AmtsblattEKHN_01_2007

Nr. 1

15.12.2006

14:40 Uhr

Seite 1

Darmstadt, den 1. Januar 2007

D1205 B

Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN

BEKANNTMACHUNGEN

Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für das Haushaltsjahr 2007 vom 24. November 2006

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Oberursel

17

Namensänderung der Deutschen evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt a.M.

17

Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Camberg

17

Änderung des gemeindlichen Stellenanteils der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanats Biedenkopf

17

Änderung des gemeindlichen Stellenanteils der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanats Offenbach

18

Aufhebung, Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen

18

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

19

Einführung der neuen Trauagende der UEK

20

DIENSTNACHRICHTEN

20

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

23

Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und der Dekanatssynodalordnung vom 25. November 2006 Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes vom 25. November 2006 Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (Gemeindepädagogengesetz – GpG) vom 25. November 2006 Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung vom 25. November 2006 Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 Rechtsverordnung über die Höhe der Sonderzahlung 2006 vom 13. Juli 2006 Rechtsverordnung zur Änderung der Gemeindezuweisungsverordnung vom 28. September 2006

2

11

12

12

14

14 16

16

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

2

18:10 Uhr

Seite 2

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 1 · 2007

Gesetze und Verordnungen

Jugendzentrum Höchst Jugendburg Hohensolms Martin-Niemöller-Haus Arnoldshain Studentenwohnheime

Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2007

759.000 810.450 1.187.925 981.756

EUR EUR EUR EUR

(4) Die Haushaltspläne über das Zweckvermögen werden für das Haushaltsjahr 2007 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt:

Vom 24. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: § 1. Haushaltsfeststellung. (1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) wird in Einnahmen und Ausgaben auf 462.034.949 Euro festgestellt.

Ev. Hilfswerk

20.000 EUR

Diakonissenversorgung Paulinenstift Wiesbaden

37.900 EUR

(5) Die Haushaltspläne der Darlehensfonds und des Überbrückungsfonds werden für das Haushaltsjahr 2007 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt:

(2) Für die Bewirtschaftung der Personalausgaben ist der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2007 verbindlich.

Allgemeiner Darlehensfonds Umweltdarlehensfonds Überbrückungsfonds

(3) Die Wirtschaftspläne werden für das Haushaltsjahr 2007 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt:

4.912.500 EUR 500.000 EUR 2.411.691 EUR

§2 Verpflichtungsermächtigung Haushaltsstelle

Zweckbestimmung

Verpflichtungsermächtigung (EUR)

Fällig (EUR)

5250.03.8700

Arnoldshain, Rüstzeitenheim

781.000

2008:

781.000

5311.07.7420

Projekt „Vergessene Kinder“

14.000

2008:

14.000

9322.00.7612

Zuweisungen an Gemeinden für Orgelbau/-instandhaltung

50.000

2008:

50.000

9322.00.7613

Allgemeine Zuweisungen für Baubedarf in Kirchengemeinden

6.500.000

2008: 2009:

4.000.000 2.500.000

Die Verpflichtungsermächtigung zur Haushaltsstelle 5250.03.8700 ist gesperrt.

§ 3. Kreditaufnahme. Die Kirchenleitung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Finanzausschusses der Kirchensynode Kassenkredite bis zur Höhe von 12.500.000 Euro aufzunehmen. § 4. Verfügungsvorbehalt. In Ausführung von § 48 der Kirchlichen Haushaltsordnung wird die Kirchenleitung ermächtigt, erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss zu erlassen. Dies gilt auch für den Stellenplan, insbesondere durch Besetzungssperren. § 5. Budgetstruktur. Der Haushaltsplan bzw. das Gesamtbudget gliedert sich in Budgetbereiche. Die Budgetbereiche sind in Unterbudgets gegliedert. Soweit ein Budgetbereich nicht in mehrere Unterbudgets untergliedert ist, gilt dieser im Sinne der nachfolgenden Regelungen sowohl als Budgetbereich als auch als Unterbudget. Maßgeblich für die Zusammensetzung der Budgetbereiche und Unterbudgets ist der Haushaltsplan.

§ 6. Sperrvermerk. Die nachstehende Haushaltsstelle ist gesperrt: Haushaltsstelle

Zweckbestimmung

Budgetbereich 1 Ev. Fachhochschule 5191.00.8700 Darmstadt; Abführung an Bauhaushalt

Ansatz (EUR) 585.000 davon gesperrt: 500.000

§ 7. Budgetierung, Deckungsfähigkeit. (1) Die Haushaltsansätze innerhalb eines Unterbudgets sind mit Ausnahme der Gruppierungen 43, 44, 46 und 49 gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsansätze für Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) dürfen auf Antrag nur nach Genehmigung des Finanzdezernats für stellenplanneutrale, befristete Beschäftigungsverhältnisse und Aushilfen (Gruppierungen 425 und 453) im Wege der Deckungsfähigkeit verwendet werden. Haushaltsansätze für Dienstbezüge (Gruppierung 42) dürfen nur nach

AmtsblattEKHN_01_2007

Nr. 1 · 2007

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 3

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Genehmigung durch das Personaldezernat im Umfang von Einsparungen, die durch die Nichtbesetzung von Stellen von bis zu drei Monaten erwirtschaftet werden, im Wege der Deckungsfähigkeit für Sachausgaben verwendet werden. (2) Bei Mehreinnahmen können Mehrausgaben geleistet werden, wenn die Mehreinnahme unmittelbar mit der Mehrausgabe verbunden ist, die Verwendung sich zwingend aus der Herkunft oder der Natur der Einnahme ergibt oder die Mehreinnahmen dem wirtschaftlichen Handeln der oder des Budgetverantwortlichen zuzurechnen sind. § 47 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung findet keine Anwendung. Mindereinnahmen führen entsprechend zu einer Verringerung der Ausgabeermächtigungen. (3) Unterbudgets desselben Budgetbereichs sind im Bereich der Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Über die Deckungsfähigkeit im einzelnen entscheidet der/die Verantwortliche des Budgetbereichs. (4) Innerhalb des Gesamtbudgets sind mit Ausnahme der in § 8 genannten Budgetbereiche gegenseitig deckungsfähig: 1. Ausgaben der Gruppierungen 42 bis 46 und 49 innerhalb der jeweiligen Gruppierung und untereinander, 2. Ausgaben der Gruppierung 6100. (5) Haushaltsansätze der Hauptgruppen 5 bis 9 können in Einzelfällen in Höhe von bis zu 50.000 Euro zwischen den Budgetbereichen für deckungsfähig erklärt werden, sofern dies der Wirtschaftlichkeit des Haushaltsvollzugs dient. Die Zustimmung beider für die betroffenen Budgetbereiche Verantwortlichen ist erforderlich. Bei Haushaltsumschichtungen im vorstehenden Sinne von über 50.000 Euro entscheidet die Kirchenleitung. Werden im Einzelfall 100.000 Euro überschritten, ist zusätzlich das Einvernehmen mit dem Finanzausschuss der Kirchensynode herzustellen. (6) Für die Verwendung von Verstärkungsmitteln für überund außerplanmäßige Ausgaben gilt Absatz 5 entsprechend. (7) Die Veranschlagungen im Investitionshaushalt für gesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sind in Höhe von jeweils bis zu 50.000 Euro gegenseitig deckungsfähig. § 8. Modellversuch. (1) Gemäß § 32 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung wird die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgetbereiches 3.2 (Zentrum Seelsorge und Beratung) und des Budgetbereiches 15 (Rechnungsprüfungsamt) in Abweichung von § 7 gemäß nachstehenden Absätzen bestimmt. (2) Die Haushaltsansätze der Personalausgaben (Hauptgruppe 4) und der Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) sind gegenseitig deckungsfähig. Die beabsichtigte Deckung von Sachausgaben durch Personalausgabenansätze sowie die Deckung von Personalausgaben durch Sachausgabenansätze ist der Kirchenverwaltung vorab anzuzeigen.

3

(3) Zusätzliche Personalausgabenverpflichtungen können auf dem Wege der Deckungsfähigkeit nur für stellenplanneutrale Beschäftigungsverhältnisse, d. h. befristete Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, welche die Dauer eines Haushaltsjahres nicht überschreiten. Anstellungsträger für diese Beschäftigungsverhältnisse ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. (4) Das Unterbudget 020211 – Haus Friedberg – ist von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 7 Abs. 3 ausgenommen. (5) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7. § 9. Übertragbarkeit, Budgetrücklagen. (1) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel der Gruppierungen 5 bis 9 sowie der Differenzbetrag aus Mehreinnahmen und Mindereinnahmen gemäß § 7 Abs. 2 werden dem jeweiligen Unterbudget in Höhe von grundsätzlich 50 Prozent per Bildung eines Haushaltsausgaberestes in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Haushaltsmittel der Gruppierung 4 (Personalausgaben) sind nur in begründeten Ausnahmefällen übertragbar. (2) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel folgender Unterbudgets sind uneingeschränkt übertragbar: 010110 010111 010112 010120

Kirchengemeinden Kindertagesstätten Diakoniestationen Gebäudeinvestitionen und -unterhaltung (Kirchengemeinden und Dekanate) 010130 Dekanate 040904 Ehrenamtsakademie (3) Anstelle der Bildung eines Haushaltsausgaberestes gemäß Absatz 1 ist auch die Zuführung in eine zweckgebundene Budget- oder Unterbudgetrücklage zulässig. Die Rücklagenzuführung gilt nicht als über- oder außerplanmäßige Ausgabe im Sinne von § 47 der Kirchlichen Haushaltsordnung. Auf über- oder außerplanmäßige Entnahmen aus den Budget- oder Unterbudgetrücklagen und die Finanzierung entsprechender über- oder außerplanmäßiger Ausgaben findet § 47 der Kirchlichen Haushaltsordnung ebenfalls keine Anwendung. (4) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel des Investitionshaushaltes für gesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sind grundsätzlich der gesamtkirchlichen Baurücklage zuzuführen. § 10. Sondervermögen. Mehreinnahmen bei den Haushaltsfunktionen 0253, 0350 und 0450 können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung für Mehrausgaben verwendet werden. Überschüsse sind der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. § 47 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung findet keine Anwendung. § 11. Inkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Frankfurt am Main, den 25. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

4

18:10 Uhr

Seite 4

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 1 · 2007

Gesamthaushalt 2007 nach Budgetbereichen Budgetbereich 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene

2.1 Handlungsfeld Verkündigung

2.2 Zentrum Verkündigung

3.1 Handlungsfeld Seelsorge

3.2 Zentrum Seelsorge und Beratung

4.1 Handlungsfeld Bildung

4.2 Zentrum Bildung

5.1 Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie 5.2 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung

6.1 Handlungsfeld Mission und Ökumene

6.2 Zentrum Ökumene

7 Theologische Ausbildung und Supervision

8.1 Kirchenverwaltung

8.2 sonstige Verwaltung

9 Öffentlichkeitsarbeit

10 Zentrales Gebäudemanagement

11 Synode

12 Kirchenleitung

13 Leitendes Geistliches Amt

14 Allgemeines Finanzwesen

15 Rechnungsprüfungsamt Summe

Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss

Ergebnis 2005 EUR 28.635.190 256.563.818 -227.928.628 248.036 2.623.745 -2.375.709 475.827 2.674.203 -2.198.376 1.000.206 6.789.637 -5.789.431 172.971 1.002.062 -829.091 13.129.038 15.631.470 -2.502.432 2.157.770 5.537.742 -3.379.972 486.764 16.343.641 -15.856.877 72.404 1.667.518 -1.595.114 124.081 8.481.415 -8.357.334 634.342 2.357.406 -1.723.064 1.540.905 8.985.676 -7.444.771 2.003.195 14.976.736 -12.973.541 36.935 788.809 -751.874 212.246 4.940.328 -4.728.082 3.150.959 7.363.924 -4.212.965 30 604.803 -604.773 690 658.238 -657.548 10.612 983.466 -972.854 402.133.924 96.124.665 306.009.259 65.910 1.192.729 -1.126.820 456.292.033 456.292.032 2

Ansatz 2006 EUR 21.084.055 245.770.087 -224.686.032 188.128 2.464.931 -2.276.803 395.056 2.381.376 -1.986.320 725.745 6.318.477 -5.592.732 164.290 1.018.835 -854.545 14.980.038 17.989.442 -3.009.404 2.329.604 5.669.810 -3.340.206 785.460 14.962.998 -14.177.538 146.740 1.384.703 -1.237.963 0 7.840.741 -7.840.741 526.525 2.055.680 -1.529.155 470.752 8.217.350 -7.746.598 1.732.159 14.003.224 -12.271.065 705.304 1.512.914 -807.610 26.000 4.180.128 -4.154.128 1.956.196 3.345.939 -1.389.743 140 579.733 -579.593 390 623.339 -622.949 8.000 973.395 -965.395 388.577.970 92.309.862 296.268.108 34.900 1.234.488 -1.199.588 434.837.452 434.837.452 0

Ansatz 2007 EUR 21.582.605 263.231.559 -241.648.954 188.148 2.534.889 -2.346.741 398.035 2.495.291 -2.097.256 895.642 6.856.498 -5.960.856 182.387 1.088.328 -905.941 13.406.569 18.055.797 -4.649.228 1.848.908 5.037.385 -3.188.477 625.460 15.444.464 -14.819.004 164.416 1.512.485 -1.348.069 3.679 7.933.261 -7.929.582 513.725 2.182.880 -1.669.155 1.189.432 8.510.820 -7.321.388 1.727.100 13.463.591 -11.736.491 551.008 1.478.586 -927.578 103.000 3.914.286 -3.811.286 1.610.088 3.624.423 -2.014.335 140 583.166 -583.026 390 614.666 -614.276 6.000 960.071 -954.071 417.019.917 101.237.023 315.782.894 18.300 1.275.480 -1.257.180 462.034.949 462.034.949 0

Kirchliche Sozialarbeit

Gesamtkirchl. Aufgaben, Ökumene, Weltmission

Öffentlichkeitsarbeit

Bildung und Wissenschaft

Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz

Verwaltung d.Allgemeinen Finanzverm., Sonderverm.

Allgem. Finanzwirtschaft

2

3

4

5

7

8

9

Kirchliche Sozialarbeit

Gesamtkirchl. Aufgaben, Ökumene, Weltmission

Öffentlichkeitsarbeit

Bildung und Wissenschaft

Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz

Verwaltung d.Allgemeinen Finanzverm., Sonderverm.

Allgem. Finanzwirtschaft

2

3

4

5

7

8

9

Summe Einzelpläne 0 - 9

Besondere Kirchl. Dienste

1

EPL 0 Allgemeine Kirchl. Dienste

Ausgaben:

0,02%

12,24%

86,68%

0,95%

31,87%

0,00%

4.399.971

147.233.633

9,33%

0,08%

12.000

43.105.487

0,00%

0,20%

356.039

0

3,24%

0,26%

941.100

14.961.338

1,21%

0,04%

1.213.840

5.583.266

0,08%

0,05%

193.900

389.286

0,32%

0,03%

242.580

1.483.091

0,50%

0,08%

124.245

2,08%

2.297.911

363.674

0,21%

15,10%

9.630.911

952.593

69.782.343

Hauptgruppe 5

7,96%

56.545.049

82,03%

5,76%

26.627.335

3,68%

16.991.675

0,00%

17.040

0,54%

2.488.849

0,17%

793.417

0,29%

1.353.400

0,11%

489.816

0,05%

218.341

0,12%

564.869

0,80%

3.709.928

Hauptgruppe 6

0,32%

1.469.646

0,14%

0,00%

5.400

0,09%

400.208

0,01%

60.255

0,00%

4.000

638.983

400.472.865

Hauptgruppe 4

0,03%

75.000

36.789.726

0,65%

379.000.000

0,00%

0,22%

2.999.060

9.800

0,23%

0,49%

1.038.484

1.082.500

0,70%

0,01%

2.268.904

0,01%

120.200

51,25%

236.777.926

43,56%

201.273.585

0,10%

458.000

0,04%

201.759

1,55%

7.158.501

0,45%

2.102.000

1,73%

7.983.122

3,26%

15.058.354

0,43%

2.001.370

0,12%

541.235

Hauptgruppe 7

99,23%

458.487.560

90,13%

416.428.709

0,65%

3.014.260

0,55%

2.521.192

1,21%

5.580.241

0,02%

104.800

0,12%

537.525

0,17%

790.976

0,23%

1.061.184

6,16%

28.448.673

2,46%

11.349.463

1,61%

7.421.038

0,69%

3.185.000

0,00%

0

0,13%

594.425

0,00%

0

0,00%

9.000

0,03%

140.000

0,00%

0

0,00%

0

Hauptgruppe 8

0,77%

3.547.389

0,51%

2.376.647

0,04%

185.000

0,00%

22.000

0,15%

711.115

0,00%

0

0,00%

0

0,03%

140.000

0,01%

29.937

0,02%

82.690

Hauptgruppe 3

92,28%

426.388.328

58,18%

268.803.785

0,87%

4.016.079

4,02%

18.593.046

3,32%

15.343.449

0,87%

4.038.586

2,21%

10.207.609

3,86%

17.838.851

2,72%

12.560.824

16,23%

74.986.099

Zwischensumme

100,00%

462.034.949

90,64%

418.805.356

0,69%

3.199.260

0,55%

2.543.192

1,36%

6.291.356

0,02%

104.800

0,12%

537.525

0,20%

930.976

0,24%

1.091.121

6,18%

28.531.363

Insgesamt

7,72%

35.646.621

7,57%

34.980.630

0,00%

20.800

0,05%

224.199

0,03%

120.543

0,01%

37.000

0,02%

88.250

0,00%

8.450

0,01%

31.922

0,03%

134.827

Hauptgruppe 9

100,00%

462.034.949

65,75%

303.784.415

0,87%

4.036.879

4,07%

18.817.245

3,35%

15.463.992

0,88%

4.075.586

2,23%

10.295.859

3,86%

17.847.301

2,73%

12.592.746

16,26%

75.120.926

Insgesamt

18:09 Uhr

3.251.082

0,01%

0,06%

60.800

40.000

0,04%

0,12%

255.925

206.600

0,03%

0,22%

536.110

0,00%

24.900

0,03%

140.700

Hauptgruppe 2 Zwischensumme

Nr. 1 · 2007

134.666

1.029.077

2,50%

7.207

11.566.963

3,62%

Hauptgruppe 1

16.741.010

Hauptgruppe 0

14.12.2006

Summe Einzelpläne 0 - 9

Besondere Kirchl. Dienste

1

EPL 0 Allgemeine Kirchl. Dienste

Einnahmen:

Haushaltsquerschnitt 207 Zusammenstellung der Einnahmen- und Ausgabearten nach Einzelplänen der Haushaltssachbuchteile

AmtsblattEKHN_01_2007 Seite 5

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 5

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

6

18:10 Uhr

Seite 6

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 1 · 2007

Übersicht nach Budgetbereichen Budgetbereich 1: Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Unterbudget

Einnahmen

Kirchengemeinden

2.276.647

95.258.538

Kindertagesstätten Diakoniestationen Gebäudeinvestitionen und

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

0

95.258.538

-92.981.891

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

2,4%

-91.046.020

0

30.382.853

0

30.382.853

-30.382.853

0,0%

-28.456.000

100.000

3.272.054

0

3.272.054

-3.172.054

3,1%

-3.090.000

-unterhaltung

Dekanate

100.000

34.493.800

0

34.493.800

-34.393.800

0,3%

-35.208.150

1.897.122

28.437.522

0

28.437.522

-26.540.400

6,7%

-22.720.150

0

14.710.618

0

14.710.618

-14.710.618

0,0%

-2.400.000

17.208.836

56.639.274

54.382.376

2.256.898

-39.430.438

30,4%

-41.728.812

0

36.900

0

36.900

-36.900

0,0%

-36.900

21.582.605

263.231.559

54.382.376

208.849.183

-241.648.954

8,2%

-224.686.032

20,7%

79,3%

Zuführung an kirchengemeindliche Rückstellungen/Rücklagen Gemeindepfarrdienst einschl. Dekanspfarrstellen sonst. Vertretung Insgesamt

Budgetbereich 2.1: Handlungsfeld Verkündigung Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

Gottesdienst

0

240.000

222.500

17.500

-240.000

0,0%

-244.900

Bibelgesellschaften

0

106.000

0

106.000

-106.000

0,0%

-181.000

sonstige Kirchenmusik

106.950

107.260

0

107.260

-310

99,7%

-310

Ev. Kirchentag

11.990

25.650

0

25.650

-13.660

46,7%

-2.660

Ev. Studentengemeinden

37.808

1.121.161

919.648

201.513

-1.083.353

3,4%

-996.414

Sonstige Verkündigung einschl. Stadtkirchenarbeit Insgesamt

31.400

934.818

850.218

84.600

-903.418

3,4%

-851.519

188.148

2.534.889

1.992.366

542.523

-2.346.741

7,4%

-2.276.803

78,6%

21,4%

Budgetbereich 2.2: Zentrum Verkündigung Unterbudget

Einnahmen

Leitung und Verwaltung

40.470

Gottesdienst, Kunst und Kultur Kirchenmusik

Zuschussbedarf

Ausgaben

731.574

darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

548.204

183.370

-691.104

Einnahmedeckungsgrad

5,5%

8.000

286.389

236.524

49.865

-278.389

2,8%

185.150

919.596

588.752

330.844

-734.446

20,1%

Missionarisches Handeln und geistliches Leben

164.415

557.732

223.645

334.087

-393.317

29,5%

Insgesamt

398.035

2.495.291

1.597.125

898.166

-2.097.256

16,0%

64,0%

36,0%

Zuschussbedarf 2006 -252.037 -316.658 -896.395 -521.230 -1.986.320

Budgetbereich 3.1: Handlungsfeld Seelsorge Unterbudget

Einnahmen

Klinikseelsorge Altenheimseelsorge Hospizarbeit Gehörgeschädigtenseelsorge Behindertenseelsorge

14.310

-2.922.713

2.978.655

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

2,3%

-2.986.719 -622.254

1.000

590.870

586.500

4.370

-589.870

0,2%

80.100

140.226

55.911

84.315

-60.126

57,1%

-58.063

5.000 0

272.631 417.454

260.546

12.085

-267.631

1,8%

-231.044

414.487

2.967

-417.454

0,0%

-403.233

0

546.785

525.565

21.220

-546.785

0,0%

-553.045

0

251.600

251.600

0

-251.600

0,0%

-269.067

46.500

227.257

158.367

68.890

-180.757

20,5%

-174.485

Flughafenseelsorge

0

141.720

95.890

45.830

-141.720

0,0%

-100.013

692.790

764.990

698.890

66.100

-72.200

90,6%

-114.089

Sonstige Seelsorge Insgesamt

Sachausgaben

2.992.965

Telefonseelsorge

Gefangenenseelsorge

darunter: Personalausgaben 70.252

Notfallseelsorge Polizei- und Zollgrenzdienstseelsorge

Zuschussbedarf

Ausgaben

0

510.000

510.000

0

-510.000

0,0%

-80.720

895.642

6.856.498

6.536.411

320.087

-5.960.856

13,1%

-5.592.732

95,3%

4,7%

71,9%

28,1%

Budgetbereich 3.2: Zentrum Seelsorge

Budgetbereich 4.1: Handlungsfeld Bildung

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

18:10 Uhr

Nr. 1 · 2007

Seite 7

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 95,3%

7

4,7%

Budgetbereich 3.2: Zentrum Seelsorge Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

Leitung und Verwaltung

52.407

542.016

428.939

113.077

-489.609

9,7%

-462.099

Haus Friedberg

97.410

299.639

169.939

129.700

-202.229

32,5%

-220.954

Seelsorge an Schwerhörigen und Gehörlosen Seelsorge an Blinden Insgesamt

70

76.592

65.660

10.932

-76.522

0,1%

-72.278

32.500

170.081

117.671

52.410

-137.581

19,1%

-99.214

182.387

1.088.328

782.209

306.119

-905.941

16,8%

-854.545

71,9%

28,1%

Budgetbereich 4.1: Handlungsfeld Bildung Unterbudget

Einnahmen

Stadtjugendpfarramt Religionspädagogisches Zentrum Religionspädagogische Ämter Religionsunterricht

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2006

0

279.556

279.556

0

-279.556

0,0%

474.100

1.299.038

1.032.050

266.988

-824.938

36,5%

-269.067 -768.068

23.375

1.053.958

848.087

205.871

-1.030.583

2,2%

-1.017.382

9.966.820

9.153.381

9.062.431

90.950

813.439

108,9%

1.708.081

Konfirmandenunterricht

6.500

4.660

0

4.660

1.840

139,5%

240

Kirchliche Grundschulen

483.015

920.220

0

920.220

-437.205

52,5%

0

1.752.702 699.457

2.063.848 699.457

1.841.254 699.457

222.594 0

-311.146 0

84,9% 100,0%

-153.604 0

Tagungsstätte Martin-Niemöller-Haus

0 0

674.333 120.500

169.603 0

504.730 120.500

-674.333 -120.500

0,0% 0,0%

-685.714 -107.500

Freizeitheim

0

13.300

0

13.300

-13.300

0,0%

-6.650

Kloster Höchst

0

115.000

0

115.000

-115.000

0,0%

-114.000

Jugendburg Hohensolms

0

160.000

0

160.000

-160.000

0,0%

-175.000

Geschäftsführung Tagungsstätten

0

20.000

0

20.000

-20.000

0,0%

-20.000

600

1.478.546

167.733

1.310.813

-1.477.946

0,0%

-1.400.740

13.406.569

18.055.797

14.100.171

3.955.626

-4.649.228

74,3%

-3.009.404

78,1%

21,9%

Laubach Kolleg Ev. Gymnasium Bad Marienberg Ev. Akademie Arnoldshain

sonstige Bildung* Insgesamt

* Einschl. Zuschuss Verband Ev. Frauen in Hessen und Nassau e.V.

Budgetbereich 4.2: Zentrum Bildung Unterbudget

Leitung und Verwaltung Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit Fachbereich Erwachsenenbildung

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2006

500

466.989

302.681

164.308

-466.489

0,1%

-310.429

758.485

2.507.336

966.646

1.540.690

-1.748.851

30,3%

-1.831.701 -695.285

78.100

627.747

490.831

136.916

-549.647

12,4%

1.011.823

1.000.173

791.563

208.610

11.650

101,2%

Projektgruppe Frauen

0

0

0

0

0

Jugendkirchentag

0

89.000

69.000

20.000

-89.000

Jugendkulturkirche

0

346.140

0

346.140

-346.140

0,0%

-346.140

1.848.908

5.037.385

2.620.721

2.416.664

-3.188.477

36,7%

-3.340.206

52,0%

48,0%

Fachbereich Kindertagesstätten

Insgesamt

-150 -37.994 -118.507

Budgetbereich 5.1: Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

555.911

13.811.971

Diakonisches Werk in Hessen und Nassau

140.000

14.367.882

Sonstige gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie

485.460

725.460

0

0

351.122

351.122

625.460

15.444.464

Besondere Pfarrstellen Diakonie Insgesamt

Budgetbereich 5.2: Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

-14.227.882

1,0%

-13.521.269

725.460

-240.000

66,9%

-215.000

0

-351.122

0,0%

-441.269

907.033

14.537.431

-14.819.004

4,0%

-14.177.538

5,9%

94,1%

Budgetbereich 5.1: Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

8

18:10 Uhr

Seite 8

5,9% in Hessen 94,1%und Nassau Amtsblatt der Evangelischen Kirche

Nr. 1 · 2007

Budgetbereich 5.2: Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben

Leitung und Verwaltung

14.965

1.311.355

Bildung / Projekte

darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

1.173.236

138.119

-1.296.390

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

1,1%

-1.178.302 -1.860

56.760

61.995

0

61.995

-5.235

91,6%

Ökumenische Sozialethik

4.105

4.011

0

4.011

94

102,3%

-140

Ökonomie, Familien- und Sozialpolitik

4.876

6.219

0

6.219

-1.343

78,4%

-2.190

Arbeitslosigkeit

8.391

11.215

0

11.215

-2.824

74,8%

-3.815

Handwerk

2.600

5.405

0

5.405

-2.805

48,1%

-3.699

Jugend und Gesellschaft

53.902

22.711

0

22.711

31.191

237,3%

25.495

Ländlicher Raum

1.620

53.426

27.956

25.470

-51.806

3,0%

-51.972

Umwelt

1.100

4.634

0

4.634

-3.534

23,7%

-4.850

Arbeits in den Wirtschaftsräumen Mittelhessen, Rhein-Main, Südhessen Insgesamt

16.097

31.514

0

31.514

-15.417

51,1%

-16.630

164.416

1.512.485

1.201.192

311.293

-1.348.069

10,9%

-1.237.963

79,4%

20,6%

Budgetbereich 6.1: Handlungsfeld Mission und Ökumene Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

0

3.075.876

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

Missionswerke und Partnerkirchen

0

Friedensdienst

0

53.928

0

53.928

-53.928

0,0%

-23.928

Bekämpfung der Not in der Welt

0

4.434.751

0

4.434.751

-4.434.751

0,0%

-4.437.151

Ökumenische Bildungsarbeit, interkonfessioneller und interreligiöser Dialog

3.075.876

-3.075.876

0,0%

-3.075.876

0

211.519

0

211.519

-211.519

0,0%

-155.519

sonstige Ökumene

3.679

157.187

154.732

2.455

-153.508

2,3%

-148.267

Insgesamt

3.679

7.933.261

154.732

7.778.529

-7.929.582

0,0%

-7.840.741

2,0%

98,0%

Budgetbereich 6.2: Zentrum Ökumene Unterbudget

Leitung und Verwaltung

Einnahmen

438.725

Ausländische Gemeinden

darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

1.891.221

1.419.835

471.386

-1.452.496

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf

23,2%

2006 -1.324.115 -176.267

0

154.186

63.256

90.930

-154.186

0,0%

75.000

137.473

0

137.473

-62.473

54,6%

-28.773

513.725

2.182.880

1.483.091

699.789

-1.669.155

23,5%

-1.529.155

67,9%

32,1%

35,6%

64,4%

Ökumenische Diakonie Insgesamt

Zuschussbedarf

Ausgaben

Budgetbereich 7: Theologische Ausbildung und Supervision

Budgetbereich 8.1: Kirchenverwaltung

Budgetbereich 6.2: Zentrum Ökumene

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 9 67,9%

32,1%

Budgetbereich 7: Theologische Ausbildung und Supervision

Nr. 1 · 2007

67,9% in Hessen 32,1% und Nassau Amtsblatt der Evangelischen Kirche

9

Budgetbereich 7: Theologische Ausbildung und Supervision Unterbudget

Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision

Einnahmen

308.500

Vorbereitungsdienst der Vikarinnen und Vikare Theologisches Seminar

Sachausgaben

730.246

336.436

393.810

-421.746

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

42,2%

-428.175 -1.786.800

41.400

1.686.500

1.539.200

147.300

-1.645.100

2,5%

1.080.831

782.364

298.467

-833.899

22,8%

-790.359

600

160.872

126.772

34.100

-160.272

0,4%

-102.264

Universitäten, Theologiestudium

0

68.600

0

68.600

-68.600

0,0%

-67.120

585.000

4.121.260

0

4.121.260

-3.536.260

14,2%

-3.007.000

0

5.000

0 35,6%

5.000 64,4%

-5.000

0,0%

-6.000

-1.408.580

Theologischer Nachwuchs Berufspraktikum (Gemeindepädagogen/Sozialpäd. Fachschulen und sonst. Aus- und Fortbildung)

0

494.243

93.200

401.043

-494.243

0,0%

7.000

163.268

150.968

12.300

-156.268

4,3%

-150.300

1.189.432

8.510.820

3.028.940

5.481.880

-7.321.388

14,0%

-7.746.598

35,6%

64,4%

Kirchliche Personalberatung Insgesamt

darunter: Personalausgaben

246.932

Kirchliche Studienbegleitung Ev. Fachhochschule Darmstadt

Zuschussbedarf

Ausgaben

Budgetbereich 8.1: Kirchenverwaltung Unterbudget

Einnahmen

Leitung/interne Verwaltung

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

1.500

318.313

294.884

23.429

-316.813

0,5%

-413.900 -284.395

Organisationsentwicklung Budgetbereich 8.1: und Kirchenverwaltung Steuerungsunterstützung

22.000

294.062

221.411

72.651

-272.062

7,5%

Öffentlichkeitsarbeit

0

427.068

401.983

25.085

-427.068

0,0%

-419.722

Gleichstellungsbeauftragte

0

118.341

97.216

21.125

-118.341

0,0%

-109.266

Stabsbereich Recht Bibliotheken, Zentralarchiv

0

160.861

57.911

102.950

-160.861

0,0%

-97.413

117.250

873.216

450.516

422.700

-755.966

13,4%

-728.468

Dezernat 1 - Kirchliche Dienste Dezernat 2 - Personal und Organisation

0

1.551.579

1.390.474

161.105

-1.551.579

0,0%

-1.448.502

110.300

5.994.427

5.171.706

822.721

-5.884.127

1,8%

-6.930.345

2.500

135.153

115.650

19.503

-132.653

1,8%

-139.920

1.370.350

3.351.605

2.989.526

362.079

-1.981.255

40,9%

-1.558.891

103.200

207.833

104.633

103.200

-104.633

49,7%

-110.758

0

31.133

31.133

0

-31.133

0,0%

-29.485

1.727.100

13.463.591

11.327.043

2.136.548

-11.736.491

12,8%

-12.271.065

84,1%

15,9%

Ausbildungswesen Dezernat 3 - Finanzen, Bau und Liegenschaften Kantine Kirchenverwaltung MAV-Kirchenverwaltung Insgesamt

Budgetbereich 8.2: sonstige Verwaltung Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben 84,1%

Sachausgaben 15,9%

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

sonstige Verwaltung

177.700

987.312

593.193

394.119

-809.612

18,0%

Übergangsstellenplan

372.708

372.708

372.708

0

0

100,0%

0

600

69.810

0

69.810

-69.210

0,9%

-110.913

Ehrenamtsakademie Pfarrerausschuss Insgesamt

-678.697

0

48.756

27.956

20.800

-48.756

0,0%

-18.000

551.008

1.478.586

993.857

484.729

-927.578

37,3%

-807.610

67,2%

32,8%

Budgetbereich 9: Öffentlichkeitsarbeit Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

Regionale Öffentlichkeitsarbeit

0

0

0

0

0

0,0%

0

Medienhaus

0

2.023.964

173.964

1.850.000

-2.023.964

0,0%

-1.894.115

sonstige Medienarbeit

0

1.196.500

74.500

1.122.000

-1.196.500

0,0%

-1.857.500

Interne und externe Kommunikatione

64.000

518.411

76.911

441.500

-454.411

12,3%

-303.000

Projekte

39.000

119.500

8.000

111.500

-80.500

32,6%

-45.700

0

55.911

55.911

0

-55.911

0,0%

-53.813

103.000

3.914.286

389.286

3.525.000

-3.811.286

2,6%

-4.154.128

9,9%

90,1%

0,0%

100,0%

Koordinationsstelle Öffentlichkeitsarbeit Insgesamt

Budgetbereich 10: Zentrales Gebäudemanagement

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

18:10 Uhr

10

Seite 10 9,9%

90,1%

9,9%

90,1%

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 1 · 2007

Budgetbereich 10: Zentrales Gebäudemanagement

Budgetbereich 10: Zentrales Gebäudemanagement Unterbudget

Zentrales Gebäudemanagement Insgesamt

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben

1.610.088

3.624.423

1.610.088

3.624.423

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf

darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

0,0%0

3.624.423 100,0%

-2.014.335

44,4%

-11.389.893

0

3.624.423

-2.014.335

44,4%

-11.389.893

0,0%

100,0%

2006

Budgetbereich 11: Synode Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben

Budgetbereich 11: Synode

darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

Synode

140

583.166

231.266

351.900

-583.026

0,0%

-579.593

Insgesamt

140

583.166

231.266

351.900

-583.026

0,0%

-579.593

39,7%

60,3%

39,7%

60,3%

Budgetbereich 12: Kirchenverwaltung Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

Kirchenleitung

390

614.666

439.866

174.800

-614.276

0,1%

-622.949

Insgesamt

390

614.666

439.866

174.800

-614.276

0,1%

-622.949

71,6%

28,4%

Budgetbereich 13: Leitendes Geistliches Amt Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

Leitendes Geistliches Amt

6.000

960.071

788.391

171.680

-954.071

0,6%

-965.395

Insgesamt

6.000

960.071

788.391

171.680

-954.071

0,6%

-965.395

82,1%

17,9%

Budgetbereich 14: Allgemeines Finanzwesen Unterbudget

Umlagen

Einnahmen

9.006.371

Verstärkungsmittel Versorgungsleist.Pfarrer und Beamte Versorgungsstiftung sonst. Altersversorgung

Kirchensteuerverwaltung / Clearing Sammelversicherung Ausgleichsrücklage

Insgesamt

Sachausgaben

0

27.770.548

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

-18.764.177

32,4%

-18.938.075

0

500.000

0

500.000

-500.000

0,0%

-235.269

34.408.306

27.993.504

6.414.802

-33.296.162

3,2%

-34.522.161

10.000.000

0

0

0

10.000.000

51.964

44.490

4.490

40.000

7.474

116,8%

7.514

0

14.163.000

14.163.000

0

-14.163.000

0,0%

-14.206.300

538.983

1.077.966

538.983

538.983

-538.983

50,0%

-1.237.778

379.000.000

500

0

500

378.999.500

75800000,0%

347.999.500

1.774.089

1.933.070

410.000

1.523.070

-158.981

91,8%

13.000.000

17.860.618

0

17.860.618

-4.860.618

Betriebsmittelrücklage sonst. Vermögensverwaltung

27.770.548

darunter: Personalausgaben

1.112.144

Beihilfen, Unterstützungen etc. Überbrückungsfonds / Übergangsstellenplan

Zuschussbedarf

Ausgaben

10.000.000

-167.911 12.000.000

0

0

0

0

0

2.536.366

3.478.525

0

3.478.525

-942.159

72,9%

-3.600.000 -831.412

417.019.917

101.237.023

43.109.977

58.127.046

315.782.894

411,9%

296.268.108

42,6%

57,4%

Budgetbereich 15: Rechnungsprüfungsamt Unterbudget

Einnahmen

Zuschussbedarf

Ausgaben darunter: Personalausgaben

Sachausgaben

Einnahmedeckungsgrad

Zuschussbedarf 2006

Rechnungsprüfungsamt

18.300

1.275.480

1.180.080

95.400

-1.257.180

1,4%

-1.199.588

Insgesamt

18.300

1.275.480

1.180.080

95.400

-1.257.180

1,4%

-1.199.588

92,5%

7,5%

AmtsblattEKHN_01_2007

Nr. 1 · 2007

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 11

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und der Dekanatssynodalordnung Vom 25. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen; Artikel 40 Abs. 2 der Kirchenordnung ist eingehalten: Artikel 1 Änderung der Kirchenordnung Die Kirchenordnung in der Fassung vom 14. September 2002 (ABl. 2002 S. 499), zuletzt geändert am 29. November 2003 (ABl. 2004 S. 100), wird wie folgt geändert: 1. Artikel 21 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst: „Die Dekanin oder der Dekan und die stellvertretenden Dekaninnen oder Dekane gehören kraft Amtes der Dekanatssynode mit Stimmrecht an.“

11

3. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a (1) Hat das Dekanat mehr als 60.000 Kirchenmitglieder, kann die Dekanatssynode zwei stellvertretende Dekaninnen oder Dekane wählen. In diesem Fall besteht der Dekanatssynodalvorstand aus neun oder elf Mitgliedern. (2) Die Zahl der nach § 21 Abs. 4 Buchstabe a und b zu wählenden Personen erhöht sich jeweils um eine Person. (3) Im Übrigen gilt § 21 entsprechend.“

Artikel 3 Änderung einer Rechtsverordnung § 3 Abs. 1 der Rechtsverordnung zur Stellenstruktur und zur stellenmäßigen Ausstattung von Dekanspfarrstellen und deren Besetzung vom 19. März 2002 (ABl. 2002 S. 181) wird wie folgt gefasst:

2. Artikel 24 wird wie folgt gefasst: „Artikel 24 Der Dekanatssynodalvorstand besteht aus sieben, neun oder elf Mitgliedern, darunter die Dekanin oder der Dekan und die stellvertretenden Dekaninnen oder Dekane. Die Zahl der Pfarrerinnen oder Pfarrer darf die Hälfte der Mitglieder des Dekanatssynodalvorstandes nicht überschreiten.“ 3. In Artikel 28 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt: „In Dekanaten ab 60.001 Kirchenmitgliedern kann die Dekanatssynode für die Dauer ihrer Wahlperiode zwei stellvertretende Dekaninnen oder Dekane aus den Pfarrerinnen und Pfarrern des Dekanats wählen, die Pfarrerinnen oder Pfarrer auf Lebenszeit sind und das Recht haben, sich auf eine volle Pfarrstelle zu bewerben.“ Artikel 2 Änderung der Dekanatssynodalordnung Die Dekanatssynodalordnung vom 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 87), geändert am 27. November 2004 (ABl. 2005 S. 12), wird wie folgt geändert:

„(1) Das Stellenbudget wird grundsätzlich nach den Kirchenmitgliederzahlen der Dekanate wie folgt bemessen: bis 30.000 Kirchenmitglieder

0,5 Stelle,

bis 50.000 Kirchenmitglieder

0,75 Stelle,

ab 50.001 Kirchenmitglieder

1,0 Stelle.

Ab 80.001 Kirchenmitgliedern können die stellvertretenden Dekaninnen und Dekane im Umfang von insgesamt 0,5 Pfarrstellen freigestellt werden.“

Artikel 4 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Die auf Artikel 3 beruhenden Teile der Rechtsverordnung zur Stellenstruktur und zur stellenmäßigen Ausstattung von Dekanspfarrstellen und deren Besetzung können aufgrund der Ermächtigung von § 3 Abs. 2 Satz 2 des Pfarrstellengesetzes vom 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 81), zuletzt geändert am 25. November 2005 (ABl. 2006 S. 15), durch Rechtsverordnung geändert werden. Artikel 5 Inkrafttreten

1. In § 1 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Durch Beschluss der Dekanatssynode können Dekanatsbereiche gebildet werden.“

Dieses Kirchengesetz tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2006

2. § 21 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Vor Eintritt in das Wahlverfahren beschließt die Dekanatssynode, ob der Dekanatssynodalvorstand aus sieben, neun oder elf Mitgliedern besteht.“

Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

AmtsblattEKHN_01_2007

12

18.12.2006

9:27 Uhr

Seite 12

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

Nr. 1 · 2007

2. Die Anlage zu § 17 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

Vom 25. November 2006

Anlage zu § 17 Absatz 3

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

Eine Stellenzulage erhalten

nach Richtsatzgruppe

Artikel 1 Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

1.

die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident

B 7 (Bund)

Das Pfarrbesoldungsgesetz vom 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 2), geändert am 27. November 2003 (ABl. 2004 S. 8), wird wie folgt geändert:

2.

die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten

B 5 (Bund)

3.

die theologischen Dezernentinnen und Dezernenten

B 3 (Bund)

4.

die Pröpstinnen und Pröpste

A 16 (Bund)

5.

die hauptamtlichen theologische Referatsleiterinnen oder Referatsleiter der Kirchenverwaltung

A 15 / A 16 (Bund) je nach der Eingruppierung im Stellenplan

6.

die Leiterin oder der Leiter des Religionspädagogischen Studienzentrums

A 16 (Bund)

7.

die Religionspädagogischen Studienleiterinnen und Studienleiter,

A 15 (Bund)

8.

die Seminarprofessorinnen und Seminarprofessoren

A 16 (Bund)

9.

die theologischen Studienleiterinnen und Studienleiter

A 15 (Bund)

1. § 17 Abs. 3 bis 5 wird wie folgt gefasst: „(3) Pfarrerinnen und Pfarrer, die zur Kirchenpräsidentin oder zum Kirchenpräsidenten, zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten oder zur Pröpstin oder zum Propst gewählt oder in eines der in der Anlage zu diesem Kirchengesetz aufgeführten gesamtkirchlichen Ämter berufen werden, erhalten vom Beginn des Monats ab, in dem sie ihr Amt übernommen haben, für die Dauer der Ausübung dieses Amtes eine widerrufliche Stellenzulage. Die Höhe der Stellenzulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschied zwischen dem bezogenen Grundgehalt nach § 4 Abs. 2 und der entsprechenden Dienstaltersstufe des Grundgehalts der als Richtsatzgruppe bestimmten Besoldungsgruppe des Bundesbesoldungsgesetzes oder, in Ermangelung eines geeigneten Richtsatzes, des Hessischen Besoldungsgesetzes. Die Richtsatzgruppen, aus denen sich die Höhe der Stellenzulagen ergibt, bestimmen sich nach der Anlage zu diesem Kirchengesetz. (4) Wird eines der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Ämter vor der Wahl oder der Berufung der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers von einer Pfarrerin oder einem Pfarrer als ständige Stellvertreterin oder ständiger Stellvertreter oder auf Grund eines besonderen Dienstauftrages hauptamtlich verwaltet, so kann die Kirchenleitung dieser oder diesem die dafür vorgesehenen Stellenzulagen für die Dauer der Wahrnehmung des Amtes, längstens bis zu dessen Übernahme durch die gewählte oder berufene Amtsträgerin oder durch den gewählten oder berufenen Amtsträger widerruflich bewilligen. Bezieht die Pfarrerin oder der Pfarrer bereits eine der in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Stellenzulagen, so darf ihr oder ihm für die Zeit der Stellvertretung oder der Wahrnehmung des Dienstauftrages jeweils nur eine Stellenzulage, und zwar die höhere, gewährt werden. (5) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Finanzausschusses für Pfarrerinnen und Pfarrer in einem besonderen kirchlichen Dienst, der nicht in der Anlage zu Absatz 2 aufgeführt ist, im Falle eines dringenden Bedürfnisses eine angemessene Stellenzulage festzusetzen. Stellenzulagen, die einer nichtruhegehaltfähigen Stellenzulage des Bundesbesoldungsrechts entsprechen, sind abweichend von § 23 Abs. 2 nicht ruhegehaltfähig.“

Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (Gemeindepädagogengesetz – GpG) Vom 25. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: § 1. Zugangsvoraussetzungen. (1) Im Dienst der Dekanate, Kirchengemeinden, der kirchlichen Verbände und der Gesamtkirche können Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen nach Maßgabe dieses Kirchengesetzes beschäftigt werden.

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

Nr. 1 · 2007

18:10 Uhr

Seite 13

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(2) Zugangsvoraussetzungen sind 1. die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche und die Bereitschaft, den Grundartikel und die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau als verpflichtend anzuerkennen, 2. ein abgeschlossenes Studium der Religionspädagogik, der Sozialpädagogik, der Sozialarbeit oder der Pädagogik (Schwerpunkt Sozialwesen), 3. eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation. (3) Das Nähere zu den Anstellungsvoraussetzungen regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung.

13

2. Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen, 3. Organisation der Zusammenarbeit zwischen gemeindlichen und übergemeindlichen Stellen. (5) Zu den anderen Aufgabenfeldern für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können gehören: 1. Konfirmandenarbeit (begleitende Kurse, Praktika, Freizeiten), 2. Gottesdienste für Kinder, Jugendliche, Familien, Konfirmandinnen und Konfirmanden und Seniorinnen und Senioren, 3. missionarische Arbeit,

§ 2. Berufsfelder. (1) Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können nach Maßgabe der Dienstanweisung in der außerschulischen kirchlichen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen, in der schulbezogenen Arbeit, in der kirchlichen Erwachsenen- und Familienbildung, in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren und in anderen Aufgabenfeldern der Kirche eingesetzt werden. (2) Zum Berufsfeld der außerschulischen kirchlichen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen gehören insbesondere: 1. Gruppen- und Projektarbeit mit Jugendlichen (Kinder-, Jungschar-, Jugendgruppen, Konfirmandengruppen), 2. offene Jugendarbeit (Klubarbeit, Jugendbetreuung), 3. Jugendbildungsarbeit (z. B. Seminare), 4. Jugendfreizeiten und Ferienangebote, 5. Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit, 6. Mitwirkung bei der Selbstvertretung der Jugend, 7. Leitung von oder Mitarbeit in Jugendbildungsstätten, 8. schulbezogene Arbeit, 9. religionspädagogische Angebote. (3) Zum Berufsfeld der kirchlichen Erwachsenen- und Familienbildung gehören insbesondere: 1. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bildungsveranstaltungen, 2. freizeitpädagogische Arbeit (Freizeitgestaltung, Familienerholung, Studienreisen), 3. Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Erwachsenenbildung,

4. Mitarbeit in Dienst- und Projektgruppen (z. B. in der Nachbarschaftshilfe, in der Stadtteilarbeit, bei Besuchsdiensten in den Krankenhäusern, in Pflege- und Altenheimen, in der Klinik- und Altenheimseelsorge). § 3. Religionsunterricht. (1) Die Erteilung von nebenberuflichem Religionsunterricht setzt die Zustimmung des Anstellungsträgers, die kirchliche Bevollmächtigung und den staatlichen Lehrauftrag voraus. (2) Nebenberuflicher Religionsunterricht darf bis zu sechs Wochenstunden erteilt werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. (3) Eine Verpflichtung zur Erteilung von unvergütetem Religionsunterricht besteht nicht. § 4. Errichtung von Stellen. (1) Stellen für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen werden von den in § 1 Abs. 1 genannten Trägern errichtet. (2) Offene Stellen im gemeindepädagogischen Dienst sollen im Amtsblatt ausgeschrieben werden. (3) Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können nicht mit der Verwaltung von Pfarr- oder Pfarrvikarstellen beauftragt werden. (4) Die Einzelheiten der Errichtung, Finanzierung und Verteilung der Stellen im gemeindepädagogischen Dienst regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedarf. § 5. Einführung und Verpflichtung. (1) Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen werden zu Beginn ihres Dienstes in einem Gottesdienst in der Regel durch die Dekanin oder den Dekan in das Amt eingeführt und auf den Grundartikel sowie die Ordnungen der Kirche verpflichtet. (2) Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen werden wie folgt verpflichtet:

(4) Zu den Aufgaben der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen gehören ferner:

„Gelobst du (Geloben Sie), den Dienst als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge in der Bindung an Gottes Wort gemäß dem Grundartikel und nach den Ordnungen unserer Kirche treu und gewissenhaft zu tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde?“

1. Zielgruppenorientierte Planung, Durchführung und Auswertung der Arbeit,

Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen antworten: „Ja, mit Gottes Hilfe.“

4. Arbeit mit Seniorinnen und Senioren.

AmtsblattEKHN_01_2007

14

15.12.2006

14:40 Uhr

Seite 14

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

§ 6. Dienstaufsicht. (1) Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen unterstehen der Dienstaufsicht des Leitungsorgans des jeweiligen Anstellungsträgers gemäß § 1 Abs. 1. (2) Die Aufgaben der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen werden in einer Dienstanweisung festgelegt. Die Kirchenleitung erlässt eine Musterdienstanweisung. (3) Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen nehmen ihren Dienst im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Pfarrerinnen und Pfarrern, den Inhaberinnen und Inhabern von Profil- und Fachstellen sowie den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres Arbeitsbereiches wahr. § 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gemeindepädagogen-Gesetz vom 3. November 1976 (ABl. 1976 S. 198), geändert am 17. Juni 2000 (ABl. 2001 S. 306), außer Kraft. Darmstadt, den 27. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung

§3 Anwendungsbereich (1) Die Kirchenverwaltung stellt fest, für welche Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland diese Vereinbarung angewendet werden kann. (2) Die Kirchenverwaltung stellt fest, welche früheren Vereinbarungen gemäß § 7 Abs. 1 dieser Vereinbarung außer Kraft treten. (3) Die Feststellungen nach Absatz 1 und 2 sind im Amtsblatt zu veröffentlichen. Artikel 2 Änderung der Kirchengemeindeordnung § 2 Abs. 2 der Kirchengemeindeordnung vom 23. April 2005 (ABl. 2005 S. 153) wird wie folgt gefasst: „(2) Die Kirchenmitgliedschaft besteht zur Kirchengemeinde des Wohnsitzes des Kirchenmitgliedes, soweit nicht aufgrund kirchlichen Rechts die Kirchenmitgliedschaft unter besonderen Voraussetzungen zu einer anderen Kirchengemeinde begründet ist. Durch zwischenkirchliche Vereinbarungen kann die Kirchenmitgliedschaft eines Kirchenmitglieds einer anderen Gliedkirche der EKD in einer Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau begründet sein. Dasselbe gilt für die Kirchenmitgliedschaft eines Mitglieds der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in einer Kirchengemeinde einer anderen Gliedkirche der EKD; eine Mitgliedschaft in einer Gemeinde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau besteht daneben nicht.“

Vom 25. November 2006

Artikel 3

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

Inkrafttreten

Artikel 1 Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft

Nr. 1 · 2007

Dieses Kirchengesetz tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r

§1 Zustimmung

__________

Der Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 (ABl. EKD 2005 S. 571) wird zugestimmt.

Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen

§2 Zuständigkeit (1) Zuständig für Entscheidungen nach dieser Vereinbarung ist der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde, in der die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen bestehen soll. (2) Zuständige Einspruchsstelle ist der Dekanatssynodalvorstand.

Vom 7. Dezember 2005 (ABl. EKD 2005 S. 571) Die Ev. Landeskirche Anhalts • Ev. Landeskirche in Baden • Ev.-Luth. Kirche in Bayern • Ev. Kirche BerlinBrandenburg-schlesische Oberlausitz • Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig • Bremische Evangelische Kirche • Ev.-luth. Landeskirche Hannovers • Ev. Kirche in Hessen und Nassau • Ev. Kirche von KurhessenWaldeck • Lippische Landeskirche • Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs • Nordelbische Ev.-Luth. Kirche •

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

Nr. 1 · 2007

18:10 Uhr

Seite 15

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg • Ev. Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) • Pommersche Ev. Kirche • Ev.-reformierte Kirche • Ev. Kirche im Rheinland • Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen • Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens • Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe • Ev.-Luth. Kirche in Thüringen • Ev. Kirche von Westfalen • Ev. Landeskirche in Württemberg schließen aufgrund von § 20 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Kirchenmitgliedschaft, das kirchliche Meldewesen und den Schutz der Daten der Kirchenmitglieder (Kirchengesetz über die Kirchenmitgliedschaft) vom 10. November 1976 (ABl. EKD S. 389), geändert durch Gesetz vom 8. November 2001 (ABl. EKD S. 486) die folgende Vereinbarung: Inhaltsverzeichnis: § 1 Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen § 2 Voraussetzung § 3 Verfahren § 4 Rechtsfolgen § 5 Wegfall und Verzicht § 6 In-Kraft-Treten § 7 Übergangsregelung

§ 1. Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen. Kirchenmitglieder können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen über die landeskirchlichen Grenzen hinweg auch die Kirchenmitgliedschaft in einer anderen Kirchengemeinde als der Kirchengemeinde ihres Wohnsitzes erwerben oder in Fällen der Verlegung ihres Wohnsitzes die Kirchenmitgliedschaft zu ihrer bisherigen Kirchengemeinde fortsetzen (Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen). Wohnsitz ist die nach staatlichem Melderecht ausgewiesene Hauptwohnung. § 2. Voraussetzung. Voraussetzung für die Kirchenmitgliedschaft zu einer anderen als der Kirchengemeinde des Wohnsitzes ist eine erkennbare Bindung an die andere Kirchengemeinde und die Möglichkeit, am Leben dieser Kirchengemeinde teilnehmen zu können. § 3. Verfahren. (1) Die Entscheidung ergeht auf schriftlichen Antrag des Kirchenmitgliedes, Familienangehörige können sich dem Antrag anschließen. (2) Ein Antrag auf Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft aufgrund eines Wohnsitzwechsels ist binnen zwei Monaten nach Eintritt der Veränderung zu stellen. Ein Antrag auf Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft, der verspätet eingeht, gilt als Antrag auf Erwerb der Kirchenmitgliedschaft. (3) Über Anträge auf Erwerb oder Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft entscheiden die nach gliedkirchlichem Recht zuständigen Stellen der Gliedkirche, in der die Kirchenmitgliedschaft erworben oder fortgesetzt werden soll. Vor der Entscheidung ist das zuständige Organ der Kirchengemeinde des Wohnsitzes zu hören. Mit der Entscheidung ist bei Kirchengemeinden mit mehr

15

als einem Pfarrbezirk auch die Zuordnung zu einem Pfarrbezirk zu treffen; dem Wunsch des Kirchenmitglieds ist insoweit zu entsprechen. Das antragstellende Kirchenmitglied und die Kirchengemeinde des Wohnsitzes sind schriftlich zu informieren. Kommunale Änderungsdaten sind von der Kirchengemeinde des Wohnsitzes an die aufnehmende Kirchengemeinde weiter zu leiten. (4) Wird der Antrag abgelehnt, kann der Antragsteller gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei den dafür nach gliedkirchlichem Recht zuständigen kirchlichen Stellen Einspruch einlegen. Die Entscheidung ist endgültig. (5) Der Erwerb und die Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft in der aufnehmenden Kirchengemeinde wird mit der dem Antrag stattgebenden Entscheidung wirksam. § 4. Rechtsfolgen. (1) Mit der Zugehörigkeit zur aufnehmenden Kirchengemeinde erwirbt das Kirchenmitglied auch zugleich die Kirchenmitgliedschaft in der zuständigen Gliedkirche der EKD. (2) Das Kirchenmitglied hat in der aufnehmenden Kirchengemeinde alle Rechte und Pflichten eines Kirchenmitgliedes; dies gilt nicht für die Pflicht zur Entrichtung der Kirchensteuer. Die Verpflichtung zur Entrichtung von Kirchensteuern gegenüber den Körperschaften, die im Bereich der Kirchengemeinde des Wohnsitzes jeweils Kirchensteuergläubigerin sind, bleibt unberührt. § 5. Wegfall und Verzicht. (1) Die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen endet mit dem Wegzug aus der bisherigen Kirchengemeinde des Wohnsitzes, es sei denn, einem Antrag auf Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen wird stattgegeben. (2) Auf die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen kann ein Kirchenmitglied verzichten mit der Folge, dass es Kirchenmitglied der Kirchengemeinde des Wohnsitzes wird. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Kirchengemeinde zu erklären, zu der die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen besteht. (3) Die Erklärung nach Absatz 2 wird mit Ablauf des Monats wirksam, in dem diese zugegangen ist. Die Kirchengemeinde, zu der die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen besteht, unterrichtet schriftlich die Kirchengemeinde des Wohnsitzes über die bei ihr eingegangene Verzichtserklärung des Kirchenmitgliedes. § 6. In-Kraft-Treten. Diese Vereinbarung tritt für die vertragschließenden Gliedkirchen nach der gemäß ihrem jeweiligen Recht erforderlichen Zustimmung in Kraft. Für Gliedkirchen, die zu einem späteren Zeitpunkt der Vereinbarung zustimmen, tritt die Vereinbarung mit der späteren Zustimmung in Kraft. § 7. Übergangsregelung. (1) Die bisher zwischen den Gliedkirchen der EKD bestehenden Vereinbarungen über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen treten außer Kraft, sobald diese Vereinbarung innerkirchlich in Kraft getreten ist.

AmtsblattEKHN_01_2007

16

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 16

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(2) Die nach den bisherigen Vereinbarungen begründeten Kirchenmitgliedschaften in besonderen Fällen bleiben bestehen. *** Die Kirchenkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 7. Dezember 2005 der Gliedkirchlichen Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen über die landeskirchlichen Grenzen hinweg zugestimmt.

Nr. 1 · 2007

§4 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. November 2006 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand und der Finanzausschuss der Kirchensynode haben zugestimmt. Darmstadt, den 28. November 2006 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Hannover, den 7. Dezember 2005 Evangelische Kirche in Deutschland – Kirchenamt –

__________

Schmidt Präsident

Rechtsverordnung zur Änderung der Gemeindezuweisungsverordnung

__________

Vom 28. September 2006

Rechtsverordnung über die Höhe der Sonderzahlung 2006 Vom 13. Juli 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 2 des Sonderzahlungsgesetzes vom 24. April 2005 (ABl. 2005 S. 164) folgende Rechtsverordnung beschlossen: §1 Heraufsetzung der Sonderzahlung 2006 Die Sonderzahlung der Pfarrerinnen und Pfarrer, der Pfarrerinnen und Pfarrer im kirchlichen Hilfsdienst sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten einschließlich der Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen im Jahr 2006 wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen heraufgesetzt. §2 Dienst- und Amtsbezüge (1) Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Bundessonderzahlungsgesetzes besteht Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 5 Prozent der für das Jahr 2006 zustehenden Bezüge. (2) Abweichend von § 3 Abs. 2 des Bundessonderzahlungsgesetzes kann die Sonderzahlung in Höhe von bis zu 5 Prozent der Bezüge festgesetzt werden, die für das ganze Jahr 2006 zugestanden hätten.

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des § 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des § 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Rechtsverordnung Die Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung für die Kirchengemeinden (Gemeindezuweisungsverordnung – GZVO) vom 10. November 1980, in der Fassung vom 12. November 1996 (ABl. 1997 S. 50), zuletzt geändert am 13. Oktober 2005 (ABl. 2006 S. 18), wird wie folgt geändert: 1.

In § 4 Abs. 1 Satz 3 wird die Zahl „2006“ durch die Zahl „2007“ ersetzt.

2.

In § 9 Abs. 4 Satz 1 wird die Zahl "2006" durch die Zahl "2007" ersetzt.

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 28. November 2006

§3 Versorgungsbezüge

Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

(1) Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 des Bundessonderzahlungsgesetzes besteht Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 4,17 Prozent der Versorgungsbezüge für das Jahr 2006.

__________

(2) § 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes findet keine entsprechende Anwendung.

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

Nr. 1 · 2007

18:10 Uhr

Seite 17

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

17

Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Oberursel Vom 1. Juni 2006 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Oberursel hat folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Oberursel vom 1. November 2002 (ABl 2003 S. 266), wird wie folgt geändert:

Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Camberg Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Camberg, Evangelisches Dekanat Idstein, führt mit Wirkung vom 1. Dezember 2006 den Namen Evangelische Kirchengemeinde Bad Camberg und Niederselters. Darmstadt, den 28. November 2006 Für die Kirchenverwaltung D r. G r u n w a l d __________

Nach § 18 Abs. 5 Satz 1 werden folgende Sätze angefügt: Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß kirchlicher Haushaltsordnung zu erteilen, wird an die Leitung der Verwaltungsdienststelle/n, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlungen an sie selbst an die stellvertretende Leitung der Verwaltungsdienststelle/n delegiert. Der Verbandsvorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 01.10.2006 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitung und der Anerkennung durch den Kirchensynodalvorstand. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 31. August 2006 von der Kirchenleitung genehmigt und am 4. November 2006 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt.

Änderung des gemeindlichen Stellenanteils der Dekanspfarrstelle (50 %) des Evangelisch-lutherischen Dekanates Biedenkopf mit Sitz in Biedenkopf Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelisch-lutherischen Dekanates Biedenkopf und dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischlutherischen Kirchengemeinde Eckelshausen sowie dem Kirchenvorstand der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Biedenkopf, beide Evangelisch-lutherisches Dekanat Biedenkopf, wird folgendes beschlossen: § 1 Die mit Wirkung vom 01.04.2004 mit Sitz in Biedenkopf errichtete Dekanspfarrstelle umfasst 50 %. § 2

Darmstadt, den 15. November 2006 Für die Kirchenverwaltung Zander __________ Namensänderung der Deutschen evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt a. M. Die Deutsche evangelisch-reformierte Gemeinde Frankfurt a. M., führt mit Wirkung vom 1. März 2005 den Namen Evangelisch-reformierte Gemeinde Frankfurt am Main. Darmstadt, den 9. November 2006 Für die Kirchenverwaltung D r. G r u n w a l d __________

Der gemeindliche Anteil am Kontingent der Dekanspfarrstelle (50 %), verbunden mit der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Eckelshausen, wird mit der Aufhebung dieser Pfarrstelle ebenfalls aufgehoben. § 3 Nach Beendigung der kommissarischen Beauftragung des derzeitigen Dekans zum 30.04.2008 einschließlich wird der gemeindliche Anteil am Kontingent der Dekanspfarrstelle (50 %) bei der ab 01.05.2008 neu zu errichteten Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Biedenkopf, ebenfalls mit Wirkung vom 01.05.2008, angesiedelt. § 4 Diese Regelung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.

AmtsblattEKHN_01_2007

18

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 18

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 1 · 2007

§ 5

§ 1

Die Urkunde vom 26.03.2004 wird durch diese Urkunde aufgehoben.

Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Herborn-Seelbach, Evangelisches Dekanat Herborn, wird aufgehoben.

Darmstadt, 9. November 2006

§ 2

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

__________

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Änderung des gemeindlichen Stellenanteils (50 %) der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanates Offenbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Offenbach und dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach am Main Bieber, Evangelisches Dekanat Offenbach, wird folgendes beschlossen: § 1 Die mit Wirkung vom 01.12.2004 errichtete Dekanspfarrstelle umfasst 50 %. § 2 Der an die Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach am Main Bieber angebundene gemeindliche Anteil der Dekanspfarrstelle (50 %) wird aufgehoben. § 3 Der gemeindliche Anteil der Dekanspfarrstelle (50 %) wird mit der 0,5 Stelle der Offenen Stadtkirchenarbeit beim Evangelischen Dekanat Offenbach verbunden. § 3

Darmstadt, 28. Juli 2006

__________ Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Hatzfeld mit Sitz in Holzhausen, Evangelisch-lutherisches Dekanat Biedenkopf Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelisch-lutherischen Dekanates Biedenkopf und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Hatzfeld sowie dem Kirchenvorstand der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Holzhausen wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Hatzfeld mit Sitz in Holzhausen, Evangelisch-lutherisches Dekanat Biedenkopf, wird aufgehoben. § 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Darmstadt, 17. Oktober 2006

Darmstadt, 9. November 2006

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

__________

__________

Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Herborn-Seelbach, Evangelisches Dekanat Herborn

Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Waldgirmes, Evangelisches Dekanat Gladenbach

Urkunde

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Herborn und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Herborn-Seelbach wird folgendes beschlossen:

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Gladenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Waldgirmes wird folgendes beschlossen:

AmtsblattEKHN_01_2007

Nr. 1 · 2007

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 19

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

19

§ 1

§ 1

Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Waldgirmes, Evangelisches Dekanat Gladenbach, wird aufgehoben.

Die Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach mit einem 0,5 kw-Vermerk wird aufgehoben.

§ 2

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Die Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

Darmstadt, 31. Oktober 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Umwandlung sowie Aufhebung der Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Schlosskirchengemeinde Offenbach, Evangelisches Dekanat Offenbach, mit einem kw-Vermerk Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Schlosskirchengemeinde Offenbach wird folgendes beschlossen: § 1 Die Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Schlosskirchengemeinde Offenbach mit einem 0,5 kwVermerk wird aufgehoben. § 2 Die Pfarrstelle der Evangelischen Schlosskirchengemeinde Offenbach wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. September 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Umwandlung sowie Aufhebung der Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach, Evangelisches Dekanat Offenbach, mit einem kw-Vermerk Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach wird folgendes beschlossen:

§ 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. September 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Luthergemeinde Offenbach, Evangelisches Dekanat Offenbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Luthergemeinde Offenbach wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Luthergemeinde Offenbach, Evangelisches Dekanat Offenbach, wird aufgehoben. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. September 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Schlitz Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Schlitz

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

20

18:10 Uhr

Seite 20

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 1 · 2007

Kirchengemeinde: Schwabenrod u. Münch-Leusel Dekanat: Alsfeld Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHENGEMEINDE SCHWABENROD UND MÜNCH-LEUSEL

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 5. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung Hübner __________

Einführung der neuen Trauagende der UEK Die Kirchenleitung hat entsprechend der Empfehlung des Leitenden Geistlichen Amtes am 16. November 2006 folgenden Beschluss gefasst: Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 12/2006 Seite 336 Bei der Bekanntgabe neuer Kirchensiegel wurde für die Evangelische Martin-Luther-Kirchengemeinde Wirges eine falsche Umschrift veröffentlicht. Nachstehend wird berichtigt: Kirchengemeinde: Wirges, Martin-Luther-Kirchengemeinde

Die Trauagende der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) wird zum Gebrauch in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau freigegeben. Die Agende ist im Luther-Verlag, Bielefeld 2006, erschienen (ISBN 978-3-7858-0545-9). Darmstadt, den 6. Dezember 2006

Dekanat: Selters Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE MARTIN-LUTHER-KIRCHENGEMEINDE WIRGES

Dienstnachrichten

Für die Kirchenverwaltung Bertram __________

AmtsblattEKHN_01_2007

Nr. 1 · 2007

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 21

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

21

AmtsblattEKHN_01_2007

22

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 22

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 1 · 2007

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

Nr. 1 · 2007

18:10 Uhr

Seite 23

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

23

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung

-

Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen.

eigenverantwortliche Gemeindegruppen, u.a. Kindergottesdienste, Jugendkreis, Bibelgesprächskreis, Frauenkreise, Sonntagstreff für Alleinstehende, Gemeindebrief-Redaktionskreis

-

eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen und einer guten integrativen Arbeit

-

ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde, der landeskirchlichen Gemeinschaft sowie verschiedenen freikirchlichen Gemeinden

-

eine lebendige Partnerschaft zu einer Kirchengemeinde in Sachsen-Anhalt und einer evangelischen Kirchengemeinde in Südpolen.

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (0 61 51 / 40 52 29) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________

Von Ihnen als Pfarrerin/Pfarrer wünschen wir uns, dass Sie -

an der Umsetzung unserer Leitbilder mitarbeiten

Driedorf, Pfarrstelle II, Dekanat Herborn, Modus B

-

die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln

Die Pfarrstelle II ist ab sofort zu besetzen, da unsere bisherige Pfarrerin in eine andere Gemeinde gewechselt hat.

-

neue Gottesdienstformen fördern und intensivieren

-

gerne mit Kindern und jungen Familien arbeiten

-

die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen begleiten

-

die ökumenische Arbeit mitgestalten

-

die gute Zusammenarbeit mit der Kommune fortsetzen.

Was Sie vorfinden Das Kirchspiel Driedorf liegt in landschaftlich reizvoller Lage auf dem „Hohen Westerwald“. Es besteht aus 10 Ortschaften (ca. 3.100 Gemeindeglieder) und ist in 2 Pfarrstellen aufgeteilt. Zur Pfarrstelle II gehören 3 Kirchen, 1 Gemeindezentrum und 1 weitere Predigtstätte. Das geräumige Pfarrhaus liegt in ruhiger Wohnlage in Driedorf. Amtszimmer, Archiv und Konfirmandensaal sind in das Pfarrhaus integriert, aber vom Wohnbereich abgetrennt. Sie finden in Driedorf eine gute Infrastruktur. Es sind vorhanden: Kindergärten, eine integrierte Grund- und Gesamtschule, Ärzte, eine Apotheke, gute Einkaufsmöglichkeiten und zahlreiche Vereine. Weiterführende Schulen (Gymnasium und Realschule) gibt es in Herborn (12 km), berufsbildende Schulen, eine Schule für körperlich und geistig Behinderte sowie Einrichtungen der Lebenshilfe erreichen Sie in Dillenburg (20 km). Sowohl Herborn als auch Dillenburg sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Die Arbeit wird zwischen beiden Pfarrern aufgeteilt. Wir sind offen für eine neue strukturelle Zuordnung der beiden Pfarrbereiche und wollen Sie gerne bei Ihrer eigenen Schwerpunktsetzung unterstützen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen und mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gerne geben wir weitere Auskünfte: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Gisela Henrich, Tel.: 02775 302; Pd. Gerhard Bauer, Tel.: 02775 261; Stv. Dekan Ronald Lommel, Tel.: 02772 574960 sowie Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. __________ Herborn, Pfarrstelle II, Dekanat Herborn, Modus C, zum zweiten Mal

Was unsere Kirchengemeinde prägt

Wer wir sind

Wir arbeiten an der Umsetzung unserer Leitbilder (Kreuz und Leib Christi und wanderndes Gottesvolk).

Herborn ist eine Kleinstadt mit ca. 9.000 Einwohnern (Kernstadt). Sie verfügt über eine liebevoll sanierte historische Altstadt. Einige mittlere Industriebetriebe sind am Ort. Die Stadt ist ein beliebtes Einkaufszentrum. Die soziale Schichtung ist gemischt. Herborn verfügt über eine Bahnstation und einen Autobahnanschluss zur A 45. Alle Schultypen (Grund-, Haupt-, Realschule, Gymnasium, Schule für Lernbehinderte) befinden sich am Ort.

Unsere Gesamt-Kirchengemeinde zeichnet sich aus durch -

einen kooperativen Kirchenvorstand

-

engagierte Mitarbeiter/innen

-

Familiengottesdienste

-

Chöre und Posaunenchor

Zur Kirchengemeinde zählen ca. 4.200 Gemeindeglieder in zweieinhalb Pfarrstellen. Der Gemeindebezirk II

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

24

18:10 Uhr

Seite 24

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

umfasst ca. 1.700 Gemeindeglieder. Es gibt einen viergruppigen evangelischen Kindergarten und eine Altenwohnanlage, die von der Kirchengemeinde mitbetreut wird. In der Gemeinde arbeitet eine A-Kantorin (u.a. Leitung der Herborner Kantorei). Die Mitarbeiterin im Büro arbeitet mit 28 Wochenstunden. In der Gemeinde befindet sich das Theologische Seminar der EKHN und der Sitz des Propstes für Nord-Nassau. Für die Gemeindearbeit stehen zwei Gemeindezentren zur Verfügung. Das Pfarrhaus befindet sich direkt neben einem der beiden Gemeindezentren (Martin-Niemöller-Haus) und wurde 1965 gebaut. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Amtsräume mit Nebenraum und Toilette, in der 1. Etage sind sechs Zimmer, Küche, Bad; drei Kellerräume. Garage und Garten sind vorhanden. Ein großer Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trägt die vielgestaltige Gemeindearbeit: Kinder- und Jugendarbeit, Frauen-, Männer-, Senioren- und Besuchsdienstkreise, Chorgruppen, Es findet sonntäglich ein Gottesdienst in der Stadtkirche und 14-tägig im Martin-Niemöller-Haus statt. Was wir wollen

Nr. 1 · 2007

Auskünfte erteilen: Dr. Wolf-Rüdiger Berns, Vorsitzende des KV, Tel.: 02772 42520; Ronald Lommel, stellv. Dekann, Tel.: 02774 40448; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. __________ Pfungstadt, Pfarrstelle I (0,5), Dekanat DarmstadtLand, Modus C In der evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt ist eine 0,5 Pfarrstelle zu besetzen, die das junge, neu konstituierte Pfarrteam kreativ erweitern soll. Pfungstadt (20.000 Einwohner) liegt in direkter Nachbarschaft zu Darmstadt und der Bergstraße im Landkreis Darmstadt-Dieburg. In der Kommune gibt es ein reges Vereinsleben und alle Schulformen bis zum Abitur. Darüber hinaus bieten Darmstadt und das Schuldorf Bergstraße weitere Schulformen an. Im Rhein-Main-NeckarGebiet sind zahlreiche Bildungs-, Kultur und Arbeitsmöglichkeiten vorhanden. Mit knapp 8.000 Gemeindegliedern aus allen sozialen Schichten gehört die Kirchengemeinde Pfungstadt zu den größten der EKHN. Aufgrund der Mitgliederentwicklung werden die bislang 4 auf 3,5 Pfarrstellen reduziert, von denen die 0,5 Stelle ab sofort zu besetzen ist.

Der Kirchenvorstand und die beiden Pfarrer freuen sich, mit dem Pfarrer/der Pfarrerin, neue Wege des Gemeindeaufbaus und der Gemeindearbeit zu gehen, um durch neue Impulse den christlichen Glauben zu vermitteln und der Kirche ferner stehende Menschen und Gruppen für die Gemeinde zu interessieren. Die gewachsenen Traditionen sind dabei eine gute Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Wir möchten für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen eine einladende Gemeinde sein. Ein gutes, geistlich getragenes Miteinander unter den Pfarrern ist eine wichtige Voraussetzung.

-

ist eine große Gemeinde mit volkskirchlichen Strukturen

-

hat einen engagierten Kirchenvorstand (16 Personen)

-

hat zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

-

hat ein breites Spektrum an gemeindlichen Aktivitäten für alle Altersstufen

Was wir erwarten

-

hat pro Konfirmandenjahr etwa 90 Jugendliche

Dass Sie

-

bietet viele Möglichkeiten zur Entfaltung.

-

den Beruf als Berufung ansehen und das Evangelium lebensnah weitergeben möchten

Wir haben -

1 Kirche im Ortskern

-

auf Menschen zugehen, um sie für die Botschaft von Jesus Christus zu gewinnen

-

2 Gemeindehäuser (Dietrich-Bonhoeffer-Haus und Martin-Luther-Haus)

-

uns auf dem Weg begleiten, uns stärken und manchmal auch vorangehen möchten

-

2 Pfarrhäuser

-

die bestehenden Gruppen und Kreise punktuell begleiten und einzelne Gemeindeglieder durch Gespräche und Ermutigung stärken und motivieren

-

1 hauptamtlichen Kirchenmusiker (80 %)

-

den Kirchenvorstand, der aus 14 gewählten Mitgliedern besteht, konstruktiv unterstützen und die unterschiedlichen Ausrichtungen angemessen berücksichtigen

1 Gemeindepädagogin (75 %) für Kinder- und Jugendarbeit

-

3 teilzeitbeschäftigte Verwaltungsmitarbeiterinnen im zentralen Gemeindebüro (97 %)

-

1 Küsterin (100 %)

-

5 Zivildienststellen

-

mehrere nebenamtliche Reinigungskräfte.

-

-

-

die gute Zusammenarbeit mit der kath. Kirchengemeinde fortführen und den Umgang mit den Allianzgemeinden aktiv mitgestalten die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Familien intensivieren.

Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Die Kirchengemeinde Pfungstadt

2 fünfgruppige Kindertagesstätten

Wir suchen eine/n Pfarrer/in, der/die Erfahrung in Gemeindeaufbau mitbringt, uns in Mitgliederwerbung und Fundraising unterstützt und entsprechend seines/ihres Stellenanteils in Team und Gemeinde mitarbeitet.

AmtsblattEKHN_01_2007

13.12.2006

Nr. 1 · 2007

18:10 Uhr

Seite 25

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

25

Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die

Voraussetzungen:

-

-

Pfarrer/in der EKHN

-

Berufliche Erfahrungen im Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen

die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungsprozesse mitdenkt, gemeinsame Ziele für die kommenden Jahre entwickelt und zusammen mit den Beteiligten gestaltet

-

Ausgewiesene religionspädagogische Kompetenzen

-

Menschen in ihren Lebenssituationen aufsucht und sie auf ihren Wegen begleitet

-

Erfahrungen in der Lehre bzw. in der Erwachsenenbildung

-

Theologie offen und dialogfähig praktiziert

-

-

Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten in unterschiedlichen Formen hat

Kenntnisse in Managementfragen und in der Organisationsentwicklung

-

Unternehmerisches Denken und Teamfähigkeit Interesse an kooperativen Arbeitsformen

-

organisatorische Fähigkeiten, Leitungs- und Personalführungskompetenz besitzt

-

-

bereit ist, sich auf einen begleiteten Prozess der Pfarrteamentwicklung einzulassen.

-

Ein aufgeschlossenes und kooperatives Kollegium

-

Möglichkeit zu Supervision und Fortbildung

-

Pfarrerbesoldung nach A13/A14

Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie Lust an Kommunikation und Teamarbeit haben! Bei der Anmietung einer geeigneten Pfarrwohnung sind wir gerne behilflich. Haben Sie Interesse, dann fragen Sie nach: Frau Helga Meier, Vorsitzende des Kirchen-vorstandes, Tel.: 06157 7622; Dekan Arno Allmann, Tel.: 06154 69430; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. __________ Die Pädagogische Akademie Elisabethenstift in Darmstadt ist ein innovatives kirchliches Zentrum für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieher/innen und anderen sozialpädagogischen Fachkräften. Sie gliedert sich in die Fachbereiche Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung (afw), Evangelische Ausbildungsstätten für sozialpädagogische Berufe (EvA) und Kinderhaus. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, das integrative Verständnis pädagogischer Arbeit sowie das evangelische Profil sind Kennzeichen der Pädagogischen Akademie. Für die Ev. Ausbildungsstätten für sozialpädagogische Berufe (EvA) suchen wir zum neuen Schuljahr 2007/8 (ab dem 01.08.2007) eine/n Schulpfarrer/in in Vollzeitbeschäftigung. Aufgabenbereiche: -

Förderung theologischer Bildungsprozesse in der Ausbildungsstätte – gemeinsam mit dem Kollegium

-

Unterricht im Fach Religion/Religionspädagogik in der Ausbildung von Erzieher/innen (z.T. in Form des team-teaching)

-

Schulseelsorge

-

Gestaltung von Schulgottesdiensten und anderen schulkulturellen Veranstaltungen

-

Mitarbeit in Prozessen der Schulentwicklung und der Profilbildung der Pädagogischen Akademie Elisabethenstift

-

Mitgliedschaft im Leitungsgremium der Pädagogischen Akademie Elisabethenstift

Wir bieten:

Bewerbungen bitte an: Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Rückfragen bitte an: Roland Hauptmann, Geschäftsführer der Pädagogischen Akademie, Tel.: 06151 4095-401, www.elisabethenstift.de oder Oberkirchenrätin Dr. Zapp, Tel.: 06151 405-381. __________ Das Evangelische Dekanat Herborn sucht ab 1.02.2007 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) Die Arbeit wird – zunächst befristet auf 4 Jahre – ausschließlich in der Ev. Kirchengemeinde HerbornSeelbach ausgeübt. Herborn-Seelbach ist östlicher Stadtteil von Herborn und hat ca. 4000 Einwohner. Die A 45 verläuft nur wenige Kilometer entfernt. Kindergarten und Grundschule sind vor Ort, weiterführende Schulen in unmittelbarer Nähe. Die Kirchengemeinde umfasst ca. 2600 Gemeindeglieder. Sie bejaht die volkskirchlichen Gegebenheiten und gewachsene Strukturen des Ortes mit starkem Zusammengehörigkeitsgefühl und regem Vereinsleben. Innerhalb dieses Rahmens möchte sie einladende und missionarische Gemeinde sein. Charakteristisch für die Kirchengemeinde HerbornSeelbach sind vielseitig gestaltete und erfreulich gut besuchte Gottesdienste und Kindergottesdienste sowie zusätzlich monatlich ein „Go4best“ in moderner Form. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen leiten selbständig etwa 20 lebendige Gemeindegruppen für Jung und Alt. Eine Mitarbeiterin mit Schwerpunkt ‚Arbeit mit Kindern und Jugendlichen’ wird im Umfang von 10 Wochenstunden durch einen Förderkreis finanziert. Der engagierte

AmtsblattEKHN_01_2007

18.12.2006

26

9:27 Uhr

Seite 26

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 1 · 2007

Kirchenvorstand versteht sich als geistliches Leitungsteam und initiiert immer wieder neue Wege im Gemeindeleben. Im Moment beschäftigt ihn die Frage, wie die Gemeinde stärker auf die Altersgruppe der 30- bis 60jährigen zugehen kann.

Das Evangelische Dekanat Vogelsberg sucht zum 01.02.2007 eine/einen

Wir wünschen uns eine/n Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, der/die

Eine zeitlich befristete Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 14 Stunden ist vorgesehen.

-

Freude an Beziehungen und an Besuchen bei Menschen aller Altergruppen hat,

-

selber gerne Christ ist

-

offen und mit gewinnender Ausstrahlung auf Menschen zugehen kann und bereit ist, sie ernst zu nehmen und mit ihnen einen Weg zu gehen

Das Ev. Dekanat Vogelsberg gehört zum Bereich der Propstei Oberhessen. Es umfasst 38 Kirchengemeinden mit ca. 30.000 Gemeindegliedern. Im gemeindepädagogischen Dienst sind vier Mitarbeiter/innen tätig. Die ausgeschriebene Stelle ist wegen des Wohnortwechsels eines Mitarbeiters neu zu besetzen.

-

das Gemeindeleitbild und unsere Ziele mitträgt und bereit ist, sich in das Team der Mitarbeitenden zu integrieren

Im Rahmen der Gesamtkonzeption für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat Vogelsberg erfolgt der Einsatz in mehreren Kirchengemeinden des Dekanats in Form von Betreuung und Begleitung von Kinder- und Jugendgruppen.

-

einen Teil der Geburtstagsbesuche bei älteren Gemeindegliedern und Mitarbeitenden übernimmt, ggf. auch solche bei jungen Familien, Konfirmandeneltern, Zugezogenen etc.

Zu den Aufgaben gehört außerdem die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie - bei Bedarf - die unterstützende Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten.

-

Mitverantwortung übernimmt für die Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinde

-

offen ist gleichermaßen für das Bewährte, das es zu pflegen, wie auch das Neue, das es zu wagen gilt

-

authentisch und lebensnah den Glauben an Jesus Christus lebt und verkündigt und dazu mithelfen will, dass Menschen in unserem Ort Christen werden und Christen bleiben.

-

nach Gaben, Interessen und Möglichkeiten dann auch eigene Akzente in der Mitarbeit setzen kann.

Wir bieten -

eine herzliche Aufnahme in einer selbstbewussten Gemeinde,

-

einen Kirchenvorstand und ein Mitarbeiterteam, mit dem zusammenzuarbeiten eine Freude ist,

-

Mithilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.

Weitere Informationen über die Kirchengemeinde finden Sie auch unter www.kirche-herbornseelbach.de. Die nötigen Arbeitsmittel sowie ein Büro werden zur Verfügung gestellt. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche. Weitere Informationen geben gerne a.) zur Arbeit und zur Gemeinde: Pfr. Andreas Friedrich, Tel. 02772-62961; b.) zur Anstellung: Stellvertr. Dekan Ronald Lommel, Tel. 02772-40448. Bewerbungen richten Sie bitte bis 31.01.2007 an den Dekanatssynodalvorstand, z. Hd. Herrn Lommel, Schloßstr. 3, 35745 Herborn. __________

Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen (50 % Stelle)

Die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten sowie den übrigen Mitarbeiter/innen im gemeindepädagogischen Dienst und im Dekanat wird erwartet. Im Team wird halbjährlich besprochen, wie die gemeinsamen Aufgaben im Dekanat (z.B. Begleitung des Selbst-versorger- und Seminarhauses Hopfmannsfeld oder Öffentlichkeitsarbeit) wahrgenommen werden. Das erfordert Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter steht ein Arbeitsplatz im Dekanatsbüro zur Verfügung. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Januar 2007 an das Evangelische Dekanat Vogelsberg, Hintergasse 2, 36341 Lauterbach. Auskünfte erteilt gerne: Dekan Dr. Volker Jung, Telefon 0 66 41/24 56 oder 64 54 93. __________ Die Evangelische Kirchengemeinde Birkenau sucht nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Kindergottesdienst- und Jungschararbeit in der Kirchengemeinde, der Stellenumfang beträgt je nach

AmtsblattEKHN_01_2007

Nr. 1 · 2007

13.12.2006

18:10 Uhr

Seite 27

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

27

Eingruppierung ungefähr 6-7 Stunden in der Woche, die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stelle ist zunächst auf 1 Jahr befristet.

Die 100% Stelle ist zunächst bis März 2009 befristet.

Birkenau (ca. 10.000 Einwohner) liegt im vorderen Odenwald und ist eine attraktive Wohngemeinde im Großraum Mannheim/Heidelberg mit guter Verkehrsanbindung.

-

Weiterführung und Fortentwicklung des bestehenden Konzepts der SBJA

-

Projektarbeit

-

Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen

-

Einzelfallhilfe

-

Kooperations- und Vernetzungsarbeit

-

Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit

Für die Mitarbeit in der Kirchengemeinde erwarten wir ein klares christliches Profil, ein Herz für den Gemeindeaufbau und die Bereitschaft, Kindern den Glauben an Jesus Christus näher zu bringen. Die Mitarbeit im Team von Ehren- und Hauptamtlichen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit vor Ort. Die Bewerberin/der Bewerber sollte Freude mitbringen an der Arbeit mit Kindern bzw. Jugendlichen im Alter von 8–14 Jahren und Kompetenzen in der Begleitung Heranwachsender und ihren unterschiedlichen Lebenslagen besitzen.

Zu den Aufgaben gehören:

Erwartet werden: -

abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss

-

Teamfähigkeit

-

Religionspädagogische Kompetenz in der Begleitung junger Menschen

-

Fähigkeit zur Darstellung kirchlich-pädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in schulischen Zusammenhängen

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

-

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

-

eine gute Zusammenarbeit mit dem in Schotten bereits bestehenden Kollegen-Team

-

die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und zu entwickeln

Für ein informelles Gespräch und die weitere Kontaktaufnahme steht Ihnen Frau Ruth Zwipf (Tel.: 0620132274) oder Herr Pfarrer Dieter Wendorff ( Tel.: 062013050, mail: [email protected]) zur Verfügung.

-

eine gute Raum- und Sachausstattung Ihrer Arbeit im Dekanatsjugendhaus Schotten

-

vertrauensvolle Kooperation mit den Schulleitungen

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 19.1.2007 an den Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenau, Obergasse 15b, 69488 Birkenau. __________ Das Evangelische Dekanat Schotten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation zur Fortsetzung seiner schulbezogenen Jugendarbeit (SBJA) am Schulstandort Schotten.

Wir bieten Ihnen:

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dekan Keller, Tel. 0 60 44/37 88 oder an Dekanatsjugendreferent Adolph, Tel. 0 60 44/37 11. Ihre Bewerbung, auf die wir uns freuen, richten Sie bitte schnellstmöglich an das Evangelische Dekanat Schotten, Kirchstraße 45, 63679 Schotten. __________

AmtsblattEKHN_01_2007

14.12.2006

18:20 Uhr

Seite 28

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 2

Darmstadt, den 1. Februar 2007

D1205 B

Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitlinien für die Arbeit des Theologischen Konviktes vom 18. Mai 2006

30

Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz (GlStVO) vom 14. September 2006

30

Rechtsverordnung zur Änderung der Dekanatszuweisungsverordnung vom 28. September 2006

31

Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zu § 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes vom 16. November 2006 Ordnung der Konferenz der Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände in der EKHN vom 14. Dezember 2006 Ordnung für Erwachsenenbildung in der EKHN (ErwBO) vom 14. Dezember 2006

31

31 32

BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN vom 14. Dezember 2006 Leitlinien zur Seelsorgeausbildung von Ehrenamtlichen in der Alten-, Krankenund Hospizseelsorge (SAvE) vom 14. Dezember 2006

Vierte Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer

40

Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer

40

Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Ev. Kirchengemeinde OberOlm und Klein-Winternheim, Ev. Dekanat Mainz und der Ev. Kirchengemeinde Nieder-Olm, Ev. Dekanat Ingelheim

42

Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Ev. Kirchengemeinde Mümling-Grumbach und der Ev. Kirchengemeinde Bad König, beide Ev. Dekanat Erbach

43

Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Wallau

43

Aufhebung, Errichtung und Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen

43

Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung

46

Dienstsiegel

46

DIENSTNACHRICHTEN

47

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

52

35

37

30

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

Gesetze und Verordnungen

Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitlinien für die Arbeit des Theologischen Konviktes Vom 18. Mai 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 § 9 der Leitlinien für die Arbeit des Theologischen Konviktes – Seminar für kirchliche Studienbegleitung vom 5. März 2002 (ABl. 2002 S. 265) wird wie folgt gefasst: „§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Leitlinien treten am 15. März 2002 in Kraft und am 31. Dezember 2006 außer Kraft.“

(2) Vor der Bestellung wird in jeder Verwaltungsregion eine Auswahlkommission gebildet, die den Dekanatssynodalvorständen einen Beschlussvorschlag unterbreitet. Der Auswahlkommission gehören je zwei Mitglieder jedes Dekanatssynodalvorstandes an. Der Stabsbereich Gleichstellung in der Kirchenverwaltung unterstützt das Auswahlverfahren. (3) In jeder Verwaltungsregion wird grundsätzlich eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter und ein stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter oder eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellt. (4) Abweichend von Absatz 3 können die Dekanatssynodalvorstände einvernehmlich beschließen, dass die Aufgaben auf zwei Gleichstellungsbeauftragte aufgeteilt werden. In diesem Fall sollen eine Frau und ein Mann bestellt werden. Das Freistellungskontingent ist gemäß § 15 Abs. 4 des Gleichstellungsgesetzes auf beide Beauftragten aufzuteilen.

Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Juni 2006 in Kraft. Darmstadt, den 9. Januar 2007 Für die Kirchenleitung Kopsch __________ Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz (GlStVO) Vom 14. September 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 24 des Gleichstellungsgesetzes vom 24. November 2005 (ABl. 2006 S. 2) folgende Rechtsverordnung beschlossen: § 1. Unterrepräsentanz. (1) In der Regel sind deutlich weniger Angehörige eines Geschlechts beschäftigt, wenn diesem Geschlecht in der Vergleichsgruppe gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes 40 Prozent oder weniger angehören. (2) Für die Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrvikarinnen, Pfarrvikare, Vikarinnen und Vikare ist das Dekanat ein Verantwortungsbereich im Sinne von § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes. § 2. Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten. (1) Die Bestellung der oder des Gleichstellungsbeauftragten und der oder des stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 15 des Gleichstellungsgesetzes erfolgt durch übereinstimmende Beschlüsse der Dekanatssynodalvorstände in der Verwaltungsregion im Benehmen mit den zuständigen Mitarbeitervertretungen.

§ 3. Stellvertretung. (1) Die oder der stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte wird grundsätzlich nur tätig bei Verhinderung der oder des Gleichstellungsbeauftragten (Abwesenheitsvertretung). (2) Sind für eine Verwaltungsregion zwei Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 2 Abs. 4 bestellt, so vertreten sie sich gegenseitig. (3) Die Kosten für die Freistellung der oder des stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten werden nur dann gemäß § 15 Abs. 5 des Gleichstellungsgesetzes erstattet, wenn die oder der Gleichstellungsbeauftragte länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist oder das Arbeitsverhältnis ruht. § 4. Dienstaufsicht über die Gleichstellungsbeauftragten. Die Dienstaufsicht über die Gleichstellungsbeauftragte oder den Gleichstellungsbeauftragten liegt in der Regel bei dem Dekanatssynodalvorstand, in dessen Dekanat sich das Büro der oder des Gleichstellungsbeauftragten befindet. § 5. Büro der Gleichstellungsbeauftragten. Die Dekanate in der Verwaltungsregion einigen sich, wo das Büro der oder des Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet wird. Dabei sind Kostengesichtspunkte wie freie Raumkapazitäten und Auswirkungen auf die Reisekosten zu berücksichtigen. § 6. Haushalt der Gleichstellungsbeauftragten. (1) Die Gesamtkirche stellt den Gleichstellungsbeauftragten in jeder Region einen Sachkostenetat zur Verfügung. (2) Der Haushalt der oder des Gleichstellungsbeauftragten wird in der Regel in dem Dekanat geführt, in dem sich das Büro der oder des Gleichstellungsbeauftragten befindet.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

§ 7. Beteiligung bei der Besetzung von Fach-/Profilstellen. Bei der Besetzung von Fach-/Profilstellen sind sowohl die oder der örtlich zuständige Gleichstellungsbeauftragte als auch der Stabsbereich Gleichstellung gemäß § 16 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes zu beteiligen. Die oder der Gleichstellungsbeauftragte und der Stabsbereich Gleichstellung stimmen sich über die Wahrnehmung der Rechte im Einzelfall ab. § 8. Inkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

31

Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zu § 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes Vom 16. November 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau aufgrund von § 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes vom 20. April 2002 (ABl. 2002 S. 298) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Rechtsverordnung zu § 9 des Kirchengesetzes über die Errichtung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 28. April 1998 (ABl. 1998 S. 192) wird wie folgt geändert: Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

Rechtsverordnung zur Änderung der Dekanatszuweisungsverordnung Vom 28. September 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des § 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des § 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen:

„§ 5a Das Rechnungsprüfungsamt kann für Prüfungen von Diakoniestationen unabhängig von deren Rechtsform Prüfungsgebühren erheben.“ Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Kirchensynode hat zugestimmt. Darmstadt, den 18. Dezember 2006

Artikel 1 Änderung der Rechtsverordnung

Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Die Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung für die Dekanate (Dekanatszuweisungsverordnung – DZVO) vom 30. September 2004 (ABl. 2005 S. 35), zuletzt geändert am 13. Oktober 2005 (ABl. 2006 S. 18), wird wie folgt geändert:

__________ Ordnung der Konferenz der Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände in der EKHN

1. § 5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: Vom 14. Dezember 2006 „(4) Die Sonderzuweisungen werden jährlich um fünf Prozent der ursprünglichen Bewilligungssumme gekürzt. Die Kürzung beginnt im ersten Jahr der Bewilligung.“ 2. In § 7 Satz 1 werden die Wörter „in den Haushaltsjahren 2005 und 2006“ gestrichen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 21. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung die folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: § 1. Aufgaben. (1) Die Konferenz der Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände dient dem Austausch von Erfahrungen, der gegenseitigen Beratung und der Information über Entwicklungen von gesamtkirchlicher Bedeutung. (2) Die Konferenz erörtert Grundsatzfragen, die die Dekanate, die Dekanatssynoden und die Dekanatssynodalvorstände betreffen. Hierzu zählen auch die gemeinsame Beratung der Lage der Gesamtkirche und die der Kirche in der Region und ihre Entwicklungsperspektiven. (3) Die Konferenz kann gegenüber der Kirchenleitung Stellungnahmen abgeben sowie Vorschläge und Initiativen unterbreiten, über deren Verwendung die Kirchenleitung die Konferenz informiert.

32

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

§ 2. Zusammensetzung. (1) Die Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände sind Mitglieder der Konferenz. Im Verhinderungsfalle nehmen ihre Stellvertretungen an der Konferenz teil.

Nr. 2 · 2007

§ 5. Inkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Sie wird spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006

(2) Gesamtkirchliche Mitglieder der Konferenz sind: 1. die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident, 2. die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten, 3. die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung, 4. die Pröpstinnen und Pröpste. (3) Die Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes haben das Recht, an der Konferenz teilzunehmen. (4) Die Konferenz kann bei Bedarf Mitarbeitende der Kirchenverwaltung sowie Gäste einladen. § 3. Vorstand. (1) Der Vorstand nimmt zwischen den Sitzungen die Aufgaben der Konferenz wahr und ist Ansprechpartner der Kirchenleitung. (2) Der Vorstand besteht aus den Sprecherinnen und Sprechern der Propsteibereiche. Die Konferenz wählt auf Vorschlag aus den Propsteibereichen für die Dauer von drei Jahren je eine Sprecherin oder einen Sprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für jeden Propsteibereich aus der Mitte ihrer Mitglieder gemäß § 2 Abs. 1. Für die Wahlen gilt § 13 der Dekanatssynodalordnung entsprechend. (3) Aus der Mitte der Vorstandsmitglieder wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und eine Stellvertretung gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. § 4. Geschäftsführung. (1) Die Kirchenleitung lädt in der Regel einmal jährlich zu einer Sitzung ein.

Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Ordnung für Erwachsenenbildung in der EKHN (ErwBO) Vom 14. Dezember 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung die folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Präambel Mit der Rechtfertigung aus dem Glauben ist die Übernahme von persönlicher Verantwortung verbunden. Unter den Bedingungen von raschem Wandel, Vielschichtigkeit und einer Fülle von Orientierungsangeboten ist Bildung ein wesentliches Mittel, um Verantwortung für sich und andere wahrzunehmen. Für ein institutionalisiertes Bildungsangebot in evangelischer Trägerschaft ist die Verknüpfung von Sach-, Qualifizierungs- und Orientierungswissen von zentraler Bedeutung. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau versteht Erwachsenenbildung in all ihren Einrichtungen als Dienst an den Menschen und Gemeindegliedern bei der Suche nach Lebensorientierungen und Lebensgestaltungen im Wandel der Gesellschaft sowie für ihre Aufgabe an der Welt und ihr Zeugnis in der Gesellschaft.

(2) Die Tagesordnung, der Sitzungsort und der Sitzungstermin werden von der Kirchenleitung in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt. Die Konferenz kann zu gemeinsamen Sitzungen mit der Dienstkonferenz für die Dekaninnen und Dekane einberufen werden.

In evangelischer Weite und Verantwortung hilft die Erwachsenenbildung mit, dass die Kirche das Bekenntnis von Jesus Christus und seine lebenserneuernde Kraft neu bedenken und bezeugen kann. Die Erwachsenenbildung hat teil an der Grundaufgabe der Kirche, dem Lehren und Lernen.

(3) Die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter leitet die Konferenz.

Mit ihrer Erwachsenenbildung beteiligt sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau am öffentlichen Weiterbildungssystem.

(4) Bei Abstimmungen über Stellungnahmen, Vorschläge und Initiativen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder gemäß § 2 Abs. 1.

Bildungsarbeit mit Erwachsenen erfolgt erwachsenenpädagogisch, fachlich verantwortet durch Kirchengemeinden, Dekanate, regionale Arbeitsgemeinschaften, Werke, Verbände und Bildungsstätten.

(5) Über die Sitzungen der Konferenz wird ein Protokoll geführt. Die Kirchenleitung kann auf Wunsch der Konferenz eine Protokollführerin oder einen Protokollführer zur Verfügung stellen. Das Protokoll ist von der Konferenzleitung gemäß Absatz 3 und von der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterschreiben und allen Teilnehmenden der Konferenz zuzuleiten. (6) Im Übrigen gelten die Regelungen der Dekanatssynodalordnung zur Geschäftsordnung entsprechend.

§ 1. Bildungsarbeit als Aufgabe der Kirchengemeinde. (1) Die Kirchengemeinde weckt die Verantwortung für das Zusammenleben der Menschen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben. Dem dient auch die Bildungsarbeit mit Erwachsenen. Sie umfasst Veranstaltungen unterschiedlicher Thematik und geschieht in der Form von Seminaren, Kursen, Tagungen, Foren, Vortragsveranstaltungen, zeitlich befristeten Gesprächskreisen, festen Gruppen und besonderen Projekten.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(2) Die Kirchengemeinden werden je nach den regionalen Gegebenheiten z. B. von den Profil- und Fachstellen Bildung, dem Arbeitsbereich Bildung im Regionalverband Frankfurt sowie dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung in ihrer Arbeit unterstützt und beraten. (3) Die Kirchengemeinden beteiligen sich an den zuständigen regionalen Arbeitsgemeinschaften und tragen zum regionalen Bildungsangebot bei. (4) In der Kirchengemeinde soll ein Mitglied des Kirchenvorstands oder ein von ihm beauftragtes Gemeindeglied die Belange gemeindlicher Bildungsarbeit mit Erwachsenen vertreten. (5) Kirchengemeinden können die Bildungsarbeit mit Erwachsenen ganz oder teilweise auf Gemeindeverbände oder regionale Erwachsenenbildungseinrichtungen übertragen. § 2. Bildungsarbeit als Aufgabe der Dekanate. (1) Die Dekanate tragen die Verantwortung für ein angemessenes Erwachsenenbildungsangebot in der Region. Dazu ist es empfehlenswert, Dekanatsbeauftragte für Erwachsenenbildung zu benennen sowie Vertreterinnen und Vertreter für die regionalen Arbeitsgemeinschaften. Die Dekanate beteiligen sich an der Finanzierung der Arbeitsgemeinschaften. Es können eigene Ausschüsse für Erwachsenenbildung gebildet werden, soweit nicht in kirchlichen Verbänden, in denen Dekanate vertreten sind, bereits Fachausschüsse für Bildungsarbeit bestehen. (2) Dekanate können allein oder im Verbund mit anderen Dekanaten regionale Arbeitsstellen für Erwachsenenbildung einrichten und mit Personal ausstatten. Sie können deren Aufgaben durch ihre Profil- und Fachstellen Bildung wahrnehmen lassen. (3) Die Dekanate sind verantwortlich für ein angemessenes Raum- und Sachmittelangebot für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen in ihrer Region. (4) Fragen der Konzeption regionaler Stellen, der Fachaufsicht sowie der Erstellung von Stellenbeschreibungen und der angemessenen Ausstattung regionaler Bildungsarbeit sind mit der regionalen Arbeitsgemeinschaft und mit dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung als zuständiger Fachstelle abzustimmen. (5) Die Dienstaufsicht über die regionalen Arbeitsstellen und ihre Mitarbeitenden führt in der Regel der Dekanatssynodalvorstand, in dessen Dekanat die Stelle ihren Sitz hat. § 3. Bildungsarbeit als Aufgabe regionaler Arbeitsgemeinschaften. (1) Regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung sind Zusammenschlüsse von kirchlichen Körperschaften, Werken, Verbänden, Einrichtungen und dauerhaften Initiativen, die in der Region in der Erwachsenenbildung tätig sind. (2) Regionale Arbeitsgemeinschaften regen gemeindeübergreifende Bildungsarbeit an und fördern sie. Sie entwickeln gemeinde- und dekanatsübergreifende Erwachsenenbildungsprojekte. Sie fördern die Kooperation von

33

Kirchengemeinden, Dekanaten sowie anderen kirchlichen und außerkirchlichen Bildungsträgern in der Region. Sie veröffentlichen und dokumentieren das Erwachsenenbildungsangebot in der Region. Sie fördern das Fachgespräch und die Weiterbildung der Mitarbeitenden. (3) Regionale Arbeitsgemeinschaften benennen Personen zur Vertretung in Kreiskuratorien für Erwachsenenbildung (Hessen) bzw. Beiräten für Weiterbildung in den kreisfreien Städten und Landkreisen (Rheinland-Pfalz), Beiräten an den örtlichen Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen. (4) Die Zusammensetzung der regionalen Arbeitsgemeinschaften und die Dauer ihrer Amtszeit werden durch Satzung von den beteiligten Dekanatssynoden geregelt. Die Dekanate sowie die in den Regionen tätigen kirchlichen Dienste sollen angemessen vertreten sein. (5) Regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung sind bei Fragen der Konzeptionsentwicklung und Personalstruktur von Erwachsenenbildung zu beteiligen. (6) Regionale Arbeitsgemeinschaften sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN. Sie entsenden jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter. § 4. Bildungsarbeit als Aufgabe der Landeskirche. (1) Die EKHN hat die Aufgabe, die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu fördern, weiterzuentwickeln und sie inner- und außerkirchlich zu vertreten. (2) Diese Aufgaben werden wahrgenommen durch 1. die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN (§ 5), 2. den Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung (§ 6), 3. die Mitarbeit in der Evangelischen Landesorganisation für Erwachsenenbildung in Hessen, 4. die Mitgliedschaft und Mitarbeit in der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e. V. § 5. Die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN. (1) die Kirchenleitung errichtet eine Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN gemäß Artikel 50 Abs. 3 der Kirchenordnung. (2) Die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung ist das Forum Erwachsenenbildung aller Handlungsfelder im Bereich der EKHN. (3) Die Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben: 1. Förderung der Bemühungen um Erwachsenenbildung auf allen Ebenen der EKHN; 2. Koordination von Aktivitäten der Erwachsenenbildungsarbeit der EKHN; 3. Erstellung von Entwicklungsplänen für die Erwachsenenbildung der EKHN;

34

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

4. Wahrnehmung der gemeinsamen Belange kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit gegenüber anderen Organisationen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie gegenüber staatlichen und anderen öffentlichen Stellen, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Kirchenleitung fallen;

(2) Aufgaben des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung sind insbesondere:

5. Anregung oder im Einzelfall Durchführung übergreifender Veranstaltungen – vor allem bildungspolitischer Art – auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung;

2. methodisch-didaktische Fort- und Weiterbildung für haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Erwachsenenbildung sowie Durchführung von Studienprogrammen;

6. Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung, insbesondere Anregung und Beratung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben;

3. Behandlung aktueller kirchlicher und gesellschaftlicher Themen in Absprache und Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Einrichtungen sowie die Erstellung von Arbeitshilfen und Materialien;

7. Beratung der Landesorganisationen für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Vertretung gemeinsamer Interessen in dem Landeskuratorium bzw. Landesbeirat für Weiterbildung;

4. Verwaltung der für die Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellten kirchlichen Mittel;

8. Benennung von Personen, die zur Vertretung der Erwachsenenbildung der EKHN in die Landesorganisationen entsandt werden; 9. Beratung der Landesorganisationen bei der Benennung von Vertretern und Vertreterinnen für die Kreiskuratorien bzw. Kreisbeiräte für Erwachsenenbildung; 10. Beratung der Kirchenleitung hinsichtlich der Planung und Verwendung von kirchlichen Mitteln für Erwachsenenbildung; 11. Beschlussfassung über die Verwendung der kirchlichen Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 12. Beschlussfassung über die Verwendung der staatlichen Mittel für Erwachsenenbildung. (4) Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind: 1. regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung als Zusammenschlüsse der kirchlichen Körperschaften, Werke, Verbände, Einrichtungen und dauerhaften Initiativen, die in der Region in der Erwachsenenbildung tätig sind; 2. überregionale Einrichtungen, Verbände und Werke sowie dauerhafte Initiativen im Bereich der EKHN, die schwerpunktmäßig in der evangelischen Erwachsenenbildung tätig sind, die Mitgliedschaft beantragen und die Satzung anerkennen. (5) Das Nähere über die Arbeitsgemeinschaft regelt die Kirchenleitung in einer Satzung. § 6. Der Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung. (1) Der Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung hat nach der Arbeitszentrenverordnung die Aufgabe, Kirchengemeinden, Dekanaten, regionalen Arbeitsgemeinschaften und der Gesamtkirche bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen erwachsenenpädagogischen Aufgaben zu helfen.

1. Beratung der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Verbände sowie der Gesamtkirche in Fragen der Bildungsarbeit mit Erwachsenen;

5. Geschäftsführung und Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN; 6. Unterstützung regionaler Arbeitsgemeinschaften und Hilfe bei deren Auf- und Ausbau sowie der Geschäftsführung; 7. Kontaktpflege zu den Profil- und Fachstellen Bildung in den Dekanaten; 8. Pflege der Beziehungen zu Erwachsenenbildungseinrichtungen der EKD und ihren Gliedkirchen, der Ökumene und zu anderen Trägern wie z. B. der Volkshochschule, den Bildungswerken der katholischen Kirche, der Gewerkschaften usw. (3) Bei Fragen, die das Gesamte der Erwachsenenbildung der EKHN betreffen, ist der Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung zu beteiligen. (4) Bei der Besetzung der Stelle der Leiterin oder des Leiters des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung ist die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung zu hören. § 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Ordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 9. Oktober 1995 (ABl. 1996 S. 205) außer Kraft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

35

Bekanntmachungen

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

8. Benennung von Personen, die zur Vertretung der Erwachsenenbildung der EKHN in die Landesorganisationen entsandt werden;

Vom 14. Dezember 2006

9. Beratung der Landesorganisationen bei der Benennung von Vertretern und Vertreterinnen für die Kreiskuratorien bzw. Kreisbeiräte für Erwachsenenbildung;

Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 50 Abs. 3 der Kirchenordnung die folgende Satzung beschlossen: § 1. Name, Rechtsform und Sitz. (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“. (2) Die Arbeitsgemeinschaft ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (3) Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist Darmstadt. § 2. Zweck und Aufgaben. (1) Die Arbeitsgemeinschaft ist das Forum Erwachsenenbildung aller Handlungsfelder im Bereich der EKHN. Sie dient der Entwicklung der kirchlichen Erwachsenenbildung und dem konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Zusammenwirken aller Träger von Erwachsenenbildungsveranstaltungen in der EKHN. (2) Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. (3) Die Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben: 1. Förderung der Bemühungen um Erwachsenenbildung auf allen Ebenen der EKHN; 2. Koordination von Aktivitäten der Erwachsenenbildung im Bereich der EKHN; 3. Erstellung von Entwicklungsplänen für die Erwachsenenbildungsarbeit der EKHN; 4. Wahrnehmung der gemeinsamen Belange kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit gegenüber anderen Organisationen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie gegenüber staatlichen und anderen öffentlichen Stellen, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Kirchenleitung fallen;

10. Beratung der Kirchenleitung hinsichtlich der Planung und Verwendung von kirchlichen Mitteln für Erwachsenenbildung; 11. Beschlussfassung über die Verwendung der kirchlichen Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 12. Beschlussfassung über die Verwendung der staatlichen Mittel für Erwachsenenbildung. § 3. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft. (1) Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind: 1. regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung als Zusammenschlüsse der kirchlichen Körperschaften, Werke, Verbände, Einrichtungen und dauerhaften Initiativen, die in der Region in der Erwachsenenbildung tätig sind; 2. überregionale Einrichtungen, Verbände und Werke sowie dauerhafte Initiativen im Bereich der EKHN, die schwerpunktmäßig in der evangelischen Erwachsenenbildung tätig sind, die Mitgliedschaft beantragen und die Satzung anerkennen. (2) Über den Beitritt von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag. (3) Der Austritt von Mitgliedern aus der Arbeitsgemeinschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und kann zum Ende eines Haushaltsjahres mit einer Frist von drei Monaten erfolgen. § 4. Organe. Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: 1. die Mitgliederversammlung und 2. der Vorstand.

5. Anregung oder im Einzelfall Durchführung übergreifender gemeinsamer Veranstaltungen – vor allem bildungspolitischer Art – auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung;

§ 5. Zusammensetzung der Mitgliederversammlung. (1) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft entsenden je eine Delegierte oder einen Delegierten in die Mitgliederversammlung. Für den Verhinderungsfall wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter benannt.

6. Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung, insbesondere Anregung und Beratung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben;

(2) Die Delegierten sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden für die Dauer der Amtsperiode der Synode der EKHN von den Mitgliedern entsandt.

7. Beratung der Landesorganisationen für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Vertretung gemeinsamer Interessen in dem Landeskuratorium bzw. Landesbeirat für Erwachsenenbildung;

(3) Der Mitgliederversammlung gehören ferner an: 1. bis zu drei von der Kirchenleitung auf Vorschlag des Vorstands berufene Fachleute aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, jeweils für die Dauer der Amtsperiode der Kirchensynode;

36

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

2. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchenverwaltung; 3. die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung. § 6. Aufgaben der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 1. Wahl der oder des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft aus der Mitte der Mitgliederversammlung; 2. Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden und der Beisitzerinnen und Beisitzer im Vorstand aus der Mitte der Mitgliederversammlung in getrennten Wahlgängen; 3. Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern; 4. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Jahresabschlusses; 5. Entlastung des Vorstands; 6. Beschlussfassung über die Mittel der Arbeitsgemeinschaft;

Nr. 2 · 2007

Zahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Einladung ist hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Eine Abkürzung der Einladungsfrist ist in diesem Fall nicht zulässig. (4) Die Mitgliederversammlung beschließt und wählt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. (5) Für den Ausschluss von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Sind bei einer Mitgliederversammlung, die über einen Ausschluss beschließen soll, nicht mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend, so ist sie unter Hinweis auf diese Tagesordnungspunkte unter Wahrung einer Frist von drei Wochen erneut einzuberufen und kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschließen. Der Beschluss bedarf der Bestätigung durch die Kirchenleitung. § 8. Vorstand. (1) Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft besteht aus: 1. der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft; 2. der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden; 3. zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern;

7. Wahl des Hauptausschusses und des Finanzausschusses;

4. der Vertreterin oder dem Vertreter der Kirchenverwaltung in der Mitgliederversammlung;

8. Anregung übergreifender gemeinsamer Veranstaltungen;

5. der Leiterin oder dem Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung.

9. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in den Landesorganisationen; 10. Beschlussfassung gemeinsamer Positionen zur Beratung der Kirchenleitung. § 7. Geschäftsführung der Mitgliederversammlung. (1) Die Mitgliederversammlung wird von der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft mindestens einmal im Jahr mit einer Einladungsfrist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Die Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder von der Vertreterin oder dem Vertreter der Kirchenverwaltung unter Angabe der Tagesordnung bei der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft beantragt wird. (2) Die Mitgliederversammlung wird von der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bzw. der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung kann zu ihrer Sitzung Gäste ohne Stimmrecht hinzuziehen. (3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Kommt eine beschlussfähige Mitgliederversammlung nicht zustande, so ist innerhalb von zwei Monaten unter Mitteilung derselben Tagesordnung zu einer weiteren Mitgliederversammlung einzuladen. Die Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf die

(2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. (3) Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. (4) Der Vorstand nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht der Mitgliederversammlung oder dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Insbesondere nimmt er folgende Aufgaben wahr: 1. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; 2. Führen der laufenden Geschäfte und Vertretung der Arbeitsgemeinschaft zwischen den Sitzungen der Mitgliederversammlung; 3. Erstattung des Jahresberichts gegenüber der Mitgliederversammlung; 4. Vorlage des Jahresabschlusses und Erstellung eines Plans über die verwendeten Mittel; 5. Bewirtschaftung der staatlichen Zuschüsse sowie der kirchlichen und sonstigen Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 6. Eintreten für die Belange kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit; 7. Beratung der Landesorganisationen für Erwachsenenbildung.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind, unter ihnen die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft oder die oder der stellvertretende Vorsitzende.

§ 14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16. Juni 1992 (ABl. 1993 S. 6) außer Kraft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006

§ 9. Ausschüsse. (1) Die Arbeit des Vorstands wird durch Ausschüsse unterstützt. Ständige Ausschüsse sind der Hauptausschuss und der Finanzausschuss, die für die Amtszeit des Vorstands von der Mitgliederversammlung gewählt werden. (2) Die Mitgliederversammlung kann für begrenzte Aufgaben und auf befristete Zeit weitere Ausschüsse einsetzen. Sie sind an den Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt, gebunden. § 10. Hauptausschuss. (1) Dem Hauptausschuss gehören 15 Personen an: 1. elf von der Mitgliederversammlung gewählte Personen, darunter je eine hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin oder ein hauptamtlicher pädagogischer Mitarbeiter aus dem Kreis der Delegierten; 2. die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft und die oder der stellvertretende Vorsitzende; 3. die Vertreterin oder der Vertreter der Kirchenverwaltung; 4. die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung. (2) Den Vorsitz im Hauptausschuss führt die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft. (3) Der Hauptausschuss erarbeitet für den Vorstand: 1. Stellungnahmen zu Grundsatzfragen; 2. pädagogische, bildungspolitische und theologische Leitlinien; 3. Entwicklungspläne für die Erwachsenenbildung. § 11. Finanzausschuss. (1) Dem Finanzausschuss gehören fünf Personen an, darunter muss ein Vorstandsmitglied sein. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. (2) Der Finanzausschuss berät den Vorstand bei der Vergabe von Landeszuschüssen. § 12. Geschäftsstelle. (1) Die Arbeitsgemeinschaft stellt dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung Mittel zur Finanzierung der Geschäftsstelle zur Verfügung. Näheres regelt eine Vereinbarung. (2) Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft soll im Bericht der Kirchenleitung an die Kirchensynode dargestellt werden. § 13. Verwendung der Mittel bei Auflösung. Bei Auflösung der Arbeitsgemeinschaft fallen ihre Mittel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für Bildungszwecke zu.

37

Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Leitlinien zur Seelsorgeausbildung von Ehrenamtlichen in der Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (SAvE) Vom 14. Dezember 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die folgenden Leitlinien beschlossen: Nach evangelischem Verständnis sind Christinnen und Christen in die direkte Gemeinschaft mit Gott berufen und zum Dienst in der Welt beauftragt. Deshalb bedarf es für die kirchliche Praxis Vereinbarungen, die das Verhältnis von hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu ehrenamtlich in der Seelsorge Tätigen bestimmen. Seelsorge ist eine der grundlegenden Funktionen der evangelischen Kirche. Sie gehört zu den Aufgaben von Pfarrerinnen und Pfarrern und ist ein wesentlicher Bestandteil deren Profession. Auch gemeindepädagogisch Mitarbeitende können für den Seelsorgedienst beauftragt werden. Daneben sind in der EKHN in vielen Bereichen auch Ehrenamtliche seelsorglich tätig. Sie engagieren sich in den Kirchengemeinden sowie in der Telefon-, Hospiz-, Notfall-, Altenheim- und Klinikseelsorge. Besonders unter den heutigen Bedingungen einer säkularen Gesellschaft braucht die evangelische Kirche das Zeugnis der Christinnen und Christen in der Öffentlichkeit. Ziel dieser Leitlinien ist es, •

für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau einen gemeinsamen Standard zur Ausbildung von Ehrenamtlichen im Bereich der Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge aufzustellen;



den Hauptamtlichen einen Ausbildungsleitfaden an die Hand zu geben, um Ehrenamtliche in Seelsorge auszubilden, die in Gemeinde, Altenheim, Hospiz und Klinik eingesetzt werden können;



die Zuordnung der ehrenamtlich in der Seelsorge Mitarbeitenden zu den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu beschreiben. 1. Grundwerte in der Seelsorge

Seelsorge ist eine der grundlegenden Funktionen der evangelischen Kirche. Sie ist wache Aufmerksamkeit für den anderen. Sie nimmt den Menschen in seiner Situation ernst und an und begleitet Menschen mit dem Ziel, dass sich neue Perspektiven eröffnen.

38

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Das Evangelium von Jesus Christus verkündet die Liebe Gottes zu den Menschen: Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.

Nr. 2 · 2007

3. Ziele der Ausbildung In der Ausbildung der Ehrenamtlichen werden folgende Ziele verfolgt: •

Erwerben von theologischem Wissen und Auseinandersetzen mit zentralen theologischen Themen

Johannes 3,16



Das Evangelium erzählt auch von der Zuwendung der Menschen zueinander, die zugleich Hinwendung zu Jesus Christus bedeutet:

Auseinandersetzen mit verschiedener Seelsorgetheorien



Die Fähigkeit fördern, Menschen in Glaubens- und Sinnkrisen beizustehen



Fachliche Kenntnisse erwerben zu Krankheit, Altern, Sterben, Tod, Trauer und zum Umgang mit Konflikten



Bereitschaft und Fähigkeit stärken, um Menschen aufsuchen und ihnen vorurteilsfrei begegnen zu können



eigene Gefühle, Reaktionen und Bedürfnisse wahrnehmen und damit umgehen können



die eigenen Möglichkeiten und Grenzen einschätzen lernen

Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Geschwistern, das habt ihr mir getan.



die Möglichkeiten des Gesprächsangebotes realistisch sehen

Matthäus 25,35-36.40b



die Themen der Gesprächspartner wahrnehmen und im Gespräch darauf eingehen



den Seelsorgeauftrag klären



Einüben in liturgisches Handeln, z. B. beten, singen, segnen im Rahmen der Seelsorge



Erwerben von Grundwissen der Psychologie

Ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mich gekleidet. Ich bin krank gewesen, und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.

Seelsorge weiß um das Fragmentarische des Lebens. Somit begleitet sie auch in Situationen, die nicht änderbar sind, und hält die Spannung und den Schmerz mit aus. Sie gibt Zeugnis davon, dass wir Menschen Gott um Annahme in unserer Gebrochenheit und um Vergebung unserer Schuld bitten können. Die Mitarbeitenden in der Seelsorge achten andere Wert- und Glaubensüberzeugungen, ohne sich selbst zu verleugnen. In der jeweiligen Seelsorgesituation ist zu klären, welchen Auftrag das Gegenüber erteilt, wie dieser Auftrag für beide Seiten durchsichtig gemacht werden kann und ob und wie dieser Auftrag erfüllt wird. 2. Profil der Tätigkeit der ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Seelsorge Ehrenamtliche ersetzen nicht Hauptamtliche in der Seelsorge. In den reformatorischen Kirchen steht das Verhältnis von Ordinierten und dem „Priestertum aller Gläubigen“ in einer fruchtbaren Spannung zueinander. Ordinierte verantworten die theologische Tiefe und repräsentieren die kirchliche Ordnung. Ehrenamtliche verbreitern die Präsenz von Seelsorge in der Alltagswelt und bieten eine Alternative zum Kontakt mit der „Amtsperson“ der Pfarrerin oder des Pfarrers. Ihre Tätigkeit ist grundlegend in dem Auftrag der „Kommunikation des Evangeliums“ an alle Christinnen und Christen begründet. Während ihrer Ausbildung sind die Ehrenamtlichen einer Pfarrperson als Mentorin oder Mentor zugeordnet. Die Ausbildung wird vertraglich geregelt.

4. Die Kursleitenden Den kirchlichen Auftrag zur Ausbildung von Ehrenamtlichen erhalten Seelsorgerinnen und Seelsorger mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Seelsorge. Sie müssen über weiterführende Ausbildungen verfügen: -

mindestens zwei Kurse in Klinischer Seelsorge-Ausbildung, von denen ein Kurs durch ein Äquivalent von Gestaltseelsorge, Systemischer Seelsorge, Psychodrama u. a. ersetzt werden kann.

-

Sie nehmen an einer Einführung in das SAvE-Modell der EKHN teil.

-

Sie sind bereit, mit Ehrenamtlichen zusammen zu arbeiten und sie zu fördern. 5. Auswahl 5.1 Kriterien

Bei der Zulassung zur Ausbildung sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen: •

die Bereitschaft, den seelsorglich-diakonischen Dienst auf der Grundlage des Evangeliums und in Loyalität zur evangelischen Kirche zu tun

Nr. 2 · 2007 •

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

die Bereitschaft, in einem begrenzten Praxisfeld – z. B. in einer Klinik, im Altenheim, im Hospiz oder in einer Gemeinde – die Aufgabe zur Seelsorge zu übernehmen und sich aktiv in der Ausbildungsgruppe zu beteiligen



Klärung der Motivation



Anerkennen der besonderen Bedingungen des jeweiligen Praxisfeldes



die Verpflichtung zur Schweigepflicht unterzeichnen



die Fähigkeit, in einer Gruppe zu lernen



psychische Stabilität und Belastbarkeit sowie geistige Flexibilität



die Bereitschaft, den anderen Menschen vorurteilsfrei anzunehmen



Sensibilität für eigene und fremde Gefühle



die Fähigkeit, sich sprachlich klar mitzuteilen



Kontaktbereitschaft und Kontaktfähigkeit



Lernfähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit



Zwei Gesprächsprotokolle werden angefertigt.



Mindestens eine Andacht wird in der Ausbildungsgruppe gestaltet.



Die regelmäßige Teilnahme an Seminarsitzungen und Blockveranstaltungen am Wochenende ist verpflichtend. 6.2 Arbeit an der eigenen Person

Das wichtigste „Handwerkszeug“ in der Seelsorge ist die eigene Person. Das bedeutet: •

die verschiedenen Aspekte der eigenen Motivation für die Tätigkeit in der Seelsorge klären



Wahrnehmung entwickeln für die Möglichkeiten und die Grenzen der eigenen Person in der Beziehung zum Gesprächspartner



sensibel werden für eigenes und fremdes Erleben und Verhalten



sich mit den Zielvorstellungen des Praxisfeldes kritisch auseinandersetzen und bereit sein, im Praxisfeld loyal mitzuarbeiten



den überlieferten Glauben der Kirchen kennen lernen und eigene Glaubenserfahrungen reflektieren



im Evangelium gegründete Werte und Normen als Korrektiv eigener und gesellschaftlicher Verhaltensweisen begreifen

5.2 Auswahlverfahren Die Ausbildung in Seelsorge wird als ein offenes Angebot bekannt gegeben. Damit die Personen, die sich bewerben, und die Auswählenden über die Teilnahme an der Ausbildung entscheiden können, ist ein Auswahlverfahren nötig, das u. a. folgende Elemente enthält: •

Vorstellung der Tätigkeit in der Seelsorge



Information über die Praxisfelder



Vorstellung von Lerninhalten



Kennen lernen von Gruppenarbeit



ggf. Einzelgespräch

Die Auswählenden sind in der Regel die, die den Kurs leiten. Sie verantworten auch die Arbeit im Praxisfeld bzw. regeln die Mentorenschaft für die Auszubildenden. 6. Ausbildung 6.1 Ausbildungsrahmen Alle Teilnehmenden des Ausbildungskurses werden in einem Gottesdienst zu ihrem Dienst während des Praktikums beauftragt. In einer schriftlichen Vereinbarung werden die folgenden Rahmenbedingungen des Kurses aufgeführt: •

Das Praxisfeld wird benannt.



Die Auszubildenden werden von einer Mentorin oder einem Mentor im Praxisfeld begleitet.



Im Praxisfeld werden regelmäßig Besuche durchgeführt (mindestens 50 Stunden).



Die Dauer der Ausbildung beträgt 90 Arbeitseinheiten zu jeweils 45 Minuten.

39

6.3 Gesprächsführung – Lernen in der Gruppe Seelsorge ereignet sich überwiegend im Gespräch. In der Lerngruppe soll das Gespräch geübt und reflektiert werden, um •

vertraut zu werden mit den Grundhaltungen und Fertigkeiten der Gesprächsführung (aktives Zuhören),



aufmerksam zu werden für sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksformen,



das Gespräch durch unterschiedliche Interventionsformen strukturieren zu können. 6.4. Reflexion

Die eigene Haltung und die des Gegenübers sind geprägt u. a. durch Lebensalter, Geschlecht, Beruf, Familienstand, Wertvorstellungen, Krankheitserleben. Für das Gelingen des Gespräches ist es wichtig zu reflektieren •

den Kontext, in dem Seelsorge geschieht



den Hintergrund und die Situation der Menschen

Um diese unterschiedlichen Aspekte zu erarbeiten, werden Erfahrungen und Erkenntnisse aus Theologie, Psychologie und Soziologie herangezogen. 7. Abschluss der Ausbildung Am Ende der Ausbildung wird der persönliche Ausbildungsweg in einem Abschlussgespräch ausgewertet. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Teilnehmenden ein Zertifikat im Rahmen eines Gottesdienstes überreicht.

40

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

8. Beauftragung nach der Ausbildung

Artikel 2

Für den ehrenamtlichen Dienst können Mitglieder einer christlichen Kirche (ACK) beauftragt werden.

Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungskurses können in der Gemeinde, im Krankenhaus oder Altenheim ihren Dienst tun. Die Einsatzplanung, die Dienst- und Fachaufsicht werden durch die Pfarrerin oder den Pfarrer wahrgenommen, der die seelsorgliche Tätigkeit vor Ort dem Dekanat gegenüber zu verantworten hat. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin beauftragt die ehrenamtliche Mitarbeitende bzw. den ehrenamtlich Mitarbeitenden nach Absprache mit der zuständigen Dekanin bzw. dem zuständigen Dekan in einem Einführungsgottesdienst.

Artikel 3

Über die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Sie beschreibt den Einsatzort, die Verankerung der seelsorglichen Tätigkeit in der jeweiligen Institution, die wöchentlichen Besuchszeiten und die Regelung der Praxisbegleitung bzw. der Supervision. Die Vereinbarung gilt in der Regel für zwei Jahre. Am Ende des Vertragsjahres findet ein Bilanzierungsgespräch statt. Verlängerungen der Vereinbarung sind möglich und anzustreben. 9. Inkrafttreten Diese Leitlinien treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Vierte Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Kultusministerium,

Diese Vereinbarung wird in den Amtsblättern der beteiligten Kirchen und im Gemeinsamen Amtsblatt der Ministerien für Bildung, Frauen und Jugend und für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur veröffentlicht. Mainz, den 13. April 2006

Darmstadt, den 27.04.2006

Die Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend

Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Doris Ahnen

Dr. Peter Steinacker __________

Nachstehend wird die Vereinbarung über den Abschluss von hauptamtlichen Gestellungsverträgen für Religionslehrer in Rheinland-Pfalz in der ab dem 1. Januar 2006 gültigen Fassung veröffentlicht. Darmstadt, den 6. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung Niggemann *** Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer Vom 1. April 1964, zuletzt geändert am 13./27. April 2006 zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Kultusministerium, und

und der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, jeweils vertreten durch ihre Kirchenleitung Artikel 1 Die Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer vom 01. April 1964 (Amtsblatt des Ministeriums für Unterricht und Kultus S. 202), zuletzt geändert lt. Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 06. September 1982 (ABl. S. 561), wird wie folgt geändert:

der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, jeweils vertreten durch ihre Kirchenleitung I. Allgemeine Bestimmungen § 1. Zweck der Vereinbarung. (1) Gestellungsverträge für Lehrpersonen zur Erteilung von Religionsunterricht werden nach Maßgabe dieser Vereinbarung abgeschlossen.

§ 10 Satz 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Beschäftigung von Geistlichen, Katecheten und sonstigen Lehrpersonen für das Fach Religion im Beamten- oder Angestelltenverhältnis des Landes wird durch die Vereinbarung nicht berührt.

„Die Erstattung erfolgt durch eine Pauschalsumme in Höhe von 28,5 v. H. des gemäß § 8 zu erstattenden Betrages.“

(3) Mit dem Abschluss eines Gestellungsvertrages wird ein Anspruch auf Übernahme der Lehrpersonen in ein Dienstverhältnis zum Lande nicht erworben.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

41

§ 2. Geltungsbereich. Diese Vereinbarung gilt für Gestellungsverträge zur Erteilung von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz.

Religion an Studienseminaren betraut werden, sofern sie die für entsprechende staatliche Lehrer geltenden Voraussetzungen erfüllen; über Ausnahmen von diesen Voraussetzungen entscheidet der Kultusminister.

II. Erteilung des Religionsunterrichts

III. Erstattung der Aufwendungen

§ 3. Lehrpersonen. Für die Erteilung von Religionsunterricht können dem Lande Rheinland-Pfalz Geistliche, Katecheten und sonstige Lehrpersonen für das Fach Religion bereitgestellt werden, denen die kirchliche Bevollmächtigung sowie der staatliche Unterrichtsauftrag erteilt ist (Religionslehrer) und die mit den nach dieser Vereinbarung auf sie anwendbaren Bestimmungen einverstanden sind. Die Lehrpersonen müssen mindestens die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Einstellung der entsprechenden staatlichen Lehrer der jeweiligen Schulgattung erfüllen. An Realschulen können auch Lehrpersonen beschäftigt werden, die die Befugnis für die Erteilung von Religionsunterricht an Volksschulen besitzen und die für die Beschäftigung als Religionslehrer an Realschulen geeignet sind. In Zweifelsfällen entscheidet das Ministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit der betreffenden Kirche, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

§ 7. Grundsatz. Das Land erstattet den Kirchen die für den überstellten Religionslehrer entstandenen Aufwendungen an

§ 4. Hauptberufliche Beschäftigung. Der Religionsunterricht kann im Rahmen des Gestellungsvertrages nur hauptberuflich erteilt werden. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Religionslehrer mindestens mit der Hälfte der vorgeschriebenen Pflichtstundenzahl an staatlichen Schulen beschäftigt wird. Die Bestimmungen für die Beschäftigung von nebenamtlich oder nebenberuflich tätigen Lehrpersonen bleiben unberührt. § 5. Stellung des Religionslehrers. (1) Der Religionslehrer bleibt im kirchlichen Dienstverhältnis; er tritt in kein Anstellungsverhältnis zum Lande. Die Kirche regelt die personellen Angelegenheiten und zahlt die Besoldung bzw. Vergütung sowie Nebenleistungen. (2) Im Rahmen seiner Beschäftigung finden auf den Religionslehrer die Vorschriften über die dienstlichen Pflichten und Rechte einschließlich der Bestimmungen über Schadenshaftung der vergleichbaren staatlichen Lehrer entsprechenden Anwendung; ausgenommen sind die Regelungen über den Diensteid, die Dienstbezeichnung, die Vergütung, Versorgung und Nebenleistungen. Er unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Schulordnung, Konferenzordnung und Dienstordnung für die Leiter und Lehrer sowie den dienstlichen Weisungen der staatlichen Vorgesetzten. Der Religionslehrer ist verpflichtet, an den für Lehrpersonen gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen teilzunehmen. § 6. Vertretung. Beim Tode oder bei einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung des Religionslehrers sorgt die Kirche im Benehmen mit dem Schulleiter nach Möglichkeit für eine entsprechende Vertretung. § 6a. Wahrnehmung von besonderen Funktionen. Religionslehrer können im Rahmen der Gestellungsverträge bis zu dem im staatlichen Bereich durch den Landeshaushalt festgelegten Vomhundertsatz für Funktionsstellen mit der Funktion eines Beraters für den Unterricht im Fach Religion oder eines Fachleiters für

a) Dienstbezügen (Besoldung bzw. Vergütung) b) Nebenleistungen, c) Versorgung nach Maßgabe der §§ 8 bis 11. § 8. Dienstbezüge. (1) Das Land erstattet die Besoldung bzw. die Vergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, die dem Religionslehrer nach den kirchlichen Bestimmungen zusteht, jedoch nicht mehr, als ein vergleichbarer staatlicher Lehrer der jeweiligen Schulgattung bei entsprechenden Voraussetzungen nach den jeweils geltenden staatlichen Besoldungs- bzw. Vergütungssätzen erhalten würde. Eine Erstattung über die Sätze der Besoldungsgruppe A 15 bzw. der Vergütungsgruppe I a BAT einschließlich zulässiger Zulagen findet nicht statt. (2) Ist der Religionslehrer mit einer geringeren als der vorgeschriebenen Pflichtstundenzahl beschäftigt, so erfolgt die Erstattung anteilmäßig nach dem Verhältnis der erteilten Stunden- zu der Pflichtstundenzahl. Eine auf persönlichen Gründen (z. B. Lebensalter, Schwerbehinderteneigenschaft) beruhenden Ermäßigung der Pflichtstundenzahl mindert die Erstattung nicht. § 9. Nebenleistungen. Die Nebenleistungen werden durch eine Pauschalsumme in Höhe von 5 % des gemäß § 8 zu erstattenden Betrages abgegolten. Nebenleistungen sind insbesondere Übergangsgelder, Abfindungen, Beihilfen, Unterstützungen, Unfallfürsorge, Trennungsentschädigung, Reisekosten, Umzugskosten sowie die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungsund Wiederholungsuntersuchungen. § 10. Versorgung. Das Land erstattet anteilmäßig die Versorgungslasten, soweit sie nicht durch die Erstattung nach § 8 übernommen werden, wenn der Religionslehrer länger als ein Jahr ohne eine von ihm oder von der Kirche zu vertretende Unterbrechung dem Lande überstellt ist, und zwar vom Tage des Dienstantritts an. Die Erstattung erfolgt durch eine Pauschalsumme in Höhe von 28,5 v. H. des gemäß § 8 zu erstattenden Betrages. § 11. Weitergewährung und Wegfall der Erstattung. (1) Die Erstattung wird a) beim Tode des Religionslehrers bis zum Ende des Todesmonats, b) bei einer Erkrankung oder auf wichtigem Grund beruhenden sonstigen Verhinderung des Religionslehrers bis zum Ende des Monats, der auf den Tag des Beginns der Verhinderung folgt,

42

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

weitergewährt, jedoch nicht über die Beendigung des Gestellungsvertrages hinaus. Die Erstattung bzw. Vergütung für eine Vertretung bleibt davon unberührt. (2) Wenn der Religionslehrer ohne Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde schuldhaft vom Dienst fernbleibt, fällt die Erstattung für die Dauer des Fernbleibens weg. (3) Auf die Ferienzeit entfallende Aufwendungen werden nur dann erstattet, wenn der Religionslehrer den Dienst nach den Ferien, an einer Schule im Geltungsbereich dieser Vereinbarung fortsetzt. § 12. Erstattungsverfahren. (1) Die Kirche hat die zu erstattenden Aufwendungen in doppelter Aufstellung den zuständigen Bezirksregierungen gemäß dem als Anlage beigefügten Muster zum Ende eines Kalendervierteljahres nachzuweisen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bereich die Schule liegt, an der der Religionsunterricht erteilt wird. Wird der Unterricht an mehreren im Bereich verschiedener Bezirksregierungen liegenden Schulen erteilt, so ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Bereich der Religionslehrer mit der überwiegenden Stundenzahl beschäftigt ist. Bei gleicher Stundenzahl entscheidet das Ministerium für Unterricht und Kultus. (2) Die Bezirksregierung zahlt die Erstattungsbeträge vierteljährlich nachträglich an die von der Kirche benannte Kasse.

Nr. 2 · 2007

V. Schlussbestimmungen § 16. Inkrafttreten und Kündigung. (1) Diese Vereinbarung tritt am 1. April 1964 in Kraft. (2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner mit dreijähriger Frist zum Ende eines Schuljahres schriftlich gekündigt werden. § 17. Veröffentlichung. Diese Vereinbarung wird in den Amtsblättern der beteiligten Kirchen und im Amtsblatt des Ministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht. __________ Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Olm und Klein-Winternheim, Evangelisches Dekanat Mainz und der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Olm, Evangelisches Dekanat Ingelheim Urkunde Gemäß § 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung wird nach Anhörung der Beteiligten und der Dekanatssynodalvorstände des Evangelischen Dekanates Ingelheim und des Evangelischen Dekanates Mainz Folgendes beschlossen: §1

IV. Abberufung des Religionslehrers, Dauer und Beendigung des Gestellungsvertrages § 13. Vorläufige Abberufung. Das Land kann von der Kirche verlangen, dass sie den Religionslehrer mit sofortiger Wirkung vorläufig abberuft, wenn der dringende Verdacht einer schweren dienstlichen oder außerdienstlichen Verfehlung besteht. Der Religionslehrer hat das Recht, vorher gehört zu werden. Im Falle der vorläufigen Abberufung kann das Land die Erstattung gemäß den §§ 8 bis 10 bis zur Hälfte kürzen. § 14. Endgültige Abberufung. (1) Hält das Land die endgültige Abberufung des Religionslehrers für erforderlich, so setzt es sich mit der Kirche ins Benehmen. Das Land kann sodann von der Kirche die endgültige Abberufung des Religionslehrers verlangen, wenn wichtige persönliche oder fachliche Gründe gegen seine weitere Verwendung vorliegen. Der Religionslehrer hat das Recht, vorher gehört zu werden.

Die Grundstücke Mühlenweg 27 und Mühlenweg 29 werden aus der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Olm und Klein-Winternheim, Evangelisches Dekanat Mainz, ausgegliedert und in die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Olm, Evangelisches Dekanat Ingelheim, umgegliedert. §2 Die im Bereich des in § 1 der Urkunde bezeichneten Gebietes wohnenden evangelischen Gemeindeglieder werden von der Evangelischen Kirchengemeinde OberOlm und Klein-Winternheim, Evangelisches Dekanat Mainz, in die Evangelische Kirchengemeinde NiederOlm, Evangelisches Dekanat Ingelheim, umgemeindet. §3 Eine Vermögensauseinandersetzung findet wegen Geringfügigkeit nicht statt. §4

(2) Die Erstattung gemäß §§ 8 bis 10 endet spätestens mit Ablauf von drei Monaten, die auf den Monat folgen, in dem die Abberufung verlangt worden ist. Mit der Abberufung endigt der Gestellungsvertrag, § 15. Form, Dauer und Kündigung des Gestellungsvertrages. Der einzelne Gestellungsvertrag bedarf der Schriftform; er kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Sofern nichts anders bestimmt ist, kann jeder Vertragspartner den unbefristeten Gestellungsvertrag mit vierteljähriger Frist zum Schluss eines Schulhalbjahres schriftlich kündigen.

Diese Neuordnung der Gemeindegrenzen tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Darmstadt, den 15. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. P e t e r S t e i n a c k e r __________

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Mümling-Grumbach und der Evangelischen Kirchengemeinde Bad König, beide Evangelisches Dekanat Erbach Urkunde Gemäß § 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung wird nach Anhörung der Beteiligten und des Dekanatssynodalvorstandes des Evangelischen Dekanates Erbach Folgendes beschlossen: §1 Der Ort Etzen-Gesäß der Evangelischen Kirchengemeinde Mümling-Grumbach wird aus dieser Kirchengemeinde ausgegliedert und in die Evangelische Kirchengemeinde Bad König, beide Evangelisches Dekanat Erbach, umgegliedert. §2 Die im Bereich des in § 1 der Urkunde bezeichneten Gebietes wohnenden evangelischen Gemeindeglieder werden von der Evangelischen Kirchengemeinde Mümling-Grumbach in die Evangelische Kirchengemeinde Bad König umgemeindet.

43

§ 1 Die Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Mariengemeinde Frankfurt am MainSeckbach, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, wird aufgehoben. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Aufhebung der Pfarrvikarstelle der Evangelischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost Urkunde

Eine Vermögensauseinandersetzung findet wegen Geringfügigkeit nicht statt.

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main MitteOst und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main wird folgendes beschlossen:

§4

§ 1

Diese Neuordnung der Gemeindegrenzen tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Die Pfarrvikarstelle der Evangelischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, wird aufgehoben.

§3

Darmstadt, den 15. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. P e t e r S t e i n a c k e r __________ Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Wallau Die Evangelische Kirchengemeinde Wallau, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, führt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 den Namen Evangelische Kirchengemeinde Hofheim-Wallau. Darmstadt, den 19. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung D r. G r u n w a l d __________ Aufhebung der Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Mariengemeinde Frankfurt am Main-Seckbach, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main MitteOst und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Mariengemeinde Frankfurt am Main-Seckbach wird folgendes beschlossen:

§ 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Aufhebung der Pfarrstelle II (St. Peters) mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen St. Petersgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main MitteOst und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen St. Petersgemeinde Frankfurt am Main wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle II (St. Peters) mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen St. Petersgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, wird aufgehoben.

44

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

§ 2

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Darmstadt, 10. November 2006

Darmstadt, 4. Dezember 2006

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

__________

__________

Umwandlung der vollen Pfarrstelle Süd der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Bornheim, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden, Evangelisches Dekanat Selters, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main MitteOst und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Bornheim wird folgendes beschlossen: § 1 Die volle Pfarrstelle Süd der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Bornheim, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden wird folgendes beschlossen: § 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden, Evangelisches Dekanat Selters, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 4. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

__________ Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel, Evangelisches Dekanat Selters

Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Burgkirchengemeinde Dreieichenhain, Evangelisches Dekanat Dreieich, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Urkunde

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel wird folgendes beschlossen:

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Burgkirchengemeinde Dreieichenhain wird folgendes beschlossen:

§ 1

§ 1

Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel, Evangelisches Dekanat Selters, wird aufgehoben.

Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Burgkirchengemeinde Dreieichenhain, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau § 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006

45

nungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen, als Gesamtrechtsnachfolgerin der beiden vorgenannten Kirchengemeinden, eine volle Pfarrstele und eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) angebunden. § 3

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

__________

Darmstadt, 24. November 2006

Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Friedensgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Dreieich, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Friedensgemeinde Sprendlingen wird folgendes beschlossen: § 1

Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich Urkunde

Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Friedensgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Langen wird folgendes beschlossen:

§ 2

§ 1

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Bei der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) errichtet.

Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Buchschlag, Evangelisches Dekanat Dreieich, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

§ 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Buchschlag wird folgendes beschlossen: § 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Buchschlag, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 2 Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wird die Evangelische Kirchengemeinde Buchschlag und die Evangelische Versöhnungsgemeinde Sprendlingen, beide Evangelisches Dekanat Dreieich, zur Evangelischen Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen zusammengelegt. Gleichzeitig wird bei der Evangelischen Versöh-

Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich, in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Langen wird folgendes beschlossen: § 1 Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

46

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau § 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Nr. 2 · 2007

Dienstsiegel Kirchengemeinde: Frankfurt a.M.-Fechenheim Dekanat: Frankfurt a.M. Mitte-Ost Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt a.M.-Fechenheim

__________ Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Petrusgemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Petrusgemeinde Langen wird folgendes beschlossen:

Kirchengemeinde: Dirlammen Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DIRLAMMEN

§ 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Petrusgemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird aufgehoben. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Kirchengemeinde: Hopfmannsfeld Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HOPFMANNSFELD

__________ Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 15. April 2007 bei der Kirchenleitung in 64285 Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular, das die Bewerberinnen und Bewerber bitte frühzeitig anfordern wollen, ist beim Referat Personal- und Organisationsförderung erhältlich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen. Darmstadt, den 21. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p __________

Kirchengemeinde: Hofheim-Wallau Dekanat: Wiesbaden Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HOFHEIM-WALLAU

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Kirchengemeinde: Meiches Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MEICHES

47

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Außerkraftsetzung eines Dienstsiegels Das bislang in Gebrauch befindliche Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Schlierbach wird hiermit außer Kraft gesetzt. Kirchengemeinde: Schlierbach Dekanat: Groß-Umstadt Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Schlierbach

Kirchengemeinde: Sechshelden Dekanat: Dillenburg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SECHSHELDEN

Darmstadt, den 5. Januar 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner __________

Dienstnachrichten

48

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

49

50

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

51

52

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung

Wir wünschen uns

Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen.

eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, die/der mit Schwung und Durchhaltevermögen und nicht zuletzt mit Gottes Hilfe einer für Veränderungen offenen Gemeinde einen neuen, lebendigen Geist zu vermitteln in der Lage ist.

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (0 61 51 / 40 52 29) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen.

Dafür bieten wir

Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Alsbach, Dekanat Selters, Patronat Fürst zu Wied Die Pfarrstelle Alsbach ist eine 1,0 Patronatstelle und ist ab sofort neu zu besetzen. Wir sind eine ländliche Kirchengemeinde mit derzeit 1.307 Mitgliedern. Die zu unserer Gemeinde gehörenden Orte sind die Dörfer Caan, Nauort, Sessenbach, Wirscheid, Hundsdorf, Alsbach und der Stadtteil Bendorf-Stromberg. Hauptort der Gemeinde ist Alsbach. Dort befindet sich die Kirche mit renoviertem Pfarrhaus und das Gemeindehaus. Das Gemeindebüro befindet sich im Pfarrhaus. Derzeit haben wir hier die einzige Predigtstelle. Zum Dienstauftrag gehört noch die seelsorgerische Betreuung eines Seniorenzentrums in Ransbach-Baumbach. Die landschaftlich reizvolle Lage unserer Kirchengemeinde im Schnittpunkt der Urlaubsregion Mittelrhein, Westerwald, Taunus, Hunsrück und Eifel macht diese für vielfältige Freizeitaktivitäten besonders attraktiv. Ransbach-Baumbach als Sitz unserer Verbandsgemeinde und Höhr-Grenzhausen sind in wenigen Autominuten zu erreichen und bieten alle erforderliche Infrastruktur. Die Anschlüsse zu den Autobahnen A 3 und A 48 liegen praktisch vor der Haustür. Über sie sind in kurzer Zeit Kulturgenüsse in Bonn, Trier/Luxemburg, Köln oder Frankfurt bequem zu erreichen. Der nahe gelegene ICEBahnhof Montabaur verbindet uns mit dem europäischen Schnellbahnnetz. Bei uns gibt es einen Singkreis, eine neu entstandene Kinderkirche, einen Jugendtreff, einen Besuchskreis, das Angebot von Kaffee und Tee im Turm (im Anschluss an den Gottesdienst) und ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde. Bürokraft, Küster und Organist sind vorhanden.

Besonders wichtig sind uns der weitere Auf- und Ausbau einer dauerhaften und begeisternden Jugendarbeit und die Pflege des Pflänzchens „Ökumene“. einer/einem aufgeschlossenen, teamfähigen Pfarrerin bzw. Pfarrer eine echte, große Chance und reichlich Freiraum, um eigene Ideen von Gemeindearbeit einzubringen und umzusetzen. An Unterstützung durch den Kirchenvorstand wird es nicht mangeln. Wohnung finden Sie im geräumigen Pfarrhaus mit 5-7 Zimmern, Küche, Bad, WC, großem Balkon und idyllischem Garten. Neugierig geworden? – Rufen Sie uns an! Der Kirchenvorstand steht Ihnen für eine erste Kontaktaufnahme zu Verfügung: Veronika Franck (stellvertr. Vorsitzende des KV), Tel.: 02601 2486 sowie Vakanzvertreter Pfarrer Helmut Sacher, Tel.: 02624 7627; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: 02626 924412; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. __________ Bauschheim, Dekanat Rüsselsheim, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal Bauschheim ist ein ehemaliges Straßendorf mit 5.700 Einwohnern, das 1970 ein Stadtteil von Rüsselsheim wurde. Seinen ursprünglichen Charakter hat sich Bauschheim in seinem alten, von vielen Fachwerkhäusern geprägten, Ortskern bewahrt. Trotz eines großen und größer werdenden Neubaugebietes findet man bei uns eine gute Nachbarschaft, die sich durch ein lebendiges und offenes Miteinander auszeichnet. Bauschheim ist umgeben von Feldern und einem kleinen Wäldchen. Damit liegen die Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten und Naherholung direkt vor der Tür. Durch die zentrale und dennoch ruhige Lage im Rhein-Main-Gebiet und die guten Verkehrsanbindungen sind die umliegenden größeren Städte Frankfurt, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden mit ihren vielfältigen Angeboten schnell erreichbar. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten auch bei den ortsansässigen Landwirten sowie eine Grundschule, drei städtische Kindergärten und eine Bücherei bilden eine umfassende Infrastruktur. Ein weiteres besonderes Kennzeichen für unsere dörflichen Strukturen ist das rege Vereinsleben und die gute Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Kirchengemeinde. Viele junge Familien haben in den letzten Jahren in Bauschheim ein neues Zuhause gefunden.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Unsere Kirchengemeinde hat knapp 2.000 Gemeindeglieder. Gemeinsam mit den sieben anderen Rüsselsheimer Gemeinden sind wir im Kirchengemeindeverband Rüsselsheim zusammengeschlossen. Unser verhältnismäßig junger Kirchenvorstand hat eine ehrenamtliche Vorsitzende, ist motiviert und offen für neue Ideen. Die zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterschiedlichen Alters packen gern mit an und bringen eigene Ideen ins Gemeindeleben ein. Unsere Gemeinde hat einen ausgezeichneten Gospelchor, etliche Flötengruppen für Kinder und Erwachsene und eine Gitarrengruppe. Darüber hinaus treffen sich Kreativgruppen, viele Krabbelkinder, die Frauenhilfe und eine Jugendgruppe in unserem vielfältig genutzten Gemeindehaus. Über diese und noch einige andere Aktivitäten in der Gemeinde berichtet das Redaktionsteam des vierteljährlich erscheinenden Gemeindebriefs „Denkzeit“. Die Gruppen arbeiten selbstständig, aber freuen sich auch über Kontakt zum Pfarrer/zur Pfarrerin. Das große Pfarrhaus mit einem kleinen Garten wurde vor 3 Jahren neu gebaut und bietet mit seinen 6 Zimmern genügend Platz für eine Familie. Direkt angeschlossen, mit separatem Eingang, ist das Pfarrbüro. Nur wenige Gehminuten entfernt steht unsere schmucke, kleine Barockkirche, die 1712 erbaut wurde und gerade im Innenbereich grundlegend renoviert wird. Sie hat eine sehr gute Akustik und bietet 350 Personen Platz. Kirche und das unmittelbar nebenan gelegene, vor 15 Jahren neu gebaute Gemeindehaus stehen in der ursprünglichen Ortsmitte und sind fester Bestandteil des öffentlichen Lebens. Unsere Gemeinde möchte zusammen mit Ihnen ein verstärktes Angebot für Kinder und Jugendliche aufbauen. Dazu zählen auch Gottesdienste für Familien und Kleinkinder, die bislang sehr gut angenommen wurden, aber in der jüngeren Vergangenheit etwas zu kurz kamen. Wir können uns gut vorstellen, über die ausgeweitete Arbeit mit Familien und einen neu ins Leben zu rufenden Besuchsdienstkreis auch die Neuzugezogenen in unserer Gemeinde verstärkt anzusprechen. Kirche und Gemeindehaus würden wir gern noch häufiger als Begegnungsstätte mit kulturellen und religiösen Themenangeboten nutzen, in der das Gemeindeleben weiter intensiviert wird. Wir wünschen uns von Ihnen als unserem neuen Pfarrer/unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrerehepaar, dass Sie kontaktfreudig, freundlich und offen für die Menschen in unserem Dorf und deren Sorgen und Nöte sind. Der Kirchenvorstand und das Kollegium der Grundschule würden es begrüßen, wenn Sie in Absprache mit dem zuständigen Religionspädagogischen Amt den Religionsunterricht an unserer Grundschule halten. Wir freuen uns in unseren Gottesdiensten über zeitgemäße und lebensnahe Predigten. Für die Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und unseren Mitarbeitern erhoffen wir uns einen offenen Dialog und den konstruktiven Umgang mit unterschiedlichen Meinungen.

53

Wenn Sie sich vorstellen können, gern mit uns im Dorf zu leben, Akzente zu setzen und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten zu verbinden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Auskünfte bei der Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Kristina Englert, Tel.: 06142 833826; Dekan Kurt Hohmann, Tel.: 06142 62602; Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. Wenn Sie gern weitere Informationen über unsere Gemeinde erhalten möchten, können Sie sich über das Internet unter www.stadt-ruesselsheim.de; www.bauschheim.de und über unsere neu gestaltete Homepage www.ev.kirche.bauschheim.de informieren. __________ Ev. Rut-Gemeinde Dietzenbach, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus A Dietzenbach, ca. 10 km südlich von Frankfurt/M. gelegen, ist eine 34.000-Einwohner-Kleinstadt, in deren Zentrum die Ev. Rut-Gemeinde mit knapp 1.300 Gemeindegliedern liegt – 1994 durch die Teilung der Dietzenbacher Großgemeinde entstanden. Da sie ab 2007 nur noch eine halbe Pfarrstelle hat, ist durch den Pfarrstellenwechsel unserer langjährigen Pfarrerin, die die Gemeindeteilung und den Aufbau der Gemeinde mit einem spezifischen Profil und der Entstehung eines künstlerisch wertvollen Sakralraumes begleitet hat, eine halbe Pfarrstelle zu besetzen. Wir suchen eine/n engagierte/n, couragierte/n Pfarrer/in, die/der offen auf Menschen zugehen kann und sich gerne in einer Gemeinde mit einem sozialen Brennpunkt, der gleich neben dem Gemeindezentrum mit integrierter Kirche und dem geräumigen Pfarrhaus mit großem Garten liegt, mit Ideen und Phantasie einbringen möchte. Der Stadtteil mit einem hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern und 60 % Muslimen ist dankbar für eine Kirchengemeinde, deren Pfarrer/in die gemeindliche Arbeit mit ihren spezifischen Problemen nicht als besondere „Last“, sondern als besondere Herausforderung sehen und offen und mutig auf Menschen und Problemstellungen zugehen kann. Das impliziert auch die Offenheit für andere Kulturen, Nationalitäten und Religionen. Die Ev. Rut-Gemeinde ist – auch in den überregionalen Medien – bekannt für ihre politisch aktuellen Veranstaltungen, für Podiumsdiskussionen, Vorträge und Ausstellungen. Es besteht im Kirchenvorstand und in der Gemeinde, die geprägt ist durch eine hohe Fluktuation, eine große Offenheit für neue Arbeitsformen und gesellschaftskritische Themen. Zentrum des Gemeindelebens ist der Gottesdienst, der in vielfältiger Weise und in unterschiedlichen Formen gefeiert wird und auch beim anschließenden „Kaffee und Kuchen“ die unterschiedlichen Gruppen und Menschen zusammenzuführen in der Lage ist. Überzeugende aktuelle und gesellschaftlich relevante Predigten, die auf reflektiertem theologischem Nachdenken beruhen, sind uns wichtig. Den zweiten großen Schwerpunkt der pfarramtlichen Arbeit sehen wir in der Seelsorge.

54

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Wir wünschen uns außerdem die Fortsetzung von Kindergottesdienstarbeit, die Begleitung des Besuchsdienstes, Interesse an Kirchenmusik und den Instrumentalgruppen der Gemeinde, die in diesem Herbst durch unsere neu eingeweihte Orgel bereichert wurden, und die punktuelle Begleitung des „Seniorenclubs“.

Nr. 2 · 2007

Die direkt am Park gelegenen, gut gepflegten Liegenschaften der Gemeinde umfassen: 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Kindergarten, 1 großes Pfarrhaus in unmittelbarer Kirchennähe. Als zukünftige/n Stelleninhaber/in wünschen wir uns einen Menschen, der

Gerne würden wir Sie kennen lernen: Stellvertretende Vorsitzende des KV: Karin Berg-Knecht, Tel.: 06074 27844; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388; Dekanin Jutta Jürges-Helm, Tel.: 06074 4846120. __________

-

teamfähig ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern

-

das Erreichte mit uns gemeinsam bewahrt, aber auch immer wieder Anstöße zur Weiterentwicklung gibt

-

einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden aufgeschlossen gegenübersteht.

Frankfurt am Main, Dankeskirchengemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B

Als erste Schwerpunkte für eine Arbeit in und mit unserer Gemeinde erwarten wir:

Die Dankeskirchengemeinde liegt, südlich des Mains in unmittelbarer Nähe des Stadtwaldes, im Frankfurter Stadtteil Goldstein.

-

eine klar definierte und gut abgestimmte Zusammenarbeit mit dem/der Amtsinhaber/in der Pfarrstelle II

-

eine gute aufgeschlossene, Glauben vermittelnde Konfirmandenarbeit

-

eine gute sorgfältige und abwechslungsreiche Gottesdienstgestaltung

-

aktives Arbeiten mit Jugendlichen. Die Fähigkeit auf Menschen – insbesondere auf Jugendliche - zuzugehen, mit dem Ziel, diese für den Glauben und für die Gemeinde zu begeistern

-

aktive Mitgestaltung und Mit-Koordination unserer Gemeindeaktivitäten

Hauptamtlich stehen zur Verfügung: 1,5 Pfarrstellen (zzt. beide vakant), 1 Kantorin (in Altersteilzeit bis 2007, Stelle wird nicht mehr besetzt), 0,2 Küsterstelle, 1 Bürokraft auf 400,00 EUR Basis (wird von der Gemeinde finanziert); Kindergarten: 6 Erzieherinnen, 2 Reinigungskräfte, 1 Hauswirtschaftskraft.

-

gute seelsorgerliche Arbeit.

Die Gemeinde hat sich vor kurzem mit zwei Nachbargemeinden zu einem Planungsbezirk zusammengeschlossen. In diesem Planungsbezirk werden die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Stellen für Verwaltung (Gemeindebüro 1,5) und Hausmeister/Küster (1,0) gebündelt. Der Planungsbezirk befindet sich noch im Anfangsstadium und wird von einem Ausschuss aus den drei Gemeinden weiterentwickelt. Mit der Einrichtung eines Zentralbüros ist Anfang 2007 zu rechnen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pröpstin, Frau Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388 oder an den Dekan, Herrn Pfarrer Schäfer, Tel.: 069 99993578 oder den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Jürgen Amann, Tel. priv.: 069 6665569, Tel. mobil: 0171 6203493, Tel. geschäftl.: 06151 937-4305.

Verschiedene ökumenische Aktivitäten verbinden die Gemeinde mit der katholischen Nachbargemeinde St. Johannes. Die Gemeinde ist aktiv vertreten im Hilfenetz e.V., einer ehrenamtlichen Initiative von und mit Menschen im Stadtteil. Des weiteren besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Präventionsrat.

Frankfurt am Main, Dankeskirchengemeinde, Pfarrstelle II (0,5), Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B

Der Stadtteil hat 16.000 Einwohner, im Schwerpunkt Mehrpersonenhaushalte von Angestellten und Facharbeitern und einen Ausländeranteil von ca. 18,3 %. Die Arbeitslosenquote liegt unter dem hessischen Durchschnitt, die Infrastruktur ist gut, es gibt 2 soziale Brennpunkte. Die Dankeskirchengemeinde zählt aktuell 2.700 Gemeindeglieder. Das Gemeindeleben ist vielfältig und wird von den Aktivitäten der 30 Gemeindegruppen und der Arbeit der ca. 100 ehrenamtlich Tätigen geprägt und getragen.

Die Abgrenzung zur Pfarrstelle II erfolgt in einer noch zu erstellenden Pfarr- und Teildienstordnung. Zentrale Aktivitäten sind: Konzerte der Musikgruppen, 1. Mai Fahrradrallye, Gemeindefest, Adventsbasar, spezielle Themengottesdienste, Waldweihnacht, Theateraufführungen des Theaterkreises, Fußballmannschaft.

Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können und mit den vorgenannten Wünschen und Schwerpunkten identifizieren können, möchten wir Sie gerne zu einem gemeinsamen Kennen lernen einladen.

__________

Die Dankeskirchengemeinde liegt, südlich des Mains in unmittelbarer Nähe des Stadtwaldes, im Frankfurter Stadtteil Goldstein. Der Stadtteil hat 16.000 Einwohner, im Schwerpunkt Mehrpersonenhaushalte von Angestellten und Facharbeitern und einen Ausländeranteil von ca. 18,3 %. Die Arbeitslosenquote liegt unter dem hessischen Durchschnitt, die Infrastruktur ist gut, es gibt 2 soziale Brennpunkte.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Dankeskirchengemeinde zählt aktuell 2.700 Gemeindeglieder. Das Gemeindeleben ist vielfältig und wird von den Aktivitäten der 30 Gemeindegruppen und der Arbeit der ca. 100 ehrenamtlich Tätigen geprägt und getragen. Hauptamtlich stehen zur Verfügung: 1,5 Pfarrstellen (zzt. beide vakant), 1 Kantorin (in Altersteilzeit bis 2007, Stelle wird nicht mehr besetzt), 0,2 Küsterstelle, 1 Bürokraft auf 400,00 EUR Basis (wird von der Gemeinde finanziert); Kindergarten: 6 Erzieherinnen, 2 Reinigungskräfte, 1 Hauswirtschaftskraft. Die Gemeinde hat sich vor kurzem mit zwei Nachbargemeinden zu einem Planungsbezirk zusammengeschlossen. In diesem Planungsbezirk werden die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Stellen für Verwaltung (Gemeindebüro 1,5) und Hausmeister/Küster (1,0) gebündelt. Der Planungsbezirk befindet sich noch im Anfangsstadium und wird von einem Ausschuss aus den drei Gemeinden weiterentwickelt. Mit der Einrichtung eines Zentralbüros ist Anfang 2007 zu rechnen. Verschiedene ökumenische Aktivitäten verbinden die Gemeinde mit der katholischen Nachbargemeinde St. Johannes. Die Gemeinde ist aktiv vertreten im Hilfenetz e.V., einer ehrenamtlichen Initiative von und mit Menschen im Stadtteil. Des weiteren besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Präventionsrat. Die Abgrenzung zur Pfarrstelle I erfolgt in einer noch zu erstellenden Pfarr- und Teildienstordnung. Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ist die Gemeinde behilflich. Zentrale Aktivitäten sind: Konzerte der Musikgruppen, 1. Mai Fahrradrallye, Gemeindefest, Adventsbasar, spezielle Themengottesdienste, Waldweihnacht, Theateraufführungen des Theaterkreises, Fußballmannschaft. Die direkt am Park gelegenen, gut gepflegten Liegenschaften der Gemeinde umfassen: 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Kindergarten. Als zukünftige/n Stelleninhaber/in wünschen wir uns einen Menschen, der -

teamfähig ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern

-

das Erreichte mit uns gemeinsam bewahrt, aber auch immer wieder Anstöße zur Weiterentwicklung gibt

-

einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden aufgeschlossen gegenübersteht.

Als erste Schwerpunkte für eine Arbeit in und mit unserer Gemeinde erwarten wir: -

eine klar definierte und gut abgestimmte Zusammenarbeit mit dem/der Amtsinhaber/in der Pfarrstelle I

-

Betreuung und Begleitung der älteren Gemeindeglieder – eine sorgfältige und abwechslungsreiche Gottesdienstgestaltung

-

Die Fähigkeit auf Menschen zuzugehen, mit dem Ziel, diese für die Gemeinde zu begeistern

55

-

aktive Mitgestaltung und Koordination unserer Gemeindeaktivitäten

-

gute seelsorgerliche Arbeit.

Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können und mit den vorgenannten Wünschen und Schwerpunkten identifizieren können, möchten wir Sie gerne zu einem gemeinsamen Kennen lernen einladen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pröpstin, Frau Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388 oder an den Dekan, Herrn Pfarrer Schäfer, Tel.: 069 99993578 oder den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Jürgen Amann, Tel. priv.: 069 6665569, Tel. mobil: 0171 6203493, Tel. geschäftl.: 06151 937-4305. __________ Gau-Odernheim, pfarramtlich verbunden mit GauKöngernheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alzey, Modus C Da unsere Pfarrerin, die 14 Jahre in unseren Gemeinden tätig war, wieder in die Nähe ihrer Heimat gehen möchte, haben wir eine attraktive Stelle zu besetzen. Gau-Odernheim/Gau-Köngernheim liegt inmitten der rheinhessischen Weinberge, nicht weit von Alzey, Mainz und Worms. Wir haben etwa 3.600 Einwohner, wovon 1.869 der evangelischen Kirche angehören. Weitere Details zu den Gemeinden finden Sie im Internet unter www.Gau-Odernheim.de. Jede Gemeinde verfügt über eine eigene Kirche mit je einem eigenen Kirchenvorstand; die Gau-Köngernheimer Kirche ist neu renoviert. In Gau-Odernheim findet jeden Sonntag ein Gottesdienst statt, in Gau-Köngernheim vierzehntägig. Wir bieten: Sie beziehen ein Wohnhaus, in dessen Erdgeschoss sich das Pfarrbüro (2 Büroräume), Kopierraum, Toilette und zwei weitere Zimmer befinden (ca. 120 qm). Die obere Etage besteht aus einem geräumigen Wohnzimmer, einem Esszimmer, zwei weiteren Zimmern, Küche, Bad (ca. 130 qm). Der Speicher ist als solcher zu gebrauchen. Zum gasbeheizten Pfarrhaus gehören ein großer Garten und eine Garage. (Gaszentralheizung.) Auf dem Kirchplatz in Gau-Odernheim befindet sich außerdem noch ein Gemeindehaus mit verschiedenen Räumlichkeiten. In Gau-Köngernheim steht ein Saal im ehemaligen Schulhaus zur Verfügung. Gau-Odernheim/Gau-Köngernheim ist über die BAB an das Rhein-Main-Gebiet angebunden. Am Ort gibt es eine Grundschule, eine Realschule, einen Kindergarten und eine Kindertagesstätte; andere weiterführende Schulen sind im 8 km entfernten Alzey mit guter Busverbindung. In Gau-Odernheim praktizieren drei Allgemeinmediziner, ein Kinderarzt und zwei Zahnärzte. Die Grundversorgung ist über eine Apotheke sowie drei Supermärkte, eine Bäckerei, zwei Metzgereien, einen Blumenladen und ein Schreibwarengeschäft abgedeckt. Was wir uns wünschen: Eine/n Pfarrer/in, die/der

56

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

gemeinsam mit den Kirchenvorständen die vielfältigen gemeindlichen Aktivitäten begleitet bzw. eigene angemessene Schwerpunkte setzt,

-

weiterhin gerne lebendige und sorgfältig vorbereitete Gottesdienste gestaltet und hält,

-

eigene Akzente setzt und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten verbindet.

Unser Gemeindeleben bisher: Osternacht, Jubelkonfirmation, Singewoche und Märchenstunde vor Weihnachten, Kindergottesdienst, Seniorenkreis alle vier Wochen, Seniorengymnastik alle zwei Wochen; zurzeit vom Gottesdienst getrennte Taufgottesdienste; einjähriger Konfimationsunterricht.

Nr. 2 · 2007

dem Glauberg gebaut, das internationale Bedeutung haben wird. Ebenfalls überregionale Bedeutung wird der gerade im Bau befindliche Modellbahnhof Stockheim haben. Wir leben gerne hier! Glauburg hat eine hervorragende Infrastruktur, ist Bahnknotenpunkt, mit einer guten Bahnanbindung nach Frankfurt/Main, Gießen und nach Büdingen/Gelnhausen. Es gibt gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, eine Apotheke, eine Kindertagesstätte und eine Grundschule. Weiterführende Schulformen gibt es in nächster Nähe. Die Kirchengemeinden sind in das rege Vereinsleben integriert. Sie werden unterstützt

Für alle Gruppen stehen motivierte ehrenamtliche Mitarbeiter/innen bereit.

von zwei selbstständig arbeitenden Kirchenvorständen, weiterhin von

Sie werden von folgendem Personal unterstützt: 1 Pfarramtssekretärin, 1 Organist für beide Gemeinden, je 1 Hausmeisterin für das Gemeindehaus, je 1 Kirchplatzpfleger, 1 Küster für Gau-Odernheim.

-

einer Gemeindesekretärin mit insgesamt zehn Arbeitsstunden pro Woche

-

zwei ortsansässigen Prädikanten und drei Lektoren

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

-

einer Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

Es informieren Sie:

-

je einer Küsterin für Glauberg und Stockheim

Die Stellvertretenden Vorsitzenden: Frau Ingrid Hoffmann, Tel.: 06733 920514 vormittags, Tel.: 06733 6406 nachmittags; Frau Dagmar Lorenz, Tel.: 06733 275; Frau Karin Pfannkuchen, Tel.: 06733 6051 (Rationator); Dekanin S. Schmuck-Schätzel, Tel.: 06731 998469; Propst Dr. K.-V. Schütz, Tel.: 06131 31027.

-

einem regelmäßig erscheinenden Gemeindebrief

-

gut eingearbeiteten und erfolgreich tätigen Arbeitskreisen – dem Kindergottesdienst, dem „Freud- und Leid-Cor“, einem Kinderchor, den zwei Besuchskreisen, der Geburtstagsrunde, den zwei Krabbelgruppen sowie dem Flötenkreis.

__________ Glauburg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Büdingen, Modus A Der Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Stockheim geht in Altersteilzeit. Wir, die Kirchengemeinden Glauberg und Stockheim, haben uns zusammengeschlossen. Daher suchen wir jetzt eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die oder der Freude daran hat, seelsorgerliche und theologische Aufgaben in unseren Gemeinden zu übernehmen. Wer sind wir? Im Ortsteil Glauberg leben rund 1.300 Einwohner, davon sind 948 ev. Christen und im Ortsteil Stockheim wohnen rund 2.000 Einwohner, hiervon sind 1.148 ev. Christen. Unsere Kirchengemeinden sind mit den Grenzen der politischen Gemeinde Glauburg identisch, wobei die beiden Ortsteile nur 500 Meter auseinander liegen. Wo liegt unsere schöne Gemeinde? Glauburg erreicht man über die A 45 direkt an der L 3191, etwa 40 km von Frankfurt/Main gelegen. Die nächst gelegene Stadt ist das 10 km entfernte Büdingen mit Sitz des Dekanats. Bekannt geworden ist unser Ortsteil Glauberg durch die archäologischen Ausgrabungen mit dem Fund der einmalig gut erhaltenen Statue des Keltenfürsten. Vor Ort wird ein Keltenmuseum auf

Unsere beiden renovierten Kirchen Die Kirche in Glauberg hat ihren Ursprung im neunten Jahrhundert. Ihre heutige Bausubstanz ist jedoch jüngeren Datums. Als ältester Bauteil ist ein ca. 1.000 Jahre alter Torbogen erhalten. Die Kirche selbst bietet 350 Besuchern Platz. Sie besitzt eine exzellente Akustik und war in den letzten Jahren Hort vieler gut besuchter und viel beachteter Konzerte. Die Kirche in Stockheim wurde erstmals im Jahre 1219 als Kapelle erbaut. Neubau unter Einbeziehung älteren Mauerwerks von 1721-1723. Kirchenerweiterung auf jetzt 300 Sitzplätze und die Neugestaltung des Innenraums von 1966-1967. Eine Kirchenorgel wurde ca. 1726 durch den Heegheimer Orgelbauer Zinck eingebaut und erfreut heute noch die Gottesdienstbesucher. Jahresaktivitäten sind unter anderem Gemeindefeste, Gemeindeausflüge, Weltgebetstag, Adventsbasar und Mitarbeiterfeiern. Das Pfarrhaus in Glauberg ist mit Hofreite und Garten neben der Kirche in Glauberg gelegen. Im zweistöckigen Gebäude befinden sich im Erdgeschoss Amtszimmer, Sekretärinnenbüro, ein großer Wohnraum, Küche und WC. In der ersten Etage vier Zimmer, Bad, WC und auf dem Dachboden ein weiteres Zimmer und das Archiv. Außerdem: Freisitz, Garage,

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nebengebäude, Kellerräume und Ölheizung mit Warmwasserversorgung. Das Pfarrhaus wurde 2002 innen renoviert. Ein separater Gemeindesaal ist im Ort vorhanden. Das Gemeindehaus in Stockheim ist Teil des Dorfgemeinschaftshauses mit einem Kirchsaal, einem Jugendraum, einem weiteren Raum und einer abgeschlossenen Vier-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad, in der je ein Raum als Amtszimmer und als Gemeindebüro genutzt wird. Wir wünschen uns? Eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder auch ein Pfarrerehepaar, das uns beim Zusammenwachsen der beiden Kirchengemeinden tatkräftig unterstützt und das Bindeglied für alle evangelischen Christen in Glauburg über längere Zeit wird. Sie sollten -

mit den Menschen in unserer dörflichen Gemeinde leben, für sie ansprechbar sein, auf sie zugehen und sie seelsorgerlich begleiten,

-

eine ökumenische Christen anstreben,

-

regelmäßige Gottesdienste für beide Predigtstellen zu festen Zeiten abhalten,

-

Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Dekanat Büdingen anbieten,

-

Zusammenarbeit

mit

allen

57

schönes Dorf finden Sie zwischen Vogelsberg und Rhön, nur 17 km von der Barockstadt Fulda entfernt. Sie wollen uns besuchen, kein Problem. Der ICE hält in Fulda und die Regionalbahn bringt Sie zum Bahnhof Angersbach oder Bad Salzschlirf. Mit dem Auto geht es genau so einfach, A 5 Anschluss Alsfeld-West oder A 7 Anschluss Fulda und die B 254 bringen Sie schnell zu uns. Angekommen finden Sie eine schöne Landschaft, gesunde Luft, Freibad im Ort, Thermalbad im benachbarten Kurort Bad Salzschlirf, kein hektisches Treiben, da kann man sich wohlfühlen. Noch kenn Sie die Menschen hier nicht. Sie sind freundlich, hilfsbereit, in guter Nachbarschaft lebend. Wenn Sie bleiben wollen, haben wir Ihnen vieles zu bieten. Unter anderem: Kindergarten in Landenhausen und Kindertagesstätte Angersbach, Grundschule mit Förderstufe in Angersbach und weiterführende Schulen in der Kreisstadt Lauterbach (ca. 7 km). In beiden Orten können Sie bequem einkaufen, Sie finden aber auch Arzt, Zahnarzt und Apotheke in Angersbach. Vereine suchen Sie auch, haben wir: Sie können Sport treiben, reiten, sich musisch und kulturell betätigen. Unsere Kirchengemeinde, sie zeichnet sich aus durch: -

unterschiedliche Gottesdienstformen

-

Kindergottesdienst mit engagierten Mitarbeiterinnen

-

aktiv mitwirkenden Kirchenvorstand

den Kirchenraum als Chance zum Gemeindeaufbau nutzen (die Kirche als Ort der Begegnung, der Stille, des Gesprächs, des Feierns, der Kunst, der Kultur und für einzelne Projektarbeiten),

-

viele ehrenamtliche Mitarbeitende

-

sehr regen Besuchsdienstkreis

-

Angebote für verschiedene Altersgruppen

daran Freude haben, ein Gottesdienstteam aufzubauen für zielgruppenorientierte lebendige und lebensnah gestaltete Gottesdienste, z.B. mit Familien, Senioren, Jugendlichen und Kindern.

-

Teenygruppe, Jugendgruppe, Frauenkreis, Seniorennachmittage

-

interessanten Gemeindebrief

Einzelheiten unserer und Ihrer Vorstellungen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen.

-

Aufgeschlossenheit für neue Wege der Gemeindearbeit.

Bewerben Sie sich – besuchen Sie uns – sprechen Sie mit uns – wir freuen uns darauf!

Sie finden eine einladende und begleitende Gemeinde, die auch nach außen präsent ist. Ein offenes Miteinander mit den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Angersbach und Rudlos und mit der Kommune sind uns ein wichtiges Anliegen, ebenso der ökumenische Dialog.

-

Und so finden Sie Kontakt mit uns: Herrn Dr. Werner Reutzel, KV-Vorsitzender von Glauberg, Tel.: 06041 8898; Herrn Eberhard Kunzendorf, KVVorsitzender von Stockheim, Tel. geschäftlich: 06041 247, privat: 06041 6262; Herrn Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7946910; Frau Dekanin Bertram-Schäfer, Tel.: 06042 97909-06 oder über Evang. Dekanat. [email protected]. __________ Landenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vogelsberg, pfarramtliche Verbindung mit den Kirchengemeinden Angersbach und Rudlos, Patronat der Freiherren Riedesel zu Eisenbach Landenhausen, einer der beiden Ortsteile der Gemeinde Wartenberg, mit 1.400 Einwohnern, davon 992 evangelische Mitbürger, erwartet Ihre Bewerbung. Unser

Pfarrsekretärin, Küster, Organist (alle in Teilzeit beschäftigt), Prädikantin und Lektor unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit. Wir haben auch Aufgaben, Wünsche und Ziele -

Koordination und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den pfarramtlich verbundenen Gemeinden, einschließlich Kanzeltausch

-

und Abstimmung einer gemeinsamen Pfarrdienstordnung mit dem Stelleninhaber in Angersbach

-

Verantwortung für die Kindertagesstätte Wartenberg, mit Einrichtungen in Landenhausen und Angersbach

-

Weiterführung und Ausbau der Begleitung Jugendlicher

58

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

-

Kontaktsuche und –pflege zur Gemeinde

Unsere Gemeinde zeichnet aus:

-

seelsorgerisches Engagement

-

-

geistliche Begleitung der Gemeinde, des Kirchenvorstandes und der ehrenamtlich Mitarbeitenden

Vielfältige Gottesdienstformen mit abwechslungsreicher musikalischer Gestaltung (z.B. „Kirche ´mal anders“ einmal monatlich sonntags um 17 Uhr)

-

gemeinsame Suche nach Antworten auf theologische und gesellschaftsrelevante Fragen

-

Eigenständige Kinder- und Jugendgottesdienste für 4-13-Jährige

-

Integration von Neubürgern

-

Gesprächsforen, wie offener Gesprächskreis, drei Hauskreise, Glaubenskurse

-

Unterstützung bei mehr Musik im Gottesdienst

-

-

gerne im Team arbeitend.

engagierte Kinder- und Jugendarbeit mit zahlreichen Projekten

Das Pfarrhaus, die Kirche, das Gemeindehaus

-

Familienfreizeiten

Sie wohnen in einem gepflegten, älteren Fachwerkhaus mit Diele, Küche, kombiniertem Wohn- und Essbereich und Gäste-WC im Erdgeschoss, vier Zimmer, Bad und zusätzlichem WC im Obergeschoss. Unter gleichem Dach, aber mit eigenen Eingängen, arbeiten Sie in Ihrem Arbeitszimmer, mit Vorzimmer der Pfarrsekretärin und dem Gemeindehaus mit kleinem Saal, Sitzungszimmer, Küche und WC. Entspannen können Sie im großen Pfarrgarten.

-

mehrere Eltern-Kind-Gruppen

-

die Kindertagesstätte (dreigruppig, 75 Kinder, Einzelintegration, mit acht Mitarbeiterinnen) mit halboffenem Konzept, der die religionspädagogische Arbeit ein wichtiges Anliegen ist

-

aktiver Seniorenclub

-

profilierte Öffentlichkeitsarbeit

Gottesdienst halten Sie in unserer 200 Meter entfernten, hellen, freundlichen und liebenswerten Kirche. Alle Gebäude wurden 1995 innen und außen saniert und renoviert und befinden sich in gutem Zustand.

-

Besuchsdienstkreis

-

Alleinstehenden-Treff

-

Musikprojekte: verschiedene Bands, Flötenkreis

Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns und sichern Ihnen unsere vollste Unterstützung zu.

-

ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, erteilen wir gerne weitere Auskünfte: Stellvertr. Kirchenvorstandsvorsitzender Reinhard Lang, Tel.: 06648 2575; Dekan des Dekanats Vogelsberg, Dr. Volker Jung, Tel.: 06641 2456; Propst für Oberhessen, Pfarrer Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610.

-

besondere Veranstaltungen wie „Bistro-Nachtcafé“ und Kabarett

-

Partnerschaften zur Evangelischen Gemeinde Heiligenstadt/ Thüringen sowie zur Evangelischen Schularbeit im Heiligen Land

Weitere Informationen über www.gemeinde-wartenberg.de.

Eine große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt die Arbeit. Unterstützt werden sie hauptamtlich durch einen Pfarrer (1,0-Stelle), eine Sekretärin (0,65-Stelle: wird bei Besetzung der 0,5Pfarrstelle aufgestockt) und einen Jugendleiter (1,0Stelle, zu 60% wird diese Stelle aus Eigenmitteln durch den Gemeindeaufbauverein e.V. finanziert), nebenamtlich durch einen Hausmeister und Küster sowie durch einen Popular-Kirchenmusiker (0,25-Stelle) und durch Organistinnen und Organisten. Die 14 Mitglieder des Kirchenvorstandes arbeiten mit Gemeindegliedern selbstverantwortlich in Ausschüssen.

Wartenberg

unter:

__________ Rodgau-Jügesheim, Evangelische Emmausgemeinde, Dekanat Rodgau Erteilung eines Dienstauftrages durch die Kirchenleitung: a) 0,5-Pfarrvikarstelle „Gemeinde lebt als Weggemeinschaft, die einladend und gastfreundlich ist. Sie ist ein Ort der Begegnung, miteinander zu leben, miteinander im Glauben zu wachsen und für andere da zu sein“. Diese in der Gemeinde entwickelte Vision ist uns Ziel und Ansporn. Wir sind eine junge, innovative Gemeinde, dreißig Autominuten von Frankfurt entfernt, mit eigenem Gemeindeprofil, die Wert legt auf eine lebendige, ansprechende Spiritualität, die Menschen aber nicht einengt. Das 1974 eingeweihte und 1999 komplett sanierte und umgebaute Gemeindezentrum bietet mit seinen zahlreichen Gruppenräumen, dem Jugendkeller und dem großen Kirchsaal (250 Personen) mit seiner ausgezeichneten Akustik viel Raum für Begegnung und Feier.

Neben der vorhandenen 1,0-Pfarrvikarstelle ist aufgrund der Gemeindeentwicklung die 0,5-Pfarrstelle neu errichtet worden und nun erstmalig zu besetzen. Wir wünschen uns für die Weiterentwicklung des Gemeindelebens eine Pfarrerin/ einen Pfarrer -

für die/für den Seelsorge in der Gemeinde ein wichtiger Bestandteil ist

-

die/der Freude hat, kreative Projekte (wie „Kirche ´mal anders“) mitzugestalten und neue Impulse zu setzen

-

die/der die familienorientierte Angebote (z.B. Taufbegleitung junger Familien) entwickelt und pflegt

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

für die/für den die spirituelle Begleitung und Schulung von Ehrenamtlichen ein Anliegen ist

-

die als Pfarrerin Interesse am Aufbau einer Frauenund Mädchenarbeit (z.B. Frauenfrühstück, Frauentreff, Mädchentag) hat.

Wir wissen: Sie können nicht überall mitarbeiten. Wir haben eine faire halbe Stelle im Blick. Deswegen möchten wir mit Ihnen zusammen die Schwerpunkte Ihrer Arbeit entsprechend Ihrer Gaben und Interessen festlegen und mit Ihnen überlegen, was Sie tun, aber auch, was Sie lassen können. Wir sind aufgeschlossen für Neues und möchten mit Ihnen die Herausforderung einer neu eingerichteten Stelle angehen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen können und dass Sie mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen.

Lebensdeutung und Lebensgestaltung erkennbar wird. Eine Kooperation mit der Evangelischen Kindertagesstätte bietet sich an und soll weiter ausgebaut werden. Die intensive ehrenamtliche Tradition der Gemeinde kann für das Projekt fruchtbar gemacht werden mit dem Ziel, die entstehenden Strukturen so zu entwickeln, dass sie über die Zeit der Projektstelle hinaus Bestand haben. Um dies zu erreichen, gehört nach dem Stand der derzeitigen Überlegungen: -

Theologische Reflexionen über die (Kinder-)Taufe und ihre Bedeutung für die Gemeindeentwicklung heute

-

Überprüfung der Taufpraxis in der Gemeinde

-

Entwicklung und Durchführung von Taufkursen für Eltern, die die Taufe ihres Kindes wünschen durch persönliches Ansprechen und Begleiten zu konkreten Bezugspersonen gelingt es letztlich am ehesten, Menschen zur Entwicklung (eigener) religiöser Tradition(en) zu ermutigen

-

Entwicklung und Durchführung von Grundkursen zur religiösen Erziehung für Eltern, deren Kinder bereits getauft worden sind

-

Nacharbeit: Besuche zum ersten, zweiten oder dritten Jahrestag der Taufe oder andere Kontaktmöglichkeiten entwickeln. Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Taufkurse sowie für die Grundkurse zur religiösen Erziehung (in Verbindung mit der Kindertagesstätte)

-

Verbindungen herstellen zu anderen Arbeitsfeldern der Gemeinde (Grundkurs Glauben, Familien- und andere Gottesdienste, Kindergottesdienst, Kinderund Jugendarbeit)

-

Den Kontakt mit den Familien fördern und stärken und sie so nachhaltiger in das Gemeindeleben zu integrieren

-

Weiterentwicklung der Erfahrung spiritueller Räume für Kinder und Erwachsene

-

Förderung der Sprachfähigkeit des Glaubens und gemeinsame Einübung in eine „praxis pietatis“ (als Familie Glauben leben und weitergeben): Entwicklung von Ritualen, Abendgebetspraxis, kirchenjahresbezogener Tagesgestaltung etc.. Sie hat das Ziel, dass letztlich Eltern, die an Taufkursen teilgenommen haben, selbst befähigt werden, solche Taufkurse durchzuführen.

Diese 0,5-Stelle kann gut mit der nachfolgend beschriebenen 0,5-Projektstelle verbunden werden. Ein eigenes Arbeitszimmer (Büro- und Besprechungszimmer) steht zur Verfügung. Wir sind gerne bei der Wohnungssuche behilflich. Das mehrheitlich katholische Jügesheim ist mit knapp 12.000 Einwohnern der zweitgrößte Stadtteil von Rodgau. Alle Schulformen sind vor Ort, eine gute S-Bahn Anbindung ins Rhein-Main-Gebiet ist vorhanden. Mehr über uns erfahren Sie auf unserer homepage: www.emmaus-juegesheim.de. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen gerne vom Kirchenvorstand Pfarrer Andreas Goetze, Tel.: 06106 3673 oder Heike Pfaff, Tel.: 06106 4297; die Dekanin des Dekanats Rodgau, Pfarrerin Jutta JürgesHelm, Tel.: 06074 48461-20 oder die Pröpstin für RheinMain, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: 069 287388. b) Rodgau-Jügesheim, Evangelische Emmausgemeinde, 0,5-Pfarrstelle für GemeindeaufbauProjekte Aufgrund des relativ niedrigen Altersdurchschnittes und insbesondere aufgrund des anhaltenden Zuzugs von Familien wird im Rahmen der Gemeindeentwicklung die Arbeit mit jungen Familien als wesentlich angesehen. Daher bewarb sich die Gemeinde für eine 0,5-Pfarrstelle für Gemeindeaufbauprojekte (Amtsblatt 3/2005, S. 81), was von der Kirchenleitung nun positiv entschieden wurde. Thema des Projektes: „Leben begleiten – Traditionen stärken“ – familienorientierte Taufbegleitung als Grundlage zur Erneuerung der Gemeinde – zugleich ein Beitrag zur Reflexion der Taufpraxis in der evangelischen Kirche. Leitend für die Entwicklung dieses Projektes ist die Überzeugung, dass eine zukunftsfähige Gemeindeentwicklung nicht in der Addition von originellen Aktionen besteht, sondern in der Schaffung einer gemeinsamen Lebens- und Glaubenskultur. Ziel ist es, dem Traditionsabbruch zu begegnen, indem Familien im Umfeld der Taufe und während des Heranwachsens ihrer Kinder Erfahrungsräume angeboten werden, in denen ihnen der christliche Glaube als Hilfe zur

59

Der Kirchenvorstand ist bereit und willig, sich auf einen Prozess der Neuorientierung einzulassen. Ihm ist zudem wichtig, das Projekt transparent für die Nachbargemeinden zu machen und insofern auch „grenzüberschreitend“ zu betrachten. Der ausführliche Text zum Hintergrund und Motivation zu dieser Projektstelle findet sich unter www.emmausjuegesheim/aktuelles.de. Die 0,5-Projektstelle ist auf drei Jahre befristet. Die Fi-nanzierung von zwei weiteren Jahren durch den Gemeindeaufbauverein e.V. der Emmausgemeinde wird zugesichert. Die Genehmigung dieser Finanzierung ist beantragt.

60

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 2 · 2007

Es ist möglich, sich für einen vollen Dienstauftrag oder jeweils für eine der beiden 0,5-Stellen zu bewerben.

Unser Kirchenmusiker leitet zudem den Dekanatsblechbläserchor.

Weitere Auskünfte erteilen gerne vom Kirchenvorstand Pfarrer Andreas Goetze, Tel.: 06106 3673 oder Heike Pfaff, Tel.: 06106 4297; Pfarrer Georg Pape, Zentrum Verkündigung, Tel.: 06146 835481; die Dekanin des Dekanats Rodgau, Pfarrerin Jutta Jürges-Helm, Tel.: 06074 48461-20 oder die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: 069 287388.

Der Flötenkreis trifft sich unter Anleitung einer ehemaligen Kirchenmusikerin.

__________

Ein monatlicher Krabbelgottesdienst lädt die Ein- bis Sechsjährigen um den Altar ein. Der Gottesdienst wird neben den Eltern ebenso gern von Großeltern besucht.

Rüsselsheim, Evangelische Luthergemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Rüsselsheim, Modus A, zum zweiten Mal

Ein Bibelkreis trifft sich jeden Monat zum Bibelteilen im Gespräch. Den Kontakt zu Gemeindegliedern unterstützt ein Besuchsdienstkreis.

In unserer Kirche feiert auch die griechisch-orthodoxe Gemeinde regelmäßig ihre Gottesdienste.

Die Pfarrstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Ein Teil unseres Gemeindehauses steht der Rüsselsheimer Hospizhilfe zur Verfügung.

Unsere Herausforderungen

Die vielen Aktivitäten sind möglich durch das Engagement zahlreicher ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen.

Unsere Kirchengemeinde hat 3.300 Gemeindeglieder und wird 2007 fünfzig Jahre alt. Sie ist die größte der acht Gemeinden des Ev. Kirchengemeindeverbandes Rüsselsheim. Der gesellschaftliche Wandel spiegelt sich auch in unserer Gemeinde wider. Wir sind auf der Suche nach Antworten und Lösungen auf der Grundlage des Evangeliums.

Wen wir uns wünschen Wir suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der Freude daran hat, seelsorgerische und theologische Aufgaben in unserer Gemeinde zu übernehmen und -

Impulse für eine umfangreichere Kinder- und Jugendarbeit zu geben;

-

lebendige und lebensnah gestaltete Gottesdienste zu halten;

-

neue Gottesdienstformen zu feiern, z.B. mit Kindern und Jugendlichen, Gottesdienste im Freien;

-

im Team die Zukunft unserer Gemeinde mitzugestalten und an der Entwicklung und Umsetzung von Visionen mitzuarbeiten;

-

mit anderen Rüsselsheimer Gemeinden im Verband zusammen zu arbeiten.

Wer bei uns hauptamtlich mitarbeitet Ein Hausmeister in Altersteilzeit und eine Reinigungskraft sorgen miteinander für Ordnung in einem funktionsfähigen Gemeindezentrum, bestehend aus dem Gemeindehaus mit großem Saal und mehreren Gruppenräumen sowie der Kirche mit ca. 500 Sitzplätzen; ergänzt durch die angeschlossene Kindertagesstätte mit großzügigem Freigelände und dem Pfarrhaus des Pfarrerkollegen. Einer der drei Dekanats-Kirchenmusiker ist mit halber Stelle in unserer Gemeinde tätig. Ein hochmotiviertes 15köpfiges Team aus Erzieher/innen und hauswirtschaftlich tätigen Mitarbeiter/innen betreut die 100 Kinder der fünfgruppigen Kindertagesstätte. Um das Gemeindebüro kümmert sich eine Verwaltungsfachkraft mit 8 Wochenstunden. Im Regelfall steht der Gemeinde ein Zivildienstleistender zur Verfügung. Unser Gemeindeleben Wir sind eine lebendige Gemeinde, die von vielfältigen Gruppen getragen wird. Einige Beispiele: Die Konfirmandenarbeit mit 30-50 Jugendlichen wird vom Pfarrer zusammen mit einem Gemeindepädagogen gestaltet. Neben einer Seniorengruppe und Seniorengymnastik gibt es eine Seniorentanzgruppe. Die Theatergruppe probt zurzeit ein Lutherstück für das 50jährige Gemeindejubiläum. Ein Liturgiechor bereichert den Gottesdienst auch durch Gospel- und Taizé–Elemente. Gospel- und Taizé–Elemente.

Wir bieten einen kompetenten Kirchenvorstand, der für neue und traditionelle Inhalte in der Gemeindearbeit offen ist. Bei der Erarbeitung der Pfarrdienstordnung werden wir selbstverständlich berücksichtigen, dass es sich um eine halbe Stelle handelt. Noch ein Wort zu Rüsselsheim Mitten im Rhein-Main-Gebiet liegend bietet Rüsselsheim seinen 60.000 Einwohnern ein vielfältiges kulturelles und sportliches Angebot. Schnuppern Sie mal unter www.ruesselsheim.de. Informationen über das Dekanat erhalten Sie unter www.evangelisches-dekanat-ruesselsheim.de. Falls eine Wohnung angemietet werden muss, wird der Kirchenvorstand bei der Suche behilflich sein. Über Ihre Nachfrage freuen sich Ingrid Vazquez Iglesias, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: 0177 4149293 oder 06142 563117 und Pfarrer Franz Reike, Tel.: 06142 62441 oder 0160 6749166.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

61

Weitere Informationen erteilen

-

der Dekan Kurt Hofmann, Tel: 06142 12672 und die Pröpstin der Propstei Rhein-Main, Frau Pfrin. Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388.

die „Buchhandlung der Evangelischen Kirchengemeinde“ mit täglichen Öffnungszeiten.

-

den „Dritte-Welt-Landen“ mit täglichen Öffnungszeiten.

__________

-

den „Vereinigten evangelischen und katholischen Kirchenchor“ und seit drei Jahren einen ökumenischen Kinderchor, teilweise vom Förderverein für Jugendarbeit finanziert.

-

regelmäßige Glaubenskurse (Alpha-Konzept), aus denen eine vielfältige Hauskreisarbeit erwachsen ist.

-

eine langjährige Partnerschaft mit einer Kirche in Lubumbashi, Kongo (Mitglied der EDD in Kinshasa).

Wehrheim ist mit vier Ortsteilen und insgesamt 9.785 Einwohnern eine ländlich geprägte Gemeinde im Dekanat Hochtaunus-Bereich Usinger Land - mit guten Verkehrsverbindungen in die Kreisstadt Bad Homburg und ins Rhein-Main-Gebiet. Einkaufsmöglichkeiten sowie Banken und Ärzte sind vorhanden. Der OT Wehrheim hat drei Kindergärten, eine Mittelpunktgrundschule und eine Förderschule für Lernhilfe. Weiterführende Schulen sind in der näheren Umgebung gut zu erreichen. Wehrheim ist eine kinderfreundliche Gemeinde am Rande des RheinMain-Gebietes, deren Streben es ist, durch ein maßvolles Wachstum, das sich in überschaubaren Neubaugebieten widerspiegelt, die dörfliche Struktur zu erhalten.

-

Fördervereine für Jugendarbeit, Diakoniestation und Kirchenmusik.

-

eine Konzertreihe mit fünf Veranstaltungen im Jahr.

-

monatliche Seniorennachmittage in Wehrheim und Obernhain.

-

Frauenfrühstückstreffen dreimal im Jahr, organisiert von einer selbstständigen Frauengruppe sowie weitere aktive Frauengruppen in Wehrheim und Obernhain.

-

Ökumenische Taizé-, Advents- und Passionsandachten sowie regelmäßige ökumenische Gottesdienste.

Unsere Eckdaten

-

eine Reihe von jährlich stattfindenden, evangelischen Gemeindeabenden („Impulse“) und Lobpreisgottesdiensten sowie einen besonderen Gottesdienst für Kinder und Jugendliche („Exgo“).

-

regelmäßige Kindergottesdienste in Wehrheim und Obernhain

Wehrheim, 1,0 Pfarrstelle I, Modus A, zum zweiten Mal Die Evangelische Kirchengemeinde Wehrheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrein/einen Pfarrer für die 1,0 Pfarrstelle I. Unsere Gemeinde

Die Kirchengemeinde ist mit den Grenzen der politischen Kommune identisch. In der Gemeinde und ihren Ortsteilen Wehrheim, Obernhain, Pfaffenwiesbach und Friedrichsthal leben etwa 3.720 evangelische Christen. Die Gemeinde ist in zwei Seelsorgebezirke aufgeteilt. Zur Pfarrstelle I gehören der Westteil des OT Wehrheim und der OT Obernhain. Die 225 Jahre alte Kirche im OT Wehrheim ist der Hauptgottesdienstort und wurde im vergangenen Jahr grundsaniert. Im OT Obernhain gibt es eine 1989 erbaute Kirche, in der neben den vierzehntäglichen Gottesdiensten auch alle weiteren Veranstaltungen stattfinden. In Pfaffenwiesbach gibt es in der „Alten Schule“ einen Gottesdienstraum, in dem ebenfalls zweimal monatlich ein Gottesdienst gefeiert wird und in Friedrichsthal wird einmal monatlich die katholische Kirche genutzt. Im OT Wehrheim gibt es ein Gemeindehaus mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Für die Pfarrstelle I steht ein 1974 gebautes und 1998 von der Kirchengemeinde erworbenes Pfarrhaus in der Nähe des Gemeindehauses zur Verfügung, bestehend aus 8 Zimmern, 2 Bädern mit Toilette, 1 Gästetoilette, Küche, ca. 450 qm Gartenfläche und 1 Doppelgarage. Das Haus besitzt eine Ölheizung mit Warmwasserversorgung.

- eine vielfältige Kinder- und Jugendarbeit, die stark von der Geistlichen Gemeindeerneuerung (GGE) und Willow Creek geprägt ist. Unsere Mitarbeiter/innen: -

ein Jugendreferent, der seit 1999 auf Spendenbasis mit einer ganzen Stelle angestellt ist.

-

eine A-Kirchenmusikerin mit B-Teilzeitstelle.

-

zwei Teilzeitkräfte im Gemeindebüro.

-

für Kirchengemeinde und Diakoniestation zurzeit zwei Zivildienststellen.

-

eine nebenamtliche Küsterin.

-

mehrere Prädikanten und zahlreiche andere ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in allen Gemeindebereichen.

Unser Gemeindeleben Wir haben

Unsere Erwartungen an die Bewerber/innen:

-

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der

eine Diakoniestation mit heute 22 - zum Teil in Teilzeit - angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; geleitet durch den Diakonievorstand, dem einer der beiden Inhaber der Pfarrstellen angehört.

-

das Evangelium zeitnah und überzeugend verkündet.

62

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

das theologische Profil unserer Gemeinde bereichert und einen Akzent auf die volkskirchliche Arbeit setzt.

-

aufgeschlossen ist im Umgang mit den weit gefächerten theologischen Positionen in der Gemeinde und aus einer toleranten Grundhaltung heraus das Gemeindeleben in seiner Vielfalt und gesamten Bandbreite unterstützt und fördert.

-

offen ist für weitere gottesdienstliche und gemeindliche Angebote, neue Ideen einbringt, umsetzt und in guter Zusammenarbeit wirkt.

-

Menschen bei der Mitarbeit in der Gemeinde unterstützt und motiviert sowie neue Gemeindemitglieder zur Mitarbeit gewinnt.

-

mit den Menschen in unserer dörflichen Gemeinde lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerlich begleitet.

-

in Absprache und in guter Zusammenarbeit mit dem Pfarrkollegen und dem Kirchenvorstand schwerpunktmäßig Arbeitsbereiche in der vielfältig vorhandenen Gemeindearbeit übernimmt und mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen im Team zusammenarbeitet.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Uli Baege, Tel.: 0173 4994990, eMail: [email protected]; Herrn Pfarrer Hans Ulrich Jox, Tel.: 06081 952811 oder den Dekan des Dekanats Hochtaunus, Herrn Michael Tönges-Braungart, Tel.: 06172 3088-10. __________ Hauptamtliche Dekanin/hauptamtlicher Dekan im Ev. Dekanat Diez (50% Dekanebudget und 50% gemeindliche Dienste) Im Evangelischen Dekanat Diez ist die Stelle einer hauptamtlichen Dekanin/eines hauptamtlichen Dekans zum 1. Januar 2008 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanate Artikel 28, Absatz 5 der Kirchenordnung wirksam werden kann. Beschreibung des Dekanates Das Evangelische Dekanat Diez liegt an der unteren Lahn zwischen Taunus und Westerwald im östlichen RheinLahn-Kreis (Bad Ems / Rheinland-Pfalz) und ist fast dekkungsgleich mit den drei Verbandsgemeinden Diez, Hahnstätten und Katzenelnbogen. In ihm sind ca. 27.000 Evangelische in 18 Kirchengemeinden mit 18,0 Gemeindepfarrstellen zusammengeschlossen. Sechs übergemeindliche regionale Pfarrstellen ergänzen diesen Dienst. Dazu gehört die Profil-/Fach-Stelle für Öffentlichkeitsarbeit für den Rhein-Lahn-Kreis. Die beiden anderen Profil-/Fach-Stellen für gesellschaftliche Verantwortung und für Bildung sind beim Dekanat St. Goarshausen errichtet und für unseren Bereich mit zuständig. Knapp 60 % der Bevölkerung des Dekanatsgebietes gehören der evangelischen Kirche an.

Nr. 2 · 2007

19 von 27 Kindertagesstätten im Dekanatsbereich befinden sich in evangelischer Trägerschaft. Das Dekanat ist außerdem Träger der Kirchlichen Sozialstation Diez, die von einem eigenen Vorstand geleitet wird. In Kooperation mit der Ortsgemeinde betreibt das Dekanat als Träger das Jugendhaus in Hahnstätten für offene Jugendarbeit. In der Jugendarbeit und in der gemeindepädagogischen Arbeit sind vier Mitarbeiter/innen auf 3,0 Stellen tätig. Der Dekanatskantor baut in der „Singschule“ eine Chorarbeit auf, die jetzt schon wöchentlich ca. 220 Sänger/innen erreicht (Kinder bis Erwachsene). Die Dekanatsverwaltung befindet sich in Diez. Das Dekanat gehört zur Evang. Regionalverwaltung Rhein-LahnWesterwald in Nassau. Es ist mit den Nachbardekanaten Nassau und St. Goarshausen in der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Lahn zusammengeschlossen. So sind die Bestimmungen des DSG weitgehend umgesetzt. Zu den kommunalen Behörden bestehen sachlichfreundliche Kontakte, ebenso zu den Ortsvereinen. Auch die ökumenischen Kontakte (evang. – kath.) sind als freundlich zu bezeichnen. Ziele der Dekanatsarbeit Das Dekanat soll die evangelische Stimme in der Region zum Wohle der hier lebenden Menschen zur Geltung bringen und ein Leben aus christlich-evangelischem Glauben unterstützen, wo das die Möglichkeiten der einzelnen Kirchengemeinde überschreitet. Auch die Arbeit der einzelnen Kirchengemeinden wird auf den verschiedenen Arbeitsfeldern durch das Dekanat gefördert, unter anderem durch Konfliktberatung. Unter den Handlungsfeldern der Kirche (Verkündigung und Seelsorge, Ökumene, Bildung, gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit) ist hier ein deutlicher sozial-diakonischer Akzent gesetzt (Kindertagesstätten, Sozialstation). Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erfordert in Zukunft größere Verwaltungseinheiten als das jetzige Dekanat. Darum soll die Zusammenarbeit mit den Nachbardekanaten in der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft auf Kreisebene intensiviert und fortentwickelt werden. Erwartungen an die Dekanin/an den Dekan In der Verfolgung der genannten Ziele liegt die vordringliche Aufgabe der künftigen Dekanin/des künftigen Dekans. Dazu ist ein eigener theologischer Standpunkt erforderlich, der Offenheit gegenüber anderen Positionen einschließt. Erwartet werden Leitungskompetenz – insbesondere als Vertreterin/als Vertreter der Kirchenleitung vor Ort - und Organisationsgabe, zu der die arbeitsteilige Wahrnehmung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten gehört. Die geistliche Stärkung der Gemeinden und die Förderung der kirchlichen Mitarbeitenden sind im Blick der Bewerberin oder des Bewerbers. Im gemeindlichen Bereich (50% des Dienstes) arbeitet die Dekanin/der Dekan in der Ev. Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez (ca. 2.900 Ev.) mit. Es besteht dort eine weitere volle Pfarrstelle. Der Dekanatskantor hat in dieser Gemeinde seinen Arbeitsschwerpunkt. Dekanatssynodalvorstand und Dekanatskonferenz sowie der Kirchenvorstand sind für neue Akzentsetzungen offen und bieten ihre konstruktive Zusammenarbeit an. Sie freuen sich miteinander auf einen Bewerber oder eine

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Bewerberin, der/die diese spannende Zukunftsentwicklung mit Engagement und Freude begleitet und dadurch andere begeistert und mit in diesen Prozess hinein nimmt, damit Kirche auch künftig den Menschen dienen kann. Kirchenvorstand und Dekanatssynodalvorstand sind gerne bei der Suche einer geeigneten Wohnung behilflich. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilt die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Frau OKR´in Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405-298; der Vorsitzende der Dekanatssynode Diez, Dr. Dieter Bandell, Tel. privat: 06432 62571 und Dekanatsbüro, Tel.: 06432 910350 und der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands der Jakobusgemeinde, Günter Stein, Tel.: 06432 7322 sowie der Propst für Süd-Nassau, Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475. __________ 0,5 Pfarrstelle II für Klinikseelsorge mit dem Schwerpunkt in der Psychiatrie im MarkusKrankenhaus, Dekanat Frankfurt am Main – Süd. Besetzung erfolgt auf sechs Jahre durch die Kirchenleitung. Die 0,5 Pfarrstelle II für Klinikseelsorge mit dem Schwerpunkt in der Psychiatrie im Markus-Krankenhaus in Frankfurt am Main ist ab sofort neu zu besetzen. Das Markus-Krankenhaus gehört zu den Frankfurter Diakoniekliniken. Es verfügt insgesamt über ca. 550 Betten und ist akademisches Lehrkrankenhaus der JohannWolfgang-Goethe-Universität. Rund 1.000 Mitarbeitende sind in der Klinik beschäftigt. Die Abteilung für Psychiatrie befindet sich in einem gesonderten Gebäudekomplex und umfasst 4 Stationen mit insgesamt 90 Betten und eine Tagesklinik mit 20 Plätzen. Die räumlichen Arbeitsbedingungen für die Krankenhausseelsorge sind sehr gut. Im Haupthaus befindet sich das Zentrum für Krankenhausseelsorge. Es umfasst eine Kapelle und drei angrenzende Räume, die mit PC, Telefon und Sitzgelegenheiten ausgestattet sind. Neben der hier ausgeschriebenen Pfarrstelle mit dem Schwerpunkt in der Psychiatrie gibt es am MarkusKrankenhaus eine weitere Pfarrstelle für Krankenhausseelsorge (1,0). Eine weitere Pfarrstelle soll errichtet werden. Ferner gibt es zwei Ehrenamtliche, die zur Seelsorge beauftragt sind. Im Team der Krankenhausseelsorge werden Vertretungen festgelegt. Veränderungen der Schwerpunkte werden vom Dekan im Benehmen mit der Geschäftsführung des Krankenhauses und dem Seelsorgeteam abgestimmt. Die Zusammenarbeit mit der katholischen Seelsorge (1,0 Stelle) ist eng und hat eine lange Tradition. Gottesdienste zu besonderen Anlässen werden ökumenisch gestaltet, die meisten Veranstaltungen gemeinsam geplant und

63

durchgeführt. Da das Markus-Krankenhaus zu den Frankfurter Diakoniekliniken (Markus-, Diakonissen- und Bethanien – Krankenhaus) gehört und vieles zentral in den Kliniken geregelt wird, finden regelmäßige Zusammenkünfte und Absprachen mit den Seelsorgenden der anderen Diakoniekliniken statt. An allen Sonntagen und an kirchlichen Feiertagen wird in der Kapelle des Krankenhauses ein evangelischer Gottesdienst mit Abendmahl gefeiert. Es wird erwartet, dass die neue Stelleninhaberin / der neue Stelleninhaber nach Absprache mit den anderen evangelischen Seelsorgenden ein bis zwei Gottesdienste im Monat übernimmt. Die Rufbereitschaft (14 Stunden / 7 Tage/Woche) wird durch den Zusammenschluss der Pfarrerinnen und Pfarrer in den Krankenhäusern der Frankfurter Dekanate Süd und Mitte-Ost gewährleistet. Die Übernahme der Rufbereitschaft für mehrere Krankenhäuser ist obligatorisch (zurzeit 2,5 Tage pro Monat bei 0,5 Pfarrstelle). Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber ist Mitglied im Konvent für Klinikseelsorge der EKHN, in Fachkonvent für Psychiatrieseelsorge der EKHN und im Konvent der evangelischen Krankenhausseelsorge Frankfurt. Die Person, die sich auf die Pfarrstelle bewerben möchte, sollte zwei KSA – Kurse nachweisen können sowie die Bereitschaft mitbringen, sich für das besondere Arbeitsfeld der Psychiatrieseelsorge gezielt zu qualifizieren. Ein KSA – Kurs kann durch ein Äquivalent ersetzt werden. Berufsbegleitende Supervision kann im Rahmen der kirchlichen Regelungen in Anspruch genommen werden. Auskünfte erteilen: Pfarrerin Andrea Klimm-Haag, Tel.: 069 9533-2255; Pfarrer Gerhard Knohl, Studienleiter am Zentrum für Seelsorge, Tel.: 06031-162958; Dekan Jürgen Reichel-Odié, Tel.: 069-634301; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069-069-287388. __________ 1,0 Klinikpfarrstelle beim Evangelischen Dekanat Worms-Wonnegau mit Sitz am Klinikum Worms (Stadtkrankenhaus) Die Stelle kann durch die Ruhestandsversetzung des bisherigen Stelleninhabers zum 01.04.2007 besetzt werden. Das Klinikum Worms – früher Stadtkrankenhaus Worms GmbH – ist ein Schwerpunkt der Region mit derzeit 540 Betten und ca. 1.200 Mitarbeitenden. Das Einzugsgebiet in der Patientenversorgung reicht über Worms hinaus nach Rheinhessen, in die Vorderpfalz und bis an die Bergstraße. Das Klinikum ist auch Lehrkrankenhaus der Universität Mainz und bildet jährlich etwa 30 Studentinnen und Studenten im sog. Praktischen Jahr (PJ) aus. Das Klinikum Worms umfasst derzeit folgende Abteilungen: -

Innere Medizin mit Stroke-Unit und kardiologischer Intensivstation

64

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

Allgemeinchirurgie

-

Unfallchirurgie mit interdisziplinärer Intensivstation

-

Urologie

-

Gynäkologie

-

Orthopädie

-

Kinderklinik mit Neugeborenenintensivstation.

Dem Klinikum Worms angeschlossen sind ein ambulantes OP-Zentrum, eine Praxis für Nuklear-Medizin sowie eine Praxis für Strahlentherapie. Die Krankenpflegeschule ist bis zum geplanten Neubau eines überregionalen Aus- und Fortbildungszentrums in die Stadt ausgelagert. Aufgabengebiete: Der Dienst umfasst die Seelsorge an Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen und den Mitarbeitenden des Hauses. Ärzte und Pflegepersonal stehen der Seelsorge positiv gegenüber und unterstützen die Arbeit. Eine Hintergrund-Rufbereitschaft kann weiterhin mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Dekanat organisiert werden.

Ferner wäre eine Neubelebung des langjährig existierenden Arbeitskreises für Medizin-Ethik möglich. Die mit der katholischen Seelsorge angebotenen Fortbildungen für Schwestern und Pfleger sollten fortgeführt werden. Ebenso wünschenswert wäre die Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Seelsorge, z.B. in Zusammenarbeit mit der Erwachsenenbildung. Dazu gehört auch die gelegentliche Einladung von Pfarrkonvent und Dekanatssynode zu medizinischen oder gesundheitspolitischen Themen. Die guten Kontakte zu verschiedenen Selbsthilfegruppen in der Region sollten gepflegt werden. Voraussetzungen / Erwartungen: Von den Bewerbenden wird erwartet, dass sie Erfahrungen in der Gemeindearbeit haben. Zwei Kurse Klinischer Seelsorgausbildung (KSA) werden vorausgesetzt Ein Kurs kann auch berufsbegleitend nachgeholt oder durch ein Äquivalent ersetzt werden. Weitere Auskünfte erteilen: Dekan Harald Storch, Tel.: 06241 84950; Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027; Studienleiter Gerhard Knohl, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031 162958. __________ Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogen/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Vertretung für Elternzeit

Der Unterricht in der Krankenpflegeschule umfasst derzeit jährlich 9 Doppelstunden (Berufsethik). Dieser Anteil kann sich möglicherweise nach Errichtung des neuen Aus- und Fortbildungszentrums erhöhen. Der sonntägliche Gottesdienst findet im zentral gelegenen Andachtsraum (30 Plätze) statt und wird über die hauseigene Videoanlage in die Zimmer übertragen. Für Vertretungsdienste stehen 3 erfahrene Prädikanten zur Verfügung. Die im Klinikum arbeitende Christliche Krankenhaushilfe (Grüne Damen) ist organisatorisch selbstständig, es bestehen gute Kontakte. Erwünscht ist die Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge im Dekanat am Evangelischen Krankenhaus Hochstift (0,5 Stelle). Die Zusammenarbeit besteht in erster Linie in der Bereitschaft, die Mentorenschaft für Ehrenamtliche zu übernehmen, die im Stadtkrankenhaus seelsorgerliche Besuche machen. Das Verhältnis zur katholischen Krankenhausseelsorge (Dominikanerpater/Diakon) ist gut und vertrauensvoll und stärkt besonders die Vertretung der Seelsorge im Klinikum gegenüber Direktorium und Geschäftsleitung. Diese Gremien unterstützen die Klinikseelsorge im Rahmen der Möglichkeiten.

(50% Stelle) Die Arbeit wird schwerpunktmäßig in der Ev. Kirchengemeinde Langenaubach ausgeübt. Die Ev. Kirchengemeinde Langenaubach besteht aus den Ortsteilen Langenaubach und Flammersbach, die beide kommunal zur Stadt Haiger gehören. Zur Kirchengemeinde gehören ca. 1900 Gemeindeglieder. Die Aufgaben liegen entsprechend der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates vor allem in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Folgende Aufgaben warten in der Kirchengemeinde Langenaubach auf Sie: -

Fortführung einer offenen Jugendarbeit

-

Mitarbeit im Kindergottesdienst

-

Betreuung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit

-

Punktueller Einsatz in Frauenkreisen, Konfirmandenarbeit, etc.

Besondere Schwerpunkte: Das Klinikum Worms gehört zum so genannten Netz europäischer gesundheitsfördernder Krankenhäuser und bemüht sich in Aktionen und Gesundheitsprogrammen um ein besonderes Profil in der Region. Die Seelsorge hat hier ebenfalls die Möglichkeit, sich mit fachspezifischen Angeboten einzubringen (z.B. 2005/2006 - interdisziplinären Projekt Sterbebegleitung unter Leitung der Seelsorge).

Nr. 2 · 2007

Die nötigen Arbeitsmittel stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter stehen ein Büro sowie ein weiterer Raum für die Jugendarbeit im Ev. Gemeindehaus zur Verfügung.

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Hinzu kommt ein Tätigkeitsanteil im Dekanat. Wir wünschen uns eine/n Mitarbeiter/in, die/der

65

Kinderchor, Jungschar, Teentreff und Jugendmeeting. Außerdem findet in Schlitz eine intensive Konfirmandenarbeit statt.

-

gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeitet

-

das Anliegen hat, junge Menschen im christlichen Glauben zu begleiten und zu stärken

-

ein kooperatives, offenes Dekanatsteam mit vier Mitarbeiter/innen im gemeindepädagogischen Dienst

-

eine positive, initiative und gewinnende Ausstrahlung hat.

-

die Mitarbeit in einer lebendigen Gemeinde

-

teamfähig und kommunikativ ist.

die Chance, eigene Impulse und Begabungen einzubringen

-

eine gute Zusammenarbeit mit dem Mitarbeitenden und Pfarrern der Kirchengemeinde in geistlicher Weggemeinschaft

-

selbstverständlich unsere Mithilfe bei der Wohnungssuche und dem Einleben in Schlitz

-

eine Bezahlung nach KDAVO

Seitens des Ev. Dekanats Dillenburg wird die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst erwartet. Gemäß der gemeindepädagogischen Konzeption des Ev. Dekanats Dillenburg ist nach etwa 3-5 Jahren ein Wechsel in der Gemeindezuordnung vorgesehen. Nach entsprechender Auswertung und erneuter Bedarfserhebung wird der Arbeitsort eine andere Gemeinde im Raum Haiger sein. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 02771/26778-0, zur Kirchengemeinde Langenaubach, Pfr. Frank Leissler, Tel. 02773/5255. Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.H. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg. __________ Das Evangelische Dekanat Vogelsberg sucht zum 01.09.2007 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (100 % Stelle, 50 % davon befristet bis 31.08.2012)

Wir bieten Ihnen:

Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter: -

mit einer Begeisterung für Jesus Christus und missionarischer Motivation

-

mit der Fähigkeit, das Evangelium altersgemäß zu verkündigen sowie kreative, sportliche und musischkulturelle Angebote zu eröffnen

-

mit Freude an konzeptioneller Arbeit im Team

-

mit der Bereitschaft zur Kooperation mit den Dekanatsjugendmitarbeiterinnen/mitarbeitern

-

mit der Fähigkeit, Kinder- und Jugendarbeit von Kirchengemeinde und Dekanat zu koordinieren

-

mit Offenheit zur Teilnahme am Gemeindeleben

-

der/die auch Berufsanfänger/in sein kann

Schwerpunkte und Ziele unserer Arbeit: -

Konfirmandenarbeit: Diese Arbeit wird in Anlehnung an das „Hoyaer-Modell“ (Vorkonfirmandenjahr im 3. Schuljahr, Hauptkonfirmandenjahr im 8. Schuljahr) gestaltet.

-

Projekte für Neukonfirmierte

-

Jugendmeeting: Die bestehende Jugendarbeit soll fortgesetzt und durch neue Akzente und musischkulturelle Angebote bereichert und weiterentwickelt werden.

-

Freizeiten: Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Konfirmandenfreizeiten

-

Begleitung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit: Die Mitarbeitenden sollen gefördert und neue Kräfte gewonnen werden.

-

Wir wünschen uns die Kooperation mit der kommunalen Jugendarbeit und den örtlichen Schulen.

-

Konzeptentwicklung und -anpassung für die Dekanatsjugendarbeit

Der Einsatz erfolgt zu 95 % in der Kirchengemeinde Schlitz. Das Ev. Dekanat Vogelsberg gehört zur Propstei Oberhessen. Schlitz ist eine kleine Stadt mit mittelalterlichem Stadtkern in einer reizvollen, ländlich geprägten Gegend zwischen Vogelsberg und Rhön. Hier leben etwa 5.000 Menschen, von denen rund 2.750 zur evangelischen Kirchengemeinde gehören. Am Ort sind mehrere Kindergärten, eine Grundschule und eine integrierte Gesamtschule. In Lauterbach (14 km) und Fulda (20 km) sind Gymnasien gut erreichbar. Von Fulda aus bestehen gute Zugverbindungen (ICE). Die Kirchengemeinde möchte Kindern und Jugendlichen Räume eröffnen und gestalten, in denen prägende Erfahrungen im Glauben an Jesus Christus gemacht, Freundschaften geschlossen werden können und christliches Leben eingeübt werden kann. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es bereits folgende Gruppen, in denen ehrenamtlich Mitarbeitende verantwortlich tätig sind: Krabbelkreis, Kindergottesdienst, Kinderstunde,

66

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

Nr. 2 · 2007

-

Planung und Durchführung von Projekten für junge Familien und Menschen ab der Lebensmitte (Erwachsenenbildung)

-

Leitung und Mitarbeit bei unterschiedlichen Gottesdienstformen

-

Teamfähigkeit, Beziehungsfähigkeit und ein klares christliches Profil

-

einen Menschen mit musikalischen Fähigkeiten

-

einen Menschen mit Berufserfahrung in der Gemeindearbeit, der/die sich in dieses Arbeitsfeld einfühlen kann;

Pfr. Siegfried Schmidt, Tel. 06642 282 , E-mail: [email protected]. Die Kirchengemeinde Schlitz im Web: www.kirche-schlitz.de oder www.inschlitz.de

-

Interesse Neues und Unkonventionelles in die Arbeit einzubringen

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 28.02.2007 an das Evangelische Dekanat Vogelsberg, Hintergasse 2, 36341 Lauterbach.

-

eine freundliche, aufgeschlossene Kirchengemeinde mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern

-

eine Musik liebende Gemeinde

Anstellungsvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche. Nähere Informationen erteilen gerne: Dekan Dr. Volker Jung, Tel. 06641 645493 oder 2456,

__________

Das Evangelische Dekanat Gladenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (75%-Stelle) Der Tätigkeitsbereich liegt zu 60% in der Evangelischen Kirchengemeinde Wetzlar Naunheim, zu 15% im Dekanat Gladenbach. Die Stelle ist unbefristet. Die Aufgabenfelder umfassen folgende Bereiche, aus denen Schwerpunkte nach Begabung und Notwendigkeit auszuwählen sind. Für das Dekanat Gladenbach wünscht sich der Dekanatssynodalvorstand: -

Begleitung der Dekanatsfrauenarbeit

-

Erfahrungen in Projektmanagement

-

Moderations- und Teamfähigkeit

Für die Kirchengemeinde Naunheim wünscht sich der Kirchenvorstand: -

Begleitung eines Besuchsdienstes

-

Leitung und Begleitung von Frauen- und Seniorenarbeit

Wir sind

Wir bieten -

eine gute Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Nebenamtlichen und Hauptamtlichen

-

einen Erwachsenenbildungs-Ausschuss, der die Arbeit begleitet

-

für die Arbeit gute räumliche Voraussetzungen

-

Hilfe bei der Wohnungssuche in Wetzlar-Naunheim

Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Weitere Infos über die Kirchengemeinde Naunheim erhalten Sie bei Pfr. Eberhard Arnold, Friedenstraße 6, 35584 Wetzlar, Tel 0 64 41/ 13 14, E-Mail: pfarrer. arnold. [email protected].

-

Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Gladenbach, Bahnhofstraße 12, 35075 Gladenbach, Telefon: 0 64 62/91 54 04, E-Mail: ev.dekanat. [email protected].

-

diakonisches und seelsorgerliches Begleiten von Menschen

__________

Nr. 2 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Das Evangelische Dekanat Wetterau sucht für die ev.ref. Kirchengemeinde Gambach zum nächstmöglichen Termin eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifizierung (kann berufsbegleitend erworben werden) (50 %-Stelle) für die Jugendarbeit. Haben Sie Lust, mit einer Pfarrerin und einem ehrenamtlichen Mitarbeiterteam die gute Nachricht von Jesus Christus mit Phantasie und Engagement weiter zu sagen und mit Ihren Fähigkeiten und Gaben unser Gemeindeleben mit zu gestalten? Wir sind eine Gemeinde mit ca. 2.040 Gemeindegliedern in der Wetterau und mit dem Dorf Ober-Hörgern (270 Gemeindeglieder) pfarramtlich verbunden. Neben lebendigen Gottesdiensten und verschiedenen Gruppen für Erwachsene ist eine Kinder- und Jugendarbeit im Aufbau. Wir haben zudem einen Posaunen-, Kirchenund Kinderchor. Wir erwarten: -

die Fortführung und den Aufbau der Jugendarbeit in der Gemeinde Vorbereitung und Durchführung von Konfirmandenprojekten

67

-

evtl. projektorientierte offene Angebote, ggf. auch in Kooperation mit dem Dekanat

-

musikalische Fähigkeiten wären wünschenswert

-

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

Wir bieten: -

leistungsgerechte Vergütung nach KDAVO

-

vielseitig verwendbare Räume in unserem Ev. Gemeindezentrum einschließlich eines Jugendraums

-

ein engagiertes Team von motivierten Ehrenamtlichen

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Anstellungsträger ist das Evangelische Dekanat Wetterau. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28.02.07 an das Evangelische Dekanat Wetterau, Am Goldstein 4 b, 61231 Bad Nauheim. Auskünfte erteilt gerne: Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: 0 60 32/34 54 60. __________

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 3

Darmstadt, den 1. März 2007

D1205 B

Inhalt Satzung zur Änderung der Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN

79

Aufhebung der Satzung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft der Bethanien-, Kreuz- und Michaelisgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Nord

79

Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2007/2008

79

Potentialanalyse

80

74

Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2009/2010

80

75

Mitteilungen an das Finanzamt bei mitgliedschaftsbegründenden Amtshandlungen

81

Das Recht der EKHN; 16. Ergänzungslieferung

81

Aufhebung, Verbindung und Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen

81

SYNODE Beschlüsse der 6. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 22. bis 25. November 2006

70

GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst in der EKHN (Kirchenmusikverordnung – KMusVO) vom 18. Januar 2007 Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung für die Einführung und Förderung eines Verwaltungsleiters/einer Verwaltungsleiterin für Diakoniestationen vom 18. Januar 2007 Verwaltungsverordnung zur Änderung der Datenschutzverordnung vom 18. Januar 2007

72

ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Ausbildungs- und Praktikantenordnung (APrO) vom 14. November 2006

75

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von § 50 KDAVO vom 14. November 2006

77

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von § 47 KDAVO vom 14. November 2006

77

DIENSTNACHRICHTEN

88

78

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

93

BEKANNTMACHUNGEN Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007

70

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 3 · 2007

Synode

Beschlüsse der 6. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 22. bis 25. November 2006 1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Folgende Berichte werden entgegengenommen: -

des Präses

-

der Kirchenleitung -

über die Tätigkeit des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den Evangelischen Religionsunterricht im Schuljahr 2005/2006 (DS 61/06)

-

über den 3. Jugendkirchentag der EKHN vom 15. bis 18. Juni 2006 (DS 62/06)

-

über das Zuweisungssystem Gemeinden/Dekanate (DS 64/06) Jahresbericht der Geschäftsführung der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung für das Geschäftsjahr 2005 (DS 66/06)

-

Arbeitsrecht der EKHN (DS 67/06)

-

Prioritätenprozess „Perspektive 2025“ (DS 68/06)

3. Die Jahresrechnung der EKHN (DS 70/06) für das Haushaltsjahr 2005 wird entgegengenommen. Der Kirchenleitung wird gemäß Artikel 34 Buchstabe k der Kirchenordnung für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung erteilt; die im Prüfungsbescheid zur Jahresrechnung 2005 genannten Prüfungsbeanstandungen und Empfehlungen sind zu beachten.

9. Das Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung (DS 77/06) wird verabschiedet. 10. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und der Dekanatssynodalordnung (DS 97/06) wird verabschiedet. 11. Das Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchengemeindewahlordnung und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung (DS 98/06) wird in der 2. Lesung unterbrochen und mit entsprechenden Anträgen an den Rechtsausschuss (federführend), den Theologischen Ausschuss und den Verwaltungsausschuss überwiesen. 12. Das Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (DS 99/06) wird verabschiedet. 13. Herr Dr. Günter Christmann, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., wird als Mitglied des KVVG wiedergewählt. 14. Pfarrerin Christine Noschka wird zur Leiterin des Dezernats 1 der Kirchenverwaltung berufen. 15. Herr Erich Nauth und Herr Pfarrer Jörg-Michael Schlösser werden als Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen wiedergewählt. 16. Frau Angelika Günther wird in den Verwaltungsausschuss gewählt. 17. Frau Irmgard Dürr wird in den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung gewählt.

4. Der Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 (DS 99/06) wird gefasst.

18. Frau Christa Ruf wird in den Kirchenordnungsausschuss gewählt.

5. Das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes (einschl. Stellenpläne, Wirtschaftspläne, Haushaltsplan-Zweckvermögen und Darlehensfonds) der EKHN für das Haushaltsjahr 2007 (DS 71/06) wird verabschiedet.

19. Frau Irene Jost-Göckel wird in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt.

6. Das Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (DS 72/06) wird verabschiedet. 7. Das Kirchengesetz zur Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes (DS 74/06) wird nach 1. Lesung an den Verwaltungsausschuss, den Theologischen Ausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen. 8. Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes (DS 75/06) wird nach 1. Lesung mit einem Antrag an den Verwaltungsausschuss (federführend), den Finanz- und den Rechtsausschuss überwiesen.

20. Herr Bernhard Klinzing wird in den Finanzausschuss gewählt. 21. Das Diskussionspapier „Perspektiven des Pfarrberufs“ (DS 54/06) wird entgegengenommen und mit einem Materialantrag an die Kirchenleitung zur Erarbeitung einer Handreichung für Kirchenvorstände überwiesen. 22. Zur Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus fasst die Kirchensynode eine Entschließung (DS 82/06). Der Wortlaut ist im Protokoll der Verhandlungen der 6. Tagung der 10. Kirchensynode abgedruckt. 23. Die Kirchensynode erinnert an die Erweiterung des Grundartikels im Jahr 1991 (DS 83/06).

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

71

24. Die Kirchensynode fasst die Entschließung „Die Zukunft des Sozialstaates und unsere Verantwortung“ (DS 84/06). Der Wortlaut ist im Protokoll der Verhandlungen der 6. Tagung abgedruckt.

jeder Kirchengemeinde 1500 EUR zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt. Zur Deckung dieser Ausgaben wird die Rücklagen-zuführung in 2007 um 1,80 Mio. EUR vermindert.

Die dazu vorgelegten Anträge werden als Material an den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung sowie an die Kirchenleitung und an den Kirchensynodalvorstand verwiesen.

33. Der Antrag der Dekanatssynode Rüsselsheim zum Stellenwert der Arbeit der Kindertagesstätten in der Prioritätendiskussion und zur Rücknahme von § 9 Kindertagesstättenverordnung (DS 105/06) wird als Material an die Kirchenleitung verwiesen.

25. Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung zur Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (DS 85/06) zur Kenntnis. Die Kirchenleitung wird der Kirchensynode im Herbst 2007 und im Herbst 2008 über den Stand der Beratungen berichten. 26. Zum Antrag auf Überprüfung der Repräsentanten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit den Staatssicherheitsbehörden der DDR (DS 86/06) wird die Erklärung des Kirchenpräsidenten entgegengenommen. Bei der Frühjahrssynode 2007 wird die Kirchenleitung einen Zwischenbericht geben. 27. Der Antrag der Dekanatssynode Idstein zu den Zuschnitten der Aufgaben der Dekanatssynodalvorstände (DS 87/06) wird als Material an den Verwaltungsausschuss und an die Kirchenleitung verwiesen.

34. Die Kirchenleitung wird gebeten, die Auswirkungen von G 8 auf die Teilnahme am Religionsunterricht besonders in der Jahrgangsstufe 6 der Gymnasien in Hessen zu untersuchen. 35. Als Material an die Kirchenleitung wird der Antrag verwiesen, dass der Jugendkirchentag auch künftig im zweijährigen Wechsel mit dem Deutschen Evangelischen Kirchentag durchgeführt werden soll. Ein entsprechendes Konzept mit der Darstellung der Kosten- und Personalplanung wird der Kirchensynode zur Frühjahrssynode 2007 vorgelegt. Im Rahmen der Prioritätendiskussion werden der Bildungs- und der Finanzausschuss an den Beratungen beteiligt.

28. Der Antrag der Dekanatssynode Vogelsberg auf Überarbeitung des Prüfungsberichtes zur Verwaltungsprüfung (DS 88/06) wird als Material an die Kirchenleitung verwiesen.

36. Die zum Bericht über das Zuweisungssystem Gemeinden/Dekanate (DS 64/06) vorgelegten Anträge und der Antrag des Dekanats Dreieich zur Wirtschaftlichkeit von Dekanatsfusionen (DS 103/06) werden als Material an den Finanzausschuss, den Rechtsausschuss, den Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederorientierung und Gemeindeentwicklung sowie an die Kirchenleitung verwiesen.

29. Der Antrag der Dekanatssynode Darmstadt-Land zur Sicherung des Ausbildungsabschlusses von Erzieherinnen und Erziehern in Evangelischen Kindertagesstätten (DS 89/06) wird mit einem Ergänzungsantrag als Material an die Kirchenleitung verwiesen.

37. Die Kirchenleitung und der Vorstand des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau werden aufgefordert, auf die Einhaltung der Arbeitsplatzgarantie für die nach E 1 und E 2 bewerteten Stellen den ihnen möglichen Einfluss auszuüben.

30. Der Antrag der Dekanatssynode Bad Schwalbach (DS 91/06) zur Erweiterung der Stellen in der Notfallseelsorge wird als Material an den Finanzausschuss und an die Kirchenleitung verwiesen.

Die Kirchenleitung und der Vorstand des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau werden aufgefordert, eine Härtefallregelung bei den Entgeltgruppen E 1 und E 2 zur Entlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterhaltspflichtigen Kindern für den Bereich der verfassten Kirche und des DWHN in die Arbeitsrechtliche Kommission einzubringen.

31. Die Anträge der Dekanate Biedenkopf (DS 101/06), Gießen (DS 102/06), St. Goarshausen (DS 106/06) und Oppenheim (DS 108a/06) zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren und über sechs Jahren in Kindertagesstätten werden als Material an die Kirchenleitung verwiesen. Gleichzeitig wird empfohlen, alles Erforderliche zu unternehmen, um den gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesstätten Rechnung zu tragen, soweit sich die Gesamtkosten für den Kindergartenbereich nicht erhöhen. Im Rahmen der Prioritätendiskussion ist darüber zu befinden, in welchem Umfang sich die Kirche künftig im Kindertagesstättenbereich engagieren will und inwieweit der Synodenbeschluss aus 1997 aufrecht erhalten wird. 32. Zum Antrag des Dekanates Bergstraße zur Erhöhung des Sockelbetrages für die finanzielle Grundausstattung der Kirchengemeinde (DS 104/06) wird beschlossen: Einmalig werden im Haushaltsjahr 2007

Weitere Anträge (DS 100/06, 108/06, Synodale Stock) werden als Material an den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung sowie an die Kirchenleitung verwiesen. 38. Die Fragestunde wird durchgeführt. gez.: Dr. Schäfer

gez.: Druschke-Borschel ***

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 1. Februar 2007 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 6. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben. __________

72

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 3 · 2007

Gesetze und Verordnungen

Rechtsverordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenmusikverordnung – KMusVO) Vom 18. Januar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 10 des Kirchenmusikgesetzes vom 26. November 2005 (ABl. 2006 S. 16) die folgende Rechtsverordnung beschlossen: Abschnitt 1 Errichtung, Finanzierung, Verteilung der hauptamtlichen Kirchenmusikstellen § 1. Sollstellenplan. (1) Der Sollstellenplan wird von der Kirchenleitung beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Er weist die den Dekanaten zugewiesenen Dauerstellen sowie befristet übertragene Ergänzungsstellen aus. (2) Im Sollstellenplan werden die A-Kirchenmusikstellen, die für die Gesamtkirche von besonderer Bedeutung sind, ausgewiesen. Die Besetzung dieser Stellen geschieht im Einvernehmen zwischen dem Anstellungsträger und der Kirchenleitung. (3) In Dekanaten mit mehr als 50.000 Kirchenmitgliedern kann eine zweite Stelle aus dem Sollstellenplan als Dekanatskirchenmusikerstelle ausgewiesen werden. § 2. Aufgabenverteilung. (1) Anhand des Sollstellenplans ist in den Dekanaten durch den Dekanatssynodalvorstand unter Mitwirkung des Ausschusses für Kirchenmusik und im Benehmen mit den Kirchenvorständen und der Fachberatung eine Konzeption der kirchenmusikalischen Arbeit im Dekanat zu entwickeln. Hierbei sind insbesondere die Aufgabenverteilung und Arbeitsschwerpunkte der einzelnen A- und B-Kirchenmusikstellen im Dekanat festzulegen. (2) Die Tätigkeitsanteile, die sich auf die Arbeit in den Kirchengemeinden beziehen, müssen für alle Kirchenmusikstellen im Dekanat in der Summe mindestens 60 Prozent betragen.

entsprechenden Personalkosten. Für Stellen, die auf Dekanatsebene eine Aufgabe im Umfang von mindestens zehn Prozent bezogen auf eine Vollstelle erfüllen, wird eine jährliche Sachmittelgrundausstattung zugewiesen. (2) Kirchengemeinden, denen nach Maßgabe der §§ 1 bis 3 eine A- oder B-Kirchenmusikstelle zugeordnet wird, beteiligen sich an den Personalkosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag. Dieser von der Kirchengemeinde zu finanzierende Anteil beträgt je Vollstelle 10.200 Euro, bei Teilstellen entsprechend weniger. 40 Prozent dieses Pauschalbetrages werden nicht auf die Zuweisung des Dekanates angerechnet und stehen damit dem Dekanat zweckgebunden für den kirchenmusikalischen Dienst zur Verfügung. Nicht verausgabte Mittel können einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Abschnitt 2. Anstellung § 5. Anstellungsfähigkeit in besonderen Fällen. Als Voraussetzung für die Anstellungsfähigkeit kann die Kirchenverwaltung aufgrund einer Stellungnahme der Fachberatung andere als kirchenmusikalische Prüfungen ganz oder zum Teil anerkennen. Gegebenenfalls ist in fehlenden Fächern eine Ergänzungsprüfung abzulegen. § 6. Kirchenmusikpraktikum. (1) Die Anstellungsfähigkeit setzt die Ableistung eines mindestens sechswöchigen Praktikums bei einer Kirchenmusikerin oder einem Kirchenmusiker auf einer A- oder B-Kirchenmusikstelle oder Berufserfahrung voraus. Das Praktikum soll frühestens nach dem Grundstudium absolviert werden. Es findet während der Semesterferien statt; es soll nicht während der Schulferien abgeleistet werden. (2) Das Zentrum Verkündigung ist für Planung und Durchführung des Praktikums verantwortlich und stellt eine Bescheinigung über das geleistete Praktikum aus. (3) Praktika anderer Gliedkirchen der EKD können anerkannt werden. § 7. Anstellung. (1) Eine A- oder B-Kirchenmusikstelle, die zu besetzen ist, soll in mindestens einer Fachzeitschrift ausgeschrieben werden. Der Anstellungsträger kann im Einvernehmen mit der Fachberatung von einer Ausschreibung absehen.

(2) Über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Kirchenmusikstellen beim Dekanat entscheidet der Dekanatssynodalvorstand im Einvernehmen mit den zuständigen Kirchenvorständen und nach Stellungnahme der Fachberatung mit Genehmigung der Kirchenverwaltung.

(2) Bei der Besetzung einer A- oder B-Kirchenmusikstelle, die ihren Arbeitsschwerpunkt im Dekanat und in einer oder mehreren Gemeinden hat, wird der Besetzungsbeschluss einvernehmlich zwischen dem Dekanatssynodalvorstand und den Kirchenvorständen getroffen. Zur Durchführung des Auswahlverfahrens und zur Vorbereitung des Beschlusses wird ein gemeinsamer Ausschuss gebildet. Die Fachberatung ist an dem Verfahren zu beteiligen.

§ 4. Stellenfinanzierung. (1) Die Dekanate erhalten für die nach dieser Rechtsverordnung errichteten Stellen die

(3) In der Regel findet ein Orgelvorspiel und Chorleitungsprobe für die Bewerberinnen und Bewerber statt,

§ 3. Stellenerrichtung. (1) A- und B-Kirchenmusikstellen sollen als Vollstellen errichtet werden.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

deren Aufgaben von der Fachberatung gestellt werden. Sie gibt dem gemeinsamen Ausschuss ein mündliches Gutachten über die Fähigkeit und die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. § 8. Einführung. Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker werden in einem Gottesdienst nach der empfohlenen Ordnung in ihr Amt eingeführt. Abschnitt 3. Der Dienst der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker § 9. Allgemeine Aufgaben und Rechte. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sollen die Kirchenmusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen aus Vergangenheit und Gegenwart lebendig werden lassen. Sie sind für die kirchenmusikalische Arbeit verantwortlich. Sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Dienstanweisung eigenständig. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker wirken bei Gottesdiensten, Amtshandlungen und sonstigen kirchlichen Veranstaltungen entsprechend der Dienstanweisung mit. (3) Für die musikalische Gestaltung der Gottesdienste sind die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Absprache mit den für die Gottesdienstleitung Verantwortlichen zuständig. (4) Die Durchführung besonderer kirchenmusikalischer Veranstaltungen für Gemeinde und Öffentlichkeit gehören zu den Aufgaben der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. Diese sind mit dem für die jeweilige Veranstaltung zuständigen Leitungsgremium mittel- und langfristig zu planen. § 10. Die Dienste im Einzelnen. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker fördern das Singen im Gottesdienst und in Gruppen und Veranstaltungen der Gemeinde oder des Dekanates. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker leiten Chöre und Instrumentalgruppen und streben gegebenenfalls die Bildung solcher Gruppen an. (3) Zum Orgeldienst gehören neben der Einleitung und Begleitung des Gemeindegesangs eigenständige musikalische Elemente im Gottesdienst, außerdem die Mitwirkung in anderen musikalischen Veranstaltungen. § 11. Urlaub. (1) Erholungsurlaub und freie Wochenenden sind rechtzeitig mit der oder dem Dienstvorgesetzten und im Benehmen mit den zuständigen Pfarrerinnen oder Pfarrern zu vereinbaren. Sie sollen außerhalb der hohen kirchlichen Feiertage liegen. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sorgen für die Dauer des Erholungsurlaubs oder einer sonstigen Abwesenheit vom Dienst für Vertretung. Sie werden hierin durch das jeweils zuständige Leitungsgremium unterstützt. § 12. Fortbildung. Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sollen an Fortbildungsmaßnahmen und an Kirchenmusikkonventen des Dekanates und der Gesamtkirche teilnehmen.

73

§ 13. Urheberrechte. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sind verpflichtet, die vom jeweiligen Veranstalter aufgrund von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) beizubringenden Unterlagen über die Aufführung geschützter Musikwerke vollständig zusammenzustellen und für die ordnungsgemäße Weitergabe zu sorgen. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sind verpflichtet, die im Urheberrechtsgesetz verankerten Bestimmungen zur Vervielfältigung von Noten einzuhalten und auch die mit ihnen zusammen Musizierenden auf das Kopierverbot hinzuweisen. § 14. Pflege und Nutzung der Musikinstrumente. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker haben darauf zu achten, dass die Orgel und die übrigen Musikinstrumente in gutem Zustand sind. (2) Den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern stehen die Instrumente der Gemeinde oder des Dekanates für Üben und Unterricht zur freien Verfügung. Die Benutzung durch Dritte setzt das Einvernehmen zwischen dem Kirchenvorstand oder Dekanatssynodalvorstand und den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern voraus. § 15. Arbeits- und Finanzmittel. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker beantragen die für ihre Arbeit notwendigen Finanzmittel rechtzeitig im Rahmen der Haushaltsberatungen der Kirchengemeinde oder des Dekanates. (2) Über die für kirchenmusikalische Zwecke bereitgestellten Mittel können die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Rahmen ihrer Arbeitsplanung nach Absprache mit der oder dem Vorsitzenden des Leitungsgremiums verfügen. (3) Für die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker ist ein Arbeitsraum oder Arbeitsplatz durch das Dekanat zur Verfügung zu stellen. Für die Ausstattung sorgt das Dekanat. § 16. Beteiligung an Beratungen der zuständigen kirchlichen Organe. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sind berechtigt, ihre dienstlichen Anliegen und alle Fragen ihres Arbeitsbereiches in Sitzungen des jeweiligen Leitungsgremiums vorzutragen. Vor allen Entscheidungen in musikalischen Fragen sind sie zu hören. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker nehmen an ihre Arbeit betreffenden Dienstbesprechungen und an Sitzungen des Mitarbeiterkreises teil. Abschnitt 4 Der kirchenmusikalische Dienst im Dekanat § 17. Aufgaben und Zuständigkeiten im Dekanat. (1) Das Dekanat fördert und unterstützt die kirchenmusikalische Arbeit in den Kirchengemeinden. (2) Die Dekanatssynode beruft einen Ausschuss für Kirchenmusik. Über die Zusammensetzung im Einzelnen und die Aufgaben entscheidet die Dekanatssynode nach örtlichen Gegebenheiten. Mindestens sollen dem Ausschuss angehören:

74

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

1. ein Mitglied der Dekanatssynode,

Nr. 3 · 2007

Abschnitt 6. Schlussbestimmungen

2. die Dekanatskirchenmusikerin oder der Dekanatkirchenmusiker sowie eine weitere Kirchenmusikerin oder ein weiterer Kirchenmusiker,

§ 20. Übergangsbestimmung. Bestehende Aufgabenverteilungen sind bis zum 31. Dezember 2007 an die Vorgaben des § 2 Abs. 2 anzupassen.

3. bis zu zwei durch den Ausschuss selbst hinzuzuwählende Mitglieder.

§ 21. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt mit Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Kirchenmusikverordnung vom 14. Oktober 1986 (ABl. 1986 S. 252), zuletzt geändert am 29. Mai 2001 (ABl. 2004 S. 101), und die Kirchenmusikstellenverordnung vom 24. April 2001 (ABl. 2001 S. 220), zuletzt geändert am 1. Dezember 2005 (ABl. 2006 S. 89), außer Kraft.

Der Ausschuss wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. § 18. Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker. (1) Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker beraten den Dekanatssynodalvorstand und die Kirchenvorstände, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker des Dekanats. Sie sind verantwortlich für die Gewinnung von Nachwuchskräften und ihre Aus- und Weiterbildung. Sie sind zuständig für die Veranstaltung von Kirchenmusikkonventen und Chortreffen im Dekanat. (2) Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker unterstützen den Fachbereich Kirchenmusik bei der Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Fortbildung und Prüfung Nebenamtlicher. Sie nehmen die Fachberatung bei der Anstellung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern wahr, soweit dies nicht durch den Fachbereich Kirchenmusik geschieht. (3) Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker berichten der Dekanatssynode jährlich über die kirchenmusikalische Arbeit im Dekanat. Abschnitt 5. Der Kirchenmusikalische Dienst in der Gesamtkirche § 19. Fachbereich Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung. (1) Dem Fachbereich Kirchenmusik gehören entsprechend dem Stellenplan an: 1. die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor, 2. weitere A- oder B-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, 3. die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (2) Der Fachbereich Kirchenmusik berät, unterstützt und informiert die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die kirchenmusikalisch tätigen Gruppen, die Kirchengemeinden, die Dekanate und die kirchenleitenden Organe. Seine Hauptaufgabe liegt in der Aus- und Fortbildung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern. Der Fachbereich arbeitet eng mit den kirchenmusikalischen Verbänden und Werken zusammen. (3) Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor leitet den Fachbereich Kirchenmusik. Sie oder er ist für Grundsatzfragen des kirchenmusikalischen Dienstes zuständig. (4) Die Arbeit des Fachbereichs Kirchenmusik wird in der Ordnung des Zentrums Verkündigung geregelt.

Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 22. Januar 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung für die Einführung und Förderung eines Verwaltungsleiters/einer Verwaltungsleiterin für Diakoniestationen Vom 18. Januar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Aufhebung der Verwaltungsverordnung Die Verwaltungsverordnung für die Einführung und Förderung eines Verwaltungsleiters/einer Verwaltungsleiterin für Diakoniestationen vom 20. Juli 1993, in der Fassung vom 24. August 1999 (ABl. 1999 S. 225), wird aufgehoben. Artikel 2 Kündigung der Bereitstellungsverträge Verträge über die Bereitstellung einer Verwaltungsleiterin oder eines Verwaltungsleiters für Diakoniestationen gemäß der Anlage 1 der Verwaltungsverordnung für die Einführung und Förderung eines Verwaltungsleiters/ einer Verwaltungsleiterin für Diakoniestationen, sind von den Regionalverwaltungsverbänden mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 außerordentlich zu kündigen. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verwaltungsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, den 22. Januar 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Verwaltungsverordnung zur Änderung der Datenschutzverordnung

75

2005 (ABl. 2006 S. 59), wird aufgehoben. Artikel 2

Vom 18. Januar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen:

Diese Verwaltungsverordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 22. Januar 2007

Artikel 1

Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

§ 8 der Datenschutzverordnung vom 12. November 1996 (ABl. 1997 S. 16), zuletzt geändert am 15. Dezember

__________

Arbeitsrechtliche Kommission Ausbildungs- und Praktikantenordnung (APrO) Vom 14. November 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.6/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Abschnitt 1 Allgemeines § 1. Geltungsbereich. Diese Ordnung gilt für die Praktikanten- und Ausbildungsverhältnisse im Bereich des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. § 2. Anwendung der KDAVO. Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) in der jeweils geltenden Fassung findet für die Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Abschnitt 2 Praktika im Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes § 3. Anerkennungspraktika. (1) Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten sind Personen, die nach Abschluss einer zwei oder dreijährigen Fachschulausbildung oder nach Abschluss einer Fachhochschulausbildung ein in der Regel einjähriges Berufspraktikum ableisten. (2) Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung 1. für einen Ausbildungsberuf mit zweijähriger Fachschulausbildung in Höhe von 60 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 4 2. für einen Ausbildungsberuf mit dreijähriger Fachschulausbildung in Höhe von 60 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 6 3. für einen Ausbildungsberuf mit Fachhochschulaus-

bildung in Höhe von 60 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 8 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). § 4. Vorpraktika. (1) Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten sind Personen, die ein Praktikum ableisten, das in Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnungen oder ähnlichen Vorschriften als Zulassungsvoraussetzung für den Beginn einer Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung gefordert wird, oder das auf Veranlassung der jeweiligen Ausbildungsstätte als Prüfungsvoraussetzung geleistet werden muss, ohne selbst Bestandteil der Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung zu sein. Voraussetzung ist weiter, dass die Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die spätere Ausbildung im Mittelpunkt des Rechtsverhältnisses steht. (2) Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 70 Prozent der Ausbildungsvergütung der Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten nach § 3 Abs. 2. § 5. Probezeit im Praktikum. Die ersten drei Monate des Praktikums gelten als Probezeit. Abschnitt 3 Praktika außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes § 6. Vergütung für sonstige Praktika. Praktikantinnen und Praktikanten, die vor Abschluss der Ausbildung einer Fach- oder Berufsfachschule, sowie Studierende von Fachhochschulen, die während der Praxissemester berufspraktische Tätigkeiten für mindestens einen Monat im betrieblichen Interesse erbringen, können eine Vergütung nach folgender Maßgabe erhalten: 1. für Praktika bis zu drei Monaten bis 15 Prozent 2. für Praktika von über drei Monaten zwischen 15 und 25 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 1 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO).

76

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Abschnitt 4 Auszubildende gemäß Berufsbildungsgesetz

§ 7. Ausbildungsvergütung für Auszubildende. (1) Die Ausbildungsvergütung in den kaufmännischen, gewerblichen, hauswirtschaftlichen, handwerklichen und sonstigen Berufen mit Ausnahme der in Abschnitt 5 genannten beträgt 1. im ersten Ausbildungsjahr

25 Prozent

2. im zweiten Ausbildungsjahr

28 Prozent

3. im dritten Ausbildungsjahr

33 Prozent

4. im vierten Ausbildungsjahr

36 Prozent

des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 3 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). (2) Sind in Einzelfällen, z. B. aus arbeitsmarktbedingten Gründen, Ausbildungsplätze nicht zu besetzen, kann die Ausbildungsvergütung um jeweils bis zu 35 Prozent der Ausbildungsvergütung gemäß Absatz 1 erhöht werden. (3) Wird die Ausbildung in einer besonderen Einrichtung zur Beschäftigung und Qualifizierung (§ 1 Nr. 2 der Arbeitsrechtsregelung für sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse vom 20. Juli 2005) unter sozialpädagogischer Betreuung als individuelle Fördermaßnahme mit dem Ziel durchgeführt, die Chancen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern, beträgt die Ausbildungsvergütung abweichend von Absatz 1 1. im ersten Ausbildungsjahr

17 Prozent

2. im zweiten Ausbildungsjahr

18 Prozent

3. im dritten Ausbildungsjahr

19 Prozent

des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 3 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). § 8. Sonderzahlung. Abweichend von § 37 KDAVO wird eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage gezahlt. § 37 Abs. 3 KDAVO findet keine Anwendung. § 9. Vermögenswirksame Leistungen. Die Auszubildenden gemäß § 7 erhalten vermögenswirksame Leistungen in entsprechender Anwendung des § 38 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung mit der Maßgabe, dass der Betrag von 6,65 Euro je Monat ersetzt wird durch 13,29 Euro. § 10. Probezeit für Auszubildende. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Die Probezeit kann bis auf vier Monate verlängert werden. Abschnitt 5 Schülerinnen und Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie im Fachbereich Sozialwesen § 11. Ausbildungsvergütung für Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege/Altenpflege/Heilerzie-

Nr. 3 · 2007

hungspflege. (1) Die Ausbildungsvergütung für die Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, Altenpflege und Heilerziehungspflege beträgt 1. im ersten Ausbildungsjahr

33 Prozent

2. im zweiten Ausbildungsjahr

36 Prozent

3. im dritten Ausbildungsjahr

40 Prozent

des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 3 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). (2) Sind in Einzelfällen, z. B. aus arbeitsmarktbedingten Gründen, Ausbildungsplätze nicht zu besetzen, kann die Ausbildungsvergütung um jeweils bis zu 35 Prozent der Ausbildungsvergütung gemäß Absatz 1 erhöht werden. § 12. Sonderzahlung. Abweichend von § 37 KDAVO wird eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage gezahlt. § 37 Abs. 3 KDAVO findet keine Anwendung. § 13. Ausbildungsvergütung für Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer. Die Ausbildungsvergütung für Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer beträgt 33 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 3 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). § 14. Vermögenswirksame Leistungen. Die Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, Altenpflege und Heilerziehungspflege sowie die Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer erhalten vermögenswirksame Leistungen in entsprechender Anwendung des § 38 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung mit der Maßgabe, dass der Betrag von 6,65 Euro je Monat ersetzt wird durch 13,29 Euro. § 15. Probezeit. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Für die Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 13 gilt abweichend eine Probezeit von drei Monaten. Abschnitt 6 Gemeinsame Regelungen § 16. Zusatzversorgung. Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung der jeweiligen Zusatzversorgungskasse. § 17. Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und Sonderzahlung. Die Ausbildungsvergütung gilt als Arbeitsentgelt gemäß § 30 der KirchlichDiakonischen Arbeitsvertragsordnung. § 18. Freistellung zur Prüfung. Vor einer vorgeschriebenen Abschlussprüfung ist an fünf Arbeitstagen Gelegenheit zu geben, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Betriebliche Maßnahmen sind anzurechnen.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

77

§ 19. Beendigung der Ausbildungsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse. (1) Das Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis endet ohne besondere Kündigung mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, spätestens mit Ablauf der Ausbildungs- bzw. Praktikantenzeit.

kantinnen und Praktikanten im Bereich des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 16. Juni 1993 (ABl. 1993 S. 138), zuletzt geändert am 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), außer Kraft.

(2) Bestehen Auszubildende, Praktikantinnen, Praktikanten, Schülerinnen oder Schüler die staatliche Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.

__________

(3) Während der Probezeit kann das Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von § 50 KDAVO Vom 14. November 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.6/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:

(4) Nach der Probezeit kann das Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis nur gekündigt werden

Artikel 1

1. aus einem wichtigen Grund von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist,

Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 24. Mai 2006 (ABl. 2006 S. 205), wird wie folgt geändert:

2. wenn die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Krankenpflegegesetzes nicht oder nicht mehr vorliegen, oder

1. In § 50 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt:

3. von der oder dem Auszubildenden, der Praktikantin oder dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie oder er die Berufsausbildung aufgeben will. (5) Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (6) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. (7) Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden. Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 20. Übergangsregelung. Für Ausbildungs- und Praktikantenverträge, die vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurden, gelten die Ausbildungsordnung vom 14. Mai 1997 (ABl. 1997 S. 234), zuletzt geändert am 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), und die Ordnung über die Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 16. Juni 1993 (ABl. 1993 S. 138), zuletzt geändert am 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), anstelle dieser Ordnung fort. § 21. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausbildungsordnung vom 14. Mai 1997 (ABl. 1997 S. 234), zuletzt geändert am 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), und die Ordnung über die Arbeitsbedingungen der Prakti-

„(2) Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche beträgt der Zusatzurlaub mindestens einen Tag.“ 2. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Artikel 2 Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. __________ Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von § 47 KDAVO Vom 14. November 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.6/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) vom 20. Juli 2005 (ABI. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 14. November 2006 (ABI. 2007 S. 77), wird wie folgt geändert: In § 47 Abs. 5 wird der Satz 2 gestrichen. *** Vorstehende Beschlüsse vom 14. November 2006 werden gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 7. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Lehmann __________

78

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 3 · 2007

Bekanntmachungen

Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 Wir geben den Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 mit der Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium und der Anerkennung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz sowie des Ministeriums für Finanzen Rheinland-Pfalz bekannt. Darmstadt, den 18. Januar 2007 Für die Kirchenverwaltung Karn

Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 Vom 22. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 2 Abs. 3 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen vom 24. November 1970 (ABl. 1970 S. 193) und aufgrund von § 2 Abs. 3 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirchen in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland Pfalz vom 29. November 1971 (ABl. 1971 S. 471) den folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Erhebung der Landeskirchensteuer erfolgt ab 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 im gesamten Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Form eines Zuschlagsbetrages von neun Prozent zur Einkommensteuer (Lohnsteuer). 2. Für den gleichen Zeitraum wird ein besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte keiner steuerberechtigten Kirche angehört (Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe), nach Maßgabe der Kirchensteuerordnungen für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen in der Fassung vom 24. November 1970, zuletzt geändert am 17. Mai 2003, und im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz vom 29. November 1971, zuletzt geändert am 17. Mai 2003, und der ihnen jeweils anliegenden Tabelle für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 erhoben. 3. Die Landeskirchensteuer aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer gemäß Nummer 1 wird auf Antrag des Steuerpflichtigen von der Kirchenleitung (Kirchenverwaltung) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens ermäßigt, sofern während des gesamten Veranlagungsjahres Kirchensteuerpflicht bestand. 4. Für die Ermittlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß Nummer 1,

des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe gemäß Nummer 2 und des zu versteuernden Einkommens gemäß Nummer 3 ist § 51a des Einkommensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 5. Die Kirchensteuer beträgt auch in den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer neun Prozent der Einkommensteuer (Lohnsteuer). In den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer wird der Steuersatz auf sieben Prozent der Lohnsteuer ermäßigt, wenn der Arbeitgeber von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 der koordinierten Ländererlasse vom 19. Mai 1999 (BStBl. I S. 509) Gebrauch macht. § 40a Abs. 2 und 6 des Einkommensteuergesetzes bleiben unberührt. 6. Die oben festgesetzten Kirchensteuern werden auch über den 31. Dezember 2007 weiter erhoben, falls zu dem genannten Termin neue Kirchensteuerhebesätze nicht beschlossen und staatlich genehmigt und anerkannt sind. Darmstadt, den 25. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r

Genehmigung Hiermit genehmige ich für den Bereich des Landes Hessen gemäß § 7 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz) in der Fassung vom 12. Februar 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001 (GVBl. I S. 442), nachstehenden, von der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf ihrer 6. Tagung vom 22. bis 25. November 2006 in Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2007 beschlossenen Landeskirchensteuerbeschluss. Wiesbaden, den 6. Dezember 2006 Az.: I.4 – 870.400.000 - 1 In Vertretung Joachim Jacobi

Anerkennung Der vorstehende Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (rheinland-pfälzischer Teil) vom 22. November 2006 wird hiermit gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 KiStG vom 24. Februar 1971 (GVBl. S. 59) anerkannt. Dies gilt nicht für die Bestimmung unter Nummer 3.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Mainz, den 08. Dezember 2006 Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz Im Auftrag Helmut Burkhardt

Im Auftrag Werner Widmann

79

Die Kirchenleitung hat die Satzung am 18. Januar 2007 genehmigt. Darmstadt, den 31. Januar 2007 Für die Kirchenverwaltung Zander __________

__________ Satzung zur Änderung der Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN Vom 21. November 2006 Die Mitgliederversammlung der AG Hospiz in der EKHN hat folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN vom 12. November 2003 (ABl. 2004 S. 28) wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Sie vertritt die Ziele der AG gegenüber einer innerkirchlichen wie außerkirchlichen Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Stabsbereich der Öffentlichkeitsarbeit der EKHN. Sie unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der regionalen Mitglieder.“ 2. § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) An der MV nehmen beratend teil: - Vertreterinnen und Vertreter von Gastgruppen, - eine Vertretung des Zentrums Seelsorge und Beratung der EKHN, - eine Vertretung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.“ 3. § 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die MV wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren fünf Personen in den Leitungsausschuss (zwei Pfarrerinnen/Pfarrer, drei Ehrenamtliche). Die Vertretung des Zentrums Seelsorge und Beratung nimmt mit beratender Stimme teil.“ 4. § 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Über die Vergabe der Hospizkollektenmittel entscheidet das Zentrum Seelsorge und Beratung nach Absprache mit dem Leitungsausschuss.“

Aufhebung der Satzung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft der Bethanien-, Kreuz- und Michaelisgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Nord Die Kirchenleitung hat am 12. Oktober 2006 gemäß § 22 Abs. 3 und 4 des Verbandsgesetzes die Aufhebung der Satzung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft der Bethanien-, Kreuz- und Michaelisgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Nord, mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 genehmigt. Der Kirchensynodalvorstand hat die Aufhebung der vorgenannten Satzung zum 31. Dezember 2006 anerkannt. Darmstadt, den 18. Januar 2007 Für die Kirchenverwaltung Zander __________ Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2007/2008 Die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht gehört zu den Dienstpflichten der Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare im Gemeindedienst. Der Umfang der Unterrichtsverpflichtung, die Möglichkeit von Stundenreduktion und Umverteilung, Fragen der Vergütung usw. sind im Einzelnen geregelt durch die Verordnung über die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer (RU-VO) vom 26. März 1999 (ABl. 1990 S. 77), zuletzt geändert am 17. Oktober 2000 (ABl. 2000 S. 306). Insbesondere wird auf Folgendes hingewiesen: Wer mehr als acht Wochenstunden Religion unterrichtet (§ 2 Abs. 4 RU-VO) oder von der Möglichkeit der Umverteilung von Pflichtstunden Gebrauch macht (§ 3 RU-VO), muss dazu einen Antrag auf dem Dienstweg stellen.

Artikel 2

Nur in ganz besonderen Fällen kann eine Befreiung von der Erteilung des Religionsunterrichtes erfolgen. Etwaige Anträge auf Befreiung müssen

Diese Satzung tritt am Tag nach der Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitung.

bis zum 8. Juni 2007

***

mit der Stellungnahme der Dekanin oder des Dekans und der Pröpstin oder des Propstes an das zuständige Religionspädagogische Amt gerichtet werden, damit

80

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 3 · 2007

eine verantwortliche Entscheidung getroffen werden kann. Es genügt nicht, den Antrag erst auf dem Erhebungsbogen für das Schuljahr 2007/2008 zu stellen. Werden gesundheitliche Gründe für eine Befreiung geltend gemacht, so sind diese durch ein spezifisches fachärztliches Attest nachzuweisen, aus dem hervorgeht, in welcher Weise die Dienstfähigkeit eingeschränkt ist.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. März 2007 endet mit Ablauf des 31. März 2007 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).

Darmstadt, den 1. Februar 2007

__________

Darmstadt, den 1. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Schuster

Für die Kirchenverwaltung Krützfeld

Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2009/2010

__________ Potentialanalyse Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt gemäß § 6 Abs. 1 des Kirchengesetzes betreffend die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der Pfarrer sowie Artikel 3 Nr. 1 des Kirchengesetzes zur Änderung des Auswahlverfahrens für den Pfarrdienst in der EKHN vom 7. Dezember 2002 (ABl. 2003 S. 93) für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich ab dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben, die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse voraus. Gemäß § 9 Abs. 2 der Rechtsverordnung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare vom 10. Juni 2003 (ABl. 2003 S. 382) können Kandidatinnen und Kandidaten, die sich vor dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben, beantragen, nach den neuen Regelungen behandelt zu werden. Vom 12. bis 15. Juni 2007 findet eine Potentialanalyse in Arnoldshain statt. Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten Theologiestudierenden können sich frühestens nach Abschluss von sechs sprachfreien theologischen Fachsemestern zur Teilnahme an der Potentialanalyse bewerben.

Für den Kollektenplan 2009/2010 soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, dass neue Arbeitsgebiete und kirchliche Aufgaben, die bisher nicht berücksichtigt wurden, aufgenommen werden können. Deswegen wird hiermit zur Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2009/2010 eingeladen. Kriterien für die Aufnahme in den Kollektenplan: -

Die Projekte und Aufgaben müssen eine gesamtkirchliche Bedeutung und Wirkung haben.

-

Der Kostenplan eines Projektes bzw. der Haushaltsplan einer Einrichtung muss mindestens einen Gesamtumfang von 50.000 Euro haben.

-

Das kirchlich-evangelische Profil der Einrichtung bzw. des Projektes muss erkennbar sein.

-

Empfänger von Zuweisungen aus dem Haushalt der EKHN werden nur in besonderen Ausnahmefällen durch Kollektenmittel unterstützt.

-

Der Kollektenempfänger muss einen Bezug zum Gebiet der EKHN haben.

-

Die Kollekte soll schwerpunktmäßig der Finanzierung von Sachkosten dienen.

-

Kollektenmittel sind Zuschüsse, die eine Eigenfinanzierung und/oder Drittmittel voraussetzen.

Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, 64276 Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen:

-

Kirchengemeinden

1. Geburtsurkunde

-

Dekanate

2. Tauf- und Konfirmationsschein

-

gesamtkirchliche Einrichtungen

-

kirchliche Gruppen, Initiative, Projekte

-

diakonische Arbeitsfelder

3. Reifezeugnis 4. Polizeiliches Führungszeugnis 5. Lebenslauf und Lichtbild 6. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung

Aus dem Bereich der EKHN sind bewerbungsberechtigt:

Unterlagen für die Bewerbung: -

Beschreibung und Zielsetzung der durch die Kollekte mitzufinanzierenden Aufgabe bzw. Arbeit

-

Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans bzw. Wirtschaftsplans des laufenden Jahres

-

Beschreibung der Trägereinrichtung/der Initiative

7. Amtsärztliches Gutachten 8. Urkunde über den Familienstand

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Rückfragen sind an das Referat Koordination, Kirchengemeinden und Dekanate zu richten. Bewerbungen sind bis zum 27. April 2007 möglich. Kollektenempfänger, die in den vergangenen Jahren wiederholt Kollekte erhalten haben, müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Zusendung der Anträge an: Kirchenverwaltung Dezernat 1 Kirchliche Dienste Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

81

Die Rechtssammlung kann grundsätzlich nur dem bisherigen Bezieherkreis kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Abhanden gekommene oder nicht mehr gebrauchsfähige Exemplare werden nur in begründeten Ausnahmefällen von der Kirchenverwaltung ersetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rechtssammlung über den Buchhandel käuflich zu erwerben (ISBN 978-387047-092-0). Darmstadt, den 8. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Lehmann __________

Darmstadt, den 1. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Noschka __________ Mitteilungen an das Finanzamt bei mitgliedschaftsbegründenden Amtshandlungen Gemäß § 5 Abs. 4 der Kirchenbuchordnung sind die kirchenbuchführenden Stellen verpflichtet, mitgliedschaftsbegründende Amtshandlungen (Taufe, Aufnahme, Übertritt und Wiederaufnahme) dem für den Wohnsitz des Mitglieds zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere selbständig Tätige und Gewerbetreibende, aber auch solche Mitglieder, die keine Berufstätigkeit ausüben, aber gegebenenfalls ein besonderes Kirchgeld zu entrichten haben, zur Besteuerung herangezogen werden können. Darüber hinaus besteht unverändert die Verpflichtung der kirchenbuchführenden Stelle zur Mitteilung gegenüber der Meldebehörde. Darmstadt, den 1. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Noschka

Umwandlung der vollen Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Weiterstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt-Land, in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Darmstadt-Land und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Weiterstadt wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Weiterstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt-Land, wird die volle Pfarrvikarstelle in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

__________ __________ Das Recht der EKHN 16. Ergänzungslieferung Im März 2007 erscheint die 16. Ergänzungslieferung der Textsammlung „Das Recht der EKHN“. Der Versand erfolgt durch den Otto Bauer Verlag Stuttgart.

Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt-Land, in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde

Es wird gebeten, die Ergänzungslieferung möglichst umgehend einzuordnen. Die Rechtssammlung gehört zur Ausstattung der Kirchengemeinde bzw. der Dienststelle und muss für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich aufbewahrt werden. Sie ist beim Wechsel der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers (z. B. Pfarrstellenwechsel, Wechsel im Amt der oder des Vorsitzenden der Dekanatssynode oder einer Mitarbeitervertretung) in ordnungsgemäßem Zustand an die Nachfolgerin oder den Nachfolger zu übergeben.

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Darmstadt-Land und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt-Land, wird die volle Pfarrstelle I in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

82

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau § 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Finthen-Drais, Evangelisches Dekanat Mainz, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Finthen-Drais wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Finthen-Drais, Evangelisches Dekanat Mainz, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

Nr. 3 · 2007

Darmstadt, 20. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Marienborn, Evangelisches Dekanat Mainz, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Marienborn wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Marienborn, Evangelisches Dekanat Mainz, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 2

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Darmstadt, 20. November 2006

Darmstadt, 20. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

__________ Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Gonsenheim, Evangelisches Dekanat Mainz Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Gonsenheim wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Gonsenheim, Evangelisches Dekanat Mainz, wird aufgehoben.

Umwandlung der vollen Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach, Evangelisches Dekanat Bergstraße, in eine halbe Pfarrvikarstelle Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde BensheimAuerbach, Evangelisches Dekanat Bergstraße, wird die volle Pfarrvikarstelle in eine halbe Pfarrvikarstelle umgewandelt.

§ 2

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Darmstadt, 21. November 2006

Darmstadt, 21. November 2006

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

__________ Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Christuskirchengemeinde Heppenheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Christuskirchengemeinde Heppenheim wird folgendes beschlossen: § 1

83

__________ Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, Evangelisches Dekanat Oppenheim Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Oppenheim wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, Evangelisches Dekanat Oppenheim, wird aufgehoben. § 2

Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Christuskirchengemeinde Heppenheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2006

§ 2

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

__________

Darmstadt, 21. November 2006

Ausweisung eines zusätzlichen 0,25-Stellenanteils für pfarramtliche Dienste in der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Bieberau, Evangelisches Dekanat Reinheim

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, in eine Pfarrvikarstelle mit vollem Dienstauftrag. Die Pfarrstelle I wird zur Pfarrstelle. Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, wird die volle Pfarrstelle II in eine volle Pfarrvikarstelle umgewandelt. Die Pfarrstelle I wird zur Pfarrstelle. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Ev. Kirchengemeinden Groß-Bieberau und Neunkirchen wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Bieberau wird zusätzlich zu ihrer vollen Pfarrstelle ein 0,25-Stellenanteil für pfarramtliche Dienste ausgewiesen. § 2 Dieser Stellenanteil wird als Zusatzdienstauftrag im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß § 26 Abs. 2n DSO mit der Pfarrstelle Neunkichen, Evangelisches Dekanat Reinheim, verbunden. § 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

84

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 3 · 2007

Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen, Evangelisches Dekanat Reinheim, mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Groß-Bieberau, Evangelisches Dekanat Reinheim

Ausweisung eines zusätzlichen 0,25-Stellenanteils für pfarramtliche Dienste in der Evangelischen Kirchengemeinde Münster, Evangelisches Dekanat Reinheim

Urkunde

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Münster und Eppertshausen wird folgendes beschlossen:

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Neunkirchen und GroßBieberau wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß § 26 Abs. 2n DSO mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Groß-Bieberau, Dekanat Reinheim, verbunden. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2006

Urkunde

§ 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Münster wird zusätzlich zu ihrer vollen Pfarrstelle ein 0,25-Stellenanteil für pfarramtliche Dienste ausgewiesen. § 2 Dieser Stellenanteil wird als Zusatzdienstauftrag im Weg einer Pfarrdienstordnung gemäß § 26 Abs. 2n DSO mit der Pfarrstelle Eppertshausen, Evangelisches Dekanat Reinheim, verbunden. § 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 22. November 2006

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eppertshausen, Evangelisches Dekanat Reinheim, mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Münster, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Ev. Kirchengemeinden Eppertshausen und Münster wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eppertshausen, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß § 26 Abs. 2n DSO mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Münster, Dekanat Reinheim, verbunden. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Ausweisung eines zusätzlichen 0,25-Stellenanteils für pfarramtliche Dienste in der Ev. Kirchengemeinde Ueberau, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Ueberau und Spachbrücken wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Ueberau wird zusätzlich zu ihrer halben Pfarrstelle ein 0,25-Stellenanteil für pfarramtliche Dienste ausgewiesen. § 2 Dieser Stellenanteil wird als Zusatzdienstauftrag im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß § 26 Abs. 2n DSO mit der Pfarrstelle Spachbrücken, Evangelisches Dekanat Reinheim, verbunden. § 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Darmstadt, 22. November 2006

Darmstadt, 22. November 2006

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

__________

__________

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Spachbrücken, Evangelisches Dekanat Reinheim, mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Ueberau, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Spachbrücken und Ueberau wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Spachbrücken, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß § 26 Abs. 2n DSO mit einem 0,25 Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Ueberau, Dekanat Reinheim, verbunden. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 22. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Umwandlung einer Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (3/4) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Winterkasten, Evangelisches Dekanat Reinheim, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Rahmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Winterkasten wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Winterkasten, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (3/4) in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 2

85

Umwandlung einer vollen Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfurth, Evangelisches Dekanat Reinheim, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (3/4) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Beerfurth wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfurth, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird die volle Pfarrstelle in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (3/4) umgewandelt. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 14. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Aufhebung der halben Pfarrvikarstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarsteinach, Evangelisches Dekanat Erbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Erbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarsteinach wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarsteinach, Evangelisches Dekanat Erbach, wird die halbe Pfarrvikarstelle aufgehoben. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. __________ Darmstadt, 14. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Aufhebung der vollen Pfarrstelle II bei der Evangelischen Kirchengemeinde Crumstadt, Evangelisches Dekanat Ried

__________

Urkunde

86

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ried und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Crumstadt wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Crumstadt, Evangelisches Dekanat Ried, wird die volle Pfarrstelle II aufgehoben. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Aufhebung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mettenheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau sowie die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Mettenheim mit der Evangelischen Kirchengemeinde Alsheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau

Nr. 3 · 2007

Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde SchöllenbachBullau, Evangelisches Dekanat Erbach, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) sowie die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Schöllenbach-Bullau mit der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden, Evangelisches Dekanat Erbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Erbach und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Beerfelden und Schöllenbach-Bullau wird folgendes beschlossen: § 1 Die bisherige volle Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Schöllenbach-Bullau, Evangelisches Dekanat Erbach, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) mit Sitz in Schöllenbach-Bullau umgewandelt. § 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Schöllenbach-Bullau wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden, Evangelisches Dekanat Erbach, pfarramtlich verbunden. § 3

Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates WormsWonnegau wird folgendes beschlossen: § 1 Die bisherige 1,0 Pfarrstelle (1,0 kw) in der Evangelischen Kirchengemeinde Mettenheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, wird aufgehoben.

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

§ 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Mettenheim wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Alsheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, pfarramtlich verbunden.

Umwandlung einer vollen Pfarrvikarstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bürstadt, Evangelisches Dekanat Ried, in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

§ 3

Urkunde

Für die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Alsheim ausgewiesen.

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ried und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bürstadt wird folgendes beschlossen:

§ 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 14. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Die Kirchenleitung Cordelia Kopsch Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten __________

§ 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bürstadt, Evangelisches Dekanat Ried, wird die volle Pfarrvikarstelle in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

87

Darmstadt, 21. Dezember 2006

Darmstadt, 22. November 2006

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

__________

__________

Umwandlung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt, Evangelisches Dekanat Ried, in eine Pfarrvikarstelle mit vollem Dienstauftrag

Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Christuskirchengemeinde Dietzenbach, Evangelisches Dekanat Rodgau, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)

Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ried und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt wird folgendes beschlossen: § 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt, Evangelisches Dekanat Ried, wird in eine Pfarrvikarstelle mit vollem Dienstauftrag umgewandelt. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Christuskirchengemeinde Dietzenbach wird folgendes beschlossen: § 1 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Christuskirchengemeinde Dietzenbach, Evangelisches Dekanat Rodgau, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt und insofern mit einem 0,5 ku-Vermerk (künftig umzuwandeln) versehen, der mit Beendigung des Dienstverhältnisses des derzeitigen Stelleninhabers wirksam wird. § 2

Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde Worms, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Lukasgemeinde Worms wird folgendes beschlossen: § 1 Bei der Evangelischen Lukasgemeinde Worms, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, wird die volle Pfarrstelle in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 23. Januar 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen, Evangelisches Dekanat Rodgau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen, Evangelisches Dekanat Rodgau, wird aufgehoben und insofern mit einem 0,5 kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen, der mit Beendigung des Dienstauftrages der derzeitigen Stelleninhaberin wirksam wird.

88

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau § 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Nr. 3 · 2007

men mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach wird folgendes beschlossen: § 1

Darmstadt, 23. Januar 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach, Evangelisches Dekanat Rodgau, wird aufgehoben. § 2

__________ Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach, Evangelisches Dekanat Rodgau

Darmstadt, 23. Januar 2007

Urkunde

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau und im Beneh-

__________

Dienstnachrichten

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

89

90

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 3 · 2007

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

91

92

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 3 · 2007

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

93

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________ Alsbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Bergstraße, Modus B Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Evangelische Kirchengemeinde Alsbach eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. In der Gemeinde besteht darüber hinaus noch eine Pfarrvikarstelle (50 %). Alsbach liegt an der nördlichen Bergstraße, 16 km südlich von Darmstadt. Politisch gehört die Kirchengemeinde zur Gemeinde Alsbach-Hähnlein im Kreis DarmstadtDieburg. Zur Kirchengemeinde mit den Ortsteilen Alsbach und Sandwiese gehören 2.500 Gemeindeglieder. In den vergangenen 25 Jahren ist Alsbach durch Neubaugebiete stark gewachsen. Alsbach hat eine gute Infrastruktur, gute Verkehrsanbindungen sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Alle Schulformen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Sie wohnen in einem Pfarrhaus (5 Zimmer, Küche, Bad) mit großem Garten. Zur Kirchengemeinde gehören die über 400 Jahre alte, renovierte Dorfkirche, ein modernes Gemeindehaus sowie die Trägerschaft der evangelischen Kindertagesstätte (4 Gruppen). Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind: Eine Verwaltungsangestellte im Gemeindebüro (50%), eine Gemeindepädagogin für Kinder- und Jugendarbeit (45%), eine weitere Mitarbeiterin im gemeindepädagogischen Dienst mit 6 Wochenstunden, zwei Küsterinnen und ein Küster, eine Organistin, ein Chorleiter, eine Hausmeisterin für das Gemeindehaus sowie das Team der Kindertagesstätte. Zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätte und dem Kirchenvorstand besteht eine enge Zusammenarbeit.

In vielen Kreisen und Arbeitsgruppen unserer Gemeinde engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tragen intensiv zu einem vielfältigen und lebendigen Gemeindeleben bei. Wichtige Arbeitsbereiche sind u.A. die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie mit älteren Menschen. Der Kirchengemeinde ist die gesellschaftliche Verantwortung für unseren Ort wichtig. Wenn Sie unsere Pfarrerin oder unser Pfarrer werden, erwarten wir, dass Sie sich auf die Kerntätigkeiten Gottesdienst und Predigt, Seelsorge und Lebensbegleitung sowie Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden konzentrieren und sich auch in den Bereichen Gemeindeleitung, Motivation und Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit en-gagieren. Ein aufgeschlossener Kirchenvorstand wünscht sich von seinem Pfarrer oder seiner Pfarrerin geistliche Begleitung der Ehrenamtlichen in den Gemeindegruppen und einen aufmerksamen Umgang mit den Hauptamtlichen. Die Wertschätzung der Mitarbeit aller liegt uns am Herzen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann werfen Sie doch auch einen Blick auf unseren Auftritt im Internet (www.ev-kirche-alsbach.de). Weitere Auskünfte geben gerne: Thomas Büchner, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06257 2814 und Dekanin Scherf, Tel.: 06257 939412. Auch die Pröpstin für Starkenburg steht für weitere Nachfragen zur Verfügung. __________ Buchschlag-Sprendlingen, Ev. Versöhnungsgemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Dreieich, Modus A Etwas Neues ist im Entstehen. Haben Sie Lust, als Pfarrerin/Pfarrer dabei mitzuwirken und mitzugestalten? Seit dem 1. Januar 2007 ist aus der Ev. Kirchengemeinde Buchschlag und der Ev. Versöhnungsgemeinde Sprendlingen nach einer längeren Phase des Kennenlernens und Kooperierens eine Gemeinde geworden: die Ev. Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen. Auf den ersten Blick betrachtet könnten die beiden Gemeindeteile unterschiedlicher nicht sein: In Buchschlag eine Villenkolonie, im Sprendlinger Norden neben Einfamilien- und Reihenhäusern viele Wohnblocks und Hochhäuser, die vor allem von Familien mit Migrationshintergrund bewohnt werden. Dieser Stadtteil wird in Dreieich sozialer Brennpunkt genannt. In der Spannung zwischen „Gegensätze ziehen sich an“ und „Gleich und Gleich gesellt sich gern“ unternehmen wir als Kirchengemeinde den Versuch, jenseits von „Si-

94

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

tuiertheit“ Gemeinschaft zu organisieren, zu trösten, zu orientieren – und uns gemeinsam am Leben und Glauben zu freuen. Dazu ist Flexibilität, Geduld und ein weites Herz nötig. Wenn Sie von Zeit zu Zeit über das eine oder andere verfügen, nun einige Fakten für Sie: Dreieich liegt mitten im Rhein-Main-Gebiet, nach Frankfurt, Darmstadt oder Offenbach sind es jeweils nur wenige Kilometer. Die Einwohnerzahl liegt bei 43.000. In den beiden Gemeindeteilen sind zusammen rund 2.800 Gemeindeglieder, es gibt eine Kirche mit Gemeindehaus (Buchschlag), ein Gemeindezentrum mit Gottesdienstraum (Sprendlingen), zwei Kindergärten und etliche Gemeindegruppen. Im Zentrum des Gemeindelebens stehen die überdurchschnittlich gut- und von Bewohnerinnen und Bewohnern beider Gemeindeteile übergreifend besuchten Gottesdienste, die im Wechsel in beiden Gottesdienststätten in traditionellen wie neuen Formen gefeiert werden. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit dem Pfarrer, der die andere 1,0 Pfarrstelle innehat, dem Kirchenvorstand und den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne im Team zusammenarbeiten möchte. Dazu gehören unserer Ansicht nach gleichermaßen Kompromissbereitschaft und die Fähigkeit, eigene Ideen durchzusetzen. Schwung, Offenheit und Freude an der Arbeit wünschen wir uns von unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrer. Eine Dienstwohnung steht bei Bedarf im Gemeindezentrum zur Verfügung. Zu ihr gehören sechs Zimmer, Küche, Bad, zwei Toiletten, Terrasse, Loggia, ein kleiner Garten sowie Kellerräume und eine beheizte Garage. Zwei Amtsräume befinden sich nebenan. Über eine Bewerbung von Ihnen würden wir uns freuen. Für detailliertere Informationen stehen Ihnen telefonisch oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung: Hansjörg Schiebe, KV-Vorsitzender, Tel.: 06103 65449 und Jochen-M. Spengler, Pfarrer, Tel.: 06103 67642. Weitere Ansprechpartner/innen sind: Dekan Reinhard Zincke, Tel.: 06103 23544 und Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________ Dickschied, Niedermeilingen und Zorn, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Bad Schwalbach, Modus A, zum zweiten Mal Weil unsere bisherige Pfarrvikarin aus familiären Gründen unsere Gemeinden verlässt, möchten wir diese Stelle zum 01.06.2007 neu besetzen und suchen dazu eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar. Wir, das sind die drei pfarramtlich verbundenen eigenständigen Kirchengemeinden Dickschied (556 Ev.), Niedermeilingen (297 Ev.) und Zorn (362 Ev.), zwi-

Nr. 3 · 2007

schen Bad Schalbach und Nastätten. Ganz in der Nähe ist das (nicht nur Motorradfahrern) bekannte Wispertal. Insgesamt gehören 8 Dörfer zur Pfarrei. Nur wenige Autokilometer entfernt lädt der Rheingau zum Verweilen ein, und die nächste Umgebung mit schönen Tälern, herrlichen Wäldern und Felder. Die nächsten Städte sind Bad Schwalbach und Nastätten (je 15 km) sowie Taunusstein (25 km); auch Wiesbaden und Mainz (je 35-40 km) sind über die Bäderstraße (B 260) gut erreichbar. In Dickschied (600 Einwohner, hier steht auch das Pfarrhaus) gibt es einen Kindergarten. Folgende Schulen sind jeweils mit Schulbussen erreichbar: Grundschule in Kemel (ca. 13 km), Gesamtschulen und Gymnasium in Bad Schwalbach bzw. Taunusstein (ca. 15 bzw. 25 km), dazu kommen die schulischen Angebote in Wiesbaden. Einkaufsmöglichkeiten gibt es in einem Dorfladen in Nauroth, Bäckerei in Zorn, speziellere Einkaufsmöglichkeiten in Kemel, Bad Schwalbach und Nastätten. Zusätzlich kommen fast täglich Bäckerwagen und einmal wöchentlich ein Metzger. Das Pfarrhaus in Dickschied mit großem Garten wurde Ende des 19. Jahrhunderts erbaut und immer wieder renoviert, im größeren Umfang 1987, 1995 und 2002. Es bietet bei 133,8 qm Wohnfläche in den beiden Obergeschossen einer Familie gut Platz, hat dort eine große Küche, ein geräumiges Wohn-/Esszimmer, Schlaf-, Arbeits- und drei weitere Zimmer, zwei Toiletten und ein Bad. Geheizt wird zentral mit Heizöl, Warmwasser auch mit Solar. Im EG befinden sich ein Gemeinderaum, ein Archiv und die Gemeindebücherei sowie eine Gästetoilette. Sowohl von der Bücherei als auch über einen separaten Eingang gelangt man in das neu angebaute Pfarramt, in dem sich das geräumige Gemeindesekretariat und ein Amtszimmer mit herrlichem Ausblick, außerdem eine weitere Gästetoilette befinden. Unter dem Bürotrakt befindet sich eine Doppelgarage, dahinter sind weitere Abstellräume und Keller mit Heizungs- und Tankraum. Das kirchengemeindliche Leben: Nicht nur sonntags laden unsere drei evangelischen Kirchen und eine Backhaus-Kapelle zum Verweilen ein: Die alte Wehrkirche in Dickschied aus dem 13. Jahrhundert, zwei Dorfkirchen von 1741 bzw. 1768 in Zorn und Niedermeilingen (mit Schöler-Orgeln) und in Algenroth das ehemalige Backhaus (mit integrierter Teeküche hinter dem Vorhang des Altarraumes). In Nauroth steht ein evangelisches Gemeindehaus, in Niedermeilingen befinden sich Gemeinderäume im alten Pfarrhaus, in Zorn hat die Kirchengemeinde eine Wohnung angemietet und nutzt sie für Gruppen und Kreise. Gruppen und Kreise In unseren Gemeinden treffen sich folgende Gruppen: -

eine funktionierende Frauengruppe in Niedermeilingen

-

ein Blasorchester mit integriertem Ev. Posaunenchor in Obermeilingen

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

95

-

ein Hauskreis in Zorn

Wir freuen uns auf Sie!

-

ein Gospelchor in Zorn

-

Bastel-/Handarbeitsgruppe in Niedermeilingen

-

„Atempause“ (monatliche Meditation) in Dickschied

-

ökum. Seniorentreff in Niedergladbach

-

Jugendtreff in Zorn

Und so finden Sie Kontakt mit uns: Gabriele BechtLaufersweiler, KV-Vorsitzende Dickschied, Tel.: 06775 8500; Werner Michel. KV-Vorsitzender Niedermeilingen, Tel.: 06772 1202; Marianne Schreiber, KV-Vorsitzende Zorn, Tel.: 06775 721; Pvin. Renata Kiworr-Ruppenthal, Tel.: 06775 223; Dekan Klaus Schmid, Dekanat Bad Schwalbach, Tel.: 06128 488810; Propst Dr. Sigurd Rink, Propstei Süd-Nassau, Tel.: 0611 522475.

-

Jungschar in Zorn

__________

-

ein Kinderchor in Zorn/Algenroth

-

Spieletreff (6-12 J.) in Nauroth

-

Spiel- und Krabbelgruppen in Niedermeilingen und Dickschied

-

und viele Vereine in und um unsere Dörfer (z.B. gemischter Chor in Niedermeilingen und Männergesangvereine in Zorn und Nauroth), die uns wohlgesonnen zur Seite stehen.

Die gemeindliche Arbeit wird mitgetragen von: -

drei Kirchenvorständen

-

einer Gemeindesekretärin mit 12 Wochenstunden

-

5 nebenamtlichen Küsterinnen und Küstern

-

einem nebenamtlichen Organisten

-

ehrenamtlichen Kindergottesdienstmitarbeiter/innen und Jungscharhelferinnen

-

zwei nebenamtlichen Reinigungskräften in Dickschied und Nauroth

-

einem nebenamtlichen Posaunenchorleiter

-

vielen weiteren ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen

-

3 Prädikanten aus unseren Gemeinden

Wir wünschen uns für unsere Kirchengemeinden eine Pfarrerin/einen Pfarrer, der/die -

-

-

das Bestehende und Bewährte im Gemeindeleben gerne aufnimmt, (mit) weiterführt und mit neuen Impulsen belebt bereit ist für eine gute Zusammenarbeit sowohl im ökumenischen Bereich, mit den Ortsvereinen als auch in der überregionalen Zusammenarbeit evangelischer Kirchengemeinden der Großkommune Heidenrod offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden und den Kirchenvorständen anstrebt, um gemeinsam das Gemeindeleben zu planen und zu gestalten.

Einzelheiten unserer und Ihrer Vorstellungen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen. Darum: Bewerben Sie sich – besuchen Sie uns – sprechen Sie mit uns!

Driedorf, Pfarrstelle II, Dekanat Herborn, Modus B, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle II ist ab sofort zu besetzen, da unsere bisherige Pfarrerin in eine andere Gemeinde gewechselt hat. Was Sie vorfinden Das Kirchspiel Driedorf liegt in landschaftlich reizvoller Lage auf dem „Hohen Westerwald“. Es besteht aus 10 Ortschaften (ca. 3.100 Gemeindeglieder) und ist in 2 Pfarrstellen aufgeteilt. Zur Pfarrstelle II gehören 3 Kirchen, 1 Gemeindezentrum und 1 weitere Predigtstätte. Das geräumige Pfarrhaus liegt in ruhiger Wohnlage in Driedorf. Amtszimmer, Archiv und Konfirmandensaal sind in das Pfarrhaus integriert, aber vom Wohnbereich abgetrennt. Sie finden in Driedorf eine gute Infrastruktur. Es sind vorhanden: Kindergärten, eine integrierte Grund- und Gesamtschule, Ärzte, eine Apotheke, gute Einkaufsmöglichkeiten und zahlreiche Vereine. Weiterführende Schulen (Gymnasium und Realschule) gibt es in Herborn (12 km), berufsbildende Schulen, eine Schule für körperlich und geistig Behinderte sowie Einrichtungen der Lebenshilfe erreichen Sie in Dillenburg (20 km). Sowohl Herborn als auch Dillenburg sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Was unsere Kirchengemeinde prägt Wir arbeiten an der Umsetzung unserer Leitbilder (Kreuz und Leib Christi und wanderndes Gottesvolk). Unsere Gesamt-Kirchengemeinde zeichnet sich aus durch -

einen kooperativen Kirchenvorstand

-

engagierte Mitarbeiter/innen

-

Familiengottesdienste

-

Chöre und Posaunenchor

-

eigenverantwortliche Gemeindegruppen, u.a. Kindergottesdienste, Jugendkreis, Bibelgesprächskreis, Frauenkreise, Sonntagstreff für Alleinstehende, Gemeindebrief-Redaktionskreis

-

eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen und einer guten integrativen Arbeit

96

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde, der landeskirchlichen Gemeinschaft sowie verschiedenen freikirchlichen Gemeinden

-

eine lebendige Partnerschaft zu einer Kirchengemeinde in Sachsen-Anhalt und einer evangelischen Kirchengemeinde in Südpolen.

Nr. 3 · 2007

dergarten und Grundschule (mit Betreuung) befinden sich vor Ort; es gibt einen Lebensmittelmarkt, Metzger, Bäcker, Frisöre und Banken. Von den etwa 2.000 Einwohnern ist der Großteil evangelisch; die katholischen Mitchristen werden durch die Pfarrei im Nachbarort Habitzheim betreut.

-

an der Umsetzung unserer Leitbilder mitarbeiten

-

die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln

Groß-Umstadt ist eine wachsende Gemeinde mit kleinstädtischer Struktur und guten Verkehrsanbindungen ins Rhein-Main-Gebiet (insbesondere Darmstadt). In der Kernstadt leben zurzeit ca. 11.000 Einwohner. Die „Odenwälder Weininsel“ bietet neben allen Schulformen auch Versorgungseinrichtungen wie Kreiskrankenhaus, Stadtbücherei und Sport- und Freizeitstätten.

-

neue Gottesdienstformen fördern und intensivieren

Wer wir sind

-

gerne mit Kindern und jungen Familien arbeiten

-

die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen begleiten

-

die ökumenische Arbeit mitgestalten

-

die gute Zusammenarbeit mit der Kommune fortsetzen.

In der Gemeinde Semd gibt es zahlreiche ehren-, neben- oder hauptamtlich geleitete Gruppen, wie Kirchenchor, Frauenhilfe, Kindergottesdienst, Gesprächskreis, Besuchsdienst, Lesemäuse und Lesekreis. Im Gemeindehaus befindet sich seit vielen Jahren eine Gemeindebücherei. Das Motto unserer Gemeinde lautet „Zusammen Glauben erleben“.

Von Ihnen als Pfarrerin/Pfarrer wünschen wir uns, dass Sie

Die Arbeit wird zwischen beiden Pfarrern aufgeteilt. Wir sind offen für eine neue strukturelle Zuordnung der beiden Pfarrbereiche und wollen Sie gerne bei Ihrer eigenen Schwerpunktsetzung unterstützen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen und mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gerne geben wir weitere Auskünfte: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Gisela Henrich, Tel.: 02775 302; Pd. Gerhard Bauer, Tel.: 02775 261; Stv. Dekan Ronald Lommel, Tel.: 02772 574960 sowie Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. __________ Groß-Umstadt, 1,0 Pfarrstelle III mit Sitz in Semd, Dekanat Groß-Umstadt, Modus A, zum zweiten Mal

In der Gemeindearbeit in Groß-Umstadt ist es uns wichtig, verschiedene Zielgruppen anzusprechen und dabei eine Vielfalt von Ausdrucksformen für ehrenamtliche Mitarbeit zu ermöglichen. Im diakonischen Bereich ist die Kirchengemeinde GroßUmstadt Trägerin zweier Kindergärten (50 bzw. 80 Plätze). Die beiden Kirchengemeinden Semd und GroßUmstadt sind gemeinsam mit weiteren 11 Kirchengemeinden Träger der Sozialstation für die Kommunen Groß-Umstadt und Otzberg. Die Kirchengemeinde ist aufgeteilt in drei Pfarrbezirke mit 4.500 Gemeindegliedern, wobei der Pfarrbezirk III (Gustav-Hacker-Siedlung) mit etwa 400 Gemeindegliedern von der Pfarrstelle Semd aus betreut wird. Die Hacker-Siedlung wurde Ende der 50er Jahre für vertriebene Familien errichtet.

Herzlich willkommen in Semd und Groß-Umstadt! Ihre neue Gemeinde liegt am Rande des Ballungsraums Rhein-Main am Nordrand des Odenwaldes. Wir freuen uns darauf, hier mit Ihnen zu leben und Gemeinde zu gestalten. Die durch die Strukturreform 2002 neu gebildete Pfarrstelle ist für ca. 1.500 Gemeindeglieder verantwortlich. Ungefähr 1.100 leben im dörflich geprägten Stadtteil Semd, einer selbstständigen Kirchengemeinde, und etwa 400 in einem Bezirk der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Umstadt (Gustav-Hacker-Siedlung). Der Arbeitsschwerpunkt (2/3) wird in Semd liegen. Wo wir sind Der Stadtteil Semd und die Kernstadt Groß-Umstadt liegen in landschaftlich schöner Umgebung. Semd, nur 3 km von Groß-Umstadt entfernt, ist eine lebendige Gemeinde mit einem sehr aktiven Vereinsleben. Das Dorf besitzt eine gewachsene Infrastruktur – Kin-

Bisher bestanden die Aufgaben in der Kirchengemeinde Groß-Umstadt neben Gottesdienst und Seelsorge in der Begleitung der Altenarbeit und der Betreuung des Pflegeheims mit etwa 100 Bewohnern. Für die zukünftigen Aufgaben in der Kernstadt werden die Kirchenvorstände eine Pfarrdienstordnung erstellen – dort werden Sie im Team mit zwei Kollegen zusammenarbeiten. In der ökumenischen Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde gestalten beide Gemeinden eine jährliche Bibelwoche, mehrere Gottesdienste und den Weltgebetstag, der im Wechsel in der katholischen und evangelischen Kirche gefeiert wird. Was wir bieten Die Kirche von Semd (über 200 Jahre alt, ca. 400 Sitzplätze) liegt schräg gegenüber des Pfarrhauses im Ortskern. Im Pfarrhaus (angemietet, 158 m2 Wfl.) mit Garten und Garage ist auch das Amtszimmer (38 m2) untergebracht.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

97

Das Gemeindehaus in Semd, in dem sich die verschiedenen Gruppen treffen, ist zu Fuß in fünf Minuten vom Pfarrhaus aus zu erreichen.

Gemeinden und Pfarrer pflegen eine enge Zusammenarbeit, z.B. gemeinsame Gottesdienste und Predigtstellenwechsel der Pfarrer innerhalb der Mainspitze.

Die Ende des 15. Jahrhunderts erbaute gotische Stadtkirche von Groß-Umstadt mit ca. 400 Plätzen steht im Zentrum der historischen Altstadt.

Auf unserer Internetseite www.ev-kirche-gustavsburg.de kann man viele Informationen erhalten, auch der Gemeindebrief ist dort veröffentlicht.

Für die Gemeindearbeit in Groß-Umstadt steht ein großes zentral gelegenes Gemeindehaus mit dem gemeinsamen Gemeindebüro für beide Kirchengemeinden (Sekretärin mit halber Stelle) zur Verfügung. Die Verwaltungsarbeit wird durch den Anschluss an die Evangelische Regionalverwaltung Groß-Zimmern wesent-lich erleichtert.

Wir liegen:

Was wir uns wünschen Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder auch ein Pfarrerehepaar mit der Fähigkeit, traditionell Entstandenes im Gemeindeleben zu achten und zugleich weiter zu entwickeln. Hierbei stehen Ihnen engagierte Mitarbeiter/innen sowohl innerhalb als auch au-ßerhalb der beiden Kirchenvorstände zur Seite. Wir erwarten -

Interesse an der Breite und Vielfalt unserer Gemeinden

-

seelsorgerliche Begleitung der Menschen in unseren Gemeinden im Gottesdienst (auch neue Formen), bei Hausbesuchen oder einfach auf der Straße.

Wir bieten -

Raum für die Realisierung eigener Schwerpunkte

-

kollegiale Zusammenarbeit.

Wir sind neugierig und gespannt auf Ihre eigenen Ideen und Vorstellungen. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen und einen gemeinsamen Weg für unsere Ge-meinden zu finden. Nähere Auskünfte erteilen: Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151; Markus Krimm, Stellv. Vorsitzender des Kirchenvorstandes Semd, Tel.: 06078 910699; Pfr. Arno Kreh, Vorsitzender des Kirchenvorstandes Groß-Umstadt, Tel.: 06078 911008; Dekan Heinz-Walter Laubscheer, Tel.: 06078 911437. Internet: www.gross-umstadt-evangelisch.de. www.ev-kirche-semd.de. __________

Gustavsburg, Teil der Doppelgemeinde GinsheimGustavsburg, liegt im Westen des Rhein-Main-Gebietes an der Mainspitze und hat eine gewachsene und funktionierende Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule, Kindergärten und medizinische Versorgung sind im Ort vorhanden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gigu.de. Wir haben: Beschäftigt sind bei uns hauptamtlich eine Sekretärin (20 Std./W) und eine Gemeindepädagogin (30 %), nebenamtlich ein Organist, eine Küsterin, ein Bläserchorleiter, ein Hausmeister und eine Reinigungskraft. Dieses Team wird durch viele ehrenamtliche Helfer und einem jungen, offenen Kirchenvorstand ergänzt. Die Kirche, das Gemeindehaus mit Küster-Wohnung, das Büro und das Pfarrhaus bilden eine bauliche Einheit. Die Kirche wurde 1916 gebaut und vor sechs Jahren grundlegend renoviert. Vor zwei Jahren haben wir die SchukeOrgel generalüberholen lassen. Das sehr schöne, großzügig geschnittene Pfarrhaus, ebenfalls erbaut 1916, renoviert vor vier Jahren, hat fünf Zimmer, Küche, Bad, WC und ein ausgebautes Dachgeschoss auf ca. 200 m2 und einen großen Garten. Die vielen Räume des Gemeindehauses werden regelmäßig von Gruppen benutzt. Diese werden fast alle von Ehrenamtlichen geleitet und zeigen ein weites Spektrum von Betätigungsfeldern auf. Wir haben zurzeit: zwei Krabbelkreise, Café-Treff, Frauentreff, Gymnastik für Frauen, Bastelgruppe, Bläserchor, Gitarrengruppe, Jugendchor, Pfadfinder, Eine-Welt-Gruppe und Kinder- und Erwachsenenkleiderbasar. Hervorzuheben sind die über die Ortsgrenzen hinaus bekannte Obdachlosenarbeit und die Kleiderkammer für Bedürftige. Der Bibelgesprächskreis wird vom Pfarrer geleitet. In der Konfirmandenarbeit sind Ehrenamtliche mit engagiert, die auch die Dekanatsfreizeit auf dem Eisenberg unterstützen. Das Kigo-Team veranstaltet ansprechende Kindergottesdienste. Gut besucht sind unsere Familiengottesdienste. Wir wünschen:

Gustavsburg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Rüsselsheim, Modus C

-

Die Zusammenarbeit mit den evangelischen Nachbargemeinden und in der Ökumene vor Ort soll weiter geführt werden.

-

Die Begleitung der Kinder- und Jugendarbeit und der Konfirmandenunterricht sind uns wichtig, ebenso die gute Zusammenarbeit mit der Grundschule am Ort.

-

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Seniorenarbeit, wozu auch die im Wechsel mit der katholischen Ge-

Wir sind: Unsere Gemeinde, die einen überwiegend offenen Frömmigkeitsstil pflegt, umfast rund 2.000 Glieder. Sie ist ein Teil der so genannten Mainspitz-Gemeinden (Ginsheim, Gustavsburg und Bischofsheim), die eine gemeinsame Pfarrdienstordnung und Liturgie haben.

98

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau meinde und den vier Main-Spitz-Kollegen stattfindenden Gottesdienste im Altenheim gehören.

-

Gute Teamarbeit mit den Ehrenamtlichen, den Mitarbeitenden und dem Kirchenvorstand ist uns wichtig.

-

Fortsetzung des Bibelgesprächskreises (theologische Arbeit mit Erwachsenen).

-

Ihren eigenen Vorstellungen und Schwerpunkten in der Gemeindearbeit stehen wir offen gegenüber.

(50%), eine Kirchenmusikerin (25%), eine nebenamtliche Organistin, ein nebenberuflicher Posaunenchorleiter und zwei nebenamtliche Küsterinnen. Unser aktiver Diakonieausschuss bzw. Besuchskreis ist für die seelsorgerliche Arbeit mit verantwortlich. Wir möchten mit Ihnen eine partnerschaftliche, offene und konstruktive Zusammenarbeit in folgenden Schwerpunkten unserer gemeindlichen Arbeit fortführen: -

Unsere sehr gut besuchten „Mitten-im-Dorf-Gottesdienste“ mit Vereinen, Schulen und der Kommune feiern wir an anderen Örtlichkeiten (Burg Staufenberg, Stadtzentrum und -halle, Kirmeszelt, Vereinsräume...) und mit besonderen Akzenten.

-

Wir legen Wert auf guten Kontakt zu den Kindergärten und Schulen (mehrere Andachten bzw. Gottesdienste im Jahreskreis). Unsere Konfirmandenarbeit mit einem jugendlichen Team ist sehr lebendig.

-

Die Kasualien liegen uns besonders am Herzen. Wir wünschen uns, dass Sie den betroffenen Menschen in ihrer jeweiligen Lage als Seelsorger/in begegnen und ihre gottesdienstliche Feier würdevoll gestalten.

Sie haben: Interesse an unserer Pfarrstelle? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Neben unserer Internetseite www.ev-kirchegustavsburg.de steht Ihnen für Fragen gerne persönlich zur Verfügung: Frau Annette Pfau, stellvertretende Vorsitzende des KV, Tel.: 06134 757454, e-mail: [email protected]. Weitere Ansprechpartner für Ihre Bewerbung sind Herr Dekan Kurt Hohmann, Tel.: 06142 12672 und Frau Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388.

Nr. 3 · 2007

__________ Kirchberg, 0,5 Pfarrstelle I, Dekanat Kirchberg, Erteilung eines halben Verwaltungsdienstauftrages

Wir sind aber selbstverständlich auch aufgeschlossen für neue Ideen und Impulse, die Sie einbringen. Denn aufgrund unserer guten Erfahrungen mit Teamarbeit wissen wir, dass eine gelingende Kooperation Früchte trägt.

Die Kirchengemeinde Kirchberg I ist beheimatet in der Kommune Staufenberg, die trotz mehrerer Neubaugebiete eine persönliche, ländliche Struktur bewahrt hat. Sie liegt regional zwischen den Universitäts-, Einkaufsund Arbeitsstädten Gießen (10 km, gute Busverbindungen) und Marburg. Die Autobahnanbindung eröffnet aber auch direkte Wege, z.B. ins Rhein-Main-Gebiet. Zur Pfarrstelle gehören die unmittelbar zusammen hängenden Ortsteile Staufenberg (1.500 Gemeindeglieder) und Mainzlar (1.000 Gemeindeglieder).

Wenn Sie sich für uns interessieren, freut sich ein Kirchenvorstand auf Sie, der mit Lust und Laune bei der Sache ist.

Sowohl im Gemeindezentrum Staufenberg (60-130 Sitzplätze), in der Kirche Mainzlar (150 Sitzplätze) als auch in der Kirche zu Kirchberg (350 Sitzplätze) ist 14-tägig jeweils zwei Mal Gottesdienst zu leiten. Der Gottesdienstplan wird vierteljährlich einvernehmlich mit allen Beteiligten erstellt. Die Gemeinde ist der Ev. Regionalverwaltung Gießen angeschlossen. Zuständig für uns ist außerdem das Religionspädagogische Amt Gießen (Religionsunterricht, Schulpfarrstellen).

__________

Bitte sehen Sie zwecks weiterer Informationen unsere Website an: www.kirchberg-evangelisch.de. Oder rufen Sie einfach an bei Klaus Faulenbach, stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender, Tel.: 06406 75593; Jutta Martini, Pfarrerin, Tel.: 06406 5399 oder Dekan Rolf Klingmann, 0641 494423.

Mainz-Ebersheim und Zornheim, Dekanat Mainz, Modus B Zwei am Stadtrand von Mainz gelegene, pfarramtlich verbundene Kirchengemeinden suchen einen Pfarrer, eine Pfarrerin oder ein Pfarrerehepaar.

Dem zukünftigen Kollegen/Der zukünftigen Kollegin steht das direkt neben dem Gemeindezentrum gelegene, geräumige Pfarrhaus zu Verfügung. Es wurde 1980 erbaut und umfasst sieben Zimmer, Küche, Bad, Toilette, Keller, Garage und einen großen Garten. Kindergärten und Grundschulen sind am Ort, eine weiterführende Europa-Schule mit Gymnasialzweig befindet sich in Lollar (2 km), weitere Schulen in Gießen.

Mainz-Ebersheim, südlichster Stadtteil von Mainz mit 5.400 Einwohnern und Zornheim, selbstständiger Ort in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm mit 3.800 Einwohnern, sind drei Kilometer voneinander entfernt. Beide haben Stadtbusverbindung nach Mainz. Die Orte sind ländlich strukturiert und vom Weinbau geprägt. Sie sind expandierende, familienfreundliche Wohnorte. Die Lage im rheinhessischen Hügelland und die Nähe zur Stadt Mainz machen ihren besonderen Reiz aus.

Die Gemeindearbeit spielt sich im großzügig angelegten Gemeindezentrum in Staufenberg mit Büro ab, Mainzlar besitzt außerdem einen Gemeindesaal. In unserer Gemeinde arbeiten engagiert mit: eine Pfarramtssekretärin (20 Stunden wöchentlich), eine Gemeindepädagogin

Die selbstständigen evangelischen Kirchengemeinden mit 1.200 bzw. 1.000 Gemeindegliedern besitzen jeweils ein neu erbautes Gemeindezentrum mit flexiblen Räumen für die unterschiedlichen Aktivitäten und eigenständigem Kirchenraum.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Gottesdienste, die sonntags jeweils in beiden Gemeinden stattfinden, werden in vielfältigen Formen gefeiert. Darüber hinaus hat sich ein breit gefächertes Gottesdienstangebot entwickelt, das überwiegend von Ehrenamtlichen gestaltet wird. Zwei engagierte Kirchenvorstände mit ehrenamtlichen Vorsitzenden, ein Pfarrer im Ehrenamt und eine Gemeindepädagogin (50%) übernehmen Verantwortung. Ein kompetenter Mitarbeiterstamm leitet Kreise für Menschen aller Altersstufen und unterstützt den Pfarrer in der seelsorgerlichen und diakonischen Arbeit. Daneben werden im Rahmen der Gemeinden viele Interessen gepflegt, wie Kirchenmusik, Vortragsreihen etc. Dieses lebendige Gemeindeleben ist auch offen für neue Impulse. Eine angemietete Vier-Zimmer-Dienstwohnung steht in Ebersheim zur Verfügung. Für eine größere Familie helfen wir gerne, eine Alternative zu finden. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die Freude hat an -

der Gestaltung von Gottesdiensten und Gemeindeleben

-

Unterricht und Begleitung der heranwachsenden Generation

-

partnerschaftlicher Zusammenarbeit

-

öffentlicher Repräsentanz

99

Der Ort verfügt mit guten Einkaufsmöglichkeiten, verschiedenen Ärzten, einem Strandbad, diversen Sportangeboten, einem breitgefächerten Dienstleistungsangebot und einer Vielzahl von Vereinen über hohe Lebensqualität. Am Ort sind Kindergärten, Grundschule und die gymnasiale Oberstufe vorhanden, darüber hinaus finden sich alle weiteren Schulformen in der Kommune. Dudenhofen liegt zentral und ruhig im Rhein-MainNeckar-Gebiet mit seinen zahlreichen Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Arbeitsmöglichkeiten. Der Ort verfügt über günstigste Anbindungen an die Autobahnen, Busverbindungen und einen S-Bahnanschluss. Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Offenbach, Hanau, Darmstadt und Aschaffenburg sind schnell erreichbar. Mit der aus dem Jahr 1769 stammenden barocken Predigerkirche, die den Mittelpunkt des Ortes bildet, fühlen sich nicht nur die ca. 3.000 evangelischen Gemeindeglieder, sondern viele weitere Rodgauer Bürgerinnen und Bürger verbunden. Sie bietet mit ihren rund 450 Plätzen auch Raum für Konzerte und Veranstaltungen verschiedenster Art. Die Arbeit der Kirchengemeinde richtet sich sowohl an die Menschen im gewachsenen alten Ortskern als auch an Menschen, die in den letzten Jahren in den Neubaugebieten heimisch geworden sind. Dazu gehört auch eine intensive Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen. Die Kirchengemeinde Dudenhofen

Sicher wollen Sie Näheres wissen! Informationen zu den Orten finden Sie unter: www.ebersheim.de oder www.zornheim.de. Zu den Kirchengemeinden erhalten Sie Informationen von dem KV-Vorsitzenden in MainzEbersheim, Michael Ermlich, Tel.: 06136 952274, E-Mail: [email protected]; der KV-Vorsitzenden in Zornheim, Dr. Susan Durst, Tel.: 06136 43959, E-Mail: [email protected]; dem Dekan, Pfr. Jens Böhm, Tel.: 06131 960040 oder dem Propst, Pfr. Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027.

-

ist stolz auf ihre evangelische Tradition und möchte sie unter sich verändernden Bedingungen bewahren,

-

hat einen engagierten und lernbereiten Kirchenvorstand mit mehreren Fachausschüssen,

-

hat folgende hauptamtliche Mitarbeiter/innen: Pfarrvikarin (50%-Stelle), Küster (50%-Stelle), Pfarrsekretärin (50%-Stelle) und Gemeindepädagogin (40%Stelle),

-

verfügt über zahlreiche selbstbewusste ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eigenverantwortlich gemeindliche Aktivitäten gestalten und neben Zeit, Kraft und Engagement auch neue Impulse für ein plurales und gedeihliches Miteinander unter Gottes Wort setzen,

-

In der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle zu besetzen, weil der bisherige Stelleninhaber in den universitären Bereich gewechselt hat.

zeichnet sich durch ein breites Angebot an gemeindlichen Aktivitäten und pflegt in besonderer Weise die Kirchenmusik (Kirchenchor, Posaunenchor, Miniband und Musikprojekte) aus,

-

Dudenhofen ist ein ehemaliges Straßendorf mit ca. 8.000 Einwohnern, das im Zuge der Gebietsreform in den 70er Jahren ein Stadtteil von Rodgau wurde. Historisch gewachsene Traditionen und Strukturen prägen noch heute den Charakter unserer Gemeinde als selbstbewusste ehemalige Enklave inmitten einer bis vor wenigen Jahrzehnten überwiegend römisch-katholisch geprägten Region. Dudenhofen ist eine der waldreichsten Gemeinden Hessens.

bietet Gottesdienste für verschiedene Altersstufen und Zielgruppen.

Eine lebendige Arbeit mit Familien und Jugendlichen hat bei uns einen hohen Stellenwert. Daneben bilden Besuche, Seelsorge und die Gemeindediakonie wichtige Arbeitsfelder. Kirche und Gemeindehaus, in dem auch die Bücherei der Gemeinde untergebracht ist, sind frisch renoviert und mit Leben gefüllt. Von Krabbelgruppen bis zur Seniorengymnastik, vom Bibelkreis bis zur Jungschar, von der jungen Frauenrunde bis zur über 100

Wenn Sie sich vorstellen können, mit uns zu arbeiten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. __________ Rodgau-Dudenhofen, 1,0 Pfarrstelle, Rodgau, Modus B, zum zweiten Mal

Dekanat

100

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Jahre bestehenden Frauenhilfe fühlen sich alle hier zuhause. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der

Nr. 3 · 2007

Orgel-Neubauprojektes bis 2006 – die Region nachhaltiger als bisher prägen wird. Die zu leistenden Aufgaben gehen, bezogen auf das Bauwerk und seine angestrebte neue Nutzung, als „offene Kirche“ über die Aufgaben hinaus, die in Kirchengemeinden vergleichbarer Größe (bezogen auf die Zahl der 2.600 Gemeindemitglieder) so nicht anfallen.

-

Entwicklungen und Tendenzen in Kirche und Gesellschaft wahrnimmt und fähig ist, sie kritisch zu reflektieren,

-

bereit und in der Lage ist, notwendige Herausforderungen im Blick auf eine weiterhin lebendige Gemeindearbeit strukturell anzugehen sowie gemeinsam mit dem Kirchenvorstand entsprechende Konzepte zu entwickeln und umzusetzen,

Die Katharinenkirche ist schon seit vielen Jahren ganztägig geöffnet und zieht jährlich (geschätzt) 20.000 bis 30.000 Besucherinnen und Besucher an.

kontaktfreudig und im Ort präsent ist, offen auf die Menschen zugeht, sie motiviert sowie sensibel für deren Hoffnungen und Sorgen ist,

1. zur engeren Gemeinde der Parochie gehören;

-

-

Erfahrungen in den Bereichen Planung, Arbeitsorganisation, und Verwaltung mitbringt sowie über Personalführungskompetenz verfügt,

-

bereit und in der Lage ist, mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie dem Kirchenvorstand vertrauensvoll, zielorientiert und konstruktiv zusammenzuarbeiten,

-

im Handlungsfeld Seelsorge einen Schwerpunkt setzt und Menschen besucht,

-

in unseren gut besuchten Gottesdiensten fundierte, zeitgemäße und ansprechende Predigten hält,

-

die selbständig arbeitenden Gruppen begleitet und theologisch unterstützt.

Die Pfarrdienstwohnung mit ca. 135 m Wohnfläche, Garage und Garten bietet Platz für eine Familie. Sie ist über das zusätzliche Amtszimmer mit dem Gemeindehaus verbunden. Die Wohnung verfügt über einen separaten Eingang. Das Haus aus den 60erJahren wurde 2003 grundrenoviert und steht in direkter Nähe zur Kirche. 2

Die Kirchengemeinde hat es mit Menschen zu tun, die

2. als Touristen das Bauwerk betrachten, dabei insbesondere bei Führungen „Geschichten“ über die Botschaften der Kirchenfenster zu hören bekommen, zur Besinnung in einem Raum der Stille meditieren können und damit als „wanderndes Gottesvolk“ Gemeinde sind; 3. als Kulturgemeinde, vielleicht als „Kirchenferne“, neben der Kirchenmusik unterschiedliche Angebote wahrnehmen; 4. als Ausführende - Sängerinnen und Sänger, Künstler und ehrenamtlich Tätige - in den unterschiedlichen Bezügen sind. Folgende Aufgaben gehören zum Profil der Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit in Oppenheim: 1. Entwicklung und Verwirklichung eines Gesamtkonzeptes für „Heilige Räume“ unter Assistenz der Raumberatung beim Referat Kunst & Kirche im Zentrum Verkündigung der EKHN.

Wenn Sie Lust haben, sich in unsere aktive Gemeinde einzubringen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

2. Entwicklung der Bildungsarbeit im Sinne des Aufbaus eines Kreises von Mitarbeitenden zur Betreuung von Besucherinnen und Besuchern und zur Mitarbeit bei den verschiedenen kulturellen Angeboten; dazu gehört die Entwicklung und Verwirklichung eines Gesamtkonzeptes für das Katharinenlädchen (ein Kiosk auf dem Kirchengelände).

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: KV-Vorsitzende Pfarrvikarin Anja Schwier, Tel.: 06151 732380; Stell-vertretende KV-Vorsitzende Friederun Karnbach, Tel.: 06106 22883; Dekanin Jutta Jürges-Helm, Tel.: 06074 4846120; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388.

3. Planung und Betreuung von kulturellen Veranstaltungen. Hier ist eine grundlegende konzeptionelle Position und die entsprechende organisatorische Realisierung ganz neu aufzubauen. Das betrifft auch die Verzahnung mit dem städtischen Tourismus.

__________ 0,5 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit im Evangelischen Dekanat Oppenheim, errichtet bei der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim Die Katharinenkirche Oppenheim als Stadtkirche Die besondere Situation der Kirchengemeinde wird bestimmt durch das, die Stadt Oppenheim prägende Bauwerk der Katharinenkirche, deren Bedeutung über die Gemeindegrenzen hinweg – insbesondere nach Abschluss der aufwändigen Restaurierungsarbeiten im Jahr 2005 und der Verwirklichung eines mutig angegangenen

4. Neben der Gemeindepfarrstelle ist Raum für gottesdienstliches Handeln an der Katharinenkirche. 5. Gewinnung von Sponsoren. 6. Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadtkirchenarbeit wird durch einen Beirat verantwortet, dem der/die Stelleninhaber/in angehört. Die Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit ist ab sofort wieder zu besetzen. Der Dekanatssynodalvorstand wäre bei der Suche einer passenden Wohnung behilflich.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

101

Weitere Auskünfte erteilen: der Propst für Rheinhessen, Pfr. Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027; der Dekan des Evangelischen Dekanats Oppenheim, Pfr. Michael Graebsch, Tel.: 06133 5792-21; die Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, Manuela Rimbach-Sator, Tel.: 06133 2381; die Fachberatung für Stadtkirchenarbeit im Zentrum Verkündigung, Pfr. Georg Pape, Tel.: 069 71379 137.

viele Feste. Die Lahnstrecke der Deutschen Bahn AG verbindet Weilburg mit den Endstationen Gießen und Koblenz. Die Städte Wetzlar und Limburg liegen ca. 25 km entfernt. Das Rhein-Main-Gebiet ist sowohl mit der Bahn wie mit dem PKW gut erreichbar (Autobahnen A 3 und A 45 sowie die Schnellstraße B 49).

__________

Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die den Glauben an Jesus Christus den Menschen lebensnah vermittelt, Verständnis für die Jugend zeigt und seelsorgerliche Kompetenz besitzt. Einen Menschen, der eigene Ideen und sein eigenes Profil einbringt. Einen Menschen, der der Ökumene und der Kirchenmusik aufgeschlossen und zu enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und der Kollegenschaft bereit ist.

Weilburg, Pfarrstelle I, Dekanat Weilburg, Modus C Die Pfarrstelle I (1,0 Stelle) der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg ist ab sofort neu zu besetzen. Unsere Gemeinde Zur Ev. Kirchengemeinde Weilburg gehören 4.900 Gemeindeglieder. Die Gemeinde umfasst die Kernstadt Weilburg und die Filialorte Ahausen, Kirschhofen, Odersbach und Waldhausen. Zur Pfarrstelle I gehören zzt. die Taunusseite Weilburgs und Kirschhofen mit insgesamt 1.641 Gemeindegliedern. Die Gemeinde ist aufgeteilt in drei Pfarrbezirke. Unser Mittelpunkt ist die Schlosskirche. Wöchentlich finden in ihr und in der Heilig-Grab-Kapelle Gottesdienste statt, die wechselseitig mit den beiden anderen Stelleninhabern gehalten werden. In den Filialorten finden 14-tägig Gottesdienste statt, die ebenfalls wechselseitig mit den Inhabern der beiden anderen Pfarrstellen gehalten werden. Gemeinsam mit dem Kirchenvorstand und den Kollegen/innen soll in nächster Zeit eine Neukonzeption der Gemeindearbeit und der drei Pfarrbezirke entwickelt werden, in der die persönlichen Gaben und Fähigkeiten berücksichtigt werden sollen. Zur Gesamtgemeinde gehören zwei Kindergärten und ein Alten- und Pflegeheim. Zur Katholischen Kirchengemeinde haben wir gute Kontakte. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen unterstützen die Arbeit durch vielfältiges Engagement. Wir beschäftigen eine hauptamtliche Kantorin (A-Musikerin), die eine umfangreiche kirchenmusikalische Arbeit aufgebaut hat. In den Filialorten sind nebenamtliche Organisten beschäftigt. Eine Gemeindepädagogin arbeitet mit einem Stellenumfang von 30 % in unserer Gemeinde. Eine Gemeindesekretärin (0,5 Stelle) erledigt die Verwaltungsarbeit; eine hauptamtliche Küsterin ist in Weilburg tätig sowie in den Filialorten nebenamtliche Küster. Die Gemeinde gehört verwaltungsmäßig zur Ev. Regionalverwaltung Limburg-Weilburg. Unsere Stadt

Unsere Wünsche

Das erwartet Sie Mit unserer Schlosskirche besitzen wir im einmaligen Ensemble des Weilburger Schlosses eine barocke Kirche und mit der mehr als 500-jährigen Heilig-GrabKapelle und dem Kalvarienberg ein weiteres kunsthistorisches Kleinod in Weilburg. Wir bieten hier innovative Angebote für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weilburg und der Gemeinde sowie für Kirchenferne; Angebote für Touristen, die in großer Zahl die Schlosskirche besuchen, Begleitung der kirchenmusikalischen Arbeit, Veranstaltungen in den Themenbereichen Spiritualität, Kunst und Kirche. Es besteht eine kollegiale, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, den haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und den Inhabern der beiden anderen Pfarrstellen. Die Möglichkeit zur Entwicklung eigener Schwerpunkte ist gegeben. So wohnen Sie In einem im Jahr 2001 komplett renovierten Pfarrhaus mit kleinem Garten in zentraler Lage auf der Taunusseite. Erdgeschoss: Amtszimmer, Wohn- und Esszimmer mit kl. Balkon zum Garten, Küche mit Abstellraum. 1. und 2. Etage: 2 Bäder, Gäste-WC, 6 Schlafzimmer, 4 Kellerräume, Garage am Haus, Gasheizung. Kontaktaufnahme Gerne geben wir weitere Informationen zum dienstlichen wie privaten Umfeld: Pfarrerin Petra Schramm, Vorsitzende KV, Tel.: 06471 37520, Fax: 06471 37519; Thomas Schmidt, stellv. Vorsitzender KV, Tel.: 06471 7722, Fax: 06471 379338; Pfarrer Friedrich Heinrich Barkowski, Tel.: 06471 7944, Fax: 06471 39749; Dekan Ulrich Reichard, Tel.: 06471 492330, Fax: 06471 4923360; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304, Fax: 02772 3484. __________

Weilburg, die Perle an der Lahn (Goethe), bietet viele Möglichkeiten. Alle Schularten (Grund-, Haupt-, Real-, integr. Gesamtschule, Berufs- und Berufsfachschule, Gymnasium, Technikerakademie) sind am Ort. Alle Fachärzte und ein Krankenhaus sind in Weilburg angesiedelt.

Wiesbaden-Klarenthal, Pfarrstelle II, Dekanat Wiesbaden, Modus C

Die Stadt bietet ein breit gefächertes kulturelles Angebot, u.a. Schlosskonzerte, Theateraufführungen und

Klarenthal ist ein seit 1966 entstandener Stadtteil mit rund 9.900 Einwohnern. Er liegt in schöner waldnaher

Wer wir sind

102

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Umgebung am Nordwestrand Wiesbadens. Die Bebauung umfasst neben Hochhäusern (sozialer Wohnungsbau und Wohnungen für öffentlich Bedienstete) auch Reihenhäuser und Eigenheime. In der stark gemischten sozialen Struktur besteht ein großes Gefälle von gehobenem Mittelstand bis zu sozial schwachen Familien. Ein Drittel der Bewohner sind Senioren über 60 Jahre, 38 Prozent haben einen Migrationshintergrund. Im Stadtteil gibt es drei Altenwohnanlagen. Mit der Wiesbadener Innenstadt ist der Stadtteil durch eine gute Busanbindung verbunden. Die Kirchengemeinde besteht seit 1968; sie ist, wie auch die katholische Schwestergemeinde, mit der Gründung des Stadtteils entstanden. Die Gemeinde weiß sich daher von Anfang an der Förderung des Zusammenlebens im Stadtteil verpflichtet. Die Evangelische Kirchengemeinde zählt zurzeit etwa 2.700 Mitglieder; sie hat eine ganze und eine halbe Pfarrstelle. Im Zentrum des Gemeindelebens steht der Gottesdienst, der von den Kirchenvorsteherinnen und den Kirchenvorstehern im Liturgieausschuss und im sonntäglichen Lektorendienst mitgetragen wird.

Nr. 3 · 2007

Evangelischen Regionalverwaltungsamt Wiesbaden angeschlossen und Mitglied der Gesamtgemeinde Wiesbaden. Zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter engagieren sich -

im ökumenischen Kirchenchor

-

bei kirchenmusikalischen Matineen

-

im Besuchsdienst

-

in der Seniorenarbeit

-

in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie

-

in den Ausschüssen des Kirchenvorstandes.

Das 1978 erbaute Pfarrhaus liegt fünf Fußminuten vom Gemeindezentrum entfernt in ruhiger Lage; es ist an das Fernheizsystem des Stadtteils Klarenthal angeschlossen. Es umfasst im Erdgeschoss Amtszimmer, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche und Toilette. Im ersten Stock sind vier Schlafzimmer, zwei Toiletten, Dusche und Bad vorhanden; darüber hinaus Kellerräume, Garage und Garten.

Die Gemeinde bemüht sich besonders um -

eine intensive Kinder- und Jugendarbeit;

-

Krabbelgottesdienste,

Klarenthal hat eine Grundschule, eine integrierte Gesamtschule und ein Oberstufengymnasium. Alle weiteren schulischen Möglichkeiten bestehen im übrigen Stadtbereich von Wiesbaden.

-

monatliche Kinderkirchensonntage,

Was erwarten wir

-

Kinderbibeltage,

-

Konfirmandenunterricht für Viertklässler

-

sowie regulärer Konfirmandenunterricht mit zwei Freizeiten

Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, der zurzeit mit Vertretungsdiensten (1/2 DA) beauftragten Pfarrerin und den haupt- sowie nebenamtlichen Mitarbeiter/innen bereit ist. Die Arbeitsschwerpunkte können in Absprache untereinander festgelegt werden.

und bindet Kinder und Jugendliche in das Gemeindeleben ein. Im Stadtteil findet ein reges Vereinsleben statt. Hier tätige Vereine, aber auch politische Parteien und andere Interessengruppen sind im Dachverband Klarenthaler Vereinigungen zusammengeschlossen. In diesem Dachverband arbeiten auch die Kirchen mit und sind damit intensiv in diese Stadtteilarbeit einbezogen. Die Gemeindearbeit ist zwischen den Pfarrpersonen regional und funktional aufgeteilt. Es steht ein 1972 erbautes und 1986 erweitertes Gemeindezentrum zur Verfügung. Dieses umfasst den Gottesdienstraum, Gruppen-räume, Küche und Kindertagesstätte (drei Gruppen und eine Krippengruppe). Die sonntäglichen Gottesdienste finden im Gemeindezentrum (220 Plätze) und im vierwöchigen Turnus in der historischen Kapelle in Alt-Klarenthal statt. Was erwartet Sie An hauptamtlichen Mitarbeitenden sind in der Gemeinde eine Gemeindepädagogin (10 Std.), eine Sekretärin (8 Std.), eine Hausmeisterin und eine Reinigungskraft tätig. Unsere Organistin arbeitet nebenamtlich, der Kirchenrechner ehrenamtlich. Die Kirchengemeinde ist dem

Der Pfarrer/Die Pfarrerin muss ökumenisch aufgeschlossen sein, da eine Zusammenarbeit mit der katholischen Nachbargemeinde z.B. in der Redaktion des gemeinsamen Kirchenkuriers besteht. Ebenso wird eine gute Zusammen- und Mitarbeit im Dekanat erwartet. Sie/Er sollte Interesse an der Lösung sozialer Fragen und Probleme haben und Freude an der Vermittlung des Evangeliums für Menschen unserer Zeit. Neben Phantasie in der Entwicklung neuer Formen der Gemeindearbeit wird auch Bereitschaft erwartet, Bewährtes fortzusetzen. Der Kirchenvorstand sucht nach neuen Wegen in der Arbeit mit Senioren. Ansprechpartner in der Gemeinde ist die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Dr. Totsche über das Gemeindebüro, Tel.: 0611 465662. Außerdem Dekan HansMartin Heinemann, Tel.: 0611 1409290 und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475. __________ 0,5 Pfarrstelle Klinikseelsorge 2 mit Sitz in Friedberg, 1,0 Pfarrstelle Klinikseelsorge 3 am KerckhoffKlinikum in Bad Nauheim

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Das Dekanat Wetterau ist eines der flächengrößten Dekanate der EKHN. In unserer Region leben fast 90.000 evangelische Christen. Zentrum sind die Städte Friedberg und Bad Nauheim. Bad Nauheim ist die statistisch „älteste“ Stadt Deutschlands mit einem Durchschnittsalter der Wohnbevölkerung in der Kernstadt von über 69 Lebensjahren. Viele Menschen aus Friedberg, Bad Nauheim und Umgebung finden Arbeit in 17 Krankenhäusern und Kliniken. Das Dekanat will als Kirche in der Region den Menschen in diesen Einrichtungen in Seelsorge, Gottesdienst, Sakramenten und Kasualien die Liebe Gottes erlebbar machen und ihnen das Evangelium von Jesus Christus predigen. Diese Arbeit erfordert besondere Zuwendung und Ausbildung, die den Anforderungen von Krankenhaus, Klinik, Altenheim und Kur Rechnung tragen. Darum schreibt der DSV Wetterau die 0,5 Stelle Klinikseelsorge 2 und die 1,0 Stelle Klinikseelsorge 3 zum nächst möglichen Zeitpunkt aus. Die Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem DSV Wetterau durch die Kirchenleitung für jeweils 6 Jahre. Verlängerung ist möglich.

103

mandengruppen statt. Mitgestaltung von Klinikgottesdiensten. Weitere Arbeitsfelder sind: -

Auf- und Ausbau eines ehrenamtlichen Besuchsdienstes in Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge.

-

Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes sowie mit dem Team der „Grünen Damen“.

-

Kontakte zu Betriebsrat und Klinikleitung.

-

Entwicklung eines seelsorglichen Konzeptes für die Klinik.

-

Erstellung eines Qualitätshandbuches für die Seelsorge am Bürgerhospital.

-

Mentorenschaft für Kurse des Seminars für Seelsorge.

-

Die Mitarbeit in der Notfallseelsorge im Wetteraukreis ist selbstverständlich.

Ein ökumenisch genutztes Büro ist vorhanden. Klinikseelsorge am Bürgerhospital in Friedberg (0,5 Pfarrstelle) Das Bürgerhospital in Friedberg mit rund 240 Betten ist ein Haus der Regelversorgung mit angegliederter Geriatrie im Haus und Psychiatrie in einem separaten Gebäude in 500 m Entfernung. Es gehört mit den Kliniken Gedern, Schotten und Hochwald in Bad Nauheim zu einer kommunalen GmbH. Das Einzugsgebiet entspricht den Städten Bad Vilbel und Karben im Süden, Florstadt und Niddatal im Osten, Wölfersheim und Echzell im Norden sowie Rosbach im Westen. Zentrum ist die Kreisstadt Friedberg. Das Haus umfasst neun Stationen sowie die Ambulanz und den ärztlichen Notdienst mit Notaufnahme. Neben der Chirurgie und der inneren Medizin (jeweils drei Stationen) gibt es die Geriatrie (Reha-Station), in der besonders ältere Menschen behandelt werden. Dazu kommen neben der Intensiv- noch die Dialysestation sowie angeschlossen die ambulante Chemotherapie. Eine weitere Station mit rund 40 Betten (Geriatrie) ist für 2006 eingerichtet worden. Zur Seelsorgetätigkeit gehören: -

Gespräche und Besuche auf den Stationen.

-

Seelsorge für Mitarbeitende.

-

Der Besuch des alljährlichen Betriebsfestes ist für die seelsorgliche Arbeit in diesem Zusammenhang wichtig.

-

Geriatrie und die Begleitung von Patienten der Chemotherapie werden nötig.

-

Sterbebegleitung und Betreuung von Angehörigen.

-

Ein Andachtsraum ist vorhanden. In ihm findet sonntäglich Gottesdienst im Wechsel mit dem katholischen Kollegen statt. Eine Verknüpfung von Gemeindearbeit und Klinikseelsorge findet durch den Jugendchor der Friedberger Gemeinde und Konfir-

Sie können, Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende eigene Akzente setzen. Musische und kreative Fähigkeiten sind wünschenswert. Eine Zusatzausbildung in KSA (mindestens ein 6-Wochen-Kurs) oder therapeutische Qualifikationen sind erforderlich. Ein weiterer 6-Wochen-Kurs und damit die seelsorgerliche Qualifikation nach den Standards der DGfP kann nachgeholt werden. Klinikseelsorge am Kerckhoff-Klinikum in Bad Nauheim (1,0 Pfarrstelle) Die Kerckhoff-Klinik gehört zu den erfahrenen und kompetentesten Herzzentren in Deutschland. Der weiträumige Klinikkomplex bietet zurzeit 70 ärztlich Mitarbeitenden optimale Arbeitsbedingungen. Die KerckhoffKlinik hat sich einen führenden Ruf in der erfolgreichen Behandlung seltener und komplexer Herzkrankheiten aller Schwierigkeitsgrade erworben, von der ambulanten Behandlung bis zur Herztransplantation. In der Kerckhoff-Klinik werden jährlich über 4.000 Linksherzkatheteruntersuchungen, über 1.300 Ballon-Dilatationen und 1.800 elektrophysiologische Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt. Dazu kommen jährlich 2.400 chirurgische Eingriffe unter Einsatz der Herz-LungenMaschine und weitere 850 Operationen ohne HerzLungen-Maschine. So lassen sich in der Klinik jährlich ca. 12.000 Patienten stationär und ambulant behandeln. Mit der Einweihung des neuen Klinikkomplexes zum 1. Juli 2005 hat sie die GmbH zu einem Klinikkomplex mit verschiedenen weiteren Spezialkliniken erweitert und umfasst mit den verbundenen Reha-Einrichtungen über 1.000 Betten. -

Im alten „Bettenhaus“ wird ein gefäßchirurgisches Krankenhaus einziehen.

-

Die „alte Herzchirurgie” dient weiterhin als Zentrum des Komplexes. Hier arbeiten die herzchirurgischen Stationen mit ca. 24 Betten pro Station.

104

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

Ergänzt wurde eine neue „Intermedial-Station“ (für Patienten im Zustand nach künstlicher Beatmung) mit 18 Beatmungsplätzen und mehreren Aufwachzimmern.

-

Im Neubau sind kardiologische Abteilung, Rheumatologie, Diabetesklinik und Herzambulanz untergebracht.

-

Das kardiologische Rehabilitationszentrum ist neben dem Neubau in der von der GmbH gekauften WickerKlinik eingerichtet; in dieser Abteilung der KerckhoffKlinik werden Patienten für kardiologische Rehabilitation aufgenommen; Rheumapatienten werden Langzeit behandelt als Reha- oder AHB-Maßnahme aufgenommen; „frisch“ am Herzen operierte Patienten werden direkt nach der Operation hierher zur Reha-Maßnahme dorthin verlegt.

Nr. 3 · 2007

Sie können Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende eigene Akzente setzen. Musische und kreative Fähigkeiten sind wünschenswert. Eine Zusatzausbildung in KSA (mindestens ein 6-Wochen-Kurs) oder therapeutische Qualifikationen sind erforderlich. Ein weiterer 6-Wochen-Kurs und damit die seelsorgerliche Qualifikation nach den Standards der DGfP kann nachgeholt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an das Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1 ,64285 Darmstadt. Auskunft erteilen: Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: 06031 34546-0; Gerhard Knohl, Studienleiter am Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031 162958 und Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. __________

Gesamte Bettenzahlen der Abteilungen: 642; Mit festen Kooperationsverträgen gehören die Rehabilitationskliniken Wetterau und Südpark-Klinik zur GmbH. Diese beiden Kliniken werden nach unserem Stellenplan in die Klinikstelle 4 (Kurseelsorge) integriert. Zur Seelsorgetätigkeit gehören: -

Gespräche und Besuche auf den Stationen

-

Seelsorge für Mitarbeitende

-

Sterbebegleitung und Betreuung von Angehörigen

-

ein neuer „Raum der Stille“ ist vorhanden

-

Gottesdienste im Wechsel mit dem katholischen Kollegen am 1. u. 3. Sonntag i. M.

Weitere Arbeitsfelder können sein: -

Auf- und Ausbau eines ehrenamtlichen Besuchsdienstes in Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge

-

Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes sowie mit dem Team der „Grünen Damen“

-

Kontakte zu Betriebsrat und Klinikleitung

-

Entwicklung eines seelsorglichen Konzeptes für die Klinik

-

Erstellung eines Qualitätshandbuches für die Seelsorge im Klinikum

Ein ökumenisch genutztes Büro ist vorhanden.

Die Mitarbeit in der Notfallseelsorge im Wetteraukreis und Mentorenschaft für Kurse des Seminars für Seelsorge werden erwartet. Eine gemeinsame Rufbereitschaft aller Seelsorgerinnen und Seelsorger der regionalen Pfarrstellen wird vom Dekanat angestrebt. Zukünftige Stelleninhaber/innen sind Mitglieder im Konvent der Regionalpfarrstellen des Dekanats Wetterau und im Klinikseelsorgekonvent der EKHN.

0,5 Klinikpfarrstelle I bei den Frankfurter Dekanaten, Städtische Kliniken Frankfurt-Höchst, Dekanat Frankfurt-Höchst Die Pfarrstelle I an den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst ist ab 1. September 2007 zu besetzen. Die Besetzung erfolgt für 6 Jahre. Das Arbeitsfeld Die Städtischen Kliniken Frankfurt a. M.-Höchst arbeiten als Klinikum in öffentlicher Trägerschaft mit ca. 1.150 Betten in der höchsten Versorgungsstufe. Sie sind akademisches Lehrkrankenhaus und Partner der Frankfurter Klinikallianz. In den Städtischen Kliniken Frankfurt a. M.Höchst werden jährlich ca. 33.000 Patientinnen und Patienten stationär behandelt, etwa 20.000 Operationen durchgeführt und rund 26.000 Patientinnen und Patienten ambulant versorgt. Alle Fachgebiete der Medizin sind vertreten in 16 Kliniken mit zusätzlich 3 Tageskliniken, 4 Zentralinstituten, 3 Krankenpflegeschulen und 4 Lehranstalten für nichtärztliche Fachberufe. Die seelsorgerliche Arbeit mit Patientinnen, Patienten und mit ca. 1.750 Mitarbeitenden wird von einem Team wahrgenommen. Dazu gehören neben der hier ausgeschriebenen Stelle mit vollem eine Gemeindepädagogin mit dreiviertel Dienstauftrag. Für unsere Arbeit werden vom Haus zur Verfügung gestellt: Zwei Gesprächs-/Büro-Räume mit zwei Telefonanschlüssen, eine Sakristei und ein Mehrzeckraum für den evangelischen (9.00 Uhr) und den katholischen (10.30 Uhr) Gottesdienst jeden Sonntag. Der Aufgabenbereich Ein Schwerpunkt der zu besetzenden Stelle ist die Arbeit in der Kinderklinik mit 108 Betten auf 5 Stationen, einer Tagsklinik und einer Intensivstation sowie der Kinderchirurgie und Kinderorthopädie (28 Betten). Die Mitarbeit auf anderen Stationen wie z.B. in der Frauenklinik, Onkologie und Chirurgie und die Übernahme gesamtklinischer Aufgaben werden im Team verabredet.

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

105

Die Begleitung der Arbeit der „Gelben Damen“ und von Ehrenamtlichen, die in der Seelsorge ausgebildet werden, ist wünschenswert. Die Mitarbeit beim Unterricht der Krankenpflegeschulen ist zu einzelnen Themen und Einheiten angefragt und für die Arbeit der Seelsorge konstitutiv. Gottesdienste und gegenseitige Vertretung werden zusammen mit dem Nordwest-Krankenhaus für beide Häuser gemeinsam praktiziert.

Krankenbetten durch eigene Besuche und durch geschulte und ausgebildete Ehrenamtliche. Außerdem ist sie/er Ansprechpartner/in für Angehörige und das Klinikpersonal. Eine Einbindung der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer der Region kann zusätzlich zur verlässlichen Präsenz von Kirche im Krankenhaus beitragen. Dafür sind Strukturen zu entwickeln, die mit dem Dekan abgestimmt werden.

Die Zusammenarbeit mit der katholischen Krankenhausseelsorge ist gut und konstruktiv. Seit 2006 besteht eine ökumenische 24-Stunden-Notrufbereitschaft.

Im Krankenhaus findet ein wöchentlicher Gottesdienst im Wechsel mit dem katholischen Klinikseelsorger statt.

Die säkulare Organisationsgestalt der modernen Medizin in einem Großkrankenhaus stellt besondere Herausforderungen an die Seelsorge. Wichtig ist die Fähigkeit, Patientinnen, Patienten und Personal als Einzelperson und in ihrem speziellen Umfeld wahrzunehmen und zu verstehen. Die Bewerberin/Der Bewerber Wir wünschen uns als Kollegin oder als Kollegen eine Person, die bereit ist, ihre Fähigkeiten und Interessen in kollegialer Zusammenarbeit ins Team einzubringen. Wichtig ist zudem die Bereitschaft, sich seelsorgerlich auf die Begegnung mit Menschen anderer Religionen und Konfessionen einzulassen und dabei das eigene evangelische Profil zu bewahren. Voraussetzungen Voraussetzung für die Bewerbung sind zwei KSA-Kurse mit dem Abschluss zur Qualifizierung als Seelsorgerin oder Seelsorger nach den Standards der DGP, wobei ein Kurs nachgeholt oder durch ein Äquivalent ersetzt werden kann. Nähere Auskünfte erteilen: Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388; Dekan und Pfarrer Jan Schäfer, Tel.: 069 99993578; Studienleiter am Zentrum Seelsorge und Beratung, Pfarrer Gerhard Knohl, Tel.: 06031 162950 und die Klinikseelsorge Ffm.-Höchst, Pfarrerin Kornelia Damaschek, Tel.: 069 3106-2967. __________ 0,5-Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (AKH) im Dekanat Erbach/Odenwald

2. Altenseelsorge Die 25 Pflegeeinrichtungen im Dekanat liegen in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Kontakte zur evangelischen Kirche sind sehr ausgeprägt. Die Einrichtungen werden von der Gemeindeseelsorge besucht und betreut. Auch hier finden regelmäßig Gottesdienste durch die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer statt. Das Augenmerk der neuen Pfarrstelle ist darauf gerichtet, in Absprache mit ihnen ehrenamtliche Besuchsdienste in den Einrichtungen der Altenpflege zu etablieren bzw. zu unterstützen. 3. Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen Der am Krankenhaus bestehende Besuchsdienst von Ehrenamtlichen soll weiter begleitet und ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen Gemeindeglieder zur Seelsorge in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen motiviert und qualifiziert werden. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin organisiert eine den Standards der EKHN entsprechende Ausbildung für Ehrenamtliche. In Absprache mit Klinik und Heimen sollen dort Lernfelder für diese Ausbildung eröffnet werden. Am Ende der Ausbildung steht für die Ehrenamtlichen eine kirchliche Beauftragung mit klaren Vereinbarungen über Orte und Zeiten ihrer Tätigkeit. Die AKH-Stelle gewährleistet auch danach die Begleitung der Ehrenamtlichen und macht bzw. vermittelt Fortbildungsangebote. 4. Hospizseelsorge Der Aufbau eines ambulanten Hospiznetzwerks ist im Entstehen begriffen. Die Stelle fördert und begleitet diesen Prozess von kirchlicher Seite. 5. Rahmenbedingungen

Das Dekanat sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Seelsorgerin/einen Seelsorger für die Altenheim-, Krankenhaus- und Hospizarbeit in der Region. Die Stelle ist am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (Kreiskrankenhaus Erbach) verortet. Sie soll die seelsorgliche Versorgung am Krankenhaus sicherstellen, Ehrenamtliche in der Seelsorge an Alten und Kranken ausbilden und begleiten sowie den Aufbau einer Hospizarbeit im Dekanat unterstützen.

Für die Stelle sind zwei Kurse in Klinischer Seelsorgeausbildung und ein Kurs in Gruppenleitung, der berufsbegleitend nachgeholt werden kann, erforderlich. Ein KSA-Kurs kann ebenfalls nachgeholt oder durch eine vergleichbare Ausbildung ersetzt werden.

1. Klinikseelsorge am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis

Das Ev. Dekanat Erbach mit 25 Kirchengemeinden und ca. 45.000 Mitgliedern liegt im südöstlichen Teil des Odenwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Obwohl die Wirtschaftszentren Rhein-Main und Rhein-Neckar nicht weit entfernt sind, ist die Region überwiegend ländlich geprägt und relativ dünn besiedelt. Einerseits ist ihr

Das Krankenhaus hat 275 Betten auf den Stationen Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Gynäkologie, Urologie und HNO. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin gewährleistet aufsuchende Seelsorge an den

Das Dekanat wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit der Notfallseelsorge und Krisenintervention im Odenwaldkreis sowie mit dem regionalen Diakonischen Werk.

106

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

dienstes, eines Altenwohn- und Pflegeheimes und von 12 Kindertagesstätten. Zur Unterstützung und Entlastung der gemeindlichen Verwaltungsarbeit steht als Dienstleister die Verbandsgeschäftsstelle zur Verfügung.

Erholungswert sehr hoch, andererseits müssen längere Verkehrswege in Kauf genommen werden. Das Gesundheitszentrum Odenwald (Kreiskrankenhaus) liegt in Erbach und damit in der Mitte des Dekanats. Die Region ist evangelisch geprägt. Nähere Auskünfte erteilen: Dekan Stephan Arras, Tel.: 06063 579449; Präses Beate Braner-Möhl, Tel.: 06061 73595; Gerhard Knohl, Studienleiter im Zentrum Seelsorge und Beratung in Friedberg, Tel.: 06031 162958; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151.

-

In der gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit Offenbachs sind 22 Pfarrerinnen und Pfarrer engagiert.

-

Sie finden damit auch versorgt die Bereiche: Gehörlosenseelsorge, Geistig-Behinderten-Seelsorge, Krankenhausseelsorge (Großklinikum), Altenheimseelsorge (Gemeindepädagog/innen), Mission und Ökumene und Gesellschaftliche Verantwortung.

-

Die Kirchenmusik, die mit einem hauptamtlichen Dekanatskirchenmusiker (A-Stelle) und 2 halben hauptamtlichen B-Stellen besetzt ist, leistet mit Konzerten einen besonderen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt.

-

Die Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat wird von einem Dekanatsjugendreferenten und 5 Gemeindepädagoginnen getragen.

-

In Zusammenarbeit mit den Nachbardekanaten Dreieich und Rodgau ist das Dekanat Träger der Erwachsenenbildung. Ausstehend ist die gemeinsame Installation der Notfallseelsorge. Enge Zusammenarbeit besteht bereits mit dem Diakonischen Werk in der Region.

-

Im Dekanat ist eine Ev. Familienbildungsstätte in Trägerschaft der Ev. Frauen in Hessen und Nassau e. V. beheimatet.

-

Die Umsetzung der Dekanatsstrukturreform ist durch engagierte und motivierte Arbeit des Dekanatssynodalvorstands frühzeitig gelungen. In seinen Leitungsaufgaben wird der DSV kompetent unterstützt von der Verwaltungsfachkraft und der Dekanatssekretärin (je 50 %-Stelle).

__________ Hauptamtliche Dekanin / Hauptamtlicher Dekan im Ev. Dekanat Offenbach (50 % Dekane-Budget und 50 % Offene Stadtkirchenarbeit) Im Ev. Dekanat Offenbach ist die Stelle einer hauptamtlichen Dekanin/eines hauptamtlichen Dekans ab dem 01.07.2007 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28 Abs. 5 der KO wirksam werden kann. Die Großstadt Offenbach (ca. 118.000 Einwohner) liegt in der wirtschaftlich starken Rhein-Main-Region zwischen dem Landkreis Offenbach und der Weltstadt Frankfurt mit einer hervorragenden Infrastruktur. In der multikulturell geprägten Stadt mit ihrer wirtschaftlichen und sozialen Dynamik hat die evangelische Kirche eine besondere Bedeutung für das Zusammenleben. Ausführliche Informationen zur Stadt finden Sie unter www.offenbach.de. 50 % Dekaneamt: Das Evangelische Dekanat hat gemeinsam mit der Stadtbevölkerung einen Wandel vollzogen: Aus der überwiegend evangelisch geprägten Einwohnerschaft ist eine multikulturelle Gemeinschaft entstanden, in der den 24.000 evangelischen Christen eine besondere integrative Verantwortung zukommt. -

-

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist das Dekanat räumlich und personell gut aufgestellt: Das „Haus der evangelischen Kirche“ liegt im Zentrum der Stadt mitten im Kulturkarree. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Rathaus, die weltweit renommierte „Hochschule für Gestaltung“, verschiedene einzigartige Museen und die Ev. Stadtkirche, an der die offene Stadtkirchenarbeit verortet ist. Hier (Ludo-Mayer-Str. 1, 63065 Offenbach) befindet sich die modern ausgestattete Büroetage mit Dienstzimmer und Sitzungsräumen.

-

Zum Dekanat gehören 15 Gemeinden.

-

Für diese (außer der Französisch-Reformierten Gemeinde) hat der Ev. Kirchengemeindeverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Finanz- und Personalhoheit, er ist Eigentümer der Liegenschaften. Ferner ist er Träger eines ambulanten Pflege-

Nr. 3 · 2007

In Offenbach finden Sie ein vielfältiges Aufgabengebiet vor, in dem Sie Ihre persönlichen und theologischen Impulse einbringen können: -

Entwicklung und Umsetzung einer Zukunftsvision für das Dekanat

-

Weiterentwicklung eines laufenden Kooperationsprozesses zwischen Dekanat und Kirchengemeindeverband

-

Überzeugende und deutliche Vertretung der Kirche in der Stadt und bei gesellschaftlich relevanten Partnern in der Öffentlichkeit

Wir erwarten/Wir wünschen uns: -

Einen Dekan/Eine Dekanin mit visionärer Kraft und Begeisterungsfähigkeit

-

Aufgeschlossenheit im Umgang mit unterschiedlichen Milieus und theologischen Positionen

-

Leitungskompetenz als Vertreterin/Vertreter der Kirchenleitung vor Ort

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

107

-

Personalführungsqualitäten und Teamfähigkeit

-

Er/Sie arbeitet im Predigtdienst der Gemeinde mit.

-

Eine Persönlichkeit, die sich mit unserer Stadt und dem Dekanat identifizieren kann

-

Er/Sie ist verantwortlich für den öffentlichen Auftritt der offenen Stadtkirchenarbeit.

50 % Offene Stadtkirchenarbeit:

Wir erwarten/Wir wünschen uns:

In der Verknüpfung der beiden Stellen sehen wir die besondere Chance, die kirchenleitenden Aufgaben nach innen und die Öffnung der Kirche zur Gesellschaft hin effektiv zu leisten.

-

Die Fähigkeit, Gegenwartsfragen theologisch zu reflektieren und mit geeigneten Veranstaltungsformen auf sie zu reagieren.

Die Stadtkirche liegt im Zentrum Offenbachs in der Fußgängerzone, 3 Minuten vom Haus der Kirche entfernt. Die Kirche (eingeweiht 1748 und nach dem Krieg als schlichte Barockkirche wieder aufgebaut) hebt sich gegenüber den Betonhochhäusern wohltuend ab.

-

Sensibilität dafür, dass vieles, was an dieser Kirche geschieht, von der Stadtöffentlichkeit als eine Äußerung der gesamten evangelischen Kirche wahrgenommen wird.

-

Das Gebäude wurde 2003/2004 innen und außen grundrenoviert und umfasst ca. 150 Sitzplätze. Die Kirche bietet Platz für Menschen, die Kirche als Unterbrechung ihres Alltags, als Ort der Stille und „heiligen Raum“ suchen.

Offenheit für Menschen aus aller Welt und mit unterschiedlichen Problemlagen, seelsorgerliche Zuwendung zu den „Mühseligen und Beladenen“ und die Fähigkeit, auch humorvoll mit den Dingen umzugehen.

-

Integrative Fähigkeit und kommunikative Kompetenz im Hinblick auf haupt- und ehrenamtliche, kirchliche und nichtkirchliche Kooperationspartner.

-

Erfahrung im Gemeindedienst.

Rund um die Kirche finden unterschiedliche städtische Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt, Stadtfeste, verkaufsoffene Sonntage usw. statt. Die Kirche wird genutzt -

als Gemeindekirche

-

als Ort für unterschiedliche übergemeindliche Gottesdienste

-

als Ort der Ruhe und Stille mit möglichst häufigen Öffnungszeiten

-

als Ort für Ausstellungen

-

als Ort für kirchenmusikalische Veranstaltungen

-

als Ort für Diskussionsforen

Offene Stadtkirchenarbeit ist seit 1993 hier angesiedelt. Sie wird in ihren konzeptionellen und inhaltlichen Arbeitsbezügen von dem Beirat für „Offene Stadtkirchenarbeit“ begleitet. -

Der/Die Stelleninhaber/in soll Veranstaltungsformen wie Ausstellungen, Konzerte, Diskussionsforen in thematischen Bezug bringen zu anstehenden kirchlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen und Ereignissen.

-

Der/Die Stelleninhaber/in soll den Dialog mit den unterschiedlichen Kulturen und Religionen in der Stadt als Chance sehen.

-

Der/Die Stelleninhaber/in soll mitwirken bei der Einrichtung und Umsetzung einer Kircheneintrittsstelle in der Kirche.

-

Der/Die Stelleninhaber/in ist in der Stadtkirche präsent und gewinnt und schult ehrenamtliche Mitwirkende.

-

Der/Die Stelleninhaber/in entwickelt das Veranstaltungsprogramm in Zusammenarbeit mit dem Gemeindepfarrer und dem Kirchenvorstand.

Es unterstützen Sie: -

Ein engagierter Dekanatssynodalvorstand

-

Ein aufgeschlossener Kirchenvorstand

-

Der Arbeitskreis „Offene Stadtkirche“

Wir können eine zentral gelegene, 155 m2 große Wohnung des Kirchengemeindeverbandes anbieten oder bei der Suche einer Alternative behilflich sein. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Frau OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405298; die Pröpstin für den Propsteibereich Rhein-Main, Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388 und die DSV-Vorsitzende Angela Sluyter, Tel.: 069 82376173. __________ Im Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Leitungsstelle für die Dauer von sechs Jahren mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer zu besetzen. Das Zentrum Verkündigung, das im Markuszentrum Frankfurt-Bockenheim untergebracht ist, besteht aus den Fachbereichen Gottesdienst, Kunst und Kultur, missionarisches Handeln und geistliches Leben und der Abteilung Kirchenmusik.

108

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Der Leiter/Die Leiterin -

trägt die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Zentrums, gewährleistet gemeinsam mit den Fachbereichen die Entwicklung von Theorie und Praxis für das Handlungsfeld Verkündigung und einer Konzeption für das Zentrum,

-

vertritt das Zentrum gemäß der kirchlichen Ordnungen nach innen und außen,

-

sorgt im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses mit der Kirchenleitung für die Erarbeitung von Zielformulierungen, die Erfüllung der geschlossenen Vereinbarungen sowie die Vorlage jährlicher Berichte,

-

arbeitet an den theologischen Grundfragen des Handlungsfeldes,

-

nimmt die Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums wahr,

-

wirkt mit an den Zielen der Mitgliederorientierung in der kirchlichen Verkündigung.

-

Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Personalführung und -entwicklung,

-

Freude an kollegialer Zusammenarbeit und Neugier im Blick auf die Fähigkeiten anderer,

-

interdisziplinäres Denken und Handeln.

Die Berufung erfolgt für sechs Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt mit Zulage nach A 15. Weitere Auskünfte erteilt: Oberkirchenrätin Christine Noschka, Tel.: 06151 405-306. Bewerbungen erbitten wir auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate. Der Dienstsitz ist in Frankfurt am Main. __________ Das Evangelische Dekanat Schotten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation

In der Weiterführung der Zentrumsarbeit sind insbesondere folgende Aufgaben zu beachten: -

Erstellung eines Organisationsplans gemäß Verwaltungsverordnung über die Arbeitszentren und Kammern der Handlungsfelder,

-

Unterstützung der Kooperation und Koordination der verschiedenen Arbeitsbereiche,

-

Entwicklung einer Zusammenarbeitsstruktur mit der mittleren Ebene.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügen Sie über: -

abgeschlossene Hochschulausbildung in evangelischer Theologie und Anstellungsfähigkeit für den Pfarrdienst in der EKHN,

-

theologische Reflexionsfähigkeit besonders in Fragen der Ekklesiologie, der Liturgik und Homiletik sowie des missionarischen Handelns,

-

geistliche Kompetenz und eigene Erfahrungen in den Formen christlicher Spiritualität,

-

Verständnis für kirchenmusikalische Arbeit,

-

Leitungserfahrung,

-

mehrjährige Berufstätigkeit im Gemeindepfarrdienst und Erfahrungen in anderen kirchlichen Handlungsfeldern,

-

Methodenkompetenz für Evaluation, Berichtswesen und Projektmanagement,

-

Erfahrung in der Gestaltung von Veränderungsprozessen,

-

Kenntnisse in der Planung und Bewirtschaftung von Budgets,

Nr. 3 · 2007

zur Fortsetzung seiner schulbezogenen Jugendarbeit (SBJA) am Schulstandort Schotten. Die 100% Stelle ist zunächst bis März 2009 befristet. Zu den Aufgaben gehören: -

Weiterführung und Fortentwicklung des bestehenden Konzepts der SBJA

-

Projektarbeit

-

Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen

-

Einzelfallhilfe

-

Kooperations- und Vernetzungsarbeit

-

Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit

Erwartet werden: -

abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss

-

Teamfähigkeit

-

Religionspädagogische Kompetenz in der Begleitung junger Menschen

-

Fähigkeit zur Darstellung kirchlich-pädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in schulischen Zusammenhängen

-

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

Wir bieten Ihnen: -

eine gute Zusammenarbeit mit dem in Schotten bereits bestehenden Kollegen-Team

Nr. 3 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

109

-

Einjähriger doppelstündiger Konfirmandenunterricht in zwei Gruppen. Es finden eine freiwillige Kanufreizeit und eine verpflichtende Konfirmandenfreizeit statt. Konfirmandenunterricht und Konfirmandenfreizeit werden im Team mit dem Pfarrer geleitet.

-

Eine Jugendgruppe bestehend aus acht bis zehn ehemaligen Konfirmierten im Alter von 15 bis 18 Jahren.

-

Eine weitere im Aufbau begriffene Jugendgruppe von ca. 10 ehemaligen Konfirmierten im Alter von 14 bis 15 Jahren.

-

Eine Jungschargruppe in Hillscheid für Kinder von 5 bis 13 Jahren, die sich in zweiwöchentlichem Rhythmus trifft.

Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

-

Sonntäglicher Kindergottesdienst, der parallel zum Gottesdienst in Neuhäusel stattfindet.

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50%-Stelle)

-

Viermal im Jahr finden Familiengottesdienste statt, die zum Teil durch einen vorhergehenden Kinderbibelsamstag ergänzt werden.

-

die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und zu entwickeln

-

eine gute Raum- und Sachausstattung Ihrer Arbeit im Dekanatsjugendhaus Schotten

-

vertrauensvolle Kooperation mit den Schulleitungen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dekan Keller, Tel. 0 60 44/37 88 oder an Dekanatsjugendreferent Adolph, Tel. 0 60 44/37 11. Ihre Bewerbung, auf die wir uns freuen, richten Sie bitte bis 15.03.07 an das Evangelische Dekanat Schotten, Kirchstraße 45, 63679 Schotten. __________

für den Einsatz in der Evangelischen Erlösergemeinde Neuhäusel mit dem Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Diese Gruppen werden durch den Pfarrer und ehrenamtliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen betreut. Die Kirchengemeinde verfügt über einen eigenen Jugendraum.

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Ev. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden

Arbeitsgebiete

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin leitet die Jugendgruppen in Absprache mit Pfarrer und Kirchenvorstand bzw. betreut deren Leitung.

Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin soll schwerpunktmäßig im Bereich der Arbeit mit Jugendlichen, Familien und Kindern tätig sein. Dies beinhaltet auch die Vernetzung dieser Gruppen untereinander und zu anderen Gemeindegruppen, z. B. Partnerschaft, Senioren, ...

Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stelle ist wie folgt aufgeteilt: 80% Gemeinde (siehe Arbeitsgebiete), 20% Dekanat (Vorschlag siehe unten). Situation unserer Gemeinde Unsere Gemeinde ist im Westerwald im Einzugsbereich der Stadt Koblenz gelegen. Sie umfasst die 6 Dörfer Neuhäusel, Arzbach, Eitelborn, Hillscheid, Kadenbach und Simmern. Der Großteil der Bevölkerung ist katholisch, der Anteil der Protestanten beträgt in allen Dörfern ca. 20%. Unsere Gemeinde hat einen Schwerpunkt im Bereich der Ökumene, die nicht nur Kooperation mit den Katholiken, sondern auch unsere Partnerschaft mit der Gemeinde Magomeni (ein Stadtteil von Dar es Salaam, Hauptstadt von Tansania) umfasst. Mit dieser Gemeinde existiert ein Partnerschaftsvertrag, der unter anderem gegenseitige Besuche vorsieht. Im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen existieren in unserer Gemeinde zurzeit

Gegebenenfalls ist eine Delegation von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu unserer Partnergemeinde nach Magomeni zu betreuen. Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin unterstützt den Pfarrer im Konfirmandenunterricht. Dies umfasst die Leitung der Konfirmandengruppen im Team mit dem Pfarrer, Betreuung der Freizeiten, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vorstellungs- und Konfirmationsgottesdiensten. Als Fernziel soll durch zu gewinnende bzw. zu schulende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen eine Jungschararbeit aufgebaut werden. Aufgaben in der Jugendarbeit auf Dekanatsebene -

Einmal im Monat an Teamgesprächen teilnehmen (Treffen der Hauptamtlichen)

-

Zusammen mit der/dem Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferenten projektbezogen und ressourcenorientiert arbeiten

110 -

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Sich an den Projekten der Jugendarbeit im Dekanat beteiligen (Jugendfreizeiten, Besuche von Jugendkirchentagen, Mitarbeiterschulung, u. a.)

Wir erwarten von der Bewerberin/vom Bewerber

Nr. 3 · 2007

-

Teamfähigkeit wird vorausgesetzt

-

Nutzung des privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung

Angebot der Gemeinde

-

Begleitung der Jugendlichen und Stärkung ihres Glaubens

Neben den oben genannten Bedingungen einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch im Gemeindebüro.

-

dass er/sie Freude an der Arbeit mit Jugendlichen und Kindern hat und Kontakt zu ihnen findet

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 31.03.2007 an das Evangelische Dekanat Selters, Haus der Kirche, Saynstraße 4, 56242 Selters.

-

die Fähigkeit mit verschiedenen Angeboten auf Jugendliche und Kinder zuzugehen

-

persönliche Erfahrungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil

Auskünfte erteilt gerne Pfarrer Matthias Neuesüß, Tel. 02620 – 920 820 oder Dekanin Ursula Jakob, Tel. 02626 - 92 44-12. __________

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 4

Darmstadt, den 1. April 2007

D1205 B

Inhalt SYNODE 7. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

113

GESETZE UND VERORDNUNGEN Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung zur Begrenzung von Neueinstellungen im Bereich des gesamtkirchlichen Stellenplans vom 1. Februar 2007 114 Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN (Kinder- und Jugendordnung – KJO) vom 15. Februar 2007

123

Stiftungsverzeichnis gemäß § 20 KStiftG

124

Namensänderung der Evangelischen Heiliggeistkirchengemeinde Oberursel

124

Meldung zur Philosophieprüfung

125

Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung einer EvangelischKirchlichen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Haushaltsführung und Verwaltung in Mücke-Nieder-Ohmen

125

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

125

DIENSTNACHRICHTEN

126

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

129

114

BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Hessen-Rheinhessen vom 24. Februar 2007

Sollstellenplan Kirchenmusik vom 1. März 2007

122

Synode

7. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

3. Berichte der Kirchenleitung 3.1

gem. § 2 Abs. 7 Visitationsgesetz

Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 7. Tagung der Zehnten Kirchensynode vom 25. bis 28. April 2007 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), 60311 Frankfurt a. M., statt.

3.2

zur Zukunft der Tagungshäuser

3.3

zur Lebenssituation der Jugend und zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der EKHN „Wenn Kinder und Jugendliche selbst zu Wort kommen“

Wir bitten, am Sonntag, den 22. April 2007 (Miserikordias Domini), in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken.

3.4

über das Ergebnis der Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission über eine Härtefallregelung im Vergütungsbereich E1/E2

Darmstadt, den 8. März 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

4. Kirchengesetze 4.1

Entwurf eines Kirchengesetzes und einer Verordnung zum neuen Zuweisungssystem für Gemeinden und Dekanate

4.2

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Neuregelung des Einstellungsverfahrens

4.3

Entwurf eines Kirchengesetzes über die Zustimmung und über die Ausführungsbestimmungen zum Kirchenbeamtengesetz der EKD

Tagesordnung 1. Bericht des Präses 2. Bericht der KL gem. Art. 48 Abs. 2 Buchstabe i KO

114

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

4.4

Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Regionalverwaltungsgesetzes

4.5

Personalförderungsgesetz

4.6

Kirchengesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) und zur Änderung der Kirchengemeindewahlordnung (KGWO) (2. und 3. Lesung)

Nr. 4 · 2007

10. Evaluation der Dekanatsstrukturreform 11. Revision der Lebensordnung 12. Perspektive 2025

4.7

Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes (2. und 3. Lesung)

4.8

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes (2. und 3. Lesung)

4.9

Prädikantengesetz (2. und 3. Lesung)

5. Anerkennung der Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 6. Wiederwahl des Propstes für den Propsteibereich Süd-Nassau 7. Berufung von drei Mitgliedern des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes 8. Neuberufung des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den Evangelischen Religionsunterricht 9. Wiederberufung des Vorsitzenden und Berufung des Stellvertreters bei der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG)

13. Kindertagesstätten 14. Vorschlag zur Weiterentwicklung der Struktur der regionalen Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Evaluierung der Fach- und Profilstellen 15. Zukunft ECHT und Printmedien 16. Anträge von Dekanatssynoden 16.1 Dekanat Ingelheim zur Ausweisung eines Modellprojektes zur regionalen Zusammenarbeit 16.2 Dekanat Darmstadt-Land zur Einstellung von Mitteln zur Finanzierung begleitender Supervision bei Hauptamtlichen 16.3 Dekanat Alsfeld zu § 9 Kirchengemeindewahlordnung 17. Fragestunde Darmstadt, den 7. März 2007 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

Gesetze und Verordnungen

Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung zur Begrenzung von Neueinstellungen im Bereich des gesamtkirchlichen Stellenplans

Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN (Kinder- und Jugendordnung - KJO) Vom 15. Februar 2007

Vom 1. Februar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Verwaltungsverordnung zur Begrenzung von Neueinstellungen im Bereich des gesamtkirchlichen Stellenplans vom 2. Mai 1995 (ABl. 1995 S. 127), zuletzt geändert am 12. Mai 1998 (ABl. 1998 S. 261), wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 12. März 2007 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller __________

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Präambel Evangelische Kinder- und Jugendarbeit ist Arbeit mit, von und für Kinder und Jugendliche. Sie geschieht im Spannungsfeld des Evangeliums von Jesus Christus und der Situation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen in Kirche und Gesellschaft. Ihr Ziel ist es, junge Menschen in ihren Lebenswelten und Lebensperspektiven wahr- und ernst zu nehmen, ihnen das Evangelium von Jesus Christus bekannt und erfahrbar zu machen und sie auf der gemeinsamen Suche nach einer gelingenden Gestaltung christlicher Lebensund Handlungsperspektiven zu begleiten. Kinder und Jugendliche können sich mit den vielfältigen Formen christlichen Glaubens vertraut machen. Freiräume für neue Entdeckungen werden ihnen eröffnet und

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Erfahrungen von Gemeinschaft ermöglicht. Sie werden zu mündiger Teilnahme am Leben der christlichen Gemeinde ermutigt. Sie nehmen teil an den Auseinandersetzungen mit den geistigen Strömungen und Wertvorstellungen der Gegenwart und suchen gemeinsam lebbare und glaubwürdige Antworten im Alltag. So stärkt die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch die Bereitschaft junger Menschen, gesellschaftliche und politische Verantwortung zu übernehmen. Auf der Grundlage dieses Selbstverständnisses werden Kinder und Jugendliche durch vielfältige Angebote und Gestaltungsmöglichkeiten in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung ohne Ansehen ihrer religiösen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft gefördert. Zentrale Anliegen sind die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Belangen ihres Lebens und eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Umwelt in Kirche und Gesellschaft. Abschnitt 1. Grundsätze

115

§ 5. Anerkannte Jugendhilfeträger im Bereich der EKHN. (1) Die EKHN und ihre Gliederungen sowie die Mitglieder des DWHN sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Als freie Träger der Jugendhilfe können die kirchlichen und diakonischen Rechtsträger in allen Leistungsbereichen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe tätig sein. (2) Die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umfasst Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß §§ 11 ff. SGB VIII. § 6. Aufgaben der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zu den Aufgaben der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehören insbesondere: 1. Vermittlung der christlichen Tradition in zeit- und altergemäßen Formen, besonders durch Angebote der Glaubenspraxis und des geistlichen Lebens; 2. Gottesdienste mit Kindern und Jugendlichen;

§ 1. Geltungsbereich. Diese Ordnung regelt die Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden, Dekanaten, kirchlichen Verbänden und der Gesamtkirche.

3. Förderung und Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer religiösen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft;

§ 2. Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe und die kirchlichen Handlungsfelder. (1) Die kirchlich getragene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vollzieht sich als Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in den fünf konstitutiven kirchlichen Handlungsfeldern „Verkündigung, Geistliches Leben, Kirchenmusik“, „Seelsorge und Beratung“, „Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen“, „Gesellschaftliche Verantwortung, Diakonisches Handeln“ und „Ökumene“. Als kirchliche Arbeit mit einer Zielgruppe liegt die Koordinationspflicht im Handlungsfeld „Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen“.

4. Eröffnung von Räumen zur Selbstbestimmung und Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen, von jugendverbandlichen Strukturen, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, eines sozialen Engagements und der Partizipation an gesellschaftlichen und kirchlichen Ressourcen;

(2) Der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind alle zuzurechnen, die im Bereich der EKHN an Veranstaltungen, Gruppen, Aktivitäten oder Projekten mit und von jungen Menschen teilnehmen.

7. sozialpädagogische Hilfen zum Ausgleich von individuellen und sozialen Benachteiligungen im Blick auf die schulische Ausbildung, die Integration in die Arbeitswelt und die Befähigung zu einem selbständigen und selbstbestimmten Leben;

§ 3. Träger. (1) Träger der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind die Kirchengemeinden, Dekanate, kirchlichen Verbände und die Gesamtkirche sowie weitere kirchliche und diakonische Rechtsträger. (2) Die kirchlich getragene und verantwortete Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN hat sich als Verband der evangelischen Jugend in Hessen und Nassau selbständig organisiert. (3) Der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN sind ebenfalls die Jugendwerke und -verbände zuzurechnen, die sich in ihrem Selbstverständnis der EKHN verbunden wissen und als evangelischer Jugendverband anerkannt sind. § 4. Mitgliedschaften. Die EKHN ist Mitglied im Landesverband der evangelischen Jugend in Hessen, in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Rheinland-Pfalz und in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland.

5. Vermittlung von sozialen, interkulturellen, interreligiösen, politischen und kommunikativen Kompetenzen; 6. beratende und seelsorgliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen;

8. Förderung von Gemeinschaftserfahrungen und Entwicklung von Konfliktfähigkeit, Toleranz und Selbstbewusstsein; 9. Stärkung der Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien bzw. Erziehungsberechtigten, zum Schutz vor Gewalt (in den unterschiedlichsten Formen), Suchtmittelgebrauch, religiöse und weltanschauliche Fremdbestimmung, schädigenden Medienkonsum und anderen Gefährdungen. § 7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (1) Der Träger soll geeignete ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und beauftragen. Für ihre Arbeit sollen sie die notwendige Anleitung, Unterstützung und Fortbildung erhalten. (2) Wer hauptamtlich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig ist, muss über eine der Aufgabe entsprechende Ausbildung verfügen.

116

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(3) Die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen werden unter Beteiligung der Jugendvertretung in einem Gottesdienst eingeführt. Abschnitt 2 Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde und im Nachbarschaftsbereich § 8. Aufgaben der Kirchengemeinde. (1) Jede Kirchengemeinde fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie nimmt Aufgaben der Jugendhilfe wahr und leistet dadurch einen sichtbaren Beitrag zur Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat. (2) Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde. Er arbeitet mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. (3) Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde geschieht auf der Grundlage der Präambel und der in § 6 genannten Aufgaben.

Nr. 4 · 2007

(3) Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendausschusses gehören insbesondere: 1. Beratung des Kirchenvorstandes in allen Fragen junger Menschen und ihrer Familien; hierzu kann der Ausschuss Anträge stellen; 2. Beratung, Verabschiedung und Konzeption der kirchengemeindlichen Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche; 3. Planung und Koordination der Arbeit zusammen mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Entgegennahme deren Jahresberichts; 4. Verwaltung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereitgestellten Sachmittel und Räume sowie der zweckgebundenen kirchlichen und staatlichen Zuschüsse im Rahmen der Beschlüsse des Kirchenvorstandes; der Ausschuss kann auch Vorschläge zur Haushaltsaufstellung machen; 5. Mitwirkung bei der Errichtung und Besetzung von Stellen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 6. Einladung zur Kinder- und Jugendversammlung.

(4) Die Kirchengemeinde soll mit anderen Trägern der Jugendhilfe und mit den Schulen zusammenarbeiten. Sie soll Jugendhilfemaßnahmen, die sie selbst nicht leisten kann, bei anderen Trägern der Jugendhilfe anregen. (5) Kirchengemeinden im Nachbarschaftsbereich können die Aufgaben in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam wahrnehmen. Die Kirchenvorstände stellen für die gemeindeübergreifende Arbeit die notwendigen Personal- und Sachmittel zur Verfügung. § 9. Organisationsformen der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen. Zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf gemeindlicher Ebene und im Nachbarschaftsbereich von Kirchengemeinden soll der Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde bzw. in Absprache die Kirchenvorstände aus Nachbarschaftsbereichen eine angemessene Form der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Folgende Organisationsformen sind möglich: -

Kinder- und Jugendausschuss,

-

Gemeindejugendvertretung,

-

Kinder- und Jugendversammlung.

Die genannten Organisationsformen können für Gemeinden im Nachbarschaftsbereich gemeinsam gebildet werden. § 10. Kinder- und Jugendausschuss. (1) Der Kinderund Jugendausschuss wird zur Förderung und Koordination aller Belange gemeindlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gebildet. Der Kirchenvorstand beruft die Mitglieder für jeweils zwei Jahre. Er soll die Vorschläge der Gemeindejugendvertretung und der Kinder- und Jugendversammlung berücksichtigen. (2) Der Kinder- und Jugendausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Die Aufgaben des Kindergartenausschusses bleiben unberührt.

7. Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe und mit den Schulen; 8. Stellungnahmen zu kirchlichen und politischen Fragen der Jugendhilfe. § 11. Zusammensetzung des Kinder- und Jugendausschusses. (1) In den Kinder- und Jugendausschuss können bis zu elf Mitglieder aus der gemeindlichen und diakonischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berufen werden, z. B. aus Kindergottesdienst, Kindergruppen, kinder- und jugendmusikalischer Arbeit, Kindertagesstätten, Konfirmandenarbeit, Jugendgruppen, offener Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Jugendsozialarbeit, schulbezogene Arbeit, Förderung der Erziehung, Maßnahmen des Jugendschutzes, Hilfen zur Erziehung und anderen Leistungen und Aufgaben entsprechend dem SGB VIII. (2) Außerdem sollen dem Kinder- und Jugendausschuss angehören: -

bis zu zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes,

-

die gemeindepädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Leiterin oder der Leiter der Kindertagesstätte und weitere hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(3) Die Mehrheit der Mitglieder soll zum Zeitpunkt ihrer Berufung unter 27 Jahre alt sein. Frauen und Männer sollen paritätisch vertreten sein. § 12. Arbeitsweise des Kinder- und Jugendausschusses. (1) Die oder der Vorsitzende des Kirchenvorstandes lädt zur konstituierenden Sitzung ein. (2) Der Kinder- und Jugendausschuss wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende lädt in der Regel viermal jährlich zu einer Sitzung ein.

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

117

(3) Auf begründeten Wunsch von mindestens zehn Kindern oder Jugendlichen soll der Kinder- und Jugendausschuss einberufen werden.

Dekanatsjugendreferentinnen und Dekanatsjugendreferenten, mit den Inhaberinnen und Inhabern der Fachund Profilstellen.

(4) Der Kinder- und Jugendausschuss tagt öffentlich, soweit es sich nicht um Personalfragen handelt oder dies ausdrücklich anders beschlossen wird.

(4) Zu den besonderen Aufgaben der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat gehören:

(5) Der Kinder- und Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist die neu einberufene Versammlung beschlussfähig. Bei Neueinladung ist darauf hinzuweisen. (6) Der Kinder- und Jugendausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Genehmigung des Kirchenvorstandes bedarf. § 13. Gemeindejugendvertretung. (1) In der Kirchengemeinde wird nach Möglichkeit eine Jugendvertretung eingerichtet, die Funktionen des Kinder- und Jugendausschusses übernehmen soll. (2) Die Mitglieder der Gemeindejugendvertretung werden von der Kinder- und Jugendversammlung (§ 14) für jeweils zwei Jahre gewählt. Gewählt werden können Jugendliche, die in der Kirchengemeinde mitarbeiten. (3) Die Rechte und Pflichten der Gemeindejugendvertretung werden vom Kirchenvorstand in einer Satzung festgelegt. § 14. Kinder- und Jugendversammlung. (1) Der Kinderund Jugendausschuss lädt in Absprache mit dem Kirchenvorstand die Kinder und Jugendlichen der Kirchengemeinde in regelmäßigen Abständen zu einer Kinder- und Jugendversammlung ein, berichtet über seine Arbeit und führt einen Austausch über aktuelle Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. (2) Die Kinder- und Jugendversammlung kann Anträge an den Kirchenvorstand richten. Der Kirchenvorstand berichtet der Kinder- und Jugendversammlung über deren Bearbeitung.

1. Förderung und Vernetzung der kirchlichen und diakonischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat und in der Region; 2. Planung, Durchführung, Unterstützung und Koordination von Veranstaltungen, Maßnahmen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe in der Region; 3. Unterstützung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden; 4. Vertretung in den kirchlichen und staatlichen Gremien und Bereichen; 5. Zusammenarbeit mit dem im Dekanat und in der Region tätigen evangelischen Jugendwerken und Verbänden sowie anderen Trägern und Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe und der Schule; 6. Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit. § 16. Zusammenarbeit im Dekanat und in der Region. (1) Die Verantwortlichen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen arbeiten auf Dekanatsebene zusammen. Zu ihnen gehören: 1. die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat; 2. die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent bzw. die Stadtjugendreferentin oder der Stadtjugendreferent; 3. die Dekanatsjugendpfarrerin oder der Dekanatsjugendpfarrer bzw. die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer;

(3) Die Kinder- und Jugendversammlung wählt die Mitglieder der Gemeindejugendvertretung sowie die Vertreterinnen und Vertreter für die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat. Sie macht Vorschläge für die Besetzung des Kinder- und Jugendausschusses sowie anderer Gremien.

4. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;

Abschnitt 3 Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat und in der Region

6. die Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Diakonischen Werke;

§ 15. Aufgaben des Dekanats. (1) Die Dekanatssynode fördert die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat. (2) Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat geschieht auf der Grundlage der Präambel und der in § 6 genannten Aufgaben. (3) Der Dekanatssynodalvorstand legt auf der Grundlage einer Gesamtkonzeption die Zuständigkeiten fest und regelt die Zusammenarbeit der in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Verantwortlichen, insbesondere den

5. die oder der Beauftragte für den Kindergottesdienst, für Konfirmandenarbeit und für Kindertagesstätten;

7. andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen. (2) Für die Koordinierung der gemeinsamen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Dekanatsebene kann eine Arbeitsstelle (Dekanatsjugendstelle, Jugendzentrale u. ä.) gebildet werden. (3) Die Dekanate koordinieren die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen innerhalb der kommunalen Grenzen und achten darauf, dass die Interessen der kirchlichen Träger gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen werden.

118

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(4) Die Dekanatssynode kann eine Arbeitsgemeinschaft für die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und einen Kinder- und Jugendausschuss im Dekanat bilden. Mehrere Dekanate können einen gemeinsamen Kinder- und Jugendausschuss bilden und gemeinsame Einrichtungen oder Organe schaffen. § 17. Evangelische Jugendvertretung im Dekanat (EJVD). (1) In jedem Dekanat wird eine Jugendvertretung gebildet. (2) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat befasst sich mit allen Angelegenheiten der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Dekanatsebene. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: 1. Beratung der Dekanatssynode und des Dekanatssynodalvorstandes; 2. Planung und Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat; 3. Beratung der jährlichen Arbeitsberichte, die von den Hauptamtlichen im Arbeitsfeld vorgelegt werden; 4. Verwaltung der vom Dekanat bereit gestellten Budgets sowie der zur Verfügung gestellten Räume und Mitwirkung bei der Haushaltsplanaufstellung und Verwaltung bzw. Verteilung der zweckgebundenen kirchlichen und staatlichen Zuschüsse; 5. Mitwirkung beim Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren zur Anstellung und Berufung der Hauptamtlichen im Arbeitsfeld sowie bei ihrer Einführung im Gottesdienst; 6. Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe, anderen Jugendverbänden, dem Stadt- bzw. Kreisjugendring, dem öffentlichen Jugendhilfeträger sowie mit den Schulen; 7. Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in jugendverbandliche Gremien (z. B. Evangelische Jugend in Hessen und Nassau, Stadt- bzw. Kreisjugendring, Kinder- und Jugendförderausschuss, Jugendhilfeausschuss etc.); 8. Beantragung der Berufung von Jugendsynodalen in die Dekanatssynode durch den Dekanatssynodalvorstand; 9. Stellungnahme zu kirchlichen und jugendpolitischen Fragen. (3) Ist das Dekanat Mitglied im Verband der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V., wird es durch seine Jugendvertretung im Verband vertreten. § 18. Zusammensetzung der Jugendvertretung im Dekanat. (1) Der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat sollen angehören:

Nr. 4 · 2007

3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Jugendhäuser in evangelischer Trägerschaft; 4. bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter aus dem gemeindepädagogischen Dienst; 5. bis zu drei Vertreterinnen und Vertreter der Ehrenamtlichen im Dekanat, die vom Dekanatssynodalvorstand berufen werden; 6. bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter je evangelischem Jugendwerk bzw. Jugendverband; 7. ein Mitglied der Dekanatssynode; 8. die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent bzw. die Stadtjugendreferentin oder der Stadtjugendreferent; 9. die Dekanatsjugendpfarrerin oder der Dekanatsjugendpfarrer bzw. die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer. (2) Die Jugendvertretung kann weitere Personen berufen. Dabei sollen die in § 11 Abs. 1 genannten Arbeitsbereiche berücksichtigt werden. (3) Die Mehrheit der Mitglieder der Jugendvertretung darf zum Zeitpunkt ihrer Wahl noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Frauen und Männer sollen paritätisch vertreten sein. (4) Mehrere Dekanate können auch eine gemeinsame Jugendvertretung in der Region bilden. (5) Die Mitglieder der Jugendvertretung werden für jeweils zwei Jahre gewählt oder berufen. § 19. Arbeitsweise der Jugendvertretung im Dekanat. (1) Die oder der Vorsitzende der Dekanatssynode oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person lädt zur konstituierenden Sitzung der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat ein. (2) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese bilden gemeinsam mit der Dekanatsjugendreferentin oder dem Dekanatsjugendreferenten, der Dekanatsjugendpfarrerin oder dem Dekanatsjugendpfarrer und drei weiteren gewählten Personen den Vorstand. Die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent übernimmt die Geschäftsführung. (3) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat tagt in der Regel viermal pro Jahr. Die oder der Vorsitzende lädt die Jugendvertretung mindestens zehn Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.

1. je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus den Gemeindejugendausschüssen oder den Gemeindejugendvertretungen;

(4) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist die neu einberufene Versammlung beschlussfähig. Bei Neueinladung ist darauf hinzuweisen.

2. eine Vertreterin oder ein Vertreter aus den gemeindeübergreifend arbeitenden Jugendgruppen;

(5) Die Beschlüsse der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(6) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat tagt öffentlich. Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können an den Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen, soweit es sich nicht um Personalfragen handelt oder dies ausdrücklich anders beschlossen wird. (7) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat kann sich eine Geschäftsordnung geben. § 20. Dekanatsjugendreferent/in. (1) Die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent nimmt die Verantwortung für die Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat wahr. Sie oder er erfüllt die Aufgaben im Auftrag und in Absprache mit dem Dekanatssynodalvorstand. Das Nähere bestimmt die Dienstanweisung. (2) Die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent nimmt an den Sitzungen des Dekanatssynodalvorstandes mit beratender Stimme teil, wenn es um Fragen des Arbeitsfeldes geht. § 21. Dekanatsjugendpfarrer/in, Dekanatsbeauftragte/r. (1) Die Dekanatssynode kann eine Dekanatsjugendpfarrerin oder einen Dekanatsjugendpfarrer mit der seelsorgerlichen und theologischen Unterstützung und Begleitung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat bzw. in der Region beauftragen. Die Wahl zur Dekanatsjugendpfarrerin oder zum Dekanatsjugendpfarrer ist dem Zentrum Bildung, Fachbereich Kinder und Jugend, mitzuteilen. (2) Die Dekanatssynode kann weitere Beauftragte für den Kindergottesdienst, die Konfirmandenarbeit und andere Bereiche der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berufen. (3) Die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat Beauftragten sollen durch Sonderurlaub und Vertretungsregelungen insbesondere bei Mitwirkung an Kinder- und Jugendfreizeiten, Aktionstagen und Fortbildungen unterstützt werden. § 22. Stadtjugendpfarrämter. (1) Zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind Stadtjugendpfarrämter in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Mainz und Wiesbaden nach Maßgabe von § 2 des Pfarrstellengesetzes eingerichtet. (2) Die Stadtjugendpfarrämter haben insbesondere folgende Aufgaben: 1. Unterstützung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Stadt; 2. Koordinierung, Förderung, Beratung und Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Stadt; 3. Unterstützung und Beratung der kirchlichen Leitungsorgane und Gremien; 4. Unterstützung der Evangelischen Jugendvertretungen in der Stadt; 5. Vertretung der Belange der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den kirchlichen und kommunalen Leitungsorganen sowie in der Öffentlichkeit;

119

6. Begleitung, Fachberatung, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 7. Entwicklung und Durchführung von zeitgemäßen und auf die Stadt bezogenen Angeboten, Maßnahmen und Projekten insbesondere in den Leistungsbereichen der §§ 11 ff. SGB VIII; 8. fachliche Arbeit an theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und das Erstellen von Arbeitshilfen, Konzeptionen und Dokumentationen; 9. Verwaltung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereitgestellten Sachmittel und Räume im Rahmen der Beschlüsse des Einrichtungsträgers sowie die Verteilung der zweckgebundenen kirchlichen und staatlichen Zuschüsse unter Mitwirkung der Jugendvertretung; 10. Mitarbeit in den Gremien der kommunalen Jugendhilfe. (3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die Stadtjugendpfarrämter mit den Kirchengemeinden, Dekanaten, Einrichtungen, Jugendwerken, Jugendvertretungen, dem Jugendverband, dem Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit im Zentrum Bildung sowie mit den weiteren kirchlichen und diakonischen Trägern, den anderen freien Trägern und dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt, den Schulen und sonstigen Einrichtungen zusammen. (4) Die Organisation und Arbeitsweise des Stadtjugendpfarramtes regelt der Träger in einer Geschäftsordnung. (5) Die Stadtjugendpfarrämter arbeiten in der „Konferenz der Evangelischen Stadtjugendpfarrämter in Hessen und Nassau“ zusammen. § 23. Stadtjugendpfarrer/in. (1) Die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer ist zum Dienst der Verkündigung und Seelsorge an den jungen Menschen berufen. Sie oder er leitet das Stadtjugendpfarramt, verantwortet dessen Arbeit und Geschäftsführung und nimmt die Aufgaben einer Dekanatsjugendpfarrerin oder eines Dekanatsjugendpfarrers gemäß § 21 Abs. 1 wahr. (2) Die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer ist den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadtjugendpfarramt vorgesetzt. (3) Die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer nimmt an den Sitzungen des Dekanatssynodalvorstandes mit beratender Stimme teil, wenn es um Fragen des Arbeitsfeldes geht. (4) Der Stadtjugendpfarrerin oder dem Stadtjugendpfarrer obliegt in Abstimmung mit den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 1. die Kooperation mit der Evangelischen Jugendvertretung im Dienstbereich, mit dem Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung und dem öffentlichen Jugendhilfeträger; 2. die Vertretung der Belange der Arbeit mit und von Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Leitungsorganen und Gremien im kirchlichen und kommunalen Bereich sowie in der Öffentlichkeit;

120

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

3. die Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für den Gemeindepädagogischen Dienst in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 4. der Bericht über den Stand der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Stadt gegenüber der Dekanatssynode bzw. der Versammlung des kirchlichen Zusammenschlusses. (5) Die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer wird von der Kirchenleitung auf Vorschlag des Trägers unter Mitwirkung der Evangelischen Jugendvertretung berufen. § 24. Stadtjugendreferent/in. Die Stadtjugendreferentin oder der Stadtjugendreferent nimmt die Aufgaben als pädagogische Fachkraft überwiegend selbständig wahr. Die fachliche Zuständigkeit wird durch die Geschäftsordnung des Stadtjugendpfarramtes und die Dienstanweisung geregelt. Abschnitt 4 Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Gesamtkirche § 25. Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung. (1) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung unterstützt die Kirchengemeinden, Dekanate und Kirchlichen Verbände bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und füllt die Koordinationspflicht gemäß § 2 Abs. 1 aus. Er vertritt die Interessen der EKHN als Träger der freien Jugendhilfe. (2) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung wird von der Landesjugendpfarrerin oder dem Landesjugendpfarrer geleitet. (3) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung arbeitet mit der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V., der AG Rheinhessen und Nassau, dem Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen, dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau sowie den freien Werken und Verbänden zusammen. § 26. Aufgaben des Fachbereichs. Zu den Aufgaben des Fachbereichs Kinder und Jugend im Zentrum Bildung gehören insbesondere: 1. die fachliche Arbeit an theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sowie die Erstellung von Expertisen und konzeptionellen Entwürfen, jeweils im Rückbezug auf Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung; 2. die laufende Information zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Veröffentlichung thematischer Beiträge; 3. die Koordination der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 4. die Fachberatung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und deren Anstellungsträger in Kooperation mit den Stadtjugendpfarrämtern;

Nr. 4 · 2007

5. die Evaluation der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kirchengemeinden und Dekanaten; 6. die Entwicklung von Modellen zur Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 7. die Vernetzung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kirche (z. B. Kindergottesdienstarbeit, Konfirmandenarbeit, schulbezogene Jugendarbeit, Jugendseelsorge, Jugendsozialarbeit, Jugendmusik); 8. die Mittelbewirtschaftung und die Verwaltung öffentlicher Zuschüsse sowie die weitere Erschließung finanzieller Mittel; 9. die Durchführung zentraler Veranstaltungen; 10. die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugend (AKJ); 11. die Durchführung einer Konferenz der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 12. die regelmäßige Erstellung eines Berichtes zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der EKHN; 13. die Koordination der fachlichen und jugendpolitischen Belange der Gesamtkirche für die Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den Zentren der kirchlichen Handlungsfelder und in Abstimmung mit dem DWHN. § 27. Konferenz der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. (1) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung lädt regelmäßig zur Konferenz der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein. Die Konferenz ist das Forum zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN. (2) Die Konferenz berät theologische, sozialwissenschaftliche, pädagogische und jugendpolitische Querschnittsthemen zur Förderung des wechselseitigen Austausches über die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie regt Stellungnahmen zur Urteilsbildung und Beschlussfassung der kirchlichen Leitungsorgane an. (3) Die Konferenz tritt einmal jährlich zusammen. Eingeladen werden alle, die im Kirchengebiet für die Arbeit und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besondere Verantwortung tragen, ferner Vertreterinnen und Vertreter der kirchenleitenden Organe sowie Fachleute für Jugendhilfe, Jugendpolitik und Bildung aus dem weiteren kirchlichen und außerkirchlichen Bereich. § 28. Verband der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. (EJHN). (1) Die EKHN fördert die Arbeit ihres Jugendverbandes. (2) Die Satzung des Jugendverbandes muss eine demokratische Willensbildung und Organisationsstruktur gewährleisten. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Verbandsorgane dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Im Einzelnen sind folgende Merkmale in der Satzung sicherzustellen:

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

1. eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Verbandes, 2. ein ordnungsgemäßes Eigenleben, 3. die Selbstorganisation von Jugendlichen, 4. die gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung von Jugendlichen, 5. die Ermöglichung demokratischer Willensbildung, 6. einen demokratischen Organisationsaufbau. (3) Die EKHN gewährleistet das Recht des Jugendverbandes auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung. (4) Die EJHN verfügt eigenverantwortlich über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel. (5) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung stellt der Geschäftsstelle der EJHN die erforderlichen Geschäftsräume zur Verfügung. Abschnitt 5 Die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugend § 29. Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugend (AKJ). Zur Förderung und Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der EKHN wird eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. § 30. Zusammensetzung der AKJ. (1) Mitglieder der AKJ sind: 1. die beiden Vorsitzenden der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. (EJHN); 2. die Vorsitzenden folgender evangelischen Jugendwerke und -verbände: a) Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM), b) Entschieden für Christus (EC), c) Evangelisches Jugendwerk (EJW), d) Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP); 3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (DWHN); 4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Konferenz der Evangelischen Stadtjugendpfarrämter; 5. jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der folgenden Arbeitsbereiche, die vom Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung entsandt werden:

121

10. ein vom Kirchensynodalvorstand entsandtes Mitglied der Kirchensynode; 11. ein Mitglied des Leitenden Geistlichen Amtes. (2) Weitere Zusammenschlüsse oder Organisationen, die Belange der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN überregional vertreten, können die Entsendung eines Mitglieds in die AKJ beantragen. (3) Die Vorsitzenden der EJHN und der Jugendwerke und -verbände können sich im Verhinderungsfall durch eine andere Person ihres Verbandes mit Leitungsfunktion vertreten lassen. § 31. Aufgaben der AKJ. (1) Die AKJ befasst sich mit relevanten Themen und Fragestellungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit jugendpolitischen Themen und Fragestellungen, die die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN betreffen. (2) Die AKJ fördert die wechselseitige Information der Arbeitsbereiche im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe und gibt Anregungen zur Planung gemeinsamer Veranstaltungen und Arbeitsvorhaben. (3) Die AKJ gibt ein Votum ab bei der Ausschreibung und Besetzung der Stellen der Landesjugendpfarrerin oder des Landesjugendpfarrers. (4) Die AKJ beschließt die Vergaberichtlinien des kirchlichen Jugendplanes. (5) Die AKJ berät das Zentrum Bildung sowie die Kammer in allen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen betreffenden Fragen. (6) Die AKJ nimmt den Bericht gemäß § 26 Nr. 12 entgegen und leitet ihn nach fachlicher Beratung über die Kammer des Zentrums Bildung an die Kirchenleitung weiter. (7) Die AKJ wird vor Änderungen dieser Ordnung angehört. (8) Die AKJ nimmt fachlich Stellung, wenn Träger evangelischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN Darlehen oder außerordentliche finanzielle Zuwendungen beantragen. (9) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung übernimmt die Geschäftsführung der AKJ. (10) Die AKJ gibt sich eine Geschäftsordnung, die ihre Arbeitsweise regelt.

a) gemeindliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, b) offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,

Abschnitt 6. Schlussbestimmungen

6. die Landesjugendpfarrerin oder der Landesjugendpfarrer;

§ 32. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt mit ihrer Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in der EKHN vom 16. Dezember 1997 (ABl. 1998 S. 85), geändert am 5. September 2000 (ABl. 2001 S. 194), außer Kraft.

7. die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Kindertagesstätten im Zentrum Bildung;

Darmstadt, den 21. Februar 2007

c) schulbezogene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und d) Jugendsozialarbeit;

8. die Leiterin oder der Leiter des Zentrums Bildung, 9. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der weiteren Arbeitszentren der EKHN;

Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

122

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 4 · 2007

Bekanntmachungen

Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Hessen-Rheinhessen Vom 24. Februar 2007 §1 Grundlage Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen HessenRheinhessen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.

2. Die Arbeitsgemeinschaft beschließt mit Stimmenmehrheit. Jede der Mitgliedskirchen hat eine Stimme. Die Delegierten haben vor wichtigen Beschlüssen Gelegenheit zur Rücksprache mit der sie entsendenden Kirche. 3. Die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft stellen Empfehlungen an die Mitgliedskirchen dar, die darüber endgültig entscheiden. Bei geplanten gemeinsamen Schritten oder Veranstaltungen kann eine befristete Entscheidung erbeten werden. 4. Die Arbeitsgemeinschaft kann die Behandlung bestimmter Angelegenheiten delegieren.

§2 Mitgliedschaft

§6 Vorstand

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die unterzeichneten Kirchen. Sie entscheiden auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft über die Aufnahme weiterer Mitglieder. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Grundlage (§ 1) und die Rechtsfähigkeit. Kirchen, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder noch nicht anstreben, kann die Arbeitsgemeinschaft als Gäste aufnehmen. Aufnahmeanträge einzelner Ortsgemeinden werden in der Regel an die lokalen ACKs weitergegeben.

1. Die Arbeitsgemeinschaft wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, bestehend aus dem bzw. der Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jede Kirche kann nur durch eine Person im Vorstand vertreten sein.

§3 Vertretung der Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft In die Arbeitsgemeinschaft entsenden die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck drei, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau drei, das Erzbistum Paderborn und die Diözese Fulda gemeinsam drei, die Diözesen Limburg und Mainz je zwei, und die übrigen Kirchen je eine delegierte Person. Sie benennen außerdem für jeden Delegierten/jede Delegierte eine Stellvertretung. Diese kann an den Sitzungen beratend teilnehmen. §4 Aufgaben Die Arbeitsgemeinschaft der Kirchen hat vornehmlich folgende Aufgaben, die sich auf der Basis der Charta Oecumenica ergeben: 1. die Förderung und Durchführung aller Aufgaben, die die Kirchen gemeinsam verantworten können, um so ihre Verbundenheit in Zeugnis und Dienst sichtbar zu machen; 2. das theologische Gespräch unter den Mitgliedern mit dem Ziel der Klärung und Verständigung; 3. die gemeinsame Besinnung auf Fragen des Glaubens und des Lebens und die Weitergabe von Anstößen zu einer entsprechenden Besinnung innerhalb der Kirchen; 4. die Förderung der Arbeit lokaler ACKs in der Region. §5 Arbeitsweise 1. Die Arbeitsgemeinschaft tritt in der Regel dreimal im Laufe eines Jahres zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitgliedskirchen vertreten ist.

2. Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. 3. Der Vorstand bereitet die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft vor und ist für die Durchführung ihrer Beschlüsse verantwortlich. 4. Der Vorstand erteilt die Aufträge an die Geschäftsführung. §7 Geschäftsführung Der Vorstand schlägt der Arbeitsgemeinschaft eine Person vor, die mit der Aufgabe der Geschäftsführung der ACK betraut wird und deren Büro leitet. Die Delegierten wählen sie auf fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin nimmt mit beratender Stimme teil an den Sitzungen des Vorstands. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft übt die Dienstaufsicht über den Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin aus. §8 Finanzen Der Vorstand erstellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan. Dieser wird von der Arbeitsgemeinschaft verabschiedet. Die Mitgliedskirchen einigen sich auf den für sie in diesem Haushaltsplan vorgesehenen Beitrag. Über die Verwendung der Mittel legt der Vorstand einmal jährlich der Arbeitsgemeinschaft Rechenschaft ab. §9 Satzungsänderung Satzungsänderungen werden von der ACK beschlossen und bedürfen der Zustimmung aller Mitgliedskirchen. § 10 Inkrafttreten Durch die Unterzeichnung dieser Satzung tritt sie in Kraft und wird für die unterzeichnenden Kirchen verbindlich.

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 2. Propsteibereich Oberhessen

Die Satzung wurde am 24. Februar 2007 in Marburg von folgenden Kirchen unterzeichnet: Alt-katholische Kirche

Dekanat

Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Mennonitengemeinden

123

Rahmenplan

Alsfeld

2,0 B

Büdingen

1,0 B

Wetterau

2,0 A 2,0 B

Gießen

1,0 A 2,0 B

Evangelisch-Methodistische Kirche (Süddeutsche Jährliche Konferenz)

Grünberg

2,0 B

Griechisch-Orthodoxe Metropolie

Vogelsberg

1,0 A 1,0 B

Landesverband Hessen-Siegerland im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden

Hungen

2,0 B

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

Kirchberg

2,0 B

Serbisch-Orthodoxe Diözese für Mitteleuropa – Kirchengemeinde Frankfurt

Nidda

1,0 B

Schotten

1,0 B

Ergänzungsstellen

Bistum Fulda Bistum Limburg Bistum Mainz Erzbistum Paderborn

0,5 B

Evangelische Brüdergemeine Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

Die Heilsarmee

Darmstadt, den 26. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Schneider

0,5 B

20,0 (4,0 A)

__________

1,0

Sollstellenplan Kirchenmusik 3. Propsteibereich Rheinhessen

Vom 1. März 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 1 Abs. 1 der Kirchenmusikverordnung vom 18. Januar 2007 (ABl. 2007 S. 72) den folgenden Sollstellenplan beschlossen: 1. Propsteibereich Starkenburg

Rahmenplan

Alzey

1,0 A 1,0 B

Ingelheim

2,0 B

Mainz

2,0 A 0,5 B

Oppenheim

1,0 A 0,5 B

Dekanat

Rahmenplan

Darmstadt-Stadt

2,0 A 2,0 B

Darmstadt-Land

4,5 B

Erbach

1,0 A 2,0 B

Groß-Umstadt

1,0 B

Reinheim

2,0 B

Wöllstein

1,0 B

Ried

1,0 A 1,0 B

Wonnegau

1,0 A 2,0 B

Bergstraße

1,0 A 3,5 B 21,0 (5,0 A)

Ergänzungsstellen

Dekanat

Ergänzungsstellen

0,5 B

0,5 B 0,5

12,0 (5,0 A)

0,5

124

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 4. Propsteibereich Süd-Nassau

Nr. 4 · 2007

6. Propsteibereich Rhein-Main Dekanat

Rahmenplan

Frankfurt am Main -Höchst

1,0 A 2,0 B

1,0 A

Frankfurt am Main -Mitte-Ost

3,0 A 1,0 B

Hochtaunus

1,0 A 3,5 B

Frankfurt am Main -Nord

1,0 A 3,0 B

Idstein

1,0 B

Frankfurt am Main -Süd

1,0 A 2,0 B

Dreieich

3,0 B

Kronberg

5,5 B Groß-Gerau

1,0 A 1,0 B

Offenbach

1,0 A 1,0 B

Rodgau

2,0 B

Rüsselsheim

2,5 B

0,5 B

25,5 (8,0 A)

0,5

Dekanat

Rahmenplan

Ergänzungsstellen

Bad Schwalbach

2,0 B

0,5 B

Diez

Nassau

1,0 B

St. Goarshausen

1,0 B

Wiesbaden

4,0 A 4,0 B 24,0 (6,0 A)

0,5

Ergänzungsstellen

Darmstadt, den 1. März 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

5. Propsteibereich Nord-Nassau Dekanat

Rahmenplan

Bad Marienberg

2,0 B

Biedenkopf

1,0 B

Dillenburg

1,0 A 1,0 B

Ergänzungsstellen

__________ Stiftungsverzeichnis gemäß § 20 KStiftG Die Kirchenverwaltung hat das Verzeichnis der kirchlichen Stiftungen, die unter ihrer Aufsicht stehen, im Internet veröffentlicht. Unter folgender Adresse ist die Einsicht jederzeit möglich: www.stiftungsdatenbank.de/register-kirchlichestiftungen/

Gladenbach

1,0 B

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kirchenrätin Sabine Langmaack, Tel.: 06151/405-485, E-Mail: [email protected].

Herborn

1,0 A 1,0 B

Darmstadt, den 7. März 2007

Runkel

2,0 B

Für die Kirchenverwaltung Langmaack

Selters

1,5 B

Weilburg

1,0 B 12,5 (2,0 A)

0,5 B

0,5

__________ Namensänderung der Evangelischen Heiliggeistkirchengemeinde Oberursel Die Evangelische Heiliggeistkirchengemeinde Oberursel, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, führt mit Wirkung

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

vom 1. März 2007 den Namen Evangelische HeiligGeist-Kirchengemeinde Oberursel.

Stellvertretung des Geschäftsführenden Ausschusses werden vom Mitgliederrat gewählt.“ Artikel 2

Darmstadt, den 1. März 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. G r u n w a l d __________

125

Diese Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitung und der Anerkennung durch den Kirchensynodalvorstand. ***

Meldung zur Philosophieprüfung Die nächsten vorgezogenen Prüfungen in Philosophie finden am 4. September 2007 in Darmstadt, Paulusplatz 1, statt. Studentinnen und Studenten der Theologie, die diese Prüfung gemäß § 12 der Prüfungsordnung vom 14. April 1986 (ABl. 1986 S. 89) bzw. § 12 der Prüfungsordnung I vom 25. Juni 2002 (ABl. 2002 S. 307) vorwegnehmen möchten, melden sich bitte

Vorstehende Satzungsänderung wurde am 14. Dezember 2006 von der Kirchenleitung genehmigt und am 5. Februar 2007 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 5. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Zander

bis spätestens 30. Juni 2007 bei der Kirchenverwaltung, 64285 Darmstadt, Paulusplatz 1. Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat Personal- und Organisationsförderung noch nicht vorliegen:

__________ Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Herrnhaag

a) Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie),

Dekanat: Büdingen

b) Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Fotokopie),

Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HERRNHAAG

c) Bescheinigung über das Kolloquium bzw. Zwischenprüfungszeugnis (beglaubigte Fotokopie), d) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, e) Angabe der Spezialgebiete, f)

Studienbericht.

Die zur Meldung erforderlichen Formulare sind beim Referat Personal- und Organisationsförderung erhältlich. Darmstadt, den 2. März 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p __________ Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung einer Evangelisch-Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Haushaltsführung und Verwaltung in Mücke-Nieder-Ohmen

Kirchengemeinde: Neukirch Dekanat: Bad Marienberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NEUKIRCH

Vom 8. November 2006 Der Mitgliederrat der Arbeitsgemeinschaft hat folgende Änderung der Arbeitsgemeinschaftssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Bildung einer EvangelischKirchlichen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Haushaltsführung und Verwaltung in Mücke-NiederOhmen vom 1. März 1985 (ABl. 1986 S. 181) wird wie folgt geändert: § 4 Sätze 1 bis 3 erhalten folgende neue Fassung: „Die Arbeitsgemeinschaft hat einen Geschäftsführenden Ausschuss, in den jede der beteiligten Kirchengemeinden ein Mitglied entsendet. Die Zahl der Pfarrer und Pfarrerinnen soll die Zahl der Gemeindeglieder nicht übersteigen. Die Personen für den Vorsitz und die

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 7. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner __________

126

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Dienstnachrichten

Nr. 4 · 2007

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

127

128

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 4 · 2007

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

129

Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________ Alsbach, Dekanat Selters, Patronat Fürst zu Wied, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle Alsbach ist eine 1,0 Patronatstelle und ist ab sofort neu zu besetzen. Wir sind eine ländliche Kirchengemeinde mit derzeit 1.307 Mitgliedern. Die zu unserer Gemeinde gehörenden Orte sind die Dörfer Caan, Nauort, Sessenbach, Wirscheid, Hundsdorf, Alsbach und der Stadtteil Bendorf-Stromberg. Hauptort der Gemeinde ist Alsbach. Dort befindet sich die Kirche mit renoviertem Pfarrhaus und das Gemeindehaus. Das Gemeindebüro befindet sich im Pfarrhaus. Derzeit haben wir hier die einzige Predigtstelle. Zum Dienstauftrag gehört noch die seelsorgerische Betreuung eines Seniorenzentrums in Ransbach-Baumbach. Die landschaftlich reizvolle Lage unserer Kirchengemeinde im Schnittpunkt der Urlaubsregion Mittelrhein, Westerwald, Taunus, Hunsrück und Eifel macht diese für vielfältige Freizeitaktivitäten besonders attraktiv.

Ransbach-Baumbach als Sitz unserer Verbandsgemeinde und Höhr-Grenzhausen sind in wenigen Autominuten zu erreichen und bieten alle erforderliche Infrastruktur. Die Anschlüsse zu den Autobahnen A 3 und A 48 liegen praktisch vor der Haustür. Über sie sind in kurzer Zeit Kulturgenüsse in Bonn, Trier/Luxemburg, Köln oder Frankfurt bequem zu erreichen. Der nahe gelegene ICEBahnhof Montabaur verbindet uns mit dem europäischen Schnellbahnnetz. Bei uns gibt es einen Singkreis, eine neu entstandene Kinderkirche, einen Jugendtreff, einen Besuchskreis, das Angebot von Kaffee und Tee im Turm (im Anschluss an den Gottesdienst) und ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde. Bürokraft, Küster und Organist sind vorhanden. Wir wünschen uns eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, die/der mit Schwung und Durchhaltevermögen und nicht zuletzt mit Gottes Hilfe einer für Veränderungen offenen Gemeinde einen neuen, lebendigen Geist zu vermitteln in der Lage ist. Besonders wichtig sind uns der weitere Auf- und Ausbau einer dauerhaften und begeisternden Jugendarbeit und die Pflege des Pflänzchens „Ökumene“. Dafür bieten wir einer/einem aufgeschlossenen, teamfähigen Pfarrerin bzw. Pfarrer eine echte, große Chance und reichlich Freiraum, um eigene Ideen von Gemeindearbeit einzubringen und umzusetzen. An Unterstützung durch den Kirchenvorstand wird es nicht mangeln. Wohnung finden Sie im geräumigen Pfarrhaus mit 5-7 Zimmern, Küche, Bad, WC, großem Balkon und idyllischem Garten.

130

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Neugierig geworden? – Rufen Sie uns an ! Der Kirchenvorstand steht Ihnen für eine erste Kontaktaufnahme zu Verfügung: Veronika Franck, stellvertretende Vorsitzende des KV, Tel.: 02601 2486 sowie Vakanzvertreter Pfarrer Helmut Sacher, Tel.: 02624 7627; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: 02626 924412; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. __________ Frankfurt-Rödelheim, Cyriakusgemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B Cyriakus – ein besonderer Name! Der heutige Stadtteil Rödelheim – 1910 nach Frankfurt eingemeindet – hat etwa 17.400 Einwohner verschiedenster Nationalitäten. Neben den kirchlichen Einrichtungen findet man hier Altenwohn- und Pflegeheime, ein Wohnheim für Behinderte, ein Reha-Zentrum für seelisch Kranke. Zahlreiche Vereine beweisen die Lebendigkeit im Stadtteil. Verkehrsmäßig ist Rödelheim durch S-Bahn, diverse Busverbindungen, U-Bahn und Autobahnanschlüsse gut angebunden. Die Cyriakusgemeinde hat etwa 3.850 Gemeindeglieder und gehört zum Dekanat Frankfurt/Main-Höchst. Die offene Pfarrstelle I (Modus B) ist zum nächstmöglichen Termin zu besetzen. Unsere Kirche geht zurück auf einen Bau von 1461 und wurde im Laufe der Jahrhunderte mehrmals baulich verändert. Von dem früheren Kirchengebäude ist noch der hochgotische Chorraum erhalten, der als Seitenkapelle dient. Wir haben eine zwei-manualige Steinmeyer-Orgel und eine Truhenorgel, die unsere Chor- und Orgelkonzerte bereichern. Es gehören zu unserer Gemeinde:

Nr. 4 · 2007

-

verschiedene Initiativgruppen, z.B. Friedensgebet, Friedensinitiative, Bosniengruppe

-

Gesprächskreise zu aktuellen Themen

-

diakonisches Engagement.

Eine Gemeindepädagogin, ein Sozialpädagoge und eine Sozialpädagogin organisieren Kinder- und Jugendarbeit. Es besteht ein vielfältiges Angebot und eine soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt. Zur finanziellen Unterstützung der gemeindepädagogischen Arbeit hat sich ein Förderverein gegründet. Die Gemeindezeitung erscheint sechsmal im Jahr und wird kostenlos an alle evangelischen Haushalte verteilt. Wir sind eine volkskirchlich geprägte Gemeinde, die sich den Herausforderungen der modernen Gesellschaft stellt. Dabei versuchen wir eine Mischung aus Tradition und Offenheit zu leben und unterschiedlichen theologischen und spirituellen Richtungen gerecht zu werden. Das spiegelt sich in der Vielfalt der Veranstaltungen und Aktivitäten wieder. Für die Pfarrer/innen bestehen Gestaltungsspielräume, eigene Ideen und Vorstellungen von Gemeindearbeit zu verwirklichen. Den Mittelpunkt des Gemeindelebens bildet der Gottesdienst. Dabei ist uns das Nahebleiben an der Heiligen Schrift besonders wichtig. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, eine initiative Persönlichkeit mit Gestaltungskraft, die/der -

Freude an Gottesdiensten, auch in verschiedenen Formen hat

-

in der Seelsorge eine besondere Aufgabe sieht

-

die Konfirmandinnen und Konfirmanden auch nach der Konfirmation in das Gemeindeleben einbezieht

-

zwei Pfarrstellen,

-

Arbeit mit Konfirmanden-Eltern intensiviert

-

zwei Gemeindezentren mit Gruppen und Veranstaltungsräumen,

-

Jugendarbeit mit gestaltet

-

ein gut funktionierendes Gemeindebüro mit zwei engagierten Teilzeitkräften

-

das Interesse an Spiritualität in verschiedenen Formen fördert

-

zwei Kindertagesstätten: In einer Einrichtung werden 42 Kinder in zwei Gruppen betreut; die andere Einrichtung bietet Platz für 40 Klein- und 20 Schulkinder.

-

Bereitschaft für eine gute Teamarbeit mit dem Kollegen mitbringt

-

die Kooperation mit der katholischen Gemeinde unterstützt und auch offen ist für Menschen anderen Glaubens

-

kompetent und motivierend den großen Mitarbeiterkreis begleitet

-

bereit ist, die vielfältigen Aktivitäten der Gemeinde zu vernetzen

-

bereit ist, Verwaltungsarbeit zu übernehmen, mit EDV – inkl. mit Netkim zu arbeiten.

Der Kirchenvorstand versucht, aktiv die Führung der Gemeinde zu verwirklichen. Er besteht aus 12 Mitgliedern, die gewohnt sind, selbstständig in Ausschüssen zu arbeiten. Der Kirchenvorstand wird durch eine ehrenamtliche Vorsitzende geführt. Mit der Regenbogengemeinde in Sossenheim besteht ein Planungsbezirk. Das vielfältige Gemeindeleben gestalten viele haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schwerpunkte sind: -

Seniorenkreise

-

Kirchenchor

-

Freizeiten für die ganze Familie

-

Babytreffs und Krabbelgruppen für junge Eltern

-

Kreis für seelisch Kranke

-

Lesetreff

-

Pfadfinder ökumenischer Arbeitskreis

Wir bieten Ihnen: -

eine schöne Kirche

-

einen aktiven und kooperativen Kirchenvorstand, gute Arbeitsatmosphäre und Gemeinschaft

-

einen kooperativen Kollegen

-

eine schöne Pfarrwohnung im Gemeindezentrum Alexanderstraße 37 mit 6 Zimmern, 145 qm groß, incl. Amtsraum und Garage sowie einem großen Garten am Haus

Nr. 4 · 2007 -

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Unterstützung durch viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.

Cyriakus – eine besondere Gemeinde! Weitere Auskünfte erteilen: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Anita Kroneisen, Tel.: 069 783763; Pfarrer Ludwig Schneider, Tel.: 069 788278; Dekan und Pfarrer Jan Schäfer, Tel.: 069 99993578; die Pröpstin und Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. Eine Beschreibung unserer Gemeinde finden Sie unter: http: www.frankfurt-evangelisch.de. Ebenso unter www.cyriakusnews.de. __________ Frankfurt am Main, 1,0 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit an der St. Katharinen-Kirche. Besetzung durch die Kirchenleitung. Die St. Katharinen-Kirche liegt an der Hauptwache, einem belebten Knotenpunkt der Innenstadt. In der Stadtöffentlichkeit gilt sie als die evangelische Hauptkirche. Die Atmosphäre im Inneren ist durch die Ästhetik der Wiederaufbauzeit (1954) bestimmt.

Der/Die Stelleninhaber/in plant die Durchführung seiner/ihrer Veranstaltungen in der Kirche in Absprache mit den Gemeindepfarrer/innen und den Kirchenmusikern. Er/Sie ist regelmäßig zu festgelegten Sprechzeiten in der Kirche präsent. Die Katharinenkirche ist eine Wiedereintrittsstelle in die evangelische Kirche. Er/Sie ist organisatorisch für die Öffnungszeiten der Kirche zwischen 11.00 und 18.00 Uhr täglich verantwortlich. Er/Sie entwickelt ein Konzept für Andachten und spirituelle Angebote an Werktagen. Er/Sie kooperiert bei mehreren Projekten im Jahr mit den anderen Pfarrstellen für Stadtkirchenarbeit, den Profilstellen der Frankfurter Dekanate und der Evangelischen Stadtakademie und den kirchlichen Zentren. Er/Sie koordiniert seine/ihre Arbeit mit anderen kirchlichen Arbeitsfeldern in der Stadtkirchenkonferenz. Er/Sie ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtkirchenarbeit an St. Katharinen. Er/Sie nimmt an den Dekanatskonferenzen Mitte-Ost und den Citykirchenkonferenzen der EKHN und der EKD teil.

Die Katharinenkirche ist eine Dotationskirche, d. h. sie gehört den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Frankfurt. Dies soll in der Stadtkirchenarbeit programmatisch umgesetzt werden.

Vorausgesetzt wird bei Bewerbern/innen:

Die Kirche wird zurzeit dreifach genutzt: -

als Gemeindekirche der St. Katharinengemeinde

-

als Ort herausragender kirchenmusikalischer Veranstaltungen

-

als Ort der Stadtkirchenarbeit.

Diese Nutzungen sollen als integriertes Programm der evangelischen Hauptkirche zur Darstellung kommen. Dies erfordert von den Handelnden, die jeweiligen Beiträge aufeinander zu beziehen und miteinander abzustimmen. Der/Die Stelleninhaber/in soll diese Kirche einmal als Passantenkirche profilieren. Dies geschieht in der Entwicklung eines Konzeptes der Gastgeberschaft. Dazu gehören die Bildung und Schulung eines Kreises ehrenamtlicher Unterstützer/innen und Ansprechpartner/innen in der geöffneten Kirche und die kommunikative Gestaltung und Weiterentwicklung des Kirchenraumes.

131

-

Erfahrung im Gemeindepfarramt

-

besondere homiletische und gottesdienstliche Kompetenz und Erfahrung

-

die Fähigkeit, Themen von öffentlicher Relevanz theologisch zu durchdringen und in evangelischer Vielfalt phantasievoll öffentliche Gestalt annehmen zu lassen

-

die Fähigkeit, Personen des öffentlichen Lebens für das besondere Profil der Stadtkirchenarbeit an der Katharinenkirche zu gewinnen

-

die Sensibilität dafür, dass alles, was an dieser Kirche geschieht, von der Stadtöffentlichkeit als eine Äußerung der Evangelischen Kirche wahrgenommen wird

-

kommunikative Kompetenz und Offenheit im Hinblick auf haupt- und ehrenamtliche kirchliche Kooperationspartner/innen und Personen des öffentlichen und kulturellen Lebens

-

das Interesse an und Verständnis für musikalische und ästhetische Themen

-

Organisationstalent und die Bereitschaft zu Fortbildungen in Kultur- und Projektmanagement

-

Interesse an der Entwicklung der besonderen städtischen Situation in der Bankenstadt Frankfurt.

Darüber hinaus soll die Katharinenkirche als ein Ort herausragender öffentlicher Predigtkultur entwickelt werden. Dazu sind Predigtreihen und Gottesdienstformen zu entwickeln. Hierfür sind Personen des öffentlichen Lebens als Prediger/innen zu gewinnen und in ihrer Kompetenz in die Gestaltung des Gottesdienstes einzubeziehen. Thematisch sind die öffentlichen Auseinandersetzungen, Entwicklungen und gesellschaftlichen Bedingungen der Wirtschaftsmetropole Frankfurt unter Einbeziehung der handelnden Personen aus dem Banken- und Finanzsektor zu behandeln.

Die Pfarrstelle soll zum 01.08.2007 besetzt werden. Sie ist zeitlich auf 5 Jahre befristet mit der Möglichkeit einmaliger Wiederwahl.

Die Pfarrstelle wird auf Dekanatsebene geführt und in ihren konzeptionellen und inhaltlichen Arbeitsvollzügen von dem „Beirat für die Stadtkirchenarbeit an St. Katharinen“ begleitet.

Auskunft erteilen: Präses Claus Ludwig Dieter, Tel.: 069 4272617-13 und 592175; Dekan Pfarrer Dr. Dietrich Neuhaus, Tel.: 069 4272617-11 und 5975882; Pröpstin Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388.

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

132

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 4 · 2007

Frankfurt am Main Nieder-Eschbach, 1,0 Pfarrstelle, Ev. Dekanat Frankfurt am Main-Nord, Modus A, zum zweiten Mal

Der engagierte und kooperative Kirchenvorstand steht neuen Entwicklungen aufgeschlossen gegenüber, möchte aber trotzdem Bewährtes erhalten.

In der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Eschbach in Frankfurt am Main ist ab sofort die 1,0 Pfarrstelle neu zu besetzen, da die bisherige Amtsinhaberin in den Ruhestand gegangen ist.

Unser Gemeindeleben

Unsere Gemeinde Nieder-Eschbach ist der nördlichste Stadtteil Frankfurts. Das Leben hier ist sowohl durch dörfliche Strukturen als auch durch städtische Aspekte geprägt. Die Innenstadt Frankfurts und die Nachbargemeinde Bad Homburg sind bequem mit U-Bahn und Bus zu erreichen.

Die Angebote unserer Kirchengemeinde umfassen: 1. Gottesdienste in unterschiedlichen Formen, 2. eine aktive kirchenmusikalische Arbeit mit Kirchenund Kinderchor und 3. regelmäßigen Konzerten, 4. Spielgruppen für die Jüngsten, 5. Kindergottesdienste, 6. einen einjährigen Konfirmandenunterricht,

Im Einzugsbereich der Kirchengemeinde leben ca. 7.000 Einwohner. Der Ort hat sich in der Vergangenheit kontinuierlich durch die Erschließung neuer Baugebiete weiter entwickelt und ist heute insbesondere auch für junge Familien ein attraktives Wohngebiet. Die im Ort vorhandene Infrastruktur deckt alle Bereiche des täglichen Lebens weitgehend ab.

7. die Mädchen- und Jungenjungschar in Zusammenarbeit mit dem EJW,

In Nieder-Eschbach gibt es drei Kindertagesstätten, eine Grundschule und eine additive Gesamtschule mit vollem Gymnasialzweig.

11. den Adventsbasar und vielfältige Gemeindefeste,

Das gesellschaftliche Leben am Ort wird durch eine rege Vereinstätigkeit geprägt.

Unsere Erwartungen

Unsere Kirchengemeinde Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Eschbach umfasst zurzeit ca. 2.200 Gemeindemitglieder und ist Mitglied des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main. Sie arbeitet eng mit den Nachbargemeinden Bonames, Am Bügel und Kalbach innerhalb eines Planungsbezirkes sowohl verwaltungstechnisch als auch inhaltlich bei gemeinsamen Gottesdiensten, bei Veranstaltungen und in der Kirchenmusik zusammen. Unsere Kirche aus dem 17. Jahrhundert wurde vor einigen Jahren komplett renoviert und besitzt eine denkmalgeschützte Bechstein- Orgel. Auf die Erhaltung der Kirche legen wir großen Wert und werden hierin durch einen von Nieder-Eschbacher Bürgern gegründeten Förderverein aktiv unterstützt. Als Wohnung steht ein Reihenhaus mit 89 qm Wohnfläche (4 Zimmer) und zusätzlichem Hobbyraum mit 11 qm zur Verfügung. Das Haus befindet sich in der Nähe des Gemeindezentrums. Ein weiteres Arbeitszimmer kann in den Räumen der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Das modern ausgestattete Gemeindezentrum ist der gesellschaftliche Mittelpunkt. Neben dem großen Veranstaltungssaal befinden sich hier auch die Kindertagesstätte und die Räumlichkeiten für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Die Kindertagesstätte ist dreigruppig mit insgesamt 70 Kindern. Das Gemeindebüro mit einem zusätzlichen Clubraum befindet sich im Ortskern in der Nähe der Kirche. Eine Pfarramtssekretärin (0,5), ein Kirchenmusiker (0,5), ein Hausmeister (stundenweise) und drei Gemeindepädagogen (Teilzeit) für die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie eine große Anzahl von Ehrenamtlichen gestalten das lebendige und vielfältige Gemeindeleben.

8. eine Pfadfindergruppe der Heliand-Pfadfinderschaft, 9. Seniorenarbeit mit regelmäßigen Treffen und Ausflügen, 10. einen aktiven Besuchsdienst, 12. den Gemeindegruß zur Information der Gemeindemitglieder. Wir wünschen uns von dem neuen Pfarrer/der neuen Pfarrerin, dass er/sie 1. Gottesdienste und Predigten in vielfältigen Formen hält, 2. im Ort präsent ist, Kontakte pflegt und weiterentwickelt, 3. offen auf die Gemeindemitglieder zugeht und sie seelsorgerisch begleitet, 4. die Generation im mittleren Alter aktiviert und motiviert, 5. die vielseitige, gemeindenahe Arbeit des Kirchenmusikers unterstützt und fördert, 6. Verwaltungs- und Personalkompetenz mitbringt, 7. Verhandlungsgeschick in der Zusammenarbeit im Planungsbezirk selbst, im Dekanat und im Evangelischen Regionalverband zeigt, 8. aber auch gerne mit kooperationsbereiten, selbstständig denkenden und handelnden Haupt- und Ehrenamtlichen zusammenarbeitet. Weitere Auskünfte erteilen: KV-Vorsitzender Klaus-Erich Ziegler, Tel.: 069 5072444, KV-Mitglied Werner Schmieder Tel.: 069 5072995, Dekan Pfarrer Jürgen Moser, Tel.: 069 5302200 und die Propstei für Rhein-Main, Tel.: 069 287388. __________ Gießen, Pfarrstelle der Evangelischen Luthergemeinde (1,0), Dekanat Gießen, Modus B Die Evangelische Luthergemeinde in Gießen sucht zum 1. November eine Pfarrerin / einen Pfarrer für eine 1,0 Pfarrstelle. Die Stadt Gießen ist geprägt durch die Universität und bietet in jeder Hinsicht eine gute Infrastruktur und kulturelle Vielfalt. Durch

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

133

die zentrale Lage in Mittelhessen und die guten Verkehrsanbindungen sind Sie schnell auf der Autobahn (A 5 und A 45), aber auch in ein paar Minuten in der schönen Natur, die Gießen umgibt.

Eibach, Tel.: 0641 7949610 oder an den Dekan für das Dekanat Gießen, Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641 926008-0.

Die Luthergemeinde

Landenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vogelsberg, pfarramtliche Verbindung mit den Kirchengemeinden Angersbach und Rudlos, Patronat der Freiherren Riedesel zu Eisenbach. Zum zweiten Mal.

hat aktuell 2.200 Gemeindeglieder. Dazu zählen viele alteingesessene Gießener. Es gibt keine sozialen Brennpunkte. Wir pflegen gute Nachbarschaft zum Psychiatrischen Krankenhaus, das auf unserem Gemeindegebiet liegt, wie auch zur katholischen Nachbargemeinde. Die Kooperation mit den angrenzenden evangelischen Gemeinden Andreas und Wichern soll weiter ausgebaut werden. Kirche und Gemeindehaus Die Gottesdienste werden hauptsächlich in der historischen Kapelle auf dem Alten Friedhof, der ältesten Kirche Gießens, gefeiert. Das Gemeindezentrum besteht aus dem Pfarrhaus mit kleinem Garten und angeglie-dertem Büro, der Kindertagesstätte (2 Kindergarten- und 1 Hortgruppe), einem großen Saal mit Bühne, Jugendraum, Küche und mehreren kleinen Räumen. Unsere Mitarbeiter/innen Hauptamtlich arbeiten mit Ihnen zusammen ein Küster/ Hausmeister mit voller Stelle und eine Gemeindesekretärin (halbe Stelle). Die Gemeinde beschäftigt einen Gemeindepädagogen mit halber Stelle und 10 Mitarbeiter/innen in der Kindertagesstätte. Nebenamtlich arbeiten zwei Organisten und der Leiter des Kirchenchors. Unser Gemeindeleben zeichnet sich aus durch vielfältige Gottesdienstformen mit abwechslungsreicher musikalischer Gestaltung, eine große Bandbreite theologischer Ausrichtungen, verbunden mit gegenseitiger Akzeptanz. Ein buntes und reichhaltiges Gemeindeleben wird ermöglicht durch eine große Zahl eigenverantwortlich arbeitender ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen lebendigen, engagierten Kirchenvorstand. Weiter prägen einladende und verbindende Projekte, Feste und Reisen unsere Gemeinde. Langjährige, mit Leben erfüllte Partnerschaften verbinden uns mit den Kirchengemeinden in Bawku/ Nordghana und Bennstedt bei Halle. Die Öffentlichkeitsarbeit stützt sich auf einen vielseitigen Gemeindebrief und eine stets aktuelle Homepage (www.lutherge-meinde.de). Wir wünschen uns eine Pfarrerin / einen Pfarrer, für die/den Seelsorge ein wichtiger Bestandteil der Gemeindearbeit ist, z. B. in der Unterstützung des Besuchsdienstkreises. Sie sollten gleichermaßen für „Herz und Verstand“ predigen und den Stellenwert von Kirchenmusik im Gottesdienst würdigen. Wichtig ist uns Ihre Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, aber auch Bewährtes zu bewahren. Die Gewinnung und Pflege von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollte Ihnen ein besonderes Anliegen sein. Selbstverständlich ist die religionspädagogische Begleitung der Kindertagesstätte. Falls Sie neugierig geworden sind auf unsere Luthergemeinde, wenden Sie sich für weitere Informationen an die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Faber-Lell, Tel.: 0641 792409; an den Propst für Oberhessen, Klaus

__________

Landenhausen, einer der beiden Ortsteile der Gemeinde Wartenberg, mit 1.400 Einwohnern, davon 992 evangelische Mitbürger, erwartet Ihre Bewerbung. Unser schönes Dorf finden Sie zwischen Vogelsberg und Rhön, nur 17 km von der Barockstadt Fulda entfernt. Sie wollen uns besuchen, kein Problem. Der ICE hält in Fulda und die Regionalbahn bringt Sie zum Bahnhof Angersbach oder Bad Salzschlirf. Mit dem Auto geht es genau so einfach, A 5 Anschluss Alsfeld-West oder A 7 Anschluss Fulda und die B 254 bringen Sie schnell zu uns. Angekommen finden Sie eine schöne Landschaft, gesunde Luft, Freibad im Ort, Thermalbad im benachbarten Kurort Bad Salzschlirf, kein hektisches Treiben, da kann man sich wohlfühlen. Noch kenn Sie die Menschen hier nicht. Sie sind freundlich, hilfsbereit, in guter Nachbarschaft lebend. Wenn Sie bleiben wollen, haben wir Ihnen vieles zu bieten. Unter anderem: Kindergarten in Landenhausen und Kindertagesstätte Angersbach, Grundschule mit Förderstufe in Angersbach und weiterführende Schulen in der Kreisstadt Lauterbach (ca. 7 km). In beiden Orten können Sie bequem einkaufen, Sie finden aber auch Arzt, Zahnarzt und Apotheke in Angersbach. Vereine suchen Sie auch, haben wir: Sie können Sport treiben, reiten, sich musisch und kulturell betätigen. Unsere Kirchengemeinde, sie zeichnet sich aus durch: -

unterschiedliche Gottesdienstformen

-

Kindergottesdienst mit engagierten Mitarbeiterinnen

-

aktiv mitwirkenden Kirchenvorstand

-

viele ehrenamtliche Mitarbeitende

-

sehr regen Besuchsdienstkreis

-

Angebote für verschiedene Altersgruppen

-

Teenygruppe, Jugendgruppe, Frauenkreis, Seniorennachmittage

-

interessanten Gemeindebrief

-

Aufgeschlossenheit für neue Wege der Gemeindearbeit.

Sie finden eine einladende und begleitende Gemeinde, die auch nach außen präsent ist. Ein offenes Miteinander mit den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Angersbach und Rudlos und mit der Kommune sind uns ein wichtiges Anliegen, ebenso der ökumenische Dialog. Pfarrsekretärin, Küster, Organist (alle in Teilzeit beschäftigt), Prädikantin und Lektor unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit. Wir haben auch Aufgaben, Wünsche und Ziele -

Koordination und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den pfarramtlich verbundenen Gemeinden, einschließlich Kanzeltausch

134

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 4 · 2007

-

und Abstimmung einer gemeinsamen Pfarrdienstordnung mit dem Stelleninhaber in Angersbach

reizvolle Kulisse für viele kulturelle Ereignisse und die verschiedensten Anlässe.

-

Verantwortung für die Kindertagesstätte Wartenberg, mit Einrichtungen in Landenhausen und Angersbach

-

Weiterführung und Ausbau der Begleitung Jugendlicher

-

Kontaktsuche und –pflege zur Gemeinde

Die Stadt Lich verfügt über eine gute Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten; Ärzte; Krankenhaus; Volkshochschule; Programmkino; reges Vereinsleben; Waldschwimmbad; Hallenbad und eine gute Verkehrsanbindung).

-

seelsorgerisches Engagement

-

geistliche Begleitung der Gemeinde, des Kirchenvorstandes und der ehrenamtlich Mitarbeitenden

Es gibt mehrere Kindergärten, Grundschulen sowie eine additive Gesamtschule (bis Klasse 10) am Ort. Weiterführende Schulen, Universität und Fachhochschule finden sich im Umkreis von 15 km.

-

gemeinsame Suche nach Antworten auf theologische und gesellschaftsrelevante Fragen

In der Stadt herrscht eine offene, aufgeschlossene Atmosphäre, in der es sich gut leben lässt.

-

Integration von Neubürgern

-

Unterstützung bei mehr Musik im Gottesdienst

-

gerne im Team arbeitend.

Der Ortsteil Nieder-Bessingen hat ca. 650 Einwohner und liegt 5 km östlich von Lich. Nieder-Bessingen besitzt einen alten Dorfkern sowie ein schnell wachsendes Neubaugebiet.

Das Pfarrhaus, die Kirche, das Gemeindehaus

Unsere Kirchengemeinden

Sie wohnen in einem gepflegten, älteren Fachwerkhaus mit Diele, Küche, kombiniertem Wohn- und Essbereich und Gäste-WC im Erdgeschoss, vier Zimmer, Bad und zusätzlichem WC im Obergeschoss. Unter gleichem Dach, aber mit eigenen Eingängen, arbeiten Sie in Ihrem Arbeitszimmer, mit Vorzimmer der Pfarrsekretärin und dem Gemeindehaus mit kleinem Saal, Sitzungszimmer, Küche und WC. Entspannen können Sie im großen Pfarrgarten.

Die eigenständige Kirchengemeinde Nieder-Bessingen (400 Gemeindeglieder) verfügt über ein kleines, modernes Gemeindehaus und eine schöne alte Dorfkirche aus dem 18. Jh., in der im Wechsel mit den Kollegen 14-tägig Gottesdienst gehalten wird.

Gottesdienst halten Sie in unserer 200 Meter entfernten, hellen, freundlichen und liebenswerten Kirche. Alle Gebäude wurden 1995 innen und außen saniert und renoviert und befinden sich in gutem Zustand. Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns und sichern Ihnen unsere vollste Unterstützung zu. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, erteilen wir gerne weitere Auskünfte: Stellvertr. Kirchenvorstandsvorsitzender Reinhard Lang, Tel.: 06648 2575; Dekan des Dekanats Vogelsberg, Dr. Volker Jung, Tel.: 06641 2456; Propst für Oberhessen, Pfarrer Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. Weitere Informationen über www.gemeinde-wartenberg.de.

Wartenberg

unter:

__________ Evangelische Marienstiftsgemeinde Lich, Dekanat Hungen, Pfarrstelle II (Nord), Patronat des Fürsten zu SolmsHohensolms-Lich, zum zweiten Mal Wir suchen ab sofort eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer für den Pfarrbezirk Lich-Nord und NiederBessingen. Unsere Stadt Lich ist eine oberhessische Kleinstadt zwischen Vogelsberg und Wetterau mit ca. 8.000 Einwohnern und liegt in einer reizvollen, waldreichen Umgebung, 15 km östlich von Gießen. Mit seinem historischen Stadtkern, schönen Fachwerkhäusern und einem Schlosspark mit altem Baumbestand ist Lich ein begehrter Wohnort. Die Altstadt bietet eine

Die Kirchengemeinde Lich hat 4.200 Gemeindeglieder und umfasst zwei Pfarrstellen (Nord und Süd). Die Pfarrstelle Lich-Süd wurde zum 01.02.2006 mit einem Ehepaar neu besetzt, das sich die Pfarrstelle teilt. Die Marienstiftskirche ist eine schöne spätgotische Hallenkirche (800 Plätze) im Zentrum der Altstadt, deren Innenrestaurierung 2002 abgeschlossen wurde. Auf dem gleichen Gelände befindet sich ein großes, funktionales Gemeindehaus. Der Neubau eines modernen Pfarrhauses in zentraler Lage steht bevor. Die Wünsche des/der zukünftigen Stelleninhabers/in können daher gerne miteinbezogen werden. Der Kirchenvorstand ist gerne behilflich, für die Übergangszeit ein geeignetes Mietobjekt zu finden. Ein Schwerpunkt der Gemeinde ist die Kirchenmusik. Die Marienstiftsgemeinde Lich hat eine Kantorei, die von einem hauptamtlichen Kirchenmusiker (100 % B-Stelle) geleitet wird, sowie einen nebenamtlich geleiteten Posaunenchor. Die Konzerte in der Marienstiftskirche zählen zu den kulturellen Höhepunkten in der Region. Ein weiterer Schwerpunkt der Kirchengemeinde ist die Konfirmandenarbeit, die von einem engagierten Team unterstützt wird. Seit vielen Jahren gibt es gute Beziehungen zur katholischen Kirchengemeinde, die sich in ökumenischen Gottesdiensten und wöchentlichen gemeinsamen Andachten widerspiegeln. Die Marienstiftsgemeinde wird von einem aufgeschlossenen und engagierten Kirchenvorstand geleitet, der ein offenes Miteinander von Kirche und Stadt fördert. Gleichzeitig gibt es einen großen Stamm ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen, die die Gemeindearbeit in vieler Hinsicht unterstützen. In der Gemeinde besteht Interesse an theologischen und gesellschaftlich relevanten Fragen, durch die auch kirchenferne Kreise angesprochen werden können.

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Unsere Gemeinde ist als einer der Kulturträger ins kommunale Leben eingebunden. So werden seit Jahren verschiedene Veranstaltungen in der Stadt von der Kirchengemeinde mit eigenen Beiträgen unterstützt (z.B. Mitarbeit in der Reihe zum 9. November 1938, Licher Kulturwoche, Ausstellungen, Konzerte etc.) Unsere Wünsche an die neue Pfarrerin / den neuen Pfarrer Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der -

das Gemeindeleben in seiner ganzen Breite unterstützt

-

Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Pfarrkollegen und dem Kirchenvorstand legt,

-

gerne Gottesdienst hält und offen ist für alternative Gottesdienstformen

-

Spaß daran hat, mit Kindern und Jugendlichen zusammenzuarbeiten, die/der aber auch gerne ideenreicher Ansprechpartner/in für die älteren Gemeindeglieder sein will.

-

aufgeschlossen ist für neue Ideen und neue Wege,

-

Interesse hat an theologischen und gesellschaftsrelevanten Fragen,

-

kontaktfreudig ist und gerne mit Menschen umgeht.

135

Die Kirchengemeinde Die evangelische Kirchengemeinde Weiterstadt hat rund 6.000 Gemeindeglieder und umfasst die Stadtteile Weiterstadt, Braunshardt und Riedbahn. Nach der Kürzung um eine halbe Stelle ab dem 01.07.2007 stehen der Kirchengemeinde 2,5 Pfarr-/Pfarrvikarstellen zur Verfügung. Die Kirchengemeinde besitzt zwei Gemeindehäuser und ein separates Gemeindebüro, ein Pfarrhaus (Pfarrstelle West) und ein als Pfarrhaus genutztes Reihenhaus (Pfarrvikarstelle Ost). Die Gottesdienste finden jeden Sonn- und Feiertag in der renovierten Dorfkirche (17. Jahrhundert) und zusätzlich einmal monatlich in der katholischen Schlosskirche im Stadtteil Braunshardt statt. Dem 16 Mitglieder umfassenden Kirchenvorstand stehen eine Vielzahl ehrenamtlich tätiger Gemeindeglieder zur Seite. Außerdem arbeiten in der Gemeinde zwei Gemeindepädagoginnen, eine in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Kulturarbeit (Gemeindeanstellung-50 %), eine im Bereich der Trauerseelsorge (Dekanatsanstellung-50 %). Das Gemeindebüro ist mit einer 50%-Sekretärinnenstelle besetzt. Zwei Zivildienstleistende unterstützen bei den vielfältigen organisatorischen Aufgaben. Ein Küsterehepaar kümmert sich um die Gottesdienste in der Kirche.

Weitere Auskünfte erteilen:

Schwerpunkte der Gemeinde

KV-Vorsitzende Nieder-Bessingen Pia Wagner, Tel: 06404 660554; Pfarrerin Barbara Lang und Pfarrer Sven Kießling, Tel: 06404 3666; Dekanin Barbara Alt, Tel: 06404 205910; der Propst für Oberhessen, Pfr. Klaus Eibach, Tel: 0641 7949610.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Seniorenarbeit und kulturelle Veranstaltungen (Kirchenmusik und Theaterprojekte) bilden die Schwerpunkte der Gemeindearbeit. Daneben engagiert sich die Gemeinde in vielfältiger Weise im gesellschaftlichen Bereich (Schulsozialarbeit, Bildungsbeirat der Stadt, Unterstützung bei der Lehrstellensuche für Hauptschüler/innen, ökumenischer Asylkreis).

__________ Weiterstadt (West), 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Darmstadt-Land, Modus A und 1,0 Pfarrvikarstelle Weiterstadt (Ost). Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages. Die evangelische Kirchengemeinde Weiterstadt sucht zum 01.08.2007 eine Pfarrerin/einen Pfarrer zur Besetzung ihrer Pfarrstelle West, die durch einen Stellenwechsel frei wird, und zudem zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer zur Verwaltung ihrer neuen Pfarrvikarstelle Ost, die durch Pensionierung und Neustrukturierung gebildet wird. Die Stadt Weiterstadt Weiterstadt hat insgesamt 25.000 Einwohner und liegt vor den Toren Darmstadts mitten im Rhein-Main-Gebiet. Neben der Kernstadt Weiterstadt gehören Braunshardt, Riedbahn, Gräfenhausen und Schneppenhausen zum Stadtgebiet. Weiterstadt verfügt über ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz; die umliegenden Metropolen sind alle schnell und bequem zu erreichen. Sämtliche Schularten befinden sich am Ort. Die Bevölkerungsstruktur ist altersmäßig wie sozial sehr gemischt. Neben nur noch wenigen großen Landwirtschaftsbetrieben bestimmen vor allem eine vielfältige Industrie und große Dienstleistungsbetriebe das wirtschaftliche Bild der Stadt. In Weiterstadt engagieren sich viele Vereine im sportlichen wie kulturellen und musischen Bereich. Zu ihnen wie zur katholischen Pfarrgemeinde und zu den städtischen Gremien bestehen gute Beziehungen.

Kooperation / pfarramtliche Verbindung Seit sechs Jahren entwickelt sich eine Kooperation mit der Nachbargemeinde Gräfenhausen-Schneppenhausen (1,0 Pfarrstelle, 0,5 Pfarrvikarstelle – beide gegenwärtig besetzt – ca. 3.100 Gemeindeglieder, 50 % Gemeindepädagogenstelle, 55 % Gemeindesekretärinnenstelle, nebenberufliche Küsterin, 1 Zivildienstleistender, 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Pfarrhaus). Ende letzten Jahres wurde die Kooperation mit der Verabschiedung einer 13 Punkte umfassenden Vereinbarung in einen verbindlichen Status überführt. Die Beschlüsse zur pfarramtlichen Verbindung sind gefasst. Die Vereinbarung, die ab 01.07.2007 in Kraft treten soll, sieht vor, dass die drei Pfarrstellen und die eine Pfarrvikarstelle neben ihrem jeweiligen Seelsorgebezirk für einen inhaltlichen Schwerpunkt auf dem Gebiet beider Gemeinden zuständig sind. Diese sind: -

Arbeit mit Kindern;

-

Arbeit mit Jugendlichen, Präsenz in beiden weiterführenden Schulen der Stadt sowie Kulturarbeit;

-

Seniorenarbeit und Erwachsenenbildung;

-

Interne Organisation, Geschäftsführung beider Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden beider Vorstände sowie Öffentlichkeitsarbeit.

136

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Pfarrer/innen werden von beiden Kirchenvorständen gewählt. In ihnen haben sie Sitz und Stimme. Eine paritätisch besetzte Steuerungsgruppe begleitet und fördert die Kooperation.

ökumenischer Kooperation in Deutschland. Baldmöglichst ist im EMW zunächst befristet auf fünf Jahre die Vollzeitstelle Referentin oder Referent für Asien und Pazifik

Wünsche Wir wünschen uns die Mitarbeit an der Umsetzung der modellhaften Kooperationsvereinbarung. Die inhaltliche Vertiefung des jeweiligen Schwerpunktes ist neben der seelsorgerischen Präsenz von großer Bedeutung. Das Ziel, Kirche für die in der Stadt lebenden Menschen zu sein, wird bejaht und in Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen und den Haupt- und Nebenamtlichen weiter entwickelt. Daneben wünschen wir uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der -

wertschätzend und offen auf die Menschen zugeht

-

eine klare und verständliche Theologie vertritt, die grundsätzlich offen ist für den Dialog

-

gerne im Team arbeitet und mit diesem Team die gesamte Arbeit in beiden Gemeinden verantwortet

-

ehrenamtliche Arbeit in allen Belangen fördert und unterstützt

-

bereit ist, für einen gewissen Zeitraum inhaltliche Schwerpunkte in ihrer/seiner Gemeindearbeit zu setzen und dort ihre/seine speziellen Kompetenzen einzubringen

-

eine Gemeindearbeit verfolgt, die mit allen Beteiligten gemeinsam entwickelte Ziele verfolgt

-

die Fähigkeit besitzt, Organisationszusammenhänge zu reflektieren und an Veränderungsprozessen konstruktiv mitzuwirken

-

Freude hat an der Gestaltung und Durchführung von Gottesdiensten.

Die Gestaltung der Kooperation beider Kirchengemeinden erfordert ein hohes Maß an Offenheit und Toleranz, an Team-, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit, an Verlässlichkeit in Absprachen und an Loyalität. Sie passen zu uns, wenn Sie im Team der Haupt- und Nebenamtlichen, mit den Kirchenvorständen sowie mit den vielen Ehrenamtlichen in diesem Sinne gut zusammenarbeiten. Wenn Sie sich für unser Modell und unsere Gemeinden interessieren, dann können Sie Näheres erfahren bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Weiterstadt, Pfarrer Walter Ruckwied, Tel.: 06150 4686; dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Weiterstadt, Dr. Wilfried Vetter, Tel.: 06150 2223; bei Pfarrer Hartmut Stiller, Braunshardt und Schneppenhausen, Tel.: 06150 5919096; bei Pfarrerin Inka Gente, Gräfenhausen, Tel.: 06150 52402; bei Dekan Arno Allmann, Tel.: 06154 69430 und bei Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. __________ Das Evangelische Missionswerk in Deutschland e. V. (EMW) ist ein Dach- und Fachverband evangelischer Kirchen, Missionswerke und missionarischer Einrichtungen. Es unterstützt diese bei Aufgaben in Mission und Evangelisation, bei der Förderung partnerschaftlicher Beziehungen zu Kirchen in Übersee und der Stärkung

Nr. 4 · 2007

zu besetzen. Zu den Schwerpunkten dieses Referats gehören folgende Arbeitsfelder: Beobachtung und Vermittlung missionarischer Impulse aus den Kirchen und ökumenischen Einrichtungen der Regionen und des Ökumenischen Rates der Kirchen; Geschäftsführung der je zweimal jährlich tagenden Kommissionen und Indien-ReferentInnenrunden, Vorsitz bzw. Mitarbeit im Beirat der Pazifik-Infostelle und der China InfoStelle und der nach Bedarf tagenden Länderrunden in Bezug auf Ostasien; Aufarbeiten von kontextbezogenen Publikationen sowie eigene Beiträge zur Diskussion innerhalb der Mitglieder des EMW und der Ökumene; Vorbereitung und Durchführung von Seminaren/Workshops; Bearbeitung von Anträgen zugunsten von Projekten und Programmen in Bezug auf Mission von Kirchenräten und regionalen Partnern; Vorbereitung und Teilnahme an Konsultationen/Begleitung von kirchlichen Delegationen in Zusammenarbeit mit den EMW- Mitgliedswerken und -kirchen Eigene Erfahrungen im asiatischen und/oder pazifischen Raum sind ebenso erforderlich wie das sichere Beherrschen der englischen Sprache in Wort und Schrift. Ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Auslandsdienstreisen sind für die Tätigkeit unerlässlich. Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber müssen ordiniert sein und sollen im Grunddienstverhältnis zu einer der Mitgliedskirchen des EMW bzw. zu einer Landeskirche stehen. Von dieser Kirche wird eine Bereitschaftserklärung erwartet, den/die Bewerber/in für den Vertragszeitraum freizustellen und nach Beendigung des Dienstes im EMW wieder zu übernehmen. Die Vergütung erfolgt in entsprechender Anwendung von Besoldungsgruppe A 13/14. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 30. April 2007 zu richten an: Direktor Christoph Anders Evangelisches Missionswerk in Deutschland e. V. Normannenweg 17 - 21, 20537 Hamburg, der gern für weitere Auskünfte (Tel.: 040-25456-101; E-Mail: [email protected]) zur Verfügung steht. __________ Das Evangelische Dekanat Gladenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (75%-Stelle) Der Tätigkeitsbereich liegt zu 60% in der Evangelischen Kirchengemeinde Wetzlar Naunheim, zu 15% im Dekanat Gladenbach. Die Stelle ist unbefristet.

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Aufgabenfelder umfassen folgende Bereiche, aus denen Schwerpunkte nach Begabung und Notwendigkeit auszuwählen sind. Für das Dekanat Gladenbach wünscht sich der Dekanatssynodalvorstand: -

Begleitung der Dekanatsfrauenarbeit

-

Erfahrungen in Projektmanagement

-

Moderations- und Teamfähigkeit

Für die Kirchengemeinde Naunheim wünscht sich der Kirchenvorstand:

137

Der CVJM Wetzlar-Naunheim sucht für die Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Wetzlar-Naunheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für eine 75% Stelle, die aus der gewachsenen Struktur von einem Förderkreis, dem CVJM Naunheim, Stadt Wetzlar und der Ev. Kirchengemeinde Naunheim finanziert wird; Anstellungsträger ist der CVJM Wetzlar-Naunheim.

-

Begleitung eines Besuchsdienstes

-

Leitung und Begleitung von Frauen- und Seniorenarbeit

-

Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter

-

diakonisches und seelsorgerliches Begleiten von Menschen

-

Planung und Durchführung von Projekten für junge Familien und Menschen ab der Lebensmitte (Erwachsenenbildung)

-

Leitung und Mitarbeit bei unterschiedlichen Gottesdienstformen

-

Teamfähigkeit, Beziehungsfähigkeit und ein klares christliches Profil

-

mit ihren musikalischen Bereichen.

-

einen Menschen mit musikalischen Fähigkeiten

-

-

einen Menschen mit Berufserfahrung in der Gemeindearbeit, der/die sich in dieses Arbeitsfeld einfühlen kann;

die Gewinnung und Begleitung (Mentoring/Coaching) von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen

-

die Integration der Kinder- und Jugendarbeit in die Gemeindearbeit

-

Interesse, Neues und Unkonventionelles in die Arbeit einzubringen

Wir -

sind eine Evangelische Kirchengemeinde mit ganz unterschiedlichen Angeboten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, die aus einem schlüssigen Gesamtkonzept erwachsen sind,

-

haben einen engagierten Ausschuss für Kinder- und Jugendarbeit, der den Hauptamtlichen begleitet und die Fachaufsicht führt.

Zum Aufgabenbereich unserer/s Hauptamtlichen gehören insbesondere -

-

Aufbau einer Jungenjungschar-Gruppe

-

möglicherweise Aufbau einer Schulsozialarbeit mit Schülercafe Dreieck in der nahen August-BebelGesamtschule

-

sporadische Gestaltung, Durchführung und Mitarbeit von Gottesdiensten

Wir sind -

eine freundliche, aufgeschlossene Kirchengemeinde mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern

-

eine Musik liebende Gemeinde

Wir bieten

die Weiterentwicklung unserer bestehenden Kinderund Jugendarbeit, auch

Sie -

sind bekennende/r Christ/in und Mitglied einer Evangelischen Landeskirche

-

eine gute Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Nebenamtlichen und Hauptamtlichen

-

haben eine missionarische Gabe und stellen unaufdringlich Gott, Jesus Christus

-

einen Erwachsenenbildungs-Ausschuss, der die Arbeit begleitet

-

und den Heiligen Geist mit in das Zentrum ihres Arbeitens,

-

für die Arbeit gute räumliche Voraussetzungen

-

haben eine theologisch-pädagogische Ausbildung,

-

Hilfe bei der Wohnungssuche in Wetzlar-Naunheim

-

Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Vergütung erfolgt nach KDAVO.

verfügen über Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, ggf. auch Familienarbeit,

-

Weitere Infos über die Kirchengemeinde Naunheim erhalten Sie bei Pfr. Eberhard Arnold, Friedenstraße 6, 35584 Wetzlar, Tel 0 64 41/13 14, E-Mail: [email protected].

bringen Verantwortungsbereitschaft und Teamfähigkeit mit, um mit der Gemeindeleitung und den anderen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten,

-

sind kontaktfreudig und eigeninitiativ und können Menschen begeistern,

-

identifizieren sich mit dem Leitbild unserer Kirchengemeinde

-

und möchten in unserem Wetzlarer Stadtteil Naunheim (eventuell) wohnen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.04.07 an das Evangelische Dekanat Gladenbach, Bahnhofstraße 12, 35075 Gladenbach, Telefon: 0 64 62/91 54 04, E-Mail: [email protected]. __________

138

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 4 · 2007

-

mit der Fähigkeit, das Evangelium altersgemäß zu verkündigen sowie kreative, sportliche und musischkulturelle Angebote zu eröffnen

-

mit Freude an konzeptioneller Arbeit im Team

Haben Sie Interesse?

-

mit der Bereitschaft zur Kooperation mit den Dekanatsjugendmitarbeiterinnen/mitarbeitern

Dann richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung an: Evangelische Kirchengemeinde Naunheim,

-

mit der Fähigkeit, Kinder- und Jugendarbeit von Kirchengemeinde und Dekanat zu koordinieren

Pfr. Eberhard Arnold, Friedenstr.6, 35584 Wetzlar, Tel: 06441 – 1314, Fax: 06441 – 1312,

-

mit Offenheit zur Teilnahme am Gemeindeleben

E-Mail: [email protected].

-

der/die auch Berufsanfänger/in sein kann

Wir bieten -

Vergütung nach entsprechender kirchlicher Entgeltgruppe

-

Mithilfe bei der Wohnungssuche.

__________

Schwerpunkte und Ziele unserer Arbeit: -

Konfirmandenarbeit: Diese Arbeit wird in Anlehnung an das „Hoyaer-Modell“ (Vorkonfirmandenjahr im 3. Schuljahr, Hauptkonfirmandenjahr im 8. Schuljahr) gestaltet.

-

Projekte für Neukonfirmierte

-

Jugendmeeting: Die bestehende Jugendarbeit soll fortgesetzt und durch neue Akzente und musischkulturelle Angebote bereichert und weiterentwickelt werden.

-

Freizeiten: Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Konfirmandenfreizeiten

-

Begleitung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit: Die Mitarbeitenden sollen gefördert und neue Kräfte gewonnen werden.

-

Wir wünschen uns die Kooperation mit der kommunalen Jugendarbeit und den örtlichen Schulen.

-

Konzeptentwicklung und -anpassung für die Dekanatsjugendarbeit

Das Evangelische Dekanat Vogelsberg sucht zum 01.09.2007 eine/n Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen/ Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) (100 % Stelle, 50 % davon befristet bis 31.08.2012) Der Einsatz erfolgt zu 95 % in der Kirchengemeinde Schlitz. Das Ev. Dekanat Vogelsberg gehört zur Propstei Oberhessen. Schlitz ist eine kleine Stadt mit mittelalterlichem Stadtkern in einer reizvollen, ländlich geprägten Gegend zwischen Vogelsberg und Rhön. Hier leben etwa 5.000 Menschen, von denen rund 2.750 zur Evangelischen Kirchengemeinde gehören. Am Ort sind mehrere Kindergärten, eine Grundschule und eine integrierte Gesamtschule. In Lauterbach (14 km) und Fulda (20 km) sind Gymnasien gut erreichbar. Von Fulda aus bestehen gute Zugverbindungen (ICE). Die Kirchengemeinde möchte Kindern und Jugendlichen Räume eröffnen und gestalten, in denen prägende Erfahrungen im Glauben an Jesus Christus gemacht, Freundschaften geschlossen werden können und christliches Leben eingeübt werden kann. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es bereits folgende Gruppen, in denen ehrenamtlich Mitarbeitende verantwortlich tätig sind: Krabbelkreis, Kindergottesdienst, Kinderstunde, Kinderchor, Jungschar, Teentreff und Jugendmeeting. Außerdem findet in Schlitz eine intensive Konfirmandenarbeit statt. Wir bieten Ihnen: -

ein kooperatives, offenes Dekanatsteam mit vier Mitarbeiter/innen im gemeindepädagogischen Dienst

-

die Mitarbeit in einer lebendigen Gemeinde

-

die Chance, eigene Impulse und Begabungen einzubringen

-

eine gute Zusammenarbeit mit dem Mitarbeitenden und Pfarrern der Kirchengemeinde in geistlicher Weggemeinschaft

-

selbstverständlich unsere Mithilfe bei der Wohnungssuche und dem Einleben in Schlitz

-

eine Bezahlung nach KDAVO

Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter: -

mit einer Begeisterung für Jesus Christus und missionarischer Motivation

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nähere Informationen erteilen gerne: Dekan Dr. Volker Jung, Tel. 0 66 4/ 64 54 93 oder 24 56 Pfarrer Siegfried Schmidt, Tel. 0 66 42/2 82, E-mail: [email protected]. Die Kirchengemeinde Schlitz im Web: www.kirche-schlitz.de oder www.inschlitz.de. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 30.04.2007 an das Evangelische Dekanat Vogelsberg, Hintergasse 2, 36341 Lauterbach. __________ Das Evangelische Dekanat Reinheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit Gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation /4-Stelle (10 Wochenstunden) befristet bis zum 31.12.2008 (Sonderurlaub der Stelleninhaberin) zum Einsatz in der Ev. Kirchengemeinde Groß-Zimmern im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Konfirmandinnen und Konfirmanden. Die Ev. Kirchengemeinde Groß-Zimmern gehört zum Dekanat Reinheim und liegt zwischen Frankfurt, Darmstadt und Aschaffenburg. 1

Nr. 4 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Gemeinde sucht kompetente Begleitung zum Neuaufbau einer Jugendarbeit und danach regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Projekten. Darin eingeschlossen zum Beispiel die regelmäßige Gestaltung und Durchführung von Jugendgottesdiensten. Bei Bedarf Unterstützung und Begleitung bei der Durchführung der Kinderkirche, sowie Hilfe bei der Mitarbeitergewinnung für die kirchliche Jugendarbeit.

139

und Jugendlichen’ wird im Umfang von 10 Wochenstunden durch einen Förderkreis finanziert. Der engagierte Kirchenvorstand versteht sich als geistliches Leitungsteam und initiiert immer wieder neue Wege im Gemeindeleben. Im Moment beschäftigt ihn die Frage, wie die Gemeinde stärker auf die Altersgruppe der 30- bis 60jährigen zugehen kann.

Wir wünschen uns insbesondere:

Wir wünschen uns eine/n Gemeindepädagogin/ Gemeindepädagogen, der/die

-

regelmäßige Mitarbeit im Jugendkreis (z.B. 1 x wöchentlich)

-

Freude an Beziehungen und an Besuchen bei Menschen aller Altergruppen hat,

-

Mitarbeit in Konfiprojekten und auf Konfirüstzeiten

-

selber gerne Christ ist

-

offen und mit gewinnender Ausstrahlung auf Menschen zugehen kann und bereit ist, sie ernst zu nehmen und mit ihnen einen Weg zu gehen

-

das Gemeindeleitbild und unsere Ziele mitträgt und bereit ist, sich in das Team der Mitarbeitenden zu integrieren

-

einen Teil der Geburtstagsbesuche bei älteren Gemeindegliedern und Mitarbeitenden übernimmt, ggf. auch solche bei jungen Familien, Konfirmandeneltern, Zugezogenen etc.

-

Mitverantwortung übernimmt für die Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinde

-

offen ist gleichermaßen für das Bewährte, das es zu pflegen, wie auch das Neue, das es zu wagen gilt

-

authentisch und lebensnah den Glauben an Jesus Christus lebt und verkündigt und dazu mithelfen will, dass Menschen in unserem Ort Christen werden und Christen bleiben.

-

nach Gaben, Interessen und Möglichkeiten dann auch eigene Akzente in der Mitarbeit setzen kann.

Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Pfr. Fornoff, Tel. 0 60 71/42 29 4 Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das Ev. Dekanat Reinheim, Tilsiter Str. 12, 64385 Reinheim, z.H. Herrn V. Ehrmann. __________ Das Evangelische Dekanat Herborn sucht ab sofort eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) Die Arbeit wird – zunächst befristet auf 4 Jahre – ausschließlich in der Ev. Kirchengemeinde HerbornSeelbach ausgeübt. Herborn-Seelbach ist östlicher Stadtteil von Herborn und hat ca. 4000 Einwohner. Die A 45 verläuft nur wenige Kilometer entfernt. Kindergarten und Grundschule sind vor Ort, weiterführende Schulen in unmittelbarer Nähe. Die Kirchengemeinde umfasst ca. 2600 Gemeindeglieder. Sie bejaht die volkskirchlichen Gegebenheiten und gewachsene Strukturen des Ortes mit starkem Zusammengehörigkeitsgefühl und regem Vereinsleben. Innerhalb dieses Rahmens möchte sie einladende und missionarische Gemeinde sein. Charakteristisch für die Kirchengemeinde HerbornSeelbach sind vielseitig gestaltete und erfreulich gut besuchte Gottesdienste und Kindergottesdienste sowie zusätzlich monatlich ein „Go4best“ in moderner Form. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen leiten selbständig etwa 20 lebendige Gemeindegruppen für Jung und Alt. Eine Mitarbeiterin mit Schwerpunkt ‚Arbeit mit Kindern

Wir bieten -

eine herzliche Aufnahme in einer selbstbewussten Gemeinde,

-

einen Kirchenvorstand und ein Mitarbeiterteam, mit dem zusammenzuarbeiten eine Freude ist,

-

Mithilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.

Weitere Informationen über die Kirchengemeinde finden Sie auch unter www.kirche-herbornseelbach.de. Die nötigen Arbeitsmittel sowie ein Büro werden zur Verfügung gestellt. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche. Weitere Informationen geben gerne a.) zur Arbeit und zur Gemeinde: Pfr. Andreas Friedrich, Tel. 02772-62961; b.) zur Anstellung: Stellvertr. Dekan Ronald Lommel, Tel. 02772-40448. Bewerbungen richten Sie bitte bis 31.04.2007 an den Dekanatssynodalvorstand, z.Hd. Herrn Lommel, Schloßstr. 3, 35745 Herborn. __________

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 5

Darmstadt, den 1. Mai 2007

D1205 B

Inhalt BEKANNTMACHUNGEN

Aufhebung, Errichtung und Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen

142

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

144

Änderung der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstands der nicht rechtsfähigen Versorgungsstiftung der EKHN vom 25. September 2006

141

Stiftungsverzeichnis gemäß § 20 KStiftG

144

Namensänderung des Evangelischen Dekanats Erbach

141

DIENSTNACHRICHTEN

145

Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Framersheim

141

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

147

Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2007 142

Bekanntmachungen Änderung der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstands der nicht rechtsfähigen Versorgungsstiftung der EKHN

Namensänderung des Evangelischen Dekanates Erbach

Vom 25. September 2006

Das Evangelische Dekanat Erbach führt mit Wirkung vom 1. April 2007 den Namen Evangelisches Dekanat Odenwald.

Der Stiftungsvorstand hat aufgrund von § 5 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a der Satzung der nicht rechtsfähigen „Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“ vom 18. Januar 1994 Folgendes beschlossen: § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstands vom 16. Juni 2004 (ABl. 2005 S. 16) wird wie folgt gefasst:

Darmstadt, den 12. März 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. G r u n w a l d __________ Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Framersheim

„(3) Zur Ausführung von Vorstandsbeschlüssen kann die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer bzw. seine Vertreterin oder sein Vertreter zusammen mit einer weiteren Mitarbeiterin oder einem weiteren Mitarbeiter aus dem Finanzdezernat Zahlungsanordnungen vornehmen.“

Die Evangelische Kirchengemeinde Framersheim, Evangelisches Dekanat Alzey, führt mit Wirkung vom 1. April 2007 den Namen Evangelische Jakobusgemeinde Framersheim.

Darmstadt, den 21. März 2007

Darmstadt, den 12. März 2007

Für die Kirchenverwaltung Striegler

Für die Kirchenverwaltung D r. G r u n w a l d

__________

__________

142

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 5 · 2007

Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2007

Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar bewerben.

A. Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 22. März 2007 gemäß § 58a Abs. 6 des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrer in der Fassung vom 5. Dezember 1997 (ABl. 1998 S. 49) in Verbindung mit § 2 der Auswahlverordnung vom 28. April 1998 (ABl. 1998 S. 169), zuletzt geändert am 30. September 2004 (ABl. S. 2004 S. 378) sowie gemäß § 58a Abs. 4 des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Fassung vom 23. November 2003 (ABl. 2004 S. 69, 93) in Verbindung mit § 2 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar vom 22. September 2005 (ABl. 2005 Nr. 11) die Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare für das zweite Halbjahr 2007 auf insgesamt 10 festgelegt.

Wenn es in diesem Einstellungsverfahren mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt als vorhandene Einstellungsplätze, beruft die Kirchenleitung eine Kommission, die gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Gespräch führt und eine Rangfolge aufstellt. Die Kirchenleitung ernennt die Bewerberinnen und Bewerber zu Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren nach der festgestellten Rangfolge im Rahmen der vorhandenen Einstellungsplätze.

Einstellungstermin ist der 1. Dezember 2007.

Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 31. Mai 2007 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).

Die Tagung dieser Kommission wird vorsorglich auf den 18. bis 19. September 2007 festgesetzt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt, zu richten.

B. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über kein Gutachten aus der Potentialanalyse und kein Gutachten des Theologischen Seminars zur persönlichen Eignung verfügen, können sich gemäß § 4 der Auswahlverordnung zu einem Auswahlverfahren zur Einstellung bewerben.

Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen:

Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die die Zweite Theologische Prüfung bestanden, aber den praktischen Vorbereitungsdienst noch nicht beendet haben, können sich ebenfalls bewerben.

4. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten),

Die Bewerbungsfrist zu diesem Auswahlverfahren endet mit Ablauf des 31. Mai 2007 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Für dieses Auswahlverfahren findet die Tagung der Auswahlkommission vom 27. bis 31. August 2007 statt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Darstellung des Ausbildungsgangs mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten),

1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Gutachten der Potentialanalyse, 3. Zeugnisse der beiden Examina,

5. Gutachten des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. Darmstadt, den 29. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Schuster __________

Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg Urkunde

3. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. C. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über ein Gutachten des Theologischen Seminars verfügen, in dem die persönliche Eignung festgestellt wurde, können sich gemäß § 3 der

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg wird folgendes beschlossen:

Nr. 5 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

143

§ 1

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) errichtet. Die Pfarrvikarstelle wird mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) versehen, der mit Ablauf des 31.12.2010 in Kraft tritt.

Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

§ 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Aufhebung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird aufgehoben. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

§ 2 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird in eine volle „Pfarrstelle“ (ohne Nummerierung) umbenannt. § 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Errichtung einer vollen Pfarrstelle für die pfarramtlich verbundenen Evangelischen Kirchengemeinden Liebenscheid, Rabenscheid und Neukirch, alle Evangelisches Dekanat Bad Marienberg Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Liebenscheid, Rabenscheid und Neukirch, alle Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird folgendes beschlossen: § 1 Die Evangelischen Kirchengemeinden Liebenscheid, Rabenscheid und Neukirch sind mit Wirkung vom 1. September 2006 pfarramtlich verbunden. § 2 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Neukirch wird aufgehoben. Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der ehemals pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Liebenscheid und Rabenscheid wird ebenfalls aufgehoben. § 3

Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) sowie die Umbenennung der vollen Pfarrstelle II dieser Kirchengemeinde in eine volle Pfarrstelle (ohne Nummerierung)

Bei den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Liebenscheid, Rabenscheid und Neukirch wird eine volle Pfarrstelle mit Sitz in Liebenscheid errichtet.

Urkunde

Darmstadt, 8. März 2007

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach wird folgendes beschlossen:

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung

§ 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

D r. S t e i n a c k e r __________

144

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 5 · 2007

Berichtigung Amtsblatt Nr. 1/2007, S. 18 (Schreibweise der Kirchengemeinde) Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Herbornseelbach, Evangelisches Dekanat Herborn Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Herborn und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Herbornseelbach wird folgendes beschlossen: § 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Herbornseelbach, Evangelisches Dekanat Herborn, wird aufgehoben.

Kirchengemeinde: Rhein-Main, Indonesische Kristusgemeinde Dekanat: Frankfurt a.M. Mitte-Ost Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE INDONESISCHE KRISTUSGEMEINDE RHEIN-MAIN

§ 2 Die Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 28. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 2. April 2007

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Frankfurt, Evangelisch-reformierte Gemeinde Dekanat: Frankfurt a.M. -Süd Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCH-REFORMIERTE GEMEINDE FRANKFURT AM MAIN

Für die Kirchenverwaltung Hübner _________

Stiftungsverzeichnis gemäß § 20 KStiftG Durch ein Versehen wurde die Internet-Adresse in der Bekanntmachung vom 1. April 2007 (ABl. 2007 S. 124) fehlerhaft wiedergegeben. Das Verzeichnis der kirchlichen Stiftungen, die unter der Aufsicht der Kirchenverwaltung stehen, kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: www.stiftungsdatenbank.de/register-kirchliche-stiftungen/ Darmstadt, den 17. April 2007

Kirchengemeinde: Groß-Karben Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GROß-KARBEN

Für die Kirchenverwaltung Lehmann _________

Nr. 5 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Dienstnachrichten

145

146

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 5 · 2007

Nr. 5 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

147

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________ Dietzenbach, Ev. Rut-Gemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus A, zum zweiten Mal Dietzenbach, ca. 10 km südlich von Frankfurt/M. gelegen, ist eine 34.000-Einwohner-Kleinstadt, in deren Zentrum die Ev. Rut-Gemeinde mit knapp 1.300 Gemeindegliedern liegt – 1994 durch die Teilung der Dietzenbacher Großgemeinde entstanden. Da sie ab 2007 nur noch eine halbe Pfarrstelle hat, ist durch den Pfarrstellenwechsel unserer langjährigen Pfarrerin, die die Gemeindeteilung und den Aufbau der Gemeinde mit einem spezifischen Profil und der Entstehung eines künstlerisch wertvollen Sakralraumes begleitet hat, eine halbe Pfarrstelle zu besetzen. Wir suchen eine/n engagierte/n, couragierte/n Pfarrer/in, die/der offen auf Menschen zugehen kann und sich gerne in einer Gemeinde mit einem sozialen Brennpunkt, der gleich neben dem Gemeindezentrum mit integrierter Kirche und dem geräumigen Pfarrhaus mit großem Garten liegt, mit Ideen und Phantasie einbringen möchte. Der Stadtteil mit einem hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern und 60 % Muslimen ist dankbar für eine Kirchengemeinde, deren Pfarrer/in die gemeindliche Arbeit mit ihren spezifischen Problemen nicht als besondere „Last“, sondern als besondere Herausforderung sehen und offen und mutig auf Menschen und Problemstellungen zugehen kann. Das impliziert auch die Offenheit für andere Kulturen, Nationalitäten und Religionen. Die Ev. Rut-Gemeinde ist – auch in den überregionalen Medien – bekannt für ihre politisch aktuellen Veranstaltungen, für Podiumsdiskussionen, Vorträge und Ausstellungen. Es besteht im Kirchenvorstand und in der Gemeinde, die geprägt ist durch eine hohe Fluktuation, eine große Offenheit für neue Arbeitsformen und gesellschaftskritische Themen.

Zentrum des Gemeindelebens ist der Gottesdienst, der in vielfältiger Weise und in unterschiedlichen Formen gefeiert wird und auch beim anschließenden „Kaffee und Kuchen“ die unterschiedlichen Gruppen und Menschen zusammenzuführen in der Lage ist. Überzeugende aktuelle und gesellschaftlich relevante Predigten, die auf reflektiertem theologischem Nachdenken beruhen, sind uns wichtig. Den zweiten großen Schwerpunkt der pfarramtlichen Arbeit sehen wir in der Seelsorge. Wir wünschen uns außerdem die Fortsetzung von Kindergottesdienstarbeit, die Begleitung des Besuchsdienstes, Interesse an Kirchenmusik und den Instrumentalgruppen der Gemeinde, die in diesem Herbst durch unsere neu eingeweihte Orgel bereichert wurden, und die punktuelle Begleitung des „Seniorenclubs“. Gerne würden wir Sie kennen lernen: Stellvertretende Vorsitzende des KV: Karin Berg-Knecht, Tel.: 06074 27844; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388; Dekanestellvertreter Pfarrer F. Detter, Tel.: 06074 61129. __________

Pfarrstelle Langstadt, Dekanat Groß-Umstadt, Modus B Ab sofort ist die Pfarrstelle in Langstadt neu zu besetzen, zuständig für die beiden selbstständigen Kirchengemeinden Langstadt (Stadt Babenhausen) und Schlierbach (Gemeinde Schaafheim) im Kreis Darmstadt-Dieburg. Wir laden Sie als Pfarrerin, Pfarrer oder Pfarrerpaar ein, mit uns Kontakt aufzunehmen und sich bei Interesse zu bewerben. Um Ihnen einen ersten Eindruck zu vermitteln, wollen wir uns hier kurz vorstellen: Langstadt hat ca. 1.650 Einwohner, davon gehören über 850 zur volkskirchlich geprägten evangelischen Kirchengemeinde. Zur Zeit sind Frauenhilfe, Posaunenchor (mit Instrumentalgruppe für Jugendliche), Kirchenchor, Bibelgesprächskreis, Kindergottesdienstteam, Krabbelgruppe und die Gruppe „Lauter Frauen“ vorhanden. Die Einrichtung eines Besuchsdienstes soll erfolgen. Wir wünschen uns dazu Ihre Unterstützung. Die 1880 in aufwendiger Neugotik errichtete Kirche ist nahezu unverändert erhalten und Wahrzeichen des Ortes; sie hat gut 400 Sitzplätze. Gottesdienst ist an allen Sonn- und Feiertagen. 1993 wurde in der vormaligen Pfarrscheune ein viel genutztes Gemeindehaus geschaffen. Im renovierten Pfarrhaus von 1820 befinden sich neben 5 Zimmern, Küche, Waschküche und 2 Bädern, auch die beiden Amtsräume sowie das Archiv. Zum Anwesen gehören auch Grünanlagen und Pfarrgarten. Nebenamtlich sind tätig: 2 Organisten, 2 Chorleiter, Küsterehepaar und Hausmeister.

148

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

In Langstadt befinden sich ein städtischer Kindergarten, Grundschule, Geschäfte für den täglichen Bedarf, Banken, Friseure und Gaststätten. Der Ort hat Bahnhof und Busanbindung. Entfernung zu umliegenden Städten: Darmstadt 27 km, Aschaffenburg 18 km, Hanau 22 km, Frankfurt ca. 40 km. Das Dorf liegt zwischen Wäldern am Rande der Mainebene an nördlichen Odenwaldausläufern. 2 km östlich liegt Schlierbach, welches seit Mai 2002 mit Langstadt pfarramtlich verbunden ist. Inzwischen haben sich viele kirchliche und persönliche Beziehungen zwischen den beiden Orten entwickelt. So gehören Glieder beider Gemeinden dem Redaktionsteam des Gemeindebriefes an, gibt es jährlich einen gemeinsamen Ausflug und finden bei Bedarf gemeinsame Kirchenvorstandssitzungen statt. Im gemeinsamen Pfarrbüro in Langstadt sind 2 Bürokräfte mit insgesamt 6 Wochenstunden angestellt. Schlierbach hat etwa 650 Einwohner, davon gehören rund 400 zur volkskirchlich geprägten evangelischen Kirchengemeinde. Sie ist lebendig und der Gottesdienstbesuch ist gut. Es gibt folgende Gemeindegruppen: Frauenhilfe, Krabbelgruppe, Kinderkreis und Bibelkreis. Besonderer Höhepunkt für die Gemeinde ist das Erntedankfest mit Feier im Dorfgemeinschaftshaus. Die Kirche wurde 1932 erbaut und hat ca. 150 Sitzplätze. Gottesdienste sind alle 14 Tage, in der Passions- und Adventszeit jeden Sonntag. 1987 wurde neben der Kirche ein Gemeindehaus angebaut. Nebenamtlich sind tätig: Organist, Küsterin und Hausmeisterin. Schlierbach hat Busanbindung und ebenfalls Geschäfte für den täglichen Bedarf sowie eine Postagentur. Wichtig sind uns die Fortführung der bewährten Gemeindearbeit und Aufgeschlossenheit für das rege Vereinsleben in den beiden Orten. Bei ländlicher Struktur und Traditionsbewusstsein besteht Aufgeschlossenheit, zusammen mit den Kirchenvorständen neue Dinge anzugehen. Die Kirchenvorstände und die beiden Gemeinden sind für neue Ideen und Initiativen dankbar und offen. Sie sehen der Zusammenarbeit interessiert und zuversichtlich entgegen. Sie können sich über unsere Orte und Kirchengemeinden informieren über www.langstadt-aktuell.de und www.schaafheim.de. Gerne übersenden wir bei Interesse: Vorstellung der beiden Gemeinden (anlässlich der Visitation 2006 erstellt) sowie den aktuellen Gemeindebrief. Wenden Sie sich hierzu an unser gemeinsames Gemeindebüro in 64832 Babenhausen-Langstadt, Große Pfarrgasse 9, Tel.: 06073 8361, Fax: 06073 743382, E-Mail: [email protected] oder an die Vorsitzenden der Kirchenvorstände, die Ihnen auch gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung stehen: KV Langstadt: Frank Ludwig Diehl, Tel.: 06073 4546 oder 87643; KV Schlierbach: Brigitte Eifert, Tel.: 06073 8416.

Nr. 5 · 2007

Studienleiter/in beim Religionspädagogischen Amt der EKHN in Gießen Besetzung durch die Kirchenleitung. Die o.a. Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Bewerben können sich Pfarrer und Pfarrerinnen der EKHN mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung, fundierten religionspädagogischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Fort- und Weiterbildung. Aufgabenbeschreibung -

Religionspädagogische und fachaufsichtliche Betreuung der im Religionsunterricht tätigen Lehrer /innen und Pfarrer/innen in der Region

-

Begleitung der Konfirmandenarbeit

-

Kooperation mit Schulleiter/innen und Dekane/innen

-

Zusammenarbeit mit der Staatlichen Schulaufsicht

-

Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur Fort- und Weiterbildung

-

Kooperation mit dem katholischen Amt für Religionspädagogik

-

Leitung des Religionspädagogischen Amtes (einschließlich der Bibliothek und der Mediothek) mit zwei Mitarbeiterinnen.

Von den Bewerber/innen werden zusätzlich folgende Qualifikationen erwartet. -

Psychosoziale Kompetenz (Beratungskompetenz, Konflikt- und Integrationsfähigkeit)

-

Organisatorische Fähigkeiten einschließlich Verwaltung

-

Leitungskompetenz (Planungs- und Handlungskompetenz, Überzeugungsfähigkeit, Personalführung, wirtschaftliches Denken)

-

Pädagogische Kompetenz (Kreativität, Innovationsbereitschaft, Motivationskraft, konzeptionelles und perspektivisch-orientiertes Denken)

-

Wahrnehmungsfähigkeit für seelsorgerlich zu begleitende Situationen.

Die Beauftragung erfolgt zunächst für 6 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach dem Pfarrer/innen-Besoldungsgesetz (Richtgruppe A 15). Bewerbungen sind zu richten bis 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes an die Kirchenverwaltung der EKHN – Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate – Postfach, 64276 Darmstadt.

Sie können sich ferner wenden an: Dekan Heinz Walter Laubscheer, Tel.: 06078 911437 oder 911438 und Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151.

Weitere Auskünfte erteilt: Oberkirchenrat H. Jung, Tel.: 06151 405-236.

__________

Die EKHN fördert die Chancen von Frauen und Männern im Beruf. Bei dieser Ausschreibung sind Frauen daher

Nr. 5 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist für die Besetzung mit Teilzeitkräften grundsätzlich teilbar. __________ Das Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision ZOS der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Friedberg, Wetterau, bietet folgende zentrale Angebote: Organisations- und Gemeindeberatung, Supervision, Ausbildung in Organisationsentwicklung, Gemeindeberatung im ländlichen Raum sowie Gemeindeleitung und Ehrenamt. Zum 01.08.2007 ist die Pfarrstelle mit Schwerpunkt Ausbildung in Organisationsentwicklung/Gemeindeberatung neu zu besetzen. Wir suchen eine Persönlichkeit, die zusammen mit den Studienleitungen für Supervision, für Organisationsentwicklung, für Gemeindeleitung und Ehrenamt die Leistungen des ZOS gemeinsam verantwortet und konzeptionell weiterentwickeln kann. In dem Bereich: Ausbildung in „Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung“ sind folgende Aufgaben zu erfüllen: -

Leitung des Bereichs inkl. Budgetverantwortung, Einsatz externer Trainer/innen, Auswahl und Begleitung der Teilnehmenden usw.

-

149

Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der EKHN.

Gesucht wird ein/e Pfarrer/in mit einer ausgewiesenen Zusatzqualifikation in Organisationsberatung und nach Möglichkeit einer Ausbildung für Supervision. In einem wertorientierten Beratungs- und Qualifizierungsinstitut sind Sie in der Lage, das Spezifische einer Ausbildung in Organisationsentwicklung/ Gemeindeberatung in der Evangelischen Kirche sowie die Kontinuität des Aufgabenfeldes sicherzustellen. Sie können verschiedene Beratungsansätze aufeinander beziehen und sich an der praktischen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung beteiligen. Sie verfügen über eine besondere theologische Reflexionsfähigkeit und sind gewohnt, ziel- und ergebnisorientiert zu arbeiten. Wir suchen eine ideenreiche und kreative Persönlichkeit, die konzeptionell denken kann, die kontaktfreudig ist und gerne in einem Team arbeitet. Sie sind in der Lage, in einer Einrichtung unternehmerische Ideen und Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Die Berufung ist für sechs Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt. Das Zentrum bietet eine interessante Tätigkeit mit vielen Gestaltungsspielräumen, ein lebendiges Team und einen innovativen Arbeitsplatz. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskünfte erteilen: Oberkirchenrätin Dr. Hanna Zapp, Tel.: 06151 405-381 und Gerd Bauz, ZOS in der EKHN, Tel.: 06031 162970.

-

Lehrtätigkeit in den Laboratorien und Lerntagen,

-

kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der Ausbildung,

-

Kooperation mit Fachhochschulen und Hochschulen,

-

Marketing, Qualitätssicherung, Controlling und Evaluation des Angebots,

In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist die Stelle einer Oberkirchenrätin/eines Oberkirchenrates für die

-

Transfer von Erfahrungen in das OrganisationsLernen der EKHN,

Leitung des Referates Koordination Kirchengemeinden und Dekanate

-

Beratungstätigkeit als Organisationsentwickler/in.

__________

ab dem 1. September 2007 neu zu besetzen.

Über die selbstständige Verantwortung des Ausbildungsbereichs hinaus wird die Mitarbeit bei folgenden Aufgaben erwartet:

Hauptaufgabe des Referates ist die Unterstützung der Kirchenleitung bei der Weiterentwicklung der kirchlichen Dienste in Kirchengemeinden und Dekanaten.

-

inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der internen, kirchlichen Beratungseinrichtung ZOS

Dazu gehören:

-

Konzeptionsentwicklung für integrierte Beratungsleistungen Organisationsentwicklung-, Supervision und Qualifikation durch Training und Fortbildung

-

Mitarbeit im Fachbereich Supervision

-

Entwicklung/Organisation von Fortbildungsangeboten und Mitarbeit in der Fort- und Weiterbildung

-

interne Kommunikation und Verwaltung

-

Strukturfragen der Kirchengemeinden und Dekanate, einschließlich der Dekanatssollstellenpläne

-

Wahrnehmung und Analyse von Entwicklungen der Kirchlichen Praxis in Kirchengemeinden und Dekanaten

-

Theologische und ekklesiologische Expertisen zur Weiterentwicklung der kirchlichen Dienste, einschließlich Zuweisungssystem und Berufsbildentwicklung

150

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 5 · 2007

-

Koordination von Stellenanpassungsprozessen (konzeptioneller Teil)

Hauptamtliche Dekanin/Hauptamtlicher Dekan im Ev. Dekanat Biedenkopf

-

Bewertung von Konzeptionsänderungen bei Stellenerrichtungen

(50 % Dekane-Budget und 50 % kirchengemeindlicher Anteil)

-

Koordination der Abläufe zwischen Kirchengemeinden/Dekanaten und Referaten der Kirchenverwaltung

-

Kollekten und Sammlungen

-

Gesangbuchangelegenheiten

-

Vertretung der Gefängnis- und Polizeiseelsorge

Im Ev. Dekanat Biedenkopf ist die Stelle einer hauptamtlichen Dekanin/eines hauptamtlichen Dekans ab dem 1. Mai 2008 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode Biedenkopf im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28 Abs. 5 der KO wirksam werden kann.

-

Psychologische Beratungsstellen (Verwaltungsrat).

Das Dekanat: Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sind folgende nachzuweisende Qualifikationen und Erfahrungen: -

Abgeschlossene theologische Ausbildung und mehrjährige Erfahrung im Pfarrdienst

-

Fähigkeit zur Reflexion und zum Diskurs theologischer Fragestellungen

-

Kenntnisse und eigene Erfahrungen in der Planung sowie Durchführung komplexer Projekte

-

Interdisziplinäres Denken und Handeln in der Verknüpfung der verschiedenen kirchlichen Handlungsfelder

-

Methodenkompetenz für die Evaluation

-

Kommunikative Kompetenz

-

Erfahrungen in Personalführung

-

Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Stabilität in Veränderungsprozessen

-

Gute Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen (Excel, PowerPoint, Access)

-

Erfahrungen in der Spezialseelsorge.

Die Besoldung erfolgt nach A 15. Eine Berufung auf diese Stelle erfolgt nach Kirchenverwaltungsgesetz auf sechs Jahre. Veränderungen im Aufgabenzuschnitt des Referates sind möglich. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Die Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. Mai 2007 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung zu Händen des Leiters des Dezernats Personal und Organisation, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilt Frau Oberkirchenrätin Christine Noschka, Tel.: 06151 405-306. __________

Das Evangelisch-lutherische Dekanat Biedenkopf ist das nördlichste Dekanat der Landeskirche und reicht von Bromskichen im Oberen Edertal bis BreidenbachOberdieten im Lahntal. Damit gehören die größten Teile des Dekanates zu den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg und mit einem kleinen Teil zum Hochsauerlandkreis. Das Dekanat ist überwiegend ländlich, aber kaum noch landwirtschaftlich geprägt. Eine mittelständisch dominierte Wirtschaftsstruktur (Buderus im Süden und Viessmann im Norden) geben der Region ihre Struktur. Die natürliche Grenze der „Sackpfeife“ trennt nicht nur die Gemeinden des Oberen Edertales und des Lahntales, sie wirkt sich auch in der religiösen Prägung der Gemeinden aus. Während die Gemeinden des Oberen Edertales stärker volkskirchliche Strukturen aufweisen, ist das Lahntal durch den Pietismus und die Erweckungsbewegung geprägt. Der Evangelische Gemeinschaftsverband Herborn, Freie Evangelische Gemeinden sowie andere selbstständige Gruppierungen ergänzen die religiöse Prägung dieses südlichen Dekanatsteiles. Das Dekanat umfasst mehr als 27.000 Gemeindeglieder in 20 Kirchengemeinden mit 20 Pfarrstellen und 3 Gemeindepädagogenstellen. Die Profil- und Fachstellen arbeiten in den Schwerpunkten Erwachsenenbildung, Kindergottesdienst und Familie, Mission und Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt außerdem eine 1/3 Dekanatsmusikerstelle. In Biedenkopf soll nach den derzeitigen Planungen ein „Haus des Dekanates“ entstehen. Neben dem Dienstsitz der Dekanin/des Dekans sollen hier die Büros der Dekanatsverwaltungsfachkraft, der Dekanatssekretärin, des Präses, des Jugendreferenten, der Öffentlichkeitsbeauftragten, des Beauftragten für Mission und Ökumene, der MAV Oberes Lahntal sowie die Diakoniestation untergebracht werden. Weitere Informationen zum Dekanat können der entsprechenden Homepage: www.ev-dekanat-bieden-kopf. de entnommen werden. Das Evangelisch-lutherische Dekanat Biedenkopf gehört der Regionalverwaltung Biedenkopf-Herborn mit Sitz in Steffenberg an.

Nr. 5 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

151

Seit dem 1. Januar 2007 besteht zwischen dem Ev.-luth. Dekanat Biedenkopf und dem Ev. Dekanat Gladenbach eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft. Die gute Zusammenarbeit ermöglicht es, gemeinsame Aufgaben zu erfüllen und die Präsenz der evangelischen Kirche zu stärken.

In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist die Stelle einer Oberkirchenrätin/eines Oberkirchenrates für die Leitung des

Der Dienstsitz der Dekanin/des Dekans wird in Biedenkopf sein. Auf der Suche nach einer Wohnung sind DSV und Ortsgemeinde gerne behilflich.

ab dem 1. Januar 2008 neu zu besetzen.

Mit der Dekanspfarrstelle ist ein 0,5 Dienstauftrag zur Mitarbeit in der Kirchengemeinde Biedenkopf verbunden. Die im Rahmen dieses Dienstauftrages anfallenden Aufgaben werden durch eine neu zu erstellende Pfarrdienstordnung geregelt.

Referates Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate

Zu den Hauptaufgaben des Referates gehören -

die Beratung bei der Erstellung und die Genehmigung von Sollstellenplänen für die gemeindlichen und regionalen Pfarrvikar- und Pfarrstellen,

-

die Pflege und Überwachung der Stellenpläne im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst sowie im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst,

-

die Mitarbeit bei der Konzeptionsentwicklung und der Vorbereitung von Gesetzesnovellierungen im Bereich des Pfarrdienst- und Pfarrstellenrechts der EKHN,

-

die Durchführung von Einstellungsverfahren für den pfarramtlichen Dienst,

-

der Ersteinsatz von Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren,

-

die berufsbegleitende Betreuung der Pfarrerinnen und Pfarrer im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst,

-

die Vorbereitung und Umsetzung der Leitungsbeschlüsse zum Einsatz der Pfarrerinnen und Pfarrer im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst,

-

die Beratung und Mitwirkung bei der Lösung von Konflikten im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst,

-

die berufsbegleitende Beratung und die Mitwirkung bei der Regelung dienstlicher Fragestellungen in persönlichen Krisen des pfarramtlichen Personals im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst,

-

die Mitwirkung bei der Beratung von pfarrdienstrechtlichen und pfarrstellenrechtlichen Angelegenheiten,

-

die Beratung der kirchlichen Arbeitgeber bezüglich des nichttheologischen Personals im gemeindlichen und regionalen Dienst, soweit in gesamtkirchlicher Zuständigkeit,

-

die Dienstaufsicht über die Studienleiter der Kirchlichen Personalberatung der EKHN.

Wünsche an Dekan/in: Außer den in Art. 29 und 30 der KO beschriebenen Aufgaben wünschen wir uns -

eine Persönlichkeit mit erkennbarem theologischem Profil, die das Dekaneamt als geistliches Leitungsamt versteht

-

die Akzeptanz verschiedener Frömmigkeitsstile

-

Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Belange unserer ländlich geprägten Kirchengemeinden

-

kompetente Begleitung der Kirchengemeinden, der Profil- und Fachstellen und der Einrichtungen unseres Dekanates und Förderung der Kommunikation untereinander

-

Mitgestaltung der gerade gegründeten Arbeitsgemeinschaft mit dem Dekanat Gladenbach

-

souveräner Umgang mit Verwaltungsaufgaben

-

Flexibilität, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,

-

Leitungskompetenz als Vertreterin/Vertreter der Kirchenleitung vor Ort

-

die Vertretung des Dekanates in der Öffentlichkeit.

Der DSV freut sich auf eine konstruktive, offene und sachbezogene Zusammenarbeit. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Frau OKR´in Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405-298, Herr Präses Frank Schmitt unter Tel.: 06452 20173 sowie Herr Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304 zur Verfügung. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte über den Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Pauluslatz 1, 64285 Darmstadt. __________

Neben einer abgeschlossenen theologischen Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung, insbesondere auch im gemeindlichen Pfarrdienst, werden folgende Qualifikationen und Erfahrungen vorausgesetzt: -

Erfahrung in Personalführung und Personalmanagement,

-

Leitungserfahrung,

-

Kompetenz in der Gesprächsführung,

152

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

Rollenfestigkeit im Spannungsverhältnis persönlicher Bedürfnisse und dienstlicher Erfordernisse,

-

Fähigkeit zur Reflexion und Mitgestaltung konzeptioneller Fragestellungen,

-

Fähigkeit zur verantwortlichen Entwicklung von Konzepten hinsichtlich der Entwicklung, Zukunft und Qualitätssicherung des Pfarrdienstes,

-

Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und administrativer Umsetzung,

-

Teamfähigkeit,

-

ein hohes Maß an Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit,

-

EDV-Kenntnisse.

Nr. 5 · 2007

Wir bieten Ihnen: -

lebendige Ansätze von Kinder- und Jugendarbeit in beiden Gemeinden

-

die Unterstützung von Kirchenvorstehern/innen, von zwei Pfarrern und Ehrenamtlichen

-

zwei Evangelische Kindergärten in Nordheim

-

einen jungen Ortsverein des CVJM

-

jeweils ein Gemeindehaus mit mehreren Gruppenräumen

Wir wünschen uns: -

Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

-

Anregungen zur Mitarbeit in der Gemeinde

-

die Jungschararbeit in beiden Gemeinden zu stabilisieren

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

-

Aufbau von gemeindlicher Jugendarbeit

Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. Mai 2007 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung zu Händen des Leiters des Dezernats Personal und Organisation, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

-

konstruktive Zusammenarbeit mit dem gemeindenahen CVJM

Weitere Auskünfte erteilt Herr Oberkirchenrat Dr. Walter Bechinger, Tel.: 06151 405-374.

-

Arbeit mit Gruppen und deren Einbindung ins Gemeindeleben

__________

-

Entwicklung von Freizeitangeboten

-

Kollegiales Miteinander mit den Pfarrern und Mitarbeiterinnen in den Kindergärten.

Die Berufung durch die Kirchenleitung erfolgt nach Maßgabe des Kirchenverwaltungsgesetzes für die Dauer von sechs Jahren. Eine wiederholte Berufung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrer/innen-Gehalt mit Zulage nach A 16 BBO.

Das Evangelische Dekanat Ried sucht zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) (50 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Ried gehört zur Propstei Starkenburg. Es verfügt über eine recht geschlossene gemeindliche Struktur und besteht aus 19 Kirchengemeinden mit fast 40000 Mitgliedern. Das Ried ist ein ländlich geprägter Raum zwischen den Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main. Das Dekanat verläuft entlang den Autobahnen und der ICE Strecke, die die Metropolregionen verbinden. Daraus ergeben sich eine gute verkehrsmäßige Anbindung, gute Erreichbarkeit aller Schulformen, zahlreiche Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten. Die Gemeindepädagogische Arbeit ist eingebunden in eine Dekanatskonzeption, nach der 4 Wochenstunden für die gemeindeübergreifende Arbeit (Freizeiten, Mitarbeiterschulung, Projekte, Kirchentagsfahrten) zur Verfügung stehen. Diese wird durch den Dekanatsjugendreferenten in regelmäßigen Dienstgesprächen strukturiert. Die Einsatzorte für die Gemeindearbeit sind die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Nordheim– Wattenheim und Biblis.

Schwerpunkt und Ziele:

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde, bzw. einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Dekan Karl Hans Geil, Tel. 0 62 58/98 97 20, Pfarrer Arne Polzer, Tel. 0 62 45/70 39, Dekanatsjugendreferent Jörg Lingenberg, Tel. 0 62 58/98 97 15, die Homepage des Evangelischen Dekanates Ried unter www.ried-evangelisch.de. Bewerbungen werden bis zum 7. Mai erbeten an: Evangelisches Dekanat Ried, Zwingenberger Str. 11, 64579 Gernsheim. __________

Nr. 5 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf. Die Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsdorf umfasst den gleichnamigen Stadtkern der aus drei weiteren Teilen bestehenden 24.000 Einwohner zählenden Kommune. Eine Grundschule und eine Additive Gesamtschule mit gymnasialem Zweig bis zum Abitur sind vorhanden. Zur Kirchengemeinde zählen 3.300 Gemeindeglieder.

153

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN. Auskünfte erteilen gerne Pfarrerin Evelyn Giese Tel.: 0 61 72/77 76 60 und Dekanatsjugendreferent Steffen Pohlmann Tel.: 0 61 72/30 88 62.

-

Leitung des bestehenden Kindertreffs mit Teamern (6-8 Jahre)

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 31. Mai 2007 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus, zu Händen des Dekanatssynodalvorstandes Dekanat Hochtaunus, Heuchelheimer St. 20, 61348 Bad Homburg.

-

Leitung einer Jungschar für Jungen und Mädchen, vierzehntägig (9-11 Jahre)

__________

Mögliche Aufgabengebiete in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf sind:

-

Weiterführung eines „Konfi-Treffs“

-

Unterstützung und Mitarbeit bei Kinder- und Jugendgottesdiensten

Vor allem wünschen wir Begleitung von Jugendlichen nach der Konfirmation (z.B. durch Aufbau einer Nachkonfirmandenarbeit). Das bedeutet punktuelle Mitarbeit während Konfirmandenunterrichtes (z.B. bei KonfiFreizeiten und Konfi-Tagen und Begleitung einer daraus entstehenden Konfi-Gruppe oder eines Jugendtreffs. Diese Gruppe/n kann bzw. können den in dem Gemeindezentrum „Haus der lebendigen Steine“ eingerichteten Jugendraum nutzen. Zur Unterstützung steht ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit. Ziel unserer Gemeindearbeit ist die Hinführung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an die Gemeinde. Dafür bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitern mit KV, Pfarrer und Pfarrerin und eine Vernetzung der einzelnen Gruppen.

Das Evangelische Dekanat Alsfeld sucht zum 01.08.2007 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (75% Stelle) zum Ausbau des Projektes „HalbZeit“ der Evangelischen Schulbezogenen Jugendarbeit (evSBJA) an der Gesamtschule Ohmtal in Homberg/Ohm. Die 75%-Stelle ist zunächst befristet bis einschließlich Juli 2009. Sie wird mischfinanziert, u.a. durch Projektmittel des Hessischen Sozialministeriums (HSM). Zu den Aufgaben gehören: -

Weiterentwicklung in Form und Umfang des bestehenden Konzepts der evSBJA

Eine punktuelle Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule und Gesamtschule soll neu entwickelt werden.

-

Mitarbeit im HalbZeit-Begegnungsraum

-

Mitwirkung beim Trainingsraumkonzept der Schule

Die konkrete Konzeption der Stelle wird gemeinsam mit den jeweiligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern erstellt.

Angebote zum sozialen Lernen mit Gruppen -

Gestaltung von religionspädagogischen Akzenten

Darüber hinaus sollte der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin mit den anderen gemeindepädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und den Dekanatsjugendreferenten kooperieren, um eine Gesamtkonzeption der Jugendarbeit im Dekanat zu entwickeln und umzusetzen.

-

Projektweise Vernetzung der Lebenswelten Schule und Gemeinwesen

-

anteilige Kooperations-, Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit

154

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Erwartet werden: -

abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss

-

Teamfähigkeit

-

sozial- und religionspädagogische Kompetenz in der Begleitung junger Menschen

-

Mitarbeit bei der wissenschaftlichen Begleitung des HSM

-

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

Wir bieten Ihnen: -

eine gute Zusammenarbeit mit den Kollegen in der Jugendarbeit

-

die Möglichkeit, im Rahmen der Konzeption eigene Ideen einzubringen und zu entwickeln

-

vertrauensvolle Kooperation mit der Schulleitung und den weiteren Kooperationspartnern

-

einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz in der Dekanatsjugendstelle in Homberg/Ohm

-

eine Vergütung nach der KDAVO

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.05.07 an das Evangelische Dekanat Alsfeld, Altenburger Str. 40, 36304 Alsfeld. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Präses Horst Schopbach, Tel. 0 66 31/91 14 90 oder an Dekanatsjugendreferent Holger Schäddel, Tel. 0 66 33/64 21 63. __________

Nr. 5 · 2007

Nr. 5 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

155

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 6

Darmstadt, den 1. Juni 2007

D1205 B

Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN

BEKANNTMACHUNGEN

Kirchengesetz zur Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes vom 28. April 2007 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes vom 28. April 2007

157

Geschäftsordnung der Kirchenleitung der EKHN (GOKL) vom 19. April 2007

161

157

Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2007

163

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

163

DIENSTNACHRICHTEN

164

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

166

Kirchengesetz über den Dienst und die Bevollmächtigung der Prädikantinnen und Prädikanten (Prädikantengesetz – PrädG) vom 28. April 2007 158 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtverordnung zu § 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes vom 1. März 2007

160

Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über liturgische Kleidung vom 19. April 2007 160 Verwaltungsverordnung zur Änderung der Arbeitszentrenverordnung vom 19. April 2007 160

Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz zur Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes Vom 28. April 2007 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Das Pfarrdienstgesetz vom 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 69), geändert am 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 93, 158, 200), wird wie folgt geändert: Nach § 17e wird folgender § 17f eingefügt:

von Pfarrerinnen und Pfarrern in Teilbeschäftigung gegenüber solchen mit regelmäßiger Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen.“ Artikel 2 Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Darmstadt, den 3. Mai 2007 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

„§ 17f (1) Wird eine Beurlaubung oder eine Teilbeschäftigung beantragt, so sind die Pfarrerinnen und Pfarrer vor der Entscheidung über den Antrag schriftlich auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen hinzuweisen. (2) Teilbeschäftigung darf das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine unterschiedliche Behandlung

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes Vom 28. April 2007 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

158

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 6 · 2007

Artikel 1

Vorspruch

Das Kirchenverwaltungsgesetz vom 16. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 322), geändert am 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 2), wird wie folgt geändert:

Gott erweckt Menschen zum Glauben und beruft sie in den Dienst des allgemeinen Priestertums. Am Dienst der öffentlichen Verkündigung in Wort und Sakrament haben neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch die Prädikantinnen und Prädikanten teil, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen.

1. In § 6 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Stabsbereiche können in Referate gegliedert werden.“ 2. § 12 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung regelt die Vertretung der Dezernentinnen und Dezernenten.“ 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Die Referentinnen und Referenten (1) Die Referentinnen und Referenten der Kirchenverwaltung sind die Leiterinnen und Leiter der Referate und der Stabsbereiche sowie die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im höheren Dienst. (2) Die Leiterinnen und Leiter der Referate und der Stabsbereiche sowie die weiteren theologischen Referentinnen und Referenten werden von der Kirchenleitung berufen. (3) Die theologischen Referentinnen und Referenten werden für die Dauer von sechs Jahren berufen. Die Berufung kann auch im Nebenamt erfolgen. (4) Wiederholte Berufung ist zulässig. Sie ist auch für einen kürzeren Zeitraum zulässig, wenn die Amtszeit wegen Erreichung der Altersgrenze vor Ablauf der Berufungszeit endet.“ 4. § 14 Abs. 2 wird durch folgende Absätze 2 und 3 ersetzt:

§ 1. Begriffsbestimmung. (1) Prädikantinnen und Prädikanten sind Gemeindeglieder, die von der Kirchenleitung bevollmächtigt sind, in Absprache mit Pfarrerinnen und Pfarrern Gottesdienste vorzubereiten und eigenständig zu leiten. (2) Prädikantinnen und Prädikanten sind zur freien Wortverkündigung berechtigt. § 2. Voraussetzung, Aus- und Fortbildung. (1) Zu dem Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten können Gemeindeglieder ausgebildet und bevollmächtigt werden, die am Gemeindeleben teilnehmen und die Voraussetzung für die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand besitzen. (2) Für die Aus- und Fortbildung ist das Leitende Geistliche Amt verantwortlich. Die Pröpstin oder der Propst regelt im Benehmen mit den Dekaninnen und Dekanen sowie dem Zentrum Verkündigung die Aus- und Fortbildung und die Bestellung der Ausbilderinnen und Ausbilder. § 3. Antrag auf Bevollmächtigung. (1) Der Antrag auf Bevollmächtigung zum Dienst als Prädikantin oder Prädikant kann vom zuständigen Kirchenvorstand oder Dekanatssynodalvorstand gestellt werden. (2) Dem Antrag sind beizufügen:

„(2) Über die Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht von der Kirchensynode oder der Kirchenleitung berufen werden, entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung.

1. ein Lebenslauf,

(3) Die Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nur im Rahmen des von der Kirchensynode beschlossenen Stellenplans zulässig. § 12 bleibt unberührt.“

3. zwei ausgearbeitete Gottesdienste mit Predigten,

Artikel 2 Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Darmstadt, den 3. Mai 2007 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

2. eine Erklärung über die Bereitschaft zur Übernahme des Prädikantendienstes,

4. eine Stellungnahme der Pfarrerin oder des Pfarrers, die oder der den Abschluss der Ausbildung begleitet hat. (3) Der Antrag ist auf dem Dienstweg über das Dekanat und die Propstei an die Kirchenleitung zu richten. (4) Vor einer Entscheidung über den Antrag prüft die zuständige Pröpstin oder der zuständige Propst oder eine dazu beauftragte Person in einem Gespräch die Befähigung zum Dienst als Prädikantin oder Prädikant.

Kirchengesetz über den Dienst und die Bevollmächtigung der Prädikantinnen und Prädikanten (Prädikantengesetz – PrädG)

§ 4. Bevollmächtigung. (1) Die Kirchenleitung entscheidet über die Bevollmächtigung von Prädikantinnen und Prädikanten. Hierüber ist eine Urkunde auszustellen und bei der Einführung auszuhändigen.

Vom 28. April 2007

(2) Die Bevollmächtigung wird unbefristet ausgesprochen und gilt für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Für den Dienst wird ein Auftrag für die Dauer von sechs Jahren erteilt. Näheres regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung.

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

159

(3) Der regelmäßige Dienst einer Prädikantin oder eines Prädikanten in einer Kirchengemeinde bedarf des Einvernehmens zwischen Kirchenvorstand und der Pfarrerin oder dem Pfarrer dieser Gemeinde.

§ 7. Umfang der Bevollmächtigung. (1) Wird in einem Gottesdienst das Abendmahl gefeiert oder die Taufe vollzogen, ist die Prädikantin oder der Prädikant zur Sakramentsverwaltung ermächtigt.

§ 5. Einführung und Verpflichtung. (1) Im Auftrag der Kirchenleitung führt ein Mitglied des Leitenden Geistlichen Amtes oder eine dazu beauftragte Person die bevollmächtigten Prädikantinnen und Prädikanten in einem Gottesdienst nach der empfohlenen Ordnung in das Amt ein. Dabei verpflichtet sich die Prädikantin oder der Prädikant, den Dienst nach der Heiligen Schrift und gemäß dem Grundartikel und den Ordnungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auszuüben.

(2) In Einzelfällen kann die Dekanin oder der Dekan einer Prädikantin oder einem Prädikanten auch andere Amtshandlungen übertragen.

(2) Der Vorhalt lautet: „Aus diesen Worten der Heiligen Schrift hören wir, welchen Auftrag und welche Verheißung unser Herr seiner Kirche gegeben hat. Aufgrund der Taufe sind alle Christen zum Zeugnis und zum Dienst in der Welt verpflichtet. Der Erfüllung dieses Auftrages dienen alle Ämter der Kirche. Die Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass Menschen, die dazu willig und vorbereitet sind, das Evangelium öffentlich verkündigen. Liebe Frau ..., / Lieber Herr ..., Sie werden heute bevollmächtigt, Gottesdienste zu leiten, zu taufen und das Abendmahl auszuteilen. Mit Ihren Gaben und Kräften sollen Sie am Aufbau der Gemeinde mitwirken und sie zum Dienst in der Welt ermutigen. Das Zeugnis der Heiligen Schrift ist Quelle und Richtschnur dieses Auftrages. Achten Sie Bekenntnis und Ordnung unserer Kirche, wahren Sie die seelsorgerliche Schweigepflicht und verhalten Sie sich so, dass Ihr Zeugnis glaubwürdig bleibt. Bei Ihrem Dienst stehen Sie in der Gemeinschaft aller, die zum Dienst in der Verkündigung berufen sind. Suchen Sie das Gespräch mit ihnen und bemühen Sie sich um immer tiefere Erkenntnis der Heiligen Schrift. Und wenn Sie Zweifel und Enttäuschung anfechten, gilt Ihnen die Zusage unseres Herrn. Er steht zu seinem Wort und verlässt die Seinen nicht.“ Frage an die zu Bevollmächtigende oder den zu Bevollmächtigenden: „Sind Sie bereit, Ihren Dienst als Prädikantin / als Prädikant treu und gewissenhaft zu tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde, so antworten Sie: Ja, mit Gottes Hilfe.“ § 6. Pflichten. (1) Die Prädikantinnen und Prädikanten sind an die geltenden Ordnungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und an die in der Kirchengemeinde bestehenden bekenntnismäßigen und gottesdienstlichen Ordnungen gebunden. (2) Über alles, was den Prädikantinnen und Prädikanten bei Ausübung ihres Dienstes seelsorgerlich anvertraut wird, haben sie unverbrüchliches Stillschweigen zu wahren. (3) Für ihren Dienst gelten die Bestimmungen der Verwaltungsverordnung über liturgische Kleidung. (4) Der Dienst als Prädikantin oder Prädikant schließt eine Tätigkeit als freie Kasualrednerin oder freier Kasualredner aus.

(3) Die Übertragung setzt die Teilnahme an besonderen Fortbildungsveranstaltungen voraus. Soll die Amtshandlung in einem anderen Dekanat vorgenommen werden, so ist das Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Pfarrerin oder dem örtlich zuständigen Pfarrer herzustellen. Der Dekanin oder dem Dekan ist die Amtshandlung durch die Prädikantin oder den Prädikant vom zuständigen Gemeindepfarramt mitzuteilen. § 8. Dienst und Aufsicht. (1) Die Dekanin oder der Dekan ist für den Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten verantwortlich. (2) Die Aufsicht nimmt die Dekanin oder der Dekan wahr, die oder der für die Kirchengemeinde zuständig ist, der die Prädikantin oder der Prädikant angehört. (3) Nach jeweils sechs Jahren führt die zuständige Dekanin oder der zuständige Dekan mit der Prädikantin oder dem Prädikanten ein auswertendes Gespräch über die bisherige Tätigkeit. (4) Die Visitation erstreckt sich auch auf den Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten. § 9. Beendigung des Dienstes. (1) Eine nach diesem Kirchengesetz erteilte Bevollmächtigung endet, wenn 1. die Prädikantin oder der Prädikant eine Erklärung über die Beendigung des Dienstes abgibt, 2. die Voraussetzungen, unter denen die Bevollmächtigung ausgesprochen wurde, nachträglich weggefallen sind oder 3. die Kirchenleitung auf Vorschlag des Leitenden Geistlichen Amtes die Bevollmächtigung aus wichtigem Grund widerruft. (2) Vor dem Widerruf der Bevollmächtigungen sind die oder der Betroffene und die Dekanin oder der Dekan zu hören. Die oder der Betroffene kann sich fachlichen Beistandes bedienen. Der Beistand muss die persönlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit zu kirchlichen Körperschaften einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland erfüllen. (3) Eine nach diesem Kirchengesetz erteilte Bevollmächtigung ruht für einen jeweils zu benennenden Zeitraum, wenn 1. die Prädikantin oder der Prädikant dies wünscht oder 2. die Voraussetzungen für den ehrenamtlichen Dienst zwischenzeitlich nicht gegeben sind. § 10. Fortbildung. Die Prädikantinnen und Prädikanten sollen an Veranstaltungen zu ihrer Fortbildung teilnehmen. Dabei werden sie durch die Gemeindepfarrerin oder den Gemeindepfarrer unterstützt und beraten.

160

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 6 · 2007

§ 11. Aufwendungsersatz. Der Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten ist ehrenamtlich. Sie erhalten für die Gottesdienste einen pauschalen Aufwendungssatz, der durch Rechtsverordnung geregelt wird. Die dafür notwendigen Mittel werden in den gesamtkirchlichen Haushalt eingestellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Kirchensynode hat zugestimmt.

§ 12. Bestehende Bevollmächtigung. Die von einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgesprochenen Bevollmächtigungen zum Dienst als Prädikantin oder Prädikant oder vergleichbare Bevollmächtigungen anderer Gliedkirchen der EKD können anerkannt werden.

__________ Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über liturgische Kleidung

§ 13. Andere Dienste. Dieses Kirchengesetz gilt nicht für die Gemeindeglieder, die im Gottesdienst neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer Lesungen und andere Aufgaben übernehmen.

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen:

§ 14. Ausführungsbestimmungen. Die Kirchenleitung wird ermächtigt, zur Ausführung dieses Kirchengesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen. § 15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Lektoren- und Prädikantengesetz vom 2. Dezember 1983 (ABl. 1983 S. 260) außer Kraft. Dies gilt nicht für die nach diesen Vorschriften beauftragten Lektorinnen und Lektoren. Darmstadt, den 3. Mai 2007 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

Darmstadt, den 30. April 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

Vom 19. April 2007

Artikel 1 Die Verwaltungsverordnung über liturgische Kleidung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 10. Juni 1997 (ABl. 1997 S. 210), geändert am 16. April 2002 (ABl. 2002 S. 359, ABl. 2003 S. 450), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Stola ist im Gottesdienst in den liturgischen Farben des Kirchenjahres zu tragen.“ 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält die Überschrift „Inkrafttreten“. b) Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben. Artikel 2

Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zu § 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes Vom 1. März 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau aufgrund von § 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes vom 20. April 2002 (ABl. 2002 S. 298) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Rechtsverordnung zu § 9 des Kirchengesetzes über die Errichtung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 28. April 1998 (ABl. 1998 S. 192), geändert am 16. November 2006 (ABl. 2007 S. 31), wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige § 5a wird § 7a Abs. 1. 2. Nach § 7a Abs. 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Die Prüfungsgebühr für Diakoniestationen beträgt pauschal 1. im Jahr 2007

1.000 Euro,

2. ab dem Jahr 2008

je nach Prüfungsaufwand zwischen 1.000 und 2.000 Euro.“

Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Darmstadt, den 23. April 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Verwaltungsverordnung zur Änderung der Arbeitszentrenverordnung Vom 19. April 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung die folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 In § 10 Abs. 2 der Arbeitszentrenverordnung vom 27. Mai 2004 (ABl. 2004 S. 312, 352) werden die Wörter „oder die stellvertretende Leitung“ gestrichen. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Darmstadt, den 23. April 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

161

Bekanntmachungen

Geschäftsordnung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (GOKL) Vom 19. April 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt sich in Ausführung von Artikel 47 Abs. 3 Satz 1 der Kirchenordnung die folgende Geschäftsordnung: § 1. Sitzungstermin, Sitzungsort. (1) Die Kirchenleitung tritt zu ihren ordentlichen Sitzungen regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Monat, zusammen. (2) Auf Antrag von mindestens vier Mitgliedern muss die oder der Vorsitzende der Kirchenleitung unverzüglich zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. (3) Die oder der Vorsitzende bestimmt Ort und Zeit der Sitzung, sofern die Kirchenleitung nicht etwas anderes beschließt. § 2. Schriftliche Einladung, Tagesordnung. (1) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen schriftlich ein. Die Einladung muss Ort und Beginn der Sitzung angeben und eine vorläufige Tagesordnung enthalten. Zwischen dem Zugang der Einladung und den Sitzungsterminen sollen mindestens vier Tage liegen. (2) Die vorläufige Tagesordnung wird von der oder dem Vorsitzenden aufgestellt. Dabei sind die vorhergehenden Beschlüsse der Kirchenleitung, die Anträge einzelner Mitglieder sowie die Vorlagen der Amtsstellen der EKHN zu berücksichtigen. (3) Die Einladungen ergehen an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kirchenleitung sowie an die übrigen Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes und des Leitenden Geistlichen Amtes. Die Leiterinnen und Leiter der Dezernate, Stabsbereiche und Referate der Kirchenverwaltung sowie der Arbeitszentren und des Rechnungsprüfungsamtes erhalten die Einladung zur Kenntnisnahme.

(2) Die schriftliche Vorlage soll in gestraffter Form das Problem darstellen, einen Lösungsvorschlag enthalten und diesen begründen. Die Vorlage muss in der Regel enthalten: 1. die Namen der federführenden Referentin oder des federführenden Referenten sowie der weiteren Referentinnen und Referenten, 2. den Entwurf eines Kirchenleitungsbeschlusses, 3. die Rechtsgrundlage, 4. eine Begründung des Vorschlags, 5. einen Hinweis auf die finanziellen Auswirkungen dieses Vorschlags, 6. einen Vermerk, welche Organe oder Dienststellen bereits beteiligt waren oder noch zu beteiligen sind. (3) Näheres bestimmt ein Formblatt, das die Kirchenverwaltung im Benehmen mit der Kirchenleitung ausarbeitet. § 4. Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer. (1) An den Sitzungen der Kirchenleitung nehmen die ordentlichen Mitglieder der Kirchenleitung mit beschließender Stimme teil. (2) Ist ein Kirchenleitungsmitglied an der Teilnahme verhindert, nimmt die Vertreterin oder der Vertreter im Amt an der Sitzung mit beschließender Stimme teil. (3) Die Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes und des Leitenden Geistlichen Amtes haben das Recht, an den Sitzungen der Kirchenleitung mit beratender Stimme teilzunehmen. (4) An den Sitzungen nimmt die Pressesprecherin oder der Pressesprecher und, sofern dafür eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Kirchenverwaltung bestimmt wird, die Protokollführerin oder der Protokollführer teil, sofern die Kirchenleitung nicht etwas anderes beschließt.

(4) Über die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn einer Sitzung entschieden. Jedes Mitglied der Kirchenleitung hat dabei das Recht, dazu noch Anträge zu stellen.

(5) Die Kirchenleitung kann zu den Beratungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenverwaltung und der Arbeitszentren sowie andere Sachverständige und Gäste hinzuziehen.

(5) Zu außerordentlichen Sitzungen kann in einer von Absatz 1 abweichenden Form und Frist eingeladen werden. Zu Beginn einer solchen Sitzung muss beschlussmäßig festgestellt werden, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder der Kirchenleitung mit diesem Verfahren einverstanden sind.

§ 5. Vorsitz. Den Vorsitz in der Kirchenleitung führt die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident, bei Verhinderung die Stellvertreterin oder der Stellvertreter. Ist auch die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten verhindert, führt die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung den Vorsitz.

§ 3. Beschlussvorlagen. (1) Für jeden Tagesordnungspunkt ist, sofern sich nicht aus der Natur der Sache etwas anderes ergibt oder die oder der Vorsitzende etwas anderes anordnet, eine schriftliche Vorlage zu erstellen und den Mitgliedern der Kirchenleitung zugleich mit der Einladung zuzusenden.

§ 6. Beschlussfähigkeit. Die Kirchenleitung ist beschlussfähig, wenn zu ihrer Sitzung ordnungsgemäß eingeladen war und mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder oder im Verhinderungsfall der stellvertretenden Mitglieder einschließlich der oder des Vorsitzenden anwesend sind.

162

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 6 · 2007

§ 7. Sitzungsbeschlüsse. (1) Die Kirchenleitung erörtert in der Sitzung die ihr obliegenden Angelegenheiten mit dem Ziel, Einigkeit über die zu treffenden Beschlüsse zu erreichen. Kommt eine Übereinstimmung nicht zustande, entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, den Wortlaut der Beschlüsse und das Stimmenverhältnis enthalten. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und von der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterschreiben und soll spätestens mit der Einladung zur nachfolgenden Sitzung verschickt werden.

(2) Auf eine mündliche Erörterung kann in bestimmten Fällen verzichtet werden. Hierüber entscheidet der Vorsitzende bei der Aufstellung der vorläufigen Tagesordnung; die Punkte sind besonders zu kennzeichnen. Erhebt ein Mitglied der Kirchenleitung bei der Beschlussfassung über die endgültige Tagesordnung hiergegen Bedenken, wird gemäß Absatz 1 verfahren.

(2) Jedes Mitglied der Kirchenleitung hat das Recht, zu einzelnen Beschlüssen auch persönliche Erklärungen in das Protokoll aufnehmen zu lassen.

(3) Die oder der Vorsitzende erteilt das Wort in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen. Anträge zur Geschäftsordnung sind sofort zu behandeln. (4) Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, sind weitere Wortmeldungen als die bereits vorliegenden nicht mehr zulässig. Wird ein Antrag auf Schluss der Aussprache angenommen, wird unter Wegfall der bereits vorliegenden Wortmeldungen sofort über die Sache abgestimmt. § 8. Umlaufbeschlüsse. (1) In Fällen besonderer Dringlichkeit, die nach Meinung der oder des Vorsitzenden keiner mündlichen Erörterung bedürfen, kann die Abstimmung der Mitglieder der Kirchenleitung auf schriftlichem Wege durchgeführt werden. (2) Ein Umlaufbeschluss ist wirksam, wenn kein Mitglied der Kirchenleitung diesem Verfahren widerspricht und die Mehrheit der Mitglieder der Kirchenleitung dem Beschlussvorschlag zustimmt. Widerspricht ein Mitglied dem Verfahren, ist die Angelegenheit auf der nachfolgenden Sitzung gemäß § 7 Abs. 1 zu entscheiden.

(3) Das Protokoll wird von einem Mitglied der Kirchenleitung oder von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter angefertigt, die oder der durch Beschluss der Kirchenleitung zur ständigen Protokollführung bestimmt wurde. (4) Das Protokoll mit Personalien erhalten: 1. die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kirchenleitung, 2. die übrigen Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes, 3. die Mitglieder des Leitenden Geistlichen Amtes, die nicht der Kirchenleitung angehören, 4. die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der Kirchenverwaltung, 5. die Dezernentinnen und Dezernenten sowie die Referentinnen und Referenten im Dezernat 2 der Kirchenverwaltung, 6. das Zentralarchiv. (5) Das Protokoll ohne Personalien erhalten: 1. die Referentinnen und Referenten in den Dezernaten 1 und 3 sowie in den Stabsbereichen der Kirchenverwaltung,

(3) Für Umlaufbeschlüsse gilt § 12 entsprechend.

2. die Leiterinnen und Leiter der Arbeitszentren,

§ 9. Telefonisches Beschlussverfahren. (1) In Fällen besonderer Dringlichkeit, die keinen Aufschub dulden, kann die Abstimmung im Wege einer telefonischen Befragung der Mitglieder der Kirchenleitung durchgeführt werden.

3. das Synodalbüro,

(2) § 8 Abs. 2 und § 12 gilt entsprechend. § 10. Befangenheit. (1) Wer an dem Gegenstand einer Beschlussfassung persönlich beteiligt oder sonst befangen ist, nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

4. die Leiterin oder den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes. (6) Das Protokoll bedarf der Genehmigung in der nachfolgenden Sitzung der Kirchenleitung. § 13. Geschäftsführende Mitglieder. (1) Die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter oder die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung sind die geschäftsführenden Mitglieder der Kirchenleitung.

§ 11. Vertraulichkeit. Die Sitzungen der Kirchenleitung sind vertraulich. Insbesondere sind Mitteilungen über Ausführungen einzelner Kirchenleitungsmitglieder, über Abstimmungsverhältnisse und Beschlussergebnisse ohne Ermächtigung der oder des Vorsitzenden unzulässig.

(2) Aufgabe der geschäftsführenden Mitglieder ist es, die Beratungen der Kirchenleitung vorzubereiten und die Ausführung der Beschlüsse zu kontrollieren. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten koordiniert die Aufgaben der Kirchenleitung mit denen des Leitenden Geistlichen Amtes, die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung koordiniert die Aufgaben der Kirchenleitung mit denen der Kirchenverwaltung.

§ 12. Protokoll. (1) Über jede Sitzung der Kirchenleitung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Niederschrift muss den Ort und den Tag der Sitzung wiedergeben sowie die

(3) Über die Beschlüsse der Kirchenleitung und die für die Entscheidung maßgebenden Gründe unterrichtet die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung jeweils

(2) Ob persönliche Beteiligung oder sonstige Befangenheit vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Kirchenleitung in Abwesenheit der oder des Betroffenen.

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

unverzüglich die für die Ausführung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenverwaltung. (4) Die geschäftsführenden Mitglieder der Kirchenleitung treffen sich zu regelmäßigen Dienstbesprechungen. § 14. Vertretung nach außen. (1) Die Kirchenpräsidentin ist Sprecherin bzw. der Kirchenpräsident ist Sprecher der Kirchenleitung.

163

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Eimsheim, Erlöserkirchengemeinde Dekanat: Oppenheim Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE ERLÖSERKIRCHENGEMEINDE EIMSHEIM

(2) Die Kirchenleitung wird nach außen durch die Kirchenpräsidentin oder den Kirchenpräsidenten, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter oder die Leiterin oder den Leiter der Kirchenverwaltung vertreten. § 15. Gemeinsame Sitzungen mit dem Leitenden Geistlichen Amt. (1) Die Kirchenleitung und das Leitende Geistliche Amt können gemeinsame Sitzungen durchführen. Dabei nehmen die Pröpstinnen und Pröpste, die nicht der Kirchenleitung angehören, mit beratender Stimme teil. (2) Bei gemeinsamen Sitzungen werden die Beschlussvorlagen gemäß § 3 allen Mitgliedern des Leitenden Geistlichen Amtes zugesendet. § 16. Abweichung von der Geschäftsordnung. Will die Kirchenleitung im Einzelfall aus besonderen Gründen von dieser Geschäftsordnung abweichen, so bedarf es dazu eines einstimmigen Beschlusses der anwesenden Mitglieder der Kirchenleitung. § 17. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die Geschäftsordnung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1978 (ABl. 1978 S. 12) und die Befugnisregelung der Kirchenleitung vom 17. August 1981 (ABl. 1981 S. 119), geändert am 2. März 1993 (ABl. 1993 S. 81), außer Kraft. Darmstadt, den 30. April 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Kirchengemeinde: Massenheim-Wicker Dekanat: Wiesbaden Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MASSENHEIM-WICKER

Kirchengemeinde: Langenhain-Ziegenberg Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LANGENHAIN-ZIEGENBERG

Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2007 Aufgrund des § 21 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Zusatzversorgung von Angestellten und Arbeitern im kirchlichen Dienst der EKHN vom 4. Dezember 1958 (ABl. 1959 S. 4) werden die laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2007 um jeweils 1,0 Prozent erhöht. Dies gilt auch für die laufenden monatlichen Unterstützungen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bitten, die erhöhten Beträge der Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten unter Angabe der Personalien des Empfängers und des entsprechenden Aktenzeichens der Kirchenverwaltung mitzuteilen. Darmstadt, den 8. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. K n ö t z e l e __________

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 4. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner __________

164

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Dienstnachrichten

Nr. 6 · 2007

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

165

166

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 6 · 2007

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________

Das Pfarrhaus steht verkehrsberuhigt im Ortsteil Bad Endbach. Im Erdgeschoss befindet sich das Pfarrbüro nebst Gästezimmer und im Obergeschoss eine schöne Wohnung mit 5 Zimmern, Küche, Bad, Terrasse und einem Garten. Im Ortsteil Bad Endbach leben 1.181 evangelische Gemeindeglieder, in Wommelshausen 614. Am Ort sind verschiedene Freikirchen ansässig, katholische Gemeindeglieder besuchen die Kirche im Nachbarort Hartenrod. Zur Kirchengemeinde Bad Endbach gehören eine große Gruppe Spätaussiedler sowie einige Asylbewerber. Die beiden Kirchen liegen ca. 3 km auseinander. Die beiden Gemeinden arbeiten eng zusammen. Beide haben Sinn für Tradition und sind offen für Innovation. Wir haben

Bad Endbach, 1.0 Pfarrstelle, Dekanat Gladenbach, ab September 2007, Modus C Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wo andere zur Kur gehen, könnten Sie in unseren zwei evangelischen Kirchengemeinden Bad Endbach und Wommelshausen Pfarrerin/Pfarrer sein! Die Großgemeinde Bad Endbach, mit am 31.12.2006 genau 8.602 Einwohnern, steht seit fast 50 Jahren für Gesundheit, Wohlbefinden und Erholung. Die Gemeinde liegt im landschaftlich reizvollen Lahn-DillBergland, umringt von Wäldern mit vielen Freizeitmöglichkeiten (z.B. Aartalsee, ca. 8 km entfernt). Die Entfernung nach Marburg, Gießen, Dillenburg, Herborn, Wetzlar und Biedenkopf beträgt jeweils ca. 30 km.

-

eine gewachsene, intakte, ländliche Dorfgemeinschaft,

-

ein aktives Vereinsleben,

-

fast alle Einkaufsmöglichkeiten im Ort, einschl. Bank und Sparkasse,

-

2 Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft, eine Grundschule am Ort sowie eine Mittelpunktschule im Ortsteil Hartenrod (ca. 2 km) und eine Gesamtschule in Gladenbach (ca. 8 km),

-

Fach- und Berufsschulen, Universitäten und Fachhochschulen in der näheren Umgebung (z.B. Gießen oder Marburg),

-

gute Schulbus- und Busverbindungen,

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

167

-

gesicherte Gesundheitsbetreuung durch Arzt- und Zahnarztpraxen vor Ort,

-

die Kirchenvorstände, bestehend aus 10 bzw. 6 Mitgliedern, konstruktiv begleiten und unterstützen,

-

eine Sporthalle, ein Schwimmbad und einen Kurpark für die körperliche Betätigung,

-

organisatorische Fähigkeiten besitzen,

-

Leitungskompetenz und Teamfähigkeit haben,

-

2 Kliniken (Hessische Berglandklinik und Rheumazentrum Mittelhessen), 2 Altenheime und mehrere Pensionen - Kurgäste und Patienten gehören zu den Kirchenbesuchern.

-

ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in geistlichen und pädagogischen Fragen unterstützen,

-

offen und herzlich auf die Menschen zugehen und sie seelsorgerisch begleiten,

Unsere Kirchengemeinden: -

Wir feiern unsere Gottesdienste im Ortsteil Bad Endbach sonntags um 9.15 Uhr und im Ortsteil Wommelshausen um 10.30 Uhr.

-

die gute Zusammenarbeit mit den übrigen christlichen Konfessionen vor Ort fortsetzen (Allianz, Ökumene),

-

Unser Gemeindebrief erscheint sechsmal im Jahr und kann Ihnen bei Interesse gern zugeschickt werden.

-

offen sind für unterschiedliche Gottesdienstformen (monatliche Abendgottesdienste etc.).

-

Viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen engagieren sich im Kindergottesdienst.

-

Kirchenchor, Kinderchor, Besuchsdienst, Posaunenchor, in besonderen Gottesdiensten, in Frauenkreisen, in der Kinder- und Jugendarbeit, im Mutter-KindKreis etc.

Kontaktpersonen sind: Ilona Pfeiffer, Kirchenvorstand Bad Endbach, Tel.: 0171 2343400; Sonja Rink, Kirchenvorstand Wommelshausen, Tel.: 0160 93332692; Pfarrer Rüdiger Jung, Tel.: 06464 6553; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304; Dekan Matthias Ullrich, Tel.: 06462 915404.

-

Nebenberuflich unterstützen Küster, Organisten, Chorleiterin und eine Sekretärin stundenweise die Arbeit in der Kirchengemeinde.

__________

-

Die Kur-, Klinik- und Altenheimseelsorge und die Betreuung des Besuchsdienstkreises wird über eine weitere 0,5 Pfarrstelle abgedeckt, die der Kirchengemeinde Bad Endbach zugeordnet ist.

-

Ein Förderverein für unser Jugendkirchenprojekt „Quo Vadis“ ist aktiv vor Ort (gemeinsam mit der benachbarten Ev. Kirchengemeinde Günterod). Wir haben einen engagierten Jugenddiakon für dieses Projekt gewinnen können.

Unsere Grundlage und unser Fundament ist Jesus Christus. Unser Auftrag ist es, Menschen zum Glauben an Jesus Christus einzuladen und miteinander in der Nachfolge Jesu zu leben. Wir freuen uns auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der uns auf diesen Grundlagen die biblische Botschaft als Wort Gottes verkündigt und auch die ersten Reihen im Gottesdienst mit Leben erfüllt. Unser Anliegen ist, auch das „Mittelalter“ für Gottesdienste und Gemeindeleben zu gewinnen.

Wir wünschen uns, dass Sie sich in unserer Gemeinde wohl fühlen und freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Buchschlag-Sprendlingen, Ev. Versöhnungsgemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Dreieich, Modus A, zum zweiten Mal Etwas Neues ist im Entstehen. Haben Sie Lust, als Pfarrerin/Pfarrer dabei mitzuwirken und mitzugestalten? Seit dem 1. Januar 2007 ist aus der Ev. Kirchengemeinde Buchschlag und der Ev. Versöhnungsgemeinde Sprendlingen nach einer längeren Phase des Kennenlernens und Kooperierens eine Gemeinde geworden: die Ev. Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen. Auf den ersten Blick betrachtet könnten die beiden Gemeindeteile unterschiedlicher nicht sein: In Buchschlag eine Villenkolonie, im Sprendlinger Norden neben Einfamilien- und Reihenhäusern viele Wohnblocks und Hochhäuser, die vor allem von Familien mit Migrationshintergrund bewohnt werden. Dieser Stadtteil wird in Dreieich sozialer Brennpunkt genannt.

-

Ihren Beruf als Berufung ansehen und eine lebendige Beziehung zu Jesus Christus haben, um die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln zu können,

-

Freude haben an Verkündigung und Gebet,

In der Spannung zwischen „Gegensätze ziehen sich an“ und „Gleich und Gleich gesellt sich gern“ unternehmen wir als Kirchengemeinde den Versuch, jenseits von „Situiertheit“ Gemeinschaft zu organisieren, zu trösten, zu orientieren – und uns gemeinsam am Leben und Glauben zu freuen. Dazu ist Flexibilität, Geduld und ein weites Herz nötig.

-

Vertrauen auf die Führung des Heiligen Geistes haben,

Wenn Sie von Zeit zu Zeit über das eine oder andere verfügen, nun einige Fakten für Sie:

Wir erwarten, dass Sie

168

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Dreieich liegt mitten im Rhein-Main-Gebiet, nach Frankfurt, Darmstadt oder Offenbach sind es jeweils nur wenige Kilometer. Die Einwohnerzahl liegt bei 43.000. In den beiden Gemeindeteilen sind zusammen rund 2.800 Gemeindeglieder, es gibt eine Kirche mit Gemeindehaus (Buchschlag), ein Gemeindezentrum mit Gottesdienstraum (Sprendlingen), zwei Kindergärten und etliche Gemeindegruppen. Im Zentrum des Gemeindelebens stehen die überdurchschnittlich gut- und von Bewohnerinnen und Bewohnern beider Gemeindeteile übergreifend besuchten Gottesdienste, die im Wechsel in beiden Gottesdienststätten in traditionellen wie neuen Formen gefeiert werden. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit dem Pfarrer, der die andere 1,0 Pfarrstelle innehat, dem Kirchenvorstand und den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne im Team zusammenarbeiten möchte. Dazu gehören unserer Ansicht nach gleichermaßen Kompromissbereitschaft und die Fähigkeit, eigene Ideen durchzusetzen. Schwung, Offenheit und Freude an der Arbeit wünschen wir uns von unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrer. Eine Dienstwohnung steht bei Bedarf im Gemeindezentrum zur Verfügung. Zu ihr gehören sechs Zimmer, Küche, Bad, zwei Toiletten, Terrasse, Loggia, ein kleiner Garten sowie Kellerräume und eine beheizte Garage. Zwei Amtsräume befinden sich nebenan. Über eine Bewerbung von Ihnen würden wir uns freuen. Für detailliertere Informationen stehen Ihnen telefonisch oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung: Hansjörg Schiebe, KV-Vorsitzender, Tel.: 06103 65449 und Jochen-M. Spengler, Pfarrer, Tel.: 06103 67642. Weitere Ansprechpartner/innen sind: Dekan Reinhard Zincke, Tel.: 06103 23544 und Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________ Eckartshausen, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Büdingen. Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen Lage und Strukturen unserer Gemeinde: Im landschaftlich reizvollen, waldreichen Ronneburger Hügelland, am Rand der Wetterau und Fuße des Vogelbergs, etwa 20 km nördlich von Hanau, liegen die 3 Dörfer unserer Kirchengemeinde. Zu ihr gehören die 1.635 evangelischen Gemeindeglieder in Eckartshausen, Himbach (nur älterer Ortsteil) und Altwiedermus. Eckartshausen ist Stadtteil von Büdingen, Himbach Ortsteil von Limeshain und Altwiedermus von Ronneburg. Die Entfernung von Eckartshausen zum Filialort Himbach beträgt 2 km und zum Filialort Altwiedermus mit der Ronneburg, einem beliebten Ausflugsziel, 3 km. Die Grundversorgung für den täglichen Bedarf ist im Umkreis von 10 km gewährleistet. Hier gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Kindergärten (3 kommunale und 1 Waldkindergarten) sowie Grundschulen.

Nr. 6 · 2007

Weiterführende Schulen befinden sich in Altenstadt (8 km) und Büdingen (9 km). Unsere Gemeinde liegt infolge der Anbindung an die Autobahnen A 45 und A 66 verkehrsmäßig günstig. Die nächste Autobahnauffahrt ist in 2 km Entfernung. Darum sind für Pendler (vor allem Arbeiter und Angestellte) Arbeitsplätze im Rhein-MainGebiet leicht zu erreichen. Einige bäuerliche Familienbetriebe haben den Strukturwandel in der Landwirtschaft überlebt. Der Weiler Marienborn (früheres Kloster und Schloss) ist Sitz eines landwirtschaftlichen Versuchsgutes der Universität Gießen. Noch vorhandene Mehrgenerationen-Familien und verbreitete Nachbarschaftshilfe prägen die Sozialstruktur unserer Gemeinde. Dazu gehört auch ein reges Vereinsleben. Unsere Kirchengemeinde: Unsere große Kirche bestimmt das Ortsbild von Eckartshausen und steht im Mittelpunkt der Gesamtgemeinde. Sie wurde 1877-1879 im historisierenden spätromanisch-neugotischen Stil erbaut. Der helle, freundliche Innenraum bietet 400 Besuchern/innen Platz. Die geräumige Kirche wurde vor einigen Jahren von Grund auf saniert und befindet sich in gutem baulichen Zustand. Sie wird gern für Konzerte genutzt. Das 1900 erbaute Pfarrhaus, gegenüber der Kirche gelegen, hat 9 Zimmer (einschließlich Amtszimmer und 1 weiterem Büroraum), 1 Küche, 2 Bäder, 2 Abstell- und 4 Kellerräume. Auf dem Hof steht ein Doppel-Carport. Daran schließt sich ein in vielfacher Weise nutzbarer Garten mit Gartenhaus an. Die Renovierung und zukünftige Nutzung des Pfarrhauses erfolgt in Absprache mit dem/der neuen Stelleninhaber/in. Für die Gemeindearbeit steht ein Gemeinderaum in der Kirche zur Verfügung. Der Gottesdienst, auch zu besonderen Anlässen, bildet das Zentrum des Gemeindelebens. Er findet jeden Sonntag in der Kirche und monatlich einmal in den Dorfgemeinschaftshäusern der Filialorte statt. Darüber hinaus erinnern folgende Gruppen bzw. Aktivitäten an den Glauben als Lebenshilfe und tragen zum Gemeinschaftsleben unserer Gemeinde bei: 2 Frauenkreise, Bibelkreis, Seniorenkreis, Gymnastikgruppe, Besuchsdienstkreis, Kinderkirche, Kurrende (Kinderchor), Gitarren-Singkreis und kleiner Posaunenchor, Gemeindefeste und –fahrten sowie Begegnungen mit der Partnergemeinde Schönewalde/Brandenburg. Vierteljährlich erscheint ein Gemeindebrief (Redaktionskreis). Das Gemeindeleben fördern Mitarbeiter/innen. Außer Ehrenamtlichen sind nebenberuflich tätig: 3 Organisten, 2 Chorleiter, 3 Küster, 1 Sekretärin und 1 Pfleger der Außenanlagen. Unsere Kirchengemeinde ist dem Zweckverband der Diakoniestationen Büdingen und Altenstadt angeschlossen. Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden: Die Reduzierung auf eine halbe Pfarrstelle soll durch die bereits bestehende und noch zu intensivierende gute Kooperation mit den Nachbargemeinden sowie durch

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

die Mitarbeit des Inhabers der Pfarrstelle Langenbergheim in unserer Gemeinde teilweise ausgeglichen werden. Näheres wird eine Pfarrdienstordnung regeln, die noch zu erstellen ist. Auf eine gute Zusammenarbeit bedacht sind auch die bürgerlichen Gemeinden. Sie überlassen die Dorfgemeinschaftshäuser größtenteils kostenlos für Gottesdienste in den Filialorten und Gemeindeveranstaltungen in allen 3 Dörfern. Ein/Eine Pfarrer/in soll nach unseren Wünschen: -

Gottesdienste liebevoll sowie lebendig gestalten und dabei die Botschaft der Bibel mit Themen des alltäglichen Lebens verbinden

-

Teamfähigkeit und Leitungskompetenz einbringen

-

Freude haben, in ländlicher Umgebung zu wirken und zu leben

-

ansprechbar sein, offen sowie herzlich auf Menschen zugehen und sie seelsorgerlich begleiten

-

besonders der Kinder- und Jugendarbeit neue Impulse verleihen

-

weitere Mitarbeitende gewinnen.

Der Kirchenvorstand freut sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und wird seinerseits den/die Pfarrer/in nach Kräften unterstützen. Unsere Pfarrstelle wird ab dem 01.12.2007, wenn der bisherige Stelleninhaber in die Freistellungsphase der Altersteilzeit geht, zur Wiederbesetzung frei. Auskunft erteilen: Herbert Gerlach, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06048 7344; Dekanin Bertram-Schäfer, Tel.: 06042 536 oder 06046 7520; Propst Eibach, Tel.: 0641 7949610. __________ Frankfurt a. M., 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Personalkirchengemeinde Nord-Ost. Wahl durch den Vorstand des Ev. Vereins Nord-Ost Die Nord-Ost-Gemeinde sucht ihren neuen Pfarrer/ihre neue Pfarrerin. Wir suchen für die Evangelische Personalkirchengemeinde Nord-Ost in Frankfurt am Main zum 1. Januar 2008 oder später

169

Anstellungsträger für alle Hauptamtlichen ist der Evangelische Verein Nord-Ost, der aus der evangelistischen Arbeit von Elias Schrenk heraus 1887 gegründet wurde und in der deutschen evangelischen Gemeinschaftsbewegung verwurzelt ist. Die rund 260 eingeschriebenen Mitglieder stammen aus ganz Frankfurt am Main und aus den umliegenden Orten. Nord-Ost ist verbunden mit der Evangelischen Allianz Frankfurt und dem Gnadauer Verband sowie Partner des Willow Creek Netzwerks. Unsere Arbeit wird von den beiden Zielen Evangelisation und Gemeinschaftspflege bestimmt. Neben dem zentralen Hauptgottesdienst am Sonntagmorgen bieten wir Gottesdienste für Suchende an und feiern Jugend- und Lobpreisgottesdienste. Weitere wesentliche Veranstaltungen sind u.a. Bibelstunden, verschiedene Hauskreise, Gebetsgruppen und der jährliche Glaubensgrundkurs. In unserer Gemeinde treffen sich Menschen jeden Alters und unterschiedlicher Herkunft, um Glauben und Leben zu teilen. Wir haben ein engagiertes Team von rund 100 ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen. An den sonntäglichen Gottesdiensten nehmen rund 120 Gemeindeglieder und Gäste teil. Parallel finden auch der Kindergottesdienst und die Kinderbetreuung für die Kleinsten statt. Unsere Kinder- und Jugendarbeit wird vom unmittelbar angeschlossenen Christlichen Verein Junger Menschen Nord-Ost (CVJM) gestaltet. Hierfür und für einzelne weitere Aufgaben in der Gemeinde ist eine Kinderund Jugendreferentin angestellt. Ein hauptamtlich tätiges Küsterehepaar verantwortet die Hausmeisterdienste und das Gemeindesekretariat. Zur Gemeinde gehört auch ein Kindergarten (eine Gruppe, zwei Erzieherinnen), der sich im benachbarten Stadtteil befindet. Wir erwarten von unserer/m Pfarrer/in als dem Hirten/der Hirtin der Gemeinde die geistliche Leitung und visionäre Weiterentwicklung der Gemeinde: Ihre Stärken liegen in der biblischen fundierten Lehre und in der evangelistischen Verkündigung. Es ist Ihnen ein Herzensanliegen, Menschen für Christus zu gewinnen. Sie fördern aktiv die Mitarbeiter/innen und begleiten sie in ihrer Arbeit. Sie sollen teamfähig sein und andere inspirieren und integrieren können. Seelsorge ist für Sie selbstverständlich. Wir erwarten darüber hinaus eine gute Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden und mit der Evangelischen Allianz in Frankfurt. Sie werden von Ihrer Landeskirche für den Zeitraum des Dienstes in Nord-Ost üblicherweise beurlaubt; Ihre Bezüge als Pfarrer/in und alle damit verbundenen Ansprüche werden in vollem Umfang vom Trägerverein fortgeführt.

im vollzeitlichen Dienst (100%-Stelle). Sie sind alleinige/r Amtsträger/in der Gemeinde. Der jetzige Amtsträger wechselt zum 30. September 2007 in den Ruhestand.

Unsere Gemeinde befindet sich an der Grenze zwischen dem beliebten Stadtteil Bornheim und der Innenstadt; Pfarrhaus und Kirche liegen unmittelbar nebeneinander. Eine große Dienstwohnung mit Balkon steht im Pfarrhaus im 1. OG zur Verfügung. Informationen über die Gemeinde erhalten Sie auch unter www.nord-ostgemeinde.de.

Die Evangelische Personalkirchengemeinde NordOst ist Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Träger der Kirchengemeinde und

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 30. September 2007 an den 1. Vorsitzenden des Evangelischen Verein

einen Pfarrer / eine Pfarrerin

170

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nord-Ost, Herrn Thomas Hoyme, Wingertstraße 15-19, 60316 Frankfurt am Main. Herr Hoyme, Tel.: 06101 891 oder unser Schatzmeister, Herr Rudi Jordan, Tel.: 069 471801, stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! __________ Gießen, 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde, Dekanat Gießen, Modus A Die Evangelische Lukasgemeinde in Gießen sucht zum 1. Januar 2008 eine Pfarrerin/einen Pfarrer für eine 1,0 Pfarrstelle, da die derzeitige Stelleninhaberin zu diesem Termin in den Ruhestand geht. Die Stadt Gießen Gießen ist geprägt durch die 1607 gegründete Universität, verfügt über eine gute Infrastruktur, ein sehr breit gefächertes schulisches Angebot, kulturelle Vielfalt, gute Verkehrsanbindungen und eine sehr schöne Umgebung. Die Lukasgemeinde Die Lukasgemeinde hat aktuell etwas über 2.500 Gemeindeglieder. Die Sozialstruktur ist vielfältig, überwiegend Beamte, Angestellte, Rentner, viele Studierende (auch mit 2. Wohnsitz). Mit den Nachbargemeinden, der Ev. Petrusgemeinde und der Ev. Johannesgemeinde, stehen wir in Kooperationszusammenhängen. Mit der benachbarten kath. Bonifatiusgemeinde verbindet uns eine lange ökumenische Zusammenarbeit. Die Gebäude Unsere Gemeinde verfügt über folgende Gebäude und Liegenschaften: -

Zwei Predigtstätten, in denen im wöchentlichen Wechsel Gottesdienst stattfindet

Nr. 6 · 2007

intensive Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Behindertenseelsorge im Dekanat und traditionelle Verbundenheit mit der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, Gemeindeausflug mit kulturellem Angebot, gemeinsame Gottesdienste mit den Kindertagesstätten, Literaturkreis, Gemeindeblatt, Frauenkreis, Spielkreis für Eltern mit Kleinkindern sowie gemeinsam mit der Petrusgemeinde: Jungschar und Jugendtreff. Schwerpunkte und Ziele unserer Gemeindearbeit Wir möchten für die Gemeindeglieder mit Seelsorge, Beratung und Begleitung einen christlichen Lebensrahmen bieten. Hierzu veranstalten wir Gottesdienste, Andachten, Kreise, Bibeltage und Freizeiten. Darüber hinaus wünschen wir uns für unsere Gemeinde eine Atmosphäre christlicher Solidarität in guten und schlechten Zeiten. Dies soll sich ausdrücken durch eindeutige Stellungnahmen zu Ungerechtigkeit und Unrecht, der Unterstützung von Kirchenasyl sowie dem Einsatz für Friedensar beit und Friedensinitiativen. In den Kindertagesstätten unserer Gemeinde geschieht eine am Kind und seiner Familie orientierte sozialpädagogische Arbeit mit einem klaren evangelischen Profil. Die Integration von Kindern aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen und mit besonderem Förderbedarf bietet die Chance, Offenheit, Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung für Vielfalt zu vermitteln. Durch die zentrale Lage unserer Kindertagesstätten kommen viele dort betreute Kinder nicht aus Familien unserer Gemeinde. Daher ist diese Arbeit im Wesentlichen Stadtteilarbeit. Die Unterstützung der kirchenmusikalischen Arbeit an der Johanneskirche (hauptamtliche A-Stelle) ist uns als wesentlicher Bestandteil der Verkündigung besonders wichtig (Kinderchor, Kantorei, Bläserkreis, Kammerorchester).

1. Die Johanneskirche (gemeinsam mit der Ev. Johannesgemeinde

Wir möchten die seit vielen Jahren bestehende Partnerschaft mit der Luthergemeinde Halle/Saale pflegen und weiterführen.

2. Die Lukaskirche

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer

-

Zwei Kindertagesstätten mit Ganztagsbetreuung und Frühstart-Angebot

-

Das Pfarrhaus mit Gemeindebüro, Gemeindesaal und Pfarrwohnung.

für die/den Verkündigung und Seelsorge ein Schwerpunkt der Gemeindearbeit ist. Sie sollten im offenen Dialog Teams bilden und begleiten, kontaktfreudig, flexibel und integrations-, aber auch durchsetzungsfähig sein und Freude an der kreativen Gestaltung unserer Gemeinde mitbringen. Dazu gehört die Vernetzung der verschiedenen gemeindlichen Aktivitäten untereinander und die Begleitung und Einbindung der Kindertagesstätten und junger Familien. Ein Interesse an der Kirchenmusik setzen wir voraus.

Das Pfarrhaus liegt in einer der beliebtesten Wohngegenden Gießens, bietet auf zwei Ebenen Platz für eine Familie. Die Innenstadt ist zu Fuß erreichbar, ebenso Schulen und Kindergärten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Gemeindearbeit stützt sich auf 14 Hauptamtliche, 6 nebenamtliche und 30 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Unser Gemeindeleben Ökumenische Bibelwoche mit ev. Petrusgemeinde und kath. Bonifatiusgemeinde, Ökumenische Gottesdienste, Besuchsdienstkreis aus ehrenamtlichen Mitarbeitern /innen, Pflege der Beziehung zur Partnergemeinde in Halle/Saale, Gemeinsame Adventsfeier mit der Petrusgemeinde, Adventsfreizeit, Neujahrsempfang für die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter der Gemeinde,

Ihre Arbeit werden wir als Kirchenvorstand mit Engagement begleiten und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Uwe Reisewitz, Tel.: 0641 85357; an den Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610 oder an den Dekan für das Dekanat Gießen, Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641 926008-0. __________

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Steinbach/Ts., 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Hochtaunus, Modus B Leben und Arbeiten in Steinbach/Taunus Die Ev. St. Georgsgemeinde Steinbach/Taunus möchte so bald wie möglich die neben der Pfarrstelle I von Pfr. Herbert Lüdtke ab 01.09.2007 vakante 0,5 Pfarrstelle mit einer Pfarrerin/einem Pfarrer neu besetzen. Im Rahmen der Stellenbemessung wurde die Pfarrstelle II auf eine 0,5 Stelle reduziert. Lebendige Gemeinde im Ballungsraum Die Stadt Steinbach hat sich in den vergangenen 50 Jahren vom Vordertaunus-Dorf zu einer dicht besiedelten Kleinstadt mit ca. 10.000 Einwohnern im direkten Einzugsgebiet Frankfurts entwickelt. Um den alten Ortskern herum gibt es verschiedene Wohnsiedlungen mit Wohnblocks, Reihenhäusern und Hochhäusern. Weitere Neubaugebiete sind geplant. Steinbach ist mit Buslinien und S-Bahn-Station in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Die Ev. St. Georgsgemeinde hat zzt. rund 3.000 Gemeindeglieder. Die wöchentlichen Gottesdienste finden bis auf den letzten Sonntag im Monat in der 1371 erstmals urkundlich erwähnten St. Georgskirche im Ortskern statt, die über 160 Sitzplätze verfügt und durch ihre Stumm-Barockorgel bekannt ist. Der letzte Gottesdienst im Monat wird in Verbindung mit dem Verkauf von Artikeln der Eine-Welt-Gruppe im Gemeindehaus gefeiert. Die Ev. St. Georgsgemeinde ist eine aufgeschlossene und aufblühende Gemeinde. Das Gemeindeleben lebt vom intensiven Engagement der Ehrenamtlichen. Gemäß der Vision des Kirchenvorstandes will die Gemeinde durch Lebendigkeit und Offenheit in der Stadt Steinbach wahrgenommen werden. Es gibt eine Vielzahl von Gruppen und Kreisen, die Angebote für alle Altersklassen abdecken. Regelmäßige Termine und besondere Veranstaltungen finden im 40 Jahre alten Gemeindezentrum statt. Das Gelände des Gemeindezentrums mit ca. 7.000 qm liegt in der neuen Ortsmitte. Im EG des Gemeindehauses befindet sich neben einem großzügigen Foyer ein teilbarer Saal mit 170 qm, ein Clubraum mit 34 qm, eine Küche, ein Abstellraum und eine behindertengerechte Toilette. Im UG sind zwei Räume mit je 65 qm, ein Bastelraum, Brennofenraum sowie Toiletten. Im UG der gegenüberliegenden Ev. Kindertagesstätte „Regenbogen“ befindet sich der Jugendkeller mit 2 Räumen und Tischfußballer. Die integrativ arbeitende Ev. Kindertagesstätte „Regenbogen“ bietet in drei Gruppen Betreuung für 60 Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Ebenso steht auf dem Gelände das Mitarbeiterhaus, in dem das Gemeindebüro, das Archiv und 4 Wohnungen für Mitarbeiter/innen untergebracht sind. Neben dem Gelände befinden sich die GeschwisterScholl-Grundschule sowie die städtischen Kindertagesstätten. Benachbart ist auch die kath. St. Bonifatiusgemeinde mit Kirche und Pfarrheim. Viele Veranstaltungen, Gottesdienste und der gemeinsame Gemeindebrief werden ökumenisch gestaltet.

171

Gaben und Fähigkeiten der Pfarrerin/des Pfarrers Die Ev. St. Georgsgemeinde wünscht sich eine aufgeschlossene Pfarrerin/einen aufgeschlossenen Pfarrer, die/der neben theologischen und kommunikativen Fähigkeiten ein besonderes Talent für Verwaltung und Organisation mitbringt. Die Begleitung und Befähigung unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und des intensiven Gemeindelebens liegen uns besonders am Herzen. Eine Leidenschaft für Spiritualität und theologische Arbeit ist ausdrücklich erwünscht. Arbeitsschwerpunkte im Bereich Kindertagesstätte, Kinder- und Jugendarbeit und Ökumene sind möglich. Teamfähigkeit in Zusammenarbeit mit dem Kollegen Pfr. Herbert Lüdtke und dem Kirchenvorstand ist unbedingte Voraussetzung für eine Mitarbeit in unserer Gemeinde. Die Pfarrhäuser Es gibt zwei relativ freistehende Pfarrhäuser (Bj. 1993 und 1999), von denen das Pfarrhaus der Pfarrstelle II (Bj. 1999) ca. 10 Gehminuten vom Gemeindezentrum entfernt ist. Das voll unterkellerte Pfarrhaus hat im Eingangsbereich des EG ein Amtszimmer mit separater Toilette. Im Wohnbereich des EG lieg das Wohnzimmer und die Küche. Im 1. OG befinden sich 4 Zimmer mit je ca. 16-20 qm zuzüglich Bad und Duschbad. Mitarbeiter/innen Hauptamtliche Mitarbeiter/innen: Gemeindesekretärin (0,5 P), Kindergartenleiterin und Erzieherinnen (zusammen 8.0 P). Nebenamtliche Mitarbeiter/innen: Zivildienstleistende in Kita und Gemeinde, Organisten, Chorleiter, Reinigungspersonal. Die St. Georgsgemeinde gehört zum Dekanat Hochtaunus und ist der Ev. Regionalverwaltung Oberursel angeschlossen. Weitere Auskünfte erteilen: KV-Vorsitzender Dieter Schweizer, Tel.: 06171 8237; Pfarrer Herbert Lüdtke, Tel.: 06171 78246; der Propst für Süd-Nassau, Pfr. Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522476 und Dekan Michael TöngesBraungart, Tel.: 06172 308815. Rufen Sie uns an. Gerne schicken wir Ihnen zum Kennen lernen einen Ausdruck unserer Gemeindebilanzierung vom Herbst 2006. __________ 0,5-Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (AKH) im Dekanat Odenwald, zum zweiten Mal Das Dekanat sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Seelsorgerin/einen Seelsorger für die Altenheim-, Krankenhaus- und Hospizarbeit in der Region. Die Stelle ist am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (Kreiskrankenhaus Erbach) verortet. Sie soll die seelsorgliche Versorgung am Krankenhaus sicherstellen, Ehrenamtliche in der Seelsorge an Alten und Kranken ausbilden und begleiten sowie den Aufbau einer Hospizarbeit im Dekanat unterstützen.

172

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

1. Klinikseelsorge am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis Das Krankenhaus hat 275 Betten auf den Stationen Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Gynäkologie, Urologie und HNO. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin gewährleistet aufsuchende Seelsorge an den Krankenbetten durch eigene Besuche und durch geschulte und ausgebildete Ehrenamtliche. Außerdem ist sie/er Ansprechpartner/in für Angehörige und das Klinikpersonal. Eine Einbindung der Gemeindepfarrerinnen und pfarrer der Region kann zusätzlich zur verlässlichen Präsenz von Kirche im Krankenhaus beitragen. Dafür sind Strukturen zu entwickeln, die mit dem Dekan abgestimmt werden. Im Krankenhaus findet ein wöchentlicher Gottesdienst im Wechsel mit dem katholischen Klinikseelsorger statt.

Das Ev. Dekanat Odenwald mit 25 Kirchengemeinden und ca. 45.000 Mitgliedern liegt im südöstlichen Teil des Odenwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Obwohl die Wirtschaftszentren Rhein-Main und RheinNeckar nicht weit entfernt sind, ist die Region überwiegend ländlich geprägt und relativ dünn besiedelt. Einerseits ist ihr Erholungswert sehr hoch, andererseits müssen längere Verkehrswege in Kauf genommen werden. Das Gesundheitszentrum Odenwald (Kreiskrankenhaus) liegt in Erbach und damit in der Mitte des Dekanats. Die Region ist evangelisch geprägt. Nähere Auskünfte erteilen: Dekan Stephan Arras, Tel.: 06063 579449; Präses Beate Braner-Möhl, Tel.: 06061 73595; das Zentrum Seelsorge und Beratung in Friedberg, Tel.: 06031 162958; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151.

2. Altenseelsorge Die 25 Pflegeeinrichtungen im Dekanat liegen in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Kontakte zur evangelischen Kirche sind sehr ausgeprägt. Die Einrichtungen werden von der Gemeindeseelsorge besucht und betreut. Auch hier finden regelmäßig Gottesdienste durch die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer statt. Das Augenmerk der neuen Pfarrstelle ist darauf gerichtet, in Absprache mit ihnen ehrenamtliche Besuchsdienste in den Einrichtungen der Altenpflege zu etablieren bzw. zu unterstützen. 3. Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen Der am Krankenhaus bestehende Besuchsdienst von Ehrenamtlichen soll weiter begleitet und ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen Gemeindeglieder zur Seelsorge in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen motiviert und qualifiziert werden. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin organisiert eine den Standards der EKHN entsprechende Ausbildung für Ehrenamtliche. In Absprache mit Klinik und Heimen sollen dort Lernfelder für diese Ausbildung eröffnet werden. Am Ende der Ausbildung steht für die Ehrenamtlichen eine kirchliche Beauftragung mit klaren Vereinbarungen über Orte und Zeiten ihrer Tätigkeit. Die AKH-Stelle gewährleistet auch danach die Begleitung der Ehrenamtlichen und macht bzw. vermittelt Fortbildungsangebote.

__________ Im Zentrum Verkündigung der EKHN, mit Sitz in Frankfurt/Main, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer theologischen Referentin / eines theologischen Referenten für Kindergottesdienst zu besetzen. Der Dienstauftrag ist zunächst auf 6 Jahre befristet. Der/Die Pfarrer/in für Kindergottesdienst im Zentrum Verkündigung soll die Kindergottesdienstarbeit der EKHN fördern und weiterentwickeln. Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben: -

Stärkung des Glaubens von Kindern

-

Reflexion von Grundfragen der Kindergottesdienstarbeit

-

Förderung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kindergottesdienstarbeit der EKHN

-

Entwicklung von Arbeitshilfen

-

Beratung und Begleitung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Vorbereitung und Durchführung von Kindergottesdiensten, Gottesdiensten mit Kindern und Erwachsenen, Kindertagen u.a.

-

Organisation bzw. Durchführung entsprechender Fortbildungsangebote auf der Ebene der Dekanate und der Landeskirche

-

Enge Zusammenarbeit mit dem Landesverband für Kindergottesdienst und Kooperationen auf EKDEbene (Kindergottesdienstbeauftragte der Landeskirchen und Gesamtverband für Kindergottesdienst in der EKD)

4. Hospizseelsorge Der Aufbau eines ambulanten Hospiznetzwerks ist im Entstehen begriffen. Die Stelle fördert und begleitet diesen Prozess von kirchlicher Seite. 5. Rahmenbedingungen Für die Stelle sind zwei Kurse in Klinischer Seelsorgeausbildung und ein Kurs in Gruppenleitung, der berufsbegleitend nachgeholt werden kann, erforderlich. Ein KSA-Kurs kann ebenfalls nachgeholt oder durch eine vergleichbare Ausbildung ersetzt werden. Das Dekanat wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit der Notfallseelsorge und Krisenintervention im Odenwaldkreis sowie mit dem regionalen Diakonischen Werk.

Nr. 6 · 2007

Wir freuen uns über Bewerbungen von Personen, die -

über mehrjährige Gemeindepraxis mit den Schwerpunkten Gottesdienst und Arbeit mit Kindern verfügen

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

theologische Reflexionsfähigkeit mitbringen, besonders zur Elementarisierung theologischer Inhalte

-

kommunikative, didaktische und pädagogische Fähigkeiten vorweisen können

-

eine eigene geistliche Kompetenz einbringen

-

teamfähig sind und Freude an der Kooperation im Zentrum Verkündigung und darüber hinaus mitbringen

-

Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen im Bereich Arbeit mit Kindern, Kindergottesdienst, Pädagogik, insbesondere Erzählpädagogik.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskunft erteilt: der stellvertretende Leiter des Zentrums Verkündigung, Landeskirchenmusikdirektor Michael Graf Münster, Tel.: 069 71379129, Mail:[email protected] __________ Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50%-Stelle) für den Einsatz in der Evangelischen Erlösergemeinde Neuhäusel mit dem Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendarbeit. -

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die eine gemeindepädagogische Ausbildung vorweisen können. Berufserfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen, Familien und Kindern wäre wünschenswert. Es können auch Absolventinnen und Absolventen der Ev. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN aner-kannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

-

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

-

Die Vergütung erfolgt nach KDAVO.

-

Die Stelle ist wie folgt aufgeteilt: 80% Gemeinde (siehe Arbeitsgebiete) 20% Dekanat (Vorschlag siehe unten):

Situation unserer Gemeinde Unsere Gemeinde ist im Westerwald im Einzugsbereich der Stadt Koblenz gelegen. Sie umfasst die 6 Dörfer Neuhäusel, Arzbach, Eitelborn, Hillscheid, Kadenbach und Simmern. Der Großteil der Bevölkerung ist katholisch, der Anteil der evangelischen beträgt in allen Dörfern ca. 20%. Unsere Gemeinde hat einen Schwerpunkt

173

im Bereich der Ökumene, die nicht nur Kooperation mit den Katholiken, sondern auch unsere Partnerschaft mit der Gemeinde Magomeni (ein Stadtteil von Dar es Salaam, Hauptstadt von Tansania) umfasst. Mit dieser Gemeinde existiert ein Partnerschaftsvertrag, der unter anderem gegenseitige Besuche vorsieht. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit existieren in unserer Gemeinde zurzeit -

Einjähriger doppelstündiger Konfirmandenunterricht in zwei Gruppen. Es finden eine freiwillige Kanufreizeit und eine verpflichtende Konfirmandenfreizeit statt. Konfirmandenunterricht und Konfirmandenfreizeit werden im Team mit dem Pfarrer geleitet.

-

eine Jugendgruppe bestehend aus acht bis zehn ehemaligen Konfirmanden im Alter von 15 bis 18 Jahren,

-

eine weitere im Aufbau begriffene Jugendgruppe von ca. 10 ehemaligen Konfirmanden im Alter von 14 bis 15 Jahren,

-

eine Jungschargruppe in Hillscheid für Kinder von 5 bis 13 Jahren, die sich in zweiwöchentlichem Rhythmus trifft,

-

sonntäglicher Kindergottesdienst, der parallel zum Gottesdienst in Neuhäusel stattfindet,

-

Viermal im Jahr finden Familiengottesdienste statt, die zum Teil durch einen vorhergehenden Kinderbibelsamstag ergänzt werden.

Diese Gruppen werden durch den Pfarrer und ehrenamtliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen betreut. Die Kirchengemeinde verfügt über einen eigenen Jugendraum. Arbeitsgebiete Der Gemeindepädagoge soll schwerpunktmäßig im Bereich der Jugend-, Familien- und Kinderarbeit tätig sein. Dies beinhaltet auch die Vernetzung dieser Gruppen untereinander und zu anderen Gemeindegruppen, z. B. Partnerschaft, Senioren, ... Der Gemeindepädagoge leitet die Jugendgruppen in Absprache mit Pfarrer und Kirchenvorstand bzw. betreut deren Leitung. Gegebenenfalls ist eine Delegation von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu unserer Partnergemeinde nach Magomeni zu betreuen. Der Gemeindepädagoge unterstützt den Pfarrer im Konfirmandenunterricht. Dies umfasst die Leitung der Konfirmandengruppen im Team mit dem Pfarrer, Betreuung der Freizeiten, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vorstellungs- und Konfirmationsgottesdiensten. Als Fernziel soll durch zu gewinnende bzw. zu schulende Mitarbeiter eine Jungschararbeit aufgebaut werden.

174

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Aufgaben in der Jugendarbeit auf Dekanatsebene -

Einmal im Monat an Teamgesprächen teilnehmen (Treffen der Hauptamtlichen)

-

Zusammen mit der/dem Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferenten projektbezogen und ressourcenorientiert arbeiten

-

Sich an den Projekten der Jugendarbeit im Dekanat beteiligen (Jugendfreizeiten, Besuche von Jugendkirchentagen, Mitarbeiterschulung, u.a.)

Nr. 6 · 2007

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Büroräume in Lollar und Reiskirchen sind jeweils vorhanden. Wir bieten: -

ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit

Wir erwarten von der Bewerberin/vom Bewerber

-

ein Team auf Dekanatsebene

-

Begleitung der Jugendlichen und Stärkung ihres Glaubens

-

Büroräume mit Telefon und PC Anschluss

-

dass sie/er Freude an der Arbeit mit Jugendlichen und Kindern hat und Kontakt zu ihnen findet

-

die Fähigkeit mit verschiedenen Angeboten auf Jugendliche und Kinder zuzugehen persönliche Erfahrungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil

-

Teamfähigkeit wird vorausgesetzt

-

Nutzung des privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung

Wir sind bei der Wohnungssuche behilflich! Wir wünschen uns von dem Bewerber/der Bewerberin: -

dass er/sie Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat

-

die Fähigkeit hat, mit Angeboten auf Kinder und Jugendliche zuzugehen

Wir erwarten: -

Begleitung, Beratung und Schulung der Mitarbeitenden

Neben den oben genannten Bedingungen einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch im Gemeindebüro.

-

Begleitung der Kinder und Jugendlichen und Stärkung ihres Glaubens

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 30.06.2007 an das Evangelische Dekanat Selters, Haus der Kirche, Saynstraße 4, 56242 Selters.

-

die Planung von und Beteiligung an Jugendgottesdiensten

-

Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit

Angebot der Gemeinde

Auskünfte erteilt gerne Pfarrer Matthias Neuesüß, Tel. 0 26 20/92 08 20 oder Dekanin Ursula Jakob, Tel. 0 26 26/92 44 12.

für den Bereich Lollar-Ruttershausen: -

Aufbau eines offenen Jugendtreffs

__________ sowie für Reiskirchen I und Reiskirchen II: Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation für eine 100% Stelle. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Einsatzorte sind die Kirchengemeinden Lollar (2700 Gemeindeglieder) und Lollar-Ruttershausen (700 Gemeindeglieder) - insgesamt 50% Stellenumfang und Reiskirchen I (2500 Gemeindeglieder), Reiskirchen II (Burkhardsfelden und Lindenstruth, 1350 Gemeindeglieder) - insgesamt 50 % Stellenumfang. Der in den Stellen enthaltende Dekanatsanteil wird im Team koordiniert (Gemeindepädagoginnen, Dekanatsjugendreferentin, Dekanatsjugendpfarrer).

-

Aufbau der Jugendarbeit

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelische Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik und Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Nähere Auskunft erteilt: Dekan Rolf Klingmann, Tel. 06 41/42 28 9 oder 06 41/49 44 23. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.06.07 an das Dekanatsbüro des Evangelischen Dekanats Kirchberg, Tiefenweg 49, 35463 Fernwald-Annerod. __________

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet)

175

-

eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den KollegInnen, den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, den PfarrerInnen in der Kirchengemeinde und im Dekanat freut und

-

interessiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen

für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Mörlenbach/Odenwald.

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

20% der Stelle ist für die Arbeit im Dekanat Bergstraße bestimmt.

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Ev. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter Gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

Der Dienstsitz ist in Mörlenbach/Odenwald. Informationen zum Dekanat erhalten Sie im Internet unter www.bergstrasse-evangelisch.de. Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als religiöse Begleitung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind:

Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 07.06.2007 an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, 64646 Heppenheim

-

Wahrnehmung der spezifischen Lebenssituationen der Kinder, Jugendlichen und Familien;

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: 06251-73741, Email: [email protected] oder an

-

Entwicklung eines Konzeptes für eine integrierte Kinder- Jugend- und Familienarbeit;

Frau Heidrun Staab, Sekretariat des Dekanates

-

Angebote für Kinder und Jugendliche in Projekten und anderen Veranstaltungen;

-

Gewinnung, Begleitung, fachliche Beratung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen,

-

Begleitung der Arbeit mit Konfirmanden, Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten und –projekten;

-

Seelsorgerische Begleitung in besonderen Krisen, Umbruchssituationen und bei Fragen des Erwachsenwerdens;

-

Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde

Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße sind: -

die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der GemeindepädagogInnen im Dekanat;

Tel.: 06252/673310, Fax: 06252/ 673315, Email: [email protected]. __________

Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (100 %-Stelle) (Erziehungszeitvertretung befristet bis zum 08.10.08) Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land sucht für die Gemeinden Roßdorf (75%) und Gundernhausen (25%) zum nächstmöglichen Termin eine kompetente Kraft als Erziehungszeitvertretung. Wir laden Sie ein, in diesen lebendigen und sich entwickelnden Gemeinden Ihre Talente: -

Jugendarbeit als eine Herausforderung anzunehmen

-

Teamfähigkeit

-

die Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat;

-

Integrationsfähigkeit

-

die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates;

-

Spiritualität

-

die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.

haupt- und nebenamtliche MitarbeiterInnen zu begeistern

zur Verfügung zu stellen.

-

Wir wünschen uns -

eine/einen Mitarbeiter/in mit einem klaren christlichen Profil.

Die beiden Gemeinden wünschen sich außerdem, dass Sie -

sich zu erkennen geben und den Menschen gegenüber aufgeschlossen sind

176

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

Jugendgottesdienste als zentralen Ort auch der Gemeindejugend sehen

-

Visionen zur weiteren Gemeindeentwicklung haben.

Dafür bieten wir: -

ein leistungsfähiges Team

-

eine lebendige Kinder- und Jugendarbeit in beiden Gemeinden

-

viele Entfaltungsmöglichkeiten in Gemeinden und Dekanat

-

Bezahlung nach KDAVO

Wir freuen uns, liebenswerte Gemeinden mit einer guten Infrastruktur (alle Schulen vor Ort bzw. im nahe gelegenen Darmstadt) bieten zu können.

Nr. 6 · 2007

Was wir von Ihnen als Person erwarten: -

Eine geistliche Prägung mit dem Schwerpunkt des missionarischen Gemeindeaufbaus

-

Die Fähigkeit mit anderen zu beten und andere zu segnen

-

Eine positive, initiative, kommunikationsstarke, selbstbewusste und gewinnende Ausstrahlung

-

Zielorientiertes, strukturiertes Denken und Arbeiten und die Stetigkeit beim Verfolgen der Ziele

-

Sensibilität für Menschen und die Gabe, mit Ideen und Impulsen zu motivieren

-

Evtl. künstlerische Fähigkeiten (Musik oder Theater)

Was Sie bei uns vorfinden: -

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

Eine Gemeinde mit dem Schwerpunkt auf missionarischem Gemeindeaufbau (unter www.christen-allendorf.de finden Sie unser Leitbild und einige Informationen mehr über unsere Gemeinde)

-

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat angestellt sind.

Motivierte Mitarbeiterkreise, bestehend aus ehrenamtlichen Mitarbeitern (vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit), Kirchenvorstand und Pfarrer

Was wir von Ihnen als Mitarbeiter/in erwarten:

Bei der Wohnungssuche sind die Gemeinden gerne behilflich.

Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Ihre Bewerbung senden Sie an: Dekan Arno Allmann, Grabengasse 20, 64372 Ober-Ramstadt. Informationen und Kontakte erhalten Sie bei:

Hauptschwerpunkt ist der Dienst im Bereich der Mitarbeiterbegleitung. a) Mitarbeiterbegleitung: - Das Gewinnen, Schulen und Begleiten von eh-renamtlichen Mitarbeitern als Trainer und Mentor b) Weitere mögliche Aufgabenbereiche entsprechend Ihrer Gaben und Möglichkeiten könnten sein:

Dekan Arno Allmann, Tel.: 0 61 54/69 43-0 Pfarrer Andreas Rose, Tel.: 0 60 71/48 63 5 Pfarrer Wolfram Seeger, Tel.: 0 61 54/69 53 33

- Aufgaben im Bereich der Erwachsenen- und Seniorenarbeit z.B. Frauenstunden, Bibelstunden, Besuche

oder unter ww.dike.de/rossdorf und www.evangelisches-gundernhausen.de.

- Öffentlichkeitswirksame Aktionen

__________

Das Evangelische Dekanat Dillenburg sucht ab sofort für die Arbeit in der Kirchengemeinde Allendorf eine/einen

- Administrative Aufgaben: Planung, Organisation und Durchführung von z.B. Projekten, Festen, Freizeiten und Treffpunktangeboten für Familien - Ggf. punktuelle Gestaltung von Gruppenstunden in den Kinder- und Jugendgruppen oder ggf. Mitarbeit in Gruppen bei Engpässen in der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft.

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50% Stelle)

- Ggf. Mitwirkung bei besonderen Gottesdiensten

Wir, die Evangelische Kirchengemeinde Allendorf mit den Dörfern Allendorf und Haigerseelbach, suchen eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen mit dem Schwerpunkt auf Mitarbeiterbegleitung und -förderung.

Da Ihre Zeit in unserer Gemeinde zunächst auf drei Jahre befristet ist, hoffen wir, dass durch Ihren Dienst unsere Gemeinde in Bezug auf unsere Mitarbeiter nach Ihrer Zeit bei uns besser dasteht als vorher. Wir wünschen uns daher nicht primär die zusätzliche Wahrnehmung von

- Gerne können Sie auch eigene Projekte nach Neigung und Gaben (z.B. Kindermusical oder anderes) initiieren.

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Aufgaben, sondern eine multiplikative und nachhaltige Wirkung Ihres Dienstes für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter. Das klingt und ist anspruchsvoll. Wir hoffen, Sie herausgefordert und neugierig gemacht zu haben und wir als Gemeinde freuen uns auf Ihre Bewerbung.

177

Die Gemeindepädagogische Arbeit ist eingebunden in eine Dekanatskonzeption, nach der 4 Wochenstunden für die gemeindeübergreifende Arbeit (Freizeiten, Mitarbeiterschulung, Projekte, Kirchentagsfahrten) zur Verfügung stehen. Diese wird durch den Dekanatsjugendreferenten in regelmäßigen Dienstgesprächen strukturiert.

Geeignete Räumlichkeiten für die Gemeindearbeit stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Die Mitbenutzung des Gemeindebüros ist selbstverständlich möglich. Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde bei Bedarf gerne behilflich.

Die Einsatzorte für die Gemeindearbeit sind die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Nordheim– Wattenheim und Biblis.

Die Anstellung erfolgt über das Ev. Dekanat Dillenburg.

-

lebendige Ansätze von Kinder- und Jugendarbeit in beiden Gemeinden

-

die Unterstützung von Kirchenvorstehern/innen, von zwei Pfarrern und Ehrenamtlichen

-

zwei Evangelische Kindergärten in Nordheim

-

einen jungen Ortsverein des CVJM

-

jeweils ein Gemeindehaus mit mehreren Gruppenräumen

Zum Dienstauftrag gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben auf Dekanatsebene (20% der Tätigkeit). Ferner wird eine gute Zusammenarbeit mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen sowie der Dekanatsjugendvertretung erwartet. Im Rahmen der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates kann es nach 3-5 Jahren zu einem Wechsel des Einsatzortes kommen. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 02771 / 26778-0, zur Kirchengemeinde Allendorf Pfr. Michael Böckner, Tel 02773 / 5115. Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.H. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg. __________ Das Evangelische Dekanat Ried sucht zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) (50 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Ried gehört zur Propstei Starkenburg. Es verfügt über eine recht geschlossene gemeindliche Struktur und besteht aus 19 Kirchengemeinden mit fast 40000 Mitgliedern. Das Ried ist ein ländlich geprägter Raum zwischen den Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main. Das Dekanat verläuft entlang den Autobahnen und der ICE Strecke, die die Metropolregionen verbinden. Daraus ergeben sich eine gute verkehrsmäßige Anbindung, gute Erreichbarkeit aller Schulformen, zahlreiche Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten.

Wir bieten Ihnen:

Wir wünschen uns: -

Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

-

Anregungen zur Mitarbeit in der Gemeinde

-

die Jungschararbeit in beiden Gemeinden zu stabilisieren

-

Aufbau von gemeindlicher Jugendarbeit

-

konstruktive Zusammenarbeit mit dem gemeindenahen CVJM

Schwerpunkt und Ziele: -

Arbeit mit Gruppen und deren Einbindung ins Gemeindeleben

-

Entwicklung von Freizeitangeboten

-

Kollegiales Miteinander mit den Pfarrern und Mitarbeiterinnen in den Kindergärten.

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Dekan Karl Hans Geil, Tel. 0 62 58/98 97 20, Pfarrer Arne Polzer, Tel. 0 62 45/70 39, Dekanatsjugendreferent Jörg Lingenberg, Tel. 0 62 58/98 97 15, die Homepage des Evangelischen Dekanates Ried unter www.ried-evangelisch.de. Bewerbungen werden bis zum 30.06.07 erbeten an: Evangelisches Dekanat Ried, Zwingenberger Str. 11, 64579 Gernsheim. __________

178

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Das Evangelische Dekanat Dillenburg sucht zum 01.01.2008 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) Die Arbeit wird zu 80% in der Ev. Kirchengemeinde Donsbach ausgeübt, mit den übrigen 20% sollen Aufgaben auf Dekanatsebene wahrgenommen werden.

Nr. 6 · 2007

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 02771 / 26778-0.

Die Ev. Kirchengemeinde Donsbach gehört kommunal zur Stadt Dillenburg. Kirchlich wird sie ab 01.03.2008 mit der Kirchengemeinde Niederscheld pfarramtlich verbunden.

Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.H. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg.

Zur Kirchengemeinde gehören ca. 1000 Gemeindeglieder.

__________

Die Aufgaben liegen entsprechend der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates vor allem in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Folgende Aufgaben warten in der Kirchengemeinde Donsbach auf Sie: -

Aufbauarbeit im Bereich der Jugendarbeit

-

Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen

-

Mitarbeit in der Kindergottesdienstarbeit

-

Planung und Durchführung von Freizeiten

Wir wünschen uns eine/n Mitarbeiter/in, die/der -

gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeitet

-

das Anliegen hat, junge Menschen im christlichen Glauben zu begleiten und zu stärken

-

eine positive, initiative und gewinnende Ausstrahlung hat

-

teamfähig und kommunikativ ist.

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist eine gute Kooperation mit dem örtlichen CVJM erforderlich. Die nötigen Arbeitsmittel stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde bei Bedarf gerne behilflich. Seitens des Ev. Dekanats Dillenburg wird die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst erwartet. Gemäß der gemeindepädagogischen Konzeption des Ev. Dekanats Dillenburg ist nach etwa 3–5 Jahren ein Wechsel in der Gemeindezuordnung vorgesehen. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche.

Nr. 6 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

179

180

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 6 · 2007

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 7

Darmstadt, den 1. Juli 2007

D1205 B

Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge vom 15. Februar 2007

181

BEKANNTMACHUNGEN Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) für das Rechnungsjahr 2006

182

Namensänderung der Evangelischen Gehörlosenseelsorge Wetterau

182

Katharina Zell-Stiftung des Verbands der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V.

182

Erste Theologische Prüfung

182

Zweite Theologische Prüfung

182

Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung

182

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

182

DIENSTNACHRICHTEN

184

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

185

Gesetze und Verordnungen

Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge Vom 15. Februar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge vom 15. Juni 1999 (ABl. 2000 Nr. 2), geändert am 16. Februar 2006 (ABl. 2006 S. 120, 177), werden wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Verwaltungsverordnung über die hauptberufliche Gestellung von Pfarrerinnen und Pfarrern zur Erteilung von Religionsunterricht und zur Schulseelsorge (Gestellungsvertragsverordnung – GestVO)“ 2. § 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für einen hauptamtlichen Dienstauftrag im Schuldienst kann sich nur bewerben, wer in eine Bewerberliste aufgenommen wurde. Über die Aufnahme in die Bewerberliste entscheidet die Kirchenleitung. Sie setzt in der Regel die Ernennung zur Pfarrerin oder zum Pfarrer auf Lebenszeit voraus.“ Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am Tag der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 31. Mai 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

182

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 7 · 2007

Bekanntmachungen

Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der EKHN gemäß § 6 Abs. 2 der Rechtsverordnung vom 14. Dezember 1981 (ABl. 1982 S. 2) für das Rechnungsjahr 2006 Das von der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung treuhänderisch gehaltene Pfarreikapital erreichte am 31. Dezember 2006 den Stand von 46.953.895 Euro. Gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2005 mit 45.257.719 Euro ergibt sich damit ein Zuwachs von 1.696.176 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 3,75 Prozent. An laufenden Erträgen erzielte die ZPV im Berichtsjahr 1.662.886 Euro. Gegenüber dem Vorjahr mit Erträgen von 1.524.198 Euro stellt dies ein Plus von 138.688 Euro dar. Dies entspricht einer Steigerung von 9,1 Prozent. Davon wurden bestimmungsgemäß 1.365.622 Euro an die EKHN zur Pfarrbesoldung und -versorgung abgeliefert (Vorjahr 1.456.902 Euro). 297.264 Euro wurden als Rückstellungen für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie Vermögenssubstanzerhaltung in die Rücklagen eingestellt (Vorjahr 67.296 Euro).

Namensänderung der Evangelischen Gehörlosenseelsorge Wetterau Die Evangelische Gehörlosenseelsorge Wetterau, Evangelisches Dekanat Wetterau, führt mit Wirkung vom 1. Juni 2007 den Namen Evangelisches Pfarramt für Gehörlosenseelsorge Wetterau. Darmstadt, den 31. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. G r u n w a l d __________ Katharina Zell-Stiftung Gemäß § 3 Abs. 3 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 23. April 2005 (ABl. 2005 S. 162) wird Folgendes bekannt gemacht: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 30. Mai 2007 im Einvernehmen mit der Kirchenleitung die „Katharina Zell-Stiftung des Verbands der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V.“ mit Sitz in Darmstadt als kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt.

Die Erträge setzen sich im Einzelnen aus folgenden Anlageergebnissen zusammen: 2006

(2005)

Immobilienfonds (DIFA Nr. 3)

705.549 Euro

(611.475 Euro)

Vermietung/ Verpachtung

409.602 Euro

(356.801 Euro)

Darmstadt, den 5. Juni 2007 Für die Kirchenverwaltung Langmaack __________ Erste Theologische Prüfung

Geldanlagen

464.227 Euro

(442.803 Euro)

Darlehensgewährungen

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2007 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden:

83.508 Euro

(113.119 Euro)

Bähringer, Sebastian Breustedt, Bernd

Bis zum 31. Dezember 2006 haben sich 350 Kirchengemeinden der ZPV angeschlossen. In den einzelnen Propsteibereichen ergibt sich folgender Stand: Nord-Nassau Süd-Nassau Oberhessen Starkenburg Rhein-Main Rheinhessen

73 73 120 38 22 24

Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die Jahresrechnung der ZPV für 2005 geprüft und Entlastung empfohlen. Darmstadt, den 9. Mai 2007 Für die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung M. Keller __________

Ernst, Dorothea Grünenwald, Jessica Langbein, Hannes Leppek, Thorsten Mest, Matthias Simon, Klaus Tafferner, Heike Werth, Ute Zlámal, Michael Darmstadt, den 25. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p __________

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

183

Zweite Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2007 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theologische Prüfung bestanden: Albers, Christian Daur-Lyrhammer, Anne Eckert-Heckelmann, Raphael Gerdes, Christoph Göltenboth, Anke Hannak, Sabine

Kirchengemeinde: Höhr-Grenzhausen

Happel, Daniel

Dekanat: Selters

Jammers, Christina

Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HÖHR-GRENZHAUSEN

Kachunga, Kornelia Körver, Kristian Maschke, Angelika Neumann, Arami Inger Oehler, Nicole Pawlitschek, Ute Katharina Schuster, Martin Darmstadt, den 29. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p __________

Kirchengemeinde: Oberursel, Heilig-GeistKirchengemeinde Dekanat: Hochtaunus

Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung Die Kandidatinnen und Kandidaten des Kurses II-2006, die sich zur Zweiten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. September 2007 über die Lehrpfarrerin oder den Lehrpfarrer und das Theologische Seminar Herborn beim Referat Personal- und Organisationsförderung einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular wird vom Referat Personal- und Organisationsförderung zugesandt.

Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE HEILIG-GEIST-KIRCHENGEMEINDEOBERURSEL

Darmstadt, den 29. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p __________ Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Bad Homburg v.d.H.-Dornholzhausen, Waldenser-Kirchengemeinde

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. Juni 2007

Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EV. WALDENSER-KIRCHENGEMEINDE BAD HOMBURG V.D.H.-DORNHOLZHAUSEN

Für die Kirchenverwaltung Bogs __________

184

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Dienstnachrichten

Nr. 7 · 2007

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

185

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________

Affolterbach, Dekanat Bergstraße (0,5-Stelle), Modus C Herzlich willkommen in Affolterbach!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n neue/n Pfarrer/in, die/der gerne in unserer attraktiven Odenwald-Gemeinde leben und arbeiten möchte. Die Pfarrstelle ist auf Grund des Wechsels unseres seitherigen Pfarrers in ein übergemeindliches Amt zukünftig als 0,5-Stelle neu zu besetzen. Wo und wer sind wir? Affolterbach ist ein Ortsteil von Waldmichelbach und liegt im Herzen des südlichen Odenwaldes unterhalb der Tromm im oberen Ulfenbachtal. Gemeinsam mit den Außenorten Wahlen, Scharbach-Tromm, die kommunal zum Luftkurort Grasellenbach gehören, sowie der kleinen Diasporagemeinde Kocherbach, haben wir ca. 1.300 Gemeindeglieder. Die Tromm (570 m) ist ein beliebtes Ausflugsziel mit örtlichem Fremdenverkehr, besonders in den Sommermonaten. Die Bevölkerungsstruktur ist gemischt mit vielen Pendlern in den Raum Weinheim/Mannheim mit nur noch wenig Landwirtschaft. Die Infrastruktur unserer Gemeinde bietet etliche Geschäfte, davon einen Supermarkt, KfzBetriebe, Tankstellen usw. Eine Grundschule befindet

186

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

sich in Wahlen (ca. 1 km), Haupt- und Realschule, Sonderschule und Gymnasium in Waldmichelbach (ca. 4 km) mit günstigen Schulbus-Verbindungen. Ein zweigruppiger kommunaler Kindergarten befindet sich in der Nachbarschaft von Kirche und Pfarrhaus. Die ärztliche Versorgung ist sowohl örtlich als auch in der näheren Region gewährleistet. Was haben wir anzubieten? In unserer Gemeinde mit reformierter Tradition erwartet Sie ein engagierter Kirchenvorstand, der die gemeindliche Arbeit aktiv mitträgt und unterstützt. Daneben gibt es einen Kirchenchor unter professioneller Leitung, ebenso eine Frauenhilfsgruppe. Der lebendige Kindergottesdienst wird derzeit von zwei ehrenamtlichen Jugendlichen geleitet. Eine Gemeindepädagogin steht der Gemeinde noch bis Mai nächsten Jahres mit einer 0,33-Stelle zur Verfügung. Zu den Kommunen und den örtlichen Vereinen unterhalten wir ein gutes und kooperatives Verhältnis. So kann z.B. das in unmittelbarer Nähe zur Kirche gelegene Dorfgemeinschaftshaus bei Bedarf für gemeindliche Veranstaltungen genutzt werden. Welche Räume stehen zur Verfügung? Im Ortskern liegt unsere architektonisch sehr ansprechende, völlig neu renovierte Gustav-Adolf-Kirche (Jugendstilbau aus dem Jahre 1907 mit 350 Sitzplätzen und guter Akustik), deren 100-jähriges Bestehen unsere Gemeinde in diesem Jahr feiert. Auf gleichem Gelände steht das vor 20 Jahren erbaute Gemeindehaus (Gemeindesaal, Teeküche, Empore und Kindergottesdienstraum), die Garage sowie das 1954 errichtete Pfarrhaus, das zzt. gründlich renoviert wird. Letzteres umfasst im EG einen separaten Amtsteil (Büro und Amtszimmer und Besucher-WC) sowie im Wohnteil zwei Räume, und großzügige Diele, geräumige Küche und WC. Im ersten Stock befinden sich vier Zimmer, Bad/Dusche/WC und Balkon; im Keller Abstellraum und Waschküche. Der mit Rasen und Sträuchern bewachsene Garten mit Gerätehaus liegt geschützt hinter dem Pfarrhaus. Welches sind unsere Erwartungen? Als aufgeschlossene Landgemeinde wünschen wir uns eine/n Pfarrer/in, der/die auf Menschen zugeht, gemeinsam mit dem KV und den ehrenamtlich Mitarbeitenden das bisher Erreichte fortsetzt, gleichermaßen neue Akzente im gemeindlichen wie im gottesdienstlichen Leben (besonders für Familien, Kinder und Jugendliche) einbringt. Weiteres sollte im gemeinsamen Gespräch mit den in der Gemeinde Verantwortlichen überlegt werden. Was ist noch mitteilenswert? Die Verwaltungsarbeit obliegt einer nebenamtlichen Pfarramtssekretärin (zzt. 10 Wochenstunden). Im Übrigen ist die Gemeinde der Regionalverwaltung Starkenburg West (Gernsheim) angeschlossen, ebenso der Diakoniestation „Oekumenische Pflegedienste im Überwald“ mit Sitz in Waldmichelbach.

Nr. 7 · 2007

Im Zuge der Pfarrstellenbemessung wird unserer Gemeinde zukünftig nur noch eine 50%-Pfarrstelle zur Verfügung stehen. Die Arbeit wird darüber hinaus durch einen 0,25-Dienstauftrag der Nachbarpfarrstelle Hammelbach unterstützt. Beide Gemeinden sind dadurch pfarramtlich verbunden. Näheres soll nach Besetzung durch eine gemeinsam zu erstellende Pfarrdienstordnung geregelt werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Auskünfte erteilen: Pfr. Helmut Steigler, Vakanzverwalter, Tel.: 06201/29460; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: 06252/6733-10 sowie Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151/ 41151. __________

Frankfurt am Main Gallus, Ev. Luth. Versöhnungsgemeinde, Dekanat Frankfurt-Süd, 0,5 Pfarrstelle, Modus C Wo wir sind Die Versöhnungsgemeinde ist im Gallus in der Sondershausenstraße in der Friedrich-Ebert-Siedlung beheimatet, in direkter Nachbarschaft zu einer Kleingartenanlage. Das Gallus liegt zwischen Messe, Hauptbahnhof, der Autobahn A5 und dem im Bau befindlichen EuropaViertel und hat ca. 26.000 Einwohner (48,5 % davon ausländische Wohnbevölkerung). Der Stadtteil befindet sich in einer Aufbruchstimmung: zogen noch vor nicht allzu langer Zeit viele Bewohner weg, erhält er derzeit wieder Wohn- und Lebensqualität zurück. Das Gallus hat sich in Teilen einen kleinstädtischen Charakter bewahrt, dennoch sind die Herausforderungen einer Großstadt auch hier präsent. Wer wir sind Wir sind eine aktive Stadtteilgemeinde mit 1.100 Gemeindegliedern und einer halben Pfarrstelle. Zurzeit arbeiten wir auf eine Fusion mit der benachbarten Friedensgemeinde hin: der Fusionsprozess läuft seit einiger Zeit, die Fusion ist für den 01.01.2009 vorgesehen. Zu unserer Gemeinde gehören zurzeit noch eine Kirche, ein Gemeindezentrum mit einem großzügigen Gemeindegelände und eine Kindertagesstätte. Eine Pfarrdienstwohnung ist nicht vorhanden. Das Gemeindebild wird neben der Arbeit der Haupt- und Nebenamtlichen geprägt durch das Engagement von ehrenamtlich Mitarbeitenden. Unterstützt wird die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers durch einen kooperativen, engagierten und selbstbewussten Kirchenvorstand, der nach Kräften Verantwortung trägt und offen ist für neue Ideen. Unser lebendiges Gemeindeleben umfasst folgende Schwerpunkte: -

Kindergottesdienst

-

Kinder- und Jugendarbeit

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

Ökumene

-

vielfältige Gottesdienstangebote

Darüber hinaus gibt es in der Gemeinde regelmäßige multikulturelle Kinder-/Elterngruppen, gut angenommene Bibel- und Seniorenkreise und weitere verschiedene Angebote für alle Altersgruppen. Ein verlässlicher Helfer/ innen-Kreis unterstützt die Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen. Was wir uns wünschen Wir erwarten eine teamfähige Persönlichkeit, die ihren Beruf selbstverständlich und mit Herz, Freude und Engagement ausübt. Im Hinblick auf die anstehende Fusion mit der Friedensgemeinde wünschen wir uns eine/n aufgeschlossene/n Pfarrer/in, der/die bereit ist, die Einheit der entstehenden Gemeinde zu fördern, ohne dabei unsere Schwerpunkte und Interessen aus den Augen zu verlieren. Wir sind eine offenherzige Gemeinde und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Auskunft geben gern: Vorsitzender des Kirchenvorstandes Hans-Jürgen Möller, Tel.: 069/97393833; Pfarrer Nulf A. Schade-James, Friedensgemeinde, Tel.: 069/7392514; Dekan Jürgen Reichel-Odié, Tel.: 069/634301; Pröpstin Gabriele Scherle, Saalgasse 17, Tel.: 069/287388. __________

187

Für die Gemeindearbeit steht ein neues Gemeindehaus zur Verfügung. Die Kirchengemeinde ist der Regionalverwaltung in Darmstadt angeschlossen. Das Pfarrhaus wurde 1904 erbaut und laufend instandgehalten. Eine Innenrenovierung ist vorgesehen. Das Haus hat eine neue zentrale Gasheizung. Im Erdgeschoss befindet sich das Pfarrbüro, Sitzungszimmer, Amtszimmer sowie Toilette, kleine Vorratskammer und Hausarbeitsraum. Im 1. Stock befindet sich eine große Diele, Küche, Bad mit WC und Dusche sowie 3 große und ein kleines Zimmer. Im Dachgeschoss ist eine als Kinder- oder Gästezimmer nutzbare Dachkammer sowie ein einfaches Duschbad mit WC. Garage und großer Hausgarten sind vorhanden. Gute Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden. Im Nachbarortsteil Roßdorf gibt es eine moderne Seniorenwohnanlage, in der monatlich im Wechsel mit den Roßdorfer Kollegen der Evangelische Gottesdienst stattfindet. Schulische Möglichkeiten: Grundschule am Ort (3 Min. vom Pfarrhaus), Additive Gesamtschule in Roßdorf (3 km), Gymnasien in Dieburg (6 km) und Darmstadt (12 km). Sehr gute Busverbindungen. Die homepage der Kirchengemeinde: www.evangelisches-gundernhausen.de Für Rückfragen stehen der stv. Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Georg Dintelmann, Tel.: 06071/48602 sowie KV-Mitglieder Frau Regina Messner, Tel.: 06071/ 43200 und Herr Thomas Niggemann, Tel.: 06071/43351 oder in der Kirchenverwaltung der EKHN 06151/405-241 sowie Dekan Arno Allmann, Tel.: 06154/69430 und Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151/41151 zur Verfügung.

Gundernhausen, Dekanat Darmstadt-Land, Modus A __________ Gundernhausen ist Ortsteil von Roßdorf mit ca. 3.300 Einwohnern, davon ca. 1.600 Evangelische. Die Einwohnerstruktur ist gemischt. Der sonntägliche Gottesdienst findet in der zentral gelegenen, dörflichen Barock-Kirche (ca. 300 Sitzplätze, Akustik gut, Lautsprecheranlage vorhanden) statt. Erwartet wird die Fortführung der bisherigen Gemeindearbeit, besonders in der kooperativen Begleitung der umfangreichen neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterkreise, den vielfältigen kirchenmusikalischen Aktivitäten in Flötenkreisen, Posaunenchor, Frauenkreisen und Altenarbeit. Bei dem Kirchenchor und im Bereich Kinderund Jugendarbeit besteht konzeptionell Erneuerungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem Dekanatsmusiker und dem Gemeindepädagogen, die anteilig in der Gemeinde mitarbeiten. Der Kirchenvorstand ist offen für neue kreative Impulse. Neu zu gestalten ist eine religionspädagogische Angebotskonzeption im kommunalen Kindergarten. Der Religionsunterricht (Pflichtstunden) wird in der Regel an der örtlichen Grundschule erteilt. Kirchenvorstand und Gemeinde erwarten, dass der neue Pfarrer oder die neue Pfarrerin für das Evangelium von Jesus Christus als der Mitte der Heiligen Schrift einsteht.

Kelsterbach am Main, Evangelische Lutherische Christuskirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Ev. Dekanat Rüsselsheim, Modus A Sind Sie Pfarrerin oder Pfarrer und suchen eine neue Aufgabe? Dann haben wir eine attraktive Stelle für Sie: Die Pfarrstelle unserer Evangelisch Lutherischen Christuskirchengemeinde Kelsterbach, ist zum 1. August 2007 mit einem vollen Dienstverhältnis wieder zu besetzen. Der Wohnort Kelsterbach und unsere Gemeinde Kelsterbach (www.kelsterbach.de) liegt inmitten des Rhein-Main-Gebietes, direkt vor den Toren Frankfurts in der Nähe des Flughafens und hat ca. 15.000 Einwohner. Zur Christuskirchengemeinde gehören ca. 2.000 Gemeindeglieder. Die Stadt verfügt über drei Grundschulen, eine Schule für Lernhilfe sowie eine integrierte Gesamtschule. Weiterführende Schulen gibt es in den benachbarten Städten Rüsselsheim, Frankfurt und in Mainz.

188

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Verkehrsanbindung per S-Bahn (Frankfurt, Mainz, Wiesbaden) und per Autobahn (A 3, A 5, A 66) sind ideal. Die Einkäufe des täglichen Bedarfs können in Kelsterbach erledigt werden, darüber hinaus gibt es nahegelegene Einkaufzentren sowie die Großstädte. Die Gemeinde (www.christuskirche-kelsterbach.de) ist Träger einer Kindertagesstätte mit ca. 80 Kindern mit einer engagierten Elternschaft. Pfarrer, Kirchenvorstand und die Mitarbeiter der Kita arbeiten gut zusammen. Zwei Verwaltungsangestellte teilen sich die Büroarbeit. Eine Küsterin, ein Organist und eine Chorleiterin arbeiten regelmäßig in der Gemeinde. Ein Hausmeister und verschiedene Reinigungskräfte sind für Reinigung und Instandhaltung der Gebäude zuständig. Gemeindezentrum und Pfarrhaus Auf unserem zusammenhängenden Areal in ruhiger Lage befinden sich: -

eine moderne, großzügige Kirche

-

ein geräumiges Pfarrhaus mit fünf Zimmern, 120 qm Wohnfläche, Garten und Garage sowie separatem Dienstzimmer und Büro

-

Gemeindehaus mit Gemeindebüro

-

Kindergarten mit angebauter Dienstwohnung

Schwerpunkte unserer Arbeit Folgende Schwerpunkte sind uns in unserem Gemeindeleben wichtig: -

Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten

-

seelsorgerliche Begleitung von Menschen aller Altersgruppen

-

Begleitung des ehrenamtlich organisierten Besuchsdienstes

-

Jugend- und Konfirmandenarbeit

-

Begleitung der gut organisierten Arbeit in der Kindertagesstätte

-

zwei Gruppen der evangelischen Frauen

-

der Kirchenchor und die Kirchenmusik

-

freundschaftliche und vertrauensvolle ökumenische Zusammenarbeit

-

gute Kooperation mit der Kommune

-

jährliche Einkehrtagungen des Kirchenvorstands

Nr. 7 · 2007

-

Freude an der Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeindelebens

-

die Bereitschaft, auf andere Menschen zuzugehen

-

Kooperationsfähigkeit über die Grenzen der Kirchengemeinde hinaus

Sind Sie kreativ? Haben Sie eigene Ideen und Lust, diese mit einem gut eingearbeiteten, hoch motivierten Team in die Tat umzusetzen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Auskunft erteilen das Evangelische Dekanat Rüsselsheim, Herr Dekan Hohmann, Tel.: 06142/12672, und Frau Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069/287388. Für den Kirchenvorstand: Der Vorsitzende Georg Lauter, Tel.: 0178/6381061, Christine Lichtenthaeler, Tel.: 06107/ 2212 oder Sabine Hörauf, Tel.: 06107/4252, e-mail: [email protected]. __________ Rodgau-Rembrücken, Trinitatisgemeinde, Dekanat Rodgau, Modus B Wir suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit Freude zur Mitgestaltung aller Bereiche unseres Gemeindelebens. Die Pfarrstelle ist ab September 2007 vakant, da die Stelleninhaberin aus familiären Gründen in eine andere Landeskirche wechselt. Unsere Kirchengemeinde umfasst die Stadtteile Weiskirchen, Hainhausen und Rembrücken mit ca. 2.700 Gemeindegliedern, die von einem Kirchenvorstand geleitet wird. Als Gemeinde ohne traditionelle Kerngruppen mit vielen Neubürgern sind wir geprägt durch Offenheit im Denken und Glauben. Unsere Gottesdienste feiern wir entweder in unserer kleinen Kirche (ca. 200 Sitzplätze), im Gemeindehaus oder zu besonderen Anlässen auch in der kath. Kirche in Rembrücken. Ein engagiertes Team gestaltet regelmäßig einen Familiengottesdienst. Ein wichtiges Medium ist uns die Musik. Für unsere Kinder und Jugendlichen wünschen wir uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der gemeinsam mit unserer Gemeindepädagogin und einem Team zeitgemäße christliche Angebote formuliert und gestaltet. Mit der Kinder- und Jugendarbeit setzen wir einen Schwerpunkt in der Gemeinde, und erreichen auch zunehmend die Generation der Eltern. Als vielgenutzte Begegnungsstätte und Kommunikationszentrum dient uns ein modernes Gemeindehaus mit großem Saal, Küche, mehreren Räumen für Treffen, Gespräche, Basteln, Spiele und die Gemeindefeste.

Von Ihnen erwarten wir: -

eine profilierte theologische Position

Unser Gemeindeleben findet in verschiedenen selbstständig geleiteten Gruppen und Kreisen statt. Es treffen

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

sich regelmäßig Kinder- und Jugendgruppen, ein Kreativkreis, ein Frauen-/Seniorenkreis, ein Besuchsdienstkreis sowie ein Bibel-/Gesprächskreis. Für neue oder ergänzende Aktivitäten bzw. Impulse zu den bestehenden Angeboten ist die Gemeinde stets offen. Der Kirchenvorstand mit seinen Ausschüssen ist gewohnt, selbstständig und engagiert einen Teil der Gemeindearbeit zu tragen. Das Büro wird von unserer Gemeindesekretärin betreut. Außerdem arbeiten bei uns eine Gemeindepädagogin mit halber Stelle, eine Küsterin und Reinigungskraft sowie ein Zivildienstleistender. Die Pfarrer/innen der evangelischen Kirchengemeinden der Stadt Rodgau arbeiten in einem Pfarrkonvent zusammen und ergänzen sich durch unterschiedliche Schwerpunkte, was zu einem lebendigen Kirchenleben in Rodgau beiträgt. Die Gemeinde unterstützt Gruppen in der NiederRamstädter Diakonie sowie ein Kinderheim in der Slowakei. Unser familienfreundliches Pfarrhaus (Baujahr 1996, 6 Zimmer) mit großem Garten liegt neben dem Gemeindehaus. Rodgau ist eine ländlich geprägte Stadt im Kreis Offenbach mit allen Schulformen, guter Infrastruktur und S-Bahn-Anschluss. Über Nachfragen, Besuche oder Bewerbungen freuen sich: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Andreas Finkeldey, Tel.: 06106 15645 (abends); der kommissarische Dekan, Pfr. Fritjof Decker, Tel.: 06074/61129 sowie die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069/287388. Sie finden uns in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2-4, 63110 Rodgau-Weiskirchen. __________

Södel, Dekanat Wetterau, Modus B Die Pfarrstelle (1,0) ist zum baldmöglichsten Zeitpunkt neu zu besetzen, da der bisherige Stelleninhaber in seiner Elternzeit die Gemeinde verlässt.

189

Gießen) ist in 5 Minuten zu erreichen, Bus und Bahn verbinden den Ort mit Friedberg und Bad Nauheim. Ein Kindergarten und eine 2005 neu gebaute Grundschule sind direkt am Ort (200 Meter vom Pfarrhaus entfernt). Eine Mittelpunktschule mit Förderstufe und Realschule liegt im unmittelbar angrenzenden Ortsteil Wölfersheim, mehrere Gymnasien sind in Friedberg, Bad Nauheim und Hungen zu finden. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Post, Banken und gute Einkaufsmöglichkeiten sind im Ort vorhanden. Es besteht ein gut funktionierendes Vereinsleben. Soziale Brennpunkte gibt es nicht. Das Pfarrhaus Das schöne 150 Jahre alte Pfarrhaus in Södel (115 qm) verfügt über 6 Zimmer und ein traumhaftes Amtszimmer und ist 2004 komplett saniert worden. Ein schöner Garten liegt direkt hinter dem Haus. Garage und Abstellraum sind vorhanden. Das Gemeindehaus verfügt über einen großen und einen kleinen Saal, einen Jugendraum und eine Küche. In Melbach gibt es zurzeit kein Gemeindehaus. Die Planung für das Gemeindehaus (Ersatzneubau) ist abgeschlossen, der Baubeginn ist voraussichtlich in diesem Jahr. Die Kirchengemeinde In der Söder Kirche (ca. 300 Sitzplätze) und der Melbacher Kirche (ca. 250 Sitzplätze) finden sonntäglich Gottesdienste statt. Die Kirche in Södel wurde 2001 von Grund auf saniert. Die beiden Kirchengemeinden Södel und Melbach arbeiten in vielen Bereichen seit Jahren gut zusammen. Es gibt einen gemeinsamen Kirchenchor und Posaunenchor. Der Kindergottesdienst (einmal im Monat samstags) wird von Kindern aus beiden Gemeinden besucht, genauso wie der Jugendkreis, der sich 14-tägig trifft. Beides wird von einem Team aus ehrenamtlichen Mitarbeitern vorbereitet. Über die Begleitung und Unterstützung durch den/die Pfarrer/in würden wir uns jedoch sehr freuen. Familiengottesdienste (ca. 4x im Jahr) finden abwechselnd in Södel und Melbach statt und werden ebenfalls mit einem Team vorbereitet. In Södel gibt zudem einen Seniorenkreis, der sich monatlich trifft.

Zur Pfarrstelle gehören die selbstständigen Kirchengemeinden Södel (ca. 1.070 Gemeindeglieder) und gehören zur Gemeinde Wölfersheim, einer dynamischen und wachsenden Kommune im Herzen der Wetterau. Größere Neubaugebiete ziehen vor allem junge Familien an. Das Leben am Ort und in der Kirchengemeinde ist geprägt durch ein Miteinander von Alt- und Neubürgern.

In jeder jüngeren Vergangenheit hat es in unserer Gemeinde verschiedene Veranstaltungen gegeben, die sich intensiv mit Fragen des Glaubens beschäftigt haben (Gesprächsabende, Glaubenskurse). Dadurch sind Menschen neu zur Gemeinde gestoßen. Ein Bibelgesprächskreis ist entstanden, der sich wöchentlich trifft und selbstständig leitet. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die das Gespräch über Glaubensfragen fördert , zum Glauben an Jesus Christus ermutigt und mit uns danach fragt, wie der Glauben mit dem alltäglichen Leben verbunden werden kann.

Die unmittelbare Nähe zu Friedberg und Bad Nauheim (jeweils 10 km) und die relative Nähe zu Frankfurt/Main (ca. 30 km) machen das Wohnen auch für Pendler attraktiv. Der Autobahnanschluss Wölfersheim (Hanau-

Es besteht eine rege ökumenische Zusammenarbeit am Ort. Dazu gehören drei feste ökumenische Kleinkindergottesdienste (Krabbelgottesdienste), die im Wechsel in verschiedenen Kirchen in Wölfersheim stattfinden.

Der Ort

190

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Im Gemeindebüro wird der Pfarrer/die Pfarrerin unterstützt von einer erfahrenen und engagierten Verwaltungskraft (6 Stunden/Woche). Die motivierten Kirchendiener, eine Kirchenchorleiterin und zwei Organisten versehen ihren Dienst nebenamtlich. Wir wünschen uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit des neuen Pfarrers/der neuen Pfarrerin mit dem tatkräftigen Kirchenvorstand und einen guten Kontakt zu den Ortsvereinen. Wir wünschen uns, dass Bewährtes weitergeführt und Neues gewagt wird. Wir freuen uns über die persönlichen Begabungen und Schwerpunkte des neuen Pfarrers/der neuen Pfarrerin. Für ein Pfarrerehepaar bietet sich die Möglichkeit, die Arbeitsgebiete klar aufzuteilen. Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann würden wir Sie gerne zu einem ersten Kennenlernen einladen. Wir sind auf Sie gespannt! Informationen zur Gemeinde finden sie auch im Internet: www.kirche-soedel-melbach.de. Auskünfte erteilen: Manfred Hochstein, Vorsitzender des Kirchenvorstands Södel, Tel.: 06036/5063; Inge Kleberger, stellvertr. Vorsitzende des Kirchenvorstandes Melbach, Tel.: 06036/3959; Jörg Michael Schlösser, Dekan, Tel.: 06032/345460; Klaus Eibach, Propst für Oberhessen, Tel.: 0641/7949610. __________

Ueberau, Dekanat Reinheim (0,5 Planstelle), Modus A Wo wir sind Ueberau ist neben Spachbrücken, Georgenhausen und Zeilhard ein Stadtteil von Reinheim, einem Unterzentrum mit über 18.000 Einwohnern. Die ruhige, ländliche 2.800Einwohner-Gemeinde hat keinen Durchgangsverkehr. Sie ist mit einer stündlich verkehrenden Buslinie sehr gut an Darmstadt (20 km) angebunden. Vom Bahnhof Reinheim (2 km) gibt es direkte Bahnverbindungen nach Darmstadt, Frankfurt (50 km) und in den Odenwaldkreis. Vom Bahnhof führen außerdem weitere Busverbindungen nach Dieburg und in das Gersprenztal. Ueberau hat eine eigene kleine Grundschule und einen städtischen Kindergarten. Weiterführende Schulen mit allen Bildungsgängen befinden sich in der Kernstadt Reinheim (2 km) und im Nachbarort Groß-Bieberau (3 km). Ferner besteht in Ueberau ein reges Vereinsleben. Für den täglichen Bedarf hat Ueberau eine Metzgerei und Bäckerei. Ärzte, Fachärzte und Apotheken sowie einen breit gefächerten Einzelhandel findet man in Reinheim. Als „Tor zum Odenwald und zum Gersprenztal“ bietet Reinheim mit Kulturzentrum, Schwimmbad, Museum und Naherholungsgebieten und damit auch Ueberau einen hohen Freizeitwert.

Nr. 7 · 2007

Wer wir sind Direkt im Ortszentrum von Ueberau liegt die gotische Kirche, deren romanische Wurzeln in Fragmenten erhalten sind. Nicht weit davon entfernt befindet sich in ruhiger Lage das Pfarrhaus von 1866 mit einer 112 m2- Wohnung im Obergeschoss und dem Pfarrbüro im Erdgeschoss. Mit dem separaten Gemeindehaus, das aus der ehemaligen Pfarrscheune hervorgegangen ist, umschließt es den gemeinsam genutzten, nach außen abgeschlossenen Hof. Zusätzlich gibt es einen großen abgeschlossenen Pfarrgarten sowie eine Gemeindewiese direkt beim Gemeindehaus. Die Evangelische Kirchengemeinde Ueberau mit ihren über 1.200 Gliedern bildet mit den weiteren StadtteilPfarrgemeinden den Nachbarschaftsbereich Reinheim. Das Dekanatszentrum befindet sich in der Kernstadt Reinheim. Diese Ausschreibung bezieht sich auf eine halbe Stelle. Nach der aktuellen Pfarrstellenbemessung ist der Kirchengemeinde Ueberau eine Dreiviertelstelle zugewiesen, wovon eine Viertelstelle durch den Pfarrer der Kirchengemeinde Spachbrücken wahrgenommen wird. In einer noch zu erstellenden Pfarrdienstordnung wird die Aufteilung der Arbeit geregelt werden. Die Stelle der Pfarrsekretärin ist durch Gestellung der Kirchengemeinde Spachbrücken besetzt. Von unserer Kirchengemeinde angestellt sind Küsterin, Reinigungskräfte, Leiter des Posaunenchors und des Kirchenchors. Für das Orgelspiel werden Aushilfskräfte eingesetzt. Eine im Nachbarschaftsbereich angestellte Gemeindepädagogin leitet Kinder- und Jugendprojekte. Gottesdienste werden regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gefeiert. Die Gemeinde ist eher traditionell ausgerichtet, aber offen für neue Gottesdienstformen. Dies zeigt sich besonders in den monatlichen Freitagabendandachten im Winterhalbjahr. Der wöchentliche Kindergottesdienst wird sonntags vom CVJM durchgeführt. Zum Gemeindeleben gehören das jährliche Gemeindefest auf der Gemeindewiese und gelegentliche Kirchenkonzerte. Stabile Gemeindegruppen sind ein Besuchsdienstkreis, CVJM (mit Kindergruppenarbeit/Kindergottesdienst), Posaunenchor mit Jugendchor, Kirchenchor, Frauenhilfe und weitere ausbaufähige kleinere Gemeindegruppen. Die Arbeit des kooperativen Kirchenvorstandes (zzt. neun Mitglieder) zeichnet sich durch hohe persönliche Einsatzbereitschaft aus. Was wir uns von Ihnen wünschen Wir freuen uns auf eine/n teamfähige/n Pfarrer/in mit Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem kooperativen Inhaber der Vierstelle und wünschen uns engagierten Einsatz für die Gemeinde und ihre unterschiedlichen Gruppen. Offenheit und die Fähigkeit, auf die Menschen unserer Gemeinde aktiv zuzugehen, sind uns sehr wichtig.

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Wir erhoffen und Ideen für die Aktivierung der mittleren Altersgruppe und die Intensivierung der Kinder- und Jugendarbeit. Auch im Bereich der Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen sehen wir Handlungsbedarf. Wegen der Pfarrstellenvakanz ist eine schnellstmöglichste Besetzung erwünscht. Die Besetzung der Stelle ist auf vier Jahre befristet, es besteht Verlängerungsoption. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herbert Plöger, Tel. Büro: 06151/ 9375802, privat: 06162/82728, der Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Pfarrer Frieder Schmidt, Tel.: 06162/913569, Dekan Joachim Meyer, Tel.: 06162/915050 sowie Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151/41151 zur Verfügung.

191

Die Kirchengemeinde besitzt zwei Gemeindehäuser und ein separates Gemeindebüro, ein Pfarrhaus (Pfarrstelle West) und ein als Pfarrhaus genutztes Reihenhaus (Pfarrvikarstelle Ost). Die Gottesdienste finden jeden Sonn- und Feiertag in der renovierten Dorfkirche (17. Jahrhundert) und zusätzlich einmal monatlich in der katholischen Schlosskirche im Stadtteil Braunshardt statt. Dem 19 Mitglieder umfassenden Kirchenvorstand stehen eine Vielzahl ehrenamtlich tätiger Gemeindeglieder zur Seite. Außerdem arbeiten in der Gemeinde zwei Gemeindepädagoginnen, eine in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Kulturarbeit (Gemeindeanstellung50%), eine im Bereich der Trauerseelsorge (Dekanatsanstellung-50 %). Das Gemeindebüro ist mit einer 50 %Sekretärinnenstelle besetzt. Zwei Zivildienstleistende unterstützen bei den vielfältigen organisatorischen Aufgaben. Ein Küsterehepaar kümmert sich um die Gottesdienste in der Kirche.

__________ Schwerpunkte der Gemeinde Weiterstadt (West), 1,0 Planstelle, Dekanat Darmstadt-Land, Modus A und 1,0 Planstelle Weiterstadt (Ost). Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages, zum zweiten Mal. Die Evangelische Kirchengemeinde Weiterstadt sucht zum 01.08.2007 eine Pfarrerin/einen Pfarrer zur Besetzung ihrer Pfarrstelle West, die durch einen Stellenwechsel frei wird, und zudem zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer zur Besetzung ihrer neuen Pfarrvikarstelle Ost, die durch Pensionierung und Neustrukturierung gebildet wird. Die Stadt Weiterstadt Weiterstadt hat insgesamt 25.000 Einwohner und liegt vor den Toren Darmstadts mitten im Rhein-Main-Gebiet. Neben der Kernstadt Weiterstadt gehören Braunshardt Riedbahn, Gräfenhausen und Schneppenhausen zum Stadtgebiet. Weiterstadt verfügt über ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz; die umliegenden Metropolen sind alle schnell und bequem zu erreichen. Sämtliche Schularten befinden sich am Ort. Die Bevölkerungsstruktur ist altersmäßig wie sozial sehr gemischt. Neben nur noch wenigen großen Landwirtschaftsbetrieben bestimmen vor allem eine vielfältige Industrie und große Dienstleistungsbetriebe das wirtschaftliche Bild der Stadt. In Weiterstadt engagieren sich viele Vereine im sportlichen wie kulturellen und musischen Bereich. Zu ihnen wie zur katholischen Pfarrgemeinde und zu den städtischen Gremien bestehen gute Beziehungen.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Seniorenarbeit und kulturelle Veranstaltungen (Kirchenmusik und Theaterprojekte) bilden die Schwerpunkte der Gemeindearbeit. Daneben engagiert sich die Gemeinde in vielfältiger Weise im gesellschaftlichen Bereich. Kooperation Seit sechs Jahren besteht eine Kooperation mit der Nachbargemeinde Gräfenhausen-Schneppenhausen. Ende letzten Jahres wurde die Zusammenarbeit in einen verbindlichen Status überführt. Die Vereinbarung, die ab 01.07.2007 in Kraft tritt, sieht vor, dass die drei Pfarrstellen und die eine Pfarrvikarstelle neben ihrem jeweiligen Seelsorgebezirk für einen inhaltlichen Schwerpunkt zuständig sind. Die Pfarrer/innen werden von beiden Kirchenvorständen gewählt. Eine paritätisch besetzte Steuerungsgruppe begleitet und fördert die Kooperation. Wünsche Wir wünschen uns neben der seelsorgerischen Präsenz die inhaltliche Vertiefung dieser Zusammenarbeit. Das Ziel, Kirche für die in der Stadt lebenden Menschen zu sein, wird bejaht und in Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen und den Haupt- und Nebenamtlichen weiter entwickelt. Daneben wünschen wir uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der

Die Kirchengemeinde Die Evangelische Kirchengemeinde Weiterstadt hat rund 6.000 Gemeindeglieder und umfasst die Stadtteile Weiterstadt, Braunshardt und Riedbahn. Nach der Kürzung um eine halbe Stelle ab dem 01.07.2007 stehen der Kirchengemeinde 2,5 Pfarr-/Pfarrvikarstellen zur Verfügung.

-

wertschätzend und offen auf die Menschen zugeht

-

eine klare und verständliche Theologie vertritt, die grundsätzlich offen ist für den Dialog

-

gerne im Team arbeitet und mit diesem Team die Arbeit in beiden Gemeinden verantwortet

192

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

ehrenamtliche Arbeit in allen Belangen fördert und unterstützt

-

bereit ist, für einen gewissen Zeitraum inhaltliche Schwerpunkte in ihrer/seiner Gemeindearbeit zu setzen und dort ihre/seine speziellen Kompetenzen einzubringen

-

eine Gemeindearbeit verfolgt, die mit allen Beteiligten gemeinsam entwickelte Ziele verfolgt

-

die Fähigkeit besitzt, Organisationszusammenhänge zu reflektieren und an Veränderungsprozessen konstruktiv mitzuwirken

-

Freude hat an der Gestaltung und Durchführung von Gottesdiensten

Dies alles erfordert ein hohes Maß an Offenheit und Toleranz, an Team-, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit, an Verlässlichkeit in Absprachen und an Loyalität. Sie passen zu uns, wenn Sie im Team der Hauptund Nebenamtlichen, mit den Kirchenvorständen sowie mit den vielen Ehrenamtlichen in diesem Sinne gut zusammenarbeiten. Wenn Sie sich für unser Modell und unsere Gemeinden interessieren, dann können Sie Näheres erfahren bei dem Vertreter des Kirchenvorstandes, Dr. Wilfried Vetter, Tel.: 06150/2223; bei Pfarrer Hartmut Stiller, Tel.: 06150/ 5919096; bei Dekan Arno Allmann ; Tel.: 06154/6943-0 und Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151/41151. __________

Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge bei der Justivollzugsanstalt Diez. Besetzung durch die Kirchenleitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Justizvollzugsanstalt Diez ist eine Anstalt mit der höchsten Sicherheitsstufe in Rheinland-Pfalz. Sie verfügt über 650 Haftplätze, davon 533 Haftplätze im geschlossenen Vollzug (einschließlich derzeit 26 Plätze in der Sicherungsverwahrung, die 2008 in eine andere JVA verlegt werden soll) und 117 Haftplätzen im offenen Vollzug. Die Gefangenen kommen aus allen sozialen Schichten. Ein Drittel ist aus dem Ausland bzw. hat Migrationshintergrund. In der Justizvollzugsanstalt Diez werden Freiheitsstrafen an erwachsenen Männern von derzeit ab 5 Jahren aufwärts bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe und zur Sicherungsverwahrung vollstreckt. Bei der evangelischen Gefängnisseelsorge geht es darum, Menschen, die aufgrund krimineller Taten aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurden, die Botschaft Jesu Christi nahe zu bringen. Sie vermittelt ihnen, dass sie dennoch von Gott angenommen sind, sie auf ihrem Weg durch die Haft zu begleiten und hilft persönliche Probleme zu besprechen. Die Wahrung der seelsorgerlichen Verschwiegenheit ist eine elementare Basis der Tätigkeit. Die Seelsorge trägt mit dazu bei, die Menschenwürde und das Recht auf Religionsausübung auch unter

Nr. 7 · 2007

den Bedingungen der Haft zu wahren. Zugleich hat sie auch Sicherheitsinteressen des Staates und der Gesellschaft zu beachten. Das Angebot der Gefängnisseelsorge richtet sich an alle Gefangenen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation, Religion oder Konfession. Es gibt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem katholischen Kollegen. Ein orthodoxer Priester und ein türkischer Imam kommen einmal monatlich in die Anstalt. Einzelgespräche wegen aktueller familiärer und sozialer Probleme, längerfristige Gesprächsreihen über Beziehungen, Schwierigkeiten im Vollzug, Aufarbeitung der Lebensgeschichte und Tat sowie Anfragen wegen sozialer Problemen stehen im Vordergrund der seelsorgerlichen Tätigkeit. Sehr viele Gefangene wenden sich mit entsprechenden Bitten an die Gefängnisseelsorge. Daneben wird die Gefängnisseelsorge auch von Angehörigen der Gefangenen in ihren besonderen Problemund Konfliktlagen in Anspruch genommen. Gelegentlich werden aus diesem Anlass seelsorgerliche Sonderbesuche mit Angehörigen angeboten. Der Seelsorger wird häufig als Mediator zu den Fachdiensten, zum Allgemeinen Vollzugsdienst und zur Anstaltsleitung um Vermittlungshilfe angefragt. Die evangelische Seelsorge bietet mehrere Gruppen an. Darunter befinden sich kreative Angebote und Bildungsangebote, Gesprächskreise mit wechselnden Themen sowie als geistliches Angebot neben dem Gottesdienst ein Stundengebet, das gemeinsam mit dem katholischen Kollegen mittwochabends durchgeführt wird. Der Pfarrer wird bei den Gruppen unterstützt durch ehrenamtliche Vollzugshelferinnen und -helfer, die teilweise eigenverantwortlich Gruppen leiten (Posaunenchor, Schachgruppe, Skatgruppe, Evangelischer Arbeitskreis, Kurs im Papierschöpfen). Art und Charakter der Gruppenangebote ist nicht festgelegt. Vielmehr können Schwerpunkte nach dem Bedarf der Gefangenen und nach eigenen persönlichen Schwerpunkten gesetzt werden. Für die evangelische Seelsorge stehen an Räumlichkeiten zur Verfügung: Ein Dienstzimmer, in dem auch Gruppen bis zu 8 Teilnehmern zusammenkommen, ein sehr schöner und großer Kirchenraum mit Empore, der gemeinsam mit der katholischen Seelsorge genutzt wird und die Mitbenutzung eines Raumes in der Schule der Anstalt für Gruppenveranstaltungen nach Absprache. In der Justizvollzugsanstalt Diez ist 14täglich sonntags und an kirchlichen Feiertagen im Wechsel mit dem katholischen Kollegen um 8:45 Uhr evangelischer Gottesdienst. Gelegentlich gestalten auch die Siegerländer Gefangenenmission und die Breitscheider Gefangenenmission Gottesdienste. Die Gefängnisseelsorge hält sich auch für seelsorgerliche Belange Bediensteter bereit und bietet gemeinsam mit der katholischen Seelsorge einmal pro Jahr ein Fortbildungsangebot an. Die konstruktive Zusammenarbeit

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

mit der Anstaltsleitung, mit Bediensteten und die Teilnahme an den je einmal monatlich stattfindenden Konferenzen der Anstaltsleitung mit den Psychologen sowie der Konferenz der Fachdienste ist wesentliche Grundlage für die Tätigkeit der Gefängnisseelsorge. Die Mitarbeit in der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Rheinland-Pfalz und dem Saarland (die JVA Diez liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz) und in der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Hessen sowie die Teilnahme an Fortbildungsangeboten und Supervision ist Teil des Dienstauftrages. Interessenten sollten eine mehrjährige Erfahrung in der Gemeinde und möglichst eine KSA-Ausbildung oder eine Zusatzqualifikation im Beratungsbereich mitbringen oder bereit sein, diese nachzuholen. Die zukünftige evangelische Anstaltspfarrerin oder der evangelische Anstaltspfarrer wird zunächst für 6 Jahre beauftragt und von Gefangenen und Bediensteten mit einem großen Vertrauensvorschuss erwartet. Sie/Er kann an die gute ökumenische Zusammenarbeit mit dem katholischen Kollegen in der Justizvollzugsanstalt Diez und an die guten Kontakte zum Evangelischen Dekanat Diez und umliegenden Gemeinden anknüpfen.

193

Umland) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die Stadtjugendpfarrstelle. Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die projektleitend die Konzeption von Jugendarbeit im Dekanat beständig reflektiert und im Team mit Haupt- und Ehrenamtlichen weiterentwickelt. Die Kirchengemeinden erwarten, in Arbeitsbereichen entlastet zu werden (z. B. durch Jugendgottesdienste oder Konfirmanden-Projekte) und wünschen sich Impulse und Beratung für ihre Jugendarbeit. Sie finden ein räumlich gut ausgestattetes Stadtjugendpfarramt in der Innenstadt mit Bistro-Cafe und InternetRaum vor. Sie werden bei Ihrer Arbeit von einer Verwaltungsangestellten (0,5) unterstützt. Es erwartet Sie ein Team von zurzeit 6 Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, mit Dienstaufträgen in den Gemeinden und auf Dekanatsebene. Der Dekanatsjugendreferent hat seinen Arbeitsplatz im gleichen Haus. In unserer Vision entwickelt sich dieses Haus zu einer ersten Adresse für Jugendliche aus den Kirchengemeinden und aus der Stadt. Zu Ihren Aufgaben gehört

Eine mehrwöchige Einführung in die Arbeit in einer anderen Justizvollzugsanstalt und eine Einarbeitungsphase in der JVA Diez gehen dem Dienst voraus.

-

die Kooperation zwischen allen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit zu organisieren und strukturieren

Zur Orientierung über Stellung und Arbeitsmöglichkeiten der Gefängnisseelsorge wird auf die Vereinbarung über den Dienst der evangelischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugs-, Jugendstraf- und Jugendarrestanstalten des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.01.1996 (siehe: „Das Recht der EKHN“ Band 1, Nr. 125 a bzw. Amtsblatt 1996, Nr. 5 S. 92-94) sowie auf das Strafvollzugsgesetz verwiesen.

-

die Koordination verschiedener Akteure in der Jugendarbeit (Kirchengemeinden, Stadt, CVJM)

-

die theologische Begleitung sowie Aus- und Fortbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen

-

auf ein regelmäßiges Angebot an Jugendgottes-diensten in der Stadt im Zusammenwirken mit dem Stadtjugendpfarramt zu achten

Eine geeignete Wohnung muss im Raum Diez oder Limburg privat angemietet werden. Alle Schularten sind im Nahbereich vorhanden.

-

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

die Evangelische Kirche in jugendpolitischen Belangen bei den kommunalen Gremien und in der Öffentlichkeit zu vertreten

-

ein neues Konzept für ein Stadtjugend-Cafe (Räume ausgestattet vorhanden) zu entwickeln

Auskünfte erteilen:

-

Jugendprojekte im Kontakt und in Kooperation mit Schulen zu erproben

-

das Angebot an Freizeiten im Dekanat zu koordinieren, mit anderen Trägern (CVJM, Stadt) abzustimmen und bei Bedarf eigene Jugendfreizeiten anzubieten.

Der derzeitige Stelleninhaber, Pfarrer Dr. Wolfram Reiss, Tel. dienstlich: 06432/609-196, privat: 06431/590472, Email: [email protected]; der Vorsitzende der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge, Pfarrer Müller-Monning, Tel. dienstlich: 06033/893167, privat: 06404/3824, Email: [email protected] und das Dezernat 1 Kirchliche Dienste, KR Lutz Krüger, Tel.: 06151/405-431. __________ Gießen, Stadtjugendpfarrstelle, Dekanat Gießen. Besetzung durch die Kirchenleitung. Das Evangelische Dekanat Gießen (60.000 Mitglieder, 11 Gemeinden in der Innenstadt, 18 Gemeinden im

Was wir bieten -

engagierte Mitarbeitende

-

eine aktuelle Diskussion zur Weiterentwicklung unserer Konzeption

-

einen neu begonnenen Anlauf für monatliche Jugendgottesdienste

194

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 7 · 2007

Das Dekanat hat zusammen mit den Dekanaten Biedenkopf, Gladenbach und Dillenburg eine neu errichtete gemeinsame Regionalverwaltung in Steffenberg. Eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Dekanat Dillenburg ist geplant.

-

einen interessierten DSV, der diesem Arbeitsbereich hohe Priorität gibt

-

einen angemessenen Sachmittelhaushalt

-

gute räumliche Infrastruktur

-

die Möglichkeit zur kreativen Entfaltung im Pfarrdienst

Über die in Art. 29 und Art. 30 der Kirchenordnung beschriebenen Aufgaben hinaus richten sich an die neue Dekanin/den neuen Dekan folgende Erwartungen:

-

eine Herausforderung in verantwortlicher Position.

-

Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit erkennbarem theologischen Profil, die neben Verwaltungs- und Leitungskompetenz über Flexibilität, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit verfügt.

-

Sie/Er sollte die geistlichen Prägungen unserer Region ernst nehmen, Erfahrungen im Gemeindeaufbau mitbringen und die Bereitschaft, auf Kirchendistanzierte zuzugehen.

-

Sie/Er sollte bereit sein, mit den haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gemeinden und im Dekanat zusammenzuarbeiten und sie zu fördern.

-

Gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand soll sie/er die Kooperation und Kommunikation der Gemeinden miteinander fördern, die Entwicklung der Arbeitsfelder auf Dekanatsebene (Profil- und Fachstellen) begleiten und die Prozesse im Dekanat mitgestalten. Dazu gehören Besuche in den Kirchengemeinden und Kirchenvorständen sowie Personalgespräche mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren.

-

Sie/Er soll die relevanten gesellschaftlichen Ent-wicklungen der Region wahrnehmen, aufgreifen und christliche Positionen kompetent und glaubwürdig in der Öffentlichkeit vertreten, damit das evangelische Profil in der Region deutlich erkennbar bleibt.

Bei der Suche nach einer Wohnung sind wir behilflich. Die Besoldung richtet sich nach dem Pfarrbesoldungsgesetz. Bewerbungen werden auf dem Dienstweg erbeten und sind an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt zu richten. Auskunft erteilen: Dekan Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641/ 9260080 sowie Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641/7949610. __________ Dekanat Herborn, Stelle der hauptamtlichen Dekanin/ des hauptamtlichen Dekans (50% Dekanat/50% kirchengemeindlicher Anteil) Das Dekanat Herborn liegt im Lahn-Dill-Kreis und umfasst die Stadt Herborn sowie Teile der Kommunalgemeinden Breitscheid, Driedorf, Greifenstein, Mittenaar, Siegbach und Sinn. Insgesamt gehören 16 Kirchengemeinden mit über 29.000 Gemeindemitgliedern zum Dekanat. Im Dekanat Herborn gibt es derzeit 18,5 Gemeindepfarrstellen, darüber hinaus eine halbe Krankenhauspfarrstelle, 1,5 Profilstellen sowie 2 Kirchenmusikerstellen und 3,5 Gemeindepädagogenstellen. Das Dekanat Herborn ist geprägt von einer weitgehend ländlichen Struktur.

Der Dekanatssynodalvorstand möchte gemeinsam mit der neuen Stelleninhaberin oder dem neuen Stelleninhaber an der weiteren Entwicklung unseres Dekanates arbeiten. Das Dekane-Stellenbudget umfasst 50%; die 50% Gemeindeanbindung ist, bis zu einer neuen Pfarrstellenbemessung im Jahr 2010, in der Kirchengemeinde Herborn vorgesehen. Dort sollte die/der zukünftige Dekanin/Dekan einen Gemeindebezirk übernehmen.

Neben einer breiten volkskirchlichen Strömung ist die religiöse Lebens- und Erfahrungswelt in unserer Region noch immer stark von den Erweckungsbewegungen des 19./20. Jahrhunderts und ihren Auswirkungen geprägt. Das kirchliche Leben ist in den Gemeinden stark entwickelt. Die Gottesdienste sind in vielen Gemeinden gut besucht. Es gibt aber auch sehr viele freie Gemeinden verschiedenster Denominationen.

Der Dienst- und Verwaltungssitz des Dekanates ist in Herborn. Eine angemessene Dienstwohnung ist in Aussicht, der DSV ist aber auch bei der Suche nach einer eigenen Wohnung gerne behilflich.

Die gesellschaftliche Situation ist stark bestimmt durch Veränderungen in der Industrie und Arbeitswelt. Eine Auswirkung davon ist die Zunahme von Pendlern, aber auch von arbeitslosen Menschen in unseren Dörfern und der Stadt Herborn.

Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28 Abs. 5 der VO wirksam werden kann.

Obwohl wir ein ländliches Dekanat sind, spielt die Landwirtschaft sowohl im Lebensgefühl der Menschen als auch im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit eine marginale Rolle.

Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Auskünfte erteilten: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151/405-298; der Propst für Nord-Nassau, Michael Karg, FriedrichBirkendahl-Straße 31, 35745 Herborn, Tel.: 02772/3304 oder Präses Karl-Heinz Ruhs, Friedhofstraße 6, 35753 Beilstein, Tel.: 02779/1079 oder Ev. Dekanat Herborn, Tilsiter Straße 3 a, 35745 Herborn, Tel.: 02772/574960. __________

Hauptamtliche Dekanin/Hauptamtlicher Dekan im Evangelischen Dekanat Rodgau (100 %), zum zweiten Mal Im Dekanat Rodgau ist die Stelle des hauptamtlichen Dekans/der hauptamtlichen Dekanin zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28, Abs. 5 der Kirchenordnung wirksam werden kann. Das Ev. Dekanat Rodgau ist vom Main begrenzt und von seiner Lage her attraktiv, waldreich und durch Radwege bestens erschlossen. Das Dekanat mit den Städten Dietzenbach, Rodgau, Rödermark, Heusenstamm, Obertshausen, Mühlheim, Seligenstadt, den Gemeinden Hainburg und Mainhausen sowie den Hanauer Stadtteilen Steinheim und Klein-Auheim umfasst 17 Kirchengemeinden (ca. 52.000 evangelische Christen) mit 26 Pfarrstellen im gemeindlichen Dienst. Für sehr viele Menschen ist die Region seit den 80erJahren zur Heimat geworden, in der die kirchliche Prägung und die Vereinskultur das tägliche Leben fördern. Schwerpunkte des Dekanats sind die lebendige Kirchenmusik und die vielseitige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Große Wertschätzung erfährt der Gemeindepädagogische Dienst, der die Gemeinden vor Ort nachhaltig prägt.

und Mitarbeitern des Dekanates gehören zurzeit zwei Dekanatssekretärinnen, die Verwaltungsfachkraft, ein Jugendreferent, ein Fachreferent für Öffentlichkeitsarbeit, ein(e) Fachreferent(in) für den Bereich „Gesellschaftliche Verantwortung“, eine Referentin für Bildung als Mitarbeiterin der Dezentralen Familienbildung, der pädagogische Leiter der Ev. Erwachsenenbildung, zwei Dekanatskirchenmusiker/in, zurzeit elf Gemeindepädagog/innen und eine Suchtberaterin. Weitere Informationen zum Dekanat sind auf der Internetseite unter www.dekanat-rodgau.de zu finden. Die Dekanspfarrstelle umfasst 100 %. Sitz der Dekanspfarrstelle ist das Haus der Evangelischen Kirche in Dietzenbach, Theodor-Heuss-Ring 52, 63128 Dietzenbach. Als Wohnort ist Dietzenbach anzustreben. (Bei der Suche nach einer Wohnung ist der DSV behilflich.)

Zum Aufgabengebiet gehören: -

Entwicklung und Umsetzung einer Zukunftsvision für das Dekanat

-

Unterstützung von identitätsbildenden und integrierenden Entwicklungen, die die Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und Pfarrer/innen fördern

-

Weiterentwicklung der vorhandenen Aktivitäten

-

überzeugende und deutliche Vertretung der Kirche gegenüber gesellschaftlich relevanten Partnern in der Öffentlichkeit

-

Pflege der Kontakte zu den Einrichtungen im Dekanat

-

Kontakte zu den Kirchengemeinden herstellen und pflegen durch Besuche, Beratung und Gottesdienste.

Ein Hauptanliegen des Dekanatssynodalvorstandes ist die Unterstützung und Stärkung der Kooperationen von Kirchengemeinden in einem sich verändernden Umfeld. In mehreren Arbeitsbereichen hat sich eine Vernetzung mit den Nachbardekanaten Dreieich und Offenbach entwickelt. Die Zusammenarbeit mit dem Regionalen Diakonischen Werk ist ausgesprochen gut. So sind die Dekanate Rodgau und Dreieich gemeinsam mit dem Regionalen Diakonischen Werk Offenbach-Dreieich-Rodgau Träger der Evangelischen Dezentralen Familienbildung in Langen.

Wir erwarten:

Die Umsetzung der Dekanatsstrukturreform ist weitgehend abgeschlossen. In Dietzenbach befindet sich das Haus der Evangelischen Kirche. Hier sind die Büros des Dekanatssynodalvorstandes, der Dekanin/des Dekans sowie der Fachstellen angesiedelt. Zu dem gut funktionierenden und außerordentlich engagierten Team von Mitarbeiterinnen

195

-

die Fähigkeit zu spürbarer geistlicher Leitung

-

Aufgeschlossenheit im Umgang mit unterschiedlichen Milieus und theologischen Positionen

-

Belastbarkeit und Flexibilität

-

Kommunikationsfähigkeit

-

Freude im Umgang mit Menschen

-

Teamfähigkeit.

Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg bis Ende des Monats an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt.

196

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Weitere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151/ 405-298; Pröpstin Gabriele Scherle, Frankfurt, Tel.: 069/ 287388; Pfarrer Frithjof Decker (Kommiss. Dekan), Tel.: 06074/4846120; DSV-Vorsitzender Joachim-Fleiss, Tel.: 06182/25290.

- Abstimmung zwischen Hochschulen und EKHN -

Dienstaufsicht über den Leiter/die Leiterin des Religionspädagogischen Studienzentrums und über die Religionspädagogischen Ämter. Das Studienzentrum ist zuständig für die religionspädagogische Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Religionspädagogischen Ämter üben vor allem die Fachaufsicht über den Religionsunterricht und die Schulseelsorge aus und regeln in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern und den Schulleitungen die Abdeckung des Religionsunterrichts.

-

Vorsitz im Religionspädagogischen Amt

-

Evangelische Schulen in Trägerschaft der EKHN

__________

In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist die Stelle eines Oberkirchenrates/einer Oberkirchenrätin für die Leitung des Referates Schule und Religionsunterricht ab dem 1. Dezember 2007 neu zu besetzen.

- Dienstaufsicht

Zu den Aufgaben des Referates gehören: -

-

-

-

- Stellenbesetzungen

Vertretung der schulbezogenen Bildungspolitik der EKHN gegenüber den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz, den evangelischen Landeskirchen und den Bistümern sowie auf EKD-Ebene. Mitgliedschaft im Gesamtkirchlichen Ausschuss für den Evangelischen Religionsunterricht, der als zuständiges kirchliches Organ Verantwortung für die Angelegenheiten des Religionsunterrichtes trägt. Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen der EKHN.

- Vertretung der Schulen nach innen und außen - Moderation von Entwicklungsprozessen - Koordination der Verhandlungen bei Schulgründungen -

Förderung der kirchlichen Bildungsarbeit, insbesondere der mit Kindern und Jugendlichen an den Schnittstellen zwischen Staat und Kirche.

Religionsunterricht

Vom Stelleninhaber/von der Stelleninhaberin wird erwartet, dass er/sie die Arbeit des Referates koordiniert und in Kooperation konzeptionell weiterentwickelt.

- Verhandlungen mit den Kultusministerien, der staatlichen Schulaufsicht und Schulleitungen

Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sind:

- Veranlassung der Lehrplanprüfung

a) Für Pfarrerinnen und Pfarrer: - 1. und 2. kirchliches Examen sowie mehrjährige Unterrichtserfahrung

- Koordination der kirchenpolitischen Positionierung - Mitwirkung der Kirche beim Einsatz von haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften - Bevollmächtigungen zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht der Lehrkräfte für alle Schularten

-

Nr. 7 · 2007

- Profunde Kenntnisse und Erfahrungen in und mit den Organisations- und Verwaltungsstrukturen des staatlichen Schulwesens. b) Für Lehrerinnen und Lehrer

- Vertretung der EKHN bei Verhandlungen mit Verbänden und Interessengruppen

- 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II)

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Religionslehrer und Religionslehrerinnen

- Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religion sowie mehrjährige Unterrichtserfahrung

- Koordination der Konzeptionserarbeitung - Prüfungsmitglied/-vorsitz bei Nachqualifizierungsmaßnahmen - Beteiligung an 1. und 2. Staatsprüfung

Für beide Gruppen der Bewerberinnen und Bewerber werden vorausgesetzt: -

Kenntnis der bildungspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre und der aktuellen bildungspolitischen Diskussion in Hessen und Rheinland-Pfalz

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

197

-

Erfahrungen mit Verwaltungsaufgaben

-

-

Pädagogische Kompetenz (Kreativität, Innovationsund Motivationskraft, konzeptionelles und perspektivisch orientiertes Denken)

die Beratung und Begleitung hinsichtlich aller Fragen, die sich aus dem Kirchengesetz zur Ordnung der Visitation der EKHN ergeben,

-

Kenntnisse relevanter kirchlicher und staatlicher Organisations-, Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen

die Begleitung der Visitationsprozesse in den drei südlichen Propsteibereichen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung,

-

Unterstützung von Dekanatssynodalvorständen bei der Wahrnehmung der Visitation,

-

die Mitarbeit bei der Vorbereitung der Besucher/innen,

-

das Erstellen und die Aktualisierung der Handreichungen zur Durchführung der Visitation,

-

das Evaluieren der Visitationen für die gemeinsame Diskussion im Leitenden Geistlichen Amt,

-

die Aufarbeitung und Darstellung von Ergebnissen der Visitation für kirchenleitendes Handeln,

-

die Kooperation mit Bereichen, die die Visitation tangieren, wie z.B. die Referate Gemeinde, Sozialforschung und Statistik, Gemeinde- und Verfassungsrecht, dem ZOS usw.,

-

die kontinuierliche Weiterentwicklung der Visitationsinstrumente,

-

die Aufarbeitung der Literatur zum Thema Visitation und Gemeindeentwicklung.

-

-

Leitungskompetenz (Planungs- und Handlungskompetenz, Überzeugungs- und Entscheidungsfähigkeit, Personalführung, wirtschaftliches Denken, Teamfähigkeit)

-

Psychosoziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Integrationskraft

-

Fähigkeit zur Reflexion theologischer Fragestellungen

-

Interdisziplinäres Denken und Handeln

Aufgabenzuschnitt und Zuständigkeiten des Referates können sich im Zuge der Weiterentwicklung gesamtkirchlicher Organisationsstrukturen ändern. Die Leiterin/Der Leiter des Referates Schule und Religionsunterricht wird durch die Kirchenleitung berufen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgt bei Lehrerinnen und Lehrern die Übernahme in das Kirchenbeamtenverhältnis. Die Besoldung erfolgt nach A 16 bzw. Pfarrergehalt mit Zulage nach A 16. Die EKHN fördert die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. Juli 2007 an die Kirchenverwaltung zu Händen des Leiters des Dezernates Personal und Organisation, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind folgende Qualifikationen und Erfahrungen: -

mehrjährige Gemeindepraxis als Pfarrer/in,

-

beraterische und erwachsenbildnerische Kompetenzen,

-

die Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit und Organisationsgeschick,

-

Erfahrung in der Vermittlung und Präsentation von Prozessen mit neuen Medien.

Weitere Auskünfte erteilt: Frau Oberkirchenrätin, Christine Noschka, Tel.: 06151/405-306. __________ Gesamtkirchliche Pfarrstelle zur Vorbereitung und Begleitung der Visitation (Arbeitsstelle Süd). Besetzung durch die Kirchenleitung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die oben genannte Pfarrstelle wieder zu besetzen. Die Stelle ist der Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des Leitenden Geistlichen Amtes zugeordnet. Die Besetzung erfolgt für die Dauer von sechs Jahren. Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers gehören:

Die Besoldung richtet sich nach dem Pfarrerbesoldungsgesetz. Die Bewerbung erbitten wir bis zum 31. Juli 2007 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Frau OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151/405-298; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151/41151; OKRin Christine Noschka, Tel.: 06151/405-306. __________

198

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Mörlenbach/Odenwald.

-

Informationen zum Dekanat erhalten Sie im Internet unter www.bergstrasse-evangelisch.de. Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als religiöse Begleitung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind: -

Wahrnehmung der spezifischen Lebenssituationen der Kinder, Jugendlichen und Familien;

-

Entwicklung eines Konzeptes für eine integrierte Kinder- Jugend- und Familienarbeit;

-

-

-

Angebote für Kinder und Jugendliche in Projekten und anderen Veranstaltungen; Gewinnung, Begleitung, fachliche Beratung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen; Begleitung der Arbeit mit Konfirmanden, Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten und –projekten;

-

Seelsorgerische Begleitung in besonderen Krisen, Umbruchssituationen und bei Fragen des Erwachsenwerdens;

-

Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde

Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße sind: -

die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der GemeindepädagogInnen im Dekanat;

-

die Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat;

-

die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates;

die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.

Wir wünschen uns -

eine/einen Mitarbeiter/in mit einem klaren christlichen Profil.

-

eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den KollegInnen, den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, den PfarrerInnen in der Kirchengemeinde und im Dekanat freut und

-

interessiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen

20% der Stelle ist für die Arbeit im Dekanat Bergstraße bestimmt. Der Dienstsitz ist in Mörlenbach/Odenwald.

Nr. 7 · 2007

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 27.07.2007 an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, 64646 Heppenheim Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: 06251/73741, Email: [email protected] oder an Frau Heidrun Staab, Sekretariat des Dekanates Tel.: 06252/673310, Fax: 06252/673315, Email: [email protected]. __________ Das Evangelische Dekanat Ried sucht zum 1.9.2007 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (kann ggf. erworben werden) (100 % Stelle, zunächst Vertretung für Mutterschutz/Elternzeit) Das Evangelische Dekanat Ried gehört zur Propstei Starkenburg. Es besteht aus 19 Kirchengemeinden mit fast 40.000 Mitgliedern. Das Ried ist ein ländlich geprägter Raum zwischen dem Rhein-Main Gebiet und der Rhein-Neckar-Region und verläuft zwischen Riedstadt im Norden bis nach Lampertheim im Süden am Rhein entlang. Die gemeindepädagogische Arbeit ist eingebunden in eine Dekanatskonzeption, nach der 4 Wochenstunden für die gemeindeübergreifende Arbeit (Freizeiten, Mitarbeiterschulung, Projekte) zur Verfügung stehen. Dazu finden regelmäßig Gespräche mit dem Dekanatsjugendreferenten statt.

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

199

Die Einsatzorte für die Gemeindearbeit sind die fünf evangelischen Kirchengemeinden von Riedstadt in den Stadtteilen Crumstadt, Erfelden, Goddelau, Leeheim und Wolfskehlen.

-

der eigene Akzente in der Arbeit mit Konfirmanden und Jugendlichen setzen möchte

-

der Auto und Führerschein besitzt

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im Gemeindepädagogi-schen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

-

der zur Evangelischen Kirche gehört

Wir bieten: -

eine seit 15 Jahren aufgebaute und wachsende Kinder- und Jugendarbeit in Riedstadt mit verschiedenen Jungschargruppen, Nachkonfi-Gruppen, Jugendtreff

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Dekan Karl Hans Geil, Tel. 0 62 58/98 97 20, Pfarrer Jürgen Bode, Vors. Jugendausschuss Riedstadt, Tel. 0 61 58/7 25 38, Steffi Roth, Gemeindepädagogin in Riedstadt, Tel. 0 61 58/87 88 26; Infos auch über die Homepage des Ev. Dekanates Ried unter www.ried-evangelisch.de Bewerbungen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Ried, Zwingenberger Straße 11, 64579 Gernsheim. __________

Das Ev. Dekanat Dillenburg sucht zum 01.01.2008 eine/einen

-

motivierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jungschar- und Jugendarbeit

-

einen engagierten Jugendausschuss, der zusammen mit der Stelleninhaberin/ dem Stelleninhaber die Kinder- und Jugendarbeit im Namen der fünf Kirchenvorstände verantwortlich koordiniert

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle)

-

gemeinsame Aktionen aller fünf an der Stelle beteiligten Gemeinden vor Ort (Jugendgottesdienste, Konfirmandentage- und Fahrten, Kinderwochen, Freizeiten, kulturelle Veranstaltungen...)

Die Arbeit wird zu 80 % in der in der Ev. Kirchengemeinde Donsbach ausgeübt, mit den übrigen 20 % sollen Aufgaben auf Dekanatsebene wahrgenommen werden.

-

gute Kontakte zu den Kindergärten, Grundschulen und zur kommunalen Jugendpflege

-

gut ausgestattetes Büro in Leeheim

-

Mithilfe bei der Wohnungssuche

-

attraktive Wohnlage in der Nähe von Darmstadt, Mainz, Frankfurt, Europareservat Kühkopf

Wir erwarten jemanden:

Die Ev. Kirchengemeinde Donsbach gehört kommunal zur Stadt Dillenburg. Kirchlich wird sie ab 1.3.2008 mit der Kirchengemeinde Niederscheld pfarramtlich verbunden. Zur Kirchengemeinde gehören ca. 1000 Gemeindeglieder. Die Aufgaben liegen entsprechend der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates vor allem in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

-

der die gute Nachricht von Gottes Liebe zu Mensch und Welt jungen Menschen erlebbar machen kann

Folgende Aufgaben warten in der Kirchengemeinde Donsbach auf Sie:

-

mit musischen und künstlerischen Begabungen, Fantasie und Kreativität

-

Aufbauarbeit im Bereich der Jugendarbeit

-

Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen

-

Mitarbeit in der Kindergottesdienstarbeit

-

Planung und Durchführung von Freizeiten

-

der gemeinsame Aktionen wie Jugend- und Familiengottesdienste, Kinder- und Jugendwochen und Freizeiten vorbereitet und durchführt

-

der Mitarbeiter/innen in den Jungscharen und Jugendgruppen begleitet und Mitarbeiter/innen schult

-

der ein offenes Ohr für die jugendlichen Mitarbeitenden hat und seelsorgerliche Kompetenz mitbringt

Wir wünschen uns eine/n Mitarbeiter/in, die/der -

gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeitet

200

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 7 · 2007

-

das Anliegen hat, junge Menschen im christlichen Glauben zu begleiten und zu stärken

-

Zielorientiertes, strukturiertes Denken und Arbeiten und die Stetigkeit beim Verfolgen der Ziele

-

eine positive, initiative und gewinnende Ausstrahlung hat.

-

Sensibilität für Menschen und die Gabe, mit Ideen und Impulsen zu motivieren

-

teamfähig und kommunikativ ist.

-

Evtl. künstlerische Fähigkeiten (Musik oder Theater)

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist eine gute Kooperation mit dem örtlichen CVJM erforderlich. Die nötigen Arbeitsmittel stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde bei Bedarf gerne behilflich. Seitens des Ev. Dekanats Dillenburg wird die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst erwartet. Gemäß der gemeindepädagogischen Konzeption des Ev. Dekanats Dillenburg ist nach etwa 3–5 Jahren ein Wechsel in der Gemeindezuordnung vorgesehen.

Was Sie bei uns vorfinden: -

Eine Gemeinde mit dem Schwerpunkt auf missionarischem Gemeindeaufbau (unter www.christen-allendorf.de finden Sie unser Leitbild und einige Informationen mehr über unsere Gemeinde)

-

Motivierte Mitarbeiterkreise, bestehend aus ehrenamtlichen Mitarbeitern (vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit), Kirchenvorstand und Pfarrer

Was wir von Ihnen als Mitarbeiter/in erwarten: Hauptschwerpunkt ist der Dienst im Bereich der Mitarbeiterbegleitung. a) Mitarbeiterbegleitung:

Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche. Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 0 27 71/26 778-0. Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.H. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg. __________

- Das Gewinnen, Schulen und Begleiten von eh-renamtlichen Mitarbeitern als Trainer und Mentor b) Weitere mögliche Aufgabenbereiche entsprechend Ihrer Gaben und Möglichkeiten könnten sein: - Aufgaben im Bereich der Erwachsenen- und Seniorenarbeit z.B. Frauenstunden, Bibelstunden, Besuche - Öffentlichkeitswirksame Aktionen

Das Ev. Dekanat Dillenburg sucht ab sofort für die Arbeit in der Kirchengemeinde Allendorf eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50% Stelle) Wir, die Evangelische Kirchengemeinde Allendorf mit den Dörfern Allendorf und Haigerseelbach, suchen eine/ einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen mit dem Schwerpunkt auf Mitarbeiterbegleitung und -förderung. Was wir von Ihnen als Person erwarten: -

Eine geistliche Prägung mit dem Schwerpunkt des missionarischen Gemeindeaufbaus

-

Die Fähigkeit mit anderen zu beten und andere zu segnen

-

Eine positive, initiative, kommunikationsstarke, selbstbewusste und gewinnende Ausstrahlung

- Administrative Aufgaben: Planung, Organisation und Durchführung von z.B. Projekten, Festen, Freizeiten und Treffpunktangeboten für Familien - Ggf. Punktuelle Gestaltung von Gruppenstunden in den Kinder- und Jugendgruppen oder ggf. Mitarbeit in Gruppen bei Engpässen in der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft. - Ggf. Mitwirkung bei besonderen Gottesdiensten - Gerne können Sie auch eigene Projekte nach Neigung und Gaben (z.B. Kindermusical oder anderes) initiieren. Da Ihre Zeit in unserer Gemeinde zunächst auf drei Jahre befristet ist, hoffen wir, dass durch Ihren Dienst unsere Gemeinde in Bezug auf unsere Mitarbeiter nach Ihrer Zeit bei uns besser dasteht als vorher. Wir wünschen uns daher nicht primär die zusätzliche Wahrnehmung von Aufgaben, sondern eine multiplikative und nachhaltige Wirkung Ihres Dienstes für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Das klingt und ist anspruchsvoll. Wir hoffen, Sie herausgefordert und neugierig gemacht zu haben und wir als Gemeinde freuen uns auf Ihre Bewerbung. Geeignete Räumlichkeiten für die Gemeindearbeit stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Die Mitbenutzung des Gemeindebüros ist selbstverständlich möglich. Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde bei Bedarf gerne behilflich. Die Anstellung erfolgt über das Ev. Dekanat Dillenburg. Zum Dienstauftrag gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben auf Dekanatsebene (20% der Tätigkeit). Ferner wird eine gute Zusammenarbeit mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen sowie der Dekanatsjugendvertretung erwartet. Im Rahmen der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates kann es nach 3–5 Jahren zu einem Wechsel des Einsatzortes kommen. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche.

201

Was Sie erwartet: Bei der Leppermühle handelt es sich um eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Störungen vorwiegend im nachklinischen Bereich betreut. Die Einrichtung verfügt u.a. über 20 Wohngruppen, eine Schule für Kranke, Werkstätten, ärztlich-psychologischen Dienst, Ergotherapie, Motopädagogik und Reittherapie. Insgesamt werden in diesem Rahmen ca. 230 Personen von einem interdisziplinärem Team von Pädagogen, Ärzten, Psychologen, Beschäftigungstherapeuten, Lehrern usw. betreut. Die Leppermühle liegt in einem Waldgebiet nahe Großen-Buseck. Großen-Buseck bietet eine Mischung aus dörflicher Ruhe und städtischer Anbindung. Zehn Kilometer von Gießen und zwei Kilometer von der A 5 entfernt, macht eine gute Infrastruktur den Ort zur beliebten Wohngemeinde. Im Ort befinden sich Kindergärten, Grundschule und integrierte Gesamtschule; andere Schulformen bis zur Universität bietet das benachbarte Gießen.

Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 02771/26778-0, zur Kirchengemeinde Allendorf Pfr. Michael Böckner, Tel 02773/5115.

Was wir erwarten: -

Seelsorge an den Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden

Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.H. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg.

-

Regelmäßige Gottesdienste (seither einmal pro Monat) in der Kapelle der Leppermühle

-

Religionsunterricht in der angegliederten MartinLuther-Schule

-

Religionspädagogische Beratung der Mitarbeitenden

-

Altersgemäße Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche (u.a. “Lepper-Treff”, Fortführung der Zeitung "Leppermühlen-News", Bibliothek)

-

Kooperation mit den umliegenden Kirchengemeinden, insbesondere die Fortführung der seit Jahren

-

gewachsenen Verbindung zur ev. Kirchengemeinde Großen-Buseck

-

Erfahrung in seelsorglicher Arbeit und entsprechende Ausbildung in klinischer Seelsorge oder

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

-

vergleichbare Ausbildung, kann gegebenenfalls berufsbegleitend erworben werden

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

Die Vergütung erfolgt nach KDAVO.

__________

Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Einsatz im Kinder- und Jugendwohnheim Leppermühle bei Großen-Buseck (Einrichtung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche) eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH)oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (62,5%, 25 Wochenstunden) Die Stelle ist befristet als Elternzeitvertretung vorerst bis 07.05.2009.

Sie sind interessiert? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bis 06.07.2007 an das Ev. Dekanat Kirchberg, Tiefenweg 49, 35463 Fernwald. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Dekan Rolf Klingmann (06 41/49 44 23 oder 06 41/42 28 9), Annette

202

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 7 · 2007

Vogel, Vors. des Dekanatssynodalvorstandes (0 64 06/52 96) oder per E-mail: [email protected]. Homage der Leppermühle: www.leppermuehle.de.

ein Gottesdienst gehalten. In der Stadtkirche gibt es einen Kirchenchor. Ein A-Musiker spielt die Orgel in der Stadtkirche.

__________

Ca. 50 Senioren im Altersheim Allambie Lutheran Homes erwarten eine seelsorgerliche Begleitung. An der Deutschen Schule ist in der Grundschule Religionsunterricht zu erteilen. Die Gemeinde hat gute Kontakte zur deutschsprachigen katholischen Kirche am Ort. Sie pflegt gute Beziehungen zur Lutherischen Kirche in Australien.

Auslandsdienst in Australien Die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche in Sydney sucht zum 1. Juli 2008 für einen Zeitraum von sechs Jahren eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ ein Pfarrerehepaar Die Gemeinde besteht seit 1866. Sie setzt sich zu einem Großteil aus älteren Einwandererfamilien zusammen und ist zugleich für jüngere Gemeindemitglieder und Menschen, die auf Zeit in Sydney leben, offen.

Die Gemeinde hat ein geräumiges, sechs Jahre altes Pfarrhaus mit großem Außengelände bei der Kirche in Chester Hill. Die Deutsche Schule liegt leider vom jetzigen Pfarrhaus weit entfernt. Ein Dienstwagen steht zur Verfügung. Sehr gute Englischkenntnisse werden erwartet.

Bewerbungsfrist: 31. Juli 2007 Die Gemeinde erwartet von ihrer Pfarrerin/ihrem Pfarrer, dass sie/er sich sowohl auf ältere Gemeindemitglieder als auch auf Familien und Kinder einstellen kann. Zur Zeit gibt es ungefähr 400 Gemeindemitglieder. Sie leben über ganz Sydney verstreut. Gemeindearbeit in Sydney ist mit viel Autofahren verbunden. Die gut besuchten Gottesdienste werden wöchentlich in der Stadtkirche im Zentrum Sydneys und in Chester Hill im Westen der Stadt gefeiert. Einmal im Monat wird zusätzlich in Allambie Lutheran Homes im Norden Sydneys

Nähere Auskünfte – mündlich und schriftlich – erteilt: Kirchenamt der EKD, Postfach 21 02 20, 30402 Hannover. Telefon: Telefon: Fax: E-Mail: E-Mail:

05 11/27 96-2 35 OKR Paul Oppenheim 05 11/27 96-2 39 Sachbearbeiter Michael Melle 05 11/27 96-7 17 [email protected] [email protected]

Nr. 7 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

203

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 8

Darmstadt, den 1. August 2007

D1205 B

Inhalt SYNODE Beschlüsse der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 25. bis 28. April 2007

205

ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDO, der AngAVO und der ArbVO vom 20. Juni 2007 Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO, KDO, AngAVO/DW und ArbVO/DW vom 20. Juni 2007

208

209

Änderung der Richtlinien für den Überbrückungsfonds vom 10. Mai 2007

211

Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz

212

Satzung zur Änderung der Satzung des Erwachsenenbildungswerkes in den drei rechtsrheinischen, überwiegend zum Gebiet des Rhein-Lahn-Kreises gehörenden Dekanaten der EKHN im Lande Rheinland-Pfalz vom 14. November 2006

212

AMTSBLATT – Neue Grundsätze für den Versand

213

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

213

BEKANNTMACHUNGEN Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat Herborn mit Sitz in Herborn

211

DIENSTNACHRICHTEN

214

Berichtigung der Bekanntmachung der Kirchlichen Haushaltsordnung vom 21. Juni 2007

211

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

218

Synode Beschlüsse der 7. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 25. bis 28. April 2007 1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Folgende Berichte werden entgegengenommen: - des Präses - der Kirchenleitung - gem. Art. 48 Abs. 2 Buchstabe i KO - gem. § 2 Abs. 7 Visitationsgesetz - zur Zukunft der Tagungshäuser - zur Lebenssituation der Jugend und zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der EKHN - über das Ergebnis der Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission über eine Härtefallregelung im Vergütungsbereich E1/E2

3. Das Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes (DS 17/07) wird verabschiedet. 4. Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes (DS 18/07) wird verabschiedet. 5. Das Kirchengesetz über den Dienst und die Bevollmächtigung der Prädikantinnen und Prädikanten (DS 19/07) wird verabschiedet. 6. Das Kirchengesetz zur Neuregelung des Einstellungsverfahrens (DS 12/07) wird nach 1. Lesung überwiesen an den Rechtsausschuss (federführend), den Theologischen Ausschuss, den Verwaltungsausschuss und den Ausschuss für Bildung und Erziehung. 7. Das Kirchengesetz über die Zustimmung und über die Ausführungsbestimmungen zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (DS 13/07) wird nach 1. Lesung an den Rechtsausschuss (federführend) und an den Verwaltungsausschuss überwiesen.

206

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

8. Das Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (DS 15/07) wird nach 1. Lesung überwiesen an den Rechtsausschuss (federführend), den Finanzausschuss, den Ausschuss für Bildung und Erziehung und den Verwaltungsausschuss.

16.2

Die Richtungsbeschlüsse der Kirchenleitung Nr. 3, 4, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 16, 19, 22 und 23 werden an die Kirchenleitung zur weiteren Bearbeitung verwiesen.

16.3

Die Richtungsbeschlüsse der Kirchenleitung Nr. 1, 2, 5, 9, 14, 15, 17, 18, 20, 21, 24 und 25 werden an die Ausschüsse verwiesen, federführend an Finanz- und Verwaltungsausschuss. Die Beschlüsse Nr. 1, 2, 5, 9 und 20 werden insbesondere an den Theologischen Ausschuss, der Beschluss Nr. 14 an den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung, die Beschlüsse Nr. 15 und 20 an den Ausschuss für Bildung und Erziehung, die Beschlüsse Nr. 17 und 18 an den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederorientierung und Gemeindeentwicklung, der Beschluss Nr. 21 an den Rechnungsprüfungsausschuss und die Beschlüsse Nr. 24 und 25 an den Bauausschuss überwiesen.

16.4

Die Finanzperspektive ist in Zusammenhang mit der weiteren Perspektivarbeit und unter Bezugnahme auf die differenzierten Einsparvorgaben weiter zu entwickeln. Darüber hinaus soll dargestellt werden, wie bis zu 1 % des Haushaltsvolumens jährlich als frei disponierbares Budget für innovative Projekte und Modellvorhaben bereit gestellt werden kann.

16.5

Die synodalen Anträge werden an die Ausschüsse überwiesen.

16.6

Der Antrag, die Zahl der Neueinstellungen im Pfarrdienst von 20 auf 30 pro Jahr zu erhöhen, wird als Material an die Ausschüsse und an die Kirchenleitung verwiesen.

16.7

Der Antrag des Dekanates Bergstraße zur Berücksichtigung der Interessen der Kirchengemeinden bei der Pfarrstellenbemessung (DS 35/07) wird als Material an die Ausschüsse verwiesen.

16.8

Der nachstehende Antrag wird als Material an die Ausschüsse und an die Kirchenleitung verwiesen: Die Kürzungen der Gemeindepfarrstellen um jährlich 1% oder mehr sind ab 2008 einzustellen. Die daraus folgenden finanziellen Belastungen können langfristig durch die Einsparungen in Folge der Pensionierungswelle ab 2017 ausgeglichen werden.

9. Als Propst für den Propsteibereich Süd-Nassau wird Propst Dr. Sigurd Rink wiedergewählt. 10. Pfarrer i.R. Dieter Schwarz, Pfarrer Dr. Alexander von Oettingen und Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger werden als Mitglieder des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes wiedergewählt. 11. Die Mitglieder des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht (DS 23/07) werden berufen. 12. Vorsitzender Richter i.R. Dr. Rolf Opitz wird für die Dauer von fünf Jahren zum Vorsitzenden der Schlichtungsstelle berufen. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Trieb wird für die Dauer von fünf Jahren zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schlichtungsstelle berufen. 13. Pfarrer Thomas Worch wird in den Ausschuss für Bildung und Erziehung gewählt. 14. Pfarrer Wilfried Warneck wird in den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung gewählt. 15.1

Der Bericht der Kirchenleitung zum Stand der Dekanatsstrukturreform und zur Evaluation wird zur Kenntnis genommen.

15.2

Die mit der Dekanatsstrukturreform eingeführten rechtlichen Regelungen zur Ausstattung der Dekanate mit Kompetenzen und Ressourcen sind im Rahmen der Beschlüsse „Perspektive 2025“ weiter zu entwickeln. Dabei sind Steuerungsimpulse und Bemessungsgrößen einzelner Regelungen stärker aufeinander abzustimmen.

Nr. 8 · 2007

15.3

Eine erneute Evaluation der Dekanatsstrukturreform und der Mittleren Ebene soll im Jahr 2012 erfolgen. Die Gemeindeebene ist in diese Evaluation zu gleichen Teilen einzubeziehen.

15.4

Die Kirchenleitung wird beauftragt, eine vollständige und korrekte Aufstellung der Kosten, die im Rahmen der Dekanatsstrukturreform entstanden sind, vorzulegen.

15.5

Die Kirchenleitung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Dekanatsstrukturreform mittelfristig (d.h. bis 2012) darzustellen und aufzuzeigen, ab wann und in welchem Umfang finanzielle Entlastung (durch Realisierung von Synergien) erwartet werden.

17. Die in Drucksache Nr. 28/07 mitgeteilten Beschlüsse und Begründungen der Kirchenleitung zur künftigen Genehmigungspraxis bei Kinderta-gesstätten werden zur Kenntnis genommen und als Material an den Ausschuss für Bildung und Erziehung, den Finanzausschuss und den Verwal-tungsausschuss verwiesen.

16.1

Der Bericht „Perspektive 2025“ (DS 27/07) wird als Grundlage für die weitere Beratung entgegen genommen und an die synodalen Ausschüsse verwiesen.

18. Das EKHN-Mitgliedermagazin „ECHT“ (DS 30/07) wird vorbehaltlich einer entsprechenden Einsparung im Haushalt 2008 weitergeführt.

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Vor Ablauf des Jahres 2010 soll „ECHT“ erneut evaluiert und ein Gemeinschaftskonzept für ein Mitgliedermagazin mit anderen Kirchen entwickelt werden. 19. Der Antrag des Dekanates Ingelheim zur Ausweisung eines Modellprojektes zur regionalen Zusammenarbeit (DS 31/07) von Kirchengemeinden innerhalb des Dekanates als ein Modellprojekt für die Entwicklung von Dekanaten im Verdichtungsraum wird als Material an die Kirchenleitung verwiesen. 20. Der Antrag des Dekanates Darmstadt-Land zur Einstellung von Mitteln zur Finanzierung begleitender Supervision bei Hauptamtlichen (DS 32/07) wird als Material an den Finanzausschuss und an die Kirchenleitung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung verwiesen. 21. Der Antrag des Dekanates Gießen zur Abrechnung der Kosten der Fachberatung für Kindertagesstätten (DS 36/07) wird als Material an die Kirchenleitung verwiesen. 22. Der Antrag des Dekanates Nidda, bei der Einrichtung der AKH-Stellen (DS 37/07) Mittel für Supervision in Höhe von 1.500 Euro jährlich zusätzlich einzustellen wird als Material an den Finanzausschuss und an die Kirchenleitung zur Haushaltsplanaufstellung überwiesen. 23. Der Antrag des Dekanates Alsfeld zur Finanzierung von Personalentwicklungsmaßnahmen (DS 38/07) wird als Material zur Haushaltsplanaufstellung an den Finanzausschuss und an die Kirchenleitung überwiesen. 24. Der Antrag des Dekanates Hochtaunus zum Vorschlagsrecht der Dekanatssynode bei der Wahl einer Dekanin/eines Dekans (DS 39/07) wird als Material an den Kirchenordnungsausschuss verwiesen. 25. Die Anträge der Dekanate Hungen, Weilburg, Erbach, Gladenbach, Biedenkopf, Runkel, Groß-Gerau, Grünberg und Kirchberg zum neuen Zuweisungsverfahren (DS 41/07 – 49/07) werden als Material an die Kirchenleitung zur Erstellung einer Rechtsverordnung über das neue Zuweisungssystem der Gemeinden und Dekanate verwiesen. 26. Der Antrag des Dekanates Rodgau „die Verfassungskonformität der Änderung der Richtlinien zum „Ablauf der Dekanewahl“ zu überprüfen und Artikel 28 Kirchenordnung um eine Ermächtigung zum Erlass einer durch den Kirchensynodalvorstand zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung zum Verfahren der Dekanewahl zu ergänzen, wird als Material an die Kirchenleitung und an den Rechtsausschuss verwiesen. 27. Der nachstehende Antrag wird als Material an die Kirchenleitung verwiesen: Die Kirchenleitung wird gebeten, sich mit der Tendenz, immer mehr Friedwälder einzurichten, zu befassen und ihre Einschätzung dieser Entwicklung bezogen auf die Ortsgemeinden darzulegen. 28. In Ergänzung des im November 2006 gefassten Beschlusses Nr. 37 werden die Kirchenleitung und

207

der Vorstand des Diakonischen Werkes erneut und eindringlich aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission sich unverzüglich aufeinander zu bewegen und einen für alle Beteiligten tragbaren sozialverträglichen Kompromiss finden. 29. Nachstehender Antrag wird als Material überwiesen an den Rechtsausschuss (federführend), den Ausschuss für Bildung und Erziehung, den Finanzausschuss und den Theologischen Ausschuss sowie die Kirchenleitung: Die Kirchenleitung soll ein Gesetz für ein ElternzeitBlockmodell für Pfarrerinnen und Pfarrer auf den Weg bringen, in dem zwar beide Eltern in einem kontinuierlichen Teilzeit-Arbeitsverhältnis stehen – und dementsprechend regelgerecht höhergestuft werden - aber diese Teilzeit nicht auf zeitgleiche Teilarbeit, sondern auf mehrere Blöcke abwechselnder Vollzeit und Auszeit der beiden Partner verteilt. Eine solche Regelung setzt den Verbleib und das Leben beider Partner in einer Gemeinde ebenso voraus wie die Teilnahme des in der Auszeit befindlichen Partners am Gemeindeleben. 30. Der Ausschuss für Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung wird beauftragt, unter Beteiligung des Theologischen Ausschusses zu dem bei der 6. Tagung verabschiedeten Synodenwort: „Die Zukunft des Sozialstaates und unsere Verantwortung“ (Sozialwort) unter Mitwirkung von Diakonischem Werk in Hessen und Nassau und Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung bis zur Frühjahrstagung 2008 eine Handreichung mit Beispielen, Konkretionen und Umsetzungsideen vorzulegen. Die Kirchenleitung wird gebeten, die Mitwirkung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung, Mainz, bei der Erstellung der Handreichung „Sozialwort“ in die Zielvereinbarungen mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung einzubeziehen. 31. Die Kirchensynode nimmt die Informationen zu der Einführung von Studienbeiträgen im Land Hessen zur Kenntnis und unterstützt die Initiative „Für Solidarität und freie Bildung“, die Einführung von Studienbeiträgen durch den Hessischen Staatsgerichtshof verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Sie bittet darüber hinaus, in konkreter Umsetzung des „Sozialwortes“ zu prüfen, inwieweit und in welcher Form auch in den Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen dafür geworben werden kann, die Initiative zu unterstützen, damit die erforderliche Stimmenzahl von einem Prozent der hessischen Bevölkerung für die Verfassungsklage erreicht wird. gez.: Dr. Schäfer

gez.: Druschke-Borschel

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2007 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 7. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Art. 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben. __________

208

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDO, der AngAVO und der ArbVO

3. In § 16 Abs. 1 werden die Worte „30. September 2009“ durch die Worte „30. September 2011“ ersetzt.

Vom 20. Juni 2007

Artikel 2 Änderung der AngAVO/DW

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.5/2007 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der KDO § 8 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung vom 21. September 1970, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 24. Mai 2006 (ABl. 2006 S. 205), wird wie folgt geändert: 1. Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. 2. Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Abweichend von Absatz 3 wird die Besitzstandszulage in den Entgeltgruppen E 1 und E 2 ab dem Jahr 2005 zunächst in zwei Stufen zu je 25 Prozent jeweils am 1. Oktober abgesenkt. Für den am 30. September 2007 noch bestehenden Restbetrag der Besitzstandszulage (Restbesitzstand) gilt, dass eine weitere Absenkung in zwei gleichen Stufen nur in Höhe des Betrages erfolgt, der sich nach Abzug 1. der im September 2005 gezahlten kinderbezogenen Anteile des Ortszuschlags und 2. des Betrages, um den sich das Entgelt aufgrund einer über das Ergebnis gemäß Überleitungstabelle (Anlage zur KDO, AngAVO, ArbVO) hinausgehenden Herabgruppierung nach § 6 Abs. 3 verringert hat, ergibt. Beträgt die Differenz nach der Berechnung gemäß Satz 2 Null oder ergibt sich ein negativer Wert, erfolgt keine weitere Absenkung des Restbesitzstandes; ein nachträglicher Ausgleich bereits abgesenkter Beträge ist jedoch ausgeschlossen. Beträgt die Differenz nach der Berechnung gemäß Satz 2 einen Wert von mehr als 150 Euro, wird der diesen Betrag übersteigende Teil des Restbesitzstandes nicht abgesenkt. Für den nicht der Absenkung unterliegenden Betrag gemäß Satz 2 und 4 gilt Absatz 3 entsprechend. Diese Regelungen gelten für nichtvollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anteilig entsprechend dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit. Für Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Vorschriften stehen, steht ihnen die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Verfügung; diese erstattet der Arbeitsrechtlichen Kommission insoweit regelmäßig Bericht.“

§ 8 der Arbeitsvertragsordnung für Angestellte im kirchlich-diakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau vom 25. September 1980, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 24. Mai 2006 (ABl. 2006 S. 205), wird wie folgt geändert: 1. Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. 2. Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Abweichend von Absatz 3 wird die Besitzstandszulage in den Entgeltgruppen E 1 und E 2 ab dem Jahr 2005 zunächst in zwei Stufen zu je 25 Prozent jeweils am 1. Oktober abgesenkt. Für den am 30. September 2007 noch bestehenden Restbetrag der Besitzstandszulage (Restbesitzstand) gilt, dass eine weitere Absenkung in zwei gleichen Stufen nur in Höhe des Betrages erfolgt, der sich nach Abzug 1. der im September 2005 gezahlten kinderbezogenen Anteile des Ortszuschlags und 2. des Betrages, um den sich das Entgelt aufgrund einer über das Ergebnis gemäß Überleitungstabelle (Anlage zur KDO, AngAVO, ArbVO) hinausgehenden Herabgruppierung nach § 6 Abs. 3 verringert hat, ergibt. Beträgt die Differenz nach der Berechnung gemäß Satz 2 Null oder ergibt sich ein negativer Wert, erfolgt keine weitere Absenkung des Restbesitzstandes; ein nachträglicher Ausgleich bereits abgesenkter Beträge ist jedoch ausgeschlossen. Beträgt die Differenz nach der Berechnung gemäß Satz 2 einen Wert von mehr als 150 Euro, wird der diesen Betrag übersteigende Teil des Restbesitzstandes nicht abgesenkt. Für den nicht der Absenkung unterliegenden Betrag gemäß Satz 2 und 4 gilt Absatz 3 entsprechend. Diese Regelungen gelten für nichtvollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anteilig entsprechend dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit. Für Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Vorschriften stehen, steht ihnen die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Verfügung; diese erstattet der Arbeitsrechtlichen Kommission insoweit regelmäßig Bericht.“ 3. In § 16 Abs. 1 werden die Worte „30. September 2009“ durch die Worte „30. September 2011“ ersetzt.

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

209

Artikel 3 Änderung der ArbVO/DW

Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht.

§ 6 der Arbeitervertragsordnung vom 15. Dezember 1982, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl. 2006 S. 27), wird wie folgt geändert:

Darmstadt, den 6. Juli 2007

1. Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. 2. Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Abweichend von Absatz 3 wird die Besitzstandszulage in den Entgeltgruppen E 1 und E 2 ab dem Jahr 2005 zunächst in zwei Stufen zu je 25 Prozent jeweils am 1. Oktober abgesenkt. Für den am 30. September 2007 noch bestehenden Restbetrag der Besitzstandszulage (Restbesitzstand) gilt, dass eine weitere Absenkung in zwei gleichen Stufen nur in Höhe des Betrages erfolgt, der sich nach Abzug 1. des im September 2005 gezahlten Sozialzuschlages und 2. des Betrages, um den sich das Entgelt aufgrund einer über das Ergebnis gemäß Überleitungstabelle (Anlage zur KDO, AngAVO, ArbVO) hinausgehenden Herabgruppierung nach § 5 Abs. 2 und 3 verringert hat, ergibt. Beträgt die Differenz nach der Berechnung gemäß Satz 2 Null oder ergibt sich ein negativer Wert, erfolgt keine weitere Absenkung des Restbesitzstandes; ein nachträglicher Ausgleich bereits abgesenkter Beträge ist jedoch ausgeschlossen. Beträgt die Differenz nach der Berechnung gemäß Satz 2 einen Wert von mehr als 150 Euro, wird der diesen Betrag übersteigende Teil des Restbesitzstandes nicht abgesenkt. Für den nicht der Absenkung unterliegenden Betrag gemäß Satz 2 und 4 gilt Absatz 3 entsprechend. Diese Regelungen gelten für nichtvollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anteilig entsprechend dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit. Für Fragen und Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Vorschriften stehen, steht ihnen die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Verfügung; diese erstattet der Arbeitsrechtlichen Kommission insoweit regelmäßig Bericht.“ 3. In § 12 Abs. 1 werden die Worte „30. September 2009“ durch die Worte „30. September 2011“ ersetzt. Artikel 4 Inkrafttreten Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. September 2007 in Kraft.

Für die Kirchenverwaltung Lehmann __________ Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO, KDO, AngAVO/DW und ArbVO/DW Vom 20. Juni 2007 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.5/2007 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der KDAVO Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 14. November 2006 (ABl. 2007 S. 77), wird wie folgt geändert: 1. In § 25 Abs. 3 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(§ 30 Abs. 3)“ durch den Klammerzusatz „(§ 30 Abs. 2)“ ersetzt. 2. In § 28 Abs. 5 Satz 1 wird nach dem Wort „vorübergehend“ der Nebensatz „, in der Regel nicht länger als sechs Monate,“ eingefügt. 3. In § 29 Abs. 2 wird das Wort „Arbeitsentgelts“ durch das Wort „Tabellenentgelts“ ersetzt. 4. § 30 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 30 Arbeitsentgelt/Stundenentgelt/ in Monatsbeträgen festgelegte Zulagen“ b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Stundenentgelt ist das Arbeitsentgelt gemäß Stufe 3 geteilt durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 13).“ c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) In Monatsbeträgen festgelegte Zulagen sind die Leistungszulage (§ 29 Abs. 2), die Schicht- und Wechselschichtzulage und die Zulage nach § 28 Abs. 5.“

210

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

5. In § 31 werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt: „Satz 1 gilt entsprechend für die Leistungszulage gemäß § 29 Abs. 2. In einer Dienstvereinbarung nach § 29 Abs. 1 ist zu regeln, ob die Leistungskomponente einbezogen wird.“ 6. In § 36 Abs. 2 wird das Wort „Mitarbeiterinnen“ durch das Wort „Mitarbeiterin“ ersetzt. 7. § 37 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 3 werden nach dem Wort „begonnen“ die Wörter „oder vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres geendet“ eingefügt. b) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Geht das Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf der Grundlage der Arbeitsrechtsregelung zur Gewährung von Altersteilzeit über, wird die Sonderzahlung aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis mit dem zustehenden Entgelt für den letzten Monat vor Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ausgezahlt. Absatz 4 gilt entsprechend.“ 8. § 40 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 40 Vergütung Nichtvollzeitbeschäftigter und kurzfristig Beschäftigter“ b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. c) In Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Wort „Zulagen“ der Klammerzusatz „(§ 30 Abs. 3)“ eingefügt. d) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: „(2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die kurzfristig beschäftigt werden, erhalten entsprechend den schriftlich vereinbarten und geleisteten Arbeitsstunden ein Stundenentgelt gemäß § 30 Abs. 2 der für die Tätigkeit maßgebenden Eingruppierung.“

Nr. 8 · 2007

14. In der Anlage 2 zur KDAVO (Entgelttabelle) wird die Spalte „Stufenentgelte“ gestrichen. Artikel 2 Änderung der KDO Die Kirchliche Dienstvertragsordnung vom 21. September 1970, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 20. Juni 2007 (ABl. 2007 S. 208), wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Abs. 4 Satz 4 werden nach dem Wort „Reduzierung“ die Wörter „ist betrieblich veranlasst oder“ eingefügt. 2. In § 8 wird nach Absatz 6 folgender Absatz 7 angefügt: „(7) Die Besitzstandszulage wird bei der Berechnung der Vergütung von Mehrarbeit gemäß § 31 KDAVO nicht berücksichtigt. Steht die Mehrarbeit jedoch im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Reduzierung der Arbeitszeit, die betrieblich veranlasst oder aus familienbezogenen Gründen erfolgt ist, wird die Besitzstandszulage abweichend von Satz 1 in der auf die Arbeitsstunde entfallenden, anteiligen Höhe berücksichtigt.“ Artikel 3 Änderung der AngAVO/DW Die Arbeitsvertragsordnung für Angestellte im kirchlichdiakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau vom 25. September 1980, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 20. Juni 2007 (ABl. 2007 S. 208), wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Abs. 4 Satz 4 werden nach dem Wort „Reduzierung“ die Wörter „ist betrieblich veranlasst oder“ eingefügt. 2. In § 8 wird nach Absatz 6 folgender Absatz 7 angefügt:

9. § 43 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 8 Satz 1, Absatz 10 und Absatz 11 Satz 1 wird jeweils das Wort „Bezüge“ durch das Wort „Krankenbezüge“ ersetzt. b) In Absatz 11 Satz 3 wird das Wort „Bezüge“ durch das Wort „Leistungen“ ersetzt. 10. In § 45 Abs. 1 wird das Wort „Entgelt“ durch das Wort „Bezüge“ und in § 45 Abs. 4 werden die Wörter „des Entgelts“ durch die Wörter „der Bezüge“ ersetzt. 11. In § 46 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort „Entgelts“ der Klammerzusatz „(§ 42)“ eingefügt. 12. In § 49 Abs. 1 werden die Wörter „des Entgelts“ durch die Wörter „der Bezüge“ ersetzt. 13. In § 60 Abs. 3 wird das Wort „Arbeitsentgelt“ durch das Wort „Bezüge“ ersetzt.

„(7) Die Besitzstandszulage wird bei der Berechnung der Vergütung von Mehrarbeit gemäß § 31 KDAVO nicht berücksichtigt. Steht die Mehrarbeit jedoch im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Reduzierung der Arbeitszeit, die betrieblich veranlasst oder aus familienbezogenen Gründen erfolgt ist, wird die Besitzstandszulage abweichend von Satz 1 in der auf die Arbeitsstunde entfallenden, anteiligen Höhe berücksichtigt.“ Artikel 4 Änderung der ArbVO/DW Die Arbeitervertragsordnung vom 15. Dezember 1982, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 20. Juni 2007 (ABl. 2007 S. 208), wird wie folgt geändert:

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

1. In § 6 Abs. 4 Satz 4 werden nach dem Wort „Reduzierung“ die Wörter „ist betrieblich veranlasst oder“ eingefügt. 2. In § 6 wird nach Absatz 6 folgender Absatz 7 angefügt:

211

Artikel 5 Inkrafttreten Artikel 1 Nr. 5 sowie die Artikel 2 bis 4 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Im Übrigen tritt diese arbeitsrechtliche Regelung am 1. Juli 2007 in Kraft. ***

„(7) Die Besitzstandszulage wird bei der Berechnung der Vergütung von Mehrarbeit gemäß § 31 KDAVO nicht berücksichtigt. Steht die Mehrarbeit jedoch im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Reduzierung der Arbeitszeit, die betrieblich veranlasst oder aus familienbezogenen Gründen erfolgt ist, wird die Besitzstandszulage abweichend von Satz 1 in der auf die Arbeitsstunde entfallenden, anteiligen Höhe berücksichtigt.“

Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABI. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 6. Juli 2007 Für die Kirchenverwaltung Lehmann __________

Bekanntmachungen

Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat Herborn mit Sitz in Herborn Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Herborn wird folgendes beschlossen: § 1 Im Evangelischen Dekanat Herborn wird eine Dekanspfarrstelle mit Sitz in Herborn errichtet. § 2 Das Dekane-Kontingent umfasst 50%. Der gemeindliche Anteil mit Aufgaben in der Evangelischen Kirchengemeinde Herborn umfasst 50%. § 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft. Darmstadt, 5. Juni 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Berichtigung der Bekanntmachung der Kirchlichen Haushaltsordnung Vom 21. Juni 2007 Die Bekanntmachung der Kirchlichen Haushaltsordnung (ABl. 2000 S. 145) ist wie folgt zu berichtigen:

Nach der Überschrift ist das Datum „3. Dezember 1999“ durch das Datum „2. April 2000“ zu ersetzen. Darmstadt, den 21. Juni 2007 Für die Kirchenverwaltung Lehmann __________ Änderung der Richtlinien für den Überbrückungsfonds Vom 10. Mai 2007 Die Richtlinien für den Überbrückungsfonds zur Konsolidierung der Haushalte von Kirchengemeinden, Dekanate und des landeskirchlichen Haushalts in der EKHN vom 1. Dezember 2004 (ABl. 2005 S. 18), zuletzt geändert am 2. Juni 2005 (ABl. 2005 S. 198), werden wie folgt geändert: 1. Im 1. Absatz wird im 1. Satz das Wort „Personalhaushaltskonsolidierung“ durch „Personal- und Sachhaushaltskonsolidierung“ ersetzt. 2. Im 1. Absatz wird im 2. Satz die Zahl „2007“ durch die Zahl „2008“ ersetzt. 3. Nummer 1 wird wie folgt geändert: a) Im 1. Absatz wird der 1. Satz wie folgt neu gefasst: „Die Sondermittel sollen dazu dienen, die Kirchengemeinden, Dekanate und gesamtkirchliche Organisationseinheiten in die Lage zu versetzen, die notwendigen Strukturanpassungsmaßnahmen im sachlichen wie personellen Bereich vorzunehmen.“ b) Die Texte im 2. und 3. Spiegelstrich werden gegeneinander getauscht.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

212

c) Im 2. Absatz wird „bis 2006“ durch das Wort „mittelfristig“ ersetzt.

Nr. 8 · 2007

Von der Gesamtmitarbeitervertretung berufen: 1. Joachim Reinhard

4. Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) Im 1. Absatz wird hinter dem 2. Satz folgender Satz angefügt: „Für die Beantragung ist das bereitgestellte Formular zu verwenden“. b) Im 4. Spiegelstrich werden hinter dem Wort „Kollekteneinnahmen“ die Wörter „oberhalb eines Betrages von 20.000 Euro“ eingefügt. c) Im 2. Absatz wird hinter dem 2. Satz folgender Satz angefügt: „Eine entsprechende Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstandes ist dem Antrag beizufügen. d) Folgender Absatz wird angefügt: „Der Förderzeitraum beträgt höchstens drei Jahre je Einzelfall. Bei darüber hinausgehendem weiteren Bedarf muss ein erneuter Antrag gestellt werden.“

Ev. Kirchengemeindeamt Neu-Isenburg Vertreter: Helmut Fladda Kirchenverwaltung Darmstadt Weitere Vertreterin: Carmen Prasse Philippus-Kirchengemeinde Darmstadt-Kranichstein 2. Jürgen Lehlbach Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Vertreter: Jörg Wilhelm Ev. Dekanat Rüsselsheim Weiterer Vertreter: Edwin Benz Kirchenverwaltung Darmstadt Die Amtszeit beginnt am 1. Juli 2007 und endet am 30. Juni 2012.

Darmstadt, den 15. Juni 2007

Darmstadt, den 26. Juni 2007

Für die Kirchenverwaltung Striegler

Für die Kirchenverwaltung D r. K n ö t z e l e

__________ __________ Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) Nachstehend geben wir die derzeitige Besetzung der Schlichtungsstelle nach dem MAVG bekannt: Vorsitzender: Richter Dr. Rolf-Dietrich Opitz stellvertretender Vorsitzender: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Trieb Von der Kirchenleitung berufen: 1. Pfarrer Gerhard Helbich Zentrum Seelsorge und Beratung Vertreter: Pfarrer Axel Mette Paul-Gerhardt-Gemeinde Darmstadt Weitere Vertreterin: Doris Jung Ev. Regionalverwaltung Herborn-Biedenkopf 2. Pfarrer Dr. Gunter Volz Pfarrstelle für Gesellschaftliche Verantwortung in den Dekanaten Frankfurt am Main-Süd und Mitte-Ost Vertreter: Matthias Kessler Ev. Regionalverwaltung Darmstadt Weitere Vertreterin: Pfarrerin Susanne Domnick Ev. Kirchengemeinde Friedberg

Satzung zur Änderung der Satzung des Erwachsenenbildungswerkes in den drei rechtsrheinischen, überwiegend zum Gebiet des Rhein-Lahn-Kreises gehörenden Dekanaten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau im Lande Rheinland-Pfalz Vom 14. November 2006 Die Mitgliederversammlung der Evangelischen Erwachsenenbildung Rhein-Lahn hat folgende Änderung der Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung des Erwachsenenbildungswerkes in den drei rechtsrheinischen, überwiegend im Gebiet des Rhein-Lahn-Kreises gehörenden Dekanaten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau im Lande Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Juli 1997 (ABl. 1999 S. 188) wird wie folgt geändert: 1. § 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Mitglieder des Bildungswerkes sind die Dekanate Diez, Nassau und St. Goarshausen. Mitglieder können ferner die schwerpunktmäßig oder ausschließlich auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung tätigen kirchlichen Einrichtungen, Werke, Verbände und dauerhafte Initiativen in den Dekanaten Diez, Nassau und St. Goarshausen werden.“

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

2. § 5 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Mitglieder entsenden in die Mitgliederversammlung je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Die drei Dekanate entsenden jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie die Inhaberinnen und Inhaber der Fach-/Profilstellen Bildung und gesellschaftliche Verantwortung in den drei Dekanaten. Beratend nehmen an der Mitgliederversammlung teil die Leiterin bzw. der Leiter der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau oder in deren oder dessen Stellvertretung eine pädagogische Mitarbeiterin bzw. ein pädagogischer Mitarbeiter der Arbeitsstelle. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter werden auf die Dauer von 6 Jahren entsandt.“ Artikel 2 1. Diese Satzungsänderung tritt zum 1.1.2007 in Kraft.

Kirchenverwaltung der EKHN Referat Personal-Service Gesamtkirche Stichwort „Amtsblatt“ 64276 Darmstadt Telefon 06151 / 405-224 [email protected] In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Amtsblatt auch im Internet und im Intranet als PDF-Datei abgerufen werden kann. Die Adresse im Internet lautet: www.ekhn.de/amtsblatt Dienststellen, die das Amtsblatt in Papierform daraufhin nicht mehr benötigen, bitten wir um entsprechende Mitteilung. Darmstadt, den 26. Juni 2007 Für die Kirchenverwaltung Lehmann __________

2. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitung. *** Vorstehende Satzung wurde am 22. März 2007 von der Kirchenleitung genehmigt und am 4. Juni 2007 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 26. Juni 2007 Für die Kirchenverwaltung Zander

213

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Groß-Felda Dekanat: Alsfeld Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GROSS-FELDA

__________ AMTSBLATT Neue Grundsätze für den Versand Die Kirchenverwaltung überprüft zurzeit die Adressen für den Versand des Amtsblattes. Im Zuge der Umstellung kann es vorkommen, dass einzelne Bezieher das Amtsblatt nicht wie gewohnt erhalten. Der Versand des Amtsblattes erfolgt zukünftig grundsätzlich wie folgt: Dienststellen Kirchengemeinden

Versand ein Exemplar

Dekanate

drei Exemplare

Kirchliche Verbände

drei Exemplare

Gesamtkirchliche Einrichtungen

wie bisher

Dienststellen außerhalb der EKHN

wie bisher

Mitarbeitervertretungen

ein Exemplar

Pfarrerinnen und Pfarrer im Schuldienst

ein Exemplar

Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand

auf Anforderung

Nachträgliche Veröffentlichung Diakoniestation: Loreley-Nastätten Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHER KIRCHLICHER ZWECKVERBAND DIAKONIESTATION LORELEY-NASTÄTTEN

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 5. Juli 2007

In begründeten Fällen können weitere Exemplare kostenfrei angefordert werden. Bitte richten Sie Ihre Bestellung an:

Für die Kirchenverwaltung Hübner __________

214

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Dienstnachrichten

Nr. 8 · 2007

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

215

216

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

217

218

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung

-

Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen.

2 Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft, eine Grundschule am Ort sowie eine Mittelpunktschule im Ortsteil Hartenrod (ca. 2 km) und eine Gesamtschule in Gladenbach (ca. 8 km),

-

Fach- und Berufsschulen, Universitäten und Fachhochschulen in der näheren Umgebung (z.B. Gießen oder Marburg),

-

gute Schulbus- und Busverbindungen,

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen.

-

gesicherte Gesundheitsbetreuung durch Arzt- und Zahnarztpraxen vor Ort,

-

eine Sporthalle, ein Schwimmbad und einen Kurpark für die körperliche Betätigung,

Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen.

-

2 Kliniken (Hessische Berglandklinik und Rheumazentrum Mittelhessen), 2 Altenheime und mehrere Pensionen - Kurgäste und Patienten gehören zu den Kirchenbesuchern.

__________ Bad Endbach, 1.0 Pfarrstelle, Dekanat Gladenbach, ab September 2007, Modus C, zum zweiten Mal

Unsere Kirchengemeinden:

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

-

Wo andere zur Kur gehen, könnten Sie in unseren zwei evangelischen Kirchengemeinden Bad Endbach und Wommelshausen Pfarrerin/Pfarrer sein!

Wir feiern unsere Gottesdienste im Ortsteil Bad Endbach sonntags um 9.15 Uhr und im Ortsteil Wommelshausen um 10.30 Uhr.

-

Die Großgemeinde Bad Endbach, mit am 31.12.2006 genau 8.602 Einwohnern, steht seit fast 50 Jahren für Gesundheit, Wohlbefinden und Erholung.

Unser Gemeindebrief erscheint sechsmal im Jahr und kann Ihnen bei Interesse gern zugeschickt werden.

-

Viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen engagieren sich im Kindergottesdienst.

-

Kirchenchor, Kinderchor, Besuchsdienst, Posaunenchor, in besonderen Gottesdiensten, in Frauenkreisen, in der Kinder- und Jugendarbeit, im Mutter-KindKreis etc.

-

Nebenberuflich unterstützen Küster, Organisten, Chorleiterin und eine Sekretärin stundenweise die Arbeit in der Kirchengemeinde.

-

Die Kur-, Klinik- und Altenheimseelsorge und die Betreuung des Besuchsdienstkreises wird über eine weitere 0,5 Pfarrstelle abgedeckt, die der Kirchengemeinde Bad Endbach zugeordnet ist.

Am Ort sind verschiedene Freikirchen ansässig, katholische Gemeindeglieder besuchen die Kirche im Nachbarort Hartenrod. Zur Kirchengemeinde Bad Endbach gehören eine große Gruppe Spätaussiedler sowie einige Asylbewerber.

-

Ein Förderverein für unser Jugendkirchenprojekt „Quo Vadis“ ist aktiv vor Ort (gemeinsam mit der benachbarten Ev. Kirchengemeinde Günterod). Wir haben einen engagierten Jugenddiakon für dieses Projekt gewinnen können.

Die beiden Kirchen liegen ca. 3 km auseinander. Die beiden Gemeinden arbeiten eng zusammen. Beide haben Sinn für Tradition und sind offen für Innovation.

Unsere Grundlage und unser Fundament ist Jesus Christus. Unser Auftrag ist es, Menschen zum Glauben an Jesus Christus einzuladen und miteinander in der Nachfolge Jesu zu leben.

Die Gemeinde liegt im landschaftlich reizvollen Lahn-DillBergland, umringt von Wäldern mit vielen Freizeitmöglichkeiten (z.B. Aartalsee, ca. 8 km entfernt). Die Entfernung nach Marburg, Gießen, Dillenburg, Herborn, Wetzlar und Biedenkopf beträgt jeweils ca. 30 km. Das Pfarrhaus steht verkehrsberuhigt im Ortsteil Bad Endbach. Im Erdgeschoss befindet sich das Pfarrbüro nebst Gästezimmer und im Obergeschoss eine schöne Wohnung mit 5 Zimmern, Küche, Bad, Terrasse und einem Garten. Im Ortsteil Bad Endbach leben 1.181 evangelische Gemeindeglieder, in Wommelshausen 614.

Wir haben -

eine gewachsene, intakte, ländliche Dorfgemeinschaft,

-

ein aktives Vereinsleben,

-

fast alle Einkaufsmöglichkeiten im Ort, einschl. Bank und Sparkasse,

Wir freuen uns auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der uns auf diesen Grundlagen die biblische Botschaft als Wort Gottes verkündigt und auch die ersten Reihen im Gottesdienst mit Leben erfüllt. Unser Anliegen ist, auch das „Mittelalter“ für Gottesdienste und Gemeindeleben zu gewinnen.

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Wir erwarten, dass Sie

-

219

eine Jungschargruppe

Ihren Beruf als Berufung ansehen und eine lebendige Beziehung zu Jesus Christus haben, um die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln zu können,

-

der Kindergottesdienst

-

mehrere Chöre, darunter ein Gospelchor

-

Freude haben an Verkündigung und Gebet,

-

dem Kirchenvorstand

-

Vertrauen auf die Führung des Heiligen Geistes haben,

-

einer Gemeindesekretärin

-

einer Küsterfamilie

-

die Kirchenvorstände, bestehend aus 10 bzw. 6 Mitgliedern, konstruktiv begleiten und unterstützen,

-

einer Organistin

-

organisatorische Fähigkeiten besitzen,

-

ehrenamtlichen Kindergottesdienstmitarbeiter/innen und Jungscharhelfer/innen

-

Leitungskompetenz und Teamfähigkeit haben,

-

einer Reinigungskraft

-

ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in geistlichen und pädagogischen Fragen unterstützen,

-

Prädikanten aus unserer Gemeinde und dem Dekanat.

-

offen und herzlich auf die Menschen zugehen und sie seelsorgerisch begleiten,

-

die gute Zusammenarbeit mit den übrigen christlichen Konfessionen vor Ort fortsetzen (Allianz, Ökumene),

-

offen sind für unterschiedliche Gottesdienstformen (monatliche Abendgottesdienste etc.).

Das Pfarrhaus, um 1910 erbaut, mit Doppelgarage und neuem Carport, wurde vor 10 Jahren von Grund auf renoviert und ist nun zeitgemäß ausgestattet. Neben dem Amtszimmer und einem Arbeits- bzw. Besuchszimmer hat es fünf weitere Zimmer, (ca. 25-30 qm groß), ein Kinderzimmer mit Nebenraum, sowie Küche, 2 Bäder und einen Toilettenraum. Es ist umgeben von einem über 2.000 qm großem Grundstück mit Baumbestand.

-

Wir wünschen uns, dass Sie sich in unserer Gemeinde wohl fühlen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Kontaktpersonen sind: Ilona Pfeiffer, Kirchenvorstand Bad Endbach, Tel.:: 0171 2343400; Sonja Rink, Kirchenvorstand Wommelshausen, Tel.: 0160 93332692; Pfarrer Rüdiger Jung, Tel.: 06464 6553; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304; Dekan Matthias Ullrich, Tel.: 06462 915404. __________ Dreifelden, Evangelische Kirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Evangelisches Dekanat Selters, Patronatstelle - Fürst zu Wied Unsere Kirchengemeinde Dreifelden gehört zur Verbandsgemeinde Hachenburg (ca. 30.000 Einwohner). Sie setzt sich aus 4 kommunalen Gemeinden zusammen und zählt 900 Gemeindemitglieder. Die denkmalgeschützte Kirche, auch als „Tausendjährige Kirche“ überregional bekannt, bildet das Zentrum des Dorfes. In der Nähe der Kirche liegt das geräumige Gemeindehaus mit modern eingerichtetem Gemeindebüro, einem Saal und mehreren Besprechungszimmern. Im Ort Dreifelden befinden sich: Ein Haus für psychisch Behinderte mit 30 Betten sowie ein Seniorenheim mit ca. 70 Betten und etwas außerhalb gelegen die evangelische Freizeitstätte der Dekanate Selters, Bad Marienberg, Diez und St. Goarshausen. Neben den sonntäglichen Gottesdiensten in Dreifelden findet einmal im Monat ein evangelischer Gottesdienst in der katholischen Kirche in Schenkelberg statt. Aktive Gruppen in der Kirchengemeinde sind: -

ein Bibelkreis

-

eine Frauenfrühstücksgruppe

Die gemeindliche Arbeit wird mitgetragen von:

Dreifelden liegt direkt am Dreifelder Weiher und ist umgeben von der Westerwälder Seenplatte. Der Ort verfügt über Pensionen und Gästehäuser. Am Dreifelder Weiher, zum großen Teil Naturschutzgebiet, gibt es einen Campingplatz mit Badestrand und Strandcafe. An das Dorf schließt unmittelbar die 18-Loch Spielfläche des „Golfclubs WW eV.“ an. Im Bereich der Kirchengemeinde ist ein kommunaler Kindergarten. Eine Grundschule befindet sich im 6 km entfernten Alpenrod. Weiterführende Schulen (Realschule und Gymnasien) befinden sich in der näheren Umgebung. Das 10 km entfernte Hachenburg hat eine schöne historische Altstadt mit Schloss und bietet zahlreiche kulturelle Veranstaltungen. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, ...die/der authentisch und lebensnah den Glauben an Jesus Christus lebt, verkündigt und dazu mithelfen will, dass Menschen in unserer Gemeinde Christen werden und Christen bleiben. Sie oder er sollte Freude haben an Verkündigung und Gebet, im Bereich der Seelsorge einen Schwerpunkt setzen und Menschen besuchen, insbesondere Ältere und Kranke. Begleitung und Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns wichtig. Die Betreuung des Kindergottesdienstes, der Jungschararbeit, der Konfirmanden und der heranwachsenden Generation sowie des Bibelkreises liegen uns besonders am Herzen. Weitere Auskünfte erteilen: KV-Vorsitzender Manfred Fischer, Tel.: 02662 940277; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: 02626 9244-11; Propst für Nord-Nassau, Michael Karg, Tel.: 02772 3304. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. __________

220

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Frankfurt am Main, Bethaniengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Frankfurt Nord, Modus C Sie suchen eine neue Aufgabe? Das passt gut: Wir brauchen ganz dringend eine neue Pfarrerin oder einen neuen Pfarrer! Sie kennen die Evangelische Bethaniengemeinde am Frankfurter Berg noch nicht? Dann möchten wir Ihnen hier ein paar Fakten nennen:

Nr. 8 · 2007

Rand Frankfurts, wird Ihnen gefallen. Wir sind gut zu erreichen, sowohl mit Bussen und U- und S-Bahnen als auch mit dem Auto über die A 661. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sind gegeben. Im Umkreis von 2 km gibt es Ärzte, Kindergärten, alle Schulformen, Sportgelände und ein Schwimmbad. Man ist viel schneller in der Natur an der Nidda als in der Frankfurter City, aber auch das dauert keine halbe Stunde. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

-

1947 wurde die Gemeinde gegründet

-

1948 fanden erste Gottesdienste statt und der Bau einer Kirche begann

Können Sie sich auch vorstellen, mit der Unterstützung eines 10-köpfigen, vielseitigen, engagierten und kooperativen Kirchenvorstands gemeinsam konstruktiv unsere Gemeinde zu leiten?

-

1949 wurde die mittlerweile denkmalgeschützte Kirche eingeweiht

Wenn Sie noch mehr über Ihren zukünftigen Arbeitsplatz erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

-

derzeit haben wir 1.200 Gemeindemitglieder (wegen zahlreicher Neubaugebiete ist die Tendenz steigend)

-

Kindergarten und Hort werden von uns getragen

Bitte wenden Sie sich an: Ev. Bethaniengemeinde, Wickenweg 60, Tel.: 069 549135; Kirchenvorstand Guido Firle, Tel.: 0177 1986 009; Dekan Jürgen Moser, Tel.: 069 5302200; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388.

-

das idyllische Pfarrhaus befindet sich neben dem Gemeindehaus und der Kirche

Sie können sich auch auf unserer Homepage umschauen. Die Adresse lautet: www.bethaniengemeinde.de

-

zu finden ist die Gemeinde im Frankfurter Norden, im Zentrum einer gewachsenen Siedlung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Das breite Spektrum von Angeboten und Veranstaltungen unserer Gemeinde besteht aus: Miniclub, Jungschar, Kindergottesdienst, Konfitreff für Ehemalige, Bibelgesprächskreis, Filmabende, Literaturund Musikabende, Seniorengruppe „Frauenhilfe“, Flöten für Kinder, Posaunenchor, Gospelchor und Projektchor.

__________ Gimbsheim, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus B Die Kirchengemeinde Gimbsheim/Rheinhessen mit rund 1.700 Gemeindegliedern hat ab 01.09.2007 eine volle Pfarrstelle neu zu besetzen.

Was für uns wichtig ist:

Wo wir sind...

Wir wünschen uns von Ihnen Predigten, die Ihren Zuhörern Hintergrundwissen zukommen und sie gleichzeitig Gottes Wort in der heutigen Zeit aktuell hören und verstehen lassen.

Eine Altrheingemeinde gegenüber dem hessischen Naturschutzreservat Kühkopf, gelegen zwischen Mainz und Worms. Gimbsheim ist eine landwirtschaftlich geprägte Wohngemeinde mit 3.200 Einwohnern.

Wir möchten Ihnen die besonders schönen Seiten unseres Gemeindelebens zeigen und sind gespannt, was Sie an Interessantem und Neuem zu unseren gewachsenen Traditionen – den vierteljährlichen Seniorennachmittagen, den Themenandachten in der Passions- und Adventszeit, den besonderen Gottesdienstfeiern zu Ostern und Weihnachten – mitbringen werden.

Infrastruktur:

In enger Kooperation (Planungsbezirk) mit der Michaelisgemeinde in Berkersheim und den beiden Preungesheimer Gemeinden Kreuz und Festeburg vertreten Sie, unterstützt vom Kirchenvorstand, unsere Gemeinde ebenso wie gegenüber unserer katholischen Schwestergemeinde „zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit“ in ökumenischer Allianz. Wenn Sie außerdem auch noch aufgeschlossen und kontaktfreudig sind und unsere Gemeinde auch im Stadtteil repräsentieren können, dann sind Sie bei uns richtig. Sie können sich bei uns wohl fühlen! Denn wir bieten Ihnen auch ein renoviertes, freistehendes 7-Zimmer-Haus mit Terrasse, Garten, Garage und Stellplatz im Zentrum der Gemeinde als gemütliches Zuhause an. Unser Stadtteil im Grünen, am nördlichen

-

Kindertagesstätte und Grundschule (weiterführende Schulen im Umkreis von 20 km),

-

Ärzte, Apotheke, Zahnarzt,

-

Einkaufsmöglichkeiten sind im Umkreis von 3 km,

-

Freizeitangebote: vielfältige Vereinslandschaft im sportlichen und kulturellen Bereich, Rad- und Walkingwege, Freibad und Baggerseen,

-

noch mehr Infos unter: www.gimbsheim.de.

Was Sie vorfinden... -

Eine Kirche mit Chor aus dem 14. Jahrhundert, eine renovierte Schäferorgel (1869 eingeweiht). Zwei Organisten begleiten die Gemeinde im Wechsel. Ein Küsterehepaar versieht engagiert seinen Dienst.

-

Ein Pfarrhaus (Wohnbereich 130 m2) wird renoviert, gegenüber der Kirche mit großzügigem Garten. Die Diensträume befinden sich im Erdgeschoss.

-

Ein Gemeindehaus mit großem Gemeindesaal und verschiedenen kleineren Gruppenräumen.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007 -

Die Ev. Kindertagesstätte mit vier Gruppen unter gemischter Trägerschaft (1/4 Kommune). Die Kita „Pusteblume“ stellt einen wichtigen Baustein in unserem Gemeindeleben dar und bringt sich ihrerseits mit Festen und Gottesdiensten ein. Sie wird unterstützt durch einen regen Förderverein. Eine umfassende Renovierung ist in Planung.

Der Kirchenvorstand bietet eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Er ist aufgeschlossen, kooperativ und engagiert, möchte Traditionen erhalten und ist gleichzeitig offen für neue Impulse. Ein großer Stamm verlässlicher und selbstständig arbeitender Ehrenamtlicher unterstützt den/die Pfarrer/in in allen Aktivitäten.

221

Wir sind eine junge, innovative Gemeinde, dreißig Autominuten von Frankfurt entfernt, mit eigenem Gemeindeprofil, die Wert legt auf eine lebendige, ansprechende Spiritualität, die Menschen aber nicht einengt. Das 1974 eingeweihte und 1999 komplett sanierte und umgebaute Gemeindezentrum bietet mit seinen zahlreichen Gruppenräumen, dem Jugendkeller und dem großen Kirchsaal (250 Personen) mit seiner ausgezeichneten Akustik viel Raum für Begegnung und Feier. Unsere Gemeinde zeichnet aus: -

Vielfältige Gottesdienstformen mit abwechslungsreicher musikalischer Gestaltung (z.B. „Kirche ´mal anders“ einmal monatlich sonntags um 17 Uhr)

-

Eigenständige Kinder- und Jugendgottesdienste für 4-13-Jährige

-

Gesprächsforen, wie offener Gesprächskreis, drei Hauskreise, Glaubenskurse

-

engagierte Kinder- und Jugendarbeit mit zahlreichen Projekten

Folgende Gruppierungen sind bereits tätig: -

Kirchenchor, Posaunenchor, Kirchenband,

-

Kindergottesdienst,

-

Frauenhilfe,

-

Besuchsdienst,

-

Krabbelgruppe,

-

Jugendgruppe für Grundschulkinder „Dino-Kids“.

-

Familienfreizeiten

Eine Pfarrsekretärin unterstützt in Teilzeit bei den Verwaltungsarbeiten.

-

mehrere Eltern-Kind-Gruppen

-

die Kindertagesstätte (dreigruppig, 75 Kinder, Einzelintegration, mit acht Mitarbeiterinnen) mit halboffenem Konzept, der die religionspädagogische Arbeit ein wichtiges Anliegen ist

-

aktiver Seniorenclub

-

profilierte Öffentlichkeitsarbeit

-

Besuchsdienstkreis

-

Alleinstehenden-Treff

-

Musikprojekte: verschiedene Bands, Flötenkreis

-

ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde

-

besondere Veranstaltungen wie „Bistro-Nachtcafé“ und Kabarett

-

Partnerschaften zur Evangelischen Gemeinde Heiligenstadt/ Thüringen sowie zur Evangelischen Schularbeit im Heiligen Land

Wir wünschen uns... Eine/n Pfarrer/in, die/der -

Freude hat an den Kernbereichen des Pfarrdienstes, am Predigen und in der Seelsorge,

-

auf Menschen zugehen kann und gerne im Team arbeitet,

-

bestehende Gruppen unterstützt und begleitet,

-

sich engagiert für das Aufgabenfeld der Kita,

-

unser „zartes Pflänzchen Ökumene“ (Weltgebetstag, Frauenfrühstück, Osterfeuer) hegt und pflegt,

-

neue Ideen entwickelt für die Jugendarbeit.

Neugierig geworden? Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Heinz Paruzynski, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06249 4613; Herrn Harald Storch, Dekan des Dekanates Worms-Wonnegau, Tel.: 06241 84950; Herrn Klaus-Dieter Schütz, Propst für Rheinhessen, Tel.: 06131 31027. __________ Rodgau-Jügesheim, Evangelische Emmausgemeinde, Dekanat Rodgau, zum zweiten Mal Erteilung eines Dienstauftrages durch die Kirchenleitung: a) 0,5-Pfarrvikarstelle „Gemeinde lebt als Weggemeinschaft, die einladend und gastfreundlich ist. Sie ist ein Ort der Begegnung, miteinander zu leben, miteinander im Glauben zu wachsen und für andere da zu sein“. Diese in der Gemeinde entwickelte Vision ist uns Ziel und Ansporn.

Eine große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt die Arbeit. Unterstützt werden sie hauptamtlich durch einen Pfarrer (1,0-Stelle), eine Sekretärin (0,65-Stelle: wird bei Besetzung der 0,5Pfarrstelle aufgestockt) und einen Jugendleiter (1,0Stelle, zu 60% wird diese Stelle aus Eigenmitteln durch den Gemeindeaufbauverein e.V. finanziert), nebenamtlich durch einen Hausmeister und Küster sowie durch einen Popular-Kirchenmusiker (0,25-Stelle) und durch Organistinnen und Organisten. Die 14 Mitglieder des Kirchenvorstandes arbeiten mit Gemeindegliedern selbstverantwortlich in Ausschüssen. Neben der vorhandenen 1,0-Pfarrvikarstelle ist aufgrund der Gemeindeentwicklung die 0,5-Pfarrstelle neu errichtet worden und nun erstmalig zu besetzen.

222

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Wir wünschen uns für die Weiterentwicklung des Gemeindelebens eine Pfarrerin/ einen Pfarrer -

für die/für den Seelsorge in der Gemeinde ein wichtiger Bestandteil ist

-

die/der Freude hat, kreative Projekte (wie „Kirche ´mal anders“) mitzugestalten und neue Impulse zu setzen

-

die/der die familienorientierte Angebote (z.B. Taufbegleitung junger Familien) entwickelt und pflegt

-

für die/für den die spirituelle Begleitung und Schulung von Ehrenamtlichen ein Anliegen ist

-

die als Pfarrerin Interesse am Aufbau einer Frauenund Mädchenarbeit (z.B. Frauenfrühstück, Frauentreff, Mädchentag) hat.

Wir wissen: Sie können nicht überall mitarbeiten. Wir haben eine faire halbe Stelle im Blick. Deswegen möchten wir mit Ihnen zusammen die Schwerpunkte Ih-rer Arbeit entsprechend Ihrer Gaben und Interessen festlegen und mit Ihnen überlegen, was Sie tun, aber auch, was Sie lassen können. Wir sind aufgeschlossen für Neues und möchten mit Ihnen die Herausforderung einer neu eingerichteten Stelle angehen.

Nr. 8 · 2007

Leitend für die Entwicklung dieses Projektes ist die Überzeugung, dass eine zukunftsfähige Gemeindeentwicklung nicht in der Addition von originellen Aktionen besteht, sondern in der Schaffung einer gemeinsamen Lebens- und Glaubenskultur. Ziel ist es, dem Traditionsabbruch zu begegnen, indem Familien im Umfeld der Taufe und während des Heranwachsens ihrer Kinder Erfahrungsräume angeboten werden, in denen ihnen der christliche Glaube als Hilfe zur Lebensdeutung und Lebensgestaltung erkennbar wird. Eine Kooperation mit der Evangelischen Kinderta-gesstätte bietet sich an und soll weiter ausgebaut wer-den. Die intensive ehrenamtliche Tradition der Gemeinde kann für das Projekt fruchtbar gemacht werden mit dem Ziel, die entstehenden Strukturen so zu entwickeln, dass sie über die Zeit der Projektstelle hinaus Bestand haben. Um dies zu erreichen, gehört nach dem Stand der derzeitigen Überlegungen: -

Theologische Reflexionen über die (Kinder-)Taufe und ihre Bedeutung für die Gemeindeentwicklung heute

-

Überprüfung der Taufpraxis in der Gemeinde

-

Entwicklung und Durchführung von Taufkursen für Eltern, die die Taufe ihres Kindes wünschen durch persönliches Ansprechen und Begleiten zu konkreten Bezugspersonen gelingt es letztlich am ehesten, Menschen zur Entwicklung (eigener) religiöser Tradition(en) zu ermutigen

-

Entwicklung und Durchführung von Grundkursen zur religiösen Erziehung für Eltern, deren Kinder bereits getauft worden sind

-

Nacharbeit: Besuche zum ersten, zweiten oder dritten Jahrestag der Taufe oder andere Kontaktmöglichkeiten entwickeln. Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Taufkurse sowie für die Grundkurse zur religiösen Erziehung (in Verbindung mit der Kindertagesstätte)

-

Verbindungen herstellen zu anderen Arbeitsfeldern der Gemeinde (Grundkurs Glauben, Familien- und andere Gottesdienste, Kindergottesdienst, Kinderund Jugendarbeit)

-

Den Kontakt mit den Familien fördern und stärken und sie so nachhaltiger in das Gemeindeleben zu integrieren

-

Weiterentwicklung der Erfahrung spiritueller Räume für Kinder und Erwachsene

Aufgrund des relativ niedrigen Altersdurchschnittes und insbesondere aufgrund des anhaltenden Zuzugs von Familien wird im Rahmen der Gemeindeentwicklung die Arbeit mit jungen Familien als wesentlich angesehen. Daher bewarb sich die Gemeinde für eine 0,5-Pfarrstelle für Gemeindeaufbauprojekte (Amtsblatt 3/2005, S. 81), was von der Kirchenleitung nun positiv entschieden wurde.

-

Förderung der Sprachfähigkeit des Glaubens und gemeinsame Einübung in eine „praxis pietatis“ (als Familie Glauben leben und weitergeben): Entwicklung von Ritualen, Abendgebetspraxis, kirchenjahresbezogener Tagesgestaltung etc.. Sie hat das Ziel, dass letztlich Eltern, die an Taufkursen teilgenommen haben, selbst befähigt werden, solche Taufkurse durchzuführen.

Thema des Projektes: „Leben begleiten – Traditionen stärken“ – familienorientierte Taufbegleitung als Grundlage zur Erneuerung der Gemeinde – zugleich ein Beitrag zur Reflexion der Taufpraxis in der evangelischen Kirche.

Der Kirchenvorstand ist bereit und willig, sich auf einen Prozess der Neuorientierung einzulassen. Ihm ist zudem wichtig, das Projekt transparent für die Nachbargemeinden zu machen und insofern auch „grenzüberschreitend“ zu betrachten.

Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen können und dass Sie mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Diese 0,5-Stelle kann gut mit der nachfolgend beschriebenen 0,5-Projektstelle verbunden werden. Ein eigenes Arbeitszimmer (Büro- und Besprechungszimmer) steht zur Verfügung. Wir sind gerne bei der Wohnungssuche behilflich. Das mehrheitlich katholische Jügesheim ist mit knapp 12.000 Einwohnern der zweitgrößte Stadtteil von Rodgau. Alle Schulformen sind vor Ort, eine gute S-Bahn Anbindung ins Rhein-Main-Gebiet ist vorhanden. Mehr über uns erfahren Sie auf unserer homepage: www.emmaus-juegesheim.de. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen gerne vom Kirchenvorstand Pfarrer Andreas Goetze, Tel.: 06106 3673 oder Heike Pfaff, Tel.: 06106 4297; die Dekanin des Dekanats Rodgau, Pfarrerin Jutta JürgesHelm, Tel.: 06074 48461-20 oder die Pröpstin für RheinMain, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: 069 287388. b) Rodgau-Jügesheim, Evangelische Emmausgemeinde, 0,5-Pfarrstelle für GemeindeaufbauProjekte

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

Der ausführliche Text zum Hintergrund und Motivation zu dieser Projektstelle findet sich unter www.emmausjuegesheim/aktuelles.de. Die 0,5-Projektstelle ist auf drei Jahre befristet. Die Finanzierung von zwei weiteren Jahren durch den Gemeindeaufbauverein e.V. der Emmausgemeinde ist gesichert. Es ist möglich, sich für einen vollen Dienstauftrag oder jeweils für eine der beiden 0,5-Stellen zu bewerben. Weitere Auskünfte erteilen gerne vom Kirchenvorstand Pfarrer Andreas Goetze, Tel.: 06106 3673 oder Herr Helmut Wiegand, stellvertr. KV-Vorsitzender, Tel.: 06106 9562; Pfarrer Georg Pape, Zentrum Verkündigung, Tel.: 06146 835481; der kommissarische Dekan, Pfarrer Frithjof Decker, Tel.: 06074 4846120 oder die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________ Rodheim vor der Höhe, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Modus A Unser Pfarrerehepaar hat sich beruflich verändert. Daher suchen wir ab sofort eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der Freude daran hat, vielfältige Aufgaben in unserer Gemeinde zu übernehmen. Wir sind

223

Jährlich finden ein sommerliches Gemeindefest und ein Weihnachtsmarkt statt. Sie werden unterstützt von einem aktiv in die Gemeindearbeit eingebundenen und harmonisch arbeitenden Kirchenvorstand, der offen ist für neue Ideen. Außerdem unterstützen Sie eine Gemeindesekretärin, eine Chorleiterin, eine Organistin, eine Leiterin des Posaunenchors, der Besuchsdienst, das Redaktionsteam unseres Gemeindebriefs sowie eine Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unsere Kirche ist eine etwas über 100 Jahre alte wunderschöne Querschiffkirche mit ca. 350 Sitzplätzen im Ortskern von Rodheim gelegen. Sie ist innen und außen renoviert. Das Pfarrhaus wurde 1854 erbaut und liegt in unmittelbarer Nähe der Kirche. Es hat im Erdgeschoss ein neues, modern ausgestattetes Pfarrbüro und die Amtsräume. Im ersten Stock befinden sich 3 Zimmer sowie Küche und Bad, das Dachgeschoss besteht aus 2 Zimmern und einem Duschbad. Zum Anwesen gehören außerdem ein großer Garten, eine neue Terrasse, Hof und Garage. Das Pfarrhaus wurde vor 5 Jahren innen aufwändig renoviert.

eine Kirchengemeinde am Rande des Ballungsraumes Frankfurt mit dörflichem Charakter. Rodheim hat 4.940 Einwohner, davon sind 2.100 evangelische Christen.

Das Gemeindehaus „Arche“

Rodheim ist einer von drei Stadtteilen der Stadt Rosbach vor der Höhe und liegt zwischen Friedberg und Bad Homburg-gut zu erreichen über die A5. Wir leben gerne hier weil

In das Gebäude sind Reste der Rodheimer Stadtmauer integriert. Es hat einen großen Gemeindesaal mit mobiler Trennwand, eine neue, komplett eingerichtete Küche, einen Jugendraum sowie ein „Dachstübchen“. Dazu gehört ein großes, attraktives Außengelände mit Wiese.

Rodheim eine gute Infrastruktur hat.

Wir wünschen uns

Es gibt eine Bahnanbindung in Richtung Gießen und Frankfurt, gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, zwei Kindertagesstätten, eine Grundschule mit Betreuungsschule sowie Haupt- und Realschule. Besonders beliebt ist im Sommer unser Freibad. In Rodheim besteht ein reges Vereinsleben.

wurde 1986 neben dem Pfarrhaus erbaut.

eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der -

mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerisch begleitet.

-

Freude an einer guten Zusammenarbeit mit den Kirchenmusikern hat

-

Interesse an der Fortführung lebendiger und lebensnah gestalteter Gottesdienste zeigt

-

uns neue Impulse für die Jugend- und Kinderarbeit gibt

-

offen ist für das dörfliche Vereinsleben

-

eine ökumenische Zusammenarbeit mit allen Christen anstrebt

-

und Freude hat an der gemeinsamen Arbeit mit einem motivierten Kirchenvorstand.

In unserer Kirchengemeinde gibt es -

einen Posaunenchor

-

einen Kirchenchor

-

Kinder- und Krabbelkreise

-

einen Seniorenkreis

-

einen Kreis junger Behinderter

-

ein Frauenforum

-

eine Gruppe „Männer am Kamin“

Wir feiern neben den normalen sonntäglichen Gottesdiensten zielgruppenorientierte Gottesdienste wie zum Beispiel Taizéandachten, musikalische Gottesdienste, Gottesdienste unter Mitwirkung junger Behinderter, Gottesdienste im Freien.

Einen Einblick in unser Gemeindeleben gibt Ihnen auch unsere Internetseite www.ev-kirche.rodheim-vdh.de. Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unseren ersten Vorsitzenden Peter Groetsch erreichen Sie unter

224

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Tel.: 06007 328, email: [email protected]. Oder wenden Sie sich an unseren Dekan Jörg Michael Schlösser, Tel.: 06032 34546-30 oder Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7946910. __________ Steinfurth, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Patronat des Freiherrn Löw von und zu Steinfurth

Nr. 8 · 2007

ein Fest der Begegnung mit unseren ausländischen Mitbürgern und ein ökumenisches Erntedankfest gehören zu den traditionellen Veranstaltungen. Die Pfarrerin/Der Pfarrer werden unterstützt von einer Gemeindesekretärin, einem Organisten, einem Prädikanten und einer Küsterin (Küsterstelle in Steinfurth ist vakant). Dürfen wir noch anfügen, was wir uns wünschen? -

Theologische Begleitung und Zurüstung der Mitarbeitenden

-

Seelsorgearbeit in der Gemeinde (Hausbesuche usw.)

Steinfurth ist ein familienfreundlicher Stadtteil mit guter Infrastruktur (Kindergarten, Grundschule, Arzt, Zahnarzt, Apotheke, Metzger, Lebensmittelgeschäften, Bäcker usw.). Sämtliche weiterführende Schulen in großer Auswahl befinden sich in den Nachbarstädten Bad Nauheim und Friedberg. Zwei Autobahnen sind schnell zu erreichen. Der Stadtbus verbindet Steinfurth stündlich mit Bad Nauheim und Friedberg.

-

Positive Einstellung zu öffentlicher Repräsentation

-

Regelmäßiger Kontakt zu bestehenden Kreisen

-

Begleitung von Kindern und Jugendlichen, Arbeit mit jungen Familien.

Der Ort ist geprägt durch eine lebendige Vereinsstruktur. Die Kernstadt Bad Nauheim und Friedberg zeichnen sich durch ein vielseitiges Kulturprogramm aus.

Nähere Auskünfte erteilen: Frau Karin Clotz, Stellvertretende KV-Vorsitzende Steinfurth, Tel.: 06032 86173; Herr Jürgen Jägers, KV-Vorsitzender Wissels-heim, Tel.: 06032 87011; Herr Dekan Jörg-Michael Schlösser, Evangelisches Dekanat Wetterau, Tel.: 0171 8007731; Herr Propst Eibach, Tel.: 0641 7979610.

Sie sind Pfarrerin oder Pfarrer auf der Suche nach einer neuen Aufgabe? Wir bieten eine ländliche und doch stadtnahe Gemeinde mit besonderem Flair, das Rosendorf Steinfurth bei Bad Nauheim.

Zur Evangelischen Kirchengemeinde gehören etwa 2.000 Gemeindeglieder aus Steinfurth und Oppershofen und außerdem 430 Gemeindeglieder des Nachbarstadtteils Wisselsheim (eigener Kirchenvorstand). Das Pfarrhaus in Steinfurth mit 140 m Wohnfläche besteht im Erdgeschoss aus 1 großen Büro, 1 Amtszimmer, 1 Gästezimmer, 1 WC; im Obergeschoss aus 3 Zimmern, Küche, WC, Bad mit Dusche, Dachräumen. Das Haus hat einen Keller, einen großen Speicher sowie Ölheizung. Ein kleiner Garten sowie Autostellplätze im Hof schließen sich an das Pfarrhaus an. 2

In der Steinfurther Kirche neben dem Pfarrhaus (300 Sitzplätze und gute Akustik) werden sonntäglich Gottesdienste gehalten, dazu kommen noch die 14-tägigen Gottesdienste in der kleinen Wisselsheimer Kirche (80 Sitzplätze). Seit vielen Jahren arbeitet eine sehr engagierte Gemeindepädagogin mit halber Stelle in der Kinder- und Jugendarbeit in unseren Kirchengemeinden. Die Kirchenvorstände verstehen sich als Mitarbeitende, die das kirchliche Leben gemeinsam mit Pfarrern, Gemeindepädagogin, Organist und ehrenamtlichen Mitarbeitenden gestalten. Die Planung von „Besonderen Gottesdiensten“ liegt ihnen am Herzen. Die Mitglieder der Kirchenvorstände übernehmen gerne ehrenamtliche Aufgaben. 14-tägig treffen sich die frühere Frauenhilfe, monatlich der Frauenkreis. Ein Kindergottesdienstteam aus 4-5 Personen ist für die Kindergottesdienste in den beiden Gemeinden mitverantwortlich. Für alle Aktivitäten steht in Steinfurth ein Gemeindehaus (Pfarrscheune) und in Wisselsheim ein Gemeinderaum zur Verfügung. Es besteht ein guter Kontakt zur Grundschule und zur Kindertagesstätte in Steinfurth. Eine Kinderbibelwoche,

Wir sind aufgeschlossen für neue Ideen und Impulse, die Sie einbringen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

__________ Watzenborn-Steinberg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Gießen, Modus B Allgemeine Informationen zu unserer Gemeinde und zu unserem Umfeld: Watzenborn-Steinberg ist die Kerngemeinde (ca. 7.600 Einwohner) der aus sechs Stadtteilen bestehenden Stadt Pohlheim (ca. 18.500 Einwohner). Die Stadt liegt am Weltkulturerbe Limes. Am Ort gibt es drei städtische Kindergärten, eine Grundschule und eine integrierte Gesamtschule bis zur Klasse 10. In der Universitätsstadt Gießen - 5 Kilometer entfernt - sind alle Schulformen vorhanden. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen und eine gute Infrastruktur aus Einkaufsmöglichkeiten, einem Hallenbad, Sport- und Tennisplätzen, einer großen Volkshalle u.a.m. Watzenborn-Steinberg konnte bislang seinen dörflichen Charakter erhalten mit einem regen Vereinsleben und dörflichen Festen. Auf Grund der Vielzahl aktiver und leistungsstarker Chöre wird der Ort auch als „Singendes Dorf“ bezeichnet. Viele Bewohnerinnen und Bewohner pendeln tagsüber zu ihren Arbeitsstätten im näheren und auch weiteren Umkreis aus. Zur Kirchengemeinde gehören die zwei Pfarrstellen Ost und West und eine Kantorenstelle. Hinzu kommen nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kirchengemeinde verfügt über zwei Pfarrhäuser und ein Gemeindehaus. Die Liegenschaften werden regelmäßig renoviert und modernisiert. Unsere Christuskirche wurde 1955 errichtet, im Jahr 2005 konnten wir festlich dieses Jubiläum feiern. Kirche, Pfarrhäuser und Gemeindehaus liegen eng zusammen und sind in wenigen Minuten zu

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Fuß erreichbar. Die Kirche ist mit ca. 700 Sitzplätzen und einer zweimanualigen Orgel ausgestattet. Zur Kirchengemeinde gehören ca. 3.600 Gemeindeglieder. Wir pflegen eine gute Kooperation mit Nachbargemeinden im Dekanat und zu anderen christlichen Gemeinden in Watzenborn-Steinberg. Unsere Aktivitäten in der Gemeindearbeit: Im Mittelpunkt stehen die sonntäglichen Gottesdienste in der Christuskirche, einschließlich der monatlichen Tauf-, Abendmahls- und Familiengottesdienste. Der Gottesdienstbesuch ist erfreulich gut. Es gab und gibt Gottesdienste zu besonderen Ereignissen und für besondere Zielgruppen. Die Kindergottesdienste werden von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls regelmäßig in der Christuskirche angeboten. Ein besonderer Schwerpunkt im Leben unserer Kirchengemeinde ist die Kirchenmusik: Es gibt einen von ca. 60 aktiven Mitgliedern getragenen Kirchenchor und einen von ca. 20 Mitgliedern gestalteten Gospelchor. Beide wirken auch an den Gottesdiensten regelmäßig mit, zugleich veranstalten sie eigenständige Konzerte. Auch die Kantorin gibt regelmäßige Orgel- und andere Konzerte. Wir haben u.a. einen Frauenkreis, Seniorenkreis, Besuchsdienstkreis, Hauskreise und einen Kreativkreis Lima, der zusammen mit dem Frauenkreis seit nunmehr 36 Jahren jährlich einen Basar zu Gunsten des Kinderhilfswerkes Lima vorbereitet und durchführt. Wir pflegen Kontakte zu einer Kirchengemeinde in London, zu einem Kirchenchor in Solana Beach in den USA sowie zur Kirchengemeinde der Partnerstadt Strehla. Die Kinder- und Jugendarbeit bildet einen weiteren Schwerpunkt. So finden jährlich eine Kinderbibelwoche und wöchentliche Kinder- und Jugendtreffen unterschiedlicher Altersgruppen statt. Es gibt seit Jahren Mutter-Kind-Kreise. Beim Konfirmandenunterricht werden die Pfarrer durch ein Team Ehrenamtlicher unterstützt. Wir möchten in Zukunft stärker als bisher die Gruppe der 20 – 50-Jährigen und der Zugezogenen dieser Gemeinde ansprechen und zur Mitarbeit ermutigen. Wir wollen den Regionalbezug unserer Kirchengemeinde insbesondere bezogen auf die Nachbargemeinden verstärken.

Als Mitträger der Ev. Diakoniestation Fernwald-Pohlheim sind wir in deren Gremien vertreten und begleiten die Arbeit der Station sowie der Schwestern im Sinne der Aufgabe der Diakonie. Der Kirchenvorstand besteht aus 14 ehrenamtlichen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern sowie den beiden Pfarrern bzw. Pfarrerinnen. Den Vorsitz hat ein Laie inne. Insgesamt versteht sich der Kirchenvorstand als geistliche Leitung einer Kirchengemeinde, in der Vielfalt als Bereicherung verstanden wird. Geschichtlich betrachtet war unsere Kirchengemeinde ev.-luth. geprägt, doch ist sie heute eher uniert und freut sich, dass in ihr unterschiedliche Frömmigkeitsformen praktiziert und weiterentwickelt werden. Es gibt zahlreiche Initiativen, das Wachsen im Glauben zu fördern und freudig weiterzugeben. Zielsetzung unserer Gemeinde und Wünsche an den neuen Pfarrer/die neue Pfarrerin Der Kirchenvorstand hat die Zielsetzung unserer Kirchengemeinde in die Worte gefasst: „Wir sind hier, um die Gute Nachricht von der Liebe Gottes in Jesus Christus in Zuversicht und Dankbarkeit zu leben und als einladende Gemeinde weiterzugeben.“ Wir suchen einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die mit der Kirchengemeinde gemeinsam dieses Motto umzusetzen sucht. Dabei ist unsere Kirchengemeinde einerseits von Traditionen geprägt, andererseits hat sie Teil am gesamten gesellschaftlichen Umbruch und sucht gemeinsam, neue Wege zu gehen. Hier brauchen wir Begleitung und Ideen. In diesem Sinne wünschen wir uns -

eine lebendige Verkündigung in Wort und Tat auf der Grundlage des biblischen Zeugnisses,

-

die Fortführung der bestehenden Gemeinde- und Seelsorgearbeit,

-

ein gemeinsames Suchen nach neuen Wegen auch in der Gestaltung der Gottesdienste,

-

die Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

-

und deren Begleitung in praktischen, aber auch in seelsorgerischen Fragen und solchen der Glaubensentwicklung,

-

Teamfähigkeit für die Zusammenarbeit mit den Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen sowie bei der gemeinschaftlichen Leitung der Gemeinde mit dem Kirchenvorstand,

-

Einbringen in die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden,

-

die Intensivierung der Begleitung von Menschen ab 50 Jahren,

-

ein gemeinsames Suchen des Kirchenvorstandes und der beiden Pfarrer bzw. der neuen Pfarrerin nach Wegen, wie die mittleren Altersgruppen besser angesprochen werden können.

Mitarbeiterschaft und Kirchenvorstand Es besteht eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Hauptamtlichen, den Nebenamtlichen, einer FSJlerin und einem großen ehrenamtlichen Mitar-beiterstamm. Insbesondere im Bereich der Ehrenamtli-chen gibt es erfreuliche Zuwächse bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ohne all diese Ehrenamtlichen wären der Besuchs- und Kassettendienst, die Erstellung des Gemeindebriefs, regelmäßige Veranstaltungen wie der Gemeindetreff mit theologischen bzw. sozialethischen Fragestellungen, die Arbeit der Chöre und der Kreise nicht möglich. Jährlich gibt es ein vom Kirchenvorstand ausgerichtetes großes Mitarbeitertreffen, um so den Dank für die geleistete Arbeit auszudrücken.

225

226

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

Der Kirchengemeinde ist es wichtig, dass sie sich nach außen ansprechend und vermittelnd darstellt. Dabei würden die dort ehrenamtlich Tätigen gerne durch einen der Pfarrer begleitet werden (Publikationen, Besuchsdienst, Diakonie etc.).

Norbert Mander, Tel.: 06151 1362424 (norbert.mander @evangelisches-darmstadt.de); Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. __________

Die Schwerpunktsetzungen zwischen den Pfarrern bzw. dem Pfarrer und der Pfarrerin erfolgen in Absprache zwischen diesen unter Berücksichtigung persönlicher Gaben und Interessen im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand.

Im Evangelischen Dekanat Ried ist zum 01.12.2007/ 01.01.2008 eine

Wir sind an einer längerfristigen Besetzung der Stelle interessiert. Das geräumige Pfarrhaus, in ruhiger Lage hinter dem Gemeindehaus gelegen, steht zum sofortigen Bezug zur Verfügung. Die Pfarrstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Nähere Informationen erteilen gerne: Kurt Binz, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06403 61367; Pfr. Alexander Klein, stellvertr. Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06403 963192; Propst Pfr. Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610 und Dekan Pfr. Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641 9260080. __________ Darmstadt, Projektpfarrstelle 30-PLUS (0,5-befristet für 3 Jahre) in Kooperation von 4 Darmstädter Kirchengemeinden, Dekanat Darmstadt-Stadt. Erteilung eines Dienstauftrages. Vier Gemeinden im Darmstädter Nordosten (Martins-, Michaels-, Stiftskirchen- und Thomasgemeinde) haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam in der Region Angebote zu entwerfen und Schwerpunkte zu setzen. Mit dem Projekt möchten wir vor allem Menschen zwischen 30 und 50 Jahren ansprechen. Wir werden uns damit auf Neuland begeben, da diese Generation in der Kirche wenig vertreten ist. Das Interesse und die Bedürfnisse der 30-PLUS-Generation sollen in den Blick genommen werden. Dabei sind experimentelle Spielräume notwendig und gewünscht. Den genannten Gemeinden gehören etwa 2.000 Personen an, die wir mit dieser Arbeit erreichen wollen. Mit einer aufsuchenden Arbeit soll die Generation 30-PLUS in ihrer Lebenssituation wahrgenommen werden, Interesse an der Lebenswelt Visionen und Möglichkeiten des Dialogs eröffnet werden. Altersspezifische spirituelle Angebote können entwickelt werden. Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen/Kirchenvorsteher bieten an, die Arbeit des/der Bewerbers/in zu begleiten und zu unterstützen. Wir freuen uns über Bewerber/innen, die ein hohes Maß an eigenständiger Arbeit zu schätzen wissen.

0,5 Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld „Gesellschaftliche Verantwortung“ zu besetzen (befristet bis zum 30.06.2010, spätere Verlängerung nicht ausgeschlossen). Die Stelle kann als Profil- oder Fachstelle besetzt werden. Es können sich daher sowohl Pfarrer/innen als auch Personen mit einer anderen, dem Anforderungsprofil entsprechenden Ausbildung bewerben. Das Dekanat Ried umfasst 19 Kirchengemeinden mit insgesamt knapp 40.000 Mitgliedern. Die nördlichen Gemeinden des Dekanats gehören zum Kreis Groß-Gerau, die südlichen zum Landkreis Bergstraße. Das Ried ist ein ländlich geprägter Raum zwischen den großen Ballungszentren Rhein-Main und Rhein-Neckar und Teil der Region Starkenburg. Viele Menschen arbeiten in den Ballungszentren und sind von daher Berufspendler. Die Themen Arbeitslosigkeit, zunehmende Überalterung der Bevölkerung, familienfreundliche Arbeitswelt, Flächenverbrauch, Strukturwandel in der Landwirtschaft, Dorferneuerung, Renaturierung und Hochwasserschutz spielen in dieser Region ebenso eine Rolle wie die entstehende forensische Klinik, das Kernkraftwerk Biblis und die Sondermüllverbrennungsanlage HIM. Zentrale Aufgabe der Profil-/Fachstelle soll es sein, die Präsenz der Evangelischen Kirche im Ried in den Lebensbereichen der Arbeitswelt, der Wirtschaft und des Sozialen zu gewährleisten und zu stärken. Ziel ist es, lokale und regionale Herausforderungen gesellschaftlicher Verantwortung im Ried als Teil der Region Starkenburg wahrzunehmen, zu reflektieren und diese Perspektive in kirchliches Handeln vor Ort in Zusammenhang mit dem Dekanat und den Gemeinden einzubringen. Die Kirche soll in dieser Region als mitgestaltende Kraft erkennbar werden. Durch dieses Engagement soll der Zugang zu bislang distanzierten Menschen erschlossen werden. Insofern wird die Verknüpfungsleistung der Außen- mit der kirchlichen Binnenperspektive zu den besonderen Herausforderungen der Profil-/ Fachstelle Gesellschaftliche Verantwortung gehören. Folgende Aufgaben sollen wahrgenommen werden: -

Aufbau von inner- und außerkirchlichen Kontakten

-

Analyse relevanter wirtschaftlicher, struktureller und sozialer Entwicklungen in der Region und Umsetzung in Handlungsempfehlungen für das Dekanat

-

Positionierung des Dekanats bezüglich der Gesellschaftlichen Entwicklungen, von denen die Region in besonderem Maße tangiert wird

-

Kenntnis und Vermittlung sozialethischer Fragestellungen, Kriterien und Positionen

Bei der Suche einer Wohnung sind wir gerne behilflich. Wir bieten die Infrastruktur der Gemeinden (Gemeindebüros) als Arbeitsmöglichkeit an. Zusammen mit dem/ der Bewerber/in werden wir die Frage des Bürostandorts klären. Auskünfte erteilen gerne: Pfarrer Uwe Wiegand, Tel.: 06151 669725 ([email protected]); Dekan

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

Bildung von thematischen Schwerpunkten für kirchliches Engagement im Ried; Vermittlung dieser innerhalb des Dekanats

-

Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen, Kooperationen, Bündnissen, Kampagnen, Projekten usw.

-

Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN in Mainz

Anforderungsprofil Von Bewerberinnen/Bewerbern für die Profilstelle er-warten wir: -

Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/in der EKHN

-

Kenntnisse der evangelischen Sozialethik

-

möglichst ein gesellschaftswissenschaftliches Zweitstudium

-

Praxiserfahrung in der Auseinandersetzung mit konkreten gesellschaftlichen Problemlagen

-

Kenntnisse kommunaler Strukturen und kommunalpolitischer Abläufe

-

Bereitschaft zur Weiterbildung

-

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den anderen Fach- und Profilstellen im Dekanat, dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung in Mainz sowie mit weiteren inner- und außerkirchlichen Partnern

-

Fähigkeit zur eigenständigen Organisation des Aufgabengebietes

-

Kontaktfreudigkeit

-

Kenntnisse der Region Hessisches Ried

Von Bewerberinnen/Bewerbern für die Fachstelle erwarten wir: -

abgeschlossenes geisteswissenschaftliches Universitätsstudium, möglichst der Politikwissenschaften oder benachbarter Studienfächer

-

Bereitschaft, sich auf ein kirchliches Handlungsfeld einzulassen

227

-

Fähigkeit zur eigenständigen Organisation des Aufgabengebietes

-

Kontaktfreudigkeit

-

Kenntnisse der Region Hessisches Ried

Ein Arbeitsplatz steht in der Dekanatszentrale in Gernsheim zur Verfügung. Bewerbungen für die Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.09.2007 an das Evangelische Dekanat Ried, Dekanatssynodalvorstand, Zwingenberger Straße 11, 64579 Gernsheim. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg bis zum 15.09.2007 an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt. Als Ansprechpartner steht Ihnen im Dekanat Ried Herr Dekan Karl Hans Geil, Tel.: 06258 9897-20, und Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151, zur Verfügung. __________ lm Zentrum Verkündigung der EKHN mit Sitz in Frankfurt am Main ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Gottesdienst, Kunst und Kultur die Pfarrstelle einer theologischen Referentin/ eines theologischen Referente für das Referat Kunst und Kirche zu besetzen. Der Dienstauftrag ist zunächst auf sechs Jahre befristet und kann um weitere sechs Jahre verlängert werden. Mit seiner Arbeit leistet das Zentrum auch einen Beitrag zur ästhetischen Vergegenwärtigung des Evangeliums. Das Referat Kunst und Kirche hat dabei die Aufgabe, insbesondere die Bildende Kunst als eine Bezugsgröße kirchlicher Verkündigung innerkirchlich präsent zu machen und zugleich das Gespräch der Kirche mit Repräsentant/innen der Bildenden Kunst zu gestalten und zu fördern. Es wirkt damit in die Gesellschaft hinein und unterstützt zugleich die Dialogfähigkeit der Kirche. Der Tätigkeitsbereich umfasst folgende Aufgaben:

-

Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche

-

inhaltliche Weiterentwicklung des Referates

-

theologisch-sozialethische Grundkenntnisse und die Bereitschaft, diese zu erweitern

-

Fortbildungsangebote in den Bereichen Kunst und Theologie, autonome Kunst, Ästhetik, Raum

-

mehrjährige Berufserfahrung

-

-

Praxiserfahrung in der Auseinandersetzung mit konkreten gesellschaftlichen Problemlagen und im Umgang mit kommunalen und behördlichen Strukturen sowie mit anderen Institutionen

Unterstützung von Gemeinden der EKHN bei der (künstlerischen) Gestaltung von Räumen und kunstbezogenen Veranstaltungen

-

Durchführung exemplarischer Kunstprojekte, auch in Kooperation mit anderen Kulturinstitutionen (z.B. Kunstausstellungen, Aschermittwoch der Künstler/ innen)

-

Kontaktpflege mit Künstler/innen und Kulturverantwortlichen

-

fachübergreifende Zusammenarbeit mit Referaten des Zentrums

-

Bereitschaft zur Weiterbildung

-

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den anderen Fach- und Profilstellen im Dekanat, dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung in Mainz sowie mit weiteren inner- und außerkirchlichen Partnern

228

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

Herausgabe von Materialheften zu den Themen Kunst, Raum, Verkündigung

-

Zusammenarbeit mit den EKD-Fachstellen im Bereich Kunst und Kultur

Wir freuen uns über Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die -

Gemeindeerfahrung besitzen

-

geistliche und liturgische Kompetenz einbringen

-

den Ertrag ihrer theologische Reflexionsfähigkeit auch an Kirchenferne zu vermitteln wissen

-

über Kompetenzen, Erfahrungen und Reflexion im Bereich von Kunst und Kirche verfügen

-

teamfähig sind und Freude an Kooperationen im Zentrum Verkündigung und darüber hinaus mitbringen

-

didaktische und pädagogische Fähigkeiten und Erfahrungen haben

-

Beratungsprozesse konstruktiv gestalten können

-

in der Lage sind, die EKHN im gesellschaftlichen Kulturbetrieb zu vertreten

Die EKHN fördert die Chancen von Frauen und Männern im Beruf. Bei dieser Ausschreibung sind Frauen daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Gesamtkirche, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskunft erteilt der stellvertretende Leiter des Zentrums Verkündigung, Landeskirchenmusikdirektor Michael Graf Münster, Tel.: 069 71379129, eMail: [email protected]. __________ 1,0 Pfarrstelle II (Diakoniepfarrstelle) der Kirchengemeinde der Heilerziehungs- und Pflegeheime Scheuern Die Heime Scheuern sind eine diakonische Einrichtung bürgerlichen Rechts, in der 650 Menschen mit überwiegend geistigen Behinderungen leben. In der Einrichtung sind 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zur Evangelischen Kirchengemeinde der Heime Scheuern gehören 500 Gemeindeglieder, die Mehrzahl sind Bewohnerinnen und Bewohner (ca. 95 %). Scheuern ist Stadtteil der Stadt Nassau im idyllischen Lahntal gelegen (zwischen Koblenz und Limburg, jeweils 30 km entfernt). Aufgabe der Pfarrstelle II ist die pfarramtliche Versorgung der Menschen, die in der Stiftung wohnen und arbeiten. Seit September 1999 wird die Kirchengemeinde der Heime Scheuern durch einen gewählten Kirchenvorstand geleitet. Ein gewähltes Kirchenvorstandsmitglied ist erster Vorsitzender, die Inhaberin bzw. der Inhaber der Pfarrstelle II deren Stellvertreter/in.

Nr. 8 · 2007

Von der zuständigen Pfarrerin bzw. zuständigen Pfarrer erwartet der Kirchenvorstand die Bereitschaft, auf behinderte Menschen zuzugehen und eine positive Einstellung zu einem gemeinschaftlichen Miteinander. Dazu gehören Aufgeschlossenheit für die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner, Zeit für Gespräche und die Fähigkeit, auf Wünsche behinderter Menschen einzugehen. Die hier wohnenden und arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen sich eine/n Ansprechpartner/in in seelsorgerischen Belangen. Zur seelsorgerischen Arbeit gehören außerdem: -

Gruppen- und Einzelbesuche,

-

Krankenbesuche,

-

das Leiten von Gesprächskreisen sowie

-

Angebote von Freizeiten und Ausflügen.

Zu den Aufgaben der Pfarrstelle II gehört als weiterer Schwerpunkt die Betreuung, Durchführung und Koordination von Konfirmandenführungen (evtl. als Schulprojekt, wie es gegenwärtig in Absprache mit dem Religionspädagogischen Amt geschieht). Neben dem traditionellen wöchentlichen Sonntaggottesdienst wünschen wir uns die Bereitschaft zu besonderen Gottesdiensten sowie die Wiederbelebung des regelmäßigen Andachtskreises mit schwerstmehrfach behinderten Menschen. Die kirchengemeindlichen Dienste werden in einer zu erstellenden Ordnung geregelt. Es besteht ein Kinderchor (ca. 40 Mitglieder), der engagiert von einer nebenamtlich tätigen Chorleiterin und Organistin geleitet wird. Im Interesse der hier lebenden und arbeitenden Menschen wird von der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer der Pfarrstelle II die Bereitschaft erwartet zur kooperativen Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand. Ebenso selbstverständlich sollte die Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Stiftungsleitung sein. Der Kirchenvorstand ist an einer guten Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden interessiert und bereit, die Arbeit der Pfarrerin bzw. des Pfarrers zu unterstützen und mitzutragen. Dienstvorgesetzter ist der Dekan des Dekanates Nassau. Die Gemeinde ist der Evangelischen Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald in Nassau angeschlossen. Für die Gemeindearbeit steht ein Versammlungsraum (220 Plätze) zur Verfügung, ein Pfarrbüro ist vorhanden. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Ein kommunaler Kindergarten befindet sich im Stadtteil Scheuern, Grund-, Haupt- und Realschule (mit Ganztagsangebot) sind in Nassau. Gymnasium und andere weiterführende Schulen befinden sich in Bad Ems, Lahnstein, Koblenz, Montabaur, Diez und Limburg. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskünfte erteilen der 1. Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr W. Bausch-Weis, Tel.: 02604 7371, und der Leiter des Zentrums Seelsorge und Beratung, Herr Helbich, Tel.: 06031 162953. __________

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Hauptamtliche Dekanin / Hauptamtlicher Dekan im Evangelischen Dekanat Groß-Gerau (75 % Dekanat / 25 % Stadtkirche Groß-Gerau) Im Evangelischen Dekanat Groß-Gerau ist die Stelle einer hauptamtlichen Dekanin/eines hauptamtlichen Dekans ab dem 01.01.2008 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Kirchenordnung kann bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28 Abs. 5 der KO wirksam werden. Das Evangelische Dekanat Groß-Gerau umfasst 14 Kirchengemeinden in den Kommunen Mörfelden-Walldorf, Groß-Gerau, Büttelborn, Nauheim und Trebur. Von den hier lebenden ca. 90.000 Menschen sind knapp 32.000 evangelisch. Das Dekanat liegt zwischen Frankfurt und seinem Flughafen, Mainz und Darmstadt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes. Der zentrale Ort des Dekanates ist die Kreisstadt Groß-Gerau. Das Leben der Menschen in dieser Region ist geprägt von durchaus noch ländlicher Wohnumgebung und den Arbeitsbedingungen in den umliegenden Großstädten. Im Rahmen des laufenden Prozesses von Dekanatsfusionen gilt das Dekanat Groß-Gerau als „Fusionskandidat“. Sitz und Mitarbeitende des Dekanates Das Haus der Kirche, gleichzeitig Verwaltungssitz des Dekanates, befindet sich, zentral gelegen in Groß-Gerau, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadtkirche. Hier sind die Büros des Dekanatssynodalvorstandes, der Dekanin/des Dekans, der Öffentlichkeitsbeauftragten (1/2-Stelle), des Profilstelleninhabers für Ökumene und Bildung (1/1-Stelle), des Dekanatsjugendreferenten, des Alten-, Kranken- und Hospizseelsorgers (1/2-Stelle), des Notfallseelsorgers (1/3-Stelle), der Dekanatskirchenmusikerin, der mit Kindergottesdienst bezogenen Aufgaben betrauten Gemeindepädagogin sowie der beiden Verwaltungsmitarbeiterinnen (Dekanatssekretärin und Verwaltungsfachkraft, je 1/2-Stelle) angesiedelt. In der gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit sind 25 Pfarrerinnen und Pfarrer tätig. Im Bereich Kirchenmusik sind 2 Stellen im Dekanat errichtet. Beschäftigt sind eine hauptamtliche Dekanatskirchenmusikerin (B-Stelle, mit 1/2-Dekanatsauftrag und 1/2-Gemeindeauftrag in zwei Gemeinden) und ein Kantor (A-Stelle, mit 1/4-Dekanatsauftrag und 3/4-Gemeindeauftrag in zwei Gemeinden). Im gemeindepädagogischen Bereich sind in der Kinderund Jugendarbeit 4 Stellen besetzt, wobei eine halbe Stelle über eine Solidarfinanzierung der Gemeinden getragen wird. Auf Dekanatsebene sind der Dekanatsjugendreferent mit 1/1-Stelle und eine Gemeindepädagogin mit 1/4-Stelle im Bereich Kindergottesdienst tätig. In vier Gemeinden engagieren sich zwei Gemeindepädagoginnen und ein Gemeindepädagoge mit insgesamt 2,75-Stellenanteilen.

229

Aufgaben Neben den üblichen gesetzlichen Verpflichtungen sind es insbesondere folgende Aufgaben: -

Weiterentwicklung des Dekanates gemeinsam mit dem DSV, den Kirchengemeinden, den Fach- und Profilstellen und allen weiteren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Dekanates.

-

Kompetente Begleitung der Arbeit aller Einrichtungen des Dekanates.

-

Förderung der Kooperation zwischen Dekanat und den Kirchengemeinden sowie zwischen den einzelnen Kirchengemeinden.

-

Personalgespräche mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren.

-

Mitarbeitergespräche mit den Angestellten des Dekanates.

-

Beratung bei Konflikten.

-

Überzeugende Vertretung der ´Kirche in der Region` in der Öffentlichkeit und bei gesellschaftlich relevanten Partnern.

-

Vertretung der Kirchenleitung „vor Ort“.

Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit erkennbarem Profil, die neben Leitungs- und Verwaltungskompetenz über Teamfähigkeit, Flexibilität und Kontaktfähigkeit verfügt. Gemeindeauftrag in der Stadtkirchengemeinde Groß-Gerau Gemäß Beschluss des Dekanatssynodalvorstandes wurde die Stelle der Dekanin/des Dekans, verbunden mit einem Gemeindeauftrag im Umfang einer 1/4-Stelle, in der Stadtkirchengemeinde Groß-Gerau errichtet. Die Stadtkirchengemeinde liegt in der Kernstadt und hat etwa 2.500 Mitglieder. Ein neues Gemeindezentrum wird zurzeit neben der Kirche gebaut und voraussichtlich im Herbst dieses Jahres fertig gestellt. Die 1/1-Pfarrstelle ist besetzt. Weitere Informationen zum Dekanat sind auf der Internetseite unter www.gross-gerau-evangelisch.de zu finden. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg bis Ende des Monats an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt. Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: Der DSV-Vorsitzende Herr Artur Lechelt, Tel.: 06152 56164; die Pröpstin für den Propsteibereich Rhein-Main, Frau Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388 und die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Frau OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405-298. __________

230

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

Hauptamtlicher Dekan/Hauptamtliche Dekanin im Evangelischen Dekanat Nassau (50% Dekanebudget und 50% gemeindliche Dienste)

-

Pflege und Intensivierung der Beziehungen zu den Nachbardekanaten Diez und St. Goarshausen im Rahmen der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein/ Lahn;

Im Evangelischen Dekanat Nassau ist die Stelle des hauptamtlichen Dekans/der hauptamtlichen Dekanin zum 01.01.2008 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanate der Art. 28 Abs. 5 der Kirchenordnung wirksam wird.

-

Sensibilität für gesellschaftliche Entwicklungen und deren kirchliche Relevanz.

Beschreibung des Dekanates: Das Dekanat Nassau liegt im rheinland-pfälzischen Teil der EKHN in den Ausläufern des Westerwaldes und des Taunus an der unteren Lahn. Zum Dekanat Nassau gehören 14 Gemeindepfarr- und Pfarrvikarstellen in 19 Kirchengemeinden mit ca. 21.000 Gemeindegliedern. Diese werden durch 3,5 regionale Pfarrstellen im Bereich Seelsorge sowie 3 Schulpfarrstellen ergänzt. Zum Dekanat Nassau gehört darüber hinaus die regionale Stelle des Diakonischen Werkes. Als große diakonische Einrichtungen sind die Heilerziehungs- und Pflegeheime Scheuern in Nassau und das Diakoniewerk Friedenswarte in Bad Ems im Dekanat angesiedelt. Die Fach- und Profilstellen für Bildung, Gesellschaftliche Verantwortung und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Pfarrstelle für Notfallseelsorge sind im Rahmen der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein/Lahn, einem Zusam-menschluss mit den Nachbardekanaten Diez, St. Goarshausen und Nassau, besetzt. Im Bereich des Dekanates befinden sich 7 Kindertagesstätten in evangelischer Trägerschaft. In der Jugendarbeit und in der gemeindepädagogischen Arbeit sind zwei Mitarbeiter/innen in Vollzeit tätig, für die kirchenmusikalische Arbeit steht eine Dekanatskantorenstelle (B-Stelle) zur Verfügung. Die verschiedenen Arbeitsbereiche werden durch entsprechende Ausschüsse begleitet und gefördert. Darüber hinaus werden weitere Arbeitsfelder ehrenamtlich versehen. Dazu gehören u.a. die regionale Frauenarbeit und die Partnerschaft mit dem Kirchenbezirk Mabira/Tansania. Aufgaben und Erwartungen: -

Kompetente Wahrnehmung der Aufgaben als der/ des Beauftragten der Kirchenleitung im Dekanat;

-

Zusammen mit dem DSV Verantwortung für die kirchliche Arbeit in der Region unter besonderer Be-rücksichtigung des ländlichen Profils und der unterschiedlichen Erfordernisse der einzelnen Gemeinden tragen;

-

Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit von Gemeinden und Pfarrstellen;

-

Besuch und Beratung der Kirchenvorstände;

-

Theologische Kompetenz und Leitungserfahrung;

-

Teamfähigkeit;

Der gemeindliche Anteil dieser Stelle (50%) liegt in der Kirchengemeinde Niederlahnstein. Es besteht dort eine weitere volle Pfarrstelle. Der Zuschnitt der Gemeindearbeit ist nach Besetzung der Dekanestelle mit dem Verwalter der vollen Pfarrstelle zu vereinbaren. Der Sitz des Dekanates befindet sich in Niederlahnstein. Hier sind von der Kirchengemeinde Büroräume angemietet. In der Dekanatsverwaltung arbeiten eine Verwaltungskraft (50%) und eine Sekretärin (25%). Die zuständige Regionalverwaltung hat ihren Sitz in Nassau. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Oberkirchenrätin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405-298; der Dekanatssynodalvorstandsvorsitzende Dr. Frank Zimmerschied, Tel.: 02604 942030; der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes Niederlahnstein, Dirk Sille, Tel.: 02621 7461; der Propst für Südnassau, Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475. __________ Die Evangelische Sonntags-Zeitung sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer, theologisch und publizistisch qualifiziert, als theologische Redakteurin / theologischen Redakteur (1,0). Die Evangelische Sonntags-Zeitung wird in der Gemeinnützigen MEDIENHAUS GmbH – Zentrum für evangelische Publizistik und Medienarbeit in Hessen und Nassau in Frankfurt/Main herausgegeben und erscheint wöchentlich (Auflage 17.000). Die Evangelische Sonntags-Zeitung berichtet aktuell über alles, was in der Kirche passiert: eigene Berichte, Reportagen und Interviews, Nachrichten informieren schnell und zuverlässig aus den Gemeinden, Dekanaten und Propsteien, aus Hessen und Nassau, aus Deutschland und der Welt. Die Evangelische SonntagsZeitung gibt Anregungen für die Arbeit in den Gemeinden. Sie begegnet der Kirche optimistisch und begleitet sie kritisch. Sie bezieht Stellung und stellt Fragen. Die wöchentliche Andacht ist fester Bestandteil jeder Ausgabe. Der Glaube ist der Evangelischen Sonntags-Zeitung wichtig, den Dialog mit den anderen Religionen nimmt sie ebenso ernst wie die Ökumene. Die theologische Redakteurin/Der theologische Redakteur ist schwerpunktmäßig zuständig für die geistlichen und theologischen Inhalte der Zeitung. Sie/Er verfolgt die theologischen Debatten und macht sie verständlich. Sie/Er ist in der redaktionellen Arbeit dem Chefredakteur

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

unterstellt, bleibt aber zugleich (gesamtkirchliche/r) Pfarrer/in der EKHN. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt. Wir erwarten -

einen geschulten theologischen und kirchenerfahrenen Blick, der den Horizont der Leserinnen und Leser ebenso ernst nimmt wie die akademische Debatte und das kirchliche Leben;

231

Dienstsitz ist in unserem Haus der Kirche in 56457 Westerburg. Hier sind auch die Fach- und Profilstellen, der Dekanatskantor sowie der Dekan und der Dekanatssynodalvorstand angesiedelt. Die Stadt Westerburg unterhält ein Jugendzentrum, welches gute Möglichkeiten zur Kooperation bietet. Wir wünschen uns: -

die Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen in den Kirchengemeinden und der Evangelischen Jugend im Dekanat

-

eine fundierte journalistische oder publizistische Qualifikation;

-

Freude an medialer Verkündigungsarbeit;

-

-

ein waches Gespür für gesellschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen;

Geschäftsführung der Evangelischen Jugend im Dekanat und jugendpolitische Vertretung.

-

-

die Bereitschaft und die Fähigkeit, in dem achtköpfigen Redaktionsteam, wie auch im gesamten MEDIENHAUS kollegial mitzuarbeiten und flexibel auch auf mögliche neue konzeptionelle Schwerpunktsetzungen einzugehen.

Begleitung und Beratung für Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinden, besonders auch bei der Entwicklung neuer Formen und Angebote

-

Planung und Durchführung von Freizeiten für Kinder und Jugendliche mit einem ehrenamtlichen Team

Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenleitung für einen Zeitraum von 5 Jahren. Verlängerung ist möglich.

-

Entwicklung und Gestaltung von Jugendgottesdiensten

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: der Chefredakteur Wolfgang Weissgerber, Tel.: 069 92107442; der Geschäftsführer Pfr. Helwig WegnerNord, Tel.: 069 92107401 sowie der Vorsitzende des MEDIENHAUS-Aufsichtsrates, OKR Dr. Joachim Schmidt, Tel.: 06151 405-289.

-

Kooperation mit den weiteren hauptberuflichen Mitarbeiter/innen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat

-

Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit

-

Fachhochschulabschluss im Bereich Gemeindepädagogik; bei Abschluss in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik kann eine gemeindepädagogische Zusatzqualifikation erworben werden

-

Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Dekanatssynodalvorstand

-

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen auf dem Dienstweg zu richten an: Kirchenverwaltung, Personalabteilung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. __________ Das Evangelische Dekanat Bad Marienberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Jugendreferenten / in (100 %) für die Kinder- und Jugendarbeit im Evangelischen Dekanat Bad Marienberg. Die Stelle ist zunächst auf den Mutterschutz und ggf. die Elternzeit der derzeitigen Stelleninhaberin befristet. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zzt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Das Evangelische Dekanat Bad Marienberg liegt im landschaftlich schönen Westerwald, im Bundesland Rheinland-Pfalz und gehört zur Propstei Nord-Nassau. Zum Dekanat gehören 17 Kirchengemeinden, in denen etwa über 150 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Im Dekanat gibt es eine funktionierende Dekanatsjugendvertretung. Der

Wir bieten: -

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit, neue Akzente zu setzen

-

Engagierte Mitarbeiter/innen im Dekanat

-

Dienstsitz im Haus der Kirche mit entsprechender Infrastruktur

-

Vergütung nach KDAVO

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen der Vorsitzende der Dekanatssynode, Herr Dietmar Köhler unter Telefonnummer 02663 968227 gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an folgende Anschrift: Ev. Dekanat Bad Marienberg, Neustraße 42, 56457 Westerburg. __________ Das Evangelische Dekanat Bad Schwalbach sucht zum 1. September 2007 oder später für die schulbezogene Jugendarbeit an der Aartalschule in Aarbergen-Michelbach eine/einen

232

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Diakon/in (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen 75 % Stelle mit gemeindepädagogischer und religionspädagogischer Qualifikation (diese können noch erworben werden) Das evangelische Dekanat Bad Schwalbach ist ein Flächendekanat (über 500 qkm), liegt sowohl im Untertaunus als auch mit 3 Gemeinden im Rheingau und ist überwiegend ländlich geprägt. Wir erwarten:

Nr. 8 · 2007

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zzt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte baldmöglichst an: Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, TheodorHeuss-Straße 4, 65232 Taunusstein. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

-

Entwicklung, Gestaltung und Durchführung von spirituellen Angeboten für Jugendliche

-

Fähigkeiten zur Motivierung von Kindern und Jugendlichen für kirchliches Engagement

-

Kreativität beim Entwickeln von neuen Ideen

-

Sympathie und Begeisterungsfähigkeit für die Belange und Probleme von Kindern und Jugendlichen

Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

-

Bereitschaft zur Kooperation mit hauptberuflichen und ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen in Schule und im Dekanat

-

Fahrerlaubnis für PKW und ein eigenes Fahrzeug

Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin / Sozialpädagoge mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet)

Arbeitsschwerpunkte sind:

Dekanatsjugendreferentin Connie Ludwig Tel.: 06128 4888-22; Dekan Klaus Schmid, Tel.: 06128 4888-0 und der Schulleiter Herr Heiligenthal, Tel.: 06120 9059-0. __________

-

Religionsunterricht (ca. 13 Stunden über einen 50%igen Gestellungsvertrag)

-

Kirchliche und soziale Begleitung junger Menschen (z.B. Aufbau eines Nachmittagsangebotes, Einzelfallarbeit)

für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in den beiden Evangelischen. Kirchengemeinden Beedenkirchen und Reichenbach (Odenwald). Die beiden Kirchengemeinden sind pfarramtlich miteinander verbunden. 20% der Stelle ist für die Arbeit im Dekanat Bergstraße bestimmt. Der Dienstsitz ist in Reichenbach/ Odenwald.

-

Durchführung von verschiedenen Maßnahmen, wie z.B. den Aufbau von Gruppen, die Durchführung von Reflexionstagungen und Schulgottesdiensten

Informationen zum Dekanat und den Kirchengemeinden erhalten Sie im Internet unter www.bergstrasseevangelisch.de.

-

Mitarbeitergewinnung

-

Verknüpfung der Arbeit an der Schule mit der Dekanatsjugendarbeit

Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als religiöse Begleitung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen.

-

Mitwirkung an übergemeindlichen Jugendangeboten (z.B. Konfi-Tag)

Aufgaben:

Geboten werden:

Schwerpunkte der Arbeit mit ca. 5 Wochenstunden in der Kirchengemeinde Beedenkirchen sind

-

Ein Arbeitsplatz/-räume in der Schule vor Ort

-

Begleitung eines ehrenamtlichen Teams

-

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem neuen, innovativen Arbeitsfeld mit der Möglichkeit, neue Akzente zu setzen

-

Mitverantwortung in einer Kindergruppe

-

Begleitung einer Jugendgruppe

-

Eine junge und motivierte Jugendvertretung

-

-

Ein engagiertes und großes Team an Mitarbeitenden im Bereich Jugend

Mitwirkung bei Konfirmanden-Seminaren und Jugendfreizeiten (nach Absprache)

-

Regelmäßige Teamtreffen aller hauptamtlichen Mitarbeiter/innen für den Bereich Jugend im Dekanat

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche und eine Identifikation mit ihren Zielen wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO.

Der Schwerpunkt der Arbeit mit ca. 11 Wochenstunden in der Kirchengemeinde Reichenbach liegt bei der -

Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft Lautertal (ECVerband und Liebenzeller Mission)

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

233

-

Weiterführung des neu entstandenen Konfi-Treffs „Juki“

Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum 01.09.2007 eine/einen

-

Organisation und Durchführung von Jugendgottesdiensten

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen

-

dem Aufbau und Begleitung einer Theater-AG und/ oder Konfi-/Jugend-Singkreises

mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100%-Stelle)

-

Leitung des Kindergottesteams

-

Projektarbeit (Kinderbibeltage/Kinderwoche/ Projektangebote für Jugendliche)

-

Schulung und Begleitung von den ehrenamtlich Mitarbeitenden

Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße sind: -

die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der Gemeindepädagog/innen im Dekanat

-

die Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat

-

die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates

-

die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.

Wir wünschen uns: Eine/Einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, den Pfarrer/innen in den Kirchengemeinden und im Dekanat freut und interessiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Ev. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter Gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15. August 2007 an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstraße 13, 64646 Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Heidrun Staab, Sekretariat des Dekanates, Tel.: 06252 673310, Fax: 06252 673315, Email: [email protected]. __________

als Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferenten, befristet bis zum 31.07.2008. Das Dekanat umfasst die attraktive Landschaftsregion Bergstraße und Vorderer Odenwald mit einem hohen Freizeit- und Erholungswert und einer guten Infrastruktur. Die Verwaltung des Dekanates befindet sich im Haus der Kirche in Heppenheim. Hier ist auch der Sitz der Fach- und Profilstellen, der Dekanatsjugendreferenten/Dekanatsjugendreferentinnen, der Notfallseelsorge und der Referentin für Kindergottesdienst. In der Dekanatsverwaltung arbeiten zwei Verwaltungsfachkräfte (50% und 75%) sowie zwei Sekretärinnen (je 50%). Mehr über das Dekanat erfahren Sie unter www. bergstrasseevangelisch.de. Die beiden Dekanatsjugendreferenten sind für das Schuljahr 2007/2008 zu je 50% zur Erteilung von Religionsunterricht freigestellt, daher kann das Dekanat für diesen Zeitraum eine ganze Stelle befristet besetzen. Zu den Aufgaben gehören: -

Inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Dekanat in Zusammenarbeit mit dem Anstellungsträger

-

Gewinnung, Qualifizierung, Begleitung und Beratung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

-

Planung, Durchführung und Auswertung von religionspädagogischen Projekten auf Dekanatsebene und in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden des Dekanats

-

Koordinierung der Arbeit der Dekanatsjugendreferenten bzw. der Dekanatsjugendreferentin

-

Zusammenarbeit mit den Dekanatsjugendpfarrern, dem gemeindepädagogischen Dienst, der Dekanatskirchenmusik und den Fach-/Profilstellen

-

Beratung der Kirchenvorstände in Fragen der Jugendarbeit

-

Zusammenarbeit und Vernetzung der Jugendarbeit mit Schulen, Gemeinden, Werken, Verbänden und Jugendeinrichtungen im Dekanat

-

Aufbau, Begleitung und Unterstützung der evangelischen Jugendverbandsarbeit

-

Geschäftsführung des Verbandes Ev. Jugend auf Dekanatsebene

-

Verwaltungs- und Finanzmanagement für Förderung und Bezuschussung von Veranstaltungen der Jugendarbeit

-

Individuelle Schwerpunktsetzungen sind nach Absprache mit dem Dekanatssynodalvorstand möglich und erwünscht

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

234

Nr. 8 · 2007

Wir wünschen uns eine/einen Mitarbeiter/in, die/der

Wir erwarten: Eine flexible, kommunikative Persönlichkeit, die die verschiedenen Impulse im Bereich der Kirchengemeinden sensibel aufgreift, zusammenführt und als Dienstleister/in unterstützt sowie eigene Vorstellungen einbringt. Christliche Identität sowie Erfahrungen in der Ev. Jugendarbeit sind Voraussetzung in dieser überregionalen Stelle. Daneben sind auch eine gute Büroorganisation, PC-Kenntnisse und PKW-Führerschein wichtig. Wir bieten: -

Unterstützung durch einen Dekanatssynodalvorstand, der für Jugendarbeit aufgeschlossen ist

-

Zusammenarbeit im Team mit den zwei Dekanatsjugendreferenten, die beide schon mehrere Jahre in der Region tätig sind, und einem engagierten gemeindepädagogischen Dienst im Dekanat

-

einen attraktiven Arbeitsplatz im „Haus der Kirche“ in Heppenheim

-

Vergütung nach KDAVO

Auf die Stelle können nur Personen eingestellt werden, die zurzeit im gemeindepädagogischen Dienst einer Kirchengemeinde bzw. eines Dekanats der EKHN angestellt oder Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat Gemeindepädagogik) sind, die von der EKHN anerkannt ist. Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 20.08.2007 an das Ev. Dekanat Bergstraße, Ludwigstraße 13, 64646 Heppenheim. Weitere Auskünfte erteilen: Dekanin Ulrike Scherf, Tel. 06252/673311, Email: [email protected]; Pfr. Thomas Beder, Dekanatssynodalvorstand, Tel: 06257 507843, Email: [email protected].

-

Interesse an der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen hat

-

motiviert ist für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und eine christliche Grundhaltung mitbringt

-

kontaktfreudig, aufgeschlossen und kommunikationsfähig ist

-

Freude an konzeptioneller Arbeit im Team hat

-

die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden besitzt.

In der Kirchengemeinde sind folgende Angebote im Kinder- und Jugendbereich vorhanden: Es werden regelmäßig Kinder- und Kleinkindergottesdienste von einem Pfarrer gemeinsam mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen vorbereitet und durchgeführt. Die Konfirmanden der Kirchengemeinde werden ein Jahr lang im wöchentlich stattfindenden Konfirmandenunterricht in drei Gruppen in die Gemeinde eingeführt und auf ihre Konfirmation vorbereitet. Des Weiteren werden, meist in Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten, verschiedene Projekte gezielt für Konfirmanden angeboten, wie z.B. Jugendgottesdienste und Konfirmandenevents. In einem zur Gemeinde gehörigen Schülercafé findet offene Arbeit für Jugendliche unterschiedlichen Alters statt. Dieses Angebot wird überwiegend von Oberstufenschüler/innen des benachbarten Gymnasiums genutzt. Im Bereich der Kirchenmusik haben sich Angebote für Kinder und Jugendliche etabliert, wie z.B. der Posaunenchor und der Flötenkreis. Wir wünschen uns unterschiedliche Angebote für Kinder und Jugendliche vor und nach der Konfirmandenzeit, die einen Bezug zur Gemeindearbeit haben.

__________

Als Schwerpunkt sehen wir die Begleitung Jugendlicher nach ihrer Konfirmation in Form kontinuierlicher Gruppenangebote und Projektarbeit.

Das Evangelische Dekanat Groß-Umstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Durch die räumliche Nähe eines Gymnasiums ergeben sich auch Chancen und Möglichkeiten für eine schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit.

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen -50% -Stelle für die Kinder- und Jugendarbeit:

Die Kirchengemeinde verfügt über eigene Jugendräume.

40% in der Kirchengemeinde Groß-Umstadt und 10% im Dekanat.

10% der Tätigkeit der Gemeindepädagogin/des Gemeindepädagogen werden im Dekanat geleistet. Dabei wird im Rahmen eines Jahresarbeitszeit-Kontos mindestens ein gemeindepädagogisches Projekt im Westteil des Dekanats angeboten. Ebenso ist hierbei Arbeitszeit für die Vernetzung mit den anderen im gemeindepädagogischen bzw. übergemeindlichen Dienst des Dekanats stehenden Personen vorgesehen.

Groß-Umstadt ist eine wachsende Gemeinde im Ballungsraum Rhein-Main (20 km östlich von Darmstadt und 50 km südlich von Frankfurt) mit kleinstädtischer Struktur und günstigen Verkehrsverbindungen. In der Kernstadt leben zurzeit 11.000 Einwohner. Die „Odenwälder Weininsel“ liegt naturnah am nördlichen Rand des Odenwaldes und bietet neben allen Schulformen auch Versorgungseinrichtungen wie Kreiskrankenhaus, Stadtbücherei, Sport- und Freizeitstätten.

Gemeindepädagogische Arbeit im Rahmen des Dekanats :

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO der EKHN.

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der EV. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die gemeindepädagogische Zusatzqualifikation kann berufsbegleitend erworben werden. Auskünfte erteilen: Dekan Heinz-Walter Laubscheer, Ev. Dekanat Groß-Umstadt, Tel.: 06078 911437; Pfarrer Frank Briesemeister, Ev. Kirchengemeinde GroßUmstadt, Tel.: 06078 3300. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis 31.08.2007 an das Ev. Dekanat Groß-Umstadt, Zimmerstraße 21, 64823 Groß-Umstadt. __________ Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf. Die Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsdorf umfasst den gleichnamigen Stadtkern der aus drei weiteren Teilen bestehenden 24.000 Einwohner zählenden Kommune. Eine Grundschule und eine Additive Gesamtschule mit gymnasialem Zweig bis zum Abitur sind vorhanden. Zur Kirchengemeinde zählen 3.300 Gemeindeglieder. Mögliche Aufgabengebiete in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf sind: -

Leitung des bestehenden Kindertreffs mit Teamern (6-8 Jahre)

-

Leitung einer Jungschar für Jungen und Mädchen, vierzehntägig (9-11 Jahre)

-

Weiterführung eines „Konfi-Treffs“

-

Unterstützung und Mitarbeit bei Kinder- und Jugendgottesdiensten.

Vor allem wünschen wir Begleitung von Jugendlichen nach der Konfirmation (z.B. durch Aufbau einer Nachkonfirmandenarbeit). Das bedeutet punktuelle Mitarbeit während des Konfirmandenunterrichtes, z.B. bei KonfiFreizeiten und Konfi-Tagen und Begleitung einer daraus entstehenden Konfi-Gruppe oder eines Jugendtreffs. Diese Gruppe/n kann bzw. können den in dem Gemeindezentrum „Haus der lebendigen Steine“ eingerichteten Jugendraum nutzen. Zur Unterstützung steht ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit. Ziel unserer Gemeindearbeit ist die Hinführung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an die Gemeinde. Dafür bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitenden mit KV, Pfarrer und Pfarrerin und eine Vernetzung der einzelnen Gruppen.

235

Eine punktuelle Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule und Gesamtschule soll neu entwickelt werden. Die konkrete Konzeption der Stelle wird gemeinsam mit den jeweiligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden erstellt. Darüber hinaus sollte der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin mit den anderen gemeindepädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und den Dekanatsjugendreferenten kooperieren, um eine Gesamtkonzeption der Jugendarbeit im Dekanat zu entwickeln und umzusetzen. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN. Auskünfte erteilen gerne: Pfrin. Evelyn Giese, Tel.: 06172 777660 und Dekanatsjugendreferent Steffen Pohlmann, Tel.: 06172 308862. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 31. August 2007 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus zu Händen des Dekanatssynodalvorstandes, Dekanat Hochtaunus, Heuchelheimer Straße 20, 61348 Bad Homburg. __________ Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Einsatz im Kinder- und Jugendwohnheim Leppermühle bei Großen-Buseck (Einrichtung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche) eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (62,5% Stelle, 25 Wochenstunden) Die Stelle ist befristet als Elternzeitvertretung vorerst bis 07.05.2009. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Was Sie erwartet: Bei der Leppermühle handelt es sich um eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Störungen vorwiegend im nachklinischen Bereich betreut. Die Einrichtung verfügt u.a. über 20 Wohngruppen, eine Schule für Kranke, Werkstätten, ärztlich-psychologischen Dienst, Ergotherapie, Motopädagogik und Reittherapie. Insgesamt werden in diesem Rahmen ca. 230 Personen von einem interdisziplinären Team von Pädagogen, Ärzten, Psychologen, Beschäftigungstherapeuten, Lehrern usw. betreut. Die Leppermühle liegt in einem Waldgebiet nahe Großen-Buseck. Großen-Buseck bietet eine Mischung aus dörflicher Ruhe und städtischer Anbindung. Zehn Kilometer von Gießen und zwei Kilometer von der A 5 entfernt macht eine gute Infrastruktur den Ort zur beliebten Wohngemeinde. Im Ort befinden sich Kindergärten, Grundschule und integrierte Gesamtschule; andere Schulformen bis zur Universität bietet das benachbarte Gießen.

236

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 8 · 2007

Büroräume mit Telefon und PC Anschluss

Was wir erwarten:

-

-

Seelsorge an den Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden

Wir sind bei der Wohnungssuche behilflich!

-

Regelmäßige Gottesdienste (seither einmal pro Monat) in der Kapelle der Leppermühle

-

Religionsunterricht in der angegliederten MartinLuther-Schule

-

Religionspädagogische Beratung der Mitarbeitenden

-

Altersgemäße Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche (u.a. “Lepper-Treff”, Fortführung der Zeitung "Leppermühlen-News", Bibliothek)

Wir wünschen uns von dem Bewerber/der Bewerberin, dass er/sie: -

Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat

-

die Fähigkeit hat, mit Angeboten auf Kinder und Jugendliche zuzugehen

Wir erwarten -

Begleitung, Beratung und Schulung der Mitarbeitenden

-

Begleitung der Kinder und Jugendlichen und Stärkung ihres Glaubens

-

die Planung und Beteiligung an/von Jugendgottesdiensten

-

Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit für den Bereich Lollar-Ruttershausen:

-

Aufbau eines offenen Jugendtreffs sowie für Reiskirchen I und Reiskirchen II:

Sie sind interessiert?

-

Aufbau der Jugendarbeit

Dann richten Sie Ihre Bewerbung bis 15.08.2007 an das Ev. Dekanat Kirchberg, Tiefenweg 49, 35463 Fernwald.

Nähere Auskunft erteilt: Dekan Rolf Klingmann, Tel. 0641 494423 oder 0641 42289.

Weitere Informationen erhalten Sie bei: Dekan Rolf Klingmann, Tel.: 0641 494423 oder 0641-42289; Annette Vogel, Vors. des Dekanatssynodalvorstandes, Tel.: 06406 5296. Homepage der Leppermühle: www.leppermuehle.de __________

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.08.2007 an das Ev. Dekanat Kirchberg, Tiefenweg 49, 35463 Fernwald-Annerod.

-

-

Kooperation mit den umliegenden Kirchengemeinden, insbesondere die Fortführung der seit Jahren gewachsenen Verbindung zur Ev. Kirchengemeinde Großen-Buseck Erfahrung in seelsorglicher Arbeit und entsprechende Ausbildung in klinischer Seelsorge oder vergleichbare Ausbildung, kann gegebenenfalls berufsbegleitend erworben werden

Die Vergütung erfolgt nach KDAVO.

Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogen/Gemeindepädagogin (FH) oder Sozialpädagogen/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation für eine 100% Stelle Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Einsatzorte sind die Kirchengemeinden Lollar (2.700 Gemeindeglieder) und Lollar-Ruttershausen (700 Gemeindeglieder), insgesamt 50% Stellenumfang und Reiskirchen I (2.500 Gemeindeglieder), Reiskirchen II (Burkhardsfelden und Lindenstruth, 1.350 Gemeindeglieder), insgesamt 50 % Stellenumfang. Der in den Stellen enthaltende Dekanatsanteil wird im Team koordiniert (Gemeindepädagoginnen, Dekanatsjugendreferentin, Dekanatsjugendpfarrer). Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Büroräume in Lollar und Reiskirchen sind jeweils vorhanden. Wir bieten: -

ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit

-

ein Team auf Dekanatsebene

__________ Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Evangelische Kirchengemeinde in Schwalbach Limes eine/n Gemeindepädagogin/en oder Gemeindediakon/in (FH) oder Sozialpädagogen/in mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) als Mitarbeiter/in im gemeindepädagogischen Dienst (50%-Stelle). Einsatzort des/der Stelleninhabers/in ist die Kirchengemeinde Schwalbach - Limes. Für die bisherige Stelleninhaberin beginnt im September die Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit. Daher wendet sich diese Ausschreibung besonders an arbeitslose Bewerber/innen oder aktuell von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter/innen. Die Stellenbesetzung hat vorrangig mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zzt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

237

Vorerst ist der Arbeitsvertrag bis zum 31.05.2009 be-fristet, eine Verlängerung ist angestrebt.

Das Evangelische Dekanat Reinheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Wir erwarten von der/dem zukünftigen Inhaber/in die:

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation

-

Leitung und die Weiterentwicklung des Bereiches „Angebote für Kinder und Jugendliche“,

-

Organisation und Leitung des Kindergottesdienstes und des Vorbereitungskreises,

-

Gewinnung, Beratung und Betreuung der Ehrenamtlichen,

-

Organisation und Leitung von Freizeiten mit Kindern, Konfirmanden und Senioren,

-

Mitwirkung bei Gemeindefesten,

-

Kooperation und Teamarbeit im Gemeindepädagogischen Raum Schwalbach,

-

Vertretung in kommunalen Gremien, Vernetzung mit den Schulen vor Ort.

Für Aufgaben der Vernetzung und je nach den persönlichen Stärken der Inhaberin/des Inhabers wird diese/dieser mit einem geringen Anteil der Arbeitszeit auch im Bereich des Dekanates Kronberg tätig sein. Wir wünschen uns eine evangelische Persönlichkeit, die die verschiedenen Impulse im Bereich der Kommune und der Kirchengemeinde sensibel aufgreift und kommuniziert. Persönliche Erfahrungen möglichst in der Ev. Gemeindearbeit sind in dieser Stelle ebenso unverzichtbar wie gängige Administrationsformen, Büroorganisation inkl. sicherer PC-Kenntnisse und eine Fahrerlaubnis für PKW. Die Kirchengemeinde und das Dekanat bieten: -

einen abwechslungsreichen, selbst zu gestaltenden Arbeitsplatz in Schwalbach,

-

eine aufgeschlossene, engagierte Gemeinde,

-

einen Jugendkeller und vielfältige Räume in der Gemeinde,

-

Unterstützung bei der Wohnungssuche,

-

eine umfassend ausgestattete Servicestelle der Ev. Jugend des Ev. Dekanates in Sulzbach,

-

Fortbildungsmöglichkeiten, nette kollegiale Atmosphäre und die Unterstützung durch den Jugendausschuss der Kirchengemeinde.

Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO E 8 Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 30.08.2007 an das Ev. Dekanat Kronberg, Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach. Nähere Auskünfte erteilen gerne: Pfr. Hans Herfel, Tel.: 06196 5038398; Frau Gem.-Päd. Traudl Schleich, Ostring 15, 65824 Schwalbach, Tel.: 06196 5038390; Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev. Dekanat Kronberg, Tel.: 06196 766970. __________

mit 15 Wochenstunden befristet bis zum 31.12.2008 (Sonderurlaub der Stelleninhaberin) zum Einsatz in der Ev. Kirchengemeinde Groß-Zimmern im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Konfirmandinnen und Konfirmanden. Die Ev. Kirchengemeinde Groß-Zimmern gehört zum Dekanat Reinheim und liegt zwischen Frankfurt, Darmstadt und Aschaffenburg. Die Gemeinde sucht kompetente Begleitung zum Neuaufbau einer Jugendarbeit und danach regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Projekten. Darin eingeschlossen ist zum Beispiel die regelmäßige Gestaltung und Durchführung von Jugendgottesdiensten. Bei Bedarf Unterstützung und Begleitung bei der Durch-führung der Kinderkirche sowie Hilfe bei der Mitarbeitergewinnung für die kirchliche Jugendarbeit. Wir wünschen uns insbesondere : -

regelmäßige Mitarbeit im Jugendkreis (z.B 1 x wöchentlich)

-

Mitarbeit in Konfiprojekten und auf Konfirüstzeiten

Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Pfr. Fornoff, Tel.: 06071 42294. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das Ev. Dekanat Reinheim, Tilsiter Straße 12, 64385 Reinheim, z.H. Herrn V. Ehrmann. __________ Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit gemeindepädagogischer Qualifikation (0,5-Stelle). Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und -pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Der Dekanatsanteil beträgt 0,1. Als Dekanatsstelle ist diese auf drei Jahre befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (40 %). Die Dekanatsarbeit umfasst verschiedene Bereiche gemäß der Jahresplanung (10 %). Eine Aufstockung der Stelle um einen 0,25 Stellenanteil in Zusammenarbeit mit der Stadt Hanau ist in Planung. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Steinheim/Main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem

238

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenübertritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim gehören u. a.:

Nr. 8 · 2007

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 31.08.2007 an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 15 21, 63115 Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Pfr. Frithjof Decker, Dekan (kommiss.), Tel.: 06074 48461-20, Fax: 06074 484661-30 bzw. bei der Kirchengemeinde von Michael Kirchmann (Beauftragter für den gemeindepäd. Dienst), Tel.: 06181 6757788 oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel.: 06181 6757790 oder 661760.

-

Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für 11-13 Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team

-

Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und abenteuerpädagogischer Ansätze

Das Evangelische Dekanat Runkel sucht zum 01.09.2007 eine/einen

-

Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 % Stelle).

-

Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit

-

Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbereichs

-

Zusammenarbeit mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche

Die Stelle ist für Vertretungsdienste befristet bis zum 31.08.2010. Die Stelle kann gekoppelt werden mit der ebenfalls ausgeschriebenen und auf zwei Jahre befristeten Gemeindepädagogenstelle (50%) am St. VincenzKrankenhaus Limburg mit einer Zusatzausbildung „Klinische Seelsorgeausbildung“ (s.u.).

Wir erwarten:

__________

Das Dekanat Runkel gehört zur Propstei Nord-Nassau und liegt in einer landschaftlich reizvollen Gegend an der Lahn und den Ausläufern des Westerwalds und des Taunus.

-

Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss

-

Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit

-

Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Hauptund Ehrenamtlichen

-

Kirchliche Unterrichtserlaubnis

-

Führerschein Klasse B und eigenen PKW

Die Kirchengemeinde Schadeck (614 Mitglieder) verfügt über eine Kirche und ein Gemeindehaus.

-

Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche

Die Tätigkeit in Schadeck umfasst derzeit:

Wir bieten Ihnen:

Wir bieten eine vielseitige Stelle mit Aufgabenbereichen in Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit. Das Dekanat hat im Rahmen seiner gemeindepädagogischen Gesamtkonzeption räumliche Schwerpunkte gesetzt. Die zu besetzende Stelle umfasst 50% der Region „Ost“ des Dekanats mit den Kirchengemeinden Schadeck (20%) und Runkel (30%).

-

die wöchentliche Kindergottesdienstgestaltung von zwei Gruppen

-

die Gestaltung der Jugendarbeit („Jugendgruppe im Bauwagen“) Mitwirkung bei weiteren Gemeindeveranstaltungen.

-

ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss

-

eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit

-

motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen

-

-

die Möglichkeit, nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand

-

Vergütung nach KDAVO

Die benachbarte Kirchengemeinde Runkel (1.726 Mitglieder) umfasst die Ortsteile Runkel Kernstadt, Villmar und Ennerich. Die Kirchengemeinde verfügt über eine Kirche und ein Gemeindehaus und ist Träger einer Kindertagesstätte.

Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind, und von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) haben.

Die Tätigkeit in Runkel umfasst derzeit: -

die wöchentliche Kindergottesdienstgestaltung im Gemeindehaus

-

den 14-tägigen Kindergottesdienst in den Ortsteilen Runkel (Kirche), Villmar und Ennerich

-

die Organisation des monatlich stattfindenden Frauenfrühstücks

-

der Aufbau der Arbeit mit Kindern

Nr. 8 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

die Betreuung des Kindergottesdiensthelferkreises

-

Mitwirkung bei weiteren Gemeindeveranstaltungen (z.B. Konfirmandenfreizeit, Basare).

Für beide Kirchengemeinden gilt, dass im Sinne notwendiger Arbeitsteilung der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin mit der verantwortlichen und selbstständigen Wahrnehmung der Arbeitsbereiche beauftragt wird. Er/Sie arbeitet mit dem Dekanatssynodalvorstand, den Kirchenvorständen, den Pfarrerinnen und Pfarrern, dem Dekanatsjugendreferenten und den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Dekanats Runkel zusammen. Wir wünschen uns eine kommunikative, teamfähige und eigenständige Persönlichkeit, die Freude daran hat, sowohl mit Kindern und Jugendlichen als auch mit Erwachsenen zu arbeiten. Wir bieten für Ihre Arbeit in unseren Gemeinden: -

kollegiales Verhältnis mit allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

-

viel Freiräume, um Neues auszuprobieren

-

ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet.

Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventen und Absolventinnen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik und Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Weitere Auskünfte erteilt: Herr Dekan Manfred Pollex, Tel.: 06431 4794795. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Runkel – Dekanatssynodalvorstand – Frankfurter Straße 32, 65549 Limburg. __________ Das Evangelische Dekanat Runkel sucht zum 01.08.2007 für die Evangelische Krankenhausseelsorge im St. Vincenz-Krankenhaus in Limburg eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakon/Gemeindediakonin oder Sozialpädagogen/Sozialpädagogin mit einer Zusatzqualifikation „Klinische Seelsorgeausbildung“(50 % Stelle). Die Stelle ist für die Dauer der Gestellung des Stelleninhabers befristet, längstens bis zum 31.07.2009. Die Stelle kann ggf. gekoppelt werden mit der ebenfalls ausgeschriebenen und auf drei Jahre befristeten Gemeindepädagogenstelle in der Region Ost des Dekanats Runkel (s.o.).

239

Das Krankenhaus verfügt über 477 Betten mit allen üblichen Fachrichtungen. Im Krankenhaus arbeitet eine Krankenhauspfarrerin. Der Schwerpunkt der Arbeit ist die seelsorgerliche Begleitung von Patientinnen und Patienten sowie dem Krankenhauspersonal auf folgenden Stationen: -

Medizinische Klinik / Intensivstation

-

Urologie / Allgemein-Chirurgie

-

Allgemein-Chirurgie

-

Chirurgische Intensivstation

-

Unfall-Chirurgie / Medizinische Klinik

-

Unfall-Chirurgie

-

Kinderfachklinik / HNO / Allgemein-Chirurgie / UnfallChirurgie.

Entsprechend der Tätigkeit auf den Schwerpunktstationen bilden ethische Themen am Lebensende und am Lebensanfang einen besonderen Akzent der theologischen Arbeit dieser Stelle; dabei ist die evangelischtheologische Reflexion in Falldiskussionen und Projekten zu vertreten. Daneben besteht die Möglichkeit zu Kontakten zur Krankenpflegeschule und zur Mitarbeit bei der Fortbildung im Pflegebereich. Eine regelmäßige Beteiligung an der Gottesdienstgestaltung wird erwartet. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventen und Absolventinnen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik und Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeinde-pädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Der Anstellungsträger setzt seelsorgerliches Einfühlungsvermögen, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit voraus. Ein 6-Wochen-Kurs „Klinische Seelsorgeausbildung“ wird erwartet (kann auch berufsbegleitend nachgeholt werden). Wir freuen uns auf Sie und Ihr Engagement. Weitere Auskünfte erteilt Herr Dekan Manfred Pollex, Tel.: 06431 4794795. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Evangelisches Dekanat Runkel – Dekanatssynodalvorstand – Frankfurter Straße 32, 65549 Limburg. __________

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 9

Darmstadt, den 1. September 2007

D1205 B

Inhalt SYNODE

BEKANNTMACHUNGEN

8. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN

Feststellungen gemäß § 3 des Kirchengesetzes zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 13. Juli 2007

247

Studium der Theologie

248

Meldung zur Philosophieprüfung

248

Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung

248

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

248

DIENSTNACHRICHTEN

250

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

256

241

GESETZE UND VERORDNUNGEN Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über die personelle und finanzielle Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der EKHN vom 5. Juli 2007 Neubekanntmachung der Verwaltungsverordnung über die personelle und finanzielle Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der EKHN (KiTaVO)

242

243

Synode 8. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

3.2 Kirchengesetz zur Änderung des Regionalverwaltungsgesetzes

Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 8. Tagung der Zehnten Kirchensynode am 29. September 2007, in der Stadthalle, Haus Mons Tabor, 56410 Montabaur, statt.

3.3 Kirchengesetz und Verordnung zum neuen Zuweisungssystem für Gemeinden und Dekanate

Wir bitten, am Sonntag, den 23. September 2007, in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken.

4. Anerkennung der Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 5. Kindertagesstätten

Darmstadt, den 5. Juli 2007

6. Sachstand „Perspektive 2025“

Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r

7. Anträge der Dekanatssynoden

Tagesordnung 1. 60 Jahre EKHN

7.1 Dekanat Darmstadt-Stadt zu den Richtlinien für den Überbrückungsfonds 7.2 Dekanat Mainz auf Umsetzung des Anti-LärmPaktes beim Frankfurter Flughafen

2. Bericht des Präses 7.3 Dekanat Darmstadt-Land betreffend 3. Kirchengesetze 3.1 Kirchengesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) und zur Änderung der Kirchengemeindewahlordnung (KGWO)

a) geplanter Kürzungen im Bereich der Pfarrstellen für das Jahr 2025 b) Erhöhung des Faktors Gottesdienstordnung um 10 %

242

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

7.4 Dekanat Bergstraße betreffend

Nr. 9 · 2007

Darmstadt, den 4. August 2007

a) Verbindlichkeit der Leitsätze zur Prioritätendiskussion des „Forums lebendige Kirche“

Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

b) Zuweisungssystem

Gesetze und Verordnungen

Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über die personelle und finanzielle Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 5. Juli 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchsta-be n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverord-nung beschlossen: Artikel 1 Die Verwaltungsverordnung über die finanzielle und personelle Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 22. September 2005 (ABl. 2005 S. 356), geändert am 8. Juni 2006 (ABl. 2006 S 298), wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Qualitätsentwicklung, Verwaltungsprogramm, Dienstplan, Verfügungszeit, Arbeitseinsatz“ b) Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: „(1) Die Träger der Evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder sollen die Qualität des Erziehungs/Bildungs- und Betreuungsauftrages sicherstellen. Dazu gehören: 1. die Entwicklung einer pädagogischen Konzeption im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorgaben im Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand, Personal und 2. der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Weiterentwicklung und Evaluation der Arbeit (Qualitätsentwicklung). (2) Die Einführung eines Qualitätsentwicklungssystems ist für die Träger verbindlich. Die Entwicklung und ständige Verbesserung des Qualitätsentwicklungssystems der EKHN obliegt dem Zentrum Bildung, Fachbereich Kindertagesstätten, in Zusammenarbeit mit den Trägern. Die Einführung eines von den Empfehlungen des Fachbereichs Kindertagesstätten abweichenden Qualitätsentwicklungsprogramms bedarf der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung.

(3) Der Einsatz und die Pflege eines Kindertagesstättenverwaltungsprogramms nach der ITVerordnung vom 19. Januar 2006 (ABl. 2006 S. 118) in der jeweils geltenden Fassung ist verpflichtend.“ c) Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden die Absätze 4 bis 6. 2. § 5 erhält folgende Überschrift: „Freistellung der Leiterin/des Leiters“ 3. In § 10 Abs. 1 werden nach dem Wort „Sprachfördermaßnahmen“ ein Komma und die Wörter „Reinigungskräfte, Hausmeister“ eingefügt. 4. In § 10 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sekretariatsstunden in Pfarrämtern für Arbeiten im Zusammenhang mit einer Kindertagesstätte (pro Regelgruppe eine Wochenstunde, pro Ganztagsgruppe anderthalb Wochenstunden, insgesamt höchstens sechs Wochenstunden bei einem Träger).“ 5. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Finanzierung der Betriebskosten (1) Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten – Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Fachberatungskosten (0,4 Prozent der Personalkosten) – kann ohne staatliche/kommunale Zuschüsse nicht sichergestellt werden. In Verträgen mit Kommunen ist festzulegen, dass der Anteil der Kirche an den laufenden Betriebskosten für Kindertagesstättengruppen für drei- bis sechsjährige Kinder auf 15 Prozent begrenzt wird. Werden in solche Gruppen bis zu fünf Kinder zwischen zwei und drei Jahren aufgenommen, sollen die Elternbeiträge der Zweijährigen auf den kirchlichen Anteil angerechnet werden. Bei anderen altersgemischten Gruppen, Krippengruppen und Hortgruppen, die in Tageseinrichtungen für Kinder anstelle von Kindertagesstättengruppen für Drei- bisSechsjährige weitergeführt werden, ist der Anteil der Kirche auf zehn Prozent zu begrenzen. (2) Projektbezogene Zuschüsse (z. B. für Integration von Kindern mit Behinderung und von Kindern mit Migrationshintergrund, Sprachfördermaßnahmen) sind vor der Berechnung des Anteils der Kirche von den Ausgaben abzusetzen.

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

243

(3) Landeszuschüsse nach § 2 und § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Landes Hessen zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 2. Januar 2006 (GVBl. 2007 S. 3) werden auf den kommunalen Zuschuss angerechnet, bzw. verbleiben bei der Kommune.

Verwaltungsverordnung über die personelle und finanzielle Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (KiTaVO)

(4) In Betriebsverträgen soll die Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Bauunterhaltung kircheneigener Kindergartengebäude (Unterhaltung in Dach- und Fach, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung von technischen Einrichtungen, Inventar und Spielgeräten im Außenbereich) vereinbart werden. Die Bildung von Rücklagen aus zweckgebundenen, nicht verbrauchten Haushaltsmitteln für Zwecke der baulichen Unterhaltung ist zulässig.

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen:

Vom 22. September 2005 (ABl. 2005 S. 356), zuletzt geändert am 5. Juli 2007 (ABl. 2007 S. 242)

Vorbemerkung

(5) Bestehende Verträge sind im Sinne der Absätze 1 und 2 anzupassen. Kann hierüber mit Kommunen kein Einvernehmen erzielt werden, sind im Rahmen der vertraglichen Bedingungen die Verträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Vorgaben der Absätze 1 und 2 durch Änderungskündigung anzupassen.

Die Verwaltungsverordnung soll dazu beitragen, die pädagogische und religionspädagogische Arbeit in den evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder zu fördern. Hierzu gehört die Sicherung dieses Arbeitsbereichs mit der höchsten Zahl kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Regelungen zum Dienstbetrieb und zum Personalbedarf (Stellenbemessung). Die Strukturvorgaben bei der Finanzierung dienen der Begrenzung der nach wie vor hohen jährlichen Zuweisungen aus Kirchensteuern.

(6) Führen die Verhandlungen mit den Kommunen bzw. Änderungskündigungen nicht zu entsprechend angepassten Verträgen, kann die Kirchenleitung die Genehmigung zum Betrieb der Einrichtung widerrufen oder Haushaltsauflagen anordnen.

§ 1. Gruppenstärke. (1) Bei Tageseinrichtungen Kinder zwischen drei und sechs Jahren beträgt Gruppenstärke in der Regel 25 Plätze (Obergrenze belegbaren Plätze). Bestehende Betriebsverträge Kommunen sind zu beachten.

(7) Unberührt bleiben Kindergartenbetriebsverträge über ausschließlich fremdfinanzierte Einrichtungen (sog. „Nullprojekte“).“ 6. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Geltungsbereich

für die der mit

(2) Für Krippen, Krabbelstuben, Kinderhorte, Kinderhäuser und integrative Kindertagesstätten sind die dafür allgemein geltenden Bestimmungen anzuwenden. (3) Eine Herabsetzung der Zahl der belegbaren Plätze pro Gruppe bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit weiteren Kostenträgern und mit Genehmigung der Kirchenverwaltung ist möglich aus, 1. pädagogischen,

Diese Verwaltungsverordnung gilt für die Tageseinrichtungen für Kinder Evangelischer Kirchengemeinden im Bereich der EKHN in Hessen. Im Gebietsteil der EKHN in Rheinland-Pfalz gelten die folgenden Bestimmungen dieser Verwaltungsverordnung: §§ 3, 4, 6 und 12, § 13 Abs. 4 und 7 sowie §§ 15 bis 17.“ 7. § 18 erhält folgende Anmerkung: „Anmerkung zu § 18: In Tageseinrichtungen der EKHN im Bundesland Rheinland-Pfalz sind folgende Bestimmungen dieser Verwaltungsverordnung sinngemäß anwendbar: §§ 2, 7 und 8, § 10 Abs. 1 und 3 sowie § 11.“ Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am Tag der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 11. Juli 2007 Für die Kirchenleitung Kopsch __________

2. sozialen, 3. konzeptionellen Gründen und / oder 4. wenn die Größe oder Beschaffenheit der Gruppenräume dies zwingend erforderlich macht. (4) Freie Plätze sollen umgehend wiederbesetzt werden. In den ersten drei Monaten eines Kindergartenjahres können zur Berücksichtigung sozialer Notfälle bis zu zwei Plätze einer Einrichtung freigehalten werden. Abweichende Regelungen im Einvernehmen mit den Kommunen sind möglich. § 2. Nachmittagsgruppen. (1) Verringert sich die Zahl der anwesenden Kinder nachmittags, so sind die verbleibenden Kinder in Gruppen mit mindestens fünfzehn durchschnittlich anwesenden Kindern zusammenzufassen. Die Zahl von zwanzig durchschnittlich anwesenden Kindern pro Gruppe soll nicht überschritten werden. (2) Verringert sich die Zahl der anwesenden Kinder nachmittags auf weniger als durchschnittlich zehn, ist die Einrichtung nachmittags zu schließen. Kann begründet dargelegt werden, dass die Schließung für mehrere

244

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 9 · 2007

davon Betroffene eine soziale Härte bedeuten würde, kann die Weiterführung der Nachmittagsgruppe durch die Kirchenverwaltung genehmigt werden, wenn mindestens sechs Kinder regelmäßig anwesend sind. Der Nachweis ist jährlich zu wiederholen.

Sonderpersonal für Integrationsplätze und Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, Berufspraktikantinnen, Vorpraktikantinnen, Sozialassistentinnen, Kräfte im freiwilligen sozialen Jahr und Zivildienstleistende darlegen.

§ 3. Anwesenheitslisten. Die Belegung einer Tageseinrichtung für Kinder muss nachweisbar sein. Zu diesem Zweck sind ständig Anwesenheitslisten zu führen, aus denen hervorgeht, welche Kinder ganztags oder nur vormittags oder nachmittags anwesend waren.

§ 5. Freistellung der Leiterin/des Leiters. (1) Die Leiterin soll zur Wahrnehmung ihrer Leitungsaufgaben (z. B. Aufstellung des Dienstplans, Einsatzregelungen, Koordinierung der Gruppenarbeit, fachliche Beratung, Qualitätsentwicklung, Dokumentation bei Integrationsplätzen, Verwaltungsaufgaben) nach Maßgabe der folgenden Absätze freigestellt werden:

§ 4. Qualitätsentwicklung, Verwaltungsprogramm, Dienstplan, Verfügungszeit, Arbeitseinsatz. (1) Die Träger der Evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder sollen die Qualität des Erziehungs-/Bildungs- und Betreuungsauftrages sicherstellen. Dazu gehören: 1. die Entwicklung einer pädagogischen Konzeption im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorgaben im Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand, Personal und 2. der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Weiterentwicklung und Evaluation der Arbeit (Qualitätsentwicklung). (2) Die Einführung eines Qualitätsentwicklungssystems ist für die Träger verbindlich. Die Entwicklung und ständige Verbesserung des Qualitätsentwicklungssystems der EKHN obliegt dem Zentrum Bildung, Fachbereich Kindertagesstätten, in Zusammenarbeit mit den Trägern. Die Einführung eines von den Empfehlungen des Fachbereichs Kindertagesstätten abweichenden Qualitätsentwicklungsprogramms bedarf der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. (3) Der Einsatz und die Pflege eines Kindertagesstättenverwaltungsprogramms nach der IT-Verordnung vom 19. Januar 2006 (ABl. 2006 S. 118) in der jeweils geltenden Fassung ist verpflichtend. (4) Für den Dienst des Erziehungs-, Küchen- und Reinigungspersonals ist ein Dienstplan auf der Grundlage der Wochenarbeitszeit aufzustellen. (5) Neben der Erziehungsarbeit in den Gruppen gehört zu den innerhalb der Arbeitszeit zu erledigenden Aufgaben der Erzieherinnen auch die Verfügungszeit (z. B. Vorbereitung der Gruppenarbeit, Arbeitsbesprechungen, Durchführung von Elternabenden). Diese beträgt 25 Prozent der Öffnungszeit, bei eingruppigen Einrichtungen 18 Prozent der Öffnungszeit. Verfügungszeit wird für die Leitungskraft nicht berechnet, soweit Freistellung von der Gruppenarbeit gegeben ist. (6) Der Dienstplan soll den zeitlichen, über den Tag verteilten Arbeitseinsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen, die Gruppenzeit, die Übernahme von Früh-, Mittags- und Spätdienst sowie die Verfügungszeit erkennen lassen und gegebenenfalls auch die Einbeziehung von

(2) Bemessungsgrundlagen sind 1. bezogen auf Vormittagsgruppen bei ein- bis drei- und fünf- oder mehrgruppigen Einrichtungen fünf Wochenstunden pro Gruppe, bei viergruppigen Einrichtungen fünfeinhalb Wochenstunden, 2. bezogen auf Versorgung mit Mittagessen an mindestens drei Wochentagen a) bis zehn Kinder zwei Wochenstunden, b) bis zwanzig Kinder vier Wochenstunden, c) bis neununddreißig Kinder sechs Wochenstunden, d) ab vierzig Kinder zusätzlich zwei Wochenstunden, 3. bezogen auf den Betrieb am Nachmittag ab zweigruppigen Einrichtungen eine Wochenstunde pro Öffnungsnachmittag mit mindestens 2,5 Stunden. (3) Obergrenze der Freistellung sind bei viergruppigen Einrichtungen 33 Wochenstunden, bei fünf- und mehrgruppigen eine Vollstelle. (4) Bei Einrichtungen mit sechs oder mehr Gruppen wird eine ständig bestellte stellvertretende Leitung mit bis zu zehn Wochenstunden von der Gruppenarbeit freigestellt. § 6. Urlaubsregelung, Schließtage. (1) Der Erholungsurlaub soll grundsätzlich während der Betriebsferien genommen werden. (2) Eine Schließung der Einrichtung während der Weihnachts- und/oder Ostertage ist nach der Zahl der Arbeitstage auf den Erholungsurlaub anzurechnen, soweit nicht angeordnete Überstunden abzugelten sind. (3) Für Konzeptions- und Qualitätsentwicklung können pro Kalenderjahr bis zu zwei Arbeitstage vom Träger genehmigt werden.

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

§ 7. Vertretungskräfte. (1) Die Einstellung von Vertretungskräften in Einrichtungen mit mehr als zwei Gruppen ist im Urlaubsfall nur zulässig, wenn der Dienst in den Gruppen nicht durch die Anwesenheit je einer Fachkraft gesichert ist. Hierbei ist auch die Leitungskraft mit bis zur Hälfte ihres Freistellungskontingents einzusetzen. Verfügungszeiten bleiben unberührt. (2) Bei Krankheit, Mutterschutz und schwangerschaftsbedingten Ausfällen gilt Absatz 1 entsprechend. Der Kirchenvorstand kann im Einzelfall Ausnahmen beschließen, wenn zwingende betriebliche Gründe dies erfordern. Ab dem Zeitpunkt der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse ist die Einstellung von Vertretungskräften zulässig. (3) Für Hauswirtschaft- und Reinigungskräfte gelten die allgemeinen Vertretungsgrundsätze im Urlaubs-, Krankheits- oder Verhinderungsfall. (4) Zur Einstellung von Vertretungskräften ist vorausgehend die Genehmigung des Kirchenvorstands einzuholen. § 8. Erhebungsbogen. Zur Feststellung des Personalbedarfs ist ein Erhebungsbogen vorzulegen, der über die Platzzahl einer Tageseinrichtung, die Zahl der Vor- und Nachmittagsgruppen, die Öffnungszeiten, den Früh-, Spät- und Mittagsdienst, die Belegung, den Personalbestand und den Dienstplan Auskunft gibt. Diese Angaben sind auch bei Änderungsanträgen zum Stellenplan erforderlich, wenn für das laufende Kindergartenjahr kein Erhebungsbogen vorliegt. § 9. Stellenbemessung und Sollstellenplan. (1) Für jede Einrichtung ist von der Kirchenverwaltung ein Sollstellenplan zu erstellen, der die Zahl der besetzungsfähigen Stellen ausweist. (2) Die Messzahl pro Gruppe in Einrichtungen für Kinder ab drei Jahren und ab zwei Gruppen beträgt 1,5 Fachkräfte. Wird am Nachmittag eine Gruppe betrieben, so beträgt für diese die Messzahl 2,0 Fachkräfte. Die Messzahl pro Gruppe bei Gruppen ausschließlich für Kinder unter drei Jahren und für eingruppige Einrichtungen beträgt 2,0 Fachkräfte. Am Ende der Stellenberechnung werden pro Gruppe zwei Wochenstunden abgezogen. Letzteres gilt nicht bei eingruppigen und Einrichtungen mit lediglich zwei Vormittagsgruppen. (3) Findet ein Mittagsdienst statt, so wird ab je zehn regelmäßig am Mittagstisch angemeldete Kinder eine Fachkraft für bis zu 1,5 Stunden pro Essenstag vorgesehen. Die Zahl von mindestens zwei gleichzeitig anwesenden Fachkräften in der Einrichtung darf dabei nicht unterschritten werden. (4) Zur Stellenbemessung wird folgendes Berechnungsverfahren angewandt:

245

2. Früh- und Spätdienst: Tägliche Sonderzeiten x Arbeitstage x Messzahl 1,5 = Zahl der Wochenstunden; 3. Mittagsdienst: Ab je zehn angemeldete Essensteilnehmer x Dauer der Essenszeit (1,5 Stunden) x Arbeitstage x Messzahl 1,0 = Zahl der Wochenstunden; 4. Verfügungszeit: zusätzlich zur Summe aus Nr. 1 bis 3.: 25 %; 5. Freistellung der Leiterin im Umfang nach § 5; 6. Abzug von zwei Wochenstunden gemäß Absatz 2 Satz 4; bei zweigruppigen Halbtagseinrichtungen wird der Abzug nicht vorgenommen. (5) Zur Stellenbemessung bei eingruppigen Einrichtungen wird folgendes Berechnungsverfahren angewandt: 1. Öffnungszeit: Zahl der Öffnungsstunden x Arbeitstage x Messzahl 2,0 = Zahl der Wochenstunden; 2. Mittagsdienst: Bis 20 angemeldete Essensteilnehmer x Dauer der Essenszeit (1,5 Stunden) x Arbeitstage x Messzahl 2,0 = Zahl der Wochenstunden; 3. Verfügungszeit: zusätzlich zur Summe aus Nr. 1 und 2: 18 %; 4. Freistellung der Leiterin im Umfang nach § 5. (6) Die Gesamtwochenstundenzahl geteilt durch die jeweils geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ergibt die Zahl der besetzungsfähigen Stellen. (7) Bei der Bemessung von Reinigungskräften ist von den jeweils für die EKHN geltenden Richtlinien (ABl. 1987 S. 179) auszugehen. (8) Eine Mittagsbeköstigung der Kinder soll in der Regel mit Frischkost erfolgen. Ist dies nicht möglich oder sind die Eltern nicht bereit, die zusätzlichen Personalkosten im hauswirtschaftlichen Bereich zu tragen, kann die Versorgung aus Fremdküchen bzw. mit Tiefkühlkost erfolgen. (9) Für die Bereitstellung von Mittagsbeköstigung gelten für Hauswirtschaftskräfte folgende Wochenstundenzahlen: 1. In Kindertagesstätten: a) Zahl der regelmäßig beköstigten Kinder

Wochenstunden bei Fertigkost

10 – 19 20 – 29 30 – 39 40 – 49 50 – 59 60 – 69 usw.

11,5 16,5 21,5 24 26,5 29

1. Gruppenarbeit: Zahl der Vormittagsgruppen x Gruppenzeit x Arbeitstage x Messzahl 1,5 = Zahl der Wochenstunden; Zahl der Nachmittagsgruppen x Gruppenzeit x Arbeitstage x Messzahl 1,5 = Zahl der Wochenstunden;

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

246 b) Zahl der regelmäßig beköstigten Kinder

Wochenstunden bei Frischkost

10 – 19 20 – 29 30 – 39 40 – 49 50 – 59 60 – 69 usw.

16,5 23,5 30,5 33,5 36,5 39,5

Nr. 9 · 2007

(4) Die Aufwendungen für diesen Personenkreis sind im Haushalt des Trägers zu veranschlagen und nach § 13 abzurechnen. § 11. Angleichung des Personalbestands. (1) Überschreitet der Personalbestand den Sollstellenplan, so ist mit der nächstfreiwerdenden Stelle eine Angleichung vorzunehmen. Lässt sich bei personeller Überbesetzung in angemessener Frist keine Angleichung herbeiführen, so ist vom Träger zu prüfen, ob die erforderlichen Maßnahmen nach der Sicherungsordnung der EKHN zu ergreifen sind. Ist dies nicht möglich, ist zu prüfen, ob eine betriebsbedingte Kündigung durchzuführen ist.

2. In kombinierten Einrichtungen (Kindertagesstätte und Hort), in denen das Essen in der Regel ab 12.00 Uhr vorgehalten wird:

(2) Ob bei rückläufigen Kinderzahlen eine Personalverringerung notwendig ist, ist daran zu messen, welche Bedarfszahlen für das Folgejahr nachweisbar sind.

a)

(3) Bei verringerter Nachmittagsbelegung ist darauf zu achten, dass nur die notwendige Zahl von Ganztagskräften beschäftigt wird.

Zahl der regelmäßig beköstigten Kinder

Wochenstunden bei Fertigkost

10 – 19 20 – 29 30 – 39 40 – 49 50 – 59 60 – 69 usw.

13 18,75 24,57 27,3 30,25 33

b) Zahl der regelmäßig beköstigten Kinder

Wochenstunden bei Frischkost

10 – 19 20 – 29 30 – 39 40 – 49 50 – 59 60 – 69 usw.

19,25 27,3 35,35 38,8 42,25 45,5

§ 10. Personal außerhalb des Stellenplanes. (1) Außerhalb des Stellenplanes werden geführt, z. B. Kräfte für Integrationsplätze und für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, Vorpraktikantinnen, Sozialassistentinnen, Kräfte im freiwilligen sozialen Jahr, Zivildienstleistende und Personal für Sprachfördermaßnahmen, Reinigungskräfte, Hausmeister. Sekretariatsstunden in Pfarrämtern für Arbeiten im Zusammenhang mit einer Kindertagesstätte (pro Regelgruppe eine Wochenstunde, pro Ganztagsgruppe anderthalb Wochenstunden, insgesamt höchstens sechs Wochenstunden bei einem Träger). (2) Berufspraktikantinnen, können nur eingestellt werden, wenn für die Dauer des Berufspraktikums je eine 0,4-Personalstelle unbesetzt ist. In begründeten Ausnahmefällen kann die Kirchenverwaltung von dieser Voraussetzung Abweichungen genehmigen. (3) Die Anstellung von Personal nach den Absätzen 1 und 2 ist kirchenaufsichtlich genehmigungspflichtig.

(4) Eine Ausweitung der Arbeit auf Angebote, die nicht dem regulären Aufgabenbereich einer Kindertagesstätte entsprechen (z. B. Einrichtung von Schulbeaufsichtigungsgruppen, Eltern-Kind-Gruppen) kann nicht im Stellenplan berücksichtigt werden. § 12. Finanzierung aus Kirchensteuern. (1) Für die Zuweisung von Kindertagesstätten gilt die Rechtsverordnung zu § 8 der Kirchensteuerordnungen in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die Zuweisung aus Kirchensteuermitteln für Kindertagesstätten (Ergänzungszuweisung) bestimmt sich nach den nachfolgenden Vorschriften. Sonderzuweisungen sollen im Bereich der Kindertagesstätten nicht mehr gewährt werden. § 13. Finanzierung der Betriebskosten. (1) Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten – Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Fachberatungskosten (0,4 Prozent der Personalkosten) – kann ohne staatliche/kommunale Zuschüsse nicht sichergestellt werden. In Verträgen mit Kommunen ist festzulegen, dass der Anteil der Kirche an den laufenden Betriebskosten für Kindertagesstättengruppen für drei- bis sechsjährige Kinder auf 15 Prozent begrenzt wird. Werden in solche Gruppen bis zu fünf Kinder zwischen zwei und drei Jahren aufgenommen, sollen die Elternbeiträge der Zweijährigen auf den kirchlichen Anteil angerechnet werden. Bei anderen altersgemischten Gruppen, Krippengruppen und Hortgruppen, die in Tageseinrichtungen für Kinder anstelle von Kindertagesstättengruppen für Drei- bis- Sechsjährige weitergeführt werden, ist der Anteil der Kirche auf zehn Prozent zu begrenzen. (2) Projektbezogene Zuschüsse (z. B. für Integration von Kindern mit Behinderung und von Kindern mit Migrationshintergrund, Sprachfördermaßnahmen) sind vor der Berechnung des Anteils der Kirche von den Ausgaben abzusetzen. (3) Landeszuschüsse nach § 2 und § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Landes Hessen zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 2. Januar 2006 (GVBl. 2007 S. 3) werden auf den kommunalen Zuschuss angerechnet, bzw. verbleiben bei der Kommune.

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

247

(4) In Betriebsverträgen soll die Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Bauunterhaltung kircheneigener Kindergartengebäude (Unterhaltung in Dach- und Fach, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung von technischen Einrichtungen, Inventar und Spielgeräten im Außenbereich) vereinbart werden. Die Bildung von Rücklagen aus zweckgebundenen, nicht verbrauchten Haushaltsmitteln für Zwecke der baulichen Unterhaltung ist zulässig.

§ 17. Schließung von Kindertagesstätten. Kindertagesstätten mit einer Gruppe, die in der Regel mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden sind, dürfen nur in Gemeinden bestehen, in denen die örtlichen Gegebenheiten dieses erfordern. Unterschreitet die Belegung die Mindestzahl von 20 Kindern, so ist die Schließung der Kindertagesstätte angezeigt. Sie kann von der Kirchenverwaltung im Benehmen mit dem Träger verfügt werden.

(5) Bestehende Verträge sind im Sinne der Absätze 1 und 2 anzupassen. Kann hierüber mit Kommunen kein Einvernehmen erzielt werden, sind im Rahmen der vertraglichen Bedingungen die Verträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Vorgaben der Absätze 1 und 2 durch Änderungskündigung anzupassen.

§ 18. Geltungsbereich. Diese Verwaltungsverordnung gilt für die Tageseinrichtungen für Kinder Evangelischer Kirchengemeinden im Bereich der EKHN in Hessen. Im Gebietsteil der EKHN in Rheinland-Pfalz gelten die folgenden Bestimmungen dieser Verwaltungsverordnung: §§ 3, 4, 6 und 12, § 13 Abs. 4 und 7 sowie §§ 15 bis 17.*

(6) Führen die Verhandlungen mit den Kommunen bzw. Änderungskündigungen nicht zu entsprechend angepassten Verträgen, kann die Kirchenleitung die Genehmigung zum Betrieb der Einrichtung widerrufen oder Haushaltsauflagen anordnen.

§ 19. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsverordnung über die personelle und finanzielle Ausstattung von Kindertagesstätten vom 18.September 1990 (ABl. 1990 S. 177) in der Fassung vom 1. Februar 2000 (ABl. 2000 S. 74) außer Kraft.

(7) Unberührt bleiben Kindergartenbetriebsverträge über ausschließlich fremdfinanzierte Einrichtungen (sog. „Nullprojekte“). § 14. Bemessung der Elternbeiträge. Elternbeiträge sollen bei Vorliegen von Finanzierungsverträgen im Sinne von § 15 Abs. 1 im Einvernehmen mit den Kommunen festgelegt werden. Kommt ein Einvernehmen innerhalb angemessener Frist nicht zustande, soll die Bestimmung der Höhe der Elternbeiträge den Kommunen überlassen werden. § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.

*** Vorstehende Verwaltungsverordnung wir hiermit neu bekannt gemacht. Darmstadt, den 11. Juli 2007 Für die Kirchenverwaltung Niggemann

§ 15. Zuschüsse an kommunale Kindertagesstätten. Zuschüsse an Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft dürfen nicht gewährt werden. § 16. Erweiterung von Kindertagesstätten. Die Erweiterung von Kindertagesstätten durch zusätzliche Gruppen, die Einrichtung von Krippen, Horten oder anderen Konzeptionen bedarf der vorausgehenden Genehmigung durch die Kirchenverwaltung.

__________

*Anmerkung zu § 18: In Tageseinrichtungen der EKHN im Bundesland Rheinland-Pfalz sind folgende Bestimmungen dieser Verwaltungsordnung sinngemäß anwendbar: §§ 2, 7 und 8, § 10 Abs. 1 und 3 sowie § 11.

Bekanntmachungen

Feststellungen gemäß § 3 des Kirchengesetzes zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen Vom 13. Juli 2007 Die Kirchenverwaltung stellt gemäß § 3 des Kirchengesetzes zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 25. November 2006 (ABl. 2007 S. 14) Folgendes fest: 1. Die Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 (ABl. 2007 S. 14) kann für alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Ausnahme der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens angewendet werden.

Die ausstehenden Umsetzungsschritte in der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen Sachsens sind für Herbst 2007 vorgesehen (ABl. EKD 2007 S. 97). 2. Folgende frühere Vereinbarungen gemäß § 7 der Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 (ABl. 2007 S. 14) sind außer Kraft getreten: a) Vereinbarung über den Erwerb der Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 7. Dezember 1996 (ABl. 1997 S. 48),

248

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

b) Vereinbarung über den Erwerb der Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 22. Mai 1991 (ABl. 1992 S. 7), c) Vereinbarung über den Erwerb der Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 3. Dezember 1993 (ABl. 1994 S. 5), d) Vereinbarung über die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 22. Mai 1991 (ABl. 2003 S. 88).

Nr. 9 · 2007

a) Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie), b) Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Fotokopie), c) Bescheinigung über das Kolloquium bzw. Zwischenprüfungszeugnis (beglaubigte Fotokopie), d) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, e) Angabe der Spezialgebiete, f)

Studienbericht.

Die zur Meldung erforderlichen Formulare sind beim Referat Personalentwicklung erhältlich. Darmstadt, den 25. Juli 2007

Darmstadt, den 13. Juli 2007

Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p

Für die Kirchenverwaltung Zander

__________

__________ Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Studium der Theologie Die Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, dem Referat Personalentwicklung der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, Tel.: (0 61 51) 405-368, E-Mail: [email protected], bis zum 15. November 2007 die Namen von Schülerinnen und Schülern der Klassen 11 bis 13 zu melden, die am Studium der Evangelischen Theologie interessiert sind. Dabei sollen auch solche genannt werden, die Evangelische Theologie als schulisches Lehrfach studieren wollen. Wir möchten die Schülerinnen und Schüler zu einer Tagung (11. bis 12. Januar 2008) einladen, die über Studium und Beruf informiert. Geben Sie bitte auch den Namen und die Anschrift der Schulen an. Wir bitten Sie, uns die Namen Interessierter auf der Basis Ihrer eigenen Kenntnis zu nennen, d. h. ohne Rückfrage bei den Schulen. Die Schulen werden von uns direkt angeschrieben und mit Informationsmaterial versehen. Die Meldungen werden über das jeweilige Dekanat erbeten. Abgabetermin bei den Dekanaten ist der 1. November 2007.

Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. November 2007 bei der Kirchenverwaltung in 64285 Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular, das die Bewerberinnen und Bewerber bitte frühzeitig anfordern wollen, ist beim Referat Personalentwicklung erhältlich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen. Darmstadt, den 25. Juli 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p __________ Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

Darmstadt, den 23. Juli 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p __________ Meldung zur Philosophieprüfung Die nächsten vorgezogenen Prüfungen in Philosophie finden am 3. März 2008 in Darmstadt, Paulusplatz 1, statt. Studentinnen und Studenten der Theologie, die diese Prüfung gemäß § 12 der Prüfungsordnung vom 14. April 1986 (ABl. 1986 S. 89) bzw. § 12 der Prüfungsordnung I vom 25. Juni 2002 (ABl. 2002 S. 307) vorwegnehmen möchten, melden sich bitte bis spätestens 31. Dezember 2007 bei der Kirchenverwaltung, 64285 Darmstadt, Paulusplatz 1. Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat Personalentwicklung noch nicht vorliegen:

Kirchengemeinde: Frankfurt a.M.-Harheim Dekanat: Frankfurt a.M.-Nord Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FRANKFURT A.M.-HARHEIM

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Kirchengemeinde: Geinsheim Dekanat: Groß-Gerau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GEINSHEIM

249

Kirchengemeinde: Rodgau-Rembrücken Dekanat: Rodgau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE TRINITATISGEMEINDE RODGAU-REMBRÜCKEN

Kirchengemeinde: Haarhausen Dekanat: Alsfeld Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HAARHAUSEN/OBERH.

Diakoniestation: Friedrichsdorf Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHLICHER ZWECKVERBAND ÖKUMENISCHE DIAKONIESTATION FRIEDRICHSDORF

Kirchengemeinde: Nieder-Ofleiden Dekanat: Alsfeld Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NIEDER-OFLEIDEN/OBERH.

Berichtigung zum Amtsblatt 07/2007 Seite 183 Bei der Bekanntgabe neuer Kirchensiegel wurde für die Evangelische Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel eine falsche Umschrift veröffentlicht. Nachstehend wird berichtigt: Kirchengemeinde: Oberursel, Heilig-GeistKirchengemeinde Dekanat: Hochtaunus

Kirchengemeinde: Ober-Ofleiden Dekanat: Alsfeld Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE OBER-OFLEIDEN/OBERH.

Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE HEILIG-GEIST-KIRCHENGEMEINDE OBERURSEL Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 3. August 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner

__________

250

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Dienstnachrichten

.

Nr. 9 · 2007

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

251

252

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 9 · 2007

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

253

254

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 9 · 2007

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

255

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

256

Nr. 9 · 2007

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung

Wir feiern gut besuchte Gottesdienste:

Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen.

-

sonntäglich in Büdingen in der gotischen Marienkirche (neu renoviert 2003, 700 Sitzplätze)

-

einmal monatlich in der karolingischen Remigiuskirche

-

14-tägig in Calbach und Orleshausen

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen.

-

einmal monatlich samstags Kinderkirche mit Team

-

in regelmäßigen Abständen im Altenheim.

Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________ Büdingen, Pfarrstelle II (Süd), Dekanat Büdingen, Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen

Die Pfarrstelleninhaber wechseln sich bei den Gottesdiensten ab. Unsere Mitarbeiter/innen Hauptamtlich arbeiten mit den Pfarrstelleninhabern -

ein Küster (1,0),

-

eine Gemeindesekretärin (0,5),

-

eine Gemeindepädagogin (0,6 Kirchengemeinde, 0,15 Dekanat) und

Unsere Stadt

-

eine Kantorin (0,66 Kirchengemeinde, 0,33 Dekanat),

Büdingen ist eine oberhessische Kleinstadt mit viel Atmosphäre mit ca. 9.000 Einwohnern (20.000 mit den eingemeindeten Ortsteilen) und liegt in einer reizvollen, waldreichen Umgebung ca. 50 km nordöstlich von Frankfurt mit hohem Naherholungswert und guter Verkehrsanbindung an das Rhein-Main-Gebiet. Mit seinem malerischen, vollkommen erhaltenen mittelalterlichen Stadtkern ist Büdingen ein begehrter Wohn- und Ausflugsort.

zusammen.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n neue/n Pfarrer/in, die/der gerne in unserer attraktiven Gemeinde leben und arbeiten möchte. Die Pfarrstelle ist aufgrund des aus familiären Gründen erfolgten Wechsels unserer bisherigen Pfarrerin neu zu besetzen.

Die Stadt Büdingen verfügt über eine gute Infrastruktur, alle Schulen incl. Gymnasium, Volkshochschule, gute ärztliche Versorgung (Mittelpunktkrankenhaus), kurze Wege, reichhaltige Sport- und Einkaufsmöglichkeiten, aktives Vereinsleben, reges kulturelles Angebot. Die soziale Struktur ist überwiegend im mittelständischen Bereich angesiedelt. Unsere Kirchengemeinde Zur Kirchengemeinde gehören ca. 4.700 Gemeindeglieder, die sich in 2 Pfarrstellen aufteilen. Die Pfarrstelle Büdingen I (Nord) mit den beiden Außenorten Calbach und Orleshausen hat mit ca. 2.400 Gemeindeglieder Pfarrer Truschel inne. Die Pfarrstelle II (Süd) umfasst mit ca. 2.300 Gemeindegliedern den Südteil des Stadtkerns mit Altenheim. Für die Gemeindearbeit stehen ein Gemeindesaal mit Küche, diverse Gruppenräume und ein Gemeindehaus mit dem zentralen Gemeindebüro für beide Pfarrstellen zur Verfügung.

Unser Gemeindeleben In unserem Gemeindeleben sehen wir den Gottesdienst als geistliche Mitte. Unsere Arbeit wird geprägt durch eine reiche Anzahl von gut strukturierten Gruppen und Arbeitskreisen, verantwortet durch eine große Zahl selbstständig arbeitender ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen lebendigen, engagierten Kirchenvorstand. Es finden zahlreiche kirchenmusikalische Veranstaltungen statt, gestaltet mit Kinder-, Jugend- und Kirchenchor sowie Dekanatskantorei und unterschiedlichen Instrumentalkreisen. Ein wichtiges Anliegen ist uns, Jugendlichen eine gute inhaltliche Basis zu geben, die wir in der Konfirmandenzeit mit Praktika in den verschiedensten Gemeindebereichen vertiefen. In der projektbezogenen Jugendarbeit versuchen wir, weitere Akzente zu setzen. Unsere Gemeinde pflegt eine umfangreiche ökumenische Zusammenarbeit auf der Basis der ACK. Unser Gemeindebrief wird in jeden Haushalt verteilt. Eine langjährige Partnerschaft verbindet uns mit der Kirchengemeinde Herzberg, Brandenburg.

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

257

Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer,

Wer sind wir?

der/die gerne im Team mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen Gemeindearbeit gestaltet. Freude und Engagement in der seelsorgerischen Arbeit sowie die Begleitung und Gestaltung der Kinderkirche gemeinsam mit dem Team sind uns wichtige Anliegen.

Wir sind eine Gemeinde, mit persönlichen Beziehungen in einer dörflichen Gemeinschaft und guten Kontakten zu den Vereinen. Die Einbindung von Familien in unsere Kirchengemeinde ist uns ein besonderes Anliegen.

Wir sind offen für neue Wege, die die Generation im mittleren Alter aktiviert und motiviert, für neue Ideen im Besuchsdienst und in der Pflege der vielfältigen Kontakte auf schulischem und kommunalem Gebiet. Wir freuen uns auf die Gaben und Begabungen, die die/der neue Pfarrer/in mitbringen wird.

Unsere Gemeindearbeit wird von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen. Sie gestalten den Kindergottesdienst, die Jugendarbeit, die Frauenarbeit und die Seniorennachmittage. Außerdem gibt es einen Bibelkreis, einen Gesprächskreis und einen Besuchsdienst. Unser Ziel ist es, die bestehenden Angebote auszubauen und neue anzubieten. Wir wünschen uns, dass die Pfarrerin/der Pfarrer ...

Wo wird die/der neue Pfarrer/in wohnen? Das Pfarrhaus (erbaut 1907) liegt ruhig in einem schönen Garten (5 Gehminuten zu Kirche/Gemeindebüro und Stadtmitte). Es besteht aus 7 Wohn- bzw. Schlafräumen mit Küche, 2 Bädern, 3 WC’s und Nebenräumen. Die Amtsräume befinden sich im Parterre. Das Haus verfügt über eine zentrale Ölheizung und eine Solaranlage für Brauchwasser. Eine Garage ist vorhanden. Es ist auch möglich, die Dienstwohnungsgröße zu verkleinern.

-

der Gemeinde mit frischem Wind neue Weg aufzeigt und Orientierung gibt, aber auch Traditionen bewahrt,

-

neue Ideen in der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere für den Konfirmandenunterricht einbringt und sich am Religionsunterricht in der Schule beteiligt,

-

auch die Familien aus den Neubaugebieten in die Gemeinde einbindet, eine Beziehung entwickelt und ausbaut,

-

eine kommunikative, aufgeschlossene Persönlichkeit ist, eine klare verständliche Theologie vermittelt und eine aufmerksame Seelsorgerin/ein aufmerksamer Seelsorger ist,

-

bei Aktivitäten innerhalb der Kirchengemeinde mitarbeitet und diese unterstützt.

Weitere Auskünfte erteilen gerne: KV-Vorsitzender Joachim Brinkhaus, Tel.: 06042 954240; Pfr. Volker Truschel, Tel.: 06042 975633; Dekanin Sabine Bertram-Schäfer, Tel.: 06042 536 und der Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. __________ Dreieich-Offenthal, Dekanat Dreieich, Modus A Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Offenthal ist baldmöglichst neu zu besetzen.

Wir bieten ... -

ein gepflegtes, großes Pfarrhaus im Ortskern mit 7 Zimmern, Küche, Bad; zum Haus gehören ferner ein Carport im Hof und ein kleiner idyllischer Garten,

-

ein vielseitig einsetzbares Gemeindezentrum mit Pfarrbüro, Küche, Seminar- und Jugendräumen,

-

eine Gemeindesekretärin,

-

eine Küsterin und einen Küster,

-

zwei ortsansässige Prädikanten,

-

einen engagierten Kirchenvorstand.

Wo sind wir? Offenthal ist einer von fünf Ortsteilen der Stadt Dreieich, mit 5.500 Einwohnern, davon 2.039 ev. Gemeindeglieder, einer guten Infrastruktur, S-Bahnanschluss nach Frankfurt, Kindergärten, einer Grundschule und einem regen Kultur- und Vereinsleben. Weiterführende Schulen befinden sich im Ortsteil Dreieich-Sprendlingen. Trotz zweier Neubaugebiete hat sich Offenthal den ländlichen Charakter bewahrt; umliegende Bauernhöfe, Wiesen und Äcker bestimmen das Bild einer harmonischen Gemeinde. Unsere mittelalterliche Kirche mit 200 Sitzplätzen stammt aus dem 15. Jahrhundert und bildet mit dem romantischen Kirchgarten, einschließlich einer kleinen Naturbühne und den angrenzenden Fachwerkhäusern einen reizvollen Ortskern. Der Ort hat in den letzten Jahren durch Ausweisung von Neubaugebieten einen starken Zuwachs, vor allem an jüngeren Familien mit Kindern erfahren, die die Gemeinde bereichern und herausfordern.

Über Ihre baldige Bewerbung würden wir uns sehr freuen. Auskunft erteilen: Frau Gisela Pardemann, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: 06074 7479; Dekan Reinhard Zincke, Tel.: 06103 3007812; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________

258

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Eckartshausen, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Büdingen. Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen, zum zweiten Mal Lage und Strukturen unserer Gemeinde: Im landschaftlich reizvollen, waldreichen Ronneburger Hügelland, am Rand der Wetterau und Fuße des Vogelbergs, etwa 20 km nördlich von Hanau, liegen die 3 Dörfer unserer Kirchengemeinde. Zu ihr gehören die 1.635 evangelischen Gemeindeglieder in Eckartshausen, Himbach (nur älterer Ortsteil) und Altwiedermus. Eckartshausen ist Stadtteil von Büdingen, Himbach Ortsteil von Limeshain und Altwiedermus von Ronneburg. Die Entfernung von Eckartshausen zum Filialort Himbach beträgt 2 km und zum Filialort Altwiedermus mit der Ronneburg, einem beliebten Ausflugsziel, 3 km. Die Grundversorgung für den täglichen Bedarf ist im Umkreis von 10 km gewährleistet. Hier gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Kindergärten (3 kommunale und 1 Waldkindergarten) sowie Grundschulen. Weiterführende Schulen befinden sich in Altenstadt (8 km) und Büdingen (9 km). Unsere Gemeinde liegt infolge der Anbindung an die Autobahnen A 45 und A 66 verkehrsmäßig günstig. Die nächste Autobahnauffahrt ist in 2 km Entfernung. Darum sind für Pendler (vor allem Arbeiter und Angestellte) Arbeitsplätze im Rhein-Main-Gebiet leicht zu erreichen. Einige bäuerliche Familienbetriebe haben den Strukturwandel in der Landwirtschaft überlebt. Der Weiler Marienborn (früheres Kloster und Schloss) ist Sitz eines landwirtschaftlichen Versuchsgutes der Universität Gießen. Noch vorhandene Mehrgenerationen-Familien und verbreitete Nachbarschaftshilfe prägen die Sozialstruktur unserer Gemeinde. Dazu gehört auch ein reges Vereinsleben.

Darüber hinaus erinnern folgende Gruppen bzw. Aktivitäten an den Glauben als Lebenshilfe und tragen zum Gemeinschaftsleben unserer Gemeinde bei: 2 Frauenkreise, Bibelkreis, Seniorenkreis, Gymnastigruppe, Besuchsdienstkreis, Kinderkirche, Kurrende (Kinderchor), Gitarren-Singkreis und kleiner Posaunenchor, Gemeindefeste und –fahrten sowie Begegnungen mit der Partnergemeinde Schönewalde/Brandenburg. Vierteljährlich erscheint ein Gemeindebrief (Redaktionskreis). Das Gemeindeleben fördern Mitarbeiter/innen. Außer Ehrenamtlichen sind nebenberuflich tätig: 3 Organisten, 2 Chorleiter, 3 Küster, 1 Sekretärin und 1 Pfleger der Außenanlagen. Unsere Kirchengemeinde ist dem Zweckverband der Diakoniestationen Büdingen und Altenstadt angeschlossen. Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden: Die Reduzierung auf eine halbe Pfarrstelle soll durch die bereits bestehende und noch zu intensivierende gute Kooperation mit den Nachbargemeinden sowie durch die Mitarbeit des Inhabers der Pfarrstelle Langenbergheim in unserer Gemeinde teilweise ausgeglichen werden. Näheres wird eine Pfarrdienstordnung regeln, die noch zu erstellen ist. Auf eine gute Zusammenarbeit bedacht sind auch die bürgerlichen Gemeinden. Sie überlassen die Dorfgemeinschaftshäuser größtenteils kostenlos für Gottesdienste in den Filialorten und Gemeindeveranstaltungen in allen 3 Dörfern. Ein/Eine Pfarrer/in soll nach unseren Wünschen: -

Gottesdienste liebevoll sowie lebendig gestalten und dabei die Botschaft der Bibel mit Themen des alltäglichen Lebens verbinden

-

Teamfähigkeit und Leitungskompetenz einbringen

-

Freude haben, in ländlicher Umgebung zu wirken und zu leben

-

ansprechbar sein, offen sowie herzlich auf Menschen zugehen und sie seelsorgerlich begleiten

-

besonders der Kinder- und Jugendarbeit neue Impulse verleihen

-

weitere Mitarbeitende gewinnen.

Unsere Kirchengemeinde: Unsere große Kirche bestimmt das Ortsbild von Eckartshausen und steht im Mittelpunkt der Gesamtgemeinde. Sie wurde 1877-1879 im historisierenden spätromanisch-neugotischen Stil erbaut. Der helle, freundliche Innenraum bietet 400 Besuchern/innen Platz. Die geräumige Kirche wurde vor einigen Jahren von Grund auf saniert und befindet sich in gutem baulichen Zustand. Sie wird gern für Konzerte genutzt. Das 1900 erbaute Pfarrhaus, gegenüber der Kirche gelegen, hat 9 Zimmer (einschließlich Amtszimmer und 1 weiterem Büroraum), 1 Küche, 2 Bäder, 2 Abstell- und 4 Kellerräume. Auf dem Hof steht ein Doppel-Carport. Daran schließt sich ein in vielfacher Weise nutzbarer Garten mit Gartenhaus an. Die Renovierung und zukünftige Nutzung des Pfarrhauses erfolgt in Absprache mit dem/der neuen Stelleninhaber/in. Für die Gemeindearbeit steht ein Gemeinderaum in der Kirche zur Verfügung. Der Gottesdienst, auch zu besonderen Anlässen, bildet das Zentrum des Gemeindelebens. Er findet jeden Sonntag in der Kirche und monatlich einmal in den Dorfgemeinschaftshäusern der Filialorte statt.

Nr. 9 · 2007

Der Kirchenvorstand freut sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und wird seinerseits den/die Pfarrer/in nach Kräften unterstützen. Unsere Pfarrstelle wird ab dem 01.12.2007, wenn der bisherige Stelleninhaber in die Freistellungsphase der Altersteilzeit geht, zur Wiederbesetzung frei. Auskunft erteilen: Herbert Gerlach, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06048 7344; Dekanin Bertram-Schäfer, Tel.: 06042 536 oder 06046 7520; Propst Eibach, Tel.: 0641 7949610. __________

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Evangelische Kirchengemeinde Eltville-ErbachKiedrich, 1,0 Pfarrstelle II, Dekanat Wiesbaden, Modus A Die Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Eltville-Erbach-Kiedrich ist ab 1. März 2008 neu zu besetzen, da der jetzige Amtsinhaber aus Altersgründen ausscheidet. Die Kirchengemeinde liegt im liebenswerten, von Wein und Kultur geprägten Rheingau und umfasst die Kernstadt Eltville, den Ortsteil Erbach und die Kommunalgemeinde Kiedrich. Alle drei Orte sind bevorzugte Wohnund Zuzugsgebiete in Großstadtnähe für Menschen, die im Rhein-Main-Gebiet arbeiten. Die Gemeinde ist mittelständisch geprägt, die Altersstruktur ist ausgewogen, junge Familien ziehen zu. Zur Kirchengemeinde gehören 3.529 Gemeindeglieder (Eltville 1.957, Erbach 743 und Kiedrich 829). Zum Seelsorgebezirk der Pfarrstelle II gehören die Gemeindeglieder in Kiedrich und ein Teil von Eltville. Jeder Gemeindeort hat eine eigene Kirche mit angeschlossenem Gemeindezentrum. Der gemeindeeigene Kindergarten (42 Plätze) befindet sich in Eltville. Im Gemeindegebiet liegen drei Alten- und Pflegeheime. Die Gemeinde beschäftigt haupt- und nebenamtlich: -

4 Erzieherinnen

-

1 Gemeindesekretärin (0,5 Stelle)

-

3 Küsterinnen

-

2 Chorleiter und

-

2 Organisten

-

1 Gemeindepädagogen (0,25 Stelle) für Kinder- und Jugendarbeit.

Sie wird von der Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau-Taunus betreut. Unser Gemeindeleben: Neben gemeinsamen Gemeindegruppen (Posaunenchor und Singkreis, Frauen-, Kinder- und Jugendgruppen) gibt es in jedem Ort eigene Veranstaltungen und Schwerpunkte. Der Reiz der kirchengemeindlichen Arbeit liegt in ihren drei schon allein durch die Räumlichkeiten sehr unterschiedlichen Möglichkeiten. Das 1965 vollendete Gustav-Adolf-Zentrum mit Kirche, Gemeinderäumen und einem großen Freigelände in Kiedrich bietet sich für neue Formen des gottesdienstlichen Lebens und der Gemeindearbeit an. Hier findet schwerpunktmäßig die Kinder- und Jugendarbeit statt. Die viel besuchte neugotische Johanneskirche in Erbach mit ihrer romantischen Voigtorgel ist eine beliebte Traukirche und eignet sich ideal für musikalische und kulturelle Aktivitäten. Angeschlossen sind das Pfarrhaus (Pfarrstelle I) mit Diensträumen und das moderne, vielfältig genutzte Gemeindehaus. Die Christuskirche in Eltville mit ihrem geräumigen Gemeindesaal eignet sich neben dem regelmäßigen Gottesdienst für bildungsorientierte Veranstaltungen und lässt sich mit der Arbeit des

259

Kindergartens verbinden. Gottesdienste finden zurzeit in allen drei Kirchen vierzehntägig statt. Der Kirchenvorstand mit einem Laienvorsitzenden und eine große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen das Gemeindeleben. Der vierteljährlich erscheinende Gemeindebrief hält Verbindung zu allen Gemeindegliedern. In allen drei Orten wird ökumenische Zusammenarbeit gepflegt, die in besonderen (Fest-) Gottesdiensten, Fahrten und Vortragsreihen besteht. Außerdem hat jeder Ort verschiedene Angebote für Senioren. Unsere Erwartungen: Freude an den Grundtätigkeiten des Pfarramtes und an theologisch fundierter Arbeit; Interesse an der Konzeption von Kinder- und Jugendarbeit. Gestaltungswille beim Zusammenhalten und Profilieren der drei Gemeindeteile. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln geübt und aufgeschlossen ist für Öffentlichkeitsarbeit. Der Kirchenvorstand ist bei der Suche einer geeigneten Dienstwohnung in Eltville oder Kiedrich behilflich. Auskunft erteilen: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Helmut Lask, Tel.: 06123 3944; die Inhaberin der Pfarrstelle I, Pfrin. Frau Clarissa Graz, Tel.: 06123 605441; Dekan Hans-Martin Heinemann, Tel.: 0611 1409-290 sowie Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475. __________

Gießen, 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde, Dekanat Gießen, Modus A, zum zweiten Mal Die Evangelische Lukasgemeinde in Gießen sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer für eine 1,0 Pfarrstelle, da die derzeitige Stelleninhaberin zum 1. Januar 2008 in den Ruhestand geht. Die Stadt Gießen Gießen ist geprägt durch die 1607 gegründete Universität, verfügt über eine gute Infrastruktur, ein sehr breit gefächertes schulisches Angebot, kulturelle Vielfalt, gute Verkehrsanbindungen und eine sehr schöne Umgebung. Die Lukasgemeinde Die Lukasgemeinde hat aktuell etwas über 2.500 Gemeindeglieder. Die Sozialstruktur ist vielfältig, überwiegend Beamte, Angestellte, Rentner, viele Studierende (auch mit 2. Wohnsitz). Mit den Nachbargemeinden, der Ev. Petrusgemeinde und der Ev. Johannesgemeinde, stehen wir in Kooperationszusammenhängen. Mit der benachbarten kath. Bonifatiusgemeinde verbindet uns eine lange ökumenische Zusammenarbeit.

260

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Gebäude Unsere Gemeinde verfügt über folgende Gebäude und Liegenschaften: -

Zwei Predigtstätten, in denen im wöchentlichen Wechsel Gottesdienst stattfindet 1. Die Johanneskirche (gemeinsam mit der Ev. Johannesgemeinde 2. Die Lukaskirche

Nr. 9 · 2007

zentrale Lage unserer Kindertagesstätten kommen viele dort betreute Kinder nicht aus Familien unserer Gemeinde. Daher ist diese Arbeit im Wesentlichen Stadtteilarbeit. Die Unterstützung der kirchenmusikalischen Arbeit an der Johanneskirche (hauptamtliche A-Stelle) ist uns als wesentlicher Bestandteil der Verkündigung besonders wichtig (Kinderchor, Kantorei, Bläserkreis, Kammerorchester).

-

Zwei Kindertagesstätten mit Ganztagsbetreuung und Frühstart-Angebot

Wir möchten die seit vielen Jahren bestehende Partnerschaft mit der Luthergemeinde Halle/Saale pflegen und weiterführen.

-

Das Pfarrhaus mit Gemeindebüro, Gemeindesaal und Pfarrwohnung.

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer

Das Pfarrhaus liegt in einer der beliebtesten Wohngegenden Gießens, bietet auf zwei Ebenen Platz für eine Familie. Die Innenstadt ist zu Fuß erreichbar, ebenso Schulen und Kindergärten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Gemeindearbeit stützt sich auf 14 Hauptamtliche, 6 nebenamtliche und 30 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Unser Gemeindeleben

für die/den Verkündigung und Seelsorge ein Schwerpunkt der Gemeindearbeit ist. Sie sollten im offenen Dialog Teams bilden und begleiten, kontaktfreudig, flexibel und integrations-, aber auch durchsetzungsfähig sein und Freude an der kreativen Gestaltung unserer Gemeinde mitbringen. Dazu gehört die Vernetzung der verschiedenen gemeindlichen Aktivitäten untereinander und die Begleitung und Einbindung der Kindertagesstätten und junger Familien. Ein Interesse an der Kirchenmusik setzen wir voraus.

Ökumenische Bibelwoche mit ev. Petrusgemeinde und kath. Bonifatiusgemeinde, Ökumenische Gottesdienste, Besuchsdienstkreis aus ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen, Pflege der Beziehung zur Partnergemeinde in Halle/Saale, Gemeinsame Adventsfeier mit der Petrusgemeinde, Adventsfreizeit, Neujahrsempfang für die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter der Gemeinde, intensive Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Behindertenseelsorge im Dekanat und traditionelle Verbundenheit mit der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, Gemeindeausflug mit kulturellem Angebot, gemeinsame Gottesdienste mit den Kindertagesstätten, Literaturkreis, Gemeindeblatt, Frauenkreis, Spielkreis für Eltern mit Kleinkindern sowie gemeinsam mit der Petrusgemeinde: Jungschar und Jugendtreff.

Ihre Arbeit werden wir als Kirchenvorstand mit Engagement begleiten und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Schwerpunkte und Ziele unserer Gemeindearbeit

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Evangelischen Kirchengemeinde Finthen-Drais die Pfarrstelle I mit halbem Dienstauftrag zu besetzen. Eine schnelle und qualifizierte Neubesetzung der attraktiven Stelle ist erwünscht.

Wir möchten für die Gemeindeglieder mit Seelsorge, Beratung und Begleitung einen christlichen Lebensrahmen bieten. Hierzu veranstalten wir Gottesdienste, Andachten, Kreise, Bibeltage und Freizeiten. Darüber hinaus wünschen wir uns für unsere Gemeinde eine Atmosphäre christlicher Solidarität in guten und schlechten Zeiten. Dies soll sich ausdrücken durch eindeutige Stellungnahmen zu Ungerechtigkeit und Unrecht, der Unterstützung von Kirchenasyl sowie dem Einsatz für Friedensarbeit und Friedensinitiativen. In den Kindertagesstätten unserer Gemeinde geschieht eine am Kind und seiner Familie orientierte sozialpädagogische Arbeit mit einem klaren evangelischen Profil. Die Integration von Kindern aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen und mit besonderem Förderbedarf bietet die Chance, Offenheit, Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung für Vielfalt zu vermitteln. Durch die

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Uwe Reisewitz, Tel.: 0641 85357; an den Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610 oder an den Dekan für das Dekanat Gießen, Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641 926008-0. __________ Mainz-Finthen-Drais, Pfarstelle I (0,5), Dekanat Mainz, Modus A

Die Evangelische Kirchengemeinde Finthen-Drais wirkt in den noch ländlich geprägten Vororten Finthen und Drais der Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz. In beiden Vororten gibt es Kindergärten und Grundschulen, dazu in Finthen eine Waldorf-Schule. Alle weiterführenden Schultypen und die Johannes-Gutenberg-Universität sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Kirchengemeinde hat 1,5 Pfarrstellen mit festgelegten bzw. neu festzulegenden Zuständigkeiten. Näheres wird eine gemeinsam mit dem Stelleninhaber der Pfarrstelle II zu erarbeitende Pfarrdienstordnung bestimmen.

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Der Stadtteil Finthen hat ca. 15.000, Drais ca. 4.000 Einwohner; von diesen sind jeweils 3.200 bzw. 850 evangelische Gemeindeglieder. In beiden Stadtteilen wächst die Einwohnerzahl durch Neubaugebiete. In beiden Stadtteilen gibt es ein Altenheim. Die Kirchengemeinde besitzt in Finthen eine schöne Kirche mit ca. 200 Sitzplätzen bei wöchentlichem Gottesdienst, ein neues Gemeindezentrum befindet sich direkt daneben im Bau. In Drais haben wir eine schmukke kleine Kirche (ca. 100 Sitzplätze) mit angeschlossenen neuen Gemeinderäumen. Hier findet der Gottesdienst im 14-tägigen Rhythmus statt. In unserer lebendigen Gemeinde mit ihren vielen Gruppenaktivitäten kann man sich einfach wohlfühlen. Variantenreiche Gottesdienste und Freude an neuem Gestalten gehören dazu. In der Regel findet jeden Monat ein „Kirchkaffee“ im Anschluss an den Gottesdienst statt. Die gottesdienstliche und seelsorgerliche Betreuung der Gemeindeglieder und der Bewohner der beiden Altenheime durch die Diakonie- und Besuchsdienstkreise sowie durch Prädikanten in Finthen und Drais ist aus unserer Gemeinde nicht wegzudenken. Die Arbeit mit Kindern in Krabbelgruppen und Spielkreisen wird rege in Anspruch genommen. Die Jugendarbeit geschieht durch eine Mitarbeiterin auf Honorarbasis. Die Konfirmandenarbeit hat einen hohen Stellenwert. Die beiden Familienkreise und Frauenkreise bieten Freizeitaktivitäten und ein interessantes Vortrags- und Diskussionsprogramm an. Der Kirchenchor und der Posaunenchor wirken bei unseren Gottesdiensten regelmäßig mit. Die Kirchenmusik ist ein wichtiges Element in unserer Gemeinde. Für die Menschen im fortgeschrittenen Alter gibt es zahlreiche Angebote für Leib, Seele und Geist. In Drais gibt es einen Tee-Treff sowie einen Literaturkreis für alle Generationen. Die enge ökumenische Zusammenarbeit wird geprägt durch eine Vielzahl von Aktivitäten, z. B. kirchenmusikalischer Art. Außerdem gibt es Bibelkreise in Finthen und Drais, Andachten und Gottesdienste oder das Gemeindefest. Beruflich Mitarbeitende sind eine Sekretärin (20 Wochenstunden), ein Küster und Hausmeister (derzeit 8 Wochenstunden) und eine Reinigungskraft (12 Wochenstunden) in Teilzeitbeschäftigung. In den Arbeitsfeldern Kirchenmusik und Spielkreise sind einige Honorarkräfte tätig. Wir haben einen großen Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine gut organisierte Ausschuss- und Projektarbeit im Kirchenvorstand. Ein Gemeindekonzept mit aussagekräftigem Logo wurde entwickelt; die Tätigkeiten der Gemeinde unterliegen einem ständigen Analyse- und Reflexionsprozess. Wir wünschen uns von der neuen Pfarrerin oder dem neuen Pfarrer eine enge Zusammenarbeit mit der gesamten Gemeinde, -

eine aufgeschlossene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen.

261

-

Freude an den gewohnten Sonntagsgottesdiensten und auch moderneren, offenen Formen der Gottesdienstgestaltung. Kirchenmusikalische Kompetenz ist erwünscht.

-

Engagierte Mitarbeit bei der weiteren Umsetzung des Gemeindekonzeptes, auch in der religionspädagogischen Arbeit.

-

Neue Ideen für die Gemeindearbeit bei Fortführen dessen, was sich als lebendig erwiesen hat.

Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Pfarrer Josef Scheuba unter der Tel.-Nr.: 06131 475188 ([email protected]) oder Herr Dr. Klaus Köthe, stellvertretender Kirchenvorstands-Vorsitzender, Tel.-Nr.: 06131 477232 ([email protected]) zur Verfügung. Darüber hinaus erteilen gerne Auskünfte: Herr Dekan Jens Böhm, Tel.-Nr.: 06131 960040 ([email protected]) und Herr Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027 ([email protected]). __________ Södel, Dekanat Wetterau, Modus B, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle (1,0) ist zum baldmöglichsten Zeitpunkt neu zu besetzen, da der bisherige Stelleninhaber in seiner Elternzeit die Gemeinde verlässt. Der Ort Zur Pfarrstelle gehören die selbstständigen Kirchengemeinden Södel (ca. 1.070 Gemeindeglieder) und Melbach (740 Gemeindeglieder). Beide Ortsteile gehören zur Gemeinde Wölfersheim, einer dynamischen und wachsenden Kommune im Herzen der Wetterau. Größere Neubaugebiete ziehen vor allem junge Familien an. Das Leben am Ort und in der Kirchengemeinde ist geprägt durch ein Miteinander von Alt- und Neubürgern. Die unmittelbare Nähe zu Friedberg und Bad Nauheim (jeweils 10 km) und die relative Nähe zu Frankfurt/Main (ca. 30 km) machen das Wohnen auch für Pendler attraktiv. Der Autobahnanschluss Wölfersheim (HanauGießen) ist in 5 Minuten zu erreichen, Bus und Bahn verbinden den Ort mit Friedberg und Bad Nauheim. Ein Kindergarten und eine 2005 neu gebaute Grundschule sind direkt am Ort (200 Meter vom Pfarrhaus entfernt). Eine Mittelpunktschule mit Förderstufe und Realschule liegt im unmittelbar angrenzenden Ortsteil Wölfersheim, mehrere Gymnasien sind in Friedberg, Bad Nauheim und Hungen zu finden. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Post, Banken und gute Einkaufsmöglichkeiten sind im Ort vorhanden. Es besteht ein gut funktionierendes Vereinsleben. Soziale Brennpunkte gibt es nicht. Das Pfarrhaus Das schöne 150 Jahre alte Pfarrhaus in Södel (115 qm) verfügt über 6 Zimmer und ein traumhaftes Amtszimmer und ist 2004 komplett saniert worden. Ein schöner Garten liegt direkt hinter dem Haus. Garage und Abstellraum sind vorhanden. Das Gemeindehaus verfügt

262

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

über einen großen und einen kleinen Saal, einen Jugendraum und eine Küche. In Melbach gibt es zurzeit kein Gemeindehaus. Die Planung für das Gemeindehaus (Ersatzneubau) ist abgeschlossen, der Baubeginn ist voraussichtlich in diesem Jahr. Die Kirchengemeinde In der Söder Kirche (ca. 300 Sitzplätze) und der Melbacher Kirche (ca. 250 Sitzplätze) finden sonntäglich Gottesdienste statt. Die Kirche in Södel wurde 2001 von Grund auf saniert. Die beiden Kirchengemeinden Södel und Melbach arbeiten in vielen Bereichen seit Jahren gut zusammen. Es gibt einen gemeinsamen Kirchenchor und Posaunenchor. Der Kindergottesdienst (einmal im Monat samstags) wird von Kindern aus beiden Gemeinden besucht, genauso wie der Jugendkreis, der sich 14-tägig trifft. Beides wird von einem Team aus ehrenamtlichen Mitarbeitern vorbereitet. Über die Begleitung und Unterstützung durch den/die Pfarrer/in würden wir uns jedoch sehr freuen. Familiengottesdienste (ca. 4x im Jahr) finden abwechselnd in Södel und Melbach statt und werden ebenfalls mit einem Team vorbereitet. In Södel gibt zudem einen Seniorenkreis, der sich monatlich trifft. In jeder jüngeren Vergangenheit hat es in unserer Gemeinde verschiedene Veranstaltungen gegeben, die sich intensiv mit Fragen des Glaubens beschäftigt haben (Gesprächsabende, Glaubenskurse). Dadurch sind Menschen neu zur Gemeinde gestoßen. Ein Bibelgesprächskreis ist entstanden, der sich wöchentlich trifft und selbstständig leitet. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die das Gespräch über Glaubensfragen fördert , zum Glauben an Jesus Christus ermutigt und mit uns danach fragt, wie der Glauben mit dem alltäglichen Leben verbunden werden kann. Es besteht eine rege ökumenische Zusammenarbeit am Ort. Dazu gehören drei feste ökumenische Kleinkindergottesdienste (Krabbelgottesdienste), die im Wechsel in verschiedenen Kirchen in Wölfersheim stattfinden. Im Gemeindebüro wird der Pfarrer/die Pfarrerin unterstützt von einer erfahrenen und engagierten Verwaltungskraft (6 Stunden/Woche). Die motivierten Kirchendiener, eine Kirchenchorleiterin und zwei Organisten versehen ihren Dienst nebenamtlich. Wir wünschen uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit des neuen Pfarrers/der neuen Pfarrerin mit dem tatkräftigen Kirchenvorstand und einen guten Kontakt zu den Ortsvereinen. Wir wünschen uns, dass Bewährtes weitergeführt und Neues gewagt wird. Wir freuen uns über die persönlichen Begabungen und Schwerpunkte des neuen Pfarrers/der neuen Pfarrerin. Für ein Pfarrerehepaar bietet sich die Möglichkeit, die Arbeitsgebiete klar aufzuteilen. Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann würden wir Sie gerne zu einem ersten Kennenlernen einladen. Wir sind auf Sie gespannt! Informationen zur Gemeinde finden sie auch im Internet: www.kirche-soedel-melbach.de.

Nr. 9 · 2007

Auskünfte erteilen: Manfred Hochstein, Vorsitzender des Kirchenvorstands Södel, Tel.: 06036 5063; Inge Kleberger, stellvertr. Vorsitzende des Kirchenvorstandes Melbach, Tel.: 06036 3959; Jörg Michael Schlösser, Dekan, Tel.: 06032 345460; Klaus Eibach, Propst für Oberhessen, Tel.: 0641 7949610. __________ Hauptamtlicher Dekan / hauptamtliche Dekanin im Ev. Dekanat St. Goarshausen (50 % Dekanebudget und 50 % gemeindliche Dienste) Im Evangelischen Dekanat St. Goarshausen ist die Stelle des hauptamtlichen Dekans / der hauptamtlichen Dekanin zum 1. Januar 2008 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanate der Artikel 28, Absatz 5 der Kirchenordnung wirksam wird. Beschreibung des Dekanates: Das Evangelische Dekanat St. Goarshausen liegt im rheinland-pfälzischen Teil der EKHN zwischen Rhein und Lahn, im Rhein-Lahn-Kreis und ist fast deckungs-gleich mit den Verbandsgemeinden Nastätten und St. Goarshausen. Eine Kirchengemeinde gehört zur Verbandsgemeinde Braubach. Eine Besonderheit des Dekanates besteht darin, dass einige der betreffenden Ortschaften zum Bundesland Hessen gehören. Zum Dekanat St. Goarshausen gehören 14 Gemeindepfarrstellen in 27 Kirchengemeinden mit ca. 17.500 Gemeindegliedern. Mit den Nachbardekanaten Diez und Nassau bildet St. Goarshausen die Kirchliche Arbeitsgemeinschaft Rhein/Lahn. Die Fach- und Profilstellen für Bildung und Gesellschaftliche Verantwortung sind mit je einer halben Stelle besetzt, und im Dekanat St. Goarshausen angebunden. Die Fachstelle für Öffentlichkeitsarbeit sowie die Pfarrstelle für Notfallseelsorge arbeiten ebenfalls im Rahmen dieser Gemeinschaft. Im Bereich des Dekanats befinden sich 7 Kindertagesstätten in evangelischer Trägerschaft. Die Interessen der evangelischen Kindertagesstätten werden gegenüber dem Kreis ebenso im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft gemeinsam vertreten. In der Jugendarbeit und in der gemeindepädagogischen Arbeit sind zwei Mitarbeiter mit 1 1/2 Stellenumfang tätig. Die Jugendarbeit findet z. T. in enger Kooperation mit dem „Jugendhaus Hahnenmühle“ in Nastätten, das einen kommunalen Träger hat, statt. Das Büro der Dekanatsjugend ist vor Ort eingerichtet. Hier findet offene Jugendarbeit für die Region statt. Im Übrigen sind die Mitarbeiter im Dekanat in Konfirmandengruppen, Freizeiten, Jugendtagen etc. vertreten. Für die kirchenmusikalische Arbeit steht eine Dekanatskantorenstelle (B-Stelle) zur Verfügung. Es besteht eine Dekanatskantorei, ein Kammerorchester (Collegium Musicum) und ein Dekanatskinderchor.

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Ehrenamtlich wird mit der „Initiative 55 plus minus“ ein weiteres Feld übergemeindlicher Arbeit abgedeckt. Das Ev. Dekanat St. Goarshausen ist seit 2001 Herausgeber des übergemeindlichen Gemeindebriefes „EVangelisch“. Die verschiedenen Arbeitsbereiche werden durch entsprechende Ausschüsse begleitet und gefördert. Darüber hinaus werden weitere Arbeitsfelder ehrenamtlich versehen. Dazu gehören unter anderem die regionale Frauenarbeit, Kindergottesdienstarbeit und Erwachsenenbildung. Charakteristisch für das relativ kleine Dekanat sind die ausgeprägten übergemeindlichen Veranstaltungen wie Dekanatswandertage, Kirchenvorsteherfortbildungen, Dekanatskonfirmandentage, Dekanatskinderkirchentage, Dekanatsfrauentage, Dekanatsgottesdienste etc. Aufgaben und Erwartungen: -

-

-

-

Kompetente Wahrnehmung der Aufgaben als der/des Beauftragten der Kirchenleitung im Dekanat; Zusammen mit dem DSV Verantwortung für die kirchliche Arbeit in der Region unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Profils und der unterschiedlichen Erfordernisse der einzelnen Gemeinden tragen; Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit von Gemeinden und Pfarrstellen; Weiterführung und Pflege der dekanatlichen Veranstaltungen und Projekte; die Förderung der Kommunikation zwischen den Gemeinden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Gruppierungen im Dekanat, z. B. durch die Organisation spezifischer Treffen z. B. „Verbindungsausschuss“;

-

Besuch und Beratung der Kirchenvorstände;

-

die Förderung des geistlichen Lebens im Dekanat;

-

Teamfähigkeit;

-

Pflege und Intensivierung der Beziehungen zu den Nachbardekanaten Diez und Nassau im Rahmen der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein/Lahn;

263

Wir bieten: -

mit dem Dekanatssynodalvorstand ein loyales Team, das Aufgaben und Lasten miteinander trägt und Freude teilt;

-

einen historischen Dekanatssitz wunderschön renoviert und für die Aufgaben des Dekanates eingerichtet.

Der gemeindliche Anteil Der gemeindliche Anteil dieser Stelle (50 %) liegt in der Kirchengemeinde Marienfels. Die Kirchengemeinde Marienfels, die über keine weitere Pfarrstelle verfügt, setzt sich aus den vier Ortsgemeinden Marienfels, Hunzel, Berg und Ehr zusammen. Die Kirchengemeinde hat zusammen ca. 750 Mitglieder und verfügt über drei Predigtstellen. In der Kirchengemeinde gibt es zwei Kirchen. Eine alte historische Kirche in Marienfels mit rd. 300 Sitzplätzen und eine Kapelle in Hunzel (Neubau aus dem Jahr 1966 mit 140 Sitzplätzen). Im Dorfgemeinschaftshaus in Berg steht der Kirchengemeinde für die monatlichen Gottesdienste ein Raum zur Verfügung. Das Pfarrhaus liegt unmittelbar neben dem Dekanatssitz in Marienfels und ist frisch renoviert. Hier sind von der Kirchengemeinde Büroräume und Tagungsräume angemietet. In der Dekanatsverwaltung arbeiten eine Verwaltungsfachkraft (50 %) und eine Sekretärin (25 %). Die zuständige Regionalverwaltung hat ihren Sitz in Nassau. Informationen über das Dekanat und die Kirchengemeinden erhalten Sie im Internet unter www.rhein-lahnevangelisch.de. Bewerbungen sind zu richten an die Kirchenleitung der EKHN. Weitere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Oberkirchenrätin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405-298; die Vorsitzende des Dekanatssynodalvorstandes, Anja Gemmer, Tel.: 06772 3596; der Propst für Süd-Nassau, Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475. __________

-

Sensibilität für gesellschaftliche Entwicklungen und ihrer kirchlichen Relevanz.

Wir erwarten – wir bieten Wir erwarten eine Persönlichkeit mit vielen Kompetenzen (wie z. B. Belastbarkeit, Integrationsfähigkeit, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Führungsfähigkeit, Selbstorganisation, Teamfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit) – aber keiner muss allein alles können!

Im Evang. Dekanat Runkel ist die 0,5 Profil-/ Fachstelle im Bereich Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen zum 01.09.2007 wieder zu besetzen. Die Besetzung erfolgt für die verbleibende Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers bis zum 31.12.2010. Das Dekanat Runkel liegt fast ausschließlich im Landkreis Limburg-Weilburg. Im Norden und im Westen befinden sich Ausläufer des Taunus und im Süden schließt sich an den „Golden Grund“ der Rheingau-Taunuskreis an. Weite Teile des Dekanats werden von der Lahn durchzogen. Limburg an der Lahn bildet als Kreisstadt und Bischofssitz ein Zentrum. Das Dekanat Runkel umfasst 22 Kirchengemeinden mit rund 33.000 Gemeindegliedern. 20 Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten in Voll- oder Teilpfarrstellen im gemeindlichen Bereich. Dazu kommen 3 übergemeindliche

264

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Stellen in den Arbeitsfeldern der Krankenhaus- und Gehörlosenseelsorge sowie 4 Pfarrerinnen und Pfarrer im Schuldienst. Im gemeindepädagogischen Dienst sind 4,5 Stellen besetzt. Es arbeiten auf Dekanatsebene zwei Kirchenmusiker (B-Stellen). Der Dienstsitz des Dekanats ist seit dem 1. April 2004 Limburg. Für sämtliche Aufgaben auf Dekanatsebene stehen dort genügend und gut ausgestattete Arbeitsräume zur Verfügung. Das Bischöfliche Ordinariat, die Kreisverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg, das Zentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Limburg, Land- und Amtsgericht sowie viele andere Behörden und öffentliche Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Sämtliche Schulmöglichkeiten sind in Limburg vorhanden. Die Autobahn und der ICE-Bahnhof Köln/Frankfurt liegen nur 2 km vom Dekanatssitz entfernt. Das Dekanat konnte bereits positive Entwicklungen im Prozess der Neuorientierung gemäß dem Dekanatsstrukturgesetzt erfahren. Die Profil-/Fachstelle im Bereich Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen bietet die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und innovativer Arbeit. Sie haben Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten in einem im Aufbau befindlichen Dekanat, zusammen mit einem aufgeschlossenen Team und einem kooperativen Dekanatssynodalvorstand. Aufgaben: -

Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsangeboten für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen

-

Arbeit mit der Zielgruppe Frauen – Unterstützung der kirchlichen Frauenarbeit im Dekanat

-

Vernetzung und Koordination vorhandener kirchlicher Bildungsangebote

Nr. 9 · 2007

Wir bieten: Hilfe bei der Wohnungssuche, kooperative Zusammenarbeit. Die Stelle wurde am 01.01.2005 für die Dauer von fünf Jahren errichtet. Sie kann verlängert werden. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre können Schwerpunktsetzungen überdacht und neue Verabredungen getroffen werden. Denkbar ist eine Verbindung mit der halben Profil-/ Fachstelle für Ökumene, die ebenfalls zum 01.09.2007 wieder zu besetzen ist. Die Vergütung auf einer Fachstelle erfolgt nach der Kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsordnung, als Profilstelleninhaber/in bemisst sich das Entgelt nach der Pfarrerbesoldungsordnung. Der Dienstsitz ist Limburg, „Haus der Kirche“, wo wir einen Arbeitsplatz stellen. PC-Kenntnisse und den Besitz eines PKW-Führerscheins setzen wir voraus. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinen Wohnsitz im Bereich des Dekanats Runkel hat. Weitere Auskünfte erteilt Herr Dekan Manfred Pollex, Tel.: 06431 4794795. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Runkel – Dekanatssynodalvorstand –, Frankfurter Str. 32, 65549 Limburg. Pfarrer und Pfarrerinnen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64276 Darmstadt. __________

-

Entwicklung innovativer Konzepte für alternative Gottesdienstformen

-

Begleitung von Menschen in Umbruch- und Grenzsituationen

-

Stärkung von evangelischer Identität in der Auseinandersetzung mit anderen Glaubensformen.

Für diese Aufgaben sind Sie qualifiziert durch: -

ein theologisches, pädagogisches oder sozialwissenschaftliches Studium (Fachhochschul-, Hochschulabschluss)

-

Berufserfahrung in den Handlungsfeldern Bildung, Erziehung und in der Arbeit mit Zielgruppen

-

religionspädagogische Kompetenz

-

soziale und kommunikative Kompetenz

-

Mitgliedschaft in und Identifikation mit der Evangelischen Kirche.

Im Evang. Dekanat Runkel ist die 0,5 Profil-/ Fachstelle im Handlungsfeld „Ökumene“ zum 01.09.2007 wieder zu besetzen. Die Besetzung erfolgt für die verbleibende Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers bis zum 31.12.2010. Das Dekanat Runkel liegt fast ausschließlich im Landkreis Limburg-Weilburg. Im Norden und im Westen befinden sich Ausläufer des Taunus und im Süden schließt sich an den „Golden Grund“ der Rheingau-Taunuskreis an. Weite Teile des Dekanats werden von der Lahn durchzogen. Limburg an der Lahn bildet als Kreisstadt und Bischofssitz ein Zentrum. Das Dekanat Runkel umfasst 22 Kirchengemeinden mit rund 33.000 Gemeindegliedern. 20 Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten in Voll- oder Teilpfarrstellen im gemeindlichen Bereich. Dazu kommen 3 übergemeindliche Stellen in den Arbeitsfeldern der Krankenhaus- und Gehörlosenseelsorge sowie 4 Pfarrerinnen und Pfarrer im Schuldienst. Im gemeindepädagogischen Dienst sind 4,5 Stellen besetzt. Es arbeiten auf Dekanatsebene zwei Kirchenmusiker (B-Stellen). Der Dienstsitz des Dekanats ist seit dem 1. April 2004 Limburg. Für sämtliche Aufgaben auf Dekanatsebene stehen dort genügend und

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

gut ausgestattete Arbeitsräume zur Verfügung. Das Bischöfliche Ordinariat, die Kreisverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg, das Zentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Limburg, Land- und Amtsgericht sowie viele andere Behörden und öffentliche Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Sämtliche Schulmöglichkeiten sind in Limburg vorhanden. Die Autobahn und der ICE-Bahnhof Köln/Frankfurt liegen nur 2 km vom Dekanatssitz entfernt. Das Dekanat konnte bereits positive Entwicklungen im Prozess der Neuorientierung gemäß dem Dekanatsstrukturgesetzt erfahren. Die Profil-/Fachstelle im Handflungsfeld Ökumene bietet die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und innovativer Arbeit mit einem aufgeschlossenen Team und einem kooperativen Dekanatssynodalvorstand. Aufgaben:

265

Wir bieten: Hilfe bei der Wohnungssuche, kooperative Zusammenarbeit. Die Stelle wurde am 01.01.2005 für die Dauer von fünf Jahren errichtet. Sie kann verlängert werden. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre können Schwerpunktsetzungen überdacht und neue Verabredungen getroffen werden. Denkbar ist eine Verbindung mit der halben Profil-/ Fachstelle für Bildung, die ebenfalls zum 01.09.2007 wieder zu besetzen ist. Die Vergütung auf einer Fachstelle erfolgt nach der Kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsordnung, als Profilstelleninhaber/in bemisst sich das Entgelt nach der Pfarrerbesoldungsordnung.

1. Entwicklung und Partnerschaft -

Fortsetzung und Festigung der Partnerschaft mit der Asante Presbytery/Kumasi, Ghana

-

Einbettung dieser Arbeit durch Kontaktspflege und Vernetzung kirchlich Interessierter zu lokalen Agende-21-Gruppen, Eine-Welt-Gruppen und –läden, Amnesty International, Flüchtlingshilfeinitiativen und entwicklungspolitische Kampagnen.

Dienstsitz ist Limburg, „Haus der Kirche“, wo wir einen Arbeitsplatz stellen. PC-Kenntnisse und den Besitz eines PKW-Führerscheins setzen wir voraus. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinen Wohnsitz im Bereich des Evangelischen Dekanats Runkel hat. Weitere Auskünfte erteilt Herr Dekan Manfred Pollex, Tel.: 06431 4794795.

-

Organisation von Kampagnen (z. B. gegen Kinderprostitution, Teppichkinder, Entwicklung braucht Entschuldung, Saubere Kleidung u.s.w.)

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Runkel – Dekanatssynodalvorstand –, Frankfurter Str. 32, 65549 Limburg.

-

Qualifizierte Begleitung einzelner Gemeinden und interessierter übergemeindlicher Gruppen in den Bereichen „Inter-konfessioneller Dialog“, „interreligiöser Dialog“, „Welt-anschauungsfragen“.

Pfarrer und Pfarrerinnen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64276 Darmstadt.

2. Frieden und Konflikt -

-

Befähigung besonders junger Menschen in Konfirmandengruppen und Jugendkreisen, ihr eigenes Konfliktverhalten zu reflektieren und auf Gewalt in schulischem, beruflichen und im Alltagsbereich angemessen zu reagieren. Themen zum Frieden und zur Gewaltüberwindung auf Dekanatsebene anbieten.

Erwartungen: -

Theologisches, pädagogisches, missionstheologisches, sozialwissenschaftliches oder vergleichbares Studium (Fachhochschul-, Hochschulabschluss)

-

Konzeptionelles und strukturelles Denken, eigenverantwortliches und verlässliches Arbeiten

-

Soziale und kommunikative Kompetenz

-

Mitgliedschaft in und Identifikation mit der Evangelischen Kirche

-

Erfahrung/persönliches Interesse im Handlungsfeld Ökumene.

__________

Die Evangelische Kirche und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau begleiten im Rahmen der Bildungsund Sozialarbeit die Arbeit von über 600 Kindertagesstätten. Gemeinsam suchen wir baldmöglichst die Leiterin / den Leiter des Fachbereichs Kindertagesstätten für das Zentrum Bildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Der Fachbereich Kindertagesstätten ist für Konzeptionsentwicklung, Koordination und Steuerung sowie Qualitätsentwicklung im Arbeitsfeld Kindertagesstätten in der EKHN zuständig. Durch den Fachbereich erfolgt die Beratung der Einrichtungen, der Träger und der Gesamtkirche. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet besteht in der fachpolitischen Vertretung nach Außen. Im Zentrum Bildung arbeitet der Fachbereich Kindertagesstätten eng mit dem Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit und dem Fachbereich Erwachsenenbildung zusammen.

266

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Zu den Aufgaben gehören: Die Leitung des Fachbereichs, -

die Entwicklung von Stellungnahmen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen, die strategische Weiterentwicklung im Arbeitsfeld zur Profilierung Ev. Kindertagesstätten, einschließlich der Koordination der Personalförderungsangebote sowie die Organisation von Planungsdaten,

-

die Weiterentwicklung des evangelischen Profils in den Kindertagesstätten,

-

die fachliche und fachpolitische Vertretung des Arbeitsfeldes, auf Landes- und Bundesebene, wie z. B. in der Liga der Freien Wohlfahrtspflege,

-

die Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau, den Referaten und Stabsbereichen der Kirchenverwaltung sowie den Fachbereichen im Zentrum Bildung,

-

die Kooperation mit dem Praxisfeld Schule sowie die Koordination der Qualitätsentwicklung, des Projektmanagements und der Entwicklung von Modellprojekten.

Nr. 9 · 2007

Die Deutsche Evangelische Kirchengemeinde in Lissabon sucht zum 1. März 2009 für 6 Jahre eine engagierte Pfarrerin / einen engagierten Pfarrer (auch Pfarrehepaar). Erwartet werden: -

Erfahrung

-

ökumenische Offenheit

-

Kommunikation und Kontaktfreude

-

Freude und Bereitschaft für die Erteilung von Religionsunterricht (6 bzw. 8 Std./Woche) an der Deutschen Schule (bis zum Abitur)

-

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit einem engagierten Mitarbeiterkreis

-

Betreuung der Filialgemeinden auf Madeira und am Algarve in Kooperation mit der Gemeindetheologin, den Prädikanten/innen und ggf. Ruhestandspfarrern/ innen

-

die regelmäßige Betreuung der Deutschen Gemeinde in Porto

-

Sicherheit in Verwaltung und Organisation, Führerschein und PC-Kenntnisse.

Wir erwarten: -

Einen sozialwissenschaftlichen oder geisteswissenschaftlichen Hochschulabschluss,

-

Praxiserfahrung und Kenntnisse über die Arbeit in evangelischen Kindertagesstätten,

-

Erfahrung im Bereich strategischer Entwicklung (Planung, Umsetzung und Evaluation strategischer Ziele),

Eine Dienstwohnung im kombinierten Gemeinde/-Pfarrhaus, mit schönem Garten neben der Kirche, an einer sehr lebhaften Straße sowie ein deutschsprachiger Kindergarten und Schule bis zum Abitur sind vor Ort vorhanden.

-

Erfahrung in den Bereichen Personalführung, Personal- und Organisationsentwicklung,

Ein Sprachkurs (bis zu 8 Wochen) wird vor Dienstbeginn angeboten.

-

Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kindertagesstätten sowie der Bildungspläne in Hessen und Rheinland-Pfalz.

Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage beim Kirchenamt der EKD, Hauptabteilung III, Postfach 21 02 20, 30402 Hannover, Tel.: 0511 2796-126/127, Fax: 0511 2796-725, Email: [email protected]. Dorthin sind auch die Bewerbungsunterlagen bis zum 30.11.2007 zu richten.

Wenn Ihnen die pädagogische Arbeit der Evangelischen Kirchen am Herzen liegt und Sie darüber hinaus noch betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Erfahrung in der Gremienarbeit sowie Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Stabilität in Veränderungsprozessen mitbringen und gute Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen (Word, Excel, PowerPoint, Access) haben, passen Sie hervorragend zu uns. Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach E 12 KDAVO, Dienstsitz ist Darmstadt. Schwerbehinderte Bewerber/innen mit gleicher Qualifikation und Eignung werden bevorzugt eingestellt. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungen unter Angabe der Religionszugehörigkeit an das Zentrum Bildung - Zentrumsleitung: Pfarrerin Martina Klein, Erbacher Straße 17, 64287 Darmstadt, Tel.: 06151 6690105, E-Mail: [email protected], www.zentrumbildung-ekhn.de. __________

__________ Die Deutsche Evangelische Gemeinde in Malmö, Schweden, sucht ab 1. August 2008 für sechs Jahre eine Pfarrerin / einen Pfarrer / ein Pfarrehepaar (Stellenteilung). Malmö ist mit über 270.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Schwedens und die Deutschland am nächsten gelegene schwedische Großstadt. Einwanderung aus Deutschland besteht seit Jahrhunderten und Malmö hat als deutsche Predigtstätte eine bewegte Geschichte. Das Gemeindegebiet erstreckt sich über den südlichen Bereich Schwedens. Die Gemeinde hat als gemeinnütziger Verein vertragliche Beziehungen zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und zum Bistum Lund. Ökumenische Kontakte bestehen zu den Kirchen am Ort und zu den deutschsprachigen Gemeinden im benachbarten Kopenhagen und in Schweden.

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

267

Unsere Kirche (1931 geweiht) und das angeschlossene Gemeindezentrum mit Pfarrwohnung liegen nahe am Meer (Öresund). In Malmö wird 14-tägig, an den anderen Predigtstellen mehrmals im Jahr Gottesdienst gehalten.

-

Erfahrung im Umgang mit ökumenischen Partnern

-

Mitarbeit in der Evangelischen Synode Deutscher Sprache in GB

Die Gemeindearbeit wird durch ein Team engagierter ehrenamtlicher Mitarbeiter mitgetragen. Im Gemeindebüro ist eine Bürokraft teilzeitbeschäftigt. Die lebendige Gemeindearbeit in Malmö und den Teilgemeinden mit Kinder-, Jugend- und Seniorengruppen soll fortgeführt werden.

-

Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten, Flexibilität sowie EDV-Kenntnisse.

Voraussetzungen für den Dienst ist die Anstellungsfähigkeit in einer der Gliedkirchen der EKD, seelsorgerische und theologische Kompetenz sowie mehrjährige Erfahrung mit der selbständigen Leitung einer Gemeinde. Wir wünschen uns Offenheit für die Ökumene und den interreligiösen Dialog in unserer multikulturellen Umgebung. Die Arbeit erfordert Kooperationsbereitschaft und Kreativität. Die geografische Ausbreitung des Gemeindegebietes verlangt ein hohes Maß an Mobilität und den Besitz eines Führerscheins. Bereitschaft und Fähigkeit zum Erlernen der schwedischen Sprache sind erforderlich. Es gilt die Entsendungsbeihilfeverordnung der EKD. Die Besoldung entspricht je nach persönlicher Voraussetzung A13 / A14.

Gute englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Darüber hinaus wird, falls erforderlich, ein Intensivsprachkurs vor Dienstantritt angeboten. Ein Dienstwagen wird gestellt. Im Pfarramtsbereich existiert keine deutsche Schule. Es gilt die Entsendungsbeihilfeverordnung der EKD. Die Ausschreibungsunterlagen bitten wir schriftlich anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Hauptabteilung III, Postfach 21 02 20, D-30402 Hannover, Tel.: 0511 2796531 oder –128, Fax: 0511 2796-725, E-Mail: [email protected]. Bewerbungsfrist: 31.10.2007 (Eingang im Kirchenamt) __________ Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2008 für den Dienst in der Deutschsprachigen Evangelischen Gemeinde in Prag eine/n engagierte/n, kooperationsfähige/n Pfarrerin/Pfarrer/ein Pfarrehepaar

Die Ausschreibungsunterlagen bitten wir schriftlich anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Hauptabteilung III, Postfach 21 02 20, D-30402 Hannover, Tel.: 0511 2796530 oder –128, Fax: 0511 2796-725, E-Mail: [email protected].

mit Gemeindeerfahrung für die Dauer von 6 Jahren.

Bewerbungsfrist: 31.10.2007 (Eingang im Kirchenamt)

Bewerberinnen und Bewerber sollten

Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde in Prag wurde 1993 gegründet und gehört zur Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder.

__________

-

Engagement und Erfahrung für den weiteren Gemeindeaufbau mitbringen;

Die Evangelische Synode Deutscher Sprache in Großbritannien hat als Anstellungsträgerin zum 1. September 2008 die Pfarrstelle des Pfarramtsbereiches Nordengland mit Dienstsitz in Manchester wieder zu besetzen.

-

fähig und bereit sein, Leitungs- und Organisationsaufgaben zu übernehmen;

-

fähig und bereit sein, den Gemeindegliedern und den zahlreichen Gästen der Gemeinde offen und tolerant zu begegnen;

eine/n Pfarrer/in,

-

die/der für sechs Jahre zu einem reiseintensiven pastoralen Dienst bereit ist.

über ökumenische und möglichst auch Auslandserfahrungen verfügen;

-

Neben Gottesdiensten und Amtshandlungen in deutscher und englischer Sprache an 6 Orten werden erwartet:

Bereitschaft und Ideen zur Gestaltung von Angeboten für den Tourismus sowie für die Gewinnung von Gemeindegliedern mitbringen;

-

pädagogische Erfahrungen zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht an der Deutschen Schule (bis Abitur) und für die Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen mitbringen.

Die Gemeinden des Pfarramtsbereiches suchen

-

Gewinnung von Gemeindegliedern

-

Betreuung bestehender Gemeindekreise

-

Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus multikulturellem Hintergrund

-

Seelsorge und Begleitung älterer Gemeindeglieder

-

Gestaltung von Rüstzeiten

Eine Dienstwohnung ist vorhanden. Das Gehalt richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Ein Führerschein ist erforderlich. Im Bedarfsfall bietet die EKD vor Dienstbeginn einen bis zu 8-wöchigen Sprachkurs an.

268

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Ausschreibungsunterlagen sind anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Hauptabteilung IV, Postfach 21 02 20, D-30402 Hannover, Tel.: 0511/2796-126 oder -135, Fax: 0511/2796-725, E-Mail: [email protected] oder [email protected]. Bewerbungsfrist: 30.11.2007 (Eingang im Kirchenamt) __________ Die Evangelisch Lutherische Kirche in Russland, der Ukraine, in Kasachstan und Mittelasien (ELKRAS) sucht zum 1. September 2008 für einen Zeitraum von 6 Jahren in Kaliningrad eine/n engagierte/n, kooperationsfähige/n

Nr. 9 · 2007

Das Zentrum umfasst den Einzugsbereich von Bergstraße, Odenwald und Landkreis Darmstadt – Dieburg. Es besteht ein besonderes Gruppenangebot in der Begegnungsstätte der Christuskirchengemeinde, in der sich Patienten außerhalb der Klinik im „Café Freitag“ regelmäßig treffen. Im Gelände des ZSP liegt eine schöne Klinikkapelle. Im ZSP hat die Psychiatrieseelsorge ein eigenes Büro. Die Verantwortlichen der Einrichtung sind an einer kooperativen Arbeit interessiert und unterstützen diese.

Pfarrerin/Pfarrer/ein Pfarrehepaar

Das Evangelische Dekanat und seine Kirchengemeinden sehen in dieser Arbeit eine wichtige Aufgabe, um Menschen in besonderen Lebenssituationen zur Seite zu stehen.

mit Erfahrung in Gemeindeaufbau, Leitungs- und Organisationsfähigkeiten sowie Erfahrung im Umgang mit Verwaltung, Bauwesen, Finanzen (Fundraising) und Mitarbeiterführung sowie Interesse an Diakonie.

Voraussetzung ist ein Kurs in klinischer Seelsorgeausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation. Die Qualifikation kann auch innerhalb von zwei Jahren erworben werden.

Bewerber und Bewerberinnen sollten offen sein für die besondere Diaspora-Situation evangelischer Christen innerhalb eines orthodox geprägten Umfeldes und bereit sein zur Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kirchenvorstand und engagierten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Besetzung erfolgt durch Kirchenvorstandswahl.

Aufgaben in der Einrichtung: -

Zusammenarbeit mit der Pfarrerin in der Psychiatrieseelsorge;

-

Erarbeitung einer Konzeption der gemeinsamen Angebote;

Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kaliningrad/Königsberg ist mit der Leitung der Propstei im Kaliningrader Gebiet verbunden, zu der 45 Gemeinden und Gemeindegruppen sowie 3 diakonische Einrichtungen gehören. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit weiteren theologischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Kirche und Diakonie und daher großes Geschick in der Koordination und Leitung der kirchlichen Arbeit in der Propstei. Eine Wohnung steht im Kirchenzentrum zur Verfügung. Eine deutsche Schule gibt es vor Ort nicht.

-

Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst, Pflegepersonal und dem Ärzteteam des ZSP;

-

Arbeit mit Gruppen auf den Stationen;

-

Beratung und Begleitung der Ehrenamtlichen in der Christuskirchengemeinde;

-

Planung und Gestaltung des „Café-Freitag“ und der Begegnungsarbeit der Dienstagsgruppe der Christuskirchengemeinde;

Das Gehalt richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Ein Führerschein ist erforderlich. Kenntnisse der russischen Sprache sind wünschenswert. Im Bedarfsfall bietet die EKD vor Dienstbeginn einen bis zu 8-wöchigen Sprachkurs an.

-

Begleitung von Patientinnen und Patienten, bzw. Vermittlung von Kontakten zu ambulanten Einrichtungen;

-

Mitarbeit bei sonntäglichen Gottesdiensten in der Klinikkapelle,

-

Gewinnung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Begegnungsarbeit,

-

Zusammenarbeit mit dem katholischen Klinikseelsorger der Dekanatsstelle des Diakonischen Werkes der gerontopsychiatrischen Beratungsstelle des Kreises (z.B. jährlicher Demenzgottesdienst) und Kontakte zu anderen sozialen Einrichtungen pflegen;

-

Durchführung von Informationsveranstaltungen in den Kirchengemeinden und Vorträge in anderen Einrichtungen;

-

Mitarbeit bei Planung und Durchführung der Heppenheimer Psychiatrietage

-

Weiterbildung zu aktuellen Fragen psychosozialer Themen und Teilnahme an Fortbildungsangeboten.

Die Ausschreibungsunterlagen sind anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Hauptabteilung IV, Postfach 21 02 20, D-30402 Hannover, Tel.: 0511/2796-126 oder -135, Fax: 0511/2796-725, E-Mail: [email protected] oder [email protected]. Bewerbungsfrist: 15.11.2007 (Eingang im Kirchenamt) __________ Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Psychiatrieseelsorge im Zentrum für Soziale Psychiatrie und Psychotherapie (ZSP) Bergstraße, Heppenheim eine/ einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet)

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Aufgaben im Dekanat Bergstraße: -

Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen im Dekanat;

-

Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat;

-

Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates.

Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, -

-

die/der engagiert und teamfähig ist und gut mit den Kolleginnen und Kollegen, den ehrenamtlichen Mitarbeitenden, der Pfarrerin in der Klinik, den Kirchengemeinden und dem Dekanat zusammenarbeitet; die/der ihre/seine fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten im kreativen Bereich und Ideen zur Weiterentwicklung einbringt.

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventen und Absolventinnen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik und Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 20.09.2007 an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, 64646 Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: 0 62 52/67 33 11, Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel.: 0 62 51/73 74 1 oder an Frau Heidrun Staab, Sekretärin, Tel.: 0 62 52/67 33 10, Fax: 0 62 52/ 67 33 15, E-mail: [email protected]. __________

Das Evangelische Dekanat Runkel sucht zum 15.09.07 eine/einen

269

Das Dekanat Runkel gehört zur Propstei Nord-Nassau und liegt in einer landschaftlich reizvollen Gegend an der Lahn und den Ausläufern des Westerwaldes und des Taunus. Es besteht aus 22 Kirchengemeinden mit ca. 32.000 Gemeindegliedern. Durch die Nähe zur A 3 und der ICE Strecke Frankfurt-Köln besteht eine gute verkehrsmäßige Anbindung, gute Erreichbarkeit aller Schulformen, zahlreiche Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten. Das Dekanat hat im Rahmen seiner gemeindepädagogischen Gesamtkonzeption räumliche Schwerpunkte gesetzt. Die zu besetzende Stelle umfasst die Region „Süd“ des Dekanats mit 4 zum Teil pfarramtlich verbunden Kirchengemeinden in den Kommunalgemeinden Hünfelden, Brechen und Limburg. In der Kirchengemeinde Dauborn (48%) liegt einer der Arbeitsschwerpunkte. Mit 2200 Gemeindegliedern ist Dauborn die drittgrößte Kirchengemeinde in unserem Dekanat. Sie umfasst die Hünfelder Ortsteile Dauborn und Gnadental, sowie die Ortsteile Ober- und Niederbrechen. Aufgaben- und Arbeitsbereiche: 1. Jugendarbeit Brechen 2. Erwachsenenbildung Dauborn, 50+, „Mittendrin“ 3. Mitarbeiterbegleitung bei den Pfadfindern und in der Kindertagesstätte Dauborn 4. Begleitende Konzeptionsentwicklung der gemeindepädagogischen Arbeit in der Kirchengemeinde mit dem Kirchenvorstand und Interessierten. Der zweite Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der benachbarten Gemeinde Mensfelden-Linter (24%). Die Kirchengemeinde (2040 Mitglieder) umfasst den Hünfelder Ortsteil Mensfelden sowie den Limburger Vorort Linter. Die Kirchengemeinde verfügt über eine Kirche und ein Gemeindehaus in Mensfelden, sowie ein als Kirche und Gemeindehaus genutztes Mehrzweckgebäude in Linter. Sowohl in Mensfelden, als auch in Linter ist sie Träger einer Kindertagesstätte. Aufgaben- und Arbeitsbereiche: 1. Jungschar Linter (10-13 Jahre) 2. Ökumenischer Frauentreff 3. Besuchskreis Mensfelden Der dritte Arbeitsbereich (16%) umfasst die benachbarten pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Hünfelden-Nauheim (mit dem Ortsteil Werschau) und Hünfelden-Neesbach mit insgesamt 1250 Gemeindegliedern. In Nauheim und Neesbach stehen jeweils eine Kirche und ein Gemeindehaus zur Verfügung. Aufgaben- und Arbeitsbereiche:

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle)

1. Begleitung der Mitarbeiterinnen der Jungschar (6-11 Jahre) in Nauheim

Die Stelle ist befristet für die Dauer der Mutterschutzfrist und der sich daran anschließenden Elternzeit, vorerst bis zum 26.10.2008.

3. jährliche Konfirmandenfreizeit mit beiden Konfirmandengruppen der Kirchengemeinden Nauheim und Neesbach.

2. Jungschar (6-11 Jahre) in Neesbach

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

270

Nr. 9 · 2007

Beim Dekanat Runkel verbleibt ein Anteil von 12 %.

Zur Situation

Aufgaben- und Arbeitsbereiche:

Die Stadt Dreieich - Ortsteil Sprendlingen hat z.Z. vier Gemeinden.

Koordinierungsarbeit und Austausch mit den gemeindepädagogischen Mitarbeitern im Dekanat

Die Ev. Christuskirchengemeinde und die Ev. Friedensgemeinde werden 2008 fusionieren.

Wir bieten Ihnen eine vielseitige Stelle mit lebendigen Ansätzen von Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit.

Die Ev. Christuskirchengemeinde ist bereits seit längerem am Aufbau von Kinder- und Jugendarbeit interessiert und hat bereits dafür geeignete Räume geschaffen.

Wir wünschen uns eine kommunikative, teamfähige und eigenständige Persönlichkeit, die Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen hat. Wir bieten für Ihre Arbeit in unseren Gemeinden: -

kollegiales Verhältnis von allen Mitarbeiter/innen

-

viel Freiräume, um Neues auszuprobieren,

-

ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet

Im Rahmen dieser Stelle sollen Kinder- und Jugendgruppen eingerichtet und ehrenamtliche MitarbeiterInnen für diese Arbeit gewonnen und geschult werden. Ein zweiter Schwerpunkt soll die Initiierung eines Projekts Schulbezogener Jugendarbeit sein. Aufgaben werden sein

-

ein Büro in Nauheim

-

Aufbau und Betreuung einer Kindergruppe

-

Aufbau und Betreuung einer Jugendgruppe

-

Mitarbeit in der Konfirmandenarbeit

-

Gewinnung und Förderung Ehrenamtlicher

Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO.

-

Allgemeine Verwaltung in ihrem/seinem Arbeitsbereich

-

Teilnahme am kollegialen Austausch

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventen und Absolventinnen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik und Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

-

Aufbau eines Modellprojektes „Schulbezogene Jugendarbeit“, beraten durch das Projekt des HJR im Kreis Offenbach: Servicestelle „Jugendarbeit und Ganztagsschule“

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Engagement.

Sie sind -

eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter mit einem klaren christlichen Profil.

-

eine engagierte Mitarbeiterin / ein engagierter Mitarbeiter, der/die sich auf die Zusammenarbeit mit den KollegInnen, den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, den PfarrerInnen in der Kirchengemeinde und im Dekanat freut und

-

interessiert, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dekan Manfred Pollex, Tel.: 0 64 31/47 94 79 5. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Evangelisches Dekanat Runkel – Dekanatssynodalvorstand – Frankfurter Str. 32, 65549 Limburg.

Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO.

__________

Bewerbungen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Dreieich, Bahnstraße 44, 63225 Langen.

Das Ev. Dekanat Dreieich sucht ab sofort für die Arbeit in der Ev. Christuskirchengemeinde Dreieich-Sprendlingen eine/einen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dekan Reinhard Zincke, Tel: 0 61 03/23 54 4 oder Herrn Pfarrer Thomas Ledig, Tel: 0 61 03/96 30 28. __________

Gemeindepädagogin /Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin /Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50% Stelle) Die Stelle ist zunächst befristet auf 18 Monate. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z. Z. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Ev. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

Das Evangelische Dekanat Hungen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (0,75 Stelle) als Dekanatsjugendreferent/in (50%) und 0,25 %Einsatz in der Region Pohlheim-Süd. Die Stelle verbindet den 0,5 Auftrag als Dekanatsjugendreferent/in mit einem zusätzlichen 0,25 Dienstauftrag im Bereich Gemeindepädagogik - überwiegend in den Kirchengemeinden Holzheim, Dorf Güll und Grüningen. Sie ist zu besetzen für den Zeitraum des Mutterschutzes und ggf. der Elternzeit der derzeitigen Stelleninhaberin.

Nr. 9 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z. Zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) beschäftigt werden. Das Ev. Dekanat Hungen umfasst 19 Kirchengemeinden mit dörflicher bzw. kleinstädtischer Struktur in landschaftlich schöner Umgebung unweit der Universitätsstadt Gießen. In der Region Hungen – Lich – Pohlheim sind in der Kinder- und Jugendarbeit eine weitere Dekanatsjugendreferentin (50%) mit Zusatzauftrag Gemeindepädagogik (25%) und eine Gemeindepädagogin (100%) tätig, die eine funktionale und räumliche Aufteilung der Arbeit vorgenommen haben, aber sich als Team verstehen. Ein engagierter Jugendausschuss und die in diesem Jahr erstmals konstituierte Dekanatsjugendvertretung unterstützen die zahlreichen Aktivitäten von Kinderkirchentag über Dekanatskonfirmandenfreizeit, Kinderkino, schulbezogene Jugendarbeit, Freizeiten bis hin zu Jugendgottesdiensten u.ä. Dienstsitz ist das Haus der Kirche in Lich.

271

als Jugendreferent/Jugendreferetin (die Stelle ist zunächst auf den Mutterschutz und ggf. die Elternzeit der derzeitigen Stelleninhaberin befristet) für die Kinder- und Jugendarbeit im Evangelischen Dekanat Bad Marienberg. Das Evangelische Dekanat Bad Marienberg liegt im landschaftlich schönen Westerwald, im Bundesland Rheinland-Pfalz und gehört zur Propstei Nord-Nassau. zum Dekanat gehören 17 Kirchengemeinden, in denen etwa über 150 ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Im Dekanat gibt es eine funktionierende Dekanatsjugendvertretung. Der Dienstsitz ist in unserem Haus der Kirche in 56457 Westerburg. Hier sind auch die Fach- und Profilstellen, der Dekanatskantor sowie der Dekan und der Dekanatssynodalvorstand angesiedelt. Die Stadt Westerburg unterhält ein Jugendzentrum, welches gute Möglichkeiten zur Kooperation bietet. Wir wünschen uns: -

die Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen in den Kirchengemeinden und der Evangelischen Jugend im Dekanat

-

Geschäftsführung der Evangelischen Jugend im Dekanat und jugendpolitische Vertretung

-

Begleitung und Beratung für Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinden, besonders auch bei der Entwicklung neuer Formen und Angebote

-

Planung und Durchführung von Freizeiten für Kinder und Jugendliche mit einem ehrenamtlichen Team

-

Entwicklung und Gestaltung von Jugendgottesdiensten

-

Kooperation mit den weiteren hauptberuflichen Mitarbeiter/innen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat

-

Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit

Die Aufgaben im Dekanat werden nach teaminterner Absprache wahrgenommen – in den oben genannten Kirchengemeinden geht es um partielle Unterstützung der Konfirmandenarbeit (z.B. bei Freizeiten), Aufbau bzw. Begleitung von Jugendtreffs (14tägig) und Mithilfe im Team der „Kidstime“, eines monatlichen Angebotes für Kinder in der Region Pohlheim-Süd. Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Trägern von Kinder- und Jugendarbeit sind uns wichtig.

-

Fachhochschulabschluss im Bereich Gemeindepädagogik; bei Abschluss in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik kann eine gemeindepädagogische Zusatzqualifikation erworben werden

-

Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Dekanatssynodalvorstand

-

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

Wenn wir Interesse geweckt haben, schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 15.09.2007 an das Ev. Dekanat Hungen, Ludwigsburg 1, 35423 Lich.

-

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit neue Akzente zu setzen

-

Engagierte Mitarbeiter/innen im Dekanat

Nähere Auskünfte geben gerne Dekanin Barbara Alt (0 64 04/92 68 45 oder 0 64 04/20 59 28) oder Dekanatsjugendreferentin Claudia Dörfler (0 64 04/63 80 1).

-

Dienstsitz im Haus der Kirche mit entsprechender Infrastruktur

-

Vergütung nach KDAVO

Von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter auf Zeit erwarten wir: -

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

-

Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Kontext ihrer Lebenswelt und der christlichen Botschaft

-

Bereitschaft zur Kooperation mit den Kolleginnen des Jugendbüros, den Pfarrerinnen und Pfarrern und den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Dekanat und in den Kirchengemeinden

-

Impulse für die Dekanatsjugendvertretung

-

Erfahrungen im Bereich Erlebnispädagogik und Jugendfreizeiten

__________ Das Evangelische Dekanat Bad Marienberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100% Stelle)

Wir bieten:

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen der Vorsitzende der Dekanatssynode, Herr Dietmar Köhler unter Telefonnummer 0 26 63/96 82 27 gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an folgende Anschrift: Ev. Dekanat Bad Marienberg, Neustraße 42, 56457 Westerburg. __________

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 10

Darmstadt, den 1. Oktober 2007

D1205 B

Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN

BEKANNTMACHUNGEN

Berichtigung der Verwaltungsverordnung über die personelle und finanzielle Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der EKHN vom 5. September 2007

Jahresrechnung 2006 der EKHN

274

Potentialanalyse

275

DIENSTNACHRICHTEN

280

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

283

273

Gesetze und Verordnungen

Berichtigung der Verwaltungsverordnung über die personelle und finanzielle Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 5. September 2007 Die Verwaltungsverordnung über die personelle und finanzielle Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 22. September 2005 (ABl. 2005 S. 356), zuletzt geändert am 5. Juli 2007 (ABl. 2007 S. 242), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2007 (ABl. 2007 S. 243), ist wie folgt zu berichtigen: 1. § 5 Abs. 4 ist zu streichen. 2. In § 13 Abs. 3 ist die Jahreszahl „2006“ durch die Jahreszahl „2007“ zu ersetzen. 3. In § 14 Satz 1 ist die Angabe „§ 15 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 13 Abs. 1“ zu ersetzen. 4. In § 14 Satz 3 ist die Angabe „§ 13 Abs. 4“ durch die Angabe „§ 13 Abs. 6“ zu ersetzen. Darmstadt, den 5. September 2007 Für die Kirchenverwaltung Niggemann __________

274

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

Jahresrechnung 2006 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 1. Haushaltsabschluss 2006 nach Hauptgruppen (in EUR) 1.1 Einnahmen:

Ergebnis 2005

Hauptgruppe 0

Steuern, Zuwendungen und Zuschüsse

Hauptgruppe 1

Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb

Hauptgruppe 2

Kollekten - Einnahmen besonderer Art

Hauptgruppe 3

Vermögenswirksame Einnahmen

Ansatz 2006

Ergebnis 2006

in %

380.953.865,04

369.234.433

442.010.199,94

85,1

55.309.205,95

55.026.697

62.351.860,67

12,0

1.408.978,11

2.319.117

1.911.805,06

0,4

18.619.983,87

8.257.205

13.278.111,24

2,6

456.292.032,97

434.837.452

519.551.976,91

100,0

Einnahmen 2006 Kollekten Einnahmen besonderer Art

Vermögenswirksame Einnahmen

Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb Steuern, Zuwendungen und Zuschüsse

Ergebnis 2005

1.2 Ausgaben: Hauptgruppe 4

Personalausgaben

Hauptgruppe 5

Unterhalt. d. Grundstücke, Gebäude u. bewegl. Vermögen

Hauptgruppe 6 Hauptgruppe 7 Hauptgruppe 8

Sächliche Verwaltungs-/Betriebsausgaben Zuweisungen (an Kirchengemeinden, Dekanate und andere), Umlagen, Zuschüsse Ausgaben besonderer Art

Hauptgruppe 9

Vermögenswirksame Ausgaben

Ansatz 2006 150.791.633

146.319.183,34

5.638.343,77

3.835.519

4.252.986,33

0,8

27.484.111,24 234.714.976,39

27.508.327 229.591.167

28.084.318,89 260.361.520,86

5,4 50,1

28,2

14.583.052,27

14.251.313

16.532.066,31

3,2

26.893.483,49

8.859.493

64.001.901,18

12,3

456.292.032,97

434.837.452

519.551.976,91

100,0

Personalausgaben

Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen

Ausgaben besonderer Art Zuweisungen (an Kirchengemeinden, Dekanate und andere), Umlagen, Zuschüsse

in %

146.978.065,81

Ausgaben 2006

Vermögenswirksame Ausgaben

Ergebnis 2006

Sächliche Verwaltungs-/ Betriebsausgaben

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

275

2. Haushaltsabschluss 2006 - Einnahmen und Ausgaben nach Arten

2.1. Einnahmen nach Arten Abgrenzung (Gruppierungsnummern / Funktionen) 1. Ordentliche Einnahmen Kirchensteuer Kirchl. Zuweisungen Staatliche Zuschüsse Verwaltungseinnahmen / Ausgabenersatz Versorgungsstiftung Vermögenserträge Kollekten, Spenden Kredite, Rückfluss Sonstige Einnahmen

GRP 0100 GRP 03 und 04 GRP 05 und 08 HG 1 abzügl. GRP 196, 9721.00.1180, 9780.00.1991 9780.00.1991 9721.00.1180 GRP 21, 22, 35 GRP 32, 33, 38 GRP 23, 24, 3120, 34, 36

Zwischensumme

Ergebnis

Planansatz

Ergebnis

2005 EUR

2006 EUR

2006 EUR

Veränd. Ansatz/ Ergebnis 2006 EUR

Veränd. Ansatz/ Ergeb. 2006 %

Veränd. Ergeb. 06/05 %

360.182.591,56 5.950.495,00 14.820.778,48 19.083.784,72

348.000.000 5.950.378 15.284.055 19.099.587

420.397.021,45 6.657.578,01 14.955.600,48 22.015.612,70

72.397.021,45 1 707.200,01 -328.454,52 2.916.025,70 2

20,8 11,9 -2,1 15,3

16,7 11,9 0,9 15,4

8.000.000,00 13.975.414,23 659.161,08 2.018,08 890.602,61

10.000.000 12.000.000 325.005 1.200 2.061.712

10.000.000,00 15.809.468,94 567.964,97 1.150,00 6.313.156,03

0,00 3.809.468,94 3 242.959,97 -50,00 4.251.444,03 4

0,0 31,7 74,8 -4,2 206,2

13,1 -13,8 -43,0 608,9

423.564.845,76

412.721.937

496.717.552,58

83.995.615,58

20,4

17,3

2. Innere Verrechnungen Zwischensumme

GRP 196

14.250.007,00 437.814.852,76

13.927.110 426.649.047

14.526.779,03 511.244.331,61

599.669,03 84.595.284,61

4,3 19,8

1,9 16,8

3. Rücklagenentnahme Gesamteinnahmen

GRP 311

18.477.180,21 456.292.032,97

8.188.405 434.837.452

8.307.645,30 519.551.976,91

119.240,30 84.714.524,91

1,5 19,5

-55,0 13,9

1 Die Einnahmeverbesserung beruht zum einen auf einer Clearingrückzahlung für das Kalenderjahr 2001 in Höhe von 27,88 Mio. EUR. Diese wurde an die Versorgungsstiftung abgeführt. Zum anderen führt die gute konjunkturelle Situation zu Mehreinnahmen bei den Kirchensteuern aus der Einkommensteuer, die teils auch mit steuerrechtlichen Effekten zusammenhängen. Die für die kirchliche Einnahmesituation langfristig entscheidende Kirchenlohnsteuer ist dagegen gegenüber dem Vorjahr rückläufig. 2 Mehreinnahme u.a. bedingt durch erhöhte Zinseinnahmen im Rahmen des Liquiditätsmanagements. 3 Ordentliche Erträge aus den Spezialfonds der Gesamtkirche. 4 Insbesondere Einnahmen aus Immobilienverkäufen, die - verringert um diesbezügliche Aufwendungen - an den Grunderwerbsfonds bzw. die Baurücklage "Ersatzneubau Campus Westend" abgeführt wurden.

276

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

2.2 Ausgaben nach Arten Abgrenzung (Gruppierungsnummern / Funktionen)

Ergebnis

Planansatz

Ergebnis

2005 EUR

2006 EUR

2006 EUR

Veränd. Ansatz/ Ergebnis 2006 EUR

Veränd. Ansatz/ Ergeb. 2006 %

Veränd. Ergeb. 06/05 %

I. Gesamtkirchlicher Haushaltsteil 1. Ordentliche Ausgaben Personalausgaben darunter: - Dienstbezüge etc. - Versorgungsleistungen - Einmalzahlung ERK

HG 4

146.978.065,81

GRP 44

133.332.191,37 13.645.874,44

150.791.633

138.311.183 12.480.450

146.319.183,34

133.906.146,93 12.413.036,41

-4.472.449,66 1

-4.405.036,07 -67.413,59

-3,0

-0,4

-3,2 -0,5

0,4 -9,0

Lfd. Sachausgaben f. Grundstücke, Gebäude und bewegl. Vermögen Sächl. Verwaltungs- und Betriebsausgaben Zuweisungen

HG 5 ./. AG I-III

5.638.343,77

3.835.519

4.241.168,03

405.649,03

10,6

-24,8

HG 6 ./. AG I-III

10.882.867,59 35.329.216,15

10.658.206 35.452.918

10.431.271,92 62.897.317,12

-226.934,08 27.444.399,12 2

-2,1 77,4

-4,1 78,0

Erwerb von Immobilien und bewegl. Vermögen

GRP 941, 942 ./. AG I - III GRP 95 u. 8700

Baumaßnahmen Schuldentilgung Zinsausgaben Verstärkungsmittel a) allgemein b) zweckgebundene Verstärkungsmittel Fondsmittel Beteiligungen Sonstiges Zwischensumme 2. Innere Verrechnungen

HG 7 ./. EKD Umlagen ./. AG I-III

GRP 98 ./. AG I-III GRP 88 ./. AG I -III 9800.00.8611 9800.00.8628 GRP 84 ./. AG I-III GRP 93 GRP 92

GRP 696

Zwischensumme 3. Rücklagenzuführung

GRP 911, 912, abzgl. 9722.00.9110

Ausgaben Gesamtkirche II. EKD-Umlagen

GRP 745x ohne 3660.00.7450

Summe gesamtkirchlicher Haushalt einschl. EKD-Umlagen

591.076,24

453.966

884.408,80

-411.069,02 2.203.506,56 7.257.244,18

408.500 2.304.927 5.712.415

270.118,17 2.305.083,00 7.699.186,21

0,00 0,00 3.150.365,00 2.572.055,11 1.000,00 214.192.671,39

235.269 75.000 5.295.982 0 1.000 215.225.335

0,00 0,00 6.627.452,03 9.302,17 2.500,00 241.686.990,79

430.442,80

94,8

49,6

-138.381,83 156,00 1.986.771,21 3

-33,9 0,0 34,8

-165,7 4,6 6,1

-235.269,00 -75.000,00 1.331.470,03 9.302,17 1.500,00 26.461.655,79

-100,0 -100,0 25,1 150,0 12,3

110,4 -99,6 150,0 12,8 32,5

1.843.309,51

1.127.000

2.441.532,25

1.314.532,25

116,6

216.035.980,90

216.352.335

244.128.523,04

27.776.188,04

12,8

13,0

12.133.434,59

3.697.100

33.215.969,37

798,4

173,8

228.169.415,49

220.049.435

277.344.492,41

57.295.057,41

26,0

21,6

28.040.045,80

27.810.900

27.811.163,75

263,75

0,0

-0,8

256.209.461,29

247.860.335

305.155.656,16

57.295.321,16

23,1

19,1

117.214.855,70 31.467.934,51 29.596.791,34 178.279.581,55

112.561.557 35.095.300 24.120.150 171.777.007

112.290.553,85 33.839.009,06 28.606.294,09 174.735.857,00

-271.003,15 -1.256.290,94 5 4.486.144,09 6 2.958.850,00

-0,2 -3,6 18,6 1,7

-4,2 7,5 -3,3 -2,0 -2,6

29.518.869,37 4

III. Kirchengemeinden, Dekanate und Zweckverbände 1. Ausgleichsstöcke Ausgleichsstock I * Ausgleichsstock II * Ausgleichsstock III * Zwischensumme

Funktion 9321

2. Innere Verrechnungen

GRP 696

Funktion 9322 Funktion 9323

12.410.579,14

12.800.110

12.087.297,45

-712.812,55

-5,6

190.690.160,69

184.577.117

186.823.154,45

2.246.037,45

1,2

-2,0

9.392.410,99

2.400.000

27.573.166,30

1048,9

193,6

Ausgaben Kirchengemeinden, Dekanate und Zweckverbände

200.082.571,68

186.977.117

214.396.320,75

27.419.203,75

14,7

7,2

IV. Gesamtausgaben

456.292.032,97

434.837.452

519.551.976,91

84.714.524,91

19,5

13,9

Zwischensumme 3. Rücklagenzuführung

GRP 911, 912

25.173.166,30 7

* ohne Innere Verrechnung [2.] und Rücklagenzuführung [3.]

1 Minderausgaben u.a. infolge Vollkostenanmeldung, höherer erwarteter Altersteilzeitpersonalfälle, reduzierte Personalkostenerstattung durch zeitverzögerten Eingang, geringere Umzugskosten als prognostiziert. 2 Einmaliger Zuschuss zur Aufstockung der Versorungsstiftung (gedeckt durch Kirchensteuermehreinnahme - Clearingrückzahlung für das Jahr 2001). 3 Überplanmäßige Zinsausgaben an das kirchengemeindliche Treuhandvermögen. 4

Inbesondere Kirchensteuermehreinnahmen.

5 Minderausgaben u.a. beim Schuldendienst (für Baudarlehen, die aus dem AG II zugunsten der Gemeinden getilgt werden) 6 Mehrausgaben u.a. bei den Bedarfszuweisungen an die Dekanate 7 Insbesondere Kirchensteuermehreinnahmen.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

277

3. Haushaltsabschluss 2006 nach Budgetbereichen 3.1 in absoluten Werten (EUR) Budgetbereich 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene

2.1 Handlungsfeld Verkündigung

2.2 Zentrum Verkündigung

3.1 Handlungsfeld Seelsorge

3.2 Zentrum Seelsorge und Beratung

4.1 Handlungsfeld Bildung

4.2 Zentrum Bildung

5.1 Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie 5.2 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung

6.1 Handlungsfeld Mission und Ökumene

6.2 Zentrum Ökumene

7 Theologische Ausbildung und Supervision

8 Gesamtkirchliche Dienstleistungen

9 Öffentlichkeitsarbeit

10 Zentrales Gebäudemanagement

11 Synode

12 Kirchenleitung

13 Leitendes Geistliches Amt

14 Allgemeines Finanzwesen

15 Rechnungsprüfungsamt

Summe

Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss

Ansatz 2006 21.084.055 245.788.087 -224.704.032 188.128 2.301.866 -2.113.738 395.056 2.381.376 -1.986.320 759.745 6.659.609 -5.899.864 123.210 735.343 -612.133 15.977.165 18.342.782 -2.365.617 2.329.604 5.323.100 -2.993.496 785.460 14.962.998 -14.177.538 146.740 1.383.203 -1.236.463 0 7.840.741 -7.840.741 526.525 2.055.680 -1.529.155 470.752 8.198.930 -7.728.178 2.437.463 15.497.788 -13.060.325 26.000 4.180.128 -4.154.128 966.149 3.466.004 -2.499.855 140 579.733 -579.593 390 623.339 -622.949 8.000 973.395 -965.395 388.577.970 92.309.862 296.268.108 34.900 1.233.488 -1.198.588 434.837.452 434.837.452 0

Ergebnis 2006 23.275.787,25 247.798.565,65 -224.522.778,40 222.381,73 2.243.243,95 -2.020.862,22 471.136,80 2.636.504,62 -2.165.367,82 1.027.991,65 6.859.538,00 -5.831.546,35 157.469,25 794.152,34 -636.683,09 13.931.943,30 17.608.790,04 -3.676.846,74 2.371.963,10 5.152.198,13 -2.780.235,03 787.009,57 15.410.716,76 -14.623.707,19 223.171,93 1.435.903,40 -1.212.731,47 36.824,45 7.886.281,20 -7.849.456,75 761.437,63 2.251.380,54 -1.489.942,91 1.093.000,84 8.924.090,84 -7.831.090,00 2.605.524,81 15.833.796,46 -13.228.271,65 70.839,53 4.116.136,11 -4.045.296,58 6.526.369,39 8.600.303,30 -2.073.933,91 0,00 566.552,24 -566.552,24 689,64 626.159,48 -625.469,84 11.565,47 1.000.756,45 -989.190,98 465.940.069,79 168.510.224,03 297.429.845,76 36.800,78 1.296.683,37 -1.259.882,59 519.551.976,91 519.551.976,91 0,00

mehr/weniger Ansatz/Ergebnis 2006

2.191.732,25 2.010.478,65 181.253,60 34.253,73 -58.622,05 92.875,78 76.080,80 255.128,62 -179.047,82 268.246,65 199.929,00 68.317,65 34.259,25 58.809,34 -24.550,09 -2.045.221,70 -733.991,96 -1.311.229,74 42.359,10 -170.901,87 213.260,97 1.549,57 447.718,76 -446.169,19 76.431,93 52.700,40 23.731,53 36.824,45 45.540,20 -8.715,75 234.912,63 195.700,54 39.212,09 622.248,84 725.160,84 -102.912,00 168.061,81 336.008,46 -167.946,65 44.839,53 -63.991,89 108.831,42 5.560.220,39 5.134.299,30 425.921,09 -140,00 -13.180,76 13.040,76 299,64 2.820,48 -2.520,84 3.565,47 27.361,45 -23.795,98 77.362.099,79 76.200.362,03 1.161.737,76 1.900,78 63.195,37 -61.294,59 84.714.524,91 84.714.524,91 0,00

278

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

3.2 in relativen Anteilen (%)

Budgetbereich 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene 2.1 Handlungsfeld Verkündigung 2.2 Zentrum Verkündigung 3.1 Handlungsfeld Seelsorge 3.2 Zentrum Seelsorge und Beratung 4.1 Handlungsfeld Bildung 4.2 Zentrum Bildung 5.1 Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie 5.2 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung 6.1 Handlungsfeld Mission und Ökumene 6.2 Zentrum Ökumene 7 Theologische Ausbildung und Supervision 8 Gesamtkirchliche Dienstleistungen 9 Öffentlichkeitsarbeit 10 Zentrales Gebäudemanagement 11 Synode 12 Kirchenleitung 13 Leitendes Geistliches Amt 14 Allgemeines Finanzwesen 15 Rechnungsprüfungsamt Insgesamt:

Einnahmen 4,5 0,0 0,1 0,2 0,0 2,7 0,5 0,2 0,0 0,0 0,1 0,2 0,5 0,0 1,3 0,0 0,0 0,0 89,7 0,0 100,0

Ausgaben 47,7 0,4 0,5 1,3 0,2 3,4 1,0 3,0 0,3 1,5 0,4 1,7 3,0 0,8 1,7 0,1 0,1 0,2 32,5 0,2 100,0

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

279

4. Rücklagen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau per 31.12.2006 (ohne Rückstellungen für Clearing und Versorgungsstiftung, Zweckvermögen und Nachlassverwaltung)

Buchwert per Buchwert per 01.01.2006 EUR 31.12.2006 EUR

Bezeichnung

1. Gesetzliche Rücklagen Kirchensteuerrücklage Kirchengemeinden Ausgleichstock I+III Betriebsmittelrücklage Kirchensteuerrücklage Gesamtkirche Bürgschaftssicherungsrücklage Diakoniestations-Rücklage Allgemeine gesamtkirchliche Ausgleichsrücklage Summe

51.068.808 42.271.922 28.040.816 2.321.502 4.658.488 31.827 128.393.363

80.685.392 73.751.004 45.021.781 3.789.811 4.358.488 51.958 207.658.434

16.602.951 10.266.270 5.825.021 5.064.381 4.462.406 3.428.537 835.672 569.863 0 47.055.102

16.346.612 10.189.095 7.907.691 5.064.381 4.462.406 3.229.245 580.960 217.690 48.766.666 96.764.747

3.077.716 1.033.220 530.474 1.354.923 358.492 6.354.826

3.077.716 1.058.077 549.987 1.354.923 358.492 6.399.195

181.803.291

310.822.376

2. Zweckgebundene Rücklagen Budgetrücklagen Baurücklage/ Gesamtkirche Grunderwerbsfonds Baurücklage/ Kirchengemeinden Konsolidierungsrücklage/ Gesamtkirche Konsolidierungsrücklage/ Kirchengemeinden Sonstige zweckgebundene Rücklagen Schulrücklage Rücklage zur Gründung einer Kirchbaustiftung Summe 3. Sonder-/Treuhandvermögen Baulastablösungsfonds/ Gesamtkirche Gesangbuchfonds Religionsbücherfonds Diakoniefonds Schwesterfonds Elisabethenstift, Darmstadt Summe Gesamtsumme EKHN-Rücklagen

Vorstehende Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird gemäß § 87 Abs. 4 der Kirchlichen Haushaltsordnung hiermit bekannt gemacht. Darmstadt, den 6. September 2007 Für die Kirchenverwaltung HHinte inte

280

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Potentialanalyse

Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt gemäß § 6 Abs. 1 des Kirchengesetzes betreffend die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der Pfarrer sowie Artikel 3 Nr. 1 des Kirchengesetzes zur Änderung des Auswahlverfahrens für den Pfarrdienst in der EKHN vom 7. Dezember 2002 (ABl. 2003 S. 93) für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich ab dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben, die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse voraus. Gemäß § 9 Abs. 2 der Rechtsverordnung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare vom 10. Juni 2003 (ABl. 2003 S. 382) können Kandidatinnen und Kandidaten, die sich vor dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben, beantragen, nach den neuen Regelungen behandelt zu werden.

Nr. 10 · 2007

Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personal-Service Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. Geburtsurkunde 2. Tauf- und Konfirmationsschein 3. Reifezeugnis 4. Polizeiliches Führungszeugnis 5. Lebenslauf und Lichtbild 6. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung 7. Amtsärztliches Gutachten 8. Urkunde über den Familienstand

Vom 10. bis 14. Dezember 2007 findet eine Potentialanalyse in Arnoldshain statt.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Oktober 2007 und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2007 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).

Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten Theologiestudierenden können sich frühestens nach Abschluss von sechs sprachfreien theologischen Fachsemestern zur Teilnahme an der Potentialanalyse bewerben.

Darmstadt, den 4. September 2007

Dienstnachrichten

Für die Kirchenverwaltung Schuster __________

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

281

282

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

283

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung

eine/n Pfarrer/in

Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen.

Unsere Gemeinde liegt am nordöstlichen Rand des Dekanates Idstein. Eingebettet in die nördlichen Ausläufer des Taunus liegen die Kommunen Bad Camberg und Selters. Zum Seelsorgebezirk der zu besetzenden Pfarrstelle gehören Teile der Kernstadt Bad Camberg sowie Erbach, Würges und Dombach. Wesentliche Bereiche der Gemeindearbeit sind nach Arbeitsschwerpunkten im pfarramtlichen Team verteilt.

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________

Bad Camberg und Niederselters, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Idstein, Modus A Die evangelische Kirchengemeinde Bad Camberg und Niederselters sucht ab sofort für das Team im Pfarramt (2,5 Stellen)

Sie erwartet eine Gemeinde mit ca. 3.800 Gemeindegliedern mit einem Altersdurchschnitt von ca. 37 Jahren. Es gibt zwei Gottesdienstorte, an denen wöchentlich Gottesdienst gefeiert wird. Zudem werden regelmäßig Gottesdienste in einem Altenheim, einer Altenwohnanlage und einer Rehaklinik gefeiert. Wir sind eine Diasporagemeinde (19 % Protestanten), die durch Zuzug ständig wächst. Dementsprechend sind in unserer Gemeinde unterschiedliche Frömmigkeitsprofile vertreten. Der Kirchenvorstand ist aktiv und aufgeschlossen. In den Bereichen Kinder- und Minigottesdienst, KU3, Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Für die Kinderund Jugendarbeit besteht ein umfassendes Konzept. Die

284

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Erwachsenenbildung findet in verschiedenen Formen und Bereichen statt. Es gibt zwei Hauskreise und eine ausgedehnte Seniorenarbeit, die ebenfalls ehrenamtlich begleitet wird. Neuzugezogene und ältere Gemeindeglieder werden von zwei Besuchsdienstkreisen besucht. Zu den katholischen Pfarrgemeinden vor Ort bestehen intensive und freundschaftliche Kontakte, die ihren Ausdruck in einer guten Zusammenarbeit finden. Kirchenmusikalisch gewinnt unsere Gemeinde Profil durch einen Posaunenchor samt Jungbläsern, einen Kirchenchor und eine Gesangsgruppe. Für die Gottesdienstfeiern und die Gemeindearbeit stehen die Christuskirche (1963) in Niederselters mit einem Gemeinderaum sowie die Martinskirche (1897) und das Gemeindehaus (1964) in Bad Camberg zur Verfügung. Das Gemeindebüro ist im Gemeindehaus untergebracht. In der Gemeinde sind nebenamtlich beschäftigt: ein Küster in Niederselters, eine Küsterin in Bad Camberg und eine Gemeindesekretärin, die ebenfalls als Hausmeisterin im Gemeindehaus tätig ist. Die Büroarbeit wird durch eine weitere Fachkraft unterstützt. Für die Kirchenmusik sind zwei Organisten, eine Chorleiterin und der Leiter des Posaunenchores angestellt. Die Verwaltungsarbeit wird wesentlich durch das Regionalverwaltungsamt in Wiesbaden unterstützt. Wir erwarten von Ihnen Freude an der Mitarbeit im pfarramtlichen Team und an der Zusammenarbeit mit nebenamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. In dieser Zusammenarbeit sollen Ihre eigenen Stärken und Erfahrungen zum Tragen kommen. Die Kurstadt Bad Camberg ist eine landschaftlich reizvoll gelegene, sehr lebendige und wachsende kleine Stadt. Sie hat einen Autobahnanschluss zur A3 und liegt, mit eigenem Bahnhof, an der Bahnlinie Frankfurt-Limburg. Die Kindergärten sind in städtischer und katholischer Trägerschaft. Es gibt mehrere Grundschulen, eine additive Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, eine Schule für Hörgeschädigte und die Mittelpunktschule in Niederselters. Bad Camberg bietet vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sowie eine gute ärztliche Versorgung. Auf Sie wartet ein ruhig gelegenes Pfarrhaus (51/2 ZKB + Amtszimmer) mit großem Garten, das mit der Martinskirche ein denkmalgeschütztes Ensemble bildet. Zwei weitere separate Räume stehen im Pfarrhaus für Gemeindearbeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Auskünfte erhalten Sie bei: der Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Frau Ellenore Matthey, Schlesienstraße 5, 65520 Bad Camberg, Tel.: 06434 7700; Pfarrer Helmut Gross, Sachsenring 5, 65520 Bad Camberg, Tel.: 06434 903602; Pfarrerin Helge Stöfen, Pflasterwiese 5, 65510 Idstein-Walsdorf, Tel.: 06434 7228 sowie bei Frau Dekanin Heinke Geiter, Fürstin-Henriette-DorotheaWeg 1, 65510 Idstein, Tel.: 06126 4017710 und Herrn Propst Dr. Sigurd Rink, Humperdinckstraße 7A, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 522475. __________

Nr. 10 · 2007

Eppelsheim, 0,5-Pfarrstelle, Dekanat Alzey, Modus C Zur Pfarrstelle gehören die Gemeinden Eppelsheim, 750 Gemeindeglieder, und Dintesheim, 80 Gemeindeglieder. Im Herzen von Rheinhessen, 40 km südwestlich von Mainz (Kreis Alzey-Worms), liegen die Kirchengemeinden Eppelsheim und Dintesheim. Die Orte sind mit sehr viel Grün umgeben und geprägt vom Weinbau. Schöne alte Wohnhäuser und Bauernhöfe aus Kalkbruchsteinen geben ihnen ein mediterranes Flair. Eppelsheim wurde 1993 zum schönsten Dorf Deutschlands gekürt und ist in 2007 erneut nominiert. Dintesheim hat eine kleine, historisch reizvolle Kirche mit neuem Altar, Taufbecken, neuen Fenstern im Chorraum, und sie verfügt über 60 Sitzplätze. Die Kirche in Eppelsheim wurde im gotischen Stil erbaut und ist innen liebevoll restauriert. Sie besitzt eine Stummorgel und hat 200 Sitzplätze. Beide Kirchen verfügen über eine hervorragende Akustik und werden immer wieder zu Konzerten genutzt. Wir feiern in Eppelsheim wöchentlich Gottesdienst, in Dintesheim 14tägig. Eppelsheim und die Region verfügen über eine hervorragende Infrastruktur, Ärzte, Schulen, Kindergärten (Arzt und Kindergarten sind im Dorf), Grund- und Hauptschule sind im 2 km entfernten Nachbardorf, zu dem selbstverständlich ein Schulbus eingesetzt ist. Ansonsten befinden sich alle Schulen wie Gymnasien in der 7 km entfernten Kreisstadt Alzey. Fachhochschulen in Mainz und Worms, eine Universität in Mainz. Das nächstgelegene Krankenhaus befindet sich ebenfalls in Alzey. Eppelsheim verfügt über eine Bahn- und Busstation. Die Züge verkehren im 1/2-Stundentakt nach Worms und Alzey. Für den Autoverkehr existiert eine schnelle Anbindung an die Autobahnen A 61 und A 63 (Autobahnkreuz Alzey). In Eppelsheim sind alle Geschäfte zur Grundversorgung vorhanden. Außerdem gibt es ein reges Vereins- und Gemeindeleben sowie Sporthalle und Sportanlagen (z.B. Tennisplätze), die eine hohe Freizeitqualität garantieren. Das Pfarrhaus in Eppelsheim ist erbaut in den 60er Jahren und verfügt über 5 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC, Kellerräume, Carport und Abstellraum. Für den Neubezug werden umfassende Renovierungsarbeiten vorgenommen. Die Amtsräume befinden sich im Pfarrhaus (separat). Angebaut wurde 1993 das Gemeindezentrum „MartinLuther-King-Haus“ mit zwei Räumen, WC, Küche, Abstellraum, Stauräumen sowie ein Kellerraum, in dem sich das Minga-Lädchen (Welt-Laden) befindet. Vor dem Haus ist ein großzügiger Hof, dahinter ein Wiesengrundstück mit altem Baumbestand, das bisher zu großen Teilen privat genutzt wird. Im Gemeindehaus treffen sich regelmäßig verschiedene Gruppen: Konfirmations-, Krabbel-, Seniorengruppe,

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Rückengymnastik, Feldenkrais und Besuchsdienstkreis. Außerdem befindet sich noch eine Leihbücherei in diesen Räumlichkeiten. Zu unseren Gemeinden gehören zwei Kirchenvorstände, eine Küsterin und ein Küster, eine Organistin und eine Schreibkraft. Wir wünschen uns von einer neuen Pfarrerin/einem neuen Pfarrer zusätzliche Impulse für die Gemeinde, insbesondere für die Kinder- und Jugendarbeit. Freuen würden wir uns über einen oder eine Bewerber/in, der/die vor allem gut zuhören kann und Seelsorge als Berufung versteht. Für Fragen und Gespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Herr Propst Dr. Schütz, Tel.: 06131 31027; Frau Dekanin Schmuck-Schätzel, Tel.: 06731 998469. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenvorstände: Frau Iris Häußer, Tel.: 06735 960246; Frau BaroHaag, Tel.: 06735 1238. __________ Friedberg-Fauerbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau. Pfarramtliche Verbindung mit der Kirchengemeinde Friedberg-Ossenheim. Patronat des Grafen zu Solms-Rödelheim und Assenheim Der Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Fauerbach und Ossenheim hat eine Stelle als Krankenhausseelsorger übernommen. Daher suchen wir jetzt eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die mit Freude seelsorgerliche und theologische Aufgaben in unseren Gemeinden übernehmen wollen. Wir leben gerne hier! Die Orte Friedberg-Fauerbach (1.315 Gemeindeglieder) und Ossenheim (588 Gemeindeglieder) haben ein reges Vereinsleben. Wir sind Teile der Kreisstadt Friedberg mit etwa 28.600 Einwohnern und haben eine gute Infrastruktur. Fauerbach hat zwei städtische Kindergärten und eine Grundschule, die Stadt Friedberg ist Schulstadt mit allen Schulformen und einer Fachhochschule. Im Bereich Bad Nauheim/Friedberg gibt es viele kulturelle Angebote. Frankfurt und Gießen sind nur etwa 30 km entfernt und mit S-Bahn oder Eilzügen schnell zu erreichen. Die Kirchengemeinden bieten Ihnen -

zwei selbstständige Kirchenvorstände, die sich gerne engagieren und mitarbeiten

-

eine ehrenamtlich in der Gemeinde tätige B-Kirchenmusikerin

-

es gibt Angebote für verschiedene Altersgruppen (Krabbelgruppe, Kindergottesdienst, Jugendgruppe, Flötengruppen, Singkreis, Bibelkreis, Besuchsdienstkreis, Seniorenkreis)

-

Gemeindebriefredaktionen

-

einen Sozialen Arbeitskreis

285

Kirchen, Pfarrhäuser und Gemeindehaus sind in einem sehr guten baulichen Zustand. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der -

mit den Menschen in unseren dörflichen Gemeinden leben will, für sie ansprechbar ist und sie seelsorgerlich begleitet

-

geistliche Begleitung der Gemeinde, den Kirchenvorständen und den ehrenamtlich Mitarbeitenden bietet

-

Freude daran hat, mit einem Gottesdienstteam zielgruppenorientierte, lebendige und lebensnah gestaltete Gottesdienste zu feiern

-

tatkräftige Unterstützung beim Zusammenwachsen der beiden Gemeinden gibt

-

eigene Akzente setzt und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten verbindet

-

Neubürger in die Gemeinden integriert

Wenn Sie sich vorstellen können, in unseren Gemeinden zu leben und zu arbeiten, können Sie Näheres erfahren bei Erika Lipowicz, KV-Vorsitzende von FriedbergFauerbach, Tel.: 06031 14672; Dr. Regina BechsteinWalther, KV-Vorsitzende von Ossenheim, Tel.: 06031 3237; Dekan des Dekanats Wetterau, Jörg-Michael Schlösser, Tel.: 06032 345460; Propst für Oberhessen, Pfr. Klaus Eibach, Tel.: 0641 7946910. Besuchen Sie uns, sprechen Sie mit uns, bewerben Sie sich. Wir freuen uns auf Sie! __________ Gießen, Pfarrstelle der Ev. Luthergemeinde (1,0), Dekanat Gießen, Modus B, zum zweiten Mal Unser Pfarrer geht in den Ruhestand. Deshalb suchen wir für unsere Luthergemeinde eine/n Nachfolger/in. Wo wir sind: Gießen liegt zentral in Mittelhessen. Für ihre ca. 70.000 Einwohner bietet die Stadt neben guter Infrastruktur alle Ausbildungsmöglichkeiten: von - integrativen- Kindertagesstätten und Schulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sprachheilschule und -Zentrum, Schule für praktisch Bildbare, bis hin zu Fachhochschule und Universität. Die Stadt hat eine gute Verkehrsanbindung (A5/A45); das Umland ist geprägt durch Wälder, Wiesen, Burgen und historische Fachwerkstädtchen. Wer wir sind: Von unserem Gemeindezentrum sind Sie in ca. 10 Minuten zu Fuß in der Innenstadt. Uns gegenüber liegt der parkähnliche, botanisch und kulturell wertvolle Alte Friedhof. Hier ist auch die historische Kapelle beheimatet, in der die Luthergemeinde ihre Gottesdienste feiert. Das Gemeindezentrum besteht aus Gemeindesaal mit großer Bühne und Nebenräumen, Kindertagesstätte für 2 Kindergarten- und 1Hortgruppe und dem Pfarrhaus mit kleinem Garten und Gemeindebüro.

286

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Luthergemeinde gibt es seit 1927. Sie hat derzeit 2.200 Mitglieder. Die soziale Struktur ist gemischt und ausgewogen. Ein engagierter Kirchenvorstand arbeitet unter Laienvorsitz; viele Ehrenamtliche bringen sich mit Phantasie und Kreativität in das Gemeindeleben ein. In der Gemeinde arbeiten hauptamtlich ein Küster/ Hausmeister mit voller, eine Sekretärin und ein Gemeindepädagoge mit je 1/2 Stelle und 10 Mitarbeiter/innen in der Kindertagesstätte. Für die Kirchenmusik sorgen eine Organistin mit 1/2 Stelle und der Kirchenchorleiter.

Nr. 10 · 2007

Kooperationen und Partnerschaften: -

Vernetzung mit den benachbarten Gemeinden Andreas und Wichern

-

Lebendige Partnerschaften mit der Kirchengemeinde in Bennstedt bei Halle und mit der Presbyterian Church des Bawku- Distrikts in Nord- Ghana

Öffentlichkeit: -

Homepage

Unser Gemeindeleben ist geprägt durch eine große Bandbreite theologischer Ausrichtungen mit gegenseitiger Akzeptanz. Dies spiegelt sich wider in vielfältigen Aktivitäten:

-

Gemeindebrief (mit eigenem Redaktionsteam)

-

Vernetzung mit dem Kirchenladen der Stadt

Gottesdienstformen:

Teamfähigkeit und gleichzeitig Leitungskompetenz, um die vielfältigen Gemeindeaktivitäten mitzutragen und weiter zu entwickeln. Wichtig sind uns religionspädagogische Begleitung in Kindertagesstätte, Kindergottesdienst und Jugendarbeit. Neugewinnung, Einarbeitung und Begleitung von Mitarbeiter/innen sollten Ihnen ein Anliegen sein. In der Seelsorge steht eine Neustrukturierung des Besuchsdienstkreises an. Sollten Kraft und Phantasie es erlauben, freuen wir uns, gemeinsam auch außergewöhnliche Projekte zu wagen.

-

Traditioneller Gottesdienst

-

Passions- und Adventsandachten

-

"Gottesdienst anders" (mit selbständig arbeitendem Team)

-

Familien- Gottesdienst

-

Gottesdienste zu besonderen Gelegenheiten: Osternacht, Himmelfahrts- Gottesdienst unter freiem Himmel, Buß- und Bettag

-

ökumenische Gottesdienste mit der benachbarten Thomas-Morus-Gemeinde

-

Gottesdienst mit und in dem benachbarten psychiatrischen Krankenhaus

Musik: -

Kirchenchor

-

Bläserkreis zusammen mit der Nachbargemeinde

Kinder- und Jugend- Arbeit: -

Jungscharen für Mädchen und Jungen

-

Jugendtreff

-

Kindergottesdienst, Tauferinnerungs- und Krabbelgottesdienste

-

Andachten in der Kindertagesstätte

Was wir uns von Ihnen wünschen:

Sind Sie neugierig geworden? - www.luthergemeinde.de Für nähere Informationen wenden Sie sich an: die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Faber-Lell, Tel.: 0641 792409; den Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610 oder an den Dekan für das Dekanat Gießen, Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641 9260080. __________ Lixfeld, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Gladenbach, ab September 2007, Modus A Suchen Sie eine Aufgabe? Wir haben das Richtige für Sie! Unsere Gemeinde liegt in einem reizvoll ländlichen und waldreichen Gebiet im Landkreis Marburg/Biedenkopf.

-

Gemeinde-/Seniorennachmittage

-

Frauenkreis

Zur Kirchengemeinde Lixfeld gehören die Orte Lixfeld (1.401 Einwohner) und Frechenhausen (838 Einwohner), die zur politischen Großgemeinde Angelburg zählen. Vor Ort finden Sie gute Einkaufsmöglichkeiten sowie Ärzte, Apotheke und Banken, ebenso einen kommunalen, integrativen Kindergarten sowie eine Grundschule. Weiterführende Schulen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Universitäten sind in Marburg (ca. 30 km) und Gießen (ca. 40 km) gut erreichbar.

-

"Frauen und die Bibel"

Und wie sieht unsere Kirchengemeinde aus? So!

-

Hauskreis

-

Besuchsdienstkreis

-

Nachmittage für Patienten der nahe gelegenen psychiatrischen Klinik

-

Kreativkreis

Zu unserer Kirchengemeinde gehören 934 Gemeindeglieder in Lixfeld und 582 Gemeindeglieder in Frechenhausen. Die Kirchengemeinde ist geprägt durch die lutherische Tradition von Hessen/Darmstadt sowie der Erweckungsbewegung. Wir sind eine lebendige und offene Kirchengemeinde. Im Mittelpunkt des Gemeindelebens stehen die Gottesdienste in beiden Orten. In der

Erwachsenenbildung und Senioren:

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Kirche in Lixfeld und dem Kirchsaal in Frechenhausen finden sonntäglich Gottesdienste statt. Den Kindergottesdienst, der jeweils von einem Mitarbeiterteam gestaltet wird, feiern wir ebenfalls sonntags in beiden Orten. Daneben prägen ein Hauskreis, viele verschiedene Gruppen und Kreise das Bild unserer Gemeinde, so dass alle Generationen angesprochen werden. In der Verwaltung ist eine Pfarramtssekretärin mit 10 Stunden monatlich angestellt. Des weiteren befinden sich im Nebenamt 4 Küster/innen, 2 Organisten und Reinigungs-Personal. Ein Redaktionsteam gestaltet den Gemeindebrief. Weitere zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter/innen und der CVJM unterstützen und gestalten die vielfältigen Angebote in der Gemeinde. Eine historische Kirche (350 Sitzplätze) und ein Gemeindehaus befinden sich in Lixfeld, in Frechenhausen gibt es einen Kirchsaal (150 Sitzplätze) im Gemeindehaus. Das geräumige Pfarrhaus befindet sich in Lixfeld, eingebunden zwischen Kirche und Gemeindehaus. Es hat 5 Zimmer, Küche, Speisekammer und Bad mit separatem WC. Diese Wohnetage erstreckt sich auf 120 qm Wohnfläche. Daran schließt sich eine Terrasse mit Garten an. Im Untergeschoss des Hauses sind ein Gästezimmer, eine Toilette sowie das Dienstzimmer mit Aktenund Kopierraum und das Gemeindebüro untergebracht. Zum Pfarrhaus gehört ebenfalls eine Garage. Was uns wichtig ist! Wir bemühen uns zurzeit intensiv darum, dass auch Kirchenferne sich in unseren Gottesdiensten wohl fühlen. Am Sonntag feiern wir darum traditionelle Gottesdienste und solche mit neuen Formen. Da der Gottesdienst ein Schwerpunkt in unserer Gemeindearbeit ist, arbeiten wir eng mit der Dekanatsbeauftragten für neue Gottesdienstformen zusammen. Zu den weiteren Schwerpunkten unserer Arbeit zählen auch die wöchentlichen Bibelstunden in beiden Orten, die im Wechsel mit dem Herborner Gemeinschaftsverband gestaltet werden. Mit der Freien ev. Gemeinde und der Freien Christengemeinde sind wir auf Allianzebene verbunden. Einmal im Jahr organisieren wir eine Kinder- und Jugendbibelwoche, die großen Anklang findet. Im Bereich der Jugendarbeit hat sich eine enge Zusammenarbeit mit den benachbarten Kirchengemeinden entwickelt. Seit Jahren findet mit einer Nachbarpfarrerin ein guter und reger Kanzeltausch statt. Der Kirchenvorstand und die Mitarbeitenden lassen sich darüber hinaus auch gerne auf weitere neue Projekte ein. Unsere Wünsche an Sie: Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer

287

-

mit Engagement, um die neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen zu unterstützen und zu begleiten,

-

mit Liebe zur nachgehenden Seelsorge.

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit uns an unserem Projekt „Gottesdienst neu gestalten“ weiterarbeitet. Auch bieten wir unsere große Hilfe beim Aufbau eines Besuchsdienstes an. Wir möchten unsere künftige Pfarrerin/unseren künftigen Pfarrer ermutigen, ihre/seine eigenen Ideen, Begabungen und Fähigkeiten zum Wohle des Gemeindeaufbaues mit einzubringen. Der Kirchenvorstand wünscht sich auch mit Ihnen eine gute Zusammenarbeit im Team. Haben Sie Interesse? Fragen? Dann melden Sie sich bitte! Nähere Auskünfte erteilen: Propst Michael Karg, Friedrich-Birkendahl-Straße 31, 35745 Herborn, Tel.: 02772 3304; Dekan Matthias Ullrich, Bahnhofstraße 12, 35075 Gladenbach, Tel.: 06462 915404, E-Mail: ev.dekanat. [email protected]; Stellvertr. Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Brigitte Schneider, Lixfeld, Lohstraße 13, 35719 Angelburg, Tel.: 06464 913867. __________ Londorf, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Grünberg. Patronat des Freiherrn von Gemmingen-Hornberg in Fränkisch-Crumbach und Graf von Schwerin in Friedelhausen und Freiherr von Röder zu Diersburg in Londorf Die Glocken des „Doms der Rabenau“ rufen Sie Weil unser Pfarrer aus beruflichen Gründen zum 01.10.2007 unsere Kirchengemeinde verlässt, suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die oder der Freude daran hat/haben, seelsorgerliche und theologische Aufgaben in unserer Gemeinde zu übernehmen. Wo finden Sie den „Dom der Rabenau“? Der „Dom der Rabenau“ ist die aufwändig renovierte, imposante Kirche mitten in Londorf. Direkt gegenüber der Kirche steht das Pfarrhaus, das ausreichend Platz für eine Familie bietet. Sie müssen vom Pfarrhaus nur über einen Hof, in dem Blumenrabatten angelegt sind, gehen, um in das Gemeindehaus zu kommen. Im Gemeindehaus finden Sie den großen Gemeindesaal, eine Küche und im Untergeschoss einen weiteren kleineren Versammlungsraum sowie das Gemeindebüro. Jetzt wissen Sie etwas über die unmittelbare Umgebung, in der Sie möglicherweise tätig sein werden.

-

mit einer Offenheit für die Schwerpunkte unserer Gemeinde,

Was erwartet Sie, wenn Sie mit dem Fahrrad oder dem Auto die Gegend erkunden?

-

mit den Fähigkeiten, auf Menschen zuzugehen und eine einladende Kirche zu repräsentieren,

-

mit Freude an der Gestaltung und Weiterentwicklung des gottesdienstlichen Lebens,

Londorf gehört zur Großgemeinde Rabenau und liegt im landschaftlich reizvollen Lumdatal, wo man die Hektik der Stadt vergessen kann und das auch durch das nahe Vogelsberggebiet viele Freizeitmöglichkeiten bietet. Wenn Sie Lust auf Stadt haben, sind die Städte Marburg

288

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

und Gießen in kurzer Zeit erreichbar, aber auch die schönen Fachwerkstädtchen Grünberg und Lich sind in nächster Nähe. Trotz der ländlich-dörflichen Struktur gibt es hier gute Einkaufsmöglichkeiten. Ärzte und eine Apotheke garantieren eine ausreichende medizinische Versorgung.

Nr. 10 · 2007

-

Konfirmandenhelferin und –helfer

-

einem großen Besuchsdienstkreis

-

und vielen, jederzeit ansprechbaren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Was erwarten und wünschen wir von Ihnen? In Londorf gibt es eine Kindertagesstätte und eine Grundschule. In der Nachbargemeinde Allendorf/Lda. können die weiterführenden Schulzweige (Gymnasium, Haupt- und Realschule, Förderstufe) besucht werden. Das Leben in dem Kirchspiel Londorf ist geprägt durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen Vereinen. Hier ist der Pfarrer stets ein gern gesehener Gast. Die Kirchengemeinde ist in dieses Vereinsleben integriert. Sie wollen mehr über die Struktur des Kirchspiels Londorf wissen? Das ev. Kirchspiel Londorf mit insgesamt 2.780 Gemeindegliedern umfasst die Hauptgemeinde Londorf und Kesselbach mit dem „Dom der Rabenau“. Hier findet jeden Sonntag Gottesdienst statt. In den Filialgemeinden Allertshausen und Climbach werden die Gottesdienste in vierzehntägigem Wechsel abgehalten. Auch die Kirchen in diesen Gemeinden sind in jüngster Zeit renoviert worden. Die pfarramtliche Versorgung unserer Kirchengemeinde ist in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchspiel Odenhausen durch eine Pfarrdienstordnung geregelt. Die Kirchengemeinde ist in der Verbandsvertretung der Diakoniestation Lumdatal vertreten. Wodurch, werden Sie jetzt fragen, zeichnet sich diese Kirchengemeinde aus? -

eine vielfältige Jugendarbeit, die durch die engagierte Arbeit eines Gemeindepädagogen unterstützt wird

-

regelmäßige Treffen der Frauenhilfen in allen Gemeinden

-

einen aktiven Kirchenchor

-

verschiedene spirituelle Angebote

-

ökumenische Andachten in der Advents- und Passionszeit

-

alternative Gottesdienste bei besonderen Anlässen

-

jährlich wiederkehrende Gemeindefeste

-

regelmäßig erscheinendes Gemeindeblatt

-

Konzerte verschiedener Art im „Dom der Rabenau“.

Das sollten Sie unbedingt auch noch wissen Sie unterhalten Unterstützung von vielen Seiten: -

einer sehr kompetenten Gemeindesekretärin

-

einem aktiven Kirchenvorstand

-

einem Gemeindepädagogen

-

Prädikantinnen und Prädikanten

Sie sollten eine Persönlichkeit sein, -

die mit Menschen in unseren dörflichen Gemeinden leben will, für sie ansprechbar ist, auf sie zugehen kann und sie seelsorgerlich begleiten wird

-

die die erfolgreiche Jugendarbeit weiterführt, aber auch Angebote für die ältere und mittlere Generation bereithält

-

die Ideen zur Integration von Neubürgern entwickelt

-

die bereit ist, im Team mit der Pfarrkollegin und den Pfarrkollegen zu arbeiten

-

die offen ist für Entwicklung und Durchführung unterschiedlicher Gottesdienstformen

-

die aufgeschlossen ist für neue Wege in der Gemeindearbeit, ohne das Traditionelle aus dem Auge zu verlieren

-

die Unterstützung für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten kann.

Hören Sie es jetzt läuten? Sind Sie neugierig geworden? Wir sind gespannt auf Ihre Bewerbung. Gern stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung: Stellvertretende KVVorsitzende Brigitte Heilmann, Tel.: 06407 5770; Pfarrer und komm. Dekan Jörg Gabriel, Tel.: 06407 90103; Pfarrer Frank Paulmann und Pfarrerin Claudia Kautzmann, Tel.: 06407 6593; der Propst für Oberhessen Pfarrer Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. www.Rabenau.de / www.Londorf.de. __________ Ober-Olm/Klein-Winternheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Mainz, Modus B Eine am südlichen Rand des Dekanats Mainz gelegene Pfarrstelle sucht eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar. Eine Brücke über die A 63 verbindet unsere beiden, vom Weinbau geprägten Orte Ober-Olm (4.400 Einwohner) und Klein-Winternheim (3.500 Einwohner). Sie gehören zur Verbandsgemeinde Nieder-Olm. Die Nähe zu Mainz (es besteht Stadtbusverbindung) und die familienfreundliche Umgebung machen sie zu beliebten Wohnorten. Es gibt jeweils ein attraktives, vielfältiges Vereinsleben. Die Kirchengemeinde mit ca. 2.000 Mitgliedern verfügt über eine Kirche mit Gemeindezentrum in Ober-Olm sowie über eine neu gebaute Kirche in Klein-Winternheim, die vielfältig nutzbar ist und auch Gemeinderäume bietet. Die Gottesdienste werden sonntags im Wechsel gefeiert.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

289

Ein gemeinsamer Kirchenvorstand hat Erfahrung darin, das Gemeindeleben im Miteinander beider Orte zu gestalten.

erwünscht, Arbeitsschwerpunkte im Bereich Kindertagesstätte, Kinder- und Jugendarbeit und Ökumene sind möglich.

In der Gemeinde bilden Gemeindesekretärin, Küsterin, Reinigungskraft und der Hausmeister das Team der Haupt- und Nebenamtlichen.

Leben und Arbeiten in Steinbach/Taunus, einer liebenswerten Gemeinde im Ballungsraum

Durch die Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es eine Reihe von Angeboten für Kinder (Kindergottesdienst, ökumenische Kleinkindergottesdienste, Kinderbibeltage, Kinderbibelfreizeit). Regelmäßig finden Seniorennachmittage statt. Ein Besuchsdienstkreis übernimmt zusammen mit der Pfarrerin/dem Pfarrer die Geburtstagsbesuche. Eine angemietete Dienstwohnung steht in Ober-Olm zur Verfügung; ggf. helfen wir gerne, eine Alternative zu finden. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der Freude hat an: -

Der Gestaltung von Gottesdiensten und dem Gemeindeleben

-

Der Chance, unser neu gebautes Haus in KleinWinternheim mit Leben zu füllen und die Gemeindearbeit entsprechend innovativ mitzugestalten

-

Unterricht und Kinder- und Jugendarbeit

-

Ökumenischer Zusammenarbeit

-

Präsenz in den Orten

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an: Stv. Vorsitzender des KV, Herrn Edmund Jost, Tel.: 06136 81212; Dekan Jens Böhm, Tel.: 06131 9600415; Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. __________ Steinbach/Ts., 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Hochtaunus, Modus B Die Ev. St. Georgsgemeinde Steinbach/Taunus möchte so bald wie möglich die neben der Pfarrstelle I von Pfr. Herbert Lüdtke ab 01.09.2007 vakante 0,5 Pfarrstelle II mit einer Pfarrerin/einem Pfarrer neu besetzen. Im Rahmen der Stellenbemessung wurde die Pfarrstelle II auf eine 1/2 Stelle reduziert. Gaben und Fähigkeiten der Pfarrerin/des Pfarrers Die Ev. St. Georgsgemeinde wünscht sich eine aufgeschlossene Pfarrerin/einen aufgeschlossenen Pfarrer, die/der neben theologischen und kommunikativen Fähigkeiten auch Talent für Verwaltung und Organisation mitbringt. Die Begleitung und Befähigung unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und des intensiven Gemeindelebens liegen uns besonders am Herzen. Eine Leidenschaft für Spiritualität und theologische Arbeit ist ausdrücklich

Bei uns in Steinbach finden Sie: -

lebendige Kirchengemeinde

-

aufgeschlossene Mitarbeiter/innen

-

interessante Arbeitsfelder

-

Geist und Kraft

-

Zuspruch und Anspruch.

Die Stadt Steinbach hat sich in den vergangenen 50 Jahren vom Vordertaunus-Dorf zu einer dicht besiedelten Kleinstadt mit ca. 10.000 Einwohnern im direkten Einzugsbereich Frankfurts entwickelt. Um den alten Ortskern herum gibt es verschiedene Wohnsiedlungen mit Wohnblocks, Reihenhäusern und Hochhäusern. Weitere Neubaugebiete sind geplant. Steinbach ist mit Buslinien und S-Bahn-Station in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Die Ev. St. Georgsgemeinde hat zurzeit rund 3.000 Gemeindemitglieder. Die wöchentlichen Gottesdienste finden bis auf den letzten Sonntag im Monat in der 1371 erstmals urkundlich erwähnten St. Georgskirche im Ortskern statt, die über 160 Sitzplätze verfügt und durch ihre Stumm-Barockorgel bekannt ist. Der letzte Gottesdienst im Monat wird in Verbindung mit dem Verkauf von Artikeln der Eine-Welt-Gruppe im Gemeindehaus gefeiert. Die Ev. St. Georgsgemeinde ist eine aufgeschlossene und aktive Gemeinde. Unsere Gemeinde lebt vom intensiven Engagement der Ehrenamtlichen. Gemäß der Vision des Kirchenvorstandes will die Gemeinde durch Lebendigkeit und Offenheit in der Stadt Steinbach wahrgenommen werden. Es gibt eine Vielzahl von Gruppen und Kreisen, die Angebote für alle Altersklassen abdecken. Regelmäßige Termine und besondere Veranstaltungen finden im 40 Jahre alten Gemeindezentrum statt. Das Gelände des Gemeindezentrums mit ca. 7.000 qm liegt in der neuen Ortsmitte. Im EG des Gemeindehauses befindet sich neben einem großzügigen Foyer ein teilbarer Saal mit 170 qm, ein Clubraum mit 34 qm, eine Küche, ein Abstellraum und eine behindertengerechte Toilette. Im UG sind zwei Räume mit je 65 qm, ein Bastelraum, Brennofenraum sowie Toiletten. Im UG der gegenüberliegenden Ev. Kindertagesstätte „Regenbogen“ befindet sich der Jugendkeller mit 2 Räumen und Tischfußballer. Die integrativ arbeitende Ev. Kindertagesstätte „Regenbogen“ bietet in drei Gruppen Betreuung für 60 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren. Ebenso steht auf dem Gelände das Mitarbeiterhaus, in dem das Gemeindebüro, das Archiv und 4 Wohnungen für Mitarbeiter/innen untergebracht sind.

290

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

Neben dem Gelände befinden sich die GeschwisterScholl-Grundschule sowie die städtischen Kindertagesstätten. Benachbart ist auch die kath. St. Bonifatiusgemeinde mit Kirche und Pfarrheim. Viele Veranstaltungen, Gottesdienste und der gemeinsame Gemeindebrief werden ökumenisch gestaltet.

Als „Tor zum Odenwald und zum Gersprenztal“ bietet Reinheim mit Kulturzentrum, Schwimmbad, Museum und Naherholungsgebieten und damit auch Ueberau einen hohen Freizeitwert.

Die Pfarrhäuser

Mitarbeiter/innen

Direkt im Ortszentrum von Ueberau liegt die gotische Kirche, deren romanische Wurzeln in Fragmenten erhalten sind. Nicht weit davon entfernt befindet sich in ruhiger Lage das Pfarrhaus von 1866 mit einer 112 m2Wohnung im Obergeschoss und dem Pfarrbüro im Erdgeschoss. Mit dem separaten Gemeindehaus, das aus der ehemaligen Pfarrscheune hervorgegangen ist, umschließt es den gemeinsam genutzten, nach außen abgeschlossenen Hof. Zusätzlich gibt es einen großen abgeschlossenen Pfarrgarten sowie eine Gemeindewiese direkt beim Gemeindehaus.

Hauptamtliche Mitarbeiter/innen: Gemeindesekretärin (0,5 P), Kindergartenleiterin und Erzieherinnen (zusammen 8,0 P), Zivildienstleistende in Kita und Gemeinde. Nebenamtliche Mitarbeiter/innen: Organisten, Chorleiter, Reinigungspersonal.

Die Evangelische Kirchengemeinde Ueberau mit ihren über 1.200 Gliedern bildet mit den weiteren StadtteilPfarrgemeinden den Nachbarschaftsbereich Reinheim. Das Dekanatszentrum befindet sich in der Kernstadt Reinheim.

Die Ev. St. Georgsgemeinde gehört zum Dekanat Hochtaunus und ist der Ev. Regionalverwaltung Oberursel angeschlossen.

Diese Ausschreibung bezieht sich auf eine halbe Stelle. Nach der aktuellen Pfarrstellenbemessung ist der Kirchengemeinde Ueberau eine Dreiviertelstelle zugewiesen, wovon eine Viertelstelle durch den Pfarrer der Kirchengemeinde Spachbrücken wahrgenommen wird. In einer noch zu erstellenden Pfarrdienstordnung wird die Aufteilung der Arbeit geregelt werden.

Es gibt zwei relativ neue freistehende Pfarrhäuser (Bj. 1993 und 2000), von denen das Pfarrhaus der Pfarrstelle II (Bj. 2000) ca. 10 Gehminuten vom Gemeindezentrum entfernt ist. Das voll unterkellerte Pfarrhaus hat im Eingangsbereich des EG ein Amtszimmer mit separater Toilette. Im Wohnbereich des EG liegt das Wohnzimmer und die Küche. Im 1. OG befinden sich 4 Zimmer mit je ca. 11 – 17 qm zuzüglich Bad und Duschbad.

Besuchen Sie uns in Steinbach und schauen Sie sich unsere Gemeinde an. Gerne schicken wir Ihnen zum Kennenlernen einen Ausdruck unserer Gemeindebilanzierung vom Herbst 2006. Weitere Auskünfte erteilen: KV-Vorsitzender Dieter Schweizer, Tel.: 06171 8237; Pfr. Herbert Lüdtke, Tel.: 06171 78246; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475; Dekan Michael Tönges-Braungart, Tel.: 06172 308801. __________ Ueberau, 0,5-Pfarrstelle, Dekanat Reinheim, Modus A, zum zweiten Mal Wo wir sind Ueberau ist neben Spachbrücken, Georgenhausen und Zeilhard ein Stadtteil von Reinheim, einem Unterzentrum mit über 18.000 Einwohnern. Die ruhige, ländliche 2.800Einwohner-Gemeinde hat keinen Durchgangsverkehr. Sie ist mit einer stündlich verkehrenden Buslinie sehr gut an Darmstadt (20 km) angebunden. Vom Bahnhof Reinheim (2 km) gibt es direkte Bahnverbindungen nach Darmstadt, Frankfurt (50 km) und in den Odenwaldkreis. Vom Bahnhof führen außerdem weitere Busverbindungen nach Dieburg und in das Gersprenztal.

Wer wir sind

Die Stelle der Pfarrsekretärin ist durch Gestellung der Kirchengemeinde Spachbrücken besetzt. Von unserer Kirchengemeinde angestellt sind Küsterin, Reinigungskräfte, Leiter des Posaunenchors und des Kirchenchors. Für das Orgelspiel werden Aushilfskräfte eingesetzt. Eine im Nachbarschaftsbereich angestellte Gemeindepädagogin leitet Kinder- und Jugendprojekte. Gottesdienste werden regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gefeiert. Die Gemeinde ist eher traditionell ausgerichtet, aber offen für neue Gottesdienstformen. Dies zeigt sich besonders in den monatlichen Freitagabendandachten im Winterhalbjahr. Der wöchentliche Kindergottesdienst wird sonntags vom CVJM durchgeführt. Zum Gemeindeleben gehören das jährliche Gemeindefest auf der Gemeindewiese und gelegentliche Kirchenkonzerte. Stabile Gemeindegruppen sind ein Besuchsdienstkreis, CVJM (mit Kindergruppenarbeit/Kindergottesdienst), Posaunenchor mit Jugendchor, Kirchenchor, Frauenhilfe und weitere ausbaufähige kleinere Gemeindegruppen.

Ueberau hat eine eigene kleine Grundschule und einen städtischen Kindergarten. Weiterführende Schulen mit allen Bildungsgängen befinden sich in der Kernstadt Reinheim (2 km) und im Nachbarort Groß-Bieberau (3 km). Ferner besteht in Ueberau ein reges Vereinsleben.

Die Arbeit des kooperativen Kirchenvorstandes (zzt. neun Mitglieder) zeichnet sich durch hohe persönliche Einsatzbereitschaft aus.

Für den täglichen Bedarf hat Ueberau eine Metzgerei und Bäckerei. Ärzte, Fachärzte und Apotheken sowie einen breit gefächerten Einzelhandel findet man in Reinheim.

Wir freuen uns auf eine/n teamfähige/n Pfarrer/in mit Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem kooperativen Inhaber der Viertelstelle und wünschen uns engagierten Einsatz für die Gemeinde und ihre unterschiedlichen

Was wir uns von Ihnen wünschen

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Gruppen. Offenheit und die Fähigkeit, auf die Menschen unserer Gemeinde aktiv zuzugehen, sind uns sehr wichtig. Wir erhoffen uns Ideen für die Aktivierung der mittleren Altersgruppe und die Intensivierung der Kinder- und Jugendarbeit. Auch im Bereich der Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiter sehen wir Handlungsbedarf. Wegen der Pfarrstellenvakanz ist eine schnellstmögliche Besetzung erwünscht. Die Besetzung der Stelle ist auf vier Jahre befristet, es besteht Verlängerungsoption.

291

der Flughafen Frankfurt mit allen dort tätigen Betrieben von zentraler Bedeutung. Der Konflikt um seinen weiteren Ausbau beschäftigt vor allem die Menschen im Norden des Kreises. Themen und Aufgaben Die Stelle soll regionale Themen der Gesellschaftlichen Verantwortung aufgreifen und für Veranstaltungsangebote auf Dekanatsebene aufbereiten. Dabei sind Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und anderen gesellschaftlichen Gruppen notwendig. Beispiele aktueller Herausforderungen -

Die Arbeitswelt verändert sich radikal. Immer mehr Menschen auch in der Region Rhein-Main sind von Arbeitslosigkeit bedroht. Diejenigen, die Arbeit haben, stehen unter enormem Druck. Stadtwerke, Krankenhäuser, Pflegedienste und in Ansätzen auch schon das Bildungssystem werden privatisiert. Die Kluft zwischen Armen und Reichen vergrößert sich deutlich.

__________

-

Für das Ev. Dekanat Rodgau ist zum nächstmöglichen Termin eine

Der Druck auf die Umwelt durch Verkehrsentwicklung und Zersiedlung (Flughafen, Straßenbau und neue Baugebiete) ist enorm.

-

Technologische Entwicklung und Forschung (beispielsweise im Paul-Ehrlich-Institut in Langen) finden in Grenzbereichen statt, die kritisch reflektiert und begleitet werden sollen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herbert Plöger, Tel. Büro: 06151 9375802; privat: 06162 82728, der Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Pfarrer Frieder Schmidt, Tel.: 06162 913569, Dekan Joachim Meyer, Tel.: 06162 915050 sowie Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151 zur Verfügung.

Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld „Gesellschaftliche Verantwortung“ (50%) zu besetzen (Befristung bis 30.09.2011) mit Dienstsitz in Dietzenbach. Die Stelle kann als Profil- oder Fachstelle besetzt werden. Es können sich daher sowohl Pfarrer/innen als auch Personen mit einer anderen, dem Anforderungsprofil entsprechenden Ausbildung bewerben. Im benachbarten Dekanat Dreieich wird zeitgleich eine Profil- bzw. Fachstelle (25%) Gesellschaftliche Verantwortung ausgeschrieben (s.u.).

Mögliche Schwerpunkte der Arbeit -

die Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, sozialund wirtschaftsethische Aspekte der Globalisierung, Arbeitsmarktpolitik und soziale Sicherung im Blick auf die Region erkennen und wahrnehmen

-

die Umweltverantwortung bzw. die Bewahrung der Schöpfung mit Blick auf die Handlungsmöglichkeiten und Chancen von Gemeinden und Gruppen in überschaubare Projekte umsetzen, die zur Mitarbeit und Nachahmung anregen

Blick auf die Region Die Region der Dekanate Rodgau und Dreieich deckt sich im Wesentlichen mit den Grenzen des Kreises Offenbach. Während der Westkreis entlang der B3-Achse eher kleinstädtisch geprägt ist, sind die Orte im Ostkreis deutlich kleiner und vereinzelter. Insgesamt haben die Gemeinden der beiden Dekanate etwa 93.000 Mitglieder. Der Ostkreis hat einen sehr hohen katholischen Bevölkerungsanteil, während der Westkreis ursprünglich evangelisch war.

Dadurch soll Kirche in dieser Region als gesellschaftliche Kraft erkennbar werden und der christliche Glaube in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen profiliert werden.

Die Verkehrsanbindung ist über die A3, A5, A661, B3 und die B45 hervorragend und wesentlich für die Pendlerströme. Das S-Bahn-System wurde in den letzten Jahren ausgebaut, so dass auch die Orte des Ostkreises gut angebunden sind. Die wirtschaftliche Prägung wird zunehmend von Betrieben im IT-Bereich und im Dienstleistungssektor bestimmt, nachdem die traditionellen Arbeitsplätze in der Stahl- und Lederindustrie fast vollständig weggefallen sind. In Langen befinden sich zwei wichtige Einrichtungen: Das Paul-Ehrlich-Institut sowie die Flugsicherung. Als größter Arbeitgeber der Region ist

Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit den Dekanatsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ziele werden jährlich mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung abgestimmt. Dienstsitz ist Dietzenbach im Haus der Kirche. Dienstund Fachaufsicht liegen beim Dekanat Rodgau.

Dies geschieht vernetzt mit dem Regionalen Diakonischen Werk und dem gemeinsamen Diakonieausschuss der Dekanate Dreieich, Offenbach und Rodgau. Organisationsstruktur

Erwartungen und Qualifikation Wir erwarten: -

die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

292 -

ein wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches Studium mit Abschluss sowie theologischen und kirchlichen Weiterbildungen oder

-

uneingeschränkte Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/ Pfarrerin der EKHN mit spezifischen Weiterbildungen

-

die Bereitschaft, sich durch Angebote des Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortung weiter zu qualifizieren

-

Mobilität, d.h. ein Fahrzeug und Führerschein der Klasse 3.

Ein Arbeitsplatz wird in der Dekanatszentrale des Ev. Dekanats Rodgau in Dietzenbach zur Verfügung stehen. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen für die Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis 31.10.2007 an das Ev. Dekanat Rodgau – Dekanatssynodalvorstand, Postfach 15 21, 63115 Dietzenbach. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg bis 31.10.2007 an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Pfr. Frithjof Decker, kommiss. Dekan im Dekanat Rodgau, Tel.: 06074 48461-20 und Pfrn. Gundel Neveling, Leiterin des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Tel.: 06131 28744-41.

ausgebaut, so dass auch die Orte des Ostkreises gut angebunden sind. Die wirtschaftliche Prägung wird zunehmend von Betrieben im IT-Bereich und im Dienstleistungssektor bestimmt, nachdem die traditionellen Arbeitsplätze in der Stahl- und Lederindustrie fast vollständig weggefallen sind. In Langen befinden sich zwei wichtige Einrichtungen: Das Paul-Ehrlich-Institut sowie die Flugsicherung. Als größter Arbeitgeber der Region ist der Flughafen Frankfurt mit allen dort tätigen Betrieben von zentraler Bedeutung. Der Konflikt um seinen weiteren Ausbau beschäftigt vor allem die Menschen im Norden des Kreises. Themen und Aufgaben Die Stelle soll regionale Themen der Gesellschaftlichen Verantwortung aufgreifen und für Veranstaltungsangebote auf Dekanatsebene aufbereiten. Dabei sind Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und anderen gesellschaftlichen Gruppen notwendig. Beispiele aktueller Herausforderungen -

Die Arbeitswelt verändert sich radikal. Immer mehr Menschen auch in der Region Rhein-Main sind von Arbeitslosigkeit bedroht. Diejenigen, die Arbeit haben, stehen unter enormem Druck. Stadtwerke, Krankenhäuser, Pflegedienste und in Ansätzen auch schon das Bildungssystem werden privatisiert. Die Kluft zwischen Armen und Reichen vergrößert sich deutlich.

-

Der Druck auf die Umwelt durch Verkehrsentwicklung und Zersiedlung (Flughafen, Straßenbau und neue Baugebiete) ist enorm.

-

Technologische Entwicklung und Forschung (beispielsweise im Paul-Ehrlich-Institut in Langen) finden in Grenzbereichen statt, die kritisch reflektiert und begleitet werden sollen.

__________ Für das Ev. Dekanat Dreieich ist zum nächstmöglichen Termin eine Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld „Gesellschaftliche Verantwortung“ (25%)

Nr. 10 · 2007

Mögliche Schwerpunkte der Arbeit

zu besetzen (Befristung bis 30.09.2011).

-

Die Stelle kann als Profil- oder Fachstelle besetzt werden. Es können sich daher sowohl Pfarrer/innen als auch Personen mit einer anderen, dem Anforderungsprofil entsprechenden Ausbildung bewerben.

Die Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, sozialund wirtschaftsethische Aspekte der Globalisierung, Arbeitsmarktpolitik und soziale Sicherung im Blick auf die Region erkennen und wahrnehmen

-

Die Umweltverantwortung bzw. die Bewahrung der Schöpfung mit Blick auf die Handlungsmöglichkeiten und Chancen von Gemeinden und Gruppen in überschaubare Projekte umsetzen, die zur Mitarbeit und Nachahmung anregen

Zeitgleich wird im Nachbardekanat Rodgau eine Profil-/ Fachstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung im Umfang von 50 % ausgeschrieben (s.o.). Blick auf die Region Die Region der Dekanate Rodgau und Dreieich deckt sich im Wesentlichen mit den Grenzen des Kreises Offenbach. Während der Westkreis entlang der B3-Achse eher kleinstädtisch geprägt ist, sind die Orte im Ostkreis deutlich kleiner und vereinzelter. Insgesamt haben die Gemeinden der beiden Dekanate etwa 93.000 Mitglieder. Der Ostkreis hat einen sehr hohen katholischen Bevölkerungsanteil, während der Westkreis ursprünglich evangelisch war. Die Verkehrsanbindung ist über die A3, A5, A661, B3 und die B45 hervorragend und wesentlich für die Pendlerströme. Das S-Bahn-System wurde in den letzten Jahren

Dadurch soll Kirche in dieser Region als gesellschaftliche Kraft erkennbar werden und der christliche Glaube in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen profiliert werden. Dies geschieht vernetzt mit dem Regionalen Diakonischen Werk und dem gemeinsamen Diakonieausschuss der Dekanate Dreieich, Offenbach und Rodgau. Organisationsstruktur Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit den Dekanatsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ziele werden jährlich mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung abgestimmt.

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Erwartungen und Qualifikation Wir erwarten: -

die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche

-

ein Wirtschafts- oder Sozialwissenschaftliches Studium mit Abschluss sowie theologischen und kirchlichen Weiterbildungen oder

-

uneingeschränkte Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/ Pfarrerin der EKHN mit spezifischen Weiterbildungen

-

die Bereitschaft, sich durch Angebote des Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortung weiter zu qualifizieren

-

Mobilität, d.h. ein Fahrzeug und Führerschein der Klasse 3.

Ein Arbeitsplatz wird zur Verfügung stehen. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen für die Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.10.2007 an das Ev. Dekanat Dreieich – Dekanatssynodalvorstand, Bahnstraße 44, 63225 Langen.

293

Zentrale Aufgabe der Profil-/Fachstelle soll es sein, die Präsenz der Evangelischen Kirche im Ried in den Lebensbereichen der Arbeitswelt, der Wirtschaft und des Sozialen zu gewährleisten und zu stärken. Ziel ist es, lokale und regionale Herausforderungen gesellschaftlicher Verantwortung im Ried als Teil der Region Starkenburg wahrzunehmen, zu reflektieren und diese Perspektive in kirchliches Handeln vor Ort in Zusammenhang mit dem Dekanat und den Gemeinden einzubringen. Die Kirche soll in dieser Region als mitgestaltende Kraft erkennbar werden. Durch dieses Engagement soll der Zugang zu bislang distanzierten Menschen erschlossen werden. Insofern wird die Verknüpfungsleistung der Außen- mit der kirchlichen Binnenperspektive zu den besonderen Herausforderungen der Profil-/ Fachstelle Gesellschaftliche Verantwortung gehören. Folgende Aufgaben sollen wahrgenommen werden: -

Aufbau von inner- und außerkirchlichen Kontakten

-

Pfarrer/innen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg bis 31.10.2007 an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Analyse relevanter wirtschaftlicher, struktureller und sozialer Entwicklungen in der Region und Umsetzung in Handlungsempfehlungen für das Dekanat

-

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Dekan Reinhard Zincke, Tel.: 06103 300780 und Pfarrerin Gundel Neveling, Leiterin des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung, Tel.: 06131 2874441 zur Verfügung.

Positionierung des Dekanats bezüglich der Gesellschaftlichen Entwicklungen, von denen die Region in besonderem Maße tangiert wird

-

Kenntnis und Vermittlung sozialethischer Fragestellungen, Kriterien und Positionen

-

Bildung von thematischen Schwerpunkten für kirchliches Engagement im Ried; Vermittlung dieser innerhalb des Dekanats

-

Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen, Kooperationen, Bündnissen, Kampagnen, Projekten usw.

-

Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung

-

Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN in Mainz

__________ Im Evangelischen Dekanat Ried ist zum 01.12.2007/ 01.01.2008 eine 0,5 Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld „Gesellschaftliche Verantwortung“ zu besetzen (befristet bis zum 30.06.2010, spätere Verlängerung nicht ausgeschlossen). Zum zweiten Mal. Die Stelle kann als Profil- oder Fachstelle besetzt werden. Es können sich daher sowohl Pfarrer/innen als auch Personen mit einer anderen, dem Anforderungsprofil entsprechenden Ausbildung bewerben. Das Dekanat Ried umfasst 19 Kirchengemeinden mit insgesamt knapp 40.000 Mitgliedern. Die nördlichen Gemeinden des Dekanats gehören zum Kreis Groß-Gerau, die südlichen zum Landkreis Bergstraße. Das Ried ist ein ländlich geprägter Raum zwischen den großen Ballungszentren Rhein-Main und Rhein-Neckar und Teil der Region Starkenburg. Viele Menschen arbeiten in den Ballungszentren und sind von daher Berufspendler. Die Themen Arbeitslosigkeit, zunehmende Überalterung der Bevölkerung, familienfreundliche Arbeitswelt, Flächenverbrauch, Strukturwandel in der Landwirtschaft, Dorferneuerung, Renaturierung und Hochwasserschutz spielen in dieser Region ebenso eine Rolle wie die entstehende forensische Klinik, das Kernkraftwerk Biblis und die Sondermüllverbrennungsanlage HIM.

Anforderungsprofil Von Bewerberinnen/Bewerbern für die Profilstelle erwarten wir: -

Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/in der EKHN

-

Kenntnisse der evangelischen Sozialethik

-

möglichst ein gesellschaftswissenschaftliches Zweitstudium

-

Praxiserfahrung in der Auseinandersetzung mit konkreten gesellschaftlichen Problemlagen

-

Kenntnisse kommunaler Strukturen und kommunalpolitischer Abläufe

-

Bereitschaft zur Weiterbildung

294 -

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den anderen Fach- und Profilstellen im Dekanat, dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung in Mainz sowie mit weiteren inner- und außerkirchlichen Partnern

Ab 1. April 2008 ist durch die Kirchenleitung die

-

Fähigkeit zur eigenständigen Organisation des Aufgabengebietes

-

Kontaktfreudigkeit

-

Kenntnisse der Region Hessisches Ried

Die Pfarrstelle umfasst eine 0,5 Stelle „Seelsorge in der Abschiebungshaft Ingelheim“ und eine 0,5 Stelle „Begleitung der in Rheinland-Pfalz gelegenen Kirchengemeinden (Rheinhessen, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis) in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit.

Von Bewerberinnen/Bewerbern für die Fachstelle erwarten wir: -

abgeschlossenes geisteswissenschaftliches Universitätsstudium, möglichst der Politikwissenschaften oder benachbarter Studienfächer

-

Bereitschaft, sich auf ein kirchliches Handlungsfeld einzulassen

-

Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche

-

theologisch-sozialethische Grundkenntnisse und die Bereitschaft, diese zu erweitern

-

mehrjährige Berufserfahrung

-

Praxiserfahrung in der Auseinandersetzung mit konkreten gesellschaftlichen Problemlagen und im Umgang mit kommunalen und behördlichen Strukturen sowie mit anderen Institutionen

-

Bereitschaft zur Weiterbildung

-

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den anderen Fach- und Profilstellen im Dekanat, dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung in Mainz sowie mit weiteren inner- und außerkirchlichen Partnern

-

Fähigkeit zur eigenständigen Organisation des Aufgabengebietes

-

Kontaktfreudigkeit

-

Kenntnisse der Region Hessisches Ried

Ein Arbeitsplatz steht in der Dekanatszentrale in Gernsheim zur Verfügung. Bewerbungen für die Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.09.2007 an das Evangelische Dekanat Ried, Dekanatssynodalvorstand, Zwingenberger Straße 11, 64579 Gernsheim. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg bis zum 15.09.2007 an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt. Als Ansprechpartner steht Ihnen im Dekanat Ried Herr Dekan Karl Hans Geil, Tel.: 06258 9897-20, und Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151, zur Verfügung. __________

Pfarrstelle für Seelsorge an Flüchtlingen/ Abschiebungshaft in Ingelheim neu zu besetzen.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit sind: -

Feiern von Gottesdiensten mit den Inhaftierten in der Abschiebungshaft in Ingelheim (Männer und Frauen, von denen viele Personen keine Christen sind).

-

Feiern von Gottesdiensten mit den Kirchengemeinden im rheinland-pfälzischen Teil unserer Landeskirche zum Thema Migration und Flucht.

-

Seelsorgerische Gespräche mit Inhaftierten und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in der Abschiebungshaft in Ingelheim.

-

Seelsorgerische Gespräche mit Flüchtlingen und Migranten/Migrantinnen.

-

Beratung von Kirchengemeinden, Dekanaten und Propsteien in Flüchtlingsfragen.

-

Vertretung der Kirche in den Arbeitskreisen Migration/Asyl in den kreisfreien Städten und Landkreisen, im Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz und Mitarbeit in der Flüchtlingsarbeit im Diakonischen Werk der EKHN.

-

Organisation und Moderation von Gesprächen von Arbeitskreisen Migration/Asyl mit Ausländerbehörden, Oberbürgermeistern, Landräten und Vertretern des Ministeriums des Innern und für Sport.

-

Öffentlichkeitsarbeit.

-

Mitarbeit im Sprecherkreis des Initiativausschusses für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz und die Mitarbeit in der Ökumenischen Flüchtlingshilfe in Mainz als Geschäftsführer.

-

Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin ist Mitglied im Konvent der Gefängnisseelsorge der EKHN und nimmt damit auch an der Supervision der Gefängnisseelsorger/Gefängnisseelsorgerinnen teil.

Von dem Bewerber/der Bewerberin wird erwartet: Theologische Kompetenz, die Verantwortung von Kirche für Flüchtlinge und Migranten/Migrantinnen engagiert gegenüber dem Staat und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Flexibilität und Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit, Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit, Kreativität und Initiative im Gestalten und Organisieren der gesamten Arbeit. KSA-Ausbildung oder Zusatzqualifikation im Beratungsbereich oder die Bereitschaft, diese in den ersten zwei Jahren nachzuholen.

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Teilnahme an Supervision und Fortbildung, da die Inhaftierten in der Abschiebungshaft an die seelsorgerliche Begleitung hohe Anforderungen stellen und das Ausländer- und Asylrecht in Europa und Deutschland sich immer wieder verändert. Kenntnisse im Asyl- und Ausländerrecht und über die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden und Migranten/Migrantinnen. Diese können jedoch auf Fortbildungsveranstaltungen nachträglich erworben werden. Sprachkenntnisse in Englisch, vorteilhaft sind Sprachkenntnisse in weiteren Sprachen, z. B. Französisch, Russisch, Türkisch, Arabisch usw. Der Dienstauftrag ist zunächst auf sechs Jahre befristet und kann um weitere sechs Jahre verlängert werden. Das Stellenprofil und der Dienstort können sich in diesem Zeitraum ändern. Weitere Informationen erteilen: der jetzige Stelleninhaber, Pfarrer Friedrich Vetter, Tel.: 06131 679673; Pfarrer Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der EKHN und des DWHN, Tel.: 069 7947-226; Oberkirchenrat Walter Schneider, Referat Mission und Ökumene, Tel.: 06151 405-428. Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. __________ Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde in Singapur sucht zum 1. August 2008 eine Pfarrerin / einen Pfarrer mit mehrjähriger Gemeindeerfahrung für den Zeitraum von sechs Jahren. Sie erwartet eine aktive Gemeinde in einem multireligiösen Stadtstaat. Die Mitglieder sind vor allem befristet (25 Jahre) in Singapur lebende deutschsprachige Mitarbeiter/innen internationaler Firmen mit ihren Familien. Wir erwarten von Ihnen Seelsorge unter deutschsprachigen evangelischen Christen. Die besondere Herausforderung liegt auch im Gewinnen kirchendistanzierter Menschen zu einem Leben innerhalb der Gemeinde. Bringen Sie Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten, Offenheit und Ideen für die Weiterentwicklung des Gemeindelebens mit. Hierfür stehen ein engagierter Gemeinderat und qualifizierte, hochmotivierte ehrenamtliche Mitarbeiter/innen zur Verfügung, welche die Gemeindearbeit mittragen. Die Erteilung von Religionsunterricht an der Deutschen Schule Singapur, die zum Abitur führt, ist eine weitere Aufgabe.

295

Bewerbungsfrist: 20. November 2007 (Poststempel). Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Auskünfte erhalten Sie beim Kirchenamt der EKD, Postfach 21 02 20, 30402 Hannover, Tel.: 0511 2796-231, Fax: 0511 2796-717, E-Mail: [email protected]. __________ Die Evangelische Gemeinde Beirut sucht zum 1. September 2008 für sechs Jahre ein Pfarrerehepaar oder einen Pfarrer / eine Pfarrerin. Die Evangelische Gemeinde Beirut versteht sich als Brücke zwischen dem Libanon und dem deutschsprachigen Ausland und betreut Deutschsprachige im Libanon und Syrien. Ca. 60 % der Gemeindeglieder sind mit Libanesen/innen (christlich und muslimisch) verheiratet. Zu den Aufgaben neben den üblichen pastoralen Arbeitsfeldern (monatliche Gottesdienste auch in Syrien) gehört die Bereitschaft, sich bewusst in der christlichen Ökumene und im christlich-muslimischen Dialog zu engagieren, da die Gemeinde in diesen Bereichen besonders aktiv ist. Weitere Aufgabenfelder sind die Bildungs- und Kulturarbeit, eine interreligiöse Frauen-, Kinder- und Jugendarbeit sowie die Begleitung der Studenten des Programms „Studium im Mittleren Osten (SIMO)“ und von deutschsprachigen Zivildienstleistenden und Volontären im Libanon. Die Gemeinde pflegt eine aktive Sozialarbeit und ist vernetzt mit libanesischen Sozialorganisationen. Die Gemeinde besitzt im Herzen von Beirut eine Kirche sowie ein eigenes Gemeindezentrum mit mehreren Mietwohnungen und Gästezimmern und einer geräumigen Pfarrwohnung. Die Betreuung der Immobilie, die die finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinde gewährleisten soll, gehört zu den pfarramtlichen Aufgaben. Wir wünschen uns ein hohes Maß an Flexibilität, Kontaktfreudigkeit, seelsorgerliche, theologische und pädagogische Kompetenz sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit. Eine mindestens 6-jährige Gemeindeerfahrung sowie die Bereitschaft, auf Krisen- und Notfälle im Team zu reagieren, sind aufgrund der besonderen Situation erforderlich. Gute Englisch- und Französischkenntnisse werden vorausgesetzt, Arabisch sollte erworben werden. Solide PC- und Datenverarbeitungskenntnisse sowie Verwaltungserfahrung sollte vorhandeln sein. Zwei internationale Schulen (englischsprachig) mit dem Abschluss „Internationales Abitur“ (in Deutschland anerkannt) liegen in Fußnähe der Gemeinde.

Von Singapur aus wird auch Malaysia pfarramtlich betreut. Regelmäßige Pastoralreisen nach Kuala Lumpur und Penang gehören zum Dienstauftrag.

Ende der Bewerbungsfrist: 15. Oktober 2007 (Eingang beim Kirchenamt der EKD).

Eine gemeindeeigene Reihenendhauswohnung (drei Schlafzimmer) mit kleinem Garten ist Pfarrwohnung und Gemeindezentrum.

Nähere Informationen und Ausschreibungsunterlagen können Sie anfordern beim Kirchenamt der EKD, Postfach 21 02 20, 30402 Hannover, Tel.: 0511 2796-223, Fax: 0511 2796-99236, E-mail: [email protected].

Sie sollten die englische Sprache gut beherrschen und Kenntnisse im Umgang mit dem PC mitbringen.

__________

296

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

-

die Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat

Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet)

-

die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates

-

die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.

für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in den beiden Evangelischen. Kirchengemeinden Beedenkirchen und Reichenbach (Odenwald). Die beiden Kirchengemeinden sind pfarramtlich miteinander verbunden. 20% der Stelle ist für die Arbeit im Dekanat Bergstraße bestimmt. Der Dienstsitz ist in Reichenbach / Odenwald. Informationen zum Dekanat und den Kirchengemeinden erhalten Sie im Internet unter www.bergstrasse-evangelisch.de. Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als religiöse Begleitung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Aufgaben: Schwerpunkte der Arbeit mit ca. 5 Wochenstunden in der Kirchengemeinde Beedenkirchen sind -

Begleitung eines ehrenamtlichen Teams

-

Mitverantwortung in einer Kindergruppe

-

Begleitung einer Jugendgruppe

-

Mitwirkung bei Konfirmanden-Seminaren und Jugendfreizeiten (nach Absprache)

Wir wünschen uns: Eine/Einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, den Pfarrer/innen in den Kirchengemeinden und im Dekanat freut und interessiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31.10.07 an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstraße 13, 64646 Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Heidrun Staab, Sekretariat des Dekanates, Tel.: 0 62 52 67/33 10, Fax: 0 62 52/67 33 15, Email: [email protected]. __________ Das Ev. Dekanat Dillenburg sucht zum 01.01.2008 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle)

Der Schwerpunkt der Arbeit mit ca. 11 Wochenstunden in der Kirchengemeinde Reichenbach liegt bei der -

-

Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft Lautertal (ECVerband und Liebenzeller Mission) Weiterführung des neu entstandenen Konfi-Treffs „Juki“

-

Organisation und Durchführung von Jugendgottesdiensten

-

dem Aufbau und Begleitung einer Theater-AG und/ oder Konfi-/Jugend-Singkreises

-

Leitung des Kindergottesteams

-

Projektarbeit (Kinderbibeltage/Kinderwoche/ Projektangebote für Jugendliche)

-

Schulung und Begleitung von den ehrenamtlich Mitarbeitenden

Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße sind: -

die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der Gemeindepädagog/innen im Dekanat

Die Arbeit wird zu 80 % in der in der Ev. Kirchengemeinde Donsbach ausgeübt, mit den übrigen 20 % sollen Aufgaben auf Dekanatsebene wahrgenommen werden. Die Ev. Kirchengemeinde Donsbach gehört kommunal zur Stadt Dillenburg. Kirchlich wird sie ab 1.3.2008 mit der Kirchengemeinde Niederscheld pfarramtlich verbunden. Zur Kirchengemeinde gehören ca. 1000 Gemeindeglieder. Die Aufgaben liegen entsprechend der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates vor allem in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Folgende Aufgaben warten in der Kirchengemeinde Donsbach auf Sie: -

Aufbauarbeit im Bereich der Jugendarbeit

-

Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen

-

Mitarbeit in der Kindergottesdienstarbeit

Nr. 10 · 2007 -

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Planung und Durchführung von Freizeiten

-

Zielorientiertes, strukturiertes Denken und Arbeiten und die Stetigkeit beim Verfolgen der Ziele

-

Sensibilität für Menschen und die Gabe, mit Ideen und Impulsen zu motivieren

-

Evtl. künstlerische Fähigkeiten (Musik oder Theater)

Wir wünschen uns eine/n Mitarbeiter/in, die/der -

gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeitet

-

das Anliegen hat, junge Menschen im christlichen Glauben zu begleiten und zu stärken

-

eine positive, initiative und gewinnende Ausstrahlung hat.

-

teamfähig und kommunikativ ist.

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist eine gute Kooperation mit dem örtlichen CVJM erforderlich. Die nötigen Arbeitsmittel stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung.

297

Was Sie bei uns vorfinden: -

Eine Gemeinde mit dem Schwerpunkt auf missionarischem Gemeindeaufbau (unter www.christen-allendorf.de finden Sie unser Leitbild und einige Informationen mehr über unsere Gemeinde)

-

Motivierte Mitarbeiterkreise, bestehend aus ehrenamtlichen Mitarbeitern (vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit), Kirchenvorstand und Pfarrer

Was wir von Ihnen als Mitarbeiter/in erwarten:

Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde bei Bedarf gerne behilflich.

Hauptschwerpunkt ist der Dienst im Bereich der Mitarbeiterbegleitung.

Seitens des Ev. Dekanats Dillenburg wird die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst erwartet.

a) Mitarbeiterbegleitung:

Gemäß der gemeindepädagogischen Konzeption des Ev. Dekanats Dillenburg ist nach etwa 3–5 Jahren ein Wechsel in der Gemeindezuordnung vorgesehen.

b) Weitere mögliche Aufgabenbereiche entsprechend Ihrer Gaben und Möglichkeiten könnten sein:

Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche. Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 0 27 71/26 778-0. Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.H. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg. __________ Das Ev. Dekanat Dillenburg sucht ab sofort für die Arbeit in der Kirchengemeinde Allendorf eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50% Stelle) Wir, die Evangelische Kirchengemeinde Allendorf mit den Dörfern Allendorf und Haigerseelbach, suchen eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen mit dem Schwerpunkt auf Mitarbeiterbegleitung und -förderung. Was wir von Ihnen als Person erwarten: -

Eine geistliche Prägung mit dem Schwerpunkt des missionarischen Gemeindeaufbaus

-

Die Fähigkeit mit anderen zu beten und andere zu segnen

-

Eine positive, initiative, kommunikationsstarke, selbstbewusste und gewinnende Ausstrahlung

- Das Gewinnen, Schulen und Begleiten von ehrenamtlichen Mitarbeitern als Trainer und Mentor

- Aufgaben im Bereich der Erwachsenen- und Seniorenarbeit z.B. Frauenstunden, Bibelstunden, Besuche - Öffentlichkeitswirksame Aktionen - Administrative Aufgaben: Planung, Organisation und Durchführung von z.B. Projekten, Festen, Freizeiten und Treffpunktangeboten für Familien - Ggf. Punktuelle Gestaltung von Gruppenstunden in den Kinder- und Jugendgruppen oder ggf. Mitarbeit in Gruppen bei Engpässen in der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft. - Ggf. Mitwirkung bei besonderen Gottesdiensten - Gerne können Sie auch eigene Projekte nach Neigung und Gaben (z.B. Kindermusical oder anderes) initiieren. Da Ihre Zeit in unserer Gemeinde zunächst auf drei Jahre befristet ist, hoffen wir, dass durch Ihren Dienst unsere Gemeinde in Bezug auf unsere Mitarbeiter nach Ihrer Zeit bei uns besser dasteht als vorher. Wir wünschen uns daher nicht primär die zusätzliche Wahrnehmung von Aufgaben, sondern eine multiplikative und nachhaltige Wirkung Ihres Dienstes für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter. Das klingt und ist anspruchsvoll. Wir hoffen, Sie herausgefordert und neugierig gemacht zu haben und wir als Gemeinde freuen uns auf Ihre Bewerbung. Geeignete Räumlichkeiten für die Gemeindearbeit stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Die Mitbenutzung des Gemeindebüros ist selbstverständlich möglich. Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde bei Bedarf gerne behilflich.

298

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 10 · 2007

Die Anstellung erfolgt über das Ev. Dekanat Dillenburg.

-

Zum Dienstauftrag gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben auf Dekanatsebene (20% der Tätigkeit). Ferner wird eine gute Zusammenarbeit mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen sowie der Dekanatsjugendvertretung erwartet.

Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen

-

Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit

Im Rahmen der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates kann es nach 3-5 Jahren zu einem Wechsel des Einsatzortes kommen.

-

Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbereichs

Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche.

-

Zusammenarbeit mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche

Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 0 27 71/26 77 8-0, zur Kirchengemeinde Allendorf Pfr. Michael Böckner, Tel 0 27 73/51 15.

Wir erwarten:

Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.H. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg. __________

-

Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss

-

Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit

-

Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Hauptund Ehrenamtlichen

-

Kirchliche Unterrichtserlaubnis

-

Führerschein Klasse B und eigenen PKW

-

Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche

Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit gemeindepädagogischer Qualifikation (0,5-Stelle). Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und -pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Der Dekanatsanteil beträgt 0,1. Als Dekanatsstelle ist diese auf drei Jahre befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung.

Wir bieten Ihnen:

Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (40 %). Die Dekanatsarbeit umfasst verschiedene Bereiche gemäß der Jahresplanung (10 %). Eine Aufstockung der Stelle um einen 0,25 Stellenanteil in Zusammenarbeit mit der Stadt Hanau ist in Planung. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Steinheim/Main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenübertritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim gehören u. a.:

-

ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss

-

eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit

-

motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen

-

die Möglichkeit, nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand

-

Vergütung nach KDAVO

Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 31.10.2007 an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 15 21, 63115 Dietzenbach.

-

Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für 11-13 Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Pfr. Frithjof Decker, Dekan (kommiss.), Tel.: 06074 48461-20, Fax: 06074 484661-30 bzw. bei der Kirchengemeinde von Michael Kirchmann (Beauftragter für den gemeindepädagogischen Dienst), Tel.: 06181/675778 8 oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel.: 06181/6757790 oder 66 17 60.

-

Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und abenteuerpädagogischer Ansätze

__________

Nr. 10 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

299

Das Evangelische Dekanat Runkel sucht ab sofort eine/einen

-

den 14-tägigen Kindergottesdienst in den Ortsteilen Runkel (Kirche), Villmar und Ennerich

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 % Stelle).

-

die Organisation des monatlich stattfindenden Frauenfrühstücks

-

der Aufbau der Arbeit mit Kindern

-

die Betreuung des Kindergottesdiensthelferkreises

-

Mitwirkung bei weiteren Gemeindeveranstaltungen (z.B. Konfirmandenfreizeit, Basare).

Die Stelle ist für Vertretungsdienste befristet bis zum 31.08.2010. Das Dekanat Runkel gehört zur Propstei Nord-Nassau und liegt in einer landschaftlich reizvollen Gegend an der Lahn und den Ausläufern des Westerwalds und des Taunus. Wir bieten eine vielseitige Stelle mit Aufgabenbereichen in Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit. Das Dekanat hat im Rahmen seiner gemeindepädagogischen Gesamtkonzeption räumliche Schwerpunkte gesetzt. Die zu besetzende Stelle umfasst 50% der Region „Ost“ des Dekanats mit den Kirchengemeinden Schadeck (20%) und Runkel (30%). Die Kirchengemeinde Schadeck (614 Mitglieder) verfügt über eine Kirche und ein Gemeindehaus. Die Tätigkeit in Schadeck umfasst derzeit: -

die wöchentliche Kindergottesdienstgestaltung von zwei Gruppen

-

die Gestaltung der Jugendarbeit („Jugendgruppe im Bauwagen“)

-

Mitwirkung bei weiteren Gemeindeveranstaltungen.

Die benachbarte Kirchengemeinde Runkel (1.726 Mitglieder) umfasst die Ortsteile Runkel Kernstadt, Villmar und Ennerich. Die Kirchengemeinde verfügt über eine Kirche und ein Gemeindehaus und ist Träger einer Kindertagesstätte. Die Tätigkeit in Runkel umfasst derzeit: -

die wöchentliche Kindergottesdienstgestaltung im Gemeindehaus

Für beide Kirchengemeinden gilt, dass im Sinne notwendiger Arbeitsteilung der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin mit der verantwortlichen und selbstständigen Wahrnehmung der Arbeitsbereiche beauftragt wird. Er/Sie arbeitet mit dem Dekanatssynodalvorstand, den Kirchenvorständen, den Pfarrerinnen und Pfarrern, dem Dekanatsjugendreferenten und den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Dekanats Runkel zusammen. Wir wünschen uns eine kommunikative, teamfähige und eigenständige Persönlichkeit, die Freude daran hat, sowohl mit Kindern und Jugendlichen als auch mit Erwachsenen zu arbeiten. Wir bieten für Ihre Arbeit in unseren Gemeinden: -

kollegiales Verhältnis mit allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

-

viel Freiräume, um Neues auszuprobieren

-

ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet.

Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Weitere Auskünfte erteilt: Herr Dekan Manfred Pollex, Tel.: 06431 4794795. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.10.07 an das Evangelische Dekanat Runkel – Dekanatssynodalvorstand – Frankfurter Straße 32, 65549 Limburg. __________

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 11

Darmstadt, den 1. November 2007

D1205 B

Inhalt SYNODE

BEKANNTMACHUNGEN

9. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

313

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Südlicher Odenwald

315

Projektbezuschussung aus Erträgen der „Ernst-zur-Nieden-Stiftung“

316

Projektbezuschussung aus Erträgen der „Hermann-Schlegel-Stiftung“

316

DIENSTNACHRICHTEN

317

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

320

301

GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchengemeindewahlordnung und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung vom 29. September 2007 Verwaltungsverordnung über die Führung der Kirchenbücher (Kirchenbuchordnung – KBO) vom 27. September 2007

302

308

Synode

9. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 9. Tagung der Zehnten Kirchensynode vom 22. bis 24. November 2007 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), 60311 Frankfurt a. M., statt. Wir bitten, am Sonntag, den 18. November 2007, in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken. Darmstadt, den 26. September 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r Tagesordnung 1. Bericht des Präses 2. Berichte

2.1 der Kirchenleitung 2.1.1 Bericht über die Tätigkeit des Gesamtkirchlichen Ausschusses (GKA) für den Evangelischen Religionsunterricht im Schuljahr 2006/2007 2.1.2 Bericht zur Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche von KurhessenWaldeck und der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau 2.2 Bericht über die 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKD 3. Abnahme der Jahresrechnung 2006 4. Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses für das Kalenderjahr 2007 5. Landeskirchensteuerbeschluss für das Kalenderjahr 2008

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

302

6. Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes der EKHN für das Kalenderjahr 2008 (einschl. Stellenplan 2008)

10. Berufung von drei Mitgliedern des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes 11. Wahl eines Gemeindegliedes in den Ausschuss für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung

7. Kirchengesetze 7.1

Nr. 11 · 2007

Kirchengesetz über die Errichtung einer nicht rechtsfähigen Kirchbaustiftung der EKHN

7.2

Kirchengesetz zur Auflösung des Sondervermögens des Hilfswerkes in der EKHN

7.3

Kirchengesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes

12. Perspektive 2025 13. Flughafenausbau 14. Dekanatsfusionen

7.4

Kirchengesetz zur Neuregelung des Einstellungsverfahrens (2. und 3. Lesung)

7.5

Kirchengesetz über die Zustimmung und über die Ausführungsbestimmungen zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (2. und 3. Lesung)

15. Dekanatsstrukturreform 16. Die Zukunft des Pfarrberufs in der EKHN 17. Anträge von Dekanatssynoden 18. Fragestunde

7.6

Personalförderungsgesetz (2. und 3. Lesung)

Darmstadt, den 4. Oktober 2007

7.7

Kirchengesetz und Verordnung zum neuen Zuweisungssystem für Gemeinden und Dekanate

Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________

8. Kollektenpläne 2009 und 2010 9. Berufung der stellvertretenden Präsidentin/des stellvertretenden Präsidenten des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes

Gesetze und Verordnungen

Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchengemeindewahlordnung und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung

§ 2. Wahlrecht. (1) Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den wahlberechtigten Gemeindegliedern in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.

Vom 29. September 2007

(2) Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Kirchengemeindewahlordnung (KGWO) Abschnitt 1. Allgemeines § 1. Grundsatz. (1) In den Kirchenvorstand sollen Frauen und Männer gewählt werden, die bereit und geeignet sind, die in der Kirchenordnung genannten Aufgaben der Leitung der Kirchengemeinde zu übernehmen. (2) Die Gemeindeglieder nehmen ihre Mitverantwortung für die Leitung der Kirchengemeinde dadurch wahr, dass sie sich an der kirchlichen Wahl beteiligen, frei von allen unkirchlichen Bindungen ihre Entscheidung treffen und sich auch selbst zur Übernahme eines solchen Dienstes bereit finden.

(3) Das Wahlrecht wird in der Kirchengemeinde ausgeübt, der das Gemeindeglied seit mindestens drei Monaten angehört (§ 16 KGO). (4) An der Wahl darf nicht teilnehmen, 1. wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuerin oder des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, 2. wer auf Grund der Bestimmungen eines Kirchengesetzes das Wahlrecht verloren hat. (5) Der Kirchenvorstand stellt fest, ob ein Wahlhindernis nach Absatz 4 vorliegt.

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

303

§ 3. Wählerverzeichnis. (1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten wird aus dem Gemeindegliederverzeichnis gebildet. Es enthält: Zuname, Vorname, Geburtstag, Wohnung, Beginn der Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde. Es kann alphabetisch oder nach örtlichen Gegebenheiten angelegt sein.

(3) Nicht gewählt werden sollen:

(2) Die Gemeindeglieder können bis 14 Tage vor der Wahl Auskunft verlangen, mit welchen Angaben sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Gemeindeglieder sind spätestens vier Wochen vor der Wahl auf diese Möglichkeit im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise hinzuweisen.

3. Ehepartnerinnen oder Ehepartner oder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbundene Partnerinnen oder Partner von Gemeindegliedern, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde stehen.

1. ordinierte Gemeindeglieder, 2. Gemeindeglieder, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde stehen,

(3) Wird die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses festgestellt, ist eine Berichtigung vorzunehmen.

(4) Dem Kirchenvorstand sollen nicht gleichzeitig angehören: Ehegatten, Partnerinnen und Partner von Lebenspartnerschaften, Geschwister, Stiefgeschwister, Eltern und Kinder, Stiefeltern und Stiefkinder, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.

§ 4. Wahlbenachrichtigung. Jede Kirchengemeinde soll den Wahlberechtigten spätestens vier Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte übersenden. Diese ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl.

(5) Der Dekanatssynodalvorstand kann auf Antrag des Benennungsausschusses oder des Kirchenvorstandes in begründeten Einzelfällen von der Vorschrift der Absätze 3 und 4 Ausnahmen bewilligen. Der Dekanatssynodalvorstand entscheidet endgültig.

§ 5. Wählbarkeit. (1) Zu Mitgliedern des Kirchenvorstandes können nur solche wahlberechtigten Gemeindeglieder gewählt werden, die

Abschnitt 2. Wahlvorbereitung

1. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. konfirmiert sind oder nachträglich die Rechte der Konfirmation zuerkannt bekommen haben, 3. sich schriftlich bereit erklärt haben, für das Amt zu kandidieren und bereit sind, das Versprechen nach Artikel 9 der Kirchenordnung abzulegen. (2) Nicht gewählt werden dürfen: 1. Gemeindeglieder, die in einem mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde stehen, 2. Ehepartnerinnen oder Ehepartner oder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbundene Partnerinnen oder Partner von Gemeindegliedern, die kraft Amtes (§ 30 KGO) Mitglied im Kirchenvorstand sind, sowie deren Kinder, 3. Ruhestandspfarrerinnen oder Ruhestandspfarrer, die zuvor Gemeindepfarrerin oder Gemeindepfarrer in derselben Kirchengemeinde waren, sowie deren Ehepartnerinnen oder Ehepartner oder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbundene Partnerinnen oder Partner, 4. Gemeindeglieder, denen innerhalb der letzten sechs Jahre ihr Amt wegen groben Verstoßes gegen ihre Pflichten als Kirchenvorsteherin oder Kirchenvorsteher aberkannt worden ist (§ 50 Abs. 1 Buchst. b KGO).

§ 6. Benennungsausschuss. (1) Zur Aufstellung des Wahlvorschlages bildet der Kirchenvorstand einen Benennungsausschuss. (2) Dem Benennungsausschuss gehören in Kirchengemeinden mit bis zu 2000 Gemeindegliedern eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes sowie drei Gemeindeglieder, die nicht dem Kirchenvorstand angehören, an. Dem Benennungsausschuss gehören in Kirchengemeinden mit mehr als 2000 Gemeindegliedern bis zu zwei Pfarrerinnen oder Pfarrer, sowie drei Mitglieder des Kirchenvorstandes und fünf Gemeindeglieder, die nicht Mitglieder des Kirchenvorstandes sind, an. (3) § 5 Abs. 4 gilt entsprechend. (4) Der Kirchenvorstand regelt den Vorsitz im Benennungsausschuss. § 7. Wahlvorschlag. (1) Der Wahlvorschlag muss um ein Viertel mehr Personen enthalten als zu wählen sind, mindestens jedoch zwei mehr. (2) In den Wahlvorschlag dürfen nur Gemeindeglieder aufgenommen werden, die nach § 5 gewählt werden können. (3) In dem Wahlvorschlag soll auf die kirchliche, soziale und altersmäßige Zusammensetzung der Kirchengemeinde angemessen Rücksicht genommen und auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern geachtet werden. (4) Die Namen der Vorgeschlagenen sind in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe von Beruf, Geburtsjahr und Wohnung aufzuführen.

304

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

§ 8. Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes. (1) Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes beträgt in Gemeinden

Nr. 11 · 2007

bis zu

500 Gemeindegliedern

6,

§ 10. Aufstellung des Wahlvorschlages. (1) Die Wahlberechtigten werden durch Bekanntgabe im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise aufgefordert, beim Benennungsausschuss schriftlich Vorschläge für die Wahl der Kirchenvorstandsmitglieder zu machen.

bis zu

1.000 Gemeindegliedern

8,

(2) Der Benennungsausschuss stellt zunächst einen vorläufigen Wahlvorschlag auf.

bis zu

2.000 Gemeindegliedern

10,

bis zu

3.000 Gemeindegliedern

12,

bis zu

6.000 Gemeindegliedern

14,

über

6.000 Gemeindegliedern

16.

(2) Von diesen Zahlen kann bis zu einem Drittel nach oben oder unten abgewichen werden. Der Kirchenvorstand legt die Zahl der zu wählenden Mitglieder vor der Bildung des Benennungsausschusses fest.

(3) Der Benennungsausschuss legt einer vom Kirchenvorstand einzuberufenden Gemeindeversammlung den vorläufigen Wahlvorschlag vor und begründet ihn. Mit der Einladung zur Gemeindeversammlung ist der vorläufige Wahlvorschlag bekannt zu machen. (4) Die Gemeindeversammlung kann den vorläufigen Wahlvorschlag in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit ergänzen. Die Aufnahme in den Wahlvorschlag setzt voraus, dass die Voraussetzungen des § 5 erfüllt sind. Stimmberechtigt sind nur wahlberechtigte Gemeindeglieder. (5) Nach der Gemeindeversammlung kann der Wahlvorschlag durch den Benennungsausschuss weiter ergänzt werden.

§ 9. Bezirkswahl. (1) Für die Wahl zum Kirchenvorstand bildet jede Kirchengemeinde einen Wahlbezirk. Der Kirchenvorstand kann die Kirchengemeinde in mehrere Wahlbezirke einteilen (Bezirkswahl). Wahlbezirke können gebildet werden, wenn es innerhalb der Kirchengemeinde Wohnbezirke gibt, die räumlich abgrenzbar (z. B. Orte oder Ortsteile) und entweder strukturell unterschiedlich oder durch ein eigenständiges Gemeindeleben mit regelmäßigem Gottesdienst (z. B. Seelsorgebezirke) geprägt sind.

(6) Findet eine Bezirkswahl statt, so sind die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlbezirke getrennt aufzustellen. In den Wahlvorschlag der jeweiligen Wahlbezirke sollen nur Gemeindeglieder dieses Bezirkes aufgenommen werden. Zur Ergänzung des Wahlvorschlages kann gemäß Absatz 3 für jeden Wahlbezirk eine eigene Gemeindeversammlung einberufen werden. Stimmberechtigt bei einer Ergänzung des Wahlvorschlages sind in diesem Falle nur diejenigen wahlberechtigten Gemeindeglieder, die dem betreffenden Wahlbezirk angehören. Absatz 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.

(2) Der Kirchenvorstand kann beschließen, dass in einzelnen oder allen Wahlbezirken nur die auf den jeweiligen Wahlbezirk entfallenden Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt werden. In diesem Fall wird das Wahlrecht nur in dem Wahlbezirk ausgeübt, dem das Gemeindeglied angehört.

§ 11. Bekanntgabe des Wahlvorschlages. (1) Der ergänzte Wahlvorschlag ist der Kirchengemeinde bekannt zu geben und eine Woche zur Einsichtnahme offen zu legen. Zeit und Ort der Offenlegung sind zuvor der Kirchengemeinde im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise bekannt zu geben.

(3) Der Kirchenvorstand kann beschließen, dass lediglich der Wahlvorschlag nach Wahlbezirken aufgegliedert und die Zahl der für jeden Wahlbezirk zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes festgelegt wird, aber alle Wahlberechtigten zur Wahl des gesamten Kirchenvorstandes zugelassen sind. (4) Wird nach Wahlbezirken gewählt, so hat die Aufteilung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes auf die einzelnen Wahlbezirke entsprechend der Zahl ihrer Gemeindeglieder zu erfolgen, wobei die Gesamtzahl der zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes nach § 8 bestimmt ist. Ergeben sich Dezimalstellen, so werden nicht verteilte Plätze in der Reihenfolge der Dezimalreste vergeben. Der Wahlvorschlag muss für jeden Bezirk wenigstens ein Viertel mehr Personen enthalten als in diesem Bezirk zu wählen sind.

(2) Gegen den Wahlvorschlag kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied binnen zwei Wochen nach Beginn der Offenlegung beim Dekanatssynodalvorstand schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann nur auf Mängel des Verfahrens bei der Aufstellung des Wahlvorschlages oder auf Einwendungen gegen die Wählbarkeit einer Kandidatin oder eines Kandidaten gestützt werden. Auf die Einspruchsmöglichkeit ist bei der Bekanntgabe nach Absatz 1 hinzuweisen. (3) Über Einsprüche entscheidet der Dekanatssynodalvorstand im Benehmen mit den Vorsitzenden von Kirchenvorstand und Benennungsausschuss. Eine nicht wählbare Kandidatin oder ein nicht wählbarer Kandidat ist von der Vorschlagsliste zu streichen. Bei Mängeln im Verfahren der Aufstellung des Wahlvorschlags ist der gesamte Vorschlag zurückzuweisen und die erneute Aufstellung eines Wahlvorschlags (§ 10) anzuordnen.

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(4) Die Entscheidung des Dekanatssynodalvorstands kann nur mit Einspruch gegen die Feststellung des Ergebnisses der Wahl und anschließender Klage beim Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht (§ 21 Abs. 2 und 5) angefochten werden. § 12. Prüfung der Wahlunterlagen. Vor Versand der Briefwahlunterlagen werden dem Dekanatssynodalvorstand der Wahlzettel und ein Satz Briefwahlunterlagen zur Prüfung vorgelegt.

305

§ 18. Briefwahl. (1) Wahlberechtigte erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein. (2) Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum Freitag vor der Wahl schriftlich oder mündlich beim Wahlvorstand gestellt werden. Der Briefwahlschein wird vom Wahlvorstand zusammen mit dem Stimmzettel und dem amtlichen Wahlumschlag ausgehändigt. (3) Die Ausstellung eines Briefwahlscheines ist im Verzeichnis der Wahlberechtigten zu vermerken.

Abschnitt 3. Wahl § 13. Bekanntmachung. Sinn und Bedeutung der Wahl zum Kirchenvorstand sind den Gemeindegliedern vor der Wahl im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise zu erläutern. Die Vorgeschlagenen sollen den Gemeindegliedern bekannt gemacht und vorgestellt werden. Auf den kirchlichen Charakter der Wahl und die damit gegebenen Erfordernisse ist besonders hinzuweisen. § 14. Wahlvorstand. (1) Zur Durchführung der Wahl bildet der Kirchenvorstand einen Wahlvorstand, dem die oder der Vorsitzende des Kirchenvorstandes oder die Stellvertretung angehören muss. Die Zahl seiner Mitglieder richtet sich nach den örtlichen Erfordernissen. Der Wahlvorstand hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Er ist zur vertraulichen Handhabung der Wahlunterlagen verpflichtet. Über die Wahlhandlung hat der Wahlvorstand eine Niederschrift aufzunehmen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen ist. (2) Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen nicht zur Wahl stehen. § 15. Wahltermin. (1) Die Wahl findet an dem von der Kirchenleitung hierfür bestimmten Sonntag statt. (2) Ort und Zeit der Wahlhandlung sind im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise der Gemeinde bekannt zu geben. § 16. Wahllokale. Die Wahlhandlung kann an einer zentralen Stelle oder in mehreren dafür geeigneten Wahllokalen erfolgen. Jede und jeder Wahlberechtigte soll mindestens sechs Stunden die Möglichkeit zur Wahl haben; dabei sollen Zeiten unmittelbar vor und nach einem Gottesdienst vorgesehen werden. Die Wahllokale und die Wahlzeiten sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu vermerken. § 17. Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält die Namen der Kandidatinnen oder Kandidaten des endgültig festgestellten Wahlvorschlages in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe von Beruf, Alter und Wohnung, die Angabe, wie viele Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind sowie den Hinweis, dass höchstens so viele Namen zu kennzeichnen sind, wie Mitglieder des Kirchenvorstandes zu wählen sind (§ 8). Bei einer Bezirkswahl sind die Stimmzettel der Wahlbezirke entsprechend zu gestalten.

(4) Die Wahlberechtigten haben dem Wahlvorstand in einem verschlossenen Umschlag den Briefwahlschein und den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag mit ihrem Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der festgesetzten Wahlzeit eingeht. Auf dem Briefwahlschein haben die Wahlberechtigten zu versichern, dass sie den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet haben. Der Wahlbrief kann durch die Post zugesandt oder bei dem Wahlvorstand abgegeben werden. (5) Der Kirchenvorstand kann beschließen, dass allen Wahlberechtigten unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugestellt werden. (6) Die Kosten der Briefwahl trägt die Kirchengemeinde. § 19. Wahlergebnis. (1) Nach Ende der Wahlhandlung zählt der Wahlvorstand alle eingegangenen Stimmen in öffentlicher Sitzung aus und stellt das vorläufige Wahlergebnis fest. (2) Gewählt sind diejenigen, welche bis zur Zahl der zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes die meisten Stimmen erhalten haben, in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmenzahl. Ergibt sich für den letzten Platz der zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes Stimmengleichheit, so sind alle, die diese Stimmenzahl erreicht haben, gewählt. (3) Die Stimmenabgabe ist ungültig, wenn zu viele Namen gekennzeichnet sind oder sie sonst nicht eindeutig ist. Bei Wahlen nach § 10 Abs. 3 betrifft die Ungültigkeit nur die Stimmabgabe für den betreffenden Bezirk. (4) Stimmzettel mit zweifelhafter Kennzeichnung sind zunächst auszuscheiden. Über die Gültigkeit der Kennzeichnung ist vor Abschluss der Zählung durch den Wahlvorstand zu entscheiden. (5) Das vorläufige Ergebnis der Stimmenzählung ist in die Niederschrift des Wahlvorstandes aufzunehmen. § 20. Wahlprüfung. (1) Der Kirchenvorstand hat das Wahlverfahren zu prüfen und das Wahlergebnis festzustellen. (2) Stellt der Kirchenvorstand fest, dass eine gültige Wahl nicht zustande gekommen ist, so legt er dies dem Dekanatssynodalvorstand zur Entscheidung vor. § 21 Abs. 5 gilt entsprechend.

306

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

§ 21. Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Rechtsmittel. (1) Das Wahlergebnis ist im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise durch Namensnennung der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes in alphabetischer Reihenfolge bekannt zu geben. (2) Gegen das Wahlergebnis kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied binnen einer Woche nach Bekanntgabe im Gottesdienst schriftlich beim Kirchenvorstand Einspruch erheben. Der Einspruch kann nur auf Mängel des Wahlverfahrens oder auf Einwendungen gegen die Wählbarkeit einer gewählten Kandidatin oder eines gewählten Kandidaten gestützt werden. Auf die Einspruchsmöglichkeit ist bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses hinzuweisen. (3) Der Kirchenvorstand hat Einsprüche mit seiner Stellungnahme dem Dekanatssynodalvorstand unverzüglich zur Entscheidung vorzulegen. War eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht wählbar, ist ihre oder seine Wahl für ungültig zu erklären. Bei Mängeln im Wahlverfahren, die für das Ergebnis der Wahl von Einfluss gewesen sein können, ist die Wahl ganz oder teilweise für ungültig zu erklären. Bei Berechnungs- oder Zählfehlern ist das Wahlergebnis neu festzustellen. (4) Die Entscheidung des Dekanatssynodalvorstandes ist den Beteiligten schriftlich bekannt zu geben. (5) Gegen die Entscheidung des Dekanatssynodalvorstandes ist binnen einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Entscheidung Klage beim Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht zulässig. Ein Beschwerdeverfahren findet nicht statt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Beschlüsse des Kirchenvorstandes, die vor der Rechtskraft der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gefasst worden sind, werden in ihrer Rechtswirksamkeit durch die Ungültigkeitserklärung der Wahl des gesamten Kirchenvorstandes oder einzelner seiner Mitglieder nicht berührt. § 22. Wahlwiederholung. (1) Ist eine gültige Wahl nicht zustande gekommen, so veranlasst der Dekanatssynodalvorstand unverzüglich eine Neuwahl. Er stellt den Wahlvorschlag nach Anhörung des bisherigen Kirchenvorstandes auf. (2) Kommt eine gültige Wahl erneut nicht zustande, ernennt der Dekanatssynodalvorstand die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Abschnitt 4 Amtsführung des Kirchenvorstandes § 23. Amtszeit. (1) Die Amtszeit des Kirchenvorstandes beginnt am Reformationstag. (2) Weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes treten ihr Amt mit dem Nachrücken oder nach der Berufung oder Nachwahl an. (3) Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden in einem Gottesdienst eingeführt und legen dabei das Versprechen nach Artikel 9 der Kirchenordnung ab.

Nr. 11 · 2007

(4) Sofern Kirchenvorstandsmitglieder vor Aufnahme des Amtes noch nicht im Gottesdienst eingeführt worden sind, legen sie das Versprechen nach Artikel 9 der Kirchenordnung vor den übrigen Mitgliedern des Kirchenvorstandes ab. Die Einführung im Gottesdienst ist alsbald nachzuholen. § 24. Berufungen. (1) Der Kirchenvorstand kann zwei weitere Mitglieder berufen. (2) Die Berufenen müssen die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen. (3) Die Berufung ist frühestens sechs Monate nach Einführung der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes zulässig. Auch ihre Amtszeit endet mit der allgemeinen Wahlperiode des Kirchenvorstandes. (4) In besonders begründeten Fällen kann auf Antrag des Kirchenvorstandes durch Beschluss des Dekanatssynodalvorstandes eine weitere Berufung erfolgen. § 25. Veränderungen der Mitgliederzahl. (1) In besonders begründeten Fällen kann eine Entscheidung nach § 8 auch während der Wahlperiode getroffen werden. (2) Die bei einer Erhöhung erforderliche Ergänzungswahl wird durch den Kirchenvorstand in geheimer Wahl vorgenommen. Sie gilt für den Rest der Amtszeit des Kirchenvorstandes. (3) Bei einer Herabsetzung bleiben die bisherigen Mitglieder des Kirchenvorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Kirchenvorstandes vorzeitig aus, entfällt die Ergänzung des Kirchenvorstandes nach § 26. Der Antrag auf Herabsetzung nach Absatz 1 kann auch nach dem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitgliedes des Kirchenvorstandes gestellt werden. § 26. Vorzeitiges Ausscheiden. (1) Scheiden innerhalb eines Jahres nach Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes gewählte Mitglieder aus und wird dadurch die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes nach § 8 unterschritten, so rücken für den Rest der Amtszeit diejenigen nach, die nach den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstandes die meisten Stimmen erhalten haben, wenn sie zum Zeitpunkt des Nachrückens die Voraussetzungen der Wählbarkeit (§ 5) noch erfüllen. Bei Stimmengleichheit gilt § 19 Abs. 1 Satz 2. Bei einer Bezirkswahl nach § 9 erfolgt das Nachrücken aus der Liste des jeweiligen Wahlbezirks. Ist der Wahlvorschlag vorzeitig erschöpft, wird nach Absatz 3 verfahren. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn gewählte Kandidatinnen oder Kandidaten vor ihrer Einführung als Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher ausscheiden. Im Falle von Absatz 1 Satz 4 entscheidet der neugewählte Kirchenvorstand bei Beginn seiner Amtszeit. (3) Scheiden gewählte Mitglieder des Kirchenvorstandes später als ein Jahr nach Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes aus und wird dadurch die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes nach § 8 unterschritten, so hat der Kirchenvorstand für den Rest der Amtszeit binnen drei Monaten eine entsprechende Anzahl von

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Gemeindegliedern nachzuwählen, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit (§ 5) erfüllen. Hat der Kirchenvorstand eine Herabsetzung der Zahl seiner Mitglieder nach § 25 beantragt, so beginnt die Frist von drei Monaten erst, wenn die Entscheidung des Dekanatssynodalvorstandes dem Kirchenvorstand zugegangen ist. Bei der Nachwahl ist der Kirchenvorstand an den früheren Wahlvorschlag nicht gebunden. Bei einer Bezirkswahl nach § 9 ist ein Gemeindeglied aus dem Wahlbezirk des ausgeschiedenen Mitglieds des Kirchenvorstandes zu wählen. § 27. Dauernde Beschlussunfähigkeit. Wenn ein Kirchenvorstand infolge Ausscheidens von Mitgliedern nicht mehr beschlussfähig ist, so ernennt der Dekanatssynodalvorstand die für die Beschlussfähigkeit fehlenden Mitglieder des Kirchenvorstandes.

307

§ 32. Übergangsbestimmungen. (1) Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die aufgrund der Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 1 die Wählbarkeit verlieren, bleiben bis zu einer Neuwahl in ihrem Amt. (2) Finden vor dem Jahr 2009 Kirchenvorstandswahlen statt, gilt für die Größe des Kirchenvorstandes § 9 der Kirchengemeindewahlordnung vom 21. April 2002 (ABl. 2002 S. 222, 300, 360). (3) Die allgemeine Wahlperiode der Kirchenvorstände endet im Jahr 2009 am 30. Oktober. Artikel 2 Änderung der Kirchengemeindeordnung

Abschnitt 5 Veränderungen von Kirchengemeinden

Die Kirchengemeindeordnung vom 23. April 2005 (ABl. 2005 S. 153) wird wie folgt geändert:

§ 28. Neubildung von Kirchengemeinden. (1) Werden Kirchengemeinden neu gebildet, so richtet sich die Größe des Kirchenvorstandes nach § 8 Abs. 1.

1. In § 32 Abs. 1 Satz 1 wird das Datum „1. September“ durch das Datum „Reformationstag“ ersetzt.

(2) Wer Mitglied eines Kirchenvorstandes im Gebiet der neuen Kirchengemeinde ist und dieser angehört, nimmt das Amt in der neuen Kirchengemeinde wahr. (3) Ist der Kirchenvorstand mit den Mitgliedern nach Absatz 2 beschlussfähig, ist nach § 26 Abs. 3 zu verfahren. (4) Ist der Kirchenvorstand mit den Mitgliedern nach Absatz 2 nicht beschlussfähig, ist nach § 27 zu verfahren. Außerdem ist umgehend eine Neuwahl des Kirchenvorstandes durchzuführen. § 29. Zusammenlegung von Kirchengemeinden. Werden Kirchengemeinden zusammengelegt, so nehmen die Mitglieder der bisherigen Kirchenvorstände ihr Amt bis zum Ablauf der laufenden Wahlperiode in der neuen Kirchengemeinde wahr, auch wenn dadurch die Zahl der Mitglieder nach § 8 Abs. 1 überschritten wird. § 30. Grenzänderung. Wird ein Teil einer Kirchengemeinde durch Änderung der Gemeindegrenzen in eine andere Kirchengemeinde eingegliedert, so nehmen die Mitglieder des Kirchenvorstandes dieses Gemeindeteils ihr Amt im Kirchenvorstand der neuen Kirchengemeinde bis zum Ablauf der laufenden Wahlperiode wahr, auch wenn dadurch die Zahl der Mitglieder nach § 8 Abs. 1 überschritten wird. Abschnitt 6 Ausführungs- und Übergangsbestimmungen § 31. Ausführungsbestimmungen. Näheres bestimmt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung. Sie regelt insbesondere verbindliche Termine für 1. Offenlegung des Wahlvorschlages, 2. den Wahltag, 3. Ersatztermine für den Fall, dass Wahlen nachgeholt werden müssen, 4. die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, 5. die Einführung.

2. Die §§ 49 bis 52 werden wie folgt gefasst: „§ 49. Ist ein gewähltes oder berufenes Mitglied des Kirchenvorstandes fortgesetzt verhindert, an der kirchlichen Arbeit und insbesondere an den Sitzungen des Kirchenvorstandes teilzunehmen, so soll ihm dieser nahe legen, sein Amt zur Verfügung zu stellen. § 50. (1) Ein gewähltes oder berufenes Mitglied des Kirchenvorstandes verliert sein Amt, wenn es die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht mehr erfüllt. Der Kirchenvorstand stellt dies durch Beschluss fest. (2) Einem gewählten oder berufenen Mitglied des Kirchenvorstandes ist das Amt abzuerkennen, wenn es grob gegen seine Pflichten als Mitglied des Kirchenvorstandes verstößt. Über die Aberkennung ist nach Anhören der oder des Betroffenen und des Kirchenvorstandes durch den Dekanatssynodalvorstand zu entscheiden. § 51. (1) Ein Kirchenvorstand, der beharrlich seine Pflichten verletzt, kann von der Kirchenleitung nach Anhören des Dekanatssynodalvorstandes aufgelöst werden. (2) Die Neuwahl ist durch den Dekanatssynodalvorstand unverzüglich zu veranlassen. § 52. Ist ein Kirchenvorstand aufgelöst oder dauerhaft nicht beschlussfähig, so nimmt der Dekanatssynodalvorstand die Befugnisse des Kirchenvorstandes wahr.“ 3. In § 54 wird nach Absatz 5 folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Der Dekanatssynodalvorstand ist zu jeder Gemeindeversammlung einzuladen.“

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

308

Artikel 3 Dieses Kirchengesetz tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kirchengemeindewahlordnung vom 21. April 2002 (ABl. 2002 S. 222, 300, 360) außer Kraft. Darmstadt, den 2. Oktober 2007 Für den Kirchensynodalvorstand D r. S c h ä f e r __________ Verwaltungsverordnung über die Führung der Kirchenbücher (Kirchenbuchordnung – KBO) Vom 27. September 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Abschnitt 1. Allgemeines § 1. Kirchenbücher. (1) Die Kirchenbücher dienen der Beurkundung kirchlicher Amtshandlungen. (2) Kirchliche Amtshandlungen im Sinne der Kirchenbuchordnung sind: 1. die Taufe, 2. die Konfirmation, 3. die Trauung, 4. die Bestattung, 5. die Aufnahme, der Übertritt und die Wiederaufnahme (Eintritt) in die Kirche. (3) Die Eintragung einer Amtshandlung in das Kirchenbuch beweist, dass die Amtshandlung ordnungsgemäß vorgenommen worden ist. Ist eine Amtshandlung nicht in das Kirchenbuch eingetragen worden, so wird ihre Gültigkeit davon nicht berührt. § 2. Verzeichnis der Austritte. (1) Neben den Kirchenbüchern ist ein Verzeichnis der Austritte zu führen. (2) Für die Führung des Verzeichnisses gelten die Bestimmungen für die Kirchenbuchführung entsprechend. Abschnitt 2. Gemeinsame Bestimmungen § 3. Zuständigkeit. (1) Die Kirchenbücher werden in den Kirchengemeinden oder anderen kirchenbuchführenden Stellen von der zuständigen Kirchenbuchführerin oder vom zuständigen Kirchenbuchführer geführt. Die Führung der Kirchenbücher mehrerer Kirchengemeinden kann mit Genehmigung der Kirchenverwaltung einer gemeinsamen Stelle übertragen werden.

Nr. 11 · 2007

(2) Kirchenbuchführerin oder Kirchenbuchführer ist 1. die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer oder 2. eine mit Genehmigung der Kirchenverwaltung bestellte Person. Name und Amtsdauer der jeweiligen Kirchenbuchführerin oder des jeweiligen Kirchenbuchführers sind in den Kirchenbüchern zu vermerken. (3) Nicht als Kirchenbuchführerin oder Kirchenbuchführer im Sinne dieser Ordnung gilt eine von der zuständigen Kirchenbuchführerin oder vom zuständigen Kirchenbuchführer nur mit Eintragungen beauftragte Hilfskraft. § 4. Eintragung in die Kirchenbücher. (1) Die Amtshandlungen werden in die Kirchenbücher der kirchenbuchführenden Stelle eingetragen, in deren Zuständigkeitsbereich sie vollzogen worden sind (Ereignisort). Die Eintragungen sind jahrgangsweise mit laufender Nummer zu versehen. (2) Die Kirchengemeinde, der das Gemeindeglied angehört, trägt eine Amtshandlung, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich vollzogen worden ist, ohne Nummer in ihr Kirchenbuch ein. § 5. Mitteilungen von Eintragungen. (1) Kirchenbuchführende Stellen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (2) Nicht in der Kirchengemeinde des Wohnsitzes vollzogene Amtshandlungen sind innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland der Kirchengemeinde des Wohnsitzes mitzuteilen, die nach § 4 Abs. 2 die Amtshandlung ohne Nummer einzutragen hat. (3) Die kirchenbuchführenden Stellen übermitteln die sich aus den Kirchenbüchern ergebenden Daten über Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen sowie die Daten über Aufnahmen, Übertritte, Wiederaufnahmen und Austritte von Kirchenmitgliedern umgehend der Stelle, die den Gemeindegliederbestand pflegt. Wiederaufnahmen und Austritte sind außerdem der Kirchengemeinde mitzuteilen, in der die Taufe stattgefunden hat. (4) Mitgliedschaftsbegründende Amtshandlungen (Taufe, Aufnahme, Übertritt und Wiederaufnahme) sind der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde zur Fortschreibung des Melderegisters und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Die Meldung an das Finanzamt ist nicht erforderlich, wenn das neue Mitglied noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. § 6. Form der Kirchenbücher. (1) Die Kirchenbücher sind in Buchform zu führen. Für jede Art von Amtshandlung ist ein eigenes Kirchenbuch zu führen. (2) Für die Kirchenbücher ist alterungsbeständiges Papier zu verwenden. Druck- und Schreibmittel müssen dokumentenecht sein. (3) Gesamtkirchlich eingeführte Verfahren für die EDVgestützte Kirchenbuchführung sind anzuwenden.

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

(4) Bei der EDV-gestützten Kirchenbuchführung werden die Kirchenbücher zunächst in Loseblattform geführt. Die losen Blätter sind in angemessenen Zeitabständen fest in Buchform zu binden. Mehrere Kirchenbücher können in einem Band gebunden werden. § 7. Zeitpunkt der Eintragung. (1) Die Amtshandlungen sind unverzüglich in die Kirchenbücher einzutragen. Die in § 5 genannten Stellen sind unverzüglich zu benachrichtigen. (2) Ist die Eintragung unterblieben, so ist sie aufgrund der schriftlichen Angaben der Pfarrerin oder des Pfarrers, die oder der die Amtshandlung vollzogen hat, oder aufgrund von Zeugenerklärungen oder Urkunden nachzuholen. Die Grundlage für die Eintragung ist in der Spalte „Bemerkungen“ zu bezeichnen. § 8. Unterlagen für die Eintragung. (1) Unterlagen für die Eintragung von Amtshandlungen mit Nummer sind die schriftlichen Bestätigungen der Pfarrerin oder des Pfarrers, die oder der die Amtshandlung vollzogen hat, und die vom Standesamt für kirchliche Zwecke ausgestellten Bescheinigungen. (2) Die Bestätigung hat auf den amtlichen Formularen zu erfolgen; § 9 Abs. 1 gilt entsprechend. (3) Die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der die Amtshandlung vollzogen hat, ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Eintragung erforderlichen Angaben verantwortlich. Können notwendige Angaben für die Eintragung nicht nachgewiesen werden, ist dies in der Spalte „Bemerkungen“ zu erläutern. (4) Unterlagen für die Eintragung ohne Nummer sind die Mitteilungen anderer kirchenbuchführender Stellen über vollzogene Amtshandlungen. § 9. Form der Eintragung. (1) Die Eintragung hat mit dem Inhalt der Unterlagen übereinzustimmen; Personenund Ortsnamen sind buchstabengetreu wiederzugeben. In Zweifelsfällen sind die standesamtlichen Bescheinigungen maßgeblich. (2) Bei der Angabe des Bekenntnisses wird nur die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft eingetragen. Wer keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört, ist als „konfessionslos“ zu bezeichnen. (3) Jede einzelne Eintragung ist von der Kirchenbuchführerin oder vom Kirchenbuchführer zu unterschreiben. Die Benutzung eines Namensstempels ist unzulässig. (4) Für jedes Kirchenbuch ist ein alphabetisches Namensregister zu führen. In das Namensregister zum Traubuch sind auch weitere frühere Namen einzutragen. (5) Am Schluss eines Jahrgangs hat die Kirchenbuchführerin oder der Kirchenbuchführer die Vollzähligkeit der Eintragungen mit Datum, Siegel und Unterschrift zu bescheinigen.

309

§ 10. Änderung, Berichtigung, Sperrvermerk. (1) Änderungen, Berichtigungen und Sperrvermerke sind in folgenden Fällen zulässig: 1. Berichtigung offensichtlicher Schreibfehler, 2. Berichtigung nachträglich nachgewiesener Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Eintragungen, 3. Ergänzung nachträglicher, vom Standesamt beurkundeter Änderungen des Personenstandes, des Namen oder anderer Angaben, 4. Sperrvermerke auf amtliche Veranlassung oder in besonders begründeten Fällen auf Antrag. (2) Änderungen und Berichtigungen erfolgen nur in Form einer Richtigstellung in der Spalte „Bemerkungen“. Die Richtigstellung nennt den Sachverhalt und die Unterlage, auf die sie sich bezieht, und ist von der Kirchenbuchführerin oder vom Kirchenbuchführer mit Datum zu unterschreiben. Nachträgliche Sperrvermerke und Richtigstellungen sind auf dem Kirchenbuchblatt handschriftlich vorzunehmen. Unzulässig ist jede Veränderung des Textes sowie das Heraustrennen von Blättern. (3) Sperrvermerke sind in der Spalte „Bemerkungen“ beginnend mit dem Wort „Sperrvermerk“ einzutragen. Der Sperrvermerk nennt den Sachverhalt sowie die Veranlassung und ist von der Kirchenbuchführerin oder dem Kirchenbuchführer mit Datum zu unterschreiben. Hinweise auf Sperrvermerke sind auf der Rückseite des Titelblattes anzubringen. (4) Im EDV-gestützten Verfahren ist sicherzustellen, dass nachträgliche Änderungen und Berichtigungen von Eintragungen auch im Datenbestand eindeutig erkennbar sind und der ursprüngliche Text erhalten bleibt. § 11. Aufbewahrung und Sicherung. (1) Die Kirchenbücher sind in verschließbaren, feuerhemmenden Schränken in sauberen, trockenen und belüftbaren kirchlichen Amtsräumen sorgfältig und dauernd aufzubewahren. Schadhafte Bände sind im Einvernehmen mit der Kirchenverwaltung zu restaurieren. (2) Kirchenbücher dürfen nur bei dringender Gefahr (Feuer, Wasser usw.), auf Anordnung oder Anforderung der Aufsichtsbehörde oder mit deren Zustimmung von ihrem Aufbewahrungsort entfernt werden. Die Ausleihe an Dritte ist untersagt. (3) Unterlagen nach § 8 Abs. 1 und 4 müssen nicht dauernd aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens ein Jahr nach Abschluss des Jahrgangs (§ 9 Abs. 5). Die Frist beginnt für Kirchenbücher in Loseblattform erst nach dem Einbinden. (4) Zur Sicherung der Überlieferung sind Zweitüberlieferungen (Zweitschriften) zu schaffen, die an einer anderen Stelle als die Kirchenbücher aufzubewahren sind. (5) Der Verlust von Kirchenbüchern ist der Kirchenverwaltung unverzüglich anzuzeigen. (6) Die Fachaufsicht führt die Kirchenverwaltung. Sie kann Notbergungen anordnen und ist berechtigt, zum Schutz der Kirchenbücher Übertragungen auf andere Medien zu schaffen.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

310

Abschnitt 3 Einzelheiten zur Führung der Kirchenbücher und Verzeichnisse Unterabschnitt 1. Taufbuch § 12. Angaben für das Taufbuch. (1) In das Taufbuch sind einzutragen:

Nr. 11 · 2007

(2) Sollen bei Adoption nach der Taufe die Namen der leiblichen Eltern im Interesse des Täuflings nicht bekannt werden, so ist auf amtliche Veranlassung oder auf Antrag ein entsprechender Sperrvermerk in die Spalte „Bemerkungen“ aufzunehmen. Antragsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes und das Jugendamt. Unterabschnitt 2. Konfirmationsbuch

1. Familienname und Vornamen des Täuflings, ggf. Geburtsname,

§ 15. Angaben für das Konfirmationsbuch. In das Konfirmationsbuch sind einzutragen:

2. Anschrift des Täuflings, bei Kindtaufen die der Erziehungsberechtigten,

1. Familienname und Vornamen der oder des Konfirmierten,

3. Ort, Tag und standesamtliche Registrierungsnummer der Geburt,

2. Anschrift,

4. Angaben über die Erziehungsberechtigten,

3. Ort und Tag der Geburt,

a) Familienname und Vornamen, ggf. abweichender Geburtsname, b) Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, 5. Angaben über die Patinnen und Paten, a) Familienname und Vornamen,

4. Ort, Tag und Konfession der Taufe, 5. Familienname und Vornamen der Erziehungsberechtigten, 6. Ort, Kirche (oder sonstige Stätte) und Tag der Konfirmation, 7. Pfarrerin oder Pfarrer,

b) Anschrift, 8. Konfirmationskonfession, c) Zugehörigkeit zu einer Kirche, 6. Ort, Kirche (oder sonstige Taufstätte) und Tag der Taufe, 7. Taufkonfession,

9. Konfirmationsspruch, 10. in der Spalte „Bemerkungen“ insbesondere a) Dimissoriale,

8. Pfarrerin oder Pfarrer, b) Berichtigungen. 9. Taufspruch, Unterabschnitt 3. Traubuch

10. in der Spalte „Bemerkungen“ insbesondere a) Namen von Pflege-, Adoptiv- oder leiblichen Eltern,

§ 16. Angaben für das Traubuch. In das Traubuch sind einzutragen:

b) Angaben nach § 13,

Für jeden der Ehepartner:

c) Dimissoriale, d) Änderungen des Namens,

1. Familienname und Vornamen, ggf. abweichender Geburtsname,

e) Austritte,

2. Anschrift,

f) Berichtigungen.

3. Konfession,

(2) Bei Religionsmündigen können die Angaben nach Absatz 1 Nr. 4 entfallen. Wenn keine Paten benannt sind, entfallen die Angaben nach Absatz 1 Nr. 5. § 13. Nottaufen. Bei Nottaufen sind in der Spalte „Bemerkungen“ der Name der oder des Taufenden und die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der die Nottaufe bestätigt hat, einzutragen. § 14. Annahme als Kind (Adoption). (1) Bei Annahme als Kind (Adoption) vor der Taufe kann die Eintragung der leiblichen Eltern mit ihrer Zustimmung auf Wunsch der Adoptiveltern erfolgen.

4. Ort und Tag der Geburt, 5. Ort, Tag und Konfession der Taufe, 6. Familienstand vor der Eheschließung, sowie 7. ggf. Ehename (gemeinsamer Name der Familie), 8. Ort, Tag und Registrierungsnummer der standesamtlichen Eheschließung,

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

9. Ort, Kirche (oder sonstige Stätte) und Tag der Trauung,

311

Unterabschnitt 5. Aufnahmebuch

10. Traukonfession,

§ 19. Angaben für das Aufnahmebuch. (1) In das Aufnahmebuch sind Übertritte und Wiederaufnahmen einzutragen.

11. Pfarrerin oder Pfarrer,

(2) In das Aufnahmebuch sind einzutragen:

12. Trauspruch,

1. Familienname und Vornamen, ggf. abweichender Geburtsname,

13. in die Spalte „Bemerkungen“ insbesondere

2. Anschrift, a) Hinweis auf Dispens oder Dimissoriale,

3. Ort und Tag der Geburt,

b) Mitwirkung von Geistlichen anderer Kirchen,

4. Ort, Tag und Konfession der Taufe,

c) Berichtigungen.

5. bisherige Zugehörigkeit zu einer Kirche oder religiösen Gemeinschaft,

Unterabschnitt 4. Bestattungsbuch 6. gegebenenfalls Ort und Tag des Austritts, § 17. Angaben für das Bestattungsbuch. In das Bestattungsbuch sind einzutragen: 1. Familienname und Vornamen der oder des Verstorbenen, ggf. abweichender Geburtsname, 2. letzte Anschrift, 3. Ort und Tag der Geburt, 4. Konfession, 5. Familienstand,

7. aufnehmende Person, 8. Ort und Tag der Aufnahme, 9. in der Spalte „Bemerkungen“ insbesondere Berichtigungen. Unterabschnitt 6. Verzeichnis der Austritte § 20. Angaben für das Verzeichnis der Austritte. (1) In das Verzeichnis der Austritte sind einzutragen: 1. Familienname und Vornamen, ggf. abweichender Geburtsname,

6. Ort, Tag und standesamtliche Registrierung des Todes,

2. Anschrift,

7. Ort, Kirche oder sonstige Stätte, Tag und Art der Amtshandlung,

4. Ort und Tag der Taufe,

3. Ort und Tag der Geburt,

5. Ort und Tag des Austritts, 8. bei Minderjährigen Namen der Erziehungsberechtigten,

6. Behörde und Geschäftszeichen,

9. Bibeltext der Ansprache,

7. in der Spalte „Bemerkungen“ insbesondere Berichtigungen.

10. Pfarrerin oder Pfarrer, 11. in der Spalte „Bemerkungen“ insbesondere Berichtigungen. § 18. Eintragung von Bestattungen in besonderen Fällen. (1) Bei Bestattungen wird die Trauerfeier als Amtshandlung mit laufender Nummer eingetragen. Weitere Amtshandlungen (Urnenbeisetzung usw.) werden unter „Bemerkungen“ eingetragen, wenn sie am gleichen Ort erfolgen, und als Amtshandlung ohne laufende Nummer, wenn sie an einem anderen Ort erfolgen. (2) Ist eine Begräbnisstelle mehreren Kirchengemeinden zugeordnet und wird die Bestattung von einer dieser Kirchengemeinden verantwortet, so gilt diese als Ereignisort. (3) Für alle übrigen Fälle wird durch die Kirchenverwaltung eine kirchenbuchführende Stelle bestimmt. (4) Bestattungen von Totgeburten gelten als Amtshandlung.

(2) Unterlage für die Eintragung in das Verzeichnis der Austritte ist die amtliche Bescheinigung über die Erklärung des Austritts. Abschnitt 4 Bescheinigungen und Abschriften, Benutzung der Kirchenbücher und Verzeichnisse § 21. Benutzung der Kirchenbücher und Verzeichnisse. (1) Von Eintragungen in Kirchenbüchern und Verzeichnissen können Berechtigten (§ 25) von Amts wegen oder auf Antrag durch die Kirchenbuchführerin oder den Kirchenbuchführer oder die Kirchenverwaltung Bescheinigungen oder Abschriften ausgestellt oder Auskünfte erteilt werden. (2) Für die Einsichtnahme in Kirchenbücher und Verzeichnisse aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 1876 oder einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung sind die Vorschriften des kirchlichen Archivrechts anzuwenden. Liegen autorisierte Übertragungen der Kirchenbücher auf andere Medien vor, sollen die Originale nicht verwendet werden.

312

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 11 · 2007

(3) Anträge sollen ausreichende Angaben zum Zweck der Benutzung und zur Ermittlung der Eintragung enthalten.

2. Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen,

§ 22. Auskünfte. Die Erteilung von Auskünften beschränkt sich auf die mündliche oder schriftliche Beantwortung bestimmter Einzelfragen.

3. Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

§ 23. Bescheinigungen. (1) Bescheinigungen (Kirchenbuchauszüge) geben den wesentlichen Inhalt der Eintragung wieder. Sie haben die gleiche Beweiskraft wie die Eintragung, nach der sie gefertigt sind. (2) Bei Namensänderungen wird nur der zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gültige Name wiedergegeben. Bei angenommenen Personen (Adoptierten) werden die Annehmenden (Adoptiveltern) bzw. die Erziehungsberechtigten wiedergegeben. (3) Für Gemeinden und Gemeindeteile ist in Bescheinigungen der Name zu benutzen, der bei der Eintragung verwandt wurde. Ein neuer Name kann in Klammern mit dem Zusatz „jetzt“ hinzugefügt werden. (4) Bei jeder Bescheinigung ist anzugeben, auf welcher Grundlage sie ausgestellt worden ist. (5) Bescheinigungen sind unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig zu unterschreiben und zu siegeln; es soll das amtliche Formular verwendet werden. § 24. Abschriften. (1) Von den Kirchenbucheintragungen mit Nummer können auf Antrag Abschriften gefertigt werden.

(2) Ist ein Sperrvermerk eingetragen, richtet sich die Berechtigung nach dem Inhalt des Sperrvermerks. Bei der Benutzung der Kirchenbücher ist auf die Einhaltung der Sperre zu achten. § 26. Gebühren. (1) Bescheinigungen für Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, und deren gesetzliche Vertreterin oder Vertreter sind nach Vollzug einer Amtshandlung oder zur Vorlage für kirchliche Zwecke gebührenfrei auszustellen. (2) Im Übrigen werden Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archivalien erhoben. § 27. Rechtliche Bedeutung der älteren Kirchenbücher. Kirchenbücher, die vor Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 1876 oder einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung geführt worden sind, haben die Beweiskraft wie öffentliche Personenstandsregister. Beglaubigte Auszüge daraus haben die Beweiskraft standesamtlicher Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Das Gleiche gilt für solche Beurkundungen, deren zivilrechtlicher Anlass vor Einführung der Personenstandsregister liegt, während die entsprechende Amtshandlung (Taufe und Bestattung) jedoch erst nach Einführung der Personenstandsregister erfolgt ist. Abschnitt 5. Schlussbestimmungen

(2) Abschriften sind als solche zu bezeichnen und mit der Quellenangabe (Fundstelle) zu versehen. Sie sind vollständige detailgetreue Wiedergaben der Eintragungen einschließlich zugehöriger Spaltenüberschriften. (3) Abschriften können beglaubigt werden. Sie sind unter Angabe von Ort und Datum von der oder dem Zuständigen eigenhändig zu unterschreiben und zu siegeln. Die Beglaubigung lautet: „Es wird beglaubigt, dass die vorstehende Abschrift mit der Eintragung im Originalkirchenbuch (Originalverzeichnis) der Kirchengemeinde..., Jahrgang..., Monat..., Seite..., Nummer... übereinstimmt.“ § 25. Berechtigte. (1) Berechtigte sind: 1. Personen, an denen die Amtshandlung vollzogen worden ist, sowie ihre Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, ferner die von diesen Personen Bevollmächtigten,

§ 28. Übergangsbestimmung. Die Umstellung auf die EDV-gestützte Kirchenbuchführung muss bis zum 1. Januar 2009 erfolgt sein. Bis dahin können vorhandene Kirchenbücher auf Grundlage der Kirchenbuchordnung vom 8. Mai 1967 (ABl. 1967 S. 125) fortgeführt werden. § 29. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kirchenbuchordnung vom 1. Dezember 2005 (ABl. 2006 S. 20) außer Kraft.

Darmstadt, den 29. September 2007 Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

313

Bekanntmachungen

Die Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 14. Dezember 2006 (ABl. 2007 S. 35) wird wie folgt gefasst:

6. Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung, insbesondere Anregung und Beratung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben;

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

7. Beratung der Landesorganisationen für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Vertretung gemeinsamer Interessen in dem Landeskuratorium bzw. Landesbeirat für Erwachsenenbildung;

Vom 14. Dezember 2006, in der Fassung vom 5. Juli 2007 Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 50 Abs. 3 der Kirchenordnung die folgende Satzung beschlossen:

8. Benennung von Personen, die zur Vertretung der Erwachsenenbildung der EKHN in die Landesorganisationen entsandt werden;

§ 1. Name, Rechtsform und Sitz. (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“.

9. Beratung der Landesorganisationen bei der Benennung von Vertretern und Vertreterinnen für die Kreiskuratorien bzw. Kreisbeiräte für Erwachsenenbildung;

(2) Die Arbeitsgemeinschaft ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN).

10. Beratung der Kirchenleitung hinsichtlich der Planung und Verwendung von kirchlichen Mitteln für Erwachsenenbildung;

(3) Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist Darmstadt. § 2. Zweck und Aufgaben. (1) Die Arbeitsgemeinschaft ist das Forum Erwachsenenbildung aller Handlungsfelder im Bereich der EKHN. Sie dient der Entwicklung der kirchlichen Erwachsenenbildung und dem konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Zusammenwirken aller Träger von Erwachsenenbildungsveranstaltungen in der EKHN. (2) Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. (3) Die Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben: 1. Förderung der Bemühungen um Erwachsenenbildung auf allen Ebenen der EKHN; 2. Koordination von Aktivitäten der Erwachsenenbildung im Bereich der EKHN; 3. Erstellung von Entwicklungsplänen für die Erwachsenenbildungsarbeit der EKHN; 4. Wahrnehmung der gemeinsamen Belange kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit gegenüber anderen Organisationen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie gegenüber staatlichen und anderen öffentlichen Stellen, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Kirchenleitung fallen; 5. Anregung oder im Einzelfall Durchführung übergreifender gemeinsamer Veranstaltungen – vor allem bildungspolitischer Art – auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung;

11. Beschlussfassung über die Verwendung der kirchlichen Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 12. Beschlussfassung über die Verwendung der staatlichen Mittel für Erwachsenenbildung. § 3. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft. (1) Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können sein: 1. regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung als Zusammenschlüsse der kirchlichen Körperschaften, Werke, Verbände, Einrichtungen und dauerhaften Initiativen; 2. überregionale Einrichtungen, Verbände und Werke sowie dauerhafte Initiativen im Bereich der EKHN, die schwerpunktmäßig in der evangelischen Erwachsenenbildung tätig sind, die Mitgliedschaft beantragen und die Satzung anerkennen. (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag. (3) Der Austritt von Mitgliedern aus der Arbeitsgemeinschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und kann zum Ende eines Haushaltsjahres mit einer Frist von drei Monaten erfolgen. (4) Mitglieder können aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. § 4. Organe. Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: 1. die Mitgliederversammlung und 2. der Vorstand.

314

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 11 · 2007

§ 5. Zusammensetzung der Mitgliederversammlung. (1) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft entsenden je eine Delegierte oder einen Delegierten in die Mitgliederversammlung. Für den Verhinderungsfall wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter benannt.

(2) Die Mitgliederversammlung wird von der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bzw. der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung kann zu ihrer Sitzung Gäste ohne Stimmrecht hinzuziehen.

(2) Die Delegierten sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden für die Dauer der Amtsperiode der Synode der EKHN von den Mitgliedern entsandt.

(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Kommt eine beschlussfähige Mitgliederversammlung nicht zustande, so ist innerhalb von zwei Monaten unter Mitteilung derselben Tagesordnung zu einer weiteren Mitgliederversammlung einzuladen. Die Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Einladung ist hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Eine Abkürzung der Einladungsfrist ist in diesem Fall nicht zulässig.

(3) Der Mitgliederversammlung gehören ferner an: 1. bis zu drei von der Kirchenleitung auf Vorschlag des Vorstands berufene Fachleute aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, jeweils für die Dauer der Amtsperiode der Kirchensynode; 2. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchenverwaltung; 3. die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung.

(4) Die Mitgliederversammlung beschließt und wählt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

2. Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden und der Beisitzerinnen und Beisitzer im Vorstand aus der Mitte der Mitgliederversammlung in getrennten Wahlgängen;

(5) Für den Ausschluss von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Sind bei einer Mitgliederversammlung, die über einen Ausschluss beschließen soll, nicht mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend, so ist sie unter Hinweis auf diese Tagesordnungspunkte unter Wahrung einer Frist von drei Wochen erneut einzuberufen und kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschließen. Der Beschluss bedarf der Bestätigung durch die Kirchenleitung.

3. Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern;

§ 8. Vorstand. (1) Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft besteht aus:

4. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Jahresabschlusses;

1. der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft;

§ 6. Aufgaben der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 1. Wahl der oder des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft aus der Mitte der Mitgliederversammlung;

5. Entlastung des Vorstands; 6. Beschlussfassung über die Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 7. Wahl des Hauptausschusses und des Finanzausschusses;

2. der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden; 3. zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern; 4. der Vertreterin oder dem Vertreter der Kirchenverwaltung in der Mitgliederversammlung;

8. Anregung übergreifender gemeinsamer Veranstaltungen;

5. der Leiterin oder dem Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung.

9. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in den Landesorganisationen;

(2) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch die Einsetzung einer Geschäftsführung regeln kann.

10. Beschlussfassung gemeinsamer Positionen zur Beratung der Kirchenleitung.

(3) Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

§ 7. Verfahren der Mitgliederversammlung. (1) Die Mitgliederversammlung wird von der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft mindestens einmal im Jahr mit einer Einladungsfrist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Die Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder von der Vertreterin oder dem Vertreter der Kirchenverwaltung unter Angabe der Tagesordnung bei der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft beantragt wird.

(4) Der Vorstand nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Insbesondere nimmt er folgende Aufgaben wahr: 1. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; 2. Führen der laufenden Geschäfte und Vertretung der Arbeitsgemeinschaft zwischen den Sitzungen der Mitgliederversammlung; 3. Erstattung des Jahresberichts gegenüber der Mitgliederversammlung;

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

315

4. Vorlage des Jahresabschlusses und Erstellung eines Plans über die verwendeten Mittel;

(2) Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft soll im Bericht der Kirchenleitung an die Kirchensynode dargestellt werden.

5. Bewirtschaftung der staatlichen Zuschüsse sowie der kirchlichen und sonstigen Mittel der Arbeitsgemeinschaft;

§ 13. Verwendung der Mittel bei Auflösung. Bei Auflösung der Arbeitsgemeinschaft fallen ihre Mittel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für Bildungszwecke zu.

6. Eintreten für die Belange kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit; 7. Beratung der Landesorganisationen für Erwachsenenbildung.

§ 14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Satzung tritt nach Anerkennung durch die Kirchensynode in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16. Juni 1992 (ABl. 1993 S. 6) außer Kraft.

(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind, unter ihnen die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft oder die oder der stellvertretende Vorsitzende.

Die Kirchensynode hat die Satzung am 29. September 2007 anerkannt.

§ 9. Ausschüsse. (1) Die Arbeit des Vorstands wird durch Ausschüsse unterstützt.

Darmstadt, den 1. Oktober 2007 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller

(2) Ständige Ausschüsse sind der Hauptausschuss und der Finanzausschuss, die für die Amtszeit des Vorstands von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

__________

(3) Die Mitgliederversammlung kann für begrenzte Aufgaben und auf befristete Zeit weitere Ausschüsse einsetzen.

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Südlicher Odenwald

§ 10. Hauptausschuss. (1) Dem Hauptausschuss gehören 15 Personen an:

Vom 19. November 2006

1. elf von der Mitgliederversammlung gewählte Personen, darunter eine hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin oder ein hauptamtlicher pädagogischer Mitarbeiter aus der Mitte der Mitgliederversammlung;

Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Südlicher Odenwald hat folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

2. die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft und die oder der stellvertretende Vorsitzende;

Artikel 1

3. die Vertreterin oder der Vertreter der Kirchenverwaltung; 4. die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung. (2) Den Vorsitz im Hauptausschuss führt die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft. (3) Der Hauptausschuss erarbeitet für den Vorstand: 1. Stellungnahmen zu Grundsatzfragen; 2. pädagogische, bildungspolitische und theologische Leitlinien; 3. Entwicklungspläne für die Erwachsenenbildung. § 11. Finanzausschuss. (1) Dem Finanzausschuss gehören fünf Personen an, darunter muss ein Vorstandsmitglied sein. (2) Der Finanzausschuss berät den Vorstand bei der Vergabe von Landeszuschüssen. § 12. Geschäftsstelle. (1) Die Arbeitsgemeinschaft stellt dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung Mittel zur Finanzierung der Geschäftsstelle zur Verfügung. Näheres regelt eine Vereinbarung.

Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Südlicher Odenwald vom 3. September 1992 (ABl. 1993 S. 119), geändert am 1. Februar 1995 (ABl. 1996 S. 4) und am 27. Januar 1999 (ABl. 2000 S. 20), wird wie folgt geändert: 1. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verbandsvorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Wählbar ist, wer die Bedingungen der Wählbarkeit zum Kirchenvorstand gemäß § 5 Abs. 1 Kirchengemeindewahlordnung erfüllt. Sind die Gewählten Mitglieder der Verbandsvertretung, scheiden sie mit ihrer Wahl aus dieser aus. Dem Verbandsvorstand gehört mindestens ein Pfarrer oder eine Pfarrerin an. Die Zahl der Pfarrer soll die Zahl der übrigen Mitglieder im Verbandsvorstand nicht übersteigen.“ 2. Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt: „§ 14a Verwaltungsleiter Der Verwaltungsleiter nimmt an den Sitzungen der Verbandsorgane mit beratender Stimme teil.“ 3. § 15 Abs. 1 Satz 4 erhält folgende Fassung: „Die Kassenführung erfolgt durch den Evangelischen Regionalverwaltungsverband Starkenburg-West.“

316

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Artikel 2

-

Ort und Zeit des Projektes

Diese Satzungsänderung tritt zum 1. Dezember 2006 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode.

-

Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge)

-

Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen)

*** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 15. Februar 2007 von der Kirchenleitung genehmigt und am 3. September 2007 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt.

Nr. 11 · 2007

Darmstadt, den 1. Oktober 2007 Für die Kirchenverwaltung Schwindt __________

Darmstadt, den 1. Oktober 2007 Projektbezuschussung aus Erträgen der „Ernst-Zur-Nieden-Stiftung“

Für die Kirchenverwaltung Henrici __________ Projektbezuschussung aus Erträgen der „Hermann-Schlegel-Stiftung“ Aus Erträgen der Hermann-Schlegel-Stiftung können für Projekte im Jahr 2008 Zuschüsse vergeben werden. Die Zielsetzung der Hermann-Schlegel-Stiftung ist in der Stiftungsurkunde folgendermaßen festgelegt: Zusätzliche Förderung der Seniorenarbeit und der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gefördert werden gemeindliche und kirchliche Projekte sowie Veranstaltungen, in denen es um die Arbeit mit älteren Menschen und/oder um innovative Vorhaben in der Männerarbeit geht. Unterstützt werden können auch Projekte der Männerarbeit, die den Kontakt zu unterschiedlichen Gruppen in der Arbeitswelt und in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen befördern. Deswegen können auch zeitlich befristete Zuschüsse zu Personalkosten bei der Ausbildung von Jugendlichen und bei der Beschäftigung von Arbeitslosen gegeben werden. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gegebenenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen. Anträge können formlos bis 15. Februar 2008 gestellt werden. Sie sind zu richten an: Dezernat 1 Kirchliche Dienste, OKR Christian Schwindt, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, Telefon: 06151/405429, Fax: 06151/405-469. Anträge können auch per E-Mail entgegen genommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Dorothea CainBreitmeier in der Kirchenverwaltung zu senden. E-Mail: [email protected] Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten: -

kurze Bezeichnung des Projektes

-

Träger für die Durchführung/ verantwortliche Personen

-

Darstellung des Projekts (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen)

Für das Jahr 2008 können Zuschüsse aus Erträgen der Ernst-Zur-Nieden-Stiftung vergeben werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der kirchlichen Erwachsenenbildung. Es geht dabei um Projekte und Vorhaben, die zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages beitragen und sich im Rahmen innovativer Projektarbeit insbesondere an Männer wenden. Neue und impulsgebende Ideen für kirchliche Arbeit sind gefragt, auch durch Nutzung kultureller und künstlerischer Medien. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gegebenenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen. Anträge können formlos bis 15. Februar 2008 gestellt werden. Sie sind zu richten an: Dezernat 1 Kirchliche Dienste, OKR Christian Schwindt, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, Telefon: 06151/405429, Fax: 06151/405-469. Anträge können auch per E-Mail entgegen genommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Dorothea CainBreitmeier in der Kirchenverwaltung zu senden. E-Mail: [email protected] Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten: -

kurze Bezeichnung des Projektes

-

Träger für die Durchführung/ verantwortliche Personen

-

Darstellung des Projekts (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen)

-

Ort und Zeit des Projektes

-

Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge)

-

Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen) Darmstadt, den 1. Oktober 2007 Für die Kirchenverwaltung Schwindt __________

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Dienstnachrichten

317

318

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

.

Nr. 11 · 2007

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

319

320

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 11 · 2007

Stellenausschreibungen

Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen.

Für die Gemeindearbeit steht ein kleines Gemeindehaus zur Verfügung. Es enthält mehrere Räume für die Jugendarbeit inklusive eines Internetcafés mit 5 PCArbeitsplätzen, einen Gruppenraum mit Küche. Im Souterrain befindet sich ein Raum für Begegnung und den Filmclub. Für große Veranstaltungen können kommunale Räume genutzt werden. Die Gemeinde beschäftigt eine hauptamtliche Gemeindesekretärin mit 6 Wochenstunden, einen Mitarbeiter für die offene Jugendarbeit mit 5 Wochenstunden sowie nebenamtlich einen Organisten und einen Küster. Wir haben -

ein aktives Vereinsleben

Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen.

-

fast alle Einkaufsmöglichkeiten im Ort

__________

-

zwei Kindergärten in öffentlicher und privater Trägerschaft

-

eine gesicherte Gesundheitsversorgung durch Arztund Zahnarztpraxen, diverse Therapeuten und eine Apotheke vor Ort

-

im Nachbarort Naurod (2 km) eine Grundschule, eine Haupt- und Realschule sowie eine Internationale Schule

-

alle weiterführenden Schulen in der Innenstadt von Wiesbaden

-

eine sehr gute Verkehrsanbindung durch Bus und Bahn und den Autobahnanschluss an die A3.

Auringen, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wiesbaden, Modus A Abseits von Lärm und großen Events ist WiesbadenAuringen ein bevorzugter Wohnort am Rande der Landeshauptstadt (ca. 12 km vom Zentrum entfernt). Er bietet in idealer Weise alle Vorteile von Stadt und Land: die Eingebundenheit ins dörfliche Leben verbindet er mit der Aufgeschlossenheit gegenüber den Problemen und Anforderungen der heutigen Gesellschaft, die schöne Um-gebung (Taunusrand mit viel Wald und gesunder Luft) mit kulturellen und sonstigen Angeboten der Städte WI, MZ und des gesamten Rhein-Main-Gebietes. Von der Gesamteinwohnerzahl Auringens von ca. 3.300 gehören ca. 1.350 der evangelischen Kirchengemeinde an. Die kleine barocke Kirche mit ca. 120 Sitzplätzen ist 1716 erbaut und hat eine sehr gute Akustik. Im geräumigen Pfarrhaus, Baujahr 1982, Grundstücksgröße ca. 700 m2, befinden sich eine großzügige, familienfreundliche Wohnung (132 m2) mit abgeschlossener Einliegerwohnung (32 m2). Dazu gehören eine Südwestterrasse, ein großer Balkon und ein schöner Garten. Amtstrakt und Gemeindebüro befinden sich im Souterrain des Hauses mit eigenem Zugang.

Die Kirchengemeinde -

feiert ihre Gottesdienste sonntags um 10.30 Uhr

-

veröffentlicht 4x im Jahr einen Gemeindebrief, der allen Haushalten zugestellt wird

-

engagiert sich mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Gruppe der ev. Frauen, den Besuchsdienst, den Jugendtreff, das Internetcafé und die Angebote im Treffpunkt sowie im Clubkino

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

321

-

legt einen Schwerpunkt auf musikalische Veranstaltungen wie das Pfingstkonzert, die musikalische umrahmte Reformationsfeier und den musikalischen Adventsgottesdienst

Der Ort hat in den letzten Jahren durch Ausweisung von Neubaugebieten einen starken Zuwachs, vor allem an jüngeren Familien mit Kindern erfahren, die die Gemeinde bereichern und herausfordern.

-

wird in der Jugendarbeit und der Arbeit des Internetcafés durch einen Förderverein unterstützt.

Wer sind wir?

Zusammen mit den Nachbargemeinden Naurod und Medenbach und der katholischen Kirchengemeinde St. Elisabeth werden jährlich ein ökumenischer Gottesdienst am Weiher und der Weltgebetstag der Frauen durchgeführt. Unsere Kirchgemeinde pflegt seit fast 60 Jahren eine Partnerschaft mit der thüringischen Gemeinde Thamsbrück und seit 10 Jahren mit der anglikanischen Gemeinde Aysgarth/Redmire (North Yorkshire, England). Die Gemeinde sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der sich mit kreativen Lösungen für die Neugestaltung des Gemeindelebens einsetzt. Die Stelle ist seit Dezember 2006 aufgrund der neuen Pfarrstellenbemessung reduziert auf halbe Stelle. Ein Schwerpunkt sollte die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sein. Interessant erscheint das Stellenangebot gerade auch für Familien, bei denen der Ehepartner im Rhein-Main-Gebiet berufstätig ist.

Wir sind eine Gemeinde, mit persönlichen Beziehungen in einer dörflichen Gemeinschaft und guten Kontakten zu den Vereinen. Die Einbindung von Familien in unsere Kirchengemeinde ist uns ein besonderes Anliegen. Unsere Gemeindearbeit wird von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen. Sie gestalten den Kindergottesdienst, die Jugendarbeit, die Frauenarbeit und die Seniorennachmittage. Außerdem gibt es einen Bibelkreis, einen Gesprächskreis und einen Besuchsdienst. Unser Ziel ist es, die bestehenden Angebote auszubauen und neue anzubieten. Wir wünschen uns, dass die Pfarrerin/der Pfarrer ... -

der Gemeinde mit frischem Wind neue Weg aufzeigt und Orientierung gibt, aber auch Traditionen bewahrt,

-

neue Ideen in der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere für den Konfirmandenunterricht einbringt und sich am Religionsunterricht in der Schule beteiligt,

-

auch die Familien aus den Neubaugebieten in die Gemeinde einbindet, eine Beziehung entwickelt und ausbaut,

Die Pfarrstelle ist ab sofort neu zu besetzen.

-

Weitere Informationen über die KV-Vorsitzende Frau Gabriele Schmidt, Tel.: 06127 62134; Dekan Hans-Martin Heinemann, Tel.: 0611 1409290 und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475.

eine kommunikative, aufgeschlossene Persönlichkeit ist, eine klare verständliche Theologie vermittelt und eine aufmerksame Seelsorgerin/ein aufmerksamer Seelsorger ist,

-

bei Aktivitäten innerhalb der Kirchengemeinde mitarbeitet und diese unterstützt.

Die Gemeinde wünscht sich, dass die Pfarrerin/der Pfarrer in Auringen heimisch wird und für eine lange Zeit bleibt.

__________

Wir bieten ... Dreieich-Offenthal, Dekanat Dreieich, Modus A, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Offenthal ist baldmöglichst neu zu besetzen.

-

ein gepflegtes, großes Pfarrhaus im Ortskern mit 7 Zimmern, Küche, Bad; zum Haus gehören ferner ein Carport im Hof und ein kleiner idyllischer Garten,

-

ein vielseitig einsetzbares Gemeindezentrum mit Pfarrbüro, Küche, Seminar- und Jugendräumen,

-

eine Gemeindesekretärin,

-

eine Küsterin und einen Küster,

-

zwei ortsansässige Prädikanten,

-

einen engagierten Kirchenvorstand.

Wo sind wir? Offenthal ist einer von fünf Ortsteilen der Stadt Dreieich, mit 5.500 Einwohnern, davon 2.039 ev. Gemeindeglieder, einer guten Infrastruktur, S-Bahnanschluss nach Frankfurt, Kindergärten, einer Grundschule und einem regen Kultur- und Vereinsleben. Weiterführende Schulen befinden sich im Ortsteil Dreieich-Sprendlingen. Trotz zweier Neubaugebiete hat sich Offenthal den ländlichen Charakter bewahrt; umliegende Bauernhöfe, Wiesen und Äcker bestimmen das Bild einer harmonischen Gemeinde. Unsere mittelalterliche Kirche mit 200 Sitzplätzen stammt aus dem 15. Jahrhundert und bildet mit dem romantischen Kirchgarten, einschließlich einer kleinen Naturbühne und den angrenzenden Fachwerkhäusern einen reizvollen Ortskern.

Über Ihre baldige Bewerbung würden wir uns sehr freuen. Auskunft erteilen: Frau Gisela Pardemann, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: 06074 7479; Dekan Reinhard Zincke, Tel.: 06103 3007812; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________

322

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Eichelsdorf/Ober-Schmitten, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Schotten, Modus A Aufgrund Ruhestandsversetzung wird die Pfarrstelle Eichelsdorf/Ober-Schmitten ab 1. Mai 2008 vakant und ist neu zu besetzen. Zu unseren Kirchengemeinden, die in landschaftlich reizvoller Gegend zwischen Wetterau und Vogelsberg liegen und einen hohen Erholungswert haben, gehören die Niddaer Stadtteile Eichelsdorf (1.088 Gemeindemitglieder) und Ober-Schmitten (646). Wir besitzen eine gute Infrastruktur (Kindertagesstätten, Grundschulen, Ärzte, Zahnarzt, Apotheke, Metzger, Bäckereien, Großmärkte) und gute Verkehrsverbindungen nach Nidda und Schotten sowie den Mittelzentren Gießen und Friedberg. Weiterführende Schulen, Behörden und Ämter befinden sich in unmittelbarer Nähe in Nidda und Schotten und sind schnell zu erreichen. In Eichelsdorf und Ober-Schmitten, die je über eine Kirche verfügen, werden sonntäglich Gottesdienste gefeiert. Beide Orte zeichnen sich aus durch ein lebendiges und besonders reges Vereinsleben und einen guten dörflichen Zusammenhalt. Die Eichelsdörfer Pfarrkirche stammt aus dem 17. Jahrhundert und ist grundlegend renoviert. Das 1997 als Neubau errichtete Pfarrhaus enthält die geräumig Pfarrdienstwohnung und den Gemeindetrakt. Zu dem Grundstück gehört ein schöner Pfarrgarten. Die Ober-Schmittener Lutherkirche wurde 1958 erbaut und verfügt über eine ausgezeichnete Akustik, die von örtlichen Vereinen und der Schule für Musik- und sonstige Aufführungen gerne in Anspruch genommen wird. Mit Frauenkreisen in beiden Stadtteilen, dem Spielkreis für Mütter mit kleinen Kindern, der Kinderstunde der „Kirchenmäuse“, dem Kindertreff sowie dem Kirchenchor finden über das Kirchenjahr verteilt viele Veranstaltungen statt. Diese werden von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen mit dem Pfarrer sehr engagiert vorbereitet und durchgeführt. Dazu gehören auch: Weltgebetstag, Seniorennachmittage, Pfarrfeste, Adventssingen, Kirchenmusik, Gemeindeausflug, Weihnachtskonzerte mit den örtlichen Gesangvereinen, ökumenische Gottesdienste sowie Zeltgottesdienste bei großen Vereinsjubiläen. Mit den örtlichen Vereinen besteht eine gedeihliche und fruchtbare Zusammenarbeit; die Kirchenvorstände arbeiten sehr eng und aufgeschlossen zusammen. Ergänzt wird die gute Teamarbeit von einer hohen Anzahl nebenberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Schreibkraft, Organisten, Küster, Reinigungs- und sonstige Hilfskräfte), die -teilweise- schon viele Jahre vertrauensvoll und engagiert mit der Kirche zusammenarbeiten.

Nr. 11 · 2007

Wir wünschen und eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der -

zeitgemäß, motiviert, kontaktfreudig und lebensnah das Wort Gottes verkündet und die Menschen in unseren Gemeinden auf allen Gebieten seelsorgerlich und fürsorglich begleitet

-

Gewachsenes pflegt und beibehält und der Gemeindearbeit im Jugend- und Seniorenbereich neue Impulse und Ideen gibt

-

Freude an der Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen und den örtlichen Vereinen und Verbänden hat und den Teamgeist und die Teamfähigkeit fördert

-

Leitungskompetenz und Organisationsbereitschaft zeigt

-

offen ist für unterschiedliche Gottesdienstformen

-

die gute ökumenische Zusammenarbeit mit den übrigen christlichen Konfessionen unterstützt und fördert.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie weiter Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an: Pfarrer Hellmut Kern (Pfarrstelleninhaber), Tel.: 06043 2972; KV Eichelsdorf: Ute Künzel-Christ, Tel.: 06043 2765; KV Ober-Schmitten: Horst Eberhard, Tel.: 06043 8444; Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610; Dekan Wolfgang Keller, Tel.: 06044 951815. __________ Frankfurt am Main Gallus, Ev. Luth. Versöhnungsgemeinde, Dekanat Frankfurt-Süd, 0,5 Pfarrstelle, Modus C, zum zweiten Mal Wo wir sind Die Versöhnungsgemeinde ist im Gallus in der Sondershausenstraße in der Friedrich-Ebert-Siedlung beheimatet, in direkter Nachbarschaft zu einer Kleingartenanlage. Das Gallus liegt zwischen Messe, Hauptbahnhof, der Autobahn A5 und dem im Bau befindlichen EuropaViertel und hat ca. 26.000 Einwohner (48,5 % davon ausländische Wohnbevölkerung). Der Stadtteil befindet sich in einer Aufbruchstimmung: zogen noch vor nicht allzu langer Zeit viele Bewohner weg, erhält er derzeit wieder Wohn- und Lebensqualität zurück. Das Gallus hat sich in Teilen einen kleinstädtischen Charakter bewahrt, dennoch sind die Herausforderungen einer Großstadt auch hier präsent. Wer wir sind Wir sind eine aktive Stadtteilgemeinde mit 1.100 Gemeindegliedern und einer halben Pfarrstelle. Zurzeit arbeiten wir auf eine Fusion mit der benachbarten Friedensgemeinde hin: der Fusionsprozess läuft seit einiger Zeit, die Fusion ist für den 01.01.2009 vorgesehen. Zu unserer Gemeinde gehören zurzeit noch eine Kirche, ein Gemeindezentrum mit einem großzügigen Gemeindegelände und eine Kindertagesstätte. Eine Pfarrdienstwohnung ist nicht vorhanden. Das Gemeindebild wird

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 11 · 2007

neben der Arbeit der Haupt- und Nebenamtlichen geprägt durch das Engagement von ehrenamtlich Mitarbeitenden. Unterstützt wird die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers durch einen kooperativen, engagierten und selbstbewussten Kirchenvorstand, der nach Kräften Verantwortung trägt und offen ist für neue Ideen. Unser lebendiges Gemeindeleben umfasst folgende Schwerpunkte: -

Kindergottesdienst

-

Kinder- und Jugendarbeit

-

Ökumene

323

Infrastruktur: -

Kindertagesstätte und Grundschule (weiterführende Schulen im Umkreis von 20 km),

-

Ärzte, Apotheke, Zahnarzt,

-

Einkaufsmöglichkeiten sind im Umkreis von 3 km,

-

Freizeitangebote: vielfältige Vereinslandschaft im sportlichen und kulturellen Bereich, Rad- und Walkingwege, Freibad und Baggerseen,

-

noch mehr Infos unter: www.gimbsheim.de.

Was Sie vorfinden...

-

-

Eine Kirche mit Chor aus dem 14. Jahrhundert, eine renovierte Schäferorgel (1869 eingeweiht). Zwei Organisten begleiten die Gemeinde im Wechsel. Ein Küsterehepaar versieht engagiert seinen Dienst.

-

Ein Pfarrhaus (Wohnbereich 130 m2) wird renoviert, gegenüber der Kirche mit großzügigem Garten. Die Diensträume befinden sich im Erdgeschoss.

-

Ein Gemeindehaus mit großem Gemeindesaal und verschiedenen kleineren Gruppenräumen.

-

Die Ev. Kindertagesstätte mit vier Gruppen unter gemischter Trägerschaft (1/4 Kommune). Die Kita „Pusteblume“ stellt einen wichtigen Baustein in unserem Gemeindeleben dar und bringt sich ihrerseits mit Festen und Gottesdiensten ein. Sie wird unterstützt durch einen regen Förderverein. Eine umfassende Renovierung ist in Planung.

vielfältige Gottesdienstangebote

Darüber hinaus gibt es in der Gemeinde regelmäßige multikulturelle Kinder-/Elterngruppen, gut angenommene Bibel- und Seniorenkreise und weitere verschiedene Angebote für alle Altersgruppen. Ein verlässlicher Helfer/innen-Kreis unterstützt die Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen. Was wir uns wünschen Wir erwarten eine teamfähige Persönlichkeit, die ihren Beruf selbstverständlich und mit Herz, Freude und Engagement ausübt. Im Hinblick auf die anstehende Fusion mit der Friedensgemeinde wünschen wir uns eine/n aufgeschlossene/n Pfarrer/in, der/die bereit ist, die Einheit der entstehenden Gemeinde zu fördern, ohne dabei unsere Schwerpunkte und Interessen aus den Augen zu verlieren. Wir sind eine offenherzige Gemeinde und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Auskunft geben gern: Vorsitzender des Kirchenvorstandes Hans-Jürgen Möller, Tel.: 069 97393833; Pfarrer Nulf A. Schade-James, Friedensgemeinde, Tel.: 069 7392514; Dekan Jürgen Reichel-Odié, Tel.: 069 634301; Pröpstin Gabriele Scherle, Saalgasse 17, Tel.: 069 287388. __________

Gimbsheim, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus B, zum zweiten Mal Die Kirchengemeinde Gimbsheim/Rheinhessen mit rund 1.700 Gemeindegliedern hat ab 01.09.2007 eine volle Pfarrstelle neu zu besetzen. Wo wir sind... Eine Altrheingemeinde gegenüber dem hessischen Naturschutzreservat Kühkopf, gelegen zwischen Mainz und Worms. Gimbsheim ist eine landwirtschaftlich geprägte Wohngemeinde mit 3.200 Einwohnern.

Der Kirchenvorstand bietet eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Er ist aufgeschlossen, kooperativ und engagiert, möchte Traditionen erhalten und ist gleichzeitig offen für neue Impulse. Ein großer Stamm verlässlicher und selbstständig arbeitender Ehrenamtlicher unterstützt den/die Pfarrer/in in allen Aktivitäten. Folgende Gruppierungen sind bereits tätig: -

Kirchenchor, Posaunenchor, Kirchenband,

-

Kindergottesdienst,

-

Frauenhilfe,

-

Besuchsdienst,

-

Krabbelgruppe,

-

Jugendgruppe für Grundschulkinder „Dino-Kids“.

Eine Pfarrsekretärin unterstützt in Teilzeit bei den Verwaltungsarbeiten. Wir wünschen uns... Eine/n Pfarrer/in, die/der -

Freude hat an den Kernbereichen des Pfarrdienstes, am Predigen und in der Seelsorge,

-

auf Menschen zugehen kann und gerne im Team arbeitet,

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

324

Nr. 11 · 2007

-

bestehende Gruppen unterstützt und begleitet,

Gemeindezentrum und Pfarrhaus

-

sich engagiert für das Aufgabenfeld der Kita,

Auf unserem zusammenhängenden Areal in ruhiger Lage befinden sich:

-

unser „zartes Pflänzchen Ökumene“ (Weltgebetstag, Frauenfrühstück, Osterfeuer) hegt und pflegt,

-

eine moderne, großzügige Kirche

-

neue Ideen entwickelt für die Jugendarbeit.

-

ein geräumiges Pfarrhaus mit fünf Zimmern, 120 qm Wohnfläche, Garten und Garage sowie separatem Dienstzimmer und Büro

-

Gemeindehaus mit Gemeindebüro

-

Kindergarten mit angebauter Dienstwohnung

Neugierig geworden? Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Heinz Paruzynski, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06249 4613; Herrn Harald Storch, Dekan des Dekanates Worms-Wonnegau, Tel.: 06241 84950; Herrn Klaus-Dieter Schütz, Propst für Rheinhessen, Tel.: 06131 31027. __________

Schwerpunkte unserer Arbeit Folgende Schwerpunkte sind uns in unserem Gemeindeleben wichtig: -

Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten

-

seelsorgerliche Begleitung von Menschen aller Altersgruppen

-

Begleitung des ehrenamtlich organisierten Besuchsdienstes

-

Jugend- und Konfirmandenarbeit

-

Begleitung der gut organisierten Arbeit in der Kindertagesstätte

-

zwei Gruppen der evangelischen Frauen

-

der Kirchenchor und die Kirchenmusik

-

freundschaftliche und vertrauensvolle ökumenische Zusammenarbeit

Der Wohnort Kelsterbach und unsere Gemeinde

-

gute Kooperation mit der Kommune

Kelsterbach (www.kelsterbach.de) liegt inmitten des Rhein-Main-Gebietes, direkt vor den Toren Frankfurts in der Nähe des Flughafens und hat ca. 15.000 Einwohner. Zur Christuskirchengemeinde gehören ca. 2.000 Gemeindeglieder.

-

jährliche Einkehrtagungen des Kirchenvorstands

Kelsterbach am Main, Evangelische Lutherische Christuskirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Ev. Dekanat Rüsselsheim, Modus A, zum zweiten Mal Sind Sie Pfarrerin oder Pfarrer und suchen eine neue Aufgabe? Dann haben wir eine attraktive Stelle für Sie: Die Pfarrstelle unserer Evangelisch Lutherischen Christuskirchengemeinde Kelsterbach, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem vollen Dienstverhältnis wieder zu besetzen.

Die Stadt verfügt über drei Grundschulen, eine Schule für Lernhilfe sowie eine integrierte Gesamtschule. Weiterführende Schulen gibt es in den benachbarten Städten Rüsselsheim, Frankfurt und in Mainz. Die Verkehrsanbindung per S-Bahn (Frankfurt, Mainz, Wiesbaden) und per Autobahn (A 3, A 5, A 66) sind ideal. Die Einkäufe des täglichen Bedarfs können in Kelsterbach erledigt werden, darüber hinaus gibt es nahegelegene Einkaufzentren sowie die Großstädte. Die Gemeinde (www.christuskirche-kelsterbach.de) ist Träger einer Kindertagesstätte mit ca. 80 Kindern mit einer engagierten Elternschaft. Pfarrer, Kirchenvorstand und die Mitarbeiter der Kita arbeiten gut zusammen. Zwei Verwaltungsangestellte teilen sich die Büroarbeit. Eine Küsterin, ein Organist und eine Chorleiterin arbeiten regelmäßig in der Gemeinde. Ein Hausmeister und verschiedene Reinigungskräfte sind für Reinigung und Instandhaltung der Gebäude zuständig.

Von Ihnen erwarten wir: -

eine profilierte theologische Position

-

Freude an der Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeindelebens

-

die Bereitschaft, auf andere Menschen zuzugehen

-

Kooperationsfähigkeit über die Grenzen der Kirchengemeinde hinaus

Sind Sie kreativ? Haben Sie eigene Ideen und Lust, diese mit einem gut eingearbeiteten, hoch motivierten Team in die Tat umzusetzen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Auskunft erteilen das Evangelische Dekanat Rüsselsheim, Herr Dekan Hohmann, Tel.: 06142 12672, und Frau Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. Für den Kirchenvorstand: Der Vorsitzende Georg Lauter, Tel.: 0178 6381061, Christine Lichtenthaeler, Tel.: 06107 2212 oder Sabine Hörauf, Tel.: 06107 4252, email: [email protected]. __________

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Mainz-Finthen-Drais, Pfarrstelle (0,5), Dekanat Mainz, Modus A Zum nächst möglichen Zeitpunkt ist in der Evangelischen Kirchengemeinde Finthen-Drais die Pfarrstelle I mit halbem Dienstauftrag zu besetzen. Eine schnelle und qualifizierte Neubesetzung der attraktiven Stelle ist erwünscht. Die Evangelische Kirchengemeinde Finthen-Drais wirkt in den noch ländlich geprägten Vororten Finthen und Drais der Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz. In beiden Vororten gibt es Kindergärten und Grundschulen, dazu in Finthen eine Waldorf-Schule. Alle weiterführenden Schultypen und die Johannes-Gutenberg-Universität sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Kirchengemeinde hat 1,5 Pfarrstellen mit festgelegten bzw. neu festzulegenden Zuständigkeiten. Näheres wird eine gemeinsam mit dem Stelleninhaber der Pfarrstelle II zu erarbeitende Pfarrdienstordnung bestimmen. Der Stadtteil Finthen hat ca. 15.000, Drais ca. 4.000 Einwohner; von diesen sind jeweils 3.200 bzw. 850 evangelische Gemeindeglieder. In beiden Stadtteilen wächst die Einwohnerzahl durch Neubaugebiete. In beiden Stadtteilen gibt es ein Altenheim. Die Kirchengemeinde besitzt in Finthen eine schöne Kirche mit ca. 200 Sitzplätzen bei wöchentlichem Gottesdienst, ein neues Gemeindezentrum befindet sich direkt daneben im Bau. In Drais haben wir eine schmucke kleine Kirche (ca. 100 Sitzplätze) mit angeschlossenen neuen Gemeinderäumen. Hier findet der Gottesdienst im 14-tägigen Rhythmus statt. In unserer lebendigen Gemeinde mit ihren vielen Gruppenaktivitäten kann man sich einfach wohlfühlen. Variantenreiche Gottesdienste und Freude an neuem Gestalten gehören dazu. In der Regel findet jeden Monat ein „Kirchkaffee“ im Anschluss an den Gottesdienst statt. Die gottesdienstliche und seelsorgerliche Betreuung der Gemeindeglieder und der Bewohner der beiden Altenheime durch die Diakonie- und Besuchsdienstkreise sowie durch Prädikanten in Finthen und Drais ist aus unserer Gemeinde nicht wegzudenken. Die Arbeit mit Kindern in Krabbelgruppen und Spielkreisen wird rege in Anspruch genommen. Die Jugendarbeit geschieht durch eine Mitarbeiterin auf Honorarbasis. Die Konfirmandenarbeit hat einen hohen Stellenwert. Die beiden Familienkreise und Frauenkreise bieten Freizeitaktivitäten und ein interessantes Vortrags- und Diskussionsprogramm an. Der Kirchenchor und der Posaunenchor wirken bei unseren Gottesdiensten regelmäßig mit. Die Kirchenmusik ist ein wichtiges Element in unserer Gemeinde. Für die Menschen im fortgeschrittenen Alter gibt es zahlreiche Angebote für Leib, Seele und Geist.

325

In Drais gibt es einen Tee-Treff sowie einen Literaturkreis für alle Generationen. Die enge ökumenische Zusammenarbeit wird geprägt durch eine Vielzahl von Aktivitäten, z. B. kirchenmusikalischer Art. Außerdem gibt es Bibelkreise in Finthen und Drais, Andachten und Gottesdienste oder das Gemeindefest. Beruflich Mitarbeitende sind eine Sekretärin (20 Wochenstunden), ein Küster und Hausmeister (derzeit 8 Wochenstunden) und eine Reinigungskraft (12 Wochenstunden) in Teilzeitbeschäftigung. In den Arbeitsfeldern Kirchenmusik und Spielkreise sind einige Honorarkräfte tätig. Wir haben einen großen Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine gut organisierte Ausschuss- und Projektarbeit im Kirchenvorstand. Ein Gemeindekonzept mit aussagekräftigem Logo wurde entwickelt; die Tätigkeiten der Gemeinde unterliegen einem ständigen Analyse- und Reflexionsprozess. Wir wünschen uns von der neuen Pfarrerin oder dem neuen Pfarrer eine enge Zusammenarbeit mit der gesamten Gemeinde, -

eine aufgeschlossene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen.

-

Freude an den gewohnten Sonntagsgottesdiensten und auch moderneren, offenen Formen der Gottesdienstgestaltung. Kirchenmusikalische Kompetenz ist erwünscht.

-

Engagierte Mitarbeit bei der weiteren Umsetzung des Gemeindekonzeptes, auch in der religionspädagogischen Arbeit.

-

Neue Ideen für die Gemeindearbeit bei Fortführen dessen, was sich als lebendig erwiesen hat.

Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Pfarrer Josef Scheuba unter Tel.: 06131 475188 ([email protected]) oder Herr Dr. Klaus Köthe, stellvertretender Kirchenvorstands-Vorsitzender, Tel.: 06131 477232 ([email protected]) zur Verfügung. Darüber hinaus erteilen gerne Auskünfte: Herr Dekan Jens Böhm, Tel.: 06131 960040 (jens.boehm.dek.mainz @ekhnnet.de) und Herr Propst Dr. Klaus-Volker Schütz Tel.: 06131 31027 ([email protected]) __________ Oberursel-Oberstedten, Dekanat Hochtaunus, Modus A, 1,0 Pfarrstelle (Stellenteilung ggf. möglich, auch Pfarrerehepaar) Da unsere Pfarrerin Dekanin in einem anderen Dekanat geworden ist, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der die vielfältigen Aufgaben in unserer Gemeinde übernimmt, weiterführt und eigene Akzente setzt. Oberstedten ist ein Ortsteil von Oberursel mit 6.500 Einwohnern und 2.150 evangelischen Gemeindemitgliedern. Es gibt hier einen städtischen Kindergarten und eine Grundschule mit festen Öffnungszeiten und Betreu-

326

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

ung. Weiterführende Schulen sind in Oberursel und Bad Homburg (je 3 Kilometer entfernt) mit guter Busverbindung zu erreichen. Der Ort hat ein reges Vereinsleben. In 20 Minuten gelangt man über die A661 in die Frankfurter Innenstadt.

-

einmal im Monat Kirchkaffee nach dem Gottesdienst, ehrenamtlich;

-

sechsmal im Jahr „Kirche kreativ“, ehrenamtlich;

-

„Ste(d)ter Tropfen“ ist eine neu gegründete Stiftung, die von Pfarrer/Pfarrerin, KV und Stiftungsrat verwaltet wird.

Gebäude, die zur Kirchengemeinde gehören: Freistehendes gepflegtes Pfarrhaus (225qm Fläche) von 1912. 8 Zimmer (etwa160 qm) und Terrasse werden privat genutzt. Im Parterre befinden sich das Gemeindebüro und ein Amtszimmer. Das Haus ist von einem großen Garten umgeben, Garage vorhanden. Die Kirche von 1715 hat 220 Sitzplätze und ist erweiterbar auf 300 durch Nutzung des Kirchsaals. Dieser Raum wird auch für Gemeindeveranstaltungen genutzt. Zuletzt wurde die Kirche 2001 renoviert und wirkt nun durch moderne Fenster einladend hell. Sie ist tagsüber für Besucher geöffnet. 1993 wurde das Gemeindehaus „Siloah“ fertig gestellt. Durch verschiebbare Holzwände bietet das Haus Möglichkeiten für große und kleine Veranstaltungen bis zu 100 Personen. Es wird für private Feiern an Gemeindemitglieder vermietet.

Nr. 11 · 2007

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/ einen Pfarrer, die/der -

uns die christliche Botschaft nahe bringt und damit auch kirchenferne Menschen anspricht;

-

in unserer Gemeinde lebt, auf die Menschen zugeht und sie seelsorgerisch begleitet;

-

als wichtige Aufgabe die Arbeit mit Kindern/ Jugendlichen und Senioren sieht und sich dafür einsetzt;

-

mit dem KV Besuchsdienste aufbaut und versucht, Neuzugezogene sowie Kirchenferne in die Gemeindearbeit zu integrieren;

-

für ein reges Musikleben in der Gemeinde eintritt;

In Oberstedten liegt auch das „Haus Heliand“, eine Bildungsstätte des EJW, zu dessen Leiter gute Kontakte bestehen.

-

mit dem KV vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeitet, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützt;

Die Arbeit in unserer Gemeinde wird unterstützt durch folgende haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:

-

über Erfahrung in Verwaltungsarbeit verfügt;

-

mit modernen Kommunikationsmitteln vertraut ist und unsere begonnene Homepage gemeinsam mit der Sekretärin betreut;

-

der/dem unsere Stiftung ein Anliegen ist.

-

Sekretärin: 14,5 Std./Woche

-

Organist: 3,8 Std./Woche

-

Küster: 19,2 Std./Woche

-

Der Kirchenvorstand besteht aus 10 Mitgliedern.

Aktivitäten in unserer Gemeinde:

Wenn Sie mehr über Ihren zukünftigen Arbeitsplatz erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an: Vorsitzende des Kirchenvorstands, Ingrid Bekedorf, Tel.: 06172 35474; Pfarrerin Eva Reiß, Tel.: 06172 37294; Dekan Michael Tönges-Braungart, Tel.: 06172 308815; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475.

-

Sonntäglich ein Gottesdienst, davon Abendgottesdienst am letzten Sonntag des Monats;

-

einmal pro Monat 4 Stunden Kinderkirchensonntag, geleitet durch Pfarrer/Pfarrerin in Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen;

-

zweimal im Monat Bibelgespräch, geleitet von Pfarrer/Pfarrerin;

-

alle zwei Wochen zwei Seniorenkreise, ehrenamtlich geleitet, Andacht von Pfarrer/Pfarrerin erwünscht;

-

wöchentlich zwei Mutter/Kind Kreise, ehrenamtlich geleitet;

-

wöchentlich drei Kinder- und Jugendkreise in Zusammenarbeit mit dem EJW;

-

einmal im Monat „Stedter Turmgespräche“, ehrenamtlich geleitet;

Die Großstadt Offenbach (ca. 118.000 Einwohner) liegt in der Rhein-Main-Region zwischen dem Landkreis Offenbach und der Weltstadt Frankfurt mit einer hervorragenden Infrastruktur. Ausführliche Informationen zur Stadt finden Sie unter www.offenbach.de.

-

Konzerte bzw. kirchenmusikalische Veranstaltungen nach Absprache zwischen Organist, Ökumenischem Chor Oberstedten e.V. und Musikausschuss;

Die seelsorgerliche Betreuung geistig behinderter Menschen und ihrer Angehörigen geschieht seit mehr als 30 Jahren in unserem Dekanat.

__________ Pfarrstelle für Behinderten-Seelsorge im Dekanat Offenbach, 0,5 Pfarrstelle – Besetzung durch die Kirchenleitung. Aufgrund der Pensionierung des derzeitigen Stelleninhabers ist die halbe Pfarrstelle für die Seelsorge an geistig behinderten Menschen im Dekanat Offenbach zum 01.03.2008 wieder zu besetzen.

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Der Aufgabenbereich umfasst: -

Seelsorge an geistig behinderten Menschen und ihren Angehörigen

-

Gottesdienst mit geistig behinderten Menschen und deren Angehörigen (monatlich)

-

Freizeitangebote für geistig behinderte Menschen verschiedener Altersstufen (derzeit bestehen ein OrffKreis, ein Volkstanzkreis, eine Freizeitgruppe, zwei Kochgruppen; jährlich findet eine mehrtägige Freizeit statt)

-

Zusammenarbeit mit den Behinderten-Werkstätten, den Wohnanlagen in Stadt und Kreis Offenbach, der Lebenshilfe e. V. und verschiedenen Trägern und Verbänden

-

Unterricht an der Sonderschule für praktischbildbare Kinder und Jugendliche.

Die beschriebenen Arbeitsbereiche sind hervorragend organisiert und bieten dennoch viele gestalterische Möglichkeiten. Es steht eine Mitarbeiterin (25 % Stelle) in der Verwaltung bzw. für die Mitarbeit in Gruppen zur Verfügung. Ihr Büro befindet sich im Dekanat/Haus der Kirche, LudoMayer-Straße 1. Unterstützt werden Sie von einem engagierten Ehrenamtlichenkreis. Die inhaltliche Arbeit wird von einem Beirat begleitet, der auch für die Gehörlosen-Seelsorge zuständig ist. Alle Veranstaltungen der Behinderten-Seelsorge finden in den beiden denkmalgeschützten Gebäuden der Französisch-reformierten Gemeinde in der Innenstadt Offenbachs statt: In der Kirche (Herrnstraße 43) und im Gemeindehaus und –garten (Herrnstraße 66). Das Presbyterium unterstützt die Arbeit der BehindertenSeelsorge und begrüßt ihre weitere Anbindung an die Gemeinde. Die Stelle kann (wie in den letzten 12 Jahren) mit der ebenfalls neu zu besetzenden 50 % Gemeindepfarrstelle (s. entsprechende Ausschreibung) verbunden werden.

327

Offenbach am Main, Französisch-Reformierte Gemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Offenbach, Gemeindewahl. Aufgrund der Pensionierung des derzeitigen Stelleninhabers ist die halbe Pfarrstelle in der FranzösischReformierten Gemeinde im Dekanat Offenbach zum 01.03.2008 wieder zu besetzen. Die Französisch-Reformierte Gemeinde ist eine kleine, aber aktive und sehr engagierte Gemeinde im Zentrum Offenbachs. Ausführliche Informationen zur Stadt finden Sie unter www.offenbach.de. Unsere Gemeinde ist stolz auf ihre lange, von Offenheit und Toleranz geprägte Geschichte und fühlt sich im Gemeindeleben ihrer besonderen Privilegien und ganz eigenen Gemeinde- und Gottesdienstordnung und ihrem reformierten Bekenntnis verpflichtet. Gegründet wurde sie 1699 von Hugenotten, die nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes ihre französische Heimat verlassen mussten und im toleranteren Offenbach ihren Glauben leben durften. Aus dieser Zeit stammen auch die zwei bedeutenden historischen Gebäude der Gemeinde. Das Pfarrhaus, erbaut etwa 1720, besitzt einen wunderschönen Garten und hat auf zwei Etagen eine großzügige Pfarrwohnung. In diesem historischen Gebäude sind im Erdgeschoss auch die Gemeinderäume untergebracht. Im Jahr 1717 wurde der Grundstein für die kleine Kirche gelegt – ein Juwel und Zeichen ungebrochenen christlichen Glaubens inmitten einer modernen Großstadt mit ihren sozialen Herausforderungen. Unsere Gemeinde hat keinen abgegrenzten Wohnbezirk. Ihre etwa 200 Glieder kommen aus dem ganzen Stadtund Landkreis. Der Gottesdienstbesuch ist gemessen an den Gemeindezahlen gut. Zu den zahlreichen festen Aktivitäten der Gemeinde gehören „Essen & Wärme für Bedürftige“ und ein ökumenisches Friedensgebet. Chor und regelmäßige Konzerte gehören ebenso zum Gemeindeleben wie ein Französisch-Lesezirkel und ein Bibelkreis.

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die Teilnahme an einem 6-Wochen-KSA-Kurs oder eine vergleichbare Qualifikation erwartet (kann auch nachgeholt werden).

Eine gelebte demokratische Gemeindestruktur mit Pfarrer/in, Presbyterium und Diakonie sorgt für einen kommunikativen und offenen Umgang innerhalb der Gemeinde und in nachbarschaftlichen und ökumenischen Belangen.

Wenn Sie sich von den vielfältigen Aufgaben angesprochen fühlen und Sie in der Arbeit mit behinderten Menschen eine Herausforderung für sich sehen, dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Seit Jahren gehört die Geistig-Behinderten-Seelsorge als halbe Stelle zu unserer Gemeinde. Wir würden es begrüßen, wenn diese Konstellation auch bei der zukünftigen Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber als Kombination zweier halber Stellen erhalten bliebe (siehe entsprechende Ausschreibung).

Weitere Auskünfte erteilt: Pfarrer Gerhard Helbich (Zentrum Seelsorge und Beratung), Tel.: 06031 162950 und die Vorsitzende des Dekanatssynodalvorstands im Dekanat Offenbach, Angela Sluyter, Tel.: 069 888406.

Unsere neue Pfarrerin/Unser neuer Pfarrer sollte bereit sein, das reformierte Bekenntnis zu pflegen. Schön wäre die Vertrautheit mit der französischen Sprache und das Interesse, unsere guten Kontakte zu Partnergemeinden in Frankreich und den Waldensern in Italien aufrecht zu erhalten.

__________

328

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Trotz alter Traditionen und großer Kontinuität in der Gemeindearbeit sind wir offen für neue Impulse und auch Neuanfänge. Da im nächsten Jahr unsere Pfarr- und Gemeinderäume in großem Umfang renoviert werden, ist auch ein gewisses Maß an Improvisationstalent und Flexibilität gefragt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Mehr über uns erfahren Sie über: http://www.franz-refoffenbach.de/ Ansprechpartner: Pfarrer Günter Krämer, Tel.: 069 814894; Dekanin Eva Reiß, Tel.: 069 888406; Pröpstin für Rhein-Main, Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________ Rodgau-Rembrücken, Trinitatisgemeinde, Dekanat Rodgau, Modus B, zum zweiten Mal Wir suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit Freude zur Mitgestaltung aller Bereiche unseres Gemeindelebens. Die Pfarrstelle ist ab September 2007 vakant, da die Stelleninhaberin aus familiären Gründen in eine andere Landeskirche wechselt. Unsere Kirchengemeinde umfasst die Stadtteile Weiskirchen, Hainhausen und Rembrücken mit ca. 2.700 Gemeindegliedern, die von einem Kirchenvorstand geleitet wird. Als Gemeinde ohne traditionelle Kerngruppen mit vielen Neubürgern sind wir geprägt durch Offenheit im Denken und Glauben. Unsere Gottesdienste feiern wir entweder in unserer kleinen Kirche (ca. 200 Sitzplätze), im Gemeindehaus oder zu besonderen Anlässen auch in der kath. Kirche in Rembrücken. Ein engagiertes Team gestaltet regelmäßig einen Familiengottesdienst. Ein wichtiges Medium ist uns die Musik. Für unsere Kinder und Jugendlichen wünschen wir uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der gemeinsam mit unserer Gemeindepädagogin und einem Team zeitgemäße christliche Angebote formuliert und gestaltet. Mit der Kinder- und Jugendarbeit setzen wir einen Schwerpunkt in der Gemeinde, und erreichen auch zunehmend die Generation der Eltern. Als vielgenutzte Begegnungsstätte und Kommunikationszentrum dient uns ein modernes Gemeindehaus mit großem Saal, Küche, mehreren Räumen für Treffen, Gespräche, Basteln, Spiele und die Gemeindefeste. Unser Gemeindeleben findet in verschiedenen selbstständig geleiteten Gruppen und Kreisen statt. Es treffen sich regelmäßig Kinder- und Jugendgruppen, ein Kreativkreis, ein Frauen-/Seniorenkreis, ein Besuchsdienstkreis sowie ein Bibel-/Gesprächskreis. Für neue oder ergänzende Aktivitäten bzw. Impulse zu den bestehenden Angeboten ist die Gemeinde stets offen. Der Kirchenvorstand mit seinen Ausschüssen ist gewohnt, selbstständig und engagiert einen Teil der Gemeindearbeit zu tragen.

Nr. 11 · 2007

Das Büro wird von unserer Gemeindesekretärin betreut. Außerdem arbeiten bei uns eine Gemeindepädagogin mit halber Stelle, eine Küsterin und Reinigungskraft sowie ein Zivildienstleistender. Die Pfarrer/innen der evangelischen Kirchengemeinden der Stadt Rodgau arbeiten in einem Pfarrkonvent zusammen und ergänzen sich durch unterschiedliche Schwerpunkte, was zu einem lebendigen Kirchenleben in Rodgau beiträgt. Die Gemeinde unterstützt Gruppen in der NiederRamstädter Diakonie sowie ein Kinderheim in der Slowakei. Unser familienfreundliches Pfarrhaus (Baujahr 1996, 6 Zimmer) mit großem Garten liegt neben dem Gemeindehaus. Rodgau ist eine ländlich geprägte Stadt im Kreis Offenbach mit allen Schulformen, guter Infrastruktur und S-Bahn-Anschluss. Über Nachfragen, Besuche oder Bewerbungen freuen sich: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Andreas Finkeldey, Tel.: 06106 15645 (abends); der kommissarische Dekan, Pfr. Fritjof Decker, Tel.: 06074 61129 sowie die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. Sie finden uns in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße 2-4, 63110 Rodgau-Weiskirchen. __________ Schlitz und Hutzdorf, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vogelsberg, pfarramtliche Verbindung von Schlitz I (0,5 Stelle) und Hutzdorf (0,5 Stelle), Modus B Schlitz und sein Stadtteil Hutzdorf wachsen räumlich durch ein Neubaugebiet zusammen, jetzt auch durch eine pfarramtliche Verbindung der 0,5 Pfarrstelle Schlitz I und der 0,5 Pfarrstelle der Kirchengemeinde Hutzdorf. Diese pfarramtliche Verbindung ist neu und ist aus der Änderung des Dekanatssollstellenplans erwachsen. Für die nächsten Jahre gewährt sie eine beständige Lösung der pfarramtlichen Versorgung beider Gemeinden. In Schlitz ist eine weitere 1,0 Pfarrstelle II besetzt. Außerdem arbeitet hier vollzeitlich ein Kinder- und Jugenddiakon. Die Evangelische Kirchengemeinde Schlitz zählt ca. 2.750 Gemeindeglieder, die zu 1/3 von der Pfarrstelle I und zu 2/3 von der Pfarrstelle II betreut werden. In Hutzdorf sind ca. 550 Gemeindeglieder zu betreuen. Eine detaillierte Pfarrdienstordnung strukturiert die Aufteilung des pfarramtlichen Dienstes in Schlitz so, dass für den Inhaber der Pfarrstelle I eine jeweils 50%ige Tätigkeit in beiden Gemeinden möglich ist. Gesucht wird: Eine Pfarrerin, ein Pfarrer oder ein Pfarrehepaar, die sich der besonderen Herausforderung stellen möchten, in den beiden Gemeinden tätig zu sein.

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Warum es lohnt, hier zu leben Schlitz und Hutzdorf liegen in der Mitte des Schlitzerlandes, einem ländlich geprägten Raum zwischen Vogelsberg, Rhön und Knüll. Schlitz ist eine Kleinstadt (Kernstadt und Stadtteile zus. ca. 10.000 E.) mit mittelalterlichem Stadtkern. Inmitten alter Burgen, Kopfsteinpflaster und Fachwerkbauten steht die frisch renovierte Stadtkirche aus dem Jahr 812. Der Stadtkirche gegenüber stehen das 1610 als Fachwerkbau auf der Stadtmauer errichtete Pfarrhaus I und das 1978 im Stil der Altstadt erbaute Gemeindehaus, das Raum bietet für die vielfältigen Gemeindegruppen und Veranstaltungen. Ein modern ausgestattetes Gemeindebüro und das „Stille Kämmerlein“, der Andachts- und Gebetsraum der Gemeinde, befinden sich im Pfarrhaus und sind über einen separaten Eingang zugänglich. Das Pfarrhaus I in Schlitz (130 qm Wohnfläche) ist der Dienstsitz der ausgeschriebenen Stelle. Es wurde 1997 grundsaniert und wird zzt. im Rahmen einer Vakanzrenovierung überarbeitet. Im Erdgeschoss befinden sich Küche, Vorratskammer, Wohn- und Esszimmer, Gesprächs- und Amtszimmer sowie ein WC. Im 1. Stock liegen vier Schlafzimmer, ein Abstellraum, ein Badezimmer und ein Duschbad. Außerdem stehen ein großer Dachboden, ein von außen begehbarer Gewölbekeller und ein Vorratskeller sowie eine Autogarage zur Verfügung. Der mit einer alten Mauer eingefriedete Garten und der mit Sandsteinsäulen versehene überdachte Freisitz hoch über der Stadtmauer runden das einladende Erscheinungsbild des Pfarrhauses ab. Die Kirche in Hutzdorf wurde 1725 als erster Kirchenbau im Schlitzerland nach der Reformation errichtet und 1995 komplett renoviert. Sie verfügt über 200 Sitzplätze und eine gute Akustik. Das Pfarrhaus aus dem Jahr 1968 liegt im Neubaugebiet von Hutzdorf und wurde in den letzten Jahren grundlegend renoviert. Im Untergeschoss befinden sich zwei Amtsräume, Bad, WC und ein Gemeinderaum. Für größere Veranstaltungen hat die Kirchengemeinde Nutzungsrecht im neben der Kirche stehenden Dorfgemeinschaftshaus. In Schlitz gibt es mehrere Kindertagesstätten und Horte, eine mehrzügige Grundschule und eine Integrierte Gesamtschule (Kl. 5 - 10). Weiterführende Schulen und andere Schulformen sind in der 16 km entfernten Kreisstadt Lauterbach und in Fulda (20 km) gut zu erreichen. Eine moderne Stadtbibliothek, die Jugendmusikschule und die Hessische Landesmusikakademie erweitern das kulturelle Angebot in der Stadt. Ein breit gefächertes Vereinsleben bietet vielfältige Freizeitaktivitäten. Das beheizte Freibad, der nahe Baggersee, ein gut ausgebautes Fahrradwegenetz und viele Kilometer Wanderwege in der herrlichen Landschaft des Schlitzerlandes bieten Orte der Erholung direkt vor der Haustür. Viele private und öffentliche Dienstleistungen sind am Ort erreichbar. Weiterreichende Angebote gibt es in den umliegenden Städten. In Fulda besteht die Anbindung an das ICE-Netz.

329

Wie sich das Leben in der Kirchengemeinde Schlitz gestaltet Die Feier des Gottesdienstes steht im Mittelpunkt des Gemeindelebens. Es gibt zwei Predigtstellen: Jeden Sonntag findet Gottesdienst in der Kirche statt und vierzehntägig am Samstag ein Seniorengottesdienst im Seniorenheim, der von ehrenamtlich Mitarbeitenden im Wechsel mit dem Pfarrer gestaltet wird. Darüber hinaus gibt es donnerstags abends einen Wochengottesdienst in liturgisch offener Form und monatlich einen Gottesdienst in einem weiteren Seniorenheim. Auch hier liegt die Gestaltung überwiegend in den Händen von ehrenamtlich Mitarbeitenden. Parallel zum Erwachsenengottesdienst treffen sich die Kinder sonntags zum Kindergottesdienst. Die hier ehrenamtlich Mitarbeitenden werden vom Kinder- und Jugenddiakon begleitet. Der Gottesdienstvorbereitungskreis gestaltet die besonderen Gottesdienste im Kirchenjahr sowie Gottesdienste zu öffentlichen Anlässen und organisiert die den Gottesdienst begleitenden Dienste: Lesedienst, Altarteam, Kirchenkaffee, Begrüßungsteam, usw. Hier erfolgt auch ein kontinuierlicher Austausch über die Art und Weise der Gottesdienstgestaltung. Durch die Beteiligung vieler am gottesdienstlichen Geschehen soll ein vielstimmiges Konzert des Glaubens entstehen, das zum „Mitglauben“ einlädt. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der gerne zusammen mit ehrenamtlich Mitarbeitenden Gottesdienste gestaltet und für behutsame Änderungen der liturgischen Tradition offen ist. Die Pfarrstelleninhaber sind in den beiden Seelsorgebezirken jeweils zuständig für die Kasualien und die aufsuchende sowie die begleitende Seelsorge. Unterstützt werden sie dabei von einem Besuchsdienstkreis, dem Hospizdienst und verschiedenen Gebetsteams. Durch eine Diakoniestiftung sind wir auch finanziell in der Lage, vielfältige Hilfe zu leisten. In Seelsorge und Diakonie möchten wir Gottes Liebe weitergeben. Wir wünschen uns ein kontinuierliches seelsorgerliches Engagement für unsere Gemeindeglieder, das auch Wege zu den diakonischen Hilfsangeboten der Kirche und der Gemeinde vor Ort öffnet sowie in die Gemeinschaft der Gemeinde integriert. Die kirchenmusikalische Arbeit nimmt in unserer Gemeinde einen breiten Raum ein. Immer wieder werden Gottesdienste von den einzelnen Chören mitgestaltet: dem Posaunenchor, dem Kirchenchor, dem Chörle und dem Kinderchor. Die Gruppenangebote, die einem Altersstufen bezogenen Konzept folgen, wollen Räume eröffnen und gestalten, in denen prägende Erfahrungen mit dem Glauben an Jesus Christus gemacht werden, Freundschaften geschlossen und christliches Leben eingeübt werden können. Ein besonderer Schwerpunkt lag in den vergangenen Jahren bei der Kinder- und Jugendarbeit.

330

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Alle Gemeindeveranstaltungen sind offen für Menschen, die auf der Suche sind oder kritische Fragen haben. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Frauenund Männerarbeit sowie den Hauskreisen sind bisher viele erfreuliche Schritte möglich gewesen und gute Strukturen gewachsen, denen eine weitere Pflege und Förderung gut tut. Wir möchten in Zukunft unsere Angebote im Bereiche der Familien- und Seniorenarbeit weiter entwickeln und würden uns über neue Begabungen dazu freuen. In der Konfirmandenarbeit setzen wir seit sechs Jahren das Konzept „Konfi 3/8“ (Hoyaer-Modell) um. Hier wird im Alter des 3. Schuljahres bewusst am Taufgeschehen angeknüpft und zusammen mit den Eltern und Paten ein gemeinsamer Weg zur Umsetzung des Taufversprechens bis zur Konfirmation im 8. Schuljahr gegangen. Ziel ist es dabei, Begegnung mit der Gemeinde und Integration in die Gemeinde zu ermöglichen. Die Weitergabe des Evangeliums an die nächste Generation ist für uns eine zentrale Aufgabe. Dabei beginnt die Vermittlung von Glaubenswissen in der Familie, bei Eltern und Taufpaten. Wir wünschen uns an diesem Punkt Offenheit und Engagement für dieses Konzept der Konfirmandenarbeit. Bezeichnend für unsere Gemeinde ist ein großes und kompetentes Engagement ehrenamtlich Mitarbeitender. Sie sind zusammen mit den hauptamtlich Mitarbeitenden das Gesicht der Gemeinde und geben mit ihrem Glaubenszeugnis in den alltäglichen Lebensbezügen und in den von ihnen verantworteten Gemeindeveranstaltungen Auskunft darüber, was sie glauben und was sie trägt. Wir wünschen uns von unserer Pfarrerin/unserem Pfarrer geistliche und fachliche Begleitung der ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie deren Gewinnung und Motivierung. Teamfähigkeit und Freude an der Kooperation werden vorausgesetzt. Der Kirchenvorstand arbeitet regelmäßig an der Fortentwicklung des Gemeindekonzeptes, das missionarisch geprägt ist. Dabei verstehen wir „missionarisch“ als liebevolle und zur Nachfolge einladende Gestaltung des Gemeindelebens in Gottesdienst, Seelsorge, Gemeinschaft und Altersstufen bezogener Arbeit. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der diese Grundeinstellung mit uns teilt. Wie sich das Leben in der Kirchengemeinde Hutzdorf gestaltet In der Kirchengemeinde Hutzdorf befindet sich eine Predigtstelle, in der monatlich drei Gottesdienste gefeiert werden. Auch hier gibt es einen selbstständig arbeitenden Kirchenvorstand, eine Gemeindesekretärin, eine ortsansässige Prädikantin, eine Vielzahl von ehrenamtlich Mitarbeitenden, eine Küsterin, eine Organistin, engagierte Arbeitskreise sowie einen ehrenamtlich geleiteten Frauenkreis. Weiter bestehen ein Gesprächskreis, ein Besuchsdienst und ein erfolgreicher Kindergottesdienstkreis.

Nr. 11 · 2007

Freude an der Kinder- und Jugendarbeit sowie Bereitschaft zur Kooperation mit den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden wünschen wir uns. Die seelsorgerliche Betreuung von Alten, Kranken und Hilfesuchenden ist unserer Gemeinde wichtig. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, der/dem Seelsorge am Herzen liegt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kirchengemeinde und den ortsansässigen Vereinen sowie eine intakte dörfliche Gemeinschaft. Wir wünschen uns Offenheit und Kontaktfreudigkeit für das Leben in der Dorfgemeinschaft. Jahresaktivitäten sind unter anderem unser Neujahrsempfang, der Jugendkreuzweg, der Weltgebetstag, die Goldene Konfirmation, das Abendmahl und das gemeinsame Essen an Gründonnerstag, der Open-Air-Gottesdienst, der Jugendgottesdienst, der Kindergottesdienst, der Frauenkreis, das kirchliche Kulturprogramm, der Tauferinnerungsgottesdienst sowie die Gottesdienste bei örtlichen Festen. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der neue Akzente setzen und neue Impulse aufgreifen möchte. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, erteilen wir gerne weitere Auskünfte: Für Schlitz: Pfr. Siegfried Schmidt, Tel.: 06642 282, eMail: [email protected] und www.kirche-schlitz.de. Für Hutzdorf: Thomas Erzgräber, Tel.: 06642 919596 + 0661 6003548 und eMail: [email protected]. Für das Dekanat Vogelsberg: Dekan Dr. Volker Jung, Tel.: 06641 2456 und www.vogelsberg-evangelisch.de. Für die Propstei Oberhessen: Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. __________ Steinfurth, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Patronat des Freiherrn Löw von und zu Steinfurth, zum zweiten Mal Sie sind Pfarrerin oder Pfarrer auf der Suche nach einer neuen Aufgabe? Wir bieten eine ländliche und doch stadtnahe Gemeinde mit besonderem Flair, das Rosendorf Steinfurth bei Bad Nauheim. Steinfurth ist ein familienfreundlicher Stadtteil mit guter Infrastruktur (Kindergarten, Grundschule, Arzt, Zahnarzt, Apotheke, Metzger, Lebensmittelgeschäften, Bäcker usw.). Sämtliche weiterführende Schulen in großer Auswahl befinden sich in den Nachbarstädten Bad Nauheim und Friedberg. Zwei Autobahnen sind schnell zu erreichen. Der Stadtbus verbindet Steinfurth stündlich mit Bad Nauheim und Friedberg. Der Ort ist geprägt durch eine lebendige Vereinsstruktur. Die Kernstadt Bad Nauheim und Friedberg zeichnen sich durch ein vielseitiges Kulturprogramm aus.

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Zur Evangelischen Kirchengemeinde gehören etwa 2.000 Gemeindeglieder aus Steinfurth und Oppershofen und außerdem 430 Gemeindeglieder des Nachbarstadtteils Wisselsheim (eigener Kirchenvorstand). Das Pfarrhaus in Steinfurth mit 140 m2 Wohnfläche besteht im Erdgeschoss aus 1 großen Büro, 1 Amtszimmer, 1 Gästezimmer, 1 WC; im Obergeschoss aus 3 Zimmern, Küche, WC, Bad mit Dusche, Dachräumen. Das Haus hat einen Keller, einen großen Speicher sowie Ölheizung. Ein kleiner Garten sowie Autostellplätze im Hof schließen sich an das Pfarrhaus an. In der Steinfurther Kirche neben dem Pfarrhaus (300 Sitzplätze und gute Akustik) werden sonntäglich Gottesdienste gehalten, dazu kommen noch die 14-tägigen Gottesdienste in der kleinen Wisselsheimer Kirche (80 Sitzplätze). Seit vielen Jahren arbeitet eine sehr engagierte Gemeindepädagogin mit halber Stelle in der Kinder- und Jugendarbeit in unseren Kirchengemeinden. Die Kirchenvorstände verstehen sich als Mitarbeitende, die das kirchliche Leben gemeinsam mit Pfarrern, Gemeindepädagogin, Organist und ehrenamtlichen Mitarbeitenden gestalten. Die Planung von „Besonderen Gottesdiensten“ liegt ihnen am Herzen. Die Mitglieder der Kirchenvorstände übernehmen gerne ehrenamtliche Aufgaben. 14-tägig treffen sich die frühere Frauenhilfe, monatlich der Frauenkreis. Ein Kindergottesdienstteam aus 4-5 Personen ist für die Kindergottesdienste in den beiden Gemeinden mitverantwortlich. Für alle Aktivitäten steht in Steinfurth ein Gemeindehaus (Pfarrscheune) und in Wisselsheim ein Gemeinderaum zur Verfügung.

331

Nähere Auskünfte erteilen: Frau Karin Clotz, Stellvertretende KV-Vorsitzende Steinfurth, Tel.: 06032 86173; Herr Jürgen Jägers, KV-Vorsitzender Wisselsheim, Tel.: 06032 87011; Herr Dekan Jörg-Michael Schlösser, Evangelisches Dekanat Wetterau, Tel.: 0171 8007731; Herr Propst Eibach, Tel.: 0641 7979610. __________ Wendelsheim, Dekanat Wöllstein, Modus A Zur Pfarrstelle Wendelsheim gehören die beiden selbstständigen Kirchengemeinden Eckelsheim (350 Gemeindeglieder) und Wendelsheim (750 Gemeindeglieder). Außerdem gehört zur Pfarrstelle 1/4 Dienstauftrag in Wöllstein (3 km). Wendelsheim liegt verkehrsgünstig zwischen Alzey und Bad Kreuznach im Naherholungsgebiet „Rheinhessische Schweiz“ mit direktem Zugang zur A 61 und A 63. Die Bevölkerung setzt sich vorwiegend aus Arbeitern, Angestellten, Beamten und Dienstleistenden zusammen, die ihren Arbeitsplatz im nahe gelegenen Rhein-Main-Gebiet haben sowie aus Landwirten, Winzern und Handwerkern. In beiden Orten finden sonntäglich Gottesdienste statt. Die Kirche in Wendelsheim hat 250 Sitzplätze, die in Eckelsheim hat 180 Sitzplätze. Das Pfarrhaus in Wendelsheim (Erdgeschoss: Wohn- und Esszimmer, Küche, Amtszimmer, Toilette und Terrasse; Obergeschoss: 4 Zimmer, Bad mit Toilette und Balkon) steht in einer gepflegten Anlage neben der Kirche und dem Gemeindehaus. Das Pfarrhaus wurde im Jahre 2000 renoviert.

-

Theologische Begleitung Mitarbeitenden

der

In Wendelsheim befindet sich ein kommunaler Kindergarten. Die Schulen in den Nachbarorten (Grundschule, weiterführende Schulen) sind mit Schulbussen gut erreichbar. Beide Gemeinden sind der Evangelischen Regionalverwaltung in Alzey angeschlossen. Für die Gemeindearbeit stehen folgende Räume zur Verfügung: In Wendelsheim das Gemeindehaus und ein kleiner Gruppenraum; in Eckelsheim der Kirchenraum im Dorfgemeinschaftshaus. In beiden Gemeinden bestehen verschiedene Gruppen und Kreise, die z.T. von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet werden, z.B. Posaunenchor in Wendelsheim. Von der Bewerberin/dem Bewerber erhoffen wir uns insbesondere die Fortführung der Besuchsdienstarbeit. Auch der Neuaufbau einer Kindergottesdienstarbeit in Eckelsheim und die Unterstützung der Kindergottesdienstarbeit in Wendelsheim ist uns wichtig.

-

Seelsorgearbeit in der Gemeinde (Hausbesuche usw.)

Bewerbung mit den üblichen Unterlagen werden auf dem Dienstweg erbeten an die Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

-

Positive Einstellung zu öffentlicher Repräsentation

-

Regelmäßiger Kontakt zu bestehenden Kreisen

-

Begleitung von Kindern und Jugendlichen, Arbeit mit jungen Familien.

Es besteht ein guter Kontakt zur Grundschule und zur Kindertagesstätte in Steinfurth. Eine Kinderbibelwoche, ein Fest der Begegnung mit unseren ausländischen Mitbürgern und ein ökumenisches Erntedankfest gehören zu den traditionellen Veranstaltungen. Die Pfarrerin/Der Pfarrer werden unterstützt von einer Gemeindesekretärin, einem Organisten, einem Prädikanten und einer Küsterin (Küsterstelle in Steinfurth ist vakant). Dürfen wir noch anfügen, was wir uns wünschen? und

Zurüstung

Wir sind aufgeschlossen für neue Ideen und Impulse, die Sie einbringen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Auskünfte erteilen: Der Dekan des Ev. Dekanates Wöllstein, Dr. Stephan Dignath, Karl-Sack-Straße 2, 55545 Bad Kreuznach, Tel.: 0671 63747 oder Frau Büttner, Eckelsheim, Tel.: 06703 3745 und Herr Hillesheim, Wendelsheim, Tel.: 06734 6821. Auch der Propst für Rheinhessen steht für Auskünfte zur Verfügung. __________

332

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge mit den Schwerpunkten Kardiologie und Intensivmedizin im Bethanien-Krankenhaus (Frankfurter Diakonie-Kliniken FDK), Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost. Besetzung erfolgt als Verwaltungsdienstauftrag auf sechs Jahre durch die Kirchenleitung. Die 0,5-Pfarrstelle für Klinikseelsorge mit den Schwerpunkten Kardiologie und Intensivmedizin im BethanienKrankenhaus in Frankfurt am Main ist ab sofort neu zu besetzen. Das Bethanien-Krankenhaus mit ca. 270 Betten gehört zu den Frankfurter Diakonie-Kliniken und ist ein Krankenhaus der Regelversorgung. Rund 300 Mitarbeitende sind im Krankenhaus beschäftigt. Das Bethanien-Krankenhaus umfasst folgende Abteilungen: Innere Medizin mit Schwerpunkt Onkologie und Kardiologie, Allgemeine Chirurgie mit den vier Schwerpunktabteilungen: HNO-Heilkunde, Gefäßchirurgie, Plastische Chirurgie sowie Handchirurgie. Neben der bereits bestehenden 0,5-Pfarrstelle beinhaltet die hier ausgeschriebene Pfarrstelle schwerpunktmäßig die seelsorgerliche Betreuung der Abteilung der Kardiologie auf drei Stationen und den Bereich der Intensivmedizin. Zudem umfasst sie den Ausbau einer bereits bestehenden kleinen Gruppe der „Grünen Damen“ und deren Betreuung gemeinsam mit der Kollegin vor Ort. Einmal wöchentlich, ab April 2007 freitagabends, wird ein Gottesdienst mit Abendmahl gefeiert. Das BethanienKrankenhaus befindet sich zurzeit teilweise im Umbau. Daher findet der Gottesdienst ab April 2007 bis zur Fertigstellung der neuen Kapelle im Jahr 2008 in einem Konferenzraum statt. Es wird erwartet, dass die neue Stelleninhaberin/der neue Stelleninhaber mindestens einen Gottesdienst im Monat übernimmt. Geplant ist das Angebot von Trauergottesdiensten für Angehörige von verstorbenen Patientinnen und Patienten, die in Absprache mit der Kollegin regelmäßig (ca. viermal im Jahr) im Haus angeboten werden sollen. Die Zusammenarbeit mit der evangelisch-methodistischen Kirche hat eine lange Tradition. Es finden regelmäßige Treffen und Absprachen statt. Da das BethanienKrankenhaus zu den Frankfurter Diakonie-Kliniken (Markus-, Diakonissen- und Bethanien-Krankenhaus) gehört und vieles zentral in den Kliniken geregelt wird, finden regelmäßige Zusammenkünfte und Absprachen mit den Seelsorgenden der anderen Diakonie-Kliniken statt. Veränderungen der Schwerpunkte werden vom Dekan in Absprache mit der Geschäftsführung und der Kollegin vor Ort abgestimmt. Eine neue, verbindliche Kooperation mit dem Krankenhaus ergibt sich aus der Finanzierung der Stelle durch die Agaplesion gAG. Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsgespräche sind Zielvereinbarungen

Nr. 11 · 2007

mit der Geschäftsführung abzustimmen. Die Dienst- und Fachaufsicht übt der zuständige Dekan aus. Die Fachberatung liegt beim Zentrum für Seelsorge und Beratung der EKHN. Die Rufbereitschaft (24 Stunden/7 Tage pro Woche) wird durch den Zusammenschluss der Pfarrerinnen und Pfarrer in den Krankenhäusern der Frankfurter Dekanate Süd und Mitte-Ost gewährleistet. Die Übernahme der Rufbereitschaft für mehrere Frankfurter Krankenhäuser ist obligatorisch (zurzeit 2,5 Tage pro Monat bei 0,5Pfarrstelle). Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber ist Mitglied im Konvent für Klinikseelsorge der EKHN und im Konvent der evangelischen Krankenhausseelsorge Frankfurt. Die Person, die sich auf die Pfarrstelle bewerben möchte, sollte zwei KSA-Kurse nachweisen können sowie die Bereitschaft mitbringen, sich für das besondere Arbeitsfeld gezielt zu qualifizieren. Ein KSA-Kurs kann durch ein Äquivalent ersetzt werden. Berufsbegleitende Supervision kann im Rahmen der kirchlichen Regelungen in Anspruch genommen werden. Auskünfte erteilen: Pfarrerin Gisela Löbbers, Tel.: 069 655989; Pfarrer Gerhard Helbich, Studienleiter am Zentrum für Seelsorge, Tel.: 06031 162953; Dekan Dr. Dietrich Neuhaus, Tel.: 069 5975882; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________ 0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge mit den Schwerpunkten Nephrologie und Kardiologie im Markus-Krankenhaus (Frankfurter Diakonie-Kliniken FDK), Dekanat Frankfurt am Main Süd. Besetzung erfolgt als Verwaltungsdienstauftrag auf sechs Jahre durch die Kirchenleitung. Die 0,5-Pfarrstelle für Klinikseelsorge mit den Schwerpunkten Nephrologie und Kardiologie im MarkusKrankenhaus in Frankfurt am Main ist ab sofort neu zu besetzen. Das Markus-Krankenhaus gehört zu den Frankfurter Diakonie-Kliniken. Es verfügt insgesamt über ca. 550 Betten und ist akademisches Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität. Rund 1.000 Mitarbeitende sind in der Klinik beschäftigt. Die Abteilungen der Nephrologie umfasst zwei Stationen mit insgesamt ca. 50 Betten, eine ambulante Abteilung sowie eine Abteilung für Akutdialyse. Die Abteilung für Kardiologie (ca. 25 Betten) des Markus-Krankenhauses arbeitet eng mit dem Bethanien-Krankenhaus zusammen. Die räumlichen Arbeitsbedingungen für die Krankenhausseelsorge sind sehr gut. Im Haupthaus befindet sich das Zentrum für Krankenhausseelsorge. Es umfasst eine Kapelle und drei angrenzende Räume, die mit PC, Telefon und Sitzgelegenheiten ausgestattet sind.

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Neben der hier ausgeschriebenen Pfarrstelle mit den Schwerpunkten Nephrologie und Kardiologie gibt es am Markus-Krankenhaus eine weitere Pfarrstelle für Krankenhausseelsorge (1,0) sowie eine Pfarrstelle für Psychiatrieseelsorge (0,5). Ferner gibt es zurzeit drei Ehrenamtliche, die zur Seelsorge beauftragt sind. Im Team der Krankenhausseelsorge werden Vertretungen festgelegt. Veränderungen der Schwerpunkte werden vom Dekan im Benehmen mit der Geschäftsführung des Krankenhauses und dem Seelsorgeteam abgestimmt. An allen Sonntagen und an kirchlichen Feiertagen wird in der Kapelle des Krankenhauses ein evangelischer Gottesdienst mit Abendmahl gefeiert. Es wird erwartet, dass die neue Stelleninhaberin/der neue Stelleninhaber nach Absprache mit den anderen evangelischen Seelsorgenden ein bis zwei Gottesdienste im Monat übernimmt. Die Zusammenarbeit mit der katholischen Seelsorge (1,0 Stelle) ist eng und hat eine lange Tradition. Gottesdienste zu besonderen Anlässen werden ökumenisch gestaltet, die meisten Veranstaltungen gemeinsam geplant und durchgeführt. Da das Markus-Krankenhaus zu den Frankfurter Diakonie-Kliniken (Markus-, Diakonissenund Bethanien-Krankenhaus) gehört und vieles zentral in den Kliniken geregelt wird, finden regelmäßige Zusammenkünfte und Absprachen mit den Seelsorgenden der anderen Diakonie-Kliniken statt. Veränderungen der Schwerpunkte werden vom Dekan in Absprache mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen vor Ort abgestimmt. Eine neue, verbindliche Kooperation mit dem Krankenhaus ergibt sich aus der Finanzierung der Stelle durch die Agaplesion gAG. Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsgespräche sind Zielvereinbarungen mit der Geschäftsführung abzustimmen. Die Dienst- und Fachaufsicht übt der zuständige Dekan aus. Die Fachberatung liegt beim Zentrum für Seelsorge und Beratung der EKHN. Die Rufbereitschaft (24 Stunden/7 Tage pro Woche) wird durch den Zusammenschluss der Pfarrerinnen und Pfarrer in den Krankenhäusern der Frankfurter Dekanate Süd und Mitte-Ost gewährleistet. Die Übernahme der Rufbereitschaft für mehrere Frankfurter Krankenhäuser ist obligatorisch (zurzeit 2,5 Tage pro Monat bei 0,5-Pfarrstelle). Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber ist Mitglied im Konvent für Klinikseelsorge der EKHN und im Konvent der evangelischen Krankenhausseelsorge Frankfurt. Die Person, die sich auf die Pfarrstelle bewerben möchte, sollte zwei KSA-Kurse nachweisen können sowie die Bereitschaft mitbringen, sich für das besondere Arbeitsfeld gezielt zu qualifizieren. Ein KSA-Kurs kann durch ein Äquivalent ersetzt werden. Berufsbegleitende Supervision kann im Rahmen der kirchlichen Regelungen in Anspruch genommen werden. Auskünfte erteilen: Pfarrerin Andrea Klimm-Haag, Tel.: 069 9533-2255; Pfarrer Gerhard Helbich, Studienleiter am Zentrum für Seelsorge, Tel.: 06031 162953; Dekan Jürgen Reichel-Odié, Tel.: 069 634301; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________

333

0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge im Evangelischen Krankenhaus Elisabethenstift, Dekanat Darmstadt-Stadt. Besetzung erfolgt als Verwaltungsdienstauftrag auf sechs Jahre durch die Kirchenleitung. Gesucht wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder ein Pfarrer für die Klinikseelsorge im Evangelischen Krankenhaus Elisabethenstift in Darmstadt. Die Einrichtung hat ca. 390 Betten mit den Schwerpunkten Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie, Psychiatrie und Psychotherapie. Der besondere Schwerpunkt der Stelle liegt in der Stärkung des evangelisch-diakonischen Profils des Evangelischen Krankenhauses Elisabethenstift. Die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber hat die Aufgabe, sich dieser Herausforderung in Zusammena-beit und in Abstimmung mit den anderen Verantwortlichen des Hauses durch theologisch-konzeptionelle Arbeit zu stellen. Die exemplarische praktische Umsetzung der Profilstärkung liegt schwerpunktmäßig im Bereich der Geriatrie und in der seelsorglichen Begleitung von Patienten im Palliativbereich. In diesen Feldern des Evangelischen Krankenhauses werden zunehmend ethische Fragen relevant. Daher wird die Seelsorgerin/der Seelsorger auch im Ethikkomitee des Hauses mitarbeiten. Die Pfarrerin/Der Pfarrer bietet aufsuchende Seelsorge und hospizliche Begleitung an, die durch Ehrenamtliche unterstützt werden kann und soll. In regelmäßigem Austausch mit den Mitarbeitenden der römisch-katholischen Klinikseelsorge werden die Arbeitsbereiche auf der Grundlage des Seelsorgekonzeptes des Evangelischen Krankenhauses Elisabethenstift und der Agaplesion gAG festgelegt. Eine Wochenend-Rufbereitschaft wird mit den Kolleginnen und Kollegen des Konvents für Klinikseelsorge in Darmstadt organisiert. Die Klinikseelsorgerinnen und -seelsorger nehmen an den Dekanatskonferenzen des Dekanates DarmstadtStadt teil und arbeiten in den Konventen für Klinikseelsorge in Darmstadt und der EKHN mit. Eine neue, verbindliche Kooperation mit dem Krankenhaus ergibt sich aus der Finanzierung der Krankenhausseelsorgestelle durch die Agaplesion gAG. Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsgespräche sind Zielvereinbarungen mit der Geschäftsführung abzustimmen. Die Dienst- und Fachaufsicht übt der zuständige Dekan aus. Die Fachberatung liegt beim Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN. Eine besondere Chance der seelsorglichen Arbeit liegt in der Kooperation auf den verschiedenen Handlungsebenen des Evangelischen Krankenhauses Elisabethenstift und in der Teilnahme an Visiten in einigen Klinikbereichen. Auch die Mitarbeit in den interdisziplinären Teams der Geriatrie und des Palliativbereiches stellen konzeptionelle und professionelle Herausforderungen dar.

334

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Voraussetzung und Erwartungen: Die Bewerberin oder der Bewerber sollte in besonderer Weise zu systemisch-konzeptuellem Denken fähig sein. Das Evangelische Krankenhaus steht in der Tradition der Diakonissenschaft des Elisabethenstifts, welches im Jahr 2008 sein 150. Jubiläum feiert. Daher ist bei der konzeptionellen Arbeit am diakonischen Profil die Kultur des Hauses und dessen theologisch-geistlicher Entwicklung zu berücksichtigen. Es wird eine von der DGfP anerkannte seelsorgliche Zusatzqualifikation (z.B. 12 Wochen klinische Seelsorgeausbildung/KSA) vorausgesetzt. Ein 6-Wochen-Kurs kann innerhalb von zwei Jahren nachgeholt oder durch ein Äquivalent ersetzt werden. Darüber hinaus sollte die Bereitschaft bestehen, sich zur Ethikberaterin oder zum Ethikberater weiterzubilden. Auskünfte erteilen: Dekan Norbert Mander, Darmstadt, Tel.: 06151 1362424; Pfarrer Gerhard Helbich, Leiter des Zentrums Seelsorge und Beratung Friedberg, Tel.: 06031 1629-53; Pfarrer Dr. Peter Held, Vorsitzender des Konvents für Klinikseelsorge im Dekanat DarmstadtStadt, Tel.: 0179 3230875.

Nr. 11 · 2007

für weite Wege auf sich. In diesem Bereich kommen sie aus den Dekanaten Weilburg, Runkel, Diez, Nassau, St. Goarshausen, Bad Schwalbach, Idstein und Wiesbaden zu den Veranstaltungen in Limburg und Wiesbaden. Wer will die Herausforderung annehmen, gehörlosen Menschen die christliche Botschaft verständlich zu machen? Wer möchte Gebärden, Körpersprache, Mimik usw. sprechen lassen? Wem liegt eine diakonisch orientierte Seelsorge? Wer hat Interesse an diesem kleinen, aber wichtigen Arbeitsbereich in unserer Kirche? Die 0,5 Pfarrstelle für Gehörlosenseelsorge im Bereich Süd-Nassau (Trägerdekanat Runkel) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen. Dienstsitz ist Limburg. Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehören: -

monatliche gebärdensprachliche Gottesdienste in Limburg und Wiesbaden

-

Kasualien bei gehörlosen Menschen

-

Seelsorge und Beratung bei gehörlosen Menschen und ihren Angehörigen (auch Hausbesuche)

__________ -

Gruppenarbeit und Einzelveranstaltungen

0,5 Pfarrstelle für Gehörlosenseelsorge, Dekanat Runkel

-

Konfirmandenarbeit mit hör-/sprachgeschädigten Jugendlichen

Der Herr, unser Gott, sei uns freundlich und fördere das Werk unserer HÄNDE (Ps 90,17)

-

Religionsunterricht in der Freiherr-von-Schütz-Schule in Bad Camberg (Schule für Hör- und Sprachgeschädigte; 2 Wochenstunden)

… das Werk der Hände: das bedeutet in der Gehörlosenseelsorge noch mehr: Gebärdensprache, die Sprache gehörloser Menschen, die Sprache der Hände ist das Kommunikationsmittel bei diesem Dienst. Der Mund ist auch wichtig. Im Rahmen der Gebärdensprache für Mundmimik und einzelne Wortbilder, aber auch als Sprachrohr bei hörenden Menschen zum Thema Gehörlosigkeit und Gehörlosenseelsorge. Gebärdensprache fasziniert viele. Sie ist eine eigenständige, heute von Linguisten voll anerkannte Sprache mit eigener - visueller - Grammatik. Auch komplexe Inhalte können in dieser Sprache kommuniziert werden. Ihre lange Unterdrückung (Verbot 1880, politische Anerkennung in Hessen erst 1998) hatte Folgen: Die Bildungssituation wurde davon entscheidend geprägt – und es hat sich eine echte Subkultur im Bereich gehörloser Menschen herausgebildet.

Sie können erwarten: -

Menschen, die Ihnen als Seelsorgerin oder Seelsorger großes Vertrauen entgegen bringen

-

Zusammenarbeit mit engagierten Kolleginnen und Kollegen im Konvent für Gehörlosenseelsorge (in der EKHN und auf EKD-Ebene)

-

Unterstützung durch die Dekanate

-

neue theologische Impulse bei Umsetzung biblischer Inhalte in die Sprache der Gehörlosen

-

erprobte ökumenische Zusammenarbeit mit dem katholischen Kollegen

Wir erwarten von Ihnen:

Als Gehörlosenseelsorgerin oder als Gehörlosenseelsorger können Sie teilhaben an der weiteren emanzipatorischen Entwicklung dieser Sprache und Kultur. Die Lebendigkeit gehörloser Menschen, ihre Neugier, ihr Engagement und ihre Gebärdensprache machen diese Stelle interessant.

-

Bereitschaft, die Deutsche Gebärdensprache zu lernen

-

Einarbeitung in die psychosozialen Aspekte von Gehörlosigkeit

-

Bereitschaft zur Fortbildung in Seelsorge

Ca. 1/1000 der Bevölkerung ist gehörlos. Gehörlose Gemeindeglieder haben aus kommunikativen Gründen kaum Kontakt zu ihren Wohnsitzgemeinden, sondern treffen sich zu eigenen, gebärdensprachlichen Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen und nehmen da-

-

gemeindliches Handeln in einer regionalen Pfarrstelle

-

(Auto-)Mobilität in einer Fläche von ca. 2.600 km?

-

Mitarbeit in überregionalen Projekten (Kirchentage für Gehörlose, Gemeindesprechertagungen, Freizeiten

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

u. a. m.) Auskunft erteilen gerne: Dekan Manfred Pollex, Tel.: 06431 4794795; Pfr. Gerhard Helbich, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031 162950 sowie Pfr. Gerhard Wegner, Konvent Gehörlosenseelsorge, Tel.: 069 459237. __________ Im Zentrum Verkündigung der EKHN mit Sitz in Frankfurt am Main ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Gottesdienst, Kunst und Kultur die Pfarrstelle einer theologischen Referentin/ eines theologischen Referenten für das Referat Gottesdienst zu besetzen. Zum zweiten Mal. Der Referent/Die Referentin für Gottesdienst -

hat die Aufgabe, die gottesdienstliche Kultur innerhalb der Landeskirche zu fördern und weiterzuentwickeln,

-

berät und gibt Impulse für Inhalt und Gestaltung von Gottesdiensten am Sonntagmorgen, alternativen Gottesdiensten und Kasualien,

-

-

macht Fortbildungsangebote und unterstützt Kirchenvorstände, Pfarrkonvente, und Dekanate bei der Entwicklung gemeindlicher und regionaler Gottesdienstpraxis, entwickelt in Zusammenarbeit mit den Dekanaten eine regionale Feedback- und Intervisionskultur für eine qualitätvolle gottesdienstliche Praxis,

-

gibt Materialhefte heraus und stellt praxiserprobte Materialien zur Verfügung,

-

beteiligt sich an gemeinsamen Projekten des Zentrums Verkündigung und kooperiert mit anderen Einrichtungen der Landeskirche,

-

übernimmt gesamtkirchliche Aufgaben im Blick auf gottesdienstliche Fragen, die die Landeskirche betreffen,

-

arbeitet mit in der Konferenz der Arbeitsstellen/ Institute für Gottesdienst und Kirchenmusik der EKD.

Voraussetzungen für die Arbeit sind -

theologische Reflexionsfähigkeit,

-

die Fähigkeit, sich in unterschiedliche gottesdienstliche Formen und Traditionen hineinzubegeben,

-

liturgisch-rituelle Kompetenz und Sinn für geistliche Praxis,

-

konzeptionelle Erfahrungen im Bereich Gottesdienst,

335

-

das Gespür, Themen wahrzunehmen und Impulse zu setzen,

-

mehrjährige Erfahrung im Gemeindepfarramt,

-

kommunikative Fähigkeiten zur konstruktiven Gestaltung von Beratungsprozessen,

-

die Bereitschaft, im Team zu arbeiten und die Themen des Referates Gottesdienst mit den anderen Referaten des Zentrums Verkündigung zu verbinden

Die Benennung erfolgt zunächst für die Dauer von 6 Jahren. Eine einmalige Verlängerung ist möglich. Das Stellenprofil und der Dienstort können sich in diesem Zeitraum ändern. Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskünfte erteilen: Die Leiterin des Zentrums Verkündigung, Pfarrerin Sabine Bäuerle, Tel.: 069 71379141 und Uwe Hausy, Sprecher des Fachbereichs Gottesdienst, Kunst und Kultur, Tel.: 069 71279118. __________ Evangelisches Dekanat Grünberg: Stelle des hauptamtlichen Dekans/ der hauptamtlichen Dekanin (50 % Dekaneamt und 50 % gemeindliche Dienste). Im Evangelischen Dekanat Grünberg ist die Stelle des hauptamtlichen Dekans/der hauptamtlichen Dekanin zum 01.06.2008 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode in Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanate der Art. 28 Abs. 5 der Kirchenordnung wirksam wird. Das Evangelische Dekanat Grünberg umfasst 34 Gemeinden im Landkreis Gießen und im Vogelsbergkreis mit rund 25.750 Evangelischen. Zusammen mit den Dekanaten Kirchberg und Hungen bilden wir eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft. Das Leben der Menschen in dieser Region zwischen der Universitätsstadt Gießen und dem Vogelsberg ist noch ländlich geprägt, auch wenn die überwiegende Mehrheit zu ihren Arbeitsstellen in Gießen und Frankfurt usw. pendelt. Im Dekanat liegen die beiden oberhessischen Kleinstädte Laubach und Grünberg. Zum Dekanat gehören 17 Gemeindepfarr- und -Pfarrvikarstellen, eine 0,5 Schulpfarrstelle sowie die Profilstelle für Ökumene und eine halbe Profilstelle für Bildung, die beide von der Arbeitsgemeinschaft der Dekanate Grünberg, Hungen und Kirchberg verantwortet werden. Im Bereich des Dekanates befindet sich die Grundschule Freienseen in kirchlicher Trägerschaft und das evangelische Laubach-Kolleg, eine gymnasiale Oberstufe mit

336

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Kolleg. Ein Jugend- und Freizeitheim wird vom Dekanat auf dem Wirberg betrieben. Neben einem Dekanatsjugendreferenten arbeiten zwei weitere Gemeindepädagogen im Jugendbereich. Die Kirchenmusik im Dekanat wird von drei Kantoren auf 2,5 Stellen versehen. Das Dekanatsbüro mit einer Verwaltungsfachkraft befindet sich zurzeit in Laubach-Münster. Das Diakonische Werk betreibt in Grünberg eine Außenstelle mit Beratung und zwei Tafeln; innerhalb des Dekanatsgebietes befinden sich zwei Diakoniestationen. Es besteht eine langjährige Partnerschaft zur südindischen Diözese Krishna-Godavari. Vom zukünftigen Dekan/Von der zukünftigen Dekanin erwarten wir neben den in Art. 29 und 30 der Kirchenordnung beschriebenen Aufgaben eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit dem DSV und legen dabei besonderen Wert auf Teamfähigkeit. Gemeinsam mit dem DSV soll die Kooperation mit den Dekanaten Kirchberg und Hungen fortgesetzt und verstärkt werden. Die gemeinsamen Projekte im Jugendund kirchenmusikalischen Bereich sollen begleitet und unterstützt werden. Wir wünschen uns vom Dekan/von der Dekanin Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Belange unserer ländlich geprägten Kirchengemeinden, Besuch der Kirchenvorstände sowie die Förderung und Entwicklung der Kooperation der Gemeinden in den vier Regionen unseres Dekanates. Das Dekane-Stellenbudget umfasst 50 %, die 50 % Gemeindeanbindung ist in der Kirchengemeinde Grünberg vorgesehen. Da die Pfarrstellen in der Kirchengemeinde Grünberg zurzeit besetzt sind, wird das Aufgabenfeld in Absprache mit dem neuen Dekan/der neuen Dekanin und dem DSV geregelt. Zurzeit steht keine Dienstwohnung zur Verfügung, der DSV ist aber bei der Suche nach einer Wohnung behilflich. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Nr. 11 · 2007

ausdrücklich ein. Ziel ist es, dass immer mehr Menschen sich mit der Kirche identifizieren und sich gerne für ihre Botschaft einsetzen. Ein Schwerpunkt der künftigen Arbeit soll in der Entwicklung eines geistlichen Profils von Mitgliederorientierung liegen. Dazu sollen die Impulse der Aktion „Evangelisch aus gutem Grund“ aufgegriffen und weiter geführt werden. Wichtige Arbeitsbereiche der Stelle sind darüber hinaus: -

Konzeptionsentwicklung

-

Erarbeitung von Konzepten und Angeboten zur geistlichen Orientierung

-

Erstellung von Fortbildungsangeboten zur Mitgliederorientierung in Zusammenarbeit mit dem Bereich Aus- und Fortbildung

-

Entwicklung von Materialien für Gemeinden und Einrichtungen zum direkten Einsatz in der Kommunikation mit Mitgliedern (z.B. Broschüren, Musterbriefe, Fragebögen).

-

Erprobung von modernen Kommunikationsmethoden und -Materialien in Gemeinden und Dekanaten (z.B. Kontakt zu Ausgetretenen, Gewinnung von Ehrenamtlichen).

-

Beratung und Begleitung von Wiedereintrittsstellen

-

Begleitung von Modellprojekten zu mitgliederorientiertem Arbeiten

-

Vernetzung des Themas Mitgliederorientierung mit anderen Handlungsfeldern (z.B. Kommunikationsprojekte, Regionale Öffentlichkeitsarbeit, Gemeindeberatung, Verkündigung).

Erwartet werden: -

Bewerbungsfähigkeit als Pfarrerin oder Pfarrer (voller Stellenanspruch)

-

Gemeinde-Erfahrung

-

Vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse etwa im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Publizistik, Kundenorientierung, Marketing

-

Kontaktfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit

Besetzung durch die Kirchenleitung für die Dauer von 5 Jahren.

-

Führerschein Kl. 3

Im Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit der Kirchenverwaltung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle für Mitgliederorientierung neu zu besetzen. Der Bereich Mitgliederorientierung gewinnt in unserer Kirche wachsende Bedeutung. Ziel ist es, in der EKHN auf allen Ebenen eine Kultur der Zuwendung und Wertschätzung, für alle Mitglieder zu entwickeln und zu fördern. Dies schließt die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Vergütung erfolgt nach Pfarrerbesoldung.

Nähere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405-298; der Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610; die DSV-Vorsitzende des Dekanates Grünberg, Elke Sézanne, Tel.: 06401 6901 und der Komm. Dekan Jörg Gabriel, Tel.: 06407 90103. __________ Pfarrstelle für Mitgliederorientierung

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 30.11.2007 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Gesamtkirche, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt zu richten. Auskünfte erteilt gerne der Leiter des Stabsbereichs

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Öffentlichkeitsarbeit, OKR Dr. Joachim Schmidt, Tel.: 06151 405289, Mail [email protected]. __________

337

Jahre befristet wohnen und arbeiten. Seit 2007 wird der Aufbau einer Gemeinde Deutscher Sprache mit Sitz in Dubai konkret geplant, vom Institut für die Erforschung von Evangelisation und Gemeindeentwicklung (IEEG) begleitet und von der EKD unterstützt.

Auslandsdienst in Mittelamerika Die deutschsprachige evangelisch-lutherische Gemeinde in San José/Costa Rica, mit der das Reisepfarramt für Panama, Nicaragua und Honduras verbunden ist, sucht zum 15. Juni 2008 eine/n Pfarrerin/Pfarrer die/der -

kontaktfreudig und bereit ist, sich auf die unterschiedlich geprägten Gruppen in der Gemeinde einzustellen,

-

neuen Ideen gegenüber aufgeschlossen ist,

-

an der Deutschen Schule gerne Religionsunterricht erteilt,

-

den Aufbau einer Kinder- und Jugendgruppe im Blick hat,

-

Seelsorgekompetenz mitbringt,

-

sich bereitwillig und verständnisvoll den sozialen und ökumenischen Fragen der Region stellt und

-

den Schwerpunkt des Gemeindelebens in der Feier des Gottesdienstes, den es entsprechend zu gestalten gilt, sieht.

Die Gemeindegruppen in Abu Dhabi und Dubai erwarten die Durchführung traditionell kirchlicher Angebote, wie Gottesdienste, Schul- und Konfirmationsunterricht sowie kulturelle Veranstaltungen in einem Raum, der von einem schnellen Wechsel geprägt ist. Sie wünschen sich, dass gemeinsam neue Formen und Strukturen entwickelt werden, die christliches Leben in einem muslimisch geprägten Umfeld fördern. Der Einsatz moderner Kommunikationsformen soll das Gemeindewachstum begünstigen. Zudem erhoffen sie sich Geschick zur Gewinnung von kirchendistanzierten Menschen und ein besonderes seelsorgerliches Einfühlungsvermögen in ihre Situation als „Gastarbeiter“ bzw. „Expatriates“. Der Dienst in den Vereinigten Arabischen Emiraten bietet die Chance, Gemeindeaufbau von Anfang an mitzuprägen, ein interessantes Arbeitsfeld mit jungen Familien in offener Atmosphäre und die Zusammenarbeit mit anderen Gemeindegruppen am Golf in einem überregionalen Netzwerk. Für die Zukunft soll gemeinsam mit der Gemeinde in Teheran ein umfassendes Konzept für die kirchliche Arbeit „rund um den Golf“ entwickelt werden. Erwartet werden •

Erfahrungen im Bereich Gemeindeaufbau und -entwicklung

Die zum Reisepfarramt gehörenden Länder sind bis zu viermal im Jahr zu besuchen.



Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Team vor Ort und dem Stelleninhaber in Teheran

Das Pfarrhaus ist Bestandteil des Gemeindezentrums mit Kindergarten und liegt in der Nähe der Deutschen Schule.



Interesse am Dialog mit anderen Konfessionen und dem Islam

Ein Intensivkurs zum Erlernen der spanischen Sprache ist vorgesehen.



Bereits fünf Jahre Dienst im deutschen Gemeindepfarramt

Die Ausschreibungsunterlagen sind anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Postfach 21 02 20; 30402 Hannover, Tel.: 0511 2796-227/-228, Fax: 0511 2796717, E-Mail: [email protected] Bewerbungsfrist: 15.11.2007 (Poststempel).

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Januar 2008 (Eingang beim Kirchenamt der EKD)

__________ Auslandsdienst in den Vereinigten Arabischen Emiraten Die Evangelische Kirche in Deutschland sucht für den Pfarrdienst in den Emiraten Dubai, Abu Dhabi und Sharjah zum 1. September 2008, für den Zeitraum von zunächst drei Jahren, einen Pfarrer. In den Städten Dubai und Abu Dhabi leben in etwa 7000 Deutsche, von denen die meisten dort nur für einige

Nähere Informationen und Ausschreibungsunterlagen können Sie anfordern beim Kirchenamt der EKD Postfach 21 02 20 30402 Hannover Tel.: (0511) 2796-223 Fax: (0511) 2796-99236 E-mail: [email protected] __________ Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder

338

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle)

für die Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf. Die Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsdorf umfasst den gleichnamigen Stadtkern der aus drei weiteren Teilen bestehenden 24.000 Einwohner zählenden Kommune. Eine Grundschule und eine Additive Gesamtschule mit gymnasialem Zweig bis zum Abitur sind vorhanden. Zur Kirchengemeinde zählen 3.300 Gemeindeglieder. Mögliche Aufgabengebiete in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf sind: -

Leitung des bestehenden Kindertreffs mit Teamern (6-8 Jahre)

-

Leitung einer Jungschar für Jungen und Mädchen, vierzehntägig (9-11 Jahre)

-

Weiterführung eines „Konfi-Treffs“

-

Unterstützung und Mitarbeit bei Kinder- und Jugendgottesdiensten.

Vor allem wünschen wir Begleitung von Jugendlichen nach der Konfirmation (z.B. durch Aufbau einer Nachkonfirmandenarbeit). Das bedeutet punktuelle Mitarbeit während des Konfirmandenunterrichtes, z.B. bei KonfiFreizeiten und Konfi-Tagen und Begleitung einer daraus entstehenden Konfi-Gruppe oder eines Jugendtreffs. Diese Gruppe/n kann bzw. können den in dem Gemeindezentrum „Haus der lebendigen Steine“ eingerichteten Jugendraum nutzen. Zur Unterstützung steht ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit. Ziel unserer Gemeindearbeit ist die Hinführung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an die Gemeinde. Dafür bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitenden mit KV, Pfarrer und Pfarrerin und eine Vernetzung der einzelnen Gruppen. Eine punktuelle Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule und Gesamtschule soll neu entwickelt werden.

Nr. 11 · 2007

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 15. November 2007 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus zu Händen des Dekanatssynodalvorstandes, Dekanat Hochtaunus, Heuchelheimer Straße 20, 61348 Bad Homburg. __________ Das Evangelische Dekanat Hungen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonen/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (0,75 Stelle) als Dekanatsjugendreferent/in (50%) und 0,25% Einsatz in der Region Pohlheim-Süd. Die Stelle verbindet den 0,5 Auftrag als Dekanatsjugendreferent/in mit einem zusätzlichen 0,25 Dienstauftrag im Bereich Gemeindepädagogik - überwiegend in den Kirchengemeinden Holzheim, Dorf Güll und Grüningen. Sie ist zu besetzen für den Zeitraum des Mutterschutzes und ggf. der Elternzeit der derzeitigen Stelleninhaberin. Das Evangelische Dekanat Hungen umfasst 19 Kirchengemeinden mit dörflicher bzw. kleinstädtischer Struktur in landschaftlich schöner Umgebung unweit der Universitätsstadt Gießen. In der Region Hungen – Lich – Pohlheim sind in der Kinder- und Jugendarbeit eine weitere Dekanatsjugendreferentin (50%) mit Zusatzauftrag Gemeindepädagogik (25%) und eine Gemeindepädagogin (100%) tätig, die eine funktionale und räumliche Aufteilung der Arbeit vorgenommen haben, aber sich als Team verstehen. Ein engagierter Jugendausschuss und die in diesem Jahr erstmals konstituierte Dekanatsjugendvertretung unterstützen die zahlreichen Aktivitäten von Kinderkirchentag über Dekanatskonfirmandenfreizeit, Kinderkino, schulbezogene Jugendarbeit, Freizeiten bis hin zu Jugendgottesdiensten u.ä. Dienstsitz ist das Haus der Kirche in Lich. Von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter auf Zeit erwarten wir -

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche

-

Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Kontext ihrer Lebenswelt und der christlichen Botschaft

-

Bereitschaft zur Kooperation mit den Kolleginnen des Jugendbüros, den Pfarrerinnen und Pfarrern und den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Dekanat und in den Kirchengemeinden

Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

-

Impulse für die Dekanatsjugendvertretung

Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN.

-

Erfahrungen im Bereich Erlebnispädagogik und Jugendfreizeiten

Die konkrete Konzeption der Stelle wird gemeinsam mit den jeweiligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden erstellt. Darüber hinaus sollte der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin mit den anderen gemeindepädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und den Dekanatsjugendreferenten kooperieren, um eine Gesamtkonzeption der Jugendarbeit im Dekanat zu entwickeln und umzusetzen.

Auskünfte erteilen gerne: Pfrin. Evelyn Giese, Tel.: 0 61 72/77 76 60 und Dekanatsjugendreferent Steffen Pohlmann, Tel.: 0 61 72/30 88 62.

Die Aufgaben im Dekanat werden nach teaminterner Absprache wahrgenommen – in den oben genannten

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Kirchengemeinden geht es um partielle Unterstützung der Konfirmandenarbeit (z.B. bei Freizeiten), Aufbau bzw. Begleitung von Jugendtreffs (14tägig) und Mithilfe im Team der „Kidstime“, eines monatlichen Angebotes für Kinder in der Region Pohlheim-Süd. Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Trägern von Kinder- und Jugendarbeit sind uns wichtig. Wenn wir Interesse geweckt haben, schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 15.11.2007 an das Evangelische Dekanat Hungen, Ludwigsburg 1, 35423 Lich. Nähere Auskünfte geben gerne Dekanin Barbara Alt (0 64 04/92 68 45 oder 0 64 04/20 59 28) oder Dekanatsjugendreferentin Claudia Dörfler (0 64 04/63 80 1). __________ Das Evangelische Dekanat Bad Schwalbach sucht zum 1. November 2007 oder später für die schulbezogene Jugendarbeit an der Aartalschule in AarbergenMichelbach eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Diakonin/Diakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer und religionspädagogischer Zusatzqualifikation (diese können noch erworben werden) (75% Stelle) Das Evangelische Dekanat Bad Schwalbach ist ein Flächendekanat (über 500 qkm), liegt sowohl im Untertaunus als auch mit 3 Gemeinden im Rheingau und ist überwiegend ländlich geprägt. Innerhalb von einer halben Stunde erreichen Sie Wiesbaden, nach 40 Minuten sind Sie in Frankfurt oder Mainz. Wir erwarten: -

Entwicklung, Gestaltung und Durchführung von spirituellen Angeboten für Jugendliche

-

Fähigkeiten zur Motivierung von Kindern und Jugendlichen für kirchliches Engagement

-

Kreativität beim Entwickeln von neuen Ideen

-

Sympathie und Begeisterungsfähigkeit für die Belange und Probleme von Kindern und Jugendlichen

-

Bereitschaft zur Kooperation mit hauptberuflichen und ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen in Schule und im Dekanat

-

Fahrerlaubnis für PKW und ein eigenes Fahrzeug

Arbeitsschwerpunkte sind: -

Religionsunterricht (ca. 13 Stunden über einen 50%igen Gestellungsvertrag)

-

Kirchliche und soziale Begleitung junger Menschen (z.B. Aufbau eines Nachmittagsangebotes, Einzelfallarbeit)

-

Durchführung von verschiedenen Maßnahmen, wie z.B. den Aufbau von Gruppen, die Durchführung von

339

Reflexionstagungen und Schulgottesdiensten. -

Mitarbeitergewinnung

-

Verknüpfung der Arbeit an der Schule mit der Dekanatsjugendarbeit

-

Mitwirkung an übergemeindlichen Jugendangeboten (z.B. Konfi-Tag)

Geboten werden: -

Ein Arbeitsplatz/ -räume in der Schule vor Ort

-

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem neuen, innovativen Arbeitsfeld mit der Möglichkeit, neue Akzente zu setzen

-

Eine junge und motivierte Jugendvertretung

-

Ein engagiertes und großes Team an Mitarbeitenden im Bereich Jugend

-

Regelmäßige Teamtreffen aller hauptamtlichen Mitarbeiter für den Bereich Jugend im Dekanat

Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche und eine Identifikation mit ihren Zielen wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte baldmöglichst an: Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, TheodorHeuss-Str.4, 65232 Taunusstein. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Dekanatsjugendreferentin Connie Ludwig (0 61 28/48 88-22), Dekan Klaus Schmid (0 61 28/48 88-0) und der Schulleiter Herr Heiligenthal (0 61 20/90 59-0). __________ Das Evangelische Dekanat Groß-Umstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50%-Stelle) 40% in der Kirchengemeinde Schaafheim und 10% im Dekanat, schwerpunktmäßig in den Gemeinden des Ostteils. Wer sind wir? Die Kirchengemeinde Schaafheim: Wir gehen einen reflektierten Weg der Gemeindeentwicklung. In einem intensiven Prozess haben wir unser Leitbild entwickelt: „Wir wollen uns für die Menschen, die in unseren vier Orten wohnen, öffnen und ihnen helfen, bei Gott und in der Gemeinde zu Hause zu sein. Wir wollen zu einer Gemeinschaft von mündigen fröhlichen Jüngerinnen und Jüngern werden.“ Eine der Stärken unserer Gemeinde ist die gabenorientierte Mitarbeiterschaft. Die Förderung der Ehrenamtlichen ist uns ein großes Anliegen.

340

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Unsere Gemeinde hat z.Zt. 3.340 Mitglieder in vier Orten. Wir suchen Menschen auf der Grundlage eines ganzheitlichen Gemeindeverständnisses zu erreichen. Wir wollen sie für die Inhalte des christlichen Glaubens interessieren und ihnen in ihrer spezifischen Lebenssituation konkrete unterstützende Angebote machen. In diesem Sinn soll jetzt ein hauptamtliches gemeindepädagogisches Arbeitsfeld aufgebaut werden, um die Gemeindearbeit noch effektiver gestalten zu können.

Nr. 11 · 2007

3. Arbeit im Projekt „Kinder- und familienfreundliche Gottesdienste“

Wen suchen wir?

Bei der Gestaltung der Gottesdienste kommen die Bedürfnisse von Kindern und ihren Eltern z.Zt. zu kurz. In einem ersten Schritt soll daher eine Evaluation der Erwartungen an einen regelmäßigen kinder- und familienfreundlichen Gottesdienst stattfinden. Dieser Bereich soll dann in Zusammenarbeit mit interessierten Eltern und im Werben um ihre engagierte Mitarbeit schrittweise aufgebaut werden.

Wir suchen eine Gemeindepädagogin/einen Gemeindepädagogen, die/der

Für die Arbeit in diesem Projekt werden durchschnittlich 4 Stunden/Woche veranschlagt.

-

Teamarbeit in der Kirche bejaht;

-

den eigenen Beruf als wertvollen Beitrag für das Leben der Gemeinde ansieht;

4. Unterstützung, Begleitung und Schulung von Leiterinnen und Leitern

-

gerne auf Menschen zugeht;

alternativ nach persönlichen Gaben und Schwerpunkten in einem der beiden im folgenden genannten Arbeitsbereiche:

-

sich in der direkten Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe positiv einbringt;

- Arbeitsbereich „Jugendarbeit“:

-

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzusprechen, zu fördern und zu schulen vermag;

-

lebensnah, motivierend, farbenfroh und lebendig ist;

-

der/dem geistliches Leben ein Anliegen ist.

In welchen Tätigkeitsfeldern soll die gemeindepädagogische Arbeit geleistet werden? 1. Arbeit mit Kindern von 5-14 Jahren und dem ehrenamtlichen Team: Bei uns besteht eine aktive Arbeit mit Kindern (60 Kinder, 10 Ehrenamtliche). Die gemeindepädagogische Fachkraft soll sich zu etwa gleichen Teilen in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern sowie in der Unterstützung und Schulung der Ehrenamtlichen einbringen. Durch das Angebot guter Einarbeitung und Begleitung soll auch der Einstieg für neue Ehrenamtliche erleichtert werden. In Schaafheim wurde durch die Kirchenleitung eine auf 3 Jahre befristete halbe Projektpfarrstelle eingerichtet, deren eine Hälfte im Bereich der Arbeit mit Kindern angesiedelt ist. Daher ist hier eine besonders enge Verzahnung mit der Arbeit der Projektpfarrerin notwendig. Für das Arbeitsfeld werden im Durchschnitt 8 Stunden/Woche veranschlagt. 2. Mitarbeit im Team der Hauptamtlichen und Bürobereich: Die gemeindepädagogische Fachkraft ist unmittelbar dem Bereich der Gemeindeorganisation zugeordnet und in ihrer Tätigkeit auf das Pfarrteam hin orientiert. Grundlegend ist, dass sich jede der hauptamtlichen Personen entsprechend der eigenen Qualifikation und gemäß den eigenen Gaben einsetzt. Das setzt die Bereitschaft voraus, Beratung von außen anzunehmen. Für die Arbeit im Team der Hauptamtlichen und im Bürobereich werden durchschnittlich 3 Stunden/ Woche angesetzt.

In diesem Arbeitsfeld geht es z.Zt. hauptsächlich darum, nach Möglichkeiten zur Unterstützung und Schulung der gegenwärtig aktiven bzw. an einer Mitarbeit interessierten Ehrenamtlichen zu suchen, weniger um die konkrete Arbeit mit der Zielgruppe. Durch die Kirchenleitung wurde eine auf 3 Jahre befristete halbe Projektpfarrstelle in Schaafheim eingerichtet, deren eine Hälfte im Bereich der Jugendarbeit angesiedelt ist. Daher ist hier eine besonders enge Verzahnung mit der Arbeit des Projektpfarrers notwendig. - Arbeitsbereich “Krabbelgruppen”: Durch eine Ehrenamtliche werden zur Zeit drei Krabbelgruppen begleitet, die jeweils wöchentlich im Gemeindehaus ca. 12 Kinder unter 3 Jahren mit ihren Müttern/Vätern für 3 Stunden zusammenführen. In diesem Arbeitsbereich geht es z.Zt. hauptsächlich darum, nach Möglichkeiten der Unterstützung und Schulung der gegenwärtig aktiven bzw. an einer Mitarbeit interessierten Leiterinnen zu suchen, weniger um die konkrete Arbeit mit der Zielgruppe. Für die Arbeit in einem der beiden Arbeitsbereiche werden im Durchschnitt 3 Stunden/Woche angesetzt. 5. Gemeindepädagogische Arbeit im Rahmen des Dekanats 10% der Tätigkeit der Gemeindepädagogin/des Gemeindepädagogen werden im Dekanat geleistet. Dabei wird im Rahmen eines Jahresarbeitszeit-Kontos mindestens ein gemeindepädagogisches Projekt im Ostteil des Dekanats angeboten. Ebenso ist hierbei Arbeitszeit für die Vernetzung mit den anderen im gemeindepädagogischen bzw. übergemeindlichen Dienst des Dekanats stehenden Personen vorgesehen. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

341

Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO der EKHN. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

-

Die gemeindepädagogische Zusatzqualifikation kann berufsbegleitend erworben werden.

Das Ev. Dekanat ist bestrebt, im kommenden Jahr den Umfang der Stelle durch einen weiteren Auftrag auszuweiten.

Auskünfte erteilen: Pfarrer Stefan Hucke (1.Vors. KV Schaafheim), Lutherstr.3, 64850 Schaafheim, Tel 06073/88528 und Dekan Heinz-Walter Laubscheer, Zimmerstr.21, 64823 GroßUmstadt, Tel 06078/911437. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 30.11.2007 an das Evangelische Dekanat Groß-Umstadt, Zimmerstr.21, 64823 Groß-Umstadt. __________ Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Evangelische Jugend im Dekanat Kronberg eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden (50%-Stelle) als Dekanatsjugendreferent/in. Das Dekanat Kronberg umfasst 30 Kirchengemeinden mit rund 70.000 Gemeindegliedern. Im Kinder- und Jugendreferat des Dekanates hat sich eine hoch differenzierte Jugendarbeit mit vielen ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern mit einer breiten Palette an Angebotsformen entwickelt, die durch die beiden hauptamtlichen Jugendreferentinnen des Jugendreferates und die Gemeindepädagoginnen in den Gemeinden angeleitet und unterstützt werden. Informationen zu den Wirkungsfeldern der Ev. Jugend im Dekanat Kronberg sind unter www.jugend-im-dekanatkronberg.de bzw. www.dekanat-kronberg.de abrufbar. Wir erwarten von der / dem zukünftigen Inhaber/in: -

Anteilig die Organisation und Leitung von Freizeitmaßnahmen während der Ferien,

-

Anteilig die Schulung, Beratung und Betreuung von Ehrenamtlichen,

-

Politische Interessensvertretung für die Ev. Jugendarbeit im Kreisjugendring und Vertretung in kommunalen Gremien.

Die Entwicklung von Angeboten für Jugendliche im musisch kulturellen Bereich: -

Möglichst eigene musikalische Arbeit, die z.B. in Unterstützung, bzw. Initiierung und Anleitung von Jugendbands oder Chören münden kann,

-

Kooperation und Vernetzung mit bestehenden Initiativen,

Wir wünschen uns eine evangelische Persönlichkeit, die die Bereitschaft zur Kooperation und Teamarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Gemeindepädagogischen Dienst mitbringt und die verschiedenen Impulse und Interessen der Jugendlichen im Bereich der Kirchengemeinden und des Dekanates sensibel aufgreift, fördert und kommuniziert. Persönliche Erfahrungen möglichst in der Ev. Jugendarbeit sind in dieser Stelle ebenso unverzichtbar wie gängige Administrationsformen, Büroorganisation inkl. sicherer PC-Kenntnisse und eine Fahrerlaubnis für PKW. Das Dekanat bietet: -

einen abwechslungsreichen, selbst zu gestaltenden Arbeitsplatz in Sulzbach

-

Unterstützung bei der Wohnungssuche,

-

Fortbildungsmöglichkeiten, nette kollegiale Atmosphäre und die Unterstützung durch den Jugendausschuss

Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Büroort der/des Stelleninhaber/in/s ist das Jugendreferat in Sulzbach. Der Arbeitsvertrag wird bis zum 31.7.2013 befristet. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO E 9. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 30.11.07 an das: Evangelische Dekanat Kronberg, Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach. Nähere Auskünfte erteilen gerne: Frau Elke Deul und Frau Birke Schmidt, Dekanatsjugendreferentinnen Tel.:0 61 96/56 01 0; Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev. Dekanat Kronberg, 0 61 96/76 69 70. __________

342

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die Evangelische Kirchengemeinde Gladenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100% Stelle - unbefristet) für die Kinder- und Jugendarbeit in den Ev. Kirchengemeinden Gladenbach und Erdhausen. Die Stelle wird zu 80% von einem Freundeskreis für Gemeindeaufbau und durch Kollektenmittel der Kirchengemeinden und zu 20% vom Ev. Dekanat Gladenbach finanziert. Darum wird die gemeindepädagogische Arbeit vor Ort verbunden mit einem Auftrag zur Kooperation mit der Dekanatsjugendarbeit (Kinder- und Jugendfreizeiten, Projekte, Mitarbeiterschulung), mit dem Dekanatsjugendreferenten, der Dekanatsjugendvertretung und dem Dekanatssynodalvorstand. Gladenbach liegt im Zentrum des landschaftlich sehr reizvollen Gladenbacher Berglandes. Die Stadt Gladenbach hat mit ihren 15 Stadtteilen insgesamt 13.000 Einwohner, verfügt über gute Einkaufsmöglichkeiten, alle Fachärzte sind vor Ort. Mehrere Kindergärten sowie Europaschule (Grundschule und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe) sind vorhanden. Bis zu den beiden Universitätsstädten Marburg und Gießen sind es 20 bzw. 30 km. Zur Ev. Kirchengemeinde Gladenbach (2850 Gemeindeglieder) gehören die Außenorte Frohnhausen und Sinkershausen, die Ev. Kirchengemeinde Erdhausen (850 Gemeindeglieder) ist eine selbständige Kirchengemeinde, die pfarramtlich mit Gladenbach verbunden ist. Außerdem gehört die Ev. Kirchengemeinde Diedenshausen (120 Gemeindeglieder) zum Kirchspiel.

-

Nr. 11 · 2007

einen Büroraum mit Arbeitsplatz innerhalb des Gemeindehauses.

Wir wünschen uns eine/n Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, die/der -

den Glauben an Jesus Christus authentisch lebt und lebensnah verkündigt,

-

missionarische Kinder- und Jugendarbeit als Herzensanliegen empfindet,

-

in der Zusammenarbeit mit den ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden teamfähig und kooperationsbereit ist,

-

die Mitarbeitenden seelsorgerlich begleitet und sie fördert,

-

Leitungskompetenz für Mitarbeitende zeigt.

Aufgabenfelder und Schwerpunkte: -

Begleitung der Kinder- und Jugendgruppen,

-

Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Mitarbeitenden,

-

Vernetzung und Anbindung der Kinder- und Jugendarbeit an das Gemeindeleben,

-

Vorbereitung und Durchführung von Freizeiten und Schulungen,

-

Modellentwicklung einer schulnahen Jugendarbeit.

Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Falls die gemeindepädagogische Qualifikation noch nicht vorliegt, kann sie nachgeholt werden. Führerschein Klasse B(3) ist erforderlich. Die Vergütung erfolgt gemäß der KDAVO.

Die Gottesdienste der Gemeinden werden in vielfältiger Form gestaltet und gefeiert.

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

Wir bieten Ihnen:

Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich.

-

Weitere Auskünfte erteilen:

In allen Orten gibt es Kinder- und Jungschargruppen. In Gladenbach trifft sich die Jugend im T-Keller, zum Jugendkreis, zum Jugendgottesdienst und zu Veranstaltungen in den beiden Gemeindehäusern.

eine große Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit,

-

einen Leitungskreis der Kinder- und Jugendarbeit,

-

die Unterstützung der Kirchenvorstände, der beiden Gemeindepfarrer, des Dekans, der zahlreichen neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden,

-

die Begleitung durch den Vorstand des Freundeskreises Gemeindeaufbau (gegründet 1989),

-

die Vernetzung mit den hauptamtlichen Mitarbeitern des Dekanates und der Jugend der GGE in der EKHN,

der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Pfarrer Klaus Neumeister, Tel.: 0 64/62 13 42, E-Mail: [email protected], und Dekan Matthias Ullrich, Evangelisches Dekanat Gladenbach, Tel.: 06462 915404. Informationen über die Kirchengemeinden finden Sie unter: www.ekg-gladenbach.de. Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte bis 31.12.2007 an: Evangelische Kirchengemeinde Gladenbach, z.Hd. Pfarrer Klaus Neumeister, Auweg 4, 35075 Gladenbach __________

Nr. 11 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

343

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 12

Darmstadt, den 1. Dezember 2007

D1205 B

Inhalt SYNODE

Urlauberseelsorge im Ausland 2008

347

Beschlüsse der 8. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Montabaur am 29. September 2007

Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen

349

Erste Theologische Prüfung

349

Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

350

DIENSTNACHRICHTEN

351

STELLENAUSSCHREIBUNGEN

354

345

BEKANNTMACHUNGEN Neue Haushaltssystematik

346

Projektstellen im gemeindepädagogischen Dienst

346

Synode

Beschlüsse der 8. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Montabaur am 29. September 2007 1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Der Bericht des Präses (Drucksache 58/07) wird entgegengenommen. 3. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung und zur Änderung der Kirchengemeindewahlordnung (Drucksache 59/07) wird verabschiedet. 4. Das Kirchengesetz zur Änderung des Regionalverwaltungsgesetzes (Drucksache 14/07) wird nach 1. Lesung an den Rechtsausschuss und an den Verwaltungsausschuss (federführend) verwiesen. 5. Das Kirchengesetz über die Neuregelung des Zuweisungssystems (Drucksache 61/07) wird nach 1. Lesung überwiesen an den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederorientierung und Gemeindeentwicklung, an den Bauausschuss, an den Finanzausschuss, an den Rechnungsprüfungsausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Theologischen Ausschuss und an den Verwaltungsausschuss (federführend). 6. Die Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN wird anerkannt.

7. Die Beschlüsse und Begründungen der Kirchenleitung zur künftigen Genehmigungspraxis bei Kindertagesstätten vom 22. März 2007 (Drucksache 28/07) werden zu den Punkten 1 und 2 zustimmend zur Kenntnis genommen mit folgender Ergänzung „Wo diese Bedingungen nicht erreichbar sind, kann die Kirchenleitung in Einzelverhandlungen übergangsweise auf Antrag von Kirchengemeinden andere Regelungen treffen“. Die Punkte 3 bis 7 werden zur Kenntnis genommen. 8. Die einzelnen Mitglieder der Synode können zu den Richtungsbeschlüssen der Kirchenleitung im Rahmen des Prozesses „Perspektive 2025“ bis zum 07.11.2007 schriftlich Anträge an den Kirchensynodalvorstand richten. Die Vorlagefrist dieser Anträge für die 9. Tagung der Zehnten Kirchensynode wird auf 10 Tage verkürzt. 9. Der nachstehende Antrag wird als Material an den Rechtsausschuss überwiesen: „Analog zur Formulierung in § 5 Abs. 2, Satz 1 KGWO wird eine Regelung in der KGO erarbeitet, die auch andere Vertragsverhältnisse berücksichtigt, aus denen Vergütungen folgen (Werkverträge und Honorarverträge). Als Geringfügigkeitsgrenze ist dabei das Existenzminimum (z. Zt. ca. 7.800 EUR) anzusetzen.“

346

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

10. Die Anträge des Dekanates Darmstadt-Land (Drucksache 67/07) zur „Perspektive 2025“ werden als Material an die Ausschüsse und an die Kirchenleitung verwiesen. 11. Der Antrag der Dekanatssynode Bergstraße (Drucksache 68/07) zur Berücksichtigung einiger Leitsätze zur Prioritätendiskussion wird als Material an die Ausschüsse und an die Kirchenleitung verwiesen. 12. Der Antrag der Dekanatssynode Bergstraße (Drucksache 68/07) zum Zuweisungssystem wird als Material an den Kirchensynodalvorstand überwiesen.

Nr. 12 · 2007

13. Der Antrag des Dekanates Idstein (Drucksache 69/07) zu den Vergütungssätzen für Gestellungsverträge zur Erteilung von Religionsunterricht durch Geistliche und kirchliche Bedienstete wird als Material an die Kirchenleitung verwiesen. gez.: Dr. Schäfer

gez.: Druschke-Borschel

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2007 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 8. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben. __________

Bekanntmachungen

Neue Haushaltssystematik

-

Die Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen werden mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geändert. Grundlage ist die von der EKD für alle Gliedkirchen beschlossene allgemeine Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen.

Das Projekt muss im Dekanat neue, innovative Aufgabenfelder erschließen und nach Beendigung der Projektstelle nachhaltig auf die Arbeit im Dekanat wirken.

-

Das Projekt wird mindestens zu zehn Prozent durch Drittmittel refinanziert.

Gemäß § 26 Abs. 5 der Kirchlichen Haushaltsordnung sind den Haushaltsplänen der kirchlichen Körperschaften einheitliche Gliederungs- und Gruppierungspläne zugrunde zu legen. Für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau wurde diese Neuordnung übernommen und für die einzelnen Ebenen je nach deren spezifischen Erfordernissen angepasst. Kirchengemeinden, Dekanate und kirchliche Verbände erhalten die jeweilig anzuwendende Haushaltssystematik in begrenzter Stückzahl in Papierform über die Regionalverwaltungen. Sie können ebenfalls über das Intranet (Eingangsseite / KFM Haushaltsüberwachung / „Haushaltssystematik für Kirchengemeinden und Kindertagesstätten“ und „Haushaltssystematik für Dekanate“) abgerufen werden. Darmstadt, den 8. November 2007 Für die Kirchenverwaltung Hinte __________

Mögliche Ausrichtungen des Projekts: -

Das Projekt kann auf die Bedarfe besonderer Zielgruppen ausgerichtet sein.

-

Das Projekt kann neue Konzepte entwickeln und erproben, die besondere Bedarfe in den Arbeitsfeldern abdecken.

-

Das Projekt kann die Möglichkeit bieten, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren.

-

Das Projekt kann Aufbau von Strukturen der Zusammenarbeit und Vernetzung gemeindlicher- und übergemeindlicher Arbeit herstellen.

Bewerbungsberechtigt sind alle Dekanate. Bevorzugt werden Dekanate, die keinen Stellenüberhang haben. Unterlagen für die Bewerbung: -

Antrag samt DSV-Beschluss

-

Musterprojektplan: -

Beschreibung und Zielsetzung des Projektes mit Ausführung, wie die Aufgaben nach Beendigung des Projektes abzuschließen bzw. bei einer Umwandlung in eine Dauerstelle des Sollstellenplans weiterzuführen sind.

-

Kurzdarstellung des Dekanatskonzeptes für die Bildungsarbeit im Dekanat, für die gemeindepädagogische Arbeit und Darstellung des Bezugs zur Projektstelle.

Projektstellen im gemeindepädagogischen Dienst Für Projekte stellt die Kirchenleitung gemäß § 1 Abs. 3 der Gemeindepädagogenstellenverordnung vom 29. Juni 2006 (ABl. 2006 S. 254, 299) zunächst fünf befristete Projektstellen für den gemeindepädagogischen Dienst zur Verfügung. Die Dekanate werden um Bewerbungen gebeten. Voraussetzungen für die Bewerbungsfähigkeit des Projekts: -

Das Projekt ist auf drei bis fünf Jahre befristet.

-

Das Projekt soll das evangelische Profil des Dekanates stärken.

-

Beteiligung und Stellungnahme der jeweiligen Fachberatung der Zentren

-

Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans

-

schriftlicher Vertrag über Drittmittel

Nr. 12 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Rückfragen sind an die jeweiligen Fachberatungen der Zentren zu richten. Der Musterprojektplan ist im Intranet eingestellt.

Allinge/Bornholm

Juli und August

Bewerbungen sind bis zum 30.04.2008 möglich.

Blaavand/Westjütland

Juli und August

Bewerbungen sind zu richten an die:

Ebeltoft/Ostjütland

Juli und August

Kirchenverwaltung, Dezernat 1 – Kirchliche Dienste, Referat Koordination Kirchengemeinden und Dekanate, Andrea Maaßen-Kelch, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

HenneStrand/ Westjütland

Juli und August

Hune /Nordjütland

Juli und August

Marielyst/Falster

Juli und August

Poulsker/Bornholm

Juli und August

Nordby/Fano

Juli und August

Hvide Sande/ Nordjütland

Juli und August

Kongsmark/Romo

Juli und August

Darmstadt, den 6. November 2007 Für die Kirchenleitung Noschka __________ Urlauberseelsorge im Ausland 2008 Das Kirchliche Außenamt der EKD hat für das Jahr 2008 die in der folgenden Liste aufgeführten Orte für Urlauberseelsorge ausgeschrieben. Entsprechend dem Beschluss des Rates der EKD vom 19. März 1981 wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen gewährt. Die restlichen Tage müssen auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Interessentinnen und Interessenten, die mindestens fünf Jahre im Dienst sein müssen, bitten wir, ihre Anträge auf dem Dienstweg über die zuständige Dekanin oder den zuständigen Dekan und die Pröpstin oder den Propst an die Kirchenverwaltung in Darmstadt zu richten. Sie erhalten dann von dort die Anmeldeformulare, die ausgefüllt an die Kirchenverwaltung zurückgesandt werden müssen. Die Kirchenverwaltung leitet dieses Antragsformular an das Kirchliche Außenamt weiter. Die Urlauberpfarrerinnen und -pfarrer tragen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein pauschales Entgelt in Höhe von 20,00 Euro/Tag an allen Einsatzorten. Dieses Entgelt ist nach Steuerklasse VI zu versteuern. Für die Aufwandsentschädigung in der Langzeiturlauberseelsorge gilt eine Sonderregelung. Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom 24. November 1975 kann ein weiterer gesamtkirchlicher Zuschuss nicht geleistet werden.

347

DÄNEMARK

FRANKREICH St. Jean du Gard/ Cevennen

Juli und August

Arcachon/Mimizan

Juli bis Mitte August

Insel Oleron

Juli und August

Le Cap d’Agde/ Languedoc

August

Montalivet

Juli

Sanari sur mer

Juli und August GRIECHENLAND

Insel Kos

Mai bis September ITALIEN

Bardolino und Lazise/Gardasee

Juli bis September

Capri

Ostern bis Juni und September und Oktober

Brixen

Weihnachten/Neujahr, Ostern, Juli bis September

In Absprache mit dem Kirchlichen Außenamt soll auch bei der Urlauberseelsorge die Altersgrenze von 70 Jahren eingehalten werden. Außerdem soll nach Möglichkeit die Urlauberseelsorge nicht öfter als sechsmal hintereinander von der gleichen Pfarrerin oder dem gleichen Pfarrer am selben Ort wahrgenommen werden.

Bruneck und Sexten

Juli bis September

Cavallino/Adria, Union Campingplatz

Mitte Mai bis Mitte September

Malcesine/Gardasee

Juli bis September

Zur Vorbereitung auf die Urlauberseelsorge lädt das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland die mit der Urlauberseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einem eintägigen Gespräch nach Iserlohn ein. Getrennt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 7. bis 11. April 2008 statt.

Schlanders und Sulden/Südtirol

Ostern, Juli bis September

St. Ulrich/Grödnertal

Juli bis September

Darmstadt, den 18. Oktober 2007 Für die Kirchenverwaltung Reinel __________

LETTLAND Liepaja

Juli und August LITAUEN

Nidden

Mitte Mai bis Mitte September

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

348

NIEDERLANDE

Nr. 12 · 2007

Niederösterreich

Insel Ameland/ Friesland

Juli und August

Baden bei Wien

Juli und August

Ostern, Juli und August

Mitterbach a. Erlaufsee

August

Cadzand/Südholland Callantsoog und Den Helder (Julianadorp)

Juli und August

Oostkapelle und Zoutelande/Zeeland

Juli und August

Renesse/Südholland

Juli und August

Insel Schiermonnikoog/ Friesland

Juli und August

Insel Texel/Friesland

Juli und August

Groet/Nordholland

Juli und August

Oberösterreich Attersee

Juli und August

Gmunden

Juli und August

Mondsee und Unterach

Juli und August

Scharnstein

Juli

St. Wolfgang

Juli bis September Osttirol

Lienz und Umgebung ÖSTERREICH

Juli bis September Tirol

Medraz und Neustift

Mitte Juli bis Ende August

Jenbach und Umgebung

Juli und August

Kitzbühel

Weihnachten/Neujahr und Juli und August

Burgenland Bad Tatzmannsdorf

Juli und August

Neusiedl a. See und Gols

Juli und August

Rust/Neusiedler See

Juli und August

Kufstein

Juli und August

Deutsch Jahrndorf/ Nickelsdorf

Juli und August

Mayrhofen und Fügen

Juli oder August

Pertisau

Weihnachten/Neujahr und Juli und August

Seefeld und Telfs

Januar bis März und Juli und August

Wildschönau und Wörgl

Juli und August

Ehrwald und Reutte

Juli oder August

Kärnten Afritz/Feld a. See

Juli und August

Bad Kleinkirchheim/ Wiedweg

Juli und August

Gmünd und Fischertratten

Juli oder August

Hermagor und Watschig/Pressegger See

Juli und August

Krumpendorf und Pörtschach

Juli und August

Maria Wörth

Juli oder August

Klopein

Juli und August

Millstatt

Salzburg Bad Gastein und Bad Hofgastein

Weihnachten/Neujahr und Mitte Juni bis Mitte September

Lofer

Juli und August

Mittersill

Juli und August

Wagrain und Werfenweng

Juli und August

Juli und August

Obervellach und Mallnitz

Juli und August

Zell a. See

Juli und August

Ossiach und Tschöran

Juli und August

Bad Aussee und Bad Mitterndorf

Juli und August

Techendorf

Juni bis September

Bad Radkersburg

Juli und August

Velden und Moosburg

Juli und August

Ramsau

Weißbriach

Juli oder August

Dezember 2007 bis Februar 2008 und Juli und August

Steiermark

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 12 · 2007

Vorarlberg

Langenau, Mareike

Bregenz

Juli und August

Meister, Simon

Feldkirch

Juli oder August

Pfeiffer, Sonja

Schruns und Gaschurn

Juli oder August POLEN

349

Sauerwein, Markus Scheerer, Ruth

Gizycko/Masuren

Mai bis Mitte September

Schütz, Ingo

Karpacz/ Wang Riesengebirge

Mai bis September

Thomanek, Stefan Wiedekind, Anke

UNGARN Hajduszoboszlo

Mai, Juni und September

Mehrmonatige Beauftragungen Algarve

Mai bis Oktober

Mallorca

01.09.2008 - 30.06.2009

Gran Canaria-Nord

01.09.2008 - 30.06.2009

Rhodos

01.09.2008 - 30.06.2009 und Juli und August

Teneriffa-Nord

01.09.2008 - 30.06.2009

Bilbao

01.09.2008 - 30.06.2009

Lanzarote

01.09.2008 - 30.06.2009

Fuerteventura

01.09.2008 - 30.06.2009

Sofia

01.09.2008 - 30.06.2009

Malta

01.09.2008 - 30.06.2009

Heviz/Ungarn

01.01.2008 - 31.10.2008 und Juli und August

Wüst, Jana Darmstadt, den 29. Oktober 2007 Für die Kirchenverwaltung D r. Z a p p __________ Umwandlung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (3/4) der Evangelischen Christuskirchengemeinde Kelsterbach mit Sitz in der Evangelischen Friedensgemeinde Kelsterbach, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rüsselsheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden der Evangelischen Friedensgemeinde Kelsterbach sowie der Evangelischen Christuskirchengemeinde Kelsterbach, wird folgendes beschlossen:

Türkische Riviera

01.09.2008 - 30.06.2009

§ 1

Belgrad

01.09.2008 - 30.06.2009

Nizza

01.03.2008 - 31.12.2008

Baku

01.03.2008 - 31.12.2008

Kreta

01.09.2008 - 30.06.2009

Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (3/4) der Evangelischen Christuskirchengemeinde Kelsterbach mit Sitz in der Evangelischen Friedensgemeinde Kelsterbach wird rückwirkend zum 01.01.2007 in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

Zypern

01.09.2008 - 30.06.2009

§ 2

Infos und Unterlagen zu mehrmonatigen Diensten können angefordert werden unter Tel.-Nr. 0511/2796-126 oder E-Mail: [email protected] __________

Die Finanzierung eines 1/4 Stellenanteils einer vollen Pfarrstelle erfolgt dabei weiterhin durch die Stadt Kelsterbach und ist zweckgebunden für die Dauer der Trägerschaft des Kindergartens seitens der Evangelischen Friedensgemeinde Kelsterbach. § 3

Erste Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Oktober 2007 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden: Delpopolo, Anne Elisabeth Dittmann, Frank Förster, Annika

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 29. Oktober 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

350

Umwandlung der vollen Pfarrstelle III der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg, Evangelisches Dekanat Weilburg, in eine volle Pfarrvikarstelle Urkunde

Nr. 12 · 2007

Kirchengemeinde: Liederbach Dekanat: Kronberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LIEDERBACH

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Weilburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg, wird folgendes beschlossen: § 1 Die volle Pfarrstelle III der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg, Evangelisches Dekanat Weilburg, wird in eine volle Pfarrvikarstelle umgewandelt. § 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. Oktober 2007

Kirchengemeinde: Oberursel, Kreuzkirchengemeinde Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KREUZKIRCHENGEMEINDE OBERURSEL

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. S t e i n a c k e r __________ Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Frankfurt a.M., Personalkirchengemeinde Christus-Immanuel Dekanat: Frankfurt a.M.-Mitte-Ost Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. PERSONALKIRCHENGEMEINDE CHRISTUSIMmANUEL FRANKFURT a.M.

Kirchengemeinde: Schlierbach Dekanat: Groß-Umstadt Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SCHLIERBACH

Kirchengemeinde: Framersheim, Jakobusgemeinde Dekanat: Alzey Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE JAKOBUSGEMEINDE FRAMERSHEIM

Kirchengemeinde: Schweighausen Dekanat: Nassau Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHENGEMEINDE SCHWEIGHAUSEN

Nr. 12 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Kirchengemeinde: Rheindürkheim Dekanat: Worms-Wonnegau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE RHEINDÜRKHEIM

351

Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 7. November 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner __________

Dienstnachrichten

352

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 12 · 2007

Nr. 12 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

353

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

354

Nr. 12 · 2007

Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine VorabÜbermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. __________ Bad Homburg v.d.H., Evangelische Gedächtniskirchengemeinde, Pfarrstelle III (1.0), Modus B Die Evangelische Gedächtniskirchengemeinde sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/n neue/n Pfarrer/in, weil der derzeitige Stelleninhaber nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit eine leitende Aufgabe im Bereich der EKHN übernimmt. Unsere Stadt Bad Homburg ist eine, in der Nähe Frankfurts, am Rande des Taunus gelegene, attraktive Kurstadt mit rd. 52.000 Einwohnern. Mit allen schulischen Möglichkeiten und einem großen Kultur-, Einkaufs-, Freizeit- und Erholungsangebot ist sie zugleich ein begehrter Wohnort. Unsere Kirchengemeinde Mit rd. 5.000 Gemeindegliedern aus allen sozialen Schichten sind wir die größte Kirchengemeinde des Dekanates Hochtaunus. Die Gedächtniskirchengemeinde gliedert sich in drei Pfarrbezirke auf; dies erfordert eine enge und kooperative Zusammenarbeit im Team mit

einem Pfarrer und einer Pfarrerin (halbe Stelle). Zum Kerngebiet des rd. 1.650 Gemeindeglieder umfassenden Bezirks III gehört die Gartenfeldsiedlung und das anschließende Wohngebiet bis zum Gluckensteinweg. Zentrale Gottesdienststätte ist die vor 5 Jahren renovierte Gedächtniskirche im Stadtteil Kirdorf mit rd. 250 Sitzplätzen. Neben dem teilweise auch thematisch gestalteten wöchentlichen Hauptgottesdienst (10:00 Uhr) bietet die Kirchengemeinde einmal monatlich einen Frühgottesdienst (8:30 Uhr) sowie weitere Gottesdienste in besonderer Form an. Die Gemeindearbeit ist sehr vielfältig. Sie wird von den drei Pfarrern in enger Zusammenarbeit verantwortet. Jeder hat seinen eigenen Seelsorgebezirk. Für alle Altersstufen gibt es Gruppen: für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren – teilweise als Projektgruppen. Dabei sind die Kinder- und Jugendarbeit (CVJM, VCP und Gemeindejugend) und Sozialarbeit besondere Schwerpunkte. Hierfür steht unterstützend mit je einer halben Stelle eine Gemeinde- und Sozialpädagogin zur Verfügung. Außerdem gibt es in der Gemeinde zwei Kindertagesstätten mit jeweils 75 Plätzen, ein Gemeindebüro mit 3 Teilzeitkräften und eine hauptamtliche Kirchenmusikerin mit einer 2/3 Stelle. Darüber hinaus besteht (auch) im Pfarrbezirk III ein großer, engagierter Mitarbeiterkreis, der die Tätigkeit des/der Pfarrers/Pfarrerin auf vielfältige Weise unterstützt. Von einem/einer Pfarrer/in erwarten wir vor allem Kooperationsfähigkeit und Offenheit im Umgang mit den Menschen in der Gemeinde. Ein Schwerpunkt seiner/ihrer Arbeit sollte die Kinder- und Jugendarbeit sein. Er/Sie muss bereit sein, in unserem neuen Konzept der Konfirmandenarbeit (Konfirmandentage) mitzuarbeiten. Für die Arbeit im Bezirk III steht ein Gemeindehaus zur Verfügung (2 Gemeinderäume mit insgesamt 70 Plätzen, Jugendraum, Amtszimmer und Teeküche). Die Wohnung (ca. 160 m2) im gleichen Haus hat im 1. Stock 3 1/2

Nr. 12 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Zimmer, Küche und Bad, im 2. Stock 4 Zimmer, Dusche (Zentralheizung). Ein schöner, großer Garten und eine Doppelgarage sind vorhanden. Das Haus befindet sich in ruhiger, familienfreundlicher Lage. Für die übrige Gemeindearbeit stehen die Unterkirche, ein Gemeindezentrum und mehrere Jugendräume zur Verfügung. Unsere Vorstellungen Wir wünschen uns eine/n Pfarrerin/Pfarrer, die/der

355

Schulische Einrichtungen sind wie folgt vorhanden: Kommunaler Kindergarten in Dorn-Dürkheim und Hillesheim, Grund- und Hauptschule in Dolgesheim, Realschulen in Alzey, Nierstein, Osthofen und GauOdernheim, Gymnasien in Alzey, Oppenheim und Worms, integrierte Gesamtschule in Wörrstadt. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gegeben. In der Gemeinde bestehen verschiedene Kreise, die zum Teil ehrenamtlich, nebenamtlich oder vom bisherigen Pfarrer betreut werden. Für die Gemeindearbeit stehen das 1984 errichtete Gemeindehaus in Dorn-Dürkheim (kleiner und großer Saal, Küche, Toiletten, Abstellraum) und das 2007 neu errichtete Gemeindehaus in Hillesheim (großer Saal, Küche, Toiletten, Gemeindebüro) sowie die Dorfgemeinschaftshalle in Wintersheim zur Verfügung.

-

authentisch und lebensnah den Glauben lebt und verkündet;

-

über gute rhetorische Fähigkeiten verfügt;

-

Kasualien liebe- und niveauvoll gestaltet;

-

kontaktfähig und kommunikativ ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern;

-

besonders teamfähig ist und mit dem Kollegen und der Kollegin sowie dem Kirchenvorstand die Gemeindearbeit gemeinsam gestaltet und verantwortet;

-

Eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit der Pfarrerin/des Pfarrers im Team mit dem Kirchenvorstand und allen Mitarbeitern/innen.

-

eine Theologie vertritt, die offen und dialogfähig ist;

-

-

die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungsprozesse anstößt und mit den Beteiligten zusammen gestaltet und die bisherige erfolgreiche Arbeit in der Ökumene fortführt;

Aktive Teilnahme am Leben in der Kirchengemeinde und in den drei Ortsgemeinden.

-

Freude an der Arbeit und am Leben in einem ländlich geprägten Umfeld.

-

Gestaltung der Gottesdienste unter Mitwirkung der Musikkreise (Gospelchor, Jugendarbeit, Posaunenund Kirchenchor, Flötenkreis), auch besondere Gottesdienste wie zum Beispiel Weltgebetstagsgottesdienst, Erntedankgottesdienst mit den Kindergärten Dorn-Dürkheim, Hillesheim, St. Martinsgottesdienst, Familiengottesdienste, Gottesdienste im Freien, Begrüßungsgottesdienste für Konfirmandinnen und Konfirmanden, Abendmahlsgottesdienste (1 Mal pro Monat).

-

Fortführung der erfolgreichen kirchenmusikalischen Arbeit, gerne dabei auch selbst aktiv werdend.

Allgemeine Informationen: http://www.gedaechtniskirche-hg.de. __________

-

Kinderbibelwoche in den Herbstferien.

-

Interessante und abwechslungsreiche Gestaltung der Konfirmandenzeit für die Jugendlichen.

Dorn-Dürkheim-Hillesheim-Wintersheim, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus C

-

Herausgabe eines regelmäßig Gemeindebriefs (4 x im Jahr).

Zur Pfarrstelle gehören die Orte Dorn-Dürkheim, Hillesheim und Wintersheim. Alle drei Orte sind in der Verbandsgemeinde Guntersblum beheimatet. Die Gemeinde besteht aus ca. 1.100 Gemeindegliedern und wird von einem gemeinsamen Kirchenvorstand vertreten. Die soziale Struktur der Kirchengemeinde ist gemischt: Arbeiter, Angestellte, Landwirte, Winzer und Akademiker.

-

Aufbau einer Homepage zur Verdeutlichung des Gemeindeprofils.

-

Fortführung der Ausschussarbeit (Bau-, Jugend- und Theologieausschuss).

-

Religionsunterricht durch die Pfarrerin/den Pfarrer, gemeindenah an einer der Schulen.

-

dem/der die Kinder- und Jugendarbeit besonders am Herzen liegt;

-

die Menschen in ihren Lebenssituationen aufsucht und sie auf ihren Wegen begleitet;

-

ehrenamtliche Mitarbeiter/innen gewinnt, fördert und berät.

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Pfarrer Jörg Marwitz, Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06172 306567; Dekan Pfr. M. TöngesBraungart, Tel.: 06172 308801; Volker Hoffmann, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06172 2887140.

Gottesdienste finden in den Kirchen in Dorn-Dürkheim (350 Sitzplätze, Lautsprecheranlage, Akustik sehr gut), Hillesheim (230 Sitzplätze, Lautsprecheranlage, Akustik sehr gut, historische Stummorgel, die aufwändig renoviert wurde) und Wintersheim (130 Sitzplätze, Akustik sehr gut) statt. Es werden an jedem Sonntag wechselweise zwei Gottesdienste vormittags (9.00 Uhr und 10.15 Uhr) gehalten. Das Pfarrhaus in Hillesheim wurde im Frühjahr 2005 saniert. Es verfügt über 5 Zimmer, Küche, Bad (gesamt ca. 150 m2) und ein zusätzliches Amtszimmer.

Unsere Erwartungen und Wünsche

erscheinenden

Gemeindekreise: 3 Frauenhilfen, 1 Kindergottesdienst, 1 Kirchenchor, 1 Posaunenchor, 1 Gospelchor, 1 Jugendband, 1 Flötenkreis. Nebenamtliche Mitarbeiter/innen: 1 Pfarramtssekretärin (6,75 Wochenstunden), 3 Küster, 2 Organistinnen, 1 Kirchenchorleiter, 1 Posaunenchorleiterin. Zusätzlich engagieren sich viele Gemeindeglieder ehrenamtlich in der Gemeindearbeit.

356

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Evangelisches Pfarramt Dorn-Dürkheim – Hillesheim – Wintersheim, Dolgesheimer Straße 10, 67586 Hillesheim, Tel.: 06733 227, Fax: 06733 961163; Kirchenvorsteherin Defort, Obergasse 10, 67586 Hillesheim, Tel.: 06733 6580. Darüber hinaus erteilen gerne Auskünfte: Der Dekan des Evangelischen Dekantes Worms-Wonnegau, Dekan Harald Storch, Seminariumsgasse 1, 67547 Worms, Tel.: 06241 84950 und Herr Propst Dr. KlausVolker Schütz, Tel.: 06131 31027. __________ Egelsbach, Dekanat Dreieich, Modus C Die Pfarrstelle II (0,5) ist baldmöglichst neu zu besetzen. Egelsbach liegt zwischen Frankfurt und Darmstadt, hat knapp 10.000 Einwohner/innen, von denen ca. 4.000 zur evangelischen Kirchengemeinde gehören. Auch wenn Egelsbach in vielem dörflich ist, muss man auf die Angebote einer Großstadt dank seiner verkehrsgünstigen Lage nicht verzichten. Frankfurt ist mit der S-Bahn in etwa zwanzig Minuten zu erreichen. Unsere Kirche geht mit ihren Grundmauern auf das 12. Jahrhundert zurück. Sie ist der Mittelpunkt des Dorfes, entsprechend ist die Arbeit der Kirchengemeinde sehr bewusst volkskirchlich ausgerichtet und im dörflichen Leben fest verankert. Unsere Gemeindearbeit wird von sehr vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen getragen. Der Gemeindebrief ist im wahrsten Sinne ausgezeichnet, die Kinder-BibelWoche ist weit über die Grenzen bekannt und die „Kerb im Parrehof“ ist wohl in dieser Form einmalig. Im Zentrum der Gemeindearbeit steht der sehr gut besuchte Sonntagsgottesdienst, den wir in unterschiedlichsten Formen feiern. Die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen unserer Kirchengemeinde ist seit vielen Jahren sehr teamorientiert. Zum Team gehören eine Gemeindesekretärin (15 Wochenstunden), eine Küsterin (1,0), eine Organistin (0,5), ein Chorleiter und eine Kinderchorleiterin. Die Gemeindepädagogin ist beim Dekanat angestellt, hat aber ihren Arbeitsschwerpunkt (0,5) in unserer Gemeinde und ist Teil des Teams. Die Pfarrstelle I ist von Pfarrer Martin Diehl besetzt, der seit 19 Jahren in der Gemeinde tätig ist. Zu unserer Kirchengemeinde gehören ein Gemeindezentrum mit Kirche, Gemeindehaus, Büro, Küsterwohnung und Pfarrhaus und ein weiteres Pfarrhaus mit angeschlossenem Gemeinderaum. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit Freude am Pfarrberuf und vielen eigenen Ideen. Wir legen Wert auf Teamfähigkeit und volkskirchliche Offenheit. Wir freuen uns über eine starke Persönlichkeit mit Profil und eigener Frömmigkeit. Über Ihre baldige Bewerbung würden wir uns sehr freuen. Sie können uns auf unserer Homepage www.ev-kirche-egelsbach.de besuchen. Weitere Auskunft erteilen gerne: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Brigitte Lehmann, Tel.: 06103 49242; Pfarrer Martin Diehl, Tel.: 06103 49740; der Dekan,

Nr. 12 · 2007

Pfarrer Reinhard Zincke, Tel.: 06103 3007812 und die Pröpstin, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________ Frankfurt am Main, Dankeskirchengemeinde, Pfarrstelle II (0,5), Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B, zum zweiten Mal Die Dankeskirchengemeinde liegt, südlich des Mains in unmittelbarer Nähe des Stadtwaldes, im Frankfurter Stadtteil Goldstein. Der Stadtteil hat 16.000 Einwohner, im Schwerpunkt Mehrpersonenhaushalte von Angestellten und Facharbeitern und einen Ausländeranteil von ca. 18,3 %. Die Arbeitslosenquote liegt unter dem hessischen Durchschnitt, die Infrastruktur ist gut, es gibt 2 soziale Brennpunkte. Die Dankeskirchengemeinde zählt aktuell 2.700 Gemeindeglieder. Das Gemeindeleben ist vielfältig und wird von den Aktivitäten der 30 Gemeindegruppen und der Arbeit der ca. 100 ehrenamtlich Tätigen geprägt und getragen. Hauptamtlich stehen zur Verfügung: 1,5 Pfarrstellen (zzt. beide vakant), 1 Kantorin (in Altersteilzeit bis 2007, Stelle wird nicht mehr besetzt), 0,2 Küsterstelle, 1 Bürokraft auf 400,00 EUR Basis (wird von der Gemeinde finanziert); Kindergarten: 6 Erzieherinnen, 2 Reinigungskräfte, 1 Hauswirtschaftskraft. Die Gemeinde hat sich vor kurzem mit zwei Nachbargemeinden zu einem Planungsbezirk zusammengeschlossen. In diesem Planungsbezirk werden die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Stellen für Verwaltung (Gemeindebüro 1,5) und Hausmeister/Küster (1,0) gebündelt. Der Planungsbezirk befindet sich noch im Anfangsstadium und wird von einem Ausschuss aus den drei Gemeinden weiterentwickelt. Mit der Einrichtung eines Zentralbüros ist Anfang 2007 zu rechnen. Verschiedene ökumenische Aktivitäten verbinden die Gemeinde mit der katholischen Nachbargemeinde St. Johannes. Die Gemeinde ist aktiv vertreten im Hilfenetz e.V., einer ehrenamtlichen Initiative von und mit Menschen im Stadtteil. Des weiteren besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Präventionsrat. Die Abgrenzung zur Pfarrstelle I erfolgt in einer noch zu erstellenden Pfarr- und Teildienstordnung. Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ist die Gemeinde behilflich. Zentrale Aktivitäten sind: Konzerte der Musikgruppen, 1. Mai Fahrradrallye, Gemeindefest, Adventsbasar, spezielle Themengottesdienste, Waldweihnacht, Theateraufführungen des Theaterkreises, Fußballmannschaft. Die direkt am Park gelegenen, gut gepflegten Liegenschaften der Gemeinde umfassen: 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Kindergarten. Als zukünftige/n Stelleninhaber/in wünschen wir uns einen Menschen, der -

teamfähig ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern

Nr. 12 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

-

das Erreichte mit uns gemeinsam bewahrt, aber auch immer wieder Anstöße zur Weiterentwicklung gibt

-

einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden aufgeschlossen gegenübersteht.

357

Arbeits- und Aufgabenallianz (Planungsbezirk) zusammen, um die Tätigkeitsbereiche von Sekretariat und Hausmeister/Küster zu bündeln.

Als erste Schwerpunkte für eine Arbeit in und mit unserer Gemeinde erwarten wir:

Wir pflegen eine rege und intensive Zusammenarbeit mit unserer katholischen Schwestergemeinde St. Mauritius - St. Johannes. Eine langjährige Partnerschaft verbindet uns mit der Friedensgemeinde Leuna, Sachsen-Anhalt.

-

eine klar definierte und gut abgestimmte Zusammenarbeit mit dem/der Amtsinhaber/in der Pfarrstelle I

Wir bieten…

-

Betreuung und Begleitung der älteren Gemeindeglieder – eine sorgfältige und abwechslungsreiche Gottesdienstgestaltung

-

Die Fähigkeit auf Menschen zuzugehen, mit dem Ziel, diese für die Gemeinde zu begeistern

-

aktive Mitgestaltung und Koordination unserer Gemeindeaktivitäten

-

gute seelsorgerliche Arbeit.

Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können und mit den vorgenannten Wünschen und Schwerpunkten identifizieren können, möchten wir Sie gerne zu einem gemeinsamen Kennen lernen einladen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pröpstin, Frau Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388 oder an den Dekan, Herrn Pfarrer Schäfer, Tel.: 069 99993578 oder den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Jürgen Amann, Tel. priv.: 069 6665569, Tel. mobil: 0171 6203493, Tel. geschäftl.: 06151 937-4305. __________

-

eine denkmalgeschützte, erst kürzlich restaurierte Kirche mit ca. 250 Plätzen und mit einer sehr guten Karl-Schuke-Orgel

-

ein vielseitig einsetzbares Gemeindehaus mit Pfarrbüro, Küche, Saal mit Bühne, Seminar- und Jugendräumen

-

ein großes Pfarrhaus mit Garten nur wenige Gehminuten von Kirche, Gemeindebüro und Ortskern entfernt

-

eine Gemeindesekretärin

-

einen Küster und Hausmeister

-

zwei ortsansässige Prädikanten

-

einen engagierten Kirchenvorstand

Wir wünschen uns, dass die Pfarrerin/der Pfarrer… -

der Gemeinde mit frischem Wind neue Wege aufzeigt und Orientierung gibt, aber auch Traditionen bewahrt

-

eine kommunikative, aufgeschlossene Persönlichkeit ist, die versöhnt statt polarisiert

-

eine klare verständliche Theologie vermittelt und ein(e) aufmerksame(r) Seelsorgerin/Seelsorger ist

-

neue Ideen in der Kinder- und Jugendarbeit einbringt, insbesondere für die Wiederbelebung des Kindergottesdienstes

-

Freude an Musik und vielfältiger musikalischer Arbeit mitbringt

Frankfurt-Schwanheim

-

ehrenamtliches Engagement weckt

Bei uns steht die Kirche noch im Dorf. Die „angegliederte Großstadt“ kann mit Bus und Bahn in nur 20 Minuten erreicht werden, der Flughafen Rhein-Main befindet sich fünf Autominuten von uns entfernt. Dennoch genießen wir eine idyllische Ruhe zwischen Mainwiesen und Stadtwald. Alle notwendigen Einkaufsmöglichkeiten, viele Kindertagesstätten, zwei Grundschulen sowie ein reges Kultur- und Vereinsleben machen unseren Ort besonders attraktiv.

-

der ökumenischen Arbeit offen gegenüber steht

-

eine kooperative und transparente Zusammenarbeit mit dem KV pflegt

Frankfurt-Schwanheim, Dekanat Höchst, 1,0 Pfarrstelle der Ev. Martinusgemeinde, Modus A Die Ev. Martinusgemeinde in Frankfurt-Schwanheim sucht zum 1. August 2008 eine Pfarrerin/einen Pfarrer für eine 1,0 Pfarrstelle, da der derzeitige Stelleninhaber in den Ruhestand geht.

Die Martinusgemeinde Unsere Kirchengemeinde zählt derzeit rund 2.200 Gemeindeglieder. Das breite Spektrum unserer Gemeinde umfasst u.a. Krabbelgruppen und Mini-Clubs, eine gut funktionierende Seniorenarbeit, Frauenhilfe und Besuchsdienst, diverse musikalische Gruppen, Kochgruppen sowie einen Förderverein. Zu unserer Gemeinde gehören auch zwei Kindertagesstätten (hiervon eine integrative Kindertagesstätte mit integrativem Hort). Mit den benachbarten Gemeinden in Frankfurt-Goldstein und Frankfurt-Niederrad finden wir uns derzeit in einer

Über Ihre baldige Bewerbung würden wir uns sehr freuen! Auskunft erteilen: Dr. Silke Wedekind, Stv. Vorsitzende des Kirchenvorstands, Tel.: 069 350845; Dekan Jan Schäfer, Tel.: 069 99993578; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. __________ Friedberg-Fauerbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau. Pfarramtliche Verbindung mit der Kirchengemeinde Friedberg-Ossenheim. Patronat des Grafen zu Solms-Rödelheim und Assenheim, zum zweiten Mal Der Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Fauerbach und Ossenheim hat eine Stelle als Krankenhausseelsorger übernommen. Daher suchen wir jetzt eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die mit Freude seelsorgerliche und theologische Aufgaben in unseren Gemeinden übernehmen wollen.

358

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 12 · 2007

Wir leben gerne hier!

Wer sind wir:

Die Orte Friedberg-Fauerbach (1.315 Gemeindeglieder) und Ossenheim (588 Gemeindeglieder) haben ein reges Vereinsleben. Wir sind Teile der Kreisstadt Friedberg mit etwa 28.600 Einwohnern und haben eine gute Infrastruktur. Fauerbach hat zwei städtische Kindergärten und eine Grundschule, die Stadt Friedberg ist Schulstadt mit allen Schulformen und einer Fachhochschule. Im Bereich Bad Nauheim/Friedberg gibt es viele kulturelle Angebote. Frankfurt und Gießen sind nur etwa 30 km entfernt und mit S-Bahn oder Eilzügen schnell zu erreichen.

Groß-Eichen hat rund 950 Einwohner, davon sind ca. 700 evangelische Christen. In Ilsdorf wohnen rund 250 Einwohner, davon sind 190 evangelische Christen. Unsere Kirchengemeinden gehören zur Großgemeinde Mücke und sind lediglich 3 km voneinander entfernt.

Die Kirchengemeinden bieten Ihnen

Wo liegt unsere schöne Pfarrstelle: Groß-Eichen und Ilsdorf liegen in einer landschaftlich reizvollen Gegend am Fuße des Vogelsberges. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen nach Gießen, Alsfeld und Fulda. Der Bahnhof in Mücke ist nur 5 km bzw. 2 km entfernt. Die romantischen Kleinstädte Grünberg und Laubach befinden sich im Umkreis von 10 km.

-

zwei selbstständige Kirchenvorstände, die sich gerne engagieren und mitarbeiten

-

eine ehrenamtlich in der Gemeinde tätige B-Kirchenmusikerin

Die Menschen in unseren Dörfern sind freundlich, hilfsbereit und leben in guter Nachbarschaft zusammen.

-

es gibt Angebote für verschiedene Altersgruppen (Krabbelgruppe, Kindergottesdienst, Jugendgruppe, Flötengruppen, Singkreis, Bibelkreis, Besuchsdienstkreis, Seniorenkreis)

In Groß-Eichen gibt es einige kleine Geschäfte: zwei Lebensmittelgeschäfte, Fleischer, Bäcker und Textilwaren. Außerdem haben wir zwei Gaststätten und einen Campingplatz mit kleinem Freibad.

-

Gemeindebriefredaktionen

-

einen Sozialen Arbeitskreis

Groß-Eichen hat zudem ein aktives Vereins- und Ortsleben, in das man sich rasch integrieren kann; z.B. Sportverein, Fußball, Tischtennis, Rhönradgruppe und Gymnastik, einen Gesangverein, der sich auch an der Gestaltung des Gottesdienstes beteiligt.

Kirchen, Pfarrhäuser und Gemeindehaus sind in einem sehr guten baulichen Zustand. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der -

mit den Menschen in unseren dörflichen Gemeinden leben will, für sie ansprechbar ist und sie seelsorgerlich begleitet

-

geistliche Begleitung der Gemeinde, den Kirchenvorständen und den ehrenamtlich Mitarbeitenden bietet

-

Freude daran hat, mit einem Gottesdienstteam zielgruppenorientierte, lebendige und lebensnah gestaltete Gottesdienste zu feiern

-

tatkräftige Unterstützung beim Zusammenwachsen der beiden Gemeinden gibt

-

eigene Akzente setzt und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten verbindet

-

Neubürger in die Gemeinden integriert

Wenn Sie sich vorstellen können, in unseren Gemeinden zu leben und zu arbeiten, können Sie Näheres erfahren bei Erika Lipowicz, KV-Vorsitzende von FriedbergFauerbach, Tel.: 06031 14672; Dr. Regina BechsteinWalther, KV-Vorsitzende von Ossenheim, Tel.: 06031 3237; Dekan des Dekanats Wetterau, Jörg-Michael Schlösser, Tel.: 06032 345460; Propst für Oberhessen, Pfr. Klaus Eibach, Tel.: 0641 7946910. Besuchen Sie uns, sprechen Sie mit uns, bewerben Sie sich. Wir freuen uns auf Sie! __________ Groß-Eichen, 0,5-Pfarrstelle, Dekanat Grünberg, Modus B, pfarramtliche Verbindung mit der Kirchengemeinde Ilsdorf

Was zeichnet unsere Dörfer aus:

Groß-Eichen ist ein familienfreundliches Dorf mit Kindergarten und Kindertagesstätte. Alle Schulformen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Unsere beiden Kirchen: Ilsdorf: Unsere schöne Fachwerkkirche wurde 1982 von Bernsfeld nach Ilsdorf versetzt. Sie bietet ca. 150 Personen Platz und befindet sich in einem guten Zustand. Die 8-registrige Orgel steht unter Denkmalschutz. Groß-Eichen: Unsere Kirche ist ca. 260 Jahre alt. Bis zu 350 Personen finden darin Platz. Sie wurde in 2005 außen renoviert und befindet sich auch innen in einem guten Zustand. Gemeindehaus in Groß-Eichen: Wir verfügen über ein großes Gemeindehaus, welches ca. 1970 erbaut wurde. In mehreren unterschiedlich großen Räumen bietet es Platz für allerlei Aktivitäten. Es ist innen renoviert und baulich in einem guten Zustand. Pfarrhaus in Groß-Eichen: Wir haben ein schönes Pfarrhaus, das 1928/1929 erbaut wurde und unter Denkmalschutz steht. Es soll renoviert und der Pfarrerin/dem Pfarrer zur Verfügung gestellt werden. Die kirchlichen Gebäude bilden ein zusammenhängendes Ensemble. Unsere Kirchengemeinde zeichnet sich aus durch -

unterschiedliche Gottesdienstformen

-

Der durchschnittliche Gottesdienstbesuch in beiden Gemeinden beläuft sich auf durchschnittlich etwas über 10%.

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 12 · 2007 -

Der Kindergottesdienst wird von einem Team ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen geleitet und genießt regen Zuspruch.

-

Jährlich in den Herbstferien findet eine Kinderfreizeit statt, die ebenfalls von ehrenamtlichen Mitarbeitenden geleitet wird.

-

wöchentliche Treffen von Frauenkreis (Winterhalbjahr) und Bibelkreis (Sommerhalbjahr)

-

monatlich stattfindender Seniorenkreis

-

einen großen Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen, der für neue Wege in der Gemeindearbeit aufgeschlossen ist

-

ein gut ausgestattetes Gemeindebüro, welches sich im Gemeindehaus befindet.

Sie werden unterstützt -

von zwei engagierten Kirchenvorständen mit ehrenamtlichem Vorsitz

-

einer Gemeindesekretärin

-

einer Prädikantin

-

einer Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

-

je einem Küster/einer Küsterin.

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder auch ein Pfarrer-Ehepaar. Sie sollten -

mit den Menschen in unserer dörflichen Gemeinde leben, für sie ansprechbar sein, auf sie zugehen und seelsorgerlich begleiten

-

anspruchsvolle, verständliche und einladende Gottesdienste halten und diese regelmäßig für beide Predigtstellen anbieten (wöchentlich in Groß-Eichen und 14tägig in Ilsdorf)

-

das Kindergottesdienstteam begleiten und die Jugendarbeit mit aufbauen.

Einzelheiten unserer und Ihrer Vorstellungen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen. Auf Wunsch bemüht sich der Kirchenvorstand um Ergänzung einer weiteren 0,5-Stelle im Dekanat. Bewerben Sie sich – besuchen Sie uns – sprechen Sie mit uns – wir freuen uns darauf! Und so finden Sie Kontakt mit uns: Frau Ingrid Pumm, KV-Vorsitzende von Groß-Eichen, Tel.: 06400 9584776; Herrn Walter Schmidt, KV-Vorsitzender von Ilsdorf, Tel.: 06400 8245; Herrn Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7946910; Büro Dekanat Grünberg, Tel.: 06405 4101. __________ Heppenheim, Heilig-Geist-Kirchengemeinde, Dekanat Bergstraße, Pfarrstelle I, Modus A Die Evangelische Heilig-Geist-Kirchengemeinde Heppenheim sucht für die Pfarrstelle I eine Pfarrerin/einen Pfarrer.

359

Der jetzige Stelleninhaber geht zum 31. Mai 2008 in den Ruhestand. Die Heilig-Geist-Gemeinde ist eine von zwei evangelischen Kirchengemeinden der südhessischen Kreisstadt. Ihr gehören rund 2.600 Christinnen und Christen an, die östlich der Bahnlinie Darmstadt-Heidelberg (einschließlich der Ortsteile Hambach, Kirschhausen, Sonderbach und Erbach) wohnen. Heppenheim ist als Mittelzentrum Einzugsgebiet für die Dienstleistungszentren Rhein/Neckar und Rhein/Main. Die Pfarrstelle II ist durch eine Pfarrerin besetzt; diese hat zzt. auch die Geschäftsführung inne. Zwei beim Dekanat angestellte Gemeindepädagoginnen (zusammen 0,75Stelle) sind im wesentlichen für Kinder-, Jugend- und Familienarbeit zuständig und arbeiten auch beim Konfirmandenunterricht mit. Pfarrsekretärin, Küsterin, Organistin (auch Leiterin des Singkreises), Leiter des Posaunenchores, Hausmeister, Erzieherinnen, Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte, Helferinnen in der Altentagesstätte sind haupt- bzw. nebenamtliche Mitarbeiter/innen. Die neugotische Kirche (gebaut 1888) mit dem „Haus der Begegnung“ (gebaut 2003) im Kirchgarten liegt an der B3 und bietet 150 Personen Platz. In räumlicher Nähe befinden sich Pfarrhaus (denkmalgeschützt, nach modernen Erfordernissen renoviert), Dienstsitz der Pfarrstelle I (Wohnfläche 240 qm), Guyot-Gemeindehaus und Oberlin-Haus. Das Gemeindebüro ist im Pfarrhaus untergebracht. Gottesdienste finden jeden Sonntag in der Heilig-GeistKirche statt; zusätzlich jeden zweiten und vierten Sonntag im Monat in der katholischen Pfarrkirche in Kirschhausen und 14tägig montags im Seniorenzentrum „Haus Johannes“. Für jüngere Familien gibt es einmal im Monat mittwochs „Kinder-Kirche für die Kleinen“ und sonntags die 2stündige „Kinder-Kirche“. Letztere werden von den Gemeindepädagoginnen verantwortet. Die Arbeit in der Gemeinde ist stark durch die Kinderund Altentagesstätte (beide im Oberlin-Haus) bestimmt. Die Kindertagesstätte besteht aus drei Gruppen. Derzeit haben wir zwei Integrationsplätze, ca. 30 Kinder nehmen regelmäßig an der Mittagsverpflegung teil. In die bewusst religiöse Erziehung ist auch eine/r der beiden Pfarrer/innen einbezogen. In der Altentagesstätte finden donnerstags Veranstaltungen (meist Dia-Vorträge) mit anschließendem Kaffeetrinken statt. Einige Besucher kommen aus dem Seniorenzentrum „Haus Johannes“ (180 Plätze), dessen Träger der Hessische Diakonieverein ist. Weitere Betreuungseinrichtungen sind im Bau. Mit der evangelischen Nachbargemeinde wird gut zusammengearbeitet und – bei der mehrheitlich katholischen Bevölkerung Heppenheims – auch mit den drei benachbarten katholischen Pfarrgemeinden (gemeinsame Gottesdienste, Besuchsdienstkreis im Seniorenzentrum, ökumenische Bibelgespräche, Kinder-Bibelwoche, gemeinsame Wallfahrten usw.). Der Lesezirkel „Religion und Literatur“ repräsentiert eine gemeinde- und konfessionsüberschreitende Form der Kulturarbeit. Das MartinBuber-Haus mit dem Sitz des Internationalen Rates der Christen und Juden liegt im Gemeindegebiet. Seit Jahren

360

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

wird der Christlich-Islamische Dialog im Kreis Bergstraße durch unsere Kirchengemeinde mitgetragen. Die Integration von ausländischen Mitbürgern hat einen hohen Stellenwert, der sich besonders in der Mitwirkung von afrikanischen Gemeindemitgliedern in der Gemeinde ausdrückt. Der „Offene Frauentreff“ hat Kontakte nach Tansania im Rahmen der Dekanatspartnerschaft mit der Moravian Church in South Tanzania. Ein Gemeindebrief erscheint alle zwei Monate und wird an jeden Haushalt der Kirchengemeinde verteilt. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit einem eigenständigen theologischen Profil, das sie/er in die offene Gemeindearbeit einbringen möchte. Konkret bedeutet das, dass wir uns von der Bewerberin/dem Bewerber wünschen:

Nr. 12 · 2007

Weiteren finden Sie bei uns gute Einkaufsmöglichkeiten. Ärzte (Zahnarzt, Internist und Allgemeinmedizin), Grundschule sowie der Kindergarten sind vor Ort und weiterführende Schulen befinden sich in der näheren Umgebung. Lebens- und liebenswert sind unsere Gemeinden durch ein gutes Miteinander, eine intakte Nachbarschaft und ein reges Vereinsleben. In unseren Kirchengemeinden finden u.a. besondere Gottesdienste zu verschiedenen Anlässen (Familiengottesdienste, Gottesdienste im Grünen, Osternachtsgottesdienst, Christmette, St. Martinsspiel) statt. Neuen Ideen stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

-

dass ihr/ihm die Gratwanderung zwischen Bewahrung des Bewährten und Vertrauten und Offensein gegenüber Neuem, auch gegenüber unkonventionellen Ideen für Gottesdienstformen und Gemeindeleben, gelingt

Wir haben in unseren Gemeinden eine gut ausgewogene Altersstruktur. In der Auswahl der Aktivitäten ist für jeden etwas dabei. Es gibt Bastelangebote für Kinder über das Jahr verteilt, Frauenkreise, Gemeindeausflüge, Kindergottesdienste, eine Jugendbläsergruppe und noch vieles mehr. Zur allgemeinen Information der vier Gemeinden erscheint unser Gemeindebrief „Kirchenfenster“.

-

dass sie/er die Fähigkeit hat, auf andere zuzugehen, ihnen zuzuhören, bei auftauchenden Problemen Hilfestellung zu leisten und bei Konflikten Lösungsvorschläge anzubieten, und dass ihr/ihm Seelsorge ein Anliegen ist

Sie werden erwartet von vier interessierten und interessanten Kirchengemeinden mit ihren agilen Vorständen, zwei Gemeindesekretärinnen, drei Küsterinnen, einem Küster, einer Organistin, zwei Organisten und vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

-

dass sie/er mit den haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der Gemeinde loyal und vertrauensvoll zusammenarbeitet

-

dass Ansprachen und Predigten fundiert, verständlich und in zeitgemäßer Sprache formuliert sind.

Sie wohnen in einem renovierten Pfarrhaus in Lindheim. Die Renovierung und zukünftige Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten erflogt in Absprache mit Ihnen. Im Pfarrhaus befinden sich außer den beiden vorhandenen Amtsräumen: eine Wohnküche, sechs Zimmer, Bad und WC, separates WC, Balkon, eine kleine Terrasse im Erdgeschoss, von der eine Außentreppe in den Garten führt, ein Abstellraum und eine Garage befinden sich im Nebengebäude; im Hof gibt es zusätzlich zwei PKWStellplätze.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, vor allem dann, wenn Sie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, im besonderen für Jungen und junge Männer, Impulse geben und attraktive Angebote machen möchten. Wir, ein aufgeschlossener Kirchenvorstand, wollen Sie unterstützen und uns bemühen, dass Sie sich im Falle Ihrer Wahl möglichst schnell in unserer Gemeinde zuhause fühlen können. Nähere Informationen: Christel Fuchs, KV-Vorsitzende, Tel.: 06252 75581; Pfarrerin Karin Weißer, Tel.: 06252 795863, Fax: 06252 795865; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: 06252 673311; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. __________ Lindheim, Dekanat Büdingen, 1,0 Pfarrstelle, Modus A Unser bisheriges Pfarrerehepaar geht in die Altersteilzeit. Wir, die Kirchengemeinden Enzheim, Heegheim, Lindheim und Rodenbach suchen deshalb idealerweise ein Pfarrerehepaar. Aber auch eine Pfarrerin oder ein Pfarrer würde sich in unseren Gemeinden wohl fühlen. In unseren Gemeinden leben ca. 2.000 Gemeindemitglieder. Wir gehören zur Kommunalgemeinde Alsfeld. Wir wohnen landschaftlich in einer reizvollen und verkehrsmäßig gut angebundenen Umgebung am Fuße des Vogelsberges. Ein Autobahnanschluss (A 45), Eisenbahn- und Busverbindungen gehören auch dazu. Des

Jede Kirchengemeinde hat ihre eigene Kirche. Außerdem befindet sich in Lindheim und in Rodenbach jeweils ein Gemeindehaus. Für die Zukunft würden wir uns wünschen, dass Sie an unserem Gemeindeleben teilhaben und uns eine gute Seelsorgerin, ein guter Seelsorger sein werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie einen guten Kontakt zur Diakoniestation sowie eine aktive Zusammenarbeit mit unseren Grundschulen in Lindheim anstreben. An einladenden Gottesdiensten, die an verschiedenen Orten ansprechende gefeiert werden, sind wir sehr interessiert. Insbesondere wünschen wir uns Angebote für die mittleren Jahrgänge unserer Gemeinde. Falls Sie neugierig geworden sind auf unsere vier Gemeinden, wenden Sie sich für weitere Informationen an: Vorsitzender von Enzheim, Herr Frank Hühn, Tel.: 0175 8787763; Vorsitzender von Heegheim, Herr Arno Glaum, Tel.: 0171 4634856; Vorsitzende von Lindheim, Frau Birgit Groth-Schmidt, Tel.: 0171 3884661; Kirchenvorstands-Mitglied von Rodenbach, Frau Birgit Faul, Tel.: 06047 7687; Propst für Oberhessen, Herr Eibach, Tel.: 0641 7949610; Dekanin für das Dekanat Büdingen, Frau Sabine Bertram-Schäfer, Tel.: 06042 536. __________

Nr. 12 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Rodheim vor der Höhe, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Modus A, zum zweiten Mal Unser Pfarrerehepaar hat sich beruflich verändert. Daher suchen wir ab sofort eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der Freude daran hat, vielfältige Aufgaben in unserer Gemeinde zu übernehmen. Wir sind eine Kirchengemeinde am Rande des Ballungsraumes Frankfurt mit dörflichem Charakter. Rodheim hat 4.940 Einwohner, davon sind 2.100 evangelische Christen. Rodheim ist einer von drei Stadtteilen der Stadt Rosbach vor der Höhe und liegt zwischen Friedberg und Bad Homburg-gut zu erreichen über die A5. Wir leben gerne hier weil Rodheim eine gute Infrastruktur hat. Es gibt eine Bahnanbindung in Richtung Gießen und Frankfurt, gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, zwei Kindertagesstätten, eine Grundschule mit Betreuungsschule sowie Haupt- und Realschule. Besonders beliebt ist im Sommer unser Freibad. In Rodheim besteht ein reges Vereinsleben. In unserer Kirchengemeinde gibt es -

einen Posaunenchor

-

einen Kirchenchor

-

Kinder- und Krabbelkreise

-

einen Seniorenkreis

-

einen Kreis junger Behinderter

-

ein Frauenforum

-

eine Gruppe „Männer am Kamin“

Wir feiern neben den normalen sonntäglichen Gottesdiensten zielgruppenorientierte Gottesdienste wie zum Beispiel Taizéandachten, musikalische Gottesdienste, Gottesdienste unter Mitwirkung junger Behinderter, Gottesdienste im Freien. Jährlich finden ein sommerliches Gemeindefest und ein Weihnachtsmarkt statt. Sie werden unterstützt von einem aktiv in die Gemeindearbeit eingebundenen und harmonisch arbeitenden Kirchenvorstand, der offen ist für neue Ideen. Außerdem unterstützen Sie eine Gemeindesekretärin, eine Chorleiterin, eine Organistin, eine Leiterin des Posaunenchors, der Besuchsdienst, das Redaktionsteam unseres Gemeindebriefs sowie eine Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unsere Kirche ist eine etwas über 100 Jahre alte wunderschöne Querschiffkirche mit ca. 350 Sitzplätzen im Ortskern von Rodheim gelegen. Sie ist innen und außen renoviert.

361

Das Pfarrhaus wurde 1854 erbaut und liegt in unmittelbarer Nähe der Kirche. Es hat im Erdgeschoss ein neues, modern ausgestattetes Pfarrbüro und die Amtsräume. Im ersten Stock befinden sich 3 Zimmer sowie Küche und Bad, das Dachgeschoss besteht aus 2 Zimmern und einem Duschbad. Zum Anwesen gehören außerdem ein großer Garten, eine neue Terrasse, Hof und Garage. Das Pfarrhaus wurde vor 5 Jahren innen aufwändig renoviert. Das Gemeindehaus „Arche“ wurde 1986 neben dem Pfarrhaus erbaut. In das Gebäude sind Reste der Rodheimer Stadtmauer integriert. Es hat einen großen Gemeindesaal mit mobiler Trennwand, eine neue, komplett eingerichtete Küche, einen Jugendraum sowie ein „Dachstübchen“. Dazu gehört ein großes, attraktives Außengelände mit Wiese. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der -

mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerisch begleitet.

-

Freude an einer guten Zusammenarbeit mit den Kirchenmusikern hat

-

Interesse an der Fortführung lebendiger und lebensnah gestalteter Gottesdienste zeigt

-

uns neue Impulse für die Jugend- und Kinderarbeit gibt

-

offen ist für das dörfliche Vereinsleben

-

eine ökumenische Zusammenarbeit mit allen Christen anstrebt

-

und Freude hat an der gemeinsamen Arbeit mit einem motivierten Kirchenvorstand.

Einen Einblick in unser Gemeindeleben gibt Ihnen auch unsere Internetseite www.ev-kirche.rodheim-vdh.de. Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unseren ersten Vorsitzenden Peter Groetsch erreichen Sie unter Tel.: 06007 328, email: [email protected]. Oder wenden Sie sich an unseren Dekan Jörg Michael Schlösser, Tel.: 06032 34546-30 oder Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7946910. __________ Evangelisches Dekanat Rodgau: 1,0 Pfarrstelle: 0,5 Alten-, Kranken-, Hospizseelsorge und 0,5 Notfallseelsorge (Besetzung durch die Kirchenleitung) Im Evangelischen Dekanat Rodgau ist erstmalig für die nächsten 5 Jahre eine 0,5 regionale Pfarrstelle für Alten, Kranken- und Hospizseelsorge zu besetzen, verbunden mit einer 0,5 Pfarrstelle Notfallseelsorge in Stadt und Landkreis Offenbach (betrifft die Dekanate Offenbach, Dreieich und Rodgau).

362

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 12 · 2007

Der Dienstsitz ist im Haus der Evangelischen Kirche in Dietzenbach, Theodor-Heuss-Ring 52, beim Dekanat Rodgau.

0,5 Pfarrstelle für Notfallseelsorge im Evangelischen Regionalverband Frankfurt am Main (ERV). Besetzung durch die Kirchenleitung.

Die 0,5 Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge-Pfarrstelle ist verortet im DRK-Senioren-Zentrum Dietzenbach „Am Stadtpark“ GmbH, Adolph-Kolping-Straße 1.

Die 0,5 Pfarrstelle für Notfallseelsorge im ERV soll zum 1. Juni 2008 neu besetzt werden.

Zu ihren Aufgaben gehören: -

Seelsorge im DRK-Seniorenzentrum Dietzenbach

-

Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen

-

Vernetzung seelsorgerlicher Kompetenzen im Dekanat Rodgau

Diese AKH-Stelle wird mit der 0,5 Pfarrstelle für Notfallseelsorge in Stadt und Landkreis Offenbach verbunden. Seit einigen Jahren gibt es in Stadt und Kreis Offenbach Arbeitsgemeinschaften von Seelsorgerinnen und Seelsorgern verschiedener Konfessionen, die in diesem Gebiet für Notfallseelsorge-Einsätze zur Verfügung stehen und über die Rettungsleitstellen in Anspruch genommen werden. Der Bewerber/Die Bewerberin soll die begonnene Arbeit ausbauen und koordinieren sowie die Entwicklung notfallseelsorgerlicher Aktivitäten im Einsatzbereich fördern.

Die Notfallseelsorge in Frankfurt hatte im vergangenen Jahr 150 Einsätze. Darüber hinaus kommen spezifische Aufgaben hinzu, die durch die zentrale Lage der Grostadt bestimmt werden. Eng mit der Notfallseelsorge verbunden ist das Team „Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen“ (SbE), das die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten nach belastenden Einsätzen unterstützt. Die Notfallseelsorge gehört zum Arbeitsbereich Seelsorge im Fachbereich III des ERV und arbeitet mit der Flughafenseelsorge und den Psychologischen Beratungsstellen im ERV zusammen. Neben der 0,5 Pfarrstelle gibt es noch eine 0,5 Mitarbeiter/innen-Stelle, die durch den ERV besetzt ist. Aufgaben des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin werden sein: -

Organisation der Notfallseelsorge Frankfurt

-

Übernahme von Diensten in der Rufbereitschaft

Dabei geht es um folgende Arbeitsbereiche:

-

Fachliche Leitung des Notfallseelsorge-Teams

-

Leitung des Notfallseelsorge-Dienstes und Aufstellung des Dienstplanes

-

Begleitung der Teammitglieder der Notfallseelsorge nach Einsätzen

-

Fachliche Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

-

Organisation der Fortbildung und Supervision für die Mitarbeitenden

-

Koordination von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

-

-

Kooperation mit anderen Mitgliedern der Rettungskette

Werben neuer Mitarbeiter/innen, Finanzierungsquellen

-

Konzeptentwicklung und Planung

-

Beteiligung an der Rufbereitschaft

-

-

Beteiligung an der Supervision der Notfallseelsorger/ innen

Mitarbeit im Team „Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen“ (SbE)

-

Vertretung der Notfallseelsorge in der Öffentlichkeit

-

Vernetzungsarbeit mit umliegenden NotfallseelsorgeDiensten.

-

Kooperation mit der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei und dem Stadtgesundheitsamt

-

Zusammenarbeit mit der Flughafenseelsorge und den Psychologischen Beratungsstellen im ERV

-

Mitarbeit in den Gremien des ERV und Teilnahme am Konvent Notfallseelsorge in der EKHN

-

Ökumenische Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Rettungsdiensten erfordert ein hohes Maß an integrativen und kommunikativen Fähigkeiten, konzeptionellem Denken und psychischer Belastbarkeit. Von der Bewerberin/dem Bewerber werden die Bereitschaft zu Weiterbildung und eigener Supervision erwartet. Die Bewerberin/Der Bewerber sollte Erfahrung in der Seelsorgearbeit mitbringen. Insbesondere wünschen wir uns von ihr/ihm eine Ausbildung im Bereich Notfallseelsorge und eine Zusatzausbildung im Bereich „Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen“ (SBE) und Psychotraumatologie, die auch nachgeholt werden können. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskünfte erteilen: kommiss. Dekan Frithjof Decker, Tel.: 06074 48461-20; Pröpstin Scherle, Tel.: 069 287388; Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031 162958. __________

Suche

nach

Wir erwarten von einer Bewerberin/einem Bewerber: -

Pfarrer/in in der EKHN

-

Hohe seelsorgerliche Kompetenz und Belastbarkeit

-

Absolvierung eines KSA-Kurses oder Äquivalents

-

Absolvierung des Grundkurses Notfallseelsorge

-

Ausbildung im Bereich SbE (kann nachgeholt werden)

-

Bereitschaft, im Team zu arbeiten

-

Leitungskompetenz

Auskünfte erteilen: Der Leiter des Fachbereichs III im ERV, Herr Jean Claude Diallo, Tel.: 069 2165-1215; der

Nr. 12 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Leiter des Zentrums Seelsorge und Beratung, Pfarrer Gerhard Helbich, Tel.: 06031 162950; der Stelleninhaber, Pfarrer Dieter Roos, Tel.: 069 5302-140. __________ 1,0 Pfarrstelle II (Diakoniepfarrstelle) der Kirchengemeinde der Heilerziehungs- und Pflegeheime Scheuern, zum zweiten Mal Die Heime Scheuern sind eine diakonische Einrichtung bürgerlichen Rechts, in der 650 Menschen mit überwiegend geistigen Behinderungen leben. In der Einrichtung sind 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zur Evangelischen Kirchengemeinde der Heime Scheuern gehören 500 Gemeindeglieder, die Mehrzahl sind Bewohnerinnen und Bewohner (ca. 95 %). Scheuern ist Stadtteil der Stadt Nassau im idyllischen Lahntal gelegen (zwischen Koblenz und Limburg, jeweils 30 km entfernt). Aufgabe der Pfarrstelle II ist die pfarramtliche Versorgung der Menschen, die in der Stiftung wohnen und arbeiten. Seit September 1999 wird die Kirchengemeinde der Heime Scheuern durch einen gewählten Kirchenvorstand geleitet. Ein gewähltes Kirchenvorstandsmitglied ist erster Vorsitzender, die Inhaberin bzw. der Inhaber der Pfarrstelle II deren Stellvertreter/in. Von der zuständigen Pfarrerin bzw. zuständigen Pfarrer erwartet der Kirchenvorstand die Bereitschaft, auf behinderte Menschen zuzugehen und eine positive Einstellung zu einem gemeinschaftlichen Miteinander. Dazu gehören Aufgeschlossenheit für die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner, Zeit für Gespräche und die Fähigkeit, auf Wünsche behinderter Menschen einzugehen. Die hier wohnenden und arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen sich eine/n Ansprechpartner/in in seelsorgerischen Belangen. Zur seelsorgerischen Arbeit gehören außerdem: -

Gruppen- und Einzelbesuche,

-

Krankenbesuche,

-

das Leiten von Gesprächskreisen sowie

-

Angebote von Freizeiten und Ausflügen.

Zu den Aufgaben der Pfarrstelle II gehört als weiterer Schwerpunkt die Betreuung, Durchführung und Koordination von Konfirmandenführungen (evtl. als Schulprojekt, wie es gegenwärtig in Absprache mit dem Religionspädagogischen Amt geschieht). Neben dem traditionellen wöchentlichen Sonntaggottesdienst wünschen wir uns die Bereitschaft zu besonderen Gottesdiensten sowie die Wiederbelebung des regelmäßigen Andachtskreises mit schwerstmehrfach behinderten Menschen. Die kirchengemeindlichen Dienste werden in einer zu erstellenden Ordnung geregelt. Es besteht ein Kinderchor (ca. 40 Mitglieder), der engagiert von einer nebenamtlich tätigen Chorleiterin und Organistin geleitet wird. Im Interesse der hier lebenden und arbeitenden Menschen wird von der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer der Pfarrstelle II die Bereitschaft erwartet zur kooperativen Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand. Ebenso

363

selbstverständlich sollte die Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Stiftungsleitung sein. Der Kirchenvorstand ist an einer guten Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden interessiert und bereit, die Arbeit der Pfarrerin bzw. des Pfarrers zu unterstützen und mitzutragen. Dienstvorgesetzter ist der Dekan des Dekanates Nassau. Die Gemeinde ist der Evangelischen Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald in Nassau angeschlossen. Für die Gemeindearbeit steht ein Versammlungsraum (220 Plätze) zur Verfügung, ein Pfarrbüro ist vorhanden. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Ein kommunaler Kindergarten befindet sich im Stadtteil Scheuern, Grund-, Haupt- und Realschule (mit Ganztagsangebot) sind in Nassau. Gymnasium und andere weiterführende Schulen befinden sich in Bad Ems, Lahnstein, Koblenz, Montabaur, Diez und Limburg. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskünfte erteilen der 1. Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr W. Bausch-Weis, Tel.: 02604 7371, und der Leiter des Zentrums Seelsorge und Beratung, Herr Helbich, Tel.: 06031 162953. __________ Die Koreanische Evangelische Gemeinde im RheinMain-Gebiet mit Sitz in Frankfurt sucht zum 1. April 2008 einen Pfarrer / eine Pfarrerin. Die Koreanische Evangelische Gemeinde im RheinMain-Gebiet besteht als Gemeinde seit fast vierzig Jahren und hat gegenwärtig ungefähr 230 aktive Gemeindeglieder, die sich sonntäglich an drei Predigtorten zu Gottesdiensten treffen (Frankfurt am Main, Mainz/Wiesbaden und Worms). Seit 2001 gehört die Gemeinde zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie versteht sich als Gemeinde von Christinnen und Christen unterschiedlicher protestantischer Herkunft aus Südkorea, die ihren Lebensmittelpunkt in der RheinMain-Region gefunden haben. Gesucht wird eine koreanische Pfarrerin oder ein koreanischer Pfarrer mit abgeschlossener theologischer Ausbildung und Ordination, die/der mit dem deutschen Kontext vertraut ist und sehr gute koreanische und deutsche Sprachkenntnisse hat. Er/Sie sollte der Presbyterianischen Kirche in der Republik Korea (PROK) angehören, zu der die EKHN partnerschaftliche Beziehungen unterhält. Erwartet wird, dass der Pfarrer/die Pfarrerin die Bereitschaft zur pastoralen Begleitung einer aktiven Gemeinde mit einer Vielzahl von Kreisen (u.a. Diakonie, Jugend) mitbringt. Er/Sie soll die Gemeinde und ihre Mitglieder in ihrem missionarischen Auftrag und ihrem sozialen Dienst in der Welt anleiten und unterstützen. Er/Sie soll Freude an seelsorgerlicher Zuwendung und Gemeindeaufbau haben. Er/Sie muss innerhalb der Gemeinde unterschiedliche Frömmigkeitsstile integrieren können. Von dem Bewerber/der Bewerberin wird außerdem die aktive

364

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 12 · 2007

Mitgestaltung der Partnerschaftsbeziehungen zwischen der EKHN und der PROK erwartet.

Die Bewerberin/Der Bewerber soll folgende Bedingungen erfüllen:

Die Wahl des Pfarrers/der Pfarrerin erfolgt durch die Koreanische Evangelische Gemeinde und muss durch die Kirchenleitung der EKHN bestätigt werden. Die Stelle ist vorerst befristet auf 5 Jahre zu besetzen mit der Möglichkeit der Verlängerung. Die Gemeinde wünscht eine längere Perspektive. Vergütung: KDAVO E 12 ( d.h. im Alter von 45 Jahren mit 10 Jahren Berufserfahrung ca. 3.900 € vor Steuern).

-

-

-

Bewerbungen in koreanischer und deutscher Sprache sind bis zum 31. Dezember 2007 zu richten an das Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Nähere Auskunft erteilt der Vorstand der Koreanischen Evangelischen Gemeinde im Rhein-Main-Gebiet, Herr Kim, Tel.: 069/ 585258; der Dekan des Dekanates Frankfurt Mitte-Ost, Pfr. Dr. Dietrich Neuhaus, Tel.: 069 427261711 und 069 5975882 und OKR Walter Schneider, Tel.: 06151 405428. __________ Die landeskirchliche Pfarrstelle für die Seelsorgeaus-, -fort- und -weiterbildung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist ab 1. April 2008 mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer wiederzubesetzen. Die Stelle umfasst: -

Organisatorische und inhaltliche Leitung der SAF

-

Leitung standardisierter Seelsorgekurse (DGfP)

-

Leitung der KSA-Grundkursausbildung für Vikarinnen und Vikare

-

Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung nach außen

-

Mitarbeit in entsprechenden Gremien der Landeskirche und des Fachverbands

-

Thematische Arbeit mit Mitarbeitergruppen und Pfarrkonventen

-

Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision

-

Seelsorge und Beratung für Seelsorgerinnen und Seelsorger

Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zur Verfügung: -

eine Sekretärin mit einem Drittel Stellenanteil

-

eine Mitarbeiterin (KSA-Supervisorin)

-

zzt. ein Entsendungsdienstpfarrer

-

die Konferenz nebenberuflich mitarbeitender Seelsorgeberaterinnen und -berater und Supervisorinnen und Supervisoren

Arbeitsorte sind: -

ein Büro und Gruppenraum im Amt für kirchliche Dienste in Berlin-Charlottenburg

-

Kursräume im Kloster Lehnin in der Nähe von Brandenburg/Havel

Qualifikation:

-

Pastoralpsychologische Supervisorin oder pastoralpsychologischer Supervisor und Kursleiterin oder Kursleiter (DGfP/KSA)

Vorerfahrung: -

Praxis in einem Krankenhaus oder einer anderen Sonderseelsorge

-

Praxis in der Gemeindearbeit

-

Wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen der Seelsorge und ihren theologischen und psychologischen Voraussetzungen

Persönliche Bereitschaft zu: -

eigener Supervision

-

eigener Weiterbildung

-

eigener Entwicklung

Diese Stelle erfordert eine hohe kommunikative Kompetenz, Einsatzbereitschaft, Freude an selbstständiger Arbeit, Leitungsbefähigung und reife Liebe zur Evangelischen Kirche. Sie verspricht ein breites interessantes Tätigkeitsfeld und hohe berufliche und persönliche Befriedigung. Vergütung: Pfarrbesoldung Ost. Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Bewerbungen werden bis zum 31. Dezember 2007 erbeten an das Konsistorium, Ref. 3.1, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin. __________ Zum zweiten Mal Die Evangelische Sonntags-Zeitung sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer, theologisch und publizistisch qualifiziert, als theologische Redakteurin / theologischen Redakteur (1,0). Die Evangelische Sonntags-Zeitung wird in der Gemeinnützigen MEDIENHAUS GmbH – Zentrum für evangelische Publizistik und Medienarbeit in Hessen und Nassau in Frankfurt/Main herausgegeben und erscheint wöchentlich (Auflage 17.000). Die Evangelische Sonntags-Zeitung berichtet aktuell über alles, was in der Kirche passiert: eigene Berichte, Reportagen und Interviews, Nachrichten informieren schnell und zuverlässig aus den Gemeinden, Dekanaten und Propsteien, aus Hessen und Nassau, aus Deutschland und der Welt. Die Evangelische SonntagsZeitung gibt Anregungen für die Arbeit in den Gemeinden. Sie begegnet der Kirche optimistisch und begleitet sie kritisch. Sie bezieht Stellung und stellt Fragen. Die wöchentliche Andacht ist fester Bestandteil jeder Ausgabe. Der Glaube ist der Evangelischen SonntagsZeitung wichtig, den Dialog mit den anderen Religionen nimmt sie ebenso ernst wie die Ökumene.

Nr. 12 · 2007

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Die theologische Redakteurin/Der theologische Redakteur ist schwerpunktmäßig zuständig für die geistlichen und theologischen Inhalte der Zeitung. Sie/Er verfolgt die theologischen Debatten und macht sie verständlich. Sie/Er ist in der redaktionellen Arbeit dem Chefredakteur unterstellt, bleibt aber zugleich (gesamtkirchliche/r) Pfarrer/in der EKHN. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt. Wir erwarten -

einen geschulten theologischen und kirchenerfahrenen Blick, der den Horizont der Leserinnen und Leser ebenso ernst nimmt wie die akademische Debatte und das kirchliche Leben;

-

eine fundierte journalistische oder publizistische Qualifikation;

-

Freude an medialer Verkündigungsarbeit;

-

ein waches Gespür für gesellschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen;

365

Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf. Die Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsdorf umfasst den gleichnamigen Stadtkern der aus drei weiteren Teilen bestehenden 24.000 Einwohner zählenden Kommune. Eine Grundschule und eine Additive Gesamtschule mit gymnasialem Zweig bis zum Abitur sind vorhanden. Zur Kirchengemeinde zählen 3.300 Gemeindeglieder. Mögliche Aufgabengebiete in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf sind: -

Leitung des bestehenden Kindertreffs mit Teamern (6-8 Jahre)

-

Leitung einer Jungschar für Jungen und Mädchen, vierzehntägig (9-11 Jahre)

-

Weiterführung eines „Konfi-Treffs“

Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenleitung für einen Zeitraum von 5 Jahren. Verlängerung ist möglich.

-

Unterstützung und Mitarbeit bei Kinder- und Jugendgottesdiensten.

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: der Chefredakteur Wolfgang Weissgerber, Tel.: 069 92107442; der Geschäftsführer Pfr. Helwig WegnerNord, Tel.: 069 92107401 sowie der Vorsitzende des MEDIENHAUS-Aufsichtsrates, OKR Dr. Joachim Schmidt, Tel.: 06151 405-289.

Vor allem wünschen wir Begleitung von Jugendlichen nach der Konfirmation (z.B. durch Aufbau einer Nachkonfirmandenarbeit). Das bedeutet punktuelle Mitarbeit während des Konfirmandenunterrichtes, z.B. bei KonfiFreizeiten und Konfi-Tagen und Begleitung einer daraus entstehenden Konfi-Gruppe oder eines Jugendtreffs. Diese Gruppe/n kann bzw. können den in dem Gemeindezentrum „Haus der lebendigen Steine“ eingerichteten Jugendraum nutzen. Zur Unterstützung steht ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit.

-

die Bereitschaft und die Fähigkeit, in dem achtköpfigen Redaktionsteam, wie auch im gesamten MEDIENHAUS kollegial mitzuarbeiten und flexibel auch auf mögliche neue konzeptionelle Schwerpunktsetzungen einzugehen.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen auf dem Dienstweg zu richten an: Kirchenverwaltung, Personalabteilung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. __________ Kur- und Urlauberseelsorgedienste 2008 in der Ev.Luth. Landeskirche Hannover Die Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers bietet Pastorinnen und Pastoren aus den Gliedkirchen der EKD Einsätze als Kur- und Urlauberseelsorger/innen in reizvollen Regionen u.a. an der Nordsee, im Harz und an der Weser an. Die Ausschreibungen der einzelnen Orte und Bewerbungsvorlagen finden sie neben weiteren Informationen unter www.kirche-im-tourismus.de. Das Landeskirchenamt beauftragt für diesen besonderen Dienst. In der Regel nach vorheriger Kontaktaufnahme mit Pastor Hartmut Schneider, Fachgebiet Kirche im Tourismus im Haus kirchlicher Dienste, Tel.: 04941 959251, Fax: 04941 991736, E-Mail: [email protected] und erfolgter Abstimmung der/des Kurpredigers mit dem örtlichen Pfarramt. Bewerbungen sollten auf dem Dienstweg frühzeitig erfolgen. __________

Ziel unserer Gemeindearbeit ist die Hinführung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an die Gemeinde. Dafür bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitenden mit KV, Pfarrer und Pfarrerin und eine Vernetzung der einzelnen Gruppen. Eine punktuelle Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule und Gesamtschule soll neu entwickelt werden. Die konkrete Konzeption der Stelle wird gemeinsam mit den jeweiligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden erstellt. Darüber hinaus sollte der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin mit den anderen gemeindepädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und den Dekanatsjugendreferenten kooperieren, um eine Gesamtkonzeption der Jugendarbeit im Dekanat zu entwickeln und umzusetzen. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN.

366

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Auskünfte erteilen gerne: Pfrin. Evelyn Giese, Tel.: 0 61 72/77 76 60 und Dekanatsjugendreferent Steffen Pohlmann, Tel.: 0 61 72/30 88 62. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 31. Dezember 2007 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus zu Händen des Dekanatssynodalvorstandes, Dekanat Hochtaunus, Heuchelheimer Straße 20, 61348 Bad Homburg. __________ Das Evangelische Dekanat Vogelsberg sucht zum 06.02.2008 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) Die Stelle ist befristet für die Dauer der Mutterschutzfrist und der sich daran anschließenden Elternzeit, vorerst voraussichtlich bis zum 18.03.2009. Das Evangelische Dekanat Vogelsberg gehört zum Bereich der Propstei Oberhessen. Es umfasst z.Zt. 38 Kirchengemeinden mit ca. 30.000 Gemeindegliedern. Im gemeindepädagogischen Dienst sind vier Mitarbeiter/innen tätig. Im Rahmen der Gesamtkonzeption für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat Vogelsberg erfolgt der Einsatz in mehreren Kirchengemeinden des Dekanats in Form von Betreuung und Begleitung verschiedener Kindergruppen und Kindergottesdienstteams. Zu den Aufgaben gehört außerdem die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie - bei Bedarf - die unterstützende Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten. Die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten sowie den übrigen Mitarbeiter/innen im gemeindepädagogischen Dienst und im Dekanat ist Teil des Dienstauftrags. Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter steht ein Arbeitsplatz im Dekanatsbüro zur Verfügung. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit. im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

Nr. 12 · 2007

Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (0,5-Stelle). Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Der Dekanatsanteil beträgt 0,1. Als Dekanatsstelle ist diese auf drei Jahre befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (40 %). Die Dekanatsarbeit umfasst verschiedene Bereiche gemäß der Jahresplanung (10 %). Eine Aufstockung der Stelle um einen 0,25 Stellenanteil in Zusammenarbeit mit der Stadt Hanau ist in Planung. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Steinheim/Main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenübertritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim gehören u. a.: -

Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für 11-13 Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team

-

Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und abenteuerpädagogischer Ansätze

-

Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen

-

Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit

-

Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbereichs

-

Zusammenarbeit mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche

Wir erwarten:

Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Eine Besetzung der Stelle mit zwei 0,5 Dienstaufträgen ist möglich. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO.

-

Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss

-

Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Dezember 2007 an das Evangelische Dekanat Vogelsberg, Hintergasse 2, 36341 Lauterbach.

-

Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen

Auskünfte erteilt gerne: Dekan Dr. Volker Jung, Tel. 0 66 41/24 56 oder 64 54 93.

-

Kirchliche Unterrichtserlaubnis

-

Führerschein Klasse B und eigenen PKW

__________

-

Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Nr. 12 · 2007

-

Wir bieten Ihnen: -

ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss

-

eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit

-

motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen

-

die Möglichkeit, nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand

367

Ausbaumöglichkeiten in der Stelle: a) Zusammenarbeit mit anderen Trägern in Kommune und Schule(Arbeit mit RusslandDeutschen, schulbezogene Arbeit z.B. Schulcafé) b) Angebote für die mittlere Generation

Zu Ihren Aufgaben im Ev. Dekanat Rodgau gehören: -

Projekte, Basis ist die Jahresplanung im Gemeindepädagogischen Dienst

-

Inhaltlicher Auftragsbereich

Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen.

-

Zusammenarbeit auf Dekanatsebene

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 08.01.08 an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 15 21, 63115 Dietzenbach.

-

Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Pfarrer Frithjof Decker, Dekan (kommiss.), Tel.: 06074/48461-20, Fax: 06074/484661-30 bzw. bei der Kirchengemeinde von Michael Kirchmann (Beauftragter für den gemeindepädagogischen Dienst), Tel.: 06181/6757788 oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel.: 06181/6757790 oder 661760.

-

Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit

-

Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen

-

Wohnsitz im Umkreis von ca. 30 km

__________

-

Führerschein Klasse B und eigenen PKW

-

Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche

-

Vergütung nach KDAVO

Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikagtion (0,5 Stelle). Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Der Dekanatsanteil beträgt 0,1. Als Dekanatsstelle ist diese auf drei Jahre befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Friedensgemeinde Mühlheim (0,4 Stellenanteil). Die Dekanatsarbeit umfasst verschiedene Bereiche gemäß der Jahresplanung (0,1 Stellenanteil). Die Ev. Friedensgemeinde Mühlheim/Main hat zwei Gemeindeteile mit zwei Pfarrstellen und zwei Kirchen bei einem gemeinsamen Kirchenvorstand: Friedenskirche in Mühlheim und Gustav-Adolf-Kirche im Stadtteil Dietesheim/ Mühlheim. Beide Gemeindeteile setzen bei aller Gemeinsamkeit auch eigene Akzente und Schwerpunkte. Mit den katholischen Nachbargemeinden werden seit Jahren gute ökumenische Kontakte gepflegt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Friedensgemeinde Mühlheim/ Main gehören u. a.: -

Leitung und Betreuung von Kindergruppen

-

Aufbau und Betreuung von Jugendgruppen

-

Gewinnung und Förderung Ehrenamtlicher

-

Projektarbeit in der Konfirmandenarbeit

-

Projektarbeit „Lichtblick“0 für straffällig gewordene junge Menschen

Wir erwarten:

Wir bieten Ihnen: -

einen Arbeitsplatz mit Telefon- und Internetanschluss

-

eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit

-

motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen

-

die Möglichkeit nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand

-

Vergütung nach KDAVO

-

eine Erhöhung des Stellenumfangs ist möglich

Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit. im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.12.2007 an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, 63115 Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei F. Decker, kommissarischer Dekan, Tel. 06074/48461-20, Fax: 484661-30 bzw. bei der Ev. Friedensgemeinde, Joachim Kanthak, Vorsitzender des Kirchenvorstandes und Beauftragter für den gemeindepädagogischen Dienst, Tel. 06108/67794 (priv.) oder 06108/72200 (Gemeindebüro). __________

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt