der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

der Psychother apeutenk ammer des Sa arl andes April 2014 Aus der Arbeit der Kammer Entwurf eines Berufsbildes für Psychotherapeutinnen und Psychoth...
Author: Ralph Arnold
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der Psychother apeutenk ammer des Sa arl andes

April 2014

Aus der Arbeit der Kammer Entwurf eines Berufsbildes für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten_______________ 3 Gemeinsame Fachtagung von ÄK und PKS „Schwerkranke Eltern – überforderte Kinder?“_____ 5 Treffen der neuen Mitglieder der PKS am 7. April___________________________________________ 7

Mitteilungen der Kammer Pressemeldung: Bernhard Morsch als Präsident der PKS bestätigt___________________________ 8 Bewerbungs- und Antrittsrede des Präsidenten____________________________________________ 8 Vorstellung der Mitglieder der Vertreterversammlung der PKS_____________________________ 11 Fortbildungsangebote zur forensischen Sachverständigentätigkeit_________________________ 13 Informationen zur Bayerischen Ingenieur­versorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung __ 14 Einladung zur Vernissage der Ausstellung„Felicia Meynersen – Malerei und Druckgraphik“__ 15

KV-Angelegenheiten Neues aus der KVS: GKV-Positionspapier zur Veränderung der Psychotherapierichtlinien u.a.___ 16

Niedergelassene Bundesbeihilfeverordnung geändert _____________________________________________________ 16 Ausschreibung von Vertrags(arzt)sitzen im Monat Mai 2014________________________________ 17

Mitglieder Wir gratulieren: Runde Geburtstage______________________________________________________ 18 Mitglieder fragen, die Kammer antwortet_________________________________________________ 18 Diagnose und Behandlung depressiver Störungen im Fokus des diesjährigen Blieskasteler Psychotherapiesymposiums________________________________________________ 19 Mitglieder der PKS – Berufsgruppen, Tätigkeiten und Altersstruktur_________________________ 22

Angestellte Kontroverse Diskussion um die Weiterentwicklung des Entgeltsystems in Psychiatrie und Psychosomatik________________________________________________________ 23

KJP In Sachen KJP: Susanne Münnich-Hessel stellt sich vor____________________________________ 31 Nele holt Präventionsprojekt gegen sexuellen Missbrauch ins Saarland_____________________ 32

PIA Bundeskonferenz PiA am 25.03.2014_____________________________________________________ 34

Bptk Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung___________________ 36 Veranstaltungskalender________________________________________________________________________ 37

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 10.02.2014 fand die konstituieren­ de Sitzung der Vertreterversammlung statt. In der Ausgabe dieses FORUM stellen sich Ihnen die Mitglieder der Vertreterversammlung mit ihren Kontaktdaten und Fotos kurz vor. Aus ihrer Mitte wählten die Vertreter die Mitglieder des Vorstands mit großer Mehrheit. Wir drucken die dazu herausgegebene Pressemitteilung vom 11.02.2014 sowie die Wahl- und Antrittsrede des alten und neuen Präsidenten in dieser Ausgabe ab. Die neue gewählte VV hat ihre Arbeit nunmehr aufgenommen. In der ersten ordentlichen Sitzung am 17. März wurden die drei saarländischen Bundesdelegierten und ihre StellvertreterInnen gewählt sowie sieben Ausschüsse der PKS neu besetzt. Neben den Pflichtausschüssen Haushalt und Finanzen, Fort- und Weiterbildung und Berufsordnung hat die VV auch die Mitglieder der weiteren Ausschüsse Kinder- und JugenlichenpsychotherapeutInnen (KJP), PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA), Ambulante Versorgung und den Ausschuss PsychotherapeutInnen in Institutionen (PTI) gewählt. Die Ausschüsse arbeiten unterstützend für die Vertreterversammlung und den Vorstand und bereiten die Beratung und die Beschlüsse der Vertreterversammlung vor. Wir freuen uns, Ihnen von einer sehr gelungenen Veranstaltung der Psychotherapeutenkammer und der Ärztekammer berichten zu können. Lesen Sie dazu den Tagungsbericht der Vizepräsidentin Inge Neiser. Einen weiteren Tagungsbericht vom diesjährigen Blieskasteler Psychotherapiesymposium mit dem Thema „Diagnose und Behandlung depressiver Störungen“ haben uns dankenswerterweise Ulrike Linke-Stillger, Mitglied der VV, und Prof. Dr. med. Vol-

ker Köllner, Chefarzt der Fachklinik für Psychosomatische Medizin der MediClin Bliestal Kliniken, zur Verfügung gestellt. Der Berufsstand diskutiert im Rahmen der Reform der Ausbildung auch über das Berufsbild der Profession. Auf Bundes- und Länderebene erarbeitet eine Länderarbeitsgruppe im Dialog mit den Berufsverbänden, mit den Ausbildungsinstitutionen und der Politik den Entwurf eines erweiterten Berufsbildes. Den aktuellen Stand des Entwurfs drucken wir Ihnen in dieser Ausgabe ab und laden Sie herzlich dazu ein, uns Ihre Anregungen und Kommentare zuzusenden. In den verschiedenen Rubriken möchten wir Ihnen wie immer aktuelle Informationen zu diversen Fragestellungen, Projekten und Veranstaltungen geben. Erlauben Sie mir, auf zwei Beiträge gesondert hinzuweisen: Zum Einen den Bericht von Oliver John, der die PKS auf der Bundeskonferenz (BuKo) der PiA in Berlin vertritt. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Ausbildungsreform, das Thema Praxiswertermittlung sowie die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Eine AG der BuKo erarbeitete ein Papier zu „Mindestanforderungen an die Praktische Tätigkeit“, das auf entsprechenden Initiativen aus NRW und dem Saarland beruht. Zum Andern möchte ich Sie auf den Bericht über die Diskussion um das neue Entgeltsystem für die stationäre Versorgung von psychisch Kranken hinweisen. Mein etwas ausführlicherer Beitrag versucht, zur Versachlichung der häufig unzutreffenden Behauptungen zum Entgeltsystem beizutragen und möchte vor allem den KollegInnen, die in den Kliniken arbeiten, stichhaltige Argumente an die Hand zu geben.

Das Redaktionsteam wünscht Ihnen wie immer eine interessante Lektüre. Übrigens: Wir freuen uns über von Ihnen eingesendete Beiträge und laden Sie herzlich dazu ein, sich gerne mit Anregungen und / oder Kritik einzubringen.

Ihr Bernhard Morsch

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Aus der arbeit der Kammer Entwurf eines Berufsbildes für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Hintergrund Im Rahmen der Weiterentwicklung der Reform der Aus- und Weiterbildung ist eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Länderrates und des Vorstandes der BPtK damit beschäftigt, auf der Basis Beschlüsse des Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) zur Ausbildung, ein Berufsbild sowie ein Kompetenzprofil für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu entwickeln, über das diese nach Abschluss ihrer Aus- bzw. Weiterbildung verfügen sollten. Im Folgenden möchten wie Sie anhand des Entwurfes der Länderarbeitsgruppe über den Stand der Überle-

gungen der Profession zum Berufsbild informieren. Wir laden Sie dazu ein, sich mit Ihren Anregungen, Ihrer Kritik oder konkreten Änderungsund / oder Ergänzungsvorschlägen an den Vorstand der Kammer zu wenden. Gerne bringen wir eingegangene Änderungsvorschläge noch im Vorfeld des DPT in die Beratung der Gremien ein. Eingeflossen in die vorliegende Entwurfsfassung sind gemäß der Beschlüsse des 22. DPT Anregungen aus dem Dialog mit den Berufsverbänden, mit den Ausbildungsinstitutionen und der Politik. Dazu fanden eine Reihe von Anhörungen statt

unter der Beteiligung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), der Kultusministerkonferenz (KMK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband. Der Stand dieser Diskussion wird beim kommenden DPT am 17. Mai den Delegierten des 23. Deutschen Psychotherapeutentages präsentiert werden. Wir werden Sie dazu im Forum und auf unserer Website (www.ptksaar.de) auf dem Laufenden halten.

Der Vorstand

Entwurf Berufsbild (Stand 25.03.2014) Präambel Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Angehörige eines freien akademischen Heilberufes. Sie sind der Förderung der Gesundheit, der Prävention, der Behandlung von Krankheit und der Linderung von Leiden verpflichtet, unabhängig von Alter, sozialem Status, Geschlecht und Herkunft. Grundlage Ihrer Tätigkeit ist die besondere Vertrauensbeziehung zu Patientinnen und Patienten. Die Berücksichtigung und Beeinflussung relevanter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, krankheitsbestimmender Faktoren und die Förderung der Belange erkrankter und von Erkrankungen bedrohter Menschen sind ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit. Sie betrachten es als ihre Aufgabe, das Gesundheitswesen mit zu gestalten und zu verbessern und dem Gemeinwohl zu dienen.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erbringen ihre Leistungen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig auf Basis ihrer wissenschaftlichen und praktischen Qualifikationen und Kompetenzen, sowie im Rahmen ihrer Berufsordnung. Zur psychotherapeutischen Grundhaltung gehört die Wahrung der Souveränität, Autonomie und der Rechte der Patientinnen und Patienten. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten berücksichtigen bei der Gestaltung psychotherapeutischer Zielvorstellungen und Interventionen die Werte und den Willen ihrer Patientinnen und Patienten und stimmen Behandlungsentscheidungen mit ihnen ab. Das Berufsbild ist dynamisch und entwickelt sich stetig weiter.

Berufsbild Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – diagnostizieren, beraten und behandeln selbstständig, eigenverantwortlich und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlich anerkannter Behandlungsverfahren, – kennen die psychischen, sozialen und somatischen Faktoren bei psychischen Er­ krankungen (biopsychosoziales Verständnis) und behandeln Patientinnen und Pa­ tienten in ambulanten, teilstationären und stationären sowie anderen institutionellen Versorgungsbereichen und -settings,

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

– erkennen psychische Faktoren bei somatischen Erkrankungen, unterstützen bei der Bewältigung chronischer Erkrankungen und nehmen an der Versorgung somatisch kranker Menschen teil, – fördern Eigeninitiative und Aktivität ihrer Patientinnen und Patienten und berücksichtigen deren lebensweltliche Werte und Entscheidungen, – planen, koordinieren, leiten und evaluieren Maßnahmen und Program­me in verschiedenen Feldern der Prävention und Gesundheitsförderung, – engagieren sich in der kurativen und palliativen Versorgung sowie der Rehabilitation und Beratung, – berücksichtigen die Einflüsse aus unterschiedlichen Lebenswelten auf die psychi­sche Gesundheit, – versorgen Patientinnen und Patienten über die gesamte Lebensspanne, berück­ sichtigen dabei deren Lebenswelten, insbesondere in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen die spezifischen Chancen und Risiken der jeweiligen Entwicklungsphasen, auch unter Reflexion der gesellschaftlichen Bedingungen und individuellen Lebensgeschichte. – beziehen andere für die jeweilige Lebenswelt ihrer Patientinnen und Patienten relevante Berufsgruppen in ihr Handeln ein. Sie berücksichtigen die individuelle geschlechtsspezifische, soziokulturelle und wirtschaftliche Lebenssituation ihrer Patientinnen und Patienten sowie deren Angehöriger und bemühen sich, insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, um die angemessene Einbeziehung bedeutsamer Bezugspersonen. In der Arbeit mit Paaren, Familien und Gruppen sind sie sich der besonderen Anforderungen an die psycho-

therapeutische Arbeit in Mehrpersonensettings bewusst.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten üben ihren Beruf aus als

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

–A  ngehörige eines freien akademischen Heilberufs Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind dem Gemeinwohl verpflichtet und regeln als freier Beruf wesentliche Aspekte ihrer Tätigkeit selbst.

– arbeiten in Aus-, Fort- und Weiterbildung, in Forschung und Lehre, im Bildungswe­ sen, im Gesundheitswesen, im öffentlichen und betrieblichen Gesundheitsdienst, in der Kinder- und Jugendhilfe und in ande­ ren Feldern des Sozialwesens, – übernehmen die Leitung und das Management von Gesundheitsund Versorgungs­einrichtungen, –  stellen ihre Kompetenz als Sachverständige zur Verfügung, – erforschen psychische Erkrankungen, ihre Feststellung, Entstehung, Prävention und Behandlung, – betätigen sich in der wissenschaftlichen Weiterentwicklung und Erprobung der Diagnostik und von Konzepten, Verfahren und Methoden der Heilkunde, insbesondere der Psychotherapie, – beteiligen sich an der Erhaltung und Weiterentwicklung der soziokulturellen Lebens­ grundlagen mit Hinblick auf ihre Bedeutung für die psychische Gesundheit der Men­ schen und setzen sich dabei aktiv für Schutzrechte von Menschen und gegen benachteiligende Strukturen und Prozesse ein, – engagieren sich in den Gremien der Selbstverwaltung und bringen ihre fachliche Expertise in politische Entscheidungsprozesse ein, – entwickeln ihre beruflichen Kompetenzen, den Berufsstand und die Berufsfelder im Einklang mit ihren berufsethischen Verpflichtungen stetig weiter.

–E  xpertinnen und Experten für psychische Gesundheit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind kompetente Ansprechpartner­innen und Ansprechpartner in allen Belangen der psychischen Gesundheit. –H  eilkundige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stellen ihre psychotherapeutischen Kompetenzen zur systematischen Gestaltung des Behandlungsprozesses auf der Basis einer therapeutischen Beziehung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. –B  eraterinnen und Berater Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beraten Rat- und Hilfesuchende zu vielfältigen Themen und Fragestellungen auch im Rahmen von Coaching, Teambuilding, (betrieblicher) Prävention und Organisationsberatung. –V  erantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Mitverantwortliche für die Zukunft eines solidarischen Gesundheitssystems und gestalten als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aktiv im Gesundheitswesen, in Institutionen und in Organisationen. –E  ntscheiderinnen und Entscheider Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten treffen auf der Grundlage ihrer beruflichen Kompetenzen unter Wahrung der Würde und Autonomie ihrer Patienten verantwortliche Entscheidungen zur Feststellung psychischer Erkrankungen, zur Behandlungsindikation und zur Gestaltung von

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Informations-, Beratungs- und Be­ handlungsprozessen.

schiedener Beteiligter an der Versorgung.

eigenen Berufsangehörigen und Angehörige anderer Berufe.

– Teamarbeiterinnen und Teamarbeiter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wissen um die besondere Bedeu­ tung multiprofessioneller Zusammenarbeit für die Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen und gestalten daher aktiv die Arbeit solcher Teams mit.

– Forscherinnen und Forscher Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erforschen insbesondere psychi­sche Erkrankungen, ihre Feststellung, Entstehung und Behandlung sowie die wechselseitige Bedingtheit psychischer und somatischer Störungen und betätigen sich in der wissenschaftlichen Forschung zur Weiterentwicklung, Erprobung und Wirkung der Diagnostik und von Konzepten, Verfahren und Methoden der Heil­kunde, insbesondere der Psychotherapie.

– Lernende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entwickeln ihre beruflichen Kompe­tenzen – auch gemeinsam mit anderen Heilberufen – stetig weiter.

– Koordinatorinnen und Koordinatoren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten koordinieren und gestalten Versor­gungsprozesse in multiprofessionellen Teams und unterstützen die Vernetzung ver­

– Sachverständige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stellen ihre Kompetenz als Sach­ verständige zur Verfügung.

– Lehrende und Supervidierende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Lehrende für die

Gemeinsame Fachtagung von Ärztekammer und Psychotherapeutenkammer zum Thema „Schwerkranke Eltern – überforderte Kinder?“ Am 15. Februar 2014 fand in Saarbrücken die erste gemeinsame Fachtagung der Psychotherapeutenkammer und der Ärztekammer des Saarlandes statt. Initiiert und organisiert wurde die Veranstaltung vom gemeinsamen Beirat beider Kammern mit dem Ziel, den Fokus auf die unzureichenden Betreuungsangebote von Kindern schwerkranker Eltern im Saarland zu lenken. Man wollte zu einem Dialog aller am Prozess Beteiligten kommen, Wege zur Verbesserung der Betreuung betroffener Kinder aufzeigen und Kooperationsmöglichkeiten erörtern. In ihrem gemeinsamen Grußwort betonten die Präsidenten der beiden Kammern, Dr. med. Josef Mischo, Ärztekammer, und Dipl. Psych. Bernhard Morsch, Psychotherapeutenkammer, die Bedeutung der in-

terdisziplinären Vernetzungsnotwendigkeit nicht nur bei diesem Thema und begrüßten ausdrücklich die Initiative des gemeinsamen Beirates

verbunden mit dem Wunsch, weitere gemeinsame Fortbildungen durchzuführen.

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

buisierten, zumeist nach außen isoliert. Auf Dauer könnten Kinder all diese Probleme nur unzureichend kompensieren. Deshalb müsse man sie möglichst frühzeitig mit präventiven Maßnahmen psychologisch mitversorgen, sagte Lenz. Daran fehlt es aber offensichtlich allerorten, auch im Saarland, so ein Fazit der Tagung. Bernhard Morsch, Josef Mischo

Wenn ein Elternteil psychisch oder auch körperlich schwer erkrankt, belastet das die ganze Familie und vor allem die Kinder. Wie weit das gehen kann, machte Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Albert Lenz von der Katholischen Hochschule NordrheinWestfalen, Abteilung Paderborn, am Samstag in Saarbrücken an alarmierenden Zahlen deutlich. Das Risiko, selbst eine psychische Störung zu bekommen sei bei Kindern psychisch kranker Eltern gegenüber anderen Gleichaltrigen um das Vierfache erhöht und liege bei rund 60 bis 65 Prozent.

Im Saarland gibt es bislang nur das Projekt Oase des Caritasverbands Schaumberg-Blies, das Kindern psychisch kranker Eltern Hilfe anbietet – und Ende des Jahres läuft dessen Finanzierung aus. Dabei liegt das Risiko für diese Kinder, selbst psychisch zu erkranken, bei bis zu 65 Prozent. Die „Oase“ wird lediglich von zwei Mitarbeiterinnen getragen, wie Projektleiterin Dipl. Soz. Päd. Petra Scherschel in ihrem Vortrag betonte, die Weiterfinanzierung nach Ablauf des derzeit dritten Jahres ist ungesichert. Auch Patenschaften für betroffene Kinder wie in anderen Bundesländern gebe es hier nicht, ebenso wenig Angebote für Kinder krebskranker Eltern, sagte Petra Otto, Leiterin der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (KISS).

Albert Lenz

Lenz legte in seinem Beitrag dar, welchen Belastungen Kinder ausgesetzt sind, wenn Mutter oder Vater an Depressionen, Borderline-Störungen, Schizophrenie oder anderen schweren psychischen Erkrankungen leiden. So seien die psychisch kranken Eltern häufig emotional weniger verfügbar, achteten nicht ausreichend auf die Bedürfnisse des Kindes und böten selten stabile Bindungen. Stattdessen übernähmen die verunsicherten Kinder vielfach die Verantwortung, „bemutterten“ die Eltern mehr als sie verkraften könnten. Darüber hinaus seien sie, da die Familien die Krankheit oft ta-

Sven Gottschling

Die besondere Problematik „Wie Kinder mit Tod umgehen“ – erläutert von Privatdozent Dr. med. Sven Gottschling, Chefarzt des Zentrums für Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie der Universitätsklinikum des Saarlandes – war ein weiteres Thema der Veranstaltung, an der 158 Fachkräfte teilnahmen. Dr. Gottschling schaffte es in seinem sehr unter die Haut gehenden Vortrag, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung in seinen Bann

zu ziehen. Mit eindrucksvollen Fallbeispielen aus seiner langjährigen Berufspraxis v.a. in der Arbeit mit onkologisch schwer erkrankten Kindern zeigte er auf, wie unterschiedlich der Umgang mit dem Tod für Erwachsene und Kinder ist: „Die Trauer von Erwachsenen ist wie ein Waten durch einen Fluss, dessen Ufer nicht zu erkennen ist; Kinder stolpern in Pfützen der Trauer und springen wieder weiter“, und was die Erwachsenen von den Kindern im Hinblick auf einen offeneren, kreativeren und gesünderen Umgang mit dem Thema Tod und Sterben lernen können.

Inge Neiser, Jochen Maus, Petra Scherschel

Die Moderatoren Dr. med. Jochen Maus (Ärztekammer) und Dipl. Psych. Inge Neiser (Psychotherapeutenkammer) zeigten sich beeindruckt von der großen Resonanz – es waren rund 160 ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen sowie Teilnehmer aus unterschiedlichen Berufsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe anwesend – und die rege Diskussion am Ende der Veranstaltung zeigte, dass ein großer Bedarf an interdisziplinärer Zusammenarbeit mit dem Ziel des Ausbaus der Betreuungsangebote für Kinder schwerkranker Eltern im Saarland besteht.

 Inge Neiser

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Treffen der neuen Mitglieder der PKS am 7. April

PsychInfo und Inge Neiser beantwortete Fragen zur Neugründung einer Praxis.

Rund die Hälfte der 21 neuen Mitglieder, die wir seit der letzten Veranstaltung für Neumitglieder im Mai 2013 in der Psychotherapeutenkammer begrüßen durften, waren der Einladung zu einer Informationsveranstaltung in den Räumen der Geschäftsstelle am 07. April gefolgt. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten der Kammer, Bernhard Morsch, einer Vorstellungsrunde des Vorstands und der neuen Mitglieder sowie einer kurzen Einführung in Struktur, Arbeit und die Aufgaben der Kammer gab es die Gelegenheit, dem Vorstand Fragen zu stellen und Informationen zu den

verschiedensten Themen einzuholen. Im ersten Teil standen vor allem organisatorische Themen im Vordergrund: Irmgard Jochum, Mitglied des Verwaltungsrat des Versorgungswerks, informierte über Modalitäten der Mitgliedschaft in der Bayerischen Versorgungskammer; Maike Paritong beantwortete Fragen zur Fortbildungspflicht und zum Prozedere der Akkreditierung von Veranstaltungen, Susanne Münnich-Hessel gab einen Einblick in das KJP-Netzwerk auf der Homepage der PKS; Bernhard Morsch informierte über den PsychotherapeutInnen-Suchdienst

Anschließend tauschte die Runde sich über spezielle Themen von PsychotherapeutInnen im Angestelltenverhältnis sowie über Fragen nach Kassenzulassung und Arbeit in der Kostenerstattung aus; insbesondere über Erfahrungen mit Beratung und Unterstützung durch die KVS wurden berichtet. Wir freuen uns, dass – wie schon in den letzten Jahren – das Angebot des Vorstands der PKS, neue Mitglieder auf diesem Weg über die Arbeit der Kammer zu informieren und ein Forum für Austausch und Diskussionen zu bieten, auf große Resonanz stieß. Ganz sicher werden wir auch im nächsten Jahr wieder eine Veranstaltung für unsere neuen Mitglieder anbieten!

 Maike Paritong

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Mitteilungen der Kammer Pressemeldung Bernhard Morsch als Präsident der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes bestätigt

Am 10. Februar hat die Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Dipl. Psych. Bernhard Morsch erneut zu ihrem Präsidenten gewählt. Morsch stand der Kammer bereits seit 2009 vor. Ebenfalls in ihrem Amt bestätigt wurden die Vizepräsidentin Dipl. Psych. Inge Neiser sowie die VorstandskollegInnen Dipl. Psych. Irmgard Jochum und Dipl. Psych. Michael Schwindling. Dipl. Psych. Susanne Münnich-Hessel wurde als Vertreterin der Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen in den Vorstand gewählt. In seiner Antrittsrede hob Morsch den gewachsenen Beitrag der PsychotherapeutInnen in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung hervor. Gerade die Breite der Arbeitsfelder, in denen PsychotherapeutInnen tätig sind, mache den Berufsstand unverzichtbar. Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes vertritt die rund 500 Psychologischen Psychotherapeu-

ten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die in der ambulanten und stationären Versorgung von psychisch Kranken im Saarland tätig sind. Knapp die Hälfte der Kammermitglieder leisten als selbständig Tätige den Hauptteil der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung, zu denen seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes 1998 jeder Bürger mit seiner Versichertenkarte analog zur hausund fachärztlichen Versorgung freien Zugang hat. Die andere Hälfte der PsychotherapeutInnen sind in der Prävention und Beratung von Ratund Hilfesuchenden sowie in der Behandlung und Rehabilitation von psychisch erkrankten Menschen in unterschiedlichen Institutionen wie Beratungsstellen, Schulpsychologischen Diensten, der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken tätig. „Die steigende Anzahl von Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung die ihnen zustehende fachliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, führt seit Jahren zu einer Versorgungslücke, die die Politik bis-

lang nicht ernsthaft geschlossen hat“, stellt Morsch fest. Dies habe wie auch in anderen Facharztgruppen zu langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz geführt. Andererseits seien die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei psychischen Erkrankungen mit mehr als 30 Tagen rund doppelt so hoch, wie die durchschnittlichen AU-Zeiten aller anderen Erkrankungen je Versichertem und Jahr zusammen. „Psychische Erkrankungen verschlimmern sich unbehandelt, vermeidbare medikamentöse Behandlungen gerade auch bei Kindern- und Jugendlichen sowie teure stationäre Krankenhausaufnahmen steigen und laut einer aktuellen Studie der Bundespsychotherapeutenkammer ist fast jede zweite Frührente psychisch bedingt“, so der Präsident. Die Gesellschaft dürfe nicht weiter die Augen vor diesem Versorgungsnotstand verschließen und müsse die Politik zum entschiedenen Handeln auffordern. Die Kammer leistet hier seit Jahren wichtige berufs- und gesellschaftspolitische Aufklärungsarbeit.

Bewerbung für das Amt des Präsidenten und Antrittsrede von Bernhard Morsch Bernhard Morsch hielt die folgende Bewerbungsrede für das Amt des Präsidenten der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes sowie die Antrittsrede nach der Wiederwahl in der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 10.02.2014

Bewerbung um das Amt des Präsidenten der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Im Falle meiner Wiederwahl werde ich mich dafür einsetzen, dass die Kammer weiterhin in ihrer Außen-

wirkung offen, transparent und mitgliederfreundlich sowie für andere Partner im Gesundheitswesen sowie die Landespsychotherapeutenkammern und die BPtK ein verlässlicher Kooperationspartner bleibt.

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Nach Innen werde ich weiter für ein Miteinander arbeiten: Die Entwicklungen der vorangegangenen Legislatur waren für alle belastend. Manche Gräben auf persönlicher Ebene sind noch nicht überwunden und auch nur fraglich überwindbar. Auf einer Sachund Arbeitsebene jedoch, so habe ich den Eindruck in der auslaufenden Legislatur gewonnen, sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Ich würde mich dafür einsetzen, diesen Weg unbeirrt und konstruktiv miteinander weiterzugehen. Schließlich werde ich mich für eine auch in der Zukunft handlungsfähige Kammer einsetzen: Die meisten der hier Anwesenden Aktiven haben bereits ein Alter nahe der Rentengrenze erreicht; wir müssen unsere Kräfte bündeln, um jüngere Vertreter und Mitglieder für die Kammerarbeit zu motivieren, sie an die Hand nehmen und ihnen die Kompetenzen vermitteln, die sie für eine Kammerführung brauchen.

Antrittsrede nach Wiederwahl zum Präsidenten Ich bedanke mich bei Ihnen für das mir und den Mitgliedern des Vorstandes mit ihrer Wahl ausgesprochene Vertrauen. Ich bin zuversichtlich, dass wir die in der vor uns liegenden Legislatur anstehenden Aufgaben für die Kammer in einem konstruktiven Miteinander der Gremien, Vertreterversammlung, Vorstand und Ausschüsse, werden anpacken können. Dabei möchte ich Ihnen neben den bei meiner Bewerbung bereits genannten Hauptaufgaben sowie der Mitgliederbetreuung und der Berufsaufsicht beispielhaft zwei miteinander eng verwobene wesentliche Themen nennen, für die sich die saarländische Kammer unter meiner Führung einsetzen wird: 1. Die Reform der Ausbildung und 2. Die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung

Zur Ausbildungsreform Sie wissen, dass wir uns einer Reform der Ausbildung stellen müssen,

die mehr beinhaltet, als die akademische Entscheidung für den Fortbestand einer postgradualen oder die Einführung einer Direktausbildung. Es geht in der Diskussion, die innerhalb des Berufsstandes seit nunmehr vier Jahren geführt wird, um sehr grundsätzliche Positionen wie: – Die Absicherung der Finanzierung der Ausbildung mit dem Ende der Ausbeutung von PIA und der finanziellen Sicherung der gesamten Ausbildung, v. a. der Praktischen – Es geht um ernstzunehmende Ängste im Hinblick auf die Einengung des Verfahrensbezuges an den Hochschulen sowie den Verlust des sozialpädagogischen Zugangsweges für die Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) mit dem drohenden Aus des KJPBerufes – Es geht um das Selbstverständnis, die berufliche Identität von uns PsychotherapeutInnen; um die wiederholt ausgedrückte Sorge, dass sich die Psychotherapeutenschaft mit der Diskussion um ein erweitertes Berufsbild vom „ins Psychotherapeutengesetz gegossenen“ Psychotherapeutenberuf entfernt. Es bestehen Ängste, dass wir uns mit mehr Orientierung an der Versorgungsrealität etwa durch Forderungen nach einer Verbreiterung psychotherapeutischer Leistungsangebote in Zeiten knapper Kassen dem Diktat der Ökonomisierung beugen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir PsychotherapeutInnen leisten einen stetig wachsenden Beitrag in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Gerade die Breite der Arbeitsfelder, in denen wir tätig sind, macht die gesellschaftliche Bedeutung unseres Berufstandes aus: Wir leisten als selbständig Tätige den Hauptteil der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung, in der stationären psychotherapeutischen Versorgung in Krankenhäusern und Rehakliniken sind wir zahlenmäßig gleichauf mit unseren ärztlichen Kollegen vertreten, der Großteil der

stationären psychotherapeutischen Versorgung wird in den Einrichtungen ebenfalls durch unsere Berufsgruppe geleistet. In der Prävention, in Beratungsstellen, in Schulpsychologischen Diensten, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie vielen weiteren Institutionen leisten wir einen wesentlichen Beitrag bei der qualifizierten Beratung von Rat- und Hilfesuchenden sowie der fachlichen Betreuung Schutzbefohlener und vieler gesellschaftlicher Problemgruppen. Wir wissen, dass der steigenden Anzahl von Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung die ihnen zustehende fachliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, seit Jahren eine klaffende Versorgungslücke entgegensteht, die die Politik bislang nicht ernsthaft geschlossen hat. Die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei psychischen Erkrankungen sind mit mehr als 30 Tagen rund doppelt so hoch wie die durchschnittlichen AU-Zeiten aller anderen Erkrankungen je Versichertem und Jahr zusammen. Psychische Erkrankungen verschlimmern sich unbehandelt, vermeidbare medikamentöse Behandlungen – gerade auch bei Kindern- und Jugendlichen – sowie teure stationäre Krankenhausaufnahmen steigen. Laut der aktuellen Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk. de) ist fast jede zweite Frührente psychisch bedingt. Wessen, wenn nicht unsere Aufgabe ist es, unsere Stimme zu erheben, damit die Gesellschaft nicht weiter die Augen vor diesem Versorgungsnotstand verschließt? Es ist unsere Aufgabe, die Politik zum entschiedenen Handeln aufzufordern! Gleichwohl bedürfen all diese Veränderungsprozesse Zeit. Zeit, in der wir unsere Hände berufspolitisch nicht in den Schoß legen dürfen, Zeit, in der wir auch dort wo wir tätig sind, weiter nach flexiblen Lösungen einer Verbesserung und nach Kooperation mit andern Heil- und Gesundheitsberufen suchen müssen. Auch aus diesem Grund sollte die zukünftige Ausbildung wie unser aktuelles Tun

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noch mehr am Versorgungsbedarf ausgerichtet sein; eine Reform muss – auf die Attraktivität und Vielseitigkeit des Psychotherapeutenberufes setzen; – der Verfahrensvielfalt gerecht werden und alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren berücksichtigen; – stärker am Versorgungsbedarf ori­ en­tiert sein; – mehr praxisbezogene Inhalte aus allen Arbeitskontexten in die Prüfungsordnung aufnehmen.

Was heißt am Versorgungs­ bedarf orientiert? Berufspolitisch sollten wir uns einsetzen für eine Flexibilisierung und Erweiterung psychotherapeutischer Behandlungs- und Beratungsangebote wie u.a.: – die Überarbeitung der Psychotherapierichtlinien und die Finanzierung flexibler Behandlungsangebote wie z. B. eine Erweiterung des

Kurzvita – 55 Jahre, verheiratet, zwei Söhne (18 und 20 Jahre) – 1982-1989 Studium der Soziologie und Psychologie in Saarbrücken – Systemische Ausbildung 19901994; 1994-1998 Vorsitz Gesellschaft für Systemische Therapie Rheinland-Pfalz (GSTR) – 1998 Approbation als PP nach § 12 Abs. 4 PsychThG; 2000 Fachkunde Verhaltenstherapie und Eintrag ins Arztregister – seit 1990 als Dipl. Psychologe, später Psychotherapeut in der Klinik und Tagesklinik mit Institutsambulanz für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Merzig

durch uns behandelbaren Diagnosespektrums, das Ermöglichen von Akutsprechstunden, die sozialrechtliche Verankerung von Komplexleistungsangeboten für chronisch psychisch Kranke (etwa Integration dieser Leistungen in einen § 116 c SGB V: ambulante spezialfachärztliche Versorgung die eine Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten umfasst, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern)

die Einengung auf heilkundliche Psychotherapie in der Niederlassung dargestellt hat, birgt die Gefahr, dass wir unser beträchtliches Gewicht innerhalb der präventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen und -Erkrankungen gefährden.

– die Finanzierung muttersprachlicher Psychotherapie sowie eine bessere Vernetzung der Versorgung im Jugendlichen- und Erwachsenbereich und der Ausbau der psychotherapeutischen Angebote für ältere Menschen.

Ich wünsche mir, dass es uns innerhalb des Saarlandes weiter gelingt, unseren Berufsstand in diesem Sinne voranzubringen, zu Einen und zu Stabilisieren. Die guten Erfahrungen, die man in einem kleinen Bundesland oftmals eher machen kann als in einem großen, tragen wir gerne weiter in die Bundespolitik.

All dies erfordert von uns sicher auch eine Anpassungs- und Veränderungsbereitschaft, der wir uns unter Wahrung wesentlicher Behandlungsprinzipien stellen müssen. Ein Beharren auf dem Stand von 1998, der immer einen Kompromiss sowohl im Hinblick auf die Verfahrens- und Leistungsbegrenzung als auch auf

beschäftigt (ehem. LKH Merzig). Schwerpunkte im Rahmen der Akutversorgung sind die Behandlung psychotisch und schwer depressiv Erkrankter sowie traumatisierter und abhängigkeitskranker Patienten – Seit 1979 psychiatriepolitisch aktiv: 1979-1981 Zivildienst Sozialpsychiatrische Kliniken Sonnenberg, 19841988 im Vorstand des Vereins für betreutes Wohnen und Arbeiten in SB; 1983-1989 studienbegleitende Tätigkeit Jugendämter Stadt- und Stadtverband Saarbrücken; ab 1990 aktive Mitgestaltung der Dezentralisierung der psychiatrischen Versorgung ausgehend vom LKH i. R. der Psychiatriereform im Saarland

Die Gesellschaft wird auch in Zukunft nicht auf unsere breiten psychotherapeutischen- und Feldkompetenzen verzichten können, schon gar nicht in Anbetracht der demographischen Entwicklung.

Ich freue mich auf die vor uns liegende Arbeit mit Ihnen.

 Bernhard Morsch

– 2004 – 2009 Vizepräsident, seit 2009 Präsident der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes. Im Saarland für die PKS u.a. seit 2005 Mitglied der Saarländischen Krankenhauskonferenz, beratendes Mitglied im Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V. Auf Bundesebene u.a. Mitglied der Lenkungsgruppe Musterberufsordnung, der Kommission für Telematik im Gesundheitswesen, der Kommission zur Zukunft der Krankenhausversorgung, der Länder-AG Berufsbild. Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat unseres Versorgungswerkes

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Vorstellung der Mitglieder der Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Als Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes haben Sie mit der Kammerwahl 2013 24 Vertreter, davon 19 PP und 5 KJP, in die neue Vertreterversammlung der PKS gewählt; im Forum 52 hatten

wir ausführlich über das Wahlergebnis informiert. Hier stellen wir nun die gewählten Vertreter mit Angaben zur Person und Foto noch einmal vor. Wenn Sie eine/n der gewählten Vertreter kontaktieren möchten, dann

können Sie das natürlich gerne über die Geschäftsstelle der PKS machen ([email protected], Tel. 06819545556) – oder auch direkt über die angegebenen Kontaktdaten.

Dipl.-Psych. Thomas Anstadt PP, 56 Jahre

Dipl.-Psych. Lisa Güllich PP, 36 Jahre

Dipl. Psych. Sabine Leonhardt PP/KJP, 57 Jahre

• Psychotherapeutische Praxis, Saarbrücken • Mitglied der VV seit 2004 • Kontakt: [email protected]

• Saarländisches Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie e.V. (SIPP), Saarbrücken; Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis, Neunkirchen; Psychiatrische Praxis für Kinder und Jugendliche, Dillingen (angestellt) • Mitglied der VV seit 2014 • Kontakt: [email protected]

• Psychotherapeutische Praxis, Neunkirchen • Mitglied der VV seit 2004 • Kontakt: Tel. (0 68 21) 2 19 57

Dipl.-Psych. Michael Antes PP, 59 Jahre

Dipl. Psych. Joachim Jentner PP, 63 Jahre

Dipl. Psych. Ulrike Linke-Stillger PP, 57 Jahre

• Psychotherapeutische Praxis, Saarlouis; Psychotherapeutische Privatpraxis Saarlouis, München • Mitglied der VV seit 2009 • Kontakt: [email protected]

• Psychotherapeutische Praxis, Saarbrücken • Mitglied der VV seit 2004 • Kontakt: [email protected]

• Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks im Saarland e.V. • Mitglied der VV seit 2009 • Kontakt: über Geschäftsstelle der PKS

Dipl. Psych., Dipl. Sozialpädagogin Birgit Baltes PP, 52 Jahre

Dipl. Psych. Irmgard Jochum PP, 54 Jahre

Dipl. Psych. Liz Lorenz-Wallacher PP, 62 Jahre

• Therapeutische Wohneinrichtungen und ambulante Dienste Haus Felsenhof, Wadern • Mitglied der VV seit 2004 • Kontakt: [email protected]

• Psychotherapeutische Praxis, Saarbrücken • Mitglied der VV seit 2004 • Kontakt: [email protected], (0 68 98) 81 01 53

Dr. phil. Dipl. Psych. Ernst Kern PP, 55 Jahre

Dipl. Psych. Andrea Maas-Tannchen PP/KJP, 53 Jahre

• Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, ,Klinik Sonnenberg, Saarbrücken • Mitglied der VV seit 2008 • Kontakt: [email protected]. de, [email protected]

• Psychotherapeutische Praxis, Saarbrücken • Mitglied der VV von 2004 bis 2009 und seit 2014 • Kontakt: [email protected]

• Hochwaldkliniken Weiskirchen; Psychotherapeutische Privatpraxis, Eppelborn • Mitglied der VV seit 2011 • Kontakt: [email protected]

Dipl. Psych., Dipl. Sozialpädagoge Alexander Dröschel PP, 61 Jahre • Altersteilzeit (Lebensberatungsstelle des Bistums Trier, Saarlouis) • Mitglied der VV seit 2004 • Kontakt: email: [email protected], Tel.: (0 68 97) 76 24 96

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Dipl. Psych. Bernhard Morsch PP, 55 Jahre

Dipl. Psych. Ilse Rohr PP, 67 Jahre

Psychologieoberrat Roland Waltner PP/KJP, 44 Jahre

•K  linik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Merzig •M  itglied der VV seit 2004 •K  ontakt: [email protected]

• Psychotherapeutische Praxis, Neunkirchen • Mitglied der VV seit 2004

• Leiter des Schulpsychologischen Dienstes des Landkreises Saarlouis • Mitglied der VV seit 2008 • Kontakt: roland-waltner@ kreis-saarlouis.de, Fon (068 31) 444-458, Fax (0 68 31) 444-331  

Dipl. Psych. Susanne Münnich-Hessel PP/KJP, 54 Jahre

Dr. phil., Dipl. Psych. Petra Schuhler PP, 61 Jahre

Dipl. Musiktherapeut Uwe Weiler KJP, 50 Jahre

• Psychotherapeutische Praxis, Kleinblittersdorf • Mitglied der VV seit 2014 • Kontakt: [email protected]

• AHG Klinik Münchwies, Neunkirchen • Mitglied der VV seit 2014 • Kontakt: über Geschäftsstelle der PKS

• Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft Weiler-Dietz, Losheim am See • Mitglied der VV seit 2014 • Kontakt: [email protected], Tel. (0 68 72) 9214415

Dipl. Psych. Inge Neiser PP, 61 Jahre

Dipl. Psych. Michael Schwindling PP, 56 Jahre

• Psychotherapeutische Praxis, Eppelborn • Mitglied der VV seit 2004 • Kontakt: [email protected]

• Psychotherapeutische Praxis, Saarbrücken • Mitglied der VV seit 2004 • Kontakt: [email protected]

Dipl. Psych. Barbara Neurohr PP, 62 Jahre

Dipl. Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge Werner Singer KJP, 54 Jahre

• Psychotherapeutische Praxis, Saarbrücken • Mitglied der VV seit 2014 • Kontakt: [email protected]

• Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Merzig • Mitglied der VV seit 2009 • Kontakt: [email protected]

Dr. phil. Dipl. Psych. Frank W. Paulus KJP/PP, 48 Jahre

Dipl.-Psych. Kizil Tekdemir PP, 43 Jahre

• Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsklinikum des Saarlandes • Mitglied der VV: seit 2014 • Kontakt: f rank.paulus @uniklinikum-saarland.de

• Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, Städtisches Krankenhaus Pirmasens; Psychotherapeutische Privatpraxis, Saarbrücken • Mitglied der VV seit 2014 • Kontakt: [email protected]

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Fortbildungsangebote für die forensische Sachverständigentätigkeit Da uns wiederholt Fragen zu entsprechenden Fortbildungsangeboten erreicht haben für KollegInnen, die die Voraussetzungen gemäß der Übergangsregelung nicht erfüllen, möchten wir Sie mit diesem Artikel über die bestehenden Möglichkeiten informieren. Zuvor ein paar grundsätzliche Informationen. Wie bereits im Forum mehrfach berichtet, hatte eine bundesweite Arbeitsgruppe Fortbildungsstandards für die forensische Sachverständigentätigkeit entwickelt und in einer Musterfortbildungsrichtlinie festgehalten. Diese Fortbildungsangebote sollen sich an diejenigen Kammermitglieder richten, die Kenntnisse erwerben möchten, um in einem oder mehreren Rechtsbereich(en) gutachtlich tätig zu sein.

– Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe – Sozialrecht und Zivilrecht – Verwaltungsrecht Die Eintragung in die Liste der PKS erfolgt für das Spezialisierungsmodul, in dem die curriculare Fortbildung absolviert wurde und Gutachten unter Supervision erstellt wurden. Kammermitglieder, die bereits vor Verabschiedung dieser VWV als Sachverständige tätig waren, können in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten der VWV einen Antrag auf Eintragung in die Liste als Sachverständige stellen; die dafür notwendigen Voraussetzungen sind in der VWV unter § 9, Anlage 3 unter dem Punkt „Übergangsregelung“ aufgeführt.

Die Saarländische Psychotherapeutenkammer hat auf Grundlage dieser erarbeiteten Musterfortbildungsrichtlinie die sog. „Verwaltungsvorschrift der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Führung der Liste gerichtlich und behördlich tätiger Sachverständiger“ (VWV) erarbeitet, die nach Veröffentlichung im Forum 49 zum 01.04.2013 in Kraft getreten ist und auf der Homepage der PKS eingesehen werden kann. Ziel dieser VWV ist es, sicherzustellen, dass bei allen Kammermitgliedern, die auf der Liste der PKS als gerichtlich und behördlich tätige Sachverständige eingetragen sind, entsprechende Fachkenntnisse vorausgesetzt werden können. Die Fortbildungsinhalte betreffen zum einen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit und zum anderen die folgenden Rechtsbereiche, die sog. Spezialisierungsmodule:

Das Vorhandensein der o.g. Fachkenntnisse wird durch die Eintragung in die Liste der gerichtlich und behördlich tätigen Sachverständigen der PKS dokumentiert. Diese Eintragung erfolgt durch den Vorstand der PKS nach Prüfung durch die Sachverständigenkommission der PKS (siehe hierzu Forum 50 und 51). Diese Liste wird veröffentlicht, zweimal im Jahr fortlaufend aktualisiert und an Gerichte, Behörden und Institutionen verschickt, die bei Bedarf auf die in der Liste aufgeführten Sachverständigen zurückgreifen können. Bisher sind acht Personen auf dieser Liste eingetragen. Der Vorstand der PKS und die Sachverständigenkommission würden sich freuen, wenn weitere Kammermitglieder die Eintragung in diese Liste anstrebten.

– Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht

Bestehende Fortbildungsangebote:

– Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage

Speziell für approbierte KollegInnen gab es in früheren Jahren von Seiten der Psychotherapeutenkammern

keine curricularen Fortbildungsangebote, die speziell für die Gutachtertätigkeit qualifizierten und gleichzeitig das für die Approbation bereits erworbene Fachwissen berücksichtigten. Diese Lücke wurde in den letzten Jahren durch überregionale Fortbildungsangebote geschlossen. Alle Kammermitglieder, die nicht die Voraussetzungen nach den Übergangsregelungen erfüllen, können solche überregionale Fortbildungsangebote für die Sachverständigentätigkeit nutzen, die von den folgenden Psychotherapeutenkammern und im Auftrag von einer Fortbildungsakademie angeboten werden: – Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (www.ptk-nrw.de), – Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer OPK (www.opk-info.de) und – Psychiatrie-Akademie Königslutter (www.psychiatrie-akademie.de) in Niedersachsen Bei Rückfragen stehen Maike Paritong ([email protected]), Leiterin der Geschäftsstelle der PKS, und der Unterzeichner ([email protected]) gerne zur Verfügung.

 Joachim Reelitz Vorsitzender der Sachverständigenkommission der PKS

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Ingenieur­ versorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Sitzung des Verwaltungsrats

Kapitalanlagen

Versorgungswerk im Internet und Kontaktaufnahme

Die erste der beiden Verwaltungsratssitzungen für das Geschäftsjahr 2014 fand am 26. März 2014 in München statt. Neben dem, die erste Sitzung des Jahres regelmäßig prägenden Thema der Kapitalanlage befasste sich der Verwaltungsrat schwerpunktmäßig mit dem Thema „Handlungsalternativen zur Bewältigung des niedrigen Zinsniveaus“.

Der Verwaltungsrat wurde über das vorläufige Kapitalanlageergebnis 2013 und über die aktuelle Einschätzung der Kapitalmarktsituation unterrichtet. Außerdem ließ sich der Verwaltungsrat den Prozess zur Auswahl der, dem Gremium zum Ankauf für das Versorgungswerk vorgeschlagenen Immobilien näher darstellen.

Die Homepage der BIngPPV erreichen Sie unter der Internetadresse www. bingppv.de. E-Mails können Sie an die Adresse [email protected] richten. Telefonisch erreichen Sie Ihr Versorgungswerk unter (089) 9235-8770, die Fax-Nr. lautet (089) 9235-7040. Die Postanschrift des Versorgungswerks ist: Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, Postfach 810206, 81901 München

Handlungsalternativen zur Bewältigung des niedrigen Zinsniveaus Angesichts der Kapitalmarktsituation, die einhergehend mit hoher Volatilität, Krisen in immer kürzeren Abständen, Unberechenbarkeit und Qualitätsverlust bei bisher vermeintlich guten Schuldnern vor allem durch ein extrem niedriges Zinsniveau gekennzeichnet ist, erhöht sich für das Versorgungswerk das Risiko, die Verpflichtungen langfristig nicht bedecken zu können. Zusätzlich besteht der dringende Handlungsbedarf, die Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks zu erhöhen. Der Verwaltungsrat erörterte eingehend die in dieser Situation möglichen Handlungsoptionen und sprach sich nach ausführlicher Information und Diskussion dafür aus, zum Zweck der Schaffung von Risikotragfähigkeit das bislang eingesetzte Finanzierungssystem („Anwartschaftsdeckungsverfahren“) für Beitragszahlungen ab dem 01.01.2015 um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens (oDPV) zu erweitern. Die Geschäftsführung wird hierzu einen Satzungsänderungsentwurf erarbeiten und dem Verwaltungsrat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Vorläufiges Ergebnis des Kapitalanlagegeschäfts zum 31.12.2013 im Vergleich zum Vorjahr: Marktwert zum 31.12.2012 in Mio. € verzinsliche 497,1 Anlagen Spezial208,7 fonds direkt 22,0 gehaltene Immobilien

Marktwert zum 31.12.2013 in Mio. € (vorläufig) 524,9

Performance in %

240,4

5,1

22,5

6,6

Der Bestand an Kapitalanlagen (insgesamt) nach Marktwerten erhöhte sich bis zum Stichtag 31.12.2013 um 60,1 Mio. Euro (d.h. 8,3 %) auf rund 787,9 Mio. Euro. Die vorläufige Nettorendite für das Jahr 2013 liegt bei 3,61 %. Das Kapitalanlage-Portfolio des Versorgungswerks bestand auf Marktwertbasis aus 2,9 % direkt gehaltenen Immobilien, zu 66,6 % aus verzinslichen Anlagen (v.a. Namenspapiere und einfach strukturierte Produkte) und zu 30,5 % aus Spezialfonds. Das endgültige Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 liegt nach Erstellung des Jahresberichts im September des laufenden Jahres vor.

1,2

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Veranstaltung

15. Mai 2014, 19.00 Uhr • Geschäftsstelle der PKS

Einladung zur Vernissage der Ausstellung „Felicia Meynersen – Malerei und Druckgraphik“

Es ist uns erneut gelungen, eine Künstlerin mit einer attraktiven Ausstellung für unsere Geschäftsräume zu gewinnen. Insgesamt 22 Werke von Felicia Meynersen sind derzeit und voraussichtlich bis Ende August in den Räumen der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Scheidter Straße 124, 66123 Saarbrücken, zu sehen. Felicia Meynersen, Klassische Archäologin in Saarbrücken/Berlin und mit Kunststipendien in Trier und Salzburg ausgezeichnete Malerin, hatte bereits zahlreiche Einzelausstellungen, u.a. in Saarbrücken, Eltville, Mainz und Damaskus.

Am Donnerstag, den 15. Mai 2014 um 19.00 Uhr wird die Ausstellung mit einer Vernissage eröffnet. Hierzu laden wir alle Kammermitglieder, Psychotherapeuten in Ausbildung und andere Interessierte herzlich ein. Martin Kaiser, Chefarzt der Merziger Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, wird einen Vortrag zu der Ausstellung halten. Im Anschluss daran dürfen wir Sie außerdem zu einem kleinen Umtrunk einladen. Für die Veranstaltung sind 2 Fortbildungspunkte beantragt. Um Anmeldung wird der besseren Planbarkeit wegen gebeten.

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

KV-Angelegenheiten Neues aus der KVS: GKV-Positionspapier zur Veränderung der Psychotherapierichtlinien und anderes Liebe Kolleginnen und Kollegen, KV-SafeNet, One-Click-Abrechnung und KV-Connect rücken näher, d.h. die Umstellung soll in diesem Quartal erfolgen. Dankenswerter Weise findet eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Psychotherapeutenkammer und der KVS am 16.04.2014 um 19.00 Uhr in den Räumen der Geschäftsstelle der PKS zum Thema KVSafe-Net statt, die Teilnahme kann ich nur wärmstens empfehlen. Große Wellen hat das GKV-Positionspapier zur Veränderung der Psychotherapierichtlinien, insbesondere der Kontingente und des Gutachterverfahrens geschlagen. Auf saarländischer Ebene hat der zuständige Minister Andreas Storm die KVS kurzfristig um eine Stellungnahme gebeten. Diese wurde von Wolfgang Engelhardt, Ilse Rohr und mir kurzfristig erarbeitet, dem Vorstand zur Verfügung gestellt und von diesem auch an den Minister weiter geleitet. Die Stellungnahme enthält die wesentlichen Positionen unserer Fachgruppe: Unter Hinweis auf die

fehlende Nachvollziehbarkeit der Kontingentänderung wird diese in Frage gestellt, insbesondere die Absurdität einer zwangsweisen Unterbrechung der Therapie. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es gerade in der Akutversorgung notwendig scheint, wenn schon Sprechstundenziffern eingeführt werden sollten, diese besonders gut zu vergüten und das Ganze nicht „kostenneutral“ zu finanzieren, wie von den Krankenkassen gewünscht. Eine gut funktionierende psychotherapeutische Akutversorgung gibt es nicht zum Nulltarif! An dieser Stelle sollten wir uns allerdings als Fachgruppe überlegen, unbeschadet unserer inhaltlichen Argumente, unter Dringlichkeit anfragenden Patienten ein frühzeitiges Erstgesprächsangebot zu machen (z.B. innerhalb von drei Wochen nach der Anfrage), auch im Hinblick auf die von der Regierungskoalition fest beabsichtigte Gesetzesänderung mit der Verpflichtung zeitnaher Terminierung. Dieses Thema ist auch Gegen-

stand aktueller Beratung im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie. In diesem Zusammenhang wird seitens der KVS und der Politik immer wieder laut, dass PsychotherapeutInnen schlecht erreichbar seien. Um diesem Argument zu entgegnen, genügt es nicht, auf unsere nach wie vor im Vergleich zum Durchschnitt der Ärzteschaft ungünstige Umsatzsituation hinzuweisen, daher ist auch dies Gegenstand von Beratungen des Beratenden Fachausschuss, Vorschläge aus der Fachgruppe sind gerne willkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie unschwer aus diesen wenigen Bemerkungen erkennen können, ist auch die psychotherapeutische Versorgungsstruktur eine ewige Baustelle, wie das Leben selbst!

Herzlichst Ihr KVS-Vertreter

 Michael Antes

Niedergelassene Bundesbeihilfeverordnung geändert Bezugspersonensitzungen in der Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen und neuropsychologische Leistungen beihilfefähig! Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beihilfeverordnung vom 13.06.2013 ergänzt diese in entscheidenden Punkten. Was Psychothera-

pie betrifft, wird klargestellt, welche Leistungen von KJP und PP anerkennungsfähig sind und welche nicht. Wie bisher sind anerkennungsfähig:

– die Grundleistungen des Abschnittes B der GOÄ 1, 3, 4, 34, 60, 70 (aber keine Dienst- und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), 75, 80, 85,95

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

– bei Abschnitt G: 808, 835, 845, 846, 847, 855, 856, 857, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 870, 871 Bedauerlich ist, dass schon wieder nicht die Nr. 849 (Psychotherapeutische Behandlung mindestens 20 Minuten) aufgeführt wird. Damit bleibt diese Leistung, ein flexibles und verfahrensunabhängiges Behandlungsangebot, analog der Ziffer 23220 den Beihilfeberechtigten immer noch versperrt. Erfreulicherweise wurde aber klargestellt, dass sowohl bei tiefen-

psychologischer als auch bei verhaltenstherapeutischer Behandlung Bezugspersonensitzungen im Verhältnis 1 zu 4 den bewilligten Sitzungen hinzugezählt werden. Ist eine höhere Anzahl Bezugspersonengespräche notwendig, reduziert sich das Gesamtkontingent entsprechend. Im Therapieantrag muss die Einbeziehung der Bezugspersonen begründet werden. Neu ist die Aufnahme der neuropsychologischen Therapie (§30a) Da allerdings bisher in der GOÄ keine Abrechnungspositionen vorgesehen

sind, kann die Therapie nur in analoger Anwendung abgerechnet werden. Dabei werden die verhaltenstherapeutischen Leistungen zugrunde gelegt. Insbesondere kommen die 849, 860, 870, 871 in Betracht. (http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/368012/publicationFile/17666/bbhv_verwaltungsvorschrift.pdf)

 Susanne Münnich-Hessel

Ausschreibung von Vertrags(arzt)sitzen im Monat Mai 2014 Ausschreibung von Vertrags(arzt)sitzen zur Wiederbesetzung durch einen Nachfolger (§ 103 Abs. 3 a und 103 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V) in von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Arztgruppen

handelt sich um eine Ausschreibung mit Beschränkung auf einen halben Versorgungsauftrag)

Nach Beschlussfassung durch den Zulassungsausschuss gem. § 103 Abs. 3 a SGB V werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland auf Antrag der derzeitigen Praxisinhaber folgende Vertrags(arzt)sitze zur Wiederbesetzung und Fortführung der Praxis am bisherigen Vertrags(arzt)sitz ausgeschrieben:

Kennziffer 13/2014 Gruppe: Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen (es können nur Bewerbungen von Leistungserbringern, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen berücksichtigt werden, da ansonsten der Mindestanteil gemäß § 25 der Bedarfsplanungsrichtlinie unterschritten wird)

Kreis Saarlouis

Regionalverband Saarbrücken Kennziffer 06/2014 Gruppe: Psychotherapeuten, hier: Psychologische Psychotherapeuten (es handelt sich um eine Ausschreibung mit Beschränkung auf einen halben Versorgungsauftrag) Kennziffer 14/2014 Gruppe: Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen (es

Bei der formlosen Bewerbung um einen der vorgenannten Vertragsarztsitze ist die o. g. Kennziffer anzugeben. Es wird empfohlen, der Bewerbung bereits die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen beizufügen bzw. zu beantragen: – ein Auszug aus dem Arztregister, sofern die Eintragung nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland erfolgt ist

– Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten Tätigkeiten, sofern die Eintragung nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland erfolgt ist – ein Lebenslauf – ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart „O“ Die Antragsgebühr gem. § 46 Abs. 1 b Ärzte-ZV in Höhe von € 100,00 ist auf das Konto Nr. 852 007 bei der Bank 1 Saar (BLZ 591 900 00) zu überweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte/Psychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen. Bewerbungen sind bis zum 21.05.2014 an die Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Europaallee 7-9, 66113 Saarbrücken, zu senden. Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (Ansprechpartner: Herr Feit/Herr Wiesmeier,Tel.: 0681/998370).

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Mitglieder Wir gratulieren unseren Mitgliedern … … zum runden Geburtstag im 2. Quartal 2014 Dipl. Psych. Ulrike Fuchs zum 60. Geburtstag am 22.04.2014

Dipl. Psych. Ulrich Moldenhauer zum 70. Geburtstag am 13.06.2014

Dipl. Psych. Ursula Lamour zum 60. Geburtstag am 10.05.2014

Dipl.-Psych. Michael Antes zum 60. Geburtstag am 22.06.2014 Dipl.-Psych. Peter Ackermann zum 65. Geburtstag am 30.06.2014

Dipl. Psych. Monika Barth zum 65. Geburtstag am 20.06.2014

Mitglieder fragen, die Kammer antwortet Welche Fristen gelten für die Bearbeitung von Anträgen im Gutachterverfahren? „Ich habe einen Umwandlungsantrag für einen Patienten gestellt und bekam erst nach fast sieben Wochen Antwort: Der Antrag wurde abgelehnt, weil der Gutachter widersprochen hat. Gilt der § 13 nur für Kostenerstattung oder ist der auch für „normale“ Anträge mit Gutachterverfahren anzuwenden, bei Überschreitung von fünf Wochen?“

In § 13 – Kostenerstattung – Absatz 3a SGB V ist das Recht des Patienten auf zügige Entscheidung über Leistungsanträge beschrieben. Hier heißt es in Satz 1: „Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf

Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. (...) Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit.* Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes,

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. (...)“

schieden. Folgt eine Krankenkasse ihr nicht, müsste der Patient den Klageweg bestreiten.

*Dabei kann sich die Krankenkasse nicht auf Gründe berufen, die in ihren Verantwortungsbereich fallen (z.B.: Organisationsmängel, Arbeitsüberlastung).

Gibt es Richtlinien für das Gehalt als Angestellte in einer psychotherapeutischen Praxis?

Nach Auskunft der Bundesregierung (Arbeitsnummer 4/99 und 4/100) auf Anfrage der Abgeordneten KleinSchmeink vom 23.04.2013 gilt diese Vorschrift eindeutig für Anträge auf Kostenerstattung für Psychotherapie. Da diese Anträge regelmäßig über das Gutachterverfahren entschieden werden, gilt hier die fünf-WochenFrist. Daraus lässt sich schließen, dass Gleiches auch für Anträge im Gutachterverfahren nach den Psychotherapierichtlinien in der Regelversorgung zu gelten hat. In dieser Schlussfolgerung liegt aber auch ein Haken: Die Rechtsprechung hat über diese Auslegung bisher nicht ent-

Vorgesetzte) der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (siehe unter www.ptksaar.de/Rechtliches):

 Michael Schwindling

„Ich interessiere mich für eine Anstellung in einer psychotherapeutischen Praxis. Ich finde allerdings, dass das Gehalt, das mir dort angeboten sehr niedrig ist. Gibt es hierfür von Seiten der Kammer Richtlinien?“ Antwort: Da es sich um ein Angestelltenverhältnis in einer Praxis handelt, ist das Gehalt grundsätzlich frei verhandelbar und nicht an „Regeln“ oder Sätze gebunden – auch nicht von der KV. Gleichwohl haben Psychotherapeuten Regelungen der Berufsordnung zu beachten. So heißt es in § 19 (Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten als Arbeitgeber oder

„(1) Beschäftigen Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten in ihrer Praxis, in Ambulanzen oder anderen Institutionen des Gesundheitswesens sowie in Ausbildungs- und Forschungsinstituten oder anderen Einrichtungen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, so haben sie auf angemessene Arbeits- und Vergütungsbedingungen hinzuwirken und Verträge abzuschließen, welche der jeweiligen Tätigkeit entsprechen.“ Die Vergütung eines angestellten Psychotherapeuten in einer Praxis sollte also beispielsweise nicht unter der eines angestellten Psychotherapeuten im öffentlichen Dienst sein, derzeit Entgeltgruppe 14 TVöD für PP. Informationen hierüber finden Sie im Internet, z.B. unter http://www. oeffentlichen-dienst.de/entgeltgruppen.html.

 Bernhard Morsch

Diagnose und Behandlung depressiver Störungen im Fokus des diesjährigen Blieskasteler Psychotherapiesymposiums Aktuelle Entwicklung in der Depressionstherapie Depressionen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen: die Wahrscheinlichkeit im Laufe des Lebens an einer Depression (Major Depression) zu erkranken, liegt bei ca. 12 Prozent für Männer und 26 Prozent für Frauen, jeder sechste Deutsche ist also betroffen. Zusätzlich besteht eine hohe Dunkelziffer, da Depressionen häufig nicht erkannt und noch häufiger nicht adäquat behandelt

werden. Depressionen führen nicht nur zu einem schlechteren Verlauf bei körperlichen Erkrankungen (höhere Sterblichkeit bei Diabetes oder koronarer Herzkrankheit), sondern haben auch einen erheblichen Einfluss auf die Arbeitswelt. Krankschreibungen wegen psychischer Störungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt und psychische und psychosomatische Erkrankungen sind inzwischen die Abstand häufigste Ursache für gesundheitsbedingtes, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Er-

werbsleben. Depressive Störungen haben hieran einen entscheidenden Anteil. Die rechtzeitige Diagnose und Behandlung depressiver Störung kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu. Aus diesem Grund haben sich die Fachklinik für Psychosomatische Medizin der MediClin Bliestal Kliniken und das Saarländische Institut für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (SITP) für das vierte Blieskasteler Psychotherapiesym-

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

posium das Thema „Depression“ als Schwerpunkt ausgewählt. Wie bereits in den vergangenen Jahren gelang es, eine Reihe hochkarätiger Referenten ins Saarland zu holen.

State of the Art in der Depressionsbehandlung Hierüber berichtete Prof. Dr. med. Henning Schauenburg (Klinik für Allgemeine Innere Medizin und Psychosomatik, Universitätsklinikum Heidelberg), der Mitglied der Steuerungsgruppe zur Erstellung der nationalen Versorgungsleitlinie Depression und Präsident der European Society for Psychotherapy Research ist. Prof. Schauenburg stellte zunächst aktuelle Modelle zur Depressionsentstehung dar, bei der vor allem eine gestörte Stressregulation als Folge ungünstiger Bindungserfahrungen bis hin zur Vernachlässigung oder Traumatisierung eine wesentliche Rolle spielt. Hierbei kann über epigenetische Mechanismen die spätere Stressreagibilität gestört und eine erhöhte Vulnerabilität für Depression geschaffen werden. Hinsichtlich der Therapie wies Prof. Schauenburg darauf hin, dass der Schweregrad der Depression von entscheidender Bedeutung ist:

– Bei leichten depressiven Episoden ist zunächst eine maximal 14-tägige abwartende Beobachtung (watchfull waiting) des spontanen Verlaufs durch den Hausarzt vertretbar. Hierbei ist die Empfehlung zu einer klaren Strukturierung des Alltages und auch zu (sportlicher) Aktivität sinnvoll. Kommt es zu keiner Verbesserung, so ist bei der leichten depressiven Episode zunächst Psychotherapie die Methode der ersten Wahl. Ausnahmen betreffen z. B. einen expliziten Patientenwunsch oder positive Vorerfahrung mit Medikamenten. – In der Akutbehandlung mittelschwerer depressiver Episoden ist die Wirksamkeit von Psychotherapie und antidepressiver Medikation etwa gleich groß. Der etwas schnellere Wirkungseintritt der Medikation wird durch die größere Nachhaltigkeit und die bessere Compliance bei der Psychotherapie ausgeglichen. Kombinationsbehandlungen gelten bei Nichtansprechen auf Monotherapien im Bereich der mittelgradigen Depression als möglich bis sinnvoll. – Bei der schweren Depression sollten Psychotherapie und medikamentöse Therapie kombiniert werden, die alleinige medikamentöse Behandlung ist nicht leitliniengerecht.

Bei jeder Form von Depression sollte nach sechs Wochen erfolgloser medikamentöser Behandlung durch den Hausarzt die Überweisung in eine fachspezifische Therapie erfolgen. Nach drei Monaten erfolgloser Psychotherapie ist die Einbeziehung eines Facharztes zur Erwägung einer zusätzlichen medikamentösen Behandlung sinnvoll. Sowohl für die kognitive Verhaltenstherapie als auch für die psychodynamisch orientierten Psychotherapieverfahren liegen gute Wirksamkeitsnachweise vor. Persönlichkeitsmuster und spezifische konflikthafte Konstellationen sind hierbei wichtig für den jeweiligen Therapiefokus. Die Bindungstheorie als Integration von Entwicklungspsychologie, Neurobiologie, Beziehungsgestaltung und Psychopathologie erweist sich als entscheidend für das Verständnis der Depression und die Therapieplanung.

Depression und Arbeitswelt Prof. med. Volker Köllner (MediClin Bliestal Kliniken, Blieskastel und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes) wies auf die Wechselwirkung zwischen depressiven Störungen und Arbeitswelt hin. Ein niedriger sozialer Status erhöht das Depressionsrisiko. Hierbei spielen sowohl kurzzeitige aktuelle Einflüsse (z. B. Arbeitsplatzverlust), als auch langfristige Einflüsse aus früheren Lebensphasen eine Rolle. Bezüglich der Arbeitswelt konnten folgende Zusammenhänge empirisch gesichert werden: – Arbeitslosigkeit und bereits drohender Arbeitsplatzverlust sind mit einem erhöhten Depressionsrisiko verbunden. – Stärker noch als Arbeitslosigkeit ist psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz ein bedeutsamer Prediktor für Depression. – Das Anforderungskontrollmodell und das Modell beruflicher Gratifikationskrisen sind zwei in vielen Studien bestätigte medizinsoziolo-

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gische Modelle, die signifikant mit dem Depressionsrisiko korrelieren. Arbeit hat also eher einen salutogenetischen Effekt, der bei ungünstigen Arbeitsbedingungen aber ins Negative umschlagen kann. Viele Betroffenen haben diesen Zusammenhang im Blick, wenn sie ihre Depression als „Burnout“ bezeichnen. Oft wird dieser Begriff von den Betroffenen gewählt, weil er als weniger stigmatisierend erlebt wird. Burnout erscheint eher als positiv besetzt (ich habe mich für eine gute Sache krank gearbeitet), während Depression als ein Zeichen von Schwäche erlebt wird. Burnout scheint eher mit den äußeren Bedingungen zu tun haben, während Depression auf ein Problem hinzuweisen scheint, das in einem selbst liegt. Wissenschaftliche Theorien fokussieren im Gegensatz hierzu aber klar auf den Zusammenhang zwischen der eigenen Persönlichkeit und den jeweiligen Umgebungsbedingungen. Burnout wurde im Übrigen zuerst bei ehrenamtlichen Helfern im sozialen Bereich und nicht im beruflichen Kontext beschrieben. Burnout stellt keine Diagnose dar, sondern einen Pathomechanismus, der neben vielen anderen zur Depression führen kann. Allerdings sollte die Selbstbeschreibung „Burnout“ nicht von Vornherein abgetan werden, sondern häufig kann sie als Ausgangspunkt dienen, um mit dem Patienten sowohl die eigenen Anteile als auch Faktoren in der Arbeitswelt für die Entstehung der Depression herauszuarbeiten. Krankschreibung stellt bei einem Zusammenhang von Depression und Arbeitswelt allenfalls kurzfristig eine Lösung dar und sie sollte von einem klaren therapeutischen Konzept begleitet sein. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit droht Chronifizierung und die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet. In diesem Fall sollte eine stationäre Reha-Maßnahme erwogen werden. Der zweite Tag des Symposiums begann mit einem eindrucksvollen und bewegenden Vortrag von Prof. Dr. med. Peter Joraschky, Dresden, der am Beispiel der Lebensgeschichte und der Kunstwerke Edvard Munchs

Peter Joraschky

Rainer Sachse

die Bedeutung von traumatischem Verlust und Bindung für die Depression darstellte.

fepotenzial hilft, chronische dysfunktionale Schemata zu überwinden. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Herrn Dr. med. Mischo, Präsident der Saarländischen Ärztekammer und Frau Dipl.- Psych. Inge Neiser, stellvertretende Kammerpräsidentin der Saarländischen Psychotherapeutenkammer, die in Vertretung des kurzfristig erkrankten Bernhard Morsch sprach.

Frau Dr. med. Andrea Mohr, Oberärztin an den MediClin Bliestal Kliniken in Blieskastel stellte mit CBASP (cognitive behavioral analysis system of psychotherapy) ein neues Therapiekonzept dar, das speziell für die Psychotherapie bei chronischer Depression entwickelt wurde. Chronische Depressionen galten bisher als sehr schwer behandelbar, erste Studien weisen darauf hin, CBASP hier ein erfolgversprechender Ansatz ist. Im Wesentlichen geht es darum, zunächst die Prägung durch ungünstige oder gar traumatische Bindungsmuster durch frühe Bezugspersonen herauszuarbeiten. Hierin soll aber keine Entschuldigung für aktuelle Probleme gesehen werden, ganz im Gegenteil hilft ein Vorgehen nach dem CBASPManual den Betroffenen, aus einer möglichen „Opferhaltung“ die ja letztlich mit Passivität und Hilflosigkeit verbunden ist, herauszufinden. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, wieder zu erleben, dass sie mit ihrem Verhalten dessen Konsequenzen und damit letztlich auch ihre Lebensbedingungen bestimmen können. Aktuell ist der Aufbau einer Therapiestation nach diesem Konzept in den MediClin Bliestal Kliniken geplant. Den Abschluss bildete der Vortrag von Prof. Dr. med. Rainer Sachse aus Bochum zum Ein-Personen-Rollenspiel. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Therapiekonzept, das sowohl bei Depressionen als auch bei Persönlichkeitsstörungen erfolgreich eingesetzt werden kann und das über die Aktivierung von Emotionen und Selbsthil-

Ergänzt wurden die Vorträge durch zehn Workshops, die teilweise auf die Vorträge bezogen, aber auch Körperpsychotherapie, Tanztherapie, die Bedeutung von Sport- und Bewegungstherapie in der Depressionsbehandlung, Depression bei Kindern und Achtsamkeit und Selbstfürsorge für Therapeuten zum Thema hatten. Besonders gefragt war der Workshop von G. und M. Wollschläger zur Symbolarbeit im Rahmen der Katathym Imaginativen Psychotherapie (KIP). Mehr als 150 ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nahmen an dieser Fortbildungsveranstaltung teil.

 Prof. Dr. med. Volker Köllner

 Ulrike Linke-Stillger

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Mitglieder der PKS – Berufsgruppen, Tätigkeiten und Altersstruktur der KJP sind älter als 60 Jahre, 51% sind zwischen 50 und 59 Jahre.

250

200

150

PP/KJP KJP PP

100

50

0

unter 30

30-39

40-49

50-59

60-69

älter als 70

Altersstruktur vonvon Mitgliedern der PKS der nachPKS Berufsgruppe Altersstruktur Mitgliedern nach Berufsgruppe

Entgegen aller Prognosen auf Grund der allgemeinen demografischen Entwicklung und der Alterstruktur unserer Kammermitglieder kann nach wie vor von einer sinkenden Mitgliederzahl in der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes keine Rede sein; vielmehr setzt sich das kontinuierliche Wachstum wie auch in den letzten Jahren fort. So hatte die PKS in 2009 428 Mitglieder, in 2011 waren es 453 und in 2013 schließlich 485. Grund hierfür ist, dass sich bei einer relativ konstanten Zahl von Neuapprobier-

ten immer mehr Mitglieder, die aus Altersgründen nicht mehr psychotherapeutisch tätig und damit nicht mehr Pflichtmitglieder der Kammer sind, zu einem Verbleib in der Kammer als freiwilliges Mitglied entscheiden. Wie das obere Schaubild zeigt, sind aktuell 28% der PP und KJP älter als 60 Jahre – im Jahr 2012 machte diese Altersgruppe noch 21% aus. Insgesamt 102 Mitglieder haben eine Approbation als KJP, 25 davon verfügen über eine Doppelapprobation. 19 %

250

200

150

100

50

0

freiberuflich (davon mit Kassensitz / ohne Kassensitz)

Tätigkeiten der Mitglieder der PKS

angestellt (davon ausschl. angestellt / mit selbst. Tätigkeit)

freiwillig

Der Anteil der weiblichen Kammermitglieder steigt weiter leicht aber stetig an: Während in 2010 der Frauenanteil noch bei 58% und in 2012 bei 60% lag, beträgt er gegenwärtig 62%. Die Hälfte der Mitglieder der PKS ist freiberuflich tätig, 94% davon verfügen über eine Kassenzulassung. Von den angestellten Psychotherapeuten ist ein wachsender Teil – zur Zeit 28% – zusätzlich selbständig tätig; beispielsweise mit eigener Privatpraxis. Dieses Modell eines „zweiten Standbeines“ erfreut sich vor allem bei jüngeren, neu approbierten PP und KJP zunehmender Beliebtheit.

 Maike Paritong

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Angestellte Kontroverse Diskussion um die Weiterentwicklung des Entgeltsystems in Psychiatrie und Psychosomatik Hintergrund In den letzten Monaten hat die kontroverse, zum Teil polarisierend geführte Diskussion um das neue Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) an Fahrt aufgenommen. Diese Diskussion wird auf landes- und bundespolitischer Ebene, der Ebene der ärztlichen und psychologischen Berufs- und Fachverbände, der Betroffenenverbände sowie in den Kliniken selbst geführt. Verschärft hat sich der Ton vor allem, nachdem einzelne ärztliche Standesvertreter unsere Kollegen in den Kliniken zum offenen Widerstand gegen die Haltung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zur Einführung des neuen Entgeltsystems aufgerufen hatten. Die Kammermitglieder, die in den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychosomatik tätig sind und dort in der Regel in multiprofessionellen Teams arbeiten, sind dadurch verunsichert und finden sich nicht selten im Fokus von Anfeindungen. Durch meine langjährige psychiatrische Tätigkeit, insbesondere auch in der Funktion als Kodierverantwortlicher der Merziger Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie seit 2008 als Mitglied der Krankenhauskommission der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), bin ich mit der Personalbemessung und ihrer Finanzierung vertraut. So hat die BPtK unter Mitarbeit der Krankenhauskommission im Vorfeld der Gesetzesnovellierung zur Finanzierung der Psychiatrie und Psychosomatik zunächst Möglichkeiten der Anpassung der Psych-PV geprüft, eigene Vorschläge eingebracht und wieder verworfen, als erkenn-

bar wurde, dass eine „Reform“ der Psych-PV zu keiner Verbesserung der Versorgung führen kann. Es war und ist meine Überzeugung, die ich mit der BPtK teile, dass die Systematik der Psych-PV nicht sachgerecht und gerade auch für die dringend verbesserungsbedürftige stationäre Psychotherapie als Instrument zur Berechnung der Entgelte ungeeignet ist. Deshalb unterstützt die BPtK, nachdem die Politik sich für die Einführung eines neuen Entgeltsystems entschieden hat, dessen sachgerechte Entwicklung von Beginn an aktiv. Natürlich geht es der Politik und den Entscheidungsträgern um die Sicherung der Finanzierung der stationären Versorgung (das Entgeltsystem ist im Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG, dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze verankert1). 1  Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG: § 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems

Die Diskussion darüber, ob die Orientierung an ökonomischen Interessen im Zusammenhang mit einer guten psychiatrischen Versorgung angebracht ist, muss an anderer Stelle geführt werden. Für mich steht die Orientierung einer fachlich qualifizierten Versorgung im Fokus der Betrachtung dieses Beitrags: Wenn wir eine gute stationäre psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung möchten, müssen wir anerkennen, dass diese mit der Fortschreibung der Psych-PV nicht erreichbar ist. Der vorliegende Artikel soll zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Dies geschieht auch unter Bezugnahme auf das „BPtK-Spezial“2 in welchem die BPtK das Konzept und die Chancen des neuen Entgeltsystems erläutert hat. Auch eine für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – web: http://www.buzer.de/gesetz/6105/index. htm 2  BPtK-Spezial-März 2013: Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik: Konzept, Zeitplan, Chancen http://www.bptk.de/ service/suche.html?L=0

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aktuelle Pressemitteilung3 versucht Sachlichkeit in die emotional geführte Diskussion zu bringen. Mein Beitrag setzt einen Schritt früher an: Ich werde in einem ersten Teil zunächst das geltende Finanzierungssystem erläutern. Im zweiten Teil skizziere ich die Systematik des neuen Entgeltsystems, um dann in einem dritten Teil häufig vorgebrachte Behauptungen und Argumente abzuwägen und auf berechtigte Kritik hin zu überprüfen. Im vierten Teil werde ich eine abschließende Bewertung und einen Ausblick geben.

1. Psychiatrie-Personal-Verordnung (Psych-PV4) 1.1  Feststellung und Auflösung von Missständen Der Bericht der Enquête-Kommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland hatte 1975 erhebliche Missstände in der Versorgung psychisch Kranker aufgedeckt. Ein Meilenstein war dabei die von der Sachverständigenkommission geäußerte Forderung der Gleichstellung von somatisch und psychisch Kranken: „Die psychiatrische Krankenversorgung ist grundsätzlich ein Teil der allgemeinen Me3  PM BPtK 28.02.2014: Zu viele Emotionen, zu wenig sachliche Argumente – Zur Diskussion um die Einführung eines neuen Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik – http://www.bptk.de/aktuell/ 4  Psych-PV im Netz: http://www.gesetze-im-internet.de/psych-pv/BJNR029300990.html

dizin. Demgemäß muss das System der psychiatrischen Versorgung in das bestehende System der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und -fürsorge integriert werden. Dem seelisch Kranken muss prinzipiell mit dem gleichen Wege wie dem körperlich Kranken optimale Hilfe unter Anwendung aller Möglichkeiten ärztlichen, psychologischen und sozialen Wissens gewährleistet werden.“5 Insbesondere die völlig unzureichende personelle Situation mit dem fehlenden Spektrum einer fachgerechten, multiprofessionellen Behandlung, hatte vielerorts zu einer Verwahrung psychisch Kranker und der einseitig medikamentös ausgerichteten Behandlung geführt. In der Folge wurde im Jahre 1990 die Psych-PV als gesetzliches Instrument zur Verbesserung v.a. der personellen Ausstattung der psychiatrischen Kliniken erlassen. Mit ihr sollte die Finanzierung der tagesgleichen Pflegsätze (über die Bundespflegesatzverordnung) sowie die personelle Struktur in den psychiatrischen Häusern gesetzlich geregelt und verbessert werden. Um den erforderlichen Personalaufwand zu ermitteln, hatten die „Väter“ der Psych-PV für unterschiedliche Behandlungsbereiche bezüglich aller an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen einzuplanende Behandlungszeiten definiert. 6 5  Enquête-Bericht: http://www.dgppn.de/schwerpunkte/versorgung/enquete.html 6  Getrennt für die drei Felder Allgemeinpsychiatrie (A), Suchtbehandlung (S) und Gerontopsychiatrie

Dabei fußte der zeitliche Umfang, der je Berufsgruppe in den verschiedenen Bereichen und Patientengruppen festgelegt wurde, auf der Experteneinschätzung und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über den störungsspezifisch erforderlichen Behandlungsaufwand. In den Folgejahren zeigte sich zunächst eine spürbare Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in jetzt multiprofessionellen Teams, in denen v.a. die nichtärztlichen Berufsgruppen wie Psychologen, Sozialarbeiter, Sport-, Kreativ- und Ergotherapeuten erheblich gestärkt wurden.

1.2  Beispiel Psychiatriereform im Saarland Die saarländische Psychiatriereform mit der Auflösung des Landeskrankenhauses Merzig7 konnte nur mit Hilfe der Psych-PV und der in dieser gesetzlichen Verordnung festgeschriebenen Personalisierung sowie der ebenda anvisierten „wohnortnahen psychiatrischen Versorgung“8 (G) wurden unterschiedliche Minutenwerte je Berufsgruppe und Patient je Woche für sechs Behandlungsbereiche 1 Regelbehandlung, 2 Intensivbehandlung, 3 Rehabilitative Behandlung, 4 langdauernde Behandlung Mehrfacherkrankter, 5 psychotherapeutische Behandlung, 6 Tagesklinische Behandlung (A1-A6; S1-S6, G1-G6) definiert. 7  Werner W. (1998): Auflösung ist machbar. Vom Großkrankenhaus zur Dezentralisierung, Bonn, Psychiatrie-Verlag 8  Kuntze/Kaltenbach (Hrsg) 1992 – Psychiatrie Personalverordnung, Verlag Kohlhammer, S. 5)

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bewerkstelligt werden. In den Jahren zwischen 1990 und 1998 fand im Saarland eine konsequente Denzentralisierung der psychiatrischen Versorgung durch Übertragung der Versorgungsverpflichtung an die sechs Landkreise statt. Das Konzept der sektorisierten, grundsätzlich offen geführten, gemeindenahen Behandlung psychisch Kranker wurde auch anderswo in der Republik umgesetzt wie z.B. in Herne-Eickel9, wo Dr. Matthias Krisor die psychiatrische Versorgung in den 90er Jahren ebenfalls geöffnet hat. Die saarländische Psychiatriereform ist allerdings mit der vollständigen Umsetzung der Reform im gesamten Bundesland eine vorbildliche Entwicklung in Deutschland geblieben, die bislang keine Nachahmung gefunden hat.

1.3  Erneute Fehlentwicklung der psychiatrischen Versorgung Im Ergebnis konnte die Psych-PV die personelle Strukturqualität jedoch nur in dem Umfang sichern, wie es den einzelnen Krankenhäusern gelang, den Personalbedarf in ihren Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen zur Geltung zu bringen. Das geschah in vielen Häusern nicht und es hat sich in der Folge aus mehreren Gründen die Personalsituation wieder deutlich verschlechtert: So sind Krankenhäuser bis zum heutigen Tage nicht rechenschaftspflichtig, ob und für welche Berufsgruppen sie die Mittel tatsächlich für die vorgesehene Personalausstattung verwenden, ob und wie viel auch in andere Krankenhausbereiche fließen. Aus wirtschaftlichen Interessen der Klinikbetreiber wurden und werden v.a. seit der Einführung der Fallpauschalen10 Defizite durch Quersubventionierung der somatischen Kranken9  Pfannkuch H. (1997): Offene Türen überall. Über die Selbstverständlichkeit des Herner Modells in Eink M. (Hrsg): Gewalttätige Psychiatrie, Bonn, Psychiatrie-Verlag 10  Diagnosis Related Groups (DRG – diagnosebezogene Fallgruppen) bezeichnen ein Klassifikationssystem mit dem Krankenhausfälle anhand von medizinischen Daten, sogenannten Leistungsbezeichnern (Haupt- und Nebendiagnosen, Prozedurenkodes, demographische Variablen) in Fallgruppen aufgrund ihrer ökonomischen Ähnlichkeit zugeordnet werden.

hausbereiche ausgeglichen: In den psychiatrischen Abteilungen erwirtschaftetes Geld fließt in die Somatik. Ein weiterer wesentlicher Grund für die Verschlechterung der Personalsituation in der Psychiatrie ist, dass die Budgets der Krankenhäuser unterhalb der tariflichen Lohnsteigerungen gedeckelt11 wurden, so dass die Finanzierung ausreichend qualifizierten Personals weiter eingeschränkt wird. Schließlich hat das enge Finanzkorsett in Anbetracht der auch für die Psychiatrie geltenden Sicherung der medizinischen Grundversorgung dazu geführt, dass die Eingruppierungen an den Stichtagen12 vor allem in die Behandlungsbereiche vorgenommen werden, die hohe Zeitwerte für ärztlich und pflegerische Leistungen beinhalten. Der Anteil der Eingruppierungen der Patienten in Behandlungsbereiche, die hohe Behandlungszeiten für nichtärztliche Berufsgruppen beinhalten, ging stetig zurück. Am härtesten von dieser Fehlentwicklung betroffen sind die Eingruppierungen in die Behandlungsbereiche Psychotherapie. Im Mittel wurden Psychotherapie in Allgemeinpsychiatrie (A5), Suchtbehandlung (S5) und Gerontopsychiatrie (G5) in den letzten Jahren nur noch mit einem Anteil unterhalb 1% von 100 aller Patienten bei den Stichtagserhebungen eingruppiert. Dies hat leider vielerorts wieder einer überwiegend psychopharmakologischen Behandlung in den psychiatrischen Krankenhäusern Vorschub geleistet. Personalintensive, (psycho-) therapeutische Angebote können nicht weiter umgesetzt werden.

11  Die sog. „BAT-Schere“ ging immer weiter auseinander, heißt das Problem der Unterfinanzierung nahm dramatisch zu, da die Lohnkostensteigerungen für die Berufsgruppen nicht mehr adäquat angepasst wurden. 12  An vier festgelegten Tagen im Jahr werden in jedem Krankenhaus sog. Stichtagserhebungen durchgeführt, in denen die Eingruppierungen aller Patienten in Behandlunsgbereiche und –gruppen erfolgt. Der Durchschnittswert der Stichtagserhebungen dient dann als Basis für die Personalbemessung der Berufsgruppen des jeweiligen Krankenhauses im Folgejahr.

1.4  Psychotherapeutische Behandlung unterrepräsentiert Die schlechte Eingruppierungspraxis der Patienten in die Psychotherapiebereiche ist der eine systematische Fehler in der Psychiatrie-Personalverordnung. Der andere ist, dass die psychotherapeutische Behandlung selbst in den einzelnen Behandlungsbereichen13 völlig unzureichend abgebildet ist. Die Einschätzung des zeitlichen Leistungsaufwands für Psychotherapie entspricht längst nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Psychotherapie ist nicht in der fachlich gebotenen Intensität vorgesehen, obwohl sie wirksames Behandlungsmittel bei fast allen psychischen Erkrankungen ist, z. B. auch bei akuten Episoden einer Schizophrenie. Zudem sind die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Psych-PV nicht aufgeführt, da sie vor Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes erstellt wurde14.

1.5  Ablösung der Psych-PV dringend indiziert Ein genereller Kritikpunkt an der Psych-PV ist neben den genannten Schwachpunkten und rückwärts gerichteten Entwicklungen, dass mit ihr lediglich über vier Stichtagserhebungen im jeweils laufenden Jahr der voraussichtliche personelle Bedarf des Folgejahres entsprechend der Minutenwerte je Behandlungsbereich und Berufsgruppe geschätzt, also ein fiktiver Personalaufwand abgebildet wird. Die Personalausstattung einer psychiatrischen Klinik/ Abteilung über die Psych-PV orientiert sich nicht an den tatsächlich erbrachten Behandlungsleistungen 13  Kuntze/Kaltenbach (Hrsg) 1992 – Psychiatrie Personalverordnung, Verlag Kohlhammer, S. 34 ff) 14  Bis heute gibt es keine verbindlichen Vorgaben, approbierte Psychologen (PP) oder Sozialpädagogen (KJP) einzustellen, obgleich die Durchführung von psychotherapeutischer Heilbehandlung auch im stationären Bereich unter Approbationsvorbehalt steht. auch im OPS-Katalog werden bislang Nichtapprobierte und Approbierte nicht unterschieden, was die BPtK i.R. des Vorschlagsverfahrens ändern möchte.

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am Patienten. Die Behandlung psychischer und somatischer Erkrankungen findet mittlerweile zur Mehrzahl in denselben Krankenhäusern statt. Insofern ist die durch die Psych-PV eingeleitete Angleichung der Behandlung Realität geworden. Die Angleichung der Finanzierungssysteme bei Berücksichtigung der Besonderheiten der Versorgung steht seit der Einführung der pauschalierten Finanzierung in den somatischen Fächern noch aus. Eine Finanzierung über tagesgleiche Pflegesätze, orientiert an einer fiktiven Personalbemessung statt an tatsächlich erbrachten Behandlungsleistungen ist völlig unsachgemäß. Kein Mensch käme auf die Idee, einem Handwerker seine im Kostenvoranschlag aufgeführten handwerklichen Leistungen zu erstatten, wenn er sie nicht auch im Anschluss daran erbracht hätte.

Zusammenfassend Das geltende Finanzierungssystem in der stationären Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ist gerade aus Sicht unserer Profession dringend überarbeitungsbedürftig. Es ist nicht transparent und leistungsgerecht. Das alte Vergütungssystem der tagesgleichen Pflegesätze berücksichtigt nicht, welche Behandlungsleistungen ein Patient

erhält oder wie schwer er erkrankt ist. Jedes Krankenhaus verhandelt sein Budget individuell mit den Krankenkassen. Je nach Verhandlungsgeschick stehen den Krankenhäusern für die gleichen Patienten und Leistungen deshalb teilweise sehr unterschiedliche Pflegesätze zur Verfügung. Es ist gleichermaßen im Interesse unseres Berufsstandes wie unserer Patientinnen und Patienten, dass auch in Psychiatrie und Psychosomatik nur tatsächlich erbrachte Behandlungsleistungen finanziert werden. Aus fachlicher Sicht müssen diese Behandlungsleistungen breiter psychotherapeutisch ausgerichtet sein.

2. Neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik Die BPtK und die Landeskammern beteiligen sich seit der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 2009 an der Entwicklung des dort gesetzlich verankerten „leistungsorientierten, pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (PEPP). Ähnlich wie in den somatischen Fächern, in denen mit der gesetzlichen Festlegung im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz15 15  Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes war und ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu sozial vertretbaren Kosten zu gewährleisten. Der

ab 2004 sog. Fallpauschalen verbindlich eingeführt wurden, sollen für die Behandlung in der Psychiatrie und Psychosomatik pauschalierte Entgelte entwickelt werden. Die Einführung des DRG-Systems wurde in Psychiatrie und Psychosomatik seinerzeit nicht vorgenommen, da es v.a. wegen der Inhomogenität und der hohen Komorbidität psychiatrischer Diagnosen kaum möglich ist, die Behandlung psychischer Störungen in rein diagnosebezogenen Fallpauschalen zu erfassen. Eine depressive Störung lässt sich wegen der höheren Verweildauervarianz nicht analog eines somatischen Eingriffs wie z.B. eine Blinddarm-OP als diagnosebezogene Fallpauschale mit zeit- und aufwandsbezogen gut berechenbaren Behandlungsleistungen definieren. Deshalb werden für die Psychiatrie und Psychosomatik auch keine diagnosebezogenen Fallpauschalen sondern tagesbezogene pauschalierte Entgelte entwickelt, in denen Diagnosen einen Teil der Leistungserfassung ausmachen. Der Gesetzgeber hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) beauftragt, einen entsprechenden Leistungskatalog für die zukünftige Berechnung der Entgelte zu entwickeln. Der erste PEPP-Katalog16 wurde zum 01.01.2013 veröffentlicht. Grundlage für die Erarbeitung des Katalogs sind die dem INEK zur Verfügung gestellten tagesbezogenen Kostendaten der Kliniken. Da sich die Fachgesellschaften nicht auf eine Verordnung zur Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) einigen konnten, hat der Gesetzgeber sie auch gegen den Widerstand von Fach- und Patientenverbänden per sog. „Ersatzvornahme“ zum 01.01.2013 in Kraft gesetzt. Seither steht das PEPP noch Systemwechsel weg von der Kostendeckung hin zu einheitlichen, leistungsbezogenen Fallpauschalen sog. DRG (Diagnosebezogenen Fallgruppen) sollte den Wettbewerb zwischen Krankenhäusern anregen und die Vergleichbarkeit im Leistungsbereich erhöhen. 16  Aktueller PEPP-Katalog zum Download auf den Seiten des InEK: http://www.g-drg.de/cms/Aktuelles/ PEPP-Entgeltkatalog_fuer_2014

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mehr in öffentlicher Kritik, die Phalanx der Widerstände gegen die Entwicklung des Abrechnungssystems wurde massiver.

2.1  Systematik des PEPP-Katalogs

OPS ist keine Vollleistungserfassung, sondern eine Erfassung von maßgeblichen Leistungen oder Merkmalen, die es ermöglichen, zwischen der Kostenintensität oder Aufwandsschwere verschiedener Patientengruppen zu unterscheiden.

Basisentgelt und Relativgewichte

PEPP-Katalog

Im Unterschied zu den bisher geltenden tagesgleichen Pflegesätzen, die von jedem Krankenhaus individuell mit den Krankenkassen verhandelt werden, soll es ab 2022 landesweit geltende „Basisentgeltwerte“ geben, die zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen auf Landesebene verhandelt werden. Gleichzeitig ermittelt jedes einzelne Krankenhaus die Aufwandsschwere seiner Patienten anhand sogenannter Relativgewichte. Die Relativgewichte sollen definieren, wie viel Behandlungsaufwand für eine zu definierende Patientengruppe erforderlich ist (größer oder kleiner dem Durchschnittswert von 1 = durchschnittlicher Aufwand für alle Patientengruppen). Das Krankenhaus erhält für seine Patienten dann einen Betrag, der sich aus der Multiplikation des Basisentgeltwertes mit den Relativgewichten ergibt.

Das PEPP 2014 enthält bereits 46 verschiedene Entgeltklassen für die Bereiche Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie (der 1. Katalog 2013 enthielt 26). In jeder Entgeltklasse werden – je nach Behandlungsdauer – bis zu vier verschiedene Vergütungsstufen unterschieden. Die Vergütungsstufen verlaufen degressiv mit der Zunahme der Behandlungstage. Besonders aufwendige und hochkomplexe Fälle werden über sogenannte Prä-PEPP abgebildet. Hierunter fallen z. B. alle Patienten, die eine 1:1-Betreuung oder eine Intensivbehandlung benötigen. Die Degression erfolgt bei den Prä-PEPP in größeren Schritten (22 bis 64 Tage). Dadurch können die Behandlungen angemessen vergütet werden, die so erstatteten Kosten liegen weit über den durchschnittlichen Tageskosten anderer Patienten.

zierter Entzugsbehandlung) oder aufwendige Leistungen und besondere Behandlungsformen (z.B. das Mutter/ Vater-Kind-Setting oder eine hohe „Therapieintensität“) und damit in der Bewertungsrelation aufgewertet. Darüber hinaus sind Zusatzentgelte insbesondere für verschiedene medikamentöse, physikalische oder somatische Behandlungsleistungen gelistet. Einige dieser Entgelte sind bereits festgesetzt („bewertete Entgelte“) andere können mit den Kostenträgern vereinbart werden („unbewertete Entgelte“). Leistungen wie z. B. die Anzahl an erbrachten Einzel- oder GruppenTherapieeinheiten, haben sich bisher noch nicht als ein Kriterium erwiesen, mit dem sich Patientengruppen nach Aufwand unterscheiden lassen. Sie spielen deshalb für die Eingruppierung in ein bestimmtes PEPP-Entgelt im PEPP 2014 noch keine große Rolle. Dies kann sich aber ändern, weil zukünftig mehr Krankenhäuser Daten liefern und sich die Leistungsbeschreibungen im OPS – wie bereits im DRG-System – weiter ausdifferenzieren werden (PEPP als „lernendes System“).

2.2  Zeitplan für die Einführung OPS-Katalog17 Die sog. „kostenhomogenen“ Patientengruppen (Gruppen, die gleiche Leistungen erhalten oder den gleichen Behandlungsaufwand erfordern) werden v.a. anhand der Daten der Krankenhäuser ermittelt, die sich an der Kalkulation beteiligen (derzeit von 70 Kliniken). Zur Erfassung des Aufwands wird u.a. der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPSKatalog) weiterentwickelt. Er stellt eine Liste der Kodes dar, mit denen im Krankenhaus z. B. Therapieeinheiten oder Kriseninterventionen erfasst und dokumentiert werden. Der 17  Aktueller OPS-Katalog auf den Seiten des DIMDI = Dt. Institut für medizinische Dokumentation und Information zum Download http://www.dimdi.de/ static/de/klassi/ops/kodesuche/onlinefassungen/ opshtml2014/

Die Zuordnung zu den übrigen PEPP-Klassen erfolgt insbesondere über Haupt- und Nebendiagnosen und das Alter (jünger oder älter als 66 Jahre). Der Degressionsverlauf erfolgt hier in kleineren Schritten (von ca. 6 bei z.B. Entgiftungen ohne Komplikation bis maximal 20 Tagen (bei z.B. psychotischen Störungen). Dabei werden verschiedene Diagnosen in Gruppen zusammengefasst. So bilden z. B. alle Suchterkrankungen, aber auch alle affektiven, neurotischen, Belastungs-, somatoformen oder Schlafstörungen gemeinsam eine Entgeltgruppe. In der Weiterentwicklung des Katalogs 2014 wurden verschiedene Bereiche differenziert wie z.B. Suchterkrankungen (hier Trennung von Fällen mit intravenösem Heroinkonsum, multiplem Substanzgebrauch und qualifi-

Der gesetzlich festgelegte Zeitplan lässt ausreichend Zeit für eine Weiterentwicklung des Systems, ohne dass es zu einer Verschlechterung der Versorgung in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern kommen muss, wie es immer wieder geäußert wird. Seit 2013 kann das PEPP von Krankenhäusern freiwillig erprobt werden („Optieren“), für die anderen Krankenhäuser ändert sich nichts bis 2015 („Optionsjahre“). Ab dem 1. Januar 2015 müssen alle Krankenhäuser auf das neue Finanzierungssystem umsteigen, ohne dass sich an ihrem Budget etwas ändert („budgetneutrale Phase“)18. 18  Die Psych-PV und die Bundespflegsatzverordnung ist in der budgetneutralen Phase das kostenrelevante System. Zur Bemessung hat man die Behandlungsbereiche der Psych-PV in den OPS-Katalog

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Erst ab dem 1. Januar 2017 beginnt die fünfjährige Konvergenzphase, in der der Basisfallwert eines Krankenhauses schrittweise an einen landesweiten Basisentgeltwert angepasst wird – und das in relativ kleinen Schritten von zunächst zehn, später 20 Prozent. Die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken haben also noch acht Jahre Zeit, bevor das neue PEPP reale finanzielle Auswirkungen haben wird. Im neuen Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird aktuell eine Verlängerung der Optionsjahre bis 2017 erwogen, so dass sich der Zeitplan weiter nach hinten verschieben könnte. Die angedachte Verlängerung der Optionsphase kann ich persönlich dann befürworten, wenn Sie tatsächlich dazu genutzt wird, dass sich alle Fachverbände an der Weiterentwicklung des PEPP-Katalogs beteiligen. Dann könnte mehr Zeit auch Erfolg bringen, die Politik von der Notwendigkeit weiterer Verbesserungen sowie der gesetzlichen Regelung von Mindeststandards an Strukturqualität für die Krankenhäuser zu überzeugen.

3.  Kritik und Diskussion 3.1  Behauptungen und Tatsachen Im Folgenden sollen einige Kritikpunkte aufgegriffen und häufig aufgestellten Behauptungen Tatsachen gegenüber gestellt werden. Die Ausführungen sind Bestandteil der Ausgabe des „BPtK-Spezial“ vom März 201319. Behauptung: „Das PEPP entspricht dem für somatische Krankenhäuser bereits eingeführten DRG-Entgeltsystem und setzt einen Anreiz, Patienten mit überdurchschnittlich teuren oder langwierigen Behandlungen vorzeitig zu entlassen.“ aufgenommen (als sog. „Pseudo-OPS“, da es sich ja nicht um Prozeduren, sondern lediglich Einstufungen handelt). Die Eingruppierungen in den OPS werden täglich vorgenommen und bei Veränderungen des Behandlungsbereichs als relevant registriert. 19  Quelle BPtK-Spezial-März 2013: Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik: Konzept, Zeitplan, Chancen

Tatsache: Die PEPP-Entgelte sind kein fallbezogenes Abrechnungssystem wie das DRG-System. Bei den PEPP-Entgelten handelt es sich nicht um Behandlungspauschalen, sondern um Tagespauschalen. Es wird – wie bisher auch – jeder Tag vergütet, den ein Patient im Krankenhaus verbringt. Die neuen Tagespauschalen unterscheiden sich von den bisherigen Tagespflegesätzen nur darin, dass sie – je nach Aufwand – unterschiedlich hoch sein können. Damit ist es zum ersten Mal möglich, besonders aufwendige, hochkomplexe Behandlungen (z. B. 1:1-Betreuung), deren Kosten weit über den üblichen Tagespflegesätzen liegen, angemessen zu vergüten. Behauptung: „Der PEPP-Katalog ist ein Diagnosekatalog“ Tatsache: Es ist richtig, dass Diagnosen gegenwärtig noch ein Hauptkriterium dafür sind, wie viel Geld für die Behandlung eines Patienten pro Tag zur Verfügung steht. Hintergrund ist die empirische Auswertung von Krankenhausbehandlungen durch das InEK, die zeigte, dass sich die Kosten für die stationäre Behandlung von psychisch kranken Menschen erheblich danach unterscheiden, welche Diagnose gestellt wurde. In der Diagnosegruppe „Schizophrenie und andere psychotische Störungen“ ergaben sich beispielsweise Kostenunterschiede pro Tag von bis zu 20 Prozent – in Abhängigkeit davon, ob eine katatone oder organisch bedingte Psychose vorlag oder nicht. Die Diagnose ist damit durchaus einer der verlässlicheren Indikatoren für die Höhe des Betreuungsaufwands. Dies nicht zu berücksichtigen, wäre – auch in Ermangelung anderer Indikatoren für die Höhe des Betreuungsaufwands – nicht sachgerecht. Dass Diagnosen als Kriterium für die unterschiedlichen Tagespauschalen verwendet werden, beruht auch darauf, dass bisher erst wenige geeignete OPS-Ziffern oder Leistungsbeschreibungen als „Kostentrenner“ zur Verfügung stehen.

Behauptung: „Das PEPP 2013 verwendet degressive (absteigende) Tagesentgelte, die Fehlanreize für kurze Krankenhausbehandlungen setzen und aus Kostengründen zu verfrühten Entlassungen der Patienten führen.“ Tatsache: Die Behandlungskosten der stationären Behandlung von psychisch Kranken sinken in der Regel mit der Zunahme der Behandlungstage. Das ist – auch ohne PEPP – empirisch belegt20. Die Behandlungskosten sind anfangs besonders hoch und nehmen im Verlauf ab. Unter anderem liegt es natürlich daran, dass sich viele der stationär behandelten Patienten nach einer akuten Krise, die häufig zur Aufnahme geführt hat, stabilisieren und insbesondere der personelle Betreuungs- und Behandlungsaufwand im Verlauf der Krankenhausbehandlung sinkt. Das hat sich auch in den Daten des InEK gezeigt und dem hat man im Katalog Rechnung getragen: Im PEPP werden in der ersten Behandlungsphase alle anfallenden Kosten vollständig vergütet; die Vergütung liegt über den heutigen durchschnittlichen Tageskosten21. In den Relativgewichten spiegelt sich das darin wieder, dass die Relativgewichte in der ersten Behandlungsphase über dem Wert 1 liegen (erste Vergütungsstufe). Bei den Prä-PEPP liegen die Relativgewichte zwischen 1,5 und 3,6). In den folgenden Vergütungsstufen werden die Kosten im Durchschnitt vergütet, das heißt, die realen Kosten können darüber, aber auch darunter liegen. In den Relativgewichten spiegelt sich das darin wieder, dass diese um bzw. leicht unter dem Wert 20  Jürgen Wasem et al 2012 in IBES Nr. 195, S. 25, S. 43 ff.: Das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. 21  Jürgen Wasem, et al 2012 in IBES Nr. 19, S. 46 ff In dem Gutachten werden alternative Abrechnungseinheiten überprüft zu den Tagespauschalen im PEPP überprüft. Wasem kommt zu dem Schluss, dass „Insgesamt kann aus der Untersuchung abgeleitet werden, dass die Tagespauschale als einzige Abrechnungseinheit zur generellen Umsetzung empfohlen werden kann“...“Eine grundsätzliche Empfehlung zum Einsatz alternativer Abrechnungseinheiten, abweichend von der Tagespauschale, kann aus mikroökonomischer anreiztheoretischer Perspektive daher nicht ausgesprochen werden.

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1 liegen. Rechnet man die Relativgewichte über den gesamten Behandlungszeitraum zusammen und bildet das mittlere Relativgewicht, wird deutlich, dass die Degression sehr sanft verläuft und es keine abrupten Vergütungssprünge nach unten gibt. Ein System mit durchgehend einheitlichen Tagespauschalen würde Kurzlieger unterfinanzieren und Langlieger zu hoch vergüten, das heißt einen Anreiz für längere Krankenhausbehandlungen setzen19. Das PEPP bildet die unterschiedlichen Behandlungsphasen und -kosten angemessener ab. Um zu frühe Entlassungen zu vermeiden, ist aber auch vorgesehen, dass Patienten, die innerhalb von 21 Tagen nach Entlassung wieder stationär aufgenommen werden, als ein Behandlungsfall abgerechnet werden. Behauptung: „Personelle Standards aus der Psych-PV werden ersatzlos gestrichen.“ Tatsache: Diese Aussage ist falsch. Erstens gilt die Psych-PV noch bis zur kostenrelevanten Einführung des PEPP. Zum Andern wird die Psychiatrie-Personalverordnung ersetzt werden durch Empfehlungen zur Strukturqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern. Dazu hat der G-BA vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, bis Mitte 2014 entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Fachgesellschaften werden sich mit Empfehlungen beteiligen können. Behauptung: „Individuelle Schwan­ kun­ gen des Behandlungsverlaufs werden überhaupt nicht abgebildet. Krisen, die im Verlauf und bei Entlassung entstehen und vermehrten Aufwand in der Behandlung und Betreuung bedeuten, finden keine Berücksichtigung.“ Tatsache ist: Richtig ist, dass individuelle Schwankungen im Behandlungsverlauf unterhalb eines bestimmten Schweregrades noch nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Das hat auch damit zu tun, dass die Datenlage bislang unzureichend ist und der OPS-Katalog im Hinblick auf Therapieeinheiten als Kostentrenner unzureichend ist. Falsch ist, dass Verschlechterungen des Zustandsbildes wie z.B. aktualisierte Krisen, die erheblichen Behandlungsaufwand bedeuten, können im PEPP nicht abgebildet werden. Hier findet v.a. über die Auslösung der Prä-PEPP (z.B. erhöhter Betreuungsaufwand) ein Ausgleich von erbrachtem Behandlungsaufwand statt. Auch im Vorfeld der Entlassung ist z.B. im neuen OPS-Katalog 2014 ein erhöhter sozialtherapeutischer Aufwand sehr gut abbildbar22. Behauptung: „Der Dokumentationsaufwand für das PEPP ist so hoch, dass die Kliniken ihn nicht leisten können.“ Tatsache: Richtig ist, dass die Dokumentation mit der Leistungserfassung steigt. Das ist ein generelles Problem in der Gesundheitsversorgung auch im Krankenhaus (siehe auch Einführung DRG) wofür dringend Lösungen gefunden werden müssen (Exkurs Dokumentation23).

4.  Bewertung und Ausblick 4.1  Neues Entgeltsystem – eine Chance für die stationäre Psychotherapie 22  OPS-Katalog 2014 – DIMDI – Ergänzende Maßnahmen 23  Exkurs Dokumentation: Mehr Qualität erfordert unabdingbar auch Nachweise der erbrachten Leistungen. Diesem Prinzip folgt nicht nur die Gesundheitsversorgung: Qualitätsvorgaben und -prüfungen gibt es in allen Bereichen des gesellschaftlichen und des Wirtschaftslebens, damit begrenzte finanzielle Ressourcen leistungsgerecht verteilt werden können. Qualitätssicherung bedeutet aber immer erhöhten Dokumentationsaufwand erbrachter Leistungen. Das ist in der stationären psychotherapeutischen Versorgung nicht anders als in der ambulanten. In den Kliniken wird seit Jahren mit der Einführung elektronischer Dokumentationssysteme an der Leistungserfassung gearbeitet. Spätestens mit der Einführung der DRG und jetzt des PEPP ist es unabdingbar, das Medizincontrolling inhaltlich und personell gut aufzustellen. Dazu ist das therapeutische Fachpersonal von Dokumentationsaufgaben zu befreien, die in größerem Maße von sog. Dokumentationsassistenten übernommen werden müssen. Die notwendigen Ressourcen der Kliniken müssen in den Standards für Strukturqualität verankert werden.

Das PEPP bietet die Chance, die stationäre Versorgung stärker psychotherapeutisch auszurichten. Das hat die BPtK wiederholt in Stellungnahmen und Pressemitteilungen dargelegt. Gegenwärtig wird dazu ein Positionspapier24 erarbeitet, an dem auch die Krankenhauskommission und die Länderkammern beteiligt sind. Auch in der bisherigen PsychiatriePersonalverordnung wurden alle Patienten in aufwandshomogene Gruppen (Behandlungsbereiche der drei Behandlungsgruppen) eingeteilt. Die Einteilung der Behandlungsbereiche und die Eingruppierung in die verschiedenen Gruppen erfolgten aber subjektiv und folgten keinem sachlichen Algorithmus, z. B. anhand von Diagnosen oder Leistungen. Zudem bildete die Psych-PV den medizinischen Wissensstand von vor fast 30 Jahren ab. Damals befanden sich die Entwicklung der evidenzbasierten Medizin und die Orientierung an Leitlinien und Behandlungspfaden noch ganz am Anfang. Psychotherapie war bei Weitem nicht für alle Behandlungsbereiche in einem adäquaten Maß vorgesehen. Nach heutigem Wissensstand ist Psychotherapie aber bei allen psychischen Erkrankungen ein oder das Behandlungsmittel der Wahl. Die Ablösung der Psych-PV und die Entwicklung neuer Empfehlungen zur Strukturqualität ist deshalb auch eine Chance für mehr Psychotherapie im Krankenhaus. Um eine Verbesserung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen zu ermöglichen, bedarf es allerdings dringend weiterer Weichenstellungen im und über das PEPP hinaus.

4.2  Weitere Entwicklungen erforderlich Das PEPP-Entgeltsystem ist als lernendes System angelegt. Veränderungen in der Zusammensetzung 24  Positionspapier Weiterentwicklung PEPP: Qualität der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen sichern und weiterentwickeln

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der Patientengruppen oder neue Behandlungsmethoden können im System berücksichtigt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass aktualisierte Daten über das medizinische Leistungsgeschehen und die Kosten der Behandlung zur Verfügung stehen. Dazu findet sowohl eine Vollerhebung der Leistungsdaten zu den behandelten Patienten und Strukturdaten der Krankenhäuser als auch eine Teilerhebung zusätzlich tagesbezogener Kostendaten je Kalenderjahr statt. Zum anderen wird durch das Vorschlagsverfahren der medizinische, wissenschaftliche und weitere Sachverstand bei der Fortentwicklung des Entgeltsystems („PEPP-Vorschlagsverfahren“) unterstützt. Medizinische Fachgesellschaften, Verbandsorganisationen der Krankenhäuser und Krankenkassen sind dem Aufruf leider nur sehr zögerlich gefolgt, im Rahmen eines „Strukturierten Dialogs“ Vorschläge zur Weiterentwicklung zu unterbreiten. Die BPtK hat sich von Beginn an aktiv am Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung des OPS-Katalogs beteiligt. Auch weitere Fachgesellschaften haben mittlerweile durch ihre verstärkte Beteiligung viele Erfahrungen der klinischen Praxis und medizinisches Expertenwissen in das Ergebnis des PEPP-Katalogs 2014 einfließen lassen. Dies ist dringend erforderlich, da der Leistungskatalog noch unzureichend ist und weitere Differenzierungen vorgenommen werden müssen, um eine bessere Abbildung tatsächlich erbrachter Behandlungsleistungen zu erreichen.

4.3.  Standards für Strukturqualität und Zuschläge für Kliniken25 Die Versorgungsqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen hängt nach wie vor maßgeblich von Anzahl und Qualifikation des therapeutischen Personals ab. Für das neue Entgeltsystem 25  Hier habe ich Auszüge aus dem Entwurf des Positionspapiers zur Weiterentwicklung des PEPP ergänzt

erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Empfehlungen für die Ausstattung der Einrichtungen mit therapeutischem Personal. Empfehlungen reichen jedoch nicht aus, weil sie für die Krankenhäuser nicht verbindlich sind und ihnen die Möglichkeit eröffnen, durch Personaleinsparungen zulasten der Qualität Gewinne zu erzielen. Deshalb muss der Gesetzgeber gegenüber dem G-BA klarstellen, dass es sich bei den zu entwickelnden Empfehlungen um eine Richtlinie mit Standards zur Ausstattung der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen insbesondere mit therapeutischem Personal handeln muss. Im PEPP wird bisher nicht berücksichtigt, ob ein Krankenhaus besondere Patientengruppen versorgt, eine regionale Versorgungsverpflichtung leistet oder besondere, auch innovative Behandlungsformen für einzelne Störungsbilder anbietet. Entsprechende Vorgaben über Ausstattung und Zuschläge sind verbindlich einzufordern.

4.4  Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung über die stationäre Behandlung hinaus Das PEPP ist in erster Linie ein Finanzierungssystem, das zu Leistungstransparenz und einer gerechteren Verteilung der Mittel zwischen den Krankenhäusern führen soll. Anreize für eine Weiterentwicklung der Versorgung, insbesondere schwer psychisch kranker Menschen mit komplexem Leistungsbedarf, setzt es nicht. Auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen sind bislang nicht in den Prüfauftrag des PEPP integriert, obwohl dies in der gesetzlichen Regelung vorgesehen wurde. Noch weniger sind auf die jeweiligen regionalen Bedingungen und Strukturen abgestimmte komplementäre psychiatrische Angebote berücksichtigt, ohne die eine psychiatrische Versorgung nicht auskommt.

Die sektorenübergreifende und in größerem Umfang ambulant orientierte Versorgung psychisch Kranker muss ausgebaut werden, auch über eine Flexibilisierung der ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsangebote. Die bisherigen Ansätze in Modellvorhaben und in Verträgen zur Integrierten Versorgung (IV) haben zu keinem nachhaltigen und flächendeckenden Aufbau entsprechender Versorgungsangebote geführt. Es ist in der Regel bei Insellösungen geblieben. Ernsthafte Ansätze zur Weiterentwicklung sind derzeit nicht erkennbar. Die Psychotherapeutenschaft sollte nicht zögern, der Politik Vorschläge zur Weiterentwicklung der Versorgung zu unterbreiten. Die Kompetenz unserer Profession ist vorhanden. Auch sind wir in den psychiatrischen und psychosomatischen Klinken zahlenmäßig gut vertreten während es dort einen großen Ärztemangel gibt26. Wir sollten auch weiter für eine gesetzliche Verankerung von Leitungsfunktionen in den Krankenhausgesetzen der Länder eintreten. Die Einführung und Umsetzung von psychotherapeutischen Behandlungskonzepten in den Krankenhäusern könnte mit mehr Berufsangehörigen in Leitungsverantwortung befördert werden. Die BPtK bereitet derzeit mit den Länderkammern ein Positionspapier des Berufsstands vor, in dem konkrete Vorschläge für eine Verbesserung der gesamten ambulanten, stationären und komplementären Versorgung psychisch Kranker gemacht werden.

 Bernhard Morsch Mitglied der KrankenhausKommission der BPtK

26  Psychiatrie-Barometer 2012, Dt. Krankenhausinstitut

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KJP In Sachen KJP: Susanne Münnich-Hessel stellt sich vor

In ihrer konstituierenden Sitzung am 10.2.2014 hat die Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes mich als Beisitzerin für die Kinder- und JugendlichentherapeutInnen in ihren Vorstand gewählt. Als neues Mitglied im Vorstand möchte ich mich zunächst für das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler bedanken und mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Susanne Münnich-Hessel. Ich bin verheiratet und habe zwei Söhne, die 21 und 22 Jahre alt sind. Ich habe an der Universität Saarbrücken Psychologie studiert und danach in einem Frühförderzentrum zehn Jahre als angestellte Psychotherapeutin gearbeitet. 1996 ließ ich mich in einer Kostenerstattungspraxis nieder und erhielt dann 1998 die Approbation für Kinder, Jugendliche und für Erwachsene sowie die Kassenzulassung für Verhaltenstherapie mit Sitz in Kleinblittersdorf. Mein Ziel ist es, therapieschulen-übergreifend und verbandsunabhängig die Interessen aller saarländischen Kinder- und JugendlichentherapeutInnen innerhalb der Kammer zu vertreten. Unterstützend wird der Ausschuss KJP arbeiten, der Mitte April seine Arbeit aufnehmen wird. Die Vertreterversammlung hat als Mitglieder in diesen Ausschuss Dipl. Psych. Andrea Maas-Tannchen, Dr. Dipl. Psych. Frank Paulus, Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge Werner Singer, Dipl. Musiktherapeut Uwe Weiler und mich gewählt. Auf Bundesebene werde ich als Delegierte des Deutschen Psychotherapeutentages mit Dr. Paulus als meinem Stellvertreter die Interessen der angestellten und niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsycho-

therapeuteInnen gleichermaßen vertreten. Zu den wichtigen landes- und bundespolitischen Arbeiten werde ich Sie über unser FORUM sowie den Newsletter der Kammer regelmäßig informieren. An dieser Stelle möchte ich meiner Vorgängerin Katja Klohs-Eberle herzlich danken dafür, dass sie mich in meine zukünftige Arbeit im Vorstand eingearbeitet hat und sich viel Zeit für alle meine Fragen genommen hat. Frau Klohs-Eberle hat in den letzten Jahren nach ihrem Motto „Miteinander statt von oben herab“ und mit dem von ihr im KJP-Ausschuss initiierten Vernetzungsprojekt die Verbindungen zwischen den niedergelassenen und angestellten Kolleginnen und Kollegen gestärkt. Sie hat die Kommunikation zwischen Beratungsstellen, Schulpsychologischen Diensten, Kinder- und JugendpsychiaterInnen und den Kliniken eröffnet und gefestigt. Darauf können wir in der PKS nun aufbauen. Minister Andreas Storm hat einen „Runden Tisch Kindergesundheit“ ins Leben gerufen, an dem ich als KJPVertreterin der Kammer aktiv beteiligt werde. Ziel des Runden Tisches ist es u.a., die Versorgungsangebote für Kinder und Jugendliche im Saarland zu sichten und optimal zu verzahnen. Insbesondere im Rahmen der Ausbildungsreform werden auf Bundesebene Themen behandelt, die unsere KJP-Interessen außerordentlich betreffen. Zur Zeit wird heftig diskutiert, ob und wie ein Ausbildungsgang “Psychotherapie“ geschaffen werden sollte. Wir werden sehr darauf achten müssen, welche Auswirkungen dies für die Kinder- und Jugendlichentherapeut/innen haben wird.

Auch andere Themen, wie das neue Patientenrechtegesetz und die damit verbundene anstehende Änderung der Berufsordnung, werden uns beschäftigen. Gerade für Kinder und JugendlichentherapeutInnen kann es zu einer konflikthaften Situation zwischen dem Wohl des Kindes und dem Recht eines Elternteils auf Einsicht in die Patientenunterlagen kommen. Hier sind wir aufgefordert, für unsere Berufsgruppe Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. In der weiteren Verhandlung um das Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes mit der Reduktion der probatorischen Sitzungen und der Zwangspause, die besonders für jüngere Kinder absolut unzumutbar ist, werden wir unsere KJP- Interessen deutlich vertreten. Wenn Sie an bestimmten KJP-berufsspezifischen Fortbildungsveranstaltungen interessiert sind, wenden Sie sich gerne an mich. Ich bin für Ihre Anregungen jederzeit offen und biete Ihnen an, alle Möglichkeiten der Mitgestaltung zu nutzen. Bei beruflichen Fragen unterstütze ich Sie als Ihre KJP-Vertreterin gerne. Darüber hinaus können sie natürlich auch einen persönlichen Gesprächstermin mit mir vereinbaren. Sie erreichen mich per Mail ([email protected]) oder telefonisch über die Geschäftsstelle der PKS (0681/9545556).

 Susanne Münnich-Hessel

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Nele holt Präventionsprojekt gegen sexuellen Missbrauch ins Saarland

Nele, Beratungsstelle gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen, ist es gelungen, die Wanderausstellung „Echt klasse! Spielstationen zum Stark sein“ ins Saarland zu holen. Dipl. Psych Rosemarie Breyer, KJP, Dipl. Psych. Elisabeth Grimm, PP, und Dipl. Psych Margit Leist, PP, von der Beratungsstelle Nele in Trägerschaft des Vereins gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V. konnten am 20.06.2013 in der Grundschule Bübingen die Auftaktveranstaltung durchführen.

Die Anschubfinanzierung erfolgte durch die Stiftungen “Hänsel und Gretel“ und “Herzenssache“. Die fachliche Begleitung im Saarland erfolgt durch die Beratungsstelle „Nele“, an die sich Mädchen, die Opfer von sexueller Misshandlung wurden, mit ihren Angehörigen wenden können. Nele führt außerdem Päventionsveranstaltungen und Beratung für Fachkräfte durch. Die Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret KrampKarrenbauer ist Schirmherrin dieses Projekts „Echt Klasse“.

Täglich werden in Deutschland Kinder sexuell misshandelt. Laut Kriminalstatistiken werden etwa 12.000 Fälle sexueller Ausbeutung pro Jahr bei Kindern unter 14 Jahren zur Anzeige gebracht, wobei die Dunkelziffer bis zu 25 mal höher geschätzt wird. Sehr häufig sind Mädchen und Jungen bereits im Grundschulalter von sexueller Gewalt betroffen. 7080% der Kinder sind Mädchen.

In der Wanderausstellung „Echt Klasse“ werden Präventionsstrategien an den folgenden sechs Stationen spielerisch und handlungsorientiert sowie alters- und entwicklungs-angemessen thematisiert:

„Selbstbewusste, aufgeklärte und informierte Kinder haben größere Chancen, sich zu schützen. Deshalb ist Prävention ein wichtiger Schwerpunkt in unserer Arbeit“, berichtet Rosemarie Breyer. Dazu gehört sowohl für die Kinder als auch für die Eltern entsprechendes Wissen und Informationen, die im Rahmen der Ausstellung „Echt Klasse“ in sechs Präventionsbausteinen vermittelt werden. Die Wanderausstellung „Echt Klasse“ für Grundschulen wurde extra von dem Kieler Präventionsbüro Petzte e.V. für das Saarland angefertigt. „Petze informiert Schulen über das Thema sexueller Missbrauch und bildet Lehrkräfte, Eltern und Schulleitungen aller Schularten fort. Petze entwickelt Informationsmaterialien für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen und macht durch Aktivitäten auf das Problem aufmerksam“, ergänzt Elisabeth Grimm.

Mein Körper gehört mir! Hier lernen Kinder, dass sie das Recht haben zu bestimmen, wer sie wo anfassen darf oder nicht. Eine altersgemäße Sexualerziehung ist für die Prävention wichtig. Deshalb lernen Kinder an dieser Station anhand von Karten und einem Körperschema Körperteile zu benennen. So können sie leichter über Grenzverletzungen und Gewalt sprechen. Durch die Förderung eines positiven Körperbewusstseins soll den Kindern ermöglicht werden, stolz auf ihren Körper zu sein und sich wohl in ihrer Haut zu fühlen.

Es gibt gute und schlechte Berührungen! Es gibt Berührungen, die sich gut anfühlen und glücklich machen. Es gibt aber auch solche, die seltsam sind und Angst auslösen, erfahren die Kinder an einer weiteren Station. Sie werden ermutigt, unangenehme und befremdende Berührungen zurückzuweisen.

Ich vertraue meinem Gefühl! Kinder werden bestätigt und ermutigt, über ihre Gefühle zu sprechen und ihnen zu vertrauen als innere Ratgeber. Kinder, die sexuell ausgebeutet werden, werden häufig vom Täter oder der Täterin systematisch verwirrt mit Sätzen wie „Du findest das doch auch schön“ oder „Du willst das ja auch“. Wenn Kinder jedoch lernen, ihren Gefühlen zu vertrauen, können sie eher in die Lage versetzt werden, einzuschätzen, wann sexuelle Übergriffe beginnen.

Es gibt gute und schlechte Geheimnisse! Kinder müssen wissen, dass es Geheimnisse gibt, die sich nicht gut anfühlen und dass sie diese weitersagen dürfen, auch wenn sie versprochen haben, es nicht zu tun. Denn Mädchen und Jungen lieben Geheimnisse, die sie miteinander oder mit Erwachsenen teilen können. Sie haben auch gelernt, dass Geheimnisse zu verraten „Petzen“ ist. Damit dieses Wissen und der Spaß an Geheimnissen nicht zum Zweck von sexuellen Übergriffen ausgenutzt werden kann, erfahren Kinder an dieser Station, dass solche Geheimnisse weitererzählt werden dürfen.

Nein sagen Kinder werden hier noch einmal ermutigt „Nein“ zu sagen und dass sie ein Recht darauf haben. Sie erfahren, dass auch Erwachsene nicht einfach über sie verfügen dürfen. Mit dieser Station werden Kinder darauf vorbereitet, ein „Nein“ deutlich auszudrücken, zu wiederholen oder sich Hilfe zu holen.

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Hilfe holen Hilfe holen ist der wesentlichste Bestandteil der Prävention. Kinder erfahren, dass es keine Schwäche ist, wenn sie sich Hilfe holen, sondern dass dies angemessen und klug ist. Sie erfahren auch, wo sie sich Hilfe holen können. Hier werden den Kindern deutlich Vertrauenspersonen genannt, bis hin zum kostenlosen Kindertelefon. Mit der Wanderausstellung „Echt klasse“ werden Mädchen und Jungen im Grundschulalter darin bestärkt, dass sie Grenzen setzen dürfen. Die Ausstellung bietet viele Angebote zur Stärkung des Selbstbewusstseins. Es wird gezeigt, wie wichtig es ist, sich in schwierigen Situationen Hilfe zu holen und über belastende Erfahrungen zu sprechen. Es werden sowohl die Lehrkräfte als auch Eltern eingebunden und motiviert, mit der Ich-Stärkung als Prävention gegen sexuellen Missbrauch

zu beginnen. Mittlerweile wurde die Ausstellung schon im mehreren saarländischen Grundschulen gezeigt; erfreulicherweise hat sie auch weitere finanzielle Unterstützung durch Sponsoren gefunden. „Wir freuen uns über das große Interesse an dieser Ausstellung. Wir wollen damit pro Jahr 3.000 saarländische Kinder erreichen“, hofft Margit Leist. Das Projekt wird vorläufig zwei Jahre durchgeführt, ist aber perspektivisch auf weitere Jahre ausgelegt. Es ist möglich, diese Ausstellung ohne vorherige Vorbereitung zu besuchen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen können mit angebotenen Materialien die Thematik vertiefen. Zu der Ausstellung gehört im Konzept eine Fortbildung des Lehrerkollegiums sowie ein Elternabend. Im Bedarfsfalle erhalten die Schulen bei dem Projekt weitere fachliche Unterstützung.

Kontakt: Projektbüro Echt klasse! Nele Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V., Dudweilerstr. 80, 66111 Saarbrücken, Tel :0681/32058, [email protected], www.nele-saarland.de Informationen zu dem Projekt mit einem Film zur der Wanderausstellung im Saarland finden Sie unter http://www.echt-klasse.org/saarbruecken/echtklasse1; Informationen über das Kieler Präventionsbüro unter www.petze-kiel.de.

 Susanne Münnich-Hessel

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PIA Bericht von der 10. Bundeskonferenz der PsychotherapeutInnen in Ausbildung

Die Diskussionen auf der 10. Bundeskonferenz der PsychotherapeutInnen in Ausbildung (kurz: BuKo PiA) am 25.03.2014 in der Geschäftsstelle der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin zentrierten sich um die Themen „Diskussion um die Ausbildungsreform“, „Qualitätsoffensiven zur Verbesserung der Ausbildung“, sowie „Praxiswertermittlung“. Außerdem wurde eine stellvertretende Sprecherin nachgewählt.

Diskussion um die Ausbildungsreform sowie Berufs- und Kompetenzbild-Diskussion Die Bundeskonferenz PiA setzt sich weiterhin mit den verschiedenen Vorschlägen zur Ausbildungsreform auseinander – mit dem Ziel, jedes vorgeschlagene Modell kritisch zu prüfen, um auf mögliche Schwächen aus Sicht der AusbildungsteilnehmerInnen hinzuweisen und auf eine Verbesserung der bestehenden strukturellen und inhaltlichen Mängel hinzuarbeiten. In diesem Rahmen wurden auch die Entwürfe der BPtK zu Berufs- und insbesondere Kompetenzbild diskutiert. Hierbei wurde kritisch angemerkt, dass in dem aktuellen Entwurf der AG des Länderrates und BPtK-Vorstands zu „Kompetenzen für den Psychotherapeutenberuf in Studium und Aus-/ Weiterbildung“ in der Fassung vom 13.02.2014 implizit die Struktur einer Direktausbildung mit Approbationsstudium vorausgesetzt zu werden scheint. Dies ist abzulesen aus der Tatsache, dass bereits nach dem Studium Behandlungswissen und -Kompetenzen – teilweise auf professionalem Niveau – erreicht sein sollen. Hier sieht die BuKo die Gefahr, dass durch diese implizierte Annahme die laufende, kontroverse berufspolitische

Diskussion zu verschiedenen Ausbildungsmodellen quasi „unterlaufen“ wird. Der Entwurf scheint außerdem von einem Psychotherapeutenberuf unter Aufgabe des Berufs der/ des Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutIn/en in seiner jetzigen Form mit Zugang auch über (sozial-) pädagogische Qualifikationen auszugehen. Dies wird deutlich anhand des aus dem Kompetenzprofil ablesbaren Anspruchs, alle Altersgruppen gleichermaßen behandeln zu können. Daneben erscheint den PiA die Frage kritisch, welche Fakultäten die im Entwurf abgebildete Breite der im Rahmen eines Studiums zu erwerbenden Kompetenzen vermitteln können und in welchem Zeitrahmen eine so umfassende Qualifikation realistischerweise zu erlangen ist. Eine damit verknüpfte ungeklärte Frage besteht darin, ob die notwendige „Aufrüstung“ der Klinischen Psychologie vor dem Hintergrund knapper finanzieller Ressourcen nicht zum Nachteil der psychologischen Grundlagenfächer geschehen wird. Zusammengefasst sind die PiA skeptisch, was die Umsetzbarkeit und die Folgen eines Direktausbildungsmodells angeht. Die Umsetzbarkeit einer Ausbildungsreform steht und fällt mit der Bereitstellung der dafür nötigen finanziellen Mittel. Ungeklärt sind hier zum einen die notwendige Ausstattung der Universitäten zur Etablierung eines Studiengangs Psychotherapie, aber auch die Finanzierung der Klinik-Weiterbildungsstellen der approbierten WeiterbildungsteilnehmerInnen („WeiterbildungsassistentInnen“ / “AssistenzpsychotherapeutInnen“) sowie die Finanzierung der Weiterbildungstherapien in den Ambulanzen der Weiterbildungsin-

stitute/-einrichtungen. Die aus Sicht der PiA kritischen Punkte stellen weiterhin die Vergütung der praktischen Ausbildungsteile (insbesondere der Praktischen Tätigkeit) und die Klärung der Zugangsvoraussetzungen unter Erhalt der (sozial-)pädagogischen Zugänge zum Beruf des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten dar. Die PiA sollten in ihrer Rolle als Experten in Bezug auf Fragen hinsichtlich der Mängel des aktuellen Ausbildungssystems und hinsichtlich der Ausbildungsqualität weiterhin an den Diskussionen zu den Reformplänen beteiligt werden – auch in den entsprechenden Prozessen in den Länderkammern.

Qualitätsoffensiven zur Verbesserung der Ausbildung Aufgrund der unvorhersehbaren zeitlichen Perspektive bis zur Umsetzung einer inhaltlich noch nicht definierten Ausbildungsreform setzt sich die BuKo weiterhin auch für die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitäts-Verbesserung bzw. -Sicherung ein. Unter einem TOP zu diesem Thema berieten die PiA-LandesvertreterInnen, wie die Qualität der Ausbildung vor Ort in den Ausbildungsinstituten in den einzelnen Bundesländern unter Partizipation der PiA weiter verbessert und wie die Bedingungen fairer und transparenter gestaltet werden können. Eine Arbeitsgemeinschaft der BuKo erarbeitete daher ein Papier zu „Mindestanforderungen an die Praktische Tätigkeit“, welches auf entsprechenden Initiativen aus NRW und dem Saarland beruht, Forderungen insbesondere zu vertraglicher Absiche-

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rung, Einarbeitung, Anleitung und Supervision, aber auch Bezahlung während der Klinikzeit enthält und von den LandesvertreterInnen verabschiedet wurde. Den nächsten Schritt in dieser „Qualitätsoffensive“ stellt nun die Veröffentlichung der Mindestanforderungen sowie deren Diskussion mit den entsprechenden InteressenvertreterInnen (Ausbildungsinstitute, Klinikträger) dar. Eine weitere Initiative der BuKo betrifft in diesem Zusammenhang die Evaluation der Ausbildungsinstitute vor dem Hintergrund transparenter Qualitätskriterien. Im vergangenen Herbst schloss sich die BuKo hierzu einer auf dem PiA-Politiktreffen verabschiedeten Resolution zu Qualitätsstandards für Ausbildungsinstitute1 an, in der u.a. a eine regelmäßige Evaluation aller Ausbildungsbausteine sowie größtmögliche Transparenz aller Abläufe, Strukturen und personellen Kompetenzen gefordert werden. Die zitierte Resolution wurde vom 23. Deutschen Psychotherapeuten-Tag (DPT) im Mai 2013 in Kiel mehrheitlich angenommen2. Herr Dipl.-Psych. Günter Ruggaber, Geschäftsführer der DGVT-Ausbildungsakademie3, der zur BuKo als Gast eingeladen war, stellte unter dem entsprechenden TOP das Evaluationskonzept der DGVT vor. Dieses sieht regelmäßige jährliche Befragungen der AusbildungsteilnehmerInnen zu allen Ausbildungsabschnitten, eine Evaluation aller Theorie-Seminare sowie sogenannte „Entwicklungsworkshops“ zur Schu1 http://piapolitik.de/wp-content/uploads/2013/11/ Resolution4PPT_Qualitätskriterien-Ausbildungsinstitute_ENDVERSION.pdf (letzter Aufruf 01.04.2014) 2  http://www.bptk.de/uploads/media/20131127_resolution_transparenz-und-gesicherte-qualitaet-derausbildung_dpt23.pdf (letzter Aufruf 01.04.2014): „Der DPT unterstützt die Initiative des 4.PiA-Politik-Treffens und der Bundeskonferenz PiA, eine Diskussion zur Weiterentwicklung und Transparenz der Qualitätsstandards für die Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in und Psychologischen Psychotherapeuten/in anzuregen. Der DPT würde es sehr begrüßen, wenn diese Initiative von den für die Ausbildung Verantwortlichen zusammen mit den PiA weiterentwickelt wird, um so das vom Forschungsgutachten (Strauß et al., 2009) attestierte hohe Ausbildungsniveau weiter zu befördern.“ 3  Zusammenschluss der DGVT-Ausbildungsinstitute (DGVT: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.)

lung der AusbildungsleiterInnen und deren Einbezug in die Qualitätsdiskussion vor4. An dieser Stelle sei an das entsprechende Saarländische Konsenspapier erinnert5, um dessen Umsetzung im Rahmen der Ausbildung im Saarland sich PiA-VertreterInnen, die saarländischen Ausbildungsinstitute, die Kooperationskliniken sowie die PKS weiterhin gemeinsam kümmern sollten. Außerdem die saarländischen Ausbildungsinstitute aufgefordert, entsprechende Qualitätssicherungsmaß­nah­ men, insbesondere Evaluationen, durchzuführen.

Praxiswertermittlung Auf Beschluss des 21. DPT vom November 2012 soll die Generation der potentiellen Praxiskäufer, vertreten u.a. durch die BuKo PiA bei der Festlegung von Empfehlungen zur Praxiswertermittlung einbezogen werden. Um den begonnenen Austausch weiter zu befördern, nahm Herr Dr. rer. nat. Dietrich Munz in seiner Funktion als Vizepräsident des Vorstandes der BPtK an der Diskussion zum entsprechenden TOP teil. Er berichtete zunächst, dass der BPtK-Vorstand einen Experten mit der Ausarbeitung eines Berechnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Vorstand eingesetzten „AG Praxiswertermittlung“ beauftragt habe. Da die Materie aufgrund der unterschiedlichen auszugleichenden Interessen komplex sei, sei der ursprünglich geplante Termin zur Vorlage des Modells im März 2014 nicht einzuhalten, es werde zunächst weitere Gespräche des Experten mit der AG geben. Die PiA-LandesvertreterInnen brachten erneut die Themen „Generationen4  Dresenkamp, A. & Jäger, R. (2007). Fragebogen zur Qualitätssicherung in der Psychotherapieausbildung (QuaSiP). Eine Methode zur Einbeziehung der AusbildungsteilnehmerInnen. Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis, 39 (1), 145–157. 5  Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (2013). Saarländisches Konsenspapier zu Standards für Ablauf und Betreuung der Praktischen Tätigkeit für PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA). Psychotherapeutenjournal, 12 (1), 108-109.

gerechtigkeit“ sowie „Geschlechtergerechtigkeit“ (Praxis-Gründung unter vertretbaren Kosten nach kostenintensiver Ausbildung bzw. in durch Familienplanung bestimmter Lebensphase) in die Diskussion ein. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang das schwierige Thema der Knappheit der Kassensitze bei gleichzeitiger häufiger geringer Auslastung der Praxen älterer KollegInnen kritisch aber wertschätzend diskutiert. Die Buko PiA schlägt dem BPtK-Vorstand im Sinne einer konstruktiven Lösung der Versorgungsprobleme und einer Beachtung der Interessen sowohl der jüngeren als auch älteren KollegInnen vor, außerhalb der Praxiswertdiskussion Informationen über Modelle der Praxisweitergabe bzw. des Teilens von Sitzen und der Anstellung jüngerer KollegInnen in einem Reader/Flyer zusammenzustellen und innerhalb des Berufstandes entsprechende Lösungen zu diskutieren und zu fördern. Ein entsprechendes Forum zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Austausch zu diesen Themen sowie die Vorhaltung von Informationen zu Übergabe-Modellen wären auch auf Länderebene – und somit auch bei der PKS – wünschenswert.

Vereinbarung zur Behandlung von SoldatInnen in Privatpraxen Seit September 2013 ist eine Vereinbarung zwischen der BPtK und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) in Kraft, auf deren Grundlage Psychologische PsychotherapeutInnen, die nicht zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind, SoldatInnen der Bundeswehr behandeln können. Die BPtK veröffentlichte hierzu eine entsprechende Information zur „Behandlung von Soldaten in Privatpraxen“6. Angeregt von Stellungnahmen des Verbands Psychologischer Psychotherapeuten (VPP)7 und der Neuen Gesellschaft

6  http://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/News/ BPtk/2013/20130916/20130916_Hintergrundinformation_Vertrag_Soldaten.pdf (letzter Aufruf 01.04.2014) 7  http://www.vpp.org/meldungen/14/140314_behandlung.html (letzter Aufruf 01.04.2014)

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für Psychologie (NGfP)8, in denen übereinstimmend betont wird, dass Dritte (hier BMVg oder Bundeswehr) keinen Einfluss auf Therapieziele oder -verläufe nehmen sollten, diskutierten die LandesvertreterInnen der PiA die möglichen Implikationen der benannten Vereinbarung zwischen BPtK und BMVg. Da eine inhaltliche Positionierung ohne Kenntnis des eigentlichen Vertragstextes nicht sinnvoll erscheint, wurde das Sprecherteam beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Wortlaut der Vereinbarung veröffentlicht werden soll.

Dies soll u.a. auf dem kommenden DPT thematisiert werden.

8  http://www.ngfp.de/wp-content/uploads/2014/03/ Psychotherapie_von_Soldaten.pdf (letzter Aufruf 01.04.2014)

Vielen Dank an Vorstand und Vertreterversammlung der PKS, die auch

diesmal durch ihre Unterstützung die Teilnahme eines saarländischen PiAVertreters an der BuKo ermöglichten.

Nachwahl einer stellvertretenden Sprecherin Aufgrund des Ausscheidens der stellvertretenden BuKo-Sprecherin Theresia Köthke (PPiA (VT), Landesvertreterin Niedersachsen) wurde als neue stellvertretende BuKo-Sprecherin Anna Eiling (PPiA (VT), Landesvertreterin Berlin) für das kommende halbe Jahr bis zur Bundeskonferenz PiA im Herbst 2014 nachgewählt.

 Oliver John

BPTK Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung – BPtK empfiehlt Anerkennung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft zurzeit, ob die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Erwachsenen anerkannt werden kann. Deshalb hatte er Landespsychotherapeutenkammern, Fachgesellschaften und Einzelexperten bis zum 20. Februar 2014 um ihre Stellungnahme gebeten. Auch die BPtK hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und sich für eine Anerkennung der Systemischen Therapie ausgesprochen. Die Systemische Therapie zählt seit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) vom 14. Dezember 2008 zu den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Der WBP bestätigte seinerzeit die Wirksamkeit der Systemischen Therapie in der Be-

handlung von Erwachsenen für die Anwendungsbereiche: – Affektive Störungen (F3), –E  ssstörungen (F50), – Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten (F54), – Abhängigkeiten und Missbrauch (F1, F55), – Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F2). Der WBP empfahl die Systemische Therapie als Verfahren für die vertiefte Ausbildung sowohl zum Psychologischen Psychotherapeuten als auch zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der G-BA prüft nun, ob bei der Systemischen Therapie ein Nachweis des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit be-

legbar ist – und zwar mindestens für die Anwendungsbereiche „Affektive Störungen“ sowie „Angststörungen und Zwangsstörungen“ und in mindestens einem der drei Anwendungsbereiche „somatoforme Störungen“, „Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen“ sowie „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ oder in mindestens zwei der sonstigen Anwendungsbereiche der Psychotherapie-Richtlinie. Die Stellungnahme der BPtK finden Sie zum Download unter: http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/systemische-2.html Mitteilung der BPtK, März 2013

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Veranstaltungskalender Informationen über von der PKS akkreditierte Intervisionsgruppen, Supervisionsgruppen und Qualitätszirkel veröffentlichen wir nur, wenn das ausdrückliche Einverständnis auf dem Akkreditierungsantrag gegeben wurde über den gesamten Akkreditierungszeitraum. Natürlich können Sie uns Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung auch nachträglich mitteilen. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 0681-9545556, Fax 0681-9545558 oder [email protected], wenn Sie Hinweise in unserem Veranstaltungskalender veröffentlichen möchten oder sonstige Anregungen haben. Datum

Veranstalter, Titel

Veranstaltungsort

Anmeldung, Informationen

06.05.2014 19.00-20.30 Uhr

AHG Klinik Berus: „Das egoistische Gehirn – Übergewicht beginnt im Kopf“, Dr. Britta Kubera, Universität zu Lübeck (Fortbildungsreihe „Neue Entwicklungen in der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie“)

AHG Klinik Berus, Orannastraße 55, 66802 Überherrn-Berus

AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin, Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178, e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus

15.05.2014 19.00-20.30 Uhr

PKS: Vernissage der Ausstellung „Felicia Meynersen – Malerei und Druckgraphik“

PKS, Scheidter Straße 124, 66123 Saarbrücken

Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Tel. 0681-9545556, Fax 0681-9545558, [email protected], www.ptk-saar.de

16.-17.05.2014

MEI: Energiemanagement: Selbsthypnose kinetische Trance (Kurs 3 der C- Seminarreihe „Selbsthypnose, Selbstmanagement, Erfolg und persönliche Entwicklung“)

Altes Forsthaus Pfaffenkopf 66115 Saarbrücken

MEI, Liz Lorenz-Wallacher, Tel. 06898-810153; [email protected]; www.meg-saarbruecken.de

03.06.2014 19.00-20.30 Uhr

AHG Klinik Berus: „Grundformen der Angst heute“, Prof. Dr. F. Geiser, Universität Bonn (Fortbildungsreihe „Neue Entwicklungen in der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie“)

AHG Klinik Berus, Orannastraße 55, 66802 Überherrn-Berus

AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin, Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178, e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus

14.06.2014 9.00-14.30 Uhr

Kinder mit Autismus im Saarland, in Deutschland und Europa (5. Autismustagung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit dem Autismus Therapie Zentrum Saar gGmbH und dem Landesverband autismus Saarland e.V.)

Universitätsklinikum des Saarlandes, Großer Hörsaal der Anatomie, Gebäude 61, 66421 Homburg / Saar

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsklinikum des Saarlandes, Tel.: 06841-1624232, email: [email protected]

27. – 28.06.2014 Fr 16.00-19.30 Uhr Sa 9.30-13.30 Uhr

Christian Flassbeck: Workshop: Akzeptanz- und Commitment-Therapie … oder: „kann man sich aus einem Loch heraus schaufeln?“

Psychotherapeutische Praxis Ch. Flassbeck, Mainzer Straße 62, 66121 Saarbrücken

Dipl. Psych. Christian Flassbeck Saarbrücken, Mainzer Straße 62, Fax 0681/301 42 62

04.-05.07.2014

MEI: Selbsthypnose und Charisma (Kurs 4 der C- Seminarreihe „Selbsthypnose, Selbstmanagement, Erfolg und persönliche Entwicklung“)

Altes Forsthaus Pfaffenkopf 66115 Saarbrücken

MEI, Liz Lorenz-Wallacher, Tel. 06898-810153; [email protected]; www.meg-saarbruecken.de

08.07.2014 19.00-20.30 Uhr

AHG Klinik Berus: „Existentielle Perspektiven in Psychotherapie und Beratung“, Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Thomas Heidenreich, Hochschule Esslingen, University of Applied Sciences (Fortbildungsreihe „Neue Entwicklungen in der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie“)

AHG Klinik Berus, Orannastraße 55, 66802 Überherrn-Berus

AHG Klinik Berus, Europäisches Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin, Tel.: (06836)39-186, Fax: (06836)39-178, e-mail: [email protected], www.ahg.de/berus

ab Sept. 2014

Saarländische Gesellschaft für Systemische Therapie und Beratung (SGST): Neuer Grundkurs „Systemische Therapie und Beratung“

Psychotherapeutische Praxis Irina Bayer, Gerberstraße 44, 66111 Saarbrücken

SGST, Birgit Pfaff, Bruchstr. 12, D-66892 Bruchmühlbach, [email protected]

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Intervisionsgruppen, Supervisionsgruppen und Qualitätszirkel Titel

Zielgruppe

Leitung / Ansprechpartner

Psychoanalytischer Arbeitskreis

Psychoanlalytiker

Dipl. Psych. Beatrice Hertrich, Am Bahnhof 4, D-66822 Lebach

Arbeitskreis Interkulturelle Psychologie in Beratung und Therapie

In der Migration tätige Psychologinnen und Psychologen

DRK Beratungszentrum, c/o Wolf B. Emminghaus, Vollweidstraße 2, 66115 Saarbrücken-Burbach

Intervision Wallerfangen (Fallbesprechung)

PP, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

Dipl. Psych. Jörg Collet, Wendalinusstraße 8, 66606 St. Wendel

Intervisionsgruppe

KJP

Dipl. Soz. Päd. Vera Beckelmann, Wilhelm-Heinrich-Straße 26, 66117 Saarbrücken

Intervisionsgruppe

KJP

Dipl. Sozialarb. Rudolf Meiser, St. Ingberter Straße 1, 66583 Spiesen-Elversberg

Intervisionsgruppe

Dipl. Psych. Winfried Sutor, Lessingstraße 24, 66121 Saarbrücken

Intervisionsgruppe „Dr. Gansert und KollegInnen“

Psychologische Praxis, Dr. phil., Dipl. Psych. Horst Gansert, Ring am Gottwill 49, D-66117 Saarbrücken

Intervisionsgruppe Analytische KJP

Analytische KJP und Psychoanalytiker

Praxis für analyt. Kinder und Jugendlichenpsychotherapie, M.A., Sozialpäd. grad. Judith Zepf, Narzissenstraße 5, D-66119 Saarbrücken

Intervisionsgruppe VAKJP Saar

Analytische KJP

VAKJP Saar, c/o Dipl. Psych. Christine Lohmann, Moltkestraße 22, 66333 Völklingen

Qualitätszirkel: QEP-orientiertes Qualitätsmanagement für AKJP

Analytische KJP

VAKJP Saar, c/o Dipl. Psych. Christine Lohmann, Moltkestraße 22, 66333 Völklingen

Qualitätszirkel „KJP“

KJP, PP

Dipl.-Psych. Uwe Weiler, Saarbrücker Str. 8, 66679 Losheim am See

Qualitätszirkel „Systemische Traumatherapie und EMDR“

PP, KJP, Psychologen, Ärzte

Dipl.-Psych. Theresa Weismüller-Hensel, Im Oberdorf 42, D-66646 Marpingen

Qualitätszirkel „Psychotherapie der Vernunft“

KJP, PP

Dipl.-Psych. Christian Flassbeck, Mainzer Str. 62, 66121 Saarbrücken

Qualitätszirkel „Arbeit mit Sexual- und Gewaltstraftätern“

Diplom-Psychologen, die mit Täterarbeit befasst sind

Dipl.-Psych. Heiko Kammann, Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP), Trierer Straße 148g, 66663 Merzig

Interdisziplinärer Qualitätszirkel „Psychotherapie Saar“

Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten

Dipl. Psych. Günther Torner, Deutschherrenpfad 14 – 20, 66117 Saarbrücken

QM in der Praxis für KJP und PP

KJP, PP

Dipl. Sozialarb. Rudolf Meiser, St. Ingberter Straße 1, 66583 Spiesen-Elversberg

Supervision / Fallsupervision

PP und Ärztliche Psychotherapeuten

Dipl. Psych. Nicole Berger-Becker, Feldmannstraße 89, D-66119 Saarbrücken

Supervision in Gruppen

PP/KJP, Ärzte, Heilberufe

Dipl. Psych. Margret Alt-Antes, Dipl. Psych. Michael Antes, Victoria-Luisen-Str. 17, 66740 Saarlouis

Supervision: „KIP – Fallbezogene Supervisionsgruppe“

KJP

Saarl. Institut für Tiefenpsychologisch, fundierte Psychotherapie (SITP), Feldmannstr. 87, 66119 Saarbrücken

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Nr. 53, April 2014

Impressum des Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Herausgeber: Kammer der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten des Saarlandes – Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Bernhard Morsch Für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Scheidter Straße 124, 66123 Saarbrücken Tel.:  (06 81) 9 54 55 56 Fax:  (06 81) 9 54 55 58 Homepage: www.ptk-saar.de E-Mail: [email protected] Bankverbindung: Deutsche Apothekerund Ärztebank Konto 583 47 32 • BLZ 590 906 26 IBAN DE31 3006 0601 0005 8347 32 BIC DAAEDEDDXXX

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