Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Greening. Christiane Canenbley DG Agriculture and Rural Development European Commission

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Greening Christiane Canenbley DG Agriculture and Rural Development European Commission Wo stehen wir mit der Re...
Author: Hetty Engel
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Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Greening

Christiane Canenbley DG Agriculture and Rural Development European Commission

Wo stehen wir mit der Reform der GAP? 12 April – 11 Juni 2010

18 November 2010 12 October 2011 2011-2013

26 June 2013

Öffentliche Debatte (Bürger und Organisationen in der EU)

Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ Rechtsvorschläge Kommission zur GAP Commission legalder proposals on the CAP Diskussion mit dem Europäischen Parlament und dem Rat Politische Einigung auf die Reform der GAP Zwischen Europ. Parlament, Rat und Kommission

2013

Fertigstellung der Gesetzestexte

2014

Annahme der Verordnungen und Durchführungsrechtsakte

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Warum und wie soll die GAP grüner werden? • • • • •

Umweltbedingte Herausforderungen

Politisches Ziel

Treibhausgasemissionen Knappe Ressourcen (Boden, Wasser etc.) Verminderte Bodenqualität Verminderte Wasser- und Luftqualität Lebensräume und Biodiversität

Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Klimapolitik • Neue ‘grüne’ Zahlung in der 1. Säule

Instrumente

• Verbesserte Cross-Compliance • Angehobene Baseline und zwei Umweltprioritäten in der ländlichen Entwicklung • Forschung, Innovation und Wissenstransfer und ein leistungsfähigeres Betriebsberatungssystem

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Leitgedanken und Prinzipien der neuen GAP Paradigmenwechsel • •

Anerkennung der gemeinsamen Bereitstellung von privaten und öffentlichen Gütern Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern wird von beiden GAP-Säulen unterstützt (insbesondere durch die Einführung von "grünen" Direktzahlungen)

Effizientere und besser integrierte Struktur • •

Beibehaltung der existierenden Politikinstrumente mit minimalen Anpassungen Umsetzung der derzeitigen Politikinstrumente der 1. und 2. Säule in einer gezielteren, integrierten, komplementären und effizienten Art und Weise

Grössere Flexibilität um GAP Ziele zu erreichen •



Anerkennung der grossen Unterschiede und Verschiedenartigkeit der Produktionsweisen in der EU durch weitreichende Flexibilität in der Umsetzung der Politikinstrumente Innerhalb eines gut definierten rechtlichen und finanziellen Rahmens um Gleichberechtigung sicherzustellen und um die gemeinsamen GAP Ziele durch gemeinsame Instrumente zu erreichen 4

Die neue “grüne” Architektur der GAP

Umweltnutzen gesamt

Umsetzungsmechanismus

Ländliche Entwicklung

Grüne Direktzahlungen Cross compliance

Freiwillig Mit Ausgleich für “cost incurred and income forgone” Verbindlich Mit finanzieller Unterstützung (entkoppelte “grüne” Direktzahlungen)

Verpflichtend (Grundanforderungen an die Betriebsführung & Guter landw. und ökologischer Zustand)

Agrarfläche

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Die grüne Direktzahlung

Status im Direktzahlungssystem • Separate Direktzahlung neben Basisprämie, Junglandwirteprämie, gekoppelten Zahlungen usw. • Verpflichtend für alle Landwirte, die auch die Basisprämie in Anspruch nehmen • Umweltanforderungen sind Beihilfefähigkeitsbedingungen und nicht bloß Sanktionstatbestände wie bei Cross-compliance

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Die grüne Direktzahlung 30% der Direktzahlungsmittel für die Anwendung dreier landwirtschaftlicher Praktiken: •

Anbaudiversifizierung



Erhaltung von Dauergrünland



Erhaltung “ökologischer Vorrangflächen” von mindestens 5% der Ackerflächen eines Betriebs

oder: Anwendung äquivalenter Maßnahmen (alternativ)

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Die grüne Direktzahlung

Erhaltung von Dauergrünland

• Umbruchverbot in bestimmten umweltsensiblen Gebieten • nationaler/regionaler Verhältniswert (Dauergrünland im Verhältnis zur Agrarfläche) mit 5%iger Marge und möglicher Rückwandlungsverpflichtung • Neudefinition

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Die grüne Direktzahlung

Anbaudiversifizierung • mindestens 2 Früchte wenn die betriebliche Ackerfläche 10 ha Ackerfläche übersteigt • mindestens 3 Früchte wenn die betriebliche Ackerfläche 30 ha Ackerfläche übersteigt • die Hauptfrucht darf maximal 75% der Ackerfläche ausmachen, die beiden Hauptfrüchte maximal 95% der Ackerfläche • Ausnahmen

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Die grüne Direktzahlung

Erhaltung "ökologischer Vorrangflächen" •

Gilt nur für Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche.



mindestens 5% der Ackerflächen eines Betriebs mit Erhöhung auf 7% nach Vorlage von Kommissionsbericht 2017 & Gesetzgebungsvorschlag



Ökologische Vorrangflächen können erfassen: Brachland, Terrassen, Landschaftselemente, Pufferstreifen, Agroforst, Waldrandstreifen, Kurzumtriebshölzer, Aufforstungsflächen, Flächen mit Zwischenfrüchten oder Gründecke und stickstoffbindende Früchte (durch delegierten Akt der Kommission zu präzisieren).



Ausnahmen 10

Äquivalenz

Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Landwirte statt dieser drei Praktiken •

andere als äquivalent anerkannte Praktiken anwenden können (z.B. Fruchtfolge statt Fruchtdiversifizierung) • Äquivalente Praktiken sind in Annex Via der Direktzahlungsverordnung festgelegt • Eine äquivalente Praktik ersetzt eine Greening-Auflage



ihre Greeningverpflichtungen gemäß nationalen oder regionalen Zertifizierungssystemen erfüllen können oder müssen.

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Umweltaspekte der ländlichen Entwicklung •

Innovation, Umweltschutz und der Kampf gegen den Klimawandel sind bereichsübergreifende Ziele  Beitrag aller Maßnahmen der ländlichen Entwicklung



Zwei der sechs Prioritäten der ländlichen Entwicklung stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Umweltzielen : 4. Restoring, preserving and enhancing ecosystems 5. Resource efficiency and shift towards a low carbon and climate resilient economy Siehe auch Priorität 1 'Wissenstransfer und Innovation': kann erheblich zu einer stärkeren Umweltleistung beitragen



Mindestens 30% des gesamten ELER-Budgets ist für Maßnahmen und Projekte vorzusehen, die vorteilhaft für die Umwelt sind u den Klimawandel bekämpfen (umwelt- und klimarelevante Investitionen, Forstmaßnahmen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Bioerzeugung, Natura-2000-Zahlungen, Gebiete mit natürlichen und anderen Nachtelen).

Vermeidung von Doppelförderung Greeningverpflichtungen sind nicht Teil der Baseline für die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, aber: • Allgemeines Verbot der Doppelfinanzierung (Horizontale VO) • Mit den Greening-Auflagen verbundene Kosten dürfen nicht in die Kostenkalkulation für die Prämien zur Förderung der ländlichen Entwicklung mit einbezogen werden (Agrarumwelt- und Klima, Bioerzeugung, Natura2000 und WFD, delegierte Akte) • Keine Doppelfinanzierung im Hinblick auf äquivalente Praktiken (AUM, Zertifizierungssysteme) – delegierter Akt zur Vermeidung der Doppelfinanzierung im Hinblick auf spezifische Praktiken: • Bodendecke im Winter • Zwischenfrüchte • Produktion auf Ackerland ohne Düngereinsatz

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Gestärkte Nachhaltigkeit Grüne Direktzahlungen

Ländliche Entwicklung

Fokus auf Forschung und Innovation

 Obligatorische Praktiken die der Umwelt und dem Klima zugute kommen  30% des Direktzahlunssystems  Cross-compliance  Priporitäten bezüglich Ressourceneffizienz und Ökosysteme  Hohe Anforderungen für Agrar-UmweltMassnahmen  30% des Budgets für Projekte, die der Umwelt und dem Klima zugute kommen

 Europäische Innovationspartnerschaft ('Agricultural productivity and sustainability')  Verstärkung von Agrarforschung und Wissenstransfer  Landwirtschaftliche Beratung

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Die neue GAP Die Umweltaspekte in Kürze:  Verschiedene Instrumente die gemeinsam zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen beitragen  Signifikanter Teil des Agrarbudgets wird für diesen Zwecke genutzt (plus zusätzliches Forschungsbudget)  Deutlicher Beitrag zu den Europa 2020 Zielen (Reduktion der Treibhausgase, verbesserte Ressourceneffizienz), der EUBiodiversitätsstrategie etc.  GAP wird merklich zu einem verbesserten Umweltschutz beitragen, sowie zur Erreichung von Klimazielen und der Erhaltung von attraktiven Agrarlandschaften in Europa

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Vorraussichtlicher Zeitplan für die neue GAP 26 Juni 2013

Dez/Jan 2013/14

Jan/Feb 2014

Politische Einigung auf die neue GAP

Annahme der Basis-Gesetzestexte

Veröffentlichung der Basis-Gesetzestexte

1. Halbjahr 2014

Annahme der delegierten Rechtsakte

1. Halbjahr 2014

Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsverordnungen

1 Januar 2015

Die neue GAP tritt in Kraft

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Weitere Informationen Die GAP auf einen Klick http://ec.europa.eu/agriculture/index_de.htm

Die GAP nach 2013 http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_de.htm

Kommissionsmitteilung ‘Die GAP bis 2020’ http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/index_de.htm

Folgenabschätzung http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/perspec/cap-2020/index_de.htm

Rechtsvorschläge http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

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