Die Zukunft Europas Debatte:

Handbuch zur Regierungskonferenz Die Zukunft Europas – Debatte: Die Regierungskonferenz zum Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa H...
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Handbuch zur Regierungskonferenz

Die Zukunft Europas – Debatte: Die Regierungskonferenz zum Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa Herausgegeben von: act4europe Kampagne und Civil Society Contact Group September 2003

www.act4europe.com

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Inhaltsverzeichnis1 Inhaltsverzeichnis ........................................................................... 2 I. Einführung durch die Civil Society Contact Group......................... 4 II. Der Konvent über Europas Zukunft ............................................. 7 III. Die Regierungskonferenz in Rom .............................................. 9 IV. Lobbyarbeit .............................................................................. 14 1. Welches sind Ihre Interessen?................................................ 14 2. Eine Strategie entwerfen ........................................................ 14 3. Finden Sie heraus, wer Ihre AnsprechpartnerInnen unter den PolitikerInnen sind und wer von ihnen mit Ihren Themen betraut ist ............................................................................................... 15 4. Die wichtigsten Punkte ........................................................... 17 5. Außerhalb des Parlaments ...................................................... 17 6. Ein Treffen mit Ihren politischen RepräsentantInnen oder die Teilnahme an einer öffentlichen Anhörung ................................. 17 7. Beispielbrief............................................................................ 19 V. Civil Society Contact Group........................................................ 23 1. Social Platform........................................................................ 23 2. Die Grünen 8 ........................................................................... 23 3. Menschenrechte, Demokratie und Konfliktprävention – Netzwerk der Nichtregierungsorganisationen............................. 23 4. CONCORD................................................................................ 23 5. Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC) ............................... 24 VI. Die Vision ................................................................................. 25 VII. Analyse der einzelnen Sektoren zu den Ergebnissen des Konvents ....................................................................................... 27 1. Menschenrechte ...................................................................... 27 2. Social Platform........................................................................ 28 3. Die Grünen 8 ........................................................................... 30 4. Entwicklungssektor................................................................. 32 5. Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC) ............................... 33 VIII. Regierungskonferenz Kontakte ............................................. 35 1. Österreich ............................................................................... 35 1

Der Entwurf für dieses Handbuch wurde von Lea Slokar und Nicolas Beger (act4europe, Civil Society Contact Group) erstellt. Simon Wilson (Social Platform) und Giampeiro Alhadeff (SOLIDAR, CONCORD) waren so freundlich im Auftrag der Civil Society Contact Group Korrektur zu lesen. Wir danken Ike Picone für das Layout. 2

2. Belgien.................................................................................... 37 3. Bulgarien ................................................................................ 38 4. Zypern .................................................................................... 39 5. Tschechische Republik ............................................................ 40 6. Dänemark ............................................................................... 41 7. Estland .................................................................................... 42 8. Finnland .................................................................................. 43 9. Frankreich............................................................................... 44 10. Deutschland .......................................................................... 46 11. Griechenland......................................................................... 47 12. Ungarn .................................................................................. 48 13. Irland.................................................................................... 49 14. Italien ................................................................................... 50 15. Lettland ................................................................................ 51 16. Litauen.................................................................................. 52 17. Luxemburg............................................................................ 53 18. Malta ..................................................................................... 54 19. Die Niederlande .................................................................... 55 20. Polen..................................................................................... 56 21. Portugal ................................................................................ 57 22. Rumänien.............................................................................. 58 23. Slowakei ............................................................................... 59 24. Slowenien ............................................................................. 60 25. Spanien ................................................................................. 61 26. Schweden ............................................................................. 62 27. Türkei ................................................................................... 63 28. United Kingdom .................................................................... 64

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I. Einführung durch die Civil Society Contact Group2 Im Juli 2003 stellte der Konvent über die Europas Zukunft dem italienischen Vorsitz seinen Verfassungsentwurf vor. Auch wenn Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften wichtige Erfolge erzielt hatten, blieb die Tatsache enttäuschend, dass vieles von dem, worum wir gekämpft hatten, nach wie vor nicht im Text enthalten war. Drei Monate später sind nun sogar jene Erfolge in Gefahr, die wir bis hier her hatten. Im Oktober 2003 wird unter italienischem Vorsitz eine Regierungskonferenz stattfinden, deren Ziel die Einigung über eine endgültige Verfassung der EU ist. Der ehemalige Belgische Ministerpräsident und jetzige Vizepräsident des Konvents, Jean Luc Dehaene, sagte im Juli 2003, dass „der Konvent dieses Ergebnis nicht hätte erzielen können, wenn die Zivilgesellschaft nicht so geschlossen dahintergestanden hätte, wie es der Fall war.“ Dennoch kann es möglicherweise geschehen, dass die Regierungskonferenz die harte Arbeit der Zivilgesellschaft und der Mitgliedsstaaten des Konvents zunichte macht. Viele der Errungenschaften, könnten in den nächsten Monaten aufs Spiel gesetzt werden. Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften müssen jetzt zusammenkommen, um den Entwurf gemeinsam zu verteidigen und zu verbessern. Die Verfassung ist eine einmalige Gelegenheit, an der Gestaltung Europas im Sinne eines Europas seiner Menschen teilzunehmen. Dennoch können viele unserer Anstrengungen vergebens gewesen sein, wenn wir den Druck jetzt nicht aufrecht erhalten – den Druck für eine EU der Menschenrechte und des Umweltschutzes, für höhere soziale Standards, für den Kampf gegen die globale Armut u.s.w., und ebenso für eine EU, die auf die Stimmen der Zivilgesellschaft hört. Die offene Arbeitsweise im Konvent war ein großer Schritt vorwärts. Entscheidungen wurden so auf transparente Art und Weise getroffen und die Zivilgesellschaft konnte die Arbeit des Konvents effektiv beobachten. Auf diese Weise wurden einige substantielle Erfolge erzielt. Eine große Gefahr besteht allerdings darin, dass die Regierungskonferenz nach der Offenheit im Konvent zur traditionellen Arbeitsweise zurückkehren könnte: geschlossene Debatten, Kuhhändel und Schiebereien aus nationale Interessen und nur schmalspurige politische Überlegungen. Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen hegen den Wunsch nach wesentlichen Verbesserungen im derzeitigen Verfassungsentwurf, allerdings muss unsere Priorität dabei die Erhaltung des bisher Erreichten sein. Die Civil Society Contact Group (CSCG) ist eine breite Europäische Allianz, die vier große Bereiche zusammenbringt – Umwelt (die Grünen 8), Sociales (Sociale Quellen: Agence Europe (11/07/03), http://www.europa.eu.int, http://europa.eu.int/futurm/comm/documents/guidecitoyen_en.pdf

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Plattform/Social Platform), Menschenrechte (Netzwerk der Nichtregierungsorganisationen für Menschenrechte und Konfliktprävention), Entwicklung (Concord) und schließlich den Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC - European Trade Union Confederation, ETUC). Im Herbst 2002 startete die Civil Society Contact Group die act4euope (agiere für Europa) Kampagne, um ihre Lobbyarbeit auf der Brüsseler Ebene mit den Interessen von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen lokal wie national zu vernetzen. Wir können das bisher Erreichte nur dann verteidigen und vielleicht sogar weitergehende Erfolge erzielen, wenn wir auf beiden Ebenen arbeiten. Dieses Handbuch ist konzipiert worden, um Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen dabei zu unterstützen, an der Kampagne teilzunehmen. Der Fokus der von der Civil Society Contact Group und der act4europe Kampagne geplanten Aktionen in Hinblick auf die Regierungskonferenz liegt darauf, den EntscheidungsträgerInnen bewusst zu machen, dass Organisationen der Zivilgesellschaft aus allen Bereichen und quer durch Europa die Entwicklung aufmerksam beobachten: Die zivile Gesellschaft erwartet Möglichkeiten für einen zivilen Dialog, der auf dem Prinzip partizipatorischer Demokratie und einer vollständigen Transparenz der Prozesse auf der Regierungskonferenz fußt. Darüber hinaus bestehen wir auf der Gewährleistung einer Verfassung, die auf Rechten und Werten basiert, in welcher die Umsetzungsmechanismen den Rechten und Werten angemessen sind, die zu Beginn formuliert worden sind. Der Entwurf ist ein positiver Schritt in Richtung einer Verfassung, die auf Rechten und Werten basiert. Was ihm fehlt, ist eine Verbindung zwischen seinen Hauptteilen einerseits und der Gewährleistung konkreter Strategien zur Implementierung dieser Rechte im Sinne aller Menschen in Europa und der Welt andererseits. Die Civil Society Contact Group und alle ihre Sektoren werden die Brüsseler Ebene weiterhin beobachten und unterstützen, aber der entscheidende Druck in dieser Phase muss von der nationalen Ebene ausgehen. Dieses Handbuch will Individuen und Organisationen der Zivilgesellschaft darüber informieren, wie sie die letzte und entscheidende Gestaltungsphase der Europäischen Verfassung beeinflussen können. Es stellt Ihnen praktische Informationen darüber zur Verfügung, wie sie die während der Regierungskonferenz Verantwortlichen unterstützen können, und enthält die Anschriften, EMailadressen und Faxnummern (Kontaktmöglichkeiten) der VertreterInnen Ihres Landes auf unterschiedlichen politischen Ebenen. Darüber hinaus haben wir einen Beispielbrief und eine Anleitung („Wie mache ich meinen Einfluss geltend?“) beigefügt. Über die Mailingliste der act4europe Kampagne, das Rundschreiben, sowie im Rahmen von Veranstaltungen der Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, stellen wir Ihnen gerne auch in Zukunft aktualisierte Informationen zur Verfügung. Während nun die wichtigsten Monate bevorstehen, liegt die Verantwortung dafür, die 5

BürgerInnen für ein erneutes Engagement innerhalb der EU zu gewinnen, wieder bei der Zivilgesellschaft. Wir hoffen, dass dieses Handbuch uns dabei helfen wird, allen unseren Stimmen Gehör zu verschaffen. Giampiero Alhadeff Vorsitzender Civil Society Contact Group

Nicolas J. Beger Koordinator Civil Society Contact Group / act4europe

Sie erreichen uns unter: [email protected]

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II. Der Konvent über Europas Zukunft Zum ersten Mal in ihrer Geschichte, war die Reform der Europäischen Union Gegenstand einer breiten, transparenten und öffentlichen Debatte innerhalb eines Konvents, der dafür geschaffen worden war, Empfehlungen für die Zukunft der EU zu machen. Die Debatte des Konvents begann am 28. Februar 2002 und wurde geführt von RepräsentantInnen der Regierungen der 15 derzeitigen Mitgliedsstaaten und der 13 Kandidatenländer. 56 RepräsentantInnen der nationalen Parlamente, sowie 16 RepräsentantInnen des Europäischen Parlaments und zwei RepräsentantInnen der Europäischen Kommission gewährleisteten auf eine beachtliche Weise die Voraussetzungen für eine größere Offenheit und Transparenz. Dennoch waren Frauen und nicht-weiße Menschen im Konvent unterrepräsentiert. Die Erklärung vom Laeken legte die Aufgaben des Konvents fest und erstellte eine lange Liste von Aufgaben, deren wichtigste die folgenden waren: • Zentrale Fragen zur Rolle der EU • Aufgabenverteilung in der Europäischen Union • Vereinfachung der Instrumente der Union • Funktionsweise der EU Institutionen und ihrer demokratischen Legitimation • Eine einzige Stimme für die EU in der Welt • Unterwegs zu einer Europäischen Konstitution Die Website des Konvents (http://european-convention.eu.int/)gibt Ihnen einen sehr guten Überblick über die dort gebildeten Arbeitsgruppen, die geführten Debatten und die aufgelisteten Änderungen. Für die zivile Gesellschaft basierten die Schlüsselfragen auf zentralen Werten: Verbesserung der Menschenrechtslage, Stärkung der sozialen Gerechtigkeit in der EU und darüber hinaus Schutz der Umwelt und Sicherung der Rechte von ArbeitnehmerInnen. Die Bewertung des Verfassungsentwurfs durch Mitglieder der Contact Group finden Sie im Bedarfsanalyse der Sektoren. Im Interesse von Lesbarkeit und Verständlichkeit wird im Verfassungsentwurf vorgeschlagen, die vielen, bereits existierenden Verträge durch einen Gesamtvertrag zu ersetzen. Dieser besteht aus vier Teilen. Teil I beinhaltet die Vereinbarungen der Union, außerdem ihre Ziele, Ihre Befugnisse, ihre Entscheidungsprozeduren und ihre Institutionen. Die Charta der Grundrechte ist als Teil II in den Verfassungsentwurf aufgenommen worden. Teil III konzentriert sich auf die Strategien und Aktionen der Union und schließt viele der Vereinbarungen aus den derzeitigen Verträgen mit ein. Teil IV 7

beinhaltet die abschließenden Bestimmungen, inklusive der Verfahren zur Annahme und Überprüfung der Verfassung. Mit der Übergabe des vollständigen Verfassungsentwurfs durch seinen Präsidenten Valery Giscard d’Estaing an den italienischen Vorsitz des Europäischen Rates, beendete der Konvent am 18. Juli 2003 offiziell seine Arbeit. Der italienische Vorsitz ist nun verantwortlich für die Ausrichtung der sechsten Regierungskonferenz (IGC) (RK), welche Anfang Oktober 2003 in Rom stattfinden wird. Falls Sie weitere Informationen über die Verfassung wünschen, nutzen Sie bitte den Abschnitt über die Verfassung auf der act4europe Website.

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III. Die Regierungskonferenz in Rom Der Begriff „Regierungskonferenz“ bezeichnet die Verhandlungen zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten bezüglich Vertragsveränderungen.3 Traditionell sind Regierungskonferenzen diplomatische Angelegenheiten, die hinter verschlossenen Türen stattfinden. In der Regel sind sie wenig transparent und es ist schwer, dort Einfluss geltend zu machen. Unsere Website stellt Ihnen ausführliche Informationen darüber zur Verfügung, was eine Regierungskonferenz ist und wie sie arbeitet. Während der letzten Regierungskonferenz gab es eine Website, die ständig aktualisiert wurde, und die italienische Präsidentschaft hat uns zumindest das auch für die gegenwärtige Konferenz versprochen. Da es diesmal um andere Inhalte geht, wird die Regierungskonferenz anders ablaufen als gewöhnlich. Es bleibt abzuwarten, wie viel Mut zu Transparenz bei der Arbeit die TeilnehmerInnen diesmal aufbringen werden. Es wurde entschieden, die Regierungskonferenz nicht mehr auf der diplomatischen, sondern nur noch auf der ministeriellen Ebene abzuhalten. Zwischenzeitlich können ExpertInnenteams gehört werden und die juristische Abteilung des Rates wird bis Ende Oktober den Text überprüft und fertiggestellt haben. Letzteres bedeutet, dass es jetzt eine Chance für Nichtregierungsorganisationen gibt, fachliche, juristische Veränderungen, die für uns eine Bedeutung haben könnten, einzubringen. Die Brüsseler Arbeitsbereiche der Nichtregierungsorganisationen sind derzeit mit dieser Aufgabe beschäftigt. Die Beitrittsstaaten werden auf einer mit den Mitgliedsstaaten gleichberechtigten Ebene an der gesamten Regierungskonferenz teilnehmen. Die drei Kandidatenländer (Bulgarien, Rumänien, Türkei) werden an allen Sitzungen beobachtend teilnehmen. Das Europäische Parlament wird offizielle BeobachterInnen entsenden, allerdings darf der Vorsitzende des Konvents, Valery Giscard d’Estaing, nicht teilnehmen. Auch Mitte September stehen weder die endgültige Tagesordnung, noch die Arbeitsweise der Regierungskonferenz fest. Beide sind noch Gegenstand von Diskussionen. Die italienische Präsidentschaft wird Ende September die endgültige Entscheidung veröffentlichen. Die hier zusammengefassten Informationen stammen aus der Presse, von Kontakten zu den permanenten RepräsentantInnen, der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat. Die sechste Regierungskonferenz beginnt am 4. Oktober in Rom und die italienische Präsidentschaft beabsichtig sie bis Ende Dezember zu einem Abschluss zu bringen. Einige der AußenministerInnen zweifeln daran, dass das möglich sein wird, allerdings haben die meisten ihre

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EU Glossar: http://europa.eu.int/scadplus/leg/en/cig/g4000i.htm 9

feste Absicht erklärt, es zu versuchen. Die zentralen Diskussionspunkte werden sein: • • • • • •

Die Rolle der Außenministerin/des Außenministers Die Ratspräsidentschaft Verteidigung und Sicherheit Die Definition qualifizierter Mehrheitsentscheidungen, Wahlen im Rat und eine harte Verhandlung darum, in welchen Fällen das Prinzip der Einstimmigkeit bewahrt werden soll Die Erwähnung christlichen Erbes Sitze im Europäischen Parlament und die Anzahl der Kommissare

Die ersten drei Punkte werden hauptsächlich im Rat für Allgemeine Angelegenheiten (Außenminister, Minister für Europäische Angelegenheiten) verhandelt werden, die restlichen in den Sitzungen des Europäischen Rates (Staatsoberhäupter). Die Sitzungen der Regierungskonferenz werden fast durchgängig von Ratssitzungen gefolgt sein, zusätzlich zu einigen, wenigen weiteren Sitzungen, die vermutlich etwa alle vierzehn Tage stattfinden werden. Unseren InformantInnen zu Folge, werden die strategischen Fragen des Teil III in der Hauptsache unverändert bleiben und es wird für die Diskussion der sogenannten weichen Themen, die für die Nichtregierungsorganisationen in Europa von Bedeutung sind, nur wenig Spielräume geben. Grob gesprochen, sähen Frankreich und Deutschland den Entwurf gerne unverändert, während die anderen großen Länder sich einige Zusätze wünschen und die kleineren Ländern gemeinsam mit den Beitrittstaaten eine recht große Anzahl von Themen erneut zur Debatte stellen wollen. Jaap de Hoop Scheffer, niederländischer Minister, fasst die Situation so zusammen: „Uneinigkeit herrscht lediglich über 10% des Textes, allerdings ist sich kein Staat mit einem anderen einig darüber, um welche 10% es sich dabei handelt.“ Jedes Land wird ein Positionspapier veröffentlichen. Viele haben das bereits getan, überprüfen Sie das für Ihr Land auf der Website der Regierung. Ob es uns gelingt, einige unserer Belange voranzubringen, wird davon abhängen, was zwischen wem mit welchem Ziel verhandelt wird. So könnten der Maßnahmenteil und andere „weiche“ Themen möglicherweise immer noch Gegenstand der Verhandlungen werden. Dies zeigt noch einmal, wie wichtig es ist, in allen Ländern starken Druck auszuüben, Hintergrundinformationen zu sammeln und unsere Belange öffentlich zu machen. Das Europäische Parlament hat bisher den vorläufigen Entwurf eines Berichts und einen Erläuterungstext des Ausschusses für konstitutionelle Fragen veröffentlicht. Die Kommission selbst veröffentlichte Ihre Stellungnahme am 17. September 2003.

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Der Zeitplan der sechsten Regierungskonferenz ist wie folgt angedacht: Datum 5./6. September

Mitte September

29./30. September 4. Oktober 2003

13. Oktober

16./17. Oktober 26./27. Oktober

17. November

Veranstaltung Tagung des Rates informelle allgemeinen Angelegenheiten und auswärtige Beziehungen. Riva del Garda (die Regierungskonferenz wird diskutiert werden) Die Europäische Kommission und der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments stellen ihre Berichte über die Regierungskonferenz vor (gemäß Artikel 48 EGV) Rat für allgemeine Angelegenheiten Europäischer Rat Tagung des Rates in Rom Rat für allgemeine Angelegenheiten - Eröffnung der Regierungskonferenz in Rom - Vorstellung der vorläufigen Tagesordnung der Regierungskonferenz Tagung des Rates für allgemeinen Angelegenheiten Luxemburg Europäischer Rat in Brüssel Tagung des Rates für allgemeinen Angelegenheiten Luxemburg Brüssel Tagung des Rates für allgemeinen Angelegenheiten 11

28./29./30. November 8. Dezember

10. Dezember 2003 12./13. Dezember Dezember 2003 – Ende April 2004 Anfang Mai 2004

Juni 2004

Luxemburg Brüssel Konklave zur Regierungskonferenz in Rom Tagung des Rates für allgemeinen Angelegenheiten Luxemburg Brüssel Erwarteter Abschluss der Arbeit der Regierungskonferenz Europäischer Rat Brüssel Übersetzung des Vertrages Der Vertrag wird unterzeichnet (zeitgleich mit der Erweiterung) Möglichkeit von Refererenda in einigen EU Mitgliedsstaaten4 gleichzeitig mit den Wahlen zum Europäischen Parlament (siehe Anhang)

Wie in den vorangegangenen Regierungskonferenzen, wird es drei mögliche Diskussionsebenen geben, allerdings wird die erste von ihnen auf ein extremes Minimum beschränkt oder noch wahrscheinlicher nur bei bestimmten Themen zwischen den Ratssitzungen in Anspruch genommen werden: eine Vorbereitungsgruppe von RepräsentantInnen aus den Regierungen aller Mitglieds- und Kandidatenstaaten In dieser Gruppe wird die ganze Bandbreite der Themen, die auf der Regierungskonferenz anstehen, diskutiert. Die meisten RepräsentantInnen werden vermutlich hochgestellte Beamte, in vielen Fällen die ständigen VertreterInnen aus Brüssel sein. Die vorläufige Tagesordnung wird am 4. Oktober vorgestellt. Der Rat für allgemeine Angelegenheiten Die Außen- und EuropaministerInnen werden sich einmal im Monat zu politischen Konsultationen über die Themen treffen, die in der vorbereitenden Gruppe behandelt wurden. Eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern des Europäischen Parlaments haben um ein allgemeines Referendum zum Verfassungsvertrag in 25 Staaten gebeten, das gleichzeitig mit den Parlamentswahlen im Juni 2004 stattfinden soll. 4

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Das Europäische Rat Die endgültigen Entscheidungen werden von den Staats- und Regierungsoberhäuptern im Europäischen Rat getroffen werden, der mindestens zweimal in den letzten Monaten des Jahres zusammenkommt. Der italienische Vorsitz wird alle nötigen Informationen auf seiner Website veröffentlichen (http://www.ueitalia2003.it/EN ). Dieselben Informationen werden auch auf unserer Website einsehbar sein (http://act4europe.org ), darüber hinaus wird die Mailingliste von act4europe Sie regelmäßig mit aktuellen Neuigkeiten versorgen (Sie können sich auf unserer Website in die Liste eintragen). Für den Fall, dass Sie bezüglich des Ablaufs der darüber, wie Sie ihn beeinflussen können, unsicher sein sollte, folgen Sie den Anweisungen in diesem Handbuch, lesen Sie auf der Website im Bereich IGC (Regierungskonferenz) nach oder wenden Sie sich gerne auch direkt an die act4europe KoordinatorInnen ([email protected] ).

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IV. Lobbyarbeit 1. Welches sind Ihre Interessen? Die Verfassung stellt eine einmalige Gelegenheit dar, an der Gestaltung Europas als ein Europa seiner Menschen teilzunehmen. Definieren Sie die Interessen Ihrer Organisation in dieser Debatte. Welche Punkte des Verfassungsentwurfs beziehen sich auf Themen, die Sie für bedeutend halten? Halten Sie die Vorgaben für ausreichend? Welche horizontalen (Querschnitts-) Themen, wie z.B. partizipatorische Demokratie oder Transparenz, sind darüber hinaus wichtig für Ihre Organisation? Benötigen Sie mehr Informationen über die Implikationen des Verfassungsentwurfs? Kontaktieren Sie dazu das Netzwerk der Europäischen Nichtregierungsorganisation, das für Sie relevant ist, oder prüfen Sie alle NRO-Bereiche auf unserer Website. Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Aber vor allem: Tun Sie sich mit so vielen anderen Nichtregierungsorganisationen, wie in der kurzen Zeit möglich, zusammen, am Besten auch mit solchen aus anderen Bereichen, um gemeinsam zu entscheiden, welche Herangehensweise Sie für Ihr Land wählen. Wählen Sie einige zentrale Punkte, auf die Sie sich alle einigen können, und konzentrieren Sie sich auf diese. Achten Sie darauf, dass auch horizontale Themen, wie z.B. partizipatorische Demokratie und Transparenz dabei immer mitbedacht werden. Diese Punkte stellen die Zukunft des Einflusses von Nichtregierungsorganisationen und ihrer potentiellen Finanzierung dar. Rechnen Sie damit, Aufklärungs- und Bewusstseinarbeit innerhalb von Nichtregierungsorganisationen leisten zu müssen: sowohl bezüglich der neuen Verfassung, als auch bezüglich der Notwendigkeit nationalen Einflusses auf Europäische Belange nehmen zu müssen und schließlich bezüglich der starken – positiven wie negativen – Auswirkungen, die all das auf uns haben wird. 2. Eine Strategie entwerfen Wie sieht in Ihrem Land die Vorgehensweise zur Verbesserung des Verfassungsvertrages aus? Wird das Parlament an der Regierungskonferenz beteiligt sein? Sind öffentliche Anhörungen für Europäische Verträge in Ihrem Land üblich? Wollen sie einen offiziellen zivilgesellschaftlichen Dialog oder ist es sinnvoller mit den Beamten und PolitikerInnen auf informelleren Zusammenkünften zu sprechen?

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Besuchen Sie die Website Ihrer Regierung und öffnen Sie das Positionspapier zur Regierungserklärung. Inzwischen sollten alle Regierungen Ihre Positionen veröffentlicht haben. Sind Sie dafür, den Entwurf zu lassen, wie er ist, oder möchten Sie um weitere Verbesserungen bitten? Einigen Sie sich auf die Schritte zur Umsetzung Ihrer Entscheidung, nachdem Sie diese Fragen beantwortet haben. Bedenken Sie dabei immer, dass Strategieänderungen im Verlaufe des Prozesses jederzeit erlaubt sein sollten. 3. Finden Sie heraus, wer Ihre AnsprechpartnerInnen unter den PolitikerInnen sind und wer von ihnen mit Ihren Themen betraut ist Die Außenministerin/der Außenminister: Für die Regierungskonferenz ist hauptsächlich Ihre Außenministerin oder Ihr Außenminister zuständig. Haben Sie oder hat jemand Ihrer BündnispartnerInnen Kontakte in das Außenministerium, um herauszufinden, wer dort im Hintergrund mit der Arbeit für die Regierungskonferenz betraut ist? •

Rufen Sie diese Person an (aber einigen Sie sich darauf, wer von Ihnen diesen Anruf tätigt, zwanzig Anrufe bei einem Beamten/einer Beamtin stellen keine erfolgreiche Strategie dar). Fragen Sie danach, welche Position die Ministerin/der Minister einnimmt und auf welche Weise sie/er das Parlament und die Zivilgesellschaft über den laufenden Prozess zu informieren gedenkt. Wenn Sie Glück haben, sind Beamte häufig dankbar für wissenswerte Informationen, insbesondere über fachliche und juristische Themen. Sollte dem so sein, bieten Sie an, ihr/ihm Materialien zu Ihren Forderungen zu senden. Nutzen Sie dafür die präzisen Analysen aus dem Bereich der Europäischen Nichtregierungsorganisationen. (Einige Sektoren, wie bspw. die Grünen G8, haben umfassende, gemeinsame Publikationen vorgelegt.)



Schreiben Sie Ihrer Außenministerin/Ihrem Außenminister. Senden Sie einen Brief gemeinsam mit so vielen Nichtregierungsorganisationen wie möglich und holen Sie sich – wenn das möglich ist – Unterstützung von Abgeordneten ihrer/seiner Partei. (Diese können entweder selbst mitunterzeichnen oder aber Ihren Brief mit einem eigenen Anschreiben weiterleiten.)



Lassen Sie Ihre Ministerin/Ihren Minister wissen, dass Sie von Ihrer Regierung während der Regierungskonferenz Hilfe bei der Implementierung des Prinzips partizipatorischer Demokratie im Verfassungsentwurf erwarten. Informieren Sie sie/ihn auch darüber, dass Sie außerdem erwarten, dass die Organisationen der zivilen Gesellschaft Ihres Landes Chancen erhalten, mit ihr/ihm 15

über Ihre gemeinsamen Interessen und Belange zu sprechen. Schlagen Sie eine öffentliche Anhörung für Nichtregierungsorganisationen oder auch ein kleineres Treffen mit hochrangigen VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen vor. Wenn Sie können, bieten Sie an, das Treffen zu organisieren. •

Bitten Sie um ein Treffen mit der Ministerin/dem Minister, gehen Sie aber davon aus, dass ein Treffen mit einer hochgestellten Beamtin/einem hochgestellten Beamten zugesagt wird (der Rang der vorgeschlagenen Person wird Ihnen etwas über die Wichtigkeit mitteilen, die das Ministerium der Sache beimisst).

Mitglieder des Parlaments/Abgeordnete Im Anhang haben wir eine Liste von ehemaligen Mitgliedern des Konvent, Delegierten des Europäischen Parlaments und Ihres nationalen Parlaments für Sie zusammengestellt. Die Mitglieder des Konvents sind natürlich an dieser Regierungskonferenz interessiert. Versuchen Sie aber auch herauszufinden, wer darüber hinaus noch ein großes Interesse an der Debatte hat. Es wäre hilfreich, wenn Sie an alle Mitglieder des Konvents Ihres eigenen Landes schreiben könnten. PolitikerInnen reagieren häufig am Besten auf Menschen und Organisationen aus ihrem Wahlkreis, da diese Ihre WählerInnen sind. Finden Sie eine Person, die Ihren Belangen positiv gesonnen und bereit ist, in Ihrem Sinne ein Schreiben zu verfassen, oder holen Sie sich Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften aus dem jeweiligen Wahlkreis – all das zusätzlich zu ihrem eigenen Brief. Finden Sie so viel wie möglich über ihre Hintergründe heraus, hat sie/er z.B. Interessen im Bereich Umwelt vorzuweisen? Unterstützt ihre/seine nationale Partei Ihre Belange und ist sie/er generell initiativ und engagiert bezüglich Europäischer Angelegenheiten und Themen wie Transparenz und Zivilgesellschaft? Sehen Sie sich die gemeinsamen Positionen an, die von den politischen Parteien und Teilen des Konvents (wie z.B. die Gruppe aller Parlamentsmitglieder oder die Gruppe aller nationaler ParlamentarierInnen) eingenommen wurden. Sie repräsentieren eine breite Mehrheitsmeinung im Konvent, die der Verfassungstext nicht unbedingt reflektiert. Viele Mitglieder des Konvents unterstützen bereits Belange der zivilen Gesellschaft. Schreiben Sie diesen Personen (wenn möglich wieder gemeinsam mit vielen anderen) und bitten Sie sie, spezifische Dinge zu tun, wie z.B.: Bitten sie um eine schriftliche oder mündliche parlamentarische Anfrage bezüglich der Einbeziehung der Zivilgesellschaft während der Debatte über den Vertrag (Abgeordnete sowohl des Europäischen, als auch der nationalen Parlamente können dies in Ihren jeweiligen Parlamenten tun). 16

Bitten Sie darum, dass im entsprechenden Parlament durch die jeweiligen Abgeordneten eine kurze Debatte hierüber veranlasst wird. Schreiben Sie der Außenministerin/dem Außenminister. Je mehr Briefe eine Ministerin/ein Minister von Abgeordneten erhält, desto mehr wird sich ihre/seine Aufmerksamkeit auf Ihre Belange richten. Organisieren Sie eine öffentliche Anhörung für Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften im Parlament, um Ihren Belangen Stimme zu verleihen und Gehör zu verschaffen. (Bieten Sie an, die Anhörung mitzuorganisieren, zumindest, indem Sie die Einladungen für die Zivilgesellschaft übernehmen). 4. Die wichtigsten Punkte • Halten Sie den Brief kurz, achten Sie aber darauf, alle wesentlichen Punkte zu erwähnen. •

Bringen sie klar zum Ausdruck, worum Sie Ihre Außenministerin/Ihren Außenminister oder die jeweiligen Abgeordneten bitten.



Bitten Sie um eine Antwort.



Sie können Variationen des Beispielbriefs aus diesem Handbuch verwenden, allerdings sollte er in Ihre nationale(n) Sprache(n) übersetzt werden.

5. Außerhalb des Parlaments • Unterschiedliche Aktionen z.B. •

Organisieren Sie eine Veranstaltung von und für Nichtregierungsorganisationen zum Thema der Verfassungsdebatte.



Sammeln Sie Unterschriften für die Forderung, die Debatte transparenter zu machen.



Halten Sie Vorträge über Ihre Arbeit auf Treffen und Konferenzen.



Nutzen Sie Ihre Medienkontakte und Ihre eigenen Publikationen, um Ihre Informationen und Ankündigungen für Veranstaltungen – z.B. öffentliche Anhörungen – bekannt zu machen.

6. Ein Treffen mit Ihren politischen RepräsentantInnen oder die Teilnahme an einer öffentlichen Anhörung Vorbereitung Sicher haben Sie bereits festgelegt, für welches Ihrer zentralen Anliegen Sie die Unterstützung Ihrer Abgeordneten/Ihrer Außenministerin/Ihres Außenministers gewinnen wollen. Seien Sie realistisch bei der Einschätzung dessen, was in einer Sitzung besprochen werden kann. Informieren Sie sich über jene Bereiche, für die sich die Person, die Sie treffen werden, am meisten 17

interessiert (Umwelt, Menschenrechte, Sozialschutz, Gewerkschaftsrechte) und stellen Sie sich darauf ein, die Person bei ihrer Arbeit im jeweiligen Bereich zu ergänzen, wenn das angemessen erscheint. Machen Sie sich eine Liste von etwa drei zentralen Punkten, zu denen Sie Ihre Position klarstellen wollen. Recherchieren Sie gründlich zum Thema, um sicher zu gehen, dass Sie die Angelegenheit in ihrer ganzen Bandbreite verstanden haben und eindeutige Fakten zur Unterstützung Ihrer Argumente vortragen können. Kontaktieren Sie das act4europe Büro oder das für Sie relevante Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, wenn Sie Hilfe zum Verfassungsentwurf oder der Regierungskonferenz benötigen! Seien Sie sich genau im Klaren darüber und äußern Sie sich deutlich dazu, was Sie als Ergebnis des Treffens von Ihren Abgeordneten/Ihrer Außenministerin/Ihrem Außenminister wollen. Wollen Sie wirklich eine öffentliche Anhörung oder doch eher ein kleineres Treffen von Nichtregierungsorganisationen? Bitten Sie gemeinsam mit allen Ihren BündnispartnerInnen um das Gleiche. So steigen Ihre Chancen, eine breite Unterstützung zu erhalten. Versuchen Sie, auf dem Hintergrund der Informationen, die Sie über Ihre Abgeordneten/Ihre Außenministerin/Ihren Außenminister gesammelt haben, einige der Reaktionen, die Sie möglicherweise bekommen werden, vorauszusagen. Wenn Sie denken, dass Ihre Gesprächspartnerin/Ihr Gesprächspartner nicht mit Ihrer Position einverstanden sein wird, überarbeiten Sie Ihre Argumentation. Klären Sie zu Beginn, wie lange Sie Zeit haben, und richten Sie sich zeitlich entsprechend ein. Lassen Sie nicht zu, dass während des Treffens von den für Sie wesentlichen Punkten abgewichen wird. Stellen Sie gleich zu Beginn klar, was Sie sich von Ihren Abgeordneten/Ihrer Außenministerin/Ihrem Außenminister wünschen und bekräftigen Sie dies ihr/ihm gegenüber. Fortsetzung Überdenken Sie, was während des Treffens geschah. Ist es Ihnen gelungen, Ihre Botschaft effektiv zu vermitteln? Haben die Abgeordneten/Ihre Außenministerin/Ihr Außenminister sich bereit erklärt, zu tun, was Sie wollten? Entscheiden Sie, was als nächstes zu tun ist. Schreiben Sie Ihren GesprächspartnerInnen immer einen Dankesbrief, in dem Sie die wesentlichen Verhandlungspunkte, über die Sie sich geeinigt haben, ebenso erwähnen, wie jede vereinbarte, zugesagte Tätigkeit auf beiden Seiten. An einer öffentlichen Anhörung teilnehmen 18



Bereiten Sie Ihre Beiträge gut vor. Versuchen Sie, sich mit möglichst vielen der anderen SprecherInnen auf drei zentrale Punkte zu einigen, die Sie alle neben Ihren spezifischen Anliegen auf jeden Fall erwähnen. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie dieses Verfahren in anderen Ländern umgesetzt wurde und womit die besten Erfahrungen gemacht worden sind.

Egal, was Sie tun, wann und mit wem Sie es tun: BITTE INFORMIEREN SIE UNS DARÜBER im Büro von act4europe/Civil Society Contact Group. Ein bestimmtes Niveau öffentlicher Informationsvermittlung, das in Ihrem Land völlig gewöhnlich sein mag, ist für ein anderes Land möglicherweise keineswegs gewöhnlich. Wir alle profitieren von den Informationen und Erfahrungen, die in 25 anderen Ländern gesammelt und gemacht worden sind. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie grundsätzlich weder eine Pro- noch eine Contra-Position bezüglich der EU einnehmen müssen, um an der act4europe Kampagne teilnehmen zu können. Hier geht es zum einen darum, dass starke Bürgerrechte einbezogen werden, und zu anderen darum, sicherzustellen, dass in Zukunft die Stimmen der Menschen gehört werden. Daher ist es in diesem Fall lohnend, LOKAL ZU HANDELN UND EUROPAWEIT ZU DENKEN! 7. Beispielbrief Dies ist ein Beispiel dafür, wie ein Brief an Ihre Außenministerin/Ihren Außenminister, an Abgeordnete Ihres nationalen oder auch des EU Parlaments, aber ebenso an andere wichtige Personen aussehen könnte. Im Verlaufe der Kampagne werden wir weitere Beispielbriefe zur Verfügung stellen, die dazu gedacht sind, Ihnen die Teilnahme an der Kampagne neben Ihrem sicher ohnehin schon ausreichend gefüllten Zeitplan zu erleichtern. Wenn Sie Beispielbriefe verwenden, die von Ihrer EU Nichtregierungsorganisation, von uns, von Netzwerken oder Gewerkschaften zur Verfügung gestellt worden sind, versuchen Sie, diese in Ihre Sprache(n) zu übersetzen. Um eine Antwort zu erhalten, ist das wirklich hilfreich. Wenn Sie Ihre Übersetzung an uns zurückschicken, werden wir sie für andere Organisationen in Ihrer Sprache verfügbar machen. (Es ist natürlich auch sehr hilfreich, wenn Sie die Texte so weit wie möglich verbreiten.) Sie können die Formulierungen in Beispielbriefen jederzeit dem Schwerpunkt Ihrer Organisation anpassen. Es ist wirklich gut, wenn viele Organisationen mitemselben grundsätzlichen Anliegen Briefe schreiben. Allerdings werden 100 Briefe mit identischen Formulierungen von PolitikerInnen häufig nicht als Ausdruck eines breiten politischen Konsenses angesehen (insbesondere dann nicht, wenn sie in Form von E-Mail Massensendungen eingereicht werden). E-Mails können ein hilfreiches 19

Medium sein, aber stellen Sie sich darauf ein, Ihre Briefe immer auch per Post und Fax zu schicken. Dadurch vermittelt sich die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens besser.

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Sehr geehrte/r/s (Abgeordnete/r, Kommissar/in, Mitglied des Europäischen Parlaments – verwenden Sie die in Ihrem Land gebräuchlichen Titel und Anreden) [Wechseln Sie in Kursivschrift, um hervorzuheben, wenn Sie direkt auf Ihre Organisation bezogen schreiben.] Ich schreibe/wir schreiben Ihnen im Auftrag von... Gemeinsam nehmen wir an der europaweiten act4europe Kampagne teil, einem Bündnis von Umwelt-, Sozial-, Menschrechts-, und Entwicklungsorganisationen sowie Gewerkschaften, das in der Vergangenheit die Arbeit des Konvents über die Zukunft Europas beobachtet hat und diese Tätigkeit nun bezüglich der Regierungskonferenz fortsetzt. Eine zentrale Forderung und Erwartung aller NRO-Sektoren ist, dass die Regierungskonferenz nicht hinter verschlossenen Türen stattfindet, sondern die offene und transparente Arbeitsweise, die vom Konvent über Europas Zukunft initiiert wurde, fortsetzt. Wir hoffen, dass die Regierungskonferenz (inklusive des auf sie folgenden Ratifizierungsprozesses) den Geist des Artikels über partizipatorische Demokratie im neuen Verfassungsentwurf durch einen regelmäßigen, offenen und transparenten Dialog mit repräsentativen Organisationen der Zivilgesellschaft umsetzt. Die zivile Gesellschaft ist besorgt, dass die Regierungskonferenz, ähnlich einem Kuhhandel, im Namen nationaler Interessen einen Verfassungstext verhandeln und präsentieren wird, der nicht für das 21. Jahrhundert geeignet ist. Wir bitten Sie dringend, dafür Sorge zu tragen, dass dies eine auf Rechten und Werten basierende demokratische Verfassung wird, mit der sich die Menschen in Europa identifizieren können und die ihre Vielfalt ebenso wie ihre Bedürfnisse im Geiste globaler Solidarität klar anerkennt. Darüber hinaus muss eine auf Rechten und Werten basierende Europäische Verfassung Instrumente und Mechanismen zur Verfügung stellen, die diese Rechte und Werte politisch und juristisch sichern und ihre konkrete Umsetzung ermöglichen – ein Bereich dem im Konvent zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Wir drängen Sie, die Rechte und Werte, die sich auf den Bereich der Entwicklung in Teil I beziehen, zu stärken und den Zusammenhang zwischen den in Teil I und II genannten Rechten und Werten, und den politischen Instrumenten in Teil III, die sich auf Soziales, Umwelt und Menschenrechte beziehen, zu garantieren. [Wenn Sie wollen, können Sie an dieser Stelle Ihre spezifischen Forderungen hinsichtlich der Verfassung benennen.] Bitte stellen Sie uns so bald wie möglich folgende Informationen zur Verfügung: Wann und auf welche Weise beabsichtigen Sie, die Zivilgesellschaft in unserem Land darüber zu informieren, welche Arbeitsweise die Regierungskonferenz anwenden wird? Wann und auf welche Weise werden Sie der 21

Zivilgesellschaft in unserem Land die Möglichkeit geben, ihren Beitrag zur Debatte zu leisten? Auf welche Weise werden Sie einen auf Rechte und Werte basierenden Text garantieren? Auf welche Weise werden Sie sicherstellen, dass die Mechanismen der politischen und juristischen Implementierung dieser Rechte und Werte während der Regierungskonferenz angemessene Aufmerksamkeit erhält, da nur so eine ausreichende Kohärenz gewährleistet ist? Mit freundlichen Grüßen in Erwartung Ihrer Antwort

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V. Civil Society Contact Group 1. Social Platform Die Social Platform (Plattform der Europäischen Nichtregierungsorganisationen im sozialen Bereich) ist eine Bündnis von 39 Europäischen Nichtregierungsorganisationen, Vereinen und Netzwerken, die im sozialen Bereich arbeiten und die Interessen eines breiten Spektrums der Europäschen Zivilgesellschaft vertreten. Die Plattform setzt sich zusammen aus Vereinigungen von Organisationen, die Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslose, Menschen, die in Armut leben, Schwule, Lesben, junge Menschen, Kinder und Familien vertreten, darunter auch Mitgliedsorganisationen, die soziale Dienste anbieten oder zu sozialen Themen, wie bspw. sozialer Gerechtigkeit, Obdachlosigkeit, lebenslangem Lernen, Gesundheit und Rassismus, arbeiten. Kontaktperson: Simon Wilson – [email protected] www.socialplatform.org 2. Die Grünen 8 Die informelle Plattform der Nichtregierungsorganisationen des Umweltbereichs, die Grünen 8 genannt, besteht aus dem European Environmental Bureau, Birdlife International (European Community Office), Climate Network Europe, European Federation for Transport and Environment, Friends of the Earth Europe, Greenpeace Europe, International Friends of Nature, und dem WWF (European Policy Office). Die Grünen 8 sind in der Contact Group durch das European Environmental Bureau, der größten Föderation ziviler Umweltorganisationen in Europa, vertreten. Kontaktperson: John Hontelez – [email protected] 3. Menschenrechte, Demokratie und Konfliktprävention – Netzwerk der Nichtregierungsorganisationen Das Menschenrechtsnetzwerk setzt sich unter anderem aus folgenden Organisationen zusammen: Amnesty International, Coalition for the International Criminal Court, Euro-Mediterranean Human Rights Network, Article 19, Minority Rights Group, European Centre for Common Ground, European Peacebuilding Liaison Office, Human Rights Watch, International Federation for Human Rights (FIDH), International Federation Terre des Hommes, Open Society Institute, World Organization against Torture (OMCT), World Vision. Kontaktperson: Dick Oosting – [email protected] 4. CONCORD CONCORD ist das Bündnis der Europäischen Nichtregierungsorganisationen für Unterstützung und Entwicklung. Sie besteht aus zehn internationalen Netzwerken und 18 nationalen 23

Vereinigungen aus den Europäischen Mitglieds- und den Kandidatenländern. Insgesamt vertritt sie 1200 Nichtregierungsorganisationen. Das Ziel der Konföderation ist es, die politischen Aktionen von Nichtregierungsorganisationen im Bereich von Unterstützung und Entwicklung auf Europäischer Ebene zu koordinieren und einen Austausch von Informationen sowohl zwischen Nichtregierungsorganisationen, als auch zwischen diesen und Europäischen Institutionen in Gang zu bringen. Ihre Mitglieder sind die 15 nationalen Plattformen der Europäischen Mitgliedsstaaten, die nationalen Plattformen von Malta, der Slowakei und der Tschechischen Republik, sowie die folgenden zehn Netzwerke: ActionAid Alliance, Aprodev, Caritas Europa, CIDSE, Eurodad, EuronAid, Eurostep, IPPF, Solidar, Terre des Hommes. Kontaktpersonen: Simon Stocker [email protected], Florent Sebban [email protected]; www.bond.org.uk/eu/concord.html - www.eurostep.org 5. Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC) Zur Zeit sind 74 nationale Gewerkschaftsbünde aus einer Gesamtheit von 34 europäischen Ländern, sowie elf europäische Industriebünde Mitglied in der ETUC, woraus sich eine Gesamtzahl von 60 Millionen Mitgliedern ergibt. Andere Gewerkschaftsstrukturen, wie bspw. Eurocadres (Rat der europäischen Fach- und Führungskräfte) und EFREP/FERPA (Europäischer Bund der RentnerInnen und älteren Menschen) arbeiten unter der Schirmherrschaft des Europäischen Gewerkschaftsbundes. Darüber hinaus koordiniert der Europäische Gewerkschaftsbund die Aktivitäten der 39 überregionalen Gewerkschaftsbünde, welche die grenzüberschreitende Gewerkschaftskooperation organisieren. Der ETUC ist durch die Europäische Union, durch den Europäischen Rat und durch die EFTA als einzige repräsentative, bereichsübergreifende Gewerkschaftsorganisation auf Europäischer Ebene anerkannt. Kontakt: www.etuc.org

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VI. Die Vision Die Civil Society Contact Group bringt vier große Tätigkeitsfelder von Nichtregierungsorganisationen – Umwelt, Soziales, Menschenrechte, Entwicklung – sowie den Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen. Gemeinsam beabsichtigen wir, die Vorstellungen und Interessen der Zivilgesellschaft bei der Gestaltung von Europas zukünftigem Grundgerüst hörbar zu machen. Insbesondere wollen wir sicherstellen, dass die Europäische Union die 2001 in Laeken gemachten Versprechen einhält. Die Union muss den Menschen ihre Aktivitäten und Missionen näher bringen und darüber hinaus garantieren, dass ihre Institutionen, auch mit einer größeren Anzahl von Mitgliedern, transparent, effektiv und effizient arbeiten. Schließlich muss sie die Rolle Europas in der Welt als eine positive und stabilisierende Kraft voranbringen. Im Verlaufe des Entwurfs einer Verfassung der Menschen von Europa wollen wir sicherstellen, dass I.

diese Verfassung die Vielfalt und die Vorstellungen aller in Europa lebenden Menschen respektiert und reflektiert.

II.

der neue institutionelle Rahmen der Europäischen Union wirklich effektiv, demokratisch und partizipatorisch, transparent und zugänglich ist.

III.

die Verfassung die grundlegenden Werte Europas stärkt, so dass die Europäische Union eine Verteidigerin und Garantin wird für Frieden, Solidarität, Gerechtigkeit und Gleichheit für alle, Gleichheit zwischen Frauen und Männern, nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz und Verbesserung der Umweltlage, zur Gewährleistung einer hohe Lebensqualität für die gegenwärtigen und zukünftigen Generationen, vollständige Abschaffung von Armut, sowie die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der EU und global.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Civil Society Contact Group die act4europe Kampagne gestartet, um so die tausende und abertausende von Menschen in Europa direkt zu vernetzen, die in Organisationen der Zivilgesellschaft daran arbeiten, die Zukunft Europas zu formen. Die act4europe Kampagne strebt eine Arbeitsallianz an, die sich über alle 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erstreckt und helfen wird, einen dauerhaften Zugang zu Informationen ebenso zu ermöglichen, wie die Teilhabe der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen (partizipatorische Demokratie), aber auch die weitergehende Demokratisierung von Strukturen (Mitentscheidungsverfahren und qualifizierte Mehrheitsentscheidungen) und Möglichkeiten der juristischen Einflussnahme in Belangen, die für die Zivilgesellschaft relevant sind. 25

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VII. Analyse der einzelnen Sektoren zu den Ergebnissen des Konvents 1. Menschenrechte5 Die Menschenrechtsgruppe begrüßt sowohl die Aufnahme der Charta der Grundrechte in den Verfassungsvertrag, als auch die Klausel, die es der Europäischen Union erlaubt, der Europäischen Menschrechtskonvention zuzustimmen. Dennoch weist sie auf Änderungen hin, die in letzter Minute gemacht worden sind, wie z.B. die Beschränkung der Deutungsmöglichkeiten der Präambel, welche die Charta geschwächt haben. Es gibt weder in der internen, noch in der externen Dimension konkrete Mechanismen der Einbeziehung, Analyse oder Kontrolle der allgemeinen Menschenrechte. Das Ergebnis ist ein halbherziges Engagement der EU bezüglich der tatsächlichen Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte. Darüber hinaus bedauert die Menschenrechtsgruppe: •

den nicht vorhandenen Vorrang der menschlich-sozialen über der ökonomischen Dimension in Konflikt- oder Widerspruchsfällen zwischen Zielen, die die EU verfolgt;



dass die Aufrufe zur Zustimmung der EU zur Europäischen Sozialcharta und anderen internationalen Menschrechtsinstrumenten nicht befolgt worden sind;



dass die Rolle des Europäischen Parlaments nicht gestärkt worden ist, was Transparenz und Verantwortlichkeit im Entscheidungsprozess garantiert hätte.

Die Menschenrechtsgruppe verlangt, dass folgende Punkte in den Verfassungsvertrag aufgenommen werden: •

Vorrang der menschlich-sozialen über der ökonomischen Dimension in Konflikt- oder Widerspruchsfällen zwischen Zielen, die die EU verfolgt;



Zustimmung der EU zur Europäischen Sozialcharta und anderen internationalen Menschrechtsinstrumenten



Schaffung von Beobachtungs- und Kontrollmechanismen bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte, um die Effektivität der Charta ebenso wie der EU-Menschenrechtspolitik als Ganzem zu gewährleisten.



Einbindung der Menschenrechtsklausel in alle allgemeinen und regionenbezogenen bilateralen Vereinbarungen, die zwischen der EU und dritten Staaten getroffen werden.



Eine größere Transparenz bezüglich der Funktionsweise von EU Institutionen im externen Bereich

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Vollständiges Dokument unter: http://act4europe.horus.be/module/FileLib/FinalAssesment.pdf 27



Systematische und direkte Kooperation zwischen der Außenministerin/dem Außenminister der EU und anderen Körperschaften der EU, die mit Menschenrechtsfragen betraut sind, um den Vorrang der menschlich-sozialen über der ökonomischen Dimension zu gewährleisten und die Effizienz von EU Institutionen zu verbessern.



Das EU Parlament muss durch Mitentscheidungsverfahren Partizipationsrechte beim Entwurf und bei der Umsetzung der EU Außenpolitik erhalten, um sowohl bei der Implementierung von CFSP/CSDP Maßnahmen (Allgemeine Außen- und Sicherheitspolitik, Allgemeine Sicherheits- und Verteidigungspolitik), als auch in Bezug auf Programme für zukünftige Aktionen ein Kontrollorgan zu sein. Ein Mitspracherecht des Parlaments bei außenpolitischen Aktionen der EU würde gewährleisten, dass die Kommission und der Rat auf Grundlage der Menschenrechte handeln.

2. Social Platform6 Die Social Platform unterstützt die Aufnahme der EU Grundrechtecharta in den Vertrag ebenso wie den starken Fokus auf partizipatorische Demokratie im neuen Kapitel über das demokratische Leben in der Union. Einige Aspekte der Werte und Ziele der Union sind gestärkt worden und der neue horizontale Artikel zu Nichtdiskriminierung wird begrüßt. Dennoch bleibt die Social Platform besorgt darüber, dass die Werkzeuge, die ein Erreichen der Ziele der Union garantieren würden, im Verfassungsentwurf nicht ausreichend ausgeführt sind. Die Social Platform wird ihre Bemühungen, während der Regierungskonferenz folgende Änderungen im Verfassungsentwurf zu erreichen, weiterhin fortsetzen: Dialog mit der Zivilgesellschaft und partizipatorische Demokratie •

Stärkung des Artikel I-46 durch die Nennung der „organisierten Zivilgesellschaft“ statt „repräsentative Verbände und Zivilgesellschaft“



Volle Anerkennung der Autonomie der Zivilgesellschaft in Artikel I46, entsprechend der Formulierung in Artikel 47



Einbeziehung der Dialogprinzipien mit Organisationen der Zivilgesellschaft in den Teil III

Grundrechte: •

Artikel I-7 sollte die Zustimmung zu anderen Instrumenten der Menschenrechtspolitik ermöglichen



Artikel I-57 sollte sich auf die Grundrechte beziehen, insbesondere auf die EU Charta der Grundrechte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR)

Vollständiges Dokument unter: http://act4europe.horus.be/module/FileLib/SocialPlatformresponsetotheDraftConstitution.pdf

6

28



Wir lehnen den Neuentwurf der Spielräume im Umgang mit der EU Charta, wie er in der neuen horizontalen Klausel des Artikel II-52 enthalten ist.

Werte der Union: •

Die Elemente, die im zweiten Satz des Artikel I-2 aufgeführt sind – Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Nichtdiskriminierung – sollen auf die gleiche juristische Basis gestellt werden, wie die im ersten Satz genannten.



„Gleichbehandlung für alle“, „Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ und „Soziale Gerechtigkeit“ sollen in Artikel I-2 eingefügt werden.

Ziele der Union: •

Entfernung des Bezugs auf „unverfälschten“ Wettbewerb aus dem Artikel I-3



Einbeziehung von Arbeitsqualität, lebenslangem Lernen, einem hohen Sozialschutz Standard, Nichtdiskriminierung auf Grund des Geschlechts, rassischer oder ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung, Behinderung und Alter, einem hohen Gesundheitsstandard, effizienten und qualitativ auf hohem Niveau angesiedelten sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in den Artikel I-3.



Einbeziehung folgender Zielsetzungen in den Artikel I-3: Vollständige Abschaffung von Armut innerhalb der EU, Lebensqualität, Unterstützung von Familien, Bekämpfung von Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen.



Eine eindeutige Definition von nachhaltiger Entwicklung, die auf den drei Säulen „ökonomisch, sozial und umweltgerecht“ ruht.



Artikel I-3 sollte die Kohärenz von EU-Aktionen mit den Werten und Zielen der EU beinhalten.

Strategien der Union: •

Die Werte und Zielsetzungen der Union sollten sich in ihrer Politik und ihren Strategien vollständig wiederspiegeln – dies bezieht sich insbesondere auf Teil III, wodurch sichergestellt wäre, dass die Union über die notwendigen Werkzeuge verfügt, ihre sozialen Ziele zu erreichen.



Artikel I-4 sollte die Verpflichtung beinhalten, den Zusammenhang und die Koordinierung von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu garantieren. „Sozialpolitik“ sollte in den Titel des Artikels aufgenommen werden.



In Artikel I-13 sollte „Beschäftigung“ zu den Bereichen mit geteilter Zuständigkeit hinzugefügt werden.

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Im Artikel I-16 sollten soziale Einbeziehung und Renten zu den Bereichen Unterstützungs-, Koordinierungs- oder Ergänzungsmaßnahmen hinzugefügt werden.



Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen und Mitentscheidungsverfahren sollten bezüglich der Nichtdiskriminierung in den Artikel III-5 aufgenommen werden.

3. Die Grünen 87 Die Grünen 8 (Nichtregierungsorganisationen Umwelt) sind zufrieden darüber, dass ihr erstes Ziel, „kein Schritt zurück“ hinter die bereits existierenden Verträge, im Endeffekt erreicht wurde. Nachdem es ursprünglich ignoriert worden war, ist das Ziel der nachhaltigen Entwicklung wieder aufgenommen worden. Damit zusammenhängend, wurde auch die Aufgabe, die „Qualität der Umwelt zu verbessern“ (entsprechend dem Amsterdam Vertrag), ganz am Ende des Konvents wieder hergestellt. Auch die Verpflichtung, umweltbezogene Anforderungen in alle politischen Vorhaben und Strategien aufzunehmen, wurde schließlich wieder eingefügt. Und die in letzter Minute getroffene Entscheidung, den Euratom Vertrag aus dem Konsens auszuklammern, eröffnet die Möglichkeit, weiterhin gegen ihn zu agieren. Die Grünen 8 begrüßen die Aufnahme der Grundrechtecharta, auch wenn darin das Recht auf saubere und gesunde Umwelt immer noch fehlt, die Vorschläge zur Überprüfbarkeit und Transparenz von EU Entscheidungsprozessen, das Kapitel über partizipatorische Demokratie, inklusive dem Vorschlag für Volksbegehren. Die Grünen 8 sind zufrieden mit dem Vorschlag des Konvents, die Rolle des Europäischen Parlaments in Hinblick auf den Zusammenhang von Wirtschaft, Sozialpolitik und territorialen Interessen, Landwirtschaft und Fischerei, speziellen Forschungsbereichen, sowie technologischen Entwicklungsprogrammen und der Industrie, bei Entscheidungsprozessen zu stärken. Dennoch sind die Grünen 8 der Meinung, dass der Verfassungsentwurf ausreicht, um der Europäischen Union eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. •

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Strategien der Union: Der größte Schwachpunkt liegt in den Kapiteln des Verfassungsentwurfs, die sich mit den politischen Maßnahmen befassen (Teil III). Viele von ihnen wurden aus dem bereits existierenden Vertrag der Europäischen Union übernommen, ohne dass ihre Zielsetzungen noch einmal überprüft worden wären. In ihrer jetzigen Form haben sie einen Konflikt zwischen regionaler EU Politik und den Gesamtzielen der nachhaltigen Entwicklung und Verbesserung der Umwelt zur Folge. Die zivile Gesellschaft wird diesem Missverhältnis zwischen gesetzten Zielen und politischen Prioritäten, die vor Jahrzehnten in

Vollständiges Dokument unter: http://www.eeb.org/publications/G8-IGC-EN-final-8-8-03.pdf 30

völlig anderem Kontext entstanden, kein Verständnis entgegenbringen. •

Partizipatorische Demokratie: „Partizipatorische Demokratie“ ist ein zentrales Element nachhaltiger Entwicklung. Die Verfassung sollte Mindestanforderungen für öffentliche Teilhabe definieren und Ihren BürgerInnen das Recht einräumen, EU Institutionen vor dem Europäischen Gerichtshof zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie gegen EU Recht oder die Grundsätze der EU verstoßen.



Parlamentarische Demokratie: Der Konvent hat vorgeschlagen, das Prinzip der Mitentscheidung auf viele der für Umwelt und nachhaltige Entwicklung wesentlichen Bereiche auszudehnen. Dies muss umgesetzt werden. Das Europäische Parlament sollte generell ein Mitentscheidungsrecht bei allen den Bereich der Umwelt betreffenden Entscheidungen haben.



Protokoll zur nachhaltigen Entwicklung: Wir unterstützen die Initiative von Kommissarin Wallström, ein Protokoll zur nachhaltigen Entwicklung zuzufügen. Dies würde der (exakt definierten) nachhaltigen Entwicklung eine zentrale Bedeutung in den alltäglichen EU Aktivitäten garantieren.



Der Euratom Vertrag datiert aus den 1950er Jahren, einer Zeit, in der Atomenergie als sichere Energiequelle angesehen wurde. Nun, da die Gefahren, die Kosten und die Probleme mit dem nuklearen Abfall erkannt worden sind, muss der Euratom Vertrag aufgehoben werden.

In Hinblick auf die Arbeit der Regierungskonferenz fordern die Grünen 8 Transparenz und öffentliche Beteiligung. die Europäische Verfassung wird über Jahrzehnte die juristische und moralische Basis der Europäischen Union sein, sowohl intern, als auch gegenüber der restlichen Welt. Die Verfassung sollte EU Bürger dazu motivieren, die EU zu unterstützen und in ihr effizientes Funktionieren zu investieren. Daher muss die Zivilgesellschaft in der Lage sein, den Verhandlungen zu folgen und auch ihren eigenen Beitrag dabei zu leisten, so, wie es während des Europäischen Konvents der Fall war. Dies gilt insbesondere im Fall von Vertragsbereichen, die der Konvent kaum behandelt hat. Die Grünen 8 fordern noch weitere Verbesserungen am Verfassungsentwurf, damit die Europäische Union einen robusten konstitutionellen Rahmen für die Gewährleistung nachhaltiger Entwicklung innerhalb und außerhalb der Union erhält. Diese sollte die Tier- und Pflanzenwelt ebenso schützen, wie die menschliche Gesundheit, und im Sinne des Wohlergehens zukünftiger Generationen die Qualität der Umwelt verbessern und die knappen natürlichen Ressourcen erhalten. Eine Gemeinschaft wie die Europäische Union kann nur dann erfolgreich sein, wenn ihre BürgerInnen mit ihr übereinstimmen und an ihr teilhaben. Daher ist unserer Meinung nach die partizipatorische Demokratie eine Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Darüber hinaus sind die 31

Grünen 8 davon überzeugt, dass nachhaltige Entwicklung nicht möglich ist, ohne die vollkommene Abschaffung von Armut durch soziale Einbeziehung, Gleichheit und Gerechtigkeit. Die Grünen 8 haben als umfassendes Dokument eine Analyse der Ergebnisse des Konvents („Towards a Green EU Constitution) veröffentlicht, in der Änderungsvorschläge für die nächste Regierungskonferenz enthalten sind. Das Dokument ist auf der act4europe Website wiedergegeben. 4. Entwicklungssektor8 Vertreten durch CONCORD Die Bedenken, die von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Entwicklungs- und humanitäre Hilfe während des Konvents geäußert worden waren, führten zu positiven Veränderungen im Europäischen Rechtsrahmen für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Zu den positiven Ergebnissen des Konvents gehörte die Einreihung von nachhaltiger Entwicklung, Menschenrechten und der völligen Abschaffung von Armut in die strategischen Ziele der EU Außenpolitik. Die Betonung der Armutsbekämpfung als einem übergeordneten Ziel der Union, wie auch die Betonung der Übereinstimmung aller Teile der EU Politik mit Entwicklungszielen werden ebenfalls begrüßt. Der Verfassungsentwurf ermöglicht allerdings den Gebrauch aller außenpolitischen Instrumente, inklusive der Entwicklungszusammenarbeit, als Werkzeuge für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik oder die Solidaritätsklausel. Die Nutzung von Entwicklungsgeldern für militärische Zwecke würde dem Verständnis einer unabhängigen Entwicklungshilfe vollkommen widersprechen. Eine gänzlich unabhängige Entwicklungshilfepolitik auf EU Ebene spielt eine extrem wichtige Rolle bei der Förderung und Gewährleistung der Befolgung internationaler Standards und Ziele. Sie ist unerlässlich, wenn die EU glaubwürdig sein und mit einer Stimme in internationalen Entwicklungshilfeforen sprechen und darüber hinaus wirklich effektiv Armut bekämpfen will. Es ist daher von größter Wichtigkeit, in den Artikeln I-39, I-40 und I-42 ausdrücklich anzugeben, dass die Gelder für die gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik oder die Solidaritätsklausel verwendet werden, auch ausdrücklich für diese Bereiche vorgesehen sind. Zudem widerspricht die Verwendung humanitärer Aktionen als Teil des Kampfes gegen Terrorismus, wie das vom Europäischen Konvent in Artikel III-205 vorgeschlagen wird, jeder Definition von „humanitär“: Die humanitären Prinzipien der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von politischen Vollständiger Text unter: http://act4europe.hours.be/module/FileLib/CommonNGOresponseConstituion.pdf

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Überlegungen würden innerhalb eines „Kampfes gegen den Terrorismus“ verschwinden. Jede Person, die eine humanitäre Mission ausführt, muss die Internationalen Humanitäre Gesetze respektieren. Der einzige Kampf, für den humanitäre Hilfe gefordert werden sollte, ist der Kampf gegen Armut und menschliches Leiden. Der Verfassungsvertrag sollte die zentralen Werte reflektieren, auf denen die Europäische Union fußt: Soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Gleichbehandlung, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte. Der Verfassungsvertrag, der durch die Regierungskonferenz abgeschlossen werden wird, sollte daher Folgendes beinhalten: •

Die Entwicklungszusammenarbeit darf nicht den Programmen der EU Außen-, Sicherheits- oder Marktpolitik untergeordnet sein. EG Hilfe ist kein Mittel oder Instrument für die Verfolgung EU-eigener Interessen.



Die Unabhängigkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Professionalität der humanitären Hilfe der Europäischen Gemeinschaft müssen gewährleistet bleiben. Sie stellt kein Instrument der EU Sicherheitspolitik für einen „Krieg gegen Terror“ dar.



Der Verfassungsvertrag sollte die Gewaltenteilung respektieren und die Unabhängigkeit der EU Institutionen innerhalb ihrer jeweiligen Mandate gewährleisten. Die Aktivitäten der Europäischen Außenministerin/des Europäischen Außenministers innerhalb der Kommission sollten den unabhängigen institutionellen Aufbau der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe respektieren.



EG Hilfe sollte auf einer verbindlichen Absicht der Gewährleistung demokratischer Teilhabe, Partnerschaft und Partizipation, sowie der Neuausrichtung ihrer Bereitstellung für alle von der OECD als solche definierten Entwicklungsländer beruhen.

5. Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC) Der Europäische Gewerkschaftsbund fasste seine Forderungen in seinem Memorandum an die italienische Präsidentschaft wie folgt zusammen: „Aus Sicht des Europäischen Gewerkschaftsbundes hat der Europäische Konvent einen Entwurf für einen Verfassungsvertrag vorgelegt, welcher, im derzeitigen politischen Kontext, einen wesentlichen Schritt in Richtung einer effektiver und demokratischer organisierten EU darstellt und außerdem in einem gewissen Ausmaß näher an den Interessen und Zielen der BürgerInnen angesiedelt ist. Der Europäischer Gewerkschaftsbund bedauert jedoch sehr, dass keine weiteren Ziele erreicht werden konnten. 33

Insbesondere gilt das für die Erweiterung des qualifizierten Mehrheitsrechts, auch auf die Bereiche Sozialpolitik and Steuern und für die Bereitstellung neuer Werkzeuge und Verfahren für die wirtschaftliche Kontrolle der Union, die es Europa ermöglichen würde, seine Potentiale besser zu nutzen, sowie Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäischer Gewerkschaftsbund begrüßt als positive Entwicklungen, welche der EU eine stärkere soziale Dimension geben, die juristisch bindende Aufnahme der Grundrechtecharta in den Vertrag, die Anerkennung sozialer Werte und Ziele, inklusive Vollbeschäftigung, die Bereitstellung einer Basis für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, das Mandat der Union für wirtschaftliche Beschäftigung, die Koordinierung der Sozialpolitik und, last but not least, die Anerkennung der Rolle der SozialpartnerInnen und ihres sozialen Dialogs. Daher würde der Europäische Gewerkschaftsbund alle Versuche, diese Punkte auf der Regierungskonferenz in Frage zu stellen, dezidiert ablehnen. Ganz im Gegensatz dazu, müssen diese Errungenschaften durch eine Überarbeitung des Teils III (Die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union) des Entwurfs zum Verfassungsvertrag bestätigt werden, um die Konsequenzen der innovativen Prinzipien und Ziele, die in Teil I eingeführt wurden, zu gewährleisten. Der Europäischer Gewerkschaftsbund drängt den italienischen Vorsitz, in diesem Sinne zu handeln, um die Glaubwürdigkeit der sozialen Inhalte des Verfassungsvertrages zu gewährleisten. Sollte dies versäumt werden, käme das einem Betrug an den arbeitenden Menschen in Europa gleich, und würde den Europäischen Gewerkschaftsbund veranlassen, die Ergebnisse der Regierungskonferenz negativ zu bewerten. Das Vorhaben, das der Europäische Konvent, hauptsächlich aus Mangel an Zeit, nicht umsetzen konnte, könnte realisiert werden, ohne den umfassenden Kompromiss wieder aufzugeben, der im Konvent erreicht worden ist.“

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VIII. Regierungskonferenz Kontakte 1. Österreich RG

Außenministeri n

Ständige

Frau Benita Ferrero Waldner email: [email protected] Fax: +43 1 535 50 91 http://www.bmaa.gv.at (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten) http://www.austria.gv.at (Regierung) Herr Gregor Woschnagg Fax: +32 2 234 53 00/ [email protected]

Nationale Parlamen te Ehem. Konve nt

Mitgliede r des Europäisc hen Parlamen ts

Regierun gsvertret erInnen

Herr Caspar Einem Fax: 40110-3770 [email protected] Herr Reinhard Eugen Bösch Fax: 01 401105808 [email protected] Herr Johannes Voggenhuber (die Grünen/EFA) Tel: +32 2 284 52 72 Fax: +32 2 284 92 72 [email protected] Herr Reinhard Rack (Vertreter von Herrn H. MaijWeggen, EPP) Tel: +32 2 284 57 73 Fax: +32 2 284 97 73 [email protected] Frau Maria Berger (Vertr. O. Duhamel, PES) Tel: +32 2 284 57 21 Fax: +32 2 284 97 21 [email protected] Herr Hannes Farnleiter Fax: +43 1 53115 2921 [email protected] Herr Gerhard Tusek Fax: +43 7 289 81 454 g.tusek@ooe

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Kommissar

Herr Franz Fischler Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei Sprecher: Gregor Kreuzhuber Tel: +322 296 65 65 Fax: +322 296 42 84

Möglichkeit eines Referendu ms

Es ist wahrscheinlich, dass ein Referendum zur EU Verfassung durchgeführt wird. Es gibt eine breite Zustimmung für ein Referendum. Kanzler Schüssel wird ein Referendum nur akzeptieren, wenn es in allen betroffenen Ländern durchgeführt wird.

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2. Belgien Außenmi nister

RG

Europa Minister

Ständige Vertretung

Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Mitglied des Europäisc hen Parlamen ts Regierun gsvertret er

Herr Louis Michel Email: [email protected] Fax: +32 2 511 6385 http://www.diplobel.fgov.be/en/d efault.asp (Außenministerium) http://www.belgium.be (Regierung) Herr Jacques Simonet [email protected] Tel:+ 32 (0)2-501.85.59 Fax:+ 32 (0)2-514.10.82 Karmelietenstraat 15 B - 1000 Brussel Herr Jan de Bock Fax: +32 2 231 10 75/ [email protected] Herr Karel De Gucht Fax: +32 2 512 6025 [email protected] Herr Elio Di Rupo Fax: +32 2 548 3390 [email protected] Frau Anne van Lancker (PES) Tel: +32 2 284 54 94 Fax: +32 2 284 94 94 [email protected] Herr Louis Michel (Außenminister) Herr Pierre Chevalier Fax: +32 2 549 88 02 [email protected]

Kommissar

Möglichkeit eines Referendums

Herr Philippe Busquin Forschung Tel: +32-2-295.99.71 Fax: +32-2-295.82.20 Ein Referendum ist möglich. Belgische PolitikerInnen haben bereits ihre Bereitschaft erklärt ein Referendum durchzuführen. Obwohl die Verfassung ein Referendum nicht zu erlauben scheint, werden die entsprechenden Möglichkeiten diskutiert.

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3. Bulgarien

RK

Außenmi nister

Europami nisterin Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Regierun gsvertret erinnen

Herr Solomon Passy Email: [email protected] Fax: +359 2 703 041 http://www.mfa.government.bg/ (Außenministerium) http://www.government.bg (Regierung) Frau Meglena Kuneva Fax: +359 2 971 2906 [email protected] Herr Stanislav Daskalov Fax: +32 2 374 91 88/ [email protected] Herr Daniel Valtchev Fax: +359 2 987 5503 [email protected] Herr Alexandar Arabadijiev Fax: +359 2 980 2876 [email protected] Frau Meglena Kuneva Fax: +359 2 971 2906 [email protected] Frau Neli Kutzkova Fax: +359 2 981 5742 [email protected]

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4. Zypern

RG

Außenmi nister

Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Möglichkeit eines Referendu ms

Regierun gsvertreter

Herr Georgious Iacovou Email: [email protected] Fax: +357 22665313 http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa.n sf/mfa?OpenForm (Außenministerium) http://www.cyprus.gov.cy/cypho me/govhome.nsf/ (Regierung) Herr Theophilos V. Theophilou Fax: +32 2 735 45 52/ [email protected] Frau Eleni Mavrou Fax: 00357-22-761574 [email protected] Herr Panayiotis Demetriou Fax: 00357-22-765656 [email protected] Herr Michalis Attalides Fax: +357 22 66 5778 [email protected] Herr Theophilos Theophilou Fax: +32 2 735 45 52 [email protected]

Ein Referendum ist unwahrscheinlich. Für ein rechtsverbindliches Referendum wäre juristisch ist eine Verfassungsänderung notwendig.

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5. Tschechische Republik

RK

Außenmi nister

Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Möglichkeit eines Referendu ms

Regierun gsvertret erInnen

Dr. Cyril Svoboda Email: [email protected] http://www.mzv.cz (Außenministerium) http://www.vlada.cz/index.htm (Regierung) Libor Secka Fax : +32 2 213 01 65/ [email protected] Herr Jan Zahradil Fax: +42 02571 73 415 [email protected] Herr Josef Zieleniec Fax: +42 02575 34 475 [email protected] Herr Jan Kohout Fax: +420 2 2418 2069 [email protected] Frau Lenka Rovna Fax: +420 2 2161 0204 [email protected]

Ein Referndum ist möglich. Constitutional conditions enable it, whilst political willingness is deciding. Die Verfassungsbedingungen erlauben ein Referendum, sofern der politische Willen vorhanden ist. Mit einer dreifünftel Mehrheit der Parlamentsmitglieder und einer dreifünftel Mehrheit der Senatsstimmen können Referenda per Beschluss in der Verfassung implementiert werden.

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6. Dänemark

RK

Außenmi nister

Ständige Vertretun g Ehem. Konve nt

Nationale s Parliame nt

Mitglied des Europäisc hen Parlamen ts

Regierun gsvertreter

Herr Per Stig Møller Email: [email protected] Fax: +45 32 54 0533 http://www.um.dk (Außenministerium) http://stm.dk/ (Regierung ) H. E. Poul Skytte Christoffersen Fax: +32 2 230 93 84/ [email protected] Herr Peter Skaarup Fax: +45 33 37 51 91 [email protected] Herr Henrik Dam Kristensen Fax: +45 33 93 50 12 [email protected] Herr Jens-Peter Bonde (EDD) Tel: +32 2 284 51 67 Fax: +32 2 284 91 67 [email protected] [email protected] Frau Lone Dybkjaer (Vertr. A. Duff, ELDR) Tel: +32 2 284 53 91 Fax: +32 2 284 93 91 [email protected] Frau Helle Thorning-Schmidt (Vertr. A. van Lancker, PES) Tel.: +32 2 284 57 71 Fax: +32 2 284 97 71 [email protected] Herr Henning Christophersen Fax: +32 2 737 6940 [email protected] Herr Poul Schlüter Fax: +45 33 22 6060

Kommissar

Herr Poul Nelson Entwicklung und humanitäre Hilfe Tel.: (32.2)298.10.00 Fax: (32.2)298.10.99

Möglichkeit eines Referendu ms

Referendum wird definitiv stattfinden, da es durch Premierminister Rasmussen im Mai 2003 angekündigt wurde.

41

7. Estland

RK

Außenmi nisterin

Ständige Vertretun g Ehem. Konve nt

Nationale s Parlamen t

Regierun gsvertret er

Möglichkeit eines Referendu ms

Frau Kristiina Ojuland Email: [email protected] Tel: +372 (6) 317 092 http://www.vm.ee (Außenministerium) http://www.rijk.ee/en/valitsus/ (Regierung) Priit Kolbre Fax : +32 2 227 39 25/ [email protected] Herr Tunne Kelam Fax: +37 263 16 324 [email protected] Herr Rein Lang Fax: +37 2 631 6464 [email protected] Herr Lennart Meri +372 631 62 81 [email protected] Herr Henrik Hololei Fax: +372 6935 202 [email protected]

Referendum ist möglich, auch wenn die Verfassung nur ein konsultatives Referendum zulässt. Wenn es um eine Frage von verfassungsänderungen geht, kann ein rechtsverbindliches Referendum durchgeführt werden.

42

8. Finnland

RK

Ehem. Konve nt

Außenmi nister Ständige Vertretun g

Herr Erkki Tuomioja [email protected] Frau Eikka Kosonen Fax : +32 2 287 84 00/ [email protected]

Nationale s Parlamen t

Herr Kimmo Kiljunen Fax: + 358 9 432 2069 [email protected] Herr Jari Vilen Fax: + 358 9 432 2069 [email protected] Herr Esko Olavi Seppänen (Vertr. S. Kaufmann, GUE/NGL) Tel: +32 2 284 52 71 Fax: +32 2 284 92 71 [email protected] Frau Piia-Noora Kauppi (Vertr. A. Lamassoure, EPP) Tel: +32 2 284 58 94 Fax: +32 2 284 98 94 [email protected] Frau Teija Tiilikainen Fax: +358 9 191 24929 [email protected] Herr Antti Peltomäki Fax: +358 9 160 88952 [email protected]

Mitgliede r des Europäisc hen Parlamen ts

Regierun gsverterterInnen

Kommissar

Herr Erkki Liikanen [email protected]

Möglichkeit eines Referendu ms

Ein Referendum ist möglich. Auf Grund er erwarteten Änderungen in den Bereichen der allgemeinen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik ist ein konsultatives Referendum in Finnland sehr wahrscheinlich, da ein solche Verschiebung der Machtverhältnisse als ein Verlust der finnischen Neutralität angesehen wird. Der neue Finnische Außenminister sprach sich für ein Referendum aus (Mai 2003).

43

9. Frankreich

RK

Außenminister

Ständige Vertretun g Nationales Parlament

Ehem. Koknvent

Mitgliede r des Europäisc hen Parlamen ts

Regierun gsvertreterInnen

Herr Dominique de Villepin Email: [email protected] Fax: +33 1 4705 27 39 http://www.france.diplomatie.fr (Außenministerium) http://www.premierministre.gouv.fr (Regierung) Herr Pierre Sellal Fax : +32 2 229 82 82/ [email protected] Herr Pierre Lequiller Fax : + 33 1 40638639 [email protected] Herr Hubert Haenel Fax: +33 1 42 34 43 10 [email protected] Herr Alain Lamassoure, EPP Tel: +32 2 284 57 06 Fax: +32 2 284 97 06 [email protected] Herr Olivier Duhamel, PES Tel: +32 2 284 57 88 Fax: +32 2 284 97 88 [email protected] Herr William Abitbol (Vertr. J.Bonde, EDD) Tel: +32 2 284 52 24 Fax: +32 2 284 92 24 [email protected] Frau Pervenche Beres (Vertr. K.Hänsch, PES) Tel: +32 2 284 57 77 Fax: +32 2 284 97 77 [email protected] Herr Dominique de Villepin Fax: +33 1 4705 27 39 [email protected] Frau Pascale Andreani Fax: +33 1 42 75 7025 [email protected]

44

Kommissar

Herr Michel Barnier Regionalpolitik und institutionelle Reform [email protected] Fax : +32-2-298.15.99 Herr Pascal Lamy Handel [email protected] Fax: +32-2-298.13.99

Referendum

Referendum wird definitiv stattfinden. Premierminister Raffarin and Außenminster de Villepin haben die Idee eines europaweiten Referendums der zukünftigen Europäischen Verfassung unterstützt.

45

10. Deutschland

RK

Außenmi nister

Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Mitgliede r des Europäisc hen Parlamen ts

Regierun gsvertert er

Herr Joschka Fischer Email: [email protected] Fax: +49 30 22 77 6662 http://auswaertigesamt.de/www/de/index_html (Auswärtiges Amt) http://www.bundesregierung.de (Regierung) Dr Wilhelm Schönfelder Fax: +32 2238 19 7/ [email protected] Herr Jürgen Meyer Fax: +49 30 227 76316 [email protected] Mr Erwin Teufel Fax: +711 2153 211 [email protected] Herr Elmar Brok (EPP) Tel: +32 2 284 5323 Fax: +32 2 284 93 23 [email protected] Frau Sylvia Yvonne Kaufmann (GUE/NG) Tel: +32 2 284 5756 Fax: +32 2 284 97 56 [email protected] Herr Klaus Hänsch (PES) Tel: +32 2 284 54 57 Fax: +32 2 284 94 11 [email protected] Herr Joachim Wuermeling (Vertr. A.Tajani, EPP) Tel: +32 2 284 54 57 Fax: +32 2 284 97 11 [email protected] Herr Joschka Fischer (Außenminister) Herr Hans-Martin Bury Fax: +49 1 888 17 3903 [email protected]

46

KommissarInnen

Herr Günter Verheugen Erweiterung Tel : + 32-2-298.11.00 Fax : + 32-2-298.11.99 [email protected] Frau Michaele Schreyer Haushalt [email protected]

Möglichkeit eines Referendums

Referendum ist möglich. Die Liberalen haben eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, um ein Referendum zur EU-Verfassung durchführen zu können, ein Entwurf für eine entsprechende Verfassungsänderung ist dem Parlament am 4.6.2003 vorgelegt worden. Die rot-grüne Koalition hat bereits eine generelle Verankerung von Referenda in die Verfassung vorgeschlagen.

11. Griechenland

RK

Ehem. Konve nt

Kommissarin

Außenmi nister

Herr Georges Papandreu Email: [email protected] Fax: +30 2 10 368 1433 http://www.mfa.gr/greek (Außenministerium) http://www.government.gr (Regierung) Herr Aristide Agathocles Fax: +32 2 512 79 12/ [email protected] Frau Paraskevas Avgerinos Fax: +30 10 32 47 596 [email protected] Frau Marietta Giannakou Fax: ++3010/7238788 [email protected] Herr Georges Papandreu (Foreign Minister) Herr Giorgos Katiforis Fax: +32 2 284 9425 [email protected]

Frau Anna Diamantopoulou Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten Fax: +32 2 2982 099 [email protected]

47

Möglichkeit eines Referendum s

Ein Referendum ist unwahrscheinlich. Auch wenn ein Machttransfer nicht Gegenstand eines Referendums sein kann, kann ein Referendum über die EU Verfassung abgehalten werden, da es von großem nationalen Interesse ist.

12. Ungarn RK

Außenmi nister

Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Regierun gsvertret er

Herr Laszlo Kovacs Fax: +36 (1) 212 5918 http://www.mfa.gov.hu/kulugymi niszterium/hu (Außenministerium) http://www.kancellaria.gov.hu/ind ex_e.html (Regierung) Herr Endre Juhász Fax: +32 2 372 07 84/ [email protected] Herr József Szájer Fax: +36 1 441 4062 [email protected] Herr Pal Vastagh Fax: + 36-1-441-5997 [email protected] Herr Peter Balazs Fax: +36 1 201 8323 [email protected] Herr Peter Gottfried Fax: +36 1 214 68 84 [email protected]

Möglichkeit Referendum wird wahrscheinlich stattfinden, obwohl es eines rechtlich nicht notwendig wäre. Referendu ms

48

13. Irland Außenmi nister

RK

Europaminister Ständige Vertretun g Nationales Parlament

Ehem. Konve nt

Mitgliede r des Europäisc hen Parlamen ts Regireun gsvertret er

Herr Brian Cowen Email: [email protected] Fax: +353 1 478 0593 http://www.irlgov.ie/iveagh/ (Außenministerium) http://www.irlgov.ie (Regierung) Herr Dick Roche Fax: +353 1 619 4476 [email protected] Frau Anne Andreson Fax : +32 2 230 30 18 Herr John Burton Fax: +35 31 618 4141 [email protected] Herr Proinsias De Rossa Fax: +35 3 1 678 9737 [email protected] Herr John Walls Cushnahan (Vertr. T. Kirkhope, EPP) Tel: +32 2 284 52 28 Fax: +32 2 284 92 28 [email protected] Herr Dick Roche (Europaminister) Herr Bobby McDonagh Fax: +353 1 478 5926 [email protected]

Kommissar

Herr David Byrne Gesundheits- und VerbraucherInnenschutz [email protected]

Möglichkeit eines Referendu ms

Referendum wird definitiv stattfinden. Die Verfassung macht ein Referendum zwingend notwendig.

49

14. Italien Außenmi nister

RK

Europaminister

Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Mitgliede r des Europäisc hen Parlamen ts

Regierun gsvertret er

Kommissarr

Herr Franco Frattini Email: [email protected] Fax: +39 06 67 91 131 http://www.esteri.it (Außenministerium) http://palazzochigi.it/ (Regierung) Herr Rocco Buttiglione Tel: 06.67791 Email: [email protected] [email protected] www.politichecomunitarie.it Herr Umberto Vattani Fax: +32 2 220 04 26/ [email protected] Herr Marco Follini Fax: +39 667 959 27 [email protected] Herr Lamberto Dini Fax: +39 06 6706 3611 [email protected] Herr Antonio Tajani (EPP) Tel: +32 2 284 53 96 Fax: +32 2 284 93 96 [email protected] Frau Cristiana Miscardini (UEN) Tel: +32 2 284 52 77 Fax: +32 2 284 92 77 [email protected] Frau Elena Ornella Paciotti (PES) Phone: +32 2 284 55 24 Fax: +32 2 284 95 24 [email protected] Herr Gianfranco Fini Fax: +39 06 6779 3753 [email protected] Herr Francesco Speroni Fax: +32 2 28 49 705 [email protected]

Herr Romano Prodi President [email protected]

50

Möglichkeit eines Referendu ms

Referendum wird höchstwahrscheinlich stattfinden. Die Verfassung erlaubt rechtsverbindliche Referenda. RegierungsvertreterInnen haben die Resolution zum Referendum unterzeichnet. Es existiert ein breiter politischer Konsens für ein Referendum. Ein Entwurf für eine Verfassungsänderung ist dem Parlament vorgelegt worden.

15. Lettland

RK

Außenmi nisterin

Ständige Vertretun g Nationales Parlament

ExConve ntion

Möglichkeit eines Referendu ms

Regierun gsvertert erInnen

Frau Sandra Kalniete [email protected] Fax: +371 7828 121 http://www.am.gov.lv/lv (Außenministerium ) http://www.mk.gov.lv/index.php/l v (Regierung) Herr Andris Piebalgs Fax: +32 2 282 03 69/ [email protected] Herr Rihards Piks Fax: +371 7830333 [email protected] Frau Lien Liepina Fax: +371- 7087366 [email protected] Frau Sandra Kalniete Herr Roberts Zile Fax: +371 7095 693 [email protected]

Referendum ist möglich. Die Verfassung erlaubt lediglich ein konsultatives Referendum. Politischer Wille ist gefragt.

51

16. Litauen

RK

Außenmi nister

Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Regierun gsvertret er

Möglichkeit eines Referendu ms

Herr Antanas Valionis Email: [email protected] Fax: +37052313090 http://www.urm.lt (Außenministerium) http://www.lrv.lt/main.php (Regierung) Herr. Oskaras Jusys Fax : +32 2 771 45 97/ [email protected] Herr Vytenis Povilas Andriukaitis Fax: +3705 396286 [email protected] Herr Algirdas Gricius Fax: +370 5 239 64 29 [email protected] Herr Rytis Martikonis Fax: +370 2 362 552 [email protected] Herr Oskaras Jusys Fax: +32 2 771 4597 [email protected] Referendum wird wahrscheinlich stattfinden. Die Verfassung erlaubt rechtsverbindliche oder zumindest konsultative Referenda, wobei der politische Wille ausschlaggebend ist.

52

17. Luxemburg

RK

Außenmi nisterin

Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Regierun gsvertret er

Frau Lydie Polfer Email: [email protected] Fax: +352 22 31 44 http://w.gouvernment.lu/minister es/mae.html (Außenministerium) http://www.gouvernement.lu (Regierung) Herr Nicolas Schmit Fax: +32 2 736 14 29/ [email protected] Herr Paul Helminger 55, rue Michel Rodange Fax: +352 22 74 99 [email protected] Herr Ben Fayot Fax: +352 47 3021 [email protected] Herr Jacques Santer Fax: +32 2 284 9 737 [email protected] Herr Nicolas Schmit Fax: +32 2 737 5610 [email protected]

Kommissarin

Frau Viviane Reding Bildung und Kultur e-mail : [email protected] Tel : (+32-2) 298.16.00 Fax : (+32-2) 299.92.01

Möglichkeit eines Referendum s

Referendum wird definitiv stattfinden. Das parlament hat einen entsprechenden Antrag angenommen.

53

18. Malta

RK

Außenmi nister

Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t Ehem. Konve nt

Möglichkeit eines Referendu ms

Regierun gsvertret er

Dr Joe Borg Tel: +356248391 http://www.foreign.gov.mt/ (Außenministerium) http://www.gov.mt (Regierung) Herr Victor Camilleri Fax : +32 2 343 01 06/ victor@[email protected] Herr Michael Frendo Fax: +356 242714 [email protected] Herr Alfred Sant Fax: 356 – 21 490706 [email protected] Herr Peter Serracino-Inglott Fax: +356 2132 07 17 [email protected] Herr John Inguanez Fax: +356 21 24 02 19 [email protected]

Referendum ist möglich, durch ein spezielles Gesetz kann ein konsultatives Referendum abgehalten werden. Politischer Wille ist gefragt.

54

19. Die Niederlande

RK

Außenmi nister Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t

Ehem. Konve nt

Mitgliede r des Europäisc hen Parlamen ts Regierun gsvertret er

Herr Jaap de Hoop Scheffer Fax: 070 - 3 48 48 48 Herr Bernard Rudolf Bot Fax: +32 2 679 17 75/ [email protected] Herr Rene van der Linden Fax: +31 70 3653868 [email protected] Herr Frans Timmermans Fax: +31 70 3183787 [email protected] Frau Hanja Maij-Weggen (EPP) Phone: +32 2 284 58 67 Fax: +32 2 284 98 67 [email protected] (she will leave on 1st October) Herr Gijs de Vries Fax: +31 70 248 40 86 [email protected] Herr Thom de Bruijn Fax: +32 2 679 17 95 [email protected]

Kommissar

Herr Fritz Bolkestein Binnenmarkt, Steuern Zollunion [email protected]. Fax: +32 (0)2.298.07.99.

Möglichkeit eines Referendu ms

Es ist möglich, dass in den Niederlanden ein Referendum stattfindet, auch wenn es von der Verfassung nicht explizitit gefordert wird. Nach den letzten Wahlen wurden die linken Liberalen D66 – eine traditionell pro-Referendum eingestellte Partei – Teil der Regierungskoalition.

55

20. Polen RK

ehem. Konve nt

Außenmi nister Ständige Vertretun g

Herr Wlodzimierz Cimoszewicz [email protected] Herr Marek Grela +32 2 777 72 97/ [email protected]

Nationale s Parlamen t

Herr Josef Olesky Fax: +48 22 625 45 29 [email protected] Herr Edmund Wittbrodt Fax: +48 583 47 21 51 [email protected] Herr Hannes Farnleiter Fax: +43 1 53115 2921 [email protected] Herr Gerhard Tusek Fax: +43 7 289 81 454 g.tusek@ooe

Regierun gsvertret er

Regierun gsvertreterInnen

Möglichkeit eines Referendu ms

Frau Danuta Hübner Fax: +48 22 625 03 80 [email protected]. pl Herr Janusz Trzcinski Fax: +48 22 694 7362 [email protected]

Referendum wird wahrscheinlich stattfinden. Jedes Referendum muss vom Obersten Gerichtshof beschlossen werden. Referenda zu Themen mit besonderer Wichtigkeit für den Statt, sind dann möglich, wenn sie initiiert durch das Parlament initiiert sind. Dafür muss sich entweder die Mehrheit der Parlamentsmitglieder oder der Präsident, unterstützt durch die Mehrheit der Mitglieder des Senats, aussprechen. Ein solches Referendum ist dann bindend, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten daran teilgenommen haben.

56

21. Portugal

RK

Außenmi nister Ständige Vertretun g Nationales Parlament

ExConve ntion

Mitgliede r des Europäisc hen Parlamen ts

Regierun gsvertret er

Dr Antonio Martins da Cruz [email protected] [email protected] Herr Alvaro de Mendonca e Moura Fax : +32 2 231 00 26/ [email protected] Herr Alberto Costa Fax: +35121 3917425 [email protected] Frau Eduarda Azevedo Fax: +351 21 391 7425 [email protected] Herr Luis Marinho (PES) Tel: +32 2 284 54 76 Fax: +32 2 284 94 76 [email protected] Herr Luis Queiro (alt.of C.Muscardini, UEN) Tel: +32 2 284 52 27 Fax: +32 2 284 92 27 [email protected] Frau Teresa Almeida Garrett (alt. of E.Brok, EPP) Tel: +32 2 284 55 66 Fax: +32 2 284 95 66 [email protected] Herr Ernani Lopes FaxL +351 21 397 9783 [email protected] Herr Manuel Lobo Antunes Fax: +351 21 395 45 58 [email protected]

Kommissar

Herr Antonio Vitorino Justiz und Inneres http://europa.eu.int/europedirect/index_en.htm.

Möglichkeit eines Referendu ms

Referendum wird definitiv stattfinden. Im Juni 2003 einigten sich die beiden größten Parteien darauf, ein Referendum durchzuführen. Premierminister Barroso verkündete das Referendum im Parlament.

57

22. Rumänien

RK

Außenmi nister Europaministerin Ständige Vertretun g Nationale s Parlamen t

Ehem. Konve nt

Regierun gsvertret erInnen

Herr Mircea Geoana Fax 230-7961 Tel: 2307570 www.mae.ro Frau Hildegard Carola Puwak [email protected] Fax: 401-336.85.09 Herr Lazar Comanescu Fax : +32 2 344 24 79/ [email protected] Herr Alexandru Athanasiu Fax: +40 21 312 1543 [email protected] Herr Peter Eckstein-Kovacs Fax: +40 21 311 0683 [email protected] Frau Hildegard Puwak Fax: +40 21 336 85-9 [email protected] Herr Constatin Ene Fax: +40 21 231 8926 [email protected]

58

23. Slowakei

RK

Außenminister Europaminister

Ehem. Konvent

Möglichkeit eines Referendums

Herr Eduard Kukan Tel: 00421-2-57295111 Fax: 00421-2-52497595 Herr Pál Csáky SR Government Telephone: +421 2 5729 5111 Fax: +421 2 5249 7595 E-mail: [email protected]

Ständige Vertretung

Herr Juraj Migas Fax: +32 2 743 68 88/ [email protected]

Nationales Parlament

Herr Jan Figl Fax: +421 2 54418532 [email protected] Frau Irena Belohorska Fax: +421 2 5249 8353 [email protected] Herr Ivan Korcok Fax: +421 2 5978 3209 [email protected] Herr Juraj Migas Fax: +32 2 274 36 888 [email protected]

Regierungsvertr eter

Referendum wird wahrscheinlich stattfinden. Juristisch gesehen ist die Verfassung nicht Gegenstand eines Referendumsm, aber ein bindendes Referendum zur EU Verfassung kann als wichtiges Thema von öffentlichem Interese gelten.

59

24. Slowenien

RK

Außenminister Europaminister

Städige Vertretung Nationales Parlament

ehem. Konvent

Möglichkeit eines Referendums

Regireungsvertr eter

Herr Dimitrij Rupel Fax: +386 1 478 2170 [email protected] Herr Dr Janez Potočnik Phone: + 386 1 478 24 50, fax: + 386 1 478 24 85 E-mail: [email protected] Herr Ciril Stokelj Fax: +32 2 512 09 97/ [email protected] Herrko Kacin Fax: +386 1 478 98 58 [email protected] Herr Alojz Peterle Fax: +386 1 478 98 58 [email protected] Herr Dimitrij Rupel Herr Janez Lenarcic Fax: +386 1 478 17 21 [email protected]

Referendum wird höchstwahrscheinlich stattfinden. Verbindliche Referenda über Gesetze können durch das Parlament ausgerufen werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben wenn ein Drittel der Parlamentsmitglieder, der Rat oder 40.000 der Wähler dafür stimmen.

60

25. Spanien

RK

Ehem. Konvent

Außenministeri n Ständige Vertretung

Frau Ana Palacio Vallelersundi [email protected] S. E. Carlos Basterreche Sagües Fax : +32 2 511 26 30

Nationales Parlament

Herr Jose Borrell Fontelles [email protected]. es Herr Gabriel Cisneros Laborda Fax: 91 420.38.33 [email protected] Herr Inigo Mendez de Vigo (EPP) Tel: +32 2 284 57 55 Fax: +32 2 284 97 55 [email protected] Herr Carlos Carnero Gonzales (alt. of L.Marinho, PES) Tel: +32 2 284 59 69 Fax: +32 2 284 99 69 [email protected] Herr Alfonso Dastis Fax: +34 91 379 8309 [email protected] Frau Ana Palacio Vallelersundi (Außenministerin)

Mitglieder des Europäischen Parlaments

Regierungsvertr eterInnen

Komm issarI nnen

Möglic hkeit eines Refere ndum s

Frau Loyola de Palacio Vize-Präsidentin, Beziehungen zum Europäischen Parlament, Verkehr und Energie http://www.europa.eu.int/comm/commissioners/palacio/con tact_en.html Herr Pedro Solbes Mira Wirtschaft und Währungsangelegenheiten http://www.europa.eu.int/comm/economy_finance/contact_ en.htm Fax: +32 2 296.94.28 Referendum wird auf jeden Fall stattfinden. Die spanische Außenministerin hat angekündigt, dass das Referendum gleichzeitig mit den Wahlen zum Europa Parlament im Juni 2004 stattfinden wird.

61

26. Schweden Außenminister RK

Herr Jan O Karlsson Staatssekretärin, Barbro Holmberg Tel: +46-8-405 10 00

[email protected]

Ehem. Konvent

Kommissarin

Möglichkeit eines Referendums

Ständige Vertretung

Herr Gunnar Lund Fax : +32 2 289 56 00/ [email protected]

Nationales Parlament

Herr Sören Lekberg Fax: +46 8 786 61 63 [email protected] Herr Göran Lennmarker Postcode: 100 12 City: Stockholm Tel: +46 8 786 4602 [email protected] Frau Lena Hjelm Wallen Fax: +46 8 405 4870 [email protected] Herr Sven Olof Petersson Fax: +322 - 289.56.00 [email protected]

Regierungsvertr eterInnen

Frau Margot Wallström Umwelt E-mail: [email protected] Tel: + 322 2981800 Fax: + 322 2981899 Referendum wird wahrscheinlich nicht stattfinden. Premierminister Persson weigerte sich ein Referendum durchzuführen. Allerdings können konsultative Referenda abgehalten werden.

62

27. Türkei Außenminister RK

Ständige Vertretung Nationales Parlament

Ehem. Konvent

Regierungsvertr eter

Herr Abdullah Gül Fax: +90 312 417 0476 Email: [email protected] http://www.mfa.gov.tr (Außenministerium) Herr Oguz Demiralp Fax : =32 2 511 04 50/ [email protected] Herr Zekeriya Akcam Fax: +90 312 420 6953 [email protected] Herr Kemal Dervis Tel: +90 312 468 8901 [email protected] Herr Abdullah Gul Herr Oğuz Demiralp Fax: +32 2 511 0450 [email protected]

63

28. United Kingdom Außenminister RK

Ständige Vertretung Nationales Parlament

Ehem. Konvent

Mitglieder des Europäischen Parlaments

Regierungsvertr eterInnen

Herr Jack Straw (Secretary of State for Foreign & Commonwealth Affairs) Fax: +44 207 839 2417 http://www.fco.gov.uk (Außenministerium) http://www.ukonline.gov.uk/ (Regierung) Herr Sir Nigel Sheinwald Fax: +32 2 287 83 28/ [email protected] Frau Gisela Stuart Fax: +44 207-219-0995 [email protected] Herr David Heathcoay-Amory Fax: +44 20 7219 0051 [email protected] Herr Timothy Kirkhope (EPP) Tel: +32 2 284 53 21 Fax: +32 2 284 93 21 [email protected] Herr Andrew Nicholas Duff (ELDR) Tel: +32 2 284 99 98 Fax: +32 2 284 99 98 [email protected] Frau Linda McAvan (PES) Tel: +32 2 284 54 38 Fax: +32 2 284 94 38 [email protected] Earl of Stockton (Vertr. I. Mendez de Vigo, EPP) Tel: +32 2 284 56 83 Fax: +32 284 96 83 [email protected] Herr Neil MacCormick (Vertr. J.Voggenhuber, The Greens/EFA) Tel: +32 2 284 54 80 Fax: +32 2 284 94 80 [email protected] Herr Peter Hain Fax: +44 207 270 61 44 [email protected] Baronin Patricia Scotland of Asthal Fax: +44 20 7210 88 69 [email protected]

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Kommissare

Herr Chris Patten Außenbeziehungen http://www.europa.eu.int/geninfo/mailbox/index_en.htm Herr Neil Kinnock Vize-Präsident, Verwaltungsreform Tel. +32/02/29 63588

Möglichkeit eines Referendums

Referendum ist möglich, aber die Regierung hat mehrfach ihre Nichtbereitschaft ausgedrückt, ein Referendum zur EU Verfassung durchzuführen, obwohl ein breites öffentliches Bündnis der konservativen Partei und der Presse sich für ein Referendum ausspricht.

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