Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils

Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Auswirkungen des EuGH-Urteils | Marc Nierhaus | 27.10.2015 | 1 von 17 Inhal...
Author: Gitta Geier
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Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils

Auswirkungen des EuGH-Urteils | Marc Nierhaus | 27.10.2015 | 1 von 17

Inhalt

1. Entwicklung des bauaufsichtlichen Schutzniveaus 2. Europäische Harmonisierung 3. Nachregelungen Deutschlands 4. EuGH-Urteil 5. Derzeitiger Erkentnisstand bezüglich der Folgen des Urteils

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Bauaufsichtliches Schutzniveau

vor 600.000 bis 400.000 Jahren: erste Hütten vor ca. 12.500 Jahren: erste Steingebäude vor ca. 4.500 Jahren: erste Pyramiden vor 130 Jahren (1885): erstes Hochhaus Bautechnik wird immer komplexer

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Bauaufsichtliches Schutzniveau in Deutschland

„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden“ §3 Absatz 1 MBO (zuletzt geändert 2012)

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Bauaufsichtliches Schutzniveau in Deutschland

1968: Gründung des DIBt

LTB

BRL

Aufgaben (unter anderem):

DIN

 (Mit-)Erarbeiten von technischen Regeln / Baubestimmungen & diese zur Einführung vorbereiten  Brandschutz  Standsicherheit  Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz

Anno 1968

DIBt

 Umwelt- und Gesundheitsschutz

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Anforderungen in Europa

Die meisten Länder stellen bautechnische Regeln auf

FN

Unterschiedliche Anforderungen an die Produkte erschweren den Handel zwischen den Ländern

SFS

BS UNE

DIN

 Lösung: Produktregeln harmonisieren! …aus Gründen des freien Warenverkehrs!

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Europäische Harmonisierung

Europäische Kommission erteilt Mandat

FN

Normungsgremium wird gegründet

SFS

BS UNE

DIN

Harmonisierung Harmonisierte Norm erstellt… … jedoch nicht immer voll umfassend

EN

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Beispiel unzureichender Harmonisierung: Holzfußböden und Parkett – EN 14342:2013 Gesundheitsschutz: Abgabe von Formaldehyd

EN 717-1 & EN 717-2

Gehalt an PCP

Einschätzung  CEN/TR 14823

Abgabe von anderen gefährlichen Stoffen (z. Bsp. VOC-Emissionen)

Verweis auf nationale Regelungen

„In Ermangelung harmonisierter Europäischer Prüfmethoden sollte die Feststellung und Angabe der Abgabe/des Gehalts unter Berücksichtigung nationaler Regelungen am jeweiligen Einsatzort stattfinden.“

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Bisheriger Umgang mit unzureichend umgesetzten Anforderungen Harmonisierte Normen führen zu CE-Zeichen

EN

Unzureichend abgedeckte sicherheitsrelevante Anforderungen an Bauprodukte werden (derzeit noch) nachgeregelt CE + Ü

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EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2014

Urteil (Rechtsache C-100/13): Deutsche Nachregelungen für -

Wärmedämmstoffe nach DIN EN 13162:2008

-

Elastomer-Dichtungen nach DIN EN 681-2:2006-11

-

Tore nach DIN EN 13241-1:2011-06

sind nicht konform mit Bauproduktenrichtlinie Feststellungsurteil

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Erste Folgen aus dem EuGH-Urteil

Direkte Konsequenz: Nachregelungen für die 3 Produkte aufgehoben Weitere Konsequenzen: Diskussionen innerhalb der Länderbehörden, mit dem Bund und der Europäischen Kommission  Übertragung des Urteilinhalts auf alle anderen nachgeregelten Produkte und auch auf die Bauproduktenverordnung, trotz geändertem Rechtsrahmen

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Nach dem EuGH-Urteil

Ziel: Die Sicherheit der Gebäude und seiner Nutzer soll im Wesentlichen auf dem derzeitigen Niveau erhalten bleiben! Weitere EuGH-Verfahren sollen vermieden werden! Weg: Sicherheitsanforderungen auf Bauwerksebene neu formulieren Verstärkte Mitarbeit in der Normung Artikel 18 Verfahren Auswirkungen des EuGH-Urteils | Marc Nierhaus | 27.10.2015 | 12 von 17

Folgen und Diskussionsstand

Aktuell: Nachregelungen für die direkt vom Urteil betroffenen Produkte wurden außer Kraft gesetzt Entbehrliche Nachregelungen wurden am 14. August 2015 aus der BRL B Teil 1 gestrichen Geplante Folgen: Annahme von Anträgen auf abZ im Bereich harmonisierter Normen nur noch bis zum 31. Januar 2016 Aufhebung der BRL B Teil 1 und anderer Nachregelungen zum 15. Oktober 2016

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Was geschieht nach dem 15. Oktober 2016

Anforderungen auf Bauwerksebene sollen BRL B Teil 1 ersetzen!  Anforderungen werden derzeit erarbeitet  angedachte Nachweismöglichkeiten:  ETAs  bestehende abZ für harmonisierte Produkte bis zum Ende der Gültigkeitsdauer  ???

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Nicht harmonisierte Bauprodukte

Nicht harmonisierte Bauprodukte können auch weiterhin eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten, sofern es sich nicht um (andersweitig national) geregelte Bauprodukte handelt.

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Aktuelle Informationen

Der Vortrag gibt nur den aktuellen Erkenntnisstand wider. Änderungen sind möglich! Sobald die weiteren Maßnahmen zu Umsetzung feststehen, wird das DIBt Sie informieren. Nutzen Sie unsere Homepage: http://www.dibt.de

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Zeit für Ihre Fragen

Marc Nierhaus DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin Email: [email protected]

www.dibt.de

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