CR-SOLUTIONS INTERNATIONAL GMBH

CR-SOLUTIONS INTERNATIONAL GMBH Allgemeine Ankaufsbedingungen für Leer- und Recyclinggüter von Privaten, Gewerbe und juristische Personen des öffentli...
Author: Gerhard Kohl
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CR-SOLUTIONS INTERNATIONAL GMBH Allgemeine Ankaufsbedingungen für Leer- und Recyclinggüter von Privaten, Gewerbe und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Stand: März 2013)

1. Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden Ankaufsbedingungen („AKB“) gelten für den Ankauf bzw. Verwertung der folgenden Leer- und Recyclinggüter, die ein Verbraucher oder ein Unternehmer bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts („Anbieter“) auf Grundlage dieser Bedingungen einsendet. 1.1.1 Ankauf von Leergut, Mobiltelefonen, sonstigen Materialien: Originale und funktionstüchtige Tintenpatronen- und Tonerkartuschen sowie Trommeleinheiten gem. unserer aktuellen Vergütungsliste. Sonstige Druckerzubehörartikel, Mobiltelefone, Smartphones, Iphones und Blackberrys, Digitalkameras, mobile Navigationsgeräte, Spielekonsolen, MP3 Player und iPods sowie auf Windows CE basierende Scanner, Handhelds, Tablet PCs und Notebooks inklusive Zubehör wie Ladegeräte, Kopfhörer etc., alle Arten von kupferhaltigen Kabeln, Kabelsträngen und Litzenkabeln, mit und ohne Stecker, Platinen (Grafikkarten, Netzwerkkarten etc.), defekte sowie nicht gelistete Mobiltelefone und Festplatten, Komponenten aus dem IT- und EDV-Bereich wie Mainboards, Prozessoren, Speicherriegel, Steckkarten, Netzteile, Festplatten, Laufwerke und Komplettgeräte (PC, Mac) und zugehörige Peripheriegeräte wie Drucker, externe Laufwerke, Mäuse, Tastaturen, Kartenleser etc., mit Ausnahme von TFTs, LCDs, Plasma- und Röhrenmonitoren gem. unserer aktuellen Ankaufsliste. 1.1.2 Verwertung von Materialien: Compact Discs (CD), Digital Versatile Discs (DVD), Blu-Ray Discs (BR), sowie deren Umverpackungen aus Kunststoff und Papier gem. unserer aktuellen Verwertungsliste. 1.2 Es gelten ausschließlich die vorliegenden AKB. Insbesondere die vorbehaltlose Annahme von Leer- und Recyclinggütern, sonstigen Materialien sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung durch uns zu etwaig vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Der Anbieter, sofern eine natürliche Person, muss volljährig und voll geschäftsfähig sein. Leerguthändler und Recyclingunternehmen müssen Lieferungen im Vorfeld schriftlich ankündigen und erhalten von uns eine schriftliche Bestellung auf Artikelbasis, sofern wir die angebotenen Artikel benötigen und ankaufen. 2. Vergütung und Zahlungsweise 2.1 Ob und in welcher Höhe wir leere, originale und funktionstüchtige Druckmodule, Abfälle, gebrauchte Mobiltelefone oder aber sonstige Rohstoffe vergüten, kann jeweils unserer aktuellen Vergütungsliste, Ankaufsliste und Rückkaufliste entnommen werden. Die angegebenen Vergütungspreise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Anbieter zum Ausweis dieser berechtigt ist (hierzu ist ein Nachweis der Berechtigung des Steuerausweises ist in geschäftsüblicher Weise erforderlich). 2.2 Die Vergütung erfolgt nach Zustandekommen des Vertrages in Form einer Gutschrift auf Grundlage unserer Wareneingangskontrolle. Dabei ist unsere Wareneingangskontrolle allein maßgeblich für die Vergütung der eingesandten Artikel. Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Gutschrift, die nach Wareneingang und Sortierung erstellt wird. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Anbieter angegebene Konto.

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2.3 Eventuell berechnete Transportkosten oder sonstige durch Nichtbeachtung dieser Bedingungen anfallende Gebühren oder Forderungen gegen den Anbieter werden in jedem Fall mit dem Vergütungserlös aus der Einsendung des Anbieters verrechnet. Dabei eventuell entstehende Salden zu unseren Gunsten sind innerhalb von 14 Tagen nach Belegdatum zur Zahlung fällig. 2.4 Sofern sich der Anbieter dazu entschlossen hat, die Erlöse in Form von Gutschriften aus seiner Sammlung an die Tabaluga Kinderstiftung abzutreten, überweisen wir den Gutschriftsbetrag direkt auf das Konto der Stiftung. In dem Fall erhält der Anbieter lediglich eine Übersicht der eingesandten Kartuschen oder Materialien. Die Tabaluga Kinderstiftung stellt dem Anbieter auf Wunsch eine Spendenquittung aus, sofern der Anbieter dies auf seiner unterzeichneten Abtretungserklärung vermerkt hat. 3. Einsendung / Abholauftrag / Verpackung / Frachtkosten / Abwicklung 3.1 Alle Einsendungen des Anbieter müssen grundsätzlich „Frei Haus“ bei uns eintreffen, alle entstandenen Lieferkosten gehen zu Lasten des Anbieters. Die Einsendungen sind ausschließlich an die folgende Adresse zu liefern: CR-Solutions International GmbH
 Lager & Logistik c/o CRS-Refila. Fabrikstraße Nr. 97246 Eibelstadt Deutschland 3.2 Größere Volumen und Palettenanlieferungen müssen in jedem Fall vor Anlieferung schriftlich bei uns angemeldet werden. Wir behalten uns vor, die Annahme nicht ordnungsgemäß angemeldeter Lieferungen zu verweigern und die Lieferung stattdessen auf Kosten des Absenders zurückzuweisen. 3.3 Jede Einsendung muss mit einem Lieferschein versehen sein, der die kompletten Adressdaten des Anbieters, dessen Telefonnummer und Emailadresse sowie dessen Bankverbindung enthält. Die notwendigen Lieferscheine im Rahmen der Erteilung eines Online Abholauftrages können auf unserer Internetseite direkt erstellt werden. Entsprechende Vorlagen stellen wir darüber hinaus in unserem Downloadbereich zur Verfügung. 3.4 Für Verzögerungen aufgrund fehlender oder falscher Informationen übernehmen wir keine Haftung. Auch kann bei fehlenden Informationen oder Kennzeichnungen keine (korrekte) Abrechnung bzw. Vergütung garantiert werden. 3.5 Innerhalb Deutschlands kann der Anbieter uns auch einen Abholauftrag volumenabhängig per Paketdienst oder Spedition für das von gesammelte Leer- und Recyclinggut auf Grundlage dieser Bedingungen erteilen. Die durch uns beauftragte Abholung erfolgt dann in der Regel spätestens innerhalb 3 Werktage nach dem Tag der Beauftragung. 3.6 Der Abholauftrag darf nur für abholbereite (verpackte) Sendungen erfolgen. Für vergeblich durchgeführte Anfahrten infolge nicht abholbereiter oder unsortierter Sendungen werden mindestens Transportkosten gem. Ziff. 3.7 und 3.8 berechnet, aufgewendete Arbeitsstunden berechnen wir zusätzlich mit 40,00 Euro netto zzgl. derzeit gültiger Umsatzsteuer (19%), insgesamt also 47,60 Euro je Stunde. 3.7 Liegt der Vergütungswert bei Abholungen für das gesammelte Material über 25,00 Euro netto je transportierter Sendung (ein Paket), werden keine Transportkosten berechnet. Bei einem Vergütungswert unter 25,00 Euro netto je Sendung (ein Paket), berechnen wir Transportkosten in Höhe von 6,00 Euro zzgl. derzeit gültiger Umsatzsteuer (19%), insgesamt also 7,14 Euro je Sendung (ein Paket). Die dabei zulässigen Paketmaße sind 60 x 40 x 62 cm, das zulässige Paketgewicht beträgt maximal 30,0 kg.

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3.8 Bei größeren Mengen, kann der Anbieter uns einen Abholauftrag zur Abholung des gesammelten Leer- und Recyclinggut erteilen, soweit dieses verpackt auf Einweg-, Europaletten oder in Gitterboxen bereit stehen. Bei einem Vergütungswert unter 150,00 Euro netto je Palette oder unter 200,00 Euro netto je Gitterbox berechnen wir Transportkosten in Höhe von 65,00 Euro zzgl. derzeit gültiger Umsatzsteuer (19%), insgesamt also 77,35 Euro je Palette bzw. 70,00 Euro zzgl. derzeit gültiger Umsatzsteuer (19%), insgesamt also 83,30 Euro je Gitterbox. Die dabei zulässigen Außenmaße sind 80 x 120 x 220 cm, das zulässige Paletten- bzw. Gitterboxgewicht beträgt maximal 500,0 kg. Sendungen, die ausschließlich aus CDs / DVDs und Blu-ray Disks bestehen, können ab einem Gewicht von 30,0 KG je Paket oder 250,0 KG je Palette kostenfrei über unseren Abholauftrag abgeholt werden. Die dabei zulässigen Paketmaße sind 60 x 40 x 62 cm. 3.9 Wir behalten uns vor, erteilte Abholaufträge auch mit eigenen Fahrzeugen durchzuführen. In diesem Fall, gelten abhängig davon ob es sich um die Abholung von Paketen, Paletten oder Gitterboxen handelt, die Bedingungen aus Ziff. 3.7 und 3.8 entsprechend. Regio.Tonnen werden gem. den Regelungen in Ziff. 3.7, Regio.Boxen gem. den Regelungen in Ziff. 3.8 behandelt. 3.10 Bei Überschreitung der genannten Maximalgewichte und / oder der Abmessungen behalten wir uns vor, dem Anbieter die entstandenen Mehrkosten zusätzlich zu den Transportkosten zu berechnen. Diese liegen im Bereich der Regelungen in Ziff. 3.7 derzeit bei mind. 30,00 Euro zzgl. derzeit gültiger Umsatzsteuer (19%), insgesamt also 35,70 Euro je Sendung (ein Paket). 3.11 Alle eingesendeten Leer- und Recyclinggüter müssen sicher und sachgemäß verpackt sein. Bei Tintenpatronen- und Tonerleerkartuschen ist auf den Einsatz von Originalverpackungen zu verzichten, es sei denn deren Einsendung wird der Vergütungsliste ausdrücklich vorausgesetzt. Leer- und Recyclinggüter die Restflüssigkeit oder Reststaub enthalten (können), wie z.B. Tintenpatronen- und Tonerkartuschen, sind so zu verpacken, dass das Austreten von Flüssigkeit oder Staub zuverlässig verhindert wird. Zur Auspolsterung ist ausschließlich Papier oder Pappe zu verwenden, die Verwendung von Kunststoffen, Styropor oder Maisflips ist unzulässig. Enthält eine Sendung verschiedene Leer- und Recyclinggüter (z.B. Tintenkartuschen und Kupferkabel), so sind diese voneinander getrennt separat so zu verpacken, dass übermäßige Verschmutzungen zuverlässig vermieden werden. Auf dem Abholauftrag und auf dem der Sendung beiliegenden Lieferschein muss in dem Fall außerdem angegeben werden, dass es sich um eine gemischte Sendung handelt. 3.12 Sendungen an uns gehen grundsätzlich auf Kosten und auf Risiko des Anbieters (Bringschuld). Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernehmen und/oder den Transport für die Abholung beauftragen. 3.13 Für Abholungen aus dem Ausland durch uns Transportkostenfreiheit für Sendungen aus dem Ausland.

gelten

die

Sonderbedingungen

für

4. Sammelbehältnisse / Sammlung / Abwicklung / Logistik / Frachtkosten 4.1 Für die Sammlung des Anbieters stellen wir bei Bedarf folgende Sammelbehältnisse unentgeltlich zur Verfügung: „Refila-Box“, „Leergut-Karton“, „Palette-Karton“, „Tabaluga-Box“. 4.2 Die Sammelbehältnisse verbleiben in unserem Eigentum, diese sind ausschließlich zum Sammeln des in 1.1.2 definierten Materials vorgesehen. Andere Materialien und artfremde Abfälle dürfen nicht hineingegeben werden. 4.3 Mit Verwendung unserer Sammelbehältnissen verpflichtet sich der Anbieter, diese wieder an uns zurückzusenden. Für verloren gegangene oder nicht nur unerheblich beschädigte Sammelbehältnisse behalten wir uns vor, eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, insgesamt also 11,90 Euro für jede(n) verloren gegangene(n) oder beschädigte(n) „Refila-Box“, „Leergut-Karton“ oder „Tabaluga-Box“ bzw. eine Gebühr von 20,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, insgesamt also 23,80 Euro für jeden verlorenen gegangenen oder beschädigtem Palette-Karton zu berechnen.

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5. Datenlöschung Bei einer Entsorgung von Geräten mit Datenspeicher, Festplatten, Speichermedien etc. über die Standard-Sammelbehälter („Refila-Box“, „Leergut-Karton“, „Palette-Karton“, „Tabaluga-Box“ etc.) kann keine Haftung für Datenverlust bzw. –missbrauch übernommen werden. Sofern der Anbieter diese Materialien bzw. Abfälle dennoch über die vorgenannten Standard-Sammelbehälter entsorgt, ist dieser für die zuverlässige Datenlöschung selbst verantwortlich. Eine Datenlöschung durch uns erfolgt hierbei nicht. 6. Nicht vergütungsfähige Materialien / Entsorgungsgebühren 6.1 Wir vergüten nur Materialien, die auf unserer Ankaufspreisliste aufgeführt sind, und zwar nach den folgenden Kriterien: a) Materialien gem. Ziff. 1.1.1: -

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-

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nur unbeschädigte funktionstüchtige Tintenpatronen- und Tonerkartuschen sowie Trommeleinheiten, die keine nicht OEM Erweiterungen enthalten; sämtliche eingesandten Tintenpatronen- und Tonerkartuschen sowie Trommeleinheiten werden als Leerkartuschen bzw. Leermodule gewertet, auch wenn diese noch voll sein sollten; keine DECT-Telefone und sonstige minderwertige Geräte, inklusive Akkus und Batterien, sowie sonstigen Zubehörteilen wie z.B. Kopfhörer, Ladegeräte etc.; verwogen wird ohne Zubehör, Batterien bzw. Akku; nur Kabel, Kabelstränge und Litzenkabeln, die Kupferkerne enthalten; verwogen wird ohne Stecker und sonstige Zusatzteile wie z.B. Ferritkerne oder Adapter. Lichtwellenleiter/Lichtwellenkabel werden grundsätzlich kostenpflichtig gem. Ziff. 6.2 entsorgt; soweit im Übrigen nach Gewicht vergütet wird, gilt: verwogen wird ohne Anhaftungen und sonstige Bauteile wie z.B. Batterien, Akku, Gehäuse, Metallblenden und Bleche, Stecker oder ähnliche Komponenten.

b) Materialien gem. Ziff. 1.1.2: -

nur Compact Discs (CD), Digital Versatile Discs (DVD) und Blu-Ray Discs (BR), die nicht zerschnitten, geschreddert oder zerbrochen sind; verwogen wird ohne Umverpackung oder Hüllen.

6.2 Für die Entsorgung von nicht auf unseren Vergütungs-, Ankaufs- und Verwertungsliste aufgeführten eingesandten Materialien (sog. artfremde Abfälle) sowie für die Entsorgung von stark verschmutzten, beschädigten, nicht originalen oder bereits recycelten eingesandten Tintenpatronenund Tonerkartuschen berechnen wir eine Entsorgungsgebühr von 1,00 Euro pro KG zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, also insgesamt 1,19 Euro pro KG. Wir behalten uns zudem vor, nicht vergütungsfähiges Material stattdessen auf Kosten des Anbieter zurückzusenden. 7. Reklamationsfrist Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Vergütungsbeleges / der Belastungsanzeige schriftlich (auch per Email) anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

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8. Gültigkeitsbereich dieser Bedingungen Diese Konditionen gelten für nur innerhalb Deutschlands. Bei grenzüberschreitenden Abholungen gelten abweichende Bedingungen. Gerne lassen wir Ihnen diese auf Anfrage zukommen. 9. Warenzeichen und Markennamen Alle Warenzeichen, eingetragene Warenzeichen und Markennamen sind Eigentum der Inhaber und werden nur zum Zweck der Beschreibung in unseren Dokumenten verwendet. Sie sind in keiner Weise mit uns in Verbindung zu bringen. 10. Änderungen und Irrtümer Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 11. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Verträgen mit dem Anbieter ist Würzburg, Deutschland. 12. Anwendbares Recht Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetzt in der Fassung vom 01.06.2012 in Verbindung mit dem Elektround Elektrogerätegesetzt in der jeweils aktuellen Fassung. 13. Gerichtsstand Soweit nicht anders vereinbart und zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg/Deutschland. Wir sind ist jedoch berechtigt, den Anbieter auch an seinem Sitz bzw. Niederlassung zu verklagen.

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