Diabetes in der Schule Diabetes mellitus = honigsüßer Harnfluss

Diabetes in der Schule Diabetes mellitus Typ I immunvermittelt juvenil

Diabetes mellitus Typ II mit/ohne Übergewicht Diabetes mellitus Typ III weitere genetische Defekte, Medikamente, Operationen Diabetes mellitus Typ IV Schwangerschaftsdiabetes

Diabetes in der Schule

Diabetes in der Schule

Diabetes in der Schule

Diabetes in der Schule Verschiedene Auslöser für die Diabetesmanifestation ! • • • • •

genetische Faktoren Virusinfektionen Zustände rund um die Geburt autoimmunologische Prozesse Sozialstatus Umweltfaktoren

Diabetes nimmt stark zu

Diabetes in der Schule

Die Behandlung ist überschaubar Kohlehydrate BZ-Messung Insulin

kontinuierliches Glukosemonitoring

CGM

Diabetes in der Schule

Diabetes in der Schule = Imitation der physiologischen Insulinfreisetzung

= Intensive konventionelle Therapie

CSII = kontinuierliche subcutane Insulininfusion

Diabetes in der Schule

oftmals

mögliche Folgen sind Blutzuckerschwankungen

Diabetes in der Schule Ausserdem erhöht körperliche Aktivität / Bewegung / Sport die Insulinempfindlichkeit !!!

Diabetes in der Schule Auch Therapiefehler sind normal - 5 x täglich BZ Messen - 5 x täglich Kohlehydrate kalkulieren - 5 x täglich Insulindosis errechnen - 5 x täglich Korrekturdosis errechnen - 5 x täglich protokollieren - 25

Diabetes in der Schule zu viel gespritzt, gespritzt und nicht aufgegessen, nicht einkalkulierter Sport

zu hoher Insulinspiegel Mögliche Folge:

Unterzuckerung = Hypoglycämie

Diabetes in der Schule Anzeichen einer Unterzuckerung (ca. ab 60 mg/dl) durch zunächst hormonelle Gegenregulation -

Schweißausbruch Zittern Herzklopfen Heißhunger Schwindel Angstgefühl Nervosität Hautblässe

Anzeichen durch Zuckermangel im Gehirn (ca. ab 40 mg/dl) -

Aufmerksamkeitsstörung (Müdigkeit) Denkstörung / Verwirrtheit Gefühlsstörungen (Agressivität, Clownerie) Bewegungsstörungen (Torkeln) Sprachstörungen (durcheinander Sprechen) Sehstörungen (Flimmern, Doppeltsehen)

Diabetes in der Schule Konsequenzen zur Vermeidung / Behandlung einer Unterzuckerung

Zusätzliche BE essen (ohne Insulin) !

Diabetes in der Schule Bei einer schweren Unterzuckerungen mit Krampfanfall und Bewustlosigkeit Ruhe bewahren ! Es passiert nichts ! Notarzt rufen nach Absprache Glukagonspritze intramuskulär

Diabetes in der Schule höherer Insulinbedarf (Infekt), zu wenig gespritzt, vergessen zu spritzen, zu viel gegessen

zu niedriger Insulinspiegel Mögliche Folge:

Überzuckerung = Hyperglycämie

Diabetes in der Schule Anzeichen für andauernd zu hohe BZ-Werte - häufiges Wasserlassen - vermehrter Durst - Gewichtsabnahme - Leistungsabfall Anzeichen für Stoffwechselentgleisung - Übelkeit - Erbrechen - Bauschmerzen Verständigung der Eltern

Diabetes in der Schule Was sollte eine Lehrerin/Lehrer wissen •

Die Eltern müssen über Diabetes informieren / aufklären



Die Eltern müssen mit Ihnen Absprachen treffen



Kind muss ggf. im Unterricht Essen (HypoBE)



Kind misst seine Blutzuckerwerte ggf. im Unterricht



Das Kind gibt sich Insulin mit PEN oder über eine Pumpe



Das Kind muus ggf. häufiger zu Toilette (hohe Werte)

Diabetes in der Schule Maßnahmen in der Schule •

Unterstützung / Kontrollen zur Fehlervermeidung



Erinnerungen / Überwachung von BZ-Messungen und Mahlzeiten



Unterzuckerungen erkennen und Handeln



Beobachtung im/nach Sportunterricht



Bei Unterzuckerungen während Klassenarbeiten dem Kind „Nachholzeit“ zusichern



Glukagonspritze nach Absprache / Schulung möglich



an notwendige Maßnahmen bei Unternehmungen / Klassenfahrten erinnern



Kind nicht zum „Diabetiker“ machen

Diabetes in der Schule Maßnahmen zur Unterstützung Kinder mit chronischen Erkrankungen sollen / müssen an allen Höhenpunkten teilnehmen Entwicklungsaufgaben, Selbstvertrauen, Vermeidung Stigmatisierung Ausflüge

Klassenreisen

Grundschule

In der Regel keine Begleitung

Ggf. Begleitung durch Elternteil

Weiterführende Schule

In der Regel keine Begleitung

In der Regel keine Begleitung

Die Eltern unterstützen bei der Planung, müssen immer erreichbar sein !!

Diabetes in der Schule Aus dem Sozialgesetzbuch (1) Werden Schülerinnen und Schüler mit mit einer Behinderung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984), nach den lehrplanmäßigen Anforderungen einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule unterrichtet oder sind Schülerinnen und Schüler vorübergehend in der Teilnahme am Unterricht beeinträchtigt, hat die Schule der Beeinträchtigung angemessen Rechnung zu tragen (Nachteilsausgleich). Der Nachteilsausgleich darf sich nicht auf die fachlichen Anforderungen auswirken. (2) Die Schule ist von Amts wegen verpflichtet, Nachteilsausgleich zu gewähren. Über eine Behinderung oder vorübergehende Beeinträchtigung muss durch die betroffenen Schülerinnen oder Schüler oder deren Eltern ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Über Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilsausgleiches entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Liegt bei der Schülerin oder dem Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor, hat die Schulleiterin oder der Schulleiter bei ihrer oder seiner Entscheidung eine Stellungnahme des zuständigen Förderzentrums zu berücksichtigen. In die Bewertung von Leistungen dürfen Hinweise auf einen gewährten Nachteilsausgleich nicht aufgenommen werden. (3) Formen des Nachteilsausgleiches können insbesondere sein: 1.Verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten oder verkürzte Aufgabenstellung,2.Bereitstellen oder Zulassen spezieller Arbeitsmittel wie zum Beispiel Schreibautomat, Computer oder spezielle Stifte,3.eine mündliche statt einer schriftlichen Arbeitsform oder eine schriftliche statt einer mündlichen Arbeitsform,4.organisatorische Veränderungen wie zum Beispiel individuell gestaltete Pausenregelungen,5.Ausgleichsmaßnahmen anstelle einer Mitschrift von Tafeltexten,6.differenzierte Aufgabenstellung und -gestaltung,7.größere Exaktheitstoleranz, beispielsweise in Geometrie, beim Schriftbild oder in zeichnerischen Aufgabenstellungen,8.individuelle Sportübungen. (4) Im Falle besonderer und andauernder Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben beschließt die Klassenkonferenz - auch unabhängig von der förmlichen Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche - über angemessene Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs.

Diabetes in der Schule Nach dem Gesetz stehen Kindern mit Diabetes „Nachteilsausgleiche“ für die Einschränkungen durch die Erkrankung im sozialen Leben zu. Der Gesetzgeber ermöglicht die Nachteilsausgleiche über die Feststellung einer Behinderung im rechtlichen Sinne (gem. §2 Sozialgesetzbuch IX). Dies kann bei der Erkrankung Diabetes beantragt werden. Weitere Ansprüche wie zum Beispiel eine Schulteilhabeassistenz ergeben sich dadurch nicht ! Kinder mit Diabetes sind aber definitiv nicht behindert !

Diabetes in der Schule http://www.kinderkliniken.de/klinik/zentren/diabetologie/handouts/

Diabetes in der Schule http://www.kinderkliniken.de/klinik/zusatzangebote/lehrer/

Diabetes in der Schule http://www.kinderkliniken.de/klinik/zusatzangebote/lehrer/

Diabetes in der Schule FAZIT •

Maßnahmen überschaubar



Unterstützung bei Medikamentenabgaben und Messung von Körperfunktionen wie z.B. der Blutzucker in Schulen oftmals notwendig



Grundsätzlich Versicherungsschutz



Die wichtigsten Informationen zum Diabetes liefern die Eltern



Unterstützung / Hilfe der belasteten Familien



Kinder mit Diabetes sollen / müssen überall teilnehmen



Gleichbehandlung



Nachteilsausgleich

Diabetes in der Schule Vielen Dank

Literatur: „ICT-Schulung“ Fa. Lilly