Die Statuten der Krebsliga. (23. Juni 2009)

Statuten und Leitbild Die Statuten der Krebsliga. (23. Juni 2009) I Name, Sitz, Zweck 1 Name, Sitz Unter dem Namen Krebsliga beider Basel besteht ...
Author: Heinz Engel
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Statuten und Leitbild

Die Statuten der Krebsliga. (23. Juni 2009)

I Name, Sitz, Zweck

1 Name, Sitz Unter dem Namen Krebsliga beider Basel besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.

2 Zweck Die Krebsliga beider Basel (nachfolgend KLBB) bezweckt Prävention, Früherkennung und Bekämpfung von Krebskrankheiten auf medizinisch-wissenschaftlicher Grundlage in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Sie fördert die Erforschung von Krebskrankheiten und die Umsetzung und Anwendung der Forschungsergebnisse in der Praxis, betreibt Aufklärung gegenüber der Bevölkerung sowie der Ärzteschaft und unterstützt Massnahmen zur Linderung sozialer Folgen von Krebskrankheiten. Sie stellt ferner Mittel bereit zur Finanzierung der eigenen Bedürfnisse und Ziele sowie derjenigen der Krebsliga Schweiz und allenfalls anderen an der Krebsbekämpfung interessierten Organisationen und Institutionen.

II Verhältnis zu anderen Organisationen, Institutionen und Behörden

3 Schweizerische Krebsliga, andere Organisationen Die KLBB ist Mitglied der Krebsliga Schweiz (nachfolgend KLS). Sie arbeitet mit der KLS und anderen regionalen und kantonalen Krebsligen sowie mit anderen an der Krebsbekämpfung interessierten Organisationen, Institutionen und Behörden zusammen.

III Mitgliedschaft

4 Beitritt, Mitgliederzahl Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein1. Der Beitritt kann jederzeit erfolgen. Es bedarf einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand, der frei über die Aufnahme entscheidet.

5 Austritt, Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch Austritt aufgrund schriftlicher Austrittserklärung des Mitglieds, die jederzeit möglich ist; b) durch Tod des Mitglieds oder die Auflösung der juristischen Person; c) durch Ausschluss durch den Vorstand. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.

1 Der Einfachheit halber sind die Statuten in der männlichen Form gefasst, selbstverständlich gelten die Formulierungen für beide Geschlechter.

2

IV Organisation

6 Organe Die Organe des Vereins sind: A. Die Mitgliederversammlung B. Der Vorstand C. Die Revisionsstelle Zur weiteren Organisation der KLBB gehören ferner: D. Die Geschäftsstelle E. Die wissenschaftliche Kommission F. Das Board of Friends

A

Die Mitgliederversammlung

7 Befugnisse, Einberufung, Quoren Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu: 1. Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. Wahl des Vorstands sowie des Präsidenten und des Vizepräsidenten und des Kassiers; 3. Wahl der Revisionsstelle; 4. Genehmigung der Strategie und des Finanzplanes; 5. Abnahme von Jahresrechnung und jährlichem Geschäftsbericht sowie Entlastung des Vorstands; 6. Abnahme des Revisionsberichts; 7. Festsetzung der Mitgliederbeiträge; 8. Auflösung des Vereins; 9. Beschlussfassung über die ihr von Gesetzes wegen zustehenden oder vom Vorstand überwiesenen Geschäfte sowie über Gegenstände, deren Behandlung von mindestens 50 Mitgliedern beantragt wird. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Die Einladung muss unter Angabe von Ort, Zeit und Traktanden mindestens 21 (einundzwanzig) Tage vor der Abhaltung erfolgen. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich innert sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres und Vorliegen der Jahresrechnung für das vergangene Geschäftsjahr statt. Mit Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens 50 Mitgliedern kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Verlangen 50 Mitglieder eine solche Versammlung, so ist diese innert zwei Monaten seit Einreichung des Gesuchs durchzuführen. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Präsident, im Verhinderungsfalle der Vizepräsident oder ein anderes Mitglied des Vorstandes. Der Vorsitzende sorgt für die Führung des Protokolls. Die Mitgliederversammlung beschliesst nur über Geschäfte, die traktandiert worden sind. Jedes anwesende Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme; Art. 68 ZGB bleibt vorbehalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung trifft ihre Beschlüsse und Wahlen mit einfachem Mehr. Der Festsetzung und der Änderung der Statuten müssen mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

3

B

Der Vorstand

8 Zusammensetzung, Amtsdauer Der Vorstand besteht aus mindestens fünf bis sieben von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählten Mitgliedern. Es besteht Wiederwählbarkeit. Bei der Zusammensetzung des Vorstandes ist den Interessen der beiden Kantone wie auch den verschiedenen Zwecksetzungen der KLBB angemessen Rechnung zu tragen. Bei besonderen Bedürfnissen kann der Vorstand Ausschüsse einsetzen. Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Spesen können entschädigt werden. 9 Aufgaben Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Umsetzung der statutarischen Zwecksetzung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; 2. Vorbereitung der Geschäfte der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Traktandenliste; 3. Wahl der Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission; 4. Wahl des Geschäftsführers, der nicht Mitglied des Vorstandes sein soll; 5. Entscheid über die von der wissenschaftlichen Kommission zur Unterstützung bzw. zur Vergabe an externe Experten vorgeschlagenen Forschungsprojekte; 6. Organisation der Rechnungsführung und Kontrolle; 7. Genehmigung von Zielen und Budget; 8. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern; 9. Festsetzung der Organisation und Erlass von Reglementen; 10. Festlegung der Zeichnungsberechtigung; 11. Ferner sämtliche Geschäfte, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. 10 Vorstandssitzungen Vorstandssitzungen werden durch den Präsidenten und bei Bedarf oder auf Wunsch eines Vorstandsmitglieds einberufen. Der Geschäftsführer kann an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilnehmen. Über jede Sitzung wird ein Protokoll geführt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Der Vorstand kann Beschlüsse auch auf dem Zirkularweg fassen, sofern nicht eine mündliche Beratung verlangt worden ist. Der Vorstand kann zu seinen Beratungen Experten und andere Fachleute beiziehen.

C

Die Revisionsstelle

11 Wahl, Aufgaben Die Mitgliederversammlung wählt, soweit es gesetzlich vorgeschrieben ist, alljährlich die Revisionsstelle. Der Revisionsstelle obliegt die Prüfung der Jahresrechnung und der Buchführung; sie stellt schriftlichen oder mündlichen Antrag an die Mitgliederversammlung.

4

D

Die Geschäftsstelle

12 Organisation und Aufgabe Die Geschäftsstelle nimmt unter Leitung des Geschäftsführers die ihr vom Vorstand übertragenen operativen Aufgaben wahr. Die Organisation der Geschäftsstelle wird vom Vorstand festgelegt.

E

Die wissenschaftliche Kommission

13 Zusammensetzung Die wissenschaftliche Kommission setzt sich aus vom Vorstand gewählten ausgewiesenen Sachverständigen im Bereich der Krebsprävention, der Krebsforschung und der Krebsbekämpfung zusammen, die nicht Mitglieder des Vorstandes sind. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der bestehenden Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission auf drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. 14 Aufgaben Die wissenschaftliche Kommission ist als Fachgremium zuständig für die Auswahl von unterstützungswürdigen Forschungsprojekten. Sie unterbreitet dem Vorstand die von ihr begutachteten Projekte mit dem Antrag auf Unterstützung. Mit Zustimmung des Vorstandes darf die wissenschaftliche Kommission Projekte an externe Experten vergeben.

F

Board of Friends

15 Zusammensetzung und Aufgabe Das Board of Friends wird vom Vorstand gewählt. Es besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus Wirtschaft, Kultur und Politik, die sich für die Anliegen der KLBB engagieren. Die Mitglieder des Board of Friends unterstützen die Anliegen und Tätigkeiten der KLBB in geeigneter Form.

V Mitgliederbeiträge, Haftung, Geschäftsjahr

16 Mitgliederbeiträge Die Mitgliederversammlung legt alljährlich auf Antrag des Vorstands die Höhe der Mitgliederbeiträge fest.

17 Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung oder eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

5

18 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

19 Geschäftsbericht Der Vorstand verfasst jährlich einen Geschäftsbericht zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung.

VI Auflösung des Vereins

20 Auflösung Die Auflösung kann durch Beschluss einer Mitgliederversammlung erfolgen, die ausdrücklich zur Beschlussfassung hierüber mindestens drei Wochen vorher einberufen worden ist. Der Auflösung des Vereins müssen mindestens drei Viertel aller Mitglieder zustimmen. Die Liquidation des Vereins im Falle der Auflösung erfolgt durch den Vorstand, sofern die Mitgliederversammlung nichts Anderweitiges beschliesst, nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein allfälliges Vermögen, das nach Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten des Vereins übrig bleibt, ist entweder einer die Zwecke des Vereins fortführenden Organisation oder einer von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden anderen Organisation mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zuzuwenden.

21 Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.

Die vorliegenden Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2009 genehmigt und unverzüglich in Kraft gesetzt. Basel, 31. Juli 2009 Der Präsident

Marc Lüthi, lic. rer. pol. Präsident der Krebsliga beider Basel

6

Das Leitbild der Krebsliga.

Unsere Vision

Wir setzen uns ein für eine Welt, in der weniger Menschen an Krebs erkranken, weniger Menschen an den Folgen von Krebs leiden und sterben, mehr Menschen von Krebs geheilt werden und Betroffene und ihre Angehörigen in allen Phasen der Krankheit und im Sterben Zuwendung und Hilfe erfahren.

Einleitung

Wer ist gemeint? Das Leitbild gilt für alle, die unter dem Namen Krebsliga auftreten.

Grundhaltung

Berechtigte Hoffnung Krebs ist ein tief greifendes menschliches Schicksal. Die Fortschritte in Forschung, Behandlung und Betreuung zeigen uns, dass es bei dieser Krankheit Hilfe gibt.

Gemeinsam gegen Krebs Dies veranlasst uns, die gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken, damit das Krebsrisiko gesenkt, die Symptome der Krankheit gelindert und die Heilungschancen erhöht werden können.

Selbstverständnis

Die Krebsorganisation Wir sind die nationale, gemeinnützige, private Organisation für Krebsbekämpfung und Krebshilfe. Die Interessen der Krebskranken und ihrer Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Wir sind konfessionell und politisch unabhängig.

Verhältnis Kantone/Dachorganisation Die kantonalen und regionalen Krebsligen und die Krebsliga Schweiz ergänzen sich partnerschaftlich in ihrer Arbeit. Sie nutzen ihre unterschiedlichen Kernkompetenzen, Ressourcen und Erfahrungen, um gemeinsame Ziele besser zu erreichen.

Einheitlicher Auftritt Jede Einheit ist rechtlich selbstständig, verfolgt aber identische Ziele wie die Gesamtorganisation und tritt unter dem Namen Krebsliga auf.

8

Vertrauen begründet Das in uns gesetzte Vertrauen festigen wir durch professionelle Arbeit.

Interessen vertreten Sowohl auf individueller als auch auf politischer Ebene setzen wir uns ein für die Interessen jener, die von Krebs bedroht und/oder betroffen sind.

Nutzen und Aufgaben

Kranke und Angehörige Wir begleiten, betreuen und unterstützen Menschen, die von Krebs betroffen sind, und ihre Nächsten.

Lebensqualität – mit der Krankheit leben – die Krankheit und ihre Auswirkungen verstehen – sie ins persönliche Umfeld von Arbeit, Familie und Freizeit integrieren – die psychosozialen Folgen bewältigen

Forschung Wir fördern die Krebsforschung.

Prävention Wir motivieren die Bevölkerung und insbesondere Gefährdete, Massnahmen zur Krebsprävention zu ergreifen und einen risikoarmen Lebensstil zu führen.

Fort- und Weiterbildung Wir unterstützen Fachkräfte durch gezielte Bildungsangebote und Informationen, Dokumentationen, Publikationen.

Mittelbeschaffung Alle unsere Tätigkeiten finanzieren wir durch private Mittel, die wir selbst beschaffen, sowie durch Subventionen des Bundes und der Kantone.

Professionell Spenden beschaffen Wenn wir finanzielle Mittel beschaffen, treten wir professionell auf, kommunizieren entsprechend den Marktanforderungen und berücksichtigen dabei die Grundsätze unserer Arbeitsweise.

9

Organisation

Arbeitsteilung zentral/dezentral Die föderale Struktur der Krebsliga birgt Chancen, die wir nutzen. Unsere Arbeitsteilung zwischen den kantonalen und den regionalen Ligen einerseits und der nationalen Dachorganisation andererseits geschieht nach klaren Kriterien und mit dem Ziel, dass jede Aufgabe dort wahrgenommen wird, wo dafür die besten Voraussetzungen gegeben sind. Entsprechend unseren Kernkompetenzen und Ressourcen sind individuelle Unterstützung, Beratung und psychosoziale Begleitung primär – aber nicht ausschliesslich – Aufgabe lokaler Organisationen, die Forschungsförderung und die Entwicklung psychosozialer Programme für Fachpersonen primär – aber nicht ausschliesslich – eine nationale Aufgabe. Prävention und Mittelbeschaffung sind Aufgaben, die wir uns teilen entsprechend dem oben erwähnten Grundsatz. Wir unterstützen uns gegenseitig partnerschaftlich in unseren Aufgaben.

Allen gut zugänglich Unsere Organisation ist so aufgebaut, dass unsere Leistungen von allen Zielgruppen in allen Landesteilen in gleicher Qualität und zu gleichen Bedingungen auf einfache Weise genutzt werden können.

Arbeitsweise

Grundsätze Unsere Arbeitsweise steht im Spannungsfeld folgender Ansprüche: Sie … – – –

ist ethisch und sozial vertretbar; ist auf nachhaltigen Nutzen ausgerichtet; entspricht aktuellen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.

Bedürfnisse im Mittelpunkt Die Bedürfnisse der Krebsbetroffenen und Krebsgefährdeten sind Ausgangs- und Mittelpunkt unserer Sichtweise, wenn wir neue Leistungen entwickeln und bestehende pflegen.

Qualität Die Qualität unserer Arbeit messen wir daran, wie gut es uns gelingt, die Ansprüche der Nutzniesserinnen und Nutzniesser in Einklang zu bringen mit der Wirksamkeit unserer Leistungen und den vorhandenen und genutzten Ressourcen. In allen Belangen arbeiten wir professionell und interdisziplinär. Wir handeln, wo immer möglich, auf der Grundlage des aktuellsten Standes wissenschaftlicher Kenntnisse und praktischer Erfahrung.

Man kennt und versteht uns Wir kommunizieren mit der Öffentlichkeit, insbesondere mit unseren spezifischen Zielgruppen, klar und verständlich über unsere Arbeit und unsere Dienstleistungen.

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Interne Kommunikation Innerhalb der Organisation kommunizieren wir offen, schnell und prägnant. Unsere Informationen sind unkompliziert zugänglich.

Interne Zusammenarbeit Alle Mitwirkenden der Krebsliga achten und respektieren sich gegenseitig.

Unabhängigkeit und Leadership In unseren Kernaufgaben handeln wir selbstständig und mit innovativen und effektiven Strategien.

Zusammenarbeit Als Generalistin in Krebsfragen sind wir immer wieder auf spezialisierte Partner angewiesen. Mit Organisationen, die ähnliche Ziele verfolgen, pflegen wir die Zusammenarbeit, wenn dadurch unsere Leistungen für die Nutzniessenden erweitert und besser werden. Gute Partnerschaften setzen voraus, dass wir unsere Position (Stärken, Schwächen, Chancen, Potenziale) kennen und selbstbewusst handeln.

Ressourcen

Goodwill Der Goodwill, den wir in der Bevölkerung, bei den Spendenden, bei den ehrenamtlich Tätigen und bei unseren Mitgliedern geniessen, verdient unsere grösste Aufmerksamkeit.

Einsatz finanzieller Mittel Die uns anvertrauten finanziellen Mittel setzen wir effizient, wirksam und zielgerichtet ein. Über ihre Verwendung informieren wir offen.

Motivation Die Mitarbeitenden und die ehrenamtlichen Mitglieder sind unsere wichtigste Ressource, mit der wir sorgfältig umgehen. Wir beziehen sie in die Entscheidungsprozesse ein und vertrauen auf ihre Fähigkeiten, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Motivation.

Arbeitsbedingungen Mit guten Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und interessanten Aufgaben schaffen wir die Voraussetzungen, damit die Mitarbeitenden Freude haben an ihrer Arbeit.

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Haus der Gesundheitsligen Mittlere Strasse 35, 4056 Basel Telefon 061 319 99 88 Fax 061 319 99 89 Kanonengasse 33, Postfach, 4410 Liestal Telefon 061 927 94 30 Fax 061 927 91 29 [email protected], www.klbb.ch Postkonto 40-28150-6

08/2009; 1500 Ex.

Krebsliga beider Basel