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Dorfentwicklung/ Dorferneuerung 1. Ausgangspunkt/ Gründe: - - Sachsen: 70% der Fläche des Landes ist der ländliche Raum geprägt von LW durch Industr...
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Dorfentwicklung/ Dorferneuerung 1. Ausgangspunkt/ Gründe: -

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Sachsen: 70% der Fläche des Landes ist der ländliche Raum geprägt von LW durch Industrialisierung starke Veränderung Mechanisierung und Rationalisierung der Landwirtschaft → auch starke Veränderung im Dorf LW spielt nur noch untergeordnete Rolle nicht immer sind Alternativen gegeben Arbeitsplatzmangel → Abwanderung / Pendler Strukturprobleme: fehlende Infrastruktur Verlust an dörflicher Eigenheit und Vielfalt Verlust von Ortsnamen Zentralisierung aller Funktionen Eigenheim und Wohnungsbau an den Rändern der Dörfer Zerstörung von Natur und Landschaft Identitätslosigkeit

2. Begriffserklärung/ Definition = staatliches Förderprogramm im Rahmen der ländlichen Neuordnung beide Begriffe: Dorferneuerung und Dorfentwicklung → ganzheitlicher Programm für Orte die keine zentralen Orte sind und deshalb von Regionalplanung keine Förderung erhalten Stärkung der dörflichen Wohn- und Lebensqualität → NICHT nur gestalterische Maßnahmen, sondern auch mit infrastrukturellen Fördermaßnahmen verbunden umfasst gesamten Lebensbereich Soziales Kulturelles Flurneuordnung Ökonomie Ökologie Gestaltung Bauen Denkmalpflege Landschaft → Das Dorf + seine Umgebung

3. Ziele Ziel Dorfökologie – Bewahren des Gesichtes des Dorfes -

Dörfer haben kein einheitliches Gesicht jedes Dorf besitzt eigenes geheimnisvolles Ich unverwechselbar

Was macht das Gesicht des Dorfes aus - welche Aspekte sind zu berücksichtigen? - bebaute Substanz - der Dorfkern - das Haus - das ganze Dorf als Einheit - ökonomische und ökologische Gesichtspunkte nicht am bebauten Dorfrand enden lassen - gesamte besiedelte Fläche betrachten, auch Aussiedlerhöfe, Streulagen und Dorfflur - Warum? - man meint am Dorfrand beginnt das „grüne Paradies“ und nur im Dorfkern befindet sich die Umweltbelastung, aber vielfach findet sich im Dorfkern eine Dorfidylle - die Umgebung ist dagegen vielfach monotonisiert und ausgeräumt, z.B. Kleingewässer, Weiher, Knick

Typische schleswig - holsteinische Knicklandschaft -

Fließ- und Kleingewässer Kleinstlebensräume – sind pflanzentragende Flächen, z.B. unbefestigte Wege, Straßenbankette, Feldraine, Krautsäume, Eisenbahndämme, Hof - und Lagerflächen, brachgefallenes Ackerland

Kleinstlebensraum in einem Dorf – Spaltenvegetation auf einem Ehrenmal auf einem Friedhof

Grundsätze für Dorfökologie à die Rolle der Landwirtschaft heute Dörfer sind nicht mehr Dörfer im alten ( sprich viel Landwirtschaft) Sinne, aber liegen im ländlichen Raum, d.h. Auseinandersetzung, Landwirtschaft muss in die kommunale Planungspolitik mit einbezogen werden à historisch gewachsene Landschaften umfassender Blick auf Landschafts- und Sozialgeschichte, um die derzeitige Umweltsituation zu begreifen und Therapien zu entwickeln à Landschaftsanalyse vor Landschaftsplanung fachkundige Landschaftsaufnahme vermittelt „Gesundheitszustand“ der dörflichen Umgebung, wichtig für eine zukunftsorientierte Planung à Dorfkern und Gemarkung als Einheit Naturschutz und landschaftspflegerische Hinwendung gilt der gesamten Siedlungsgemeinde à Landschaftsbezogenheit Zusammenklang von Natur- und Kulturdenkmalschutz, landschaftsbezogene Elemente - keine Allerweltslösungen à ökologische Qualität anspruchsvolle Naturstrukturen bevorzugen, z.B. Knick à Vielfalt nicht Bewahren sondern Vermehren des ökologischen Potentials à Vernetzung optimale Vernetzung der naturnächsten Lebensräume à Umweltverträglichkeit und Versorgungsprinzip Grundlage der kommunalen Umweltpolitik à Umwelterziehung muss wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit den Bürgern sein

Ziel Dorfveränderung - Warum -

vorab müssen dazu drei Fragen beantwortet werden:

à Warum das Dorfbild erhalten? à Wozu alte Bauten wieder herrichten? à Weshalb an regionale oder örtliche Bau- und Gestaltungstraditionen anknüpfen? -

Gestaltung eines Ortsbildes, das Identifikation unterstützt Konzeption eines öffentlichen Raumes, der Kommunikation ermöglicht Ausformung einer Dorfgestalt, die Orientierung erleichtert

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Gestaltung des dörflichen Lebensraum Sicherung seiner Überschaubarkeit Bewahrung seiner Eigenart Unverwechselbarkeit

Amstetten, Zumindest als wichtigen Merk- und Orientierungspunkt lässt jeder die Kirche im Dorf

Böttingen, Nicht zu sein wie der Nachbarort – das unverwechselbare eigene Ortsbild als Grundlage der Identifikation für die Bewohner

à diese Grundwerte als sicherndes Gerüst für künftige Entwicklungen erhalten und fördern Das Aufgabenspektrum der Dorfentwicklung 1. Reaktivierung der Ortskerne - Dorfkerne haben meist noch vorhandenes Potential zur Entwicklung der Leitbildeigenschaft „Eigenart und Unverwechselbarkeit“ - charakteristische Eigenschaften der Ortarchitektur bei allen Baumaßnahmen berücksichtigen - erhaltende Erneuerung stellt zentrale Aufgabe dar - Neubauten im Ortskern müssen gestalterisch integriert werden - Zuwuchern des Kerns durch große Dorferweiterungsgebiete vermeiden, um Überschaubarkeit und Kleinräumigkeit zu erhalten

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dezentrale Versorgungseinrichtungen und Betriebsformen müssen di e angestrebte Kleinteiligkeit der Dorfarchitektur unterstützen ausgewogene Mischung unterschiedlicher Nutzungen ( z.B. Wohnen und Arbeiten) attraktives Wohnumfeld à Ortskern wieder interessant machen, Kommunikation neue Formen des nachbarschaftlichen Wohnens und Arbeiten finden Raumangebote für landwirtschaftliche Betriebsformen, kleine Dienstleistungs und nichtstörende Handwerkerbetriebe schaffen

2. Integration bestehender Neubaugebiete - relativ lockere Bebauung à hoher Freiflächenanteil à Entwicklungspotential hinsichtlich Naturnähe und Landschaftsbezug - Förderung von Flora und Fauna, Baumpflanzung etc. - Rückbau von Strassen à die der Verkehrsfläche abgewonnenen Zonen als Grünbereiche nutzen, Alleen - Pflanzungen von dichten Baumgürteln, typische Tradition al ter Dorfränderà wirksamer Immisionsschutz für angrenzende Wohngebiete und Eingrünung der meist nicht in die Landschaft passenden Gebäude, Abschwächung des störenden Erscheinungsbildes - Neubaumaßnahmen meist uniform und verwechselbar - daher bei Neubaumaßnahmen Architektur vielfältiger und den örtlichen Gegebenheiten anpassen - auch bei Neubaumaßnahmen auf kleinräumige Siedlungsstruktur achten - Schaffen kleiner landwirtschaftlicher Nebengebäuden um Neubaugebiete à Zuerwerbs- und Freizeitbeschäftigung, Landbewirtschaftung in kleinem Stil 3. Konzeption richtungsweisender Dorferweiterungen - einbeziehen des ganzen Dorf, Entwicklungsabschnitte müssen überschaubar, flexibel und korrigierbar bleiben - Neubau nicht einfach „aus dem Boden stampfen“ - Entwicklung regionaler und lokaler Siedlungs- und Bauformen im Sinne nachbarschaftlich und ökologisch orientierter Siedlungsplanung - Gesamtdorf darf nicht unwillkürlich in die Fläche wachsenà Überschaubarkeit und Kleinteiligkeit müssen erhalten bleiben - Vorraussetzung für dezentrale Versorgungseinrichtungen sind zu schaffen, auch Entsorgungsbereiche - Ziel jeder Dorferweiterung: nicht nur ergänzender Teil des bestehenden Siedlungsgefüges sondern auch sinnvoller Teil der Landschaft Ziel: Aktualisierung ländlicher Siedlungs- und Bautradition -

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Konservierung des Dorfkerns und Planung für Neubaugebiete brauchen ein Ziel: Einheit des Dorfes im Ortskern - innovative Maßnahmen, die auf die neuen Bedürfnisse der Bewohner ausgerichtet sind in den Neubaugebieten - integrierende Konzepte, mit denen die baulich – räumliche Entwicklung wieder in Einklang mit der Natur und dem Ortskern gebracht wird Konzepte, die aktuelle Anforderungen an Wohnen und Wohnumfeld berücksichtigen standortgerecht bauen

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einfach bauen nachbarschaftliches Leben ermöglichen

4. Vorgehensweise der Dorferneuerung Planung im Dorf: Aneignung statt Fremdbestimmung -

andere Herangehensweise als in den Städten mit Planungsämtern Chance: neue Wege, unkonventionelle Praktiken der Planung verständliche, bürgernahe Diskussion um die Zukunft des Dorfes à erweckt Interesse der Bürger und bietet somit auch aktive Teilnahme am Geschehen Dorfentwicklung als zentrale Gemeinschaftsaufgabe im Dorf à genau dies könnte das Entwicklungskonzept leisten, nicht als fertiger, festgeschriebener Plan, sondern als ein Konzept, das die einzelnen Maßnahmen in eine zukunftsorientierte Richtung zusammenführt

Rolle des Planers -

unterstützende und moderierende Partner, nicht dominierend Zusammenarbeit mit Verwaltung, Gemeinderat und Bevölkerung à offene Diskussion nach allen Seiten und realistische Planung Ziel: finden eines tragfähigen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen konkrete und anschauliche Planungà nur so Dialog mit der Bevölkerung eingehen auf die besondere Situation im Dorf

Örtliches Entwicklungskonzept als Rahmenplan: -

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bereitet Bauleitplanung in ihren Aussagen vor und unterstützt sie steuert Dorfentwicklung bis hin zur Gebäude- und Detailplanung stellt Entwicklungsmöglichkeiten eines Dorfes in den Grundzügen dar Zusammenhänge zwischen einzelnen Entwicklungsbereichen ermöglicht einzelne Entwicklungen und Maßnahmen in ein Gesamtbild einzuordnen besteht aus einem Gesamtkonzept, das sich aus zahlreichen kleinen Planungsschritten zusammensetztà damit Zielrahmen für die gesamtörtliche Entwicklung abgesteckt mit dem Plan kann jedes Dorf seine künftige, ganzeinheitliche Entwicklung überdenken Diskussionsbasis und planerische Grundlage den Kern bilden planerische Überlegungen, wie Nutzungskonzepte, Verkehrskonzepte, Grünordnungskonzepte und Gestaltungskonzepte Maßstab 1 : 500 bzw. 1 : 1000

Ortsbildplanung -

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Aussagen des örtlichen Entwicklungskonzept zu den verschiedenen Bereichen anschaulich verdeutlichen konkrete Vorschläge und alternative Entwürfe sowie beispielhafte detaillierte Gestaltungsvorschläge Aufgabe: à einzelne Empfehlungen für die Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes im Ganzen sowie in seinen Berechen erarbeiten und planerisch vorubereiten à charakteristische Merkmale der individuellen Dorfarchitektur (historisch und aktuell) herausarbeiten, bewerten und Empfehlungen formulieren weckt das Interesse der Bürger, wenn sie erfahren wovon gesprochen wird Dorfbildplanung sollte durch alle Arbeitschritte folgende Punkte ansprechen: • naturräumliche Situation • Ortgrundriss • Ortsansicht und Ortsilhouette • Strassen- und Platzraum • Vegetation • Gebäudetypen und Fassadenmerkmale

1. Arbeitsschritt: Die Dorfbildgeschichte - was macht den unverwechselbaren Charakter eines Ortes aus und wie hat sich diese Eigenart im Laufe der Jahrhunderte entwickelt à Merkmale, die Ort besonders prägen - alte Ansichten, Dorfchroniken etc. verwenden 2. Arbeitsschritt: Die Dorfbildziele - welche Forderungen muss das Dorfbild erfüllen - wie soll es in Zukunft in seinen Grundzügen aussehen à Ziel: individuell, gestalterisches Leitbild - Welches war die bisher gestalterische Zielrichtung des Dorfes? - Welche gestalterischen Ziele soll das zukünftige Ortsbild erfüllen und welchem Leitbild soll die zukünftige Entwicklung des Dorfes folgen? 3. Arbeitsschritt: Dorfbildanalyse - gegenwärtige Zustand des Ortsbildes als Momentaufnahme - wird anhand der Dorfbildziele bewertet - erfassen der wichtigsten Merkmale und deren Stärken und Schwächen - Welche Bausteine bestimmen das Dorfbild als Ganzes? - Welche gestalterischen Einzelbereiche lassen sich innerhalb des Ortsbildes ausmachen und welches sind dort die prägenden Bausteine? - Welche Teile des Dorfbildes sind typisch? Welche sind untypisch? Welche lassen sich verbessern, welche müssen erhalten bleiben? à charakteristische Bausteine der Dorfarchitektur herauserarbeiten

Analyse der Gebäudeproportionen am Beispiel Schöckingen

4. Arbeitschritt: Der Dorfbildentwurf und Gestaltungsempfehlungen - enthält in anschaulicher Form Entwürfe und Empfehlungen für die Gestaltung des ganzen Dorfes ebenso seiner Bereiche - z.B. Konzepte für den Ortgrundriss, Ortsansicht, Plätze, Gebäudegruppen etc. - Wie soll das Dorfbild im ganzen und im einzelnen aussehen? - Welche Gestaltungsempfehlungen sind für Einzelvorhaben zu formulieren? - Wie können negative Merkmale des Dorfbildes beseitigt werden, um das angestrebte Dorfbild zu erreichen? - Konkrete Hinweise für Planung und Realisierung, z.B. Gebäudetypen, Bauweise, Anlage und Führung der Straßenräume etc.

Ablauf der Dorfentwicklung -

Konzept für die Entwicklung und Erneuerung des Dorfes herausarbeiten, das nicht verordnet ist sondern von der Bevölkerung akzeptiert und getragen wird Entwicklung und Erneuerung muss die Bedürfnisse der Bevölkerung wiederspiegeln, kein theoretischer Maßnahmenkatalog Neuordnungsmaßnahmen mit den Bürgern erörtern und in diesem Zusammenhang das Bewusstsein und die Bereitschaft entwickeln, Mängel und Missstände auch auf dem eigenen Grundstück zu erkennen und zu beseitigen

Phase 1 - Ortschaftsrat/ Gemeinderat à Beschluss Beschluss der Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes für die anstehende Dorfentwicklung, Planungsvergabe - Begehung mit Vertretern der Gemeinde und den Planern - Informationsveranstaltung Bürger werden über Sinn und Zweck der Dorfentwicklung informiertà Diskussion - Fragebogenaktion Planer erhalten wichtige Grunddaten für die Planung - Auswertung Anregungen von der Gemeinde und der Bürgerschaft werden ausgewertet à Grundlage für weitere Planung - Planung in mehreren Planstufen werden alle Vorgaben aufgezeichnet, Missstände dargelegt und das Entwicklungskonzept erstellt Phase 2 - Koordinierungsausschuss Diskussion der Belange der Fachbehörden - Bürgerversammlung Abgestimmte Planung wird vorgestellt - Ortschaftsrat/ Gemeinderat à Beschluss Gremien der Gemeinde bestimmen das Entwic klungskonzept und die Durchführung der öffentlichen Maßnahmen - Anträge Planer erstellen Kostenschätzungen für private und öffentliche Maßnahmen Gemeinde bearbeitet Anträge auf Zuschüsse - Durchführung und Beratung private und öffentliche Maßnahmen werden geplant und durchgeführt Planer beraten die Gemeinde und die Bürger

Aspekte bei der Planung von Erneuerungsmaßnahmen Das Haus und sein Umfeld - bei allen Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen ist der ursprüngliche Charakter der Gebäude zu erhalten, indem typische regionale und lokale Gestaltungsmerkmale berücksichtigt werden - der Gestaltung von Fassadenöffnungen muss besonderer Wert beigemessen werden, da sie den Charakter der Fassade entscheidend prägen - das Dach ist bei der erhaltenden Modernisierung nur geringfügig und mit äußerster Rücksicht auf die Umgebung zu verändern, da es als Teil der Dachlandschaft einen großen Einfluss auf das Erscheinungsbild des Ortes hat

Bonndorf, Eine „Landschaft“ aus Formen und Funktionen

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Baumaterialien und Farbgebung der Gebäude prägen das Dorfbild entscheidend. Die Beschränkung auf eine sinnvolle, der Umgebung angemessene Auswahl von Farben und Materialien ist eine wichtige Vorraussetzung für die Integration von baulichen Veränderungen in das Ortsbild. beim Umbau und bei der Modernisierung der Bausubstanz im Dorfkern ist auch der Hof mit einzubeziehen. Die Gestaltung des Hofraumes soll dabei nicht nur funktionalen Ansprüchen dienen, sondern gleichrangig auch die natürliche Umwelt entlasten und die Wohnqualität verbessern .

Blaubeuren – Seißen, Wiederentdeckt nach vielfach hektischen Veränderungen: der Ruheplatz vor dem Haus mit Bank und Baum

Hattenhofen, Beispielhaft im ökologischen Trend: dicht am Haus ein paar Blumen, die Fläche davor nicht versiegelt und nur der Weg zur Haustür gepflastert

Neubauten, Höfe und Häuser in der Gruppe - Neubauten innerhalb der Dorflage sollen die orttypische Parzellenstruktur und die traditionelle Gebäudestruktur berücksichtigen, um die Integration des Neuen in das Alte zu erleichtern

Denkingen, Die traditionelle Bauweise bildet die Basis, auf der das Neue aufbaut

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vorhandenes Höhenspektrum der Gebäude und ihre charakteristische Baumassenverteilung muss von Neubauten aufgenommen werden. Nur so Bild einer geschlossenen Dachlandschaft

„Familienverwandtschaft“ der Neubauten durch Ähnlichkeit der Baumassen

Muttenz, Die Neubauten nehmen die traditionellen Gestaltungsmerkmale auf und fügen sich dadurch in die Nachbarschaft ein

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Material und Farbwahl sowie Gebäude- und Fassadentypus sollen der traditionellen örtlichen Baukultur abgeleitet werden. der Nahbereich eines Gebäudes ist, wo immer möglich, als halböffentliche Zone mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten zu gestalten und so fließend mit dem öffentlichen Raum zu verknüpfen.

Der öffentliche Raum im Dorfkern und der Grundriss des Dorfes - dörfliche Strassen und Plätze sind als Handlungsräume anzusehen, in denen das traditionelle Verhältnis zwischen der privaten Zone vor dem Haus und dem öffentlichen Raum der Strasse als wesentlicher Bestandteil erhalten bzw. wiederhergestellt werden muss.

Der Vorgarten als Gesprächsbrücke, die ideale Verbindung von Arbeit und Kontakt

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Strassen- und Platzgestaltung soll charakteristische räumliche Struktur- und Gestaltungsmerkmale erhalten und weiterentwickeln

Bubsheim, Ein grüner Dorfplatz mit wenigen gestalterischen Eingriffen

Balgheim, Ein Brunnen kann ein Symbol sein für die Funktion eines Dorfplatzes

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der Straßenraum als Verkehrsraum ist möglichst als durchgehende Fläche mit ineinanderfließenden Nutzungsbereichen und Mischnutzungen zu planen

Das bestehende Neubaugebiet - häufig vom Ortskern losgelöste Neubaubereiche sind durch bauliche sowie funktional - räumliche Maßnahmen mit dem Ortskern zu verbindenà auch Näherkommen der Bewohner - Straßenraum sollte dörflichen Charakter erhalten um Verbindung zwischen Ortskern und Neubaugebiet räumlich erlebbar zu machen - Neubaugebiete sollten vielfältigen und unverwechselbaren Charakter erhalten à anregender und wohnlicher - bei zukünftigen Änderungsmaßnahmen sollte die Chance genutzt werden, dem Gebäude einen unverwechselbaren Charakter zu geben à Gemeinsamkeiten mit altem Ortsbild

Vorher...nachher: Obst- und Straßenbäume zusammen mit Anbauten und Schuppen bilden den Ortsrand, verbinden Ortschaft und Landschaft

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Freiflächen sollen geprägt sein von vielfältiger Vegetation à Naturbezug und den Ort von außen in die Landschaft einbinden

Eckenweiler, Auch Gartenkultur ist Dorfkultur

Gewerbebereiche - bei der Ausweisung von Gewerbebereichen am Ortsrand ist der Landschaftsverbrauch so gering wie möglich zu halten à Einbindung durch grünordnerische Maßnahmen

Böttingen, Maßstäbliche Eingrünung eines Gewerbegebietes

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auf räumlich – gestalterische Wirkung von Bauten und Grünanlagen sollte dabei besonders geachtet werden Gestaltung der Gebäude ist an die Merkmale der regionalen und lokalen Bautradition anzulehnen, soweit dies möglich ist

Neubaugebiete am Ortsrand – Konzeption - klimatische, topographische und landschaftliche Standortgegebenheiten sind die wesentliche Grundlage bei der Planung eines Dorferweiterungsgebietes - Beachtung der Besonderheiten des Ortsbildes und den Gestaltungsprinzipien, um das Dorferweiterungsgebiet ordentlich einzubinden

Langenbrand, Der Dorfcharakter dieser Neubausiedlung wird erreicht durch den Rückgriff auf regionale Gestaltungselemente

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Gestaltung von Strassen und Freiräumen ist wesentlicher Bestandteil einer gezielten, auch regionale und lokale Elemente einbeziehenden Wohnumfeldplanung ausgewogene Durchmischung der Wohnfunktion mit anderen, wohnverträglichen Nutzungen anstreben jedes einzelne Haus muss als integrationsfähiger Teil seiner Umgebung betrachtet werden

Langenbrand, Eine Neubaugruppe als kleines Dorf, eingebettet in die Landschaft

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Neubauten sollen in Verbindung mit ihren Gärten und Freiräumen verstärkt nach ökologischen Gesichtspunkten geplant werden

Bestandserfassung als Grundlage der denkmalverträglichen Dorferneuerungsplanung 1. Materialsammlung -

Beschaffung und Auswertung der vorhandenen Literatur Beschaffung und Auswertung historischer Karten und Pläne, historischer Ansichten und alter Fotographien

2. Bestandsaufnahme und Analyse Topographie und Naturraum -

welche topographischen Faktoren haben Gründung und Entwicklung des Dorfes begünstigt und prägen das Siedlungsbild des Dorfes? Zeigen Feldflur und Naturraum noch die Strukturen älterer bzw. traditionell beibehaltener Bewirtschaftungsstrukturen? prägende Ansichten und Silhouette des Dorfes Wird das Dorfbild durch Baumaterialien aus Rohstoffen des umgebenden Naturraums geprägt?

Ortsgeschichte -

Spuren von früheren Herrschafts- und Besitzverhältnissen, die heutige Struktur und Gestalt des Dorfes prägen historische Entwicklungen und Ereignisse, die entscheidend geprägt haben Rege Bautätigkeit, infolge wirtschaftlicher Blütezeiten etc.à heute noch ablesbar?

Siedlungstyp und Ortbauentwicklung -

Wie entwickelten sich Dorfgrundriss, Wege- und Gewässernetz und Parzellenstruktur? Wo haben sich historische Dorfränder erhalten? Wie entwickelte sich die Baustruktur, z.B. durch Verdichtung?

Gebäudetypologie und gestalterische Eigenart -

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Wo liegen die öffentlichen Bauten (Kirche...) im Dorfgefüge und welche Eigenart besitzen sie? Aussehen der verschiedenen Haus- und Hofformen und durch welche Faktoren wurde ihre Gestalt geprägt ( Nutzung, Baumaterial, Konstr., Gebäudestellung...) Welche Gemeinschafts- und Sonderbauten sowie Bauten des ländlichen Handwerks gibt es? Charakteristische Standorte? Unterschiede zu übrigen Haustypen

Baualter -

Baubestand bei der Erstvermessung – welche Bauten haben sich bis heute erhalten? Alter der öffentlichen Gebäude und Sonderbauten Datierungshilfen an den Gebäuden? Datierungshilfen aus Archivalien, Büchern beschaffen

Freiräume -

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Form und Gestalt der öffentlichen Freiräume (Kirchplatz, Dorfplatz, Strassen...) à durch welche Faktoren wird ihr Erscheinungsbild geprägt (Raumgrenzen, Übergänge, Begrünung...) Gibt es Teiche, Bachläufe, Waschplätze? Wodurch zeichnen sich private Freiräume aus?

3. Zusammenfassende Bewertung Das Dorf in seiner Gesamtheit -

welche Bestandteile des Dorfes mit Wirtschaftsflächen und Landschaftsteilen sind beachtenswert und schützenswert à prägend für das Dorfbild

Bauliche und gestalterische Eigenart des Dorfes -

welche bauliche Anlagen und ortsbildprägenden Elemente sind beachtenswert und schützenswert

Öffentliche und private Maßnahmen 1. öffentliche Maßnahmen -

vorrangig im öffentlichen Bereich Verbesserung der Raumstruktur im Ortinnern, wo gestalterische Mängel im Straßenraum beseitigt werden sollen Maßnahmen können sein: • dorfgemäße Ausbau der Ortsdurchfahrt à mit Ziel des Kommunikationsraumes • Ausbildung eines zentralen Platzbereiches in der Dorfmitte (öffen tliche Gebäude, Post, Bushaltestelle...) • Befreiung der Ortsmitte vom Durchgangsverkehr • Straßenraummöbilierung • Naturnahe Gestaltung der Umgebung • Maßnahmen zur verbesserten Einbindung des Ortes in die Landschaft • Fuß- und Radwegverbindungen • Pflanzmaßnahmen

2. Private Maßnahmen -

müssen mit den einzelnen betroffenen Bürgern erörtert und festgelegt werden Maßnahmen können sein: • Beibehaltung der Dachform und Aufnahme bei Neubauten • Beibehaltung der ursprünglichen Fenster- und Türformen • Historische Fassaden erhalten • Vorbereiche sind Ortsbild prägende Elemente à in ursprünglicher Form erhalten und erneuern • Private Freiflächen z.B. pflastern und einheitlich mit den gemeindlichen Maßnahmen ausführen • Dorftypische Hausgärten erhalten • Bäume erhalten

5. Gesetzliche Grundlagen der Dorferneuerung Flurbereinigungsgesetz Das Flurbereinigungsgesetz bietet den rechtlichen Rahmen zur Dorferneuerung und zur wirksamen Umsetzung integrierter ländlicher Entwicklung. Die wichtigsten §§ im Zusammenhang sind: §1 Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen nach diesem Gesetz neugeordnet werden (Flurbereinigung).

§ 37 (1) Das Flurbereinigungsgebiet ist unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur neu zu gestalten, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Die Feldmark ist neu einzuteilen und zersplitterter oder unwirtschaftlich geformter Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten; Wege, Straßen, Gewässer und andere gemeinschaftliche Anlagen sind zu schaffen, bodenschützende sowie -verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen vorzunehmen und alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, durch welche die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe verbessert, der Arbeitsaufwand vermindert und die Bewirtschaftung erleichtert werden. Maßnahmen der Dorferneuerung können durchgeführt werden; durch Bebauungspläne und ähnliche Planungen wird die Zuziehung der Ortslage zur Flurbereinigung nicht ausgeschlossen. Die rechtlichen Verhältnisse sind zu ordnen.

§ 86 (1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen Baugesetz Bei der Dorferneuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des Baugesetzbuches. Die Dorferneuerung ist nicht extra erwähnt.

Weitere Fachgesetze

…treten in Kraft je nach dem, ob deren Geltungsbereiche in der Dorferneuerung berührt werden. Zu nennen wären folgende wichtige Bundesgesetze mit ihren entsprechenden Ländergesetzen: • • • • • •

Das Bundesnaturschutzgesetz/ Bundesartenschutzgesetz Das Wasserhaushaltsgesetz / Abwassergesetz Das Bundesaltlastengesetz Das Immissionsschutzgesetz Das Bundeswaldschutzgesetz / Bodenschutzgesetz Das Bundesdenkmalschutzgesetz

Förderungsmöglichkeiten der Dorferneuerung Die Förderung im Rahmen einer Dorferneuerung kann über verschiedene Wege passieren und muss nicht mit speziellen Programmen nur zur Dorferneuerung passieren. Allgemein Den Antrag auf Förderung hat der Träger der Maßnahme zu stellen. Man unterscheidet in: Private Maßnahmen (Sicherung und Sanierung Ortsbildprägender Bausubstanz oder Modernisierung sonstiger privater Bausubstanz bei Wohn- und Wirtschaftsgebäuden) Kommunale Maßnahmen (Innerörtliche Wege und Plätze, Grün in und am Dorf, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, öffentliche Gebäude, Ver- und Entsorgung, Hilfen für Vereinsaktivitäten) Fachbehördliche Maßnahmen (Flurneuordnung, Straßenbau, Wasserwirtschaft) Die Förderung findet im Allgemeinen nach den Grundsätzen des Flurbereinigungsgesetzes und nach Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“GAK statt. Gerade aber auch die Fachbehördlichen Maßnahmen können auch durch die jeweiligen Grundsätze der Fachgesetze gefördert werden. Genauere Angaben, welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden können sind den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme zu entnehmen. Dort ist auch festgehalten wer Ansprüche auf Förderung anmelden kann. Informationen dazu gibt es auch auf der Internetseite des SMUL. Sachsens Förderung des ländlichen Raumes durch das SMUL

Es gibt: • Förderung der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP) o Zu beantragen sind die Fördermittel beim ALN oder AFL • • • •

Förderung der Ländlichen Neuordnung Förderung des Freiwilligen Landtauschs Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer Förderung der Dorferneuerung (RL-Nr.: 04/2002)

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Förderung der ökologischen Landschaftsgestaltung Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen o Zu beantragen sind die Fördermittel beim zuständigen Amt für ländliche Neuordnung

Förderung der Dorferneuerung Die Fördermittel können verwendet werden für die Finanzierung von Maßnahmen • der Dorferneuerung zur umfassenden Verbesserung der Agrarstruktur. Vor allem sind die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Lebensverhältnisse der bäuerlichen Fam ilien zu verbessern •

land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz. Zur Verbesserung der Agrarstruktur sollen damit zusätzliche Einkommen auch außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion geschaffen und gesichert, sowie der Strukturwandel in der Landwirtschaft unterstützt werden. Sie tragen daneben zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Grundlagen der ländlichen Räume bei.

Die Zuwendungen erfolgen auf der Grundlage des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer Wesentliches Ziel der sächsischen Politik ist: • eine wirtschaftlich tragfähige, sozial ausgewogene, ökologisch verträgliche und somit nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer • Verbesserung der Lebens- und Beschäftigungsverhältnisse der Bürger in den Dörfern, um der Abwanderung, insbesondere der Jugend aus strukturschwachen ländlichen Gebieten entgegenzuwirken. Einen Schwerpunkt dabei bilden die in das „Sächsische Dorfentwicklungsprogramm“ aufgenommenen Dörfer. Strukturfondsförderung der EU Sachsen als Ziel 1 Gebiet kann an folgenden Instrumenten der Strukturfondsförderung teilnehmen: Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Europäische Sozialfonds (ESF) Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL, Abteilung Ausrichtung) Interreg III (Grenzüberschreitende Zusammenarbeit), Urban II (Wiederbelebung städtischer Problemzonen) Leader+ (Ländliche Entwicklung) EAGFL-Förderung in Sachsen (2000-2006) Auf der Grundlage des GFK "Ländliche Entwicklung und Fischerei" sollen 2000 -2006 im Freistaat Sachsen vorrangig folgende Bereiche unterstützt werden: 1) Verbesserung der Agrarstruktur ( Einzelbetriebliche Maßnahmen, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Naturnahe Waldbewirtschaftung)

2) Entwicklung des Ländlichen Raums (Ganzheitliche Dorfentwicklung gem. Förderrichtlinie SMUL "Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer", Landtourismus gem. Förderrichtlinie SMUL "Landtourismus im Freistaat Sachsen", Ökologische Landschaftsgestaltung)

Antrags- und Bewilligungsstellen sollen die Fachbehörden werden: • Staatliches Amt für Landwirtschaft (AfL) • Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) • Staatliches Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) • Sächsisches Forstamt (FA) • Forstdirektion (FD) Richtlinie für die Entwicklung des ländlichen Raumes (LEADER+) im Freistaat Sachsen LEADER + soll den Bürgern des ländlichen Raumes beispielhaft Impulse geben und sie dabei unterstützen, Strategien zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Gebietes zu entwickeln und umzusetzen. Das Ziel ist eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes.

Im Mittelpunkt stehen dabei: • die Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes • die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen • die Verbesserung der organisatorischen Fähigkeiten der jeweiligen Gemeinschaft • die Vernetzung. Antrag und Bewilligungsstelle ist das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) Weitere Förderprogramme Des Weiteren gibt es Förder- und Kreditprogramme des Bundes/Sachsens, die nicht speziell die Dorferneuerung fördern, aber jedoch den Kauf, die Sanierung und den Rückbau von Wohneigentum oder gewerblich genutzten Gebäuden. Hier eine Auswahl: • • • • •

Wohnraummodernisierungsprogramm II (Ost) C02-Gebäudesanierungsprogramm Eigentumsförderung 2001/SAB-Tilgungsdarlehen Eigentumsförderung 2001/SAB-Eigenheimzulagendarlehen Investitionszulage - Modernisierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum

Wie schon oben erwähnt können auch Maßnahmen des Straßen und Wegebaus, der Altlastensanierung, des naturnahen Wasserbaus und ähnliches gefördert werden.

6. „Unser Dorf soll schöner werden“ -

reiner Gestaltungswettbewerb, auf Fremdenverkehr orientiert Erhalt und Nutzung historischer Gebäude regionale Baukultur, landschaftstypische Materialien und Techniken denkmalgerechter Umgang mit historischer Bausubstanz Integration von Neubauten in das Landschafts- und Dorfbild Lebendigkeit des Dorflebens

Probleme: oft zu perfekt und dem Dorf nicht angemessen Gestaltung des Dorfplatzes häufig vereinheitlicht und nicht regionaltypisch, an der Stadt orientiert Folklorisierung ländliches Bauen: Erhalten – Pflegen – Gestalten

7. Beispiel zur Dorfentwicklung Gemeinde Leuben-Schleinitz – Dorfentwicklung Leuben – August 1993 / März 1995 Auftraggeber: Planung: Förderung:

Gemeinde Leuben-Schleinitz Hans Jürgen D. Storz, freier Architekt bdb, Stadtplaner srl, Heilbronn, Schwäbisch hall, Nossen Freistaat Sachsen, vertreten durch das Amt für ländliche Neuordnung

1) Ablauf der Dorfentwicklung (allgemein)

Ziel: Erhalt der gewachsenen dörfl. Struktur, Modernisierung in Einklang mit dem gewachsenen Dorfbild, Analyse der speziellen Qualitäten des Dorfes Erarbeitung eines von der Bevölkerung getragenen Konzeptes Praxisrelevanz! Schwerpunkt: Erörterungen mit den Bürgern, Entwicklung der Bereitschaft bei sich im Kleinen zu beginnen Ablauf: Beschluss (1) von Ortschaftsrat / Gemeinderat, Planungsvergabe Begehung (Gemeinde und Planer) Informationsveranstaltung (f. d. Bürger, Diskussion) Fragebogenaktion (Planungsgrundlage) Auswertung (Gemeinde/Bürger, Planungsgrundlage) Planung (Stufen – Vorgaben, Probleme, Konzept) Koordinierungsausschuss (Einbeziehung der Fachbehörden) Bürgerversammlung (Vorstellung der Planung)

Beschluss (2) von Ortschaftsrat / Gemeinderat, Entwicklungs-konzept und Durchführung Anträge (Kostenschätzungen f. priv. und öffentl. Massnahmen, Zuschüsse) Durchführung und Beratung (priv. und öffentl. Massnahmen, Beratung)

Im Vorfeld der Durchführung der Dorfentwicklungsmassnahme sind eine Bestandsaufnahme (Geschichte, Lage und Funktion des Dorfes, Gebäudebestand und –nutzung), eine Auswertung der erhobenen Daten (hinsichtlich Siedlungsstruktur, ortsbildprägende Elemente, Mängel, Missstände) inklusive einer Massnahmenübersicht und die Erstellung eines Gesamtkonzeptes (Gesamtentwicklung, Freiflächen) vonnöten. Methode: Gemeindeversammlungen, Einbeziehung von Bürgern (Fragebogen) und Fachleuten – Koordinierung, Zuschüsse, Betreuung und Beratung 2) Inhalte der Dorfentwicklung Leuben

Bestandsaufnahme

Geschichte: 534 Besiedlung durch die Daleminzier (Stamm der Sorben vom Volk der Slawen), Kirchberg von Leuben gehörte zu den Sorbenschanzen, 928 besetzung durch die Deutschen – Entstehung der Burgwarte Leuben, Hufenverfassung im 12. Jh. – Flurumgestaltung, Rittergut, 1550 Pfarrkirchort, bis 1600 slawische Kulturlandschaft Lage / Funktion: Gemeinde liegt an der Westgrenze des Landkreis Meissen, Talaue – Zusammenfluss des Dreissiger Wassers mit dem Ketzerbach – Bergsporn des Kirchbergs, Leuben: Verkehrsanbindung über Landstrassen – Autobahn, Buslinien nach Lommatzsch, Nossen , Meissen; Leuben liegt an Bahnstrecke Nossen-Riesa (Bahnstation), gewisse Zentrumsfunktion – Kleinzentrum, Versorgung der umliegenden Dörfer, wenig Landwirtschaft, mehr Dienstleistung/Handwerk/Gartenbau, grössere Baulücken v.a. durch Niedergang des Gartenbaus, Handwerk und Dienstleistung bestehen weiterhin, guter baulicher Zustand insgesamt, Neubau von Eigenheimsiedlungen, öffentl. Einrichtungen: Gemeindeverwaltung, Kirche, Grundschule, Kita, Turn- u. Festhalle, Sportplatz, Spielplatz Gebäude (Ist-Z.): Erfassung des Bestandes im privaten Bereich; baul. Zustand, Begehung, Ortsbildanalyse, Substanzbewertung; Leuben: Kulturdenkmale u.a.: Kirche, Diakonat, Pfarrhaus und Pfarrhof, Gasthof Leuben, Bäckerei, Hospital (jetzt Ärztehaus), Schulgebäude (heute Gemeindeverwaltung), Kriegerdenkmal, Wegestein, Brücke der dt. Bahn, div. Villen, Wohn- und Mietshäuser – besonders ortsbildprägend, besondere Berücksichtigung! Dominanz der Häusleranlagen, nur vier Höfe; Trennung des Ortsgrundrisses durch Bahnlinie; neue Eigenheimsiedlung; Vorhandensein der notwendigen

öffentl. Einrichtungen, Dienstleistungen des tägl. Bedarfs, Handwerk, Kleingewerbe; Methode: Ortsbegehung, Mängelanalyse (auch verdeckter Mängel), Nutzungsanalyse; Ortsbildanalyse, Aufnahme in Plan; genauere Untersuchung via Beratung der Eigentümer

Auswertung

Siedlungsstruktur: Gassendorf; Häuslerzeilen am Fusse des Kirchbergs entlang der Ortsstrassen; Versorgungsfunktion – wenig Höfe, eher Handwerk etc.; Kirche und Kirchberg prägen Ortscharakter; gute Ablesbarkeit der alten Siedlungsstruktur, gute Bausubstanz neben einigen Baulücken; zum Erhalt der alten Struktur möglichst Sanierung/Erhalt der alten Bausubstanz, Umnutzung, sich einfügende Neubauten; wichtig: Erhalt des Ortskerns, eventuelle Erweiterungsflächen sollen Ortskern abrunden, nicht zerstören ortsbildprägende Elemente: allgemein: Anordnung v. Gebäuden zu Ensembles, herausragende Gebäude, Plätze, Landschaftsräume bzw. Einzelpfanzungen, Einzelelemente an Gebäuden; Leuben: ortsprägend – Kulturdenkmale, Häuslerzeilen entlang der Strassen, wenige Fachwerkhäuser; bei Sanierung auf den Erhalt des Charakters achten, in der Anlage, in Details und Materialien! Beispiele: Schule und Gemeindeverwaltung, Post, Friseur, Schmiede etc., v.a. Gebäude auf dem Kirchberg, Schulberg, Bahnhofsstrasse (siehe auch Kulturdenkmale); Landschaftsräume / Freiflächen (Talaue, Bergsporn, Obstbaumwiesen); Einzelelemente, Details, Konstruktionen: grosse Dachflächen, >45°, Schleppgauben, Fachwerkfassade, massiv an Giebelseiten, Fassadenö ffnungen (stehende Fenster, Sprossen, Gesimse, Klappläden), Bauerngärten Bestand/Mängel: Bezug zuerst auf Dorf im Ganzen, nicht einzelne Baumängel – Karte, Fotoserie; Hauptproblemzonen, bürgernahe Gestaltung notwendig; Strassenraum zu eng für Verkehrsaufkommen – Gefahrenpunkte, keine Gehwege, ästhet. Mängel; Stützmauern fehlen; Platzbereiche ungestaltet – mögliches Ortszentrum bilden; weiterhin Kreuzungen, Freiflächen, Ortseingangbereiche, Talaue, fehlende Bachgestaltung, Fuss- und Radwege, Begrünung Maßnahmen: Wasser und Abwasser, Anschluss an Kläranlage; Strassenraumgestaltung, Gehwege, Radwege, Seitenbereiche;

Ortsdurchgrünung; Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr (à Problem für Gastronomie etc. Laufkundschaft????) Platzgestaltung – Kommunikationsflächen schaffen; Baulückenschliessung – Bereitstellung von Dienstleistungen; Erhalt und Ergänzung der Streuobstwiesen, auch zur Ortsrandausbildung, Erosionsschutz, Eingliederung; Bachlaufgestaltung, -begrünung; Betonung der Ortseingänge/Torsituation – beruhigter Verkehr; Wiederherstellung und Neuanlage von Fußwegen, Radwegen (Abstimmung mit Nachbargemeinden); mögliche Standorte für Erweiterungsgebiete (ost, nordwest) Schliessung der innerörtlichen Baulücken

Methode: Herausarbeitung der Struktur, der wichtigen Elemente (im Grossen und Kleinen), Aufzeigen der Mängel und Hauptproblemzonen, Darstellung in Plan und Fotos; Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges

Dorfentwicklungskonzept:

Gesamtentw.: Erhalt der städtebaul. Struktur, Begrenzung der baul. Entwicklung, Baulückenschliessung vor Erweiterung; Sanierung von Privatgebäuden, Verbesserung der Wohn- und Arbeitssituation; Erhalt der ortsbildprägenden Elemente; Gestaltung von Aussenbereichen; Sanierung vor Abbruch (Wirtschaftlichkeit); Neubauten (Proportion, Dachform, Stellung, Aussengestaltung anpassen)

Freiflächen: Verbesserung von Funktion und Ortsbild, Einbindung in die Landschaft – Obstbaumwiesen, Lückenschliessung, Vermeidung von intensiver landwirtschaftl. Nutzung bis an den Ortsrand, Erhalt der Kleinparzellierung trotz weniger Grossbetriebe

Maßnahmen

Hier folgt die detaillierte Beschreibung der öffentlichen Maßnahmen, die im Zuge der Dorferneuerung Leuben beschlossen wurden (siehe bereits oben). Private Maßnahmen sind nicht enthalten und müssen mit den Bewohnern in Beratung abgestimmt werden.

Methode: Erarbeitung eines detaillierten Maßnahmenkataloges, Erstellung von Merkblättern für die private Dorferneuerung (Dachformen, Fassaden, Fenster,

Vorbereiche, Freiflächen) zur Aufklärung und zur Verhinderung schlechter Sanierung.

Kostenzusammenstellung

Fragebogenaktion im Rahmen der Dorfentwicklung dient auch dem Überblick über den möglichen Umfang von privaten Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung. Erwartet werden etwa 25-10 Anträge auf Zuschüsse mit je etwa 15.000 DM Zuschussrahmen = 450.000 DM. Die öffentlichen Maßnahmen sind vielfältiger und kostenintensiver. die im Maßnahmenkatalog zusammengestellten Punkte werden mit etwa 900.000 DM beziffert. Die Mittelbereitstellung richtet sich nach den Zuschussrichtlinien.

Quellen: Dorfentwicklung – Dorferneuerung - in Sachsen: Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung., Forsten, 1992

ländliche Räume und ihre Dörfer – Leitbilder und Strategien- Tagungsbericht: Seminar v. 3.11.93 bis 5.11.93 in suhl, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten

Frischer Wind beflügelt Sachsens Dörfer: Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Reihe: ländlicher Raum – erhalten-gestalten-fördern, heft 2, 1992

5 Jahre Modelldörfer, Dorfentwicklung in Sachsen: Sächsisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, 1996, 1. Auflage

Sonderheft Flurbereinigung, Dorferneuerung: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten, (Heft 16), 1989

Sonderheft Leitlinien Landentwicklung, Beispiel zur nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten, o.J.

Perspektiven braucht das Land: Freistaat Sachsen, Staatministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Dresden 2001

Dorfentwicklung: Deutsches Institut für Fernstudien an der Universität Tübingen (Hrsg.), Tübingen 1989

http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuelles_und_spezielles/foerderung/foerderungt abelle/downloads/ga04_02.pdf

http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuelles_und_spezielles/foerderung/foerderungt abelle/index.html

http://www.smul.sachsen.de/de/wu/organisation/mittlere_behoerden/laendliche_neuo rdnung/index.html

http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuelles_und_spezielles/wettbewerbe/bauen/do wnloads/erhaltenbauenpflegen.pdf

http://www.smul.sachsen.de/de/wu/index.html

http://www.fle.de/