Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils
Auswirkungen des EuGH-Urteils | Marc Nierhaus | 27.10.2015 | 1 von 17
Inhalt
1. Entwicklung des bauaufsichtlichen Schutzniveaus 2. Europäische Harmonisierung 3. Nachregelungen Deutschlands 4. EuGH-Urteil 5. Derzeitiger Erkentnisstand bezüglich der Folgen des Urteils
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Bauaufsichtliches Schutzniveau
vor 600.000 bis 400.000 Jahren: erste Hütten vor ca. 12.500 Jahren: erste Steingebäude vor ca. 4.500 Jahren: erste Pyramiden vor 130 Jahren (1885): erstes Hochhaus Bautechnik wird immer komplexer
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Bauaufsichtliches Schutzniveau in Deutschland
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden“ §3 Absatz 1 MBO (zuletzt geändert 2012)
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Bauaufsichtliches Schutzniveau in Deutschland
1968: Gründung des DIBt
LTB
BRL
Aufgaben (unter anderem):
DIN
(Mit-)Erarbeiten von technischen Regeln / Baubestimmungen & diese zur Einführung vorbereiten Brandschutz Standsicherheit Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz
Anno 1968
DIBt
Umwelt- und Gesundheitsschutz
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Anforderungen in Europa
Die meisten Länder stellen bautechnische Regeln auf
FN
Unterschiedliche Anforderungen an die Produkte erschweren den Handel zwischen den Ländern
SFS
BS UNE
DIN
Lösung: Produktregeln harmonisieren! …aus Gründen des freien Warenverkehrs!
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Europäische Harmonisierung
Europäische Kommission erteilt Mandat
FN
Normungsgremium wird gegründet
SFS
BS UNE
DIN
Harmonisierung Harmonisierte Norm erstellt… … jedoch nicht immer voll umfassend
EN
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Beispiel unzureichender Harmonisierung: Holzfußböden und Parkett – EN 14342:2013 Gesundheitsschutz: Abgabe von Formaldehyd
EN 717-1 & EN 717-2
Gehalt an PCP
Einschätzung CEN/TR 14823
Abgabe von anderen gefährlichen Stoffen (z. Bsp. VOC-Emissionen)
Verweis auf nationale Regelungen
„In Ermangelung harmonisierter Europäischer Prüfmethoden sollte die Feststellung und Angabe der Abgabe/des Gehalts unter Berücksichtigung nationaler Regelungen am jeweiligen Einsatzort stattfinden.“
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Bisheriger Umgang mit unzureichend umgesetzten Anforderungen Harmonisierte Normen führen zu CE-Zeichen
EN
Unzureichend abgedeckte sicherheitsrelevante Anforderungen an Bauprodukte werden (derzeit noch) nachgeregelt CE + Ü
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EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2014
Urteil (Rechtsache C-100/13): Deutsche Nachregelungen für -
Wärmedämmstoffe nach DIN EN 13162:2008
-
Elastomer-Dichtungen nach DIN EN 681-2:2006-11
-
Tore nach DIN EN 13241-1:2011-06
sind nicht konform mit Bauproduktenrichtlinie Feststellungsurteil
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Erste Folgen aus dem EuGH-Urteil
Direkte Konsequenz: Nachregelungen für die 3 Produkte aufgehoben Weitere Konsequenzen: Diskussionen innerhalb der Länderbehörden, mit dem Bund und der Europäischen Kommission Übertragung des Urteilinhalts auf alle anderen nachgeregelten Produkte und auch auf die Bauproduktenverordnung, trotz geändertem Rechtsrahmen
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Nach dem EuGH-Urteil
Ziel: Die Sicherheit der Gebäude und seiner Nutzer soll im Wesentlichen auf dem derzeitigen Niveau erhalten bleiben! Weitere EuGH-Verfahren sollen vermieden werden! Weg: Sicherheitsanforderungen auf Bauwerksebene neu formulieren Verstärkte Mitarbeit in der Normung Artikel 18 Verfahren Auswirkungen des EuGH-Urteils | Marc Nierhaus | 27.10.2015 | 12 von 17
Folgen und Diskussionsstand
Aktuell: Nachregelungen für die direkt vom Urteil betroffenen Produkte wurden außer Kraft gesetzt Entbehrliche Nachregelungen wurden am 14. August 2015 aus der BRL B Teil 1 gestrichen Geplante Folgen: Annahme von Anträgen auf abZ im Bereich harmonisierter Normen nur noch bis zum 31. Januar 2016 Aufhebung der BRL B Teil 1 und anderer Nachregelungen zum 15. Oktober 2016
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Was geschieht nach dem 15. Oktober 2016
Anforderungen auf Bauwerksebene sollen BRL B Teil 1 ersetzen! Anforderungen werden derzeit erarbeitet angedachte Nachweismöglichkeiten: ETAs bestehende abZ für harmonisierte Produkte bis zum Ende der Gültigkeitsdauer ???
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Nicht harmonisierte Bauprodukte
Nicht harmonisierte Bauprodukte können auch weiterhin eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten, sofern es sich nicht um (andersweitig national) geregelte Bauprodukte handelt.
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Aktuelle Informationen
Der Vortrag gibt nur den aktuellen Erkenntnisstand wider. Änderungen sind möglich! Sobald die weiteren Maßnahmen zu Umsetzung feststehen, wird das DIBt Sie informieren. Nutzen Sie unsere Homepage: http://www.dibt.de
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Zeit für Ihre Fragen
Marc Nierhaus DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin Email:
[email protected]
www.dibt.de
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