Das neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick

Das neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick 5. Kölner Vergabetag − 13. September 2016 Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ...
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Das neue Vergaberecht: Status Quo und Ausblick 5. Kölner Vergabetag − 13. September 2016

Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Richtlinienpaket zur EU-Vergaberechtsmodernisierung - Überblick -

Richtlinienpaket umfasst: • RL 2014/24/EU zur „klassischen“ Auftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/18/EG) [VRL] • RL 2014/25/EU zur Sektorenauftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/17/EG) [SRL] • RL 2014/23/EU zur Vergabe von Konzessionen (Neu!) [KRL]

Nicht betroffen: • Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit (RL 2009/81/EG) • Rechtsmittelrichtlinien (Änderung zuletzt durch RL 2007/66/EG)

Übersicht 2

Ziele der Vergaberechtsreform auf europäischer und deutscher Ebene

Regelwerk für Vergaben weiterentwickeln und innerhalb der Europäischen Union stärker vereinheitlichen. Vergabeverfahren sollen effizienter, einfacher und flexibler gestaltet werden. Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren sollen erleichtert werden. Der neue Rechtsrahmen soll den Vergabestellen ermöglichen, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung strategischer (sozialer, umweltbezogener, innovativer) Ziele zu nutzen. Regelung grundlegender Ausnahmen vom Vergaberecht. Elektronische Kommunikation für das Vergabeverfahren nutzen. Übersicht 3

Umsetzung in deutsches Recht Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren

VergRModG (= novelliertes GWB) vom 18.12.2015 • BGBl I vom 17.02.2016, S. 203 VergRModVO (= VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV, VergStatVO) vom 12.04.2016 • BGBl I vom 14.04.2016, S. 624 VOB/A EU im Bundesanzeiger veröffentlicht •

BAnz AT 19.01.2016 B3

Informationen und Rechtstexte (mit Begründungen) unter: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reformdes-vergaberechts.html Übersicht 4

Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Struktur im Oberschwellenbereich

EU-Recht Allgemeine Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU

Sektorenrichtlinie RL 2014/25/EU

GWB, Teil 4

NEU: Konzessionsrichtlinie RL 2014/23/EU

RL Verteidigung und Sicherheit RL 2009/81/EG

Landesvergabegesetze

Anforderungen des EU-Primärrechts

Sonstige rechtliche Vorgaben in Rechtsvorschriften, z.B. • §21 SchwarzArbG

Vergabeverordnung (VgV)

VOL/A 2. Abschnitt

VOF

Sektorenverordnung (SektVO)

VOB/A EU 2. Abschnitt

NEU: Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

• §21 AEntG

VSVgV Verteidigung und Sicherheit

VOB-VS (nur bauspezifische Bestimmungen)

• §19 MiLoG • §141 SGB IX

Vorgaben durch Verwaltungsvorschriften, z.B. • Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVVEnEff)

Übersicht 5

Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Verteilung der Regelungsmaterie auf Gesetz und Verordnungen (1)

Grundsatz: • Anwendungsbereich, Grundsätze und Grundstrukturen im Gesetz • Verfahrensablauf wird im Gesetz vorgezeichnet • Detail- und Verfahrensregelungen auf Verordnungsebene; Ausgestaltung der im GWB angelegten Begriffe

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 Vergabeverordnung (VgV) Sektorenverordnung (SektVO) •

Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Sektoren durch Sektorenauftraggeber Übersicht 6

Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Verteilung der Regelungsmaterie auf Gesetz und Verordnungen (2)

Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) •

Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen



Anwendungsbereich umfasst auch Sektorenauftraggeber

VSVgV (notwendige Folgeänderungen) Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) •

erstmals Einführung einer Statistik für den Bereich der öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe

Zusammenfassung der Verordnungen in VergRModVO + VOB/A EU •

Vergabe von Bauaufträgen Übersicht 7

Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Aufbau des GWB, Teil 4

C. Neue Struktur des Vergaberechts Kapitel 3. Struktur des GWB-E, Teil1:4 Vergabeverfahren

Abschnitt 1: Grundsätze, Definitionen, Anwendungsbereich Abschnitt 2: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber

Abschnitt 3: Besondere Bereiche

UA 1: Sektoren

UA 2: Verteidigung und Sicherheit

UA 3: Konzessionen

Kapitel 2: Nachprüfungsverfahren Übersicht 8

Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Regelungsmaterien des GWB, Teil 4

neue Struktur des GWB, Teil 4: • • • • • • • • • •



Grundsätze Anwendungsbereich Definitionen Allgemeine und besondere Ausnahmen vom Vergaberecht Vergabeverfahren (angelegt; Details in VgV) Leistungsbeschreibung, Eignung, Zuschlag, Ausführungsbedingungen (angelegt; Details in VgV) Ausschlussgründe Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit Gesetzliche Kündigungsgründe Besondere Vorschriften für − Sektorenauftraggeber − Konzessionen − Vergabe von VS-Leistungen (VS=Verteidigung und Sicherheit) Rechtsschutz/Nachprüfungsverfahren (wie bisher) Übersicht 9

Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Struktur und Regelungsmaterien der VgV (1)

Insgesamt 7 Abschnitte, z.T. unterteilt in Unterabschnitte: Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation 1. Allgemeine Bestimmungen (enthält auch Scharnier zur VOB/A EU) 2. Kommunikation Abschnitt 2: Vergabeverfahren 1. Verfahrensarten 2. Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren 3. Vorbereitung des Vergabeverfahrens 4. Veröffentlichung, Transparenz 5. Anforderungen an Unternehmen, Eignung 6. Einreichung, Form und Umgang mit Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessenbestätigungen 7. Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlag Übersicht 10

Struktur und Aufbau des neuen Vergaberechts Struktur und Regelungsmaterien der VgV (2)

Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen ("Sonderregime") Abschnitt 4: Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen Abschnitt 5: Planungswettbewerbe Abschnitt 6: Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architektenund Ingenieurleistungen 1. Allgemeines 2. Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Übersicht 11

Ausgewählte Regelungsaspekte Neuerungen bei den Verfahrensarten

Gleichrangigkeit von Offenem und Nicht offenem Verfahren (§ 119 Abs. 2 GWB; Art. 26 Abs. 2 VRL) Kürzere Mindestfristen, aber Pflicht zur angemessenen Fristsetzung Klare Begrifflichkeiten (Teilnahmewettbewerb, Teilnahmefrist, Angebotsfrist etc.) Stärkung des Verhandlungsverfahrens (§ 14 Abs. 3 VgV) • erleichterte Zulassungsvoraussetzungen: "konzeptionelle oder innovative Lösungen"; "Art, Komplexität, rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen oder entspr. Risiken" Verfahrensablauf beim Wettbewerblichen Dialog (§ 18 VgV) Neue Verfahrensart: Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) Übersicht 12

Ausgewählte Regelungsaspekte Transparenz - Bekanntmachungsvorschriften

"Bekanntmachung" als Oberbegriff für • Auftragsbekanntmachung (§ 37 VgV) • Vorinformation (§ 38 VgV) • Vergabebekanntmachung (§ 39 Abs. 1 ff. VgV) • Bekanntmachung über Auftragsänderungen (§ 39 Abs. 5 VgV) Veröffentlichung von Bekanntmachungen über TED (Tenders Electronic Daily); ggf. zusätzlich im Beschafferprofil Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung!) • zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung • unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt Verwendung der Vorinformation als • Mittel zur Fristverkürzung (§ 38 Abs. 3 VgV) • Mittel zum Ersatz für Auftragsbekanntmachung (§ 38 Abs. 4 VgV) Übersicht 13

Ausgewählte Regelungsaspekte Struktur des Vergabeprozesses

Struktur des Vergabeprozesses:

Leistungsbeschreibung /techn. Spezifik. (§ 120 GWB, § 31ff.VgV)

Eignung, Eignungskriterien (§ 122 GWB, §§ 42 ff. VgV)

Zuschlag, Zuschlagskriterien (§ 127 GWB, §§ 58 ff. VgV)

Ausführungsbedingungen (§ 128 Abs. 2 GWB, § 61 VgV)

Übersicht 14

Ausgewählte Regelungsaspekte Zuschlag

Wirtschaftlichstes Angebot als Oberbegriff (§ 127 GWB), bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis

Qualitative Zuschlagskriterien zu folgenden Aspekten: umweltbezogen soziale sonst. qualitative (auch Qualifizierung/ Erfahrung Personal)

= „Qualitätskriterien“ Verbindung der Kriterien zum Auftragsgegenstand zwingend erforderlich

muss beinhalten

Niedrigste Kosten oder niedrigster Preis insb. Lebenszykluskosten Preis oder Kosten müssen grds. berücksichtigt werden Feste Preisvorgabe möglich; dann Konkurrenz der Bieter nur noch mit Blick auf "Qualitätskriterien" Preis/Kosten als alleiniges Zuschlagskriterium möglich, sofern keine Einschränkung in VgV

Zuschlagskriterien

kann beinhalten

Übersicht 15

Grundsätze der Kommunikation E-Vergabe (1)

Grundsatz der elektronischen Kommunikation im GWB; Details in VgV Verwendung elektronischer Mittel (§ 10 VgV) = Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten im Vergabeverfahren) Elektronische Durchführung von Vergabeverfahren (E-Vergabe) verpflichtend, insbesondere: • elektronische Erstellung und Bereitstellung der Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen auf einer Vergabeplattform → unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und direkter Zugang • elektronische Kommunikation während des gesamten Verfahrens • elektronische Angebotsabgabe Übersicht 16

Grundsätze der Kommunikation E-Vergabe (2)

Grundsatz: (ab 18.04.2016) •

Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung; Pflicht zur elektronischen Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen



Einführung sämtlicher "Methoden" zur Durchführung von Vergabeverfahren (Dynamische Beschaffungssystem, e-Auktion, e-Katalog)

Pflicht zur Übermittlung elektronischer Angebote: •

bei zentralen Beschaffungsstellen: Aufschub bis 18.04.2017



bei allen anderen Beschaffungsstellen: Aufschub bis 18.10.2018

Verpflichtender Gebrauch von e-Certis: •

Aufschub bis 18.10.2018

Während der Übergangszeit: öAG kann die zu verwendenden Mittel vorgeben (elektronisch, Post, Fax, Telefon) → Bewerber/Bieter muss den Vorgaben entsprechen Übersicht 17

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EUSchwellenwerte Unterschwellenbereich - UVgO

Reform 2014/2016 diente ausschließlich der EU-Richtlinienumsetzung für den Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte Konsequenz ist der zunächst unveränderte Fortbestand von: • •

VOL/A – 1. Abschnitt VOB/A – 1. Abschnitt

Haushaltsvergaberecht im Unterschwellenbereich (zumindest bei Verfahren ohne Relevanz für den Binnenmarkt)

Prüfung von Anpassungsbedarf: Übertragung der Vereinfachung und Flexibilität im Oberschwellenbereich auch auf die Unterschwelle, z.B.: • •

Erleichterungen bei Verfahrensarten Einführung E-Vergabe

Vergabeverordnung als "Blaupause"

„soft harmonization“

Ende August 2016: BMWi-Diskussionsentwurf für eine "UnterschwellenVergabeordnung - UVgO" veröffentlicht http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-desvergaberechts.html Übersicht 18

Vergabeausschlussregister Politische Vorgaben

Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts vom 7. Januar 2015 • Wirtschaftskriminalität wirksam bekämpfen • Einführung eines zentralen bundesweiten Vergabeausschlussregisters prüfen • Vereinheitlichung der auf Landesebene bestehenden Regelungen • Einführung soll im Zusammenhang mit der Richtlinienumsetzung erfolgen Länder • Justizminister der Länder haben den Bund am 25./.26. Juni 2014 aufgefordert, ein bundesweites Register einzurichten

Übersicht 19

Vergabeausschlussregister Überblick

Ist-Zustand •

Kenntnis der öffentlichen Auftraggeber von Delikten ist nicht sichergestellt

Soll-Zustand •

• •



Nur einzelne Länderkorruptionsregister, unterschiedliche Regelungen



Bundeskorruptionsregister als zentrale Informationsquelle über Delikte von Unternehmen Meldepflicht der Strafverfolgungsbehörden Abfragepflicht für öAG



Entscheidungshoheit der öffentlichen Auftraggeber bleibt ≠ „schwarze Liste“



Ziel: Vergabe nur an „saubere“ Unternehmen

Entscheidungshoheit der öffentlichen Auftraggeber über Ausschluss von Bietern

Einführung eines Vergabeausschlussregisters auf Bundesebene? Übersicht 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Andreas Rüger Referat IB6 Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin [email protected]

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