s-Sparkasse Die elektronische Unterschrift: Ihr Universalwerkzeug der Zukunft.

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Sparkassen-Finanzgruppe

Extrem einfach, extrem vielseitig: sichere und rechtsverbindliche Online-Kommunikation. Entscheiden Sie sich für die Zukunft: die elektronische Unterschrift weist Ihnen den Weg.

Die elektronische Unterschrift. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist Grundlage für die sichere und rechtsverbindliche Online-Kommunikation. Bei digitalen Dokumenten ist die QES der gesetzlich vorgesehene Ersatz der manuellen Unterschrift – und dieser somit rechtlich gleichgestellt. Erzeugt wird sie mit dem Chip einer Signaturkarte, auf dem ein qualifiziertes Zertifikat hinterlegt wird. Die Nutzung der elektronischen Unterschrift ist einfach und die Verwendung extrem vielseitig.

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Die Anwendungen

Die Anwendungen. bBeim Austausch wichtiger Dokumente spielen Sicherheit und Schnelligkeit eine große Rolle. Mit Hilfe der elektronischen Unterschrift können digitale Dokumente manipulationssicher und rechtswirksam übermittelt werden. Sie können Angebote, Bestätigungen, Verträge sowie Belege elektronisch versenden und damit einfach schneller reagieren und bares Geld einsparen.

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bDas Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist Teil des elektronischen Rechtsverkehrs und bietet die Möglichkeit der Kommunikation zwischen Unternehmen und Bürgern mit Gerichtsorganen und Verwaltungsbehörden. So können beispielsweise Rechtsanwälte Unterlagen fristgerecht bis zur letzten Minute elektronisch einreichen. Und durch die seit dem 01.01.2007 geforderte elektronische Registerführung* können Eintragungen unternehmensrelevanter Daten problemlos über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach vorgenommen werden.

* vgl. Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 5

Die Anwendungen

bDie Online-Abwicklung von Verfahrensanträgen wie Online-Mahnverfahren weist kürzere Zyklen auf, indem sie automatisierte digitale Bearbeitungswege durchläuft. Online-Mahnbescheide können so innerhalb von 3 bis 5 Werktagen erwirkt werden, wohingegen die Bearbeitung von Mahnbescheiden in Papierform üblicher­ weise etwa zwei bis sechs Wochen in Anspruch nimmt. Auf diese Weise können pro Vorgang erhebliche Kosten eingespart werden. Und damit für Klein- wie auch Groß-unternehmen schon bei geringen Forderungssummen rentabel sein. Im zweiten Justizmoderni­sierungs­gesetz ist die elektronische Über­mittlung von Mahnbescheiden ab dem 1. 12. 2008 Pflicht.

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bDie elektronische Rechnungsstellung zahlt sich langfristig aus. Bei 100 Rechnungen im Monat können Sie bis zu 300 Euro wettmachen und 70 % gegenüber papierhaften Rechnungen einsparen.

Rechenbeispiel

pro Rechnung

bei 100 Rechnungen

Standardporto

0,55 €

55 €

Papierkosten pro Blatt (inkl. Druck)

0,06 €

6€

Briefumschlag klein

0,02 €

2€

Transportpauschale

0,50 €

50 €

Personalkosten Gesamt * Arbeitsaufwand etwa 7 h

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175 €* 288 €

Die Anwendungen

bFür die Teilnahme an öffentlichen Online-Ausschreibungsverfahren sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Einsatz der elektronischen Unterschrift ab 2010 in allen Branchen als richtungsweisend vor.* Durch standardisierte Vergabeprozesse, den Wegfall von Medienbrüchen und Postlaufzeiten sparen Sie Zeit und Geld. Auf elektronischen Vergabeplattformen erhalten Sie eine gebündelte Darstellung aller für Sie infrage kommenden Aufträge – regionalen und auch überregionalen. Dadurch können Sie Ihr Vertriebsgebiet erweitern.

* veröffentlicht im Stufenplan zur Einführung der verpflichtenden elektronischen Angebotsabgabe im Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, Juni 2007. Ebenso Ziel der EU-Kommission im „E-GovernmentAktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative“ 8

bDie elektronische Steuererklärung, kurz ELSTER, bietet Arbeitnehmern und auch Unternehmen die Möglichkeit, direkt online mit dem Finanzamt zu kommuni­ zieren – zur Abfrage des Steuerkontos oder zur Übermittlung von Steuerdaten der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Lohnsteuer. Digital eingereichte Steuererklärungen werden bevorzugt und daher auch schneller bearbeitet. Ab dem 01. 01. 2009 besteht für Arbeitgeber (mit elektronischer Buchhaltung) eine Pflichtnutzung digitaler Zertifikate zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen und zur Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Hierfür müssen sich Arbeitgeber bei ElsterOnline registrieren – dabei kann das digitale Zertifikat einer bereits vorhandenen Signaturkarte verwendet werden, ohne dass weitere Kosten (z. B. für den ElsterStick) anfallen.

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Informationen

Die drei Schritte zu Ihrer elektronischen Signatur. 1

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Abhängig von Ihrer Region führt der Weg zur elektronischen Signatur entweder über Option A oder B. Informieren Sie sich durch Eingabe Ihrer Postleitzahl unter www.s-trust.de/elektronischesignatur welche Variante für Sie zutrifft.

Option A Bestellung des Signaturpakets und Identifizierung bei Ihrer zuständigen SparkassenGeschäftstelle

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Option B Persönliche Terminvereinbarung für Vor-Ort-Bestellung und Registrierung bei Ihrer Sparkasse

Zertifikats-Download Die qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Daher hat der Gesetzgeber die persönliche Identitätsprüfung zur Bedingung für die Ausgabe dieser Signatur gemacht. Aus diesem Grund ist der Besuch unserer Geschäftsstelle notwendig.

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Weitere Informationen: Elektronische Signatur www.s-trust.de Elektronische Steuererklärung www.elster.de Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach www.egvp.de Online-Mahnverfahren www.mahngerichte.de/onlineverfahren

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273 149 100 123-456-78

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