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Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen Datum / Date 25.04.2017 Ort / Place Leipzig Dokumentversion / Document Release Version 4.01 ...
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Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen

Datum / Date

25.04.2017

Ort / Place

Leipzig

Dokumentversion / Document Release

Version 4.01

1

Inhaltsverzeichnis

1

Inhaltsverzeichnis............................................................................................................ 2

2

Vorbemerkung ................................................................................................................. 3

3 3.1 3.2 3.3

Abrechnungspreise für Futures, Optionen und Spot-Instrumente .............................. 4 Definition produktspezifischer Parameter ........................................................................... 4 Berechnung theoretischer Abrechnungspreise .................................................................. 5 Einhaltung des Grundsatzes der Arbitragefreiheit bei Feststellung der Abrechnungspreise ............................................................................................................ 9 Berechnungsbeispiele ..................................................................................................... 11

3.4 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11

Produktspezifische Parameter und Regeln bei der Ermittlung der Abrechnungspreise ....................................................................................................... 15 Settlement von finanziellen Strom Futures ....................................................................... 15 Settlement von finanziellen Cap und Floor Futures .......................................................... 17 Settlement von finanziellen Windstrom Futures ............................................................... 18 Settlement von Futures und Spot-Kontrakten auf Emissionsrechte.................................. 19 Settlement von finanziellen Kohle Futures ....................................................................... 20 Settlement von finanziellen Fracht-, Iron Ore- und Düngemittelfutures ............................ 21 Settlement von Optionen auf Stromfutures ...................................................................... 22 Settlement von Optionen auf Frachtfutures ...................................................................... 23 Settlement von Optionen auf EU-Emissionsberechtigungen ............................................ 24 Settlement von Herkunftsnachweisen .............................................................................. 25 Settlement von finanziellen Futures auf Agrarprodukte .................................................... 26

European Energy Exchange Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen, Version 4.01

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2

Vorbemerkung

Für die Durchführung aller Clearingprozesse, speziell für die Berechnung der Variation Margin eines jeden Börsenteilnehmers, wird börsentäglich an den EEX Termin- sowie Spotmärkten ein Abrechnungspreis (Settlement Price) für jedes einzelne Produkt festgelegt. Die Feststellung des Abrechnungspreises (Settlement) findet an allen Börsentagen statt. Ausschlaggebend für die Ermittlung ist die Auftragsbuchlage im Preisfeststellungszeitfenster (Settlement Window). Ist die Bestimmung eines Abrechnungspreises auf dieser Grundlage nicht möglich, werden andere Preisquellen (z.B. Daten von Indexprovidern) oder Einschätzungen der Chefhändler der Börsenteilnehmer zur Preisfeststellung herangezogen. Diese Vorgehensweise findet auch Anwendung zur Berechnung von bestimmten Indizes. Die genaue Berechnungsvorschrift dieser Indizes wird in gesonderten Indexbeschreibungen spezifiziert. Bei Optionen und Produkten, die nur für die Registrierung von Geschäften zugelassen sind, findet eine abweichende Vorgehensweise Anwendung. Dieses Dokument beschreibt das Verfahren zur täglichen Feststellung der Abrechnungspreise des EEX Terminmarktes sowie für den kontinuierlichen Handel am EEX Spot Markt.

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Abrechnungspreise für Futures, Optionen und Spot-Instrumente

3

3.1 Definition produktspezifischer Parameter Als Grundlage zur Feststellung der Abrechnungspreise dient grundsätzlich die Auftragsbuchlage in den EEX Orderbüchern. Für die Preisfeststellung werden nur Trades und Orders berücksichtigt, welche produkt-/ kontraktspezifische Parameter erfüllen. Diese sind im Einzelnen:



Beginn und Dauer des Preisfeststellungszeitfensters (Settlement Window),



Mindestanzahl der Kontrakte für die Berücksichtigung von Trades und Best Bid/Best Ask,



Mindestdauer der kumulierten Preisfeststellungszeitfensters,



Gewichtung zwischen Trades und Mittelwerte aus durchschnittlichen Best Bid/Best Ask,



Maximaler Settlement Spread je Kontrakt zur Berücksichtigung zum Settlement.

gültigen

Best

Bid/Best

Ask

während

des

Als Preisfeststellungszeitfenster (Settlement Window) wird eine festgelegte Zeitspanne während der Handelsphase bezeichnet, innerhalb derer die für die Preisfeststellung relevante Auftragsbuchlage erfasst wird. Als SettlementSpread wird die Preisspanne zwischen An- und Verkaufskursen bezeichnet, welche als Höchstwert pro Kontrakt spezifiziert ist. Der jeweils anzuwendende Settlement Spread ist abhängig von der aktuellen Marktsituation. So ist für die Marktsituationen „normal“ und „fast“ je Kontrakt jeweils ein Settlement Spread definiert und in einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf Kontraktebene aufgeführt.

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3.2 Berechnung theoretischer Abrechnungspreise Zunächst werden theoretische Abrechnungspreise anhand definierter Berechnungsalgorithmen bestimmt. Die zu Grunde liegende Methodik ist dabei abhängig von der Anzahl gültiger Trades und Orders, welche die produktspezifischen Voraussetzungen (siehe 3.1 und 4) erfüllen. Prinzipiell sind die Kursquellen Trades, Orders sowie andere Preisquellen bzw. das Chefhändlerverfahren mit absteigender Priorität zu werten. Die EEX behält sich vor von dieser Priorisierung abzuweichen, wenn der hierdurch ermittelte theoretische Abrechnungspreis die tatsächlichen Marktverhältnisse präziser wiederspiegelt. Mistrades oder von Amts wegen aufgehobene Geschäfte werden nicht berücksichtigt. Die EEX behält sich vor, einzelne Trades oder Orders von der Preisfindung auszuschließen, wenn diese nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen entsprechen. Die folgende Übersicht zeigt mögliche Szenarien und die damit verbundenen Berechnungsalgorithmen:

Auftragsbuchlage

Berechnungsalgorithmus

Es fand mind. ein Trade statt.

Theoretischer Abrechnungspreis =

Es lagen Orders vor.

0.75*AverageTradePrice + 0.25*AverageMid

Es fand mind. ein Trade statt.

Theoretischer Abrechnungspreis = AverageTradePrice

Es lagen keine Orders vor.

Es fand kein Trade statt.

Theoretischer Abrechnungspreis = AverageMid

Es lagen Orders vor. Es fand kein Trade statt. Es lagen keine Orders vor.

Der theoretische Abrechnungspreis kann auf der Basis anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt werden.

Zusätzlich sind die produktspezifischen Hinweise in Kapitel 4 zu berücksichtigen. Der AverageTradePrice wird als Mittelwert der während des Preisfeststellungszeitfensters gehandelten Börsenpreise bestimmt. Der AverageMid berechnet sich als Mittelwert des durchschnittlich besten Kaufkurs (Best Bid) und durchschnittlich besten Verkaufskurs (Best Ask). Der durchschnittliche beste Kaufkurs (analog der durchschnittliche beste Verkaufskurs) wird ermittelt als Durchschnittswert aus allen höchsten

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Kaufaufträgen (niedrigsten Verkaufsaufträgen) innerhalb des Zeitfensters für den einzelnen Kontrakt in dieser Zeit am Markt, die innerhalb des aktuellen Settlement Spreads liegen. Liegen keine Trades und Orders vor, welche die produktspezifischen Parameter erfüllen, kann die Geschäftsführung der EEX den Abrechnungspreis auf der Basis von Daten anderer Preisquellen oder unter Zuhilfenahme des „Chefhändlerverfahrens“ festlegen. An dem Chefhändlerverfahren kann jeder Börsenteilnehmer, vertreten durch einen zugelassenen Börsenhändler (Chefhändler), mitwirken. Die Marktsteuerung der EEX stellt all jenen Börsenteilnehmern ein standardisiertes Formular zur Verfügung, die sich bereit erklären, einen Marktpreis für die jeweiligen Terminkontrakte bzw. Spot-Instrumente zu nennen. Aus allen empfangenen Einschätzungen der Marktpreise (Indikationen) bestimmt die EEX bei Bedarf die Abrechnungspreise durch Bildung des einfachen Durchschnittswertes. Die EEX behält sich vor, weit vom Durchschnitt liegende Indikationen bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen. Bei Produkten, die nur für die Registrierung von Geschäften zugelassen sind, findet kein Orderbuchhandel statt. Folglich können Trades und Orders nicht festgestellt werden. Die Preisermittlung erfolgt in diesem Fall auf der Basis von Daten anderer Preisquellen oder über das Chefhändlerverfahren. Die Berechnung von Preisen für Optionen auf Stromfutures und EUEmissionsberechtigungen basiert auf der mathematischen Formel des Black´76 Modells. Die wesentlichen Einflussparameter sind der zu Grunde liegende Future Preis, der Ausübungspreis, die Restlaufzeit, der kurzfristig risikofreie Zinssatz und die implizite Volatilität des Basiswertes. Die implizite Volatilität wird dabei von der EEX auf der Basis von Daten anderer Preisquellen oder über das Chefhändlerverfahren und anhand historischer Marktpreise ermittelt. Unter der Annahme der standardisierten Normalverteilung werden die theoretischen Optionspreise nach folgender Formel ermittelt: 𝑐 = 𝑒 −𝑟𝑇 [ 𝐹 𝑁 (𝑑1 ) − 𝑋 𝑁 (𝑑2 )] 𝑝 = 𝑒 −𝑟𝑇 [𝑋 𝑁(−𝑑2 ) − 𝐹 𝑁 (−𝑑1 )] mit

𝑑1 =

𝑑2 =

𝐹 𝜎2𝑇 ln (𝑋) + 2 𝜎√𝑇 𝐹 𝜎2𝑇 ln (𝑋) − 2 𝜎√𝑇

= 𝑑1 − 𝜎√𝑇

wobei c

= Preis der Kaufoption

p

= Preis der Verkaufsoption

F

= aktueller Futures Preis (des Basiswertes), hier Settlement Preis

X

= Ausübungspreis

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T

= Restlaufzeit einer Option

r = kurzfristiger risikofreier Zinssatz (aus Reuters); es handelt sich um einen Interbankenzinssatz, zu dem sich Banken guter Bonität gegenseitig Geld leihen N (x) = kumulative standardisierte Normalverteilung an der Stelle x, d.h. N (x) gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass eine Variable, die einer Standardnormalverteilung unterliegt, kleiner oder gleich x ist ln ( ) = natürlicher Logarithmus 

= erwartete jährliche Volatilität des Future Preises (des Basiswertes)

Mit Ausnahme der Volatilität sind die Eingabeparameter bekannt und können diversen Datenbanken entnommen werden. Die Berechnung von Preisen für Optionen auf Frachtfutures basiert auf der mathematischen Formel des Turnbull und Wakeman Modells, erweitet durch Espen Gaarder Haug. Die wesentlichen Einflussparameter sind der zu Grunde liegende Future Preis, der Ausübungspreis, die Restlaufzeit, der Start des Zeitraums der Durchschnittsbetrachtung, der kurzfristig risikofreie Zinssatz und die implizite Volatilität des Basiswertes. Die implizite Volatilität wird dabei von der EEX auf der Basis von Daten ermittelt, welche von Cleartrade bereitgestellt werden. Unter der Annahme der standardisierten Normalverteilung werden die theoretischen Optionspreise nach folgender Formel ermittelt: 𝑐𝐴 = 𝑒 −𝑟𝑇 [ 𝐹 𝑁 (𝑑1 ) − 𝑋 𝑁 (𝑑2 )] 𝑝𝐴 = 𝑒 −𝑟𝑇 [𝑋 𝑁(−𝑑2 ) − 𝐹 𝑁 (−𝑑1 )]

mit 𝑑1 =

𝐹 𝜎 2𝑇 ln (𝑋) + 𝐴2 𝐴 √𝑇

𝑑2 = 𝑑1 − 𝜎𝐴 √𝑇

wobei ln(𝑀) 𝜎𝐴 = √ 𝑇

𝑀=

2𝑒 𝜎

2𝑇

2

− 2𝑒 𝜎 𝜏 [1 + 𝜎 2 (𝑇 − 𝜏)] 𝜎 4 (𝑇 − 𝜏)2

𝑐𝐴

= Preis der Kaufoption mit der Volatilität des Durschnitts der Futures 𝐴

𝑝𝐴

= Preis der Verkaufsoption mit der Volatilität des Durschnitts der Futures 𝐴

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F

= aktueller Futures Preis (des Basiswertes), hier Settlement Preis

X

= Ausübungspreis

T

= Restlaufzeit einer Option

𝜏

= Zeit bis zum Beginn des Zeitraums der Durchschnittsbetrachtung

r = kurzfristiger risikofreier Zinssatz (aus Reuters); es handelt sich um einen Interbankenzinssatz, zu dem sich Banken guter Bonität gegenseitig Geld leihen N (x) = kumulative standardisierte Normalverteilung an der Stelle x, d.h. N (x) gibt die Wahrscheinlichkeit dafür an, dass eine Variable, die einer Standardnormalverteilung unterliegt, kleiner oder gleich x ist ln ( ) = natürlicher Logarithmus 

= erwartete jährliche Volatilität des Future Preises (des Basiswertes)

Befindet sich der Berechnungszeitpunt innerhalb des Zeitraums der Durchschnittsbetrachtung, so 𝑇 muss der Ausübungspreis X durch Y ersetzt und die Optionsprämie muss mit multipliziert 𝑇2

werden, wobei 𝑌=𝑋

𝑇2

𝑇2 (𝑇2 − 𝑇) − 𝐹𝐴 𝑇 𝑇2

= der originäre Zeitraum der Durchschnittsbetrachtung

𝐹𝐴 = der durchschnittliche Futurespreis während der realisierten oder beobachteten Zeitspanne 𝑇2 − 𝑇.

Die EEX behält sich vor, die vorab ermittelten theoretischen Abrechnungspreise zur Herstellung von Arbitragefreiheit anzupassen (siehe 3.3). Bei Terminkontrakten ohne Open Interest behält sich die EEX vor, auf die Festlegung von Abrechnungspreisen zu verzichten. In diesem Fall wird pro forma der minimale Preis als Abrechnungspreis festgelegt. Dieser ist in den Kontraktspezifikationen definiert.

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3.3 Einhaltung des Grundsatzes der Arbitragefreiheit bei Feststellung der Abrechnungspreise Werden die Abrechnungspreise entsprechend der Auftragsbuchlage oder auf der Basis von Daten externer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt, sind zunächst „theoretische Abrechnungspreise“ bekannt. Diese werden im nächsten Schritt angepasst, um arbitragefreie Abrechnungspreise zu erhalten. Die dann arbitragefreien Preise werden als Abrechnungspreise festgestellt. Bei Terminkontrakten sind folgende Szenarien möglich: -

Arbitrage zwischen Quartals- und Jahreskontrakten,

-

Arbitrage zwischen Quartals- und Saisonkontrakten,

-

Arbitrage zwischen Monats- und Quartalskontrakten,

-

Arbitrage zwischen Tages- und Wochenkontrakten,

-

Arbitrage zwischen Tages- und Wochenendkontrakten.

Diese Szenarien können auch gleichzeitig vorliegen, wie das folgende Schema beispielhaft zeigt.

Der Grundsatz der Arbitrage-Freiheit wird in diesem Beispiel unter den folgenden Bedingungen erfüllt: Y17 = (Q117*hQ117 + Q217*hQ217 + Q317*hQ317 + Q417*hQ417) / (hQ117 + hQ217 + hQ317 + hQ417)

sowie Q217 = (M417*hM417 + M517*hM517 + M617*hM617) / (hM417 + hM517 + hM617) European Energy Exchange Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen, Version 4.01

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Bei den Saisonkontrakten in diesem Beispiel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Y17 = (Q117*hQ117 + SSommer17*hSSommer17 + Q417*hQ417) / (hQ117 + hSSommer17 + hQ417)

sowie SWinter16/17 = (Q416*hQ416 + Q117*hQ117) / (hQ416 + hQ117) SSommer17 = (Q217*hQ217 + Q317*hQ317) / (hQ217 + hQ317) SWinter17/18 = (Q417*hQ417 + Q118*hQ118) / (hQ417 + hQ118) sowie Q217 = (M417*hM417 + M517*hM517 + M617*hM617) / (hM417 + hM517 + hM617)

Legende: Y = Theoretischer Abrechnungspreis eines Jahreskontraktes S = Theoretischer Abrechnungspreis eines Saisonkontraktes Q = Theoretischer Abrechnungspreis eines Quartalskontraktes M = Theoretischer Abrechnungspreis eines Monatskontraktes h = Kontraktvolumen

Arbitragefreiheit ist gegeben, wenn bei kaufmännischer Rundung zwischen den Kontrakten mit überlappender Fälligkeit eine Differenz von 0.00 Euro, GBP bzw. USD vorliegt. Dabei werden grundsätzlich Preise, die aus Trades bzw. Orders resultieren, weniger stark angepasst als Preise, welche auf der Basis von Daten anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt wurden.

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3.4 Berechnungsbeispiele Im Folgenden wird die Ermittlung von Abrechnungspreisen auf Grundlage eines beispielhaften Orderbuches illustriert. Die vier möglichen Szenarien (siehe Kapitel 3.2) werden anhand der Kontrakte F1BM Aug17, F1BM Sep17, F1BM Oct17 und F1BM Nov17 verdeutlicht.

a) Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises für Kontrakt F1BM Aug17 Im Settlement Window (hier: 15:50 - 16:00 Uhr) liegt die folgende Orderbuchlage bei Marktsituation „normal“ vor. Es gilt ein Settlement-Spread von 2.00 Euro.

Orderbuch im Settlement Window – F1BM Aug17 Uhrzeit

15:50

Best Bid

Best Ask

Spanne zw. Best Bid / Best Ask

15 MW

€ 51.50

10 MW

€ 52.00

€ 0.50

12 MW

€ 51.75

10 MW

€ 52.00

€ 0.25

15:51 15:51 15:53 15:53

20 MW 12 MW

3 MW

€ 51.50

10 MW

€ 52.00

20 MW

€ 51.75

€ 51.75

15:58 15:58

Trade

€ 51.50

10 MW

€ 53.75

€ 2.25

Zunächst müssen die Best Bid bzw. Best Ask sowie die gehandelten Preise, welche nicht den Anforderungen für die Feststellung von Abrechnungspreisen genügen, für die Berechnung eliminiert werden. Im Beispiel sind diese Fälle grau hinterlegt. Im ersten Fall genügt der Trade nicht der Mindestkontraktzahl von 5 MW. Im zweiten Fall ist kein Best Ask vorhanden, sodass auch das Best Bid nicht in die Preisfindung einbezogen wird. Im dritten Fall übersteigt die Spanne der sich gegenüberstehenden Best Bid/Best Ask den Settlement Spread von 2.00 Euro. Auf Basis der verbleibenden Best Bid/Best Ask bzw. den gehandelten Preisen erfolgt die Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises. Da sowohl Trades als auch Orders zu berücksichtigen sind, erfolgt die Feststellung nach der folgenden Formel: Theoretischer Abrechnungspreis = 0.75*AverageTradePrice + 0.25*AverageMid. Dieser beträgt 51.86 Euro.

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Ermittlung des theoretischen Abrechnungspreises für F1BM Aug17 Berechnung

Ergebnis

Gewichtung

gehandelte Preise

=(52+51.75)/2

51.88

75%

Durchschnitt Best Bid

=(51.5+51.75)/2

51.63

Durchschnitt Best Ask

=(52+52)/2

52.00

=(51.63+52)/2

51.81

=(51.88*0.75)+(51.81*0.25)

51.86

theor. Abrechnungspreis

25%

b) Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises für Kontrakt F1BM Sep17 Im Settlement Window liegt die folgende Orderbuchlage bei Marktsituation „normal“ vor. Es gilt ein Settlement Spread von 2.00 Euro.

Orderbuch im Settlement Window – F1BM Sep17 Uhrzeit

15:50

Best Bid

Best Ask

Spanne zw. Best Bid / Best Ask

15 MW

€ 51.50

10 MW

€ 52.00

€ 0.50

12 MW

€ 51.50

10 MW

€ 52.00

€ 0.50

15:50 15:51 15:53

Trade

3 MW

€ 51.50

10 MW

€ 52.00

Zunächst müssen wieder die Best Bid bzw. Best Ask sowie die gehandelten Preise, welche nicht den Anforderungen für die Feststellung von Abrechnungspreisen genügen, für die Berechnung eliminiert werden. Im Beispiel sind diese Fälle grau hinterlegt. Der Trade genügt nicht der Mindestkontraktzahl von 5 MW. Die kumulierten Best Bid/Best Ask erfüllen nicht die Mindestdauer von 3 Minuten und müssen somit ebenfalls eliminiert werden. Da nur ein Trade zu berücksichtigen ist, erfolgt die Feststellung nach der folgenden Formel: Theoretischer Abrechnungspreis = AverageTradePrice. Dieser beträgt 52.00 Euro.

Ermittlung des theoretischen Abrechnungspreises für F1BM Sep17 Berechnung

Ergebnis

Gewichtung

gehandelte Preise

52.00

100%

theor. Abrechnungspreis

52.00

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c) Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises für Kontrakt F1BM Oct17 Im Settlement Window liegt die folgende Orderbuchlage bei Marktsituation „normal“ vor. Es gilt ein Settlement-Spread von 2.00 Euro.

Orderbuch im Settlement Window – F1BM Oct17 Uhrzeit

15:50

Best Bid

15 MW

€ 51.50

Best Ask

10 MW

€ 52.00

Spanne zw. Best Bid / Best Ask € 0.50

15:53 15:55

Trade

3 MW 12 MW

€ 51.75

10 MW

€ 52.10

€ 51.50

€ 0.35

Wieder müssen zunächst die Best Bid bzw. Best Ask sowie Trades, welche nicht den Anforderungen für die Feststellung von Abrechnungspreisen genügen, für die Berechnung eliminiert werden (grau hinterlegt). Hier genügt der Trade nicht der Mindestanzahl gehandelter Kontrakte von 5 MW. Die vorliegenden Best Bid/Best Ask erfüllen die Voraussetzungen, sodass sich der theoretische Abrechnungspreis wie folgt bestimmt: Theoretischer Abrechnungspreis = AverageMid. Dieser beträgt 51.84 Euro.

Ermittlung des theoretischen Abrechnungspreises für F1BM Oct17 Berechnung

Ergebnis

Durchschnitt Best Bid

=(51.5+51.75)/2

51.63

Durchschnitt Best Ask

=(52+52.1)/2

52.05

=(51.63+52.05)/2

51.84

theor. Abrechnungspreis

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Gewichtung

100%

51.84

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d) Feststellung des theoretischen Abrechnungspreises für Kontrakt F1BM Nov17 Im Settlement Window liegt die folgende Orderbuchlage bei Marktsituation „normal“ vor. Es gilt ein Settlement Spread von 2.00 Euro.

Orderbuch im Settlement Window – F1BM Nov17 Uhrzeit

15:50

Best Bid

2 MW

Best Ask

€ 50.00

3 MW

€ 51.25

3 MW

€ 51.25

Spanne zw. Best Bid / Best Ask

Trade

€ 1.25

15:58

2 MW

15:58

€ 50.00

In diesem Fall kann auf Grundlage des Orderbuches keine Preisfindung erfolgen, da keine Best Bid/Best Ask bzw. gehandelte Preise die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Der theoretische Abrechnungspreis kann, wie in Kapitel 3.2 beschrieben, auf Grundlage anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt werden. Sollte der theoretische Abrechnungspreis im Chefhändlerverfahren ermittelt werden, so würde dieser sich wie folgt berechnen: Es wurden folgende Fair Values von Chefhändlern gemeldet:

Teilnehmer

Fair Value

Teilnehmer 1

€ 49.00

Teilnehmer 2

€ 50.00

Teilnehmer 3

€ 49.50

Teilnehmer 4

€ 50.50

Teilnehmer 5

€ 51.00

Aus den Fair Values wird das arithmetische Mittel gebildet. Entsprechend beträgt der theoretische Abrechnungspreis für den Kontrakt F1BM Nov17 50 Euro.

Ermittlung des theoretischen Abrechnungspreises für F1BM Nov17

Fair Values

Berechnung

Ergebnis

Gewichtung

=(49+50+49.5+50.5+51)/5

50.00

100%

theor. Abrechnungspreis

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50.00

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4

Produktspezifische Parameter und Regeln bei der Ermittlung der Abrechnungspreise

4.1 Settlement von finanziellen Strom Futures Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster Außer Dutch und Belgian Power Futures

15:50 – 16:00 Uhr MEZ

Dutch und Belgian Power Futures

15:45 – 16:00 Uhr MEZ

Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Alle Kontrakte bis auf Jahre

5 Kontrakte = 5 MW

Jahreskontrakte

3 Kontrakte = 3 MW

Mindestanzahl der Kontrakte je Order Alle Kontrakte bis auf Jahre

5 Kontrakte = 5 MW

Jahreskontrakte

3 Kontrakte = 3 MW

Settlement Spread für die Berücksichti- In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf gung von Best Bid/Best Ask Kontraktebene spezifiziert. Mindestdauer der kumulierten gültigen 3 Minuten = 180 Sekunden Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

Die Abrechnungspreise (P) der Off-Peak Futures ergeben sich aus den arbitragefrei berechneten Settlement Preisen der korrespondierenden Base- und PeakFutures. Dabei liegt den Off-Peak Futures folgender Algorithmus zugrunde: POff-Peak = (PBase*hBase - PPeak*hPeak)/hOff-Peak Der Abrechnungspreis des Frontmonats errechnet sich als Mittelwert aus den Abrechnungspreisen bzw. Schlussabrechnungspreisen der entsprechenden Tages- und/oder Wochen-Futures. Der Schlussabrechnungspreis für die aktuelle Lieferwoche bzw. den aktuellen Liefermonat in den Strom Futures wird als Mittelwert des täglich berechneten zugrundeliegenden Spotmarkt-Index für die jeweilige Woche bzw. den jeweiligen Monat ermittelt.

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Der Schlussabrechnungspreis eines Day-Futures ist der jeweilige Durchschnitt der von der liquidesten Strom Spot Börse in der täglichen Day-Ahead Auktion berechneten Stundenpreise. Dieser kann ggf. negativ sein. Der Schlussabrechnungspreis eines Weekend-Futures ist der jeweilige Durchschnitt der zwei korrespondierenden Day-Futures. Dieser kann ggf. negativ sein. Abweichend zu vorstehend beschriebenem Verfahren sind für Lieferperioden, die vor der Einführung von separaten Day-Ahead Auktionen bei der EPEX Spot für die Marktgebiete Deutschland und Österreich (voraussichtlich ab Juli 2018) liegen, die täglichen Abrechnungspreise der Phelix-DE-Futures und der PhelixDE/AT-Futures gleich. Für alle anderen Kontrakte, die nicht final abgerechnet werden und negative theoretische Abrechnungspreise aufweisen, wird der minimale Preis von 0,01 Euro/MWh bzw. 0,01 GBP/MWh als Abrechnungspreis festgelegt. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert. Für die Spanish Power Futures gilt Folgendes: EEX und OMIP (Operador do Mercado Ibérico de Energia) haben die oben genannten Produkte an beiden Börsen gelistet (cross listing). Daher nutz die EEX zur Bestimmung der täglichen Abrechnungspreise der an der EEX gelisteten Produkte die von der OMIP veröffentlichten Abrechnungspreise.

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4.2 Settlement von finanziellen Cap und Floor Futures Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

15:50 – 16:00 Uhr MEZ

Mindestanzahl gehandelter Kontrakte

5 Kontrakte = 5 MW

Mindestanzahl der Kontrakte je Order

5 Kontrakte = 5 MW

Settlement Spread für die Berücksichti- In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf gung von Best Bid/Best Ask Kontraktebene spezifiziert. Mindestdauer der kumulierten gültigen 3 Minuten = 180 Sekunden Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert.

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4.3 Settlement von finanziellen Windstrom Futures Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

10:00 – 16:00 Uhr MEZ

Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Alle Kontrakte bis auf Quartale und Jahre

2 Kontrakte

Quartals- und Jahreskontrakte

1 Kontrakt

Mindestanzahl der Kontrakte je Order Alle Kontrakte bis auf Quartale und Jahre

2 Kontrakte

Quartals- und Jahreskontrakte

1 Kontrakt

Settlement Spread für die Berücksichti- In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf gung von Best Bid/Best Ask Kontraktebene spezifiziert. Mindestdauer der kumulierten gültigen 3 Minuten = 180 Sekunden Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert.

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4.4 Settlement von Futures und Spot-Kontrakten auf Emissionsrechte Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

17:50 – 18:00 Uhr MEZ

Mindestanzahl gehandelter Kontrakte

3 Kontrakte = 3.000 t CO2-Äquivalent

Mindestanzahl der Kontrakte je Order

3 Kontrakte = 3.000 t CO2-Äquivalent

Settlement Spread für die Berücksichti- In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf gung von Best Bid/Best Ask Kontraktebene spezifiziert. Mindestdauer der kumulierten gültigen 3 Minuten = 180 Sekunden Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

-

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4.5 Settlement von finanziellen Kohle Futures Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

15:50 – 16:00 Uhr MEZ

Mindestanzahl gehandelter Kontrakte

5 Kontrakte = 5.000 t

Mindestanzahl der Kontrakte je Order

5 Kontrakte = 5.000 t

Settlement Spread für die Berücksichti- In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf gung von Best Bid/Best Ask Kontraktebene spezifiziert. Mindestdauer der kumulierten gültigen 3 Minuten = 180 Sekunden Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert.

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4.6 Settlement von finanziellen Fracht-, Iron Ore- und Düngemittelfutures Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

-

Mindestanzahl gehandelter Kontrakte

-

Mindestanzahl der Kontrakte je Order

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Settlement Spread für die Berücksichti- gung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

EEX und Cleartrade (CLTX) haben die oben genannten Produkte an beiden Börsen gelistet (cross listing). Cleartrade ist für die Bestimmung der täglichen Abrechnungspreise für die an der EEX gelisteten Produkte entsprechend ihres Verfahrens zur Bestimmung von Abrechnungspreisen verantwortlich. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert.

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4.7 Settlement von Optionen auf Stromfutures Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

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Mindestanzahl gehandelter Kontrakte

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Mindestanzahl der Kontrakte je Order

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Settlement Spread für die Berücksichti- gung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

Die Börse ermittelt 14:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag einen untertägigen Marktwert für den Basiswert (Intraday-Fixing-Preis). Nicht ausgeübte Optionen verfallen 15:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag.

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4.8 Settlement von Optionen auf Frachtfutures Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

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Mindestanzahl gehandelter Kontrakte

-

Mindestanzahl der Kontrakte je Order

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Settlement Spread für die Berücksichti- gung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

Die Börse ermittelt 18:00 Uhr MEZ am letzten Handelstag einen untertägigen Marktwert für den Basiswert. Nicht ausgeübte Optionen verfallen 18:45 Uhr MEZ am letzten Handelstag.

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4.9 Settlement von Optionen auf EUA-DEC-Futures Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

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Mindestanzahl gehandelter Kontrakte

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Mindestanzahl der Kontrakte je Order

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Settlement Spread für die Berücksichti- gung von Best Bid/Best Ask Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

Die Börse ermittelt am letzten Handelstag im Settlementpreisfenster von 17:50 Uhr MEZ bis 18:00 Uhr MEZ einen Marktwert (Settlementpreis) für den Basiswert. Nicht ausgeübte Optionen verfallen 18:45 Uhr MEZ am letzten Handelstag.

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4.10 Settlement von Futures auf Herkunftsnachweise Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster

13:00 – 16:00 Uhr MEZ (an Handelstagen)

Mindestanzahl gehandelter Kontrakte

2 Kontrakte = 2.000 Herkunftsnachweise

Mindestanzahl der Kontrakte je Order

2 Kontrakte = 2.000 Herkunftsnachweise

Settlement Spread für die Berücksichti- In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf gung von Best Bid/Best Ask Kontraktebene spezifiziert. Mindestdauer der kumulierten gültigen 3 Minuten = 180 Sekunden Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

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4.11 Settlement von finanziellen Futures auf Agrarprodukte Wichtige Aspekte

Spezifizierung

Preisfeststellungszeitfenster Milchprodukte Kartoffeln, Vieh und Fleisch

8:55 – 18:00 Uhr MEZ 10:00 – 16:00 Uhr MEZ

Mindestanzahl gehandelter Kontrakte Milchprodukte

1 Kontrakt = 5 m.t.

Kartoffeln

1 Kontrakt = 250 dz

Ferkel

1 Kontrakt = 100 Ferkel

Schlachtschwein

1 Kontrakt = 8.000 kg

Mindestanzahl der Kontrakte je Order Milchprodukte

1 Kontrakt = 5 m.t.

Kartoffeln

1 Kontrakt = 250 dz

Ferkel

1 Kontrakt = 100 Ferkel

Schlachtschwein

1 Kontrakt = 8.000 kg

Settlement Spread für die Berücksichti- In einem separaten Anhang zu diesem Dokument auf gung von Best Bid/Best Ask Kontraktebene spezifiziert. Mindestdauer der kumulierten gültigen 5 Minuten = 300 Sekunden Best Bid/Best Ask während des Preisfeststellungszeitfensters Sonstige Hinweise

Fand kein Trade mit Mindestkontraktanzahl statt und es lagen keine Orders vor, welche die Voraussetzungen erfüllen, so kann der theoretische Abrechnungspreis auf der Basis anderer Preisquellen oder im Chefhändlerverfahren ermittelt werden. Falls an diesem Tag eine Veröffentlichung des zugrundliegenden Index stattfand, dann wird der Indexpreis auf den betreffenden Kontrakt übertragen. Der Schlussabrechnungspreis ist in den Kontraktspezifikationen definiert.

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