Capital Requirement Regulation (CRR) -

Volksbank Ulm-Biberach eG Offenlegungsbericht gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Capital Requirement Regulation (CRR) - per 31. Dezember...
Author: Frida Sachs
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Volksbank Ulm-Biberach eG Offenlegungsbericht gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Capital Requirement Regulation (CRR) -

per 31. Dezember 2015

Inhaltsverzeichnis Präambel ................................................................................................ 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) ................................ 4 Eigenmittel (Art. 437 CRR) ...................................................................... 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ............................................... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)................................................. 8 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) ............................................... 14 Marktrisiko (Art. 445 CRR) .................................................................... 15 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) .................................................... 16 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) .................................................. 17 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) ...................................................................................... 18 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR) ........................... 21 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)....... 22 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ....................................... 24 Verschuldung (Art. 451 CRR)................................................................ 26 Abkürzungsverzeichnis ......................................................................... 29 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente .................................................. 30 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .................. 32

Präambel

Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgt im Bundesanzeiger.

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR)

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele zur Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: § § § § § §

Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge

Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebes sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das Beteiligungsrisiko und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Unabhängig davon erfolgt die Betrachtung des Liquiditätsrisikos in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken im Rahmen einer Risikoabsicherung beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR)

Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad hocBerichterstattung. Ergänzend weisen wir auf die Darstellung im Lagebericht hin. Die in unserem Haus angewandten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und steuerbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebnisVorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 46,2 Mio. €, die Auslastung lag bei 65,3 %. Neben dem Leitungsmandat bei unserem Institut bekleiden die Vorstandsmitglieder weitere 3 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 2. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 20 und der weiteren Aufsichtsmandate 3. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 und 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 und 4 KWG zugrunde gelegt. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 7 Sitzungen statt. Zusätzlich tagten die Fachausschüsse für Prüfung, Personal, Kredit und Bau in insgesamt 13 Sitzungen. Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.

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Eigenmittel (Art. 437 CRR)

Eigenmittel (Art. 437 CRR) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konform vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang „I. Offenlegung der Kapitalinstrumente“ dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel, inklusive der Eigenmittelquoten, sind im Anhang „II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“ detailliert dargestellt (in TEUR): Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital (Passiva 9 bis 12)

188.850

Korrekturen / Anpassungen -

bilanzielle Zuführungen* (z.B. aus Bilanzgewinn, zum Fonds für allgemeine Bankrisiken)

9.134

-

gekündigte Geschäftsguthaben

3.133

-

nicht CRR-konformes Ergänzungskapital

+

allgemeine Kreditrisikoanpassung

19.247

+

Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) darunter Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB TEUR 64.669

83.660

+/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel

0

-301 279.189

*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt

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Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)

Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt (in TEUR): Risikopositionen

Eigenmittelanforderungen

Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen (nach Standardansatz)

1 0 14 0 0 316 55.910 42.505 10.410 4.428 0 0 0 1.563 5.835 2.195 0

Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach dem Standardansatz Basisindikatoransatz für operationelle Risiken

0

10.520

Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Eigenmittelanforderungen insgesamt

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0 133.697

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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Risikopositionen gem. Art. 112 CRR (in TEUR): Forderungsklassen

Gesamtwert

Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach Standardansatz Gesamt

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Durchschnittsbetrag

39.509 129.152 21.026 0 0 423.381 936.901 309.556 1.168.180 334.058 365.514 82.099 50.420 0 0

37.751 124.585 24.629 0 0 414.840 929.711 322.249 1.143.890 299.477 368.303 76.606 50.775 0 0

0

0

98.626 72.938 43.054 0 3.348.701

98.462 72.743 42.389 0 3.308.078

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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten (in TEUR): Deutschland

EU

Nicht-EU

39.509

0

0

129.152

0

0

21.026

0

0

Multilaterale Entwicklungsbanken

0

0

0

Internationale Organisationen

0

0

0

Institute

419.298

3.083

1.000

Unternehmen

900.082

18.131

18.688

1.161.700

2.595

3.885

363.397

543

1.574

50.406

2

12

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

0

0

0

Gedeckte Schuldverschreibungen

0

0

0

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

0

0

0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

98.626

0

0

Beteiligungen

72.858

80

0

Sonstige Positionen

43.054

0

0

0

0

0

3.299.108

24.434

25.159

Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen

Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen

Verbriefungspositionen nach Standardansatz Gesamt

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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien (in TEUR): Privatkunden

Firmenkunden

(NichtSelbständige)

gesamt

davon KMU

davon Verarbeitendes Gewerbe

davon Baugewerbe

davon Groß- und Einzelhandel, Reparaturen

davon Kreditinstitute

davon Öffentliche Verwaltung

davon Grundstücks- und Wohnungswesen

davon Dienstleistungen (einschließlich freier Berufe)

davon Sonstige Branchen

Staaten oder Zentralbanken

0

39.509

0

0

0

0

39.509

0

0

0

0

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften

0

129.152

0

0

0

0

549

128.560

0

0

43

Öffentliche Stellen

0

21.026

0

0

0

0

20.159

0

0

0

867

Multilaterale Entwicklungsbanken

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Internationale Organisationen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Institute

0

423.381

0

0

0

0

423.381

0

0

0

0

54.665

882.236

309.556

267.643

131.201

96.559

25.278

0

140.005

95.430

126.120

Mengengeschäft

718.350

449.830

334.058

94.211

58.962

59.063

3.180

0

35.669

99.845

98.900

Durch Immobilien besichert

241.819

123.695

82.099

14.601

8.329

10.876

3.315

0

44.844

15.727

26.003

Unternehmen

10.316

40.104

0

10.189

4.818

4.494

0

0

11.585

5.765

3.253

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Gedeckte Schuldverschreibungen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

98.626

0

0

0

0

98.626

0

0

0

0

Beteiligungen

0

72.938

0

18

0

24

71.067

0

528

0

1.301

Sonstige Positionen

0

42.759

0

0

0

0

42.759

0

0

0

0

Verbriefungspositionen nach Standardansatz

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

1.025.445

2.323.256

725.713

386.662

203.310

171.016

727.823

128.560

232.631

216.767

256.487

Ausgefallene Positionen

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

gesamt

Alle hier nicht aufgeführten Branchenangaben haben einen Anteil von unter 10 Prozent an der jeweiligen Risikoposition.

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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)

Risikopositionen nach Restlaufzeiten (in TEUR): < 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

> 5 Jahre

Staaten oder Zentralbanken

39.509

0

0

Regionale oder lokale Gebietskörperschaften

31.324

41.859

55.969

Öffentliche Stellen

8

9.979

11.039

Multilaterale Entwicklungsbanken

0

0

0

Internationale Organisationen

0

0

0

Institute

145.804

274.457

3.120

Unternehmen

374.935

197.797

364.169

Mengengeschäft

439.179

95.834

633.167

Durch Immobilien besichert

24.701

45.666

295.147

Ausgefallene Positionen

13.312

3.637

33.471

Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen

0

0

0

Gedeckte Schuldverschreibungen

0

0

0

Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

0

0

0

Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

98.626

0

0

Beteiligungen

72.938

0

0

Sonstige Positionen

43.054

0

0

0

0

0

1.283.390

669.229

1.396.082

Verbriefungspositionen nach Standardansatz Gesamt

Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) und im Falle von Eventualverbindlichkeiten bzw. Anderen Verbindlichkeiten werden Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem bestehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.1 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.

1

im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassungen

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)

Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR): wesentliche Wirtschaftszweige2

Privatkunden Firmenkunden Groß- und Einzelhandel, Reparaturen

Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten

Bestand EWB

Bestand PWB3

Bestand Rückstellungen

Nettozuführung/ -auflösung von EWB/Rückstellungen

Direktabschreibungen

14.568 66.428

8.189 33.654

132 5.928

-3 -9.783

253 50

11.157

4.017

519

472

26

Summe

4.184

Eingänge auf abgeschriebene Forderungen

329

254

Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten (in TEUR): wesentliche geografische Gebiete4

Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten

Deutschland EU Nicht-EU

Bestand EWB

Bestand PWB

Bestand Rückstellungen

80.916

41.776

6.060

0

0

0

80

67

0

Summe

4.184

Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangsbestand der Periode EWB

Zuführung

Auflösung

Verbrauch

wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen

Endbestand der Periode

54.029

8.776

10.302

10.660

0

Rückstellungen

3.659

3.786

1.385

0

0

41.843 6.060

PWB

3.486

698

0

0

0

4.184

Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert und für die Klassenbezeichnung Staaten benannt. Für die Klassenbezeichnung Institute verwenden wir die Sitzstaatenmethode.

2

3 4

Alle hier nicht aufgeführten Wirtschaftszweige haben einen Anteil kleiner 10 Prozent an der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten. Die Pauschalwertberichtigungen werden aufgrund ihres pauschalen Charakters nicht aufgeteilt. Auf die Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen wird verzichtet, da die regionale Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten auch die Verteilung der notleidenden Forderungen darstellt. Die notleidenden Forderungen betreffen nahezu vollständig Kunden innerhalb Deutschland, weshalb auf eine weitere Untergliederung für das Ausland verzichtet wird.

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)

Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht (in %)

0 2 4 10 20 35 50 70 75 100 150 250 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln

Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung

610.724 0 0 0 17.971 286.316 79.197 0 1.168.180 1.055.603 32.084 0 98.626 0

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

nach Kreditrisikominderung

678.488 0 0 0 21.882 286.316 79.197 11.940 1.134.902 1.005.761 31.589 0 98.626 0

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Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit positiven Wiederbeschaffungswerten in Höhe von insgesamt 228 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 Abs. 7 CRR unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 CRR vorgesehenen Angaben.

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Marktrisiko (Art. 445 CRR)

Marktrisiko (Art. 445 CRR) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Zum 31.12.2015 bestanden keine zu berücksichtigenden Marktrisiken.

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Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)

Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 f. CRR ermittelt.

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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR)

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch für die bestehenden Mitgliedschaften bei Kreditgenossenschaften und Mitgliedschaften bei Nichtbanken. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen und Mitgliedschaften dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die ausschließlich mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Beteiligungen und Mitgliedschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle (in TEUR): Beteiligungen und Mitgliedschaften innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes

Buchwert

beizulegender Zeitwert

Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen

Börsenwert

0

0

69.379

93.496

0

0

Andere Beteiligungspositionen

0

0

Die auf Grundlage der Bilanzierung nach HGB bestehenden latenten Neubewertungsreserven betragen 24.117 TEUR. Beteiligungen und Mitgliedschaften außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen

Buchwert

beizulegender Zeitwert

0

0

3.559

3.934

0

0

Börsenwert

0

0

Die nicht börsengehandelten Positionen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes resultieren praktisch ausschließlich aus dem Aktienanteil in einem Spezialfonds, bei dem keine entsprechenden latenten Neubewertungsreserven ermittelt werden. Im Berichtszeitraum erfolgten keine Verkäufe von Verbundbeteiligungen sowie von Beteiligungen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes. Kumulierte, saldierte Gewinne und Verluste sind daher nicht entstanden. Bei den Eigenmitteln wurden keine latenten Neubewertungsreserven berücksichtigt.

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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR)

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg des Zinsniveaus und einer Drehung (kurzfristig fallend und langfristig steigend) der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir neben dem Szenario „Konstantes Zinsniveau“ die vom DGRV empfohlenen Zinsszenarien (verkürzte Darstellung der Anzahl der Stützpunkte): Standard-Szenarien Drehung + ─ nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Drehung ─ + nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Steigend nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Fallend nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen

1-Monatssatz

5-Jahressatz

10-Jahressatz

+ 3 BP

0 BP

- 12 BP

+ 88 BP

0 BP

- 118 BP

1-Monatssatz

5-Jahressatz

10-Jahressatz

- 6 BP

0 BP

+ 13 BP

- 177 BP

0 BP

+ 81 BP

1-Monatssatz

5-Jahressatz

10-Jahressatz

+ 6 BP

+ 15 BP

+ 12 BP

+ 130 BP

+ 129 BP

+ 97 BP

1-Monatssatz

5-Jahressatz

10-Jahressatz

- 9 BP

- 11 BP

- 14 BP

- 200 BP

- 200 BP

- 150 BP

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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR)

Stress-Szenarien Drehung + ─ nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Drehung ─ + nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Steigend nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Fallend nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen

1-Monatssatz

5-Jahressatz

10-Jahressatz

+ 64 BP

0 BP

- 16 BP

+ 209 BP

0 BP

- 126 BP

1-Monatssatz

5-Jahressatz

10-Jahressatz

- 36 BP

0 BP

+ 22 BP

- 298 BP

0 BP

+ 191 BP

1-Monatssatz

5-Jahressatz

10-Jahressatz

+ 22 BP

+ 20 BP

+ 18 BP

+ 220 BP

+ 207 BP

+ 191 BP

1-Monatssatz

5-Jahressatz

10-Jahressatz

- 42 BP

- 30 BP

- 25 BP

- 475 BP

- 244 BP

- 169 BP

Gegenüber dem Szenario Konstant (konstantes Zinsniveau) ergeben sich per 31.12.2015 für die vom DGRV empfohlenen Szenarien auf Jahressicht folgende Werte: Standard-Szenarien

Zinsänderungsrisiko in TEUR Rückgang der Erträge in TEUR

Erhöhung der Erträge in TEUR

Drehung + ─

0

951

Drehung ─ +

479

0

Steigend

0

109

Fallend

0

402

Stress-Szenarien

Zinsänderungsrisiko in TEUR Rückgang der Erträge in TEUR

Erhöhung der Erträge in TEUR

Drehung + ─

0

2.184

Drehung ─ +

1.094

0

56

0

0

480

Steigend Fallend

Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste vor allem bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve (─ +) zu erwarten.

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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR)

Zusätzlich werden für die Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Per 31.Dezember 2015 beträgt der aufsichtsrechtliche Zinsrisikokoeffizient im Anlagebuch 16,81 Prozent. Zinsänderungsrisiko Reduzierung des Zinsbuchbarwerts in TEUR

Erhöhung des Zinsbuchbarwerts in TEUR

Ad hoc + 200 BP

46.948

0

Ad hoc – 200 BP

0

13.298

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Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR)

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff. CRR fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.

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Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kreditrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung ·

Bürgschaften und Garantien

b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) · · ·

Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen

Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um · ·

öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Bausparkassen und Lebensversicherer.

Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.

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Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)

Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten (in TEUR): Forderungsklassen

Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen

Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Gewährleistungen / finanzielle Sicherheiten Lebensversicherungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 38.424 9.571 18.314 14.963 0 0 2.092 251 0 0 0 0 0 0

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

0 0 0

0 0 0

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Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vermögenswerte (in TEUR): Buchwerte der belasteten Vermögenswerte

Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente5 Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte

Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte

278.621

Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte

Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte

2.362.103

0

0

68.238

81.318

45.049

46.272

111.927

116.938

0

151.564

Erhaltene Sicherheiten (in TEUR): beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel

Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten

beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen 0

0

Aktieninstrumente

0

0

Schuldtitel

0

0

Sonstige Vermögenswerte

0

0

0

0

Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS

Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR): Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten

273.572

Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 278.621

Bei den ausgewählten Verbindlichkeiten handelt es sich um zweckgebunden Mittel (Förderkredite), die von uns zweckgebunden als Kundenkredite weitergeleitet wurden, sowie um Offenmarktgeschäfte. Die Förderkredite sind durch Abtretung der entsprechenden Kundenforderungen einschließlich der dazugehöriger Sicherheiten besichert. Die Absicherung der Offenmarktgeschäfte erfolgte durch die Verpfändung von Wertpapieren. 5

Neben Aktien sind hier weitere Eigenmittelinstrumente erfasst.

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)

Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote6) betrug zum 31.12.2015 10,6 Prozent gegenüber 10,8 Prozent im Vorjahresbericht. Der Rückgang ist im Wesentlichen zurückzuführen auf den geringeren Umfang der Offenmarktgeschäfte.

6

Buchwert belasteter Vermögenswerte und Sicherheiten Vermögenswerte und Sicherheiten insgesamt

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Verschuldung (Art. 451 CRR)

Verschuldung (Art. 451 CRR) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar (in TEUR): Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße

anzusetzende Werte

Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte

2.569.831

Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist

k.A. 175

Anpassungen für derivative Finanzinstrumente

370

Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)

k.A.

Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind

156.209 k.A. k.A.

Sonstige Anpassungen

69.585

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote

Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote

2.795.820

Risikopositionswerte der CRR-Verschuldungsquote

Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen)

2.642.675 3.434 2.639.241

Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

267 103

Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften

k.A. k.A. k.A.

Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte

k.A.

Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate Derivative Risikopositionen insgesamt

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

k.A. k.A. 370

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Verschuldung (Art. 451 CRR)

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

k.A.

Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften

k.A. k.A. k.A. k.A.

Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)

k.A.

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt

k.A.

Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert

704.643

Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge

548.434

Andere außerbilanzielle Risikopositionen

156.209

Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)

k.A.

Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)

k.A.

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote

176.282 2.795.820

Verschuldungsquote Verschuldungsquote (in %)

6,31

Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

k.A. k.A.

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Verschuldung (Art. 451 CRR)

Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden

Risikopositionswerte der CRR-Verschuldungsquote 2.141.179 0 2.141.179 0 59.476 126.083

Institute

422.049

Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert

348.971

Risikopositionen aus dem Mengengeschäft

744.677

Unternehmen

181.748

Ausgefallene Positionen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)

43.557 214.618

Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 6,31 Prozent und liegt damit deutlich über der diskutierten Mindestforderung von 3 Prozent. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: · ·

bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Änderungen in der Kernkapitalausstattung.

Im Berichtsjahr hatte sich vor allem auch die Zunahme des Kernkapitals um 5.383 TEUR ausgewirkt.

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis Abs.

Absatz

ABS

Asset Backed Securities

AG

Aktiengesellschaft

Art.

Artikel

BP

Basispunkte

CDS

Credit Default Swap

CRR

Capital Requirement Regulation (Verordnung (EU) Nr. 575/2013)

DGRV

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

eG

eingetragene Genossenschaft

EG

Europäische Gemeinschaft

EU

Europäische Union

EUR

Euro

EWB

Einzelwertberichtigung

f.

folgende

ff.

fortfolgende

gem.

gemäß

GmbH

Gesellschaft mit begrenzter Haftung

HGB

Handelsgesetzbuch

i. S. v.

im Sinne von

i. V. m. in Verbindung mit k. A.

keine Angaben

kfr.

Kurzfristig

KMU

kleine und mittlere Unternehmen

KSA

Kreditrisiko-Standardansatz

KWG

Kreditwesengesetz

lfr.

langfristig

Nr.

Nummer

OECD

Organisation for Economic Co-operation and Development

OGA

Organismen für gemeinsame Anlagen

OTC

Over-the-Counter

PWB

Pauschalwertberichtigung

TEUR

tausend Euro

%-Pkt.

Prozentpunkte

§(§)

Paragraph(en)

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Anhang

Anhang I.

Offenlegung der Kapitalinstrumente Tabelle: Geschäftsguthaben (CET1)

1 2 3

Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN, Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht

4 5 6 7

Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)

8 9 9a 9b 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

Volksbank Ulm-Biberach eG k.A. deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 71.258 71.258 100% 100% Passivum fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Ja Seite 30/44

Offenlegung der Kapitalinstrumente

31

Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung

32 33 34

Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

35

Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen

36 37

Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. k.A. nein k.A.

Ist ein Feld nicht anwendbar, wird „k.A.“ angegeben

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

II.

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen 71.258 26 (1), 27, 28, 29, verbundene Agio Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 71.258 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 1 26 (1) (c) 93.500 26 (1) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 11.825 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 k.A. 486 (2) Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A. 483 (2) standsschutz bis 1. Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Bek.A. 84, 479, 480 trag in konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwik.A. 26 (2) schengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) 176.282 vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen k.A. 34, 105 (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert 302 36 (1) (b), 37, um entsprechende Steuerschulden) (ne472 (4) gativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

10

11

12 13

14

15 16

17

18

Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)

k.A. 33 (a)

k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k.A. 32 (1)

k.A. 33 (b)

k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)

k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

Seite 33/44

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

19

20 20a

20b

20c

20d 21

22 23

24 25

25a

Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)

k.A. 36 (1) (k)

k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k.A. 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

k.A. 48 (1) k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)

k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (a), 472 (3)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

25b

Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: … 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) 29 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 36 (1) (l)

k.A.

k.A.

k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 k.A. 481

k.A. 481 k.A. 36 (1) (j)

302 176.282 k.A. 51, 52 k.A.

k.A.

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

33

Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 k.A. Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A. standsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regu0 latorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen k.A. 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) k.A. 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) k.A. 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

486 (3)

483 (3) 85, 86, 480

486 (3)

52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)

56 (b), 58, 475 (3)

56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)

56 (d), 59, 79, 475 (4)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

41

41a

41b

41c

Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: …

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A.

k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A.

k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a)

k.A.

k.A. 467, 468, 481

k.A. 467 k.A. 468 k.A. 481

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

42

Betrag der von den Posten des Ergänk.A. zungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zuk.A. sätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) 44 0 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 45 176.282 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen k.A. verbundene Agio 83.660 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A. standsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 19.247 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatori102.907 schen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen k.A. 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) k.A. 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

56 (e)

62, 63 486 (4)

483 (4) 87, 88, 480

486 (4)

62 (c) und (d)

63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)

66 (b), 68, 477 (3)

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

54

54a 54b

55

56

56a

Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)

k.A. k.A.

k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)

k.A.

k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A.

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

56b

56c

57

58 59

Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC=T1+T2)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a)

k.A.

k.A. 467, 468, 481

k.A. 467 k.A. 468 k.A. 481 k.A.

102.907 279.189

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

59a

60

Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Risikogewichtete Aktiva insgesamt

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

k.A.

k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b)

k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b)

k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)

1.539.722

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

10,55 92 (2) (a), 465

10,55 92 (2) (b), 465 16,71 92 (2) (c)

k.A. CRD 128, 129, 130

k.A. k.A. k.A. k.A. CRD 131

6,05 CRD 128

6.036 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4)

k.A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

74 75

In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige k.A. 36 (1) (c), 38, 48, latente Steueransprüche, die aus tempo470, 472 (5) rären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 19.247 62 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 19.247 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes k.A. 62 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) k.A. 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) Betrag am Tag der Offenlegung (TEUR)

(B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

(C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1k.A. 484 (3), 486 (2) Instrumente, für die die Auslaufregelunund (5) gen gelten k.A. 484 (3), 486 (2) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die und (5) Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (4), 486 (3) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1Instrumente, für die die Auslaufregelunund (5) gen gelten k.A. 484 (4), 486 (3) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die und (5) Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 83.660 484 (5), 486 (4) 84 Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelunund (5) gen gelten k.A. 484 (5), 486 (4) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenund (5) ze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

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