DIE KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG IN LITAUEN und DIE VEREINGUNG DER LITAUISCHEN GEMEINDEN. Die Vereinigung der litauischen Gemeinden

DIE KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG IN LITAUEN und DIE VEREINGUNG DER LITAUISCHEN GEMEINDEN Die Vereinigung der litauischen Gemeinden www.lsa.lt Der Inh...
Author: Greta Weber
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DIE KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG IN LITAUEN und DIE VEREINGUNG DER LITAUISCHEN GEMEINDEN

Die Vereinigung der litauischen Gemeinden www.lsa.lt

Der Inhalt

 Die Lokale Behörden in Litauen: die Organisation, die Funktionen, die Möglichkeiten  Die Vereinigung der Litauischen Gemeinden: die Schaffung, die Struktur, die Ziele  Der Dialog mit der Zentralgewalt: Die Rechtsakte und die Verfahren des Dialoges

Die Verwaltungseinteilung Litauens

Mažeikių r.

Fläche: 65 200

km2

Einwohnerzahl:

3 mln. Bevölkerungsdichte: 46 Einwohner pro km²

Skuodo r. Kretingos r. Palangos m. Plungės r.

Akmenės r.

Joniškio r.

Šiaulių r. Telšių r.

Klaipėdos m. Rietavo Klaipėdos r.

Biržų r.

Pakruojo r. Pasvalio r.

Šiaulių m. Kelmės r.

Radviliškio r.

Panevėžio m.

Pagėgių

Utenos r. Ignalinos r.

Kėdainių r.

Molėtų r. Švenčionių r.

Šakių r.

Die Ebene der Verwaltung - Gebietseinheiten:

Ukmergės r.

Jurbarko r. Kauno r.

60 Gemeinden (savivaldybė)

Visagino m.

Anykščių r.

Raseinių r.

Šilutės r. Tauragės r.

10 Kreisen (apskritis)

Zarasų r.

Panevėžio r.

Šilalės r.

Neringos

Rokiškio r.

Kupiškio r.

Kauno m. Kazlų Rūdos

Jonavos r.

Kaišiadorių r. Elektrėnų

Prienų r. Vilkaviškio r. Marijampolės r. Birštono Kalvarijos

Širvintų r. Vilniaus r. Vilniaus m.

Trakų r.

Alytaus m. Šalčininkų r.

Alytaus r. Lazdijų r.

Varėnos r.

Druskininkų

Die Einwohnerzahl der litauischen Gemeinden, 2007

Die Zahl der Einwohner

Die Zahl der Gemeinden

0-30.000

18

30.000-50.000

23

50.000-70,000

10

70.000-100.000

5

100.000+

4

Insgesamt

60

Die kleinste Gemeinde - Neringa – 2,400 Einwohner Die größte Gemeinde – die Stadt Vilnius – 534,800 Einwohner Die durchschnittliche Einwohnerzahl in der Gemeinde – 50,800 Einwohner

Die Verwaltungsreformen 1990-1995

Die höhere Ebene

44

11

Rajongemein den

(rajonas)

Städte der republikanischer Unterordnung

81 Städte (miestas) Die untere Ebene

Insgesamt

1995-2000

2000-2010

10 Kreise

10 Kreise (apskritis)

(apskritis) 10 Regionale Entwicklungsräte

10 Regionale Entwicklungsräte

56 Gemeinden (savivaldybė)

60 Gemeinden (savivaldybė)

423 Umkreis (apylinkė)

22 Siedlung städtischen Typs (miesto tipo gyvenvietė)

~500 Amtsbezirke (seniūnija)

526 Amtsbezirke (seniūnija)

581

66

70

2010-

10 Regionale Entwicklungsräte

60 Gemeinden (savivaldybė) 526 Amtsbezirke (seniūnija) 3194 seniūnaitija

60

Nationale, Regionale und Lokale Behörden



 Die Gesetzgebung und die Aufsicht

Nationale Ebene– der Staat



 Regionale Ebene– der Kreis (apskritis)

Die Koordination gemeinsamen Projekten , die Verteilung der Strukturfonds der EU

 Lokale Ebene – die Gemeinde 

 Sub –kommunale Ebene – Gemeindeteil (Ältestenschaften“, „Amtsbezirke“) (seniūnija)



Gewählte Selbstverwaltung

Auf dieser Ebene werden keine politischen Entscheidungen getroffen, sondern bürokratische Leistungen erbracht und Sozialleistungen organisiert (strukturell Einheiten)

Die Verfassung und kommunale Selbstverwaltung...  Die Organisation und die Tätigkeiten der Selbstverwaltungbehörden sind durch Gesetz festgelegt;  Der Staat unterstützt die Selbstverwaltungen;  Die Gemeinden im Rahmen der Kompetenz, die in der Konstituion und in den Gesetzen festgelegt ist, kann man frei und selbständig zu handeln;  Die Gemeinden formieren und bestätigen den Haushalt;  Gemeinderäte im Zusammenhang mit den Verletzungen ihrer Rechte haben das Recht, sich an das Gericht zu wenden;  Die Aufsicht über die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze, die Erfüllung der Beschlüsse der Regierung realisiert die Vertreter, die von Regierung ernannt sind.

Die Verfassung der Republik Litauen

Die Abteilung X : “Die kommunale Selbstverwaltung und das Verwalten”  Der Artikel 119: Die Mitglieder der Gemeinderäte können die Bürger der Republik und andere ständigen Bewohnern einer Verwaltungseinheit sein; Sie sind nach dem Gesetz für vier Jahren von den Bürgern der Republik Litauen und den anderen Bewohnern der Verwaltungseinheit gewählt.

Die Aktivität der Wähler (Gemeindewahl 1995-2011 )

80 70

60 50 40 30 20 10 0 1995

1997

2000 Общая активность

2002 Самая высокая

Die höchste Aktivität – Neringa, Birštonas

2007 Самая низкая

2011

Die Struktur der litauischen Gemeinden    

Der Gemeinderat  die Vertretende Behörde: - wählt den Bürgermeister der Gemeinde; - ernennt Stellvertreter des Bürgermeisters und Vorsitzender der Gemeindeverwaltung; -feststellt die Zahl und die Grenzen der Gemeindeteilen (Ältestenschaft).

 Der Bürgermeister  der Gemeindeleiter:  - realisiert die politische Verwaltung und kontrolliert die Gemeindehörde;  -schlagt die Kandidatur des stellvertretende Bürgermeisters und die Kandidatur des Verwaltungdirektors  - vertretet die Gemeinde in dem Rat der regionalen Entfaltung.  Der Verwaltungdirektor der Gemeinde – die Exekutive Behörde :  - führt die Gemeindeverwaltung ;  - ist abrechenungspflichtig dem Gemeinderat  Der Gemeindeteil (seniūnija)  die territoriale Einheit der Gemeindeverwaltung, der Leiter- die Älteste (seniūnas)

Lokale Behörden der litauischen Gemeinden : die Menschen  60 Gemeinden (Selbstverwaltungen):

 60 Bürgermeister, darunter 6 Frauen, 54 Männer  76 stellvertretender Bürgermeister, darunter 15 Frauen, 61 Männer  1.526 Mitglieder der Gemeinderäte (jeder Rat hat von 25 bis 51 Mitglieder)  Das Gleichgewicht der Geschlechter: 342 Frauen und 1.184 Männer (nach 2011)  Die Gemeindeverwaltungen :

 60 Verwaltungdirektoren , darunter 7 Frauen, 53 Männer  5.905 Angestellte des Staates und 7.440 Angestellte, die im Rahmen des Vertrages arbeiten;  Das Gleichgewicht der Geschlechter: 65,3% Frauen, 34,7 Männer;  Das durchschnittliche Dienstzeit: 7,73 Jahre.

Die Funktionen der lokalen Behörden

- Selbständige Funktionen - Staatdelegierte Funktionen (Das Gesetz Der kommunalen Selbstverwaltung, 1995)

Selbständige Funktionen

- formiert und befestigt den Gemeindehaushalt; - festsetzt lokalen Gebühren; -gründet Haushalteinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Gesellschaften ; -organisiert die Gewährung der kommunalen Dienstleistungen; -die Territoriumplanung ; - das Organisieren der Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen; -die Planung und die Gewährung von sozialen Dienstleistungen; -die primäre (privat und öffentlich) Gesundheitsschutz; - die Aufsicht über die Nutzung der Gebäuden; - die Bereitstellung und der Austausch der Adressen; -andere Funktionen, die nicht im Sinne des Staates.

Die Staatdelegierte Funktionen

- Die Verfassung die Anmeldung der Zivilakten; - Die Zahlung sozialen Auszahlungen und Kompensationen; - Das Verwalten des staatlichen Landes, das den Gemeinden zugeteilt ist; - Der Schutz der Rechte der Kindern und Jugendlichen; - Die Beteuerung der Gewährung der soziale Fürsorge für Menschen mit schweren Behinderungen; - Gewährung der staatlich garantierte Rechthilfe - Zivile Sicherheit; - Brandschutz; - andere Funktionen gesetzlich delegiert.

Der Gemeindehaushalt

Jede Gemeinde hat eigenen Haushalt. Die Gemeinden formieren und bestätigen das Budget für einem Haushaltjahr.

Die Einnahmen der Gemeinden Steuereinkommen - ca. 57.34% Einkommensteuer der Bevölkerung (2013); - Die Steuer der unbewegliche Besitzung (seit 2007 die größe der Steuer von 0,3 bis 3%, die Größe, fixiert der Gemeinderat) - Die Landsteuer (seit 2013 - von 0,01 bis 4%, fixiert der Gemeinderat) - andere Einkommen Nicht-Steuereinkommen: - Einkommen aus kommunalen Eigentums; - lokalen und staatlichen Gebuhren; - Einkommen aus kommunalen Einrichtungen; - andere Einkommen; - kommunale Anleihe.

Die Anleihe

Die höhe der Anleihe ist geregelt durch das Gesetz:  Die Grenze des Ausliehen - nicht mehr als 75% der fixierten Haushaltseinnahmen (Ausnahme - Vilnius - nicht mehr als 120%);  Jährliche Grenze des Ausliehen - nicht mehr als 20% der fixierte Haushaltseinnahmen (Ausnahme - Vilnius - nicht mehr als 120%);

Die Kosten

 Bildung, soziale Dienste, Wohnungs-und Kommunalwirtschaft, Kultur, Gesundheit, Sport, Umweltschutz;

 Unterstützung der Institutionen der Gemeinden;  Kompensationen für bevorzugte Transport zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.

 Die Entwicklung des lokalen Marktes.  Andere Maßnahmen, die von den Gesetzen der Republik Litauen oder den Entscheidungen der lokalen Regierungen festgelegt sind.

Die allgemeine Struktur der Kosten

Die Vereinigung der litauischen Gemeinden



Nicht-Regierungs-NichtProfit-Organisation;



Gegründet durch ein eigenes Gesetz;



Die Adresse: T. Vrublevskio g. 6, Vilnius

Die Geschichte

 11.03.1990. - mit der Wiederherstellung der Unabhängigkeit Litauens hat die Wahl zu der Gemeinderäte stattgefunden.  1990 - nahm ihre Tätigkeit 4 Vereinigungen der Gemeinden auf: - Union der größten Städte, - Union der Bezirke (Rajonen), - Union der Städte, - Union der Gemeinden untere Ebene.  1995.03.26 – Parlament nahm das Gesetz "Über die Grundlagen der Vereinigung der Gemeinden in Litauen” an.  22.06.1995 – hat der Gründungskongress der Vereinigung der litauischen Gemeinden stattgefunden.  Die Mitgliedschaft - alle 60 litauischen Gemeinden.

Die Struktur

Ассоциация самоуправлений Литвы

Kongress Präsident

Vice-Präsidenten(4) REVISIONKOMMISSION

Der Rat Bürgermeister

Präsident

Vice-Präsidenten(4) DIE BERATUNGEN DER BÜRGERMEISTER

Der Vorstand (20) Präsident

VicePräsidenten (4)

Bürgermeister der Städten mit einer Bevölkerung

>100.000

Administration (20) Direktor Berater Konsultanten Vertreter in Brüssel

Bürgermeister, gewählte in den Räten der regionale Entwicklung

Komitee der Verwaltung Komitee der Sozialangelegenheiten und Gesundheitsschutz

Komitete der internationalen Beziehungen Komitete der Finanzen und Ökonomik Komitee der Kultur un der Bildung

Komitete der Informatik Komitee der Umweltschutzes und Energie Komitee der Land und Dorfangelegenheiten

Sub-Komitee Zivilsicherheit

Die Strategische Richtungen

 Das Formieren und die Erfüllung der Tätigkeitstrategie der Organisation  Die Entwicklung der Selbstverwaltung in Litauen und die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder der Organisation in Behörden und in den in anderen lokalen und internationalen Organisationen

Die Rechtsakte

 Das Gesetz über die Grundlagen der Vereinigung der Gemeinden in Litauen  Das Gesetz der kommunalen Selbstverwaltung  Das Programm der Regierungstätigkeit: die Vorbereitung und Koordinierung der Rechtsakten reguliert (alle Rechtsakten die mit der Tätigkeit der Gemeinden verbinden sind muss mit VLG anpasen)

Das Gesetz der kommunalen Selbstverwaltung

 In der Regierung, in der anderen öffentlichen Einrichtungen und internationale Organisationen die gemeinsamen Interessen der Gemeinden vertretet die Vereinigung der Gemeinden in Litauen ;  Die vorbereitende in durchsehende Gestzprojekte und die andere Rechtsakte, im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gemeinden , sind, muss mit dem Einzelnen Gemeinden oder mit VGL diskutiert.

Die bilaterale Kommission  Gründung der Kommission reguliert das Gesetz der kommunalen Selbstverwaltung  Vertrag zwischen der Regierung und der Vereinigung "Auf der bilateralen Zusammenarbeit" (2000)  Kommission: 3 Vertreter, 2 Sitzungen pro Jahr, 3 Monate für die Annahme des Lösen.  Die Aufgaben der Kommission: die Koordinierung der Positionen, das Lösen der Problemen, die sich aus dem Verhältnis zwischen staatlichen Stellen und lokalen Behörden entstehen, die Einbringung der Schlusses für die Regierung

Die Vertretung der Interessen

   

Die Arbeitsgruppen; Die Räten, die Kommissionen, die Ausschüsse; Die Kollegien der Ministerien; Die Sitzungen der Ausschüsse des Paralamentes , die Sitzungen der Vertretern der Ministerien und Regierung;  Das Treffen mit Mitgliedern der Regierung.

Die Öffentliche Verbindungen

 Inernet – seite www.lsa.lt und www.savivaldybes.lt

 Die wöchentliche Nachrichten (schicken per E-Mail zu alle Mitglieder der Gemeinderäte)  Das wöchentliche Zeitschrift “Savivaldybių žinios” (Wissen Selbstverwaltungen )

Die Auszeichnungen

 Die Auszeichnung und der Orden “Auksine krivūlė “Goldene Zepter) hat VGL in Zusammenarbeit mit den Ministerien im Jahr 2005 gegründet.  Die Auszeichnungen festsetzen die Ministerien für Erfolge der Gemeinde in Lösung ihre lokale Probleme  Der Orden ist den Personen für Beiträge zur Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung festsetzt.

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

- Mitglied des Rates der Europäischen Gemeinden und Regionen -Sekretariat der Delegation des Kongresses der lokalen und regionalen Behörden des Europarates - Sekretariat Delegation im Ausschuss der Regionen - Vertretung in Brüssel

Vertretung in Brüssel  Eröffnet im Jahr 2007  Koordination der Aktivität der Delegationen  Links zu anderen Verbänden der lokalen Behörden, formellen und informellen Institutionen  Mitarbeit in Arbeitsgruppen  Suchen nach Kontakte und Finanzierung  1 Arbeiter (wie die Mehrheit der kleinen EUMitgliedstaaten)

Das Vertrauen in verschiedene Institutionen der Republik Litauen

2007 2008 2009

2010

2011

2012

67

57

56

58

53

58

50

51

54

50

54

51

53

46

40

34

32

47

44

46

44

Regierung

22

14

17

16

38

32

20

32

Parlament (Seimas)

13

8

9

8

26

12

12

21

2005

2006

Präsident

64

59

Presse

52

Gemeinden

(Baltijos tyrimai)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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