Asyl in Sachsen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) - Chemnitz-Ebersdorf

Der Weg nach Deutschland Anzahl der Asylanträge (insgesamt) in Sachsen von 2005 bis 2014

Anzahl der Asylanträge (insgesamt) in Deutschland von 2005 bis 2014 14000

250000

12000 200000

10000 150000

8000 6000

100000

4000 50000

2000 0

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

0

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Die Asylbewerber werden innerhalb Deutschlands auf die Bundesländer nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft verteilt („Königsteiner Schlüssel“). Sachsen erhält so momentan 5,1 Prozent der insgesamt nach Deutschland kommenden Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen

Asyl in Sachsen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) - Chemnitz-Ebersdorf

Wer kommt nach Deutschland, wer nach Sachsen? Asylbegehrende nach Hauptherkunftsländern im Jahr 2014

Asylbegehrende nach Hauptherkunftsländern vom 1. Januar bis 31. Juli 2015

Sachsen

Sachsen

Gesamtzahl: 11.783

Syrien 22,6%

Tunesien 8,0%

2.670

Gesamtzahl: 14.575

Syrien 23,7%

Libyen 7,5%

943

Albanien 13,0% Kosovo 11,7%

1.897

3.451

879 874

1.702

Kosovo 7,4%

1.102

718

Afghanistan 7,6%

821 Serbien 6,1%

709 519

3.055 463 sonstige 25,9%

Deutschland

Russische Föderation 3,9%

483

470

Marokko 4,1%

Indien 4,0%

Gesamtzahl: 173.072

560 388

Eritrea 6,0%

sonstige 19,3%

Georgien 4,4%

Deutschland

Syrien, Arab. Republik 22,7%

Gesamtzahl: 195.723

388

Russische Marokko Föderation 2,7% 2,7%

392

488

Eritrea 2,7%

Serbien 3,3%

Syrien, Arab. Republik 21,5%

Serbien 9,9%

39.332

Irak 5,6%

575 2.811

Pakistan 3,8%

Libyen 3,9%

Kosovo 15,3%

42.100

29.997

17.172 13.198

29.353

Eritrea 7,6%

9.115

Albanien 15,0%

11.642 Afghanistan 5,3%

7.865 6.908

57.290 5.345 sonstige 33,1%

Irak 3,1%

5.528 Somalia 3,2%

5.614

5.705

Mazedonien Bosnien und Herzegowina 3,2% 3,3%

Kosovo 4,0%

Albanien 4,5%

10.501 44.794 3.379 3.381 4.871 sonstige 23,0%

Pakistan 1,7%

Nigeria Eritrea 1,7% 2,5%

5.514 Mazedonien 2,8%

10.191 Afghanistan 5,2%

Irak 5,4%

Serbien 5,9%

Asyl in Sachsen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) - Chemnitz-Ebersdorf

Die Ankunft in Chemnitz

Die Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Vor Zutritt erfolgt bei Neuankömmlingen eine Kontrolle auf Alkohol, Drogen und Waffen. Es schließt sich eine erste Sichtung der mitgeführten Dokumente an.

Von der Landesdirektion beauftragter Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz-Ebersdorf ist der Malteser Hilfsdienst e. V. Von den Maltesern erhalten die Neuankömmlinge erste Informationen zum Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung sowie einen Notausweis, Hygieneartikel und Bettzeug. Anschließend erfolgt die Zuweisung von Zimmer und Bett in der Erstunterkunft.

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Die Erfassung in der Zentralen Ausländerbehörde

Auf dem Areal der Erstaufnahmeeinrichtung befinden sich die Aufnahmebüros der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen. Neuankömmlinge in der Einrichtung werden am ersten Werktag ihres Aufenthalts von den Maltesern dorthin geleitet.

Die offizielle Aufnahme der Person in Deutschland beginnt mit • einem Foto der Person • erster Befragung zu den Personalien und der Klärung familiärer Beziehungen • dem Kopieren aller vorgelegten Unterlagen und der Erfassung von Ausweisdokumenten • der Aushändigung der Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber, einer Belehrung, einer Informationsbroschüre und eines Gesundheitsfragebogens in Landessprache • der Mitteilung eines Termins für die Antragstellung auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Polizei schließt ihre erkennungsdienstliche Behandlung mit der Abnahme von Fingerabdrücken und der Übernahme der Angaben zur Person an.

Asyl in Sachsen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) - Chemnitz-Ebersdorf

Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung … dient der Durchführung des Asylverfahrens und darf höchstens ein Vierteljahr andauern. Sollte in diesem Zeitraum keine Entscheidung über den Asylantrag vorliegen, werden die betreffenden Asylbewerber in die Landkreise und nach Dresden, Leipzig sowie bei der Stadt Chemnitz weiter verteilt und dort untergebracht.

Asyl in Sachsen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) - Chemnitz-Ebersdorf

Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung

Speisesaal: Neben der kostenlosen Verpflegung der Asylbewerber, geben die Betreuer z. B. Hilfestellung bei der Zubereitung von Babynahrung.

Freizeitangebot: Asylbewerber können sich Spielkarten, Gesellschaftsspiele, Bälle, Tischtennisschläger u. ä. ausleihen.

Gebetsraum

Asyl in Sachsen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) - Chemnitz-Ebersdorf

Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung Zur Betreuung der Asylbewerber und zur Realisierung eines reibungslosen Aufenthaltes in der EAE gehören u. a. folgende Aufgaben: • Information der Asylbewerber über ihre Termine bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Begleitung durch die Betreuer • Tägliche Kontrolle der Anwesenheit der Asylbewerber und Eintragung der Abwesenden in die Fehlliste • Kontrolle der Zimmer, Flure, Treppenaufgänge, Toiletten- und Duschräume auf Vollständigkeit, Ordnung und Sauberkeit • Wöchentlicher Bettwäsche- und Handtuchtausch • Ausgabe besonderen Bedarfs bei Frauen, Babys und Kleinkindern • Ausgabe von Wischzeug, Besen und Reinigungsmitteln zur Zimmerreinigung • Mithilfe bei der Essensversorgung in der Kantine durch einen Betreuer • Organisation und Vergabe von Arbeiten nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an die Asylbewerber, Ausgabe der Arbeitsmaterialien und Kontrolle der Arbeit • Ausgabe, Registrierung und Abrechnung von Fahrtickets bei Terminen beim Gesundheitsamt, beim Arzt sowie bei Behörden und der Polizei

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Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung Die EAE Chemnitz im Luftbild

4

1 Pforte 2 Haus 5, Sitz BAMF Außenstelle Chemnitz 3 Haus 4, Unterbringungsgebäude 4 Haus 3, Sozialgebäude, Küche, Speisesaal 5 Haus 2, Sitz Verwaltung Malteser Werke und Unterbringungsgebäude 6 Haus 1, Sitz Zentrale Ausländerbehörde + Sitz Landes- und Bundespolizei 7 Außengelände 8 Wohncontainer (tlw. genutzt) 9 Zelte (Notkapazität)

7

8

3 5

9 6

2

1

Neben kostenloser Unterkunft, Verpflegung, Hygieneartikeln, akutmedizinischer Versorgung und Bett- sowie Haushaltswäsche erhalten die Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung ein Taschengeld zur freien Verfügung.

Das Taschengeld wird wöchentlich ausgezahlt und ist nach Status und Alter der Asylbewerber gestaffelt. Tagessatz

Ankunft am Montag

Ankunft am Dienstag

Ankunft am Mittwoch

Ankunft am Donnerstag

Ankunft am Freitag

Alleinstehend

4,76€

33,32€

28,56€

23,80€

19,04€

14,28€

Ehepaare (Partner einzeln)

4,30€

30,10€

25,80€

21,50€

17,20€

12,90€

Ehepaare (Gemeinsam)

8,60€

60,20€

51,60€

43,00€

34,40€

25,80€

Kinder über 18 Jahren

3,80€

26,60€

22,80€

19,00€

15,20€

11,40€

Kinder zwischen 15 und 17 Jahren

2,83€

19,81€

16,98€

14,15€

11,32€

8,49€

Kinder zwischen 7 und 14 Jahren

3,06€

21,42€

18,36€

15,30€

12,24€

9,18€

Kinder zwischen 0 und 6 Jahren

2,80€

19,60€

16,80€

14,00€

11,20€

8,40€

Asyl in Sachsen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) - Chemnitz-Ebersdorf

Die Gesundheitserstuntersuchung Die Gesundheitserstuntersuchung der Asylbewerber ist bundesrechtlich (§ 62 Asylverfahrensgesetz - AsylVfG) vorgeschrieben und erfolgt unmittelbar nach Registrierung in der EAE durch das Gesundheitsamt Chemnitz.

Untersuchungsumfang Asylbewerber gemäß §62 AsylVfG Untersuchung Altersgruppen körperlich Alle

Mit wie viel Personal führt das Gesundheitsamt die Untersuchungen durch? Derzeit mit zwei bis drei Schwestern und zwei Ärzten vor Ort, sowie weiterem Personal im Gesundheitsamt.

Stuhlprobe Tuberkulose

Alle Alle

Ab 15 Jahre

Wie viele Asylbewerber werden durchschnittlich untersucht? Die Untersuchung wird von Montag bis Freitag bei momentan etwa 300 Neuankömmlingen durchgeführt. Was geschieht mit Asylbewerbern, wenn einer der Tests positiv verläuft? Das entscheidet der Arzt im Einzelfall. Je nach Krankheit und Testergebnis folgen Nachuntersuchungen bis hin zur Einweisung in eine Klinik.

Parameter Orientierend zur Feststellung übertragbarer Krankheiten: • Gesamt- und Ernährungszustand • Temperatur • Husten, Auswurf • Auskultationsbefund der Lunge • Haut, Haare (Krätze, Läuse, Wunden, Ausschlag) Typhus, Paratyphus, Shigellose, Giardiasis Tuberkulose (TB)-Anamnese (durchgemachte TB, aktuelle Symptome, Grunderkrankung mit TB-Risiko) Röntgen-Thorax

Kinder < 15 Jahre, Körperliche Untersuchung, Anamnese, Gamma-InterfeSchwangere ron-Test (IGRA) oder Tuberkulin-Hauttest (THT) Blutentnahme Ab 13 Jahre mit Immunstatus Masern, Windpocken unklarem Impfstatus

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Der Ablauf des deutschen Asylverfahrens1 Erstmalige Äußerung des Asylgesuchs/ -begehrens innerhalb des Bundesgebiets z.B. bei den Grenzbehörden, Ausländerbehörden, Sicherheitsbehörden, Aufnahmeeinrichtungen

„Erstverteilung der Asylbegehrenden“ (EASY) auf die Bundesländer + Meldung in der nach EASY zuständigen Aufnahmeeinrichtung

Persönliche Asylantragstellung bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Prüfung Dublinverfahren

Weitere Prüfung des Antrags im nationalen Asylverfahren bei Zuständigkeit Deutschlands

Anhörung des Asylantragstellers

Sachentscheidungsmöglichkeiten im nationalen Asylverfahren: Zuerkennung: Flüchtlingseigenschaft ggf. zusätzlich Asylberechtigung

Zuerkennung: subsidiärer Schutz

Feststellung: Abschiebungsverbot

Ablehnung: Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung

Ablehnung: Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung subsidiärer Schutz

Ablehnung: Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung subsidiärer Schutz Abschiebungsverbote

Ablehnung als offensichtlich unbegründet: Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung Ablehnung: subsidiärer Schutz Abschiebungsverbote

Abschiebungsandrohung mit 30-Tage-Frist für freiwillige Ausreise

Abschiebungsandrohung mit einer Wochenfrist für freiwillige Ausreise

Rechtsmittel

Aufenthaltsrecht / Bleiberecht

Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre

1

Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr (bei Verlängerung für zwei weitere Jahre)

Ausreisepflicht

In der Regel Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr

Vereinfachte Darstellung eines Asylerstverfahrens eines volljährigen Antragstellers. Nicht jede theoretische Variante eines Einzelfalles ist abgebildet.

Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung nach Ablauf der Ausreisefrist bzw. Entscheidung des Verwaltungsgerichts

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Die Verteilung auf Landkreise und Kreisfreie Städte Prognose: Voraussichtlich aufzunehmende Asylbewerber in den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Jahre 2015

Gesamtzahl: 40.800 Lkr. Nordsachsen 4,87% Stadt Dresden 13,15%

1.987

Lkr. Leipzig 6,36%

29997 2.595

5.402

5.365 Sächs. SchweizOsterzgebirge 6,08%

Nach spätestens drei Monaten Aufenthalt müssen die Asylbewerber die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen und werden an Landkreise und Kreisfreie Städte weiter verteilt. Diese sorgen dann für die weitere Unterbringung, Verpflegung und Betreuung.

Stadt Leipzig 13,24%

3.533

Erzgebirgskreis 8,66%

2.481 3.288

2.636

Lkr. Zwickau 8,06% Lkr. Görlitz 6,46%

2.456 Lkr. Meißen 6,02%

3.162 3.101 Lkr. Bautzen 7,60%

2.448 Stadt Chemnitz 6,00%

2.350 Vogtlandkreis 5,76%

Lkr. Mittelsachsen 7,75%

(Kern-)Familien werden stets zusammen untergebracht - entweder in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer Wohnung. Die Unterbringung „in der Fläche“ dauert an, bis eine Entscheidung im eigentlichen Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen und rechtskräftig ist. In der Zeit Ihres Aufenthaltes bei Landkreisen und Kreisfreien Städten haben Asylbewerber keine Residenzpflicht vor Ort und können – nach einem Vierteljahr Aufenthalt in Deutschland – auch eine Arbeit aufnehmen. Kinder können in Kindereinrichtungen untergebracht werden, ältere Kinder sind schulpflichtig.