Die Kleinsten die Wichtigsten!

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Author: Sylvia Linden
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Die Kleinsten – die Wichtigsten! Konzeption zur Aufstellung von Kinderfeuerwehren im Landkreis Darmstadt-Dieburg

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Inhaltsverzeichnis Einleitung

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Ziele

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Rechtliche Grundlagen

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Aufsichtspflicht

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Unfallverhütungsvorschriften

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Entwicklungs- und Reifestand von Kindern

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Medikamentenabgabe

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Personelle Voraussetzungen

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Organisation

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Ausbildung

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Übertritt in die Jugendfeuerwehr

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Hinweise

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Kreisfeuerwehrverband Darmstadt‐Dieburg  Am Altstädter See 7  64807 Dieburg  Tel. (0 60 71) 96 39 – 0  Fax (0 60 71) 96 39 – 20  Internet: www.feuerwehr‐darmstadt‐dieburg.de  Email: [email protected] 

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Einleitung Veränderungen im Berufs-, Erwerbs-, Ausbildungs- und Schulleben sowie äußere Einflüsse wie zum Beispiel die Demografie werden sich in den nächsten Jahren weiter nachteilig auf die Entwicklung des ehrenamtlichen Gefahrenabwehrsystems „Freiwillige Feuerwehr“ auswirken. Deshalb liegt in der Gewinnung von Nachwuchs für die Freiwillige Feuerwehr eine der großen zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen. Insbesondere der Landkreis DarmstadtDieburg ist ein Zuzugslandkreis und seine 291.000 Einwohner sind einem enormen Gefahrenpotenzial für und von Menschen ausgesetzt. Um diese Menschen und die damit verbundenen strukturellen Zusammenhänge auch zukünftig zu sichern, wird es eine der wichtigsten Aufgaben sein, Menschen für die Aufgabe der Feuerwehr zu begeistern. Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ermöglicht die Gründung von Kindergruppen in den Freiwilligen Feuerwehren, in denen Kinder ab 6 Jahren bis zum Eintritt in die Jugendfeuerwehr mit 10 Jahren aufgenommen werden können. (§8 HBKG). Kinderfeuerwehren sind heute das einzige Mittel, um neben und gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr den Freiwilligen Feuerwehren eine Zukunft zu geben und das längst nicht mehr nur im Ländlichen Raum. Diese Konzeption dient als Hilfestellung bei der Gründung einer Kinderfeuerwehr und enthält Anregungen und Arbeitshilfen.

Ziele: Die Kinderfeuerwehr soll bei den Kindern das Interesse für ein späteres Engagement in der Jugendfeuerwehr und danach auch in Feuerwehr spielerisch wecken. Durch den Eintritt soll eine Bindung an die Feuerwehr erfolgen. Ebenso soll die Brandschutzerziehung und – aufklärung aufgegriffen und vertieft werden. Insgesamt sollen die Kinder Fähigkeiten erlernen, die ihnen im privaten, schulischen und späteren beruflichen Leben nützlich sind. Dazu zählt auch das Einbringen in ein Team (Teamfähigkeit, Kameradschaft). Die Feuerwehrtechnische Ausbildung ist kein Bestandteil der Tätigkeiten von und für Kinder der Kinderfeuerwehr. Lediglich das -in kleinem Umfang- sinnvolle und gezielte Zeigen einiger Ausrüstungsgegenstände (Schutzkleidung und Fahrzeug) sind als sinnvoll zu erachten. Im Detail können die Ziele wie nachfolgend aufgezeigt formuliert werden: Im Bereich der fachlichen Kompetenz • Richtiges Verhalten bei Notfällen • Absetzen eines Notrufes • Verkehrserziehung •Erste Hilfe für Kinder • Richtiger Umgang mit dem „Element“ Feuer Seite 4 von 10

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Im Bereich der Sozialkompetenz • Selbstwertgefühl • Sozialverhalten • Teamarbeit/Teamfähigkeit und Kameradschaft Zum Erreichen der gesetzten Ziele tragen viele Angebote an Aktivitäten bei, wie: • Spiel und Spaß • Basteln und Backen • Erlebnistouren wie Ausflüge, Wanderungen oder Informationsbesuche (z.B. bei anderen Feuerwehren, Polizei, Zentrale Leitstelle etc.) •Brandschutzerziehung • Verkehrserziehung •Maßnahmen zur „Ersten Hilfe“ Wichtig ist: Viele Kinder haben bereits ein großes Freizeitangebot. Daher muss das Angebot „Kinderfeuerwehr“ kompromissbereit sein, damit die Kinder Spaß daran haben. Eine Kinderfeuerwehr zu betreuen bedeutet eine große Verantwortung. Die Kinder müssen zielgerichtet, hilfsbereit und unterstützend, ja sogar herzlich angeleitet werden.

Rechtliche Grundlagen: HBKG § 8 (3) Zur Nachwuchsgewinnung können bei den Freiwilligen Feuerwehren für Kinder vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres Kindergruppen gebildet werden. (4) Die Gemeinden sollen der Arbeit der Jugendfeuerwehren und Kindergruppen besondere Aufmerksamkeit widmen und sie fördern. Die Aufnahme der Kindergruppen in die Ortssatzung sollte wie folgt angestrebt werden: § __Kinder- und Jugendgruppen (1) die Stadtteilfeuerwehren können Kinder- und / oder Jugendgruppen einrichten. Die Kindergruppe wird in einer eigenen „Ordnung für Kindergruppen“ geregelt. In die Vereinssatzung sollte ebenfalls ein Eintrag erfolgen: (2) Die Bildung einer Kindergruppe ist anzustreben und die Arbeit ist durch den Verein zu unterstützen. Seite 5 von 10

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Aufsichtspflicht: Das Ziel der Aufsichtspflicht ist, dass die aufsichtspflichtige Person dafür sorgt, dass die ihr anvertrauten Minderjährigen nicht zu Schaden kommen, bzw. niemandem einen Schaden zufügen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil dazu folgendes festgestellt: „Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich je nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes, sowie danach, was Jugendleitern in der jeweiligen Situation zugemutet werden kann. Entscheidend dabei ist, was ein verständiger Jugendleiter nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muss, um zu verhindern, dass das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt.“ (BGH in NJW 1984, S.2574) Das Urteil macht deutlich, dass es keine genauen Vorgaben gibt und dass die Aufsichtspflicht immer im situativen Kontext betrachtet werden muss. Das Maß der tatsächlichen Aufsichtsführung hängt daher von den individuellen Fähigkeiten der Aufsichtsbedürftigen und Umständen ab, wie • Alter der Aufsichtsbedürftigen • Persönliche Verhältnisse der Aufsichtsbedürftigen, wie z.B. Behinderungen, Krankheiten, Erschöpfungsgrad, persönliche Entwicklung, Neigung zu Unfug oder Gewalttätigkeit etc. • Größe der Gruppe • örtliche Verhältnisse, wie Gebäude, Straßen, Gewässer, Tageszeit, Witterung etc. •Anzahl, Beherrschbarkeit und Einschätzbarkeit von vorhandenen Gefahrenquellen •Objektive Gefährlichkeit der Aktivität wie Umgang mit Werkzeug, Klettern, Feuer, etc.

Im Allgemeinen kommt man dann der Aufsichtspflicht nach, wenn man die nach den Umständen gebotene Sorgfalt walten lässt: • sich vorher über mögliche Probleme Gedanken machen • soweit möglich Gefahren vorher beseitigen • belehren und warnen • überwachen und kontrollieren • bei Verstoß: Ermahnung und Verwarnung aussprechen

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UVV Feuerwehr: Aus der UVV – Feuerwehren sollten nachfolgend genannte Paragraphen beachtet werden: § 12 Persönliche Schutzausrüstung § 14 Persönliche Anforderungen § 15 Unterweisung § 17 Verhalten im Feuerwehrdienst § 18 Jugendfeuerwehren 3.2.5 Unfallversicherung Durch die Verankerung der Kinderfeuerwehr im HBKG gilt für deren Mitglieder der gesetzliche Unfallversicherungsschutz wie für Angehörige der Jugendfeuerwehren. Versicherungsschutz für Betreuer: Für Betreuer, die Mitglied der Einsatzabteilung sind, besteht die Versicherung bei der Unfallkasse Hessen ebenfalls in vollem Umfang, sofern es sich um eine Veranstaltung gemäß Dienstplan handelt. Ist ein Betreuer nicht Mitglied der Einsatzabteilung, so besteht der Unfallschutz bei der UKH nur, wenn er beantragt wird. Die Versicherung kann aber nur beantragt werden, wenn in der Feuerwehrsatzung diese Funktion ausgewiesen ist. Es können Betreuer als Fachberater eingesetzt werden. Diese sollten berufen werden.

Entwicklungstand von Kindern: Die kindliche Konzentrationsphase hält durchschnittlich nur doppelt so viele Minuten an, wie das Kind an Jahren zählt. Ein zehnjähriges Kind braucht also nach etwa zwanzig Minuten eine Pause. Wird ihm diese Pause nicht zugestanden, so nehmen sich Körper und Geist in anderer Form eine Auszeit. Zwischen Kindern gleichen Alters kann es sehr große Unterschiede geben. Gemeinsam ist allen ein stetiger Wechsel zwischen Phasen hoher Konzentrationsfähigkeit und Phasen mit einer geringeren Aufmerksamkeitsgabe. Nicht zu unterschätzen sind außerdem die äußeren Einflüsse auf eine Konzentration erfordernde Situation. Geräusche wie Musik können also leicht ablenken. Aber auch örtliche Umstände wie ein ungeeigneter Arbeitsplatz fördern die Konzentration nicht gerade. Ein Nachlassen der Konzentration zeigt sich insbesondere in einer verspannten Muskulatur, die Kinder beißen z.B. beim Schreiben die Zähne zusammen, sie halten den Stift verspannt oder zappeln nervös herum. Auch ein Zeichen ist der so genannte Nähmaschinen-Effekt. Füße und Beine sind ständig in trippelnder oder wippender Bewegung. In solchen Situationen ist eine Pause erforderlich, in denen sich die Kinder bewegen können. Sehr gut geeignet zur Förderung der Konzentration ist zum Beispiel Klettern oder Balancieren. Ausgehend von einer Alterspanne von sechs bis zehn Jahren sind die Anforderungen, die man an Kinder stellen kann sehr unterschiedlich. Man sollte unbedingt darauf achten, dass niemand über- bzw. unterfordert wird. Bei Spielen mit der gesamten Gruppe ist es zu empfehlen, die Schwierigkeitsgrade je nach Alter der Teilnehmer zu variieren. Bei der Arbeit mit Arbeitsblättern achtet man darauf, dass die Jüngeren nicht mit zu viel Text und Schreibaufgaben überfordert werden. Sinnvoll ist es daher, für die Altersgruppen unterschiedliche Arbeitsblätter zu verwenden. Die Gruppe sollte nach Möglichkeit auch hin Seite 7 von 10

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und wieder nach Altersgruppen aufgeteilt werden, um besser auf die individuellen Möglichkeiten der Alters- und Entwicklungsstufen eingehen zu können. Kinder können nur schwer erkennen, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Egal, ob eine Hupe oder ein Martinshorn, sie schauen meistens ganz woanders hin und bringen sich damit unter Umständen in Gefahr. Das Blickfeld von Kindern ist um fast ein Drittel kleiner als das eines Erwachsenen, sie sehen die Welt mit anderen Augen. Deshalb nehmen sie Autos, die sich von der Seite oder von hinten näheren erst sehr spät oder gar nicht wahr. Schwierig ist es auch für Kinder Entfernungen und Geschwindigkeiten abzuschätzen. Das gilt auch für Abstände und Höhen (z.B. beim Klettern). Kinder nehmen Gefahren nur eingeschränkt wahr und reagieren völlig anders als Erwachsene, zudem fehlt ihnen die Lebenserfahrung im Umgang mit Gefahren. Treppen und Möbel, auf die sie klettern, können zu Sturzfallen werden. Die kindliche Reaktionszeit ist bis zum fünften Lebensjahr doppelt so lang wie bei Erwachsenen, im Alter von 8 Jahren entwickelt sich langsam ein Bewusstsein für Gefahren. Um Kinder nicht zu gefährden, muss man versuchen sie zu verstehen und sich auf sie einstellen. Man sollte versuchen Gefahrenquellen im Voraus zu erkennen und zu vermeiden.

Medikamentengabe: Grundsätzlich ist die Gabe von Medikamenten verboten! Es wird zwar davon ausgegangen, dass akut kranke Kinder generell nicht an Aktivitäten der Kindergruppe teilnehmen. Da aber immer mehr Kinder aufgrund von Allergien oder chronischen Erkrankungen auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind und ohne diese nicht an Aktivitäten wie Ausflügen teilnehmen könnten, benötigt man eine Regelung. Diese kann wie folgt aussehen: Wenn die Eltern dem Kind die Teilnahme an einer geplanten Aktivität erlauben wollen, müssen sie eine teilnehmende Betreuungsperson in die Medikamentengabe einweisen. Diese Betreuungsperson verabreicht die Medikamente dann nach einer schriftlichen Anweisung des Arztes. Hierzu muss zudem die schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegen.

Personelle Voraussetzungen: Eine feuerwehrtechnische Ausbildung der Betreuungskräfte von Kinderfeuerwehren ist nicht zwingend erforderlich. Es sollten jedoch „Fachleute“ zu den Themenfeldern Brandschutzerziehung, Feuerwehrtechnik, … etc. mit einbezogen werden. Eine positive Grundeinstellung und pädagogische Eignung sollte auf jeden Fall mitgebracht werden. Wichtig ist zu erkennen, dass es sich um eine weitere Abteilung der Feuerwehr handelt, die einen weiteren Abteilungsleiter benötigt! Je nach Aktivität kann es sinnvoll sein weitere Helfer, Eltern oder Vereinsmitglieder mit einzubeziehen. Die Anzahl der benötigten Betreuungskräfte ist abhängig von der Größe der zu betreuenden Gruppe und der Art der geplanten Aktivitäten. Um die Ziele zu erreichen ist es wichtig, dass die Betreuer in die Organisation Feuerwehr mit eingebunden sind. Es wird empfohlen auf kommunaler Ebene einen Ansprechpartner zu bestimmen, der dem Leiter der Feuerwehr untersteht und in regelmäßigen Abständen den Erfahrungsaustausch mit den Leitern der Kinderfeuerwehr aus den Stadt-/Ortsteilen fördert. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist der Kreisbrandmeister für die Jugendarbeit in der Feuerwehr zentraler Ansprechpartner für die Kinderfeuerwehren. Dieser wiederum steht im direkten Kontakt mit dem Kreisbrandinspektor. Seite 8 von 10

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Organisation: Die meisten Kindergruppen treffen sich in zwei- oder vierwöchigen Abständen für die Dauer von einer bis zwei Stunden. Der bevorzugte Termin ist der Samstagnachmittag. Die Aufstellung eines Dienstplanes ist nicht nur sinnvoll, sondern aus versicherungstechnischen Gründen auch erforderlich. Jede Kinderfeuerwehr muss einen individuellen Dienstplan erstellen und diesen dem Wehrführer bzw. dem Leiter der Feuerwehr zur Genehmigung übergeben. Der Dienstplan sollte für kurze Zeiträume (evtl. 3 Monate) erstellt werden, um Veränderungen zu vermeiden. Nur konstante Dienstpläne ohne Änderungen, sei es im Thema oder im Namen der Betreuer, führen zu einer Kontinuität und Annahme der Treffen. Bei der Gestaltung der Dienstpläne soll zwischen allgemeiner Jugendarbeit und feuerwehrspezifischen Angebot unterschieden werden. Möglicherweise sollte der Dienstplan so gestaltet und visualisiert sein, dass ein Sechsjähriger die Inhalte erkennen kann, ohne lesen zu können. Die allgemeine Jugendarbeit soll mindestens einen Anteil von 70% einnehmen. Die Zusammenarbeit mit Eltern hat immer mehr eine große Bedeutung. Je jünger die Kinder sind, umso größer ist das Interesse der Eltern an den Aktivitäten der Kinder und umso größer ist die Bereitschaft sich daran zu beteiligen. Generell sollten die Eltern über die regelmäßigen Aktivitäten informiert werden, ein Dienstplan sollte Ihnen zugeleitet werden. Mindesten zweimal im Jahr sollte ein Elternabend stattfinden, der gut vorbereitet sein muss. Alle Betreuer der Kinderfeuerwehr, und ebenso der Leiter der Feuerwehr sollten an diesem Elternabend teilnehmen.

Ausbildung: Allgemeine Jugendarbeit •Spiele im Freien •Spiele für Drinnen •Exkursionen und Besichtigungen •Ferienlager, Wochenendfreizeiten •Basteln nach Jahreszeit oder Thema •Musikalische Angebote •Vorlesestunden oder -nächte etc. •EDV-unterstützte Angebote „Feuerwehrtechnische“ Jugendarbeit Inhalte der Brandschutzerziehung sollten mit den Verantwortlichen für die Brandschutzerziehung gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Da bei der Brandschutzerziehung im Kindergarten und der Grundschule nur ein zeitlich begrenzter Rahmen zur Verfügung steht, sollten hier diese Inhalte vertieft werden. Die feuerwehrtechnische Ausbildung ist Bestandteil der Jugendfeuerwehr! In der Kinderfeuerwehr soll lediglich das Interesse für die Jugendfeuerwehr und die Technik geweckt werden. Ein kurzes, spielerisches, durch die Kinder selbstständiges „Ansehen“ der Feuerwehrfahrzeuge -unter Anleitung und Aufsicht natürlich- und ein „Anprobieren“ von Schutzkleidung als Ergänzung zur Brandschutzerziehung soll ausreichen. Seite 9 von 10

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Gemeinsame Veranstaltungen mit der Jugendfeuerwehr oder ein „Zusehen“ bei einer Jugendfeuerwehrübung, weckt das Interesse mit einem Alter von zehn Jahren dort mitmachen zu können.

Übertritt in die Jugendfeuerwehr Da eine der Zielsetzungen von Kinderfeuerwehren die Nachwuchsgewinnung für die Jugendfeuerwehr ist, kommt diesem Punkt besondere Bedeutung zu. Ein geplanter und begleiteter Übergang erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitglied der Kinderfeuerwehr auch den Weg in die Jugendfeuerwehr findet und sich dort engagiert. In Begleitung der Betreuer sollten Neunjährige analog der sechzehnjährigen, die in die Einsatzabteilung übertreten wollen, in regelmäßigen Abständen bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr als Gast teilnehmen. In der nächsten Veranstaltung der Kinderfeuerwehr sollten sie zum Erzählen des Erlebten aufgefordert werden. Angehörige der Jugendfeuerwehr können Patenschaften für neue Mitglieder übernehmen. Jugendbetreuer sollen sich in der ersten Zeit besonders um die neuen Mitglieder bemühen und sie auf Grund ihres mitgebrachten Wissens aus der Kinderfeuerwehr loben und somit motivieren.

Hinweise Diese Konzeption wurde als Hilfestellung erstellt und soll regelmäßig aktualisiert oder bei Bedarf erweitert werden. Sie wurde erstellt, um eine Mindestanforderung an Kinderfeuerwehren im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu definieren und eine Grundlage für weiteres Handeln ermöglichen. Jede Stadt/Gemeinde sollte bestrebt sein Betreuer, zu finden, die sich bereit erklären eine Kinderfeuerwehr zu gründen oder weiter zu betreuen. Steht nicht genügend Personal in den „eigenen Reihen“ zur Verfügung, können und sollen Vereinsmitglieder diese Aufgabe übernehmen. In mehreren Kinderfeuerwehren wird dieses Modell sehr erfolgreich umgesetzt. Wenn Pressesprecher der Feuerwehren regelmäßig über die Aktivitäten berichten, wird dies auch auf das Blickfeld der Erziehungsberechtigten auswirken. Mehr Informationen zu den Kinderfeuerwehren sind im Internet auf den Seiten des Landesfeuerwehrverbandes Hessen und des Kreisfeuerwehrverbandes Darmstadt-Dieburg zu finden. Einmal im Jahr findet ein Erfahrungsaustausch mit den Leiterinnen und Leitern der Kinderfeuerwehr statt (Seminaranmeldung erforderlich). In regelmäßigen Abstanden wird der Kreiskinderfeuerwehrtag ausgerichtet.

Ralph Stühling

Manuel Feick

Kreisbrandinspektor

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