Die neuen Sozialbetreuungsberufe Aufgaben, Abgrenzung und Ausbildung

von Mag. Alexander Gratzer Jänner 2008

Inhaltsübersicht

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Ausgangslage und Rahmenbedingungen

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Tätigkeitsbereiche

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Ausbildung

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Übergangsregelung

Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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Entwicklung der Rechtsgrundlagen

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1993: Art 15a Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen zur Sicherstellung ambulanter, teilstationärerer und stationärer sozialer Dienste

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Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen (1993) Artikel 13 - Personal

Die Vertragsparteien kommen überein: „ Förderung und Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung „ Durchlässigkeit der Ausbildung zwischen den einzelnen Helfergruppen „ Verbesserung der Arbeitsbedingungen „ Vereinbarkeit von Pflegeberuf und Familie und „ Erleichterung und Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung

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Ziele für die Sozialbetreuungsberufe „

Schaffung eines modularen Ausbildungssystem

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einheitlicher Ausbildungsstandard und Qualitätsstandard

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Beseitigung von Doppelgleisigkeiten

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Diplom auch für Altenarbeit und Familienarbeit

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Anerkennung des Diploms bei der Berufsreifeprüfung

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bundesweite Harmonisierung der Berufsbilder

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einheitliche Tätigkeitsbereiche und Berufsanerkennung

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Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen

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Deutliche Qualitätsverbesserungen in den Bereichen Behindertenhilfe, Familienhilfe und Altenhilfe Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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Entwicklung der Rechtsgrundlagen

1993: Art 15a Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen zur Sicherstellung ambulanter, teilstationärerer und stationärer sozialer Dienste Danach: Schaffung unterschiedlichster Sozialberufe

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Warum neue SBB?

ƒ Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Länder ƒ 9 Länderinteressen (nach 1993) „

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bundesweit uneinheitliche Berufsbilder und Berufsanforderungen Keine, unzureichende oder überschneidende Regelungen in den einzelnen Bundesländern teilweise Nichtanerkennung von Ausbildungen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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Entwicklung der Rechtsgrundlagen

1993: Art 15a Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen zur Sicherstellung ambulanter, teilstationärerer und stationärer sozialer Dienste Danach: Schaffung unterschiedlichster Sozialberufe 2005: Art 15a Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe 2008: Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz > StSBBAusbPrVO (Entwurf wird erwartet) Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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Im Ergebnis

StSBBG Stmk.AFHG Stmk.AFHG 1. Diplom-Sozialbetreuer/innen Altenfachbetreuer Altenfachbetreuer • Altenarbeit (A) Familienhelfer Familienhelfer• Familienarbeit (F) Heimhelfer Heimhelfer • Behindertenarbeit (BA) … … • Behindertenbegleitung (BB) 2. Fach-Sozialbetreuer/innen • • •

Altenarbeit (A) Behindertenarbeit (BA) Behindertenbegleitung (BB)

3. HeimhelferInnen (HH) Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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Die Tätigkeitsbereiche

Diplom- oder Fachsozialbetreuer?

Fachsozialbetreuer

Ö

Diplomsozialbetreuer (3.600 Stunden)

(2.400 Stunden) Schwerpunkt Altenarbeit (A)

Ö

Schwerpunkt Altenarbeit (A)

Schwerpunkt Behindertenarbeit (BA)

Ö

Schwerpunkt Behindertenarbeit (BA)

Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB)

Ö

Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB) Schwerpunkt Familienarbeit (F)

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Berechtigung zur Berufsausübung gem. vorl. Arbeitsentwurf zum StSBBG

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Erfolgreicher Abschluss

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Gesundheitliche Eignung

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Vertrauenswürdigkeit

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Un-/Selbständigkeit

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Nur Dienstnehmer oder auch freiberuflich tätig ?

Nur Dienstnehmer „ Pflegehelfer (GuKG) „ Heimhilfe (Art 15 VSBB)

Freiberuflich „ DGKS/P (GuKG) „ F/DSBB (Art 15a VSBB) -----------------------„ (Altenfachbetreuer) Stmk. „ (Familienhilfe) AFHG „ (Heimhilfe)

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Fach-SozialbetreuerIn: Allgemeines I Aufgabenbereich „

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Mitgestaltung der Lebenswelten von alten, behinderten oder in einer schwierigen Lebenslage befindlichen Menschen Verfügen über umfassendes Sparten übergreifendes Wissen und über eine breite Palette an Möglichkeiten „

umfassende, Lebenswelt orientierte Begleitung

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Begleitung, Unterstützung und Hilfe von Benachteiligten

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in allen Fragen der Daseinsgestaltung > von Alltagsbewältigung bis hin zur Sinnfindung

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ganzheitliche Erfassung spezifischer individueller Lebenssituationen

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Erhöhung / Erhaltung von Lebensqualität und Würde

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Zusammenarbeit mit „allen“ Bezugspersonen der Hilfebedürftigen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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Fach-SozialbetreuerIn Allgemeines II sind den heute allgemein anerkannten und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Grundsätzen verpflichtet ! (QS)

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Normalisierung der Lebensbedingungen

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Integration

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Selbstbestimmung

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DiplomsozialbetreuerIn - Allgemeines Aufgaben „

Sämtliche Tätigkeiten des FSB

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höhere Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit (gilt nicht für Pflege)

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neben unmittelbaren Betreuungsaufgaben

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konzeptive / planerische Aufgaben

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Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeitern

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Fachliche Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes

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Prozessmanagement

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Qualitätssicherung und –entwicklung (Reflexion, Evaluation)

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FSB-Altenarbeit

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Unselbständiger Tätigkeitsbereich Befugnisse nach GuKG (> Pflegehelfer) Eigenverantwortlicher Wirkungsbereich > umfassenden Begleitung, Unterstützung und Betreuung

> gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse „ Maßnahmen zur Lebensbewältigung „ Eingehen auf Bedürfnisse und Ressourcen „ Hilfe für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter „ Individuelle Begleitung „ Unterstützung in Krisensituationen „ Unterstützung von Angehörigen und Laienhelfern „ Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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DSB - Altenarbeit

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Sämtliche Tätigkeiten des FSB (A) incl. PH-Qualifikation eigenverantwortliches Entwickeln und Evaluieren von Konzepten und Projekten Kompetenzen „ „ „ „ „

„

alternsgerechte Wohnraumgestaltung spezielle Animationsprogramme Anregung von Kommunikationsprozessen Strategien für Krisensituationen methodische Kompetenzen (Validation, Kinästhetik, Biografiearbeit)

erforderlichenfalls Zusammenarbeit mit sonstigen Gesundheitsberufen

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FSB – Behindertenarbeit u. -begleitung

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FSB (BA): Pflegebefugnisse nach GuKG FSB (BB): Unterstützung bei der Basisversorgung „

„

verstärkte Kompetenzen: Beratung, Begleitung, Assistenz

In spezifischen Kompetenzen unterstützen und leisten sie Teilaufgaben „ „ „ „ „

Soziale Bedürfnisse Arbeitswelt Freizeit Bildung und Persönlichkeitsentfaltung Kritischen Lebensereignissen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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DSB – Behindertenarbeit bzw. -betreuer

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Sämtliche Tätigkeiten des FSB Entwickeln Konzepte und Projekte Kompetenzen „ „ „

„ „

DSB (BA): pflegerische Tätigkeiten (GuKG) DSB (BB): Unterstützung bei der Basisversorgung „

„

Personenzentrierte Lernplanung Anwendung moderner Konzepte u Methoden Hilfestellung bei Kommunikationsproblemen

Vertiefte Kompetenzen: Beratung, Begleitung, Assistenz und dem Setzen von Integrationsmaßnahmen

erforderlichenfalls Zusammenarbeit mit sonstigen Gesundheitsberufen Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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DSB - Familienarbeit

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Befugnisse nach GuKG (Pflegehelfer) va. im Rahmen der mobilen Dienste tätig! Ziel: „ „

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gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten schwierige Lebenssituationen zu überwinden (Erkrankung, Tod, Trennung, Scheidung, Überforderung, ua.)

Kompetenzen „ „ „

„

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Planung und Organisation Haushaltsorganisation von der alterspezifischen Betreuung von Kindern bis zur Mitbetreuung älterer Familienmitglieder Beratung, Begleitung u Unterstützung in Krisensituationen und bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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Die Schnittstellen

Gesundheits- und Sozialberufen ab 20081) - Ausbildungsdauer in Stunden -

DGKS/P The: 2.120 Pra: 2.480 Ges: 4.600

Diplom-SB The: 1.800 Pra: 1.800 Ges: 3.600 -Altenarb.2) -Fam.arb.2) -Behind.arb.2) -Behind.begl.3)

ZA: 10.Schulst. 1) 2) 3)

ZA: 20. Lj.

Fach-SB The: 1.200 Pra: 1.200 Ges: 2.400 -Altenarb.2) -Behind.arb.2) -Behind.begl.3

ZA: 19. Lj.

PH The: 800 Pra: 800 Ges: 1.600 ZA: 10. Schst.

HH3) The: 200 Pra: 200 Ges: 400 ZA: 18. Lj.

Abkürzg.: The = Theorie, Pra = Praxis, Ges = Gesamtausmaß; ZA =Zugangsalter, incl. Pflegehelferausbildung incl. Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“: Theorie 100 Std. Praxis 40 Std. Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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Abgrenzung Pflege Ù Betreuung Pflege

Kompetenz Gesundheitswesen Art 10 B-VB

Betreuung

Kompetenz Sozialwesen Art 15 B-VB

Hauptaufgabe ist „ Gesundpflegen und Gesunderhaltung, „ Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsförderung „ die Unterstützung ärztlicher Tätigkeiten und

Hauptaufgabe ist „ die Unterstützung zur Bewältigung von besonderen Lebenssituationen

Î Zweck = Gesundung + Gesunderhaltung

Î Zweck = soziale Betreuung

„ „ „

Behindertenbetreuung bes. Familienbetreuung Altenbetreuung

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Schnittstelle zwischen Sozialbetreuung und Pflege „

Unselbständiger Tätigkeitsbereich der SBB bei Pflegeagenden Integration von Pflegekompetenz in „allen“ Sozialberufen „

Pflegehelfer

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UBV – Modul

SBB werden in beiden Fällen unterstützend tätig und dürfen nur nach Anordnung und unter Aufsicht von gehob. GuKPD tätig werden

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Eigenverantwortliche Kompetenz, in ihrem jeweiligen beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt, jedoch erforderlichenfalls Zusammenarbeit mit sonstigen Experten im Bereich Therapie, Medizin, Recht und Gesundheitsund Krankenpflegeberufe

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Schnittstelle zwischen Sozialbetreuung und Pflege1) Hauskrankenpflege „ Erhebung und Feststellung des Pflege- u. Betreuungsbedarfs obliegt ausschließlich dem gehob. GuKPD „ gehob. GuKPD obliegt die Entscheidung und Verantwortung über kompetenzgerechten Einsatz der jeweiligen Berufsgruppe Pflegedienstleitung obliegt Angehörigen des gehob. GuKPD mit Sonderausbildung für Führungsaufgaben 1) lt. Art 15a Vereinbarung über SBB, Anlage 1

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Die Ausbildung der Sozialbetreuungsberufe

Vorteil einheitlicher Berufsbilder und Ausbildungen

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Bundesweit gleiche Pflege- und Betreuungsqualität Verbesserte Pflegekontinuität Ganzheitliche Betreuungsansatz

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transparente Tätigkeits- und Kompetenzbereiche

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„ „ „ „

österreichweit barrierefreie Berufsausübung Attraktivität des Berufes steigt Zunahme der Mobilität horizontale und vertikale Karriereplanung Die neuen Sozialbetreuungsberufe, A. Gratzer, SMZ-Graz, 28.1.2008

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System-Modularität

(Fachhochschule / UNI) geh. Dienst f. Gesundheits- und Krankenpflege DSB – A

DSB – BA

DSB – BB

FSB - A

FSB – BA

FSB - BB

PH

PH

UBV

DSB - F

PH

HH / UBV

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Ausbildung der FSB

„ „ „

Ausbildungsbeginn: mind. Vollendung des 17. Lebensjahres Dauer: zweijährig / 2.400 Std. / Theorie u. Praxis: je 1.200 integrativ Bestandteile der Ausbildung „ „ „

„ „

Pflegehelfer Basisversorgungsmodul Heimhilfe-Ausbildung

Ausbildungsgang oder einzelne Module ! Fachprüfung „ „

Projektarbeit Mündliche Fachprüfung

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Ausbildungsschwerpunkte der FSB Spezialisierung

A / BA

BB

Persönlichkeitsbildung

220 UE

340 UE

Sozialbetreuung / allgemein

200 UE