Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan und seine Rahmenbedingungen Chancen und Hindernisse auf dem Weg zur Umsetzung in die Praxis

Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan und seine Rahmenbedingungen Chancen und Hindernisse auf dem Weg zur Umsetzung in die Praxis Ergebnisse der ...
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Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan und seine Rahmenbedingungen Chancen und Hindernisse auf dem Weg zur Umsetzung in die Praxis Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung im Kindergartenjahr 2005 / 2006 der kommunalen Spitzenverbände, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen in Hessen zur Erprobungsphase des Bildungs- und Erziehungsplans

Impressum Herausgeber: Hessischer Landkreistag Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/17 06 0

Hessischer Städtetag Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/17 02 0

Hessischer Städte- und Gemeindebund Henri-Dunant-Straße 13 63165 Mühlheim am Main Telefon: 06108/6 00 10

Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen Friedrichstraße 24 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/308 14 34

Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen Victoriastrasse 19 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/36008 0

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung, Kirchenrat Jörn Dulige Brentanostrasse 3 65187 Wiesbaden Telefon: 0611/801422

Wiesbaden, im Februar 2007

Vorwort Die Bildungsdebatte hat in den letzten Jahren vieles in Bewegung gesetzt. Auch in Hessen bemühen sich freie Träger, kreisangehörige Gemeinden und Städte ebenso wie die Landkreise, kreisfreie Städte und die Landespolitik darum, die Bildungschancen unserer Kinder zu verbessern. Der Bildungs- und Erziehungsplan des Landes Hessen soll wegweisend sein für alle Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren. „Kinder haben ein Recht auf Erziehung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“, so § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch, den es gegenüber den Kindern einzulösen gilt. Dazu wird auch gehören, die Rahmenbedingungen für die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote deutlich zu verbessern. Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan ist ein Schlüssel zu einer freien, friedlichen, gerechten und demokratischen Gesellschaft. Bildung kann die soziale Integration verbessern und ist kulturelle Voraussetzung dafür, Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Weltoffenheit zu unterstützen. Der Ansatz der hessischen Landesregierung ist daher richtig: „Bildung von Anfang an“. Ziel muss es sein, die beiden Systeme Kindertagesstätte und Schule besser miteinander zu verzahnen und ihre jeweiligen Kapazitäten und Kompetenzen so aufeinander zu beziehen, dass ein konsistentes Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung entsteht. Sind Erzieherinnen und Erzieher aber unter den heutigen personellen und zeitlichen Bedingungen in der Lage, in diesem Bereich die notwendigen Kompetenzen für jedes Kind individualisiert zu vermitteln? Wie ist es um das Fort- und Weiterbildungsangebot in diesem Sektor bestellt? Lassen die heutigen Gruppengrößen es zu, dass bei gleicher Arbeitsleistung neue Arbeitsfelder abgedeckt werden können? Kinder brauchen Kindertageseinrichtungen, die gut ausgestattet sind, die genügend gut geschulte und ausgebildete Erzieher haben. Diese müssen lehren können und positiv und partnerschaftlich auf Eltern zugehen können. Sie sollen motiviert sein, die Kraft und Freude für die Kinder mitzubringen und natürlich auch entsprechende Berufsbedingungen vorfinden können. Auch sollen sie den ständigen Personalmangel ausgleichen können. Last not least müssen sie als Partner der Lehrer im Übergang von Kita zur Schule „auf Augenhöhe“ anerkannt sein. Es gilt also: Die Rahmenbedingungen für die Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsangebote müssen deutlich verbessert werden. Die vorliegende gemeinsame Untersuchung der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen soll aufzeigen, dass die Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten bedarf. Kommunale und freie Träger setzen die höchstmöglichen Ressourcen für eine frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen ein. Sie wissen aber, dass der bislang weder verfassungsrechtlich bestimmte noch inhaltlich ausgestaltete Bildungsauftrag im Elementarbereich fortentwickelt werden muss. Im Vertrauen auf unsere gemeinsame Verantwortung wenden wir uns mit den nachfolgenden Ergebnissen an die hessische Landesregierung.

Geschäftsführender Direktor des Hessischen Landkreistages

INHALT Vorwort

Einleitung

1

I.

3

Ergebnisse der Befragung der Kindertageseinrichtungen Umfragebeteiligung und Befragungsschwerpunkte 1. Ausgangssituation der Kindertageseinrichtungen - Größe und Struktur der Kindertageseinrichtungen - Personelle Ressourcen und zeitlicher Rahmen - Zusammenarbeit im Team

II.

5

2. Kooperationspartner der Kindertageseinrichtungen - Kooperation mit Eltern - Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen - Weitere Kooperationspartner

13

3. Erprobungsschwerpunkte

19

4. Qualifizierung und Unterstützung der Erprobungseinrichtungen - Qualifizierung der Leitung durch das Hessische Sozialministerium / Staatsinstitut für Frühpädagogik, München - Vorbereitung und Qualifikation der Leitungen durch das Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung, Darmstadt - Unterstützung durch Fachberatung

21

5. Anwendung von Beobachtungs- und Dokumentationssystemen

23

6. Einschätzung der Praxistauglichkeit des Bildungs- und Erziehungsplans, Erforderlichkeit weitergehender Handlungsanweisungen

24

Ergebnisse der Befragung der Fachberatung

25

Umfragebeteiligung und Befragungsschwerpunkte

III.

1. Zeitlicher Umfang der Begleitung / Zeitressourcen

27

2. Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen nach der Mindestverordnung

31

3. Zufriedenheit mit Informations- und Qualifizierungsangeboten / Qualifizierungsbedarf

33

Schlussbetrachtungen und erforderliche politische Konsequenzen

35

IV.

Autorinnen und Autoren

40

V.

Anlagen

41

1. Fragebogen Kindertagesstätte 2. Fragebogen Fachberatung 3. Gemeinsames Schreiben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Spitzenverbände an Frau Staatsministerin Lautenschläger vom 12.05.2005 4. Gemeinsames Schreiben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Spitzenverbände an Frau Staatsministerin Lautenschläger vom 12.05.2006 5. Gemeinsames Schreiben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Spitzenverbände an Frau Staatsministerin Lautenschläger vom 02.02.2007

Einleitung Die Erprobungsphase des Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen begann im September 2005 und endete im Januar 2007. Bereits im Rahmen der Anhörungsphase und damit vor dem eigentlichen Erprobungsbeginn wurde vielfach Kritik an den geplanten Projektbedingungen geäußert. Kritisiert wurde mangelnde Transparenz bezüglich der Kriterien des Auswahlverfahrens der Erprobungseinrichtungen, der Inhalte und Ziele der Erprobungsphase, des Settings und der Inhalte der wissenschaftlichen und fachlichen Begleitung der Erprobungseinrichtungen. Der Fachausschuss im Landesjugendhilfeausschuss „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ erachtete bereits in seiner Stellungnahme zum BEP im Mai 2005 die vorgelegten Auswahlkriterien zur Ermittlung der Modelleinrichtungen als ungenügend und nicht sachgerecht. Solange das Evaluationsdesign, d.h. die Zielsetzung und der Messgegenstand der Modellphase, nicht konzeptionell beschrieben werde und offen den Teilnehmern vermittelt würde, seien Ergebnisse und Bewertungskriterien beliebig fachlich als auch sozialpolitisch interpretierbar. Damit seien die Ergebnisse letztlich auch gegen die Fachpraxis und deren Erfordernisse auslegbar. Ebenso haben die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände in einem gemeinsamen Schreiben an Frau Staatsministerin Lautenschläger vom 12.05.2005 (Anlage 3) auf die Notwendigkeit eines fundierten Erprobungskonzeptes als eine Voraussetzung hingewiesen, Ergebnisse zu erhalten, die Hinweise auf Erfordernisse bei einer späteren landesweiten Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans liefern können. Die vielfach formulierten Bedenken und Anregungen fanden in den zuständigen Ministerien wenig Gehör. Entsprechend stellte der Hessische Landkreistag in seinem Brief an Frau Staatsministerin Lautenschläger vom 23.08.2005 nach Abschluss der Anhörungsphase bezüglich der Erprobungsphase des Bildungs- und Erziehungsplans fest, dass die vielerorts gegebenen Anregungen und Bedenken der kommunalen Spitzenverbände, der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Jugendhilfeträger und Anderer offenkundig keine nennenswerten Auswirkungen auf das weitere Vorgehen der Landesregierung bewirkt haben. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) hat im Auftrag des hessischen Sozialministeriums die Erprobung des BEP mit zwei Fragebögen evaluiert. Der Entwurf des ersten Fragebogens wurde in der begleitenden Fachkommission diskutiert und dem IFP viele Anregungen zur Änderung bzw. Erweiterung der Fragestellungen gegeben. Diese fanden letztlich nur unzureichend Berücksichtigung. Der später erstellte zweite Fragebogen wurde nach unserem Kenntnisstand in der Fachkommission erörtert. Die Ergebnisse der Evaluation liegen bislang nicht vor. Vor dem Hintergrund der unzureichenden Fragebögen hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und der Kirchen in Hessen eine ergänzende Befragung im Rahmen der Erprobungsphase des Bildungs- und Erziehungsplans entwickelt und durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Entwicklung dieses ergänzenden Fragebogens waren der Arbeitsgruppe lediglich die Fragestellungen der ersten Erhebung des IFP bekannt.

Erhoben wurden im ergänzenden Fragebogen Daten, die aus Sicht der Arbeitsgruppe im Rahmen der ersten Befragung des IFP nicht oder nicht ausreichend Berücksichtigung fanden. So wurden die an der Erprobung teilnehmenden Kindertageseinrichtungen in der ersten Erhebung des IFP zwar ausführlich über ihre Ausgangssituation, z.B. Art der Einrichtung, Besonderheiten, Schwerpunkte, Personal, Ausstattung und Träger befragt. Es fehlten z.B. aber erste Einschätzungen und Bewertungen der Praxistauglichkeit des Bildungs- und Erziehungsplans durch die Kindertageseinrichtungen. Mit der ergänzenden Befragung wurde kein Institut beauftragt, vielmehr haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe diese in eigener Regie durchgeführt. Dabei war der Fokus vor allem auf die Fragestellung gerichtet, ob und wie der BEP in die Praxis umgesetzt werden kann. Der Umfang der Untersuchung musste auf die wichtigsten Kernfragen begrenzt werden. Auf die Erhebung weiterer wertvoller Informationen, wie z.B. sozialräumlicher Parameter, wurde verzichtet. Die weitere Intention hatten die beteiligten Verbände bereits mit Schreiben vom 12.05.2006 (Anlage 4) gegenüber Frau Staatsministerin Lautenschläger dargelegt.

Im Rahmen der ergänzenden Erhebung wurden alle an der Erprobung teilnehmenden 79 Kindertageseinrichtungen kommunaler und freier Träger des inneren Kreises in Hessen sowie die diese begleitenden Fachberatungen befragt. Die Ergebnisse wurden zum Schutz der Befragten anonymisiert. Die Datenerhebung fand im Sommer 2006 statt. Sie bezog sich auf die Erprobungsphase im Zeitraum des Kindergartenjahrs 2005 / 2006. Die Datenerhebung erfolgte mittels zwei gezielt für die Erhebung entwickelter Fragebögen; ein Fragebogen für die Kindertageseinrichtungen, ein weiterer für die diese Einrichtungen begleitenden Fachberatungen (Anlagen 1 und 2). Für die Bearbeitung der Fragebögen stand den Einrichtungen und den Fachberatungen ein Zeitraum von 5 Wochen zur Verfügung. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Befragung vorgestellt: ¾ Kapitel I: Ergebnisse der Befragung der Kindertageseinrichtungen ¾ Kapitel II:

Ergebnisse der Befragung der Fachberatung

Die Ergebnisse basieren auf den Daten des Rücklaufs. Den an der Befragung teilnehmenden Einrichtungen und Fachberatungen ist an dieser Stelle herzlich für ihre Mitwirkung und ihr Engagement zu danken. Ohne sie wäre diese Untersuchung nicht möglich gewesen.

2

I. Ergebnisse der Befragung der Kindertageseinrichtungen: Umfragebeteiligung und Untersuchungsschwerpunkte Es wurden 79 Fragebögen an die an der Erprobung teilnehmenden Kindertagesstätten versandt. Die Rücklaufquote betrug 63,29 % (50 Fragebögen). Dies entspricht im Folgenden der Bezugsgröße von 100 % (N= 50). Im Rahmen der Erhebung in den Kindertageseinrichtungen wurden insbesondere folgende Schwerpunkte untersucht: 1. Ausgangssituation der Kindertageseinrichtungen (z.B. Struktur und Größe der Erprobungseinrichtungen, personelle Ressourcen, Zusammenarbeit im Team) 2. Kooperationspartner der Kindertageseinrichtungen während der Erprobung, bestehende Kooperationsstrukturen, Zufriedenheit mit der Kooperation 3. Erprobungsschwerpunkte und Zeitaufwand zur Umsetzung des gewählten Schwerpunktes 4. Qualifizierung der Leitung / Fachkräfte im Rahmen der Erprobung 5. Anwendung von Beobachtungs- und Dokumentationssystemen im Rahmen der Erprobung 6. Praxistauglichkeit des Bildungs- und Erziehungsplans

3

4

1. Ausgangssituation der Kindertageseinrichtungen a) Größe und Struktur der Kindertageseinrichtungen In der Befragung wurden die Größe der Erprobungseinrichtungen und die Altersstruktur ihrer Kindergruppen erhoben. Einrichtungsgröße: 68 % der Einrichtungen sind 4 - bis 7-gruppige Einrichtungen. Abb. 1:

Größe der Kindertageseinrichtungen 38%

40% 35%

Anteil in %

30% 25%

22% 18%

20% 15%

10%

10% 5%

4%

4%

4%

6-gruppig

7-gruppig

0% 1-gruppig

2-gruppig

3-gruppig

4-gruppig

5-gruppig

Anzahl der Gruppen

Auf der Basis der antwortenden Einrichtungen sind überwiegend mittlere bzw. größere Einrichtungen an der Erprobungsphase beteiligt. Entsprechend bilden die Ergebnisse der Befragung im Wesentlichen die Erfahrungen dieser Einrichtungen ab. Über die Größe und die Altersstruktur der Gruppen der Einrichtungen, die nicht geantwortet haben, können keine Angaben gemacht werden. Angebot nach Altersstruktur: 90 % der Einrichtungen sind Kindergärten. Abb. 2:

Verteilung der Einrichtungen nach Betreuungsangebot Krippe / U-3 2% Hort 2%

Kindergärten, teilweise alterserweitert 90%

Altersübergreifend 6%

5

48 % dieser Kindergärten halten ausschließlich Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt vor, 42 % bieten ein erweitertes Betreuungsspektrum an: Abb. 3:

Betreuungsspektrum der Kindergärten 50%

48%

45% 40% 35% 30% 25%

20%

20% 15%

10%

10% 5%

2%

2%

4%

2%

2%

0% Kiga (3 J.Schuleintritt)

Kiga + Krippe bis Kiga + Krippe 2-3 Kiga + Krippe 2-3 2 J. J. J. + AÜ

Kiga + AÜ

Kiga + AÜ + Hort

Kiga + Hort

Kiga + Krippe + AÜ + Hort

Gruppenstruktur: Die Verteilung der Gruppenstruktur aller antwortenden Erprobungseinrichtungen zeigt schließlich, dass Einrichtungen, die Gruppen mit Angeboten für Kinder im klassischen Kindergartenalter vorhalten, in der Erprobung überwiegen. In 138 von 196 Gruppen werden Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut, das sind 70,41 % der Gruppen. Der Anteil der Angebote für Kinder unter 3 und über 6 Jahren ist erkennbar unterrepräsentiert. Abb. 4

Gruppenverteilung nach Alter Gruppen bis 2 Jahre 2,04%

Gruppen 2 - 3 Jahre 4,08%

Hortgruppen 6-14 Jahre ; 11,22%

Gruppen 3 J. - bis Schuleintritt 70,42%

Alterstufenübergreifende Gruppen 12,24%

6

Fazit: Größe und Struktur der Kindertageseinrichtungen Gemäß dem vorliegenden Rücklauf der ergänzenden Untersuchung sind an der Erprobung überwiegend mittlere bis große Kindertageseinrichtungen beteiligt. In Bezug auf die Altersstruktur der Gruppen sind Einrichtungen für Kinder im klassischen Kindergartenalter überrepräsentiert. Sollten diese Ergebnisse, wie zu vermuten, auch für die Erprobungseinrichtungen zutreffen, die sich nicht an dieser Erhebung beteiligt haben, sind aus der Erprobung für kleinere Kindertageseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen mit Angeboten für die Altersgruppen unter 3 und über 6 Jahren kaum Schlussfolgerungen im Hinblick auf deren Bedürfnisse bei einer möglichen landesweiten Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans abzuleiten. Die Möglichkeiten zur Übertragung der Ergebnisse aus der Erprobungsphase in die Fläche wären damit deutlich eingeschränkt.

7

b) Personelle Ressourcen und zeitlicher Rahmen Bei der Erhebung der personellen Ressourcen wurden der Mindestpersonalbedarf und der tatsächliche Fachkraftbestand ermittelt. Weiterhin wurde nach zusätzlichen Vertretungsfachkraftstunden im Bedarfsfall und Zeitressourcen zur Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans sowie nach dem zeitlichen Rahmen für Leitungsaufgaben gefragt. Die Erhebung des zeitlichen Rahmens bezog sich auf den Umfang kinderfreier Zeiten, die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit und den zusätzlichen Zeitaufwand zur Umsetzung des gewählten Bildungs- und ErziehungsplanSchwerpunkts. ¾ In 39 von 50 Einrichtungen (78 %) liegt die Personalausstattung über dem Mindestpersonalbedarf nach der „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder“ vom 28.06.2001. ¾ 24 % der Kindertageseinrichtungen erhalten im Bedarfsfall zusätzliche Vertretungsfachkraftstunden. ¾ Mit Ausnahme von 4 Kindertageseinrichtungen stehen allen antwortenden Einrichtungen kinderfreie Zeiten zur Verfügung. ¾ Zur Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans haben 8 % der Kindertageseinrichtungen zusätzliche Fachkraftstunden erhalten.

Dennoch … ¾ halten 92 % der Erprobungseinrichtungen die Zeit, die speziell für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung steht, nicht für ausreichend ¾ findet bei immerhin 34 % die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit im Beisein der Kinder statt, bei 12 % teilweise im Beisein der Kinder ¾ beurteilen nur 4 von 50 Einrichtungen den Umfang der zur Verfügung stehenden kinderfreien Zeit für ausreichend ¾ ist bei 26 % eine gemeinsame wöchentliche Vor- und Nachbereitungszeit der pädagogischen Arbeit mit Kolleginnen grundsätzlich nicht möglich (z.B. weil keine kinderfreien Zeiten zur Verfügung stehen, der Personalschlüssel unzureichend ist, Personal sich gegenseitig bei Ausfall vertreten muss) ¾ werden die Zeitressourcen für die Erprobung der gewählten Schwerpunkte von 94 % der Kindertageseinrichtungen als nicht ausreichend erachtet. Für die Erprobungsphase war die schwerpunktmäßige Erprobung der Inhalte des Bildungs- und Erziehungsplans vorgesehen. Die Einrichtungen haben entsprechend lediglich die gewählten Schwerpunkte erprobt, während andere Aspekte des BEP unberücksichtigt blieben. 92 % erachten den derzeitigen (also teilweise zur Erprobung erhöhten) Personalschlüssel ihrer Einrichtung zur Umsetzung des vollständigen Bildungs- und Erziehungsplans für nicht ausreichend. 8

Zur Umsetzung des gewählten BEP-Schwerpunkts wird zusätzliche Zeit für die Kooperation mit den Tandempartnern, mit dem Träger, für die Vorbereitung von Schulungen und Konferenzen, für die Kooperation mit den Eltern und für Beobachtungsund Dokumentationssysteme benötigt. Der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand zur Umsetzung des gewählten Schwerpunkts lag bei 22,59 Stunden. Abb. 5

Zusätzlicher durchschnittlicher Zeitaufwand zur Umsetzung des gewählten Schwerpunktes (Std. / Monat / Einrichtung) 5

Std/Monat

5

5

4

4

3

3

2

2

1

1

Beobacht ung- &

Kooperat ion,

Sonst iges

Dokument at ion

Vernet zung

1 0 Kooper at ion Tandem

Abst immung mit

Schulung,

Träger

Konf er enzen

Elt ernkont akt e

Aktivitäten

Die zusätzlich erforderlichen Zeitressourcen zur Erprobung des gewählten Schwerpunktes wurden überwiegend durch Erbringung von Mehrarbeit realisiert, die zum größten Teil mit Freizeit ausgeglichen wurde. Weiterhin gab es personelle Umstrukturierungen. Beide Maßnahmen führten im Ergebnis zu weniger Zeit für die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Abb. 6

Quellen zusätzlicher Zeitressourcen zur BEP - Erprobung Mehrfachnennungen waren möglich. 7

Sonstiges

Maßnahmen

Personelle Umstrukturierung / Weniger Zeit mit Kindern

30

Konzeptionelle Umstrukturierungsmaßnahmen

9

Mehrarbeit, Ausgleich durch Freizeit od. Ehrenamt

8 3

Vergütete Mehrarbeit Mehrarbeit, Ausgleich durch Freizeit

33 5

Zusätzliches ehrenamtl. Personal

2

Zusätzlich angestelltes Personal

0

4

8

9

12

16

20

24

28

32

Zeitlicher Rahmen für Leitungsaufgaben ¾ 45 (90 %) der Einrichtungen geben an, über Freistellungszeiten für Leitung zu verfügen. ¾ 41 (82 %) halten den Umfang der Zeit, der ihnen für die im Bildungsplan beschriebenen Aufgaben zur Verfügung steht, nicht für ausreichend. Lediglich 9 (18 %) der Einrichtungen, die über Freistellungszeiten verfügen, sind mit deren Umfang zufrieden. Die folgende Grafik spiegelt die relativ hohe Freistellung wider: Abb. 7

Umfang der Leitungsfreistellung bei 9 von 50 Kitas

20 Std./Woche 11% 30-32 Std./Woche 33%

39 Std./Woche 56%

Fazit: Personelle Ressourcen und zeitlicher Rahmen In Hessen verfügt eine große Anzahl von Tageseinrichtungen für Kinder lediglich über eine Personalausstattung, die der „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder“ entspricht. 78 % der antwortenden Kindertageseinrichtungen dieser Befragung liegen mit ihrer Personalbesetzung deutlich über diesem Wert und 8 % haben zusätzliche Stunden zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplan erhalten. Dennoch erachten 94 % aller Einrichtungen die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen für nicht ausreichend für die Umsetzung der gewählten Schwerpunkte.

10

Die Kompensation der für die Schwerpunkterprobung erforderlichen zeitlichen Ressourcen ging im Wesentlichen zu Lasten der Zeiten für die Kinder. So finden, offensichtlich dem Zeitmangel geschuldet, sogar Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit im Beisein der Kinder statt. Dazu führt der OECD-Bericht aus: 1 „Kindliches Spiel ist ein Schlüssel zum Lernen, aber einer, der leicht missverstanden wird. Beabsichtigtes ausgedehntes Spielen der Kinder fördert die kognitive Entwicklung, einschließlich Sprachfähigkeit und Vokabular, Problemlösung, Perspektivenbildung, darstellende Fertigkeiten, Merkfähigkeit und Kreativität – aber diese Art von Spielen erfordert die Anwesenheit einer Fachkraft, die unterstützt und lenkt.“ Im Übrigen widerspricht die vorgenannte Praxis auch den Grundsätzen und Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplans 2, die von den Fachkräften ein hohes Maß an persönlicher Zuwendung zum Kind erfordern. Verwiesen wird hier insbesondere auf das im BEP beschriebene dialogische „Erwachsenen-Kind-Verhältnis“ 3. Wie Abbildung 5 zeigt, erfordert bereits die Erprobung einzelner Schwerpunkte einen erheblichen Zeitaufwand. Künftig gilt es jedoch, den Bildungsplan in all seinen Facetten umzusetzen. Dazu wird, neben der Zeit zur „Arbeit am Kind“, Zeit für die Kooperation im Team, mit Eltern und anderen Kooperationspartnern benötigt. Hierauf wird zu einem späteren Zeitpunkt noch eingegangen. Die Fachkräfte benötigten außerdem Zeit für die im Bildungs- und Erziehungsplan geforderte „Laufende Reflexion und Evaluation“ 4, z. B. zur Dokumentation von kindlichen Lern- und Entwicklungsprozessen, zur Evaluation des pädagogischen Handelns, zur Einführung eines Qualitätsmanagements, etc.. Fazit: Leitungsaufgaben Abbildung 7 zeigt den Umfang der Freistellung von Leitungskräften der Einrichtungen, die ihren bisherigen Stundenumfang für die im Bildungs- und Erziehungsplan gestellten Leitungsaufgaben als ausreichend bewertet haben. An der Erprobungsphase beteiligt waren gemäß Rücklauf jedoch überwiegend 4- und mehrgruppige Kindertageseinrichtungen mit überwiegend hoher Leitungsfreistellung. Dies entspricht aber nicht dem hessischen Standard. Künftig sollen auch die Einrichtungen den Bildungs- und Erziehungsplan umsetzen, die über weniger Gruppen und / oder weniger Leitungsfreistellung verfügen. Den Einrichtungsleitungen kommt gemäß BEP eine „Schlüsselrolle“ bei der Einführung prozessorientierter Innovationen sowie der Initiierung gesamtbetrieblicher Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen zu, die sie gleichzeitig verantworten. Dazu benötigen diese neben dem erforderlichen „Know how“ ebenfalls Zeit in angemessenem Umfang.

1 OECD: Die Politik der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland – Ein Länderbericht der OECD; 26.11.04, S. 75. URL: http://www.gew.de/OECD-Kita-Studie.htm; Stand: 24.01.07 2 Hessisches Sozialministerium / Hessisches Kultusministerium (Hg.): Bildung von Anfang an, Wiesbaden 8/05, S. 28 ff. 3 Ebd., S. 39 4 Ebd., S. 121 ff.

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c) Zusammenarbeit im Team Untersucht wurden Rahmenbedingungen der Teamsitzungen und etwaige Veränderungen in der Zusammenarbeit der Teams seit Beginn der Erprobung. ¾ In 96 % aller Kindertageseinrichtungen finden Teamsitzungen statt. ¾ In 58 % finden Teamsitzungen außerhalb der Betreuungszeiten der Kinder statt. In einem Teil der Einrichtungen finden die Teamsitzungen im Beisein der Kinder oder mit einem Teil des Teams statt, während ein Teil der Kollegen/innen mit den Kindern arbeitet. 44 % aller Kindertageseinrichtungen geben an, dass sich seit der Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans die Zusammenarbeit im Team inhaltlich verändert hat. Nach Meinung der befragten Teams hat sich die Kooperation überwiegend positiv entwickelt. Beispielhaft benannt wurde eine Erhöhung der Kommunikationsdichte, Weiterentwicklung der Konzepte, Reflexion der pädagogischen Arbeit und die fachliche Auseinandersetzung mit dem Bildungs- und Erziehungsplan. Andere merken eher kritisch an, dass weniger Zeit für Fallbesprechungen zur Verfügung stand, ein zu enger Zeitrahmen zur Überforderung der ErzieherInnen führte und die Grenzen persönlicher Belastung erreicht wurden. Fazit: Kooperation im Team Der BEP sieht in der kollegialen Teamarbeit die Basis für die Gestaltung des Bildungsgeschehens. In den Leitgedanken zur kollegialen Teamarbeit heißt es: 5: „Organisationsziele in Tageseinrichtungen und Grundschulen können nur dann wirksam erreicht werden, wenn sie vom gesamten Personalteam – Leitung und Kolleginnen und Kollegen – getragen werden. Die Einführung und Umsetzung eines neuen Bildungs- und Erziehungsplans ist zugleich Ziel und gemeinsame Aufgabe des Gesamtteams. Die Aufgabe fordert ausreichende Verständigungsprozesse und eine klare Arbeitsteilung. Zur Arbeitsteilung gehören unterschiedliche Funktionen und Rollen, die geklärt werden müssen, wenn eine wirklich kollegiale Teamarbeit entstehen soll.“ Grundsätzlich müssen deshalb in allen Kindertageseinrichtungen Teamsitzungen stattfinden. Dies sollte künftig in Hessen Mindeststandard sein. Insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des BEP muss es Ziel sein, dass Teambesprechungen grundsätzlich unter Beteiligung aller Mitarbeiter/innen außerhalb der Kinderbetreuungszeiten stattfinden. Das trifft derzeit nur auf einen Teil der Einrichtungen zu.

5 „Bildung von Anfang an“, a.a.O., S. 118

12

2. Kooperationspartner der Kindertageseinrichtungen Untersucht wurden der Beginn und die Dauer von Kooperationen, die bereits vor der Erprobung bestanden, sowie die Zufriedenheit der Kindertageseinrichtungen mit der Kooperation unterschiedlicher Tandempartner. a) Kooperation mit Eltern Durch den Bildungs- und Erziehungsplan wird eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und dessen Ausbau zu Bildungspartnerschaften angestrebt. Inwieweit dies in der Erprobungspraxis bereits eine Rolle spielt, galt es zu untersuchen. ¾ 76 % der Einrichtungen haben während der Erprobung die Zusammenarbeit mit den Eltern intensiviert. ¾ Für 62 % brachte die Zusammenarbeit mit den Eltern einen zusätzlichen Zeitaufwand mit sich. ¾ 36 % geben an, dabei mehr Eltern als bisher zu erreichen.

Fazit: Kooperation mit Eltern Die beteiligten Einrichtungen haben den Auftrag des Bildungs- und Erziehungsplans zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit Eltern ernst genommen und auch zusätzliche Zeit investiert. Es zeigt sich jedoch, dass trotz des zusätzlichen Aufwands nicht in dem erhofften Maß mehr Eltern erreicht werden konnten (vgl. Punkt „Fortbildungsbedarf“). Der BEP formuliert die Entwicklung von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern 6 als Ziel. Dieses soll u.a. durch Maßnahmen erreicht werden wie Abschlüsse von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen, Elterngespräche, Mitbestimmung von Eltern, Stärkung der Elternkompetenz, Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu Kompetenzzentren. Dies wird zukünftig vermutlich einen noch höheren Zeitaufwand für die Kooperation mit Eltern sowie Maßnahmen zur Fortbildung und Unterstützung der Fachkräfte erfordern.

6 Bildung von Anfang an, a.a.O., S. 115 ff.

13

b) Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen 76 % der Kindertageseinrichtungen gaben an, bereits vor der Erprobung mit der / den Grundschule/n zusammengearbeitet zu haben. 70 % arbeiten bereits länger als 3 Jahre zusammen, weitere 6 % länger als 2 Jahre. Abb. 8

Dauer der Kooperation Kita und Grundschule 2 10 keine Angabe Beginn der Erprobung

0

seit 1-2 Jahren

3

seit 2-3 Jahren seit mehr als 3 Jahren

35

Zufriedenheit mit dem Tandempartner Grundschule 84 % der Kindertageseinrichtungen sind völlig oder überwiegend mit den Kooperationsbeziehungen mit der Grundschule zufrieden. 13 % sind weniger bzw. nicht zufrieden. Eine Einrichtung macht hierzu keine Angaben.

Fazit: Kooperation Kindertageseinrichtung und Grundschule Bewerbungsvoraussetzung für die Erprobung war die Tandembildung mit einer Grundschule. Da in den überwiegenden Fällen die Zusammenarbeit bereits seit mehreren Jahren bestand und damit bereits auf vorhandene Kooperationsstrukturen aufgebaut werden konnte, verwundert diese positive Bewertung nicht. Bei einer künftigen Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans werden jedoch nur wenige Einrichtungen auf dieses „Privileg“ zurückgreifen können. Es ist bekannt, dass die unterschiedlichen Professionen von Grundschule und Kindertagesstätte sich häufig nicht auf Augenhöhe begegnen und bei Kooperationsbemühungen der Unterstützung bedürfen.

14

c) Kooperationen mit anderen Kindertageseinrichtungen, Familienbildungsstätten, Tagespflegepersonen und weiteren Tandempartnern 58 % (29 von 50) der Einrichtungen machen Angaben zur Dauer der Kooperation mit weiteren Kooperationspartnern. Soweit Kooperationen mit weiteren Tandempartnern bestanden, begannen diese zu 42 % bereits vor Beginn der Erprobung (4 % seit 1-2 Jahren, 4 % seit 2-3 Jahren; 34 % seit mehr als 4 Jahren). Lediglich 16 % aller antwortenden Einrichtungen begannen eine neue Kooperation mit Beginn der Erprobung. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Teil der Einrichtungen, die zur Dauer der Kooperation keine Angaben machten (42 %), keine weiteren Kooperationen im Rahmen der Erprobung eingegangen sind. Hierauf weisen auch nachfolgende Ergebnisse hin. Zufriedenheit mit Kindertageseinrichtungen, Familienbildungsstätten, Tagespflegepersonen als Tandempartnern Zufriedenheit mit der Kooperation zu weiteren Kindertageseinrichtungen im Tandem äußern 64 %. Weniger bzw. nicht zufrieden sind 8 %, keine Angaben hierzu machen28 %. Angaben zur Zufriedenheit mit der Kooperation mit einer Familienbildungsstätte im Tandem machten lediglich 13 von 50 Kindertageseinrichtungen (74 % machten keine Angaben). 10 dieser Kindertageseinrichtungen sind völlig bis überwiegend mit der Kooperation zufrieden. Zur Zufriedenheit mit der Kooperation mit Tagespflegepersonen im Tandem machten lediglich 9 von 50 Kindertageseinrichtungen eine Angabe. Bei 82 % der Kindertageseinrichtungen muss daher angenommen werden, dass Kooperationsbeziehungen zu Tagespflegepersonen nicht bestehen. 2 dieser Kindertageseinrichtungen sind mit der Kooperation zufrieden bzw. überwiegend zufrieden; weniger zufrieden ist eine Kindertageseinrichtung, gar nicht zufrieden sind 6 Kindertageseinrichtungen.

15

Weitere Tandempartner und Zufriedenheit mit der Kooperation Die nachstehende Abbildung zeigt weitere Kooperationspartner. Diese wurden von den Kindertageseinrichtungen auf die Frage nach der Zufriedenheit mit der Kooperation zu weiteren Tandempartnern benannt, zu der lediglich 15 Kindertagseinrichtungen Angaben machten. Abb. 9

Weitere Kooperationspartner

Schule, Kirche, Krabbelgruppe

1

Gemeinde, Kirche, weiterführende Schule

1

1

Frühförderstelle

1

4

Mütterzentren Erziehungsberatungsstelle

2 Stadtbücherei

2

3

Fachschule Ohne Benennung des Kooperationspartners

Fazit: Kooperation mit Kindertageseinrichtungen, Familienbildungsstätten, Tagespflegepersonen und weiteren Tandempartnern Im Bildungs- und Erziehungsplan wird der Anspruch einer institutionsübergreifenden Kooperation formuliert. Er will die Bildung von Kindern von 0 - 10 Jahren in den beteiligten Institutionen auf die gleiche bildungsphilosophische Grundlage stellen. Er soll ein „Plan für alle Bildungsorte“ sein, die die „Konsistenz der Bildungsprozesse des Kindes“ zum gemeinsamen Ziel erklären 7. Vor diesem Hintergrund ist die Kooperation aller an den Bildungsprozessen Beteiligten ein notwendiges Ziel zur Umsetzung des BEP. Für die Teilnahme an der Erprobung war deshalb gewünscht, dass über die Tandembildung mit den Schulen hinaus weitere Kooperationspartner beteiligt werden sollten. Der Anteil neuer Kooperationen in der Erprobung ist jedoch gering. Von Bedeutung ist dies insbesondere im Hinblick auf die Erprobung des BEP durch Tagespflegepersonen. Diese Form der Betreuung ist nach dem SGB VIII der Betreuung in Tageseinrichtungen gleichgestellt, während deren Beteiligung an der Erprobung als eher marginal bezeichnet werden kann.

7 Bildung von Anfang an, a.a.O., S. 40

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Die Aussagekraft der gewonnenen Erkenntnisse über Möglichkeiten zur Umsetzung des BEP im Bereich der Tagespflege dürften eher wenig repräsentativ sein. Auffallend an dem Ergebnis zur Bewertung der Kooperation mit Tagespflegepersonen durch Kindertageseinrichtungen ist die hohe Unzufriedenheit: von insgesamt 9 vorliegenden Bewertungen sind 7 unzufrieden mit der Kooperation. Mit Blick auf den von Landesseite forcierten Einsatz von Tagespflegepersonen wird es der gemeinsamen Anstrengung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und des Hessischen Sozialministeriums bedürfen, diesen Personenkreis in die Umsetzung des Bildungsund Erziehungsplans stärker einzubeziehen. Wie bereits zuvor ausgeführt, wird von den meisten Einrichtungen auf bereits länger bestehende Kooperationen zurückgegriffen. Die bei einer Neufindung auftretenden Schwierigkeiten spielen im Zusammenhang mit der Erprobungsphase somit kaum eine Rolle. Die hohe Zufriedenheit der Antwortenden mit den Kooperationen basiert dem zufolge auf eine längere Zeit geübte Praxis.

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18

3. Erprobungsschwerpunkte Der Bildungs- und Erziehungsplan reiht eine Fülle von fachlichen Inhalten auf. Bei der folgenden Erhebung sollte festgestellt werden, inwieweit die Einrichtungen diese Inhalte erprobt haben. Angaben zu den Erprobungsschwerpunkten machten 46 (92 %) von 50 Kindertageseinrichtungen: Abb. 10

Verteilung der Erprobungsschwerpunkte

Sprachförderung 14%

Starke Kinder 12%

Arbeit mit Eltern 10%

Beobachtung & Dokumentation 4%

Sonstige 10% Übergänge 42%

o.A. 8%

Ergänzende Erläuterung zu den Erprobungsschwerpunkten gemäß Abbildung 10 ¾ 21 (42 %) der Kindertageseinrichtungen gaben „Übergänge“ als Erprobungsschwerpunkt an (mehrheitlich der Übergang Kita / Schule, aber auch Übergänge allgemein oder Übergang Elternhaus / Kita oder Krippe / Kita). Zum Teil wurde das Thema „Übergänge“ in Verbindung mit weiteren Schwerpunkten wie z.B. „Sprache und Literacy“ (bei 5 dieser 21 Kindertageseinrichtungen) erprobt. ¾ 7 (14 %) der Kindertageseinrichtungen: „Sprache“, „Sprachförderung“, „Literacy“, eine Kindertageseinrichtung in Verbindung mit weiteren 2 Schwerpunkten ¾ 5 (10 %) der Kindertageseinrichtungen: „Zusammenarbeit mit Eltern“; Das Thema „Elternarbeit“ taucht auch in Verbindung mit dem Thema „Übergänge“ 1 x auf, sowie in Verbindung mit dem Thema Sprachförderung als interkulturelle Elternarbeit ¾ 6 (12 %) der Kindertageseinrichtungen: „Starke Kinder“ in verschiedenen Akzentuierungen ¾ 2 (4 %) der Kindertageseinrichtungen: „Beobachtung / Dokumentation“ ¾ 5 (10 %) der Kindertageseinrichtungen: diverse Einzelthemen ¾ 4 (8 %) der Kindertageseinrichtungen: keine Angaben zum Schwerpunkt

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Fazit: Erprobungsschwerpunkte Die Angaben zu den Erprobungsschwerpunkten sind im Kontext zu Ziffer 2a (Kooperation mit der Grundschule) des Berichts zu betrachten. Dort wurde festgestellt, dass 76 % der Kindertagesstätten bereits vor der Erprobung mit der / den Grundschule/n zusammengearbeitet zu haben. Der von 21 Kindertagesstätten gewählte Schwerpunkt Übergänge (i. d. R. Kindertagesstätte/ Schule) erscheint vor diesem Hintergrund nahe liegend, ist jedoch aufgrund der einschlägigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Schulen auch weniger aufwändig als dies künftig bei den Tandems zu erwarten ist, die Neuland in der Zusammenarbeit betreten. Auch der vielfach gewählte Schwerpunkt „Sprachförderung“ muss im Zusammenhang mit bisherigen Erfahrungen der Kindertagesstätten gesehen werden. Durch das „Sprachförderprogramm des Landes Hessen für Kinder im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse“ verfügen die Einrichtungen auch hier über Erfahrungswerte, die eine Erprobung dieser Thematik sicher vereinfachen. Gleiches gilt für den Erprobungsschwerpunkt „Starke Kinder“, der durch das Programm „Faustlos“ bereits vor der Erprobung große Verbreitung gefunden hat. Themen, die bislang nicht als Modellprojekte etc. erprobt wurden, aber im Bildungsund Erziehungsplan als wesentliche Inhalte vorgesehen sind, sind deutlich unterrepräsentiert bzw. wurden nicht erprobt. Somit ist festzustellen, dass der Bildungs- und Erziehungsplan lediglich punktuell erprobt wurde. Das lässt den Schluss zu, dass die Praxis in pragmatischer Weise die an sie in der Erprobung gestellten Anforderungen angenommen hat. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten setzen sich die Tandems zwar intensiv mit dem jeweiligen Schwerpunkt auseinander. Dieses Vorgehen ist für die Umsetzung des gesamten Bildungsplans in dieser Weise nicht zielführend, da mit der Implementierung alle Inhalte des Bildungs- und Erziehungsplans eingeführt werden sollen. Wie dies erreicht werden soll, erschließt sich derzeit nicht.

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4. Qualifizierung und Unterstützung der Erprobungseinrichtungen Der folgende Teil der Erhebung beschäftigt sich mit der Frage nach der Zufriedenheit der Leitungskräfte mit der Qualifizierung im Rahmen der Erprobung. Außerdem wird nach Unterstützung der Einrichtungen durch die Fachberatung während der Erprobung gefragt. a) Qualifizierung der Leitung durch das Hessische Sozialministerium sowie das Institut für Frühpädagogik ¾ Nur ein Drittel (34 %) der antwortenden Leitungskräfte gibt an, durch die Angebote des HSM / IFP ausreichend für die Erprobung des BEP vorbereitet und informiert worden zu sein. ¾ 64 % hingegen erachten das Informationsangebot des HSM und IFP als unzureichend. b) Vorbereitung und Qualifizierung der Leitungen durch das afw (Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung, Elisabethenstift) ¾ Die Hälfte (50 %) der antwortenden Leitungskräfte gibt an, durch die Informationsangebote und Fortbildungsveranstaltungen des afw ausreichend für die Erprobung des BEP vorbereitet und qualifiziert worden zu sein. ¾ 44 % erachten die Information und Qualifizierung als weniger bzw. gar nicht ausreichend. Abbildung 11 zeigt, zu welchen Inhalten sich Leitungen mehr Informationen bzw. Fortbildungen gewünscht hätten. Abb. 11

Qualifizierung der Leitung im Rahmen der Erprobung des BEP Weiterer Fortbildungsbedarf 13% Fortbildungsbedarf zu bestimmten Schwerpunkten des BEP 13%

Rollenklärung Leitung 12%

Die Prozentwerte beziehen sich auf einen Rücklauf von 50 Fragebogen, Mehrfachnennungen waren möglich.

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Umsetzung BEP in Praxis 31%

Hilfen zur professionellen Praxisbegleitung 31%

Die Nennungen zu „Fortbildungsbedarf zu bestimmten Schwerpunkten des BEP“ und zu „Weiterer Fortbildungsbedarf“ zeigen keine Übereinstimmung und scheinen damit stark von den individuell höchst unterschiedlichen Bedürfnissen geprägt zu sein. c) Unterstützung der Erprobungseinrichtungen durch die Fachberatung ¾ 68 % der Einrichtungen bejahen die Frage „Werden Sie während der Erprobungsphase von der Fachberatung unterstützt?“. ¾ Diejenigen, die diese Frage mit „Trifft weniger zu“ beantworten (30 %), geben zur Begründung beispielsweise Zuständigkeitsprobleme bei den Fachberatungen oder Zeitprobleme an.

Fazit: Qualifizierung und Unterstützung Diese Aussagen der Leitungen definieren einen hohen Bedarf an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Dies deckt sich mit den Erfahrungen der Fachberatungen. Daraus folgt, dass insbesondere für die Leitungskräfte auf Landesebene ein Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot entwickelt werden muss, das alle Bereiche des Bildungs- und Erziehungsplans umfasst, insbesondere auch die Ansprüche an die Managementaufgaben und Multiplikatorenaufgaben der Leitung. Innerhalb des Landes Hessen ist zumindest ein einheitliches Ausbildungs- und Qualifizierungsniveau sicher zu stellen. Auf der Basis eines Curriculums, welches die Mindestanforderungen an Fortbildung und Qualifizierung zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans beinhaltet, muss von Seiten des Landes ein klarer und ausreichender Haushaltsansatz bereitgestellt und ein Verteilungsschlüssel entwickelt werden, der allen Regionen des Landes gleichermaßen gerecht wird. Die in der neuen Offensive enthaltenen Regelungen, wonach aus den für Modellvorhaben etc. bereitgestellten Mitteln auch Maßnahmen zur Erprobung, Umsetzung und Evaluierung des Bildungs- und Erziehungsplan gefördert werden können, sind hierfür nicht ausreichend. Weder ist der Haushaltsansatz bekannt, noch ist für eine gerechte Verteilung Sorge getragen. Auch hier gilt es, wie an vielen anderen Stellen des vorliegenden Berichtes ausgeführt, eine Übereinstimmung zu schaffen zwischen den im Bildungs- und Erziehungsplan enthaltenen Anforderungen und den Ressourcen, die den Einrichtungen und Trägern zur Verfügung zu stellen sind. Kritisch haben die Kindertageseinrichtungen angemerkt, dass eine Schulung für die Fachkräfte nicht angeboten wurde. Die Leitungskräfte, die mit dem für sie vorgehaltenen Schulungsangebot überwiegend nicht zufrieden waren, konnten dieses in der Erprobungsphase angelegte Defizit nicht kompensieren. Für die Zukunft ist es erforderlich, auch entsprechende Angebote für die Fachkräfte in den Gruppen vorzusehen.

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5. Anwendung von Beobachtungs- und Dokumentationssystemen Zutreffend ist im Bildungs- und Erziehungsplan die Dokumentation der Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern als wesentliche Grundlage der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten und Schulen beschrieben. Nur mit diesem Instrument ist letztlich die Entwicklung des einzelnen Kindes auswertbar und das Handeln der Fachkräfte evaluierbar. Vor diesem Hintergrund wurden die teilnehmenden Kindertagesstätten befragt, inwieweit sie während der Erprobungsphase bereits ein solches Dokumentationssystem entwickelt bzw. angewandt haben. Eine weitere Frage zielte auf die Entwicklung bzw. Anwendung eines Beobachtungssystems während der Erprobungsphase. ¾ 60 % der Kindertagesstätten bestätigen, bereits ein Dokumentationssystem während der Erprobungsphase entwickelt und angewandt zu haben. ¾ 52 % der Kindertagesstätten bestätigen, ein Beobachtungssystem während der Erprobungsphase entwickelt und angewandt zu haben. Bei der Wahl des Erprobungsschwerpunktes haben sich nur 2 Einrichtungen für das Thema Beobachtung und Dokumentation entschieden.

Fazit: Beobachtungs- und Dokumentationssysteme Aufgrund der Bedeutung dieses Mittels müsste diese Fragen im Ergebnis eine deutlich höhere Quote erzielen. In der Erprobungsphase wurden regelhaft ein bis zwei Schwerpunkte gewählt, so dass sich auch die zu dokumentierenden Beobachtungen auf diese Schwerpunkte reduzieren. Der zu erwartende Aufwand, bezogen auf das gesamte Spektrum des BEP, wird nach einer Implementierung entsprechend höher sein.

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6. Einschätzung der Praxistauglichkeit des Bildungs- und Erziehungsplans / Erforderlichkeit weitergehender Handlungsanweisungen Untersuchungsschwerpunkt war an dieser Stelle, inwieweit der Bildungs- und Erziehungsplan zur Umsetzung in die Praxis geeignet ist. Folgende Aussage sollte bewertet werden: "Der Bildungs- und Erziehungsplan reicht als Arbeitsgrundlage aus. Er ist praxistauglich, d.h. zur Umsetzung in die Praxis geeignet und ausreichend" Die Kindertageseinrichtungen gelangten zu folgender Einschätzung: Abb. 12

Einschätzung der "BEP-Praxistauglichkeit" 50% 50% 36%

40% 30% 20% 10%

4%

4%

o.A.

trifft völlig zu

6%

0% trifft garnicht zu

trifft trifft w eniger zu überw iegend zu

Vorgenanntes Ergebnis spiegelt sich in den Aussagen zur Frage nach der Erforderlichkeit weiterer Handlungsanweisungen / Handreichungen zur Umsetzung des Bildungsund Erziehungsplans wider. ¾ Als „völlig zutreffend“ bzw. „überwiegend zutreffend“ erachten 76 % der Kindertagesstätten aller Träger die Aussage "Zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans in die Praxis sind weitere Handlungsanweisungen / Handreichungen nötig." ¾ Nur 2 % sehen keinen Bedarf an weitergehenden Handreichungen. Fazit: Praxistauglichkeit des Bildungs- und Erziehungsplans sowie ergänzender Bedarf an Hilfestellungen Um eine wirksame Umsetzung erzielen zu können, bedarf es neben den vorausgehend dargestellten Änderungen zwingend einer weitergehenden Unterstützung in Form verständlicher Handbücher oder Handreichungen. Es wird angeregt, diese gemeinsam mit den künftig verantwortlichen Multiplikatoren praxisnah und versehen mit Beispielen zu entwickeln. Sollte dieser Faktor unberücksichtigt bleiben, ist zu erwarten, dass auch hier aufgrund entsprechender Rückfragen aus den Kindertageseinrichtungen an die Fachberatungen unnötig personelle und zeitliche Ressourcen gebunden werden. 24

II. Ergebnisse der Befragung der Fachberatung Umfragebeteiligung und Befragungsschwerpunkte Es wurden an 36 Fachberatungen der öffentlichen und freien Träger Fragebögen verschickt. Zurückgesendet wurden 25 Fragebögen (Rücklaufquote 69,44 %). Dies entspricht im Folgenden der Bezugsgröße von 100 % (N= 25). Im Rahmen dieser Erhebung wurden insbesondere folgende Schwerpunkte untersucht: 1. Zeitlicher Umfang der Begleitung / Zeitressourcen der Fachberatung 2. Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen nach der Mindestverordnung 3. Zufriedenheit mit Informations- und Qualifizierungsangeboten / Qualifizierungsbedarf

25

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1. Zeitlicher Umfang der Begleitung / Zeitressourcen der Fachberatung Untersucht wurde der Zeitaufwand der Fachberatung, der u.a. für die Begleitung der Kindertageseinrichtungen während der Erprobungsphase aufgebracht wurde. Erhoben wurden auch deren Einschätzungen zur Frage, ob die zur Verfügung stehende Zeit zur Begleitung als ausreichend beurteilt wird bzw. für welchen Bereich ggf. mehr Zeit erforderlich gewesen wäre. Individuelle Begleitung der Kindertageseinrichtungen Für die individuelle Begleitung der Kindertageseinrichtungen hat die Fachberatung durchschnittlich 8,83 Stunden pro Kindertageseinrichtung im Erhebungszeitraum (Kindergartenjahr 2005/2006) aufgewendet. 72 % der befragten Fachberatungen bejahen einen Bedarf an Mehrstunden für die individuelle Begleitung der einzelnen Kindertageseinrichtungen. (Die begleiteten Kindertageseinrichtungen erprobten in der Regel einen oder zwei Schwerpunkte, also einen „Ausschnitt“ des BEP.) Nur 8 % erachten die Zeitressourcen, die ihnen zur Begleitung der Tandems / Kitas zur Verfügung standen, für ausreichend. Jede Fachberatung ist pro Vollzeitstelle in der Regel für 50 bis 70 Einrichtungen zuständig. Die jeweiligen Aufgabenzuschnitte unterscheiden sich zum Teil eklatant, werden aber an dieser Stelle nicht näher betrachtet. In der Erprobungsphase begleiteten die Fachberatungen im Durchschnitt „nur“ ca. 2,5 Kindertageseinrichtungen, die Hälfte der Fachberatungen begleitete tatsächlich lediglich eine Kindertageseinrichtung. Allein der Aufwand für die direkte, individuelle Einrichtungsberatung, wie sich aus den Erfahrungen der Erprobungsphase ableiten lässt, würde zukünftig die Kapazitäten der Fachberatung umfangreich binden und übersteigen. 56 % der Fachberatungen geben an, die individuelle Begleitung der Kindertageseinrichtungen durch Umschichtung der Fachberatungsaufgaben ermöglicht zu haben. Dies ist aber dauerhaft bei Tätigkeiten gemäß § 45 ff SGB VIII und vom Träger / Dienstherrn festgelegten Aufgaben und Schwerpunkten nicht möglich. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Träger wäre die Erfüllung von Aufgaben wie Erteilung von Betriebserlaubnissen, öffentliche Prüfungen etc. in Frage gestellt. Gleichzeitig geht das IFP davon aus, dass die Fachberatungen zukünftig der Motor der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans seien: „Prof. Dr. Dr. Dr. Fthenakis führte zur Rolle der Fachberatung aus, dass diese ´Treiber´ in der Umsetzung der Philosophie des Planes seien. Sie stellten die Begleitung vor Ort sicher, übernehmen Verantwortung für die Umsetzung und geben positive Anregungen im Sinne des Bildungs- und Erziehungsplans“. 8

8 Protokoll vom 2. Juni 2006, Zusammenfassung im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 – 10 Jahren in Hessen für Fachberaterinnen und Fachberater

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Gesamtaufwand der Fachberatung für die Begleitung In der Erprobung beträgt der durchschnittliche Gesamt-Stundenaufwand der Fachberatung pro Kindertageseinrichtung im Kindergartenjahr 2005 / 2006 insgesamt 45,84 Stunden. Abb. 13

Durchschnittlicher Gesamtaufwand pro Fachberatung für die Begleitung der Erprobung im Kindergartenjahr 2005 / 2006 pro begleiteter Kita in Std. / Jahr 50

46

Auftaktveranstaltung

45 Infoveranstaltungen

40

reg. AG-Treffen, Fobi FB

35 30

Reg.-Konferenzen

25

Reg.-Fachforen

20

individ. Begleitung der Kita

15

Abstimmung zw. FB

10 5

4

6

7

9 6

4

8 3

Sonstiger Zeitaufwand Gesamtaufwand

0 Mehrbedarf an Zeit Etwas mehr als zwei Drittel der Fachberatungen gaben an, sie hätten mehr Zeit für die nachfolgenden Inhalte benötigt (vgl. auch Abb. 14). Der durchschnittliche monatliche Mehrbedarf liegt bei 12,29 Stunden / Fachberatung. ¾ 36 % der antwortenden Fachberatungen äußerten den Wunsch nach mehr Zeit für die Begleitung und Beratung der Träger. ¾ 56 % der antwortenden Fachberatungen hätten mehr Zeit für die Auseinandersetzung mit dem Bildungs- und Erziehungsplan benötigt. ¾ 52 % der antwortenden Fachberatungen wünschten mehr Austausch mit anderen „Begleitern“ (Kindertageseinrichtungen – Fachberatung, Fachberatung der Schule). ¾ 64 % hätten mehr Zeit für individuelle Vor- und Nachbereitung benötigt. ¾ 72 % hielten mehr Zeit für Begleitung und Beratung der Kindertageseinrichtungen für erforderlich. Mehrfachnennungen waren möglich.

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Abb. 14

Angaben der Fachberatung zur Frage "Wozu hätten Sie mehr Zeit benötigt?" (Mehrfachnennungen möglich)

Austausch mit anderen Begleitern; 52%

Individuelle Vor- u. Nachbereitungszeiten / Begleittermine; 64%

Sonstiges; 8%

Auseinandersetzung BEP; 56%

Begleitung & Beratung Kitas; 72% Begleitung & Beratung Träger; 36%

Fazit: Zeitlicher Umfang der Begleitung / Zeitressourcen Bei einer flächendeckenden Umsetzung des BEP wird ein Teil der Aufgaben aus der Erprobungsphase entfallen. Sollte allerdings in Zukunft die Verantwortung für die Implementierung des Bildungsund Erziehungsplans tatsächlich bei den örtlichen Jugendhilfeträgern und den freien Trägergruppen liegen, werden dort weitere Aufgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans, der Vermittlung seiner Philosophie und der Inhalte anfallen, z. B.: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾

Planung, Durchführung und Nachbereitung von Projekten Planung, Durchführung und Nachbereitung von Fortbildungen Begleitung von regionalen Arbeitsgruppen individuelle Beratung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Abstimmung und Kooperation mit den Trägern.

Zeitkontingente für die Auseinandersetzung und Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsplans werden erforderlich sein. Dies ist auch bedingt durch den Prozess Charakter des Bildungs- und Erziehungsplans (Ko-Konstruktion, lebenslanges Lernen, etc.) wie auch durch die Erstqualifizierung neuer und bisher nicht beteiligter Mitarbeiter/-innen. Legt man die Erfahrungswerte der Erprobung bezüglich des erforderlichen Zeitaufwandes zugrunde, ergibt sich bei Multiplikation der zur Erprobung aufgewendeten Beratungsstunden für die Implementierung folgender rechnerischer Mehrbedarf: 29

¾ Ausgehend von 50 Einrichtungen ergibt sich ein Stundenbedarf von 191 Std. / monatlich, dies entspricht etwa 1,25 Vollzeitstellen. (45,84 durchschnittlicher Stundenaufwand pro Kindertageseinrichtungen / 12 Monate × 50 Einrichtungen). ¾ Ausgehend von 70 Einrichtungen ergibt sich ein Stundenbedarf von 267,4 Std. / monatlich, dies entspricht etwa 1,75 Vollzeitstellen (45,84 durchschnittlicher Stundenaufwand pro Kindertageseinrichtung / 12 Monate × 70 Einrichtungen). Nicht berücksichtigt ist hier allerdings der von einem Teil der Fachberatungen angemeldete Mehrbedarf an Zeit von 12,29 Stunden / Monat für die in Abb. 14 dargestellten Aufgaben. Für eine flächendeckende Implementierung des BEP fehlen derzeit die entsprechenden zeitlichen Ressourcen.

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2. Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen nach der Mindestverordnung Erhoben wurde die Einschätzung der Fachberatungen zur Frage, ob der Personalschlüssel der „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder“ vom 28.06.2001 ausreicht, um nach dem BEP zu arbeiten. Einschätzung der Fachberatung ¾ 92 % der antwortenden Fachberatungen kommen zu der Einschätzung, dass die Voraussetzungen der Mindestverordnung nicht ausreichend sind, um den Bildungsund Erziehungsplan umzusetzen. ¾ Die verbleibenden 8 % machten hierzu keine Angaben. Dies korreliert mit der Bewertung der Kindertageseinrichtungen, die ebenfalls mit 92 % der Antwortenden den heutigen Personalstand für nicht ausreichend halten (vgl. Ziffer 1b).

Fazit: Personalschlüssel nach der Mindestverordnung Die Erkenntnis zum dringenden Handlungsbedarf hatten sowohl die öffentlichen als auch die freien Träger bereits im Jahr 2005 im Rahmen ihrer Stellungnahmen zur Evaluation der Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vorgetragen. Beispielsweise hatte der Hessische Landkreistag dazu ausgeführt 9: „Zunächst muss auf die sich ständig ändernden und erweiternden fachlichen und zeitlichen Anforderungen an die Erzieherinnen hingewiesen werden. Das Aufgabenspektrum, das sich (zusätzlich) aus den gesetzlichen Neuerungen durch TAG und KICK, dem Bildungs- und Erziehungsplan, der Evaluation der Arbeit zur Qualitätsentwicklung / Qualitätssicherung (QuaSi, Quast, QUINT), Konzeptionsentwicklung- und Fortschreibung, dem Einsatz von Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren, der Erziehungspartnerschaft mit Eltern sowie verstärkten Kooperation mit anderen Institutionen ergibt, erfordert ein zusätzliches Zeitkontingent. Der Personalschlüssel von 1,5 Fachkräften pro Gruppe kann vor diesem Hintergrund nicht mehr als ausreichend erachtet werden. Folgende Veränderungen zu § 1 erscheinen notwendig: - Mindestens eine tatsächliche Doppelbesetzung der Gruppen für die jeweilige Öffnungszeit, davon 1,5 Fachkräfte - Zeitkontingente für Vertretung bei Fortbildung, Urlaub, Krankheit - Zeitkontingent zur Reflexion und Planung der Arbeit (Verfügungszeit) - Zeitkontingente zur Kooperation (z. B. Team, Eltern, Tagespflegepersonen, Schule und weiteren Institutionen) - Regelungen von erforderlichen Zeiten für Leitungstätigkeiten, möglicherweise gekoppelt an Einrichtungsgröße und Öffnungszeiten.“

9 Schreiben des Hessischen Landkreistages zur Evaluierung der VO über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder an das Hessische Sozialministerium vom 08.03.2006

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Prof. Dr. Dr. Dr. Fthenakis hat in der öffentlichen Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses am 10.05.2006 und in Interviews öffentlich auf diesen Misstand hingewiesen: "Wenn man es nicht auf den Bildungsplan, sondern generell auf die Frage nach der pädagogischen Qualität bezieht, gibt es sowohl amerikanische als auch EUEmpfehlungen, wie die Gruppengrößen aussehen sollten und wie der Personalschlüssel zu gestalten ist, damit angemessene pädagogische Prozesse organisiert werden können. Dies ist gestaffelt, je nachdem, ob es sich um unter Zweijährige, um Dreijährige oder um Kinder im Kindergartenalter handelt. Wir in der Bundesrepublik - dies ist auch der Befund der OECD-Studie - erfüllen diese Norm bei weitem nicht. Wir gehören zu den Ländern, die eine der größten Gruppengrößen zulassen. Wenn Sie dies mit einer mittelmäßigen Ausbildung kombinieren, sind die Effekte nicht mehr zu erwarten. Daher müssen Anstrengungen unternommen werden, um die pädagogische Qualität in den Einrichtungen zu verbessern. Die Europäische Union sagt - wenn ich dies kurz zusammenfassen darf -, 15 Kinder im Kindergarten und zwei voll ausgebildete Fachkräfte. (...) dass 1,5 Fachkräfte nicht ausreichen. Aber diese Normen sind vorhanden, und - nebenbei gesagt - die EU hat sie im Januar 1996 verabschiedet mit der Empfehlung an die Mitgliedstaaten, diese bis 2006 umzusetzen. Es gibt Staaten, die diese Normen nicht nur umgesetzt, sondern sie sogar überschritten haben. Ich denke, dass wir auf diesem Gebiet Anstrengungen unternehmen müssen, noch mehr zu investieren, um die Bedingungen zu schaffen, die notwendig sind." 10

10 Protokoll der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses im Hessischen Landtag zum Thema Kinderbetreuung am 10.05.2006

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3. Zufriedenheit mit Informations- und Qualifizierungsangeboten / Qualifizierungsbedarf Erhoben wurde die Zufriedenheit der Fachberatungen mit den Informationsangeboten des Hessischen Sozialministeriums / IFP, sowie die Zufriedenheit der Fachberatungen mit den Informations- und Fortbildungsangeboten des afw während der Erprobung. Erfragt wurde außerdem, zu welchen Inhalten die Fachberatungen mehr Information und Fortbildung benötigt / gewünscht hätten.

Zufriedenheit mit Informations- und Qualifizierungsangeboten Die Informations- und Schulungsangebote wurden von den Fachberatungen kritisch bewertet. Keine der antwortenden Fachberatungen erachtete die Vorbereitung und Qualifizierung durch das afw, das HSM und das IFP als völlig ausreichend. Die Aussage „Durch die Informationsangebote und Fortbildungsveranstaltungen des afw wurde ich für die Begleitung der Kindertageseinrichtungen während der Erprobung ausreichend vorbereitet und qualifiziert“ beantworten ¾ 24 % der Fachberatungen mit „Trifft überwiegend zu“; ¾ 64 % mit „ Trifft weniger bzw. gar nicht zu“; ¾ 12 % machen hierzu keine Angaben. Die Aussage „Durch die Informationsangebote des Hessischen Sozialministeriums / IFP wurde ich für die Begleitung der Kindertageseinrichtungen während der Erprobung ausreichend vorbereitet / informiert“ beantworten ¾ 32 % der Fachberatungen mit ¾ 56 % mit ¾ 12 % machen hierzu keine Angaben.

„Trifft überwiegend zu“ ; „Trifft weniger bzw. gar nicht zu“;

Qualifizierungsbedarf Die kritische Bewertung der Fachberatung konkretisiert sich an folgendem Informationsund Fortbildungsbedarf (vgl. Abb. 15): ¾ ¾ ¾ ¾ ¾

76 % wünschen Fortbildung zu bestimmten Schwerpunkten des BEP 60 % zu Umsetzung des BEP in die Praxis 44 % zu Rollenklärung in der Fachberatung 40 % wünschen Hilfen für die Praxisbegleitung 16 % melden weiteren Fortbildungsbedarf an.

Mehrfachnennungen waren möglich.

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Abb. 15

Informations- und Fortbildungsbedarf der Fachberatung (FB) 76%

80% 70% 60% 60% 50%

44% 40%

40% 30% 16%

20% 10% 0% Umsetzung BEP in Praxis

Hilfe zur prof. Praxisbegleitung

Rollenklärung

FoBi-Bedarf zu Schwerpunkten

allg. FoBi-Bedarf

Fazit: Qualifizierungsbedarf Die Fachberatungen stellen in gleicher Weise wie die Fachkräfte der Tageseinrichtungen einen klaren Qualifizierungsbedarf fest. Dies wird sich bei einer geplanten Implementierung in der Fläche verstärken. Dem Grunde nach sind die Ausführungen zum Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarf, die vorstehend für die Kindertageseinrichtungen gemacht wurden, für die Fachberatungen zu bekräftigen.

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III.

Schlussbetrachtungen und erforderliche politische Konsequenzen Bildungs- und Erziehungspläne sind spätestens seit der sogenannten PISA-Studie und auf der Grundlage des anschließenden Beschlusses der Jugendministerkonferenz im Mai 2004 in allen Bundesländern entwickelt worden bzw. befinden sich in der Entwicklung. Entscheidend für das Gelingen der Umsetzung sind unstrittig auch die Rahmenbedingungen, die sowohl eine ausreichende Qualität als auch eine hohe Professionalität sicherstellen sollen. Einen Basisfaktor bildet hier die finanzielle Ausstattung, ohne die – die Untersuchung belegt es vielfach – kaum auf eine wirksame Umsetzung und langfristige Änderungen in der Bildungslandschaft gehofft werden darf. Wir müssen uns auch hier dem Wettbewerb stellen, dem innerdeutschen, dem europäischen und letztlich dem weltweiten. Die chronische Unterfinanzierung des deutschen Erziehungs- und Bildungssystems hat uns Professor Dr. Dr. Dr. Fthenakis bereits im Jahr 2005 attestiert. 11, 12 Diese Verantwortung trifft jedoch nicht nur die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die freien Träger. Diese sind sich ihrer Verpflichtung bewusst. Nicht nur aufgrund des aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch resultierenden Förderungsauftrages 13 und der Zuständigkeit nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, sondern vielmehr mit dem auf die Zukunft unserer Kinder gerichteten Fokus zeigt sich die Bereitschaft, in die kommunale Bildungsplanung zu investieren. Doch gleichermaßen ist das Land in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten, auch wenn man im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch eine explizite Regelung dazu vergeblich sucht. Dieser Verpflichtung ist nicht mit der bloßen Entwicklung eines Bildungs- und Erziehungsplans und somit den inhaltlichen Vorgaben Genüge getan. Endet der Wille der Landesregierung zur Umsetzung der wertvollen Erkenntnisse des Bildungs- und Erziehungsplans dort, wo Konnexität beginnt, ist es um die Chancen einer gelungenen Veränderung unseres Bildungssystems im Elementarbereich schlecht bestellt. Die Gebietskörperschaften und die freien Träger tragen in erheblichem Maß zum Gelingen einer verantwortlichen kinder- und familienfreundlichen Förderung durch qualitätsvolle Kindertageseinrichtungen bei, können allein auf sich gestellt jedoch keine Berge versetzen. Der Wille zu einer ernst zu nehmenden finanziellen Mitverantwortung wird in anderen Bundesländern nicht nur propagiert.

11 Fthenakis, W.: „Chronisch zu wenig Geld“. In: Frankfurter Rundschau vom 18.07.2005 12 Fthenakis, W.: „Das Kind im Zentrum“. In: Frankfurter Rundschau vom 02.08.2005; „…zudem muss sich das Land bereit finden, mehr in die Bildung zu investieren: Die chronische Unterfinanzierung des Elementar- und des Primarbereichs muss überwunden werden. Denn mit (nur) 0,44 des Bruttoinlandproduktes (BIP), also nicht einmal mit der Hälfte des von der OECD empfohlenen Anteils von einem Prozent des BIP an öffentlichen Investitionen im vorschulischen Bereich, können wir nicht mit anderen Ländern konkurrieren. Die Franzosen investieren 0,75 Prozent ihres BIPs und die Skandinavier geben viermal soviel wie die Deutschen für das Fundament des Bildungssystems, den vorschulischen Bereich, aus.“ 13 Einen eigenständigen Erziehungsauftrag hat nach Art. 7 GG neben den Eltern nur die Schule.

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Daran muss sich Hessen zwingend orientieren, will man endlich die Rolle des innerdeutschen Schlusslichts in der finanziellen Förderung der Kinderbetreuung hinter sich lassen. Es reicht nicht, über einen Bildungsplan pädagogische Bildungsqualität, -inhalte und -ziele für den Elementarbereich zu beschreiben, zu erwarten und zu glauben, durch die Finanzierung des vom IFP erarbeiteten BEP seinen finanziellen Beitrag geleistet zu haben. Genauso wenig ausreichend ist die Finanzierung diverser anderer Projekte. Voraussetzung für die Umsetzung ist die schrittweise Gewährleistung einer entsprechenden Strukturqualität und deren (Mit-)Finanzierung. Damit ist eine kontinuierliche und verlässliche Beteiligung an den Betriebskosten angesprochen – andere Bundesländer mögen an dieser Stelle als Beispiel dienen (s. Rheinland-Pfalz, Thüringen). Die Gebietskörperschaften tragen derzeit die Hauptlast der Finanzierung im Bereich der Kinderbetreuung. Die Umsetzung des vom Land Hessen in Auftrag gegebenen neu zu definierenden Bildungsauftrags wird von den Trägern der Kindertageseinrichtungen ohne verbindliche finanzielle Beteiligung des Landes durch die Gebietskörperschaften nicht zu leisten sein. Bildung im Elementarbereich ist eine öffentliche Pflichtaufgabe und als solche nur mit politischer Unterstützung, aber ohne Bereitstellung finanzieller Ressourcen, nicht leistbar. Frühkindlicher Bildung ist bei der Verteilung ökonomischer Ressourcen ein höherer Stellenwert als bisher einzuräumen. Kommunen und freie Träger dürfen bei der Umsetzung des Bildungsplanes nicht noch stärker belastet werden. Unabdingbar ist daher eine Haltungsänderung der Landesregierung. Die finanzielle Verantwortung muss gesetzlich und somit konnexitätswirksam übernommen werden. Die kürzlich vom Hessischen Sozialministerium beschlossene Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie die Fach- und Fördergrundsätze zur „Offensive für Kinderbetreuung“ sind unzureichend, sie stellen weder eine Erhöhung der Gesamtmittel in Aussicht noch kann von einer verlässlichen Förderung ausgegangen werden. Sollte die Landesregierung bei ihrer Haltung bleiben, die finanzielle Verantwortung nicht gesetzlich zu normieren, muss anderweitig der Wille zur Mitverantwortung deutlich werden. Die formaljuristische Betrachtung der rein kommunalen Finanzierungsverantwortung, auf die sich die hessische Landesregierung zurückzieht, ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch nur bedingt zutreffend. Der gesetzlich verankerte Förderauftrag definiert keine festen Größen. Weder zur Qualität noch zum Finanzvolumen kann und hat der Bundesgesetzgeber Aussagen getroffen. Es entbehrt jeder kämmerischen Realität, den sich verändernden Anforderungen im Bildungssektor durch immer höhere Haushaltsansätze Rechnung zu tragen. Auf die Kehrseite mangelnder Verbindlichkeit weist auch der 12. Kinder- und Jugendbericht hin: 36

“Damit bleibt im Wesentlichen unklar und vage, welche in den Bildungskonzepten erarbeiteten Bildungsmöglichkeiten den Kindern in Kindertageseinrichtungen tatsächlich offen stehen.(...) Andere Länder wie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern planen, die Umsetzung des Bildungskonzepts über eine Verknüpfung mit Finanzierungsregelungen zu sichern ().“ 14 Des Weiteren haben die obersten Landesjugendbehörden der Länder die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Die Länder haben auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Nicht zuletzt weist der 12. Kinder- und Jugendbericht in diesem Kontext auf die so genannten externen Effekte hin. Danach „ist höhere Bildung auch für das Wirtschaftswachstum und ein hohes Beschäftigungsniveau von Bedeutung:… Spezielle externe Effekte können im Föderalstaat entstehen, wenn die Erträge aus einer Investition (z. B. kommunale Kinderbetreuung) auch von anderen staatlichen Ebenen geerntet werden (...).Ein wichtiger fiskalischer externer Effekt entsteht in modernen Staaten dadurch, dass es soziale Sicherungssysteme für Bedürftige gibt (...). Umgekehrt bedeutet dies, dass staatliche Investitionen in die Bildung des Nachwuchses dazu führen können, dass später weniger Sozialleistungen gezahlt werden müssen...“ 15 Der erforderliche Änderungsbedarf bei der Personalbemessung in den Kindertagestätten ergibt sich unmittelbar aus der Auswertung der Befragung und wird dort ausführlich dargelegt. Darüber hinaus muss zwingend neu über die Gruppenstärken nachgedacht werden. Die Gruppengröße bildet – wie auch die Bemessung des Fachkraft-Kind-Schlüssels - einen wichtigen Teil der Strukturqualität. In beiden Bereichen liegt Deutschland nach den Ergebnissen der OECD-Studie im europäischen Vergleich weit hinten. Im innerdeutschen Vergleich trifft diese Feststellung auf Hessen zu. Für beide Bereiche gilt unabdingbar die politische Regulation bzw. deren Anpassung an die geänderten Qualitätsbedingungen durch den Landesgesetzgeber.

14 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.):12. Kinder- und Jugendbericht; Berlin 2005;BT-Dr. 15/6014; S. 207 15 Ebd.; S. 101

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Auch hierauf hatten die befragten Institutionen und Verbände im Rahmen der Evaluierung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder hingewiesen. Aus dem Schreiben des Hessischen Landkreistages an das Hessische Sozialministerium vom 08.03.2006: „…Auch hier ist zunächst anzumerken, dass durch die vom Land Hessen geförderten Projekte (BEP, Qualitätsentwicklungsinstrument, Bildungs- und Lerngeschichten), die das einzelne Kind in den Mittelpunkt der Arbeit stellen, ein Umdenken hinsichtlich der Gruppenstärken erforderlich wird. Auch die demographische Entwicklung (zurückgehende Kinderzahlen), die unterschiedlichen Angebotsstrukturen sowie die zunehmende Zahl auffälliger Kinder mit erhöhtem Förderbedarf muss in diese Überlegungen Aufnahme finden. Werden in der Altersstufe von 0 – 3 Jahren Mischformen angeboten, ist die in § 2 aufgeführte Gruppenstärke nicht aussagekräftig. Auch in den altersstufenübergreifenden Gruppen sollte die Altersstruktur der zu vergebenden Plätze konkret geregelt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in diesen Gruppen (Krippe/ Kindergarten) teilweise bis zu 10 Krippenkinder betreut werden und damit dem rechtlich verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht mehr entsprochen werden kann. Zudem wird beispielsweise die Möglichkeit der Bildung von Kleingruppen angeregt: Berechnungsgrundlage bei einer Höchstbelegung von 10 Kindern in einer altersübergreifenden Gruppe könnte mindestens eine Fachkraft sein. Aus aufsichtsrechtlichen Gründen sollten allerdings weitere Fachkräfte während der Öffnungszeit der Gruppe in der Einrichtung sein. Eine klarere Definition wird zur Regelung zur Teilung von Plätzen (§2 Abs. 1 Satz 2) gewünscht, da diese derzeit zum Missbrauch und zur Überbelegung führt. Ebenfalls als unpräzise erweist sich in der Praxis § 2 Abs. 2. Während die Anzahl der Kinder in altershomogenen Gruppen in Abs. 1 sehr differenziert aufgelistet wird, gibt es für die Betriebsform „Altersübergreifende Gruppe“ lediglich die maximale Begrenzung von 20 Plätzen. Verbindliche Vorgaben für die individuelle Altersstruktur wären sinnvoll. Die Gruppenstärke in Kindergarten- und Hortgruppen sollte auf max. 20 beschränkt werden, in altersübergreifenden Gruppen sollte die Zahl der genehmigten Plätze 18 nicht überschreiten.“ 16 Die Notwendigkeit künftiger Fortbildungen sowie deren Ausgestaltung wurden ebenfalls im Rahmen der Untersuchungsergebnisse bereits angerissen. Anzustreben ist ein möglichst gleiches Fachniveau auf Landesebene. Auch dazu hat der Hessische Landkreistag im bereits zitierten Schreiben vom 08.03.2006 Vorschläge unterbreitet: „Um den neuen Herausforderungen, insbesondere bei der Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans, gerecht zu werden, benötigen die in Tageseinrichtungen für Kinder beschäftigten Fachkräfte Fortbildung. Eine Regelung, die eine Verpflichtung von Fachkräften zur regelmäßigen Fortbildung vorsieht, ist zwingend erforderlich, auch um in dieser Hinsicht einen trägerübergreifenden minimalen Konsens zu ermöglichen.“ 17 16 Schreiben des Hessischen Landkreistages an das Hessische Sozialministerium vom 08.03.2006 17 Schreiben des Hessischen Landkreistages an das Hessische Sozialministerium vom 08.03.2006

38

Die Definition von Qualität sollte auch an dieser Stelle eine einheitliche sein und nicht der einzelnen Kindertagesstätte überlassen bleiben. Ein weiterer Meilenstein der gelungenen Umsetzung ist im Kontext zur pädagogischen Qualität die Auseinandersetzung mit dem Berufsbild der Erzieherin/ des Erziehers zu sehen. Die Forderungen nach einer Anpassung der Ausbildung auf europäisches und somit Fachhochschulniveau werden in Fachkreisen bereits länger diskutiert und befürwortet. Hinzu kommen die im Zusammenhang mit der aktuellen Bildungsdebatte ständig wachsenden Anforderungen an die Erzieherinnen. Auch an dieser Stelle erweist sich vor dem Hintergrund der gemeinsamen Verantwortung der dringende Kooperationsbedarf zwischen dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Kultusministerium, in dessen Zuständigkeit die Ausbildungsinhalteund –vorgaben fallen. Auf eine nähere inhaltliche Betrachtung soll an dieser Stelle verzichtet werden. Auch die gesellschaftspolitische Wertschätzung dieses Berufsbildes, die Tatsache, dass bereits heute mehr als die Hälfte der Erzieherinnen ihren Beruf nur noch auf Teilzeitbasis ausüben kann und zum Teil das fehlende Einkommen über Zusatzjobs kompensieren muss, sowie das in jeder Hinsicht starke Abfallen gegenüber dem Berufsbild des (Grundschul-)Pädagogen müssen zwingend in künftige Überlegungen einließen. “Die organisatorische und konzeptionelle Zweiteilung der Zuständigkeiten für die Bereiche Erziehung und Bildung…erschweren einen kontinuierlichen Förderprozess der Kinder…“ 18 Diese Feststellung hat über den vorangegangenen Aspekt hinaus selbstverständlich weitergehende Bedeutung, da der Bildungs- und Erziehungsplan auf der Vorstellung einer übergreifenden Bildung und der gemeinsamen Übergangsgestaltung als Aufgabe aller beteiligten Fachkräfte basiert. Der Übergang von einer in die andere Institution bedarf somit zunächst der Kooperation der übergeordneten Behörden. Dies gilt zuoberst für die ministerielle und in deren Folge auch für die staatlichen Schulbzw. Jugendämter. Erst nach dort verankerten Rahmenbedingungen, zu denen Kooperationsverpflichtungen neben der Normierung im SGB VIII auch in die Landesschulgesetze gehören, kann eine wirksame Kooperation auf der örtlichen Ebene sowie zwischen den Institutionen Kindertagesstätte / Schule verwirklicht werden statt sie der Beliebigkeit zu überlassen. Solche Reformüberlegungen sollten insbesondere auf der Ebene Kindertagesstätte / Schule von den Ministerien und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam entwickelt werden, um tatsächlich auch eine Annäherung in der Übergangsgestaltung und der gemeinsamen Verantwortung zu erreichen. Entsprechende Schwerpunkte haben die Jugendministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz bereits im Jahr 2004 benannt. 19

18 Wiesner, R.: Kommentar zum SGB VIII; 3. Auflage, München 2006, § 22a, RZ 13, S. 335 19 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.):12. Kinder- und Jugendbericht; Berlin 2005;BT-Dr. 15/6014; S. 224 f.

39

IV.

Autorinnen und Autoren: Rita Göhring, Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hessen für die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände Jürgen Hartmann-Lichter, Caritasverband für die Diözese Limburg für die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände Waltraud Kirchmeier, Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck für die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände Anne Monreal-Horn, Hessischer Landkreistag für die Kommunalen Spitzenverbände Edeltraud Schwarz, Bistümer Fulda, Limburg, Mainz Sabine Teich, Fachdienst Jugend, Landkreis Gießen für die Kommunalen Spitzenverbände

40

V.

Anlagen: Anlage 1: Fragebogen Kindertagesstätte Anlage 2: Fragebogen Fachberatung Anlage 3: Gemeinsames Schreiben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Spitzenverbände an Frau Staatsministerin Lautenschläger vom 12.05.2005 Anlage 4: Gemeinsames Schreiben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Spitzenverbände an Frau Staatsministerin Lautenschläger vom 12.05.2006 Anlage 5: Gemeinsames Schreiben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Spitzenverbände an Frau Staatsministerin Lautenschläger vom 02.02.2007

41

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 1

Nr.

Fragebogen für Kindertageseinrichtungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände, Kirchen und Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen Erhebungszeitraum: Kindergartenjahr 2005 / 2006.

Hinweise zur Bearbeitung: 1.

Falls Sie bereits vor dem offiziellen Ende Ihre Beteiligung an der Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans beendet haben, also schon nicht mehr an der Erprobung teilnehmen, sind wir daran interessiert, den Grund hierfür zu erfahren. Außerdem bitten wir Sie, dennoch den gesamten Fragebogen auszufüllen und uns Ihre Erfahrungen zur Verfügung zu stellen.

2.

Die in Klammern gesetzte Hinweise in den Überschriften (z.B. RK 1 & 2), dienen lediglich der Auswertung des Fragebogens.

Angaben zur Beteiligung an der Erprobung des BEP: •

Haben Sie Ihre Beteiligung an der Erprobung bereits vor dem offiziellen Ende der Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans beendet? nein



ja, seit ____________________ .

Wenn ja, aus welchen Gründen?

_____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ (Bei größerem Platzbedarf, bitte gesondertes Blatt als Anlage beifügen!)

Angaben zur Kindertageseinrichtung:

(RK 1 & 2)



Anzahl der Gruppen im Krippen- / Krabbelalter (bis vollendetes 2. Lebensjahr):



Anzahl der Gruppen im Krippen- / Krabbelalter (ab vollendetem 2. Lebensjahr bis 3. Lebensjahr):



Anzahl der Gruppen im Kindergartenalter (3 Jahre bis Schuleintritt):



Anzahl der Hortgruppen (ab Schuleintritt bis max. 14. Lebensjahr):



Anzahl der altersstufenübergreifenden Gruppen (z.B. ab 1. Lj. bis Schuleintritt, 3 – 10 Jahre, ...)



Altersmischung der Gruppen:

Altersmischung Gr. 1:

Altersmischung Gr. 2:

Altersmischung Gr. 3:

Altersmischung Gr. 4:

Altersmischung Gr. 5:

Altersmischung Gr. 6:

(Bitte jeweilige Altersmischung in die Kästchen eintragen, z.B. 12 Monate – 3 Jahre)

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 1

Tandempartner: Wie lange besteht die Kooperation der Tandempartner „Kindertageseinrichtung / Schule“? Kooperation begann mit Erprobung des BEP

Seit mehr als 3 Jahren

Wie lange besteht die Kooperation mit weiteren Tandempartnern (z.B. Familienbildungsstätten)? Kooperation begann mit Erprobung des BEP

Seit 1 – 2 Jahren

Seit 2 –3 Jahren

Seit mehr als 3 Jahren



Die Kooperation mit Grundschule(n) im Tandem beurteilen wir als gut.



Die Kooperation mit anderen Kitas im Tandem beurteilen wir als gut.



Die Kooperation mit der Familienbildungsstätte im Tandem beurteilen wir als gut.



Die Kooperation mit Tagespflegepersonen im Tandem beurteilen wir als gut.



Die Kooperation mit ................................................. im Tandem beurteilen wir als gut.

Zeitlicher Rahmen bzw. Personelle Situation: •

Trifft gar nicht zu

Bisherige Kooperation mit einzelnen Tandempartnern während der Erprobung des BEP:

Trifft völlig zu



Seit 2 –3 Jahren

Trifft weniger zu



Seit 1 – 2 Jahren

Trifft überwiegend zu



(RK 5)

(RK 16 bzw. RK 24)

Der wöchentliche Mindestpersonalbedarf unserer Einrichtung nach der „Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder“ vom 28.06.01 liegt bei insgesamt

Std. / Woche *).

*) Bitte ermitteln Sie Ihren Mindestpersonalbedarf, indem Sie die täglichen Öffnungszeiten jeder Gruppe mit 1,5 Fachkräften und der Anzahl d. Öffnungstage pro Woche multiplizieren. Abschließend addieren Sie die Personalbedarfe aller Gruppen. Beispiel: Gruppe 1: Gruppe 2:

Öffnungszeit: Mo, Di, Mi, Do: 7.00 – 17.00 Uhr = 10 Std. / Tag x 1,5 FK x 4 Tage = 60

Std. / Woche

Öffnungszeit: Fr:

7.00 – 14.00 Uhr = 7 Std. / Tag x 1,5 FK x 1 Tag = 10,5 Std. / Woche

Öffnungszeit: Mo – Fr:

8.00 – 12.00 Uhr = 4 Std. / Tag x 1,5 FK x 5 Tage = 30

Std. / Woche

= 100,5 Std. / Woche Addieren Sie die Ergebnisse aller Gruppen und tragen Sie das Ergebnis in das vorgesehene Feld oben ein. •

Unser tatsächlicher Fachkraftbestand umfasst insgesamt

*)

Std. / Woche .

*) Gemeint sind Fachkräfte (ohne Zusatzfachkräfte für die Integration von Kinder mit Behinderung) gemäß § 1 der „Mindestverordnung“. Bitte hier alle (außer Std. für Integration) vorhandenen Fachkraftstunden pro Woche inklusive der „kinderfreien Zeiten“ wie Vor- und Nachbereitungszeiten; Anteile für Teamarbeit; Leitung; Kooperation mit Eltern; Kooperation mit Träger; Kooperation mit Schulen, Vereinen, etc; Fortbildung; Dokumentation; ... angeben. •

Gibt es neben den vorgenannten Stunden im Bedarfsfall (Erkrankungen, Fortbildung, ..) zusätzliche Vertretungsfachkraftstd.? ja



Haben Sie für die Erprobung des BEP zusätzliche Fachkraftstunden (z.B. durch Stundenaufstockung) erhalten? nein



nein

ja, nämlich ________ Stunden pro Woche.

Erachten Sie den derzeitigen Personalschlüssel Ihrer Einrichtung zur Umsetzung des BEP als ausreichend? ja

nein

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 1

Zeitlicher Rahmen: •

(RK 22, 23, 23a) *)

In welchem Umfang stehen Ihrer Einrichtung insgesamt wöchentlich „kinderfreie Zeiten“ (ohne Leitungszeiten!) zur Verfügung? *)

„Kinderfreien Zeiten“, z.B. Vor- u. Nachbereitungszeiten; Anteile für Teamarbeit; Leitung; Kooperation m. Eltern; Kooperation mit Träger; Kooperation m. Schulen, Vereinen, etc; Fortbildung; Dokumentation; ... .

Gesamtstunden „kinderfreie“ Fachkraftstunden pro Woche •

Halten Sie den Umfang der Ihnen insgesamt zur Verfügung stehenden „kinderfreien Zeit“ für ausreichend? ja



nein

Wann findet in der Regel die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit statt? Während der Kinderbetreuungszeit, im Beisein der Kinder



Außerhalb der Kinderbetreuungszeit

Halten Sie die Zeit, die Ihnen speziell für Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit zur Verfügung steht, für ausreichend?

ja •

nein

Ist eine gemeinsame wöchentliche Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit mit Ihren (Gruppen-) KollegInnen in Ihrer Einrichtung grundsätzlich möglich? ja



nein weil ... _______________________________________________________________

Wie hoch ist der zusätzliche Zeitaufwand aller MitarbeiterInnen zur Umsetzung des gewählten BEP- Schwerpunkts insgesamt? (Bitte jeweils monatliche Gesamt-Stundenzahl angeben.) a.

... für die Kooperation mit den Tandempartnern

Stunden / Monat

b.

... innerhalb der Einrichtung und mit dem Träger

Stunden / Monat

c.

... für die Vorbereitung von Schulungen, Konferenzen, etc.

Stunden / Monat

d.

... für die Elternkooperation

Stunden / Monat

e.

... für Beobachtungs- und Dokumentationssysteme

Stunden / Monat

(Sofern bereits angewandt / vgl. Fragen zu Beobachtung & Dokumentation)



f.

... für die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen

Stunden / Monat

g.

... Sonstiges

Stunden / Monat

Sind Ihre Zeitressourcen für die Erprobung des gewählten Schwerpunkts ausreichend? ja

nein

Wenn nein, woher kommen diese zusätzlichen Zeitressourcen? (Mehrfachnennungen möglich!) Durch zusätzliches Personal.

angestellt

„ehrenamtlich“

Durch Mehrarbeitsstunden / Überstunden.

Ausgleich durch Freizeit

Vergütung

„ehrenamtlich“

Durch konzeptionelle Umstrukturierungsmaßnahmen. Durch personelle Umstrukturierungsmaßnahmen.Weniger Zeit mit den Kindern. Sonstiges: _______________________________________________________________________________________

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 1

Zeitlicher Rahmen / Leitung:

(RK 26)



Mit wie vielen Stunden wöchentlich sind Sie für Ihre Leitungsaufgaben freigestellt?



Halten Sie den Umfang der Zeit, die Ihnen für Ihre Leitungstätigkeit zur Verfügung steht, für ausreichend um die im BEP be-

Stunden pro Woche

schriebenen Leitungsaufgaben zu erfüllen ? (Vgl. „Die Schlüsselrolle von Einrichtungsleitung, Trägern, ....“, BEP, Stand: 3/05 S. 114ff oder Stand: 8/05 S. 128)

ja

nein

Zusammenarbeit im Team: •

Finden Teamsitzungen in Ihrer Einrichtung statt? ja



(RK 27 – 28a)

nein

Wann finden die Teamsitzungen statt?

Während der Kinderbetreuungszeit, im Beisein der Kinder. Während der Kinderbetreuungszeit, ein Teil der KollegInnen arbeitet mit den Kindern. Außerhalb der Kinderbetreuungszeit. •

Hat sich an Ihrer Zusammenarbeit im Team inhaltlich etwas verändert, seit Sie an der Erprobung des BEP teilnehmen? (Vgl. „Kollegiale Teamarbeit als Basis für die Gestaltung des Bildungsgeschehens ...“, BEP, S. 104 / Stand 03/05 bzw. S. 118 / Stand 08/05)

nein

ja, z.B. _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________

Zusammenarbeit mit Eltern / Beteiligung der Kinder: •

(RK 30 - 37)

Haben Sie im Rahmen der Erprobung die Elternarbeit intensiviert? (i. S. von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften; vgl. BEP, S. 101 / Stand 03/05 bzw. S. 115 / Stand 08/05)

ja

mit zusätzlichem zeitlichen Aufwand

ohne zusätzlichem zeitlichen Aufwand

nein •

Werden mehr Eltern erreicht als bisher? ja



nein

Haben Sie im Rahmen der Erprobung die Beteiligung der Kinder intensiviert? (Vgl. BEP, S. 99 / Stand 03/05 bzw. S. 113 / Stand 08/05 )

ja nein

mit zusätzlichem zeitlichen Aufwand

ohne zusätzlichen zeitlichen Aufwand

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 1

Qualifizierung der Leitung im Rahmen der Erprobung des BEP:



Trifft gar nicht zu

Trifft weniger zu

Trifft überwiegend zu

Völlig zutreffend

(RK 34 - 37)

Durch die Informationsangebote des Hessischen Sozialministeriums / IFP (Institut für Frühpädagogik, München) wurde die Kita-Leitung für die Erprobung des BEP ausreichend vorbereitet / informiert.



Durch die Informationsangebote und Fortbildungsveranstaltungen des AFW (Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung, Elisabethenstift) wurde die Kita-Leitung für die Erprobung des

BEP ausreichend vorbereitet und qualifiziert. Falls nicht „Völlig zutreffend“: Zu welchen Inhalten hätten Sie mehr Information und Fortbildung benötigt / gewünscht? (Mehrfachnennungen möglich!)

Bildungs- und Erziehungsplan – Umsetzung in die Praxis / Wie fangen wir an? Bildungs- und Erziehungsplan – Hilfen für die Praxisbegleitung / Wie begleite ich als Leitung mein Team professionell? Bildungs- und Erziehungsplan – Rollenklärung Leitung / Meine Rolle als Leitung in der Erprobung des BEP? Bildungs- und Erziehungsplan – Ich habe Fortbildungsbedarf zu folgenden Schwerpunkten des BEP: _________________________________________________________________________________________________ Ich sehe weiteren Fortbildungsbedarf, nämlich _________________________________________________________



Trifft gar nicht zu

(RK 34 - 37)

Trifft weniger zu

Trifft überwiegend zu

Völlig zutreffend

Qualifizierung der Fachkräfte (ohne Leitung) im Rahmen der Erprobung des BEP:

Durch die Informationsangebote des Hessischen Sozialministeriums / IFP (Institut für Frühpädagogik, München) wurden die Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen für die

Erprobung des BEP ausreichend vorbereitet / informiert. •

Durch die Informationsangebote und Fortbildungsveranstaltungen des AFW (Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung, Elisabethenstift) wurden die Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen für die Erprobung des BEP ausreichend vorbereitet und qualifiziert. Falls nicht „Völlig zutreffend“: Zu welchen Inhalten hätten Sie mehr Information und Fortbildung benötigt / gewünscht? (Mehrfachnennungen möglich!)

Bildungs- und Erziehungsplan – Umsetzung in die Praxis / Wie fangen wir an? Bildungs- und Erziehungsplan – Fortbildungsbedarf der Fachkräfte zu folgenden Schwerpunkten des BEP: _________________________________________________________________________________________________ Ich sehe weiteren Fortbildungsbedarf, nämlich _________________________________________________________

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 1

Beobachtung und Dokumentation: •

Haben Sie im Rahmen der bisherigen Erprobungsphase auch ein Beobachtungssystem entwickelt / angewandt? ja



(RK 38 - 39)

nein

Haben Sie im Rahmen der bisherigen Erprobungsphase auch ein Dokumentationssystem entwickelt / angewandt? ja

nein

Weitere Fragen zur Erprobung des Bildungs- u. Erziehungsplans: •

(RK 48 - 53)

Welchen Erprobungsschwerpunkt hat Ihr Tandem? _____________________________________________________________________________________________________

Beteiligung der Kinder

Erprobung BEP

Ja, bereits vor

Nein

a)

Erprobung BEP

Welche der folgenden Inhalte sind Bestandteil Ihrer Arbeit? / Wenn ja, seit wann?

Ja, seit



*)

*)

( Vgl. BEP, S. 99 / Stand 03/05 bzw. S. 113 / Stand 08/05)

b)

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern

*)

(*)Vgl. BEP, S. 101 / Stand 03/05 bzw. S. 115 / Stand 08/05)

c)

Kollegiale Teamarbeit

*)

(*)Vgl. BEP, S. 104 / Stand 03/05 bzw. S. 118 / Stand 08/05)

d)

Gemeinwesenarbeit

*)

(*) Vgl. BEP, S. 105 / Stand 03/05 bzw. S. 119 / Stand 08/05)

e)

Soziale Netzwerkarbeit

*)

(*) Vgl. BEP, S. 106 / Stand 03/05 bzw. S. 120 / Stand 08/05)

f)

Dokumentation kindlicher Lern- & Entwicklungsprozesse

*)

(*) Vgl. BEP, S. 107 / Stand 03/05 bzw. S. 121 / Stand 08/05)

g)

Evaluation des pädagogischen Handelns

*)

(*) Vgl. BEP, S. 109 / Stand 03/05 bzw. S. 123 / Stand 08/05)

h)

Qualitätsentwicklung und – management

*)

(*) Vgl. BEP, S. 109 / Stand 03/05 bzw. S. 123 / Stand 08/05)



Werden Sie während der Erprobungsphase von der Fachberatung unterstützt? Trifft völlig zu

Trifft weniger zu, weil .... _____________________________________________________

_____________________________________________________________________________________________________ •

Der BEP reicht als Arbeitsgrundlage aus. Er ist praxistauglich, d.h. zur Umsetzung in die Praxis geeignet und ausreichend. Trifft völlig zu



Trifft überwiegend zu

Trifft weniger zu

Trifft gar nicht zu

Zur Umsetzung des BEP in die Praxis sind weitere Handlungsanweisungen / Handreichungen nötig. Trifft völlig zu

Trifft überwiegend zu

Trifft weniger zu

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mitarbeit!

Trifft gar nicht zu

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 2 Nr.

Fragebogen für Fachberatungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände, Kirchen und Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen Erhebungszeitraum: Kindergartenjahr 2005 / 2006.

Anstellungsträger der Fachberatung: •

Kommunale Fachberatung:

• Fachberatung eines freien Trägers:

Anzahl begleiteter Tandems / Einrichtungen: •

Wie viele Tandems des „Inneren Kreises“ begleiten Sie insgesamt? Anzahl der Tandems des „Inneren Kreises“, die Sie nicht allein, sondern in Kooperation mit weiteren KitaFachberatungen begleiten?



Wie viele Kindertageseinrichtungen innerhalb der Tandems des „Inneren Kreises“ begleiten Sie insgesamt? Anzahl der Kindertageseinrichtungen des „Inneren Kreises“, die Sie nicht allein, sondern in Kooperation mit weiteren Kita-Fachberatungen begleiten?



Wie viele Tandems des „Äußeren Kreises“ begleiten Sie insgesamt? Anzahl der Tandems des „Äußeren Kreises“, die Sie nicht allein, sondern in Kooperation mit weiteren Kita-Fachberatungen begleiten?

Zeitlicher Umfang der Begleitung / Zeitressourcen der Fachberatung: •

Wie hoch war Ihr Zeitaufwand insgesamt für die Begleitung bezogen auf den Erhebungszeitraum (Kindergartenjahr 05 / 06) inklusive Fahrzeiten? (Bitte benötigte jeweilige Gesamtstundenzahl angeben für Begleitung von Tageseinrichtungen des „Inneren Kreises“!)

a)

Informationsveranstaltungen zum BEP des HSM / KuMi?

Stunden / gesamt

b)

Auftaktveranstaltung zum BEP des HSM / KuMi?

Stunden / gesamt

c)

Regionale AG-Treffen / Fortbildungen für Fachberater/innen?

Stunden / gesamt

d)

Regionalkonferenzen

Stunden / gesamt

e)

Regionale Fachforen

Stunden / gesamt

f)

Individuelle Begleitung der Kindertageseinrichtungen?

Stunden / gesamt

g)

Welche Zeitkontingente benötigen Sie für Abstimmungen mit anderen KitaFachberatungen innerhalb Ihrers / Ihrer Tandems? (Nur auszufüllen, wenn

h) •

mehrere Kita-Fachberatungen innerhalb des / der Tandems tätig sind!)

Stunden / gesamt

Sonstiger Zeitaufwand, z.B. ________________________

Stunden / gesamt

In welchem Arbeitszeitrahmen erfolgte die Begleitung des Tandems / der Kita? Im Rahmen meiner regelhaften Wochenarbeitszeit, möglich durch ...

... weniger Zeit für andere Aufgaben

möglich durch ...

... Sonstiges, nämlich ... ____________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________________ Im Rahmen von Mehrarbeitsstunden. Ausgleich durch ...

... Freizeit

.. Vergütung

... „Ehrenamtlich“

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 2

Zeitlicher Umfang der Begleitung / Zeitressourcen der Fachberatung: •

Die Zeitressourcen, die ich für die Begleitung des Tandems / der Kita zur Verfügung hatte, waren ausreichend. Völlig zutreffend

Trifft überwiegend zu

Trifft weniger zu

Trifft gar nicht zu

Falls nicht „Völlig zutreffend“:

Wie viel mehr Zeit hätten Sie im Durchschnitt monatlich benötigt?

Stunden / Monat

Wozu hätten Sie mehr Zeit benötigt? (Mehrfachnennungen möglich!) Auseinandersetzung mit dem Bildungs- und Erziehungsplan Begleitung und Beratung der Kindertageseinrichtungen Begleitung und Beratung der Träger

Individuelle Vor- und Nachbereitungszeiten der Begleittermine Austausch mit anderen „Begleitern“ (Fachberatung Kita, Fachberatung Schule, ...) Sonstiges, nämlich ________________________________________________________________________________



Durch die Informationsangebote des Hessischen Sozialministeriums / IFP (Institut für Frühpädagogik, München) wurde ich für die Begleitung der Kindertageseinrichtungen während der Erprobung ausreichend vorbereitet / informiert.



Durch die Informationsangebote und Fortbildungsveranstaltungen des AFW (Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung, Elisabethenstift) wurde ich für die Begleitung der Kindertageseinrichtungen während der Erprobung ausreichend vorbereitet und qualifiziert.

Trifft gar nicht zu

Trifft weniger zu

Trifft überwiegend zu

Völlig zutreffend

Qualifizierung der Fachberatung im Rahmen der Erprobung des BEP:

Falls nicht „Völlig zutreffend“: Zu welchen Inhalten hätten Sie mehr Information und Fortbildung benötigt / gewünscht? (Mehrfachnennungen möglich!)

Bildungs- und Erziehungsplan – Umsetzung in die Praxis / Wie fangen wir an? Bildungs- und Erziehungsplan – Hilfen für die Praxisbegleitung / Wie begleite ich professionell? Bildungs- und Erziehungsplan – Rollenklärung Fachberatung / Meine Rolle in der Begleitung? Bildungs- und Erziehungsplan – Ich habe Fortbildungsbedarf zu folgenden Schwerpunkten des BEP: _________________________________________________________________________________________________ Ich sehe weiteren Fortbildungsbedarf , nämlich _________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________________

Einschätzung zu Personalschlüssel nach der „Mindestverordnung“: •

Der Personalschlüssel nach der „Mindestverordnung“ reicht nach meiner Einschätzung aus, um nach dem Hessischen BEP zu arbeiten.

Trifft völlig zu

Trifft überwiegend zu

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mitarbeit!

Trifft weniger zu

Trifft gar nicht zu

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 3

HESSISCHER STÄDTETAG

HESSISCHER LANDKREISTAG

Frankfurter Straße 10 65189 Wiesbaden

Gertrud-Bäumer-Straße 28 65189 Wiesbaden

Telefon: 0611/17 02 0

Telefon: 0611/17 06 0

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND

LIGA DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE IN HESSEN

Henri-Dunant-Straße 13 63165 Mühlheim am Main

Albrechtstr. 31 65185 Wiesbaden

Telefon: 06108/6 00 10

Telefon: 0611/308 14 34

Frau Staatsministerin Silke Lautenschläger Hessisches Sozialministerium Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden

Wiesbaden, Mühlheim am Main, den 12.05.2005 Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahre hier: Erprobungsphase

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, bundesweit besteht Konsens darüber, dass eine bessere Betreuung, Förderung und Erziehung unserer Kinder notwendig ist. An diesen Aufgaben werden sich alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte beteiligen und messen lassen müssen. Frühe Bildung in vorschulischen Betreuungseinrichtungen und ein auf Kooperation ausgerichteter Übergang von der Kindertagesstätteneinrichtung zur Schule stehen vorrangig auf der Agenda der Kinder- und Jugendpolitik. Dem kommt die hessische Landesregierung durch die Vorlage des Entwurfs eines „Bildungs- und Erziehungsplanes für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen“ in geeigneter Weise nach. Die unterzeichnenden Verbände haben die Arbeit an der Entwicklung des Bildungs- und Erziehungsplanes durch Entsendung von Experten in die hierzu gebildete Fachkommission unterstützt und stehen nachdrücklich hinter dem Grundgedanken, die Bildungsorte Kindertageseinrichtung, Tagespflege und Schulen in einem aufeinander aufbauenden Bildungssystem zu verzahnen. Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, und Frau Ministerin Wolff gehen von einer kostenneutralen Umsetzung während der Erprobungsphase aus. Eine Beschreibung der Rahmenbedingungen enthält der Bildungs- und Erziehungsplan nicht. Die zur Umsetzung notwendigen Voraussetzungen sollen in der Erprobungsphase und somit auf Anregung aus der Praxis basierend, erarbeitet werden.

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 3

In einer Besprechung zwischen Vertretern der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, der Kirchen in Hessen und der kommunalen Spitzenverbände am Montag, den 25. April 2005 wurde Einvernehmen erzielt, ein gemeinsames Schreiben zu Form und Inhalten der Informationen über die geplante Erprobungsphase an Sie zu richten. Eine ausführliche Stellungnahme zum Bildungs- und Erziehungsplan wird folgen. Aus der Sicht der Unterzeichner reicht der Aufruf zur Beteiligung von Grundschulen und Kindertageseinrichtungen an der Erprobungsphase durch im wesentlichen Presse, Internet und das Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums nicht aus. Nur ein differenziertes Ausschreibungsverfahren kann den Zielgruppen und den gegebenenfalls zu beteiligenden Trägern eine seriöse Entscheidungsbasis für oder gegen eine Bewerbung als Modelleinrichtung bieten. So fehlen zusammenfassende Informationen an die Einrichtungen zur Entstehung des Entwurfs des Hessischen Bildungsund Erziehungsplanes (z. B. Ausgangslage, Auftraggeber, Projektauftrag, Beteiligte, Zielsetzung, Zeitschiene, aktueller Stand, weitere Planung). Wichtiger ist für die Träger von Kindertageseinrichtungen wie auch für die Schulen ein übersichtliches Erprobungskonzept, das Aussagen trifft zu •

Konkretisierung des Auftrags, der Inhalte und Schwerpunkte der Modellphase



Exakte Zieldefinition



Entwurf eines Zeitplans



Skizzierung der Anforderungen an Einrichtungen, Träger bzw. die „Tandems“ aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen



Beschreibung vorgesehener Fortbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Einrichtungen während der Erprobung bzw. eine entsprechende Information, falls dies nicht vorgesehen sein sollte



Konkretisierung der Methoden und Inhalte der wissenschaftlichen Begleitung durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik



Vorstellung der vorgesehenen Evaluationsinstrumente zur Feststellung der Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität.

Die Bewerbungsfrist erscheint vor dem Hintergrund erforderlicher Absprachen zwischen interessierten Grundschulen und Tageseinrichtungen, sowie ggf. Familienbildungsstätten, Tagespflegeeltern, Fachschulen, Fachdiensten, zu kurz. Auch fehlt die Erfassung weiterer Qualitätsdimensionen, wie •

schriftliches Konzept der vorgehaltenen Arbeit



inhaltliche Schwerpunkte, besondere pädagogische Konzepte, regionale Anforderungen, Bildungsbedarf



Beteiligung von Eltern, Formen kindlicher Beteiligung



Zusammenarbeit mit bzw. Beteiligung von Eltern nebst Inhalten, Formen und Umfang



Inhalte, Umfang und Form der Teamarbeit

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 3



Gemeinwesenorientierung und Vernetzung



Dokumentation kindlicher Lern- und Entwicklungsprozesse, deren Dokumentationsmethoden und -instrumente sowie Dokumentationsschwerpunkte



Formen und Methoden der Qualitätsentwicklung bzw. Evaluation pädagogischer Arbeit

sowie Informationen zum Träger und zur Trägerstruktur.

Eine Auswahl der von Ihnen angedachten 30 Modelleinrichtungen und -standorte in Hessen kann aus der Sicht der Unterzeichner sinnhaft nur dann vorgenommen werden, wenn die unterschiedlichen Realitäten der sich bewerbenden Tageseinrichtungen, insbesondere hinsichtlich der Struktur und Dimension bereits erreichter Qualität, annähernd abgebildet werden kann. Zur geplanten späteren landesweiten Einführung und verbindlichen Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes sind konkrete Erfordernisse und Bedarfe zum Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung und Auswertung der Erprobungsphase zu machen. Über eine differenzierte Datenerfassung, wie bereits weiter vorne beschrieben, kann jederzeit die Ausgangsposition der Einrichtung in der Erprobungsphase abgebildet werden. Auf dieser Basis wird die Möglichkeit zum Aufzeigen von Entwicklungen in Abhängigkeit zu den vorhandenen Ressourcen eröffnet. Folgerungen zu Bedarf, Formen und Umfang von Unterstützung der Einrichtungen zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes werden so möglich. Die Umsetzung der Erprobungsphase zum Bildungs- und Erziehungsplan wird nicht kostenneutral für die Träger von Kindertageseinrichtungen zu bewerkstelligen sein. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, d. h.: •

wenn die Kompetenz der Erzieherinnen und Erzieher gezielt und möglichst umfassend verstärkt wird



wenn die Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen ausgebaut werden



wenn im Rahmen der Evaluation der Modellprojekte erkennbarer Bedarf zu Personalschlüsselerhöhungen umgesetzt werden,

ist mit einem positiven Verlauf der Modellphase zu rechnen. Hier ist das Land gefordert. Nur durch den frühzeitigen weiteren Einsatz finanzieller Ressourcen des Landes kann dem hohen Stellenwert von Bildung von Anfang an genüge getan werden. Die Unterstützung der Modellversuche ist die Grundlage für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Hessen verstärkt auch als Orte der Bildung.

Wir halten es für unverzichtbar notwendig, im Rahmen der Erprobungsphase festzustellen:

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 3



welcher Qualifizierungsbedarf der beteiligten Leitungs-, Fach-, Lehrkräfte und Träger sich aus den Anforderungen des Bildungs- und Erziehungsplanes ergibt



welches rechnerische Verhältnis von Fach- und Lehrkräften zum Kind neben dem im Bildungs- und Erziehungsplan beschriebenen inhaltlichen Verhältnis zur Umsetzung der Bildungsinhalte und –ziele erforderlich ist (vgl. Bildung von Anfang an – Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen, Stand. 03/05, S. 111).

Wir verweisen hier auf die dem Plan zugrunde liegenden Grundsätze und Prinzipien (a.a.O., S. 14 ff.), sein ganzheitliches Bildungsverständnis (persönliche, interaktionale, kulturelle, partizipatorische und Wissensdimension). In Verbindung mit einem breiten Verständnis von Allgemeinbildung stellt er die Entwicklung von Basiskompetenzen und Werthaltungen mit dem Erwerb inhaltlichen Basiswissens in den Mittelpunkt. Es stellt sich die Frage, welche strukturellen Voraussetzungen erforderlich sind, damit Kinder auf Verhältnisse treffen, die ihnen die Chance bieten, diese Bildungsdimensionen für sich zu realisieren. In der Bewertung sind Bedingungen wie Gruppengröße, Altersstruktur sowie individuelle Voraussetzungen der Kinder (Geschlecht, kulturelle und sozioökonomischer Hintergrund, besondere Bedingungen wie z. B. Entwicklungsrisiken) besonders zu beachten. •

welcher Rahmen für eine planmäßige und zielgerichtete Elternbeteiligung im Sinne der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft notwendig ist



welche Bedingungen die institutionalisierte qualifizierte Kooperation der beteiligten Einrichtungen, Kooperation und Vernetzung im Gemeinwesen und mit anderen Stellen erlauben



welche Voraussetzungen zur systematischen Dokumentation der kindlichen Lern- und Entwicklungsprozesse nötig sind



welche Struktur die systematische Team-, Qualitätsentwicklung und -management auf Einrichtungsebene, gezielte Selbst- und Fremdevaluation des pädagogischen Handelns ermöglicht und welche Instrumente und Methoden sich im Modellprojekt als besonders geeignet erweisen.

Die auf Seite 115 im Bildungs- und Erziehungsplan beschriebene Organisations- und Qualitätsentwicklung, die die Basis zur Umsetzung des Planes bildet, kann nicht zu Lasten der Träger von Kindertagesstätten erprobt und später umgesetzt werden. Insofern teilen die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege ausdrücklich nicht die im Bildungs- und Erziehungsplan formulierte Position „Der Träger verantwortet den hierfür vorgesehenen Rahmen und die finanziellen Ressourcen“. Sehr geehrte Frau Ministerin, wir bekunden nochmals unser Interesse an einem guten Gelingen der Erprobungsphase. Hierzu bedarf es dezidierter Informationen über das angedachte Erprobungskonzept. Wir hoffen, mit diesem Schreiben hierzu Anregungen vermitteln zu können. Gerne sind Vertreter/innen der unterzeichnenden Verbände bereit, kurzfristig mit Ihrem Haus in Gespräche einzutreten oder zu Konzeptüberlegungen Stellung zu nehmen.

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 3

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Dr. Hans-Peter Röther Direktor – Hessischer Landkreistag

Gez. Dieter Schlempp Geschäftsführender Direkter –Hessischer Städtetag

Gez. Christian Schelzke Geschäftsführender Direktor – Hessischer Städte- und Gemeindebund

Gez. Günter Woltering Stv. Vorsitzender – Liga der Freien Wohlfahrtspflege

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 4

HESSISCHER STÄDTETAG

HESSISCHER LANDKREISTAG

Frankfurter Straße 10 65189 Wiesbaden

Gertrud-Bäumer-Straße 28 65189 Wiesbaden

Telefon: 0611/17 02 0

Telefon: 0611/17 06 0

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND

LIGA DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE IN HESSEN

Henri-Dunant-Straße 13 63165 Mühlheim am Main

Friedrichstr. 24 65185 Wiesbaden

Telefon: 06108/6 00 10

Telefon: 0611/308 14 34

Frau Staatsministerin Silke Lautenschläger Hessisches Sozialministerium Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden

Wiesbaden, Mühlheim am Main, den 12. Mai 2006

Bildungs- und Erziehungsplan Befragung der Kindertagesstätten des inneren Kreises zur Erprobungsphase Sehr geehrte Frau Staatsministerin, seit nunmehr einigen Monaten befindet sich der hessische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 – 10 Jahren in seiner Erprobungsphase. Die uns erreichenden Rückmeldungen aus den teilnehmenden Tandems knüpfen an individuelle und unterschiedliche Aspekte an und sind daher wenig geeignet, eine fundierte Aussage zu den Bedingungen zu treffen. In gemeinsamen Gesprächen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege wurden daher Überlegungen angestellt, mit welchen Instrumenten auch eine Erfassung des für die Erprobung notwendigen zeitlichen und materiellen Aufwands sowohl in den Kindertagesstätten als auch bei den Fachberatungen untersucht werden könnte. Unsere Sorge bezüglich der Rahmenbedingungen, zur Finanzierungsverantwortung, dem rechtlichen Status u. a. m. hatten wir Ihnen sowohl mit unserem gemeinsamen Schreiben vom 12.05.2005 als auch weiteren Schreiben der einzelnen Verbände dargelegt. Für Ihre dazu ergangenen Antwortschreiben bedanken wir uns. Die Bedenken hinsichtlich der vorgenannten Gesichtspunkte konnten mit Ihren Ausführungen jedoch nicht ausgeräumt werden. Das Institut für Frühpädagogik hatte bereits zum Jahresende 2005 den umfangreichen Fragebogen „Ausgangssituation der Kindertageseinrichtung“ an die teilnehmenden Einrichtungen versandt. Neben den Ausgangsbedingungen wurden auch Einschätzungen und Erwartungen zur Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans abgefragt.

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 4

Der Entwurf des genannten Fragebogens ging zunächst den Mitgliedern der Fachkommission zum Bildungs- und Erziehungsplan zu, um Anregungen, Ergänzungen und weitere Aspekte zu erfragen und in den Fragebogen aufzunehmen. Bedauerlicherweise haben viele der Überlegungen in der dann versandten Endfassung keine Berücksichtigung gefunden. Die Inhalte eines zweiten Fragebogens, dessen Versand an die Tandems vom Institut für Oktober 2006 vorgesehen ist, sind bislang nicht bekannt und werden sich aller Voraussicht nach nicht mit den unsererseits für relevant erachteten Fragestellungen decken. Die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen und die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände haben daher sowohl einen Fragebogen an die teilnehmenden Kindertagesstätten als auch einen Fragebogen an die Fachberatungen entwickelt, den wir in Kürze den Adressaten übermitteln werden. Die geplanten Erhebungen stellen eine Ergänzung zu den Fragen zur Ausgangssituation dar, sind aber auch auf die bisherigen Erfahrungen der Erprobung ausgerichtet. Mit diesem Schritt haben wir den Fokus ausschließlich auf die Kindertagestätten sowie die verantwortlichen Fachberatungen gerichtet. Weitere Fragestellungen, die auf die rechtliche Verbindlichkeit, die Notwendigkeit der Landesförderung usw. abzielen, finden an dieser Stelle keinen Raum und müssten an anderer Stelle erörtert werden. Nach Auswertung der Fragebögen hoffen wir, eine Annäherung mit der hessischen Landesregierung an den dissenten Punkten zu finden. Zu entsprechenden Gesprächen zwischen den unterzeichnenden Verbänden und der Hessischen Landesregierung zur gemeinsamen Gestaltung der weiteren Konzepte für eine gelingende Umsetzung sind wir gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Dr. Hans-Peter Röther Geschäftsführender Direktor – Hessischer Landkreistag

Gez. Dieter Schlempp Geschäftsführender Direkter –Hessischer Städtetag

Gez. Karl-Christian Schelzke Geschäftsführender Direktor – Hessischer Städte- und Gemeindebund

Gez. Günter Woltering Vorsitzender – Liga der Freien Wohlfahrtspflege

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 5

HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden

HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Strasse 2 65189 Wiesbaden

Telefon: 0611/17 02 0

Telefon: 0611/17 06 0

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63165 Mühlheim am Main

LIGA DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE IN HESSEN Friedrichstr. 24 65185 Wiesbaden

Telefon: 06108/6 00 10

Telefon: 0611/308 14 34

Frau Staatsministerin Silke Lautenschläger Hessisches Sozialministerium Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden

Wiesbaden, Mühlheim am Main, den 02. Februar 2007

Bildungs- und Erziehungsplan Sehr geehrte Frau Staatsministerin, mit Schreiben vom 12. Mai 2006 hatten wir Sie über eine alternative Befragung der Kindertagesstätten sowie der Fachberatungen des inneren Kreises des Erprobungsprogramms informiert, die gemeinsam von den Kommunalen Spitzenverbände, den Kirchen in Hessen und der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt wurde. Ebenfalls hatten wir ausführlich unsere dieser Maßnahme zugrunde liegende Intention erläutert. Die Ergebnisse der zwischenzeitlich abgeschlossenen Auswertung unserer Befragung haben unsere Annahmen bestätigt und darüber hinaus dezidierte Schlussfolgerungen ermöglicht. Die Ergebnisse möchten wir Ihnen gerne in einem gemeinsamen Gespräch darstellen. Eine Terminabstimmung mit den beteiligten Verbänden hat Ihr Haus dankenswerterweise bereits initiiert. Leider haben sich unsere zu Beginn der Erprobungsphase geäußerten Bedenken bestätigt. Wie zu erwarten war, ist der mit einer Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans verbundene Aufwand sowohl für die Einrichtungen als auch für die Fachberatungen sehr hoch. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen hierfür zumeist nicht aus. Vielmehr ist zu beobachten, dass letztlich Zeit aus der direkten Betreuung der Kinder abgezogen werden musste, um den Anforderungen gerecht zu werden, die aus der Umsetzung des Plans erwuchsen. Das mit diesem Schreiben verbundene Anliegen, sehr geehrte Frau Staatsministerin, ist die Wiederaufnahme der Gespräche mit Ihrem Haus.

Ergebnisse der ergänzenden Untersuchung zum Bildungs- und Erziehungsplan, Februar 2007, Anlage 5

Sehr treffend hat Herr Prof. Dr. Dr. Dr. W. Fthenakis vor geraumer Zeit zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan geäußert: „Ein Bildungsplan ist ein Instrument, ein Werkzeug, das zwar unerlässlich ist, aber eine Reform im Elementarbereich noch nicht gewährleistet.“ Wenn die Weiterentwicklung im Elementarbereich in Hessen gelingen soll, wird es in Zukunft gemeinsamer Anstrengungen bedürfen. Auf der Grundlage der durch die Befragung gewonnenen Erkenntnisse würden wir gerne mit Ihnen in einem ersten Schritt überlegen, mit welchen Maßnahmen den aufgezeigten Problemlagen begegnet werden kann, um die zu begrüßenden fachlich und wissenschaftlich hohen Standards des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans auch tatsächlich landesweit in die Praxis umsetzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Dr. Hans-Peter Röther Geschäftsführender Direktor – Hessischer Landkreistag

Gez. Dieter Schlempp Geschäftsführender Direkter – Hessischer Städtetag

Gez. Karl-Christian Schelzke Geschäftsführender Direktor – Hessischer Städte- und Gemeindebund

Gez. Günter Woltering Vorsitzender – Liga der Freien Wohlfahrtspflege

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