Bundesteilhabegesetz (BTHG) Auswirkungen auf Strukturen und Finanzierung der Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie

Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Auswirkungen auf Strukturen und Finanzierung der Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatri...
Author: Sophia Arnold
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Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Auswirkungen auf Strukturen und Finanzierung der Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie Fortbildung

Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie Süd: Beatrice Schüll Telefon E-Mail Website

07961 / 959 280 [email protected] www.akademiesued.org

Beschreibung Zum 01.01.2017 sollen das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in Kraft treten. Die neuen Gesetze sehen einen deutlichen Ausbau der Steuerungsmacht der Träger der Eingliederungshilfe einschließlich eines Prüfungsrechts und Kürzungsmöglichkeiten hinsichtlich der Vergütung vor. Gleichzeitig werden erhebliche Strukturveränderungen beabsichtigt, die es von den Leistungserbringern umzusetzen gilt. Darüber hinaus soll zukünftige eine Unterscheidung von ambulanten, teilstationären und stationären Eingliederungshilfeleistungen entfallen, so dass nur noch Fachleistungen verbleiben. Das System Lebensunterhalt wird im stationären Eingliederungshilferecht abgeschafft. Dies führt zu nicht unerheblichen Problematiken für die Leistungserbringer in Bezug auf die Umsetzung der heimrechtlichen Vorschriften.

Inhalte       

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Ziele des Bundesteilhabegesetzes und Pflegestärkungsgesetz III Auflösung der Strukturen von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen Neudefinition des Behinderungsbegriffs Trennung von pädagogischen/unterstützenden Leistungen von Unterkunft und Verpflegung im stationären Bereich (Personenzentrierung) Was bedeutet die Personenzentrierung der Fachleistung? Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Auswirkung der Herauslösung der Unterkunftsleistung aus der Eingliederungshilfe (Beseitigung „Sondersystem Lebensunterhalt in Einrichtungen“) Neuregelungen im Bereich Unterkunft und Verpflegung Auswirkungen der pflegerischen Betreuungsleistungen nach dem SGB XI auf die Eingliederungshilfeleistungen nach dem BTHG Bedeutung der Verzahnung von SGB XI- und BTHG-Leistungen für ambulante Leistungen Bedeutung der Verzahnung von SGB XI- und BTHG-Leistungen für Menschen mit hohen pflegerischen Bedarfen Auswirkungen der Neufassung des Leistungs- und Vertragsrechts Poolen von Leistungen durch den Sozialhilfeträger (Beweislastumkehr zulasten der Leistungsberechtigten) Steuerungsmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers Kürzungen bei Nichterfüllung der Leistungsvereinbarung Verbesserung im Bereich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren können sich Änderungen ergeben, die dann eine Anpassung der Inhalte notwendig machen, um die Aktualität zu gewährleisten. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Zielgruppen Vorstände, Gesellschafter, Leitungskräfte, Verantwortliche und Interessierte aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Referent Reinhold Hohage Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht und Partner in der Kanzlei Hohage, May & Partner in Hamburg Vorstand Stiftung Leben mit Behinderung, Eckernförde www.hohage-may.de

Kooperation Diese Veranstaltung wird durchgeführt in Kooperation mit dem Fachbereich Menschen mit Behinderung des Paritätischen Baden-Württemberg

Termin Dienstag 13.12.2016

Uhrzeit: 10:30 – 17:00 Uhr

Veranstaltungsort Das SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark liegt verkehrsgünstig mitten im Naherholungsgebiet auf der Waldau. Mit seinen sechs Konferenz- und Seminarräumen, Großem und Kleinem Saal und einer exzellenten Gastronomie bietet es den idealen Rahmen für Tagungen, Messen, Firmen- und Vereinsveranstaltungen in einer grünen Oase. Der Waldaupark bietet seinen Gästen 100 kostenfreie Parkplätze direkt am Haus. Und sollte dieser Platz einmal nicht reichen, stehen weitere kostenlose Parkplätze eine Sportplatzlänge entfernt zur Verfügung. SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart Tel. 0711 7885-4501 [email protected] http://www.waldaupark.de

Anmeldung und Kosten Für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen kostet das Tagesseminar inkl. Tagesverpflegung € 80,-. Für Nicht-Mitgliedsorganisationen beträgt die Teilnahmegebühr € 120,-.

Anmeldung:

per Fax an 0711 / 2155-190 online über www.akademiesued.org per Mail an [email protected]

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Datum:

13. Dezember 2016

Ort:

Stuttgart

Buchungsnummer:

FIII.02.001 HIERMIT MELDE ICH MICH VERBINDLICH AN!

Name, Vorname: Name und Anschrift der Arbeitsstätte/Einrichtung:

Mitglied im Paritätischen BW: Mitglied im Paritätischen:

JA  JA 

NEIN  NEIN 

Telefonnummer: Emailadresse: Unterstützungsbedarf

 aufgrund einer Beeinträchtigung benötige ich folgenden Unterstützungsbedarf:

Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

Die Teilnahmegebühr beträgt € 80,- (für Mitglieder des Paritätischen) und € 120,(für Nicht-Mitglieder). Der Betrag ist unter der Kennziffer FIII.02.001und dem Namen der teilnehmenden Person nach Rechnungserhalt auf das Konto der Paritätischen Akademie Süd gGmbH zu überweisen.

__________________________________________________________________________ Ort/Datum

Rückfragen an: Tel: E-Mail: Homepage:

Unterschrift

Beatrice Schüll, Paritätische Akademie Süd 0 79 61 / 959 280 [email protected] www.akademiesued.org

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paritätischen Akademie Süd gGmbH.

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