Bezirksfrauenausschuss Baden-Württemberg
Das neue Elterngeld Plus Stuttgart, 20.11.2014
Das bewährte Elterngeld …
… ist ein Einkommensersatz für maximal 14 Monate nach Geburt eines Kindes. Die Eltern können diese 14 Monate untereinander aufteilen.
… kann ein Elternteil mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate nutzen. Zwei Zusatzmonate erhält die Familie, wenn auch der Partner das Kind betreut.
… orientiert sich am monatlichen Erwerbseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro.
… ersetzt in der Regel das Voreinkommen zu 65 Prozent. Für Geringverdiener unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.
… erlaubt Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden und ersetzt die Differenz zum Einkommen vor der Geburt. Dabei wird allerdings bisher ein ganzer Elterngeldmonat verbraucht.
Bisherige Situation Max. 14 Monate Einkommensersatz (12+2 Partnermonate)
300-1800 Euro, abhängig von monatlichen Einkommen (65100%)
Geschwisterbonus: 10% des Elterngeldes (min. 75 €)
Alleinerziehende: Anspruch auf volle 14 Monate
Teilzeit bis 30 Wochenstunden möglich: Elternmonate schneller verbraucht
Mehrlingsgeburten: 300 € Zuschlag + 2Partnermonate
Eigene Illustration, nach BMFSFJ (2014) Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
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Änderungsbedarf Frauen und Männer wollen sich gemeinsam um die
Kindererziehung kümmern!
Bildquellen (v.l.n.r.): faz.net, fr-online.de, urbia.de
Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
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Mehr als jeder zweite Vater hat das Gefühl, zu wenig Zeit für seine Kinder zu haben "Finden Sie die Zeit, die sie mit Ihrem Kind/Ihren Kindern unter der Woche verbringen, ausreichend?"
Ja, voll und ganz
15%
Eher ja
29%
Eher nicht
41% 54 %
Nein, überhaupt nicht
13%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Quelle: ELTERN-Studie „Väter 2014 – zwischen Wunsch und Wirklichkeit in Deutschland“, Väter zwischen 20 und 55 Jahren, deren Kind im gleichen Haushalt wohnt
70%
Nur wenige Eltern mit kleinen Kindern leben ihr Ideal, dass beide im gleichem Umfang erwerbstätig sind Eltern mit Kindern zwischen 1 und 3 Jahren, … 70%
60% 60% 50% 40% 30% 20%
14%
10% 0%
… die sich wünschen, dass beide Partner in gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich gleichermaßen um Haushalt und Familie kümmern.
… die tatsächlich eine gleichmäßige Aufteilung der Erwerbstätigkeit erreichen.
Quelle: Berechnungen auf Basis von Familien in Deutschland (FiD). Zitiert nach: DIW Wochenbericht Nr. 46/2013
Mütter mit Kindern im zweiten Lebensjahr sind immer häufiger und mit höherem Stundenumfang erwerbstätig Abbildung: Entwicklung der Arbeitszeitmuster (ausgeübte Erwerbstätigkeit) von Müttern mit jüngstem Kind zwischen einem und zwei Jahren, Deutschland, 2005 - 2012
60%
ab 35 Stunden
(41%) (38%)
40% (34%)
(34%)
10,8%
9,2%
10,7%
30 bis unter 35 Stunden
5,7%
25 bis unter 30 Stunden
10,7%
20%
3,0% 1,5% 5,1%
9,6%
3,4% 1,7% 4,7%
9,9%
4,0% 2,7%
3,3%
13,2%
6,5%
7,7%
3,6%
3,8%
3,8%
4,4%
10,4%
11,0%
9,9%
9,0%
16,7%
20 bis unter 25 Stunden 15 bis unter 20 Stunden unter 15 Stunden
0% 2005
2007 2009 2012 Arbeitszeitmuster von Müttern mit jüngstem Kind im Alter von 1 bis 2 Jahren
Quelle: Mikrozensus-Sonderauswertung s14025, Berechnung Prognos AG. Bei dem Erwerbsvolumen sind die normaler weise in einer Woche geleisteten Stunden einschließlich regelmäßig geleisteter Überstunden berücksichtigt.
Das neue ElterngeldPlus …
… können alle Mütter und Väter nutzen – insbesondere, wenn sie während des Elterngeldbezuges Teilzeit arbeiten.
… ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bewährte Elterngeld.
l … hat seine Höchstgrenze bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der dem Elternteil ohne
Einkommen nach der Geburt zustünde – bei verlängerter Bezugsdauer. Es gilt: Ein Elterngeldmonat sind zwei ElterngeldPlus-Monate.
… Alleinerziehende profitieren im gleichen Maße vom ElterngeldPlus und können zusammen mit den Partnermonaten die Zahl der ElterngeldPlus-Monate deutlich ausdehnen.
Plus durch Partnerschaftsbonus
l Beide Elternteile müssen den Partnerschaftsbonus beantragen und Stundenumfänge zwischen 25 und 30
Wochenstunden durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nachweisen.
l Der Partnerschaftsbonus muss unmittelbar an den Elterngeld-(Plus)-Bezug anschließen. l Der Partnerschaftsbonus sollte (muss nicht) mit der Elternzeit verknüpft sein. l Der Partnerschaftsbonus kann auch mitten im Bezug genommen werden, dann schließen sich andere
Elterngeld-Monate an.
Elterngeld Plus + Partnerschaftsbonus Für Eltern, die während des Elterngeldbezugs wieder Teilzeit
arbeiten wollen – längerer Leistungsanspruch 25-30 h/Woche + 50% des Elterngeldes
Doppelte Anzahl Elterngeldmonate
Wegfallendes Einkommen zu 65100% ersetzt
Wenn Elternteile gleichzeitig min. 4 Lebensmonate des Kindes TZ
arbeiten = 4 weitere Elterngeld Plus-Monate pro Elternteil Elterngeldhöhe wie in Elterngeld PlusMonaten
Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
12+2 Elterngeldmonate = 24+4 Elterngeld Plus-Monate
Für Alleinerziehende: 28 Elterngeld PlusMonate 10
Neu: Flexibilisierung Aufteilung in bis zu 3 Zeitabschnitte möglich
Anmeldung spät. 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber
Kündigungsschutz: frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit
Elternzeit kann von jedem
Elternteil auch zwischen 3. und 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden Regelungen sollen zum
1.7.2015 eingeführt werden Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
Quelle: wohnenheute.de
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ElterngeldPlus verbessert Vereinbarkeit von Beruf und Familie und schafft Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit "Wir setzen mit dem ElterngeldPlus auf einen gesellschaftlichen Trend: Viele Mütter
möchten früher wieder in ihren alten Beruf einsteigen – viele Väter möchten sich gerne mehr um ihre Kinder kümmern.“
„Wir ermöglichen Müttern und Vätern mehr Zeit für Familie und eine größere Flexibilität.
Mit dem Partnerschaftsbonus fördern wir die Partnerschaftlichkeit in den Familien."
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben
ElterngeldPlus
Partnerschafts-
Elternzeit
bonus
Früherer Wiedereinstieg in
Wer Kind und Beruf
Mütter und Väter können
den Job in Teilzeit lohnt
gemeinsam managt, wird
flexibler Auszeiten aus dem
sich
länger gefördert
Job nehmen
Längerer Elterngeldbezug
Partnerschaftlichkeit und
Zeit für die Bedürfnisse in
für Eltern mit Teilzeit-
damit Chancengleichheit
der Familie - Flexibilität
tätigkeit
werden unterstützt
beim Wiedereinstieg
Ziele und Auswirkungen Laut BMFSFJ: Neue Regelungen sollen Partnerschaftlichkeit
fördern
Für Väter: befristete Reduzierung der Arbeitszeit
Partnerschaftliche Aufgabenteilung + familiäre Bedürfnisse
Längerer Elterngeldbezug in Teilzeit
Für Mütter: früherer Wiedereinstieg
Kürzere Arbeitszeiten; flexiblere Auszeiten Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
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Ziele und Auswirkungen Längerfristige Absicherung
Erwerbswünsche von Müttern und Vätern respektiert
Elterngeld Plus
Bessere Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf
Vielfältige Vereinbarungsmodelle
Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
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Ziele und Auswirkungen Befristete Arbeitszeitreduzierungen
Für Väter: Beruf und Familie besser vereinbaren
Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
Flexibilisierung
Anpassung an familiäre Anfordeurngen
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Beantragung Wahl zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus (monatsweise
änderbar) Während Mutterschaftsleistungen nur Basiselterngeld
möglich Freie Kombination in ersten 14. Lebensmonaten des Kindes
möglich, danach nur noch Elterngeld Plus Betreuungsgeld und Elterngeld Plus können ab dem 15. Monat
gleichzeitig bezogen werden
Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
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DGB begrüßt das Elterngeld plus Mehr Zeitsouveränität für Eltern: mehr Möglichkeiten, befristet die Arbeitszeit zu
reduzieren und kurze Auszeiten in Anspruch zu nehmen (z.B. bei Einschulung) partnerschaftlichere Arbeitsteilung in Familie und Beruf Bei gleichzeitiger Teilzeit entstehende Einkommenslücken werden mit dem
gestreckten Elterngeld verringert EG plus und Partnerschaftsbonus stärken wirtschaftliche Stabilität von Familien
und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen Erster Schritt zu einer Flexibilisierung wie sie die EU-Elternzeitrichtlinie vorsieht:
Aber erst wenn auch Mütter und Väter auch nach Rückkehr aus EZ über Lage, Dauer und Rhythmus ihrer AZ mitbestimmen können, haben wir in Dt. erreicht, was auf EU-Ebene zwischen den Sozialpartnern längst beschlossen ist. Kritik: inakzeptable Einschränkung des Geltungsbereiches auf Betriebe ab 15
Beschäftigte (Klein- und Kleinbetriebe beschäftigen über 5 Mio MA) Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
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Situation für Betriebe Vorteile für Betriebe: schnellere Rückkehr der Mitarbeiter Weniger Qualifikationsverlust Nähe zum Arbeitsplatz und Bindung an Betrieb gefördert
Betriebsräte als kompetente Ansprechpartner im Betrieb zum Elterngeld plus: Betriebsräte müssen für die betriebliche Umsetzung des neuen Gesetzes werben! Kein Selbstläufer! Sie sollten informieren und die Beschäftigte unterstützen, ihre Arbeitszeitinteressen durchzusetzen. DGB aktualisiert gerade den Elternratgeber entsprechend und wird im Frühjahr eine Broschüre für Betriebsräte zu diesem Thema veröffentlichen. Das neue Elterngeld Plus, DGB BVV, Abteilung GFR, 2014
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Berechnung des ElterngeldPlus in drei Schritten 1. Berechnung des monatlichen Elterngeldes ohne Einkommen nach Geburt Einkommen vor Geburt
davon 65%
= Elterngeld
2.000 Euro
*65%
= 1.300 Euro
2. Berechnung des monatlichen Elterngeldes mit Teilzeittätigkeit Einkommen vor Geburt
Minus Teilzeiteinkommen nach Geburt
= Einkommenswegfall
davon 65%
= Elterngeld in Teilzeit
2.000 Euro
- 900 Euro
= 1.100 Euro
*65%
= 715 Euro
3. Berechnung des monatlichen ElterngeldPlus mit Teilzeittätigkeit Elterngeld in Teilzeit
Gedeckelt bei der Hälfte des Elterngelds in Teilzeit
= ElterngeldPlus
715 Euro
1.300 Euro/2 = 650 Euro
= 650 Euro
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Elterngeld und ElterngeldPlus in Teilzeit - ein Beispiel
Ausgangslage:
Einkommen vor der Geburt des Kindes: 2.000 Euro / Monat
Elterngeldanspruch / Monat bei voller beruflicher Unterbrechung: 1.300 Euro / Monat (= 65 Prozent von 2.000 Euro)
Elterngeld insgesamt für zwölf Monate: 15.600 Euro (= 12 x 1.300 Euro)
Anspruch Elterngeld bisher : - Elterngeld während voller Unterbrechung: 1.300 Euro x 6 Monate = 7.800 Euro
- Einkommen Teilzeit: 900 Euro / Monat (bedeutet Einkommenswegfall 1.100 Euro / Monat) - Elterngeld Teilzeit: 715 Euro/Monat (= 65 Prozent von 1.100 Euro) x 6 Monate = 4.290 Euro - Monatliches Gesamteinkommen: 900 Euro + 715 Euro = 1.615 Euro - Elterngeld für zwölf Monate: 7.800 Euro + 4.290 Euro = 12.090 Euro Beispielrechnung: Anspruch bei 6 Monaten Vollausstieg aus dem Job und Rückkehr in Teilzeit
Anspruch bei Kombination mit ElterngeldPlus : - Elterngeld während voller Unterbrechung: 1.300 Euro x 6 Monate = 7.800 Euro
- Einkommen Teilzeit: 900 Euro / Monat (Einkommenswegfall 1.100 Euro / Monat) - ElterngeldPlus Teilzeit: 650 Euro/Monat (Höchstgrenze 1.300 €/2) x 12 Monate = 7.800 Euro - Monatliches Gesamteinkommen: 900 Euro + 650 Euro = 1.550 Euro - Elterngeld und ElterngeldPlus für 18 Monate: 7.800 Euro + 7.800 Euro = 15.600 Euro
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Dr. Christina Stockfisch
DGB Bundesvorstand Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik Henriette-Herz Platz 2 10178 Berlin Telefon (+49) 24060180 Mobil (+49) 0170-9171255 E-Mail
[email protected]
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (ab 1.1.15) • Ziel: Beschäftigten wird ermöglicht, in Teilzeit zu arbeiten und sich gleichzeitig um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern •
Rechtsanspruch und Kündigungsschutz
•
bei Reduzierung der Arbeitszeit gibt es ein zinsloses, arbeitgeberunabhängiges Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts
•
Erweiterung des Begriffs der „nahen Angehörigen“: künftig auch Stiefeltern, Schwäger/innen, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften bis zu 24 Monate Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen (bei wöchentlicher Mindestarbeitszeit von 15 Stunden) bis zu sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen (vollständige oder teilweise Freistellung) bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung für den Akutfall mit Lohnersatzleistung = Pflegeunterstützungsgeld; ca. 90 % des Nettoarbeitsentgelts) Gesamtdauer von Pflegezeit und Familienpflegezeit: maximal 24 Monate
• • • •
DGB Bundesvorstand, Abt. Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik, Anja Weusthoff
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