Die Institution "Jugendamt" wirbt mit dem Slogan "Hilfe die ankommt"

Quelle: eigene Erhebung im sozialen Umfeld Befragt man Familien im Umfeld zu dieser Thematik, sind 80% mit der Arbeit des Jugendamtes unzufrieden. Noch erschreckender ist das Ergebnis auf die Frage: "Was geht in dir vor, wenn das Jugendamt unangemeldet vor der Tür steht?" Die Reaktion ist ein Weckruf: Ausnahmslos alle Befragten bekommen Panik. Fazit: Eine Behörde, die in Menschen Panik auslösen kann, ist nicht geeignet Hilfestellung – wie angepriesen – zu leisten. Eine Hilfe muss gewollt sein, um effektiv wirken zu können. Etwas, vor dem der Mensch Angst hat, wird er ohne Druck von aussen nicht selbst ergreifen ...

Einleitung: Das Jugendamt als Institution ist älter als alle Wähler. Es wurde um 1900 gegründet und im Jahre 1922 erstmals durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz RJWG umgesetzt, indem die Kommunen verpflichtet wurden eigenständig (weitere) Jugendämter einzurichten. Ab 1936 war das Jugendamt ausschliesslich Kontrollwerkzeug des NS-Regimes, um Kinder ab der Geburt politisch lenken zu können. Säuglinge und Mütter wurden in Lebensbornheimen, Kleinkinder und Mütter von Jugendämtern, heranwaschene Jungs von der HJ (Hitler Jugend) und heranwaschsende Mädchen von dem BDM (Bund Deutscher Mädchen) unter die Kontrolle des Staates gestellt. Zwischen 1947 bis 1952 wurde das Jugendamt unter Kontrolle des Innenministeriums – also der Exekutive – gestellt. Nun fragt man sich eventuell, weshalb hier nicht das Ministerium für Familie oder auch Justiz eingesetzt wurde? Während des zweiten Weltkrieges wurden die sog. Kübelwagen gefürchtet, mit denen bspw. im benachbarten Polen Kinder (ca. 150.000), die dem arischen Bild entsprachen, ihren leiblichen Eltern entzogen, umerzogen und eingedeutscht wurden. Diese Kinder erhielten nach ihrer Registrierung eine neue Identität. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie wurde ausgelöscht; die Umerziehung trug Früchte. Nach Kriegsende nun hätten diese Kinder wieder zu ihren Familien rückgeführt werden müssen. Dies wusste das Innenministerum allerdings zu verhindern da eine Zuordnung nicht (oder nur schwer) möglich war. 1953 wurde die öffentliche Jugendhilfe wieder in die Selbstverwaltung der Kommunen überführt. Das RJWG wurde erneut in Kraft gesetzt und die Einrichtung von Jugendämtern, die seither aus der Jugendamtsverwaltung und dem Jugendhilfeausschuss bestehen, wieder vorgeschrieben. Am 11. August 1961 wurde das RJWG in „Jugendwohlfahrtsgesetz“ (JWG) umbenannt. Die Gesetzesnovelle führte erstmals individuelle Rechtsansprüche auf Leistungen der Jugendhilfe ein und stärkte die Position der freien Träger.

Was hat das NS-Jugendamt mit dem Jugendamt von 2016 gemein? In einer Gesellschaft, die sich gegen alles in der NS-Zeit Geschehene wendet, sich über Generationen hinweg dafür selbst geisselt und auch lässt, ist es nicht tragbar, dass der Grundgedanke der staatlichen Kontrolle nach wie vor weiterlebt. Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

In jedem einzelnen Artikel spiegelt sich die staatliche Kontrolle wieder; Formulierungen wie "Schutz" und "Anspruch" lassen ein Bild der Beruhigung in den Gedanken von Familien entstehen. Ende 1990 verabschiedete der Bundestag das Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII. Mit dieser Novellierung wurde das Jugendamt zu einer eigenständigen Behörde, die sich ausschliesslich selbst unterstellt ist und keiner Kontrolle unterzogen wird!

Mit den stagnierenden Geburtenzahlen seit Ende der 90-er steigen die Zahlen der sog. Inobhutnahmen. Mit der Verbreitung der virtuellen Möglichkeiten in der Bevölkerung steigen allerdings auch die Meldungen über Fehlentscheidungen (bei geschätzten 60%) in bezug auf die innerfamiliäre Trennung der Kinder von ihren Eltern. Auch wurden Fälle bekannt, bei denen den Kindern eine neue Identität "verabreicht" wurde. Die gesetzlich vorgeschriebene Handlungsweise, Kinder in den elterlichen Haushalt schnellstmöglich zurückzuführen, wird von den Jugendämtern ignoriert. Als einzige Beschwerdemöglichkeit bleibt den Eltern der kostenaufwändige Weg zum Familiengericht. Ob hier Recht gesprochen wird, bleibt vorerst ungewertet im Raum stehen.

Zahlen und Fakten

Statistische Gründe für Inobhutnahmen

Die Gesamtzahl von rund 48.000 sog. Inobhutnahmen ist erschreckend; noch erschreckender ist, dass die Zahlen weiter steigen. Rund 40.000 dieser Kinder wurden in "Pflegeeinrichtungen" untergebracht. Nur 6.565 Kinder durften innerhalb des Jahres wieder nach Hause. Im Jahr 2014 wurden bundesweit rund 124.000 "Verfahren zur Gefährdungseinschätzung" durchgführt bei einer Bevölkerungsstatistik von rund 11 Mio Kindern. Rund 11.800 dieser "Verfahren zur Gefährdungseinschätzung" wurden in Berlin durchgeführt. Bei 62,2 % wurde als Grund "Vernachlässigung" angegeben; eine meist nicht valide Angabe. 2.666 Kinder wurden in Berlin im Jahr 2014 "in Obhut" genommen. Dies entspricht knapp 6 %.

Wie wirken sich diese Zahlen auf die Wählergewinnung aus? Etwas über 5.000 Kinder wurden in Berlin im Jahr 2014 neu "fremdplatziert". Hierzu gehören u.a. Heimunterbringung, Pflegefamilien. Ca. 10% der Kinder konnten im gleichen Jahr wieder in den elterlichen Haushalt zurückkehren. Bei einer durchschnittlichen Heimverweildauer von 8 Jahren und einem Kostenvolumen von durchschnittlich 5.000,-€/Kind/Monat nur für die "Fremdunterbringung" belaufen sich diese Kosten auf 480.000,-€ jährlich für "neu in Obhut genommene Kinder", die der Steuerzahler aufzubringen hat. Hinzu kommen die bereits im Bestand erfassten laufenden Kosten. Durchschnittlich stehen in einem Haushalt pro Kind 500,-€ monatlich zur Verfügung. Im Jahr 2014 wurden für die "Fremdplatzierung" bundesweit 21.978.726.000,-€ durch die Gemeinden aufgebracht. (Quelle: destatis) Genaue Zahlen in bezug auf Berlin werden nachgereicht. Eine entsprechende Anfrage gem. IFG wurde gestellt. (Bitte einfügen)

Die Wirtschaftlichkeit der Kindeswegnahmen kurz erklärt: Eltern, die bereits bei dem Wort "Jugendamt" Angst bekommen, kann man natürlich keine "Hilfe zur Erziehung" nahe bringen, selbst wenn sie notwendig wäre. Den Eltern wird dann schlichtweg Überforderung (17.200 – 2014) unterstellt oder aus "sonstigen" nicht näher ausgeführten Gründen (12.165 – 2014) die Kinder entzogen. Selbst wenn Eltern - und auch deren Kinder – diese Massnahmen nicht möchten, so wehren sich doch die wenigsten gegen diese "Allmacht Jugendamt". Sie distanzieren sich von ihrem sozialen Umfeld, meist auch von der weiteren Familie. Oft sind sie derart traumatisiert, dass der tgl. Gang zur Arbeit nicht bewältigt werden kann. Allzuoft hindert sie die Angst vor Fragen und der Aussage "Wenn das Jugendamt die Kinder holt, dann wird das schon richtig sein". Kindern wird ihr sicherer Hort geraubt; den Eltern ihre Existenz! Um das zu verstehen, muss alles ganz pragmatisch betrachtet werden: Wir befinden uns in der freien Marktwirtschaft. Dafür benötigt es einen Markt; hier die "Ware Kind". Jugendamtmitarbeiter sind wie Angestellte in einem Betrieb; wenn es keine Ware zu vermarkten gibt, werden sie arbeitslos. Jugendamtmitarbeiter werden bei all ihren Entscheidungen von reiner Existenzangst gesteuert. Sind die Fallzahlen nicht entsprechend hoch, werden Arbeitsplätze gestrichen. Es werden nur die "produktiven" Mitarbeiter bleiben.

Wenn sich nun keine der sog. Ambulanten Hilfen – aus welchen Gründen bleibt dahingestellt – installieren lässt, kann der Mitarbeiter keine Fallzahlen erfüllen. Er greift zum "äussersten Mittel – die Inobhutnahme" und unterstellt den Eltern Überforderung resp. fehlende Zusammenarbeit. Der BGH und auch das BverfG haben mehrfach und wiederholt festgestellt, dass mangelnde Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden in keinem Fall eine mangelnde Erziehungskompetenz unterstellt und somit als Inobhutnahmegrund ausscheidet. Somit sieht sich der Jugendamtmitarbeiter genötigt die Überforderung der Eltern und somit die vermeintliche Verwahrlosung der Kinder als Grund anzugeben. Frei nach dem Motto: "Und bist du nicht willig, so brauch´ ich Gewalt" Der Jugendamtmitarbeiter kann – auch ohne die Familie tatsächlich zu kennen und einen tatsächlichen Bedarf an Unterstützung ermiteln zu können – sich darauf meist darauf verlassen, dass seine Antragsbegründung - den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen - nicht in Frage gestellt wird. Das Jugendamt kontrolliert sich selbst. Erschwerend wirkt sich die Tatsache aus, dass mithin fast ausschliesslich sog. Freie Träger die Fremdunterbringung der Kinder steuern. Der Staat ist verpflichtet, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, habe diese Aufgabe aber fast vollständig outgesourct, beklagt Falko Liecke, stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Jugend und Gesundheit in Berlin-Neukölln: "Wir sind nicht mehr in der Lage, diese Infrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen. Wir sind gezwungen, über externe Träger fast zu jedem Preis, der aufgerufen wird, entsprechende Unterbringungen zu machen ... Ich habe momentan keine Möglichkeit, beispielsweise eine eigene Heimeinrichtung zu betreiben. (...)Es wurden eigene Heimeinrichtungen abgeschafft, es wurde eigenes Personal abgeschafft, in dem irrigen Glauben, dass das alles viel, viel preiswerter durch Dritte – durch Träger – zu erbringen ist. Und jetzt kriegen wir die Quittung, indem wir Tagessätze von teilweise bis zu 370 Euro am Tag haben." (Quelle: www.deutschlandradiokultur.de, 23.02.2015) Das erschreckendste daran ist, dass diese Träger Berichte über verhaltensgestörte Kinder schreiben, die den Trägern Mehraufwandsentschädigungen bringen oder berichten, dass der Kontakt zur Herkunftsfamilie komplett abgebrochen werden müsse, da die Kinder nach jedem Besuch der Eltern verhaltensauffällig wären. Damit werden die Kinder gefügig gemacht und von ihrer Blutsfamilie entfremdet! Ein aufschlussreicher Bericht diesbezüglich findet sich hier : http://www.tagesspiegel.de/berlin/heinz-buschkowsky-die-traeger-bewilligen-sich-das-geldselbst/4528106.html

Familiengerichte als Kontrollinstanz für Jugendamtentscheidungen? Wer sich nun fragt, weshalb die Familiengerichte Anträge auf Sorgerechtsentzüge durch Jugendamtmitarbeiter regelrecht durchwinken, der sollte sich fragen, was denn die Aufgabe dieser Richter ist. Familiengerichte unterliegen der sog. Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Anders als bei Ordentlichen Gerichten sog. Standgerichten unterliegt hier der Richter nicht ausschliesslich dem Gesetz. Während bspw. am Standgericht ein Richter alle vorgelegten Beweismittel zu würdigen hat, obliegt in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit dem Richter, welche vorgelegten Beweismittel er für verfahrensrelevant erachtet. Wer also am Familiengericht ein rechtstaatliches Verfahren erwartet, wird zumeist enttäuscht sein. Sorgerechtsentscheidungen bieten den Mammutanteil der rund 650.000 familiengerichtlichen Verfahren; auch in Ehescheidungsangelegenheiten järhlich in Deutschland. Auch hier ist widerum das Jugendamt involviert. Ehepartner, die ihre Scheidung wünschen und zuvor sich einvernehmlich in bezug auf ihre Kinder einigten, werden nun polarisiert. Intakte Eltern-Kind-Beziehungen werden zumeist zum Spielball, ihre Emotionen durch wildfremde gewertet und eingestuft. Nach wie vor – trotz der Stärkung der Rechte von Vätern – bleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. "Berater des Jugendamtes" suggerieren der Mutter sie könne ihre Unterhaltsansprüche so besser geltend machen. Oft werden Vätern urplötzlich Vernachlässigung, Misshandlungen oder gar Missbrauch unterstellt. "Jugendamt – Hilfe die ankommt" Auch Familienrichter unterliegen dem Zwang eine Daseinsberechtigung zu haben. Dies gilt umsomehr da Richter keine eigene Sachkenntnis besitzen, die Jugendämter auftragsgemäss zu beraten haben und somit die eigentliche Entscheidung, was mit Kindern tatsächlich geschieht, auch wieder von der Gunst eines Jugendamtmitarbeiters abhängt – der bekannterweise zu jedem Gerichtstermin seine Existenzangst mit sich trägt. Will also ein Richter nach Recht und Gesetz an einem Familiengericht entscheiden und wendet sich gegen das Jugendamt und die vorgefasste Entscheidung durch selbiges, so entzieht man ihm den Fall. (so geschehen am AG Pankow-Weissensee, 2007, Richter Grabow, Beweise liegen vor) Rein rechtlich wäre dies nicht möglich da niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf.

" Für die Alternative für Deutschland sind eine kinder- und elternfreundliche Familienpolitik, die Förderung der Vereinbarkeit von Kindererziehung, sozialem Leben und Beruf, und die stärkere Förderung von Familien mit Kindern von entscheidender Bedeutung. Die Alternative für Deutschland möchte junge Menschen ermutigen, eine Familie zu gründen und sie setzt sich für eine familien- und kinderfreundliche Gesetzgebung ein. "

Wir müssen nicht fremde Menschen ins Land holen, die aufgrund ihrer kulturellen Herkunft für eine Steigerung der Geburtenrate sorgen sollen – was schon moralisch verwerflich ist -, sondern wir müssen Anreize für gelebte Familienfreundlichkeit schaffen! Mit der unkontrollierbaren Institution Jugendamt ist das so nicht möglich. Es gibt viele Gründe, weswegen sich einige (viele) Bürger dafür entscheiden kinderlos zu bleiben. Einer davon ist die Angst sein Kind an die "willkürliche staatliche Gewalt zu verlieren.

Zielgruppen: ➢ ➢ ➢ ➢ ➢

sog. Trennungsväter ehemalige Heimkinder Alleinerziehende "Jugendamtopfer" Familien jeder "sozialen Schicht"