Die Ambulanten Dienste. Eine Einrichtung der GEBEWO Soziale Dienste - ggmbh. Statistik Dokumentation der ambulanten Hilfen

Die Ambulanten Dienste Eine Einrichtung der GEBEWO – Soziale Dienste - gGmbH Statistik 2007 Dokumentation der ambulanten Hilfen im Rahmen der Koopera...
Author: Walther Färber
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Die Ambulanten Dienste Eine Einrichtung der GEBEWO – Soziale Dienste - gGmbH

Statistik 2007 Dokumentation der ambulanten Hilfen im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen zwischen a) der GEBEWO – Soziale Dienste - gGmbH, der GESOBAU AG/Geschäftsbereiche Pankow und Weißensee und dem Bezirksamt Pankow von Berlin (Abteilung Gesundheit und Soziales) sowie b) der GEBEWO – Soziale Dienste - gGmbH und der GESOBAU AG/Geschäftsbereich Wedding

Berlin, Mai 2008

Der Inhalt

0. Die „Ambulanten Dienste“

3

1. Zur statistischen Basis des Berichts

5

2. Zur Situation der betroffenen Personen bei Hilfebeginn

6

2.1 Die Höhe der Mietschulden

6

2.2 Zu den demographischen Daten und den Problemlagen

9

3. Zur Art und Dauer der Maßnahmen

15

4. Zu den Ergebnissen der ambulanten Hilfe

17

4.1 Die Mietschuldenregulierungen

16

4.2 Zu den Beauftragungen ohne Mietschulden

19

4.3 Die Gründe für die Beendigung der Hilfe

20

4.4 Die Vermittlungen zu anderen Fachdiensten

23

5. Der betriebswirtschaftliche Aspekt/Nutzen

24

6. Resümee

25

2

0. Die „Ambulanten Dienste“ Die „Ambulanten Dienste“ sind eine Einrichtung der „gemeinnützigen Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser und sozial Schwacher mbH“ (GEBEWO – Soziale Dienste - gGmbH). Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte leisten aufsuchende Sozialarbeit für Menschen, deren besondere Lebenslage mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist (entsprechend den §§ 67 ff. SGB XII). Die angebotene Hilfe zielt insbesondere auf die Vermeidung von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit ab. Entsprechend den Leistungsvereinbarungen mit dem Land Berlin geben wir Unterstützung gemäß der Hilfetypen „Wohnungserhalt und Wohnungserlangung“ (WuW), „Betreutes Einzelwohnen“ (BEW) und „Betreutes Gruppenwohnen“ (BGW) zur Überwindung der sozialen Schwierigkeiten. Um die Zielgruppe zu erreichen, haben wir u. a. Kooperationsvereinbarungen mit Berliner Wohnungsunternehmen abgeschlossen. Als erste Kooperation wurde die Zusammenarbeit im damaligen Stadtbezirk Pankow zusammen mit der GESOBAU AG/NL WohnBau Pankow und dem Bezirksamt Pankow, Abt. Gesundheit und Soziales, im Juli 1999 installiert. Die Kooperation mit der GESOBAU AG/NL Wohnungsbaugesellschaft Weißensee trat im Jahr 2001 in Kraft. Im Dezember 2005 wurde die Kooperationsvereinbarung von den beteiligten Partnern im Bezirk Pankow den veränderten Rahmenbedingungen angepasst und für weitere 5 Jahre abgeschlossen. Der Kooperationsvertrag mit der GESOBAU AG/Bereich Wedding wurde im Jahre 2001 unterzeichnet. Mit unseren Angeboten sind wir v. a. in den Bezirken Pankow, Mitte, Neukölln, Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf, aber auch in nahezu allen anderen Berliner Stadtbezirken tätig. Die Hilfe im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen orientiert sich an folgenden Prinzipien: hohe Fachlichkeit (Hilfe nur durch staatlich anerkannte Sozialpädagogen/-innen), schnelle Intervention (Einsetzen der Hilfe umgehend nach Kündigung des Mietvertrags), hohe Kontaktquote (aufsuchende Hilfe), Bereitstellung von kurz-, mittel- und langfristigen persönlichen Hilfen (Kombination mit persönlichen Hilfen nach § 67 SGB XII, Clearing, Vermittlung). Insbesondere die hohe Fachlichkeit und die Durchlässigkeit von kurzfristigen zu längerfristigen Hilfen macht die Kooperation zu einem einzigartigen Modell. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen. Die erste Hilfestufe erfolgt im Auftrag der beteiligten Wohnungsbaugesellschaft und beinhaltet eine sozialpädagogische Problemanalyse, die Erarbeitung einer praktikablen Mietschuldenregulierung, ggf. die Feststellung eines weitergehenden Hilfebedarfs und die Unterstützung bei den damit verbundenen Anträgen. Die Grundlagen für eine weitergehende Hilfe (zweite Hilfestufe) gemäß den o. g. Leistungstypen sind die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (§§ 67 ff. SGB XII). Die Hilfe erfolgt immer auf freiwilliger Basis, erfordert aktive Mitarbeit und den erklärten Willen der Beteiligten, die festgestellten Schwierigkeiten zu bearbeiten. Im Rahmen unserer Kooperationsvereinbarungen mit der GESOBAU AG wurden wir bisher im Bereich Pankow/Weißensee in 765 Fällen, im Bereich Wedding in 3

38 Fällen tätig (Stand 31.12.2007). Die vorliegende Auswertung bildet die nunmehr 8. Jahresdokumentation. Sie dokumentiert die im Jahre 2007 geleistete Arbeit im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen mit der GESOBAU AG und dem Bezirksamt Pankow im Bereich Pankow sowie mit der GESOBAU AG im Bereich Wedding.

4

1. Zur statistischen Basis des Berichts Die „Ambulanten Dienste“ der GEBEWO – Soziale Dienste - gGmbH haben im vergangenen Jahr 617 Betreuungsfälle dokumentiert. Dabei handelte es sich um 174 Betreuungen, die über das Ende des Jahres 2006 weitergeführt wurden, sowie um 443 im Jahr 2007 erhaltene Betreuungsnachfragen1. Die 443 Betreuungsnachfragen des Jahres 2007 kamen von den folgenden verschiedenen Stellen:

Betreuungen 2007 wurden vermittelt von: GESOBAU Pankow/GESOBAU W´see GESOBAU Wedding

199 Fälle 5 Fälle

andere Vermieter Beratungsstellen

36 Fälle 16 Fälle

Bezirksämter

64 Fälle

JobCenter

5 Fälle

Übergangshäuser § 67 SGB XII

5 Fälle

Betreutes Gruppenwohnen § 67 SGB XII

2 Fälle

Notübernachtungen

2 Fälle

Unterkünfte gem. ASOG andere soziale Einrichtungen Klient selbst/andere Personen

12 Fälle 6 Fälle 91 Fälle

Damit zeigt sich sowohl im Bereich Pankow/Weißensee als auch im Bereich Wedding eine ähnlich starke Nutzung der Kooperation wie im Vorjahr. In der Jahresauswertung treffen wir Aussagen über die im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Betreuungsmaßnahmen. Die 466 im Jahr 2007 abgeschlossenen Betreuungsfälle wurden uns vermittelt von:

1

Damit hat sich die Anzahl der Betreuungsnachfragen im Vergleich zum Jahr 2006 (386 Nachfragen) erneut erhöht. Steigerungen ergaben sich dabei v.a. bei den Vermittlungen durch Bezirksämter und bei den Nachfragen durch Hilfesuchende/andere Personen 5

GESOBAU Pankow/GESOBAU W´see GESOBAU Wedding andere Vermieter Bezirksämter JobCenter Übergangshäuser nach § 67 SGB XII Betreutes Gruppenwohnen nach § 67 SGB XII Unterkünfte gem. ASOG Notübernachtungen / Kriseneinrichtung Krankenhäuser/Reha-Kliniken Beratungsstellen Klient selbst/andere Personen Summe

235 Fälle 3 Fälle 40 Fälle 58 Fälle 2 Fälle 8 Fälle 1 Fall 21 Fälle 4 Fälle 4 Fälle 17 Fälle 73 Fälle 466 Fälle

Die 238 Fälle, die im Rahmen der Kooperationen mit der GESOBAU AG betreut wurden, bilden die statistische Basis für den nachfolgenden Bericht. Im Folgenden werden wir unsere Erkenntnisse zur Situation der vermittelten Klienten/-innen, zum Hilfeverlauf und zu den Hilfeergebnissen auf deskriptivem Niveau vorstellen. Dem betriebswirtschaftlichen Aspekt unserer Hilfen haben wir ebenfalls einen kurzen Exkurs gewidmet.

2. Zur Situation der betroffenen Personen bei Hilfeaufnahme 2.1 Die Höhe der Mietschulden Die Beauftragung durch die GESOBAU AG erfolgte in 234 Fällen aufgrund entstandener Mietschulden. Vier weitere Beauftragungen bezogen sich auf andere Problemlagen. Die Höhe der Mietschulden zum Zeitpunkt der Beauftragung wurde in 59 Fällen nicht dokumentiert.2 Bei den restlichen 175 Fällen lag das Gesamtvolumen an Mietschulden bei Hilfeaufnahme im Bereich zwischen 142.750,- € bis 186.500,- €.3 Mit den sich ergebenden Durchschnittswert (816,- € bis 1.066,- € pro Fall) lässt sich für die beauftragten 234 Fälle eine Mietschuldensumme von 190.944,- € bis 249.444,- € hochrechnen. Der Anteil der Haushalte mit hohen Mietschulden (über 2.000,- €) betrug ca. 7% aller Mietschuldenfälle und ist damit ebenso hoch wie im Vorjahr. Positiv wirkt sich regelmäßig aus, dass unsere Hilfe bereits nach einer Wohnungskündigung einsetzen kann und i. d. R. zu den Mietschulden nicht noch Vollstreckungskosten kommen. Rasches Intervenieren beim Auftreten von Mietschulden erhöht die Regulierungschancen – schon allein wegen des geringeren Schuldenvolumens.

2 3

In diesen Fällen wurde die Mietschuldenhöhe auch bei der Beauftragung nicht angegeben. Die angegebene Bereichsbreite ergibt sich aus den im Diagramm genannten Kategorien. 6

Höhe der Mietschulden bei Hilfebeginn über 4.000,- € bis 4.000,- € bis 3.750,- €

1 Fall

bis 3.500,- €

1 Fall

bis 3.250,- €

2 Fälle

bis 3.000,- €

1 Fall

Mietschulden in €

bis 2.750,- €

3 Fälle

bis 2.500,- €

1 Fall

bis 2.250,- €

3 Fälle

bis 2.000,- €

4 Fälle

bis 1.750,- €

9 Fälle

bis 1.500,- €

12 Fälle

bis 1.250,- €

15 Fälle

bis 1.000,- €

32 Fälle

bis 750,- €

60 Fälle

bis 500,- €

28 Fälle

bis 250,- €

3 Fälle

keine Mietschulden

4 Fälle

keine Angaben

59 Fälle

0

10

20

30

40

50

60

70

Fallzahl

7

Die Anzahl der ausstehenden Monatsmieten bei Hilfeaufnahme Aufgrund der unterschiedlichen Miethöhen erbringt eine Statistik, wie viel ausstehenden Monatsmieten die Mietschulden entsprechen, spezifische Erkenntnisse.4 83% der Mietschulden-Beauftragungen erfolgten rasch, d. h. bei Auftreten von Mietschulden in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten.

Fehlende Monatsmieten bei Hilfeaufnahme Angaben in 170 Fällen mehr als 9 Monatsmieten

ca. 9 Monatsmieten

2 Fälle

ca. 8 Monatsmieten

ca. 7 Monatsmieten

ca. 6 Monatsmieten

ca. 5 Monatsmieten

4 Fälle

2 Fälle

4 Fälle

17 Fälle

ca. 4 Monatsmieten

53 Fälle

ca. 3 Monatsmieten

79 Fälle

ca. 2 Monatsmieten

ca. 1 Monatsmiete

9 Fälle

4

In 64 Fällen konnten keine Angaben gemacht werden, da die Höhe der Mietschulden und/oder die jeweils aktuellen Miete nicht dokumentiert war. 8

2.2 Zu den demographischen Daten und den Problemlagen5 Der Haushaltsstand bei Hilfebeginn Die vermittelten Personen führten folgende verschiedene Haushaltsformen:

Haushaltsstand Angaben in 181 Fällen Einpersonenhaushalt

117 Fälle

Alleinerziehend mit 1 Kind

19 Fälle

Alleinerziehend mit 2 Kindern Alleinerziehend mit 3 Kindern Alleinerziehend mit mehr als 3 Kindern

11 Fälle 2 Fälle 1 Fall 16 Fälle

Familie ohne Kind Familie mit 1 Kind

6 Fälle

Familie mit 2 Kindern

5 Fälle

Familie mit 3 Kindern anderer Mehrpersonenhaushalt

3 Fälle 1 Fall

65% der betroffenen Mieter/-innen lebten in Einpersonenhaushalten. Etwa 82% dieser Einpersonenhaushalte wurden von Männern geführt. Hingegen waren 91% der Alleinerziehenden weiblich. In 47 Fällen waren auch Kinder vom drohenden Wohnungsverlust betroffen.

5

Die Anzahl der Fälle, bei denen wir zu den einzelnen demographischen Daten und zu den Problemlagen jeweils keine Angaben machen können, ist relativ hoch. Dies erklärt sich dadurch, dass bei Beauftragungen, bei denen kein Kontakt entsteht bzw. kurzfristige Hilfen ausreichen, i. d. R. diese Daten nicht vollständig statistisch erfasst werden. Im Folgenden wird jeweils die Anzahl der erfassten Fälle im Diagramm angegeben. 9

Die Altersstruktur Wie schon in den Vorjahren zeigt sich eine auffällige Tendenz: 43% der erfassten Fälle waren unter 30 Jahre. Augenscheinlich sind die jungen Erwachsenen überproportional häufig vom drohenden Wohnungsverlust betroffen. Sie scheinen mit der selbständigen Haushaltsführung oftmals überfordert zu sein. Dies korrespondiert mit der seit einigen Jahren bundesweit festgestellten hohen Verschuldung unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Alter der Mieter/-innen Angaben in 116 Fällen

38 Fälle 34 Fälle

14 Fälle

14 Fälle

9 Fälle 3 Fälle

2 Fälle

18 unter 21 21 unter 27 27 unter 30 30 unter 40 40 unter 50 50 unter 60 60 unter 70 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

2 Fälle

über 70 Jahre

Die Höhe der Monatsmieten Die vermittelten Haushalte hatten monatliche Mietbelastungen bis zu 700,- €. 5% der Haushalte wurden in Wohnungen geführt, deren Mieten die angemessenen Obergrenze gemäß SGB II bzw. SGB XII deutlich überschritten.6 In 84% der Fälle lebten die Mieter/-innen in Wohnungen, welche die pauschalen Angemessenheitskriterien erfüllten.

6

Eine deutliche Überschreitung bedeutet, dass die fällige Monatsmiete 10% über der jeweiligen Höchstgrenze für angemessenen Wohnraum liegt. Diese Höchstgrenzen gelten für Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II (SGB II) bzw. Sozialhilfe (SGB XII). 10

Höhe der Monatsmiete Angaben in 151 Fällen bis 200,- €

7 Fälle

bis 300,- €

50 Fälle

bis 400,- €

50 Fälle

bis 500,- €

31 Fälle

bis 600,- €

bis 700,- €

über 700,- €

10 Fälle

2 Fälle

1 Fall

Die Haupteinkommensquellen7 Zum Zeitpunkt der Hilfeaufnahme hatten 42 vermittelte Haushalte (ca. 25% der Haushalte) ein Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Weitere 8 Mieter/-innen übten selbstständige Tätigkeiten aus. Die vermittelten Mieter/-innen waren überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen: 52% der Nennungen sind Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe oder Gelegenheitsarbeiten. Die Mietschuldenproblematik vieler Haushalte ist also eng mit der hohen Arbeitslosigkeit in Berlin verbunden. 7 Haushalte verfügten zum Zeitpunkt der Hilfeaufnahme über keinerlei Einkommen.

7

Je Haushalt waren Mehrfachnennungen möglich. 11

Haupteinkommensquellen Angaben in 165 Fällen 42 Fälle

Einkommen 1. Arbeitsmarkt

Einkommen 2. Arbeitsmarkt

8 Fälle

Selbstständige Arbeit

Gelegenheitsarbeit

4 Fälle

Rente

16 Fälle

17 Fälle

Unterhalt

11 Fälle

Ausbildungsvergütung/BAB/BAföG

Krankengeld

Arbeitslosengeld I

1 Fall

5 Fälle

99 Fälle

Arbeitslosengeld II

Sozialhilfe / Grundsicherung

kein Einkommen

3 Fälle

7 Fälle

12

Die Hauptproblemfelder Das Entstehen von Mietschulden ist meist ein Ausdruck einer persönlichen Notlage, bei der die Betroffenen mit verschiedenen sozialen und psychischen Problemen konfrontiert sind. Unsere Statistik kann dies bestätigen: Die Bezugsbetreuer/-innen sollten einschätzen, welche Probleme bei den jeweiligen Klienten/-innen die persönliche Situation beeinflussten.8

Problemschwerpunkte Angaben in Prozent finanzielle Probleme

93

Verschuldung

85 54

Probleme bei Postbearbeitung Gesundheitsprobleme

42

arbeitslos länger als 1 Jahr

26

Suchtprobleme

26

Schwellenängste bezgl. Behörden

25

Straffälligkeit

24

Beziehungs-/Familienprobleme

24

arbeitslos kürzer als 1 Jahr

18 15

problemat. Sozialverhalten bereits wohnungslos gewesen

13

psychisch auffällig

12

Antriebsarmut

12

Trennung von Familie

12 11

Behinderung Kontaktarmut

10

Lese-Rechtschreib-Schwäche Gewalterfahrung Verwahrlosungstendenzen

8 5 4

85% der Mieter/-innen waren verschuldet, d. h. neben den Mietschulden bestanden beträchtliche weitere Schulden. Diese Situation stand im Zusammenhang mit einer problematischen Einkommenslage (siehe Nennung der Vorgabe „Finanzielle Probleme“), in der häufig mit den Einnahmen die Ausgaben des Haushalts nur teilweise gedeckt werden können. Versuche, über Vollstre8

Es waren Mehrfachnennungen möglich. Zu den einzelnen Problemkategorien können in jeweils unterschiedlich vielen Fällen Angaben gemacht werden (von Angaben in 110 Fällen beim Thema „Straffälligkeit“ bis zu Angaben in 151 Fällen beim Thema „Arbeitslosigkeit“). Daher wird zur Vergleichbarkeit der Anteil der Nennungen im Verhältnis zur Menge, zu der jeweils Angaben gemacht werden können, in Prozent angegeben. 13

ckungsbemühungen (z. B. Inkassodienste) den Ausgleich der Mietschulden zu erreichen, sind daher nicht erfolgversprechend. Das Problem „Arbeitslosigkeit“ wurde bei 44% der Mieter/-innen als vorrangig angesehen. Hier zielten die Einschätzungen der Bezugsbetreuer/-innen nicht nur auf den wirtschaftlichen Aspekt der Arbeit, sondern auch auf die wichtige soziale Funktion der Arbeit, z. B. sinnstiftende Tagesstrukturierung, soziale Integration, soziale Kontakte. Bei einem Drittel der Klienten/-innen sahen die Bezugsbetreuer/-innen erhebliche Probleme im sozialen Nahfeld (Familien, Ehe/Beziehung) oder einen erheblichen Mangel an sozialen Kontakten (Kontaktarmut). Das kann bedeuten, dass viele Betroffene in ihrer problematischen Lebenssituation wenig Unterstützung aus ihrem sozialen Umfeld erhalten. Bei einem Viertel der Mieter/-innen wurden Suchtprobleme als vorrangig angesehen. Die angegebenen Suchtprobleme bezogen sich überwiegend auf Alkohol (53% der angegebenen Suchtprobleme), aber auch auf illegale Drogen (25%), auf sowohl Alkohol als auch illegale Drogen (9%) und auf stoffungebundene Süchte (12%). Hier werden Überschneidungen zwischen unserer Hilfe und dem Bereich der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff. SGB XII deutlich. Häufig sind die betroffenen Personen nicht bereit sind, eine intensivere Betreuung anzunehmen, so dass eine idealtypisch vorgesehene Vermittlung in die Eingliederungshilfe nicht ohne weiteres stattfinden kann. Wir sehen daher die notwendige Motivierung der Betroffenen zur Annahme adäquater Hilfen als wesentlichen Bestandteil unserer Arbeit an. Jede/-r achte Mieter/-in war bereits wohnungslos gewesen Die relativ häufige Nennung von Schwellenängsten, problematischem Sozialverhalten sowie Antriebsarmut deutet an, dass viele Mieter/-innen auch mit Unterstützung Schwierigkeiten dabei haben, ihre Angelegenheiten vor Behörden und Institutionen zu vertreten. Auch die sehr häufige Nennung von Gesundheitsproblemen, Behinderung, psychischen Auffälligkeiten und fehlenden Kompetenzen bei der Erledigung des persönlichen Schriftverkehrs zeigt, dass bei einer Vielzahl der vermittelten Klienten/-innen erheblich eingeschränkte Selbsthilfekräfte bestehen. Insbesondere die hohe Quote der Personen mit Problemen bei der Postbearbeitung zeigt, dass bei vielen Mieter/-innen die Kommunikation zu externen Stellen (u. a. Vermieter, Behörden, Gläubiger) nicht mehr funktioniert. Tatsächlich tauchte regelmäßig das Problem auf, dass betroffene Mieter/-innen aus verschiedenen Gründen eigenständig nicht in der Lage sind, ihre Rechtsansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen oder Hilfeangebote mit „Komm-Strukturen“9 zu nutzen. 53% der Mieter/-innen hatten ihre Ansprüche auf Sozialleistungen nicht vollständig umgesetzt.10

9

„Komm-Strukturen“ zeichnen sich dadurch aus, dass die Hilfesuchenden eine bestimmte Örtlichkeit (z.B. Beratungsstelle) zu festen Sprechzeiten bzw. zu vereinbarten Terminen aufsuchen müssen, um ihr Anliegen vorzubringen. 10 Dabei handelte es sich weit überwiegend um Menschen mit Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II. Wir trafen – wie schon 2005 und 2006 – häufiger als in den Jahren vor Einführung des SGB II Mieter/-innen an, denen es eigenständig nicht gelungen war, bei der zuständigen Behörde (hier Jobcenter) ihre Angelegenheiten zu regeln bzw. die über ihre Rechtsansprüche auf Sozialleistungen nicht informiert waren. Es besteht nach unseren Erfahrungen diesbezüglich weiter14

Es zeigt sich, dass der aufsuchende Hilfeansatz und die Methoden professioneller Sozialarbeit vonnöten sind, um die Mieter/-innen erreichen und ein den verschiedenen Problemlagen entsprechendes Hilfeangebot vorhalten zu können.

3. Zur Art und Dauer der Maßnahmen Es wurde bereits beschrieben, dass unser Leistungsangebot konzeptionell zwei Hilfestufen vorsieht. Bei den 238 beauftragten Fällen wurde in 26 Fällen bzw. bei 11% eine weitergehende Maßnahme gemäß § 67 SGB XII („Zweite Hilfephase“) beantragt und eingeleitet. Diese Maßnahmen wurden vom Sozialhilfeträger finanziert. Bei den restlichen 212 Fällen wurden keine weitergehenden Hilfen installiert. In 2 dieser Fälle wurden beantragte Maßnahmen nach § 67 SGB XII vom Sozialhilfeträger abgelehnt. Damit ist der Anteil der Maßnahmen, die in die „Zweite Hilfephase“ übergeleitet wurden, ungefähr so hoch wie im Vorjahr. Den meisten Mieter/-innen konnte mit einer kurzfristigen Beratung geholfen werden. Die rasche Überleitung in längerfristige Hilfen gemäß § 67 SGB XII ist aber für einen nicht unerheblichen Teil der Mieter/-innen vonnöten, um den Wohnungsverlust abwenden zu können. Sowohl kurz- als auch längerfristige Maßnahmen anbieten zu können, erweist sich als ein großes Plus der Kooperation. Die Maßnahmen nach § 67 SGB XII unterteilten sich folgendermaßen in die einzelnen Hilfetypen: In 15 Fällen wurden Hilfen nach dem Leistungstyp „Wohnungserhalt und Wohnungserlangung“ (WuW) geleistet, in 16 Fällen gemäß dem Leistungstyp „Betreutes Einzelwohnen“ (BEW).11 Für den intensiven Hilfebedarf der betroffenen Mieter/-innen spricht, dass 55% der Maßnahmen länger als 6 Monaten andauerten. 87% der Maßnahmen waren nach spätestens 9 Monaten beendet. Die Gesamtdauer der Hilfen betrug bei Kombination der Leistungstypen bis zu 19 Monaten (siehe Fußnote). In 119 Fällen wurde die Hilfe mit Abschluss der ersten Hilfestufe regulär beendet. In 93 Fällen wurde die erste Hilfephase vorzeitig abgeschlossen. Ein vorzeitiger Abschluss bedeutet, dass eine gründliche Problemanalyse und eine Aufarbeitung der Mietschuldenproblematik nicht möglich war.12

hin auf behördlicher Seite dringender Verbesserungsbedarf (rasche Realisierung der Rechtsansprüche, Information der Anspruchsberechtigten über ihre Leistungsansprüche). 11 Bei 5 Hilfen wurde während der Betreuung aufgrund der zu bearbeitenden Problemlagen der Leistungstyp gewechselt, so dass diese Maßnahmen sowohl bei „WuW“ als auch bei „BEW“ aufgeführt sind. Die Länge dieser Hilfen betrug: 1 x 9 Monate (1 Monat WuW, 8 Monate BEW), 2 x 12 Monate (jeweils 9 Monate BEW, 3 Monate WuW), 1 x 13 Monate (10 Monate BEW, 3 Monate WuW) sowie 1x 19 Monate (12 Monate BEW, 7 Monate WuW). 12 Siehe dazu Abschnitt 4.3. 15

Art der Maßnahme/Maßnahmedauer in 1. Hilfephase vorzeitig abgeschlossen

93 Fälle

nur 1. Hilfephase (regulärer Abschluss)

119 Fälle Hilfe nach §67 SGB XII bis 1 Monat

1Fall

Hilfe nach §67 SGB XII bis 2 Monate

2 Fälle

Hilfe nach §67 SGB XII bis 3 Monate

3 Fälle

Hilfe nach §67 SGB XII bis 6 Monate

4 Fälle / 4 Fälle

Hilfe nach §67 SGB XII bis 9 Monate

WuW-Fälle BEW-Fälle

5 Fälle / 8 Fälle

Hilfe nach §67 SGB XII bis 12 Monate

4 Fälle

Hilfe nach §67 SGB XII bis 18 Monate Hilfe nach §67 SGB XII bis 24 Monate 0

20

40

60

80

100

120

140

16

4. Zu den Ergebnissen der ambulanten Hilfe 4.1 Die Mietschuldenregulierungen13 Bei den 234 von der GESOBAU AG beauftragten Fällen mit Mietschulden ergab sich bezüglich der erreichten Mietschuldenregulierungen beim jeweiligen Hilfeende folgendes Bild:

Mietschuldenregulierung Übernahme durch Bezirksamt als Zuwendung

6 Fälle

Übernahme durch Bezirksamt als Darlehen

2 Fälle

Übernahme durch JobCenter

44 Fälle 1 Fall

Übernahme durch Jugendhilfeeinrichtung

58 Fälle

Einmalzahlung Zahlungsvereinbarung mit Vermieter

28 Fälle 1 Fall

teilweise selbst gezahlt

3 Fälle

Auszug ohne Räumung

91 Fälle keine Angaben/keine Regulierung 0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

58 Mieter/-innen waren in der Lage, die entstandenen Mietschulden mit Hilfe eigenen finanziellen Potentials kurzfristig zu tilgen (siehe Nennung „Einmalzahlung“). Hier zeigt sich ein großer Vorteil des schnellen Intervenierens beim Entstehen von Mietschulden: Die dadurch geringeren Schuldensummen können von den Mieter/-innen teilweise noch eigenständig reguliert werden. 13

In die Jahresdokumentation 2004 konnten wir die Daten der GESOBAU AG systematisch einbeziehen. Im März 2005 wurde der Mietkontenstand der Mieter/-innen, deren Hilfe im Jahre 2004 beendet wurde, erhoben. Es konnten auf diese Weise für das Jahr 2004 die kurzfristigen und die längerfristigen Stabilisierungseffekte der Kooperationsmaßnahmen nachgewiesen werden. Dabei ergab sich, dass der Anteil der Haushalte, bei denen kurzfristig die Zwangsräumungen verhindert werden konnte, identisch dem Anteil der Haushalte war, die auch längerfristig ihre Wohnungsnotsituation gelöst haben (jeweils 60% der Beauftragungen). Eine nennenswerte „Rückfallquote“ nach erfolgter Mietschuldenregulierung gab es also nicht. Leider war bei den folgenden Jahresauswertungen die Erhebung der längerfristigen Effekte nicht möglich, da uns die Daten der GESOBAU AG nicht vorlagen. 17

Das Gros der Betroffenen konnte die Mietschulden nicht so kurzfristig eigenständig tilgen. In 8 Fällen erhielten die Mieter/-innen einmalige finanzielle Hilfen gemäß dem SGB XII, in 44 Fällen gemäß SGB II. In einem Fall übernahm die ehemalige Jugendhilfeeinrichtung des Mieters die Mietschulden. In 28 Fällen wurden Zahlungsvereinbarungen mit dem Vermieter abgeschlossen. In diesen Fällen sind Mieter/-innen und Vermieter angehalten, bei Auftreten von Problemen bei der Einhaltung der vermittelten Zahlungsvereinbarungen erneut Kontakt zu uns aufzunehmen, um einen Wohnungsverlust zu verhindern. In 3 Fällen konnten die Mieter/-innen dabei unterstützt werden, die Wohnung an die GESOBAU AG abzugeben, um eine Räumung und die damit verbundenen Kosten zu verhindern. In diesen Fällen war eine Mietschuldenregulierung nicht mehr möglich gewesen. In insgesamt 92 Fällen konnte von uns bei Hilfeabschluss keine Klärung der Wohnsituation verzeichnet werden: • Ein Mieter zahlte den Großteil der Mietschulden eigenständig ein, glich jedoch die Mietschulden nicht vollständig aus. Eine Ratenvereinbarung konnten wir hier nicht vermitteln. • In 5 Fällen hatten die Mieter/-innen bereits gemeinsam mit anderen Hilfestellen Schritte zur Mietschuldenregulierung eingeleitet. Die Ergebnisse liegen uns jedoch nicht vor. • In einem Fall wurde die Mieterin von uns an die Schuldnerberatung des Deutschen Familienverbands vermittelt. Das Ergebnis liegt uns nicht vor. • In den restlichen 85 Fällen konnte keine Hilfebeziehung aufgebaut werden. 14 Insgesamt konnte damit bei 61% der Beauftragungen unmittelbar zu Hilfeende eine Wohnungsräumung verhindert werden. In 59% der Fälle konnten die Mietschulden reguliert werden. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der Mietschulden-Übernahmen durch JobCenter bzw. Sozialamt sowie der Anteil der Einmalzahlungen deutlich gestiegen, der Anteil der Ratenvereinbarungen zurückgegangen. Unter Beachtung der Kontaktquote lässt sich folgendes sagen: In 74% der Fälle, in denen wir Kontakt zum/zur Mieter/-in herstellen konnten, konnte eine Wohnungsräumung verhindert werden.15 Wenn man die Mietschuldenübernahmen durch das Bezirksamt und das JobCenter ins Verhältnis zu den Mietschulden bei Hilfeaufnahme setzt, ergibt sich ein Gesamtvolumen der Mietschuldenregulierungen durch diese Träger in Höhe von 57.810,- € bis 70.810,- €16.

14

Siehe hierzu Kapitel 4.3 Vgl. hierzu die Kontaktquote unter 4.3. 16 Bei 5 Zahlungen war die Höhe der Mietschulden bei Hilfebeginn nicht dokumentiert. Hier wurde das Durchschnittsvolumen der 47 anderen Zahlungen angesetzt (1.112,-€ - 1.362,-€). 15

18

Das Gesamtvolumen der abgeschlossenen Ratenvereinbarungen liegt entsprechend zwischen 21.840,- € und 28.840,- €17, das der Einmalzahlungen durch Mieter/-innen bzw. Jugendhilfeeinrichtung entsprechend zwischen 35.917,- € und 50.667,- €18. Im Rückgriff auf die Ergebnisse der Jahre 2000 - 2006 zeigt sich, dass sich der positive Effekt der Hilfe bei der kurzfristigen Krisenintervention damit in allen Jahresdokumentationen deutlich nachweisen lässt.

4.2 Zu den Beauftragungen ohne Mietschulden In 4 Fällen erfolgte eine Beauftragung, obwohl keine Mietschulden vorlagen. Im folgenden werden die einzelnen Problemlagen und die jeweiligen Maßnahmen beschrieben. - ein psychisch kranker Mieter, der durch Lärmbelästigung aufgefallen ist: Dieser Mann wurde an einen niedergelassenen Psychiater vermittelt und beim ersten Arztbesuch begleitet. Der Gesundheitszustand stabilisierte sich, die Auffälligkeiten traten über längere Zeit nicht mehr auf. - eine Mieterin, die aufgrund ihres Alters und ihrer gesundheitlichen Probleme ihren Alltag nicht mehr bewältigen konnte: Für die Mieterin wurde eine gerichtliche Betreuung angeregt und eingerichtet. - eine alleinerziehende Mieterin, die ihre Mietkaution nicht zahlen konnte: Die Mieterin wurde bei der Verhandlung mit dem JobCenter unterstützt. Die Mietkaution wurde als Darlehen vom JobCenter gezahlt. - ein alkoholkranker Mieter, der wiederholt durch Belästigung der Nachbarschaft aufgefallen ist: Es konnte ein Kontakt hergestellt werden. Eine Vermittlung in eine Suchthilfemaßnahme lehnte der Mieter ab. In 75% dieser Fälle konnte die Problematik gelöst bzw. gemildert werden. Gerade bei Mietern/-innen, die unter chronischen gesundheitlichen Problemen leiden, ist eine Vermittlung in eine dauerhafte medizinische bzw. soziale Hilfe vorrangiges Hilfeziel.

17

Bei 3 abgeschlossenen Ratenvereinbarungen war die Höhe der Mietschulden bei Hilfebeginn nicht dokumentiert. Hier wurde das Durchschnittsvolumen der 25 anderen Ratenvereinbarungen angesetzt (780,-€ - 1.030,-€). 18 Bei 13 Einmalzahlungen war die Höhe der Mietschulden bei Hilfebeginn nicht dokumentiert. Hier wurde das Durchschnittsvolumen der 46 anderen Zahlungen angesetzt (609,-€ - 859,-€). 19

4.3 Die Gründe für die Beendigung der Hilfe Die dokumentierten Gründe für eine Maßnahmebeendigung geben Auskunft über die Akzeptanz, Haltekraft und letztlich über die Ergebnisqualität der angebotenen Hilfe. Gerade in der ersten Hilfephase besteht, weitaus stärker als in der zweiten Hilfephase, die Gefahr, dass die Adressaten der Hilfe aufgrund von Ängsten, Misstrauen oder fehlenden Kenntnissen zum Hilfeangebot den Hilfekontakt abbrechen. Die Gründe für ein Kontaktende in der ersten Hilfephase Die erste Hilfephase endete in den dokumentierten Fällen aus folgenden Gründen: • Wie bereits oben beschrieben, wurde in 26 Fällen eine Hilfe nach § 67 SGB XII („Zweite Hilfephase“) installiert und die Hilfe fortgeführt. • In 2 Fällen wurde, trotz von uns festgestelltem Hilfebedarf, die beantragte Hilfe nach § 67 SGB XII vom Sozialhilfeträger abgelehnt. Der Kontakt musste daraufhin beendet werden. • In 111 Fällen endete die Hilfe mit der Erfüllung des Hilfeauftrags (Mietschuldenregulierung bzw. Auszug aus der Wohnung). Eine fortführende Hilfe wurde nicht beantragt, da entweder kein Bedarf bestand bzw. die Mieter/-innen keine weitere Hilfe wollten. • In 6 Fällen wurden die Mieter/-innen in eine vorrangige Hilfe vermittelt (2x Familienhilfe, 1x gerichtliche Betreuung, 1x gerichtliche Betreuung und Suchthilfe, 1x Schuldnerberatung des Deutschen Familienverbands, 1x niedergelassener Psychiater). • 5 Mieter/-innen erklärten nach dem ersten Hilfekontakt, die Mietschulden ohne unsere Hilfe zu regulieren. Sie hatten nachweislich Kontakt zu anderen Hilfestellen aufgenommen (3x Schuldnerberatung des Deutschen Familienverbands19, 1x Einzelfallhilfe gemäß § 53 SGB XII, 1x Familienhilfe). In diesen Fällen wurde die Hilfe einvernehmlich abgebrochen mit dem Hinweis, dass sich die Mieter/-innen bei Bedarf bei uns melden sollen. • In 7 Fällen erklärten die Mieter/-innen, dass sie unsere Hilfe nicht in Anspruch nehmen wollen. • In 38 Fällen endete die Hilfe in der ersten Phase aufgrund fehlender Mitwirkung der Mieter/-innen. • In 43 Fällen konnte kein Kontakt hergestellt werden. In der Regel bedeutet dies, dass bei den beiden letzten Gruppen die Problemsituation kurzfristig nicht reguliert werden konnte. Hier zeigt sich eine Schwierigkeit der angebotenen Hilfe: Die betroffenen Mieter/-innen fragen nicht eigenständig vorhandene Beratungsangebote nach. Nach Beauftragung durch die GESOBAU AG müssen die sozialpädagogischen Fachkräfte der Ambulanten Dienste die Betroffenen in relativ kurzer Zeit über das Hilfeangebot in Kenntnis setzen und zu einer aktiven Mitarbeit motivieren. In mehreren Fällen hatten 19

Wenn Mieter/-innen das Angebot des Deutschen Familienverbands mit „Komm-Struktur“ nutzen können, beenden wir unsere aufsuchende Hilfe. Sowohl Mieter/-innen als auch die GESOBAU AG werden davon informiert, dass wir die Hilfe bei einer entsprechenden Information wieder aufnehmen können, wenn sich doch Bedarf nach einer aufsuchenden Hilfe ergibt. 20

die Betroffenen Vorbehalte verschiedener Art gegen eine sozialpädagogische Hilfe, die nicht ausgeräumt werden konnten. Im Hinblick auf diese Schwierigkeiten und im Vergleich zu den Kontaktergebnissen anderer Hilfeformen sind die erreichten Kontaktquoten im Jahr 2007 sehr gut: - Quote der generellen Herstellung eines Kontaktes = 82%, - Quote der Herstellung eines tragfähigen Hilfekontaktes = 61%. Es deutet sich mit den Ergebnissen von 2004-2007 an, dass bei einer intensiven Nutzung der Kooperation und dem aktuell praktizierten Beauftragungsverfahren regelmäßig eine Gruppe von ca. 80% der Beauftragungen mit aufsuchender Arbeit erreicht werden kann. Hingegen liegt die Kontaktquote bei Angeboten mit Komm-Struktur bei dieser Zielgruppe erfahrungsgemäß bei unter 50%.

Beendigung der ersten Hilfephase Hilfe nach § 67 SGB XII installiert Hilfe nach § 67 SGB XII vom Sozialamt abgelehnt

26 Fälle

2 Fälle

reguläres Ende 1.Hilfephase Einsetzen vorrangiger Hilfen einvernehmlicher Abbruch kein Hilfewunsch Abbruch durch Klient/fehlende Mitarbeit kein Kontakt entstanden

111 Fälle 6 Fälle

5 Fälle

7 Fälle

38 Fälle

43 Fälle

Die Gründe für ein Kontaktende in der zweiten Hilfephase Die 26 Maßnahmen nach § 67 SGB XII endeten folgendermaßen: • 15 Fälle konnten regulär beendet werden, nachdem die vereinbarten Hilfeziele weitgehend erreicht und die sozialen Schwierigkeiten überwunden wurden. I. d. R. kann daher hier eine positive Sozialprognose gestellt werden. • In 2 Fällen konnte eine weitergehende Maßnahme vermittelt werden (1x Familienhilfe, 1x Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII). • Ein Klient verstarb. • In 2 Fällen wünschte der/die Klient/-in den Abbruch der Maßnahme.

21

• In 6 Fällen mussten wir die Hilfe abbrechen, da eine Fortführung mangels ausreichender Mitwirkung seitens des/der Klienten/-in nicht mehr vertretbar gewesen wäre. In diesen Fällen existierte zwar ein sichtbarer Hilfebedarf. Den Betroffenen fehlte jedoch die Motivation oder die Ausdauer, ein Mindestmaß an Mitwirkung beizutragen. Damit endeten zwei Drittel der Maßnahmen der zweiten Hilfestufe mit der Erreichung der Ziele gemäß § 67 SGB XII (Überwindung der sozialen Schwierigkeiten bzw. Zugänglichmachen von weiterführenden Hilfen). Die Herstellung einer funktionierenden Zusammenarbeit zwischen Hilfeempfänger/-in und Hilfeträger stellt in unserer Arbeit eine Kernaufgabe dar. Die Zahlen lassen auf eine hohe Haltekraft unsere Betreuungsarbeit schließen. Sie zeigen jedoch auch, dass nicht alle Hilfeempfänger/-innen zu einer Mitarbeit an ihren Problemen über einen längeren Zeitraum hinweg bereit sind. Die Maßnahmen, die von den Hilfeempfänger/-innen nicht angenommen werden, müssen zeitnah beendet werden.

Beendigung der Hilfen nach § 67 SGB XII 15 Fälle

reguläre Beendigung der Hilfe

Einsetzen vorrangiger Hilfe

2 Fälle

ausdrücklicher Wunsch des Klienten

2 Fälle

Abbruch durch Hilfeerbringer wegen fehlender Mitwirkung

Klient verstorben

6 Fälle

1 Fall

22

4.4 Die Vermittlungen zu anderen Fachdiensten Die erfolgreiche Umsetzung des Hilfeangebotes erfordert eine weit angelegte Problemanalyse, deren Erkenntnisse zahlreiche Lebens- bzw. Problemfelder berühren. Der/die zuständige Helfer/-in verfügt zwar über entsprechende Kompetenzen, jedoch macht die Bedeutung einzelner Problemschwerpunkte sowie die erwünschte Nachhaltigkeit der Hilfe die Hinzuziehung bzw. Vermittlung von Fachdiensten notwendig. In 67 Fällen wurde von unseren Mitarbeitern/-innen die Hinzuziehung eines Fachdienstes dokumentiert. Dabei wurde in 32 Fällen eine Anschlusshilfe installiert bzw. angebahnt. Unsere Hilfe hat also weitgehend auch Clearing- und Case-Management-Funktionen.

Vermittlung zu anderen Fachdiensten Schuldnerberatung 23 Fälle 8 Fälle

Allgemeiner Sozialdienst Sozialpsychiatrischer Dienst

6 Fälle

Jugendamt

4 Fälle

Suchtberatungsstelle

3 Fälle

Hilfe nach § 53 SGB XII

3 Fälle

gerichtlicher Betreuer

2 Fälle

Behindertenberatung

2 Fälle

Jugendhilfeeinrichtung

1 Fall

Erziehungs-/ Familienberatung

1 Fall

ambulante Psychotherapie

1 Fall

9 Fälle

andere Beratungsstellen

andere

4 Fälle

23

5. Der betriebswirtschaftliche Aspekt/Nutzen20 Auch durch eine gezielte Unternehmenspolitik werden größere Vermietungsgesellschaften das Auftreten von Mietschulden nicht vermeiden können. Unsere Erfahrungen zeigen, dass auch immer wieder Mieter, die lange Zeit nicht auffällig geworden sind, durch das Auftreten persönlicher Probleme (Arbeitsplatzverlust, Trennung o.ä.) in akute Zahlungsschwierigkeiten geraten können und gerade in dieser Phase Unterstützung benötigen. In der Regel führt dies zu Kostenbelastungen sowohl für den betroffenen Vermieter (Vollstreckungskosten, Kosten für Leerstand und Wiedervermietung) als auch für die zuständige Kommune (kostenintensive Unterbringung in Obdachlosenunterkünften, Reintegrationskosten). Diese Kosten können jedoch durch geeignete Maßnahmen, wie die hier dokumentierten, auf relativ niedrigem Niveau gehalten werden. Insbesondere wirkt sich das rasche Intervenieren positiv aus: Die Höhe der Mietschulden ist relativ gering, so dass zum einen die Mieter/-innen die Schulden noch eigenständig regulieren können (siehe die hohe Anzahl von eigenständigen Regulierungen durch Einmalzahlungen und Ratenvereinbarungen), zum anderen im Falle von Mietschuldenregulierungen durch JobCenter bzw. Sozialamt die Übernahmehöhen relativ gering sind. Das rasche Intervenieren führt zur rechtzeitigen Bearbeitung der Problemlagen, so dass in vielen Fällen die Notwendigkeit späterer kostenintensiver Maßnahmen verhindert werden kann. Dies gilt vor allem auch für solchen Mieter/innen, die vom regionalen Hilfesystem auf andere Weise nicht erreicht werden. Ihnen kann mit der aufsuchenden Arbeit ein Angebot unterbreitet werden, mit dessen Hilfe der Wohnungsverlust mit den sozialen Folgekosten abgewendet werden kann. Somit „lohnen“ sich Ausgaben im präventiven Bereich unserer Ansicht nach sowohl in menschlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht für alle Beteiligten.

20

In der Dokumentation für die GESOBAU AG ist an dieser Stelle eine detailliierte Einschätzung des betriebswirtschaftlichen Nutzens enthalten. 24

6. Resümee Mit der seit mehr als 8 Jahren praktizierten Kooperation wird das Zusammenwirken verschiedener, bei einem Wohnungsnotfall involvierter Akteure geregelt, um Kompetenzen zu bündeln und Verfahrensabläufe effektiver zu gestalten. Auch die 8. Jahresdokumentation beschäftigt sich mit der Frage, ob mit der Kooperationsarbeit die beabsichtigten präventiven Effekte erreicht werden. Die erreichte Kontaktquote (82% der Beauftragungen) und die Anzahl der kurzfristig verhinderten Wohnungsräumungen (61% der Beauftragungen) können als Parameter für die Bewertung der präventiven Arbeit herangezogen werden. In dieser Hinsicht erweist sich das Kooperationsmodell als erfolgreich21, zumal im Jahr 2007 eine wesentlich höhere Anzahl von Wohnungsnotfällen bearbeitet werden konnte als in den Vorjahren. In wesentlich mehr als der Hälfte der Fälle konnten Wohnungsverluste verhindert sowie den Ursachen der Notsituation aktiv entgegengewirkt werden. Die erreichten Ergebnisse im Rahmen der Kooperation entlasten auf zweifache Weise die öffentlichen Kassen. Auf Seiten der GESOBAU AG als städtische Wohnungsbaugesellschaft ergeben sich Spareffekte durch weniger Mietausfälle, weniger Räumungskosten, weniger Kosten für Neuvermietungen. Bei der Kommune sollten sich – trotz des Bedarfs an Mietschuldübernahmen und ambulanten Hilfen - wirtschaftlich positive Effekte ergeben durch: Verringerung des Bedarfs an stationären Hilfen, Verringerung der Kosten je Mietschuldübernahme (Antrag auf Mietschuldübernahme i. d. R. vor Anhängigkeit der Räumungsklage), Verhinderung eines sozialen Abstiegs mit den entstehenden Folgekosten bei vielen Hilfeempfängern/-innen. Die nun erzielten Ergebnisse sprechen u. E. deutlich für eine intensive Fortsetzung der Kooperation. Das aktuell praktizierte Verfahren ermöglicht eine schnelle Intervention in einer hohen Anzahl von Fällen. Mit seiner spezifischen Ausrichtung gewährleistet es qualifizierte, auf die Bedarfslage des Einzelfalls abgestimmte Hilfe. Damit kann auf die sehr unterschiedlichen, z. T. massiven Problemlagen der Mieter/-innen, die eine längerfristige Hilfe notwendig machen, reagiert werden. Die hohe Fachlichkeit, der aufsuchende Ansatz und die Kombination kurz- und längerfristiger Hilfen macht das Spezielle dieser Kooperation aus im Vergleich zu anderen Angeboten im Bereich der Mietschuldenregulierung. Wir sind optimistisch, auch in den folgenden Jahren gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern eine erfolgreiche Präventionsarbeit leisten zu können. Nach wie vor wollen wir auch im Bereich Wedding die Zusammenarbeit mit der GESOBAU AG intensivieren. Mit der vorgelegten Auswertung liegen u. E. die Argumente für eine engere Zusammenarbeit vor.

21

Vgl. hierzu auch die aktuelle Forschung: Volker Busch-Geertsema / Jürgen Evers / Ekke-Ulf Ruhstrat: Wirksamkeit persönlicher und wirtschaftlicher Hilfen bei der Prävention von Wohnungslosigkeit. Untersuchung im Rahmen des Forschungsverbundes „Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen“. Bremen, Februar 2005 25

Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen involvierten Mitarbeitern/-innen unserer Kooperationspartner bedanken, die mit ihrer engagierten Arbeit zum Gelingen der Prävention beigetragen haben und auch in Zukunft beitragen werden.

Ekkehard Hayner

Robert Veltmann

Einrichtungsleiter Ambulante Dienste

Geschäftsführer GEBEWO – Soziale Dienste gGmbH

26

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