Der Reservistenverband Herausforderungen und Chancen

Präsident Gerd Höfer Reservistenverband, Postfach 20 14 64, 53144 Bonn Verteiler Stellvertreter des Präsidenten Roderich Kiesewetter MdB Hausanschri...
Author: Helga Althaus
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Präsident Gerd Höfer Reservistenverband, Postfach 20 14 64, 53144 Bonn

Verteiler

Stellvertreter des Präsidenten Roderich Kiesewetter MdB Hausanschrift: Zeppelinstraße 7 A 53177 Bonn Telefon 0228 / 25909-80 Fax 0228 / 25909-89 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.reservistenverband.de

Bonn, im Februar 2011

Sehr geehrte/r, seit über 50 Jahren steht der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. loyal an der Seite der Bundeswehr. Selbstverständlich verfolgen der Verband und alle Reservisten mit hohem Interesse den Verlauf der größten prozessorientierten Neuausrichtung der Streitkräfte. Unter dem Arbeitstitel „Konzentration und Verantwortung“ wird die Ausrichtung auf die Kernaufgaben, mehr Flexibilität und höhere Effizienz in der Bundeswehr gestaltet, um sie als wirksames Instrument der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken. Aus Sicht des Reservistenverbandes wird dieser Transformationsprozess durch den Vierklang, bestehend aus der Aussetzung der Wehrpflicht, der zunehmenden Einsatzorientierung der Streitkräfte, der Notwendigkeit zur Haushaltssanierung und aus diesen resultierend der Bedarf an der Förderung des Schutzes unserer Heimat charakterisiert. Ca. 3.000 Reservistenkameradschaften und Reservistenarbeitsgemeinschaften sind im engen Schulterschluss mit der Bundeswehr und vielen Partnern flächendeckend in Deutschland aktiv. Die Reservisten und ihr Verband werden diesen Transformationsprozess der Bundeswehr loyal begleiten und mit dem großen Netzwerk der Mitglieder und Freunde zum Erfolg kraftvoll beitragen. Mit der Aktion und Kampagne „Tu was für Dein Land!“ soll dies in die Tat umgesetzt und sichtbar gemacht werden. In dem beigefügten Konzeptpapier

„Der Reservistenverband – Herausforderungen und Chancen“ beschreibt der Verband wie er die Konsequenzen aus der Reform für sich bewertet, die nötigen Schlüsse zieht und sich die Umsetzung im Verband und außerhalb vorstellt. Mit diesem Konzept schreibt der VdRBw die Konzeption 2015 konsequent fort und steigt in den Dialog über unsere Neuausrichtung ein. Wir würden uns freuen, mit Ihnen ins Gespräch kommen zu können.

Gerd Höfer Präsident

Roderich Kiesewetter MdB Stellvertreter

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

Präsident Gerd Höfer Stellvertreter des Präsidenten Roderich Kiesewetter MdB Hausanschrift: Zeppelinstraße 7 A 53177 Bonn Telefon 0228 / 25909-80 Fax 0228 / 25909-89 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Internet www.reservistenverband.de

Bonn, im Februar 2011

Der Reservistenverband Herausforderungen und Chancen Die Bundeswehr befindet sich in der größten prozessorientierten Neuausrichtung ihrer Geschichte. Unter dem Arbeitstitel „Konzentration und Verantwortung“1 wird die Ausrichtung auf die Kernaufgaben, mehr Flexibilität und höhere Effizienz in der Bundeswehr gestaltet, um die Streitkräfte als wirksames Instrument der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken. Signifikant aus Sicht des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.2 ist der Vierklang, bestehend aus der Aussetzung der Wehrpflicht, der zunehmenden Einsatzorientierung der Streitkräfte, der Notwendigkeit zur Haushaltssanierung und aus diesen Reformschritten resultierend der Bedarf an der Förderung des Schutzes der Heimat. Für den Reservistenverband, die Bundeswehr und den deutschen Staat sind diese Entwicklungen Herausforderung und Chance zugleich; dieses wird nachfolgend skizziert.

I. Das Potenzial des Reservistenverbandes Der VdRBw ist als „eingetragener Verein“ mit parlamentarischem Auftrag einzigartig in der deutschen Verbändelandschaft. Als Mittler in der Gesellschaft für die Belange der Streitkräfte, als Institution der Betreuung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Reservisten der deutschen Bundeswehr nimmt dieser den Auftrag seit über 50 Jahren erfolgreich wahr. Derzeit engagieren sich rund 124.000 ehrenamtliche Mitglieder in nahezu 3.000 Untergliederungen,3 mit Unterstützung von 270 hauptamtlichen Mitarbeitern in 106 Geschäftsstellen, für die über 1.000.000 Reservisten4 der deutschen Bundeswehr. Dabei durchdringen sie nicht nur sämtliche Bevölkerungs- und Bildungsschichten des eigenen Landes, sondern wirken auch auf internationaler Ebene.

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Vgl. BMVg 2011: „Konzentration und Verantwortung – Die prozessorientierte Neuausrichtung der Bundeswehr“. Im Folgenden kurz „Reservistenverband“ oder als Akronym „VdRBw“. 3 Gemeint sind sog. „Reservistenkameradschaften“ (RK) auf örtlicher, sog. „Reservistenarbeitsgemeinschaften“ (RAG). 4 Dies bezieht sich auf die in Wehrüberwachung befindlichen Reservisten. Insgesamt gibt es über 8.000.000 Reservisten der Bundeswehr. Als „Reservist“ gilt ein Bundesbürger, der mindestens einen Tag Wehrdienst in der Bundeswehr geleistet hat. 2

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1. „Tu was für Dein Land!“ – Dein Land ist Deutschland! Der Reservistenverband fühlt sich seinem Leitsatz „Tu was für Dein Land!“ auf besondere Weise verpflichtet. Dieses Motto fasst die vielfältigen Betätigungsfelder der Reservisten zusammen und verdeutlicht – frei nach John F. Kennedy – auf prägnante Weise, dass der einzelne Bundesbürger sich für sein Land – Deutschland – aus innerer Überzeugung engagieren sollte. Insbesondere der VdRBw sowie alle Reservisten tun dies, indem sie aktiv und passiv die Streitkräfte unterstützen und entlasten. Aktiv tun sie dies, indem u.a. fähige Reservisten für Beorderungsdienstposten bereitgestellt werden oder die zivile Gefahrenabwehr unterstützt wird. Dies trägt wiederum zur Entlastung der Truppe bei. Und durch das Auftreten in der Öffentlichkeit als sinnbildlich zu verstehender „Fanklub“ der Bundeswehr unterstützen die Reservisten passiv bzw. mittelbar die Sicherheitspolitik unseres Landes. Die Aktion „Tu was für Dein Land!“ ist in der Anlage in ihrer ganzen Vielfalt skizziert. 2. Regionale Initiativen Reservisten Eines der Leuchtturmprojekte des VdRBw ist die Unterstützung von Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe durch sogenannte „Regionale Initiativen Reservisten“5. Diese sind keineswegs als Versuch zur Verdrängung der etablierten und erfolgreich arbeitenden zivilen Behörden und Einrichtungen zu sehen, sondern vielmehr als Möglichkeit der Ausschöpfung freier Kapazitäten der Reserve im Bereich des Schutzes der Heimat. Während sich die Bundeswehr immer deutlicher aus der Fläche zurückzieht, besteht aber weiterhin ein umfassendes Netz aus Reservisten im ganzen Land. Die Nutzung dieser bisher fast ungenutzten und ausgebildeten Kräfte bietet einen mehrfachen Gewinn: Es können wertvolle Unterstützungsleistungen im Katastrophenfall erbracht, der Rückzug der Bundeswehr aus der Fläche kompensiert und die Motivation der Reservisten signifikant gesteigert werden. „Tu was für Dein Land!“ kann damit in der Tat gelebt werden. 3. Die „Gelbe Schleife“ als Zeichen der Solidarität Als ein symbolischer Akt zur Förderung der sicherheitspolitischen Debatte und als Zeichen der Solidarität zu den Soldaten im Einsatz hat sich die Gelbe Schleife etabliert. Mit der Schleife mit Wappen des Reservistenverbandes und dem Motto „Tu was für Dein Land!“ geben die Reservisten ihrer Solidarität öffentlichen Ausdruck. Im Sinne des Auftrages wird sich der VdRBw weiter dafür einsetzen, dass der gefährliche Dienst im Auslandseinsatz – losgelöst von der Diskussion um den Einsatz an sich – in der deutschen Gesellschaft mehr Würdigung erfährt. Aber auch die Männer und Frauen, die sich freiwillig im Inland für die Bundeswehr einsetzen, verdienen unsere Anerkennung und unseren Dank. Denn, wer sich für sein Land engagiert, hat sich unser aller Solidarität verdient! 4. Sicherheitspolitische Bildung als Motor Das erfolgreichste Instrument als Mittler ist die aktive Auseinandersetzung mit aktuellen sicherheitspolitischen Fragen, die uns alle berühren. Allein im Jahre 2010 wurden über 7.000 sicherheitspolitische Veranstaltungen auf regionaler, überregionaler und Bundesebene durchgeführt. Dabei wird stets ein breiter Kreis von Zielgruppen bedient: vom abendlichen Stammtisch in der Provinz bis zum mehrtägigen Leuchtturmseminar mit akademischem Anspruch. Diese Vermittlung von Sachinhalten ermöglicht erst die Aus- und Weiterbildung von Reservisten und anderen interessierten Bürgern im Sinne der Interessen der Bundeswehr. Der VdRBw braucht auch für seine künftige sicherheitspolitische Arbeit eine langfristig angelegte, landesweit greifende und alle Bevölkerungs- und Bildungsschichten abdeckende Ausrichtung. 5. Die Reservistenkameradschaften – unsere Basis Die flächendeckend über die gesamte Republik verteilten rund 3.000 Reservistenkameradschaften und -arbeitsgruppen sind die Hauptstütze der Reservistenarbeit. Sinnbildlich gesprochen sind sie die Quelle unserer Kraft. In diesen engagieren sich die Reservisten auf kommunaler Ebene, richten sicherheitspolitische Stammtische aus, pflegen Kameradschaft, betreuen Reservisten, bilden militärisch aus, unterstützen Sammelaktionen der Kriegsgräberfürsorge oder gedenken der Toten am Volkstrauertag. 5

Als Abkürzung ist „RegIniRes“ gebräuchlich.

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

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6. Ausbildung von Reservisten Neben der beschriebenen passiven Unterstützung der Bundeswehr ist die aktive Förderung militärischer Fähigkeiten der zweite Kernauftrag des VdRBw. In diesem Bereich bilden Reservisten andere Reservisten in den Kreisgruppen aus. Dabei wird der Erhalt und die Verbesserung ihrer „Individuellen Grundfertigkeiten“, d.h. der Umgang mit den verschiedenen Handwaffen der Bundeswehr, sowohl am Simulator als auch im scharfen Schuss, die Sanitäts- und ABC-Ausbildung usw., forciert. 7. Internationale Reservistenarbeit Die internationale Reservistenarbeit dient nicht nur der immer wieder neu zu pflegenden Völkerverständigung und dem Austausch mit befreundeten Streitkräften, sondern ist aus Sicht des Reservistenverbandes insbesondere ein Mittel zur Detektion, Gewinnung und Förderung fähiger Reservisten. Das Mitwirken in einer der verschiedenen internationalen Reservistenorganisationen6 fördert die Ausbildung des Einzelnen in der (internationalen) Stabsarbeit, motiviert insbesondere junge Akademiker für ein weiteres Engagement im VdRBw und hilft dem Verband, potente junge Reservisten zu erkennen und für weitere Aufgaben in der Reserve aufzubauen.

II. Herausforderungen Wie anfangs erwähnt, sieht sich der Reservistenverband vier grundsätzlichen Herausforderungen gegenübergestellt. Im Zug der Wehrstrukturreform wird es aufgrund von Standortschließungen notwendiger Weise zu einem Rückzug der Streitkräfte aus der geographischen Fläche des Landes kommen. Darüber hinaus verschärft die Aussetzung der Wehrpflicht diese Situation zusätzlich, da durch weniger Gediente die Bundeswehr de facto auch aus der gesellschaftlichen Mitte zurückweicht. Und letztlich bewirkt der Ansatz der Guttenbergschen Reform „vom Einsatz her denken“ eine stärkere Rolle der Reserve bei der Kompensation des geschwächten Schutzes des Landes zur Entlastung der im Einsatz befindlichen Truppe. Die Rolle des Reservistenverbandes, als Mittler der Belange der Bundeswehr gegenüber dem einzelnen Bundesbürger aufzutreten, wird mit zunehmendem Rückzug der Truppe in der Fläche und weniger Gedienten signifikant. Nur so kann das vom damaligen Bundespräsident Köhler bereits 2005 kritisierte „freundliche Desinteresse“ der Bundesbürger gegenüber ihren eigenen Streitkräften abgebaut und die verstärkte Einsatzausrichtung der Bundeswehr in die Gesellschaft transportiert werden. Der Januskopf der Aussetzung der Wehrpflicht, d.h. der Wegfall von 40.000 Bundesbürgern in Uniform pro Jahr, bedingt enorme Anstrengungen des VdRBw, um auch künftig den parlamentarischen Auftrag erfüllen zu können. Neben der notwendigen Kompensation des Rückzugs wird die Erfüllung des Auftrags erschwert, gerade weil Wehrpflichtige nicht mehr als potenzielle Mitglieder des Verbandes in Betracht kommen und somit auch nicht innerhalb des VdRBw sich als Mittler engagieren können. Außerdem muss der VdRBw seine Rolle im Schutz der Heimat definieren, damit er langfristig die Legitimation der Bundeswehr als Verteidiger des Heimatlandes kraftvoll unterstützen kann.

III. Chancen – neue Wege wagen Um den skizzierten Herausforderungen adäquat begegnen zu können, bedarf es des Mutes, neue – auch unorthodoxe – Wege mit Nachdruck zu gehen. Nachfolgend sind einige dieser Wege skizziert. 1. Neue Klientel: Ehemalige Soldaten auf Zeit Traditionell ist der VdRBw ein Verband ehemaliger Wehrpflichtiger, zukünftig muss daher eine Neuausrichtung auf die Klientel der ehemaligen Soldaten auf Zeit (SaZ) und auch auf ausscheidende Berufssoldaten (BS) gelegt werden. Dazu bedarf es einer signifikanten Erhöhung und Veränderung der 6

Interallied Confederation of Reserve Officers (CIOR) für Offiziere, Interallied Confederation of Medical Reserve Officers (CIOMR) für Sanitätsoffiziere und Association Européenne des Sous-Officiers de Réserve (AESOR) für die Unteroffiziere.

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

3

Kommunikation in die aktive Truppe, um den VdRBw aus der „Schmuddelecke“ der sog. „3S“7 zu holen. Leider ist das tatsächliche Potenzial des Reservistenverbandes in der Truppe oft unbekannt, folglich finden ausscheidende SaZ/BS erst nach mehreren „zivilen Jahren“ zum VdRBw. Einhergehen mit der Verstärkung der Kommunikation muss eine Änderung der Anreize für ein Engagement dieser Klientel in Reihen des VdRBw erfolgen. 2. Reserveoffiziere und –unteroffiziere als Bindeglied In der Ausbildung von Reserveoffizieren und -unteroffizieren liegt die Chance einer dauerhaften Bindung leistungsfähiger ziviler Führungskräfte an die Streitkräfte. Ihre Ausbildung durch Reservisten bietet darüber hinaus ehemaligen SaZ/BS einen zusätzlichen Anreiz für ein Engagement im VdRBw und entlastet die aktive Truppe signifikant. Für diese Vorteile gilt es auch aktiv in der Bundeswehr zu werben und zu überzeugen. 3. Mitglied sein, um Reservist zu werden Auch muss der mutige Schritt gewagt werden, ungediente Bürger für ein Engagement als Reservist zu begeistern und sie zu solchen auszubilden. Mit diesem Schritt kann auch das weitgehend ungenutzte Potenzial der weiblichen Bevölkerung ausgeschöpft werden. Warum sollte sich die Reserve nicht selbst (ehrenamtlich) ausbilden dürfen? – Immerhin wird dies sowohl bei unseren Verbündeten exerziert, bspw. in den Nationalgarden der US-Bundesstaaten, als auch im eigenen Land, in der traditionsreichen Freiwilligen Feuerwehr. Ebenfalls würde das Anreize für ein Engagement ehemals gedienter Soldaten bieten. Des Weiteren könnte über die Werbung integrationswilliger Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Migrationshintergrund eine stärkere Identifizierung mit unserem Land erreicht werden. 4. Veteranenverbände Es ist ein dringendes Anliegen des Reservistenverbandes, sich den verknüpften Thematiken „Veteranen“ und „PTBS“ anzunehmen. Dazu wurde zunächst die Arbeitsgemeinschaft "PTBS und Familienbetreuung" gegründet, welche derzeit das Potenzial des VdRBw bei der Bewältigung der PTBS-Problemstellung erörtert. Denn tatsächlich treten häufig Symptome von PTBS erst nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus der Bundeswehr auf, so dass sich der VdRBw loyal zu seinem Auftrag dieser Thematik annehmen muss. Ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Betreuung Betroffener muss jedoch auch die Bündelung der in letzter Zeit zahlreich gegründeten Veteranenverbände sein. Nur durch ein konzertiertes Vorgehen, vorzugsweise unter dem Dach des Reservistenverbandes, können die Thematiken nachhaltig gelöst werden und pro-aktiv Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Es kommt darauf an, dass Reservisten und Veteranen mit einer Stimme sprechen bzw. eine bundesweite Vertretung haben. 5. Erfassung des Potenzials der Reservisten Als wichtiger Baustein muss der Reservistenverband über eine Mitgliederdatenbank verfügen, aus der neben den sich ständig erweiternden zivilen Qualifikationen auch die militärischen Eignungen abrufbar sind. Dadurch können einerseits effektiv und zielgerichtet vakante Dienstposten bei der Bundeswehr im In- und Ausland und innerhalb des eigenen Verbandes, etwa bei der oben angesprochenen Ausbildung, durch Reservisten besetzt werden. Und andererseits können dadurch Reservisten gezielt in ihrer militärischen Qualifikation gefördert und ihre zivile Eignung in den Dienst der Streitkräfte eingebunden werden. 6. Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Angesichts des demographischen Wandels wird es zu einer verschärften Konkurrenz um gut ausgebildetes Personal kommen. In enger Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft können die Streitkräfte der deutschen Wirtschaft gut ausgebildetes Personal anbieten und umgekehrt in Wehrübungen für die Weiterqualifizierung von Firmenangehörigen sorgen, z.B. interkulturelle Kompetenz, Sprachausbildung, Einsatzerfahrung, Führungskräftetraining, Überlebenstraining und vieles mehr. Genau so ist vorstellbar, dass Bundeswehrangehörige weitere Expertise in der Wirtschaft sammeln und dann wieder in die Streitkräfte

7

„3S“ = „Schießen, Saufen, Schlauchboot fahren“.

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

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zurückkehren. Auch hier gilt es, attraktive Angebote für leistungsstarke Reservisten zu entwickeln bis hin zur „Portabilität“, der Anrechnung und Mitnahme von erdienten Versorgungsbezügen. 7. Kommunikationsstrategie Der Reservistenverband wird, um die Herausforderungen zu meistern und die daraus resultierenden Chancen zu gestalten, eine neue Kommunikationsstrategie erarbeiten, die sowohl verbandsintern und extern wirkt. Dazu müssen verschiedene Maßnahmen greifen: die Klientel der SaZ/BS muss besser angesprochen werden, eine schnellere Kommunikation unter Nutzung neuer Medien zwischen dem einzelnen Mitglied und der Verbandsführung muss ermöglicht werden und die Bundeswehr muss den Reservistenverband als echten Partner akzeptieren. Wenn diese Offensive greifen soll und wir, die Bürger für ein Engagement begeistern und sie „mitnehmen“ wollen, müssen in diesem Sinne die Streitkräfte allen unnötigen Ballast über Bord werfen, bürokratische Hemmnisse abbauen und Gefahren der Zurücksetzung Einzelner unter allen Umständen vermeiden.

IV. Herausforderungen als Chancen sehen! Die Bundeswehrstrukturreform bietet, trotz aller beschriebenen Herausforderungen, ein immenses Potenzial an Chancen für den Reservistenverband. Der VdRBw wird den begonnenen Weg der „Transformation des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. – Konzeption 2015“8 weiterverfolgen, die Herausforderungen annehmen, die Chancen ergreifen und sich konsequent auf die Erfüllung des parlamentarischen Auftrags ausrichten. Denn dieser und seine Reservisten sind bereit, entschlossen und darauf eingestellt, neue und mutige Wege zu bestreiten. Nur durch eine stringente Begleitung der Ziele der Reform der Bundeswehr und der daraus resultierenden Konsequenzen für den Reservistenverband kann weiterhin der parlamentarische Auftrag erfüllt werden: Mittler in der Gesellschaft für die Streitkräfte, Betreuung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Reservisten der Deutschen Bundeswehr.

Wer sich für sein Land engagiert, hat sich unser aller Solidarität verdient!

Gerd Höfer Präsident

Roderich Kiesewetter MdB Stellvertreter

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Vgl. VdRBw 2005: „Transformation des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. – Konzeption 2015“.

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

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Anlage zu „Der Reservistenverband – Chancen und Herausforderungen“

„Tu was für Dein Land! - Dein Land ist Deutschland“ Über 3.000 Reservistenkameradschaften und -arbeitsgemeinschaften sind im engen Schulterschluss mit der Bundeswehr und vielen anderen Partnern flächendeckend in Deutschland aktiv. Sicherheitspolitische Arbeit, Förderung militärischer Fähigkeiten, regionale Initiativen zum Schutz der Heimat und Betreuung vom Schicksal des Krieges betroffener Reservisten sind nur einige Felder der erfolgreichen Arbeit des Verbandes.

VdRBw: Unsere Stärke Kameradschaft, unsere Motivation: „Tu was für Dein Land!“ Das Sicherheitsbewusstsein in der Gesellschaft erhalten und weiter schärfen! Unter dem Wahlspruch „Tu was für Dein Land!“ engagieren sich Reservisten ehrenamtlich für ihre Heimat, für die gute Sache und die Bundeswehr in vielfältiger Art und Weise. •

Sie informieren

zur Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherheitsvorsorge unseres Landes zu Interessen und zum internationalen Engagement Deutschlands zur Energiesicherheit, zur Migration Arbeitgeber, Verbände, Behörden, an Hochschulen



Sie betreuen

alle Reservisten der Deutschen Bundeswehr Schwächere, Schutzlose und Hilfsbedürftige Angehörige von Soldaten im Einsatz Angehörige Gefallener Soldaten und Reservisten mit PTBS



Sie schützen

bei der zivilen Gefahrenabwehr bei schweren Unglücksfällen und beim ABC-Schutz beim Deichschutz und beim Hochwasserschutz in sogenannten nichtaktiven Truppenteilen



Sie werben

für das Engagement als aktiver Soldat in der Bundeswehr für das Engagement als beorderter Reservist in der Bundeswehr für das Engagement in der freiwilligen Reservistenarbeit



Sie entlasten

durch Wehrübungen im täglichen Grundbetrieb und im Einsatz durch Übernahme von Aufgaben durch Sammelaktionen, z.B. für den VdK



Sie bilden aus

Reservisten, Ungediente und Aktive Reserveoffiziere und Unteroffiziere militärisches Können und militärische Grundfertigkeiten



Sie bekennen sich

in Reservistenkameradschaften und Arbeitsgruppen zur demokratischen Grundordnung zu Toleranz und Freiheit zu allen Verbänden und Organisationen der Sicherheitsvorsorge zur Bundeswehr und tragen die Uniform mit Stolz zur Solidarität mit den Soldaten Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

6

Konzentration und Verantwortung Die prozessorientierte Neuausrichtung der Bundeswehr

2

Inhalt

1

Ausgangslage

3

2

Organisationsgrundsätze

4

3

Leitungsbereich

6

4

Bereich „Controlling“

7

5

Funktionsbereich „Politik und Planung“

8

5.1 Bereich „Politik“

9

5.2 Bereich „Recht“

10

5.3 Bereich „Planung“

11

5.4 Bereich „Haushalt“

11

6

12

Funktionsbereich „Ressourcen“

6.1 Bereich „Personal“

12

6.2 Bereich „Ausrüstung“

13

6.3 Bereich „Infrastruktur und Dienstleistungen“

15

7

17

Funktionsbereich „Militärische Auftragserfüllung“

7.1 Bereich „Konzeption und Fähigkeitsmanagement“

17

7.2 Bereich „Führung Streitkräfte“

18

7.3 Bereich „Einsatz“

19

8

Unmittelbar der Leitung zugeordnete Aufgaben

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9

Neue Grundsatzweisungen

22

3 1 Ausgangslage „Hauptaufgabe dieser Reform ist es, die Konzentration auf Kernaufgaben, mehr Flexibilität und höhere Effizienz in der Bundeswehr zu erzielen und dadurch die Bundeswehr als wirksames Instrument unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken.“1 Hohe Steuerungsintelligenz, einfache und klare Entscheidungsstrukturen sowie ausgeprägte Lern- und Anpassungsfähigkeit prägen die Bundeswehr der Zukunft, die als wirksames Instrument unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik gestärkt wird. In diesem Sinne orientieren sich die nachfolgenden Ausführungen an den ministeriellen Kernaufgaben und Hauptprozessen, führen die Eckpunkte der Strukturkommission fort und leiten die anstehenden Arbeiten von der weitgehend abgeschlossenen Bewertungsphase in die Phase der Ausarbeitung eines konkret umsetzbaren Organisationskonzeptes über.

1

Aus Kommissionsbericht

4

2

Organisationsgrundsätze: Konzentration, Verantwortung, Vertrauen

Eine kleinere, professionellere und noch schlagkräftigere Bundeswehr erfordert die Aufgabenerfüllung an der jeweils kompetenten Stelle. Das heißt: x Konzentration der Verantwortung und x Vertrauen in die jeweiligen Entscheidungsträger. Die Spitzenorganisation des BMVg sowie alle zivilen und militärischen Dienststellen müssen sich als eine Einheit verstehen. Das bedeutet die vollständige Einordnung aller Kommandos, Behörden und Ämter in das „Unternehmen Bundeswehr“ und dessen Prozesse durch klare Konzentration auf die Kernfunktion und Abgabe anderer Aufgaben. Das Ministerium ist stringent auf die drei wesentlichen Funktionsbereiche auszurichten und aufbauorganisatorisch abzubilden: 1. Politik und Planung; 2. Ressourcen; 3. Militärische Auftragserfüllung. Dabei werden diese Funktionsbereiche in der zukünftigen Organisationsstruktur des BMVg konsequent ausgestaltet, so dass eindeutige Verantwortungshierarchien gebildet werden, in denen die jeweiligen Prozesse zusammengeführt werden.

Der Funktionsbereich „Politik und Planung“ wird der prozessbestimmende Ausgangspunkt. Die zukünftige Organisationsstruktur des Ministeriums gewährleistet, dass der Planungsprozess umfassend wahrgenommen wird. Alle Abteilungen werden im Sinne eines integrierten Ansatzes, aber unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausprägung ihrer jeweiligen Zuständigkeit, einbezogen. Dem Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInsp) kommt nicht nur in den Streitkräften, sondern auch im BMVg eine neue, zentrale Rolle zu. Er wird dem Minister zukünftig für die Führung, Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sowie den Einsatz der Bundeswehr unmittelbar verantwortlich sein. Für die effektive Wahrnehmung seiner Verantwortung wird dem GenInsp darüber hinaus unterhalb der Leitung das gesamte BMVg zur Unterstützung zur Verfügung stehen. Entsprechend seiner zukünftigen Stellung wird er durch die organisatorische Ausgliederung der Inspekteure (Insp) als Befehlshaber (Befh) der jeweiligen militärischen Organisationsbereiche (milOrgBer) - und der damit verbundenen truppendienstlichen Unterstellung unter ihn konsequent gestärkt.

5 Die im „Berliner-Erlass“ vom 21. Januar 2005 festgelegten Verantwortlichkeiten werden neu geregelt. Wesentliche Voraussetzung für eine überschneidungsfreie, prozessorientierte Aufbauorganisation des BMVg ist die weitere Auflösung zivil/militärischer Abgrenzungen. Im Verständnis einer bundeswehrgemeinsamen, effizienten und zielorientierten Auftragserfüllung werden künftig alle Funktionsbereiche des Ministeriums aufgabengerecht mit zivilen und militärischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. Dienstposten, die für militärische wie zivile Mitarbeiter gleichermaßen offen stehen, werden die Regel sein. Dieses Prinzip wird dabei nicht auf das BMVg beschränkt, sondern zur Organisationsmaxime des gesamten nachgeordneten Bereichs. Auf diesem Wege erhält die Bundeswehr im Sinne der Analysen der Strukturkommission die zukunftsfähigen, straffen Verantwortungsstränge, die schnelle und klare Entscheidungen und eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts ermöglichen.

6

3

Leitungsbereich

Die Leitung besteht weiterhin aus dem Minister, zwei beamteten Staatssekretären und zwei Parlamentarischen Staatssekretären. Leitungsstab und Planungsstab bleiben organisatorisch erhalten und nehmen auch weiterhin grundsätzlich keine ministeriellen Linienaufgaben wahr. Der Leitungsstab bündelt Informationen für den Minister, bindet alle erforderlichen Stellen sachgerecht ein und koordiniert die Unterstützungsleistungen. Der Planungsstab unterstützt den Minister bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in Angelegenheiten mit hoher politischen Relevanz. Das Parlaments- und Kabinettsreferat betreut alle Sitzungen von Bundestag, Bundesrat und Ausschüssen, koordiniert die Gesetzgebungsarbeiten des Ministeriums und bereitet die Kabinettssitzungen vor. Der Presse- und Informationsstab bleibt im Leitungsbereich erhalten, der Stab Leitungscontrolling (Stab LC) wird in das neue Organisationselement „Controlling“ eingegliedert.

7

4

Bereich „Controlling“

Bei der Leitung wird ein Bereich zentrales Controlling eingerichtet und einem Staatssekretär zugeordnet. Das zentrale Controlling wirkt bei der Entwicklung eines gemeinsamen wirkungsorientierten Steuerungsverständnisses bzw. Steuerungsmodells mit. Es unterstützt die Leitung bei der Definition von strategischen Zielen, deren Operationalisierung in Zielvereinbarungen sowie der Überwachung der Zielerreichung. In jedem Bereich, der komplexe Aufgaben und Prozesse steuert, wird ein dezentrales Controlling eingerichtet. Notwendigkeit und Umfang dieser Controllingeinheiten werden von der Komplexität des Bereiches bestimmt. Das dezentrale Controlling setzt im Rahmen eines Operativen Controllings bzw. Projektcontrollings die strategischen Vorgaben des zentralen Controllings um. Die fachliche Führung über die Controllingeinheiten liegt beim zentralen Controlling. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass die in einer Organisation betriebenen Planungs- und Steuerungsprozesse hinreichend miteinander verzahnt werden und möglichst reibungslos funktionieren. Der Controller hat die Aufgabe und Verantwortung, Informationen und Daten bereitzustellen und damit Transparenz zu schaffen. Im Rahmen seiner Prozessverantwortung ist er dafür zuständig, dass Planung, Zielvereinbarung und Zielnachhaltung funktionieren. Er muss Wirkung und Wirtschaftlichkeit durchgängig kritisch hinterfragen und fachlich beraten. Die Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen entscheiden auf dieser Grundlage. Sie bleiben für ihre Ergebnisse verantwortlich.

8

5 Funktionsbereich „Politik und Planung“ In diesem Funktionsbereich werden die strategischen Vorgaben und Leitlinien für die Ausgestaltung der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, die Militärpolitik, die Rüstungspolitik sowie für die Rechtspolitik konzipiert. Er bündelt, vervollständigt und priorisiert die Planung, Konzeption und die Weiterentwicklung der Bundeswehr, einschließlich der Rüstungsplanung und der strategischen Planung der Modernisierungsprojekte. Dabei stellt er die Beachtung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Handelns sicher. Der Funktionsbereich „Politik und Planung“ zeichnet auch für die politischen Vorgaben der Rüstungskontrolle und der Rüstungszusammenarbeit verantwortlich und steuert zentral die Gesetzgebungsvorhaben des BMVg. Ebenfalls wahrgenommen werden die vorbereitenden Maßnahmen der Beschlussfassung der Bundesregierung sowie der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland, sowie die militärpolitische und rechtliche Begleitung und Bewertung laufender Einsätze. Durch die hier zu verantwortenden Aufgaben bildet dieser Funktionsbereich die Plattform des integrierten Planungsprozesses. Dieser integrierte Planungsprozess stellt die logische Fortführung der inhaltlich bindenden politischen und planerischen Vorgaben der Bundesregierung und des Bundesministers der Verteidigung (z.B. das „Weißbuch zur Sicherheit Deutschlands und Zukunft der Bundeswehr“, die „Verteidigungspolitischen Richtlinien“) dar. Dabei werden alle für die Weiterentwicklung der Bundeswehr bedeutsamen Faktoren in einer langfristigen Perspektive untersucht und bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden im Funktionsbereich „Politik und Planung“ die Grundlagen, Grundsätze, Vorgaben und Richtlinien für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Bundeswehr festgelegt sowie Eckpunkte für bereichsübergreifende Aufgaben gesetzt. Die strategischen Ziele bestimmen das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr, das wiederum die Basis für die Steuerung der Ressourcenplanung und die anschließende Ressourcenbereitstellung bildet. Innerhalb des integrierten Planungsprozesses bringt der GenInsp seine Vorschläge auf der Basis einer fortlaufenden Analyse bestehender bzw. absehbarer Fähigkeitslücken ein.

9 Dadurch verläuft der Planungsprozess als ein Zyklus ohne Duplizierungen über die gesamte Organisationsstruktur des BMVg.

In dem Funktionsbereich „Politik und Planung“ werden die Aufgaben der Funktionsbereiche „Ressourcen“ und „Militärische Auftragserfüllung“ zugunsten einer bundeswehrgemeinsamen Auftragserfüllung zu einer bundeswehrgemeinsamen Zielsetzung zusammengeführt. Vor dem Hintergrund der rechtlichen und finanziellen Vorgaben sowie der politischen Absichten wird die erforderliche Zielvorgabe aus den aufgezeigten Fähigkeitslücken und Lösungswegen entwickelt. Der Planungsprozess stellt damit die bundeswehrgemeinsame Einsatzorientierung in den erforderlichen Gesamtzusammenhang. In den beiden für die Realisierung verantwortlichen Funktionsbereichen „Ressourcen“ und „Militärische Auftragserfüllung“ erreichen die Planungsvorgaben dann die erforderliche Verbindlichkeit. Der berechtigten Forderung der Strukturkommission nach größerer Prozesseffizienz wird auf diese Weise Rechnung getragen. 5.1

Bereich „Politik“

Das BMVg hat die Aufgabe, den Minister als Mitglied der Bundesregierung in allen wesentlichen Fragen zu beraten und Vorschläge für politische Initiativen zu entwickeln. Dies bedingt, dass die Ausgestaltung der Politikfelder - als klassische ministerielle Kernaufgabe - innerhalb des BMVg nicht dezentral entsprechenden Bereichen und Funktionsträgern überlassen, sondern in einem Bereich zentralisiert und von dessen Leiterin/Leiter gesamtheitlich gegenüber der Leitung verantwortet wird. Die organisatorische Zusammenführung von Militär- und Rüstungspolitik entspricht und folgt dabei den kohärenten Inhalten dieser Politiksegmente im Gesamtkontext der deutschen und internationalen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Auf diesem Wege werden gleichzeitig - entsprechend den Feststellungen und Forderungen der Strukturkommission - die Aufgaben der Rüstungspolitik von denen des Rüstungsprozesses organisatorisch getrennt.

10 Die Verteidigungspolitischen Richtlinien sowie der Beitrag des BMVg zu dem zukünftig gegebenenfalls im Sinne einer Nationalen Sicherheitsstrategie zu verfassenden Weißbuch werden im Bereich „Politik“ erstellt und zum verbindlichen Ausgangspunkt des Planungsprozesses sowie der Folgeprozesse. Der Bereich „Politik“ stellt sicher, dass der GenInsp insbesondere seinen Funktionen als militärischer Berater der Bundesregierung und als höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr in internationalen Gremien jederzeit gerecht werden kann. Hierzu wird er insbesondere in die Vorbereitung von Entscheidungen des NATO- und EU-Militärausschusses aktiv einbezogen. Im Rahmen der Verantwortung für die Ausgestaltung der Rüstungspolitik wird in dem Bereich „Politik“ unter anderem auch die internationale Rüstungskooperation - deren Umsetzung durch den National Armament Director (NAD) im Bereich „Ausrüstung“ verantwortet wird aus übergeordneter politischer Sicht bewertet und gesteuert. Darüber hinaus wird auch die Rüstungskontrolle in diesem Bereich verantwortet. Teil dieser Verantwortung ist dabei auch die federführende Erarbeitung einer bundeswehrgemeinsamen Position zur Rüstungsexportstrategie der Bundesregierung. Eine einsatzorientierte Gestaltung politischer Realitäten beschränkt sich nicht auf die Arbeiten im Bereich der Militär- und Rüstungspolitik als klassische Teilbereiche der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, sondern erfordert auch, dass sich das BMVg zukünftig verstärkt in die Politikfelder einbringt, die nicht in der federführenden Ausgestaltung des eigenen Ressorts liegen, die aber maßgeblich die eigenen Interessen berühren und dabei starken Einfluss auf die eigene Prozesslandschaft nehmen. So wird der Bereich „Politik“ beispielsweise auch im Bereich der Rechtspolitik - im Sinne der allgemeinen Gesetzgebungsarbeit - verstärkt Impulse setzen bzw. Forderungen einbringen, die der Wahrung ressorteigener Interessen, aber auch der Optimierung der eigenen Prozesse und dem Erhalt ihrer Effizienz dienen werden. Als zentrale Stelle gewährleistet der Bereich „Politik“, dass alle Prozesse des „Unternehmens Bundeswehr“ flexibel auf Änderungen politischer Rahmenbedingungen reagieren können. Die transparent zusammengefassten Aufgaben des Bereichs „Politik“ stärken das verfassungsrechtliche Leitbild des Primats der Politik für die Aufgabe Verteidigung. 5.2

Bereich „Recht“

Fachaufsicht und die jeweilige Rechtsaufsicht werden innerhalb des BMVg organisatorisch in je einer Verantwortung gebündelt. Die fachspezifischen Rechtsangelegenheiten werden daher grundsätzlich den jeweiligen Fachabteilungen zugeordnet (z. B. Dienstrecht dem Bereich „Personal“) und dort mit den operativen Aufgaben zusammengeführt. Daneben verbleibt ein für die Bundeswehr wichtiger Bereich von Rechtsfragen, der keiner Fachaufgabe ohne Weiteres zuzuordnen ist, sowie die zentrale Steuerung der das BMVg betreffenden Gesetzgebungsvorhaben. Sie werden in einem Bereich zusammengeführt. Neben den verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlagen befasst sich der Bereich „Recht“ mit den wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einsätze bzw. in den Einsätzen der Bundeswehr. Verträge mit internationalem Bezug einschließlich der Vertragswerke, die

11 die Rechtsverhältnisse zu inter- und supranationalen Organisationen regeln, werden ebenfalls in diesem Bereich verantwortet. 5.3

Bereich „Planung“

In diesem Bereich wird die Fortführung der politischen Zielsetzungen in planerische Zielvorgaben und deren Umsetzung in konzeptionelle Grundlagen verantwortet. Diese bilden den verbindlichen Rahmen für das Fähigkeitsprofil der gesamten Bundeswehr sowohl der Streitkräfte als auch der Bundeswehrverwaltung. Der Bereich verantwortet auch die Konzeption der Bundeswehr. Die Verantwortung dieses Bereiches für die ministeriellen Planungsaufgaben bedingt, dass er sich auf die Expertise des gesamten BMVg abstützt. Dort, wo eine fachliche Abstimmung mehrerer Bereiche erforderlich ist, obliegt dem Bereich „Planung“ die Verantwortung für die Koordinierung. Damit werden laufende Planungen konsequent auf die politischen Zielsetzungen ausgerichtet. Zur Erstellung realistischer Vorgaben ist eine enge Verzahnung mit dem Bereich „Haushalt“ erforderlich. 5.4

Bereich „Haushalt“

Die für die Standardaufgaben „Haushaltsaufstellung“ und „Haushaltsvollzug“ erforderlichen Kapazitäten werden in schlagkräftiger Form erhalten. Dies umfasst im Wesentlichen: x die Konzentration auf die Kernaufgaben eines ministeriellen Beauftragten für den Einzelplan 14, x den Erhalt der Dialogfähigkeit mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Parlament sowie x das frühzeitige und verstärkte Einbringen von Haushaltsaspekten in den Planungsprozess. Zur Verwirklichung der Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung bleiben die vorhandenen Bewirtschaftungsverantwortlichkeiten in den fachlich zuständigen Bereichen (Abteilungen und Stäben) erhalten. Haushaltsaspekte müssen frühzeitig in den gesamten Planungsprozess einfließen, damit in der Realisierungsphase der haushaltsnahen Jahre keine Finanzierungslücken auftreten. Der Bereich bewertet Vorgaben und Ziele unter finanziellen Gesichtspunkten und bringt die Haushaltsaspekte bei Konzeption und Planung der Bundeswehr ein. Mittel- und langfristige Planung auf der einen und Finanz- und Haushaltsplanung auf der anderen Seite werden so harmonisiert, dass politische Zielvorstellungen im Spannungsfeld zwischen Wünschbarem und Realisierbarem ohne Brüche realisiert werden können.

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6

Funktionsbereich „Ressourcen“

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Bundeswehr Personal, Ausrüstung (inklusive Dienstleistungen) und Infrastruktur. Diese Ressourcen müssen fortlaufend auf den Auftrag und das angestrebte Fähigkeitsprofil der Bundeswehr ausgerichtet und entsprechend rückgekoppelt werden. 6.1

Bereich „Personal“

Der Bereich „Personal“ umfasst die Gesamtheit aller Aspekte, die sich individuell auf den Menschen in der Bundeswehr beziehen. Die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber bildet die Richtschnur allen Handelns bei der Gewinnung und Bindung von Personal. Der Personalkörper der Bundeswehr muss als Einheit betrachtet werden, um das gesamte Potenzial auszuschöpfen. Dies entspricht dem bundeswehrgemeinsamen Ansatz, Dienstposten in der Regel nicht mehr als zivil oder militärisch auszuweisen. Um künftig den gesamten Personalprozess von der Nachwuchsgewinnung über die Leistungsförderung und Karriereplanung bis zur Zurruhesetzung einschließlich der Bezahlung aller Bundeswehrangehörigen aus einer Hand führen und verantworten zu können, werden alle entsprechenden ministeriellen Aufgaben im neuen Bereich „Personal“ zusammengeführt. Im nachgeordneten Bereich erfolgt schrittweise eine konsequente Konsolidierung und Konzentration des Personalmanagements in der Verantwortung des Bereichs „Personal“ in Form eines Personalamtes. Da die Bundeswehr ein breites und attraktives Ausbildungsangebot bereitstellen muss, wird das Thema bundeswehrgemeinsame Ausbildung sowohl institutionell als auch organisatorisch in den Bereich „Personal“ integriert und von dort aus weiterentwickelt. Deshalb werden die Universitäten der Bundeswehr der Verantwortung des Bereiches „Personal“ unterstellt. Flankierend werden alle sozialen Aufgaben abgebildet, die besonders den einsatzbedingten Belastungen des Bundeswehrpersonals Rechnung tragen. Die ministerielle Ebene wird künftig auf übergreifende Vorgaben, Richtlinien und Grundlagen beschränkt, während die Ämterebene die gesamte Verantwortung für die Umsetzung erhält und in einem Rückkopplungsprozess ihre Erkenntnisse in die ministerielle Arbeit einfließen lassen kann. Im Bereich „Personal“ werden künftig insbesondere folgende Aufgaben des Personalwesens wahrgenommen: x Personalstrategie, Grundsätze der Personalgewinnung sowie der Aus- und Fortbildung x Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten des Personalwesens sowie Führung und Entwicklung des Spitzenpersonals x Grundsatzangelegenheiten Einsatzfolgen, Versorgung, Soziale Angelegenheiten, Psychologischer Dienst und Militärseelsorge x Grundsätze Gebührniswesen

13 Der nachgeordnete Bereich wird in einem bundeswehrgemeinsamen Personalamt strukturiert. Das Personalamt führt im militärischen Bereich das Personalamt der Bundeswehr (PersABw) und die Stammdienststelle der Bundeswehr (SDBw) zusammen, übernimmt die aus dem BMVg abgeschichtete Personalführung der Ebene A 16 sowie ferner streitkräftegemeinsame Aufgaben im Rahmen der Ausbildung und Qualifizierung von Soldatinnen und Soldaten. Bei den zivilen Angehörigen der Bundeswehr werden die derzeit in den Ober- und Mittelbehörden angesiedelten Zuständigkeiten für das Personalmanagement sowie die Fachaufsicht über die lokale Ebene der BwDLZ im Personalamt gebündelt. Es wird künftig die Personalführung aller Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr bis zur Ebene A 16 sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 9-16 innehaben sowie die Fachaufsicht über die Personalführung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 3-8 auf lokaler Ebene ausüben. Der Zuständigkeitsbereich der BwDLZ, denen die Personalbearbeitung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis einschließlich Entgeltgruppe 8 obliegt, bleibt unangetastet. Die zurzeit noch in den Wehrtechnischen Dienststellen angesiedelte Personalführungskompetenz für diesen Personenkreis wird auf die BwDLZ verlagert. Die Grundsatzarbeit für den Geschäftsbereich BMVg auf den Gebieten des Dienst-, Tarif- und Beteiligungsrechts wird künftig ebenfalls im Personalamt geleistet. Das Personalamt deckt alle Aspekte der zivilen Personalführung und zusätzlich zentrale Kompetenzen (aus BMVg, BAWV und WBV) im Berufsförderungsdienst und Bundeswehrfachschulwesen, dem Sozialdienst und im Fürsorgeärztlichen Dienst ab. Die Bundeswehrverwaltungsschulen, die Bundeswehrfachschulen und der Berufsförderungsdienst werden dem Personalamt unterstellt. Auf dem Weg zum neuen Personalamt der Bundeswehr kann es notwendig werden, Zwischenschritte zu gehen, das heißt, zunächst eine Konsolidierung und Zusammenfassung der militärischen Ämter (PersABw und SDBw) parallel zur Bündelung der zivilen Personalführung durchzuführen, bevor diese miteinander verschmelzen.

6.2

Bereich „Ausrüstung“

Der Bereich „Ausrüstung“ verfolgt das Konzept einer aufbauorganisatorischen Integration von Beschaffung und Nutzungssteuerung. Er nimmt die ministeriellen Aufgaben der Planung, Lenkung und Kontrolle sämtlicher nationaler und internationaler Rüstungs-/Nutzungsaktivitäten unter Beachtung politischer und strategischer Vorgaben wahr. Grundlage wird ein aus dem CPM 2010 fortentwickelter Rüstungsprozess, der sich in den drei Phasen Integrierte Operative Planung, Realisierung und Nutzung vollzieht und sich auf Integrierte Projekt-Teams abstützt. Im Rahmen der Integrierten Operativen Planung werden funktionale Forderungen entwickelt. Diese sind auf das Notwendige zu beschränken und zu gewichten, damit der Verwendung handelsüblicher (ggf. exportfähiger) Lösungen sowie bereits entwickelter Komponenten breiter Raum eingeräumt wird. Materielle Alternativen werden durch die dem Bereich „Ausrüstung“ nachgeordnete Rüstungs-/Nutzungsorganisation unter frühzeitiger Abstützung auf die Industrie entwickelt.

14 Der Bereich „Ausrüstung“ macht hierzu Vorgaben (z. B. aus den Bereichen internationale Kooperation, Forschung & Technologie, Nutzungssteuerung). Die Auswahl einer materiellen Alternative auf der Grundlage des Votums des GenInsp mündet in eine durch den Bereich „Ausrüstung“ zu erstellende Zielvereinbarung mit der Rüstungs-/Nutzungsorganisation. Die Zielvereinbarung ist die Grundlage für die Realisierung und stellt gleichzeitig den Verantwortungsübergang und damit eine eindeutige Trennung zwischen ministerieller Steuerung und ämterseitiger Durchführung dar. Durch den frühen Zeitpunkt des Abschlusses einer Zielvereinbarung wird marktverfügbaren Lösungen und off-the-shelf-Technologien aufgrund der geringeren Risikoanteile grundsätzlich Präferenz gegenüber der Realisierung neuer Produkte eingeräumt. Die Realisierungsphase wird in Verantwortung der Rüstungs-/Nutzungsorganisation durchgeführt und durch ein projektbegleitendes Rüstungscontrolling unterstützt. Abweichungen von der Zielvereinbarung sind in einem ministeriellen Entscheidungsgremium zu bewerten. Die Aufgaben des Bereichs „Ausrüstung“ beschränken sich auf die Wahrnehmung der Fach- und Rechtsaufsicht, das Rüstungscontrolling und die Begleitung von 25 Mio.-Vorlagen an das Parlament. Durch eine Bündelung der Verantwortung für die Realisierung von Projekten und die Nutzung von Produkten wird einem Auseinanderfallen von Verantwortlichkeiten und Kompetenzbereichen entgegengewirkt und die Transparenz des Prozesses insgesamt erhöht. In der Nutzungsphase ist der Bereich „Ausrüstung“ für die Grundsätze der Nutzungssteuerung sowie die Aufsicht über die durch die Rüstungs-/Nutzungsorganisation wahrzunehmenden Aufgaben der Nutzungssteuerung (hierzu zählen insbesondere das technisch-logistische Management, die Steuerung der Projektelemente und der produktbezogenen Haushaltsmittel) zuständig. Aus dem Prozess abgeleitet und mit einem neuen Aufgabenverständnis versehen, ergibt sich für den Bereich „Ausrüstung“ das folgende Aufgabenspektrum: x Steuerung der bedarfsgerechten Ausstattung der Bundeswehr mit Produkten (Sammelbegriff für Wehrmaterial, Ausrüstung, Ausstattung sowie Hard- und Software) sowie x Nutzungssteuerung eingeführter Produkte (Erhalt der Einsatzreife). Der Leiter nimmt die Aufgaben des Nationalen Rüstungsdirektors (National Armament Director - NAD) und des IT-Direktors für das Verteidigungsressort (Ressort-CIO) wahr. Insbesondere ist der Bereich „Ausrüstung“ verantwortlich für folgende Aufgaben: x Entwicklung und Fortschreibung einer Strategie der Bedarfsdeckung (inkl. Strategischer Einkauf) x Er- und Bearbeitung eines F & T-Konzepts im Rahmen der tisch/strategischen Vorgaben, Bewirtschaftung der F & T-Haushaltsmittel

poli-

x Aufsicht über sämtliche nationalen und internationalen Rüstungsaktivitäten des nachgeordneten Bereichs einschließlich Dienstleistungen und ÖPP-Projekte sowie Steuerung der bundeseigenen Gesellschaften (Beteiligungsmanagement) x Grundsätze der Nutzungssteuerung sowie Aufsicht über die durch die Rüstungs/Nutzungsorganisation wahrzunehmenden Aufgaben in der Nutzung.

15 Das Aufgabenportfolio des Bereichs „Ausrüstung“ ist beschränkt auf die ministeriellen Steuerungsaufgaben und Aufsichtsfunktionen. Die Neuorganisation muss daher mit einem Verantwortungszuwachs im nachgeordneten Bereich einhergehen. Im nachgeordneten Bereich sollen alle operativen Aufgaben der Bedarfsdeckung und Nutzungssteuerung möglichst eng zusammengeführt werden. Kernaufgaben der Rüstungs-/Nutzungsorganisation im nachgeordneten Bereich sind insbesondere: x Mitwirkung beim Fähigkeitsmanagement sowie bei der Integrierten Operativen Planung x Eigenständige Realisierung aller nationalen Rüstungsprojekte einschließlich Bewirtschaftung der Haushaltsmittel Rüstungsinvestitionen, IT und Anteile Materialerhaltung sowie Mitwirkung bei internationalen Rüstungsprojekten; Zentraler Einkauf x Wahrnehmung der Aufgaben zum Erhalt der Einsatzreife von Produkten x Umsetzung der Planungsweisungen im Bereich wehrtechnischer Forschung und Technologie sowie Bearbeitung technischer Fachaufgaben. Rüstungsprojekte werden künftig über Zielvereinbarungen gesteuert. Die Verantwortlichen stellen die Erfüllung der Zielvereinbarungen, im Wesentlichen die Beschaffung von Ausrüstung, Waffensystemen und Dienstleistungen sowie den Erhalt der Einsatzreife für eingeführte Produkte, sicher. Zur Zeit sind mit Rüstungsaufgaben das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr, sowie Stellen in der Wehrverwaltung und in den Streitkräften betraut. Zum Aufbau einer künftigen, umfassenden Rüstungs-/Nutzungsorganisation wird zunächst ein Stab aus den genannten Verwaltungsstellen und weiteren Experten gebildet, der die schrittweise organisatorische Annäherung der Verantwortlichkeiten vorbereitet und fördert. 6.3

Bereich „Infrastruktur und Dienstleistungen“

Um den gesamten Infrastrukturprozess aus einer Hand zu steuern, werden die ministeriellen Aufgaben in diesem Bereich zusammengeführt. Gegenüber dem GenInsp fungiert dieser Bereich zugleich als Dienstleister für die Errichtung und den Betrieb der Einsatzinfrastruktur. Die bislang im BMVg wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Einzelinfrastrukturangelegenheiten sowie die Steuerung des Liegenschaftsbetriebs werden auf die Ämterebene abgeschichtet. Im BMVg werden künftig im Bereich der Infrastruktur insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen: x Infrastrukturhaushalt, Recht und Grundsatz des Liegenschaftswesens, Angelegenheiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) x Steuerung Landesbauverwaltungen/Bundesbau, Grundsatz Bauwesen, Oberste Technische Instanz;

16 x Grundsatz und Steuerung im Inland, Einsatz und Ausland; x Grundsatz und Koordination der Stationierung, Standort- und Liegenschaftsoptimierung, Flächenmanagement. Die Aufgaben Umwelt-, Natur- und Arbeitsschutz sowie der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht sind - in vollständiger Abbildung des Prozesses Infrastruktur/Umweltschutz - ebenfalls diesem Bereich zuzuordnen. Ministeriell werden künftig insbesondere abgedeckt. x Grundsatz Umweltschutz, Umweltrecht, Umweltmanagement x Grundsatz Naturschutz, Boden- und Gewässerschutz, Geologie, Ökologie x Grundsatz Arbeits- und Brandschutz Daneben verantwortet der Bereich alle weiteren liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen wie beispielsweise Bewachung und Verpflegung. Ferner werden in diesem Bereich die zentralen Aufgaben „Sicherheit“, „Geheimschutz“, „Innerer Dienst“ einschließlich des Betriebs der Stabsmeldezentrale (StMZ) und des Informationstechnischen Zentrums (ITZ) wahrgenommen. Auf Ämterebene werden die Aufgaben einem neu einzurichtenden Bundeswehr-Dienstleistungsamt (BwDLA) zugeordnet. Dessen Aufgabenspektrum geht damit über den Vorschlag der Strukturkommission hinaus, in diesem Amt lediglich den Liegenschaftsbetrieb sowie Umwelt- und Arbeitsschutz zu konzentrieren. Die Aufgabe Infrastruktur/Umweltschutz wird dort umfassend und zusammenhängend abgebildet. Dazu werden aus dem BMVg abzuschichtende Aufgaben mit bisher von BAWV, SKA und WBV insbesondere wahrgenommenen Aufgaben wie folgt zusammengefasst: x Geschäftsprozessverantwortung für die Infrastruktur und Umweltschutz einschließlich des diesbezüglichen Nutzungsmanagements; x Errichtung und Betrieb der Einsatzinfrastruktur/Bausteuerung; Bearbeiten der Infrastrukturangelegenheiten Inland, NATO, Gaststreitkräfte und Ausland x Durchführungsaufgaben der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht und des technischen Arbeits- und Umweltschutzes x Bereitstellen von Verpflegung (Betrieb Truppenküchen in Grundbetrieb und Einsatz, bewirtschaftete Betreuung) sowie von Leistungen des infrastrukturellen Liegenschaftsmanagements (z.B. Bewachung, Reinigung). Das im Zusammenwirken mit den Landesbauverwaltungen erfolgende Bauprojektmanagement und hoheitliche Aufgaben mit örtlichem Bezug werden in regionalen Kompetenzzentren zusammengefasst. Operativer Leistungserbringer vor Ort bleiben im Ausland die Bundeswehrverwaltungsstellen und im Inland die Bundeswehr-Dienstleistungszentren; deren Anzahl und Dislozierung wird an die Stationierung der Streitkräfte angepasst. In einem BwDLA werden darüber hinaus nicht ministeriell wahrgenommene Rechtsangelegenheiten (u.a. Schadensbearbeitung, Datenschutz, Vorbereitung internationaler Verträge und Abkommen) und die Aufgaben des zentralen Rechnungswesens der Bundeswehr abgebildet.

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Funktionsbereich „Militärische Auftragserfüllung“

Zur Stärkung des GenInsp, der dem Minister zukünftig für die Führung, Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sowie den Einsatz der Bundeswehr unmittelbar verantwortlich sein wird, werden diesem die Streitkräfte truppendienstlich unterstellt. Dabei werden die Inspekteure als Befehlshaber der jeweiligen milOrgBer organisatorisch aus dem BMVg ausgegliedert und folgen damit - organisatorisch konsequent - ihrer Aufgabe als truppendienstliche Vorgesetzte eines milOrgBer in den jeweiligen (nachgeordneten) milOrgBer. Unmittelbarer truppendienstlicher Vorgesetzter - und damit auch Disziplinarvorgesetzter aller Soldatinnen und Soldaten im BMVg ist der Bundesminister der Verteidigung. Der GenInsp nimmt im Auftrag des Ministers die Befehls- und Organisationsbefugnis über die gesamten Streitkräfte wahr. Die uneingeschränkte verfassungsrechtliche Ressortkompetenz des Ministers für die militärische Landesverteidigung bleibt davon unberührt. Der GenInsp trägt gegenüber dem Minister in seiner Funktion als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte die volle, uneingeschränkte und unmittelbare militärfachliche Verantwortung. Zur operativen Steuerung von Einsätzen der Streitkräfte bedient er sich des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr. Zur Wahrnehmung seiner Verantwortung werden dem GenInsp die drei Bereiche „Einsatz“, „Führung Streitkräfte“ und „Konzeption und Fähigkeitsmanagement“ zugewiesen. 7.1

Bereich „Konzeption und Fähigkeitsmanagement“

Der Bereich „Konzeption und Fähigkeitsmanagement“ setzt die in der Konzeption der Bundeswehr (KdB) und die vom Bereich „Planung“ festgelegten konzeptionellen Grundlagen in weiteren Folgedokumenten um, die sowohl die Gesamtorganisation der militärischen Verteidigung betreffen, als auch die konzeptionellen Grundlagen in den jeweiligen „Verantwortungsbereichen“ Heer - Luftwaffe - Marine - Streitkräftebasis - Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr. Die milOrgBer repräsentieren die unterschiedlichen Aspekte der militärischen Fähigkeiten: Land - Luft/Weltraum - See - Informationsraum. In dem Aufgabengebiet „Konzeption/Weiterentwicklung“ wird der internationalen Zusammenarbeit eine herausragende Bedeutung zukommen. Dies gilt auch für den Bereich der Einsatzgrundsätze und Einsatzverfahren. In dem Aufgabengebiet „Konzeption/Weiterentwicklung“ sind damit im Kern folgende Aufgaben wahrzunehmen: x Erarbeitung weiterführender konzeptioneller Grundlagen x Erarbeitung von Einsatzgrundsätzen x Weiterentwicklung in den Erbringungsdimensionen militärischer Fähigkeiten (Land - Luft / Weltraum - See - Informationsraum) x Internationale Zusammenarbeit Die Beiträge zur Fähigkeitsplanung zielen darauf ab, das erforderliche Fähigkeitsprofil zu erreichen und dauerhaft zu erhalten. Dazu ist dieses zunächst in ausreichender Detaillierung aus den Vorgaben abzuleiten und bei Bedarf an wechselnde Anforderungen anzupassen. Die

18 Ableitung dieses Fähigkeitsprofils erfolgt dabei mit Blick auf eine Befähigung der Bundeswehr zur Vernetzten Operationsführung. Diese Sichtweise legt die Aufteilung in vier große Bereiche nahe, die den Kern Vernetzter Operationsführung bilden: Aufklärung – Führung – Wirkung sowie Unterstützung. Der GenInsp analysiert im Rahmen seiner Verantwortung für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte den Grad der Zielereichung in den Fähigkeitsbereichen. Erkannte Fähigkeitslücken werden im Systemzusammenhang beschrieben und dem Bereich „Planung“ angezeigt. Der Bereich „Planung“ analysiert mit den Ressourcen-Bereichen Möglichkeiten zur Schließung der Lücken und entscheidet über die Realisierung. Das Fähigkeitsmanagement liefert einen wesentlichen Beitrag zur Bundeswehrplanung. Fähigkeitsmanagement ist konsequent in einen internationalen Rahmen einzubinden. Für ein auf Nachhaltigkeit angelegtes Fähigkeitsmanagement sind damit folgende Aufgaben wahrzunehmen: x Kontinuierliche Fähigkeitsanalyse und x Führen einer Fähigkeitslage. In dem Bereich „Konzeption, Fähigkeitslage“ wird im nachgeordneten Bereich ein Organisationselement zur Unterstützung aufgestellt. 7.2

Bereich „Führung Streitkräfte“

Mit der truppendienstlichen Unterstellung der Streitkräfte unter den GenInsp wird die truppendienstliche Verantwortung innerhalb des BMVg - unterhalb des Ministers - zentralisiert und gestrafft. Der Bereich „Führung Streitkräfte“ unterstützt den GenInsp bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung und ist für ihn das zentrale Element zur Organisation, Steuerung und Kontrolle der Streitkräfte, mithin zur Gewährleistung ihrer Einsatzbereitschaft. Er deckt das gesamte Aufgabenspektrum der militärischen Führungsverantwortung des GenInsp ab. Dabei kommt der Inneren Führung als identitätsstiftende Führungsphilosophie in den Streitkräften auch zukünftig eine besondere Bedeutung zu. Der Bereich „Führung Streitkräfte“ unterstützt den GenInsp deshalb auch in der Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Prägung und zeitgemäße Weiterentwicklung dieser Führungsphilosophie, für deren Etablierung dem GenInsp das Zentrum Innere Führung unterstellt ist. Analyse und Bewertung der vom GenInsp ebenfalls zu verantwortenden Inneren Lage in den Streitkräften erfolgen ebenfalls in diesem Bereich. Darüber hinaus gewährleistet der Bereich auch die Steuerung der militärfachlichen Aufgaben der Bundeswehr (z.B. Logistik, Führungsunterstützung). Mit erfolgter organisatorischer Ausgliederung des Inspekteurs des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr als Befehlshaber dieses OrgBer, wird dieser der fachliche Berater des GenInsp in sanitätsdienstlichen Angelegenheiten. Er wird darüber hinaus im Sinne einer Funktion als „Beauftragter Generalarzt der Bundeswehr“ eng mit dem BMVg verzahnt.

19 Die gleichwohl im Ministerium verbleibende Verantwortung für die Erfüllung der sanitätsspezifischen Ressortarbeit (Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Wehrpharmazie) sowie die strategische Steuerung des Fachdienstes bedingt, dass das Sanitätswesen im Bereich „Führung Streitkräfte“ besondere Berücksichtigung findet. 7.3

Bereich „Einsatz“

Der Bereich „Einsatz“ bildet das zentrale Element für die Wahrnehmung der vom GenInsp dem Minister gegenüber unmittelbar zu verantwortenden Einsätze der Bundeswehr. Der Bereich nimmt seine Aufgabenfelder auch multinational und ressortübergreifend wahr und unterliegt einer erheblichen politischen und öffentlichen Wahrnehmung. Durch ihn erfolgt die Umsetzung der politischen Zielsetzungen und der strategischen, planerischen Zielvorgaben. Dazu werden in dem Bereich „Einsatz“ Fähigkeiten zur Einsatzplanung und -steuerung, zum Militärischen Nachrichtenwesen (MilNW) und zur Be-/Auswertung abgebildet, die auch die Informationsbedürfnisse des öffentlichen, politischen und parlamentarischen Raums bedienen können. Die ministeriell wahrzunehmende Aufgabe der Planung und Überwachung von Einsätzen ist deutlich von den einsatzbezogenen Aufgaben zu trennen, die auf operativer Ebene durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw) wahrgenommen werden. Das im Bereich „Einsatz“ wahrzunehmende Aufgabenspektrum umfasst unter anderem: x Im Rahmen der geführten Einsätze die Bewertung von militärischen Potenzialen in definierten Regionen (einschließlich z.B. Cyberspace und Weltraum) in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesressorts, anderen Nationen und internationalen Organisationen, x Strategische Planung und Erarbeitung militärischer Entscheidungsvorschläge für gegenwärtige Einsätze der Bundeswehr im Ausland in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts, die Fähigkeiten für den Einsatz stellen, anderen Nationen und internationalen Organisationen, x Strategische Planung, Steuerung und Kontrolle von Hilfeleistungen der Bundeswehr im In- und Ausland und den militärischen Beiträgen zum Heimatschutz in Deutschland in enger Abstimmung mit den anderen Bundesressorts und anderen Nationen bzw. internationalen Organisationen, x Strategische Weisungsgebung an EinsFüKdoBw und Kontrolle, x Bereitstellung ressortübergreifend abgestimmter strategischer Informationen zum Thema Einsatz gegenüber dem politischen und parlamentarischen Raum und der Öffentlichkeit, x Konzeption, Steuerung und Kontrolle der Einsatzauswertung sowie deren ressortübergreifende und multinationale Integration/Abstimmung, x Konzeption, Durchführungsplanung, Steuerung und Kontrolle des MilNW der Streitkräfte (ausgenommen Militärischer Abschirmdienst), inklusive multinationaler und

20 ressortübergreifender Abstimmung, Abbildung der Kompetenzfelder des Geoinformationswesen der Bundeswehr, x Weiterentwicklung konzeptioneller Grundlagen der Nationalen Krisen- und Risikovorsorge und des Einsatzes der Spezialkräfte der Bundeswehr.

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Unmittelbar der Leitung zugeordnete Aufgaben

Eine einsatzorientierte, den jeweiligen Prozessen entsprechende, Neuausrichtung des BMVg gebietet, dass ministerielle Linienaufgaben zukünftig auch tatsächlich in der Linienorganisation des BMVg abgebildet werden und der Leitungsbereich davon grundsätzlich frei gehalten wird. Lediglich Instrumentarien der Steuerung werden zukünftig einem Staatssekretär unmittelbar zugeordnet. a)

Revision

Die unmittelbar bei dem zuständigen Staatssekretär ausgebrachte „zentrale Revision BMVg“ bündelt die bisher im BMVg dezentral wahrgenommenen Aufgaben „Innere Revision/Belegprüfung“, „Ermittlung in Sonderfällen“ und „Interne Revision“. Im nachgeordneten Bereich werden eigenständige Revisionen eingerichtet. Diese Revisionen sind organisatorisch den jeweiligen Ämtern/OrgBer zugeordnet und arbeiten im Auftrag des jeweiligen Amtschefs/ Leiter OrgBer. Die Fachaufsicht erfolgt durch die zentrale Revision des BMVg. Die Revision wird an den internationalen und nationalen Standards sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) ausgerichtet. b)

Kontrolle und Steuerung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD)

Der MAD nimmt im Geschäftsbereich gesetzlich geregelte Verfassungsschutzaufgaben wahr. Ihm obliegt die Abwehr sicherheitsgefährdender Kräfte in den Bereichen Extremismus, Terrorismus, Sabotage und Spionage sowie die Mitwirkung an der Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Der Staatssekretär wird bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch einen Bereich rechtlich und fachlich unterstützt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich die mit der parlamentarischen Kontrolle der Tätigkeit des MAD verbundene politische Bedeutung in der internen Rechts- und Fachaufsicht widerspiegelt.

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Neue Grundsatzweisungen

Im Zuge der weiteren Arbeiten für eine einsatzorientierte Neuausrichtung der Bundeswehr ist eine Änderung der Verantwortlichkeiten in der Leitung (derzeit geregelt mit Ministerweisung vom 16. Februar 2010) sowie der Regelungen zur militärischen Spitzengliederung und Verantwortlichkeiten (derzeit geregelt mit „Berliner-Erlass“ vom 21. Januar 2005) erforderlich. Vor dem Hintergrund der neuen Stellung und Befugnisse des GenInsp und der damit verbundenen organisatorischen Ausgliederung der Inspekteure in den jeweils nachgeordneten milOrgBer ist es sinnvoll, sich dabei nicht mehr allein auf die militärische Spitzengliederung zu beschränken, sondern nunmehr auch die zivile Spitzengliederung mitzubetrachten und auch ausdrücklich einzubeziehen. Bereits jetzt identifizierter Änderungsbedarf besteht hinsichtlich: x der Stellung des GenInsp gegenüber den Staatssekretären in den Aufgabengebieten, die er dem Minister gegenüber unmittelbar verantworten wird x derjenigen Aufgabengebiete, die durch einen Ministervorbehalt zu definieren sind, in denen kein Staatssekretär an seine Stelle treten kann x der Zuständigkeiten und Verantwortungen, die dem GenInsp einen Anspruch auf Unterstützungen aller Abteilungen des BMVg geben x der Stellung der Inspekteure als zukünftige Befehlshaber der milOrgBer gegenüber dem BMVg x der Zuständigkeiten und Verantwortungen, die es den Inspekteuren als zukünftigen Befehlshabern der milOrgBer ermöglichen, sich in Fachfragen unmittelbar an die zuständige ministerielle Abteilung zu wenden x der in Zukunft bestehenden Unterstützungsgremien, z.B. Militärischer Führungsrat, Einsatzrat und Rüstungsrat

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