Die neuen Sozialbetreuungsberufe Aufgaben, Abgrenzung und Ausbildung
von Mag. Alexander Gratzer Jänner 2008
Inhaltsübersicht
Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Tätigkeitsbereiche
Ausbildung
Übergangsregelung
Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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Entwicklung der Rechtsgrundlagen
1993: Art 15a Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen zur Sicherstellung ambulanter, teilstationärerer und stationärer sozialer Dienste
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Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen (1993) Artikel 13 - Personal
Die Vertragsparteien kommen überein: Förderung und Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung Durchlässigkeit der Ausbildung zwischen den einzelnen Helfergruppen Verbesserung der Arbeitsbedingungen Vereinbarkeit von Pflegeberuf und Familie und Erleichterung und Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung
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Ziele für die Sozialbetreuungsberufe
Schaffung eines modularen Ausbildungssystem
einheitlicher Ausbildungsstandard und Qualitätsstandard
Beseitigung von Doppelgleisigkeiten
Diplom auch für Altenarbeit und Familienarbeit
Anerkennung des Diploms bei der Berufsreifeprüfung
bundesweite Harmonisierung der Berufsbilder
einheitliche Tätigkeitsbereiche und Berufsanerkennung
Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen
Deutliche Qualitätsverbesserungen in den Bereichen Behindertenhilfe, Familienhilfe und Altenhilfe Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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Entwicklung der Rechtsgrundlagen
1993: Art 15a Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen zur Sicherstellung ambulanter, teilstationärerer und stationärer sozialer Dienste Danach: Schaffung unterschiedlichster Sozialberufe
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Warum neue SBB?
Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Länder 9 Länderinteressen (nach 1993)
bundesweit uneinheitliche Berufsbilder und Berufsanforderungen Keine, unzureichende oder überschneidende Regelungen in den einzelnen Bundesländern teilweise Nichtanerkennung von Ausbildungen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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Entwicklung der Rechtsgrundlagen
1993: Art 15a Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen zur Sicherstellung ambulanter, teilstationärerer und stationärer sozialer Dienste Danach: Schaffung unterschiedlichster Sozialberufe 2005: Art 15a Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe 2008: Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz > StSBBAusbPrVO (Entwurf wird erwartet) Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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Im Ergebnis
StSBBG Stmk.AFHG Stmk.AFHG 1. Diplom-Sozialbetreuer/innen Altenfachbetreuer Altenfachbetreuer • Altenarbeit (A) Familienhelfer Familienhelfer• Familienarbeit (F) Heimhelfer Heimhelfer • Behindertenarbeit (BA) … … • Behindertenbegleitung (BB) 2. Fach-Sozialbetreuer/innen • • •
Altenarbeit (A) Behindertenarbeit (BA) Behindertenbegleitung (BB)
3. HeimhelferInnen (HH) Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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Die Tätigkeitsbereiche
Diplom- oder Fachsozialbetreuer?
Fachsozialbetreuer
Ö
Diplomsozialbetreuer (3.600 Stunden)
(2.400 Stunden) Schwerpunkt Altenarbeit (A)
Ö
Schwerpunkt Altenarbeit (A)
Schwerpunkt Behindertenarbeit (BA)
Ö
Schwerpunkt Behindertenarbeit (BA)
Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB)
Ö
Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB) Schwerpunkt Familienarbeit (F)
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Berechtigung zur Berufsausübung gem. vorl. Arbeitsentwurf zum StSBBG
Erfolgreicher Abschluss
Gesundheitliche Eignung
Vertrauenswürdigkeit
Un-/Selbständigkeit
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Nur Dienstnehmer oder auch freiberuflich tätig ?
Nur Dienstnehmer Pflegehelfer (GuKG) Heimhilfe (Art 15 VSBB)
Freiberuflich DGKS/P (GuKG) F/DSBB (Art 15a VSBB) ----------------------- (Altenfachbetreuer) Stmk. (Familienhilfe) AFHG (Heimhilfe)
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Fach-SozialbetreuerIn: Allgemeines I Aufgabenbereich
Mitgestaltung der Lebenswelten von alten, behinderten oder in einer schwierigen Lebenslage befindlichen Menschen Verfügen über umfassendes Sparten übergreifendes Wissen und über eine breite Palette an Möglichkeiten
umfassende, Lebenswelt orientierte Begleitung
Begleitung, Unterstützung und Hilfe von Benachteiligten
in allen Fragen der Daseinsgestaltung > von Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung
ganzheitliche Erfassung spezifischer individueller Lebenssituationen
Erhöhung / Erhaltung von Lebensqualität und Würde
Zusammenarbeit mit „allen“ Bezugspersonen der Hilfebedürftigen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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Fach-SozialbetreuerIn Allgemeines II sind den heute allgemein anerkannten und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Grundsätzen verpflichtet ! (QS)
Normalisierung der Lebensbedingungen
Integration
Selbstbestimmung
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DiplomsozialbetreuerIn - Allgemeines Aufgaben
Sämtliche Tätigkeiten des FSB
höhere Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit (gilt nicht für Pflege)
neben unmittelbaren Betreuungsaufgaben
konzeptive / planerische Aufgaben
Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeitern
Fachliche Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes
Prozessmanagement
Qualitätssicherung und –entwicklung (Reflexion, Evaluation)
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FSB-Altenarbeit
Unselbständiger Tätigkeitsbereich Befugnisse nach GuKG (> Pflegehelfer) Eigenverantwortlicher Wirkungsbereich > umfassenden Begleitung, Unterstützung und Betreuung
> gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse Maßnahmen zur Lebensbewältigung Eingehen auf Bedürfnisse und Ressourcen Hilfe für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter Individuelle Begleitung Unterstützung in Krisensituationen Unterstützung von Angehörigen und Laienhelfern Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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DSB - Altenarbeit
Sämtliche Tätigkeiten des FSB (A) incl. PH-Qualifikation eigenverantwortliches Entwickeln und Evaluieren von Konzepten und Projekten Kompetenzen
alternsgerechte Wohnraumgestaltung spezielle Animationsprogramme Anregung von Kommunikationsprozessen Strategien für Krisensituationen methodische Kompetenzen (Validation, Kinästhetik, Biografiearbeit)
erforderlichenfalls Zusammenarbeit mit sonstigen Gesundheitsberufen
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FSB – Behindertenarbeit u. -begleitung
FSB (BA): Pflegebefugnisse nach GuKG FSB (BB): Unterstützung bei der Basisversorgung
verstärkte Kompetenzen: Beratung, Begleitung, Assistenz
In spezifischen Kompetenzen unterstützen und leisten sie Teilaufgaben
Soziale Bedürfnisse Arbeitswelt Freizeit Bildung und Persönlichkeitsentfaltung Kritischen Lebensereignissen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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DSB – Behindertenarbeit bzw. -betreuer
Sämtliche Tätigkeiten des FSB Entwickeln Konzepte und Projekte Kompetenzen
DSB (BA): pflegerische Tätigkeiten (GuKG) DSB (BB): Unterstützung bei der Basisversorgung
Personenzentrierte Lernplanung Anwendung moderner Konzepte u Methoden Hilfestellung bei Kommunikationsproblemen
Vertiefte Kompetenzen: Beratung, Begleitung, Assistenz und dem Setzen von Integrationsmaßnahmen
erforderlichenfalls Zusammenarbeit mit sonstigen Gesundheitsberufen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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DSB - Familienarbeit
Befugnisse nach GuKG (Pflegehelfer) va. im Rahmen der mobilen Dienste tätig! Ziel:
gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten schwierige Lebenssituationen zu überwinden (Erkrankung, Tod, Trennung, Scheidung, Überforderung, ua.)
Kompetenzen
Planung und Organisation Haushaltsorganisation von der alterspezifischen Betreuung von Kindern bis zur Mitbetreuung älterer Familienmitglieder Beratung, Begleitung u Unterstützung in Krisensituationen und bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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Die Schnittstellen
Gesundheits- und Sozialberufen ab 20081) - Ausbildungsdauer in Stunden -
DGKS/P The: 2.120 Pra: 2.480 Ges: 4.600
Diplom-SB The: 1.800 Pra: 1.800 Ges: 3.600 -Altenarb.2) -Fam.arb.2) -Behind.arb.2) -Behind.begl.3)
ZA: 10.Schulst. 1) 2) 3)
ZA: 20. Lj.
Fach-SB The: 1.200 Pra: 1.200 Ges: 2.400 -Altenarb.2) -Behind.arb.2) -Behind.begl.3
ZA: 19. Lj.
PH The: 800 Pra: 800 Ges: 1.600 ZA: 10. Schst.
HH3) The: 200 Pra: 200 Ges: 400 ZA: 18. Lj.
Abkürzg.: The = Theorie, Pra = Praxis, Ges = Gesamtausmaß; ZA =Zugangsalter, incl. Pflegehelferausbildung incl. Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“: Theorie 100 Std. Praxis 40 Std. Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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Abgrenzung Pflege Ù Betreuung Pflege
Kompetenz Gesundheitswesen Art 10 B-VB
Betreuung
Kompetenz Sozialwesen Art 15 B-VB
Hauptaufgabe ist Gesundpflegen und Gesunderhaltung, Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsförderung die Unterstützung ärztlicher Tätigkeiten und
Hauptaufgabe ist die Unterstützung zur Bewältigung von besonderen Lebenssituationen
Î Zweck = Gesundung + Gesunderhaltung
Î Zweck = soziale Betreuung
Behindertenbetreuung bes. Familienbetreuung Altenbetreuung
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Schnittstelle zwischen Sozialbetreuung und Pflege
Unselbständiger Tätigkeitsbereich der SBB bei Pflegeagenden Integration von Pflegekompetenz in „allen“ Sozialberufen
Pflegehelfer
UBV – Modul
SBB werden in beiden Fällen unterstützend tätig und dürfen nur nach Anordnung und unter Aufsicht von gehob. GuKPD tätig werden
Eigenverantwortliche Kompetenz, in ihrem jeweiligen beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt, jedoch erforderlichenfalls Zusammenarbeit mit sonstigen Experten im Bereich Therapie, Medizin, Recht und Gesundheitsund Krankenpflegeberufe
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Schnittstelle zwischen Sozialbetreuung und Pflege1) Hauskrankenpflege Erhebung und Feststellung des Pflege- u. Betreuungsbedarfs obliegt ausschließlich dem gehob. GuKPD gehob. GuKPD obliegt die Entscheidung und Verantwortung über kompetenzgerechten Einsatz der jeweiligen Berufsgruppe Pflegedienstleitung obliegt Angehörigen des gehob. GuKPD mit Sonderausbildung für Führungsaufgaben 1) lt. Art 15a Vereinbarung über SBB, Anlage 1
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Die Ausbildung der Sozialbetreuungsberufe
Vorteil einheitlicher Berufsbilder und Ausbildungen
Bundesweit gleiche Pflege- und Betreuungsqualität Verbesserte Pflegekontinuität Ganzheitliche Betreuungsansatz
transparente Tätigkeits- und Kompetenzbereiche
österreichweit barrierefreie Berufsausübung Attraktivität des Berufes steigt Zunahme der Mobilität horizontale und vertikale Karriereplanung Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008
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System-Modularität
(Fachhochschule / UNI) geh. Dienst f. Gesundheits- und Krankenpflege DSB – A
DSB – BA
DSB – BB
FSB - A
FSB – BA
FSB - BB
PH
PH
UBV
DSB - F
PH
HH / UBV
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Ausbildung der FSB
Ausbildungsbeginn: mind. Vollendung des 17. Lebensjahres Dauer: zweijährig / 2.400 Std. / Theorie u. Praxis: je 1.200 integrativ Bestandteile der Ausbildung
Pflegehelfer Basisversorgungsmodul Heimhilfe-Ausbildung
Ausbildungsgang oder einzelne Module ! Fachprüfung
Projektarbeit Mündliche Fachprüfung
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Ausbildungsschwerpunkte der FSB Spezialisierung
A / BA
BB
Persönlichkeitsbildung
220 UE
340 UE
Sozialbetreuung / allgemein
200 UE