Die gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase Organisation und Qualifikation

Jacobson Gymnasium Seesen St. Annenstraße 23 38723 Seesen Tel: 05381-93740 Fax: 05381-937474 www. jacobson-gymnasium.de E-Mail: [email protected] zusammengestellt von Gerd Stegemann, Oberstufenkoordinator am Jacobson Gymnasium Seesen 10 - nur für den hausinternen Gebrauch bestimmt - Stand der Bearbeitung: September 2014

Schuljahr 2014/15

Themen ● Qualifikationsphase [Jahrgangsstufen 11 und 12] ● Belegungsverpflichtungen ● Profilangebot am JGS ● Klausuren ● Prüfungsfächer ● Qualifikation für die Abiturprüfung ●Besondere Lernleistung (BLL) ● Versäumnisregelung ● Abschlüsse ● Sportkurse in der Qualifikationsphase Sport als fünftes Prüfungsfach (P5)

Anhang ● Umrechnungstabelle für das Fachabitur (erreichte Punkte in Notendurchschnitt)

● Umrechnungstabelle Abitur (erreichte Punkte in Notendurchschnitt) ● Berechnung des Prüfungsergebnisses im Abitur (schriftliche und mündliche Prüfung in einem Prüfungsfach)

Qualifikationsphase

Qualifikationsphase

(Jahrgangsstufen 11 und 12)

● umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12 ● wird in 4 Schulhalbjahre (Semester) untergliedert ● Bewertungen erscheinen im Studienbuch in Punktwertungen (sehr gut = 15 oder 14 oder 13 Pkt. → ungenügend = 00 Pkt. = keine Kurswertung)

● die Betreuung der Schüler und Schülerinnen übernehmen Mentoren(innen) ● für die Organisation ist der Oberstufenkoordinator zuständig

Der Eintritt in die Qualifikationsphase wird mit der Versetzung von Klasse 10 nach 11 möglich (Versetzung in die Qualifikationsphase).

Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase

(Jahrgangsstufen 11 und 12)

in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase

3 (vierstündige) Kurse auf erhöhtem Niveau (eN) 3 (vierstündige) Kurse auf grundlegendem Niveau (gN) weitere (zweistündige) Kurse in den Ergänzungsfächern (EF)

zusätzlich im B-Profil

1 (vierstündiger) Kurs auf grundlegendem Niveau während des 1. und 2. Schulhalbjahres entweder in einer weiteren Fremdsprache oder in einer weiteren Naturwissenschaft, beide Ergebnisse fließen in die Abiturqualifikation des Blocks 1 ein

Auflagenverpflichtungen in den jeweiligen Profilen Kernfächer

Profil A

C A B

Fächer

Deutsch Englisch Französisch oder Latein Mathematik Naturwissenschaft 1 Naturwissenschaft 2 Kunst oder Musik Politik-Wirtschaft** Geschichte** Erdkunde Religion oder Werte und Normen Seminarfach Sport*** Gesamtkurse

Profil B

Profil C

in vier Schulhalbjahren (Kurse)

4 4 4 4 4 2

4 4 2* 4 4 2* 2

4 4 4 4 4 2

2 oder 4 2 oder 4 4 4 4 40

2 oder 4 2 oder 4 4 4 4 4 40

2 oder 4 2 oder 4 4 4 4 40

*

im B-Profil müssen während des 1. und 2. Schulhalbjahres zwei Kurse entweder in einer weiteren Fremdsprache oder in einer weiteren Naturwissenschaft belegt werden

**

wenn Prüfungsfach vier Kurse, wenn Ergänzungsfach zwei Kurse

Wochenstunden

*** von den insgesamt vier Sportkursen in 11 und 12 müssen je zwei Kurse aus den Lernfeldern A (Individualsportart) und B (Mannschaftssportart) gewählt werden

Ø mindestens 34 bzw. 32 WStd. eN und gN Kurse sind vierstündig Ergänzungs- (EF) und Wahlfachkurse (WF) sind zweistündig

vier Bausteine für eine Profilbildung

drei Profile

Profile am Jacobson-Gymnasium  A - Profil (mit sprachlichem Schwerpunkt)  B - Profil (mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt)  C - Profil (mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt)

sechs vierstündige Fächer, darunter die fünf Abiturprüfungsfächer  drei der vierstündigen Fächer auf erhöhtem Niveau (eN)  drei der vierstündigen Fächer auf grundlegendem Niveau (gN)

drei Kernfächer (Deutsch, Fremdsprache und Mathematik eine Gesellschaftswissenschaft (Geschichte oder Politik-Wirtschaft oder Erdkunde oder Religion)

eine Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik) ein weiteres Profilfach - im A-Profil: eine weitere Fremdsprache (Französisch oder Latein) - im B-Profil: eine weitere Gesellschaftswissenschaft (Erdkunde) - im C-Profil: eine weitere Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik)

Profilstrukturen am JGS Profilangebote 1. Schwerpunktfach (eN) 1. Prüfungsfach 2. Schwerpunktfach (eN) 2. Prüfungsfach 3. Prüfungsfach (eN)

Profilpaket

Profil A 2 Fremdsprachen

Profil B 2 Gesellschaftswissenschaften

Profil C 2 Naturwissenschaften

Englisch (A) Französisch (A)

Geschichte (B)

Naturwissenschaft (C)

Deutsch (A) Französisch (A)

Erdkunde (B)

Naturwissenschaft (C) Mathematik (C)

Englisch (A) Mathematik (C) Naturwissenschaft (C)

Englisch (A) Deutsch (A)

Geschichte Erdkunde Deutsch Englisch Mathematik Naturwissenschaft

1. Naturwissenschaft 2. Naturwissenschaft Mathematik Deutsch Englisch Gesellschaftswissenschaft

Geschichte (B) Erdkunde (B) Mathematik (C) Naturwissenschaft (C) Englisch Deutsch Französisch/Latein Mathematik Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft

Anzahl und Dauer der Klausuren in der Qualifikationsphase Jahrgangsstufe 11 (Q 1) 1. und 2. Schulhalbjahr (Semester) Niveau

eN gN

Anzahl

3* 3*

Jahrgangsstufe 12 (Q 2) 3. und 4. Schulhalbjahr (Semester) in den schriftlichen Abiturprüfungskursen (P1 – P2 – P3 – P4) 1. Klausur 2. Klausur 3. Klausur 4. Klausur 5. Klausur 6. Klausur Dauer Anzahl Dauer

2 2

4 2

4 4

3** 3**

2 2

4 oder 6

2 oder 4

2 oder 6 2 oder 4

in den mündlichen Abiturprüfungskursen (P5)

gN

Anzahl

3*

Dauer

2

2

Anzahl

2

3

Dauer

2

2

2

in den vierstündigen Auflagenverpflichtungskursen (6. bzw. 7. vierstündiges Fach)

gN

Anzahl

3*

Dauer

2

2

Anzahl

2

2

Dauer

2

-

2

in den übrigen zweistündigen Auflagenverpflichtungskursen (EF - außer Seminarfach und Sport)

EF

Anzahl

2

Dauer

2

2

Anzahl

-

1

Dauer

2

-

2

*im Fach Mathematik (eN und gN): im 1.-3. Halbjahr jeweils 2 Klausuren, im 4. Halbjahr 1 Klausur **Klausuren unter Abiturbedingungen, entweder im 3. oder 4. Semester

Die Verteilung im Semester regelt der zentrale Klausurenplan. Eine Facharbeit wird während des 2. Halbjahres im Seminarfach angefertigt, Thema und Bewertung der Facharbeit werden im Reifezeugnis vermerkt.

Prüfungsfächer für die Abiturprüfung Jede(r) Schüler(in) wählt vor Eintritt in die Qualifikationsphase die fünf Prüfungsfächer: drei Prüfungsfächer aus den drei Fächern auf erhöhtem Niveau, deren verbindliche Wahl findet am Ende der Einführungsphase statt (etwa Ende Mai), zwei weitere Prüfungsfächer aus den drei vierstündigen Fächern auf grundlegendem Niveau. Deren verbindliche Wahl ist spätestens am Ende des 2. Semesters.

In den Schwerpunktfächern (P 1 und P 2) und im 3. und 4. Prüfungsfach (P 3 und P 4) werden schriftliche Abiturarbeiten angefertigt, im 5. Prüfungsfach (P 5) findet eine mündliche Prüfung statt. Die schriftlichen Abituraufgaben werden im Lande Niedersachsen seit dem Abitur 2006 zentral gestellt und unter landesweit einheitlichen Prüfungsbedingungen angefertigt. Der mündliche Abiturprüfungsvorschlag wird weiterhin von dem(der) Fachlehrer(in) erstellt. Bedingungen für die Wahl der Prüfungsfächer: zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik müssen gewählt werden, d.h. zwei der fünf Prüfungsfächer müssen sein: Deutsch und Fremdsprache oder Deutsch und Mathematik oder Fremdsprache und Mathematik

die fünf Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder (A-B-C) abdecken Prüfungsfach kann nur ein Fach sein, das in der Einführungsphase mindestens in einem Halbjahr belegt und benotet wurde und in der Qualifikationsphase vierstündig unterrichtet wird Folgende Fächer sind am JGS in der Abiturprüfung 2016 keine Prüfungsfächer: Musik, Kunst, Religion, Werte und Normen Das Fach Sport (mit Sporttheorie) kann nur als mündliches Prüfungsfach (P 5) gewählt werden.

Qualifikation für die Abiturprüfung Die Abiturprüfung findet nach Abschluss des 4. Schulhalbjahres statt. Bei der Meldung zur Abiturprüfung müssen die beiden Zeugnisse aus der Einführungsphase und das Studienbuch vorgelegt werden. Das Studienbuch ist während der gesamten Qualifikationsphase ordentlich zu führen, am Ende eines jeden Halbjahres tragen die Fachlehrer(innen) die jeweils erreichten Leistungen ein und testieren diese; Mentor(in) und Schulleiter unterschreiben. Evt. Fehleintragungen dürfen nur gestrichen, keinesfalls mit Tintenkiller oder Tipp-Ex überdeckt und dann überschrieben werden. Leerfelder sind vom Schüler (sauber) zu entwerten. Das Studienbuch dient bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als schulischer Nachweis und muss dort in der Regel vorgelegt werden.

Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation im Abitur Anzahl der Kurse in den Profilen

Fächer

Deutsch Englisch Französisch/Latein Mathematik Naturwissenschaft 1 Naturwissenschaft 2 Seminarfach Sport Kunst oder Musik Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Religion oder Werte und Normen Gesamtkurse

*

Einbringungsverpflichtung

Profil A Profil C Profil B Schulhalbjahre (Semester)

4 4 [2/4] 4 4 [2/4] 2 [3]* 2 2[4]*** 2[4]*** [4]

4 4 4 4 4 -2 [2/3] 2 2[4] 2[4] [4]

4 4 -4 4 4 2 [2/3] 2 2[4] 2[4] [4]

4 4 [2]** 4 4 [2]** 2 [2] 2 2[4] 4 4

2

2

2

2

36

36

36

36

können (müssen nicht) eingebracht werden, wenn mehr als ein Sportkurs in die Gesamtqualifikation eingebracht werden soll, muss mindestens ein Sportkurs aus einer Individualsportart (A) stammen

** Einbringungsverpflichtung von 2 Kursen (2. FS oder 2. NW) nur im B-Profil *** als Prüfungsfach sind 4 Kurse einzubringen, als Ergänzungsfach nur 2 Kurse

Unter den Kursen, die eingebracht werden müssen, dürfen keine Kurse mit gleichen Inhalten (Kursthema) oder mit einer Wertung von 00 Punkten sein.

Zum Bestehen der Abiturprüfung müssen folgende Qualifikationen erbracht werden:

Block I [36 Kurse mit mindestens 200 Punkten]

12 Kurse (P 1 - P 3): 1.- 4. Semester in zweifacher Wertung [davon 9 Kurse mit ≥ 05 Pkt.] 24 Kurse in einfacher Wertung [davon 20 Kurse mit ≥ 05 Pkt.] Diese setzen sich zusammen aus den vierstündigen Fächern • P 4 und P 5 Fach (jeweils 1.- 4. Semester = 8 Kurse) • 6. vierstündiges Fach (1.- 4. Semester = 4 Kurse) • 7. vierstündiges Fach, jedoch nur im B Profil (2 Kurse aus 2. FS oder 2. NW) und aus den zweistündigen Ergänzungsfächern • je 2 Kurse aus den Fächern Ku oder Mu, Ge*, Po-Wi* und Rel* oder WN • 2 Seminarfachkurse (nur in den Kombinationen 1. und 2. Semester oder 2. und 3. Semester möglich)

• bis zu 3 Sportkurse** (nur im A- und C-Profil möglich, wenn Ek kein Prüfungsfach ist, mit Ek als Prüfungsfach und im B-Profil dagegen nur 2 Kurse)

Block II [mindestens 100 Punkten]

* nur dann, wenn das Fach kein Prüfungsfach ist ** wenn Sport 5. Prüfungsfach ist, werden die Leistungen in den jeweiligen vier Semesterergebnissen folgendermaßen gewichtet: Sporttheorieteilnote und praktische Sportteilnote im Verhältnis 1:1 (gerundet nach den üblichen mathematischen Verfahren)



alle fünf Prüfungsfächer in jeweils vierfacher Wertung

 

dabei in mindestens 3 Prüfungsfächern jeweils 20 Pkt., jedoch auch einmal 20 Pkt. in den ersten drei Prüfungsfächern aus den eN Fächern

 eine Umrechnungstabelle »Punkte in Durchschnittsnoten« befindet sich im Anhang

Besondere Lernleistung 

Die Besondere Lernleistung (BLL) besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Sie tritt an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung im vierten Prüfungsfach (P 4).





zwei der Fächer im 1.-3. und 5. Prüfungsfach sind Kernfächer (De-FS-Ma) wenn die BLL jedoch im Fach De oder FS oder Ma angefertigt wird, reicht ein weiteres Kernfach in den übrigen Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein

Am Ende des 2. Semesters muss die BLL beim Schulleiter beantragt werden. Dieser entscheidet, ob das gewählte Thema und damit die BLL als Ersatz für den schriftlichen Prüfungsteil im vierten Abiturprüfungsfach anerkannt wird.

Eine Seminararbeit als schriftliche Dokumentation, die auf der Grundlage des Unterrichtsinhalts von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht worden ist, die nicht im Zusammenhang zur Facharbeit steht und sich deutlich im Anforderungsniveau, in der Komplexität der Aufgabenstellung und im Umfang von dieser unterscheidet

Festlegung Thema, Gegenstand und Umfang sowie Betreuung durch den/die Seminafachlehrer/in Abgabe am letzten Unterrichtstag im 4. Semester vor der schriftlichen Abiturprüfung Korrektur und Bewertung durch Referent/in (Seminarfachlehrer/in) Korreferent/in Fachprüfungsleiter/in

Mündlicher Prüfungsteil

Schriftlicher Prüfungsteil

oder

ein umfassender Beitrag aus einem der folgenden vom Land geförderten Schülerwettbewerbe - Bundeswettbewerb Fremdsprachen - Schülerwettbewerb „Alte Sprachen“ - Wettbewerb „Jugend musiziert“ - Schülerwettbewerb „Schüler komponieren“ - Schülerwettbewerb „Deutsche Geschichte“ um den Preis des Bundespräsidenten - Wettbewerb des Niedersächsischen Landtages für Schülerinnen und Schüler - Europäischer Wettbewerb - Bundeswettbewerb Mathematik - Bundeswettbewerb Informatik - Wettbewerb „Jugend forscht“ - Schülerwettbewerb um den Preis der Ev. Landeskirchen in Niedersachen Kolloquium (mindestens 20 Minuten, höchstens 30 Minuten)

über die schriftliche Dokumentation während der Zeit der mündlichen Abiturprüfungen Bewertung der Prüfungsteile (E)

Fundstellen VO-GO § 11(9) EB-VO-GO Nr. 11.4



der/die den Wettbewerb betreuende Fachlehrer/in

Abgabe einer schriftlichen Dokumentation am letzten Unterrichtstag im 4. Semester vor der schriftlichen Abiturprüfung

Korrektur und Bewertung durch Referent/in (betreuende/r Fachlehrer/in) Korreferent/in Fachprüfungsleiter/in Mündliche Prüfung im Fachprüfungsausschuss mit Prüfer/in, Protokollant/in und Fachprüfungsleiter/in E = (2 schriftlich + 1 mündlich) : 3

AVO-GOBAK § 2(2) und § 11



EB-AVO-GOBAK Nr. 2.4 und Nr. 11

Versäumnis von Unterricht

Befreiung

Verhinderung am Unterricht oder bei Klausuren

Entschuldigungsheft

Versäumnisregelung am JGS Jede(r) Schüler(in) führt ein Entschuldigungsheft. Entschuldigungen bzw. Atteste werden fortlaufend in dieses Heft eingetragen bzw. eingeklebt. Das Entschuldigungsheft wird von jedem(r) Schüler(in) eigenverantwortlich geführt und als Nachweis aufbewahrt. Minderjährige Schüler(innen) müssen ihre Entschuldigungen auch in der Qualifikationsphase durch einen Elternteil unterschreiben lassen, volljährige Schüler(innen) können dagegen ihre Entschuldigungen selber unterschreiben. In der Einführungsphase (Klassenstufe 10) ist jede(r) Schüler(in) dem (der) Klassenlehrer(in), in der Qualifikationsphase dem (der) Mentor(in) gegenüber in der Nachweispflicht über seinen (ihren) regelmäßigen Unterrichtsbesuch. Bei Verhinderung am Unterricht, an Klausurterminen oder an sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen infolge von Krankheit, Verschlafen, Verwicklung in Unfälle etc. muss die Schule rechtzeitig telefonisch informiert werden. Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag unter der Rufnummer 05381-93740 in der Regel ab 7.15 Uhr zu erreichen. Nichtteilnahme an einer Klausur bzw. Fehlens in der Anfertigungszeit der Facharbeit: Bei Krankheit muss neben der telefonischen Benachrichtigung der Schule in der Regel eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest vorgelegt werden. Hierbei entscheidet der Schulleiter bzw. der Oberstufenkoordinator in Absprache mit dem (der) Fachlehrer(in), ob der Entschuldigungsgrund anerkannt wird und welche Art der nachträglichen Ersatzleistung (Nachschreibklausur/Referat/Hausarbeit) von dem (der) Schüler(in) ggf. erfolgen kann. Am Tage der Rückkehr in die Schule legen die Schüler(innen) der Klassenstufe 10 dem (der) Klassenlehrer(in) die schriftliche Entschuldigung im Entschuldigungsheft vor, ebenso den Fachkollegen(innen) in den Fächern, die in Kursen stattfinden (Fr-La, Mu-Ku, Re-Rk-WN, Sp).

Die Schüler(innen) der Qualifikationsphase legen allen Fachlehrern(innen), bei denen sie Unterricht versäumt haben, die schriftliche Entschuldigung zur Kenntnisnahme und zum Abzeichnen vor. Bei verspätetem Vorlegen muss der (die) Fachlehrer(in) die Entschuldigung nicht akzeptieren, diese wird somit unwirksam. Eine Unterrichtsbefreiung für Praktika, Teilnahme an Hochschulinformationstagen, Recherchen für Facharbeiten, Vorstellungsgespräche, Musterung oder Führerscheinprüfungen ist frühzeitig zu beantragen (grünes Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich). Versäumt ein(e) Schüler(in) soviel Unterricht, dass Leistungen nicht beurteilt werden können (allgemeiner Richtwert: 25 % des Unterrichts in einem Fach/Kurs), so informiert der (die) Fach-/Kurslehrer(in) den Schulleiter, der darüber den (die) Schüler(in) und die Eltern schriftlich – gegen Empfangsbestätigung - informiert. Werden weitere Versäumnisse festgestellt, so kann dieses(r) Unterrichtsfach/Kurs mit ungenügend (in der Einführungsphase) bzw. 00 Punkten (in der Qualifikationsphase) bewertet werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Fehlen selbst- oder nicht selbstverschuldet ist. In der Qualifikationsphase kann ein Kurs mit 00 Punkten nicht in die zu erfüllenden Einbringungsverpflichtungen zum Bestehen des Abiturs eingebracht werden. In den meisten Fällen führt ein solch bewerteter Kurs unweigerlich zur Wiederholung von zwei Schulhalbjahren!

Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe Abschluss

Erweiterter Sekundarabschluss I

Qualifikation

Die Versetzung von Klasse 10 nach Klasse 11, damit die »Eintrittskarte« für den Besuch der zweijährigen Qualifikationsphase

In der Qualifikationsphase, frühestens nach dem 2. Halbjahr mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen, das Fachhochschulzeugnis wird erst nach dem berufsbezogenen Teil auf Antrag durch die Schule ausgestellt. Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann durch  ein einjähriges berufsbezogenes Praktikum

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

 ein einjähriges soziales oder ökologisches Jahr  den einjährigen Wehr- oder Zivildienst  den einjährigen Bundesfreiwilligendienst  eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden. Die Schule stellt zuvor auf Antrag ein Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife aus.

Allgemeine Hochschulreife

Bestehen der Abiturprüfung

Erwerb sprachlicher Qualifikationen im Fach Latein Kleines Latinum

Latein ab Klasse 6 als 2. Fremdsprache, am Ende von Klasse 9 (Note mindestens ausreichend)

Latinum

Latein ab Klasse 6 als 2. Fremdsprache, am Ende von Klasse 10 (Note mindestens ausreichend)

Großes Latinum

Latein ab Klasse 6 als 2. Fremdsprache, Abschluss erst am Ende von Jahrgang 12 möglich, dabei in beiden Kursen des 12. Jg. zusammen 10 Punkte und in 12.2 mindestens 05 Punkte oder

als viertes bzw. fünftes Prüfungsfach mit mindestens 20 Punkten im Abiturblock (Block II) Der Erwerb einer dieser sprachlichen Qualifikationen wird auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen.

Sportkurse in der Qualifikationsphase Das sportliche Angebot ist in Lern- und Erfahrungsfeldern zusammengefasst, die sich in zwei Lern- und Erfahrungsfeldgruppen gliedern: Gruppe A: Individualsportarten Gruppe B: Mannschaftssportarten  Jede(r) Schüler(in) muss in jedem Semester einen zweistündigen Sportkurs belegen (während der Qualifikationsphase also vier je 2-stündige Sportkurse).  Dabei sind je zwei Sportarten aus beiden Lern- und Erfahrungsfeldern zu wählen (die 4 Kurse müssen 4 unterschiedliche Sportarten abdecken).  Die Kurse dürfen nicht themengleich sein.  Wer auf Dauer vom Sport befreit ist (Attest), belegt stattdessen Kurse in anderen Fächern.  Die Note setzt sich aus den sportpraktischen Leistungen (je nach Kursthema 70-80%) und der Mitarbeit im Unterricht zusammen. Für die Abiturqualifikation (Block I) muss kein Sportkurs eingebracht werden; es können aber bis zu 3 bzw. 2 (im B-Profil oder im A- oder C-Profil mit Erdkunde als 4. oder 5. Prüfungsfach) Sportkurse eingebracht werden. Wenn mehr als ein Kurs in die Gesamtqualifikation eingebracht wird, muss mindestens ein Kurs einer Individualsportart (A) zugeordnet sein.

Befreiung vom Sportunterricht Die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft kann Schülerinnen und Schüler bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen befreien. Diese Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden. Die über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers aus. Hierfür kann sie die Beibringung eines ärztlichen Attestes oder einer ärztlichen gutachtlichen Äußerung verlangen. Die Kosten des Attestes oder der gutachtlichen Äußerung tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler. Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Sie sollen angeleitet werden, zunehmend selbstständig entscheiden zu können, wie die individuelle körperliche Belastung während der Menstruation bemessen sein kann und an welchen Teilen des Sportunterrichts sie sich beteiligen können.

Sport als fünftes Prüfungsfach (P 5) Ist Sport fünftes Prüfungsfach (P 5), tritt an die Stelle der mündlichen Abiturprüfung eine besondere Fachprüfung. Diese besteht aus einem mündlichen sowie einem sportpraktischen Teil.  In der mündlichen Prüfung wird die Fähigkeit überprüft, in welchem Maße der Prüfling auf der Basis im Unterricht erworbener Kenntnisse selbstständig Aufgaben und Probleme in freiem Vortrag sowie im Prüfungsgespräch lösen kann. Mündliche Prüfungen, die in ihrer Konzeption auf die Reflexion praktischen Bewegungsvollzugs abzielen, können auch an einer Sportstätte durchgeführt werden.  Die sportpraktische Prüfung umfasst zwei Teilprüfungen. In ihnen wird die Handlungskompetenz im motorischen Bewegungsvollzug überprüft. Bei der Auswahl der Prüfungsportarten sind beide Erfahrungs- und Lernfeldgruppen zu berücksichtigen. Eine Teilprüfung muss eine wettkampfnahe Situation beinhalten.  Die Bildung des Prüfungsergebnisses* erfolgt auf Grundlage der gültigen AVO-GOFAK. Wird der mündliche oder der sportpraktische Teil der Prüfung mit der Note 6 >ungenügend< (00 Punkte) beurteilt, kann das Gesamtergebnis der Fachprüfung Sport in der Regel die Note 5 >mangelhaft< (03 Punkte) nicht überschreiten.

Sport kann als Prüfungsfach nur wählen, wer eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt hat. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit ein, so ist anstelle von Sport ein anderes 5. Prüfungsfach zu wählen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss im zweiten Schulhalbjahr der Einführungsphase sowie im ersten bis vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und einem zusätzlich zweistündigen Unterricht in Sporttheorie besteht. Grundlage der Versetzungsentscheidung am Ende der Einführungsphase sind die Leistungen in den Fächern nach Anlage 1, jedoch nicht Leistungen in Sporttheorie. Im Fach Sport werden die Leistungen in Sporttheorie im Verhältnis 1:1 zu den Leistungen in Sportpraxis gewichtet und bewertet; tritt eine Dezimalstelle auf, so wird nach den üblichen mathematischen Verfahren gerundet*.

*Prüfungsergebnis für Sport als fünftes Prüfungsfach Berechnungsformel: E = (8p + 4m) : 3 Ergebnis = (8 x die Punktzahl der sportpraktischen Prüfung + 4 x die Punktzahl der mündliche Prüfung) : 3

 Im A-Profil ist Sport als 5. Prüfungsfach ist nur dann möglich, wenn Erdkunde nicht 4. oder 5. Prüfungsfach ist.  Im C-Profil ist Sport als 5. Prüfungsfach ist nur dann möglich, wenn Mathematik 2. Prüfungsfach und Erdkunde nicht 4. oder 5. Prüfungsfach ist.  Im B-Profil ist Sport als 5. Prüfungsfach derzeit nicht möglich.

Umrechnungstabelle Fachabitur erreichte Punkte in Notendurchschnitt von

bis

Ø Note

96 101 107 113 118 124 130 135 141 147 153 158 164 170 175 181 187 192 198 204 210 215 221 227 232 238 244 249 255 261

95 100 106 112 117 123 129 134 140 146 152 157 163 169 174 180 186 191 197 203 209 214 220 226 231 237 243 248 254 260 285

4 3,9 3,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,2 3,1 3 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5 2,4 2,3 2,2 2,1 2 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 1,0

Umrechungstabelle Abitur erreichte Punkte in Notendurchschnitt

von 300 301 319 337 355 373 391 409 427 445 463 481 499 517 535 553 571 589 607 625 643 661 679 697 715 733 751 769 787 805 823

bis

Ø Note

300 318 336 354 372 390 408 426 444 462 480 498 516 534 552 570 588 606 624 642 660 678 696 714 732 750 768 786 804 822 900

4,0 3,9 3,8 3,7 3,6 3,5 3,4 3,3 3,2 3,1 3,0 2,9 2,8 2,7 2,6 2,5 2,4 2,3 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 1,0

Erreichbar sind im Block I (= 36 Kurse aus der Qualifikationsphase) maximal 600 Punkte. Die Punktzahl in diesem Block wird nach Anlage 2a der AVO-GOFAK wie folgt berechnet: Ergebnis = (Punktsumme aller 36 einzubringender Kurse · Faktor 40) : Faktor 48

Berechnung eines Prüfungsergebnisses im Abitur bei schriftlicher und mündlicher Prüfung (bei Nachprüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern P1 - P4)

Ergebnis der mündlichen Nachprüfung

Ergebnis der schriftlichen Prüfung

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15

0

0

3

5

8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40

1

1

4

7

9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41

2

3

5

8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43

3

4

7

9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44

4

5

8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45

5

7

9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47

6

8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48

7

9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49

8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 9 10 11 12 13 14 15

12 13 15 16 17 19 20

15 16 17 19 20 21 23

17 19 20 21 23 24 25

20 21 23 24 25 27 28

23 24 25 27 28 29 31

25 27 28 29 31 32 33

28 29 31 32 33 35 36

31 32 33 35 36 37 39

33 35 36 37 39 40 41

36 37 39 40 41 43 44

39 40 41 43 44 45 47

41 43 44 45 47 48 49

44 45 47 48 49 51 52

47 48 49 51 52 53 55

49 51 52 53 55 56 57

52 53 55 56 57 59 60

Wird neben einer schriftlichen Prüfung noch eine mündliche Prüfung abgelegt, dann wird das Gesamtprüfungsergebnis mit Hilfe der oben dargestellten Tabelle berechnet. Zur Punktzahl der schriftlichen Prüfung (Spalten) und der Punktzahl der mündlichen Prüfung (Zeilen) sucht man in der Tabelle das entsprechende Ergebnis. Beispiel zur Berechnung: (Punktwert 20 ist fett und mit Schattierung in der Tabelle gedruckt)

Punkte in der schriftlichen Prüfung (einfach): waagrechte (obere) Punkteskala

04

Punktzahl in Block II (vierfach):

16

Benötigte Punkte für das Gesamtergebnis:

20

Ergebnis der mündlichen Prüfung (Minimum): Senkrechte (linke) Punkteskala

07

______________ Berechnungsformel: Gesamtergebnis der Prüfung = (8 x schriftliche Leistung + 4 x mündliche Leistung) : 3