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Die Hexenverfolgung im Mittelalter Vorwort Wir versetzen uns in das Mittelalter zurück. Etwa in die Zeit um 1400 n. Chr. Es gab praktisch noch keine Volksbildung. Die allermeisten Menschen waren aufgrund ihrer Armut täglich mit dem Überleben beschäftigt. In jener Zeit kam es zu einer Verfolgung von Menschen, vor allem von Frauen. Die Hexenverfolgung fand, nicht nur im sogenannten finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt. Die Jahre 1300 -. 1750 sind der Zeitraum, in dem sich die meisten Hexenprozessen abspielten.

Die Anfänge des Hexenglaubens Die Massenhysterie gegen Frauen in früheren Jahrhunderten hatte ihren Ursprung in den heidnischen Götter- und Dämonenvorstellungen. Viele Dinge, die für uns heute selbstverständlich sind, konnten sich die Menschen zur damaligen Zeit nicht erklären und verbanden diese mit Dämonen, Geistern, Elfen und Göttern. Frauen, die etwas von Heilkunde verstanden und Krankheiten behandelten wurden leicht in Verbindung mit Hexen gebracht. Auch Hebammen kamen leicht in diesen Ruf. Jeder Mensch, der nicht exakt in die Vorstellungen passte wurde schnell als Hexe abgestempelt. Häßliche Frauen, verwitwete Frauen oder verkrüppelte Frauen mußten somit Hexen sein. Durch die fehlende Bildung lebten diese Gedanken noch lange in den Köpfen der Menschen fort. Weitererzählte und immer mehr ausgeschmückte Geistergeschichten steigerten diese Vorstellungen sogar bis hin zur panischen Angst. Worum geht es bei der Hexenverfolgung überhaupt: Frauen wurden beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert und hingerichtet. Es ist auffallend, das die meisten Hexen-Hinrichtungen im deutschsprachigen Europa stattfanden. Angefangen hat der Hexenwahn allerdings in Frankreich. Eine bekannte Frau war Jeanne d'Arc. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als Ketzerin verbrannt. In den Anfängen des Mittelalters allerdings, war die Ausübung der Hexerei sogar zugelassen. Erst danach wurde sie als Ketzerei bezeichnet. Nach dem damaligen Glauben konnten Hexen sowohl Gutes als auch Böses vollbringen. So nahmen höher gestellte Personen wie Grafen oder Fürsten sogar Hexen in ihren Dienst. Zum Beispiel stelle der Graf von Kyburg 1382 eine Hexe an, die sich auf die Zinnen seiner Burg stellen und ein Gewitter aufziehen lassen sollte, um so eine Armee von Feinden zu zerstreuen. Die Männer der Kirche meinten, Hexen hätten „mit Gottes Erlaubnis“ Macht über das Wetter. Sie wollten nicht das bestrafen, was Gott erlaubt hatte. So wurde der Hexenglaube von der Kirche teilweise sogar geduldet.. Jedenfalls wurden der Teufel, aber auch die Hexen von der Bevölkerung verantwortlich gemacht für schlechtes Wetter, Missernte, Fehlgeburten, die Pest und anderm.

Später wurde von den Hexen angenommen, sie könnten jegliche Form von Unglück verursachen: Krankheit, Streit, Tod und Naturkatastrophen. Die Hexen schädigen vor allem ihre nächsten Nachbarn oder Verwandten. Sie richten Ihre Aktivitäten selten gegen Fremde. Hexerei geschah aus Neid, Konkurrenz oder blanker Bösartigkeit gegen den Nächsten. Hexen sind mit dem Teufel im Bunde, reiten auf Besen und -1-

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haben besondere Orte an denen sie ihre Treffen abhalten und ihr Unwesen treiben.. Bodenerhebungen mit kahlem Gipfel, Bergmassive oder einzeln freistehende Berge waren solche Orte. Dies waren z.B. der "Tanzplatz" über Heidelberg-Ziegelhausen, oder der "Brocken" im Harz. Die "Hexen" sollen auf Stöcken, Ofengabeln oder Besen, unter Zuhilfenahme von Hexensalben, dorthin geflogen sein. Eine besondere Nacht war jeweils die Walpurgisnacht (die Nacht vor dem 1. Mai)

Hexenverfolgung In jener Zeit, da es noch keine Zeitungen gab, waren die Gerüchte die hauptsächlichsten Informationsquellen. Man kann sich ausmalen, wieviel Dichtung und wie wenig Wahrheit damit weitergegeben wurde. Jedenfalls wurde so die Gefahr durch Hexen und Zauberer in den Köpfen der Menschen immer mehr dramatisiert und aufgebauscht. Im 13. Jahrhundert wurde die Angst vor Hexen und der Hexenwahn so übermächtig , dass die Menschen anfingen, sie zu verfolgen. Zunächst werden die angeklagten Hexen durch weltliche Gerichte verurteilt. Die angeklagten Menschen wurden nur in seltenen Fällen gefoltert oder verbrannt. Im Laufe der Zeit mischten sich die bischöflichen Gerichte in die Hexenprozesse ein. Die Bischöfe waren nicht nur reine Kirchenmänner, sondern waren auch gleichzeitig Landesfürsten. So sammelten die Bischöfe viel Macht und Einfluß an. Im Jahr 1235 wurde die sogenannte Inquisition eingerichtet. Hier vermischten sich die weltlichen mit den bischöflichen Gerichten. Ein päpstliches Schreiben (sog. Bulle; ein gesiegeltes Schreiben) von 1484 leitete die Hexenverfolgung ein. Ein weit verbreitetes Buch , das beschrieb wie die Hexenverfolgung und die Prozesse stattfinden sollten war der Hexenhammer des Inquisitors Heinrich Cramer von 1487. Die Urteile und die Verfolgung von „Hexen“ durch die Inqisitonsgerichte nahmen immer größere Ausmaße an. Hexen wurden von da an auch als Ketzer oder Ketzerinen bezeichnet. Damit wurde ihnen unterstellt, das sie auch gegen den Glauben der Kirche verstoßen haben.

Hexenprozesse Nur durch die Gerichte ausgewählte Verteidiger durften die Angeklagten vertreten. Als Zeugen wurden nur Belastungszeugen zugelassen. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde das alte Anklageverfahren der Anzeige der Hexerei durch das Inquisitionsverfahren verdrängt. Nun mußte das Geständnis der Angeklagten zur Schuldigsprechung hinzukommen. Ohne Geständnis konnte eine Hexe nicht mehr hingerichtet werden. Die Folter wurde dabei als Mittel zum Erpressen von Geständnissen eingesetzt. Der übliche Fortgang war: Angezeigt, verhaftet, gefoltert, verbrannt. Andererseits galt Schweigen ebenfalls als Geständnis. Verweigerten Hexen die Aussage, so wurden sie verurteilt: "Der Hexerei überführt durch Schweigen der Angeklagten." Die Ungerechtigkeit der Prozeßordnung führte auch in anderen Fällen dazu, daß Frauen als Hexen verurteilt wurden: So gab es ein Gesetz, nach dem das Zeugnis eines Mannes vor Gericht auch dann für wahr galt, wenn mehrere Frauen das Gegenteil ausgesagt hatten. Die Frauen hatten zu der Zeit überhaupt keine Rechte. -2-

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Die überlieferte vorchristliche Rechtsprechung lehnte den Gebrauch der Folter ab. Sie betrachtete einen Angeklagten so lange für unschuldig, bis seine Schuld erwiesen wurde. Christliche Kreuzritter und Inquisitoren kehrten das Verfahren um. Der Gebrauch der Folter durch die Inquisition machte jeden Beweis der Unschuld unmöglich. "Keine Macht der Welt konnte den Gefangenen retten, er war verdammt." Die Berichte der wenigen Überlebenden malten ein grausiges Bild der Aktivitäten der Inquisitoren. Sie waren derart unvorstellbar, daß viele Menschen diesen Berichten nicht glauben konnten. Eine Frau, starb 1637 unter der Folter, nachdem sie eingestanden hatte, daß sie den Teufel liebte und auf seinen Wunsch eines ihrer Kinder getötet hätte, und daß mindesten 45 ihrer Nachbarinnen gleichfalls Satansanbeterinnen wären. Der Grundsatz der Inquisitoren war, so lange mit der Folter fortzufahren, bis das Opfer viele "Komplizen" genannt hatte. Diese wurden dann auch verhaftet und gefoltert, bis weitere Namen genannt wurden. Ein Pater und Beichtvater der Inquisition Friedrich von Spee, der in Gefängnissen arbeitete, schrieb: "Jeder Widerruf ist vergeblich. Wenn sie nicht bekennt, wird die Folter wiederholt, zweimal, dreimal, viermal. Bei "außergewöhnlichen" Verbrechen wird die Folter mit grenzenloser Dauer, Härte und Häufigkeit eingesetzt. ... Eine Hexe kann sich niemals reinwaschen. Es wurde empfohlen, Kinder durch "geschickte Behandlung" zu Aussagen gegen ihre Mütter zu bringen. Derartige hervorgelockte Aussagen von Kindern (und das bedeutete Kinder unter zehn Jahren) wurden von der Inquisition ohne weiters anerkannt. Obgleich solche Aussagen in anderen Prozessen nicht zulässig waren, konnten Mütter in Inquisitionsprozessen auf diese Weise der Hexerei überführt werden. Die Gesetze der Hexenverfolgung erlaubten keinen Widerruf des Geständnisses nach der Folter. Diejenigen, die versuchten, ihre Bekenntnisse zu widerrufen, wurden wiederum in die Folterkammer gebracht und erneut gefoltert. Zum einen, um sie von ihrem Widerruf zu reinigen und zum anderen, um ihnen erneut ein "wahres Geständnis" abzupressen. Jedes Anzeichen von Angst galt - ebenso wie die Anzeige durch ein anderes Opfer der Folter - als Schuldbeweis. Im Jahre 1597 gelang es der 69jähirgen Clara Geissler, den Daumenschrauben zu widerstehen, aber nachdem man ihr die Füße ausgerenkt und gequetscht hatte, gestand sie alles und beantwortete alle ihr vorgelegten Fragen. Als die von ihr angezeigten Personen verhaftet und ebenfalls gefoltert worden waren, schaffte man Clara in die Folterkammer zurück, um auch deren Geständnisse zu bestätigen. Sie wurde mit der "größten Härte" gefoltert und starb. Das Protokoll hielt fest, der Teufel habe ihr den Hals umgedreht. In manchen Fällen des Widerrufs ging das Gericht ohne weiters davon aus, daß das Geständnis wahr und der Widerruf eine Falschaussage sei. Das Opfer wurde dann für rückfällig und unbußfertig erklärt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Inquisitoren wurden in ihren Handbüchern angewiesen, falsche Gnadenversprechen zu geben, um ein Geständnis zu erzielen. Allerdings war es nicht nötig, einer angeklagten Hexe gegenüber ein solches Versprechen auch einzuhalten. Wenn eine der Hexerei bezichtigte Frau alles gestand und der Ketzerei abgeschworen hatte, wurde sie trotzdem aufgrund zweier Anklagepunkte zum Tode verurteilt. Um den offiziellen Eindruck zu vermitteln, daß die Inquisitoren keine grausamen Ungeheuer waren, benutzten sie kunstvolle Wortklaubereien. Die Protokolle betonten oft, die Geständnisse seien freiwillig (ohne Folter und außerhalb der Folterkammer) - abgelegt worden. Dies bedeute nichts weiter, als daß die Opfer nach der Folter in einen anderen Raum gebracht wurden und die Wahl hatten, -3-

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entweder "ein freies Geständnis" abzulegen oder in die Folterkammer zurückzukehren. Viele Menschen hatten Angst, als Hexe beschuldigt, angeklagt, gefoltert und getötet zu werden.

Hexenproben Ähnlich wie die Anklagen zielen auch diese “Experimente” darauf, Hexen ihre Schuld nachzuweisen. Nach Ansicht der Hexenrichter hinterließ der Umgang der Hexe mit ihren teuflischen Liebhabern Flecke auf der Haut, die blutleer und schmerzunempfindlich sein sollten.. Man sucht sich nun Warzen, Muttermale u.ä. auf der Haut der Angeklagten und sticht hinein. Nachweislich wurden dazu von den Folterknechten auch einziehbare Messer benutzt, die keine blutenden Wunden hinterließen. Damit war die Hexe überführt Man nahm an, daß eine Hexe, die vom Teufel besessen ist, ihre Seele verloren hat. Demzufolge müsse sie leichter sein als andere Menschen. Man warf die vermeintliche Hexe also - an Händen und Füßen gefesselt - in das Wasser. Schwamm sie auf der Oberfläche, dann war sie - "logischerweise" - eine Hexe und mußte verbrannt werden. Ging sie unter und ertrank, war sie zwar unschuldig, aber trotzdem tot.

Ausmaße des Hexenwahns Von den meisten Prozessen sind keine Protokolle erhalten, oft wurden gar keine geführt. Der sogenannte "Hexenwahn" erreichte im späten 15. Jahrhundert, zu Anfang des 16. Jahrhunderts erschreckende Ausmaße. In Deutschland, Italien und anderen kleineren Ländern wurden Abertausende hingerichtet - gewöhnlich bei lebendigem Leibe auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Als Gnadenerweis galt, wenn das Opfer bereits vor der Verbrennung erdrosselt bzw. erwürgt wurde. Der Feuertod sollte die gereinigte Seele der Hexe in den Himmel eingehen lassen. Ein Chronist schätzt die Zahl der Hinrichtungen in bestimmten deutschen Städten auf 600 im Jahr oder zwei pro Tag "mit Ausnahme der Sonntage". 900 Hexen wurden innerhalb eines Jahres im Raum Wertzberg umgebracht. Dieses macht deutlich, daß die Angst als Hexe angeklagt zu werden immer mehr zunahm. Die Hexenjagd konnte sich selbst tragen, weil sie zu einem bedeutenden Gewerbe wurde und das Einkommen vieler sicherte. Der örtliche Adel, Bischöfe, Könige, Richter, Gerichte, Gemeinden und städtische Bedienstete erhielten ihren Anteil an der Beute, die die Inquisitoren aus dem Nachlaß ihrer Opfer zusammentrugen. Die Opfer hatten sogar den Strick mit dem sie an den Pfahl gebunden und das Holz mit dem sie verbrannt wurden zu bezahlen. Jeder einzelne Foltergang hatte seine eigene Gebühr. Nach der Hinrichtung einer vermögenden Hexe gönnten sich ihre Richter ein üppiges Mahl auf Kosten des Opfers.

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Das Ende des Hexenwahns Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die kirchlichen Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden Zaubereiprozesse nur noch vor weltlichen Gerichten behandelt. Langsam bekamen die Menschen, auch durch die Lehren von Martin Luther, Einsicht in die falsche Handlungsweise der Kirche. Er nahm den Menschen die Angst vor Geistern und Dämonen. Auch wandelte er die Vorstellung der Menschen von einem strafenden Gott in einen guten und gütigen Gott. Er predigte und protestierte gegen den Ablaßhandel, bei dem die Gläubigen ihre Sünden mit Geld bezahlen konnten. Damit nahm der Aberglaube der Menschen ständig ab. Gleichzeitig wurde der bis dahin große Einfluß der Kirche immer geringer. Die Hexenprozesse endeten, als nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft den Verstand der Menschen lenkte, und damit den Aberglauben beendete. Der Hexenwahn war zwar nicht sofort besiegt, vielmehr lebte er teilweise im Aberglauben weiter. Die letze Hexenverbrennung fand in Deutschland 1756 statt. Die Aufklärung brachte unter anderem eine Humanisierung des Strafrechtes hervor. Dazu gehörte auch die Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass sie ein untaugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei. Nach den dann noch folgenden Glaubenskriegen fand man sich damit ab, dass es in Westeuropa zwei Möglichkeiten des christlichen Glaubens gab. Es gab von nun an nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische Kirche. Damit verbunden war die Achtung vor der Religion des anderen und der Menschenwürde im allgemeinen. Dieses bedeutete Freiheit. Eine Freiheit, wie sie die Menschen zuvor noch nie gekannt hatten. Und damit war auch der christliche Gedanke im ursprünglichen Sinn wieder hergestellt.

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Darstellung des Themas: Die Hexenverfolgung im Mittelalter Die Anfänge des Hexenglaubens 1200 – 1400 n. Chr.

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1300 – 1750 n. Chr.

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Ausmaße des Hexenwahns

Das Ende des Hexenwahns

1700 – 1800 n. Chr.

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