Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes

Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes IPv6-Adressen für die öffentliche Verwaltung Wie beantrage ich IPv6-Adressen LIR Überbli...
Author: Edwina Schubert
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Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes

IPv6-Adressen für die öffentliche Verwaltung Wie beantrage ich IPv6-Adressen LIR

Überblick

 LIR de.government im BVA • • •

Was ist eine LIR, was ist eine Sub-LIR? Besonderheiten LIR de.government Beantragung von IPv6-Adressen

 Sub-LIR •

Wer ist zuständig / Wie werden wir Sub-LIR

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Eine LIR als „Einwohnermeldeamt“ des Internets ■

Eine Local Internet Registry (LIR) im Internet ■

■ ■ ■



Verwaltung eines von der zuständigen Regional Internet Registry (RIR) zur Verfügung gestellten Adressraums Verantwortung für IPv4- und IPv6-Adressen Vergabe von IP-Adressen an Endkunden Führen des Zuordnungsregisters mit allen organisatorischen und technischen Ansprechpartnern Anschluss an einen Internet Service Provider (ISP) ■ Weltweit eindeutige Adresszuteilung je Internet-anschluss notwendig ■ Eigene WAN-Infrastruktur

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SubLIRs als Vergabeinstanzen

Regionale Internet Registry

Strategische LIR de.government

Operative LIR de.government

Sub-LIR‘s der Bundesländer

Sub-LIR‘s der Verwaltungsnetze

Sub-LIR BMVg

Sub-LIR PSN

DOI

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LIR de.government: Aufgaben der operativen LIR Die LIR de.government für die deutsche Verwaltung



Aufgaben der LIR de.government im BVA



Betrieb der operativen LIR für IPv6

 Prüfung von IPv6-Adressplänen und Zuteilung von Adressraum an SubLIRs   

Schnittstelle zum RIPE NCC (operativ) Ausbildung des Personals der Sub-LIRs Mitarbeit an der Entwicklung von Richtlinien (sog. Policies)

LIR de.government - Besonderheiten Die LIR de.government für die deutsche Verwaltung  Kernaspekte der LIR de.government:

 

Verwaltung von IPv6-Adressraum, kein IPv4-Adressraum



Wesentliche Unterschiede zu einer „Internet-LIR“:

Vergabe von Adressraum an sog. Sub-LIRs, d.h. eigene verantwortliche LIRs u.a. für jedes Bundesland und jedes Verwaltungsnetz 1. Gesamtvertretung der Deutschen Verwaltung, d.h. aller Sub-LIRs, in den internationalen Gremien 2. Lediglich Verwaltung von IPv6-Adressraum 3. Keine Adressvergabe an Endnutzer! 4. Keine eigene WAN-Infrastruktur, d.h. Leitungen  Abhängigkeit von Internet Service Providern!

Nutzer

Nutzer des IPv6-Adressraums sind alle öffentlichen Einrichtungen in Deutschland Behörden, Bundeswehr, Polizeien, Schulen, THW, etc.

 Vorteile:  IP Adressvergabe kostenneutral von einer zentralen öffentlichen Stelle  Adressraum ist unabhängig vom Infrastrukturdienstleister - (LIR de.government benötigt keine eigene WAN-Infrastruktur)  Einheitliche Adressplattform für alle e-Government Vorhaben (Hintergrund: §3 IT NetzG)

Beantragung von IPv6 Adressen 

IPv6-Adressen werden nicht direkt über die LIR de.government bezogen

 

Sub-LIRs nehmen IPv6-Address-Assigments vor Erster Schritt: geeignete Sub-LIR identifizieren



Erste Anlaufstelle ist die Sub-LIR des zuständigen Bundeslandes



Bei Unklarheiten oder bei der Vermittlung von zuständigen Kontakten unterstützt die operative LIR

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Was kostet die Teilnahme am de.government Adressraum?



Die Teilnahme am de.government IPv6-Adressraum und die Nutzung von IPv6-Adressen ist grundsätzlich kostenfrei.



Das BMI/ IT I 5 zahlt stellvertretend im Rahmen seiner RIPE-Mitgliedschaft einen Mitgliedsbeitrag zwischen 1500-5000 Euro pro Jahr, abhängig von dem Gesamtadressvolumen

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Wir haben bereits IPv6-Adressen … …können wir auch IPv6-Adressen der de.government beziehen? Zwei Optionen:

1. • 2.

Tausch des bestehenden IPv6-Adressblocks gegen einen Block aus dem Bestand der de.government Der zuständige Provider muss bereit sein, statt des eigenen Adressraums den de.government-Adressraum zu routen. Der bereits genutzte Adressraum kann auch unverändert weiter (ggf. parallel) genutzt werden.



Für die IPv6-Kommunikation mit anderen Teilnehmern über das NdB-Verbindungsnetz (früher: DOI) ist allerdings die Verwendung von de.government-Adressen notwendig

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Wie werden wir Sub-LIR? (1/2) 

Nachweis Adressbedarf:



Jeder Adressraum-Teilnehmer Sub-LIR werden, wenn ein Adressbedarf der Größenordnung /32 nachgewiesen werden kann.



Mehrere Bedarfsträger dürfen bei zusammen o.g. Adressbedarf eine gemeinsame Sub-LIR bilden.



→ Bei der Prüfung des Adressbedarfes richtet sich die LIR an gültige RIPE-Richtlinien (derzeit u.a. ripe-655)



Nachvollziehbarkeit einer Auslastung von ca. 30% des Adressraums

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Wie werden wir Sub-LIR? (2/2) 

Für die Gründung einer Sub-LIR ist, muss die Voraussetzung erfüllt werden, technisch und organisatorisch in der Lage zu sein, Dienstleistungen für die eigenen Teilnehmer zu übernehmen.

 Erstellung eines nachvollziehbaren Adresskonzepts 



(nach RIPE-RL auditierungsfähig) Kontaktdaten - erreichbare Ansprechpartner

Wenn Sie Interesse an der Bildung einer Sub-LIR haben, sollten Sie sich mit der IPv6-Kontaktstelle in Verbindung setzen



Eine Sub-LIR wird über das IPv6-Adressrahmenkonzept festgelegt  Überarbeitung

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt für Rückfragen: Annette Südmeyer Rolf Brandt

Thomas Lodzinski [email protected] 022899 358 3551