DEHOGA Spezial - Ausgabe November Inhalt

DEHOGA Spezial - Ausgabe November 2012 Sehr geehrte Mitglieder ! Unsere Vorstandssitzung im November hat zum Thema, ob und wie wir die gestellten Ziel...
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DEHOGA Spezial - Ausgabe November 2012 Sehr geehrte Mitglieder ! Unsere Vorstandssitzung im November hat zum Thema, ob und wie wir die gestellten Ziele für 2012 erreicht haben. Im Kern werden wir uns mit der Frage beschäftigen, wie wir für Sie als Mitglied im DEHOGA einen Mehrwert erreichen konnten. Es gibt sicher viele Beispiele, die diese Frage bejahen werden. Gleichermaßen übersehen wir nicht, dass wir mit unseren Mitgliederversammlungen oder unseren Verbandstagen nur einen kleinen Teil der Mitgliedschaft erreichen. Woran liegt das? Helfen Sie uns mit Ihren Hinweisen, Vorschlägen und natürlich auch Kritiken, Verbandsarbeit in Sinne von Dienstleistungen für die Mitglieder, also für Sie, interessanter und effektiver gestalten. Tun Sie das bitte ohne zu Zögern per Telefon oder per Mail. Ich und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle nehmen Ihre Meinung gern entgegen! Ihr Marco Bensen Vorsitzender

Inhalt - Der DEHOGA-Umweltcheck - neue Auszeichnung für das Gastgewerbe! - AOK PLUS mit exklusiven Leistungen! - Billard und Tischtennis in Dresden! - ERGO informiert: neuer Mitarbeiter in der Oberlausitz! - Meinungsfreiheit auf facebook!? - Etwas Wellness in der kalten Jahreszeit! - Wichtige Termine!

Der DEHOGA-Umweltcheck! Nachhaltigkeit als Marketingmittel Die Themen Umwelt- und Klimaschutz haben auch im Gastgewerbe weiter an Bedeutung zugenommen. Verbraucher und Gäste sind kritischer und sensibler geworden. Kommunizierbares Umweltengagement ist längst mehr als ein positiver Imagefaktor. Der DEHOGAUmweltcheck ist Teil des DEHOGA Energie- und Umweltkonzeptes, das die gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium im Jahr 2006 gestartete Energiekampagne Gastgewerbe fortsetzt. Der "DEHOGA Umweltcheck" ist die neue Umweltauszeichnung für das Gastgewerbe und eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, seinen Status Quo in Sachen Nachhaltigkeit zu überprüfen und seinen Gästen erfolgreich zu kommunizieren. Alle Vorteile im Überblick: • Einfach & praxisorientiert! Der "DEHOGA Umweltcheck" wurde exklusiv für Hotellerie

und Gastronomie konzipiert und zeichnet sich durch besonders einfache Handhabung aus. • Nicht allein Maßnahmen, sondern Ergebnisse zählen! Bewertet wird der Status Quo Ihrer Umweltbemühungen in den vier Kernbereichen Wasser, Abfall, Energie/Klima und Lebensmittel. • Faire Teilnahmebedingungen! Wer besser als der Branchendurchschnitt ist, besteht! Dabei basiert unsere Bewertung auf einer wissenschaftlich fundierten, breiten & Datenbasis. • Transparenz, Vergleichbarkeit & Benchmarking! Die Teilnahme eröffnet Ihnen die Möglichkeit festzustellen, wo Ihr Betrieb im Vergleich zu anderen Wettbewerbern steht. • Instrument für Imageplus! Der Gast von heute verlangt seriöse, transparente Umweltauszeichnungen.Der "DEHOGA Umweltcheck" ist branchenweit anerkannt. • Absolut preiswert: • Basisbetrag:pro Betrieb in Höhe von 250,- EUR für DEHOGA-Mitglieder • Hotellerie:;zzgl. 4,00 EUR pro Zimmer (max.100 Zimmer); 0,50 EUR, Umlage pro Restaurantsitzplatz (max.150 Plätze) • Gastronomie: zzgl. 0,50 EUR Umlage pro Restaurantsitzplatz, (max.150 Plätze) (Preise zzgl. MwSt.) Kontakt: Nele Schapher, "DEHOGA Umweltcheck"-Team Tel. 0 22 05 - 9 19 83 50, Email: [email protected] Internet: www.dehoga-umweltcheck.de nach oben

AOK PLUS - mehr Leistungen statt Einmal-Prämie! Unser Fördermitglied bietet exklusive Vorteile! Für gesunde Zähne! Die AOK PLUS zahlt jedem Versicherten ab 18 jährlich einmal 40 Euro Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung. Kostenfreie Arzneimittel und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere! Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel mit Eisen, Folsäure und Magnesium für Schwangere. Über die reguläre Vorsorge hinaus können werdende Mütter zusätzliche Untersuchungen im Wert von 150 Euro in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um extra Blut- und Ultraschalluntersuchungen. Osteopathie als Kassenleistung Ab 1.11.2012 übernimmt die AOK PLUS für ihre Versicherten die Kosten für osteopathische Behandlungen in Höhe von bis zu 360 Euro pro Jahr. Die Behandlung muss durch einen geprüften Osteopathen erfolgen, der entweder Mitglied in einem Berufsverband ist oder entsprechende Qualitätsvoraussetzungen erfüllt. Kostenübernahme für Homöopathie AOK PLUS-Versicherte können sich ab sofort bei niedergelassenen Haus-, Fach- und Kinderärzten kostenfrei homöopathisch behandeln lassen. Bisher war das nur für Kinder bis zwölf Jahre möglich, jetzt für die ganze Familie. Zu den Leistungen gehört eine ausführliche Untersuchung, die Analyse der Krankengeschichte und eine individuelle medizinische Beratung.

Außerdem bezahlt die AOK PLUS auch homöopathische Arzneimittel für alle Versicherten bis zum 18. Lebensjahr. Bisher waren diese Mittel nur für Kinder bis zwölf Jahre kostenfrei. Apothekenpflichtige Kinder-Medikamente Seit Juli übernimmt die AOK PLUS die Kosten für wichtige apothekenpflichtige Arzneimittel für Kinder vom vollendeten 12. bis zum 18. Lebensjahr, die Eltern bisher aus der eigenen Tasche zahlen mussten. Dazu zählen zum Beispiel Hustensaft mit dem Wirkstoff Ambroxol oder das schmerz- und fiebersenkende Mittel Ibuprofen. Außerdem können nicht rezeptpflichtige Medikamente gegen Heuschnupfen und gegen Hauterkrankungen wie Neurodermitis auch für Kinder über 12 Jahre kassenärztlich verordnet werden. Informationen zu diesen Leistungen und zu den Abrechnungsmodalitäten erhalten Sie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 - 2 47 10 01 oder im Internet unter: www.aokplus-online.de! nach oben

Viel Spaß beim Billard- und Tischtennisspielen in Dresden! Snooker oder "chinesisch" - alles möglich! Seit 1994 betreibe ich in Dresden-Striesen auf über 1600 m² einen Billardsalon. Bei mir können Sie täglich von 11 Uhr bis nachts sehr viel Spaß beim Spielen auf 32 Poolbillards, 9 Darts, 8 Snookertischen oder beim "chinesisch" auf 5 Tischtennisplatten erleben. Zusätzlich kann man im Loungebereich sitzen, Bier oder Cocktails trinken, einen frischen Salat, eine leckere Pizza oder ein selbstgemachtes Baguette dazu essen. Wäre das nicht mal eine Abendidee für Gruppen, die in den Dresdner Hotels wohnen? Für Gruppen bis zu 70 Personen ist ausreichend Platz vorhanden! Natürlich sind die Räumlichkeiten auch für Betriebsfeiern und andere Anlässe gut geeignet. Eine komplette 360°-Raumansicht ist auf unserer Homepage eingestellt. Ansprechpartner: Ingo Matthies, Büro: 033056 - 281474, 01277 Dresden Striesen, Kipsdorfer Str.100, Tel: 0351 - 317 92 70 Mail: [email protected], Internet: www.Billardtreffpunkt.de nach oben

ERGO informiert! Neuer Mitarbeiter in der Oberlausitz! Seit Oktober 2012 steht Ihnen im Gebiet Oberlausitz ein neuer Ansprechpartner der ERGO-Versicherungsgruppe zur Verfügung. Herr Carsten Brosda berät Sie bei versicherungstechnischen Fragen und betreut Sie als Mitglied des Verbandes. Mit einem Fachmann des DEHOGA-Versicherungsdienstes (ERGO) können Sie sich zu ihrer eigenen Situation gründlich beraten lassen und entscheiden, welches Risiko Ihr Unternehmen tragen kann und welches über eine individuelle Vertragsgestaltung abgesichert werden muss. Neben einer umfangreichen Fachberatung sollten Sie sich auch die preislichen Vorteile durch Ihre DEHOGA-Mitgliedschaft sichern. Nutzen Sie

die Möglichkeit, Ihre Gewerbeversicherungen gründlich zu prüfen! Kontakt: Carsten Brosda, Drehnaer Straße 16, 02999 Lohsa/ OT Driewitz Tel. 03 52 72 - 55 95 99, Mobil: 0151 - 59 06 20 52 Mail: [email protected] nach oben

Meinungsfreiheit auf facebook!? Was beruflich kommuniziert wird, entscheidet der Chef! Immer mehr Gastronomen und Hoteliers nutzen Facebook. Denn eine Präsenz in dem sozialen Netzwerk gehört mittlerweile nicht nur zum guten Ton, sondern sorgt auch für neue Gäste. Auch die Mitarbeiter nutzen mittlerweile Facebook – beruflich wie auch privat. Was Mitarbeiter beruflich kommunizieren dürfen und was nicht, kann ihnen der Chef genau vorgeben. Auf die privaten Facebook-Aktivitäten der Mitarbeiter, sofern sie über einen eigenen Account Facebook besuchen und dort ihre Meinungen zu diversen Themen kundtun, hat der Arbeitgeber dagegen nur bedingt Einfluss. So hat kürzlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einer schwangeren Mitarbeiterin Prozesskostenhilfe zugebilligt (Az.: 12 C 264/12). Sie will sich gegen die Kündigung ihres Arbeitgebers gerichtlich zur Wehr setzen. Die Mitarbeiterin war in ihrem privaten Facebook-Account über einen Kunden ihres Arbeitgebers hergezogen: „Boah kotzen die mich an von X, da sperren sie mir einfach das Handy, obwohl man schon bezahlt hat. Und dann behaupten die, es wären keine Zahlungen da. Solche Penner. Ab nächsten Monat habe ich einen neuen Anbieter.“ Die fristlose Kündigung ihres Arbeitgebers wird voraussichtlich keinen Bestand haben. Die Äußerung der Mitarbeiterin sei von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Zudem habe sie sich bei Facebook nur privat über den Vertragspartner, eine Telefongesellschaft, geäußert. Darüber hinaus sei die Kündigung aller Voraussicht nach unter Verletzung des Mutterschutzgesetzes ausgesprochen worden. Eine ausnahmsweise Kündigung während der Schwangerschaft sei nur bei besonders schweren Verstößen der Schwangeren gegen arbeitsvertragliche Pflichten zulässig, die dazu führten, dass dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses völlig unzumutbar werde. Quelle: ahgz-online 7. Oktober 2012 von Marcus Creutz Der Autor ist Rechtsanwalt und freier Journalist in Garmisch-Partenkirchen. nach oben

Etwas Wellness für Ihre Hotel- oder Pensionsgäste gefällig? Infrarotkabine als Alternative zur Sauna! Die kalte, dunkle Jahreszeit beginnt und der Mensch sehnt sich nach Wärme und Licht. Nach einer Wanderung oder einer anderen sportlichen Aktivität suchen viele Entspannung in der Sauna. Wohlige Wärme bei entspannender Beleuchtung, umgeben von Holz und der Geruch eines guten Aufgusses in der Nase – was gibt es Besseres? Doch die Saunakabine braucht Platz, viel Energie in der Aufheizphase und im Betrieb und kostet bei guter Ausstattung auch ein gutes Sümmchen. Fakten die eine Entscheidung zur Anschaffung beeinflussen. Vergessen wird dabei, dass die hohen Temperaturen oder die

hohe Luftfeuchtigkeit nicht für Jedermann geeignet sind. Menschen mit HerzKreislaufbeschwerden oder kleine Kinder brauchen Alternativen fürs gesunde Schwitzen. Und die Alternative gibt es in Form einer Infrarotkabine oder Heizung. Entspanntes Schwitzen bei Temperaturen zwischen 40° und 60° in einer optimalen Atmosphäre mit Lichttherapie und dem Lieblingssound oder Lieblingshörbuch aus der Musikanlage bieten Ihnen ein interessantes Angebot für Ihre Gäste. Grundflächen von 1,0 bis 1,5 qm für 1-2 Personenkabinen, eine Raumhöhe von min. 2,1 m, dazu eine normale 230 V Steckdose reichen aus, um ggf. in einem bisher ungenutzten Raum eine kleine Wellnesslandschaft mit Ruheliege und diversen Extras zu schaffen. Mit der neuen Generation Infrarotkabinen aus dem Hause Saunalux oder einer individuellen Lösung aus dem Hause LebensArt stehen Ihnen Möglichkeiten zur Verfügung, Ihren Gästen etwas Besonderes zu bieten. Besichtigen Sie die „NEUEN“ in unserer Ausstellung, oder noch besser TESTEN Sie die Kabinen bei uns und entscheiden Sie dann. Fragen Sie nach der Herbstaktion für DEHOGA-Mitglieder. LebensArt-WZF-GmbH, Am Glaswerk 12, 01705 Freital Tel. 0351-2108672, Internet: www.lebensart-wzf.de nach oben

Wichtige Termine! Pro-Mensch-Forum 2012: 19. und 20. November 2012 in Dresden! Informationen und Anmeldung unter: www.promensch.de Kulinaria & Vinum Dresden 1. - 3. März 2013, neuer Standort: Flughafen Dresden! Wichtiger Tipp! Der Ausbilderwegweiser ist in der Geschäftsstelle Dresden zum Vorzugspreis für Mitglieder unseres Regionalverbandes zu erhalten: 10,70 € (+ Versandkosten)! nach oben

Hinweis Newsletter Sie erhalten diesen Newsletter als Mitglied oder Partner des DEHOGA Sachsen Regionalverband Dresden. Sollten Sie keinen Newsletter mehr wünschen, senden Sie bitte eine eMail an [email protected] mit dem Betreff "abbestellen". Impressum DEHOGA Sachsen - Regionalverband Dresden e.V. [email protected] www.dehoga-dresden.de Tel. 03 51 - 4 28 96 66 Amtsgericht Dresden Vereinsregister-Nr. 28 nach oben