Die vor ca. zwei Jahren gestartete

Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Solingen 4 € · G 14540 Editorial „Tag des Handwerks“ am 3.9.2011 D ie vor ca. zwei Jahren gestarte...
Author: Mona Meissner
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Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Solingen

4 € · G 14540

Editorial

„Tag des Handwerks“ am 3.9.2011

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ie vor ca. zwei Jahren gestartete Imagekampagne des Deutschen Handwerks mit dem eingängigen Slogan „Das Handwerk. Die Wirtschaftmacht von nebenan.“ wird planmäßig und mit großem Erfolg fortgesetzt. Schon jetzt ist erkennbar, dass die vielfältigen Aktionen der Kampagne dazu geführt haben, dass in der Bevölkerung das Wissen um handwerkliche Arbeit und um die Vielfalt unseres Wirtschaftszweiges messbar wächst. Hier in Solingen haben wir mit der großen Aktion in den Clemens-Galerien im Juli des vergangenen Jahres und unserer diesjährigen HandwerksMesse im März, die im Zeichen der Kampagne stand, mit zum Erfolg der Imagekampagne beigetragen. Das Logo der Kampagne ist im Stadtbild auch

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Kai Buschhaus Kreishandwerksmeister

gerufen, mit eigenen Aktionen wie z. B. einem Tag der offenen Tür sich zu beteiligen. Weitere Anregungen und Material sind unter „www.handwerk.de“ zu finden.

auf vielen Fahrzeugen unserer Mitgliedsbetriebe sichtbar. Nun hat der Zentralverband des deutschen Handwerks für den 3. September 2011 den „Tag des Handwerks“ ausgerufen. Unter dem Titel „Deutschland – handgemacht“ sind alle Handwerksbetriebe auf-

Die Kreishandwerkerschaft wird im Vorfeld des Tages des Handwerks zu einer Pressekonferenz einladen. Unsere Mitglieder der Bäcker- und der Konditoreninnung werden ein spezielles Gebäck – eine Hand – im Rahmen dieses Tages herstellen und in entsprechenden Kampagnentüten verkaufen. Jeder ist eingeladen, sich im Rahmen des Tages des Handwerks als Handwerker selbst darzustellen. Tragen wir gemeinsam dazu bei, die gute Imagekampagne für unseren Wirtschaftszweig noch erfolgreicher zu machen – in unser aller Interesse!

Roland Westphal Geschäftsführer

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Inhaltsverzeichnis

Ob nun eitel Sonnenschein oder nicht – Sonnenschutz bei den Solinger RaumausstatterFachbetrieben immer ein Thema.

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Auszeichnung: Ehrenkreishandwerksmeister Walter Ressing zum Ehrenmitglied Kammer-Vollversammlung ernannt

Kreishandwerkerschaft, Einzelhandels- und Dienstleistungsverband und Stadtwerke Solingen setzen Kooperation fort: Günstige Energie für Solinger Handwerk und Handel

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E D I TO R I A L

RECHT & SERVICE

AU S K H U N D I N N U N G E N

„Tag des Handwerks“ am 3.9.2011. . . . . . .3

Erstattung von Detektivkosten durch Arbeitnehmer. . . . . . . . . . . . . . . . . .19

50 Jahre Bruchhaus Bedachungen . . . . .33

BRANCHEN-SPECIAL Raumausstatter halten schädliche UVStrahlung, Insekten und Pollen außen vor: Wenn schwarzes Leder grün wird. . . . . . . .7

HANDWERK AKTUELL Kreishandwerkerschaft, Einzelhandels- und Dienstleistungsverband und Stadtwerke Solingen setzen Kooperation fort: Günstige Energie für Solinger Handwerk und Handel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 IKK classic: kein Zusatzbeitrag bis 2013 . . . . . . . . . . . . . . . .14 ELENA: Das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises wird eingestellt. . . . .16

Fragebögen vor Betriebsprüfungen – Vorsicht ist geboten . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 Bäckereien: Gewichtsprüfung von Broten darf nicht «sortenrein» erfolgen . . . . . .26 Monatliche Bankgebühr für Darlehenskonto unzulässig . . . . . . . .28 Auch bei einer GmbH kann ein Geschäftsführer persönlich haften . . . . .29

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Ehrenkreishandwerksmeister Walter Ressing zum Ehrenmitglied KammerVollversammlung ernannt . . . . . . . . . . . .36 Neues von den Unternehmerfrauen . . .37 Solinger Innungsmitglieder beim Galvanotreff 2011. . . . . . . . . . . . . . .38

TITELBILD Schadenersatz bei Unfall während der Rufbereitschaft . . . . . . . . . .30 Neues Nachbarrecht zur Wärmedämmung . . . . . . . . . . . . . . . . .31 Wie privat sind Geburtstagsfeiern? . . . .32

LGH bekommt 100 weitere „let's go!“Auslandsstipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

Maler- und Lackierer-Innung sprach 15 Auszubildende los . . . . . . . . . .34

Die 1604-1615 errichtete Haasenmühle, idyllisch direkt am Klingenpfad gelegen.

Rund um‘s Handwerk

Branchen-Special

Raumausstatter halten schädliche UV-Strahlung, Insekten und Pollen außen vor

Wenn schwarzes Leder grün wird werden und sieht dann entsprechend schäbig aus. Der Fachmann weiß indes, wie man derlei Schäden zu Leibe rückt: „Entfetten, pigmentieren und ein neuer Schutzfilm drauf “, sagt Frank Dembny zur Lederbehandlung. Das gehe alles, sei aber sehr aufwendig. Von daher wäre es besser, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und durch gezielte Maßnahmen dafür zu sorgen, das schmucke Ledersofa nicht der intensiven Sonnenbestrahlung auszusetzen. Innen wie außen bieten die Raumausstatter-Fachbetriebe vielfältige Möglichkeiten an, den Kunden zu helfen. Vorhänge, Rollos oder Vertikaljalousien, Plisees, auch verschiebbare direkt am Fenster montiert und mit speziellen Stoffen ausgestattet helfen, die UV-Strahlung zu brechen. „Der effektivere Weg ist natürlich, die Sonnenstrahlen erst gar nicht auf die Fensteroder Terrassenscheibe kommen zu lassen“, betont Birgit Spautz, Inhaberin des Raumaustatterbetriebes Rohn und stv. Obermeisterin der Innung. Tagsüber völlig im Dunkeln sitzen, wenn draußen die Sonne mal scheint, möchte naweiter nächste Seite »»»

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ie Sonne scheint – jeden Tag. Aber bis Ende Juli/Anfang August war von der Sonne, geschweige denn vom Sommer nicht wirklich viel zu sehen. Gleichwohl ist Sonnenschutz bei den Solinger Raumausstatter-Fachbetrieben immer ein Thema, weiß Obermeister Frank Dembny. Vor der schädlichen UV-Strahlung gilt es nicht nur sich

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selbst zu schützen, sondern auch Möbel und andere Einrichtungsgegenstände in Haus oder Wohnung. „Eigentlich alles, was durch diese Strahlung geschädigt werden kann“, meint er mit Blick auf Teppichböden oder Ledersofas. Schwarzes Leder beispielsweise kann durch intensive Sonneneinstrahlung grün

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Branchen-Special die meisten stets wichtig“, sagt Raumaustattermeister Veith Grusser, Lehrlingswart der Innung, „aus den Gesprächen ergibt sich daraus aber immer auch die Frage nach der UV-Strahlung“. Und natürlich soll der Sonnenschutz auch schön aussehen. Weißes Plissee kann beispielsweise 62 Prozent der einfallenden UV-Strahlung reflektieren. Vier Prozent werden davon in Wärmestrahlung umgesetzt, aber je nach Beschaffenheit des Stoffes kann die Reflektion bis auf 85 Prozent, die Wärmestrahlung bis gegen Null heruntergefahren werden. Eine Terrassentür, zwei Meter hoch, 80 Zentimeter breit und innen mit Plisee ausgestattet, kostet so durchschnittlich 200 Euro. Obendrauf kommen noch etwa 25 Euro für die Montage, rechnet Frank Dembny vor. Für jedes Fenster sei etwas machbar, Frank Dembny ist in seiner langen Berufslaufbahn noch nie technisch gescheitert. Kam ein Auftrag dennoch nicht zustande,

Birgit Spautz, stellvertretende Obermeisterin der Raumausstatterinnung Solingen

türlich keiner. Das Außenrollo herunterlassen und den Lichtschalter betätigen, um die Sonnenstrahlen außen vor zu lassen, wäre zwar eine Möglichkeit, aber das sorgt nicht unbedingt für heimelige Wohnatmosphäre. „Mit transparenten Geweben an Außenmarkisen gelingt es, die Innenräume zu beschatten und gleichzeitig die UV-Strahlung zu reduzieren“, meint der 54-jährige Frank Dembny, der vor 30 Jahren seine Meisterprüfung ablegte und den Meisterbrief erwarb. Ohnehin sei schon die Hälfte der

Strahlung durch Thermopanefenster absorbiert. Wetterfest und verrottungsbeständig seien die von den Fachbetrieben eingesetzten Materialien beziehungsweise Markisenstoffe allemal. „Die Markise kann auch nass aufgerollt werden, aber man sollte sie nach dem Regen wieder ausfahren, damit sie abtrocknet“, rät der Fachmann. Was geht und was nicht – das lässt sich am besten bei der Beratung vor Ort mit dem Kunden klären. „Wärmeschutz ist für

waren es meistens unterschiedliche Preisvorstellungen zwischen Kunde und Betrieb. Er rät seinen Kunden aber immer dazu, auf Qualitätsware zu achten. Auch wenn das preislich zunächst schwer fällt. „Im Baumarkt bekommt man Markisen schon für 99 Euro, im Fachhandel kosten sie 1200 Euro“, erklärt der Raumausstattermeister. Beim Blick auf diese Zahlen könne der Fachbetrieb vordergründig nicht mithalten, „aber Qualitätsware und qualitätsvolle Arbeit durch den Fachbetrieb zahlen sich letztlich immer aus und rechnen sich durch langfrisIntern Solingen 4/2011 www.kh-solingen.de

Branchen-Special

Obermeister Frank Dembny

tige Werthaltigkeit“, so das Argument von Frank Dembny. Mit Qualität und überdies Kreativität überzeugen muss ohnehin die Maxime der sieben Meisterbetriebe der RaumausstatterInnung der Solinger Kreishandwerkerschaft sein. Vor allem deshalb, weil der Meisterzwang in diesem Handwerk vor Jahren aufgehoben worden ist und sich dadurch die Marktsituation verschärft hat. Selbst durch Maler, die sich bei der Fußbodenbearbeitung verstärkt breit gemacht haben und Parkett, PVC, Teppichböden oder Laminat verlegen, obwohl dies früher zu den originären Aufgaben des Raumausstatters zählte.

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Dennoch: Dekorationen, Polsterei, Fußbodenarbeiten, Wandgestaltung, Gardinen und Vorhänge, Sonnenschutz und überdies Insektenschutz umfassen das vielfältige Aufgabenfeld der Raumausstatter. Letzteres sei dabei immer mehr im Kommen: „Heute ist im Gegensatz zu früher jede Mücke eine Bedrohung“, schmunzelt Frank Dembny, früher seien die Leute nicht so empfindlich gewesen. Die Innungsbetriebe bieten aber auch hier individuelle Lösungen an Fenster und Türen für ihre Kunden an, jedes Fenster könne nachträglich beispielsweise mit Spannrahmen zum Einhängen weiter nächste Seite »»»

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Branchen-Special

bestückt werden. Fast unsichtbar wirkt hier der Insektenschutz, die Innovationen auf diesem Sektor machen es möglich. „Neben Insekten könne zudem Pollen der Weg ins Haus versperrt werden.“ Auch das geht mit entsprechenden Vorrichtungen, sagen die Fachleute der Innung. Zumeist private

Veith Grusser, Lehrlingswart der Raumausstatterinnung Solingen

Stammkunden, die sich durch Mundpropaganda mehren und dem Raumausstatter über Jahre hinweg die Treue halten, gehören zu ihrer Klientel. Aber auch Schulen

und Hotels in Solingen und der Umgebung statten die Betriebe aus. Nach langer Selbstständigkeit weiß Frank Dembny: „Wir haben einen guten Namen.“

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MHZ Plissee-Vorhang Kollektion 2011

Maßanzüge für die Fenster

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eit Januar führt MHZ die PlisseeVorhang Kollektion 2011 im Sortiment. Über 260 Stoffe, die eine besondere Atmosphäre entfalten wollen, werden präsentiert. Ausgesuchte Materialien und Stoffe überzeugen durch hochwertige Verarbeitung und Fertigung. Dabei tritt die MHZ-Plissee-Vorhang-Technik gekonnt in den Hintergrund.

Neben bestickten Qualitäten, bewegten Oberflächen, klassischen oder modernen Dessins enthält die MHZ Plissee-Kollektion 2011 eine umfangreiche Auswahl an transparenten, blickdichten und abdunkelnden Stoffen. Ein besonderes Highlight sind farbige Ausbrenner, deren Dessin im

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Wechsel zwischen transparenten und blickdichten Bereichen fasziniert. Mehr als die Hälfte der Dessins in der MHZ Plissee-Vorhang Kollektion sind exklusiv und nur bei MHZ erhältlich. Aufgrund des erzielten Erfolges mit dem Produkt Plissee Duette® Fixé, welches durch die besondere Konstruktion des Behangs

maßgeblich zum Thema Energiesparen beiträgt, hat sich MHZ dazu entschlossen weitere Duette®-Farbtöne in das Programm aufzunehmen. Es präsentieren sich außerdem viele Stoffe, welche für den Objekt-Bereich ge-

eignet und schwerentflammbar sind. Großen Wert wurde auch auf weitere Funktions-Qualitäten, wie zum Beispiel Trevira CS, antimikrobielle Ausrüstung, Fleckenschutz-Ausrüstung oder speziell ausgewiesene Bildschirmarbeitsplatz-Eignung gelegt. Die meisten Stoffe der Kollektion wurde mit dem Siegel „Textiles Vertrauen ÖkoTex Standard 100“ ausgezeichnet. Wichtig war MHZ außerdem, dass viele Stoffe mit dem VIS-Qualitätszeichen ausgezeichnet sind. So verbinden MHZ Plissee-Vorhänge nicht nur eine faszinierende Auswahl an Stoffen, sondern auch innovative Technik und maximalen Bedienkomfort.

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Handwerk Aktuell

Kreishandwerkerschaft, Einzelhandels- und Dienstleistungsverband und Stadtwerke Solingen setzen Kooperation fort

Günstige Energie für Solinger Handwerk und Handel

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m 21. Juli 2011 haben die Vorstände und Geschäftsführungen von der Solinger Kreishandwerkerschaft und dem Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverband (REHDV) das seit über zehn Jahren bestehende Rahmenabkommen mit den Stadtwerken Solingen erneuert. Die Parteien vereinbarten Vergünstigungen bei den Energiepreisen und die Fortsetzung der engen Zusammenarbeit. „Die Kreishandwerkerschaft und der REHDV bündeln eine große Anzahl an Kunden für die SWS, die uns hierdurch vergünstigte Konditionen anbieten können“, erklärt Roland Westphal, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. Inzwischen seien rund 50 Prozent der Mitglieder der Kreishandwerkerschaft und rund 65 Prozent der Mitglieder des REHDV dem Rahmenabkommen beigetreten. Insgesamt umfasse das Abkommen allein für Strom über 800 Verträge. Über das Rahmenabkommen stelle man sicher, so Ruth Deus, Leiterin der Solinger Geschäftsstelle des REHDV, dass die Verbandsmitglieder als Kunden der SWS dauerhaft günstige Konditionen erhalten: „Vermeintlich günstige Konkurrenz-Anbieter haben im Laufe der Zeit ihre Top-Position aufgrund hoher Preissteigerungen verloren, mit dem Rahmenabkommen der SWS erhalten unsere Mitglieder günstige und wettbewerbsfähige Konditionen“, betont Ruth Deus. SWS-Sprecherin Ilka Baumgardt bestätigt, dass die Bündelung von Kunden und die damit verbundene Kundenbindung auch Planungssicherheit für die SWS bedeute, die Preisnachlässe ermögliche. „Als Verbände vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder und sind eng mit

dem Standort Solingen verzahnt“, erläutert Kreishandwerksmeister Kai Buschhaus. „Dazu gehört auch, dass wir eng mit dem lokalen Energieversorger zusammenarbeiten und mit den SWS gemeinsam sicherstellen, dass unsere Mitglieder preisgünstig versorgt werden.“ Dabei sei das Rahmenabkommen weitaus mehr als eine Rabattvereinbarung, wie Roland Westphal betont. „Die Zusammenarbeit hat Tradition. In der Rahmenvereinbarung haben wir auch eine enge energiewirtschaftliche Zusammenarbeit festgelegt, um gemeinsam Aktionen zum Energiesparen durchzuführen und die Öffentlichkeit über Energieeffizienz-Themen zu informieren.“ SWS-Geschäftsführer Andreas Schwarberg erläutert die traditionell enge Zusammenarbeit zwischen Stadtwerken und lokalem Handwerk: „Das Zusammenspiel von Stadtwerken und Solinger Handwerk ist ein wichtiger Motor für Modernisierungen und den Einsatz neuer Technologien.“ Paradebeispiele seien hier das SWS-Förderprogramm Pro Umwelt, die ThermografieAktion der SWS, aber auch der gemeinsame Auftritt bei Veranstaltungen wie dem Energiesparforum der Sparkasse sowie der Handwerksmesse. Die Zusammenarbeit mit dem REHDV leiste, so Schwarberg, nicht nur einen wertvollen Beitrag für die Lebensqualität in Solingen, sondern sei auch Ausdruck des gemeinsamen Engagements für Dienstleistungsqualität in der Klingenstadt. „Die SWS sind als Sponsor bei vielen Veranstaltungen und als Mitglied in Netzwerken aktiv, die die Innenstadt und die Stadtteile weiterbringen – eine Standortförderung, die Hand in Hand mit dem REHDV funkti-

oniert“, bekräftigt Andreas Schwarberg das Engagement, das vom Sponsoring der Initiative „Ab in die Mitte“ der Stadt Solingen bis hin zum „Netzwerk für Dienstleister“ des REHDV reiche. „Der Rheinische Einzelhandels- und Dienstleistungsverband und die SWS kennen die Gegebenheiten vor Ort und fühlen sich mit dem Wirtschaftsstandort Solingen eng verbunden“, bestätigt Karl-Udo Jüntgen, Vorstandsmitglied des REHDV. Dabei gehe es nicht nur um Spaß-Veranstaltungen, sondern auch um die Vernetzung von Händlern und Dienstleistern. „Einzelhändler und Dienstleistungsbetriebe sind Impulsgeber für lebendige Stadtteile und zeichnen sich ebenso wie die SWS durch ihre Bürgernähe aus“, so Jüntgen. „Und Bürgernähe steht bei uns für Kundennähe und hohe Servicequalität.“ „Der Bergische Raum ist weit mehr als ein Industriestandort“, betont Ruth Deus. „Mit dem Projekt Netzwerk für Dienstleister stellen wir die Bergischen Dienstleisterqualitäten in den Vordergrund und fördern über Erfahrungsaustausch, Beratung und Informationsveranstaltungen die Vernetzung und Weiterqualifizierung in der Dienstleisterbranche.“ Das „Netzwerk für Dienstleister“ besteht seit über zehn Jahren und zählt etwa 200 Bergische Mitgliedsunternehmen, zu denen auch die Stadtwerke Solingen gehören. „Kundenzufriedenheit ist als Unternehmensziel bei den SWS verankert“, erläutert der SWS-Geschäftsführer. „Der Austausch mit anderen Dienstleistern ist wichtig, um den Service weiterzuentwickeln. Das sind wir in diesem Jahr zum Beispiel als Mitglied und Gastgeber in einem gemeinsamen Netzwerk-Workshop im Wasserwerk Glüder angegangen“, so Schwarberg. Intern Solingen 4/2011 www.kh-solingen.de

Handwerk Aktuell

Kreishandwerksmeister Kai Buschhaus, Andreas Schwarberg, Geschäftsführer der Stadtwerke und Karl-Udo Jüntgen vom Einzelhandelsverband Solingen unterzeichnen den neuen Stromrahmenvertrag (vorne von links nach rechts). Sonja Dominikowski von der Kreishandwerkerschaft Solingen (hinten links) und Ruth Deus, Leiterin der Geschäftsstelle des Einzelhandelsverbandes in Solingen (hinten rechts) freuen sich über die Fortsetzung dieser Partnerschaft/Zusammenarbeit.

„Bei der Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen sind Handwerk und Energieversorger Dreh- und Angelpunkt“, ist sich Roland Westphal sicher. „Die kompetenten Handwerksbetriebe sind zusammen mit den SWS als lokalem Energieversorger ein starkes Gespann, wenn es um die Frage geht, wie man daheim effektiv Energie und Geld sparen kann.“ Dass sich Modernisierungsmaßnahmen lohnen und gefördert werden, hebt SWS-Chef

Die Thermografieaktionen der SWS sind seit Jahren erfolgreich

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Andreas Schwarberg hervor. Die Thermografieaktionen der SWS seien oft der erste Anstoß für Gebäudebesitzer, sich mit den Einsparpotenzialen auseinanderzusetzen und später Pläne mit dem Handwerk in die Tat umzusetzen. Dank einer Vielzahl staatlicher Förderprogramme seien Investitionen in nachhaltiges Wohnen langfristig profitabel. Zusätzlich zur Unterstützung, die der Staat für Modernisierungsmaßnahmen in Aussicht stellt, bieten die SWS über ihr Programm

Pro Umwelt weitere Förderzuschüsse an. Im vergangenen Geschäftsjahr hatten die SWS aus dem Pro Umwelt-Topf rund 221 000 Euro Förderung ausgeschüttet. Seit 1997 flossen gut 1,5 Millionen Euro an Fördersumme. „Natürlich ist ein Ziel des Förderprogramms auch die Stärkung des Solinger Handwerks“, so Schwarberg. „Denn Modernisierer sind gleichzeitig Auftraggeber für die lokale Wirtschaft.“ Dies füge sich nahtlos in das Selbstverständnis der Stadtwerke ein, den Standort Solingen zu fördern. SWS-Chef Schwarberg ergänzt: „Mit festen Ansprechpartnern vor Ort stehen die SWS heute und morgen für offenen Dialog. Das Rahmenabkommen ist Ausdruck für das partnerschaftliche Miteinander, das wir bereits seit über zehn Jahren pflegen.“

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Handwerk Aktuell

IKK classic: kein Zusatzbeitrag bis 2013 Zum 1. August 2011 fusionierten die Vereinigte IKK und die IKK classic. Die neue Kasse bleibt bis 2013 ohne Zusatzbeitrag. Sie bietet den Versicherten ein großes Geschäftsstellennetz und ein hohes Service und Leistungsniveau.

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ie Partnerschaft und enge Verbundenheit mit dem Handwerk hat auch für die neue IKK classic einen hohen Stellenwert. Das Servicenetz der neuen IKK classic steht ab 1.August 2011 allen Versicherten offen: mit über 500 Geschäftsstellen in Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen. Unter der Hotline 0800 455 1111 gibt das Service-Team kostenlos Antworten auf alle Fragen rund um das Thema Krankenversicherung.

Was ändert sich für die IKK-versicherten Betriebe? Durch die Fusion entsteht den Arbeitgebern kein zusätzlicher Arbeitsaufwand: Die Meldungen gehen weiterhin an die bekannte Adresse, die bisherige Betriebsnummer und die gewohnten Kontendaten sind auch künftig gültig. Was ändert sich für Betriebe, wenn die Mitarbeiter bis zum 31. Juli 2011 bei der Vereinigten IKK versichert waren? Nichts: Betriebsinhaber müssen sie nicht ummelden. Allerdings gibt es neue Umlage-

sätze, die in die Abrechnungssoftware integriert werden müssen. Stichwort Umlagen: Alle Arbeitgeber, die am Umlageverfahren der neuen IKK classic teilnehmen, wurden dazu bereits in den letzten Wochen angeschrieben. Die vertrauten Ansprechpartner im Firmenkundenservice der IKK classic beantworten alle Fragen dazu. Neues zu Wahltarifen und privaten Zusatzversicherungen IKK Cash und IKK Cash plus heißen die bewährten Wahltarife der IKK classic, die jetzt auch den ehemaligen Versicherten der Vereinigten IKK offen stehen. Bei IKK cash erhält der Versicherte am Ende eines Kalenderjahres eine Prämie von bis zu 600 Euro ausgezahlt, wenn er in dieser Zeit keine ärztlichen Leistungen beansprucht hat. Wer sich an seinen Gesundheitskosten grundsätzlich selbst beteiligen will, kann mit IKK Cash plus im Jahr bis zu 900 Euro zurückerhalten. Diejenigen, die bis zum 31. Juli 2011 den Wahltarif vario-plus gewählt hatten, können ab 1. Januar 2012 in IKK Cash plus wechseln – zum Jahresende 2011 läuft der Tarif vario-plus aus. Die erfolgreiche Partnerschaft mit der SIGNAL Krankenversicherung a.G. führt neue IKK classic weiter. Jeder, der sich künftig neu oder weiterhin über die IKKclassic privat absichern will, kann auf den Zusatzschutz ISIfair zählen. Was ändert sich für Versicherte? Für die Kunden der ehemaligen Vereinigten IKK bleiben ihre vertrauten Ansprechpart-

ner im Kundenservice in ihrer Nachbarschaft erhalten. Auch die Versichertenkarte bleibt nach der Fusion gültig. Erwachsene, die auf ihre Gesundheit achten, können mit ihrer Familie bei der IKK classic ein Gesundheitskonto führen. Mit 150 Euro Guthaben pro Mitglied oder Familienversichertem unterstützt die IKK classic dann die Teilnahme an Gesundheitskursen. Das besondere Engagement für die eigene Gesundheit belohnt die IKK classic außerdem im Rahmen ihres Bonusprogramms mit bis zu 300 Euro (Kinder: bis zu 150 Euro). Aktivitäten, die bisher bonusfähig waren, bleiben es. Auch die Bonushefte und darin bereits gesammelte Nachweise sind weiter gültig. Neu ist, dass es nun auch für private Vorsorgeuntersuchungen einen Bonus gibt: zum Beispiel für den Haut-Check, die Knochendichtemessung, die Glaukom-Vorsorge und den PSA-Test – sogar ein gesunder Body-Mass-Index gibt Punkte. Detaillierte Informationen dazu, was sich für die Kunden der ehemaligen Vereinigten IKK ändert gibt es im Internet: www.ikk-classic.de/ vereinigte-ikk. Die neue IKK classic auf einen Blick Versicherte: 3,6 Millionen Mitglieder: 2,6 Millionen Firmenkunden: 460.000 Haushaltsvolumen: 8,2 Milliarden Euro Beschäftigte (Vollzeit): 6.500 Hauptsitz: Dresden Homepage: www.ikk-classic.de Servicetelefon: 0800 455 1111 (kostenlos)

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16 Handwerk Aktuell

ELENA

Das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises wird eingestellt

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as Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich darauf verständigt, das sog. ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Nach dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) musste seit dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich BMWi und BMAS nun darauf, den Elektronischen EntgeltNachweis (Elena) „schnellstmöglich einzustellen“.

Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser SicherSicher

heitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENAVerfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können. Hinweis: Das Bundesfinanzministerium weist, entgegen anders lautenden Presseberichten darauf dass darau uf hhin, uf in, dda in aass die Einstellung

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Handwerk Aktuell 17 des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) keine Auswirkungen auf das vom Bundesfinanzministerium angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) hat. Anmerkung: Der Bund hat in das ELENA – Verfahren ins-

gesamt 33 Mio. EUR investiert. Die Unternehmen haben mehrere hundert Mio. EUR für Schulungen und Programme investieren müssen. Letztlich werden jetzt aufgrund der Entscheidung nicht mit dem ELENA – Verfahren weiterzuarbeiten 500 Mio. Daten gelöscht. Gemeinsame Pressemitteilung des BMWi und des BMAS v. 18.7.2011

LGH bekommt 100 weitere „let's go!“Auslandsstipendien "Eine tolle Erfahrung, die ich nicht missen möchte“ können sich bundesweit weitere 100 Handwerkslehrlinge verschaffen, wenn sie sich bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks (LGH) um einen Praktikumsplatz im Ausland bemühen.

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öglich ist das im Rahmen des „let's go!-Einzelstipendienprogramms“. Mit dem Praktikum sollen die jungen Leute ihre beruflichen und persönlichen Perspektiven erweitern, ihre Ausbildungsbetriebe aber zugleich zusätzliche Impulse bekommen. Die 100 weiteren Praktikumsplätze wurden „let's go!“ aus dem Leonardo-Mobilitätsprogramm der Europäischen Union und aus ergänzenden Finanzmitteln des Bundesbildungsministeriums zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat die zuständige Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung der LGH das Leonardo-Mobilitäts-Zertifikat ausgestellt. Damit werden ihr eine

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hohe Qualität der Arbeit und eine schlüssige Internationalisierungsstrategie bestätigt. „Das ist natürlich eine sehr erfreuliche Auszeichnung für unsere bisherigen Aktivitäten. Nicht zuletzt erleichtert dieses Zertifikat aber die Antragstellung bei künftigen Projekten aus unserem Haus“, freuen sich Thomas Waxweiler, Abteilungsleiter für Berufsbildung bei der LGH, und Projektreferentin Anette Gasche. Bislang sind im Rahmen von „let's go!“ 229 Stipendien für Praktika von Handwerks-Azubis vergeben worden. Sie ermöglichen den Jugendlichen, für drei Wochen einzeln, zu verschiedenen Zeitpunkten in unterschiedliche Länder zu gehen. Die Förderung beinhaltet einen länderabhängigen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten sowie einen Beitrag für die fremdsprachliche und interkulturelle Vorbereitung der Teilnehmer. Details und Erfahrungsberichte sind nachzulesen auf der Internetseite www. letsgo-azubi.de. Die LGH hat zur Durchführung ein Netzwerk

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mit 25 deutschen Partnern und mit Organisationen aus 14 europäischen Ländern aufgebaut, in denen dadurch eine Unterstützung bei der Praktikumssuche möglich ist. Die Partner auf deutscher Seite, insbesondere Handwerkskammern, beraten die interessierten Lehrlinge und die Ausbildungsbetriebe. „Die Resonanz bei den „let's go!“-Lehrlingen ist überaus positiv“, fasst Projektreferentin Gasche zusammen. Eine angehende Glasveredlerin aus Ostwestfalen berichtete, „alle sind sehr nett, freundlich und zuvorkommend und haben mich direkt miteingebunden in die Aktivitäten“. Von einem anderen Azubi hieß es: „Ich kann nur Positives über Norwegen und den Austausch berichten, außer dass die drei Wochen viel zu kurz waren.“ Ein Mechaniker konnte ebenfalls in Norwegen auf einer

Werft arbeiten, „in der Arbeitsschiffe für spezielle Aufgaben gebaut werden (Offshore-Vessels). In der Werft arbeiten bis zu 1.000 Leute, da bis zu drei Schiffe gleichzeitig gebaut werden können. Dort durfte ich Rahmen und Gestelle aus Stahl mit MIG schweißen, aber auch Aluminium-Abdeckungen“. Sein Fazit: „Ich fand die drei Wochen echt super und werde definitiv wieder zurückkommen!“ Eine Jung-Bürokauffrau aus dem Raum Düsseldorf lobte ihr Praktikum in Irland so: „Ich wurde von allen so herzlich aufgenommen, dass man schon gar nicht mehr an Deutschland gedacht hat. Mein Betrieb war einfach nur spitze!! Ich hatte die Aufgabe, eine Inventur durchzuführen, da ich so sehr viel Englisch sprechen musste und mich mit den Räumlichkeiten und Mitarbeitern vertraut machen konnte.“

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Recht & Service 19 Nach den Erfahrungen der LGH profitieren aber auch die heimischen Ausbildungsbetriebe: Ihre jungen Mitarbeiter kämen in der Regel selbstbewusster und selbstständiger zurück, hätten neue Arbeitsmethoden, -abläufe und -techniken kennen gelernt und ihre Fremdsprachenund interkulturellen Kenntnisse erweitert. Zudem könnten sie

häufig mit ihren neuen Kontakten Brücken zu einem Auslandsengagement des eigenen Unternehmens schlagen. Weitere Informationen zu den Stipendien und zum Projekt erhalten Sie bei der LGH von Anette Gasche, Tel.: 0211/ 30 108-108, Fax: 0211/ 30 10 8-500, E-Mail: [email protected].

Erstattung von Detektivkosten durch Arbeitnehmer

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in Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen Kosten zu erstatten, wenn der Arbeitgeber auf Grund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv dessen Überwachung überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Der Arbeitgeber hat nur für solche Maßnahmen Anspruch auf Erstattung, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Besei-

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tigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde. Steht zum Zeitpunkt der Erteilung eines Überwachungsauftrags auf Grund einer vorhergehenden Observierung bereits fest, dass der Arbeitnehmer eine vertragswidrige Konkurrenztätigkeit ausgeübt hat, so scheidet eine Kostenerstattungspflicht des Arbeitnehmers aus, wenn die Überwachung keinen Beitrag zur Beseitigung der Vertragsstörung oder zur Schadensverhütung mehr leisten konnte (BAG, Urteil vom 28.10.2010 – 8 AZR 547/09).

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Fragebögen vor Betriebsprüfungen – Vorsicht ist geboten Immer mehr Finanzämter versenden zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung unscheinbare Fragebögen an die entsprechenden Unternehmen. Überwiegend betroffen ist derzeit das Friseurhandwerk. Die Beantwortung dieses Fragebogens sollte sehr gewissenhaft und vorsichtig erfolgen, da er die Grundlage für Nachkalkulationen und (Hinzu)schätzungen der Betriebsprüfer bildet.

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nsbesondere das Friseurhandwerk wird in der jüngsten Zeit mit einem detaillierten Fragebogen zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung in seinen Unternehmen konfrontiert. Obwohl der Fragebogen einen Prüfungszeitraum angibt und eine Überschrift den Zusatz „…zur Überprüfung der Erlöse“ trägt ist vielen Betroffenen die Tragweite ihrer Angaben in diesem Fragebogen nicht bewusst. Diese Angaben sind die Grundlage des Betriebsprüfers zur Prüfung der Plausibilität der Ausgaben mit den erzielten Erlösen. Weichen die Angaben darin zum Verbrauch oder zur benötigten Arbeitszeit zu sehr von der Realität ab, passt das Ergebnis des Prüfers nicht mit dem in der Steuererklärung erklärten Ergebnis zusammen. In der Konsequenz wird das Ergebnis dann vom Prüfer neu geschätzt und es kommt regelmäßig zu Steuernachzahlungen. Weitreichende Folgen Der Fragebogen stellt sehr detaillierte Fragen und schon geringe Abweichungen bei bestimmten Angaben können bei der Vielzahl von bedienten Kunden ganz erhebliche Auswirkungen auf das überprüfte Betriebsergebnis haben. Bereits die zweite Frage: „Anteil der Kunden in Prozent? Damen/Herren/Kinder“ birgt ein großes Risiko. Die benötigte Arbeitszeit ist regelmäßig bei Frauen am längsten und die benötigten Haarprodukte dürften bei den Kindern am geringsten sein. Eine zu ungenaue Angabe

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hier kann demnach maßgeblich für alle weiteren Fehlkalkulationen sein. Aber auch Fragen vom Mischungsverhältnis von Fixierkonzentrat und Wasser oder Oxidant und Wasser oder der durchschnittliche Einsatz an Blondierpulver in Verbindung mit der Anzahl der durchgeführten Blondierungen und Strähnchen bieten reichlich Potenzial, um bei der Nachkalkulation vom tatsächlichen Ergebnis abzuweichen. Das gleiche gilt für die Frage nach der durchschnittlich verwendeten Menge an Shampoo. Jedem ist natürlich klar, dass dies vom jeweiligen Kunden und seinen haarigen Gegebenheiten, aber auch von jedem Mitarbeiter selbst abhängt. Werden nun Durchschnittszahlen „Pi mal Daumen“ geschätzt, liegt man schnell daneben. Die Konsequenz sind dann stark abweichende „neue“ Betriebsergebnisse und in aller Regel Steuernachforderungen. Nur vorliegende Daten angeben Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragebögen ist es wichtig zu wissen, dass nur solche Angaben gemacht werden müssen, die dem Steuerzahler tatsächlich vorliegen. Das sind in aller Regel die Ver-

kaufspreise oder Aufzeichnungen der Registrierkassen. Er muss keine Vermutungen oder Schätzungen über die Kundenstruktur abgeben, wenn er dies nicht ohnehin für andere Zwecke aufzeichnet. Das gleiche gilt für die verwendete Menge von Shampoo je Wäsche oder die durchschnittlich verwendete Menge von Blondierung, Oxidant und Co. Selbst die Kundenstruktur mittels Kundendatei zu ermitteln ist schwierig, da bei Friseuren Laufkundschaft, die nicht gesondert erfasst wird, nicht unüblich ist. Außerdem muss er auch keine gesonderte Nachkalkulation nur für das Finanzamt erstellen. Dies ist letztendlich Aufgabe des Prüfers. Daten, die bereits vorliegen, müssen jedoch offenbart werden. Verfahren anhängig Erhalten Steuerzahler in Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung einen Fragebogen vom Finanzamt, sollte dieser nicht leichtfertig mit Schätzangaben ausgefüllt werden. Vielmehr ist es ratsam, diesen, soweit genaue Daten vorliegen, gemeinsam mit dem steuerlichen Berater auszufüllen. Quelle: Der Steuerzahler, Ausgabe 06/11, S. 144

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26 Recht & Service

Bäckereien

Gewichtsprüfung von Broten darf nicht «sortenrein» erfolgen

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ie Gebühren für die amtliche Überprüfung des Gewichts von Brotwaren in Bäckereien dürfen nicht an die Prüfungen einzelner Brotsorten anknüpfen. Wie das Verwaltungsgericht Münster entschieden hat, müssen die Gebühren vielmehr anhand einer zusammenfassenden Prüfung von Broten mit der gleichen Gewichtsangabe berechnet werden. Denn bei einer Überprüfung der Eichbehörden gehe es nicht um Sortenreinheit, sondern allein um das Gewicht der Backwaren (Urteile vom 08.09.2010, Az.: 7 K 670/07 und 7 K 2075/06, nicht rechtskräftig).

Der Landesbetrieb Messund Eichwesen NordrheinWestfalen hatte eine Überprüfungen von Brotwaren im Hauptbetrieb sowie in einer Filiale einer Bäckerei in Münster vorgenommen und hierfür Gebühren in Höhe von 487 Euro beziehungsweise 258,60 Euro in Rechnung gestellt. Da-

bei wurden die Überprüfungen so vorgenommen, dass die Brote nicht nur nach Gewichtsklasse, sondern auch nach Brotsorte sortiert und gewogen wurden. Hierdurch fielen jeweils weitere Gebühren an. Diese Berechnungsweise erklärte das Gericht nunmehr für rechtswidrig und hob die Gebührenbescheide der Eichbehörde auf. Der Beklagte dürfe zwar für seine Überwachungstätigkeit Gebühren erheben, so das VG. Jedoch sei er nach den gesetzlichen Bestimmungen weder berechtigt noch verpflichtet, «sortenreine» Prüfungen durchzuführen. Er hätte bei seinem Verfahren ausschließlich Brote gleichen Nenngewichts ohne Differenzierung nach der Sorte zu einer Charge zusammenfassen müssen. Aus den maßgeblichen rechtlichen Regelungen ergebe sich, dass es bei einer Überprüfung der Eichbehörden gerade nicht um Sortenreinheit gehe, sondern allein

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Recht & Service 27

das Gewicht als Prüfkriterium maßgeblich sein solle. Es solle gewährleistet sein, dass der Verbraucher, der mit bloßem Auge nicht zu erkennen vermöge, welches Gewicht das von ihm erworbene Produkt tatsächlich habe, ein Brot erwerbe, das mit dem angegebenen Gewicht übereinstimme. So könne beispielsweise ein großes und dickes Brot wegen der eingesetzten Backtriebmittel dem Gewicht scheinbar entsprechen, von seiner Konsistenz nach innen aber weicher und

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damit leichter sein, sodass dem Käufer hierdurch ein Nachteil entstehe. Die Eichbehörde schütze den Käufer im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes also nur insoweit, als er für sein Geld die Gewichtsklasse des ausgewählten Brotes erhalte. Die Prüfung nach der Sortenreinheit würde letztlich den Grundsatz der Gebührengleichheit ad absurdum führen, meinen die Richter. Denn es stünde dann im Ermessen der Behörde, wann sie von einer neuen Sorte ausgehe und damit weitere Gebühren veranlagen könne.

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Monatliche Bankgebühr für Darlehenskonto unzulässig Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist.

lehensraten ordnungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren. Diese Leistung schulde sie bereits aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten, weshalb sie hierfür kein Entgelt verlangen könne.

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Das sah der Bundesgerichtshof auch so: Die Kontoführungsgebühr ist hier keine Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung der Bank. Diese führt das Darlehenskonto vielmehr ausschließlich zu eigenen buchhalterischen bzw. Abrechnungszwecken. Der Bankkunde hingegen, der seine regelmäßigen Zahlungspflichten üblicherweise dem Kreditvertrag oder einem eigenständigen Zins- und Tilgungsplan entnimmt, braucht kein gesondertes Darlehenskonto.

in Verbraucherschutzverband hatte eine Bank verklagt, weil diese in ihren Allgemeinen Bedingungen für Darlehensverträge eine Klausel verwendet, aufgrund derer sie für Führung eines Darlehenskontos eine monatliche Gebühr in Rechnung stellt. Der Verband ist der Ansicht, diese Klausel sei unwirksam. Die Bank erbringe für die vereinnahmte Kontoführungsgebühr schließlich keine Sonderleistung, sondern genüge mit der Führung des Darlehenskontos lediglich ihrer Rechnungslegungspflicht, die eingehenden Dar-

Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Bank ihren Kunden am Ende eines Kalenderjahres eine Zins- und Saldenbestätigung zur Vorlage bei der Finanzverwaltung erteilt. Hinzu kommt, dass die Bank nach dem eindeutigen Wortlaut der Klausel die Gebühr nicht für die Erteilung der Jahresbescheinigung, sondern ausdrücklich zur Abgeltung der Kontoführung erhebt. Und das ist unzulässig. Denn Klauseln, die es einem Kreditinstitut ermöglichen, Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, die es – wie hier – im eigenen Interesse erbringt, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig. Sie sind mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, des § 307 BGB* nicht vereinbar sind und verstoßen deshalb gegen Treu und Glauben. BGH, Urteil vom 7. 6. 2011, Az. XI ZR 388/10

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Auch bei einer GmbH kann ein Geschäftsführer persönlich haften

Haftung nicht immer beschränkt

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ie persönliche Haftung von Gesellschaftern kann durch die Wahl der Gesellschaftsform –etwa mit einer GmbH- reduziert werden. Der Geschäftsführer allerdings ist auch bei einer GmbH erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Verstößt er gegen seine Pflichten, kann er gegenüber der Firma oder Dritten schnell mit seinem Privatvermögen haften. Nach § 43 GmbHG haftet ein Gesellschafter immer dann, wenn er bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen Ge-

schäftsmanns außer Acht gelassen hat. Beispiel: Der Geschäftsführer lässt die Arbeitnehmer bewusst länger als zulässig arbeiten. Dies stellt einen Gesetzesverstoß dar. Der Betrieb muss ein Bußgeld zahlen. Der Chef muss den Betrag ersetzen. Im Rahmen der Außenhaftung können Ansprüche Dritter direkt gegen den Geschäftsführer geltend gemacht werden. Beispiel: Der Betrieb zahlt der Einzugsstelle Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht aus. Hier liegt eine Straftat vor. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich auch der Geschäftsführer als

Vertretungsberechtigter des Betriebs strafbar. Er haftet gegenüber dem Sozialversicherungsträger mit seinem Privatvermögen für die nicht weiter geleisteten Beiträge der Arbeitnehmer (823 Abs. 2 i.V. m. 266a StGB). Zahlt ein Geschäftsführer Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung aus, obwohl der Betrieb insolvenzreif ist, haftet er mit seinem Privatvermögen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Bei weiter nächste Seite »»»

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Ihre Galvaniseur-Innungsbetriebe und Partner in Solingen g Ansprechpartner für Innungsfragen Obermeister Helmut Röhrig Telefon: (02 12)22 26 90

30 Recht & Service Insolvenzreife des Betriebs ist es dem BGH zufolge nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu vereinbaren, Arbeitgeberbeiträge zu zahlen. Wichtig: Bei Arbeitnehmerbeiträgen sieht dies anders aus. Diese müssen auch bei Überschuldung gezahlt werden. Ihre Nichtweiterleitung stellt eine Straftat dar und führt ihrerseits wieder zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Sozialversicherungsträger (BGH, Urteil vom 8. Juni 2009, AZ. II ZR 147/08). Auch bei Insolvenzreife eines Unternehmens muss die Lohnsteuer abgeführt werden, zumindest, solange liquide Mittel zur Zahlung vorhanden sind. Wird dies versäumt –etwa um andere Gläubiger zu befriedigen – haftet der Geschäftsführer persönlich. Dies

ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs. Ein GmbHGeschäftsführer hatte in einer plötzlichen und nicht vorhersehbaren Krise der Gesellschaft am Fälligkeitstag die Lohnsteuer nicht ans Finanzamt ausgezahlt, obwohl noch genug Geld vorhanden war. Solange es noch liquide Mittel gebe, müsse die Lohnsteuer abgeführt werden, entschied der Bundesfinanzhof. Diese Pflicht entfalle erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Bestellung eines Insolvenzverwalters, aber noch nicht mit Antragstellung. Diese Rechtsprechung ist im Einklang mit der Ansicht des Bundesgerichtshofs. Im hier vorliegenden Fall wäre also Lohnsteuer zu zahlen gewesen, und der Geschäftsführer haftete dafür persönlich gegenüber dem Finanzamt.

Schadenersatz?

Unfall während der Rufbereitschaft

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er Kläger war bei seinem Arbeitsgeber einem Krankhaus beschäftigt. Er wohnte einige Kilometer von seinem Arbeitsort in einer anderen Gemeinde. An einem Sonntag im Januar 2008 war

der Kläger zum Rufbereitschaftsdienst eingeteilt und hielt sich zu Hause auf. Er wurde dann gegen 9.00 Uhr zur Dienstaufnahme bei seinem Arbeitgeber gerufen und fuhr demgemäß mit seinem Privatfahrzeug von seinem Wohn-

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Recht & Service 31 ort zu seiner Arbeitsstätte. Bei Straßenglätte kam er dabei von der Straße ab und rutschte in den Straßengraben. Es entstand ein Schaden in Höhe von 5.727,52 EUR durch den Unfall. Diesen Schaden fordert der Kläger von seinem Arbeitgeber ersetzt. Das Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Erst die Revision des Klägers vor dem Bundesarbeitsgericht hatte Erfolg. Das Gericht führte zu seiner Entscheidung aus, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen, seine Aufwendungen für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte selbst zu tragen habe. Dazu ge-

hören auch Schäden an seinem Fahrzeug. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann zu machen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert wird, seine Arbeit anzutreten und er die Benutzung seines Privatfahrzeugs für erforderlich halten durfte, um rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen. Die Sache liegt nun wieder dem Landesarbeitsgerichts vor zwecks Klärung des Verschuldensgrads des Unfalls durch den Kläger. Hinweis: Es empfiehlt sich für diese Fälle der vorliegenden Art eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.6.2011 – Az 8 AZR 102/10

Neues Nachbarrecht zur Wärmedämmung Am 24.5.2011 hat der Nordrhein-westfälische Landtag eine neue Fassung des Nachbarrechtsgesetzes in Nordrhein-Westfalen erlassen.

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ie Wärmedämmung an der Grenzwand ist in § 23 a des Nachbarrechtsgesetzes jetzt wie folgt geregelt: Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Grundstücks hat die Bebauung seines bzw. ihres Grundstücks aufgrund von Maßnahmen, die an bestehenden Gebäuden für Zwecke der Wärmedämmung vorgenommen werden, zu dulden, wenn diese über die Bauteileanforderungen in der Energieeinsparverordnung vom 24.7.2007 (BGBl.IS.1519) geändert durch die Verordnung vom 29.4.2009 (BGBl.IS.954), in der jeweils geltenden Fassung nicht hinausgeht, eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise

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mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann und die Überbauung der Benutzung des Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Überbauung die Grenze zum Nachbargrundstück in der Tiefe um mehr als 0,25 m überstreitet. Die Duldungspflicht nach Satz 1 erstreckt sich auch auf die mit der Wärmedämmung zusammenhängenden notwendigen Änderungen von Bauteilen. Dem bzw. die Eigentümer/in des betroffenen Grundstücks ist ein angemessener Ausgleich in Geld zu leisten. Die Ausgleichszahlung darf die Höhe des Bodenrichtwertes nicht überschreiten. Mit der gesetzlichen Regelung ist endlich eine Grundlage für eine zulässige Überbauung der Grenze geschaffen worden.

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Recht & Service

Wie privat sind Geburtstagsfeiern? Auch Geburtstagsfeiern im Kreise von Mitarbeitern und Geschäftspartnern sind regelmäßig privat veranlasst.

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er Kläger ist einer von mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und machte unter anderem Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier rund 6.251 € als Werbungskosten geltend. Im Jahr 2007 stand drei Monate nach seiner 35-jährigen Betriebszugehörigkeit sein 60. Geburtstag an. Hierzu lud er mit auf Briefbogen der GmbH ausgestelltem Schreiben an die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der Gesellschaft ein. Im Briefkopf stellte er allerdings seinen Namen voran. Im Text wies

er darauf hin, dass er nicht "charakterlos" erscheinen wolle und es schließlich guter alter Sitte entspreche, seinen Geburtstag groß zu feiern, weil anderenfalls der Ruf leiden könne. Den Text der Einladung sprach der Kläger zuvor nicht mit den anderen Geschäftsführern ab. Ebenso wenig verständigte er sich mit ihnen über den Inhalt der Gästeliste. Zur Feier in einem Burghotel erschienen dann neben den knapp 90 Mitarbeitern noch 18 Geschäftspartner und sechs Verwandte des Klägers. Die Aufwendungen für die Geburtstagsfeier stellten nach dem Urteil des FG Münster jedoch keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar.

Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich zwar aus den übrigen Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind. Hierfür ist u.a. maßgebend, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt. Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist. All dies sprach hier allerdings für einen rein privaten Charakter. Denn als Einladender trat ausschließlich der Kläger und nicht das Unternehmen auf. Zwar war die schriftliche Einladung auf dem Briefbogen der GmbH gedruckt. Hiervon setzte sich der Kläger aber durch einen Zusatz ab, mit dem er klarstellte, dass er selbst der Einladende sein sollte. In dieser Einladung galt als Anlass zudem ausschließlich den 60. Geburtstag des Klägers. Es gab keinen Bezug auf eine zu feiernde 35-jährige Betriebszugehörigkeit, die auch nicht zeitnah zu feiern gewesen wäre, sondern bereits drei Monate zurücklag. Darüber hinaus ist eine 35-jährige Betriebszugehörigkeit regelmäßig auch nicht – wie etwa ein 25-jähriges Dienstjubiläum – Anlass für eine besondere Feier-

lichkeit. Schließlich bestimmte der Kläger allein die Gästeliste und den Inhalt der Einladung. Mit den anderen Geschäftsführern stimmte er beides nicht vorher ab. Für eine private Veranlassung sprach zudem, dass der Kläger seinen Geburtstag in einem Burghotel und nicht etwa auf dem Unternehmensgelände feierte. Darüber hinaus war zu berücksichtigen, dass er durchschnittlich 53,43 € pro Gast aufwandte, was – wenn es sich um eine Veranstaltung aus beruflichem Anlass gehandelt hätte – ein vergleichsweise hoher Betrag gewesen wäre. Letztlich war auch die Tatsache, dass ausschließlich Mitarbeiter und Geschäftspartner eingeladen waren, nicht maßgebend. Denn die Stellung der Gäste zu dem Gastgeber ist bei Geburtstagsfeiern nur ein vergleichswei-se schwaches Indiz für den Anlass der Feier. Vielmehr ist die private Verbundenheit zwischen Einladendem und Eingeladenen nicht Voraussetzung für das Vorliegen einer privaten Einladung. FG Münster 12.5.2011, 10 K 1643/10 E

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50 Jahre Bruchhaus Bedachungen GmbH

Erfolgreich auf dem Weg nach oben

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m Rahmen einer Feierstunde zum 50-jährigen Firmenjubiläum der Fa. Bruchhaus Bedachungen GmbH überreichte Kreishandwerksmeister Kai Buschhaus dem jetzigen Betriebsinhaber Stefan Bruchhaus die Ehrenurkunde der Handwerkskammer Düsseldorf.

Offizielles Magazin der Kreishandwerkerschaft Solingen

Herausgeber Kreishandwerkerschaft Solingen Heinestraße 5, 42651 Solingen Telefon: (02 12)2 22 14-0 Telefax: (02 12)2 22 14 18 eMail: [email protected] Internet: www.kh-solingen.de

Zudem erhielt Heinz-Otto Bruchhaus für das fünfzigjährige Jubiläum seiner Meisterprüfung den Goldenen Meisterbrief. Stefan Bruchhaus wurde mit dem Silbernen Meisterbrief zum 25-jährigen Meisterjubiläum ausgezeichnet. Unser Bild zeigt von links nach rechts Gratulan-

ten und Geehrte: stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf Dr. Axel Fuhrmann, Stefan Bruchhaus, HeinzOtto Bruchhaus, Dirk Bollwerk (Vorsitzender des Dachdecker Verbandes Nordrhein) sowie Kreishandwerksmeister Kai Buschhaus.

Verlag Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21-23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (0 21 83) 334 Fax: (0 21 83) 41 77 97 eMail: [email protected] Internet: www.image-text.de

Grafik Jan Wosnitza (verantwortlich) Tel.: (0 21 83) 334 | [email protected] Thomas Ehl Tel.: (0 21 83) 334 | [email protected] Tim Szalinski Tel.: (0 21 83) 334 | [email protected]

Geschäftsführung Lutz Stickel | [email protected]

Verantwortlich für den Inhalt KH-Geschäftsführer Roland Westphal

Redaktion Georg Maria Balsen (Leitung) Wolfram Lumpe Tel.: (0 21 83) 334 | [email protected]

Erscheinungsweise Zweimonatlich, beginnend im Februar eines jeden Jahres.

Vertriebsleitung Wolfgang Thielen Tel.: (0 21 83) 41 76 23 | [email protected]

Bezugspreis Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,–

Anzeigenberatung Stefan Nehlsen (verantwortlich) Tel.: (0 21 83) 41 65 21 | [email protected]

Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.

Anzeigendisposition Monika Schütz Tel.: (0 21 83) 334 | [email protected]

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Controlling Gaby Stickel Tel.: (0 21 83) 334 | [email protected] Druck Lenters & Co., Dortmund Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

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Aus KH und Innungen

Maler- und Lackierer-Innung sprach 23 Auszubildende los

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m Juli 2011 konnte die Maler- und Lackierer-Innung Solingen 15 Maler- und Lackierer-Gesellen und acht Bautenund Objektbeschichter nach bestandener Prüfung von den Verpflichtungen des Lehrvertrages freisprechen. Besonders hervor-

zuheben ist die Leistung von Joelle Stamm (vorne vierte von links), die die Gesellenprüfung als Jahresbeste absolviert hat. Mit den ehemaligen Lehrlingen freuten sich Obermeister Oliver Conrads (vor-

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ne rechts) und Lehrlingswart Stefan Müller (vorne zweiter von rechts) sowie der Berufsschullehrer Rainer Bolduan (hinten rechts). Die Kreishandwerkerschaft gratuliert den Prüflingen zu dieser Leistung.

Arbeitnehmerjubiläum 25 Jahre » Rosario Caruso In Betrieb Karl Zangerl GmbH & Co. KG Straßen- und Tiefbau Solingen

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Auszeichnung für Ehrenkreishandwerksmeister

Walter Ressing zum Ehrenmitglied der Kammer-Vollversammlung ernannt

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ie Vollversammlung der Handwerkskammer Düsseldorf, das höchste Beschlussgremium der Kammer, zeichnete besonders verdiente ehemalige Mitglieder aus. Unter ihnen war auch Fleischermeister Walter Ressing (69) aus Solingen, der zehn Jahre lang als Kreishandwerksmeister die Handwerkerschaft Solin-

gens führte und sogar zwanzig Jahre lang als VV-Mitglied die Geschicke der Kammer im nach Beschäftigten größten Handwerkskammerbezirk Deutschlands mitgestaltete. Am Donnerstag, 7.7.2011, wurde der Ehrenkreishandwerksmeister Walter Ressing (rechts) im Rahmen der Sommer-Voll-

versammlung von Prof. Wolfgang Schulhoff (links), Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, für diese Verdienste geehrt. Damit ist er nunmehr Ehrenmitglied der Vollversammlung und hat ein lebenslanges Teilnahmerecht (ohne Stimmrecht) an den zweimal im Jahr stattfindenden Vollversammlungen.

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Neues von den Unternehmerfrauen „Business-Knigge“ Das für den 5. Juli geplante Seminar fiel wegen Erkrankung der Referentin leider aus – wir bemühen uns um einen Ersatztermin. Aktuelle Infos hierzu veröffentlichen wir unter www.ufh-solingen.de

schon längst fällige Steuererklärung oder der Besuch im Fitnessstudio – es erscheint plötzlich viel wichtiger, den Müll runterzubringen oder das Geschirr zu spülen. Dann kommt ja noch dieser tolle Film im Fernsehen und mit Oma habe ich auch schon lange nicht mehr telefoniert... So finden sich immer wieder neue Sachen, nur um nicht mit dem eigentlichen Projekt zu beginnen.

Sommerferien-Programm Dienstag, 16.8.2011 „Flüsterwald & Wupper-Tell – Führung rund um den Brückenpark in Müngsten“ Wegen des Redaktionsschlusses werden wir erst in der nächsten Ausgabe darüber berichten, was es mit diesem sagenhaften Erlebnis in unserer bergischen Heimat auf sich hatte. Vorschau: „Aufschieberitis“ Donnerstag, 22.9.2011 Kennen Sie das? Verpflichtungen tage-, wochen- oder sogar monatelang vor sich herschieben, mit dem Wissen, dass man „ei-

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gentlich“ dies oder jenes erledigen sollte. Und dann gibt es immer wieder gute Gründe, es doch nicht zu tun. Unabhängig davon, was Sie sich im Einzelnen vorgenommen haben – ob nun die

Warum das so ist, welche (gesundheitlichen) Auswirkungen das hat und was man dagegen tun kann – das erfahren die Unternehmerfrauen und interessierte Gäste an diesem Abend, den uns die AOK Rheinland/Hamburg (Geschäftsstelle Solingen) in Zusammenarbeit mit dem Institut für betriebliche Gesundheitsförderung ermöglicht. Beate Battenfeld Infos über den Verein unter www.ufhsolingen.de oder Tel.: 5 41 07

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Die Teilnehmer des Galvanotreffs bei der Besichtigung der SASE.

Solinger Innungsmitglieder beim Branchentreff

Galvanotreff 2011

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ie Galvaniseurinnungen Südwestfalen und Solingen sowie die Innung der Graveure, Galvaniseure, Metallbildner Witten veranstalteten am 1. Juli 2011 in Kooperation mit dem IFEU-Iserlohn den Galvanotreff 2011 in der SASE in Iserlohn. Das Ziel dieser Zusammenkunft, den fachlichen Erfahrungsaustausch mit einem betriebsbezogenen Fachthema zu ermöglichen, wurde vollumfänglich erreicht.

Auch die Solinger Innung war durch Andreas Albers-Bohnenkamp (Rudolf Clauss GmbH & Co. KG, links), Helmut Röhrig (OM der Galvaniseur-Innung Solingen, 2. von rechts) und Sonja Dominikowski (Mitarbeiterin der KH Solingen, rechts) auf dem Galvanotreff vertreten. Weiterhin zeigt das Bild Frank Markert (IFEU-Iserlohn, zweiter von links) und Gerd-Uwe Brand (Vorsitzender des BIV, Mitte).

Die zahlreichen Teilnehmer hatten zunächst bei einer Besichtigungstour durch die Räume der SASE die Gelegenheit, sich mit der Geschichte des Mülls und seiner Entsorgung auseinander zusetzten. Bevor die Fachvorträge starteten sorgte ein Frühstücksbuffet für Stärkung und ein erstes gegenseitiges Kennen lernen. Eine praktische Feuerlöschübung bildete das Ende des Veranstaltungstages. Die nächste Gelegenheit zum Wissens- und Erfahrungsaustausch wird es am 15.11.2011 in Solingen im Deutschen Klingenmuseum geben.

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