doc.funds Programm Richtlinien zur Erstellung eines Antrags

doc.funds Programm Richtlinien zur Erstellung eines Antrags Februar 2018 Inhalt 1. Allgemeines......................................................
Author: Achim Lorentz
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doc.funds Programm Richtlinien zur Erstellung eines Antrags

Februar 2018

Inhalt

1.

Allgemeines..................................................................................................................... 3 1.1. Programmziele ..................................................................................................... 3 1.2. Definitionen .......................................................................................................... 3 1.3. Deadline ............................................................................................................... 4 1.4. Wer kann beantragen? ........................................................................................ 4 1.5. Was kann beantragt werden? .............................................................................. 4 1.6. Welche Voraussetzungen müssen bei einer Antragstellung erfüllt sein? ........... 4 1.6.1. Strukturiertes Doktoratsprogramm .......................................................... 4 1.6.2. Faculty .................................................................................................... 5 1.6.3. Wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation .... 5 1.6.4. Doppelförderung ..................................................................................... 6 1.6.5. Mehrfachbeteiligung................................................................................ 6 1.6.6. Antragssprache ....................................................................................... 7 1.6.7. Regeln guter wissenschaftlicher Praxis .................................................. 7 1.7. Welche Mittel können beantragt werden? ........................................................... 7 1.7.1. Beantragbare, projektspezifische Kosten ............................................... 7 1.7.2. Nicht beantragbare Kosten ..................................................................... 8

2.

Inhalte und Form des Antrags....................................................................................... 9 2.1. Bestandteile des Antrags ..................................................................................... 9 2.2. Formvorgaben ................................................................................................... 12 2.3. Antragstellung .................................................................................................... 12 2.4. Die Projektbeschreibung.................................................................................... 13

3.

Bearbeitung des Antrags und Entscheidung ............................................................ 19

ANHANG:Fragen an GutachterInnen der Förderungskategorie „doc.funds“ ..................... 20

Antragsrichtlinen doc.funds (Februar 2018)

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In Ausführung seiner Förderungsrichtlinien vom 21. Februar 2006 (in der geltenden Fassung) formuliert der FWF folgende

Antragsrichtlinien für das doc.funds Programm 1.

Allgemeines

1.1.

Programmziele

Zentrale Zielsetzung von doc.funds ist die Unterstützung einer exzellenten wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Ausbildung von DoktorandInnen im Rahmen bestehender Doktoratsprogramme. Mit Mitteln des Österreich-Fonds soll der Ausbau an internationalen Standards orientierter, strukturierter Doktoratsprogramme an österreichischen Forschungsstätten mit Promotionsrecht gefördert werden. Langfristig soll damit ein Beitrag zur Stärkung der Forschungsorientierung sowie zur nachhaltigen Festigung existierender Ausbildungsstrukturen für hoch qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler geleistet werden. Forschungsstätten mit Promotionsrecht sollen in ihren wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Schwerpunktsetzungen zusätzlich gestärkt werden.

1.2.

Definitionen

Nachfolgend werden die wesentlichsten in den Antragsrichtlinien verwendeten Begriffe erklärt: AntragstellerIn

Forschungsstätte mit Promotionsrecht; im Folgenden kurz als „Forschungsstätte“ bezeichnet

Faculty-Mitglied

am Antrag beteiligte wissenschaftlich oder künstlerischwissenschaftlich tätige Person, BetreuerIn der DoktorandInnen, Durchführende/r des FWF-geförderten Projekts

Faculty

Gemeinschaft aller Faculty-Mitglieder

KoordinatorIn

Hauptverantwortliches Faculty-Mitglied, LeiterIn der Faculty und des FWF-geförderten Projekts, Beauftragte/r der Forschungsstätte, zu 100 % in Österreich tätig

DoktorandIn

eine Person, die an einer österreichischen Forschungsstätte mit Promotionsrecht zum Doktoratsstudium zugelassen ist, im gegenständlichen Doktoratsprogramm aufgenommen wurde und aktiv das Doktoratsstudium betreibt

Forschungsstandort

alle in einer Stadt/Gemeinde ansässigen Forschungsstätten; als gleicher Forschungsstandort gelten auch alle Forschungsstätten im Umkreis von max. 80 km (Luftlinie), welche mit der am Standort direkt ansässigen Forschungsstätte regelmäßig kooperieren.

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1.3.

Deadline

Einreichtermin für die Vollanträge ist der 14.05.2018 (Datum des Poststempels).

1.4.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind alle österreichischen Forschungsstätten mit Promotionsrecht. Förderungsverträge werden ausschließlich mit Forschungsstätten mit Promotionsrecht geschlossen. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der Anträge, die von einer Forschungsstätte gestellt werden können.

1.5.

Was kann beantragt werden?

Eingereicht werden können Anträge um Zusatzfinanzierung von strukturierten Doktoratsprogrammen, die seit mindestens zwei Jahren an einer Forschungsstätte mit Promotionsrecht bestehen. Das auf wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn ausgerichtete Forschungsvorhaben ist zeitlich auf max. 48 Monate begrenzt; der Umfang der zu beantragenden Förderung beträgt fünf bis max. zehn DoktorandInnenstellen zuzüglich pauschaler Ausbildungskosten und 5 % allgemeiner Projektkosten.

1.6.

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Antragstellung erfüllt sein?

Voraussetzung für die Einreichung ist ein seit mindestens zwei Jahren bestehendes strukturiertes Doktoratsprogramm, welches an einem Forschungsstandort verankert ist und nachfolgende Anforderungen erfüllt.

1.6.1.

Strukturiertes Doktoratsprogramm

Strukturierte Doktoratsprogramme sind in einem fokussierten und konsistenten Forschungsrahmen eingebettet und erfordern das Vorhandensein von Verfahren bzw. Strukturen und Verbindlichkeiten, die die Qualität der Forschung sichern und eine optimale und adäquate wissenschaftliche oder künstlerisch-wissenschaftliche Begleitung der DoktorandInnen gewährleisten. Dazu müssen konkrete Mindeststandards der Strukturierung erfüllt sein: Betreuungszusage, Dissertationsvereinbarung, Fortschrittsberichte, personelle Trennung von Betreuung und Beurteilung der Dissertation (wo studienrechtlich konform), fachspezifische Bildung und flankierende Maßnahmen (transferable skills etc.), Betreuungsteams anstelle von ausschließlicher Einzelbetreuung, BetreuerInnen-Entwicklung, die Ermöglichung der Mobilität sowie konkrete Finanzierungsmodelle für DoktorandInnen. Insbesondere müssen für DoktorandInnen und BetreuerInnen Kontexte geschaffen werden, in denen Betreuung und ein entsprechender Austausch in einer Peer-Kultur stattfinden können. Diese Kontexte sollten eine eigene institutionelle Gestaltung haben und klar in der Forschungsorganisation verortet sein (auf Universitätsebene, Fakultätsebene oder Institutsebene). Die DoktorandInnen werden dabei von der Universität als Early Stage Researchers bzw. Early Stage Artists gesehen.

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Ziel ist es, selbstständige und hochwertige wissenschaftliche oder künstlerischwissenschaftliche Forschung durch die DoktorandInnen zu sichern, diese in den institutionellen Forschungsbetrieb einzubinden und durch eine aktive Begleitung/Betreuung zu einem Abschluss zu führen.

1.6.2.

Faculty

Die antragstellende Forschungsstätte muss einen/eine zu 100 % in Österreich wissenschaftlich oder künstlerisch-wissenschaftlich tätige Person als KoordinatorIn des eingereichten Antrags einsetzen, der/die im Fall der Genehmigung von der Forschungsstätte mit der Leitung des geförderten Projektes beauftragt wird. Das Doktoratsprogramm, für das eine Zusatzfinanzierung beantragt wird, muss inkl. KoordinatorIn aus mindestens fünf wissenschaftlich oder künstlerisch-wissenschaftlich tätigen Personen bestehen. Dem FWF ist die Erhöhung des Frauenanteils ein wichtiges Anliegen. Sollte der Frauenanteil in der Faculty 30 % unterschreiten, ist diese Tatsache zu begründen. Bei einer gewünschten Integration von Faculty-Mitgliedern, die nicht zu 100 % in Österreich tätig sind, gelten die folgenden Vorgaben: Das betreffende Faculty-Mitglied muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags durch die Forschungsstätte einen echten, für die geplante Dauer des Projekts garantierten und nicht vom FWF finanzierten Dienstvertrag im Mindestbeschäftigungsausmaß von 25 % mit der Forschungsstätte nachweisen. Der Nachweis über eine entsprechende Anstellung und eine kurze Projektvorstellung inkl. Durchführungsplan, der Angaben zur Anwesenheit vor Ort und zu Vertretungsregelungen etc. beinhalten soll, muss dem FWF vorab zur Genehmigung vorgelegt werden.

1.6.3.

Wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation

Alle am Antrag beteiligten Faculty-Mitglieder müssen nachweisliche Erfahrung in der Betreuung von DoktorandInnen haben sowie über exzellente wissenschaftliche Qualifikationen verfügen bzw. internationalen Standards gemäß künstlerisch-wissenschaftlich sehr gut ausgewiesen sein und Bezug zur Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) haben. Die wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation aller am Antrag beteiligten Faculty-Mitglieder ist durch internationale Publikationen (in einer dem Karriereverlauf entsprechenden Anzahl) oder gegebenenfalls durch Formen künstlerischer Praxis, die ausdrücklich von Forschung unterstützt und international anerkannt und evaluiert worden sind, zu belegen. Folgende Kriterien sind maßgeblich für die Beurteilung der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Qualifikation jedes Faculty-Mitglieds und ausschlaggebend für die Einleitung des Begutachtungsverfahrens: 

Anzahl: Die Zahl der vorliegenden Publikationen/Werklisten sollte dem Karriereverlauf entsprechen, es müssen aber mindestens zwei in den letzten fünf Jahren sein.



Eigenständigkeit: Der eigenständige Beitrag des jeweiligen Faculty-Mitglieds an der Publikation sollte erkennbar sein. So wird z. B. in den Lebenswissenschaften mindestens eine ErstautorInnenschaft vorausgesetzt.



Peer Review: Alle angeführten Publikationen/Werke (NB im Bereich der Geisteswissenschaften mehr als die Hälfte) müssen ein Qualitätssicherungsverfahren nach hohen internationalen Standards aufweisen. Zeitschriften müssen in der Regel im Web of Science, in Scopus oder im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein. Im

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Fall von Zeitschriften, die nicht in diesen Datenbanken angeführt sind, oder bei Monografien, Sammelbänden oder Sammelband-Beiträgen sowie bei anderen Publikationsformen muss vom jeweiligen Faculty-Mitglied ein Link zur Webseite des Publikationsorgans eingefügt werden, in dem das jeweilige Peer-Review-Verfahren dargestellt wird. Im Fall von Zeitschriften, die nicht in einer dieser Datenbanken angeführt werden, Monografien, Sammelbänden, Sammelband-Beiträgen oder anderen Publikationsformen, für die vom Publikationsorgan keine Darstellung des Verfahrens der Qualitätssicherung veröffentlicht ist, liegt es an der antragstellenden Forschungsstätte, nachzuweisen, dass das Publikationsorgan ein entsprechendes Qualitätssicherungsverfahren durchführt. 

Wenn Formen künstlerischer Praxis und deren kritische Reflexion präsentiert werden, müssen diese öffentlich zugänglich und der Nachweis dafür in geeigneter Weise dokumentiert sein. Ihre Qualität soll nachweisbar dokumentiert und damit vergleichbar mit in international angesehenen Journalen publizierten Forschungsergebnissen sein. Um als Teil des Antrags akzeptiert werden zu können, müssen die (künstlerischwissenschaftliche) Forschungsdimension und die zugrunde liegenden Forschungsfragen jeweils in einem kurzen Statement dargelegt werden. Dieses wird vom jeweiligen Faculty Mitglied verfasst und der Publikations-/Werkliste beigefügt. Gegebenenfalls soll auch eine Liste aller Vorträge (in Galerien, Theatern oder ähnlichen Foren) über die künstlerische Arbeit inkludiert werden.



Internationalität: In den Natur-, Lebens- und Sozialwissenschaften muss die Mehrzahl der angeführten Publikationen englischsprachig sein. In den Geisteswissenschaften und verwandten Gebieten muss die Mehrzahl der Publikationen eine über nationale Grenzen hinausgehende Reichweite haben.

Im Formblatt „Programmspezifische Daten“ ist der persistent digital identifier ORCID für jedes Faculty-Mitglied verpflichtend anzugeben.

1.6.4.

Doppelförderung

Es gilt das Verbot der Doppelförderung; das heißt, dass ein beantragtes Projekt nicht oder nicht in vollem Umfang von einer anderen Stelle oder im Rahmen eines anderen Programms des FWF finanziert werden darf. Ein in substanziellen Teilen identischer Antrag darf nicht mehrfach – weder in derselben noch in einer anderen Förderungskategorie des FWF– eingereicht werden, außer die programmspezifischen Antragsrichtlinien sehen eine diesbezügliche Ausnahmeregelung vor. Zuwendungen, die im Umfeld des vorliegenden Themas beim FWF oder anderen Förderungsträgern beantragt sind bzw. von anderen Förderungsträgern erhalten werden (z. B. EU, OeNB, Ministerien etc.), sind anzugeben (siehe Antragsformular). Für laufende vom FWF-finanzierte DK-Projekte kann keine zusätzliche Finanzierung im Rahmen von doc.funds beantragt werden. Eine Forschungsstätte mit Promotionsrecht kann für diese Projekte erst dann einen Antrag für doc.funds einreichen, wenn die ordentliche Laufzeit des DK-Projekts zum Stichtag des Ausschreibungsendes von doc.funds (14.05.2018) beendet ist.

1.6.5.

Mehrfachbeteiligung

WissenschaftlerInnen können sich pro Ausschreibungsrunde an maximal zwei doc.fundsAnträgen beteiligen.

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Die Position der Koordinatorin/des Koordinators kann nur in max. einem doc.funds-Projekt ausgeübt werden. Die gleichzeitige Ausübung einer SprecherInnenfunktion in einem Spezialforschungsbereich (SFB) oder Doktoratskolleg (DK) ist nicht möglich.

1.6.6.

Antragssprache

Um die internationale Begutachtung zu gewährleisten, sind die Anträge ausnahmslos in englischer Sprache einzureichen.

1.6.7.

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) zur guten wissenschaftlichen Praxis sind einzuhalten. Bei vermuteten Abweichungen von diesen Standards ist ein Untersuchungsverfahren an der zuständigen Forschungsstätte einzuleiten oder eine Weiterleitung an die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität zu veranlassen. Der FWF behält sich vor, bis zum Ergebnis dieser Überprüfungen antrags- bzw. projektbezogene Verfahren zum Teil oder zur Gänze auszusetzen.

1.7.

Welche Mittel können beantragt werden?

Beantragbar sind ausschließlich „projektspezifische Kosten“, das sind Personal- und Sachmittel, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden (siehe 1.7.1) und die über die als „Infrastruktur“ der Forschungsstätte bereitgestellten Ressourcen hinausgehen. Der FWF finanziert keine „Infrastruktur“ oder „Grundausstattung“ einer Forschungsstätte (siehe auch 1.7.2).

1.7.1.

Beantragbare, projektspezifische Kosten

Personalkosten Beantragbar sind Personalkosten für 5 bis max. 10 DoktorandInnen gemäß den aktuell geltenden FWF-Personalkostensätzen („Personalkostensätze bzw. Gehälter“ bzw. für AbsolventInnen eines Medizinstudiums in Österreich „Personalkostensätze bzw. Gehälter – MedizinerInnen“) inklusive einer fix festgesetzten prozentualen Erhöhung für die Folgejahre zur pauschalen Kompensation von Lohnsteigerungen. Anzahl und Umfang der beantragten DoktorandInnenstellen sind im Antrag kurz zu begründen Die tatsächlich förderbaren Personalkosten ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Personalkostensatz und einem Aufschlag für die Folgejahre. Die konkrete Höhe des Aufschlags wird im März auf der FWF Website veröffentlicht.

Ausbildungskosten Der Maximalbetrag pro DoktorandIn und Jahr beträgt 5.000 EUR und gliedert sich in Verbrauchsmaterial, Reisekosten und Sonstige Kosten auf. Darüber hinaus können keine weiteren Kosten beantragt werden. Diese Kosten sollen Aufwendungen für doktoratsprogrammspezifische wissenschaftliche Veranstaltungen (bpsw. retreats, thesis committees), Kosten für Studienaufenthalte im Ausland, Kurse im Bereich generic skills (z. B. Projektmanagement, English academic writing etc.), Kos-

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ten für Ausschreibungen der geförderten DoktorandInnenstellen, Einladungen zum Interview sowie Reisekosten zu Konferenzen abdecken. Weiters soll mit diesen Mitteln auch die Einladung von GastwissenschaftlerInnen oder von Seminar-SprecherInnen finanziert werden. Die geplante Verwendung der Ausbildungskosten ist kurz darzustellen.

Allgemeine Projektkosten Dazu zählen Kosten für zusätzliche Kongressreisen, für die Verbreitung von wissenschaftlichen Ergebnissen in breitenwirksamen Medien und für unvorhergesehene projektspezifisch notwendige kleinere Ausgaben. Allgemeine Projektkosten sind im Ausmaß von 5 % der übrigen beantragten Förderungsmittel im Kostenblatt anzuführen. In der Projektbeschreibung ist für allgemeine Projektkosten keine Begründung notwendig.

1.7.2.

Nicht beantragbare Kosten

Nicht projektspezifische Kosten Dazu zählen alle Kosten, die nicht unmittelbar mit der Durchführung des Projektvorhabens in Zusammenhang stehen. Diese werden im Rahmen von doc.funds nicht finanziert.

Infrastruktur Dazu zählen Geräte, Räumlichkeiten und Sachmittel sowie alle Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung des normalen Betriebs der Forschungsstätte notwendig sind (wie etwa Baulichkeiten, Installationen, Kommunikationseinrichtungen und dgl.). Diese werden im Rahmen von doc.funds nicht finanziert.

Gerätekosten Zu Geräten zählen einerseits wissenschaftliche Instrumente, Apparate, Systemkomponenten, Selbstbaugeräte (im Allgemeinen aus Kleingeräten und Material zusammengebaut) und andere dauerhafte Sachgüter, immaterielle Vermögensgegenstände wie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte sowie daraus abgeleitete Lizenzen, wenn ihre Anschaffungskosten den Betrag gemäß § 13 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idgF, das sind derzeit 400,00 EUR (inkl. MwSt., sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung der FS besteht), übersteigen und sie eine nachzuweisende Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr aufweisen. Andererseits sind das arbeitsinfrastrukturelle Arbeitsgeräte (wie z. B. PC, Laptop, Tablet) Sämtliche Geräte und analogen Ausrüstungen sowie arbeitsinfrastrukturelle Arbeitsgeräte müssen als Teil der Grundausstattung von der Forschungsstätte bereitgestellt werden. Sie werden im Rahmen von doc.funds nicht finanziert.

Teilweise oder gänzliche Finanzierung von Faculty-Mitgliedern Dazu zählen bspw. Gehälter oder Honorare für Faculty-Mitglieder für Leistungen, die sie im Zusammenhang mit dem bestehenden Doktoratsprogramm erbringen. Eine teilweise oder gänzliche Finanzierung von Faculty-Mitgliedern ebenso wie von anderen Mitgliedern des bestehenden Doktoratsprogramms ist im Rahmen von doc.funds nicht möglich.

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Disseminationsaktivitäten Das sind Kosten für nichtwissenschaftliche Publikationen.

2.

Inhalte und Form des Antrags

2.1.

Bestandteile des Antrags

Ein vollständiger Antrag muss nachfolgende Teile beinhalten: 1) Wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Abstract in Englisch mit max. 450 Wörtern (DIN A4, keine Formeln bzw. Sonderzeichen): Die Kurzfassung wird dazu verwendet, potenzielle GutachterInnen über das Projekt zu informieren. Daher werden Sie ersucht, auf folgende Punkte einzugehen: 1) wissenschaftliche bzw. künstlerischwissenschaftliche Fragestellungen/Hypothesen, 2) verwendete Methodik, 3) Faculty, 4) bestehendes Doktoratsprogramm sowie 5) Mehrwert. 2) Abstracts für die Öffentlichkeitsarbeit des FWF jeweils in Deutsch und in Englisch: Die PR-Abstracts, in der Länge von ebenfalls max. 450 Wörtern (DIN A4), sollen enthalten: 1) Titel und 2) Inhalt des Projekts, 3) Faculty, 4) Grundzüge des dem Antrag zugrundeliegenden Doktoratsprogramms, 5) was ist das Neue/Besondere daran? Die Sprache soll für Laien gut verständlich sein und möglichst wenige Fachausdrücke beinhalten. 3) Ausgefüllte Formblätter: Antragsformular, Formblatt Programmspezifische Daten, Form1 blatt Kostenaufstellung , Formblatt Zahlungsplan 4) Formblatt mit Nennung (Name, Kontaktdaten) aller Personen als MitautorInnen, die substanzielle wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Beiträge bei der Entstehung und Verfassung des Antrags geleistet haben, inkl. einer kurzen Beschreibung der Art des Beitrags; sind keine MitautorInnen vorhanden, ist dies ebenfalls im Beiblatt anzuführen; 5) Formloser Antrag (DIN A 4, einseitig bedruckt, mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen und ungebunden), bestehend aus:

1



Deckblatt: Projekttitel, antragstellende Forschungsstätte (Adresse und LeiterIn), Name und Institutsadresse des bestehenden Doktoratsprogramms inkl. Angaben zum/zur KoordinatorIn



Inhaltsverzeichnis



Projektbeschreibung auf max. 25 Seiten mit max. 11.250 Wörtern (inkl. Überschriften, Fußnoten, Tabellen, Abbildungen, Abbildungslegenden etc.), Deckblatt und Inhaltsverzeichnis werden dabei nicht in die Seitenzahlen eingerechnet. Folgende Inhalte werden erwartet: a) Beschreibung des Forschungsrahmens (6–8 Seiten mit max. 3.600 Wörtern)

Wird im März 2018 zur Verfügung stehen.

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b) c) d) e) f)

Beschreibung der Faculty (3–4 Seiten mit max. 1.800 Wörtern) Beschreibung des Ausbildungsprogramms (6–8 Seiten mit max. 3.600 Wörtern) Beitrag der Forschungsstätte (1–2 Seiten mit max. 900 Wörtern) Darstellung des Mehrwerts (Alleinstellungsmerkmale und Stärken, 1–2 Seiten mit max. 900 Wörtern) beantragte Mittel (0,5–1 Seite mit max. 450 Wörtern) 2



Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur und Abkürzungsverzeichnis auf max. 5 Seiten



wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Lebensläufe (max. 3 Seiten pro Person) und Publikations-/Werklisten aller am Antrag beteiligten FacultyMitglieder



optional: Nationale wie auch internationale Kooperationen, die für das Projekt wesentlich sind, können durch Collaboration Letters belegt werden (max. 5 Seiten zu je max. 1 DIN-A4-Seite). Diese sind ggf. am Ende des Proposal File anzuhängen.

6) Beilagen: Der Projektbeschreibung und den Formblättern sind, soweit erforderlich, folgende Beilagen anzufügen: ‒

Überarbeitung eines abgelehnten Antrags (Neuplanung): Unter einer Neuplanung ist ein Antrag zu verstehen, der mit gleicher wissenschaftlicher bzw. künstlerischwissenschaftlicher Fragestellung bereits beim FWF eingereicht wurde, unabhängig von der Programmkategorie des abgelehnten Antrags. Handelt es sich beim vorgelegten Antrag um eine Neuplanung, a) ist darauf am Anfang der Projektbeschreibung (z. B. Fußnote) hinzuweisen, b) in einem Begleitschreiben an den FWF eine Übersicht über alle im neu einge3 reichten Antrag vorgenommenen Änderungen einzufügen (Annex_Overview_Revision.pdf) und c) eine kurze Stellungnahme zu jedem Gutachten jeweils in einem eigenen Dokument zu erstellen (Annex_Revision.pdf), die auf Anregungen und Kritikpunkte des jeweiligen Gutachtens eingeht sowie die darauf basierenden Änderungen darstellt. Eine solche Stellungnahme ist nicht notwendig zu Gutachten, deren VerfasserInnen von der Begutachtung des neu eingereichten Antrags ausgeschlossen werden sollen. Der Ausschluss muss allerdings begründet werden und wird bereits für die „Negativliste“ bei der Neueinreichung mitgezählt. Da bei der Begutachtung eines überarbeiteten Antrags i. d. R. immer auch neue GutachterInnen zugezogen werden, kann es sinnvoll sein, in der Projektbeschreibung auf wichtige Modifikationen, die auf ausdrückliche Anregungen der GutachterInnen hin erfolgten, in geeigneter Form (in Klammern oder als Fußnoten) kurz hinzuweisen. Werden im neu eingereichten Antrag keine substanziellen Änderungen vorgenommen, kann der Antrag vom Präsidium abgesetzt werden. Wird ein Antrag zum selben Thema eingereicht, bei dem es sich aus Sicht der Einreichenden nicht um eine Neuplanung handelt, ist im Begleitschreiben spezifisch die Änderung der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Fragestellung

2

3

Literaturlisten (inkl. künstlerischer Arbeiten) müssen enthalten: alle AutorInnen, vollständige Titel, Publikationsorgan, Jahr, Seitenangaben. Für Publikationen mit mehr als 20 AutorInnen kann eine „et al.“-Zitierung verwendet werden. Diese Übersicht wird nicht an die GutachterInnen weitergeleitet.

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zu erläutern. So sind beispielsweise ausschließlich methodische Modifikationen nicht ausreichend, damit ein Antrag keine Neuplanung darstellt. Im Zweifelsfall entscheidet das Präsidium des FWF. ‒

Formblatt für internationale Kooperationen: Beabsichtigte internationale Kooperationen im Rahmen des geplanten Projekts sind im formlosen Antrag zu beschreiben. Als Kooperationen gelten grundsätzlich alle Formen einer konkret auf das Projekt hin ausgerichteten wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit, wobei diese Kooperationen einen entsprechenden Mehrwert schaffen sollen und zum Nutzen aller Beteiligten sein müssen. Bei Kooperationen auf individueller Basis ist zu spezifizieren, mit welchen Personen kooperiert werden soll und was Gegenstand der beabsichtigen Kooperation(en) (Beitrag zum Projekt) ist. Jede in der Projektbeschreibung spezifizierte internationale Kooperation auf individueller Basis (auch im Rahmen internationaler Vernetzungsprogramme wie z. B. COST, EUREKA, EU-Rahmenprogramm) ist mit entsprechenden Angaben im Formblatt „Internationale Kooperationen“ anzuführen. Der FWF geht davon aus, dass durch die wissenschaftliche Zusammenarbeit entstehende Kosten an der jeweiligen Forschungsstätte auch vom/von der jeweiligen KooperationspartnerIn getragen werden. Davon ausgenommen sind Kooperationen mit WissenschaftlerInnen aus Entwicklungsländern.



Negativliste GutachterInnen: Dem Antrag kann eine Liste von GutachterInnen, die aufgrund von möglichen Befangenheiten nicht mit der Begutachtung des Antrags befasst werden sollen („Negativliste“), hinzugefügt werden. Die Forschungsstätte kann max. 3 potenzielle GutachterInnen, bei denen sie der Ansicht ist, dass Befangenheiten vorliegen könnten, von der Begutachtung ausschließen. Die Negativliste muss kurz begründet werden. GutachterInnen gelten in der Regel als befangen wenn, a) die GutachterInnen beruflich, finanziell oder persönlich von der Bewilligung oder Ablehnung des Antrags profitieren könnten (inkl. direkter Konkurrenzverhältnisse); b) die GutachterInnen mit den Faculty-Mitgliedern in den letzten fünf Jahren gemeinsam publiziert, kooperiert haben, in professionsspezifischen und sich regelmäßig treffenden Gremien häufig vertreten waren oder an der gleichen Forschungsstätte gearbeitet haben; c) die GutachterInnen mit den Faculty-Mitgliedern grundsätzliche wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Meinungsverschiedenheiten haben; d) zwischen den GutachterInnen und den Faculty-Mitgliedern andere berufliche und/oder persönliche Naheverhältnisse bestehen, die gegenüber unbeteiligten Dritten den Anschein der Befangenheit erwecken könnten. Wenn die Angaben in einer fachlichen Prüfung verifiziert werden konnten, wird das Präsidium des FWF der vorgeschlagenen Negativliste i. d. R. folgen. Eine Liste von möglichen GutachterInnen, die dem Präsidium des FWF vorgeschlagen werden (eine sogenannte „Positivliste“), ist nicht erwünscht und wird grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass darüber hinausgehende Beilagen keine Berücksichtigung finden.

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2.2.

Formvorgaben

Alle notwendigen Formulare müssen vollständig ausgefüllt werden. Damit der Antrag rechtsverbindlich ist, benötigt der FWF ein ausgefülltes Antragsformular inkl. der „Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers“ mit Originalunterschriften und Originalstempel. Im Sinne einer effizienten Bearbeitung werden sowohl unvollständige Anträge als auch solche, die von den formalen Bestimmungen sowie Formatierungsvorgaben abweichen (insbesondere bei Überschreiten der Seitenzahl und/oder kleinerer Schriftgröße), umgehend zur Überarbeitung retourniert. Festgestellte Mängel sind von der antragstellenden Forschungsstätte innerhalb von max. 10 Tagen nach Zustellung der vom FWF mitgeteilten Mängelinformation zu beheben. Falls dies nicht erfolgt, werden diese Anträge vom Präsidium des FWF abgesetzt; d. h. sie werden nicht weiterbearbeitet und können ohne wesentliche Überarbeitung nicht erneut eingereicht werden. Um die internationale Begutachtung zu gewährleisten, ist der Antrag ausnahmslos in englischer Sprache einzureichen. Alle Teile des formlosen Antrags, die Abstracts und die Beilagen sind ausschließlich in Schriftgröße 11 pt, Zeilenabstand 1,5 zu verfassen.

2.3.

Antragstellung

Einzureichen ist der vollständige Antrag (siehe: Bestandteile). Die Beantragung erfolgt in schriftlicher Form in einer 1-fachen Papierversion mit den Originalunterschriften und Originalstempeln und einem dazugehörigen Datenträger. Mit der Übermittlung einer elektronischen Version des Antrags auf einem Datenträger wird das Begutachtungsverfahren erleichtert und beschleunigt. In der elektronischen Version sind keine Unterschriften notwendig. Die Dateien sind wie unten angeführt zu benennen und ihre Größe ist so klein wie möglich zu halten. Die Summe aller auf Datenträger eingereichten Dateien darf die Größe von 5 MB nicht überschreiten. Auf Datenträger (keine geschützten Dateien, keine Unterschriften erforderlich) sind einzureichen:

4



Wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Abstract in Englisch für die GutachterInnen (keine Formeln bzw. Sonderzeichen, max. 450 Wörter)



Abstracts für die Öffentlichkeitsarbeit, jeweils in einer eigenen Datei in Deutsch und in Englisch (Dateiformat: Word für Windows, keine Formeln bzw. Sonderzeichen, jeweils max. 450 Wörter)



Formblätter (in einer Datei, Dateiformat: PDF; keine eingescannten Dateien verwenden): ausgefülltes Antragsformular, Formblatt Programmspezifische Daten, Formblatt 4 Kostenaufstellung , Formblatt Zahlungsplan, Formblatt MitautorInnen



formloser Antrag (in einer Datei, Dateiformat: PDF): Projektbeschreibung inkl. Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur, Lebensläufen und Publikations-/Werklisten aller am Antrag beteiligten Faculty-Mitglieder, ggf. Collaboration Letters

Siehe Fußnote 1 – ab März 2018 verfügbar.

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Beilagen jeweils in einzelnen Dateien (Dateiformat: PDF)

Vorgaben zu den Dateibenennungen 1) Notwendige Dateien (bitte unter der angegebenen Bezeichnung auf dem Datenträger speichern) 5



Academic_Abstract_Title.doc (wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Abstract in Englisch)



PR_Abstract_deu.doc und PR_Abstract_eng.doc (Abstract für die Öffentlichkeitsarbeit in Deutsch und Englisch, jeweils in einer eigenen Datei)



1_Forms_Title.pdf (Antragsformular, Formblatt Programmspezifische Daten, Formblatt Kostenaufstellung, Formblatt Zahlungsplan, Formblatt MitautorInnen)



2_Proposal_Title.pdf (bestehend aus: 1) formlosem Antrag inkl. Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur, 2) Lebensläufen und Publikations-/Werklisten aller am Antrag beteiligten Faculty-Mitglieder und ggf. 3) Collaboration Letters)

2) Beilagen (siehe 6) 

Annex_Overview_Revision.pdf (= Übersicht über alle im neu eingereichten Antrag vorgenommenen Änderungen)



Annex_Revision.pdf (= Stellungnahmen zu Gutachten bei Neuplanungen; zu jedem Gutachtenauszug in jeweils einer eigenen Datei; Annex_Revision_A.pdf, Annex_Revision_B.pdf etc.)



Annex_Reviewers.pdf (= Negativliste GutachterInnen)



Annex_Coop.pdf (= Formblatt internationale Kooperationen in einer Datei)

2.4.

Die Projektbeschreibung

Im Antrag darzustellen ist, wie die für einen Zeitraum von max. vier Jahren beantragten Budgetmittel (Zusatzfinanzierung) verwendet werden: Welche Themen bzw. Forschungsfragen sollen die DoktorandInnen bearbeiten, wie fügen sich die geplanten Forschungsarbeiten in das bestehende Doktoratsprogramm ein, inwieweit kann dadurch eine Stärkung der Forschungsbasis erzielt sowie der Aufbau kritischer Masse unterstützt werden? Das seit mindestens zwei Jahren bestehende strukturierte Doktoratsprogramm, die darin durchgeführte Forschung und die darin etablierte Ausbildungsstruktur bilden die Grundlage für den Antrag. Sie sind Teil der Begutachtung und daher im Antrag darzustellen. Das geplante Projekt soll sich nahtlos in diese bereits bestehende Struktur einfügen, sodass exzellente, am internationalen Forschungsstand orientierte Dissertationsthemen zu erwarten sind. 6

Die Projektbeschreibung als Teil des formlosen Antrags muss auf nachfolgende Punkte eingehen. Bitte beachten Sie dabei, dass die angeführten Seiten- bzw. Wortbegrenzungen verbindlich sind:

5

Bitte den Platzhalter „Title“ durch den Kurznamen/-titel des Antrags ersetzen.

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1)

Forschungsrahmen (6–8 Seiten mit max. 3.600 Wörtern)

Vorausgesetzt wird, dass das bestehende Doktoratsprogramm, für das die Zusatzfinanzierung beantragt wird, in einem fokussierten und konsistenten Forschungsrahmen eingebettet ist, der höchsten internationalen Maßstäben genügt. Im Antrag ist auf folgende Punkte einzugehen:

2)



Beschreibung der nach internationalen Standards exzellenten wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung, die im Rahmen des bestehenden Doktoratsprogramms durchgeführt wird (Ziele, wissenschaftliche bzw. künstlerischwissenschaftliche Fragestellungen, Methodik, Originalität, Alleinstellungsmerkmal) sowie Bezugnahme zum internationalen Stand der Forschung



Darstellung der Forschungsfragen/-themen, die von den DoktorandInnen, für die die Zusatzfinanzierung beantragt wird, bearbeitet werden sollen, sowie wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Begründung für die Anzahl der beantragten Stellen



Erläuterung der zu erwartenden wissenschaftlichen bzw. künstlerischwissenschaftlichen Fortschritte durch das geplante Projekt, des innovativen Potenzials und der Bedeutung der daraus resultierenden Forschungsergebnisse für die internationale Scientific Community



Darstellung vorhandener Verfahren bzw. Strukturen zur Sicherung der Qualität der Forschung sowie der Einbindung der DoktorandInnen in den bestehenden Forschungsrahmen



Positionierung und Reflexion der Forschungsansätze im Hinblick auf genderrelevante Aspekte: Sind aus dem Forschungsansatz genderrelevante Erkenntnisse zu erwarten? Wenn ja, welche? Falls nein, ist kurz zu begründen, warum nicht (Erläuterungen zur Überprüfung der Gender-Relevanz).



Im Rahmen des vorliegenden Antrags sind ethische Aspekte zu berücksichtigen: Alle potenziellen ethischen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Aspekte des geplanten Projekts und der geplante Umgang damit müssen in einem eigenen Absatz beschrieben werden. Insbesondere sollen der Nutzen und die Belastung durch allfällige Experimente sowie die Auswirkungen, die diese auf die Untersuchungsobjekte haben, erläutert werden.

7

Faculty (3–4 Seiten mit max. 1.800 Wörtern)

Das bestehende Doktoratsprogramm, für das die Zusatzfinanzierung beantragt wird, muss von mindestens fünf wissenschaftlich oder künstlerisch-wissenschaftlich tätigen Personen getragen werden. Alle am vorliegenden Antrag Beteiligten (Faculty-Mitglieder) müssen über eine exzellente wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Qualifikation verfügen, die mindestens den unter 1.6.3 definierten Kriterien genügt, sowie Erfahrung in der Betreuung von DoktorandInnen haben. Die Auswahlkriterien für die Aufnahme von (neuen) WissenschaftlerInnen müssen dargelegt werden.

6 7

Hyperlinks in der Projektbeschreibung oder in den Beilagen zu Inhalten, für die ein Log-in/Passwort erforderlich ist, werden nicht berücksichtigt. Als Orientierungshilfe kann z. B. das Dokument „Ethics for researchers“ der EC herangezogen werden (http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/fp7/89888/ethics-for-researchers_en.pdf) oder „The European Code of Conduct for Research Integrity“ (http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/hi/h2020ethics_code-of-conduct_en.pdf).

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Die Qualität und die Zusammensetzung der Faculty müssen wie folgt dargestellt werden:

3)



Kurzdarstellung des wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Profils der am Antrag beteiligten Faculty-Mitglieder sowie ihrer Erfahrung mit der Ausbildung und Betreuung von DoktorandInnen



Beschreibung des Frauenanteils der Faculty (Die Nichterreichung einer 30%igen Beteiligung von Frauen muss begründet werden.)



Auswahlkriterien für die Aufnahme von WissenschaftlerInnen in das bestehende Doktoratsprogramm sowie kurze Darstellung von und Begründung für mit dem vorliegenden Antrag neu hinzukommender Faculty Mitglieder



Im Anhang zur Projektbeschreibung: 1) Übersichtstabelle aller in den letzten 5 Jahren im bestehenden Doktoratsprogramm betreuten DoktorandInnen mit folgenden Angaben: Name DoktorandIn, Name Betreue8 rIn, Dissertationsthema, Start- und Promotionsdatum oder ongoing ; 2) Übersichtstabelle mit allen am Doktoratsprogramm, für das die Zusatzfinanzierung beantragt wird, teilnehmenden wissenschaftlich bzw. künstlerisch-wissenschaftlich tätigen Personen (exkl. DoktorandInnen) mit folgenden Angaben: Name und Link zum CV

Bestehendes Ausbildungsprogramm (6–8 Seiten mit max. 3.600 Wörtern)

Neben exzellenter Forschung wird erwartet, dass im bestehenden Doktoratsprogramm, für das die Zusatzfinanzierung beantragt wird, ein qualitativ hochwertiges, an internationalen Standards orientiertes (siehe u. a. The Seven Principles of Innovative Doctoral Training, Charter & Code for Researchers | EURAXESS, Salzburg I und II Recommendations) Ausbildungsprogramm etabliert wurde, welches jedenfalls die unter 1.6.1. definierten Anforderungen an ein strukturiertes Doktoratsprogramm erfüllt. Idealerweise ist das Ausbildungsprogramm auf die im Doktoratsprogramm durchgeführte Forschung abgestimmt (im Sinne von „Ausbildung durch Forschung“). Die bestehende Ausbildungsstruktur ebenso wie Verfahren zur Sicherung der Qualität von wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Betreuung der DoktorandInnen sind im Antrag darzustellen. Insbesondere ist auf folgende Punkte einzugehen:

Inhalte 

fachspezifische Bildung (Ausbildungsinhalte, Umfang, bspw. Anzahl (verpflichtender) Lehrveranstaltungen, ECTS-Punkte usw.)



bestehende Angebote für den Erwerb von Zusatzqualifikationen (transferable skills), für fächerübergreifende Zusammenarbeit (Interdisziplinarität) sowie Maßnahmen für den Austausch im bestehenden Doktoratsprogramm (zwischen den DoktorandInnen bzw. zwischen den DoktorandInnen und beteiligten wissenschaftlich bzw. künstlerischwissenschaftlich tätigen Personen, z. B. journal clubs, retreats, PhD seminars, lab rotations etc.) sowie darüber hinaus bspw. mit Wirtschaft, Verwaltung, Kunst, Kultur und NGOs etc.

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DoktorandInnen, die außerhalb des bestehenden Doktoratsprogramms betreut wurden, können in den individuellen CVs der Faculty Mitglieder angeführt werden.

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Auswahl der DoktorandInnen 

internationale Ausschreibung, transparente Bewerbungs- und Auswahlverfahren



Matching-Prozess von DoktorandInnen und BetreuerInnen

Betreuung (inkl. Monitoring) der DoktorandInnen sowie deren Integration in den Forschungsrahmen 

Regeln für Betreuung, Monitoring und Begutachtung (Dissertationsvereinbarungen, regelmäßige Fortschrittsberichte, Betreuungsteams anstelle von ausschließlicher Einzelbetreuung etc.) sowie Regelmechanismen für Konfliktfälle



Unterstützung von internationalem Networking und Förderung von Mobilität, bspw. Angebote für (mehrmonatige) Auslandsaufenthalte, verfügbares Budget für Konferenzbesuche, lab visits, Einladung von GastwissenschaftlerInnen, Organisation von PhDKonferenzen etc.



Arbeitsbedingungen (inkl. Infrastruktur) der bestehenden DoktorandInnen: Beschreibung der Anstellungsverträge (Dauer, Beschäftigungsausmaß, ggf. Verlängerungsoptionen) von und Finanzierungsmodelle für DoktorandInnen sowie der verfügbaren Infrastruktur und ggf. besonderen Ausstattung an der Forschungsstätte

Kriterien sowie Bewertungsverfahren für einen international hochkarätigen Doktoratsabschluss 

(formale und inhaltliche) Voraussetzungen für den Abschluss



Beurteilungsverfahren (unter Einbeziehung externer WissenschaftlerInnen, personelle Trennung von Betreuung und Beurteilung, wo studienrechtlich konform)

4)

Beitrag der Forschungsstätten (1–2 Seiten mit max. 900 Wörtern)

Die Forschungsstätte muss sich mindestens für die Förderdauer von vier Jahren zur Bereitstellung der gesamten notwendigen Infrastruktur (Geräte, Arbeitsplätze, Räume, Verbrauchsmaterial etc.) verpflichten und die institutionelle Verankerung des Doktoratsprogramms in den Regelbetrieb der Forschungsstätte sicherstellen. Darüber hinaus muss die Forschungsstätte einen plausiblen Eigenbeitrag (u. a. forschungsstätteneigene Mittel und/oder Drittmittel) zur Finanzierung von weiteren (d. h. zusätzlich zur beantragten FWF-Förderung) DoktorandInnenstellen beisteuern. Zu beachten ist, dass unabhängig von der Finanzierungsquelle alle DoktorandInnen des Doktoratsprogramms die gleichen Aufnahmekriterien durchlaufen und erfüllen müssen. Dargestellt werden müssen 

für das bestehende Doktoratsprogramm: institutionelle Gegebenheiten, wie bspw. Verantwortlichkeiten und Organisationsform, Verortung in der Forschungsorganisation, Integration bzw. Einbindung in den universitären Lehrbetrieb etc.



für das bestehende Doktoratsprogramm: die bereits vorhandene Ausstattung (Räumlichkeiten, Geräte, Sachmittel und dgl.) an der/den beteiligten Forschungsstätte(n)

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5)

für das geplante Projekt: der Eigenbeitrag der Forschungsstätte zur Finanzierung weiterer DoktorandInnenstellen, von Gastprofessuren, zusätzlichen Räumen, Arbeitsplätzen, weiterer Infrastruktur, von Ausbildungsangeboten für BetreuerInnen etc.

Mehrwert (1–2 Seiten mit max. 900 Wörtern)

Erwartet wird, dass sich das bestehende Doktoratsprogramm, für das die Zusatzfinanzierung beantragt wird, von der allgemeinen Doktoratsausbildung im jeweiligen Fachgebiet unterscheidet und über einen bloß thematischen Zusammenschluss von wissenschaftlich bzw. künstlerisch-wissenschaftlich tätigen Personen zur Ausbildung von DoktorandInnen hinausgeht. Zu beschreiben sind

6)



die Alleinstellungsmerkmale des bestehenden Doktoratsprogramms (im Hinblick auf Forschung und Ausbildung) und Unterschiede zur allgemeinen Doktoratsausbildung,



der konkrete Mehrwert für DoktorandInnen, Faculty und Forschungsstätte sowie



inwieweit das beantragte Projekt zur Stärkung der Forschungsbasis beitragen kann und dadurch der Aufbau kritischer Masse unterstützt wird.

Angaben zu den beantragten Mitteln (0,5–1 Seite mit max. 450 Wörtern)

Die Anzahl der beantragten DoktorandInnenstellen ebenso wie die geplante Verwendung der beantragten Ausbildungskosten sind darzustellen.

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Vorgaben für wissenschaftliche Lebensläufe und Publikations-/Werklisten Für alle Faculty-Mitglieder müssen folgende Informationen beigelegt werden: Lebensläufe (max. 3 Seiten pro Person) 

Angaben zur Person, Adresse und Webseite



ggf. die wichtigsten akademischen Anerkennungen (jeweils maximal: die 5 wichtigsten Einladungen zu Vorträgen, Auftritten oder Ausstellungen, die 5 wichtigsten (wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen) Preise und Auszeichnungen, die 5 wichtigsten gutachterlichen Tätigkeiten, Herausgeberschaften und/oder Mitgliedschaften in wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Organisationen)



ggf. maximal die 5 wichtigsten geförderten Projekte



ggf. Name und Institution der wichtigsten internationalen KooperationspartnerInnen der letzten 5 Jahre



ggf. Auflistung der in den letzten 5 Jahren außerhalb des Doktoratsprogramms, für das die Zusatzfinanzierung beantragt wird, betreuten DoktorandInnen (tabellarisch: Name, Thema der Dissertation, Start- und Promotionsdatum oder ongoing)

Publikations-/Werklisten

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Verzeichnis aller veröffentlichten bzw. akzeptierten wissenschaftlichen Publikationen/Werklisten (journals, monographs, edited volumes, contributions to edited volumes, proceedings, research data etc.) und/oder Arbeiten der letzten fünf Jahre, unterteilt in a) Publikationen peer-reviewed und b) Publikationen non peer-reviewed



gesonderte Auflistung der 10 wichtigsten wissenschaftlichen oder künstlerischwissenschaftlichen Veröffentlichungen und Arbeiten im Bereich künstlerische Forschung der gesamten bisherigen Tätigkeit

Hier sind nur jene Projekte (peer-reviewed) anzuführen, für die das Faculty-Mitglied, sowohl was die Planung als auch die Durchführung betrifft, hauptverantwortlich ist/war. Für jedes Projekt ist anzuführen: Projekttitel, Fördergeber, Projektlaufzeit und Höhe der Förderung. Publikationslisten müssen enthalten: alle AutorInnen, vollständige Titel, Publikationsorgan, Jahr, Seitenangaben. Für jede Publikation sollte entweder eine DOI-Adresse (http://www.doi.org/) oder ein anderer Persistent Identifier (http://en.wikipedia.org/wiki/Persistent_identifier) angegeben werden; für Publikationen mit mehr als 20 AutorInnen kann eine „et al.“-Zitierung verwendet werden. Zudem sollen die Publikationen gemäß der Open Access Policy des FWF frei zugänglich sein. Das gilt in jedem Fall für Publikationen aus laufenden bzw. abgeschlossenen FWFProjekten.

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3.

Bearbeitung des Antrags und Entscheidung

Alle Anträge, die bis zum 14.05.2018 (Nachweis durch Datum des Poststempels) eintreffen, werden im FWF formal geprüft. Unvollständige Anträge oder Anträge, die den Bestimmungen des FWF widersprechen oder auf sonstige Weise formal nicht genügen (insbesondere auch, wenn sie den maximal zulässigen Umfang des Antrags überschreiten), werden retourniert. Sofern eine Behebung festgestellter Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist (max. 10 Tage nach Zustellung der Mängelinformation) erfolgt, werden diese Anträge vom Präsidium des FWF abgesetzt. Alle den formalen Kriterien entsprechenden Anträge werden zur Begutachtung an vom Präsidium des FWF bestimmte GutachterInnen (grundsätzlich außerhalb Österreichs) geschickt. Sobald das Begutachtungsverfahren eingeleitet ist, können keine Änderungen am Antrag mehr vorgenommen werden. Das Kuratorium des FWF entscheidet einmal im Jahr über die Vergabe, basierend auf einem Vorschlag der internationalen doc.funds-Jury. Der Vorschlag der Jury stützt sich auf die schriftliche Begutachtung durch internationale ExpertInnen und ein Hearing aussichtsreicher Anträge. Die Hearings finden an den ersten beiden Tagen der Sitzung der internationalen doc.funds-Jury statt (voraussichtlich Mitte bis Ende Februar 2019). Etwa ein Monat vor dieser Sitzung wird von der Jury auf Grundlage von mindestens drei aussagekräftigen Gutachten eine Shortlist mit aussichtsreichen Anträgen erstellt, die zu einem Hearing eingeladen werden. Im Anschluss an die Hearings erstellt die internationale doc.funds-Jury in einer closed session ihre Vorschlagsliste. Die Forschungsstätten werden von den Entscheidungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Forschungsstätten, deren Anträge nicht für ein Hearing ausgewählt werden, erhalten bereits vor der Sitzung der internationalen doc.funds-Jury eine Entscheidungsmitteilung zusammen mit den Gutachten in anonymisierter Form. 11

Bitte beachten Sie: Anträge, die mit dem Ablehnungsgrund C5 abgelehnt werden, sind für 12 Monate (ab Entscheidungsdatum) gesperrt und können in dieser Zeit nicht erneut eingereicht werden. Anträge, die dreimal eingereicht und mit dem Ablehnungsgrund C3 oder C4 abgelehnt wurden (= ursprünglicher Antrag und entsprechende Neuplanungen), sind ebenfalls für 12 Monate (ab Entscheidungsdatum) gesperrt; mit C1 oder C2 abgelehnte Anträge werden dabei nicht gezählt.

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https://www.fwf.ac.at/fileadmin/files/Dokumente/Entscheidung_Evaluation/fwf-entscheidungsverfahren.pdf

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ANHANG: Fragen an GutachterInnen der Förderungskategorie „doc.funds“ 12

Der FWF strebt in allen Programmen aktiv Chancengleichheit und Gleichbehandlung an. Die Begutachtung eines Antrags darf sich nicht zum Nachteil von Antragstellenden auf wissenschaftsfremde Kriterien wie z. B. Lebensalter, Geschlecht etc. stützen. Beispielsweise sollte bei der Begutachtung von Anträgen statt der Betrachtung des absoluten Lebensalters das Verhältnis von individueller Dauer des wissenschaftlichen Werdegangs und bislang erreichter wissenschaftlicher Leistung im Vordergrund stehen. Chancengleichheit bedeutet für den FWF auch, dass unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang antragstellender Personen (längere Qualifikationsphasen z. B. aufgrund von Kinderbetreuungszeiten, längeren Krankheiten etc.), die zu Publikationslücken, reduzierten Auslandsaufenthalten etc. geführt haben, angemessen berücksichtigt werden. Bitte denken Sie bei der Formulierung Ihres Gutachtens daran, dass Ihre Stellungnahmen im ersten Teil des Gutachtens der antragstellenden Forschungsstätte in anonymisierter Form mitgeteilt werden. Aufgabe des FWF ist es, nach wissenschaftlichen Kriterien den bestmöglichen Einsatz öffentlicher Mittel im Bereich der Grundlagenforschung sicherzustellen. Aufgrund der vom FWF vorge13 gebenen Anforderungen an ein Projekt sollte es GutachterInnen möglich sein, zu folgenden Aspekten des Antrags kurz Stellung zu nehmen.

Teil 1 (Vollinhaltliche Mitteilung an die antragstellende Forschungsstätte) 1) Qualität des bisherigen und geplanten Forschung Aktualität, wissenschaftliches bzw. künstlerisch-wissenschaftliches Innovationspotenzial, inhaltlicher Fokus und Kohärenz, internationale Sichtbarkeit und Konkurrenzfähigkeit, Genderrelevanz 

des geplanten Forschungsvorhabens / der geplanten Dissertationsarbeiten,



der bisherigen Forschungsleistungen.

2) Qualität und Zusammensetzung der Faculty wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Qualität, Reputation und internationale Vernetzung, Ausbildungs-/Betreuungserfahrung der Faculty-Mitglieder; Geschlechterverhältnis in der Faculty 3) Qualität des (bestehenden) Ausbildungsprogramms Qualität des Ausbildungs- und Betreuungsprogramms (Auswahlprozeduren, Betreuungsstrukturen, Bewertungsverfahren der Dissertationen, wissenschaftliches bzw. künstlerischwissenschaftliches Ausbildungsprogramm, Zusatzqualifikationen; gendergerechte Gestaltung)

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Weitere Informationen zu „Leitbild und Mission“ des FWF finden Sie auf unserer Website (www.fwf.ac.at). Formale Vorgaben für die Projektbeschreibung siehe Abschnitt 2, Inhalte und Form des Antrags

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4) Beitrag der Forschungsstätte Adäquatheit und Plausibilität des Beitrags der Forschungsstätte (Infrastruktur und finanzieller Eigenbeitrag) 5) Mehrwert 

gegenüber Zusammenschlüssen von ForscherInnen, die (auch) DoktorandInnen ausbilden oder dem allgemeinen Doktoratscurriculum,



für Forschung, Ausbildung, DoktorandInnen und Forschungsstätte,



Beitrag zur Stärkung der vorhandenen Forschungsbasis.

6) Ethische Aspekte 7) Abschließende Beurteilung im Hinblick auf die wesentlichen Stärken und Schwächen und finale Förderungsempfehlung

Teil 2 (vertrauliche Mitteilung an den FWF) Sonstige Kommentare an den FWF

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