Die Regionalreform in Stadt und Landkreis Kassel

Die Regionalreform in Stadt und Landkreis Kassel Ökonomische Aspekte - Kostensenkungspotenziale - Fiskalische Konsequenzen Eine Untersuchung im Auftr...
Author: Matthias Lang
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Die Regionalreform in Stadt und Landkreis Kassel Ökonomische Aspekte - Kostensenkungspotenziale - Fiskalische Konsequenzen

Eine Untersuchung im Auftrag von Stadt und Landkreis Kassel Abschlussbericht vom 20.12.2002

AwwP Agentur für wirtschaftswissenschaftliche Politikberatung GbR

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep

Wissenschaftliche Bearbeitung: Dipl. Ök. Lorenz Blume Dipl. Ök., Dipl.-Ang. Tillmann Blume Dr. Jürgen Bunde (Gefak, Marburg) Dipl. Ök. Maria Daskalakis Dr. Oliver Fromm Dr. Walter Müller Dipl. Ök. Stefan Pucklitsch Prof. Dr. Kurt Reding

Organisatorische Leitung: Dr. Walter Müller, AwwP

Kontaktadresse: Dr. Walter Müller Agentur für wirtschaftswissenschaftliche Politikberatung, AwwP Gladiolenweg 2a 34128 Kassel Tel.: 0561 / 9883741 [email protected] www.awwp.de

Vorwort Die Stadt und der Landkreis Kassel sind auf vielfältige Weise miteinander verflochten und wachsen immer weiter zusammen. Um diesem Prozess einen angemessenen politischen Entscheidung- und Vollzugsrahmen zu geben und ihn auf ein tragfähiges Fundament öffentlicher Finanzen zu stellen, wird seit einiger Zeit die Idee einer Regionalreform wieder intensiv diskutiert. In der „Lenkungsgruppe Regionalkreis Kassel“ wurde entsprechend versucht, aus politischen Impulsen und administrativen Ausgangsbedingungen einen gemeinsamen Nenner für die Leitideen der Reform abzuleiten. Zunächst ging es darum, verwaltungsinterne Detailinformationen über die Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung zwischen der Stadt und dem Landkreis Kassel sowie den kreisangehörigen Gemeinden zusammen zu stellen. Diese schwierige Arbeit wurde seit Oktober 2001 durch die Arbeitsgruppe Regionalkreis Kassel (ARK) geleistet, in der Mitarbeiter der Verwaltungen von Stadt und Landkreis zusammen gearbeitet haben. Auf der Basis dieser Informationen und den auf politischer Ebene im Lenkungsausschuss erarbeiteten politischen Leitlinien sollte dann durch eine externe Studie das Kostensenkungspotenzial einer Regionalreform im Raum Kassel sowie deren Auswirkungen im hessischen kommunalen Finanzausgleich untersucht werden. Informationsbedarf bestand auch hinsichtlich vergleichbarer Reformprojekte bzw. Reformideen in anderen Regionen Deutschlands. Ausdrücklich genannt wurden Aachen, Hannover, Karlsruhe und Saarbrücken. Zudem sollte Klarheit über die zentralen ökonomischen Argumente für und wider eine Regionalreform geschaffen werden. Der Auftrag zur Analyse dieser vier Bereiche wurde von Stadt und Landkreis Kassel im Juli 2002 gemeinschaftlich vergeben. Dem hier vorliegenden Abschlussbericht war im September ein Zwischenbericht vorausgegangen, dessen erste Ergebnisse nunmehr weitestgehend bestätigt und ergänzt werden können.

Vorwort

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An dieser Stelle möchten wir folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen der Stadt und des Landkreises Kassel sowie des Zweckverbands Raum Kassel für die hervorragende Kooperation herzlich danken: Hartmut Anders, Wilfried Bartelmei, Ernst Erdbahn, Rolf Hedderich, Karl Hellmich, Dr. Peter Schulze von Hanxleben, Rolf Krüger, Karsten Moog, Klaus Ossowski, Susanne Selbert, Jürgen Sommer, Udo Umbach und Mario Winand. Ebenfalls bedanken möchten wir uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hessischen Ministerium der Fina nzen, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesplanung, des Deutschen Landkreistags sowie der Verwaltungen der Vergleichsregionen. Sie gaben uns in zahlreichen Gesprächen wertvolle Informationen und Anr egungen. Kassel, den 20. Dezember 2002

Prof. Dr. Rolf- Dieter Postlep

Die Regionalreform in Stadt und Landkreis Kassel Eine Untersuchung im Auftrag von Stadt und Landkreis Kassel Abschlussbericht vom 23.12.2002

Kurzfassung

AwwP Agentur für wirtschaftswissenschaftliche Politikberatung GbR

Kurzfassung Für die vorliegende Studie stehen in Absprache mit den Auftraggebern vier Fragen im Mittelpunkt: 1.) Welche zentralen ökonomischen Argumente sprechen für oder gegen eine Regionalreform? 2.) Welche Lehren können aus den Reformprojekten in Hanno ver, Saarbrücken, Karlsruhe und Aachen gezogen werden? 3.) Wie hoch ist das Kostensenkungspotenzial einer Regionalreform im Raum Kassel? 4.) Welche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzströme, insbesondere die Kreisumlage und die Haushaltssituation der Stadt Kassel sind zu erwarten?

1. Ökonomische Aspekte einer Regionalreform In der Region Kassel besteht ein starker Handlungsdruck im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region. Relativ hohe Arbeitslosen- und Sozialhilfequoten sowie die finanzielle Dauerkrise des Oberzentrums sind Ergebnis der Strukturschwäche der Region. Dabei handelt es sich nicht um eine Talsohle im Sinne einer konjunkturellen Schwächephase, die quasi automatisch überwunden wird. Ursächlich sind vielmehr strukturelle Defizite vor allem im Bereich wissensbasierter Produktion, zu deren Überwindung es grundsätzlich eigener Anstrengungen der Region und landespolitischer Unterstützung bedarf. Strategische Ansatzpunkte für eine verbesserte Regionalentwicklung liegen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Im privaten Sektor zählt dazu vor allem die Stärkung der F&E-Kapazitäten der Unternehmen der Region oder die Verbesserung der Qualifizierung des regionalen Arbeitskräftepotenzials. Im öffentlichen Sektor ist beispielhaft auf den Ausbau der Forschungsinfrastruktur zu verweisen, aber auch auf die in diesem Gutachten untersuchte Optimierung der öffentlichen Aufgabenerfüllung durch eine Regionalreform als einen strategischen Faktor zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Der vorliegenden Untersuchung zur Regionalreform liegt dabei absprachegemäß das Modell eines Regionalkreises als eine mögliche Variante der Regionalreform zu Grunde. Bei Bildung eines Regionalkreises geht der Landkreis vollständig im Regiona lkreis auf, die kreisfreie Stadt gibt partiell Aufgaben an den Regiona l-

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kreis ab. Die im Landkreis bestehenden kreisangehörigen Kommunen bleiben bestehen, die Stadt Kassel kommt als weitere hinzu. Grundlage der Regionalreform sind die engen Verflechtungsbeziehungen von Stadt und Landkreis Kassel mit seinen kreisangehörigen Gemeinden. Die betroffenen Gebietskörperschaften sind keine Konkurrenzregionen, sondern sie bedienen die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen in zentralen Lebensbereichen quasi in Arbeitsteilung: Die Stadt bietet vergleichsweise mehr Arbeitsplätze, zentralörtliche Infrastruktur und Dienstleistungen. Der Landkreis bietet tendenziell attraktivere Wohnstandorte und Naherholungsmöglichkeiten, erfüllt aber auch ökologische Ausgleichsfunktionen. Insofern bilden Stadt und Landkreis zumindest näherungsweise einen (in der Raumplanung wohlbekannten) „ausgeglichenen Funktionsraum“. Aus ökonomischer Sicht sollten im Sinne einer Erhöhung der Effizienz des Angebots öffentlicher Leistungen politische Entscheidungskompetenzen und die entsprechende Finanzierungsverantwortung für öffentliche Leistungen entsprechend ihres Wirkungskreises (im Sinne der durch die Leistung betroffenen Bevölkerung und Unternehmen) angesiedelt werden. Vor dem Hintergrund der engen Verflechtungsbeziehungen von Stadt und Landkreis heißt dies, dass Aufgaben, die die Bevölkerung von Stadt und Landkreis insgesamt betreffen, auf regionaler Ebene entschieden und finanziert werden sollten (Realisierung des „Prinzips der Fiskalischen Äquivalenz“). Dann ist gewährleistet, dass politische Entscheidungen die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung berücksichtigen und Ressourcenverschwendung z.B. durch Doppelangebote vermieden wird. Als Aufgabenfelder zu nennen sind beispielsweise die Wirtschafts-, Arbeitsund Bildungsförderung, die Sozialhilfe, der Öffentliche Personennahverkehr, Bereiche der Kulturpolitik oder auch die Tourismusförderung und Raumplanung. Durch die Zusammenführung der Aufgaben lassen sich dann, vornehmlich durch Einsparungen im Overhead bei im Prinzip gleichbleibendem Angebot in der Fläche, Kostensenkungen realisieren, und zwar ohne dass die Leistungsqualität sinkt oder die Bürgernähe abnimmt. Die Quantifizierung dieser Kostensenkungspotenziale ist ein Schwerpunkt des empirischen Teils der vorliegenden Untersuchung. Durch die Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen auf regionaler Ebene bietet sich die Chance, innovative und auf die Bedürfnisse des Gesamtraums abgestimmte Politikkonzepte in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur etc. zu implementieren und damit den Wachstumspfad der Region mit den entsprechenden Konse-

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quenzen für Arbeitsmarkt, Einkommen und Steuerbasis positiv zu beeinflussen. Verstärkt werden kann dieser Prozess dadurch, dass die durch die optimierte Aufgabenzuordnung freigesetzten Ressourcen in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region investiert werden (sei es durch Investitionen, durch Entschuldung oder auch durch Senkung von Abgaben). Die Region kann auf diese Weise im Vergleich zu anderen Regionen eine Vorreiterrolle einnehmen und damit politische Handlungs- und Modernisierungsfähigkeit sowie Offenheit für Veränderungsprozesse signalisieren und – bei entsprechender Vermarktung – durchaus positive Imagewirkungen realisieren. In der theoretischen Literatur wird auf die „Bürgerferne“ als den möglichen Nachteil einer Regionalreform nach dem hier beschriebenen Muster aufmerksam gemacht und die Gefahr eines überdimensionierten Behördenapparats gesehen. Diese Gefahr besteht für den Regionalkreis Kassel eher nicht, da man im Vergleich zu anderen Landkreisen nicht wesentlich über der durchschnittlichen Größe liegen wird.

2. Modellvergleich 2.1

Die Region Hannover

Die Region Hannover nimmt derzeit bundesweit eine Vorreiterrolle im Bereich regionaler Kooperationen ein und gilt als ein Musterbeispiel für das Modell des Regionalkreises. Die Region Hannover trat zum 1.11.2001 die Rechtsnachfolge des aufgelösten Landkreises Hannover und des Kommunalverbands Großraum Hannover an. Die La ndeshauptstadt Hannover gab ihre Kreisfreiheit auf und trat Teile ihrer Kompetenzen an die Region ab. Die Region Hannover umfasst 21 Städte und Gemeinden, in denen auf einer Fläche von ca. 2.300 Quadratkilometern 1,1 Millionen Menschen leben. Sie entstand vor dem Hintergrund überaus günstiger Rahmenbedingungen, insbesondere §

eines gemeinsamen Interesses an einem regionalen Vorteils- und Lastenausgleich durch die enge Verflechtung der Landeshauptstadt mit den Nachbargemeinden,

§

einer bereits jahrzehntelang erfolgreich praktizierten Kooperation im Kommuna lverband Großraum Hannover

§

sowie der für die Auflösung der Stadt-Umland-Problematik besonders vorteilhaften Raumstruktur mit dem ringförmig um die Landeshauptstadt liegenden Landkreis.

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Entscheidend für einen innerregionalen Vorteils- und Lastenausgleich ist die Übernahme der örtlichen Jugend- und Sozialhilfe durch die Region. Daneben ist die Region zuständig für den ÖPNV, die Regionalplanung, die regionalbedeutsame Wirtschaftsförderung und Naherholung, die Berufsschulen, die Gesundheitsämter, zahlreiche Aufgaben im Umweltbereich sowie ab dem Jahr 2003 für die Krankenhäuser und die Abfallwirtschaft. Neben einer horizontalen Zusammenlegung von Aufgaben auf Ebene des Regionalkreises wurden im Zuge der Bildung der Region auch Aufgaben des ehemaligen Landkreises an die Städte und Gemeinden und – in geringerem Umfang – Aufgaben der Bezirksregierung an die Region dezentralisiert. Entscheidend für die Aufgabenverlagerung an die Städte und Gemeinden ist dabei die Größe und entsprechende Leistungsfähigkeit der Kommunen in der Region Hannover. Bei der Finanzierung der Region Hannover war das erklärte Ziel die Realisierung eines innerregionalen Vorteils- und Lastenausgleichs ohne Schlechterstellung der Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises und bei Verteilungsneutralität nach außen, d.h. die Bildung der Region Hannover soll keine Auswirkungen auf andere niedersächsische Gebietskörperschaften haben. Der Lastenausgleich wurde im Wesentlichen durch die Übernahme der Sozial- und Jugendhilfe durch die Region erreicht. Die Verlagerung von weiteren Aufgaben der Landeshauptstadt auf die Region wurde so gestaltet, dass sich der bei der Region anfallende Finanzbedarf mit den durch die Zusammenlegung von Aufgaben erwarteten Einspareffekten von ca. 30 Millionen Euro deckte. Obwohl die Regionen Kassel und Hannover grundverschiedene Größenordnungen haben, weisen sie strukturelle Ähnlichkeiten insbesondere bei der Raumstruktur und den regionalen Verflechtungsbeziehungen auf. Der Regionalkreis Hannover stellt damit ein geeignetes Modell für eine Regionalreform im Raum Kassel dar. Die geringere Größe eines Regionalkreises Kassel wäre dabei sogar ein deutlicher Vorteil. Die – vor allem von den jenseits des Großraums Hannover gelegenen Gebieten Niedersachsens geäußerte – Kritik am Regionalkreis Hannover bezieht sich nämlich fast ausschließlich auf seine, im Vergleich zu anderen Landkreisen, enorme Größe und die damit verbundene Intransparenz und Machtballung. Ein Regionalkreis Kassel würde im bundesweiten Vergleich in keiner Weise aus dem Rahmen bestehender Landkreise herausfallen, so dass intransparente Strukturen und eine übermächtige Position der Region,

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V

etwa gege nüber der Landesregierung, in Kassel nicht zu befürchten wären. Die Gefahr einer Dominanz des Regionalkreises bestünde allenfalls kleinräumig im Verhältnis zu den anderen – deutlich kleineren – nordhessischen Landkreisen.

2.2

Der Stadtverband Saarbrücken

Mit der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1973 wurde der Stadtverband Saarbrücken als „Übergangslösung“ mit dem Ziel gegründet, die Voraussetzungen für einen künftigen Zusammenschluss des Gebiets zu einer einzigen Stadt zu schaffen. Zum 1. Januar 1974 wurde er Rechtsnachfolger des früheren Landkreises Saarbrücken und in Teilen der früher kreisfreien Landeshauptstadt Saarbrücken. Nach zwei grundlegenden Reformen in den Jahren 1978 und 1988 hatte der Stadtverband seine heutige kommunalverfassungsrechtliche Gestalt angenommen. Neben der Übertragung der meisten Kreisaufgaben erhielt der Stadtverband mit dem „Planungsrat“ ein zusätzliches Gremium mit der Kompetenz zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanung im Verbandsgebiet. Das Modell des Stadtverbands Saarbrücken stellt in mehrfacher Hinsicht einen interessanten Ansatz für die Region Kassel dar. Nicht nur die Städte Kassel (mit etwa 197.000 Einwohnern) und Saarbrücken (ca. 191.000 Einwohner) besitzen eine vergleichbare Größenordnung. Auch der Stadtverband insgesamt mit ca. 360.000 Einwohnern sowie Stadt und Landkreis Kassel mit zusammen etwa 444.000 Einwohnern haben einen vergleichbaren Zuschnitt, mit allerdings deutlich höherer Bevölkerungsdichte im Stadtverband. Die Vorteile des Modells bestehen in der weitgehenden Integration von Kernstadt und den benachbarten Städten und Gemeinden, wodurch sich die Möglichkeit eines regionalen Vorteils- und Lastenausgleichs eröffnet. Durch den Stadtverband wurden Aufgaben (z.B. Sozialamt, Gesundheitsamt, Schulwesen) übernommen, die zuvor getrennt von Stadt und Landkreis erfüllt wurden und jetzt kostengünstiger und effizienter „aus einer Hand bedient“ werden. Dass sich die Organisationsform Stadtverband in dieser Weise bewährt hat, zeigt sich auch angesichts der stetig wachsenden Übernahme neuer Aufgaben.

Kurzfassung

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Mit dem Modell des Stadtverbands Saarbrücken bestehe n eine Reihe von Anknüpfungspunkten für eine Regionalreform im Raum Kassel. Obschon unter anderem Namen stellt der Stadtverband Saarbrücken doch ein funktionierendes Beispiel eines Regiona lkreises dar (Auflösung des Landkreises und Verzicht der Kernstadt auf die Kreisfreiheit). Auch in Saarbrücken war die Realisierung eines regionalen Lastenausgleichs – insbesondere durch Übertragung der Sozial- und Jugendhilfe an den Stadtverband – eine maßgebliche Motivation für die Regionalreform. Eine weitere interessante Komponente der Übertragbarkeit des saarländischen Modells kann in der Planungszuständigkeit gesehen werden. Ähnlich wie der Stadtverband Saarbrücken besitzt der Zweckverband Raum Kassel die Zuständigkeit für die Flächennutzungsplanung für den Altkreis Kassel (wenn auch nicht für die gesamte Region). In dieser Hinsicht könnten sich vorteilhafte Verknüpfungsmöglichkeiten für einen zu gründenden Regionalkreis Kassel ergeben, wenn der Zweckverband mit seinen Aufgaben organisatorisch integriert würde. In den Regionen Karlsruhe und Aachen sind die Diskussionen über neue Formen regionaler Kooperation nicht über die Impulse oder Denkanstöße einzelner Funktionsträger (Oberbürgermeister, Landräte) hinausgegangen, da der regionale Konsens über diese Fragen sehr schnell an seine Grenzen gestoßen ist.

3. Abschätzung möglicher Synergieeffekte bei der Bildung eines Regionalkreises Kassel Bei der Bildung eines gemeinsamen Regionalkreises aus der kreisfreien Stadt Kassel und dem Landkreis Kassel sind erhebliche Synergieeffekte (Kosteneinsparungen bei gleichem Nutzenniveau) durch die in einem gemeinsamen Verantwortungsrahmen entschiedene Zusammenlegung von Verwaltungsleistungen zu erwarten. Da es schon eine Reihe bestehender bzw. in der Umsetzung schon sehr weit fortgeschrittener Kooperationen zwischen Stadt und Landkreis gibt (z.B. bei den Sparkassen, der Wirtschaftsförderung, den Kliniken, der KfZ-Zulassungsstelle), wird sich im Rahmen der vorliegenden Expertise auf die Abschätzung der zusätzlichen, noch nicht realisierten Synergieeffekte beschränkt. Das bedeutet nicht, dass nicht bei einem gemeinsamen Entsche idungsrahmen noch Einsparpotenziale bei den heute bereits kooperativ wahrgenommenen Aufgaben ausgeschöpft werden könnten. Nur steht das hier absprachegemäß nicht

Kurzfassung

zur

Diskussion. Nach dem Berichtsstand der Arbeitsgruppe

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Regionalreform

Stadt/Landkreis (ARK) vom 25.8.2002 ist angedacht, die folgenden neun Aufgabenbereiche auf einen neuzugründenden Regionalkreis zu verlagern, d.h. (zusätzlich) auf Ebene der Region aus einer Hand zu entscheiden und anzubieten: §

Allgemeine Verwaltung (partielle oder vollständige Verlagerung von Querschnittsbereichen wie Rechnungsprüfung, Hauptamt, Organisation und Personal, Rechtsabteilung, Finanzverwaltung, IuK, Landesverwaltung),

§

Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Rettungsdienst, Brand- und Katastrophe nschutz, Untere Naturschutzbehörde),

§

Schulen (Schulverwaltung, Ausbildungsförderung, Bildstelle),

§

Volkshochschulen,

§

Soziales (Sozialverwaltung, Jugendhilfe, Wohngeld, Beschäftigungsförderung, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen),

§

Gesundheitsverwaltung,

§

Tourismusförderung,

§

Öffentlicher Personennahverkehr und

§

Regionale Einrichtungen (z.B. Musikakademie, Naturkundemuseum, Tierpark Sababurg).

Zur Ermittlung der längerfristigen Synergieeffekte solch einer Regionalreform sind zwei methodische Ansätze denkbar: Zum einen kann ein Musterhaushalt für den neuen Regionalkreis aufgestellt werden, bei dem z.B. Stellen, von denen angeno mmen wird, dass sie nach der Zusammenlegung von Ämtern (Abteilungsleiterstellen u.ä.) nicht mehr benötigt werden, aus den jeweiligen Unterabschnitten gestrichen werden. Zum andern kann versucht werden, Vergleichskreise zu finden, die in der Struktur dem neu zu bildenden Regionalkreis ähnlich sind und die schon jetzt keine kreisfreie, sondern eine kreisangehörige Kernstadt haben. Durch einen Vergleich der Ausgabenstruktur dieser Kreise (und ihrer Kernstädte) mit dem Status quo der aggregierten Ausgaben der Stadt und des Landkreises Kassel vor Bildung des Regionalkreises können Synergieeffekte im Zuge eines Benchmarking abgeschätzt werden. In der vorliegenden Expertise wird der letztgenannte Weg des Regionalvergleichs gegangen, da mit diesem Ansatz sowohl Rationalisierungssynergien als auch Innovationssynergien erfasst werden können, mit dem Musterhaushalt dagegen nur die Rationalisierungssynergien. Unter dem Begriff Rationalisierungssynergien werden hier solche

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Kostenersparnisse verstanden, die aus dem Wegfall von Doppelarbeiten (z.B. Abteilungsleiterstellen) entstehen, unter dem Begriff Innovationssynergien dagegen Kostenersparnisse durch neue intelligente Lösungen der Aufgabenerfüllung, die erst durch die Zusammenlegung der Ämter (mit den entsprechenden economies-of-scale) in einem neuen gemeinsamen Entscheidungsrahmen möglich werden. Am besten für einen Vergleich mit der Region Kassel geeignet (Ähnlichkeit bei Einwohnerzahl, Fläche und Raumstruktur) sind die Landkreise Hildesheim, Main-Kinzig, Paderborn, Siegen-Wittgenstein und Reutlingen. Für die fünf – im Hinblick auf die bei Bildung eines Regionalkreises Kassel zu erwartenden Synergieeffekte – zentralen Aufgabenbereiche Allgemeine Verwaltung, Schulverwaltung, Volkshochschule, Sozialverwaltung und Gesundheitsverwaltung werden die Ausgaben dieser Vergleichskreise (und ihrer Kernstädte) im Rahmen der vorliegenden Untersuchung mit dem Status Quo der aggregierten Ausgaben von Stadt und Landkreis Kassel abgeglichen. Im Ergebnis wird deutlich, dass die auf die Einwohnerzahl bezogenen Ausgaben der fünf ausgewählten Vergleichskreise in allen relevanten Aufgabenbereichen deutlich unter denen der Region Kassel liegen. Unter dem Vorbehalt verbleibender Unschärfen bei der Abgrenzung der Aufgabenbereiche und unter Berücksichtigung des second-bestVerfahrens der Standardisierung mit den Einwohnerzahlen, sind diese niedrigeren Ausgaben der Vergleichskreise darin begründet, dass diese die untersuchten Leistungen aufgrund der fehlenden Kreisfreiheit ihrer Kernstadt aus einer Hand anbieten und so entsprechende economies-of-scale realisieren. Die Differenzen in den Ausgaben sind somit geeignete Schätzgrößen für zu erwartende Synergieeffekte bei der Zusammenlegung der untersuchten Verwaltungsleistungen im Zuge der Bildung eines Regionalkreises aus der (noch) kreisfreien Stadt Kassel und dem Landkreis Kassel. Im Bereich der „Allgemeinen Verwaltung“ ist bei Bildung eines Regionalkreises ein entsprechend abgeschätztes durchschnittliches Einsparpotenzial von 2,9 Millionen Euro zu erwarten und ein maximales Einsparpotenzial von 4,5 Millionen Euro, wenn es Stadt und Landkreis Kassel im Zuge der Regionalreform gelingt, das Leistungsangebot so kosteneffizient wie im Benchmarkkreis Main-Kinzig bereitzustellen. Im Bereich der „Schulverwaltung“ ist bei Bildung eines Regionalkreises Kassel ein durchschnittliches Einsparpotenzial von 0,3 Millionen Euro zu erwarten und ein maximales Einsparpotenzial von 0,8 Millionen Euro, wenn das Leistungsangebot so kosteneffizient wie im Benchmarkkreis Reutlingen bereitgestellt wird. Für den Aufgabenbereich „Volkshoch-

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schule“ ergibt sich ein analog berechnetes Kostensenkungspotenzial von durchschnittlich 0,8 Millionen Euro und maximal 1,3 Millionen Euro (Benchmarkkreis Reutlingen), für den Aufgabenbereich „Sozialverwaltung“ ein Kostensenkungspotenzial von durchschnittlich 4,3 Millionen Euro und maximal 5,2 Millionen Euro (Benchmarkkreis Reutlingen) und schließlich für den Aufgabenbereich „Gesundheitsverwaltung“ ein Kostensenkungspotenzial von durchschnittlich 0,8 Millionen Euro und maximal einer Million Euro (Benchmarkkreis Siegen-Wittgenstein). Über alle fünf in das Benchmarkverfahren einbezogenen Aufgabenbereiche ergibt sich ein auf den Zuschussbedarf bezogenes Einsparpotenzial von durchschnittlich 4 Prozent (9,4 Millionen Euro) und maximal 5 Prozent (12,9 Millionen Euro). Die fünf untersuchten Aufgabenbereiche Allgemeine Verwaltung, Schulen, Bildung, Soziales und Gesundheit entsprechen aber „nur“ 5/6 der gesamten Zuschusssumme in Höhe von rund 300 Millionen Euro, die nach der gegenwärtigen Pla nung auf die Ebene des Regionalkreises verlagert werden soll. Um das gesamte Synergiepotenzial der Regionalreform abzuschätzen, wird für die Aufgabenbereiche Tourismusförderung, ÖPNV, Landesverwaltung und Untere Naturschutzbehörde, in denen ebenfalls Synergien bei Konzentration auf Ebene des Regionalkreises zu erwarten sind, ein pauschaler Synergieeffekt von vier bzw. fünf Prozent, der dem Durchschnitt des im Regionalvergleich für die anderen Leistungsbündel errechneten Einsparpotenzials entspricht, unterstellt. Insgesamt ergibt sich so ein auf den gesamten Status Quo des Zuschussbedarfs in Höhe von 300 Millionen Euro bezogenes Einsparpotenzial von durchschnittlich 10,8 Millionen Euro und maximal 14,8 Millionen Euro. Zu betonen ist, dass dieses potentielle Einsparvolumen natürlich durch die Vorgabe der gemeinsam zu entscheidenden Aufgaben determiniert ist. Entschlösse man sich politisch, zusätzliche Aufgaben auf den Regionalkreis zu übertragen, so wüchse das Einsparpotential an. Außerdem sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei dem so errechneten Einsparpotenzial lediglich um die Synergien aus zu realisierenden economies-of-scale handelt. Wesentlich bedeutsamer als diese Synergieeffekte sind aber die durch die regionale Kooperation gewonnenen Wettbewerbsvorteile und das entsprechend höhere Wachstumspotenzial.

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4. Finanzstromanalyse In der Finanzstromanalyse werden die Auswirkungen der Regionalreform im Raum Kassel auf die Finanzströme zwischen den öffentlichen Körperschaften, insbesondere innerhalb des Hessischen Kommunalen Finanzausgleichs untersucht. Im Zentrum des Interesses steht die Frage, welche Haushaltsbelastung auf die Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises zukommt, wenn die Stadt Kassel ausgewählte Aufgabenbereiche an den Regionalkreis abgibt. Legt man das von der ARK zusammengestellte Aufgabenbündel zu Grunde, so wird die Stadt Kassel mit diesen Aufgaben einen Finanzierungsbedarf (Zuschussbedarf) an den Kreis abgeben, der eine Gesamthöhe von 188,5 Mio. Euro abzüglich der Kostenersparnis von 14,8 Mio. Euro, also netto 173,7 Mio. Euro erreichen wird. Es ist zu untersuchen, wie sich diese Summe auf die Kreisumlagen der nun insgesamt 30 kreisangehörigen Gemeinden auswirkt. Eine zweite Frage ergibt sich im Hinblick auf die Krankenhausumlage und die Verbandsumlage der Stadt Kassel in Höhe von insgesamt 32,1 Mio. Euro. Je nach Reformmodell könnten diese Zahlungsverpflichtungen weiterhin bei der Stadt bleiben oder sie könnten an den Kreis übergehen und per Kreisumlage finanziert werden. Da die Regionalreform auch eine Veränderung bei den Allgemeinen Finanzzuwe isungen des Landes Hessen nach sich ziehen wird, sind auch diese bei der Kalkulation der neuen Finanzströme zu beachten. Die Analyse der Allgemeinen Finanzzuweisungen hat gezeigt, dass dem Regionalkreis Kassel durch die Einbeziehung der Stadt Kassel zusätzliche Schlüsselzuweisungen in Höhe von 40,2 Mio. Euro zustehen würden, während Kassel als kreisangehörige Gemeinde nur noch 52,7 statt 100,5 Mio. Euro erhalten würde. Die im Vergleich zum Status Quo für die Region insgesamt fehlenden 7,6 Mio. Euro könnten beispielsweise durch einen besonderen Ergänzungssatz in § 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) nach Kassel geleitet werden, der dann knapp 20 Prozent betragen müsste. Um diese Umlenkungen der Allgemeinen Schlüsselzuweisungen zu ermöglichen, muss die Gesamtschlüsselmasse auf die Statusgruppen der kreisfreien und der kreisangehörigen Gemeinden sowie der Landkreise neu aufgeteilt werden und sich mit 49,5 Prozent zu 13,7 Prozent zu 36,8 Prozent auf die genannten Gruppen verteilen. Dann wären öffentliche Körperschaften außerhalb der Region Kassel von der Reform hinsichtlich der Allgemeinen Finanzzuweisungen nicht betroffen und für das Land Hessen wäre Kostenneutralität gewährleistet.

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Hinsichtlich der sich schließlich ergebenden Umlageproblematik sind drei Finanzierungsszenarien entwickelt worden. Unter Berücksichtigung der Reformauswirkungen auf die Allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes Hessen ergeben sich die im Folgenden dargestellten Konsequenzen für die Kreisumlage in einer Region Kassel und für die Nettoentlastung der Stadt Kassel. In Szenario 1 wird der im Regionalkreishaushalt zusätzlich anfallende Zuschussbedarf in vollem Umfang von der Stadt Kassel durch eine Sonderumlage kompensiert. In diesem Fall erhöht sich für keine der bisherigen Landkreisgemeinden die Umlage. Für die Stadt Kassel ergeben sich Vorteile aus den ihr zugerechneten Synergieeffekten der Reform, also knapp 15 Mio. Euro jährlich. In Szenario 2 wird die Stadt Kassel mit allen finanziellen Folgen eingekreist. Der zusätzliche Zuschussbedarf wird nach den gegebenen Regeln des FAG auf alle kreisangehörigen Gemeinden verteilt (Modell A). Dadurch steigt der notwendige Kreisumlagehebesatz von bislang 44,5 Prozent auf 72,5 Prozent. Eine zweite Variante (Modell B) innerhalb dieses Szenarios wird darin gesehen, dass die Stadt Kassel auf die ihr nach geltendem Recht zustehende Ermäßigung der Kreisumlagengrundlage (§ 37 II, Satz 2, 1. Halbsatz FAG) verzichtet. In diesem Fall steigt der Kreisumlagehebesatz auf 52,8 Prozent. Für die bisherigen Landkreisgemeinden würde diese Variante eine Erhöhung der Kreisumlage um 18,7 Prozent zur Folge haben. Wenn in einem zweiten Rechengang auch die Erhöhung der Krankenhaus- und der Verbandsumlage beim Kreis berücksichtigt wird, so sind drei weitere Modellvarianten für die Finanzierung denkbar. Die Stadt Kassel kann diese Erhöhung durch eine Sonderumlage in gleicher Höhe an die Region kompensieren (Modell a) oder die Lasten werden per Umlage auf alle kreisangehörigen Gemeinden verteilt. Dies würde eine zusätzliche Erhöhung der Umlagehebesätze um 7,9 oder 10,8 Prozentpunkte bedeuten – je nach dem, ob die Stadt Kassel ganz oder teilweise auf den Ermäßigungsansatz nach § 37 II, Satz 2, 1. Halbsatz FAG verzichtet (Modelle b und c). Für die Stadt Kassel ergeben sich aus den verschiedenen Modellen innerhalb des zweiten Szenarios unterschiedlich hohe finanzielle Entlastungswirkungen. Der je nach Modellvariation für die Stadt Kassel resultierende und die Synergieeffekte von 14,8 Mio. Euro übersteigende finanzielle Entlastungseffekt errechnet sich aus dem übertragenen Zuschussbedarf einerseits sowie der reduzierten Allgemeinen Finanzzuweisung für Kassel und der von Kassel zu zahle nden Umlage andererseits.

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Die folgende Tabelle K-1 bezieht sich auf das Finanzierungsszenario 2 bzw. auf die letzte Phase in Szenario 3 (siehe unten) und fasst die Ergebnisse bezüglich der Umlagehebesätze und der jeweiligen Nettoentlastung für die Stadt Kassel zusammen. Das Szenario 3 repräsentiert eine Kompromisslösung, die zudem als die ökonomisch sinnvollste Lösung anzusehen ist. Im Reformjahr wird die beim Regionalkreis zusätzlich anfallende Haushaltsbelastung durch eine Sonderumlage der Stadt Kassel kompensiert. Insoweit entspricht Szenario 3 dem ersten Szenario. Innerhalb eines Übergangszeitraums von z.B. fünf Jahren wird diese Sonderumlage abgeschmolzen und gleichze itig der Kreisumlagehebesatz von derzeit 44,5 Prozent auf den je nach Modell zur Gesamtfinanzierung nötigen Satz angehoben. Die jährliche Reduzierung der Sonderumlage ist an Haushaltskonsolidierungsfortschritte der Stadt Kassel zu binden. Tabelle K-1: Kreisumlagehebesätze in Prozent und finanzieller Entlastungseffekt für die Stadt Kassel in Mio. Euro bei unterschiedlichen Umlagemodellen und unter Berücksichtigung zusätzlicher Schlüsselzuweisungen für den Regiona lkreis

Kreisumlagehebesatz Nettoentlastung

Krankenhaus- und Verbandsumlagemodell

Modell A

Modell B

Modell a

Modell b

Modell c

83,3 %

80,4 %

72,5 %

72,8 Mio. €

67,4 Mio. €

52,6 Mio. €

63,6 %

60,7 %

52,8 %

35,9 Mio. €

30,5 Mio. €

15,7 Mio. €

Um die Empfindlichkeit der hier ermittelten Ergebnisse in Bezug auf die Änderung von fiskalisch bedeutsamen Einflussgrößen abzuschätzen, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei beziehen sich diese Änderungen auf das Ausgangsjahr der Regionalreform. Gefragt wird folglich danach, wie stark sich die bislang ermittelten Kreisumlagehebesätze ändern, wenn nicht von den Daten des Haushaltsjahres 2002 und dem von der ARK beispielhaft für die Integration zusammengestellten Aufgabenbündel ausgegangen wird, sondern von anderen Basisdaten. Die wichtigsten Einflussgrößen sind dabei die Höhe des Zuschussbedarfs in den relevanten Aufgabenbereichen sowie die Höhe der empfangenen Schlüsselzuweisungen.

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XIII

Wird beispielsweise nur ein Teil der hier bislang beispielhaft zu Grunde gelegten Aufgabenbereiche der Stadt Kassel an den Kreis abgegeben, so reduziert sich auch der zu übertragende Zuschussbedarf. Die im Rahmen der Sensitivitätsanalyse berechneten Elastizitätskoeffizienten in Bezug auf den Zuschussbedarf geben dann darüber Auskunft, um wie viel Prozent sich die errechneten Hebesätze reduzieren, wenn sich der zu übertragende Zuschussbedarf um einen bestimmten Prozentsatz verringert. Für die konkrete Berechnung der Elastizitätskoeffizienten der Umlagehebesätze in Bezug auf Änderungen des Zuschussbedarfs in den zukünftig gemeinsam anzubietenden Aufgaben wurden Fallunterscheidungen vorgenommen. Ändert sich der Zuschussbedarf im städtischen Bereich der zu übertrage nden Aufgaben, so liegt die Elastizität der Umlagen bei 0,697, während sie bei einer Änderung des Zuschussbedarfs im Bereich des bisherigen Landkreises nur 0,31 beträgt. Ein Anwendungsbeispiel: Werden die Aufgaben der Querschnittsbereiche der Stadt Kassel nur zu 50 % der bislang angesetzten 24,5 Mio. Euro auf den Kreis übertragen (bei ansonsten gleich bleibenden Daten), so reduziert sich der von der Stadt übertragene Zuschussbedarf um 12,3 Mio. Euro, also um 7,1 Prozent. Bei einer diesbezüglichen Elastizität der Umlagehebesätze in Höhe von 69,7 Prozent folgt eine relative Absenkung des Hebesatzes um 5,0 Prozent. Weitere Elastizitätskoeffizienten der Kreisumlagehebesätze wurden in Bezug auf die Änderung der Allgemeinen Finanzzuweisungen (Schlüsselzuweisung) berechnet, wobei wiederum Fallunterscheidungen vorzunehmen waren. Die Elastizität der Umlagen in Bezug auf eine Änderung der Allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes Hessen beträgt –0,137, wenn die Änderung der Schlüsselzuweisungen nur die bisher dem Landkreis angehörenden Gemeinden betrifft. Erfolgt im Ausgangsjahr der Reform verglichen mit dem Jahr 2002 eine Kürzung der Schlüsselzuweisung an den Landkreis, so reagieren die in Tabelle K-1 ausgewiesenen Kreisumlagehebesätze mit der Elastizität von –0,103. Werden nur die Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte, bzw. nur an Kassel verändert, so reagieren die in Abschnitt 4.4 ermittelten Kreisumlagen (siehe auch Tabelle K-1) mit der Elastizität von –0,337. Die folgende Tabelle K-2 fasst die Ergebnisse zusammen.

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XIV

Tabelle K-2: Elastizitätskoeffizienten für die Änderung der Umlagehebesätze in Bezug auf Änderungen des Zuschussbedarfs und der Schlüsselzuwe isungen Änderung der Schlüsselzuweisungen

Änderung des Zuschussbedarfs

... bei den dem Landkreis angehö rigen Gemeinden

–0,137



... nur für die kreisfreie Stadt Kassel

–0,337

0,697

... nur für den Landkreis

–0,103

0,310

Ein Anwendungsbeispiel: Erhält die Stadt Kassel im Ausgangsjahr der Regionalreform beispielsweise 30 Prozent weniger Schlüsselzuweisungen als im Haushaltsjahr 2002 (bei ansonsten gleich bleibenden Daten), so erhöhen sich die Kreisumlagen um deutlich weniger als 30 Prozent, nämlich um 10,1 Prozent (33,7 Prozent von 30 Prozent). Für die Haushaltsjahre nach der Reform kann im Rahmen der Sensitivitätsanalyse eine weitere interessante Eigenschaft des Regionalkreises gesehen werden. Der Regionalkreis bewirkt eine das Risiko exogener oder endogener fiskalischer „Schocks“ (z.B. Kürzung der Schlüsselzuweisungen oder Steigerung der Kosten der Leistungen) verteilende und damit dämpfende Abfederung. Eine derartige Abfederung führt zu einer Reduktion z.B. der mit Kostenerhöhungen einhergehenden Verzerrungen und Anpassungskosten. Für die Gemeinden des bisherigen Landkreises bedeutet dies beispielsweise, dass eine Absenkung der Schlüsselzuweisungen an den Kreis oder eine Erhöhung des Zuschussbedarfs im Kreis nicht mehr nur von den Landkreisgemeinden getragen werden muss, sondern auch von der Stadt Kassel. Im Bereich der Besonderen Finanzzuweisungen wurden die „Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe“ nach § 23 FAG und die „Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit“ nach § 23a FAG beispielhaft herausgegriffen, um die Reformauswirkungen zu analysieren. Die Änderungen in den Finanzströmen sind gravierend und betreffen auch Körperschaften außerhalb der Region Kassel. Es ist davon auszugehen, dass bei den anderen Besonderen Finanzzuweisungen ähnlich gravierende Effekte auftreten, wenn die Stadt Kassel ihre Kreisfreiheit aufgibt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber unerwünschte Verzerrungen

Kurzfassung

XV

sowohl zwischen der Region Kassel und anderen hessischen Regionen, als auch innerhalb des Regionalkreises Kassel durch Änderungen im FAG vermeiden wird. Daher wurden die Auswirkungen der Regionalreform auf die Besonderen Finanzzuweisungen für die Berechnung der Umlagen als neutralisiert vorausgesetzt, also nicht berücksichtigt. Schließlich konnte noch festgestellt werden, dass Zahlungen des Landes Hessen, des Bundes und der EU, die im Rahmen der Regionalpolitik in die Region Kassel fließen, durch die Reform nicht verkürzend beeinflusst werden. Eine durch Zusammenlegung der zuständigen Verwaltungen im Zuge der Regionalreform effizienter gestaltete Antragstellung könnte die Fördermittel sogar steigern.

5. Zentrale Ergebnisse auf einen Blick 1.)

Welche zentralen ökonomischen Argumente sprechen für oder gegen eine Regionalreform?

Die Ursache für die im Raum Kassel zu diagnostizierenden ökonomischen Probleme sind nicht kurzfristige konjunkturelle, sondern dauerhafte strukturelle Defizite. Ein strategischer Ansatzpunkte für die Stärkung der Regionalentwicklung liegt in der Verbesserung der öffentlichen Aufgabenerfüllung durch eine Regionalreform. Die Vorteile einer Bündelung von öffentlichen Aufgaben auf regionaler Ebene liegen dabei zum einen in den Kostensenkungseffekten, die durch eine Zusammenlegung von Verwaltungsleistungen realisiert werden können. Zudem garantiert ein Vorteils- und Lastenausgleich zw ischen der Stadt und den Landkreisgemeinden die langfristige Leistungsfähigkeit des Oberzentrums Kassel. Von noch größerer Bedeutung ist aber zum anderen, dass sich mit dem Regionalkreis die Chance bietet, innovative und für den Gesamtraum abgestimmte Politikkonzepte in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur etc. gesamthaft zu planen sowie dann umzusetzen und damit den Wachstumspfad der Region positiv zu beeinflussen. Die Region kann auf diese Weise im Vergleich zu anderen Regionen eine Vorreiterrolle einnehmen und damit politische Handlungs- und Modernisierungsfähigkeit sowie Offenheit für Veränderungsprozesse signalisieren und – bei entsprechender Vermarktung – dringend notwendige positive Imagewirkungen realisieren.

Kurzfassung

2.)

XVI

Welche Lehren können aus den Reformprojekten in Hannover, Saarbrücken, Karlsruhe und Aachen gezogen werden?

Sowohl die Region Hannover als auch der Stadtverband Saarbrücken stellen funktionierende und als Modell für eine Regionalreform in Stadt und Landkreis Kassel geeignete Beispiele eines Regionalkreises (Auflösung des Landkreises und Verzicht der Kernstadt auf die Kreisfreiheit) mit einem innerregionalen Vorteils- und Lastenausgleich dar. Dabei ist die gemeinsame überörtliche Aufgabenerledigung in Hannover insgesamt konsequenter und weitgehender realisiert worden als in Saarbrücken.

3.)

Wie hoch ist das Kostensenkungspotenzial einer Regionalreform im Raum Kassel?

Bei einer (partiellen) Verlagerung der Aufgabenbereiche Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit, Schulverwaltung, Volkshochschule, Sozialverwaltung, Gesundheitsve rwaltung, Tourismusförderung, Öffentlicher Personennahverkehr und regionale Einrichtungen auf den Regionalkreis ist ein auf den derzeitigen Zuschussbedarf für diese Aufgabenbereiche (ca. 300 Millionen Euro) bezogenes Kostensenkungspotenzial in einer Größenordnung von 11 bis 15 Millionen Euro zu erwarten.

4.)

Welche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzströme sind zu erwarten?

Der Verlust der Kreisfreiheit für die Stadt Kassel führt zu einer Teilung von bislang allein getragenen Kompetenzen. Jedoch sind weit reichende finanzielle Entlastungseffekte für die Stadt realisierbar, wenn die anderen kreisangehörigen Gemeinden die finanzielle Last der gemeinsam genutzten öffentlichen Leistungen zukünftig verursachergerecht mittragen. Je nachdem, welcher Integrationsgrad von Stadt und Landkreis Kassel politisch gewünscht wird, sind einerseits für die Stadt Kassel Nettoentlastungseffekte (einschließlich der Synergieeffekte) von 14,8 bis 87,6 Mio. Euro möglich und andererseits für die bisherigen Landkreisgemeinden Kreisumlagehebesätze von 44,5 bis 83,3 Prozent notwendig. Ändern sich die diesen Ergebnissen für das Ausgangsjahr der Regionalreform zu Grunde gelegten Basisdaten, insbesondere die Höhe des Zuschussbedarfs in den relevanten Aufgabenbereichen und die Höhe der Schlüsselzuweisungen, so ändern sich auch die ermittelten Umlagehebesätze. So kann durch eine Reduzierung des von der Stadt an die

Kurzfassung

XVII

Region zu übertragenden Zuschussbedarfs auch der Anstieg des Hebesatzes gesenkt werden. Darüber hinaus entfaltet der Regionalkreis eine ökonomisch sehr positiv zu bewertende Abfederungsfunktion gegen exogene und endogene fiskalische Schocks für alle beteiligten Gebietskörperschaften.

Langfassung

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis ................................................................................................... 4 Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................. 4 Tabellenverzeichnis ........................................................................................................ 5

1. Ökonomische Aspekte einer Regionalreform ....................................................... 8 1.1

Regionalreform als ein strategischer Faktor für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region.................................................................... 8

1.2

Verflechtungsbeziehungen im Lebens- und Wirtschaftsraum Region Kassel als Basis einer Regionalreform............................................................. 9

1.3

Effizientes Angebot öffentlicher Leistungen in der Region: Gewinne nach innen ...................................................................................................... 12

1.4

Die Region im Wettbewerb der Regionen: Wettbewerbsvorteile nach außen .............................................................................................................. 16

1.5

Das Modell des Regionalkreises .................................................................... 16

1.6

Untersuchungsbereiche des Gutachtens ......................................................... 18

2. Modellvergleich...................................................................................................... 19 2.1

Die Region Hannover ..................................................................................... 19 2.1.1

Entstehung.......................................................................................... 19

2.1.2

Organisatorische Ausgestaltung......................................................... 20

2.1.3

2.2

2.1.2.1

Kompetenzverlagerungen...................................................................................20

2.1.2.2 2.1.2.3 2.1.2.4

Aufgaben der Region...........................................................................................21 Dezentralisierung von Aufgaben.......................................................................22 Organe der Region ...............................................................................................22

2.1.2.5

Finanzierung..........................................................................................................23

Analyse und Bewertung..................................................................... 24 2.1.3.1 2.1.3.2 2.1.3.3

Rahmenbedingungen ...........................................................................................24 Konsensbausteine des Modells Hannover........................................................25 Kritik ......................................................................................................................25

2.1.3.4

Vergleich mit der Region Kassel.......................................................................26

Der Stadtverband Saarbrücken....................................................................... 27 2.2.1

Entstehungsgeschichte und Entwicklung........................................... 27

2.2.2

Aufgaben des Stadtverbands .............................................................. 28

2.2.3

Organe des Stadtverbands .................................................................. 29

Inhaltsverzeichnis

2.3

2

2.2.4

Finanzierung....................................................................................... 30

2.2.5

Analyse und Bewertung..................................................................... 30 2.2.5.1

Grundsätzliche Überlegungen............................................................................30

2.2.5.2

Übertragbarkeit auf die Region Kassel.............................................................32

Kooperationsbemühungen in den Regionen Karlsruhe und Aachen ............. 32

3. Abschätzung möglicher Synergieeffekte bei der Bildung eines Regionalkreises Kassel...................................................................................................................... 33 3.1

Vorbemerkungen und methodische Vorgehensweise .................................... 33

3.2

Entwicklung der Auswahlkriterien für ähnliche Kreise und Identifikation der Vergleichskreise ................................................................ 36 3.2.1

Entwicklung der Auswahlkriterien .................................................... 36 3.2.1.1 3.2.1.2 3.2.1.3

3.2.2

3.3

Einwohnerzahl......................................................................................................36 Gebietsfläche.........................................................................................................37 Raumstruktur.........................................................................................................37

Identifikation ähnlicher Kreise........................................................... 38 3.2.2.1

Gesamtliste möglicher Vergleichskreise..........................................................38

3.2.2.2 3.2.2.3

Übersichtstafel zur Betrachtung der drei Hauptkriterien...............................38 Auswahl der besten Vergleichskreise...............................................................40

Abschätzung der Synergieeffekte................................................................... 42 3.3.1

3.3.2

Das Kostensenkungspotenzial in den von der geplanten Regionalreform betroffenen Aufgabenbereichen der Stadt und des Landkreises Kassel ............................................................... 42 3.3.1.1 3.3.1.2 3.3.1.3

Allgemeine Verwaltung......................................................................................43 Öffentliche Sicherheit und Ordnung.................................................................45 Schulverwaltung...................................................................................................47

3.3.1.4 3.3.1.5 3.3.1.6

Kultur, Wissenschaft und Bildung....................................................................47 Sozialverwaltung..................................................................................................48 Gesundheit und Sport ..........................................................................................49

3.3.1.7

Tourismusförderung, ÖPNV und regionale Einrichtungen..........................50

Die Kostenstruktur des Angebots vergleichbarer Verwaltungsleistungen in den Benchmarkkreisen............................. 51 3.3.2.1

Der Landkreis Hildesheim..................................................................................52

3.3.2.2 3.3.2.3 3.3.2.4

Der Main-Kinzig-Kreis .......................................................................................55 Der Landkreis Paderborn ....................................................................................58 Der Landkreis Reutlingen...................................................................................60

3.3.2.5

Der Landkreis Siegen-Wittgenstein..................................................................63

3.3.3

Berechnung der Benchmarks ............................................................. 65

3.3.4

Abschätzung der möglichen Effizienzgewinne bei Bildung eines Regionalkreises Kassel ............................................................. 69

Inhaltsverzeichnis

3

4. Finanzstromanalyse............................................................................................... 73 4.1

Vorbemerkungen............................................................................................ 73

4.2

Finanzierungsszenarien im Überblick ............................................................ 74

4.3

Auswirkungen der Reform auf die innerregionalen Finanzströme (Umlagen) im HKFA ..................................................................................... 76 4.3.1

Vorbemerkungen................................................................................ 76

4.3.2

Änderungen der Umlagen im Rahmen des Finanzierungsszenarios 1 ................................................................... 77

4.3.3

Änderungen der Umlagen im Rahmen des Finanzierungsszenarios 2 ................................................................... 78 4.3.3.1 4.3.3.2 4.3.3.3

4.4

4.5

4.5

Kreisumlagen.......................................................................................................78 Krankenhaus- und Verbandsumlagen...............................................................81 Kombinationsmöglichkeiten der Umlagemodelle ..........................................82

4.3.4

Änderungen der Umlagen im Rahmen des Finanzierungsszenarios 3 ................................................................... 82

4.3.5

Zusätzliche Optionen, die die Kreisumlagenerhöhung begrenzen........................................................................................... 85

Überregionale Auswirkungen der Regionalreform innerhalb des HKFA............................................................................................................. 86 4.4.1

Auswirkungen bei den Allgemeinen Finanzzuweisungen................. 86

4.4.2

Auswirkungen bei den Besonderen Finanzzuweisungen................... 90

Sensitivitätsanalyse: Simulation unterschiedlicher Haushaltslagen............... 92 4.5.1

Auswahl der relevanten Bestimmungsgrößen für die Umlagenhöhe ..................................................................................... 92

4.5.2

Änderung der Schlüsselzuweisungen ................................................ 93

4.5.3

Änderung der Höhe des Zuschussbedarfs .......................................... 97

Auswirkungen außerhalb des HKFA ........................................................... 100 4.5.1

Vorüberlegungen.............................................................................. 100

4.5.2

Identifizierung, Beschreibung und Auswertung der relevanten Finanzströme .................................................................................... 101

Anhang ........................................................................................................................ 102

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1:

Das Modell des Regionalkreises...................................................... 17

Abbildung 2-1:

Struktur der regionalen Kooperation in der Region Hannover........ 21

Abbildung 3-1

Auswahl der Vergleichskreise ......................................................... 41

Abkürzungsverzeichnis ARK

Arbeitsgruppe Regionalkreis Kassel von Stadt und Landkreis Kassel

Bafög

Berufsausbildungsförderungsgesetz

EAGFL

Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft

EDV

Elektronische Datenverarbeitung

EFRE

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESF

Europäischer Sozialfonds

F&E

Forschung und Entwicklung

FAG

Finanzausgleichsgesetz (Hessen)

GRW

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

HKFA

Hessischer Kommunaler Finanzausgle ich

IHK

Industrie- und Handelskammer

INKAR

Indikatoren und Karten zur Raumentwicklung

IuK

Informations- und Kommunikationstechnologie

KGH

Kommunalverband Großraum Hannover

KJHG

Kreisjugendhilfegesetz

LWV

Landeswohlfahrtsverband

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

SZW

Schlüsselzuweisung

UA

Unterabschnitt

Tabellenverzeichnis Tabelle 1-1:

Wanderungssaldo von der Stadt Kassel in den Landkreis nach Altersgruppen........................................................................................ 9

Tabelle 1-2:

Berufspendler in der Stadt Kassel und im Landkreis Kassel.............. 10

Tabelle 1-3:

Berufspendlerverflechtungen zwischen Stadt Kassel und Landkreis Kassel................................................................................. 11

Tabelle 3-1:

Übersichtstafel über mögliche Vergleichskreise................................. 39

Tabelle 3-2:

Personal- und Gesamtausgaben der Stadt und des Landkreises Kassel in ausgewählten von der geplanten Regionalreform betroffenen Aufgabenbereichen.......................................................... 43

Tabelle 3-3:

Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Hildesheim (Stadt und Landkreis Hildesheim) ........................................................................ 54

Tabelle 3-4:

Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Main-Kinzig (Stadt Hanau und Landkreis Main-Kinzig)............................................................... 56

Tabelle 3-5:

Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Paderborn (Stadt und Landkreis Paderborn) .................................................................................. 59

Tabelle 3-6:

Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Reutlingen (Stadt und Landkreis Reutlingen) ................................................................................. 61

Tabelle 3-7:

Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Siegen-Wittgenstein (Stadt Siegen und Landkreis Sie gen-Wittgenstein)....................................... 64

Tabelle 3-8:

Vergleichbare Aus gabensummen ähnlicher Landkreise (einschließlich ihrer Kernstädte) in Euro je 1000 Einwohner................... 67

Tabelle 3-9:

Vergleichbare Ausgabensummen ähnlicher Landkreise (einschließlich ihrer Kernstädte) in Euro je Einwohner (Regionalkreis Kassel = 100)......................................................................... 68

Tabelle 3-10:

Abschätzung des Einsparpotenzials in der Stadt- und Kreisverwaltung bei Bildung eines Regionalkreises Kassel ....................... 71

Tabelle 4-1:

Kreisumlagen in Finanzierungsszenario 2, Modell A und B, ohne Berücksichtigung von Zuweisungsänderungen.......................... 79

Tabelle 4-2:

Kreisumlagehebesätze unterschiedlicher Umlagemodelle.................. 82

Tabelle 4-3:

Kreisumlagen in Finanzierungsszenario 3, Modell Ac, ohne Berücksicht igung von Zuweisungsänderungen .................................. 84

Tabellenverzeichnis

7

Tabelle 4-4:

Umlagen im Finanzierungsszenario 2 für Änderungen bei den Allg. Finanzzuweisungen.................................................................... 89

Tabelle 4-5:

Kreisumlagehebesätze in Prozent und finanzieller Entlastungseffekt für die Stadt Kassel in Mio. Euro bei unterschiedlichen Umlagemodellen und unter Berücksichtigung zusätzlicher Schlüsselzuweisungen für den Regiona lkreis ............................. 90

Tabelle 4-6:

Elastizitätskoeffizienten für die Änderung der Umlagehebesätze in Bezug auf Änderungen des Zuschussbedarfs und der Schlüsselzuweisungen im Ausgangsjahr der Regionalreform.......... 100

Tabellen im Anhang Tabelle A 3-1:

Auswahl möglicher Vergleichskreise für die Region Kassel

Tabelle A 3-2:

Ausgewählte Kennziffern der Vergleichsregionen

Tabelle A 4-1:

Kreisumlagenberechnung im Status Quo

Tabelle A 4-2:

Schlüsselzuweisungen an die kreisfreie und die kreisangehörige Stadt Kassel

Tabelle A 4-3:

Schlüsselzuweisungen an den Landkreis und den Regiona lkreis Kassel

Tabelle A 4-4:

Ein neuer Ergänzungsansatz in § 11 FAG für Kassel

Tabelle A 4-5:

Neuaufteilung der Gesamtschlüsselmasse

Tabelle A 4-6:

Berechnung der Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe 2002 in Hessen

Tabelle A 4-7:

Berechnung der Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe 2002 in Hessen nach der Regionalreform Kassel

Tabelle A 4-8:

Die Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit im Landkreis

Tabelle A 4-9:

Die Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit im Regionalkreis

Tabelle A 4-10: Arbeitstabelle Tabelle A 4-11: Kreisumlagegrundlage und Kreisumlage bei 30 % weniger SZW an die kreisfreie Stadt Kassel Tabelle A 4-12: Kreisumlagegrundlage und Kreisumlage bei 30 % weniger SZW an die bisher kreisangehörigen Gemeinden Tabelle A 4-13: Liste der unter Ziel 2 der EU-Strukturfonds in Deutschland förderfähigen Gebiete

1. Ökonomische Aspekte einer Regionalreform 1.1

Regionalreform als ein strategischer Faktor für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region

In der Region Kassel besteht ein starker Handlungsdruck im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region. Relativ hohe Arbeitslosen- und Sozialhilfequoten sowie die finanzielle Dauerkrise des Oberzentrums sind Ergebnis der Strukturschwäche der Region. Dabei handelt es sich nicht um eine Talsohle im Sinne einer konjunkturellen Schwächephase, die quasi automatisch überwunden wird. Ursächlich sind vielmehr strukturelle Defizite vor allem im Bereich wissensbasierter Produktion, zu deren Überwindung es grundsätzlich eigener Anstrengungen der Region und landespolitischer Unterstützung bedarf. Strategische Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Situation liegen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Im privaten Sektor zählt dazu vor allem die Stärkung der F&E-Kapazitäten der Unternehmen der Region oder die Verbesserung der Qualifizierung des regionalen Arbeitskräftepotenzials. Im öffentlichen Sektor ist beispielhaft auf den Ausbau der Forschungsinfrastruktur zu verweisen, aber auch auf die in diesem Gutachten untersuchte Optimierung der öffentlichen Aufgabenerfüllung durch eine Regionalreform als ein strategischer Faktor zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Während aber beispielsweise im Bereich der F&E- und Forschungskapazitäten deutliche Wettbewerbsnachteile bestehen und schwierige Aufho lprozesse eingeleitet werden müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können, bietet sich mit einer Regiona lreform die Chance, im Hinblick auf diesen strategischen Faktor im Vergleich mit anderen Regionen eine Vorreiterrolle einnehmen zu können. Vergleichbare Reformen sind bislang in Deutschland nur in Hannover umgesetzt worden. Die Region kann damit und mit dem implementierten Regionalmanagement Nordhessen politische Handlungs- und Modernisierungsfähigkeit sowie Offenheit für Veränderungsprozesse signalisieren und – bei entsprechender Vermarktung – durchaus positive Imagewirkungen realisieren.

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

1.2

9

Verflechtungsbeziehungen im Lebens - und Wirtschaftsraum Region Kassel als Basis einer Regionalreform

Stadt und Landkreis bieten für Unternehmen und Einwohner komplementäre Vo rrangfunktionen: §

Die Stadt bietet vergleichsweise mehr Arbeitsplätze und zentralörtliche Infrastruktur und Dienstleistungen.

§

Der Landkreis sichert ökologische Grundfunktionen und bietet tendenziell attraktivere Wohnstandorte und Naherholungsmöglichkeiten.

Tabelle 1-1: Wanderungssaldo von der Stadt Kassel in den Landkreis nach Altersgruppen

Jahr

Gesamt

Unter 18 Jahre

18-24 Jahre

25-29 Jahre

30-49 Jahre

Über 50 Jahre

1990

-259

-59

+144

-89

-92

-163

1991

-278

-85

+129

-87

-113

-132

1992

-179

-86

+223

-35

-109

-172

1993

-206

-112

+202

-74

-165

-57

1994

-821

-258

+155

-155

-346

-217

1995

-997

-249

+50

-250

-355

-193

1996

-793

-210

+70

-80

-327

-149

1997

-999

-323

+185

-132

-498

-231

1998

-620

-247

+227

-29

-364

-207

1999

-960

-254

+127

-17

-539

-277

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von: Hessisches Statistisches Landesamt. Statistische Berichte. Wanderungsströme in Hessen 1990-1999 nach kreisfreien Städten und Landkreisen – Wanderung innerhalb des Landes und über die Landesgrenzen. Teil 2: Regierungsbezirke Giessen und Kassel. Verschiedene Jahrgänge.

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

10

Empirisch drückt sich dies in einem Abwanderungstrend von der Stadt Kassel in den Landkreis und einer sehr intensiven Pendlerbewegung vom Landkreis in die Stadt aus (siehe Tabelle 1-1). Seit Mitte der 90er Jahre ist ein deutlicher Anstieg der Wanderungen von der Stadt Kassel in den Landkreis zu verzeichnen. Während der Wanderungssaldo Anfang der 90er Jahre etwa 200 bis 300 Abwanderungen aus der Stadt ausweist, ist ab 1994 ein deutlicher Anstieg auf jährlich 600 bis 1000 Einwohner zu verzeichnen. Die Altersstruktur der Migranten deutet dabei auf die angesprochenen komplementären Funktionen von Stadt und Landkreis. So trägt die Altersgruppe der 30- bis 49jährigen am stärksten zum Suburbanisierungsprozess bei; es ist anzunehmen, dass der Erwerb von Grund und Boden im Umland ein wesentliches Motiv für die Abwanderungen dieser Altersgruppe ist. Umgekehrt gibt es einen positiven Wanderungssaldo in die Stadt allein für die Altersklasse der 18- bis 24jährigen, was die Bedeutung spezifischer zentralörtlicher Diens tleistungen für diese Altersgruppe verdeutlicht (Ausbildungsangebote, städtische Freizeitangebote etc.). 1 Tabelle 1-2: Berufspendler in der Stadt Kassel und im Landkreis Kassel Erwerbstätige

Beschäftigte

EinpendlerAuspendler

Beschäftigte/ Erwerbstätige in %

Stadt Kassel

55 345

94 208

+ 38 863

170,22

Landkreis Kassel

79 834

58 752

- 21 082

73,59

Quelle: Vgl. Eckey H.-F. (2001): Der wirtschaftliche Entwicklungstrend in den Regionen des Vereinigten Deutschlands. Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge Nr. 20/01, S. 15 f. . Die Berechnungen beruhen auf Daten der Bundesanstalt für Arbeit.

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

11

Spiegelbildlich zu den Migrationsbewegungen verlaufen die Pendlerbewegungen. In der Stadt Kassel gibt es deutlich mehr Beschäftigte, d.h. Arbeitsplätze als ansässige Erwerbstätige; der rechnerische Arbeitsplatzüberschuss liegt bei fast 40.000 oder relativ etwa 70 Prozent (Tabelle 1-2). Umgekehrt weist der Landkreis ein erhebliches Arbeitsplatzdefizit von über 20.000 auf. Tabelle 1-3 zeigt, dass diese Saldi sich wesentlich aus Pendlerverflechtungen von Stadt und Landkreis ergeben. Aus dem Landkreis Kassel pendeln über 42 Prozent der Erwerbstätigen in die Stadt Kassel – der Anteil der Pendler in die Stadt ist damit fast genauso hoch wie die Anzahl der ansässigen Erwerbstätigen, die einen Arbeitsplatz im Landkreis haben (44,71 Prozent). Umgekehrt haben über 70 Prozent der in der Stadt Kassel ansässigen Erwerbstätigen einen Arbeitsplatz in der Stadt selbst, der Landkreis ist allerdings die quantitativ bedeutsamste Zielregion für Auspendler aus der Stadt; in den Landkreis pendeln etwa 17 Prozent der Erwerbstätigen, andere nordhessische Kreise fallen demgegenüber deutlich ab. Tabelle 1-3: Berufspendlerverflechtungen zwischen Stadt Kassel und Landkreis Kassel (Angaben absolut und relativ)

aus der Stadt Kassel aus dem Landkreis Kassel

in die Stadt Kassel

in den Landkreis Kassel

Erwerbstätige insgesamt

39 907 (72,11 %)

9 320 (16,84 %)

55 345 (100%)

33 737 (42,26 %)

35 695 (44,71 %)

79 834 (100%)

Quelle: Vgl. Eckey H.-F. (2001): Der wirtschaftliche Entwicklungstrend in den Regionen des Vereinigten Deutschlands. Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge Nr. 20/01, S. 15 f. Die Berechnungen beruhen auf Daten der Bundesanstalt für Arbeit.

1

Parallel zu diesen Wanderungen hat sich auch die Gesamtbevölkerung der beiden Gebietskörperschaften unterschiedlich entwickelt: von 1990 bis 1998 stieg die Bevölkerung der Stadt Kassel lediglich um 2 Prozent, über den Zeitraum von 1993 bis 2000 ist sie sogar rückläufig (minus 3,7 Prozent). Im Landkreis hat die Bevölkerung von 1990 bis 1998 dagegen um 5,4 Prozent zugenommen (Indikatoren und Karten zur Raumentwicklung - INKAR. Ausgabe 2000).

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

12

Zwischen der Stadt Kassel und dem Landkreis bestehen also engste Verflechtungsbeziehungen im Hinblick auf Arbeitsplätze und Wohnorte. Stadt und Landkreis sind somit keine Konkurrenzregionen, sondern sie können die Bedürfnisse der Bevölkerung in zentralen Lebensbereichen nur in Arbeitsteilung bedienen. Insofern bilden Stadt und Landkreis zumindest näherungsweise einen ausgeglichenen Funktionsraum. 2 Daraus ergeben sich aus ökonomischer Sicht eine Reihe von Argumenten für eine Verlagerung bestimmter Aufgaben auf die regionale Ebene .

1.3

Effizientes Angebot öffentlicher Leistungen in der Region: Gewinne nach innen

Im Hinblick auf das Ziel eines an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichteten und kostengünstigen Angebotes öffentlicher Leistungen müssen aus ökonomischer Sicht drei Kriterien berücksichtigt werden. Dies sind 1. die Realisierung der sogenannten „Fiskalischen Äquivalenz“, 2. die Gewährleistung räumlicher Mobilität in der Region und 3. die Realisierung von Kostensenkungen . Die Beachtung dieser Kriterien soll sicherstellen, dass die Region sich nach innen effizient organisiert. Das Kriterium der Fiskalischen Äquivalenz bezieht sich auf die Frage, auf welcher Ebene in einem Staatswesen die Entscheidungskompetenzen und die entsprechende Finanzierungsverantwortung für das Angebot einer öffentlichen Leistung angesiedelt sein soll. Leitend ist dabei die Überlegung, dass Ressourcen für das Angebot öffentlicher Leistungen durch kollektive Entscheidungen dann effizient eingesetzt werden, wenn – analog zu Entscheidungen auf Märkten – jener Persone nkreis, der Nutzen aus einem öffentlichen Angebot zieht, auch über das Angebot entscheidet und zur Finanzie-

2

Zu diesem Ergebnis kommt auch Eckey, H.-F. (2001): Der wirtschaftliche Entwicklungstrend in den Regionen des Vereinigten Deutschlands. Universität Kassel, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge Nr. 20/01, wobei im Sinne einer Abgrenzung regionaler Arbeitsmärkte aufgrund enger Verflechtungen auch der Landkreis Schwalm-Eder mit einzubeziehen ist.

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

13

rung beiträgt. Der Begriff Effizienz hat dabei zwei Dimensionen: Zum einen sollen die angebotenen öffentlichen Leistungen den Bedürfnissen der Bevölkerung/Wähler entsprechen. Dies ist dann am ehesten gewährleistet, wenn die Nutzer einer öffentlichen Leistung auch über deren Angebot bestimmen und nicht Dritte. Zum anderen sollen Ressourcen nicht verschwendet werden, die Leistungen sollen also kostengünstig angeboten werden. Diese Kriterien sind angesichts der engen Verflechtungsbeziehungen zwischen Stadt und Landkreis für eine Reihe von Leistungen gegenwärtig nicht realisiert und sprechen in der Tendenz für eine Zusammenfassung ausgewählter Leistungen in der Region. Hierzu zählen beispielsweise die Politikbereiche Wirtschafts-, Arbeits- und Bildungsförderung, die den regionalen Wirtschaftsraum wesentlich gestalten. Sie wirken also im Sinne des relevanten Kreises der Bevölkerung und Unternehmen in der gesamten Region. Um im Hinblick auf den regionalen Wirtschaftsraum abgestimmte politische Konzeptionen sicherzustellen, sollten die politischen Kompetenzen von Stadt und Landkreis auf die regionale Ebene übergehen. 3 Die Sozialhilfe ist in diesem Zusammenhang als ein integraler Bestandteil des regionalen Wirtschaftssystems anzusehen. In modernen Wirtschaftssystemen hat die Sozialhilfe die Funktion, die individuellen Ris iken (insbesondere Arbeitslosigkeit) der Marktwirtschaft aufzufangen. Ihre Aufgaben haben sich dabei im Zeitablauf dahingehend gewandelt, dass neben der finanziellen Unterstützung für Bedürftige zunehmend die Reintegration potenziell Arbeitsfähiger in den Arbeitsmarkt in den Vordergrund rückt 4 und die Sozialhilfe somit eng mit der regionalen Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik verknüpft ist. Dementsprechend sollte die politische Kompetenz für die Sozialpolitik im Sinne des Prinzips der Fiskalischen Äquivalenz auf den Regionalkreis übertragen werden. Damit wird auch gewährleistet, dass der Gesamtraum nicht nur von den Vorteilen der Agglomeration profitiert, sondern dass zugleich auch die Lasten der Agglomeration vom Gesamtraum getragen werden.

3

Im Bereich der Wirtschaftsförderung besteht bereits eine gemeinsame Institution, sie könnte in die regionale Institution einbezogen werden.

4

In der Stadt Kassel waren im Jahr 2000 etwa 40 Prozent der Sozialhilfeempfänger potenziell arbeitsfähig (siehe Fromm, O., Daskalakis, M., Farhauer, O. (2001): Das Reformprojekt Kostenmanagement im Sozialamt der Stadt Kassel – Die Investive Sozialhilfe der Stadt Kassel. Gutachten im Auftrag des Sozialamtes der Stadt Kassel.

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

14

Aufgrund der durch die Verflechtungen bedingten hohen räumlichen Mobilität zw ischen Stadt und Landkreis erstreckt sich auch der Kreis der Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs auf den Gesamtraum der beiden Gebietskörperscha ften. Es bedarf somit entsprechend abgestimmter verkehrspolitischer Konzepte, nicht zuletzt auch deshalb, weil das Verkehrswesen für die regionale Netzwerkbildung von Personen, Unternehmen und Institutionen an Bedeutung gewinnt. Im Bereich der Kulturpolitik ist festzustellen, dass es in der Stadt Kassel subventionierte kulturelle Einrichtungen gibt, deren Nutzer in signifikantem Maße ihren Wohnsitz im Landkreis haben (nachweislich Staatstheater, vermutlich auch Naturkundemuseum, Brüder-Grimm- Museum, Murhardsche und Landesbibliothek). Der Kreis der Nutzer reicht hier über das Stadtgebiet hinaus. Diese Abweichung vom Prinzip der Fiskalischen Äquivalenz führt dazu, dass Nutzer (im Landkreis) an politischen Entscheidungen über das entsprechende kulturelle Angebote der Stadt nicht beteiligt sind und zugleich die Kosten der Subventionierung einseitig von der Stadt getragen werden. Hier sind Lösungen auf Ebene der Gesamtregion anzustreben. Die Frage der Zuordnung der Tourismusförderung setzt an den oben angesproche nen komplementären Vorrangfunktionen von Stadt und Umland an. Es ist davon auszugehen, dass die Bedürfnisse von To uristen nur gemeinsam von Stadt und Umland bedient werden können, so dass eine Zuordnung der politischen Kompetenz auf Regionsebene sinnvoll erscheint. Anzumerken ist, dass das Umland durch den Landkreis vermutlich noch zu eng abgegrenzt ist, entsprechend ist bereits vorgesehen, dass das Regionalmanagement Nordhessen für diesen Bereich koordinierende Funktionen übernimmt. Argumente für eine Zuo rdnung auf die Ebene der Region können im Sinne der Fiskalischen Äquivalenz auch aus der Vermeidung negativer externer Effekte abgeleitet werden. Es soll also vermieden werden, dass sich die Gebietskörperschaften einseitig oder wechselseitig mit ihrem jeweiligen Entscheidungsverhalten negativ beeinträchtigen. Durch regionale Kooperationen bzw. Zusammenlegung von Aufgaben können derartige negative externe Effekte reduziert werden, da durch das umfassendere regionale Handlungsfeld solche Wirkungen besser erfasst und gesteuert werden können. So kann durch regionale Planung eine übermäßige Ballung von Umwelt- und Lärmbelästigungen durch zu starke Verdichtung von Verkehrs-, Gewerbe- und Siedlungsflächen besser abgeschätzt und verhindert werden als bei einer kleinräumigen Betrachtungsweise. Dieses Argument gilt im Kontext der Regionalreform insbesondere für die Raumplanung

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

15

(Kommunale Entwicklungsplanung, Flächennutzungsplanung, Landschaftsplanung), die vom Zweckverband auf die Gesamtregion verlagert werden sollte. Mit dem zweitgenannten ökonomischen Kriterium für die Frage einer effizienten Organisation politischer Einheiten, der Gewährleistung räumlicher Mobilität in der Region, soll sichergestellt werden, dass die Entscheidungen von Bürgern und Unterne hmen im Hinblick auf die Wahl von Wohnort, Arbeitsplatz, Unterne hmenssitz innerhalb der Region durch die öffentliche Hand nicht behindert oder verzerrt werden. Dies ist gegenwärtig in der Region nicht gewährleistet und führt dazu, dass aus Sicht der Betroffenen suboptimale Standorte gewählt und Beeinträchtigungen in der Lebensqualität in Kauf genommen werden müssen. Ursächlich dafür sind z.B. Mobilitätsbehinderungen durch spezifische Regulierungen in der Jugendhilfe 5 und im Schulbereich6 sowie kleinräumig verzerrende Kostenstrukturen (z.B. deutlich unterschiedliche Gebühren in der Abfallwirtschaft). Hier sollten im Zuge der Regionalreform gesamthafte Lösungen realisiert werden. Das im politischen Raum oftmals im Zentrum stehende Argument für eine Regionalreform ist die mögliche Realisierung von Skalenerträgen (Synergieeffekten). Durch Konzentration von Aufgaben können ohne Leistungsreduktion sinkende Durchschnittskosten realisiert werden, da administrative und technologische Fixkosten auf höhere Ausbringungsmengen verteilt werden. Beispiele für derartige Fixkosten sind Persona lkosten im Overhead der auf die Region übergehenden Leistungen oder die Nutzung größerer Anlagen in der Abfallwirtschaft. Die Quantifizierung dieser Skalenerträge ist ein Schwerpunkt des empirischen Teils der vorliegenden Untersuchung.

5

So erhalten Kindertagesstätten in der Stadt Kassel, die Kinder von Einwohnern des Landkreises aufnehmen, für diese Plätze keinen Betriebskostenzuschuss und können diese Kinder i.d.R. nicht aufnehmen.

6

Hier ist die Abgrenzung von Grundschulbezirken zu nennen und die bislang begrenzte Zugänglichkeit von städtischen Gymnasien durch Landkreiskinder. Die intensivere Kooperation von Stadt und Landkreis deutet hier mittlerweile auf erste Verbesserungsansätze.

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

1.4

16

Die Region im Wettbewerb der Regionen: Wettbewerbsvorteile nach außen

Die bislang genannten Argumente haben eine statische Perspektive, d.h. sie gehen von einer gegebenen Ressourcenausstattung der Region aus; die in der Region vorhandenen Ressourcen werden durch eine optimierte Aufgabenzuordnung effizienter eingesetzt. In dynamischer Perspektive, d.h. im Zeitablauf wird die wirtschaftliche Position der Region jedoch von ihrer Wettbewerbsfähigkeit im Wettbewerb mit anderen Regionen geprägt. Mittel- bis langfristig ergeben sich hieraus die entscheidenden Wohlfahrtseffekte für die Region. In diesem Zusammenhang ist die Aufgabenzuordnung ein erster Schritt, durch den die institutionellen Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige regionale Politik verbessert werden. Zur Induzierung eines Aufholprozesses bedarf es weitergehender Maßnahmen im Rahmen einer (wissens basierten) Regionalpolitik, die – wie oben bereits angesprochen - die endogenen Entwicklungspotenziale der Re gion durch den Ausbau von F&E-Kapazitäten, die Verbesserung weicher Standortfaktoren (Kultur, Naherholung etc.), die Stärkung des innovativen Milieus und durch Netzwerkbildung aktiviert. Hier sind im Kern jene Politikbereiche angesprochen, die nach Maßgabe ökonomischer Kriterien auf die Ebene der Region verlagert werden sollten. Es bietet sich somit die Chance, durch Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen innovative Politikkonzepte in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur etc. für den Gesamtraum zu implementieren und damit den Wachstumspfad der Region positiv zu beeinflussen. Verstärkt werden kann dieser Prozess dadurch, dass die durch die optimierte Aufgabenzuordnung freigesetzten Ressourcen in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region investiert werden (sei es durch Investitionen, durch Entschuldung oder auch durch Senkung von Abgaben). Hinzu kommt, dass die Region durch eine entsprechende Reorganisation im Wettbewerb der Regionen nach außen einheitlich und damit exponierter auftritt.

1.5

Das Modell des Regionalkreises

Den weiteren Untersuchungen dieses Gutachtens liegt vereinbarungsgemäß das Modell eines Regionalkreises als eine mögliche Variante der Regionalreform zu Grunde. Für dieses Modell spricht aus ökonomischer Sicht, dass damit im Sinne der obigen ökonomischen Kriterien eine demokratisch legitimierte politische Instanz in der Region ge-

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

17

schaffen wird, die die Aufgaben mit regionalem Wirkungskreis übernimmt. Angesichts der oben angesprochenen regionalen Nutzenkreise wird durch die Schaffung eines Regionalkreises eine entsprechende politische Partizipation der tatsächlich von öffentlichen Entscheidungen betroffenen Bevölkerung der Region von Stadt und Landkreis Kassel hergestellt. Bei dieser Organisationsform werden auch die demokratischen Defizite von Zweckverbänden vermieden und eine angemessene Verteilung der Finanzierungslasten auf die Nutzer im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ermöglicht. Dieser zuletzt genannte Punkt stellt den zweiten Untersuchungsschwerpunkt der vorliegenden Studie dar. Abbildung 1-1 verdeutlicht die Verlagerung der Aufgaben bei Bildung eines Regiona lkreises. Der Landkreis geht vollständig im Regionalkreis auf. Die kreisfreie Stadt gibt partiell Aufgaben an den Regionalkreis ab. Die im Landkreis bestehenden kreisangehörigen Kommunen bleiben unverändert bestehen, die Stadt Kassel kommt als weitere hinzu – zwischen diesen Kommunen kann es weiterhin bi- oder multilaterale Kooperationen geben. Abbildung 1-1:

Das Modell des Regionalkreises Vollständige Aufgabenverlagerung Kreisangehörige Gemeinden

Landkreis Kassel

Regionalkreis Kassel Kreisfreie Stadt Kassel

Partielle Aufgabenverlagerung

Quelle: Eigene Darstellung

Kapitel 1: Ökonomische Aspekte einer Regionalreform

18

In der theoretischen Literatur zu Regionalreformen, insbesondere zum Modell des Regionalkreises wird auf die „Bürgerferne“ als den möglichen Nachteil einer Regionalreform aufmerksam gemacht und die Gefahr eines überdimensionierten Behördenapparats gesehen. Diese Gefahr besteht für einen Regionalkreis Kassel eher nicht, da man im Vergleich zu anderen Landkreisen nicht wesentlich über der durchschnittlichen Größe liegen wird.

1.6

Untersuchungsbereiche des Gutachtens

In Kapitel 1 sind die verschiedenen ökonomischen Argumente für und wider eine Regionalreform ausgeführt worden. Das nun folgende zweite Kapitel gibt einen vergleiche nden Überblick über Reformdiskussionen und erfolgte Reformen in anderen deutschen Regione n. Auftragsgemäß werden Aachen, Hannover, Karlsruhe und Stuttgart untersucht. Dabei sollen Parallelen und Unterschiede zur Situation in Kassel identifiziert werden, um aus den Erfahrungen in den anderen Regionen zu lernen. In Kapitel 3 werden sodann die sich aus einer Verlagerung von Aufgaben auf die regionale Ebene ergebenden Kostensenkungseffekte quantifiziert. Es ist zu betonen, dass es sich bei diesen Effekten quantitativ um eine Untergrenze der Vorteile einer Regionalreform handelt. Unberücksichtigt bei dieser Quantifizierung bleiben insbesondere die mittel- bis langfristigen Wirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und damit den Wachstumspfad der Region. Im vierten Kapitel werden anschließend durch eine Finanzstromanalyse die Auswirkungen der Reform auf die Finanzströme zwischen öffentlichen Körperschaften ermittelt, insbesondere innerhalb des Hessischen Kommunalen Finanzausgleichs.

2. Modellvergleich 2.1

Die Region Hannover

2.1.1 Entstehung In der Region Hannover wird bereits seit 1963 erfolgreich regionale Zusammenarbeit praktiziert. Damals wurde der Kommunalverband Großraum Hannover (KGH) als erster regionaler Planungsverband der Nachkriegszeit gegründet. Die Region leistete sich damit einen dreistufigen Verwaltungsaufbau, in dem, neben der Ebene der Städte und Gemeinden sowie des Landkreises und der kreisfreien Stadt Hannover, der Kommuna lverband für die Erledigung regional bedeutsamer Aufgaben bestand. Zuletzt war der KGH für den Öffentlichen Personennahverkehr, die Regionalplanung sowie die regional bedeutsame Wirtschaftsförderung und Naherholung zuständig. Erst das „Blaue Papier“, in dem drei scheidende hochrangige Verwaltungsbeamte 7 1996 ein Regionalkreismodell für die Region entwarfen, leitete eine umfassende Neustrukturierung ein. Ziel war die Schaffung einer zukunfts- und wettbewerbsfähigen Region mit „schlanker” Verwaltung. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden sozialen Segregation und dem damit verbundenen Anstieg der Sozialkostenbelastung der Landeshaup tstadt wurde vor allem ein innerregionaler Vorteils- und Lastenausgleich für essenziell erachtet. Durch die bisherige Verbandslösung war ein solcher Lastenausgleich aber nicht zu erreichen, so dass eine Regionalreform angestrebt wurde. Für das angestrebte Modell eines Regionalkreises gab dabei das sogenannte Jordan-Papier Anregungen, in dem ein entsprechender Vorschlag für das Rhein-Main-Gebiet entwickelt wo rden war. 8 Das „Blaue Papier” fand in der Region rege Zustimmung und wurde 1997 von einer erweiterten Lenkungsgruppe Region Hannover weiterentwickelt. Ein Jahr später erklär-

7

Jobst Fiedler, Oberstadtdirektor von Hannover, Herbert Droste, Oberkreisdirektor des Landkreises Hannover und Valentin Schmidt, Verbandsdirektor des Kommunalverbandes Großraum Hannover.

8

Das Papier wurde 1996 von einer Arbeitsgruppe der SPD Hessen-Süd unter Leitung des ehemaligen hessischen Landesentwicklungsministers Jörg Jordan entwickelt und spricht sich für ein sehr weitreichendes Regionalkreis -Modell mit Auflösung der Regierungspräsidien aus. Das Jordan-Papier wurde in der Region Rhein-Main zwar intensiv diskutiert, am Ende aber nicht umgesetzt.

Kapitel 2: Modellvergleich

20

te die Landesregierung ihre Zustimmung und verabschiedete am 16.5.2001 mit großer Mehrheit das Gesetz über die Region Hannover. Die Region Hannover umfasst 21 Städte und Gemeinden, in denen auf einer Fläche von ca. 2.300 Quadratkilometern 1,1 Mio. Menschen leben.

2.1.2 Organisatorische Ausgestaltung 2.1.2.1 Kompetenzverlagerungen Die Region Hannover wurde zum 1.11.2001 als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft in der Form eines Regionalkreises gebildet. Der Landkreis Hannover und der Kommunalverband Großraum Hannover wurden aufgelöst, und die Region Hannover trat die Rechtsnachfolge an. Die Landeshauptstadt Hannover gab ihre Kreisfreiheit auf und trat Teile ihrer Kompetenzen an die Region ab. Sie behielt jedoch in vielen Dingen die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt 9. Die Bezirksregierung Hannover blieb bestehen, gab jedoch einzelne Teilaufgaben an die Region ab. Die Ebene der Städte und Gemeinden blieb unverändert erhalten und wurde durch Übertragung eines Teils der vorher vom Landkreis wahrgenommenen Aufgaben gestärkt (siehe Abbildung 2-1). Die Region Hannover beendete damit weitestgehend das im „Blauen Papier” kritisierte Nebeneinander von Landkreis Hannover, Landeshauptstadt Hannover, Kommunalverband Großraum Hannover und Bezirksregierung Hannover. Die vorher dreigliedrige Verwaltungshierarchie wurde auf zwei Ebenen „verschlankt”. Mit der Verlagerung von Aufgaben der Be zirksregierung an die Region und Aufgaben des Landkreises an die Städte und Gemeinden wurde zudem eine Dezentralisierung von Kompetenzen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips verfolgt.

9

Die Landeshauptstadt Hannover ist weiterhin zuständig für viele üblicherweise nur von kreisfreien Städten wahrgenommene Aufgaben. Sie wird beim kommunalen Finanzausgleich bei den Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wie eine kreisfreie Stadt behandelt.

Kapitel 2: Modellvergleich

21

Abbildung 2-1: Struktur der regionalen Kooperation in der Region Hannover

Bezirksregierung Hannover Dezentralisierung

Kommunalverband Großraum Hannover

Landeshauptstadt Hannover

Region

Landkreis Hannover Dezentralisierung

21 regionsangehö rige Städte und Gemeinden

vollständiger Übergang

teilweise Verlagerung

der Aufgaben

der Aufgaben

Quelle: Eigene Darstellung.

2.1.2.2 Aufgaben der Region Die Region Hannover hat vollständig die bisher vom Kommunalverband Großraum Hannover wahrgenommenen Aufgaben in den Bereichen ÖPNV, Regionalplanung, Wirtschaftsförderung und Naherholung übernommen. Zusätzlich wurde ihr ein Teil der ehemals von Landkreis und La ndeshauptstadt Hannover wahrgenommenen Aufgaben übertragen. Entscheidend für einen innerregionalen Vorteils- und Lastenausgleich ist dabei die Übernahme der örtlichen Jugend- und Sozialhilfe durch die Region. Daneben ist die Region zuständig für die Berufsschulen, die Gesundheitsämter, zahlreiche Aufgaben im Umweltbereich sowie ab dem Jahr 2003 für die Krankenhäuser und die Abfallwirtschaft.

Kapitel 2: Modellvergleich

22

2.1.2.3 Dezentralisierung von Aufgaben Im Zuge der Bildung der Region wurden nicht nur Aufgaben horizontal auf Regiona lkreisebene zusammengelegt, sondern auch Aufgaben des ehemaligen Landkreises an die Städte und Gemeinden und – in geringerem Umfang – Aufgaben der Bezirksregierung an die Region dezentralisiert. Entscheidend für die Aufgabenverlagerung an die Städte und Gemeinden ist dabei die Größe und entsprechende Leistungsfähigkeit der Kommunen in der Region Hannover. Neun der 20 Kommunen des ehemaligen Landkreises haben mehr als 30.000 Einwohner und keine ist kleiner als 13.000 Einwohner. Im Zuge der Regionsbildung wurde allen Kommunen die Zuständigkeit für das allgemeinbildende Schulwesen, die Straßenverkehrsbehörde und das Erziehungsgeld übertragen. Andere Aufgaben, wie etwa die Bauaufsicht, werden nur auf Antrag und nur an Gemeinden ab einer bestimmten Mindestgröße (hier 20.000 Einwohner) übertragen. 10 Von dieser Dezentralisierung erhofft man sich verkürzte Verwaltungsabläufe und größere Bürgernähe. Von der Bezirksregierung wurden nur vergleichsweise geringe Kompetenzen an die Region dezentralisiert. Es handelt sich hierbei um Teilaufgaben aus den Bereichen Umweltschutz und Genehmigung von Bauleitplänen.

2.1.2.4 Organe der Region Die Organe der Region Hannover sind die Regionsversammlung, der Regionsausschuss und die Regionspräsidentin bzw. der Regionspräsident. Die Regionsversammlung besteht aus 84 direkt gewählten Regionsabgeordneten und hat die Funktion eines Regionalparlaments. Der Regionsausschuss entspricht dem Verwaltungs- bzw. Kreisausschuss. Der Regionspräsident entspricht in der Funktion dem Bürgermeister oder Landrat. Er führt die Beschlüsse der Regionsversammlung und des Regionsausschusses aus

10

Zu den genannten Verlagerungen von Aufgaben in der Region Hannover vgl.: Kommunalverband Großraum Hannover, Region Hannover - Informationen zur Bildung der Region Hannover, 2. überarbeitete Auflage, Hannover, 2001, S. 14.

Kapitel 2: Modellvergleich

23

und vertritt die Region nach außen. Er wird direkt gewählt. Die erste Wahl der Regionsversammlung und des Regionspräsidenten11 fand am 9.9.2001 statt.

2.1.2.5 Finanzierung Die Finanzierung nahm eine zentrale Rolle in der Diskussion um die Bildung der Region Hannover ein. Dabei muss zwischen der regionsinternen Finanzierung und den Auswirkungen der Regionsbildung auf andere niedersächsische Gebietskörperschaften durch Veränderungen des kommunalen Finanzausgleichs unterschieden werden. Erklärtes Ziel der innerregionalen Finanzierung war die Realisierung eines Vorteils- und Lastenausgleichs, um die höheren Belastungen der Landeshauptstadt insbesondere im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe solid arisch zu finanzieren. Dabei sollten die Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises jedoch bei der neuen, in Analogie zur Kreisumlage strukturierten Regionsumlage nicht schlechter gestellt werden als vor Bildung der Region Hannover. Die Verlagerung vo n weiteren Aufgaben der Landeshauptstadt auf die Region wurde daher so gestaltet, dass sich der bei der Region anfallende Finanzbedarf mit den durch die Zusammenlegung von Aufgaben erwarteten Einspareffekten deckte. Das erwartete Einsparvolumen beträgt ca. 30 Mio. Euro, überwiegend bei den Personalkosten. Da von den politischen Entscheidungsträgern betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen wurden, werden diese Synergieeffekte aber erst mittel- bis langfristig zu realisieren sein. Von insgesamt etwa 400 Stellen, die im Zuge der Bildung der Region Hannover

11

Gewählt wurde nach Stichwahl Michael Arndt (SPD). Anzumerken ist die mit 30,8 Prozent extrem niedrige Wahlbeteiligung bei der Stichwahl des Regionspräsidenten. Bei vier parallel abgehaltenen Stichwahlen um das Bürgermeisteramt lag die Wahlbeteiligung jeweils um 10 bis 20 Prozent höher. Daraus lässt sich schließen, dass die Einwohner/innen der Region Hannover sich derzeit noch wenig mit der neuen Gebietskörperschaft identifizieren und ihr eine geringere Bedeutung beimessen als ihrem direkten kleinräumigen Lebensumfeld und dem dortigen politischen Personal. Dieser, in der Zeit der Regionsbildung geringe Bekanntheitsgrad des Amtes des Regionspräsidenten – insbesondere in der Landeshauptstadt – ist sicherlich auch auf die als mangelhaft kritisierte Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen (Expertengespräch mit Axel Priebs von der Region Hannover am 14.11.2002).

Kapitel 2: Modellvergleich

24

erwartungsgemäß eingespart werden sollen, wurden bislang durch natürliche Fluktuation ca. 125 tatsächlich eingespart. Für den kommunalen Finanzausgleich wurde bei der Bildung der Region Hannover das Ziel einer Verteilungsneutralität nach außen verfolgt, d.h. die Bildung der Region Hannover soll keine Auswirkungen auf andere niedersächsische Gebietskörperschaften haben. Dieses Ziel wurde durch die Veränderung des niedersächsischen Finanzausgleichs deutlich erleichtert, nach der die Schlüsselzuweisungen nicht mehr in Teilmassen nach Status (kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden, Landkreise), sondern nach Aufgabenarten (Gemeindeaufgaben, Kreisaufgaben) aufgeteilt werden.

2.1.3 Analyse und Bewertung 2.1.3.1 Rahmenbedingungen Die Region Hannover entstand vor dem Hintergrund überaus günstiger Rahmenbedingungen. Durch die enge Verflechtung der Stadt mit den Nachbargemeinden und die jahrzehntelange erfolgreiche Kooperation im Kommunalverband Großraum Hannover bestand ein Vertrauensklima, das den Schritt zu einer verfassten Region wesentlich erleichterte. 12 Auch die durch einen ringförmig um die Landeshauptstadt liegenden Landkreis gekennzeichnete Raumstruktur war besonders günstig, da die neu geschaffene Gebietskörperschaft so eine umfassende Einbeziehung von Verflechtungsbeziehungen und eine fast vollständige Auflösung der Stadt-Umland-Problematik erlaubte. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die regionale Zusammenarbeit in einem bottom- upProzess auf Initiative der Kommunen und anderer regionaler Akteure.

12

Vgl. Axel Priebs, Region Kassel – Handlungsmöglichkeiten für eine Regionalreform im Raum Kassel vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in den Verdichtungsräumen, Expertise im Auftrag des Regionalausschusses der IHK Kassel, Schriftenreihe zur Region Band 2, Kassel 2001, S. 13.

Kapitel 2: Modellvergleich

25

2.1.3.2 Konsensbausteine des Modells Hannover Neben den vorteilhaften Rahmenbedingungen sorgte vor allem die auf Konsens ausgelegte Konstruktion des Modells Hannover für die Zustimmung der betroffenen Akteure. In Hannover wurde bewusst von einem „idealen“ Verwaltungsmodell, wie es etwa im Jordan-Papier entwickelt wird, Abstand genommen und stattdessen ein pragmatisch orientierter Ansatz gewählt, der möglichst wenige ”Verlierer” erzeugt. Die wesentlichen Kompromissbausteine des Modells sind dabei §

der unveränderte Erhalt der Städte und Gemeinden (keine Eingemeindungen, keine Zerschlagung der Landeshauptstadt in selbstständige Gemeinden),

§

die konsequente Vermeidung einer Zentralisierung von Aufgaben auf die Ebene der Region, um der Angst vor einer „Superbehörde” vorzubeugen,

§

die Vermeidung einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises

§

sowie der zunächst begrenzte räumliche Zuschnitt der Region, ohne Einbeziehung der Landkreise des sogenannten „2. Ringes”.

2.1.3.3 Kritik Kritik an der Region Hannover wird vor allem von den jenseits des Großraums Hannover gelegenen Gebieten Niedersachsens laut, die einen übermächtigen und nicht mehr überschaubaren „Moloch Hannover” 13 befürchten. Diese Befürchtungen können für den politischen Bereich durchaus begründet sein, da der Regionalkreis Hannover zweifelsohne eine starke Position gegenüber „normalen“ Landkreisen hat und deutlichen Einfluss auf die Landesregierung nehmen kann.

13

Vgl. Eckhard Bergmann/Ulrike Hardt, „Aufgabenverteilung und Einnahmekompetenzen in Regionen”, in: Informationen zur Raumentwicklung 9-10/1999, S. 643.

Kapitel 2: Modellvergleich

26

2.1.3.4 Vergleich mit der Region Kassel Die Region Hannover nimmt derzeit bundesweit eine Vorreiterrolle im Bereich regionaler Kooperationen ein. Sie ist ein Musterbeispiel für das Modell des Regionalkreises. Wird für die Region Kassel die Bildung eines Regionalkreises angestrebt, so ist zu fragen, inwieweit das Modell Hannover dabei als Vergleich dienen kann. Obwohl die Regionen Kassel und Hannover mit ca. 1.400 Quadratkilometern und 0,45 Mio Einwohnern auf der einen und etwa 2.300 Quadratkilometern und 1,1 Mio Einwohnern auf der anderen Seite grundverschiedene Größenordnungen haben, weisen sie eine ähnliche Struktur auf. Beide Räume sind monozentrisch strukturiert und haben bzw. hatten einen ringförmig um die Kernstadt liegenden Landkreis. Auch die Verflechtungsbeziehungen und das gemeinsame Interesse an einem innerregionalen Vorteilsund Lastenausgleich sind in Kassel in ähnlicher Form wie in Hannover gegeben. Allerdings fehlt in der Region Kassel die langjährige Kooperationserfahrung, wie sie in Hannover mit dem Kommunalverband vorlag. Während im Raum Stuttgart 1994 mit dem „Verband Region Stuttgart“ ein solcher Planungsverband – hier mit stark erweiterten Kompetenzen – geschaffen wurde, ist zu fragen, ob es für die Region Kassel nicht gerade sinnvoll ist, diesen „Zwischenschritt“ einer Verbandslösung zu überspringen und auf direktem Wege den Regionalkreis einzuführen. Dabei wäre die geringere Größe eines Regionalkreises Kassel im Vergleich mit der Region Hannover ein deutlicher Vorteil. Die Kritik am Regionalkreis Hannover bezieht sich fast ausschließlich auf seine, im Vergleich zu anderen Landkreisen, enorme Größe und die damit verbundene Intransparenz und Machtballung. Ein Regionalkreis Kassel mit seinen etwa 444.000 Einwohnern würde, im bundesweiten Vergleich, jedoch in keiner Weise aus dem Rahmen bestehender Landkreise herausfallen. Intransparente Strukturen und eine übermächtige Position der Region, etwa gegenüber der Landesregierung, sind damit in Kassel nicht zu befürchten. Die Gefahr einer Dominanz des Regionalkreises bestünde allenfalls kleinräumig im Verhältnis zu den anderen – deutlich kleineren – nordhessischen Landkreisen.

Kapitel 2: Modellvergleich

2.2

27

Der Stadtverband Saarbrücken

2.2.1 Entstehungsgeschichte und Entwicklung Mit der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1973 wurde der Stadtverband Saarbrücken als „Übergangslösung“ mit dem Ziel gegründet, die Voraussetzungen für einen künftigen Zusammenschluss des Gebiets zu einer einzigen Stadt zu schaffen. Zum 1. Januar 1974 wurde er Rechtsnachfolger des früheren Landkreises Saarbrücken und in Teilen der früher kreisfreien Landeshauptstadt Saarbrücken. 14 Der Stadtverband umfasst neben der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Mittelstadt Völklingen acht weitere Städte und Gemeinden, zählt auf einem Gebiet von etwa 410 Quadratkilometern ca. 358.000 Einwohner und ist damit zu den Verdichtungsräumen im Bundesgebiet zu rechnen. Mit der Funktionalreform von 1978 wurde die Stellung des Stadtverbands im Gefüge der saarländischen Kommunalverwaltung weitgehend geklärt. Der Stadtverband Saarbrücken stellte keine Übergangslösung auf dem Weg zu einer Regionalstadt mehr dar, sondern wurde als Träger der Aufgaben der überörtlichen Gemeinschaft im Großraum Saarbrücken unter besonderer Berücksichtigung der Stadt -UmlandProblematik manifestiert. 15. Dem Stadtverband wurden nunmehr die staatlichen Aufgaben der Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörde als Auftragsangelegenhe iten übertragen. Eine erneute Reform erfuhr die Stadtverbandsordnung im Juli 1988. Für den Stadtverband wurde zur Wahrnehmung seiner Kompetenz der Flächennutzungsplanung ein „Planungsrat“ gegründet, ein aus den Stadtverbandsgemeinden gebildetes Gremium mit Zuständigkeiten für die Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans. Mit dieser Reform hatte der Stadtverband seine heutige kommunalverfassungs-

14

Udo Wolter, Kooperation in der Stadtregion – Stadtverband Saarbrücken, in: Petra Jähnke und Thomas Gawron (Hrsg.): Regionale Kooperation – Notwendigkeit und Herausforderung kommunaler Politik. Graue Reihe (Materialien des IRS) 21, Erkner bei Berlin, 2000, S. 69.

15

Heiko Jütte, Der Stadtverband Saarbrücken heute und morgen?, in: Die Öffentliche Verwaltung 1978, Heft 10, S. 352.

Kapitel 2: Modellvergleich

28

rechtliche Gestalt angenommen. 16 Bis zur Gründung der Region Hannover blieb der Stadtverband Saarbrücken das einzige Modell zur Lösung der Stadt-UmlandProblematik.

2.2.2 Aufgaben des Stadtverbands Der Stadtverband Saarbrücken erfüllt in seinem Gebiet (einschließlich dem Stadtgebiet Saarbrücken) zunächst alle Aufgaben, die durch Gesetz den Kreisen übertragen sind. Dazu gehören: §

örtliche Trägerschaft der Sozialhilfe,

§

Träger eines Jugendamts,

§

Trägerschaft der allgemein- und berufsbildenden Schulen,

§

Förderung der Kulturarbeit, Träger der Volkshochschule,

§

Wahrnehmung der Wirtschaftsförderung.

Überdies ist der Stadtverband an einer Reihe von Zweckverbänden und Gesellschaften beteiligt: Sparkasse, Krankenhäuser, Wasserwerk, Rettungszweckverband, Historisches Museum, Tierkörperbeseitigung. Darüber hinaus erfüllt der Stadtverband eine Vielzahl von (staatlichen) Kreispolizeiaufgaben. 17 Er ist u.a. untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Jagdbehörde, untere Bauaufsichtsbehörde sowie Straßenverkehrsbehörde und nimmt Staatshoheitsaufgaben (mit Schwerpunkt Ausländerangelegenheiten) wahr. Der Stadtverband ist allerdings in diesem Bereich der Kreispolizeiaufgaben nicht zuständig im Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken, die diese Aufgaben selbst erfüllt. Die Stadt Saarbrücken selbst erfüllt zudem einige staatliche Aufgaben (z.B. KFZZulassung, Katastrophenschutz) für das gesamte Stadtverbandsgebiet. Mit der Kommunalisierung unterer Landesbehörden im Saarland hat der Stadtverband im Januar 1997 u.a. Aufgaben des Gesundheitsamtes und des Veterinäramtes übertragen bekommen.

16

Udo Wolter, Kooperation in der Stadtregion – Stadtverband Saarbrücken, a.a.O., S. 72.

17

Zu den Aufgaben insgesamt vgl. Udo Wolter, a.a.O., S. 72ff.

Kapitel 2: Modellvergleich

29

Wesentlich abweichend von der „normalen“ Aufgabenregelung für Kreise besitzt der Stadtverband die Planungszuständigkeit für sein Gebiet. Neben der Flächennutzungsplanung erhielt er die Zuständigkeit für die Landschaftsplanung, die durch das Organ des Planungsrats wahrgenommen wird. Entgegen ursprünglichen Bedenken, mit dieser Kompetenz des Stadtverbands würden erhebliche Verfahrensverzögerungen bis zur rechtskräftigen Genehmigung einher gehen, 18 kann heute festgestellt werden, dass sich das „duale System“ der Behörde als Gebietskörperschaft und als Planungsverband bewährt hat. Dies zeigt sich auch in der stetig steigenden Übernahme bzw. Zuweisung weiterer Aufgaben. Die Akzeptanz des Stadtverbandsmodells kann auch darin gesehen werden, dass das Land dem Stadtverband zum Ausgleich der überproportionalen Sozial(hilfe)kosten dieses Verdichtungsraums einen Sonderansatz für Soziallasten im Ra hmen der Schlüsselzuweisungen gewährt. 19

2.2.3 Organe des Stadtverbands Die Organe des Stadtverbands sind der Stadtverbandstag, der Stadtverbandsausschuss, der Planungsrat und der Stadtverbandspräsident. Der Stadtverbandstag mit einer fünfjährigen Amtszeit besteht aus 45 Mitgliedern, die von den Bürgern der verbandsangehörigen Städten und Gemeinden direkt gewählt werden. Er beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Stadtverbands (u.a. Erlass der Haushaltssatzung, Erne nnung und Entlassung von leitenden Satzungen). Der Stadtverbandsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern, die aus dem Stadtverbandstag berufen werden. Der Stadtverbandspräsident wird seit 1988 unmittelbar von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählt. Er führt ohne Stimmrecht den Vorsitz im Stadtverbandstag, im Stadtverbandsausschuss und im Planungsrat und ist gesetzlicher Vertreter des Stadtverbandes. Der Planungsrat ist für die Flächennutzungsplanung und die Landschaftsplanung zuständig. Mitglieder sind die zehn Städte und Gemeinden im Stadtverband, vertreten durch die Bürgermeister und Oberbürgermeister. Die Stadt Saarbrücken ist mit

18

Siehe hierzu Heiko Jütte, a.a.O., S. 351.

19

Udo Wolter, Stadtverband Saarbrücken, Regionalverband im Ballungsraum – Aufgabenstellung und Tätigkeitsmerkmale, unveröffentlichtes Papier, S. 7.

Kapitel 2: Modellvergleich

30

fünf Stimmen, die Stadt Völklingen mit zwei Stimmen, alle anderen Städte und Gemeinden mit jeweils einer Stimme vertreten. Die Verwaltung des Stadtverbands beschäftigt etwa 1.000 Bedienstete.

2.2.4 Finanzierung Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts werden zu etwas mehr als der Hälfte aus der Stadtverbandsumlage erzielt, die der Stadtverband von seinen Gemeinden und Städten erhebt. Darüber hinaus erhält der Stadtverband im Rahmen des Finanzausgleichs Schlüsselzuweisungen vom La nd. Die weiteren Einnahmen bestehen überwiegend aus Gebühren, Zuschüssen und Kostenerstattungen, während der Anteil von Steuern als Einnahmequelle eher gering ist. Der Vermögenshaushalt wird durch Zuführungen vom Verwaltungshaushalt, durch Zuschüsse von Bund und Land, vor allem aber durch Kredite finanziert. Das jährliche Haushaltsvolumen beträgt zur Zeit etwa 250 Mio. Euro. Den größten Ausgabeposten mit einem Anteil von knapp 80 Prozent stellt der Aufgabenbereich Jugend und Soziales dar. Die Sozialausgaben haben sich seit 1990 um 61,4 Prozent erhöht. Aufgrund dieser drastischen Erhöhung und der damit verbundenen erheblichen Umlagenerhöhung, ist die Umlageentwicklung ein ständiger Diskussionspunkt zwischen dem Stadtverband und den verbandsangehörigen Kommunen.

2.2.5 Analyse und Bewertung 2.2.5.1

Grundsätzliche Überlegungen

Das Modell des Stadtverbands Saarbrücken stellt in mehrfacher Hinsicht einen interessanten Ansatz für die Region Kassel dar. Nicht nur die Städte Kassel (mit etwa 197.000 Einwohnern) und Saarbrücken (ca. 191.000 Einwohner) besitzen eine vergleichbare Größenordnung. Auch der Stadtverband insgesamt mit ca. 360.000 Einwohnern sowie Stadt und Landkreis Kassel mit zusammen etwa 444.000 Einwohnern haben einen vergleichbaren Zuschnitt, mit allerdings deutlich höherer Bevölkerungsdichte im Stadtverband. Ähnlich wie in der Region Kassel wird die Stadt Saarbrücken als Oberzentrum durch das restliche Stadtverbandsgebiet räumlich umschlossen. Diese regionale Besonderheit war in der Region Saarbrücken neben der gemeinsamen Sichtweise der Regi-

Kapitel 2: Modellvergleich

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onsverantwortung letztlich eine der Ursachen für die organisatorische Neustrukturierung. Die Vorteile des Modells bestehen in der weitgehenden Integration von Kernstadt und den benachbarten Städten und Gemeinden, wodurch sich die Möglichkeit eines regionalen Vorteils- und Lastenausgleichs eröffnet. 20 Durch den Stadtverband wurden Aufgaben (z.B. Sozialamt, Gesundheitsamt, Schulwesen) übernommen, die zuvor getrennt von Stadt und Landkreis erfüllt wurden und jetzt kostengünstiger und effizienter „aus einer Hand bedient“ werden. Eine öffentliche Diskussion über eine kostengünstige Aufgabenverteilung ist in der Region Saarbrücken dabei aber nur hinsichtlich der Zusammenführung der Gesundheitsämter geführt worden, wobei hier der Kostenfaktor ausschlaggebend für die Übertragung der Aufgabe auf den Stadtverband war. Eine dringende Empfehlung des Stadtverbandspräsidenten Burkert hinsichtlich der Aufgabene rfüllung war, diese so bürgernah wie möglich zu gestalten. 21 Neben den Vorteilen des Modells Saarbrücken müssen jedoch auch einige Kritikpunkte und Nachteile festgehalten werden. Die anfängliche Aufgabenverteilung in der Region Saarbrücken war teils von politischen Zugeständnissen und teils von „Zufälligkeiten“ geprägt. 22 „Die Stadt Saarbrücken sollte nicht entmannt werden“ und behielt einzelne Aufgaben in ihrer Zuständigkeit (siehe auch oben). Andere Aufgaben wurden „vom Land aufgedrückt“. Einige wichtige Aufgabenstellungen (u.a. Abfallwirtschaft und Öffentlicher Personennahverkehr), die einer überörtlichen Planung und Regelung bedürfen und deren Einbindung in den Stadtverband sinnvoll erscheint, wurden in Zweckverbänden zusammengefasst. Hiermit steht das Modell hinter der Region Hannover zurück, in der diese beiden Bereiche konsequent übertragen wurden. 23 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist in der Region Saarbrücken jedoch zu verzeichnen, dass dem Stadtverband im-

20

Vgl. Axel Priebs, Region Kassel – Handlungsmöglichkeiten für eine Regionalreform im Raum Kassel vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in den Verdichtungsräumen, Expertise im Auftrag des Regionalausschusses Region Kassel der IHK Kassel, Kassel 2001, S. 16.

21

Expertengespräch mit Stadtverbandspräsident Burkert am 6.12.2002.

22

Expertengespräch mit Stadtverbandspräsident Burkert am 6.12.2002.

23

Vgl. Michael Burkert, Stadtverband Saarbrücken – Die neue Verwaltung, unveröffentlichtes Papier, Saarbrücken 2002, S. 4.

Kapitel 2: Modellvergleich

32

mer mehr Aufgaben übertragen werden (nicht zuletzt aufgrund einer erfolgreichen Arbeit, die rasch Kostensenkungseffekte realisieren konnte).

2.2.5.2 Übertragbarkeit auf die Region Kassel Mit dem Modell des Stadtverbands Saarbrücken bestehen eine Reihe von Anknüpfungspunkten für eine Regionalreform im Raum Kassel. Obschon unter anderem Namen stellt der Stadtverband Saarbrücken doch ein funktionierendes Beispiel eines Regiona lkreises dar (Auflösung des Landkreises und Verzicht der Kernstadt auf die Kreisfreiheit). Auch in Saarbrücken war die Realisierung eines regionalen Lastenausgleichs – insbesondere durch Übertragung der Sozial- und Jugendhilfe an den Stadtverband – eine maßgebliche Motivation für die Regionalreform. Eine weitere interessante Komponente der Übertragbarkeit des saarländischen Modells kann in der Planungszuständigkeit gesehen werden. In Saarbrücken ist die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung in die Fachbereichsorganisation des Stadtverbands eingebunden. Hier wurde laut Herrn Burkert ein „schlagkräftiges Amt für Bauen, Umwelt und Planung“ geschaffen. Diese Organisationsform würde auch in der Region Kassel zu einer erfolgreichen Einbindung des Zweckverbands Raum Kassel, derzeit zuständig für die Flächennutzungsplanung für den Altkreis Kassel, in die Organisation des Regiona lkreises führen können.

2.3

Kooperationsbemühungen in den Regionen Karlsruhe und Aachen

In den Regionen Karlsruhe und Aachen sind die Diskussionen über neue Formen regionaler Kooperation nicht über die Impulse oder Denkanstöße einzelner Funktionsträger (Oberbürgermeister, Landräte) hinausgegangen, da der regionale Konsens über diese Fragen sehr schnell an seine Grenzen gestoßen ist.24

24

Telefonische Auskunft von den Haupt- und Organisationsämtern der relevanten Gebietskörperschaften in diesen Regionen.

3. Abschätzung möglicher Synergieeffekte bei der Bildung eines Regionalkre ises Kassel 3.1

Vorbemerkungen und methodische Vorgehensweise

Bei der Bildung eines gemeinsamen Regionalkreises aus der kreisfreien Stadt Kassel und dem Landkreis Kassel sind erhebliche Synergieeffekte (Kosteneinsparungen bei gleichem Nutzenniveau) durch die Zusammenlegung von Verwaltungsleistungen zu erwarten. Im Gegensatz zum Regionalkreismodell Hannover wird in Kassel fast ausschließlich an eine Zusammenlegung der Aufgabenerfüllung (Verlagerung von Aufgaben von der Ebene der Stadt und des Landkreises an den zukünftigen Regionalkreis) gedacht 25 und nicht an eine Kombination aus Konzentration und Dezentralisierung wie in Hannover (vgl. Abschnitt 2.1). Dies liegt im Wesentlichen an der unterschiedlichen Größe der kreisangehörigen Gemeinden. Während in Hannover neun Umlandgemeinden über 30.000 Einwo hner zählen, erreicht im Landkreis Kassel keine Kommune diese Größenordnung. Im Folgenden wird deshalb ein Regionalkreismodell unterstellt, bei dem es zu einer vollständigen Verlagerung der gegenwärtigen Aufgaben des Landkreises Kassel und zu einer partiellen – an den Aufgaben des Landkreises orientierten – Verlagerung der Aufgaben der Stadt Kassel auf den zukünftigen Regionalkreis kommt (Abbildung 1-1). Da es schon eine Reihe bestehender bzw. in der Umsetzung schon sehr weit fortgeschrittener Kooperationen zw ischen Stadt und Landkreis gibt (z.B. bei den Sparkassen, der Wirtschaftsförderung, den Kliniken, der KfZ-Zulassungsstelle) 26, wird sich im Folgenden auf die Abschätzung der zusätzlichen, noch nicht realisierten Synergieeffekte beschränkt. Aus ähnlichen Gründen bleiben auch die Planungsaufgaben des Zweckverbands Raum Kassel unberücksichtigt, auch wenn dieser sich nur auf einen Teilbereich des zukünftigen Regionalkreises Kassel (die Stadt Kassel und die Gemeinden des Altkreises Kassel) erstreckt und somit bei Verlagerung der Aufgaben des Zweckverbands auf den Regionalkreis noch ein geringer zusätzlicher Synergieeffekt zu erwarten ist.

25

Einzige Ausnahme ist die Verwaltung der Grundschulen, die u.U. an die kreisangehörigen Gemeinden delegiert wird.

26

Vgl. hierzu den Bericht der Arbeitsgruppe Regionalreform Stadt/Landkreis vom 25.8.2002.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

34

Die Liste der (zusätzlichen) Aufgaben, die in Zukunft möglicherweise auf den Regionalkreis verlagert, d.h. auf Ebene der Region aus einer Hand angeboten werden sollen, wurde vom Auftraggeber vorgegeben. 27 Es handelt sich hierbei um die neun Bereiche §

Allgemeine Verwaltung (partielle oder vollständige Verlagerung von Querschnittsbereichen wie Rechnungsprüfung, Hauptamt, Organisation und Personal, Rechtsabteilung, Finanzverwaltung, IuK, Landesverwaltung),

§

Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Rettungsdienst, Brand- und Katastrophe nschutz, Untere Naturschutzbehörde),

§

Schulen (Schulverwaltung, Ausbildungsförderung, Bildstelle),

§

Volkshochschulen,

§

Soziales (Sozialverwaltung, Jugendhilfe, Wohngeld, Beschäftigungsförderung, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen),

§

Gesundheitsverwaltung,

§

Tourismusförderung,

§

Öffentlicher Personennahverkehr und

§

Regionale Einrichtungen (z.B. Musikakademie, Naturkundemuseum, Tierpark Sababurg).

Will man den Synergieeffekt abschätzen, der sich insgesamt durch alle bisher realisierten und noch geplanten regionalen Kooperationen zwischen Stadt und Landkreis ergibt, müssen zu den in dieser Expertise für die genannte Aufgabenliste berechneten Effizienzgewinnen noch die schon bekannten Synergien addiert werden (z.B. etwa 200.000 Euro Personalkostenersparnis durch die Zusammenlegung der KfZ-Stellen). Diese Gesamtschau ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Expertise und ihr Fehlen wird nur aus Gründen der Vollständigkeit vermerkt. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Abschätzung der Synergieeffekte durch economies-of-scale (Kostenersparnis durch Größenvorteile), die sich bei einer Konzentration der genannten neun – im Vergleich mit den Kooperationen der Verga ngenheit vom Volumen her weit bedeutenderen – Bereiche kommunaler Daseinsvorsorge auf Ebene eines neu zu bildenden Regionalkreises Kassel ergeben würden. Grundsätzlich muss dabei zwischen kurz- und langfristig realisierbaren Effizienzgewinnen unterschieden werden. Kurzfristig ist vor allem die große Summe der Personalkosten als weitgehend konstante Größe anzusehen, wenn – wie viele politische Entscheidungsträ-

27

Bericht der Arbeitsgruppe Regionalreform Stadt/Landkreis vom 25.8.2002.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

35

ger versichern – auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden soll. Der Haup tteil des Einsparpotenzials wird sich somit erst mittel- und langfristig realisieren lassen, z.B. durch die Nicht-Wiederbesetzung altersbedingt frei werdender Stellen. Zur Ermittlung der für die Fragestellung dieser Expertise relevanten langfristigen Synergieeffekte sind zwei methodische Ansätze denkbar: Zum einen kann (wie vor der Bildung des Regionalkreis Hannover geschehen) ein sogenannter Musterhaushalt für den neuen Regionalkreis aufgestellt werden, bei dem Stellen, von denen angenommen wird, dass sie nach der Zusammenlegung z.B. zweier Ämter (Abteilungsleiterstellen u.ä.) nicht mehr benötigt werden, aus den jeweiligen Unterabschnitten gestrichen werden. Zum andern kann versucht werden, Vergleichskreise zu finden, die in der Struktur dem neu zu bildenden Regionalkreis ähnlich sind und die schon jetzt keine kreisfreie, sondern eine kreisangehörige Kernstadt haben. Durch einen Vergleich der Ausgabenstruktur dieser Kreise (und ihrer Kernstädte) mit dem Status quo der aggregierten Ausgaben der Stadt und des Landkreises Kassel vor Bildung des Regionalkreises können Synergieeffekte im Zuge eines Benchmarking abgeschätzt werden. In der vorliegenden Expertise wird der letztgenannte Weg des Regionalvergleichs gegangen, da mit diesem Ansatz sowohl Rationalisierungssynergien als auch Innovationssynergien erfasst werden können, mit dem Musterhaushalt dagegen nur die Rationalisierungssynergien. Unter dem Begriff Rationalisierungssynergien werden hier solche Kostenersparnisse verstanden, die aus dem Wegfall von Doppelarbeiten (z.B. Abteilungsleiterstellen) entstehen, unter dem Begriff Innovationssynergien dagegen Kostenersparnisse durch neue intelligente Lösungen der Aufgabenerfüllung, die erst durch die Zusammenlegung der Ämter (mit den entsprechenden economies-of-scale) möglich werden. Die Schwierigkeiten des Benchmarkverfahrens liegen in der Auswahl geeigneter Vergleichskreise (Abschnitt 3.2) und in der Herstellung der Vergleichbarkeit zw ischen den von den verschiedenen Verwaltungen angebotenen Leistungen (Abschnitt 3.3). Haup tnutzen des Verfahrens sind die simultane Abschätzung der möglichen Rationalisierungs- und Innovationssynergien und die Resistenz des Verfahrens gegenüber den – im Grunde jetzt noch von Niemandem absehbaren – organisatorischen Detaillösungen, wie sie nun am Ende tatsächlich bei der (partiellen) Zusammenlegung der Verwaltungen des Landkreises Kassel mit der Stadt Kassel favorisiert werden.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

3.2

36

Entwicklung der Auswahlkriterien für ähnliche Kreise und Identifikation der Vergleichskreise

3.2.1

Entwicklung der Auswahlkriterien

Der bestehende Landkreis Kassel mit seinen rund 244.000 Einwohnern in 29 kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist nach der Gebietsreform aus den Altkreisen Kassel, Wolfhagen und Hofgeismar geschaffen worden. Er umfasst eine Fläche von 1292 Quadratkilometern und umschließt die kreisfreie Stadt Kassel mit ihren rund 200.000 Einwohnern auf einer Fläche von 106 Quadratkilometern. Größte Gebietskörperschaft des Landkreises ist die Stadt Baunatal mit 26.850 Einwohnern, gefolgt von der Stadt Vellmar mit 17.840 Einwohnern und der Stadt Hofgeismar mit 16.600 Einwohnern. Kleinste Gemeinde mit lediglich 1.500 Einwohnern ist Nieste. Als Auswahlkriterien für die Bestimmung der Region Kassel ähnlicher Kreise sollen die Einwohnerzahl, die Gebietsfläche und die Raumstruktur dienen.

3.2.1.1

Einwohnerzahl

Da zu erwarten ist, dass eventuelle Synergieeffekte durch gemeinsame Aufgabenerledigung im Sinne von economies-of-scale mit der Einwohnerzahl einer Region korrelieren, sind prinzipiell Vergleichskreise auszuwählen, deren Einwohnerzahl der der Region Kassel möglichst nahe kommt. Die Hauptbedeutung der Einwohnerzahl ist dabei als Ausschlusskriterium für sehr kleine Landkreise zu sehen, da bei diesen bestimmte Synergien aufgrund zu geringer Größe möglicherweise noch gar nicht auftreten. Sobald diese Mindestgröße gegeben ist, verliert die Einwohnerzahl als Auswahlkriterium an Bedeutung. Da überproportionale Veränderungen im Ausmaß der Synergieeffekte bei höherer Einwohnerzahl nicht zu erwarten sind, lassen sich Größenunterschiede zw ischen den Vergleichskreisen durch eine Standardisierung der Kennziffern des Regionalvergleichs, z.B. der jährlichen Ausgaben für die Schulverwaltung in Euro, mit größen- bzw. leistungsabhängigen Bezugszahlen wie der Einwohnerzahl oder der Schülerzahl des jeweiligen Kreises weitgehend eliminieren. Liegt die Einwohnerzahl der Region Kassel über derjenigen der ausgewählten Vergleichskreise, befindet man sich hier in jedem Fall „auf der sicheren Seite“, da die im Regionalvergleich errechneten Synergie-

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

37

effekte aufgrund der (wenn überhaupt abweichenden) dann auf jeden Fall höheren economies-of-scale in der Region Kassel im Zweifel eher unter- als überschätzt werden. Die Einwohnerzahl hat zudem nur geringe Aussagekraft für die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung. Für eine Vergleichbarkeit mit der Region Kassel ist hier eine ähnliche Fläche und Raumstruktur sehr viel ausschlaggebender.

3.2.1.2 Gebietsfläche Die Fläche einer Gebietskörperschaft hat starken Einfluss auf die Struktur und die Kosten ihrer Aufgabenerfüllung, da bei vielen Aufgaben die räumliche Nähe zum Bürger wichtig ist. Während kleineren Kreisen in der Regel ein zentrales Angebot genügt, müssen größere Kreise ein entsprechend dezentralisiertes Angebot in der Fläche vorhalten. Da diese Veränderung in der Struktur der Aufgabenerfüllung in direktem Zusammenhang mit der Gebietsfläche steht, sind Vergleichskreise auszuwählen, deren Fläche der der Region Kassel mö glichst genau entspricht. Die große Bedeutung der Gebietsfläche ergibt sich dabei aus der Verzahnung mit dem Kriterium einer ähnlichen Raumstruktur.

3.2.1.3 Raumstruktur Neben der Fläche hat die Raumstruktur entscheidende Bedeutung für die Art der öffentlichen Aufgabenerfüllung. Die Region Kassel zeichnet sich durch eine stark monozentrische Raumstruktur aus. Die Stadt Kassel ist das Oberzentrum nicht nur für den Landkreis Kassel, sondern für ganz Nordhessen (und teilweise sogar die angrenzenden Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen). Bei der Auswahl ähnlicher Kreise fallen damit zum einen polyzentrisch strukturierte Räume wie etwa Mittelhessen aus der Betrachtung, aber auch Kreise, die nah an Ballungsgebieten liegen und daher stark auf diese Agglomerationsräume orientiert sind. Die Raumstruktur ist insbesondere in Verbindung mit der Gebietsfläche ein aussagekräftiges Auswahlkriterium: Gesucht werden Vergleichskreise, die monozentrisch strukturiert, dabei aber dennoch fläche nmäßig groß sind. Neben diesen drei Hauptkriterien wäre darüber hinaus eine der Region Kassel ähnliche Zahl von Gemeinden in den Vergleichskreisen wünschenswert. Da sich die Betrachtung

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

38

möglicher Synergieeffekte auf Kreisaufgaben konzentriert, ist die Bedeutung der Zahl der Gemeinden allerdings eher nachrangig und bei der Bestimmung ähnlicher Kreise entsprechend auch nur als Zusatzkriterium anzusetzen.

3.2.2

Identifikation ähnlicher Kreise

Als am besten für einen Vergleich mit der Region Kassel geeignet wurden die Landkreise Paderborn, Siegen-Wittgenstein, Reutlingen, Hildesheim und Main-Kinzig identifiziert.

3.2.2.1 Gesamtliste möglicher Vergleichskreise In einem ersten Schritt wurde zunächst eine Gesamtliste aller möglichen Vergleichskreise erstellt (siehe Tabelle A 3-1 im Anhang). Dazu wurden alle Kreise ausgewählt, die eine nicht kreisfreie Kernstadt von mindestens 75.000 Einwohnern und eine gesamte Einwohnerzahl von mindestens 250.000 aufweisen. Durch diese Grobauswahl werden zum einen alle rings um kreisfreie Städte liegenden Landkreise ausgeschlossen, da diese Konstruktion ja gerade durch die Bildung der Region Kassel abgelöst werden soll. Die Mindestgröße der Kernstadt dient dem Ausschluss vorwiegend ländlich geprägter Regionen und die Mindesteinwohnerzahl des gesamten Kreises soll sicherstellen, dass eve ntuelle Syne rgieeffekte durch economies-of-scale in dem Landkreis realisiert werden können (siehe oben).

3.2.2.2 Übersichtstafel zur Betrachtung der drei Hauptkriterien Auf Grundlage der Gesamtliste wurde dann eine graphische Übersicht der Ähnlichkeiten der Vergleichskreise mit der Region Kassel bezüglich der drei Hauptkriterien Einwohnerzahl, Gebietsfläche und Raumstruktur erstellt (Tabelle 3-1).

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

39

Tabelle 3-1: Übersichtstafel über mögliche Vergleichskreise Kreis

Ähnliche Einwo hnerzahl

Ähnliche Fläche



Düren Enneppe-Ruhr Esslingen

• •

Göttingen Gütersloh



Hildesheim

Ähnliche Raumstruktur









Hochsauerlandkreis Konstanz Ludwigsburg Main-Kinzig

• •

Marburg-Biedenkopf Märkischer Kreis Mettmann

• •

Minden-Lübbecke Neuss



Paderborn

• • • • •

• •

Recklinghausen



Reutlingen



• • • •





Rheinisch-Bergischer Saarbrücken



Siegen-Wittgenstein Steinfurt Unna

• •

Viersen Wesel Region Kassel Quelle: Eigene Darstellung.

• •

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

40

Dabei wurde eine nominal skalierte Codierung „ähnlich/nicht ähnlich“ gewählt. Bei Einwo hnerzahl und Gebietsfläche wurden als „ähnlich“ die Vergleichskreise eingestuft, deren Einwohnerzahl bzw. Fläche um nicht mehr als 25 Prozent von der der Region Kassel abweicht. Bei der Raumstruktur wurde als Maß der monozentrischen Ausrichtung der Anteil der Einwohner der Kernstadt an der Gesamteinwohnerzahl der Region ermittelt. Für die Region Kassel ergibt sich dabei ein Anteil von 45,15 Prozent. Vergleichskreise wurden als in der Raumstruktur ähnlich eingestuft, wenn sie wiederum um nicht mehr als 25 Prozent von diesem Wert abweichen.

3.2.2.3 Auswahl der besten Vergleichskreise Anhand der Übersichtstafel wurden anschließend alle Vergleichskreise ausgesondert, die bei keinem oder nur in einem der Hauptkriterien der Region Kassel ähnlich sind. Aufgrund seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu den Stadtkreisen Köln, Solingen, Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach wurde zudem der Landkreis Neuss ausgeschlossen, da hier von einer starken Orientierung auf die angrenzenden Ballungsräume auszugehen ist. Nach diesem Ausschlussverfahren bleibt somit noch eine Liste von acht möglichen Vergleichskreisen, nämlich die Landkreise Göttingen, Hildesheim, Paderborn, Reutlingen und Siegen-Wittgenstein (Ähnlichkeit bei Fläche und Raumstruktur), Main-Kinzig und Märkischer Kreis (Ähnlichkeit bei Einwohnerzahl und Fläche) sowie der Stadtverband Saarbrücken (Ähnlichkeit bei Einwohnerzahl und Raumstruktur). Der Stadtverband Saarbrücken wurde wegen seiner ungünstigen Verknüpfung von Ähnlichkeitskriterien nicht als Vergleichskreis gewählt. Wie oben beschrieben ist die monozentrische Raumstruktur vor allem in Verbindung mit einer großen Gebietsfläche ein aussagekräftiges Auswahlkriterium, was bei dem sehr kleinflächigen Stadtverband Saarbrücken nicht gegeben ist. Zudem wurde der Stadtverband Saarbrücken bereits im Rahmen des zweiten Kapitels „Mustervergleich der Re gionalreformen“ untersucht, so dass im Interesse einer möglichst breiten Untersuchungsbasis eher andere Kreise zu wählen sind.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

41

Abbildung 3-1: Auswahl der Vergleichskreise

Quelle: Eigene Darstellung. Es verbleiben fünf Kreise mit Ähnlichkeit bei Fläche und Raumstruktur, sowie zwei mit Ähnlichkeit bei Einwohnerzahl und Fläche. Da die Verbindung von ähnlicher Gebietsfläche und monozentrischer Struktur als wichtiger angesehen wird als eine Übereinstimmung bei der Einwohnerzahl wurden vier der fünf Kreise aus der ersten und einer

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

42

aus der zweiten Gruppe zum Vergleich ausgewählt (Abbildung 3-1). In der ersten Gruppe sind alle fünf Kreise ähnlich gut als Vergleichskreise geeignet, so dass keine Notwendigkeit bestand, Kreise aufgrund ihrer Ähnlichkeitsmerkmale aus dieser Gruppe auszuschließen. Zunächst war sogar geplant, alle fünf Kreise aus dieser Gruppe in das Benchmarkverfahren einzubeziehen. Wie sich jedoch im Zuge der Projektbearbeitung zeigte, konnte die Ausgabenstruktur des Kreises Göttingen aufgrund unterschiedlicher haushaltstechnischer Erfassung der Ausgaben (Produkthaushalt vs. kameralistischer Haushalt) mit vertretbarem Aufwand nicht vergleichbar gemacht werden. Der Kreis Göttingen wurde daher aus dem Regionalvergleich ausgeschlossen. In der zweiten Gruppe wurde der Main-Kinzig-Kreis ausgewählt, da er bei der statistischen Auswertung der Auswahlkriterien der Region Kassel insgesamt deutlich ähnlicher ist als der Märkische Kreis. Neben den Hauptauswahlkriterien spricht auch das Zusatzkriterium der annähernd gleichen Zahl von Gemeinden für Main-Kinzig.

3.3

Abschätzung der Synergieeffekte

3.3.1

Das Kostensenkungspotenzial in den von der geplanten Regionalreform betroffenen Aufgabenbereichen der Stadt und des Landkreises Kassel

Zunächst werden hier noch einmal die neun für den Regionalvergleich relevanten Aufgabenbereiche Allgemeine Verwaltung, Sicherheit und Ordnung, Schulen, Volkshochschule, Soziales, Gesundheit, Tourismusförderung, ÖPNV und regionale Einrichtungen beschrieben. Es interessiert dabei jeweils, wie die entsprechenden Aufgaben in Stadt und Landkreis zur Zeit organisiert sind, wie hoch die gegenwärtigen Kosten der Leistungserstellung sind und in welchen (Teil- ) Bereichen Synergieeffekte bei einer gemeinsamen Leistungserstellung auf Ebene des Regionalkreises erwartet werden können. Zur Ermittlung der Ausgabenhöhe wird der Haushaltsansatz des Jahres 2002 unter Angabe der relevanten Unterabschnitte herangezogen (Tabelle 3-2). Um sicherzustellen, dass es sich bei den Haushaltsansätzen des Jahres 2002 nicht um „Ausreißer“ handelt, wurde die Höhe der Ausgaben des Jahres 2002 jeweils mit der Höhe der Ausgaben der beiden vorangegangen Jahre verglichen.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

43

3.3.1.1 Allgemeine Verwaltung Unter dem Aufgabenbereich „Allgemeine Verwaltung“ werden im Rahmen dieser Expertise die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts, des Hauptamts, der Abteilung Organisation und Personal (einschließlich Aus- und Fortbildung), der Rechtsabteilung, der Finanzverwaltung (Kämmerei, Steuern und Kasse) sowie der Abteilung Informationsund Kommunikationstechnologie (IuK) bzw. EDV zusammengefasst. Andere Bereiche der Querschnittsverwaltung (Poststelle, Reinigungsdienst, Kantinen, Kreistags- und Stadtverordnetenbüro usw.) bleiben ausgeklammert, da hier keine (partielle) Verlagerung auf den Regionalkreis geplant ist bzw. keine messbaren Synergieeffekte zu erwarten sind.

Tabelle 3-2: Personal- und Gesamtausgaben der Stadt und des Landkreises Kassel in ausgewählten von der geplanten Regionalreform betroffenen Aufgabenbereiche n Personalausgaben in 1000 € Aufgabe

Allgemeine Verwaltung

Landkreis 1

Sicherheit und Ordnung Schulverwaltung

2

3

Volkshochschule

4 5

Sozialverwaltung

Gesundheitsverwaltung Tourismusförderung

6

7

Öffentl. Personennahverkehr

7

7

Regionale Einrichtungen

Gesamtausgaben in 1000 €

Stadt

Summe

Landkreis

Stadt

Summe

5 550

10 693

16 243

6 994

15 836

22 829

847

12 783

13 630

1 206

15 811

17 017

970

1 375

2 345

1 091

1 541

2 632

1 378

1 362

2 740

1 744

1 613

3 357

9 153

16 616

25 769

15 791

23 649

39 440

1 409

2 353

3 762

1 686

3 249

4 935

89

0

89

286

1 607

1 893

115

0

115

1 271

26 345

27 616

2 225

2 851

5 076

5 527

4 043

9 570

1) Landkreis: Summe UA 010, 020, 021, 023, 030, 031, 060; Stadt: Summe UA 010, 020, 021, 022, 0221, 023, 030, 060. 2) Landkreis: Summe UA 130, 140, 360; Stadt: Summe UA 130, 131, 141, 160, 362. 3) Landkreis: Summe UA 200, 205, 292; Stadt: Summe UA 200, 205, 292. 4) Landkreis: UA 350; Stadt: UA 350. 5) Landkreis: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490; Stadt: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490. 6) Landkreis: UA 500; Stadt: UA 500. 7) Angaben der Arbeitsgruppe Regionalreform Stadt/Landkreis Kassel vom 25.8.2002.

Quelle:

Eigene Darstellung, Haushaltsansätze der Stadt und des Landkreises Kassel aus dem Jahr 2002, AG Regionalreform.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

44

Die Stadt Kassel verausgabt im hier relevanten Bereich der Hauptverwaltung im Haushaltsjahr 2002 insgesamt rund 15,8 Millionen Euro. Diese Summe ergibt sich, wenn die Haushaltsansätze der Unterabschnitte 01, 02000 (ohne 02010, 02020, 02030, 02040), 02100, 02200, 02210, 02300, 03 und 06 addiert werden. Der Landkreis Kassel verausgabt in diesem Bereich der allgemeinen Verwaltung im Haushaltsjahr 2002 insgesamt rund 7 Millionen Euro. Diese Summe ergibt sich, wenn die Unterabschnitte 01, 0200, 0210, 0230, 0300, 0310 und 06 des Landkreishaushaltes addiert werden. In der gegenwärtigen Organisationsform, ohne Regiona lkreis, betragen die Gesamtausgaben von Stadt und Landkreis Kassel für den Aufgabenbereich „Allgemeine Verwaltung“ entsprechend 22,8 Millionen Euro. Mit diesen Ausgaben werden verwaltungsinterne Querschnittsaufgaben finanziert. So werden beispielsweise von den EDVAbteilungen die insgesamt 1.830 PC-Arbeitsplätze 28 in der Stadt- und Kreisverwaltung betreut, die Personalverwaltungen regeln die Personalangelegenheiten für die 3.180 Beschäftigten29 von Stadt und Landkreis, und die beiden Rechnungsprüfungsprüfungsämter sind für die Rechtmäßigkeit der öffentlichen Kreis- und Gemeindehaushalte zuständig, die in ihrer Summe ein um die kalkulatorischen Kosten bereinigtes Gesamtvolumen von rund 660 Millionen Euro 30 umfassen. Die Synergieeffekte, die in diesem Bereich bei einer vollständigen oder partiellen Verlagerung der Leistungserstellung auf die Ebene des Regionalkreises zu erwarten sind, können je nach organisatorischer Lösung erheblich sein. Wenn beispielsweise die Klärung von Rechtsangelegenheiten oder die Bereitstellung und Pflege der verwaltungsinternen EDV in Zukunft aus einem gemeinsamen Amt (mit nur einem Abteilungsleiter, einer Ausstattung usw.) heraus organisiert werden kann, ist der Effizienzgewinn höher, als wenn auch nach Bildung des Regionalkreises noch parallel je ein Amt der Stadt und des Regionalkreises bestehen bleiben. Doch auch bei einer – am Aufgabenumfang der anderen acht von der Regionalreform betroffenen Bereiche orientierten – partiellen Verlagerung von Querschnittsbereichen, d.h. der weiteren Existenz zweier nur in ihrer Größenrelation veränderter Ämter (z.B. im Bereich der Personal- und Finanzverwaltung),

28

Angaben der Stadt und des Landkreises Kassel.

29

Statistik regional, Ausgabe 2001, Hrsg. Statistische Ämter des Bundes und der Länder.

30

Angaben der Stadt und des Landkreises Kassel.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

45

sind deutliche Synergieeffekte durch economies-of-scale beim zukünftigen Regiona lkreis zu erwarten. Durch die Verlagerung z.B. der Jugendhilfe oder der Gesundheitsverwaltung auf die Ebene des Regionalkreises können in den administrativen Querschnittsbereichen auf Ebene des Regionalkreises größere Mengen (z.B. Buchungen, Betreuung einer größeren Anzahl von PC-Arbeitsplätzen) bei annähernd gleichen Inputs bearbeitet werden. In dem durch die partielle Verlagerung von Aufgaben entlasteten Amt ergeben sich dann entsprechende Kostensenkungspotenziale. Synergieeffekte werden induziert, ohne das hierzu die Querschnittsämter (Hauptamt, Personal und Organisation usw.) selbst fusionieren müssten. Zu diesen bis jetzt genannten Bereichen der „internen“ Allgemeinen Verwaltung kommen in Stadt- und Landkreis noch die Aufgaben der Landesverwaltung (Staatliche Abteilung) hinzu, die bei Bildung eines Regionalkreises ebenfalls zusammengelegt werden können. 31 Die Aufgaben der Landesverwaltung werden im Folgenden nicht gesondert untersucht, da sie sich bei einem Regionalvergleich über Landesgrenzen hinweg nur schwer vergleichbar machen lassen. Im Rahmen dieser Expertise wird stattdessen unterstellt, dass die durchschnittlichen Synergieeffekte, die sich im Bereich der „internen“ Verwaltung bei Bildung eines Regionalkreises realisieren lassen, ebenso bei einer Zusammenlegung der Landesverwaltung in einer ähnlichen Größenordnung realisiert werden können.

3.3.1.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Neben der Zusammenlegung der Kfz-Zulassungsstellen von Stadt und Landkreis, die schon weit vorangeschritten und deshalb nicht mehr Gegenstand dieser Expertise ist (s.o.), sollen – nach dem gegenwärtigen Stand der Planung – im Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ der Feuer- und Katastrophenschutz, die Leistungen der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Rettungsdienst in Zukunft auf Ebene des Regiona lkreises aus einer Hand angeboten werden.

31

Insbesondere wird hier an die Abteilungen für Lebensmittelüberwachung und das Katasteramt gedacht, da die Stadt Kassel die anderen staatlichen Aufgaben zur Zeit sehr kostengünstig in mehreren Fachämtern zusammen mit ko mmunalen Aufgaben erledigt, ein Privileg kreisfreier Städte.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

46

Die Stadt Kassel unterhält eine freiwillige Feuerwehr (UA 13100) und eine Berufsfeuerwehr (UA 13000) mit über 12 Millionen Euro an Personalkosten, die auch Funktionen des Rettungsdiensts wahrnimmt. Addiert man zu diesen Unterabschnitten die Ausgaben der Stadt im Katastrophenschutz (UA 14100), im Bereich des Rettungsdiensts (UA 16000) und die Ausgaben der Unteren Naturschutzbehörde (UA 36200), so ergibt sich eine Gesamtsumme von 15,8 Millionen Euro, die zur Zeit von der Stadt Kassel in diesem speziellen Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung verausgabt wird. Auf Seiten des Landkreises Kassel kommen hier nur noch Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro (UA 1300, 1400 und UA 3600) hinzu, da schon jetzt eine gemeinsame Leitstelle für Brandschutz und Rettungsdienst mit der Stadt Kassel existiert und der Landkreis nur noch eine freiwillige Feue rwehr unterhält. Mögliche Synergieeffekte aus einer Kooperation zwischen Stadt und Landkreis sind somit in den Bereichen Feuerschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst schon weitgehend realisiert. 32 Im Rahmen dieser Expertise wird das Synergiepotenzial dieser Aufgaben (Gesamtausgaben von Stadt und Landkreis Kassel in Höhe von 16,1 Millionen Euro) deshalb als Null angesetzt. Bei der Zusammenlegung der Unteren Naturschutzbehörden (z.Zt. Gesamtausgaben von Stadt und Landkreis Kassel in Höhe von 0,9 Millionen Euro) sind dagegen durchaus Effizienzgewinne zu erwarten. 33 Allerdings sind auch diese Leistungen für einen Regionalvergleich über Landesgrenzen hinweg nicht geeignet. Parallel zum Umgang mit den zu erwartenden Synergieeffekten im Bereich der Landesverwaltung wird deshalb im Folgenden unterstellt, dass sich der Effizienzgewinn bei einer Zusammenlegung der Unteren Naturschutzbehörden in einer ähnlichen Größenordnung wie das im Bereich der anderen Verwaltungsbereiche ermittelte durchschnittliche Einsparpotenzial bewegt. Der Gesamtbereich der Ausgaben des zukünftigen Regionalkreises Kassel im Bereich der Sicherheit und Ordnung wird also zunächst aus dem Regionalvergleich ausgekla mmert.

32

Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren sind Gemeindeaufgaben und können nicht auf den Regionalkreis verlagert werden.

33

Aufgrund ihrer Einwohnerzahl (50.000 Einwohner und mehr) kann diese Aufgabe aber auch weiterhin von der Stadt Kassel als Sonderstatusaufgabe erfüllt werden.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

47

3.3.1.3 Schulverwaltung Auch im Bereich der Schulen gibt es in vielen Bereichen schon bestehende bzw. in Planung befindliche Kooperationen zwischen Stadt und Landkreis Kassel (z.B. bei der Herderschule, der Max- Eyth-Schule und der Walter-Hecker-Schule). Für die Zwecke der vorliegenden Untersuchung wird angenommen, dass sich die Synergieeffekte bei Bildung eines Regionalkreises auf den engeren Bereich der Schulverwaltung (Allgemeine Schulverwaltung, Bafög-Stelle und Kreisbildstelle) beschränken und die Kosten im Bereich der Schulen selbst (Hausmeister, Reinigungsdienst, Schülerbeförderung usw.) weitgehend konstant bleiben. Die Stadt Kassel verausgabt in diesem Bereich der engeren Schulverwaltung im Haushaltsjahr 2002 insgesamt rund 1,5 Millionen Euro. Diese Summe ergibt sich, wenn die Unterabschnitte 2000, 2050 und 2920 des Stadthaushaltes addiert und die gegenseitigen Erstattungen zwischen Stadt und Landkreis Kassel (z.B. für die Kreisbildstelle) miteinander saldiert werden. Die um die gegenseitigen Erstattungen saldierten Gesamtausgaben des Landkreises Kassel belaufen sich in diesem Bereich der engeren Schulverwaltung auf etwa 1 Million Euro. Die bei Bildung eines Regionalkreises zu erwartenden Synergieeffekte beschränken sich in diesem Aufgabenbereich folglich auf Leistungen, die z.Zt. Kosten von „nur“ 2,6 Millionen Euro in den Haushalten von Stadt und Landkreis Kassel verursachen. Mit diesen Verwaltungsausgaben wird die Betreuung der Grund-, Haupt-, Real-, Berufs-, Sonder- und Gesamtschulen sowie der Gymnasien von Stadt und Landkreis Kassel mit ihren insgesamt 48.980 Schülerinnen und Schülern organisiert. 34 Die Bafög-Stellen bearbeiten jährlich über 1.450 Anträge, die Bildstellen rund 26.554 Ausleihen (Medien und Geräte zusammengefasst). 35

3.3.1.4 Kultur, Wissenschaft und Bildung Die mit Bildung des Regionalkreises einhergehenden Synergieeffekte im Haushaltsbereich Kultur, Wissenschaft und Bildung beschränken sich auf die Ausgaben für die bei-

34

Statistik regional, Ausgabe 2001, Hrsg. Statistische Ämter des Bundes und der Länder.

35

Angaben der Stadt und des Landkreises Kassel.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

48

den Volkshochschulen der Stadt und des Landkreises (jeweils UA 3500), da neben einer Zusammenlegung der Volkshochschulen in diesem Bereich keine weiteren Aufgabenverlagerungen auf den Regionalkreis angedacht sind. Die Frage der Finanzierung des Staatstheaters Kassel wird von den Entscheidungsträgern der Stadt und des Landkreises aus politischen Gründen nicht mit dem Prozess der Formierung eines Regiona lkreises verknüpft und stattdessen als gesonderte – u.a. mit dem Land Hessen grundsätzlich zu klärende – Fragestellung behandelt, um die Regionalreform nicht unnötig zu belasten. Zur Zeit kooperieren die beiden Volkshochschulen der Stadt und des Landkreises zwar schon in einigen Bereichen (z.B. bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Programmgestaltung), aber im Zuge einer echten Fusion wären hier natürlich noch weitere Effizienzgewinne zu erwarten. Die Stadt veranschlagt im Haushaltsjahr 2002 für diesen Bereich Ausgaben in Höhe von 1,6 Millionen Euro, der Landkreis Kassel Ausgaben in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Von der Volkshochschule der Stadt Kassel werden jährlich Kurse für 14.975 Teilnehmer angeboten, von der Kreisvolkshochschule Kurse für 15.940 Teilnehmer pro Jahr. 36

3.3.1.5 Sozialverwaltung Unter dem Aufgabenbereich „Sozialverwaltung“ werden im Rahmen dieser Expertise die Aufgaben der Verwaltung der Sozial- und Jugendhilfe, der Wohngeldstelle, der Beschäftigungsförderung, der Betreuungsbehörden und der Beratungsstellen zusammengefasst, da in all diesen Bereichen erhebliche Synergieeffekte bei einer Verlagerung der Leistungserstellung auf die Ebene des Regionalkreises zu erwarten sind. Die Transferzahlungen im Bereich der Sozialen Sicherung und Jugendhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Hilfe für Behinderte, Arbeit statt Sozialhilfe, Auszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, LWV-Umlagen, KJHG-Aufgaben usw.) bleiben unberücksichtigt, da hier bei gleichbleibender Anzahl der Hilfeempfänger keine Kostenersparnis erwartet werden kann. Vom Volumen her ist der Bereich der so definierten engeren Sozial- und Jugendhilfeverwaltung neben den Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung der zweite große

36

Angaben der Stadt und des Landkreises Kassel.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

49

Ausgabenbereich mit erheblichem Synergiepotenzial, auch wenn hier – ebenso wie in anderen Bereichen – schon erste Kooperationsansätze zwischen Stadt und Landkreis bestehen (z.B. bei der Drogenhilfeberatung, der stationären Jugendhilfe, der Fortbildung oder der Jugendgerichtshilfe). Die Ausgaben der Stadt Kassel belaufen sich in diesem Bereich auf rund 23,6 Millionen Euro, die Ausgaben des Landkreises auf 15,8 Millionen Euro. Zur Ermittlung dieser Ausgaben wurde der Abschnitt 4 des Stadt- und Landkreishaushaltes 2002 Unterabschnitt für Unterabschnitt durchgegangen und Verwaltungsleistungen mit zu erwartendem Synergiepotenzial von Transferleistungen an Dritte ohne Einsparpotenzial getrennt. Die Ausgabensumme der Stadt ergibt sich, wenn die so bereinigten Haushaltsansätze der Unterabschnitte 40 bis 49 des Stadthaushaltes addiert werden. Die Ausgabensumme des Landkreises errechnet sich aus der entsprechend modifizierten Addition der Unterabschnitte 40 bis 49 des Kreishaushalts. Von der Sozialverwaltung der Stadt werden zur Zeit jährlich etwa 20.370 Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt betreut, von der Sozialverwaltung des Landkreises weitere 8.890 Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. 37 Heimpflege wird von Stadt und Landkreis zusammen in rund 1.160 Fällen gewährleistet, Kriegsopferfürsorge in 210 Fällen und Eingliederungshilfe in 940 Fällen. Die Wohngeldstellen von Stadt und Landkreis bearbeiten jährlich rund 18.390 Anträge auf Miet- oder Lastenzuschuss. 38

3.3.1.6 Gesundheit und Sport Neben der Kooperation bei den Kliniken, die schon weit vorangeschritten ist (geplante Gründung einer regionalen Krankenhausholding) und im Rahmen dieser Expertise nicht mehr untersucht wird, ist der einzige verbleibende Ausgabenbereich des Unterabschnitts 5, bei dem gegenwärtig eine Zusammenlegung auf Ebene des Regionalkreises angedacht ist, das Gesundheitsamt. Der Landkreis verausgabt in diesem Bereich gegenwärtig 1,7 Millionen Euro, das Gesundheitsamt der Stadt Kassel hat einen Etat von 3,2 Millionen Euro. Die größten Leistungsbündel dieser beiden Gesundheitsämter stellen die jähr-

37

Statistik regional, Ausgabe 2001, Hrsg. Statistische Ämter des Bundes und der Länder.

38

Angaben der Stadt und des Landkreises Kassel.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

50

lich rund 10.000 amtsärztlichen und psychiatrischen Gutachten, die über 30.000 zahnund schulmedizinischen Untersuchungen, die Beratungstätigkeit, die Überwachung von öffentlichen Einrichtungen sowie die Individual- und Gruppenimpfung dar. 39

3.3.1.7 Tourismusförderung, ÖPNV und regionale Einrichtungen Die Wirtschaftsförderung und die Sparkassen sind in Stadt und Landkreis Kassel bereits zusammengelegt. Auch beim Flughafen Calden und der Regiotram existieren Kooperationsansätze. Kooperationen im Bereich der Abfallwirtschaft werden diskutiert. Da es – wie oben bereits erwähnt – im Rahmen der vorliegenden Expertise darum geht, die über diese punktuellen Kooperationen der Vergangenheit hinausgehenden zusätzlichen Synergieeffekte einer grundlegenden Regionalreform abzuschä tzen, werden im Folgenden nur noch die in den verbleibenden Unterabschnitten neu hinzukommenden Aufgabenbereiche des zukünftigen Regionalkreises untersucht: die Tourismusförderung, der Öffentliche Personennahverkehr und eine ausgewählte Anzahl öffentlicher Einrichtungen, die in Zukunft als regionale Einrichtungen weitergeführt werden sollen. Bei der Stadt Kassel handelt es sich hierbei um die Musikakademie, die Murhardsche- und Landesbibliothek, das Brüder-Grimm-Museum, das Naturkundemuseum und die Komödie. Beim Landkreis Kassel ist geplant, die Jugend- und Freizeiteinrichtungen und den Tierpark Sababurg als Aufgaben des zukünftigen Regionalkreises weiterzuführen. Nach Angaben der Arbeitsgruppe Regionalreform Stadt/Landkreis Kassel vom 25.8.2002 verausgaben Stadt und Landkreis Kassel im Bereich der Tourismusförderung gegenwärtig 1,9 Millionen Euro, für den Bereich ÖPNV 27,6 Millionen Euro und für die genannten regionalen Einrichtungen 9,6 Millionen Euro. Ein nennenswertes Synergiepotenzial bei Bildung eines Regionalkreises ist nur bei den beiden erstgenannten Aufgabenbereichen zu erwarten, da bei Fortbestand der regionalen Einrichtungen (Naturkundemuseum usw.) auf gleichem Angebotsniveau auch die Aufwendungen dieser Einrichtungen weitgehend konstant bleiben werden. Im Rahmen dieser Expertise wird das Synergiepotenzial des Leistungsbündels der regionalen Einr ichtungen deshalb als Null angesetzt und aus dem Regionalvergleich ausgeklammert. Das

39

Bericht der Projektgruppe „Gemeinsames Gesundheitsamt“ vom 4.6.2002.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

51

Kostensenkungspotenzial, das für den Bereich des öffentlichen Personenna hverkehrs zu erwarten ist, wird im Folgenden ebenfalls nicht direkt aus dem Regionalvergleich ermittelt, da das Leistungsangebot zwischen den Regionen aufgrund der großen Vielfalt der organisatorischen Lösungen (Eigenbetriebe, private Angebote usw.) hier nicht vergleichbar gemacht werden kann. Für den Bereich der Tourismusförderung gilt dies in ähnlicher Weise. Obwohl in diesem Aufgabenbereich bei Verlagerung auf Ebene des Regionalkreises (oder sogar darüber hinaus als Bestandteil des Regionalmanagements Nordhessen) erhebliche Effizienzgewinne zu erwarten sind, wird die Tourismusförderung in den folgenden Betrachtungen zunächst ausgeklammert.

3.3.2

Die Kostenstruktur des Angebots vergleichbarer Verwaltungsleistungen in den Benc hmarkkreisen

Fünf der neun Aufgabenbereiche, die in Zukunft – neben den schon bestehenden Kooperationen – auf den Regionalkreis verlagert werden sollen, sind also Bestandteil des folgenden Regionalvergleichs. Der Großteil des Bereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz) sowie der Bereich der regionalen Einrichtungen wird ausgeklammert, weil bei diesen Leistungsbündeln bei Konzentration auf Ebene des Regionalkreises kein (zusätzliches) Kostensenkungspotenzial zu erwarten ist. Die Aufgabenbereiche ÖPNV und Tourismusförderung werden ausgenommen, da bei diesen Leistungen keine Vergleichbarkeit des Angebots zwischen den Regionen hergestellt werden konnte. Sowohl für diese beiden Aufgabenbereiche als auch für den Bereich der Landesverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde werden bei der Gesamtabschätzung des Synergiepotenzials der geplanten Regionalreform (Abschnitt 3.3.4) Effizienzgewinne in Höhe der im Regionalvergleich ermittelten durchschnittlichen Kostensenkungsmöglichkeiten der anderen Verwaltungsbereiche angenommen. Mit Ausnahme der Leistungen der Gesundheitsverwaltung im Kreis Reut lingen war es in allen Vergleichskreisen möglich, die Ausgaben der verbleibenden Aufgabenbereiche Allgemeine Verwaltung, Schulverwaltung, Volkshochschule, Sozialverwaltung und Gesundheitsverwaltung so zu modifizieren, dass sie sich auf mit den Leistungsbündeln der Stadt- und Landkreisverwaltung Kassel vergleichbare Aufgaben beziehen. Die entsprechend aggregierten Ausgaben der Landkreise und ihrer kreisangehörigen Kernstadt

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

52

finden sich in den folgenden Tabellen 3-3 bis 3-7. Die Ermittlung dieser benchmarkfähigen Ausgaben war dabei im Detail alles andere als einfach. Die Schwierigkeit bestand vor allem darin, die hinter einem Ausgabenposten stehende Leistung (z.T. in Rücksprache mit den Stadt- und Kreisverwaltungen der Vergleichskreise) zu definieren, Abweichungen in der Haushaltssystematik zu erkennen und zu bereinigen sowie mögliche Unterschiede in der Aufgabenverteilung zwischen dem Landkreis und den (sonstigen) kreisangehörigen Gemeinden zu berücksichtigen. Unterschiede in der Aufgabenverteilung zwischen La ndkreis und Kernstadt konnten Dank des ausgewählten Benchmarkverfahrens unberücksichtigt bleiben, da im – für die Abschätzung der Synergieeffekte einer Regionalreform im Kreis Kassel entscheidenden – Regionalvergleich immer nur das Ausgabenniveau von Kerns tadt und Landkreis in seiner Summe betrachtet wird.

3.3.2.1 Der Landkreis Hildesheim Der Landkreis Hildesheim liegt in Niedersachsen und besteht in seinem jetzigen Gebietszuschnitt seit 1977. Damals wurden im Zuge der Gebietskörperschaftsreform die beiden Altkreise Hildesheim und Alfeld aufgelöst und zu dem heutigen Landkreis Hildesheim zusammengeschlossen. Der Landkreis Hildesheim ist eine monozentrisch ausgeprägte Region mit 292.979 Einwohnern auf einer Fläche von 1.205 Quadratkilometern. Rund 36 Prozent der Einwohner, dies sind 103.909 Personen, wohnen dabei in der Stadt Hildesheim, dem Oberzentrum des Landkreises. Die zweitgrößte Stadt der 40 Gemeinden des Landkreises ist Alfeld mit 21.968 Einwohnern, gefolgt von Sarstedt mit 17.896 Einwohnern. In Weenzen, der kleinsten Gemeinde des Landkreises leben 471 Personen. Die Arbeitslosenquote ist mit 11,4 Prozent relativ hoch. Der Landkreis Hildesheim liegt zwar verhältnismäßig nahe am Agglomerationsraum Hannover, trotzdem lässt sich feststellen, dass die Zentralitätsfunktion der Stadt Hildesheim in Bezug auf die in dieser Expertise untersuchten Aufgabenbereiche eindeutig erfüllt ist und der Landkreis insofern eine adäquate Vergleichsregion darstellt. Die Stadt Hildesheim hat ihre Kreisfreiheit zwar im Zuge der Gebietsreform aufgegeben, jedoch folgt die Aufgabenverteilung zwischen der Stadt und dem Landkreis in einigen für die Untersuchung relevanten Bereichen weiterhin dem Prinzip der Kreisfrei-

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

53

heit 40 – die Stadt Hildesheim wollte im Zuge der Aufgabe der Kreisfreiheit keinen allzu großen Kompetenzverlust hinnehmen. 41 Dieser Umstand lässt interessante Schlussfo lgerungen für den Regionalvergleich zu: Wenn bei der Zusammenlegung von Aufgabenbereichen Synergieeffekte zu erwarten sind, dann müssten sich bei der Betrachtung der Ausgaben in Hildesheim genau dort niedrigere Ansätze zeigen, wo Aufgaben zusammengelegt sind und dort, wo die Aufgabenwahrnehmung getrennt erfolgt, müssten die Ausgaben, bezogen auf die Einwohnerzahl, ähnlich wie die der Untersuchungsregion Kassel liegen. In dem für den Regionalvergleich relevanten Bereich der allgemeinen Verwaltung (Rechnungsprüfungsamt, Hauptamt, Organisation und Personal, Rechtsabteilung, Finanzverwaltung, IuK) verausgaben die Stadt und der Landkreis Hildesheim gemeinsam rund 14,7 Millionen Euro. Dabei entfallen etwas über 6,6 Millionen Euro auf den Landkreis, die restlichen rund 8,1 Millionen Euro auf die Stadt. Dieses relativ hohe Ausgabenvolumen lässt sich auf die teilweise getrennte Aufgabenwahrnehmung und den hieraus resultierenden Personalbedarf zurückführen. So sind in der allgemeinen Verwaltung in der Stadt und dem Landkreis Hildesheim, bezogen auf die Anzahl der Beschä ftigten pro Einwohner, ähnlich viele Personen beschäftigt wie in Stadt und Landkreis Kassel (vgl. Tabelle A 3-2 im Anhang). Auch im Bereich der Schulverwaltung führen Stadt und Landkreis Hildesheim teilweise eine getrennte Aufgabenwahrnehmung durch. So ist die Stadt weiterhin Schulträger, die Berufsschulen allerdings sind komplett in der Aufgabenwahrnehmung des Landkreises, ebenso wie die Aufgaben des Bafög-Amtes. Die Bildstelle wird als Medienzentrum gemeinsam koordiniert. In dem Bereich der Schulverwaltung wenden Stadt und Landkreis Hildesheim insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf. Davon werden nicht ganz 1,3 Millionen Euro vom Landkreis getragen, etwas über 0,4 Millionen Euro von der Stadt. Die Ausgaben beziehen sich auf eine Gesamtschülerzahl von 35.800, der Anteil der Schüler

40

Die hieraus resultierende Aufgabenwahrnehmung seitens der Stadt wird über einen entsprechenden Ausgleich mittels Globalzuweisungen vom Landkreis an die Stadt nach Abzug eines Eigenbehaltes des Landkreises in Höhe von 12 Prozent der von der Stadt zu leistenden Kreisumlage geregelt.

41

Nach Aussagen der Kreisverwaltung gibt es immer wieder Ansätze zu neuen Kooperationen. Die reale Kooperationsbereitschaft scheint jedoch nicht sehr ausgeprägt zu sein. Expertengespräch am 7.11.02 mit Herrn Zawadzki von der Kreisverwaltung Hildesheim.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

54

an den Einwohnern ist mit 12,2 Prozent höher als in der Region Kassel (vgl. Tabelle A 3-2).

Tabelle 3-3: Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Hildesheim (Stadt und Landkreis Hildesheim) Personalausgaben in 1000 €

Aufgabe Allgemeine Verwaltung Schulverwaltung

1

2

Volkshochschule Sozialverwaltung

3 4

Gesundheitsverwaltung

5

Gesamtausgaben in 1000 €

Landkreis

Stadt

Summe

Landkreis

Stadt

Summe

4 334

6 272

10 606

6 621

8 050

14 671

1 181

355

1 536

1 258

442

1 700

k.A.

1 754

459

2 213

1 145

k.A.

6 342

8 719

15 061

10 159

13 472

23 631

2 624

0

2 624

2 839

0

2 839

1) Landkreis: Summe UA 010, 020, 021, 022, 023, 030, 031, 060; Stadt: Summe UA 010, 020, 021, 022, 023, 030, 060. 2) Landkreis: Summe UA 200, 205, 292; Stadt: Summe UA 200, 205. 3) Landkreis: UA 350; Stadt: Telefonische Angaben zu den Ausgaben für den Trägerverein. 4) Landkreis: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490; Stadt: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490. 5) Landkreis: UA 500.

Quelle:

Eigene Darstellung, für den Zweck des Vergleichs mit der Region Kassel modifizierte Haushaltsansätze der Stadt und des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2002.

Im Bereich der Volkshochschulen unterhalten Stadt und Landkreis zwei getrennte Institutionen. Hier werden insgesamt rund 2,2 Millionen Euro verausgabt. Davon entfallen rund 1,8 Millionen Euro auf den Landkreis und knapp 0,5 Millionen Euro auf die Stadt. Das Ausgabenvolumen pro Einwohner in Hildesheim entspricht damit dem Ausgabenvolumen pro Einwohner in Kassel. Allerdings liegt die Zahl der Kursteilnehmer mit rund 32.000 in Hildesheim höher als in Kassel (vgl. Tabelle A 3-2). Auch innerhalb des Bereichs der Sozialverwaltung gibt es eine besondere Aufgabenwahrnehmung der Stadt. Diese betrifft im wesentlichen die Aufgaben der Sozial- und der Jugendhilfe, die vom La ndkreis und der Stadt jeweils getrennt wahrgenommen werden. Andere Bereiche der Sozialverwaltung, wie die Wohngeldstelle und die Betreuungsstellen befinden sich in alleiniger Kompetenz des Landkreises. Die Droge nhilfe wird innerhalb eines gemeinsamen Projektes organisiert. Insgesamt verausgaben die Stadt Hildesheim und der Landkreis Hildesheim in der Sozialverwaltung 23,6 Millionen

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

55

Euro. Davon entfallen knapp 10,2 Millionen Euro auf den Landkreis und rund 13,5 Millionen Euro auf die Stadt. Die Sozialhilfequote im Landkreis Hildesheim ist um über zwei Prozentpunkte niedriger als in der Region Kassel. Gle ichermaßen ist der Anteil der Haushalte die Wohngeld empfangen in Hildesheim niedriger als in Kassel (vgl. Tabelle A 3-2). Die Gesundheitsverwaltung ist der einzige der untersuchten Aufgabenbereiche, der in alleiniger Aufgabenkompetenz des Landkreises liegt. Die Ausgaben betragen hier rund 2,8 Millionen Euro. Dieses relativ niedrige Ausgabenvolumen lässt sich auf Größenklasseneffekte einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zurückführen.

3.3.2.2 Der Main-Kinzig-Kreis Seit der Gebietsreform im Jahr 1974 gibt es den Main-Kinzig-Kreis. Zusammengefügt aus den ehemaligen Altkreisen Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern sowie der Stadt Hanau, beheimatet er auf einer Gesamtfläche von rund 1.400 Quadratkilometern über 400.000 Einwohner. Damit ist der Main-Kinzig-Kreis der bevölkerungsreichste Landkreis Hessens. Die Arbeitslosenquote des Kreises liegt mit etwa 9 Prozent leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt. Größte Kreisstadt ist Hanau mit 88.000 Einwohnern, gefolgt von Maintal mit 38.350 Einwo hnern, Gelnhausen mit 21.840 Einwohnern und Bruchköbel mit 20.450 Einwohnern. Die kleinste der 29 kreisangehörigen Gemeinden ist Flörsbachtal mit 2.570 Einwohnern. Die Zentralitätsfunktion der Stadt Hanau ist geringer als die Kassels, der westliche Teil des Main-Kinzig-Kreises und die Stadt Hanau sind Teil des Verflechtungsraums Frankfurt. Hanau ist in das Frankfurter Verkehrsnetz eingebunden, die Wegzeiten Frankfurt-Hanau mit dem öffentlichen Nahverkehr betragen 15-20 Minuten, die Pendlerströme orientieren sich in den Großraum Frankfurt. Im für den Regionalvergleich mit der Region Kassel relevanten Bereich der allgemeinen Verwaltung verausgaben der Landkreis Main-Kinzig und die Stadt Hanau zusammen jährlich rund 16,6 Millionen Euro. Insgesamt arbeitet der Main-Kinzig-Kreis in diesem Bereich unter Ausnutzung der entsprechenden economies-of-scale sehr kosteneffizient. So arbeiten beispielsweise in den Bereichen Rechnungsprüfungsamt und Rechtsabteilung ähnlich viele Beschäftigte wie im jetzigen Landkreis Kassel, obwohl der MainKinzig-Kreis 1,6 mal so viele Einwohner wie der Kreis Kassel hat. Auch im Bereich der EDV werden erhebliche Größenvorteile realisiert. In der Personalentwicklung und der

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

56

Finanzverwaltung liegt der Personalbesatz gemessen an der Einwohnerzahl dagegen in einer mit dem Kreis Kassel vergleichbaren Größenordnung. 42 Im Bereich der Schulverwaltung werden vom Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau zusammen etwa 1,8 Millionen Euro pro Jahr verausgabt. Diese Verwaltungsleistungen beziehen sich auf 47.927 Schülerinnen und Schülern (vgl. Tabelle A 3-2). Der Schüleranteil an den Einwohnern des Kreises (12 Prozent) ist damit fast genauso hoch wie im Raum Kassel (11 Prozent), in Kassel werden jedoch zur Zeit rund 800.000 Euro mehr für die Schulverwaltung aufgewendet. Obwohl es keine gemeinsame Schulträgerschaft zwischen der Stadt Hanau und dem Landkreis Main-Kinzig gibt, werden auch in diesem Bereich Kostensenkungspotenziale durch die entsprechenden Größenvorteile in der Kreisverwaltung realisiert. So liegt die Bafög-Verwaltung im Main-Kinzig-Kreis beispielsweise allein beim Landkreis.

Tabelle 3-4: Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Main-Kinzig (Stadt Hanau und Landkreis Main-Kinzig) Personalausgaben in 1000 €

Aufgabe Allgemeine Verwaltung Schulverwaltung

1

2

Volkshochschule Sozialverwaltung

3 4

Gesundheitsverwaltung

5

Gesamtausgaben in 1000 €

Landkreis

Stadt

Summe

Landkreis

Stadt

Summe

7 846

4 131

11 977

10 195

6 396

16 591

774

597

1 371

917

846

1 763

1 635

409

2 044

2 141

1 404

3 545

15 924

5 308

21 232

24 371

8 124

32 495

3 386

0

3 386

3 642

0

3 642

1) Landkreis: Summe UA 010, 020, 021, 022, 023, 030, 031, 060; Stadt: Summe UA 010, 020, 022, 023, 030, 060. 2) Landkreis: Um fiktive Bafög-Stelle ergänzte Summe UA 200, 292; Stadt: Vergleichbare Summe UA 200, 292. 3) Landkreis: UA 350; Stadt: UA 350. 4) Landkreis: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490; Stadt: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490. 5) Landkreis: UA 500.

Quelle:

42

Eigene Darstellung, für den Zweck des Vergleichs mit der Region Kassel modifizierte Haushaltsansätze der Stadt Hanau und des Landkreises MainKinzig aus dem Jahr 2002.

Stellenpläne des Main-Kinzig-Kreises und des Landkreises Kassels.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

57

Sowohl die Stadt Hanau als auch der Main-Kinzig-Kreis unterhalten eine Volkshochschule. Dies liegt z.T. darin begründet, dass die Stadt Hanau bis 1974 eine kreisfreie Stadt war und weiterhin sehr großen Wert auf ihre Eigenständigkeit legt. Die aggregierten Ausgaben der Stadt Hanau und des Landkreises Main-Kinzig betragen in diesem Bereich rund 3,5 Millionen Euro für jährlich etwa 25.000 Kursteilnehmer (vgl. Tabelle A 3-2). Größenvorteile werden nicht realisiert. Die Volkshochschulen von Stadt und Landkreis Kassel mit ihren über 30.000 Kursteilnehmern pro Jahr und Gesamtausgaben in Höhe von 3,4 Millionen Euro (s.o.) arbeiten vergleichsweise effizient. Im für den Regionalvergleich mit der Region Kassel relevanten Bereich der Sozialverwaltung verausgaben der La ndkreis Main-Kinzig und die Stadt Hanau zusammen jährlich rund 32,5 Millionen Euro. Nach Aussagen der Kreisverwaltung ist die Kooperation des Kreises mit der Stadt Hanau in diesem Bereich durchaus noch verbesserungsfähig. 43 Stadt und Landkreis unterhalten zwei Wohngeldstellen und die Jugendhilfe wird getrennt abgewickelt. Kostenträger der Sozialhilfe ist der Kreis, die Personalkosten der Stadt Hanau liegen bei der Stadt. Zu welchem Grad die niedrigeren Ausgaben des MainKinzig-Kreises in der Sozialverwaltung also tatsächlich auf die Realisierung von Synergieeffekten zurückgehen ist schwer abzuschätzen. Zu Teilen sind die niedrigeren Ausgaben sicherlich auch auf einen niedrigeren Aufwand zurückzuführen. Immerhin leben im Main-Kinzig-Kreis nur halb so viele Menschen von Sozialhilfe wie in der Region Kassel (vgl. Tabelle A 3-2). Für die Gesundheitsverwaltung zeigt sich dagegen wiederum das erwartete Bild. Da es sich bei der Stadt Hanau seit 1974 nicht mehr um eine kreisfreie Stadt handelt, existiert im Main-Kinzig-Kreis auch nur noch ein Gesundheitsamt und nicht mehr zwei. Die im Vergleich mit der Region Kassel um über eine Million Euro niedrigeren Ausgaben des Main-Kinzig-Kreises lassen sich somit aller Wahrscheinlichkeit nach zu annähernd hundert Prozent als Kostensenkungspotenzial einer Regionalreform in Stadt und Landkreis Kassel interpretieren.

43

Expertengespräch am 9.10.02 mit Herrn Bretthauer und Frau Buchhold von der Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

58

3.3.2.3 Der Landkreis Paderborn Der Landkreis Paderborn ist in seiner jetzigen Form im Jahr 1975 im Zuge der kommunalen Neugliederung aus den bis dahin selbstständigen Kreisen Büren und Paderborn entstanden. Der Kreis gehört zum Land Nordrhein-Westfalen, er ist Teil des Regierungsbezirks Detmold und liegt am Rand des Teutoburger Waldes westlich des Eggegebirges. Seine größte Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung hat der Kreis mit 47,6 km, in Ost-West-Richtung mit 43,1 km, die Fläche des Kreises beträgt 1.245 Quadratkilometer. Dem Kreis gehören 10 Städte und Gemeinden an. Größte Gebietskörperschaft ist die Stadt Paderborn mit 136.840 Einwohnern gefolgt von Delbrück mit 28.770 Einwohnern. Mit 9.480 Einwohnern ist Altenbeken die kleinste Gebietskörperschaft im Kreis. Der gesamte Kreis Paderborn hat eine Bevölkerung von 290.300 Einwohnern. Im untersuchten Bereich der allgemeinen Verwaltung liegen die Ausgaben der Stadt und des Landkreises Paderborn bei jährlich insgesamt etwa 13 Millionen Euro. Dabei ist die Querschnittsverwaltung im Kreis Paderborn im Vergleich zur Region Kassel personell stärker im Hauptamt gebündelt. In anderen Bereichen der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in der Rechtsabteilung und im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie ist der Personalbesatz dagegen wesentlich niedriger. Die IuK ist für die Stadt und den Kreis Paderborn in einer gemeinsamen Stelle zusammengefasst. Die Schulverwaltung von Stadt und Landkreis Paderborn verausgabt zusammen knapp 1,5 Millionen Euro für 41.805 Schülerinnen und Schüler (vgl. Tabelle A 3-2). Der Anteil der Schülerinnen und Schüler an der Einwohnerzahl des Kreises ist damit gut drei Prozentpunkte höher als in der Region Kassel. Größenvorteile werden im Bereich der Schulverwaltung u.a. bei der Bafög-Beratung realisiert, die in einer Stelle beim Landkreis konzentriert ist. In der Region Paderborn existiert nur eine Volkshochschule deren Trägerschaft bei der Stadt Paderborn liegt. Die Volkshochschule verausgabt jährlich knapp 1,9 Millionen Euro bei ca. 24.000 Kursteilnehmern. Die Region Kassel mit ihren zwei Volkshochschulen verausgabt im Vergleich für etwa 31.000 Kursteilnehmer rund 3,4 Millionen Euro (vgl. Tabelle A 3-2). Die Region Paderborn realisiert hier offenbar deutliche economies-of-scale durch das in einer Volkshochschule gebündelte Angebot.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

59

Tabelle 3-5: Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Paderborn (Stadt und Landkreis Paderborn) Personalausgaben in 1000 €

Aufgabe Allgemeine Verwaltung Schulverwaltung

1

2

Volkshochschule

3

Sozialverwaltung

4

Gesundheitsverwaltung

5

Gesamtausgaben in 1000 €

Landkreis

Stadt

Summe

Landkreis

Stadt

Summe

3 526

5 555

9 081

4 942

8 058

13 000

729

519

1 248

849

643

1 492

0

1 296

1 296

0

1 886

1 886

7 543

6 426

13 969

12 151

10 776

22 927

2 489

0

2 489

2 742

0

2 742

1) Landkreis: Summe UA 010, 020, 021, 022, 023, 030, 060; Stadt: Summe UA 010, 020, 021, 023, 030, 060. 2) Landkreis: Summe UA 200, 205, 292; Stadt: Summe UA 200. 3) Stadt: UA 350. 4) Landkreis: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490; Stadt: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490. 5) Landkreis: UA 500.

Quelle:

Eigene Darstellung, für den Zweck des Vergleichs mit der Region Kassel modifizierte Haushaltsansätze der Stadt und des Landkreises Paderborn aus dem Jahr 2002.

Für den im Rahmen des Regionalvergleichs betrachteten Teil der Sozialverwaltung verausgaben die Stadt und der Landkreis Paderborn gut 22,9 Millionen Euro jährlich. Gemeinsam angeboten werden hier z.B. Leistungen der allein bei der Stadt liegenden Wohngeldstelle und der zentral beim Kreis angesiedelte Bereich Hilfe zur Arbeit. Der Bereich Hilfe zur Arbeit wird im Landkreis Paderborn mit sehr intensivem Mitteleinsatz betrieben. Im Bereich der Jugendhilfe unterhalten Stadt und Landkreis Paderborn dagegen getrennte Jugendämter. Bei der Betrachtung des Bereichs Sozialverwaltung ist zu beachten, dass der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der Einwohnerzahl des Kreises in Paderborn mit 3,6 Prozent deutlich unter dem der Region Kassel mit 6,6 Prozent liegt (vgl. Tabelle A 3-2). Die niedrigeren Ausgaben der Region Paderborn in diesem Bereich sind daher vermutlich nicht rein auf realisierte Größenvorteile durch gemeinsame Aufgabenerledigung zurückzuführen, sondern sind teilweise bedingt durch die niedrigeren Fallzahlen in Paderborn. Die im Bereich der Gesundhe itsverwaltung im Kreis Paderborn gegenüber der Region Kassel deutlich niedrigeren Ausgaben stellen wiederum mit großer Sicherheit fast aus-

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

60

schließlich economies-of-scale dar, die durch die Existenz nur eines Gesundheitsamtes realisiert werden. Die Ausgaben des Landkreises Paderborn liegen in diesem Bereich bei etwa 2,7 Millionen Euro. Insgesamt betrachtet weist die Region Paderborn in allen fünf untersuchten Aufgabenbereichen eine vergleichsweise weitgehende gemeinsame Aufgabenerledigung zwischen Stadt und Landkreis auf. Dies deckt sich mit der im Experteninterview44 ermittelten Einschätzung einer durchweg reibungslosen Kooperation in der Region Paderborn, bedingt durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Stadt und Landkreis, ein starkes regionales Zusammenge hörigkeitsgefühl und die einheitliche politische Landschaft.

3.3.2.4 Der Landkreis Reutlingen Der Landkreis Reutlingen liegt in Baden-Württemberg und besteht in seiner heutigen Form seit 1975. Damals wurden im Zuge der Gebietskörperschaftsreform der Landkreis Münsingen – eher auf der Alb gelegen und ländlich strukturiert – und der damalige Landkreis Reutlingen – eine eher verstädterte Region – zu dem heutigen Landkreis Reutlingen vereint. In seinem aktuellen Zuschnitt ragt der Landkreis einerseits mit seinen Ausläufern bis nahe an den Agglomerationsraum Stuttgart heran, andererseits umfasst er aber auch touristisch attraktive Regionen auf der Schwäbischen Alb. Der Landkreis Reutlingen ist eine monozentrisch strukturierte Region. Oberzentrum ist die Stadt Reutlingen, in der mit 110.650 Einwohnern fast 40 Prozent der 279.177 Einwohner des Kreises beheimatet sind. Die zweitgrößte Stadt ist Metzingen mit 21.679 Einwohnern, die dritthöchste Einwohnerzahl hat Münsingen mit 14.286 Einwo hnern. Kleinste Gemeinde ist Mehrstetten mit einer Einwohnerzahl von 1.417. Insgesamt umfasst das Kreisgebiet 26 Gemeinden auf einer Fläche von 1.094 Quadratkilometern. Die Arbeitslosenquote ist mit 7,1 Prozent relativ niedrig. Bedingt durch die historisch gewachsene Struktur des Altkreises Reutlingen nimmt die Stadt Reutlingen auch heute noch einige Aufgaben selbstständig wahr, die eigentlich im Zuständigkeitsbereich des Landkreises liegen.

44

Expertengespräch am 15.10.2002 mit Herrn Grunert von der Kreisverwaltung des Landkreises Paderborn.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

61

Im Bereich der allgemeinen Verwaltung verausgaben die Stadt und der Landkreis Reutlingen insgesamt rund 12,8 Millionen Euro. Davon tätigt der Landkreis etwa 30 Prozent (3,8 Millionen Euro) und die Stadt entsprechend rund 70 Prozent (rund 9,0 Millionen Euro). Stadt und Landkreis beschäft igen in der allgemeinen Verwaltung pro Einwohner knapp 7 Prozent weniger Personal als Stadt und Landkreis Kassel zusammen (vgl. Tabelle A 3-2). Im Bereich der Schulverwaltung geben die Stadt und der Landkreis Reutlingen insgesamt rund 1,1 Millionen Euro aus. Die Anzahl der Schüler im Landkreis beträgt 34.589. Die Schülerquote ist mit 12,5 Prozent im Landkreis Reutlingen höher als in der Region Kassel (11,0 Prozent). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: knapp 70 Prozent der Summe trägt der Landkreis, die restlichen 30 Prozent die Stadt. Schulträger sind sowohl die Stadt Reutlingen als auch der Landkreis. Der Landkreis ist verantwortlich für die Beruflichen Schulen im Landkreis, die Stadt dann für alle weiteren Schulen ihres Stadtgebietes. In der alleinigen Aufgabenkompetenz des Landkreises liegen die Aufgabenbereiche Bafög und Bildstelle.

Tabelle 3-6: Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Reutlingen (Stadt und Landkreis Reutlingen) Personalausgaben in 1000 € Aufgabe

Landkreis

Allgemeine Verwaltung 1 2

Schulverwaltung

Gesundheitsverwaltung

5

Landkreis

Stadt

Summe

6 784

9 508

3 845

8 971

12 816

523

358

881

746

366

1 112

0

0

0

99

1 182

1 281

10 490

5 192

15 682

13 700

7 707

21 407

-

-

Volkshochschule Sozialverwaltung

Summe

2 724

3 4

Stadt

Gesamtausgaben in 1000 €

-

-

-

-

1) Landkreis: Summe UA 010, 020, 030, 060; Stadt: Summe UA 010, 020, 022, 023, 030, 031, 034, 060, 063. 2) Landkreis: Summe UA 200, 405, 292; Stadt: Summe UA 200. 3) Landkreis: UA 350; Stadt: UA 350. 4) Landkreis: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490; Stadt: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490. 5) Keine vergleichbaren Angaben möglich.

Quelle:

Eigene Darstellung, für den Zweck des Vergleichs mit der Region Kassel modifizierte Haushaltsansätze der Stadt und des Landkreises Reutlingen aus dem Jahr 2002.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

62

Im Bereich der Volkshochschule betragen die kommunalen Zuschüsse von der Stadt Reutlingen und dem Landkreis rund 1,3 Millionen Euro. Den größten Anteil trägt dabei die Stadt mit 1,2 Millionen Euro. Diese relativ niedrigen kommunalen Ausgaben für die Volkshochschule liegen in dem besonderen Charakter der Volkshochschule Reutlingen begründet. Die Volkshochschule befindet sich als GmbH in Trägerschaft eines Vereines, welcher zwar personell an die Stadt Reutlingen angebunden ist, ansonsten aber unabhängig ist. Die hier gewählte Rechtsform ermöglicht der Volkshochschule eine innovative Aufgabenwahrnehmung. So werden in erheblichem Umfang Projekte durchgeführt, die von anderen Institutionen, wie etwa der Europäischen Union oder dem Arbeitsamt, finanziert werden. Die Volkshochschule entlastet mit einigen Projekten im Übrigen auch den Bereich der Sozialverwaltung, indem hier Maßnahmen durchgeführt werden, die der Arbeitsförderung außerhalb der Hilfe zur Arbeit zugerechnet werden können. 45 Im Ergebnis ist die Volkshochschule Reutlingen mit einer Kursteilnehme rzahl von etwa 26.560 Personen im Jahr 2001 eine der zehn größten Volkshochschulen in Deutschland (vgl. Tabelle A 3-2). Sie ist zudem Modellvolkshochschule für BadenWürttemberg. Insgesamt verweist die Leistung dieses Aufgabenbereiches in Reutlingen darauf, dass bei einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nicht nur Größenklassenvorteile zu realisieren sind, sondern dass innovative Formen der Aufgabenwahrne hmung auch noch zusätzliche Einsparpotenziale beinha lten. Im Bereich der Sozialverwaltung verausgaben Stadt und Landkreis Reutlingen rund 21,4 Millionen Euro, davon entfallen 13,7 Millionen auf den Landkreis und 7,7 Millionen Euro auf die Stadt. Allerdings ist nur ein Teil der Aufgabenwahrnehmung allein beim Landkreis angesiedelt. So wird die Sozialhilfe von der Stadt selbstständig erledigt. Der Landkreis hat hierzu die Aufgabenwahrnehmung der Sozialhilfe für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Reutlingen an diese delegiert und ersetzt die anfallenden Sozia lhilfeausgaben und Personalkosten. 46 Auch im Bereich der Jugendhilfe ist die Stadt selbstständig tätig. Die anderen Bereiche, die hier unter Sozialverwaltung subsumiert werden, etwa die Betreuungsbehörden und die Wohngeldstelle, liegen in der alleinigen Aufgabenkompetenz des Landkreises. In Reutlingen wird für die Sozialverwaltung

45

Experteninterview mit Herrn Möller von der Volkshochschule Reutlingen am 21.11.02.

46

Expertengespräch mit Herrn Gekeler und Frau Dreier von der Kreisverwaltung Reutlingen am 14.11.02.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

63

deutlich weniger verausgabt als in der Region Kassel. Dabei ist allerdings auch hier zu beachten, dass die Sozialhilfequote im Landkreis Reutlingen um 4,6 Prozentpunkte niedriger liegt als in der Region Kassel. Auch der Anteil der Haushalte, die Wohngeld empfangen, liegt um 1,4 Prozentpunkte niedriger (vgl. Tabelle A 3-2). Die Ausgaben des Landkreises Reutlingen im Bereich der Gesundheitsverwaltung konnten im Rahmen dieser Expertise auch nach Rücksprache mit dem Landkreis nicht vergleichbar gemacht werden (hierzu müsste eine Organisationsanalyse durchgeführt werden). Im Folgenden wird deshalb das Ausgabenvolumen, das von der Gesundheitsverwaltung in Reutlingen getätigt wird, nicht in die Berechung der Synergieeffekte aufgenommen.

3.3.2.5 Der Landkreis Siegen-Wittgenstein Der Landkreis Siegen-Wittgenstein liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Er wurde 1975 im Rahmen der kommunalen Neugliederung aus den Kreisen Siegen und Wittge nstein gebildet. Auf einer Fläche von 1.131 Quadratkilometern leben im Kreis SiegenWittgenstein 296.260 Einwohner. Dem Kreis gehören 11 Städte und Gemeinden an. Die Kreisstadt Siegen bildet mit 110.000 Einwohnern das Oberzentrum, gefolgt von der Stadt Kreuztal mit 32.000 Einwohnern. Kleinste Gebietskörperschaft ist die Gemeinde Erndtebrück mit 7.800 Einwohnern. Für den im Rahmen des Regionalvergleichs untersuchten Bereich der Allgemeinen Verwaltung ergeben sich für den Kreis Siegen-Wittgenstein bei einem Gesamtvolumen von knapp 12,9 Millionen Euro vergleichsweise niedrige Ausgaben. Innovativ ist in der Region Siegen dabei vor allem die Organisation der Versorgung mit Informations- und Kommunikationstechnologien, die in Nordrhein-Westfalen normalerweise komplett dezentral erfolgt. In der Region Siegen ist sie dagegen in einem übergreifenden Kreisdatenzentrum organisiert, das neben dem Kreis Sie gen-Wittgenstein auch den Kreis Olpe und alle kreisangehörigen Gemeinden beider Kreise versorgt. Das Kreisdatenzentrum ist seit Jahresbeginn 2001 als Zweckverband organisiert. Die Leistungen der Schulverwaltung haben in Siegen-Wittgenstein ein Ausgabenvolumen von knapp 1,6 Millionen Euro und beziehen sich auf 42.248 Schülerinnen und Schüler. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Einwohnern liegt mit 14,3

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

64

Prozent deutlich über dem der Region Kassel mit 11,0 Prozent (vgl. Tabelle A 3-2). Die Bafög-Beratung und die Kreisbildstelle liegen allein beim Kreis. Organisatorisch ist die Bafög-Beratung im Kreis Siegen-Wittgenstein beim Sozialamt angesiedelt, die Kreisbildstelle bei der Wirtschaftsförderung. Die entsprechenden Haushaltsposten sind jedoch dem Bereich Schulverwaltung zugeordnet. Die Stadt Siegen und der Kreis Siegen-Wittgenstein unterhalten zwei getrennte Volkshochschulen. Eine Fusion der beiden Volkshochschulen wurde zwar intensiv diskutiert, scheiterte aber letztlich an politischen Widerständen. 47 Die Ausgaben der beiden Volkshochschulen in der Region Siegen sind mit fast 2,5 Millionen Euro bei 25.459 Kursteilnehmern vergleichsweise hoch (vgl. Tabelle A 3-2).

Tabelle 3-7: Die Personal- und Gesamtausgaben für vergleichbare Leistungen in der Benchmarkregion Siegen-Wittgenstein (Stadt Siegen und Landkreis Siegen-Wittgenstein) Personalausgaben in 1000 € Aufgabe

Landkreis

Allgemeine Verwaltung 1 2

Schulverwaltung

3

Volkshochschule Sozialverwaltung

4

Gesundheitsverwaltung

5

Stadt

Summe

Gesamtausgaben in 1000 € Landkreis

Stadt

Summe

4 542

4 991

9 533

6 717

6 136

12 853

993

415

1 408

1 113

466

1 579

714

1 124

1 838

968

1 523

2 491

7 509

7 609

15 118

11 800

11 338

23 138

2 278

0

2 278

2 631

0

2 631

1) Landkreis: Summe UA 010, 020, 021, 023, 030, 031, 064; Stadt: Summe UA 010, 020, 022, 023, 030, 031, 034, 060. 2) Landkreis: Summe UA 200, 201; Stadt: Summe UA 200, 205, 292. 3) Landkreis: UA 350; Stadt: UA 350. 4) Landkreis: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490; Stadt: Um Transfers bereinigte Summe UA 400-490. 5) Landkreis: UA 500.

Quelle:

Eigene Darstellung, für den Zweck des Vergleichs mit der Region Kassel modifizierte Haushaltsansätze der Stadt Siegen und des Landkreises SiegenWittgenstein aus dem Jahr 2002.

Im untersuchten Bereich der Sozialverwaltung liegen die Ausgaben der Region Siegen bei ca. 23,1 Millionen Euro. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der Bevölkerung

47

Expertengespräch am 21.11.2002 mit Herrn Pfeifer und Herrn Klein von der Kreisverwaltung des Landkreises Siegen-Wittgenstein.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

65

ist mit 2,8 Prozent wiederum deutlich niedriger als in der Region Kassel (vgl. Tabelle A 3-2), was sicherlich einen Einfluss auf die Ausgabenunterschiede zwischen beiden Regionen hat. Im Bereich der Jugendhilfe unterhalten der Kreis Siegen-Wittgenstein und die Stadt Siegen getrennte Jugendämter. Größenvorteile durch gemeinsame Aufgabenerledigung werden dagegen zum Beispiel im allein beim Kreis liegenden Bereich der Beschäftigungsförderung realisiert. Für diesen Bereich wurde im Expertengespräch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Bereich „Arbeit statt Sozialhilfe“ und der bei der Wirtschaftsförderung angesiedelten regionalen Beschäftigungsförderung hervorgehoben. Für die Gesundheitsverwaltung ergibt sich wiederum das klare Bild einer sehr weitgehenden Realisierung von economies-of-scale durch die gemeinsame Aufgabenerledigung in einem Gesundheitsamt. Der Kreis Siegen-Wittgenstein gibt in diesem Bereich etwa 2,6 Millionen Euro aus und arbeitet damit außerordentlich kosteneffizient. Was die regionale Kooperation zwischen dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Stadt Siegen angeht, so ergibt sich insgesamt ein uneinheitliches Bild. Eine generell gute und in Teilen – wie etwa bei der Beschäftigungsförderung – sehr gute Zusammenarbeit wird durch Konflikte in Einzelfragen getrübt, wie etwa bei der nicht realisierten Fusion bzw. Kooperation der Volkshochschulen.

3.3.3

Berechnung der Benchmarks

Ausgehend von den in den Tabellen 3-3 bis 3-7 zusammengefassten Ausgaben der Vergleichskreise und ihrer Kernstädte kommt es im nächsten Untersuchungsschritt darauf an, die vom Prinzip her vergleichbaren Ausgaben (die Ausgaben beziehen sich auf den gleichen Gegenstand bzw. Aufgabenbereich) auch von ihrem Leistungsumfang her vergleichbar zu machen. In einer Region wie Kassel mit 444.000 Einwohnern ist der Leistungsumfang der öffentlichen Verwaltung natürlich notwendigerweise deutlich höher als in einer Region wie Hildesheim mit 293.000 Einwohnern. Um die Leistungen vergleichbar zu machen, müssen also Kennziffern gebildet werden, die im Zähler die Ausgaben der Verwaltung und im Nenner eine geeignete Bezugsgröße enthalten. Im Folgenden wird unterstellt, dass sich der Leistungsumfang proportional zur Einwohnerzahl der untersuchten Region verhält.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

66

Wie die Tabelle A 3-2 im Anhang belegt, ist diese Annahme in der Mehrzahl der untersuchten Aufgabenbereiche unproblematisch. Alternative Kennziffern, die zur Spezifizierung des Leistungsumfangs in den einzelnen Aufgabenbereichen herangezogen werden können, wie die Anzahl der Schülerinnen und Schüler (für den Aufgabenbereich Schulverwaltung), die Anzahl der Volkshochschulkursteilnehmer (für den Aufgabenbereich Volkshochschule) und die Anzahl der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung (für den Aufgabenbereich Allgemeine Verwaltung), zeigen, – so weit vorhanden – einen annährend proportionalen Zusammenhang mit der Einwohnerzahl der untersuc hten Kreise. Problematischer ist diese Annahme dagegen im Bereich der Sozialverwaltung. Aufgrund der allgemeinen Strukturschwäche der Region Nordhessen ist die Anzahl der Sozialhilfeempfänger je 1000 Einwohner vor allem in der Stadt Kassel deutlich höher als in den Vergleichskreisen. Andere Kennziffern wie die Anzahl der Jugendlichen unter 18 Jahren je Einwohner (für den Bereich der Jugendhilfe) legen dagegen wiederum einen – bei Standardisierung der Ausgaben mit den Einwohnerzahlen – vergleichbaren Leistungsumfang der hier für den Regionalvergleich unter dem Begriff Sozialverwaltung zusammengefassten Aufgabenbereiche nahe. Aufgrund dieses widersprüchlichen Bildes und der plausiblen Annahme, dass aufgrund der hohen Fixkosten in der Sozialverwaltung die Kostenbelastung eines zusätzlichen Sozialhilfeempfängers bei steigender Empfängerzahl stark abnimmt, wird auch im Bereich der Sozialverwaltung an einer Standardisierung der Ausgaben mit der Einwohnerzahl der Kreise festgehalten. Es muss allerdings betont werden, dass es sich (insbesondere) in diesem Fall nur um ein second-best-Verfahren handelt, welches bei Kenntnis der genauen Leistungs- und Kostenstruktur der verschiedenen Sozialverwaltungen noch verbessert werden könnte.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

67

Tabelle 3-8: Vergleichbare Ausgabensummen ähnlicher Landkreise (einschließlich ihrer Kernstädte) in Euro je 1000 Einwohner Aufgabe Allgemeine Verwaltung Schulverwaltung

1

2

Volkshochschule

3 4

Sozialverwaltung

Gesundheitsverwaltung

5

Kassel

Hildesheim

Main-Kinzig

Paderborn

Reutlingen

Siegen

51 409

50 075

41 271

44 781

46 190

43 385

5 927

5 802

4 386

5 139

4 008

5 330

7 559

7 553

8 818

6 497

4 617

8 408

88 815

80 658

80 833

78 977

77 153

78 101

11 113

9 690

9 060

9 445

k.A.

8 881

1) Rechnungsprüfung, Hauptamt, Organisation und Personal, Rechtsabteilung, Finanzverwaltung, IuK. 2) Schulverwaltung, Ausbildungsförderung bzw. Bafög-Stelle, Kreisbildstelle bzw. Medienzentrum. 3) Volkshochschule. 4) Sozialverwaltung, Wohngeldstelle, Verwaltung der Jugendhilfe, Arbeitsförderung, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen. 5) Gesundheitsverwaltung bzw. Gesundheitsamt.

Quelle:

Eigene Darstellung, für den Zweck des Vergleichs mit der Region Kassel (Stadt und Landkreis Kassel) modifizierte Haushaltsansätze der jeweiligen Vergleichskreise und ihrer Kernstadt (z.B. Hanau) aus dem Jahr 2002.

Da diese Leistungs- und Kostenstruktur im Rahmen der vorliegenden Studie nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden konnte, werden im Folgenden die Ausgaben aller fünf untersuchten Aufgabenbündel gleichermaßen mit der Einwohnerzahl der Untersuchungsregion standardisiert. Die so standardisierten Ausgaben in Euro je 1000 Einwohner finden sich in Tabelle 3-8. Als Referenz dienen die am aktuellen Rand verfügbaren Einwohnerza hlen zum 31. Dezember 2000: 444.068 Einwohner in Stadt und Landkreis Kassel, 292.979 Einwohner im Landkreis Hildesheim, 405.942 Einwohner im Main-Kinzig-Kreis, 290.301 Einwohner im Landkreis Paderborn, 277.460 Einwohner im Landkreis Reutlingen und 296.256 Einwohner im Kreis Siegen-Wittgenstein. Tabelle 3-9 zeigt die gleichen Kennziffern, allerdings in normierter Form: die aggregierten Ausgaben in Euro je Einwohner von Stadt und Landkreis Kassel wurden hier jeweils gleich 100 gesetzt.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

68

Tabelle 3-9: Vergleichbare Ausgabensummen ähnlicher Landkreise (einschließlich ihrer Kernstädte) in Euro je Einwohner (Regionalkreis Kassel = 100) Aufgabe 1

Allgemeine Verwaltung 2

Schulverwaltung

3

Volkshochschule

4

Sozialverwaltung

5

Gesundheitsverwaltung

Kassel

Hildesheim

MainKinzig

Paderborn

Reutlingen

Siegen

Median

100

97

80

87

90

84

87

100

98

73

87

68

90

87

100

100

116

86

61

111

74*

100

91

90

89

87

88

89

100

87

81

85

k.A.

80

83

1) Rechnungsprüfung, Hauptamt, Organisation und Personal, Rechtsabteilung, Finanzverwaltung, IuK. 2) Schulverwaltung, Ausbildungsförderung bzw. Bafög-Stelle, Kreisbildstelle bzw. Medienzentrum. 3) Volkshochschule. 4) Sozialverwaltung, Wohngeldstelle, Verwaltung der Jugendhilfe, Arbeitsförderung, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen. 5) Gesundheitsverwaltung bzw. Gesundheitsamt. * Der Median wird hier nur für die Kreise mit einer gemeinsamen Volkshochschule (Paderborn und Reutlingen) berechnet.

Quelle: Eigene Berechnung.

Im Ergebnis wird deutlich, dass die auf die Einwo hnerzahl bezogenen Ausgaben der fünf ausgewählten Vergleichskreise in fast allen untersuchten Aufgabenbereichen deutlich unter denen der Region Kassel liegen. Einzige Ausnahme sind die Ausgaben im Aufgabenbereich Volkshochschule in den Regionen Hildesheim, Main-Kinzig und Siegen. Dies ist aber auch nicht verwunderlich, denn in eben diesen drei Regionen existieren – ähnlich wie in der Region Kassel – zwei Volkshochschulen, eine Kreisvolkshochschule und eine in der Kernstadt. In den zwei Vergleichskreisen Main-Kinzig und Reutlingen, in denen nur eine Volkshochschule – auf Ebene des „Regionalkreises“ – ein Angebot für die Gesamtregion vorhält, liegen die Ausgaben wiederum erkennbar unter den gegenwärtigen Ausgaben der Region Kassel. Unter dem Vorbehalt verbleibender Unschärfen bei der Abgrenzung der Aufgabenbereiche und unter der Annahme, dass sich der Leistungsumfang proportional zur Einwohnerzahl verhält, liegt es also nahe, die niedrigeren Ausgaben der Vergleichskreise tatsächlich darin begründet zu sehen, dass diese die untersuchten Leistungen aufgrund der fehlenden Kreisfreiheit ihrer Kernstadt in der Regel aus einer Hand anbieten und entsprechende economies-of-scale realisieren. Gestützt wird diese Interpretation auch durch den in den Experteninterviews ermittelten Tatbestand, dass der Vergleichskreis

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

69

Hildesheim, der durch eine eher ungenügende Nutzung der Synergien zwischen Kreisund Stadtverwaltung gekennzeichnet ist, in fast allen Bereichen höhere Ausgaben als die anderen vier Vergleichskreise zu verzeichnen hat. Die errechneten Kennzahlen sind somit geeignete Schätzgrößen für zu erwartende Synergieeffekte bei der Zusammenlegung des Angebots der untersuchten Verwaltungsleistungen im Zuge der Bildung eines Regionalkreises aus der (noch) kreisfreien Stadt Kassel und dem Landkreis Kassel.

3.3.4

Abschätzung der möglichen Effizienzgewinne bei Bildung eines Regionalkreises Kassel

Tabelle 3-9 weist zum einen den mittleren Wert (Median) der in den fünf Vergleichskreisen ermittelten Kennzahlen aus (in der letzten Spalte). Dieser wird im Folgenden als Schätzgröße für das „durchschnittliche Einsparpotenzial“ bei Bildung eines Regionalkreises Kassel verwendet. Zum anderen zeigt sie aber auch den Benchmark des Vergleichskreises, der sein Angebot am kostengünstigsten realisiert (schwarz hervorgehoben). Dieser Benchmark wird im Folgenden als Schätzgröße für das „maximale Einsparpotenzial“ bei Bildung eines Regiona lkreis Kassel unterstellt. Bei der Berechnung des Mittelwerts im Bereich der Volkshochschulen blieben die Kreise Hildesheim, MainKinzig und Siegen (mit ihren beiden Volkshochschulen) unberücksichtigt, da im Vergleich mit dem Status Quo in der Region Kassel ja gerade interessiert, welche Synergien sich bei der Zusammenlegung zweier Volkshochschulen ergeben. Werden die im Benchmarkverfahren mit den Kreisen Hildesheim, Main-Kinzig, Paderborn, Reutlingen und Siegen-Wittgenstein abgeschätzten und in Tabelle 3-9 abgebildeten Kennziffern auf den Status Quo der Gesamtausgaben von Stadt und Landkreis Kassel in den jeweiligen Aufgabenbereichen (Tabelle 3-2) bezogen, so ergibt sich folgendes Bild: Im Bereich der „Allgemeinen Verwaltung“ ist bei Bildung eines Regionalkreises ein durchschnittliches Einsparpotenzial von 2,9 Millionen Euro (13 Prozent von 22,8 Millionen Euro) zu erwarten und ein maximales Einsparpotenzial von 4,5 Millionen Euro (20 Prozent von 22,8 Millionen Euro), wenn es Stadt und Landkreis Kassel im Zuge der Regionalreform gelingt, das Leistungsangebot so kosteneffizient wie im Benchmarkkreis Main-Kinzig bereitzustellen. Im Bereich der „Schulverwaltung“ ist bei Bildung eines Regionalkreises Kassel ein durchschnittliches Einsparpotenzial von 0,3 Millionen Euro (13 Prozent von 2,6 Millionen Euro) zu erwarten und ein maximales

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

70

Einsparpotenzial von 0,8 Millionen Euro (32 Prozent von 2,6 Millionen Euro), wenn es Stadt und Landkreis Kassel im Zuge der Regionalreform gelingt, das Leistungsangebot so kosteneffizient wie im Benchmarkkreis Reutlingen bereitzustellen. Für den Aufgabenbereich „Volkshochschule“ ergibt sich ein entsprechend berechnetes Kostensenkungspotenzial von durchschnittlich 0,8 Millionen Euro und maximal 1,3 Millionen Euro (Benchmarkregion Reutlingen), für den Aufgabenbereich „Sozialverwaltung“ ein Kostensenkungspotenzial von durchschnittlich 4,3 Millionen Euro und maximal 5,2 Millionen Euro (Benchmarkregion Reutlingen) und schließlich für den Aufgabenbereich „Gesundheitsverwaltung“ ein Kostensenkungspotenzial von durchschnittlich 0,8 Millionen Euro und maximal einer Million Euro (Benchmarkregion Siegen-Wittgenstein). Am Rande: Da hier nur auf das aggregierte Niveau der Ausgaben von Stadt und Landkreis abgestellt wird, ist unklar, in welchen Anteilen sich das abgeschätzte Einsparpotenzial jeweils auf die Stadt- und Landkreisverwaltung verteilt. Rein theoretisch ist es sogar denkbar, dass sich die Ausgaben z.B. der Stadtverwaltung im Bereich der „Allgemeinen Verwaltung“ bei Bildung eines Regionalkreises Kassel um 0,5 Millionen Euro erhöhen, die Ausgaben des Regionalkreises dafür dann aber um 3,4 Millionen Euro sinken. Im Ergebnis ergibt sich in jedem Fall ein durchschnittliches Einsparpotenzial von 2,9 Millionen Euro durch die Regionalreform. Werden die im Benchmarkverfahren abgeschätzten Beträge des Kostensenkungspotenzials einer Regionalreform nicht nur – wie bisher geschehen – auf den engeren Bereich der Verwaltung (z.B. Verwaltung der Sozialhilfe, Verwaltung der Jugendhilfe, Schulverwaltung usw.) bezogen, sondern auf den Zuschussbedarf des gesamten Aufgabenbereichs (z.B. Soziale Sicherung, Schulen), so ergibt sich das in Tabelle 3-10 gezeichnete Bild. Der gegenwärtige Zuschussbedarf von Stadt und Landkreis Kassel im Gesamtbereich der „Allgemeinen Verwaltung“ (einschließlich Poststelle, Kantine, Stadtverordnetenund Kreistagsbüro usw.) sinkt bei Bildung eines Regionalkreis Kassel um durchschnit tlich 10 Prozent (die oben berechneten 2,9 Millionen Euro) und um maximal 15 Prozent (die oben berechneten 4,5 Millionen Euro). Im Gesamtbereich Schulen (einschließlich der Ausgaben für die Hausmeister und Reinigungskräfte an den jeweiligen Schulstandorten) ergibt sich ein auf den Zuschussbedarf bezogenes Einsparpotenzial von durchschnittlich 1 Prozent und maximal 3 Prozent.

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

71

Tabelle 3-10: Abschätzung des Einsparpotenzials in der Stadt- und Kreisverwa l tung bei Bildung eines Regionalkreises Kassel

Aufgabe

Zuschussbedarf in 1000 Euro Landkreis

Allgemeine Verwaltung

Stadt

Insgesamt

Einsparpotenzial Durschnittlich Maximal in 1000 € in % in 1000 € in %

6 646

24 501

31 147

2 968

10

4 566

15

Schulen, Ausbildungsförderung

16 453

7 749

24 202

342

1

842

3

Bildung (Volkshochschule)

461 76 887

821 114 428

1 282

873

68

1 309

102

191 315

4 338

2

5 237

3

1 431

2 584

4 015

839

21

987

25

101 878

150 083

251 961

9 360

4

12 941

5

286

1 600

1 886

75

4

94

5

ÖPNV

3 505

23 134

26 639

1 066

4

1 332

5

Landesverwaltung

5 127

2 059

7 186

287

4

359

5

463

319

782

31

4

39

5

9 381

27 112

36 493

1 460

4

1 825

5

Soziale Sicherheit Gesundheitsverwaltung 1

Teilsumme

Tourismusförderung

Untere Naturschutzbehörde 2

Teilsumme

Öffentliche Sicherheit Regionale Einrichtungen 3

Teilsumme

Gesamtsumme

571

10 731

11 302

0

0

0

0

1 037

268

1 305

0

0

0

0

1 608

10 999

12 607

0

0

0

0

112 867

188 194

301 061

10 820

4

14 766

5

1) Im Benchmarkverfahren ermittelte Synergieffekte. 2) Unter Rückgriff auf den im Benchmarkverfahren ermittelten Durchschnitt pauschal abgeschätzte Synergien. 3) Aufgabenbereiche ohne erkennbares Einsparpotenzial.

Quelle:

Eigene Berechnung, Angaben der AG Regionalreform zum Zuschussbedarf des Jahres 2002.

Über alle fünf in das Benchmarkverfahren einbezogenen Aufgabenbereiche ergibt sich ein auf den Zuschussbedarf bezogenes Einsparpotenzial von durchschnittlich 4 Prozent (9,4 Millionen Euro) und maximal 5 Prozent (12,9 Millionen Euro). Die fünf in das Benchmarkverfahren einbezogenen Aufgabenbereiche Allgemeine Verwaltung, Schulen, Bildung, Soziales und Gesundheit entsprechen aber „nur“ 5/6 der gesamten Zuschusssumme in Höhe von rund 300 Millionen Euro, die nach der gegenwärtigen Planung der Arbeitsgruppe Regionalreform Stadt/Landkreis Kassel vom 20.8.2002 bei einer Regionalreform auf Ebene des Regionalkreises verlagert werden soll. Um das gesamte Synergiepotenzial einer in dieser Form durchgeführten Regionalreform abzuschätzen, wird für die Aufgabenbereiche Tourismusförderung, ÖPNV, Landesverwaltung und Untere Naturschutzbehö rde, in denen ebenfalls Synergien bei Konzentration

Kapitel 3: Abschätzung möglicher Synergieeffekte

72

auf Ebene des Regionalkreises zu erwarten sind (siehe hierzu die Ausführungen in Abschnitt 3.3.1) ein pauschaler Synergieeffekt von vier bzw. fünf Prozent unterstellt, der dem Durchschnitt des im Regionalvergleich für die anderen Leistungsbündel errechneten Einsparpotenzials entspricht. Für den Bereich der Öffentlichen Sicherheit (Re ttungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz) und den Bereich der Regionalen Einrichtungen werden – wie oben ausgeführt – keine messbaren Synergieeffekte angenommen. Insgesamt ergibt sich so ein auf den gesamten Status Quo des Zuschussbedarfs (für die möglichen Leistungen eines zukünftigen Regionalkreises Kassel) in Höhe von 300 Millionen Euro bezogenes Einsparpotenzial von durchschnittlich 10,8 Millionen Euro (vier Prozent) und maximal 14,8 Millionen Euro (fünf Prozent). Das von der Le nkungsgruppe Hannover vor der Bildung des Regionalkreises Hannover geschätzte Kostensenkungspotenzial liegt in einer vergleichbaren Größenordnung. Für die Region Hannover wurde für ein ähnlich großes Aufgabenbündel ein Einsparpotenzial von etwa 30 Millionen Euro in einer 2,5 mal so großen Region (bzw. Verwaltung) ermittelt. 48

48

Das genannte Einsparpotenzial wurde in Untersuchungen der Lenkungsgruppe Region Hannover (Rechnungsjahr 1996), des Landkreises Hannover sowie des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Rechnungsjahr jeweils 1998) ermittelt. Vgl. Ulrike Hardt und Jörg Schmidt, Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW), Neue Modellrechnungen zur Finanzierung der Region Hannover, Expertise im Auftrag des Kommunalverbandes Großraum Hannover, Hannover 1999, Übersicht 6.

4. Finanzstromanalyse 4.1

Vorbemerkungen

Während im vorangegangen Kapitel 3 des Gutachtens vor allem auf das Kostensenkungspotenzial einer Regionalreform eingegangen wurde (Niveaueffekt), werden im Folgenden die Verteilung der verbleibenden Zuschussbedarfe und resultierende Effekte in den Finanzierungsströmen zwischen den öffentlichen Körperschaften (Struktureffekt) im Mittelpunkt stehen. Die Finanzstromanalyse erfolgt in vier Stufen: 1. Entwicklung von drei Finanzierungsszenarien für das Modell des Regionalkreises. 2. Innerregionale Effekte der geplanten Regionalreform (Umlagen) unter Ausblendung externer Konsequenzen im Hessischen Kommunalen Finanzausgleich (HKFA). 3. Externe Konsequenzen der Reform im HKFA, insbesondere hinsichtlich der Allgemeinen Fina nzzuweisungen nach §§ 5 – 20 FAG (Finanzausgleichsgesetz des La ndes Hessen) und ausgewählten besonderen Finanzzuweisungen nach §§ 21 – 27a FAG. 4. Auswirkungen außerhalb des HKFA. Alle Basis-Zahlenangaben zum Zuschussbedarf, den Zuweisungen, Umlagen und Umlagegrundlagen etc. beruhen – wie im Zwischenbericht – auf den gleichen, uns von der Arbeitsgruppe Regionalkreis Kassel (ARK) von Stadt und Landkreis dankenswerterweise zur Verfügung gestellten Daten zum Haushaltsjahr 2002. Die verwendeten Daten können keinen Anspruch auf Repräsentativität für kommende Haushaltsjahre erheben. Unsere Berechnungsergebnisse für die Finanzierungsszenarien im Regionalkreis dürfen daher auch nicht als Prognose interpretiert werden. Eine Sensitivitätsanalyse in Abschnitt 4.5 untersucht jedoch den Einfluss sich im Vergleich zu den konkreten Haushaltsdaten des Jahres 2002 ändernder Daten auf die errechneten Ergebnisse für die Höhe der Kreisumlage. Es werden folglich Haushaltssituationen für die Stadt und den Landkreis Kassel simuliert, durch die dann Prognosen im Sinne von „Wenn-Dann-Aussagen“ bezogen auf die resultierenden Umlagehöhen im Regiona lkreis ableitbar werden.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

74

Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass der Begriff Kreisumlage sowohl für die Umlagen der 29 landkreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis Kassel im Status quo als auch für die entsprechende Umlage der einem Regionalkreis Kassel angehörigen 30 Gemeinden verwendet wird. Auf die Einführung eines neuen Begriffs wie etwa der „Regionsumlage“ wurde verzichtet, um die Gleichartigkeit des Finanzstroms zu signalisieren (§ 38 FAG) und weil die Definition der Kreisumlagegrundlage als Basis zur Berechnung dieser Umlage in unseren Szenarien die gleiche geblieben ist.

4.2

Finanzierungsszenarien im Überblick

Das eingangs zu Grunde gelegte Reformmodell kann in unterschiedlicher Weise fiskalisch realisiert werden. Unterscheidungsmerkmale für die verschiedenen Szenarien sind: §

die erreichte Haushaltsentlastung der Stadt Kassel,

§

die Haushaltsbelastung des Regionalkreises und der kreisangehörigen Gemeinden (politische Akzeptanz),

§

die ökonomische Bewertung und

§

der Berechnungs- und Verwaltungsaufwand.

Zu jedem Szenario sind weitere Modifikationen denkbar, die hier aber nur beispielhaft Berücksichtigung finden können.

Szenario 1: „Kle inster gemeinsamer Nenner“ Die fiskalischen Vorteile der Reform (5 Prozent des Zuschussbedarfs, vgl. Gliederungspunkt 3) 49 werden zugunsten der Stadt Kassel verrechnet. Diese zahlt eine erhöhte Umlage zur Finanzierung der durch den Regionalkreis übernommene n Aufgabenbereiche und der sonstigen im HKFA entstehenden finanziellen Nachteile für den Landkreis Kassel und seine Gemeinden.

49

In Fortführung des Zwischenberichts geht hier der gleiche Wert einer erreichbaren Kostenersparnis von 5 Prozent bzw. 14,8 Mio. Euro in die weitere Berechnung ein. Jedoch sollte die verwendete Kommastelle nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um einen Richtwert handelt, der eine Größenordnung markieren kann, aber nicht als exakte Prognose interpretiert werden darf.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

75

Der Finanzierungsbedarf für alle anderen kreisangehörigen Gemeinden erhöht sich dabei nicht. Die Kreisumlagen werden für sie nach den bekannten Schlüsseln so errechnet, dass niemand eine höhere Umlage bezahlt als vor der Reform. Beurteilung: !

Da es bei dieser Variante keine „Verlierer“ gibt, dürfte sie auf hohe politische Akzeptanz stoßen.

!

Diese Variante ist unflexibel hinsichtlich der zukünftigen Kostenentwicklung in der Stadt Kassel und den anderen Gemeinden.

!

Die Stadt-Umland-Problematik und die damit einhergehende Haushaltsbelastung der Stadt Kassel wird nicht gelöst, bestenfalls abgemildert.

Szenario 2: „Konsequente Einbeziehung der Stadt Kassel in den Kreis“ Die fiskalischen Vorteile der Reform (5 Prozent des Zuschussbedarfs) werden dem Regionalkreis zugerechnet. Die Stadt Kassel wird als kreisangehörige Gemeinde im Regionalkreis entsprechend den derzeit gültigen Bestimmungen des FAG wie alle anderen, dem heutigen Landkreis angehörenden Gemeinden behandelt. Beurteilung: !

Alle heutigen Landkreisgemeinden werden im Vergleich zum Status Quo eine höhere Umlage zahlen müssen.

!

Die politische Akzeptanz dürfte mit den jeweiligen Modellen sehr unterschiedlich ausfallen.

!

Finanzierungstechnisch ist es die einfachste Lösung.

!

Für die Stadt Kassel ist es die vorteilhafteste Lösung.

!

Die Stadt-Umland-Problematik wird aufgelöst.

Szenario 3: „Kompromisslösung“ Die fiskalischen Vorteile der Reform werden im Reformjahr der Stadt Kassel zugerechnet. Diese zahlt in diesem ersten Jahr eine erhöhte Kreisumlage zur vollständigen Fi-

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

76

nanzierung der durch den Regionalkreis übernommenen Aufgabenbereiche (vgl. Szenario 1). Diese erhöhte Umlage wird sodann in den Folgejahren in einem Übergangszeitraum von z.B. fünf Jahren abgeschmolzen auf das für normale regionalkreisangehörige Gemeinden entsprechende Niveau (vgl. Szenario 2). Das Abschmelzen der Sonderumlage wird anreizkompatibel an Haushaltskonsolidierungsfortschritte der Stadt Kassel gebunden. Beurteilung: §

Finanzierungstechnisch die schwierigste, aber ökonomisch die sinnvollste Lösung.

§

Hohe Flexibilität für zukünftige Entwicklungen.

§

Die Stadt-Umland-Problematik wird aufgelöst.

4.3

Auswirkungen der Reform auf die innerregionalen Finanzströme (Umlagen) im HKFA

4.3.1

Vorbemerkungen

Um die Effekte und Folgeeffekte mit allen ihren Wechselwirkungen im HKFA erfassen zu können, sind zunächst grafische Darstellungen des gesamten Finanzausgleichsystems entwickelt worden. 50 Die für den regionsinternen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess wichtigste Frage hinsichtlich der Finanzstromanalyse ist die Änderung der Haushaltsbelastung des Landkreises und der dem Landkreis Kassel derzeit angehörenden Gemeinden. Diese wird sich – je nach dem gewählten Finanzierungsszenario – vor allem in Form einer höheren Kreisumlage bemerkbar machen. Wenn im Folgenden von der Annahme ausgegangen wird, dass alle regionsexternen Effekte im HKFA durch eine entsprechende Änderung des FAG ausgeschlossen werden, dann sind nun ausschließlich Änderungen bei folgenden Finanzströmen zu berechnen: §

50

Kreisumlagen nach § 37 FAG, 51

Diese Grafiken finden sich auf der beiliegenden CD-ROM.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

§

Krankenhausumlage nach § 38 FAG,

§

Verbandsumlage des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen nach § 39 FAG.

4.3.2

77

Änderungen der Umlagen im Rahmen des Finanzierungsszenarios 1

Die nun kreisangehörige Stadt Kassel gibt den auf die relevanten Aufgabenbereiche entfallenden Zuschussbedarf an den Haushalt des Regionalkreises ab. Dies entspricht einer Summe von 188,5 Mio. Euro für das Jahr 2002. Da die erwarteten Kostensenkungseffekte in Höhe von 14,8 Mio. Euro bei Szenario 1 allein der Stadt Kassel zugerechnet werden sollen, verbleibt von dieser Summe ein zusätzlicher Zuschussbedarf beim Regionalkreis im Vergleich zur Situation im Landkreis vo n 173,7 Mio. Euro. Die kreisangehörige Stadt Kassel zahlt diesen Betrag als Sonderumlage (I) an den Regionalkreis. Dadurch ergibt sich für keine der anderen kreisangehörigen Gemeinden eine zusätzliche Haushaltsbelastung. Die zu zahlenden Kreisumlagen bleiben gleich. Die entsprechenden Zahlen finden sich in Tabelle A 4-1. Für die Krankenhausumlagen (§ 38 FAG) und die Verbandsumlagen (§ 39 FAG), welche kreisfreie Städte und Landkreise zu entrichten haben, ergeben sich keine Änderungen für die Region insgesamt. Dies ist damit zu erklären, dass die Berechnung sowohl der Krankenhaus- als auch der Verbandsumlage für kreisfreie Städte und Landkreise nach den gleichen Kriterien vorgenommen wird. Die von der kreisfreien Stadt Kassel im Status Quo zu bezahlenden Umlagen entfallen zwar nach Aufgabe der Kreisfreiheit. Da aber der Regionalkreis im Vergleich zum Landkreis erhöhte Umlagen aufzubringen hat und diese Erhöhung genau den bei der Stadt Kassel entfallenden Beträgen entsprechen, ändert sich die Gesamtsumme nicht. Allerdings muss die Stadt die entsprechenden Summen wieder als Sonderumlage an den Landkreis abführen, um entsprechend dem hier diskutierten Szenario bei den anderen regionalkreisangehörigen Gemeinden keinen zusätzlichen Aufwand zu verursachen. Diese Sonderumlage (II) würde für das Haushaltsjahr 2002 der Summe von 32,1 Mio. Euro entsprechen.

51

Die Schulumlage wird unter Beibehaltung der gegenwärtigen Verteilung der Schulträgerschaft nicht berührt und im Folgenden nicht berücksichtigt.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

78

Insgesamt hat die Stadt Kassel eine Sonderumlagensumme von 205,8 Mio. Euro an den Regionalkreis abzuführen.

4.3.3 4.3.3.1

Änderungen der Umlagen im Rahmen des Finanzierungsszenarios 2 Kreisumlagen

Im Finanzierungsszenario 2 ergibt sich eine vollkommen andere Situation. Der Zuschussbedarf für die relevanten Aufgabenbereiche bei der Stadt in Höhe von 188,5 Mio. Euro geht an den Regionalkreis über und erhöht dort abzüglich der insgesamt zu erwartenden jährlichen Kostenersparnis von 14,8 Mio. Euro den Finanzierungsbedarf im Haushalt.

Kreisumlagemodell A Die dadurch entstehende Finanzierungslücke in Höhe von 173,7 Mio. Euro wird in Szenario 2 durch die Kreisumlage gedeckt, die für alle 30 kreisangehörigen Gemeinden nach den gleichen, derzeit im FAG geltenden Regeln zu berechnen ist. Die Berechnung der daraus resultierenden Kreisumlagenerhöhung für die derzeit bereits dem Landkreis angehörenden Gemeinden sowie die Kreisumlage für die Stadt Kassel erfolgt in Tabelle 4-1. Es zeigt sich, dass der zusätzliche Finanzierungsaufwand von 173,7 Mio. Euro ohne Änderungen im FAG zu stark erhöhten Kreisumlagen der Landkreisgemeinden

führt.

Addiert

man

den

zusätzlichen

Finanzierungsbedarf

(173,7 Mio. Euro) zu dem im Landkreis Kassel ohnehin per Kreisumlage zu finanzierenden Haushaltsanteil (im Jahr 2002: 83,7 Mio. Euro) hinzu und verteilt die Summe von 257,4 Mio. Euro auf alle 30 regionalkreisangehörigen Gemeinden, dann ergibt sich bei einer Kreisumlagegrundlagensumme von 299,7 Mio. Euro ein notwendiger Hebesatz von 85,9 Prozent, an Stelle des derzeit geltenden Hebesatzes von 44,5 Prozent.

Regionalkreis Kassel

Kreisumlagehebesatz Ahnatal Bad Emstal Bad Karlshafen, Stadt Baunatal, Stadt Breuna Calden Espenau Fuldabrück Fuldatal Grebenstein, Stadt Habichtswald Helsa Hofgeismar, Stadt Immenhausen, Stadt Kaufungen Liebenau, Stadt Lohfelden Naumburg, Stadt Nieste Niestetal Oberweser Reinhardshagen Schauenburg Söhrewald Trendelburg, Stadt Vellmar, Stadt Wahlsburg Wolfhagen, Stadt Zierenberg, Stadt Stadt Kassel

Regionalkreis Kassel

44,50% 2.547.215 1.855.462 1.203.421 16.386.765 1.056.118 2.438.179 1.439.642 3.047.970 3.925.634 1.737.354 1.509.454 1.710.955 5.444.848 2.226.009 4.135.338 988.240 4.826.581 1.657.928 466.585 3.350.485 1.018.035 1.520.355 3.248.903 1.511.233 1.638.643 6.012.034 661.525 4.167.018 1.973.599 -

1

257.407.550

85,90% 4.916.984 3.581.667 2.323.007 31.631.980 2.038.663 4.706.507 2.778.995 5.883.610 7.577.797 3.353.679 2.913.755 3.302.720 10.510.392 4.296.948 7.982.596 1.907.636 9.316.929 3.200.360 900.666 6.467.565 1.965.151 2.934.797 6.271.478 2.917.189 3.163.133 11.605.252 1.276.966 8.043.750 3.809.712 95.827.666

2

bisherige Neue Kreisumlagen Kreisumlagen Modell A

77.874.355

2.369.769 1.726.205 1.119.586 15.245.215 982.545 2.268.328 1.339.353 2.835.640 3.652.163 1.616.325 1.404.301 1.591.765 5.065.544 2.070.939 3.847.258 919.396 4.490.348 1.542.432 434.081 3.117.080 947.116 1.414.442 3.022.575 1.405.956 1.524.490 5.593.218 615.441 3.876.732 1.836.113 -

Mehrbelastung: Veränderung absolut 3 Sp.2 - Sp. 1

257.421.708

Neue Kreisumlagen Mehrbelastung: Mehrbelastung: Mehrbelastung: Modell Veränderung Veränderung Veränderung B absolut in % in % 4 5 6 7 Sp. 3 / Sp. 1 Sp. 5 - Sp. 1 Sp. 6 / Sp. 1 62,60% 93,03% 3.583.273 1.036.058 40,67% 93,03% 2.610.155 754.693 40,67% 93,03% 1.692.902 489.481 40,67% 93,03% 23.051.944 6.665.179 40,67% 93,03% 1.485.685 429.567 40,67% 93,03% 3.429.888 991.709 40,67% 93,03% 2.025.205 585.563 40,67% 93,03% 4.287.706 1.239.736 40,67% 93,03% 5.522.353 1.596.719 40,67% 93,03% 2.444.009 706.655 40,67% 93,03% 2.123.412 613.958 40,67% 93,03% 2.406.872 695.917 40,67% 93,03% 7.659.494 2.214.646 40,67% 93,03% 3.131.420 905.411 40,67% 93,03% 5.817.352 1.682.014 40,67% 93,03% 1.390.198 401.958 40,67% 93,03% 6.789.753 1.963.172 40,67% 93,03% 2.332.276 674.348 40,67% 93,03% 656.364 189.779 40,67% 93,03% 4.713.266 1.362.781 40,67% 93,03% 1.432.112 414.077 40,67% 93,03% 2.138.746 618.391 40,67% 93,03% 4.570.367 1.321.464 40,67% 93,03% 2.125.914 614.681 40,67% 93,03% 2.305.147 666.504 40,67% 93,03% 8.457.378 2.445.344 40,67% 93,03% 930.595 269.070 40,67% 93,03% 5.861.918 1.694.900 40,67% 93,03% 2.776.344 802.745 40,67% 139.669.660 -

299.659.459 Kreisumlagegrundlagen Stadt KS 173.694.058 LK KS 83.705.529 Summe 257.399.587 85,9%

111.557.237 188.102.313 299.659.550

Umlagegrundlagen Kreisumlage von Stadt KS von LK KS Summe Kreisumlage Hebesatz

411.216.785 Kreisumlagegrundlagen Stadt KS 173.694.058 LK KS 83.705.529 Summe 257.399.587 62,6%

223.114.473 188.102.313 411.216.786

Nebenrechnung 2 Ermittlung regionaler Hebesatz - Verzicht der Stadt Kassel auf Ermäßigungsansatz -

Umlagegrundlagen Kreisumlage von Stadt KS von LK KS Summe Kreisumlage Hebesatz

Ermittlung regionaler Hebesatz - kein Verzicht der Stadt Kassel auf Ermäßigungsansatz -

Nebenrechnung 1

Tabelle 4-1: Kreisumlagen in Finanzierungsszenario 2, Modell A und B, ohne Berücksichtigung von Zuweisungsänderungen

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

80

Die Tabelle 4-1 zeigt in Spalte 2 die daraus resultierenden Kreisumlagen für alle Regionalkreisgemeinden, und in den Spalten 3 und 4 wird die Erhöhung gegenüber dem Status Quo ausgewiesen. Für die bisherigen Landkreisgemeinden ist mit einer Erhöhung von 93 Prozent zu rechnen (Tabelle 4-1, Spalte 4). Die Stadt Kassel za hlt dann eine Kreisumlage in Höhe von 95,8 Mio. Euro, die zweithöchste Belastung liegt mit 31,6 Mio. Euro ca. bei einem Drittel dieser Summe und ist von der Stadt Baunatal aufzubringen. Die starke Erhöhung der Umlagen wird dadurch verursacht, dass die Stadt Kassel als kreisangehörige Gemeinde laut § 37 II, Satz 2, 1. Halbsatz FAG als einzige Stadt im Regiona lkreis eine Ermäßigung erhält, welche die ursprüngliche Kreisumlagegrundlage auf die Hälfte reduziert. (Die dort vorgesehene Begrenzung der Ermäßigung gemäß dem zweiten Halbsatz ist für Kassel aufgrund der derzeitigen Finanzlage irrelevant, da die Steuerkraftmesszahl nicht über der Bedarfsmesszahl liegt).

Kreisumlagemodell B Die entstehende Finanzierungslücke in Höhe von 178,5 Mio. Euro wird gemäß Szenario 2 durch die Kreisumlage gedeckt, die in Modell B aber nicht für alle 30 kreisangehörigen Gemeinden nach den derzeit im FAG geltenden Regeln berechnet wird, sondern in der für die Stadt Kassel ein Sonderstatus etabliert ist, um die Zusatzbelastung der Landkreisgemeinden zu begrenzen. Der Sonderstatus besteht hier in einem Verzicht auf die fünfzigprozentige Ermäßigung der ursprünglichen Kreisumlagegrundlage Kassels. Dadurch erhöht sich die Summe der Kreisumlagegrundlagen im Regionalkreis auf 411,2 Mio. Euro (vgl. Tabelle 4-1, Nebenrechnung II) und die Stadt Kassel hat einen größeren Anteil daran. Die Tabelle 4-1 zeigt in Spalte 5 die sich daraus ergebenden Kreisumlagen für alle Regiona lkreisgemeinden sowie in den Spalten 6 und 7 die Erhöhung gege nüber dem Status-Quo. Es ergibt sich ein notwendiger Hebesatz von 62,6 Prozent, folglich erhöht sich die Kreisumlage im Vergleich zum Status Quo um 40,7 Prozent. Die Stadt Kassel zahlt dann eine Kreisumlage in Höhe von 139,7 Mio. Euro, die zweithöchste Belastung liegt in diesem Fall mit 23,1 Mio. Euro bei knapp einem Sechstel dieser Summe und ist wiederum von der Stadt Baunatal aufzubringen.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

81

4.3.3.2 Krankenhaus - und Verbandsumlagen Im Finanzierungsszenario 1 wurden die beim Regionalkreis erhöhten Krankenhaus- und Verbandsumlagen durch eine Sonderumlage der Stadt Kassel an den Regionalkreis erstattet, so dass für den Regionalkreis bzw. die sonstigen kreisangehörigen Gemeinden kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf entstand. Im Szenario 2 soll aber eine konseque nte Einbeziehung der Stadt Kassel in den Kreis in ihren finanziellen Effekten berechnet werden. Dem entsprechend ist die erhöhte Krankenhausumlage und auch die erhöhte Verbandsumlage des Regionalkreises von allen kreisangehörigen Gemeinden zu finanzieren.

Krankenhaus- und Verbandsumlagemodell a Die Umlagen des Regionalkreises erhöhen sich um 32,1 Mio. Euro, der bisherigen Krankenhaus- und Verbandsumlage der kreisfreien Stadt Kassel. Dieser neuerliche zusätzliche Finanzierungsbedarf wird von allen kreisangehörigen Gemeinden nach den bestehenden Regeln des FAG aufgebracht. Bezogen auf die Summe der Kreisumlagegrundlagen von 299,6 Mio. Euro ergibt sich ein Hebesatz von 10,8 Prozent. Folglich gilt: Wenn auch die von der ehemals kreisfreien Stadt Kassel gezahlten und nunmehr vom Regionalkreis zusätzlich zu finanzierende Krankenhaus- und Verbandsumlagen auf alle regionalkreisangehörigen Gemeinden umgelegt werden sollen, so erhöht sich der Kreisumlagenhebesatz um weitere 10,8 Prozentpunkte.

Krankenhaus- und Verbandsumlage modell b Die Umlagen des Regionalkreises erhöhen sich um 32,1 Mio. Euro. Dieser neuerliche zusätzliche Finanzierungsbedarf wird von allen kreisangehörigen Gemeinden aufgebracht, allerdings wird für die Stadt Kassel analog zu den Überlegungen in Abschnitt 4.3.3.1, Modell B ein Sonderstatus berücksichtigt. Um die Belastung der früheren Landkreisgemeinden zu begrenzen, verzichtet die Stadt auf die Ermäßigung bei der Berechnung der Kreisumlagegrundlage. Dadurch erhöht sich die Kreisumlagegrundlagensumme auf 411,2 Mio. Euro und der Hebesatzanstieg beträgt 7,9 Prozentpunkte.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

82

Krankenhaus- und Verbandsumlagemodell c Die Krankenhaus - und die Verbandsumlage werden weiterhin von der Stadt Kassel direkt an das Land Hessen bzw. den Landeswohlfahrtsverband abgeführt. Eine Belastung des Regionalkreishaushalts erfolgt nicht. Den gleichen Effekt hätte eine Sonderumlage der Stadt an den Regionalkreis, welche die dort erhöhte Krankenhaus- und Verbandsumlage kompensiert (vgl. Szenario 1).

4.3.3.3 Kombinationsmöglichkeiten der Umlagemodelle Die folgende Matrix (Tabelle 4-2) gibt die Kombinationsmöglichkeiten wieder, die sich aus den beiden Kreisumlage- und den drei Krankenhaus- und Verbandsumlage modellen ergeben. Dabei werden die jeweils aus der Modellkombination resultierenden Kreisumlagehebesätze im Überblick präsentiert. Tabelle 4-2: Kreisumlagehebesätze unterschiedlicher Umlage modelle Krankenhaus- und Verbandsumlagemodelle Modell a

Modell b

Modell c

96,7 %

93,8 %

85,9 %

73,4 %

70,5 %

62,6 %

Kreisumlagehebesätze

Modell A

4.3.4

Modell B

Änderungen der Umlagen im Rahmen des Finanzierungsszenarios 3

Im ersten Schritt der Realisierung von Szenario 3 wird die Stadt Kassel eine Sonderumlage in Höhe von 173,7 Mio. Euro (im Falle der zusätzlich zu kompensierenden Verbands- und Krankenhausumlage noch weitere 32,1 Mio. Euro ) an den Regionalkreis zahlen und damit alle dort zusätzlich entstehenden Haushaltsbelastungen kompensieren

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

83

– auch hinsichtlich der nunmehr vom Regionalkreis zu zahlenden erhöhten Krankenhaus- und Verbandsumlage. Insoweit entspricht Szenario 3 dem Szenario 1. Während einer Übergangszeit von z.B. fünf Jahren wird sodann schrittweise die konsequente Einbeziehung des Oberzentrums angestrebt. Dies geschieht über ein Abschmelzen der Sonderumlage, die sich in dem Maße verringert, wie der Kreisumlagenhebesatz für die regionalkreisangehörigen Gemeinden angehoben wird. Da für das Szenario 2 im Kreisumlagemodell A und B bereits der für die konsequente Einbeziehung der Stadt in den Kreis notwendige Hebesatz berechnet wurde, können diese Sätze als Zielgröße verwendet und schrittweise angestrebt werden. Die Tabelle 4-3 gibt für Modell A sowohl die jeweilige Sonderumlage der Stadt Kassel wieder als auch die im Reformjahr und den fünf folgenden Jahren der Übergangszeit anzusetzenden Hebesätze und die daraus resultierenden Kreisumlagen aller regiona lkreisangehörigen Gemeinden. Eine weitere Variante dieses Szenarios ergibt sich, wenn die Reduzierung der Sonderumlage an Konsolidierungsfortschritte im Haushalt der Stadt Kassel gebunden wird. Eine planmäßig anstehende Absenkung der Sonderumlage erfolgt bei dieser Variante nur dann, wenn im abgelaufenen Haushaltsjahr eine bestimmte, noch auszuha ndelnde Verbesserung der Haushaltssituation in der Stadt erreicht wurde. Für die Berücksichtigung der Krankenhaus- und der Verbandsumlage bieten sich die gleichen Modellkombinationen an, wie dies für Szenario 2 gezeigt wurde.

1 5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 111.557.237

299.659.459

Regionalkreis Kassel

83.705.529

2 2.547.215 1.855.462 1.203.421 16.386.765 1.056.118 2.438.179 1.439.642 3.047.970 3.925.634 1.737.354 1.509.454 1.710.955 5.444.848 2.226.009 4.135.338 988.240 4.826.581 1.657.928 466.585 3.350.485 1.018.035 1.520.355 3.248.903 1.511.233 1.638.643 6.012.034 661.525 4.167.018 1.973.599 -

44,5%

Kreisumlage- bisherige grundlagen Kreisumlage

Ahnatal Bad Emstal Bad Karlshafen, Stadt Baunatal, Stadt Breuna Calden Espenau Fuldabrück Fuldatal Grebenstein, Stadt Habichtswald Helsa Hofgeismar, Stadt Immenhausen, Stadt Kaufungen Liebenau, Stadt Lohfelden Naumburg, Stadt Nieste Niestetal Oberweser Reinhardshagen Schauenburg Söhrewald Trendelburg, Stadt Vellmar, Stadt Wahlsburg Wolfhagen, Stadt Zierenberg, Stadt Stadt Kassel

Hebesatz Berechnung Stde./Gmden

Regionalkreis Kassel

257.399.587

3 2.970.797 2.164.010 1.403.540 19.111.755 1.231.742 2.843.629 1.679.043 3.554.824 4.578.436 2.026.263 1.760.464 1.995.474 6.350.284 2.596.177 4.823.012 1.152.576 5.629.204 1.933.628 544.174 3.907.644 1.187.326 1.773.178 3.789.170 1.762.539 1.911.137 7.011.788 771.531 4.859.961 2.301.794 159.774.487

51,9% Sp. 1 * 0,519

1. Jahr

4 423.582 308.548 200.119 2.724.990 175.624 405.450 239.401 506.854 652.802 288.909 251.010 284.519 905.436 370.168 687.674 164.336 802.623 275.700 77.589 557.159 169.291 252.823 540.267 251.306 272.494 999.754 110.006 692.943 328.195

Mehrbelastung: Veränderung absolut

257.399.587

5 3.457.344 2.518.425 1.633.407 22.241.811 1.433.472 3.309.349 1.954.031 4.137.020 5.328.277 2.358.117 2.048.787 2.322.285 7.390.311 3.021.370 5.612.908 1.341.341 6.551.135 2.250.311 633.297 4.547.624 1.381.783 2.063.582 4.409.747 2.051.202 2.224.136 8.160.154 897.890 5.655.908 2.678.773 143.785.790

60,4 % Sp. 1 * 0,604

2. Jahr

6 910.129 662.963 429.986 5.855.046 377.354 871.170 514.389 1.089.050 1.402.643 620.763 539.333 611.330 1.945.463 795.361 1.477.570 353.101 1.724.554 592.383 166.712 1.197.139 363.748 543.227 1.160.844 539.969 585.493 2.148.120 236.365 1.488.890 705.174

Mehrbelastung: Veränderung absolut

257.399.587

7 3.943.890 2.872.839 1.863.274 25.371.868 1.635.202 3.775.068 2.229.019 4.719.217 6.078.117 2.689.971 2.337.110 2.649.097 8.430.338 3.446.563 6.402.804 1.530.106 7.473.066 2.566.994 722.420 5.187.604 1.576.239 2.353.987 5.030.324 2.339.864 2.537.135 9.308.520 1.024.249 6.451.856 3.055.753 127.797.093

68,9 % Sp. 1 * 0,689

3. Jahr

8 1.396.675 1.017.377 659.853 8.985.103 579.084 1.336.889 789.377 1.671.247 2.152.483 952.617 827.656 938.142 2.985.490 1.220.554 2.267.466 541.866 2.646.485 909.066 255.835 1.837.119 558.204 833.632 1.781.421 828.631 898.492 3.296.486 362.724 2.284.838 1.082.154

Mehrbelastung: Veränderung absolut

257.399.587

9 4.430.437 3.227.253 2.093.141 28.501.924 1.836.933 4.240.788 2.504.007 5.301.413 6.827.957 3.021.825 2.625.432 2.975.908 9.470.365 3.871.755 7.192.700 1.718.871 8.394.998 2.883.677 811.543 5.827.585 1.770.695 2.644.392 5.650.901 2.628.526 2.850.134 10.456.886 1.150.608 7.247.803 3.432.733 111.808.397

77,4 % Sp. 1 * 0,774

4. Jahr

Tabelle 4-3: Kreisumlagen in Finanzierungsszenario 3, Modell Ac, ohne Berücksichtigung von Zuweisungsänderungen

10 1.883.222 1.371.791 889.720 12.115.159 780.815 1.802.609 1.064.365 2.253.443 2.902.323 1.284.471 1.115.978 1.264.953 4.025.517 1.645.746 3.057.362 730.631 3.568.417 1.225.749 344.958 2.477.100 752.660 1.124.037 2.401.998 1.117.293 1.211.491 4.444.852 489.083 3.080.785 1.459.134

Mehrbelastung: Veränderung absolut

257.399.584

11 4.916.984 3.581.667 2.323.007 31.631.980 2.038.663 4.706.507 2.778.995 5.883.610 7.577.797 3.353.679 2.913.755 3.302.720 10.510.392 4.296.948 7.982.596 1.907.636 9.316.929 3.200.360 900.666 6.467.565 1.965.151 2.934.797 6.271.478 2.917.189 3.163.133 11.605.252 1.276.966 8.043.750 3.809.712 95.819.700

85,9 % Sp. 1 * 0,859

5. Jahr

12 2.369.769 1.726.205 1.119.586 15.245.215 982.545 2.268.328 1.339.353 2.835.640 3.652.163 1.616.325 1.404.301 1.591.765 5.065.544 2.070.939 3.847.258 919.396 4.490.348 1.542.432 434.081 3.117.080 947.116 1.414.442 3.022.575 1.405.956 1.524.490 5.593.218 615.441 3.876.732 1.836.113

Mehrbelastung: Veränderung absolut

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

4.3.5

85

Zusätzliche Optionen, die die Kreisumlagenerhöhung begrenzen

a. Die Szenarien 2 und 3 können in ihren finanziellen Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der Erhöhung der Kreisumlagehebesätze für die bisherigen Landkreisgemeinden abgeschwächt werden, indem die Stadt Kassel nur einen Teil der zur Diskussion stehenden Aufgaben an den Regionalkreis abgibt. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass das hier als Berechnungsgrundlage verwendete Aufgabenbündel nur beispielhaft geschnürt wurde. Insbesondere im Bereich des Hauptamtes der Stadt ist nicht mit einer vollständigen Aufgabenverlagerung an die Region zu rechnen. Durch die Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse (Elastizitäten) in Abschnitt 4.5 können die Auswirkungen eines geringeren Umfangs an transferiertem Zuschussbedarf situativ berechnet werden. b. Ein bislang nicht berücksichtigter, ebenfalls die Landkreisgemeinden tendenziell entlastender Effekt besteht darin, dass die dynamischen Wachstumseffekte der Regionalreform, die im ersten Kapitel der Untersuchung erörtert wurden, eine Stärkung der Finanzkraft sowohl der Stadt als auch der Landkreisgemeinden zur Folge haben wird. Dies erhöht nicht nur den Finanzierungsanteil der Stadt Kassel, sondern stärkt auch die finanzielle Basis der heutigen Landkreisgemeinden. c. Die in den hier verwendeten Modellen berechneten, starken Erhöhungen der Kreisumlagehebesätze werden erheblich dadurch reduziert, dass dem Regionalkreis Kassel durch die Einbeziehung des Oberzentrums zusätzliche Finanzzuweisungen zustehen. Dieser Effekt blieb bislang ausgeblendet, um die Finanzstromanalyse Schritt für Schritt zu erarbeiten. Im folgenden Abschnitt wird diese Annahme aus zwei Gründen aufgelöst: –

zum einen, da die Übernahme von Aufgaben der Stadt Kassel durch den Regionalkreis sachlogisch von einer teilweisen Umlenkung Allgemeiner Finanzzuweisungen im Rahmen der Anwendung des FAG begleitet werden muss. Folglich sollten diese Änderungen in den Szenarien Berücksichtigung finden.



zum zweiten, da auf gravierende externe Effekte der Kasseler Regionalreform hinzuweisen ist, die möglicherweise besonders dringend durch Gesetzesänderungen neutralisiert werden müssen.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

4.4

86

Überregionale Auswirkungen der Regionalreform innerhalb des HKFA

Ohne eine entsprechende Änderung im FAG würde die Einbeziehung der Stadt Kassel in den Kreis erhebliche Verwerfungen im HKFA verursachen. Auch kreisfreie Städte sowie Landkreise und deren Gemeinden außerhalb der Region Kassel wären betroffen. Diese Effekte werden im Folgenden für die „Allgemeinen Finanzzuweisungen“ (§§ 5 – 20 FAG) und im Bereich der „Besonderen Finanzzuweisunge n“ (§§ 21 – 28) am Beispiel der „Zuweisungen für die Sozialhilfeausgaben“ (§ 23 FAG) sowie der „Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit“ (§ 23a FAG) identifiziert und quantifiziert.

4.4.1

Auswirkungen bei den Allgemeine n Finanzzuweisungen

Die Stadt Kassel verliert durch die Aufgabe der Kreisfreiheit den Anspruch auf Schlüsselzuweisungen als kreisfreie Stadt. Diese beliefen sich im Jahr 2002 auf die Summe von 100,5 Mio. Euro. Stattdessen erlangt die Stadt Kassel Anspruch auf Schlüsselzuweisungen als kreisangehörige Gemeinde. Die Tabelle A 4-2 im Anhang zeigt die Berechnung dieser neuen Schlüsselzuweisungen, die nach dem gegebenen Stand des FAG die Höhe von 52,7 Mio. Euro erreichen würden. Daraus ergibt sich zunächst eine Mindereinnahme von 47,8 Mio. Euro. Jedoch erlangt der Regionalkreis einen im Vergleich zum Landkreis Kassel um 40,2 Mio. Euro erhöhten Anspruch auf Schlüsselzuweisungen. In der Tabelle A 4-3 im Anhang können die zur Berechnung notwendigen Schritte nachvollzogen werden. Die Auszahlung dieser neuen Schlüsselzuweisungen ist aber nur dann mö glich, wenn die Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse auf die Statusgruppen in § 7 FAG durch den Hessischen Landtag geändert wird. Dennoch verbleibt für die Region insgesamt eine Mindereinnahme in Höhe von 7,6 Mio. Euro. Diese Summe kann beispielsweise durch einen neuen Ergänzungsansatz (z.B. für kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 180.000 Einwohnern) in § 11 FAG oder durch einen neu eingefügten Paragraphen der Stadt Kassel als nunmehr kreisangehöriger Gemeinde zugeführt werden.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

87

In der Tabelle A 4-4 im Anhang wurde über einen erhöhten Ergänzungsansatz von 19,9 Prozent der Zielwert von 60,3 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen für die kreisangehörige Stadt Kassel ermittelt. Die Tabelle A 4-5 im Anhang quantifiziert die dann insgesamt notwendige Neuaufteilung der Gesamtschlüsselmasse. Dabei sind die Zahlen des Ausgleichsjahres 2002 zu Grunde gelegt worden. Während die Neuaufteilung der Gesamtschlüsselmasse zwar die Finanzausstattung der Region insgesamt auf das Niveau vor der Reform führt, verbleibt innerhalb der Region eine Finanzierungslücke beim Kreis und ein Überschuss bei der Stadt Kassel. Die Lücke beim Kreis errechnet sich aus dem von der Stadt übernommenem Zuschussbedarf in Höhe von 173,7 Mio. Euro, abzüglich der zusätzlichen Schlüsselzuweisungen des Landes in Höhe von 40,2 Mio. Euro, und resultiert folglich in der Summe von 133,5 Mio. Euro. Für die Region Kassel ergeben sich nun je nach dem, welchem Finanzierungsszenario gefolgt wird, unterschiedliche Optionen, wie die Finanzströme gelenkt werden können, um die übertragenen Zuschussbedarfe zu finanzieren.

Finanzierungsszenario 1 Der Fehlbetrag von 133,5 Mio. Euro muss als Sonderumlage von der Stadt an den Regionalkreis Kassel erstattet werden. Diese Sonderumlage führt dazu, dass die Auswirkungen der Regionalreform im Bereich der Allgemeinen Finanzzuweisungen vollständig kompensiert werden, so dass die heute landkreisangehörigen Gemeinden keine erhöhte Haushaltsbelastung erfahren. Auch der Regionalkreis hat keine zusätzliche Haushaltsbelastung zu tragen. Gleichzeitig werden die Kostensenkungs effekte der Regionalreform allein zugunsten der Stadt Kassel verrechnet, weil sie bereits beim Ansatz des an den Regionalkreis zu überfü hrenden und dann zu erstattenden Zuschussbedarfs abgezogen wurden.

Finanzierungsszenario 2 Gemäß dem zweiten Finanzierungsszenario wird keine Sonderumlage der Stadt an den Regionalkreis gezahlt. Die Finanzierungslücke im Haushalt des Regiona lkreises muss über eine erhöhte Kreisumlage gedeckt werden. Dazu ist die Gesamtsumme der über

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

88

Umlagen zu finanzierenden Teile des Regionalkreishaushaltes (bisheriger Finanzierungsbedarf beim Landkreis: 83,7 Mio. Euro plus 133,5 Mio. Euro Zuschussbedarf von der Stadt Kassel, gleich 217,2 Mio. Euro Gesamtvolumen) durch die Summe der Kreisumlagengrundlagen (inkl. der Stadt Kassel, derzeitiges FAG: 299,7 Mio. Euro, Modell A) zu dividieren, um den nötigen Kreisumlagehebesatz zu ermitteln. Daraus ergibt sich ein notwendiger Hebesatz von 72,5 Prozent. Die Kreisumlagen der bisherigen kreisangehörigen Gemeinden erhöhen sich um 62,9 Prozent. Verzichtet die Stadt Kassel auf die Ermäßigung der Kreisumlagegrundlage nach § 37 II, Satz 2, 1. Halbsatz FAG (vgl. die Ausführungen in Abschnitt 4.4.3.1), so erhöht sich die Kreisumlagegrundlagensumme auf 411,2 Mio. Euro. Dadurch wird der Hebesatz bei 52,8 Prozent liegen und die Kreisumlage für die bisherigen Landkreisgemeinden erhöht sich um 18,7 Prozent (Modell B). Die Tabelle 4-4 gibt die Ergebnisse wieder. 52 Hier ist auch an die Überlegungen zur Begrenzung der Kreisumlagenerhöhung anzuknüpfen, die in Abschnitt 4.3.5, Nr. c) angestellt wurden: Der über die Kreisumlage zu finanzierende Anteil des Regionalkreishaushaltes wird aufgrund der dem Regionalkreis in zusätzlichem Umfang (40,2 Mio. Euro) zustehenden Schlüsselzuweisungen deutlich niedriger ausfallen, als in den Berechnungen in Abschnitt 4.3 bei Ausblendung externer Effekte zu Grunde gelegt wurde. Wird also von den eingangs zu Abschnitt 4.3 postulierten Annahmen abgewichen, das Modell folglich realitätsnäher, und werden die für den Regionalkreis zu erwartenden zusätzlichen Schlüsselzuweisungen von dem über Kreisumlage zu deckenden Finanzierungsbedarf im Regionalkreis abgezogen, so reduzieren sich die Kreisumlagehebesätze auf die in Tabelle 4-5 ausgewiesenen Werte. Diese ergeben sich ausgehend von den hier unter Berücksichtigung der zusätzlichen Schlüsselzuweisungen des Regionalkreises berechneten Hebesätze für die Kreisumlage, wenn die jeweiligen Zuschläge für die Krankenhaus- und Verbandsumlagen – je nach Modell – hinzuaddiert werden. Der niedrigste Hebesatz von 52,8 Prozent bedeutet umgerechnet „nur noch“ eine Erhöhung der Kreisumlage der bisherigen Landkreisgemeinden um 18,7 Prozent.

52

Vgl. auch die Tabelle A 4-10 im Anhang, in der die einzelnen Berechnungsschritte anhand der bisherigen Kreisumlage verdeutlicht werden.

Grundbetrag Gesamtansatz - absolut Steuerkraftmeßzahl Bedarfsmeßzahl Allg. Schlüsselzuweisung

k. MZ je EW = 48 € l. MZ all m. Schlüsselzuweisungen - insgesamt -

i. Mindestschlüsselzuweisungen j. Mindestbetrag

Auffüllung auf Garantieschwelle beträgt: 16161947 €

f. Garantieschwelle g. Meßzahl der Finanzkraft h. Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft

a. b. c. d. e.

2. Ermittlung Schlüsselzuweisung

h. Schulträger i. Gesamtansatz - absolut -

b. Hauptansatz (in%); c. Hauptansatz - absolut Ergänzungsansätze d. für Gemeinden > 50000 EW e. Bevölkerungszuwachs f. Zahl der Kurgastübernachtungen/?Bädergmde g. Zahl der Stationierungsstreitkräfte

1. Ermittlung Gesamtansatz a. Einwohnerzahl am 31.12.2002

kreisfreie Stadt KS - status-quo

hier für die kreisfreie Stadt KS Nach § 15 (3) Nr. 2 FAG beträgt der Hauptansatz für die Stadt Kassel bisher (kreisfreie Stadt) 102%.

0 0 0

KS als kreisfreie Stadt; es gilt der Grundbetrag für kreisfreie Städte (1491,40 EUR)

§ 11 (1) FAG findet nach § 15 (2) S. 3 FAG keine Anwendung.

vgl. § 15 (4) FAG

48 vgl. § 13 (2) FAG 100.468.988 [Allg. SZW + Auffüllung auf Garantieschwelle]

9.348.768

16.161.947

228.137.922 211.975.975 [Steuerkraftmeßzahl + Allg. SZW]

[Bedarfsmeßzahl * Multiplikator] Für die kreisfreie Stadt KS beträgt der Multiplikationsfaktor nach § 15 (2) FAG 0,77.

1.491,40 198.661 127.668.934 296.283.015 [Gesamtansatz * Grundbetrag] 84.307.041

198.661

-

102 198.661 [Einwohnerzahl * Hauptansatz]

194.766

Grundbetrag Gesamtansatz Steuerkraftmeßzahl Bedarfsmeßzahl Allg. Schlüsselzuweisung

k. l. MZ all m. Schlüsselzuweisungen insgesamt:

i. Mindestschlüsselzuweisungen j. Mindestbetrag §

Auffüllung auf Garantieschwelle beträgt: 7016933

f. Garantieschwelle g. Meßzahl der Finanzkraft h. Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft

a. b. c. d. e.

2. Ermittlung Schlüsselzuweisung

h. Schulträger i. Gesamtansatz - absolut -

b. Hauptansatz (in %); c. Hauptansatz - absolut Ergänzungsansätze d. für Kassel e. Zahl der Stationierungsstreitkräfte f. Zahl der Kurgastübernachtungen g. Ergänzungsansatz für Bevölkerungszuwachs

1. Ermittlung Gesamtansatz a. Einwohnerzahl am 31.12.2002

Beschreibung Die Berechnungen für die Stadt KS als regionsangehörige Stadt unterliegen den Bedingungen der §§ 8 ff. FAG.

§ 11 (3) FAG § 11 (4) FAG Schülerzahl (nur Grundschüler?) multipliziert mit 15 % (vgl. auch § 22 FAG). Dazu: Schulumlage an den Regionalkreis bis zu 8% der Kreisumlagegrundlage reduziert (§ 37 (3) FAG)

§§ 21, 27 a bei kreisfreien oder kreisangehörigen Städten

§ 11 (2) FAG

(20,5% vom Hauptansatz) nach § 11 (1) FAG neu

MZ je EW richtet sich nach Zentralitätsfunktion für Kassel wird ein Oberzentrum angenommen vgl. § 13 (3) FAG

17,5 15 61.268.132 [Allg. SZW + Auffüllung auf Garantieschwelle]

3.408.405

7.016.933

Wenn [Garantieschwelle - Meßzahl der Finanzkraft] < 0 ist, dann erfolgt keine Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft, sonst Auffüllung um Differenzbetrag.

188.937.066 181.920.133 [Steuerkraftmeßzahl + Allg. SZW]

§13 (1) FAG [0,8 * Bedarfsmeßzahl]; da KS nun kreisangehörige Stadt ist, beträgt der Multiplikationsfaktor 0,8 und nicht wie bisher für kreisfreie Städte nach § 15 (2) FAG 0,77.

[(Bedarfsmeßzahl - Steuerkraftmeßzahl)/2]

Nach § 9 (1) FAG [Gesamtansatz * Grundbetrag]

keine Änderung

KS als regionsangehörige Stadt; es gilt der Grundbetrag für kreisangehörige Gemeinden (716,50 EUR)

1.048 329.618 [Hauptansatz + Summe Ergänzungsansätze]

55.898 0 0 0

140 272.672 [Einwohnerzahl * Hauptansatz]

hier für Oberzentrum nach § 10 I Nr. 3 FAG

194.766 EW-Zahl vom 31.12.2001

716,50 329.618 127.668.934 236.171.333 54.251.199

regionsangehörige Stadt KS - ohne Änderung des FAG

Berechnungen der Schlüsselzuweisung Stadt Kassel Die Berechnung der SZW für kreisfreie Städte erfolgt nach § 15 (2) FAG analog der für kreisangehörige Gemeinden

Beschreibung

Tabelle A 4-4: Ein neuer Ergänzungsansatz in § 11 FAG für Kassel

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

90

Der je nach Modellvariation für die Stadt Kassel resultierende und die Synergieeffekte von 14,8 Mio. Euro übersteigende finanzielle Entlastungseffekt errechnet sich aus dem übertragenen Zuschussbedarf einerseits und der reduzierten Schlüsselzuweisungen für Kassel und der von Kassel zu zahlenden Umlage andererseits. Tabelle 4-5: Kreisumlagehebesätze in Prozent und finanzieller Entlastungseffekt für die Stadt Kassel in Mio. Euro bei unterschiedlichen Umlagemodellen und unter Berücksichtigung zusätzlicher Schlüsselzuweisungen für den Regiona lkreis

Kreisumlagehebesatz Nettoentlastung

Krankenhaus- und Verbandsumlage

Modell A

Modell B

Modell a

Modell b

Modell c

83,3 %

80,4 %

72,5 %

72,8 Mio. €

67,4 Mio. €

52,6 Mio. €

63,6 %

60,7 %

52,8 %

35,9 Mio. €

30,5 Mio. €

15,7 Mio. €

Finanzierungsszenario 3 Während im Reformjahr das Szenario 1 umgesetzt wird, ist gemäß Szenario 3 über beispielsweise fünf Folgejahre hinweg ein Abschmelzen der Sonderumlage vorgesehen, so dass nach dieser Übergangszeit das Szenario 2 realisiert ist. 53

4.4.2

Auswirkungen bei den Besonderen Finanzzuweisungen

Werden außer den Allgemeinen auch noch die Besonderen Finanzzuweisungen (BFZ) im HKFA betrachtet, so zeigt sich, dass diese alle durch die Regionalreform verändert werden dürften. Aus der Vielzahl der BFZ werden die „Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe“ nach § 23 FAG und die „Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit“ nach § 23a FAG beispielhaft herausgegrif-

53

Vgl. den Abschnitt 4.3.4 und Tabelle 4-3, wo die Kreisumlagenentwicklung gemäß Szenario 3 exemplarisch an Modell A, jedoch dort noch ohne Berücksichtigung der Schlüsselzuweisungen veranschaulicht wird.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

91

fen. Diese gehören zu den fiskalisch bedeutendsten Zuweisungen. Die reformbedingten Änderungen dieser Finanzströme sind gravierend und betreffen auch Körpe rschaften außerhalb der Region Kassel. Dies verdeutlichen die Tabellen A 4-6 bis A 4-9 im Anhang, die den Status Quo und die Situation im Regionalkreis analysieren. Als Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe erhält die Stadt Kassel im Status Quo 13,03 Mio. Euro und der Landkreis 5,65 Mio. Euro, zusammen also 18,68 Mio. Euro. Die Tabelle A 4-6 gibt die Berechnung und Ergebnisse für das Jahr 2002 wieder. Durch die Reform verändern sich die Gruppendurchschnitte der ausschlaggebenden Indikatoren, wodurch sich nicht nur die Zuweisungen an die Region Kassel, sondern auch diejenigen an andere Gebietskörperschaften zum Teil erheblich verändern. Wie Tabelle A 4-7 ausweist, würden Stadt und Landkreis Kassel nach der Reform zusammen 30,79 Mio. Euro erhalten. Das wären 65 Prozent mehr als im Status Quo. Zahlreiche Gebietskörperschaften erhielten geringere Zuweisungen. Die Stadt Offenbach muss auf rund 0,2 Mio. Euro verzichten und der Landkreis Main-Kinzig auf ca. 0,9 Mio. Euro. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Die Tabellen A 4-8 und A 4-9 belegen, dass Stadt und Landkreis Kassel derzeit zusammen weniger Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit erhalten (14,3 Mio. Euro), als der Regionalkreis Kassel (15,4 Mio. Euro) nach der Reform. Gleichzeitig stehen beispielsweise der kreisfreien Stadt Offenbach unter den neuen Bedingungen statt vorher 0,7 Mio. Euro nunmehr 5,8 Mio. Euro zu. Der Main-Kinzig-Kreis, der in 2002 noch 0,3 Mio. Euro an Zuweisungen erhielt, verliert den Anspruch, da er jetzt unter der durch den Statuswechsel der Stadt Kassel erhöhten durchschnittlichen Arbeitslosenquote bei den Landkreisen liegt. Es ist davon auszugehen, dass bei den anderen BFZ ähnlich gravierende Effekte auftreten, wenn die bislang kreisfreie Stadt Kassel als kreisangehörige Gemeinde einem Regionalkreis Kassel angehören würde. Allerdings wird allgemein angenommen, dass der Landesgesetzgeber die sachlich nicht gerechtfertigten Verwerfungen durch entsprechende Änderungen im FAG verhindern wird. Insbesondere dürfte die Gesamtsumme der in die Region Kassel fließenden Zuweisungen auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Änderungen bei Gebietskörperschaften außerhalb der Region Kassel würden

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

92

ebenfalls durch entsprechende Gesetzesänderungen neutralisiert. Die im vorliegenden Gutachten durchgeführten Berechnungen unterstreichen dabei die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs für den Gesetzgeber. Änderungen bei den regionsinternen Finanzierungsströmen durch eine Berücksicht igung der BFZ würden folglich nur dann erwartet, wenn das FAG nicht geändert würde. Die in diesem Fall für die Region Kassel ansteigenden BFZ würden die oben berechneten Umlagenerhöhungen abschwächen. Hingegen wird die Tatsache, dass nicht mehr die Stadt, sondern der Regionalkreis die BFZ empfangen würde, keine Auswirkungen auf die Kreisumlage haben, da bei der Verlagerung der entsprechenden Aufgabenbereiche von der Stadt an den Regionalkreis in den oben simulierten Szenarien mit Zuschussbedarfen gerechnet wurde, bei denen es sich um den Saldo von Ausgaben und Einnahmen je Aufgabenbereich handelt. Dabei haben die BFZ bereits als zweckgebundene Einnahmen Berücksichtigung gefunden.

4.5 4.5.1

Sensitivitätsanalyse: Simulation unterschiedlicher Haushaltslagen Auswahl der relevanten Bestimmungsgrößen für die Umlagenhöhe

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die hier durchgeführten Modellrechnungen auf der Basis eines Haushaltsjahres keine Prognosen hinsichtlich der tatsächlichen Höhe zukünftiger Kreisumlagezahlungen in einem Regionalkreis Kassel zulassen. Jedoch geben sie Auskunft über die Art und Größenordnung von Umlagenänderungen bei vergleichbarer Haushaltslage in Stadt und Landkreis Kassel. Bestimmte Änderungen der Haushaltslage werden indessen auch die ermittelten Umlagesteigerungen beeinflussen. Zunächst stellt sich dabei die Frage, welche Änderungen in den Finanzen der Stadt Kassel unter den Bedingungen eines Regionalkreises zu Konsequenzen bei der Kreisumlage führen würden, also dann auch die bisherigen Landkreisgemeinden betreffen. Bei der Beantwortung dieser Frage ist der Umstand von besonderer Bedeutung, dass das Regionalkreismodell keine allumfassende Zusammenlegung der Finanzen von Stadt und Landkreis Kassel vorsieht. Daraus wäre zunächst die Neutralität einer Änderung der allgemeinen Haushaltslage bei der Stadt gegenüber der Kreisumlagenhöhe bzw. dem Hebesatz zu schlussfolgern. Hinsichtlich der allgemeinen, also nicht aufgabenbezoge-

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

93

nen Finanzausstattung ist allerdings von Bedeutung, dass sich die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen des Landes auf die Stadt und den Regionalkreis Kassel – wie oben gezeigt – ändern wird. Das Risiko einer Reduzierung der Schlüsselzuweisungen seitens des Landes wird damit umverteilt. Auch führt eine zwischen den Statusgruppen der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden unterschiedlich starke Veränderung der Schlüsselzuweisung zu einer Änderung der Kreisumlagegrundlage. Die Hebesätze werden sich ändern. Dieser Effekt wird in Abschnitt 4.5.2 quantifiziert. Abgesehen von der Beeinflussung der Hebesätze durch Änderungen im Bereich der allgemeinen Finanzausstattung im Falle einer Änderung der Schlüsselzuweisungen, reagiert die Hebesatzhöhe auch auf Variationen der aufgabenbezogenen Finanzen. Sowohl eine Änderung a.) des Ausgabenbedarfs, als auch b.) der zweckgebundenen Einnahmen in den verlagerten Aufgabenbereichen werden die Hebesatzhöhe beeinflussen. Da die Positionen a) und b) zu einer Änderung des Zuschussbedarfs je Aufgabenbereich führen, können sie zu der Bestimmungsgröße „Zuschussbedarf“ zusammengefasst werden, die für eine Sensitivitätsanalyse zu berücksichtigen ist. Diese Untersuchung ist Gegenstand von Abschnitt 4.5.3.

4.5.2

Änderung der Schlüsselzuweisungen

Für die quantitative Sensitivitätsanalyse einer Änderung der Schlüsselzuweisungen werden folgende Annahmen gemacht: §

Die Regionalreform wird nach dem Finanzierungsszenario 2 organisiert. Eine Berechnung der Effekte in Szenario 1 oder 3 ist hier weniger interessant, da in Szenario 1 alle Auswirkungen auf die Umlagen der anderen kreisangehörigen Gemeinden durch eine erhöhte Sonderumlage der Stadt Kassel aufgefangen würden, während die für Szenario 2 gewonnenen Ergebnisse problemlos auf Szenario 3 übertragen werden können.

§

Aus den verschiedenen Modellvarianten wird das Modell Aa der weitest gehe nden Integration ausgesucht. Die Stadt Kassel verzichtet also nicht auf den Ermäßigungs-

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

94

ansatz nach § 37 II FAG und auch die LWV- und die Krankenhausumlage wird von allen Gemeinden des Regionalkreises getragen. §

Ermittelt werden die Auswirkungen von Änderungen in der finanziellen Ausgangslage vor Integration der Stadt Kassel in den Kreis, um die Zufälligkeit der Wahl des Jahres 2002 als Basisjahr zu kompensieren.

Es ist eine Fallunterscheidung vorzunehmen, um auch die Auswirkungen von Änderungen in der Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden untersuchen zu können: 1. Nur die Schlüsselzuweisung an die bisher kreisfreie Stadt Kassel wird abgesenkt, beispielhaft um 30 Prozent. 2. Nur die Schlüsselzuweisungen an die bisher kreisangehörigen Gemeinden werden abgesenkt, beispielhaft um 30 Prozent. 3. Nur die Schlüsselzuweisungen an den Landkreis werden abgesenkt, beispielhaft um 30 Prozent. Das Ziel der Sensitivitätsanalyse sind Elastizitätskennziffern, die für jeden dieser drei Fälle angeben, um wie viel Prozent sich der Kreisumlagehebesatz im Vergleich zu dem in Tabelle 4-4 für das Modell Aa ausgewiesenen Wert ändert. Die folgende Berechnung basiert auf den selben Daten, die bereits in Abschnitt 4.4.1 zu Grunde gelegt wurden.

Fall 1: §

Im Zuge der Einbeziehung der Stadt Kassel in den Kreis gelangt der Zuschussbedarf aus

den

an

den

Kreis

übertragenen

Aufgabenbereichen

in

Höhe

von

188,5 Mio. Euro abzüglich der insgesamt zu erwartenden jährlichen Kostenersparnis von 14,8 Mio. Euro, folglich 173,7 Mio. Euro, an den Kreis. Dazu kommen 32,4 Mio. Euro, die die Stadt Kassel bislang als Krankenhaus- und LWV-Umlagen zu zahlen hatte. Der Regionalkreis erhält unter den geänderten Bedingungen nun nach Einbeziehung der Stadt nicht mehr 40,2 Mio. Euro an zusätzlichen Schlüsselzuweisungen des Landes, sondern nur noch 28,1 Mio. Euro. Folglich resultiert aus der Aufgabenübertragung ein per Umlage zu finanzierender Saldo von 173,7 + 32,4 – 28,1 = 178 Mio. Euro.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

§

95

Im Landkreis Kassel waren im Haushaltsjahr 2002 knapp 83,7 Mio. Euro per Kreisumlage zu finanzieren.

§

Bei einer Reform unter diesen Bedingungen wären folglich insgesamt 261,7 Mio. Euro per Kreisumlage zu tragen.

§

Die Reduzierung der Schlüsselzuweisungen an die Stadt Kassel hat auch zur Folge, dass sich die Gesamtsumme der Kreisumlagegrundlage reduziert und dass sich zudem die Anteile an der Kreisumlagegrundlage verschieben. Die Tabelle A 4-11 zeigt die Veränderungen im einzelnen.

§

Der Kreisumlagehebesatz für das Modell Aa erhöht sich von 83,3 Prozent auf 91,7 Prozent, also um 10,1 Prozent. Die Tabelle A 4-11 zeigt die Veränderungen im einzelnen.

§

Die Elastizität des Hebesatzes in Bezug auf die Änderung der Schlüsselzuweisungen an die Stadt Kassel beträgt im ge wählten Beispielfall demnach - 33,7 Prozent (10,1 Prozent Hebesatzanstieg im Verhältnis zu 30 Prozent Reduzierung der Schlüsselzuweisung).

Daraus lässt sich das erste Ergebnis der Sensitivitätsanalyse ablesen: Die Elastizität der Kreisumlagehebesätze in Bezug auf die Schlüsselzuweisungen an die (kreisfreie) Stadt Kassel beträgt –33,7 Prozent. Dies bedeutet: Werden die Schlüsselzuweisungen an die Stadt Kassel wie im Beispielfall um 30 Prozent reduziert, dann erhöht sich der Hebesatz für die Kreisumlage um einen deutlich geringeren Prozentsatz, nämlich um 10 Prozent, also einem Drittel der Schlüsselzuweisungsänderung. 54

Fall 2: §

Die beim Regionalkreis per Kreisumlage zu finanzierende Summe ergibt sich zum einen aus den beim Landkreis ohnehin per Umlage zu finanzierenden 83,7 Mio. Euro.

54

Für das Rechnen mit Elastizitätskoeffizienten muss darauf hingewiesen werden, dass es sich hier um sogenannte Punktelastizitäten handelt, die nur unter den hier verwendeten Daten gelten. Ändern sich die Rahmendaten (z.B. andere Schlüsselzuweisungen, der zu finanzierende Zuschussbedarf etc.), dann ändert sich auch die Sensitivität der Hebesätze.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

§

96

Hinzuzurechnen sind die von der Stadt Kassel zu übernehmenden 173,7 Mio. + 32,4 Mio. Euro, abzüglich der zusätzlichen Schlüsselzuweisung an den Kreis von 40,2 Mio. Euro, folglich insgesamt: 249,6 Mio. Euro (Modell Aa).

§

Die Kreis umlagegrundlage der bisher kreisangehörigen Gemeinden verringert sich, ebenso ihr Anteil an der gesamten Kreisumlagegrundlage. Einzelergebnisse können der Tabelle A 4-12 entnommen werden.

§

Der Kreisumlagehebesatz erhöht sich zum Vergleichsfall von 83,3 Prozent auf 86,7 Prozent, also um 4,1 Prozent.

§

Die Elastizität des Hebesatzes in Bezug auf die Änderung der Schlüsselzuweisungen an die bisherigen Landkreisgemeinden beträgt im gewählten Beispielfall demnach – 13,7 Prozent (4,1 Prozent Hebesatzanstieg im Verhä ltnis zu 30 Prozent Reduzierung der Schlüsselzuweisung).

Daraus lässt sich das zweite Ergebnis der Sensitivitätsanalyse ablesen: Die Elastizität der Kreisumlagehebesätze in Bezug auf die Schlüsselzuweisungen an die bisher landkreisangehörigen Gemeinden beträgt –13,7 Prozent. Dies bedeutet: Werden die Schlüsselzuweisungen an die bisherigen Landkreisgemeinden wie im Beispielfall um 30 Prozent reduziert, dann erhöht sich der Hebesatz für die Kreisumlage um einen deutlich geringeren Prozentsatz, nämlich um 4,1 Prozent.

Fall 3: Eine Absenkung der Kreis-Schlüsselzuweisung erhöht den per Umlage zu finanzierenden Anteil des Kreishaushalts. Demzufolge wird sich die nunmehr kreisangehörige Stadt Kassel an der Finanzierung dieses Anteils im Rahmen der Kreisumlage beteiligen und den Anstieg der Umlage für die anderen (regional-) kreisangehörigen Gemeinden entsprechend begrenzen. Eine Senkung der Kreis-Schlüsselzuweisung um 30 Prozent von bisher: 26,7 Mio. Euro auf 18,7 Mio. Euro bedeutet einen Anstieg der dann im Regionalkreis per Umlage zu finanzierenden Haushaltslücke von 249,6 um 8 Mio. Euro. auf 257,6 Mio. Euro. Der Kreisumlagehebesatz wird sich dann von 83,3 Prozent um 3,1 Prozent auf 85,9 Prozent erhöhen. dies entspricht einer Elastizität von 10,3. Daraus lässt sic h das dritte Ergebnis der Sensitivitätsanalyse ablesen: Die Elastizität der Kreisumlagehebesätze in Bezug auf die Schlüsselzuweisungen an den Land-

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

97

kreis beträgt –10,3 Prozent. Dies bedeutet: Wird die Schlüsselzuweisung an den Landkreis wie im Beispielfall um 30 Prozent reduziert, dann erhöht sich der Hebesatz für die Kreisumlage bei der Regionalreform um einen deutlich geringeren Prozentsatz, nämlich um 3,1 Prozent.

Die hier unterschiedenen drei Fälle bedeuten eine Variierung der Ausgangssituation für die Regionalreform und ermitteln dem zu Folge die Auswirkungen einer im Vergleich zum Jahr 2002 unterschiedlichen Finanzsituation. Ein weiterer Blickwinkel eröffnet sich, wenn man Änderungen der hier maßgeblichen Finanzströme in den Jahren nach der Reform vergleicht mit deren Auswirkungen im derzeitigen Landkreis. Dieser Blickwinkel zeigt eine weitere interessante Eigenschaft der Regionalreform: Sie entfa ltet für die beteiligten Gebietskörperschaften eine ökonomische Abfederungsfunktion. Das Risiko durch exogene oder endogene Schocks in Finanzierungsproblem zu geraten, wird auf mehrere und unterschiedlich strukturierte Körperschaften verteilt. Ohne Regionalreform würde beispielsweise eine Reduzierung der Kreis-Schlüsselzuweisung um 30 Prozent in deutlich höherem Umfang als Hebesatzerhöhung wirksam werden. Im obigen Beispiel würde der Kreisumlagehebesatz von 44,5 Prozent um 9,4 Prozent statt 3,1 Prozent ansteigen auf 48,7 Prozent. Die Elastizität beträgt folglich 31,3 statt 10,3.

4.5.3

Änderung der Höhe des Zuschussbedarfs

Wird eine aufgabenbezogene Einnahmenminderung oder eine Ausgabenerhöhung bei den Aufgabenbereichen, die die Stadt in dem hier diskutierten Modell an den Kreis abgibt, zu einer deutlichen Erhöhung der Belastung anderer kreisangehöriger Gemeinden führen? Diese Frage ist insbesondere bei der Entscheidung über den Umfang der an den Regionalkreis zu übertragenden Aufgaben und den damit einhergehenden Zuschussbedarf von Bedeutung (Fall 1). So stellt sich beispielsweise die Frage, um wie viel Prozent sich die Umlagenerhöhung reduziert, wenn statt 173,7 Mio. Euro nur ein um 10 Prozent niedrigerer Zuschussbedarf übertragen wird. Des Weiteren wäre als Fall 2 zu prüfen, in wie weit sich eine Änderung des Zuschussbedarfs im Bereich des bisherigen Landkreises auf die Kreisumlagehebesätze auswirkt.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

98

Auch diese Fragen sind mit Elastizitätskennziffern zu beantworten. Diese können mit folgenden Rechenschritten ermittelt werden. Für die Beispielrechnung wird eine Reduzierung des Zuschussbedarfs um 30 Prozent angenommen.

Fall 1: §

Im Regionalkreismodell Aa sind 249,6 Mio. Euro per Umlage zu finanzieren. Darin enthalten sind 173,7 Mio. Euro Zuschussbedarf bei den Aufgaben, die von der Stadt an die Region übertragen werden und 83,7 Mio.55 Euro werden beim Landkreis per Kreisumlage finanziert.

§

Sinkt der Zuschussbedarf bei der Stadt um 30 Prozent oder wird das zu übertrage nde Aufgabenbündel entsprechend verkleinert, so reduziert sich die per Umlage zu finanzierende Summe um 52,11 Mio. Euro auf 197,5 Mio. Euro, also um 20,9 Prozent.56

§

Werden die 197,5 Mio. Euro in Bezug zur Kreisumlagegrundlage im Regiona lkreis gesetzt (Modell Aa: 299,7 Mio. Euro), so ergibt sich ein neuer Kreisumlagehebesatz von 65,9 Prozent statt 83,3 Prozent, also eine Reduktion von 20,9 Prozent.

Folglich ergibt sich eine Elastizität des Kreisumlagehebesatzes in Bezug auf eine Änderung des Zuschussbedarfs im Bereich der übertragenen Aufgaben von 69,7 Prozent, womit sich das zweite Ergebnis der Sensitivitätsanalyse einstellt: Verringert oder erhöht sich der Zuschussbedarf im Bereich der von der Stadt Kassel an den Regionalkreis übertragenen Aufgaben um 30 Prozent, so senkt bzw. erhöht sich der Hebesatz unter sonst gleichen Umständen um 20,9 Prozent.

55

Die Addition dieser beiden Beträge weicht von 249,6 Mio. Euro ab, da die Stadt bei Integration in den Kreis nach Modell Aa 40,2 Mio. Euro an zusätzlichen Schlüsselzuweisungen „mitbringt“ und 32,4 Mio. an Krankenhaus- und LWV-Umlage.

56

Sinkt der zu übertragende Zuschussbedarf, weil weniger Aufgaben an den Regionalkreis abgegeben werden, dann müssen auch niedrigere Kostensenkungspotenziale berücksichtigt werden. Die hier angestellte Rechnung geht von einem verringerten Zuschussbedarf aus, der über das Kostensenkungspotenzial von 14,8 Mio. Euro hinausgeht. Die Gründe für eine solche Absenkung spielen hier weiter keine Rolle.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

99

Mit Blick auf die Resonanz des Zwischenberichts kann an dieser Stelle die Frage beantwortet werden, welche Auswirkungen die nur teilweise Übertragung von Tätigkeiten der allgemeinen Verwaltung der Stadt Kassel an den Regionalkreis auf die Umlagenhöhe hätte. In den uns vorgelegten Zahlen bezüglich des Zuschussbedarfs je Aufgabenbereich ist die allgemeine Verwaltung der Stadt sehr weitgehend berücksichtigt worden. Dies lag aber nur daran, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden kann, wie hoch der exakte Anteil des Zuschussbedarfs aus den Querschnittsbereichen ist, der tatsächlich übertragen werden kann und soll. Um im Bereich der Basiszahlen keine Schätzgrößen über den später festzulegenden, tatsächlichen Anteil der zu übertragenden Querschnittsaufgaben einfließen zu lassen, wurde bislang pauschal mit einer umfassenden Übertragung der Querschnittsbereiche gerechnet (vom ARK mit einem Zuschussbedarf von 24,5 Mio. Euro angesetzt). Wird hier beispielsweise nur eine hälftige Übertragung dieses Zuschussbedarfs angenommen, so reduziert sich der von der Stadt übertragene Zuschussbedarf um 12,3 Mio. Euro, also um 7,1 Prozent. Bei einer diesbezüglichen Elastizität der Umlagehebesätze in Höhe von 69,7 Prozent folgt eine relative Absenkung des Hebesatzes um 5,0 Prozent.

Fall 2: Aus dem Blickwinkel der bisherigen Landkreisgemeinden ist zusätzlich interessant, dass eine Erhöhung des Zuschussbedarfs im Zuständigkeitsbereich des Landkre ises nach der Reform nicht mehr nur von den Landkreisgemeinden getragen wird, sondern auch von der Stadt Kassel. Hier entfaltet sich – ähnlich wie im Zusammenhang mit den Schlüsselzuweisungen – eine weitere Abfederungsfunktion gegen Änderungen der Finanzsituation. Steigt der Zuschussbedarf im Aufgabenbereich des bisherigen Landkreises um 30 Prozent, so erhöht sich die per Umlage zu finanzierende Summe um 25,11 Mio. Euro (d.h. 30 Prozent von 83,7 Mio. Euro), also um 10,1 Prozent von 249,6 Mio. Euro auf insgesamt 274,71 Mio. Euro. Folglich ergibt sich eine Elastizität von 31 Prozent. Dies bedeutet: Steigt der Zuschussbedarf im Bereich des bisherigen Landkreises wie im Beispielfall um 30 Prozent, so müssen die Landkreisgemeinden im zukünft igen Regionalkreis nur knapp ein Drittel dieses Anstiegs als Erhöhung des Hebesatzes erwarten, der dann um 10,1 Prozent ansteigen wird.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

100

Die folgende Tabelle 4-6 fasst die Elastizitätskoeffizienten zusammen. Tabelle 4-6: Elastizitätskoeffizienten für die Änderung der Umlagehebesätze in Bezug auf Änderungen des Zuschussbedarfs und der Schlüsselzuwe isungen im Ausgangsjahr der Regionalreform Änderung der Schlüsselzuweisungen

Änderung des Zuschussbedarfs

... bei den dem Landkreis angehörigen Gemeinden

–0,137



... nur für die kreisfreie Stadt Kassel

–0,337

0,697

... nur für den Landkreis

–0,103

0,310

4.5

Auswirkungen außerhalb des HKFA

4.5.1

Vorüberlegungen

Um die Auswirkungen der Regionalreform auf die Zahlungsströme zwischen den Gebietskörperschaften außerhalb des Finanzausgleichs zu berücksichtigen, sind folgende Fragen zu beantworten: a. Welche Finanzströme von welchen Gebietskörperschaften sind relevant? b. Nach welchen Kriterien / Merkmalen werden die Zahlungen geleistet? c. Ändert die Reform die nach diesen Indikatoren gemessene Performance der Region Kassel? Wenn ja: ca. Wie viel zahlen die Geber-Institutionen an die von der Regionalreform betroffenen Gebietskörperschaften? cb. In welcher Höhe und Struktur werden die Zahlungen nach der Regionalreform fließen? d. Sonstige Effekte

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

4.5.2

101

Identifizierung, Beschreibung und Auswertung der relevanten Finanzströme

Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs fließen noch weitere Zahlungen zwischen den öffentlichen Institutionen und von öffentlichen Einrichtungen an Private in der Region Kassel. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Kasseler Regionalreform auf solche Zahlungsströme sind insbesondere solche zu untersuchen, die von regionalen Gegebenheiten abhängig sind, die durch die Reform direkt verändert werden, oder deren maßgebende Indikatoren nach der Reform ein anderes Bild zeichnen. Hierzu sind insbesondere diejenigen Finanzströme zu zählen, die im Rahmen der Regionalpolitik der EU, des Bundes und der Länder geleistet werden. Diese regionalpolitischen Förderinstrumente sind relevant, da sie von der regionalen Wirtschaftsstruktur und zum Teil von der Finanzkraft der Gebietskörperschaften in den Fördergebieten abhängen. Die für die Regionalförderung der EU wichtigsten Instrumente sind die Strukturfonds, insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Neben der europäischen Regionalpolitik gibt es nationale Regionalförderprogramme im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Rund 90 Millionen Euro fließen jährlich aus den verschiedenen Europäischen Strukturfonds nach Hessen. Allein aus dem EFRE stehen von 2000 bis 2006 insgesamt 177 Mio. Euro für hessische Fördergebiete zur Verfügung57 und dienen der Unterstützung von Regionen mit strukturellem Anpassungsbedarf (Ziel 2). 58 Zu den hierbei förderungswürdigen Gebieten zählen im Raum Kassel die in Tabelle A 4-13 gelisteten Städte, Stadtteile und Gemeinden.

57

Vgl. Deutscher Bundestag, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Einunddreißigster Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den Zeitraum 2002 – 2005, BtDs. 14/8463 vom 6.3.2002, S. 25, Tabelle 12.

58

Höchste Priorität haben die sogenannten Ziel-1-Regionen, zu denen in Deutschland allerdings nur Regionen in Ostdeutschland zählen.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

102

Für die vorliegende Fragestellung ist entscheidend, dass die Fördergebiete gemeindescharf abgegrenzt werden, teilweise richtet man sich sogar nach Stadtteilgrenzen und entscheidet über die Förderwürdigkeit des Gebiets. Eine Regionalreform, wie sie im vorliegenden Gutachten diskutiert wird, dürfte kurz- bis mittelfristig daher keine Auswirkungen auf die Einstufung der Förderwürdigkeit der Teilgebiete haben. Allenfalls langfristig, wenn positive Effekte der Reform auch die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den relevanten Teilgebieten bewirken, würden diese möglicherweise aus der Förderung herausfallen. Zudem ist festzustellen, dass die Zahlungen der EU überwiegend an private Investoren gehen und nur teilweise an die Kommunen. 59 Wichtig ist darüber hinaus, dass innerhalb Hessens keine Kontingentierung für die einzelnen Städte und Kreise erfolgt. Entsche idend für die Zuteilung von Fördermitteln ist der aktuelle Bedarf und die Bewilligungsreife der eingehenden Anträge. 60 Die Regionalförderung in den Ziel-2-Gebieten geht aber über die Förderung durch den EFRE hinaus, und zwar nicht nur wegen der gleichzeitigen Förderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des Ziel-3-Programms und mit Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie mit den Mitteln verschiedener sogenannter Gemeinschaftsinitiativen, sondern auch wegen der bestehenden regionalpolitischen Förderaktivitäten des Bundes und des Landes. Besonders herauszuheben sind dabei folgende Programme: §

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regiona len Wirtschaftsstruktur“

§

59

Hessisches Strukturförderungsprogramm

Deutscher Bundestag, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Einunddreißigster Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den Zeitraum 2002 – 2005, BtDs. 14/8463 vom 6.3.2002, S. 14. Eine genaue Nennung der Begünstigten findet sich in: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Ve rkehr und Landesentwicklung, Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Stand Januar 2002.

60

Vgl. Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 9.12.2002 an den Autor, Az.: I 7-69c340502, Seite 2.

Kapitel 4: Finanzstromanalyse

§

ERP-Regionalprogramm des Bundes

§

Ländliches Regionalprogramm des Landes Hessen

103

Die beiden ersten Programme werden in den Ziel-2-Gebieten mit der EFRE-Förderung und das letzte Programm wird mit der EAGFL-Förderung verknüpft. Zum Teil werden in den Ziel-2-Gebieten Projekte aber auch aus den Programmen des Bundes und des Landes ohne Beteiligung von EU-Mitteln gefördert. Das wichtigste von Bund und Ländern eingesetzte Instrument der Regionalförderung ist die GRW. Die Abgrenzung der Fördergebiete erfolgt hier nach Arbeitsmarktregionen. Die Stadt und der Landkreis Kassel bilden gemeinsam die Arbeitsmarktregion Kassel. 61 Die zur Ermittlung der Förderwürdigkeit herangezogenen Indikatoren62 werden daher bereits he ute als Durchschnittswerte beider Gebietskörperschaften berechnet. Insofern wird eine Regionalreform in dem hier diskutierten Rahmen auch bei der GRWFörderung nicht zu einer Veränderung der relevanten Ind ikatoren führen. Eine Reduzierung der Regionalfördermittel der EU, des Bundes und des Landes Hessen ist folglich als Konsequenz einer Regionalkreisbildung und der damit einhergehe nden Verbesserung von Durchschnittswerten der Indikatoren nicht zu erwarten. Hingegen könnte eine effizientere gemeinsame Antragstellung von Stadt und Landkreis die Anzahl und Qualität der vorgelegten Förderungsanträge erhöhen und auf diesem Wege sogar eine intensivere Förderung der Region durch das Land Hessen, den Bund und die EU erreichen.

61

Vgl. Deutscher Bundestag, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Einunddreißigster Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den Zeitraum 2002 – 2005, BtDs. 14/8463 vom 6.3.2002, S. 88.

62

Zu den Indikatoren vgl. Deutscher Bundestag, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Einunddreißigster Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für den Zeitraum 2002 – 2005, BtDs. 14/8463 vom 6.3.2002, Abschnitt 5.2.1, S. 18.

Anhang

Tabelle A 3-1: Auswahl möglicher Vergleichskreise für die Region Kassel

Kreis

Einw. in Tausend

Gebietsfläche in qkm

Städte über 50.000 Einw.

Einwohner in Tausend

Zahl der Gemeinden

Arbeitslosenquote

Düren

261

941

Düren

90

15

8,6 %

EnneppeRuhr

351

408

Witten Hattingen

103 58

9

9,2 %

Esslingen

493

641

Esslingen

90

44

4,0 %

Göttingen

268

1.117

Göttingen

126

29

12,0 %

Gütersloh

335

967

Gütersloh

94

13

7,0 %

Hildesheim

293

1.205

Hildesheim

105

40

9,5 %

Hochsauerlandkreis

284

1.959

Arnsberg

78

12

6,6 %

Konstanz

262

818

Konstanz

78

25

7,0 %

Ludwigsburg

489

687

Ludwigsburg

87

39

4,5 %

MainKinzig

402

1.398

Hanau

88

29

7,1 %

MarburgBiedenkopf

252

1.262

Marburg

77

22

7,1 %

Märkischer Kreis

459

1.058

Iserlohn Lüdenscheid Menden

100 81 59

15

7,9 %

Mettmann

505

408

Velbert Ratingen Hilden

90 90 56

10

6,9 %

MindenLübbecke

319

1.152

Minden

84

11

8,1 %

Neuss

440

576

Neuss Grevenbroich Dormagen Meerbusch

149 64 63 55

8

7,1 %

Paderborn

283

1.245

Paderborn

136

10

8,7 %

Einw. in Tausend

Gebietsfläche in qkm

Städte über 50.000 Einw.

Einwohner in Tausend

Zahl der Gemeinden

Arbeitslosenquote

Recklinghausen

663

760

Recklinghausen Marl Dorsten Castrop-Rauxel Gladbeck Herten

126 94 81 79 78 68

10

13,0 %

Reutlingen

275

1.094

Reutlingen

109

27

4,8 %

RheinischBergischer Kreis

272

438

BergischGladbach

106

8

7,6 %

Saarbrücken, Stadtverband

357

410

Saarbrücken

185

10

13,1 %

SiegenWittgenstein

299

1.131

Siegen

110

11

7,0 %

Steinfurt

423

1.791

Rheine

76

24

6,9 %

Unna

426

542

Lünen Unna Bergkamen Schwerte

91 68 53 51

10

11,2 %

Viersen

293

563

Viersen

77

9

8,0 %

Wesel

468

1.042

Moers Dinslaken Wesel

107 71 62

13

9,1 %

Kassel Land

244

1.292

-

-

29

9,2 %

Kassel Stadt

200

106

Kassel

198

1

15,5 %

Region Kassel

444

1.398

Kassel

198

30

Kreis

Quelle: Einwohnerzahlen, Gebietsfläche, Zahl der Gemeinden und Arbeitslosenquote der Kreise nach Statistik regional (Ausgabe 2001 - Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder), Einwohnerzahlen der Städte zum 1.1.1999 nach Statistisches Jahrbuch Deutscher Gemeinden (87. Jahrgang, 2000).

Tabelle A 3-2: Ausgewählte Kennziffern der Vergleichsregionen Kassel

Hildesheim

Main-Kinzig

Paderborn

Reutlingen

Siegen

74

75

60

69

70

k.A.

48 980

35 800

47 927

41 805

34 589

42 248

11,0

12,2

11,8

14,4

12,5

14,3

30 915

31 976

24 946

24 000

26 560

25 459

696

1091

615

827

957

859

17,8

18,8

19,3

22,5

20,6

20,4

6,6

4,1

3,1

3,6

2,0

2,8

35,2

28,4

21,3

42,8

21,5

35,1

Allgemeine Verwaltung In der Stadt- und Kreisverwaltung Beschäftigte je 10.000 Einwohner

1

Schulverwaltung Schüler/innen (insgesamt)

2

Schüler/innen (insgesamt) in % der Einwohner

2

Volkshochschule Anzahl der Teilnehmer/innen an Kursen der Volkshochschule

3

Anzahl der Teilnehmer/innen an Kursen der Volkshochschule je 10.000 Einwohner Sozialverwaltung Einwohner/innen unter 18 Jahren in % der Einwohner Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in % der Einwohner

2

Haushalte, die Wohngeld empfangen pro 1000 Haushalte

2

4

(1) Summe der Personenzahlen von Beamten, Angestellten und Arbeitern, Quelle: Haushalte der Landkreise und Kernstädte, Stand: 2002 (2) Quelle: Statistik regional, Ausgabe 2001, Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (3) Quelle: Angaben der Kreisverwaltungen und Volkshochschulen der jeweiligen Vergleichsregion (4) Quelle: Inkar, Ausgabe 2000, Hrsg. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Landkreis Kassel

Ahnatal Bad Emstal Bad Karlshafen, Stadt Baunatal, Stadt Breuna Calden Espenau Fuldabrück Fuldatal Grebenstein, Stadt Habichtswald Helsa Hofgeismar, Stadt Immenhausen, Stadt Kaufungen Liebenau, Stadt Lohfelden Naumburg, Stadt Nieste Niestetal Oberweser Reinhardshagen Schauenburg Söhrewald Trendelburg, Stadt Vellmar, Stadt Wahlsburg Wolfhagen, Stadt Zierenberg, Stadt

Berechnung

2

1.543.000 1.450.000 658.500 199.000 893.000 1.596.000 971.000 950.000 2.172.800 950.000 1.126.794 1.125.900 3.860.000 779.000 3.104.000 959.241 1.280.000 1.474.000 376.000 1.475.000 709.209 1.110.000 2.452.155 978.500 1.661.400 2.628.700 590.600 3.467.850 1.296.000

SZW

148.356.546 41.837.649

4.258.229 2.792.077 2.078.741 36.635.141 1.524.948 3.962.854 2.312.701 5.946.871 6.757.490 3.001.667 2.321.577 2.775.238 8.568.614 4.262.218 6.344.094 1.309.485 9.630.250 2.325.381 691.305 6.127.929 1.613.971 2.362.027 4.971.359 2.466.454 2.104.014 11.012.924 925.503 6.069.629 3.203.855

1

Steuerkraftmeßzahlen

39.745.767

1.465.850 1.377.500 625.575 189.050 848.350 1.516.200 922.450 902.500 2.064.160 902.500 1.070.454 1.069.605 3.667.000 740.050 2.948.800 911.279 1.216.000 1.400.300 357.200 1.401.250 673.749 1.054.500 2.329.547 929.575 1.578.330 2.497.265 561.070 3.294.458 1.231.200

188.102.313 keine Std./Gmde

5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055

5

Kreisumlage- Std./Gmden grundlagen > 50.000 EW vgl. § 37 (2) FAG

3 4 Sp. 2 * 0,95 Sp. 1 + Sp. 3

95 % SZW

Tabelle A 4-1: Kreisumlagenberechnung im Status Quo Schulumlage nach § 37 (3) FAG

83.705.529

2.547.215 1.855.462 1.203.421 16.386.765 1.056.118 2.438.179 1.439.642 3.047.970 3.925.634 1.737.354 1.509.454 1.710.955 5.444.848 2.226.009 4.135.338 988.240 4.826.581 1.657.928 466.585 3.350.485 1.018.035 1.520.355 3.248.903 1.511.233 1.638.643 6.012.034 661.525 4.167.018 1.973.599 15.048.185

457.926 333.566 216.345 2.945.935 189.864 438.324 258.812 547.950 705.732 312.333 271.363 307.587 978.849 400.181 743.432 177.661 867.700 298.054 83.880 602.334 183.018 273.322 584.073 271.682 294.588 1.080.815 118.926 749.127 354.804

6 7 Sp. 4 * 0,445 Sp. 4 * 0,08

Kreisumlage

98.753.714

3.005.141 2.189.028 1.419.766 19.332.700 1.245.981 2.876.503 1.698.454 3.595.920 4.631.366 2.049.688 1.780.816 2.018.543 6.423.697 2.626.191 4.878.769 1.165.901 5.694.281 1.955.983 550.465 3.952.819 1.201.053 1.793.677 3.832.976 1.782.915 1.933.231 7.092.849 780.451 4.916.145 2.328.404

8 Sp. 6 + Sp. 7

Kreis- u. Schulumlage

Grundbetrag Gesamtansatz - absolut Steuerkraftmeßzahl Bedarfsmeßzahl Allg. Schlüsselzuweisung

k. MZ je EW = 48 € l. MZ all m. Schlüsselzuweisungen - insgesamt -

i. Mindestschlüsselzuweisungen j. Mindestbetrag

Auffüllung auf Garantieschwelle beträgt: 16161947 €

f. Garantieschwelle g. Meßzahl der Finanzkraft h. Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft

a. b. c. d. e.

2. Ermittlung Schlüsselzuweisung

h. Schulträger i. Gesamtansatz - absolut -

b. Hauptansatz (in%); c. Hauptansatz - absolut Ergänzungsansätze d. für Gemeinden > 50000 EW e. Bevölkerungszuwachs f. Zahl der Kurgastübernachtungen/?Bädergmde g. Zahl der Stationierungsstreitkräfte

1. Ermittlung Gesamtansatz a. Einwohnerzahl am 31.12.2001

kreisfreie Stadt KS - status-quo

hier für die kreisfreie Stadt KS Nach § 15 (3) Nr. 2 FAG beträgt der Hauptansatz für die Stadt Kassel bisher (kreisfreie Stadt) 102%.

0 0 0

KS als kreisfreie Stadt; es gilt der Grundbetrag für kreisfreie Städte (1491,40 EUR)

§ 11 (1) FAG findet nach § 15 (2) S. 3 FAG keine Anwendung.

vgl. § 15 (4) FAG

48 vgl. § 13 (2) FAG 100.468.988 [Allg. SZW + Auffüllung auf Garantieschwelle]

9.348.768

16.161.947

228.137.922 211.975.975 [Steuerkraftmeßzahl + Allg. SZW]

[Bedarfsmeßzahl * Multiplikator] Für die kreisfreie Stadt KS beträgt der Multiplikationsfaktor nach § 15 (2) FAG 0,77.

1.491,40 198.661 127.668.934 296.283.015 [Gesamtansatz * Grundbetrag] 84.307.041

198.661

-

102 198.661 [Einwohnerzahl * Hauptansatz]

194.766

Grundbetrag Gesamtansatz Steuerkraftmeßzahl Bedarfsmeßzahl Allg. Schlüsselzuweisung

k. l. MZ all m. Schlüsselzuweisungen insgesamt:

i. Mindestschlüsselzuweisungen j. Mindestbetrag §

Auffüllung auf Garantieschwelle beträgt: 3793328

f. Garantieschwelle g. Meßzahl der Finanzkraft h. Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft

a. b. c. d. e.

2. Ermittlung Schlüsselzuweisung

h. Schulträger i. Gesamtansatz - absolut -

b. Hauptansatz (in %); c. Hauptansatz - absolut Ergänzungsansätze d. für Gemeinden > 50.000 Einwohner e. Zahl der Stationierungsstreitkräfte f. Zahl der Kurgastübernachtungen g. Ergänzungsansatz für Bevölkerungszuwachs

1. Ermittlung Gesamtansatz a. Einwohnerzahl am 31.12.2002

Beschreibung Die Berechnungen für die Stadt KS als regionsangehörige Stadt unterliegen den Bedingungen der §§ 8 ff. FAG.

§ 11 (3) FAG § 11 (4) FAG Schülerzahl (nur Grundschüler) multipliziert mit 15 % (vgl. auch § 22 FAG). Dazu: Schulumlage an den Regionalkreis bis zu 8% der Kreisumlagegrundlage reduziert (§ 37 (3) FAG)

§§ 21, 27 a bei kreisfreien oder kreisangehörigen Städten

§ 11 (2) FAG

(15% vom Hauptansatz) nach § 11 (1) FAG

MZ je EW richtet sich nach Zentralitätsfunktion für Kassel wird ein Oberzentrum angenommen vgl. § 13 (3) FAG

17,5 15 52.671.852 [Allg. SZW + Auffüllung auf Garantieschwelle]

3.408.405

3.793.328

Wenn [Garantieschwelle - Meßzahl der Finanzkraft] < 0 ist, dann erfolgt keine Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft, sonst Auffüllung um Differenzbetrag.

180.340.786 176.547.458 [Steuerkraftmeßzahl + Allg. SZW]

§13 (1) FAG [0,8 * Bedarfsmeßzahl]; da KS nun kreisangehörige Stadt ist, beträgt der Multiplikationsfaktor 0,8 und nicht wie bisher für kreisfreie Städte nach § 15 (2) FAG 0,77.

[(Bedarfsmeßzahl - Steuerkraftmeßzahl)/2]

Nach § 9 (1) FAG [Gesamtansatz * Grundbetrag]

keine Änderung

KS als regionsangehörige Stadt; es gilt der Grundbetrag für kreisangehörige Gemeinden (716,50 EUR)

1.048 314.621 [Hauptansatz + Summe Ergänzungsansätze]

40.901 0 0 0

140 272.672 [Einwohnerzahl * Hauptansatz]

hier für Oberzentrum angesetzt nach § 10 I Nr. 3 FAG

194.766 EW-Zahl vom 31.12.2001

716,50 314.621 127.668.934 225.425.982 48.878.524

regionsangehörige Stadt KS - ohne Änderung des FAG

Berechnungen der Schlüsselzuweisung Stadt Kassel Die Berechnung der SZW für kreisfreie Städte erfolgt nach § 15 (2) FAG analog der für kreisangehörige Gemeinden

Beschreibung

Tabelle A 4-2: Schlüsselzuweisungen an die kreisfreie und die kreisangehörige Stadt Kassel

Grundbetrag Gesamtansatz - absolut Steuerkraftmeßzahl Bedarfsmeßzahl Allg. Schlüsselzuweisung

k. MZ je EW = 48 € l. MZ all m. Schlüsselzuweisungen - insgesamt -

i. Mindestschlüsselzuweisungen j. Mindestbetrag

Auffüllung auf Garantieschwelle beträgt: 16161947 €

f. Garantieschwelle g. Meßzahl der Finanzkraft h. Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft

a. b. c. d. e.

2. Ermittlung Schlüsselzuweisung

h. Schulträger i. Gesamtansatz - absolut -

b. Hauptansatz (in%); c. Hauptansatz - absolut Ergänzungsansätze d. für Gemeinden > 50000 EW e. Bevölkerungszuwachs f. Zahl der Kurgastübernachtungen/?Bädergmde g. Zahl der Stationierungsstreitkräfte

1. Ermittlung Gesamtansatz a. Einwohnerzahl am 31.12.2002

kreisfreie Stadt KS - status-quo

hier für die kreisfreie Stadt KS Nach § 15 (3) Nr. 2 FAG beträgt der Hauptansatz für die Stadt Kassel bisher (kreisfreie Stadt) 102%.

0 0 0

KS als kreisfreie Stadt; es gilt der Grundbetrag für kreisfreie Städte (1491,40 EUR)

§ 11 (1) FAG findet nach § 15 (2) S. 3 FAG keine Anwendung.

vgl. § 15 (4) FAG

48 vgl. § 13 (2) FAG 100.468.988 [Allg. SZW + Auffüllung auf Garantieschwelle]

9.348.768

16.161.947

228.137.922 211.975.975 [Steuerkraftmeßzahl + Allg. SZW]

[Bedarfsmeßzahl * Multiplikator] Für die kreisfreie Stadt KS beträgt der Multiplikationsfaktor nach § 15 (2) FAG 0,77.

1.491,40 198.661 127.668.934 296.283.015 [Gesamtansatz * Grundbetrag] 84.307.041

198.661

-

102 198.661 [Einwohnerzahl * Hauptansatz]

194.766

Grundbetrag Gesamtansatz Steuerkraftmeßzahl Bedarfsmeßzahl Allg. Schlüsselzuweisung

k. l. MZ all m. Schlüsselzuweisungen insgesamt:

i. Mindestschlüsselzuweisungen j. Mindestbetrag §

Auffüllung auf Garantieschwelle beträgt: 7016933

f. Garantieschwelle g. Meßzahl der Finanzkraft h. Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft

a. b. c. d. e.

2. Ermittlung Schlüsselzuweisung

h. Schulträger i. Gesamtansatz - absolut -

b. Hauptansatz (in %); c. Hauptansatz - absolut Ergänzungsansätze d. für Kassel e. Zahl der Stationierungsstreitkräfte f. Zahl der Kurgastübernachtungen g. Ergänzungsansatz für Bevölkerungszuwachs

1. Ermittlung Gesamtansatz a. Einwohnerzahl am 31.12.2002

Beschreibung Die Berechnungen für die Stadt KS als regionsangehörige Stadt unterliegen den Bedingungen der §§ 8 ff. FAG.

§ 11 (3) FAG § 11 (4) FAG Schülerzahl (nur Grundschüler?) multipliziert mit 15 % (vgl. auch § 22 FAG). Dazu: Schulumlage an den Regionalkreis bis zu 8% der Kreisumlagegrundlage reduziert (§ 37 (3) FAG)

§§ 21, 27 a bei kreisfreien oder kreisangehörigen Städten

§ 11 (2) FAG

(20,5% vom Hauptansatz) nach § 11 (1) FAG neu

MZ je EW richtet sich nach Zentralitätsfunktion für Kassel wird ein Oberzentrum angenommen vgl. § 13 (3) FAG

17,5 15 61.268.132 [Allg. SZW + Auffüllung auf Garantieschwelle]

3.408.405

7.016.933

Wenn [Garantieschwelle - Meßzahl der Finanzkraft] < 0 ist, dann erfolgt keine Auffüllung auf Garantieschwelle der Finanzkraft, sonst Auffüllung um Differenzbetrag.

188.937.066 181.920.133 [Steuerkraftmeßzahl + Allg. SZW]

§13 (1) FAG [0,8 * Bedarfsmeßzahl]; da KS nun kreisangehörige Stadt ist, beträgt der Multiplikationsfaktor 0,8 und nicht wie bisher für kreisfreie Städte nach § 15 (2) FAG 0,77.

[(Bedarfsmeßzahl - Steuerkraftmeßzahl)/2]

Nach § 9 (1) FAG [Gesamtansatz * Grundbetrag]

keine Änderung

KS als regionsangehörige Stadt; es gilt der Grundbetrag für kreisangehörige Gemeinden (716,50 EUR)

1.048 329.618 [Hauptansatz + Summe Ergänzungsansätze]

55.898 0 0 0

140 272.672 [Einwohnerzahl * Hauptansatz]

hier für Oberzentrum nach § 10 I Nr. 3 FAG

194.766 EW-Zahl vom 31.12.2001

716,50 329.618 127.668.934 236.171.333 54.251.199

regionsangehörige Stadt KS - ohne Änderung des FAG

Berechnungen der Schlüsselzuweisung Stadt Kassel Die Berechnung der SZW für kreisfreie Städte erfolgt nach § 15 (2) FAG analog der für kreisangehörige Gemeinden

Beschreibung

Tabelle A 4-4: Ein neuer Ergänzungsansatz in § 11 FAG für Kassel

Tabelle A 4-5: Neuaufteilung der Gesamtschlüsselmasse Status Quo in vH Volumen 2002

in Mio. €

100

1567,0

Kreisangehörige Gemeinden

45,7

716,1

Kreisfreie Städte

20,1

Landkreise

34,2

Umschichtung in Mio. €

Regionalkreis in vH

in Mio. €

100

1567,0

+ 60,3

49,5

776,4

315,0

-100, 5

13,7

214,5

535,9

+ 40,2

36,8

576,1

Anteilsverteilung lt § 7 FAG

92.389.928

35.423.162 20.432.605 40.772.855 29.153.348 24.075.308 18.134.326

167.991.604

260.381.532

1.275.736.643 569.382.698 706.353.945

Fulda Hersfeld-Rotenburg Kassel Schwalm-Eder Waldeck-Frankenberg Werra-Meißner

zus.:

Reg.-Bez. Kassel

Land Hessen Kreisfreie Städte Landkreise

Reg.-Bez. Gießen

Kassel - Stadt

181.345.054

181.345.054

zus.:

55.058.156 39.064.168 27.245.283 44.243.612 15.733.835

834.010.057

Reg.-Bez. Darmstadt

Gießen Lahn-Dill Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Vogelsberg

357.017.287

zus.:

29.981.343 34.870.830 38.808.491 28.790.697 65.836.142 27.520.280 9.889.435 45.883.940 25.936.015 49.500.114

476.992.770

zus.:

Bergstraße Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau Hochtaunus Main-Kinzig Main-Taunus Odenwald Offenbach Rheingau-Taunus Wetterau

34.300.735 285.793.045 52.082.699 104.816.291

250.741.209

163.034.740

34.040.437 20.371.561 39.647.291 29.122.976 21.718.149 18.134.326

87.706.469

181.023.863

181.023.863

55.022.364 39.006.885 27.202.191 44.115.522 15.676.901

818.167.395

348.656.367

29.855.640 34.766.799 36.459.799 28.729.066 61.966.070 27.431.317 9.618.919 45.847.245 25.851.279 48.130.233

469.511.028

34.291.425 284.856.403 52.060.271 98.302.929

- in € Sp. 1 - Sp. 2 3

maßgebliche Ausgaben 2000

25.804.176 1.249.932.467 12.165.201 557.217.497 13.638.975 692.714.970

9.640.323

4.956.864

1.382.725 61.044 1.125.564 30.372 2.357.159

4.683.459

321.191

321.191

35.792 57.283 43.092 128.090 56.934

15.842.662

8.360.920

125.703 104.031 2.348.692 61.631 3.870.072 88.963 270.516 36.695 84.736 1.369.881

7.481.742

9.310 936.642 22.428 6.513.362

2

- in € -

- in € -

1

Leistungen von Sozialleistungsträgern 2000

Bruttoausgaben 2000

Darmstadt - Stadt Frankfurt am Main - Stadt Offenbach - Stadt Wiesbaden - Stadt

Berechnung Gebietskörperschaften

status-quo

6.068.129 1.367.202 4.700.927

1.267.002

1.072.236

217.710 130.654 245.997 193.345 170.568 113.962

194.766

1.063.538

1.063.538

253.587 262.859 175.317 253.279 118.496

3.737.589

2.565.153

263.730 286.780 249.266 225.638 405.942 220.264 99.667 335.030 184.576 294.260

1.172.436

138.242 646.550 117.535 270.109

205,98 407,56 147,36

197,90

152,05

156,36 155,92 161,17 150,63 127,33 159,13

450,32

170,21

170,21

216,98 148,39 155,16 174,18 132,30

218,90

135,92

113,21 121,23 146,27 127,32 152,65 124,54 96,51 136,85 140,06 163,56

400,46

248,05 440,58 442,93 363,94

4.768.933

32.422.395

16.776.955

22,28

11,22

1,78

2,60 1,49 4,51 0,84

11,06

34,65

34,65

23,45 0,36 1,82 9,02

43,06

9,19

6,33

2,85

33,88

28,36 5,52

284,34 75.287.663 100,00 111,15 33.833.374 44,94 173,19 41.454.290 55,06

89,17

8.449.409

1.341.216

11,77 46,41

1.959.323 1.118.766 3.397.886 632.218

8.327.545

26.088.314

26.088.314

9,00 8,56 13,81 3,27

42,76

105,28

105,28

69,62 17.654.519 1,04 272.745 7,80 1.367.986 26,82 6.793.063

89,89

6.916.567

16,21 21,50

2.147.634

25.505.828

5,29

68,39

33,02 21.348.178 35,37 4.157.651

233.941 91.347 142.594

55.626

36.372

7.259 4.278 8.112 7.761 5.047 3.915

19.254

35.432

35.432

11.020 7.680 6.011 6.765 3.956

142.883

70.790

6.868 7.723 6.886 5.603 11.922 4.312 2.050 10.694 4.348 10.384

72.093

6.903 36.179 9.628 19.383

5.343 6.100 4.858

4.508

4.482

4.689 4.762 4.887 3.752 4.303 4.632

4.555

5.109

5.109

4.993 5.079 4.525 6.521 3.963

5.726

4.925

4.347 4.502 5.295 5.127 5.198 6.362 4.692 4.287 5.946 4.635

6.513

4.968 7.874 5.407 5.072

Einwohner Ausgaben je Ausgaben je nach Einw. Anteile Sozialhilfe- nachrichtl. am 31.12.2000 Einwohner Einwohner über gewichtete empfänger Aufwand 2000 GruppenÜberlast (HLÜ) je Empfänger durchschnitt in 2000 - in € - in € - in € - in % - in € Sp. 3 / Sp. 4 Sp. 4 * Sp. 6 Sp. 3 / Sp. 9 4 5 6 7 8 9 10

Tabelle A 4-6: Berechnung der Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe 2002 in Hessen

96.900.000 43.197.834 53.702.166

19.438.509

12.639.136

2.638.957 1.579.289 3.073.624 2.257.735 1.683.682 1.405.849

6.799.373

14.033.728

14.033.728

4.265.564 3.023.977 2.108.828 3.420.020 1.215.339

63.427.763

27.029.302

2.314.534 2.695.268 2.826.516 2.227.198 4.803.869 2.126.591 745.699 3.554.270 2.004.099 3.731.257

36.398.461

2.658.415 22.083.261 4.035.930 7.620.855

11

7.680.226

5.021.846

1.002.243 590.659 1.120.016 1.071.554 696.834 540.540

2.658.381

4.892.061

4.892.061

1.521.520 1.060.370 829.933 934.037 546.201

19.727.713

9.773.905

948.258 1.066.307 950.743 773.601 1.646.059 595.354 283.041 1.476.510 600.324 1.433.708

9.953.808

953.090 4.995.198 1.329.328 2.676.191

13

32.300.000 32.300.000 14.515.233 12.612.189 17.784.767 19.687.811

7.197.668

3.624.975

575.410

840.591 479.974 1.457.765 271.235

3.572.693

11.192.438

11.192.438

7.574.162 117.013 586.895 2.914.368

13.909.893

2.967.353

2.045.973

921.380

10.942.540

9.158.820 1.783.720

12

60 v.H. nach 20 v.H. nach 20 v.H. nach maßgeblichen überdurchschnittmaßgebl. Ausgaben lichen SozialhilfeAusgaben empfängern - in € - in € - in € -

161.499.950 70.325.256 91.174.744

34.316.403

21.285.957

4.481.791 2.649.922 5.651.405 3.600.523 2.380.516 2.521.799

13.030.446

30.118.227

30.118.227

13.361.247 4.201.360 3.525.656 7.268.425 1.761.540

97.065.369

39.770.560

3.262.792 3.761.575 3.777.259 3.000.798 7.371.308 2.721.944 1.028.740 5.030.780 2.604.423 7.210.939

57.294.810

3.611.505 36.237.280 7.148.979 10.297.046

- in € ∑ Sp. 11 bis 13 14

Zuweisung 2002

181.345.054

35.423.162 20.432.605 133.162.783 29.153.348 24.075.308 18.134.326

260.381.532

260.381.532

Reg.-Bez. Gießen

Fulda Hersfeld-Rotenburg Regionalkreis Kassel Schwalm-Eder Waldeck-Frankenberg Werra-Meißner

zus.:

Reg.-Bez. Kassel

Reg.-Bez. Darmstadt

181.345.054

357.017.287

834.010.057

zus.:

zus.:

29.981.343 34.870.830 38.808.491 28.790.697 65.836.142 27.520.280 9.889.435 45.883.940 25.936.015 49.500.114

Bergstraße Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau Hochtaunus Main-Kinzig Main-Taunus Odenwald Offenbach Rheingau-Taunus Wetterau

55.058.156 39.064.168 27.245.283 44.243.612 15.733.835

476.992.770

zus.:

Gießen Lahn-Dill Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Vogelsberg

34.300.735 285.793.045 52.082.699 104.816.291

9.640.323

9.640.323

1.382.725 61.044 5.809.023 30.372 2.357.159

321.191

321.191

35.792 57.283 43.092 128.090 56.934

15.842.662

8.360.920

125.703 104.031 2.348.692 61.631 3.870.072 88.963 270.516 36.695 84.736 1.369.881

7.481.742

9.310 936.642 22.428 6.513.362

2

- in € -

- in € -

1

Leistungen von Sozialleistungsträgern 2000

Bruttoausgaben 2000

Darmstadt - Stadt Frankfurt am Main - Stadt Offenbach - Stadt Wiesbaden - Stadt

Berechnung Gebietskörperschaften

mit Regionalkreis Kassel

250.741.209

250.741.209

34.040.437 20.371.561 127.353.760 29.122.976 21.718.149 18.134.326

181.023.863

181.023.863

55.022.364 39.006.885 27.202.191 44.115.522 15.676.901

818.167.395

348.656.367

29.855.640 34.766.799 36.459.799 28.729.066 61.966.070 27.431.317 9.618.919 45.847.245 25.851.279 48.130.233

469.511.028

34.291.425 284.856.403 52.060.271 98.302.929

3

Sp. 1 - Sp. 2

- in € -

maßgebliche Ausgaben 2000

1.267.002

1.267.002

217.710 130.654 440.763 193.345 170.568 113.962

1.063.538

1.063.538

253.587 262.859 175.317 253.279 118.496

3.737.589

2.565.153

263.730 286.780 249.266 225.638 405.942 220.264 99.667 335.030 184.576 294.260

1.172.436

138.242 646.550 117.535 270.109

4

- in € -

72,33

129,53 129,53

197,90

57.091.819

57.091.819

57.091.819

18.338.479

18.338.479

3.740.367

14,77 72,33

14.598.111

32.155.255

1.222.305

1.222.305

30.932.950

25.940.475 4.992.475

7

Sp. 4 * Sp. 6

57,57

86,75

4,15

4,15

82,60

40,12 42,48

129,53

6

- in € -

197,90

156,36 155,92 288,94 150,63 127,33 159,13

170,21

170,21

216,98 148,39 155,16 174,18 132,30

218,90

135,92

113,21 121,23 146,27 127,32 152,65 124,54 96,51 136,85 140,06 163,56

400,46

248,05 440,58 442,93 363,94

5

Sp. 3 / Sp. 4

- in € -

Einwohner Ausgaben je Ausgaben je nach Einw. am 31.12.2000 Einwohner Einwohner über gewichtete 2000 GruppenÜberlast durchschnitt

53,07

53,07

53,07

17,05

17,05

3,48

13,57

29,89

1,14

1,14

28,75

24,11 4,64

8

- in % -

55.626

55.626

7.259 4.278 27.366 7.761 5.047 3.915

35.432

35.432

11.020 7.680 6.011 6.765 3.956

142.883

70.790

6.868 7.723 6.886 5.603 11.922 4.312 2.050 10.694 4.348 10.384

72.093

6.903 36.179 9.628 19.383

9

4.508

4.508

4.689 4.762 4.654 3.752 4.303 4.632

5.109

5.109

4.993 5.079 4.525 6.521 3.963

5.726

4.925

4.347 4.502 5.295 5.127 5.198 6.362 4.692 4.287 5.946 4.635

6.513

4.968 7.874 5.407 5.072

10

Sp. 3 / Sp. 9

- in € -

Anteile Sozialhilfe- nachrichtl. empfänger Aufwand (HLÜ) je Empfänger in 2000

19.438.509

19.438.509

2.638.957 1.579.289 9.872.997 2.257.735 1.683.682 1.405.849

14.033.728

14.033.728

4.265.564 3.023.977 2.108.828 3.420.020 1.215.339

63.427.763

27.029.302

2.314.534 2.695.268 2.826.516 2.227.198 4.803.869 2.126.591 745.699 3.554.270 2.004.099 3.731.257

36.398.461

2.658.415 22.083.261 4.035.930 7.620.855

11

- in € -

9.773.905

948.258 1.066.307 950.743 773.601 1.646.059 595.354 283.041 1.476.510 600.324 1.433.708

9.953.808

953.090 4.995.198 1.329.328 2.676.191

13

- in € -

17.140.459

17.140.459

17.140.459

5.505.691

5.505.691

1.122.956

4.382.735

7.680.226

7.680.226

1.002.243 590.659 3.778.396 1.071.554 696.834 540.540

4.892.061

4.892.061

1.521.520 1.060.370 829.933 934.037 546.201

9.653.850 19.727.713

366.968

366.968

9.286.881

7.788.010 1.498.872

12

- in € -

60 v.H. nach 20 v.H. nach 20 v.H. nach maßgeblichen überdurchschnitt- maßgebl. Ausgaben lichen SozialhilfeAusgaben empfängern

Tabelle A 4-7: Berechnung der Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe 2002 in Hessen nach der Regionalreform Kassel

44.259.194

44.259.194

3.641.200 2.169.948 30.791.852 3.329.289 2.380.516 1.946.389

24.431.480

24.431.480

10.169.820 4.084.347 2.938.761 5.477.013 1.761.540

92.809.326

37.170.174

3.262.792 3.761.575 3.777.259 3.000.798 6.449.928 2.721.944 1.028.740 5.030.780 2.604.423 5.531.934

55.639.151

3.611.505 34.866.470 6.864.130 10.297.046

- in € ∑ Sp. 11 bis 13 14

Zuweisung 2002

4.209

Landkreise

150.289

57.382

kreisfreie Städte

41.765

207.671

LAND HESSEN

LK´e Reg.-Bez. Kassel

6.131

Werra-Meißner

9,5666

7.812

5.423

Schwalm-Eder

Waldeck-Frankenberg

9,3

5.313

Hersfeld-Rotenburg

7,3272

9,5519

7,8312

9,1639

12,7334

7,6

9,8001

7.096

9.990

Fulda

7,6333

8,0662

8,2001

Kassel

LK´e Reg.-Bez. Kassel

36.755

4.107

LK´e Reg.-Bez. Gießen

Vogelsberg

7,6

6,6

4.824

8.067

Limburg-Weilburg

9.541

Marburg-Biedenkopf

8,3333

10.216

Gießen

9,1333

6,2972

6,7333

5,2

6,3333

7,4333

5,2333

6,0333

Lahn-Dill

LK´e Reg.-Bez. Gießen

71.769

8.578

LK´e Reg.-Bez. Darmstadt

Rheingau-Taunus

Wetterau

6,9667

4.820

Main-Taunus

2.977

13.439

Main-Kinzig

9.685

5.011

Hochtaunus

Odenwald

6.956

Groß-Gerau

Offenbach

4,8333

7.940

6,1667

8.154

7,0667

9,5519

Darmstadt-Dieburg

57.382

8,5333

10,5334

16,3666

8,2

7,8667

2

Quote

Bergstraße

LK´e Reg.-Bez. Darmstadt

kreisfreie Städte

5.417

10.166

Wiesbaden, Stadt

13.491

Offenbach, Stadt

23.419

Kassel, Stadt

4.889

1

Arbeitslose

Durchschnitt der Stichtagszahlen

Frankfurt am Main, Stadt

Darmstadt, Stadt

kreisfreie Städte

Berechnung der Teilzuweisung nach § 23 a Abs. 3 u. 4 FAG Spalten 1 bis 7

4

8.131.864

2.051.122 21.298.136

600.736

2.651.858 29.430.000

455.757

48.149

71.355

81.659

107.419

54.214

92.961

455.667

50.085

106.145

73.091

114.492

111.854

1.139.698

127.396

80.942

152.921

42.732

99.724

180.794

95.752

115.293

128.757

115.387

600.736

119.133

51.427

82.430

285.598

62.148

3

Zahl der abhängigen ErwerbsAufteilung personen der Masse

0 0

0

0

0

0

8.372

2.603

195

1.829

2.119

1.341

285

3.899

437

290

0

1.152

2.020

192

0

0

0

0

0

192

6

Landkreise

6.122 12.463

6.122 12.463

6.122

0

505

5.617

5

kreisfr. St.

Zahl der AL soweit über Ø der Gruppen

0 0

259.393.401

108.384.691

127.668.934

958.509.841

107.028.608

8

Steuerkraftmeßzahl

91.408.997

343.090.423

35.949.402

55.152.716

61.349.341

86.480.801

41.822.367

62.335.796

334.645.389

37.246.657

78.616.225

58.432.729

83.812.203

76.537.575

960.029.987

117.957.990

64.219.311

137.299.451

31.395.131

113.497.866

132.651.600

88.026.621

83.267.637

100.305.383

21.298.136 1.637.765.799

8.131.863 1.560.985.475

29.429.999 3.198.751.274

14.306.988

4.448.291

333.237

3.125.595

3.621.179

2.291.647

487.039

6.663.037

746.793

495.584

0

1.968.663

3.451.997

328.111

0

0

0

0

0

328.111

0

0

0

0

8.131.863 1.560.985.475

0

670.792

7.461.071

7

Teilzuweisung nach § 23 a Abs. 3 u. 4 FAG

2.653.088.017

2.152.415.325

4.805.503.342

610.100.127

64.667.446

97.618.702

110.002.305

139.785.181

74.702.137

123.324.356

600.798.879

67.466.591

143.220.013

99.348.127

148.652.956

142.111.192

1.442.189.011

166.792.374

104.190.072

187.147.758

56.821.351

123.039.470

228.140.619

126.516.755

139.584.085

161.318.094

148.638.433

2.152.415.325

418.640.454

175.291.699

296.283.015

1.053.180.447

209.019.710

9

Bedarfsmeßzahl

160.945.177

11

Summe Sp. 8 und 10

339.016.928

141.838.195

228.137.922 334.912.363

140.233.359

237.026.412

842.544.358

167.215.768

12

80% der Bedarfsmeßzahl

142.375.182

84.204.692

162.223.605

45.457.081

118.268.668

182.512.495

107.271.688

111.667.268

130.811.739

120.023.715

133.433.899

83.352.058

149.718.206

45.457.081

98.431.576

182.512.495

101.213.404

111.667.268

129.054.475

118.910.746

113.688.954

489.384.949

51.733.957

78.094.962

88.001.844

113.132.991

59.761.710

98.659.485

480.639.104

53.973.273

114.576.010

79.478.502

118.922.365

113.688.954

488.080.102

51.733.957

78.094.962

88.001.844

111.828.145

59.761.710

98.659.485

480.639.103

53.973.273

114.576.010

79.478.502

118.922.365

537.074.387 2.174.840.186 2.122.470.414

314.797.891 1.875.783.366 1.721.932.260

851.872.278 4.050.623.552 3.844.402.674

146.294.526

15.784.555

22.942.246

26.652.503

26.652.190

17.939.343

36.323.689

145.993.715

16.726.616

35.959.785

21.045.773

35.110.162

37.151.379

244.786.146 1.204.816.133 1.153.751.209

24.417.192

19.985.381

24.924.154

14.061.950

4.770.802

49.860.895

19.245.067

28.399.631

30.506.356

28.614.718

314.797.891 1.875.783.366 1.721.932.260

79.623.527

33.453.504

100.468.988

47.335.303 1.005.845.144

53.916.569

10

Schlüsselzuweisung

Berechnung der Teilzuweisung nach § 23 a Abs. 5 FAG sowie Ermittlung der Gesamtzuweisung Spalten 8 bis 21

Tabelle A 4-8: Die Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit im Landkreis

Arbeitslosenquote

*

*

13

7,3272

9,5519

7,8312

12,7334

7,6

9,5666

9,3

9,8001

7,6333

8,2001

7,6

6,6

8,3333

9,1333

6,7333

5,2

6,3333

6,9667

4,8333

7,4333

5,2333

6,0333

6,1667

7,0667

8,5333

10,5334

16,3666

8,2

7,8667

14

4,9022

1,7354

1,4688

1,9689

0,3689

0,5021

1,3021

0,7021

2,7022

8,5354

0,3688

0,0355

15

Träger die Durchüber Landes80% nicht schnitt durchschnitt erreichen 1999-2001 in %

0 0

12.463

6.122

18.585

8.372

2.603

195

1.829

2.119

1.341

285

3.899

437

290

0

1.152

2.020

192

0

0

0

0

0

192

0

0

0

0

6.122

0

505

5.617

16

über Gruppendurchschnitt

Arbeitslose

0

22

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

7.036

17

über Landesdurchschnitt

0

22

0

1.441

1.441

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

1.441

0

0

1.419

18

Differenz Spalte 17./.16

0 0

21.298.136

8.131.863

29.429.999

14.306.988

4.448.291

333.237

3.125.595

3.621.179

2.291.647

487.039

6.663.037

746.793

495.584

0

1.968.663

3.451.997

328.111

0

0

0

0

0

328.111

0

0

0

0

8.131.863

0

670.792

7.461.071

19

nach § 23 a Abs. 3 u. 4 FAG

0

49.924

0

3.270.000

3.270.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

3.270.000

0

0

3.220.076

20

nach § 23 a Abs. 5 FAG

Teilzuweisung

49.924

21.298.136

11.401.863

32.699.999

14.306.988

4.448.291

333.237

3.125.595

3.621.179

2.291.647

487.039

6.663.037

746.793

495.584

1.968.663

3.451.997

328.111

328.111

11.401.863

0

670.792

10.681.147

21

Zuweisung insgesamt

6.956

5.011

13.439

4.820

2.977

9.685

4.209

8.578

Groß-Gerau

Hochtaunus

Main-Kinzig

Main-Taunus

Odenwald

Offenbach

Rheingau-Taunus

Wetterau

4.824

8.067

4.107

Limburg-Weilburg

Marburg-Biedenkopf

Vogelsberg

163.780

43.891

kreisfreie Städte

Landkreise

207.671

LAND HESSEN

55.256

6.131

LK´e Reg.-Bez. Kassel

Werra-Meißner

9,5666

7.812

5.423

Schwalm-Eder

23.481

Regionalkreis Kassel

Waldeck-Frankenberg

12,3683

5.313

7,6764

8,4682

7,8312

10,2671

12,7334

7,6

9,8001

7.096

Hersfeld-Rotenburg

7,6333

8,0662

8,2001

7,6

6,6

8,3333

9,1333

6,2972

6,7333

5,2

6,3333

6,9667

4,8333

7,4333

5,2333

6,0333

6,1667

7,0667

8,4682

8,5333

10,5334

8,2

7,8667

2

Quote

Fulda

LK´e Reg.-Bez. Kassel

36.755

9.541

Lahn-Dill

LK´e Reg.-Bez. Gießen

10.216

Gießen

LK´e Reg.-Bez. Gießen

71.769

7.940

LK´e Reg.-Bez. Darmstadt

8.154

Darmstadt-Dieburg

43.891

Bergstraße

LK´e Reg.-Bez. Darmstadt

kreisfreie Städte

5.417

10.166

Wiesbaden, Stadt

23.419

4.889

1

Arbeitslose

Durchschnitt der Stichtagszahlen

Offenbach, Stadt

Frankfurt am Main, Stadt

Darmstadt, Stadt

kreisfreie Städte

Berechnung der Teilzuweisung nach § 23 a Abs. 3 u. 4 FAG (Spalten 1 bis 7)

4

6.219.993

2.133.552 23.210.007

518.306

2.651.858 29.430.000

538.187

48.149

71.355

81.659

189.849

54.214

92.961

455.667

50.085

106.145

73.091

114.492

111.854

1.139.698

127.396

80.942

152.921

42.732

99.724

180.794

95.752

115.293

128.757

115.387

518.306

119.133

51.427

285.598

62.148

3

Zahl der abhängigen ErwerbsAufteilung personen der Masse

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

14.038

2.435

0

1.544

8.908

1.151

0

2.644

262

0

0

752

1.630

6

Landkreise

1.140 16.682

1.140 16.682

1.140

78

1.062

5

kreisfr. St.

Zahl der AL soweit über Ø der Gruppen

0

0

23.210.007

6.219.992

29.429.999

19.531.356

3.387.865

0

2.148.199

12.393.882

1.601.410

0

3.678.651

364.526

0

0

1.046.273

2.267.852

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

6.219.992

425.578

5.794.414

7

Teilzuweisung nach § 23 a Abs. 3 u. 4 FAG

1.765.434.733

1.433.316.541

3.198.751.274

470.759.357

35.949.402

55.152.716

61.349.341

214.149.735

41.822.367

62.335.796

334.645.389

37.246.657

78.616.225

58.432.729

83.812.203

76.537.575

960.029.987

117.957.990

64.219.311

137.299.451

31.395.131

113.497.866

132.651.600

88.026.621

83.267.637

100.305.383

91.408.997

1.433.316.541

259.393.401

108.384.691

958.509.841

107.028.608

8

Steuerkraftmeßzahl

2.949.371.032

1.856.132.310

4.805.503.342

906.383.142

64.667.446

97.618.702

110.002.305

436.068.196

74.702.137

123.324.356

600.798.879

67.466.591

143.220.013

99.348.127

148.652.956

142.111.192

1.442.189.011

166.792.374

104.190.072

187.147.758

56.821.351

123.039.470

228.140.619

126.516.755

139.584.085

161.318.094

148.638.433

1.856.132.310

418.640.454

175.291.699

1.053.180.447

209.019.710

9

Bedarfsmeßzahl

637.543.375

214.328.903

851.872.278

246.763.514

15.784.555

22.942.246

26.652.503

127.121.178

17.939.343

36.323.689

145.993.715

16.726.616

35.959.785

21.045.773

35.110.162

37.151.379

244.786.146

24.417.192

19.985.381

24.924.154

14.061.950

4.770.802

49.860.895

19.245.067

28.399.631

30.506.356

28.614.718

214.328.903

79.623.527

33.453.504

47.335.303

53.916.569

10

Schlüsselzuweisung

2.402.978.108

1.647.645.444

4.050.623.552

717.522.871

51.733.957

78.094.962

88.001.844

341.270.913

59.761.710

98.659.485

480.639.104

53.973.273

114.576.010

79.478.502

118.922.365

113.688.954

1.204.816.133

142.375.182

84.204.692

162.223.605

45.457.081

118.268.668

182.512.495

107.271.688

111.667.268

130.811.739

120.023.715

1.647.645.444

339.016.928

141.838.195

1.005.845.144

160.945.177

11

Summe Sp. 8 und 10

Berechnung der Teilzuweisung nach § 23 a Abs. 5 FAG sowie Ermittlung der Gesamtzuweisung Spalten 8 bis 21

Tabelle A 4-9: Die Zuweisungen zu den Belastungen aus überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit im Regionalkreis

2.359.496.826

1.484.905.848

3.844.402.674

725.106.514

51.733.957

78.094.962

88.001.844

348.854.557

59.761.710

98.659.485

480.639.103

53.973.273

114.576.010

79.478.502

118.922.365

113.688.954

1.153.751.209

133.433.899

83.352.058

149.718.206

45.457.081

98.431.576

182.512.495

101.213.404

111.667.268

129.054.475

118.910.746

1.484.905.848

334.912.363

140.233.359

842.544.358

167.215.768

12

80% der Bedarfsmeßzahl

*

*

13

7,6764

8,4682

7,8312

12,7334

7,6

9,5666

12,3683

9,8001

7,6333

8,2001

7,6

6,6

8,3333

9,1333

6,7333

5,2

6,3333

6,9667

4,8333

7,4333

5,2333

6,0333

6,1667

7,0667

8,5333

10,5334

8,2

7,8667

14

4,9022

1,7354

4,5371

1,9689

0,3689

0,5021

1,3021

0,7021

2,7022

0,3688

0,0355

15

Träger die Durchüber Landes80% nicht schnitt durchschnitt erreichen 1999-2001 in %

Arbeitslosenquote

0

0

16.682

1.140

17.822

14.038

2.435

0

1.544

8.908

1.151

0

2.644

262

0

0

752

1.630

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

1.140

78

1.062

16

über Gruppendurchschnitt

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

22

0

0

0

8.614

17

über Landesdurchschnitt

Arbeitslose

18

294

22

316

294

0

0

0

294

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

22

0

0

0

22

Differenz Spalte 17./.16

0

0

23.210.007

6.219.992

29.429.999

19.531.356

3.387.865

0

2.148.199

12.393.882

1.601.410

0

3.678.651

364.526

0

0

1.046.273

2.267.852

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

6.219.992

425.578

5.794.414

19

3.042.342

227.658

3.270.000

3.042.342

0

0

0

3.042.342

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

227.658

0

0

0

227.658

20

26.252.349

6.447.650

32.699.999

22.573.698

3.387.865

2.148.199

15.436.224

1.601.410

3.678.651

364.526

1.046.273

2.267.852

0

0

6.447.650

425.578

5.794.414

227.658

21

nach § 23 a Abs. 3 u. 4 nach § 23 a Zuweisung FAG Abs. 5 FAG insgesamt

Teilzuweisung

1 4.258.229 2.792.077 2.078.741 36.635.141 1.524.948 3.962.854 2.312.701 5.946.871 6.757.490 3.001.667 2.321.577 2.775.238 8.568.614 4.262.218 6.344.094 1.309.485 9.630.250 2.325.381 691.305 6.127.929 1.613.971 2.362.027 4.971.359 2.466.454 2.104.014 11.012.924 925.503 6.069.629 3.203.855 127.668.934

276.025.480

Ahnatal Bad Emstal Bad Karlshafen, Stadt Baunatal, Stadt Breuna Calden Espenau Fuldabrück Fuldatal Grebenstein, Stadt Habichtswald Helsa Hofgeismar, Stadt Immenhausen, Stadt Kaufungen Liebenau, Stadt Lohfelden Naumburg, Stadt Nieste Niestetal Oberweser Reinhardshagen Schauenburg Söhrewald Trendelburg, Stadt Vellmar, Stadt Wahlsburg Wolfhagen, Stadt Zierenberg, Stadt Stadt Kassel

Regionalkreis Kassel

Berechnung Stde./Gmden

Steuerkraftmeßzahlen

142.306.637

2 1.543.000 1.450.000 658.500 199.000 893.000 1.596.000 971.000 950.000 2.172.800 950.000 1.126.794 1.125.900 3.860.000 779.000 3.104.000 959.241 1.280.000 1.474.000 376.000 1.475.000 709.209 1.110.000 2.452.155 978.500 1.661.400 2.628.700 590.600 3.467.850 1.296.000 100.468.988

SZW

Tabelle A 4-10: Arbeitstabelle

Regionalkreis Kassel

135.191.305

3 1.465.850 1.377.500 625.575 189.050 848.350 1.516.200 922.450 902.500 2.064.160 902.500 1.070.454 1.069.605 3.667.000 740.050 2.948.800 911.279 1.216.000 1.400.300 357.200 1.401.250 673.749 1.054.500 2.329.547 929.575 1.578.330 2.497.265 561.070 3.294.458 1.231.200 95.445.539

Sp.2 * 0,95

95% SZW

411.216.785

4 5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 223.114.473

Sp. 1 + Sp. 3

Kreisumlagegrundlagen

440.735

5 8.313 6.354 4.308 28.052 3.887 7.882 5.049 9.068 12.289 6.186 5.352 5.961 16.880 7.171 12.647 3.680 13.770 5.555 1.711 10.364 3.766 5.248 10.483 5.280 5.810 18.136 2.460 13.243 6.830 195.000

6 nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja

? Sp. 5 > 50000 7 7.344.229 5.692.077 3.395.741 37.033.141 3.310.948 7.154.854 4.254.701 7.846.871 11.103.090 4.901.667 4.575.165 5.027.038 16.288.614 5.820.218 12.552.094 3.227.967 12.190.250 5.273.381 1.443.305 9.077.929 3.032.389 4.582.027 9.875.669 4.423.454 5.426.814 16.270.324 2.106.703 13.005.329 5.795.855 328.606.910

Sp. 1 + Sp. 2 * 2

Einwohner Ermäßigung, wenn Bedarfs31.12.2001 EA für Einwohner meßzahlen EA ja/nein

8 nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant

? Sp. 1 > Sp. 7

abundante Städte/ Gemeinden

111.557.236

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 111.557.236

9

Ermäßigung der Umlagegrundlagen

299.659.549

10 5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 111.557.237

endgültige Umlagegrundlagen

11 nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja

Schulträger ja/nein

Sp. 10 * 0,445

Kreisumlage

Sp. 12 + Sp. 13

Kreis- und Schulumlage

15.048.185

83.705.529

98.753.714

12 13 14 457.926 2.547.215 3.005.141 333.566 1.855.462 2.189.028 216.345 1.203.421 1.419.766 2.945.935 16.386.765 19.332.700 189.864 1.056.118 1.245.981 438.324 2.438.179 2.876.503 258.812 1.439.642 1.698.454 547.950 3.047.970 3.595.920 705.732 3.925.634 4.631.366 312.333 1.737.354 2.049.688 271.363 1.509.454 1.780.816 307.587 1.710.955 2.018.543 978.849 5.444.848 6.423.697 400.181 2.226.009 2.626.191 743.432 4.135.338 4.878.769 177.661 988.240 1.165.901 867.700 4.826.581 5.694.281 298.054 1.657.928 1.955.983 83.880 466.585 550.465 602.334 3.350.485 3.952.819 183.018 1.018.035 1.201.053 273.322 1.520.355 1.793.677 584.073 3.248.903 3.832.976 271.682 1.511.233 1.782.915 294.588 1.638.643 1.933.231 1.080.815 6.012.034 7.092.849 118.926 661.525 780.451 749.127 4.167.018 4.916.145 354.804 1.973.599 2.328.404 Zw. Summe: Zw. Summe: Zw. Summe:

Sp. 4 * 0,08

Schulumlage § 37 (3) FAG

257.407.550

16 4.916.984 3.581.667 2.323.007 31.631.980 2.038.663 4.706.507 2.778.995 5.883.610 7.577.797 3.353.679 2.913.755 3.302.720 10.510.392 4.296.948 7.982.596 1.907.636 9.316.929 3.200.360 900.666 6.467.565 1.965.151 2.934.797 6.271.478 2.917.189 3.163.133 11.605.252 1.276.966 8.043.750 3.809.712 95.827.666

Option 1

17 2.369.769 1.726.205 1.119.586 15.245.215 982.545 2.268.328 1.339.353 2.835.640 3.652.163 1.616.325 1.404.301 1.591.765 5.065.544 2.070.939 3.847.258 919.396 4.490.348 1.542.432 434.081 3.117.080 947.116 1.414.442 3.022.575 1.405.956 1.524.490 5.593.218 615.441 3.876.732 1.836.113 -

Mehrbelastung Veränderung - absolut - vs. status-quo

18 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% 93,03% -

Mehrbelastung Veränderung in % vs. status-quo

257.421.708

19 3.583.273 2.610.155 1.692.902 23.051.944 1.485.685 3.429.888 2.025.205 4.287.706 5.522.353 2.444.009 2.123.412 2.406.872 7.659.494 3.131.420 5.817.352 1.390.198 6.789.753 2.332.276 656.364 4.713.266 1.432.112 2.138.746 4.570.367 2.125.914 2.305.147 8.457.378 930.595 5.861.918 2.776.344 139.669.660

Option 2

20 1.036.058 754.693 489.481 6.665.179 429.567 991.709 585.563 1.239.736 1.596.719 706.655 613.958 695.917 2.214.646 905.411 1.682.014 401.958 1.963.172 674.348 189.779 1.362.781 414.077 618.391 1.321.464 614.681 666.504 2.445.344 269.070 1.694.900 802.745 -

Mehrbelastung Veränderung - absolut - vs. status-quo

21 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% 40,67% -

Mehrbelastung Veränderung in % vs. status-quo

1.465.850 1.377.500 625.575 189.050 848.350 1.516.200 922.450 902.500 2.064.160 902.500 1.070.454 1.069.605 3.667.000 740.050 2.948.800 911.279 1.216.000 1.400.300 357.200 1.401.250 673.749 1.054.500 2.329.547 929.575 1.578.330 2.497.265 561.070 3.294.458 1.231.200 66.811.877

bei 70 % für KS

276.025.480 142.306.637 112.165.941 135.191.305 106.557.644

3 1.465.850 1.377.500 625.575 189.050 848.350 1.516.200 922.450 902.500 2.064.160 902.500 1.070.454 1.069.605 3.667.000 740.050 2.948.800 911.279 1.216.000 1.400.300 357.200 1.401.250 673.749 1.054.500 2.329.547 929.575 1.578.330 2.497.265 561.070 3.294.458 1.231.200 95.445.539

Sp.2 * 0,95

95% SZW

Regionalkreis Kassel

1.543.000 1.450.000 658.500 199.000 893.000 1.596.000 971.000 950.000 2.172.800 950.000 1.126.794 1.125.900 3.860.000 779.000 3.104.000 959.241 1.280.000 1.474.000 376.000 1.475.000 709.209 1.110.000 2.452.155 978.500 1.661.400 2.628.700 590.600 3.467.850 1.296.000 70.328.292

nur 70% SZW für KS

Ahnatal Bad Emstal Bad Karlshafen, Stadt Baunatal, Stadt Breuna Calden Espenau Fuldabrück Fuldatal Grebenstein, Stadt Habichtswald Helsa Hofgeismar, Stadt Immenhausen, Stadt Kaufungen Liebenau, Stadt Lohfelden Naumburg, Stadt Nieste Niestetal Oberweser Reinhardshagen Schauenburg Söhrewald Trendelburg, Stadt Vellmar, Stadt Wahlsburg Wolfhagen, Stadt Zierenberg, Stadt Stadt Kassel

SZW

1 2 4.258.229 1.543.000 2.792.077 1.450.000 2.078.741 658.500 36.635.141 199.000 1.524.948 893.000 3.962.854 1.596.000 2.312.701 971.000 5.946.871 950.000 6.757.490 2.172.800 3.001.667 950.000 2.321.577 1.126.794 2.775.238 1.125.900 8.568.614 3.860.000 4.262.218 779.000 6.344.094 3.104.000 1.309.485 959.241 9.630.250 1.280.000 2.325.381 1.474.000 691.305 376.000 6.127.929 1.475.000 1.613.971 709.209 2.362.027 1.110.000 4.971.359 2.452.155 2.466.454 978.500 2.104.014 1.661.400 11.012.924 2.628.700 925.503 590.600 6.069.629 3.467.850 3.203.855 1.296.000 127.668.934 100.468.988

Berechnung Stde./Gmden

Steuerkraftmeßzahlen

411.216.785

4 5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 223.114.473

Sp. 1 + Sp. 3

382.583.124

5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 194.480.811 440.735

5 8.313 6.354 4.308 28.052 3.887 7.882 5.049 9.068 12.289 6.186 5.352 5.961 16.880 7.171 12.647 3.680 13.770 5.555 1.711 10.364 3.766 5.248 10.483 5.280 5.810 18.136 2.460 13.243 6.830 195.000

6 nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja

? Sp. 5 > 50000

abundante Städte/ Gemeinden

7 7.344.229 5.692.077 3.395.741 37.033.141 3.310.948 7.154.854 4.254.701 7.846.871 11.103.090 4.901.667 4.575.165 5.027.038 16.288.614 5.820.218 12.552.094 3.227.967 12.190.250 5.273.381 1.443.305 9.077.929 3.032.389 4.582.027 9.875.669 4.423.454 5.426.814 16.270.324 2.106.703 13.005.329 5.795.855 328.606.910

8 nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant

Sp. 1 + Sp. 2 * 2 ? Sp. 1 > Sp. 7

Kreisumlage- Kreisumlageg Einwohner Ermäßigung, wenn Bedarfsgrundlagen rundlage bei 31.12.2001 EA für Einwohner meßzahlen EA ja/nein 70% SZW für KS

Tabelle A 4-11: Kreisumlagegrundlage und Kreisumlage bei 30 % weniger SZW an die kreisfreie Stadt Kassel

Regionalkreis Kassel

111.557.236

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 111.557.236

9

Ermäßigung der Umlagegrundlagen

97.240.406

0

299.659.549

10 5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 111.557.237

endgültige Ermäßigung bei 70% SZW Umlagegrundlagen für KS

285.342.718

5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 97.240.406

endg.Umlagegrundlage bei 70% SZW für KS

261.700.000

16 3.915.270 2.851.991 1.849.752 25.187.747 1.623.336 3.747.673 2.212.843 4.684.970 6.034.009 2.670.450 2.320.149 2.629.873 8.369.160 3.421.551 6.356.339 1.519.003 7.418.835 2.548.366 717.177 5.149.958 1.564.800 2.336.904 4.993.820 2.322.884 2.518.723 9.240.969 1.016.816 6.405.035 3.033.578 133.024.875

Hebesatz: 68,4%

Kreisumlage im Regionalkreis ohne Ermäßigungs-ansatz (Modell Bb)

261.700.000

19 5.248.980 3.823.502 2.479.858 33.767.783 2.176.314 5.024.293 2.966.633 6.280.873 8.089.453 3.580.121 3.110.493 3.525.721 11.220.058 4.587.080 8.521.584 2.036.441 9.946.011 3.416.449 961.479 6.904.257 2.097.839 3.132.955 6.694.931 3.114.159 3.376.709 12.388.843 1.363.187 8.586.867 4.066.945 89.169.452

Hebesatz: 91,7%

Kreisumlage im Regionalkreis mit Ermäßigungsansatz (Modell Aa)

SZW

3 1.465.850 1.377.500 625.575 189.050 848.350 1.516.200 922.450 902.500 2.064.160 902.500 1.070.454 1.069.605 3.667.000 740.050 2.948.800 911.279 1.216.000 1.400.300 357.200 1.401.250 673.749 1.054.500 2.329.547 929.575 1.578.330 2.497.265 561.070 3.294.458 1.231.200 95.445.539

Sp.2 * 0,95

95% SZW

276.025.480 142.306.637 135.191.305 nur LK-Gemeinden

1 2 4.258.229 1.543.000 2.792.077 1.450.000 2.078.741 658.500 36.635.141 199.000 1.524.948 893.000 3.962.854 1.596.000 2.312.701 971.000 5.946.871 950.000 6.757.490 2.172.800 3.001.667 950.000 2.321.577 1.126.794 2.775.238 1.125.900 8.568.614 3.860.000 4.262.218 779.000 6.344.094 3.104.000 1.309.485 959.241 9.630.250 1.280.000 2.325.381 1.474.000 691.305 376.000 6.127.929 1.475.000 1.613.971 709.209 2.362.027 1.110.000 4.971.359 2.452.155 2.466.454 978.500 2.104.014 1.661.400 11.012.924 2.628.700 925.503 590.600 6.069.629 3.467.850 3.203.855 1.296.000 127.668.934 100.468.988

Steuerkraftmeßzahlen

* Abweichung in der Summe durch Rundungsfehler.

Regionalkreis Kassel

Ahnatal Bad Emstal Bad Karlshafen, Stadt Baunatal, Stadt Breuna Calden Espenau Fuldabrück Fuldatal Grebenstein, Stadt Habichtswald Helsa Hofgeismar, Stadt Immenhausen, Stadt Kaufungen Liebenau, Stadt Lohfelden Naumburg, Stadt Nieste Niestetal Oberweser Reinhardshagen Schauenburg Söhrewald Trendelburg, Stadt Vellmar, Stadt Wahlsburg Wolfhagen, Stadt Zierenberg, Stadt Stadt Kassel

Berechnung Stde./Gmden

Regionalkreis Kassel

411.216.785

4 5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 223.114.473

Sp. 1 + Sp. 3

399.293.055

5.284.324 3.756.327 2.516.644 36.767.476 2.118.793 5.024.194 2.958.416 6.578.621 8.202.402 3.633.417 3.070.895 3.523.962 11.135.514 4.780.253 8.408.254 1.947.380 10.481.450 3.305.591 941.345 7.108.804 2.085.595 3.100.177 6.602.042 3.117.157 3.208.845 12.761.010 1.318.252 8.375.749 4.065.695 223.114.473 440.735

5 8.313 6.354 4.308 28.052 3.887 7.882 5.049 9.068 12.289 6.186 5.352 5.961 16.880 7.171 12.647 3.680 13.770 5.555 1.711 10.364 3.766 5.248 10.483 5.280 5.810 18.136 2.460 13.243 6.830 195.000

10 5.724.079 4.169.577 2.704.316 36.824.191 2.373.298 5.479.054 3.235.151 6.849.371 8.821.650 3.904.167 3.392.031 3.844.843 12.235.614 5.002.268 9.292.894 2.220.764 10.846.250 3.725.681 1.048.505 7.529.179 2.287.720 3.416.527 7.300.906 3.396.029 3.682.344 13.510.189 1.486.573 9.364.087 4.435.055 111.557.237 5.284.324 3.756.327 2.516.644 36.767.476 2.118.793 5.024.194 2.958.416 6.578.621 8.202.402 3.633.417 3.070.895 3.523.962 11.135.514 4.780.253 8.408.254 1.947.380 10.481.450 3.305.591 941.345 7.108.804 2.085.595 3.100.177 6.602.042 3.117.157 3.208.845 12.761.010 1.318.252 8.375.749 4.065.695 111.557.237

176.178.583

111.557.236

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 111.557.236

9

endgültige Umlagegrundlage bei 70% SZW für LK-Gemeinden

Zwischensumme der Kreisumlagegrundlage der bisherigen Landkreisgemeinden:

8 nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant nicht abundant

? Sp. 1 > Sp. 7

Ermäßigung der endgültige UmlageUmlagegrundlagen grundlagen

287.735.819

7 7.344.229 5.692.077 3.395.741 37.033.141 3.310.948 7.154.854 4.254.701 7.846.871 11.103.090 4.901.667 4.575.165 5.027.038 16.288.614 5.820.218 12.552.094 3.227.967 12.190.250 5.273.381 1.443.305 9.077.929 3.032.389 4.582.027 9.875.669 4.423.454 5.426.814 16.270.324 2.106.703 13.005.329 5.795.855 328.606.910

Sp. 1 + Sp. 2 * 2

abundante Städte/ Gemeinden

299.659.549

6 nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein ja

? Sp. 5 > 50000

Kreisumlage- bei 70% SZW Einwohner Ermäßigung, wenn Bedarfsfür LKgrundlagen 31.12.2001 EA für Einwohner meßzahlen Gemeinden EA ja/nein

Tabelle A 4-12: Kreisumlagegrundlage und Kreisumlage bei 30 % weniger SZW an die bisher kreisangehörigen Gemeinden

249.500.000

3.302.703 2.347.704 1.572.902 22.979.673 1.324.246 3.140.121 1.849.010 4.111.638 5.126.501 2.270.886 1.919.309 2.202.476 6.959.696 2.987.658 5.255.159 1.217.113 6.550.906 2.065.994 588.341 4.443.003 1.303.497 1.937.611 4.126.276 1.948.223 2.005.528 7.975.631 823.908 5.234.843 2.541.059 139.446.545

16

Hebesatz: 62,5%

Kreisumlage im Regionalkreis ohne Ermäßigungsansatz (Modell Bb)

249.500.000

4.581.509 3.256.736 2.181.930 31.877.402 1.836.994 4.355.976 2.564.947 5.703.664 7.111.483 3.150.173 2.662.466 3.055.275 9.654.491 4.144.479 7.289.956 1.688.379 9.087.417 2.865.947 816.146 6.163.333 1.808.211 2.687.853 5.723.970 2.702.575 2.782.069 11.063.795 1.142.924 7.261.775 3.524.958 96.720.124

19

Hebesatz: 86,7%

Kreisumlage im Regionalkreis mit Ermäßigungsansatz (Modell Aa)

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