Das Eingruppierungsrecht des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) Klaus Krasemann 6. Auflage 1993

COURIER-VERLAG

INHALTSVERZEICHNIS Seite Hinweise und Anregungen zur Arbeit mit dieser Broschüre

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A. EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHICHTE DER GEWERKSCHAFTEN UND DES TARIFVERTRAGES BIS ZUM JAHRE 1918

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B. DIE TARIFAUTONOMIE-DER TARIFVERTRAG

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1. Die rechtlichen Grundlagen der Tarifautonomie 2. Was wird durch den Tarifvertrag geregelt? 2.1 Der obligatorische Teil des Tarifvertrages 2.2 Der normative Teil des Tarifvertrages 3. Wer ist an die Tarifverträge gebunden? 4. Die Geltung des Tarifvertrages durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung 5. Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Rechtsnormen 6. Günstigkeitsprinzip 7. Nachwirkung 8. Die Auslegung von Tarifverträgen 8.1 Die Auslegung hat vom Wortlaut der Tarif norm auszugehen 8.2 Bei der Auslegung ist der tarifliche Gesamtzusammenhang zu beachten 8.3 Auslegung nach Sinn und Zweck der Tarifnorm 8.4 Zur Auslegung kann die Vor- bzw. Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages herangezogen werden

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C. ARBEITSVERTRAG-ARBEITSVERHÄLTNIS

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1. Was ist ein Arbeitsvertrag? 2. Der Abschluß des Arbeitsvertrages 3. Die Änderung des Arbeitsvertrages (Zuweisung einer höher bzw. niedriger zu bewertenden Tätigkeit) 4. Was ist unter einem »Arbeitsverhältnis« zu verstehen? 5. Arbeitspflicht des Angestellten - Beschäftigungspflicht des Arbeitsgebers - Beschäftigungsanspruch des Angestellten 6. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers - Gehorsamspflicht des Beschäftigten 7. Gleichbehandlungsgrundsatz 8. Die faktisch höherwertigen Leistungen

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D. DER GRUNDSATZ DER TARIFAUTOMATIK

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1. Allgemeines 2. Worauf es bei der Eingruppierung nicht ankommt 2.1 Einarbeitungszeit 2.2 Die Qualität der geleistetenArbeit und die innerdienstliche Führung 2.3 Ausgewiesene Stelle im Haushalts-oder Stellenplan 2.4 Die Einstufung vergleichbarer Angestellter 2.5 Der Vergleich mit Beamten in gleicher Tätigkeit 2.6 Anfallende Arbeitsmenge 2.7 Analytische Stellenbewertung 2.8 Tatsächliche Vergütung eines Angestellten - Ergebnis einer Tätigkeitsbewertung 2.9 Eingruppierungsrichtlinien 3. Die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit 4. Auszuübende Tätigkeit und Zuständigkeitsregelung 5. Die »zugewachsene« höherwertige Tätigkeit nach § 23 BAT 6. DievorübergehendeAusübungeinerhöherwertigenTätigkeit 7. Die Geltendmachung tarifgerechter Vergütung - Ausschlußfrist nach § 70 BAT

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E. DAS PRÜFUNGSERRORDERNIS NACH § 25 BAT IN VERBINDUNG MIT DER ANLAGE.3.ZUM BAT IM BEREICH DER VkA

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1. Allgemeines 2. Ausnahmeregelungen 3. Der tarifrechtliche Anspruch des Angestellten auf Zulassung zum Verwaltungslehrgang

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F. DIE VERGÜTUNGSORDNUNG

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1. Allgemeines 2. Der äußere Aufbau der Vergütungsordnung 2.1 Die Gliederung der VergO nach Teilen, Abschnitten und Unterabschnitten 2.2 Die Fallgruppen 2.3 Vorbemerkungen (Bemerkungen) zu allen Vergütungsgruppen 2.4 Protokollnotizenwnd Klammerzusätze 3. Die Vergütungsordnung als Instrument der Arbeitsbewertung 3.1 Der Rechtscharakter der VergO 3.2 Das Vollständigkeitsprinzip der VergO

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IV

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3.3 Die unbestimmten Rechtsbegriffe der VergO 3.4 Die »Lücke« im Tarifvertrag 3.4.1 Die bewußte Tarif lücke 3.4.2 Die unbewußte Tariflücke 3.4.3 Die »vermeintliche« Tariflücke 3.5 Die Auslegung der Eingruppierungsnormen (Tätigkeitsmerkmale) 3.5.1 Die innere Struktur der Eingruppierungsnormen 3.5.2 Die Auslegung der Eingruppierungsnormen nach dem Wortlaut 3.5.3 Die Auslegung der Eingruppierungsnormen aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang und der Tarifsystematik 3.6 Einige wichtige Begriffe der VergO 3.6.1 Was ist unter dem Begriff »Heraushebung« zu verstehen? 3.6.2 Die »sonstigen Angestellten» 3.6.3 Die »entsprechende Tätigkeit« 3.6.4 In welchem zeitlichen Umfang müssen die Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein? 3.7 Welche Eingruppierungsnorm ist im konkreten Bewertungsfall anzuwenden? 4. Die »allgemeinen« Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst (VergGrX-IIIFallgr'ni und 1 a - 1 c ) 4.1 Die Auffangfunktion der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale 4.2 Die Abgrenzung zwischen allgemeiner Verwaltungstätigkeit und technischen Aufgaben 4.3 Die Tätigkeitsmerkmale »vorwiegend mechanische Tätigkeit«, »einfachere Arbeiten« sowie »schwierigere Tätigkeit« 4.4 Gründliche Fachkenntnisse 4.5 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse 4.6 Selbständige Leistungen 4.7 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse 4.8 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit 4.9 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung 4.10 Erhebliche Heraushebung durch das Maß der Verantwortung 5. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Fachhochschulingenieure sowie der »sonstigen Angestellten« 5.1 Die in der Person des Angestellten zu erfüllenden Tätigkeitsmerkmale (subjektive Tätigkeitsmerkmale) 5.1.1 Die technische Ausbildung nach Nr.2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen 5.1.2 Die gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen der »sonstigen Angestellten«

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5.2 Der Aufbau der Vergütungsgruppen-Heraushebung5.3 Tätigkeitsmerkmale der VergGr V a Fallgr 1 sowieVergGrlVbFallgr21 5.3.1 Entsprechende Tätigkeit 5.3.2 Sechsmonatige Berufsausübung 5.4 Besondere Leistungen 5.5 Tätigkeitsmerkmale der VergGr III Fallgr 2 bzw. VergGr IV a Fallgr 10a 5.5.1 Langjährige praktische Erfahrung 5.5.2 Besonders schwierige Tätigkeit und die Bedeutung des Aufgabengebietes 5.5.3 Spezialtätigkeit 5.5.4 Künstlerische Tätigkeit 5.6 Tätigkeitsmerkmale der VergGr II a Fallgr 8 bzw. VergGr III Fallgr 2 a 5.7 Der Bewährungsaufstieg im Bereich der »allgemeinen Tätigkeitsmerkmale« der Fachhochschulingenieure sowie der »sonstigen Angestellten« 6. Die Tätigkeitsmerkmale der Angestellten im Schreibdienst 6.1 Ablegung und Bedeutung der »Schreibprüfung« 6.2 Die Teilnahme der Schreibkräfte am Bewährungsaufstieg 6.3 Leistungszulage nach der Protokollnotiz Nr. 4 bzw. Nr. 7 6.4 Funktionszulage nach der Protokollnotiz Nr. 3 bzw. Nr. 6 6.5 Bewährungszulage

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G. BEWÄHRUNGSAUFSTIEG -ZEITAUFSTIEG BEWÄHRUNGSAUFSTIEG NACH § 23 a BAT

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1. Der Bewährungs- bzw. Zeitaufstieg (Fallgruppenbewährungsaufstieg) 1.1 Was ist unter dem Begriff »Bewährung« zu verstehen? 1.2 Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Bewährungszeit bzw. die Frist des Zeitaufstiegs? 1.3 Die Berechnung der Bewährungszeit bzw. der Frist für den Zeitaufstieg (Teilzeitbeschäftigung, Unterbrechung der Bewährungszeit, Arbeitgeberwechsel, vorübergehende Wahrnehmung einer Tätigkeit) 1.4 Muß die Bewährungszeit bzw. die geforderte Tätigkeit für den Zeitaufstieg immer im Geltungsbereich des BAT abgeleistet werden? 1.5 Die Überprüfung der Tätigkeitsbewertung aus Anlaß eines möglichen Bewährungs- oder Zeitaufstiegs 1.6 Der negative Fallgruppenwechsel während der Bewährungszeit 1.7 Kann ein Angestellter zweimal hintereinander am Bewährungsaufstieg teilnehmen?

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1.8 Ausgleichszahlung bei verzögerter Teilnahme am Bewährungsbzw. Zeitaufstieg wegen Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes 2. Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT 2.1 Berechnung der Bewährungszeit 2.2 Wann beginnt die Bewährungszeit? 2.3 Berechnung der Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung 2.4 Unterbrechung der Bewährungszeit 2.5 Anrechenbare Zeiten 2.6 Was ist unter dem Begriff »Bewährung« zu verstehen? 2.7 Die Überprüfung der Tätigkeitsbewertung aus Anlaß eines möglichen Bewährungsaufstiegs 2.8 Kann ein Angestellter zweimal hintereinander am Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT teilnehmen? 2.9 Warum wurden zwei Bewährungsaufstiege nebeneinander vereinbart? 2.10 Ausgleichszahlung bei verzögerter Teilnahme am Bewährungsaufstieg nach § 23 a BAT aufgrund der Ableistung des Wehroder Zivildienstes 3. Arbeitgeberrichtlinien zum Bewährungs-und Zeitaufstieg

H. DIE TÄTIGKEITSBEWERTUNG

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1. Der Arbeitsvorgang als Bewertungseinheit 252 2. Bei der Feststellung von Arbeitsvorgängen anzuwendende Kriterien 261 2.1 Der Arbeitsvorgang muß ein abgrenzbares Arbeitsergebnis aufweisen

261 2.2 Bei der Feststellung von Arbeitsvorgängen ist von den tatsächlichen Arbeitsabläufen im Aufgabenbereich des Angestellten auszugehen 2.3 Bei der Feststellung von Arbeitsvorgängen ist von einer natürlichen Betrachtung auszugehen 2.4 Der Arbeitsvorgang muß tarif rechtlich einheitlich bewertbar sein 2.5 Wiederkehrende gleichartige Arbeitsleistungen sind zu einem Arbeitsvorgang zusammenzufassen 2.6 Der Arbeitsvorgang muß tarif rechtlich selbständig bewertbar sein 2.7 Das Verbot der »Atomisierung« von Arbeitsleistungen 3. Das Aufspaltungsverbot des Satzes 2 der Protokollnotiz Nr. 1 zu §§ 22 Abs. 2 BAT 4. Die Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitsplatzbeschreibung) 4.1 Anforderungen an die Tätigkeitsbeschreibung 4.2 Die Beschreibung der Tätigkeit im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage - die Beweis- und Darlegungspflicht des Angestellten

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4.3 Gibt es den perfekten Vordruck für die Tätigkeitsbeschreibung? 4.4 Berechnung des zeitlichen Anteils der Arbeitsvorgänge an der Gesamttätigkeit durch Tätigkeitsaufzeichnungen 4.5 Leer- und Erholungszeiten; persönliche Verteilzeiten 5. Das Arbeitsplatzinterview 6. Die Bewertung 6.1 Welche Eingruppierungsnorm ist anzuwenden - bei welcher Vergütungsgruppe setzt die Bewertung ein? 6.2 Jeder Arbeitsvorgang ist für sich zu bewerten 6.3 Zusammenfassende Gesamtbetrachtung der Arbeitsvorgänge 6.4 Prüfung der »Heraushebungsmerkmale« 6.5 Die Addition der zeitlichen Anteile der Arbeitsvorgänge nach der Bewertung 6.6 Gründliche Fachkenntnisse und selbständige Leistungen 6.7 Weitere Bewertungsgrundsätze und Hinweise 6.7.1 Personenbezogene Anforderungen 6.7.2 Bewertungsbeispiele 6.7.3 Protokollnotiz 6.8 Tätigkeitsbewertung bei Eingruppierungsnormen mit Funktionsbezeichnung I. DIE MITBESTIMMUNGSRECHTE UND AUFGABEN DES PERSONALRATS/BETRIEBSRATS IN EINGRUPPIERUNGSANGELEGENHEITEN 1. Die Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens als Wirksamkeitsvoraussetzung 2. Die Überwachungspflicht des Personalrats/Betriebsrats 3. Personalrat/Betriebsrat und die »auszuübende Tätigkeit« 4. Einstellung 5. Umsetzung (im Bereich des BetrVG: Versetzung) 6. Die Zuweisung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit 7. Fallgruppenwechsel 8. Die Tätigkeitsbewertung (Arbeitsplatzüberprüfung)

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J. EIN KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES EINGRUPPIERUNGSRECHTS UND DER TÄTIGKEITSMERKMALE

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1. Allgemeines 2. Tarifvertrag über die Eingruppierung von Meistern und technischen Angestellten vom 14.5.1956 3. Tarifvertrag über die Änderung und Ergänzung von Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 zurTOA vom 15.1.1960 4. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 8.11.1962

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5. Tarifvertrag über den Bewährungsaufstieg für Angestellte des Bundes und der Länder vom 25.3.1966 6. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in technischen Berufen) vom 23.10.1968 7. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in technischen Berufen) vom 15.6.1972 8. Die Neuordnung des Eingruppierungsrechts (§§ 22 - 24 BAT) durch den 37. Änderungstarifvertrag zum BAT vom 17.3.1975 9. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT (Neufassung der Fallgruppe 1) vom 24.6.1975

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K. FUNDSTELLENVERZEICHNIS DER ZITIERTEN RECHTSPRECHUNG

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L STICHWORTVERZEICHNIS

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M. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

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