des Landkreises Hildburghausen mit Informationen aus dem Landkreis

t t a l b s t Am des Landkreises Hildburghausen mit Informationen aus dem Landkreis 16. Jahrgang 17/2017 kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt...
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des Landkreises Hildburghausen mit Informationen aus dem Landkreis

16. Jahrgang 17/2017

kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt

Ausgabe 17 · 30. September 2017

Am 06. Oktober ist Welttag des Lächelns

Übrigens ...

… stammt die Idee zum Tag des Lächelns von Harvey Ball einem Werbegrafiker aus Massachusetts, USA, der als Erfinder des „Smileys“ gilt. Er sollte einen Ansteckbutton für eine Versicherungsgesellschaft entwerfen, um die Arbeiter zu motivieren. … werden die Schulkinder in Thüringen bereits am 2. Oktober denn dann beginnen ihre zweiwöchigen Herbstferien. WIR WÜNSCHEN ALLEN EINE HERRLICHE ZEIT!

HEUTE MIT: Kreistagsbeschlüsse ➡ S. 2 Ausbildungsplätze 2018 im Landratsamt  Jahresabschluss Sparkasse 2016

➡ S. 4/14 ➡ S. 4

Alles zum aktuellen Präventionswegweiser und der Thüringer Stellenbörse unter www.landkreis-hildburghausen.de -> Aktuelles

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Amtsblatt 17/2017

AMTLICHER TEIL

Amtlicher Teil

16. Jahrgang · Ausgabe 17/2017 · 30.09.2017 Beschlüsse des 6. Kreistages

Nr.: 143 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

Nr.: 146 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

Nr.: 149 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

Beschlussgegenstand: Bestätigung Sitzungsniederschrift

Beschlussgegenstand: Entlastung des Aufsichtsrates der Henneberg-Kliniken-Besitzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016

Beschlussgegenstand: Entlastung des Aufsichtsrates der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für das Geschäftsjahr 2016

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates der Henneberg-Kliniken-Besitzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016.

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen bestätigt die von der Gesellschafterversammlung unter Vorbehalt vorgenommene Entlastung des Aufsichtsrates der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für das Geschäftsjahr 2016.

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen bestätigt die Niederschrift der 17. Sitzung vom 15.06.2017. gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

Nr.: 144 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017 Beschlussgegenstand: Feststellung des Jahresabschlusses der Henneberg-Kliniken-Besitzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen stellt den Jahresabschluss der Henneberg-Kliniken Besitzgesellschaft mbH zum 31.12.2016 entsprechend des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Erfurt, fest. Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

Nr.: 145 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017 Beschlussgegenstand: Entlastung der Geschäftsführung der Henneberg-Kliniken-Besitzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen beschließt die Entlastung der Geschäftsführung der Henneberg-Kliniken-Besitzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016. gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

Nr.: 147 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017 Beschlussgegenstand: Feststellung des Jahresabschlusses der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für das Geschäftsjahr 2016

gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

Nr.: 150 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017 Beschlussgegenstand: Gründung Medical School REGIOMED GmbH

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen bestätigt die von der Gesellschafterversammlung unter Vorbehalt vorgenommene Feststellung des Jahresabschlusses der REGIOMED-KLINIKEN GmbH zum 31.12.2016.

Beschluss: Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtstrat der REGIOMED-KLINIKEN GmbH den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

gez. Thomas Müller  LANDRAT

a. „Die Gesellschaft beauftragt und ermächtigt die Geschäftsführung die Medical School REGIOMED GmbH auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages der Medical School REGIOMED GmbH zu gründen.

- Dienstsiegel -

Nr.: 148 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017 Beschlussgegenstand: Entlastung der Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen bestätigt die von der Gesellschafterversammlung unter Vorbehalt vorgenommene Entlastung der Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für das Geschäftsjahr 2016. gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

b. Die Geschäftsführung soll Änderungen nur insoweit am Vertragstext vornehmen, als Finanzamt bzw. kommunale Rechtsaufsichten Änderungen als zwingend für die Gemeinnützigkeit bzw. die kommunale Zulässigkeit ansehen und der Gründung nicht widersprechen.“ gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

AMTLICHER TEIL

Amtsblatt 17/2017

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Nr.: 151 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

Nr.: 156 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

Nr.: 159 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

Beschlussgegenstand: Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Hildburghausen für das Geschäftsjahr 2016

Beschlussgegenstand: Erbbauvertrag über die Eintragung eines Erbbaurechts am Flurstück 317/2 in der Gemarkung Eisfeld, Grundbuch von Eisfeld Blatt 4017, zugunsten des Landkreises Hildburghausen

Beschlussgegenstand: Beratung und Beschluss über die Betrauung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V. und der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Herstellung der EU-beihilferechtlichen Konformität der Mitgliedsbeiträge aus öffentlichen Kassen

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Hildburghausen für das Geschäftsjahr 2016. gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

Nr.: 152 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017 Beschlussgegenstand: Verwendung der Gewinnausschüttung der Kreissparkasse aus dem Jahresergebnis 2016

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen bestätigt den Abschluss eines Erbbauvertrages mit der Evangelischen Pfarrei Eisfeld, entsprechend des in der Anlage beigefügten Notarvertrages vom 06.06.2017, Urkundenrolle Nummer 0835/2017, für das Flurstück 317/ 2 in der Gemarkung Eisfeld, Grundbuch von Eisfeld Blatt 4017. gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen beschließt, die Gewinnabführung der Kreissparkasse Hildburghausen aus dem Betriebsergebnis 2016 im Haushaltsjahr 2018 wie folgt zu verwenden:

Nr.: 157 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

Zur Finanzierung im Vermögenshaushalt von Investitionsmaßnahmen an den Schulen des Landkreises Hildburghausen i.H.v. 200.336,50 Euro.

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Eckpunktepapiers die Beschaffung der Energielieferung für Strom und Erdgas in Form einer elektronischen Ausschreibung mit elektronischer Auktion für den Zeitraum 2018 bis 2020 auszuschreiben.

gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

Beschlussgegenstand: Beschaffung von Heiz- und Elektroenergie für den Zeitraum 2018 bis 2020

Nr.: 155 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

gez. Thomas Müller  LANDRAT

Beschlussgegenstand: Vergabe der Leistungen zur Ausführung der Straßenunterhaltung verbunden mit den Leistungen des Winterdienstes auf den Kreisstraßen im Zeitraum vom 01.10.2017 – 30.04.2020

Nr.: 158 / 18 / 2017 vom: 21.09.2017

Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen beschließt, den Zuschlag für die Erbringung der Leistungen zur Ausführung der Straßenunterhaltung verbunden mit den Leistungen des Winterdienstes auf den Kreisstraßen im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.04.2020 an die Firma Wolfschmidt GmbH Straßenverkehrstechnik Käßlitzer Dorfstraße 14 98663 Hellingen OT Käßlitz zu erteilen. gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

- Dienstsiegel -

Beschlussgegenstand: Ermächtigung des Landrates, die Vergabeentscheidung über die Beschaffung von Heiz- und Elektroenergie für den Zeitraum 2018 bis 2020 zu treffen Beschluss: Der Kreistag Hildburghausen beschließt, dem Landrat die Ermächtigung zum Vertragsabschluss durch Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot für die Beschaffung von Heiz- und Elektroenergie für den Zeitraum 2018 bis 2020 zu erteilen. gez. Thomas Müller  LANDRAT

- Dienstsiegel -

Beschluss: 1. Der Kreistag des Landkreises Hildburghausen betraut den Regionalverbund Thüringer Wald e.V. und dessen gemeinnützige Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH für die Dauer von 10 Jahren nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes mit der Durchführung von Dienstleistungen, welche für den Landkreis Hildburghausen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind. 2. Der Kreistag des Landkreises Hildburghausen beauftragt den (die) jeweiligen Vertreter in der Mitgliederversammlung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V. und in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH a) auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und b) auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen hinzuwirken. 3. Der Landrat wird beauftragt auf eine Umsetzung des Betrauungsaktes durch Änderung der Satzung des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V. und Änderung des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH bis spätestens 31.12.2017 hinzuwirken. Der Landrat ist zudem beauftragt, auf die Erteilung einer Weisung an die jeweilige Geschäftsführung zur Beachtung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Verpflichtungen sowie zur Änderung der Satzung hinzuwirken. 4. Der Landrat wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Verwaltungsakt an den Regionalverbund Thüringer Wald e.V. zu erlassen und bekannt zu geben. 5. Der Landrat trägt dafür Sorge, dass der Betrauungsakt fortlaufend und rechtzeitig entsprechend den dort festgelegten Voraussetzungen aktualisiert wird. Er wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Veränderungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassun-

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AMTLICHER TEIL

gen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzunehmen. 6. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Landkreise Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Wartburgkreis, Landkreis Gotha, Landkreis Sonneberg, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie die Städte und Gemeinden Stadt Eisenach, Stadt

Suhl, Stadt Gräfenthal, Stadt Hildburghausen, Stadt Ilmenau, Stadt Oberhof, Stadt Ruhla, Stadt Schmalkalden, Stadt Steinbach-Hallenberg, Stadt TambachDietharz, Stadt Zella-Mehlis, Stadt Brotterode-Trusetal, Gemeinde Bad Tabarz, Fröbelstadt Oberweißbach, Stadt Steinach, Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemeinde Crawinkel, Gemeinde FlohSeligenthal, Gemeinde Frauenwald, Gemeinde Gehlberg, Gemeinde Lich-

te, Gemeinde Masserberg, Gemeinde Oberschönau, Gemeinde Schmiedefeld, Gemeinde Stützerbach, Gemeinde Neustadt a.R., Gemeinde Blankenstein, Gemeinde Schleusegrund, Gemeinde Frankenblick gleichlautende Beschlüsse fassen. gez. Thomas Müller  LANDRAT

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Ausbildung im Landratsamt Landkreis Hildburghausen Der Landrat

Stellenausschreibung Der Landkreis Hildburghausen stellt zum 1. August 2018, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2018, 2 Auszubildende für den Beruf „Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung)“ ein. Was erwartet Sie? Während der dreijährigen Ausbildung durchlaufen Sie verschiedene Ämter des Landratsamtes Hildburghausen. Sie lernen Anträge aufzunehmen und anhand rechtlicher Vorschriften zu bearbeiten. Dabei werden Sie zum Ansprechpartner für Bürger, indem Sie bei Fragen beraten und unterstützen. Auch nehmen Sie an Sitzungen sowie Besprechungen teil, erstellen Protokolle und Übersichten. Der theoretische Teil der Ausbildung findet im Blockunterricht am Berufsbildungszentrum Meiningen statt. Fächer wie Baurecht, Sozialrecht aber auch Personalwesen und Textverarbeitung finden sich im Stundenplan. Die Ausbildung richtet sich nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes sowie des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen? Sie besitzen zu Ausbildungsbeginn mindestens einen Realschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss mit guten Leistungen, insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik? Sie interessieren sich für rechtliche, wirtschaftliche und soziale Themen? Es bereitet Ihnen Freude in einem Team engagiert und zuverlässig zu arbeiten? Sie können sich sowohl mündlich als auch schriftlich gut ausdrücken? Sie sind freundlich und hilfsbereit?

Dann bewerben Sie sich beim Landratsamt Hildburghausen für den abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Beruf einer/ eines Verwaltungsfachangestellten! Die Ausbildung ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Im Interesse der Förderung und beruflichen Gleichstellung werden schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wie läuft das Auswahlverfahren ab? Zunächst findet für eine Vorauswahl der Bewerber/Bewerberinnen ein schriftlicher Eignungstest statt. Bei positivem Testergebnis ist im weiteren Verfahren ein persönliches Vorstellungsgespräch vorgesehen. Sie haben Interesse? Dann richten Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung mit einer Kopie des Schulabschlusszeugnisses bzw. Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse sowie einer Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, falls Sie noch nicht volljährig sind, bis zum 13.11.2017 (Eingang im Landratsamt) an das

Landratsamt Hildburghausen Amt für Personal und Organisation Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen.

Soweit den Bewerbungen kein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass auf eine Rücksendung der Unterlagen verzichtet wird. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Gegebenenfalls durch den Eignungstest oder das Vorstellungsgespräch entstehende Kosten können nicht erstattet werden. gez. Thomas Müller Landrat

Weitere Informationen finden Sie auf Seite 14 Offenlegung des Jahresabschlusses 2016 der Kreissparkasse Hildburghausen Die Bilanz der Kreissparkasse Hildburghausen zum 31.12.2016 wurde am 06.09.2017 vom Verwaltungsrat der Sparkasse festgestellt. Der Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen wurde uneingeschränkt erteilt. Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Kreissparkasse Hildburghausen unter www.sparkasse-hildburghausen.de. Jahresbilanz zum 31.Dezember 2016 (Anlage) Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31.12.2016 (Anlage)

AMTLICHER TEIL

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AMTLICHER TEIL

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IMPRESSUM: Herausgeber: Landkreis Hildburghausen · Wiesenstraße 18 · 98646 Hildburghausen Telefon (0 36 85) 4 45-1 01 Geltungsbereich: Landkreis Hildburghausen Verlag & Druck: LINUS WITTICH Medien KG · In den Folgen 43 98704 Langewiesen · [email protected] · www.wittich.de Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0 · Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verntwortlich für Petra Deckert · Kirchstraße 11 · 98673 Schwarzbach den Anzeigenteil: Tel.: (03 68 78) 6 05-12 · Mobil: 01 51 / 70114997 Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.

Internet: www.landkreis-hildburghausen.de Erscheinungsweise: 30.800 Exemplare, 14-tägig Redaktionsschluss Erscheinungsdatum: Redaktionsschluss: für die nächsten Samstag, 14.10.2017 Donnerstag, 05.10.2017 3 Ausgaben: Samstag, 04.11.2017 Donnerstag, 26.10.2107 Samstag, 18.11.2017 Donnerstag, 09.11.2107 Redaktion: Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18 · 98646 Hildburghausen Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte im Landkreis Hildburghausen kostenlos verteilt. Einzelbezug: Über das Landratsamt Hildburghausen zum Preis von 2 Euro pro Ausgabe möglich. Der Landkreis Hildburghausen haftet nicht für veröffentlichte Beiträge anderer Personen! - ISSN 1439-2879

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Amtsblatt 17/2017

AMTLICHER TEIL

Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ ( WAVH )

1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und AbwasserVerband Hildburghausen“ (WAVH) für den Eigenbetrieb „Eigenbetrieb des WAVH“ Aufgrund des § 20 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194), erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ (WAVH) folgende 1. Änderungssatzung. Artikel I Die Betriebssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und AbwasserVerband Hildburghausen“ vom 23.10.2015 wird wie folgt geändert: 1. Der § 5 Absatz 2 - Werkleitung – erhält folgenden neuen Wortlaut: (2) Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes nach Maßgabe der Verbandssatzung des Zweckverbandes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes, soweit sie nicht auf den Verbandsvorsitzenden übertragen sind. Dazu gehören alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind insbesondere: • die selbständige verantwortliche Leitung des Eigenbetriebes einschließlich Organisation und Geschäftsleitung; • der Einsatz des Personals, die Personalangelegenheiten, die im Rahmen von Verfügungen des Verbandsvorsitzenden nach § 33 Abs. 2, 4 und 5 ThürKGG i. V. m § 29 Abs. 3 ThürKO auf die Werkleitung übertragen sind, einschließlich Einstellung, Eingruppierung und Entlassungen von Bediensteten entsprechend dem beschlossenen Stellenplan, soweit sie nicht die Werkleitung selbst betreffen; • die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten und der laufenden Erneuerungen; • Erarbeitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan nebst Anlagen; • Vorbereitung der Gebühren- und Beitragskalkulation bzw. Kalkulation von Entgelten; • Ausführung der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan nebst Anlagen; • Maßnahmen, die in der Haushaltssatzung des laufenden Haushaltsjahres enthalten sind, insbesondere der Vergabe von Aufträgen nach VOB, VOL und VOF im Rahmen des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen mit einem Auftragswert bis zu 25.000 Euro; • Bewirtschaftung der durch die Haushaltssatzung und dem Wirtschaftsplan nebst Anlagen bereitgestellten Mittel; • die Erweiterung der technischen Anlagen; • wiederkehrende Geschäfte, z. B. Werks- und Dienstverträge, die Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Investitionsgütern des laufenden Bedarfs; • der Abschluss von Verträgen mit Tarif- und Sonderkunden; • Führung von Rechtsgeschäften, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Organe begründet ist; • Stundung von Forderungen, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 10.000 Euro und einem Stundungszeitraum von längstens 48 Monaten; • Unterbindung von Einziehungsmaßnahmen bzw. Aussetzung der Vollziehung längstens über einen Zeitraum von 12 Monaten, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 10.000 Euro; • Befristete Niederschlagung von Forderungen längstens über einen Zeitraum von 12 Monaten, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 10.000 Euro;

• unbefristete Niederschlagung, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 1.000 Euro; • Erlass von Forderungen, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 1.000 Euro; • Der Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen bei einem Streitwert bis maximal 25.000 Euro. 2. Der § 6 Absatz 6 - Werksausschuss/Verbandsausschuss - erhält folgenden neuen Wortlaut: Der Werksausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss über alle Werksangelegenheiten, soweit nicht die Werkleitung (§ 5), die Verbandsversammlung (§ 7) oder der Verbandsvorsitzende (§ 8) zuständig ist, insbesondere über: • Abschluss von Verträgen für Investitionen, Lieferungen und Leistungen, die Vergabe von Aufträgen nach VOB, VOL und VOF im Rahmen des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 25.000 Euro überschreitet; • die Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes (§ 15 Abs. 5 Satz 2 ThürEBV), die 20 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 50.000 Euro übersteigen; • die erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen (§ 14 Abs. 3 ThürEBV) bis zu einem Betrag von 50.000 Euro im Einzelfall; • die Verfügungen über Anlagevermögen und Verpflichtungen hierzu, insbesondere Veräußerung, Tausch und Belastung von Grundstücken und grundstückseigenen Rechten, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall maximal 10.000,00 Euro beträgt; Der Werksausschuss ist nicht zuständig, wenn die der Verfügung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfte der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen. • Erwerb von Grundstücken; • Bestellung der Wirtschaftsprüfer und Prüfer für den Jahresabschluss; • Stundung von Forderungen, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 50.000 Euro und bei einem Stundungszeitraum von längstens 48 Monaten; • Unterbindung von Einziehungsmaßnahmen bzw. Aussetzung der Vollziehung bis zu einem Zeitraum von 24 Monaten, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 50.000 Euro; • Befristete Niederschlagung von Forderungen längstens über einen Zeitraum von 24 Monaten, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 50.000 Euro; • unbefristete Niederschlagung bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 10.000 Euro; • Erlass von Forderungen, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 10.000 Euro; • Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Streitwert im Einzelfall 25.000 Euro überschreitet und maximal 100.000 Euro beträgt; • Den Vorschlag an die Verbandsversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden; • Entscheidungen über die Zustimmung in Personalangelegenheiten. 3. Der § 7 - Verbandsversammlung - erhält folgenden neuen Wortlaut: Die Verbandsversammlung beschließt über: 1. Erlass und Änderung von Satzungen; 2. Bestellung der Mitglieder des Werksausschusses; 3. Bestellung und Abberufung des Werkleiters, seines Stellvertreters und Regelung deren Dienstverhältnisse; 4. Feststellung und Änderung/Nachtrag des Wirtschaftsplanes;

AMTLICHER TEIL 5. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlusts sowie Entlastung der Werkleitung; 6. Rückzahlung von Eigenkapital; 7. Feststellung von Abgaben und privaten Entgelten; 8. Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen soweit sie den Betrag im Einzelfall von 50.000 Euro übersteigen; 9. Verfügungen über Anlagevermögen und Verpflichtungen hierzu, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 10.000 Euro übersteigt; 10. Stundung von Forderungen, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis 50.000 Euro und einem Stundungszeitraum über 48 Monate; 11. Stundung von Forderungen, bei einem Gegenstandswert Einzelfall über 50.000 Euro; 12. Unterbindung von Einziehungsmaßnahmen bzw. Aussetzung der Vollziehung über einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall über 50.000 Euro; 13. Befristete Niederschlagung von Forderungen über einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall bis maximal 50.000 Euro; 14. Befristete Niederschlagung von Forderungen, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall über 50.000 Euro; 15. unbefristete Niederschlagung bei einem Gegenstandswert im Einzelfall über 10.000 Euro; 16. Erlass von Forderungen, bei einem Gegenstandswert im Einzelfall über 10.000 Euro; 17. Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Streitwert im Einzelfall 100.000 Euro überschreitet; 18. Änderungen des Betriebsumfanges des Eigenbetriebes, insbesondere die Übernahme von neuen Aufgaben und betrieblichen Vorhaben gemäß § 2 Abs. 3; 19. Angelegenheiten, zu deren Erledigung der Zweckverband der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde oder sonstiger staatlicher Zustimmung bedarf; 20. Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebes. Artikel II Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hildburghausen, den 05. September 2017 Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ gez. Obst Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Hildburghausen, den 05. September 2017 Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ gez. Obst Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

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2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS – WBS) des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) Aufgrund der §§ 2, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ folgende 2. Änderungssatzung: Artikel I Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS – WBS) des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ vom 01.11.2011 in Gestalt der 1. Änderungssatzung zur GS-WBS vom 25.11.2016 wird wie folgt geändert: Der § 8 - Abrechnung, Fälligkeit, Abschlagszahlung - erhält folgenden neuen Wortlaut: §8 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung (1) Der Verbrauch wird monatlich gegenüber Großabnehmern, ansonsten jährlich abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Gebührenschuld sind zum 15.03., 15.04., 15.05., 15.06., 15.07., 15.08., 15.09., 15.10., 15.11. und 15.12. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Zehntels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Verband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest. Sofern der Vorauszahlungsbescheid erst im Laufe des Jahres zugestellt werden kann, verringert sich die Anzahl der Vorauszahlungsraten entsprechend. Artikel II Die 2. Änderungssatzung tritt zum 01. 01. 2018 in Kraft. Hildburghausen, den 05. September 2017 Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ gez. Obst Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS – WBS) des Zweckverbandes „Wasserund Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) wurde am 30. 08. 2017 mit Beschluss-Nr. 09/2017 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ beschlossen und dem Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, schriftlich angezeigt. 2. Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Bescheid vom 01. 09. 2017 – Aktenzeichen 15Bar/0402-17 die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS – WBS) des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) rechtsaufsichtlich genehmigt.

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AMTLICHER TEIL

Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Hildburghausen, den 05. September 2017 Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ gez. Obst Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS – EWS) des Zweckverbandes „Wasser- und AbwasserVerband Hildburghausen“ (WAVH) Aufgrund der §§ 2, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ folgende 1. Änderungssatzung: Artikel I Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS – EWS) des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ vom 25.11.2016 wird wie folgt geändert: 1. Der § 4b Absatz 3 - Einleitungsgebühr Niederschlagswasser - erhält folgenden neuen Wortlaut: (3) Veränderungen in der Größe der Gebührenbemessungsfläche werden nach Mitteilung durch den Gebührenpflichtigen bei der Jahresendabrechnung entsprechend berücksichtigt. Wird die Größe der bebauten, überbauten oder befestigten Grundstücksfläche verändert, so hat der Gebührenpflichtige die Änderung dem Zweckverband innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderungen schriftlich anzuzeigen. Für die Änderungsanzeige gilt der § 10 Abs. 2 entsprechend. Die veränderte Größe der bebauten, überbauten oder befestigten Grundstücksfläche wird ab dem 1. des Folgemonats berücksichtigt, nach dem die Änderungsanzeige durch den Gebührenpflichtigen dem Verband zugegangen ist. Veränderungen werden erst ab einer zu ändernden Fläche von 20 m2 berücksichtigt. 2. Der § 9 - Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung - erhält folgenden neuen Wortlaut: (1) Die Einleitung wird jährlich, gegenüber Großabnehmern monatlich, abgerechnet. Die Beseitigung der Fäkalien wird nach erfolgter Entsorgung abgerechnet. Die Einleitungs- bzw. Beseitigungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Auf die Einleitungsgebührenschuld sind zum 15.03., 15.04., 15.05., 15.06., 15.07., 15.08., 15.09., 15.10., 15.11. und 15.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Zehntels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest. Sofern der Vorauszahlungsbescheid erst im Laufe des Jahres zugestellt werden kann, verringert sich die Anzahl der Vorauszahlungsraten entsprechend.

Artikel II Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01. 01. 2018 in Kraft. Hildburghausen, den 05. September 2017 Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ gez. Obst Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS – EWS) des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) wurde am 30. 08. 2017 mit Beschluss-Nr. 10/2017 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen“ beschlossen und dem Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, schriftlich angezeigt. 2. Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Bescheid vom 01. 09. 2017 – Aktenzeichen 15Bar/0404-17 die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS – EWS) des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) rechtsaufsichtlich genehmigt. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Hildburghausen, den 05. September 2017 Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ gez. Obst Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes „Wasser- und AbwasserVerband Hildburghausen“ (WAVH) für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe Aufgrund der §§ 8 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser (Abwasserabgabengesetz –AbwAG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) in der aktuell gültigen Fassung, des § 8 Thüringer Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Thüringer Abwasserabgabengesetz -ThürAbwAG-) vom 28. Mai 1993 (GVBl. S. 301) in der aktuell gültigen Fassung und des § 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) in der aktuell gültigen Fassung erlässt der Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ folgende 1. Änderungssatzung:

AMTLICHER TEIL Artikel I Die Satzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe vom 03.12.2002 wird wie folgt geändert: Der § 7 Abrechnung, Fälligkeit, Abschlagszahlung, Zahlungsmittel erhält folgende Fassung: §7 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlungen (1) Die Abgabe wird jährlich, gegenüber Großabnehmern monatlich, abgerechnet. Sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig. (2) Auf die Abgabenschuld sind zum 15.03., 15.04., 15.05., 15.06., 15.07., 15.08., 15.09., 15.10., 15.11. und 15.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Zehntels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamtableitung fest. Sofern der Vorauszahlungsbescheid erst im Laufe des Jahres zugestellt werden kann, verringert sich die Anzahl der Vorauszahlungsraten entsprechend. Artikel II Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft.

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Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe wurde am 30. 08. 2017 mit Beschluss-Nr. 11/2017 von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ beschlossen und dem Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, schriftlich angezeigt. 2. Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, hat mit Bescheid vom 01. 09. 2017 – Aktenzeichen 15-Bar/040317 die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe rechtsaufsichtlich genehmigt. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“ (WAVH) in 98646 Hildburghausen, Birkenfelder Straße 16, geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Hildburghausen, den 05. September 2017 Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

Hildburghausen, den 05. September 2017 Zweckverband „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

gez. Obst Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

gez. Obst Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen“

Ende des amtlichen Teiles

AKTUELLES GESCHEHEN

Verdienstkreuz am Bande verliehen Die Frau, die immer da ist Dr. Barbara Axthelm aus Eisfeld wurde am 11.09.17 mit dem Verdienstkreuz am Bande für ihr kirchliches und soziales Engagement ausgezeichnet. Seit mehr als 30 Jahren engagiert sie sich in Eisfeld für Familien, Ältere und Kranke, für kirchliche und kulturelle Belange. Als Ärztin und Christin waren ihr Berufsleben aber auch ihre Freizeit von der Sorge um andere Menschen geprägt. Vor 30 Jahren gründete Frau Dr. Axthelm den Freundeskreis für Suchtkranke im Raum EisfeldHildburghausen, der bis heute wertvolle Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige leistet. Als Mitglied des Gemeindekirchenrates Eisfeld prägte sie die intensive Zusammenarbeit zwischen Kirchgemeinde und diakonischen Einrichtungen. Jährlich organisiert sie den Weltfrauen-Gebetstag, arbeitet mehrfach in der Woche im kirchlichen Besuchsdienst für Ältere und Kranke und betreut seit langem das Projekt „Offene Kirche“ in Eisfeld.

Nicht zuletzt dank ihres Einsatzes wurde Eisfeld an den „Lutherweg“ angeschlossen. Besonders intensiv bemühte sich Frau Dr. Axthelm in den letzten Jahren um den Erhalt der Eisfelder Dreifaltigkeitskirche, die zum Reformationsjubiläum wieder in vollem Glanz erstrahlen sollte. Dr. Barbara Axthelm ist zudem Mitglied der Arbeitsgruppe „Kirche Eisfeld 2017“, des Stadtrats von Eisfeld und im örtlichen Lions Club, dem sie sogar als Präsidentin vorsaß. Dr. Axthelm hat viele soziale und kulturelle Projekte in ihrer Heimatgemeinde angestoßen.

„Als Thüringer Ministerpräsident und ganz persönlich danke ich Dr. Barbara Axthelm für ihre Arbeit“, so Ramelow. „Ich freue mich, dass es Menschen wie sie in unserem Land gibt.“

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AKTUELLES GESCHEHEN / ALLGEMEINE INFORMATIONEN

„Macht und Pracht“ Rückblick und Dank zum Tag des offenen Denkmals 2017 im Landkreis Hildburghausen Bei bestem Spätsommerwetter besuchten wieder viele Besucher aus nah und fern die zahlreichen Veranstaltungsorte. Das Motto des diesjährigen Denkmaltages „Macht und Pracht“ lockte Interessierte in 41 Denkmale unseres Landkreises. Rund um die Denkmale gab es eine Vielzahl von Veranstaltungen – ob Ausstellungen, Konzerte, Lesungen oder Spiel & Spaß für die Jüngsten. Zahlreiche Denkmale öffneten ihre Türen, die ansonsten nicht oder nur eingeschränkt begehbar sind. Das Angebot wurde von den Veranstaltern als Präsentation der eigenen engagierten Arbeit zur Erhaltung historischer Bauten und Stätten, aber auch zum Erfahrungs- und Wissensaustausch Interessierter und Gleichgesinnter genutzt. Neben Geschichte zum Anfassen sorgten die Organisatoren überall für niveauvolle Rahmenprogramme und das leibliche Wohl ihrer Gäste. Eröffnet wurde der Denkmaltag bereits am Samstag den 09.09.2017 mit einem Konzert in der Dreifaltigkeitskirche in Eisfeld. Besonderer Dank gilt allen Mitwirkenden, den Solisten, den Musikern aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Chor, die unter musikalischer Leitung von Kantor Andreas Förster den Zuhörern ein nachhaltiges Klangerlebnis boten. In seiner Festansprache dankte Landrat Thomas Müller den vielen historisch be-

Landrat Thomas Müller mit den Ausgezeichneten der Kirchgemeinde Eisfeld wussten und aktiven Bürgern für die geleistete Arbeit und würdigte ihr Engagement zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft. Den diesjährigen Denkmalpreis des Landrates des Landkreises Hildburghausen erhielt der Förderverein Schlosspark Marisfeld e.V. für die vorbildliche denkmalgerechte Sanierung und Erhaltung des Schlossparkes in Marisfeld.

Die Kirchgemeinde Eisfeld wurde für die Erhaltung der historischen Bausubstanz und die denkmalgerechte Sanierung der Dreifaltigkeitskirche ausgezeichnet. Allen Veranstaltern, den vielen fleißigen Helfern und Mitwirkenden ein herzliches Dankeschön. Dank auch den Medien für die umfassende Berichterstattung.

Allgemeine Informationen Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen informiert

Änderung der Trichinenuntersuchungszeiten in der 40. und 44. KW Auf Grund der Feiertage am 03.10.2017 und 31.10.2017 und der damit verbundenen Schließtage des Landratsamtes Hildburghausen am 02. und 30.10.2017, erfolgt die Trichinenuntersuchung in den betreffenden Wochen wie folgt: 40. KW (02.10. - 08.10.2017) Mittwoch, den 04.10.2017 und Freitag, den 06.10.2017 44. KW (30.10. – 05.11.2017) Mittwoch, den 01.11.2017 und Freitag, den 03.11.2017 Die Probenannahme erfolgt ausnahmsweise in diesen Wochen auch mittwochs von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr.

Unberührt davon gelten die allgemeinen Annahmezeiten für Trichinenproben: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr Mittwoch keine Annahme In begründeten Ausnahmefällen ist eine Annahme auch außerhalb der o.g. Annahmezeiten möglich, nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen. Gezeichnet i. A. Höhn Amtstierärztin

Schließtage im Landratsamt Aufgrund einer Schulung ist es notwendig, dass das Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt am Mittwoch dem 11.10.2017 geschlossen bleiben muss, da die Schulung alle Mitarbeiter betrifft.

Aufgrund der Feiertage bleibt an beiden Brückentagen: Montag, den 2. Oktober und Montag, den 30. Oktober 2017, das gesamte Landratsamt geschlossen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Das Gesundheitsamt informiert

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Die Untere Fischereibehörde informiert

Treffpunkt Selbsthilfe

Fischerprüfung im Dezember

09.10.17: 13.30 Uhr „Angehörige von Alzheimer- und Demenzbetroffenen“ 16.30 Uhr „Borreliosebetroffene und Angehörige“ Beide Treffen finden im Landratsamt statt. Auskunft dazu erhalten Sie bei Frau Mertz: 03685/445415.

Termin: 09.12.2017 Der nächste 30-stündige Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung im Bereich der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Hildburghausen findet wie folgt statt:

10.10.17: 14.00 Uhr „Menschen mit und nach Krebs“, das Treffen findet im Selbsthilferaum in der Dammstraße 9 in Hildburghausen statt. Anmeldungen und Auskunft bei Frau Treybig: 03685/407026 Am 13.10.17 trifft sich die SHG „Menschen mit und nach Krebs und mit chronischen Magen- und Darmkrankheiten“ ab 14.00 Uhr in der Orthopädieschuhtechnik in Themar. Anmeldungen bei Frau Hehne: 036873/21245 Ihr Gesundheitsamt Lassen Sie sich fördern!

Lehrgangsort: Themar Lehrgangstermine 2017: Freitag 03.11.2017 Samstag 04.11.2017 Sonntag 05.11.2017 Freitag 10.11.2017 Samstag 11.11.2017 Sonntag 12.11.2017

17.00 Uhr 09.00 Uhr 09.00 Uhr 17.00 Uhr 09.00 Uhr 09.00 Uhr

21.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 21.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr

Anmeldungen bei: Herrn Goldschmidt Leninstraße 9 98660 Themar Telefon: 036873 – 20 538 oder 01748088340 Email: manfred_goldschmidt @ web. de Kreisvolkshochschule „Joseph Meyer“ Hildburghausen Lehrgangsort: VHS Marktstraße 44; 98646 Hildburghausen

„Ihre Projektideen sind gefragt!“ – Neuer Aufruf zur Einreichung von Projekten für 2018 und 2019 Noch bis zum 30. Oktober 2017 findet der nächste Projektaufruf der LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg statt. Wenn Sie eine innovative Projektidee haben, die mit Fördermitteln unterstützt werden soll, können Sie sich bei der RAG bewerben. Ihr Ansprechpartner: LEADER-Management Herr Philipp Rothe Tel.: 0361 / 4413-137 oder 03685 / 445-515 E-Mail: [email protected] http://www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/.

Übrigens…

Lehrgangstermine 2017: Freitag 17.11.2017 Samstag 18.11.2017 Sonntag 19.11.2017 Freitag 24.11.2017 Samstag 25.11.2017 Sonntag 26.11.2017

16.00 Uhr 09.00 Uhr 09.00 Uhr 16.00 Uhr 09.00 Uhr 09.00 Uhr

19.00 Uhr 16.00 Uhr 12.00 Uhr 19.00 Uhr 16.00 Uhr 12.00 Uhr

(Vor-) Anmeldungen bei: Kreisvolkshochschule „Joseph Meyer“ Hildburghausen Obere Marktstr. 44 98646 Hildburghausen Tel.: 03685/709285 Fax: 03685/709284 Interessenten stellen bitte einen formlosen Antrag (schriftlich oder telefonisch) an den Lehrgangsanbieter. Von dort erhalten Sie die Antragsunterlagen für den Lehrgang, sowie den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung.

… fand der weltweit erste Tag des Lächelns 1999 statt. Seitdem ist jederman am ersten Freitag im Oktober dazu aufgerufen, durch Freundlichkeit mindestens einen Mitmenschen zum Lächeln zu bringen. Ein Lächeln ist das Beleuchtungssystem des Gesichts und das Heizungssystem des Herzens.

Fischerprüfung Zuständig für die Zulassung zur Fischerprüfung ist die Untere Fischereibehörde. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Vorbereitungslehrgang min. 30 Stunden teilgenommen hat.

-> Das nächste Amtsblatt erscheint am 14. Oktober 2017 Mitarbeiter/-innen

Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamtes Montag Dienstag Donnerstag Freitag

08.00 - 12.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr 08.00 - 11.30 Uhr

Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Informationen zur Ausbildung Landkreis Hildburghausen – „mittendrin“ in DEINER Zukunft! Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten Was erwartet Sie? Sie sind auf der Suche nach einer abwechslungsreichen, verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Ausbildung? Dann bewerben Sie sich beim Landratsamt Hildburghausen für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten! Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Abschnitte (duales System). Für den theoretischen Teil nehmen Sie am Blockunterricht des Berufsbildungszentrums Meiningen teil (www.bbz-meiningen.de), welcher durch dienstbegleitende Unterweisungen der Thüringer Verwaltungsschule Weimar (www.tvs-weimar.de) ergänzt wird. Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Ämtern des Landratsamtes Hildburghausen statt.

Am Berufsbildungszentrum Meiningen eignen Sie sich das hierfür notwenige theoretische Wissen an. Schwerpunktfächer sind z. B.: • Verwaltungsrecht (u. a. Baurecht, Sozialrecht und Ordnungsrecht), • Personalwesen, • Verwaltungsbetriebswirtschaft sowie • Informations- und Kommunikationssysteme. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Welche Ausbildungsvergütung erhalten Sie? Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und beträgt gestaffelt nach Ausbildungsjahren 918,26 €, 968,20 € bzw. 1.014,02 € brutto/monatlich (Stand: 3/2017). Was erwartet Sie nach der Ausbildung? Absolvieren Sie die Ausbildung mit überdurchschnittlichen Ergebnissen bestehen gute Chancen auf die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.

Soweit Sie mindestens die Fachhochschulreife besitzen, kann die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt werden.

Auf Grund der breit gefächerten Ausbildung ist ein Einsatz in verschiedenen Ämtern des Landratsamtes Hildburghausen möglich. Sie bearbeiten z. B.

Wie läuft die Ausbildung ab? Während der Praxisphasen lernen Sie verschiedene Ämter des Landratsamtes Hildburghausen und deren Aufgaben kennen. Dabei werden Sie z. B. folgende Tätigkeiten ausführen:

• • • •

• Verwaltungsentscheidungen anhand rechtlicher Vorschriften vorbereiten, • bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes mitwirken, • bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mitarbeiten, • Sitzungen und Beratungen vorbereiten, • Protokolle, Tabellen und Grafiken erstellen sowie • bei der Beratung der Bürgerinnen und Bürger mitwirken.

Thüringer Stellenbörse Immer mehr Thüringern Unternehmen setzen bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften auf die Stellenbörse der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF). Dank des Online-Portals finden Bewerber und Unternehmen mit wenigen Klicks zueinander. www.thaff-thueringen.de

Anträge auf Wohngeld im Jugend- und Sozialamt, Gewerbeanmeldungen im Ordnungsamt, Zahlungsvorgänge im Amt für Finanzverwaltung, Anträge auf BAföG im Amt für Schulverwaltung und Kreisentwicklung.

Wo können Sie weitere Informationen erhalten? Für weitere Auskünfte steht die Ausbildungsleiterin gerne zur Verfügung! Kontakt: Sina Thon 03685/445-142 [email protected]

Prävention - na klar!

Den Präventionswegweiser finden Sie auf unserer Internetseite unter w w w. l a n d k r e i s hildburghausen. de - Aktuelles oder direkt bei Nancy Preuß unter 03685 / 445-431 oder preuss@lrahbn. thueringen.de

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Kreisvolkshochschule Joseph Meyer Hildburghausen

Volkshochschule Hildburghausen Veranstaltungen und Kurse

Gesellschaft

Sa 14.10.2017, Workshop: Selbstvertrauen und Selbstvertei- 14:00 bis 16:15 Uhr digung für Jugendliche Do 26.10.2017, Luther in Eisenach 8:00 bis 18:00 Uhr

Kultur

Fotografieren statt Knipsen

Sa 14.10.2017, 10:00 bis 18:15 Uhr

Aus Kräuterkraft selbst gemacht Naturheilsalben Nähen für Anfänger

Di 24.10.2017, 18:00 bis 21:00 Uhr

Gesundheit

Progressive Muskelentspannung Fit bleiben in jedem Alter (Einsteiger) Vortrag: Schüsslersalze Einführung in die Biochemie Gesünder essen und besser leben mit Sirtfood

Sprachen

1 x Mo 17:30 bis 18:15 Uhr 13 x Mo 17:30 bis 19:45 Uhr 16.10.2017 bis 29.1.2018

1720111705 - Hildburghausen Kerstin Blau s. Zustiegsorte

17,50 € , ab 8 Pers., 26,50 € ab 5 Pers. 10 Plätze 52,- € ab 20 Pers. 50 Plätze

1720621001 - Oberer Wald Roland Müller Bürgerhaus Heubach, ErnstThälmann-Straße 31 1720121301 - Hildburghausen Birgit Ehrsam KVHS HBN Raum 1.15, Obere Marktstr. 44 1720721403 - Themar Karin Schneider Regelschule Themar; Unterrichtsraum Nähen, Schulstr. 7

46,50 € ab 8 Pers., 57,50 E€ ab 5 Pers. 8 Plätze 18,50 € ab 8 Pers., 22,50 € ab 5 Pers. 10 Plätze 122,50 € ab 8 Pers., 162,50 € ab 5 Pers. 12 Plätze

1720310700 - Eisfeld Alexander Bürger, Turnhalle Eisfeld, Dammweg 2 Marko Pfaff

10 x Do 19.10. bis 21.12.2017, 1720130101 - Hildburghausen 17:00 bis 18:30 Uhr KVHS HBN Gymnastikraum 1.16, Obere Marktstr. 44 12.10. bis 21.12.2017, 1720630202 - Oberer Wald 17:30 bis 18:15 Uhr Regelschule Schönbrunn; Turnhalle, Eisfelder Str. 19 Do 12.10.2017, 172430401 - Römhild 18:30 bis 20:00 Uhr AWO Begegnungsstätte Römhild, Kreativraum, Heurichstraße 38 Sa 7.10.2017, 1720530701 - Heldburger 19:00 bis 20:30 Uhr Unterland Mehr Generationen Haus, Küche, Bahnhofstraße 182

Englisch Al, Wiederholen-AktivierenKommunizieren „Hip Hip Hooray“ für Kindergärtnerinnen Grundkurs English Conversation

15 x Mo 16.10.2017 bis 1720140605 - Hildburghausen 29.1.2018, 18:00 bis 19:30 Uhr KVHS HBN Raum 1.28, Obere Marktstr. 44 10 x Mo 16.10. bis 18.12.2017, 1720140650 - Hildburghausen 17:00 bis 18:30 Uhr KVHS HBN Raum 1.13, Obere Marktstr. 44 15 x Mi 18.10.2017 bis 1720140611 - Hildburghausen 24.1.2018, 18:00 bis 19:30 Uhr KVHS HBN Raum 1.13, Obere Marktstr. 44 Französisch Konversation 5 x Mi 25.10. bis 22.11.2017, 1720340800 - Eisfeld 18:30 bis 20:00 Uhr Regelschule Eisfeld U-Raum 1, für Anfänger mit VorKirchplatz kenntnissen und Fortgeschrittene (Sprachniveau A2/61) Italienisch für Anfänger 5 x Mo 23.10. bis 20.11.2017, 1720340900 - Eisfeld Regelschule Eisfeld U-Raum 1, (mit Vorkenntnissen) und 18:00 bis 19:30 Uhr Kirchplatz 6 Fortgeschrittene (Al, A2) 12 x Do 5.10. bis 21.12.2017, 1720142001 - Hildburghausen Schwedisch 18:00 bis 19:30 Uhr KVHS HBN Raum 1.29, Aufbaukurs A1.2 - A2 Obere Marktstr. 44 20 x Do 19.10.2017 bis 1720142100 - Hildburghausen Kroatisch 22.3.2018, 18:30 bis 20:00 KVHS HBN Raum 1.13, für den Urlaub Al Obere Marktstr. 44

Beruf

Amtsblatt 17/2017

3 x Sa 21.10. bis 4.11.2017, PC-Basiskurs: Handy - Tablet - Laptop 9:00 bis 12:00 Uhr

Denise Pfeufer Otmar Seiler Christoph Schmalz

82,50 € ab 8 Pers., 102,50 € ab 5 Pers. 8 Plätze 42,50 € ab 8 Pers., 52,50 € ab 5 Pers. 15 Plätze 10,-€ ab 8 Pers. 15 Plätze

Marlies Fresino

10,- € ab 8 Pers., 12,50 € ab 5 Pers. 10 Plätze

Barbara Stenzel

92,50 € ab 8 Pers., 122,50 € ab 5 Pers. 14 Plätze 62,50 € ab 8 Pers., 82,50 € ab 5 Pers. 15 Plätze 92,50 € ab 8 Pers., 122,50 € ab 5 Pers. 14 Plätze 42,50 € ab 8 Pers., 57,50 € 6 ab 5 Pers. 15 Plätze

Marina Richter Karin Sauerbrey Dirk Hebestreit

Dirk Hebestreit Dr. Manuela Adler Ivana Dominikovic

1720150110 - Hildburghausen Silvia Schall KVHS HBN Computerkabinett 1.02, Obere Marktstr. 44

42,50 € ab 8 Pers., 57,50 € ab 5 Pers. 15 Plätze 74,50 € ab 8 Pers., 98,50 € ab 5 Pers. 15 Plätze 122,50 € ab 8 Pers., 162,50 € ab 5 Pers. 14 Plätze 52,90 € ab 8 Pers., 64,90 € ab 5 Pers. 12 Plätze

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN / SERVICE

PC-Basiskurs: Einsteigerkurs

7 x Mo 23.10. bis 4.12.2017, 9:00 bis 11:15 Uhr

PC-Basiskurs: Textverarbeitung mit Word 2010

6 x Mi 25.10. bis 29.11.2017, 18:00 bis 20:15 Uhr

1720450101 - Römhild AWO Eckart Rittweger Begegnungsstätte Römhild, Kreativraum, Heurichstraße 38 1720150102 -Hildburghausen Eckart Rittweger KVHS HBN Computerkabinett 1.02, Obere Marktstr. 44

86,50 € ab 8 Pers., 107,50 € ab 5 Pers. 12 Plätze 74,50 ab 8 Pers., 92,50 € ab 5 Pers. 12 Plätze

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Vorankündigungen/Veranstaltungshinweise 30.09. – 02.10.17 30.09.17 30.09. - 01.10.17 01.10.17 02.10.17 03.10.17 03.10.17 04.10.17 05. – 08.10.17 05. – 08.10.17 06. – 08.10.17 07.10.17 07.10.17 07.10.17 08.10.17 11.10.17 11.10.17 12.-15.10.17 13. – 15.10.17 14.10.17

Kirmes in Waldau Tag der offenen Tür Feuerwehr Streufdorf am Gerätehaus in Streufdorf Fischerfest Themar Ab 10.00 Uhr Kabarettistischer Frühschoppen im Kulturhaus in Milz 14.00 Uhr CDU Fest auf dem Festplatz in Schönbrunn 10.00 – 14.30 Uhr 21. Thüringisch-Fränkischer Wandertag, Start in Heldburg am Sportplatz 14.00 Uhr 30 Jahre Wanderhütte in Schönbrunn 10.30 – 12.00 Uhr „Darauf geb ich Dir Brief und Siegel – Schreiben wie im Mittelalter“ – Ferienprogramm für Kinder ab 6 J. im Naturhistorischen Museum Schloss Bertholdsburg Schleusingen Kirmes in Mendhausen Kirmes in Bedheim Kirmes in Themar 15.30 Uhr „Traummelodien der Operette“, eine Operettengala mit 1 Moderator, 3 Solisten, 6 Tänzern/innen und 12 Musikern im Stadttheater Hildburghausen 19.44 Uhr Konzert mit Stan Meus in Römhild Pföhles in Schmeheim 17.00 Uhr Birgitta Winkler, Flöte, Potsdam,Gisbert Näther, Horn, Potsdam,Matthias Jacob, Orgel, Potsdam in der Kirche in Bedheim 10.30 – 12.00 Uhr „Basteln mit Salzteig“ – Ferienprogramm für Kinder ab 6 J. im Naturhistorischen Museum Schloss Bertholdsburg Schleusingen 19.30 Uhr Vortragsreihe „Natur und Geschichte“ Neue Untersuchungen auf der Henneburg –Stammburg der Henneberger Grafen Wo und wie hat das Henneberger Grafengeschlecht gelebt, bevor sie Ende des 13. Jahrhunderts ihre Residenz nach Schleusingen verlegt haben? Traditionelle Trachtenkirmes in Eishausen Traditionskirmes in Westenfeld 14.00 Uhr Herbstfest in Oberneubrunn Wilder Mann 13.00 Uhr

SERVICE

Amtsblatt 17/2017

17

Interessantes aus dem Landkreis Hildburghausen vor 50 Jahren Worüber das „Freie Wort“ um den 30. September 1967 berichtete. Hildburghausen: „Mit dem Schuljahr 1967/68 begann die Musikschule Hildburghausen mit einer Klasse auch die Tanzmusikausbildung. Weiterhin werden in Verbindung mit der Spezialschule für künstlerisches Volksschaffen, Chor- und Musikgruppenleiter ausgebildet.“

Bei der Ausbildung im Genre Tanzmusik Biberau: „Zum „Tag der Republik“ soll dieses Mehrzweckgebäude in Biberau seiner Bestimmung übergeben werden. Es wird besonders der besseren Betreuung der Feriengäste des Ortes dienen, denn es birgt einen Kultur- und Speisesaal, einen Klubraum und eine Küche. Die Bürger der

Gemeinde haben beim Bau bisher in über 12000 freiwilligen Arbeitsstunden mitgeholfen.“

in der Lage dazu fühlen und Interesse an der Pflege dieser Tiere haben, könnten als Halbtagskraft eine Beschäftigung finden und würden den Kindern eine große Freude bereiten.“

Mehrzweckgebäude in Biberau

Schnett / Hildburghausen: „Kollege Otto Koch aus Schnett ist KOM-Fahrer beim VEB Kraftverkehr Hildburghausen. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Ruhig und besonnen steuert er seit 1963 unfallfrei Busse des Betriebes über die Straßen und nicht nur unseres Kreises.“

Schleusingen: „Freundlich und lebensnah soll der Aufenthalt den Kindern im „HildeCoppi-Heim“ in Schleusingen gestaltet werden. Darum haben die Mitarbeiter des Heimes für die Kleinen u.a. eine kleine Menagerie angelegt. Neben Perlhühnern, einem Pfau, drei Schafen und einer Bergziege tummelt sich ein Esel im Gehege auf dem Berg. Doch die Kinder, die ständig im Heim untergebracht sind, und die, die dort jeweils für sechs bis acht Wochen wegen eines orthopädischen Leidens zur Kur weilen sind traurig. Ihre Lieblinge müssten abgeschafft werden, wenn sie nicht bald einen Pfleger für sie finden. Rentner, die sich

Mo.

Otto Koch

Interessantes aus dem Landkreis Hildburghausen vor 100 Jahren Worüber das „Hildburghäuser Kreisblatt“ um den 30. September 1917 berichtete. Hildburghausen: „Bei der letzten regelmäßigen Nachschau in unserem im Sommer geschlossenen Stadttheater wurde eine unliebsame Entdeckung gemacht, dass Diebe, oder vielleicht besser gesagt, zerstörungslustige Buben mittels Einstieg durch einige von ihnen zertrümmerte Fenster unserem Musentempel einen Besuch abgestattet hatten. Die Einbrecher hatten es auf die Garderoberäume der Schauspieler abgesehen, woselbst sie sich anscheinend Feuer in den Öfen angezündet und dann leichtfertig die Asche auf den Boden geworfen haben. Einige Einrichtungsgegenstände haben sie sich für ein späteres Abholen derselben bereitgestellt und Linoleum von den Fußböden abgetrennt und dasselbe gleichfalls für eine gelegentliche Abholung hübsch zusammengerollt. Hoffentlich gelingt es, die Spur der Einbrecher ausfindig zu machen.“

Theater Hildburghausen, KS 938

Veilsdorf: „Am Sonntag, den 30. September, abends 8 Uhr findet im Saale des hiesigen Gemeindegasthaus ein „Vaterländischer Abend“ statt. Herr Seminarlehrer Mitzenheim aus Hildburghausen wird einen Vortrag über „Deutschlands Zukunft“ halten. Jedermann ist freundlichst eingeladen.“

Schöffengericht zu zwei Monaten Gefängnis, Fischer und Fleischer zu einem Monat Gefängnis verurteilt.“ Bad Colberg: Der zweite der letzthin aus dem hiesigen Offiziersgefangenenlager entwichenen Offiziere, ein Franzose , wurde vor einigen Tagen im Lippischen aufgegriffen, nachdem der erste, ein Russe, bereits 8 Tage vorher bei Meiningen festgenommen wurde. Während die früheren Ausreißer stets der Schweiz zusteuerten, haben diese einen neuen Kurs eingeschlagen. Sie suchten anscheinend nach dem besetzten Gebiet oder über die holländische Grenze zu entkommen.“

Veilsdorf, KS 177 Eisfeld: „Die Fabrikarbeiter Rudolf von Nordheim aus Mehlis, Albin Fischer aus Goßmannsrod und Otto Fleischer aus Zella St.Bl. hatten in der Goßmannsroder Flur, wo zu jagen sie nicht berechtigt waren, die Jagd ausgeübt und 5 Hasen erlegt. Außerdem hatte Nordheim im Forstbezirk Oberschönau noch einen Hirsch angeschossen. Nordheim wurde deshalb vom hiesigen

Bad Colberg, KS 730 Mo.

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