Die Betriebsvereinbarung nach Wegfall des Betriebsrats
PETER LANG Europäischer \fertag der Wissenschaften
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einführung A. Problemstellung B. Abgrenzung des Themas C. Methodischer Ansatz I. Das Defizit der Einheitslösungen II. Leitende Gesichtspunkte 1. Betriebsvereinbarung als Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Belegschaft 2. Einigungszwang und Zurechenbarkeit der Betriebsratslosigkeit 3. Herrschaft der Betriebspartner und Fremdbestimmtheit der Betriebsvereinbarung 4. Orientierung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung III. Fallgruppen 1. Fallgruppe 1 - vermeidbare Betriebsratslosigkeit 2. Fallgruppe 2 - zwingende Betriebsratslosigkeit bei bestehender Betriebsratsfähigkeit des Betriebes 3. Fallgruppe 3 • Verlust der Betriebsratsfähigkeit Teil 2 Bisherige Lösungsansätze A. Einführung B. Unveränderter Fortbestand I. Beendigung durch Kündigung gegenüber den Arbeitnehmern 1. Gegenargument - § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG 2. Gegenargument - Fehlende betriebsverfassungsrechtliche Handlungsfähigkeit der Arbeitnehmer 3. Gegenargument - Nichtberücksichtigung der Gründe für den Wegfall des Betriebsrats 1. Bestellung eines Ersatzempfängers a) Analogie der §§ 16 Abs. 2,17 Abs. 3,18 Abs. 1 S. 2,23 Abs. 2 S. 1 BetrVG b) Analogie zu § 31 Abs. 1 MitBestG i. V. m. § 85AktG c) Analogie zu § 1909 Abs. 3 BGB
2. "Latenter" Betriebsrat als Erklärungsempfänger 3. Arbeitsgericht als Erklärungsempfänger C. Automatisches Ende der Betriebsvereinbarung I. Mit dauerhaftem Wegfall des Betriebsrats keine Geltung des BetrVG, ohne Geltung des BetrVG keine Betriebsvereinbarung II. Wegfall der Geschäftsgrundlage III. Arbeitgeber verbleibt als einziger Kündigungsberechtigter IV. Ablauf des normativen Teils wegen des Ablaufs des schuldrechtlichen Teils der Betriebsvereinbarung V. Automatischer Wegfall nach Verstreichen der ersten Kündigungsmöglichkeit D.Nachwirkung I. Nachwirkung der erzwingbaren Betriebsvereinbarung II. Nachwirkung aller Betriebsvereinbarungen 1. Keine generelle Anwendung von § 77 Abs. 6 BetrVG 2. Analoge Anwendung von § 4 Abs. 5 TVG a) Änderbarkeit des Arbeitsvertrages Änderbarkeit von Regelungen der Betriebsvereinbarung b) Spätere Wahl eines Betriebsrats E. Geltung als Individualrecht I. Theorie der inhaltlichen Gestaltung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehung durch Betriebsvereinbarungen II. Arbeitsvertrag als Rechtsquelle der normativen Regelungen der Betriebsvereinbarung erst mit Wegfall des Betriebsrats 1. Rechtsprechung des BAG bezüglich Ruheständlern 2. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB analog a) Regelungszwecke des § 613a Abs. 1 S. 2 BGB aa) Schutz der Arbeitnehmerrechte bb) Ordnungsfunktion - Rechtssicherheit und Rechtsklarheit b) Tatbestand des § 613a Abs.l S. 2 BGB 10
aa) Verlust der Betriebsidentität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bb) Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang c) Rechtsfolgen bei Analogie zu § 613a Abs. 1 S. 2 BGB aa) Erschwerte Änderbarkeit für den Arbeitgeber (1) Ordentliche Änderungskündigung (2) Außerordentliche Änderungskündigung bb) Notwendigkeit des Wiederauflebens der Betriebsvereinbarung bei späterer (Neu-)Wahl eines Betriebsrats (1) Kurze Betriebsratslosigkeit entspricht Wechsel der personellen Zusammensetzung des Betriebsrats (2) Funktion des Betriebsrats und Praktikabilitätsgesichtspunkte cc) Beschränkung auf Inhaltsnormen F.Zwischenergebnis Teil 3 Eigene Lösung A.Einleitung B. Geltungsvoraussetzungen und Wirkungsweise der Betriebsvereinbarung I. Trennung von Vertragsebene und normativer Wirkebene II. Fortbestand der Betriebsvereinbarung auf der normativen Wirkebene trotz Wegfalls des Betriebsrats 1. Regelungsinhalt des normativen Teils der Betriebsvereinbarung vom Wegfall des Betriebsrats unberührt 2. Normativer Teil der Betriebsvereinbarung ist objektives Recht III. Betriebsratsfähigkeit des Betriebes ist Geltungsvoraussetzung der Betriebsvereinbarung auf der normativen Wirkebene 1. Herrschaft der Betriebspartner?
2. Betriebsvereinbarung als für Arbeitnehmer fremdbestimmte Ordnung C. Entscheidungsleitende Wertungsgesichtspunkte für das Lossagungsrecht des Arbeitgebers I. Darstellung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Bestand der Betriebsvereinbarungen 1. Darstellung der Interessen des Arbeitgebers a) Erzwingbare Mitbestimmung aa) Ersetzung individualvertraglicher Vereinbarungen bb) Ersatz einseitiger Anordnungen des Arbeitgebers insbesondere kraft des Direktionsrechts b) Freiwillige Betriebsvereinbarung c) Teilmitbestimmungspflichtige Betriebsvereinbarung 2. Darstellung der Interessen der Arbeitnehmer 3. Zwischenergebnis II. Zurechnung des Wegfalls des Betriebsrats III. Folgerungen für das Lossagungsrecht des Arbeitgebers 1. Erzwingbare Betriebsvereinbarung 2. Freiwillige Betriebsvereinbarung 3. Lossagungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes 4. Grundsätzlich keine Teiländerung IV. Zwischenergebnis D. Ausgestaltung des Beendigungsrechts im einzelnen I. Vorüberlegungen 1. Lossagungsrecht ist kein Kündigungsrecht 2. Lossagungsrecht mit Hilfe vertraglicher Regelungsinstrumente 3. Lossagung nur gegenüber allen Arbeitnehmern und grundsätzlich nur von der gesamten Betriebsvereinbarung II. Erzwingbare Betriebsvereinbarungen 1. Beendigung unter Einhaltung einer Frist (Analogie zu § 77 Abs. 5 BetrVG) a) Regelfall aa) Fallgruppe I bb) Fallgruppe 2 12
cc) Keine Nachwirkung b) Sonderfälle aa) Abweichende Frist in der Betriebsvereinbarung vereinbart (1) Ausdrückliche abweichende Regelung einer Lossagungsfrist (2) Erstreckung der Kündigungsfrist auch auf die Lossagung? (11) Einfache Vertragsauslegung
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(22) Ergänzende Vertragsauslegung bb) Ausschluß der Nachwirkung cc) Befristung (1) Vereinbarung der Befristung ohne ausdrückliche Einbeziehung des Betriebsratswegfalls (11) Einfache Vertragsauslegung (22) Ergänzende Vertragsauslegung (2) Befristung ausdrücklich auch bei Wegfall des Betriebsrats 2. Beendigung mit sofortiger Wirkung a) Fristlose Lossagung aus anderen Gründen als dem Wegfall des Betriebsrats b) Wegfall des Betriebsrats als Grund für die sofortige Beendigung 3. Sonderfall - Betriebsratsamt endet im Nachwirkungszeitraum bzw. während des Laufs der Kündigungsfrist a) Betriebsrat entfällt im Nachwirkungszeitraum b) Betriebsrat entfällt während des Laufs der Kündigungsfrist III. Freiwillige Betriebsvereinbarungen 1. Beendigung unter Einhaltung einer Frist (§ 77 Abs. 5 BetrVG analog) a) Grundfall b) Sonderfall - Betriebliche Altersversorgung
2. Sofortige Beendigung 3. Befristung IV. Teilmitbestimmungspflichtige Betriebsvereinbarungen V. Betrieb hat weniger als fünf Arbeitnehmer 1. Grundsatz 2. Sonderfälle a) Betriebliche Altersversorgung b) Sozialplan Teil 4 Zusammenfassung A. Grundsätze der eigenen Lösung B. Die eigene Lösung im einzelnen I. Fallgruppe 1 1. Erzwingbare Betriebsvereinbarung a) Lossagungsrecht gemäß § 77 Abs. 5 BetrVG analog b) Lossagungsrecht mit sofortiger Wirkung 2. Freiwillige Betriebsvereinbarung 3. Teilmitbestimmungspflichtige Betriebsvereinbarung II. Fallgruppe 2 1. Erzwingbare Betriebsvereinbarung a) Lossagungsrecht analog § 77 Abs. 5 BetrVG b) Sofortiges Lossagungsrecht 2. Freiwillige Betriebsvereinbarung 3. Teilmitbestimmungspflichtige Betriebsvereinbarung III. Fallgruppe 3 C. Bisherige Lösungsansätze in der Literatur Literaturverzeichnis