Budgetierung wann ist es sinnvoll ein Budget zu machen?

Hasli newS Das Informationsblatt der Hasli Treuhand AG Ausgabe September 2007 Budgetierung – wann ist es sinnvoll ein Budget zu machen? Inhalt Budg...
Author: Roland Krause
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Hasli newS Das Informationsblatt der Hasli Treuhand AG

Ausgabe September 2007

Budgetierung – wann ist es sinnvoll ein Budget zu machen?

Inhalt Budgetierung – wann ist es sinnvoll ein Budget zu machen?

1

Budgetierung – was können wir als Treuhänder für Sie tun? 3 Steuern und BVG: Welche Fragen sollten in diesem Zusammenhang besprochen werden?

4

Steuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen und Renten aus der beruflichen Vorsorge

5

Kunden-Rating

6

Rentenvorbezug bei der AHV – Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen 7 Das Hasli-Dienstleistungspuzzle im Überblick 8 Indizes

8

Der Hausbau, das Dorffest, das Firmenjubiläum, eine neue EDV-Anlage: Alles Aktivitäten, die geplant und budgetiert werden, und zwar mit einer Selbstverständlichkeit. Selbst beim Kauf eines neuen Autos legen Sie sich vorgängig einen Budgetrahmen zurecht. Warum wird dann aber das nächste Geschäftsjahr so selten budgetiert? Die eingangs erwähnten Aktivitäten sind einmalige oder zumindest seltene Ereignisse. Deshalb ist es selbstverständlich, mit Hilfe eines Budgets, der Ungewissheit Herr zu werden. Das Budget vermittelt Sicherheit, zeigt auf, ob das Projekt überhaupt möglich und finanzierbar ist. Das nächste Geschäftsjahr ist jedoch nichts Neues und schon gar nichts Einmaliges. Es ist etwas Gewohntes, lediglich mit einer anderen Jahreszahl. Leider aber trügt der Schein nur allzu oft. Die Unternehmen und das Umfeld sind vielen Veränderungen unterworfen und selten ist ein Geschäftsjahr wie das andere.

einer der häufigsten Gründe von Konkursen unmittelbar nach Neugründungen.

Was nützt einem ein Budget? Ein gutes Budget zeigt Schwachstellen und Risiken frühzeitig auf. Es gibt Auskunft darüber, ob die Liquidität aus­ reicht, ob die Amortisationsverpflichtungen bei Banken oder Leasinggesellschaften eingehalten werden können und natürlich gibt es Auskunft über die Renditeerwartungen. In grösseren Betrieben ist das Budget eine wesentliche Grundlage für die Delegation von Aufgaben und Kompetenzen. In der Budgetierung müssen Entscheidungen vorweggenommen und auf­ einander abgestimmt werden. Diese Optimierung und Abstimmung von

In welcher Situation ist ein Budget besonders wichtig? Herausgeber Hasli Treuhand AG Mandachstrasse 52 CH-8155 Niederhasli Telefon: 044 852 51 51 Telefax: 044 850 64 23 www.haslitreuhand.ch Werner Flury Eidg. dipl. Treuhandexperte Roman Müller Eidg. dipl. Treuhandexperte Gilbert Noli Eidg. dipl. Steuerexperte

Ein Budget und die damit möglichen Soll-/Ist-Abweichungen sind grund­ legende Bestandteile eines Controll­ ings und sollten deshalb nie fehlen. Besonders bedeutsam sind Budgets aber in folgenden Situationen: • Konjunktureinbrüchen • Wachstumsphasen • Innovationsschüben • Änderungen im Produktsortiment • Grössere Investitionen • Umstrukturierungen Geradezu verheerend wirkt sich eine fehlende Planung bei Neugründungen aus. Nebst mangelhafter Marktabklärung ist die fehlende Finanzplanung 

Budgetierung – wann ist es sinnvoll?

Entscheidungen hat positive Aus­ wirkungen auf Kosten und Liquidität. Die Budgetierung erfolgt abstrakt vom Tagesgeschäft und ermöglicht es, eher rationale, das heisst nicht emotionale Entscheidungen zu treffen. Fehlentscheidungen sind häufig nur Bauchentscheide. Gute unternehmerische Entscheidungen basieren aber sowohl auf rationaler und finanzieller Planung sowie einem guten Bauchgefühl. Der im Budgetieren gewohnte Unternehmer kann besser abschätzen, welche Entscheidungen sich jeweils auf sein Unternehmen auswirken. Dies ist ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil, müssen die Entscheide heute doch immer schneller gefällt werden. Häufig werden wir in der Praxis vom Unter­nehmer zur Budgetierung herangezogen, weil für das Unternehmen be­deutende Entscheide anstehen, die rasch entschieden werden müssen. Fehlende Budgeterfahrung kostet aber Zeit, die sich unter Umständen auch auf die Qualität des Budgets auswirkt. Ein gutes Budget ist gleichzeitig ein wichtiges Instrument für die kurz- und mittelfristige Steuerplanung. Es zeigt die steuerplanerischen Möglichkeiten auf sowie die Auswirkungen der geplanten Steueroptimierungsmassnahmen auf Erfolg und Liquidität. Alleine der Nutzen der kurz- und mittelfristigen Steuerplanung rechtfertigt den Aufwand eines Budgets. Zuletzt sollen auch Geschäftspartner (Banken, Mitarbeiter, Ehepartner, andere Gläubiger) ins Bild gesetzt werden. Das Budget ist ein wichtiges Instrument einer vertrauensbildenden Informationspolitik. Wer regelmässig budgetiert, Budgetabweichungen, ob positiv oder negativ, frühzeitig und offen kommuniziert hat, hat in Krisenzeiten bei seinen Geschäftspartnern mehr Kredit.

Schlussfolgerung Budget oder kein Budget? Das ist nicht die Frage, sondern wie viel Zeit soll in ein Budget investiert werden. In vielen Fällen erarbeiten wir innert zwei Stun

den mit Ihnen ein Budget, das sich nicht nur gut präsentiert, sondern auch die wichtigsten Fragen beantwortet. In komplexeren und schwierigeren Si­ tuationen braucht es mehrere Stunden

oder allenfalls gar Tage. Wird das Budget später im Betrieb auch gelebt, lohnt sich der Aufwand allemal!

Häufige Argumente gegen ein Budget

Und die Gegenargumente

Ich weiss ja doch nicht, wieviel Umsatz ich nächstes Jahr erzielen kann

Das weiss niemand, zumindest sollte man jedoch wissen, ab welchem Umsatz die Gewinnzone erreicht wird (Wo liegt Ihr Break-Even?)

Das Budget stimmt ja doch nie

Es ist nicht das Ziel eines Budgets so genau wie möglich erreicht zu werden, sondern so früh wie möglich Probleme zu erkennen

Ich habe es auch ohne Budget im Griff

Wissen auch Ihre Geschäftspartner (Bank, Partner, Kader) was Sie wie im Griff haben?

Ich lasse mich durch ein Budget nicht einengen

Derjenige, der das Budget erstellt, kann es auch wieder ändern. Dank einem Budget kennt er die Aus­ wirkungen seiner Entscheidungen aber viel besser und früher

Roman Müller

Budgetierung – was kann Ihr Treuhänder tun?

Budgetierung – was können wir als Treuhänder für Sie tun? In den verschiedenen Phasen der Budgetierung können wir Ihnen als kompetenter Partner in sowohl technischen wie unternehmerischen Fragen Unterstützung bieten. Sei es als kritischer Gesprächspartner bei der Analyse oder bei der Optimierung eines Budgets oder als effizienter Ersteller und Koordinator. Wir stellen Ihnen unser fachtechnisches Know-How wie auch unsere Erfahrung aus der täglichen Beratungs­praxis zur Verfügung. Nachfolgender Beitrag soll etwas detaillierter über unsere Dienstleistung berichten. Grundlagen erarbeiten Im Wesentlichen liegt es am Unternehmer, die Grundlagen zum Budget zu liefern. Er kennt die Rahmenbedingungen und Ziele. Wir achten darauf, dass die Ziele transparent und nachvollziehbar sind. Mit klaren, kritischen und teils unangenehmen Fragen stellen wir sicher, dass das Budget kein Wunschkonzert wird. Wie konkret soll die Umsatzsteigerung erreicht werden? Wer muss was tun, damit die Ziele erreicht werden und was für Kosten fallen dafür an? Einzelne Budgetpositionen wie Sozialabgaben, Steuern, Kapitalkosten werden sinnvollerweise durch uns ermittelt.

Budgeterstellung Bei der Erstellung des Budgets ist es wichtig, dass nicht nur die Erfolgsrechnung sondern eben auch die Bilanz budgetiert wird. Nur so kann die Liquidität vollständig und sachgerecht budgetiert werden. Mit unserem Instrument

des Mehrjahresvergleiches stellen wir ein transparentes Werkzeug zur Budget­ ierung zur Verfügung. Mit der Budgetierung von Bilanz/Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung, mit Darstellung im Vergleich zu den Vorjahren, lässt sich das Budget sehr gut auf Plausibilität überprüfen. Der Vergleich mit den ISTZahlen zeigt auch sehr gut auf, was sich verändern soll.

Analyse und Aufzeigen von Schwachstellen Die Budgetierung auf der Basis unseres Mehrjahresvergleiches bildet nicht nur eine solide Grundlage für die Beurteilung eines Budgets, sondern für die Beurteilung eines Unternehmens als Ganzes. Darstellung von Bilanz/Erfolgsrechnung/Geldflussrechnung im Kontext mit den Vorjahren, sowie mit den wesentlichen Kennzahlen, erlauben eine zuverlässige Analyse und klare Aussagen.

Das zeichnet ein gutes Budget aus: • Nebst der Erfolgsrechnung wird auch die Bilanz budgetiert; • Die Excel-basierte Budgetierung ist so verknüpft, dass Was-Wäre-WennAnalysen einfach möglich sind; • Das Budget wird mit den Vorjahreszahlen dargestellt; • Die wichtigen Kennzahlen werden auf der Basis des Budgets berechnet; • Der Detaillierungsgrad lässt Vergleiche mit der Jahresrechnung zu; • Die Steuerplanung ist in der Budgetierung integriert.

Auf der Basis eines professionellen Budgets kann nun der wichtigste Beitrag von unserer Seite erfolgen, nämlich die Analyse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen. Dabei können wir den Unternehmer sowohl in schlechten wie auch in guten Zeiten wertvoll unterstützen. In schlechten Zeiten helfen wir mit, Alternativen und Möglichkeiten aufzuzeigen und notwendige Entscheide rechtzeitig umzusetzen. Häufig scheitern Unternehmer nur, weil unangenehme aber eben notwendige Entscheidungen auf vermeintlich bessere Zeiten verschoben werden. In guten Zeiten können wir den Unternehmer mit sinnvollen Steuerkonzepten davor bewahren, dass der Fiskus nicht mehr erhält als nötig. Des weiteren können wir mithelfen zu verhindern, dass mit falschen Investitionen das Erarbeitete wieder verloren geht.

Budgetkontrolle Wir unterstützen Sie bei der Überwachung der Einhaltung von Budget­zielen und analysieren die Abweichungen. Aus der Analyse von Budgetabweichungen erstellen wir Empfehlungen für Korrekturmassnahmen.

Unterstützung in Finanzierungsfragen Häufig weisen Budgets Finanzierungsprobleme auf, deren Lösung ein Bankkredit nicht immer sein muss und vermutlich auch immer weniger sein kann. Hier gilt es, dem Unternehmer interne Massnahmen zur Verbesserung der Liquidität aufzuzeigen. Debitoren- und Warenlagerbewirtschaftung, Leasing oder andere Finanzierungsformen tragen oft in verschiedenem Masse zur Lösung bei. Wird trotzdem eine externe Finanzierung benötigt (z.B. Bank), so macht es Sinn, bei Gesprächen mit den Geldgebern einen versierten Treu­ händer beizuziehen. Roman Müller 

Steuern und BVG

Steuern und BVG: Welche Fragen sollten in diesem Zusammenhang besprochen werden? Nebst den Versicherungsfragen er­ geben sich im BVG-Bereich etliche Fragen aus steuerrechtlicher Sicht. Im Sinne eines Überblickes werden Ihnen diese Themenkreise kurz dargestellt: • Abzugsfähigkeit der Beiträge für die berufliche Vorsorge • Besteuerung der Leistungen aus der beruflichen Vorsorge • Steuerlich anerkannte Vorsorgeeinrichtungen und -formen

Abzugsfähigkeit der Beiträge für die berufliche Vorsorge – jährliche Prämien – Einkauf von Beitragsjahren – Bildung von Arbeitgeber-Beitragsreserven Mit der Überweisung der Prämienbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtung für die berufliche Vorsorge verlassen diese Gelder den steuerbaren Bereich. Beim Arbeitgeber handelt es sich um Personalaufwand, beim Arbeit­ nehmer um einen Steuerabzug, d.h. er versteuert lediglich den Nettolohn. Nebst den laufenden Beiträgen, d.h. den jährlich wiederkehrenden Prämien, können auch Beitragslücken aufgefüllt werden durch den Einkauf von fehlenden Beitragsjahren, siehe Hasli News, September 2006. Juristische Personen und selbständig Erwerbstätige können für wirtschaftlich schwierigere Zeiten vorsorgen durch die Bildung von Arbeitgeberbeitragsreserven. Die Arbeitgeberanteile von 5 Jahren können im Jahre der Zahlung aufwandwirksam verbucht werden. Die Beiträge müssen bei der Personalvorsorgeeinrichtung auf ein separates Prämienkonto einbezahlt werden, d.h. also klar getrennt werden von den laufend einzuzahlenden Prämien. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt, wann die Arbeitgeberbeitragsreserven anstelle der ordentlichen Arbeitgeber

anteile verwendet werden sollen. Arbeitgeberbeitragsreserven fliessen nicht mehr an den Arbeitgeber zurück. Die Auflösung wirkt sich daher nicht direkt erfolgswirksam aus. Der Arbeitgeber hat im Jahre der Verwendung keinen Aufwand zum Verbuchen.

Besteuerung der Leistungen aus der beruflichen Vorsorge Beim Arbeitgeber löst die Ausrichtung von Leistungen der beruflichen Vorsorge keine erfolgswirksamen Buchun­ gen aus. Die Gelder haben zum Zeitpunkt der Bezahlung die Firma ver­ lassen und sind nun Eigentum der Personalvorsorge. Kapitalabfindungen aus Vorsorgeeinrichtungen werden beim Empfänger nicht mit dem übrigen Steuereinkommen, sondern separat besteuert. Im Kanton ZH beträgt die Progression 1/10 der üblichen Progression, mindestens jedoch 2% der einfachen Staatssteuer. Leistungen des gleichen Jahres aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und aus der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) werden für die Progressionsbestimmung zusammengezählt. Durch die Staffelung der Auszahlungen lassen sich Steuern sparen. Die steuerliche Fälligkeit von Kapitalabfindungen richtet sich nach dem reglementarischen Rücktrittsalter. Gel­der, die nach erfolgter Pensionierung weiterhin bei der Personalvorsorgeeinrichtung verbleiben, werden zum Fälligkeitszeitpunkt besteuert und stellen anschliessend normal steuerbare Kapitalanlagen dar. Die Rentenzahlungen aus Vorsorgeeinrichtungen werden zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.

Vorsorgeeinrichtungen Damit die Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen steuerlich abzugsfähig sind,

muss es sich um steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen handeln. Damit Vorsorgeeinrichtungen von der Steuerpflicht befreit werden, müssen deren Einkünfte und Vermögenswerte ausschliesslich der beruflichen Vorsorge dienen. Vorsorgeeinrichtungen müssen in der Rechtsform einer Stiftung, Genossenschaft oder Einrichtung des öffentlichen Rechts errichtet werden und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in der Schweiz haben. Es kann sich dabei um eine Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung handeln. Vorsorgeeinrichtungen müssen grundsätzlich die drei Vorsorgefälle Alter, Tod und Invalidität als Zweck betreiben; Unterstützungsleistungen stellen nur dann berufliche Vorsorge dar, wenn sie zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt werden. Damit eine Vorsorgeeinrichtung steuer­ befreit werden kann, muss sie bei der beruflichen Vorsorge die nachfolgen­ den Grundsätze einhalten: – der Stiftungszweck liegt ausschliesslich bei der beruflichen Vorsorge – Leistungen müssen einer angemessenen Vorsorge entsprechen – Kollektivität: es darf sich nicht um individuelle, private Vorsorge handeln – Planmässigkeit: die Finanzierung und Durchführung der Vorsorge muss reglementarisch geregelt sein – Gleichbehandlung: alle Mitarbeiter müssen nach objektiven Kriterien behandelt werden; die Errichtung einer Kadervorsorge ist kein Widerspruch, da die Anforderungen sich auf Funktionen beziehen Die voranstehend erwähnten Grundsätze erlauben trotz allem eine mitteloder langfristig sinnvolle und interessante Steuerplanung. Gilbert Noli

Steuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen

Steuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen und Renten aus der beruflichen Vorsorge Kapitalabfindungen werden im Zeitpunkt der Auszahlung gesondert besteuert, während die laufenden Renten zum übrigen Einkommen hinzugezählt werden.

Zinsertrag aus bezogener Kapitalabfindung. Anschliessend werden die Mehroder Mindersteuern beider Varianten miteinander verglichen über einen Zeitraum von 15 Jahren.

Beim nachfolgenden Vergleich soll die unterschiedliche Steuerbelastung aufgezeigt werden, je nachdem, ob das vorhandene Alterskapital in Form einer einmaligen Kapitalabfindung bezogen wird oder als Rente.

Ausgangsdaten und Annahmen: Kapitalabfindung Fr. 600 000, ergibt eine einmalige Steuerbelastung von rund Fr. 65 000 bzw. von 11%/jährliche Rente bei Umwandlungssatz von 6.8% = 40 800

Die Steuerberechnungen basieren auf der Steuerbelastung eines verheirateten Paares mit Wohnsitz in Niederhasli, ohne Kirchensteuern. Ausgehend von drei verschieden hohen steuerbaren Einkommen vor Rentenzahlungen bzw.

2 Varianten: Variante Rente, Variante Kapitalabfindung/Zinsertrag (aus dem nach Bezahlung der Steuern von Fr. 65 000 verbleibenden Kapitalbetrag von Fr. 535 000, angelegt zu 2%, ohne Kapitalverzehr).

Steuerbelastung mit Variante Rente Steuerbares Einkommen vor Rente Rente Steuerbares Einkommen inkl. Rente Steuerbetrag vor Rente Steuerbetrag inkl. Rente Mehrsteuern mit Variante Rente

25.000 40.800 65.800

4.000 12.000 8.000

8.600 18.300 9.700

Steuerbelastung Variante Kapitalabfindung bzw. Zinsertrag Steuerbares Einkommen vor Zinsertrag 25.000 50.000 2% Zinsertrag aus Kapitalabfindung 10.700 10.700 Steuerbares Einkommen inkl. Zinsertrag 35.700 60.700

75.000 10.700 85.700

Steuerbetrag vor Kapitalabfindung Steuerbetrag inkl. Zinsertrag Mehrsteuern aus dem Zinsertrag aus der Kapitalabfindung

900 6.800 5.900

50.000 75.000 40.800 40.800 90.800 115.800

900 2.100 1.200

4.000 5.900 1.900

8.600 10.900 2.300

Vergleich Steuerbelastung über 15 Jahre betrachtet Jährliche Mehrsteuern Variante Rente gegenüber 4.700 6.100 7.400 Variante Kapitalabfindung/Zinsertrag Mehrsteuern Variante Rente in 15 Jahren bei 83.000 108.000 130.000 Verzinsung des Mehr-Steuerbetrages mit 2% Einmalige Steuer auf Kapitalabfindung, verzinst über 15 Jahre mit 2% 87.000 87.000 87.000 Steuerbelastungsunterschied nach 15 Jahren – 4.000 21.000 43.000

Bei Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung und einem Zinsniveau von 2% ist aus rein steuerlicher Sicht mit zunehmender Einkommenshöhe der Variante Kapitalauszahlung der Vorzug zu geben. Bei einem Einkommen vor Rente bzw. Zinsertrag (Sockeleinkommen) von Fr. 50 000 ist die Variante Kapitalabfindung/Zinsertrag erst nach rund 12 Jahren die steuerlich vorteilhaftere Variante. Welche Variante die vorteilhaftere ist, hängt von so vielen Faktoren ab, die im Verlaufe der Zeit auch ändern können, so dass von der Vorgehensweise her gesehen, der Vergleich zuerst ohne den Einfluss der Steuern gefällt und die Steuervorteile erst in zweiter Linie mitberücksichtigt werden sollten. Im Einzelfall ist es empfehlenswert, sich durch einen Versicherungsfachmann in Zusammenarbeit mit einem Steuerfachmann beraten zu lassen. Gerne sind wir bereit, Sie bei der Lösung dieser sich viele Jahre aus­ wirkenden Entscheidung zu beraten. Gilbert Noli



Kunden-Rating

Kunden-Rating Jede Geschäftsbeziehung zwischen einem neu kreditsuchenden Firmenkunden und einer Bank wird mittels Rating auf ihr Risikopotential hin eingestuft. Danach werden jährlich wiederkehrende Nachprüfungen der aktuellen Situation durchgeführt. Die so bank­intern gefundene Ratingstufe hat Konsequenzen auf: 1. Kreditkonditionen (Zins, Amortisation, zusätzliche Sicherheiten) 2. Überwachung (Umfang und Zeitpunkt der Unterlagen) Die Banken wenden unterschiedliche Ratingsysteme und Auswertungen an. Nachstehend finden Sie eine vereinfachte Gegenüberstellung zur Einordnung der verschiedenen Systeme: Risikostufe Gering

Mittel

Hoch

BBB+ – BB-

B+ – D

Standard

AAA – A–

CreditSuisse

R1 – R3 R4 – R5 R6 – R7

Raiff­eisen

1

UBS

C1 – C3 C4 – C8 C9 – D4

ZKB

R1 – R2 R3 – R5 R6 – R7

2–3

4

Falls Sie das Rating Ihres Betriebes bei Ihrer Hausbank nicht kennen, wird Ihnen der zuständige Sachbearbeiter gerne darüber Auskunft erteilen.

ordnungen verstehen sich deshalb als Richtgrösse und können im Einzelfall abweichen. Die Aufzählung ist nicht vollständig und nicht allgemein verbindlich, zeigt aber die Stossrichtung. Die Methoden sind im Ergebnis vergleichbar und führen im Einzelfall bei gleicher Beurteilung zur identischen Risiko-Gruppe.

Weiche Kriterien (ca. 30% Anteil)

➪ Der Zustand des Unternehmens wird regelmässig, zielorientiert und transparent dokumentiert und kommuniziert;

2. Beurteilung Management ➪ Ausbildung, Informations­ verhalten, Personalwechsel ➪ Nachfolgesituation

➪ Risiken und Verbesserungspotential werden offen gelegt

3. Rechnungswesen ➪ Treuhänder/Revisor (Ausbildung, Verbandszugehörigkeit) ➪ Informationsgehalt Abschluss ➪ Mehrjahresplanung/Budget 4. Produkte/Dienstleistungen ➪ Marktchancen/Marktrisiken innerhalb der Branche ➪ Marktstellung/Konkurrenz­ situation innerhalb der Branche ➪ Konjunkturaussichten

1. Betreibungen 2. Wirtschaftsauskünfte 3. Kontoumsatz 4. Überzüge 5. Regelung Zinsendienst

Kennzahlen (ca. 40% Anteil) Je nach Bank unterscheiden sich die Beurteilungskriterien und deren Gewichtung. Die nachstehenden Grössen

Im Zusammenhang mit den Anpassungen und Änderungen im Revisionsrecht auf den 01.01.2008 werden sich sicherlich neue Gesprächspunkte bei der nächsten Bilanzbesprechung ergeben. Solche, teilweise intensiv geführte Gespräche können für beide Seiten mit Informationsgewinn enden. Nach­ stehend finden Sie einige mögliche Mehrnutzen für den Unternehmer:

1. Beurteilung der Unternehmung Allgemein ➪ Allgemeine Branchensituation ➪ Standort, Alter der Gesellschaft, Organisationsstrukturen, Abhängigkeiten ➪ Umweltrisiken

Harte Kriterien (ca. 30% Anteil)

Festlegung eines Ratings

Schlussfolgerungen

1. Cash Flow-Marge 2. Verschuldungsfaktor 3. Eigenfinanzierungsgrad 4. Liquiditätsgrad II 5. Anlagedeckungsgrad II

➪ Diskussion mit einem Dritten über einsam gefällte, oder bisher aufgeschobene Unternehmerentscheide;

➪ Die Resultate ergeben ein zusätzliches Unterstützungswerkzeug für Planung und Controlling ➪ Dank regelmässiger, vertiefter Kommunikation werden Veränderungen frühzeitiger diskutiert und Lösungen resp. Varianten können breiter getroffen werden Wenn auf beiden Seiten des Konferenztisches kooperative Gesprächspartner offen kommunizieren, wird ein konsequenteres Bankenrating für alle eine gute Sache. Wir als Hasli Treuhand AG haben mit unserem Mehrjahresvergleich mit internem und externem Gewinnausweis und der Nachführung einiger weniger, wichtiger Kennzahlen schon seit Jahren ausgezeichnete Erfahrungen sammeln können. Die Abschlussbesprechungen sind dank diesem Instrument wesentlich tiefer und gezielter Richtung Analyse, Verbesserung und Optimierung ausgerichtet. Die vielen interessanten und sachgerichteten Abschlussbesprechungen bestätigen dies in eindrücklicher Art und Weise tagtäglich. Werner Flury

Rentenvorbezug bei der AHV

Rentenvorbezug bei der AHV – Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen Im Juni 2007 veröffentlichte das Bundesamt für Sozialversicherungen einen Bericht zum Stand des Rentenvorbezuges der Frauen und Männer in der Schweiz. Der Bericht untersuchte konkret das Verhalten der Jahrgänge 1942 (Frauen) und 1940 (Männer) in Bezug auf den Rentenvorbezug. Dabei konnten folgende Erkenntnisse gezogen werden: • Die Vorbezugsquote der Frauen ist mit 30% rund 4x so hoch wie die der Männer; • Die Vorbezugsquote der verheirateten Frauen ist fast doppelt so hoch wie bei den nicht verheirateten Frauen • Bei den erwerbstätigen Personen sind es insbesondere die Selbständigerwerbenden, die sich besonders häufig für einen Rentenvorbezug entscheiden • Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, entscheiden sich eher für einen Vorbezug der Rente • Für die Entscheidung einer Frühpensionierung spielt die Möglichkeit eines AHV-Vorbezugs statistisch gesehen keine Rolle

Vergünstigter Vorbezug für Frauen mit Jahrgang 1947 oder älter Die hohe Vorbezugsquote der Frauen steht im Zusammenhang mit der Vergünstigung beim Vorbezug von Frauen mit Jahrgang 1947 oder älter. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unseren Beitrag in den Hasli News vom September 2004. Die Vorbezugsquote von 30% ist eigentlich tief, wenn man bedenkt, dass ein Vorbezug unabJahr

hängig von einer tatsächlichen Frühpensionierung möglich und rein finanziell, mit wenigen Ausnahmen, attraktiv ist. Diese tiefe Vorbezugsquote dürfte damit zusammenhängen, dass viele Betroffene nicht oder ungenügend informiert sind.

Vorbezug und Lebenswartung Der wichtigste Einflussfaktor auf diesen Entscheid ist die eigene Lebens­ erwartung. In der Praxis ist es jedoch so, dass die Rentenkürzung stärker gewichtet wird, als der Umstand, dass die Rente ein bis zwei Jahre früher ausbezahlt wird. Das heisst, in der Gesamtbetrachtung gehen die meisten Personen von einer hohen Lebenserwartung aus. Dies unabhängig von der tatsächlichen gesundheitlichen Ver­ fassung. So habe ich in der Praxis noch nie erlebt, dass jemand mit Blick auf seine eigene Lebenserwartung sich für einen Vorbezug entschieden hätte.

Vorbezug bei geringem Einkommen und Vermögen Wer Anspruch auf Ergänzungsleis­ tungen hat (keine BVG-Rente, geringes Vermögen) erhält die Kürzung eines Vorbezugs durch eine entsprechende höhere Ergänzungsleistung ausge­ glichen. Folgedessen führt der Vor­bezug faktisch zu keiner Kürzung.

Konsequenzen des Vorbezugs Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV-Beitragspflicht. Die während des Vorbezugs bezahlten

Frauen Männer Geburtsjahr Vorbezug Kürzung Geburtsjahr Vorbezug Kürzung

Ab 2008 1945

1 Jahr

3.4%

1944

1 Jahr

6.8%

Ab 2008 1946–47

2 Jahre

6.8%

1945 und jünger

1 oder 2 Jahre

6.8 resp. 13.6%

1948 und jünger

1 oder 2 Jahre

6.8 resp. 13.6%

Ab 2010

Beiträge werden nicht mehr für die Rentenberechnung herangezogen. Wer also kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen mehr hat, untersteht während der Vorbezugsphase der AHV als Nicht­ erwerbstätiger. Somit hat er weiterhin AHV, und zwar aufgrund des Vermögens und des Renteneinkommens, zu bezahlen. Arbeitet der Ehegatte während der Vorbezugsphase noch und verdient mehr als rund Fr. 12 000 pro Jahr, so gelten die AHV-Beiträge der Ehefrau als bezahlt und eine Beitragspflicht als Nicht-Erwerbstätige entfällt.

Vorbezug bei Ehegatten Das Rentensplitting (Teilung der Beiträge während der Dauer der Ehe) wird erst vorgenommen, wenn beide Ehegatten eine Altersrente beziehen. Vorher sind nur die eigenen Beiträge für die Rentenberechnung massgebend. Durch den Vorbezug eines Ehegatten wird dadurch nicht nur die eigene Rente (Kürzung) sondern auch eine bereits bestehende Altersrente des Ehepartners beeinflusst. Diesem Umstand ist ebenfalls Rechnung zu tragen und kann zu positiven wie negativen Überraschun­ gen führen.

Schlussfolgerung Grundsätzlich ist der Vorbezug für Frauen mit Jahrgang 1947 und älter interessant und sollte unbedingt näher überprüft werden. Nebst der eigenen Einschätzung seiner Lebenserwartung sind eine Vielzahl weiterer Parameter (Steuern, Auswirkungen Situation Ehegatte, AHV-Pflicht während Vorbezug, etc.) zu berücksichtigen. Eine umfassende Berücksichtigung der gesamten persönlichen Situation ist ratsam. Wie üblich, fallen Entscheide von grosser Tragweite schwer, sollten deshalb aber nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um die Pensionierung gerne weiter. Roman Müller 

In eigener Sache

Direktkontakt Zentrale Telefon: 044 852 51 51 Telefax: 044 850 64 23 E-Mail: [email protected] Cadonau Renée Telefon: 044 852 51 52 E-Mail: [email protected] Flury Werner Telefon: 044 852 51 50 E-Mail: [email protected] Hartmann Reto Telefon: 044 852 51 44 E-Mail: [email protected] Junker Bettina Telefon: 044 852 51 53 E-Mail: [email protected] Maag Beatrice Telefon: 044 852 51 46 E-Mail: [email protected] Meier Claudia Telefon: 044 852 51 40 E-Mail: [email protected] Müller Roman Telefon: 044 852 51 49 E-Mail: [email protected] Noli Gilbert Telefon: 044 852 51 48 E-Mail: [email protected] Tribelhorn Corina Telefon: 044 852 51 47 E-Mail: [email protected]

Das Hasli-Dienstleistungspuzzle im Überblick Die Vielfältigkeit unserer Dienstleistungen gründet zum einen in den unterschiedlichsten Bedürfnissen unserer Kunden und zum andern in der fundierten Aus- und Weiterbildung sowie der breiten Erfahrung unserer Mitarbeiter. Wir möchten Ihnen unsere Dienstleistungen im Überblick aufzeigen: Unsere Leistungen – Ihr Nutzen  Wir führen Ihre Buchhaltung bei uns im Hause oder unterstützen Sie bei der Buchführung – währenddem Sie Ihre Kunden betreuen oder neue hinzugewinnen;  Wir beraten und installieren SESAM-Software – Sie ersparen sich unnötigen Zeitverlust und Ärger und können mit einem bedienerfreundlichen Buchhaltungspaket effizient arbeiten;  Wir erstellen Ihren Abschluss – und helfen dabei nicht nur Steuern sparen;  Wir erstellen ein Budget – Sie erkennen die Auswirkungen zukünftiger Entwicklungen auf Ihre finanzielle Situation;  Wir erstellen Ihre Steuererklärungen – Sie erhalten mehr als nur ausgefüllte Formulare;  Wir beraten Sie in den verschiedensten Steuerfragen – Sie können die Auswirkungen bezüglich Einkommens-, Ertrags- und Grundsteuern abschätzen;  Wir revidieren Ihre AG- und Personalvorsorgeeinrichtung – Sie erhalten mehr als nur eine aktienrechtskonforme Jahresrechnung;  Wir erstellen Ihre MwSt.-Abrechnung – Sie erhalten auch Beratung und Unterstützung im MwSt.-Regelungsgestrüpp;  Wir beraten Sie von der Gründung über die Umstrukturierung oder den Verkauf Ihrer Unternehmung sowie bei Nachfolgeregelung, Sanierung – Sie können sich auf einen erfahrenen, versierten und kritischen Berater und Gesprächspartner abstützen, der auch Sie und Ihre Unternehmung kennt.

Hasli Treuhand AG Mandachstrasse 52 CH-8155 Niederhasli Telefon: 044 852 51 51 Telefax: 044 850 64 23 www.haslitreuhand.ch  Buchhaltungen  Abschlussberatung  Steuerberatung  Revisionen  Personaladministration  Unternehmensberatung  Unternehmensbewertung  Nachfolgeberatung

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Indizes Lohnbeiträge AHV/IV/EO Lohnbeiträge ALV AHV-Freigrenze für Rentner BVG-Maximallohn im Obligatorium Koordinationsabzug . Säule Eintrittsschwelle BVG UVG max. versicherter Monatslohn Max. Beitrag Säule a (mit BVG) Max. Beitrag Säule a (ohne BVG) Landesindex Konsumentenpreise (Basis: Mai 000 = 00) Zürcher Index Wohnbaukosten (Basis: April 998 = 00)

1.1.07 0,% ,0% 6 800 79 560  05 9 890 8 900 6 65  8 Juni 2007 07,0 1.4.2007 5,

1.1.06 0,% ,0% 6 800 77 00  575 9 50 8 900 6.9 0 960 Juni 2006 06, 1.4.2006 9,9

1.1.05 0,% ,0% 6 800 77 00  575 9 50 8 900 6.9 0 960 Juni 2005 0,7 1.4.2005 0,