Bundesarchitektenkammer (BAK)

Bundesarchitektenkammer (BAK) Jahresbericht 2002/2003 zur 75. Bundeskammerversammlung (BKV) Impressum: Autoren des Berichtes der Geschäftsstelle: An...
Author: Sarah Hoch
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Bundesarchitektenkammer (BAK) Jahresbericht 2002/2003 zur 75. Bundeskammerversammlung (BKV)

Impressum: Autoren des Berichtes der Geschäftsstelle: Anton Bauch (ab) Barbara Chr. Hamann (ha) Ralf Lottes (rl) Thomas Maibaum (tm) Dr. Tillman Prinz (tp) Dr. Claudia Schwalfenberg (cs) Dr. Thomas Welter (tw) Verantwortlich für die Berichte der Ausschüsse und Projektgruppen sind die jeweiligen Vorsitzenden. Redaktion: Dr. Claudia Schwalfenberg Lars Breuer Martina Prießner Sabine Wild

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Grußwort Liebt wirklich nur der wahr, der ohne Hoffnung liebt? So mag es manchmal scheinen, denn die Hoffnung auf eine Verbesserung der Planungs- und Bauwirtschaft bleibt schwach – die Zahl der Architekten steigt jedoch weiter. Allein im letzten Jahr sind schätzungsweise weitere 8.500 Absolventen des Fachbereichs Architektur in den hart umkämpften Markt entlassen worden. Hingegen ist die Bauproduktion im Berichtszeitraum um über sieben Prozent im Westen und um über fünfzehn Prozent im Osten zurückgegangen. Öffentliche Aufträge im Hochbau sind aufgrund leerer Kassen um knapp zehn Prozent zurückgegangen. Private Auftraggeber lassen die endgültigen Entscheidungen zur Projektrealisierung über Monate oder sogar Jahre hinweg „in der Pipeline“ stecken und machen es den Architekturbüros unmöglich, mittel- oder sogar langfristige Personal- und Finanzentscheidungen zu treffen. In dieser für den Berufsstand Kraft zehrenden Zeit legt die Bundesregierung Aktionismus an den Tag und versucht unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus vordergründig bahnbrechende Neuerungen einzuführen. Ohne die weit reichenden und zielführenden Novellierungsvorschläge zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abzuwarten, die im Statusbericht und von zahlreichen Gremien zurzeit erarbeitet werden, lässt der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sogar gegen die Auffassung des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) die Abschaffung der HOAI auf gesetzlicher Basis vom Bundeskabinett beschließen. Weder die unüberschaubare Zersplitterung regionaler und kommunaler Gebührenordnungen noch der latente Vorwurf aus Brüssel, es könne sich um ein kartellrechtswidriges Verhalten handeln, hindern das BMWA daran, der HOAI die bundesweit einheitliche gesetzliche Basis zu entziehen und eine unverbindliche Preisempfehlung zu befürworten. In derselben Konstellation setzt sich der eine Bundesminister im BMWA gegen seinen Kollegen vom BMVBW für eine weit reichende „Verschlankung“ des Vergaberechts ein, während der andere die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Systems fordert. Der Novellierungsdrang des BMWA muss besonders erstaunen, da die Europäische Kommission zurzeit ebenfalls eine umfassende Überarbeitung des europäischen Vergaberechts (Legislativpaket)

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vornimmt, die nach ihrem Abschluss der Umsetzung in das deutsche Recht bedarf und weitere Änderungen nach sich ziehen wird. Zu allem Überfluss sollen die Architekten nunmehr auch noch in die Gewerbesteuerpflicht einbezogen werden. Obwohl sie bei der Erbringung freiberuflicher Leistungen gegenüber gewerblich Tätigen eine wesentlich größere Verantwortung und auch Haftung übernehmen und regelmäßig nicht in haftungsbeschränkenden Kapitalgesellschaften tätig werden, ist – wiederum vom BMWA – geplant, die entsprechende steuerliche Sonderstellung aufzuheben. Dies alles macht es vor dem Hintergrund der nach wie vor viel zu geringen Planungsaufträge erforderlich, kreative Möglichkeiten zur Realisierung guter Architektur und Stadtplanung zu entwickeln. Public Private Partnerships (PPP) – in England bereits zahlreich mit unterschiedlichen Erfolgen erprobt – werden zur Überwindung finanzieller Engpässe von Städten und Gemeinden auch in Deutschland zunehmend eingegangen. Welche Rolle spielen Architekten und Planer in diesen neuen Konstellationen? Sind sie Berater des öffentlichen Auftraggebers, der aber nicht mehr Bauherr ist, oder bieten sie ihre Planungsleistungen im Konsortium mit Bauunternehmen und Finanziers an? Selbstverständnis, Rollendefinition und Prozessqualitäten im Planungsablauf müssen hier neu definiert werden. Doch auch PPP wird nicht in ausreichendem Maße dazu beitragen, den deutschen Planungsmarkt so stark zu machen, dass auskömmliche Aufträge für alle am Planen und Bauen Beteiligte gesichert werden können. Die schon lange propagierte, aber bislang wenig wahrgenommene Bereitwilligkeit, auch Planungsleistungen im Ausland zu erbringen, wird zur unabdingbaren Notwendigkeit. Das Netzwerk Architekturexport (NAX) baut seine Leistungen weiter aus und erleichtert auch kleineren Büroeinheiten durch die Vermittlung von Kooperationen den Sprung über Landes- und Bundesgrenzen. Die steten Anstrengungen der Europäischen Union im Bereich des Abbaus von Handelshemmnissen in Richtung eines europäischen Binnenmarktes erleichtern die internationale Tätigkeit, wenn auch manche Richtlinienvorhaben, wie die Übernahme der Architektenrichtlinie in die neue Berufsanerkennungsrichtlinie, nicht gerade das Vertrauen der Bauherren in die Qualifikation von Dienstleistungserbringern aus dem Ausland stärkt. Vor dem Hintergrund der Diskussion um den Bachelor / Master ist daher eine umfassende Positionierung zum Ausbildungswesen unter Berücksichtung europäischer und internationaler Standards, wie zurzeit von der Union Internationale des Architectes (UIA) erarbeitet, notwendig. All diese und weitere Themen sind – wie nachfolgend ausführlich dargestellt – im Berichtszeitraum von Ehren- und Hauptamtlichen begleitet worden, und ich bedanke mich sehr herzlich sowohl für das Engagement und den Zeiteinsatz Seite 4 |

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der auf ehrenamtlicher Ebene aktiv Tätigen als auch für die Einsatzbereitschaft und die Arbeitsleistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der BAKGeschäftsstelle. Das gemeinsame Ziel, durch die Herstellung sinnvoller beruflicher Rahmenbedingungen die Erbringung einer hochwertigen und nachhaltigen Architektur, Landschafts- und Stadtplanung zu gewährleisten, motiviert, diesen Weg zum Wohle einer lebenswerten sozialverträglichen gebauten Umwelt weiter zu gehen.

Dr. Tillman Prinz, BAK-Bundesgeschäftsführer, August 2003

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INHALT Grußwort

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Bericht der Geschäftsstelle

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BAUKULTUR

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Erster Konvent der Baukultur in Bonn

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Viertes Architektur-Quartett

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Drittes Taut-Stipendium

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Symposium „Building Paradise: Exile Architects in California“

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Eröffnungsveranstaltung zum Tag der Architektur – Form Follows Emotion?

12

Architektur macht Schule

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Künstlerische Interventionen im Stadtraum

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vision-stadt21

14

Neunter Journalistenwettbewerb

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Arbeitsgemeinschaft Gewerbegebiete

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„TATORT STADT“ – Interdisziplinärer Wettbewerb für junge Planer

16

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BERUFSQUALIFIKATION Architekten in Deutschland

17

Architektur und Ausbildung

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Anerkennung von Berufsqualifikationen

19

Neuordnung der Berufsausbildung zum Bauzeichner

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Forschungsförderung des Bundes zur Stärkung der Baukultur

21

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE BERUFSAUSÜBUNG

21

HOAI

21

Statusbericht 2000 plus – Architekten / Ingenieure

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Planen und Bauen mit gebührender Ordnung

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Argumente für die HOAI

25

Eckpunkte einer HOAI-Novelle

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WETTBEWERBS- UND VERGABEWESEN

28

Verschlankung des Vergaberechts

28

Legislativpaket öffentliches Auftragswesen

28

Architektenwettbewerbe

29

Public Private Partnership

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BERUFSPRAXIS

30

Die wirtschaftliche Lage der Architekten

30 BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Tagung Wohnarchitektur

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Nachhaltigkeit in Architektur und Städtebau

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Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen

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Barrierefreies Bauen

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen (SiGeKo)

35

Projekt Baunebenrecht des Bundes

36

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

37

Wohnflächenberechnungsverordnung

38

EUROPA / INTERNATIONALES

38

Dienstleistungsliberalisierung im Binnenmarkt

38

Wirtschaftliche Auswirkungen von Regulierungen auf Freie Berufe

40

Netzwerk Architekturexport

40

PERSONALIA

42

70. Geburtstag Peter Conradis

42

Übergang in der Bundesgeschäftsführung

42

Berichte der Ausschüsse und Projektgruppen

44

AUSSCHUSS HAUSHALT UND FINANZEN

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AUSSCHUSS RECHT

46

AUSSCHUSS HOAI

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AUSSCHUSS FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN (AEIA)

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AUSSCHUSS AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNG

55

AUSSCHUSS PLANEN UND BAUEN

59

AUSSCHUSS FÜR DIE BELANGE DER ANGESTELLTEN UND BEAMTETEN (A+B) ARCHITEKTEN

63

AUSSCHUSS FÜR DIE BELANGE DER INNENARCHITEKTEN

66

AUSSCHUSS FÜR DIE BELANGE DER SACHVERSTÄNDIGEN

69

AUSSCHUSS FÜR DIE BELANGE DER STADTPLANER

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PROJEKTGRUPPE VERBRAUCHERSCHUTZ

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PROJEKTGRUPPE BAUSTELLENVERORDNUNG (EHEMALS HONORIERUNG SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION, SIGEKO)

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PROJEKTGRUPPE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

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Bericht der Geschäftsstelle

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BAUKULTUR Erster Konvent der Baukultur in Bonn Im ehemaligen Bonner Plenarsaal des Deutschen Bundestages von Günter Behnisch tagte am 4. und 5. April 2003 der erste Konvent der Baukultur, um eine Bundesstiftung Baukultur auf den Weg zu bringen. Höhepunkt war die Rede „bau Kultur!“ von Bundespräsident Johannes Rau. Ausgehend vom weit verbreiteten Unbehagen an der Architektur der Moderne formulierte Rau eine Zielrichtung für die geplante Stiftung: „Damit Beliebigkeit und Stillosigkeit nicht zu einem prägenden Muster werden, brauchen wir Menschen, die die Fähigkeiten und die persönliche Autorität haben, Orientierungspunkte für gutes Bauen zu setzen und die Qualitätsmerkmale zu definieren, hinter die niemand zurückfallen sollte. Darin sehe ich die Hauptaufgabe der Initiative Baukultur und dieses Konvents.“ In einer vorangehenden Standortbestimmung hatten namhafte Architekten, Ingenieure und Publizisten bereits mögliche Orientierungspunkte erkundet. Am zweiten Tag wandte sich der Konvent dann der Struktur und dem Aufbau der künftigen Stiftung zu. Karl Ganser betonte, die Stiftung müsse sich auf einige wenige Kommunikationsinstrumente konzentrieren: den Konvent selbst, einen Bericht zur Lage der Baukultur alle zwei Jahre, alternierend alle zwei Jahre ein Schwarz-Weißbuch mit Negativ- und Positivbespielen, in längeren Zeitabständen die Ausschreibung einer Stadt der Baukultur und einen Wettbewerb für technologisch-ökonomische Innovationen (nationales Experiment). Zur Finanzierung der Stiftung ist ab Herbst 2003 eine 100-Euro-Aktion geplant, die sich an alle eingetragenen Architekten und Ingenieure wendet. Jeder Angehörige der beiden Berufsgruppen soll einmalig um einen entsprechenden Beitrag gebeten werden. Bundesbauminister Manfred Stolpe hatte bereits zuvor angekündigt, der Bund werde Anfang 2004 über ein konkretes Engagement entscheiden. (cs) Viertes Architektur-Quartett Dass Hunderte Besucher ins ehemalige Staatsratsgebäude drängen, wenn die BAK zum Architektur-Quartett einlädt, hat Tradition. Am 24. Februar 2003 konnte BAK-Präsident Peter Conradi aber auch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement begrüßen.

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Kristin Feireiss (Leiterin der Architekturgalerie Aedes), Dr. Werner Sewing (Gastprofessor an der Universität der Künste Berlin), Rudolf Stegers (Architekturkritiker) und der Autor Moritz Rinke in der Rolle des interessierten Laien boten dem Publikum eine spannende und pointenreiche Diskussion. Zuvor hatte Christian Welzbacher (freier Journalist) die besprochenen Bauwerke, die alle in Berlin Mitte stehen, konzis und humorvoll vorgestellt. Neben der Kindertagesstätte in der Jerusalemer Straße von Volker Staab und Alfred Nieuwenhuizen und dem Erweiterungsbau des Deutschen Historischen Museums am Zeughaus von Ieoh Ming Pei stand mit dem Friedrich Carré zum ersten Mal auch ein Ensemble auf dem Programm. Entsprechend lang ist die Liste der teilweise in unterschiedlichen Konstellationen beteiligten Architekturbüros: Assmann Salomon und Scheidt, Assmann Salomon und Partner, Becker Gewers Kühn & Kühn Architekten, Eike Becker_Architekten, Müller & Reimann Architekten, Patschke, Klotz & Partner, Metz, Klotz & Partner und schließlich Walter A. Noebel. (cs) Drittes Taut-Stipendium Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die BAK haben erneut ihr Engagement für den begabten Architektennachwuchs intensiviert. Eine neunköpfige Jury unter Vorsitz von BAK-Präsident Peter Conradi wählte am 14. Mai 2003 die vier jahrgangsbesten Architektur-Diplomarbeiten an deutschen Hochschulen aus. Jede Arbeit wird mit einem Stipendium in Höhe von 2.050 Euro monatlich für maximal ein Jahr plus Nebenkosten ausgezeichnet. Die Siegerarbeiten sind: „Ein Meeresbad für Barcelona“ von Philipp Loeper (Universität Karlsruhe), „Haus der Stille“ von Annika Rabi (Universität Hannover), „Isola – Erhaltung und Revitalisierung eines Bergdorfes“ von Sandra Vajcs (Technische Universität München) und „Raummuseum“ von Martin Wellnitz (Fachhochschule Dortmund). Das großzügig bemessene Preisgeld ermöglicht den Verfassern der Siegerarbeiten einen Auslandsaufenthalt, den sie in einem international angesehenen Architekturbüro verbringen oder für ein Postgraduiertenstudium nutzen können. Der nach den Gebrüdern Bruno und Max Taut benannte Architekturpreis startete 2001 mit zwei Stipendien, 2002 gab es bereits drei Stipendien. Auch in seinem dritten Jahr ist das Taut-Stipendium Teil der Initiative Architektur und Baukultur. Die Jury sprach auch für vier Arbeiten Anerkennungen aus: „Phnom Penh am Rand“ von Michael Engel (Technische Universität Dresden), „Building a new mother earth – visions of a new planet. Zukunftsbilder.de“ von Jan Haase und BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Thomas Müller (Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg), „Stadtkloster in Lüttich“ von Felix Schönle (Fachhochschule Aachen) und „Stadtvilla – Mehrgenerationenhaus in Frankfurt am Main“ von Antonino Vultaggio (Fachhochschule Frankfurt am Main). Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weiss und BAK-Vizepräsident Joachim Brenncke nahmen die Preisverleihung am 12. Juni 2003 im Bankettsaal des Bundeskanzleramts vor. Die Arbeiten waren bis zum 17. Juni 2003 in der BAK-Geschäftsstelle ausgestellt. Eine Broschüre wird die Preisverleihung und die Arbeiten dokumentieren. (cs) Symposium „Building Paradise: Exile Architects in California“ Mit der Foundation for European-American Relations hat die BAK die Aufnahme eines Taut-Stipendiaten des Jahrganges 2003 für drei Monate in die Villa Aurora in Los Angeles vereinbart. Außerdem wird im November 2003 eine gemeinsame Veranstaltung in Los Angeles stattfinden, die die Verbindungen deutscher und amerikanischer Architektur thematisieren soll. Das Symposium „Building Paradise: Exile Architects in California“ wird sich zunächst mit den Einflüssen deutschsprachiger Emigranten und Exilanten auseinandersetzen, die wesentlich die kalifornische Architektur mitbestimmt haben, um dann mit jüngeren deutschsprachigen Architekten über die Reflexion des europäischen Erbes und dessen Bedeutung für die Architektur in Südkalifornien einen Bogen zur Gegenwart zu schlagen. Vortragende werden neben BAK-Vizepräsidentin Nina Nedelykov die Architekten Stefan Behnisch, Hans Hollein, Prof. em. Kurt W. Forster sowie der Journalist Dr. Heinrich Wefing (Frankfurter Allgemeine Zeitung) sein. (ha) Eröffnungsveranstaltung zum Tag der Architektur – Form Follows Emotion? Der bundesweite Tag der Architektur brach diesen Juni alle Rekorde. Mit 1.492 Bauten in 555 Städten und Gemeinden standen nicht nur so viele Objekte offen wie noch nie. Auch die Besucherzahl schnellte von 80.000 im Vorjahr auf 104.000. Am größten war der Zuwachs in Sachsen. Dort verzeichnete die Architektenkammer über 9.000 Gäste mehr als 2002. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz legten jeweils um 5.000 Besucher zu. Der Bundesauftakt in Wolfsburg, eine gemeinsame Veranstaltung der BAK, der Architektenkammer Niedersachsen und der Stadt Wolfsburg und Teil der Initiative Architektur und Baukultur, lockte über 1000 Interessierte an. Thema war der verstärkte Trend zu einer Architektur des Gefühls: „Form Follows Seite 12 |

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Emotion?“ Die Antworten auf diese Frage fielen höchst unterschiedlich aus. BAK-Präsident Peter Conradi hob den „Wunsch nach sinnlich erfahrbarer Form, nach Identität und Individualität“ von „der Anonymität, der rasterhaften Gleichförmigkeit modernen Lebens und moderner Architektur“ ab, setzte Form Follows Emotion gegen Form Follows Function, das von Louis Sullivan 1896 formulierte Credo der Architekturmoderne. Die Architektin Zaha Hadid, die für Wolfsburg die Experimentierlandschaft „Phaeno“ entworfen hat, betonte dagegen: „Es gibt keine Demarkationslinie zwischen Funktionalität, struktureller Ordnung und Gefühl.“ Roland Mayer und Peter M. Bährle, Hadids deutsche Partner, erläuterten: „ Aus dem Gefühl entwickelte sich ein Gespür, das uns schließlich ein Material finden ließ, das in dieser Anwendung neu ist in Deutschland – selbstverdichtenden Beton.“ Über 600 Besucher des Bundesauftakts erkundeten auf der „Phaeno“-Baustelle „eine Zusammenschau bereits fertiger Bauteile, von Teilen, die unmittelbar im Entstehungsprozess sind, und Teilen, deren Entstehung gerade vorbereitet wird“. Auch eine kleine Ausstellung mit einem Modell im Maßstab 1:100 und einem virtuellen Rundgang stieß auf großes Interesse. Der Bundesauftakt hatte jedoch noch weit mehr als das „Phaeno“ zu bieten: Führungen zu den Klassikern von Alvar Aalto und Hans Scharoun, Führungen zur Erlebniswelt wie der Autostadt von Henn Architekten und sechs weitere Objekte des Tags der Architektur, denn „Alltag und Festtag, Schwarzbrot und Sahnetorte bedingen einander“, so Wolfgang Schneider, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen. (cs) Architektur macht Schule Die Architektenkammern der Länder haben ihre Aktivitäten im Bereich Architektur macht Schule im Berichtszeitraum weiter verstärkt, wie eine aktuelle Übersicht eindrucksvoll belegt (www.bak.de, Rubrik Initiative Baukultur, Unterrubrik Architektur macht Schule). Die BAK hat im Rat für Baukultur die Resolution „Baukultur macht Schule“ angestoßen, die einen ersten Überblick über den Status quo in Deutschland mit Ausblick auf das internationale Umfeld gibt und konkrete Ziele formuliert. Die Resolution ist eingebettet in das übergreifende Projekt des Deutschen Kulturrates „Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption kulturelle Bildung“. In „Politik und Kultur“, der Zeitschrift des Deutschen Kulturrates, wird in Kürze der Artikel „Baukultur muss Schule machen“ erscheinen. (cs)

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Künstlerische Interventionen im Stadtraum Thema der ersten gemeinsamen Veranstaltung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und der BAK am 18. März 2003 in Berlin waren künstlerische Interventionen im Stadtraum. Die Kulturwissenschaftlerin Dr. Susanne Hauser beleuchtete zunächst die Seite der Rezipienten und forderte, die Stadt müsse „deutlicher und auf mehr Ebenen als bisher zur res publica, zur Angelegenheit ihrer Bürger“ werden. Künstlerische Aktionen trügen zur Aneignung bei und könnten „Möglichkeiten aufzeigen, Stadt als Begegnungsraum wiederzugewinnen“. Umgekehrt untersuchte der Kunst- und Architekturkritiker Peter Herbstreuth, was es für die Kunst heißt, sich statt „in Galerien, Kunsthallen und Museen“ in den „Raum der Demokratie“ zu begeben. Mit Bezug auf Seth Sieglaubs Devise „art is to change what you expect from it“, betonte Herbstreuth, „interventionistische, in die Belange des Öffentlichen eingreifende Kunst“ habe zeitliche Grenzen: „Nicht alle Kunst will Ewigkeit.“ Außerdem müssten Künstler im öffentlichen Raum „der Vielheit verschiedener Gruppierungen“ entsprechen. Für sinnliche Anschauung sorgten Lisa Schmitz aus Berlin, Jürgen Witte aus Bremen und Babak Saed aus Bonn, die jeweils eigene Arbeiten vorstellten. (cs) vision-stadt21 Am 18. September, dem Vorabend der BKV, laden die BAK und der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft mit vision-stadt21 im Rahmen der Initiative Architektur und Baukultur zu ihrer ersten gemeinsamen Veranstaltung ein. Franziska Eichstädt-Bohlig (Mitglied des Deutschen Bundestages, Bündnis 90/Die Grünen), Wolfgang Kil (freier Journalist, Vorsitzender der Jury vision-stadt21), Michael Lentz (Autor, Musiker und Interpret von experimentellen Texten und Lautgedichten) und Prof. Dr. Christine Weiske (Regionalforscherin und Sozialplanerin an der TU Chemnitz) diskutieren drei Beiträge zu den städtebaulichen Modellprojekten „Leipzig: Perforierte Stadt/-40+10“ und „Völklingen: Brückenschläge“. Die Beiträge sind „Rückbau und Wiedergutmachung“ von Sebastian Höffken (Universität Kaiserslautern), „EuQ – Der gute Grund“ von Kerstin Strüwind und Vera Baumgartl (Bauhaus-Universität Weimar) und „Die Volkmarsdorfer Berge“ von Stefanie Oeft-Geffarth (Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein Halle). Die Studenten präsentieren ihre Entwürfe vor der Diskussion in Text und Bild. Die Veranstaltung findet um 18.00 Uhr im Licht-Turm der Oberbaum-City statt. (cs)

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Neunter Journalistenwettbewerb Thema des neunten gemeinsam von der BAK und dem Deutschen Architektenblatt (DAB) ausgelobten Journalistenwettbewerbs war „Die Ware Architektur“. Eine sechsköpfige Jury unter Vorsitz von Günther Franz, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, zeichnete Ulrike Knöfel mit dem 1. Preis aus. Die Autorin erhielt 5.500 Euro für ihren in DER SPIEGEL erschienenen Beitrag „Der Bluff mit dem ewigen Blubb“. Dort schildert sie prägnant und anschaulich den weltweiten Erfolg des Architekten Frank O. Gehry. Der Text will über den Extremfall Gehry hinaus das Bewusstsein für die Problematik einer Architektur schärfen, die zu allererst der Profilierung von Entwerfern und Bauherren dienen soll. Der 2. Preis, dotiert mit 3.500 Euro, ging an Gerhard Matzig für den in der Süddeutschen Zeitung publizierten Beitrag „Auto, Motor und Gott“. Der Artikel widmet sich auf vergnügliche und geistreiche Weise dem Phänomen „Markenarchitektur“. Ulrich Hammerschmidts in der Chemnitzer Freien Presse veröffentlichter Beitrag „Zwischen Lustschloss und Luftschloss“ wurde mit dem 3. Preis in Höhe von 1.750 Euro prämiert. Thema ist der Umbau der „Galerie am Roten Turm“ in Chemnitz nach Plänen von Hans Kollhoff. Den Förderpreis für Autoren bis 30 Jahre (1.250 Euro) gewann Johannes Touché für seinen in der Berliner Stadtzeitung scheinschlag veröffentlichten Beitrag „Masken, Schmuck und Schönheitschirurgie“, ein Plädoyer für die Platte und für behutsames Vorgehen bei notwendigen Instandsetzungen. Außerdem sprach die Jury fünf Anerkennungen aus, und zwar für Oliver Elsers Artikel „Hinter der traurigen Kulisse“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung), für Susanne Kippenbergers „Der Hausmeister“ (Tagesspiegel), für Kai Michels „Die Wendeltreppe ins Nichts“ (Berliner Zeitung), für Dr. Hanno Rauterbergs „Genießen Sie die Aussicht“ (DIE ZEIT) und für Jürgen Schreibers „Warum muss die Matthäuskirche sterben?“ (Tagesspiegel). Die Preisverleihung fand am 18. Februar 2003 im Wappensaal des Berliner Rathauses statt. Senator E. h. Gerhard Schöberl, Verleger des DAB, und BAKVizepräsident Joachim Brenncke konnten unter zahlreichen Journalisten, Politikern und Architekten auch Senatsbaudirektor Dr. Hans Stimmann und Thilo Braune, Staatssekretär im BMVBW, begrüßen. (cs)

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Arbeitsgemeinschaft Gewerbegebiete Im Juni 2002 diskutierte der Bundestag den Bericht zur Initiative Architektur und Baukultur. Im Rahmen der Debatte, der Auswertung des Statusberichts und der Behandlung bestimmter Schwerpunktthemen wurde vereinbart, Themen wie „Baukultur im Stadtumbau“, „Förderung des Planernachwuchses“ und „Gestaltungsaufgaben in Gewerbegebieten“ detaillierter zu erörtern. Die von der Lenkungsgruppe eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern des BMVBW, des Deutschen Städte- und Gemeindetages, der Bundesingenieurkammer (BIngK), der Bundesvereinigung der Landesentwicklungsgesellschaften und des Verbandes Beratender Ingenieure sowie der BAK erarbeitete Argumente zur Baukultur von Gewerbegebieten und Gewerbebauten, die zu mehr Gestaltungsbewusstsein beitragen sollen. Bis jetzt sind elf Thesen entwickelt worden, die mit best-practice-Beispielen untersetzt und voraussichtlich im Oktober 2003 als Arbeitshilfe und Diskussionsgrundlage durch das Bundesamt für Raumordnung und Städtebau publiziert werden sollen. (ha) „TATORT STADT“ – Interdisziplinärer Wettbewerb für junge Planer Die Nachwuchsgeneration der Architekten, Stadtplaner und Ingenieure soll stärker in die Qualitätsoffensive der Initiative Architektur und Baukultur einbezogen werden. Das BMVBW hat deshalb im Juli 2003 den bundesweiten Ideenwettbewerb TATORT STADT für unter 40-jährige Planer ausgelobt, dessen Leitbild mit den Verbänden entwickelt wurde. Ziel ist es, in einem interdisziplinären Dialog an aktuell wichtige Gestaltungsaufgaben heranzuführen. Der Stadtumbau mit seinem breiten Aufgabenspektrum bietet Ansatzpunkte für die verschiedenen planerischen Disziplinen und verlangt zugleich besondere Integrationsleistungen durch enges interdisziplinäres Zusammenwirken. Für den Wettbewerb stehen beispielhaft für verschiedene Aspekte der Stadtumbauproblematik neun Stadtteile – Tatorte – mit besonderem Entwicklungsbedarf zur Auswahl. Sie liegen in Cottbus, Döbeln, Sangershausen, Schwerin, Sondershausen, Duisburg, Flensburg, Pirmasens und Selb. Die Teilnehmer dürfen nicht älter als 40 Jahre sein und müssen als Arbeitsgemeinschaft aus mindestens drei Fachdisziplinen – zum Beispiel Architekt, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt – antreten. Arbeitsgemeinschaften mit Fachingenieuren sind ebenso möglich. Ausdrücklich erwünscht ist zudem die zusätzliche Beteiligung von Innenarchitekten, Künstlern oder Soziologen. Als Preisgeld steht eine Summe von 51.000,- Euro zur Verfügung, die in drei Preise zu jeweils 12.000,- Euro und sechs Ankäufe zu jeweils 2.500,- Euro Seite 16 |

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gestaffelt werden soll. Abgabedatum für die Wettbewerbsarbeiten ist der 2. Oktober 2003. Das Preisgericht, in dem Christfried Tschepe als Vertreter der BAK mitwirkt, findet Mitte November statt. Nähere Informationen sind unter www.bbr.bund.de, Menüpunkt Wettbewerbe / Ausschreibungen / Stellenangebote, Rubrik Wettbewerbe zu finden. (ha)

BERUFSQUALIFIKATION Architekten in Deutschland Mit 113.979 in die Architekten- und Stadtplanerlisten eingetragenen Personen haben die Architektenkammern der sechzehn Bundesländer zum 1. Januar 2003 einen neuen Mitgliederrekord erreicht. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Anzahl der Architekten, Stadtplaner, Landschafts- und Innenarchitekten um zwei Prozent zu. Damit hielt der seit der Wiedervereinigung bestehende Wachstumstrend des Berufsstandes an. Mittlerweile kommt ein Architekt beziehungsweise Stadtplaner auf 725 Einwohner. Allerdings sind die Architekten nicht gleichmäßig auf Deutschland verteilt. Die höchsten Architektendichten haben Berlin mit 506 Einwohnern je Architekt sowie Baden-Württemberg (517) und Hamburg (522). Die niedrigsten Architektendichten finden sich in Sachsen-Anhalt (2.703) und Brandenburg (2.247). Generell ist der Berufsstand in den östlichen Bundesländern nicht so stark vertreten wie im westlichen Teil Deutschlands. Die Zunahme der Kammereintragungen gegenüber dem Vorjahr fand mit 2,3 Prozent ausschließlich in den alten Bundesländern statt. Dagegen stagniert in den ostdeutschen Architektenkammern die Anzahl der Mitglieder. Die bedeutendste Fachrichtung innerhalb der Architektenschaft stellen mit 87,4 Prozent die Hochbauarchitekten. Als Landschaftsarchitekten betätigen sich 5,2 Prozent der eingetragenen Kammermitglieder, 4,5 Prozent sind als Innenarchitekten und 2,8 Prozent als Stadtplaner tätig. Die Stellung der Freiberufler innerhalb der Architektenkammern nimmt seit Ende der Neunzigerjahre kontinuierlich ab. Mit 49,9 Prozent sind zum ersten Mal weniger als die Hälfte aller Architekten und Stadtplaner freiberuflich tätig. Ebenso ist der Anteil der beamteten Kammermitglieder in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen und beträgt nunmehr 4,4 Prozent. In ihrer relativen wie absoluten Bedeutung zugenommen haben die angestellten Architekten und Stadtplaner. Ihr Anteil liegt mittlerweile bei 42,6 Prozent. Mit drei Prozent

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nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der gewerblich Tätigen. Leicht zugenommen hat der Anteil der Architektinnen und Stadtplanerinnen. Zwar ist die Frauenquote mit 22,3 Prozent im Vergleich zu anderen Freien Berufen niedrig, allerdings nimmt das relative Gewicht der Architektinnen und Stadtplanerinnen von Jahr zu Jahr zu. Knapp die Hälfte der Studierenden und Absolventen in den Fächern Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsgestaltung und Stadtplanung sind Frauen. Für die nächsten Jahre ist mit einer weiteren Zunahme der Anzahl der Architekten und Stadtplaner in Deutschland zu rechnen, vor allem aus zwei Gründen: Zum einen setzt der demografisch bedingte Rückgang der Erwerbstätigkeit bei Architekten und Stadtplanern deutlich später ein als in anderen Wirtschaftsbereichen. Dies erklärt sich aus der Altersstruktur der in den Kammerlisten eingetragenen Architekten und Stadtplaner. Im Vergleich zu den Altersgruppen der über 65-Jährigen und der unter 55-Jährigen ist die Anzahl der Kammermitglieder zwischen 55 und 65 Jahre deutlich geringer. Zum zweiten ist die Anzahl der Studierenden in den Fächern Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung trotz eines allgemeinen Rückgangs der Studentenzahlen noch recht hoch. Dies hat zur Folge, dass bis zum Ende des Jahrzehnts rund doppelt so viel Absolventen zu erwarten sind wie auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden. (tw) Architektur und Ausbildung

Am 25. Juni 2001 wurde unter Beteiligung der BAK der Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung (ASAP) gegründet. Nachdem im Frühjahr 2002 die ersten Arbeitsergebnisse der ASAP-Fachausschüsse zu den fachlichen Standards für die Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master erarbeitet worden waren, wurden deren Inhalte in der BAK kontrovers diskutiert, um das mit der Gründung von ASAP gesteckte Ziel zu erreichen, über die Akkreditierung Einfluss auf Studieninhalte zu nehmen sowie die Qualität der Ausbildung zu sichern, weiter zu entwickeln und kontinuierlich zu verbessern. Mittelpunkt der Diskussion waren insbesondere die Auswirkungen des sechssemestrigen Bachelor-Studiums und von dessen berufsqualifizierendem Abschluss auf die zukünftige Bildungsqualität, die Eintragung in die Architektenliste und die internationale Anerkennungsfähigkeit als Architekt. Um die Qualität der Architektenausbildung zu gewährleisten, ist eine mindestens achtsemestrige Studiendauer erforderlich, eine zehnsemestrige gemäß UIA-Standard erwünscht.

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In einem Kolloquium des ASAP im November 2002 hat die BAK, vertreten durch BAK-Vizepräsident Joachim Brenncke, die Verantwortung für die Ausbildung und die damit verbundenen Folgen für die Architektentätigkeit dargestellt. In Gesprächen zwischen ASAP und BAK im Winter 2002/2003 wurde die BAK-Position, dass sechssemestrige Bachelor von ASAP nicht zu akkreditieren sind, tiefer gehend erörtert. Der von ASAP angestrebte Kompromiss und der Vorschlag, die fachlichen Standards des ASAP so zu überarbeiten, dass für Außenstehende die Unterschiede in den Studienanforderungen und der damit verbundenen Berufsqualifizierung zeitlich wie inhaltlich nachvollziehbar werden, wurde vom BAK-Vorstand am 19. März 2003 mehrheitlich als nicht den berufspolitischen Zielen der Architektenkammern entsprechend abgelehnt. Zum 31. Dezember 2003 erfolgt daher der Austritt aus ASAP. (ha) Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die EU-Kommission hat im März 2002 den Richtlinienvorschlag KOM/2002/119 vorgelegt, der zum Ziel hat, das EU-System der Anerkennung von Berufsqualifikationen zu vereinfachen und Hindernisse bei der Ausübung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu beseitigen. Zum angesprochenen System zählt unter anderem die Architektenrichtlinie 85/384/EWG, die in Deutschland durch die Architektengesetze der Länder umgesetzt wurde. Die Kommission schlägt vor, die Architektenrichtlinie, wie auch sämtliche andere „sektorale Richtlinien“ (neben den Architekten sind sechs Gesundheitsberufe auf diese Weise geregelt), mit den Richtlinien, die das allgemeine Anerkennungssystem bilden (dies gilt unter anderem für Ingenieure, Stadtplaner, Landschafts- und Innenarchitekten sowie für gewerbliche und Handwerksberufe), in einer Berufsanerkennungsrichtlinie mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen Teil für die sektoralen Richtlinien zusammenzufassen. Die BAK hatte die folgenden Bedenken gegen diesen Vorschlag geäußert: •

Verlust des Beratenden Ausschusses auf dem Gebiet der Architektur



Aufgabe bewährter spezieller Regelungen der Architektenrichtlinie



Verlust von Kontrollmöglichkeiten der „zuständigen Behörden“ (in Deutschland die Architektenkammern) bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung



Gleiche Regeln für komplexe freiberufliche und andere einfachere Dienstleistungen

Es könnten sich folgende Chancen bieten: •

eventuell neue Aufgaben für das Kammersystem in Deutschland BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Chance der Erleichterung der europaweiten Anerkennung für Stadtplaner, Landschafts- und Innenarchitekten durch das Konzept der „gemeinsamen Plattformen“ (das die Bundesregierung ablehnt).

Der Vorschlag wird im Mitentscheidungsverfahren behandelt, das heißt Ministerrat und Europäisches Parlament (EP) sind gleichberechtigte CoGesetzgeber. Das Verfahren verläuft in maximal zwei Lesungen, an die sich gegebenenfalls ein Vermittlungsverfahren anschließt. Das EP hat im federführenden Ausschuss für Recht und Binnenmarkt den italienischen Forza Italia-MdEP Stefano Zappalà (bekannt vom Legislativpaket Vergabewesen) als Berichterstatter benannt. Das Verfahren befindet sich zurzeit noch in erster Lesung im EP. Im Juni 2003 hat der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des EP trotz großen Widerstands beschlossen, dass die sektoralen Richtlinien (inkl. der Architekten-Richtlinie) weiterhin Gegenstand des Kommissions-Vorschlags bleiben und in einem „horizontalen“ Text mit den Vorschriften des allgemeinen Diplomanerkennungssystems zusammen gefasst werden. (rl/ab) Neuordnung der Berufsausbildung zum Bauzeichner Die Veränderungen der beruflichen Anforderungen bei den technischzeichnerischen Berufen und die rasante Verbreitung von CAD und Internetgestützten Informationstechnologien haben eine dringende Anpassung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Bauzeichner notwendig gemacht. Zum 1. August 2002 trat die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner nach intensiver Mitarbeit der BAK in Kraft und war bereits auf das Schuljahr 2002/2003 anzuwenden. Um den ausbildenden Architekturbüros und Schulen die Umsetzung der neuen Verordnung zu erleichtern, wurden von den am Verordnungsverfahren beteiligten Sachverständigen – auch von der BAK-Vertreterin – Informationsveranstaltungen durchgeführt. Der von der BAK angeregte Leitfaden, der Tipps für Ausbilder und praktische Hinweise zu Ausbildungsordnung (AO) und Ausbildungsrahmenplan (ARP) für eine qualitätvolle Ausbildung von Bauzeichnern in den Büros gibt, wurde unter Beteiligung der BAK im Winter 2003 beim Bundesinstitut für Berufsbildung erarbeitet. Da zwischen den Juristen des BMWA und den Industrie- und Handelskammern (IHK) unterschiedliche Auffassungen bestehen, wie der Verordnungstext §9 Abs. 2 zur Auswahl der praktischen Aufgaben zur Abschlussprüfung auszulegen ist, wurde der Leitfaden, der die Absichten der Sachverständigen erläutert, bisher nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Verhandlungen mit den IHK, unterstützt von der BAK, haben dazu geführt, dass beim BMWA ein Änderungsvorschlag eingereicht wurde. (ha) Seite 20 |

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Forschungsförderung des Bundes zur Stärkung der Baukultur Im Rahmen des Forschungsprogramms „Bauen und Wohnen im 21. Jahrhundert“ beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde ein neuer Themenschwerpunkt „Architektur und Baukultur“ eingerichtet. Da Baukultur ein Querschnittsthema mit hoher Komplexität ist, sollen die bisher eher eindimensionalen Sichtweisen von Architektur-, Bau- und Stadtforschung überwunden werden. Angestrebt werden insbesondere interdisziplinäre Verbundprojekte, die gemeinsam von mehreren Partnern getragen werden und Praxis mit Wissenschaft verbinden. Als mögliche Inhalte wurde in einem Expertenkreis das Themenspektrum von der Baukulturförderung, über Aspekte zur Bewusstseinsbildung und Akzeptanz von Baukultur bis hin zur Untersuchung der Einflüsse von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf die Baukultur sowie deren Auswirkungen auf die zukünftig erforderlichen Verfahrensweisen und der Export von Architektur als Wirtschaftspotenzial erörtert. Die BAK regte zudem den Vergleich von Planungs- und Baukosten im Verhältnis zu den Lebenszykluskosten und eine Untersuchung der Auswirkungen von gesellschaftlichen Veränderungen, zum Beispiel des Einflusses veränderter Arbeitsstrukturen, auf die Baukultur an. Die Förderbedingungen und -inhalte sollen bis Herbst 2003 erarbeitet sein, so dass 2004 die ersten Projekte gefördert werden können. Weitere Möglichkeiten zur Förderung von Forschungsprojekten bestehen über die Arbeitsgemeinschaft Bauforschung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Die Forschungsanträge müssen in der Regel Ende Mai eines jeden Jahres beim BBR eingehen. Durch die Besetzung der Facharbeitskreise der Arbeitsgemeinschaft kann die BAK ihre Position zu Prioritäten und Themen in die Bauforschung einbringen. (ha)

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE BERUFSAUSÜBUNG

HOAI

Statusbericht 2000 plus – Architekten / Ingenieure Im November 2001 beauftragte das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Initiative der BAK eine Forschungsgemeinschaft der TU Berlin mit der Erstellung eines Statusberichts 2000plus – Architekten / BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Ingenieure. Aufgabe der Forschungsgemeinschaft war es, die aktuellen Anforderungen an das Berufsbild von Architekten und Ingenieuren, Fragen der Qualitätssicherung von Entwurfs- und Planungsleistungen, Möglichkeiten des Kosten sparenden Bauens und der leistungsgerechten Honorargestaltung sowie die Konsequenzen des europäischen Rechts für Honorar- und Gebührenordnungen zu analysieren und daraus Vorschläge für eine 6. HOAINovelle zu entwickeln. Im November 2002 wurde das Gutachten dem BMWA übergeben. Im Februar 2003 wurde es für die Öffentlichkeit frei gegeben (siehe auch http://www.a.tu-berlin.de/hoai2000plus/home.html). Der 900 Seiten starke Statusbericht unterteilt sich in zehn Abschnitte. Wesentlich für den Fortbestand der HOAI ist die Aussage der Forschungsgemeinschaft im fünften Abschnitt, dass eine staatlicherseits sanktionierte HOAI mit dem EURecht kompatibel ist. Als förmlicher Rechtsakt verstößt die HOAI nicht gegen das EU-Kartellverbot. Da die HOAI mit der Sicherung von wichtigen Gütern des Allgemeinwohls (Verbraucherschutz, Umweltschutz, Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, Sicherung der Baukultur, Verhinderung der Ausübung von Käufermacht) begründet werden kann, stellt sie eine zulässige Beschränkung der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs dar. Sie verstößt auch nicht gegen das europäische Diskriminierungsverbot, da sie als leistungsbezogene Preisregelung nicht zwischen verschiedenen Gruppen von Leistungsanbietern unterscheidet. Des Weiteren sieht die Forschungsgemeinschaft die HOAI in Übereinstimmung mit Zielen des europäischen Vergaberechts. Kritisch wird bewertet, dass das Leitmotiv der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage der HOAI (Dämpfung von Bau- und Mietpreisen, Abwägung von Auftragnehmerund Auftraggeberinteressen) sich nicht an den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) anerkannten Begründungen für Honorarordnungen orientiert. Die Forschungsgemeinschaft empfiehlt deshalb die Einarbeitung eines gemeinschaftsfesten Begründungskanons. Die Forschungsgemeinschaft analysiert im sechsten Abschnitt die wirtschaftliche Lage der Architektur- und Ingenieurbüros und stellt die Ergebnisse einer eigenen Trenderhebung vor. Insgesamt ergibt sich das Bild einer sich deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Situation der Architektur- und Ingenieurbüros und einer eindeutigen Abnahme der Honorar-Auskömmlichkeit. Für die wirtschaftliche Zukunft des Berufsstandes von großem Interesse ist der siebte Abschnitt zur leistungsgerechten Honorierung. Die Forschungsgemeinschaft unternimmt dort den Versuch, zu einer Verringerung der Anzahl der Tafelwerte und einer vereinfachten Ermittlung der anrechenbaren Kosten zu kommen. Dies geschieht durch eine aufwändige Überleitung der ursprünglichen Honorartafeln für Leistungen bei Gebäuden, bei der Tragwerksplanung und bei der technischen Ausrüstung in neue prozentuale Leitkurven. Der Versuch, die Seite 22 |

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derzeitigen Honorartafeln auf die kostenunabhängige Anrechnungsgrundlage Bruttogrundfläche umzurechnen, gelingt der Forschungsgemeinschaft in Ermangelung einer ausreichenden empirischen Grundlage jedoch nicht. Die Forschungsgemeinschaft sieht ferner die Notwendigkeit zur Erhöhung der Honorartafeluntergrenzen auf 60.000 Euro. Durch die vorgeschlagene höhere Untergrenze der Honorartafeln müssen für mehr Objekte Zeit- oder Pauschalhonorare vereinbart werden. Für die Zeithonorare unterbreitet die Forschungsgemeinschaft entsprechende Novellierungsvorschläge. Bei der Objektplanung von Gebäuden sollen die Kostengruppen (KG) 200, 500 und 600 keine Berücksichtigung mehr finden und die anrechenbaren Kosten gemäß der Formel KG 300 + 50% KG 400 ermittelt werden. Der aus diesem Verfahren resultierende Honorarverlust wurde bei der Aufstellung der neuen prozentualen Leitkurven berücksichtigt. Des Weiteren werden Mindest- und Höchstwertefaktoren für die unterschiedlichen Honorarzonen aus den zu verordneten Leitkurven errechnet. Für § 16 Abs. 1 reichen die Honorarzonenfaktoren von 0,65 (Zone I) bis 1,4 (Zone V). Der Mindestwert liegt bei 0,9, der Höchstwert beträgt 1,15. Dadurch kommt es zu einer größeren Spreizung der Honorarzonen als in den bisherigen Honorartafeln sowie zu einer Überlappung der Honorarzonen. Nach Ansicht der Forschungsgemeinschaft können so die Besonderheiten einzelner Objekte im Einzelfall besser verhandelt werden. Die auf diese Weise abgeleiteten Honorartafeln unterscheiden sich erheblich von den Honorartafeln der derzeit gültigen HOAI. Im Rahmen von Vergleichsberechnungen für einzelne Objekte ergeben sich Erhöhungen der Honorare im § 16 Abs. 1 von 1,95 Prozent bis 11,24 Prozent, im § 65 Abs. 1 von 20,49 Prozent bis 29,62 Prozent und im § 74 Abs. 1 von 1,02 Prozent bis 37,34 Prozent. Die bei Fachplanern zu beobachtende größere Steigerung der Honorare resultiert nach Ansicht der Forschungsgemeinschaft aus der deutlich größeren Degression der derzeit gültigen Honorartafeln für Fachplaner. Mit anderen Worten: Bei Architekten wurde durch die Erhöhung der Baukosten seit Aufstellung der Honorartafeln ein größerer Anteil der gestiegenen Bürokosten ausgeglichen als bei den Fachplanern. Die Forschungsgemeinschaft versteht ihren Statusbericht nicht als Abschluss, sondern vielmehr als Beginn einer Diskussion der Fachöffentlichkeit untereinander und mit dem Verordnungsgeber. (tw)

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Planen und Bauen mit gebührender Ordnung Eine gemeinsame Veranstaltung von BAK und BIngK mit dem Titel „Planen und Bauen mit gebührender Ordnung“ am 24. März 2003 im Berliner Abgeordnetenhaus ergab fast unisono: Alle Argumente führen zur HOAI. Prof. Dr. Johann Friedrich Henschel, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, erklärte, grundsätzlich stehe die Forderung nach einem schlanken Staat nicht gegen eine Gebührenordnung, da diese auf einen Erlass beschränkt und nicht mit einem staatlichen Überwachungssystem verbunden sei. Für die mittelständische Bauwirtschaft legte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband des deutschen Baugewerbes, ein klares Bekenntnis zur HOAI ab: „Die HOAI sorgt dafür, dass der Wettbewerb sich in erster Linie an Qualität orientiert.“ Von der HOAI profitiere aber nicht nur der Verbraucher, sondern auch die Bauwirtschaft – als Instrument der Zuordnung von Leistungspflichten helfe die HOAI, Schnittstellen abzugrenzen. Erich Herf, Vorstandsvorsitzender des Verbands privater Bauherrn, unterstrich die Leistung der HOAI für den Verbraucherschutz: „Wer billig plant, baut teuer!“ Die HOAI stehe für Leistungswettbewerb und einen „im Vorhinein berechenbaren, transparenten Preis“. Rudolf Steingen, Referatsleiter im Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, berichtete von einer Umfrage unter den Bauverwaltungen der Länder beziehungsweise deren Nachfolgeorganisationen, von denen sich keine für eine Abschaffung der HOAI ausgesprochen habe. Steingen bestätigte „den verwaltungsvereinfachenden Effekt der HOAI“ aus eigener Praxis: „Die HOAI erspart es der Bauverwaltung und auch den Architekten- und Ingenieurbüros, sich in jedem Einzelfall durch umfangreiche Ermittlungen mit der Frage des angemessenen Honorars auseinander setzen zu müssen. Nur Dr. Fridhelm Marx, Ministerialdirigent im BMWA, plädierte für die Abschaffung der HOAI als staatliche Gebührenordnung. Als Motive nannte er die Stärkung von Eigenverantwortung und Wettbewerbsfähigkeit. Seine Argumentation geriet in der von Prof. Peter Kaup, dem Präsidenten der Bayerischen Architektenkammer, moderierten Podiumsdiskussion jedoch unter starken Beschuss. Nicht nur die Podiumsteilnehmer äußerten sich kritisch. Aus dem Publikum meldete sich unter anderen die Bundestagsabgeordnete Franziska Eichstädt-Bohlig zu Wort: „Ich habe das Gefühl, Deregulierung ist hier Selbstzweck.“ BAK-Präsident Peter Conradi zog den Schluss: „Hier geht es um viel Ideologie und wenig Praxis.“ (cs)

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Argumente für die HOAI Seit der Ankündigung des BMWA im Februar 2003, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als verbindliches Preisrecht abschaffen und den Architekten- und Ingenieurkammern im Gegenzug die Veröffentlichung unverbindlicher Preisempfehlungen erlauben zu wollen, sind zur Unterstützung der politischen Gespräche mehrere Argumentationspapiere zum Erhalt und der Notwendigkeit einer Novellierung der HOAI veröffentlicht worden. Die Papiere, deren Inhalte nachfolgend zusammengefasst werden, können unter www.bak.de, Rubrik HOAI, abgerufen werden: •

Die Erhaltung der HOAI ist im öffentlichen Interesse: Die HOAI ist leistungsund nicht berufsbezogen. Sie schafft Rechtssicherheit und Kostentransparenz für den öffentlichen Bauherrn. Dank der HOAI kann die Entscheidung der Verwaltung zugunsten des wirtschaftlichsten Anbieters von Planungsleistungen auch gegenüber den Rechnungshöfen plausibel begründet werden. Die HOAI trägt somit zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bei. Des Weiteren ist die HOAI Bestandteil staatlicher Regelungen zur Qualitätssicherung im Planungs- und Baumarkt. Regelwerke wie die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW) oder die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) beziehungsweise die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sind dank der HOAI einfacher in der Anwendung.



Die Akteure im Planungsmarkt müssen eine Brücke zwischen den hohen Qualitätsanforderungen an die gebaute Umwelt (Schutz der Baukultur) und der schwierigen Vergleichbarkeit von Planungsleistungen schlagen (Preiskontrolle). Die HOAI leistet hier einen wesentlichen Beitrag, indem sie den Fokus auf einen permanenten Leistungswettbewerb legt. Sie ist damit eine Basis für eine hohe Planungsqualität und den Erhalt der Baukultur. Planungen zu Dumping-Preisen im Gefolge eines gnadenlosen Preiswettbewerbs können dagegen über nahe liegende Lösungen nicht hinausgehen.



Planungsleistungen sind Vertrauensgüter, die im Vorfeld der Erbringung nur schwer zu beschreiben und zu bewerten sind. Die HOAI hilft Bauherren bei der Preisfindung und legt den Focus des Wettbewerbs zwischen Architekten beziehungsweise Ingenieuren auf die Frage nach der besten Leistung.



Architekten und Ingenieure agieren als treuhänderische Sachwalter des Bauherrn. Dazu müssen sie in ihrem Handeln frei von eigenen ökonomischen Interessen sein. Eine auskömmliche Honorarordnung schafft die Grundlage für die Unabhängigkeit von Architekten und Ingenieuren.



Die HOAI ist eine sinnvolle Regelung für den freien europäischen Binnenmarkt. Sie gewährleistet Transparenz und legt die Basis für eine hohe BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Planungsqualität. Damit fördert sie das Vertrauen der Verbraucher und erhöht somit den Anreiz zum vermehrten Anbieten / Erwerb grenzüberschreitender Planungsleistungen. •

Die HOAI ermöglicht in einem gewissen Rahmen Preiswettbewerb zwischen Architekten beziehungsweise Ingenieuren. Die Spreizung zwischen Mindest- und Höchstsatz geht bis zu zwanzig Prozent. Der starke Wettbewerb zwingt Architekten und Ingenieure zu Zugeständnissen, aber er führt nicht zu einer weit verbreiteten Nichteinhaltung der HOAI.



Die Akzeptanz der HOAI innerhalb des Berufsstandes ist hoch. Befragungen der Architektenkammern haben ergeben, dass zwischen 86 und 94 Prozent der Architekten die erbrachten Planungsleistungen nach der HOAI abgerechnet haben. Zwischen 96 und 98 Prozent der Architekten betrachten einen Wegfall der rechtsverbindlichen HOAI als betriebswirtschaftlichen Nachteil.



Die HOAI erfüllt in ihrer jetzigen Fassung nicht ausreichend die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherschutz. Der Berufsstand der Architekten ist dringend an einer Reform der HOAI interessiert. Dazu hat die BAK in Fachkreisen und gegenüber dem BMWA bereits eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht. Die Teilnahme der BAK an der Lenkungsgruppe zum Statusbericht zeigt ebenfalls in diese Richtung. (tw)

Eckpunkte einer HOAI-Novelle Die BAK hat Vorschläge zu einer HOAI-Novelle erarbeitet, die mit der BIngK und dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) abgestimmt worden sind. Danach sollen alle Vorschriften, die sich nicht ausschließlich auf die Festlegung von Honoraren beziehen, gestrichen werden. Sämtliche allgemeine Regelungen sollen in einem systematischen Allgemeinen Teil zusammengefasst werden. Die jeweiligen Fachteile, die möglichst einheitlich gegliedert sein sollen, werden dann nur noch fachspezifische Regelungen enthalten. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten würde vereinfacht, die Honorarbestimmung durch eine vereinfachte Ermittlung der Honorare transparenter und die Honorartafeln neu strukturiert und an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Bezüglich der vier Forderungen des Deutschen Bundesrates von 1995 (Abkopplung der Honorare von den endgültigen Baukosten, stärkere Anreize zum Kosten sparenden und innovativen Bauen, Einführung einer Bonus/MalusRegelung, Spreizung der Honorartafeln) existieren folgende Novellierungsvorstellungen: Seite 26 |

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Zum ersten soll das Honorar auf der Grundlage der zwischen Auftraggeber und Architekten / Ingenieuren abgestimmten Kostenberechnung als Pauschalhonorar festgelegt werden. Die endgültigen Baukosten wären damit nicht mehr Grundlage des Honorars. Im Falle nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Änderungen muss dann eine Anpassung des Pauschalhonorars erfolgen. Zum zweiten sollen Maßnahmen zur Kostensicherheit als wichtige Planungsaufgabe in allen Leistungsbildern und allen Leistungsphasen verstärkt verankert werden. Dadurch könnte das Interesse der Auftraggeber an möglichst niedrigen Kosten noch stärker berücksichtigt werden. Innovationen, die zukunftsweisend sind und die Nachhaltigkeit und das Energiesparen fördern, sollen gesondert honoriert werden. Zum dritten würde als ein Instrument zur Baukostensenkung die Möglichkeit geschaffen, Abweichungen von den vereinbarten Baukosten mit Zubeziehungsweise Abschlägen zum Honorar innerhalb der Höchst- und Mindestsätze zu versehen. Schließlich würde mittels einer größeren Spreizung der Mindest- und Höchstsätze ein größerer Verhandlungsspielraum für die Bauherren erreicht. Dabei bleibt das Mindesthonorar das auskömmliche Honorar. Die bisherigen Inhalte der Leistungsphasen müssen den heutigen Anforderungen angepasst werden (zum Beispiel verstärkte Kostenkontrolle). Die Leistungsphasen sollen teilweise zusammengefasst, neu gegliedert und aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang könnten die einzelnen Leistungsphasen fachübergreifend besser aufeinander abgestimmt werden. Grundsätzlich soll an der Zweiteilung von Grundleistungen und besonderen Leistungen festgehalten werden. Als ein neues Element zur Förderung von Existenzgründern könnte eine Möglichkeit zur Vereinbarung entsprechender Sonderkonditionen für junge Architekten und Ingenieure aufgenommen werden. Dies sollte allerdings außerhalb der HOAI geregelt werden. In einem Punkt sind sich schließlich alle Beteiligten einig: In ihrer geltenden Fassung ist die HOAI unübersichtlich und für den Anwender kaum zu handhaben. Eine grundlegende Überarbeitung ist deshalb unerlässlich. (tw)

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WETTBEWERBS- UND VERGABEWESEN

Verschlankung des Vergaberechts Im Februar 2003 hat die Bundesregierung beschlossen, das deutsche Vergaberecht zu vereinfachen. Der Presseerklärung der Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss war zu entnehmen, dass dies durch eine Zusammenführung der „unbedingt erforderlichen Regeln“ aus der Vergabeverordnung, der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), der VOB und der VOF in eine einzige neue Regelung geschehen soll. Die Begründung – Entbürokratisierung, Entlastung der Wirtschaft sowie Erleichterung öffentlicher Investitionen – klingt bestechend. Die BAK sieht diesen Vereinfachungsansatz jedoch ausgesprochen kritisch. Die Architektenschaft hat sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass für die Vergabe von Aufträgen an Architekten leistungsspezifische und sachgerechte Sonderregeln entwickelt werden. Diese Regeln sind in Form der VOF erst vor wenigen Jahren in Kraft getreten, haben sich aber seither hervorragend bewährt. Es ist zu befürchten, dass die Zusammenlegung der Vorschriften für die Vergabe von Bau-, Liefer- und freiberuflichen Leistungen auch dort zu Verlusten führen kann, wo es aus Sicht der BAK um wesentliche Besonderheiten der Vergabe von Architektenleistungen geht. Dies sind insbesondere die Möglichkeiten der Nutzung des Verhandlungsverfahrens, die besonderen Vergabekriterien sowie die ausführlichen Regeln über Planungswettbewerbe. Ein Gesetzesentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Die BAK begleitet jedoch das Reformvorhaben bereits jetzt mit größter Aufmerksamkeit. (tm) Legislativpaket öffentliches Auftragswesen Die BAK begleitet seit Mitte der Neunziger Jahre die umfassende Novellierung des europäischen Vergaberechts, das seinerseits die wesentliche Grundlage für das deutsche Vergaberecht darstellt. Zielsetzung der berufspolitischen Arbeit der BAK war und ist es insbesondere, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Regelungen zu verteidigen, die den spezifischen Erfordernissen der Architektenleistung gerecht werden. Im Kern handelt es sich dabei um die in der VOF geregelten Besonderheiten: Nutzung des Verhandlungsverfahrens, Regeln über Architektenwettbewerbe sowie durch die HOAI nach unten gezogene Preisgrenzen. Daneben galt es zu verhindern, dass bestimmte neue Verfahrenstypen wie die elektronische Auktion und der wettbewerbliche Dialog für die Vergabe von Aufträgen an Architekten geöffnet werden. Diese Verfahren waren – auch von der europäischen Architektenschaft, vertreten im Architects’ Council of Europe Seite 28 |

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(ACE) – als ausbeuterische Verfahren und Durchbrechung der Honorierungsgrundsätze gebrandmarkt worden. Darüber hinaus mussten zahlreiche einzelne Änderungsvorschläge bekämpft werden. Eine herausragende Stellung nahm hier das vorgesehene Verbot der Unterbeauftragung geistig-schöpferischer Leistungen ein, das für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens das Ende des Generalplanermodells bedeutet hätte. Nach derzeitigem Stand konnte die Ausgestaltung der neuen europäischen Richtlinie in wichtigen Punkten in die richtige Richtung gelenkt werden. Gebührenordnungen der Architekten sind ausdrücklich als Korrektiv zum Preiswettbewerb gebilligt worden, geistigschöpferische Leistungen wurden aus dem Anwendungsbereich der elektronischen Auktion herausgenommen, das Verbot der Unterbeauftragung wurde gestrichen, der Anwendungsbereich des wettbewerblichen Dialogs wurde stark eingeschränkt. Nicht möglich war jedoch die Aufnahme einer zwingenden Regelung zur Trennung von Planung und Ausführung in die Richtlinie, da hier der Gemeinschaftsgesetzgeber seine Zuständigkeit als überschritten ansieht. Insofern wurde aber klargestellt, dass es dem nationalen Gesetzgeber unbenommen ist, solche verbindlichen Regelungen aufzustellen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird zum Ende des laufenden Jahres erwartet. Damit ist die politische Arbeit der BAK nicht beendet, sondern beginnt auf anderer Ebene: Im kommenden Jahr wird es darum gehen, für eine sachgerechte Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deutsche Recht zu sorgen. (tm) Architektenwettbewerbe Bedarf es zur Förderung des Wettbewerbswesens neuer Wettbewerbsregeln? Diese Fragestellung ist über lange Zeit im BAK-Vorstand äußerst kontrovers geführt worden. In mittlerweile drei Bundesländern sind die so genannten Regeln für Architektenwettbewerbe (RAW) anstelle der GRW 1995 getreten beziehungsweise ergänzen diese. Gleichwohl bestand immer Einigkeit im BAKVorstand, dass eine Zersplitterung der Wettbewerbsregeln in der Bundesrepublik Deutschland wenig wünschenswert ist und deshalb nach einem neuen gemeinsamen Modell gesucht werden muss. Die Architektenkammern der Länder haben sich mittlerweile darauf verständigt, dass die GRW 1995 einer grundlegenden Strukturnovelle unterzogen werden sollen, um eine funktionsfähige Basis für eine künftige einheitliche, von allen Kammern getragene Wettbewerbsordnung zu schaffen. Der BAK-Präsident ist mit diesem Anliegen an den zuständigen Bundesminister Stolpe (BMVBW) herangetreten. Darüber hinaus ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die die Strukturnovelle inhaltlich vorbereitet. Die Eckpunkte der Strukturnovelle sollen im Herbst vorgelegt werden. (tm) BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Public Private Partnership Bundeskanzler Schröder richtete aufgrund der Forderung der Vertreter der Bauwirtschaft im Nachgang zum Branchendialog 2001 beim BMVBW einen Lenkungsausschuss ein, um das Thema PPP und dessen Auswirkungen auf die deutsche Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich zu untersuchen. BAK-Vizepräsident Hoffmann vertritt die BAK in diesem Ausschuss. Ferner wurde vom BMVBW ein Gutachterteam damit beauftragt, die Rahmenbedingungen für PPP-Maßnahmen im öffentlichen Hochbau zu analysieren, einen Leitfaden zu erstellen und die Einrichtung eines Kompetenzzentrums vorzubereiten. Aufgrund der Notwendigkeit, die Rolle der Architekten in den zunehmenden PPP-Verfahren zu bestimmen, hat eine BAK-Projektgruppe unter Vorsitz von Peter Stahrenberg, Niedersachsen, ein Positionspapier als Argumentationshilfe erarbeitet sowie erste Vorschläge zur Durchführung von Planungsleistungen in PPP-Verfahren erstellt. Ferner wird nunmehr auf Beschluss des BAKVorstandes vom 25. Juni 2003 eine Arbeitshilfe (Handbuch) erstellt werden, um die möglichen Aufgaben der Architekten bei der Durchführung von PPPVerfahren zu erläutern. Gleichzeitig sollen damit die Architekten in die Lage versetzt werden, kompetent Vor- und Nachteile von PPP-Verfahren gegenüber insbesondere kommunalen Auftraggebern zu erörtern. Dabei werden die Erkenntnisse des BMVBW-Gutachtens, welches zur Zeit als Entwurf in der Endfassung vorliegt, verwendet. (tp)

BERUFSPRAXIS Die wirtschaftliche Lage der Architekten Die wirtschaftliche Lage der Architekten ist sehr stark mit der Entwicklung der privaten und der öffentlichen Bauinvestitionen verbunden. Die seit Mitte der Neunziger Jahre zu beobachtende Talfahrt der Bauinvestitionen hat sich auch im Berichtszeitraum fortgesetzt. Auch für die Jahre 2003 und 2004 ist nicht mit einer Trendwende beim Bau zu rechnen. Mit minus 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr sanken die Bauinvestitionen im Jahr 2002 ähnlich stark wie schon im Jahr zuvor. Dabei erstreckte sich die Schrumpfung auf alle Sparten (Wohnungsbau, Gewerblicher Bau, Öffentlicher Bau). Die Wirtschaftsforschungsinstitute begründen die schlechte Prognose im Wohnungsbau für die Jahre 2003 und 2004 mit den noch erheblichen Überkapazitäten sowie den weiterhin unsicheren Arbeitsplatz- und EinkommensperSeite 30 |

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spektiven im Gefolge der generell unbefriedigenden konjunkturellen Lage. Angesichts der verhaltenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der nach wie vor hohen Leerstände bleibt auch der Wirtschaftsbau trotz eines günstigen Zinsumfeldes abwärts gerichtet. Ebenso sinken die öffentlichen Bauinvestitionen weiter, da der Konsolidierungsdruck auf die Haushalte in den kommenden Jahren anhalten wird. Die schwierige Lage der Planungs- und Bauwirtschaft spiegelt sich auf dem Arbeitsmarkt für Architekten wider. Gegenüber dem Vorjahr ist die Arbeitslosigkeit im Jahr 2002 um über siebzehn Prozent gestiegen und erreichte mit rund 10.500 arbeitslosen Ingenieuren für Architektur und Stadtplanung nie gekannte Höchststände. Im ersten Halbjahr 2003 ist die Arbeitslosigkeit wiederum um zehn Prozent gestiegen. Besonders hart betroffen sind Ingenieure für Hochbauarchitektur und Innenarchitektur. Ein Rückgang der Arbeitslosigkeit konnte lediglich bei den Ingenieuren für Landschaftsarchitektur festgestellt werden. Bei Ingenieuren für Stadt- und Regionalplanung blieb die Arbeitslosigkeit nahezu konstant. Mit einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosenquote auf knapp unter zehn Prozent haben sich die Architekten und Stadtplaner (inklusive der nicht in die Kammerlisten eingetragenen Ingenieure) deutlich vom Durchschnitt der Freien Berufe entfernt. Besonders angespannt ist die Lage bei den Hochbauarchitekten. Hier stieg die Arbeitslosigkeit zwischen den Referenzmonaten September 2001 und September 2002 um 19,3 Prozent an. Im gleichen Zeitraum nahm die Anzahl der arbeitslosen Innenarchitekten um 30,2 Prozent und die Anzahl der arbeitslosen Stadtplaner um 0,4 Prozent zu. Nur bei der relativ kleinen Fachgruppe der Landschaftsarchitekten sank die Arbeitslosigkeit um 17,3 Prozent. Aktuelle Arbeitslosenzahlen sind abrufbar unter www.bak.de, Rubrik Daten und Fakten, Unterrubrik Arbeitsmarkt. (tw) Tagung Wohnarchitektur Unter der Überschrift „Nutzeransichten. Wohnarchitektur zwischen Nachhaltigkeit und Publikumsgunst“ hatten der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, die Schader-Stiftung und die BAK im Rahmen der Initiative Architektur und Baukultur für den 19. Mai 2003 zu einer Tagung ins Kölner Wallraf-Richartz-Museum eingeladen. Armin Hentschel präsentierte eine Untersuchung über Wohnarchitektur aus Sicht ihrer Nutzer: Knapp ein Drittel von 1600 Befragten in acht deutschen Städten wählten das Gartenhofhaus – einen ebenerdigen Haustyp, bei dem die Wohnräume einen Garten oder Gartenhof umschließen – zum beliebtesten Grundriss. Hentschel, Geschäftsführer des in Potsdam ansässigen Instituts Für Soziale Stadtentwicklung, erklärte das überraschende Ergebnis so: „Entscheidend ist eine BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Verbindung von naturbezogenem Öffnen der Wohnung einerseits und von Abschließung nach außen andererseits.“ Siegfried Apfel (Schwäbisch Hall) betonte, die Bedürfnisse der Kunden seien in der Immobilienwirtschaft wenig erforscht. Folge seien „am Bedarf vorbei geplante Objekte“. Einen ähnlichen Befund skizzierte Prof. em. Tom Sieverts (S.K.A.T. Architekten und Stadtplaner Bonn) für den Städtebau, der die Suburbanisierung als eigentliche Dynamik lange ignoriert habe. Das von Apfel ebenfalls angesprochene Auseinanderfallen von Fach- und Publikumsurteil ließ sich in Köln allerdings nicht beobachten. Im Gegenteil: Ein Architektur-Quartett mit Rainer Haubrich (DIE WELT, Berlin), Hans-Otto Kraus (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, Aachen), Bernd Matthies (DER TAGESSPIEGEL, Berlin) und Dr. Werner Sewing (Universität der Künste, Berlin) diskutierte drei Wohnbauprojekte. Zu ihnen zählte ein Gartenhofhaus in Ravensburg von Peter Faller und Hermann Schröder aus dem Jahr 1969, dessen „richtiges Verhältnis zwischen familiärer Abgeschlossenheit und Außenkontakt“ (Matthies) das Quartett einhellig lobte. Das Quartett bestätigte auch ein weiters Ergebnis der Nutzerbefragung, nämlich die differenzierte Nachfrage. Das Loftgebäude Kölner Brett von Arno Brandlhuber und Bernd Kniess aus dem Jahr 2000 sei ein neuer Ansatz für eine junge urbane Zielgruppe. Ob schließlich der Umbau eines Plattenbaus in Leinefelde von Stefan Forster aus dem Jahr 2002 eine Lösung auf lange Sicht ist, blieb umstritten. Der Kulturhistoriker und Essayist Prof. em. Gert Selle legte schließlich überzeugend dar, dass Wohnen eine „Lebensgeste auch ohne Architektur“ ist, die auf „Abschottung gegen ein Außen“ und „Gerichtetheit auf ein Innen“ zielt. Die Fähigkeiten der Bewohner, mit beschränkten Möglichkeiten fertig zu werden und an realen Objekten ihre Phantasien zu verwirklichen, seien weithin unbekannt und ungenutzt. (cs) Nachhaltigkeit in Architektur und Städtebau Die Aktivitäten der EU und des Bundes zeigen, dass zukünftig eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ erforderlich wird. Die Schwerpunkte, die auch in der von der Bundesregierung am 17. April 2003 beschlossenen „Nationalen Strategie für eine Nachhaltige Entwicklung“ beschrieben werden, liegen zum einen in der Stadt- und Raumplanung (Zersiedelung, Flächenverbrauch, Stadtumbau, Mobilität) und zum anderen in der energetischen Gebäudeplanung. a) Stadt- und Raumplanung

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Mit dem Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) werden gemeinschaftsrechtliche Vorgaben (Plan-UP-RL und Projekt-UVP-RL) für die Umweltprüfung in die Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) zur Bauleitplanung integriert, um hierbei die Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren zum Trägerverfahren für alle umweltrelevanten Prüfungen zu machen. Anlässlich dieser notwendigen Gesetzesnovelle werden Maßgaben und Instrumentarien zur Stärkung der Innenentwicklung von Städten und für den Stadtumbau überlegt. Die vom BAK-Ausschuss für die Belange der Stadtplaner unter Federführung des Vertreters der Stadtplaner im Vorstand, Christfried Tschepe, erarbeitete BAK-Stellungnahme ist auf der Website der BAK www.bak.de, Rubrik Pressefenster, Unterrubrik Stellungnahmen abrufbar. Das EAG Bau findet sich unter www.bmvbw.de/Bauwesen-Staedtebau-undRaumordnung-.320.15333/Europarechtsanpassungsgesetz-Bau-EAG-Bau.htm In der Veranstaltung „Wie viele Quadratmeter braucht der Mensch?“ am 30. Juni 2003, zu der Dr. Volker Hauff, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung, und BAK-Präsident Peter Conradi geladen hatten, wurde über Nachhaltigkeit und Flächeninanspruchnahme sowie die Zukunft von Stadt und Land diskutiert. Die Veranstaltung zeigte, dass eine weitere intensive Auseinandersetzung notwendig ist. b) Energetische Gebäudeplanung und Lebenszykluskosten Auf der europäischen Ebene befindet sich Nachhaltigkeit im Bereich des Bauwesens zurzeit mit der am 16. Dezember 2002 beschlossenen Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und mit der Erarbeitung der ISO-Norm „Sustainability in building construction – Sustainability indicators“ in der konkreten Umsetzung. Des Weiteren gibt es eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission „Sustainable Construction Methods und Techniques“ und eine ACE-Taskforce „Sustainable Architecture“. Auf bundesdeutscher Ebene ist aktuell die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu begleiten, die in den nächsten zwei Jahren erfolgen muss. Gefordert wird ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz, der Referenzwerte wie gültige Rechtsnormen und Vergleichskennwerte enthalten muss, um den Verbrauchern einen Vergleich und die energetische Beurteilung eines Gebäudes zu ermöglichen. Das BMVBW strebt im ersten Schritt an, auf Grundlage des Energiebedarfsausweises zur Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Gebäudepass für Wohngebäude zu entwickeln, der um die in der EU-Richtlinie geforderten Maßgaben ergänzt ist. Problematisch ist die kurzfristige Erfassung des Gebäudebestandes. Bewertungsmaßstäbe hierfür und Methoden zur Berechnung von künstlicher Beleuchtung fehlen und werden derzeit durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) erarbeitet. Die Deutsche BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Energie-Agentur (dena) engagiert sich ebenfalls für einen bundeseinheitlichen Energiepass und hat bereits ein Muster entwickelt, das in einem Feldversuch getestet werden wird, der im Herbst 2003 starten soll. In voraussichtlich zehn Gemeinden werden verschiedene Berechnungsverfahren, die Umsetzbarkeit für den Bestand, die Qualifikationsanforderungen an den Aussteller des Energiepasses und die Akzeptanz des Wohnungseigentümers untersucht. Die europäische Normarbeit wird über einen Spiegelausschuss beim DIN begleitet. Aufgabe ist die Erarbeitung einer Stellungnahme zur Nomenklatur, um „Building Performance“ in Ökonomie, Ökologie und Soziokultur einzubinden und eine Form zu finden, Nachhaltigkeit qualifizieren und quantifizieren zu können. Ein Bestandteil der Diskussion ist die Betrachtung eines Gebäudes über dessen gesamte Lebensdauer. Das BMVBW hat deshalb einen „Runden Tisch“ eingerichtet, der sich im Schwerpunkt damit beschäftigt, die Faktoren und die dazugehörigen Datengrundlagen zu definieren, um Lebenszykluskosten von Gebäuden in Planung umsetzen zu können. Im November 2002 wurde durch das BMBF über die Helmholtz-Gemeinschaft unter Federführung des Forschungszentrums Karlsruhe das „Deutsche Netzwerk Lebenszyklusdaten“ gestartet, mit dem das Know-how zu Bereitstellung und Nutzung von Life Cycle Inventory Daten innerhalb Deutschlands gebündelt, harmonisiert und für die praktische Anwendung nutzbar gemacht werden soll. Ein Begleitkreis „Nutzersichten Bau“ wurde mit dem Hauptanliegen, dass Daten dem Planungsprozess entsprechend aufbereitet und zudem „weiche“ Faktoren wie Gestalt- und Umfeldqualitäten berücksichtigt werden, von der BAK mitinitiiert. Um die Entwicklungen zum Thema Nachhaltigkeit verfolgen und beeinflussen zu können, ist die BAK an fast allen vorgenannten Gremien mit Vertretern beteiligt. (ha) Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen Die Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen, an der zwischenzeitlich 24 Verbände beteiligt sind, wurde Ende Oktober 2001 vom BMVBW gestartet. Über eine Lenkungsgruppe werden die Inhalte der Initiative, die Arbeit des Kompetenzzentrums sowie gemeinsame Aktivitäten abgestimmt. Die Gruppe der Planerverbände wird durch die BAK vertreten. Angegliedert sind das BBR als Geschäftsstelle sowie das Kompetenzzentrum „kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“, das vorhandene Fachinformationen, die unter anderem von den Verbänden eingebracht werden, bündeln, aufbereiten und Interessierten zur Verfügung stellen soll. Die unter Mitwirkung der BAK erarbeitete „Hausakte“ wird vom BMVBW erfolgreich vertrieben. Eine zweite Druckauflage erfolgte. Seite 34 |

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In Vorbereitung befinden sich derzeit „Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen“ für schlüsselfertige Ein- und Zweifamilienhäuser und eine „Online-Datenbank für kostengünstig und qualitätsbewusst erstellte Einund Zweifamilienhäuser“. Neben der Virtuellen Darstellung eines Hauses und seiner Teile sowie Anleitungen zur Beurteilung für den Bauherrn sollen beispielhafte, gebaute Projekte veröffentlicht werden, die über Wettbewerbe beziehungsweise Preise bereits ausgezeichnet wurden. Gewünscht ist, dass die Verbände und Kammern die Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen in ihre Messebeteiligung einbeziehen. Die umfänglichen Informationsmaterialien des Kompetenzzentrums für Bauherren stehen hierfür zur Verfügung. (ha) Barrierefreies Bauen Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG) am 1. Mai 2002 wurden erstmals bundesweit konkrete Ziele verankert, um Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Im „Europäischen Jahr der Behinderten“ 2003 erhält das Thema Barrierefreies Bauen durch Zusammenfassung der DIN 18024 und 18025 zur DIN 18030, die als Entwurf der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt wurde, verstärkt Aktualität. Ausgangspunkt zur Bearbeitung der DIN 18030 war neben der inhaltlichen Aktualisierung, dass eine Vereinfachung der Handhabung durch Wegfall der Zersplitterung in mehrere Normen erreicht und Barrierefreiheit mit möglichst geringen Mehrkosten realisierbar wird. Die BAK sieht diese Ziele mit dem vorliegenden Normentwurf nicht erreicht, insbesondere fehlen eine klare Gliederung und schlüssige Formulierungen, die unter anderem die Einführung als technische Baubestimmung in die Landesbauordnungen ermöglichen. Näheres ist der BAK-Stellungnahme zu entnehmen, abrufbar auf der Website www.bak.de, Rubrik Pressefenster, Unterrubrik Stellungnahmen. Zum Entwurf zur DIN 18030 hat es eine Vielzahl von Einsprüchen gegeben, so dass die Anhörung der Einsprecher durch das DIN von Juni auf Oktober 2003 verschoben wurde. (ha) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen (SiGeKo) Seit nunmehr fünf Jahren ist die Baustellenverordnung (BaustellV) in Kraft. Um nähere Erläuterungen zu den Aufgaben und Pflichten gemäß dieser Verordnung zu geben, hat im Herbst 2001 das damalige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) eingesetzt, der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen BAK-Jahresbericht 2002/2003

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(RAB) erarbeitet, die den Stand der Technik darstellen. Der ASGB tagt in der Regel halbjährlich und hat in seiner letzten Sitzungen am 18. Juni 2003 und am 27./28. März 2003 wieder Regeln, Änderungen und Ergänzungen beschlossen: Neben Ergänzungen in den RAB 10 „Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffsbestimmungen der BaustellV)“ und RAB 30 „Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu §3 BaustellV)“ wurde neu aufgestellt die RAB 32 „Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu §3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)“. Nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurden die Anlagen A „Leitfaden“ und B „Beispiele“ zur RAB 31 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan“. Die BAK ist mit Vertretern im ASGB und an der Bearbeitung der RAB beteiligt, die häufig sehr konfliktreich und langwierig ist. Um die Fortbildungsträger über die Entscheidungsprozesse des ASGB zu informieren und deren Erfahrungen mit der Schulung von Koordinatoren zu sammeln, findet ein- bis zweimal pro Jahr ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin organisiertes Treffen statt, an dem regelmäßig auch Architektenkammern teilgenommen haben. Von Juni bis Oktober 2003 wird von den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und den Unfallversicherungsträgern die Schwerpunktaktion „Netzwerk Baustelle“ durchgeführt. Ziele sind die Aufklärung und Beratung über die Baustellenverordnung und Baustelleninspektionen zur Evaluation der Umsetzung der Baustellenverordnung. (ha) Projekt Baunebenrecht des Bundes Das Forschungsprojekt „Zusammenstellung des gebäudebezogenen Baunebenrechts des Bundes sowie Entwicklung von Vorschlägen zu seiner Vereinfachung und Vereinheitlichung“, vom BMVBW an das Deutsche Institut für Urbanistik (DifU) im Rahmen der Initiative Architektur und Baukultur vergeben, wurde im Dezember 2002 abgeschlossen. Die Erarbeitung hat eine Arbeitsgruppe begleitet, der Vertreter der Bundes- und Landesministerien, des Deutschen Städte- und Landkreistages, der Bauaufsichtbehörden, Kammern und Verbände angehörten. Das Projekt konzentrierte sich zwar auf Bundesrecht, dennoch wurde in die Erarbeitung einbezogen, dass die Summe des Baunebenrechts nicht nur aus Bundesrecht, sondern – mindestens ebenso wichtig – aus Landesrecht und einer Vielzahl inkorporiertem untergesetzlichen Regelwerken besteht. Als Ergebnis wurden Empfehlungen an die Bundesregierung und den Gesetzgeber formuliert. Dabei handelt es um die Forderung, dass zur Herstellung von mehr Übersichtlichkeit und Eindeutigkeit, die in den Bereich des Baunebenrechts inSeite 36 |

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korporierten Regeln der Technik in dafür geeigneten Bereichen als „eingeführte Regeln der Technik“ deklariert und amtlich veröffentlicht werden sollten. Diese Listen sollten wie bei den technischen Baubestimmungen zu den Landesbauordnungen abschließend sein. Dabei ist darauf zu achten, dass der Gesetzgeber für Haftung und Qualität Grund-, nicht jedoch Edelstandards festlegt. Weiterhin wurde festgestellt, dass es im Rahmen des derzeit stattfindenden Übergangs von konventioneller zu elektronischer Texterfassung und Publikation dringend einer Koordinierung bedarf. Normerfassung nach innen und Normvermittlung außen müssen in einem kompatiblen und durchsichtigen System erfolgen. Die Anregung der BAK zu einer einheitlichen Rechtsdatenbank mit allem baurelevanten Bundes-, Landes- und Ortsrecht wurde vom BMVBW aufgegriffen. So ist bereits über die bundeseigene Juris GmbH das gesamte Bundesrecht zusammengestellt. Geplant ist, auch das Landesrecht einzubeziehen und das komplette Angebot im Internet – gegen Entgelt – zur Verfügung zu stellen. Wie Übersichtlichkeit im Baunebenrecht hergestellt werden kann, bleibt in der Diskussion. Anlässlich des „Masterplans Bürokratieabbau“ hat die BAK vorgeschlagen, anhand des zeitlichen Ablaufs eines Planungs- und Bauvorhabens die jeweils zu berücksichtigenden Gesetze und Verordnungen zu identifizieren und deren Einfluss auf die wirtschaftliche und zeitliche Effizienz des Vorhabens zu bewerten. (ha) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anlass zur Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die derzeit im Entwurf vorliegt, war die Anpassung an europäische Richtlinien, gleichzeitig hat sich der Gesetzgeber zum Ziel gesetzt, Betrieben durch flexible Grundvorschriften Spielraum für an ihre Situation angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen zu geben. Dies führt zu einer Neustrukturierung der ArbStättV und zum Wegfall der Arbeitsstättenrichtlinien, die durch technische Regeln, erarbeitet von einem neu einzurichtenden „Ausschuss für Arbeitsstätten“, ersetzt werden sollen. Die Übergabe von staatlicher Verantwortung an die Privatwirtschaft lässt eine Flut von Regelungen erwarten, wie Erfahrungen zum Beispiel mit dem Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen oder dem DIN zeigen. Zudem ist ungeklärt, wie die Interessen der Architekten im „Ausschuss für Arbeitsstätten“ vertreten sein werden, da in der Regelungssystematik des Arbeitsschutzes nur die Institutionen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung bekannt sind.

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Die BAK hat ihre Bedenken mehrfach dem BMWA vorgetragen. Die BAKStellungnahme ist im Internet abrufbar unter www.bak.de, Rubrik Pressefenster, Unterrubrik Stellungnahmen. (ha) Wohnflächenberechnungsverordnung Auf Grund des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts ist die Bundesregierung nach Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zur Berechnung der Grundflächen und zur Anrechenbarkeit von Wohnflächen zu erlassen. Im Vorfeld des Referentenentwurfs hatte die BAK im Rahmen einer Sachverständigenkommission das BMVBW aufgefordert, bei der Erarbeitung der Verordnung auf einheitliche Regeln zur Berechnung und Bewertung von Wohnfläche sowie auf eine Abstimmung mit der DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken“ zu achten, um auf dem Wohnungsmarkt mehr Transparenz herzustellen und wegen der dann nicht mehr erforderlichen Mehrfachberechnungen im Planungsprozess einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Im Referentenentwurf, der sich im Wesentlichen an der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) orientiert und nur rudimentär Anpassungen an Berechnungsregeln der DIN 277 enthielt, konnten von der BAK weitere Angleichungen erreicht werden. Der Vorschlag der BAK, eine Trennung von Berechnung und Bewertung der Flächen vorzunehmen und damit die DIN 277 als eine bundeseinheitliche Berechnungsregel auch auf den Wohnungsbau zu übertragen, wurde unter anderem wegen der Gegenwehr der Wohnungswirtschaft vom BMVBW nicht aufgegriffen. Die BAK-Stellungnahme ist im Internet abrufbar unter www.bak.de, Rubrik Pressefenster, Unterrubrik Stellungnahmen. (ha)

EUROPA / INTERNATIONALES Dienstleistungsliberalisierung im Binnenmarkt Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat ihre Binnenmarktstrategie für den Zeitraum 2003 bis 2006 veröffentlicht. Seit Ende 1992 hat der Binnenmarkt 2,5 Mio. neue Arbeitsplätze und einen Wohlstandsgewinn von 877 Mrd. Euro geschaffen. Die Strategie in Form eines ZehnPunkte-Plans soll nun eine Antwort auf die Herausforderung der EUSeite 38 |

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Erweiterung liefern und Europa auf Kurs halten, damit sich die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt entwickelt. Gerade im Bereich der Dienstleistungsmärkte besteht bei der europäischen Integration jedoch noch Nachholbedarf. Der Ausbau der Dienstleistungsmärkte bildet daher einen Schwerpunkt für die nächsten Jahre. Zum Jahreswechsel 2003 beabsichtigt die Europäische Kommission, eine allgemeine Dienstleistungsrichtlinie vorzuschlagen, die auf gegenseitiger Anerkennung, Verwaltungszusammenarbeit, nötigenfalls Harmonisierung sowie auf der Förderung europäischer Verhaltenskodizes in der Dienstleistungswirtschaft basiert. Diese Dienstleistungsrichtlinie ist eingebettet in einen Aktionsplan für bessere Rechtsetzung. Damit soll der Frage nachgegangen werden, welche „legislative Architektur“ sich für den Binnenmarkt am besten eignet, um eine Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds zu erreichen. Aufgenommen wird auch der Vorschlag des Europäischen Parlaments, alle neuen nationalen Vorschriften auf ihre Binnenmarkttauglichkeit hin zu überprüfen, um Konflikte mit dem Binnenmarktrecht zu vermeiden. Für den Bereich der Public Private Partnerships wird die Europäische Kommission klarstellen, wie die Wettbewerbsregeln und die Vorschriften über staatliche Beihilfen anzuwenden sind. Sie wird hierzu ein Grünbuch veröffentlichen, wie die Vereinbarkeit derartiger Partnerschaften mit den Vorschriften im öffentlichen Vergabewesen sichergestellt werden kann. Für das öffentliche Beschaffungswesen wird die Europäische Kommission bis 2004 einen Aktionsplan vorschlagen, mit dem erreicht werden soll, dass bis 2006 ein beträchtlicher Teil der Beschaffungstransaktionen elektronisch abgewickelt wird. Bis 2010 soll die elektronische Auftragsvergabe die Regel sein. Die Binnenmarktstrategie fordert ferner, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit im Rahmen der eingerichteten Netze für öffentliches Auftragswesen vertiefen und die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden stärken. In einem funktionierenden Binnenmarkt müssen Bürger und Unternehmen ihre Rechte und Chancen kennen. Die Kommission will daher verstärkt für das neue Informationsportal für Bürger und Unternehmen sowie das kostenlose EUInfotelefon (00800 - 67 89 10 11) werben. Im Europa der 25 wird ferner die steigende Zahl von Vertragsverletzungsverfahren kaum mehr zu bewältigen sein. So ist die Zahl der anhängigen Klagen der Kommission gegen Mitgliedstaaten wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts von etwas weniger als 700 im Jahre 1992 auf heute fast 1600 angestiegen. In der Binnenmarktstrategie wird daher angeregt, die Einrichtung nationaler Strukturen zu prüfen, die die Anwendung des Gemeinschaftsrechts überwachen könnten.

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Die oben beschriebenen, für die Berufsausübung im internationalen Umfeld eminent wichtigen Entwicklungen werden vom EU-Verbindungsbüro weiter aufmerksam beobachtet und begleitet. (ab/rl) Wirtschaftliche Auswirkungen von Regulierungen auf Freie Berufe Das BAK-Verbindungsbüro in Brüssel hat sich mit den Aktivitäten der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission beschäftigt. Diese hat beim Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien eine Studie „Über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Regulierungen im Bereich Freier Berufe“ in Auftrag gegeben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass weniger Regulierung freiberuflicher Dienstleistungen aus Verbrauchersicht wünschenswert wäre. Die Studie soll eine europaweite Diskussion über Veränderungen der Regulierung der vier Berufsgruppen Juristen / Notare, Architekten / Ingenieure, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater und Apotheker anstoßen. In der im März 2003 veröffentlichten Studie entwickelte das IHS spezielle Regelungsindizes (0-12), die den Regulierungsgrad der untersuchten Berufsgruppen vergleichbar machen sollen. Deutschland weist insgesamt eine hohe Regelungsdichte auf, die bei den Architekten jedoch geringer ausfällt (4,5 im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 7,4 für den Berufsstand insgesamt). In einer Rede vor der Bundesrechtsanwaltskammer bat EU-Wettbewerbskommissar Monti eingehend darüber nachzudenken, ob und inwieweit die bisherigen Regeln (zum Beispiel Gebührenordnungen) noch zeitgemäß und erforderlich seien. Kurz darauf richtete sich die Generaldirektion Wettbewerb mit einem weiteren umfangreichen Fragebogen an Verbraucher, freiberuflich Tätige und deren Berufsorganisationen, um zu eruieren, welche Regeln als notwendig (oder gar als für die Berufsausübung unabdingbar) und welche als (markt-) behindernd empfunden werden. ACE und BAK haben beschlossen, darauf nur in allgemeiner Form zu antworten. (ab/rl) Netzwerk Architekturexport Die Qualitäten deutscher Architektur und das Können deutscher Architekten werden im Ausland im Allgemeinen geschätzt. Gleichzeitig haben exportorientierte deutsche Architekten im Ausland mit einem Imageproblem zu kämpfen. Dies ist das Kernergebnis einer Studie zu dem Ansehen deutscher Architektur und den Exportchancen deutscher Architekten im Ausland, die im Auftrag der BAK mit Unterstützung des Forum-Verlags durchgeführt worden ist. Ende 2002 wurden über hundert internationale und nationale Meinungsbilder aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Medien durch die forsa Gesellschaft für Seite 40 |

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Sozialforschung und statistische Analysen befragt. Dieser Blick von Außen – weniger als zehn Prozent der Befragten sind von Beruf Architekt – fördert Stärken und Schwächen zutage. Knapp siebzig Prozent der Befragten erkennen bei deutschen Architekten im Ausland einen ausgeprägten Qualitätsanspruch. Rund die Hälfte ist der Meinung, dass sich deutsche Architekten tiefer in Aufgaben und Umfeld einarbeiten und den gesamten Bauprozess besser organisieren. Dies sind eindeutige Wettbewerbsvorteile. Denn hohe Qualität und Organisationsfähigkeit für das Gesamtprojekt werden im Ausland bei Architekten besonders gefragt. Schwachpunkte dagegen sind das Marketing deutscher Architekten im Ausland und ein langweiliges, phantasieloses Image deutscher Architektur im Ausland. Rund die Hälfte der Befragten ist der Meinung, dass die Entwürfe und Bauten deutscher Architekten weniger Esprit und Flair haben als die ihrer ausländischen Kollegen. Dieses schlechte Image stellt die exportorientierten Architekten sowie ihre Kammern und Verbände vor eine große Herausforderung. Es geht um bessere Kommunikation, gezieltes Marketing und eine Imagekampagne, von der alle Architekten profitieren, die ihr Können im Ausland unter Beweis stellen wollen. Die BAK und die Architektenkammern der Länder haben diese Herausforderung erkannt und vor rund zweieinhalb Jahren das Netzwerk Architekturexport ins Leben gerufen. NAX bringt exporterfahrene Architekten zusammen, vermittelt in- und ausländische Kontakte zu Kollegen und Bauherren und verbessert den Fluss exportrelevanter Informationen. Die Studie zum Ansehen deutscher Architektur und den Exportchancen deutscher Architekten im Ausland wurde gemeinsam mit fünfzehn renommierten Architekten realisiert. Sie und die BAK eint der Wille, die Exportmöglichkeiten für deutsche Architekten zusammen mit Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Politik zu verbessern. Gelungene Beispiele deutschen Architekturschaffens sowie die Stärken und Qualitäten deutscher Architekten sollen im Ausland vermehrt dargestellt werden. Geplant sind Treffen deutscher Architekten mit ausländischen Investoren und Bauherren „Business meets Architecture“, Medienreisen zu ausgewählten Projekten deutscher Architekten sowie Ausstellungen und Publikationen im Ausland. Die Studie kann unter www.bak.de, Rubrik Netzwerk Architekturexport als pdfDatei bezogen werden. (tw)

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PERSONALIA 70. Geburtstag Peter Conradis Durch die zahlreichen Würdigungen von BAK-Präsident Peter Conradi zu seinem 70. Geburtstag zog sich ein Gedanke wie ein roter Faden: die Verbindung von Architektur und Politik. Gerhard Matzig schuf in einem Porträt der Süddeutschen Zeitung eigens die Kategorie „Architekt-und-Politiker“. In eine ähnliche Richtung wies Dr. Hans-Jochen Vogel, in unterschiedlichen Funktionen – als Oberbürgermeister von München, Bundesbauminister und SPDVorsitzender – langjähriger Weggefährte des Jubilars. Bei einem Geburtstagsempfang der BAK am 11. Dezember 2002 im Berliner Reichstagsgebäude hielt Dr. Hans-Jochen Vogel die Laudatio. Zuvor hatte BAK-Vizepräsidentin Nina Nedelykov die illustre Gästeschar begrüßt, in der prominente Politiker, berühmte Architekten und versierte Journalisten zahlreich vertreten waren. In seinem Dank an Dr. Hans-Jochen Vogel, Nina Nedelykov und die BAK insgesamt betonte Conradi: „Die Arbeit als Präsident ist schön und macht mir Freude.“ (cs) Übergang in der Bundesgeschäftsführung Dr. Tillman Prinz ist seit 15. Mai neuer Bundesgeschäftsführer der BAK. Der bisherige Amtsinhaber Dr. Christoph Münzer ist wieder zurück in die Wirtschaft und Hauptgeschäftsführer beim badischen Unternehmerverband WVIB geworden. BAK-Präsident Peter Conradi erklärte bei einem Empfang in der Galerie C/O Berlin am 15. Mai 2003: „Ich freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit Tillman Prinz und danke Christoph Münzer für vier intensive und erfolgreiche Jahre. Ohne eine leistungsfähige hauptamtliche Spitze ist professionelle Berufspolitik undenkbar.“ Conradi hob besonders Münzers Engagement für das „Weißbuch Architektur“, den Aufbau des Netzwerks Architekturexports (NAX) und die Entwicklung einer ökonomisch fundierten Argumentation zum Verbraucherschutz hervor. Der Volljurist Tillman Prinz promovierte rechtsvergleichend über das Urheberrecht der Architekten in Deutschland, Frankreich, Belgien und der Schweiz. Sein beruflicher Weg führte ihn von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein über die Bayerische Ingenieurkammer Bau und den Bund Deutscher Architekten (BDA) zum ACE in Brüssel. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und hat sich auch in der internationalen berufspolitischen Vertretung deutscher Architekten einen Namen gemacht. (cs)

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Berichte der Ausschüsse und Projektgruppen

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AUSSCHUSS HAUSHALT UND FINANZEN Vorsitzender: Helmut Schmidt Stellvertretender Vorsitzender: Raimund Mirgeler

Die Mitglieder des BAK-Ausschusses Haushalt und Finanzen haben sich in den Sitzungen am 9. Mai 2003 und am 11. Juli 2003 mit dem Haushaltsplan 2004 sowie dem Nachtragshaushalt 2003 zur Finanzierung des Vergleichs im Streitfall um die ehemalige Geschäftsstelle Bonn-Oberkassel befasst. Dabei wurden die finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Länderkammern festgestellt, um hieraus den finanziellen Rahmen des Haushalts der BAK für das Jahr 2004 zu entwickeln. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Architekten und der Zunahme von Beitragsstundungen bei den Architektenkammern der Länder hat sich der Ausschuss das Ziel gesetzt, die Steigerung der Beiträge der Architektenkammern der Länder für das Jahr 2004 auf 1,1 Prozent zu begrenzen und die Finanzierung des Vergleichs im Streitfall um die ehemalige Geschäftsstelle Bonn-Oberkassel ohne zusätzliche Beiträge der Architektenkammern der Länder aus Einsparungen im laufenden BAK-Haushalt sowie durch Auflösung von Rücklagen zu finanzieren. Es war deshalb notwendig, alle Kosten zu durchleuchten und auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Trotz dieser engen Vorgaben konnten die Planansätze für die Öffentlichkeitsarbeit der BAK um gut 40 Prozent angehoben werden. Der Jahresabschluss zum BAK-Haushalt 2002 wurde vom Wirtschaftsprüfer der BAK sowie von den Kassenprüfern eingehend durchgearbeitet und der Prüfbericht den Mitgliedern des Ausschuss vorgestellt. Der BAK-Ausschuss Haushalt und Finanzen empfiehlt der Bundeskammerversammlung die Entlastung des Präsidiums. Die vom Ausschuss Haushalt und Finanzen in Abstimmung mit dem Präsidium empfohlene Vorbereitung des Haushaltsplans im kleinen Kreise, das heißt mit dem zuständigen Vizepräsidenten für den Haushalt, Günther Hoffmann, dem zuständigen Referenten der BAK-Geschäftsstelle, Dr. Thomas Welter, und dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses hat sich bewährt und soll auch in den kommenden Jahren erfolgen.

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AUSSCHUSS RECHT Vorsitzender: Alfred Morlock Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Bernd Dammert

Der Rechtsausschuss berät den Vorstand und die Bundeskammerversammlung in allen grundsätzlichen und für den Berufsstand allgemein bedeutsamen Rechtsfragen und wirkt mit bei der Durchsetzung und Formulierung politischer Forderungen. Hierzu gehören im Einzelnen: •

Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorgaben – sowohl im nationalen als auch im supranationalen Bereich – in Vorbereitung von BAKStellungnahmen.



Erstellung von Musterverträgen und Arbeitshilfen für die Mitglieder.



Vorschläge über einheitliche Bestimmungen zum Architektengesetz und zum Satzungsrecht der Architektenkammer, zum Beispiell Erstellung einheitlicher Grundsätze über zulässige und unzulässige Werbemaßnahmen.



Beobachten und Analysieren der Rechtsprechung in allen Bereichen, die für die Durchführung des gesetzlichen Auftrages der Architektenkammer und der Beratung für die Mitglieder relevant sind.



Erfahrungsaustausch der Kollegen zur Unterstützung ihrer Beratungstätigkeit.



Diskussionen über die aktuelle Rechtsprechung unter anderem mit Richtern.

Im Berichtsjahr wurden folgende Themen behandelt: 1. Europarecht Scherpunkt war die Diskussion der Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge KOM/2002/236 einschließlich der Vereinfachung des Vergaberechts im Rahmen des Abbaus von Bürokratie (Verschlankung des Vergaberechts) sowie über den Richtlinienvorschlag KOM/2002/119 (Anerkennung von Berufsqualifikationen). Außerdem wurden folgende Themen behandelt: • Seite 46 |

Binnenmarktstrategie BAK-Jahresbericht 2002/2003



CATS, Verhandlungsangebot der EU



SLIM, Richtlinie 2001/19 EG



EU-Bescheinigungen



Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Vergaberecht

2. Nationales Recht Schwerpunkte hierbei waren Gespräche mit Architektenhaftpflichtversicherern und freien Versicherungsmaklern zur Situation auf dem Deutschen Architektenhaftpflichtversicherungsmarkt. In mehreren Gesprächen wurden Erfahrungen ausgetauscht und Strategieüberlegungen angestellt, die in Empfehlungen der BAK und der Länderkammern mündeten. Ein weiterer Schwerpunkt war die im Zusammenhang mit dem Bürokratieabbau angestrebte Vereinfachung und Verschlankung des Vergaberechts. Außerdem haben sich Arbeitsgruppen intensiv mit dem HOAI-Statusbericht und dessen Auswirkungen beschäftigt. Außerdem wurden folgende Themen behandelt: •

Aufgabe und Arbeitsweise des Rechtsausschusses



EU-Bescheinigungen



Musterbauordnung



Novellierung Baugesetzbuch



„Planvorlagerecht“ der Stadtplaner



Haftungsbegrenzung bei Partnerschaftsgesellschaften



Anstellungsvertrag



SiGeKo-Mustervertrag



Urheberrechtsgesetz



Eintragungsfähigkeit neuer berufsqualifizierender Hochschulabschlüsse



Tariftreuegesetz, zum Beispiell NRW, Orientierungshilfe zu den Architektenverträgen



VOF/VOB



Architektenhaftung nach dem novellierten BGB

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Botschaften Im europäischen Binnenmarkt ist die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungs- und Berufsqualifikationen sicherzustellen. Wenn die sektorale Architektenrichtlinie nicht beibehalten wird, so müssen zumindest die Essentials hieraus in eine andere Richtlinie übernommen werden. Europäische Vergaberichtlinien dürfen nicht zu Lasten der Qualitätssicherung und damit zu Lasten des Verbraucherschutzes gehen. Vergaberichtlinien müssen so ausgestaltet sein, dass sichergestellt ist, dass Architektenleistungen nach Leistungsgesichtspunkten und nicht nach Preisgesichtspunkten zu vergeben sind. Gebührenordnungen für Architekten und Ingenieure sind wichtige ordnungspolitische Steuerungsinstrumente zur Qualitätssicherung und zum Schutz des Verbrauchers, die in Deutschland vom Verordnungsgeber in voller Autonomie – und deshalb wettbewerbsrechtlich unbedenklich – erlassen werden.

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AUSSCHUSS HOAI Vorsitzender: Prof. Peter Kaup Stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Wolfdietrich Kalusche

Aufgabe des Ausschusses ist es, die Leistungen von Architekten aller Fachrichtungen zu definieren und deren Honorierung zu sichern. Arbeitsergebnisse: Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen statt. Hauptthema war – wie bereits im vergangenen Zeitraum – die HOAI. Inzwischen liegt das von der Lenkungsgruppe – Mitglieder des Bundes, der Länder, Kommunen, Ingenieure und Architekten – begleitete Gutachten vor. In einer kürzeren und einer längeren Zusammenfassung wurden die Essentials des Gutachtens herausgearbeitet. In einem Gespräch mit dem BMWA am 5. Februar 2003 hat Minister Clement angekündigt, die gesetzlich verbindliche Honorarordnung abschaffen zu wollen und sie durch eine unverbindliche Empfehlung zu ersetzen. Seitdem wurden diese Absichten vom Minister und von Mitarbeitern des BMWA öfters auch öffentlich bekräftigt. Das Ministerium beabsichtigt, unter Beteiligung des Bundestages (dabei sind die Ausschüsse „Wirtschaft und Arbeit“ und „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen“ involviert) sowie des Bundesrates (dort die Wirtschaftsministerien der Länder, für die eine eigens installierte Arbeitsgruppe von Beamten verschiedener Länder die Entscheidung vorbereitet) seine Absichten durchzusetzen. Der zur Vorbereitung einer sechsten Novelle der HOAI vom BMWA in Auftrag gegebene Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure (siehe Bericht der Geschäftsstelle) spielt dabei in der gegenwärtigen politischen Diskussion nur eine geringe Rolle. Zwar verbreitet das BMWA einzelne aus dem Zusammenhang gerissene Argumente, die angeblich die Notwendigkeit zur Abschaffung untermauern – so etwa die Behauptung, die HOAI werde überwiegend nicht eingehalten – aber generell wird der Vorstoß zur Abschaffung nicht mit den Ergebnissen des Statusberichts begründet, sondern mit den Schlagworten Deregulierung und Bürokratieabbau.

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Aktueller Sachstand Der HOAI-Ausschuss der BAK hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2003 beschlossen, zunächst einen Vorschlag für eine novellierte HOAI zu erarbeiten, diese dann mit den parallel laufenden Arbeiten des AHO für den Bereich der Ingenieure abzustimmen, um die weitere berufspolitische Arbeit voranzutreiben. Hintergrund ist insbesondere die Forderung der Politik an die Berufsstände, konkrete Reformvorschläge zur HOAI vorzulegen. Die Arbeit wird die bisherigen HOAI-Novellierungsarbeiten sowie die Ergebnisse des Statusberichtes berücksichtigen. Handlungsvorschlag Der HOAI-Ausschuss hat dem BAK-Vorstand und dem BAK-Präsidium sowie den Architektenkammern der Länder eine Intensivierung der persönlichen Gespräche •

mit den jeweiligen Bundestagsabgeordneten, insbesondere denjenigen, die Mitglieder der Ausschüsse „Wirtschaft und Arbeit“ und/oder „Verkehr, Bauund Wohnungswesen“ sind



mit den jeweiligen Landesregierungen beziehungsweise einflussreichen Landtagsabgeordneten, die als Multiplikatoren wirken können



mit den Mitgliedern des Arbeitskreises „6. HOAI-Novelle“



sowie mit weiteren Verbänden und Institutionen, die den Berufsstand beim Kampf um den der Erhalt der HOAI wirksam unterstützen können

empfohlen. In seiner Sitzung am 6. Juni 2003 hat der Ausschuss beschlossen, einen konkreten Vorschlag für eine novellierte HOAI zu erarbeiten. Dieser soll dann mit den parallel laufenden Arbeiten des AHO für den Bereich der Ingenieurleistungen abgestimmt werden. Einigkeit herrscht dabei darüber, dieses Konzept vorerst nicht öffentlich zu machen. Die Arbeit wurde auf der Grundlage der bereits 1999 erarbeiteten Papiere und des Statusberichts der Gutachtergruppe für den Teil A (Allgemeiner Teil) an eine Arbeitsgruppe des Rechtsausschusses delegiert. Für die Fachteile Objektplanung, Stadtplanung, Landschaftsplanung, Bauen im Bestand und Innenausbau werden Mitglieder des Ausschusses bis zum 18. August 2003 erste Konzepte erarbeiten. Parallel dazu soll ein Fragebogen konzipiert werden, der für einen externen, von BAK, BingK und AHO zu beauftragenden Gutachter Grundlage für eine erweiterte Datenerhebung sein kann, um die wirtschaftlichen Grundlagen für erforderliche Honorartafeln zu schaffen. Einigkeit herrscht zudem darüber, die Seite 50 |

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vom Bundesrat bereits 1996 geforderten Zielvorstellungen einer Novellierung in den Vordergrund der Novelle zu stellen. Dies sind: •

Vereinfachung der HOAI



Abkopplung der Honorare von den Baukosten



Schaffung von Anreizen für Innovationen und kostengünstiges Bauen



Spreizen der Mindest- und Höchstsätze, um einen größeren Verhandlungsspielraum zu schaffen

Einigkeit besteht auch darüber, keine neuen Leistungsbilder für die HOAI vorzuschlagen (Ausnahme: Bauen im Bestand). Es wird also darauf verzichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, den Brandschutz, den Projektsteuerer, den Generalplaner, das Facility Management und andere in der Praxis relevante Leistungsbereiche in eine gesetzliche Regelung zu integrieren. Sollten die politischen Aktivitäten für den Erhalt der HOAI Erfolg haben, ist die Architektenschaft gerüstet, für die dann auf den Weg zu bringende Novellierung konstruktive Vorschläge zu unterbreiten. Diese müssten allerdings vorab mit den Ingenieuren (Arbeitsgruppe des AHO) abgestimmt werden.

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AUSSCHUSS FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN (AEIA) Vorsitzender: Konstantin Kleffel Stellvertretender Vorsitzender: Lutz Heese

Der Ausschuss für europäische und internationale Angelegenheiten berät den BAK-Vorstand hinsichtlich der Interessenvertretung der deutschen Architektenschaft innerhalb der internationalen Verbände ACE und UIA sowie gegenüber der Bundespolitik und den EU-Institutionen. Er tritt jeweils zur Vorbereitung der halbjährlichen ACE-Generalversammlung zusammen. Seit 2001 tagt er gemeinsam mit dem Arbeitskreis für Europa und internationale Angelegenheiten, in dem die BAK mit den deutschen Architektenverbänden zusammenarbeitet. Im Wesentlichen wurden folgende Themenkomplexe behandelt: 1. Gesetzgebungsvorhaben der EU •

Die Begleitung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen stellte einen der Arbeitsschwerpunkte des Ausschusses wie auch des Brüsseler Büros dar. Der Ausschuss unterstützt die Zusammenarbeit des ACE mit den Berufen, die wie die Architekten über eine sektorale Richtlinie verfügen (Gesundheitsberufe). Auf der Basis der „Strategie des dritten Weges“, die die Trennung von sektoralem und allgemeinem Anerkennungssystem zum Ziel hat, erarbeitete Ralf Lottes mit dem Vorsitzenden der entsprechenden ACE-Taskforce Änderungsanträge, die dem Europäischen Parlament (EP) übermittelt wurden. Die Kooperation mit den Gesundheitsberufen sollte jedoch dort aufhören, wo auf die Spezifik des beratenden Ausschusses für Architektur hingewiesen werden muss, um diesen zu erhalten.



BAK-Justitiar Thomas Maibaum bereitete als Vorsitzender der Taskforce Vergabewesen die Stellungnahme des ACE für die zweite Lesung im EP vor. Wichtige, den Wünschen der Planerberufe entsprechende Änderungen des EP waren vom Ministerrat in erster Lesung nicht übernommen worden, so dass nachgebessert werden musste.

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2. Wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen Die von der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie des Wiener Instituts für Höhere Studien zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Regulierungen im Bereich der Freien Berufe stieß auf Skepsis und Ablehnung. Es wurde beschlossen, sich bei der anschließenden Konsultation der Kommission der Stellungnahme des ACE inhaltlich voll anzuschließen. Diese besteht darin, inhaltliche und methodische Schwächen von Studie und Konsultation zu kritisieren und sich nur allgemein zum Verbraucherschutz als Rechtfertigung für Regulierungen zu äußern. 3. Reform der ACE-Strukturen und Entscheidungsmechanismen Unter anderem auf Initiative der BAK wurde aus Anlass des Beitritts von Organisationen aus den zehn zukünftigen Mitgliedstaaten der EU als Vollmitglieder ein Prozess der Reform des ACE in Gang gebracht. Die Arbeiten jener Arbeitsgruppe, in der Konstantin Kleffel die BAK vertritt, wurden vom Ausschuss detailliert diskutiert. Zurzeit zeichnet sich im ACE weitgehend Konsens zu folgenden Punkten ab: •

Reform der Struktur des „Executive board“, Wahl des Präsidenten



Übergang zu Mehrheitsentscheidungen (evtl. unter Ausschluss von Budgetfragen) und Stimmengewichtung nach Vorbild des EU-Ministerrates (große Steigerung des deutschen Einflusses im ACE)



Abschaffung der „Permanent Committees“. Diese Reform wird der nächsten Generalversammlung zur einstimmigen Annahme vorgelegt.

Ferner wurden zwei neue Taskforces zu den Themen PPP und Registration & Licensing gegründet. Die BAK ist in der Vierer-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des neuen ACE-Weißbuches federführend vertreten – erst durch Dr. Christoph Münzer, jetzt durch die stellvertretende DAB-Chefredakteurin Kristin Kerstein. 4. Finanzielle und personelle Konsequenzen der Übernahme der Vertretung als deutsche Sektion der UIA Nach der politisch enttäuschenden Generalversammlung der UIA in Berlin hat der BAK-Vorstand das Engagement der BAK in den Arbeitsgremien der UIA nach politischen Prioritäten geordnet und die daraus resultierende finanzielle Belastung gedeckelt. Außerdem steht die BAK in kontroversem Dialog um die Berechnungsgrundlage des deutschen UIA-Beitrages. Das weitere deutsche Engagement in der UIA hängt nicht zuletzt von einer finanziell verkraftbaren

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Lösung dieses Problems ab. Zum Thema UIA hat der Ausschuss eine Sondersitzung abgehalten. Botschaften: •

Grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU bedürfen aus Verbraucherschutzgründen einer Kontrolle der zuständigen Behörden.



Der beratende Ausschuss Architektur ist wegen der Struktur der Architektenrichtlinie einzigartig und für ihr Funktionieren unabdingbar.



Die Gesamtvergabe muss begründet werden.



Regulierungen Freier Berufe begünstigen den Binnenmarkt, anstatt ihn zu hindern.



In ACE und UIA werden primär berufspolitische Anliegen verfolgt.



Im ACE sollte sich der finanzielle Beitrag in der Teilhabe an der Entscheidungsgewalt widerspiegeln.



Die BAK ist in Brüssel mit dem Verbindungsbüro, das ferner die Interessen der BIngK bei der EU vertritt, und dem nationalen Experten beim Referat „Regulierte Berufe“ der Generaldirektion MARKT der EU-Kommission gut vertreten.

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AUSSCHUSS AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNG Vorsitzender: Sebastian Sage Stellvertretende Vorsitzende: Christiane Falck-Steffens

Architektenausbildung Eine bundesweit einheitliche Studien- und Prüfungsordnung im Fach Architektur für Dipl.-Ing.-Fachhochschul-Studiengänge – wie von der BAK angestrebt – wird es nach Beschluss der Deutschen Rektorenkonferenz nicht mehr geben. Bestehende Studien- und Prüfungsordnungen gelten fort. In Zukunft werden Dipl.-Ing.-Fachhochschul-Studiengänge ebenso wie Bachelor- und MasterStudiengänge von Agenturen akkreditiert werden. Inzwischen sind zahlreiche Bachelor- und Masterstudiengänge nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes 1999 (Novelle 2002) und den Hochschulgesetzen der Länder eingeführt. Bachelor- und Masterstudiengänge im Fach Architektur wurden an Fachhochschulen in Wismar und Cottbus eingeführt und akkreditiert. Weitere Verfahren sind beantragt. Die im UIAAccord 1999 mit Zustimmung der BAK vereinbarte mindestens fünfjährige Architektenausbildung an Hochschulen wird in diesen Studiengängen an deutschen Fachhochschulen praktiziert. Der bisher bestehende Vorbehalt gegen die Anerkennung deutscher Dipl.-Ing. FH-Abschlüsse nach der EURichtlinie wird für diese Studiengänge gegenstandslos. Nach dem Hochschulrahmengesetz beträgt die Regelstudienzeit eines Bachelorstudiums drei bis vier Jahre. Die Hochschulen nutzen diesen Spielraum für unterschiedliche Curricula. Die BAK hat beschlossen, ausschließlich mindestens vierjährige Studiengänge im Fach Architektur zu befürworten. Zur Stützung dieser Zielsetzung hat die BAK den Akkreditierungsverbund ASAP verlassen (siehe Bericht der Geschäftsstelle). Einzelne Länderkammern werden jedoch weiter in ASAP mitarbeiten. Sowohl Bachelor-Absolventen mit dreijähriger als auch mit vierjähriger Ausbildung in Deutschland und im europäischen Ausland werden eine Eintragung in die Architektenlisten anstreben. Die Eintragungsvoraussetzungen sind in den Architektengesetzen der Länder bisher in zwei erheblich verschiedenen Formulierungen geregelt. Bei den bisher üblichen Dipl.-Ing.-Abschlüssen nach genehmigten Rahmenprüfungsordnungen oder als gleichwertig anerkannten auswärtigen Abschlüssen führte die abweichende Regelung zu keiner BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Unterscheidung der Absolventen. Neu zu untersuchen ist die Frage der Kammermitgliedschaft von Bachelor-Absolventen. Version der Mehrzahl der alten Bundesländer: § 4: „Ein Studium [...] für die Aufgaben nach § 1“ § 1 (in einigen Ländern anders nummeriert): „Die Aufgaben des Architekten sind: Die gestalterische, technische und wirtschaftliche Planung [...], die Bauleitung [...]“ (Diese Regelung gilt so oder mit geringen Abweichungen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz.) Version Musterarchitektengesetz 2002: § 4: „Ein Studium in seiner Fachrichtung“. (Diese Regelung gilt in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.) Eine Regelung mit dem Zusatz einer Studiendauer von mindestens vier Jahren besteht in Hessen und Sachsen (in Vorbereitung in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen). Nach der Version der Mehrzahl der alten Bundesländer ist die Breite der Ausbildung in den vier genannten Tätigkeits-Gebieten (zum Teil abweichende Bezeichnungen) zu prüfen. Diese Länder können Bachelor-Absolventen mit nur geringer Entwurfsausbildung den Eintritt als Architekten in die Kammern verwehren. In Ländern mit der Version des Musterarchitektengesetzes ist nicht die inhaltliche Breite zu prüfen, sondern allein die Fachrichtung der Ausbildung. Bisher ist nur in Hessen und Sachsen die Dauer der Ausbildung zu prüfen. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Sichtweisen der Eintragungsfähigkeit von Bachelor-Absolventen. Der Grad der Harmonisierung durch die EU-Richtlinie ist höher als der der verschiedenen Regelungen in den deutschen Bundesländern. Es besteht Handlungsbedarf, um den europäischen Standard einer mindestens vierjährigen und inhaltlich breit gefächerten Ausbildung in deutsches Recht umzusetzen. Berufspraktische Tätigkeit Nach einem Studienabschluss und vor der Eintragung in die Architektenliste ist in Deutschland – ähnlich wie in Großbritannien und den USA, in Seite 56 |

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Übereinstimmung mit dem UIA-Accord 1999 – eine zweijährige (in einigen Bundesländern dreijährige) berufspraktische Tätigkeit zu leisten. In Deutschland haben mehrere Bundesländer in unterschiedlicher Rechtsform inhaltliche und formale Regelungen über die berufspraktische Tätigkeit und begleitende Fortbildungskurse getroffen. In der Verabredung der Konferenz der für das Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) zu einem Musterarchitektengesetz sind Empfehlungen zur Regelung der berufspraktischen Tätigkeit enthalten. Der Ausschuss tauscht die Regelungen der Länder aus. Eine Harmonisierung der Regelungen wird von einzelnen Ländern nicht angestrebt. Dauernde Fortbildungen Die Mehrzahl der Architektengesetze und der Berufsordnungen der Länder enthält eine Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch. Die Berufsverbände der Architekten haben im UIA-Accord 1999 einen Mindestumfang von Fortbildung und Erfahrungsaustausch sowie einen Kontrollund Sanktionsmechanismus festgelegt. In Deutschland haben mehrere Bundesländer in unterschiedlicher Rechtsform inhaltliche und formale Regelungen über die kontinuierliche Fortbildung und den Erfahrungsaustausch getroffen. Als Vorreiter haben zwei Länderkammern den Einsatz der Online-Fortbildung vorangetrieben. Der Ausschuss tauscht sich über die Regelungen der einzelnen Länder aus. Eine Harmonisierung der Regelungen wird von einzelnen Ländern jedoch nicht angestrebt. Weiterhin wird Fortbildung als wesentliches Element zur Qualitätsverbesserung im Sinne des Verbraucherschutzes gesehen. Der Ausschuss diskutiert daher Vorschläge zur weiteren zukünftigen Ausprägung. Bauzeichnerausbildung In einem mehrjährigen Verhandlungsverlauf mit großem Engagement der BAK konnte eine Neuregelung der Bauzeichnerausbildung in Deutschland erreicht werden. Die Verschiebung der Alterspyramide und die deutlich gestiegene Zahl von Hochschulabsolventen führen dazu, dass das neue vielseitige Ausbildungsprofil weniger nachgefragt wird. Es droht eine Konkurrenz zwischen dem praktischen Lehrberuf und der akademischen Kurzausbildung im BachelorStudiengang Bauzeichner/in.

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Aus Kreisen der Bauzeichner wird eine Aufstiegsmöglichkeit zum Techniker nachgefragt. Aus Kreisen der Techniker und der Berufsakademien wird eine Gleichstellung der Techniker mit Bachelor-Absolventen gefordert. Die Definition der verschiedenen Berufsbilder im Hochbau mit geringer Entwurfsausbildung bleibt bisher unscharf. Die Architektenkammern der Länder sollten dieses Feld nicht anderen Interessengruppen überlassen.

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AUSSCHUSS PLANEN UND BAUEN Vorsitzender: Richard Welter Stellvertretender Vorsitz: Andreas Reich

Der Ausschuss ist zuständig für die Themenbereiche der Bauplanung, des technischen Baurechts und der Bautechnologie. Er begleitet auch die für den Berufsstand wichtigen Normenausschüsse, den gemeinsamen Ausschuss für Elektronik im Bauwesen und er wirkt mit bei der Ausarbeitung der allgemeinen Vertragsbedingungen im Teil C der VOB. Der Ausschuss hat sich im Berichtszeitraum über die aktuelle Normungsarbeit, über die Entwicklung der elektronischen Ausschreibungsverfahren und über die Neuerungen im Vergabewesen informiert. Er hat über die weitere Mitarbeit in DIN-Ausschüssen und in Leistungsbereichen des Gemeinsamen Ausschusses für Elektronik im Bauwesen (GAEB) entschieden und entsprechende Neubesetzungen vorgenommen. Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang den Kollegen sowie den Architektenkammern der Länder für ihr Engagement in den diversen Normenausschüssen und den Gremien des GAEB. Natürlich hat sich der BAK-Ausschuss Planen und Bauen auch mit den diversen Aktionen des Gesetzgebers und der Politik befasst und sie kritisch begleitet. Der Ausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, darauf zu achten, dass neben den fachlichen auch die berufspolitischen Belange des Berufsstandes berücksichtigt werden, der Praxisbezug gewahrt bleibt und die Regelungsdichte nicht unnötig durch Vorschriften und Normen ausgeweitet wird. Folgende Themen werden beispielhaft für die Ausschussarbeit aufgeführt: Aus dem Normenwesen BAK-Positionspapier Der Ausschuss hat eine Stellungnahme zu Struktur, Bedeutung und Einfluss auf die praktische Tätigkeit des DIN erarbeitet. Sie soll dem Präsidium, den Länderkammern und den Architekten in den Normenausschüssen die Position der BAK vermitteln. Veröffentlichung von DIN-Normen Klärungsbedarf besteht auch bezüglich der Frage, welche Normen in welcher Form veröffentlich werden dürfen, ohne das Urheberrecht beziehungsweise die Rechte des DIN zu verletzen. Neueste Entscheidungen des BundesgerichtsBAK-Jahresbericht 2002/2003

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hofes (BGH) und des Bundesverfassungsgerichts geben Hoffnung auf Erleichterungen. Entwurf der DIN 18030 barrierefreies Bauen Die neue DIN 18030 soll die DIN 18024 und DIN 18025 ablösen und als Grundlage für allgemeingültige Anforderungen gelten. Der Ausschuss hat sich eingehend mit dem nun vorliegenden Normenentwurf befasst, über Zielrichtung, Struktur und Inhalt sowie über seine Praxistauglichkeit diskutiert. Aus seiner Sicht besteht noch grundsätzlicher Änderungsbedarf. Der Ansatz der Norm sollte stärker zielorientiert sein statt einer lehrbuchhaften Lösungsorientierung zu folgen. Er bietet keine Grundlage für allgemeingültige Anforderungen, die bauaufsichtlich eingeführt und wirtschaftlich umgesetzt werden können, fördert nicht planerische Innovation, sondern schreibt Lösungen als Standard fest. Die vom Ausschuss – unter großem persönlichem Einsatz von Barbara Chr. Hamann (BAK-Geschäftsstelle) und des Kollegen Herwig Loeper (Berlin) – in diesem Sinne erarbeitete Stellungnahme ist mit den Länderkammern abgestimmt und als Einspruch der BAK dem Normenausschuss gegenüber abgegeben worden. Sie kann im Internet abgerufen werden unter www.bak.de, Rubrik Pressefenster, Unterrubrik Stellungnahmen. DIN 4109 Teil 10, hier Einführen von Schallschutzstufen Der Ausschuss spricht sich eindeutig gegen die Einführung von Schallschutzstufen in dieser Norm aus, weil dies systemfremd wäre. Normen sollen Mindeststandards festlegen, weitergehende Anforderungen müssen im Einzelfall vereinbart werden. Digitale Hausakte Im Rahmen der Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen ist die „Hausakte“ nun durch das BMVBW auf freiwilliger Basis als Grundlage für den Gebäudepass eingeführt. Sie ist ein Instrument für den Bauherrn, mit dem er alle Daten seines Hauses sammeln und geordnet verfügbar halten kann. Es gilt nun die Erfassung der Daten so zu gestalten, dass dieses Instrument auch praxistauglich wird. Der Ausschuss hat sich über Studien an der FH Mainz in dieser Richtung informiert und verfolgt sie mit Interesse.

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Nachhaltiges Bauen Die Bundesregierung hat die Nachhaltigkeit zwar zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit erklärt, jedoch wird dieses Thema derzeit beim BMVBW auf Lebenszykluskosten beschränkt. Der Ausschuss ist sich einig, dass Gremien zur Nachhaltigkeit soweit wie möglich durch die BAK zu besetzen sind, mit dem Ziel konkrete Fakten und Daten zusammenzutragen, die praktikabel in den Planungsprozess zu integrieren sind. Beachtet werden sollte, dass Datenbanken allgemein zugänglich sein müssen und keine Erhöhung der Bürokratie, sondern der Information entsteht. Politische Aussagen erscheinen dem Ausschuss derzeit als verfrüht, da der Begriff Nachhaltigkeit zu undifferenziert ist. Die in diesem Zusammenhang beabsichtigte Einführung eines Gütesiegels für „Umweltverträgliche Bauprodukte“ wird vom Ausschuss abgelehnt. Er wird sich vielmehr für andere, über Ökobilanzen hinausgehende, Wertigkeiten der Nachhaltigkeit einsetzen und entsprechende Initiativen ergreifen. Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen Der Vorschlag, eine Online-Datenbank einzurichten, in die Anbieter Ihre kostengünstig und qualitätsbewusst erstellten Ein- und Zweifamilienhäuser als Projekte nach Anmeldung einstellen dürfen, wird abgelehnt. Der Ausschuss folgt damit der Lenkungsgruppe, die diesen Vorschlag ebenfalls abgelehnt hat, da eine solche Datenbank weder organisatorisch noch inhaltlich zu kontrollieren wäre. Die Gruppe der Planer hat zudem die fehlende Auswahlkontrolle kritisiert und stimmte einer Datenbank nur unter der Bedingung zu, dass eine Auswahl über Wettbewerbe getroffen wird. Anstelle der Datenbank wurde angeregt, ein virtuelles Haus darzustellen, an dem der Bauherr Informationen zu Material, Technik und Kosten der Bauteile erhält. Wohnraumförderungs-Gesetz Der Ausschuss Planen und Bauen hat sich für eine Harmonisierung der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) mit der DIN 277 ausgesprochen und dazu eine entsprechende, mit den Länderkammern abgestimmte Stellungnahme abgegeben. Ziel sollte es sein, die DIN 277 als Grundlage für die Flächenberechnung und die II. BV zur Bewertung einzusetzen.

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Koalitionsaussage zum Subventionsabbau Der Ausschuss analysierte die Koalitionsaussage in Bezug auf ihre Auswirkungen auf den Bausektor im Allgemeinen und den Wohnungsbau im Besonderen. Er ist sich einig, dass die Änderungsabsichten kontraproduktiv für die Baukonjunktur sind und abgelehnt werden müssen. Bauforschung Das BMVBW hat gemeinsam mit dem BMBF zwar zwischenzeitlich die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für eine Forschungsförderung geschaffen, so dass 2004 Anträge gestellt werden können. Es besteht aber das Problem, dass das BMBF großforschungsorientiert ist und so Architekten nur in Kooperation mit Hochschulen und anderen Partnern zum Zuge kommen können. Die BAK hat zusammen mit dem Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen auf diese Problematik hingewiesen und um Abhilfe gebeten, damit auch nicht an eine Hochschule angebundene Bauforschung betrieben werden kann. Die Forschungsprojekte decken die Zusammenhänge von Gesellschaft zur Baukultur ab.

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AUSSCHUSS FÜR DIE BELANGE DER ANGESTELLTEN UND BEAMTETEN (A+B) ARCHITEKTEN Vorsitzender: Christoph Melchers Stellvertretender Vorsitzender: Herbert Mayer

Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise des Ausschusses Der Ausschuss vertritt die Belange und Interessen der rund 50.000 eingetragenen angestellten und beamteten (a+b) Architekten in Deutschland auf der Ebene der BAK. Nach wie vor sind in den meisten Kammern überwiegend die im öffentlichen Dienst tätigen a+b-Architekten aktiv an der ehrenamtlichen Kammertätigkeit beteiligt. Eine Kammer entsendet einen privatrechtlich angestellten Architekten, drei Länderkammern entsenden keine/n Delegierte/n (Brandenburg, Hamburg, Saarland). Der Ausschuss erledigt die Aufträge, die vom BAK-Vorstand oder dem BAKPräsidium erteilt werden (Erstellung von Arbeitspapieren, Stellungnahmen, Berichten, etc.). Im Ausschuss werden die Vorschläge abgestimmt, die dann an den BAK-Vorstand gerichtet werden. Der Ausschuss tauscht Informationen aus den Länderkammern über die dort anstehenden Fragen und Aktivitäten aus, soweit sie die Belange der a+bArchitekten betreffen und koordiniert gemeinsame Initiativen und Aktivitäten. Nach Bedarf bildet der Ausschuss Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen, zu denen er sich äußern will oder soll. Der Ausschuss tagt in der Regel zwei bis drei Mal pro Jahr. Mindestens eine Sitzung soll auf Wunsch des Ausschusses im roulierenden Wechsel bei einer Länderkammer stattfinden, um die Arbeit auf Länderkammerebene besser kennen zu lernen und zu fördern. Seit der 74. BKV hat der Ausschuss am 28. September 2002 und am 10. Mai 2003 in Berlin getagt. Arbeitsergebnisse und Zwischenergebnisse Der Ausschuss beschäftigt sich seit Jahren schwerpunktmäßig mit dem Thema Verwaltungsreform der öffentlichen Bauverwaltungen bei Bund, Ländern und Kommunen. Der Ausschuss ist dabei, eine Synopse der Verwaltungsreformen bei Bund, Ländern und Kommunen zu erstellen. Im kommunalen Bereich ist dies fast unmöglich, weil beinahe jede Kommune ein eigenes Modell entwickelt. BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Über seine Ländervertreter beteiligt sich der Ausschuss an den Aktionen der BAK und der Länderkammern zur Erhaltung der HOAI. Da bei einer Abschaffung der HOAI ein Preiswettbewerb unter Anbietern von Planungsleistungen im Baubereich zu erwarten ist, würden sowohl die privatrechtlich angestellten Architekten als auch die im öffentlichen Dienst beschäftigten Architekten in vielfältiger Weise erheblich betroffen sein. Dies ist ein wichtiges Beispiel dafür, dass freiberuflich tätige und angestellte und beamtete Architekten überwiegend gemeinsame Interessen haben. In einzelnen Länderkammern wurden Veranstaltungen durchgeführt oder sind in Vorbereitung. Sie wurden im Ausschuss diskutiert, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Standpunkte erarbeitet. Beispielsweise hat die Architektenkammer Baden-Württemberg am 20. Juni 2003 durch eine Arbeitsgruppe aus Architekten im Praktikum beziehungsweise Stadtplanern im Praktikum (AiP/SiP) und des Arbeitskreises der a+b-Architekten zwei Diskussionsforen und eine Ausstellung mit dem Thema „Junge Architektinnen und Architekten mit Zukunft?!“ veranstaltet, bei der Vertreter aus Bauwirtschaft (Bauunternehmen, Immobilienunternehmen), Hochschulen, Verbänden, Fachpresse und Verwaltung (Arbeitsamt und öffentliche Bauverwaltung) als Referenten auftraten. Die AiP/SiP-Vertreter leiteten die Veranstaltung durch Thesen und Fragen an die Gesprächsteilnehmer ein. Die Veranstaltung in Stuttgart hat die in Bremen und Hannover begonnene, vom BAK-Ausschuss der a+b-Architekten initiierte Veranstaltungsreihe mit einer regen Diskussion und Teilnahme unter den jungen Architekten fortgesetzt. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen Anhalt werden regelmäßig Gehaltsumfragen und Strukturuntersuchungen unter den privatrechtlich angestellten Architekten durchgeführt. Das Ergebnis stößt sowohl bei Büroinhabern als auch bei angestellten Architekten auf großes Interesse. Die Umfrage sollte auch in die vorgeschlagene Strukturumfrage der BAK einfließen. Ein Werbefaltblatt zum Eintritt in die Kammer wurde in mehreren Länderkammern aufgelegt und wird zur Nachahmung empfohlen. Da noch mindestens 50.000 Beschäftigte in Architekturbüros, privaten Unternehmen der Bauwirtschaft, in privaten und öffentlichen Verwaltungen vermutet werden, die von ihrer Ausbildung und fachlichen Qualifikation als Architekten in die Kammer eingetragen werden könnten, liegt hier ein großes Potenzial an Kammermitgliedern. Wenn diese Beschäftigten zum Eintritt in die Kammer bewegt werden könnten, würden sowohl das politische Gewicht als auch das Finanzvolumen der Kammern sowie der BAK gestärkt. Herbert Mayer (Architektenkammer Rheinland-Pfalz) hat eine Synopse der Vertretung der a+b-Architekten in den sechzehn Bundesländern erstellt. Diese Seite 64 |

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Zusammenstellung ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Beteiligung der einzelnen Länderkammern noch unvollständig. Sie soll vervollständigt und laufend fortgeschrieben werden. Ferner hat Herbert Mayer eine Synopse über den Stand der Verwaltungsreformen in den sechzehn Bundesländern erstellt, für die das Gleiche gilt. Zum Thema Privatisierung / Scheinprivatisierung hat der BAK-Vorstand eine PPP-Projektgruppe gebildet, die in der Vorstandssitzung am 25. Juni 2003 ein Thesenpapier vorgelegt hat, in das die Standpunkte des Ausschusses eingebracht worden sind. Auf europäischer Ebene wurde ergänzend zum „Konzept internationale Arbeit LAKn – BAK“ (19. März 2002) vorgeschlagen, als politisches Ziel die „Sicherung und den Ausbau der Wahrnehmung der öffentlichen Bauherrenverantwortung durch fachlich kompetente Bauverwaltungen“ aufzunehmen. Auf Beschluss des BAK-Vorstands hat der Ausschuss in einer Arbeitsgruppe hierzu ein Thesenpapier „Konzept zur Stärkung des Bauherrn Demokratie in der EU“ erarbeitet, das als Entwurf an BAK-Vizepräsidentin Nedelykov weitergeleitet wurde. Gemeinsam mit dem BAK-Rechtsausschuss sollen Vertreter des Ausschusses eine Aktualisierung des von der BAK herausgegebenen und im KohlhammerVerlag inzwischen vergriffenen Musteranstellungsvertrages betreiben. Matthias Gliemann (Architektenkammer Thüringen) vertritt die Interessen der a+b-Architekten in der BAK-Projektgruppe Baustellenverordnung (ehemals SiGeKo) und bringt dort die Erfahrungen der öffentlichen Bauverwaltungen ein. Matthias Gliemann hat außerdem eine Synopse der Länderkammern zur Teilnahmeberechtigung von a+b-Architekten an Wettbewerben erstellt. Bei Ideenwettbewerben bestehen praktisch keine Beschränkungen für a+bArchitekten. Bei Realisierungswettbewerben gibt es in fünf Länderkammern kaum Beschränkungen, allerdings schließt hier die VOF die praktische Teilnahme für nicht-selbständige Architekten nahezu gänzlich aus. Der BAKAusschuss der a+b-Architekten will darauf hinwirken, dass die Teilnahmeberechtigung für alle Architekten einheitlich geregelt wird.

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AUSSCHUSS FÜR DIE BELANGE DER INNENARCHITEKTEN Vorsitzender: Martin Müller Stellvertretender Vorsitzender: Rainer Hilf

Der Ausschuss bearbeitete im Berichtszeitraum die Hauptarbeitsfelder „Wirtschaftliche Situation der Innenarchitekten“, „HOAI 2000 plus“, „Aus-, Fortund Weiterbildung, ASAP“, „Bauvorlageberechtigung“ und „Wettbewerbe“. Der Ausschuss trat seit der letzten BKV zweimal zusammen, einmal regulär am 23. Oktober 2002 in der BAK-Geschäftsstelle in Berlin, zum anderen zu einer außerordentlichen Sitzung am 15. Februar 2003 in Düsseldorf anlässlich des ersten Nordrhein-Westfälischen Innenarchitektentages im dortigen neuen Haus der Architekten. Dem Ausschuss arbeiten kontinuierlich Kollegen aus den BAK-Ausschüssen Planen und Bauen, HOAI, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Belange der Sachverständigen, Bundeswettbewerbsausschuss sowie der BAKProjektgruppe Öffentlichkeitsarbeit zu. Hinzu kommt die ehrenamtliche Tätigkeit von Innenarchitekten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen auf Ebene der Länderarchitektenkammern. Überschattet wurde die Arbeit des Ausschusses durch den überraschenden Tod des Kollegen Hansgeorg Frick (Architektenkammer Hessen) im Januar 2003, der seine langjährige berufliche Erfahrung für die Kollegen in den BAKAusschüssen Innenarchitekten und Planen und Bauen eingebracht hatte. Die wesentlichen Inhalte und Schwerpunktthemen des Ausschusses waren: Wirtschaftliche Situation der freiberuflichen, angestellten und beamteten Innenarchitekten Im Berichtszeitraum war bundesweit eine weitere erhebliche Verschlechterung der Auftrags- und Beschäftigungslage festzustellen. Neben historisch tiefen Zinsen und umfangreichen aktuellen Anforderungen an jede Art von Planung und Ausführung im baulichen Bestand – der Domäne der Innenarchitekten – ist keine ausreichend starke Nachfrage vorhanden. Die verhaltene Tendenz in anderen Schwerpunktbereichen – Messe- und Ladenbau, Hotel- und Freizeitanlagen, öffentlicher und gewerblicher Bau – bringen derzeit keine Entspannung, sondern vielmehr eine erhöhte, teilweise ruinöse Konkurrenz mit anderen Marktteilnehmern, siehe hierzu die Themen vermehrte Öffnung, Teamfähigkeit, Netzwerkkompetenz im Ausschussbericht zur 74. BKV. Seite 66 |

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Der Aktionstag des Bundes Deutscher Innenarchitekten (BDIA) unter dem Motto „Innenarchitektur offen“, der am 28. September 2002 erstmalig stattfand und zu dem bundesweit weit über 100 Innenarchitekturbüros ihre Leistungsfähigkeit und ihre Projekte einer interessierten Öffentlichkeit vorstellten, wurde vom Ausschuss als eine wichtige Möglichkeit der Außendarstellung begrüßt. HOAI 2000 plus Anfang 2003 wurde von Seiten des BDIA eine Arbeitsgruppe initiiert, um Änderungsvorschläge für den Bereich des Bauens im Bestand und des raumbildenden Ausbaus in die Arbeit des DIN-Ausschusses zur DIN 276 einzubringen. Die tatsächliche weitere Entwicklung des politischen Schicksals der HOAI wird der Ausschuss beobachten und für die gegebenenfalls ersatzweisen „Honorarempfehlungen“ gerne für notwendige Zuarbeiten zur Verfügung stehen. Aus-, Fort- und Weiterbildung, ASAP Der Ausschuss befasste sich mit der laufenden Diskussion zwischen ASAP und BAK. Über Rainer Hilf sind die Innenarchitekten weiterhin im Vorstand und im Fachausschuss von ASAP vertreten, so dass die Berichterstattung hier jeweils direkt erfolgen konnte. Als grundsätzliche Ausschusshaltung wurde festgestellt, dass für die Ausbildung von Innenarchitekten tatsächlich ein fünfjähriges Studium notwendig ist, dass die internationale Anerkennungsfähigkeit von Abschlüssen weiter gewährleistet sein muss und dass insbesondere der Informationsfluss zwischen den Hochschulen und Länderarchitektenkammern bezüglich der Bachelor- und Masterstudiengänge zu verbessern und zu intensivieren sei. Anlass war der Bericht vom Hochschultag Innenarchitektur (ehemals so genannter Fachbereichstag) im Oktober 2002 in Detmold, bei dem große Informationsdefizite auf Seiten vieler Ausbildungsstätten sowie eine große Unkenntnis über die Haltung und Arbeit der Architektenkammern festgestellt wurden. Unabhängig vom mittlerweile erklärten Austritt der BAK aus dem ASAP wird der Ausschuss mit Blick auf die sich zukünftig weiter verschärfenden Fortbildungsanforderungen aus den Programmen von Akademien und Fortbildungseinrichtungen der Kammern bundesweit spezielle Inhalte für Innenarchitekten in einem Pool sammeln, um auf diesem Wege interessante Themen, Vortragende, Werkberichte etc. schneller abrufbar zu machen.

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Uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung Dieser Punkt wird bis zu einer für die Innenarchitekten zufrieden stellenden Lösung das Schwerpunktthema der Ausschussarbeit bleiben. Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Bachelor-Abschluss und in Hinblick auf die möglicherweise einklagbare Eintragungsfähigkeit in Architektenkammern (mit der aus der Kammermitgliedschaft folgenden Bauvorlageberechtigung) konnte innerhalb der BAK seitens der Innenarchitekten deutlich gemacht werden, dass dieser Punkt eine offene Flanke für die Argumentation der Kammern darstellt, solange innerhalb der „historisch gewachsenen“ Mitgliedschaft keine Gleichbehandlung der Innenarchitekten bezüglich der Bauvorlageregelung erreicht ist. Der Ausschuss beharrt daher auf seiner Forderung nach einer uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten, analog zu den geltenden Regelungen für Bauingenieure. Der Ausschuss bekräftigte seine Überzeugung, dass mit einer endgültig positiven Klärung dieser Frage nicht nur die – wünschenswerte – Bindung der Innenarchitekten an die Länderkammern stärker würde, sondern auch eine Abgrenzung des Bauvorlagerechts gegenüber anderen Berufsgruppen (Bautechniker, Handwerksmeister), aber auch gegenüber Bachelor-Absolventen politisch wirksamer vertretbar wäre. Wettbewerbe Der Ausschuss nahm einige aktuelle Wettbewerbsverfahren mit vorbildlicher Beteiligung von Innenarchitekten (zum Beispiel Rathaus Lübbecke, Börse Hamburg) zum Anlass, zum wiederholten Male die stärkere mögliche Einbeziehung der Fachrichtung in geeignete Wettbewerbsverfahren zu fordern und dafür geeignete Strategien für die vorbereitende Arbeit auf Landeskammerebene auszutauschen. Aus kritisch diskutierten Verfahrensabläufen (zum Beispiel Innenraumgestaltung Gutenberg Gymnasium Erfurt) wurden mögliche Erkenntnisse zur Vermeidung von mangelhaften Verfahrensabläufen beleuchtet. Der Erfolg dieser Arbeit ist jedoch bundesweit abhängig von der engagierten Mitarbeit von Innenarchitekten in den Landeswettbewerbsausschüssen sowie bei der lokalen Wettbewerbsberatung.

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AUSSCHUSS FÜR DIE BELANGE DER SACHVERSTÄNDIGEN Vorsitzende: Franz R. M. Kurz Stellvertretender Vorsitzender: Wolfgang Fehrs

Im Berichtszeitraum hat der Ausschuss dreimal getagt. Behandelt wurden – gemäß der Auftragsstellung des Ausschusses – länderübergreifende Themen. In der letzten Sitzung am 11. April 2003 fanden Neuwahlen für den Ausschussvorsitz statt. Der bisherige Vorsitzende Carsten Pohlmann und die stellvertretende Vorsitzende Irmgard Schwarz kandidierten nicht mehr. Franz R. Kurz wurde einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Ebenfalls einstimmig wurde Wolfgang Fehrs zu seinem Stellvertreter bestimmt. In den Sitzungen wurden zur Hauptsache die folgenden Themen behandelt: Fertigstellungsbescheinigung Der Ausschuss kam zu der Überzeugung, dass die Grundlage für die Ausstellung einer Fertigstellungsbescheinigung, die Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung, schon für Juristen eine schwierige Frage sei. Ein Bausachverständiger sei damit überfordert. Deshalb entstehe ein nicht vertretbares Haftungsrisiko. Es bestand Einigkeit darüber, die Kollegen in den Länderkammern darauf hinzuweisen, damit sie sich der Risiken bewusst sind. Tatsächlich spielen Fertigstellungsbescheinigungen in der Sachverständigentätigkeit keine Rolle. Diese Leistung wird vom Markt nicht nachgefragt. Haftpflichtversicherung für Sachverständige Im Ausschuss wurden wiederholt Fälle vorgetragen, bei denen Sachverständigen kein Versicherungsschutz gewährt wurde. Es wurde deshalb beschlossen, eine „Risikoliste“ zu erarbeiten. Durch Umfrage unter den Kollegen sollen jene Risiken zusammengetragen werden, die in konkreten Fällen von der Versicherung nicht abgedeckt wurden. Die Liste soll dazu dienen, Verträge nachzuverhandeln. Gleichzeitig soll versucht werden, in Gesprächen mit den Versicherern zu erreichen, dass neue Verträge diese Risiken mit einschließen. Ein spezielles Risiko ist zum Beispiel das Öffnen von Bauteilen. Kommt es hierbei zu Folgeschäden, etwa der Beschädigung einer Elektroleitung, sind diese derzeit nicht versichert. Bei der vom BAK-Ausschuss ausgelösten BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Umfrage in den Länderkammern zeigte sich, dass sich die meisten Kollegen über den großen Umfang der nicht versicherten Risiken nicht bewusst waren. Weiterbildung Ein wichtiger Punkt ist die Frage der Weiterbildung von Honorarsachverständigen. Aus der Architektenkammer Rheinland-Pfalz wurde berichtet, dass die Kammer eine sechsteilige Seminarreihe anbietet, die derzeit zum dritten Male wiederholt wird und von Interessenten aus allen Bundesländern besucht wird. Die Seminarreihe wird sowohl zur Weiterbildung in Anspruch genommen als auch zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Bestellung. Dieses Angebot wurde von den Ausschussmitgliedern begrüßt. Man kam überein, ergänzend ein regelmäßiges Kolloquium für Honorarsachverständige einzurichten, um spezielle Probleme diskutieren zu können. Der Ausschuss war der Meinung, dass die Grundsatzurteile des BGH zum Honorarrecht eine kurzfristige Meinungsbildung erforderten. Flutkatastrophe 2002 Die Vertreter aus den betroffenen Ländern haben den Ausschuss über die Abwicklung vor Ort unterrichtet. Die angedachte Installation eines Kompetenzzentrums wurde nicht weiter verfolgt. Einheitliche Sachverständigenordnungen Der Ausschuss ist in seinen Sitzungen zu der Meinung gekommen, dass die Sachverständigenordnungen der Länderkammern so weit wie möglich harmonisiert werden sollen. Dazu wurde ein Entwurf erarbeitet, der in den Länderkammern diskutiert werden soll. Nach Einarbeitung der Anregungen aus den Kammern soll eine Musterordnung erarbeitet werden. Diese soll bei zukünftigen Novellierungen der Länderordnungen berücksichtigt werden, damit die als notwendig erachtete Einheitlichkeit erreicht werden kann. Dabei wird angestrebt, die BIngK in die Arbeit mit einzubeziehen. Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Der Ausschuss hat die Stellungnahme der BAK und der BingK diskutiert und ergänzende Vorschläge unterbreitet.

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Tagungsorte des Ausschusses Eine der beiden jährlichen Ausschusssitzungen sollte rotierend bei einer der Länderkammern stattfinden. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass Tagungen des Ausschusses in den Länderkammern eine Unterstützung für die Sachverständigen darstellen, ihre Belange besser zu Gehör zu bringen. Dies wird als notwendig angesehen, da bei der Vielzahl von Interessen, die eine Länderkammer abdecken muss, die verhältnismäßig kleine Gruppe der Sachverständigen leicht ins Abseits gerät. Um die Verbundenheit mit Berlin zum Ausdruck zu bringen, soll die zweite Sitzung jährlich jeweils in Berlin stattfinden. Ein Antrag an den BAK-Vorstand um Zustimmung wurde einstimmig beschlossen. Der Antrag liegt zur Entscheidung vor.

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AUSSCHUSS FÜR DIE BELANGE DER STADTPLANER Vorsitzender: Christfried Tschepe Stellvertretender Vorsitzende: Dr. Sylvia Böhme

Der Ausschuss vertritt die Belange der Stadtplaner, insbesondere in den berufsund fachpolitischen Diskussionen und Verfahren. Ausgangspunkt für die Meinungsbildung des Ausschusses sind in der Regel jährlich drei Sitzungen, zuletzt stets in der BAK-Geschäftsstelle, die auch die Zusammenkünfte des Ausschusses vorbereitet und protokolliert. Alle, die dem Ausschuss bereits länger angehören, werden aus schlechter Erinnerung wissen, wie viel eine solche solide Vor- und Nachbereitung wert ist. Deshalb sei hier allen Mitarbeitern der Geschäftstelle und insbesondere Barbara Chr. Hamann für ihre engagierte Arbeit herzlich gedankt. Unsere Themenschwerpunkte waren im Berichtsjahr nahezu identisch mit denen der Vorjahre. Hinzugekommen ist der so genannte Stadtumbau. Belange des Berufsstandes In den Jahren 2001/2002 sind drei für unseren Berufsstand wichtige Arbeiten erstellt worden: •

Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL), Ausschuss Berufsstand: „Ergebnis der Prüfung der Studiengänge zur Bewertung als kammerfähige Ausbildung als Stadtplaner“



Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ausschuss Stadtplanung: „Leitfaden Stadtplaner-Ausbildung – Anforderungsprofil für Studiengänge“



Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ausschuss Ausbildung und SRL, Ausschuss Berufsstand: „Leitfaden Stadtplaner/in in der Praxiszeit / Weiterbildung – Hinweise zur Ausgestaltung des Praxisnachweises mit dem Ziel der Eintragung in die Stadtplanerliste“

Nachdem diese zunächst im Ausschuss diskutierten Arbeiten den Länderarchitektenkammern zur Prüfung vorgelegen hatten und keine Einwände geäußert worden waren und auch die Vorstände von SRL sowie dem BDA Ausschuss Stadtplaner (BDA-AST) den Papieren zugestimmt hatten, beschloss der Ausschuss am 14. Oktober 2002 einstimmig, den Länderarchitektenkammern zu empfehlen, die drei Arbeiten künftig bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen heranzuziehen. Seite 72 |

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Gern hätte der Ausschuss sich mit diesen Grundlagenpapieren auch in die Diskussion um den Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung (ASAP) eingebracht, in dem wir in den letzten Jahren durch Dr. Harald Kissel vertreten waren. Der Beschluss der Stadtplaner, die BAK möge trotz der Auseinandersetzungen um Studiendauer und Kammerbefähigung beim Bachelor auch weiterhin ASAP-Mitglied bleiben, war jedoch im BAKVorstand leider nicht mehrheitsfähig. HOAI-Novelle Seit 1995 arbeitet unser Ausschuss an der seinerzeit vom Bundesrat geforderten grundlegenden Novellierung der HOAI mit. So hatte eine Arbeitsgruppe des Ausschusses eine erhebliche Vereinfachung und zugleich Verbesserung zur HOAI-Tabelle für Flächennutzungspläne erarbeitet. Unser Ausschuss ist über die Mitarbeit im HOAI-Ausschuss der BAK eingebunden. Hierbei haben wir die Ende 2001 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministers begonnenen und 2003 der Öffentlichkeit präsentierten Arbeiten einer Forschungsgemeinschaft der TU Berlin zu Rechtmäßigkeit, Funktion und Strukturierung der HOAI durchaus wohlwollend begleitet. Doch seit sich der Bundeswirtschaftsminister aus der Novellierungsdebatte ausgeklinkt hat und nunmehr die Abschaffung der HOAI als gesetzlich gestütztem Preisrecht betreibt, dreht sich die Auseinandersetzung fast ausschließlich um den Erhalt der Honorarordnung. Gerade deshalb bemüht sich die BAK, dass endlich auch wieder über die wesentlichen Elemente einer unstrittig überfälligen HOAINovellierung diskutiert wird. Aus stadtplanerischer Sicht wird der in den HOAIParagrafen zur Bauleitplanung schon jetzt erkennbare Reformbedarf mit der Novellierung des BauGB noch zunehmen. Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) Im Bericht zur 74. BKV äußerte der Ausschuss es noch als Vermutung, jetzt ist es gewiss: Die BauGB-Novelle 2004 wird sehr viel mehr Änderungen bringen, als „nur“ die durch EU-Recht erforderliche Einführung der Umweltprüfung für Pläne. Deshalb wurde die Begleitung der Gesetzesnovelle für uns zu dem Schwerpunktthema. In Verbändegesprächen mit BDA-AST, Bund der Landschaftsarchitekten (BDLA), Informationskreis für Raumplanung (IfR) und der SRL, organisiert vom Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung in Dortmund (besonderer Dank an Frau Joeres) haben wir zunächst den Bericht der Expertenkommission vom August 2002 analysiert, den weiteren Novellierungsbedarf erörtert, den Referentenentwurf vom Juni 2003 BAK-Jahresbericht 2002/2003

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kommentiert und in dieser Zeit mehrfach mit Vertretern des Bundesbauministeriums unter Leitung von Prof. Dr. Michael Krautzberger diskutiert. Stadtumbau Gestartet als „Stadtumbau Ost“ handelt es sich inzwischen um ein gesamtdeutsches Thema mit einem ostdeutschen Schwerpunkt. Auch in der BAK war der Stadtumbau – dieser verklärende Begriff steht für dringenden Handlungsbedarf durch dramatische Bevölkerungsverluste und Wohnungsleerstände – zunächst fast ausschließlich ein Thema der ostdeutschen Landesarchitektenkammern. In einer von den Präsidenten der ostdeutschen Kammern initiierten Arbeitsgruppe waren mehrere Mitglieder unseres Ausschusses teils mittelbar, teils unmittelbar eingebunden. Trotz vielfältiger Stadtumbau-Aktivitäten ist das Bewusstsein für das Neue, das Andere, dass bisher Unvorstellbare jedoch noch unterentwickelt. Auch Formulierungen wie „Rückbau als Chance“ oder „Stadtentwicklung durch Landschaftsgewinn“ können nicht verdecken, dass es bei uns bisher keine „Rückbaukultur“ gibt. Vor diesem Hintergrund ist es sehr erfreulich, dass das Bundesbauministerium dem Stadtumbau mit der Auslobung eines Wettbewerbes für interdisziplinäre Teams von unter 40-jährigen neue Impuls verleihen will – mit dem schönen Titel „Tatort Stadt“ (siehe Bericht der Geschäftsstelle).

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PROJEKTGRUPPE VERBRAUCHERSCHUTZ Vorsitzende: Nina Nedelykov

Verbraucherschutz spielt im Binnenmarkt eine wachsende Rolle. Im selben Maße, wie der Binnenmarkt sich weiter integriert und neben Waren auch immer mehr Dienstleistungen die Grenze überschreiten, wächst das Erfordernis, die in den Mitgliedsstaaten geschaffenen Verbraucherschutzregelungen europatauglich zu machen. Mit der Verbraucherpolitischen Strategie 2002-2006 (KOM 2002/208) hat die Kommission erneut ihr Engagement für den Bürger unter Beweis gestellt. Die Kommission strebt darin drei Ziele an: 1. Ein gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau. 2. Wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutze der Verbraucher. 3. Einbeziehung der auf dem Gebiet Verbraucherschutz tätigen Verbände in die EU-Politik. Bezogen auf das Thema Architektur und Planung hat eine Arbeitsgruppe der BAK ein Positionspapier entworfen, um wichtige Fragen in diesem Zusammenhang zu klären: Was sind die Produkte, wer ist der Verbraucher, wo liegen die schützenswerten Interessen? Zentraler Gesichtspunkt sind hierbei die verbraucherschützenden Aufgaben der Kammern: •

Der Kulturauftrag wird durch eine Vielzahl von Veranstaltungen, Ausstellungen und Aktionen (Tag der Architektur, Deutscher Architektentag, etc.) erfüllt. Nur wenn die Bedeutung von Architektur allen Beteiligten bewusst ist, kann Baukultur entstehen. Architektur ist ein Marktausnahmebereich.



Der Schutzauftrag ist ordnungspolitischer Natur. Die Architektenkammern führen die Architektenlisten, vergeben und schützen die Berufsbezeichnung in den verschiedenen Fachrichtungen (Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt, Stadtplaner). Titelführungsberechtigt ist nur, wer in der Kammer als Architekt oder Stadtplaner in die Architekten- oder Stadtplanerliste eingetragen ist. Titelführungsberechtigt bleibt nur, wer sich gemäß den berufsrechtlichen Regeln verhält. Die Kammern stellen Transparenz darüber her, wer ausreichend fachliche und persönliche Qualifikationen aufweist. Sie eröffnen den Marktzutritt ausschließlich den dafür Qualifizierten. Kammern bieten ihren Mitgliedern eine umfangreiches Weiterbildungsangebot, um die Marke Architekt werthaltig zu halten. BAK-Jahresbericht 2002/2003

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Der Dienstleistungsauftrag der Architektenkammern ist breit. Kammern beraten ihre Mitglieder in allen Fragen der Berufsausübung und unterstützen das Wettbewerbs- und Sachverständigenwesen. Kammern sind Ansprechpartner für Bauherrn und schlichten außergerichtlich Streit zwischen Mitgliedern und Dritten. Architektenkammern haben zudem berufsständische Versorgungswerke errichtet, die den Mitgliedern eine eigene, sichere Altersversorgung ermöglichen, ohne nachfolgende Generationen zu belasten.



Die Erfüllung des politischen Auftrags der Architektenkammern besteht in der Beratung der politischen Gremien – in Kommunen, Bund und Ländern sowie in der EU. Der Gesetzgeber braucht die Erfahrungen der Berufspraxis für den Gesetzgebungsprozess. In einer komplizierter werdenden Welt sind Legislative und Exekutive auf die unabhängige Sachkunde der Kammern angewiesen. Die auf Pflichtmitgliedschaft mit demokratischer Gremienstruktur beruhenden Kammerorganisationen können ein ausgewogenes, kompetentes Urteil liefern.

Das Positionspapier wird zur Zeit fertig gestellt.

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PROJEKTGRUPPE BAUSTELLENVERORDNUNG (EHEMALS HONORIERUNG SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION, SIGEKO) Vorsitzender: Jens-Peter Ramcke Stellvertretender Vorsitzender: Stefan Musil

Die Projektgruppe Baustellenverordnung hat während ihrer Tätigkeit festgestellt, dass das Thema Honorierung nicht losgelöst von den aktuellen Entwicklungen betrachtet werden kann und hat sich daher bei ihren Sitzungen am 2. Dezember 2002, 19. Februar 2003 und 12. Mai 2003, jeweils in der Bundesgeschäftsstelle der BAK, mit folgenden Themen beschäftigt: •

Aktivitäten des BMWA, des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB), Projektgruppen zu den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), Fortbildungsträger.



Entwicklungen im Leistungsbild, zum Beispiel durch andere Interessenträger (AHO, Verbände im Bereich SiGeKo), Veröffentlichungen (zum Beispiel Baurecht), Sachverständige für SiGeKo.



Rechtliche Rahmenbedingungen, Vertragsgestaltung, Haftung.

Die Projektgruppe hat außerdem die BAK-Vertreter in den RAB- und AHOArbeitsgremien beraten. Da sich die Projektgruppe mit der gesamten Bandbreite des Tätigkeitsbereiches der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auseinandersetzt, hat der Vorstand am 15. Januar 2003 der Umbenennung in Projektgruppe Baustellenverordnung zugestimmt. Mitarbeit in der Fachkommission Baustellenverordnung Im Februar dieses Jahres fand in der Bergischen Universität Wuppertal eine weitere Sitzung der Fachkommission Baustellenverordnung – Arbeitskreis Gefährdungszonen statt. Ziel der Arbeit ist es, ein Tabellenwerk zur Honorarermittlung für Leistungen nach der Baustellenverordnung zu erarbeiten und dabei die bereits bestehenden Veröffentlichungen des AHO zur Honorarermittlung für Leistungen nach der Baustellenverordnung zu nutzen, diese weiter zu entwickeln und durch die Zusammenarbeit von Architekten und Ingenieuren ihre Akzeptanz in den Fachkreisen und bei potenziellen Auftraggebern zu erhöhen.

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Die Honorartabellen sollen Aussagen zu Leistungen nach der Baustellenverordnung getrennt nach Leistungen an Hoch- und Ingenieurbauten mit einem jeweils eigenen Tabellenfuß treffen. Des Weiteren befassen sich die Mitglieder der Fachkommission zur Zeit mit folgenden Arbeitsfeldern: •

Aufbau eines Datenpools anhand abgerechneter Bauvorhaben zur Absicherung der Honoraransätze, Ermittlung der Ist-Kosten



Darstellung der Aufwendungen für Teilleistungen nach RAB 30, 3.1 und 3.2



Einstufung der Leistungen an Bauvorhaben anhand von Gefährdungskriterien

Die Daten sollen mit Hilfe der Länderarchitektenkammern, des AHO sowie des Verbandes der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (V.S.G.K.) mittels einer Ende 2003 erfolgenden Fragebogenerhebung gewonnen werden. Das Erfassen der Ist-Kosten für Leistungen an Hochbauten und Ingenieurbauwerken dient dabei als Grundlage zur Entwicklung einer transparenten Anwendungsmethode zur Honorarermittlung für Leistungen nach der Baustellenverordnung.

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PROJEKTGRUPPE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Vorsitzende: Dr. Heike Piehler Stellvertretende Vorsitzende: Annette Müller

Die Projektgruppe dient dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Länderarchitektenkammern über Initiativen der Öffentlichkeitsarbeit. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit der einzelnen Kammern sollen Synergieeffekte erzielt werden, der BAK Anregungen für eigene Initiativen gegeben sowie umgekehrt Anregungen für die Umsetzung von BAK-Initiativen auf Länderebene vermittelt werden. In den beiden Sitzungen der Projektgruppe Öffentlichkeitsarbeit am 15. Dezember 2003 und am 6. März 2003 wurde der Austausch zwischen der BAK und den Länderkammern einerseits und zwischen den verschiedenen Länderkammern andererseits weitergeführt. Die sehr gut besuchten Sitzungen dienen der professionellen Öffentlichkeitsarbeit, die selbstverständlich nicht an den Landesgrenzen Halt macht, sondern in einen bundesweiten und darüber hinaus europäischen Kontext eingebettet sein muss. Sie erleichtern insbesondere für die im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in den Länderarchitektenkammern neu angestellten Mitarbeiter den Einstieg in diesen übergreifenden Diskurs. So werden in jeder Sitzung Gespräche darüber geführt, welche Leistungen einzelner Kammern – seien es Drucksachen, Pressetexte, Ausstellungen oder anderes mehr – von anderen Kammern übernommen werden können – ein fruchtbares und besonders effizientes Verfahren, gerade auch vor dem Hintergrund begrenzter Personalkapazitäten. Zu den wesentlichen Informationen zählten wieder die Berichte von Dr. Claudia Schwalfenberg über die Öffentlichkeitsarbeit der BAK. Eine Abstimmung der Länderkammern untereinander erfolgte unter Koordination der BAK speziell in den Bereichen Architektur macht Schule, Initiative Baukultur und im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 auch der Bereich Barrierefreies Bauen. Daneben nahm die regelmäßige Darstellung der Aktivitäten in den Länderkammern, die von jeweiligen Vertretern selbst vorgetragen werden, wieder breiten Raum ein. Konkrete Früchte trug auch das umfassende Abstimmungsverfahren im Zusammenhang mit dem Tag der Architektur. Errungenschaften dieses Austauschs sind der gemeinsame Termin (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) und die zentrale Auftaktveranstaltung, die im Jahr 2002 erstmalig in Senftenberg und 2003 in Wolfsburg ausgerichtet wurde. Dies trägt wesentlich zu dem von Jahr BAK-Jahresbericht 2002/2003

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zu Jahr wachsenden Erfolg des Tags der Architektur und zu seiner starken öffentlichen Ausstrahlung bei. So steigt nicht nur bundesweit die Zahl der Besucher, sondern auch die der teilnehmenden Architekturbüros – es handelt sich somit gleichzeitig um aktive Öffentlichkeitsarbeit nach innen, das heißt gegenüber den Kammermitgliedern. Um das nach wie vor noch sehr uneinheitliche Auswahlverfahren zum Tag der Architektur in den Länderkammern zu harmonisieren, erarbeitete die Projektgruppe folgende Empfehlungen für den Tag der Architektur im Jahr 2003: „Ein Konsens besteht, dass gute Alltagsarchitektur gezeigt werden soll. Dabei spielen zum Beispiel gestalterische, funktionale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte, zum Beispiel Stadtplanung und Denkmalschutz, eine Rolle. Wettbewerbserfolge erfüllen in der Regel das Auswahlkriterium. Gezeigt werden aktuelle Projekte möglichst mit interdisziplinärem Ansatz (Innen- und Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Ingenieurbau). Die Auswahl sollte möglichst durch eine Jury erfolgen. Ziel ist eine möglichst breite Streuung der Objekte und eine Vielfalt der Bauaufgaben (Sanierungsvorhaben, Umbau, Erweiterung etc.). Zielgruppe ist die breite Öffentlichkeit. Ein besonderer Reiz besteht in der Öffnung sonst verschlossener Pforten. Architekten beziehungsweise Planer führen möglichst durch jedes Projekt. Es gibt einen bundeseinheitlichen Termin und eine gemeinsame Auftaktveranstaltung. Die Projektgruppe spricht sich dafür aus, den Dialog über eine Harmonisierung des Tags der Architektur mit dem Ziel größerer Gemeinsamkeit kontinuierlich fortzusetzen.“ (aus dem Protokoll der Sitzung vom 15. Oktober 2002)

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