Doktoratsprogramm International Affairs and Political Economy (DIA) Programmbetrieb

Doktoratsprogramm International Affairs and Political Economy (DIA) Programmbetrieb Dezember 2015 Inhalt 1. Ziele des DIA 2. Curriculum 2.1.Kursang...
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Doktoratsprogramm International Affairs and Political Economy (DIA) Programmbetrieb

Dezember 2015

Inhalt 1. Ziele des DIA 2. Curriculum 2.1.Kursangebot 2.2.Erläuterungen zum Kursangebot 2.3.Anrechnung 2.4.Vorstudie 2.5.Vordisputation 2.6.Disputation 2.7.Dissertation 2.8.Fristen 3. Dozierende DIA 4. Programmkommission DIA 4.1. Zusammensetzung 4.2 Aufgaben 5. Dissertationskomitee DIA 5.1. Mitglieder 5.2. Aufgaben 6. Zulassung 6.1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen 6.2. Spezifische Zulassungsvoraussetzungen DIA 6.3. Ergänzungsleistungen 6.4. Programmwechsel

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1. Ziele des DIA Das DIA bietet eine forschungsorientierte Ausbildung in - Politikwissenschaft oder - Volkswirtschaftslehre mit wirtschaftspolitischer Ausrichtung oder - Public Management oder - Völker- und Europarecht. Interdisziplinäre Themen, die sich z.B. auch mit Geschichte, Soziologie und weiteren Fächern überlappen, sind ebenfalls möglich. Akademischer Abschluss Dr. rer. publ. HSG

2. Curriculum

2.1. Kursangebot Kursphase A. Philosophical Foundations of Social Science Analysis B. Method Seminar C. Literature Seminar D. Field Seminar

HS, engl., 6 ECTS HS, engl., 6 ECTS FS, engl. oder dt., 6 ECTS FS, engl. oder dt., 6 ECTS

Total

24 ECTS

Dissertationsphase E. Essay Seminar F. Dissertation Seminar

FS, engl., 6 ECTS FS, engl., 6 ECTS

Total

12 ECTS

2.2. Erläuterungen zum Kursangebot A: Der Kurs "Philosophical Foundations of Social Science Analysis", der von allen Doktorierenden zu absolvieren ist, thematisiert die normativen Grundlagen der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaft. B: Das "Method Seminar" fördert die Sensibilität für die methodischen Herausforderungen, die sich in den Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaft stellen. C: Je nach Dissertationsfach belegen die Doktorierenden ein disziplinär ausgerichtetes "Literature Seminar". Dieses stellt sicher, dass sie in ihrer Hauptdisziplin oder dem Themengebiet ihrer Dissertation über breite Fachkenntnisse verfügen. D: Ebenfalls je nach Dissertationsfach absolvieren die Doktorierenden ein "Field Seminar“. E: In einem Essay Seminar wird ein publikationsfähiger Aufsatz ausgearbeitet. F: Im Dissertation Seminar stellen Sie Zwischenergebnisse Ihrer Dissertation vor. E, F: Die Seminare der Dissertationsphase werden nicht benotet. Das Essay Seminar und das Dissertation Seminar können erst besucht werden, wenn die Vorstudie bis spätestens anfangs des entsprechenden Semesters eingereicht wurde. Das Kolloquium zur Vorstudie muss hingegen noch nicht durchgeführt worden sein. 3

2.3. Anrechnungen Die Kurse müssen grundsätzlich an der Universität St.Gallen besucht werden. Es können nur das „Literature Seminar“ und das „Field Seminar“ durch andere Kurse vergleichbarer Programme substituiert werden. Eine Anrechnung an Kurse der Dissertationsphase ist nicht möglich. Die Anrechnung von externen Kursen ist möglich, wenn die Programmkommission ein entsprechendes Gesuch im Vorfeld gutgeheissen hat. Das Gesuch muss ein Semester vor der geplanten Teilnahme eingereicht werden, damit die Programmkommission an ihrer halbjährlichen Sitzung darüber entscheiden kann. Das Gesuch, bestehend aus einem Motivationsschreiben, dem Kursbeschrieb sowie einer kurzen Begründung des Referenten/der Referentin, weshalb er/sie es befürwortet, den Doktorierenden vom Literature oder Field Seminar zu dispensieren, ist der administrativen Programmleitung einzureichen.

2.4. Vorstudie In der Vorstudie sind das Dissertationsvorhaben sowie die methodische Herangehensweise zu beschreiben und erste bereits durchgeführte Forschungsarbeiten nachzuweisen. Nach Bestellung des Dissertationskomitees wird dem PhD Office die Vorstudie in zweifacher Ausführung eingereicht. Dieses leitet die Kopien dem Referenten/der Referentin und dem Korreferenten/der Korreferentin weiter. Im Kolloquium zur Vorstudie stellen die Doktorierenden ihr Dissertationsprojekt vor und begründen ihre Vorgehensweise. Das Kolloquium zur Vorstudie muss innerhalb von 8 Wochen, seit Einreichung des Vorstudie beim PhD Office, durchgeführt werden. Das Dissertationskomitee einigt sich mit den Doktorierenden auf einen Termin und Raum. Das Kolloquium dauert mindestens 30 Minuten und ist nicht öffentlich. Das Dissertationskomitee entscheidet über die Annahme der Vorstudie. Eine nicht angenommene Vorstudie kann im ersten Versuch entweder zur Überarbeitung zurückgegeben oder abgelehnt werden. Im zweiten Versuch ist nur noch eine Ablehnung der Vorstudie möglich.

2.5. Vordisputation Auf die Durchführung einer Vordisputation wird verzichtet.

2.6. Disputation In der Disputation weisen die Doktorierenden nach, ob sie die an die Dissertation gestellten Anforderungen erfüllen und in der Lage sind, an einem kritischen, akademischen Dialog teilzunehmen. Die Disputation kann abgelegt werden, wenn in den schriftlichen Gutachten die Annahme der Dissertation empfohlen wird. Das Dissertationskomitee nimmt die Disputation ab und setzt die Note fest. Die Disputation dauert mindestens 60 Minuten und ist öffentlich.

2.7. Dissertation Die Dissertation kann in Form eines geschlossenen Buches (Monographie) oder einzelner Aufsätze (kumulative Dissertation) eingereicht werden. Der Referent oder die Referentin und der/die Doktorierende legen die Form gemeinsam fest. Weitere Informationen sind den Richtlinien zur kumulativen Dissertation im DIA Programm zu entnehmen. Eine nicht angenommene Dissertation kann bei der Ersteinreichung entweder zur Überarbeitung zurückgegeben oder abgelehnt werden. 4

2.8. Fristen Die Kursphase dauert 4 Semester, die Dissertationsphase 6 Semester. Die Vorstudie muss innerhalb der ersten 4 Semester eingereicht werden. Die Dissertation muss innerhalb von 6 Semestern nach Bestehen der Kursphase eingereicht sein. Die dissertationsbegleitenden Seminare müssen bis zur Einreichung der Dissertation bestanden sein. Doktorierende, welche Ergänzungsleistungen ablegen müssen, haben Anspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Vorstudie von einem Semester. Die Frist für die Einreichung der Dissertation bleibt jedoch unverändert drei Jahre nach Abschluss der Kursphase. Die Programmkommission kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Fristverlängerung von einem Semester oder einem Jahr gewähren. Für Fristverlängerungen von mehr als einem Jahr, insbesondere im Falle von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, ist der Studiensekretär zuständig. Die Abgabefrist für Dissertationen ist vier Monate vor Abgabe der Gutachten. Auf Antrag an das Dissertationskomitee kann dieser Zeitraum auf zwei Monate verkürzt werden. Promotion im Herbst Einreichefrist Dissertationen: anfangs Januar Einreichefrist Gutachten: anfangs Mai Promotion im Frühjahr Einreichefrist Dissertationen: anfangs Juni Einreichefrist Gutachten: anfangs Oktober Die Termine finden Sie auch auf dem Studentweb unter „Doktorat“ – „Fristen“.

3. Dozierende DIA Der DIA Faculty gehören Professorinnen und Professoren aus den vier Bereichen Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Völkerrecht und Public Management an. Je nach Thematik sind auch weitere Dozierende der Universität St.Gallen sowie anderer Universitäten an den Kursen oder an einem Dissertationsprojekt beteiligt.

4. Programmkommission DIA

4.1. Zusammensetzung Die Programmkommission setzt sich aus drei Professoren oder Professorinnen, einer Mittelbauvertretung und einer studentischen Vertretung zusammen. Der Programmkommission sollte stets je ein Professor oder eine Professorin der Volkswirtschaftslehre und der Politikwissenschaft angehören. - Patrick Emmenegger (Politikwissenschaft / Vorsitz) - Simon Evenett (Volkswirtschaftslehre) - Rolf Wüstenhagen (Management erneuerbarer Energien) - Christine Benesch (Mittelbauvertreterin) - Sebastian Plappert (studentischer Vertreter)

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4.2. Aufgaben Die Programmkommission leitet das Programm. Insbesondere a) gestaltet sie das Programm inhaltlich und organisatorisch; b) berät sie den Studiensekretär bei der Zulassung; c) entscheidet sie bei der Zulassung in besonderen Fällen; d) legt sie zusammen mit dem Studiensekretär allenfalls nachzuholende Studien- und Prüfungsleistungen fest; e) anerkennt sie an anderen Universitäten und vergleichbaren Institutionen abgelegte Studien- und Prüfungsleistungen; f) bestellt sie die Dissertationskomitees für die einzelnen Doktorierenden; g) verabschiedet sie die Gesamtnote für die einzelnen Doktorate; i) fördert sie die Einbettung des Programms in die internationale Forschungsgemeinschaft; j) organisiert sie die Qualitätssicherung und -entwicklung für das Programm.

5. Dissertationskomitee DIA

5.1. Mitglieder Das Dissertationskomitee besteht aus: - einem/einer Referierenden, - einem/einer Korreferierenden (spätestens bei Einreichung der Vorstudie zu bestellen), - einem dritten Mitglied, welches erst im Laufe der Dissertationsphase vom Referenten oder der Referentin ernannt und von der Programmkommission bestätigt wird. Der/die Korreferierende oder das dritte Mitglied des Dissertationskomitees muss ein/e auswärtige/r Wissenschaftler/in sein. Der/die Referierende oder der/die Korreferierende muss einer der 4 DIA-Kerndisziplinen angehören.

Referierende Referent oder Referentin der Dissertation kann sein: a) ein Mitglied der ordentlichen Professorenschaft der Universität St.Gallen; b) ein Mitglied der Titular- oder der habilitierten Assistenzprofessorenschaft der Universität St.Gallen. c) ein Privatdozent oder eine Privatdozentin der Universität St.Gallen; d) ein Privatdozent oder eine Privatdozentin einer anderen Universität, sofern er oder sie hauptamtlich an der Universität St.Gallen angestellt ist; e) ein Professor oder eine Professorin nach lit. a) bis c) im Ruhestand bis zum Ende des Semesters, in welchem er oder sie das 67. Altersjahr erreicht hat. Referenten und Referentinnen nach lit. b) und c) müssen zum Zeitpunkt des offiziellen Beginns des Doktoratsstudiums entweder an der Universität St.Gallen fest angestellt sein oder in den letzten zwei Jahren an der Universität St.Gallen einen Lehrauftrag ausgeübt haben. Für die Bestellung ist der Zeitpunkt des offiziellen Beginns des Doktoratsstudiums resp. der Reimmatrikulation massgebend.

Korreferierende Der Korreferent oder die Korreferentin wird durch die Programmkommission bezeichnet. Sie kann, ergänzend zu den oben genannten Kategorien, mit dem Korreferat betrauen: a) ständige Gastprofessoren und Gastprofessorinnen; b) Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen; c) Professoren und Professorinnen anderer Universitäten, welche an ihrer Heimuniversität das Recht haben, Dissertationen als Referent zu betreuen; d) In begründeten Ausnahmefällen nichthabilitierte Assistenzprofessoren und ständige Dozierende sowie übrige Lehrbeauftragte der Universität St.Gallen; in diesen Fällen werden eine Promotion und eine mehrjährige Lehrtätigkeit auf Universitätsstufe vorausgesetzt. 6

Wenn der Referent oder die Referentin gemäss lit. b) bis d) bestellt wurde, muss der Korreferent oder die Korreferentin ein Mitglied der ordentlichen Professorenschaft der HSG sein. Der/die Referierende hat ein Vorschlagsrecht. Für die Bestellung ist der Zeitpunkt der Übernahme des Korreferats massgebend.

Drittes Mitglied Das dritte Mitglied des Dissertationskomitees nimmt lediglich an der Disputation teil (persönlich oder per Skype/Videokonferenz) und beschränkt sich auf eine kurze Stellungnahme (kein eigentliches Gutachten). Sind sowohl der/die Referierende als auch der/die Korreferierende Mitglieder der Universität St.Gallen, ist als drittes Mitglied ein auswärtiger Wissenschaftler oder eine auswärtige Wissenschaftlerin zu bestellen. Das Dissertationskomitee wird grundsätzlich erst im Laufe der Dissertationsphase durch ein 3. Mitglied erweitert und von der Programmkommission bestätigt. Der Referent oder die Referentin schlägt der Programmkommission ein drittes Mitglied vor und schickt ein Semester vor der Disputation das ausgefüllte Formular an die administrative Programmleitung DIA.

5.2. Aufgaben Dem Dissertationskomitee obliegen folgende Aufgaben: a) Gesamtbetreuung der einzelnen Dissertationen; b) Begutachtung der Vorstudie und Durchführung des Kolloquiums zur Vorstudie; c) Begutachtung der Dissertation (durch Referent und Korreferent); d) bei zu überarbeitenden Vorstudien und Dissertationen: Festlegung der vorzunehmenden Änderungen; e) Antrag über Annahme (mit Note), Rückweisung zu Überarbeitung oder Ablehnung (mit Note) der Dissertation zuhanden der Programmkommission.

6. Zulassung

6.1.Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Abschluss Massgebend für die Bewerbung zum Doktoratsstudium ist, dass Sie über einen Master-Abschluss der HSG oder einen gleichwertigen, konsekutiven, universitären Abschluss mit insgesamt mindestens 270 ECTS-Credits verfügen. Dabei muss der gesamte Ausbildungsgang (Bachelor- und Master-Abschluss) demjenigen der Universität St.Gallen gleichwertig sein. Eine Zulassung mit einem MBA-Abschluss ist nicht möglich.

Notenschnitt Sie müssen einen Notenschnitt von mindestens 5.00 (Deutschland/Österreich 2.00; USA GPA 3.5) nachweisen können.

Promotionsbestätigung Falls Sie nicht über einen Abschluss der Universität St.Gallen verfügen, müssen Sie den eindeutigen Nachweis erbringen, dass Sie an Ihrer Heimuniversität bedingungslos zum Doktoratsstudium zugelassen werden können. 7

Empfehlungsschreiben des Referenten oder der Referentin Nach Ihrer vollständigen Anmeldung findet die Vorprüfung im Hinblick auf die formalen Kriterien statt. Bei positiver Beurteilung muss Ihr Referent / Ihre Referentin das "Formular Empfehlungsschreiben des Referenten / der Referentin" einreichen. Die Beschaffung und fristgerechte Einreichung liegt in Ihrer Verantwortung. Die Universitätsverwaltung kann keine entsprechenden Kontakte zu den Professoren/Professorinnen herstellen. Das Empfehlungsschreiben des Referenten / der Referentin ist eine Voraussetzung zur Zulassung zum Doktoratsstudium.

6.2 Spezifische Zulassungsvoraussetzungen DIA Abschluss Als Absolventin oder Absolvent eines der folgenden HSG Master-Programme können Sie ohne Ergänzungsleistungen zum Doktoratsprogramm DIA zugelassen werden: a) International Affairs and Governance (MIA) b) Volkswirtschaftslehre (MEcon) c) Quantitative Finance and Economics (MiQE/F) d) Banking and Finance (MBF) Mit einem dem MIA, MEcon, MiQE/F oder MBF gleichwertigen Abschluss können Sie ebenfalls ohne zusätzliche Auflagen in das Doktoratsprogramm DIA eintreten. Falls Sie einen fachfremden Abschluss erworben haben, müssen Sie Ergänzungsleistungen im Umfang von 18-20 Credits ablegen.

Englischnachweis Sofern Sie nicht englischer Muttersprache sind oder Ihr Master-Studium nicht vollständig auf Englisch absolviert haben, müssen Sie einen Nachweis genügender Englischkenntnisse erbringen. Als Nachweise werden folgende Prüfungen anerkannt: a) Englischprüfung auf Leistungsniveau I der Universität St.Gallen b) extern erbrachte Englischprüfung auf Niveau C1 (z.B. Cambridge English: Advanced) c) Test of English as a Foreign Language (TOEFL). Mindestpunktzahl: 100 (internet-based) d) IELTS. Mindestpunktzahl: 7,0 (academic version). Im DIA ist die Gültigkeitsdauer des Englischnachweises nicht beschränkt.

Empfehlungsschreiben Für die Zulassung zum Doktoratsprogramm DIA ist ein Empfehlungsschreiben eines Professors oder einer Professorin der Universität St.Gallen erforderlich. Mit einem Empfehlungsschreiben und der Betreuungszusage eines Professors oder einer Professorin aus den vier Bereichen Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Völkerrecht oder Public Management können Sie zum Programm zugelassen werden. Eine Liste der entsprechenden Professorinnen und Professoren finden Sie auf der Webseite. Weitere Professorinnen und Professoren können mit der Zustimmung der Programmkommission als Referentinnen und Referenten Dissertationen betreuen.

Zusätzliche Unterlagen Sie können zusätzlich die folgenden Dokumente einreichen: a) Motivationsschreiben b) Forschungsskizze mit Erläuterungen zur Forschungsfrage c) Referenzen von Professorinnen und Professoren anderer Universitäten Über die Zulassung zum Programm entscheidet die Programmkommission.

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6.3 Ergänzungsleistungen Bei Bewerbenden mit einem fachfremden Abschluss können als Auflage Ergänzungsleistungen im Umfang von 18-20 ECTS verlangt werden. Die Credits sind in Veranstaltungen der Master-Stufe zu erbringen. Die Ergänzungsleistungen sind bis zum Ende der Kursphase nachzuweisen. Die Zulassung zum Doktorandenstudium ist bis zum vollständigen Bestehen der Ergänzungsleistungen eine Zulassung unter Vorbehalt.

6.4 Programmwechsel Wird ein Wechsel des Programms beantragt, muss die Zulassung erneut geprüft werden. Über die Zulassung entscheidet der Studiensekretär, in Absprache mit den Vorsitzenden der Programmkommission.

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