Bundeshaushaltsplan 2017 Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Inhalt Kapitel

Bezeichnung

Seite

Vorwort zum Einzelplan.........................................................................................................................................

3

Überblick zum Einzelplan .....................................................................................................................................

4

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan .....................................................................................................

6

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität.........................................................................................................

7

Ausgaben-Tgr. 01 Neue Mobilität..........................................................................................................................

14

Ausgaben-Tgr. 02 Digitale Agenda.......................................................................................................................

18

Ausgaben-Tgr. 03 Luft- und Raumfahrt.................................................................................................................

24

Anlage 1 Wirtschaftspläne....................................................................................................................................

31

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren........................................................................................................

32

Anlage 1 Wirtschaftspläne....................................................................................................................................

45

0903 Energie und Nachhaltigkeit...................................................................................................................................

46

Ausgaben-Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen.................................................

55

Ausgaben-Tgr. 02 Energetische Gebäudesanierung............................................................................................

58

0904 Chancen der Globalisierung..................................................................................................................................

61

Anlage 1 Wirtschaftspläne....................................................................................................................................

70

0910 Sonstige Bewilligungen.........................................................................................................................................

73

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben............................................................................

82

Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter..................

83

Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter....................

86

0912 Bundesministerium................................................................................................................................................

91

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt...............................................................................................................

98

Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................

101

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung...............................................................................................

109

Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................

112

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..........................................................................................

119

Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................

123

Ausgaben-Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur.......................................................................................................

123

Ausgaben-Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.......................

125

Ausgaben-Tgr. 08 Erkundung und Erprobung der CCS-Technologie...................................................................

127

Ausgaben-Tgr. 09 Geschäftsstelle der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW)...................................

128

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle....................................................................................................

137

Einnahmen-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).................................................................................

140

Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden..........................................................

141

Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer..................................................................................................................................................................

141

Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union............................................................

142

Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden..........................................................

142

Ausgaben-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)...................................................................................

143

0917 Bundeskartellamt..................................................................................................................................................

147

-2-

Kapitel

Bezeichnung

Seite

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)......

152

Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem WindSeeG durch das BSH

158

Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben.................................................................................

165

Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)..................................................................................................

166

Personalhaushalt..................................................................................................................................................

175

-3-

Vorwort

09

Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik, Energiepolitik, Industriepolitik, Mittelstandspolitik, einschließlich Ausbildung und Fachkräftegewinnung, Außenwirtschaftspolitik sowie Innovationspolitik und die digitale Agenda zuständig. Das BMWi koordiniert zudem gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregierung. Daneben ist das Ressort der Ansprechpartner für die Belange der neuen Bundesländer. Die Wirtschaftspolitik soll das in Deutschland bestehende Wachstumspotential langfristig stärken und so zum Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger beitragen. Dabei gilt es, sowohl den eingeschlagenen Konsolidierungskurs der Bundesregierung fortzuführen und die Investitionskraft der öffentlichen Hand sicherzustellen, als auch eine von Investitionen und Kaufkraft getragene wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Zu den Aufgaben des BMWi gehört es, zum einen Leitlinien im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft zu formulieren und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland mitzugestalten. Dabei hat das BMWi die Federführung für die Wettbewerbs- und Vergabepolitik sowie für die spezifischen Regeln für die Märkte in den Bereichen Energie und Post sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Zum anderen setzt das BMWi durch gezielte Fördermaßnahmen für innovative Technologien, mittelständische Aktivitäten sowie den Energie- und Außenwirtschaftsbereich Impulse für dauerhaftes, tragfähiges Wachstum und Wohlstand. Deutschland ist ein Land der Innovationen und einer starken Industrie. Das BMWi fördert technischen Fortschritt und Strukturwandel und leistet damit auch einen Beitrag, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu sichern. Neben der Innovationsförderung und -beratung kümmert sich das BMWi vor allem um Technologie- und Innovationstransfer, die Ressourceneffizienz und den Zugang zu Rohstoffen. Besondere

Bedeutung haben zudem die Industriebereiche Luft- und Raumfahrt, Maritime Wirtschaft sowie die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien. Mittelständische Unternehmen bilden mit rund 70 Prozent der Arbeitsplätze das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Das BMWi unterstützt mit einer zielgerichteten Mittelstandspolitik die Innovationsfähigkeit und Wachstumskräfte des Mittelstandes. Dazu gehören förderpolitisch die Aufgaben, Gründungsimpulse zu setzen, die regionalen Wirtschaftsstrukturen zu stärken, unternehmerisches Know-how zu fördern, die Fachkräftesicherung voranzutreiben und die Potenziale der Dienstleistungswirtschaft effizient zu erschließen. Als Energieministerium gestaltet BMWi die Energiewende. Zentrales Anliegen ist dabei, die Ziele des energiepolitischen Dreiecks aus Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit sowie Bezahlbarkeit miteinander in Einklang zu bringen. Der förderpolitische Fokus liegt dabei auf den zukunftsträchtigen Bereichen der Erneuerbaren Energien, der Energieforschung und der Steigerung der Energieeffizienz, auch und gerade im Gebäudebereich. Das BMWi setzt hierzu sowohl eigene Haushaltsmittel als auch Mittel des Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKF) ein. Eine intensive Einbindung in die internationalen Wirtschaftsbeziehungen ist für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands unverzichtbar. Der Außenhandel ist die wichtigste Säule der deutschen Wirtschaft. Das BMWi wirkt deshalb im internationalen Kontext auf die Schaffung freier Märkte und einen fairen Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland unterstützt das BMWi insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ausländische Märkte erfolgreich zu erschließen und wirbt um internationale Investoren für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung werden fortentwickelt und vorrangig an den Zielen Wohlstand und Beschäftigung ausgerichtet.

Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan des BMWi gliedert sich im Programmhaushalt in fünf Kapitel mit vier Oberthemen und ein Kapitel für sonstige Bewilligungen (0910). Im Verwaltungshaushalt ist der Einzelplan in acht Kapitel unterteilt. Auf das Kapitel zur Veranschlagung von zentralen Verwaltungseinnahmen und -ausga-

ben (0911) folgen die Kapitel für das Bundesministerium und seine sechs Behörden im Geschäftsbereich. Daneben werden wesentliche Teile der Ausgaben des BMWi im Energie- und Klimafonds (EKF) etatisiert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen im Bereich der Energiewende und der Energieeffizienz.

-4-

09

Überblick zum Einzelplan Soll 2017 1 000 €

Überblick zum Einzelplan 09

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

447 371 11 183

455 527 10 413

-8 156 +770

4 269 313 120 581

Gesamteinnahmen..................................................

458 554

465 940

-7 386

4 389 894

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

780 113 300 511 5 049 805 1 704 579 -100 029

750 994 282 674 5 015 158 1 647 583 -74 626

+29 119 +17 837 +34 647 +56 996 -25 403

61 228 89 419 252 258 374 799

721 547 297 524 4 659 607 1 579 669 -

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

7 734 979 886 093 6 848 886

7 621 783 870 244 6 751 539

+113 196 +15 849 +97 347

777 704 290 848 486 856

7 258 347 765 176 6 493 171

Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ Aus Hauptgruppe 5................................................. Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... Aus Hauptgruppe 7................................................. Aus Hauptgruppe 8.................................................

597 572 167 895 664 44 349 75 613

581 682 173 507 649 42 176 72 230

+15 890 -5 612 +15 +2 173 +3 383

69 239 85 597 81 96 398 39 533

527 277 156 569 350 22 816 58 164

Zusammen..............................................................

886 093

870 244

+15 849

290 848

765 176

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................

3 989 011 1 065 427 1 076 584 765 235 185 665 59 220 25 070 4 770 3 870 2 470 700 800 000

Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts Kurzbezeichnung der Finanzhilfe

Lfd. Nr. 25. Subventionsbericht (Anlage 1)

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

Mio. €

Mio. €

Mio. €

3

4

5

6

7

58

1 481

1 547

1 123

Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen

12

1 054

1 282

1 088

GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

36

437

437

373

22

322

328

320

17

317

343

207

Lfd. Nr.

Kapitel

1

2

1

0903 6092

Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW Förderbank

2

0903

5

0902 0910

9

0901

10

0903 6092

- nur Teilbeträge der Haushaltsansätze Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - nur Teilbeträge der Haushaltsansätze Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

-5-

Überblick zum Einzelplan Soll 2017 1 000 €

Überblick zum Einzelplan 09

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

09

Ist 2015 1 000 €

Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts Lfd. Nr.

Kapitel

1

2

15

0902 0910

Kurzbezeichnung der Finanzhilfe

Lfd. Nr. 25. Subventionsbericht (Anlage 1)

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

Mio. €

Mio. €

Mio. €

3

4

5

6

7

Förderung kleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe und berufliche Bildung

37

158

132

132

- nur Teilbeträge der Haushaltsansätze 16

0903

Gewährung von Anpassungsgeld (APG) an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus

13

109

113

112

20

0902

Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen

26

63

62

61

-6-

09

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan

Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 3208 Tit. 871 01 und 872 01. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0911 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 100 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 686 02. 4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0910 Tit. 526 01 und 662 01. 5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 531 02. 6. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0911 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 7. Bei den FuE-orientierten Förderprogrammen, die aus den Kapiteln 0901 bis 0910 finanziert werden, dürfen in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben einschließlich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unmittelbar als Antragsteller auftreten. Die Feststellung der Förderwürdigkeit der Projektanträge erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens. Die gewährten Fördermittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Näheres regeln die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2017 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2016 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 5 Haushaltsgesetz 2017 (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 5 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 100 DKK = 13,40016 EUR; 1 USD = 0,91853 EUR; 1 CHF = 0,92293 EUR.

-7-

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Innovations- und Technologiepolitik in einem Umfang von 2 738 Mio. Euro zusammengefasst. Einen Schwerpunkt bildet zusammengefasst die technologieoffene Förderung des innovativen Mittelstandes mit einem Gesamtvolumen von 804 Mio. Euro. Hervorzuheben sind das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit 548 Mio. Euro (Titel 683 01) sowie die Förderung der Industrieforschung mit 240 Mio. Euro (Titel 686 01). Außerdem fließen beträchtliche Anteile der Fördermittel innerhalb der Fachprogramme (wie Energie, Luft- und Raumfahrt) an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Diversifizierungsprozess von Unternehmen der Verteidigungsindustrie in innovative zivile Sicherheitstechnologien wird im Umfang von rund 7,5 Mio. Euro (Titel 683 03) unterstützt. Der Bereich der Neuen Mobilität wird im Jahr 2017 mit rund 111 Mio. Euro gefördert, darunter insbesondere die Maritimen

Technologien (32 Mio. Euro, Titel 683 12) und die Verkehrstechnologien (45 Mio. Euro, Titel 683 11). Die Programmausgaben im Bereich Elektromobilität sind in den Energie- und Klimafonds (EKF) eingegliedert. Der Förderbereich Digitale Agenda wird im Jahr 2017 mit rund 173 Mio. Euro gefördert. Wichtiger und größter Ausgabenschwerpunkt ist mit insgesamt 1,6 Mrd. Euro der Bereich der Luft- und Raumfahrt (Tgr. 03). Die Luftfahrtforschung (Titel 683 31) wird im Jahr 2017 mit rund 152 Mio. Euro gefördert. Das Nationale Programm für Weltraum und Innovation (Titel 683 32) wird mit 276 Mio. Euro gefördert. Die Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) wächst auf rund 432 Mio. Euro an (Titel 685 31 und 894 31). Für die Europäische Weltraumorganisation ESA (Titel 896 31) stehen 755 Mio. Euro zur Verfügung.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ein innovativer Mittelstand ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend. Mittelständische Unternehmen entwickeln dank ihrer Kreativität und Marktnähe besonders viele innovative Produkte und Dienstleistungen. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Forschungs-, Technologie- und Entwicklungsvorhaben von KMU, insbesondere durch das ZIM. Die Programme können für alle Technologien in Anspruch genommen werden. Ziel dieser technologieoffenen Förderung des innovativen Mittelstandes ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovationskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte Forschung und Produktentwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stellt eine Schlüsselbranche von nationalem Interesse dar, der unter wirtschaftlichen, technologischen und sicherheitspolitischen Aspekten eine hohe strategische Bedeutung zukommt. Gleichzeitig ist durch schrumpfende Wehretats in zahlreichen Industriestaaten und eine Verschärfung der internationalen Konkurrenz eine Verschlechterung der Marktsituation für die deutsche Verteidigungsindustrie zu beobachten. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Diversifizierungsprozess von Unternehmen der Verteidigungsindustrie in den verwandten und erfolgversprechenden Markt für zivile Sicherheitstechnologien. Das Ziel der Fördermaßnahme besteht darin, durch die Stärkung der ziviltechnologischen Innovationskompetenz die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verteidigungsindustrie nachhaltig zu erhöhen. Der Bereich "Neue Mobilität" fördert die Entwicklung neuer Fahrzeug- und Systemtechnologien im Bereich des Automatisierten Fahrens und innovativer Fahrzeuge sowie innovativer maritimer Technologien und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige, wie den Automobilbau, den Handel sowie den Schiffbau und die Mee-

restechnik. Die Ausgaben dienen auch Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt. Mit der Digitalen Agenda treibt die Bundesregierung die Digitalisierung der Wirtschaft und den Übergang zu Industrie 4.0 entscheidend voran. Dazu gehören insbesondere die spezifische Förderung von innovativer Forschung und Entwicklung bei IKT Schlüsseltechnologien. Darüber hinaus werden Gründer und Startups unterstützt und der Aufbau IKT-basierter Netze in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verwaltung vorangetrieben. Die Mikroelektronik ist unabdingbar für die Umsetzung der Digitalisierung und von Industrie 4.0. Energiesparende und auf die Anforderungen hin entwickelte mikroelektronische Bausteine (Chips) sind für die meisten wirtschaftlich bedeutenden Industriebereiche in Deutschland notwendig, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Daher ist eine Mikroelektronikfertigung in Deutschland und Europa essentiell und entsprechende Neuentwicklungen und -investitionen werden unterstützt. So soll gemeinsam mit der Industrie und anderen Mitgliedsstaaten die Anschubfinanzierung für ein EU-IPCEI-Großprojekt Mikroelektronik gesichert werden. Dies auf europäischer Ebene breit angelegte Vorhaben soll der Abwanderung von Entwicklung und Fertigung von Hochtechnologien ins außereuropäische Ausland entgegen wirken und die Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Bereich dieser Schlüsselindustrie deutlich stärken. Die Luftfahrtforschung entwickelt innovative Technologien, um bei wachsendem Luftverkehrsaufkommen zusätzliche Belastungen von Mensch und Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden. Die Maßnahmen orientieren sich an der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung und an dem Strategiedokument "Flightpath 2050", in dem sich die gesamte europäische Luftfahrtbranche ehrgeizigen Umweltzielen, wie einer Reduzierung der CO2-Emmissionen um 75 Prozent bis 2050, verpflichtet. Eingebettet in die nationale Hightech-Strategie soll

-8-

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität mit den Aktivitäten unter anderem eine technologische Vorreiterrolle der deutschen Luftfahrtindustrie im Hinblick auf ein umweltverträgliches Luftverkehrssystem und die Stärkung der Gesamtsystemfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie in verschiedenen Bereichen und Ausprägungen gefördert werden. Die Förderung der Raumfahrt orientiert sich an der Raumfahrtstrategie der Bundesregierung. Raumfahrt leistet wesentliche Beiträge zu staatlichen Vorsorgeaufgaben (z. B. Sicherheit, Katastrophenprävention und -bewältigung sowie Umweltschutz). Eine kommerzielle Nutzung hat sich in bestimmten Bereichen etabliert (z. B. Telekommunikation) oder

Überblick zum Kapitel 0901

ist im Entstehen (z. B. Navigation, Erdfernerkundung). Ziel der Bundesregierung ist es, deutsche Spitzenpositionen in Weltraumforschung und -technologie auszubauen und den deutschen Unternehmen gute Chancen in den entstehenden Märkten zu bieten. Die deutsche Beteiligung an Programmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und die nationale Raumfahrtförderung sind dabei eng miteinander verzahnt. Der Ausgabenschwerpunkt Luft- und Raumfahrt setzt auf eine inhaltlich aufeinander abgestimmte Forschungsförderung des DLR, der nationalen Projektförderung und der europäischen Zusammenarbeit im Rahmen der ESA.

Soll 2017 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Übrige Einnahmen..................................................

-

-

-

-

Gesamteinnahmen..................................................

-

-

-

-

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

1 700 1 832 674 904 055 -

1 700 1 709 489 878 682 -

+123 185 +25 373 -

Gesamtausgaben.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

2 738 429 2 738 429

2 589 871 2 589 871

+148 558 +148 558

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................

2 194 072 449 751 512 216 318 365 98 740 15 000 800 000

43 625

43 625 43 625

490 1 611 023 801 885 2 413 398 2 413 398

-9-

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

-

-

(-)

548 474

543 474 9

555 405

Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 500 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 02. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 20 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 01.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 683 01 Innovationsförderung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) -165 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 440 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.............................................. 115 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................. 225 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................. 100 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901. 3. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden in den Programmen PRO INNO II, InnoNet, NEMO, INNO-WATT (KMU-Teil) und ZIM sowie aus der Rückführung von Beteiligungsausfällen bei geförderten Technologieunternehmen im Rahmen des 2004 beendeten Programms FUTOUR bzw. FUTOUR 2000 fließen den Ausgaben zu. 4. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Einzel- und Kooperationsprojekte einschließlich Netzwerkmanagementförderung............................................................................. 2. Ausfinanzierung Altprogramm FUTOUR.........................................

548 374 100

Zusammen............................................................................................

548 474

Aus dem Titel werden das bundesweite und technologieoffene "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" sowie die Abwicklung von Vorgängermaßnahmen finanziert: 1. Förderung von FuE-Kooperationsprojekten und Kooperationsnetzwerken kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie von einzelbetrieblichen FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich ergänzender Leistungen zur Markteinführung. 2. Ausfinanzierung von Verpflichtungen aus dem Altprogramm FUTOUR.

- 10 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 683 01

3. Mindestens 40 Prozent des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Gutachten/Begleitforschung.................................................................. Fachtagungen.......................................................................................

1 000 €

20 000 250 250

683 02 Innovationsberatung -634

7 310

Verpflichtungsermächtigung......................................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................

7 250 T€ 4 850 T€ 1 200 T€ 1 200 T€

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 2 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. Haushaltsjahr 2018................................................................. 1 000 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno).......................................... 2. Zentrale Beratungsstellen...............................................................

5 310 2 000

Zusammen............................................................................................

7 310

Aus dem Titel werden folgende Maßnahmen finanziert: Zu 1.: Das Programm “go-Inno“ unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit technologischem Potenzial bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete, qualifizierte Beratungen. Es geht um Innovationsmanagement mit dem Ziel der Verbesserung der internen Prozesse und der Befähigung für eigene FuE-Projekte. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 2.: Neben der direkten Unterstützung von KMU werden mit der finanziellen Beteiligung an unterschiedlichen Beratungsstellen Unternehmen - insbesondere KMU Hilfestellungen gegeben. Dabei weisen vor allem die “Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes“ sowie die “Nationale Kontaktstelle für KMU“ rasch und einfach Wege zu Innovationen und den Unterstützungen hierzu auf Bundes-, Länder- sowie europäischer Ebene. Das Programm “go-cluster“ unterstützt besonders leistungsfähige Innovationscluster, die mehrheitlich von KMU getragen sind, als Impulsgeber für Technologietransfer und wirtschaftliches Wachstum. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Evaluationen/Begleitforschung.............................................................

1 000 €

500 40

7 315 2 800

9 432

- 11 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 683 02 Bezeichnung

Fachtagungen, Multiplikatorenarbeit und Informationstransfer.............

1 000 €

200

683 03 Innovationsprogramm zur Unterstützung von Diversifizierungsstrategien -165 von Unternehmen der Verteidigungswirtschaft in zivile Sicherheitstechnologien

7 463

9 109

126

29 112

29 130

22 970

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 133 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 6 670 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 4 878 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 585 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Das Innovationsprogramm hat zum Ziel, die überwiegend in der Verteidigungswirtschaft tätigen Unternehmen bei der Diversifizierung ihrer Produktpalette mit dem Ziel der Schaffung bzw. Stärkung eines zivilen Standbeines zu unterstützen. Die Programmausrichtung liegt im Bereich der Technologien für zivile Sicherheit. Eine Kooperation mit zivilen Unternehmenspartnern und wissenschaftlichen Einrichtungen soll diese Diversifizierungsstrategien erleichtern. Gefördert werden Innovationen und Technologien der Unternehmen aus der Verteidigungswirtschaft, die gemäß dem EU-Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEul) der experimentellen Entwicklung zuzurechnen sind. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Fachtagungen und -informationen........................................................

1 000 €

453 100

685 01 Technologie- und Innovationstransfer -165 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................ 11 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 02. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 600 T€ mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 02 und Kap. 0902 Tit. 686 07. Haushaltsjahr 2018................................................................ 1 600 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................. 1 000 T€ Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung

1. WIPANO.......................................................................................... 2. Förderung des Normenwesens....................................................... 3. Innovative Beschaffung...................................................................

1 000 €

21 800 2 000 2 000

- 12 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Noch zu Titel 685 01 Bezeichnung

1 000 €

4. Internationale Zusammenarbeit im Bereich Produktsicherheit........

3 312

Zusammen............................................................................................

29 112

Zu 1.: Mit der neuen Richtlinie “WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ werden Hochschulen, Unternehmen sowie freie Erfinderinnen und Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen unterstützt. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 2.: Gefördert werden Normungsprojekte des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), Berlin. Das Institut ist für Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Verwaltung Träger der deutschen Normenarbeit. Zu 3.: Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) unterstützt und berät Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Überdies werden Pilotprojekte gefördert, die darauf abzielen, das Potenzial der staatlichen Nachfrage zur Stimulierung von Innovationen stärker auszuschöpfen. Hierunter fällt u. a. die sog. “vorkommerzielle Auftragsvergabe“ (engl. “Pre Commercial Procurement“ (PCP)), bei der mehrere Teilnehmer im Wettbewerb zueinander bedarfsgerechte Lösungen entwickeln, die sie anschließend weiter vermarkten dürfen. So können Innovationen in gesellschaftlich relevanten Bereichen gefördert und wichtige Wachstumsimpulse gesetzt werden. Ferner sollen beispielhafte Leistungen öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Innovationen und der Gestaltung innovativer Beschaffungsprozesse mit einem Preis ausgezeichnet werden. Zu 4.: Die Förderung bilateraler Kooperationen auf dem Gebiet der Produktsicherheit zielt darauf ab, zu einem gleichartigen Verständnis der materiellen Anforderungen an die Produktsicherheit und Qualitätsinfrastruktur (Normung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung) zu gelangen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Begleitforschung/Evaluation................................................................. Fachtagungen....................................................................................... Bezeichnung

1 000 €

1 883 150 50 1 000 €

Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an das DIN geleistet: 0618 - 539 99........................................................................................ 0629 - 684 09........................................................................................ 0701 - 684 03........................................................................................ 0719 - 684 09........................................................................................ 1017 - 685 01........................................................................................ 1107 - 684 05........................................................................................ 1210 - 686 08........................................................................................ 1217 - 684 09........................................................................................ 1413 - 511 01........................................................................................ 1601 - 685 04........................................................................................ 3004 - 683 20........................................................................................ 3004 - 683 27........................................................................................

1 3 840 6 410 461 247 15 820 2 199 13 58

Zusammen............................................................................................

5 073

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

- 13 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

685 02 Nationale Akkreditierungsstelle -165

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

1 500

1 500

1 340

240 000

204 000 1 678

204 112

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 500 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901. 3. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu benennen und für diese eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung sicherzustellen. Diese nationale Akkreditierungsstelle ist in Deutschland nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) in Verbindung mit der AkkStelleG-Beleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3962) die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH). Die DAkkS GmbH nimmt für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3964), die den wesentlichen Teil ihrer Ausgaben abdecken werden. Eine Finanzierungslücke wird gleichwohl verbleiben, die aus dem Bundeshaushalt zu tragen ist. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass nicht alle von der DAkkS GmbH auszuführenden Tätigkeiten gebührenfähig sind (z. B. Gremientätigkeiten).

686 01 Industrieforschung für Unternehmen -165 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 220 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.............................................. 118 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 74 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 26 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung in den Programmen "Industrielle Gemeinschaftsforschung" und zu Nr. 2 der Erläuterungen (einschl. Vorläuferprogramme) fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)........... 2. FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen (INNO-KOM)...............

169 000

Zusammen............................................................................................

240 000

71 000

- 14 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 01

1.

2.

3.

Die industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert die dauerhafte Forschungskooperation in branchenweiten Netzwerken mit dem Ziel, insbesondere kleinen und mittleren deutschen Unternehmen den Zugang zu Forschungsergebnissen zu erleichtern, die sie benötigen, um den Anschluss an den technischen Fortschritt zu erreichen bzw. zu halten. Bei den Gesamtaufwendungen für die geförderten Forschungsvorhaben ist eine adäquate Eigenbeteiligung durch die Wirtschaft anzustreben. Bei der Umsetzung der Maßnahme unterstützt die gemeinnützige Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungseinrichtungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Rahmen eines Vertrages. Das Programm “FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen“ - Innovationskompetenz (INNO-KOM) soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen Deutschlands stärken und damit den wirtschaftlichen Aufholprozess dieser Regionen nachhaltig unterstützen. Das Programm beinhaltet die Förderung marktorientierter FuE-Projekte und die Förderung von Projekten der industriellen Vorlaufforschung sowie den "Investitionszuschuss wissenschaftlich-technische Infrastruktur". Mindestens 65 000 T€ des Ansatzes sind für Maßnahmen in den neuen Ländern zweckgebunden. Ingesamt nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Maßnahmen in den alten Ländern verausgabt werden.

Einzelheiten regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten (zu Nr. 2 der Erläuterungen)................................. Gutachten/Begleitforschung/Koordinierung von europäischen Kooperationsvorhaben.................................................................................... Fachtagungen.......................................................................................

1 000 €

1 850 500 100

Mehr wegen Aufstockung des Förderprogramms industrielle Gemeinschaftsforschung.

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

-

-

Titelgruppe 01 Tgr. 01 Neue Mobilität Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 24. 3. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: 686 24. Haushaltsjahr 2018................................................................. 1 000 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 000 T€

(110 682)

(112 551) (18 601)

(-)

- 15 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

546 11 Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundes-165 regierung

500

500

427

500

480 8 940

145

45 011

47 300 8 761

35 026

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 400 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden. Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an die Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung (GGEMO) geleistet: Bezeichnung

1 000 €

1. Kap. 1210 Tit. 546 01...................................................................... 2. Kap. 1602 Tit. 546 01...................................................................... 3. Kap. 3004 Tit. 683 23......................................................................

500 250 250

Zusammen............................................................................................

1 000

662 11 Zinsausgleichsystem auf CIRR-Basis -634 Erläuterungen: Auf der Grundlage der OECD-Exportkreditvereinbarung vom 15. April 2002 und zur Anpassung an internationale Marktbedingungen kann für die Refinanzierung von Schiffbaukrediten auf Basis des CIRR-Satzes (Commercial Interest Reference Rate) ein Zinsausgleich gewährt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, gegenüber dem Bund verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt einer erstmaligen Zinsausgleichszusage und während der Laufzeit von Finanzierungen geförderter Schiffbauaufträge an Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Innovationsförderung des deutschen Schiffbaus zu 1/3 zu beteiligen, soweit sich diese Finanzhilfen auf Empfänger mit Sitz in dem jeweiligen Land beziehen. Einzelheiten der Förderung regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

683 11 Verkehrstechnologien -165 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 34 069 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 6 971 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 8 828 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 9 180 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 9 090 T€ Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1.

Restabwicklung bis 31.12.2014 eingegangener Verpflichtungen für das Forschungsprogramm "Mobilität und Verkehrstechnologien".............................................................................................. 2. Forschungsprogramm "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien" 2.1 Automatisiertes Fahren................................................................. 2.2 Innovative Fahrzeuge (Straße und Schiene)................................

21 261 21 032

Zusammen............................................................................................

45 011

2 718

- 16 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 683 11 (Titelgruppe 01)

Grundlage für die Ausfinanzierung von bis zum 31. Dezember 2014 (Ende der EU-Notifizierung) eingegangener Verpflichtungen ist das Anfang 2009 in Kraft getretene Forschungsprogramm der Bundesregierung "Mobilität und Verkehrstechnologien" für den bodengebundenen Verkehr. Mit dem Programm "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien" ist eine produktund technologieorientierte Förderung von Forschungsmaßnahmen des "Automatisierten Fahrens" sowie "Innovativer Fahrzeuge" aufgenommen worden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... Gutachten/Begleitforschung.................................................................. Fachtagungen.......................................................................................

2 250 47 50

683 12 Maritime Technologien -165

32 271

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 6 450 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 400 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 6 450 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 10. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 10. Haushaltsjahr 2018................................................................ 2 500 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 500 T€ Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Schifffahrt........................................................................................ 2. Meerestechnik.................................................................................

19 071 13 200

Zusammen............................................................................................

32 271

Grundlage der Förderung ist das Programm "Maritime Technologien der nächsten Generation". Die Fördermaßnahmen sind eingebettet in die Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel des Programms ist die Unterstützung der Maritimen Branche bei der Technologieentwicklung zur Sicherung der nationalen maritimen Standorte. Es geht um Schiffstechnologien, Maritime Sicherheit, neue Transportkonzepte auf und im Wasser, um autonome robuste Systeme, Kommunikationsund Informationstechnologien, nachhaltige Nutzung der Ozeane sowie um flankierende Maßnahmen bei der Offshore Energienutzung. Die Maßnahmen dienen dem Erhalt und der Erschließung neuer Märkte, der Reduzierung von Produktionskosten, der Verbesserung von Vorhersagemodellen, der Verkürzung von Produktionszyklen sowie dem Klima- und Umweltschutz und damit dem Erhalt und Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... Vorjahr (mitveranschlagt bei)

Kap. 0901 Tit. 683 14 ............................................

Soll 2016 1 000 €

6 000

1 590 Ist 2015 1 000 €

-

32 271

32 153

- 17 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 683 12 (Titelgruppe 01) Vorjahr (mitveranschlagt bei)

Soll 2016 1 000 €

Kap. 0901 Tit. 892 10 ............................................ Zusammen ............................................................

Ist 2015 1 000 €

25 000 31 000

8 807 8 807

683 13 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft -165 Verpflichtungsermächtigung......................................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................

4 400

1 000 900

744

3 000

6 000

-

9 000 T€ 4 000 T€ 3 000 T€ 2 000 T€

Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 10. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen vorrangig der Unterstützung des Koordinators der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung, Ausrichtung und Nachbereitung der Nationalen Maritimen Konferenz. In Einzelfällen können - in Umsetzung der Ergebnisse der Nationalen Maritimen Konferenzen und der Entschließung des Deutschen Bundestages zur maritimen Wirtschaft Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft dienen. Ab 2017 soll - in Abhängigkeit der Ende 2016 vorliegenden Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zum Tiefseebergbau - die Vorbereitung und Umsetzung eines Pilot Mining Tests finanziert werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Studien, Gutachten, Begleitforschung, Geschäftsstelle zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Masterplans Maritime Technologien (NMMT), Fachveranstaltungen, Fachinformationen und -dokumentationen sowie Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen........................................................................................................

1 000 €

1 500

683 14 F&E und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit -165 Verpflichtungsermächtigung......................................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................

5 400 T€ 2 400 T€ 1 800 T€ 1 200 T€

Erläuterungen: Ab 2017 erfolgt eine Neuausrichtung des Programms, welches der gesamten Branche offen steht. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 31.

- 18 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

892 10 Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze -634

25 000

25 000

(173 026)

(97 912) (12 162)

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 9 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 13. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 12. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 000 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 12. Haushaltsjahr 2018................................................................ 2 500 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 500 T€ Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 000 T€ 4. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Die Förderung unterstützt die deutsche Werftindustrie bei der technischen und wirtschaftlichen Risikoabsicherung von im europäischen Schiffbau erstmalig zur Anwendung kommenden Innovationen (z.B. Klimaschutz, Produktivitätssteigerungen). Dadurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie gestärkt und dazu beigetragen werden, in diesem Bereich Arbeitsplätze neu zu schaffen oder zu erhalten. Die Förderung von Innovationen zugunsten der deutschen Werftindustrie ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung im Bereich der Maritimen Technologien. 2. Im Fall der Zusage einer Zinsausgleichsgarantie durch den Bund zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen ist ab dem Zeitpunkt einer erstmaligen Zinsausgleichszusage und während der Laufzeit von Finanzierungen geförderter Schiffbauaufträge Voraussetzung für die Gewährung von Innovationsbeihilfen, dass sich das Land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, zu 1/3 an den Innovationsbeihilfen beteiligt, soweit sich diese Finanzhilfen auf Empfänger mit Sitz in dem jeweiligen Land beziehen. 3. Grundlage der Förderung ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie basierend auf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern. Das Programm sieht eine nicht rückzahlbare Innovationsbeihilfe sowie eine Förderung innovativer schiffbaulicher Verfahren und Technologien ohne unmittelbaren Schiffbauauftrag vor, sofern die geförderte Innovation zeitlich gebunden im Schiffbau genutzt wird. 4. Aus dem Ansatz können Ausgaben zur Evaluation des Programms sowie sonstige Verwaltungskosten geleistet werden.

Titelgruppe 02 Tgr. 02 Digitale Agenda Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

8 807

- 19 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 02

683 21 Entwicklung digitaler Technologien -165

59 432

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 63 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 21 100 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 18 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 15 300 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 9 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 20 000 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 22 und 686 23. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 6 000 T€ mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 22 und 686 23. Haushaltsjahr 2018................................................................. 2 000 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................. 2 000 T€ Haushaltsjahr 2020................................................................ 2 000 T€ 4. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen, wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach einer Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Intelligente Technologie für Produkte, Produktion, Smart Home und Dienste..................................................................................... 2. Intelligente Dienste und Daten für die Wirtschaft............................ 3. Trusted Cloud für die Wirtschaft...................................................... 4. Studien, Pilot- und Transfervorhaben.............................................. 5. Gründerwettbewerb-Digitale Innovationen......................................

32 500 12 500 2 500 10 000 1 932

Zusammen............................................................................................

59 432

Die Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalen Agenda 2014 - 2017 der Bundesregierung und der Hightech-Strategie - Innovationen für Deutschland. Zu 1.: Im Rahmen von "Autonomik für Industrie 4.0" geht es um intelligente Produktion, Produkte und Dienste im multidimensionalen Internet der Zukunft, Themenfelder, wie Service und Assistenz. Mensch-Technik-Interaktion und 3D in industriellen Anwendungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Mit dem Thema "PAiCE" werden folgende primäre Themenfelder im Zusammenhang mit IKT für Industrie 4.0 gefördert: Technologien für ein durchgängiges Produkt-Engineering (by design), sichere und robuste Kommunikation zur Digitalisierung der Industrie einschließlich taktiles Internet, 3D-Technologien für industrielle Anwendungen, Entwicklung modularer Plattformen im Bereich der Service-Robotik sowie FuE zu unternehmensübergreifenden, autonom agierenden und dezentral organisierten Logistiklösungen einschließlich M2M Kommunikation (machine-to-machine). Bei "Smart Service Welt" steht das Konzept vernetzter physischer Plattformen im Mittelpunkt, die eine große Vielfalt von Anforderungen abdecken und in unterschiedlichen Bereichen, wie z. B. Fahrzeug- und Maschinenbau, Logistik, Gesundheitswirtschaft oder in der netzbasierten Wirtschaft Anwendung finden. Mit "Smart Service Welt II" sollen Dienste in noch nicht oder unterrepräsentierten Anwendungsbereichen erschlossen werden. Spezifisch sollen auch Services für smarte ländliche, nichturbane Regionen konzipiert werden, die eine hohe Verwertungsperspektive haben. Ziel von "Smart Home" ist die Bündelung von Interessen deutscher Hersteller und Anbieter zur Schaffung eines (exportorientierten) Massenmarkts Smart Home-fähiger Geräte und Systeme, die interoperabel und sicher sind (Interoperabilitätsstandards, Zertifikate).

56 477 5 702

38 748

- 20 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 683 21 (Titelgruppe 02)

Zu 2.: Projekte mit Leuchtturmcharakter sollen mit "Smart Data" angestoßen werden, die Lösungen zur Nutzung digitaler Massendaten in strategischen Nutzungsfeldern, insbesondere auch für den Mittelstand, entwickeln und prototypisch erproben. Zu 3.: Durch Einrichtung eines Cloud-Portals und die Vergabe eines Trusted Cloud Labels sollen einheitliche und transparente Bewertungskriterien für die Cloud-Nutzung geschaffen werden. Dadurch sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, Vertrauen in Cloud Services aufzubauen. Zu 4.: In diesem Rahmen sollen neue Themenfelder hinsichtlich technologie- und wissenschaftspolitischer Potenziale ausgelotet werden. Neben einzelnen Studien werden verschiedene Projekte gefördert, die teilweise auch als Vorlauf für künftige Förderschwerpunkte dienen. Auf nationaler und internationaler Ebene soll der Transfer digitaler Kompetenz aus Trusted Cloud, Smart Service Welt u. a. ermöglicht werden (Hub-Konzept des Bitkom). Zu 5.: Mit der Initiative "Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen" werden tragfähige Geschäftsideen im Bereich zukunftsweisender und kreativer Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Begleitforschung/Evaluation................................................................. Fachtagungen/Informationstransfer......................................................

1 000 €

2 800 3 400 900

686 22 Mittelstand Digital -165

42 314

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 45 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 9 800 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 18 400 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 16 400 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 21 und 686 23. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 6 000 T€ mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 21 und 686 23. Haushaltsjahr 2018................................................................. 2 000 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................. 2 000 T€ Haushaltsjahr 2020................................................................ 2 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Mittelstand 4.0................................................................................. eStandards...................................................................................... Usability........................................................................................... Studien und Pilotvorhaben.............................................................. GeoBusiness...................................................................................

36 400 2 000 1 614 2 000 300

Zusammen............................................................................................

42 314

1. 2. 3. 4. 5.

Die Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalen Agenda 2014 - 2017 der Bundesregierung und der neuen Hightech-Strategie Innovationen für Deutschland. Im Rahmen des Förderschwerpunktes “Mittelstand-Digital“ werden Maßnahmen zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft und des Handwerks bei der Di-

28 835 3 470

16 532

- 21 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 22 (Titelgruppe 02)

gitalisierung ihrer Produktions- und Geschäftsprozesse sowie der Einführung und Umsetzung des eBusiness gefördert, die ein hohes Anwendungs- und Transferpotenzial haben. Umgesetzt werden der Transfer technologischer IT-Lösungen und -Anwendungen und die Entwicklung, Erprobung sowie öffentlichkeitswirksame Verbreitung vorwettbewerblicher Demonstrations- und Pilotlösungen. zu 1. Bei "Mittelstand 4.0" werden mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe mittels bundesweit aufgestellter Kompetenzzentren durch passgenauen Technologie- und Wissenstransfer fit für die Digitalisierung des eigenen Betriebs gemacht. Mittelstand 4.0 befasst sich mit verschiedensten Themen der Digitalisierung, wie beispielsweise Industrie 4.0-Anwendungen und Fragen des elektronischen Business und zielt auf die Information und Sensibilisierung von Unternehmern. zu 2. Die Förderprojekte unterstützen Mittelstand, Handwerk und Verwaltung bei der Nutzung von vorbildlichen Lösungen unter Nutzung von eBusinessStandards. Sie zielen damit auf die Steigerung der Effizienz der betrieblichen Prozesse und die Senkung der Prozesskosten. zu 3. Die Förderprojekte zielen auf die Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit betrieblicher Software, indem geeignete Hilfestellungen für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt und erprobt werden. Positive Nutzererlebnisse stärken die betrieblichen IT-Anwendungen und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit von Software-Anbieter und -Anwendern. zu 4. Im Rahmen von Studien und Pilotvorhaben sollen Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse ausgelotet werden. Ergebnisse dienen der zielgerichteten Fortschreibung und Fundierung des intelligenten Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). zu 5. Die in der Kommission für Geoinformationswirtschaft entwickelten Services sollen auch nach Beendigung der Förderung der Kommission durch andere Betreiber am Markt gehalten werden. Die dafür erforderlichen Überführungskosten werden durch das BMWi getragen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Begleitforschung/Evaluation.................................................................

1 000 €

2 000 1 000

Mehr wegen des Ausbaus der Kompetenzzentren.

686 23 Potenziale der digitalen Wirtschaft -692

17 280

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 320 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 10 460 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 6 860 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 6 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 21 und 686 22. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 6 000 T€ mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 21 und 686 22. Haushaltsjahr 2018................................................................ 2 000 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................ 2 000 T€ Haushaltsjahr 2020................................................................ 2 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung

1. Digitalisierung der Wirtschaft/Junge digitale Wirtschaft.................. 2. Strategie Intelligente Vernetzung....................................................

1 000 €

2 000 2 800

8 600 2 990

6 657

- 22 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 23 (Titelgruppe 02) Bezeichnung

1 000 €

3. IT-Sicherheit in der Wirtschaft......................................................... 4. Programm "go-digital"..................................................................... 5. Digitale Botschafterin Deutschlands................................................

2 000 10 380 100

Zusammen............................................................................................

17 280

Die Maßnahmen dienen der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele der Digitalen Agenda 2014 - 2017 der Bundesregierung und der neuen Hightech-Strategie für Deutschland bei den Schwerpunkten Digitalisierung der Wirtschaft/Junge digitale Wirtschaft, intelligente Vernetzung in Anwendungssektoren und Verbesserung der IT-Sicherheit in der Wirtschaft. Zu 1.: Bei Digitalisierung der Wirtschaft/Junge digitale Wirtschaft geht es darum, wichtige Projekte zur Beschleunigung der Digitalisierung der Wirtschaft umzusetzen, Young IT-Unternehmen/Startups, die mit Innovationen maßgeblich zum Wachstum beitragen, zu unterstützen, die Internationalisierung der digitalen Wirtschaft im Rahmen des IT-Gipfelprozesses voranzutreiben, Projekte des Beirates "Junge Digitale Wirtschaft" zu realisieren und das Monitoring Digitale Wirtschaft durchzuführen. Zu 2.: Mit der "Strategie Intelligente Vernetzung" wird die systematische Digitalisierung und Vernetzung in den Anwendungssektoren Energie, Gesundheit, Bildung, Verkehr und Verwaltung unterstützt. Eine dafür eingerichtete Geschäftsstelle bündelt Informationen, Kommunikation und Begleitforschung. Zu 3.: Ziel der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" ist es, KMU für das Thema ITSicherheit zu sensibilisieren und dabei zu unterstützen, ein adäquates Sicherheitsniveau zu erreichen. Zu 4.: Als ein praktischer Baustein zur Umsetzung der digitalen Agenda soll das Programm “go-digital“ mit drei Modulen - “Internet-Marketing“, “digitalisierte Geschäftsprozesse“ und “IT-Sicherheit“ - KMU und das Handwerk zielgruppenspezifisch und praxiswirksam dabei unterstützen, mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, der wachsenden Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt halten zu können. Zu 5.: Ziel ist es, die Aktivitäten der Digitalen Botschafterin Deutschlands bei der EUKommission organisatorisch und inhaltlich zu unterstützen, damit sie die ehrenamtliche Aufgabe als Scharnierfunktion zwischen EU-Kommission und Bundesregierung sowie zwischen den anderen Digitalen Botschaftern der Mitgliedstaaten und Deutschland erfüllen kann. Veranschlagt sind Ausgaben für Sach- und Reisekosten, Aufwandsentschädigung. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Begleitforschung/Evaluation................................................................. Fachtagungen/Informationstransfer......................................................

1 000 €

300 40 10

686 24 Initiative Industrie 4.0 -692 Verpflichtungsermächtigung......................................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................

4 000 5 600 T€ 2 000 T€ 2 000 T€ 1 600 T€

Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 01 und Tgr. 03.

4 000

-

- 23 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Noch zu Titel 686 24 (Titelgruppe 02):

2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln belegt werden: Tgr. 01 und Tgr. 03. Haushaltsjahr 2018................................................................. 1 000 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 000 T€ Erläuterungen: Die Maßnahmen dienen der Umsetzung der Ziele der Digitalen Agenda 2014-2017 der Bundesregierung bei den Schwerpunkten Digitalisierung der Wirtschaft und Umsetzung von Industrie 4.0. Ziel ist es, insbesondere KMU für das Thema Industrie 4.0 zu sensibilisieren, Serviceangebote bereitzustellen sowie Handlungsempfehlungen zu den Themenfeldern Standards, Forschung und Innovation, Sicherheit vernetzter Systeme, Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeit, Aus- und Weiterbildung für Unternehmen und Politik zu erstellen. Eine Geschäftsstelle unterstützt die Aktivitäten der Plattform Industrie 4.0. Die Ergebnisse werden in Form von Leitfäden und Informationsbroschüren, z. B. durch eine Online-Landkarte mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen, veröffentlicht. Darüber hinaus ist die Plattform in internationale Kooperationen eingebunden, insbesondere mit China soll die Zusammenarbeit durch die zeitweise Einrichtung einer Geschäftsstelle gestärkt werden. Die Plattform soll auf Messen und anderen nationalen und internationalen Veranstaltungen präsent sein. Normen und Standards sind von zentraler Bedeutung für Industrie 4.0 und den Zugang von KMU zu internationalen Märkten. Entsprechend werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung von Koordinierungsaktivitäten zur Verbreitung von offenen Standards und des Referenzarchitekturmodells Industrie 4.0 gefördert. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Begleitforschung/Evaluation................................................................. Fachtagungen/Informationstransfer......................................................

1 000 €

50 800

892 21 Mikroelektronik für die Digitalisierung -680

50 000

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 800 000 T€ Erläuterungen: Basierend auf dem Rahmenprogramm der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Innovation in der Mikroelektronik dienen die Maßnahmen der Unterstützung der deutschen Mikroelektronikindustrie im Bereich Forschung/ Entwicklung/Innovation/Investition, um so die Produktion mikroelektronischer Bauteile, wie z. B. Sensoren/Aktoren oder Leistungshalbleitern, in Europa zu halten. Die Mikroelektronik ist ein Schlüsselelement für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung der Wirtschaft und von Industrie 4.0. Ohne mikroelektronische Bauteile sind weder das Internet noch die sichere Vernetzung von Maschinen darstellbar. Ein erheblicher Teil der Innovationen in deutschen Schlüsselbranchen (Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugindustrie usw.) ist nur durch weitere Fortschritte in der Mikroelektronik möglich. Die Mikroelektronik soll so zum Wachstumsmotor für Deutschland werden und helfen, die Bruttowertschöpfung signifikant zu steigern. Zudem wird die Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt. So soll gemeinsam mit der Industrie und anderen Mitgliedsstaaten die Finanzierung für ein IPCEI-Großprojekt Mikroelektronik gesichert werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Begleitforschung/Evaluation................................................................. Fachtagungen/Informationstransfer......................................................

1 000 €

2 500 1 500 1 000

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

- 24 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Titelgruppe 03 Tgr. 03 Luft- und Raumfahrt

(1 620 862)

(1 584 880) (8 375)

Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 24. 2. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: 686 24. Haushaltsjahr 2018................................................................. 1 000 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 000 T€ 3. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-Porz ist ermächtigt, bis zu 5 Prozent, im Einzelfall bis zu 10 Mio. €, der institutionellen Zuwendungsmittel an eine juristische Person, an der das DLR beteiligt ist oder der es angehört, insbesondere zur Vernetzung mit der Wissenschaft und zur Kooperation mit der Wirtschaft, zu institutionellen Zwecken weiterzugeben. Die Weitergabe institutioneller Zuwendungsmittel über 500 T€ im Einzelfall an Empfänger im Ausland bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 526 31 Gerichts- und ähnliche Kosten -011

1 200

1 200

63

200

200

34

Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Airbus Group................................................................................... 2. WTO................................................................................................

800 400

Zusammen............................................................................................

1 200

Aus dem Titel sollen die im Zusammenhang mit den anhängigen WTO-Verfahren für eine im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende Verhandlungsführung und WTO-konforme Gestaltung bestehender und zukünftiger Darlehensverträge notwendigen anwaltlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Beratungskosten und weitere damit im Zusammenhang stehende Sachkosten sowie die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Airbus Group SE anfallenden notwendigen Beratungskosten beglichen werden. Vorjahr (mitveranschlagt bei)

Kap. 0901 Tit. 526 01 ............................................

Soll 2016 1 000 €

1 200

Ist 2015 1 000 €

63

662 31 Finanzierungshilfen für den Absatz von zivilen Flugzeugen inklusive -634 Triebwerke Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Prämien und Zinseinnahmen fließen den Ausgaben zu. Bei einem Betrag von mehr als 1 Mio. € bedarf es der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Durch Gewährung von Absatzhilfen für die Vermarktung von Flugzeugen und Triebwerken wird es der Luftfahrtindustrie ermöglicht, über Exportgarantien international übliche Finanzierungsbedingungen im Rahmen des OECD-Sektorenabkommens für Großraumflugzeuge beim Verkauf anzubieten. Seit dem 1. November 2008 gibt es ein neues Verfahren, das die Bezuschussung der

- 25 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 662 31 (Titelgruppe 03)

Exportgarantien entbehrlich macht. Die administrative Abwicklung des Altverfahrens wird voraussichtlich bis 2018 Ausgaben verursachen. Vor Auszahlung von Haushaltsmitteln sind alle bei der KfW im Rahmen der Durchführung anfallenden Einnahmen einzusetzen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

20

Mandatarkosten....................................................................................

662 32 Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit -634 Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeuge

4 000

4 000

1 723

152 095

151 795 6 600

136 922

Erläuterungen: Der Bund unterstützt in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen die Entwicklung ziviler Luftfahrzeuge einschl. Ausrüstungskomponenten und Triebwerken. Dies erfolgt u. a. durch die Ausreichung rückzahlbarer verzinslicher Darlehen. Die Unterstützung orientiert sich prinzipiell an den tatsächlich auf Deutschland entfallenden Arbeitsanteilen bei Entwicklung und Produktion. Zur Absicherung eines eventuellen Ausfallrisikos übernimmt der Bund die notwendigen Gewährleistungen. Hierfür sind Entgelte zu zahlen. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Beratung im Zusammenhang mit der vorgenannten Gewährleistung (insbesondere Risikobewertung der verschiedenen Projekte), der Weiterentwicklung und Ergänzung des Luftfahrzeugausrüsterprogramms geleistet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

Begleitforschung/Evaluation.................................................................

150

683 31 Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt -165 Förderung von Einzelvorhaben Verpflichtungsermächtigung..................................................... 134 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 29 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................... 15 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung

Zuschüsse 1 000 €

Investitionen 1 000 €

1

2

3

Förderung von Technologievorhaben in der zivilen Luftfahrt.....................................................................

102 095

50 000

1. Das Luftfahrtforschungsprogramm der Bundesregierung (LuFo) unterstützt durch die Vergabe von Fördermitteln den Technologiestandort Deutschland und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland ansässigen Luftfahrtunternehmen. Eine Teilhabe am weltweiten Wachstum des Luftverkehrs und gleichzeitig die Schaffung eines umweltverträglicheren Luftverkehrssystems kann nur mit einer leistungsfähigen und innovativen Luftfahrtindustrie erreicht werden. Die Technologie heutiger Luftfahrzeuge zeichnet sich aus durch hohe Komplexität und einen hohen Entwicklungsstand. Sie ist mit sehr langen Forschungs-, Entwicklungs- und Produktzyklen verbunden und hat für den Standort Deutschland einen großen Stellenwert als Spitzen- und Schlüsselindustrie. Marktreife Technologien bedürfen vor allem in der Luftfahrt einer langen und

- 26 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Noch zu Titel 683 31 (Titelgruppe 03)

sorgfältigen Vorbereitung. Deshalb muss heute bereits erforscht werden, was in 10 bis 20 Jahren zum Einsatz kommt. Ziel ist der Erhalt und Ausbau der technologischen (Kern-)Fähigkeiten der deutschen, zivilen, kommerziellen Luftfahrtindustrie, die Verbreiterung und Vertiefung der Kompetenzen sowie die weitere Stärkung der deutschen Forschungsinfrastruktur. Insgesamt gilt es, durch gezielte Förderung im Rahmen des LuFo Arbeitsplätze in der gesamten Wertschöpfungskette der Luftfahrtindustrie von Forschung über Entwicklung und Produktion bis hin zu MRODienstleistungen (maintenance, repair, overhaul = Wartung, Reparatur, Instandsetzung/Generalüberholung) in Deutschland langfristig zu erhalten und auszubauen. Ein Schwerpunkt liegt bei der Digitalisierung von luftfahrtspezifischen Produktionsverfahren (Industrie 4.0). Das LuFo trägt dabei maßgebend zur Sicherung und zum Ausbau der Luftfahrtindustrie am Standort Deutschland bei. Inhaltlich orientiert sich das LuFo an den Zielfeldern des europäischen Strategiedokuments “Flightpath 2050“, d. h. Ausrichtung der Luftfahrt an gesellschaftlichen Bedürfnissen und Anforderungen (u. a. auch Reduzierung der Lärm- und Schadgasemissionen und die Erhöhung der Flugsicherheit) und der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung. Der weit überwiegende Anteil der Fördermittel wird für Technologie mit direktem und indirektem Umwelt- und Klimabezug aufgewendet. Hierbei orientieren sich die Umwelt- und Klimaforderungen an den international abgestimmten Zielen der ICAO. Die Zulieferindustrie wird bei der Technologieentwicklung und der Verwertung der Ergebnisse im internationalen Bereich unterstützt. Für KMU´s wurde eine eigene Förderlinie eingerichtet, um den Anteil der KMU´s am LuFo-Programm signifikant zu steigern. Weitere Ziele sind die Reduzierung des Fachkräftemangels durch Förderung von Projekten der Industrie mit Universitäten. 2. Zur Kontinuität der Förderung und Planungssicherheit für die Unternehmen der Luftfahrtbranche sollte das LuFo auch zukünftig auf dem aktuellen Ausgabenniveau (> 150 Mio. €) fortgeführt werden. Der Umfang eingehender Förderskizzen bei LuFo V-2 (mehr als 3-fache Überzeichnung des Förderaufrufs) dokumentiert den weiterhin hohen Bedarf an Fördermitteln zur anteiligen Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich der Luftfahrtbranche und deren Einrichtungen. Eine dritte Förderbekanntmachung (LuFo V-3) ist im Herbst 2016 geplant. Für LuFo V-3 sind im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 134 Mio. € für 2018 bis 2022 vorgesehen. Das Luftfahrtforschungsprogramm wurde von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe N 431/2008 genehmigt und unter der Nummer SA.37528 2013/N bis 31. Dezember 2018 verlängert. Die Förderung im Rahmen von LuFo V-3 entspricht der Neufassung des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (Amtsblatt der EU 2014/C 198/01 vom 27.06.2014). 3. Das Luftfahrtforschungsprogramm setzt eine anteilige Eigenfinanzierung durch die Unternehmen voraus, welche sich an Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation orientiert. Dies dient als Anreiz für die Unternehmen, eigene leistungsfähige Forschungs- und Entwicklungskapazitäten zu generieren. Die Bundesländer haben zugesagt, ihre Möglichkeiten zu prüfen, Vorhaben, die im Interesse des jeweiligen Landes stehen, in ähnlicher Höhe wie der Bund zu fördern. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Gutachten/Evaluation............................................................................

1 000 €

7 437 540

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

- 27 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 03

683 32 Nationales Programm für Weltraum und Innovation - Forschungs- und -165 Entwicklungsvorhaben Verpflichtungsermächtigung..................................................... 275 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 78 600 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 84 100 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 71 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 41 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 30 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 896 31. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0912 Tit. 133 01. Erläuterungen:

1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2 3. 3.1 3.2 3.3 4.

Bezeichnung

Zuschüsse 1 000 €

Investitionen 1 000 €

1

2

3

Anwendung Erdbeobachtung.............................................. Kommunikation................................................ Navigation........................................................ Zusammen 1.................................................... Wissenschaft Erforschung des Weltraums............................ Forschung unter Weltraumbedingungen......... Zusammen 2.................................................... Infrastruktur Raumtransport................................................. Raumstation, bemannte Raumfahrt und Exploration........................................................... Weltraumlage.................................................. Zusammen 3.................................................... Technik für Raumfahrtsysteme und übrige Aktivitäten............................................................

Zusammen...............................................................

26 000 13 900 9 000

30 200 27 400 -

48 900

57 600

37 400 19 500

12 300 7 800

56 900

20 100

6 000

-

4 100 1 600

1 200 3 600

11 700

4 800

69 472

6 200

186 972

88 700

Das nationale Weltraumprogramm steht in enger Wechselwirkung zum Programm der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Es umfasst innerhalb der genannten Förderbereiche nationale Vorhaben, Beiträge zur Nutzung und Nutzungsvorbereitung der ESA-Vorhaben sowie Projekte und Missionen in internationaler Zusammenarbeit. Die Ausgaben umfassen auch die Ausstattung mit Geräten, flankierende Maßnahmen zur Erreichung der Programmziele (auch im Zusammenhang mit UN- und EU-Programmen) sowie zum Wissenstransfer (darunter besonders auch an Schulen) und begleitende Managementaktivitäten. Das DLRRaumfahrtmanagement nimmt neben den nationalen Aufgaben auch die Vertretung Deutschlands gegenüber der ESA wahr. Zusätzlich werden Personal, Sachund Investitionsmittel für das gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung betriebene Weltraumlagezentrum eingesetzt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Gutachten............................................................................................. Fachtagungen.......................................................................................

1 000 €

37 900 100 100

275 672

273 450 1 775

255 393

- 28 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 03

685 31 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Betrieb -164

358 640

300 553

293 561

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 18 000 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 31. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. 4. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung 1

Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 2

3

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

1 000 €

1 000 €

1 000 €

4

5

6

465 085 358 640 73 805 30 590 2 050 -

409 860 3 000 300 553 71 432 29 825 2 050 3 000

392 739 293 561 68 128 29 000 2 050 -

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-Porz.......... - aus Kap. 0901 Tit. 683 14......................................................................... - aus Kap. 0901 Tit. 685 31......................................................................... - aus Kap. 0901 Tit. 894 31......................................................................... - aus Kap. 1404 Tit. 685 11......................................................................... - aus Kap. 1404 Tit. 894 11......................................................................... - aus Kap. 6002 Tit. 894 31.........................................................................

46,40

Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0901. 1.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. ist mit seinen Forschungsbereichen Luftfahrt-, Weltraum-, Energie- und Verkehrsforschung Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF). Vorstand des Vereins ist der Präsident. Der Verein hat seinen Sitz in Bonn. Die Ausgaben des Vereins einschließlich der Geschäftsstelle werden bis zu einer Höhe von 9 Mio. € durch eine Umlage aller HGF-Zentren getragen. Aufgrund des Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)-Abkommens nach Art. 91 b) GG werden die Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) vom Bund und den Ländern in der Regel im Verhältnis 90 : 10 gefördert. Die Förderung betrifft programmorientierte Aktivitäten in folgenden Forschungsbereichen:

1.1

Struktur der Materie,

1.2

Erde und Umwelt,

1.3

Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr,

1.4

Gesundheit,

1.5

Energie,

1.6

Schlüsseltechnologien. Innerhalb des Gesamtansatzes der HGF für die sechs Forschungsbereiche werden sich die Zuwendungen für die einzelnen HGF-Zentren nach Maßgabe eines wettbewerblichen Verfahrens unter Einbeziehung externer Gutachter (Programmorientierte Förderung) verändern können. Die Mittel können im Umfang von bis zu 82,781 Mio. € (Bundesanteil) für ein vom Präsidenten des HGF e. V. verwaltetes gemeinsames Maßnahmenprogramm insbesondere zur Förderung der Vernetzung der Helmholtz-Zentren mit Hochschulen und zur Erschließung neuer Forschungsansätze verwendet werden (Impuls- und Vernetzungsfonds). Darin enthalten sind auch die anteiligen Kosten für die Verwaltung dieses Fonds.

2.

Aus dem Ansatz sind Ausgaben in Höhe von 3 Mio. € für das Forschungsvorhaben "F&E und Echtzeitdienste für maritime Sicherheit" vorgesehen.

Bis zum 31.12.2015 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: bei Kap. 0901 Titel 685 31 und 894 31: 0 T€.

90,80

- 29 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 685 31 (Titelgruppe 03) Vorjahr (mitveranschlagt bei)

Kap. 0901 Tit. 683 14 ............................................

Soll 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

3 000

-

Mehr wegen der Gründung von sechs neuen DLR-Instituten sowie wegen o. g. Umschichtung.

894 31 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Investitionen -164

73 805

71 432

69 128

755 250

782 250

723 950

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 6 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 31. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 31.

896 31 Beitrag bzw. Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) -165 in Paris Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 30 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 32. 2. Soweit die Bundesregierung beabsichtigt, sich an neuen fakultativen Programmen der ESA zu beteiligen, die einen Gesamtfinanzierungsbeitrag der Bundesrepublik von über 25 000 T€ erfordern, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Entsprechendes gilt für Projekterweiterungen. Erläuterungen:

Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) in Prozent

in TausendFremdwährung (gerundet)

in 1 000 € (gerundet)

Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet)

2

3

4

5

1

Europäische Weltraumorganisation (ESA), Paris............................. Rechtsgrundlage: Übereinkommen vom 30.05.1975, Gesetz vom 23.11.1976 (BGBl. II 1976 S.1861) Inkrafttreten: 30.10.1980 Zweck: Sicherstellung und Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Weltraumforschung und -technik sowie weltraumtechnischer Anwendungen Bezeichnung

1. Mitgliedsbeitrag Deutschlands für obligatorische Tätigkeiten (grundlegende Tätigkeiten, wissenschaftliches Programm und dem Allgemeinen Haushalt angegliederte Tätigkeiten)................... 2. Mitgliedsbeiträge aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen durch die Zeichnung fakultativer Programme.................................. 3. Zahlungen für das Sondervorhaben Esrange/Andoya aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen....................................................

-

755 250

1 000 €

174 000 575 450 2 500

Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € 6

-

755 250

- 30 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Noch zu Titel 896 31 (Titelgruppe 03) Bezeichnung

(Das Sondervorhaben Esrange/Andoya ist kein ESA-Vorhaben, wird jedoch von der ESA verwaltet und basiert auf einer gesonderten multilateralen Vereinbarung zu Forschungstätigkeiten von Deutschland, Frankreich, Schweiz, Norwegen und Schweden.) 4. Zahlungen an die ESA gem. Art. 42 der Pensionsregeln der Koordinierten Organisationen................................................................. (Steuerausgleichszahlungen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtung) Zusammen............................................................................................

1 000 €

3 300

755 250

Aus den Ausgaben dürfen auch Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben für die Vorbereitung und Durchführung in Deutschland stattfindender ESA-Ministerkonferenzen, Ausgaben für Geländeerweiterungen von ESA-Niederlassungen in Deutschland und zur Stärkung des deutschen Personalanteils in der ESA geleistet werden.

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

- 31 -

Anlage 1 0901 Wirtschaftspläne

Anlage zu Kapitel 0901 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 03 Tit. 685 31 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-Porz Wirtschaftsplan

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

1

2

3

4

1 002 443 537 845 333 005 131 593

907 551 505 057 293 274 109 220

895 905 478 165 327 419 90 321

Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel................................................................... Zuwendung des Bundes.................................................................................................... aus Kap. 0901 Tit. 683 14..................................................................................................... aus Kap. 0901 Tit. 685 31..................................................................................................... aus Kap. 0901 Tit. 894 31..................................................................................................... aus Kap. 1404 Tit. 685 11..................................................................................................... aus Kap. 1404 Tit. 894 11..................................................................................................... aus Kap. 6002 Tit. 894 31.....................................................................................................

1 002 443 490 000 47 358

907 551 455 000 42 691

465 085 358 640 73 805 30 590 2 050 -

409 860 3 000 300 553 71 432 29 825 2 050 3 000

895 905 460 475 42 691 392 739 293 561 68 128 29 000 2 050 -

nachrichtlich: Projektförderung.....................................................................................................

106 000

85 000

85 161

Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 2. 2.1 2.2 2.3 2.4

Dem BMWi werden die bei Kap. 1404 Tit. 685 11 und 894 11 veranschlagten Beträge zur haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zugewiesen. Zu 2.3: Ende 2015 wurden Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von 0 T€ nach 2016 übertragen. Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt.

- 32 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich der Mittelstandspolitik (Kap. 0902) umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von rund 920 Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht mit annähernd 65 Prozent aller Ausgaben des Kap. 0902 hat die Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen im Rahmen der Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Hierfür stehen 2017 insgesamt 600 Mio. Euro zur Verfügung (Titel 882 01). Dieser Ansatz wird ergänzt durch jährlich 24 Mio. Euro aus dem im Kap. 0910 veranschlagten Investitionspaket für die Haushaltsjahre 2017 und 2018. 2016 waren die Mittel des Investitionspaketes im Einzelplan 60 (Kap. 6002 Tit. 822 33) veranschlagt. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur in strukturschwachen Regionen von rund 1,2 Mrd. Euro mobilisiert werden. Die Fördermittel werden vornehmlich im mittelständischen verarbeitenden Gewerbe und in forschungsintensiven Branchen eingesetzt. Zweitgrößter Ausgabenschwerpunkt sind die Fachkräftesicherung insbesondere durch Ausbildung und Qualifizierung/Integration von Flüchtlingen/berufliche Bildung, für die mit insgesamt gut 101 Mio. Euro rund 12 Prozent aller Ausgaben des Kapitels vorgesehen sind. Für das Thema Fachkräftesicherung stehen davon 2017 rund 27 Mio. Euro

zur Verfügung (Titel 686 05). Das Programm “Berufliche Bildung“ (insgesamt rund 74 Mio. Euro) unterstützt mit zwei Modulen überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk sowie die Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (Titel 686 04, 893 01). Aus dem Einzelplan 60 werden für die Haushaltsjahre 2017 bis 2018 zusätzlich 8 Mio. Euro p.a. für die überbetrieblichen Bildungsstätten umgeschichtet (Kap. 0910 Tit. 893 01). In dem Kapitel 0902 werden außerdem die Maßnahmen zur Stärkung der Gründungskultur und Unterstützungsleistungen für Gründerinnen und Gründer gebündelt. Dabei werden innovative Unternehmensgründungen (Titel 686 07) mit 84 Mio. Euro unterstützt: Schwerpunkte sind das aus mehreren Komponenten bestehende Förderprogramm “Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“ und die Maßnahme "INVEST Zuschuss für Wagniskapital“ durch die private Investoren, insbesondere “Business Angels“, unterstützt werden, die sich langfristig an jungen innovativen Unternehmen beteiligen. Für Maßnahmen zur Förderung unternehmerischen Knowhows stehen im Jahr 2017 rund 38 Mio. Euro zur Verfügung (Titel 686 08). Hieraus sollen u. a. Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freie Berufe sowie Fachinformation und zielgruppenspezifische Kommunikation zur Stärkung der Gründungskultur und zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge gefördert werden.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Grundsätzliches Ziel der Mittelstandspolitik des BMWi ist es, die Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln weiter zu verbessern, so dass kleine und mittlere Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstumsund Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Ziel der Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen mit Hilfe der GRW ist es, in diesen Regionen den Strukturwandel zu unterstützen und Wachstumsimpulse zu geben. Die Regionen sollen in die Lage versetzt werden, neue Einkommensmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen. Das soll erreicht werden durch verstärkte Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, einen verbesserten Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu KMU, die Stärkung der Humankapitalbildung wie auch von Forschung und Entwicklung bei KMU. Hinzu kommen die Verbesserung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur sowie der regionalen und überregionalen Kooperation und Vernetzung. Zurückliegende Erfolgskontrollen haben gezeigt, dass die Beschäftigungs- und Lohnentwicklung bei geförderten Betrieben deutlich besser ist, als bei nicht geförderten Betrieben. Im Bereich der Fachkräftesicherung geht es u. a. darum, das inländische Fachkräftepotenzial besser zu erschließen. So sollen u. a. leistungsstarke Jugendliche für die Ausbildung begeistert sowie Potenziale bei den Jugendlichen gehoben werden, die es bislang nicht in Ausbildung geschafft haben. Zudem sollen Unternehmen für die Nutzung unzureichend genutzter inländischer Fachkräftepotenziale von (z. B. Frauen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund) sowie für die Integration von Flüchtlingen in

Praktika, Ausbildung und Beschäftigung gewonnen werden. Um ihren Fachkräftebedarf adäquat sicherzustellen, werden KMU darüber hinaus bei der Auswahl von Auszubildenden und der Integration von Flüchtlingen unterstützt. Auch werden Betriebe und ausländische Fachkräfte über reguläre Zuwanderungsmöglichkeiten u. a. durch www.make-it-in-Germany.com informiert. Des Weiteren sollen Beschäftigungspotenziale von Flüchtlingen und von Menschen mit Migrationshintergrund durch verbesserte Verfahren zur Bewertung ausländischer Qualifikationen erschlossen werden. Die Förderung der beruflichen Bildung hat das Ziel, zum einen die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der Handwerksbetriebe zu erhöhen, zum anderen die hohe Qualität der Bildung zu sichern. Aufgrund der seit 2011 rückläufigen Gründungsdynamik ist es Ziel der Bundesregierung, die Gründungskultur in Deutschland zu stärken und für mehr Unternehmergeist zu werben. Im Rahmen der Innovativen Unternehmensgründungen hat das Programm EXIST zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. So führten 85 Prozent der geförderten Vorhaben des EXIST-Gründerstipendiums bereits zur Gründung bzw. zur konkreten Vorbereitung einer Gründung (insgesamt: mehr als 1100 Unternehmen bis 2015). Neun von zehn Unternehmen sind zwei Jahre nach Gründung weiterhin aktiv. Durch den “INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risiko-

- 33 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 behaftete Investitionen in junge innovative Unternehmen gewonnen und damit der Kapitalzugang dieser Unternehmen nachhaltig verbessert werden. Mit dem Eckpunktepapier Wagniskapital der Bundesregierung wurde beschlossen, INVEST massiv auszuweiten und insbesondere den Kreis der Antragsteller deutlich zu vergrößern. Damit werden weitere Anstrengungen unternommen, privates Wagniskapital auf breiter Front zugunsten junger innovativer Unternehmen zu mobilisieren. Auch die Mittel zur Förderung des unternehmerischen Know-hows dienen dazu, die Gründungsdynamik zu erhö-

Überblick zum Kapitel 0902

Soll 2017 1 000 €

hen, die Startphase von Gründungen zu erleichtern, die Gründungspotenziale von Zielgruppen (u. a. Frauen und Menschen mit Migrations-/Flüchtlingshintergrund) zu heben sowie unternehmensgrößenspezifische Wettbewerbsnachteile abzubauen, indem kleine und mittlere Unternehmen externes, qualifiziertes Know-how zu allen Fragen der Unternehmensführung frühzeitig in Anspruch nehmen können.

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

33 265 -

33 265 -

-

32 906 108 482

Gesamteinnahmen..................................................

33 265

33 265

-

141 388

Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

291 501 629 000 -

281 779 629 000 -

+9 722 -

38 208 150 147

300 632 670 598 -

Gesamtausgaben.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

920 501 920 501

910 779 910 779

+9 722 +9 722

188 355 188 355

971 230 971 230

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2027 bis zu..................................

855 430 276 090 300 070 252 770 5 500 5 200 4 800 4 500 3 600 2 200 700

- 34 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 89 Vermischte Einnahmen -691

33 265

33 265

32 906

-

-

108 482

-

-

(-)

60 530

61 600

62 600

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 02. Erläuterungen: Von den Investoren zurückfließende Mittel gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können zur Verstärkung der GRW-Förderung bei Kap. 0902 Tit. 882 02 eingesetzt werden.

Übrige Einnahmen 346 01 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Ent-692 wicklung Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 03. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 662 02 Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen -634 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 5 800 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 5 200 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.

- 35 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 662 02

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Zinszuschüsse ERP-Innovationsprogramm.................................... 2. Zinszuschüsse Steigerung Energieeffizienz.................................... 3. Zinszuschüsse ERP-Startfonds.......................................................

43 210 8 320 9 000

Zusammen............................................................................................

60 530

Zu 1.: Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige werden durch das Programm Darlehen zinsverbilligt. Aus dem Bundeshaushalt wird bei Neuzusagen maximal die Hälfte der Förderlast und nicht mehr als ein Prozentpunkt Zinsverbilligung getragen. Die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm. Der für die Laufzeit der Darlehen feste Zins wird in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung flexibel gesteuert. Das Förderprogramm wird durch die KfW auf der Grundlage einer Richtlinie durchgeführt. Zu 2.: Als Teil des ERP-KfW-Energieeffizienzprogramms (Sonderfonds Energieeffizienz) werden zinsgünstige Investitionsdarlehen für Energiesparmaßnahmen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt, die eine Laufzeit von maximal zehn Jahren haben. Die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm. Das Förderprogramm wird durch die KfW durchgeführt. Seit 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch Altzusagen ausfinanziert. Zu 3.: Der ERP-Startfonds stellt innovativen Technologieunternehmen bis zu einem Alter von zehn Jahren in der Entwicklungs- und Aufbauphase Beteiligungskapital zur Verfügung. Zu diesem Zweck geht er grundsätzlich Beteiligungen zu gleichen wirtschaftlichen Bedingungen wie ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) ein. Die Mittelerhöhungen sollen sowohl für Erstzusagen an Unternehmen als auch für Anschlussfinanzierungen genutzt werden. Die Programmdurchführung erfolgt durch die KfW. Im Rahmen des Maßnahmepakets der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung wurde der ERP-Startfonds um 200 Mio. € aufgestockt. Für die dem ERP dadurch entstehenden Refinanzierungskosten wird aus dem Bundeshaushalt ein Zinszuschuss geleistet. Dafür sind über zehn Jahre 90 Mio. € vorgesehen. Seit 2011 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch Altzusagen ausfinanziert.

686 02 Mittelstandsinstitute und Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwal-165 tung e. V.

10 880

10 753

10 287

Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung 1

Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 2

3

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

1 000 €

1 000 €

1 000 €

4

5

6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts...................................................................... - aus Kap. 0902 Tit. 686 02

85,57 100,00

6 674

6 597

6 297

2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn........................................ - aus Kap. 0902 Tit. 686 02

55,84

67,00

1 406

1 401

1 380

3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin.................................... - aus Kap. 0902 Tit. 686 02

28,35

39,99

1 321

1 294

1 171

85,19 100,00

1 479

1 461

1 439

4. Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), Eschborn........................................................................................................ - aus Kap. 0902 Tit. 686 02

- 36 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 02

Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel

Adresse und Bezeichnung 1

2

3

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

1 000 €

1 000 €

1 000 €

4

5

6

Zusammen .................................................................................................. - Summe Tit. 686 02 ...................................................................................

10 880 10 880

10 753 10 753

10 287 10 287

Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0902. Zu 1.: Das RKW fördert Produktivität sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch praxisnahe Aufbereitung und Transfer von KMU-relevanten Forschungsergebnissen zu Rationalisierung und Innovation. Dies geschieht im Dialog mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Mit der Förderung der Facharbeit des RKW, die nach der Satzung durch das RKW-Kompetenzzentrum umgesetzt wird, werden die Ziele verfolgt, mittelstandsrelevante Zukunftsthemen und konkrete Umsetzungsempfehlungen mittels des RKW-Netzwerkes in die KMU zu transportieren sowie aktuelle Entwicklungen und kritische Faktoren aus der mittelständischen Betriebspraxis und aus umsetzungsorientierter KMU-Forschung anderer Einrichtungen für die fachpolitische Arbeit aufbereitet zu bekommen. Zu 2.: Das IfM, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn, hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu erforschen und damit zur Erfüllung von Aufgaben der Ressorts der Stifter beizutragen. Stifter sind der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen. Der Bund bringt zwei Drittel, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel der Mittel auf. Zu 3.: Das DHI ist das zentrale, anwendungsorientierte Forschungsinstitut für das Handwerk. Fünf zum DHI zusammengeschlossene Institute haben - ihren unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend - die Kernaufgabe, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung vorwiegend in den Bereichen Innovation, Technik und Betriebsführung für das Handwerk zugänglich und für die betriebliche Praxis nutzbar zu machen. Für den Bund und die im gleichen Umfang mitfinanzierenden Länder leistet das DHI Gutachter- und Beratungstätigkeiten in der Gewerbeförderung. Zu 4.: Die AWV hat die Aufgabe, als gemeinnütziger Verein die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in den Dienstleistungsbereichen der gewerblichen Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Durch diese Aufgabenstellung und ihre Mitgliederstruktur (Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Freie Berufe) erfüllt sie eine zentrale Scharnierfunktion zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Die AWV befasst sich verstärkt mit Fragestellungen des Bürokratieabbaus und erarbeitet anhand praktischer Fälle in der Wirtschaft Wege, die dazu beitragen, Verwaltungsanforderungen und -verfahren gegenüber der Wirtschaft zu reduzieren oder zu vereinfachen und dadurch die entstehenden Kosten für alle Beteiligten zu senken.

686 03 Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Ausbildung insbesondere -153 zur Integration von Flüchtlingen Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05. Erläuterungen: Bei der Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Ausbildung insbesondere zur Integration von Flüchtlingen werden Maßnahmen initiiert, die dazu beitragen, die soziale Kompetenz von Jugendlichen (z. B. Teamfähigkeit, Kommunizieren, Konfliktbewältigung), die eine Ausbildung beginnen oder schon machen, durch geeignete Unterstützungsangebote zu stärken. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten...............................................................................

1 000 €

380

5 000

5 000

-

- 37 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

686 04 Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung -153

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

45 100

45 100 4 742

44 113

27 018

24 618 2 227

13 743

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 250 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 2 750 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 05, 686 08 und 893 01. 3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln aus Vorjahren fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die berufliche Bildung im Handwerk durch Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszubildende der Fachstufen. Diese Lehrgänge dienen der Anpassung des personellen Leistungsstandes an den technischen und ökonomischen Fortschritt (Verbilligung der von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangsgebühren). Einzelheiten regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... Berufswettbewerbe...............................................................................

1 000 €

204 200 100

686 05 Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen -253 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 31 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 13 500 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 03 und 686 04. 4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-

- 38 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Noch zu Titel 686 05

haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1. Fachkräfte sichern insbesondere durch Ausbildung und Qualifizierung............................................................................................. 2. Unterstützung von KMU bei der Besetzung von offenen Ausbildungsstellen mit inländischen und ausländischen Jugendlichen ohne Flüchtlingsstatus (Passgenaue Besetzung) sowie bei der Besetzung von offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen (Willkommenslotsen)................................................... 3. Erschließung der Beschäftigungspotenziale von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen.......................................... 4. Umsetzung DQR............................................................................. 5. Sensibilisierung und Information von Unternehmen und Fachkräften für aktuelle Herausforderungen, auch zur Integration von Flüchtlingen..................................................................................... 6. Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften................... 7. Kofinanzierung zu 2. aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)..................................................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

4 486

10 616 1 050 350

8 516 2 000 27 018

Im Rahmen des Förderfeldes Fachkräftesicherung werden insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Einzelnen folgende Maßnahmen durchgeführt: Zu 1.: Alle Partner der “Allianz für Aus- und Weiterbildung“ leisten substantielle Beiträge, um mehr Jugendliche, auch junge Flüchtlinge in eine betriebliche Ausbildung zu bringen. BMWi plant zudem eine verstärkte Informationsarbeit der "Allianz". Zusätzlich werden im Programm "Stark für Ausbildung" Flüchtlinge als neue Zielgruppe adressiert. Die gemeinsame Fachkräfteoffensive und die Partnerschaft für Fachkräfte unterstützen weiterhin die Fachkräftesicherung durch geeignete Maßnahmen zur Aktivierung bisher ungenutzter Potenziale (u. a. Unqualifizierte, Ältere, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge). Zu 2.: Da demografiebedingt die Zahl der Jugendlichen rückläufig ist, wird es für KMU immer schwieriger ihren Nachwuchs zu sichern. Das Programm “Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ leistet die notwendige Unterstützung durch eine flächendeckende Beratungsleistung. Seit 2015 werden KMU auch bei der Integration ausländischer Jugendlicher und Fachkräfte beraten. Die Allianz-Partner haben beim Spitzengespräch zu Flüchtlingen beschlossen, sogenannte "Willkommenslotsen" als Unterstützung für KMU bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung vor Ort einzusetzen. Die "Passgenaue Besetzung" wurde um eine Beratung der Unternehmen zur Integration von Flüchtlingen in Praktika, Ausbildung und Arbeit durch 150 Berater erweitert. Zu 3.: Das BMWi fördert zur Umsetzung des “Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine online Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsabschlüsse (BQ-Portal). Den durch das Gesetz mit der Prüfung der Gleichwertigkeit beauftragten Berufskammern wird ein Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt, um eine einheitliche, transparente und schnelle Bewertungspraxis zu sichern. Das BQ-Portal wird um solche Berufs- und Länderprofile ergänzt, die für die Anerkennung der Qualifikationen von Flüchtlingen relevant sind. Individuelle Beratungs- und Schulungsangebote für die Nutzerinnen und Nutzer in den zuständigen Stellen runden das Angebot des BQ-Portals ab. Maßnahmen zur Gewinnung von Migranten für eine duale Ausbildung sollen weiterentwickelt werden.

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

- 39 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 05

Zu 4.: Die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens durch Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) soll ggf. unterstützt bzw. die Ordnungsarbeit insbesondere im Bereich der Meisterprüfungsverordnungen weiterentwickelt werden. Zu 5.: Es sollen Netzwerke mit Unternehmen, die Flüchtlinge ausbilden oder beschäftigen, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft aufgebaut werden (z. B. Unternehmensnetzwerk “Unternehmen integrieren Flüchtlinge“) sowie modellhaft Vorschläge von Unternehmen insbesondere KMU oder Wirtschaftsverbänden zur Qualifizierung von Flüchtlingen bzw. deren Integration in Unternehmen unterstützt werden. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) unterstützt KMU beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften und bietet ihnen Informationen zur guten Personalarbeit. Das Angebot wurde um Informationen zur Integration von Flüchtlingen sowie Schulungen für Willkommenslotsen erweitert. Die Allianz-Partner verständigen sich zudem, dass u. a. weiterhin reguläre Zuwanderungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte im Ausland bekannt gemacht werden müssen. In diesem Sinne wird www.make-it-in-Germany.com fortgeführt. Die Fachkräfte-Hotline “Arbeiten und Leben in Deutschland“ ist auch für Flüchtlinge eine Informationsquelle. Zu 6.: Mit der “Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“ soll bereits während der betrieblichen Ausbildung die Aufgeschlossenheit von Unternehmen und Auszubildenden für berufliche Mobilität gefördert werden. Sie sollen durch sogenannte Mobilitätsberater bei der Realisierung von Auslandsaufenthalten qualitativ hochwertig beraten werden. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... Fachtagungen/Fachinformation............................................................ Vergabeverfahren.................................................................................

450 30 2 000

An Auszahlungen der EU für den ESF werden 4,5 Mio. € in 2017 erwartet.

686 06 Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft -651

21 056

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 180 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 8 120 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 6 980 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 7 080 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte................................... 2. Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft..................................................................................... 3. Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe............ 4. Förderung der Filmwirtschaft...........................................................

7 786 1 650 1 620 10 000

Zusammen............................................................................................

21 056

16 006 2 880

5 026

- 40 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 06

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Gutachten/Begleitforschung.................................................................. Fachtagungen.......................................................................................

1 000 €

225 325 880

686 07 Innovative Unternehmensgründungen -165

84 000

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 125 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 76 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 37 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................ 11 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0902. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 600 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 685 01. Haushaltsjahr 2018................................................................ 1 600 T€ Haushaltsjahr 2019................................................................. 1 000 T€ Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 000 T€ 5. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)...................... INVEST - Zuschuss für Wagniskapital............................................ Business Angel Markt, innovative Start-ups.................................... Kofinanzierung der Maßnahme EXIST aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................................................

33 350 46 000 4 650

Zusammen............................................................................................

84 000

1. 2. 3. 4.

-

Zu 1.: Das Förderprogramm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" hat zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. EXIST wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Zu 2.: Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sollen private Investoren dazu ermutigt werden, jungen innovativen Unternehmen Kapital bereitzustellen und sie mit unternehmerischem Know-how zu unterstützen. Dadurch sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für diese Art von risikobehafteten Investitionen

80 785 7 659

72 707

- 41 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 07

gewonnen und die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen verbessert werden. Der Ansatz schließt begleitende Informationsmaßnahmen ein. Zu 3.: Aus dem Ansatz können Ausgaben für begleitende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Anregung des privaten Beteiligungskapitalmarktes (Business Angel Markt) sowie zur erfolgreichen Gründung und dem Wachstum von innovativen Unternehmen (insbesondere internationale Akzeleratoren) geleistet werden. Einzelheiten zu Nr. 1. und 2. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten............................................................................... Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... Fachtagungen und -informationen........................................................

1 000 €

3 500 350 200

In 2017 werden Auszahlungen aus dem ESF in Höhe von ca. 21,5 Mio. € erwartet.

686 08 Förderung unternehmerischen Know-hows -680 Verpflichtungsermächtigung......................................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................

37 917 8 000 T€ 4 500 T€ 2 500 T€ 1 000 T€

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 893 01. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Steigerung des Know-hows in KMU................................................ 2. Know-how-Transfer im Handwerk, Bundesinnovationspreis, Leistungsschauen.................................................................................. 3. Stärkung der Gründungskultur, Fachinformationen, Kommunikation mit Zielgruppen........................................................................... 4. Kofinanzierung der Steigerung des Know-hows in KMU aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF).............................

16 090

Zusammen............................................................................................

37 917

16 327 5 500 -

37 917 20 700

77 531

- 42 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 08

Mit der Förderung des unternehmerischen Know-hows (UT 1-UT 3) sollen die KMU nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Zu 1.: Die Förderung soll KMU Anreize zur frühzeitigen Inanspruchnahme von externen Beratungen zu konkreten unternehmensbezogenen Fragen der Unternehmensführung geben, vor allem zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Themen. Ab 2016 werden hierzu auch die bisher aus ESF-Mitteln kofinanzierten Programme "KMU-Unternehmensberatung", "Gründercoaching Deutschland" und "Turn-Around-Beratung" sowie das KfW-Programm "Runder Tisch" zusammengefasst. Zu 2.: Die zumeist kleinen Handwerksbetriebe sind einem zunehmenden Wettbewerbsdruck, einem immer schnelleren technologischen Wandel und kürzeren Innovationszyklen ausgesetzt. Sie müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt und die Bereitschaft zur Existenzgründung muss nachhaltig gestärkt werden. Das BWMi fördert daher ein handwerksinternes Beratungs- und Informationssystem, das niederschwellig erreichbar ist und kostenfrei betriebsnahe Informations- und Beratungsangebote bereit stellt. Dieses Netzwerk besteht aus Betriebsberatern, Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie gewerbespezifischen Informationstransferstellen im Handwerk. Zu 3.: BMWi fördert die Information der Fachöffentlichkeit und spezifischer Zielgruppen zu allen unternehmerischen Fragestellungen in der Gründungsphase sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (Fachinformationen). Die Informationen und Unterstützungsleistungen für Gründerinnen und Gründer sollen die Gründungskultur stärken, mehr Menschen, insbesondere Frauen für die unternehmerische Selbständigkeit motivieren und auch Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum aufgreifen. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation......................................

1 982 200

An Auszahlungen der EU für den ESF werden 32 Mio. € in 2017 erwartet.

686 10 Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen -680 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Erläuterungen: Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben kann die Weiterleitung der ESF-Mittel an das Sondervermögen nur über den Bundeshaushalt erfolgen. Zum Beispiel wurde 2013 der Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Mio. Euro neu aufgelegt, um Existenzgründerinnen und -gründer sowie kleinen und jungen Unternehmen in Deutschland wirtschaftliches Eigenkapital bis 50 000 Euro für zehn Jahre zur Verfügung zu stellen. Den Unternehmen soll hierdurch der Zugang zu Finanzierungen erleichtert und die Eigenkapitalbasis gestärkt werden. Verwaltet wird der Fonds von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Das Finanzvolumen des Fonds beträgt derzeit 74,48 Mio. Euro, wobei 44,57 Mio. Euro aus ESF-Mitteln und 29,91 Mio. Euro aus Mitteln des ERP-Sondervermögens bereitgestellt werden. Das ERP-Sondervermögen erwartet - abhängig von der genauen Festlegung der ESF-Mittelverteilung - auch für die neue Förderperiode für die Jahre 2016 bis 2020 Zahlungen des ESF in beträchtlicher Höhe.

-

-

14 625

- 43 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Ausgaben für Investitionen 882 01 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infra-691 strukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verpflichtungsermächtigung..................................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.............................................

600 000

600 000 146 947

533 053

-

-

-

-

-

108 482

29 000

29 000 3 200

29 063

593 000 T€ 149 620 T€ 229 740 T€ 213 640 T€

Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0910 Tit. 882 02. Erläuterungen: 1. Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsätze sowie die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder. Bund und Länder tragen die Ausgaben je zur Hälfte. 2. Veranschlagt sind außerdem die voraussichtlichen Bürgschaftsausfälle (Bundesanteil) in Höhe von 7 Mio. €, die in dieser Höhe nicht aus dem Epl. 32 geleistet werden. 3. Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach den im gemeinsamen Koordinierungsrahmen durch Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW festgelegten Quoten und Beträgen. 4. Der Bund geht davon aus, dass die Länder die Mittel vorrangig zur Förderung betrieblicher Investitionen einsetzen, soweit eine entsprechende Fördernachfrage von Unternehmen vorliegt.

882 02 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infra-691 strukturmaßnahmen im Rahmen der GRW aus Rückflüssen gemäß § 8 Abs. 3 des GRW-Gesetzes Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 89. 882 03 Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen und wirtschafts-692 nahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 01. 893 01 Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungseinrichtungen -153 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 8 600 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 686 08. Erläuterungen: Zur Stärkung der Qualität der beruflichen Weiterbildung werden Investitionszuschüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bil-

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0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 893 01

dungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der Weiterentwicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

externe Gutachten................................................................................

1 000 €

250

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

-

-

(-)

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Anlage 1 0902 Wirtschaftspläne

Anlage zu Kapitel 0902 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. Wirtschaftsplan

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

1

2

3

4

Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 2. 2.1 2.2

Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... Zuwendung des Bundes.................................................................................................... aus Kap. 0902 Tit. 686 02.....................................................................................................

7 799 5 321 1 773 10 95 600

7 737 5 231 1 823 8 75 600

7 396 5 142 1 599 9 76 570

7 799 1 125 6 674 6 674

7 737 1 140 6 597 6 597

7 396 1 099 6 297 6 297

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0903 Energie und Nachhaltigkeit

Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Mit der Energiewende und den hierzu ergangenen Beschlüssen der Bundesregierung vom Juli 2011, dem Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, dem Energieforschungsprogramm und der Energieeffizienzstrategie ergibt sich für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein breites Aufgabenspektrum, das im Kapitel “Energie und Nachhaltigkeit“ zusammengefasst ist. Der gesamte Bereich umfasst ein Mittelvolumen von rund 2 640 Mio. Euro. Der größte Ausgabenbereich in Höhe von bis zu 1 054 Mio. Euro sind die Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle (Titel 683 11). Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt sind mit 216 Mio. Euro die Zuwendungen an die Wismut GmbH (Titel 682 11/686 11/891 11). Das Budget für die Sanierung ist aus dem Sanierungsprogramm 2015 abgeleitet und entspricht dem Vorjahresniveau. Hinzugetreten sind die Mittel für stark steigende Beiträge des Unternehmens an die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie. Im Programm "Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" (6. Energieforschungsprogramm) wurde die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz mit dem Jahr 2016 in einem gemeinsamen Titel 683 01 (Energieforschung) zusammengeführt. Dieser hat 2017 einen Gesamtansatz von 430 Mio. Euro. Dies erlaubt eine Stärkung der Themen mit systemischer Bedeutung (insbesondere Netze, Energiespeicher, Systemintegration). Zusätzlich werden im Titel 686 02 Mittel für die nukleare Sicherheitsforschung in Höhe von 36 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren bündelt das Kapitel verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienz, die auch Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) sind. Der NAPE definiert 40 Sofortmaßnahmen und weiterführende Arbeitsprozesse, die den Kern der Energieeffizienzstrategie der 18. Legislaturperiode bilden werden. Darüber hinaus werden die Maßnahmen des NAPE auch aus dem Energie- und Klimafonds finanziert. Die drei Eckpfeiler des NAPE sind 1. die Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen, 2. die Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell etablieren und 3. die Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz erhöhen. Das Kapitel “Energie und Nachhaltigkeit“ stellt einen Teil der Mittel für dieses Maßnahmenpaket bereit. Beispielsweise sind für die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" (Titel 661 22) Mittel in Höhe von 455 Mio. Euro veranschlagt. Zudem werden im Rahmen der Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Titel 686 04, Ansatz 230 Mio. Euro) im Wesentlichen Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung im Marktanreizprogramm (MAP) mit gefördert. Für die wissenschaftliche Unterstützung der Energiewende im Bereich Strom und Netze sowie für die Clearingstelle EEG stehen bei Titel 526 02 rund 19 Mio. Euro zur Verfügung (Umschichtung aus Titel 686 04). Zur Steigerung der Energieeffizienz werden zusätzlich mit rund 41 Mio. Euro insbesondere Programme zur qualifizierten und unabhängigen Energieberatung für private Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen gefördert (Titel 686 03), um Potenziale für Energieeinsparungen aufzuzeigen.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit der Energiewende und den hierzu ergangenen Beschlüssen wird ein langfristiger Umbauprozess unserer Energieversorgung für den Zeithorizont bis 2050 beschrieben mit ehrgeizigen Zielen zur Steigerung der Effizienz und zur Ausweitung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung. Mit der zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Saarland im Jahr 2007 ausgehandelten Verständigung soll die subventionierte Förderung der Steinkohle bis Ende 2018 sozialverträglich beendet werden. Die von der EUKommission genehmigte Stilllegungsplanung wird konsequent umgesetzt, so dass im Jahr 2017 nur noch zwei Bergwerke in Deutschland Steinkohle fördern. Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergbausicherheitsaspekten ab. Die Kernsanierung wird nach der Vorausschau im Sanierungsprogramm 2015 voraussichtlich nach 2028 abgeschlossen, danach folgen die Langzeitaufgaben. Mit der Energieforschung werden drei Ziele verfolgt: Einen technologischen Beitrag für die Komponenten des Energie-

systems der Zukunft zu leisten, das hohe Niveau deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet moderner Energietechnologien auch mit Blick auf weltweite Entwicklungen zu festigen und auszubauen, sowie technologische Optionen langfristig zu sichern. Mit dem NAPE hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 eine Effizienzstrategie für die 18. Legislaturperiode geschaffen. Diese wird wesentlich dazu beitragen, dass Deutschland seine Effizienz- und Klimaziele erreicht und Energieeffizienz gemeinsam mit dem Ausbau erneuerbarer Energien zur tragenden Säule der Energiewende wird. Zur Steigerung der Energieeffizienz wird der Dreiklang von Information, Beratung und Förderung ausgebaut. Damit nehmen diese Maßnahmen auch kurzfristig eine bedeutende Rolle für die im Energiekonzept vorgegebene Reduzierung des Primärenergieverbrauchs ein. Dem Wärmemarkt kommt innerhalb der Energiewende eine besondere Bedeutung zu. Mit der Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) soll dazu beigetragen werden, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.

- 47 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903 Überblick zum Kapitel 0903

Soll 2017 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

695 -

695 -

-

695 -

Gesamteinnahmen..................................................

695

695

-

695

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

20 465 2 606 393 13 500 -

1 790 2 712 165 15 900 -

+18 675 -105 772 -2 400 -

400 142 578 2 700

904 2 444 235 21 170 -

Gesamtausgaben.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

2 640 358 2 640 358

2 729 855 2 729 855

-89 497 -89 497

145 678 145 678

2 466 309 2 466 309

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2023 bis zu..................................

758 168 238 468 220 248 163 127 77 725 38 600 20 000

- 48 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 129 01 Nutzungsentgelt aus dem Übereinkommen mit der Ferngas Nordbayern -649 GmbH

695

695

695

-

-

(-)

Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern haben in den Jahren 1962 bis 1967 der Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Darlehen in Höhe von insgesamt 33 106 T€ zum Bau einer Ferngasleitung in Nordbayern gewährt. Dieses Finanzierungshilfedarlehen wurde nach dem mit der Gesellschaft am 9. Februar 1971 getroffenen Übereinkommen in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt. Die Gesellschaft hat sich in diesem Abkommen verpflichtet, als Gegenleistung ab 1. Januar 1972 ein Nutzungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe sich nach den verkauften und durchgeleiteten Gasmengen bemisst und das zu 4/5 an die Bundesrepublik Deutschland, zu 1/5 an den Freistaat Bayern fließt. Das jährlich nachträglich zu zahlende Nutzungsentgelt beträgt 0,0076 Cent/Mcal Ho (höchstens jährlich 869 T€). Die letzten Zahlungen sind im Jahre 2023 zu leisten. Entsprechend den erwarteten Gasabsatz- und Durchleitungsmengen werden 695 T€ veranschlagt (4/5 von 869 T€).

Übrige Einnahmen 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 02.

Sächliche Verwaltungsausgaben 526 02 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-643 chen Ausschüssen Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 940 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 4 900 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 4 540 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 3 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

18 900

- 49 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 526 02

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Strom und Netze.......... 2. Betrieb der Clearingstelle EEG.......................................................

17 000 1 900

Zusammen............................................................................................

18 900

zu 1. Aus dem Titel werden im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für Ausarbeitungen und Sachverständige im Bereich Strom und Netze, insbesondere für Erneuerbare Energien (EE), Kraft-Wärme- und Sektorkopplung, im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer Instrumente für die Energiewende im Stromsektor zur Erfüllung von diesbezüglichen Berichtspflichten sowie für Informationskampagnen und -materialien. zu 2. Auf Grund der Ermächtigung des § 81 EEG 2014 wurde die Clearingstelle EEG zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG eingerichtet, die ihren Betrieb im Jahr 2007 aufgenommen hat (http://www.clearingstelle-eeg.de). Sie ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zum EEG und steht bei konkreten Streitigkeiten zur Lösungsfindung und Schlichtung zur Verfügung. Daneben können Ausgaben für fachbezogene Projekte zum Betrieb der Clearingstelle EEG geleistet werden. Nicht verwendete Mittel für Maßnahmen gemäß Nr. 1 der Erläuterungen können zur Verstärkung der Ausgaben des Betriebs der Clearingstelle EEG gemäß Nr. 2 der Erläuterungen verausgabt werden. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... Vorjahr (mitveranschlagt bei)

Kap. 0903 Tit. 686 04 ............................................

Soll 2016 1 000 €

945 Ist 2015 1 000 €

18 900

13 404

541 01 Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für -649 das Energiemonitoring und die Emissionsberichterstattung für die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungsermächtigung............................................................ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... im Haushaltsjahr 2020 bis zu....................................................

600 T€ 200 T€ 200 T€ 200 T€

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen zur regelmäßigen und aktuellen Erstellung von Energiebilanzen als statistisches Informationssystem für die deutsche Energiepolitik und als Basis des Energiemonitorings der Bundesregierung sowie der Berechnung energiebedingter CO2-Emissionen. Zusätzlich werden Mittel verwendet: 1. für Sondererhebungen und Studien im Zusammenhang mit dem "Monitoring der Energiewende", 2. für die Durchführung und methodische Weiterentwicklung der Statistik einschließlich notwendiger Zusatzerhebungen,

1 495

1 720 400

904

- 50 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 541 01

3. für die Koordinierung der Statistik in Deutschland mit internationalen Institutionen (Statistisches Amt der europäischen Union (Eurostat); Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), Internationale Energieagentur (IEA)).

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 683 01 Energieforschung -165

430 481

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 397 423 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 80 133 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.............................................. 117 848 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 99 442 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 13 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. Erläuterungen:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

10. 11. 12.

13.

Bezeichnung

Zuschüsse 1 000 €

Investitionen 1 000 €

1

2

3

Folgende Themenbereiche werden gefördert: Windenergie.................................................... Photovoltaik..................................................... Geothermie...................................................... Solarthermische Stromerzeugung................... Wasserkraft und Meeresenergie..................... Kraftwerkstechnologien................................... Brennstoffzellen, Wasserstoff.......................... Netzintegration Erneuerbare Energien (inkl. Speicher und Netze)........................................ Energieoptimiertes Bauen, Energieeffiziente Stadt, Niedertemperatur-Solarthermie, energetische Biomassenutzung.............................. Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen................................. Systemanalyse................................................ Querschnittsaktivitäten: insbesondere Analysen und Studien, Informationsaustausch, Veranstaltungen.................................................... Projekte aus ERA-NET und ERA-NET PLUS..

Zusammen...............................................................

31 000 30 500 15 000 10 200 2 500 10 000 19 600

28 000 27 500 16 000 3 300 3 500 10 700 9 000

41 100

35 000

42 981

31 500

25 100 8 000

22 500 -

7 500 -

-

243 481

187 000

Die Mittel werden sowohl an Forschungseinrichtungen (u. a. Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Universitäten) als auch an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u. a. Hersteller und Betreiber von energietechnischen Anlagen, Versorgungsunternehmen, Bauindustrie) vergeben. Bei der Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung i. d. R. in Höhe von 50 Prozent vorausgesetzt. Die Energieforschung ist ein zentraler Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung. Es beschreibt den Weg in eine hocheffiziente und weitgehend auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung bis zum Jahr 2050. Entsprechend stehen Forschung und Entwicklung zu erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien in diesem Titel im Vordergrund der Fördermaßnahmen. Ande-

313 171

126 277

- 51 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 683 01

rerseits ist ohne effiziente und kostengünstige Speicher sowie neue und innovative Netztechnologien der weitere Ausbau von volatilen Energieträgern unter der Voraussetzung einer hohen Versorgungssicherheit gefährdet. Dies gilt insbesondere unter den Randbedingungen eines möglichst weitgehenden Klimaschutzes bei gleichzeitig geforderter geringer Belastung für Wirtschaft und Verbraucher. Um die zukunftsweisenden Innovationen zu erreichen, sind verstärkte Anstrengungen zu neuen, modernen und wettbewerbsfähigen Technologien erforderlich. Im Zentrum der Förderung stehen dabei die oben genannten Themen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten...............................................................................

1 000 €

11 333

Mehr wegen Priorität der Energiewende.

686 02 Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen -165

36 080

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 10 800 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung

1. Reaktorsicherheitsforschung zu Leichtwasserreaktoren (LWR): Anlagenverhalten bei Störfällen, Sicherheit druckführender Komponenten......................................................................................... 2. Querschnittsaktivitäten der Reaktorsicherheit: Kernschmelzen, menschliches Verhalten, Qualifikationswerkzeug für computergestützte Operateur-Info-Systeme, zerstörungsfreie Früherkennung von Schädigungen, Sicherheitsforschung zu Reaktoren mit sonstigen Kühlmedien.................................................. 3. Querschnittsaktivitäten der Entsorgung: Sicherheit einer verlängerten Zwischenlagerung, Spaltmaterialüberwachung (Safeguards), Behandlung und Konditionierung radioaktiver Abfälle............................................................................. 4. Endlagerung radioaktiver Abfälle: Endlagerkonzepte für alle Wirtsgesteine, Grundlagen der Langzeitsicherheit der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente, Grundlagen der LangzeitsicherheitsBewertung....................................................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

8 570

13 600

1 200

12 710 36 080

Auch unter Ausstiegsbedingungen müssen für den Betrieb und die Entsorgung von Forschungsreaktoren und kommerziellen Kernkraftwerken weiterhin höchste Sicherheitsanforderungen gelten. Hierfür muss auch in Zukunft in den Bereichen Reaktorsicherheit und Entsorgung radioaktiver Abfälle die erforderliche wissenschaftliche Kompetenz gewährleistet bleiben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert deshalb entsprechende FuE-Projekte zu grundlegenden Fragestellungen, die außerhalb der auf Genehmigungs- und Aufsichtserfordernisse gerichteten Ressortaufgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegen. Forschungsvorhaben werden im internationalen Rahmen einschließlich des wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches durchgeführt. Angesichts der besonderen Bedeutung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) im Bereich der Endlager- und Sicherheitsforschung und angesichts der fehlenden Grundfinanzierung der GRS werden vorbehaltlich der

34 080

34 080

- 52 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 02

Vergabe durch Einzelaufträge rd. 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für Aufträge an die GRS vorgesehen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten...............................................................................

1 000 €

1 700

686 03 Steigerung der Energieeffizienz -649

40 988

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 20 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen zu Nr. 6 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3208 Tit. 871 01. 3. Einnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen teilweisen Widerrufs von Zuwendungsbescheiden fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1. 2.

3. 4.

5.

6.

Folgende Themenbereiche werden in Form von Zuschüssen gefördert: Energieberatung Mittelstand - Unabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)......................................... Unabhängige Beratung privater Verbraucher (auch KMU, sofern Eigentümer von Wohngebäuden) über Möglichkeiten der Energieeinsparung im Haushalt und am Gebäude...................................... Zuwendungen an die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)..... Studien der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Rahmen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie der Umsetzung der EUEnergieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU)........................................... Ausschreibungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie z. B. Kampagnen, Informationen zu energieeffizienten Technologien......................................................................... Vorsorge zur Deckung von Ausfallbürgschaften, die für Investitionskredite und/oder Vertragserfüllungsavale bei der Durchführung von Energieeinsparcontracting begeben werden bei Kap. 3208 Tit. 871 01......................................................................

Zusammen............................................................................................

1 000 €

10 838

12 500 150

2 500

-

15 000 40 988

Zu 1.: Gefördert wird eine unabhängige Energieberatung von KMU, bei der vom Berater die Einsparpotenziale ermittelt werden. Mit diesem Programm werden hochwertige Energieaudits im Sinne von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (EED) gefördert. Das Programm dient damit auch der Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 EED. Zu 2.: Gefördert wird insbesondere eine unabhängige und individuelle Beratung und Information privater Verbraucherinnen und Verbraucher sowie von KMU über die Möglichkeiten der Energieeinsparung, einschließlich der Nutzung erneuerbarer

44 326 8 000

23 411

- 53 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 03

Energien. Ein Schwerpunkt wird dabei auf der Beratung der energetischen Sanierung im Gebäudebestand liegen. Mit diesem Programm werden hochwertige Energieaudits im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EED gefördert. Das Programm dient damit auch der Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 EED. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Gutachten/Begleitforschung.................................................................. Fachtagungen.......................................................................................

1 000 €

2 500 100

686 04 Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien -651

230 063

250 000 42 000

187 306

9 280

7 000

-

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 186 155 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 98 385 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 58 885 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 23 885 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Marktanreizprogramm..................................................................... 2. Einzelvorhaben Energiewende: Wärme und Effizienz....................

222 063 8 000

Zusammen............................................................................................

230 063

Zu 1.: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit dem Schwerpunkt im Wärmemarkt sowie der Energiegewinnung aus Geothermie und Biomasse. Einzelheiten sind in Richtlinien geregelt. Zu 2.: Außerdem werden aus dem Titel im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für Ausarbeitungen über die Nutzung erneuerbarer Energien (EE), Sachverständige im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), weitere Instrumente zum Ausbau von erneuerbaren Energien und Effizienzsteigerungen, zur Erfüllung von diesbezüglichen Berichtspflichten sowie für Informationskampagnen und -materialien.

686 05 Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien -165 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 4 600 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 4 400 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.

- 54 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 05

Erläuterungen: Deutschland hat sich gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zum EEG 2014 (SA.33995(2013/C)) verpflichtet, insgesamt 50 Mio. € in europäische Energieprojekte oder Interkonnektorenprojekte zu investieren. Die Mittel sollen in Form von einmaligen Investitionskostenzuschüssen für grenzüberschreitende Projekte, insbesondere zur Förderung und Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesetzt werden. Für die Förderung kommen Projekte innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Mitgliedstaat in Betracht.

687 02 Leistungen an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in -641 Wien

32 356

32 238 500

30 738

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 150 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 525 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 550 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 575 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903. Erläuterungen:

Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft

1

Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien................

Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) in Prozent

in TausendFremdwährung (gerundet)

in 1 000 € (gerundet)

Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet)

2

3

4

5

6,28

3 100 USD

Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € 6

2 847 21 353

8 156

2 847 29 509

24 200

8 156

32 356

Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen Zusammen........................................................................................ Differenzen durch Rundung möglich

687 03 Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien -642 (IRENA)

7 345

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 600 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen:

Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft

1

Internationale Organisation für erneuerbare Energien...................... Rechtsgrundlage: Abkommen

Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) in Prozent

in TausendFremdwährung (gerundet)

in 1 000 € (gerundet)

Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet)

2

3

4

5

6 778 USD

6 226

Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € 6

1 119

7 345

- 55 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 687 03 Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen)

Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft

1

in Prozent

in TausendFremdwährung (gerundet)

in 1 000 € (gerundet)

Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet)

2

3

4

5

Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € 6

Zweck: Ausbau erneuerbarer Energien weltweit Zusammen........................................................................................ Differenzen durch Rundung möglich

6 226

1 119

7 345

Der Beitrag in Fremdwährung umfasst den Mitlgliedsbeitrag (rd. 25 Prozent) und die Finanzierung des IRENA Innovation and Technology Centre (IITC) in Bonn. Vorjahr (mitveranschlagt bei)

Kap. 0904 Tit. 687 03 ............................................

Soll 2016 1 000 €

7 345

Ist 2015 1 000 €

6 292

Ausgaben für Investitionen 892 01 Explorationsprogramm (Explo II) -649

-

1 300

136

-

-

(-)

Haushaltsvermerk: Einnahmen aus bedingt rückzahlbaren Zuwendungen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Auf der Grundlage der im Oktober 2010 veröffentlichten Rohstoffstrategie unterstützte die Bundesregierung die deutsche Industrie mit einer gezielten Explorationsförderung zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Industrie mit Rohstoffen. Die Förderung erfolgte nach Maßgabe entsprechender Richtlinien und Nebenbestimmungen im Rahmen eines Explorationsförderprogramms II (Neuauflage eines bereits von 1970 bis 1990 vollzogenen Programms) über bedingt rückzahlbare Darlehen. Das Förderprogramm wurde beendet und befindet sich in der Abwicklung.

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

Titelgruppe 01 Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen 526 12 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-632 chen Ausschüssen

(1 378 370)

(1 531 270) (35 578)

70

70

-

118 500

123 400 33 250

121 511

Erläuterungen: Kosten für Gutachten und begleitende Beratung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eigentümerin und Zuwendungsgeberin der Wismut GmbH.

682 11 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb -632 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar.

- 56 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 682 11 (Titelgruppe 01):

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 11. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch die Aufwendungen des Bundes auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten geleistet werden. Erläuterungen: Die Wismut GmbH wickelt die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten ab. Der Bund hat die Wismut GmbH von Kosten der Stilllegung und Sanierung freigestellt. Die Aufwendungen werden sich voraussichtlich auf etwa 7,1 Mrd. € belaufen. Das ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sieht eine weitere Beteiligung des Bundes an der Sanierung der sächsischen WismutAltstandorte von 2013 bis 2022 vor. Von den insgesamt 69 Mio. € stellt der Bund in 2017 8 Mio. € zur Verfügung.

683 11 Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum -631 Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 698 11. 2. Rückeinnahmen fließen bis zur Höhe von 32 Mio. € den Ausgaben zu, darüber hinaus nur mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: 1.

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich im Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Die kohlepolitische Verständigung vom 7. Februar 2007 wurde durch die Rahmenvereinbarung “Sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland“ vom 14. August 2007, durch das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 und durch die Steinkohlerichtlinien des BMWi vom 6. Juli 2011 umgesetzt. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz regelt die Steinkohlebeihilfen des Bundes ab 2009. Auf dieser Grundlage wurde am 9. Oktober 2013 ein Zuwendungsbescheid an die RAG AG für die Jahre 2015 bis 2019 erteilt. Die Bundesanteile für 2015, 2016, 2017 und 2018 belaufen sich auf bis zu 1 332,0 Mio. €, 1 053,6 Mio. €, 1 020,3 Mio. € bzw. 939,5 Mio. €. NRW ist mit folgenden Höchstbeträgen an den Kohlebeihilfen beteiligt: 2015: 171,4 Mio. €, 2016: 170,9 Mio. €, 2017: 161,2 Mio. €, 2018: 151,5 Mio. €. Gemäß Rahmenvereinbarung beteiligt sich NRW nach dem Jahr 2014 nicht mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion. Das Saarland beteiligt sich nicht. Ab 2013 leistet die RAG AG jährlich einen Eigenbeitrag von 32 Mio. €.

2.

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt jeweils im Januar des Folgejahres. So werden die Beihilfen für 2016 in den Haushalt 2017 eingestellt.

3.

Sämtliche Beihilfen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Rechtsgrundlage für die Prüfung und Genehmigung der Steinkohlebeihilfen ab 2011 bildet der Beschluss des Rates vom 10. Dezember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke. Mit Entscheidung vom 7. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission den von der Bundesregierung vorgelegten Stilllegungsplan für den subventionierten deutschen Steinkohlenbergbau und die damit verbundenen Beihilfen genehmigt.

1 053 600

1 282 000

1 088 300

- 57 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

686 11 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Beitrag zur Berufsgenossenschaft -632

84 000

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Erstattungen der Berufsgenossenschaft sind zweckgebunden und fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Wismut GmbH verpflichtet, Beiträge an die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Branche Bergbau, zu zahlen. Der Beitrag des Unternehmens leitet sich aus dem Gefahrtarif ab und wird auf Basis der Leistungszahlen der letzten 4 Jahre ermittelt. Durch eine Neubewertung der Wismut-Leistungskennzahlen und die Erhöhung der Vorauszahlungen muss die Wismut GmbH ab 2017 wesentlich höhere Zahlungen leisten. Zur Verhinderung von Eingriffen in das Sanierungsprogramm bzw. in die Arbeitsplanung 2017 wird der Beitrag zur BG künftig separat und in der absehbaren Höhe veranschlagt.

698 11 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus -253

108 700

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 80 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 18 150 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 18 150 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 18 150 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 18 150 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 7 600 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 11. 3. Die Drittelbeteiligung der Bundesländer fließt den Ausgaben zu. Erläuterungen: 1. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer Stilllegungsoder Rationalisierungsmaßnahme des Steinkohlenbergbaus ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, können nach der Entlassung Anpassungsgeld (APG) erhalten. Die Leistungen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährt, die im Falle der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren die Voraussetzungen für den Bezug bestimmter Rentenleistungen oder der Knappschaftsausgleichsleistung nach dem Sozialgesetzbuch VI erfüllen würden. Die Höhe des APG bemisst sich nach der Rentenanwartschaft im Zeitpunkt der Entlassung. Näheres regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. 2. Mit der Zahlung von APG werden die Ergebnisse der kohlepolitischen Verständigung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung vom Februar 2007, die in der Rahmenvereinbarung vom 14. August 2007 und dem Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 festgeschrieben sind, sozialverträglich umgesetzt. An dem Ausgabenbedarf beteiligen sich entsprechend der Rahmenvereinbarung sowie der abgeschlossenen Vorschaltvereinbarungen der Bund mit zwei Dritteln sowie das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit einem Drittel. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Projektträgerkosten...............................................................................

1 000 €

200

113 200 2 328

111 576

- 58 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

891 11 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Investitionen -632

13 500

12 600

(455 000)

(514 750) (59 200)

9 000

Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 11.

Titelgruppe 02 Tgr. 02 Energetische Gebäudesanierung 661 21 Zuschüsse im Rahmen des Programms "Niedrigenergiehaus im Be-411 stand" (einschl. Heizungsmodernisierung und Energiesparhäuser) der KfW-Bankengruppe - Abwicklung

-

3 750 500

8 070

Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

1. Förderprogramme bis 2005.........................................................

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

391 519

3

387 269

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

3 750

500

-

-

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wurden zusätzliche Sanierungsmaßnahmen an Altbauten der Baujahre bis 1978 mit dem Ziel einer weiteren Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebestand gefördert. Darüber hinaus wurde der Austausch von Gas-, Öl- und Kohleeinzelöfen, Kohleheizungen und Nachtspeicherheizungen sowie der Einbau von Gas- und Ölbrennwertkesseln in Kombination mit Solaranlagen gefördert. Zudem erfolgte eine Förderung des Neubaus und des Umbaus von Altbauten zu Energiesparhäusern, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nochmals deutlich unterschritten.

661 22 Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung "CO2-411 Gebäudesanierungsprogramm" der KfW- Bankengruppe - Abwicklung

455 000

508 250 55 000

540 472

Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

3

1. Förderprogramme bis 2011......................................................... 6 015 371 4 241 121 Das Förderprogramm war Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms sowie des Energiekonzepts der Bundesregierung. Gefördert wurden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung des CO2Ausstoßes insbesondere an Wohngebäuden sowie an Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Zudem erfolgte eine Förderung der Errichtung von Energiesparhäusern bzw. Effizienzhäusern, welche die Anforderungen der Energieeinsparverordnung deutlich unterschreiten. Die Förderung erfolgte durch zinsgünstige Darlehen, die mit einem Teilschulderlass ergänzt werden konnten. Aus den Ausgaben werden Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet. Weniger wegen planmäßiger Abwicklung.

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

508 250

55 000

455 000

756 000

- 59 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 02

661 23 Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Kommunen - Ab-411 wicklung

-

750 1 000

13 550

Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

1. Förderprogramme bis 2010.........................................................

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

104 461

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

102 711

750

1 000

-

-

Das Programm war Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung. Gefördert wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in strukturschwachen Kommunen, insbesondere zur Energieeinsparung, zur Anpassung der Infrastruktur an den demografischen Wandel sowie zur Unterstützung von Existenzgründungen in sozialen Problemgebieten. Die Förderung erfolgte durch zinsvergünstigte Darlehen.

720 21 Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften -016

-

1 700

10 267

Haushaltsvermerk: 1. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen sind auch Gebäude der Sozialwerke des Bundes e. V., die sich in deren Eigentum befinden. Mittel aus dem Programm, die für diese Gebäude in Anspruch genommen werden, sind im Falle eines Eigentümerwechsels an den Bund zurückzuzahlen. Ausgaben für besonders innovative, zukunftsträchtige Maßnahmen können bis zu 15 Prozent der Gesamtsumme vorgenommen werden. Die Mittel dienen auch dem Monitoring der CO2-Emissionen im Rahmen der Selbstverpflichtung der Bundesregierung. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen geleistet werden. 2. Von den Programmmitteln können bis zu 0,5 Prozent für das Projektmanagement (Beratung, Prüfung, Kontrolle, Dokumentation und Evaluierung) verwendet werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

Förderprogramme bis 2009...............................................................

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

441 225

3

439 525

Mit den Mitteln sollten Liegenschaften der Bundesverwaltung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten energetisch optimiert werden. Durch die Erhöhung der Energieeffizienz sollten die Ausgaben gesenkt und die Vorbildfunktion des Bundes besonders im Hinblick auf die Ausstellung von Energieausweisen gestärkt werden. Die Mittel sollten auch der Initiierung von Contracting-Projekten sowie für begleitende Maßnahmen dienen. Ein Betrag bis zu 6 Mio. € sollte zur modellhaften Umsetzung des Ziels der Halbierung des Energiebedarfs im Gebäudebereich im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung bei bundeseigenen Bauten verwandt werden. Der Technologietransfer sollte durch Anwendung innovativer Verfahren und Produkte bei Baumaßnahmen des Bundes unterstützt und durch projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit im In- und Ausland forciert werden.

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

-

1 700

-

-

- 60 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 02

891 21 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms zur energeti-411 schen Gebäudesanierung "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" der KfWBankengruppe - Abwicklung

-

2 000 1 000

1 767

Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

1. Förderprogramme bis 2011.........................................................

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

309 308

3

306 308

Das Förderprogramm war Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms sowie des Energiekonzepts der Bundesregierung. Gefördert wurden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung des CO2Ausstoßes an Wohngebäuden. Die Förderung erfolgte durch Zuschüsse. Hierbei sollten Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten) ausgeschlossen werden. Die Zuschussgewährung bei Investitionen sollte 20 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens nicht überschreiten. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet.

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

2 000

1 000

-

-

- 61 -

Chancen der Globalisierung 0904

Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich Außenwirtschaftsförderung (Kap. 0904) - “Chancen der Globalisierung“ umfasst ein finanzielles Volumen von rund 228 Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht mit mehr als 80 Prozent aller Ausgaben des Kapitels 0904 haben die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als Investitions- und Tourismusstandort. Wichtigster Einzelposten in diesem Zusammenhang ist die Förderung der Erschließung von Auslandsmärkten, für die insgesamt 83,7 Mio. Euro zur Verfügung stehen, u. a. für die Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen sowie die Fortbildung von Managern und Exportinitiativen in den Bereichen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (Titel 687 05). Das Netzwerk deutscher Auslandshandelskammern und die GTAI (“Germany

Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH“) werden mit insgesamt ca. 70,1 Mio. Euro gefördert (Titel 687 02). Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. erhält eine institutionelle Förderung von rd. 30,6 Mio. Euro (Titel 686 01). Damit wirbt sie im Ausland für das Reiseland Deutschland und koordiniert u. a. die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort. Die deutschen Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen internationalen Organisationen sind ebenfalls im Kapitel 0904 veranschlagt (Titel 687 03). Der Ansatz beträgt ca. 35,5 Mio. Euro, davon gehen knapp 48 Prozent (16,9 Mio. Euro) an die Welthandelsorganisation in Genf.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Grundsätzliches Ziel der Außenwirtschaftsförderung des BMWi ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte zu unterstützen und für Deutschland als Standort für ausländische Investitionen zu werben. Ziel der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie der Stärkung Deutschlands als Investitionsstandort ist es, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht zuletzt aus den neuen Bundesländern, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Dies soll z. B. durch eine Fortführung des erfolgreichen Auslandsmesseprogramms erreicht werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können rund 250 Messebeteiligungen realisiert werden. Das Netz der deutschen Auslandshandelskammern, welches vor allem der Unterstützung von KMU dient, soll weiter ausgebaut werden. Neue Außenwirtschaftsförderstrukturen sollen an solchen Standorten errichtet werden, die für die deutsche Wirtschaft

ein großes Potenzial aufweisen. Gemeinsam mit dem Auslandshandelskammernetz wird die GTAI die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte fortsetzen und ausländische Unternehmen beraten, die in Deutschland investieren wollen. Im Rahmen der Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort stehen zwei Ziele im Vordergrund: die Förderung des positiven Images für das Reiseland Deutschland sowie die Steigerung des Übernachtungsaufkommens bei Reisen in und nach Deutschland. Im Jahr 2015 registrierten deutsche Beherbergungsbetriebe 436 Millionen Übernachtungen. Die Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen internationalen Organisationen dienen dem Interesse Deutschlands, an der Gestaltung der internationalen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen mitzuwirken und insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den Abbau von Marktzugangsschranken hinzuwirken.

- 62 -

0904 Chancen der Globalisierung Überblick zum Kapitel 0904

Soll 2017 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Übrige Einnahmen..................................................

-

-

-

-

Gesamteinnahmen..................................................

-

-

-

-

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

7 069 220 980 -

7 069 224 347 5 000 -

-3 367 -5 000 -

3 18 558 70 742

23 399 221 198 -

Gesamtausgaben.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

228 049 228 049

236 416 236 416

-8 367 -8 367

89 303 89 303

244 597 244 597

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu..................................

74 780 52 410 13 070 9 300

- 63 -

Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

-

-

(-)

7 069

7 069 3

23 399

30 649

30 574

30 574

Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 05.

Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland -651 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung der Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist. Erläuterungen: Die Mittel sind für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Weltausstellungen 2017 in in Astana und 2020 in Dubai bestimmt. Die geschätzten Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: 2017 in Astana: 14,9 Mio. €, 2020 in Dubai: 50 Mio. €. Aus dem Ansatz können auch die Kosten der Prüfung der ordnungsgemäßen Auftragsausführung finanziert werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 01 Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt -652 (Main) Haushaltsvermerk: 40 T€ werden für die Förderung eines Tages des barrierefreien Tourismus auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) bereitgestellt. Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung 1

Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 2

3

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

1 000 €

1 000 €

1 000 €

4

5

6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Inland Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M................................... - aus Kap. 0904 Tit. 686 01.........................................................................

79,06 100,00

25 174 25 174

25 205 25 205

25 389 25 389

- 64 -

0904 Chancen der Globalisierung Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 01

Adresse und Bezeichnung 1

Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 2

3

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

1 000 €

1 000 €

1 000 €

4

5

6

Ausland Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M................................... - aus Kap. 0904 Tit. 686 01.........................................................................

79,06 100,00

Zusammen .................................................................................................. - Summe Tit. 686 01 ...................................................................................

5 475 5 475

5 369 5 369

5 185 5 185

30 649 30 649

30 574 30 574

30 574 30 574

Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0904. 1. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) wirbt für das Reiseland Deutschland über ein Netz von Auslandsvertretungen. Es werden im Ausland touristische Informationen verbreitet, die erforderliche Marktforschung betrieben, touristische Angebote entwickelt und die Absatzförderung für den deutschen Tourismus koordiniert. Damit trägt die DZT dazu bei, Arbeitsplätze in der deutschen mittelständischen Tourismuswirtschaft zu sichern und die Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen zu stärken. 2. Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Finanzierung des Auslandsmarketings verwendet werden. Eine Finanzierung oder Mitfinanzierung von Reservierungssystemen durch die DZT ist ausgeschlossen. Eine Finanzbeteiligung an Katalogen, die den Verkauf touristischer Produkte im Ausland über Reservierungssysteme unterstützen, ist erlaubt.

687 01 Maßnahmen im Zusammenhang mit Twinning-Projekten der EU und Be-029 ratungshilfe für das Ausland

1 062

1 071

929

70 068

65 745 3 028

61 268

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 600 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 400 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. Erläuterungen: Der Verwaltungsaufbau in den Beitrittsländern zur Europäischen Union, potenziellen Beitrittskandidaten und den Ländern der Europäischen Nachbarschaft wird durch die EU mittels Twinning-Programmen gefördert. Vorbereitungskosten vor Notifizierung der Projekte sowie beschränkte Nachbereitungskosten sind aus den nationalen Haushalten zu finanzieren. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden.

687 02 Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarke-651 ting Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 544 04 und Kap. 0916 Tgr. 02.

- 65 -

Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 687 02

3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel

Adresse und Bezeichnung 1

2

3

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

1 000 €

1 000 €

1 000 €

4

5

6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Inland Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)............................................................................ - aus Kap. 0904 Tit. 687 02.........................................................................

98,74 100,00

23 235 23 235

21 675 21 675

20 107 20 107

98,74 100,00

3 009 3 009

2 746 2 746

1 826 1 826

26 244 26 244

24 421 24 421

21 933 21 933

Ausland Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)............................................................................ - aus Kap. 0904 Tit. 687 02......................................................................... Zusammen .................................................................................................. - Summe Tit. 687 02 ................................................................................... Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0904. Bezeichnung

1 000 €

1. Förderung von Auslandshandelskammern/Delegierten der deutschen Wirtschaft und Repräsentanzen über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag..................................................... 2. Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI).......................................................

43 824

Zusammen............................................................................................

70 068

26 244

Zu 1.: Aus dem Ansatz können die zur Dienstleistung an Auslandshandelskammern entsandten Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Kosten der Evaluierung der Förderung des Auslandskammernetzes sowie (anteilig) die Kosten der Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Auslandskammernetz und in den Auslandsbüros der GTAI finanziert werden. Zu 2.: Der Bund sieht in der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Markterschließung und ausländischer Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt bis hin zur Investition in Deutschland ausweiten wollen, eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe. Die operativen Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung und des Standortmarketings werden von der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) wahrgenommen. Aus dem Ansatz soll eine mehrjährige Kampagne zur Vermarktung des Wirtschafts-, Technologie- und Investitionsstandorts im Ausland finanziert werden. Die Ausgaben zu Nr. 2 in Höhe von 5 000 T€ dienen neben dem Schwerpunkt der GTAI für Standortmarketing insbesondere der Investorenwerbung für die neuen Bundesländer und Berlin. Des Weiteren können die Kosten der Evaluierung der GTAI hieraus finanziert werden.

- 66 -

0904 Chancen der Globalisierung Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

687 03 Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland -680

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

35 496

Ist 2015 1 000 €

43 569

35 406

Erläuterungen:

Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft

1

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) in Prozent

in TausendFremdwährung (gerundet)

in 1 000 € (gerundet)

Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet)

2

3

4

5

Meterkonvention (BIPM), Paris................................................. 10,00 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Gewährung der Einheitlichkeit der physikalischen Einheit Welthandelsorganisation (WTO), Genf..................................... 9,00 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erstellung multilateraler Regelungen zur Liberalisierung des Welthandels Internationales Kälteinstitut (IIF), Paris..................................... 5,80 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kältetechnik Internationale Organisation für gesetzliches Messwesen (OIML), Paris............................................................................. 4,00 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Festlegung von internationalen Grundsätzen des gesetzlichen Messwesens Internationales Ausstellungs-Büro (BIE), Paris......................... 8,00 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Regulierung und Koordinierung von Welt- und Weltfachausstellungen Welttourismusorganisation, Madrid (UNWTO).......................... 3,20 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Förderung des internationalen Tourismus Energiecharta (EC), Brüssel..................................................... 13,80 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Förderung von Handel und Investitionen im Energiebereich Internationale Meeresbodenbehörde (ISA), Kingston............... 10,60 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Durchführung des Meeresbodenbergbauteils des VNSeerechtsübereinkommens Weltpostverein (UPU), Bern...................................................... 5,80 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Koordinierung des Postverkehrs Internationale Fernmeldeunion (ITU), Genf.............................. 6,00 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Koordinierung des Telekommunikationsverkehrs Europäisches Institut für Telekommunikationsstandards (ETSI), Sophia-Antipolis............................................................ 1,40 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Europäische Normenorganisation zur Entwicklung von Telekommunikationsnormen Europäisches Büro für Kommunikation (ECO), Kopenhagen... 9,50 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Harmonisierung des Frequenzspektrums in Europa Ständiges Sekretariat für das Internationale Energieforum (IEF), Riad................................................................................. 2,30 Rechtsgrundlage: Vereinbarung

Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € 6

1 162

-

1 162

16 867

-

16 867

59

-

59

60

-

60

76

-

76

343

-

343

620

-

620

798 USD

733

-

733

2 041 CHF

1 884

-

1 884

8 805 CHF

8 126

-

8 126

195

-

195

1 968 DKK

264

-

264

140 USD

129

-

129

18 275 CHF

- 67 -

Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 687 03

Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft

1

14.

15.

16.

17.

18.

19.

Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) in Prozent

in TausendFremdwährung (gerundet)

in 1 000 € (gerundet)

Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet)

2

3

4

5

Zweck: Förderung des Dialogs zwischen Ölförder- und Ölverbraucherländern als Beitrag zur Versorgungssicherheit Internationale Energieagentur (IEA), Paris............................... 9,48 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kernenergieagentur (NEA), Paris............................................. 9,50 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kernenergie-Datenbank (NEA Data Bank), Paris..................... 14,10 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Stahlausschuss (Steel Committee), Paris................................. 9,30 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Brussels European and Global Economic Laboratory (BRUEGEL), Brüssel................................................................ Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien Sonstige....................................................................................

Zusammen........................................................................................ Differenzen durch Rundung möglich

Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € 6

2 343

880

3 223

1 010

-

1 010

430

-

430

63

-

63

110

-

110

142

-

142

34 616

880

35 496

Die ausgewiesenen Beträge sind teilweise Schätzansätze, da mitunter ein förmlicher Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2017 noch nicht vorliegt.

687 04 Beitrag zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe -649 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Gemeinsame Fonds (GF) für Rohstoffe dient der Unterstützung von Einzelrohstoff-Übereinkommen. Durch Pflichtbeiträge (1. Konto) sollte vor allem die Finanzierung einer internationalen Lagerhaltung ermöglicht werden. Diese Aufgabe kam bisher jedoch nicht zum Tragen. Aus den Zinsen des 1. Kontos werden der Verwaltungshaushalt und ein Teil der Projekte finanziert. Freiwillige Beiträge (2. Konto) dienen der Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der strukturellen Marktbedingungen für Rohstoffe. Das Übereinkommen ist 1989 in Kraft getreten. Der Pflichtbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (rd. 16 361 T€) ist durch Barleistungen (rd. 5 624 T€), durch die Begebung von unverzinslichen Schuldscheinen (rd. 5 624 T€) und Gewährleistungen (rd. 5 113 T€) entrichtet worden. Weitere Forderungen zur Einlösung von Schuldscheinen (nach Teileinlösung in 2004 und 2005 noch rd. 5 460 T€) sind möglich.

-

-

-

- 68 -

0904 Chancen der Globalisierung Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

687 05 Erschließung von Auslandsmärkten -029

83 705

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 70 280 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................... 49 910 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................ 11 470 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 900 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 25 000 T€ übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0904. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung einer Messe oder Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist. Soweit der volle Wert eines Gegenstandes im Einzelfall den Betrag von 50 T€ übersteigt, bedarf es der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Bezeichnung

1. Kosten der Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen und -ausstellungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.................. 2. Exportinitiative Energie.................................................................... 3. Managerfortbildung "Fit for Partnership with Germany" und Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe.................................... 4. Markterschließungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Dienstleister................... 5. Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland....................................... 6. Vorbereitung der Mitgliedschaft Deutschlands in der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI)............................................. 7. Exportinitiative für Umwelttechnologien.......................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

44 000 18 500 13 000 4 000 2 505 700 1 000 83 705

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die verschiedenen Maßnahmen zur Exportförderung in einem einzigen "Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten" gebündelt. Die Exportinitiativen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien wurden als Exportinitiative Energie zusammengefasst. Daneben gibt es weitere Exportinitiativen, wie Messebeteiligungen und das Managerfortbildungsprogramm "Fit for Partnership with Germany". Es werden die besonderen Belange der ostdeutschen Unternehmen berücksichtigt. Aus dem Ansatz können auch Projektträger-, Verwaltungs- und Kosten für die Geschäftsstellen sowie Ausgaben für Aufträge, Machbarkeitsstudien, Gutachten (u. a. externe Evaluierung), die Prüfung der ordnungsgemäßen Projektumsetzung und Gebühren geleistet werden. Des Weiteren können aus Nr. 2 der Erläuterungen bis zu 4 Mio. € an die KfW-Bankengruppe im Rahmen eines von ihr konzipierten und verwalteten Klimaschutzfonds geleistet werden. Aus dem Ansatz des UT 2 können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

Geschäftsstelle Exportinitiative Energie................................................

1 000 €

680

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

83 388 1 510

Ist 2015 1 000 €

84 679

- 69 -

Chancen der Globalisierung 0904 Titel Funktion

Zweckbestimmung

687 06 Deutscher Beitrag für die Unterstützung Russlands bei Abrüstungspro-029 jekten

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

-

14 020

8 342

-

5 000 70 742

-

-

-

(-)

-

-

Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Zusammenhang mit dem Projekt Informationsmaterial, Fachveröffentlichungen sowie andere beratungsergänzende Materialien, technische Unterlagen, Pläne usw. unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die im Juni 2002 im kanadischen Kananaskis gegründete Globale G 8-Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien unterstützt die Russische Föderation bei der Abrüstung und Beseitigung nuklearer Altlasten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie realisiert im Nordwesten Russlands in der Saida-Bucht nahe Murmansk von 2003 bis 2014 den Bau eines Langzeitzwischenlagers für ca. 150 Atom-U-Boot-Reaktorsektionen und weiteren 28 nuklearen Komponenten von Überwasserschiffen der russischen Nordmeerflotte und die Errichtung eines Entsorgungszentrums für die Behandlung und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen. Aus dem Titel können auch Projekt- und Beratungskosten, externe Prüfungskosten (Monitoring) sowie Ausgaben für Gutachten und Begleitforschung geleistet werden.

Ausgaben für Investitionen 896 01 Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Errichtung einer Stadtbahn in -680 Ho Chi Minh-Stadt, Vietnam Erläuterungen: Im außenwirtschaftspolitischen Interesse werden die Mittel zur anteiligen Finanzierung einer Stadtbahn in Ho Chi Minh-Stadt der vietnamesischen Regierung im Wege eines Zuschusses zur Verfügung gestellt. Das Stadtbahnprojekt hat für die weitere Entwicklung Vietnams aus wirtschafts-, verkehrs-, klimaschutz- und umweltpolitischen Gründen eine herausragende Bedeutung. Das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. USD wird unter maßgeblicher Beteiligung/Projektführerschaft der deutschen Wirtschaft realisiert werden. Zum Einsatz kommen innovative Verkehrstechnologien. Das Projekt wird über den Einzelfall hinaus dazu beitragen, die bilateralen Beziehungen Deutschlands zu Vietnam zu stärken und auszubauen und damit die Chancen für die deutsche Wirtschaft in diesem zunehmend wichtigen Standort in Asien nachhaltig zu verbessern. Aus dem Titel können Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme wie Projektträgerkosten und Verwaltungskosten bis zu einem Betrag von 5 000 T€ geleistet werden.

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 687 07 Projektbezogene Beiträge an internationale Organisationen -680

- 70 -

0904 Anlage 1 Wirtschaftspläne

Anlage zu Kapitel 0904 - Wirtschaftspläne Titel

aus Nr. ... Erläuterung

Bezeichnung

1

2

3

686 01

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.

687 02

Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)

- 71 -

Anlage 1 0904 Wirtschaftspläne Zu Tit. 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. Wirtschaftsplan

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

1

2

3

4

Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben.....................................................................................

33 294 6 434 3 096 32 353 23 379

33 317 6 250 3 037 26 323 23 681

33 633 5 909 2 823 27 305 24 569

Ausland................................................................................................................................. Personalausgaben................................................................................................................

5 475 5 475

5 369 5 369

5 185 5 185

Finanzierung der Ausgaben Inland.................................................................................................................................... Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... Zuwendung des Bundes.................................................................................................... aus Kap. 0904 Tit. 686 01.....................................................................................................

33 294 8 120 25 174 25 174

33 317 8 112 25 205 25 205

33 633 8 244 25 389 25 389

Ausland................................................................................................................................. Zuwendung des Bundes.................................................................................................... aus Kap. 0904 Tit. 686 01.....................................................................................................

5 475 5 475 5 475

5 369 5 369 5 369

5 185 5 185 5 185

1.1 2. 2.1 2.2

2.1

Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig.

- 72 -

0904 Anlage 1 Wirtschaftspläne Zu Tit. 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) Wirtschaftsplan

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

1

2

3

4

Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben.....................................................................................

23 570 11 564 4 957 12 205 6 832

22 125 10 132 4 862 12 456 6 663

20 530 9 754 4 069 11 348 6 348

Ausland................................................................................................................................. Personalausgaben................................................................................................................ Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. Ausgaben für Investitionen...................................................................................................

3 009 1 460 1 500 3 46

2 746 1 197 1 500 3 46

1 826 970 852 2 2

Finanzierung der Ausgaben Inland.................................................................................................................................... Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... Zuwendung des Bundes.................................................................................................... aus Kap. 0904 Tit. 687 02.....................................................................................................

23 570 335 23 235 23 235

22 125 450 21 675 21 675

20 530 423 20 107 20 107

Ausland................................................................................................................................. Zuwendung des Bundes.................................................................................................... aus Kap. 0904 Tit. 687 02.....................................................................................................

3 009 3 009 3 009

2 746 2 746 2 746

1 826 1 826 1 826

nachrichtlich: Projektförderung.....................................................................................................

3 443

3 614

4 614

1.1 1.2 1.3 1.4 2. 2.1 2.2

2.1

Die Besonderen Finanzierungsausgaben enthalten 917 T€ für die Projektförderung der Standortkampagne.

- 73 -

Sonstige Bewilligungen 0910

Überblick zum Kapitel 0910

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

31 660 10 300

31 660 9 550

+750

15 309 11 001

Gesamteinnahmen..................................................

41 960

41 210

+750

26 310

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

14 335 60 547 35 332 -100 029

10 389 59 305 2 190 -74 626

+3 946 +1 242 +33 142 -25 403

1 473 950

9 439 55 370 1 491 -

Gesamtausgaben.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

10 185 10 185

-2 742 -2 742

+12 927 +12 927

2 423 2 423

66 300 66 300

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu..................................

15 990 8 560 5 030 2 400

- 74 -

0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 Vermischte Einnahmen -680

31 660

31 660

15 309

-

-

-

10 300

9 550

11 001

182 02 Tilgung von Darlehen, Hypotheken und dergleichen -680

-

-

-

272 01 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen -061 Maßnahmen

-

-

-

-

-

(-)

Erläuterungen: Einnahmen aus Überzahlungen und Zinsen, nicht oder nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüssen sowie sonstige Einnahmen.

Übrige Einnahmen 162 01 Zinsen von Darlehen, Hypotheken und dergleichen -680 182 01 Rückflüsse aus rückzahlbaren Zuwendungen und dergleichen -165 Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Einnahmen im Bereich der Förderungsprogramme 1. Luftfahrtforschung und -technologie................................................ 2. Strukturverbesserungshilfen Stahl..................................................

10 300 -

Zusammen............................................................................................

10 300

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0903 Tit. 683 01, Kap. 0904 Tit. 687 01, Kap. 0916 Tit. 427 39, 526 32, 527 31, 545 31 und 547 31. 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 3 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 544 03.

- 75 -

Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben 526 01 Gerichts- und ähnliche Kosten -019

500

3 000 328

1 721

7 100

800 1 100

2 189

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. Erläuterungen: Veranschlagt sind Gerichts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren in Sachen 13. Atomgesetz-Novelle und Kernbrennstoffsteuergesetz.

531 02 Kosten der Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirt-165 schafts-, Energie- und Technologiepolitik einschließlich der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 3. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Kosten der deutschen G 20 Präsidentschaft................................... 2. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik...................................................... 3. Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen................................................................................... 4. Nationale Auskunftstelle nach Art. 10.1 des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT).......................... 5. Nationale Kofinanzierung für das EU-Programm INTERACT......... 6. Deutsch-koreanisches Konsultationsgremium zu Vereinigungsfragen.................................................................................................. 7. Kosten der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte; veranschlagt sind die Kosten, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in 33 Wirtschaftskommissionen und in den Kooperationsräten entstehen..........................................................

6 000

Zusammen............................................................................................

7 100

370 300 40 50 40

300

Die internationale Zusammenarbeit mit anderen Staaten umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen und Vereinbarungen sowie die Anbahnung und Pflege von Kontakten im Bereich der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.

- 76 -

0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 531 02

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.

541 01 Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und -013 technologiepolitischer Vorhaben

4 785

4 789 45

5 048

150

-

2

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Energiewende................................................................................. 2. Innovation, Digitalisierung und zukunftsorientierte Industrie........... 3. Mittelstand.......................................................................................

2 185 2 100 500

Zusammen............................................................................................

4 785

Den von der Bundesregierung genannten zentralen wirtschafts- und energiepolitischen Vorhaben ist gemeinsam, dass für ihren Erfolg neben gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen auch eine überzeugende kommunikative Umsetzung notwendig ist. Zur Stärkung des Bewusstseins für mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit und zur Überwindung von Vorbehalten sind auch externe Experten und Multiplikatoren einzubeziehen, um alle Zielgruppen wirksam zu erreichen. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.

544 03 Maßnahmen zum Bürokratieabbau sowie zur Umsetzung der EU-Dienst-165 leistungsrichtlinie Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910. 3. Einnahmen aus der zweckgebundenen Beteiligung der Länder am IT-Standard-xGewerbeanzeige fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bei allen bestehenden und neuen Normen des Bundes (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) werden Kostenentlastungen für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung durch Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen (Bürokratieabbau) angestrebt. Auch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll entsprechend ausgestaltet werden. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden.

- 77 -

Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

544 04 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches der Beauftragten für die neu-165 en Bundesländer

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

1 800

1 800

479

47 961

42 481

41 128

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 170 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 1 080 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 990 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 02. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 03. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 03. 5. Einnahmen aus Finanzierungsbeteiligungen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen -165 der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) Verpflichtungsermächtigung............................................................ 150 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu...................................................... 75 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 75 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung 1

Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 2

3

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

1 000 €

1 000 €

1 000 €

4

5

6

WGL-Einrichtungen 1.

Bayern ................................................................................................

(6 562)

(5 630)

(5 422)

1.1 Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo), München.................................. - aus Kap. 0910 Tit. 632 01.................................................................

6 562

5 630

5 422

50,00

6 172

5 467

5 264

- aus Kap. 0910 Tit. 882 01.................................................................

50,00

390

163

158

(6 849)

(5 866)

(5 650)

2.

Berlin ..................................................................................................

- 78 -

0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 632 01

Adresse und Bezeichnung 1

Finanzierungsanteil in Prozent mit ohne Eigenmittel 2

3

Soll 2017

Soll 2016

Ist 2015

1 000 €

1 000 €

1 000 €

4

5

6

2.1 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)............................. - aus Kap. 0910 Tit. 632 01.................................................................

6 849

5 866

5 650

50,00

6 423

5 689

5 480

- aus Kap. 0910 Tit. 882 01.................................................................

50,00

426

177

170

Hamburg ............................................................................................

(-)

(-)

(-)

3.1 Hamburgisches Weltwirtschafts-Archiv (HWWA) ..........................

(-)

(-)

(-)

(3 913)

(3 321)

(3 325)

3. 4.

Nordrhein-Westfalen .........................................................................

4.1 Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen...................................................................................................... - aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. - aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 5.

3 913

3 321

3 325

50,00

3 604

3 192

3 200

50,00

309

129

125

(3 793)

(3 227)

(3 162)

Sachsen-Anhalt .................................................................................

5.1 Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), Halle..................................... - aus Kap. 0910 Tit. 632 01.................................................................

3 793

3 227

3 162

50,00

3 509

3 108

3 047

- aus Kap. 0910 Tit. 882 01.................................................................

50,00

284

119

115

(19 076)

(17 339)

(16 105)

6.

Schleswig-Holstein ...........................................................................

6.1 Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel.................................................... - aus Kap. 0910 Tit. 632 01.................................................................

5 668

5 732

4 750

50,00

5 478

4 852

4 673

- aus Kap. 0910 Tit. 882 01.................................................................

50,00

190

880

77

13 408

11 607

11 355

12 835

11 368

10 959

6.2 Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW), Kiel...................................................................................................... - aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. - aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 7.

50,00 50,00

Niedersachsen ...................................................................................

573

239

396

(4 817)

(3 986)

(3 839)

7.1 Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), Hannover............ - aus Kap. 0910 Tit. 632 01.................................................................

4 817

3 986

3 839

50,00

4 217

3 736

3 589

- aus Kap. 0910 Tit. 882 01.................................................................

50,00

600

250

250

(6 283)

(5 302)

(5 116)

8.

Baden-Württemberg ..........................................................................

8.1 Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim.... - aus Kap. 0910 Tit. 632 01.................................................................

6 283

5 302

5 116

50,00

5 723

5 069

4 916

- aus Kap. 0910 Tit. 882 01.................................................................

50,00

560

233

200

51 293 47 961 3 332

44 671 42 481 2 190

42 619 41 128 1 491

Zusammen .................................................................................................. - Summe Tit. 632 01 ................................................................................... - Summe Tit. 882 01 ...................................................................................

Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation 2016 - 2020 finanziert der Bund den Aufwuchs allein; im Übrigen bleiben die jeweiligen Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel unberührt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.

662 01 Abwicklung von Altprogrammen -680 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 2. Einnahmen aus Verwertungserlösen schadensfälliger Unternehmen, die von Insolvenzverwaltern quotal auf vorhandene Gläubiger aufgeteilt werden, sowie Einnahmen aus Vergleichen des BAFA/BMWi fließen den Ausgaben zu.

4 862

8 150

12 310

- 79 -

Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 662 01

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Eigenkapitalhilfeprogramm (EKH-Programm)................................. 2. Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen (BTU)...............................................................................................

2 862

Zusammen............................................................................................

4 862

2 000

Zu 1.: Für Anträge auf EKH, die nach dem 31. Dezember 1996 gestellt wurden, erfolgt die Finanzierung aus dem ERP-Sondervermögen. Die veranschlagten Mittel sind für die Finanzierung der Verpflichtungen ausgebracht, die aufgrund der bis zum 31. Dezember 1996 gestellten Anträge eingegangen sind. Die Haushaltsmittel für das EKH-Programm werden in Kap. 3208 Tit. 871 01 in Höhe von 5,0 Mio. € und in Kap. 0910 Tit. 662 01 in Höhe von rd. 2,9 Mio. € veranschlagt. Zu 2.: Veranschlagt ist die erwartete Inanspruchnahme aus dem Programm “Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen“ (BTU) und dem ERP-Innovationsprogramm für bis 31. Dezember 2000 eingegangene Verpflichtungen einschl. erwarteter Inanspruchnahmen aus dem FUTOUR-Programm, soweit diese aus Zusagen des Jahres 2000 resultieren. Inanspruchnahmen aus dem BTU-Programm und dem ERP-Innovationsprogramm aus Zusagen nach dem 31. Dezember 2000 werden von der KfW allein getragen. Aus dem Ansatz können auch notwendige Ausgaben zur Prüfung von Schadensfällen durch Dritte geleistet werden (bis zu 100 T€).

686 01 Zukunft der Industrie -165 Verpflichtungsermächtigung......................................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................

5 000

5 000

-

-

-

-

2 724

3 674 950

1 932

3 500 T€ 1 500 T€ 1 000 T€ 1 000 T€

Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Studien, Gutachten, Begleitforschung, Fachveranstaltungen und Fachinformationen geleistet werden.

686 02 Entschädigungen an Unternehmen für das Abstellen von Fachpersonal -045 nach dem Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 686 03 Schwerpunktvorhaben der Beauftragten für die neuen Bundesländer -691 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 870 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 2 280 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 2 090 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 04.

- 80 -

0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 686 03

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 04. 4. Einnahmen aus Finanzierungbeteiligungen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen der Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer; insbesondere der Finanzierung von Projekten und Fördervorhaben zur Investorenwerbung, des Standortmarketings, der Erschließung neuer Märkte sowie Vorhaben zur Stärkung strukturschwacher Regionen. Aus dem Ansatz können neben Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen auch folgende Ausgaben geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

Projektträgerkosten Gutachten/Begleitforschung Fachtagungen.......................................................................................

80

Ausgaben für Investitionen 882 01 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen -165 der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

3 332

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 150 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu...................................................... 75 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 75 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 01. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01.

882 02 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infra-691 strukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0902 Tit. 882 01. Erläuterungen: Diese Mittel waren bisher im Kap. 6002 Tgr. 03 (Zukunftsinvestitionen) veranschlagt. Vorjahr (mitveranschlagt bei)

Kap. 6002 Tit. 882 33 ............................................

Soll 2016 1 000 €

24 000

Ist 2015 1 000 €

-

24 000

2 190

1 491

- 81 -

Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

893 01 Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungseinrichtungen -153

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

8 000

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu......................................... 2 000 T€ Erläuterungen: Diese Mittel waren bisher im Kap. 6002 Tgr. 03 (Zukunftsinvestitionen) veranschlagt. Auf der Grundlage der Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden Investitionszuschüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Mit diesem auf drei Jahre befristeten ergänzenden Titelansatz sollen u. a. digitale Ausstattungen gefördert werden. Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der Weiterentwicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung

1 000 €

250

externe Gutachten................................................................................ Vorjahr (mitveranschlagt bei)

Soll 2016 1 000 €

Kap. 6002 Tit. 893 32 ............................................

8 000

Ist 2015 1 000 €

-

Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 Globale Minderausgabe -880

-22 800

972 06 Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 -880

-77 229

981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

-

-74 626

-

-

(-)

- 82 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In Kapitel 0911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung. In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 0912 veranschlagt.

Überblick zum Kapitel 0911

Soll 2017 1 000 €

Nachgeordnete Dienststellen sind: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Kapitel 0913), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Kapitel 0914), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Kapitel 0915), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Kapitel 0916), das Bundeskartellamt (Kapitel 0917) sowie die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Kapitel 0918). Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt.

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

120 150

120 130

+20

183 67

Gesamteinnahmen..................................................

270

250

+20

250

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Besondere Finanzierungsausgaben.......................

193 109 15 913 31 491 -

181 365 18 979 26 869 -

+11 744 -3 066 +4 622 -

4 799 20 591 8 258

178 509 14 452 25 369 -

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

240 513 61 550 178 963

227 213 60 604 166 609

+13 300 +946 +12 354

33 648 33 325 323

218 330 53 856 164 474

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu..................................

3 845 1 615 1 115 1 115

- 83 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen 0911 und -ausgaben Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Übrige Einnahmen 282 08 Einnahmen aus Prämienzahlungen der Bundesanstalt für Immobilienauf-011 gaben

-

-

-

-

-

-

381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

-

-

(-)

381 07 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergrei-890 fenden Aufgaben

-

-

(-)

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0911 flexibilisierter Bereich. 282 09 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geld-011 leistungen Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09.

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 09.

Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter

(270)

(250)

119 57 Vermischte Einnahmen -018

120

120

183

232 57 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -018

150

130

67

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57.

Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0911 flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 08.

- 84 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonde-011 ren Fällen

100

100

96

3 312

3 328 323

3 174

Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung

1. 1.1

1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 2.

Zur Verfügung der/des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie....................................................................... Präsidentin oder des Präsidenten der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt................................................................... Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung............................................................. Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................................................... Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle......................................................... Präsidentin oder des Präsidenten des Bundeskartellamtes........ Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesnetzagentur......... Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................

Zusammen............................................................................................



84 000 1 500 1 500 1 500 1 500 1 500 1 750 6 750 100 000

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.

542 01 Öffentlichkeitsarbeit -013 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter bei Veranstaltungen sowie Bildhonoraren fließen den Ausgaben zu. 3. Einnahmen aus der Abgabe von Werbe- und Informationsmaterialien fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.....................

3 108 50 34 120

Zusammen............................................................................................

3 312

1. 2. 3. 4.

- 85 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen 0911 und -ausgaben Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 542 01

Zu 1.: Bezeichnung

1 000 €

1. Öffentlichkeitsarbeit und Information in den Themenbereichen Wirtschaft, Energie und Technologie............................................... 2. Konzeption, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien................................................................................................. 3. Betrieb eines Call-Centers/Bürgertelefons, Versandkosten, Informationsveranstaltungen, Besucherdienst, Empfang in- und ausländischer Journalistinnen und Journalisten, Ankauf von Nachrichtendiensten und sonstiger Unterlagen für die Öffentlichkeitsarbeit......................................................................... 4. Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der deutschen Luft- und Raumfahrt, insbesondere Fachveranstaltungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Präsentationen im Rahmen von Luftfahrtausstellungen..............................................................

933 800

975

400

Zusammen............................................................................................

3 108

Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Im Einzelplan 09 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung

1 000 €

Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen 0911 - 543 01........................................................................................

3 164

Zusammen............................................................................................

3 164

547 09 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen -011 freiwilligen Geldleistungen finanziert werden

-

-

-

-

-

-

981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

-

-

(-)

981 07 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergrei-890 fenden Aufgaben

-

-

(6 461)

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 688 06 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -011

Besondere Finanzierungsausgaben

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.

- 86 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter

(175 551)

(163 181)

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Parlamentarischen Staats-018 sekretäre, sonstige Amtsträger und deren Hinterbliebenen

1 200

1 200

1 117

141 491

131 329

129 712

5 410

5 100

5 405

50

50

15

25 400

24 100

22 245

-

-

-

2 000

1 402

2 710

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3.........................................................

49 049

42 674

Aus Hauptgruppe 5..................................................................................

12 501

45 053 13 057 15 551 20 268

Zusammen...............................................................................................

61 550

60 604 33 325

53 856

5 273

5 030

5 104

Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.

432 57 Versorgungsbezüge -018 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.

434 57 Zuführung an die Versorgungsrücklage -018 443 57 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnah-018 me von besonderen Fachdiensten/-kräften 446 57 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften -018 453 57 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun-018 gen 632 57 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten -018

Flexibilisierte Ausgaben

F 424 01 Zuführung an die Versorgungsrücklage -011

11 182

- 87 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen 0911 und -ausgaben Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 441 01 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften -840

12 790

13 061

13 407

F 443 01 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnah-840 me von besonderen Fachdiensten/-kräften

891

891

904

F 452 02 Unfallversicherung Bund und Bahn -223

604

604

600

3 820

3 231

2 441

3 474

3 949

3 736

F 526 01 Gerichts- und ähnliche Kosten -011 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 2. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 3. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 4. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 6. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)........................................... 7. Bundeskartellamt............................................................................. 8. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen............................................................................

2 171

Zusammen............................................................................................

3 820

308 140 500 3 187 11 500

F 526 02 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-011 chen Ausschüssen Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 845 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 1 615 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................. 1 115 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................. 1 115 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 6 und 8.1 sind verbindlich. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen von Berichten und Gutachten der Monopolkommission an Verwaltungsdienststellen sowie zu wissenschaftlichen Zwecken unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................. davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte........................... 2. Physikalisch-Technische Bundesanstalt....................................... 3. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung....................... 4. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.................. 5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle............................ 6. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)......................................... 7. Bundeskartellamt..........................................................................

1 000 €

1 154 100 10 20 23 78 115 90

- 88 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 526 02 Bezeichnung

1 000 €

384

8. Monopolkommission..................................................................... 8.1 davon: Honorare für Sachverständige (Vorsitzender 25 565 €, 4 Sachverständige je 22 497 €..................................................... 9. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.................................................................. davon: Beiräte und Kommissionen...............................................

1 600 141

Zusammen............................................................................................

3 474

116

Aus den Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten und ihren Ankauf, für die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von Materialien und anderen Unterlagen sowie für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden.

F 527 03 Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstel-011 lungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen

468

466

320

3 164

5 064

2 881

Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 2. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 3. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 4. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 6. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)........................................... 7. Bundeskartellamt............................................................................. 8. Monopolkommission........................................................................ 9. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post- und Eisenbahnen...................................................................

185

Zusammen............................................................................................

468

95 43 20 45 42 4 34 -

F 543 01 Veröffentlichungen und Fachinformationen -011 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus Bildhonoraren, dem Vertrieb der "PTB-Prüfregeln", von Prognose-, Länder- und sonstigen Berichten sowie der Veräußerung von Veröffentlichungen aus Kap. 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917 und 0918 fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen, elektronische Produkte und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. Erläuterungen: Bezeichnung

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... davon: Homepage, Förderdatenbank des Bundes.......................... 2. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 3. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.........................

1 000 €

1 898 100 76 31

- 89 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen 0911 und -ausgaben Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 543 01 Bezeichnung

1 000 €

82 42 8 -

4. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... davon: Publikation der wissenschaftlichen Arbeitsergebnisse........ 5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 6. Bundeskartellamt............................................................................. 7. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen............................................................................

1 069

Zusammen............................................................................................

3 164

F 545 01 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen -011

1 575

2 841

1 804

29 491

25 467

22 659

Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 2. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 3. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 4. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 6. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)........................................... 7. Bundeskartellamt............................................................................. 8. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen............................................................................

1 002 31 49 116 28 100 59 190

Zusammen............................................................................................

1 575

Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden. Zu 4.: Es können auch Ausgaben für Maßnahmen der fachspezifischen Außendarstellung und des Ergebnistransfers, soweit sie für die Erfüllung der Aufgaben der GIW-Geschäftsstelle unmittelbar erforderlich sind, getätigt werden. Im jährlichen Wechsel wird der "GeoBusiness-Award" vergeben bzw. der "GeoBusiness-Kongress" veranstaltet.

F 634 03 Zuweisungen an den Versorgungsfonds -011 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 2. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 3. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 4. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 5. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 6. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)........................................... 7. Bundeskartellamt.............................................................................

1 000 €

8 034 2 500 2 200 1 983 2 439 340 1 408

- 90 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Noch zu Titel 634 03 Bezeichnung

1 000 €

-

8. Monopolkommission........................................................................ 9. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen............................................................................

10 587

Zusammen............................................................................................

29 491

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

- 91 -

Bundesministerium 0912

Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nimmt die Aufgaben wahr, die sich für den Bund auf wirtschaftlichem, energiepolitischem und technologischem Gebiet ergeben. Das Bundesministerium gliedert sich in zehn Abteilungen: Abteilung Z Zentralabteilung Abteilung L Leitungs- und Planungsabteilung Abteilung E Europapolitik Abteilung I Wirtschaftspolitik Abteilung II Energiepolitik - Wärme und Effizienz -

Überblick zum Kapitel 0912

Soll 2017 1 000 €

Abteilung III Energiepolitik - Strom und Netze Abteilung IV Industriepolitik Abteilung V Außenwirtschaftspolitik Abteilung VI Digital- und Innovationspolitik Abteilung VII Mittelstandspolitik. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seinen Sitz in Berlin und unterhält einen zweiten Dienstsitz in Bonn.

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

1 503 -

1 503 -

-

2 077 -

Gesamteinnahmen..................................................

1 503

1 503

-

2 077

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

124 028 47 441 5 16 301 -

118 280 52 462 5 15 806 -

+5 748 -5 021 +495 -

10 024 20 674

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

187 775 164 744 23 031

186 553 164 026 22 527

+1 222 +718 +504

47 578 47 578

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2021 bis zu..................................

15 737 4 000 3 000 5 737 3 000

16 880

106 507 47 108 5 9 447 163 067 141 301 21 766

- 92 -

0912 Bundesministerium Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 112 01 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten -011

10

10

-

100

100

72

1 372

1 372

1 377

21

21

628

-

-

-

-

-

-

-

-

(-)

23 031

22 527

21 766

Haushaltsvermerk: Es wird zugelassen, dass unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit auf die Geltendmachung von Prozesskosten aus Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegenüber anderen Mitgliedsstaaten allgemein verzichtet wird. 119 99 Vermischte Einnahmen -011 124 01 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -011 132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -011 133 01 Einnahmen aus dem betrieblichen Übergang der Deutschen Agentur für -165 Raumfahrtangelegenheiten GmbH i. L. (DARA) in das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 683 32.

Übrige Einnahmen 271 01 Einnahmen aus Erstattungen der Europäischen Union zu besonderen -011 Maßnahmen Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 422 01, 427 09, 428 01 und 527 01. 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-011 schaftsmanagement Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

- 93 -

Bundesministerium 0912 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

-

-

(-)

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4..................................................................................

124 028

106 507

Aus Hauptgruppe 5..................................................................................

24 410

Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. Aus Hauptgruppe 7..................................................................................

5 7 650

Aus Hauptgruppe 8..................................................................................

8 651

118 280 10 024 29 935 20 674 5 11 285 16 268 4 521 612

Zusammen...............................................................................................

164 744

164 026 47 578

141 301

F 421 01 Bezüge des Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekretä-011 re

622

622

592

F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-011 ten

83 319

77 012

71 994

200

200

140

3 190

5 813

2 289

Flexibilisierte Ausgaben

25 342 5 4 229 5 218

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 271 01. F 422 02 Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte -011 F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-011 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 271 01 und Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können Ausgaben in Höhe von bis zu 300 T€ für die Zwischenbeschäftigung von Laureaten (d. h. Bewerber, in einem Einstellungsverfahren internationaler Einrichtungen - insbesondere Concours der EU - die die entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen erfüllen) bis zum Antritt ihrer Beschäftigung bei der internationalen Organisation geleistet werden. Zulässig ist die gleichzeitige Beschäftigung von bis zu fünf Laureaten. Diese können auch in der Zeit des Bewerbungsverfahrens und in der Einarbeitungsphase bei der internationalen Organisation unterstützt werden.

- 94 -

0912 Bundesministerium Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -011

35 452

33 658

30 365

15

15

14

1 200

930

1 089

30

30

24

3 179

3 179

3 192

200

200

124

7 700

9 233

8 769

710

610

777

1 100

2 250

1 110

500

500

303

3 800

3 225

3 340

1 700

1 564

1 549

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 271 01. F 452 01 Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder -229 Erläuterungen: Im Bereich der früheren Verwaltung für Wirtschaft ist eine Reihe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Jahren bis 1949 nicht schon bei Dienstantritt zur Zusatzversorgung bei der Rechtsvorgängerin der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder angemeldet worden. Die Betroffenen sind jeweils bei Eintritt des Rentenfalles so zu stellen, wie sie im Falle rechtzeitiger Anmeldung zur Zusatzversorgung gestanden hätten. Die Zusatzrentendifferenz wird vom Eintritt des Versicherungsfalles an aus diesen Ausgaben gezahlt, um dem Bund die erheblich höheren Kosten einer zusätzlichen Nachversicherung zu ersparen.

F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen -011 F 459 99 Vermischte Personalausgaben -011 Erläuterungen: Erstattung von Aufwendungen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Beschäftigte des ehemaligen Bundesministeriums für Post und Telekommunikation, die in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übergeleitet wurden.

F

511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -011 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

F 514 01 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. -011 Erläuterungen: Bezeichnung

Soll 2017

personengebundene Pkw.........................................

Soll 2016

8

8

F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -011 F 518 01 Mieten und Pachten -011 F 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -011 F 525 01 Aus- und Fortbildung -011 F 527 01 Dienstreisen -011 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 271 01. F 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -011

- 95 -

Bundesministerium 0912 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 532 03 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte -011

480

480

468

445

539

321

4 596

8 155

5 389

5

5

5

2 650

2 050

701

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Außeramtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler..................... Telefonvermittlung........................................................................... Pressespiegel.................................................................................. Sonstiges.........................................................................................

220 100 41 119

Zusammen............................................................................................

480

1. 2. 3. 4.

Veranschlagt sind Ausgaben für Aufträge an Dritte, insbesondere zum Outsourcing bisher im Ministerium wahrgenommener Aufgaben.

F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben -011 Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht...................... Vereinbarkeit von Beruf und Familie............................................... Deutscher Musikinstrumentenpreis................................................. Umzüge und Nebenkosten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen................................................................................................. 5. Sonstiges.........................................................................................

139 82 54

Zusammen............................................................................................

445

1. 2. 3. 4.

150 20

F 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -011 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus Veröffentlichungen, Finanzierungsbeteiligungen Dritter und Rückforderungen fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden sowie wirtschaftswissenschaftliche Tagungen finanziert werden.

F 686 09 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -011 geringeren Umfangs F

711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -011 Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen

1 000 €

1. Dienstgebäude Berlin, Feststellanlagen Haus D............................. 2. Dienstgebäude Bonn, Brandschutzsanierung................................. 3. Sonstiges.........................................................................................

500 400 750

Zusammen............................................................................................

1 650

- 96 -

0912 Bundesministerium Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 711 01

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

1

2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

Dienstgebäude Berlin, Fenster Haus D, Bauabschnitt 2............. Dienstgebäude Berlin, Instandsetzung Fenster Haus A - C........ Dienstgebäude Berlin, Verbesserung Barrierefreiheit................. Dienstgebäude Berlin, denkmalgerechte Fassadensanierung Haus E und F (Invalidenhäuser).................................................. Dienstgebäude Berlin, Abdichtung Versorgungsgang zwischen Haus E und F............................................................................... Dienstgebäude Berlin, Modernisierung Gebäudeleittechnik........ Dienstgebäude Berlin, Fenster Haus D, Bauabschnitt 4............. Dienstgebäude Berlin, Neubau USV-Anlage............................... Dienstgebäude Berlin, denkmalgerechte Fassadensanierung Haus D (Innenhöfe).....................................................................

200 500 300

188 5

-

12 145

-

500 150

900

19

400

481

-

-

800 400 200 200

-

800 -

-

400 200 200

-

200

-

-

-

200

-

Zusammen........................................................................................

3 700

212

1 200

638

1 000

650

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

F 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -011

5 000

9 235

3 528

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2020 bis zu......................................... 2 737 T€ Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

1

1. Dienstgebäude Berlin, Bauwerktrockenlegung Haus A - D......... 2. Dienstgebäude Berlin, Dachabdichtung (Dampfsperre) und Brandschutzsanierung Haus D.................................................... 3. Dienstgebäude Berlin, Brandschutzsanierung Haus G, Bauabschnitt 2....................................................................................... 4. Dienstgebäude Berlin, KMF-Sanierung Technikzentralen........... 5. Dienstgebäude Berlin, Brandschutzsanierung Haus A - C.......... 6. Dienstgebäude Berlin, Brandschutzsanierung Haus E - F.......... Zusammen........................................................................................

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

2

3

6 041

2 955

-

3 086

-

-

17 473

367

-

2 369

4 500

10 237

4 500 1 700 15 000 5 000

3 445 -

9 235 -

1 055 1 700 3 265 500

500 -

2 000 4 500

49 714

6 767

9 235

11 975

5 000

16 737

Zu 5. und 6.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor. Zu 4.: Es gelten die Regelungen für kleine Baumaßnahmen gemäß BMF-Rds. vom 2. Juli 2013.

F

811 01 Erwerb von Fahrzeugen -011

-

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Ersatzbeschaffung 6 personengebundene Pkw bis 46 300 €.............................................. abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG.............................................................

-278

Zusammen............................................................................................

-

278

-

483

- 97 -

Bundesministerium 0912 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -011 Verwaltungszwecke (ohne IT)

3 061

1 209

2 522

5 590

3 312

2 213

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2. Ersatzbeschaffung...........................................................................

2 115 946

Zusammen............................................................................................

3 061

F 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-011 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2. Ersatzbeschaffung...........................................................................

2 074 3 516

Zusammen............................................................................................

5 590

- 98 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Vorbemerkung Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist als eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie das nationale Metrologie-Institut Deutschlands. Sie ist die Rechtsnachfolgerin der 1887 gegründeten PhysikalischTechnischen Reichsanstalt, dem ersten nationalen MetrologieInstitut weltweit. Ihren Sitz hat sie in Braunschweig und Berlin. Die Kernkompetenz der PTB ist die Metrologie, die Wissenschaft vom richtigen Messen und seiner Anwendung. Zu den gesetzlichen Aufgaben der PTB zählen u. a. metrologische Dienstleistungen, Politikberatung sowie Forschung und Entwicklung im Bereich der Metrologie als Basis für alle anderen gesetzlichen Aufgaben. Mit der Forschung und Entwicklung sollen insbesondere die Grundlagen bzw. die Infrastruktur für künftige Anforderungen an metrologische Dienstleistungen geschaffen werden. Die Forschung und Entwicklung umfasst aktuell rund zwei Drittel aller Aktivitäten der PTB, die sich wiederum nach den folgenden Geschäftsfeldern gliedern: 1. Grundlagen der Metrologie Dazu gehört die Darstellung, Bewahrung und Weitergabe der gesetzlichen Einheiten des SI (= Système international d'unités, weltweites Einheitensystem für physikalische Größen wie Sekunde, Meter, Kilogramm usw.). Die PTB arbeitet mit an solchen “Normalen“ und Normalmesseinrichtungen wie sie z. B. für die medizinische Diagnostik entwickelt werden. In diesem Geschäftsfeld ist der Anteil der Forschung besonders hoch und deckt wesentliche Bereiche der modernen Naturund Ingenieurwissenschaften ab. 2. Metrologie für die Wirtschaft Eine hochentwickelte metrologische Infrastruktur sowie die Verfügbarkeit metrologischen Know-hows auf höchstem Niveau zur Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien ist für eine exportorientierte Volkswirtschaft unabdingbare Vor-

Überblick zum Kapitel 0913

Soll 2017 1 000 €

aussetzung. Die PTB schafft durch technische Entwicklung von Normalen, Normalmessgeräten und erprobten Messverfahren Grundlagen für genaue und zuverlässige Messungen und Prüfungen in Industrie und Handel und sorgt für den erforderlichen Wissenstransfer. Zudem erbringt sie dort eigene Kalibrier- und Prüfleistungen, wo höchste Genauigkeit bzw. der Zugriff auf die nationalen Normale erforderlich ist. 3. Metrologie für die Gesellschaft In weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens besteht ein besonderes öffentliches Interesse an richtigen Messergebnissen und zuverlässigen Messeinrichtungen. Hier sorgt die PTB in Zusammenarbeit mit den Eichbehörden der Länder dafür, dass im geschäftlichen Verkehr und bei amtlichem Gebrauch korrekt gemessen wird, was auch dem Verbraucherschutz dient. Ein Schwerpunkt ist in diesem Bereich die Konformitätsbewertung von über 150 verschiedenen Messgerätearten, zum Beispiel auf den Gebieten der Energiemesstechnik für elektrische Energie, Gas und Wasser (Wärme, Kälte), der Sicherheit im Straßenverkehr (Geschwindigkeitsüberwachung, Atemalkoholgehalt) und der Umweltmesstechnik (Absolutmessungen in der Schadstoff- und Spurenanalyse, Lärmschutz etc.). 4. Internationale Angelegenheiten Es ist Aufgabe der PTB, zur internationalen Einheitlichkeit des Messwesens und damit zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse beizutragen. Hierzu dienen Kooperationen mit anderen nationalen Metrologieinstituten, maßgebliche Mitarbeit in den internationalen Gremien und technisch-wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern. Die PTB arbeitet mit in den Bereichen Normung, Qualitätsund Prüfwesen einschließlich der Akkreditierung und Zertifizierung und dient damit der exportorientierten deutschen Industrie.

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

15 945 120

15 945 120

-

27 847 133

Gesamteinnahmen..................................................

16 065

16 065

-

27 980

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

90 941 49 164 485 40 145 -

88 495 46 886 485 39 474 -

+2 446 +2 278 +671 -

3 607 4 46 637

103 648 61 097 1 184 33 767 -

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

180 735 162 856 17 879

175 340 157 499 17 841

+5 395 +5 357 +38

50 248 36 829 13 419

199 696 148 913 50 783

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu..................................

43 000 22 000 13 500 7 500

- 99 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte -165

11 686

11 686

10 896

4 049

4 049

16 642

120

120

142

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen bis zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Tgr. 03. Erläuterungen: Bezeichnung

1. Gebühren für die Prüfung und Zulassung von Spielgeräten nach der SpielV........................................................................................ 2. Gebühren für Prüfungen nach der Kostenverordnung für Nutzleistungen (KVONL).............................................................................. 3. Gebühren für Prüfungen und Zulassungen nach der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung (ZulKV). 4. Gebühren für Prüfungen und Zulassungen nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)........................................ 5. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

3 806 7 630 100 150 11 686

119 99 Vermischte Einnahmen -165 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und 539 99. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4. 3. Mehreinnahmen zu Nr. 5 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Abwicklung von MNPQ-Projekten zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 427 09, 511 31, 527 01 und 812 33. 4. Ist-Einnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04. Erläuterungen: Bezeichnung

1. Einnahmen aus Lizenzen................................................................ 2. Erstattungen Dritter für Personalausgaben im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten................................................................ 3. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... 4. Einnahmen aus der Abrechnung von Sachausgaben des Vorjahres................................................................................................... 5. Einnahmen zur Abwicklung von MNPQ-Projekten.......................... 6. Sonstige vermischte Einnahmen..................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

10 2 664 827 548 4 049

124 01 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -165 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01.

- 100 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

125 01 Einnahmen aus der Veräußerung von erwirtschafteten Gütern und Diens-165 ten

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

30

30

73

60

60

94

120

120

133

-

-

(15 707)

-

-

(-)

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Betriebseinnahmen aus dem Gästehaus........................................ 2. Sonstiges.........................................................................................

25 5

Zusammen............................................................................................

30

Zu 1.: Für auswärtige Besucherinnen und Besucher steht ein Gästehaus mit 13 Zimmern zur Verfügung.

132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -165 Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Veräußerung von wissenschaftlich-technischen Geräten............... 2. Sonstiges.........................................................................................

40 20

Zusammen............................................................................................

60

Übrige Einnahmen 261 01 Erstattung von Verwaltungsausgaben und -kosten -165 Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Gemeinkostenzuschlag bei den Arbeiten im Auftrage Dritter (Tit. 119 99 - Erl.-Nr. 3).................................................................... 2. Sonstiges.........................................................................................

112 8

Zusammen............................................................................................

120

381 01 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -890 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04. 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 681 31. Ausgenommen ist Tgr. 04. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0913 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 688 01. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 111 01 und 119 99.

- 101 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-162 schaftsmanagement

15 100

15 062

14 783

115

115

101

-

-

1 019

-

-

(-)

Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 687 01 Unterstützung von Institutionen des Messwesens in den Staaten Mittel-165 und Osteuropas und in den Nachfolgestaaten der UdSSR Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass erbrachte Leistungen unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Mittel für die Unterstützung von Institutionen des Messwesens in den Staaten Mittel- und Osteuropas und in den Nachfolgestaaten der UdSSR und weiterer ehemaliger oder noch kommunistisch regierter Länder sowie für Kleingeräte mit einem Einzelpreis unter 150 €. Die Mittel sind vorgesehen für internationale Messvergleiche und Kalibrierungen sowie für Beratungsleistungen für den Aufbau eines Qualitätssicherungssystems, das internationalen Normen entspricht. Aus den Mitteln dürfen auch Reisekosten und Aufenthaltskosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Staaten Mittel- und Osteuropas und den Nachfolgestaaten der UdSSR und weiterer ehemaliger oder noch kommunistisch regierter Länder finanziert werden.

688 01 Abführung der Eigenmittel für das Europäische Metrologie-, Forschungs-011 und Entwicklungsprogramm Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0913.

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

Titelgruppe 04 Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01.

(2 664)

(2 664) (13 419)

- 102 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 04

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus Schadenersatzleistungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Aufträgen von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen, bei Forschungsprojekten sowie bei Dienstleistungen und Kooperationen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit ausländischen Fachorganisationen, die überwiegend durch den Bundeshaushalt bzw. suprastaatliche Einrichtungen (z. B. EU, Weltbank) finanziert werden, auf die Erhebung von Gemeinkosten verzichtet wird. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durchführung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbreitung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Die Bundesanstalt führt auch Aufträge für Bundesbehörden - z. B. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern durch (u. a. Beschaffung und Export von Geräten).

427 49 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 428 42 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler -165

1 130

1 130

15 624

256

256

2 008

-

-

-

78

78

14 636

1 200

1 200 13 419

1 398

Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im Bereich der Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter eingesetzter Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. 459 49 Vermischte Personalausgaben -165 547 41 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -165 Erläuterungen: Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Mieten und Pachten für Grundstücke, Maschinen und Geräte, Verbrauchsmittel und Kosten für Sachverständige sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben.

812 43 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165 Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 900 T€

- 103 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. Aus Hauptgruppe 5..................................................................................

89 555 33 986

Aus Hauptgruppe 6..................................................................................

370

Aus Hauptgruppe 7..................................................................................

12 000

Aus Hauptgruppe 8..................................................................................

26 945

Zusammen...............................................................................................

87 109 31 746 3 607 370 4 11 270 24 658 27 004 8 560

86 016 30 464

162 856

157 499 36 829

148 913

F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-165 ten

30 923

30 923

30 628

F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

8 372

8 522

13 834

50 088

47 492

41 373

147

147

175

-

-

-

25

25

6

2 566

2 552

2 084

64 7 211 25 158

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -165 F 429 01 Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem -165 Ausland Erläuterungen: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ermöglicht vorübergehende Aufenthalte ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Aus dem Titel werden u. a. auch Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten der medizinischen Betreuung für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der Grundlage von Regierungsabkommen gezahlt.

F 452 01 Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder -229 Erläuterungen: Zahlungen zur Angleichung der Renten von ausgeschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen, die vor der Übernahme durch den Bund im Dienste des Landes Berlin gestanden hatten. Bei der Übernahme durch den Bund wurde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dieser Dienststelle zugesichert, dass sie versorgungsgemäß so gestellt werden, als wenn sie seit ihrem Eintritt bei der Dienststelle, frühestens seit dem 9. Mai 1945, bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusätzlich versichert gewesen wären. Die Zusatzrentendifferenz wird bei Eintritt des Versicherungsfalles aus diesen Ausgaben gezahlt, um dem Bund die erheblichen Kosten einer Nachversicherung zu ersparen.

F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen -165 F

511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -165 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

- 104 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 514 01 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. -165

291

291

224

12 715

12 715

12 752

642

355

370

7 056

5 286

4 775

F 523 01 Wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken -165

542

542

502

F 525 01 Aus- und Fortbildung -165

725

728

563

1 196

1 206

1 119

F 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -165

575

352

153

F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben -165

379

379

461

70

70

64

5 840

5 970

6 302

F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -165 F 518 01 Mieten und Pachten -165 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01. F 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -165

F 527 01 Dienstreisen -165 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern............................................................................ 2. Auslagen für technische Gutachten................................................ 3. Baunebenkosten............................................................................. 4. Lizenzvergütungen.......................................................................... 5. Sonstiges.........................................................................................

50 50 200 10 69

Zusammen............................................................................................

379

Die Auslagen für technische Gutachten sind von den Antragstellern zu erstatten.

F 684 09 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und -165 ähnliche Institutionen geringeren Umfangs F

711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -165 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 000 T€

- 105 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 711 01

Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen

1 000 €

1. Errichtung eines Gefahrstofflagers am Nernstbau in Braunschweig........................................................................................... 2. Ausbau des Kältenetzes in Braunschweig...................................... 3. Sonstige Baumaßnahmen...............................................................

600 500 495

Zusammen............................................................................................

1 595

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

Infrastruktur und Verkehrsflächen gem. Masterplan Berlin....... Medienversorgung auf dem Stammgelände in Berlin......... Sonstige Baumaßnahmen........................................................ Beamtenwohnhaus in Berlin Nutzungsänderung der Wohnungen............................................................................................ Max-Planck Bau in Braunschweig, Kernsanierung BT B.......... Max-Planck-Bau, Errichtung eines Anbaus mit Ex-Schutzfähigen Labors in Braunschweig..................................................... Neubau einer Halle für große Koordinatenmesstechnik in Braunschweig........................................................................... Neugestaltung der Seminarräume im Vieweg-Bau in Braunschweig..................................................................................... Einbau einer zusätzlichen Mumetall-Schale in die geschirmte Kabine BMSR-2 in Berlin.......................................................... Sanierung und Anpassung des Anbaus an den NernstBau in Braunschweig............................................................. Kälteversorgung gem. infrastrukturellem Masterplan Berlin........................................................................................

900 1 500 410

85 -

120 230

265 -

300 50 180

130 1 450 -

700 1 900

73 -

400 900

35 -

100 1 000

92 -

1 950

200

200

1 360

190

-

1 900

-

1 200

-

700

-

855

65

340

-

450

-

950

9

150

26

400

365

1 975

-

1 400

-

575

-

1 000

48

-

52

300

600

Zusammen........................................................................................

14 040

480

4 940

1 738

4 245

2 637

2. 4. 6. 7. 8. 10. 11. 12. 13. 15. 16.

F 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -165

6 160

5 300

909

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 6 500 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: Bei der Errichtung und Erweiterung nutzerspezifischer Gebäude und Anlagen mit überwiegend wissenschaftlich-technischer Nutzung bis zur Ausgabengrenze von 5 Mio. € sind die Veranschlagungs- und Planungsverfahren gem. RBBau Abschnitt D anzuwenden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

1. 2. 3. 5.

Erweiterung des Laborgebäudes für die Abteilung 4 in Braunschweig..................................................................................... Neubau eines Wartungsgebäudes für den Technischen Dienst in Braunschweig......................................................... Errichtung eines Gebäudes für Tieftemperaturphysik als Ersatz für den Warburg-Bau in Berlin "Walther-Meißner-Bau"..... Erweiterung des Vieweg-Baus in Braunschweig.......................

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

24 650

-

-

4 248

-

20 402

4 950

-

-

-

820

4 130

36 768 4 900

806 -

3 500 -

5 415 3 500

2 000 -

25 047 1 400

- 106 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 712 01

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt bis des 2015 Bundes 1 000 € 1 000 €

1

2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

Nachfolgegebäude Warburg-Bau in Berlin........................... Erweiterung des Willy-Wien-Laboratoriums in Berlin-Adlershof Errichtung eines Medienzentrums Metrologie in Berlin (Torhaus Süd).................................................................................. 9. Max-Planck-Bau in Braunschweig, Kernsanierung BT 2a.. 10. Nebau für das Kompetenzzentrum Windenergie, Drehmomentmessgerät, in Braunschweig.........................................

20 000 6 051

229

1 500

2 571

500 1 000

19 500 751

6 300 2 500

-

300 -

533 -

740 600

4 727 1 900

3 000

-

-

-

500

2 500

Zusammen........................................................................................

109 119

1 035

5 300

16 267

6 160

80 357

6. 7. 8.

Zu 1. und 6.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor.

F

811 01 Erwerb von Fahrzeugen -165

160

106

135

311

328

924

1 988

1 483

2 154

(32 085)

(32 727)

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Neubeschaffung 1 Anhänger mit Laubsammeleinrichtung......................................... 1 Anhänger mit Plane...................................................................... 2. Ersatzbeschaffung 1 Kleinbus........................................................................................ 1 Kleinstransporter (elektro)............................................................ 1 Kleinschlepper.............................................................................. Zusammen............................................................................................

20 6 44 25 65 160

F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -165 Verwaltungszwecke (ohne IT) Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 100 T€ F 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-165 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 500 T€ Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2. Erweiterung..................................................................................... 3. Ersatzbeschaffung...........................................................................

391 374 1 223

Zusammen............................................................................................

1 988

Titelgruppe 03 Tgr. 03 Durchführung der wissenschaftlich-technischen Fachaufgaben Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

- 107 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 03

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durchführung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbreitung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände an staatliche metrologische Einrichtungen, Universitäten und nicht kommerzielle Forschungseinrichtungen des In- und Auslandes im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt zur vorübergehenden Nutzung überlassen werden, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet wird. F

511 31 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -165 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

5 039

5 050

5 609

10

10

2

2 250

2 280

1 850

300

300

-

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. F 518 31 Mieten und Pachten -165 F 532 32 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) -165 Erläuterungen: Auf der Grundlage des Rahmenvertrages vom 5. März 1979 mit dem HelmholtzZentrum Berlin sind aufgrund diverser Vereinbarungen zur Nutzung der Speicheranlagen in Berlin-Adlershof sowie über deren Betrieb und Weiterentwicklung Ausgaben zu entrichten. Im Rahmen der Stilllegung, Demontage und Entsorgung des Forschungs- und Messreaktors (FMRB) der PTB sind bis zur Endlagerung noch Ausgaben zu bestreiten. Als Mess- und Kalibrierplatz mit niedriger Umgebungsstrahlung wird in einem Salzbergwerk ein Untertagelaboratorium betrieben. Bezeichnung

1 000 €

1. Nutzung des Elektronenspeicherrings in Berlin............................... 2. Stilllegung und Entsorgung des Forschungs- und Messreaktors (FMRB)............................................................................................ 3. Untertagelaboratorium im Salzbergwerk Grasleben.......................

2 120

Zusammen............................................................................................

2 250

90 40

F 681 31 Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie Hochschul- und Wis-165 senschaftskooperation Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass erbrachte Leistungen unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben sind für die Ausrichtung von Sommerschulen für Graduierte, für die Finanzierung von gemeinsamen Projekten mit Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen sowie zur Finanzierung von Wissenschaftlern oder Stipendien für wissenschaftliches Personal in Verbindung mit Hochschulkooperationen veranschlagt. Im Rahmen von Zuwendungen werden über anteilige Finanzierung Projekte mit Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen initiiert.

- 108 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 812 33 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165

24 486

25 087

21 945

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 2 500 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen

1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2

1 000 €

Erstbeschaffungen Massenspektrometer (MC-ICP-MS) für Radionuklidmessungen.. Massenspektrometer (HPLC-ICP-QQQMS) für Speziesanalytik.. Raman-Rasterkraftmikroskop....................................................... Ersatzbeschaffungen 5-Achs-CNC-Bearbeitungszentrum.............................................. Senkerodiermaschine...................................................................

1 193 404 400 400 420

Zusammen............................................................................................

2 817

In den Ausgaben sind auch die Kosten für die Entwicklung des jeweils zu beschaffenden Großgeräts enthalten. Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

Erstbeschaffungen 1. Geräte, Apparate, Maschinen und Instrumente (davon rd. 60 Prozent Ersatzbeschaffung).............................................. 3. HITec Grundausstattung...................................................... 7. Spektral einstellbarer Sonnensimulator für Solarmodule....... 8. Koordinatenmessgerät........................................................... 9. Kleinwärmezähler-Kompaktprüfstand..................................... Ersatzbeschaffungen 13. EUV-Reflektometer............................................................... 14. Massekomparator................................................................. 15. Rasterelektronenmikroskop................................................ 21. Elektronenstrahl-Lithographiesystem..................................... 25. Statisches Expansionsnormal zur Darstellung von Drücken im Vakuum.............................................................................. Zusammen........................................................................................

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

21 874 609 920 655 480

3 395 -

558 720 210 200

-

17 014 105 120 435 280

907 504 80 10 -

1 150 640 835 3 600

-

135 1 080

-

550 305 250 2 520

600 200 585 -

510

221

180

19

90

-

31 273

3 616

3 083

19

21 669

2 886

- 109 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914

Vorbemerkung Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sie ist die Nachfolge-Einrichtung des 1871 gegründeten Staatlichen Materialprüfungsamtes sowie der 1920 gebildeten ChemischTechnischen Reichsanstalt (CTR). Die BAM hat ihren Sitz in Berlin-Lichterfelde, einen Standort in Berlin-Adlershof und betreibt das Testgelände Technische Sicherheit in Baruth. Kernaufgabe der BAM ist es, in der Materialwissenschaft, Werkstofftechnik und Chemie die technische Sicherheit von Produkten, Prozessen und der Lebens- und Arbeitswelt der Menschen zu gewährleisten. Durch die mit Gesetz und Erlass übertragenen Aufgaben trägt die BAM durch Forschung, Prüfung und Beratung zur Sicherheit in Technik und Chemie zum Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern bei. Die Kompetenzen der BAM entstehen aus eigener Forschung in hoher Qualität und Kontinuität, interdisziplinärem Wissen und einzigartigen experimentiellen Möglichkeiten in den Themenfeldern Material, Analytical Sciences, Energie, Infrastruktur und Umwelt. Mit Innovationen in Forschung und Entwicklung und der Weitergabe des Wissens fördert die BAM die deutsche Wirtschaft und betreibt in nationalen und internationalen Netzwerken Technologie- und Wissenstransfer. Die BAM arbeitet für eine ausgeprägte Sicherheitskultur in Deutschland und Sicherheitsstandards, die höchsten Anforderungen genügen. Dadurch setzt die BAM weltweite Standards für Sicherheit. In diesem Rahmen nimmt die BAM folgende Aufgaben wahr: 1. Forschung und Entwicklung zur Weiterentwicklung der Sicherheit in Technik und Chemie, zur Förderung der Wirt-

Überblick zum Kapitel 0914

Soll 2017 1 000 €

schaft und zur Schaffung und Erhaltung volkswirtschaftlicher Werte. 2. Prüfung, Analyse, Zulassung von Stoffen, technischen Produkten und Anlagen auf der Basis von Gesetzen, Verordnungen oder technischen Regelwerken. Die BAM erfüllt hoheitliche Funktionen zur technischen Sicherheit, insbesondere im Gefahrstoff- und Gefahrgutbereich und im Bereich explosionsgefährlicher Stoffe und stellt Referenzverfahren und Referenzmaterialien bereit. 3. Beratung und Information im Rahmen von Aufgaben, die der BAM vom BMWi oder im Einvernehmen mit diesem von anderen Bundesministerien übertragen werden. Hierbei stehen insbesondere ordnungspolitische oder normsetzende Gesichtspunkte, sowie die Beratung Dritter im Bereich Sicherheit in Technik und Chemie im Vordergrund. Die BAM arbeitet bei der Entwicklung einschlägiger gesetzlicher Regelungen, z. B. zur Festlegung von Sicherheitsstandards und Grenzwerten mit. Auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BAM in entsprechenden Gremien bei der Normung und anderen technischen Regeln für die Beurteilung von Stoffen, Materialien, Konstruktionen und Verfahren im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und den Erhalt volkswirtschaftlicher Werte mit und leistet Beiträge zur internationalen technischen Zusammenarbeit. 4. Technologietransfer und Wissenstransfer machen die Ergebnisse der BAM der Öffentlichkeit, Wissenschaft und Wirtschaft zugänglich. Für die deutsche Wirtschaft und ihre globalen Märkte trägt die BAM damit zur Weiterentwicklung der erfolgreichen deutschen Qualitätskultur durch hohe Standards für Sicherheit in Technik und Chemie bei.

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

9 403 153

9 400 153

+3 -

20 009 412

Gesamteinnahmen..................................................

9 556

9 553

+3

20 421

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

82 346 38 113 44 32 707 -

79 445 36 801 44 33 685 -

+2 901 +1 312 -978 -

2 375 742 1 61 939

86 730 44 100 53 19 860 -

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

153 210 136 652 16 558

149 975 133 417 16 558

+3 235 +3 235 -

65 057 63 651 1 406

150 743 123 241 27 502

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2022 bis zu..................................

1 650 1 050 150 150 150 150

- 110 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte -165

8 297

8 294

8 930

1

1

-

900

900

9 724

Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1, 2, 3, 6 und 7 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. Erläuterungen: Bezeichnung

1. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung für Nutzleistungen der BAM (KostVBAM).......................................................... 2. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) .............................................................. 3. Gebühren und Entgelte nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)............................................................. 4. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung für Nutzleistungen der BAM (KostVBAM) bei Zulassungs-, Prüf- und Begutachtungstätigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und dem Atomgesetz............................................................................. 5. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV)................ 6. Gebühren und Entgelte nach der Chemiekalienkostenverordnung (ChemKostV) im Zusammenhang mit der für Aufgaben nach der Biozidverordnung mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geschlossenen Verwaltungsvereinbarung..... 7. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

7 150 1 000 50

-

97 8 297

112 01 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten -165 Erläuterungen: In Betracht kommen Bußgelder nach dem Sprengstoffgesetz.

119 99 Vermischte Einnahmen -165 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Tgr. 03. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und Tgr. 03. 3. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4. 4. Mehreinnahmen zu Nr. 5 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Abwicklung von MNPQ-Projekten

- 111 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 119 99

zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 427 39, 511 31, 527 01 und 812 33. 5. Ist-Einnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

10

1. Lizenzen.......................................................................................... 2. Beiträge Dritter für die Pflege und Weiterentwicklung von Datenbanken............................................................................................. 3. Erstattungen Dritter für Personalausgaben im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten................................................................ 4. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... 5. Einnahmen zur Abwicklung von MNPQ-Projekten.......................... 6. Sonstige vermischte Einnahmen.....................................................

768 122

Zusammen............................................................................................

900

-

124 01 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -165 132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -165

6

6

7

199

199

1 348

153

153

412

-

-

(6 746)

-

-

(-)

Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen aus der Veräußerung von ausgesondertem Schrifttum der Bibliothek dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 511 01. 2. Ausgaben zur Finanzierung der Kosten, die bei der Herstellung und dem Vertrieb von Analysekontrollproben entstehen, dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Erläuterungen: Die Kosten zu Haushaltsvermerk Nr. 2 werden voraussichtlich 395 T€ (u. a. für Referenzmaterialien) betragen.

Übrige Einnahmen 261 01 Erstattungen von Verwaltungsausgaben -165 Erläuterungen: Gemeinkostenzuschlag bei den Arbeiten im Auftrage Dritter.

381 01 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -890 Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04. 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

- 112 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 04. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0914 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 688 01. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 111 01 und 119 99. 4. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-165 schaftsmanagement

15 790

15 790

12 205

-

-

-

-

-

(-)

Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 688 01 Abführung der Eigenmittel für das Europäische Metrologie-, Forschungs-011 und Entwicklungsprogramm Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0914.

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

Titelgruppe 04 Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Aufträgen von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen, bei Forschungsprojekten sowie bei Dienstleistungen und

(768)

(768) (1 406)

- 113 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 04

Kooperationen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit ausländischen Fachorganisationen, die überwiegend durch den Bundeshaushalt bzw. suprastaatliche Einrichtungen (z. B. EU, Weltbank) finanziert werden, auf die Erhebung von Gemeinkosten verzichtet wird. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durchführung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbreitung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 427 49 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

650

650

10 089

26

26

-

459 49 Vermischte Personalausgaben -165

5

5

-

547 41 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -165

5

5

3 744

82

82 1 406

231

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4..................................................................................

81 665

76 641

Aus Hauptgruppe 5..................................................................................

22 318

Aus Hauptgruppe 6..................................................................................

44

Aus Hauptgruppe 7..................................................................................

13 458

Aus Hauptgruppe 8..................................................................................

19 167

78 764 2 375 21 006 742 44 1 15 000 50 558 18 603 9 975

Zusammen...............................................................................................

136 652

133 417 63 651

123 241

19 623

19 823

19 564

428 42 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler -165 Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im Bereich der Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter eingesetzter Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden.

Erläuterungen: Veranschlagt sind Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Mieten für Maschinen und Geräte, Verbrauchsmittel und Kosten für Sachverständige sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben.

812 43 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165

Flexibilisierte Ausgaben

F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-165 ten

26 918 53 8 541 11 088

- 114 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

4 343

4 343

3 568

F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -165

11 067

8 687

8 261

F 428 02 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler -165

35 639

34 720

34 498

30

30

96

1

1

-

30

30

8

1 822

1 822

2 345

300

300

350

9 400

9 000

11 791

Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. F 429 01 Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem -165 Ausland Erläuterungen: Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ermöglicht vorübergehende Aufenthalte ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Aus dem Titel werden u. a. auch Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten der medizinischen Betreuung für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere auf der Grundlage von Regierungsabkommen, gezahlt.

F 452 01 Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder -165 Erläuterungen: Zahlungen zur Angleichung der Renten von ausgeschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen, die vor der Übernahme der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durch den Bund im Dienste des Landes Berlin gestanden hatten. Bei der Übernahme der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durch den Bund wurde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dieser Dienststelle zugesichert, dass sie versorgungsmäßig so gestellt werden, als wenn sie seit ihrem Eintritt bei der Dienststelle, frühestens seit dem 9. Mai 1945, bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusätzlich versichert gewesen wären. Die Zusatzrentendifferenz wird bei Eintritt des Versicherungsfalles aus diesen Ausgaben gezahlt, um dem Bund die erheblichen Kosten einer zusätzlichen Nachversicherung zu ersparen.

F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen -165 F

511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -165 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 132 01.

F 514 01 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. -165 F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -165

- 115 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 518 01 Mieten und Pachten -165

900

750

726

2 000

2 000

1 980

500

500

804

1 770

1 588

1 353

F 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -165

500

500

570

F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben -165

807

607

1 580

F 686 09 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -165 geringeren Umfangs

32

32

42

F 687 09 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Aus-165 land geringeren Umfangs

12

12

11

4 000

4 000

1 157

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................................... 150 T€ F 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -165 F 525 01 Aus- und Fortbildung -165 F 527 01 Dienstreisen -165 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

Erläuterungen: Bezeichnung

F

1 000 €

1. Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern............................................................................ 2. Akkreditierung................................................................................. 3. Baunebenkosten............................................................................. 4. Sonstiges.........................................................................................

75 45 413 274

Zusammen............................................................................................

807

711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -165 Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 900 T€ Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen

1 000 €

1. Unter den Eichen und Fabeckstraße, Erneuerung Aufzugnotrufe.. 2. Sonstige Baumaßnahmen...............................................................

300 600

Zusammen............................................................................................

900

- 116 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 711 01

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

1

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

2

3

Unter den Eichen, Erneuerung Sprachalarmierung............ Unter den Eichen, Modernisierung Aufzüge........................ Sonstige Baumaßnahmen........................................................ Unter den Eichen, Ertüchtigung Abluftkanäle........................... Unter den Eichen, Umbau mikrobiologisches und S1-Sicherheitslabor.................................................................................. 12. Unter den Eichen, Trockenlegungen Keller...............................

1 000 700 6 277 550

1 074 49

979 358

1 597 -

500 300 1 127 143

500 400 1 500 -

1 800 500

-

1 070 200

-

730 300

-

Zusammen........................................................................................

10 827

1 123

2 607

1 597

3 100

2 400

1. 2. 7. 10. 11.

F 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -165

9 458

11 000

7 384

Haushaltsvermerk: Bei der Errichtung und Erweiterung nutzerspezifischer Gebäude und Anlagen mit überwiegend wissenschaftlich-technischer Nutzung bis zur Ausgabengrenze von 5 Mio. € sind die Veranschlagungs- und Planungsverfahren gem. RBBau Abschnitt D anzuwenden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

1

2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

Unter den Eichen, Außensanierungsprogramm........................ Unter den Eichen, Haus 21 - 24, Innensanierung und Umbau. Horstwalde, Druckgeräteprüfhaus............................................ Adlershof, Haus 8.05 (Modul 2), Technikum............................. Unter den Eichen, Haus 30, Brandschutz................................. Horstwalde, Sprengplatz für Großversuche.............................. Horstwalde, Vorbereitungshalle Fallturm............................. Fabeckstraße, Verbesserung Wärmeversorgung.....................

11 227 27 000 6 963 58 811 55 838 4 993 3 300 3 600

5 298 53 344 39 863 -

3 000 2 000 3 300 -

5 929 1 825 2 000 5 467 15 975 -

3 002 2 963 1 693 800 1 000

19 173 2 500 2 600

Zusammen........................................................................................

171 732

98 505

8 300

31 196

9 458

24 273

1. 4. 5. 7. 9. 12. 13. 14.

Zu 4., 5., 13. und 14.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor. Zu 7.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vollständig vor. Die Mittel sind gemäß § 24 Abs. 3 BHO teilweise gesperrt.

F

811 01 Erwerb von Fahrzeugen -165

150

150

343

200

200

201

Erläuterungen: Bezeichnung

Ersatzbeschaffung 6 Pkw.................................................................................................... 3 Kleintransporter mittel........................................................................ abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG............................................................. Zusammen............................................................................................

1 000 €

128 102 -80 150

F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -165 Verwaltungszwecke (ohne IT)

- 117 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-165 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

3 000

3 000

3 336

(30 843)

(30 097)

10 742

10 940

10 200

4 284

3 904

5 404

15 817

15 253

7 208

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Erstbeschaffung.............................................................................. Erweiterung..................................................................................... Ersatzbeschaffung........................................................................... Sonstiges.........................................................................................

800 1 150 700 350

Zusammen............................................................................................

3 000

1. 2. 3. 4.

Titelgruppe 03 Tgr. 03 Durchführung der wissenschaftlich-technischen Fachaufgaben Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durchführung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbreitung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. F 427 39 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Die Ausgaben sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichem Nachwuchspersonal veranschlagt.

F

511 31 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -165 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

F 812 33 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen

1 000 €

1. Optisches 3D-Messsystem für Großobjekte.................................... 2. Sonstige Beschaffungen.................................................................

273 2 892

Zusammen............................................................................................

3 165

- 118 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 812 33 (Titelgruppe 03)

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

3

4

5

6

7

CEPRO-Zentrum für Profiling................................................... Fire Science.............................................................................. Modernisierung Imaging-Verfahren........................................... Sonstige Beschaffungen........................................................... Modulare Bauwerksdiagnostik.................................................. Weiterentwicklung In-situ Prüfmethoden................................... Modernisierung RM-Charakterisierung.....................................

1 690 6 000 6 000 23 890 830 6 000 6 000

298 6 828 417 -

300 2 000 2 000 3 803 2 400 1 400

300 1 000 2 000 5 320 -

300 2 000 1 000 4 939 413 2 000 2 000

492 1 000 1 000 3 000 1 600 2 600

Zusammen........................................................................................

50 410

7 543

11 903

8 620

12 652

9 692

1. 11. 13. 14. 18. 19. 20.

Titelgruppe 05 Tgr. 05 Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirates F 422 51 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-165 ten F 428 51 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -165 F 539 59 Vermischte Verwaltungsausgaben -165

(225)

(225)

-

-

-

190

190

446

35

35

15

- 119 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

Vorbemerkung Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sie wurde - als Bundesanstalt für Bodenforschung durch Erlass des BMWi 1958 errichtet - 1975 in Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) umbenannt, um den zunehmend wirtschaftsorientierten Aufgaben der Anstalt Rechnung zu tragen und ihre Stellung als zentrale Forschungs- und Beratungseinrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der geologischen Wissenschaften zu unterstreichen. Die BGR hat ihren Hauptsitz in Hannover und unterhält eine Außenstelle in Berlin. Mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover hat die BGR eine gemeinsame Abteilung "Zentrale Angelegenheiten". Mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) mit Sitz in der Außenstelle Berlin berät die BGR die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft in Fragen der Verfügbarkeit und nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen sowie zu aktuellen Marktentwicklungen. Ihre Kernthemen sind Energierohstoffe, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Boden und der Untergrund als Speicherund Wirtschaftsraum. In diesem Spektrum nimmt die BGR folgende Aufgaben wahr: 1. Rohstoffwirtschaftliche und geowissenschaftliche Beratung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft Die BGR berät Bundesregierung und deutsche Wirtschaft in allen rohstoffwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Fragen. Diese Beratung dient insbesondere der langfristigen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung des Industriestandortes Deutschland sowie der Geosicherheit und dem nachhaltigen Georessourcenmanagement. Durch die Beteiligung der BGR am Aufbau von nationalen und internationalen Kartenwerken sowie an Standardisierungen für die Bereitstellung von Geofachdaten werden die Voraussetzungen für

schnelle, einheitliche und länderübergreifende Beratungskompetenz geschaffen. Zur Erhaltung und Erweiterung ihrer Kompetenz führt die BGR eigene Prospektions- und Explorationsvorhaben auf den Gebieten Energierohstoffe, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser und Boden im In- und Ausland durch. Weitere Schwerpunkte sind die Durchführung von Projekten der geotechnischen Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Betrieb des Nationalen Forschungsbohrkernlagers für Festgesteinsbohrungen, der Betrieb des Nationalen Seismologischen Datenzentrums, der Seismologischen Alpha-Station "GERESSArray" und der Infraschallstation IS 27 in der Antarktis zur Verifikation eines Nuklearen Teststopp-Abkommens (Gesetz vom 23. Juli 1998) sowie die Umsetzung eines Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. 2. Internationale geowissenschaftliche und Technische Zusammenarbeit Die BGR ist eine Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den Sektoren Geologie, Rohstoffe und Boden sowie Georisiken und führt Projekte der Technischen Zusammenarbeit mit Partnerländern durch. Die BGR beteiligt sich im Auftrag der Bundesressorts und in Abstimmung mit nationalen und internationalen Institutionen an der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sowie der europäischen und internationalen Kooperation auf dem Geosektor. 3. Geowissenschaftliche Forschung und Entwicklung Die BGR betreibt die zur Beratung der Ressorts notwendige Forschung. Sie bildet die Grundlage für die fachgerechte Aufgabenerfüllung und umfasst methodische sowie instrumentelle geowissenschaftliche Entwicklungsarbeiten und deren Umsetzung in die Praxis. Hierzu gehört auch die Beteiligung der BGR an Forschungsvorhaben in den Polargebieten, insbesondere im Rahmen des Antarktisvertrages. Auf dem Gebiet der internationalen Meeresforschung ist sie im Vorfeld industrieller Aktivitäten beteiligt.

- 120 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Überblick zum Kapitel 0915

Soll 2017 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

601 460

601 460

-

1 596 396

Gesamteinnahmen..................................................

1 061

1 061

-

1 992

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

44 652 22 146 453 15 101 -

44 047 28 672 438 7 541 -

+605 -6 526 +15 +7 560 -

3 961 17 476 75 8 198

45 023 33 964 338 10 599 -

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

82 352 58 545 23 807

80 698 57 215 23 483

+1 654 +1 330 +324

29 710 27 633 2 077

89 924 52 844 37 080

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2021 bis zu..................................

23 309 10 613 7 915 4 501 280

- 121 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 Vermischte Einnahmen -165

409

409

1 563

124 01 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -165

172

172

25

132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -165

20

20

8

460

460

396

Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 05. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... 2. Einnahmen aus der Abrechnung von Sachausgaben des Vorjahres................................................................................................... 3. Einnahmen aus anteiliger Baukostenerstattung für die Sanierung der Stromversorgung und Datenübertragung der seismischen Messanlage GERES in der Gemeinde Haidmühle/Bischofsreut seitens "Preparatory Commission for the Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization (CTBTO)"..................................... 4. Sonstige vermischte Einnahmen.....................................................

255

Zusammen............................................................................................

409

61

93

Erläuterungen: Erlöse aus dem Verkauf von auszusondernden Kraftfahrzeugen und Geräten.

Übrige Einnahmen 261 01 Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland -165 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen bis zu einem Betrag von 205 T€ zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 427 09. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Allgemeine Verwaltungskosten....................................................... 2. Gemeinkostenzuschlag bei den Arbeiten im Auftrage Dritter (vgl. Tit. 119 99).......................................................................................

460

Zusammen............................................................................................

460

-

- 122 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

381 01 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -890

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

-

-

(17 018)

-

-

(-)

5 035

5 035

4 394

10

10

-

Haushaltsvermerk: 1. Ist-Einnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind als Erstattungen des Epl. 05 aus Beitragsermäßigungen des CTBT zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 812 33. 2. Ist-Einnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 05. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Erstattungen des Epl. 05 aus Beitragsermäßigungen des Internationalen Kernwaffenteststopp-Abkommens (CTBT)........................ 2. Sonstige Einnahmen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen......................................................................................... Zusammen............................................................................................

-

381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 687 01. Ausgenommen sind Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07, Tgr. 08 und Tgr. 09.

Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-165 schaftsmanagement Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 Erstattung der Verwaltungskosten an das Land Niedersachsen für die -165 Durchführung des Meeresbodenbergbaugesetzes Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Erstattungen für Amtshandlungen nach dem Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Das Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus (MBergG) vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 782) wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als einem vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Gemäß dem mit dem Land geschlossenen Verwaltungsabkommen ist der Bund zur Erstattung der für die Durchführung des Gesetzes anfallenden Verwaltungskosten des Landesamtes an das Land Niedersachsen verpflichtet. Die für Amtshandlungen nach dem MBergG aufkommenden Verwaltungsgebühren sowie nach den Bußgeldvorschriften des Gesetzes verhängte Bußgelder stehen dem Bund zu.

- 123 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

-

-

(-)

Titelgruppe 05 Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

(255)

(255) (1 753)

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Aufträgen von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen, bei Forschungsprojekten sowie bei Dienstleistungen und Kooperationen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit ausländischen Fachorganisationen, die überwiegend durch den Bundeshaushalt bzw. suprastaatliche Einrichtungen (z. B. EU, Weltbank) finanziert werden, auf die Erhebung von Gemeinkosten verzichtet wird. 427 59 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

-

-

7 202

428 51 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -165

51

51

810

459 59 Vermischte Personalausgaben -165

46

46

142

5

5 1 299

8 580

153

153 454

511

(2 966)

(2 946)

Haushaltsvermerk: Ausgaben dürfen nur geleistet werden, solange keine freien Stellen der gleichen oder einer höheren Entgeltgruppe bei Tit. 428 51 vorhanden sind.

547 51 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -165 812 53 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165

Titelgruppe 06 Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

- 124 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 06

3. Einnahmen aus finanziellen Beteiligungen der deutschen Wirtschaft an Maßnahmen der Deutschen Rohstoffagentur fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Leistungen der Deutschen Rohstoffagentur gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe betreibt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die "Deutsche Rohstoffagentur". Die Deutsche Rohstoffagentur stellt der deutschen Wirtschaft Informationen zur Erhöhung der Transparenz auf den weltweiten Märkten für mineralische und Energierohstoffe bereit, die als Grundlage zur Verbesserung ökonomischer Entscheidungsprozesse dienen sollen. Darüber hinaus unterhält die Deutsche Rohstoffagentur eine Kontaktbörse für die deutsche Wirtschaft zur konkreten Unterstützung von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen bei ihrem Engagement im primären Rohstoffsektor. Die Deutsche Rohstoffagentur wirkt an gemeinsamen Projekten mit der deutschen Rohstoffwirtschaft mit und arbeitet im Vorfeld der Industrie an der Untersuchung und Entwicklung neuer Rohstoffpotenziale sowie rohstoffwirtschaftlicher Instrumente und Methoden.

422 61 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-165 ten

172

166

76

427 69 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

1 113

1 547

407

421

410

261

10

10

-

511 61 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -165 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

150

150

166

527 61 Dienstreisen -165

150

150

150

547 61 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -165

600

163

584

200

200

111

428 61 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -165 459 69 Vermischte Personalausgaben -165

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 200 T€ 686 61 Förderung innovativer Projekte im Bereich Rohstoffgewinnung und -auf-165 bereitung, Rohstoffeffizienz Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 100 T€ Erläuterungen: Aus dem Mittelansatz dürfen Ausgaben für die Verleihung des "Deutschen Rohstoffeffizienz-Preises" sowie für die Durchführung der Preisverleihungsveranstaltung geleistet werden.

- 125 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 06

812 63 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165

150

150

374

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 120 T€

Titelgruppe 07 Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

(13 684)

(12 483)

422 71 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-342 ten

3 051

2 787

2 109

427 79 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-342 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

669

612

1 349

6 293

5 813

4 385

10

10

2

500

500

349

400

400

418

160

160

214

Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Im Rahmen der Maßnahmen des Bundes zur "Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle" obliegt der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe die Aufgabe, alle geologischen und geotechnischen Fragenkomplexe im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung sowie dem Betrieb von Anlagen zur Endlagerung zu bearbeiten. Die Maßnahmen werden im Rahmen der "Endlagervorausleistungsverordnung" abgerechnet.

428 71 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -342 459 79 Vermischte Personalausgaben -342 511 71 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -342 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 517 71 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -342 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 527 71 Dienstreisen -342 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Dienstreisen zur Probennahme, für Messungen im Gelände, Begutachtung, Dienstbesprechungen mit anderen Beteiligten sowie für internationale Fachtagungen.

- 126 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 07

539 79 Vermischte Verwaltungsausgaben -342

656

656

578

248

248

19

1 217

817

680

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Standleitungen für Datenübertragungen (Dauermessstationen)..... Bauunterhaltung für die Lager- und Versuchshalle......................... Verbrauchsmittel.............................................................................. Ankauf von Datenmaterial und Programmen.................................. Sonstiges.........................................................................................

80 161 135 270 10

Zusammen............................................................................................

656

1. 2. 3. 4. 5.

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden.

544 71 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -342 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 330 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 80 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben sind veranschlagt für Aufträge an Dritte am Standort: Bezeichnung

1 000 €

1. Salzbergwerk Asse.......................................................................... 2. Salzbergwerk Morsleben................................................................. 3. Sonstiges.........................................................................................

25 10 213

Zusammen............................................................................................

248

Die Bundesanstalt führt standortbezogene Untersuchungen in den Salzbergwerken Morsleben und Asse durch. Im Rahmen der Auftragsvergabe an Dritte sollen durch gebirgsmechanische und geotechnische Untersuchungen sowie durch geophysikalische Messungen und geologische, hydrogeologische und biostratigraphische Spezialarbeiten Nachweise zur Eignung und Standsicherheit als Endlager erarbeitet werden.

546 71 Untersuchung alternativer Wirtsgesteine für radioaktive Abfälle -342 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.

- 127 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 07

711 71 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -342

200

200

412

-

-

-

280

280

619

(1 857)

(1 826)

422 81 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-165 ten

284

276

195

427 89 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

154

150

90

428 81 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -165

389

370

449

1 000

1 000

832

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 200 T€ 811 71 Erwerb von Fahrzeugen -342 812 73 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -342 Verpflichtungsermächtigung............................................................ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... im Haushaltsjahr 2020 bis zu....................................................

480 T€ 220 T€ 160 T€ 100 T€

Titelgruppe 08 Tgr. 08 Erkundung und Erprobung der CCS-Technologie Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die EU-Richtlinie RL 2009/31/EG vom 23. April 2009 sieht im Artikel 4 für die Mitgliedsländer staatliche Aufgaben bei der Bewertung und Auswahl potenzieller Speicherinformationen und potenzieller Kohlendioxidspeicher vor. Der BGR obliegt als geologischem Dienst des Bundes die Aufgabe, fachlich fundierte Entscheidungs- und Bewertungsgrundlagen zu erstellen, die Basis für die nach Artikel 4 zu treffenden Entscheidungen sind. Im Rahmen des Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz - KSpG) übernimmt die BGR Aufgaben im Bereich der Erarbeitung der geologischen Grundlagen, der Speicherpotenzialanalyse sowie des Aufbaus und Betriebs des Kohlendioxid-Speicherregisters.

539 89 Vermischte Verwaltungsausgaben -165 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 061 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 980 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 980 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 821 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 280 T€

- 128 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 539 89 (Titelgruppe 08)

Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

1. Speicherpotenziale des "Tieferen Untergrundes des Norddeutschen Beckens (TUNB)"; Vereinbarungen mit Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer (SGD)..............................

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

5

6

7

1 000

3 061

2

3

4

6 329

1 268

1 000

-

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden.

812 83 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165

30

30

-

Titelgruppe 09 Tgr. 09 Geschäftsstelle der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW)

(-)

(928) (324)

427 99 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

-

340

347

511 91 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -165 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

-

40 24

8

527 91 Dienstreisen -165

-

50 20

29

547 91 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -165

-

498 280

208

812 93 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165

-

-

-

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterungen: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unterhält im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Geschäftsstelle der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Geschäftsstelle). Die GIW-Geschäftsstelle wurde am Jahresende 2016 aufgelöst. Die Ausfinanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 bei Titel 0901 686 22

- 129 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4..................................................................................

31 989

Aus Hauptgruppe 5..................................................................................

12 025

Aus Hauptgruppe 6..................................................................................

243

Aus Hauptgruppe 7..................................................................................

9 883

Aus Hauptgruppe 8..................................................................................

4 405

Zusammen...............................................................................................

31 459 3 961 18 800 15 853 228 75 3 623 1 461 3 105 6 283

27 199

58 545

57 215 27 633

52 844

F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-165 ten

11 451

10 511

10 923

F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-165 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

2 226

2 102

1 872

18 233

18 767

14 400

38

38

1

F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen -165

41

41

3

511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -165 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

2 007

2 007

2 371

16 735 227 2 631 6 052

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 01. F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -165 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe von 61 T€ mit Ausscheiden der vom Warnamt III in Rodenberg übernommenen Beschäftigten der Entgeltgruppe E 9a und E 5 kw. F 429 01 Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem -165 Ausland Erläuterungen: Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ermöglicht vorübergehende Aufenthalte ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Aus dem Titel werden u. a. auch Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten der medizinischen Betreuung für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der Grundlage von Regierungsabkommen bezahlt.

F

Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geowissenschaften, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik werden voraussichtlich 61 T€ für die Teilnahme am Fernmeldedienst der Bundesanstalt erstattet.

- 130 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 511 01

Kosten für gemeinsame Maßnahmen der Informationstechnik werden anteilig vom Land Niedersachsen sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstattet.

F 514 01 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. -165

330

330

110

2 400

2 400

2 378

625

625

292

211

211

227

F 527 01 Dienstreisen -165

700

700

1 052

F 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -165

132

132

361

F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -165 Erläuterungen: 708 T€ der Gesamtkosten für den Betrieb der gemeinsam genutzten Dienstgebäude werden vom Land Niedersachsen und vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstattet. Die Beträge fließen den Ausgaben zu.

F 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -165 Erläuterungen: 135 T€ der Gesamtkosten für die Gebäudeunterhaltung werden vom Land Niedersachsen und vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstattet. Der Betrag fließt den Ausgaben zu.

F 525 01 Aus- und Fortbildung -165 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geowissenschaften, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Kosten für gemeinsame Maßnahmen der Informationstechnik werden anteilig vom Land Niedersachsen sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstattet.

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 175 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 75 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geowissenschaften, fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Software unentgeltlich an staatliche geologische Dienste, Universitäten und nichtkommerzielle Forschungseinrichtungen im Ausland abgegeben wird, soweit Gegenseitigkeit besteht. Erläuterungen: Kosten für gemeinsame Maßnahmen der Informationstechnik werden anteilig vom Land Niedersachsen sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstattet.

- 131 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben -165

220

220

29

33

18

17

210

210

210

Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geowissenschaften, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Kosten für gemeinsame Maßnahmen der Informationstechnik werden anteilig vom Land Niedersachsen sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstattet.

F 686 09 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -165 geringeren Umfangs F 687 01 Mitgliedsbeiträge im Ausland -165 Erläuterungen:

Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft

1

Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) in Prozent

in TausendFremdwährung (gerundet)

in 1 000 € (gerundet)

Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet)

2

3

4

5

1. ECORD: European Consortium for Ocean Research Drilling (IODP-Beitrag), Brüssel............................................................... Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Geowissenschaftliche Forschung 2. Sonstige.......................................................................................

6

-

150

-

150

-

60

-

60

210

-

210

Zusammen........................................................................................ Differenzen durch Rundung möglich

F

Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 €

711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -165

2 023

3 123

2 616

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu......................................... 2 023 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

Dienstgebäude Hannover: 1. Erneuerung und Sanierung der Klima-, Abluft- und Regelanlagen in den Laboratorien............................................................... 2. Bausicherung und Umbaumaßnahmen....................................... 3. Brand- und Arbeitsschutzmaßnahmen........................................ 4. Dienstbereich Berlin....................................................................

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

2 600 692 1 855 71

3

-

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

900 200 374 71

200 878 -

500 492 326 -

1 000 277 -

- 132 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 711 01

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt bis des 2015 Bundes 1 000 € 1 000 €

1

2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

5. Sonstige Baumaßnahmen...........................................................

2 671

-

1 578

304

705

84

Zusammen........................................................................................

7 889

-

3 123

1 382

2 023

1 361

Von den Gesamtkosten erstatten das Land Niedersachsen und das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik insgesamt 1 834 T€. Der Betrag fließt den Ausgaben zu. Zu 1.: Leistungen Dritter in Höhe von 400 T€ Zu 2.: Leistungen Dritter in Höhe von 208 T€ Zu 3.: Leistungen Dritter in Höhe von 373 T€ Zu 5.: Leistungen Dritter in Höhe von 853 T€

F 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -165

7 860

500

15

Haushaltsvermerk: Einnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

1

2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

1. Sanierung der Stromversorgung und Datenübertragung der seismischen Messanlage GERES in der Gemeinde Haidmühle/ Bischofsreut................................................................................. 2. Sanierung des Trinkwasser- und Abwassernetzes einschließlich WC- und Duschanlagen........................................................

9 665

-

500

-

7 860

1 305

2 159

2 080

-

79

-

-

Zusammen........................................................................................

11 824

2 080

500

79

7 860

1 305

1. Von den Gesamtkosten zu Nr. 1 in Höhe von 9 665 T€ erstattet die "Preparatory Commission for the Comprehensive Nuclear-TestBan Treaty Organization (CTBTO)" nach Abschluss der Maßnahme die Hälfte der Netto-Baukosten in Höhe von 4 781 T€. 2. Von den Gesamtkosten zu Nr. 2 erstattet das Land Niedersachsen 591 T€. Der Betrag fließt den Ausgaben zu. Zu 1.: Leistungen Dritter in Höhe von 4 781 T€. Zu 2.: Leistungen Dritter in Höhe von 591 T€.

F

811 01 Erwerb von Fahrzeugen -165

51

51

48

51

51

109

Erläuterungen: Bezeichnung

1 Elektro-Fahrzeug...............................................................................

1 000 €

51

F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -165 Verwaltungszwecke (ohne IT) Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik, sowie aus der Veräußerung von Altgerätschaften fließen den Ausgaben zu.

- 133 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-165 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

721

721

1 343

Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 500 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik, fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2. Ersatzbeschaffung...........................................................................

178 543

Zusammen............................................................................................

721

Titelgruppe 03 Tgr. 03 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Verbrauchsmittel für die Durchführung der fachlichen Aufgaben

(8 982)

(14 457)

Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände an staatliche geologische Dienste, Universitäten und nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen des In- und Auslandes im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit unentgeltlich zur vorübergehenden Nutzung überlassen werden. 2. Die BGR beteiligt sich im Verbund mit nationalen und internationalen geowissenschaftlichen Institutionen mittels eigener Forschungsarbeiten an seitens der Europäischen Union geförderten Forschungsprogrammen (ERA-NET). Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Leistungen im Rahmen gemeinsamer Forschungsarbeiten an Projektpartner und an die Europäische Union unentgeltlich abgegeben werden. F

511 31 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -165 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

F 514 31 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. -165 F 539 39 Vermischte Verwaltungsausgaben -165 F 544 31 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -165 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Leistungen im Rahmen des Betriebes des Nationalen Forschungsbohrkernlagers für nationale und internationale geowissenschaftliche Forschungseinrichtungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden.

700

700

849

640

640

917

9

9

54

4 051

10 826

8 095

- 134 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 544 31 (Titelgruppe 03)

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Untersuchungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen der rohstoffbezogenen Meeresforschung-Meeresgeologie und Seegeophysik.............................................................................................. 2. Geowissenschaftliche Untersuchungen in den Polargebieten........ 3. Geowissenschaftliche Untersuchungen von Lagerstätten, Wasser und Boden; Geoumwelt- und Ressourcenschutz sowie Untersuchungen auf dem Gebiet der Klimaentwicklung.............................. 4. Geothermieforschung......................................................................

1 055 1 650

1 346 -

Zusammen............................................................................................

4 051

Zu 1.: Die Bundesanstalt führt im Rahmen der geowissenschaftlichen Meeresforschung Untersuchungs- und Forschungsarbeiten durch. Die Ausgaben sind veranschlagt für: Bezeichnung

1 000 €

1. Explorationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erkundung von Manganknollen im Pazifik......................................................... 2. Explorationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erkundung mariner Massivsulfide im südlichen Indik........................................ 3. Geophysikalische Forschungsfahrt nördlicher Atlantik (PANORAMA).................................................................................................. 4. Sonstiges.........................................................................................

655 400 -

Zusammen............................................................................................

1 055

Aus den Teilansätzen Nr. 1 und 2 werden auch die jährlichen Verwaltungsgebühren der Internationalen Meeresbodenbehörde geleistet. Zu 2.: In langjährigen Forschungsarbeiten sollen ausgewählte Gebiete der Arktis und der Antarktis mit modernsten Verfahren und Geräten geowissenschaftlich untersucht werden. Folgende Arbeiten sind vorgesehen: 1. Vorauswahl der Untersuchungsgebiete aufgrund geologischer Kriterien, 2. Spezialuntersuchungen von Anomalien (am Boden) und Probennahmen, 3. Auswertung der Daten für bestimmte Gesteinseinheiten und -formationen, 4. Durchführung von Messflügen und Interpretation der Messwerte im regionalgeologischen Rahmen, 5. Aufträge an Dritte zur Entwicklung und Erprobung messtechnischer Verfahren und geophysikalischer Geräte.

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

Forschungsarbeiten in der Antarktis Geoscientific Insights in Greater Antarctica and the Gamburtsev Province (GIGAGAP)........................................................ 1.9 German Antarctic North Victoria Land Expedition (GANOVEX) XI/Antarctic Geological Drilling Program II..................... 1.10 Logistik für bau-/technische Sanierung GONDWANA-Forschungsstation......................................................................... 1.11 ANDRILL Coulman High Project (CHP)................................... 2. Forschungsarbeiten in der Arktis............................................. 2.13 Correlation of Arctic Structural Events (CASE)/Nares III.........

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 € 2

3

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

1. 1.7

Zusammen........................................................................................

3 150

750

100

-

200

2 100

8 750

2 650

1 600

-

300

4 200

4 688 900

1 893 -

2 295 150

150

500 150

450

5 953

2 153

300

-

500

3 000

23 441

7 446

4 445

150

1 650

9 750

Zu 3.: 1. Im Rahmen der Rohstoffpolitik der Bundesregierung wird die Bundesanstalt verstärkt zu wirtschaftsorientierten Arbeiten im Rohstoff- und Energiebereich

- 135 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 544 31 (Titelgruppe 03)

herangezogen. Bei Maßnahmen zur Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung werden neue Rohstoffvorkommen im In- und Ausland untersucht und neue Verfahren für Prospektion, Exploration und Aufbereitung von Rohstoffen entwickelt. 2. Durch Untersuchungen und Entwicklungen neuer Methoden sollen die Wirkungen von Schadstoffen auf Wasser und Boden festgestellt und Vorschläge zum Schutz vor weiteren Schäden und zur Schadensbehebung auf den Gebieten Bodenschutz, Abfallentsorgung und Grundwasserschutz geschaffen werden. 3. Durch Untersuchungen im Bereich der Geoumwelt- und des Ressourcenschutzes, im Bereich geologischer Risiken sowie auf dem Gebiet der Klimaentwicklung sollen Vorschläge zum Schutz vor weiteren Schäden und zur Schadensbehebung auf diesen Gebieten geschaffen werden.

Die Ausgaben sind veranschlagt für: Bezeichnung

1 000 €

Themenfeld Energierohstoffe.......................................................... Themenfeld Mineralische Rohstoffe................................................ Themenfeld Grundwasser............................................................... Themenfeld Boden.......................................................................... Themenfeld Nutzung des tieferen Untergrundes; CO2-Speicherung................................................................................................. 6. Themenfeld Geowissenschaftliche Informationen und Grundlagen 7. Themenfeld Kernwaffenteststoppabkommen; Gefährdungsanalysen...................................................................................................

150 352 109 165

Zusammen............................................................................................

1 346

1. 2. 3. 4. 5.

105 240 225

Zu 4.: Veranschlagt sind die Kosten der Nutzung der geothermischen Energie für den Wärmebedarf in einer Pilotanlage der BGR.

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

1

1. Geothermieforschung Projekt GeneSys......................................

2

3

19 945

Haushaltsvermerk: Ausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Erstbeschaffungen Detektionssensor für marine Säuger (AIMMMS).......................... Sinkstofffallen (2 Stück) mit Verankerung und Sensorik............... SPINMas Sample Preparation for Inorganic Nitrogenmassspectrometer..........................................................................................

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

-

3 582

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 020 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu................................................. 2 020 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 000 T€

1. 1.1 1.2 1.3

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

19 245

F 812 33 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -165

Einjährige Maßnahmen

Bewilligt 2016 1 000 €

1 000 €

660 240 208

-

2 282

-

700

4 552

- 136 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Noch zu Titel 812 33 (Titelgruppe 03) Einjährige Maßnahmen

2. 2.1 2.2 2.3

Ersatzbeschaffungen Elektronenmikroskop mit "focused ion beam" Technologie.......... Röntgenflureszenzspektrometer Zetium....................................... Marines Gradientenmagnetometer mit Erweiterung Vektormagnetometer...................................................................................... 2.4 Streamersektionen 5 Stück........................................................... 2.5 Ionenchromatographie Dualsystem mit Probenwechslern........... 3. Sonstige Beschaffungen............................................................... 4. Erwerb von Ausrüstungsgegenständen zur Erbringung von Leistungen im Rahmen des Internationalen KernwaffenteststoppAbkommens (CTBT)..................................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

720 265 255 193 180 861

3 582

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

- 137 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916

Vorbemerkung Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde im Dezember 2000 als Zusammenschluss der Vorgängerbehörden Bundesamt für Wirtschaft (seit 1954) und Bundesausfuhramt (seit 1992) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gegründet. Es nimmt an seinen Standorten in Eschborn/Taunus und Bochum administrative Aufgaben des Bundes wahr. Kernaufgaben des Amtes sind die Ausfuhrkontrolle, die Wirtschaftsförderung und Aufgaben zu Energie/Klimaschutz. Die Kompetenzschwerpunkte des BAFA liegen auf den Gebieten: 1. Außenwirtschaft Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem auf der Grundlage von internationalen Verpflichtungen und gesetzlichen Regelungen mit. Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual use-Güter). Das BAFA ist zudem mit der Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beauftragt. Außerdem administriert das BAFA die Aufgabe "Postshipment Kontrollen" bei Rüstungsexporten und leistet dadurch einen Beitrag zur Endverbleibssicherung derartiger Güter. Dem BAFA sind auch internationale Projekte der EU übertragen. Dabei wird das BAFA insbesondere beauftragt, die Organisation, inhaltliche Konzeption und Umsetzung von Projekten im Bereich der Exportkontrolle mit Drittstaaten wahrzunehmen (Outreach-Maßnahmen). Auf dem Gebiet des Außenhandels ist das BAFA eine von 27 Genehmigungsbehörden in der Europäischen Union, die nach einheitlichen Bestimmungen Genehmigungen für die Einfuhr von bestimmten Waren der gewerblichen Wirtschaft in das Gebiet der Europäischen Union erteilen (z. B. Textilwaren) oder Überwachungsdokumente ausstellen (Eisen- und Stahlregime). 2. Wirtschaftsförderung Das BAFA ist an der Umsetzung verschiedenster Förderprogramme und Einzelprojekte beteiligt, die vor allem der Förderung des Mittelstandes dienen. Schwerpunkt ist daher die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen. Es beteiligt sich aber z. B. auch am Förderprogramm "Innovativer Schiffbau". Seit 2013 setzt das BAFA das

Programm "Investitionszuschuss Wagniskapital" um, welches Investitionen und Beteiligungen von privaten Investoren (Business Angel) an jungen innovativen Unternehmen fördert. Das BAFA übernimmt als Bewilligungsbehörde die Administration des neuen Förderprogrammes Elektromobilität (Kaufprämie). Das Programm dient dem Ziel, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu erreichen und dadurch einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft zu leisten. 3. Energie Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ist beim BAFA angesiedelt. Sie arbeitet im Auftrag der Bundesregierung insbesondere daran, Voraussetzungen für die Entwicklung und die Förderung eines Markts für Energiedienstleistungen und andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für die Endverbraucher zu schaffen. Dazu gehören auch Aufgaben aus der Bewirtschaftung des Energie- und Klimafonds. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Umsetzungsmaßnahmen des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz (NAPE). Derzeit umfassen diese hauptsächlich Energieberatungen, Förderung von Querschnittstechnologien und Heizungsanlagen. Weitere Förderprogramme befinden sich in Planung. Außerdem setzt das BAFA Fördermaßnahmen für den deutschen Steinkohlenbergbau um. Es wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit, führt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die sog. Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Strombereich durch. 4. Abschlussprüferaufsicht Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz ist seit dem 17. Juni 2016 die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim BAFA angesiedelt. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle nimmt als berufsstandunabhängige Behörde Aufgaben der Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer wahr. Sie führt bei Abschlussprüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse regelmäßige präventive Berufsaufsichtsverfahren sowie anlassbezogene berufsaufsichtliche Ermittlungen durch. Sie arbeitet mit den zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten und mit anderen europäischen und internationalen Aufsichtsstellen zusammen und nimmt Aufgaben im Bereich der Marktbeobachtung wahr. Darüber hinaus übt sie die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer aus.

- 138 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Überblick zum Kapitel 0916

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

22 099 -

18 410 -

+3 689 -

15 129 90

Gesamteinnahmen..................................................

22 099

18 410

+3 689

15 219

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

83 517 15 226 100 2 087 -

77 407 15 147 100 2 139 -

+6 110 +79 -52 -

10 708 2 738

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

100 930 74 009 26 921

94 793 70 318 24 475

+6 137 +3 691 +2 446

14 647 14 400 247

1 201

50 120 8 083 91 1 017 59 311 44 065 15 246

- 139 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte -649

14 650

14 650

15 030

10

10

20

119 99 Vermischte Einnahmen -610

30

30

57

132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -610

45

45

22

-

-

90

-

-

(329)

-

-

(-)

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

550 99

1. Gebühren nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz............................. 2. Gebühren nach Satellitendatensicherheitsgesetz........................... 3. Gebühren Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz......................................................................... 4. Gebühren Zulassungsverfahren nach § 31 GewO für Bewachungsunternehmen........................................................................ 5. Sonstige Gebühren und Entgelte....................................................

13 400

Zusammen............................................................................................

14 650

600 1

112 01 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten -610 Erläuterungen: In Betracht kommen Einnahmen aus Geldbußen und Zwangsgeldern bei Verstößen gegen Gesetze, deren Durchführung dem BAFA obliegt (s. Vorbemerkung).

Übrige Einnahmen 234 01 Einnahmen aus Zahlungen des Fonds zur Finanzierung der kerntechni-610 schen Entsorgung

-

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. 266 01 Erstattungen durch die internationale Organisation für das Verbot chemi-680 scher Waffen Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 01. 381 01 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -890 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 und Tgr. 04. 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

- 140 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Titelgruppe 05 Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)

(7 364)

(3 675)

111 51 Gebühren, sonstige Entgelte -610

7 000

3 500

-

350

175

-

14

-

-

3 536

3 232

2 187

100

100

91

-

-

-

112 51 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten -610 132 51 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -610

Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tit. 427 19, Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04 und Tgr. 05. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 234 01.

Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-610 schaftsmanagement Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 01 Ausgaben anlässlich von Inspektionen und Untersuchungen aufgrund -680 des Chemiewaffenübereinkommens Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 01. 683 01 Entschädigungsleistungen im Rahmen von Durchfuhrkontrollverfahren -680 sowie Verfahren zur Erteilung und Aufhebung von Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr Haushaltsvermerk: 1. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände, die dem Bund überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände, die dem Bund überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 3. Ausgaben dürfen nur mit Zustimmung des Bundessicherheitsrates oder zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz geleistet werden.

- 141 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

-

-

(-)

(-)

(-)

427 19 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-610 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

-

-

44

547 11 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -610

-

-

-

Titelgruppe 01 Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Das Bundesamt nimmt für das Bundesministerium für Gesundheit die Administration von Anträgen pharmazeutischer Unternehmen auf Ausnahme von gesetzlichen Herstellerabschlägen gemäß § 130a Abs. 4 und 9 SGB V wahr.

Titelgruppe 02 Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

(13 576)

(13 826) (247)

422 21 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-610 ten

1 874

1 874

1 976

427 29 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-610 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

96

96 5

-

428 21 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -610

4 887

5 050 153

4 457

428 31 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -610

6 689

6 776 89

6 204

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 000 T€ übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 02. 3. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen: Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern handelt es sich um Korrespondentinnen/Korrespondenten der mit der Germany Trade and Invest - Gesellschaft

- 142 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 428 31 (Titelgruppe 02)

für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) verschmolzenen ehemaligen Gesellschaft für Außenhandelsinformationen mbH (GfAi).

453 21 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun-610 gen

30

30

3

Titelgruppe 03 Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union

(-)

(-)

427 39 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-610 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

(-)

(-)

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 526 32 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-011 chen Ausschüssen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 527 31 Dienstreisen -610 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 545 31 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen -011 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. 547 31 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -610 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.

Titelgruppe 04 Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Erläuterungen: Das Bundesamt setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit verschiedene Fördermaßnahmen zum Klimaschutz um.

- 143 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 04

422 41 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-610 ten

-

-

-

427 49 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-610 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

-

-

206

428 41 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -610

-

-

-

518 41 Mieten und Pachten -610

-

-

-

518 42 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-610 schaftsmanagement

-

-

-

547 41 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -610

-

-

78

812 41 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -610 Verwaltungszwecke (ohne IT)

-

-

-

Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

Titelgruppe 05 Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)

(9 709)

(7 317)

971

609

-

6 496

3 897

-

453 51 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun-610 gen

21

13

-

511 51 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -610 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

332

665

-

49

37

-

651

488

-

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben mit Ausnahme der Tit. 518 52 und 547 51 sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme folgender Titel: 518 52 und 547 51. 422 51 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-610 ten 428 51 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -610

514 51 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. -610 518 52 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-610 schaftsmanagement Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

- 144 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titelgruppe 05

525 51 Aus- und Fortbildung -610

103

52

-

527 51 Dienstreisen -610

435

261

-

547 51 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -610

462

985

-

711 51 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -610

18

11

-

811 51 Erwerb von Fahrzeugen -610

31

19

-

812 51 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -610 Verwaltungszwecke (ohne IT)

46

91

-

812 52 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-610 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

94

189

-

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4..................................................................................

62 453

37 230

Aus Hauptgruppe 5..................................................................................

9 658

Aus Hauptgruppe 7..................................................................................

198

Aus Hauptgruppe 8..................................................................................

1 700

59 062 10 461 9 427 2 738 198 330 1 631 871

Zusammen...............................................................................................

74 009

70 318 14 400

44 065

20 363

19 330

13 217

269

269

-

F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-610 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

17 878

17 028

4 316

F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -610

23 902

22 394

19 694

Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Neubeschaffung 2 nicht personengebundene Pkw (bis 22 800 €)...................................

31

Erläuterungen: Bezeichnung

Erstbeschaffung....................................................................................

1 000 €

94

Flexibilisierte Ausgaben

F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-610 ten F 422 02 Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte -610

5 818 189 828

- 145 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 452 01 Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder -229

1

1

-

40

40

3

5 808

5 882

2 078

995

893

803

-

-

76

F 525 01 Aus- und Fortbildung -610

337

337

235

F 527 01 Dienstreisen -610

649

649

495

1 733

1 530

1 978

F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben -610

136

136

153

F

711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -610

198

198

189

F

811 01 Erwerb von Fahrzeugen -610

92

92

136

614

545

359

Erläuterungen: Aufgrund eines Rechtsstreites ist vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt (Main) ein Vergleich geschlossen worden, durch den einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles versorgungsmäßig so gestellt werden, wie wenn sie seit ihrem Eintritt bei der Dienststelle, frühestens seit dem 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1949, bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert gewesen wären. Die Zusatzdifferenz wird bei Eintritt des Versicherungsfalles aus diesen Ausgaben gezahlt, um dem Bund die erheblichen Kosten einer zusätzlichen Nachversicherung zu ersparen.

F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen -610 F

511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -610 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -610 F 518 01 Mieten und Pachten -610

F 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -610

Erläuterungen: Bezeichnung

1. Neubeschaffung 3 nicht personengebundene Pkw bis 22 800 €............................... 2. Ersatzbeschaffung 5 nicht personengebundene Pkw bis 22 800 €............................... abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG....................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

46 114 -68 92

F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -610 Verwaltungszwecke (ohne IT)

- 146 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-610 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Erstbeschaffung.............................................................................. Erweiterung..................................................................................... Ersatzbeschaffung........................................................................... Sonstiges.........................................................................................

623 50 307 14

Zusammen............................................................................................

994

1. 2. 3. 4.

994

994

333

- 147 -

Bundeskartellamt 0917

Vorbemerkung Das Bundeskartellamt (BKartA) ist 1958 gemäß § 51 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) errichtet worden. Es hat seinen Sitz in Bonn. Kernaufgabe des BKartA ist der Schutz des Wettbewerbs nach dem GWB als zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet größtmögliche Wahlfreiheit und Produktvielfalt, damit Verbraucher ihre Bedürfnisse stets befriedigen und Unternehmen ihre Angebote stets optimieren können. Zum Schutz des Wettbewerbs arbeitet das BKartA auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit den einschlägigen Organisationen und Kartellbehörden zusammen. Seine Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere: 1. Kartellverbot Das BKartA und - soweit zuständig - die Landeskartellbehörden haben die Aufgabe, nach dem GWB und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbotene Kartelle - wie z. B. Preisabsprachen - aufzuspüren und mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu zählt auch die Verhängung von Geldbußen. 2.

Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen Eine wirtschaftliche Machtstellung zu erlangen oder innezuhaben, ist nicht verboten. Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbietet aber die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Aufgabe des BKartA ist es, solche Ausnutzung zu kontrollieren, die Aufsicht über anerkannte Wettbewerbsregeln zu führen und Missbräuche, vor allem Diskriminierung und Behinderung anderer Unternehmen, zu verhindern.

Überblick zum Kapitel 0917

Soll 2017 1 000 €

3. Fusionskontrolle Zusammenschlüsse von Unternehmen können für den Wettbewerb nachteilig sein, wenn in der Folge die Marktmacht von Unternehmen erheblich zunimmt. Ein Zusammenschluss kann z. B. dazu führen, dass ein wichtiger Wettbewerber wegfällt und der Marktführer daraufhin möglicherweise eine Marktposition erlangt, die es ihm ermöglicht, seine Preise zu erhöhen, die Angebotsmengen zu beschränken oder die Qualität zu verringern. Um nachteilige Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen auf den Wettbewerb vorab auszuschließen, unterliegen Unternehmenszusammenschlüsse ab bestimmten Umsatzschwellen der Fusionskontrolle durch das BKartA. 4. Vergaberechtsschutz Beim BKartA sind die gerichtsähnlich organisierten Vergabekammern des Bundes angesiedelt, die die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftraggeber auf Antrag oberhalb bestimmter Auftragswerte (sog. Schwellenwerte) auf der Grundlage des GWB unabhängig und in eigener Verantwortung überprüfen. Durch den Vergaberechtsschutz werden transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren sichergestellt. 5.

Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstellen für den Bereich Großhandel von Strom und Gas sowie Kraftstoffe Auf Grundlage des Markttransparenzstellengesetzes vom 12. Dezember 2012 ist das Bundeskartellamt für die Markttransparenzstelle Kraftstoffe zuständig. Zudem wird das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur neue Aufsichtskompetenzen auf den Produktions- und Großhandelsmärkten für Strom und Gas wahrnehmen. Ziel ist die Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbskonformen Preisbildung.

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

240 526 -

259 026 -

-18 500 -

345 956 -

Gesamteinnahmen..................................................

240 526

259 026

-18 500

345 956

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

23 610 5 647 1 150 -

23 261 5 331 750 -

+349 +316 +400 -

6 498 2 174 1 439

21 070 5 676 615 -

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

30 407 29 670 737

29 342 28 605 737

+1 065 +1 065 -

10 111 10 111

27 361 26 636 725

- 148 -

0917 Bundeskartellamt Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte -610

8 000

9 000

9 598

232 500

250 000

336 354

26

26

4

-

-

(-)

737

737

725

-

-

(-)

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen bis zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4, Hgr. 5 und 812 02. Erläuterungen: Die Gebühren werden nach der Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden (KartKostV) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1535) in Verbindung mit § 80 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erhoben.

112 01 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten -610 Erläuterungen: Geldbußen werden von der Kartellbehörde nach den §§ 81 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erhoben. In Betracht kommen neben Geldbußen auch die im Zusammenhang stehenden Verzugszinsen nach § 81 ff. GWB.

119 99 Vermischte Einnahmen -610

Übrige Einnahmen 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. 2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-610 schaftsmanagement Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

- 149 -

Bundeskartellamt 0917 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4..................................................................................

23 610

Aus Hauptgruppe 5..................................................................................

4 910

Aus Hauptgruppe 7..................................................................................

-

Aus Hauptgruppe 8..................................................................................

1 150

Zusammen...............................................................................................

23 261 6 498 4 594 2 174 284 750 1 155

21 070

29 670

28 605 10 111

26 636

14 645

14 589

13 416

F 422 03 Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Be-610 amtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

-

12

14

F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-610 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

388

426

796

7 152

6 949

5 870

F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen -610

50

100

41

511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -610 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

929

829

924

786

786

944

1 950

1 950

2 020

F 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -610

135

135

163

F 525 01 Aus- und Fortbildung -610

160

160

145

F 527 01 Dienstreisen -610

180

180

216

F 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -610

687

471

494

83

83

45

F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-610 ten

4 951 615

Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe von 32 T€ mit Ausscheiden des vom Bundespräsidialamt übernommenen Beamten der Bes.-Gr. A 9 m kw.

F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -610

F

F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -610 F 518 01 Mieten und Pachten -610

F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben -610 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

- 150 -

0917 Bundeskartellamt Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 539 99

Erläuterungen: Bezeichnung

F

1 000 €

1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie............................................... 2. Sonstiges.........................................................................................

20 63

Zusammen............................................................................................

83

711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -610

-

-

-

Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

1

Brandschutzmaßnahme....................................................................

2

3

880

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

596

F 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -610

-

284

-

-

-

-

-

20

20

-

F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -610 Verwaltungszwecke (ohne IT)

130

130

-

F 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-610 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

1 000

600

615

(1 375)

(1 185)

F

811 01 Erwerb von Fahrzeugen -610 Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Ersatzbeschaffung 1 Pkw....................................................................................................

20

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 3. Sonstiges.........................................................................................

700 250 50

Zusammen............................................................................................

1 000

Titelgruppe 01 Tgr. 01 Monopolkommission Erläuterungen: Gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2005 - BGBl. I S. 2114 - begutachtet die Monopolkommission regelmäßig die Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland unter Anwendung der §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nach § 46 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes verfügt die Monopolkommission über eine Geschäftsstelle. Die Monopolkommission ist mit Wirkung vom 1. Januar 2000 vom Bundesverwaltungsamt in Köln zum BKartA in Bonn umgesetzt worden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten der Geschäftsstelle vom BKartA getragen.

- 151 -

Bundeskartellamt 0917 Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F

422 11 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-610 ten

56

56

-

F 427 19 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-610 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

474

474

524

845

655

409

Erläuterungen: Entgelte der Assistentinnen und Assistenten.

F

428 11 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -610

- 152 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

Vorbemerkung Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) wurde 1998 unter dem Namen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegründet und 2005 im Zuge der Übernahme von Aufgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz umbenannt. Sie ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Neben dem Behördensitz in Bonn gibt es weitere Standorte in Mainz, Berlin und Saarbrücken sowie dezentrale Dienststellen im gesamten Bundesgebiet. Kernaufgabe der BNetzA ist es, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahninfrastrukturmarkt zu sorgen. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur finden sich insbesondere im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Postgesetz (PostG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), im Signaturgesetz (SigG) sowie in weiteren Fachgesetzen und Rechtsverordnungen. Infolge des breiten Themenspektrums stellen sich auch die Aufgaben der Behörde als vielfältig dar. Kompetenzschwerpunkte sind insbesondere: 1. Telekommunikation und Post Die BNetzA fördert durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation und des Postwesens den Wettbewerb, sorgt für einen diskriminierungsfreien Netzzugang (d. h. sie kontrolliert die Einhaltung der Netzzugangsregelungen und angemessener Netznutzungsentgelte) und gewährleistet eine flächendeckende Grundversorgung mit Dienstleistungen zu angemessenen Preisen. Sie vergibt auch z. B. Lizenzen im Postbereich, verwaltet Frequenzen sowie Rufnummern im Telekommunikationsbereich, klärt Funkstörungen auf und betreibt den Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen. 2. Energie Die BNetzA stellt einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie ei-

nen langfristig leistungsfähigen Betrieb von Energieversorsicher und gewährleistet effiziente gungsnetzen Genehmigungsverfahren, um das deutsche Höchstspannungsnetz an die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien anzupassen. Hierzu wurden der BNetzA mit dem NABEG völlig neue Kompetenzen im Planungsrecht nebst Planfeststellung übertragen. 3. Eisenbahnregulierung Für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und damit verbundener Leistungen überprüft die BNetzA die Höhe und Struktur von Entgelten und gewährleistet den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur. 4. Umsetzung des Signatur-Gesetzes (SigG) Damit die Zuordnung der "elektronischen Unterschrift" zu einer bestimmten Person sicher gewährleistet ist, überwacht die BNetzA die Verlässlichkeit dieser Signaturen und insbesondere deren Anbieter. Sie bürgt so als zuständige Behörde nach dem SigG (sog. Wurzelbehörde) für die Zuverlässigkeit der von ihr akkreditierten Anbieter. 5. Internationale Zusammenarbeit Die Bundesnetzagentur wirkt in zahlreichen europäischen und internationalen Gremien - u. a. auch bei Fragen der Normierung und Standardisierung - mit. 6. Dienstleistungszentrum Im Rahmen des Projekts "Aufbau und Ausbau von Kompetenz- und Dienstleistungszentren" erbringt die BNetzA für Behörden im Geschäftsbereich des BMWi Personalnebenleistungen (z. B. Abrechnung von Reisekosten, Beihilfe, Leistungen der Familienkasse, Besoldungs- und Entgeltangelegenheiten). 7. Digitale Agenda Die Digitale Agenda der Bundesregierung sieht eine Reihe von Maßnahmen in der Zuständigkeit der BNetzA vor: Marktbeobachtung und Regulierung der OTT-Anbieter, Förderung der Digitalisierung der Wirtschaft (Industrie 4.0) durch Sicherung der Netzneutralität, Zurverfügungstellung der erforderlichen Frequenzen und umfangreiche internationale und nationale Standardisierungen.

- 153 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 0918 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Überblick zum Kapitel 0918

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 1 000 €

Veränderung gegenüber 2016 1 000 €

Ausgabereste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... Übrige Einnahmen..................................................

91 554 -

84 902 -

+6 652 -

3 807 606 -

Gesamteinnahmen..................................................

91 554

84 902

+6 652

3 807 606

Ausgaben Personalausgaben.................................................. Sächliche Verwaltungsausgaben............................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). Ausgaben für Investitionen...................................... Besondere Finanzierungsausgaben.......................

137 910 63 292 5 132 15 201 -

138 694 57 448 132 17 416 -

-784 +5 844 +5 000 -2 215 -

22 863 19 541 1 14 916

129 940 48 812 109 9 220 -

Gesamtausgaben.................................................... davon flexibilisiert.................................................... davon nicht flexibilisiert...........................................

221 535 198 067 23 468

213 690 198 560 15 130

+7 845 -493 +8 338

57 321 57 321

188 081 174 320 13 761

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 Verpflichtungsermächtigung.................................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. im Haushaltsjahr 2026 bis zu..................................

3 030 870 270 270 270 270 270 270 270 270

- 154 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte -019

90 539

Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 539 99. 2. Zu erstattende Gebühren und tarifliche Entgelte dürfen, auch wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, aus den Einnahmen gezahlt werden. Erläuterungen: Gebühren und Beiträge für hoheitliche Tätigkeiten insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254), dem Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220), zuletzt geändert durch Art. 461 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. Januar 2016 (BGBl. I S. 106), dem Postgesetz (PostG) vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254), Gebühren und Beiträge nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254), und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Gebühren und Auslagen nach dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2394), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 824), i. V. m. der Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV) vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 11. Juli 2014 (BGBl. I S. 1047). Gebühren und Auslagen nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S 1690), geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490). Bezeichnung

1. 2.

Gebühren nach TKG..................................................................... Beiträge nach FSBeitrV (Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung)........................................ 3. Gebühren und Entgelte nach PostG............................................. 4. Prüfungsgebühren zum Erwerb von Flug- und Amateurfunkzeugnissen.................................................................................... 5. Gebühren nach Amateurfunkverordnung (AFuV)......................... 6. Gebühren und Kosten nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)....................................................................................... 7. Gebühren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).............. 8. Gebühren nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) - ohne WindSeeG.................................................................................... 9. Gebühren und Auslagen nach dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG)........................................................ 10. Kosten für Amtshandlungen nach dem EMVG und FTEG (EMVFTEKostV).................................................................................... 11. Gebühren und Auslagen nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)....................................

1 000 €

19 899 18 078 40 110

22 182 1 845 560 62 800 26 760

84 185

3 803 962

- 155 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 0918 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 111 01 Bezeichnung

1 000 €

12. Sonstige Gebühren und Beiträge.................................................

203

Zusammen............................................................................................

90 539

111 02 Gebühren und Auslagen aus der Durchführung des Gesetzes zur Ent-019 wicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG)

300

Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 422 01, 511 01, 539 99, 812 02 und 812 03. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gem. WindSeeG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Einnahmen aus Gebühren für die Durchführung von Voruntersuchungen des BSH nach dem WindSeeG (ohne Auslagen)............. 2. Einnahmen aus der Durchführung von Ausschreibungen nach dem EEG 2016 - nur WindSeeG.....................................................

300

Zusammen............................................................................................

300

-

112 01 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten -019

450

450

1 190

-

-

1 220

100

100

671

124 01 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -019

45

47

45

132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -019

120

120

518

119 02 Leistungen der Länder zur Durchführung von Aufträgen -019 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gem. Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsabkommen mit den Bundesländern zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 422 01, 532 01 und 544 01. Erläuterungen: Einnahmen nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.

119 99 Vermischte Einnahmen -019 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gemäß dem mit mehreren Nationen vertraglich vereinbarten MoU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 422 01. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Einnahmen im Rahmen internationaler Nutzung (MoU) der Sonderstelle Leeheim............................................................................ 2. Sonstige Einnahmen.......................................................................

100

Zusammen............................................................................................

100

- 156 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Übrige Einnahmen 381 01 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -890

-

-

(-)

381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381.1 und -890 381.7

-

-

(-)

382 01 Einnahmen von Gebühren für die Energieregulierung im Auftrag der Län-890 der und von Ausgleichsabgaben nach dem Postgesetz und von Abgaben zugunsten eines Vermittlungsdienstes für Hörgeschädigte

-

-

(1 065)

Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01, 812 02 und 812 03.

Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 01. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 01. 3. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 01. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Einnahmen nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.............. 2. Ausgleichsabgabe nach dem Postgesetz im Rahmen der Universaldienstleistungsverpflichtung........................................................ 3. Abgaben zugunsten eines Vermittlungsdienstes für hörgeschädigte Menschen nach dem TKG...........................................................

-

Zusammen............................................................................................

-

-

Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 01. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 mit Ausnahme folgender Titel: 518 .2 dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 681 01.

- 157 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 0918 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Zweckbestimmung

Soll 2017 1 000 €

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-019 schaftsmanagement

15 000

15 000

13 653

130

108

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 430 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2018 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 270 T€ Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 681 01 Entschädigung in unbilligen Härtefällen gem. § 113a Telekommunikati-051 onsgesetz (TKG)

5 000

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Hgr. 4 und Hgr. 5. 687 01 Beiträge an internationale Organisationen -019

130

Besondere Finanzierungsausgaben 981 01 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -890

-

Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 01. 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981.1 und -890 981.7

-

-

(-)

982 01 Erstattungen von Gebühren für die Energieregulierung an die Länder und -890 Ausgleichsleistungen nach dem Postgesetz und Leistungen an einen Vermittlungsdienst für Hörgeschädigte

-

-

(1 065)

Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 382 01.

- 158 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Noch zu Titel 982 01

2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 382 01. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 382 01. Erläuterungen: Bezeichnung

1. Gebührenerstattungen nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe................................................................................................. 2. Ausgleichsleistungen nach dem PostG im Rahmen der Universaldienstleistungsverpflichtung............................................................ 3. Leistungen an einen Vermittlungsdienst für hörgeschädigte Menschen nach dem TKG...................................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

-

Titelgruppe 01 Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem WindSeeG durch das BSH

(3 338)

Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit Wegfall der Aufgabe kw. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 3 338 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02. 422 11 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-019 ten

2 687

427 19 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-019 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

-

428 11 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -019

-

527 11 Dienstreisen -019 539 19 Vermischte Verwaltungsausgaben -019

10 195

812 11 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -019 Verwaltungszwecke (ohne IT)

50

812 12 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-019 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

396

Ist 2015 1 000 €

- 159 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 0918 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4..................................................................................

135 223

Aus Hauptgruppe 5..................................................................................

48 087

Aus Hauptgruppe 6..................................................................................

2

Aus Hauptgruppe 7..................................................................................

1 160

Aus Hauptgruppe 8..................................................................................

13 595

Zusammen...............................................................................................

138 694 22 863 42 448 19 541 2 1 800 2 839 16 616 12 077

129 940

198 067

198 560 57 321

174 320

442

436

430

105 130

112 035

107 192

-

-

-

F 422 03 Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Be-019 amtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

84

84

110

F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-019 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

2 462

2 918

2 339

25 645

22 006

18 295

F 421 01 Bezüge der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin-019 nen oder der Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur

35 159 1 15 9 205

Erläuterungen: Bezüge aus öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen.

F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-019 ten Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 02. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Aufwand für die internationale Nutzung der Sonderstelle Leeheim 2. Aufwand nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.................. 3. Sonstiges.........................................................................................

105 130

Zusammen............................................................................................

105 130

F 422 02 Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte -019

F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -019

- 160 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen -019

510

415

474

F 459 99 Vermischte Personalausgaben -019

950

800

1 100

11 004

10 349

10 177

930

930

753

F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume -019

8 100

8 100

7 789

F 518 01 Mieten und Pachten -019

2 182

2 032

469

829

500

340

1 570

1 311

1 412

3 700

3 700

3 038

Erläuterungen: Erstattungen von Aufwendungen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Besitzstandswahrung für die auf die Bundesnetzagentur übergeleiteten Beschäftigten (§ 28 BAPostG vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325), zuletzt geändert durch Art. 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813) i. V. m. § 3 BegleitG vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108) und Art. 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970).

F

511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und -019 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Leistungsaufwand für andere Bundesbehörden.............................. 2. Sonstige Ausgaben.........................................................................

11 004

Zusammen............................................................................................

11 004

F 514 01 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. -019

F 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -019 F 525 01 Aus- und Fortbildung -019 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. F 527 01 Dienstreisen -019

- 161 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 0918 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 532 01 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -019

7 887

8 594

7 420

6 030

3 212

1 470

5 855

3 720

2 291

Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 02. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

1. Aufwand nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.................. 2. Sonstige Ausgaben.........................................................................

7 887

Zusammen............................................................................................

7 887

F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben -019 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. 2. Mehrausgaben zu Nr. 12 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02. Erläuterungen: Bezeichnung

Bekanntmachung in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern.............................................................................. 2. Prüfungsvergütungen................................................................... 3 Umzugs- und Verlegekosten von Dienststellen............................ 4. Aufwendungen Kindertagesstätte................................................. 5. Übersetzungskosten..................................................................... 6. Körperschafts- und Gewerbesteuer.............................................. 7. Servicekosten bei Veranstaltungen (Techniker, Garderobe, Brandsicherungswachen, etc.)..................................................... 8. Stenographen............................................................................... 9. Sicherheitsdienst.......................................................................... 10. Einwendungsmanagement........................................................... 11. Botendienste................................................................................. 12. Sonstiges......................................................................................

1 000 €

1.

Zusammen............................................................................................

2 394 80 169 271 50 440 525 158 1 500 292 151 6 030

F 544 01 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -019 Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 400 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 02.

- 162 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 544 01

Erläuterungen: Wissenschaftlicher Forschungsbedarf, insbesondere zu Fragen der Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze sowie des Telekommunikations- und Postmarktes und der Eisenbahnregulierung. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen geleistet werden. Bezeichnung

1 000 €

1. Aufwand nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.................. 2. Sonstige Ausgaben.........................................................................

5 855

Zusammen............................................................................................

5 855

F 686 09 Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland -019 geringeren Umfangs F

711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -019

2

2

1

1 160

800

7

-

-

8

Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen

1 000 €

1. Baumaßnahmen im Rahmen des Auf- und Ausbaus der Messstationen des Funkmess- und Ortungssystems (FuMOS)................... 2. Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen in verschiedenen Außenstellen und der Zentrale sowie Rückbaumaßnahmen in aufzulösenden Außenstellen.......................................................................

1 160

-

Zusammen............................................................................................

1 160

F 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -019 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

1

1. Dienstgebäude Zentrale Mainz Bau eines Rechenzentrums (einschl. 1. + 2. Nachtrag)..............

2

3

6 008

5 715

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

-

293

-

-

Die Gesamtausgaben des Bundes für die Baumaßnahme von ursprünglich 5 513 T€ werden durch den 1. Nachtrag um 967 T€ erhöht, durch den 2. Nachtrag um 472 T€ gesenkt.

F

811 01 Erwerb von Fahrzeugen -019

620

Erläuterungen: Bezeichnung

1. Ersatzbeschaffung Flurförderfahrzeuge (Etagenwagen, Plattformwagen, Transportkarren usw.)..................................................................................... 35 Pkw............................................................................................. 1 Nutzfahrzeuge (Funkmesswagen)............................................... abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG....................................................... 2. Sonstiges......................................................................................... Zusammen............................................................................................

1 000 €

5 1 011 46 -443 1 620

1 050

957

- 163 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 0918 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

F 812 02 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-019 ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

8 171

6 641

4 396

4 804

8 925

3 852

Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Erläuterungen: Bezeichnung

1 000 €

Erstbeschaffung.............................................................................. Erweiterung..................................................................................... Ersatzbeschaffung........................................................................... Leistungsaufwand für andere Bundesbehörden.............................. Sonstiges.........................................................................................

1 644 1 427 5 100 -

Zusammen............................................................................................

8 171

1. 2. 3. 4. 5.

F 812 03 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für -019 den technischen Bereich in der Telekommunikation sowie für Verwaltungszwecke Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2018 bis zu............................................ 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen

1 000 €

1. Erstbeschaffungen 1.1 Testmobile-Systeme und Radio-Network-Scanner für LTE-Advanced.......................................................................................... 1.2 Handheld Spektrum Analyser für LTE-Advanced......................... 1.3 Stationärer Aufbau der TLS-Referenzsender............................... 1.4 TKÜ-TMC Erweiterung.................................................................. 2. Ersatzbeschaffungen 2.1 Ausbau von Fahrzeugen zu Funkmesswagen.............................. 2.2 Erneuerung und Umgestaltung der abgesetzten drehbaren Antennensysteme............................................................................. 3. Leistungsaufwand für andere Bundesbehörden........................... 4. Sonstige Beschaffungen (inkl. Ausgaben für Verwaltungszwecke)...............................................................................................

2 153

Zusammen............................................................................................

4 604

721 376 220 250 140 744 -

- 164 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Titel Funktion

Soll 2017 1 000 €

Zweckbestimmung

Soll 2016 Reste 2016 1 000 €

Ist 2015 1 000 €

Noch zu Titel 812 03

Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1

Gesamtausgaben Verausgabt des bis Bundes 2015 1 000 € 1 000 €

Bewilligt 2016 1 000 €

Nach 2016 übertragene Ausgabereste 1 000 €

Veranschlagt 2017 1 000 €

Vorbehalten für 2018 ff 1 000 €

4

5

6

7

2

3

1. Tragbare Spektrumanalysatoren in Ergänzung zum tragbaren Störsuchempfänger PR100................................................ 8. Peiler...........................................................................................

400 4 671

3 987

684

-

200 -

200 -

Zusammen........................................................................................

5 071

3 987

684

-

200

200

- 165 -

Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben

09

Haushaltsvermerk: 1.

Aufwandsentschädigungen

1.1 Dienstaufwandsentschädigung für den Bundesminister in Höhe von jährlich 3 681,30 € (monatlich 306,78 €) bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 421 01. 1.2 Dienstaufwandsentschädigung für die Parlamentarischen Staatssekretäre in Höhe von jährlich je 2 760,98 € (monatlich je 230,08 €) bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 421 01. 1.3 Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bei folgenden Titeln: Kap. 0912 Tit. 422 01, 422 02, 428 01, Kap. 0913 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0914 Tit. 422 01, 428 01, 428 02, Kap. 0915 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0916 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0917 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0918 Tit. 422 01 und 428 01. 1.4 Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland bei folgenden Titeln: Kap. 0912 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0915 Tit. 422 01, 422 71, 427 59, 428 01, 428 51, 428 71 und Kap. 0916 Tit. 428 31. 2.

Besondere Personalausgaben

2.1 Entschädigung gemäß § 11 Abs. 1 Buchst. d) BMinG i. V. m. § 5 Abs. 1 ParlStG für den Bundesminister und die Parlamentarischen Staatssekretäre in Höhe von jährlich je 1 840,65 € bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 421 01. 2.2 Betreuung von Bediensteten einschl. Beamtinnen und Beamten, die am Heiligen Abend nach 18 Uhr Dienst verrichten (zentral für den gesamten Einzelplan), bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 428 01. 2.3 Verfügungsfonds für vom Dienst freigestellte Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 29 Abs. 4 BGleiG in Höhe von bis zu jährlich je 312 € (monatlich 26 €) bei folgenden Titeln: Kap. 0912 Tit. 422 01, Kap. 0913 Tit. 422 01, Kap. 0914 Tit. 428 01, Kap. 0915 Tit. 428 01, Kap. 0916 Tit. 428 01, Kap. 0917 Tit. 422 01 und Kap. 0918 Tit. 422 01. 2.4 Nichtruhegehaltsfähige Zulage für den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt von jährlich 24 T€ bei folgendem Titel: Kap. 0913 Tit. 422 01. 2.5 Außer- und übertarifliche Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Einwilligung des BMF gewährt werden, bei folgenden Titeln: Kap. 0912 Tit. 427 09, 428 01, Kap. 0913 Tit. 427 09, 427 49, 428 01, 428 42, Kap. 0914 Tit. 427 09, 427 39, 427 49, 428 01, 428 42, Kap. 0915 Tit. 428 01, 428 71, Kap. 0916 Tit. 427 09, 427 29, 428 01, 428 21, 428 31, Kap. 0917 Tit. 427 09, 428 01, 428 11, Kap. 0918 Tit. 427 09 und 428 01.

- 166 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

Ausgabensoll 2017

Kapitel 0901 683 01 - Innovationsförderung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

548 474 a) b) c)

460 000 490 000 440 000

260 000 170 000

200 000 120 000 115 000

200 000 225 000

100 000

-

-

683 02 - Innovationsberatung

7 310 a) b) c)

7 300 7 250

6 100

1 200 4 850

1 200

1 200

-

-

683 03 - Innovationsprogramm zur Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungswirtschaft in zivile Sicherheitstechnologien

7 463 a) b) c)

18 000 15 133

8 000

6 000 6 670

4 000 4 878

3 585

-

-

685 01 - Technologie- und Innovationstransfer

29 112 a) b) c)

5 161 38 500 28 500

4 687 16 000

474 13 000 10 000

9 500 7 500

11 000

-

-

240 000 a) b) c)

74 713 169 000 220 000

63 893 93 000

10 820 60 000 118 000

14 000 74 000

2 000 26 000

2 000

-

546 11 - Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung

500 a) b) c)

400 400

400

400

-

-

-

-

662 11 - Zinsausgleichsystem auf CIRR-Basis

500 a) b) c)

24 984 -

2 768 -

3 620 -

3 298 -

2 985 -

12 313 -

-

683 11 - Verkehrstechnologien

45 011 a) b) c)

50 540 49 433 34 069

25 517 14 483

20 360 9 640 6 971

4 663 15 310 8 828

10 000 9 180

9 090

-

683 12 - Maritime Technologien

32 271 a) b) c)

28 922 34 480 28 800

19 126 7 535

9 796 9 537 7 500

12 908 6 450

4 500 8 400

6 450

-

683 13 - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft

4 400 a) b) c)

900 9 000

800

100 4 000

3 000

2 000

-

-

683 14 - F&E und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit

3 000 a) b) c)

5 400

-

2 400

1 800

1 200

-

-

892 10 - Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze

25 000 a) b) c)

2 558 35 000 30 000

2 155 16 000

403 9 000 11 000

10 000 9 000

10 000

-

-

683 21 - Entwicklung digitaler Technologien

59 432 a) b) c)

52 801 47 400 63 600

31 437 14 400

14 364 14 000 21 100

7 000 12 000 18 200

7 000 15 300

9 000

-

686 22 - Mittelstand Digital

42 314 a) b) c)

17 240 43 700 45 600

9 181 18 500

7 067 17 700 9 800

992 6 500 18 400

1 000 16 400

1 000

-

686 01 - Industrieforschung für Unternehmen

Tgr. 01

Tgr. 02

- 167 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

Ausgabensoll 2017

686 23 - Potenziale der digitalen Wirtschaft

17 280 a) b) c)

1 586 7 900 23 320

1 456 3 200

130 2 560 10 460

2 140 6 860

6 000

-

-

686 24 - Initiative Industrie 4.0

4 000 a) b) c)

207 5 600

207

2 000

2 000

1 600

-

-

892 21 - Mikroelektronik für die Digitalisierung

50 000 a) b) c)

800 000

-

-

-

-

-

800 000

683 31 - Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt - Förderung von Einzelvorhaben

152 095 a) b) c)

189 000 115 000 134 000

94 000 28 000

63 000 28 000 30 000

32 000 28 000 30 000

31 000 29 000

45 000

-

683 32 - Nationales Programm für Weltraum und Innovation Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

275 672 a) b) c)

182 363 432 000 275 400

102 248 116 300

61 878 108 700 78 600

18 237 118 100 84 100

84 600 71 500

4 300 41 200

-

894 31 - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Investitionen

73 805 a) b) c)

17 000 28 000 28 000

11 000 11 000

6 000 11 000 11 000

6 000 11 000

6 000

-

-

2 738 429 a) b) c)

1 106 868 1 517 220 2 194 072

627 468 523 925

397 912 410 437 449 751

66 190 438 458 512 216

2 985 140 100 318 365

12 313 4 300 113 740

800 000

662 02 - Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen

60 530 a) b) c)

181 000 44 300 44 300

50 950 6 000

42 940 6 000 6 000

29 280 5 800 6 000

20 930 5 500 5 800

36 900 21 000 26 500

-

686 03 - Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Ausbildung insbesondere zur Integration von Flüchtlingen

5 000 a) b) c)

6 000 3 000

3 000

2 000 2 000

1 000 1 000

-

-

-

686 04 - Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung

45 100 a) b) c)

500 3 250 3 250

250 2 750

250 250 2 750

250 250

250

-

-

686 05 - Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen

27 018 a) b) c)

1 200 16 300 31 500

600 5 500

600 5 500 13 500

5 300 7 500

10 500

-

-

686 06 - Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft

21 056 a) b) c)

323 22 990 22 180

275 10 350

48 7 880 8 120

4 760 6 980

7 080

-

-

686 07 - Innovative Unternehmensgründungen

84 000 a) b) c)

14 318 90 100 125 000

11 387 57 100

2 931 22 500 76 000

10 500 37 500

11 500

-

-

686 08 - Förderung unternehmerischen Know-hows

37 917 a) b) c)

1 935 8 000 8 000

1 301 4 500

634 2 500 4 500

1 000 2 500

1 000

-

-

600 000 a) b)

585 802 594 032

408 178 150 652

177 624 229 740

213 640

-

-

-

Tgr. 03

Summe des Kapitels 0901

Kapitel 0902

882 01 - Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaß-

- 168 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

nahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

Ausgabensoll 2017

c)

593 000

149 620

229 740

213 640

-

-

29 000 a) b) c)

9 069 25 200 25 200

6 167 13 600

2 902 8 600 13 600

3 000 8 600

3 000

-

-

920 501 a) b) c)

794 147 810 172 855 430

479 108 253 452

227 929 284 970 276 090

29 280 245 250 300 070

20 930 5 500 252 770

36 900 21 000 26 500

-

526 02 - Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

18 900 a) b) c)

17 940

-

4 900

4 540

5 000

3 500

-

541 01 - Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für das Energiemonitoring und die Emissionsberichterstattung für die Bundesrepublik Deutschland

1 495 a) b) c)

1 130 1 800 600

565 600

565 600 200

600 200

200

-

-

430 481 a) b) c)

508 177 492 000 397 423

224 612 137 000

173 680 135 000 80 133

67 108 120 000 117 848

24 818 50 000 99 442

17 959 50 000 100 000

-

686 02 - Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen

36 080 a) b) c)

26 758 28 600 33 300

18 000 9 200

8 758 9 200 10 800

9 200 10 500

1 000 10 500

1 500

-

686 03 - Steigerung der Energieeffizienz

40 988 a) b) c)

457 22 000 23 000

370 20 000

87 1 000 20 000

1 000 2 000

1 000

-

-

686 04 - Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

230 063 a) b) c)

5 534 235 700 186 155

4 495 104 000

1 039 70 000 98 385

30 000 58 885

18 000 23 885

13 700 5 000

-

686 05 - Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien

9 280 a) b) c)

11 000 16 000

5 000

3 000 4 600

3 000 7 000

4 400

-

-

687 02 - Leistungen an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien

32 356 a) b) c)

2 150

-

500

525

550

575

-

687 03 - Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)

7 345 a) b) c)

1 400

-

800

600

-

-

-

1 053 600 a) b) c)

5 466 200 -

1 053 600 -

1 020 300 -

939 500 -

264 800 -

2 188 000 -

-

893 01 - Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungseinrichtungen Summe des Kapitels 0902

Kapitel 0903

683 01 - Energieforschung

Tgr. 01 683 11 - Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen

- 169 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

108 700 a) b) c)

158 494 98 700 80 200

74 033 22 350

49 355 22 350 18 150

27 340 22 350 18 150

7 766 22 350 18 150

9 300 25 750

-

455 000 a) b) c)

1 106 149 -

402 964 -

358 548 -

214 937 -

107 700 -

22 000 -

-

2 640 358 a) b) c)

7 272 899 889 800 758 168

1 778 639 298 150

1 612 332 241 150 238 468

1 248 885 186 150 220 248

405 084 91 350 163 127

2 227 959 73 000 136 325

-

532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland

7 069 a) b) c)

8 900 50 000 -

7 069 -

1 831 5 500 -

15 000 -

22 000 -

7 500 -

-

687 01 - Maßnahmen im Zusammenhang mit Twinning-Projekten der EU und Beratungshilfe für das Ausland

1 062 a) b) c)

400 1 500

200

200 500

600

400

-

-

687 02 - Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarketing

70 068 a) b) c)

3 000 3 000

2 000

1 000 2 000

1 000

-

-

-

687 05 - Erschließung von Auslandsmärkten

83 705 a) b) c)

29 580 72 320 70 280

18 280 48 100

11 300 12 620 49 910

11 600 11 470

8 900

-

-

228 049 a) b) c)

38 480 125 720 74 780

25 349 50 300

13 131 19 320 52 410

26 600 13 070

22 000 9 300

7 500 -

-

526 01 - Gerichts- und ähnliche Kosten

500 a) b) c)

500 250

500

250

-

-

-

-

531 02 - Kosten der Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik einschließlich der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte

7 100 a) b) c)

200 300

50 -

50 300

50 -

50 -

-

-

541 01 - Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und technologiepolitischer Vorhaben

4 785 a) b) c)

2 400 2 600

800

800 1 000

800 800

800

-

-

544 04 - Forschung, Untersuchungen und Ähnliches der Beauftragten für die neuen Bundesländer

1 800 a) b) c)

25 1 390 2 170

25 940

360 1 080

90 990

100

-

-

632 01 - Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wis-

47 961 a) b)

75

75

-

-

-

-

-

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

698 11 - Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus

Ausgabensoll 2017

Tgr. 02 661 22 - Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW- Bankengruppe - Abwicklung Summe des Kapitels 0903

Kapitel 0904

Summe des Kapitels 0904

Kapitel 0910

- 170 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

Ausgabensoll 2017

senschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

c)

150

686 01 - Zukunft der Industrie

5 000 a) b) c)

3 500 3 500

686 03 - Schwerpunktvorhaben der Beauftragten für die neuen Bundesländer

2 724 a) b) c)

882 01 - Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 893 01 - Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungseinrichtungen

75

75

-

-

-

1 500

1 000 1 500

1 000 1 000

1 000

-

-

375 3 450 4 870

375 2 500

760 2 280

190 2 090

500

-

-

3 332 a) b) c)

75 150

75

75

75

-

-

-

8 000 a) b) c)

2 000

-

2 000

-

-

-

-

10 185 a) b) c)

600 11 390 15 990

450 6 390

50 2 920 8 560

50 2 080 5 030

50 2 400

-

-

3 474 a) b) c)

3 845

-

1 615

1 115

1 115

-

-

240 513 a) b) c)

3 845

-

1 615

1 115

1 115

-

-

23 031 a) b) c)

20 039 7 106 -

20 039 2 477

2 477 -

2 152 -

-

-

-

544 01 - Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

4 596 a) b) c)

721 9 500 13 000

397 3 500

324 3 000 4 000

3 000 3 000

3 000

3 000

-

711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

2 650 a) b) c)

300 1 000 -

300 1 000

-

-

-

-

-

712 01 - Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall

5 000 a) b) c)

11 236 2 737

5 000 -

6 236 -

-

2 737

-

-

187 775 a) b) c)

32 296 17 606 15 737

25 736 6 977

6 560 5 477 4 000

5 152 3 000

5 737

3 000

-

15 100 a) b) c)

2 610 -

360

360 -

360 -

360 -

1 170 -

-

Summe des Kapitels 0910

Kapitel 0911 526 02 - Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Summe des Kapitels 0911

Kapitel 0912 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

Summe des Kapitels 0912

Kapitel 0913 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-

- 171 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

Ausgabensoll 2017

heitlichen Liegenschaftsmanagement Tgr. 04 812 43 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

1 200 a) b) c)

900 900

900

900

-

-

-

-

642 a) b) c)

280 -

-

-

-

140 -

140 -

-

711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

5 840 a) b) c)

1 300 4 000

800

500 3 000

1 000

-

-

-

712 01 - Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall

6 160 a) b) c)

13 000 19 500

5 500

4 500 6 500

3 000 8 000

5 000

-

-

812 01 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

311 a) b) c)

100 100

100

100

-

-

-

-

1 988 a) b) c)

500 500

500

500

-

-

-

-

24 486 a) b) c)

124 21 200 18 000

124 12 200

5 700 11 000

3 300 4 500

2 500

-

-

180 735 a) b) c)

404 39 610 43 000

124 20 360

11 060 22 000

6 660 13 500

140 360 7 500

140 1 170 -

-

15 790 a) b) c)

47 370 -

15 790

15 790 -

15 790 -

-

-

-

900 a) b) c)

250 750

250 -

150

150

150

300

-

4 000 a) b) c)

800 900

800

900

-

-

-

-

15 817 a) b) c)

1 000 -

500

500 -

-

-

-

-

153 210 a) b) c)

250 49 170 1 650

250 17 090

16 290 1 050

15 790 150

150

300

-

518 01 - Mieten und Pachten

812 02 - Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik Tgr. 03 812 33 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Summe des Kapitels 0913

Kapitel 0914 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 518 01 - Mieten und Pachten

711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Tgr. 03 812 33 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Summe des Kapitels 0914

- 172 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

Ausgabensoll 2017

Kapitel 0915 Tgr. 06 547 61 - Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

600 a) b) c)

400

-

200

200

-

-

-

686 61 - Förderung innovativer Projekte im Bereich Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Rohstoffeffizienz

200 a) b) c)

100

-

100

-

-

-

-

812 63 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

150 a) b) c)

120 120

120

120

-

-

-

-

539 79 - Vermischte Verwaltungsausgaben

656 a) b) c)

300

-

200

100

-

-

-

544 71 - Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

248 a) b) c)

100 330

100

150

100

80

-

-

1 217 a) b) c)

650 2 100

450

200 800

800

500

-

-

711 71 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

200 a) b) c)

200 200

200

200

-

-

-

-

812 73 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

280 a) b) c)

220 480

220

220

160

100

-

-

1 000 a) b) c)

3 061

-

980

980

821

280

-

132 a) b) c)

175

-

100

75

-

-

-

711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

2 023 a) b) c)

2 023 2 023

2 023

2 023

-

-

-

-

712 01 - Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall

7 860 a) b) c)

4 500 -

3 000

1 500 -

-

-

-

-

721 a) b) c)

500 500

500

500

-

-

-

-

Tgr. 07

546 71 - Untersuchung alternativer Wirtsgesteine für radioaktive Abfälle

Tgr. 08 539 89 - Vermischte Verwaltungsausgaben 532 01 - Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

812 02 - Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

- 173 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

Ausgabensoll 2017

Tgr. 03 544 31 - Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

4 051 a) b) c)

6 740 8 500

2 240

2 500 3 000

2 000 3 500

2 000

-

-

812 33 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

3 582 a) b) c)

3 305 5 020

825

1 480 2 020

1 000 2 000

1 000

-

-

82 352 a) b) c)

18 358 23 309

9 678

5 680 10 613

3 000 7 915

4 501

280

-

3 536 a) b) c)

20 584 4 670 -

2 573 934

2 573 934 -

2 573 934 -

2 573 934 -

10 292 934 -

-

- a) b) c)

2 752 -

344 -

344 -

344 -

344 -

1 376 -

-

651 a) b) c)

6 510 -

651

651 -

651 -

651 -

3 906 -

-

100 930 a) b) c)

23 336 11 180 -

2 917 1 585

2 917 1 585 -

2 917 1 585 -

2 917 1 585 -

11 668 4 840 -

-

518 01 - Mieten und Pachten

1 950 a) b) c)

2 600 -

-

-

-

-

2 600 -

-

Summe des Kapitels 0917

30 407 a) b) c)

2 600 -

-

-

-

-

2 600 -

-

518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

15 000 a) b) c)

57 153 8 165 2 430

8 895 874

5 885 1 181 270

5 595 1 181 270

5 448 1 181 270

31 330 3 748 1 620

-

511 01 - Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

11 004 a) b) c)

1 999 -

858 -

809 -

332 -

-

-

-

7 887 a) b) c)

2 649 -

2 649 -

-

-

-

-

-

Summe des Kapitels 0915

Kapitel 0916 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Tgr. 04 518 42 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Tgr. 05 518 52 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Summe des Kapitels 0916

Kapitel 0917

Kapitel 0918

532 01 - Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

- 174 -

09

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

1

davon fällig

2017

2018

2019

2020

Folgejahre

in künftigen Haushaltsjahren

1 000 €

a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

1 000 €

2

3

4

5

6

7

8

9

Ausgabensoll 2017

544 01 - Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

5 855 a) b) c)

480 255 400

240 255

240 400

-

-

-

-

812 03 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für den technischen Bereich in der Telekommunikation sowie für Verwaltungszwecke

4 804 a) b) c)

200

-

200

-

-

-

-

221 535 a) b) c)

62 281 8 420 3 030

12 642 1 129

6 934 1 181 870

5 927 1 181 270

5 448 1 181 270

31 330 3 748 1 620

-

7 734 979 a) b) c)

9 334 161 3 498 646 3 989 011

2 952 683 1 189 036

2 267 765 1 000 070 1 065 427

1 353 249 931 906 1 076 584

437 554 262 076 765 235

2 322 910 115 558 281 765

800 000

Summe des Kapitels 0918

Summe des Einzelplans 09

- 175 -

Personalhaushalt Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Inhalt Kapitel

Bezeichnung

Seite

Vorbemerkungen zum Personalhaushalt..............................................................................................................

176

Gesamtübersicht...................................................................................................................................................

177

0912 Bundesministerium................................................................................................................................................

179

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt...............................................................................................................

183

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung...............................................................................................

186

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..........................................................................................

189

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle....................................................................................................

194

0917 Bundeskartellamt..................................................................................................................................................

199

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)......

202

Übersichten Darstellung der den Planstellen zugeordneten Amtsbezeichnungen....................................................................

205

Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger: 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren........................................................................................................

207

0904 Chancen der Globalisierung..................................................................................................................................

209

- 176 -

09

Vorbemerkungen

Vorbemerkungen zum Personalhaushalt 1. Ersatz(plan)stellen werden zahlenmäßig in einer eigenen Spalte der Übersichten der ku- und kw-Vermerke in der Gesamtübersicht und in den einzelnen Kapiteln nachgewiesen. Ersatz(plan)stellen im Zusammenhang mit der Gewährung von Altersteilzeit sind mit dem Vermerk "kw mit Ausscheiden der Altersteilzeitbeschäftigten" ausgewiesen. Die sonstigen Ersatz(plan)stellen sind in der Übersicht mit der Kurzformulierung "Ersatzplanstelle" bzw."Ersatzstelle" ausgewiesen, die Kurzformulierung entspricht dabei dem folgenden Wortlaut eines kw-Vermerks: -

bei Titeln der Gruppe 422: kw - nach Rückkehr der abgeordneten Beschäftigten - mit Übernahme der Ersatzkräfte in eine freie oder die nächste frei werdende Planstelle ihrer Besoldungsgruppe oder mit Versetzung der Beschäftigten oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst

-

bei Titeln der Gruppe 428: kw - nach Rückkehr der abgeordneten Beschäftigten - mit Übernahme der Ersatzkräfte in eine freie oder die nächste frei werdende Stelle ihrer Entgeltgruppe oder Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe oder mit Versetzung der Beschäftigten oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst

2. AT B ist die Kurzbezeichnung für Arbeitsverhältnisse mit Verträgen nach Anlage 1a oder 1b des BMI-Rundschreibens vom 18. November 2005 - D II 2 - 220 234 - in der jeweils geltenden Fassung. 3. Anzahl der im Haushaltsjahr 2015 eingesetzten Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen (umgerechnet auf vollbeschäftigte Arbeitskräfte im Haushaltsjahr) und Auszubildende (Jahresdurchschnitt): Kapitel

0912 0913 0913 0914 0914 0914 0915 0915 0915 0915 0915 0915 0916 0916 0916 0916 0917 0917 0918 Zusammen

Titel

427 09 427 09 427 49 427 09 427 39 427 49 427 09 427 59 427 69 427 79 427 89 427 99 427 09 427 19 427 29 427 49 427 09 427 19 427 09

Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen

Auszubildende

15,0 231,0 326,0 76,0 163,0 163,0 20,8 87,9 3,0 21,0 1,0 5,6 81,8 0,8 4,0 4,2 7,0 16,1

53,0 131,0 63,0 26,0 31,8 5,0 122,2

1.227,2

432,0

4. Arbeitsplatzbeschreibungen für alle Stellen der Gruppe 428 des Einzelplans (einschließlich der Stellen der institutionell geförderten Zuwendungsempfänger/Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO) liegen vor, -

mit teilweiser Ausnahme von Kap. 0912 (Entgeltgruppen E 13 bis E 15), weil es sich um Arbeitsplätze handelt, die vorübergehend mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besetzt sind, für die eine Verbeamtung vorgesehen ist.

-

mit teilweiser Ausnahme von Kap. 0912 Tit. 428 01, weil aufgrund von Aufgabenveränderungen Umstrukturierungen von Arbeitsplätzen erforderlich sind, deren Neubewertungen abschließend noch vorgenommen werden müssen.

-

mit teilweiser Ausnahme von Kap. 0916: Arbeitsplatzbeschreibungen für die überwiegende Zahl der Stellen der Gruppe 428 liegen vor. Soweit für einzelne Stellen aufgrund aktueller organisatorischer oder personeller Maßnahmen keine Arbeitsplatzbeschreibungen vorliegen, werden diese zeitnah erstellt.

5. Für die nachfolgende Einrichtung wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (Kap. 0901 Tit. 685 31). Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden.

- 177 -

Gesamtübersicht

09

Gesamtübersicht Planstellen, Stellen, Leerstellen Kap.

Behörde

1

2

0912 0913 0914 0915 0916 0917 0918

Planstellen und Stellen Bundesministerium............................................. Physikalisch-Technische Bundesanstalt............. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung..................................................................... Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe............................................................ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bundeskartellamt................................................ Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur).................................................. Zusammen..........................................................

0912 0913 0915 0916 0917 0918

Beamtinnen und Beamte Tit. 422 .1

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Tit. 428 .1

Zusammen (Spalten 3 bis 6)

2017

2016

2017

2016

2017

2016

3

4

5

6

7

8

1 281,0 584,0

1 260,0 586,0

484,5 703,5

464,5 696,5

1 765,5 1 287,5

1 724,5 1 282,5

380,0

382,0

215,5

205,5

595,5

587,5

287,0 435,0 239,0

285,0 432,0 241,6

343,5 515,9 103,7

335,5 513,3 101,1

630,5 950,9 342,7

620,5 945,3 342,7

2 595,5

2 546,5

148,4

128,4

2 743,9

2 674,9

5 801,5

5 733,1

2 515,0

2 444,8

8 316,5

8 177,9

110,0 1,5

120,0 1,5

29,0 1,0

21,0 -

139,0 2,5

141,0 1,5

3,0 12,0 12,0

3,0 8,0 16,0

3,0 15,0 3,0

3,0 12,0 2,0

6,0 27,0 15,0

6,0 20,0 18,0

Leerstellen Bundesministerium............................................. Physikalisch-Technische Bundesanstalt............. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe............................................................ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundeskartellamt................................................ Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur).................................................. Zusammen..........................................................

42,0

37,0

4,0

5,0

46,0

42,0

180,5

185,5

55,0

43,0

235,5

228,5

ku- und kw-Vermerke Kap.

Dienststelle

Zusammen

1

2

3

0912 0914 0916 0917 0918

0912 0913 0915 0916 0917 0918

2017

2018

davon fällig 2019

2020

2021 ff.

Ersatz(plan)‐ stellen

Sonstige

4

5

6

7

8

9

10

ku-Vermerke Bundesministerium............................................. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung..................................................................... Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bundeskartellamt................................................ Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)..................................................

1,0

-

-

-

-

-

-

1,0

1,0 2,0 23,5

-

-

-

-

-

-

1,0 2,0 23,5

58,0

30,0

24,0

-

-

-

-

4,0

Zusammen..........................................................

85,5

30,0

24,0

-

-

-

-

31,5

79,0 12,0

-

7,0 6,0

-

18,0 -

16,0 -

6,0 -

32,0 6,0

5,0 -

-

-

13,0 -

2,5

30,0 11,0 -

kw-Vermerke Bundesministerium............................................. Physikalisch-Technische Bundesanstalt............. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe............................................................ Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bundeskartellamt................................................ Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)..................................................

30,0 29,0 2,5

-

206,3

-

-

-

-

5,0

16,5

184,8

Zusammen..........................................................

358,8

-

18,0

-

18,0

34,0

25,0

263,8

- 178 -

09

Gesamtübersicht

Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Stellen für Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Kap.

Kapitelbezeichnung

1

2

0902 0904

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan

Tit. 425 .1, 426 .1, 428 .1 Tit. 427 .9 (Projektförderung / Aufträge Dritter) (Projektförderung / Aufträge Dritter)

2017

2016

2017

2016

2017

2016

3

4

5

6

7

8

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren...... Chancen der Globalisierung...............................

154,5 308,5

154,5 298,1

-

-

8,0 -

7,0 -

Zusammen..........................................................

463,0

452,6

-

-

8,0

7,0

- 179 -

Bundesministerium 0912 Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 11..................... 3,0 B 9...................... 9,0 B 6...................... 32,0 B 3...................... 113,0 A 16.................... 62,0 A 15.................... 264,0 A 14.................... 166,0 A 13 h................. 90,0

3,0 9,0 33,0 114,0 64,0 250,0 158,0 84,0

3,0 5,0 31,7 100,6 38,9 240,6 94,0 96,3

1,0 1,0 10,0 5,0 1,0

-

2,0 3,0 4,0

-

-

2,0 2,0 2,0 4,0 1,0 1,0

-

-

6,0 2,0 2,0

1,0 -

-

A 13 g+Z............. A 13 g................. A 12.................... A 11..................... A 10.................... A 9 g...................

3,0 221,0 87,0 40,0 25,0 5,0

3,0 215,0 83,0 38,0 25,0 5,0

2,0 203,5 73,6 22,3 14,7 13,5

5,0 1,0 1,0 -

-

1,0 2,0 -

-

-

-

-

-

1,0 1,0 -

-

-

A 9 m+Z.............. A 9 m.................. A 8...................... A 7...................... A 6 m..................

30,0 64,0 14,0 2,0 3,0

30,0 64,0 11,0 2,0 3,0

30,0 49,3 4,0 3,0 8,8

2,0 -

-

1,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

A 6 e................... A 5...................... A 4......................

24,0 24,0 -

15,0 33,0 18,0

14,0 14,8 -

-

2,0

-

-

-

-

9,0 -

9,0 -

-

16,0

-

Zusammen..........

1 281,0

1 260,0

1 063,6

27,0

2,0

13,0

-

-

12,0

9,0

9,0

12,0

17,0

-

Titel 428 01 - Erläuterungen Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT B.................... 10,8

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 11,0 11,0 7,9 E 14.................... 9,0 10,0 3,0 E 13 ................... 9,0 9,0 52,9 47,0 47,0 48,7 E 12.................... E 11..................... 29,0 29,0 20,5 E 10.................... 4,0 E 9b.................... 4,0 E 9a.................... 175,0 132,7 E 8...................... 173,0 45,3 E 7...................... 144,5 14,0 64,7 E 6...................... 19,0 139,5 64,3 E 5...................... 4,0 4,0 25,8 E 4...................... 18,0 16,0 13,0 E 3...................... 19,0 12,0 39,5 E 2...................... 5,0

2,0 2,0 1,0 -

-

2,0 9,0 -

2,0 9,0 -

-

2,0 -

171,0 121,5 -

171,0 121,5 -

1,0 10,0 6,0 -

-

-

Zusammen..........

484,5

464,5

531,3

5,0

-

11,0

11,0

-

2,0

292,5

292,5

17,0

-

-

Insgesamt...........

484,5

464,5

542,1

5,0

-

11,0

11,0

-

2,0

292,5

292,5

17,0

-

-

Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 Folgende Planstellen sind bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung (CCS) gesperrt: 2 A 15. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Das Planstellensoll enthält folgende für die Umsetzung des Personalrahmenkonzepts zur internationalen Personalpolitik (PRK) ausgebrachte Planstellen: 1,0 A15; 1,0 A13h (Zusammen: 2,0).

- 180 -

0912 Bundesministerium Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 3,0 B9; 1,0 B6; 2,8 B3; 4,0 A16; 34,0 A14; 2,0 A12; 5,0 A8; 9,5 A5; 18,0 A4 (Zusammen: 79,3). Daneben werden 10,0 beamtete Hilfskräfte (Tit. 422 02) beschäftigt. Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 10,8 ATB; 34,0 E13; 2,0 E12; 5,0 E8; 27,5 E3 (Zusammen: 79,3).

Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr.

2017

2016

lfd. Nr.

Erläuterung

1

2

3

4

5

Zu Titel 422 01 A 15................... A 14................... A 13 g................ A 15................... B 6..................... A 15................... A 14................... B 11.................... B 3..................... A 16................... A 15................... A 14................... A 15................... B 9..................... B 3..................... A 12................... B 3..................... A 15................... B 3..................... A 16................... B 3..................... A 16................... A 15................... A 14................... A 9 m+Z............. B 3..................... A 15................... A 15................... A 14................... A 15................... A 13 g................ A 15................... B 6..................... B 3..................... A 15................... B 3..................... B 3..................... B 3..................... Zusammen.........

10,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 7,0 3,0 4,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 48,0

9,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 6,0 2,0 3,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 52,0

Zusammen.........

28,0

37,0

B 9..................... B 6..................... B 3..................... A 16................... A 15................... A 14................... A 13 h................ A 13 g................ A 9 m................. A 16................... Zusammen......... Insgesamt..........

1,0 2,0 3,0 3,0 12,0 7,0 4,0 1,0 1,0 34,0 110,0

1,0 2,0 3,0 3,0 10,0 9,0 1,0 1,0 1,0 31,0 120,0

1. 1.1

Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: EU-Kommission

1.2 1.4 1.5

Hertie School of Gouvernance GmbH Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europarat

1.6

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

1.7 1.8 1.16

Welthandelskonferenz (UNCTAD) Welthandelsorganisation (WTO) Auslandshandelskammern

1.17 1.18 1.19

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages

1.21

CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages

1.22 1.23 1.25

Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) FDP-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages

1.26 1.28 1.30 1.31

Max-Planck-Institut für Plasmaphysik; Biomedizinische NMR-Forschungs-GmbH, Göttingen Internationale Fernmeldeunion (UIT) Europäische Zentralbank (EZB) Germany Trade and Invest GmbH

1.32 1.34 1.38 1.40

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-Porz Europäische Weltraumorganisation (ESA) Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Friedrich-Naumann-Stiftung

2. 2.1 3. 3.1

Langfristige Beurlaubung gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD Sonstige Beurlaubung Bundeskanzleramt

3.2

Bundespräsidialamt

- 181 -

Bundesministerium 0912 Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr.

2017

2016

lfd. Nr.

Erläuterung

1

2

3

4

5

Zu Titel 428 01 E 13................... AT B................... E 8..................... AT B................... Zusammen.........

1,0 1,0 1,0 1,0 4,0

1,0 1,0 1,0 3,0

Zusammen.........

16,0

13,0

AT (B 3).............. E 13................... E 12................... E 11.................... E 9a................... E 8..................... E 5..................... E 3..................... Zusammen......... Insgesamt..........

1,0 2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 9,0 29,0

1,0 2,0 1,0 1,0 5,0 21,0

1. 1.1 1.2 1.3 1.4

Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: Europäische Zentralbank (EZB) SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages SPD-Parteizentrale

2. 2.1 3. 3.1

Langfristige Beurlaubung gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD Sonstige Beurlaubung Bundeskanzleramt

3.2

Befristete Rente gemäß § 33 Abs. 2 TVöD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 422 01

ku B 3....................

1,0

-

1,0

1. 1.1 1.1.1

ku mit Wegfall der Aufgabe in Bes.-Gr. A 15 des Planstelleninhabers als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes

-

kw A 15.................. A 14.................. A 13 h............... A 15.................. A 14.................. A 13 h............... A 14.................. A 13 g...............

1,0 2,0 1,0 1,0 1,0

1,0 2,0 1,0 1,0 1,0

1,0 1,0 1,0 1,0 1,0

A 13 h...............

-

-

-

A 15.................. A 14.................. A 12.................. A 15.................. A 13 g............... A 8.................... B 3.................... A 15.................. A 14.................. A 12.................. A 7....................

2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 3,0 4,0 1,0 1,0

-

2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 1,0 3,0 2,0 1,0

2. 2.1 2.1.1

kw Ersatzplanstelle EU-Kommission, Brüssel

2.1.2 2.1.3

EU-Twinning Projekt britisches Wirtschaftsministerium

2.1.4 2.1.5

3. 3.1 3.1.2

§ 14 Deutsches Richtergesetz (DRiG) GALILEO Security Requirements and Systems Accreditation Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kw mit Wegfall der Aufgabe Beteiligungsreferat EADS

5. 5.1 5.1.1

kw 31.12.2017 Reform des Gebührenrechts

6. 6.1 6.1.1 6.1.2

kw 31.12.2020 Digitale Verwaltung Energieeffizienzpaket

2.1.6

Wirksamwerden des Vermerks Neue Planstelle Wirksamwerden des Vermerks Wirksamwerden des Vermerks Neue Planstelle Neue Planstelle Wirksamwerden des Vermerks, Neue Planstelle Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Neue Planstelle Neue Planstelle -

- 182 -

0912 Bundesministerium Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

B 6.................... B 3.................... A 16.................. A 15..................

-

-

2,0 2,0 2,0 2,0

B 6.................... A 15.................. A 11..................

1,0 1,0 5,0

-

1,0 1,0 5,0

A 15.................. A 13 h............... A 12.................. A 15..................

1,0 1,0 1,0 2,0

-

1,0 1,0 1,0 -

A 13 g...............

1,0

-

-

A 15.................. A 14.................. A 13 h............... A 15.................. A 13 g...............

-

-

4,0 4,0 2,0 2,0 1,0

A 15.................. A 15.................. A 14.................. A 13 g............... A 12.................. A 9 g................. A 15..................

1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0

-

1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 -

A 12.................. A 8.................... A 15.................. A 13 g............... A 15.................. A 13 g...............

1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0

-

-

A 15.................. A 14.................. A 13 h............... Zusammen.......

4,0 4,0 2,0 58,0

6,0

57,0

7. 7.1 7.1.1

kw 31.12.2016 Regierungswechsel

8. 8.1

kw mit Wegfall der Aufgabe -

8.2 8.2.1

Vizekanzler

8.2.2

Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)

9. 9.1 9.1.1

kw 31.12.2017 Energiewende

9.1.2

Fortdauer der Aufgabe FMStG

10. 10.1 10.1.1 10.1.2

kw 31.12.2018 Befristete Aufgabe EEG-Ausschreibung Bewältigung der Flüchtlingslage

10.1.3 11. 11.1 11.1.1

G20-Präsidentschaft kw 31.12.2021 § 16 Abs. 1 Nr. 2 HG 2016

11.1.2

Marktanreizprogramm Elektromobilität

11.1.3

Reform des Gebührenrechts

12. 12.1 12.1.1

kw 31.12.2022 Energiewende

Wirksamwerden des Vermerks Wirksamwerden des Vermerks Wirksamwerden des Vermerks Wirksamwerden des Vermerks Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Neue Planstelle Neue Planstelle Neue Planstelle Neue Planstelle Neue Planstelle Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks

Zu Titel 428 01

kw E 6.................... E 11.................. E 9a.................. E 8....................

3,0 1,0 1,0 -

-

3,0 1,0 1,0

E 6.................... E 7....................

9,0

-

9,0 -

E 9a.................. E 8....................

1,0 -

-

1,0

E 6....................

6,0

-

6,0

E 14.................. Zusammen.......

21,0

-

2,0 23,0

2. 2.1 2.1.1 2.1.2

kw mit Wegfall der Aufgabe Vorlesekraft Konferenzräume

3. 3.1 3.1.1 3.2 3.2.1

kw mit Wegfall der Aufgabe SiÜG Vizekanzler

4. 4.1 4.1.1 7. 7.1 7.1.1

kw 31.12.2020 Digitale Verwaltung kw 31.12.2016 Regierungswechsel

Neue Stelle Wegfall der Stelle Wegfall der Stelle Neue Stelle Neue Stelle Wegfall der Stelle Wirksamwerden des Vermerks

- 183 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913 Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 8...................... 1,0 B 4...................... 1,0 B 3...................... 10,0 B 2...................... 30,0 B 1...................... 19,0 A 16.................... 3,0 A 15.................... 54,0 A 14.................... 140,0 A 13 h................. 25,0

1,0 1,0 7,0 32,0 21,0 2,0 50,0 144,0 25,0

1,0 1,0 7,0 30,0 11,0 2,0 59,0 132,5 19,0

-

-

-

-

-

-

3,0 1,0 1,0 4,0 -

3,0 2,0 4,0 -

-

-

-

A 13 g+Z............. A 13 g................. A 12.................... A 11..................... A 10.................... A 9 g...................

4,0 24,0 54,0 51,0 34,0 -

4,0 22,0 56,0 50,0 34,0 -

3,0 22,5 54,0 51,0 28,0 2,0

1,0 -

-

-

-

-

-

2,0 -

2,0 -

-

-

-

A 9 m+Z.............. A 9 m.................. A 8...................... A 7...................... A 6 m..................

11,0 24,0 54,0 37,0 8,0

11,0 24,0 54,0 37,0 11,0

11,0 23,0 49,0 30,0 4,0

-

3,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

584,0

586,0

540,0

1,0

3,0

-

-

-

-

11,0

11,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

8,0 58,0 19,0 67,0 50,0 25,0 66,0 96,0 63,0 51,0 86,0 27,0 7,0 25,0

2,0 3,0 2,0 -

-

-

-

-

-

2,0 35,0 8,0 63,0 108,0 20,0 -

22,0 3,0 4,0 104,0 11,0 37,0 46,0 9,0

-

-

-

Titel 428 01 - Erläuterungen Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 4,0 4,0 4,0 AT B.................... Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 12,0 10,0 65,0 28,0 E 14.................... E 13.................... 26,0 48,0 E 12.................... 62,0 54,0 E 11..................... 70,0 70,0 E 10.................... 34,0 36,0 63,0 E 9b.................... E 9...................... 104,0 E 9a.................... 108,0 E 8...................... 89,0 100,0 E 7...................... 55,0 35,0 E 6...................... 69,5 106,5 E 5...................... 16,0 62,0 E 4...................... 6,0 6,0 E 3...................... 24,0 33,0 Zusammen..........

699,5

692,5

648,0

7,0

-

-

-

-

-

236,0

236,0

-

-

-

Insgesamt...........

703,5

696,5

652,0

7,0

-

-

-

-

-

236,0

236,0

-

-

-

Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 1.

2.

Zu B 2: Aus einer Planstelle dürfen die Bezüge und der Versorgungszuschlag für eine gemeinsam berufene Professorin oder einen gemeinsam berufenen Professor nach Besoldungsgruppe W 3 gezahlt bzw. erstattet werden. Voraussetzung ist ein Kooperationsvertrag mit der Hochschule der Professorin bzw. des Professors. Die Bezüge dürfen dabei die vergleichbare Besoldung aus B 2 nicht übersteigen. Zu B 3: Aus drei Planstellen dürfen die Bezüge und der Versorgungszuschlag für gemeinsam berufene Professorinnen oder Professoren nach Besoldungsgruppe W 3 gezahlt bzw. erstattet werden. Voraussetzung ist jeweils ein Kooperationsvertrag mit der Hochschule der Professorin bzw. des Professors. Die Bezüge dürfen dabei die vergleichbare Besoldung aus B 3 nicht übersteigen.

- 184 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2,0 A14; 7,0 A13h; 1,0 A10; 2,0 A8; 1,0 A7; 8,0 A6m (Zusammen: 21,0). Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 6,0 E14; 3,0 E13; 1,0 E10; 1,0 E8; 1,0 E7; 1,0 E6; 8,0 E5 (Zusammen: 21,0).

Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr.

2017

2016

lfd. Nr.

Erläuterung

1

2

3

4

5

Zu Titel 422 01 Zusammen.........

1,5

1,5

1. 1.1

Langfristige Beurlaubung gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

1,0

-

1. 1.1

Langfristige Beurlaubung gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Zu Titel 428 01 Zusammen.........

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 422 01

kw A 12.................. A 8.................... B 3.................... A 15.................. A 9 m................ A 13 g+Z........... A 11.................. A 9 m+Z............ A 8.................... Zusammen.......

1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 1,0 2,0 11,0

-

1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 1,0 2,0 11,0

1. 1.1 1.1.1

kw mit Wegfall der Aufgabe Durchführung der Spielverordnung

2.

kw mit Ausscheiden der Planstelleninhaber/innen kw 31.12.2018 Spielverordnung -

2.1 3. 3.1 3.1.1

-

Zu Titel 428 01

kw 2. E 5....................

1,0

-

1,0

2.1

kw mit Ausscheiden der Stelleninhaber/innen schwerbehindert

-

- 185 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913 Tgr. 04 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall ohne ku/ kw-Vermerke +

Titel 428 42 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - WissFG E 14.................... 6,8 E 13.................... 10,8 E 12.................... 0,9 E 11..................... 2,8 E 10.................... 1,0 E 9b.................... 2,8 E 9a.................... 4,5 E 6...................... 0,3 Zusammen..........

5

29,9

und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken +

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

8

Umwandlungen, Umsetzungen +

9

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen 10

- 186 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 7...................... 1,0 B 3...................... 10,0 B 2...................... 21,0 B 1...................... 33,0 A 15.................... 41,0 A 14.................... 106,0 A 13 h................. 29,0

1,0 10,0 21,0 33,0 40,0 107,0 30,0

1,0 4,0 11,0 22,0 36,0 85,0 36,0

-

-

-

-

-

-

1,0 -

1,0 -

-

1,0

-

A 13 g+Z............. A 13 g................. A 12.................... A 11..................... A 10.................... A 9 g...................

2,0 15,0 52,0 26,0 14,0 -

2,0 15,0 52,0 26,0 14,0 -

13,0 41,0 19,0 14,0 2,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 9 m+Z.............. A 9 m.................. A 8...................... A 7......................

1,0 8,0 13,0 6,0

1,0 8,0 13,0 7,0

1,0 6,0 14,0 4,0

-

1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 6 e...................

2,0

2,0

2,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

380,0

382,0

311,0

-

1,0

-

-

-

-

1,0

1,0

-

1,0

-

1,0 5,0 3,0 10,0 2,0 9,5 12,9 21,6 20,0 31,2 44,0 2,0 4,0

3,0 1,0 4,0 1,0 -

-

-

-

-

-

1,0 6,0 19,0 14,0 9,0 -

1,0 6,0 27,0 5,0 5,0 5,0 -

1,0 -

-

-

166,2

9,0

-

-

-

-

-

49,0

49,0

1,0

-

-

Titel 428 01 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 1,0 1,0 2,0 1,0 E 14.................... E 13.................... 5,0 5,0 E 12.................... 6,0 5,0 E 11..................... 12,0 12,0 E 10.................... 7,0 2,0 13,0 E 9b.................... E 9...................... 27,0 E 9a.................... 14,0 E 8...................... 29,0 31,0 E 7...................... 20,0 11,0 46,0 50,0 E 6...................... E 5...................... 51,5 52,5 E 4...................... 3,0 2,0 E 3...................... 3,0 3,0 Zusammen..........

212,5

202,5

Titel 428 02 - Erläuterungen Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT B.................... 8,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... E 14.................... E 13.................... E 12.................... E 11..................... E 10.................... E 9b.................... E 9a.................... E 8...................... E 7...................... E 6...................... E 5...................... E 4......................

8,0 87,3 34,5 44,5 72,8 63,0 50,5 55,0 48,3 27,7 44,2 13,5 1,0

Zusammen..........

550,3

Insgesamt...........

558,3

- 187 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 1.

2.

3.

Zu B 2/B 3: Aus 1 Planstelle dürfen die Bezüge für eine S-Professorin oder einen S-Professor nach Bes.-Gr. C 4 oder W 3 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 10 nicht übersteigen. Aus 3 Planstellen dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für S-Professorinnen oder S-Professoren nach Bes.-Gr. W 3 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 2 bzw. B 3 nicht übersteigen. Erfolgt die Beschäftigung in Form von Arbeitsverträgen mit den S-Professorinnen und S-Professoren, sind die vorgenannten Regelungen entsprechend anzuwenden. Zu B 2/B 1: Aus 8 Planstellen dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für 8 S-Professorinnen oder S-Professoren nach Bes.-Gr. W 2 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 1 bzw. B 2 nicht übersteigen. Kooperationsvertrag: Voraussetzung für die Besetzung der in den Haushaltsvermerken zu den Nrn. 1 und 2 aufgeführten Stellen ist ein mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossener Kooperationsvertrag mit der Hochschule der S-Professorin bzw. des S-Professors.

Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2,0 A13h. Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 2,0 E13. Seit dem Haushaltsjahr 2013 werden für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige wissenschaftsrelevante Beschäftigte keine verbindlichen Stellen mehr ausgebracht.

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 422 01

ku 1,0

A 6 e.................

-

1,0

1. 1.1

ku in Bes.-Gr. A 5

-

Tgr. 04 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall ohne ku/ kw-Vermerke +

Titel 428 42 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3,3 E 14.................... E 12.................... 1,0 E 11..................... 3,0 Zusammen..........

5

7,3

und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken +

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

8

Umwandlungen, Umsetzungen +

9

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen 10

- 188 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Tgr. 05 - Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirates Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 428 51 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 14.................... 1,0 1,0 E 11..................... 1,0 E 10.................... 1,0 1,0 E 9a.................... 1,0 E 6...................... 1,0 1,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

3,0

3,0

2,0

- 189 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 7...................... 1,0 B 3...................... 4,0 B 2...................... 11,0 B 1...................... 5,0 A 15.................... 25,0 A 14.................... 90,0 A 13 h................. 25,0

1,0 4,0 11,0 5,0 24,0 90,0 25,0

1,0 4,0 7,0 2,0 21,0 69,4 20,3

1,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 13 g+Z............. A 13 g................. A 12.................... A 11..................... A 10.................... A 9 g...................

1,0 7,0 20,0 22,0 11,0 4,0

1,0 7,0 20,0 22,0 11,0 4,0

1,0 8,8 15,6 19,7 7,8 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 9 m.................. A 8......................

2,0 1,0

2,0 1,0

2,0 1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

229,0

228,0

180,6

1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

46,9 9,2 7,8 27,3 21,5 21,5 35,9 15,1 10,1 34,5 31,8 2,5 4,3

2,0 4,0 -

-

4,0 -

4,0 -

-

-

8,0 14,0 30,0 7,0 7,0 1,5 -

8,0 27,0 12,0 17,0 3,5

-

-

-

268,4

6,0

-

4,0

4,0

-

-

67,5

67,5

-

-

-

Titel 428 01 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 29,0 21,0 E 14.................... E 13.................... 5,0 13,0 E 12.................... 9,0 9,0 E 11..................... 40,0 38,0 E 10.................... 20,5 20,5 14,0 E 9b.................... E 9...................... 31,0 E 9a.................... 34,0 E 8...................... 15,0 27,0 E 7...................... 9,0 2,0 41,5 30,5 E 6...................... E 5...................... 33,0 50,0 E 4...................... 1,5 E 3...................... 4,0 7,5 Zusammen..........

255,5

249,5

Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 Die im Stammhaushalt und in der Tgr. 07 (Tit. 422 71) ausgebrachten Planstellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden. Zu Titel 428 01 1. 2.

Die im Stammhaushalt und in der Tgr. 07 (Tit. 428 71) ausgebrachten Stellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden. Die folgenden für den Bereich Erkundung mariner Metalllagerstätten ausgebrachten Stellen sind gesperrt: 2,0 E 14. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A15; 21,2 A14; 5,0 A13h; 1,5 A12; 1,7 A11; 2,0 A10; 3,0 A9g (Zusammen: 35,4).

- 190 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 21,0 E14; 5,2 E13; 2,0 E12; 2,5 E11; 1,0 E10; 3,7 E9b (Zusammen: 35,4).

Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr.

2017

2016

lfd. Nr.

Erläuterung

1

2

3

4

5

Zu Titel 422 01 Zusammen.........

3,0

3,0

1. 1.1

Langfristige Beurlaubung gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

3,0

3,0

2. 2.1

Langfristige Beurlaubung gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Zu Titel 428 01 Zusammen.........

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 422 01

kw 1. A 10..................

2,0

-

2,0

1.1

kw mit Ausscheiden der Planstelleninhaber/innen -

Zu Titel 428 01

kw 1. E 13.................. E 11.................. E 10 ................. E 9.................... E 8.................... E 6.................... E 5.................... E 3.................... E 13.................. E 11.................. E 10.................. E 9a.................. E 8.................... E 6.................... E 5.................... E 3.................... E 3.................... Zusammen.......

1,0 3,0 1,0 4,0 3,0 1,0 13,0 1,0 1,0 28,0

-

1,0 3,0 1,0 4,0 3,0 1,0 13,0 1,0 1,0 28,0

1.1

kw mit Ausscheiden der Stelleninhaber/innen -

1.1.1

-

2. 2.1 2.1.1

kw -

Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Wegfall der Stelle Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Wegfall des Vermerks Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks Neue Stelle Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks Aufnahme des Vermerks -

- 191 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Tgr. 05 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

-

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

6

-

-

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen +

8

9

10

Titel 428 51 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 14.................... 4,0 4,0 4,0 E 11..................... 2,0 2,0 1,0 E 10.................... 1,0 1,0 1,0 E 8...................... 1,0 1,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

8,0

8,0

6,0

Tgr. 06 - Deutsche Rohstoffagentur Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

-

-

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen +

8

9

10

Titel 422 61 Beamtinnen und Beamte A 14.................... 1,0 A 13 h................. -

1,0 -

1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 12.................... A 11.....................

2,0 1,0

2,0 1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

4,0

4,0

1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3,0 3,0 E 14.................... E 13.................... 2,0 2,0 E 12.................... 1,0 1,0 E 11..................... E 6...................... 1,0 1,0

1,0 1,0 1,0 2,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

5,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Titel 428 61 - Erläuterungen

7,0

7,0

Erläuterungen: Zu Titel 422 61 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2,0 A12. Zu Titel 428 61 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 2,0 E11.

- 192 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Tgr. 07 - Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

-

-

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen +

8

9

10

Titel 422 71 Beamtinnen und Beamte B 2...................... 3,0 B 1...................... 1,0 A 15.................... 4,0 A 14.................... 21,0 A 13 h................. 4,0

3,0 1,0 4,0 20,0 4,0

2,0 4,0 14,0 6,4

1,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 13 g................. A 12.................... A 11..................... A 10.................... A 9 g...................

1,0 4,0 3,0 7,0 1,0

1,0 4,0 3,0 7,0 1,0

1,0 3,0 2,8 1,8 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

49,0

48,0

35,0

1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 1,0 E 14.................... 20,0 19,0 E 13.................... 7,0 7,0 5,0 5,0 E 12.................... E 11..................... 10,0 10,0 E 10.................... 3,0 3,0 E 9b.................... 2,0 E 9...................... 10,0 12,0 E 9a.................... E 8...................... 3,0 7,0 E 6...................... 5,0 3,0 E 5...................... 2,0 E 4...................... -

1,0 18,5 3,0 1,0 10,1 6,3 4,0 12,6 2,9 2,0 1,0 0,6

1,0 1,0 -

-

-

-

-

-

2,0 12,0 2,0 -

10,0 4,0 2,0 -

-

-

-

Zusammen..........

63,0

2,0

-

-

-

-

-

16,0

16,0

-

-

-

Titel 428 71 - Erläuterungen

68,0

66,0

Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 71 Die in der Tgr. 07 und im Stammhaushalt (Tit. 422 01) ausgebrachten Planstellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden. Zu Titel 428 71 Die in der Tgr. 07 und im Stammhaushalt (Tit. 428 01) ausgebrachten Stellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden. Erläuterungen: Zu Titel 422 71 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A15; 1,0 A14; 4,0 A10 (Zusammen: 6,0). Zu Titel 428 71 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E15; 1,0 E14; 2,0 E10; 1,0 E9b; 1,0 E9a (Zusammen: 6,0).

- 193 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Tgr. 08 - Erkundung und Erprobung der CCS-Technologie Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

-

-

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen +

8

9

10

Titel 422 81 Beamtinnen und Beamte A 15.................... 1,0 A 14.................... 2,0 A 13 h................. 2,0

1,0 2,0 2,0

1,0 2,4

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

5,0

3,4

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... E 14.................... 2,0 2,0 E 13.................... 1,0 1,0 E 12.................... 2,0 2,0 E 11..................... -

1,0 2,0 1,6 2,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

6,6

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

5,0

Titel 428 81 - Erläuterungen

5,0

5,0

Erläuterungen: Zu Titel 422 81 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A15; 0,6 A13h (Zusammen: 1,6). Zu Titel 428 81 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E15; 0,6 E13 (Zusammen: 1,6).

- 194 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

-

-

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen +

8

9

10

Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 8...................... 1,0 B 4...................... 1,0 B 2...................... 5,0 A 16.................... 9,0 A 15.................... 46,0 A 14.................... 34,0 A 13 h................. 9,0

1,0 1,0 4,0 9,0 46,0 34,0 9,0

1,0 1,0 4,0 9,0 24,9 35,1 4,6

1,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 13 g+Z............. A 13 g................. A 12.................... A 11..................... A 10.................... A 9 g...................

1,0 38,0 72,0 123,0 14,0 7,0

1,0 38,0 71,0 123,0 14,0 7,0

1,0 27,4 47,9 48,5 20,6 5,8

1,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 9 m+Z.............. A 9 m.................. A 8...................... A 7......................

3,0 7,0 12,0 2,0

3,0 7,0 11,0 2,0

2,0 4,0 4,0 -

1,0 -

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

384,0

381,0

240,8

3,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 1,0 1,0 2,0 E 14.................... 14,0 14,0 4,0 E 13.................... 14,0 11,0 18,0 19,0 18,0 10,6 E 12.................... E 11..................... 42,1 41,1 69,0 E 10.................... 5,0 5,0 E 9b.................... 60,0 115,4 E 9...................... 51,0 94,5 74,2 E 9a.................... E 8...................... 94,5 11,5 E 7...................... 11,0 1,0 4,6 E 6...................... 42,0 25,3 31,7 E 5...................... 44,1 70,7 51,9 2,0 3,0 E 4...................... E 3...................... 9,9 10,0 10,9 E 2...................... 1,9 -

3,0 1,0 1,0 9,0 1,0 -

1,0 0,9 -

1,0 1,0 -

1,0 -

-

-

50,0 94,5 9,0 16,7 2,0 -

50,0 94,5 25,7 0,1 1,9

-

-

-

15,0

1,9

2,0

1,0

-

-

172,2

172,2

-

-

-

Titel 428 01 - Erläuterungen

Zusammen..........

358,6

344,5

406,8

Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 Die folgenden Planstellen dürfen nur mit Überhangpersonal besetzt werden: 1,0 A 12, 1,0 A 9 m, 1,0 A 8 (Zusammen: 3,0). Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A15; 5,0 A14; 4,0 A13h; 1,0 A13g; 6,8 A12; 60,7 A11; 5,0 A10; 6,2 A9g; 8,0 A8; 1,0 A7 (Zusammen: 98,7). Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E15; 9,0 E13; 16,8 E11; 61,9 E9b; 1,0 E9a; 7,0 E8; 2,0 E5 (Zusammen: 98,7).

- 195 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr.

2017

2016

lfd. Nr.

Erläuterung

1

2

3

4

5

Zu Titel 422 01 Zusammen.........

9,0

5,0

A 14...................

1,0

1,0

A 14................... A 13 g................ Zusammen......... Insgesamt..........

1,0 1,0 2,0 12,0

1,0 1,0 2,0 8,0

15,0

12,0

1. 1.2 2. 2.1 3. 3.1 3.2

Langfristige Beurlaubung gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD Sonstige Beurlaubung Bundeskanzleramt Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: Vereinte Nationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

1. 1.1

Langfristige Beurlaubung gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Zu Titel 428 01 Zusammen.........

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 422 01

kw A 12.................. A 11.................. A 10..................

1,0 2,0 2,0

-

1,0 2,0 2,0

A 10..................

-

-

2,0

A 15.................. Zusammen.......

7,0 12,0

-

7,0 14,0

2. 2.1 2.1.1

kw 31.12.2018 Russlandembargo

4. 4.1 4.1.1 5. 5.1 5.1.1

kw 31.12.2017 Novellierung des Energien-Gesetzes kw 31.12.2021 Energieeffizienzpaket

Wegfall des Vermerks -

Zu Titel 428 01

kw E 9b..................

1,0

-

-

E 9.................... E 6.................... E 5.................... E 14..................

1,0 2,0 1,0

-

1,0 1,0 2,0 -

E 14.................. E 10.................. Zusammen.......

1,0 5,0 11,0

-

1,0 5,0 10,0

1. 1.1 1.1.1

1.1.2 3. 3.1 3.1.1

kw mit Wegfall der Aufgabe Sekretariat des Interministeriellen Einfuhrausschusses (IEA)

Herstellerabschläge kw 31.12.2021 Energieeffizienzpaket

Neue Stelle Wegfall der Stelle Neue Stelle -

- 196 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Tgr. 02 - Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 422 21 Beamtinnen und Beamte A 16.................... 2,0 A 15.................... 13,0 A 14.................... 9,0

2,0 13,0 9,0

1,0 10,0 11,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 13 g................. A 10....................

5,0 -

5,0 -

4,0 1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 9 m+Z.............. A 8...................... A 7......................

1,0 1,0 -

1,0 1,0 -

1,0 1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 5...................... A 4......................

2,0 -

1,0 1,0

1,0 1,0

-

-

1,0 -

1,0

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

33,0

33,0

31,0

-

-

1,0

1,0

-

-

-

-

-

-

-

Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1,0 1,0 AT B....................

-

1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 4,0 4,0 E 14.................... 4,5 5,5 E 13.................... 7,0 7,0 E 12.................... 8,9 9,0 8,8 9,7 E 11..................... E 10.................... E 9b.................... 4,3 E 9...................... 4,5 E 9a.................... 7,5 9,9 18,2 E 8...................... E 7...................... E 6...................... 5,4 6,9 E 5...................... 3,0 4,0 E 4...................... 1,0 1,0

4,0 3,5 6,5 12,5 7,8 1,0 4,0 18,7 2,0 5,2 2,0 1,0

-

-

-

-

-

-

0,1 4,8 9,5 -

0,1 4,5 8,3 1,5 -

-

1,0 1,0 0,5 2,0 1,0 -

-

Zusammen..........

64,3

69,8

68,2

-

-

-

-

-

-

14,4

14,4

-

5,5

-

Insgesamt...........

64,3

70,8

69,2

-

1,0

-

-

-

-

14,4

14,4

-

5,5

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 24,2 26,0 E 14.................... 19,8 20,0 38,0 E 13.................... 5,0

-

-

-

-

-

-

1,8 -

1,8 -

-

2,0 -

-

Zusammen..........

-

-

-

-

-

-

1,8

1,8

-

2,0

-

Titel 428 21 - Erläuterungen

Titel 428 31 - Erläuterungen

44,0

46,0

43,0

Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 21 Die Wieder- und Neubesetzung von Planstellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Zu Titel 428 21 Die Wieder- und Neubesetzung von Stellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Zu Titel 428 31 Die Wieder- und Neubesetzung von Stellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

- 197 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916 Erläuterungen: Zu Titel 422 21 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A14; 1,0 A13g (Zusammen: 2,0). Zu Titel 428 21 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E13; 1,0 E12 (Zusammen: 2,0).

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 422 21

ku 1. 1,0 1,0 2,0

A 13 g............... A 13 g............... Zusammen.......

-

ku mit Ausscheiden der Planstelleninhaber /innen in Bes.-Gr. A 11 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 HG 2000

1.1 1.1.1 1.1.2

1,0 1,0 2,0

-

kw A 4.................... A 5.................... Zusammen.......

1,0 1,0

-

1. 1.1 1.1.2

1,0 1,0

kw Veränderung der Organisationsstruktur

Wegfall der Planstelle Neue Planstelle

Zu Titel 428 21

kw E 11.................. E 5.................... E 4.................... Zusammen.......

1,0 3,0 1,0 5,0

-

1. 1.1

1,0 3,0 1,0 5,0

kw -

-

Tgr. 05 - Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 422 51 Beamtinnen und Beamte 3,0 A 15.................... A 14.................... 5,0 A 13 h................. 3,0

3,0 5,0 3,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

A 12.................... A 11..................... A 10....................

2,0 1,0 1,0

2,0 -

-

-

-

-

-

-

-

1,0 1,0

-

-

-

-

A 6 m.................. A 6......................

3,0 -

5,0

-

3,0 -

3,0

-

-

-

-

-

2,0

-

-

-

Zusammen..........

18,0

18,0

-

3,0

3,0

-

-

-

-

2,0

2,0

-

-

-

- 198 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 428 51 - Erläuterungen Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 36,0 36,0 AT B....................

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 13.................... 3,0 3,0 E 11..................... 2,0 1,0 E 10.................... 3,0 2,0 E 8...................... 5,0 E 5...................... 10,0

-

-

3,0

-

-

-

-

1,0 1,0 5,0 -

7,0

-

-

-

Zusammen..........

13,0

16,0

-

-

3,0

-

-

-

-

7,0

7,0

-

-

-

Insgesamt...........

49,0

52,0

-

-

3,0

-

-

-

-

7,0

7,0

-

-

-

Haushaltsvermerk: Zu Titel 428 51 Zu AT (B): Nach Art. 2 § 5 Abs. 1 und Abs. 3 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz beziehen die am 17. Juni 2016 übergeleiteten Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber die arbeitsvertraglich geschuldeten AT-Gehälter. Bei Neueinstellungen dürfen Arbeitsverträge nur mit Einwilligung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Finanzen geschlossen werden. Erläuterungen: Zu Titel 422 51 Zu A 15, A 14, A 6 m: Zu 1,0 A 15, 2,0 A 14 und 2,0 A 6 m: Nach Art. 2 § 6 Abs. 3 Nr. 4 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz beziehen die am 17. Juni 2016 übergeleiteten Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber eine persönliche Zulage von bis zu 700 Euro. Diese persönlichen Zulagen werden grundsätzlich abgeschmolzen. Einzelheiten der Berechnung und der grundsätzlichen Abschmelzung der Zulagen erfolgen nach einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen getroffenen Regelung.

- 199 -

Bundeskartellamt 0917 Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

-

-

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen +

8

9

10

Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 8...................... 1,0 B 4...................... 1,0 B 3...................... 17,0 A 16.................... 42,0 A 15.................... 45,0 A 14.................... 40,9 A 13 h................. 9,1

1,0 1,0 17,0 42,0 44,0 41,9 9,1

1,0 15,0 34,4 43,6 31,9 15,0

-

-

2,0 -

1,0 -

-

1,0 -

-

-

-

-

-

A 13 g................. A 12.................... A 11..................... A 10.................... A 9 g...................

26,5 12,6 6,0 2,5 1,5

27,5 12,6 6,0 2,5 1,5

14,3 9,7 3,0 1,4 2,0

-

-

-

-

1,0 -

1,0 -

-

-

-

1,0 -

-

A 9 m+Z.............. A 9 m.................. A 8...................... A 7...................... A 6 m..................

5,0 10,4 6,0 0,5 2,0

5,0 11,0 6,0 0,5 2,0

3,7 8,4 1,0 3,8 6,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

0,6 -

-

A 6 e................... A 5...................... A 4......................

1,0 6,0 3,0

1,0 6,0 3,0

1,0 6,0 3,0

-

-

2,0 1,5 4,0

2,0 1,5 4,0

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

239,0

240,6

204,2

-

-

9,5

8,5

1,0

2,0

-

-

-

1,6

-

Titel 428 01 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 1,0 1,0 E 14.................... 5,0 3,0 E 13.................... E 12.................... 2,0 2,0 10,0 11,0 E 11..................... E 10.................... 2,0 1,0 E 9b.................... 5,0 E 9...................... 7,0 E 9a.................... 8,2 1,0 7,6 E 8...................... E 7...................... 7,0 E 6...................... 25,0 20,0 E 5...................... 22,0 34,0 E 4...................... 2,0 2,0 E 2...................... 1,5 1,5

1,0 2,3 4,5 2,8 14,0 0,6 5,5 13,9 4,0 1,6 25,3 20,9 2,0 1,0

-

-

-

-

-

-

2,0 1,0 5,0 7,6 7,0 5,0 -

1,0 1,0 7,0 6,6 12,0 -

1,0 0,6 -

-

-

Zusammen..........

99,4

-

-

-

-

-

-

27,6

27,6

1,6

-

-

91,7

90,1

Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 0,3 A14; 3,5 A13h; 1,8 A12; 4,0 A11; 2,1 A10; 1,0 A9g; 1,6 A9m (Zusammen: 14,3). Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 0,3 E14; 3,5 E13; 1,8 E12; 4,0 E11; 0,6 E10; 1,5 E9b; 2,6 E9a (Zusammen: 14,3).

- 200 -

0917 Bundeskartellamt Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr.

2017

2016

lfd. Nr.

Erläuterung

1

2

3

4

5

Zu Titel 422 01 A 16................... A 15................... A 14................... A 15................... A 16................... A 14................... Zusammen.........

1,0 2,0 1,0 1,0 1,0 6,0

1,0 3,0 1,0 1,0 1,0 1,0 8,0

Zusammen.........

5,0

7,0

B 3..................... Insgesamt..........

1,0 12,0

1,0 16,0

3,0

2,0

1. 1.1

Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: EU-Kommission

1.2 1.3

Europäische Weltraumorganisation (ESA) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

2. 2.1 3. 3.1

Langfristige Beurlaubung gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD Sonstige Beurlaubung Bundeskanzleramt

1. 1.1

Langfristige Beurlaubung gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Zu Titel 428 01 Zusammen.........

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 422 01

ku 1. A 13 g...............

5,0

-

6,0

A 13 g...............

4,0

-

4,0

A 13 g...............

2,5

-

2,5

A 9 m................

1,0

-

1,0

A 9 m................

1,0

-

1,0

A 5....................

0,5

-

0,5

A 9 m................

1,0

-

1,0

A 9 m................

1,0

-

1,0

A 6 e................. A 5.................... A 4....................

1,0 1,0

-

1,0 2,0 3,0

A 15.................. A 5.................... A 6 e................. A 4....................

-

-

1,0 0,5 -

A 15..................

1,0

-

-

A 5.................... A 6 e................. A 5.................... A 4.................... Zusammen.......

0,5 1,0 1,0 2,0 23,5

-

24,5

2.2 2.2.1 2.3 2.3.1 2.4 2.4.1

ku mit Ausscheiden der Planstelleninhaber /innen in Bes.-Gr. A 12 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Bes.-Gr. A 11 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Bes.-Gr. A 10 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Bes.-Gr. A 8 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Bes.-Gr. A 7 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Bes.-Gr. A 4 gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 HG 2000 ku mit Ausscheiden der Planstelleninhaber /innen in Entgeltgruppe E 8 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Entgeltgruppe E 6 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Entgeltgruppe E 2 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999

2.5 2.5.1 2.6 2.6.1

in Entgeltgruppe E 13 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Entgeltgruppe E 3 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999

2.7 2.7.1 2.8 2.8.1 2.8.2

in Entgeltgruppe E 14 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 in Entgeltgruppe E 3 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999

1.1 1.1.1 1.2 1.2.1 1.3 1.3.1 1.5 1.5.1 1.6 1.6.1 1.13 1.13.1 2.

Wirksamwerden des Vermerks -

Wegfall der Planstelle Wegfall der Planstelle Wegfall der Planstelle Wegfall der Planstelle Wegfall der Planstelle Wegfall der Planstelle Wegfall der Planstelle, Neue Planstelle Neue Planstelle Neue Planstelle Neue Planstelle Neue Planstelle Neue Planstelle

- 201 -

Bundeskartellamt 0917 Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

kw A 9 g.................

0,5

0,5

0,5

A 15.................. A 14.................. A 9 m................ Zusammen.......

1,0 1,0 2,5

1,0 1,0 2,5

2,0 1,0 3,5

2. 2.1 2.2 2.2.1

kw mit Ausscheiden der Altersteilzeitbeschäftigten Ersatzplanstelle EU-Kommission, Brüssel

2.3

-

Neue Planstelle Wirksamwerden des Vermerks Wegfall des Vermerks

Zu Titel 428 01

kw E 5....................

-

-

1. 1.1

1,5

kw -

Wegfall des Vermerks

Tgr. 01 - Monopolkommission Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 422 11 Beamtinnen und Beamte A 11.....................

-

1,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

1,0

-

Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 2)............... 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 AT B....................

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Zusammen..........

Titel 428 11 - Erläuterungen

2,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 2,0 2,0 2,0 E 14.................... 4,0 4,0 1,0 E 11..................... 1,0 E 9b.................... 1,0 E 9...................... 1,0 E 5...................... 2,0 2,0 2,0

2,0

2,0

-

-

-

-

-

-

1,0 -

1,0 -

1,0 -

-

-

Zusammen..........

10,0

9,0

5,0

-

-

-

-

-

-

1,0

1,0

1,0

-

-

Insgesamt...........

12,0

11,0

7,0

-

-

-

-

-

-

1,0

1,0

1,0

-

-

- 202 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Besoldungs-/ Entgeltgruppen

2017

2016

IstBesetzung am 1. Juni 2016

1

2

3

4

Neue Stellen, Stellenwegfall und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken

ohne ku/ kw-Vermerke +

-

+

5

6

Wirksamwerden von ku- und kwVermerken

Hebungen, Herabstufungen

+

+

7

von Sp. 2 entfallen auf Funktionsgruppen

Umwandlungen, Umsetzungen

-

+

8

9

10

Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte 4,0 B 6...................... B 3...................... 16,0 B 2...................... 3,0 A 16.................... 64,0 A 15.................... 171,0 A 14.................... 186,4 A 13 h................. 135,5

4,0 16,0 3,0 63,5 164,0 169,9 125,5

3,0 12,0 1,9 53,0 129,1 88,1 158,9

1,0 14,0 17,0 12,0

-

1,0 -

-

-

0,5 1,0 0,5 -

-

-

1,0 -

6,0 2,0 2,0

-

A 13 g+Z............. A 13 g................. A 12.................... A 11..................... A 10.................... A 9 g...................

28,0 175,0 353,3 307,3 54,5 10,0

27,0 173,5 350,8 306,3 51,0 10,0

16,5 162,1 262,5 173,0 118,5 46,5

1,0 3,5 5,0 8,0 6,0 -

1,0 5,0 6,0 1,5 -

4,0 -

-

-

1,0 0,5 1,0 -

-

-

-

1,0 1,0 -

-

A 9 m+Z.............. A 9 m.................. A 8...................... A 7...................... A 6 m..................

83,5 249,0 423,5 234,1 73,4

83,0 247,0 451,0 202,6 74,4

70,5 200,0 491,1 161,3 36,4

0,5 1,0 3,0 3,0 -

-

1,0 -

-

30,0 -

30,5 1,5 -

-

-

-

1,0

-

A 6 e................... A 5......................

17,0 7,0

18,0 6,0

16,0 4,0

-

-

-

-

1,0

1,0 -

-

-

-

-

-

Zusammen..........

2 595,5

2 546,5

2 204,4

75,0

13,5

6,0

-

31,0

37,5

-

-

1,0

13,0

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

8,8 8,9 39,3 18,6 21,2 33,0 28,6 19,9 17,6 65,8 27,7 5,6 6,0 3,0 1,5

1,0 5,0 1,0 2,0 4,5 3,0 1,5 1,0 -

-

-

-

-

-

12,0 13,4 2,0 5,0 -

12,0 13,4 7,0 -

1,0 -

-

-

Titel 428 01 - Erläuterungen Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1,0 1,0 3,6 AT B.................... Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 7,0 6,0 E 14.................... 17,0 12,0 E 13.................... 3,5 2,5 E 12.................... 10,0 8,0 30,0 25,5 E 11..................... E 10.................... 16,0 16,0 E 9b.................... 12,0 E 9...................... 12,0 E 9a.................... 13,4 E 8...................... 8,5 18,9 E 7...................... 5,5 2,0 E 6...................... 10,0 3,0 E 5...................... 9,5 16,5 E 4...................... 2,0 2,0 E 3...................... 2,5 2,5 E 2...................... 0,5 0,5 Zusammen..........

147,4

127,4

305,5

19,0

-

-

-

-

-

32,4

32,4

1,0

-

-

Insgesamt...........

148,4

128,4

309,1

19,0

-

-

-

-

-

32,4

32,4

1,0

-

-

Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 1.

2.

Zu lfd. Nr. 1.1 der kw-Vermerke: Es wird zugelassen, dass nur jede dritte frei werdende Planstelle wegfällt. Diese Planstelle fällt nicht weg, sofern sie mit Überhangpersonal besetzt wird. Die folgenden Planstellen dürfen nur mit Überhangpersonal besetzt werden: 1,0 A 9 m, 1,0 A 8 (Zusammen: 2,0).

- 203 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 0918 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 B3; 1,6 A16; 2,8 A15; 13,5 A14; 23,0 A13h; 12,8 A12; 25,8 A11; 6,7 A10; 2,0 A9g; 7,0 A9m; 19,6 A8; 46,9 A7; 25,0 A6m; 3,0 A6e; 0,5 A5 (Zusammen: 191,2). Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 2,6 ATB; 2,8 E15; 4,5 E14; 32,0 E13; 10,8 E12; 3,0 E11; 17,8 E10; 10,7 E9b; 6,8 E9a; 12,0 E8; 60,7 E7; 22,0 E6; 2,0 E5; 3,0 E4; 0,5 E2 (Zusammen: 191,2).

Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr.

2017

2016

lfd. Nr.

Erläuterung

1

2

3

4

5

Zu Titel 422 01 A 16................... A 15................... A 13 g................ A 12................... A 15................... A 11.................... B 6..................... Zusammen.........

1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 5,0

1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 6,0

Zusammen......... Insgesamt..........

37,0 42,0

31,0 37,0

4,0

5,0

1. 1.1

Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages

1.3

European Communications Office (ECO), Kopenhagen

1.5 1.6 1.7

Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA), Abu Dhabi Landrat des Vogelsbergkreises Marienhaus-Stiftung

2. 2.1

Langfristige Beurlaubung gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

1. 1.1

Langfristige Beurlaubung gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Zu Titel 428 01 Zusammen.........

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 422 01

ku A 6 e.................

3,0

-

4,0

B 6....................

1,0

-

1,0

A 8....................

-

-

30,0

A 8....................

30,0

-

30,0

A 8.................... Zusammen.......

24,0 58,0

-

24,0 89,0

1. 1.2 2. 2.1 4. 4.1 4.1.1 5. 5.1 5.1.1 6. 6.1 6.1.1

ku in Bes.-Gr. A 5 ku mit Ausscheiden der Planstelleninhaber /innen in Bes.-Gr. B 3 ku 31.12.2016 in Bes.-Gr. A 7 Strukturverbesserung im mD ku 31.12.2017 in Bes.-Gr. A 7 Strukturverbesserung im mD ku 31.12.2018 in Bes.-Gr. A 7 Strukturverbesserung im mD

Wirksamwerden des Vermerks Wirksamwerden des Vermerks -

kw A 7.................... A 6 e................. A 5....................

156,6 2,2 5,0

-

157,6 2,2 5,0

1. 1.1

kw -

Wirksamwerden des Vermerks -

- 204 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

A 11..................

1,0

1,0

1,0

A 10.................. A 8.................... A 7....................

3,5 1,5 5,5

3,5 1,5 5,5

4,5 2,0 6,0

A 15.................. A 14.................. A 13 h............... A 15..................

1,0 2,0 1,0 1,0

1,0 2,0 1,0 1,0

2,0 1,0 1,0 1,0

A 13 g...............

4,0

-

5,0

B 2.................... A 16.................. A 15.................. A 14..................

2,0 2,0 2,0

-

2,0 0,5 2,0 2,0

A 15.................. A 14.................. A 13 h............... A 13 g+Z........... A 13 g............... A 12.................. A 10.................. A 9 m................

2,0 1,5 1,5 1,0 1,0 1,0 1,0

-

2,0 2,0 1,5 1,0 1,0 0,5 1,0 1,0

A 12.................. A 9 m................ Zusammen.......

4,0 1,0 204,3

16,5

204,8

1.2

mit Ausscheiden der Altersteilzeitbeschäftigten

Wirksamwerden des Vermerks Wirksamwerden des Vermerks Wirksamwerden des Vermerks

1.3 1.3.1

Ersatzplanstelle EU-Kommission, Brüssel

1.3.3 3.

EU-Energieagentur "ACER" kw mit Ausscheiden der Planstelleninhaber/innen Sachverständige nach dem GerätesiWirksamwerden des Vermerks cherheitsgesetz Wirksamwerden des Vermerks kw mit Wegfall der Aufgabe Wirksamwerden des Vermerks Wirksamwerden des Vermerks kw 31.12.2021 § 16 Abs. 1 Nr. 2 HG 2016 Neue Planstelle Neue Planstelle

3.1 3.1.1 3.2

4. 4.1

5. 5.1 5.1.1

Wirksamwerden des Vermerks Neue Planstelle -

Zu Titel 428 01

kw E 6....................

2,0

-

2,0

1. 1.1 1.1.1

kw mit Wegfall der Aufgabe Vorlesekraft

-

- 205 -

Übersicht Amtsbezeichnungen

09

Anlage zu den Stellenplänen des Epl. 09 Darstellung der den Planstellen zugeordneten Amtsbezeichnungen Bes.-Gr.

Kap.

Amtsbezeichnungen (Grundamtsbezeichnung in Fettdruck)

1

2

3

B 11

0912

Staatssekretärin oder Staatssekretär

B9

0912

Ministerialdirektorin oder Ministerialdirektor

B8

0916

Präsidentin oder Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

0917

Präsidentin oder Präsident des Bundeskartellamtes

0913

Präsidentin und Professorin oder Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

0915

Präsidentin und Professorin oder Präsident und Professor der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

0914

Präsidentin und Professorin oder Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

0918

Erste Direktorin oder Erster Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

0912

Ministerialdirigentin oder Ministerialdirigent

0916

Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

0917

Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundeskartellamtes

0913

Vizepräsidentin und Professorin oder Vizepräsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

0918

Direktorin oder Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

0917

Direktorin oder Direktor beim Bundeskartellamt

0913, 0914, 0915

Direktorin und Professorin oder Direktor und Professor

0913

Leitende Direktorin und Professorin oder Leitender Direktor und Professor

0912

Ministerialrätin oder Ministerialrat

0914

Vizepräsidentin und Professorin oder Vizepräsident und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

0913, 0914, 0915

Abteilungsdirektorin oder Abteilungsdirektor

0916

Abteilungspräsidentin oder Abteilungspräsident

0918

Direktorin oder Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

0913, 0914, 0915, 0918

Direktorin und Professorin oder Direktor und Professor

B1

0913, 0914, 0915

Direktorin und Professorin oder Direktor und Professor

A 16

0913, 0916, 0917, 0918

Leitende Direktorin oder Leitender Direktor

0912

Ministerialrätin oder Ministerialrat

A 15

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Direktorin oder Direktor

A 14

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Oberrätin oder Oberrat

A 13 h

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Rätin oder Rat

A 13 g+Z

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0918

Oberamtsrätin oder Oberamtsrat

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Oberamtsrätin oder Technischer Oberamtsrat

B7

B6

B4

B3

B2

- 206 -

09

Übersicht Amtsbezeichnungen Bes.-Gr.

Kap.

Amtsbezeichnungen (Grundamtsbezeichnung in Fettdruck)

1

2

3

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Oberamtsrätin oder Oberamtsrat

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Oberamtsrätin oder Technischer Oberamtsrat

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Amtsrätin oder Amtsrat

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Amtsrätin oder Technischer Amtsrat

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Amtfrau oder Amtmann

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Amtfrau oder Technischer Amtmann

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Oberinspektorin oder Oberinspektor

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Oberinspektorin oder Technischer Oberinspektor

A9g

0912, 0913, 0915, 0916, 0917, 0918

Inspektorin oder Inspektor

A 9 m+Z

0912, 0913, 0914, 0916, 0917, 0918

Amtsinspektorin oder Amtsinspektor

0913, 0914, 0918

Technische Amtsinspektorin oder Technischer Amtsinspektor

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Amtsinspektorin oder Amtsinspektor

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Amtsinspektorin oder Technischer Amtsinspektor

0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Hauptsekretärin oder Hauptsekretär

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Hauptsekretärin oder Technischer Hauptsekretär

0912, 0913, 0914, 0916, 0917, 0918

Obersekretärin oder Obersekretär

0913, 0914, 0918

Technische Obersekretärin oder Technischer Obersekretär

A6m

0912, 0913, 0916, 0917, 0918

Sekretärin oder Sekretär

A6e

0912, 0914, 0917, 0918

Oberamtsmeisterin oder Oberamtsmeister

A5

0912, 0916, 0917, 0918

Oberamtsmeisterin oder Oberamtsmeister

A4

0916, 0917

Amtsmeisterin oder Amtsmeister

A 13 g

A 12

A 11

A 10

A9m

A8

A7

- 207 -

Anlage zu Kapitel 0902 Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0902

686 02

Titel

aus Nr. ... Erläuterung

Bezeichnung

1

2

3

1.

Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.

2.

Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn

- 208 -

0902 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Stellen für Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen

1

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1 und 428 .1 sowie entsprechende Kontierung

Tit. 425 .1, 426 .1 und 428 .1

Tit. 427 .9 (Projektförderung/

(Projektförderung/

im Wirtschaftsplan

Aufträge Dritter)

Aufträge Dritter)

Soll 2017

Soll 2016

besetzt am 1. Juni 2016

Soll 2017

Soll 2016

Soll 2017

Soll 2016

2

3

4

5

6

7

8

Zu Titel 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 3).................................................................. 1,0 AT B...................................................................... 3,0

1,0 3,0

1,0 3,0

-

-

-

-

Zusammen............................................................

4,0

4,0

4,0

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15...................................................................... E 14...................................................................... E 13...................................................................... E 12...................................................................... E 11....................................................................... E 9b...................................................................... E 9........................................................................ E 9a...................................................................... E 8........................................................................ E 7........................................................................ E 6........................................................................ E 5........................................................................

4,0 11,0 14,0 2,0 7,0 8,5 5,0 1,0 3,0 4,0 1,0

4,0 6,0 19,0 2,0 7,0 9,0 5,5 5,0 3,0

4,0 6,0 19,0 2,0 7,0 9,0 5,5 4,5 3,0

-

-

1,0 2,0 -

1,0 2,0 -

Zusammen............................................................

60,5

60,5

60,0

-

-

3,0

3,0

Insgesamt.............................................................

64,5

64,5

64,0

-

-

3,0

3,0

Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1,0 S (W 3).................................................................

1,0

0,8

-

-

-

-

2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15...................................................................... E 14...................................................................... E 13...................................................................... E 11....................................................................... E 9b...................................................................... E 9........................................................................ E 8........................................................................ E 6........................................................................

2,0 3,0 11,0 1,0 2,0 1,0 2,0

2,0 3,0 11,0 1,0 2,0 1,0 2,0

2,0 3,0 11,2 0,8 1,5 0,8 1,6

-

-

5,0 -

4,0 -

Zusammen............................................................

22,0

22,0

20,9

-

-

5,0

4,0

Insgesamt.............................................................

23,0

23,0

21,7

-

-

5,0

4,0

Haushaltsvermerk: Zu Titel 686 02 Zu Nr. 2 der Erläuterung: Zu S (W 3): Das Entgelt darf die Summe aus einem Entgelt nach AT B und einem hälftigen Entgelt der Entgeltgruppe 6 nicht übersteigen. Im Falle einer gemeinsamen Berufung dürfen aus der Stelle die Besoldung und der Versorgungszuschlag für eine Professorin oder einen Professor erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei das Entgelt nach Satz 1 nicht übersteigen. Der Erstattungsbetrag für die ab dem 1. Februar 2013 amtierende Stelleninhaberin, die zugleich Professorin an der Universität Siegen ist, beträgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am IfM von mindestens 75 Prozent bis zu 9 234,32 Euro monatlich.

- 209 -

Anlage zu Kapitel 0904 Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0904 Titel

aus Nr. ... Erläuterung

Bezeichnung

1

2

3

686 01

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.

687 02

Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)

- 210 -

0904 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Stellen für Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen

1

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1 und 428 .1 sowie entsprechende Kontierung

Tit. 425 .1, 426 .1 und 428 .1

Tit. 427 .9 (Projektförderung/

(Projektförderung/

im Wirtschaftsplan

Aufträge Dritter)

Aufträge Dritter)

Soll 2017

Soll 2016

besetzt am 1. Juni 2016

Soll 2017

Soll 2016

Soll 2017

Soll 2016

2

3

4

5

6

7

8

Zu Titel 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. Inland Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 6).................................................................. 1,0 S (B 3).................................................................. 1,0 AT B...................................................................... 1,0

1,0 1,0 1,0

1,0 1,0 1,0

-

-

-

-

Zusammen............................................................

3,0

3,0

3,0

-

-

-

-

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15...................................................................... E 14...................................................................... E 13...................................................................... E 12...................................................................... E 11....................................................................... E 10...................................................................... E 9b...................................................................... E 9........................................................................ E 9a...................................................................... E 8........................................................................ E 7........................................................................ E 6........................................................................ E 5........................................................................ E 4........................................................................ E 3........................................................................

5,0 8,0 6,2 6,0 17,0 1,0 15,7 7,5 2,0 1,7 1,0 2,0

5,0 1,0 13,2 6,0 17,0 1,0 17,7 5,5 2,0 1,7 1,0 2,0

5,0 7,0 5,2 6,0 17,0 1,0 17,7 5,0 2,0 1,7 1,0 2,0

-

-

-

-

Zusammen............................................................

73,1

73,1

70,6

-

-

-

-

Zus. Inland............................................................

76,1

76,1

73,6

-

-

-

-

Entsandte Kräfte E 14...................................................................... E 13...................................................................... E 11.......................................................................

10,0 2,0

10,0 2,0

10,0 2,0

-

-

-

-

Zusammen............................................................

12,0

12,0

12,0

-

-

-

-

Ortskräfte Ortskräfte..............................................................

63,0

64,0

60,5

-

-

-

-

Ausland

Zus. Ausland.........................................................

75,0

76,0

72,5

-

-

-

-

Insgesamt.............................................................

151,1

152,1

146,1

-

-

-

-

Zu Titel 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) Inland Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 9)................................................................. 1,0 AT (B 3)................................................................. 6,0 AT B...................................................................... 3,0

1,0 5,0 3,0

1,0 5,0 -

-

-

-

-

Zusammen............................................................

9,0

6,0

-

-

-

-

10,0

- 211 -

Anlage zu Kapitel 0904 Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Stellen für Arbeitskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen

1

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15...................................................................... E 14...................................................................... E 13...................................................................... E 12...................................................................... E 11....................................................................... E 9b...................................................................... E 9........................................................................ E 9a...................................................................... E 8........................................................................ E 6........................................................................ E 5........................................................................

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1 und 428 .1 sowie entsprechende Kontierung

Tit. 425 .1, 426 .1 und 428 .1

Tit. 427 .9 (Projektförderung/

(Projektförderung/

im Wirtschaftsplan

Aufträge Dritter)

Aufträge Dritter)

Soll 2017

Soll 2016

besetzt am 1. Juni 2016

Soll 2017

Soll 2016

Soll 2017

Soll 2016

2

3

4

5

6

7

8

9,0 41,5 48,8 1,0 8,8 5,2 1,0 7,0 2,1 2,0

8,0 40,5 46,0 1,0 7,6 2,8 8,0 2,1 1,0

9,0 21,4 57,6 5,0 7,0 3,6 8,0 2,0 1,0

-

-

-

-

Zusammen............................................................

126,4

117,0

114,6

-

-

-

-

Zus. Inland............................................................

136,4

126,0

120,6

-

-

-

-

Entsandte Kräfte E 15...................................................................... E 14...................................................................... E 13......................................................................

10,5 3,5 -

10,5 2,5 -

3,0 7,0

-

-

-

-

Zusammen............................................................

14,0

13,0

10,0

-

-

-

-

Ausland

Ortskräfte Ortskräfte..............................................................

7,0

7,0

5,6

-

-

-

-

Zus. Ausland.........................................................

21,0

20,0

15,6

-

-

-

-

Insgesamt.............................................................

157,4

146,0

136,2

-

-

-

-

Haushaltsvermerk: Zu Titel 687 02 1.

2.

3. 4. 5.

Der Anteil der Personalausgaben für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse darf 60 Prozent der Leistungen an die Gesellschaft nicht überschreiten. Die Berechnung der Quote bezieht sich auf die Leistungen des BMWi aus Kap. 0904 Tit. 687 02 Nr. 2 der Erläuterungen. Zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern insbesondere aus der Wirtschaft - soweit anderenfalls kein qualifiziertes Personal angeworben werden kann - sowie zur Verhinderung der Abwanderung besonders qualifizierter Fachkräfte darf im Einzelfall bei Beschäftigten der E.-Gr. 13 bis 15 um bis zu 20 Prozent vom Entgelt nach dem TVöD abgewichen werden. Bei Abweichungen um mehr als 20 Prozent bedarf es im Einzelfall der Einwilligung des BMWi im Einvernehmen mit dem BMF. Basis für die Berechnung der Abweichung sind diejenigen Entgelte, die bei Anwendung des TVöD im Einzelfall unter Berücksichtigung der anzuwendenden Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe und des maßgeblichen Tarifgebietes gewährt würden. Die Aufwendungen der Gesellschaft für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15 dürfen nicht mehr als 115 Prozent derjenigen Ausgaben betragen, die ohne die o. a. Ausnahmen vom Besserstellungsverbot entstehen würden. Wenn eine bei Kap. 0916 Tgr. 02 freiwerdende Planstelle oder Stelle nicht wiederbesetzt wird, ist das BMWi ermächtigt, mit Einwilligung des BMF eine neue Stelle mit entsprechender Wertigkeit auszubringen. Unter der Voraussetzung der Kostenneutralität wird zugelassen, dass bis zu 5 Stellen zwischen den Teilstellenplänen Inland und Ausland umgesetzt werden. Zu AT (B 3): Einer der Stelleninhaber erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine personengebundene Zulage in Höhe von maximal der Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B 3 und B 6, die er als Bundesbeamter einer obersten Bundesbehörde erhalten würde. Die Zahlung der Zulage ist an die Besetzung der Position des zweiten Geschäftsführers ab dem 1. Januar 2016 gebunden und zeitlich bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

- 212 -

0904 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Erläuterungen: Zu Titel 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) Zu den Ortskräften Weitere 39 für die Gesellschaft tätige Ortskräfte sind im Auslandshandelskammern-Netz angestellt. Zu den Arbeitskräften mit befristeten Arbeitsverträgen Im Haushaltsjahr 2013 waren 16,0 Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen (umgerechnet auf vollbeschäftigte Arbeitskräfte) und 1 Auszubildende(r) (Jahresdurchschnitt) eingesetzt.

Übersicht der ku- und kw- Vermerke 2017

Bes.-/ Verg.-/ E.-Gr.

Soll

Ersatz(plan)st.

1

2

3

2016 Soll

lfd. Nr.

Inhalt des Vermerks

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr

4

5

6

7

Zu Titel 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. Inland

ku 1. E 15.................. E 15.................. E 12.................. E 12.................. E 9....................

1,0 2,0 -

-

1,0 2,0 3,0

1.1 1.1.1 1.2 1.2.1 1.3

ku mit Ausscheiden der Stelleninhaber /innen in Entgeltgruppe E 14 in Entgeltgruppe E 11 in Entgeltgruppe E 8

E 9.................... E 6....................

-

-

1,0 1,0

1.4

in Entgeltgruppe E 5

E 9b..................

1,0

-

-

E 9a.................. Zus. Inland........

1,0 5,0

-

8,0

1.5 1.5.1 1.6 1.6.1

in Entgeltgruppe E 9a in Entgeltgruppe E 5 -

Wegfall des Vermerks Aufnahme des Vermerks Wegfall des Vermerks Aufnahme des Vermerks Wegfall der Stelle, Wirksamwerden des Vermerks Wegfall der Stelle Wegfall des Vermerks Neue Stelle Neue Stelle

Ausland

kw Ortskräfte..........

-

-

1,0

2. 2.1

kw mit Wegfall der Aufgabe -

Wirksamwerden des Vermerks