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BayernLB Research | 03.02.2017 Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 BayernLB Research Beachten Sie bitte den/die Hinweis/e auf der/den letzten Seite/n...
Author: Stefanie Hauer
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BayernLB Research | 03.02.2017

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 BayernLB Research

Beachten Sie bitte den/die Hinweis/e auf der/den letzten Seite/n  www.research.bayernlb.de, Bloomberg: BAYR

Thema der Woche: Handelsbarrieren voraus Wachstumsprognosen

Wie schafft Trump die Verringerung des Handelsbilanzdefizits?

BIP, preisbereinigt, zum Vj in %

Handelsbilanzdefizit der USA nach verschiedenen Ländern in Mrd. US-Dollar

2016

2017

USA

1,6

2,2

ER

1,6

1,1

DE

1,9

1,3

UK

2,0

-0,4

JP

1,0

1,0

Quelle: BayernLB Research

Mexiko

Deutschland

China

Japan

Rest

0 -200 -400 -600 -800

Inflationsprognosen Inflationsrate, zum Vj. in %

Land

Kanada

-1000

2016

2017

USA

1,3

2,2

ER

0,3

1,4

DE

0,5

1,6

UK

0,7

3,0

JP

-0,1

0,9

Quelle: BayernLB Research

Leitzinsprognosen

1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Land

Quelle: US Census, Datastream, BayernLB Research

In den USA geht die Diskussion über protektionistische Maßnahmen zur Begrenzung des Handelsbilanzdefizits weiter. Die größte Wahrscheinlichkeit der Umsetzung hat die steuerliche Grenzanpassung innerhalb einer umfassenden Unternehmenssteuerreform. Ihre Einführung hätte weitreichende Folgen für den Handel und den Wechselkurs. Weiter lesen Sie hier…

Monatsendstände, in %

ZB Fed

3M

12M

0,50 - 0,75 1,00 - 1,25

EZB

0,00

0,00

BoE

0,25

0,25

BoJ

-0,1 - 0,1

-0,1 - 0,1

Quelle: BayernLB Research

Kapitalmarktprognosen Wechselkurse: Monatsdurchschnitte Renditen und Aktien: Monatsendstände

3M

12M

EUR-USD

1,05

1,00

EUR-GBP

0,90

0,95

USD-JPY

115

122

10J Bunds

0,50

0,70

10J UST DAX

2,40

2,90

11400

12200

Quelle: BayernLB Research

Was in den nächsten Wochen wichtig wird … In China werden sehr gute Außenhandelszahlen für Januar erwartet (Fr.). In den USA treffen diese Woche die Regierungschefs Japans und der USA aufeinander (Fr.). Ein kontroverses Thema dürften die gemeinsamen Außenhandelsbeziehungen sein. Auf konjunktureller Seite stehen die „harten“ Dezember-Daten aus Deutschland im Fokus. Diese dürften schwach ausfallen. Weiter lesen Sie hier…

Inhalt Thema der Woche: Handelsbarrieren voraus ........................................................................ 2 Was in der nächsten Woche wichtig wird… ........................................................................... 5 Was zuletzt wichtig war: Unser BIP-Pegel ............................................................................. 6 Zentralbank-Monitor ............................................................................................................... 7 Kalender vom 6.2. – 10.2.2017 .............................................................................................. 8 Allgemeiner Hinweis ............................................................................................................... 9

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 vom 03.02.2017

2

Thema der Woche: Handelsbarrieren voraus „America First“ steht über dem Maßnahmenkatalog der neuen US-Administration. Dies gilt auch für die künftige Handelspolitik. Denn Präsident Trump scheint nicht an das ökonomische Grundprinzip zu glauben, dass freier Handel den Wohlstand aller Beteiligten steigern kann. Vielmehr verspricht er durch protektionistische Ansätze die heimische Wirtschaft zu fördern. Ziel ist die Stärkung des Produktionsstandorts USA und die Verringerung des Handelsbilanzdefizits (siehe Grafik auf S.1). In diese Diskussion haben sich auch die Republikaner eingeschaltet, die als Alternative zur Einführung von Strafzöllen eine Änderung der Besteuerung von US-Unternehmen ins Spiel gebracht haben. Durch eine Unternehmenssteuerreform mit Einführung einer „steuerlichen Grenzanpassung“ sollen Importe zurückgedrängt und Exporte gefördert werden. Eine solche Steuerreform erscheint uns wahrscheinlicher als die Einführung von Importzöllen. Deshalb zeigen wir im Thema der Woche ihre Funktionsweise und skizzieren mögliche Auswirkungen. Steuerreform leichter durchsetzbar als Zölle  Trumps Vorschläge nähern sich dem Konzept der Republikaner

Präsident Trump favorisiert unter den restriktiven Optionen zur Verbesserung der Handelsbilanz bisher Grenz- oder Importzölle bzw. Grenzsteuern (eine ausführliche Darstellung finden sie in unseren „Perspektiven“ vom 25.1.2017). Bereits im Sommer 2016 hatte die republikanische Partei einen alternativen Vorschlag vorgelegt, um dieses Thema anzugehen. Der Vorschlag einer steuerlichen Grenzanpassung stammt aus der Feder von Paul Ryan, dem Sprecher des Repräsentantenhauses und ist Teil eines Plans einer umfassenden Reform der Unternehmensbesteuerung. Zwar hat Trump diesen Vorschlag mehrfach für zu kompliziert befunden. Tatsächlich hat er sich diesem mit seinen jüngsten Aussagen jedoch bereits angenähert. Für das Konzept spricht vor allem, dass es im Paket mit einer umfangreichen Steuerreform im Gegensatz zu anderen Handelsrestriktionen die nötige Unterstützung im US-Kongress finden könnte. Auch mit Blick auf die WTO-Konformität hat die steuerliche Grenzanpassung bessere Chancen als Importzölle oder Grenzsteuern. Grundprinzip: Importe werden besteuert, Exporte nicht

 Nur noch der im Inland erzielte Umsatz wird besteuert

Nach den Vorschlägen von Paul Ryan soll das bestehende Unternehmenssteuersystem grundlegend reformiert und Schlupflöcher gestopft werden. Im Rahmen des neuen Systems sollen nicht mehr die global erwirtschafteten Gewinne der US-Unternehmen mit einem Körperschaftssteuersatz von derzeit maximal 35% versteuert werden. Vielmehr soll eine am Zielort (Bestimmungslandprinzip) orientierte Steuer auf die Umsätze bzw. den Cash Flow eingeführt werden (destination-based cash flow tax, DBCFT). Für die Höhe der Steuerbelastung eines Unternehmens ist dann nicht mehr der Gewinn entscheidend, sondern der im Inland erzielte Umsatz. Es macht dann also einen Unterschied, ob ein Produkt in den USA oder im Ausland verkauft wird. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Status quo wären: 1) Der maximale Unternehmenssteuersatz wird von 35% auf 20% gesenkt. 2) Importe sind anders als inländische Inputfaktoren bei der Steuerberechnung nicht als Kosten absetzbar und werden mit dem vollen Steuersatz von 20% besteuert. 3) Nur inländische Umsätze werden besteuert. Exportumsätze werden dagegen von der Körperschaftssteuer befreit. Gewinne, die US-Unternehmen im Ausland erzielen, sind damit implizit von der Besteuerung ausgenommen. 4) Anlageinvestitionen können als Kosten unmittelbar von der Steuer abgesetzt werden (bisher nur in Form von Abschreibungen möglich). 5) Zinsausgaben sind nicht mehr steuerlich absetzbar.

BayernLB

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 vom 03.02.2017

3

Die Punkte 2 und 3 werden als steuerliche Grenzanpassung bezeichnet. Ein ähnliches Prinzip wird von vielen anderen Ländern in einem Mehrwertsteuersystem genutzt (siehe Exkurs: Die Mehrwertsteuer mit Grenzanpassung, S. 4). Während in einem Mehrwertsteuersystem die Grenzanpassung dazu dient, Unternehmen in der Frage der Besteuerung gleichzustellen, werden in diesem Falle Importeure explizit schlechter und Exporteure besser gestellt als rein heimisch agierende Unternehmen. Der rechtliche Hintergrund: WTO-Konformität fraglich  WTO-Konformität hängt auch davon ab, ob die Grenzanpassung als Handels- oder steuerliches Instrument gesehen wird

Unklar ist, ob diese Art der steuerlichen Grenzanpassung mit den Statuten der WTO konform ist. Nach Artikel 3 des GATT-Abkommens gilt innerhalb der WTO das Prinzip der Inländerbehandlung. Demnach dürfen ausländische Produkte nicht schlechter gestellt werden als Produkte aus inländischer Herstellung. Dieser Punkt zielt vor allem auf die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen ab. Im Falle der USA würde die Grenzanpassung ohne Mehrwertsteuersystem aber heimische Importeure benachteiligen und Exporteure bevorzugen. Doch im Fall eines Verstoßes gegen WTO-Regelungen würde es Jahre dauern, bis die Administration Trump mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen hätte. Denn erst einmal müsste überhaupt ein Verfahren gegen die USA eingeleitet werden. Und auch im Fall eines Urteils vergingen bis zu dessen Umsetzung noch weitere 15 Monate. Damit bliebe viel Zeit, das Handelsbilanzdefizit über die Einführung einer solchen steuerlichen Grenzanpassung zumindest temporär deutlich zu verringern. Tatsächlich im Einklang mit den Vorschriften der WTO wäre die Grenzanpassung dann, wenn sie mit der Einführung einer indirekten Steuer, z.B. einer Mehrwertsteuer, verbunden wäre bzw. wenn sie zu gleichen Wettbewerbsbedingungen führt. In diese Richtung argumentieren die Republikaner. Sie weisen darauf hin, dass die derzeit gültigen geringen bundesstaatlichen USKonsumsteuern (sales tax) die US-Konsumnachfrage fördern, wovon ausländische Exporteure profitieren. Diese würden dadurch besser gestellt als nur im Inland agierende Unternehmen. Die Grenzanpassung würde dieses Ungleichgewicht ausgleichen. Folgen einer Einführung: Stärkerer Dollar und höhere Preise

 Dollar-Aufwertung würde positiven Effekt auf Handelsbilanz zum Teil kompensieren

Eine solch umfangreiche Steuerreform dürfte erhebliche Folgen für Wirtschaft und Finanzmärkte haben. Vor allem die Wechselkurse dürften rasch reagieren. In der Theorie würde der US-Dollar unmittelbar so weit aufwerten, dass er die durch die Importbesteuerung und die Exportsubventionen entstandenen Handelseffekte vollständig ausgleicht. In der Realität fällt die Dollar-Aufwertung jedoch wohl nicht so stark aus, da Devisenmarktfriktionen wie z.B. feste Wechselkurs-Regime dies verhindern. Im Falle Chinas, dem Land mit dem größten Handelsbilanzdefizit zu den USA, würde sich mit Blick auf den DollarRenminbi-Kurs aber die Frage stellen, inwiefern die chinesische Zentralbank (PBoC) die mit der Grenzanpassung verbundene Abwertung des Renminbi zum Dollar durch Devisenmarktinterventionen begrenzen würde. Falls der PBoC die Kosten hierfür zu hoch erscheinen, könnte sie den USD-CNY-Kurs frei geben und der Dollar würde doch recht umfangreich aufwerten.

BayernLB

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 vom 03.02.2017

Viele spezialisierte Produkte werden in die USA eingeführt Anteile verschied. Güterklassen an den Gesamtimporten der USA 2015 in %

Platz

Güterklasse

1

Elektronik

Import anteil 18,6

2

Automobil

15,4

3

Maschinenbau

13,1

4

Öl

6,7

5

Pharmazeutik

4,8

6

Medizintechnik

2,8

Quelle: US Census, BayernLB Research

Reale Effekte auf die Wirtschaft dürften auch deshalb auftreten, da die Unternehmen und Sektoren in den USA sehr heterogen bezüglich Export- und Importabhängigkeit aufgestellt sind. Da die Wechselkursbewegungen die erhöhten Importkosten nicht (vollständig) ausgleichen dürften, sollte es zu steigenden Importpreisen in den USA und damit einem insgesamt höheren Preisauftrieb kommen. Je nachdem, wie preisempfindlich die Nachfrage in einer Branche ist, könnte der Importeur selbst einen Teil der Kosten der Grenzanpassung tragen und seine Margen schmälern. Doch am Ende werden die Preise für den Endverbraucher insgesamt steigen und die Importvolumina geringer ausfallen. Dies würde das aktuelle Handelsdefizit von 736 Mrd. US-Dollar der USA tatsächlich schmelzen lassen. Für einen spürbaren Anstieg der inländischen Preise spricht auch, dass viele der in die USA importierten Produkte hoch spezialisiert sind (siehe Tabelle) und ein adäquates USSubstitut nicht produziert wird. Mittelfristig könnte die Reform zwar zu einem Ausbau der Produktion in den USA führen. Dies würde das heimische Preisniveau jedoch angesichts der höheren Lohnkosten in den USA kaum wieder rasch senken. Ein Kaufkraftverlust mit negativen Effekten auf die Konsumnachfrage scheint im Falle einer Einführung dieser steuerlichen Handelsrestriktion damit unausweichlich. Auf Seiten des Exportes hängen die Folgen der Grenzanpassung von der Reaktion der Handelspartner ab. Diese könnten Gegenmaßnahmen beschließen, um ihre Märkte vor den billigeren Importen aus den USA zu schützen. Insgesamt dürfte die Grenzanpassung die Handelsbilanz auch von dieser Seite her verbessern. Der konjunkturelle Gesamteffekt dürfte dennoch negativ ausfallen. Immerhin steht die Konsumnachfrage für 70% der US-Wirtschaftsleistung, während die Exportnachfrage nur auf 12% kommt.

Viele Handelspartner der USA haben eine MwSt.

Exkurs: Die Mehrwertsteuer mit Grenzanpassung

MwSt.-Sätze ausgewählter OECDLänder 2016 in %

In einem Mehrwertsteuersystem im Sinne einer Allphasenumsatzsteuer wird bei jeder Verarbeitungsstufe eines Produktes oder einer Dienstleistung eine Steuer erhoben. Da ein Zwischenproduzent die von ihm gezahlten Steuern auf seine Inputfaktoren vor Entrichtung seiner Umsatzsteuer absetzten kann, wird immer nur eine Steuer auf den geschaffenen Mehrwert an die Regierung abgeführt. Am Ende zahlt der Endverbraucher die Steuer auf den gesammelten Mehrwert des Produktes. Wenn aber nun die Produkte importiert oder exportiert werden sollen und beim jeweiligen Handelspartner keine oder eine unterschiedliche Mehrwertsteuer vorherrscht, dann wären inländisch agierende Wirtschaftssubjekte und ausländisch agierende Wirtschaftssubjekte nicht gleichgestellt. Um dies zu gewährleisten, gibt es die steuerliche Grenzanpassung. Dabei wird auf alle Importprodukte und -dienstleistungen eine Steuer in Höhe der Mehrwertsteuer erhoben. Es macht von der steuerlichen Seite her also keinen Unterschied, ob ein Produzent inländisch produzierte Güter oder Importe nutzt. Auf der Exportseite hingegen wird die Mehrwertsteuer, die der ausländische Importeur oder Endverbraucher den Exporteuren eigentlich zahlen müsste, dem Exporteur erlassen. Da diese Grenzanpassung keine Vorteile für eine Partei schafft ist sie WTO-konform. Ob die steuerliche Grenzanpassung für den Staat höhere Kosten oder Einnahmen generiert, hängt von der Handelsstruktur des jeweiligen Landes ab. Im Falle eines Landes mit einem spürbaren Handelsbilanzüberschuss wie Deutschland, belastet dies den Bundeshaushalt.

Kanada Japan Australien Südkorea Mexiko Deutschl… OECD UK Frankreich Spanien Italien 0

20

Quelle :OECD, BayernLB Research

4

Christiane von Berg

BayernLB

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 vom 03.02.2017

5

Was in der nächsten Woche wichtig wird… China: Außenhandelsdaten nicht überinterpretieren

USA: „Unfairer“ Handel durch Japan? US-Handelsbilanzdefizite 2015 mit einzelnen Handelspartern in Mrd. USD

China EU DE Japan Mexiko Südkorea Indien Kanada

0 -50 -100 -150 -200 -250 -300 -350 -400

In China dürften die Außenhandelsdaten für Januar positiv überraschen (Fr.). Der erwartete starke Anstieg der Jahresrate der Exporte und Importe ist allerdings vor allem einem Basiseffekt geschuldet und sollte nicht überinterpretiert werden. Dennoch bleibt das konjunkturelle Momentum in China zum Jahresauftakt positiv. USA: Trump vs. Abe In den USA steht in dieser Woche der Besuch von Japans Ministerpräsidenten Abe bei Präsident Trump im Fokus (Fr.). Dabei dürften die Vorwürfe Trumps diskutiert werden, dass Japan seine Währung aktiv schwächen würde, um japanische Produkte für den USMarkt günstiger zu machen. Diese „unfaire“ Behandlung trägt laut Trump-Administration zum hohen Handelsbilanzdefizit der USA mit Japan bei (siehe Grafik links). Zudem wird wohl auch die von Trump angedrohte Importsteuer auf Automobile gegenüber Japan zur Sprache kommen. Trump hatte Anfang Januar dem japanischen Automobilhersteller Toyota via Twitter eine hohe Grenzsteuer angedroht, sollten sie ihre Autos für den amerikanischen Markt weiter in Mexiko bauen. Der konjunkturelle Datenkalender ist auf US-Seite diese Woche kurz. Lediglich das Konsumentenvertrauen der Universität von Michigan für Februar könnte für Bewegung sorgen (Fr.). Wir erwarten, dass der Index nur etwas niedriger ausfällt und damit weiterhin eine hohe Kauflaune der US-Konsumenten signalisiert.

Quelle: US Census, BayernLB Research

DE: Schwache Produktion zum Jahreswechsel Industrieproduktion zum Vormonat in %

Industrieproduktion Industrieproduktion Vj. 2,5

2,0 1,5 1,0 0,5 0,0

-0,5 -1,0 Okt

Nov

Euro-Raum/Deutschland: Schwache Dezember-Daten kein Anlass zur Sorge Auf konjunktureller Seite stehen die „harten“ Dezember-Daten aus Deutschland im Fokus. Insgesamt dürften diese schwach ausfallen. Dies ist aber primär einer Normalisierung nach ungewöhnlich starken Vormonatsdaten und kalendarischen Sondereffekten zum Jahresende zuzuschreiben. So dürfte die Industrieproduktion im Dezember leicht gesunken sein (Di.). Hierauf deutet das bereits veröffentlichte sehr schwache Produktionsergebnis der Automobilbranche hin. Auch die industriellen Auftragseingänge dürften zum Vormonat leicht gesunken sein (Mo.). Die Warenexporte sollten ebenso ein leichtes Minus zeigen (Do.) nachdem im Vormonat ein starker Anstieg zu verzeichnen war. Anders als die „harten“ Daten in Deutschland könnte ein Rückgang des Sentix Investorenvertrauens für Februar im Euro-Raum (Mo.) dagegen sehr wohl mit den Sorgen vor Handelsrestriktionen in Folge der wirtschaftspolitischen Weichenstellungen in UK und den USA interpretiert werden.

Dez

Quelle: Destatis, Datastream, BayernLB Research; Prognose in dunkel blau

BayernLB

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 vom 03.02.2017

6

Was zuletzt wichtig war: Unser BIP-Pegel Unser BIP-Pegel zeigt inwieweit die bereits veröffentlichten Konjunkturdaten unsere BIPPrognose für das laufende Quartal stützen. Entfernen sich die „Wasserstandsmarken“ durch die neuen Daten von unserer Prognose, steigen die Auf- bzw. Abwärtsrisiken. USA: Pegel fällt leicht, bleibt aber auf hohem Niveau BIP zum Vq. in % (ann.) und Prognosen

BIP

BayernLB

Pegel

4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0

27.1. 3.2.

USA: Trotz verbesserter Frühindikatoren fällt der BIP-Pegel Indikator Auftragseing. zivil. Kapitalgüter ohne Flugzeugbau, Vm. in % Priv. Konsumausgaben, Vm in % PMI Verarb. Gewerbe, endg. ISM Verarb. Gewerbe

Periode

Konsens

BLBPrognose

veröffentlicht

Dez.

-

-

0,8

Dez. Jan. Jan.

0,5 55,1 55,0

0,5 54,9 55,2

0,5 55,0 56,0

Die neuen Daten zur Stimmung in der US-Industrie konnten den BIP-Pegel kaum bewegen. Er liegt weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und deutet eine starke Konjunkturdynamik zum Jahresanfang 2017 an. Q3 Q4 Q1 2016 2016 2017

Quelle: BayernLB Research

Euro-Raum: Unternehmen durch Trump und Brexit noch nicht verunsichert

ER: Pegel steigt an BIP zum Vq. in % und Prognosen

BIP

BayernLB

Pegel

0,6

3.2.

0,5

27.1.

0,4 0,3

Indikator ESI Index PMI Verarb. Gewerbe, endg. PMI Dienstleistung endg.

Periode

Konsens

Jan. Jan. Jan.

107,8 55,1 53,6

BLBPrognose 107,6 55,1 53,6

veröffentlicht 107,9 55,2 53,7

Die Indikatoren zur Unternehmensstimmung für Januar sind insgesamt positiv ausgefallen. Demnach hat sich die hohe (außen-)politische Unsicherheit auch zu Jahresbeginn noch nicht negativ auf Absatz- und Ertragsaussichten der Unternehmen im Euro-Raum ausgewirkt. Die Konjunktur scheint die hohe Dynamik vom Schlussquartal 2016 auch im ersten Quartal zu halten.

0,2

0,1 0,0 Q3 Q4 Q1 2016 2016 2017 Quelle: BayernLB Research

DE: Pegel wenig verändert

Deutschland: Konjunktur auch im Januar mit hoher Schlagzahl

BIP zum Vq. in % und Prognosen

BIP

BayernLB

Pegel

0,7 0,6

27.1. 3.2.

0,5 0,4

0,3 0,2 0,1 0,0 Q3 Q4 Q1 2016 2016 2017

3.2. 27.1.

Indikator PMI Verarb. Gewerbe, endg. PMI Dienstleistungen, endg. Einzelhandelsumsatz z. Vm. in %

Periode

Konsens

Jan. Jan. Dez.

56,5 53,2 0,6

BLBPrognose 56,5 53,2 0,5

veröffentlicht 56,4 53,4 -0,9

Auch in Deutschland sind die Stimmungsindikatoren für Januar unverändert stark ausgefallen. Der Rückgang der Einzelhandelsumsätze im Dezember hat keinen Einfluss auf unser Konjunkturbild. Denn der Index unterliegt starken Schwankungen und Revisionen. Verantwortlich hierfür ist auch, dass große Einzelhändler die Umsätze nicht bzw. verspätet an das Statistische Bundesamt melden.

Quelle: BayernLB Research

BayernLB

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 vom 03.02.2017

7

Zentralbank-Monitor Federal Reserve (Fed) – Inflationsziel am Horizont erkennbar Zinserwartungen unverändert

Auf ihrer Februar-Sitzung hat die Fed Fortschritte beim Erreichen des InflationsOIS - 03.02.2017 ziels diagnostiziert. Der FOMC zeigte sich OIS - 27.01.2017 laut Statement nun sicher, dass die USFederal Funds (Prognose) Inflation den Zielwert von 2% in der mittle1,250 ren Frist erreichen werde. Bis dato war 1,125 diese Erwartung vorsichtiger formuliert 1,000 worden. Auch die Arbeitsmarktbelebung wurde erneut positiv herausgestellt. Der 0,875 Tenor des Statements war damit insge0,750 samt etwas optimistischer und gibt der 0,625 Fed Spielraum, auch kurzfristig auf starke 0,500 Konjunkturnachrichten mit einem ZinsFeb 17 Jun 17 Okt 17 Feb 18 schritt reagieren zu können. Gleichzeitig war das Statement verhalten genug, um Quelle: Fed, Bloomberg, BayernLB Research die Markterwartungen an einen Zinsschritt nicht zu stark anzutreiben. Dies ist vor dem Hintergrund der Unsicherheit über mögliche fiskalische Initiativen oder Handelsrestriktionen der Trump Administration wichtig. Die bisherige Politik von Präsident Trump wurde im Statement nicht angesprochen und auch das zuletzt verstärkt diskutierte Thema einer künftigen Bilanzreduzierung der Fed wurde nicht genannt. Aufschluss darüber, ob diese Punkte auf der Sitzung diskutiert wurden, sollte das Sitzungsprotokoll erbringen, das am 22. Februar veröffentlicht wird. Forwards OIS (1M), Zinsprognose BayernLB

Europäische Zentralbank (EZB) – Ratsmitglied sieht Tapering-Diskussion im Juni Markt erwartet Zinsanhebung im Oktober

Die EZB hat in ihrem Wirtschaftsausblick erneut betont, dass der Anstieg der InflaOIS - 03.02.2017 tionsrate einem Basiseffekt im Bereich der OIS - 27.01.2017 Ölpreise geschuldet ist. Die EZB werde Einlagesatz (Prognose) durch diesen auch weiterhin „hindurch-0,20 schauen“, solange er als vorrübergehend -0,30 eingestuft wird. Der Preisanstieg (bis Dezember) sei so erwartet worden. Zwischen -0,40 Dezember und Februar quantifiziert die EZB den Basis-Effekt auf die Inflationsra-0,50 te von 0,4 Prozentpunkten. Auf Basis der aktuellen Ergebnisse des Survey of Pro-0,60 Feb 17 Jun 17 Okt 17 Feb 18 fessional Forecasters diagnostiziert die EZB zudem, dass die längerfristigen InflaQuelle: EZB, Bloomberg, BayernLB Research tionserwartungen nach wie vor verankert sind. Die Direktoriumsmitglieder Praet und Cœuré schlugen in ihren Reden allerdings einen etwas weniger dovischen Ton an. So sagte Praet, der jüngste Inflationsanstieg (auf 1,8% im Januar) sei etwas stärker ausgefallen als unterstellt. Man müsse allerdings vorsichtig sein, wenn man den geldpolitischen Kurs (= das Volumen der monatlichen QEKäufe) ändere. Auch Cœuré sagte, die Geldpolitik der EZB könne sich ändern, wenn die Daten dies zulassen würden. Aktuell sei dies aber nicht angezeigt. Ratsmitglied Nowotny hält eine Diskussion über eine QE-Reduktion auf der Juni-Sitzung für möglich. Einen Beschluss erwartet aber auch er zur Jahresmitte noch nicht. Forwards OIS (1M), Zinsprognose BayernLB

BayernLB

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 vom 03.02.2017

8

Kalender vom 6.2. – 10.2.2017 Zei t

MO

DI

08:00 08:00 10:30 15:00 22:30

FR

Auftra gs ei nga ng Indus tri e, s b., %

Peri ode

BLB

Kons ens

Vm Vj

Vorwert

ER ER US UK CN CN DE

Devi s enres erven, Mrd. USD PMI Ca i xi n Di ens tl. Indus tri eproduktion, s b., %

US

Ha ndel s bi l a nz, s b., Mrd. USD

ER

Kei ne Veröffentli chung rel eva nter Indi ka toren! Veröffentli chung der Konjunkturprognos e der EU-Kommi s s i on

00:50 08:00 08:00 14:30 19:10

JP DE DE US US

Auftra gs ei nga ng Ma s chi nenba u, s b., % Wa renei nfuhr, Werte, s b., % Wa rena us fuhr, Werte, s b., % Ers tanträ ge Arbei ts l os enhi l fe, Ts d. Rede von Chi ca go Fed-Prä s i dent Eva ns i n Chi ca go, Il l i noi s

02:45 02:45 08:45 08:45 10:00 10:00 16:00 10:50

CN CN FR

Exporte, ns b., % Importe, ns b., % Indus tri eproduktion, s b., %

IT

Indus tri eproduktion, s b., %

US ER JP ER ER

U. of Mi ch. Kons umentenvertr., vorl . Rede von EZB-Di rektori ums mi tgl i ed Mers ch i n Al ves l ohe, Deuts chl a nd Bes uch des ja pa ni s chen Premi ermi ni s ters Shi nzo Abe bei US-Prä s i dent Trump, Wa s hi ngton D.C. Moody's Ra tinga ktua l i s i erung: Fra nkrei ch, Ital i en Fi tch Ra tinga ktua l i s i erung: Sl owa kei

02:00 02:45 08:00 08:00 14:30

DE

Veröffentli chung

Dez -1,0 0,5 Dez 2,5 4,1 Sentix Inves torenvertra uen Feb 10,0 16,5 Rechens cha fts beri cht von EZB-Prä s i dent Dra ghi vor dem Europä i s chen Pa rl a ment, Brüs s el Rede von Phi l a del phi a Fed-Prä s i dent Ha rker i n Sa n Di ego, Ka l i forni en Bri t. Unterha us deba tti ert über Änderungs a nträ ge zur Ges etztes vorl a ge für den EU-Aus tri tts a ntra g (bi s

MI

DO

La nd

-2,5 3,0 18,2

Mi .)

Ja n Ja n Dez Dez Dez

-0,5 1,7 -

3000,0 0,4 2,5 -45,0

3010,5 53,4 0,4 2,2 -45,2

Vm Vm Vm

Dez Dez Dez Feb

0,5 -1,0 -

3,1 -1,0 -1,6 -

-5,1 3,5 3,9 246

Vj Vj Vm Vj Vm Vj

Ja n Ja n Dez Dez Dez Dez Feb

6,0 11,0 97,7

3,0 9,6 0,2 2,9 97,8

-6,1 3,1 2,2 1,8 0,7 3,2 98,5

Vm Vj

BayernLB

Die Woche vom 6.2.2017 – 10.2.2017 vom 03.02.2017

9

Wissen für den Stammtisch Das Steuersystem der USA ist kompliziert, vor allem hinsichtlich der Absetzbarkeit von Kosten. Für einen professionellen Bodybuilder etwa gilt, dass die speziellen Körperöle für einen Wettbewerb von der Steuer absetzbar sind. Dies gilt dagegen nicht für den Weizengrassaft oder das Büffel- und Hühnerfleisch, dass Bodybuilder im Vorfeld zu sich nehmen (Stand: 2013) Beim Handel von Marihuana (in einigen Staaten illegal) sind die Tüten, die Erde für die Pflanzen, der genutzte Raum und ein etwaiger Sicherheitsdienst nicht steuerlich absetzbar. Sonstige Kosten zur Produktion des Produktes hingegen sehr wohl.

Allgemeiner Hinweis Diese Publikation ist lediglich eine unverbindliche Stellungnahme zu den Marktverhältnissen und den angesprochenen Anlageinstrumenten zum Zeitpunkt der Herausgabe der vorliegenden Information. Die vorliegende Publikation beruht unserer Auffassung nach auf als zuverlässig und genau geltenden allgemein zugänglichen Quellen, ohne dass wir jedoch eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der herangezogenen Quellen übernehmen können. Insbesondere sind die dieser Publikation zugrunde liegenden Informationen weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit (und Aktualität) überprüft worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Die vorliegende Veröffentlichung dient ferner lediglich einer allgemeinen Information und ersetzt keinesfalls die persönliche anleger- und objektgerechte Beratung. Für weitere zeitnähere Informationen stehen Ihnen die jeweiligen Anlageberater zur Verfügung.

Dr. Johannes Mayr Sen. Economist Euro-Raum/ EZB Teamleiter Volkswirtschaft Telefon: 089 2171-21859 [email protected] Dr. Stefan Kipar Economist Deutschland Telefon: 089 2171-27346 [email protected]

Wolfgang Kiener Senior FX Analyst Telefon: +49 89 2171-27058 [email protected] Manuel Andersch Economist/FX Analyst Telefon: +49 89 2171-27448 [email protected]

Redaktion: Bayerische Landesbank Unternehmensbereich 5700 80277 München (=Briefadresse) [email protected] Geschäftsgebäude: Bayerische Landesbank Brienner Straße 18 80333 München (=Paketadresse) www.bayernlb.de

Christiane von Berg Economist USA/Fed, Japan/BoJ Telefon: 089 2171-28745 [email protected]

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