3

13

68,4

6

31,6

19

6

85,71

1

14,29

7

Insgesamt :

32

69,6

14

30,4

46

13

92,86

1

7,14

14

In der Verwaltungsakademie sind 13 Frauen teilzeitbeschäftigt. Damit liegt der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen gemessen an der Gesamtzahl der Teilzeitbeschäftigungen bei 92,86 %.

15

11. Fazit Für die Laufzeit des Frauenförderplans von 2012 bis 2018 ist es Ziel der Dienststelle, den Gleichstellungsauftrag des LGG weiterhin durch spezifische Maßnahmen und Prozesse mit Leben zu erfüllen. Folgende Ziele und Maßnahmen sind dafür im Berichtszeitraum vorgesehen: Abbau der Unterrepräsentanzen von Frauen im Spitzenamt des gehobenen Dienstes und in den Ämtern des höheren Dienstes (BesGr. A 15 und Ämter der B-Besoldung). Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen mit Blick auf die Schaffung von Rahmenbedingungen und Bereitstellung von Instrumenten der Personalentwicklung, die Frauen in ihrer Karriere begleiten und fördern. Ausbau des Fortbildungsangebotes für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen Unterstützung einer ausgewogenen Work-Life-Balance u.a. durch eine Inhouse-Seminar mit anschließender kollegialer Beratung (jährliches Angebot vorrangig für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen) Re-Auditierung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren Im Rahmen eines Führungsdialogs haben die Abteilungsleiter/in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Führungsstandards entwickelt. Ziel ist die Professionalisierung der Führungsarbeit für alle Führungskräfte. Der Bereich ZS A 1 unterstützt die Führungskräfte bei ihrer originären Aufgabe der Personalentwicklung ihrer Mitarbeiterinnen. So werden spezielle Seminarangebote für Führungskräfte entwickelt, die darauf abzielen, ihre außerfachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln und dabei auch für die Umsetzung des § 9 Abs. 1 LGG zu sensibilisieren. Die Bildung von Führungszirkeln zum Austausch und der kollegialen Beratung untereinander wird dabei – zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Erlernten – von der Dienststelle aktiv unterstützt. Ein wichtiges Instrument der Führungsarbeit ist das Führungskräftefeedback. Ziel ist es, dieses Instrument für alle Führungskräfte der Abteilungs-, Referats- und Gruppenleitungsebene anzubieten. Gerade im Feedbackprozess zwischen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern und Führungskraft können wichtige Erkenntnisse für die Personalentwicklung und gezielte Frauenförderung gewonnen werden.

12. Schlussbestimmungen Der Frauenförderplan wird nach Inkrafttreten allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben und auf der Intranetseite der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veröffentlicht. Herr Staatssekretär Krömer wird in seiner Funktion als Amtschef die Abteilungsleiterin und die Abteilungsleiter über die Inhalte und Maßnahmen des Frauenförderplanes informieren. Diese Informationen werden dann im Top-Down-Prozess durch die Abteilungsleiterin und die Abteilungsleiter an die Referats- und Gruppenleitungen weitergegeben, die in ihrer jeweiligen Verantwortung auf die Umsetzung der Ziele hinwirken. Der Frauenförderplan tritt am 1. August 2012 in Kraft. Der Frauenförderplan wird nach zwei Jahren fortgeschrieben. Berlin, den 31.07.2012 Bernd Krömer Staatssekretär für Inneres 16

Anlage 1 Beschäftigtenstruktur und Teilzeit SenInnSport Beamte /innen BesGr. B5

Frauen

Männer

gesamt

absolut

%

absolut

%

1,00

25,0

3,00

75,0

TZ Frauen

TZ Männer

gesamt

absolut

%

absolut

%

4,00

-

-

-

-

-

B4

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

B3

1,00

33,3

2,00

66,7

3,00

-

-

-

-

-

B2

3,00

23,1

10,00

76,9

13,00

2,00

100,0

-

-

2,00

A 16

4,00

57,1

3,00

42,9

7,00

-

-

1,00

-

1,00

A 15

13,00

48,1

14,00

51,9

27,00

3,00

75,0

1,00

25,0

4,00

A 14

15,00

53,6

13,00

46,4

28,00

9,00

90,0

1,00

10,0

10,00

A 13

2,00

50,0

2,00

50,0

4,00

-

-

-

-

-

h.D.

39,00

45,3

47,00

54,7

86,00

14,00

82,4

3,00

17,6

17,00

A 13S

23,00

36,5

40,00

63,5

63,00

8,00

66,7

4,00

33,3

12,00

A 12

33,00

53,2

29,00

46,8

62,00

19,00

90,5

2,00

9,5

21,00

A 11

25,00

65,8

13,00

34,2

38,00

14,00

87,5

2,00

12,5

16,00

A 10

15,00

55,6

12,00

44,4

27,00

7,00

87,5

1,00

12,5

8,00

A9

2,00

16,7

10,00

83,3

12,00

-

-

-

-

-

g.D. einfacher / mittlerer Dienst

98,00

48,5

104,00

51,5

202,00

48,00

84,2

9,00

15,8

57,00

25,00

47,2

28,00

52,8

53,00

4,00

100,0

-

-

4,00

Insgesamt :

162,00

47,5

179,00

52,5

341,00

66,00

84,6

12,00

15,4

78,00

absolut

%

absolut

%

AT

1,00

50,0

1,00

50,0

E 15 Ü

1,00

25,0

3,00

75

E 15

1,00

20,0

4,00

E 14

8,00

38,1

E 13

-

0,0

h.D.

11,00

E 12

8,00

E 11 E 10

Tarifbeschäftigte Egr.

Frauen

Männer

gesamt

TZ Frauen

TZ Männer

gesamt

absolut

%

absolut

%

2,00

-

-

-

-

-

4,00

-

-

-

-

-

80,0

5,00

-

-

-

-

-

13,00

61,9

21,00

4,00

80,0

1,00

20,0

5,00

1,00

100,0

1,00

-

-

-

-

-

33,3

22,00

66,7

33,00

4,00

80,0

1,00

20,0

5,00

47,1

9,00

52,9

17,00

2,00

66,7

1,00

33,3

3,00

6,00

46,2

7,00

53,8

13,00

4,00

80,0

1,00

20,0

5,00

4,00

33,3

8,00

66,7

12,00

-

2,00

100,0

2,00

E9

42,00

79,2

11,00

20,8

53,00

5,00

100,0

-

5,00

g.D.

60,00

63,2

35,00

36,8

95,00

11,00

73,3

4,00

26,7

15,00

E 8 bis E 2

88,00

41,5

124,00

58,5

212,00

12,00

92,3

1,00

7,7

13,00

Insgesamt :

159,00

46,8

181,00

53,2

340,00

27,00

81,8

6,00

18,2

33,00

SenInnSport gesamt BesGr./Vgr.

Frauen

Männer

gesamt

absolut

%

absolut

%

h.D.

50,00

42,0

69,00

58,0

g.D.

158,00

53,2

139,00

einfacher / mittlerer Dienst

113,00

42,6

Insgesamt :

321,00

47,1

TZ Frauen

TZ Männer

gesamt

absolut

%

absolut

%

119,00

18,00

81,82

4,00

18,18

22,00

46,8

297,00

59,00

81,94

13,00

18,06

72,00

152,00

57,4

265,00

16,00

94,12

1,00

5,88

17,00

360,00

52,9

681,00

93,00

83,78

18,00

16,22

11,00

Auf die Darstellung der Beschäftigtenstruktur der Verwaltungsakademie wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet. Aufgrund des kleinen Personalkörpers würde die Darstellung Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte zulassen.

17

Anlage 3

Anlage 4

Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland Konzept zur Aufstellung und zum Betrieb der Analytischen Task Force des Bundes (ATF)

Datei: ATF-Konzept_2007-07-20.doc vom 20.07.2007

Gliederung

1 2 3

Einleitung....................................................................................................................... 1 Aufgaben der Analytischen Task Force (ATF) ............................................................... 3 Einbindung der ATF in die Strukturen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland......... 5 3.1 Personal in einer ATF ............................................................................................ 5 3.2 Standorte ............................................................................................................... 6 3.3 Alarmierung und Anforderung ................................................................................ 7 3.4 Stufen der Unterstützung durch die ATF ................................................................ 9 3.5 Transport zum Einsatzort ......................................................................................10 3.6 Unterstellung im Einsatzfall ...................................................................................11 3.7 Informationsfluss während des ATF-Einsatzes .....................................................12 4 Ausstattung der ATF-Standorte ....................................................................................14 4.1 Technische Ausstattung........................................................................................14 4.2 Personelle Besetzung ...........................................................................................15 5 Kosten der ATF ............................................................................................................17 5.1 Ausstattung...........................................................................................................17 5.2 Beteiligung an der Einsatzbereitschaft ..................................................................18 5.3 Unterbringung .......................................................................................................19 5.4 Einsatzbereitschaft der Ausstattung ......................................................................19 5.5 Aus- und Weiterbildung.........................................................................................20 5.6 Einsatzkosten .......................................................................................................21 5.7 Zusammenfassung Kosten ...................................................................................21

1 Einleitung Moderne Gesellschaften sind heute aufgrund ihrer nationalen und internationalen Verflechtungen, ihrer hohen technischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten und anderer Faktoren in zahlreichen Bereichen hoch sensible und verletzliche Gebilde geworden. Andere sicherheitspolitische Risiken als die über 40 Jahre gewohnte bipolare Bedrohung des Kalten Krieges führen zu neuen zunehmend komplexeren Bedrohungsformen und –bildern, denen sich die westliche Staatengemeinschaft heute ausgesetzt sieht. Asymmetrische Bedrohungen, wie der internationale Terrorismus und durch religiösen Fundamentalismus bedingte militärische Konflikte sowie die weltweiten Krisenbewältigungseinsätze durch UN, NATO und andere Institutionen, in denen die Bundesrepublik Deutschland Mitglied ist, und an denen sie sich aktiv beteiligt, führen dazu, dass Innere und Äußere Sicherheit immer größere gemeinsame Schnittmengen bilden und Staat und Gesellschaft neue sicherheitsarchitektonische Wege beschreiten, die vor allem von mehr Kooperation und Ressourcenbündelung geprägt sein müssen. Was für die neuen internationalen sicherheitspolitischen Gefahren und Risiken gilt, gilt gleichermaßen für die Gefahren und Risiken, die durch schwere Naturereignisse, besonders gravierende Unfälle oder Havarien und Epidemien/Pandemien bestehen. Im Juni 2002 haben sich Bund und Länder auf die „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ verständigt. Diese beinhaltet eine Abkehr von der flächendeckenden Ausstattung im Bevölkerungsschutz nach dem so genannten „Gießkannenprinzip“ hin zu einer am konkreten Bedarf orientierten Vorhaltung von Ressourcen. Das Engagement des Bundes und der Länder ist auf der Basis von Risikokategorien an den nachfolgenden Versorgungsstufen auszurichten: • normierter alltäglicher Schutz (Stufe I) • standardisierter flächendeckender Grundschutz (Stufe II) • erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen (Stufe III) • Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften, sog. Task Forces, für besondere Gefahren (Stufe IV)

-1-

Eine der als notwendig erachteten Spezialressourcen ist eine Task Force zur Schnellanalytik bei chemischen Lagen (ATF). Bei dieser Task Force handelt es sich um hoch spezialisierte mobile Einsatzkräfte mit herausragenden Fähigkeiten auf dem Gebiet der chemischen Analytik, die über die Möglichkeiten der kommunalen Gefahrenabwehr in Verantwortung der Länder hinausgehen. Die Fähigkeiten zur chemischen Analytik sind bei den meisten Feuerwehren nur im begrenzten Maße vorhanden. Wenn auch die Ausstattung in diesem Bereich durch die Bereitstellung der modernen ABC-Erkundungskraftwagen ab 2001 deutlich verbessert wurde, fehlen dennoch hoch qualifizierte Spezialkräfte und Spezialausstattung zur Detektion und Identifikation von chemischen Schadstoffen und Schadstoffgemischen bei komplexen Lagen. Solche Lagen sind einerseits denkbar nach einem Anschlag mit chemischen Kampfstoffen durch terroristische Gruppierungen. Ein Beispiel dafür stellt der SarinAnschlag der Aum-Sekte auf die Tokioter U-Bahn im Jahr 1995 dar, bei dem Tote und mehrere Tausend Verletzte zu beklagen waren. Andererseits können sich solche komplexe Lagen auch aus Unglücksfällen mit chemischen Gefahrstoffen entwickeln. Die Freisetzung von Methylisocyanat im Jahr 1984 in Bhopal mit mehreren tausend Toten, hunderttausend chronisch Geschädigten und 40 km² kontaminiertem Gelände oder das Großfeuer 1986 in Schweizerhalle mit nachfolgender schwerwiegender Kontamination des Rheins sind nur zwei Beispiele. Hier birgt die Bundesrepublik Deutschland ein nicht zu vernachlässigendes Gefahrenpotenzial: Deutschland ist der größte Chemiestandort Europas und erwirtschaftet mit ca. 1.600 Betrieben der chemischen Industrie etwa 25% der europäischen Chemieproduktion.1 Zudem werden innerhalb Deutschlands jährlich ca. 300 Mio. Tonnen Gefahrgüter transportiert, davon etwa 134 Mio. Tonnen auf der Straße.2

1 2

VCI-Jahresbericht, 2005 Forschungsprojekt 96.0791/2003, StBA, Mai 2004 -2-

2 Aufgaben der Analytischen Task Force (ATF) Die Task Force zur Schnellanalytik bei chemischen Lagen kommt zum Einsatz, wenn die Möglichkeiten der kommunalen Gefahrenabwehr erschöpft sind. Dabei baut die Task Force auf bestehenden Strukturen der Versorgungsstufen I – III auf. Dies sind die im Rahmen der CBRN-Gefahrenabwehr flächendeckend einheitlich vorzuhaltenden ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKW) und die Dekontaminationsfahrzeuge Personen (Dekon P). Im Einzelnen definieren sich die Aufgaben der analytischen Task Force wie folgt:

• Detektion und Identifikation gefährlicher chemischer Substanzen und Substanzgemische • Überwachung großer Areale mittels Fernerkundung • Lokalisation und Identifikation luftgetragener Schadstoffe • Situationsbewertung basierend auf Analyseergebnissen und toxikologischen Aspekten • Einschätzung der Lageentwicklung • Erarbeiten von Gegenmaßnahmen (z. B. Warnung der Bevölkerung, Evakuierung, Dekontaminationsmaßnahmen, …) • Beratung des Einsatzleiters vor Ort

Neben der operativen Tätigkeit an der Einsatzstelle verfügt die Task Force über ein Hintergrundnetzwerk von Experten verschiedener Fachrichtungen. Dieses Netzwerk wird bei einem Einsatz der Task Force automatisch aktiviert und stellt seine Expertise über den Leiter der Task Force an der Einsatzstelle dem Einsatzleiter vor Ort zur Bewältigung der Lage zur Verfügung. Die Einbindung der ATF an der Einsatzstelle ist auf dem folgenden Schaubild schematisch dargestellt:

-3-

-4-

3 Einbindung der ATF in die Strukturen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland Task Forces stellen eine neue Komponente im Gefüge der Gefahrenabwehr in Deutschland dar. Daher ist es notwendig, für die Einbindung solcher Spezialeinheiten rechtliche Grundlagen hinsichtlich der Finanzierung, der Alarmierung und des Status des in einer Task Force tätigen Personals zu schaffen.

3.1 Personal in einer ATF Bedingt durch die Aufgabenstellung einer ATF resultieren hohe Anforderungen an den Ausbildungsstand des eingesetzten Personals. Die Position des Leiters eines ATF-Standortes ist z. B. mit einem Diplom-Chemiker oder einem DiplomChemieingenieur zu besetzen, der über ausreichende Erfahrung in der chemischen Analytik verfügt. Auch an die weiteren Einsatzkräfte sind hohe Anforderungen zu stellen, da die fachgerechte Bedienung des hoch technisierten Equipments ohne intensive Fachschulungen und die Fähigkeit zum Umgang mit komplexer Technik nicht zu gewährleisten ist. Neben einer fachlich fundierten Ausbildung, ist es zudem erforderlich, dass das ATFPersonal Routine in der Bedienung der Ausstattung hat. Dies ist nur durch kontinuierliche Beschäftigung mit den Geräten sicherzustellen. Zugleich dient der kontinuierliche Betrieb der Gerätschaften dem Erhalt deren Einsatzbereitschaft. Die Lagerung der messtechnischen Ausstattung einer ATF in ausgeschaltetem Zustand führt dazu, dass bei Wiederinbetriebnahme zeitaufwändige Kalibrierungsmaßnahmen notwendig werden können, bevor die Einsatzbereitschaft der Geräte wiederhergestellt ist. Die beiden vorab genannten Punkte schließen die ausschließliche Rekrutierung von ATF-Personal aus ehrenamtlichen Kräften aus. Es ist jedoch einsatztaktisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, ausschließlich für Ereignisse mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit hoch qualifiziertes Personal ständig bundesseitig vorzuhalten. Daher werden seitens des Bundes für die Aufgabenstellung der Schnellanalytik bei C-Lagen

-5-

besonders qualifizierte, bereits bestehende hauptamtliche Einheiten in Landes- bzw. kommunaler Trägerschaft ausgewählt. Dabei orientiert sich die Auswahl an einer Kriterienliste, mittels derer Mindestanforderungen hinsichtlich personeller und technischer Basisausstattung definiert werden. Die Inanspruchnahme bereits bestehender Einheiten bietet aus einsatztaktischer Sicht den Vorteil, dass deren ständige Einbindung in die reguläre Gefahrenabwehr stets als Übung für den überregionalen Einsatz im Rahmen eines Task Force-Einsatzes bei außergewöhnlichen Lagen genutzt werden kann. Konkret bedeutet dies für die ATF, dass sich die Einsatzkräfte durch den intensiven Umgang mit der hoch spezialisierten analytischen Ausstattung im Rahmen der alltäglichen Arbeit vertraut machen. Hinsichtlich des Status der Beschäftigten, die in einer Task Force tätig werden, müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Dabei sind vor allem die Punkte Versicherungsschutz der Beschäftigten im Falle einsatzbedingter Unfälle (Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente etc. ...) sowie die Möglichkeiten der Nutzung bundeseigener Transportmittel (z. B. Hubschrauber der BPol) zu berücksichtigen. Es ist den Einsatzkräften in Task Forces für die Dauer eines vom Bund beauftragten Einsatzes ein entsprechender Status einzuräumen, der die o. g. Punkte abdeckt.

3.2 Standorte Zurzeit sind mit den Berufsfeuerwehren Hamburg und Mannheim, dem Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt in Heyrothsberge, sowie dem LKA Berlin vier Standorte am Pilotprojekt ATF beteiligt. Dabei stellen die Feuerwehrstandorte und das LKA die überwiegend operativ tätigen Einheiten dar. Das Institut der Feuerwehr SachsenAnhalt gewährleistet in erster Linie wissenschaftliche Unterstützung der Task Force und dient als Einsatzreserve bei länger andauernden Einsätzen. Die Karte zeigt die nach derzeitigem Stand des Pilotprojekts erreichte Abdeckung der Bundesrepublik Deutschland bei einem vorgesehenen Aktionsradius eines ATFStandortes von ca. 200 km (gelb: BF Hamburg, BF Mannheim, LKA Berlin; rot: IdF Sachsen-Anhalt). Innerhalb dieses Radius sollen die Einsatzkräfte eines Standortes

-6-

innerhalb von ca. zwei Stunden nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen können. Dies setzt die Möglichkeit einer Luftverlastung der ATF voraus. Zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung der Bundesrepublik, sollen insgesamt sieben ATF-Standorte etabliert werden. Neben den derzeit am Pilotprojekt be-

100 km

teiligten Einheiten werden daher ein weiterer operativ tätiger Standort im Süden Deutschlands sowie zwei Standorte

in

Nordrhein-Westfalen

eingerichtet. Sondierungsgespräche haben als geeigneten Standort in Bayern die Berufsfeuerwehr München identifiziert. Die Standortauswahl erfolgt im Einvernehmen mit den Ländern und Vertretern der Träger der in Frage kommenden Einheiten, wobei zwingende Voraussetzung für die Auswahl eines Standortes ist, dass die Standorte bereits über die für die Tätigkeit als ATF notwendigen personellen und technischen Grundvoraussetzungen verfügen.

3.3 Alarmierung und Anforderung Das GMLZ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt den zentralen Punkt für die Entgegennahme und die Weiterleitung der Anforderung der ATF dar. Dadurch ist sichergestellt, dass das GMLZ bei einer Anforderung der ATF diese sofort mit dem Anfordernden verbinden kann. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, dass der Anfordernde mit einer fachkompetenten Person spricht, welche die der Lage angemessenen weiteren Schritte hinsichtlich des ATF-Einsatzes einleiten kann. Der Informationsfluss bei einer Alarmierung der ATF ist im folgenden Schaubild dargestellt:

-7-

(1)

Der Einsatzleiter vor Ort stellt fest, dass der Einsatz der ATF aus fachlicher Sicht erforderlich ist und teilt diese der autorisierten Stelle in seinem Bundesland mit. Die autorisierte Stelle wird von den Bundesländern bestimmt.

(2)

Die autorisierte Stelle entscheidet über die Anforderung der ATF im Dialog mit dem EL vor Ort. Ist der EL vor Ort selbst die autorisierte Stelle, so entfällt dieser Schritt.

(3)

Die autorisierte Stelle bzw. der EL vor Ort fordert die ATFUnterstützung beim GMLZ im BBK an und übermitteln dem GMLZ die Kontaktdetails (i.d.R. eine Telefonnummer) des EL vor Ort.

(4)

Das GMLZ alarmiert die Rufbereitschaft der ATF nach geografischen Auswahlkriterien (dem Einsatzort nächstgelegene ATF) und teilt dieser die Kontaktdetails (Telefonnummer) des anfordernden EL vor Ort mit.

(5)

Die Rufbereitschaft ATF stellt den direkten Kontakt zwischen EL vor Ort und fachkompetenter Person aus ATF her. Die fachkompetente Person ATF erhält durch den EL vor Ort Informationen über die Art der Schadenlage, bewertet diese Informationen und setzt das GMLZ darüber in Kenntnis, welche Experten alarmiert werden müssen und

-8-

ob ggf. weitere Standorte der ATF nachfolgend zu alarmieren sind. Das GMLZ gibt diese Informationen an das LZ BMI weiter. Der Bund erhält die folgenden Rechte hinsichtlich der Alarmierung und Entsendung der ATF: (1) Der Bund kann die ATF über das GMLZ bei Kenntnis einer Lage selbsttätig dem anfragenden Land als Einsatzoption empfehlen (Vermittlung von Mangelressourcen). (2) Der Bund erhält für die Standorte der ATF eine Entsendungskompetenz

im

Falle

bundesrelevanter

CBRN-Lagen.

Liegt im Sitz-Land des betroffenen Standortes eine einschlägige reale Schadenslage vor, so findet die Entsendung der ATF dieses Standortes im Einvernehmen mit dem Sitz-Land statt.

3.4 Stufen der Unterstützung durch die ATF Nach einer Anforderung der ATF wird eine Unterstützung für die Einsatzleitung vor Ort in drei Stufen geleistet. Die Übergänge zwischen den einzelnen Stufen sind dabei fließend und ergeben sich stets aus der Lage. Bei der Entscheidung über die Stufe der Unterstützungsleistung sind sowohl fachliche, als auch wirtschaftliche Kriterien zu berücksichtigen. Stufe 1: Telefonische Beratung Die Unterstützungsleistung beginnt bereits durch die Herstellung des direkten telefonischen Kontaktes zwischen dem EL vor Ort und der Rufbereitschaft ATF. In dieser Stufe informiert der EL vor Ort die Rufbereitschaft ATF über das Schadensereignis. Basierend darauf unterbreitet die Rufbereitschaft ATF bereits Vorschläge zu Hilfsmaßnahmen oder benennt ggf. dem EL vor Ort einen Experten für die jeweilige Schadenslage. Stufe 2: Entsendung einer Verbindungsperson / eines Erkundungsteams

-9-

Entscheidet die Rufbereitschaft ATF nach dem telefonischen Kontakt mit dem EL vor Ort, dass eine persönliche Anwesenheit von Spezialisten aus der ATF an der Einsatzstelle notwendig ist, so wird eine Verbindungsperson ATF alarmiert und an die Einsatzstelle entsandt. Bei dieser Verbindungsperson handelt es sich um eine Führungskraft eines ATF-Standortes, die über das für die Beurteilung der Lage notwendige Fachwissen verfügt. Ggf. wird diese Verbindungsperson durch ein kleines Erkundungsteam mit Messtechnik unterstützt. Eine Unterstützungsleistung der Stufe 2 bietet sich bspw. als präventive Maßnahme bei planbaren Ereignissen an. Stufe 3: Entsendung der kompletten ATF Wird entschieden, dass die Anwesenheit der kompletten Besetzung eines ATFStandortes erforderlich ist, so rückt der Standort in kompletter Stärke mit der vollständigen analytischen Ausrüstung aus.

3.5 Transport zum Einsatzort Der Aktionsradius eines Standortes einer Analytischen Task Force beträgt etwa 200 km. Innerhalb dieses Radius soll ein Eintreffen an der Einsatzstelle ca. zwei Stunden nach Alarmierung gewährleistet sein. Ist dies auf dem Transportweg Straße nicht möglich, wird die ATF luftverlastet. Dazu können, sofern nicht andere Mitflugmöglichkeiten an den ATF-Standorten bestehen, Hubschrauber der Bundespolizei (BPol) zum Einsatz kommen. Diese Hubschrauber werden von der Rufbereitschaft ATF über das GMLZ im BBK bei Bedarf angefordert. Zur rechtlichen Regelung der Nutzung von BPol-Hubschraubern durch die ATF wird eine Rahmenvereinbarung zwischen ATF und BPol abgeschlossen, wie sie bereits zwischen THW und BPol besteht. Ein Entwurf einer solchen Vereinbarung ist als Anhang 1 diesem Konzept angefügt. Grundsätzlich sind wirtschaftliche Aspekte bei der Wahl des Transportwegs mit zu berücksichtigen.

- 10 -

3.6 Unterstellung im Einsatzfall Die Task Force ordnet sich im Falle eines Einsatzes in die bestehenden Führungsstrukturen am Einsatzort ein und untersteht dem Einsatzleiter vor Ort. Der Bund erhält durch die Entsendung einer Task Force grundsätzlich keine Befugnisse hinsichtlich der Steuerung des Einsatzablaufes. Die Kräfte der ATF werden ähnlich wie Fachberater eingegliedert und unterstützen bzw. ergänzen die vorhandenen Strukturen. Alle Entscheidungen werden weiterhin von der Einsatzleitung vor Ort getroffen. Da die ATF nur bei komplexeren Schadenslagen angefordert wird, ist davon auszugehen, dass die ATF in eine Struktur der Führungsstufe 3 oder 4 eingebunden werden muss. Das folgende Diagramm veranschaulicht die Einbindung der ATF am Beispiel der Führungsstufe 3 nach FwDV 100 sowie den Taktischen Einsatzgrundsätzen für den Bereich ABC-Erkundung:

Im Rahmen des Einsatzes muss sichergestellt sein, dass die ATF auf ABCRessourcen vor Ort zurückgreifen kann. So soll die ATF ABC-Erkundungskraftwagen der örtlichen Gefahrenabwehr nutzen können, um zum Beispiel die Ausbreitung einer Schadstoffwolke entsprechend zu erkunden.

- 11 -

Die Sicherheit der ATF-Einsatzkräfte ist stets zu gewährleisten. Die Kriterien für die Sicherheit bestimmt der EL ATF. Zum Zeitpunkt der Anforderung formuliert der EL ATF die notwendigen Unterstützungsbedürfnisse durch die anfordernde Gebietskörperschaft. Die anfordernde Gebietskörperschaft verpflichtet sich, die notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

3.7 Informationsfluss während des ATF-Einsatzes Während des ATF-Einsatzes hat die direkte Kommunikation zwischen EL vor Ort und der Rufbereitschaft ATF, bzw. bei einer Anwesenheit der ATF vor Ort mit dem Leiter ATF, höchste Priorität. Nur so ist gewährleistet, dass Informationen ohne Zeitverzug und unverfremdet ausgetauscht werden können. Die Etablierung dieses Kommunikationsweges ersetzt jedoch keine nach der Führungsstruktur gem. Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 vorgegebenen Meldewege. Im Laufe des Einsatzes wird der Leiter ATF auf Expertenwissen zurückgreifen müssen, um bspw. Messergebnisse besser interpretieren zu können oder substanzbezogene Recherchen durchführen zu lassen. Dieses Expertennetzwerk wird parallel zur Anforderung der ATF durch das GMLZ aktiviert. Es setzt sich anlassbezogen zusammen aus Fachleuten, deren Wissen für die Bewältigung der Lage nützlich ist. Das Expertennetzwerk kann durch den Leiter eines ATF-Standortes, der nicht selbst operativ tätig ist, koordiniert werden. Dieser Koordinator steht mit dem Leiter ATF vor Ort im Dialog und kann ggf. Expertenempfehlungen bewerten und sicherstellen, dass dem Leiter ATF vor Ort jeweils nur eine abgestimmte Handlungsempfehlung übermittelt wird. Für die Kommunikation der ATF mit dem im Hintergrund arbeitenden Expertennetzwerk kann eine gesicherte EDV-Plattform (CIRCA-Server) genutzt werden. Bei dem CIRCA-Server handelt es sich im Prinzip um ein webbasiertes Portal, in welches elektronische Dokumente, z. B. Messergebnisse, Lagekarten, Bilder etc., eingestellt und so allen Beteiligten am Netzwerk zur Verfügung gestellt werden können. Zusätzlich verfügt dieses Portal über eine Chatfunktion, die den direkten Austausch zwischen EL ATF vor Ort und Expertennetzwerk ermöglicht. Zugriff auf dieses Portal hat

- 12 -

auch das GMLZ. Die für die Beratung bei CBRN-Lagen qualifizierten wissenschaftlichen Mitarbeiter des BBK sind in das Expertennetzwerk eingebunden und haben ebenfalls alle Zugangsrechte zu diesem Portal. Lageinformationen werden bei einem Einsatz der ATF zusätzlich vom EL vor Ort nach Landesregelungen an die zuständige Stelle im anfordernden Land (z. B. LZ) gemeldet. Die zuständige Stelle leitet diese an das GMLZ weiter. Von dort werden das LZ BMI und die zuständige Stelle im entsendenden Land nachrichtlich über die Lage informiert.

Informationsfluss während des ATF-Einsatzes

- 13 -

4 Ausstattung der ATF-Standorte Um die Interoperabilität der dislozierten Standorte der ATF zu gewährleisten, stellt der Bund den ATF-Standorten eine standardisierte Ausrüstung zur Verfügung. Vor allem die messtechnische Ausstattung muss dem Stand der Technik entsprechen und demzufolge laufend aktualisiert/angepasst werden. Die Anforderungen an Technik und Personal eines ATF-Standortes sind in einer Pilotprojektgruppe mit fachkompetenten Vertretern des BBK und den Führungskräften der am Pilotprojekt teilnehmenden Standorte Berlin, Hamburg, Heyrothsberge und Mannheim definiert worden. Diese Anforderungen werden im Dialog zwischen BBK und den Führungskräften der ATF-Standorte laufend überprüft und ggf. angepasst.

4.1 Technische Ausstattung Die technische Ausstattung einer ATF muss die eindeutige Identifizierung von Chemikalien ermöglichen. Zudem sollte die Möglichkeit zur Probennahme und Probenaufbereitung vorhanden sein. Die Standorte der ATF werden daher, in Ergänzung zu der am Standort vorhandenen Grundausstattung3 mit den folgenden Spezialgeräten zur chemischen Analytik ausgestattet: • Kombinationsmessgerät mit mobiler Spüleinrichtung • mobiler Gaschromatograph/Massenspektrometer (GC/MS) • Infrarot-Spektrometer für feste und flüssige Proben • Infrarot-Ferndetektionsgerät • Utensilien für den nasschemischen Nachweis Die Ausstattung mit Messtechnik zum radiologischen Nachweis (GammaSpektrometer) ist vorgesehen. Die Geräte sind von ihrer Bauart her so dimensioniert und entsprechend robust ausgelegt, dass sie für den Feldeinsatz und einen Transport geeignet sind.

3

z. B. Prüfröhrchen, Photoionisationsdetektor, Ionenmobilitätsspektrometer, Ex/Ox-Warner, ChipGasmessgeräte, ...

- 14 -

Einige der Geräte erfordern zum Erhalt ihrer Einsatzbereitschaft einen regelmäßigen Betrieb, im Falle des GC/MS-Systems ist ein kontinuierlicher Betrieb für das Gerät sogar qualitätsfördernd. Dies stellen die Standorte der ATF sicher. Neben der messtechnischen Ausstattung verfügen die Standorte der ATF über ein krisensicheres Kommunikationssystem, welches auch die Möglichkeit zum Versand größerer Datenmengen (z. B. Messergebnisse) bietet. Dazu werden die ATFStandorte bundesseitig mit einer Satelliten-Telefonanlage ausgestattet. Darüber hinaus werden die Standorte der ATF mit geeigneter IT-Technik ausgestattet. Diese umfasst derzeit zwei Laptops mit Möglichkeit zum drahtlosen Internetzugang. Auf diese Laptops ist neben der Steuersoftware für die Messgeräte unter anderem die übliche Office-Software, sowie Software zum Management von Schadenslagen (inklusive Ausbreitungsberechnung für CBRN-Lagen) aufgespielt. Die Standorte der ATF erhalten zudem Fahrzeuge des Bundes, die ihnen den Einsatz im Nahbereich um ihren Standort ermöglichen. Dazu wird jeder ATF-Standort mit einem Einsatzleitwagen (ELW 1), zwei ABC-Erkundungskraftwagen und einem Transportfahrzeug ausgestattet. Während Messtechnik, Kommunikations- und IT-Ausstattung zur Gewährleistung der Interoperabilität zwischen den Standorten einheitlich sein muss, ist die Ausstattung mit Fahrzeugen primär abhängig von der personellen Stärke eines ATF-Standortes und muss nicht zwingend identisch sein.

4.2 Personelle Besetzung Die personelle Besetzung eines ATF-Standortes wird im Rahmen dieses Konzepts nur hinsichtlich der Maximalbesetzung, sowie den Anforderungen an den Ausbildungsstand der Einsatzkräfte definiert. Wie bereits eingangs erwähnt, können Standorte der ATF schwerpunktmäßig auf operative Aufgaben oder auf wissenschaftliche Unterstützung ausgerichtet sein.

- 15 -

Der Leiter eines ATF-Standortes verfügt z. B. über eine einschlägige naturwissenschaftliche Ausbildung, z. B. als Diplom-Chemiker oder als Diplom-Chemieingenieur. Alle Einsatzkräfte der ATF haben die folgenden Lehrgänge gemäß FwDV 2 erfolgreich abgeschlossen: „ABC-Erkundung“, „ABC-Einsatz“, „Atemschutzgeräteträger“, „ABC-Dekontamination P/G“. Sofern es sich bei einem ATF-Standort nicht um eine Feuerwehreinheit handelt, sind entsprechende Kenntnisse der Einsatzkräfte durch eine adäquate berufliche Aus- und Fortbildung nachzuweisen. Für die Führungskräfte der ATF sind zudem die Kenntnisse in Stabsarbeit und im Führen einer Einheit Mindestvoraussetzung. Die Minimalbesetzung einer ATF beträgt vier Einsatzkräfte (einschl. Leiter). Damit ist die Erfüllung der Anforderungen der Servicestufe II sicher gestellt.

Die Maximalbesetzung einer ATF bei einem kompletten Ausrücken in der Unterstützungsstufe 3 beträgt zwölf Einsatzkräfte4, die bei einer Lage wie folgt eingesetzt werden können:

Anzahl

Tätigkeit

1 1 1 1 1 3 3 1

Leiter ATF-Standort Leiter ABC Operator FT-IR/Fernerkundung Operator GC/MS Probenaufbereitung ABC-Dienst Kommunikation / Dokumentation Logistik

Sowohl die technische als auch die personelle Ausstattung der ATF ist in regelmäßigen Intervallen zu überprüfen. Anpassungen an geänderte Anforderungen und den Stand der Technik sind entsprechend vorzunehmen. Zur Überprüfung werden Ar4

Diese Besetzung erwies sich während der EU-Übung EULUX 2007 als geeignet.

- 16 -

beitsgruppen gebildet, die mit fachkompetenten Vertretern des Bundes, dem Träger und den Führungskräften der Einheiten besetzt sind. Bei der Bewertung der notwendigen Anpassungen werden neben den im Rahmen von ATF-Einsätzen gewonnenen Erfahrungen auch wirtschaftliche Aspekten berücksichtigt.

5 Kosten der ATF Dieses Konzept spiegelt die im Sinne der Neuen Strategie vereinbarte Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen auch bei den finanziellen Aspekten des Bevölkerungsschutzes wider: Der Bund übernimmt die Kosten für die Anschaffung der ATF-Spezialausstattung sowie anteilige Kosten in Form einer Pauschale für den Erhalt der Einsatzbereitschaft und die Spezialausbildung der ATF-Standorte. Die finanzielle Beteiligung der Länder und der Kommunen ist sichergestellt durch die Bereitstellung landeseigenen oder kommunalen Personals der Standorte.

5.1 Ausstattung Der Bund trägt die Kosten für die Neubeschaffung der Spezialausstattung der Task Force. Dabei handelt es sich um diejenigen Ausrüstungsteile, die normalerweise selbst von spezialisierten Einheiten gar nicht oder nicht in der notwendigen Menge vorgehalten werden, d. h. um das GC/MS, das FT-IR-Fernerkundungsgerät, das Kombinationsmessgerät und das Infrarot-Spektrometer. Zusätzlich übernimmt der Bund die Ausstattung mit IT- und Kommunikationstechnik. Darüber hinaus trägt der Bund in vollem Umfang die Kosten für die Ersatzbeschaffung der Geräte, vorausgesetzt, die Ersatzbeschaffung eines Ausstattungsteils wird nicht durch mangelnde oder fehlerhafte Wartung notwendig. Die Fahrzeuge, die zur Erfüllung der Aufgaben der Task Force erforderlich sind, werden ebenfalls bundesseitig beschafft. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die vom Bund zu beschaffende Ausstattung und die zu erwartenden investiven Kosten je ATF-Standort5: 5

Die angegebenen Preise sind Schätzungen und beziehen sich auf das Jahr 2007. Bei späterer Beschaffung sind Auswirkungen der Inflation und den Preis erhöhende Produktweiterentwicklungen einzukalkulieren.

- 17 -

Investive Kosten Fahrzeuge Anzahl 1 1 2

Beschreibung

Einzelpreis

1)

ELW/MFZ Transport-LKW ABC-ErkKW

100.000,00 € 70.000,00 € 200.000,00 €

2)

Summe Fahrzeuge

Summe 100.000,00 € 70.000,00 € 400.000,00 € 570.000,00 €

1)

auf Bedürfnisse der ATF abgestimmt 2) Basis Dekon-P-LKW ohne Ausstattung

Anzahl 1 1 1 1 1

(Analytische) Spezialausstattung Beschreibung Anschaffung GC/MS ca. 250.000,00 € FT/IR-Ferndetektion ca. 160.000,00 € FT/IR (Hazmat ID) ca. 50.000,00 € Kombinationsgerät ca. 40.000,00 € Sonstiges (IT, Telefonie) ca. 10.000,00 €

Summe Spezialausstattung

250.000,00 € 160.000,00 € 50.000,00 € 40.000,00 € 10.000,00 € 510.000,00 €

Gesamtsumme je Standort, investiv

1.080.000,00 €

5.2 Beteiligung an der Einsatzbereitschaft Der Träger der Einheit garantiert dem Bund eine 24-Stunden Einsatzbereitschaft der ATF-Einsatzkräfte, die seitens des Bundes jederzeit zu einem überregionalen Einsatz angefordert werden können. Diese bindet auf Standortebene hauptamtliches Personal. Zudem werden Personalressourcen gebunden durch ATF-spezifische Ausund Weiterbildung am Standort sowie für Verfahrensentwicklung. Ebenfalls entstehen durch den Einsatz hoch technisierter Geräte Unterhaltskosten. Konkret erfordert bspw. der Erhalt der stetigen Einsatzbereitschaft des GC/MS-Gerätes einen kontinuierlichen Betrieb. Zudem nutzt die ATF sowohl in Bereitschaft als auch im Einsatz standorteigene Infrastruktur, z. B. Leitstellenkapazitäten, Laborräume, Dekontaminationskapazitäten, Atemschutzwerkstatt. Eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten ist daher sicherzustellen. Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die dem Bund die Zahlung eines im Folgenden

- 18 -

als Task Force-Pauschale bezeichneten Betrags ermöglicht. Diese Pauschale wird 95.000 Euro pro Jahr und Standort mit der Maximalbesetzung von 12 ATFEinsatzkräften betragen. Diese Pauschale ist für jeden ATF-Standort individuell festzulegen und in regelmäßigen Intervallen auf Anpassung hin zu überprüfen. Dies erfolgt bspw. anhand des Verhältnisses von ATF-Einsätzen zu regulären Einsätzen. Das genaue Verfahren wird zwischen Bund, Ländern und Trägern der entsprechenden Einheiten vereinbart. Die bundesseitige Beteiligung an den laufenden Kosten für den Betrieb einer ATF wird von den am Pilotprojekt beteiligten Einheiten als conditio sine qua non für eine Tätigkeit als ATF-Standort angesehen. Das BBK unterstützt diese Ansicht, da dieses Beteiligungsmodell gegenüber einer vollfinanzierten Bundeseinheit wesentlich wirtschaftlicher ist und einsatztaktische Vorteile bringt.

5.3 Unterbringung Der Bund übernimmt keine Kosten für die Unterbringung von Personal oder Grundausstattung der ATF-Standorte. Jeder ATF-Standort stellt eine ordnungsgemäße Unterbringung, vor allem der empfindlichen Messtechnik, sicher. Eine Beteiligung des Bundes an den speziell für die Task Force erforderlichen Räumen (z. B. Laborräume oder ATF-Leitungsräume) ist in der Task Force-Pauschale enthalten.

5.4 Einsatzbereitschaft der Ausstattung Der Bund übernimmt keine Kosten für die laufend anfallende Wartung der Ausstattung. Diese Kosten werden von den Standorten getragen. Die ATF-Standorte verpflichten sich, für eine ordnungsgemäße, werterhaltende Wartung der überlassenen Ausstattung Sorge zu tragen. Die Kosten für die Wartung umfassen bspw. regelmäßige Überprüfungen und/oder Kalibrierungen von Geräten durch den Hersteller, sowie Reparaturkosten. Diejenigen Kosten, die durch Verbrauchs- oder Verschleißteile (z. B. Kreislauffilter oder Rückspülfilter des IMS, Vor- und Aufbereitung des ATF-spezifischen Probe- 19 -

nahmesystems) während des Betriebes entstehen, werden über die Task ForcePauschale abgegolten.

5.5 Aus- und Weiterbildung Der Bund trägt die Kosten für die spezielle Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte, soweit diese für die besonderen Aufgaben der Task Force notwendig sind. Die Kosten für Ausbildung, die als Mindestanforderung für eine Einsatzkraft einer Task Force definiert ist, werden nicht übernommen. Bei der Durchführung der Ausbildung ist im Einzelfall zu unterscheiden, ob alle Einsatzkräfte einer Task Force direkt geschult werden, oder ob eine Multiplikatorenschulung durchgeführt wird. Dies ist anlassbezogen zu entscheiden und hängt u. a. ab von der Anzahl der zu schulenden Personen und der Komplexität der Thematik. Die Ausbildung wird durch Lehrkräfte des Bundes, Führungskräfte der Task Force oder Externe durchgeführt. Das BBK organisiert, leitet und finanziert regelmäßige (2 Mal p. a.) Besprechungen der Führungskräfte ATF. Diese Besprechungen dienen dem Erfahrungsaustausch zwischen den Führungskräften der ATF und fördern die Verbesserung und Weiterentwicklung des Konzepts ATF. Als regelmäßige Ausbildungsveranstaltung wird nach Etablierung der Task Forces an der AKNZ ein Seminar für Führungskräfte in Task Forces angeboten. Das Seminar wird in zwei einwöchigen Blöcken abgehalten und ist von den Lerninhalten auf die Bedürfnisse der ATF-Einsatzkräfte zugeschnitten. Die Teilnahme an diesem Seminar erfolgt nach Einladung durch das BBK. Anlassbezogen kann das Seminar auch an anderer Stelle durchgeführt werden. Dies bietet sich an, wenn bei der Einführung neuer Technik die Schulung durch den Hersteller durchgeführt wird. In erster Näherung wird von maximalen Kosten für die Ausbildung in Höhe von 10.000 € je Standort und Jahr ausgegangen.

- 20 -

5.6 Einsatzkosten Es gilt das gängige Prinzip der Amtshilfe bzw. der überörtlichen Hilfe. Kosten, die im Rahmen eines Task Force-Einsatzes entstehen, stellt der Träger der Task Force der anfordernden Gebietskörperschaft in Rechnung. Diese hält sich am Verursacher der Lage schadlos. Kann ein Verursacher nicht belangt werden, wie z. B. bei einem terroristischen Anschlag oder im Verteidigungsfall, so beteiligt sich der Bund an den Einsatzkosten der Task Force. Die Verteilung der Kosten auf die anfordernde Gebietskörperschaft und Bund ist zu verhandeln. Ggf. kann der Bund auf eine Erstattung der Kosten im Rahmen der Amtshilfe verzichten. Fordert der Bund einen ATF-Einsatz an, so trägt der Bund die Einsatzkosten.

5.7 Zusammenfassung Kosten Für Einrichtung und Betrieb der geplanten sieben Standorte der Analytischen Task Force des Bundes sind bundesseitig die folgenden Kosten einzuplanen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vier am Pilotprojekt beteiligten Standorte bereits über den größten Teil der messtechnischen Ausstattung verfügen und sich daher die investiven Kosten verringern werden. Einsatzkosten können an dieser Stelle naturgemäß nicht abgeschätzt werden.

Investive Kosten (Fahrzeuge, Messtechnik) Jährliche Kosten (Beteiligung) Jährliche Kosten (Ausbildung)

je Standort 1.080.000 € max. 95.000 €

Gesamtkonzept mit 7 Standorten 7.560.000 €

max. 10.000 €

max. 70.000 €

- 21 -

max. 665.000 €